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3. Sitzung des XXIX. Vorarlberger Landtags im Jahre 2014 am 2. April 2014 TOP 2 - „Gesetz über ein Spekulationsverbot des Landes, der Gemeinden und sonstiger öffentlicher Rechtsträger (Spekulationsverbotsgesetz – SVG)“ (Beilage 20/2014) LTP Dr. Nußbaumer: Wir sind nun beim nächsten Tagesordnungspunkt 2. Bericht des Rechtsausschusses zu einer Vorlage der Landesregierung „Gesetz über ein Spekulationsverbot des Landes, der Gemeinden und sonstiger öffentlicher Rechtsträger (Spekulationsverbotsgesetz – SVG)“ (Beilage 20/2014) Im Rechtsausschuss am 26.3.2014 behandelt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Burtscher. Ich eröffne die Debatte in zweiter Lesung und bitte die Frau Berichterstatterin um ihren Bericht. Burtscher: Frau Präsidentin, Herr Landeshauptmann, Hohes Haus! Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26. März 2014 die Regierungsvorlage, Beilage 20/2014, beraten. Landesrätin Dr. Mennel erläuterte die Ziele und wesentlichen Inhalte des Spekulationsverbotsgesetzes. Demnach sollen Risiken in der Finanzgebarung von öffentlichen Rechtsträgern ausgeschlossen bzw. minimiert werden. Der Entwurf würde die wichtigsten Kriterien regeln und im Verordnungsweg flexible Detailregelungen erlauben. Klubobmann Egger teilte die Grundhaltung des Spekulationsverbotsgesetzes. Er meinte aber, dass die Details im Gesetz formuliert sein sollten. Er bedauerte, dass die Oppositionsparteien nicht im Vorfeld eingebunden wurden und stellte einen Vertagungsantrag, um eine breite Zustimmung zu ermöglichen. Klubobmann Rauch unterstützte den Vertagungsantrag und konnte den Alleingang der Regierung nicht gutheißen. Als Beispiel für die Ablehnung des Entwurfs führte er das Fehlen einer doppelten Buchhaltung, die Nicht-Verankerung in der Verfassung und die fehlende Berichtspflicht an. Klubobmann Ritsch sprach sich auch für die Vertagung aus. Die Regelungen in den Bundesländern seien sehr unterschiedlich und es wäre interessant, diese zu prüfen und gemeinsame Regelungen zu finden. Dr. Matthias Germann führte aus, dass es Versuche gab, das Spekulationsverbot gemeinsam zu regeln. Er kenne die Regelungen in den anderen Bundesländern, die zum Teil sehr rudimentär seien. Der vorliegende Entwurf käme der Tiroler Regelung am nächsten und regle die Veranlagungen, die in Salzburg das große Problem gewesen seien, am genauesten. Landeshauptmann Mag. Markus Wallner erläuterte, dass er als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz für eine gemeinsame Regelung eingetreten sei. Im Nationalrat habe der Entwurf leider keine Zweidrittelmehrheit bekommen, deshalb benötige es jetzt landesrechtliche Lösungen auf Basis der 15a-Vereinbarung. Er stellte fest, dass ein Begutachtungsverfahren stattgefunden habe. Während dieses Verfahrens gab es seitens der Opposition weder Rückmeldungen noch Einwände. Er stellte zudem fest, dass dieses Gesetz einen Beginn darstelle, Details und Änderungen auf Bundesebene könne man im

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3. Sitzung des XXIX. Vorarlberger Landtags im Jahre 2014 am 2. April 2014 TOP 2 - „Gesetz über ein Spekulationsverbot des Landes, der Gemeinden und sonstiger öffentlicher Rechtsträger (Spekulationsverbotsgesetz – SVG)“ (Beilage 20/2014) LTP Dr. Nußbaumer: Wir sind nun beim nächsten Tagesordnungspunkt 2. Bericht des Rechtsausschusses zu einer Vorlage der Landesregierung „Gesetz über ein Spekulationsverbot des Landes, der Gemeinden und sonstiger öffentlicher Rechtsträger (Spekulationsverbotsgesetz – SVG)“ (Beilage 20/2014) Im Rechtsausschuss am 26.3.2014 behandelt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Burtscher. Ich eröffne die Debatte in zweiter Lesung und bitte die Frau Berichterstatterin um ihren Bericht. Burtscher: Frau Präsidentin, Herr Landeshauptmann, Hohes Haus! Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26. März 2014 die Regierungsvorlage, Beilage 20/2014, beraten. Landesrätin Dr. Mennel erläuterte die Ziele und wesentlichen Inhalte des Spekulationsverbotsgesetzes. Demnach sollen Risiken in der Finanzgebarung von öffentlichen Rechtsträgern ausgeschlossen bzw. minimiert werden. Der Entwurf würde die wichtigsten Kriterien regeln und im Verordnungsweg flexible Detailregelungen erlauben. Klubobmann Egger teilte die Grundhaltung des Spekulationsverbotsgesetzes. Er meinte aber, dass die Details im Gesetz formuliert sein sollten. Er bedauerte, dass die Oppositionsparteien nicht im Vorfeld eingebunden wurden und stellte einen Vertagungsantrag, um eine breite Zustimmung zu ermöglichen. Klubobmann Rauch unterstützte den Vertagungsantrag und konnte den Alleingang der Regierung nicht gutheißen. Als Beispiel für die Ablehnung des Entwurfs führte er das Fehlen einer doppelten Buchhaltung, die Nicht-Verankerung in der Verfassung und die fehlende Berichtspflicht an. Klubobmann Ritsch sprach sich auch für die Vertagung aus. Die Regelungen in den Bundesländern seien sehr unterschiedlich und es wäre interessant, diese zu prüfen und gemeinsame Regelungen zu finden. Dr. Matthias Germann führte aus, dass es Versuche gab, das Spekulationsverbot gemeinsam zu regeln. Er kenne die Regelungen in den anderen Bundesländern, die zum Teil sehr rudimentär seien. Der vorliegende Entwurf käme der Tiroler Regelung am nächsten und regle die Veranlagungen, die in Salzburg das große Problem gewesen seien, am genauesten. Landeshauptmann Mag. Markus Wallner erläuterte, dass er als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz für eine gemeinsame Regelung eingetreten sei. Im Nationalrat habe der Entwurf leider keine Zweidrittelmehrheit bekommen, deshalb benötige es jetzt landesrechtliche Lösungen auf Basis der 15a-Vereinbarung. Er stellte fest, dass ein Begutachtungsverfahren stattgefunden habe. Während dieses Verfahrens gab es seitens der Opposition weder Rückmeldungen noch Einwände. Er stellte zudem fest, dass dieses Gesetz einen Beginn darstelle, Details und Änderungen auf Bundesebene könne man im

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Verordnungswege berücksichtigen und darüber könne man mit allen Parteien zu gegebener Zeit reden. Abgeordneter Dr. Kinz meinte, dass der Rechnungshof aufgezeigt habe, was zu berücksichtigen sei. Vieles davon würde im Gesetz fehlen. Klubobmann Mag. Frühstück führte aus, dass die ÖVP das Spekulationsverbot lieber bundesweit geregelt hätte. Die FPÖ habe aber die zugesagte Zweidrittelmehrheit verhindert. Die ÖVP fühle sich aber den Menschen verpflichtet, Spekulationen mit Steuergeld zu unterbinden. Zur Berichtspflicht in den anderen Bundesländern meinte er, dass sie unklar geregelt sei bzw. an Kontrollgruppen delegiert werde, die nicht existieren. Klubobmann Rauch vertrat die Ansicht, dass die Kritik des Rechnungshofs ernst genommen werden solle. Heute Regelungen zu treffen, die in wenigen Monaten aufgrund einer bundesweiten Regelung geändert werden müssen, sei unsinnig. Zudem würden die Befugnisse des Landtages eingeschränkt. Landeshauptmann Mag. Wallner entgegnete, dass Vorarlberg auf eine bundesweite Regelung noch lange warten werde. Klubobmann Egger meinte dazu, Risikokriterien, Detailregelungen und Sanktionen sollten im Gesetz formuliert werden. Das Vier-Augen-Prinzip gehöre auch aufgenommen. Abgeordneter Mag. Kucera zeigte kein Verständnis für die Ablehnung, nachdem es von Seiten der Opposition im Begutachtungsverfahren keine Rückmeldung gegeben habe. Das Misstrauen Land und Gemeinden gegenüber sei zudem unberechtigt, da im § 3 genaue Verordnungsermächtigungen determiniert seien. Landeshauptmann Mag. Wallner erläuterte, dass Veranlagungen und Fremdwährungskredite im Gesetz geregelt seien. Risikorichtlinien seien auf Bundesebene auch nicht im Gesetz verankert. Berichtswesen und Sanktionen können zudem nur auf Bundesebene geregelt werden. Klubobmann Ritsch führte aus, dass es bei der Opposition nicht üblich sei, bei Gesetzesentwürfen Stellungnahmen abzugeben, trotzdem wären sie bei weniger wichtigen Gesetzesentwürfen eingebunden gewesen. Klubobmann Mag. Frühstück entgegnete, dass auch wenn keine Stellungnahmen abgegeben wurden, der Kontakt auf Klubebene jederzeit möglich gewesen wäre. Der Rechnungshof sehe die Berichtspflicht für Vorarlberg auch nicht kritisch, da Vorarlberg noch nie spekuliert habe. Daher würde der Landes-Rechnungshof die vorgelegte Regelung ausdrücklich begrüßen. Nachdem es keine Wortmeldungen mehr gab, brachte der Vorsitzende den Vertagungsantrag der FPÖ zur Abstimmung, der mit den Stimmen der FPÖ, der SPÖ und der Grünen in der Minderheit geblieben ist.

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Anschließend brachte er die Vorlage der Landesregierung, Belage 20/2014, zur Abstimmung. Diese wurde mit den Stimmen der ÖVP mehrheitlich angenommen. Ich bitte die Präsidentin um Eröffnung der Debatte und anschließend um Abstimmung. LTP Dr. Nußbaumer: Dankeschön! Bitte, Herr Klubobmann Mag. Frühstück. KO Mag. Frühstück: Herr Landeshauptmann, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetz zuerst einen kurzen Rückblick. Unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Wallner regte die Landeshauptleutekonferenz ein Bundesgesetz an, um die Risiken in der Finanzgebarung der Länder zu minimieren. Das Ergebnis ist eine oder war eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die im Nationalrat in letzter Sekunde an der Zweidrittelmehrheit scheiterte, weil nicht zuletzt die FPÖ gegebene Versprechen nicht einhalten wollte. Das Gegengeschäft kennen wir heute noch, und zwar der Schutz des Wassers in der Verfassung, das ist über Nacht geplatzt und dann war die Zustimmung plötzlich weg. (Zwischenruf KO Rauch) Der Auslöser zu der ganzen Geschichte war natürlich auch der Spekulationsskandal in Salzburg. Der - wir erinnern uns nur zu gut - rote Finanzreferent David Brenner - Nomen est omen - verbrannte nämlich Millionen in dubiosen Finanzkonstruktionen. Die Folge – das haben wir alle miterlebt – war die Abwahl von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller. Informierte Bürger wissen natürlich auch, dass die Stadt Wien massiv in Franken-Krediten verschuldet ist und wie frech die SPÖ-dominierte Stadt Linz, auf Anraten der ehemaligen Gewerkschaftsbank, der BAWAG, mit Steuergeldern spekuliert hat. Und ja, Kärnten ist noch einmal eine Welt für sich, wie folgende ‚Haider-Blüte‘ noch zeigt: Dort musste nämlich die landeseigene Spitals-Holding einen Kredit bei der Hypo Alpe Adria aufnehmen, um damit die Spitäler, also die Hardware, vom Land abzukaufen. Damit wurden dann so sinnvolle Projekte wie die Seebühne und das Wörthersee-Stadion finanziert, die Euro im Fußball gesponsert. Vorarlberg, meine Damen und Herren, ist von solchen Machenschaften bei Weitem und meilenweit entfernt. Nach diesem Exkurs wieder zum Spekulationsverbotsgesetz. Nachdem nämlich dieses im Nationalrat gescheitert war, hat Landeshauptmann Wallner sofort erklärt, dass er ein praktikables Landesgesetz dem Landtag vorlegen wird - das machen wir jetzt. Wir machen damit wieder einmal Nägel mit Köpfen, und das durchaus, meine Damen und Herren, im Bewusstsein, dass unser Land noch nie – noch nie! – spekuliert hat. Und aus meiner Sicht wird unser Land das auch nie nötig haben und das sollte zumindest so sein. (Beifall!) Aus diesem Grund begrüße ich dieses schlanke Gesetz, das auf die Gegebenheiten im Land maßgeschneidert ist und damit nicht Gefahr läuft, ein bürokratisches Monster für kleine und Kleinstgemeinden zu werden. Wir haben damit klar geregelt, wie öffentliche Gelder veranlagt werden dürfen und wie die öffentliche Hand ihre Aufgaben zu finanzieren hat. Konkret ist verboten, Geld aufzunehmen, um es danach zu veranlagen. Salzburg hat das übertrieben gemacht und ein Land an die Grenze des Ruins geschoben. Es ist verboten, meine Damen und Herren, Fremdwährungskredite aufzunehmen, Derivate ohne Grundgeschäfte sind verboten. Gemeinden müssen ihre Franken-Kredite bis 2017 abbauen. Größere Kreditaufnahmen von Gemeinden werden bereits jetzt vom Land genehmigt. Das ist Kontrolle! Kontrolle des Gesetzes erfolgt über die Rechnungshofprüfungen. Wir haben selbst entschieden im letzten Jahr, dass der Rechnungshof auch Kleingemeinden jetzt überprüfen

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kann. Und unsere Kontrollabteilung, die Abteilung IIIc, ist auch in den Gemeinden draußen und überprüft die Finanzgebarung. Zu den im Vorfeld geäußerten Bedenken des Bundes-Rechnungshofes: Er war kritisch, das stimmt. Er ist eingeladen – das liest man jetzt gerade wieder in den Medien – bei dem geplanten Bundesgesetz mitzuarbeiten. Mir persönlich ist die Stellungnahme des Landes-Rechnungshofes wichtiger. Er kennt die Verhältnisse vor Ort, er kennt unser Land. Er meint, dass das vorliegende Gesetz seine Aufgaben erfüllt und der Vollzug zeigen wird, ob es Anpassungen braucht. Da können wir wieder schnell und unkompliziert agieren. Kein Gesetz der Welt, meine Damen und Herren, kann so eng gehalten werden, dass es restlos schützt. Auch dieses wird es nicht sein. Das Beste, was man dafür tun kann ist, eine saubere Finanzgebarung, eine saubere Budgetierung, einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld, das zur Verfügung steht, zu haben. Das praktizieren wir in unserem Land seit 50 Jahren. Und alle Landeshauptleute der letzten 50 Jahre haben dafür Sorge getragen, dass wir hier keine Angst haben müssen in unserem Land, und alle waren sie ÖVP-Landeshauptleute. Aus meiner Sicht, und das kann man jetzt ruhig auch einmal so erkennen, ist für mich das ein Gesetz der Prävention. Die Opposition sagt, wir haben im Herbst keine Absolute mehr. Vielleicht ist das auch eine Prävention (Zwischenruf KO Rauch: Das sagt der Wähler..!) dahingehend, dass wir schauen wollen, dass wenn andere Verantwortung tragen, dass nichts mehr passieren kann. Und das wäre vielleicht auch ein Gedanke, den man mitnehmen sollte. Wir jedenfalls finden dieses schlanke Gesetz richtig und begrüßen es. Dankeschön! (Beifall!) LTP Dr. Nußbaumer: Dankeschön! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Klubobmann Rauch. KO Rauch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Ich muss jetzt einfach lachen über die letzte Bemerkung vom Kollegen Frühstück, das finde ich amüsant – wirklich ja. Also die ÖVP beschließt prophylaktisch ein Gesetz, weil sie sich (Zwischenruf KO Mag. Frühstück: Nicht, dass ..so ein Blödsinn wie in Salzburg..!), weil sie sich selbst damit abgefunden hat, die absolute Mehrheit zu verlieren. Dann müssen Sie aber noch viele Gesetze beschließen, dann müssten Sie eigentlich ein Gesetz beschließen, es darf kein Budget beschlossen werden unter bestimmten Voraussetzungen. – Das amüsiert mich, das amüsiert mich. (Zwischenruf Mag. Hofer – LTP Dr. Nußbaumer: Bitte um Aufmerksamkeit!) Aber zurück zur Ernsthaftigkeit der Materie. Im Übrigen ist es nicht ein Wunsch der Opposition, es werden die Wähler und Wählerinnen machen. Also einmal wird nicht die Opposition verantwortlich sein, sondern es werden die Wählerinnen und Wähler sein, dass Sie keine absolute Mehrheit mehr haben. Und zur letzten Bemerkung in der vorigen Debatte: Von wegen Wahlkampf - irgendwo aus der letzten Reihe ist das Wort gekommen, das ist ja alles „Wahlkampf“, das wir da machen. Die Einzigen, die Wahlkampf machen mit ihrem Logo am Revers, ist die gesammelte ÖVP im Übrigen im Landtag und nicht wir. (Zwischenruf : Aber mit Krawatte! – Heiterkeit!) Ja, zum Spekulationsverbotsgesetz: Der Anlass für dieses Gesetz ist ja ein ernster und hat seine Ursachen darin, dass im Bundesland Salzburg, in Kärnten und andernorts in Städten, auch in Gemeinden, mit Dingen jongliert worden ist, die man aus heutiger Sicht durchaus als

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„kriminell“ auch bezeichnen wird müssen, weil die Gerichte auch damit befasst sind, wo öffentliche Körperschaften, Bundesländer, Städte, Gemeinden gemeint haben, sie müssten etwas mitmachen, was eine Zeit lang Mode war, nämlich auf den Finanzmärkten zu spekulieren, wie es alle Welt getan hat – jedenfalls bis zum Jahr 2008/2009 -, in der Erwartung, dass man durch Spekulation auf den Finanzmärkten mehr Kohle machen kann als durch ehrliche Arbeit oder ehrliches Wirtschaften. Das war die Devise und dem war auch so. Dass dieses Spekulieren zu Lasten ganzer Volkswirtschaften gegangen ist, ist inzwischen evident. Dass die Rechnung am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu begleichen haben, ist auch evident – jedenfalls in Österreich, darauf kommen wir zu einem späteren Zeitpunkt noch. Wo ja dem Steuerzahler inzwischen für ein Desaster, das in Kärnten angerichtet wurde, eine Belastung von 18 Milliarden Euro umgehängt wird, ohne diejenigen, die dafür direkt verantwortlich sind, mit zu beteiligen, ohne die Gläubiger an dieser Last, an der Bewältigung dieses Scherbenhaufens zu beteiligen. Dann hat es eine Debatte gegeben im Nationalrat, dass es doch gut wäre, ein Spekulationsverbot in der Verfassung zu verankern. Das heißt, öffentliche Körperschaften, Länder, Städte Gemeinden dazu zu verpflichten oder, umgekehrt gesagt, es ihnen zu verbieten, sich auf den Finanzmärkten, in welcher Form auch immer, spekulativ herumzutreiben. Das ist dann gescheitert, weil man sich nicht einigen konnte im Parlament über die Ausgestaltung dieses Spekulationsverbotes. Weil mit gutem Recht von der Opposition – und das ist nämlich der zweite Teil, der verschwiegen wird von der ÖVP – eingefordert worden ist, „es reicht nicht aus, nur ein Spekulationsverbot zu verankern in der Verfassung; es muss auch klar gelegt sein und klar gemacht werden, wie die Transparenz, die Kontrolle dieser Regelungen stattfindet“. Und bei der Frage der Transparenz haben sich die Geister schon in den Verhandlungen geschieden. Da wäre zum Beispiel die ehemalige Finanzministerin Fekter durchaus bereit gewesen, einen Schritt auf die Opposition zuzugehen. Einer der Chef-Bremser in Sachen Transparenz war übrigens Karlheinz Kopf (Zwischenruf KO Egger: Karlheinz Kopf, ja!), damals Klubobmann der ÖVP, der Transparenz gefürchtet hat wie der Teufel das Weihwasser. Ich meine, da ist es ja gut, wenn man dann mit seinen Kollegen im Bund auch redet, die bei den Verhandlungen dabei waren und auch erfährt, was nicht öffentlich geworden ist, wie sich bestimmte Personen verhalten haben. Was Karlheinz Kopf, ÖVP-Klubobmann seinerzeit, in dieser Frage abgeliefert hat in den Verhandlungen war die glatte Blockade, war die glatte Verweigerung von Transparenz und Kontrolle. Und das war der Grund, warum keine Oppositionspartei letztlich bereit war, eine Alibi-Verfassungsbestimmung zu verankern, ohne jede Möglichkeit des Parlamentes (Zwischenruf LH Mag. Wallner: Also das ist die halbe Wahrheit!) – Das ist die ganze Wahrheit, Her Kollege Landeshauptmann Wallner, ja, das ist die ganze Wahrheit - ja! (Zwischenrufe) Und wenn die ÖVP jetzt versucht, das der Opposition umzuhängen (Zwischenrufe) – ja, es ist Ihnen nicht angenehm, ich weiß es. Es ist Ihnen nicht angenehm, ich weiß es. (Zwischenrufe – LH Mag. Wallner) – Ja gut (Zwischenruf LH Mag. Wallner: Du musst sagen, was der Kollege Kogler …!) Ja gut, das können wir alles ausführen. Weil in Fragen der Transparenz war die ÖVP auf der Bremse. Ich meine, und dann zu versuchen, der Opposition umzuhängen, dass es keine Einigung im Parlament gegeben hat, ist etwas mutig – ja, ist etwas mutig. (Zwischenruf LH Mag. Wallner) – Ja, wir können es ausdiskutieren, weil (Zwischenruf LH Mag. Wallner: Zufällig war ich dabei und…!) – Ja, aber ich habe, Herr Landeshauptmann, Gott sei Dank habe ich alle Protokolle und Gott sei Dank protokollieren unsere Sitzungsteilnehmer auch die Dinge, auch die Dinge. Und das können Sie mir, da können Sie versuchen, mich aufzublatteln, es wird Ihnen nicht gelingen, weil ich die

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Dokumente dazu habe –und Sie wissen das genau. (Zwischenrufe – LH Mag. Wallner: Ich weiß ..! – KO Egger: Ich kann es schriftlich belegen!) – Ja natürlich kann man es schriftlich belegen. Das ist eine Fluchtbehauptung der ÖVP, weil sie am Ende nicht die Transparenz und Kontrolle wollten, und schon gar nicht den Untersuchungsausschuss - den „derheben“ sie jetzt im Übrigen nicht mehr. Und der einzige Grund, warum Sie die Transparenz gefürchtet haben wie der Teufel das Weihwasser, wäre, weil endlich offenkundig geworden wäre, die Parteienfinanzierung der ÖVP – das ist der wahre Grund, um den es geht – Punkt! Ja, bei allen Geschäften der letzten 20 Jahre, die in dieser Republik den Geruch haben, Parteienfinanzierung mit begünstigt zu haben. Und ich bin ja gespannt, wenn dieser Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe Adria, wie jetzt ja Faymann angekündigt hat – vom Spindelegger habe ich noch nichts gehört – dann tatsächlich zustande kommt, wie lange der tagen darf und wie weit der gehen darf. Beim letzten Banken-Untersuchungsausschuss war es nämlich genau so: Als man an den Punkt kam, wo es um Raiffeisen ging, wo es um Parteienfinanzierung ging, wo es auch um die Hypo Alpe Adria ging, ist er abgedreht worden. Und wenn der Untersuchungsausschuss kommt und sich diese Dinge anschauen kann und endlich auf den Tisch kommt, was in den letzten 20 Jahren in dieser Republik passiert ist, auch mit versteckten Finanzierungen, dann bleibt in dieser Republik kein Stein auf dem anderen – das kann ich Ihnen sagen. Aber erst dann, wenn die Akten, die geliefert werden, nicht geschwärzt sind seitenweise, sondern tatsächlich öffentlich und transparent wird, was dort tatsächlich passiert ist. Und unser Punkt bei diesem Gesetz, meine Damen und Herren, ist, es besser zu machen. Das was Sie hier vorlegen im Land Vorarlberg als Gesetz zum Spekulationsverbot ist ein zahnloses Gesetz. Wir haben es im Ausschuss diskutiert und erläutert. Wenn Sie ein Gesetz machen, das Hand und Fuß hat, das präzise ist, das den Namen verdient, dann sind wir dabei. Und es hat im Ausschuss einen Vertagungsantrag gegeben. Wir haben das Angebot gemacht, sich zusammenzusetzen, die Verbesserungen einzuarbeiten. Wir haben sie auch benannt, die Schwachpunkte – die sind alle benannt worden von uns -, angefangen von der Transparenz der Buchführung, wo der Landeshauptmann behauptet, „wir haben schon eine doppelte Buchführung“. Das finde ich besonders interessant, dann muss er mir einmal seine Definition von doppelter Buchführung erläutern. Das was wir haben ist eine Annäherung daran, aber sicher nicht eine doppelte Buchführung. Weil zum Beispiel so wie es ein Wirtschaftsunternehmen macht, eine Bilanzlegung, nicht vergleichbar ist mit dem was wir machen. Es ist nicht nachvollziehbar die gesamte Entwicklung der Vermögenwerte. Es findet keine Bewertung statt etc. – würde zu weit führen. Wir haben keine Wirkungsorientierung im Haushalt – wichtiger Punkt bei den Verhandlungen auf Bundesebene. Wir haben keine integrierte Finanzierungsergebnisse und Vermögensberechnung. Das ist jetzt in Salzburg zum Beispiel, wohl wissend warum, aus dem Skandal heraus, verankert worden. Das ist ja keine Kleinigkeit – die haben ihre Hausaufgaben gemacht und gelernt. Wir überlassen der Landesregierung – und das finde ich besonders fatal: Der Vorarlberger Landtag beschließt ein Gesetz, wo er der Landesregierung die Definition darüber überlässt, was denn nun genau ein Risiko ist und was nicht. Also wenn man schon ein Gesetz beschließt, das Transparenz und Kontrolle zentral zum Inhalt hat, und es ist die zentrale Aufgabe des Landtags, diese Kontrolle auszuüben, dann sollte bittschön der Landtag das Recht haben, da mitzugestalten und zumindest eine Berichtspflicht, ein Mitwirkungsrecht verankert werden. Was ich besonders ärgerlich finde – ich habe das schon gesagt – ist, dass bei den Gemeinden der Gemeindeverband praktisch zum Gutachter darüber bestellt wird, ob das jetzt ein

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Risikogeschäft ist oder nicht. Ich mein‘, was wird der Gemeindeverband, die Vertretung der Gemeinden, machen? Das sind die (Zwischenruf LR Dr. Mennel: Aber das darf man ja auch nicht unterstellen, dass er für Spekulation ist!) - Aber man kann nicht, Frau Kollegin Mennel, das Zentralorgan der Gemeinden, den Gemeindeverband zum Gutachter darüber machen, ob das eine Spekulation ist oder nicht. Das geht einfach nicht – das geht einfach nicht! Das ist wie, wenn ich die Ärztekammer zum Begutachter darüber mache, ob eine Ausgestaltung im Gesetz jetzt genau so im Sinne der Ärzte sein soll oder nicht? – Na, was wird sie machen? - Ihre Interessen vertreten. So wird es der Gemeindeverband auch machen. Und im Übrigen, diese Ausnahmeregelung des Vier-Augen-Prinzips aufzuweichen genau auf der Gemeindeebene halte ich für einen völlig falschen Weg. (Zwischenruf LR Dr. Mennel) Also wenn Sie, meine Damen und Herren, bereit wären, über ein Spekulationsverbot, über ein Gesetz im Land zu verhandeln, das diese Schwachpunkte beseitigt, wären wir dabei gewesen. Sie sind das nicht. Sie wollen es alleine beschließen. Sie wollen rasch vor der Wahl sagen können, Sie haben jetzt ein Spekulationsverbot beschlossen – ohnehin eine „Hilfskrücke der Hilfskrücke“, weil es auf Bundesebene nicht stattgefunden hat. Dem werden wir nicht zustimmen, das ist uns viel zu schwammig, viel zu unpräzise und wird dem Ruf eines Gesetzes zur Verhinderung von Spekulation sicher nicht gerecht. (Beifall!) LTP Dr. Nußbaumer: Frau Abgeordnete Gruber, bitte. Gruber: Geschätzte Frau Präsidentin, Herr Landeshauptmann, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich da nur den Vorrednern anschließen. Es ist schade, dass es keine bundeseinheitliche Regelung gegeben hat. Die FPÖ hat ja ihre Zusage in letzter Minute zurückgezogen. Und ich kann nur sagen: Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt. (Zwischenrufe - ..die Unwahrheit. – KO Egger: Ich kann alles belegen!) Regelungen für einheitliche Rechnungslegung fehlen ebenfalls. Es wäre gut gewesen, das mit diesem Gesetz zu erledigen. Unser Land hat dann schnell reagiert, obwohl es im eigenen Wirkungsbereich gar nicht betroffen ist. Vorarlberg hatte, wie schon erwähnt, nie Fremdwährungskredite. Im Gegenteil, der Rechnungshof hat das Land für die Hälfte seiner bestehenden Darlehen auf eine Fix-Verzinsung-Vereinbarung gezwungen. Das kostet uns im Jahr mehre Hunderttausend Euro. Der Bund selbst ist zur Gänze aus den Fremdwährungskrediten ausgestiegen. Welche Verluste dabei realisiert werden mussten, würde mich schon noch interessieren. Wie geht es den Gemeinden? Bis auf wenige Ausnahmen halten sich die Fremdwährungskredite, im Wesentlichen in Franken, im Rahmen. Kreditaufnahmen und Kreditfinanzierungen sind durch das Land zustimmungspflichtig geworden. Hier ist ausreichend Kontrolle gegeben. Es darf in Zukunft keine Zustimmung für Kreditaufnahmen für Veranlagungen mehr geben. Das war eine Geschichte, die das Land Salzburg massiv betrieben hat und jetzt vor einem Scherbenhaufen steht. Schon verführerisch waren jedoch Veranlagungen im Spekulationsbereich. Zugegeben, das war auch nicht immer erfolglos, wenn ein rechtzeitiger Ausstieg erfolgte. Künftig sind sie nahezu mündelsicher und nur in Euro vorzunehmen. Der weitere Grundsatz, keine Derivate ohne Grundgeschäft, wurde schon erwähnt. Das mehrfach betriebene Cross-Border-Leasing, das mancher Gemeinde zum Verhängnis wurde, ist ebenfalls nicht mehr möglich. Das Gesetz ist schlank und auch für kleine Gemeinden vollziehbar. Und die Tatsache, dass der Vorarlberger Gemeindeverband

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bei sonstigen Finanzgeschäften als Gutachter fungiert, nehme ich an, wird nicht sehr oft notwendig sein. Kritikpunkt war von der vereinten Opposition, dass die Berichtspflicht nicht aufgenommen wurde. Aber bleiben wir doch auf dem Boden der Tatsachen: Was macht der Rechnungshof mit 96 Berichten der Gemeinden jährlich zusätzlich zu den anderen Gebietskörperschaften? Wenn sich eine Gemeinde außerhalb des Gesetzes bewegen wollte, wäre schon kriminelle Energie nötig. Dann kann das der Rechnungshof auch nicht herauslesen, weil es nicht dokumentiert würde. Unsere Devise lautet, gehen wir mit dem Geld so um, als wäre es das eigene, selbst verdiente, mit dem wir höchst sorgfältig umgehen. (Beifall!) LTP Dr. Nußbaumer: Dankeschön! Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Klubobmann Ritsch. KO Ritsch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Ich denke, mein Vorredner, Johannes Rauch, hat sehr viel gesagt über das, was im Ausschuss abgelaufen ist. Ich möchte noch einmal eigentlich mein Bedauern darüber zur Kenntnis bringen, dass es nicht möglich war, die ÖVP zu überzeugen, dass es Sinn machen würde, das Ganze einmal mehr zu vertagen, vielleicht noch einmal Gespräche darüber zu führen, um so ein wichtiges Gesetz dann auch einstimmig hier im Landtag zu beschließen. Ich sage dies darum, weil es ja wirklich österreichweit jetzt einige Regelungen gibt, die vorliegende Regelung halt nicht die perfekte Regelung ist. Sie versuchen es zwar so darzustellen, aber es gibt einfach in diesem Gesetz, so wie Sie es vorlegen, Stolpersteine, die wir nicht zur Kenntnis nehmen können als Oppositionspartei – das haben wir entsprechend ausgeführt: Ob das jetzt das Vier-Augen-Prinzip ist, das bei den Gemeinden dann fehlt; ob es die Berichtspflichten sind, die nicht mehr in den Landtag kommen; ob dann die Regierung selber über Verordnung irgendwelche Veranlagungsgeschichten doch machen kann, das sind alles Punkte, die man eigentlich nicht in so ein Gesetz aufnehmen sollte. Wir haben es sachlich argumentiert, haben versucht, Sie davon zu überzeugen, dass, so wie bei vielen anderen Gesetzen, wir ein komplettes Unverständnis dafür haben, dass Sie uns auch im Vorfeld nicht mit eingebunden haben in Gespräche. Sich dann zurückzulehnen und zu sagen, „wir hätten im Sinne der Begutachtung die Möglichkeit gehabt, als Parteien uns einzubringen“, das wissen Sie genau, dass das eigentlich nicht Usus ist, dass wir das eigentlich nicht machen, sondern, so wie bei anderen Gesetzen – und da gab es wesentlich unwichtigere Gesetze, wo man gemeinsam sehr viele Gesprächsrunden gemacht hat, wie zum Beispiel beim Bestattungsgesetz. Jetzt will ich das nicht als unwichtig bezeichnen; aber, ich meine, dort sind wir glaube ich ein halbes Jahr zusammen gesessen, um eine Regelung gemeinsam zu finden, oder beim Jugendhilfegesetz, beim Kinder- und Jugendanwaltsgesetz, beim gesamten Demokratiepaket haben wir uns ein Jahr lang Zeit gelassen. Und jetzt brechen Sie dieses Gesetz übers Knie, beschließen eigentlich so eine lauwarme Geschichte, die zwar vielleicht wahlkampftechnisch für den Landeshauptmann sich anbietet, zu sagen, „wir haben jetzt ein Spekulationsverbot“, aber schlussendlich sind so viele Hintertüren offen geblieben – und das sollte nicht sein. Wie gesagt, wir werden dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zustimmen, aber natürlich nicht inhaltlich, weil wir gegen ein Spekulationsverbot sind – ich glaube, das haben wir deutlich deponiert, dass wir auch für ein Spekulationsverbot mit öffentlichen Geldern sind, dass wir auch dafür sind, dass mit öffentlichen Geldern so umgegangen wird, als ob es das eigene Geld ist. Ich sage jetzt nur einmal dazu, Frau Abgeordnete Gruber, es wäre schön, wenn die Bürgermeister das auch so sehen würden. Ich kenne nämlich viele Bürgermeister,

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die nicht das Gefühl haben, dass das ihr eigenes Geld ist. Die beschließen nämlich Dinge in den Gemeinden, da wird sogar mir oft schwindlig, weil ich mir denke, man kann doch mit öffentlichen Geldern nicht so umgehen. Also da wird Geld ausgegeben für Projekte, die kein Mensch braucht und das Ganze halt doch wieder auf Schulden finanziert. Da könnte ich Ihnen viele Beispiele aus Bregenz bringen – aber das erspare ich Ihnen jetzt. Wie gesagt, wir lehnen das ab. Wir bieten noch einmal an, dass man vielleicht doch Gespräche führen könnte. Ich würde das für sinnvoll erachten. Wir haben uns extra von allen Bundesländern die Regelungen kommen lassen, dort wo es welche gibt. Und jetzt kann man schon sagen, es ist so ähnlich wie das Tiroler Modell. Aber jetzt sage ich einmal, in anderen Ländern sind viel bessere Regelungen noch drin, die eigentlich sich angeboten hätten, dass man die übernimmt. Und mich wundert es auch, dass man es nicht tut. Ich verstehe die Eile nicht. Wenn man es noch einmal in einer Schleife diskutiert hätte, gemeinsam, hätte man es in der Juni-Landtagssitzung auch beschließen können. Aber wie gesagt, ich hoffe auch, dass die Wähler dann so entscheiden, dass man in Zukunft Verhandlungen führen muss über Gesetze und dass die ÖVP solche Geschichten nicht mehr in einem Alleingang machen kann. (Beifall!) Während der Ausführungen von KO Ritsch übernimmt LTVP Ritter um 10.41 Uhr den Vorsitz. LTVP Ritter: Danke! Herr Abgeordneter Kucera, bitte. Mag. Kucera: Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Herr Landeshauptmann, Hohes Haus! Gleich zu meinem Vorredner: Ein Begutachtungsverfahren dient dazu, seine Meinung zu einem Gesetzesentwurf abzugeben. Wenn die SPÖ und die Grünen und die Freiheitlichen meinen, im Begutachtungsverfahren keine Stellungnahme abzugeben, weil das Usus sei, dann sollen sie das tun. Ich habe Demokratie immer so verstanden, dass man dann, wenn man gefragt wird, sich auch zu Wort meldet. (Beifall!) Dasselbe gilt auch für die Frage der Verhandlungen auf Klubobleuteebene. Ich habe auch heute von Ihnen beiden keinen vernünftigen Grund gehört, warum Sie nicht mit dem Klubobmann der Regierungsfraktion gesprochen haben, wo Sie doch wissen und das immer wieder betonen, dass hier Verhandlungen auf guter Ebene geführt werden können. (Zwischenruf KO Ritsch: Tut man ja!) - Hier haben Sie es nicht gemacht. Sie haben im Ausschuss dann so getan, wie wenn Sie von diesem Gesetz überrascht werden (Zwischenruf KO Ritsch: …der Landeshauptmann…!), obwohl das Gesetz in Begutachtung war, obwohl das Gesetz hinausgegeben und beschlossen worden ist. Also man muss hier schon bei den Dingen bleiben, bei der Wahrheit bleiben. Wenn man sich einbringen will, kann man sich einbringen. Es haben ja die Institutionen sich eingebracht, es haben sich die Rechnungshöfe eingebracht etc. Zweitens, allgemein kommt von der Opposition der Tenor: Ja, Spekulationsverbot wäre schon richtig. Ein breiter Bogen vom Klubobmann Rauch gespannt auf Bundesebene, von der Parteienfinanzierung der ÖVP zu der Frage, warum eine Verfassungsmehrheit nicht zustande kommt. Ich bin überzeugt davon, dass es ein richtiger Schritt ist. Wenn eine Verfassungsmehrheit nicht zustande kommt – und das ist halt so - aufgrund des letzten Wahlergebnisses der Nationalratswahl 2013, dass das Land es in Angriff nimmt und durchsetzt, selbst für sich in seinem Wirkungsbereich, nämlich für das Land und die Gemeinden ein Spekulationsverbotsgesetz zu verabschieden. Auch wenn es in Vorarlberg,

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wie der Herr Klubobmann sehr richtig betont hat, Prävention ist. Weil wir haben tatsächlich keine Spekulation im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Aber das so darzustellen, das Spekulationsgesetz, das heute verabschiedet werden wird, wie wenn hier keine definitiven Regelungen drin sind oder wie wenn hier zu viel Raum gelassen wird für die Interpretation und für die Gesetzesauslegung, das weise ich massiv zurück. Wenn man sich die Inhalte, die wesentlichen Inhalte des Gesetzes anschaut, dann sind es für mich ganz wenige wesentliche Inhalte, die sich fokussieren lassen auf eigentlich drei Punkte: Erstens, keine Fremdwährungskredite mehr. Das ist wesentlich, weil es wurde mit Fremdwährungskrediten geschafft – da gebe ich dem Klubobmann Rauch Recht, wenn er sagt, dass in der Vergangenheit geradezu gepusht worden ist hinsichtlich der Verantwortungsträger von politischen Parteien, ah von Gebietskörperschaften hier tätig zu werden, in die Spekulation zu gehen, Fremdwährungskredite zu nehmen. Vorarlberg zum Beispiel in der Vergangenheit schlecht dastehen zu lassen mit der Meinung, wir machen kein Cross-Border-Leasing, wir machen keine besonderen Veranlagungen, sondern wir bleiben konservativ in unseren Veranlagungen in unseren Finanzierungen. Da wurde ja tatsächlich in der Vergangenheit massiver Druck ausgeübt. Für die Zukunft: keine Fremdwährungskredite. Und das Wichtigste, das Zweite: keine Darlehen zum Zwecke der Veranlagung – das war das massive Salzburger Problem, zu glauben, ich kann über eine günstigere Kreditaufnahme einen besseren Gewinn machen bei einer Veranlagung und mir so als Gebietskörperschaft aufgrund meiner Bonität, die ich ja habe als Gebietskörperschaft, einen Gewinn erwirtschaften. Genau dieser Gedanke hat zum Finanzfiasko in Salzburg geführt und das wird in Zukunft in Vorarlberg verboten sein – wir haben es auch nie gemacht. Und das Dritte ist, meines Erachtens nach, dass die Veranlagungen, die in Zukunft möglich sein werden nach diesem Gesetz, meines Erachtens sehr genau umschrieben sind: Es sind Veranlagungen wie Spareinlagen, Sichteinlagen und Termineinlagen möglich; es sind Anleihen und Pfandbriefe möglich, allerdings nur in Euro, und es sind Beteiligungen in Euro-Geldmarktfonds möglich. Und – und jetzt kommt der Hauptkritikpunkt – es sei so, dass die Landesregierung in der Zukunft, nach Verabschiedung dieses Gesetzes, bestimmen könne, laut Klubobmann Rauch und Klubobmann Ritsch, was risikoreich und was nicht risikoreich wäre im Bezug auf die Veranlagung aufgrund der Verordnungsermächtigung. Das ist einfach falsch, weil die Verordnungsermächtigung natürlich das Gesetz vollziehen muss. Und im Gesetz sind die Kriterien dafür, wann eine Veranlagung als spekulativ, risikoreich oder nicht spekulativ und risikoreich bezeichnet wird, sehr genau umschrieben. Es geht darum, dass die Finanzgebarung risikoavers auszurichten ist. Das ist schon einmal ein klarer Hinweis darauf, dass eben nicht mit Risiko gearbeitet werden kann. Und noch viel wesentlicher, bei der Beurteilung einer Veranlagungsform, ob sie risikoreich oder spekulativ wäre, ist die Gewichtung nicht auf der Optimierung der Erträge und Kosten zu setzen, sondern auf die Minimierung der Risken. Die Minimierung der Risken ist stärker zu gewichten. Das ist eine Beschränkung für die Verordnungsermächtigung, die so detailliert ist, dass sie meines Erachtens vollkommen richtig ist. Es ist auch richtig, wenn die Landesregierung mit Verordnungen auf neue Veranlagungsformen reagieren kann, weil sie ja dem Sinn des Gesetzes entsprechend, dem allgemeinen Grundsatz entsprechend, dem Spekulationsverbot entsprechend agieren muss und ihre Verordnungen sich an dieses Gesetz zu halten haben.

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Zum zweiten Punkt: Klubobmann Rauch hat das zuerst so angesprochen, dass er gesagt hat, der Gemeindeverband würde in Zukunft bestimmen, was Spekulation ist und was nicht. Er hat das dann eingeschränkt und hat gesagt, es geht doch nur um das Vier-Augen-Prinzip, wie der Klubobmann Ritsch das auch richtig gesagt hat. Tatsächlich geht es dort nur um die Frage, was soll man tun, wenn in einer Kleinstgemeinde nicht ausreichend Personen vorhanden sind, die die Fähigkeit haben zu beurteilen, ob eine Veranlagung diesem Gesetz entspricht. – Das ist alles. Weil im Gesetz im § 8 drinnen steht, dass eben ein Vier-Augen-Prinzip gilt von fachlich befähigten Personen. Und jetzt ist es nicht die schlechteste Idee, zu sagen, wenn eine Kleingemeinde halt nur über eine Person verfügt, einen Gemeindesekretär verfügt, der diese Fähigkeiten hat und sonst niemand da ist, der das beurteilen kann, zu sagen, auch ein Gutachten kann eingeholt werden – im Übrigen nicht nur vom Gemeindeverband, wie dargestellt, sondern natürlich von allen möglichen Institutionen, die dazu befähigt sind nach ihrem Unternehmensgegenstand, die Prüfung, ob eine solche Veranlagung diesen gesetzlichen Kriterien entspricht oder nicht. Und das würde ja auch wieder nur heißen, es geht ja nicht darum, so wie es dargestellt wird, zu sagen: Ist jetzt zum Beispiel eine Anleihe spekulativ oder nicht, sondern es geht darum, ob eine Veranlagung, also eine andere als ausdrücklich genannte Veranlagung, als ausdrücklich „zulässig“ genannte Veranlagung, allenfalls hier hinunterfallen kann oder nicht. Das heißt in Wirklichkeit: nur bei Streitfragen. Und bei Streitfragen einer Kleingemeinde zuzumuten, das über den Gemeindeverband anzufragen und dort ein Gutachten einzuholen, zu sagen, „bitte könnte ich hier Hilfestellung haben“, ist eine sehr gute Idee, meines Erachtens, ist schlank und zeigt auch das Vertrauen, dass die ÖVP in die Arbeit der Gemeinden gibt. Wir haben hier volles Vertrauen in die Gemeindevertretungen. Ich bestreite zutiefst, Klubobmann Ritsch, dass Bürgermeister von sich aus Geld ausgeben. Bürgermeister geben von sich überhaupt kein Geld aus, sondern Bürgermeister machen Vorschläge an die Gemeindevertretungen. Gemeindevertretungen bestimmen, ob eine Ausgabe durchgeführt wird oder nicht. Ein Prüfungsausschuss kontrolliert, ob die Gebarung richtig ist. Es kontrolliert die Kontrollabteilung des Landes. Es kontrolliert die Kreditaufnahme die Kontrollabteilung des Landes. Wir haben einen Landes-Rechnungshof. Wir haben ein umfassendes Kontrollsystem in der Gemeinde und im Land. Und ich meine, dass das Spekulationsgesetz absolut richtig ist. Ich verstehe Ihre Haltung nicht. Wenn Sie tatsächlich dafür eintreten wollen der Bevölkerung gegenüber, dass auch wir in Vorarlberg das umsetzen, was wir nämlich versprochen haben, nämlich zukünftig keine Spekulationen mehr zu machen – und das haben wir versprochen. Wir haben es auf Bundesebene aufgrund der anderen Parteien nicht hergebracht, auf Landesebene bringen wir es her. Stimmen Sie bitte zu. (Beifall!) Während der Ausführungen des Abg. Mag. Kucera übernimmt LTP Dr. Nußbaumer um 10.49 Uhr wieder den Vorsitz. LTP Dr. Nußbaumer: Ich begrüße 19 Schülerinnen und Schüler der Vorarlberger Mittelschule Lochau mit den Begleitpersonen, Herrn Georg Gut und Herrn Herbert Fetz. (Beifall!) Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Mag. Hofer, bitte. Mag. Hofer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum eigentlichen Thema komme: Herr Klubobmann Rauch, Sie haben ja auch so einen Vorspann bei Ihrer Rede gehabt und haben gemeint, wie nervös wir sind. Ich kann Sie beruhigen, wir sind nicht nervös. Und ich erlebe dieses Haus seit 34 Jahren (Zwischenrufe –

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KO Ritsch - KO Egger) – Sie sollten mir zuhören, dann würden es auch Sie begreifen, Klubobmann Egger. Ich bin in diesem Haus seit 34 Jahren und bin es eigentlich gewohnt, dass Oppositionelle im Wahljahr etwas nervöser werden und auf die Wahl hin dann spitzt sich das zu. Das war aber meistens erst dann ab April und war vor allem im Juni. Heuer sind Sie ganz nervös, Sie fangen jetzt schon an und in einer Preisklasse (Zwischenruf KO Egger: Wir haben April!) – na, hören Sie mir; ich weiß schon, dass Ihnen das nicht gefällt. Und wenn ich den Horrorszenarien zuhöre, die Sie beim vorigen Punkt, bei der Sozialpolitik gebracht haben, dann kann ich Ihnen sagen, der gesamten Opposition, dann fänden gar keine Landtagswahlen statt, weil die Leute, wenn Sie es Ihnen glauben würden, würden alle ausziehen, so furchtbar ist unser Land. Sie stellen unser Land in ein Licht, dass man sich schämen muss. Sie sollten sich aber schämen. Und die Leute haben ein untrügerisches Gefühl dafür, was wesentlich ist – das können Sie sich merken! (Zwischenruf KO Rauch: Ja, was heißt jetzt das? – Benzer – KO Egger) Und das passt auch zum nächsten Punkt – jetzt komme ich gleich beim nächsten Punkt zum Erklären. Bei diesem Gesetz, es wurde vom Vorredner schon erwähnt, das machen wir wirklich, obwohl wir es nicht brauchen, das wage ich zu behaupten. Und ich sage Ihnen weshalb: Wir haben seit 69 Jahren in diesem Land nie spekuliert und werden das auch nie tun. Ich kann Ihnen sagen, weil ich mich so gut erinnern kann, in den 90er Jahren wurden wir von allen Oppositionellen für unsere stockkonservative Finanzpolitik hier herinnen gerügt (Beifall!), belächelt und verhöhnt. Und hören Sie gut zu (Zwischenruf Wiesflecker: Aber nicht von ..!) Vor allem von Leuten, vor allem von Leuten, die damals dem ‚flotten Jörg‘ nacheiferten und ihn in den siebten Himmel lobten. (Zwischenruf Wiesflecker: Nicht was die Veranlagung..!) Wissen Sie, als „schwarze Langweiler“ wurden wir verspottet – wir haben es ausgehalten. Heute lächeln wir. Die sind alle verschwunden, die uns damals ausgelacht haben – heute lächeln wir. Und ich sage Ihnen, die sicherste Formel für solche Geschäfte ist immer unser Credo: nie mehr ausgeben als einnehmen. (Beifall!) Und dass Sie nicht meinen, das habe ich in den letzten Monaten erfunden, können Sie das in den Budgetreden von mir zum Voranschlag 2001 und 2002 nachlesen. Mein Motto war damals und ist es auch heute: Lieber eiskalt rechnen als brühwarm draufzahlen. Und habe ich ständig Querverweise auf Kärnten gemacht, mit unheimlichen Zwischenrufen von Ihrer Seite- Sie waren damals schon dabei, Kollege Egger -, habe Ihren Finanzlandesrat angegriffen und ich habe vor allem eines immer wieder erwähnt – und das ist nachlesbar. Mich stört nicht, was Kärnten tut - ich mische mich nicht in ein fremdes Bundesland ein -, mich stört, dass es uns einmal treffen wird. Weil das war absehbar. Und das habe ich damals gemeint und wurde belächelt. Und jetzt sage ich Ihnen dazu: Es bleibt dabei, realpolitisch keine Bedeutung im Land. Es ist wirklich für den utopischen Fall, auch wenn Sie gelächelt haben, dass einmal eine andere Farbe den Finanzlandesrat stellen sollte. Aber der Wähler hat Gott sei Dank seit 1945 diesem Chaos eine Absage erteilt. Und das ist das untrügerische Gespür, Herr Klubobmann Rauch, das ich meine, dass der Wähler schon merkt, was wesentlich ist. Und wesentlich sind in solchen Fragen nicht die Bestimmungen, also das vorliegende Gesetz, sondern die handelnden Personen. Also man sollte nicht nur reden und es tun. Seit 69 Jahren haben unsere Leute den Beweis erbracht. Und ich sage Ihnen ganz generell, ohne Spekulationsverbotsgesetz, dazu: Es gibt keinen noch so guten Vertrag, der Handschlagqualität oder Seriosität ersetzen würde – das ist mir wesentlich lieber als eine Bestimmung.

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Und wenn Sie jetzt die in Wien beschlossene 15a-Vereinbarung so in den Himmel heben, dann kann ich Ihnen eines sagen: Auch diese 15a-Vereinbarung würde uns nicht davor schützen, wenn man à la Kärnten zum Beispiel die Wohnbauförderung veräußern würde. Das haben die gemacht - zwei Milliarden Förderung, 600 Millionen Barwert und sie dann angelegt. Das eine könnte man nicht mehr, aber das andere könnte man. (Zwischenruf KO Rauch: Was haben die Niederösterreicher getan?) – Ja natürlich, es gibt andere auch; na, das schließe ich nicht aus, aber das meine ich nur. Das könnten wir eben auch – das wäre eben bei den Illwerken (Zwischenruf KO Rauch: Die schwarze….!) – Ja, das wäre eben so und das sehen Sie oder wollen Sie jetzt nicht sehen. Ich sage Ihnen eines: Der beste Schutz überhaupt in der Frage sind Leute mit unserer Geisteshaltung. (Zwischenruf KO Rauch: Ja, genau. – Heiterkeit!) Und dann sage ich Ihnen noch eines dazu: Wir brauchen auch in den Gemeinden kein Spekulationsverbotsgesetz. Es gab auch in den Gemeinden und gibt’s auch heute nicht, keine Spekulanten. Und jetzt sage ich Ihnen – Ihnen ganz speziell -, es ist unfair und schäbig, es ist unfair und schäbig (Zwischenruf KO Rauch: Ich habe gemeint, „schäbig“ darf man nicht verwenden!) – Sie verwenden es ab und zu und ich tue es heute auch -, die von den einzelnen Gemeinden – na, Sie sollten mir zuhören; ich habe es jetzt mit dem Kollegen Ritsch, es ist langwierig, aber heute stört es mich nicht, weil ich habe freie Redezeit, ich bin nicht unter Zeitdruck, Sie können dazwischenreden, so viel Sie wollen. (Heiterkeit!) Es ist unfair und schäbig, die von den einzelnen Gemeinden aufgenommenen Franken-Kredite als Spekulation darzustellen. Es handelt sich nämlich um eine Fremdfinanzierung – das wissen Sie haargenau -, die aufgrund einer mehr als 30-jährigen Bandbreite des Frankenkurses, gekoppelt an das wesentlich geringere Zinsniveau – das ist ja heute noch so – von den Gemeinden deshalb aufgenommen wurde, um sich Kosten zu sparen, und somit auch dem Steuerzahler. Das war weit entfernt von Spekulation. Ich sage Ihnen dann auch genau, warum. Das Gesamtergebnis unter dem Strich - auch heute noch -, das Gesamtergebnis ist ein großes Plus, ein ganz großes Plus, und daran ändert es auch nichts, dass es einige wenige Gemeinden gibt – Sie erwähnen immer eine, das gebe ich zu -, die, weil sie erst am Schluss auf diese Form umgestiegen sind, einen Verlust machten. Aber am Gesamtergebnis ändert das nichts. Und ich sage Ihnen, dieser oppositionelle Vorwurf von Ihnen, der würde bedeuten in seiner Konsequenz, dass Zigtausend Vorarlberger Privatpersonen, vor allem Häuslebauer und Wohnungskäufer, die ebenfalls eine Fremdfinanzierung in Franken vornahmen, als „Zocker“ und Spekulanten abqualifiziert würden. Ich glaube, das möchten Sie selber nicht. (Beifall!) Zudem sage ich Ihnen, das ist ein ganz ein gutes Beispiel, das war alles vor einem Jahr, ich bin in der Frage völlig farbenblind. Die Gemeinde Lustenau hat seit eh und je ganz massiv Darlehen im Schweizer Franken aufgenommen, alle davon vor 2010. Jetzt könnte man sagen, in den 50 Jahren von FPÖ-Bürgermeistern (Zwischenruf Dr. Sprickler-Falschlunger: Farbenblind!) – Darum sage ich Ihnen, farbenblind, da werden Sie jetzt staunen, Frau Kollegin Falschlunger, und ich halte die Budgetpolitik und die Budgetdisziplin der Gemeinde Lustenau für eine exzellente und vom Ergebnis her äußerst gute. Und ich kann Ihnen eines sagen, der frühere FPÖ-Bürgermeister – damit Sie das sehen mit der Farbenblindheit – Dieter Grabher, den ich neben unserem Alt-Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber als einen der „größten Budgetfüchse dieser Republik“ – Sie hören schon richtig „dieser

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Republik“ – sehe. Ich würde mir wünschen, wir hätten einige so brillante Finanzpolitiker. Die haben die von Ihnen so spekulativ dargestellten Franken aufgenommen. Und auch der grüne Gemeinderat und ehemalige Vizebürgermeister und Ihr Kollege, der ja hinter Ihnen sitzt, hat sämtlichen dieser Kreditaufnahmen die Zustimmung erteilt. Ich hoffe, Sie betrachten ihn nicht als „Zocker“. Ich hoffe auch nicht, dass Sie die 2.000 Gemeindevertreter in dem Land, das waren nämlich ja alles einstimmige Beschlüsse, Schwarze, Grüne, Blaue, Rote (Zwischenruf KO Rauch: Das waren lauter einstimmige Beschlüsse?), ich hoffe, dass Sie die nicht als „Zocker“ bezeichnen – das hoffe ich für Sie. (Zwischenruf KO Rauch: Du weißt schon, was Du erzählst, oder?) – Ja, ich weiß schon, was ich erzähle. Ich komme gleich noch; wissen Sie, in dem Thema, Herr Kollege Rauch, da schauen Sie so blass aus. Sie haben es zwar irgendwie gecheckt, Sie sind seit einem Jahr mucksmäuschen still, aber Sie haben (Zwischenruf KO Rauch: Hochmut kommt vor dem Fall!!) – Ja, ich weiß das schon. Sie sollten (LTP Dr. Nußbaumer: Bitte keine Zwiegespräche!) in den Spiegel schauen, Sie reden für sich selber. Sie haben vor einem Jahr einen Antrag gestellt: Ausstieg aus spekulativen Darlehen. – Können Sie sich erinnern? Ich habe die Unterlagen dazu da, samt dem „VN“-Artikel. Hätte man Ihnen, wäre man Ihrem Antrag gefolgt, hätte das seit dem 1. Jänner des heurigen Jahres die Gemeinden und somit die Steuerzahler im Land, täglich 8.200,-- Euro gekostet, mehr (Fremdfinanzierung). Das wären bis zum heutigen Tag, 2. April, 754.000,-- Euro und bis zur Landtagswahl 3,24 Millionen Euro. Und unter der Annahme, dass Sie im Herbst wieder in diese Haus einziehen, kostet das bis zum Schluss Ihrer Periode 2019 die Steuerzahler im Land 17 Millionen Euro, nur wenn wir Ihnen gefolgt wären. Jetzt sage ich Ihnen einfach locker dazu: Seien sie froh und uns dankbar, dass wir Sie nicht immer so ernst nehmen. (Heiterkeit!) (Beifall!) Ich sage Ihnen aber eines dazu, weil Sie jetzt sagen, das vertreten Sie, da bin ich wieder farbenblind, zu dieser Frage Schweizer Franken gibt es eine Stellungnahme (ich habe sie kopiert, falls Sie sie nicht haben, ich gebe sie Ihnen gern) der Stadt Wien vom 30. Dezember 2013. Die Stadt ist ja bekanntlich nicht schwarz, sondern rot und grün. (Zwischenruf Dr. Sprickler-Falschlunger: und schwarz!) Übrigens, 50 Prozent der Stimmen und auch 100 Prozent der Macht dort haben die Grünen und die Roten. Und diese Stadt hat eine Stellungnahme an das Finanzministerium zur Fremdfinanzierung in Franken abgegeben, die so - ich sage – messerscharf und genau ist und den Nachweis erbringt, was für ein Geschäft Wien machte und was für ein Blödsinn – ich sage das jetzt überspitzt – es wäre, jetzt zurückzuzahlen. Ich zitiere nur einen Satz, die Stellungnahme ist zwölf Seiten lang, aber ein Satz ist ganz interessant zu Ihrer Nervosität letzten Jahres. Die kommen sogar zum Schluss, dass der Break-Even-Point (das heißt also der Punkt, wenn der Franken so weit hinuntergeht, dass es dann kein Geschäft mehr wäre) nicht einmal bei den 1,04 vom August 2011 erreicht gewesen wäre - also weit entfernt von „nervös werden“. Die gebe ich Ihnen gern. Und jetzt komme ich noch zum Schluss, weil es heute ja des Öfteren zitiert wurde. Ich habe dort ein ganz eigenes Verhältnis zu den Rechnungshöfen, aber nicht nur zu dem vom Bund. Also der Rechnungshof, das ist mein Selbstverständnis als Abgeordneter, ist ein Hilfsorgan des Landtags und des Nationalrats, der macht Prüfungen von sich selber – dazu ist er von uns ermächtigt – und auf Antrag von uns. Die Prüfungen haben die Prüfung selbst, die Bewertung und praktisch die Empfehlungen. Und ich sage Ihnen eines, das ist okay so, aber entscheiden tun es letztlich wir hier herinnen. Und für mich ist nicht alles sakrosankt, was ein Rechnungshof sagt. Und ich sage Ihnen jetzt in dieser Frage konkret weshalb und was herausgekommen wäre. Der Landes-Rechnungshof - wurde erwähnt - ist zum vorliegenden

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Gesetz recht moderat und äußert keine Bedenken wie der Bundes-Rechnungshof. Er hat anscheinend das Gespür dafür, der Landes-Rechnungshof, dass kleine Gemeinden nicht durch unsinnige bürokratische Formvorschriften erdrückt werden. Dessen Präsident Moser, anscheinend der Rechtsberater der FPÖ in diesen Fragen, meint zu diesem Einwand „kleine Gemeinden nicht überfordern“ anscheinend lapidar: „Dann sollen sie halt fusionieren.“ Ich sage dazu nur: Steiermark lässt grüßen – da sieht man dann, was beim Fusionieren herauskommt. Und jetzt sage ich Ihnen, was ich von dem Bundes-Rechnungshof in einigen Fragen auch sonst halte, und zwar an einem konkreten Beispiel: Der Bundes-Rechnungshof hat unser Land angehalten, einen vernünftigen Mix bei den Darlehen zwischen variablen und fixen Zinsen zu wählen. Wir haben bekanntlich 110 Millionen Euro Schulden. Und das Land hat sich dieser Empfehlung angeschlossen, zwar nicht aus Überzeugung, aber weil sonst hätte die Opposition ja wieder gesagt, die Empfehlungen des Rechnungshofes werden von dieser absoluten ÖVP-Mehrheit ignoriert, man hat sich angeschlossen. Der variable Zinssatz ist derzeit 0,9 Prozent, der fixe Zinssatz ist 2,98 Prozent. (Zwischenruf) – Na, das können Sie nachlesen, das kann ich Ihnen beweisen. Und wir zahlen im Jahr 2013, einfach wegen diesem Blödsinn – ich sage, das ist ein Blödsinn – 1.140.000,-- Euro mehr – und das ist ein hoher Betrag, vor allem wenn man berücksichtigt, dass die Zinsen, hätten wir es so veranlagt, wie wir es wollten, 976.000,-- Euro betragen hätten und jetzt zahlen wir 2,1 Millionen Euro. Und jetzt komme ich auf das am Schluss zurück, was ich Ihnen eigentlich sagen will: Was ist eine Spekulation? Also wenn der Bundes-Rechnungshof empfiehlt, Fixzinsen zu veranschlagen, dann spekuliert er ja auch. Er spekuliert damit, dass die Zinsen steigen. Also was ist jetzt da eine Spekulation? – Das sollten Sie sich einmal überlegen in solchen Fragen. Man sollte sich auch überlegen, wenn jemand aus Fremdwährungs-Darlehen herausgeht, wo er es veranlagen muss: fixe Zinsen, variable Zinsen? Und ich sage Ihnen, das ist kontraproduktiv zum Teil. Und dann sage ich Ihnen ein zweites Beispiel, das ist die Vogewosi 1997. Da können sich ja die Einzelnen noch daran erinnern. Die Vogewosi war übervorsichtig. Dem Wunsch des Prüforgans entsprechend hat Fixzinsen veranlagt, das Zinsniveau sank und die Vogewosi war mit acht Prozent verhaftet. Und dann hat man kritisiert, wie teuer das ist – natürlich zahlen das die Mieter, das ist ja so. Und letztendlich hat man die Banken dann gezwungen, mit Öffentlichkeitsarbeit, dass sie nachgaben. Ich halte das übrigens für unseriös, weil wenn die Zinsen auf 14 Prozent gestiegen wären, hätte den Banken das niemand bezahlt. Und man sollte deshalb mit dem Wort „spekulativ“ vorsichtig umgehen, weil auch die Empfehlungen sind, wenn man in Fix-Zinsen empfiehlt, eine Spekulation. (Beifall!) LTP Dr. Nußbaumer: Ich begrüße 31 Schülerinnen und Schüler der Volksschule Mähdle aus Wolfurt – leider ein bisschen ein schwieriges Thema, das sie heute gewählt haben - mit den Begleitpersonen Stefanie Dürr, Karlheinz Streitler und Daniela Bakovic sehr herzlich (Beifall!), außerdem den ehemaligen Landtagsdirektor Dr. Reinhold Schwarz. (Beifall!) Als Nächstes zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Egger. KO Egger: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Es ist wirklich ein schwieriges Thema, ein sehr technisches Thema. Und wenn man dann in die Tiefe geht wird es noch ein bisschen komplizierter. Vorweg muss ich einfach noch einmal die mehrfach von der ÖVP-Seite behauptete Feststellung zurückweisen, dass die Oppositionsparteien auf Bundesebene, Grün

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und Blau –insbesondere wir – umgefallen sind. Das stimmt so nicht und ich kann das mit Schriftverkehr auch nachweisen. Wir sind grundsätzlich für ein Spekulationsverbot, und dasselbe gilt auch im Land Vorarlberg hier, gesprächsbereit. Es hat Gespräche gegeben. Man war schon relativ weit. Der Verhandlungspartner ist dann mit einem Verhandlungsergebnis in den Klub gegangen, dort wurden noch einmal inhaltliche Bedenken geäußert beim Thema risikoavers. Die Frage nämlich: Was bedeutet das? Auch der Rechnungshof hat auf Bundesebene dort Kritik geführt. Es ist vollkommen richtig, dass die Finanzministerin damals gesprächsbereit gewesen wäre, genauere Kriterien aufzunehmen, weil das Problem auch war, dass in weiten Teilen eine Verordnungsermächtigung war. Und jetzt muss man schon wissen – und das wissen Sie genauso wie ich, weil wir damals sehr intensive Gespräche geführt haben -, die Mauer gemacht hat Karlheinz Kopf und im Hintergrund waren zwei Mächtige, zwei mächtige Bürgermeister, die ..Landeshauptleute, nämlich jener von Niederösterreich, Pröll, der war am vehementesten dagegen, und der Michael Häupl hat ein bisschen mitgezogen. Aber die treibende Kraft im Hintergrund war damals der Landeshauptmann Erwin Pröll. Also da hat es zig Telefonate gegeben, die ich live quasi miterleben konnte, weil ich mit unserem Budgetsprecher dort in Verhandlungen war. Und insofern ist die Haltung vollkommen klar im Bund als auch bei uns: Ja, wir stehen zu einem Spekulationsverbotsgesetz, einem wasserdichten, einem guten, aber nicht für etwas, das Spielraum offen lässt. Zum Kollegen Kucera (falsche Aussprache- Zwischenruf Mag. Kucera: Kucera!) – Kucera, Entschuldigung, es sei mir verziehen, aber es ist so irgendwo. Wir haben bei diesem Gesetz, also wir haben das schon gemacht, dass wir im Begutachtungsverfahren Stellungnahmen abgegeben haben. Wir haben es dieses Mal bewusst nicht gemacht, weil es wirklich eine komplexe Materie ist und wir vor allem die Stellungnahme des Rechnungshofes abwarten wollten. Als die Stellungnahme vorgelegen ist, habe ich Kontakt aufgenommen, nicht mit dem Herrn Klubobmann Frühstück, sondern mit dem Chef der Partei, dem Herrn Landeshauptmann. Also ich bin hier zum Schmied und nicht zum Schmiedl gegangen, weil es eine wichtige Thematik war (Zwischenrufe – Oh!), weil es seine, ja, weil es auch seine Kompetenz schlussendlich ist als Finanzreferent. Und ich habe ihm meine Bedenken dort gesagt und ihm auch angeboten, dass man (Zwischenruf) im Vorfeld ein Gespräch sohin noch einmal macht. Meine Damen und Herren! Zum heutigen Beschluss kann ich nur sagen, schade. Schade, es ist eine vertane Chance. Es ist die Chance vertan, eine breite Basis im Landtag für dieses Gesetz zu finden. Es ist die Chance auf ein gutes, wasserdichtes Gesetz, auf ein echtes Spekulationsverbotsgesetz. Wenn Sie das heute jetzt beschließen, dann haben Sie diese Chance nicht genutzt. Sie haben die Chance nicht genutzt, es auf eine breite Basis zu stellen und Sie haben die Chance nicht genutzt, ein gutes Gesetz zu machen und Sie setzen es im Alleingang durch. Sie wollen in Wahrheit – und so ehrlich sollten Sie sein – noch vor den Wahlen einen PR-Effekt und nicht ein gutes Gesetz haben. Ich sage Ihnen, wir stehen nach wie vor bereit, wir stehen nach wie vor bereit (Zwischenruf Ing. Schwärzler: Wo ist die Stellungnahme?), in Gespräche einzugehen – die Punkte sind mehr oder weniger definiert, die man dann mit den Experten diskutieren kann, die ins Gesetz kommen müssen. Meine Damen und Herren! Ich meine, ich habe schon viele Stellungnahmen gesehen, aber der Rechnungshof hat 13 Seiten zu diesem Gesetz abgegeben – das ist relativ viel. Also ich kenne kaum eine Stellungnahme, die ausführlicher war und er ist auf viele Punkte

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eingegangen. Für mich persönlich sind drei Punkte wesentlich, auf die ich mich konzentrieren würde. Das ist, erstens, die konkreten Beurteilungskriterien, die fehlen. Da gibt es einen konkreten Entwurf der OeBFA, die man aufnehmen kann – das wurde auch vom Rechnungshof angesprochen, also da gibt es schon etwas, auf das man aufbauen kann. Es ist in weiten Teilen eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierung – das halte ich für unzulässig, dass man quasi jenes Gremium, das das Geld dann ausgibt, quasi selber ermächtigt, die Kriterien festzulegen. Und es fehlt eine Berichtspflicht an den Landtag. Und meine Damen und Herren, jetzt appelliere ich an Sie als Landtagsabgeordnete. In regelmäßigen Abständen findet eine öffentliche Diskussion statt: Braucht es die Landtage überhaupt noch? Welche Kompetenzen muss der Landtag überhaupt haben? Und quasi, welches Selbstverständnis haben wir? Und es gibt im Wesentlichen zwei Kompetenzen, die wir haben – in Wahrheit drei: nämlich die Gesetzgebung- das machen wir hier heute -; die Finanz- und Budgethoheit – das ist die Kompetenz des Landtages und nicht der Landesregierung – und die Kontrolle. Und wir beschließen heute ein Gesetz, wo wir quasi die Finanzhoheit abgeben an die Landesregierung, indem sie nämlich mit Verordnung das selber sich regeln kann, wie das zu beurteilen ist, und wir geben die Kontrolle ab, indem es keine Berichtspflicht gibt an den Landtag. Das heißt, in wesentlichen Fragen beschließen wir ein Gesetz, wo wir heute die Kompetenzen an die Landesregierung abgeben. Und dann wundern Sie sich, dass man permanent hinterfrägt: Braucht es diesen Landtag überhaupt noch? Braucht es uns noch? Das Selbstverständnis müssen Sie sich selber immer wieder hinterfragen. Und ich appelliere an Sie, nehmen wir diese Kompetenzen wahr, setzen wir uns alle noch einmal an einen Tisch gemeinsam mit den Experten und der Landesregierung und verabschieden wir ein wasserdichtes Gesetz und nicht eine Mogelpackung. (Zwischenruf) Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal einen Vorstoß machen. Der Kollege Hofer hat ja irgendwo jetzt gemeint, eigentlich brauchen wir das Gesetz nicht, weil es funktioniert eh alles tip top - das hat die Vergangenheit gezeigt - und wir gehen seriös mit dem Geld um. Also eigentlich keine Eile, das Gesetz jetzt durchzupeitschen. Man könnte es locker, wenn man wollte, im Juni-Landtag beschließen, man könnte es locker beschließen, sogar noch rechtzeitig vor den Wahlen, damit Sie es verkaufen können. (Heiterkeit!) Aber Sie hätten die Chance damit, alle Parteien zu gewinnen; Sie hätten die Chance, ein Gesetz zu machen, das österreichweit wirklich sich herzeigen lassen kann, das vielleicht sogar für den Bund, wo man jetzt ja am verhandeln ist, ein Vorbild sein könnte in den Verhandlungen und man nicht Gefahr läuft, dass man dann irgendwann, wenn der Bund sein Gesetz macht, wieder hinten nachhinken muss. Und ich mache heute etwas Ungewöhnliches, aber es ist zulässig: Ich stelle noch einmal den Vertagungsantrag, den ich schon im Ausschuss gestellt habe, in diesem Hause und sage, wir reichen Ihnen die Hand für ein gutes Gesetz, nehmen Sie diese Hand an. Es gibt keine Eile, das zu tun. Es gibt nur die Chance und eröffnet die Chance, gemeinsam und auf breiter Basis ein wirklich gutes Spekulationsverbotsgesetz zu machen. Und ich stelle deshalb den Vertagungsantrag. (Beifall!) LTP Dr. Nußbaumer: Der Vertagungsantrag steht zur Abstimmung. Gemäß § 43 Abs. 1 muss er gleich behandelt werden. Wer diesem Vertagungsantrag die Zustimmung erteilt, bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Stimmen der FPÖ, der Grünen und der SPÖ und bleibt somit in der Minderheit. Als Nächstes zu Wort gemeldet hat sich Herr Landeshauptmann Mag. Wallner.

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LH Mag. Wallner: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Ich halte nichts von einer Vertagung, ich sage das ganz offen dazu, das hat jetzt mit Wahlkampf überhaupt nichts zu tun, da ist nicht viel zu gewinnen und zu verlieren. Es geht eher darum, dass man hier einen konkreten Schritt setzt. Man kann auch über Weiterentwicklungen reden, aber Verschiebungen auf den St. Nimmerleinstag, Abwarten auf den Bund ist nicht meine Politik, wenn es möglich ist. Sondern wenn man die Chance hat, in eigener Kompetenz ein - aus meiner Sicht – ordentliches Gesetz auf den Tisch zu legen, dann soll man das auch tun, dazu stehen und es auch beschließen. Dass in der Frage noch vieles weiterdiskutiert wird auf Bundesebene steht außer Zweifel, weil wieder angekündigt worden ist, dass man über neue Vereinbarungen und Regelungen, Verfassungsbestimmungen usw. auf der Bundesebene sprechen will. Man wird mit Vorarlberg hier einen sehr guten, brauchbaren Verhandlungspartner finden. Aber ich halte nichts davon, etwas zu verschieben, was eigentlich in der Sache ziemlich klar ist. Im Grundsatz hat sich nichts geändert: Es wurde in der Vergangenheit nicht spekuliert, es wird in der Zukunft nicht spekuliert. Vorarlberg muss sich nicht verstecken, sondern kann klar darauf hinweisen, dass wir über Jahre und Jahrzehnte hinweg eine sehr solide Finanzpolitik gefahren haben und dieser Grundsatz wird nach allem, was wir können, auch in Zukunft beibehalten werden. So gesehen ist das Gesetz für Vorarlberg nicht so dringend wie für andere, aber wir stehen auch dazu, dass man im Land selbst, wenn man Kompetenz hat, eine vernünftige Regelung – aus meiner Sicht – beschließen soll. Ich verstehe nicht ganz, weil es ist am Anfang ausgeführt worden von Abgeordneten und vom Klubobmann, wird aber nicht gehört offensichtlich, warum man jetzt die Zustimmung der Opposition nicht bekommt. Auch deswegen, weil einige ganz klare Regelungen im Gesetz beinhaltet sind – sie sind aufgezählt worden -, zu denen man eigentlich geschlossen Ja sagen müsste. Selbst dann – jetzt räume ich das noch ein, weil ich höre ja schon genau zu -, selbst dann, wenn man der Meinung wäre, die eine oder andere Verordnungsermächtigung wäre noch zu diskutieren, auch im Inhalt usw. Selbst dann müsste man eigentlich aus Oppositionssicht sagen: Moment einmal, die grundsätzliche Fixierung „Nein zur Spekulation“, auch mit sehr klarer Regelung, die müsste man eigentlich mittragen können. Das war auf der Bundesebene nicht möglich und scheinbar setzt sich dieser Stil – ich halte ihn für keinen guten – auf der Landesebene fort. Ich bedauere das sehr. (Beifall!) Jetzt haben wir die Kraft, im Unterschied zum Bund, es zu beschließen – das mag ein Vorteil sein, dass wir sagen können, wir verschieben es eben nicht, wir finden eine Regelung und werden sie auch beschließen. Auf der Bundesebene hat man diese Möglichkeit nicht gehabt, weil keine Zweidrittelmehrheiten findbar waren. Aber was ist jetzt daran falsch, wenn man sagt – und das müssten Sie eigentlich mit Freude mittragen können -, es dürfen keine Schulden aufgenommen werden, es dürfen keine Darlehen aufgenommen werden, um weiter zu veranlagen? Das ist nicht Verordnungsermächtigung, das ist Gesetzestext jetzt. Es ist verboten! Mein Klubobmann hat das am Anfang sehr deutlich ausgeführt. Dazu müsste man als Opposition, und nach all den Erlebnissen in der Republik sagen, Gott sei Dank steht das jetzt endlich in einem Gesetz. (Beifall!) Das müsste man auch dazu sagen. Wo ist denn eigentlich das Problem, wenn man sagt, keine Derivate ohne Grundgeschäft? - Na bitte, da ist so viel Unfug passiert in dem Zusammenhang - so viel Unfug passiert -, dass man sagen müsste, auch als Opposition, dem stimmen wir zu, endlich passiert so etwas in diese Richtung. Das kann man offenbar nicht. Das steht nicht in einer Ermächtigung der Regierung, nicht in der Ermächtigung, sondern steht wortwörtlich im Gesetz! Und jetzt frage ich Sie, wieso muss man da die Zustimmung

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verweigern? Dasselbe gilt dann übrigens auch für die Leasing-Geschäfte, auch im Anleihen-Bereich usw. usw. – ich muss es nicht wiederholen. Aber ich lege auf den Unterschied wert, weil in der Öffentlichkeit behauptet wird, und zwar fälschlich, dass wir hier mit Verordnungsermächtigungen arbeiten, die uns jeden Spielraum geben. Sie geben uns keinen Spielraum, diese Verordnungsermächtigungen – keinen! -, weil wir im Gesetz klar definiert haben, was zulässig ist. Alles andere ist nämlich nicht zulässig! Und das ist sehr, sehr konservativ angelegt. Ich meine, was ist jetzt nach dem Gesetz zulässig? – Eine Spareinlage – okay, mehr eigentlich nicht; eine Anleihe wird noch möglich sein; Beteiligungen an Euro-Geldmarktfonds ohne Währungsrisiko, auch das ist noch eine zulässige Form. Und jetzt sagt man, durch Verordnung können wir weiter diskutieren, wie diese Palette an Produktmöglichkeiten ausgefeilt wird. Das ist doch tief vernünftig, in Wahrheit – tief vernünftig! Und Herr Kollege Egger, also das kapiere ich natürlich überhaupt nicht: Risikoaverse Finanzgebarung – also ich meine, das war ja die Standard-Ausrede einiger Ihrer Leute da im Klub in Wien. Die kapieren bis heute noch nicht, was eine risikoaverse Finanzgebarung ist – sie kapieren es leider immer noch nicht. (Zwischenruf KO Egger: Die Definition dafür, oder was?) Bei den Grünen hat man das längst verstanden, da wird schon in Details weitergearbeitet wenigstens. Bei Ihnen kapiert man es nicht. Darum geht auch ständig alles aus dem Ruder, dort wo Sie am Hebel sind. Die risikoaverse Finanzgebarung ist einfach: Das Risiko ist zu minimieren – das ist der erste wesentliche Grundsatz -, und zwar so – ich meine, das muss ja klar sein - und zu gewichten, dass nicht die Optimierung von Erträgen und Kosten eben im Vordergrund steht. Die Risikominimierung ist wichtiger als die Erträge - das ist ein Grundsatz der risikoaversen Finanzgebarung. Es ist sehr einfach eigentlich – sehr einfach. Sie dürfen nicht spekulieren. Sie müssen das Risiko so gering als möglich halten in Zukunft und sie dürfen nicht nur auf die Ertragslage schielen. Die Verlockung auf der Ertragsseite, auch auf der Kostenseite natürlich, war groß, für viele Gebietskörperschaften zu sagen, wahrscheinlich eher aus Finanznot heraus, wir wollen da möglichst viele Erträge herausholen. Im Übrigen gab es auch Rechnungshöfe, die uns einmal gesagt haben, das Finanzmanagement des Landes sollte deutlich risikoreicher werden. Wir sind dafür kritisiert worden, dass man konservativ veranlagt hat. (Zwischenruf KO Mag. Frühstück) Man hat gesagt: Wo ist das Finanzmanagement des Landes eigentlich? Ihr könnt’ doch viel mehr am Geldmarkt herausholen. – Haben wir nicht gemacht. Man ist konservativ geblieben. Und man hätte wahrscheinlich auch mehr herausholen können. Weil es sich aber um Steuergelder handelt, hat man bei uns im Land gesagt, das tun wir nicht. Und bei dem Grundsatz wird es auch in Zukunft bleiben. Aber noch einmal, im Gesetz steht: „Risikoaverse Finanzgebarung“. Dazu sollte man Ja sagen können, meiner Meinung nach Ja sagen müssen. Es gibt klare Hinweise darauf, was verboten ist und was nicht verboten ist. Dazu müsste man auch Ja sagen können. Und dass man über Risikomanagement und deren Richtlinien weiterdiskutieren kann, ist offensichtlich. Die OeBFA-Richtlinien, ich habe es versucht im Ausschuss zu erklären –auch mühsam -, aber wenn wir miteinander über Risikomanagement weiter diskutieren wollen, dann würde ich empfehlen, dass sich jeder einmal die Risikorichtlinien der OeBFA durchliest. Das ist so ein Pack, das kann man nicht in ein Gesetz hineinschreiben, das muss man ganz genau studieren, ist sehr finanztechnisch, und dann könnte man einmal überlegen, was daraus überhaupt Sinn macht. Jetzt sage ich Ihnen dazu, selbst die OeBFA, die diese Richtlinien hat, hat spekuliert, trotz ihrer eigenen Richtlinien damals, mehrere Hundert Millionen. Wir haben

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keine Richtlinien gehabt und nicht spekuliert. Also vertrauen Sie nicht zu sehr auf solche bürokratischen Regelungen. Letztlich braucht es eine ordentliche Portion Sach- und Hausverstand dazu und eine ordentliche Finanzabteilung, die weiß, es wird nicht spekuliert – Regelung hin oder her. (Beifall!) Das muss auch politisch vorgegeben werden. Jetzt sage ich schon noch dazu, ich bin bei den Zurufen von außen, bei dem Thema, vorsichtig. Weil ich keine Kärntner Verhältnisse will, bin ich bei der FPÖ vorsichtig. Weil der Beweis ist dort nicht angetreten worden, dass es funktioniert, was man dort will. Ich bin auch bei der SPÖ vorsichtig, weil die Salzburger Verhältnisse sprechen nicht dafür, dass die Vorschläge aus dieser Ecke gerade alle zu übernehmen sind. (Zwischenruf KO Ritsch: Da war die ÖVP ja nicht dabei?) – Na, lass‘ mich ausreden, lass‘ mich ausreden - nicht nervös werden! (Zwischenruf KO Ritsch: Jahrzehnte ÖVP-Landeshauptmann..!) Ich bin auch bei eigenen Leuten, ich war selbst bei der Finanzministerin vorsichtig und ich habe zu jenen gesagt, auch von der Bundesseite, man kann mit Vorarlberg über alles reden. Wir sind für ein ordentliches Spekulationsverbot. Wir haben kein schlechtes Gewissen – im Vergleich zu anderen, wir haben keines. Wir sind für ein Spekulationsverbot, man kann mit uns diskutieren. Wir sind aber dagegen – das war auch immer gesagt -, dass wir einen direkten Eingriff in die Finanzautonomie der Länder bekommen – das haben wir auch immer ganz offen formuliert. Letztlich als Schutz für den Landtag – der Kollege Egger hat auf die Finanzhoheit hingewiesen, die im Landtag liegt -, Rechnungsabschluss und Budgetabschlüsse, da gab es schon Überlegungen im Background, mit Unterstützung sehr Vieler, zu sagen, ein direkter Eingriff in die Finanzautonomie der Landtage und das Problem wäre gelöst. Dann frage ich mich, wozu ein Landtag dann überhaupt noch notwendig ist, wenn er das Budget nicht wirklich diskutieren und beschließen kann, auch gestalten natürlich, und wenn er nicht die Rechnungsabschlüsse ordentlich diskutieren kann und gestalten? – Das muss man auch dazu sagen. Das wollte ich nicht. (Zwischenruf KO Egger: Dazu gehört aber eine Berichtspflicht!) Auf der Bundesseite gab es eine sehr, sehr intensive Diskussion. Jetzt weiß ich nicht, ob wir das hier herinnen endlos und endgültig aufklären können, weil es viele Gründe gibt, wieso es am Ende dann nicht geklappt hat. Ich bin da in der Schuldzuweisung ohnehin etwas vorsichtiger, weil ich weiß schon, dass es mehrere Seiten des Themas gibt. Aber ich war zumindest immer dabei. Ich brauche auch keine Protokolle, weil ich es selber verhandelt habe. Ich muss mir es auch nicht über Dritte erklären lassen, sondern ich war selbst dabei. Und da gibt es ein paar Motive, die muss man schon auch dazu sagen. Der Budgetsprecher der FPÖ war äußerst konstruktiv in dem Zusammenhang – äußerst konstruktiv. Er hat sich rückversichert – also ich meine, das weiß ich punktgenau, weil ich wirklich dabei war, im Unterschied zu anderen – beim Bundes-Rechnungshofpräsidenten, der ihm gesagt hat, das ist eine vernünftige Regelung – die hatten auch ihre Zustimmung gegeben – und ist damit in den FPÖ-Klub gegangen. Der Kollege Strache hat es halt abgelehnt – ja, okay, mag sein, es war auch Wahlkampfstimmung im Raum und es gab vielleicht viele andere Gründe auch noch. In der FPÖ-Klubsitzung war ich nicht dabei – das stimmt. Aber ansonsten, muss ich sagen, da war ein konstruktives Mittun im Gange, bis zu dem Moment, wo es der Kollege Strache in die Finger bekommen hat – wie so oft bei der FPÖ -, dann war es natürlich futsch. Der hat gesagt, „das tun wir nicht, weil wir halt Wahlen vor der Tür haben“. Ein sehr prominenter Verhandler der Grünen – ich will jetzt nicht da hinausgehen so weit, weil wir da auch Vier-Augen-Gespräche geführt haben -, aber ein sehr prominenter Verhandler der Grünen hatte mir gesagt – Sie kennen ihn alle, er wird auch dazu stehen -, dass die zuletzt vorgelegte Regelung aus der Vorarlberger Verhandlungsführung eine tief vernünftige ist. Er hat aber auch dazu gesagt, im Moment

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geht das nicht, weil wir Wahlen in Niederösterreich haben. Also gut, ist auch ein Argument, zu sagen: Jetzt ist ein Wahlgang vor der Tür, jetzt können wir uns leider nicht einigen. Ich habe dann zu ihm gemeint, „dann sind wir wohl am falschen Zeitpunkt im Moment“, worauf er gemeint hat: „das ist richtig – das geht jetzt so nicht, wir können dann später über die Sache weiter reden“, auch angeboten, durchaus konstruktiv über die Sache weiter zu verhandeln. Aber sind wir ehrlich, das war halt ein Zeitpunkt, wo Wahlen gelaufen sind in Niederösterreich und keiner aus der Opposition wirklich eine Zustimmung geben wollte. Nicht so sehr der Sache wegen, sondern aus der politischen Atmosphäre heraus. Letztlich habe ich sogar dafür noch Verständnis, weil man muss oft für die Beschlüsse auch den richtigen Zeitpunkt finden, um eben die Atmosphäre zu haben. Das gelingt scheinbar nicht immer. Jetzt wird ein neuer Anlauf unternommen und dann kann man es ja probieren. In Sachen Transparenz noch ein Satz: Kollege Rauch, ich bin wirklich bei den Zurufen auch deswegen vorsichtig, weil wir hier uns guten Gewissens hinstellen können. Wissen Sie, die Eröffnungsbilanz des Landes Vorarlberg, die trägt das Jahr 1945 und ist seither entwickelt und fortgeführt worden. Die Eröffnungsbilanz des Bundes trägt das Datum 1. Jänner 2013, ich würde einmal sagen, mit reichlicher Verspätung – das muss man auch wissen, ist auch kein Vorwurf – ist so. (Zwischenruf Mag. Hofer) Aber wir sind natürlich über Jahrzehnte wesentlich transparenter unterwegs gewesen als viele andere. Das hat viele Ursachen. Aber noch einmal, begonnen wurde bei uns im Jahre 1945 damit – Sie können es nachschauen, ich kann es Ihnen geben. Das ist eine interessante Eröffnungsbilanz, eine äußerst interessante Eröffnungsbilanz. Der Bund hat jetzt begonnen. Wir haben zuletzt die Pensionsrückstellungen hineingenommen – der Bund noch nicht. Das sollte dringend nachgeholt werden. Und deswegen bin ich da natürlich vorsichtig, wenn uns Leute im Bund erklären, wie wir es machen müssen, weil es da viel Knowhow gibt und viel Entwicklung gibt. Es gibt auch neben reiner Kameralistik eine doppische Buchführung, die existiert auch. Es gibt eine Gewinn- und Verlustrechnung. Es gibt eine Vermögensrechnung. Wir legen eine ordentliche Bilanz vor. Lesen muss man es natürlich auch – das muss ich dazu sagen -, wenn man sich dafür interessiert. Und wenn ich von Abgeordneten angefragt werde, welche Haftungen wir haben vom Land Vorarlberg – einmal kürzlich -, dann muss ich schon auch zur Antwort geben, an den Landtag in dem Falle und an die Aufforderung „man will kontrollieren“, dass man den Rechnungsabschluss auch lesen sollte, weil da sind die Haftungen alle aufgelistet, und sich vielleicht daran erinnern sollte, dass der Landtag geschlossen zugestimmt hat. (Beifall!) LTP Dr. Nußbaumer: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Ritsch. KO Ritsch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Herr Landeshauptmann, ich meine, das war jetzt ein netter Versuch von Ihnen, es so darzustellen, als ob die drei Oppositionsparteien inhaltlich nicht dieselbe Meinung haben wie Sie. Das war ein netter Versuch, aber der scheitert wirklich kläglich, Herr Landeshauptmann. Und eigentlich ist auch nicht würdig, dass Sie es versuchen so darzustellen, weil Sie inhaltlich ganz genau wissen, wie wir auch zu diesem Thema stehen im Land – und ich rede jetzt nur vom Land -, da wissen Sie ganz genau, dass wir inhaltlich das Gesetz natürlich mittragen, aber in drei, vier Punkten eine andere Meinung haben. Also stellen Sie es jetzt nicht so dar, als ob wir das Gesetz ablehnen und für Spekulation sind. Niemand der Oppositionsparteien war zu irgendeinem Zeitpunkt für Spekulation, und da nehme ich jetzt sogar die Freiheitlichen mit hinein.

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Zu Wort gemeldet habe ich mich eigentlich wegen dem Albert Hofer, aber da komme ich später dazu. Ich möchte zu Ihnen schon noch ein paar Sachen sagen. Salzburg jetzt zu vergleichen, also auch das, sage ich, das haben Sie eigentlich auch nicht nötig, Herr Landeshauptmann. Sie wissen genau, dass in Salzburg die ÖVP 60 Jahre den Landeshauptmann gestellt hat und auch in Zeiten von Gabi Burgstaller die ÖVP natürlich mit dabei war und sogar der Haslauer; der mit dabei war, jetzt wieder Landeshauptmann ist. Also auch Salzburg jetzt als Vergleich für sozialdemokratische Finanzdebakel herzunehmen, das gelingt Ihnen auch nicht, weil auch da war die ÖVP dabei. Bei Kärnten, sage ich jetzt einmal, bei Kärnten, das ist das einzige Land, wo die FPÖ alleinig das zu verantworten hat. Aber bitte, Salzburg ist wirklich ein blödes Beispiel. (Zwischenruf) Sie können auch nicht argumentieren, Herr Landeshauptmann, dass der Vertagungsantrag von uns darauf abzielt, diese Geschichte auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben. Ich meine, das Angebot war klar und deutlich, dass wir gerne noch in den nächsten vier/fünf Wochen Gespräche geführt hätten mit der ÖVP, damit man im Juni-Landtag vielleicht dieses wichtige Gesetz einstimmig beschließen kann - nicht mehr und nicht weniger! Jetzt weiß ich, wie gesagt, es ist Wahlkampf. Das wird eines Ihrer Hauptthemen sein im Wahlkampf, dass Sie das Spekulationsverbot verankert haben. Aber sagen Sie bitte nicht im Wahlkampf, dass wir das nicht wollten, weil das wollen alle anderen Parteien auch, dass mit öffentlichen Geldern nicht spekuliert wird. Herr Abgeordneter Hofer, eines noch, ich meine, die Emotion bei mir hat sich jetzt schon ein bisschen gelegt durch die Zwischenreden, die jetzt waren. Aber ich meine, Ihre Wortmeldung, ich meine, die war echt gespickt mit extremen Untergriffen. Ich meine, dass Sie das können, das wissen wir. Aber heute war es wirklich an der Grenze des Erträglichen, wirklich Alles so etwas von „niederzuputzen“ da herinnen und zu meinen, dass Sie der einzige sind, der die Weisheit mit dem Löffel gefressen hat (Zwischenruf Mag. Hofer), also das war jetzt schon ein bisschen heftig. Während Ihrer Rede hat mir einer eine Mail geschrieben und hat gesagt (Zwischenrufe – Schon wieder! – Heiterkeit! – Ist das Mode geworden? – KO Mag. Frühstück: Da bin ich gespannt..!) – Ja, Gott sei Dank hört jemand zu; ich meine, sind Sie froh; ich bin froh, dass mir jemand online zuhört. Man könnte ja glauben, dass es die Menschen nicht interessiert, aber offensichtlich interessiert es sie. Auf jeden Fall hat mir einer eine Mail geschrieben und hat gesagt: „Das ist jetzt aber schon witzig, dass genau der Abgeordnete Hofer am allerlängsten zu dem Thema redet, aber vielleicht liegt es auch daran, dass er sich bei Grundstückspekulationen am besten auskennt.“ (Zwischenrufe – Mag. Hofer - LTP Dr. Nußbaumer: Das ist eine Unterstellung, Herr Klubobmann Ritsch!) - Ich habe nur wiederholt! (LTP Dr. Nußbaumer: Nein, das ist eine Unterstellung, die ich nicht so gelten lasse!) - Ja, ich weiß schon, dass Sie sich schützend vor Ihre Abgeordneten stellen. (LTP Dr. Nußbaumer: Nein, das würde ich bei Ihnen auch machen.) - Ja genau, das habe ich aber noch nie erlebt! (LTP Dr. Nußbaumer: Es hat‘s Dir noch niemand vorgeworfen!) LTP Dr. Nußbaumer: Ich möchte 16 chinesische Austauschschülerinnen und –schüler der Bezauer Wirtschaftsschulen begrüßen mit den Begleitpersonen Bernhard Alvarez und Ctschau San Je. (Beifall!) Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Rauch, bitte. KO Rauch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Herr Landeshauptmann, was wir gemacht haben ist eigentlich ein Angebot, nicht das auf den St. Nimmerleinstag zu vertagen, sondern im Juni zu beschließen und dann einstimmig. Also wenn Sie ein Interesse hätten, wenn Sie

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Interesse hätten, ein klares Signal in Richtung Bund und andere Bundesländer zu schicken, dann wären Sie auf das eingegangen, hätten unsere Abänderungen, die grundvernünftig sind und die an der Substanz des Gesetzes keine Silbe verändern, aufgenommen und wir hätten im Juni ein einstimmiges Gesetz verabschiedet. Das haben wir in anderen Dingen auch getan und das hat Schule gemacht in anderen Bundesländern. Auch andere Dinge, wo wir vorgeprescht sind, sind dann von anderen Bundesländern und vom Bund aufgenommen worden, aber nur dann, wenn es einstimmig beschlossen worden ist. Und Sie wissen ganz genau und so gut wie ich, aus vielen Dingen in der Vergangenheit: die besten Gesetze und die besten Beschlüsse im Landtag, die wir gefasst haben, waren die, die einstimmig waren und die gemeinsam ausverhandelt worden sind. Also sich dieser Chance zu begeben, über eine Einstimmigkeit ein klares Signal zu setzen, ein Vorbild-Gesetz zu machen auch für andere, die Chance haben wir halt nicht. Und jetzt muss man das halt zurückgeben: Sie wollen einen Wahlkampf-Gag produzieren, den wollen Sie alleine haben – also wird es halt so sein und Sie beschließen es alleine. Sie werden überholt werden von der Realität, und zwar sehr rasch, auch von Bundesseite her. Und das Erste, was die neue Regierung dann machen wird im Landtag, wird sein, dieses Gesetz ändern zu müssen. Da wird dann kein Mensch mehr darüber reden, weil die Wahlen sind vorbei. (Zwischenrufe – LR Dr. Mennel – KO Mag. Frühstück: Johannes, dann hätte die Diskussion eh nicht mehr geholfen!) – Ist eh erledigt. Ihr beschließt es alleine, das habe ich begriffen. Ihr wollt es alleine beschließen, das habe ich verstanden und nehme es so zur Kenntnis. Herr Kollege Hofer, ich meine, Sie haben jetzt irgendwie lang und breit ausgeführt, dass eigentlich, wenn man es auf den Punkt bringt, eh nur Sie eine Ahnung haben von den Dingen, sonst halt die Schwarzen insgesamt, die anderen sind (Zwischenruf Mag. Hofer), sind Hascherln. Und wenn die Schweizer Franken-Kredite dermaßen brillant sind, wie Sie es dargestellt haben – Sie haben jetzt ein Loblied gesungen auf die Vorteile des Schweizer Franken-Kredites auch für Kommunen (Zwischenrufe) -, dann frage ich Sie, warum tun Sie es dann im neuen Gesetz verbieten? Warum verbieten Sie denn die Schweizer Franken-Kredite? Sie haben jetzt Länge mal Breite ausgeführt (Zwischenruf Mag. Hofer: 30-jährige Erfahrung..! – LTP Dr. Nußbaumer: Herr Mag. Hofer, Sie können sich nachher zu Wort melden!) Herr Mag. Hofer, jetzt tun Sie nicht dazwischen rufen, weil Sie haben mich vorher ‚angepflaumt‘, wie ich dazwischen gesprochen habe. Das müssen Sie jetzt aushalten, sonst kommen Sie noch einmal heraus und sagen mir das – ja? Sie singen ein Loblied auf den Schweizer Franken, wie gut und wie prima. Nichts ist spekulativ: der Zinssatz ist nicht spekulativ, die Währung ist nicht spekulativ – ist alles variabel. Wie fragil ist denn die Zinssituation in Europa? Kennen Sie die Entwicklungen, die in der EZB diskutiert werden zur Zinsentwicklung – kennen Sie die?! (Zwischenruf Wiesflecker: Niemand kennt sie!) Kennen Sie die Entwicklung des Schweizer Frankens, wenn es tatsächlich in der Ukraine zu einem Konflikt kommt? Können Sie abschätzen, wie sich dann die Gesamtsituation entwickelt? Was daran ist fix und nicht spekulativ? Und das ist genau der Grund, warum jetzt in diese Gesetze hinein ein Verbot kommt, Fremdwährungs-Kredite aufzunehmen. Sie stellen es dar, als ob das quasi eine Fahrlässigkeit ist, darauf zu verzichten, eine Fahrlässigkeit. Man würde dadurch unglaublich viel Geld verlieren. Das war Ihre Rede! Das war Ihre Rede – ja. (Zwischenruf Mag. Hofer: Ich sage es Ihnen nachher!) Und in der Vergangenheit war es genau so. Man hat sich darauf verlassen müssen, dass der Zinssatz hält und dass der Kurs hält, auf zwei Variablen. Und in einem Geschäft, wo ich zwei Variable habe, bei einem

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Inlandsgeschäft, bei einem normalen Euro-Kredit, habe ich eine Variable, nämlich den Zinssatz, aber die Währung nicht. (Zwischenruf Mag. Hofer: Ist alles klar!) – Ja eben, dann stellen Sie es nicht so dar, als ob es ein Segen wäre – ja -, nur weil man vielleicht jetzt pari aussteigt – das ist nämlich die Wahrheit. Im besten Fall steigen sie pari aus, je nachdem, wie sie eingestiegen sind. Die, die zu spät dran waren, legen sowieso drauf – ja. Und das wird im Übrigen, wenn Sie mit den Bankenvertretern reden, Herr Kollege Hofer (Zwischenruf Mag. Hofer: Stadt Wien!), wenn Sie mit Bankenvertretern reden (Zwischenruf Mag. Hofer – LTP Dr. Nußbaumer: Herr Mag. Hofer, Sie kommen auch noch dran!) – Herr Kollege Hofer, ich weiß, Sie halten es ganz schwer aus, wenn man auf Ihre Polemik sachlich eingeht und nicht untergriffig wird. Ich habe das nicht nötig, untergriffig zu werden – Sie offensichtlich schon. Und ich versuche es jetzt Ihnen sachlich zu erklären – also hören Sie bitte zu. Wenn Sie einen Franken-Kredit aufgenommen haben als Häuselbauer, als einer, der eine Wohnung gekauft hat, in Vorarlberg, und der Kredit ist endfällig. Das haben viele gemacht! Dann wurde, und das war die Verpflichtung, ein Tilgungsträger aufgebaut – da sind wir dann bei der dritten Variante des spekulativen Daseins. Ein Tilgungsträger, der so zusammengestellt war, dass man in bestimmte Produkte veranlagt hat, in der Hoffnung – in der Hoffnung! -, dann, wenn der Kredit fällig ist, aus diesem Tilgungsträger die Tilgung vornehmen zu können. Jetzt würde ich Ihnen einmal dringend Folgendes empfehlen: Reden Sie mit den Kreditabteilungen der Vorarlberger Banken und fragen Sie einmal nach, wie es um die Aufbausituation dieser Tilgungsträger von Privaten bestellt ist. Ich glaube, Sie würden erschrecken. Und ich sage Ihnen Folgendes: Ich hoffe nicht, und ich formuliere es jetzt extra vorsichtig, ich hoffe nicht, dass wir in einigen Jahren in die Situation kommen, aus Landeswohnbauförderungsgeldern nicht mehr bedienbare Franken-Kredite, weil die Tilgung nicht möglich ist, weil der sogenannte angesparte Tilgungsfonds 40 Prozent, 50 Prozent, 70 Prozent seines Wertes verloren hat, einspringen zu müssen mit der Landeswohnbauförderung, damit die Leute ihre Häuser und ihre Wohnungen nicht verlieren. – So viel zum nicht spekulativen Franken-Kredit, Herr Kollege Hofer. (Zwischenrufe – Mag. Hofer – KO Mag. Frühstück) – Das ist die Realität, das ist die Realität! (Zwischenrufe) Das ist die Realität! Das ist, genau so ist es, genau so ist es! (Zwischenrufe – KO Mag. Frühstück) Genau so ist es! Und so wie damals, als die Leute die Kredite aufgenommen haben, diese dritte Variable verschwiegen worden ist oder so dargestellt wurde, als könne man damit sogar noch einen Gewinn machen über den Kredit hinaus, das war eine fahrlässige Beratungssituation übrigens den Kunden gegenüber – fahrlässig, ja! (Zwischenrufe) Deshalb, Herr Kollege Hofer (Glocke!) – ja, große Aufregung, genau -, deshalb, Herr Kollege Hofer, ist jetzt selbst im Landesgesetz, das Sie beschließen, die Aufnahme von Fremdwährungs-Krediten verboten. Und wenn das alles so super gewesen wäre in der Vergangenheit und man eh nur Gewinn machen kann damit, warum schreiben Sie es dann ins Gesetz hinein? Also kommen Sie bitte nicht heraus, kommen Sie bitte nicht heraus; oder, kommen Sie gerne heraus, dann tun Sie mich schulmeistern. Aber ich hätte eine Bitte: Tun Sie es auf einem Niveau, das ohne Untergriffe auskommt. Tun Sie es auf Grundlage von Fakten. Weil Sie haben jetzt eine Reihe von Unterstellungen gemacht, auf die ich nicht eingegangen bin. Ich habe versucht, die Sache entlang von Argumenten abzuarbeiten, entlang von Fakten abzuarbeiten. Ihre Unterstellungen in meine Richtung waren eine ganz andere Kategorie. Sie können es gerne noch einmal machen – ich werde darauf nicht eingehen, Herr Kollege Hofer. Wissen Sie warum? - Von Ihnen lasse ich mich einfach nicht provozieren. (Beifall!)

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LTP Dr. Nußbaumer: Herr Dr. Winsauer ist am Wort, bitte. Dr. Winsauer: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Ein paar Bemerkungen: Herr Klubobmann Ritsch, ich glaube, Ihr Problem ist langsam, dass Ihnen die Argumente ausgehen, warum Sie dem Gesetz nicht zustimmen. Die gehen Ihnen deswegen aus, weil Sie jetzt herausgekommen sind und behaupten, Sie würden das Gesetz ja angeblich mittragen. Ja, dann müssen Sie aber halt auch beim Beschluss mitstimmen, dann müssen Sie auch der Regierungsvorlage Ihre Zustimmung erteilen. Sonst müssen Sie sich eben gefallen lassen, dass Sie gegen die Prinzipien, die in diesem Gesetz drinnen stehen, dass Sie halt auch gegen diese sind. Man kann nicht auf zwei Hochzeiten tanzen – das ist einmal das eine, Herr Klubobmann Ritsch. Und Herr Klubobmann Rauch, Sie stellen das jetzt immer so dar, als würden Sie uns ein großzügiges Angebot machen, indem Sie diesen Vertagungsantrag stellen. Ja, ich weiß gar nicht, in welchem (Zwischenruf) Prozess wir uns befinden. Die Landesregierung hat eine Regierungsvorlage in Begutachtung geschickt. Ja, da konnten Sie wochenlang, wie es üblich ist, dazu Stellung nehmen. Sie konnten wochenlang dazu Stellung nehmen! Das Zweite, dann kommt das Gesetz den parlamentarischen Weg, in den zuständigen Ausschuss. Ja, da fällt Ihnen nichts Besseres ein als zu sagen, ich will Zeit gewinnen – Zeit will ich gewinnen –, nämlich vertagen. Ja, es liegt nicht einmal ein schriftlicher Abänderungsantrag von irgendeiner Fraktion da herinnen vor – weder von den Freiheitlichen, noch von der SPÖ, noch von der grünen Fraktion. Sie konnten einfach nur sagen: Ja, jetzt wollen wir Zeit gewinnen, vertagen wir das (bis auf wann, das schauen wir dann einmal). Da spielen wir nicht mit – nein! Wir haben einen Vorschlag gemacht. Sie wurden eingeladen, sich in allen parlamentarischen Prozessen einzubringen. Wenn Sie das nicht wahrnehmen, dann ist es Ihr Thema, das ist Ihr Thema. Wir haben Ihnen schon lange die Hand ausgestreckt und diese Regierungsvorlage ausgeschickt. Sie konnten sich dazu zu Wort melden, Abänderungsanträge stellen. Nichts haben Sie gemacht! Es fällt Ihnen auch heute nichts Besseres ein, als noch einmal diesen Vertagungsantrag seitens der Freiheitlichen zu stellen, der natürlich konsequenterweise von uns nicht angenommen wird. Dann reden Sie noch von einer „Mogelpackung“ und von irgendeinem „Wahlkampf-Gag“. Das behaupten Sie einfach so salopp daher, ohne dass Sie auf die Inhalte konkreter dann eingehen. Der Klubobmann Egger, das ist ja überhaupt ganz lustig, was der gesagt hat. Einerseits hat er gesagt als Argument: „Die Stellungnahme des Bundes-Rechnungshofes hätte 13 Seiten, das sei ja verrückt und das müsse man deswegen berücksichtigen.“ Wir schauen uns halt eben die Qualität solcher Stellungnahmen an und nicht, wie viele Seiten sie haben. Das haben wir sehr genau beurteilt, das haben wir auch sehr genau abargumentiert und auch die Argumente abgewogen. Dann kommt dann noch ins Spiel: der Klubobmann Egger sagt, „der Landtag würde seine Gesetzgebungskompetenz irgendwie an die Regierung abgeben“. Da braucht man wirklich einen guten Humor, dass man da mitkommt. Jetzt hat seine FPÖ auf Bundesebene das abgelehnt – das haben wir jetzt mehrfach gehört -, dass es eine bundesweite Regelung gibt. Das wissen wir jetzt. Angeblich sei der Beweis dafür, dass der Herr Landeshauptmann Pröll schuld sei, Egger sei live bei einem Telefonat dabei gewesen. Ja, wie das dann geht, das muss er mir dann auch noch einmal erklären. Hört er das ab oder ich

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weiß nicht, was er da macht. Aber das ist dann auch noch ein Nebeneffekt. Jedenfalls ist das auf Bundesebene gescheitert. Dann nimmt dieser Landtag, dieser Vorarlberger Landtag genau seine Gesetzgebungskompetenz wahr. Der Landtag macht ein solches Gesetz, nimmt genau die Gesetzgebungskompetenz, die er hat, die von allen heute als wichtig und als die wichtigste Kompetenz herausgestrichen wird, wahr. Wir machen ein Gesetz und das diskutieren wir hier herinnen im ganz normalen parlamentarischen Prozess und dann stimmen wir darüber ab. Ja, jetzt müssen Sie mir dann noch einmal erklären, wo da irgendwas an die Regierung delegiert wird? Die Kernkompetenz des Landtags wird hier wahrgenommen. Aber das sehen Sie offensichtlich anders – okay. Und im Übrigen, zum Budget: Ja natürlich, der Vorarlberger Landtag hat die Budgethoheit und der Landtag beschließt über die Mittel, über die die Regierung letztlich verfügen kann - das ist ja klar und teilweise auch mit Ihrer Zustimmung erfolgt. Jetzt tun Sie gerade so, als ob Sie von dem überhaupt nichts mehr wissen. Aber gut, wir haben eben ein gutes Gedächtnis, das werden wir Ihnen dann zwei, drei Mal auch noch sagen. Letztlich, und das spüren Sie jetzt langsam, vertun Sie sich eine Chance, wenn Sie nicht mitstimmen. Aber das müssen Sie selber wissen. Wir nehmen auf jeden Fall die Chance wahr, weil wir wollen mitbestimmen und mitgestalten und diese Prinzipien verankern, nämlich den Grundsatz des Spekulationsverbotes, den Grundsatz, dass es bei jedem Geschäft eine klare Interessensabwägung zu Gunsten der Risikominimierung gibt; im Übrigen sind diese Risikominimierungen auch bei allen Aktionen, die die Landesregierung macht (seien es Verordnungen oder Erlässe) selbstverständlich zu berücksichtigen. Wenn Sie sich also die Mühe gemacht hätten, sich inhaltlich intensiv damit auseinanderzusetzen, kämen Sie vermutlich nicht zum gleichen, aber vermutlich zu einem ähnlichen Schluss. Und eines noch: Klubobmann Rauch, wenn Sie sagen, das sei das Papier nicht wert, dieses Gesetz. Ich meine, dann muss ich mich schon fragen, dann finden Sie entweder nichts am Wert des Umweltschutzpapiers oder Sie haben sich wirklich nicht inhaltlich damit auseinandergesetzt. Das ist eigentlich untypisch für Sie, weil Sie setzen sich normalerweise sehr präzise mit den Dingen auseinander. Wir nehmen jedenfalls die Chance wahr. Wir laden Sie noch einmal ein, überlegen Sie es sich noch einmal, ob Sie nicht doch noch auf diesen Zug aufspringen wollen – die Chance besteht noch, aber nicht mehr lange. (Beifall!) LTP Dr. Nußbaumer: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Kucera, bitte. Mag. Kucera: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Landeshauptmann, Hohes Haus! Ich mache es ganz kurz, weil mein Vorredner sehr viel vorweggenommen hat. Noch einmal, die Änderungen, die angeblich vorgebracht werden von den Oppositionsparteien, sind nicht vorhanden. Wir haben keine Abänderungsanträge. Es sind Kritikpunkte geäußert worden, nämlich in zweifacher Hinsicht: einerseits, die Verordnungsermächtigung für die Zulässig-Erklärung weiterer Veranlagungen und andererseits das Abgehen vom Vier-Augen-Prinzip. Ich sage es Ihnen ganz offen, beide Dinge sind vollkommen richtig und vorbildhaft im Gesetz geregelt. Ich will die Verordnungsermächtigung. Ich will, dass die Landesregierung reagieren kann auf neue Entwicklungen. Es geht ja nicht darum, dass hier irgendwelche Veranlagungsformen erfunden werden oder sonst irgendetwas passiert, sondern es geht um

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die Frage, ob zusätzliche Veranlagungsformen für zulässig erklärt werden – nicht mehr und nicht weniger. Der Klubobmann Egger - er ist jetzt leider nicht da – hat gesagt, quasi die Finanzhoheit an die Landesregierung abgeben. Also allein das Wort „quasi“ zeigt ja, dass er von seiner eigenen Wortmeldung überhaupt nicht überzeugt ist, weil er offensichtlich nicht restlos diese Aussage treffen kann. Die Aussage ist natürlich völlig falsch, weil die Finanzhoheit bleibt beim Landtag. Der Landtag ist die Finanzbehörde des Landes und hat die Budgethoheit. Und zweitens, die Kontrolle an die Landesregierung abzugeben mit diesem Gesetz ist überhaupt das Lächerlichste. Wenn man sich den Rechnungsabschluss 2012 anschaut, wie der Landeshauptmann das schon erwähnt hat, es sind hier zusätzlich zu den Haftungen genau detailliert aufgelistet, auf Seite 169, für jedes Jahr getrennt, ab dem Jahr 2012, die Wertpapiere des Fonds des Landes Vorarlberg, getrennt nach den einzelnen Veranlagungen, mit den Nominalen, mit den Ständen, mit den Zugängen, mit den Abgaben. Es hat der Landtag hier volle Kontrolle und es hat die Landesregierung hier im Rechnungsabschluss ab 2012 volle Transparenz bewiesen. Zusammenfassend: Die Kritikpunkte, die nicht in Abänderungsvorschlägen vorliegen, sind nicht berechtigt. Ich sage auch noch einmal dazu, ich will auch das Abgehen vom Vier-Augen-Prinzip im Gesetz haben. Ich finde das gut, wenn eine Kleinstgemeinde mit einem Bürgermeister in der Lage ist, ohne weiteren Mitarbeiter ein Sparbuch bei der Hausbank oder bei der Regionalbank zu eröffnen. Ich sehe hier kein Problem, ich sehe hier kein Problem der Intransparenz oder sonst irgendetwas. Und es sind - einfach zusammengefasst - die Argumente gegen dieses Spekulationsgesetz von der Opposition nichts als fadenscheinig. (Beifall!) LTP Dr. Nußbaumer: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Dr. Kinz. Dr. Kinz: Frau Präsidentin, werte Abgeordnete! Man muss es halt nochmals betonen: Wir wollen auch der Spekulation mit Steuergeldern einen Riegel vorschieben. (Zwischenrufe – Ing. Winder: …, also, stimmt zu in dem Fall!) Der Bogen der untergriffigen Zwischenrufer aus der Hinterbank der ÖVP, der überspannt beinahe schon die sachliche Diskussion und verhindert dieselbe. Das ist eigentlich in der Verhandlungstechnik immer ein untrügliches Zeichen, dass sich der, der schreit, unsicher ist und die mangelnde Sachargumentation bei dem liegt, der schreit, und nicht bei dem, der einen sachlichen Dialog sucht. Die Kritik des Rechnungshofes ist auf mehreren Seiten dargestellt, ob das 13, 14 oder 11 sind ist nicht so bedeutend. Aber es bedeutet ein mehrseitiger Kritikbericht auch eine inhaltliche Menge an Kritikpunkten, und um die geht es. Jetzt ist die selektive Wahrnehmung des abwesenden Herrn Landeshauptmannes verständlich. Ich weiß nur nicht, ob er die Dinge nicht versteht, weil er sie nicht wahrhaben will (Zwischenruf KO Mag. Frühstück: Rede über Deinen Klubobmann!) oder weil er sie nicht versteht. Der Herr Klubobmann, das wissen Sie genau, Herr Klubobmann, ist in einer Veranstaltung nebenan bei einer Besuchergruppe. Und seien Sie beruhigt, wir haben hinreichenden Informationsaustausch, dass ich Ihnen auch hier eine inhaltlich angemessene Antwort geben kann, wenn der Herr Klubobmann nicht da ist. Das passiert auch hin und wieder bei Ihnen, Herr Klubobmann. So, um was geht es? Es geht grundsätzlich darum, dass in dem Gesetz unbestimmte und nicht hinreichend definierte Gesetzesbegriffe enthalten sind. Das Thema risikoavers müsste, wenn man der guten Tradition der Gesetzestechnik in Vorarlberg folgte oder nicht politisch

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anderes vorgäbe, definiert sein anhand von Kriterien. Nichts anderes hat der Rechnungshof hier kritisiert. Und unser Kritikpunkt ist, dass diese inhaltliche Ausgestaltung der Kriterien nicht als Verordnung der Landesregierung erfolgen soll, sondern eine genauere Definition im Gesetz sein soll. Dass daneben auch noch Verordnungsermächtigungen gegeben werden können, ist richtig, aber nicht so weit gehend. Das ist unsere Kritik. Das Thema mit den Veranlagungen und den Sparbüchern, Herr Kollege, dass der Bürgermeister einer Kleingemeinde allein etwas anlegen soll, genau das wollen wir nicht. Dieses Vier-Augen-Prinzip hat eben genau den Grund, dass mit Steuergeldern nicht einer allein etwas tun soll, um einfach zu verhindern, dass hier eine Gefährdung der Steuergelder da ist. Und dieses durchgezogene Vier-Augen-Prinzip ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig, und zwar auch in der Abwicklung. Weil wenn ich die Grundsätze auch beschließen lasse und die grundsätzlichen Verträge durch mehrere unterfertigen lasse, braucht es das auch beim Vollzug und beim laufenden Handeln, weil ansonsten die Handlungsweise vom Grundsatzbeschluss abweichen kann und dann Gefahr für die Steuergelder besteht. Das ist hier der Grund, warum wir gegen die Durchlöcherung des Vier-Augen-Prinzips sind. Und jetzt noch eines, was man bei dem Herrn Klubobmann Rauch ins Lächerliche gezogen hat, das Thema mit der Vermögensaufstellung. Es ist schon richtig, dass es in Vorarlberg schon länger eine Budgetierung und eine Vermögensdarstellung gibt. Aber die ist nicht vollständig, und zweitens ist es ein Gesetz nicht nur für das Land, sondern auch für Gemeinden und weitere ausgelagerte Körperschaften und Rechtsträger. Und an dem Punkt kommen wir zum Thema Haftungen. Die Haftungen, die sind bei Weitem nicht lückenlos dokumentiert. Das ist mit ein Grund, warum wir die Berichtspflicht an eine objektive Stelle wollen. Die Haftungen von Vorarlberg, das kann man heute in der Presse nachlesen, da sind wir schon an zweiter Stelle in Österreich, nämlich in puncto Haftungsmängel, 204 Prozent, oder, da sind wir knapp hinter Kärnten. Also so gut ist es dann auch nicht, oder. (Zwischenruf KO Mag. Frühstück: Und das mal drei, oder?) – Ja, das ist richtig. (Zwischenruf KO Mag. Frühstück: Das ist „knapp“ hinter Kärnten? – Heiterkeit von KO Mag. Frühstück) Aber 204 Prozent ist die zweite Stelle, und die von Ihnen heute schon kritisierten anderen Bundesländer sind bei 40 oder 30 Prozent. Also inklusive der ausgelagerten Körperschaften. Und aktuell sind wieder zwei Haftungsthematiken: die eine kommt heute ergänzend auf die Tagesordnung und; na, aber darüber muss man diskutieren, über die Richtlinien und über die Darstellung. Schlussendlich soll dieses Spekulationsverbotsgesetz auch ermöglichen, dass sich der Bürger in der Gemeinde und im Land ein Bild davon macht, wie die Situation im Gesamten ist. Und das ist derzeit, nach der derzeitigen Dokumentation, nicht gegeben. Deshalb haben wir in dem Instrument, das dafür vom Gesetzgeber und von der Verfassung vorgesehen ist, im Landtag und in seinen Ausschüssen entsprechende Anträge gestellt. Und es ist üblich, dass bei technischen Gesetzen – und das Spekulationsverbotsgesetz ist ein technisches Gesetz -, dass man da miteinander in informellen Gesprächen auch zusätzlich zu den Ausschüssen spricht. Und es ist eine mir nicht verständliche Geringschätzung der Aufgaben und der Tätigkeiten der Ausschüsse des Landtags und der Landtage, wenn von der ÖVP erklärt wird, dort hat man das nicht zu diskutieren, man hätte vorher darüber sprechen sollen. Das ist hier der Boden, der Boden für die Diskussion. Und darum machen wir es hier! Danke! (Beifall!) LTP Dr. Nußbaumer: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Hofer, bitte.

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Mag. Hofer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Rauch, ich komme nicht heraus, um es Ihnen zu erklären, weil ich davon überzeugt bin, dass Sie es wissen. Sie haben es extra so vermischt. Ich komme heraus wegen der Medien, um das aufzuklären, und vor allem auch wegen dem Protokoll. Und das geht relativ viel einfacher, weil Sie haben mir jetzt so unterstellt, warum ich dem Gesetz zustimme, weil ich ja für den Schweizer Franken plädiert habe. Das ist einfach falsch. Meine Rede liegt vor, sie wurde auch den Medien zur Verfügung gestellt und ich habe mich recht straff ans Manuskript gehalten und da steht kein Wort davon drin. Das verwechseln Sie einfach. Ich stimme dem Fremdwährungsverbot natürlich zu. Und das was Sie gemeint haben, das ist der Umstand, ich habe Ihnen den Vorwurf gemacht - und den wiederhole ich das Leben lang -, Sie sollen nicht jemanden – das ist aber etwas völlig anderes -, der einen Schweizer Franken-Kredit aufgenommen hat – und da habe ich die Gemeinden und die Privaten und alle anderen gemeint, und zwar nach 30 Jahren Bandbreite (das war aber in der Vergangenheit; jetzt ist es ja bekanntlich anders) -, man soll nicht jemanden dafür als Spekulanten bezeichnen. Und dabei bleibe ich: das ist einfach unseriös. Weil die Leute in den einzelnen Gemeindevertretungen, wie auch alle Privaten, die haben sich auf mehrere Dinge verlassen. Das eine war, dass der Kurs des Frankens immer niedriger war – da werden Sie gar kein anderes Jahr finden -; und das Zweite ist, dass die Bandbreite gehalten hat. Die ist eigentlich zwischen ATS 5,90 ursprünglich und ATS 10,-- gelegen. Das war es – nicht mehr und nicht weniger! Und jetzt sage ich Ihnen, was ich Ihnen noch vorgeworfen habe, und das können Sie nicht zerreden, und das ist auch in der Stellungnahme der Stadt Wien – das ist ganz plastisch -, das ist der Umstand, dass sie ja als Folge daraus gesagt haben, man soll aussteigen. Und das ist einfach ein Quatsch. Und das habe ich Ihnen vorgerechnet und, das wird sich nicht ändern und, das können sie anschauen. Und die Stellungnahme der Stadt Wien nimmt genau auf das – die sagen es etwas vorsichtiger, die sagen nicht Quatsch, sondern „im Übrigen wirtschaftlich äußerst unvernünftig“, schriftlich. Und das Letzte, da weiß ich gar nicht, was Sie wollen. Das ist eben wieder Wahlkampf. Wenn Sie sagen, dass wir in einigen Jahren vielleicht Leuten helfen müssen, die die Franken, die endfälligen, nicht bedienen können. Ja, ist da die Politik schuld? Wer ist denn da schuld? Die haben mit drei Variablen gerechnet. – Ja, das war gefährlich. Aber da können Sie doch der Politik keinen Vorwurf machen, wenn die Träger am Schluss nicht das Geld bringen, das da sein sollte. Und darum ist das einfach Wahlkampf pur und eine Vermischung. (Zwischenruf KO Rauch: Genauso wie mit dem Rentenabgleich!) Und im Endeffekt (Zwischenruf KO Rauch: Genauso wie mit den Privatpensionen nach oben, da kann man der Politik keinen Vorwurf machen - passt schon!) – Ja, unabhängig davon, dass Sie gemeint haben, Sie lassen sich von mir nicht provozieren, lassen Sie sich anscheinend doch provozieren. Das ist genau dasselbe. Also wenn Sie sagen, dass die Politik die Schweizer Franken-Kredite empfohlen hat, müssen Sie es mir zeigen „wo?“. Die hat das überhaupt nie empfohlen! Und die Leute bleiben jetzt nicht drin aus Überzeugung; die würden auch nicht rausgehen, wenn sie es sich leisten könnten. Wissen Sie, Herr Kollege Rauch, da gibt es zwei Unterschiede: (Zwischenrufe - KO Rauch: Der Gemeindeverband hat den Gemeinden offensiv empfohlen, in Schweizer Franken einzusteigen! – Blum: Das waren Zeiten!) – Das waren Zeiten! Bei 30-jähriger Bandbreite, ja,

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das waren Zeiten. Und das machen Sie als Vorwurf. (Zwischenruf) Und das Ergebnis dieser Gemeinden, Herr Klubobmann Rauch, ist ein gutes – dabei bleibt’s. LTP Dr. Nußbaumer: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Frau Landesrätin Dr. Mennel. LR Dr. Mennel: Geschätzte Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Auf den näheren Inhalt der Regierungsvorlage möchte ich jetzt nicht mehr eingehen, der ist sehr ausführlich dargelegt worden. Nur weil die Oppositionsparteien jetzt eine Wut auf sich selbst haben, weil sie im Rahmen der Begutachtung keine Stellungnahme abgegeben haben und auch im Rechtsausschuss keinerlei Abänderungsanträge eingebracht haben, ändert es an der hohen Qualität dieses Gesetzes nichts, die ist in vollem Umfang gegeben. Ich weiß auch überhaupt nicht, was eine Vertagung bringen soll. Das vorliegende Gesetz kommt dem Zweck der Verhinderung von Spekulation in vollem Umfang nach und vermeidet auch gleichzeitig unnützen bürokratischen Aufwand. Und in einem Land, in dem der sparsame, auch wirtschaftliche und vernünftige Umgang mit öffentlichen Mitteln Tradition hat und wichtig ist, ist dieses Gesetz auch genau der richtige Weg. Ich bedanke mich auch bei meinen Mitarbeitern. Vielen Dank! (Beifall!) LTP Dr. Nußbaumer: Danke! Herr Klubobmann Mag. Frühstück, bitte. KO Mag. Frühstück: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nur ein Satz zum Kollegen Kinz wegen meiner Seelenhygiene. Herr Kollege Kinz, also vielleicht glauben Sie, dass die Kommunikation so gut ist in Ihrem Klub, auch mit dem Klubobmann, aber eines sage ich Ihnen schon: Die Opposition hat sich – und jetzt meine ich es wirklich –auf der Ebene der Klubs nicht gemeldet, keinen Anruf. Wenn Sie sich jetzt da hinausreden, dass es ein Telefonat zwischen dem Landeshauptmann und dem Kollegen Egger gegeben hat, dann stelle ich klar fest, nicht auf der Ebene der Abgeordneten! Wir haben, und das haben wir wirklich gemacht seit ich Klubobmann bin, noch nie, wenn irgendjemand mit mir reden wollte, länger gebraucht als zwei Tage, um einen Termin zu finden. Das ist mir wichtig. Ich glaube auch, dass ein Zusammenarbeiten nur dann funktioniert, wenn man da offene Türen hat, das gilt übrigens auch vice versa. Für mich war das Gesetz von Anfang an okay, ich hatte keinen Grund, Kontakt aufzunehmen. Und ich behaupte jetzt einfach, Sie haben es teilweise übersehen, Sie haben Zeitpunkte verpennt und Sie haben gewisse Dinge nicht gemacht, die Sie als Instrument in der Hand gehabt hätten und machen hätten können. Das ist Ihre Verantwortung. (Beifall!) LTP Dr. Nußbaumer: Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse in zweiter Lesung über die Regierungsvorlage, Beilage 20/2014, abstimmen. Wer dem die Zustimmung erteilt, bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Stimmen der ÖVP und ist somit mehrheitlich angenommen. Ich lasse jetzt noch in dritter Lesung abstimmen. Wer in dritter Lesung damit einverstanden ist, bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind auch wieder die Stimmen der ÖVP und ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Ich danke auch der Frau Berichterstatterin. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung bis 14.00 Uhr.

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Die Sitzung wird um 12.06 durch LTP Dr. Nußbaumer unterbrochen und um 14.00 Uhr, unter ihrem Vorsitz, wieder fortgesetzt.