20
Dienstag : 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:30 Uhr Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr 12:30 – 16:30 Uhr Freitag 07:30 – 12:00 Uhr Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Neverin und die Gemeinden Beseritz, Blankenhof, Brunn, Neddemin, Neuenkirchen, Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Woggersin, Wulkenzin und Zirzow sowie des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland Heimat- und Bürgerzeitung Sprechzeiten des Amtes Neverin: Jahrgang 22 15. MÄRZ 2014 Nummer 02/2014 Inhalt: Wie erreiche ich wen in der Amtsverwaltung 2 Jubilare 3 Mitteilung der Amtsverwaltung 4 Brandschutz 4 Kirchl. Nachrichten 6 Aus den Gemeinden 7 Amtliche Bekanntmachungen (herausnehmbarer Innenteil) Allgemeine Informationen 16 Plattsnackers 17

3450 Neverin UM 1114der Feuerwehr konnten alle Kinder und Jugendliche am Ende ihr Erbautes stolz präsentieren. Fotos: Melanie Sievert Es hat uns allen sehr viel Spaß gemacht. Danke

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Page 1: 3450 Neverin UM 1114der Feuerwehr konnten alle Kinder und Jugendliche am Ende ihr Erbautes stolz präsentieren. Fotos: Melanie Sievert Es hat uns allen sehr viel Spaß gemacht. Danke

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Dienstag:07:30 – 12:00 Uhr13:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag07:30 – 12:00 Uhr12:30 – 16:30 Uhr

Freitag07:30 – 12:00 Uhr

Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Neverin und die GemeindenBeseritz, Blankenhof, Brunn, Neddemin, Neuenkirchen, Neverin,Sponholz, Staven, Trollenhagen, Woggersin, Wulkenzin und Zirzowsowie des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland

Heimat- und Bürgerzeitung

Sprechzeiten des Amtes Neverin:

Jahrgang 22 15. MÄRZ 2014 Nummer 02/2014

Inhalt:Wie erreiche ich wenin der Amtsverwaltung 2

Jubilare 3

Mitteilung der Amtsverwaltung 4

Brandschutz 4

Kirchl. Nachrichten 6

Aus den Gemeinden 7

Amtliche Bekanntmachungen(herausnehmbarer Innenteil)

Allgemeine Informationen 16

Plattsnackers 17

Frühlingsbote Frühlingsbote Frühlingsbote in Zirzowin Zirzowin Zirzow

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2 MITTEILUNGEN DER AMTSVERWALTUNG

Amtsverwaltung Amt Neverin • Dorfstr. 36 • 17039 Neverin

Amtsvorsteher: Herr Helmut Frosch (CDU), Tel.: 039608/261941. Stellvertreter: Herr Peter Böhm (CDU)2. Stellvertreter: Herr Sven Blank (parteilos)Schiedsfrau: Frau Sieglinde Peters, Tel.: 0395/ 5667659Gleichstellungsbeauftragte: Frau Regina KellEinwohnerzahl des Amtsbereiches 8.676 (Stand 31.12.2013)

Wie erreiche ich wen? Telefon E-Mail-AdresseLeitende VerwaltungsbeamtinFrau Niewelt

039608 / 25138 [email protected]

Mitarbeiterin Hauptamt-Personal/SchulenFrau Otte

039608 / 25123 [email protected]

Mitarbeiterin Hauptamt-Telefonzentrale/KitaFrau Karst

039608 / 2510 [email protected]

Leiterin OrdnungsamtFrau Rohde

039608 / 25121 [email protected]

Mitarbeiterin OrdnungsamtFrau Thiele

039608 / 25124 [email protected]

Mitarbeiterin Ordnungsamt-GewerbeamtFrau Beier

039608 / 25127 [email protected]

Mitarbeiterin Ordnungsamt-MeldestelleFrau Hennig

039608 / 25117 [email protected]

Leiter KämmereiHerr Müller

039608 / 25125 [email protected]

Mitarbeiter AnlagenbuchhaltungHerr Wojciak

039608 / 25111 [email protected]

Mitarbeiterin Steuern/KitaFrau Voigt

039608 / 25120 [email protected]

KassenleiterHerr Diekow

039608 / 25115 [email protected]

Mitarbeiterin KasseFrau Schenk/Herr Hamann

039608 / 25113 [email protected]

Mitarbeiterin Ordnungsamt-WohngeldFrau Spiegelberg

039608 / 25122 [email protected]

Leiterin BauamtFrau Brinckmann

039608 / 25137 [email protected]

Mitarbeiter BauamtHerr Worbs

039608 / 25119 [email protected]

Mitarbeiterin BauamtFrau Schöning

039608 / 25116 [email protected]

Mitarbeiterin Bauamt-LiegenschaftenFrau Rübekeil

039608 / 25114 [email protected]

Mitarbeiter Kasse-VollstreckungHerr Alexander

039608 / 25132 [email protected]

GIV WohnungsverwaltungHerr Gütschow

039608 / 26481

Mitarbeiter Bauamt039608 / 25129 [email protected]

Frau Niestaedt

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MITTEILUNGEN DER AMTSVERWALTUNG 3

Der Amtsvorsteher, die Bürgermeister und Gemeindevertretung gratulieren den Jubilaren im April

Altersjubilare ab 70. Geburtstag

Herrn Siegfried Koffner BeseritzFrau Lieselotte Wittke BeseritzFrau Irmgard Odebrecht BlankenhofHerrn Konrad Wittchen BlankenhofHerrn Gerhard Borgwart Blankenhof OT ChemnitzFrau Edith Engel Blankenhof OT ChemnitzFrau Christel Paul Blankenhof OT ChemnitzHerrn Günther Vohs, Blankenhof OT ChemnitzFrau Eleonore Rähse Blankenhof OT GevezinHerrn Günter Arndt BrunnFrau Lilli Fleischer BrunnFrau Veronika Köstler BrunnHerrn Günter Reuter BrunnFrau Rita Reuter, BrunnFrau Herta Riedel BrunnHerrn Hilmar Scheibelt BrunnHerrn Siegmund Ortmann Brunn OT DahlenHerrn Dr. Horst Böhme Brunn OT GanzkowFrau Ilse Ebert Brunn OT GanzkowFrau Maria Giermann Brunn OT GanzkowFrau Erika Günnel Brunn OT GanzkowFrau Annemarie Herwy Brunn OT GanzkowFrau Heidi Luz Brunn OT GanzkowFrau Renate Gehlhaar Brunn OT RoggenhagenFrau Elli Lambrecht Brunn OT RoggenhagenFrau Helga Pfeiffer Brunn OT RoggenhagenFrau Irmtraud Rautenberg Brunn OT RoggenhagenFrau Sieglinde Schwalb Brunn OT RoggenhagenHerrn Günther Lubs NeddeminHerrn Alfred Pietsch NeddeminHerrn Hans-Joachim Schubert NeddeminFrau Ingrid Niemann Neddemin OT HohenminHerrn Hermann Langner NeuenkirchenHerrn Siegfried Stegemann NeuenkirchenFrau Hanni Voß NeuenkirchenHerrn Gerd Engler Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Manfred Gerds Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Armin Grunwald Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Dr. Klaus-Peter Hierse Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Werner Knothe Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Uli Michael Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Werner Radloff Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Dieter Gau Neuenkirchen OT MagdalenenhöhFrau Helga Ewest, NeverinHerrn Klaus-Peter Fischer NeverinFrau Heidrun Frosch NeverinHerrn Erich Gültzow NeverinFrau Ingrid Klingbeil NeverinFrau Gisela Meyer NeverinHerrn Dieter Scharff NeverinFrau Ruth Schwarz NeverinHerrn Willi Teidge NeverinFrau Margit Thiedig NeverinHerrn Klaus-Peter Bethmann Neverin OT GlocksinFrau Frieda Biber Neverin OT GlocksinFrau Irma Düsing SponholzFrau Ursula Schultz SponholzHerrn Kurt Sternberg SponholzHerrn Ernst Jenß Sponholz OT RühlowFrau Sabine Krüger Sponholz OT WarlinFrau Hildegard Schmidt Sponholz OT Warlin

Herrn Günter Springer Sponholz OT WarlinFrau Inge Bahlke StavenFrau Ulsi Kunth StavenFrau Ilse Rienahs StavenFrau Dorit Teske StavenHerrn Ernst Arndt Staven OT RossowFrau Margarete Breest Staven OT RossowHerrn Willi Jacob Staven OT RossowHerrn Karl Siefert Staven OT RossowFrau Christa Labahn TrollenhagenHerrn Klaus Waskow TrollenhagenHerrn Hans-Jürgen Wiese TrollenhagenFrau Margarete Gruß Trollenhagen OT BuchhofFrau Helga Pollmer Trollenhagen OT PodewallFrau Helene Schönbeck Trollenhagen OT PodewallHerrn Erwin Bieder WoggersinHerrn Bernd Meyer WoggersinHerrn Walter Schmidt WoggersinHerrn Harry Müller WulkenzinFrau Irmgard Schwarz WulkenzinFrau Waltraut Tramp WulkenzinHerrn Georg Gust Wulkenzin OT Neu RhäseHerrn Heinz Blank Wulkenzin OT NeuendorfFrau Roswitha Blank Wulkenzin OT NeuendorfHerrn Klaus Sander Wulkenzin OT NeuendorfFrau Helga Schmoock Wulkenzin OT NeuendorfFrau Herta Ader ZirzowHerrn Hermann Borgwart ZirzowFrau Herma Loos ZirzowFrau Waltraud Marquardt ZirzowFrau Lieselotte Neuendorf ZirzowHerrn Werner Römer Zirzow

zum 65. Geburtstag

Herrn Peter von Känel BlankenhofHerrn Ralf Sobis Blankenhof OT GevezinFrau Teresa Drzewoszewska BrunnHerrn Wolfgang Voß Brunn OT GanzkowHerrn Wolfgang Westphal NeddeminHerrn Manfred Stielke NeuenkirchenFrau Susanne Engler Neverin OT GlocksinFrau Ingrid Kollmann SponholzFrau Inge Eickhoff StavenFrau Ingrid Petroschke Staven OT RossowFrau Dagmar Rühle WoggersinFrau Rita Wolter WulkenzinFrau Gudrun Fröhlich Wulkenzin OT Neu RhäseFrau Brigitte Wurzberger Wulkenzin OT Neu Rhäse

zum 60. Geburtstag

Herrn Bodo Botsch TrollenhagenHerrn Udo Domke SponholzHerrn Frank Dudzak ZirzowFrau Ingrid Gädtke WulkenzinHerrn Eckhard Görs Blankenhof OT ChemnitzHerrn Hartmut Kleinschmidt Neuenkirchen OT IhlenfeldFrau Silvia Klos BrunnHerrn Wolfgang Menzlin Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Reinhard von Poblotzki Trollenhagen OT BuchhofFrau Gabriele Rux Neverin

Zur goldenen Hochzeitaus Trollenhagen OT Buchhof dem Ehepaar Margarete und Walter Grußaus Neuenkirchen OT Ihlenfeld dem EhepaarErna und Gunther Gnilitza

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4 MITTEILUNGEN DER AMTSVERWALTUNG

sich doch die kleinen Krabbeltierchen und Fluginsekten in ihrer neuen Behausung wohl fühlen, war die Devise.Dank der Unterstützung von Eltern, Großeltern und Freunden der Feuerwehr konnten alle Kinder und Jugendliche am Ende ihr Erbautes stolz präsentieren.

Fotos: Melanie Sievert

Es hat uns allen sehr viel Spaß gemacht. Danke an die vielen Unterstützer! Andreas Sievert

Seit dem 02.01.14 gibt es in der Jugendabteilung der Freiwilli-gen Feuerwehr Woggersin neben der Jugendfeuerwehrgrup-pe auch eine Kinderfeuerwehr. 4 Mädchen und 4 Jungen im Alter von 6 bis 7 Jahren werden im monatlichem Rhythmus in der zweistündigen Gruppenstunde fachlich und pädagogisch betreut. In spielerischer Form sollen die Kinder erlernen, was es bedeutet, in der Gemeinschaft zu sein und dass es wichtig ist, den Nächsten zu helfen. Neben der Brandschutzerziehung werden auch die sozialen Kompetenzen wie Kameradschaft, Toleranz und Pflichtbewusstsein gefördert. Aber nicht nur feu-erwehrtypische Themen stehen auf dem Dienstplan. Auch The-men aus den Bereichen „Verkehrserziehung“, „Sport und Spiel“ sowie jahreszeitlich relevante Themen aus dem Bereich „Natur und Umwelt“ und „Basteln, Malen, Werken“ werden behandelt.

Das erste Projekt „Wir bauen ein Insektenhotel“, welches am 01.03.14 gemeinsam mit den Kameradinnen und Kameraden der Jugendfeuerwehrgruppe durchgeführt wurde, war ein vol-ler Erfolg. Mit großem Eifer und viel Elan wurde gehämmert, gebohrt und geschraubt. Besonders viel Spaß machte es den „Baumeistern“ das fertige Hotel mit den verschiedensten Natur-materialien zu bestücken. Tannenzapfen, Baumrinde, Schilfrohr und Stroh wurden sorgfältig und fachgerecht verbaut. Sollen

Mitteilungen der Amtsverwaltung

Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses des Amtes Neverin zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge

für die Wahl der - Gemeindevertretungen- Bürgermeisteram Sonntag, 25.05.2014.

Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am Dienstag, 25. 03.2014 um 18:00 Uhr im Versammlungsraum des Amtes Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin.

Tagesordnung:1. Bestimmung des Schriftführers2. Verpflichtung der ggf. anwesenden Beisitzer zur unpartei-

ischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Neutralität (§ 7 Abs. 2 Satz 1 LKWG M-V) sowie Verschwiegenheit (§ 7 Abs. 2 Satz 2 LKWG M-V) über alle Angelegenheiten,

die ihnen bei ihrer Tätigkeit bei der Wahlvorbereitung und-durchführung bekannt werden (soweit diese nicht ohne-hin veröffentlicht oder in öffentlicher Sitzung beschlossen oder verkündet werden).

3. Beschlussfassung über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge

4. SonstigesZu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen weiteren Mitglieder beschlussfähig.Er beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (§ 10 Abs. 3 LKG M-V).

RohdeGemeindewahlleiterin

Woggersiner Löschfüchse mit Eifer dabei

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MITTEILUNGEN DER AMTSVERWALTUNG 5

Am 11.02.2014, dem deutschlandweiten Tag der „112“, wur-de die Feuerwehrtechnische Zentrale der Freiwilligen Feuer-wehren unseres Landkreises feierlich übergeben.Der Innenminister des Landes M-V Lorenz Caffier, umringt von der Kinder- und Jugendfeuerwehr aus Woggersin, hob nochmals die Bedeutung der „112“ hervor, bevor er auf den feierlichen Anlass, nämlich die Übergabe des 3. Bauab-schnittes einging. Als weitere Gäste waren erschienen Ver-treter der Freiwilligen Wehren des Landkreises, der Landes-wehrführer, Vertreter des Landkreises, des verantwortlichen Planungsbüros, Abordnungen der beteiligten Gewerke sowie der Hausherr des Gesamtobjektes der Kreiswehrführer Nor-bert Rieger. Geladen war auch der eigentliche Ideengeber dieses Gesamtobjektes Kreiswehrführer a. D. Josef Augu-stin, dessen jahrelange Bemühungen jetzt mit der Fertigstel-lung des 3. Bauabschnittes den vorläufigen krönenden Ab-schluss fanden.Dem stellvertretende Landrat Siegfried Konieczny wurde von Seiten des Planungsbüros der Hausschlüssel übergeben, den er dann dem Hausherrn weiterreichte. Beim anschlie-ßenden Empfang wurden rege Gedanken ausgetauscht und es fanden Führungen durch die neuen Räume statt. In den Tagen darauf erfolgte der offizielle Umzug. Damit haben die Angestellten aller Ebenen der FTZ ausgezeichnete Arbeits-bedingungen bis weit in die Zukunft.

Text/Foto NI Red.

3. Bauabschnitt in der FTZ übergeben

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6 KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Gottesdienst im Monat März

So., 09.03.09:00 Uhr Gottesdienst Pfarrhaus Schwichtenberg09:00 Uhr Gottesdienst Eichhorst10:30 Uhr Gottesdienst Gemeindehaus Friedland10:30 Uhr Gottesdienst Kirche SalowSo., 16.03.09:00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Kirche Brunn09:00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Bürgerhaus Klockow10:30 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Gemeindehaus Friedland10:30 Uhr Gottesdienst m. Taufe Kirche Schwan-beckMi., 19.03.10:00 Uhr Gottesdienst SWP FriedlandSo., 23.03.09:00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Kirche Liepen10:30 Uhr Gottesdienst Gemeindehaus FriedlandSo., 30.03.09:00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Pfarrhaus Schwichtenberg10:30 Uhr Gottesdienst Gemeindehaus Friedland

Gottesdienst im Monat April

Sa., 05.04.15:00 Uhr Minigottesdienst Pfarrhaus SchwichtenbergSo., 06.04.09:00 Uhr Gottesdienst Kirche Brunn09:00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Eichhorst10:30 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Gemeindehaus Friedland10:30 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Kirche Lübbers-dorfPalmsonntagSo., 13.04.09:00 Uhr Gottesdienst Kirche Roga10:30 Uhr Gottesdienst Gemeindehaus FriedlandMi., 16.04.10:00 Uhr Gottesdienst SWP FriedlandGründonnerstagDo., 17.04.18:00 Uhr Gottesdienst Gemeindehaus FriedlandKarfreitagFr., 18.04.09:00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Pfarrhaus Schwichtenberg09:00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Kirche Brunn09:00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Kirche Genzkow10:30 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Gemeindehaus Friedland

10:30 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Pfarrhaus Schwanbeck10:30 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl Kirche JatzkeKarsamstagSa., 19.04.18:00 Uhr Andacht, anschl. Osterfeuer Kirche Liepen19:00 Uhr Andacht, anschl. Osterfeuer Kirche SchwichtenbergOstersonntagSo., 20.04.06:00 Uhr Osternacht, anschl. Oster- St. Marien frühstück Friedland10:30 Uhr Familiengottesdienst mit St. Marien Taufe FriedlandOstermontagMo., 21.04.10:30 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl St. Marien FriedlandDi., 22.04.08:30 Uhr Osterandacht Kirche DahlenSo., 27.04.14:00 Uhr Gottesdienst z. Abschluss St. Marien d. Baumaßnahmen u. Friedland zum 300-jährigen Jubiläum der Wiedereinweihung nach dem großen Stadtbrand, anschl. Kaffeetrinken, Vortrag und Konzert

Kirchgemeinde Wulkenzin - Weitin

Gottesdienste im März/April

Sonntag, 16.03. 10:00 Uhr Kirche Alt Rehse GottesdienstSonntag, 23.03. 10:00 Uhr Kirche Weitin Gottesdienst mit AbendmahlSonntag, 30.03. 10:00 Uhr Kirche Mallin GottesdienstSonntag, 13. 04. 10:00 Uhr Kirche Alt Rehse Gottesdienst

Kindertreff: Sonnabend, 22. März, von 9:30 - 11:30 Uhr im Pfarrhaus Wulkenzin

Kultur in der Pfarrscheune:Donnerstag, 20. März, um 19:30 Uhr Abend mit Bildern und kulinarischen Eindrücken aus GuatemalaFreitag, 28. März, ab 18 Uhr Osterbasteln für Groß und Klein

Kirchliche Nachrichten

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AUS DEN GEMEINDEN 7

„Die Suppe im Trend“ war das Motto am 21.02.2014 im Ih-lenfelder Speicher. Alle Interessierten sind mit Messer und Schneidebrett in den Ihlenfelder Speicher gekommen. In lockerer Atmosphäre sollte eine „Asiatische Weißkohlsuppe“ und die „Kartoffel-Zucchinicremesuppe“ gekocht werden.Doch vor dem Essen kommt, wie man weiß, die Arbeit. Das Gemüse musste gewaschen und geschnitten werden. Am amüsantesten war wohl das Schälen und Zerkleinern der vielen Zwiebeln und des Weißkohls. Ziel war es, alles in per-fekte Streifen zu schneiden. Für die „Asiatische Weißkohl-suppe“ wurden die Hühnchen gekocht und anschließend zerkleinert.Nachdem alle Zutaten vorbereitet waren, wurde zuerst die „Kartoffel-Zucchinicremesuppe“ gekocht. Herr Rühle und Köchin Karin von Suppenkulttour zeigten und erläuterten uns mit sehr viel Geduld die einzelnen Schritte der Zube-reitung. Alle Teilnehmer waren sehr aufmerksam und eifrig. „Wie geht das oder jenes und worauf kommt es hier gera-de an?“, so lauteten einige der vielen Fragen. Dabei war beispielsweise für viele Gäste der Umgang mit Zitronengras oder Chilipaste ein besonders spannender Aspekt bei der Zubereitung. Für die Suppen stand dann noch eine Petersi-lien-Pesto sowie ein Walnuss-Schinken Tatar (als Topping) bereit. Nun war es endlich soweit! Nach getaner Arbeit wurde ge-meinsam gegessen: Die „Kartoffel-Zucchinicremesuppe“ war eine Gaumenfreude und ein Hochgenuss. Besonders ge-spannt waren wir auf die „Asiatische Weißkohlsuppe“. Selbst gemacht schmeckt bekanntlich doppelt gut: Auch diese Sup-pe war ein wahrer Genuss.

Es war ein fröhlicher und geselliger Abend. Danke, dem Suppenkulttour-Duo, Herrn Berthold Rühle und Köchin Ka-rin. Danke, den Organisatoren Udo Voigt und Heike Stange für diese hervorragende Veranstaltung. Eine Wiederholung im nächsten Jahr ist in Anbetracht des Ersterfolges sehr wahrscheinlich. Vielleicht sehen wir uns dann auch im Ihlenfelder Speichertreff? Der Vorstand des SFV Ihlenfeld wird rechtzeitig per Aushang im Vereinsschau-kasten informieren.

Andreas BültVorsitzender SFV Ihlenfeld e.V.

Aus den Gemeinden

im Ihlenfelder Speicher

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8 AUS DEN GEMEINDEN

Eingebettet in die Karnevalszeit zog auch der Faschingstrubel in Neverin ein. Der Klubraum war gut gefüllt mit der närrischen Gemeinde. Bei manchem Kostüm bedurfte es mehrerer Blicke, um die wahre Gestalt zu erkennen. Das traf besonders auf das flotte Hippie-Mädchen zu, welches sofort vom Piraten gekapert wurde! Ein buntes Gemisch von Gestalten zog ein: Der Ritter führte sein Burgfräulein ein, die Schneemänner kamen vom Frost in die Stube, Besuch aus Arabien war auch zugegen. Im Mittelpunkt stand die attraktive Lady Wolfina, begleitet von Prinz Ingo. Der Abend war so anziehend, dass selbst ein Kran-ker mit seiner Krankenschwester am Trubel teilnahm! Lustige Unterhaltung kam nicht zu kurz. Witzig vorgetragene Sketche, Kartentricks und auch ein inszenierter Reeperbahnbummel er-hielten Beifall. Ins Schwitzen kam ein bayrisches Paar bei einer Tanzgymnastik. Der unterhaltsame Abend war um Mitternacht noch nicht beendet.

Oh, wie „reizend“…

Eine freudige Überraschung gab es jüngst für die Kindersportgruppe des Sport- und Freizeitvereins Ihlenfeld. Frank Richter, SFV-Vorstandsmitglied, übergab den Kindern und deren Übungsleiterin, Veronika Hruby, während der Trainingsstunde ein Spar-schwein. Exakt ausgedrückt handelte es sich nicht um ein „Spar-Schwein“, sondern um eine „Spar-Kuh“. Im Innern der „Kuh“ befanden sich 50,00 EUR. Dieser Betrag war das Ergebnis eines Skatturniers, welches mittlerweile tra-ditionell zum Jahresende im Ihlenfelder Speicher durchgeführt wird. Die 16 Skatbrüder „reizten“ den gesamten Abend und trafen anschließend die Ent-scheidung, das eingespielte Geld den Jüngsten unseres Dorfes zukommen zu lassen. Tolle Geste, liebe Skatbrüder! Vielen Dank nochmals auf diesem Wege! Übrigens: Die Skatbrüder treffen sich seit 2014 sogar monatlich zum gemein-samen Skatabend. Lust auf Mitmachen? Frank Richter beantwortet bei Inte-resse gerne weitere Fragen.

Andreas Bült Vorsitzender SFV Ihlenfeld e.V.

Der Neveriner Dorfclub berichtet

In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen die Mitglieder des Vereins als Wählergemeinschaft „Neve-riner Dorfclub“ Kandidaten für die im Mai stattfindende Wahl zur Gemeindevertretung aufzustellen. Der Verein fand im Ge-meindezentrum von Neverin seine Heimstatt und wirkt im Interesse der dörflichen Gemeinschaft. Die Kandidaten des NDC setzen sich das Ziel, aktiv das kommunale Leben zu unterstützen.

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AUS DEN GEMEINDEN 9

Fachhochschule Neubrandenburg - Vortrag „Geodesie heute“

Am 20.02.2014 trafen sich die Mitglieder und Gäste des Ver-eins „Gemeinsam leben in Neuendorf e.V., in der Gaststätte Waldeslust zu einem interessanten Themenabend.Das Vereinsmitglied Prof. Foppe, von der FHN hielt einen Vor-trag zum Thema „Geodäsie heute“.Die Teilnehmer erhielten einen interessanten Überblick über das Vermessungswesen. Interessant auch zu erfahren, was es bei der Erdmessung oder auch der Satellitengeodäsie an Entwicklungen gibt. Wie funkti-oniert das Navigationssystem? Welche Probleme gibt es beim Tunnel oder Brückenbau? Oder auch der Einsatz vollautoma-tischen Überwachungssysteme an historischen Bauten.Durch geeignete Messungen könnte verhindert werden, dass solche Dinge, wie der Einsturz des Eisstadions in Bad Reichen-hall oder des Kölner Stadtarchivs, nicht passieren.Es wäre doch auch für Studenten eine lohnende Aufgabe an der Marienkirche den Einfluss der neuen Glocken auf den Bau-körper zu untersuchen.Auch über die Bedeutung des amtlichen Vermessungswesens erhielten die Teilnehmer Informationen.Für die Zukunft ist auch angedacht, einmal die Laborräume der Fachhochschule zu besichtigen.

Ein Dankeschön an Prof. Foppe.

Winterwanderung! Es war zwar Winter, aber es gab keinen Frost und Schnee war auch nicht in Sicht. Dafür schien die Sonne. Die bunte Schar der Wanderfreunde erkundete die nähere Umgebung des Dorfes. Der Weg führte durch den „Schweinew-ald“! Unterwegs gab es einige Halte-punkte, an dem gemeinsam ein Lied gesungen wurde. Das Wandertempo er-laubte die zwanglose Unterhaltung. Aus-klang war im Klubraum mit vielen leckeren Kuchen und duftendem Kaffee

Text und Bild: Heiner Geppert

Kapitalen Hirsch gerettet!

Eigentlich wollte Herr Kühn aus Neu Rhäse nur Kaminholz von der Miete holen als er auf seinem großen Anwesen in einiger Entfernung Bewegungen am stark bewachsenen Zaun sah. Also Karre abgestellt und näher ran. Was er als erstes sah war eine Schaufel (Teil des Geweihs) eines Damhirsches. Vorsichtig trat Herr Kühn näher und sah das Unglück. Der Hirsch stand zwar noch kam aber keinen Schritt vor und zurück. In seinem Geweih hatte sich Nylondraht verfangen und verknotet, dazu noch einige Meter Alu Draht. Der Hirsch war in seiner Bewegungsfreiheit derart eingeschränkt, dass er ohne Hilfe verendet wäre. Herr Kühn alarmierte seine Nachbarn. Gemeinsam berieten sie über das weitere Vorgehen. Schlachten und aufessen war der erste Einfall. Dieser wurde sofort wieder verworfen. Zweite Idee - Hel-fen! Herr Kühn holte verschiedene Werkzeuge, die Nachbarn Herr Tigges und Herr Pauleweit packten den Hirsch an den Schaufeln. Stück für Stück wurden die lästigen Utensilien vom Geweih entfernt. Während dieser Aktion blieb das Tier völlig ruhig als ahnte es: “Mir wird geholfen“. Nach Beendigung dieser Befreiungsaktion blieb der Hirsch noch einen Augenblick stehen um dann in vollem Galopp mit einem gekonnten Sprung das Gelände zu verlassen. Nach Einschätzung von Herrn Kühn war das Tier mindestens 24 Stunden in dieser misslichen Lage. Lei-der gibt es kein Foto, eines vom Handy ist nicht zu verwenden.Ein großes Dankeschön gebührt den drei Neu Rhäsern für die Rettung und damit für den geleisteten Beitrag zum Schutz von Natur und ihren Lebewesen. Text: NI Red.

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10 ÖFFENTLIHCE BEKANNTMACHUNGEN

Blankenhof

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Bodenordnungsverfahren Klein Helle Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte Gemeinde: Mölln

Aktenzeichen: 5433.31/71-102

Berichtigung zum Anordnungsbeschluss

Das Bodenordnungsverfahren Klein Helle, Landkreis Me-cklenburgische Seenplatte wurde mit Beschluss vorn 25.11.2013 angeordnet.Die Anordnung ist seit dem 24.1.2014 bestandskräftig.Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von rd. 581 ha.Die Grenze des Verfahrensgebietes wurde auf der zum Be-schluss gehörenden Gebietskarte durch Umrandung darge-stellt.Bei der Bezeichnung der Verfahrensflurstücke ist für die Ge-markung Mölln die falsche Flurnummer genannt worden. Die aus der Gemarkung Mölln einbezogenen Flurstücke liegen nicht in der Flur 1, sondern in der Flur 2.Somit lautet die korrekte Flurstücksliste des Bodenordnungs-verfahrens:

Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke________________________________________________Mölln Klein Helle 1 1-203/4, 270-294Mölln Klein Helle 2 gesamte FlurMölln Mölln 2 50-58/2, 102-104, 155-165

Es handelt sich hierbei um die Berichtigung eines offenba-ren Schreibfehlers gern. § 132 FlurbG. Die Flur 1 der Ge-markung Mölln liegt westlich der Ortslage Mölln hinter der Bahnstrecke, während in der Gebietskarte das zusammen-hängende Verfahrensgebiet den Bereich der Flur 2 der Ge-markung Mölln östlich der Ortslage darstellt.Alle übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 25.11.2013 bleiben unverändert.

Neubrandenburg, d. 14.2.2014

Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

im Gebiet der Gemeinde Blankenhof

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011 S. 777) in Verbindung mit §§ 22, 23, 24 und 28 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.1993 (GOVBI. M-V 1993 S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBI. M-V S. 323, 324) sowie des § 8 Abs. 1 und 3 Bundesfernstraßengesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBI.1 S. 1388) hat die Gemeindevertretung Blankenhof in ihrer Sitzung am 14.08.2013 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Räumlicher Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für Sondernutzungen an dem öffent-lichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (öffentlichen Straßen) der Gemeinde und Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie son-stigen öffentlichen Straßen. Zu den öffentlichen Straßen ge-hören der Straßenkörper, der Luftraum über den Straßen, das Zubehör und die Nebenanlagen (§ 2 Abs. 2 StrWG M-V und § 1 Abs. 4 FStrG).

§ 2Grundsatz der Erlaubnispflicht

(1) Die Benutzung der in § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzungen) bedarf, soweit nicht §§ 3 oder 4 eingreifen oder in dieser Satzung anders bestimmt ist, der Erlaubnis der Gemeinde.(2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Ände-rung einer Sondernutzung.(3) Die Benutzung ist erst nach schriftlicher Erteilung und nur im festgelegten Umfang der Erlaubnis zulässig.Darüber hinaus darf die Sondernutzung erst nach Vorliegen anderer erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnis und/oder Bestimmungen ausgeführt werden.

§ 3Gestattung nach bürgerlichem Recht

Die Einräumung von Rechten zur Benutzung der Straße richtet sich nach bürgerlichem Recht, wenn die Benutzung über den Gemeingebrauch hinausa) den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt, wobei eine

vorübergehende Beeinträchtigung für Zwecke der öffent-lichen Versorgung außer Betracht bleiben (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 StrWG M-V und § 8 Abs. 10 FStrG), oder

Öffentliche Bekanntmachungender Ministerien, der Gerichte, des Landratsamtes, des Amtes Neverin

und der Gemeinden, des Bauamtes sowie des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland

23. Jahrgang Samstag, den 15. März 2014 Nummer 2

Öffentliche Bekanntmachungen

Blatt 2 Berichtigung zum AnordnungsbeschlussBlatt Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Gemeinde Blanken-

hofBlatt Jahresabschluss der Gemeinde Brunn für das Haushaltsjahr 2010Blatt Haushaltssatzung der Gemeinde Staven für das Haushaltsjahr 2014Blatt Haushaltssatzung der Gemeinde Zirzow für das Haushaltsjahr 2014Blatt Zusammenstellung für das Jahr 2014

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ÖFFENTLIHCE BEKANNTMACHUNGEN 11

b) eine sonstige öffentliche Straße betrifft (§ 24 Abs. 2 StrWG).

§ 4Entbehrlichkeit einer Sondernutzungserlaubnis

(1) Einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es nicht, soweit für die beabsichtigte Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist (§ 22 Abs. 7 StrWg M-V). In diesem Fall ist die Erlaubnis bei dem Landrat des Landkreises Me-cklenburgische Seenplatte zu beantragen.(2) Keiner Sondernutzungserlaubnis bedarf eine Versamm-lung im Sinne des Gesetzes über Versammlungen und Auf-züge - Versammlungsgesetz -.(3) Werden Jahrmärkte oder sonstige wiederkehrende Ver-anstaltungen auf Grund gewerberechtlicher oder sonstiger Vorschriften von der Gemeinde genehmigt, so bedarf es kei-ner Sondernutzungserlaubnis.(4) Für Veranstaltungen anerkannter Religionsgemein-schaften, der Gewerkschaften, karitativer Verbände und ähnlicher gemeinnütziger Vereinigungen bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis. Das gilt auch für die Inanspruch-nahme der Gemeindestraßen für religionsbezogene und ähnliche Einrichtungen, wie Altäre, Rednertribünen, Fahnen-masten, die aus Anlass der genannten Veranstaltungen auf-gestellt werden. Die Bestimmungen des Gesetzes über Ver-sammlungen und Aufzüge - Versammlungsgesetz - bleiben unberührt.

§ 5Erlaubnisfreie Nutzungen

(1) Ohne Sondernutzungserlaubnis dürfen auf Fußwegen und Fußgängerzonen durchgeführt werden:a) bis 30 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinrei-

chende Bauteile, z. B. Gebäudesockel, Fensterbänke, Kellerlichtschächte, Vordächer, Aufzugsschächte für Wa-ren und Mülltonnen in Gehwegen;

b) Errichtung von Werbeanlagen an der Stätte der Leistungen und Warenautomaten, die nicht mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen;

c) das Anbringen von Sonnenschutzdächern ab 2,50 m Hö-he

d) Errichtung von Werbeanlagen und Verkaufseinrichtungen mit Warenauslagen, die vorübergehend mit einer bau-lichen Anlage am Boden angebracht oder aufgestellt wer-den und nicht mehr als 30 cm in den Straßenraum hinein-ragen.

Dem Fußgängerverkehr muss eine Breite von 75 cm ver-bleiben. Die Erlaubnispflicht nach anderen Vorschriften (etwa Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Sanie-rungssatzungen) bleiben unberührt.

(2) Erlaubnisfrei sind auch:a) die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für

Feiern, Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege des Brauchtums sowie für kirchliche Prozessi-onen;

b) einzeln auf Fußwegen und in Fußgängerzonen auftre-tende Straßenmusikanten (ohne elektroakustische Ver-stärker) ohne einen längerzeitigen Verbleib auf dem Standplatz (30 Minuten),

c) vorübergehende Betätigungen auf Fußwegen und in Fußgängerzonen, die der Durchführung von parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder gemein-nützigen Belangen oder der allgemeinen Meinungsäu-ßerungen dienen, soweit hierzu nicht die Errichtung von verkehrsfremden Anlagen notwendig ist;

d) kommerzielle Werbung, soweit hierzu nicht die Errichtung von verkehrsfremden Anlagen notwendig ist.

(3) Erlaubnisfrei sind weiterhin:a) die vorübergehende Lagerung von Brennstoffen, Bauma-

terialien sowie Umzugsgut auf Gehwegen und Parkstrei-fen am Tage der An- bzw. Abfuhr, sofern die Verkehrsteil-nehmer hierdurch nicht gefährdet werden,

b) das Aufstellen von Hausmüll- und Reststoffbehältern,c) das Anbringen und Aufstellen von Briefkästen herkömm-

licher Abmessungen.(4) Erlaubnisfrei sind ferner Autonotrufsäulen, Notrufsäulen, Stromkästen, Wartehäuschen für öffentliche Verkehrsmittel ohne Werbeträger und Fahrkartenautomaten.(5) Ist auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls zu be-fürchten, dass eine erlaubnisfreie Sondernutzung Belange des Straßenbaus, Belange der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder anderweitige straßenbezogene Belange be-einträchtigt, kann die Sondernutzung untersagt werden.

§ 6Antrag auf Sondernutzungserlaubnis(1) Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Er ist schriftlich zu stellen und soll in der Regel spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung bei der Gemeinde eingehen.(2) Der Antrag muss mindestens die Angaben über1. den Ort,2. Art und Umfang,3. Dauer der Sondernutzung sowie4. Angaben über die Maßnahmen zur Beseitigung der durch

die Sondernutzung entstehenden Verunreinigungen ent-halten.

Die Gemeinde kann Erläuterungen durch Zeichnung, text-liche Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise verlan-gen.(3) Ist mit der beantragten Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbun-den, so muss der Antrag darüber hinaus Angaben über1. ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und

Ordnung und2. ein Konzept zum Schutz der Straße, bzw. zur Umgestal-

tung derselben enthalten.(4) Werden mit der Sondernutzung Einschränkungen bzw. Sperrungen des öffentlichen Verkehrsraumes erforderlich, muss der Antrag darüber hinaus Angaben über1. die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen und2. einen Plan über die notwendige Beschilderung enthalten.

§ 7Erlaubnisversagung

(1) Die Erlaubnis ist in der Regel zu versagen, wenn durch die Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen eine nicht vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Er-teilung von Bedingungen und Auflagen nicht ausgeschlossenwerden kann.(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn den Interessen des Gemeingebrauchs, insbesondere der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgrundes oder anderer straßenbezogener Belange, der Vorrang gegenüber den Interessen des Antragsstellers gebührt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn1. der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch

die Inanspruchnahme privater Grundstücke erreicht wer-den kann,

2. die Sondernutzung an anderer geeigneter Stelle bei ge-ringerer Beeinträchtigung des Gemeingebrauches erfol-gen kann,

3. die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Son-dernutzung und/oder deren Folgen beschädigt werden kann und der Erlaubnisnehmer nicht hinreichend Gewähr bietet, dass die Beschädigung auf seine Kosten unver-züglich wieder behoben wird,

4. zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere Personen gefährdet oder in unzumutbarer Weise belästigt werden können.

(3) In der Zeit vor den Wahlen ist den Parteien die erforder-liche Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung ihres Wahlkampfes zu erteilen (max. 3 Monate vor der Wahl), soweit nicht höherrangige Belange des Straßenbaus, der

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12 ÖFFENTLIHCE BEKANNTMACHUNGEN

Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder anderweitige straßenbezogene Belange entgegenstehen.

(4) Verstößt die beabsichtigte Sondernutzung gegen andere ordnungsrechtliche Vorschriften, so kann die Erlaubnis ver-sagt werden, wenn die Handlung durch die zuständige Ord-nungsbehörde vollziehbar untersagt ist oder mit Sicherheit zu erwarten ist, dass diese die Handlung untersagen wird.

§ 8Sondernutzungserlaubnis

(1) Die Erlaubnis wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies zur Wahrung der Belange des Straßenbaus, der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder anderweitige straßenbezo-gene Belange erforderlich ist.(2) Soweit eine Sondernutzung im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gewerbes ausgeübt wird, hat die Sondernut-zungserlaubnis eine Beschränkung der Ausübung der Son-dernutzung auf die Zeit der gewerberechtlichen zulässigen Offenhaltung des Gewerbebetriebes auszusprechen. Das gilt nicht für Warenautomaten.(3) Die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften wird durch die Sondernutzungserlaubnis nicht berührt.(4) Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Er-laubnisnehmer. Erlaubnisnehmer ist derjenige, welchen die Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde. Weder eine Über-lassung an Dritte, noch die Wahrnehmung durch Dritte, die nicht Erlaubnisnehmer sind, ist ohne Gestattung durch die Gemeinde gestattet.(5) Die Sondernutzungserlaubnis umfasst nicht andere erfor-derliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen (§ 22 Abs. 3 StrWG M-V).

§ 9Pflichten des Erlaubnisnehmers

(1) Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung, den anerkannten Regeln der Technik sowie der Verkehrssicherheit genügen.(2) Arbeiten an der Straße bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde. Sie sind so vorzunehmen, dass nach-haltige Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen, insbesondere an den Wasserablaufrinnen und den Versor-gungs- und Kanalleitungen sowie eine Änderung ihrer Lage vermieden werden.(3) Der Erlaubnisnehmer hat einen ungehinderten Zugang zu allen in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu gewährleisten. Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hy-dranten, Kabel-, Heizungs-, und sonstige Schächte sind freizuhalten.(4) Verunreinigungen, die durch die Sondernutzung entste-hen, sind unbeschadet des § 22 Abs. 2 S. 3 Straßen und Wegegesetz M-V von dem Veranstalter unverzüglich zu be-seitigen. Erfüllt der Veranstalter diese Verpflichtung nicht, kann die Gemeinde die Verunreinigung ohne vorherige Auf-forderung auf Kosten des Pflichtigen beseitigen.(5) Der Sondernutzungsberechtigte hat alle Kosten zu Erset-zen, die Durch die Sondernutzung zusätzlich entstehen.

§ 10Erlöschen der Sondernutzungserlaubnis

(1) Erlischt die Erlaubnis, so hat der bisherige Erlaubnisneh-mer die Sondernutzung einzustellen, alle von ihm erstellten Einrichtungen und die zur Sondernutzung verwendeten Ge-genstände unverzüglich zu entfernen und den früheren Zu-stand ordnungsgemäß wiederherzustellen. Abfälle und Wert-stoffe sind ordnungsgemäß zu entsorgen, die beanspruchten Flächen gegebenenfalls zu reinigen.(2) Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung, Umstufung oder Einziehung der Straße besteht kein Ersatz-anspruch.

§ 11Haftung und Sicherheiten

(1) Die Gemeinde kann den Erlaubnisnehmer verpflichten, zur Deckung des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnah-me der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haft-pflichtversicherung nachzuweisen und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrechtzuerhalten. Die Gemeinde kann die Hinterlegung einer angemessenen Si-cherheit verlangen. Der Gemeinde zusätzlich durch die Son-dernutzung entstehende Kosten hat der Sondernutzer auch zu ersetzen, wenn sie die hinterlegte Sicherheit übersteigen.(2) Der Erlaubnisnehmer haftet der Gemeinde für Schäden, die durch die Sondernutzung entstehen. Von Ersatzansprü-chen Dritter hat der Erlaubnisnehmer die Gemeinde freizu-stellen.(3) Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit der angebrachten oder aufgestellten Sondernutzungsanla-gen und Gegenstände. Wird durch die Sondernutzung der Straßenkörper beschädigt, so hat der Erlaubnisnehmer die Fläche verkehrssicher zu schließen und der Gemeinde die vorläufige Instandsetzung und die endgültige Wiederherstel-lung mit Angabe des Zeitpunktes, wann die Straße dem öf-fentlichen Verkehr wieder zur Verfügung steht, anzuzeigen. Über die endgültige Wiederherstellung wird ein Abnahme-protokoll mit Vertretern der Gemeinde gefertigt. Der Erlaub-nisnehmer haftet gegenüber der Gemeinde hinsichtlich ver-deckter Mängel der Wiederherstellung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bis zum Ablauf einer Ge-währungsfrist von fünf Jahren.

§ 12Sondernutzungsgebühren

Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Sondernut-zungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde erhoben.

§ 13Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 StrWG M-V und des § 5 KV M-V handelt, wer entweder vorsätzlich oder fahrlässig:a) entgegen des § 2 eine Straße ohne die erforderliche Er-

laubnis benutzt,b) eine der nach § 8 Abs. 1 S. 2 erteilten Aufgaben oder Be-

dingungen nicht nachkommt,c) entgegen § 9 Abs. 1 bis 3 Anlagen nicht vorschriftsge-

mäß entrichtet oder unterhält,d) entgegen § 9 Abs. 4 Verunreinigungen nicht beseitigt,e) entgegen § 10 Abs. 1 erstellte Einrichtungen und verwen-

deten Gegenstände nicht unverzüglich entfernt um den früheren Zustand wiederherzustellen oder Abfälle und Wertstoffe nicht ordnungsgemäß entsorgt oder die bean-spruchten Flächen nicht reinigt.

Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 61 StrWG M-V mit ei-ner Geldbuße geahndet werden.(2) Zwangsmaßnahmen nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.

§ 14Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Blankenhof, den 10.02.2014

Veröffentlicht und amtlich bekannt gemacht im Internet unter www.AmtNeverin.de vom _______________________.

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ÖFFENTLIHCE BEKANNTMACHUNGEN 13

Brunn

Bekanntmachung

Jahresabschluss der Gemeinde Brunn für das Haushaltsjahr 2010

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn hat auf ihrer Sitzung am 24.02.2014 den Jahresabschluss 2010 aner-kannt.(Beschluss - Nr.: VO-32-FI-2014-086)Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn hat auf ihrer Sitzung am 24.02.2014 die Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.(Beschluss-Nr.: VO-32-FI-2014-087)Entsprechend § 60 Absatz 6 der Kommunalverfassung Me-cklenburg-Vorpommerns (KV M-V) in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) erfolgt hiermit die öf-fentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010.Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Jahresab-schluss und die Erläuterungen während der Dienststunden im Fachbereich Finanzen des Amtes Neverin zur Einsicht-nahme ausliegen.

Neverin, 2014-03-04

Staven

Haushaltssatzung der Gemeinde Staven für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-meindevertretung vom 28.01.2014 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Landrat des Landkreises Me-cklenburgische Seenplatte) vom 18.02.2014 folgende Haus-haltssatzung erlassen:

§ 1Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 724.000 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 661.900 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 62.100 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf 62.100 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahme aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 62.100 EUR

2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 697.700 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 599.900 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 97.800 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit auf 50.600 EUR die Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit auf 55.500 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 4.900 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 92.900 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 92.900 EURfestgesetzt.

§ 2Kredite für Investitionen und

InvestitionsförderungsmaßnahmenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 69.400 EUR.

§ 5Steuersätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-setzt:1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H.2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

§ 6Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2012) betrug 2.058.244,34 EUR.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres (2013) beträgt 1.894.844,34 EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres (2014) 1.956.944,34 EUR.

§ 8Wertgrenzen

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Ge-samtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.

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14 ÖFFENTLIHCE BEKANNTMACHUNGEN

§ 9Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen wer-den für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.

2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zu-sammenhang stehenden Auszahlungen.

3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Aus-zahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für or-dentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Auf-wendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst da-rüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung ist erforderlich/ist nicht erforderlich.

BekanntmachungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.01.2014 vor-gelegt worden.Die Genehmigung ist erforderlich/ist nicht erforderlich.Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsicht-nahme innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung während der Öffnungszeiten, im Amt Neverin, Zimmer 22, öffentlich aus.

Zirzow

Haushaltssatzung der Gemeinde Zirzow für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-meindevertretung vom 16.01.2014 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Landrat des Landkreises Me-cklenburgische Seenplatte) vom 13.02.2014 folgende Haus-haltssatzung erlassen:

§ 1Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen

Erträge auf 388.700 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 444.200 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -55.500 EUR b) der Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf - 55.500 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahme aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -55.500 EUR2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 384.600 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 417.800 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 33.200 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit auf 3.500 EUR die Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit auf 3.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit auf 500 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 71.900 EUR die Auszahlungen aus Finan- zierungstätigkeit auf 39.200 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 32.700 EUR festgesetzt.

§ 2Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfä-higkeit wird festgesetztauf 38.100 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-setzt:1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 250.v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320.v. H.2. Gewerbesteuer auf 280 v. H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

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ÖFFENTLIHCE BEKANNTMACHUNGEN 15

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2012) betrug 1.300.136,86 EUR.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres(2013) beträgt 1.300.136,86 EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres (2014) 1.244.636,86 EUR.

§ 8 Wertgrenzen

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Ge-samtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.

§ 9 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen wer-den für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.

2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO- Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zu-sammenhang stehenden Auszahlungen.

3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Aus-zahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für or-dentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Auf-wendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst da-rüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung ist erfoderlich/ist nicht erforderlich.

BekanntmachungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.01.2014 vor-gelegt worden.Die Genehmigung ist erforderlich/ist nicht erforderlich.Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsicht-nahme innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung während der Öffnungszeiten, im Amt Neverin, Zimmer 22, öffentlich aus.

Neverin, den 17.02.2014

Gemeinde/Landkreis/Zweckverband1)

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Zusammenstellung für das Jahr 2014

fürName des Betriebes/Unternehmens:

Wasser- und Abwasserzweckverband Friedland

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. § 64 Abs. 1 der Kommunalverfassung hat die Verbands-versammlung2) durch Beschluss vom 21.10.2013 den Wirt-schaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 festgestellt:

Es betragen1. im Erfolgsplan in TEUR - die Erträge 3.164,0 - die Aufwendungen 3.045,0 - der Jahresgewinn 119,0 - der Jahresverlust 0,0

2. im Finanzplan - der Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit3) 736,0 - der Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit4) -857,0 - der Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit5) 104,0 - der Saldo aus der Änderung des Finanzmittelbestandes6)

3. Es werden festgesetzt - der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 759,0 - davon für Umschuldungen - der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf - der Höchstbetrag aller Kredite zur Liquiditätssicherung 300,0

4. Die Stellenübersicht weist 13 Stellen in Vollzeitäquivalenten aus.

5. Der Stand des Eigenkapitals - betrug zum 31.12. des Vorvorjahres 4.537,7 - beträgt zum 31.12. des Vorjahres voraussichtlich 4.537,7 - beträgt zum 31.12. des Wirtschaftsjahres voraussichtlich 4.667,7

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am7):16.12.2013

Ort, Datum/Unterschrift des gesetzlichen Vertreters:Friedland, den 10.02.2014

______________1) Nichtzutreffendes streichen2) beschließendes Organ3) Nummer 10 des Finanzplans4) Nummer 19 des Finanzplans5) Nummer 24 des Finanzplans 6) Nummer 25 des Finanzplans7) nur, wenn Genehmigung erforderlich

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16 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Im Marie-Hager-Haus Burg Stargard ist vom 08. März bis 11. Mai 2014 eine Ausstellung der Fotografin Sandra Barto-cha zu sehen. Unter dem Titel „Layers“ präsentiert Sandra Bartocha großformatige Naturfotografien. Die Ausstellung zeigt eine Auswahl aus mehreren Fotose-rien.

Die Fotografin experimentiert mit verschiedenen Techniken der Mehrfachbelichtung. Durch die Betonung der in der Na-tur gegebenen grafischen Elemente, interpretiert durch foto-grafische Abstraktion, werden völlig neue Sichtweisen auf-gezeigt. Es geht der Fotografin dabei nicht darum, Natur zu dokumentieren, sondern um die Darstellung von Ästhetik im landschaftlichen Detail. Sandra Bartocha ist eine national und international aner-kannte Fotografin. Ihre Bilder hängen in zahlreichen Ausstel-lungen im In- und Ausland und waren in den weltweit renom-miertesten Wettbewerben für Naturfotografie erfolgreich, wie z.B. dem „Wildlife Photographer ot the Year“ und den „Inter-national Photography Awards“.

Ein großer Teil ihrer Bilder entsteht nach wie vor in ihrer Hei-mat. Von zahlreichen Fotoreisen in das europäische Aus-land, vor allem in den hohen Norden, bringt sie Bildmaterial für ihr aktuelles Projekt „LYS“ (www.facebook.com/projekt.lys sowie neue interessante Fotoserien mit.

Ein Besuch dieser außergewöhnlichen Ausstellung lohnt sich, lassen Sie sich inspirieren und verzaubern von den ein-zigartigen Bildern der Fotokünstlerin Sandra Bartocha.

Das Marie-Hager-Haus ist geöffnet: Mittwoch, Sonnabend und Sonntag von 14:00 - 17:00 Uhr oder nach Anmeldung.

Mehr Informationen:www.bartocha-photography.dewww.facebook.com/bartocha.photography

Uwe Bastian

Marie Hager - Kunstverein - Burg Stargard e.V.

Shila sucht ein Zuhause

Die ca. 2010 geborene Rottweiler-Mix-Hündin hat eine Schulterhöhe von ca. 60 cm. Die hübsche Shila konnte in ihrem Familienumfeld nicht mehr gehalten werden. Die Hündin ist gutmütig und ver-schmust und kennt auch Kinder. Ihre Highlights sind das Autofahren, das Baden und das Buddeln. Shila braucht rasseerfahrene Leute, die ihr Erziehung und Auslastung bieten und ihrem sportlichen Temperament gerecht werden. Ihren Schlafplatz möchte sie gern mit in der Wohnung oder im Haus bei ihrer Familie haben.Fragen beantworten gern die Mitarbeiterinnen des Tierheimes in Sadelkow unter der Telefon-nummer 039606 20597.Öffnungszeiten: täglich 11 - 16 Uhr - Dienstag 11:00 - 13:30 Uhrwww.gnadenhof.deSpendenkonto: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin, BLZ 150 502 00, Konto 30 60 511 275

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FÜR PLATTSNACKERS 17

ick weet ja nich, ob Se sich äbenso för Sport intressieren as ick. Gifft ja väle, de denn´n Sport oewerhaupt gor nix afgewinnen koenen, dat kann ick tomindest nich so recht verstahn. Nich dat ick mi för alle Orten intressier, to`n Bispill kiek ick nich giern Boxen, Golf odder Tennis. Doch de Wintersportorten hemm mi dat andon. Ümmer, wenn miene Tiet dat erlöwt sitt ick an´n Flimmerkist un kiek Biathlon, Skispringen odder Langlauf. Süss löppt de Fernseher bi mi an´n Dach kum oewer wenn Sport is, denn is dat egal. Sogar mien lütt Enkel mit seine 3 Johr säd nülich all, „Wolln wir dar nich Sport gucken, Oma?“.De Olympiade is ja nu vörbi un half Düutschland trurt doroewer, dat nich mihr Medaillen gewunnen würden. So is dat, in Düutsch-land tellt nur, wenn du ganz vörn büst un wenn de Sportler 6. odder 10. warn, denn is dat nix wiert. Minsch, dor sünd Sportler ut de ganze Welt un ick finn, wenn´n dor vörn dorbi is, denn is dat alle Ihren wiert. Wat mi oewer an´n allermeisten upstöt is, is de Gegäbenheit, dat jedet Trainingszentrum siene eegene Supp kakt. Düutlich ward dat besonners bi de Rennrodlers. Wenn alle för Düutschland starten, denn salln se uk all tosamen arbeiten, dat jedereen de glieken Chancen hett un nich dat an´n Königsee de Hackel för de Kurven von de Schlittens wat Goodes funn hett un de ut Thüringen dor nix von weeten dörben. Na mit de Bayern is dat jo sonne Sak. Väle sünd ja froh, dat de Bundesliga in ´n Football wedder losgohn is. Doch dat makt keenen Spaß mihr, denn Bayern München gewinnt jedet Späl. De hemm soväl Geld, dat se sich de besten Footballspälers ut de ganze Welt köpen. Na ja, nich ümsüss hett ehr Präsident Hoeneß ja uk sein Geld in´t Utland bröcht. Wenn ick dor noch an de DDR-Tieden denk, wenn Sünnabend Bundesliga oewerdragen würd un de Empfang wier weddermal schlicht, denn müsst eener up´t Dack un de Antenn solang dreihen, bet up den´n Bildschirm wat to sehn wierd. Wat hemm wi dunn för den´n Football un de Jungs wie Beckenbauer, Netzer, Bomber Müller odder Breitner schwärmt. Un nu weeten wi ierst, dat dat Geld dorbi de meiste Rull spält. Ick moet uk ihrlich seggen, ick verstah manche Spälers nich, denn de gahn blot wägen dat Geld nah München un sitten dor up de Utwesselbank, denn de hemm för jede Position up dat Spälfell mihr as twee Lüud. Un doch schlöcht dat Hart bi so väle jeden Sünnabend för de Bundesligaspäle. Wenn dat nu ierstmal wedder mit de Weltmeisterschaft losgeht, -Hauptsak een Sommermärchen mit Happy End-.Schad is uk, dat sich Mäkelborg ganz ut den´n groten Football verafschiedt hett. Dor hett dat Finanzielle sicker uk ne Rull spält. Oewer de olle Kogg Hansa is un blifft een Sorgenkind. Un liekers sülln wi Mäkelbörger ehr tru sin. In ´n Mallbüddel fünn ick een poor lustige Saken oewer den´n Sport:

Bi ein Fautballspill sitt ein lütt Jung up einen ganz düren Tri-bünenplatz. Denn` Mann näben em wunnert dat. „Wo hest du denn de Kort för dissen Platz her, mien Jung?“ „Von mienen Vadder.“ „So, un wo is dien Vadder?“ „De is tau Hus un söcht se!“

Ein Fautballer knallt mit einen annern Späler tausamen, föllt hen un wöltert sick nu ümmertau up de Ierd hen un her. Dor geiht de Schiedsrichter nah em ran un fröggt: „Sall ick denn` Doktor raupen laten, odder denn ` Theaterkritiker?“

Bi`n Boxkampf döschen de beiden in denn` Ring bannig up sick in. In de iersten Reig von de Taukiekers sitt ein Kierl un bölkt ümmertau: „Los, Erwin! Haug em weck rin! Jawoll, noch so einen! Haug tau, Erwin, ümmer rin in de Snut!“ Dor fröggt em sien Nahwer: „Se sünd woll`n groten Fan von Erwin?“ „Nee“ , seggt de, „ick bün de Tähndoktor von denn` annern!“

„Du, Werner, findest du dat schön, dat sick uns Frugens nu ok all för Fautball intressieren?“ „Nee, du, ganz un gor nich. Mien Ollsch hett mi körtens, as ick bäten duun nah Hus keem, de rode Kort wiest un mi ut dat Bett smäten.“ „Tröst di man, Werner, dat hett mien ok all makt. Äwer de hett dorför ok noch `n Ersatzmann in`t Spill nahmen!“

„Fautball, ümmer blot Fautball, wat anners kennst du gor nich miehr“, rohrt Frau Blischke, „ick glöw, du würdst nich mal tau mien Beierdigung kamen, wenn dor grad ´n Fautballspill is!“ Blischke grient. „Glöwst du, ick würd di utgeräkend denn bei-erdigen laten, wenn grad ein Fautballspill löppt?“

De jung Ehemann sitt abends vör denn` Fernseher un kiekt Fautball. Sein Frau luurt un luurt, doch he will einfach nich mit in`t Bett kamen. Dor treckt se sick nakicht ut un stellt sick vör denn` Bildschirm. He kiekt blot un seggt: „Glöwst du villicht, dat du mit disse Figur gägen Brasilien anträden künnst?“

De Trainer steiht vör de Hansa-Spälers un seggt: „Also Jungs, ick glöw, dat geiht nich anners, wi möten noch mal ganz von vörn anfängen. Also, dat, wat ick hier in de Hand hollen dau, dat is ein Ball. Allens klor?“ All Späler kieken interessiert hen, doch as he denn` Ball wedder weggleggen will, röppt ein: „Momang, nich so fix! Kann ick dat Ding noch mal richtig seihn?“

„Du, hest du all hürt, dat de Bus von Hansa Rostock nu ümmer bi Rot oewer de Krüzung führt?“„Nee, worüm?“„Dormit se wenigstens in Flensburg poor Punkte kriegen.“

…wat Petrus seggt, wenn ein Hansa-Späler in` Himmel kümmt?„Dunnerlüchting! Woans hebben Se blot dat Duur funnen!“

Max kiekt sick allens von de Fautball-WM an - Späle, Berichte, Kommentare, Interviews ….As he wedder vör denn` Fernseher sitt, zuckt he mit mal tau-samen un fröggt sein Frau: „Hest du äben wat seggt?“ „Nee“, seggt sien Frau, „dat wier gistern.“

… wat ut einen Fautballer ward, wenn he nich miehr gaud kieken kann? Schiedsrichter.

So nu nooch snackt un bet to´n nächsten Mal väle Grüßeut Wulkenzin Marie-Luise Beier

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Snack mal n` bäten Platt,

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Fahren heißt Freiheit!Im Frühling ökologisch durchstartenMehr PS und eine kräftigere Beschleunigung: Das verbin-den die meisten Autofahrer mit dem Begriff "Tuning". Dabei ist eine Optimierung etwa des Motors nicht nur für Fahrer in-teressant, die das letzte Quänt-chen an Leistung aus ihrem Fahrzeug herauskitzeln möch-ten. Immer beliebter wird statt-dessen auch das sogenannte „Öko-Tuning“: Dies zielt darauf ab, den Kraftstoffverbrauch zu senken, somit Emissionen zu mindern und zugleich einiges an Geld zu sparen. „Durch ein individuell zum jeweiligen Motor passendes Tuning-Kit lässt sich der Verbrauch um bis zu 20 Pro-zent senken - und das bei einer gleichzeitigen Leistungsstei-gerung um bis zu 35 Prozent“, sagt Autoexperte Mathias Hühr von mehrleistung.com. Zudem lässt sich das Sparprogramm leicht umsetzen: Dazu wird ein Zusatzsteuergerät im Auto an-geschlossen, das sich später, etwa bei einem Wiederverkauf, ebenso einfach wieder entfer-nen lässt. (djd)