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Bundesanstalt für Straßenwesen 33. Regenstaufer Asphalt- und Straßenbauseminar Empfehlungen für die Einteilung des Baugrundes in Homogenbereiche Roderich Hillmann

33. Regenstaufer Asphalt-und Straßenbauseminar · 1. Die Erfordernis der Anwendung der Bodenklassen ist im Vergabevermerk zu begründen. 2. Im Vordruck „HVA B-StB Angebotsschreiben″

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Bundesanstalt für Straßenwesen

33. Regenstaufer Asphalt- und

Straßenbauseminar

Empfehlungen für die Einteilung des

Baugrundes in Homogenbereiche

Roderich Hillmann

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 2

Inhaltsübersicht

• Aktueller Stand der Einführung der VOB Teil C

• Definitionen Homogenbereich

• Gute und schlechte Nachrichten

• Anzugebende Eigenschaften und Kennwerte zur Einteilung

des Baugrundes in Homogenbereiche

• Empfehlungen zur Einteilung des Baugrundes in

Homogenbereiche

• Zusammenwirken der Beteiligten und Auswirkungen auf die

Bauaufgabe

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 3

Aktueller Stand der Einführung der VOB Teil C

• Veröffentlicht in der VOB-Gesamtausgabe Sept. 2016

Homogenbereich-betroffene Gewerke in ATV DIN ....

� 18300 „Erdarbeiten”

� 18301 „Bohrarbeiten”

� 18304 „Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten”

� 18311 „Nassbaggerarbeiten”

� 18312 „Untertagearbeiten”

� 18313 „Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten”

� 18319 „Rohrvortriebsarbeiten”

� 18321 „Düsenstrahlarbeiten”

� 18324 „Horizontalspülbohrarbeiten″

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 4

Aktueller Stand der Einführung der VOB Teil C

• Bekanntgabe durch BMVI mit

� ARS 23/2016 vom 06.10.2016, darin Verweis auf ARS

19/2015 vom 30.10.2015, Abschnitt III (Ausnahme für ATV

DIN 18300)

� ARS 03/2017 vom 16.01.2017 mit „Vorabzügen” aus der

ZTV E-StB 17, Abschnitt 3 (und vollständiger Aufhebung des ARS

19/2015)

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 5

Aktueller Stand der Einführung der VOB Teil C

Regelungen des ARS 03/2017 vom 16.01.2017

• Bei Neuverträgen ist grundsätzlich die VOB Ausgabe 2016

vertraglich zu vereinbaren.

• In Ausnahmefällen (wenn die Umstellung auf Homogenbereiche zu

erheblichen Verzögerungen der Auftragsvergabe führen würde) dürfen bis

zum 31.12.2017 die Bodenklassen nach alter ATV DIN 18300

angewendet werden.

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Aktueller Stand der Einführung der VOB Teil C

ARS 03/2017 vom 16.01.2017 zur Anwendung der

Homogenbereiche (Regelfall bei Neuverträgen):

Die ZTV E-StB 09 sind durch folgende Regelungen in den

„Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen″ zu modifizieren

(Zitat)

„Die ZTV E-StB 09 gelten mit Ausnahme der Abschnitte 3.1.1 und

3.1.2. Stattdessen sind die modifizierten Regelungen zu vorgenannten

Abschnitten, welche als Anlage diesen Weiteren Besonderen

Vertragsbedingungen beigefügt sind, zu beachten. Zusätzlich erfolgt

die Einteilung in nichtbindige und bindige Böden (Abschnitt 3.1.3)

sowie in organogene und organische Böden (Abschnitt 3.1.4). …″

29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 6

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 7

Aktueller Stand der Einführung der VOB Teil C

Regelungen des ARS 03/2017 vom 16.01.2017 in den

Ausnahmefällen:

1. Die Erfordernis der Anwendung der Bodenklassen ist im

Vergabevermerk zu begründen.

2. Im Vordruck „HVA B-StB Angebotsschreiben″ ist aufzunehmen,

dass anstatt der ATV DIN 18300, Sept. 2016, „die ATV DIN 18300

Erdarbeiten der VOB/C Ausgabestand 2012″ gilt.

3. Die ZTV E-StB 09 ist vertraglich zu vereinbaren.

4. Ausgabe des Standardleistungskatalogs verwenden, die vor der

Umstellung auf Homogenbereiche zu verwenden war.

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 8

Definitionen Homogenbereich

Definition nach DIN 4020: 2003-09

Homogenbereich: begrenzter Bereich von Boden und Fels,

dessen Eigenschaften eine definierte Streuung aufweisen und

sich von den Eigenschaften der abgegrenzten Bereiche

abheben.

Definition nach ATV DIN 18300: 2016-09

Der Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich, bestehend

aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten, der

für < Bezeichnung des Gewerks > vergleichbare Eigenschaften

aufweist.

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 9

„…, der für <Bezeichnung des Gewerks> vergleichbare

Eigenschaften aufweist″

� 18300 „Erdarbeiten” �

� 18301 „Bohrarbeiten” �

� 18304 „Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten” �

� 18311 „Nassbaggerarbeiten” �

� 18312 „Untertagearbeiten” �

� 18313 „Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten” �

� 18319 „Rohrvortriebsarbeiten”: „Rohrvortriebsverfahren″

� 18321 „Düsenstrahlarbeiten”: „das Düsen″

� 18324 „Horizontalspülbohrarbeiten” �

Bei der Einteilung des Baugrunds in Homogenbereiche sind alle Prozesse des jeweiligen Gewerks zu beachten!

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 10

Prozesse bei Erdarbeiten

� Lösen

� Laden

� Fördern

� Behandeln

� Einbauen

� Verdichten

Prozesse bei

Nassbaggerarbeiten

� Lösen

� Laden

� Fördern

� Ablagern

unter und über Wasser

Homogenbereiche beziehen sich auf alle Prozesse der Gewerke!

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 11

Prozesse bei Ramm-, Rüttel-

und Pressarbeiten

Einbringen und Ziehen

Prozesse bei

Schlitzwandarbeiten

� Ausheben unter stützender

Flüssigkeit

� Bewehren und Betonieren

� Einbau von Bauelementen

Prozesse bei Untertagebau-

arbeiten

� Lösen

� Laden

� Fördern

� Sicherung des Hohlraumes

� Fassen, Aufbereiten und

Ableiten des Wassers

Prozesse bei Bohrarbeiten

keine Differenzierung

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 12

Prozesse bei Rohrvortriebsarbeiten

(unterirdischer Einbau von vorgefertigten Rohren durch Pressen,

Rammen oder Ziehen)

� Lösen beim Vortrieb

� Fördern aus dem Rohr

Prozesse bei Düsenstrahlarbeiten

keine Differenzierung

Prozesse bei Horizontalspülbohrarbeiten

keine Differenzierung

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 13

Gute und schlechte Nachrichten (Baugrundbeschreibung)

• An der Baugrundbeschreibung hat sich grundsätzlich nichts

geändert.

• Die Baugrunderkundung ist verbindlicher als nach alter VOB

vorgeschrieben.

• Die anzugebenden Kennwerte für die Baugrundbeschreibung sind

gewerkspezifisch unterschiedlich.

• Für das Untersuchen, Benennen und Beschreiben von Boden und

Fels gelten: <Aufzählung von Normen>

ATV DIN

18300 18301 18304 18311 18312 18313 18319 18321 18324

Anzahl der Normen

19 19 *) 16 *) 19 *) 21 *) 21 *) 22 *) 16 *) 22 *)

*) inhaltlich nicht alle identisch mit denen in ATV DIN 18300

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Gute und schlechte Nachrichten (Homogenbereiche)

• Die für die Einteilung des Baugrunds in Homogenbereiche

anzugebenden Kennwerte sind gewerkspezifisch

unterschiedlich.

• Ggf. ist die Untersuchung weiterer Kennwerte erforderlich,

z.B. die Bestimmung des Sulfatgehaltes im Hinblick auf

Bodenbehandlungen mit Bindemitteln.

• Bei der Einteilung der Boden- und Felsschichten müssen alle

Prozesse des jeweiligen Gewerks sowie ggf. umweltrelevante

Inhaltsstoffe berücksichtigt werden.

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 15

Gute und schlechte Nachrichten (Folgerungen)

� Für die Planung der Baugrunduntersuchungen

muss dem Geotechnischen Sachverständigen

bekannt sein, welche Gewerke ausgeführt

werden!

� Bei der Einteilung in Homogenbereiche müssen

Planer, Ausschreibender und Geotechnischer

Sachverständiger zusammenarbeiten!

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 16

Anzugebende Eigenschaften und Kennwerte zur Einteilung von

Bodenschichten in Homogenbereiche – Erdarbeiten

� Ortsübliche Bezeichnung� Korngrößenverteilung mit Körnungsbändern nach DIN 18123� Massenanteil Steine, Blöcke und große Blöcke nach DIN EN ISO

14688-1� Dichte nach DIN EN ISO 17892-2 oder DIN 18125-2� Undränierte Scherfestigkeitsparameter nach DIN 4094-4 oder DIN

18136 oder DIN 18137-2� Wassergehalt nach DIN EN ISO 17892-1� Plastizitätszahl nach DIN 18122-1� Konsistenzzahl nach DIN 18122-1� Lagerungsdichte: Definition nach DIN EN ISO 14688-2,

Bestimmung nach DIN 18126 � Organischer Anteil nach DIN 18128� Bodengruppe nach DIN 18196

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 17

Für Baumaßnahmen der Geotechnischen Kategorie GK 1 nach

DIN 4020 sind folgende Angaben ausreichend:

� Bodengruppe nach DIN 18196,

� Massenanteil Steine, Blöcke und große Blöcke nach DIN EN

ISO 14688-1

� Konsistenz und Plastizität nach DIN EN ISO 14688-1

� Lagerungsdichte

Anzugebende Eigenschaften und Kennwerte zur Einteilung von

Bodenschichten in Homogenbereiche - Erdarbeiten

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 18

Hinweise der ZTV E-StB 17 zu den Angaben für

Bodenschichten

Eigenschaften und Kennwerte

Hinweise

1 Ortsübliche Bezeichnung Genetische Bezeichnung, z.B. nach DIN18196, Tab. 5, Spalte 21

2 Bodengruppen (DIN 18196) Gruppensymbol nennen

3 Stein-/Blockanteile(DIN EN ISO 14688)

Getrennte Angabe von Stein- und Blockanteil als Größenordnung, z.B. 10 %, 20 %, … (Schätzwert)

4 *) Korngrößenverteilungen, hier: Anteile der Korngrößenbereiche gemäß DIN EN ISO 14688

Angaben zur Bandbreite der Ton-, Schluff-, Sand- und Kiesanteile

5 *) Dichte z.B. Erfahrungswerte für die Bandbreite der Feuchtdichten der Bodenarten

*) entfällt für Geotechnische Kategorie GK 1

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 19

Hinweise der ZTV E-StB 17 zu den Angaben für

Bodenschichten

Eigenschaften und Kennwerte

Hinweise

6 Lagerungsdichten Aus Sondierungen: locker, mitteldicht, dicht, sehr dicht (bei nichtbindigen Böden)

7 Konsistenz Mindestens Angabe: breiig, weich, steif, halbfest, (fest)

8 *) Wassergehalte Bandbreite hinsichtlich Einbaufähigkeit

9 *) Undränierte Scherfestigkeiten Bandbreite hinsichtlich Lösbarkeit und Befahrbarkeit

10 *) Organische Anteile Bandbreite mit Bezeichnung aus DIN 18128, DIN EN ISO 14688

*) entfällt für Geotechnische Kategorie GK 1

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 20

Anzugebende Eigenschaften und Kennwerte zur Einteilung von

Felsschichten in Homogenbereiche - Erdarbeiten

� Ortsübliche Bezeichnung

� Benennung von Fels nach DIN EN ISO 14689 –1

� Dichte nach DIN EN ISO 17892-2 oder DIN 18125-2 (??)

� Verwitterung und Veränderungen, Veränderlichkeit nach DIN EN

ISO 14689 - 1

� Einaxiale Druckfestigkeit nach DGGT-Empfehlung Nr. 1 des AK 3.3

� Trennflächenrichtung, Trennflächenabstand, Gesteinskörperform

nach DIN EN ISO14689 - 1

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 21

Anzugebende Eigenschaften und Kennwerte zur Einteilung von

Felsschichten in Homogenbereiche - Erdarbeiten

Für Baumaßnahmen der Geotechnischen Kategorie GK 1 nach DIN

4020 sind folgende Angaben ausreichend:

� Benennung von Fels

� Verwitterung und Veränderungen, Veränderlichkeit

� Trennflächenrichtung, Trennflächenabstand, Gesteinskörperform

jeweils nach DIN EN ISO14689 - 1

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 22

Hinweise der ZTV E-StB 17 zu den Angaben für

Felsschichten

Eigenschaften und Kennwerte

Hinweise

1 Petrographische Bezeichnung Allgemeine Angabe, z.B. Sandstein, Tonstein, Granit usw.

2 *) Dichte Z.B. Erfahrungswerte für die Bandbreite der Feuchtdichten der Felsarten

3 Trennflächengefüge und räumliche Orientierung

Angabenzur Raumstellung, Schichtflächenabstand, Kluft- und Schieferungsflächen

4 Verwitterungsgrad Angaben von Verwitterungsstufen mit Beschreibung

5 *) Einaxiale Druckfestigkeit Bandbreite hinsichtlich Lös- und Verarbeitbarkeit

*) entfällt für Geotechnische Kategorie GK 1

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Weitere Hinweise anderer Verkehrsträger

Handlungsempfehlungen für die Anlage „Homogenbereiche″ im Baugrundgutachten bzw. als Anlage zum Vertrag,

DB Engineering & Consulting GmbH, Ina Hecht, Version 1.0, 25.05.2016

BAWMerkblatt

Einteilung des Baugrunds in Homogenbereiche nach VOB/C (MEH), Ausgabe 2016, Dr.-Ing. Jan Kayser et.al.

29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 23

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 24

Empfehlungen zur Einteilung in Homogenbereiche -

Erdarbeiten

ATV DIN 18300

� Einteilung entsprechend dem Zustand vor dem Lösen.

� Umweltrelevante Inhaltsstoffe sind zu berücksichtigen.

ZTV E-StB 17 (siehe ARS 03/2017)

• Aus abrechnungstechnischen Gründen sollte die Anzahl der

Homogenbereiche möglichst gering gehalten werden.

• Es bietet sich an, Homogenbereiche für Oberboden mit O,

ggf. mit O1, O2,…, für Boden mit B1, B2, .. und für Fels mit

X1, X2,.. usw. zu bezeichnen.

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 25

Empfehlungen zur Einteilung in Homogenbereiche -

Erdarbeiten

ZTV E-StB 17 (siehe ARS 03/2017)

� Die Homogenbereiche sind unter Berücksichtigung der für

den gelösten Boden und Fels vorgesehenen Verwendung

festzulegen.

� Sollen verschiedene Böden oder Fels unterschiedlich

verwendet werden, sind sie getrennt zu lösen und hierfür

jeweils eigene Homogenbereiche zu bilden.

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 26

Empfehlungen zur Einteilung in Homogenbereiche -

Erdarbeiten

ZTV E-StB 17 (siehe ARS 03/2017)

� Boden, Fels und sonstige Baustoffe, die sich für

erdbautechnische Zwecke nicht eignen, sind als gesonderter

Homogenbereich anzugeben. Hierzu zählen z.B. Böden mit

für den vorgesehenen Einsatzzweck zu hohem oder zu

niedrigem natürlichen Wassergehalt, gips- oder

anhydrithaltige Böden und Fels.

� Dies gilt auch für Boden, Fels und sonstige Baustoffe, die

zunächst zwischengelagert oder verbessert werden müssen.

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 27

Empfehlungen zur Einteilung in Homogenbereiche -

Erdarbeiten

ZTV E-StB 17 (siehe ARS 03/2017)

� Bei Boden- oder Felsschichten, die innerhalb eines Bauloses

so wechseln, dass sie nicht getrennt aufgemessen werden

können, kann eine Zusammenfassung dieser Schichten in

einem Homogenbereich zweckmäßig sein. Eine

Zusammenfassung kann auch dann sinnvoll sein, wenn ein

getrenntes Lösen der Boden- oder Felsschichten nicht

möglich oder nicht zweckmäßig ist.

� Für den Oberboden ist mindestens ein eigener

Homogenbereich nach DIN 18320 festzulegen.

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Beispiel:Einteilung in Homogenbereiche für Erd- und Bohrarbeiten

Boden- und Felsschichten

Homogenbereiche

Gewerk 1 ErdbauATV DIN 18300

Gewerk 2 BohrarbeitenATV DIN 18301

Oberboden O 1 O 1

Schicht 1

Schicht 2B 1 (300) B 1 (301)

Schicht 3 B 2 (301)

Schicht 4 X 1 (300) X 1 (301)

29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 28

Die jeweiligen Prozessschritte der Gewerke sind zu beachten.

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29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 29

Zusammenwirken zwischen Planer/Ausschreibendem

und Geotechnischem Sachverständigen

BauherrBeschreibung der Bauaufgabe

Planer / AusschreibenderGeotechnischer

Sachverständiger

Herausarbeiten der bautechnischen Fragestellungen

Planen und Ausführen der Baugrund-erkundung (Feld- und Laborversuche)

Erstellen Baugrundgutachten,Beschreibung des Baugrunds,Hinweise zur Bauausführung,Empfehlungen zu Homogenbereichen

Festlegung von Eckpunkten der Bauausführung

Festlegung der Homogenbereiche, Aufstellen der Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung und LV

Einbeziehung und Rücksprache mit Geotechnischem Sachverständigen

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Geotechnischer Bericht –

Erkundungsumfang und Felduntersuchungen

29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 30

• Bei Beachtung EC 7, DIN 4020 und M GUB besteht kein

Unterschied im Erkundungsumfang nach alter und neuer ATV

DIN 18300.

• Für die Bestimmung der boden- und felsmechanischen

Kennwerte sind bei bereits vorliegenden geotechnischen

Berichten teilweise Nacherkundungen erforderlich.

• Mehrstufiges Vorgehen bei der Erkundung weiterhin

grundsätzlich zielführend.

• Zukünftig sind Unterscheidungskriterien für Boden und Fels

hinsichtlich der zu bestimmenden Kennwerte erforderlich.

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Geotechnischer Bericht –

Laborversuche und statistische Auswertung

• Die konkrete Vorgabe der anzugebenden boden- und

felsmechanischen Kennwerte erfordert ein Mindestmaß an

Laborversuchen.

• Die statistische Auswertung der Laborversuchsergebnisse für

die relevanten Kennwerte je Homogenbereich ist

empfehlenswert.

• Nachtragsbegründungen werden eine vergleichbare Qualität

und Quantität an Laborversuchen erfordern.

29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 31

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Geotechnischer Bericht –

Laborversuche und statistische Auswertung

• Zukünftig sind Unterscheidungskriterien für Boden und Fels

hinsichtlich der zu bestimmenden Kennwerte erforderlich.

• Die Angabe von belegten Erfahrungswerten ist weiterhin

zulässig, kann im Streitfall aber leichter anfechtbar sein.

29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 32

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Einteilung in Homogenbereiche

• Homogenbereiche stellen eine Zusammenfassung von Boden- bzw.

Felsschichten dar, die sich in der Prozesskette Lösen – Laden –

Fördern – Behandeln – Einbauen - Verdichten hinsichtlich des

Arbeits- und Geräteaufwandes gleichartig verhalten.

• Längs- und Querschnitte mit Darstellung der Homogenbereiche sind

i.d.R. nicht identisch mit dem geologischen Schichtenmodell, da das

Modell von gewerkspezifischen Ausführungsabläufen überlagert

wird.

• Bei Flächenbaustellen, Hanganschnitten und nicht horizontaler

Schichtung sind charakteristische Querprofile unbedingt erforderlich.

29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 33

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Einteilung in Homogenbereiche

• Die Einteilung in Homogenbereiche ist projektspezifisch und

hängt vom dem Bauvorhaben ab. Dies erfordert eine

gemeinsame Bewertung durch den geotechnischen

Sachverständigen, den Planer und den Ausschreibenden.

• Eine gewerkübergreifende Einteilung in Homogenbereiche

wird meistens nicht möglich sein, da die Einteilung abhängig

von den jeweiligen Prozessen ist.

29.03.201733. Regenstaufer Seminar Folie Nr. 34

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Einteilung in Homogenbereiche – Neuerungen in den ZTV E-StB 17 (siehe ARS 03/2017)

Nichtbindige und bindige Böden

Die grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, GI, SE, SW

und SI sowie die gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen

GU, GT, SU und ST nach DIN 18196 werden als nichtbindig

bezeichnet.

Die feinkörnigen Böden der Bodengruppen UL, UM, UA, TL, TM

und TA sowie die gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen

GU*, GT*, SU* und ST* nach DIN 18196 werden als bindig

bezeichnet.

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Einteilung in Homogenbereiche – Neuerungen in den ZTV E-StB 17 (siehe ARS 03/2017)

Organogene und organische Böden

Organogene Böden und Böden mit organischen Beimengungen

der Bodengruppen OU, OT, OK und OH nach DIN 18196 weisen

einen Glühverlust von mehr als 5 M.-% auf.

Böden der Bodengruppen HN, HZ und F nach DIN 18196

werden als organische Böden bezeichnet.

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Einteilung in Homogenbereiche – Neuerungen in den ZTV E-StB 17 (siehe ARS 03/2017)

• Ausgehend von der Dammaufstandsfläche sollte bis zu einer

Tiefe von 50 cm eine mindestens mitteldichte Lagerung bei

nichtbindigen Böden und eine mindestens steife Konsistenz

bei bindigen Böden gegeben sein. Andernfalls sind besondere

Maßnahmen zu ergreifen, die in der Leistungsbeschreibung

anzugeben sind. Das ist bei der Bildung der

Homogenbereiche zu berücksichtigen.

• Die Dicke des Abtrages des Oberbodens ist in der

Leistungsbeschreibung anzugeben. Als Anhaltswert gilt eine

maximale Dicke von 20 cm.

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Aufstellung der Verdingungsunterlagen

Überlegung, Bodenverbesserungen als Nebenleistung

auszuschreiben:

• Wahl des Arbeitsverfahrens, wie z.B.

� Bindemitteleinsatz,

� Belüften,

� Mischen von Böden

liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

� Mehr Achtsamkeit auf witterungsabhängige

Arbeitsdisposition.

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Bauausführung

• Angabe möglichst einfacher Kriterien zur Abgrenzung der

Homogenbereiche vor Ort durch den geotechnischen

Sachverständigen erforderlich.

• Erfordernis einer Dokumentation des geologischen Ist-

Zustands zum Abgleich mit dem Prognosemodell der

Baubeschreibung.

• Gemeinsame Feststellungen von AG und AN sinnvoll.

� Vermessungstechnischen Aufwand und Aufwand für den

Geotechnischen Sachverständigen sind zu beachten.

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Abrechnung

• Der Aufwand steigt mit der Anzahl der Leistungspositionen,

deshalb: Minimierung der Homogenbereichsanzahl.

• Kostenmäßige Relevanz ist projektbezogen unterschiedlich zu

erwarten.

• Abrechnung nach Querprofilen im Abtrag erfordert eine klare

Abgrenzung der Homogenbereiche auch quer zum

Längsschnitt (relevant bei Flächenbaustellen,

Hanganschnitten oder nicht horizontal verlaufender

Schichtung).

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Der Maulwurf Grabowski, der hat‘s fein,der führt für sich die Homogenbereiche nicht ein.Grabowski hat gut lachen,muss er doch nur Erdhaufen auf dem Zierrasen machen.