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Kontinuität wahren – Neues wagen punkt:...................................................... 3 Cartoon von Freimut Woessner ....................... 9 Termine.......................................................... 14 Ratgeber Abrechnung ................................... 20 Materialbegriff in der Zytologie und anderes Namen, Namen, Namen ............................... 22 Impressum..................................................... 22 ISSN 2193-8741 Körper und Skulptur .................... 10 Ein Gespräch mit Veit Krenn über seine Kunst Digitale Pathologie ........................ 12 Applikationsspezifische Plattformen Ratgeber Recht ................................. 16 Arbeitsrecht Teil 1 (2) MITGLIEDERMAGAZIN | MAI | 2.2014 ............................................................ 4 Es gibt nur EINE Pathologie Ergebnisse Bundeskongress 2014

4 Es gibt nur EINE Pathologie · „Es gibt keine ambulante Pathologie“, so der alte und neue Präsident Prof. Dr. Schlake in der thematischen Hauptveranstaltung zur Bedarfsplanung

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Kontinuität wahren –

Neues wagen

punkt: ......................................................3Cartoon von Freimut Woessner .......................9Termine .......................................................... 14

Ratgeber Abrechnung ................................... 20Materialbegriff in der Zytologie und anderes

Namen, Namen, Namen ............................... 22Impressum ..................................................... 22IS

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Körper und Skulptur .................... 10Ein Gespräch mit Veit Krenn über seine Kunst

Digitale Pathologie ........................12Applikationsspezifi sche Plattformen

Ratgeber Recht ................................. 16Arbeitsrecht Teil 1 (2)

MITGLIEDERMAGAZIN | MAI | 2.2014

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Es gibt nur EINE PathologieErgebnisse Bundeskongress 2014

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2.2014

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punkt: Sektorengrenzen schaden –jetzt auch der Pathologie

se Sektorengrenzen neu! PathologInnen werden sich in Zukunft entscheiden müs-sen, ob sie ambulant ODER stationär tätig sein wollen. Schluss mit guter, sektoren-übergreifender PatientInnenversorgung. Und obwohl der Gemeinsame Bundesaus-schuss beschließt – die dazu notwendigen (tendenziösen) Daten und der motivge-bundene Anstoß kommen von der KBV. Dort geben HausärztInnen und „Grundversorger“ den Ton an und sehen Finanzierungsreserven bei den innovativen methodischen Fachgebieten. Schon diese offen geäußerte Motivlage sollte die Ent-scheider davor warnen, ihren Vorschlägen zu folgen. Auch der Kon-gress hat gezeigt: Eine Einsicht der KBV ist weiter entfernt als je.

Aber: Wir werden uns zu wehren wissen. Es werden derzeit alle Aktivitäten ergriffen und Möglichkeiten geprüft wie– die Unterstützung der Klage eines betroffenen Pathologen/einer

Pathologin,– die gehäufte Zahl von Gesprächen mit den Beteiligten im System,– ein Modellversuch: zeitlich defi nierte Herausnahme der Patho-

logInnen aus der Bedarfsplanung mit begleitender Versorgungs-forschung,

– hilfsweise die Zugrundelegung anderer Verhältniszahlen für die Berechnung des Bedarfs an PathologInnen,

– der Aufbau von Strukturen außerhalb des KV-Systems.

Auch wenn ich – zumindest bisher noch – bekennender Anhänger der Selbstverwaltung bin, freue ich mich über das Bestreben der Po-litik, Einfl uss nehmen zu wollen und gegen die Verweigerungshaltung und das Beharrungsmo-ment der Sektoren und ihrer Vertreter vorzuge-hen. Nur Mut – möchte man Gröhe zurufen. Schärferes Profi l kann man nicht gewinnen.

Mit kollegialen Grüßen

Prof. Dr. med. Werner SchlakePräsident

Kontinuität wahren –

Neues wagen

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Ratgeber Abrechnung ................................... 20Materialbegriff in der Zytologie und anderes

Namen, Namen, Namen ............................... 22Impressum ..................................................... 22IS

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Körper und Skulptur .................... 10Ein Gespräch mit Veit Krenn über seine Kunst

Digitale Pathologie ........................12Applikationsspezifi sche Plattformen

Ratgeber Recht ................................. 16Arbeitsrecht Teil 1 (2)

MITGLIEDERMAGAZIN | MAI | 2.2014

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Es gibt nur EINE PathologieErgebnisse Bundeskongress 2014

Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

ehrlich, extrem höfl ich, aber in der Gesundheitspolitik leider noch ohne eigenes Profi l: So beschreibt die Frankfurter Rundschau am 22. April 2014 den Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Er verwalte lediglich den Koalitionsvertrag, heißt es. Ein Vorwurf, der kaum zu verstehen ist. Vielmehr möchte man Gröhe auffordern, genau dies unbedingt zu tun. Denn im Koalitionsvertrag steht für das Gesundheitswesen so Zentrales wie „Einstieg in die sektoren-übergreifende Versorgung – Schnittstellenprobleme angehen, durch mehr Flexibilisierung; z. B. bei Zulassungen“. Die überkommenen Sektorengrenzen behindern neue Versorgungsprozesse und trennen hartnäckig stationär von ambulant, die KBV von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, das Geld der Krankenkassen in die ambu-lante Gesamtvergütung und die stationären DRGs, und selbst durch die Kassen geht die Mauer zwischen den für das ambulante und den für das stationäre Versorgungsgeschehen zuständigen Abtei-lungen. Die Sektoren sind (leider) konstitutiv für das deutsche Gesundheitswesen.

Außer für die Pathologie. Denn konstitutiv für das Fachgebiet ist immer schon die ganzheitliche Versorgung von PatientInnen mit umfassender und nicht sektorierter Fachkenntnis, so, wie sie ge-braucht wird. Die Pathologie ist sektorenübergreifend organisiert: Die Institute versorgen PatientInnen, unabhängig davon, ob sie stehen oder liegen, ob ein Krankenhausarzt dazu den Auftrag gibt oder ein niedergelassener. Ganz ohne Schnittstellen wird die Pa-tientin z. B. zuerst im ambulanten Mammographie-Screeningpro-gramm versorgt und anschließend auf der Station des Klinikums. Sie mag, wie es bei chronischen Krankheiten häufi g ist, mehrfach zwischen den Sektoren wechseln, die sektorenübergreifende Be-treuung durch den Pathologen ist ihr unterbrechungsfrei sicher. Es gibt sie also, die funktionierende, kosteneffi ziente und sekto-renübergreifende Versorgungsstruktur: in der Pathologie.

Noch. Die den ambulanten Bereich betreffende Bedarfsplanung für ein nicht ambulantes sektorenübergreifendes Fach schafft gerade die-

2.2014

4 Titelthema

„Es gibt keine ambulante Pathologie“, so der alte und neue Präsident Prof. Dr. Schlake in der thematischen Hauptveranstaltung zur Bedarfsplanung. „Es gibt auch keine stationäre Pathologie – es gibt nur EINE Pathologie.“ Genau das sei für die Qualität der PatientInnenversorgung die beste Lösung. Die Pathologie sei bereits dort, wo das ganze Gesundheitswesen erst hinwill. Die Politik formulie-re in der Koalitionsvereinbarung zu Recht den „Einstieg in die sektorenübergreifende Versorgung“ und die Beseitigung der „Schnittstellenprobleme z. B. durch Flexibilisierung der Zulassung“ als Hauptziel in der Gesundheitspolitik. Demge-genüber schaffe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Neuaufnahme der Pathologie in die Bedarfsplanung in einem bislang unsektorierten Fach die Sektorengrenzen

neu. Am Ende der Entwicklung stünden PathologInnen, die sich für einen Sektor entscheiden müssten – und das in ei-nem bislang vorbildlich sektorenübergreifenden Fachgebiet.

Seitens der KBV kamen altbekannte Argumente. Herr Dr. Gibis, Leiter des Dezernats 4 „Ärztliche Leistungen und Versorgungsstruktur“, der an diesem Samstag als Refe-rent die KBV vertrat und dies freundlicherweise trotz der Erkenntnis, dass er damit keinen leichten Stand haben konnte, wies auf die Zielsetzung der ambulanten Bedarfs-planung hin: „Das Wachstum einer Gruppe zulasten der anderen soll nicht möglich sein.“ Wo denn das Wachstum gesehen werde, fragte ein Teilnehmer der Veranstaltung, der vorrechnen konnte, dass ein Fallwertwachstum über

Es gibt nur EINE Pathologie – Ergebnisse Bundeskongress 2014

Was für ein Kongress! Drei Tage lang gab es eine ausgesprochen rege diskussions- und informati-

onsreiche Atmosphäre in allen Flächen und Sälen des Maritim proArte an der Friedrichstraße. Hier

hat ein Beruf in seiner Vielfalt getagt mit denjenigen fachlichen und politischen Themen, die jetzt auf

den Nägeln brennen oder dies in Zukunft zu tun versprechen – negativ wie positiv. Die Indikatoren

TeilnehmerInnenzahl und deren Zufriedenheit sprechen deutlich für eine erfolgreiche Tagung. Jede

einzelne Veranstaltung war über- oder ausgebucht. Es wurde gelacht und geschimpft und gespannt

zugehört. Der Kongress demonstrierte den Gestaltungswillen des Bundesverbandes, aber auch der

einzelnen PathologInnen aus Krankenhaus, Freiberufl ichkeit oder Universität. Durch die gemein-

same Tagung mit dem DVTA konnte ein partnerschaftlicher Gleichschritt im Bereich Fortbildung

realisiert werden. Nicht zuletzt wegen der über 600 TeilnehmerInnen zeigten sich auch die Indus-

trieausstellerInnen zufrieden. Am Abend traf man sich zum Cocktail oder Grill an den „Orten, wo es

gut ist zu sein“, wie die Tipps des Bundesverbandes lauteten. Alles in allem eine gute Zäsur im Jahr.

2.2014

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21 Jahre von 1 %/p. a. infl ationsbereinigt ein Minus sei und dass unter Budgetbedingungen die Pathologenschaft selbst das Zulassungsrisiko trage. Eins wurde im Verlauf der lebhaften Diskussion offenbar: Der sektorale Blick des Subsystems KBV verhindert Entscheidungen zugunsten des Gesamtsystems Patientenversorgung. Das Eigeninteresse des Sektors trübt seinen Blick. Hier ist der G-BA als sekto-renübergreifendes Gremium nochmals gefragt, sich von dem KBV-Tunnelblick auf die Pathologie zu befreien. Und auch wenn der Referent Dr. Gibis betonte, niemand wol-le das prosperierende Fachgebiet – eine Formulierung, die schon fast als Anklage verstanden werden konnte – beein-trächtigen, so hörte sich das doch so an wie „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen“.

Dr. med. Bernhard Gibis, Leiter Dezernat 4, KBV.

Abbildung oben: Festveranstaltung mit Festredner

Prof. Dr. med. Dr. phil. Dr. h. c. Gundolf Keil, Würzburg

(2. v. rechts.), Samstag, 12. April 2014.

BedarfsplanungDie wesentlichen Punkte im Zusammenhang

Diagnostische, organisatorische und fi nanzielle Ent- mischung des Fachgebietes schadet der Versorgung.

Integrative Diagnostik der PathologInnen in Zukunft unmöglich; Aufbau von Schnittstellenproblematiken.

Bedarfsplanungsmethoden für unmittelbare Kranken-versorgung greift nicht für PathologInnen.

Andere Sachverhalte brauchen andere Maßstäbe.

Völlig unauffällige Entwicklung des Fachgebietes, zahlenmäßig und ökonomisch kein Grund zur

Bedarfsplanung.

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6 Titelthema

Neues wagen … Liquid Biopsy

Am frühen Sonntagmorgen diskutierten mehr als 50 Patho-logInnen über den möglichen Stellenwert molekularpatholo-gischer Untersuchungen an zirkulierenden Tumorzellen und zirkulierender freier DNA-Moleküle in Blut und Plasmaproben. Um frühzeitig an einer vor allem von Fakten getragenen Dis-kussion zu dem Thema der Liquid Biopsy mitwirken zu können und die diagnostische und prädiktive Bedeutung der daraus ge-wonnenen Erkenntnisse in ihrer Bedeutung für den klinischen Alltag kritisch zu bewerten, wurde der Workshop im Sinne eines Statusseminars veranstaltet. Die Moderation hatte Frau Prof. Dockhorn-Dworniczak aus Kempten. Die beiden von ihr eingeladenen beeindruckenden Referenten Prof. Dr. Dahl aus Aachen und Prof. Dr. von Bubnoff aus Freiburg sind sowohl als

Grundlagenwissenschaftler, aber auch als Kliniker und Onko-logen ausgewiesen mit dem Thema vertraut.

Die rapide wachsende Innovation in der Sequenziertechnolo-gie macht es möglich, kleinste Nukleinsäuremengen mit gene-tischen Veränderungen gegen einen Hintergrund nicht verän-derter Nukleinsäuren nachweisen zu können. In verschiedenen Studien konnte gezeigt werden, dass die im Primärtumor nach-gewiesenen Mutationen sich auch in frei zirkulierender DNA in Blut- und Plasmaproben fi nden und in Abhängigkeit der Tu-morstadien auch quantitativ unterschiedlich nachweisbar sind.

2 2014

DgtdSginm

Kontakt

G. Kempny

Geschäftsführerin des

Bundesverbandes Deutscher Pathologen e. V.

[email protected]

Frau Prof. Dockhorn-Dworniczak, Kempten

Frau Prof. Barbara Dockhorn-Dworniczak, Kempten.

Tumorassoziierte genetische Veränderungen fi nden sich in kleinen

Nukleinsäurefragmenten, die durch verschiedene Mechanismen in das

Blut abgegeben werden können.

2.2014

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Grußwort der DGP Prof. Dr. Albert Roessner, Magdeburg:

Bei der Deutschen Gesellschaft für Pathologie ist und bleibt

neben den akademischen Aufgaben die wissenschaftliche

Weiterentwicklung und Innovation Dreh- und Angelpunkt

aller Aktivitäten.“ Das sei ihr Part, mit dem sie zu der un-

verzichtbaren, aber auch real gelebten Kooperation der drei

Organisationen in der Pathologie beitrage. Der Bundesver-

band dagegen stehe für „die effektive Berufsvertretung aller

Pathologen, gleichgültig, ob sie an Universitäten, an Kranken-

häusern oder in der Niederlassung arbeiten“. Herr Dr. Roess-

ner lud zur Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft vom 12.

bis 15. Juni 2014 in Berlin ein, darunter auch zum Vortrag

von Prof. Goschler: „Revolte und Monument: Überlegungen

zur wissenschaftlichen Karriere Rudolf Virchows.

Grußwort der IAP, Deutsche AbteilungProf. Dr. Thomas Rüdiger, Karlsruhe:

Zu der kontinuierlichen Qualität der neuen molekularen

Pathologie habe die IAP wesentlich beigetragen: In 15

Jahren und gut 60 Veranstaltungen wurden etwa 3.000

PathologInnen fortgebildet. Mit dem Stichwort Standardi-

sierung wies Herr Dr. Rüdiger zu Recht darauf hin, dass

in Bezug auf die Standardisierung von Befundberichten

Deutschland ein Entwicklungsland sei. Befunde der

Pathologie seien weniger Gegenstand grammatikalischer

Finessen, sondern sollten standardisiert, vollständig und

für weitergehende Auswertungen verfügbar sein. Damit

würde die Pathologie wesentlich ihrer Aufgabe für die

Qualität der Krankenversorgung gerecht.

Der leichte und unproblematische Zugang zu Blutproben macht diesen Ansatz der Diagnostik gleichermaßen attraktiv für den Onkologen, den Pathologen, aber auch, so die Befürchtung, für Diagnostikfi rmen als deren Dienstleistung.

Dahl zeigte in seinem Vortrag sehr eindrücklich, welche tech-nischen Möglichkeiten z. B. durch den Einsatz von Nanotech-nologie und der digitalen PCR bestehen, um frei zirkulieren-de mutierte DNA in Plasmaproben nachzuweisen. Dennoch ist die Bedeutung der zellfreien DNA im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Erkrankung vielfach noch nicht ver-

standen. Die kurze Stabilität der zellfreien DNA stellt ebenfalls ein noch nicht gelöstes Problem für den Routineeinsatz dar. Prof. von Bubnoff setzte auf überzeugenden Studien und einer Reihe eigener Daten auf. Erste Beispiele von Karzinomen und Sarkomen, vor allem bei gastrointestinalen Stromatumoren, zeigen, dass der frühe Nachweis tumorspezifi scher Mutationen in einer Blutprobe auf ein Tumorrezidiv hinweisen kann. Insbe-sondere am Beispiel des GIST zeigte sich, dass ein molekulares Tumormonitoring mit dem frühen Nachweis von Resistenzmu-tationen eine Option darstellt, die von wesentlicher klinischer Konsequenz sein kann.

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8 Titelthema

Vorstandswahlen 2014

Wiederwahl des Präsidenten Prof. Dr. med. Werner Schlake, Gelsenkirchen; fünfte Wahl in Folge.

Wahl von Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Bürrig, Hildesheim, zum zweiten stellvertretenden Präsidenten. Wiederwahl der drei Beisitzer:

Prof. Dr. med. Reinhard Bollmann, Bonn,Prof. Dr. med. Michael Heine, Bremerhaven,Dr. med. Marlene Lessel, Kaufbeuren.

Gewählt: Heine, Bürrig, Schlake, Lessel, Bollmann (von links).

Die rege Diskussion zeigte die Brisanz des Themas, aber auch den noch ganz sicher ausstehenden Forschungsbedarf. Fragen wie: – Spiegelt die zellfreie DNA die tatsächlichen Veränderungen

im Primärtumor wider? – Korreliert die detektierte DNA mit dem tatsächlich vorhan-

denen Metastasierungspotenzial? – Finden sich Unterschiede zwischen frei zirkulierender DNA

aus dem Primärtumor und Metastasen? – Unterliegt frei zirkulierende DNA anderen Einfl üssen als

DNA in einer intakten Zelle?sind offen und noch zu klären. Die Frage, ob und inwieweit die Pathologie an der weiteren Entwicklung und auch dem ggf. zu erwartenden klinischen Einsatz beteiligt sein muss, war nicht erst zu klären, sondern schien unstrittig. Die „Baseline Dia-gnostik“ d. h. die Bestimmung der Tumorentität und seine biologische Charakterisierung, so die Zusammenfassung, liege, so war man sich einig, in der Hand der PathologIn-nen. Um PatientInnen vor ins Kraut schießenden Interpre-tationen zu schützen, sei das spezielle Wissen der Patho-logie unverzichtbar. Nur in diesem Zusammenhang seien die Ergebnisse aus der Untersuchung der Liquid Biopsy zu bewerten und vor allem zu verwerten.

„Es wurde gelacht und geschimpft und gespannt zugehört.“

Der bislang interaktivste Kongress.

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Cartoon von Freimut Woessner

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2.2014

10 Kunst

Doch das Sehenwollen und Sehenkönnen, das genaue Hinschau-en, das optische Sichversenken in eine schillernd-vielgestaltige, feingliedrig-komplexe Struktur sind da, von Anfang an. „Und der Impuls, das Gesehene verstehen zu wollen. Der Wunsch, das Wahrgenommene zu sortieren, zu ordnen, zu strukturieren, um darin letztlich das Wesentliche zu erkennen.“ Das Sichtbare treibt und befl ügelt den wissenschaftlichen Intellekt. „Aber da ist immer noch mehr. Wenn ich das so sagen darf: ein mysti-scher Moment. Jenseits des Wissens geht es ums Erspüren einer Form. Eine Art Entdeckung des Skulpturalen im Organischen.“

Veit Krenn sitzt jetzt zurückgelehnt, Jackett geöffnet, Schal ge-lockert, der Kaffee steht seit Längerem vor ihm, unberührt. „Als Pathologe sehe ich Formen und Farben, tagaus, tagein. Schnitt um Schnitt.“ Alles, so holt er aus, sei für den Anfänger im Fach, aber natürlich auch für ihn im ersten Moment merkwürdig in sich verstrickt, bunt und rund, verdichtet und verrückt. Wun-derschön, aber fremd zugleich. Wie in einem Gewitter über der Wüste, kaum ein Horizont, dann doch Ahnungen von Grenz-linien, Gebirgen, Siedlungen, Oasen … „Ja, und?“ „Natürlich weiß ich inzwischen, was das ist, was ich da sehe unter dem Mikroskop. Gefärbt, fi xiert, markiert. Natürlich habe ich gelernt,

das Bild vor mir nach allen Regeln der medizinischen Kunst zu deuten. – Darum aber geht es nicht.“ „Sondern?“ Kurzer Mo-ment intensiven Schweigens. Ein zweiter Kaffee dampft vor uns. Wasserglas daneben. Ein Stück Linzer Torte. „Auf einmal tritt da was hervor, zeichnet sich ab, drückt sich ab. Zieht sich zusammen und weitet sich, gerinnt und gewinnt Ge-stalt.“ Leicht nach vorn gebeugt nun, den Blick ganz fest: „Ich bin überrascht. Ganz und gar verblüfft. Manches kann nicht sein, verschwindet wieder oder ich versenke es. Anderes aber bleibt, setzt sich fest als Bild, als Gedanke, als Muster, als Struk-tur. Ich nenne es Skulptur.“

Ob das nur am Mikroskop passiert, will ich wissen. „Nein, nein, ganz und gar nicht. Jeder Blick auf und in den Körper sucht ei-nen Halt, einen größeren Zusammenhang, ein Verstehen. Daraus entdecken sich Formen. Statisch und dynamisch. Anatomisch, physiologisch und pathologisch. Im Kleinen wie im Großen.“

Und wie entsteht daraus das Werk, die Kunst bei Krenn? „Wich-tig sind für mich die kleineren Formate. Bilder zunächst, farbig und abstrakt. Hier klärt sich das Gewimmel. Gewinnt die Form nochmals Gestalt.“ Aus dem Hintergrund erklingt gedämpft Mu-

Körper und SkulpturEin Gespräch mit dem Trierer Pathologen Veit Krenn

über Grundformen des Lebens in seinem künstlerischen Werk

Wir treffen uns, wie immer, wenn er da ist, auf einen Kaffee in Berlin: Stadt der Wissenschaften, der Künste,

der Sehnsüchte. Nichts ist hier unmöglich, alles ist drin, aber nie so wie geplant. Er weiß das, er liebt das.

Deshalb zieht es ihn immer wieder her, sagt er. Das Unfertige im Halbfertigen, das ewig Poröse. Eine Stadt,

die alles aufsaugt und dabei stets halbtrocken bleibt. Wie der Märkische Sand darum herum.

Sand, das ist unser Stichwort. „Den brauchte ich ganz zu Anfang. Ganz elementar!“ „Wieso?“ „Für mein Werk!“

„?“ Veit Krenn lebt in Trier, ist Pathologe von Beruf und Künstler aus Passion. Letzteres hat er in die Wiege gelegt

bekommen. Sein Vater, Hans Krenn, war Maler und anerkannter Vertreter des Wiener Fantastischen Realismus

in den 1950er- und 1960er-Jahren. Der Sohn wendet sein Talent in die Wissenschaft. „Wie kam’s?“ „Ja, mei …“

Augenaufschlag mit großem Seufzer. „Ein Künstlerleben ist hart. Das habe ich in der Familie zu Genüge erlebt.“

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sik. Ein Mann am Klavier. Die Töne tropfen. „Doch das Skulptu-rale?“ „Ja, das ist schon da. Vom ersten Moment an empfunden und erspürt. Nur hol ich’s jetzt erst in die dritte Dimension. Modelliere frei in Gips und Ton. Damit wird das Skulpturale zur Skulptur.“

Ein entscheidender Schritt aber steht noch aus. Aus dem Gips wird Bronze, zunächst noch gegossen in klassischer Manier im

Kontakt

Prof. Dr. med. Thomas Schnalke, Berlin

Direktor Berliner Medizinhistorisches

Museum der Charité

[email protected]

Sandbett („Aha, deswegen der Sand?“ „Mhm!“) nach der verlo-renen Form, heute aber mit moderner Technik in kleinen Aufl a-gen. „Damit ist die erspürte Struktur im Dauerhaftesten gebannt, über was die Kunst verfügt. Seit Anbeginn. Bronze eben.“

Veit Krenn zückt sein Handy. Zeigt ein paar Bilder aus dem Studio. Was da nun vor einem steht, auf kleinen Sockeln? Ein embryoartiger Nierenkörper. Ein entfaltetes endoplasmatisches Retikulum. Ein geronnener Blutausstoß aus den Herzventrikeln. Ein tanzendes Chromosom. Ein gewundenes Ribosom. Eine me-chanisch verschränkte Zellmembran. Ein fl ießendes Gefl echt verschlungener Hirnwindungen … „Das kleine Unsichtbare ist behutsam großgezogen. Die Organarbeiten bleiben sichtbar im Eins-zu-eins. Die Torsi sind verkleinert ausgeführt.“ Nichts Monströses, niemals. Bronzen, die sich in die Hände nehmen lassen. Körperformen, die sich über die Handballen dem Körper zurückvermitteln.

Diese Skulpturen präsentieren dem Auge die innersten Formen des Lebens. Zugleich lässt sich Krenns Kunst mit der eigenen Haut ertasten. Genial. Ein Stückchen Kuchen verbleibt noch auf dem Teller. Wir müssen wieder los.

„Nichts Monströses, niemals: Bronzen, die sich

in die Hände nehmen lassen. Körperformen, die sich

über den Handballen dem Körper zurückvermitteln.“

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12 Digitale Pathologie

Allgemeines

Bei den Systemen, die für die digitale Pathologie angeboten werden, ist prinzipiell zwischen Lösungen zu unterscheiden, die primär für den Einsatz in der histopathologischen Di-agnostik vorgesehen sind, und solchen, die außerhalb der Diagnostik angesiedelt sind und für paraklinische Zwecke (z. B. Studien) oder für die Lehre und Ausbildung ausge-richtet sind. Während für die verschiedenen Anwendungs-bereiche durchaus eine ähnliche technische Infrastruktur (Scannertechnologie, Dateiformate, Datenbanken usw.) zur Anwendung kommen kann, müssen Applikationen für kli-nische Zwecke gänzlich anderen Anforderungen genügen als paraklinische oder sonstige Applikationen. In der Dia-gnostik erfordert die digitale Pathologie Softwarelösungen, die in ein Pathologiesystem integriert oder zumindest eng mit einem solchen gekoppelt sind. Bei den nicht diagnos-

tisch orientierten Anwendungen stehen dagegen z. B. eine Präsentation digitaler Bilder oder eine bildanalytische Aus-wertung im Vordergrund. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, verschiedene applikationsspezifi sche Plattformen zu betreiben, die auf einen gemeinsamen Bestand virtu-eller Mikroskopie und deren Metainformationen zurück-greifen, d. h. auf ein gemeinsames Fallarchiv. Im Folgen-den werden typische Anwendungsszenarien beschrieben.

Telekonsultation

Eine Telekonsultationsplattform ermöglicht den strukturier-ten Austausch fallbasierter Bildinformationen mittels virtuel-ler Mikroskopie, der zugehörigen Metadaten sowie der Beur-teilungen der Teilnehmer. Diese Plattformen werden entweder nach einem Peer-to-Peer-System oder nach offenen oder ge-

Kontakt

Prof. Dr. Hans-Peter Sinn, Heidelberg

Sektion für Gynäkologische Pathologie

Pathologisches Institut der Universitätsklinik

Allg. Pathologie und Neuropathologie

[email protected]

Digitale Pathologie – aber wie?Applikationsspezifi sche Plattformen für die digitale Pathologie

„Der Umgang mit ,digitalen Slides‘ wird langsam alltäglicher. Digitale Lehrserien der IAP, Fortbildungs- und Trai-

ningsangebote verschiedener Hochschulinstitute im In- und Ausland, digitale Studentenkurse sowie auch kleine,

funktionierende Lösungen vor Ort erfreuen sich eines teils eifrigen, teils zögerlichen, fast immer aber geschätzten

Gebrauchs unter deutschen Pathologen. Langsam kristallisieren sich dabei auch die relevanten Anwendungsfelder

dieser Technologie heraus, die imstande zu sein scheint, unseren Arbeitsalltag zu revolutionieren. Im Folgenden

gibt Herr Prof. Dr. Hans-Peter Sinn, Heidelberg, der sich schon seit Jahren intensiv und kenntnisreich mit digitalen

Slides beschäftigt, einen systematischen Überblick über derzeit erkennbare Applikationsfelder der digitalen Patho-

logie, deren höchste Integrationsstufe die digitale Routinepathologie darstellt. In einer derartigen, in den Workfl ow

eines Institutes eingebundenen Applikation kommen die Vorteile der Technologie voll zum Tragen – die Pathologie

sieht sich mit einem gewandelten Berufsbild konfrontiert.“ Prof. Dr. med. Gunter Haroske, Dresden, Leiter der

Kommission Digitale Pathologie beim Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Pathologen e. V.

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schlossenen Interessengruppen organisiert und beinhalten dementsprechend Funktionen für die Auswahl von Experten, Foren, Rankings, Feedbacks, Einladungen usw. Bei entspre-chender Akzeptanz einer Telekonsultationsplattform bietet es sich an, diese mit einem Diagnose- bzw. Organregister zu kop-peln. Um dem Datenschutz Rechnung zu tragen, benötigt eine Plattform für Telekonsultationen spezielle Anforderungen an die Sicherheit und Vertraulichkeit der Datenübertragung und der Datenspeicherung. Als Beispiele für eine praxisgeeignete Plattform nach dem Peer-to-Peer-Prinzip soll hier eSlideShare (Aperio ePathology, Leica Biosystems) genannt werden (Ab-bildung 1). Der Pathologe kann hier in seinem eigenen Be-nutzerbereich fallbezogen virtuelle Mikroskopiebilder hoch-laden, typischerweise mit multiplen Schnittpräparaten und Färbungen, ebenso Makrobilder und Textdokumente. Sobald ein Fall erstellt ist, wird dieser abgeschlossen, ein weiteres Hochladen ist dann nicht mehr möglich, und der Fall kann an einen oder mehrere Experten übermittelt werden. Mit die-ser Plattform lässt sich ein elektronischer Konsultationsdienst aufbauen, wobei aufgrund des Funktionsprinzips nach Art eines sozialen Netzwerkes mit der Zeit ein selbstorganisieren-des Konsultationsnetzwerk entsteht.

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Abbildung 1

Abbildung 2

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14 Digitale Pathologie

Qualitätszirkel, Fortbildungen

Für Qualitätszirkel und Seminare steht die Präsentation kleiner Fallserien im Vordergrund, die gemeinsam mit klinischen und pathologischen Fallinformationen von den Teilnehmern abrufbar sind. Eine Plattform, die für diesen Zweck geeignet ist, benötigt Funktionen zur Abgrenzung der verschiedenen Lehrserien und Kurse voneinander, der zeitlichen Limitierung und der Rechtever-waltung von Benutzern, die als Administrator, Kursleiter, Kursteil-nehmer, Gast usw. auftreten können. Ferner werden Module für Evaluation, Selbstevaluation, Feedback, und eventuell Prüfungen usw. benötigt. Somit ähneln die Anforderungen an ein System für Qualitätszirkel und Fortbildungen einem E-Learning-System das auf einem fi xen Trainer-Trainee-Modell aufbaut. Für solche E-Learning-Plattformen gibt es zahlreiche ausgereifte kommer-zielle und nicht kommerzielle (Open-Source-)Systeme, die sich zumeist ohne größeren Aufwand für die virtuelle Mikroskopie anpassen lassen, indem entsprechende Verknüpfungen zu einem Slide-Repository hinterlegt werden. Eine Open-Source-Plattform, die hierfür besonders gut geeignet ist, ist Moodle (www.moodle.com). Moodle ist ein modulares und kursorientiertes E-Learning-System, das alle Aspekte der Lehre und der Lernerfolgskontrolle abdeckt. Praktische Erfahrungen damit existieren in Heidelberg, wo Moodle für die virtuelle Mikroskopie im Studentenunterricht seit Jahren eingesetzt wird.

Lehrserien, CME

Feste Lehrserien, die mit dem Ziel einer strukturierten Fortbildung angeboten werden und besondere Möglichkeiten der virtuellen Mikroskopie nutzen, können nicht ohne Weiteres über generische Systeme angeboten werden, da diesen z. B. die Möglichkeit der Hinzufügung von Bildannotationen fehlt. In diese Lücke stoßen Anbieter, die Lehrserien im Internet hosten und mit eigener ser-verseitiger Software präsentieren und damit alle Möglichkeiten der virtuellen Mikroskopie ausschöpfen können. Der Aufwand für die Bereitstellung von Fallserien geht dabei jedoch über eine einfache Verlinkung mit der virtuellen Mikroskopie, wie das in einem ge-nerischen E-Learning erfolgt, hinaus und erfordert eine spezielle Aufarbeitung und Ausarbeitung der Fallserien. Dies ist sinnvoll für Fallserien, die über einen längeren Zeithorizont angeboten werden sollen, als dies z. B. im Rahmen von Qualitätszirkeln not-wendig ist. Ein Beispiel für eine solche Plattform ist Smart Zoom (entwickelt von Smart in Media, www.smartinmedia.com). Diese Plattform erlaubt die Darstellung von Lehrserien in einer anspre-chenden Art und Weise (Abbildung 2) und ist offen für alle gängi-gen Dateiformate der virtuellen Mikroskopie. Auch mobile Geräte werden unterstützt, was bei anderen Systemen, die mit Flash- oder Silverlight-basierten Viewern arbeiten, nicht selbstverständlich ist. Ein weiteres Beispiel für ein solches System wäre SlidePath (Ape-rio ePathology, Leica Biosystems).

Alle Termine mit Zusatzinformationen unter www.pathologie.de

12.–13.09.2014 ....................................................Grundkurs im Rahmen des Mammographie-Screenings, München

13.09.2014 ...........................................................Refresher-Kurs im Rahmen des Mammographie-Screenings, München

25.–28.09.2014 .......................................................Ausbildung QM-Beauftragte/r Pathologie, Nürnberg

17.01.2015 ..............................................................Fortbildung Grundlagen der Abrechnung in der Patho-logie nach GOÄ und EBM, Hildesheim

24.01.2015 ..............................................................Fortbildung Obduktion des Feten und Neonaten – Was sollte der Pathologe wissen?, Bonn

Alle Veranstaltungen mit Programm und Anmeldung unter www.akademie-morphologie.de* Die Akademie für Fortbildung in der Morphologie e. V. wird gemeinsam vom Bundesver-

band Deutscher Pathologen e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie e. V. getragen.

Termine

10.–11.06.2014 ..........................................................Mikroskopierkurs Entzündliche Dermatosen, Kutane Neoplasien und mehr, Münster

12.–15.06.2014 ..........................................................98. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Patholo-gie e. V., Berlin

19.–21.06.2014 ..........................................................34. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Senologie, Berlin

27.–28.06.2014 ..........................................................Basel Seminar in Pathology 2014, Bone and soft tissue pathology, Basel

04.–06.07.2014 .........................................................Pathologie im Ziegelbau (PiZ) 2014 (Joint Summer course Surgical Pathology Update, Cyto-Update), Bamberg

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Design registriert

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Die Kunst ein Premium-Einbettsystem zu bauen

Cancer Diagnostic Tools

Diagnose- und Organregister

Wenn es darum geht, Fallsammlungen mit virtueller Mikroskopie im Sinne eines Archivsystems aufzubauen und diese nach Diagno-sen, Schlagworten und anderen Kriterien zu kategorisieren, wie dies z. B. in Diagnose- oder Organregistern erforderlich ist, ist ein spe-zielles Datenbanksystem erforderlich. Ein solches System zeichnet sich durch eine für diesen Zweck angepasste, einfach zu bedienende Benutzeroberfl äche für die Verwaltung der Bildinformationen und die zugehörigen Metadaten aus, die an den jeweiligen Anwendungs-zweck angepasst werden können. Auch eine solche Plattform sollte die Darstellung der verschiedenen, in der virtuellen Mikroskopie ge-bräuchlichen Bildformate erlauben, ferner Im- und Exportfunktionen und Auswertungsmöglichkeiten der Metadaten für große Organregis-ter anbieten. Ein entsprechendes benutzerfreundliches Datenbank-Frontend wird von Leica Biosystems unter dem Namen Digital Image Hub angeboten. Hier werden Fallserien in einer Dateisystemen ähnli-chen Oberfl äche kategorisiert. Eine entsprechende Funktionalität hat die Datenbank des nanoZoomer-Systems (Hamamatsu).

Diagnostik

Für den Einsatz der digitalen Pathologie in der Routinediagnostik am Computer sind entsprechende Plattformen sowohl auf einen hohen Durchsatz beim Scannen als auch auf eine intuitive Benut-zeroberfl äche hin optimiert, die eine schnelle und effektive Fall-bearbeitung ermöglichen. Die Stammdaten und diagnoserelevante Informationen werden aus dem Pathologiesystem übernommen. Systeme für die Diagnostik stellen besondere Anforderungen an die Verfügbarkeit, die Datensicherheit und die Datenintegrität, während Eigenschaften wie benutzerseitige Konfi gurierbarkeit und Kompa-tibilität, die für die anderen, oben beschriebenen Anwendungs-szenarien wichtig sind, demgegenüber in den Hintergrund treten. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit eines Routinesystems und der direkten Konkurrenz der digitalen Patholo-gie mit dem Mikroskop sind die technologischen Herausforderun-gen für eine diagnostische Plattform höher als bei den einfacheren Systemen für Konsultation oder Weiterbildung. Eine spezielle An-wendung stellen die telepathologische Schnellschnittuntersuchung und die Bildanalyse mittels virtueller Mikroskopie dar. Generell muss hier jedoch, wie überhaupt in diagnostischen Anwendungen der virtuellen Mikro-skopie, die Kosten-Nutzen-Relation kritisch ab-gewogen werden. Beispielhaft für Systeme, die für die Diagnostik geeignet sind, sollen hier die digitalen Pathologiesysteme von GE/Omnyx und Philips genannt werden. Hier wird dem Pathologen eine geeignete, praxis-taugliche Arbeitsoberfl äche präsentiert.

Fazit

Wie bei jeder Applikationssoftware gibt es auch für die digitale Pa-thologie keine Lösung, die alle Anforderungen abdeckt, auch wenn manche Anbieter dies behaupten. Bei der Planung einer entspre-chenden Anwendung sollten die eigenen Anforderungen im Rah-men eines Pfl ichtenheftes detailliert spezifi ziert werden, um eine für den jeweiligen Zweck angepasste Lösung zu erhalten.

2.2014

16 Recht

1. Kein Auskunftsanspruch

einer abgelehnten Stellenbewerberin

BAG, Urteil v. 25. 04. 2013 – 8 AZR 287/08

Stellenbewerber dürfen im Bewerbungsverfahren nicht aufgrund eines der in § 1 AGG genannten Merkmale diskriminiert werden.SachverhaltIm vorliegenden Fall bewarb sich die 1961 geborene Klägerin auf eine ausgeschriebene Stelle der Beklagten als Softwareentwick-lerin. Die Klägerin wurde nicht eingestellt und bereits nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Klägerin behauptet, wegen ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer Herkunft nicht

eingeladen worden zu sein. Sie macht Entschädigungsansprü-che nach den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetzes (AGG) geltend. Erst- und zweitinstanzlich wurde die Klage abgewiesen.EntscheidungDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 25. April 2013 – in Anlehnung an die Entscheidung des EuGH vom 19. April 2012 (C 415/10) – klargestellt, dass die Bewerberin keinen Anspruch auf Auskunft über den eingestellten Bewerber und die Ein-stellungskriterien habe. Aus der Verweigerung einer entsprechenden Auskunft durch die Beklagte lasse sich nicht auf eine Benachteili-

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Ratgeber RechtArbeitsrecht Teil 1 (2)

ArbeitgeberIn zu sein, ist nicht nur einfach. Der gleiche Seufzer wird aber auch von ArbeitnehmerInnen

getan. Um hier möglichst wenig Reibungsfl äche entstehen zu lassen, haben wir für beide Parteien Unter-

stützung eingeholt von dem Fachanwalt für Arbeitsrecht – und Medizinrecht: Herrn Dr. Christoph Lieb-

scher in Berlin. Es gibt einige grundsätzliche Konfl iktpotenziale, die zu kennen für beide Arbeitsparteien

guttut, weil man so vielleicht unnötigen Disputen aus dem Weg gehen kann. Das Fach sollte sich möglichst

auf die Fachtätigkeit konzentrieren können und nicht seine Kraft auf anderen Schauplätzen vergeuden.

Der Ratgeber Recht, hier: Arbeitsrecht, erscheint in zwei Teilen. In diesem ersten Teil geht es unter ande-

rem um die Befristung von Verträgen, wann eine Kündigung greift, wie Urlaubsansprüche abgegolten

werden können oder nicht und um die Zeugniserteilung. Teil 2 erscheint im nächsten Heft.

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2.2014

gung der Klägerin schließen. Hinreichende Indizien, die eine Diskri-minierung der Klägerin nahelegten, seien nicht vorgetragen worden. Hinweis für die PraxisGrundsätzlich ist Arbeitgebern davon abzuraten, Absagen gegen-über nicht berücksichtigten Stellenbewerbern zu begründen, um diesen Bewerbern keine Angriffspunkte für Entschädigungsansprü-che nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu liefern.

2. Vorsicht beim Abschluss zeitbefristeter

Arbeitsverträge ohne Sachgrund!

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 17. 04. 2013 – 2 Sa 237/12

Die Zulässigkeit des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge richtet sich nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Grundsätzlich bedarf die Befristung eines Sachgrundes gemäß Absatz 1 dieser Vorschrift. Ausnahmsweise ist eine Befristung ohne Sachgrund zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 TzBfG erfüllt werden.Sachverhalt Eine Mitarbeiterin erhielt zunächst für den Zeitraum 30. Juli 2010 bis 29. Juli 2011 einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser Vertrag wurde vorzeitig für den Zeitraum 1. Juli 2011 bis einschließlich 30. Juli 2012 verlängert. Ein wirksamer Sachgrund lag der Befris-tungsvereinbarung nicht zugrunde. Die Parteien stritten unter an-derem über die Wirksamkeit der letzten Befristungsabrede. Erst-instanzlich wurde die Unwirksamkeit der Befristung festgestellt.EntscheidungIm Ergebnis bestätigte das Landesarbeitsgericht das erstinstanz-liche Urteil. Die Befristung sei ohne wirksamen Sachgrund vor-genommen worden und habe daher die Anforderungen des § 14 Abs. 2 TzBfG erfüllen müssen. Vorliegend habe der Arbeitgeber mit dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses (30. Juli 2012) den Zweijahreszeitraum des § 14 Abs. 2 TzBfG überschritten. Es handele sich um einen „schlichten Rechenfehler“ – eine Anfech-tung wegen Irrtums scheide aus. Gemäß § 16 S. 1 TzBfG führt eine unwirksame Befristung zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag.Hinweis für die PraxisDas Befristungsrecht fordert von Arbeitgebern eine besondere Sorgfalt in der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Bei der Berech-nung des Zweijahreszeitraumes nach Absatz 2 sollten unbedingt die gesetzlichen Vorschriften zur Fristberechnung (§§ 187 ff. BGB) beachtet werden; sodass ein Vertrag, der beispielsweise am 1. Juli 2012 beginnt, spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2014 enden muss. Dies bedeutet: Ein Tag zu viel kann bereits die Befristung unwirk-sam machen und führt zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag!

3. Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung –

Kündigungsfrist

BAG, Urteil v. 20.06.2013 – 6 AZR 805/13

Eine Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklä-rung ist nur dann wirksam, wenn der Empfänger eindeutig er-kennen kann, was der Erklärende mit der Kündigung tatsächlich erklären wollte.

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18 Recht

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhielt von dem Insolvenzverwalter ihrer ur-sprünglichen Arbeitgeberin ein Kündigungsschreiben. Das Kündi-gungsschreiben enthielt den Hinweis, dass das Arbeitsverhältnis „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ende. Zudem wurden in dem Kündigungsschreiben Ausführungen zu den Kündigungsfristen des § 622 BGB und der Begrenzung durch § 113 InsO gemacht. Die Klägerin legte Kündigungsschutzklage ein. Erst- und zweitinstanz-lich wurde der Klage stattgegeben.EntscheidungMit seiner Revisionsentscheidung vom 20. Juni 2013 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass die Kündigungsschutzklage un-begründet sei. Das Arbeitsverhältnis sei auf Basis der Kündigung wirksam beendet worden. Die Kündigungserklärung sei ausrei-chend bestimmt, da die Klägerin aufgrund des Verweises auf § 113 InsO habe erkennen können, dass ihr Arbeitsverhältnis mit einer dreimonatigen Frist beendet werde.Hinweis für die PraxisUngeachtet dieser arbeitgeberfreundlichen Entscheidung ist es sinnvoll, die Kündigungsfrist in dem Kündigungsschreiben mög-lichst mit konkretem Zeitpunkt zu benennen und wie folgt zu formulieren: „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende

Arbeitsverhältnis ordentlich fristgerecht zum …, hilfsweise zum

nächstzulässigen Zeitpunkt.“

4. Verzicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche

zulässig

BAG, Urteil v. 14.05.2013 – 9 AZR 844/11 Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern, die diesen wegen der Be-endigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in natura gewährt werden können, sind gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) durch entsprechende Zahlung abzugelten. SachverhaltDer Kläger war seit Januar 2006 arbeitsunfähig erkrankt. Die Be-klagte kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2009. Im Kündi-gungsrechtsstreit schlossen die Parteien im Juni 2010 einen Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Vereinbarung einer allgemeinen Erledigungsklausel. Im Anschluss machte der Kläger Ansprüche auf Urlaubsabgeltung in Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs für die Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009 geltend. Auf diesen Mindesturlaub habe er in dem Vergleich nicht wirksam verzichten dürfen. Erstinstanzlich wurde die Klage abge-wiesen, zweitinstanzlich wurde der Klage stattgegeben.EntscheidungDas Bundesarbeitsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 14. Mai 2013 klar, dass der Verzicht des Klägers auf seinen bereits entstan-denen Urlaubsabgeltungsanspruch zulässig und wirksam sei. Die Unabdingbarkeitsregelungen des Bundesurlaubsgesetzes hinderten Arbeitnehmer lediglich daran, auf das Entstehen des Anspruchs zu

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verzichten. Der Verzicht auf bereits entstandene Urlaubsabgeltungs-ansprüche sei aufgrund des Charakters des Abgeltungsanspruchs als reiner Geldanspruch rechtlich nicht zu beanstanden.Hinweis für die PraxisDie Entscheidung des BAG bezieht sich auf den Verzicht bereits ent-standener Urlaubsabgeltungsansprüche; hier auf einen gerichtlichen Vergleich, der nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses abgeschlos-sen wurde. Auf Verzichtserklärungen, die während des Arbeitsver-hältnisses und damit vor dem Entstehen des Abgeltungsanspruchs vorgenommen werden, bezieht sich die Entscheidung nicht.

5. Forderung einer Zeugnisänderung zwei Jahre nach

Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu spät!

LAG Hessen, Urteil v. 16.01.2013 – 18 Sa 602/12

Arbeitnehmer haben gemäß § 630 Satz 1 BGB bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Erteilung eines Ab-schlusszeugnisses.SachverhaltIm vorliegenden Fall schied der Kläger mit Ablauf des 31. August 2008 durch Eigenkündigung aus einem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten aus. Die Beklagte erteilte dem Kläger am gleichen Tag ein qualifi zier-tes Zeugnis, nachdem der Kläger auf Bitte seines Vorgesetzten die Tätigkeitsbeschreibung für sein Zeugnis selbst verfasst hatte. Mit Sch-reiben vom 6. Mai 2011 verlangte der Kläger eine Berichtigung seines Zeugnisses vom 31. August 2008. Die Beklagte erfüllte die Forderung nicht. Am 29. September 2011 erhob der Kläger daher eine Zeugnisbe-richtigungsklage. Erstinstanzlich wurde die Klage wegen Verwirkung gemäß § 242 BGB abgewiesen. Der Kläger habe durch sein langes Zuwarten das Recht auf die Änderung des Zeugnisses verwirkt.EntscheidungDas Landesarbeitsgericht schloss sich der erstinstanzlichen Ent-scheidung an und stellte fest, dass der Zeugnisberichtigungs-anspruch des Klägers verwirkt sei. Der Kläger habe vor seinem Schreiben vom 6. Mai 2011 nicht zu erkennen gegeben, dass er mit dem Zeugnis nicht einverstanden sei. Die Beklagte habe daher auf-grund des Zeitablaufs (Zeitmoment) und der Untätigkeit des Klägers (Umstandsmoment) von dessen Einverständnis mit dem erteilten Zeugnis ausgehen dürfen. Hinweis für die PraxisGrundsätzlich steht dem Arbeitnehmer ein Zeugnisberichtigungsan-spruch zu, wenn das Zeugnis formelle und/oder inhaltliche Fehler/Mängel enthält. Das berichtigte Zeugnis sollte der Arbeitgeber nur Zug um Zug gegen die Rückgabe des alten Zeugnisses erteilen.

KontaktDr. Christopher Liebscher

LL.M. (Penn), Berlin

Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Fachanwalt für Medizinrecht

E-Mail: [email protected]

2.2014

20 Ratgeber Abrechnung

Materialbegriff in der ZytologieDer Bundesverband Deutscher Pathologen hat sich mit der Er-arbeitung des Materialkatalogs bemüht, die Abrechnung für das Fachgebiet der Pathologie so transparent wie möglich zu gestalten. Damit ist Leistungserbringern und Kostenträgern gleichermaßen eine Orientierung im verantwortungsbewuss-ten Umgang mit den Ressourcen möglich. Der in regelmäßi-gen Abständen von der GO-K überarbeitete Materialkatalog defi niert auch den Materialbegriff für die Zytologie.

Ausgehend von der Materialdefi nition: „Unter je einem Mate-rial wird ein Organ bzw. Gewebe einheitlicher histologischer Struktur oder ein Organteil bzw. Gewebeteil unterschiedlich defi nierter histologischer Struktur oder ein Organ- bzw. Ge-webeteil unterschiedlich defi nierter Lokalisation verstanden“, gilt für zytologisches Untersuchungsgut, dass die darin vor-handenen Epithelien morphologisch eindeutig zuzuordnen sind, bei Entnahme des Materials eine eindeutige Kennzeich-nung der Lokalisation erfolgen muss. Bei Organpunktaten (z. B. Punktate der Schilddrüse, Pleurapunktate und andere) handelt es sich demzufolge unabhängig von der Anzahl der vorliegenden Präparate um ein Material.

Zwei oder mehr Materialien sind mit den entsprechenden Leistungskennziffern abzurechnen, wenn die Entnahmeor-te gesondert gekennzeichnet sind. Zytologische Materialien unterschiedlicher Lokalisation sind z. B. Punktate der Schild-drüse, wenn die Punktionsorte beispielsweise verschiedene Knoten sind und als solche im Untersuchungsauftrag und auf

den Präparaten gekennzeichnet sind. Dies gilt natürlich für Sekretabstriche der Mammae ebenso. Die Kennzeichnung ist obligat.

In der gynäkologischen Zytologie hat der Materialbegriff eine Besonderheit. So handelt es sich bei der Untersuchung von Ausstrichen der Portio und Zervix um Material unter-schiedlich defi nierter histologischer Struktur und somit um zwei Materialien nach der Defi nition des Materialbegriffs. An dieser Stelle steht allerdings die Leistungslegende dem Mate-rialbegriff entgegen, das diese zwei unterschiedlichen Mate-rialien in einer Leistung zusammenfasst. Die entsprechenden Leistungskennziffern sind nur einmal ansetzbar (EBM 19311, 01733, 01826).

Ein Sonderfall ist die nur noch selten eingesetzte hormonel-le Diagnostik mit Abstrichentnahmen in einem bestimmten zeitlichen Intervall, EBM-Leistungskennziffer 19331 x n. Va-ginale Abstriche, die gekennzeichnet sind durch eine defi -nierte Lokalisation (z. B. vaginal – vorne/hinten u. Ä.) bei klinisch auffälligem Befund, sind mehrere Materialien. Bei immunzytologischen Untersuchungen ist die Leistungskenn-ziffer je Marker einmal ansetzbar.

Sputen bei unterschiedlichen EntnahmezeitenZu den üblichen Defi nitionen von einem Material (Organ, unterschiedliche histologische Struktur, unterschiedliche Lo-kalisationen) tritt z. B. bei der Gewinnung von Sputen auch noch die unterschiedliche Entnahmezeit (z. B. drei Portionen an drei unterschiedlichen Tagen) hinzu.

Der Materialbegriff in der Zytologie und anderes

Die folgenden Ausführungen geben die Meinung der GO-K wieder und sind als Empfehlungen gedacht,

von denen im Einzelfall abgewichen werden kann und gelegentlich muss. Die Ausarbeitung „Materi-

albegriff in der Zytologie“ erfolgte für die GO-K

durch Frau Dipl.-Biol. Birgit Pöschel, Cölpin. An-

fragen an die Kommission werden erbeten an

[email protected] zu meinen Händen.

K

n--

ann

Kontakt

Prof. Dr. med. Michael Heine

Leiter der Gebührenordnungskommission

[email protected]

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Erstellung Privatrechnungen für Leistungen, die längere Zeit zurückliegenWird dem Patienten nach der Behandlung eine Rechnung erst Jahre später erteilt, läuft der Arzt Gefahr, dass die Honorar-forderung zwar nicht verjährt, aber verwirkt ist. Eine Verwir-kung der Honorarforderung ist dann anzunehmen, wenn diese vom Arzt über einen längeren Zeitraum nicht erstellt wurde und der Patient aus dem Verhalten des Arztes schließen kann, dass dieser seine Forderung nicht mehr geltend machen wird. Das bedeutet, dass bei Rechnungsstellung Jahre nach einer Behandlung der Honoraranspruch möglicherweise verwirkt ist und der Patient die Rechnung nicht mehr bezahlen muss. Die Frage, welcher Zeitraum zwischen Leistungserbringung und Rechnungsstellung liegen kann, ohne dass von einer Ver-wirkung auszugehen ist, ist nicht abschließend geklärt. Das Amtsgericht Frankfurt/M. (Az.: 30 C2697/95 – 24) stellt z. B. fest, dass eine Rechnung, die zwei Jahre nach der Behandlung gestellt wurde, verwirkt sei. Das Landgericht Osnabrück (Az.: 2 S 623/06) hatte in zweiter Instanz entschieden, dass eine Ver-wirkung für Rechnungen aus dem Jahr 2005, die sich auf Leis-tungen aus dem Jahr 1997 bezogen, nicht vorliege, da neben dem Zeitelement keine weiteren Umstände ersichtlich seien, die aber erforderlich seien, um das Vertrauen des Beklagten zu rechtferti-gen, dass die behandelnde Ärztin ihren Anspruch nicht mehr gel-tend machen werde. Quelle: Dtsch Arztebl 2010; 107 (14): A-678

„Vorsorgegutschein“ – Abzug von Porto- und VersandkostenEs gibt Privatkassen, die „Vorsorgegutscheine“ ausgeben. Die Pathologie erhält vom einsendenden Gynäkologen den Gut-schein zur Direktabrechnung mit der PKV. Dabei werden ge-legentlich die Porto- und Versandkosten nicht erstattet, unter Umständen weil man davon ausgeht, dass sowohl die Entnah-me der Gyn-Zytologie als auch deren Untersuchung vom sel-ben Arzt vorgenommen wurden. Wenn das nicht der Fall ist, haben Pathologen oder Zytologen Anspruch auf diesen Betrag. Bitte machen Sie ihn gegenüber der Versicherung geltend, an-sonsten würden Sie der Patientin dies in Rechnung stellen. Letzteres würde man der Versicherung auch mitteilen. Quelle: Anfrage Frau Kurth vom 28. Mai 2013

Antrag auf Kostenfestsetzung gemäß § 4 JVEG nach Fristversäumnis bei dem SozialgerichtWurde die dreimonatige Frist für die Einreichung der Gutach-tenrechnung versäumt, gilt: Fristversäumnis ist Fristversäum-nis. Bei der Beantragung der gerichtlichen Festsetzung, die Abhilfe schaffen könnte, wird man relativ sicher, aufgrund des formalen Fehlers allein, gar nicht bis zur Befassung kom-men. Das Fristversäumnis kann nur geheilt werden, wenn man höhere Gewalt geltend machen kann. Dann könnte die gerichtliche Festsetzung helfen. Sie wäre kostenlos.

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Impressum

Herausgeber und Inhabersämtlicher Verwertungsrechte:Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.Invalidenstraße 90, 10115 BerlinTel.: 030 3088197-0 Fax: 030 3088197-15E-Mail: [email protected] www.pathologie.de

Schriftleitung:Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Bürrig, Hildesheim

Redaktion:G. Kempny, Geschäftsführerin, Berlin

Erscheinungsweise:Viermal jährlich 15.02., 15.05., 15.09., 15.11.

Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Anzeigen:Dr.HeikeDiekmann Congress Communication Consulting Neuenhöfer Allee 125, 50935 KölnTel.: 0221 801499-0E-Mail: [email protected]

Design:obst.gestaltungE-Mail: [email protected]

Verlag:FRISCHTEXTE Verlag, HerneIndustriestraße 17, 44628 [email protected]

Gesamtherstellung und Vertrieb:druckfrisch medienzentrum ruhr gmbhIndustriestraße 17, 44628 HerneTel.: 02323 1788-0E-Mail: [email protected]

Druckaufl age: 1.700

Diese Zeitschrift und alle in ihr enthalte-nen Beiträge und Abbildungen sind urhe-

berrechtlich geschützt, eine Verwertung ist außerhalb der gesetzlich zugelasse-nen Fälle verboten. Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers. Keine Haftung für unverlangt eingesandte Ma-nuskripte. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Mei-nung der Redaktion wieder.

Wichtiger Hinweis für unsere Leser:Medizin, Wissenschaft und Politik unter-liegen ständigen Entwicklungen. Autoren und Herausgeber verwenden größtmögli-che Sorgfalt, dass alle Angaben dem ak-tuellen Wissensstand entsprechen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Bundesverband begrüßt die neuen Mitglieder, besonders diejenigen in Weiterbildung • Frau Dr. Carmen-Anca Ambrosius, Hilden

• Frau Julia Andruszkow, Aachen

Herr Dr. Gerald Assmann, München

Frau Dr. Tanja Bertram, Hamburg

• Frau Rebecca Eschmann, Wetzlar

• Herr Johann Fuchß, Wuppertal

• Herr Marc Grewe, Düsseldorf

Herr Vladimir Gurulea, Dortmund

• Frau Dr. med. Nadezda Gut, Innsbruck

Herr Prof. Dr. med. Florian Haller, Erlangen

• Frau Daniela Hirsch, Regensburg

Frau Dr. med. Sybille Irmscher, Magdeburg

• Herr Dr. Frank Jacobsen, Hamburg

• Frau Svetlana Kintsler, Aachen

• Herr Jean-Marc Lunkenheimer, Köln

Herr PD Dr. med. Bruno Märkl, Augsburg

• Frau Lisa Mersson, Berlin

Herr Dr. med. Christian Meyer, Nürnberg

• Frau Dr. med. Kristin Mohren, Deggendorf

• Frau Dr. Claudia Neuberger, Zürich

• Frau Dr. Sabine Pfeifenbring, Göttingen

• Frau Juliane Pokorny, Homburg

• Herr Dr. Alexey Pryalukhin, Hamburg

• Frau Dr. Mareike Sandmann, Hamburg

Herr Dr. med. Harald Schreiber, Ansbach

• Frau Cleopatra Schreiber, Leipzig

• Frau Dr. med. Wiebke Solaß, Herne

Frau Dr. med. Frauke Steinmüller, Rotenburg (Wümme)

• Herr Stefan Thal, Trier

• Herr Christian Alexander Thomas, Münster

Frau Prof. Dr. med. Eva Wardelmann, Münster

• Herr Laurence Weitzig, Düsseldorf

Namen, Namen, Namen

ÄmterErgebnisse der Vorstandswahlen, Mitgliederversammlung des BDP,

Samstag, den 12. April 2014:

• Wiederwahl des Präsidenten Prof. Dr. med. Werner Schlake, Gelsen-

kirchen. Es ist insgesamt die fünfte Wahl in Folge.

• Wahl von Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Bürrig, Hildesheim, zum

zweiten stellvertretenden Präsidenten.

• Wiederwahl der drei Beisitzer: Prof. Dr. med. Reinhard Bollmann,

Bonn, Prof. Dr. med. Michael Heine, Bremerhaven, Dr. med. Marlene

Lessel, Kaufbeuren.

Wahlen Mitgliederversammlung

Arbeitsgemeinschaft zytologisch

tätiger Ärzte e. V. (AZÄD) am

29. November 2013:

Herr Dr. Bodo Jordan (links),

Köln, als Präsident, und Herr Prof. Dr. Gerd-Henrik Griesser (rechts),

Köln, als zweiter Vorsitzender, wurden wiedergewählt.

ErnennungPriv.-Doz. Dr. med. Patrick Adam, Pathologie Ingol-

stadt, ist von der Universität Tübingen zum außer-

planmäßigen Professor ernannt worden.

Geburtstage, herzlichen Glückwunsch!23. 02. 1922 92 Herr Dr. med. H. W. Wolter, Stuttgart

08. 03. 1924 90 Herr Prof. Dr. med. Dr. h. c. Paul Hermanek, Erlangen

08. 03. 1924 90 Herr Dr. med. Heinrich Schwarzkopf, Göppingen

14. 03. 1929 85 Herr Prof. Dr. med. Rudolf Caesar, Braunschweig

10. 04. 1921 93 Herr Dr. med. Heinz Leschke, Berlin

18. 04. 1934 80 Herr Prof. Dr. med. P. H. Röttger, Düren

08. 05. 1929 85 Herr Dr. med. Ferdinand Spreer, Grimma

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reiche Tätigkeit mit hohem Gestaltungs- und Entwicklungsspiel-

raum im Umfeld eines innovativen Teams und einer zukunfts-

orientierten, attraktiven Klinik

> Eine leistungsgerechte Vergütung nach TV-Ärzte/VKA mit

leistungsorientierten Vergütungselementen

> Je nach Fachkompetenz können wir die Vergütung lukrativ

gestalten

> Teilnahme an regelmäßigen internen Fortbildungen und Kosten-

beteiligung bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

> Eine optionale Beteiligung am MVZ Pathologie

> Geregelte flexible Arbeitszeiten

Haben Sie Fragen? Für nähere Informationen steht Ihnen Direktor

Dr. Jörg Kalla unter Tel. 07721 93-2701 gerne

zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung!Weitere Informationen finden Sie im Internet unter

www.sbk-vs.de

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