Upload
derek-barrett
View
12
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3,
76131 Karlsruhe. Herr Derek Barrett
Kriftelerweg 4
65760 Eschborn.
Eschborn 01.07.2014
Betr.: 1 BvR 468/14, Ihr Schreiben vom 23.06.2014, mein Schreiben vom 25.02.2014,28.04.2014
Sehr geehrter Herr Schluckebier,
ich zweifele an der Richtigkeit des Schlusssatzes des Schreibens vom 23.06.2014. Da meine Petition im Sinne
von Art. 17 GG sich nicht gegen die Absprache zwischen einem Mann, der die Bedeutung der Gewaltenteilung
verkennt und Anwälte, die über dem Gesetz sind, richtet, werde ich nicht diese Richtigkeit zum prüfen stellen
wollen.
Da das Protokoll 2-01 S 61/12 keinen Hoheitsakt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG darstellt, ist es unerheblich,
ob Sie in Ihrer Kapazität als Richter mit Herrn Gaier in seiner Kapazität als Richter und mit Herrn Paulus in
seiner Kapazität als Richter am 16. Juni 2014 einer Stimme sind.
„Unglück“ mit dem § 611 BGB in Verbindung mit den genannten einfachen Gesetzen kann kaum den
Rechtsstaatsprinzipien des Art.20 Abs.3, 23 Abs.2, 28 Abs. 1GG genügen. Ich bitte um Verbesserung.
Ich erinnere Sie an das Rechtsverweigerungsverbot oder möchten Sie auch über das Gesetz sein, ich möchte das
nicht.
Frangas non flectes virtus probitas
O` Barroid