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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 1201 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\archiv\2013\lr_2013-05-16_ptk_.wpd – [10.10.01] 789 www.bl.ch Protokoll 36. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 16. Mai 2013 10.00–12.15 / 14.00 – 17.00 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 1201

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Protokoll

36. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 16. Mai 2013

10.00–12.15 / 14.00 – 17.00 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 20131202

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Abwesend Vormittag:Bammatter Andreas, Beeler Marie-Theres und HaslerGerhard

Abwesend Nachmittag:Bammatter Andreas, Botti Claudio, Beeler Marie-Theres,Hasler Gerhard und Müller Peter H.

KanzleiAchermann Alex

Protokoll:Bertsch Jörg, Kocher Markus und Löliger Thomas

IndexMitteilungen 1205Traktandenliste 1206Dringliche Vorstösse 1216 und 1218Persönliche Vorstösse 1234

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 1203

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Traktanden

1 2013/095Berichte des Regierungsrates vom 9. April 2013 und derPetitionskommission vom 7. Mai 2013: 16 Einbürgerungs-gesuche von ausländischen Staatsangehörigenbeschlossen 1206

2 2013/096Berichte des Regierungsrates vom 9. April 2013 und derPetitionskommission vom 7. Mai 2013: 14 Einbürgerungs-gesuche von ausländischen Staatsangehörigenbeschlossen 1207

3 2013/124Berichte des Regierungsrates vom 23. April 2013 und derPetitionskommission vom 7. Mai 2013: 7 Einbürgerungs-gesuche von ausländischen Staatsangehörigenbeschlossen 1207

4 2012/176Berichte des Regierungsrates vom 19. Juni 2012 und derPersonalkommission vom 11. April 2013 und Mitberichtder Finanzkommission vom 11. April 2011: BLPK-Reform;2. Lesungbeschlossen zHd. Volksabstimmung 1207 und 1219

5 2012/312Berichte des Regierungsrates vom 23. Oktober 2012 undder Personalkommission vom 1. Februar 2013 sowie vom26. April 2013: Änderung des Gesetzes über die Arbeits-verhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kan-tons (Personalgesetz) und des Dekrets zum Personalge-setz (Personaldekret) betreffend Personalpolitik und -stra-tegie des Kantons Basel-Landschaft; 2. Lesungbeschlossen 1220

6 2012/315Berichte des Regierungsrates vom 30. Oktober 2012 undder Finanzkommission vom 11. April 2013: Änderung von§ 15a des Finanzausgleichsgesetzes aufgrund der Ver-handlungen mit den Gemeinden; 1. Lesungabgeschlossen 1221

7 2013/067Berichte des Regierungsrates vom 5. März 2013 und derFinanzkommission vom 8. März 2013: Änderung des So-zialhilfegesetzes; 1. Lesungabgeschlossen 1221

8 2012/336Berichte des Regierungsrates vom 6. November 2012 undder Personalkommission vom 18. April 2013: Rechtsgül-tigkeit der formulierten Gesetzesinitiative vom 13. Juli2012 «Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat»beschlossen 1222

9 2013/097Berichte des Regierungsrates vom 9. April 2013 und derFinanzkommission vom 19. April 2013: Geschäftsbericht2012 der Kantonalen Finanzkontrolle Basel-LandschaftKenntnis genommen 1226

11 2013/046Berichte des Regierungsrates vom 5. Februar 2013 undder Finanzkommission vom 30. April 2013: Sammelvorla-ge betreffend 12 Schlussabrechnungen von Verpflich-tungskrediten; Abrechnungsperiode Oktober 2011 – Sep-tember 2012;Genehmigunggenehmigt 1226

12 2012/404Berichte des Regierungsrates vom 18. Dezember 2012und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 18. April 2013: Wirtschaftsoffensive des KantonsBasel-Landschaft (Behandlung am Nachmittag)beschlossen 1227

13 2013/023Berichte des Regierungsrates vom 22. Januar 2013 undder Bau- und Planungskommission vom 15. April 2013:Übergangsmassnahmen Gymnasium Münchenstein Er-weiterung Schulraumprovisoriumbeschlossen 1231

14 2013/136Petition betreffend Schule ohne Schutzhelm / Gym Mün-chensteinals Postulat überwiesen 1232

15 2012/360Postulat von Christine Koch vom 29. November 2012:Vorziehen der Sanierung des Gymnasiums Münchensteinüberwiesen 1233

16 2013/118Bericht der Petitionskommission vom 15. April 2013: Peti-tion betreffend Verkehrsentlastung der Gemeinde Birs-feldenals Postulat überwiesen 1233

31 2013/151Dringliche parlamentarische Initiative von Christoph Buserund Daniel Münger: Gesetz über den Vollzug des Bundes-gesetzes gegen die Schwarzarbeit sowie die Einsetzungder tripartiten Kommissionüberwiesen an VGK 1216 und 1218

32 2013/152Dringliche Motion von Klaus Kirchmayr, Grüne Fraktion:Sanierung BLPK und die Gemeindenüberwiesen 1217 und 1218

Nicht behandelte Traktanden

10 2012/227Berichte des Regierungsrates vom 28. August 2012 undder Justiz- und Sicherheitskommission vom #: Polizeige-setz (PolG); 1. Lesung

17 2013/069Berichte des Regierungsrates vom 5. März 2013 und derUmweltschutz- und Energiekommission vom 30. April2013: Bericht zur Motion 2011/064, Christoph Frommherz,Grüne, vom 3. März 2011 betreffend “Energiesparen anSchulen”

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 20131204

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18 2013/073Berichte des Regierungsrates vom 12. März 2013 und derUmweltschutz- und Energiekommission vom 30. April2013: Bericht zum Postulat 2010/386 von Landrat SimonTrinkler, Grüne Fraktion, vom 11. November 2010 “Füreine bessere Fluglärmmessung”

19 2013/119Bericht des Büros des Landrates vom 11. April 2013: Ge-such der Staatsanwaltschaft BL um Aufhebung der Immu-nität von Landrat Peter H. Müller

20 2013/062Interpellation von Peter H. Müller vom 28. Februar 2013:Fragen zum Vorverfahren bezüglich vorgeworfener Amts-geheimnisverletzung. Schriftliche Antwort vom 23. April2013

21 2012/340Motion von Georges Thüring vom 15. November 2012:Zweckgebundene Verwendung von Bussengeldern!

22 2013/090Interpellation der SVP-Fraktion vom 21. März 2013: Wel-chen Auftrag hat die Baselbieter Staatsanwaltschaft - dieVerfolgung oder die Verteidigung von Einbrechern?.Schriftliche Antwort vom 23. April 2013

23 2013/055Verfahrenspostulat von Hans Furer vom 7. Februar 2013:Ratsbetrieb optimieren

24 2012/251Postulat von Christoph Buser vom 6. September 2012:Zuordnung des ALV in das Hochbauamt: KurzfristigerEffizienzgewinn oder nachhaltige Stärkung der Wirt-schaftsförderung?

25 2012/276Motion von Karl Willimann vom 20. September 2012: Ein-führung von Bereichsstrukturen in der Bau- und Umwelt-schutzdirektion (BUD) und der geplanten Integration desAmtes für Liegenschaftsverkehr (ALV) in das Hochbauamt(HBA)

26 2012/294Postulat von Hans Furer vom 18. Oktober 2012: Machbar-keitsstudie betreffend Überbauung von geeigneten Auto-bahnabschnitten

27 2012/295Postulat von Christine Koch vom 18. Oktober 2012: Am-peln mit Zeitanzeige - Pilotversuch

28 2012/297Postulat von Klaus Kirchmayr vom 18. Oktober 2012:Wasserwirbelkraftwerke im Kanton Baselland

29 2012/326Postulat von Kathrin Schweizer vom 1. November 2012:Gelder aus dem Trinkwasserfonds auch an BaselbieterTrinkwasserkonsumentenInnen

30 2012/359Postulat von Guido Halbeisen vom 29. November 2012:Zusätzliche Förderung der Geothermie zur umweltfreundli-chen Gebäudebeheizung im Kanton Basel-Landschaft

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 1205

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Nr. 1221

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Jürg Degen (SP) begrüsst die Anwe-senden, auf der Tribüne speziell die Klasse 5A der Pri-marschule Bottmingen mit ihrem Lehrer Herr Simon. So-dann stellt er den Anwesenden eine neue Mitarbeiterin derLandeskanzlei, Frau Fania Heilscher, vor und wünscht ihrfür bei ihrer Arbeit viel Freude und Erfolg [Beifall]. FrauHeilscher ersetzt Diana Boner, die weiterhin im internenDienst der Landeskanzlei tätig ist.

– Rücktritte aus dem Landrat

Der Präsident verliest zwei Rücktrittsschreiben. Sie ha-ben folgenden Wortlaut:

«Sehr geehrter Herr Landratspräsident,sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen undKollegen

Am 21. April 2013 haben mich die Baselbieter Stimm-berechtigten zum Regierungsrat gewählt. Hiermit erkläreich folglich meinen Rücktritt aus dem Landrat. Im Inter-esse eines kontinuierlichen Übergangs in der SVP-Frakti-on einerseits und an meiner heutigen Arbeitsstelle ander-erseits erfolgt der Rücktritt der 31. Mai 2013.

Die Arbeit in Landrat hat mir von Anfang an sehr gutgefallen, und ich danke Ihnen allen für die zwischen-menschlich bereichernden und konstruktiven Begegnun-gen in der Personalkommission, in der parlamentarischenArbeitsgruppe ‘Familienpolitik’, in der parlamentarischenArbeitsgruppe ‘Kantonsfinanzen ins Lot’, im Ratsplenumund bei zahlreichen informellen Treffen.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in der neuenKonstellation!

Freundliche GrüsseThomas Weber»

«Sehr geehrter Herr Landratspräsident,sehr geehrter Herr Landschreiber

Ende Juni 2013 werde ich ihn Pension gehen und ichhabe mich daher entschlossen, mich auch ‘politisch’ pen-sionieren zulassen. Nach 28 Jahren Tätigkeit inGemeinde- und Landratspolitik möchte ich mich nun an-dern Dingen zuwenden, weshalb ich auf den 30. Juni2013 von meinem Amt als Landrat zurücktrete.

Seit der Annäherung des Laufentals an den KantonBaselland, was ich so ab dem Jahre 1982 aktiv wahrge-nommen habe, hatte ich den Eindruck gewonnen, dass indiesem vielfältigen, lebhaften Kanton Baselland alles zuerreichen ist und alles auch noch in kurzer Zeit. In derpolitischen Arbeit habe ich nun auch seine Grenzen ken-nengelernt, Grenzen des finanziellen Spielraums, Grenzendes politischen Konsens, auch gewisse Grenzen des fai-ren Umgangs; aber auch das Bestreben, Grenzen zu hin-terfragen, sich ihnen zu widersetzen oder sie aufzuheben.Ich wünsche dem Kanton auf diesen Wegen alles Gute.

Ich bedanke mich beim Landrat, bei der Regierungund der Verwaltung für die guten Kontakte, die interessan-ten Gespräche und die angenehme Zusammenarbeit.

Mit freundlichen GrüssenChristian Steiner»

– FC Landrat

Gestern Abend hatte der FC Landrat ein Spiel gegen dieMannschaft des Parlaments des Kantons Jura in Courte-maîche. Vor einem Jahr war der FC Landrat mit 2:9 Torensang- und klanglos untergegangen; und als es gestern 4:0

für den Jura stand, befürchtete Jürg Degen (SP) schondas Schlimmste. Aber der FC Landrat raffte sich auf undschoss noch fünf Tore. Fünf Goals auswärts, das ist na-türlich nicht nichts; das Problem war nur, dass die gegne-rische Mannschaft deren sieben schoss. [Heiterkeit]

Der Präsident gratuliert dem FC Landrat zu dieserSteigerung. Wenn es so weitergeht, wird er wohl im kom-menden Jahr auf dem Siegerpodest stehen. Er dankt al-len, die mitgemacht haben und deshalb ziemlich spät insBett kamen. [Beifall]

– Veranstaltung des Sportamts und der Parlamentari-schen Gruppe Sport

Heute Abend findet im Foyer eine Veranstaltung «Basel-bieter Sportlerinnen und Sportler auf dem Weg an dieOlympischen Spiele 2014/2016» statt, zu der alle Land-ratsmitglieder eine Einladung erhalten haben. Man kannsich noch bei Cornelia Kissling anmelden.

– Veranstaltung der Parlamentarischen Gruppe Kultur

Die Parlamentarische Gruppe Kultur des Landrat lädt zueiner Besichtigung des Heimatmuseums Reinach, zu-sammen mit der Gruppe Kultur des Grossen Rats vonBasel-Stadt, ein. Der Präsident würde sich freuen, wennmöglichst viele Baselbieter Landräte bei dieser Gelegen-heit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Stadtkantoneinen Teil ihrer hiesigen Kultur zeigen und nicht allzu vielefehlen würden. Treffpunkt ist am Mittwoch, 5. Juni 2013,18:30 Uhr, beim Heimatmuseum Reinach. Auch hierzusind noch Anmeldungen bei Cornelia Kissling möglich.Georges Thüring gibt weitere Auskünfte.

– Veloclub Landrat

An den Plätzen ausgelegt ist die Einladung zur Teilnahmean der Frühlingsausfahrt des Veloclubs Landrat am Sams-tag, 8. Juni 2013, Treffpunkt 10:30 Uhr vor dem BahnhofGelterkinden.

– Gemeinsames Mittagessen

Heute ist das gemeinsame Mittagessen des Landrats.Man trifft sich nach der Vormittagssitzung im Restaurant«Bären».

– Geburtstage

Gestern, am 15. Mai 2013, hatte Alain Tüscher einen run-den Geburtstag. Heute, am 16. Mai 2013, feiert HanspeterWullschleger einen halbrunden Geburtstag. [Beifall]

– Entschuldigungen

Vormittag: Bammatter Andreas, Beeler Marie-Theresund Hasler GerhardRR Pegoraro Sabine

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 20131206

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Nachmittag: Bammatter Andreas, Botti Claudio, BeelerMarie-Theres, Hasler Gerhard und MüllerPeter H.RR Wüthrich Urs

– Ersatzwahl ins Büro des Landrates

Da Marie-Therese Beeler abwesend ist, muss jemand vonder grünen Faktion ins Büro gewählt werden.

Klaus Kirchmayr (Grüne) schlägt Julia Gosteli vor.

://: Julia Gosteli ist stillschweigend für die heutige Sitzungins Büro des Landrats gewählt.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1222

Zur Traktandenliste

Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass Trak-tandum 10 (Polizeigesetz, 1. Lesung) abgesetzt wird. DerKommissionsbericht liegt nicht vor, so dass das Geschäftnicht behandelt werden kann.

Peter H. Müller (CVP) bittet darum, dass die ihn persön-lich betreffenden Traktanden 19 und 20 vertagt werden,weil er heute Nachmittag nicht anwesend sein wird.

Siro Imber (FDP) weist darauf hin, dass Landrat Peter H.Müller bei diesen Geschäften ohnehin in den Ausstandtreten müsste.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) erwidert, dass es imFalle des Traktandums 20 auch um eine Interpellation vonPeter H. Müller geht, bei deren Behandlung der Interpel-lant sicher nicht in den Ausstand treten muss. Es wärejedoch sinnvoll, beide Traktanden gemeinsam zu behan-deln.

Siro Imber (FDP) erklärt sich einverstanden.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) stellt fest, dass keinegegenteiligen Anträge vorliegen.

://: Die Traktanden 10, 19 und 20 sind stillschweigendabgesetzt.

– Gedicht

Der Präsident liest zu Beginn der Sitzung ein Gedicht vonIda Schweizer-Buser vor, geboren und aufgewachsen inNiederdorf, später in Oberdorf. Er hätte gerne ein schönesFrühlingsgedicht von ihr vorgelesen; da das aber gar nichtzum Wetter gepasst hätte, hat er ein anderes gewählt:

Eusi Sprooch

Si tönt gar ruuch, sait mere noochund meint dermit mi Muetersprooch.S isch wohr, si treit keis Sydegwand,si tramped wiene Buur dur s Landim Halblyn und mit schwere Schue;doch luegt si au an Himmel ue,de Stärne noo – und gspürt, wie lychtdr Nachtwind fyn dur d Bletter strycht.

Isch mängisch Tag und mängisch Traum.Si läbt im Bluescht vom Chirsibaum,im Ehrifäld – am Räbehang –im grüene Wald – im Vogelsang –im Blüemli, dört am geeche Rai –Si gumpet über Stock und Steidurs änge Tal geg d Juraflue –Si ruuscht im Rhy, im Norde zue.

S isch Prosa drin und Poesie,isch chüschtig, grad wie Brot und Wy.Jo, eusen isch si, eus elei,het s Wäse, wie mirs alli hei,bold ärmscht, bold heiter, lut und lys.S isch Härzbluet drinne, dys und mys –Vo ihrer Chraft und ihrem Klang,do zehre mir s ganz Läbe lang.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1223

1 2013/095

Berichte des Regierungsrates vom 9. April 2013 und

der Petitionskommission vom 7. Mai 2013: 16 Einbür-

gerungsgesuche von ausländischen Staatsangehöri-

gen

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) teilt mit, dass diePetitionskommission dem Landrat mit 5:2 Stimmen ohneEnthaltungen beantragt, die 16 Ausländerinnen und Aus-länder, um die es hier geht, zu Schweizern zu machen.

://: Der Landrat beschliesst mit 57:8 Stimmen bei 12 Ent-haltungen, den Bewerberinnen und Bewerbern dasKantonsbürgerrecht zu erteilen und die Gebührengemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest-zusetzen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.14]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 1207

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\archiv\2013\lr_2013-05-16_ptk_.wpd – [10.10.01]

Nr. 1224

2 2013/096

Berichte des Regierungsrates vom 9. April 2013 und

der Petitionskommission vom 7. Mai 2013: 14 Einbür-

gerungsgesuche von ausländischen Staatsangehöri-

gen

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) teilt mit, dass diePetitionskommission dem Landrat ebenfalls mit 5:2 Stim-men ohne Enthaltungen beantragt, die 14 Ausländerinnenund Ausländer, um die es hier geht, einzubürgern.

://: Der Landrat beschliesst mit 60:7 Stimmen bei 11 Ent-haltungen, den Bewerberinnen und Bewerbern dasKantonsbürgerrecht zu erteilen und die Gebührengemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest-zusetzen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.15]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1225

3 2013/124

Berichte des Regierungsrates vom 23. April 2013 und

der Petitionskommission vom 7. Mai 2013: 7 Einbürge-

rungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) teilt mit, dass diePetitionskommission dem Landrat mit 6:1 Stimmen ohneEnthaltungen beantragt, den 7 Bewerberinnen und Bewer-bern, um die es hier geht, das Kantonsbürgerrecht zuerteilen.

://: Der Landrat beschliesst mit 64:5 Stimmen bei 11 Ent-haltungen, den Bewerberinnen und Bewerbern dasKantonsbürgerrecht zu erteilen und die Gebührengemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest-zusetzen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.16]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1226

4 2012/176

Berichte des Regierungsrates vom 19. Juni 2012 und

der Personalkommission vom 11. April 2013 und Mit-

bericht der Finanzkommission vom 11. April 2011:

BLPK-Reform; 2. Lesung

://: Der Landrat erklärt sich auf Antrag von Regierungsrat

Adrian Ballmer (FDP) stillschweigend damit einver-standen, dass gemäss § 53 des Landratsgesetzes dieFachexperten Hanspeter Simeon, CEO der Pensions-kasse, sowie der Pensionskassenexperte der Swiss-

canto Vorsorge AG, Patrick Spuhler, in der Diskussiondas Wort ergreifen dürfen.

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) ver-weist auf den an den Plätzen ausgelegten Antrag vonRegierungsrat Adrian Ballmer zu § 23 Pensionskassenge-setz, betreffend die Änderung der §§ 1 Absatz 2 und 32bAbsatz 2 des Finanzhaushaltsgesetzes. Es beruht aufeinem Auftrag, bzw. einer Frage aus der ersten Lesung;die jetzt beantragte Änderung stellt eine Präzisierung derbisherigen Gesetzesvorlage dar.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP), Vizepräsident derFinanzkommission, ergänzt, die Finanzkommission habeden Antrag des Regierungsrats nicht beraten, sondern ihnlediglich zu Handen der Fraktionen entgegengenommen.Es geht im Wesentlichen um eine redaktionelle Angele-genheit, die man nach Auffassung der Finanzkommissiongut im Ratsplenum abhandeln kann.

– Rückweisungsantrag

Hanspeter Weibel (SVP) erbittet das Wort für zwei, dreiVorbemerkungen zur Vorlage. Es sei allen bewusst, dassdies das wichtigste Geschäft sei, welches der Landrat inden letzten zehn Jahren behandelt hat und vermutlich inden nächsten zehn Jahren behandeln werde, dies wegendes Finanzierungsbedarfs, wegen der Auswirkungen undüberhaupt. Es gibt den Preis zwar nicht, aber der Votantbewirbt sich darum, möglicherweise zum unbeliebtestenParlamentarier gewählt zu werden. Er hat in den letztenzwei, drei Wochen zahlreiche Gespräche geführt, undviele sagten ihm: Ich glaube zwar, dass du recht hast,aber ich denke, du solltest deine Meinung nicht äussern.Er möchte dies jetzt dennoch tun. Es handelt sich um einkomplexes Geschäft, und der Votant gratuliert jedem hierim Saal, der von sich behaupten kann, er habe alles rest-los verstanden. Er kann das von sich nicht behaupten.Vieles ist noch in einem Graubereich.

Was er jedoch in den vielen Gesprächen herauszufin-den versucht hat, ist: Wie konnte es zu all dem kommen,und welches sind die Folgen davon? Hierfür ist es wichtig,einen Blick zurück zu werfen. Dabei ist er auf eine Inter-pellation gestossen von Landrat Peter Zwick vom 19. Sep-tember 2002, in welcher die Deckungslücke von Fr. 827Millionen, die damals bestand, moniert wird. Der Interpel-lant wollte wissen, was die Regierung angesichts dieserSituation zu unternehmen gedenkt. In der Antwort derRegierung hiess es, der Interpellanten irre sich im Betrag;die Deckungslücke betrage bereits über eine MilliardeFranken. In dem Protokoll heisst es dann unter anderemnoch: «Regierungsrat Adrian Ballmer macht es kurz. DieRegierung beschloss nach inhaltlicher Diskussion, dieMotion als Postulat entgegenzunehmen, da es sich um einklassisches Postulat handelt. Damit ist die Motion alsPostulat überwiesen.»

Der Votant legt allen, die sich dafür interessieren, ansHerz, noch einmal das Protokoll der Landratssitzung vom19. Juni 2003, also von vor rund zehn Jahren, zur Handzu nehmen. Entscheidende Aussagen aus jenem Protokollsind: «Der Deckungsgrad beträgt per 31.12.2002 73,2 %.»Eine zweite Aussage ist: «Seitens der Finanzkontrollewurde die Jahresrechnung 2002 nur mit einem Vorbehaltin Bezug auf die aus der Staatsgarantie resultierendeVerbindlichkeit aus der bestehenden Deckungslücke im

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 20131208

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Betrag von Fr. 1,17 Milliarden zur Genehmigung empfoh-len. Der Landrat hat bei der Genehmigung von diesemVorbehalt Kenntnis genommen.» Eine dritte Bemerkungaus diesem Protokoll: «Aufgrund der geltenden Rechts-lage, bzw. der Materialien, bedeutet ein Deckungsgradvon unter 75 %, das eine Kassensanierung einzuleiten ist.Der Deckungsgrad unterschreitet im Jahre 2002 diesenGrenzwert.» Im Weiteren liess sich ein Landrat Wüthrichvernehmen mit den Worten: «Liest man die beiden letztenKommissionsberichte der Finanzkommission, so machendiese deutlich, dass eine intensive und seriöse Begleitungder BLPK durch das Parlament dringend nötig ist.» EinLandrat Urs Baumann sagte für die CVP-Fraktion, er seiinsofern beruhigt, als sämtliche Vorredner den BegriffSanierung erwähnt haben. Offenbar sei demnach auch fürdie übrigen Fraktionen ein Sanierungsbedarf gegeben.Für die SVP liess sich Hildy Haas vernehmen, die sagte,eine Kennzahl sei dabei der Deckungsgrad. Die Dec-kungslücke, die vom Kanton notfalls zu schliessen sei,erinnere sie an eine versteckte Zeitbombe. Die Verwal-tungsräte müssten Überlegungen zur Sanierung der Kas-se anstellen. Landrat Reber schliesslich sagte: «Hingegengibt die chronische Unterdeckung viel mehr zu denken.»Und noch ein letztes Zitat aus jener Sitzung: «Regierungs-rat Adrian Ballmer schätzt es jedenfalls als sehr positivein, dass sich das Parlament, im Gegensatz zu früher, umdie Pensionskassen kümmert. Man müsse nun mit Augen-mass und Bodenhaftung reagieren.» Und für all jene, diemöglicherweise inzwischen das Datum jener Sitzung ver-gessen haben: Dies war vor zehn Jahren.

Es gab dann am 19. Februar 2009 eine Interpellationvon Elisabeth Schneider für die CVP/EVP-Fraktion, diedarauf verwies, dass die Beantwortung des seinerzeitigenPostulats aus dem Jahr 2002 immer noch hängig sei. Eshandelt sich also nicht um ein Problem, das erst vorge-stern aufgetaucht ist, sondern es hat eine gewisse Anti-quität.

Die Staatsgarantie, die dahinter steht, verleitet auf deranderen Seite dazu, dass einmal getätigte Leistungsver-sprechen nicht oder nur ungenügend finanziert werden.Die meisten haben wahrscheinlich nicht ganz verstanden,dass der Begriff Staatsgarantie ein Synonym ist für: «DerSteuerzahler zahlt.» Dies muss man einfach nochmalsdeutlich machen.

Im Weiteren gibt es gute Hinweise darauf, dass dieAnlagepolitik nicht unbedingt wahnsinnig überzeugendwar. Seit 2002 gibt es regelmässige Vorbehalte der Fi-nanzkontrolle in Bezug auf diesen Punkt. Aber eigentlichhat jetzt erst der Druck seitens der Bundesvorschriften per1.1.2014 Bewegung in diese Frage gebracht.

In seinen Diskussionen hat der Votant häufig dasArgument gehört: Es ist doch klar, dass der Kanton, derSteuerzahler, jetzt zahlen muss, er hat ja auch in denvergangenen zehn Jahren sparen können. Aber: Es gibteinen Arbeitnehmer und es gibt einen Arbeitgeber. Auchder Arbeitnehmer war bei seinem Nettogehalt besser ge-stellt, als er es gewesen wäre, wenn man ihm diejenigenBeiträge abgezogen hätte, die eigentlich nötig gewesenwären, um ihm im Rentenalter die Leistungen zu gewäh-ren, die man ihm versprochen hatte.

Was ist denn eigentlich in den letzten zehn Jahrenpassiert? Laut einem Zitat, das der Votant diese Wochegelesen hat, sei man seit sechs Jahren am Arbeiten. Washat man getan? Man hat in einem sehr kleinen Kreis zu-erst einmal definiert, wie die Pensionskassen-Leistungenaussehen sollen. Es war ein sehr kleiner Kreis: sogenann-

te Arbeitgebervertreter, also Chefbeamte, dazu der Fi-nanzdirektor, Berater, Pensionskassenverantwortliche.Sie sassen mit Arbeitnehmervertretern, also Leuten vonPersonalverbänden, zusammen und redeten darüber, wiesie es gerne hätten. Die Zielsetzung war, und darin warensich alle einig, man wolle niemanden zum Verlierer ma-chen, also zumindest niemanden an diesem Tisch. Manhat also, um es einmal so zu formulieren, eine Bestellungfür einen Bentley aufgegeben. Man sagte, auf ein paarSachen müssen wir zwar schon verzichten. Man mussalso vom Leistungs- auf das Beitragsprimat umstellen.Dies ist allerdings etwas, was in der Privatwirtschaft schonlängstens gängig und in keiner Weise mehr umstritten ist.Man sagte weiterhin, dass man das Pensionierungsalter65 Jahre anpeilt. Auch diesbezüglich geht es aber denmeisten Steuerzahlern ähnlich. Man verzichtet auf Über-brückungsrenten. Man verzichtet auf Vergünstigungen beivorzeitiger Pensionierung. All das wollte man sich aberauch entschädigen lassen. Man sagte also zum Beispiel,wir stellen zwar auf das Beitragsprimat um, aber bei alljenen, die mehr als Fr. 100'000 haben und über 50 Jahrealt sind, simulieren wir weiterhin das Leistungsprimat.

Als Resultat aus all dem ist eine ausserordentlicharbeitnehmerfreundliche Vorlage entstanden, mit einersogenannten Sanierungslücke, die zur Folge hat, dass,wenn man sie nach dem jetzt vorliegenden Modell auffüllt,den Steuerzahler im Verhältnis 9:1, oder, wenn man esetwas arbeitnehmerfreundlicher ausdrücken will, im Ver-hältnis zwei Drittel zu einem Drittel, belastet.

Was ist in der Folge passiert? Was haben eigentlichdie landrätlichen Kommissionen beraten? In der Landrats-vorlage wurde im Wesentlichen nicht mehr über die Lei-stungen und die Leistungsanpassungen gesprochen,sondern nur noch darüber, wie man diesen Bentley finan-zieren soll. Man konnte sich nicht einmal dazu durchrin-gen zu sagen: Künftig zahlen Arbeitnehmer und Arbeit-geber je 50 % der Beiträge, was jedoch anderenorts heuteganz normal ist.

Es gibt heute im Kanton drei Kategorien von Erwerbs-tätigen. Da sind zuerst die Selbständigerwerbenden. Siefinanzieren ihre Altersvorsorge zu 100 % selbst. Der Vo-tant gehört zu dieser Gruppe. Er hat vor 20 oder 25 Jah-ren seinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen mit ganztollen Leistungszusagen für den Zeitpunkt seiner Pensio-nierung. Seither erhielt er alljährlich einen Beleg, aus demer ablesen konnte, dass nicht nur die Gletscher schmel-zen, sondern auch seine Altersvorsorge. Man hat ihm dasmit verschiedenen Begründungen erklärt, die heute jederkennt. Er hat aber niemanden gefunden, der ihn für dieDifferenz entschädigt. Das muss er selber tun.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) unterbricht den Vo-tanten und fordert ihn auf, sich kurz zu fassen. Man befin-de sich nicht mehr in der Eintretensdebatte, sondern inder zweiten Lesung, in der Detailberatung.

Hanspeter Weibel (SVP) besteht darauf, sein Votumdennoch halten zu dürfen. Denn er sei der Meinung, derRat habe einen Anspruch darauf zu wissen, worauf er sicheinlasse.

Es gibt im Weiteren KMU-Mitarbeitende, die im Rah-men des BVG minimumversichert sind. Sie zahlen 50 %nicht nur ihrer Beiträge, sondern auch der Sanierungs-kosten. Und es gibt schliesslich die Destinatäre der BLPK,die die Differenz vom Steuerzahler entschädigt bekom-

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men sollen. Das heisst: Als Selbständigerwerbender oderals normaler Arbeitnehmer finanziert man nicht nur dieSanierung der eigenen Pensionskasse, sondern manzahlt auch die Sanierungskosten für die Destinatäre derBLPK. In Zahlen ausgedrückt heisst dies – unter demStichwort «arbeitnehmerfreundlich» bzw. «steuerzahlerun-freundlich» –: Wenn man die rund 2,3 Milliarden Franken,die die Sanierung kostet, plus die 1,2 Milliarden FrankenSchwankungsreserve, durch die Anzahl Betroffener teilt,so bedeutet dies, dass mit der Zustimmung zu der hiesi-gen Vorlage jede Vollzeitstelle im Durchschnitt Fr. 300'000mehr auf ihrem Altersvorsorgekonto hat. Zum Vergleich:Wer in einem KMU arbeitet und das BVG-Minimum versi-chert hat, der hat am Ende der Laufzeit im besten Fall Fr.300'000 auf seinem Altersvorsorgekonto.

Hinsichtlich der Verteilung ergibt sich folgendes Bild:In der Kasse sind rund 25'000 Destinatäre. Von diesenbekommen etwa 1'000 den Grossteil der Leistungen aufihr Vorsorgekonto überwiesen. Darunter sind einzelne,die, wenn der Landrat nachher den grünen Knopf drückt,Fr. 800'000 mehr auf ihrem Vorsorgekonto haben. Dierestlichen 24'000 Destinatäre bekommen nicht sehr vielvon diesem Geldsegen ab. Der ganz grosse Teil, etwa 80% der 3,6 Milliarden, geht an diejenigen, die älter als 50Jahre sind und mehr als Fr. 100'000 pro Jahr verdienensowie an die Rentner. Nur 20 % gehen an die restlichenDestinatäre. Es handelt sich also um eine absolut unsoli-darische Verteilung.

Noch ein Wort zu der ebenfalls angesprochenen Fra-ge der Ausstandspflicht. Diesbezüglich kann der Votantberuhigen. Die GPK hat letztes Jahr die Frage geprüft, obeinzelne Betroffene im Saal, es dürften gegen 50 % sein,in den Ausstand treten müssten. Dies ist laut Bundesge-richt nicht der Fall. Die Frage wäre allerdings, ob es aus-ser der juristischen nicht auch eine moralische Ausstands-pflicht gäbe.

Mit der Pensionskassensanierung legt sich der Kan-ton auf Jahre hinaus finanzielle Hand- und Fussfesselnan. Es wird für lange Zeit eine Ungleichverteilung derSteuergelder zu Gunsten der Destinatäre der Pensions-kasse geben.

Wenn der Rat die Vorlage abgelehnt, so hat er eineChance, ohne Rucksack und unbeeinflusst von der Ver-gangenheit Verhandlungen mit einem neuen Finanzdirek-tor aufzunehmen. Was die Mitwirkung der Arbeitnehmerangeht, so ist zu sagen, dass die Personalverbände einAnhörungsrecht haben. Es ist im BVG jedoch festgehal-ten, dass der Arbeitgeber, wenn er überobligatorischeLeistungen festlegt, auch allein darüber bestimmt, wiediese aussehen.

Das Gemeindereferendum steht im Raum. Wenn eskommt, wird alles noch teurer, weil dann der Kantons-steuerzahler auch noch jene Leistungen übernehmenmuss. Bottmingen als Beispiel hat Fr. 14 Millionen für dieSanierung der Pensionskassen zurückgestellt. Falls dieGemeindeinitiative angenommen würde, würden diese 14Millionen dem Gemeindesteuerzahler zurückerstattet.

Der Votant kann an dieser Stelle auch ankündigen:Wenn die Vorlage jetzt im Landrat angenommen wird,dann wird das Referendum kommen.

Der Votant stellt daher den Antrag auf Rückweisung.Dann wäre immerhin die Möglichkeit eröffnet, über dieVariante «Spatz in der Hand statt Taube auf dem Dach»zu diskutieren. Der Finanzierungsteil ist soweit in Ord-nung; beim Leistungsteil jedoch muss man nach Meinungdes Votanten unbedingt noch Abstriche machen, um zu

einer Lösung zu gelangen, die nicht dermassen einseitigist. Es ist grundsätzlich möglich, dem Landrat bis zumletzten Quartal dieses Jahres eine neue, auf der Lei-stungsseite abgespeckte Vorlage vorzulegen; und somitkönnte die Revision in Kraft treten.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) sieht im Votum vonHanspeter Weibel ein ungewöhnliches Vorgehen; er neh-me auch dessen Auf-den-Mann-Spielen zur Kenntnis.Wobei er übrigens nicht wisse, welche Konditionen Han-speter Weibel gehabt habe, als er bei der Bâloise aus-schied, das könne er dann ja noch erzählen. [vereinzeltGelächter]

Ist die Vorlage arbeitnehmerfreundlich? Ja, der Kan-ton ist arbeitnehmerfreundlich. Aber es handelt sich sichernicht um eine Luxuslösung, sondern es handelt sich umeine Lösung, mit der die Mitbewerber des Kantons aufdem Arbeitsmarkt erkannt werden. Der Vorsorgeplan siehtein Leistungsziel von 60 % im Alter 65 vor. Ein Blick aufdie Nachbarkantone zeigt, dass aus Sicht der Versicher-ten der Aargau einen vergleichbaren Plan hat, Solothurneinen leicht besseren und Basel-Stadt einen deutlich bes-seren. Als Finanzierungsschlüssel gilt während 20 Jahren45:55. In der Vernehmlassung Vorlage hatte man, wieerinnerlich, 50:50 gehabt, und in den Verhandlungen mitder ABP hatte man sich dann mit einer Reduktion auf45:55 einverstanden erklärt, allerdings nur unter der Be-dingung, dass die Reduktion durch die Versicherten ge-genfinanziert wird. Dies ist auch geschehen. Dies ist posi-tiv für die jüngeren Versicherten und auch für die Kon-kurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber. Die Versi-cherten leisten ihren Beitrag an die Ausfinanzierung durchdie Beitragsverschiebung von 40:60 hin zu 45:55, durchdie Erhöhung des Renteneintrittsalters von 64 auf 65 Jah-re, durch den Wegfall der vergünstigten vorzeitigen Pen-sionierung, durch den Wegfall der AHV-Überbrückungs-rente, durch den Wegfall des Teuerungsautomatismus fürdie Rentenbeziehenden sowie durch den Primatwechsel,der übrigens keineswegs überall unbestritten ist. In ande-ren Kantonen wie Bern oder Basel-Stadt ist dieser Punktheftig umstritten. Die Regierung steht mit Überzeugunghinter dieser Vorlage, wie sie mit den Sozialpartnern hart,aber fair ausgehandelt worden ist, und wie sie – mit Re-touchen bei der Ausfinanzierung – die Personalkommissi-on einstimmig und die Finanzkommission mit 12:1 Stim-men angenommen hat. Auch die Versicherten leisteneinen namhaften Beitrag an die Ausfinanzierung, dies imRahmen eines Kompromisses, hinter welchem beide So-zialpartner stehen.

Gemischte Finanzierung war gesetzlich zulässig undbei öffentlichen Kassen absolut üblich. Jetzt haben derBundesrat und das Bundesparlament beschlossen, dassman, wie die Privaten, das Kapitaldeckungsverfahrenanwenden soll. Hanspeter Weibel hat aus einem Protokollzitiert, aber er hat selbstverständlich nicht alles zitiert,sondern nur das, was seinen Absichten entsprach. Es gabin jener Diskussion auch ganz andere Stimmen, die – imGegensatz übrigens zu ihm, Adrian Ballmer – der Mei-nung waren, man solle weiterhin bei der gemischten Fi-nanzierung bleiben.

Die Staatsgarantie wurde bisher nie in Anspruch ge-nommen. Die Anlagepolitik war in der Vergangenheit si-cher nicht zu beanstanden, sondern die Ergebnisse derPensionskasse sind gut bis sehr gut. Arbeitgeber undArbeitnehmer haben in der Vergangenheit dadurch profi-

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tiert, dass sie aufgrund der gemischten Finanzierung ge-ringere Beiträge zahlen mussten; aber dies wurde bei denVerhandlungen mit den Arbeitnehmerverbänden selbst-verständlich eingebracht und berücksichtigt.

Die Vorlage wurde nicht zusammen mit den Arbeit-nehmervertretern erarbeitet, sondern in einer Arbeitsgrup-pe der Arbeitgeber; die Vorlage wurde aber anschliessendmit den Arbeitnehmern behandelt, und man einigte sichdann auf die jetzt vorliegende Fassung.

Es ist nicht richtig zu sagen, der Arbeitgeber zahle 90%, die Arbeitnehmer nur 10 %. Die Arbeitnehmer leisten,wie erwähnt, durch Verzicht einen deutlich höheren Bei-trag, nämlich zwischen 30 und 40 %.

Regierungsrat Ballmer bittet daher den Rat, denRückweisungsantrag abzulehnen.

Roman Klauser (SVP) erklärt, er sei froh, dass HanspeterWeibel bis ins Jahr 2002 zurückgegangen ist, um nach-zusehen, was damals gegangen ist. Die Pensionskassehat ein Problem; das Loch muss geschlossen werden. Inintensiver Kommissionsarbeit hat man versucht, das Pro-blem verträglich und finanzierbar zu lösen. Die SVP-Frak-tion kann den Rückweisungsantrag daher grossmehrheit-lich nicht unterstützen.

Mirjam Würth (SP) findet, es sei nicht sehr zielführend,nun in zweiter Lesung nochmals eine Grundsatzdebattezu beginnen. Die SP-Fraktion wird den Rückweisungs-antrag geschlossen ablehnen.

Christoph Buser (FDP) verweist darauf, dass die Vor-geschichte der Vorlage bekannt sei. Neu ist die Tatsache,dass öffentlich die Referendumskeule geschwungen wird.Der Rat sollte sich überlegen, wie die Sache aus Sichtdes Volkes aussieht. Wenn die Vorlage vors Volk kommt,wird sie dort einen schweren Stand haben. Die FDP-Frak-tion hat lange darüber diskutiert, wie man mit dieser Situa-tion umgehen soll. Hanspeter Weibel hat es vielleichtetwas überspitzt formuliert, aber man muss doch zurKenntnis nehmen, dass hier ein recht grosszügiges Ren-tenniveau festgeschrieben werden soll. Man kann dieszwar mit den Opportunitätskosten aufrechnen. Aber wennman es unter dem Aspekt «Wer bezahlt für das Schlies-sen des Loches?» betrachtet, kommt man eben doch aufrund 85 bis 90 %, die der Steuerzahler trägt – der gleicheSteuerzahler, der auch seine eigene Pensionskasse sa-nieren muss, und der gleichzeitig ausrechnen kann, dassdas Leistungsniveau bei der BLPK um etwa 50 % überdemjenigen liegt, mit dem ein durchschnittlicher gewerb-licher Angestellter rechnen kann.

Die FDP möchte den ganzen Prozess heute nichtverlängern, sondern einen Grundsatzentscheid herbeifüh-ren.

Aber man muss sehen, dass es beim Volk nicht gutankommen wird, dass man die Leistungsseite nicht ange-rührt hat. Auch ist der Wechsel zum Beitragsprimat, ent-gegen der Auffassung von Regierungsrat Ballmer, heutebei keiner privaten Kasse mehr bestritten.

Auf der Finanzierungsseite führt nach Meinung derFDP kein Weg an der Vollkapitalisierung vorbei.

Die FDP wird den Rückweisungsantrag nicht unter-stützen, sondern der Vorlage zustimmen. Der Rat wirdjedoch am Ende nicht darum herumkommen, das Lei-stungspaket via Dekret anzupassen.

Beatrice Herwig (CVP) teilt mit, die CVP/EVP-Fraktionlehne den Rückweisungsantrag einstimmig ab.

Klaus Kirchmayr (Grüne) kündigt namens der grünenFraktion ebenfalls Ablehnung des Rückweisungsantragsan. Angesichts der jetzt öffentlich ausgesprochenen Refe-rendumsdrohung sei der Rat gut beraten, die anstehendeFrage dem Volk proaktiv und möglichst schnell vorzule-gen, um Klarheit zu haben. Das Volk wird in der Lagesein, einen weisen Entscheid zu fällen. Auf der Finanzie-rungsseite wurde in den Kommissionen eine deutlicheVerbesserung der Vorlage erreicht. Dass das Leistungs-paket jetzt, in der zweiten Lesung, nochmals in Fragegestellt wird, ohne dass entsprechende Anträge in denKommissionen oder in der ersten Lesung verfolgt werden,findet der Votant etwas speziell, um es vorsichtig auszu-drücken. Die Betreffenden müssen sich schon fragenlassen, ob sie ihre Hausaufgaben in punkto seriöses Ar-beiten ernst nehmen. Man muss jetzt die Vorlage demVolk möglichst schnell transparent machen mit all ihrenVor- und Nachteilen. Den Skeptikern gibt er auf den Weg,dass sie in der Schuld stehen darzulegen, wie ein besse-res und akzeptableres Leistungspaket aussehen müsste.

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) weistdaraufhin, dass die Personalkommission dem vorliegen-den Paket einstimmig zugestimmt habe. Man war sichbewusst, was dies bedeutet, auch auf Leistungsseite. ImVorfeld wurde der Wechsel vom Leistungs- zum Beitrags-primat intensivst diskutiert, und er war keineswegs selbst-verständlich. Dass es den Sozialpartnern gelungen ist, einPaket zu schnüren, hinter dem alle stehen können, hat dieKommission als grosse Leistung anerkannt. Es ist nichtangemessen, die vorgenommenen Kürzungen jetzt insLächerliche zu ziehen. Hier im Landrat wurden einst Lei-stungen zu Gunsten der künftigen Rentnerinnen undRentner beschlossen, wie etwa der Beitrag an den Weg-kauf der Rentenkürzung. Dies waren politische Entschei-de, die man jetzt rückgängig macht und dadurch den Be-troffenen etwas wegnimmt. Damit waren jetzt die Arbeit-nehmervertreter einverstanden. Die Vorlage ist nicht ein-fach nur arbeitnehmerfreundlich. Es wird auch Verliere-rinnen und Verlierer geben. Mit Blick auf die FDP-Fraktionfindet sie es schwierig, wenn diese jetzt eine Türe öffnetund sagt: «Aber nachher passen wir das Dekret an», dannschafft sie bereits jetzt eine neue Kategorie von Leuten,die Nein stimmen werden. Es sei dahingestellt, ob diesAbsicht ist.

An der ganzen Diskussion fehlt ein Punkt: Es wirdimmer davon geredet, dass der Steuerzahler alles für dieArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen muss.Man muss aber auch sehen, dass der Kanton dafür auchgute Leistungen in höchster Qualität von diesen Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmern erwartet. Man erwartet,dass die beim Kanton und bei den Gemeinden Beschäftig-ten einwandfreie Dienstleistungen für die Bürger erbrin-gen. Wenn man das will, muss man ihnen auch etwasdafür bieten. Regula Meschberger sagt dies als Mitgliedder SP-Fraktion, jedoch durchaus auch als Präsidentinder Personalkommission; denn in dieser Funktion hat sieeine Verantwortung dem Personal gegenüber [Beifall vonlinks].

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Urs-Peter Moos (Freie Wähler) verweist darauf, dassman in der Personalkommission einstimmig hinter derVortrag gestanden sei, auch Vertreter der SVP und derFDP hätten zugestimmt. Dem Kollegen Buser sei darinzuzustimmen, dass das Geschäft vor dem Volk einenschweren Stand haben dürfte. Dann wird der Landrateben einfach einmal gefragt sein hinzustehen, und dieseSache zu vertreten, was er bei anderen Vorlagen in derjüngeren Vergangenheit nicht getan hat. Der Votant wirdden Rückweisungsantrag nicht unterstützen.

Gerhard Schafroth (glp) teilt mit, die BDP/glp-Fraktionwerde den Rückweisungsantrag mehrheitlich ablehnen.Der Rat befindet sich in einer schwierigen Abwägungs-situation. Wenn man den Rückweisungsantrag annehmenwürde, so würde man dem neuen Finanzdirektor dieChance eröffnen, eine neue Lösung zu erarbeiten, so wiees schon einmal angedacht war: gesplittet, mit Primat-wechsel und Teilkapitalisierung. Dies hatte der Regie-rungsrat ja schon einmal erarbeitet, dann aber in dieSchublade gelegt und stattdessen die kombinierte Vorlagegemacht. Vorarbeiten wären also vorhanden, auf die mansehr schnell zurückgreifen könnte, wenn man dies wollte.In diesem Falle hätte man die Chance auf einen fundier-ten Neubeginn.

Der andere Weg ist, die Rückweisung abzulehnenund vors Volk zu gehen. Die Wahrscheinlichkeit einerAblehnung ist dort hoch. Vielleicht muss man durch die-sen Lernprozess jetzt einfach hindurchgehen. Bei einer2.3 Milliarden-Vorlage spielt es überhaupt keine Rolle, obman ein Jahr oder zwei verliert. Wichtig ist, dass man amEnde eine gute Vorlage hat.

Wer denkt, dass die jetzige Vorlage vor dem Volknicht besteht, müsste jetzt eigentlich für die Rückweisungstimmen, weil diese dem neuen Finanzdirektor die Türefür eine konstruktive Lösung öffnet. Wenn aber die Mehr-heit meint, man solle die Vorlage jetzt durch das Volkbachab schicken lassen – dann soll eben diese Kurveauch noch gefahren werden.

Mirjam Würth (SP) erinnert daran, dass das Projekt «Im-prove» zur Verbesserung der Pensionskasse ziemlichlang gebraucht habe, bis es stand. Auch den Primats-wechsel hätte man bereits vor ein paar Jahren vornehmenkönnen. All dies muss sich der Landrat vorwerfen lassen.Aber jetzt steht die Vorlage. Und wenn man sie jetzt zu-rückweist, dann bleibt es beim alten System und die Leutegehen weiterhin mit den jetzigen Leistungen in Pension.Jeder Aufschub des Systemwechsels verteuert die Ange-legenheit; nur wer das will, darf die Vorlage jetzt zurück-weisen. In der Personal- wie auch in der Finanzkommissi-on wurde sehr lange darum gerungen, eine Vorlage zu-stande zu bringen, hinter der alle stehen können. Eigent-lich war die Meinung, dass man diese Vorlage nicht unbe-dingt vors Volk bringen möchte; nicht, weil man Angsthätte, sie könne dort keinen Bestand haben, sondern weiles ein relativ komplexes Thema ist. Inzwischen hat sichdiese Meinung gekehrt. Es ist ein Referendum angedroht.Und jetzt muss man sich überlegen, was zu tun ist, damitman gut durchkommt. Denn das, was hier ausgehandeltwurde, ist sowohl sozialpartnerschaftlich wie auch von derFinanzierung her optimiert.

Es wäre jetzt am Parlament, ein ganz starkes Signal zusetzen und zu sagen: Wir heissen diese Vorlage mit allden erzielten Verbesserungen gut. Dann steht hinten imAbstimmungsbüchlein: Soundso viele Landräte warendafür.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) weist darauf hin,dass das Lohnniveau beim Kanton ein anderes sei alsbeim kleinen Handwerker. Aber auch das Ausbildungs-niveau ist ein anderes. Und zu fragen ist auch: Sind 60 %des letzten Lohnes wirklich eine Luxuslösung – auchwenn es Leute gibt, die mit weniger auskommen müssen?Wenn die Gemeindeinitiative angenommen würde, dannmüssten sich die Mitarbeiter überhaupt nicht beteiligen,dann würde der Steuerzahler alles bezahlen. So steht esdort drin: dass der Kanton alles zahlt. Wenn der Kantonbei Inkrafttreten des BVG nicht parat ist, dann gilt automa-tisch die Vollkapitalisierung. Das müssen alle wissen, diefür etwas anderes kämpfen. Mit der ABP war der Kompro-miss nur im Paket möglich. Allein mit dem Wechsel vomLeistungs- zum Beitragsprimat wäre die Vorlage nichtdurchzubringen gewesen. Wenn der Rat es dem jetzigenFinanzdirektor nicht zutraut, einen tragfähigen Kompro-miss erarbeitet zu haben, dann stellt sich einfach die Fra-ge: Was wäre die Alternative? Traut man es Herrn Weibelzu? Traut man es Herrn Schafroth zu? Traut man es HerrnBuser zu? Dass sie das besser machen und zu einemKompromiss gelangen, den das Personal mitträgt? DerKanton ist ein Dienstleistungsbetrieb, bei welchem dasPersonal ganz wesentlich ist. [Beifall]

Sandra Sollberger (SVP) verwahrt sich gegen die Äusse-rung von Regierungsrat Ballmer, wonach das Aus-bildungsniveau beim Kanton höher sei als bei den KMUund kleinen Handwerkern. Hiergegen wehre sie sich vehe-ment und finde es nicht fair. [Beifall]

Gerhard Schafroth (glp) weist darauf hin, die Frage, ob60 % des letzten Lohnes eine Luxuslösung seien, tönevordergründig vernünftig. Hinzuweisen sei aber darauf,dass bei normalen Arbeitnehmern diese 60 % sich inklusi-ve AHV verstehen. Im vorliegenden Fall geht es jedochum 60 % exklusive AHV. In vielen Fällen kommen dieLeute im Endeffekt auf 100 % des letzten Lohnes, unddas ist einfach zu viel. Das hat ein normaler Arbeitnehmer,der nicht beim Staat beschäftigt ist, einfach nicht.

Unrichtig ist auch die Aussage von FinanzdirektorBallmer, dass, wenn am 1. Januar 2014 keine kantonaleRegelung steht, automatisch die Vollkapitalisierung gelte.Gemäss Art. 72a BVG stimmt das nur unter dem Vorbe-halt, dass die Kasse nicht einen Finanzierungsplan für dienächsten 38 Jahre mit dem Konzept Teilkapitalisierunghat. Und selbstverständlich hat die BLPK die Pflicht, biszum 1.1.2014 einen Finanzierungsplan zu erstellen. Sokönnten ein paar Jahre gewonnen werden, um die Ver-handlungen vernünftig zu führen.

Patrick Spuhler, Pensionskassen-Experte, warnt vorMissverständnissen bezüglich der erwähnten 60 %. Wennjemand zum Beispiel Fr. 90'000 verdient, dann sind davonFr. 30'000 nicht versichert. Der versicherte Lohn beträgtFr. 60'000, und davon beträgt dann die Rente 60 %. ImÜbrigen findet man im Netz zum Teil bedenkliche Bei-spielsrechnungen. So habe jemand, der gem. BVG mini-malversichert ist und einen Monatslohn von Fr. 7'000 be-

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ziehe, Fr. 350'000 auf dem Vorsorgekonto. Wer bei derRoche arbeite, habe bei gleichem Lohn Fr. 800'000, undwer beim Staat arbeite, habe 1.1 Millionen. Die Fr.350'000 bei BVG-Minimum stimmen grössenordnungs-mässig. Die Fr. 800'000 bei Roche hat er nicht nachge-rechnet. Bei der BLPK jedoch sind es neu, wenn jemandvoll eingekauft ist, Fr. 650'000 und nicht 1.1 Millionen. Dawird viel Unfug getrieben mit den Zahlen, zum Beispielindem in einem Falle der Koordinationsabzug berücksich-tigt wird, im anderen jedoch nicht. Es ist immer gefährlich,wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht.

Daniel Münger (SP) bittet Gerhard Schafroth, die ErsteSäule AHV nicht zu vermischen mit der Zweiten Säule PK.Eines hat mit dem anderen nichts zu tun. Dementspre-chend sind auch seine Zahlen nicht korrekt.

Hanspeter Weibel (SVP) stellt, an Patrick Spuhler ge-wandt, fest, dass auch bei privaten Vorsorgeeinrichtungender Koordinationsbeitrag genau gleich gerechnet werdewie bei der Pensionskasse.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) stellt fest, dass manjetzt statt einer zweiten Lesung eigentlich eine Eintretens-debatte gehabt habe.

Daniel Münger (SP) erwidert auf das Votum von Han-speter Weibel, es gebe ein BVG, das das Minimum regle,und es gebe die Statuten der einzelnen Pensionsassen,die darüber hinausgehen. Auch in diesem Punkt sollteman nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Hanspeter Weibeldas Geschäft an die Regierung rückzuweisen, mit2:76 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.10]

– Detailberatung: 2. Lesung

§§ 1 bis 22 keine Wortbegehren

§ 23 Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes

Es liegt ein Antrag von Regierungsrat Adrian Ballmer(FDP) vor, die Bestimmung in § 32b Absatz 2 des Finanz-haushaltsgesetzes redaktionell wie folgt neu zu fassen:

2 Ein Aufwandüberschuss im Voranschlag der Erfolgsrechnungist durch Eigenkapital zu decken, soweit dieses 100 Mio. Fr.übersteigt. Der Bilanzfehlbetrag, der durch die im Jahr 2013beschlossene Reform der beruflichen Vorsorge für den KantonBasel-Landschaft entsteht, wird im Eigenkapital ausserhalb derDefizitbremse ausgewiesen. § 16a findet darauf keine Anwen-dung.

Gerhard Schafroth (glp) vergleicht die Textvorlage derPersonal- und der Finanzkommission mit dem jetzt vonder Finanzdirektion vorgelegten Text und stellt fest, dassder als bisherige Regelung dargestellte Text nicht im glei-chen Wortlaut übernommen worden sei. Man vergassnämlich, das Wort «Eventualverpflichtung» zu überneh-men. Dies ist im vorliegenden Fall ein entscheidenderPunkt. Es wurde auch in der Finanzkommission darüberdiskutiert, und der Votant hatte sich als Einziger dagegengewehrt, dass die Eventualverpflichtung hereingenommenwurde. Jetzt ist sie sang- und klanglos unter den Tisch

gefallen, und dies wird nun als bisherige Regelung dar-gestellt. Man diskutiert jetzt über etwas ganz anderes alsdas, was vorgelegt ist. Nach der jetzt vorgelegten Formu-lierung ist die Eventualverpflichtung nicht mehr von derDefizitbremse ausgenommen. Dessen muss man sichbewusst sein. Das ist nicht weiter tragisch; es handelt sicheinfach um einen Formulierungsfehler. Der Votant möchteeinfach die Finanzkommission darauf aufmerksam ma-chen, dass sie mit 12:1 Stimmen gegen ihn votiert hat, alser damals schon das vertrat, was jetzt, nach dem heutigenAntrag der Finanzdirektion, richtig sein soll. Dies nur zuseiner, des Votanten, Rechtfertigung angemerkt.

Im Übrigen ist anzumerken: Wenn es jetzt heisst, «derBilanzfehlbetrag, der durch die im Jahr 2013 beschlosse-ne Reform der beruflichen Vorsorge für den Kanton Basel-Landschaft entsteht...», so handelt es sich dabei nicht nurum den Bilanzfehlbetrag aufgrund dieser Vorlage, son-dern – nach klarer Meinung des Finanzdirektors, die die-ser in der Finanzkommission so geäussert hat – auchaufgrund von Folgevorlagen, und insbesondere von einerFolgevorlage, die jetzt schon in der Pipeline ist, nämlichdiejenige, die all die Annex-Organisationen und allenfallsauch Gemeinden betrifft, die durch die Pensionskassen-sanierung in grosse finanzielle Probleme geraten. Dieswird beim Kanton Zusatzkosten auslösen, und man istjetzt daran, eine Garantievorlage zu erarbeiten. Die hier-aus resultierenden Kosten – dies scheint unbestritten zusein – sollen ebenfalls von der Defizitbremse ausgenom-men sein. Allerdings ist dies alles nicht abgegrenzt.

Auch Zinsen im normalen Haushalt werden durchdiese Vorlage verursacht sein – wie soll man diese be-handeln?

Wenn der Finanzausgleich nicht mehr brauchbar ist,weil er zu wenig weit geht, so ist auch dies eine Folge derPensionskassenreform. Auch dies müsste man herein-nehmen.

Faktisch handelt es sich um nichts anderes, als dassdie bürgerlichen Parteien unter Finanzdirektor Adrian Ball-mer die selber eingeführte Defizitbremse ausser Kraftsetzen. Sie hat praktisch keine Wirkung mehr. Faktisch istdies der Türöffner für eine unsorgfältige Haushaltsführungin diesem Kanton. Die bürgerlichen Parteien wollten dieDefizitbremse einführen; jetzt werfen sie sie über Bord.Sie müssen sich einfach bewusst sein, was sie damitanrichten.

Klaus Kirchmayr (Grüne) findet, an Gerhard Schafrothgewandt, dieser provoziere manchmal schon Kopfschüt-teln im Quadrat. Man weiss, dass die Regelung des § 32bAbsatz 2 Finanzhaushaltsgesetz nicht optimal ist. Aber dievorgeschlagene Änderung ist präziser und deshalb sinn-voll. Die grüne Fraktion stimmt dieser Änderung nicht imWissen zu, dass dies die ideale Lösung wäre, sondern,wie in der Finanzkommission bereits breit diskutiert, esgeht darum, dass diese speziellen Situationen ein ande-res, neues professionelles Management der Bilanz er-fordern. Letztlich ist man durch die vorliegende Situationauch motiviert, endlich die Schuldenbremse einzuführenund sich von dem gewissermassen kurzfristigeren Instru-ment der Defizitbremse zu verabschieden, das falscheAnreize setzt. In diesem Sinne kann die grüne Fraktiondem leicht geänderten und präzisierten Antrag der Finanz-direktion zustimmen.

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Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte Gerhard Scha-froth in Erinnerung rufen, dass die SVP immer explizitgegen die Einführung einer Defizitbremse gewesen sei.

Gerhard Schafroth (glp) stellt fest, er nehme Letzteresgerne zur Kenntnis; er sei damals noch nicht im Landratgewesen. Weiter fragt er: Was würde die von Klaus Kirch-mayr propagierte Schuldenbremse (die er, der Votant, fürvölligen Blödsinn hält, was aber im Moment irrelevant ist)nützen, wenn sie in dem Moment, wo sie angewendetwerden sollte, über Bord geworfen wird? Wenn man sohandelt, sind eine Defizit- und eine Schuldenbremse ge-nau gleich wenig wert. Die Frage ist: Will man sich an dieRegeln für eine sorgfältige Haushaltsführung halten, dieman eingeführt hat, oder will man es nicht?

Monica Gschwind (FDP) hält, an Gerhard Schafrothgewandt, fest: Er sage nun, er habe für die Eventualver-pflichtung gekämpft; in seiner letzten Tischvorlage heissees jedoch, die Eventualverpflichtung sei ersatzlos zu strei-chen. Dies zur Richtigstellung. Die FDP-Fraktion unter-stützt den Antrag der Finanzdirektion. Im Text ist jetztalles enthalten. Alle Fehlbeträge, die dem Kanton aus derReform entstehen, sind damit abgedeckt.

Marc Joset (SP) erinnert daran, dass alle Gesetze desKantons, auch das Finanzhaushaltsgesetz, hier im Ratbeschlossen werden, nach zwei Lesungen und mit einerStimmenmehrheit. Und in gleicher Weise kann das Parla-ment auch Ausnahmen bestimmen. Es hiess ja, es handlesich hier um ein Jahrhundert-Geschäft. Und wenn Fol-geanliegen kommen, dann ist es wiederum das Parla-ment, das darüber beschliesst, ebenso über eine allfälligeSchuldenbremse. Es besteht also kein Anlass zu der Be-fürchtung, die Gesetzgebung könne dem Rat entgleiten.

Mirjam Würth (SP) teilt für die SP-Fraktion mit, diesewerde die leichte Anpassung und Präzisierung unterstüt-zen – mit dem Hinweis, dass die ganze Sache nicht gera-de glücklich ist.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) weist darauf hin, derBund habe ebenfalls eine sogenannte Ergänzungsrege-lung; was hier beantragt werde, sei analog. Man solltepragmatisch, Schritt für Schritt, vorgehen. Es wird in ab-sehbarer Zeit wieder eine grundlegende Diskussion überdie Frage von Defizit-/Schuldenbremse geben. Die Aus-legeordnung wurde im Jahr 2007 gemacht; die Abstim-mung war im 2008. Dies alles wird man dann wieder dis-kutieren. Im vorliegenden Falle jedoch geht es lediglichum eine redaktionelle Anpassung und Präzisierung. Zuvorstand die Eventualverpflichtung im Text. Und die Eventu-alverpflichtung ist nicht im Eigenkapital ausserhalb derDefizitbremse ausgewiesen. Die Eventualverpflichtungbezieht sich auf die Arbeitgeberbeitragsreserve. Fallsdiese gebraucht würde, so wäre dies ebenfalls eine Folgeaus der vorliegenden Reform. Sie ist also inbegriffen.Aber der jetzt vorgeschlagene Text ist einfach präziserformuliert. Der vorherige Text musste auch insofern präzi-siert werden, als es nicht um Kosten geht, die im Jahr2013 entstehen, sondern um solche, die aus der im Jahr2013 beschlossenen Reform entstehen. Auch dieGarantie-Vorlage ist ja, so Gott will, im Jahr 2013 zu be-schliessen (sie soll noch vor den Sommerferien ins Parla-ment kommen) und wäre daher auch Teil der Regelung

des § 32b Absatz 2. Adrian Ballmer bittet daher, dieserleichten Änderung zuzustimmen.

://: Der Landrat stimmt der von der Finanzdirektion be-antragten Neuformulierung des § 32b Absatz 2 desFinanzhaushaltsgesetzes mit 83:0 Stimmen bei 1Enthaltung zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.22]

§§ 24 und 25 keine Wortbegehren

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen beantragt.

– Unterstellung unter das obligatorische Referendum

Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, ihm liege einAntrag von Landrat Urs-Peter Moos vor, das ganze Ge-schäft gemäss § 30b der Kantonsverfassung unabhängigvon der 4/5-Mehrheit der obligatorischen Volksabstim-mung zu unterstellen. Der Präsident möchte als Nächstesüber diesen Antrag, der einen eigenständigen Beschlusserfordert, abstimmen lassen. Danach soll es die Schluss-abstimmung geben, und danach wiederum soll dann dasDekret behandelt werden.

Urs-Peter Moos (Freie Wähler) begründet seinen Antragnach § 30b KV. Man habe nun in zwei Lesungen festge-stellt, dass es sich um ein sehr komplexes Geschäft hand-le. Die Frage, ob man für diese BLPK-Reform ist odernicht, sollte von der Frage, ob man für eine Volksabstim-mung ist oder nicht, getrennt werden, vor allem angesichtsder Gemeinde-Initiative und des angedrohten Referen-dums. Er beantragt daher, bereits im Vorfeld einerSchlussabstimmung zu beschliessen, dass die Vorlageauch in dem Fall, dass die 4/5-Mehrheit erreicht werdensollte, dem Volk vorgelegt wird. Dies wäre auch im Sinnederjenigen, die hinter der Revision stehen, da man da-durch Zeit gewinnt. Dann kann man ja im Zuge der Volks-abstimmung hinstehen und bekunden, man habe mit dervorliegenden Reform den richtigen Weg eingeschlagen.

Dominik Straumann (SVP) wendet sich namens derSVP-Fraktion gegen den Antrag von Urs-Peter Moos. DerLandrat sollte das Geschäft nicht direkt dem Volk vorle-gen, sondern falls sich ein Referendumskomitee bildet,soll dieses Gelegenheit haben, seine Sache im Abstim-mungskampf zu vertreten.

Mirjam Würth (SP) ist gegenteiliger Auffassung. Es wäredies nicht das erste Mal, dass der Landrat von der Mög-lichkeit des § 30b KV Gebrauch macht; man habe dieserst vor relativ kurzer Zeit, beim Entlastungspaket, getan.Einerseits steht ein Referendum im Raum, wie man gehörthat, andererseits besteht aufgrund des Termins 1.1.2014relativ grosser Zeitdruck. Die Direktunterstellung unter dieVolksabstimmung bewirkt eine Beschleunigung, wodurcham Ende auch Geld gespart wird. Die SP-Fraktion wirdden Antrag von Urs-Peter Moos unterstützen.

Balz Stückelberger (FDP) teilt für die FDP-Fraktion mit,diese lehne den Antrag mehrheitlich ab. Der Landrat wür-de sich selbst überflüssig machen, wenn er jetzt direkt dasVolk befragt; denn dann könnte er genau so gut gar nicht

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abstimmen. Wer will, dass die Sache vors Volk kommt,möge von dem hier gegebenen demokratischen Instru-ment des Referendums Gebrauch machen.

Beatrice Herwig (CVP) kündigt für die CVP/EVP-FraktionUnterstützung des Antrags von Urs-Peter Moos an, diesvor allem aus Gründen des Zeitgewinns. Es sei wichtig,dass die Vorlage möglichst schnell vors Volk komme.

Klaus Kirchmayr (Grüne) teilt mit, die grüne Fraktionwerde den Antrag ebenfalls unterstützen. Wenn der Land-rat jetzt dem Antrag nicht folgt, so wird das Referendumergriffen und es beginnen die entsprechenden Fristen zulaufen. Die Abstimmung wird dann frühestens im Novem-ber sein können; und ein operatives Inkrafttreten der Re-form wird nicht mehr auf den 1.1.2014 möglich sein. Dieswäre mit zweistelligen Millionenkosten verbunden.

Daniel Altermatt (glp) erklärt, in der BDP/glp-Fraktion seiman zwischen den jetzt gehörten Standpunkten hin- undhergerissen gewesen. Am Ende gelangte man aber, ins-besondere im Hinblick auf die aussergewöhnliche Dimen-sion des Geschäfts, zum Ergebnis, den Antrag Moos ein-stimmig zu unterstützen.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) merkt an, er sehedie guten Absichten, glaube aber nicht, dass sie helfen.Wenn die BLPK-Reform nicht in den Sommerferienrechtskräftig wird, dann ist die BLPK mit den etwa 240Anschlussverträgen zum 1.1.2014, wo das BVG in Krafttritt, nicht bereit. Dies bedeutet juristisches Chaos, dennes gelten dann nicht einfach die bisherigen Regeln weiter,sondern es besteht eine ganz andere Ausgangslage. Ge-mäss Bundesrecht muss der kantonale Gesetzgeber ge-wisse Entscheide fällen. Er hat dabei einen Ermessens-spielraum, aber er muss entscheiden, sonst kann man esgar nicht umsetzen. Es entsteht ein Chaos für Versicherte,für Arbeitgeber und für die BLPK. Ein verzögertes Inkraft-treten kostet im Übrigen geschätzte 30 bis 40 MillionenFranken. Aus diesen Gründen ist ein mutwilliges Verzö-gern unverantwortlich. Von einem Mitglied des Landratserwartet er den Mut zum aufrechten Gang; er erwartet,dass man zu seinem Entscheiden steht und Verantwor-tung übernimmt. Für ihn ist es auch ein Unterschied, obein Referendum von irgendwelchen Splittergruppen – inder Zeitung war etwa von den Jungfreisinnigen zu lesen[Heiterkeit] – und dann vielleicht noch von Einzelnen ausder Borderline-Fraktion unterstützt wird, oder ob es vonwesentlichen staatstragenden Fraktionen kommt.

Dominik Straumann (SVP) fragt Regierungsrat Ballmer,ob er dessen Ausführungen zum zeitlichen Ablauf undzum Inkrafttreten der BLPK-Reform richtig verstandenhabe: Wenn der Landrat heute ja sagt und das Referen-dum nicht ergriffen wird, dann kommt es zum Inkrafttretenper 1.1.2014? Wenn der Landrat heute ja sagt, aber dasReferendum ergriffen wird, dann kann die Reform aufjeden Fall nicht zum 1.1.2014 in Kraft treten? Wenn derLandrat heute aber nein sagt, dann ist man am 1.1.2014gleich weit, wie wenn das Referendum ergriffen wird?

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bejaht dies im Prin-zip und bittet Hanspeter Simeon um genauere Explikation.

Hanspeter Simeon, CEO BLPK, teilt mit, man habe nachwie vor den Anspruch, die Reform rechtzeitig in Kraft zusetzen. Allerdings sei man gegenüber dem ursprünglichenZeitplan um mehr als ein halbes Jahr im Verzug. Nachdiesem Plan war vorgesehen, dass der politische Prozessim Dezember 2012 beendet gewesen wäre. Die Umset-zung braucht Zeit. Die meisten angeschlossenen Arbeit-geber haben abgewartet, bis man sah, in welche Richtungdie Sache läuft. Sie haben noch gar nicht angefangendefinitiv zu klären, was für eine Vorsorgelösung sie wol-len. Im Weiteren besteht die Problematik der vom BVGvorgeschriebenen Garantien, die man für angeschlosseneArbeitgeber aus den Gemeinden braucht. Man muss alsomit jedem Arbeitgeber – insgesamt mehr als 200 – ent-sprechende Garantieverträge ausarbeiten, die entspre-chenden Vorsorgepläne vorbereiten, die dann auch nochvor die Gremien kommen müssen. Dies alles braucht Zeit.Auf der anderen Seite müssen, wenn es soweit ist, auchdie Versicherten so informiert werden, dass sie wissen,wie ihre Versorgungszukunft aussieht. Das heisst, be-züglich des Zeitplans befindet man sich auf einem kriti-schen Weg.

Gerhard Schafroth (glp) findet, Dominik Straumann habeeine ganz fundamentale Erkenntnis wiedergegeben:Wenn das Referendum kommt – und es wird kommen, sosicher wie das Amen in der Kirche – dann ist die Vorlagegar nicht umsetzbar; sie ist nicht einmal dann umsetzbar,wenn sie heute beschlossen wird und das Referendumnicht kommt. Selbst wenn der Kanton mit seinen Ann-exorganisationen es zeitlich noch schaffen würde – dieGemeinden wären auf jeden Fall komplett überfordert. Siewissen überhaupt nicht, wie sie das Ganze umsetzensollen. Das heisst, man braucht auf jeden Fall mehr Zeit.

Zur Äusserung des Finanzdirektors: Wenn die Wahr-nehmung des verfassungsmässigen Rechts des Referen-dums mit «Borderline-Fraktion» gleichgesetzt wird, dannist das schon sehr bemerkenswert.

Klaus Kirchmayr (Grüne) merkt zum angesprochenenFristenlauf an: Man wünsche sich eigentlich, dass dasReferendum nicht käme und die verantwortungsbewuss-ten Leute sich durchsetzten. Nun habe man heute abervon mindestens zwei Landräten gehört, das Referendumkomme so sicher wie das Amen in der Kirche. Man mussalso davon ausgehen, dass es keine rechtskräftige Vorla-ge per 30.06.2013 geben wird. Die Frage ist nun, ob mander Sache ihren Lauf lässt; dann wird es Dezember, bisman weiss, was das Volk gesagt hat. Oder stimmt mandem Antrag von Urs-Peter Moos zu; dann hat man Klar-heit am 22. September. Das ist der Unterschied. An dieWunschvorstellung, dass kein Referendum käme, kannder Votant nach den heute gehörten Äusserungen leidernicht mehr glauben, sondern es ist nur noch die Frage,peilt man Ende September oder Ende Dezember an. Je-der Monat aber ist sehr viel Geld wert, deshalb sollte mandie Klarheit so schnell wie möglich herbeiführen und demAntrag von Urs-Peter Moos zustimmen.

Ruedi Brassel (SP) stellt fest: Wenn es so wäre – wobeier nicht weiss, ob er den Finanzdirektor insoweit richtigverstanden hat –, dass es gar nicht darauf ankommt, obdie Anstimmung im September oder im November ist,dann wäre der Antrag Moos obsolet und er müsste nichtunterstützt werden. Das ist der springende Punkt: Spielen

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diese zwei Monate eine Rolle in Bezug auf die Möglich-keit, die Reform per 1.1.2014 umzusetzen, und haben siefinanzrelevante Dimension? Gegebenenfalls würden die,die das Referendum ergreifen wollen, insoweit auch finan-ziell in der Pflicht stehen, und das würde man dem Volkdann auch so unterbreiten müssen.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) hält fest, seine Di-rektion habe selbstverständlich das Interesse, die Cha-ostage möglichst kurz zu halten. Selbstverständlich spie-len auch zwei Monate eine Rolle. Es spielt selbstverständ-lich eine Rolle, ob die Reform zu 1. Januar, 1. März oder1. Juni 2014 in Kraft gesetzt werden kann. Sehen mussman aber auch, dass die Reform auch dann in Kraft ge-setzt werden kann, wenn Hanspeter Simeon noch nichtalle 240 Anschlussverträge, sondern nur einen wesentli-chen Anteil von ihnen, unter Dach und Fach hat. Der Zeit-punkt des Inkrafttretens hat jedenfalls wesentlichen Ein-fluss auf die Organisation der Kasse. Die Kompetenzver-teilung muss geregelt werden und dies muss eigentlichzum 1.1.2014 geschehen, sonst hängt die BLPK mit ihremVerwaltungsrat einfach in der Luft.

Urs-Peter Moos (Freie Wähler) begrüsst die Äusserungvon Regierungsrat Ballmer, wonach jeder Monat ein Ge-winn ist und die Sache vorwärts bringt. Wenn man von dergesetzlichen Ankündigungsfrist für eine Volksabstimmungvon 10 bis 12 Wochen ausgeht, so könnte die Abstim-mung in der vorliegenden Sache im Prinzip schon MitteAugust stattfinden, wenn man jetzt wirklich vorwärtsmacht.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) hält fest: Wenn mandie Pensionskassenrevision nicht geordnet über die Büh-ne bringe, stürze man den Kanton Baselland, und nichtnur ihn, ins Chaos. Er müsse und wolle dies hier in dieserDeutlichkeit sagen. Die Verantwortung tragen die Regie-rung und das Parlament kollektiv. Angesichts dessen,dass die Vorlage im Juli 2012 ans Parlament gegangenwar, ist jede Kritik auch an fundamentalen Fragen – wiezum Beispiel an den Leistungen – zum jetzigen Zeitpunkt,in der 2. Lesung, grob fahrlässig, soweit sie nicht bereitsinnerhalb der bald einjährigen Parlamentsbearbeitungszeitgeäussert wurde – und letzteres war, soweit ersichtlich,nicht der Fall. Hanspeter Weibel konnte vorhin nicht zitie-ren, dass er, Isaac Reber, bereits im Jahr 2002 in derPersonalkommission den Wechsel vom Leistungs- zumBeitragsprimat vorgeschlagen hatte. Damals haben esVertreter aller Parteien abgelehnt, diesen Vorschlag wei-terzudiskutieren. Man muss sich darüber heute nicht in dieHaare geraten: Offenbar war damals, im Jahr 2002, dieZeit für den Primatwechsel noch nicht reif. Heute sieht esanders aus. Heute ist es höchste Zeit, diesen Wechsel zuvollziehen. Man muss ihn endlich über die Bühne bringen;alles andere macht die Sache noch schwieriger, und siewird noch teurer. All jene, die heute glauben, sie hättennoch bessere Ideen, müssen sich sagen lassen: Sie hät-ten zehn Jahre Zeit gehabt, diese besseren Ideen ein-zubringen, nicht nur in der Regierung, sondern auch imParlament. Zu betonen ist auch, dass das, was heutebeschlossen wird, nicht nur den Kanton betrifft, sondernauch 86 Gemeinden und viele weitere an die BLPK An-geschlossene.

Alle Entscheidungsträger haben hier eine grosse Verant-wortung, und die Frage, die sich heute und allenfalls inden kommenden Monaten stellt, ist ganz einfach die, obsie diese Verantwortung wahrnehmen wollen oder nicht.

Hans Furer (glp) weist darauf hin, dass man unterschei-den müsse zwischen der inhaltlichen Diskussion und derDemokratiediskussion. Für ihn persönlich ist die inhaltli-che Diskussion jetzt abgeschlossen. Man hat lange genugdebattiert. Irgendwann muss ein Schlusspunkt gesetztwerden. Von daher unterstützt er die Haltung, dass manjetzt keine inhaltlichen Änderungen mehr vornehmen soll-te. Etwas anderes ist aber die demokratische Diskussion.Wenn man davon ausgehen muss, dass das Referendumergriffen wird, dann findet er es das viel schlauere Vorge-hen, jetzt das ganze Geschäft obligatorisch dem Volk zuunterbreiten. Danach hat der Landrat einen klaren Auftragund eine Legitimation. Anderenfalls wird immer im Raumstehen, der Landrat habe versucht, mit der 4/5-Mehrheitdas Volk zu umgehen. Zu bedenken ist auch die Gemein-deinitiative, über die ebenfalls noch abgestimmt werdenmuss. Was den von Regierungsrat Ballmer angesproche-nen aufrechten Gang angeht: Er, der Votant, steht sehrwohl zu seiner Meinung; aber, wie Hanspeter Weibel sag-te, hier geht es um das vielleicht wichtigste Geschäft derletzten zehn Jahre, und dazu soll sich das Volk äussernkönnen. Punkt. Er wehrt sich zudem dagegen, das manihm als Parlamentarier sagt: Hört zu, wir sind immer imStress, ihr müsst jetzt sofort zustimmen, wir sind sowiesoschon im Verzug. Parlamentarische Prozesse brauchenihre Zeit, und er lässt sich nicht gern unter Druck setzenmit der Behauptung, es drohe die Katastrophe.

Rolf Richterich (FDP) hält fest, drei Voten hätten ihnheute Vormittag erschüttert, zwei von Regierungsrat Ball-mer und eines von Herrn Simeon. Offenbar weiss manimmer noch nicht genau, wann man diese Revision um-setzen kann. Wie lang braucht es denn noch, bis manendlich gescheiter wird in dieser Frage? Wenn der Land-rat heute Vormittag das Gesetz verabschieden würde,dann müsste man doch eigentlich, Volksabstimmung hinoder her, davon ausgehen dürfen, dass es ab heute Nach-mittag umgesetzt wird. Wenn der Landrat das Gesetzbeschlossen hat, müssen diejenigen in die Hosen, die esumzusetzen haben – alle, nicht nur der Kanton, sondernalle Angeschlossenen. Und wenn dann unterwegs eineVolksabstimmung käme und das Gesetz dort abgelehntwürde, dann gäbe es eben einen Übungsabbruch. Somitdürfte es eigentlich auch keine Rolle spielen, ob man denAntrag Moos annimmt oder nicht und ob die Volksabstim-mung im September oder im November ist, und insoferngibt es auch keine Notwendigkeit, den Schwarzen Peterdem Volk zuzuschieben.

An Regierungsrat Ballmer gewandt, möchte er diesemdie Ebenrain-Gespräch in Erinnerung rufen, in denen einpfleglicher Umgang zwischen Regierung und Parlamentbeschlossen wurde. Die beiden Voten von RegierungsratBallmer haben dem nicht entsprochen, und er bittet, inZukunft das Klima nicht noch zusätzlich zu verschärfen.Es ist bereits im jetzigen Klima schwierig genug, eine soschwierige Frage zu entscheiden.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) weist darauf hin,dass jetzt, um 11:50 Uhr, immer noch fünf Sprecherinnenund Sprecher auf der Liste stehen. Er möchte das ge-

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meinsame Mittagessen nicht verschieben. Es liegen auchnoch zwei dringliche Vorstösse vor. Man muss jetzt ent-scheiden, wie das weitere Vorgehen sein soll.

Aus dem Rat kommt ein Ordnungsantrag, die Diskus-sion zur BLPK-Reform jetzt zu unterbrechen und sie in derNachmittagssitzung fortzusetzen, und nun noch über dieDringlichkeit der beiden Vorstösse zu entscheiden.

://: Dem Ordnungsantrag wird stillschweigend stattgege-ben.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1227

Frage der Dringlichkeit:

31 2013/151

Parlamentarische Initiative von Christoph Buser und

Daniel Münger: Gesetz über den Vollzug des Bundes-

gesetzes gegen die Schwarzarbeit sowie die Einset-

zung der tripartiten Kommission

Landratspräsident Jürg Degen (SP) weist darauf hin,dass es laut § 49 der Geschäftsordnung des Landrats(GO) eigentlich keine dringliche parlamentarische Initiativegebe. Die Initianten stellen aber den Antrag, der Rat mögedie Geschäftsordnung insoweit ändern, was gem. § 91 mit2/3-Mehrheit möglich ist, sofern die GO damit nicht inWiderspruch zum Landratsgesetz gerät. Letzteres wärevorliegend nicht der Fall. Der Präsident bittet den Initian-ten Daniel Münger, sich zu dieser Änderung der GO undzur Dringlichkeit zu äussern.

Daniel Münger (SP) weist einleitend darauf hin, dass zueiner parlamentarischen Initiative die Regierung zwingendStellung nehmen müsse. Unter der Prämisse, dass dieRegierung diese Stellungnahme heute noch abgibt, äus-sert er sich zur Dringlichkeit wie folgt: Am 15.12.2011 hater einen Vorstoss eingereicht betreffend wirksame Be-kämpfung der Schwarzarbeit. 37 Landrätinnen und Land-räte haben den Vorstoss mitunterschrieben. Am 3.5.2012wurde der Vorstoss überwiesen. Bis heute liegt keineVorlage der Regierung zu diesem Vorstoss vor. Im Ge-genteil haben Nachfragen bei der VGD ergeben, dassman eine Fristverlängerung beantragen müsse; man seinicht in der Lage, innerhalb der vorgesehenen Fristen eineVorlage einzureichen. Die VGK hat mit dieser parlamenta-rischen Initiative zum Ausdruck gebracht, dass Schwarz-arbeit ein dringendes Problem ist und dass sie sich demumgehend annehmen möchte. Daher das heutige unübli-che Vorgehen. Der Initiant beantragt daher dem Landrat,den Vorstoss umgehend an die VGK zu überweisen, so-fern die Stellungnahme der Regierung erfolgt. Nach Infor-mationen des Initianten ist die Regierung hierauf vorberei-tet und parat.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) stellt fest, das Vor-gehen sei sehr ungewöhnlich. Die Dringlicherklärung vonParlamentarischen Initiativen ist im Landratsgesetz nichtvorgesehen. Dringlich ist die Angelegenheit eigentlich

nicht wirklich, auch wenn die Leistungsvereinbarung mitder Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) für die Be-kämpfung der Schwarzarbeit im Baugewerbe Ende 2013ausläuft. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist eine wich-tige Aufgabe. Die Regierung hat eine Vorlage hierzu aufJuni 2013 vorgesehen. Diese Auskunft erteilt Regierungs-rat Ballmer als derzeit administrativer Leiter ad interim derVGD.

Er wehrt sich nicht gegen eine dringliche Behandlung,auch wenn sie, wie gesagt, nicht vorgesehen ist. EineVorlage ist für Juni, also relativ bald, vorgesehen. Sie wirdjetzt obsolet durch eine Initiative von zwei Parlamenta-riern, die beide betroffen sind. § 58 der Kantonsverfas-sung enthält die Ausstandsregeln für Behördenmitglieder.Gem. § 14 Abs. 3 der eingereichten parlamentarischenInitiative wird der Regierungsrat beauftragt, mit der ZAKeine Leistungsvereinbarung gegen Entschädigung, «ins-besondere für mindestens drei Vollzeitstellen, die räumli-che und technische Infrastruktur sowie die fachliche Aus-und Weiterbildung» abzuschliessen. Für Adrian Ballmerist hier die Interessenkollision offensichtlich.

Die Geschichte der parlamentarischen Initiative istnicht unbedingt eine Erfolgsgeschichte. Dabei wird derreguläre Gesetzgebungsprozess mit seinen Qualitätskon-trollen ausgehebelt. Es gibt keine Erarbeitung in einerArbeitsgruppe von Fachleuten, es gibt kein verwaltungs-internes Mitberichtsverfahren, es gibt kein öffentlichesVernehmlassungsverfahren, wie es die Verfassung fürGesetze vorschreibt, bevor die Vorlage zur Beratung insParlament geht. Wenn das Parlament dies trotzdem sobeschliessen will, dann kann es dies selbstverständlichtun. Er, Regierungsrat Ballmer, hat aber Zweifel, ob daseine gute Sache wäre.

Rolf Richterich (FDP) meint, über den eingeschlagenenWeg – Änderung der Geschäftsordnung – lohne es sichnicht zu streiten. Es hätte auch die Möglichkeit gegeben,mit demselben 2/3-Quorum ein neues Geschäft auf dieTraktandenliste zu nehmen. Und inhaltlich muss jederselber wissen, wie er sich verhalten will.

Peter H. Müller (CVP) bemerkt zur Äusserung von Regie-rungsrat Ballmer, es handle sich um eine Initiative von nurzwei Parlamentariern, dass die Initiative auf einem ein-stimmigen Beschluss der VGK beruht, deren sämtlicheMitglieder die Initiative mitunterzeichnet haben.

Christoph Buser (FDP) nimmt zur Kenntnis, dass aufJuni eine Vorlage vorgesehen sei; die VGK sei hierübernicht informiert worden. Man hatte einfach festgestellt,dass der Vorstoss von Daniel Münger schon lange liegt.Und was die parlamentarische Initiative angeht, so ist sieein Instrument, das dem Parlament zusteht, auch wennRegierungsrat Ballmer es nicht für ein gutes Instrumenthält. Die Kommission möchte das Geschäft jetzt selbst andie Hand nehmen. Es trifft nicht zu, dass hierbei das nor-male gesetzgeberische Verfahren nicht eingehalten wer-de. Die Unterzeichner sind dafür zuständig, dass dasVerfahren stattfindet. Es gibt ebenfalls eine externe Ver-nehmlassung. Der Regierungsrat muss einzig und alleinbestimmen, in welche Kommission das Geschäft gehensoll; dieser Entscheid dürfte aber nicht allzu schwierigsein angesichts der Tatsache, dass die Initiative von allenMitgliedern der VGK unterschrieben ist.

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Was die insinuierte Abhängigkeit der beiden Haupt-initianten angeht, so ist festzuhalten, dass beide nicht beider ZAK angestellt sind. Im Gegenteil, sie finanzieren diedortigen Angestellten. Die ZAK ist eine eigenständigeOrganisation, die von den Gewerkschaften, den Arbeit-gebern und dem Kanton finanziert wird. Die beiden Haupt-initianten waren aufgrund konkreter Vorkommnisse derMeinung, es sei wichtig, jetzt vorwärts zu machen. DerVotant verwahrt sich gegen die Insinuation, er und DanielMünger wollten sich bereichern an einem Gesetz, das siedurch die Hintertüre und auf unüblichen Wegen einführenwollten.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) bittet die weiterennoch auf der Liste stehen Redner, sich jetzt, um 12:05Uhr, ganz kurz zu fassen, damit man rasch zur Abstim-mung gelangt.

Urs Hess (SVP) findet, angesichts dessen, dass eineRegierungsvorlage unmittelbar bevorsteht, sei eine Dring-lichkeit nicht gegeben. Er beantragt, diese abzulehnen.

Daniel Münger (SP) repliziert auf Regierungsrat Ballmer:Die VGK habe die parlamentarische Initiative überwiesenim vollsten Wissen über die Stellung der beiden Initiantenin Bezug auf die ZAK. § 56 des Dekrets zum Gesetz überdie Organisation und Geschäftsführung des Landrats sagteindeutig: «Der Landrat behandelt die Vorlagen der Kom-missionen im gleichen Verfahren wie eine Vorlage desRegierungsrats und der Gerichte.» Ob also dringlich odernicht: Wenn der Landrat das Geschäft an die VGK über-weist, erhält er möglichst schnell eine Gesetzesvorlage,über die dann hier im Parlament debattiert werden kann.Anderenfalls wird es immer noch weiter hinausgezögert.

Franz Hartmann (SVP) bestätigt, alle Kommissionsmit-glieder hätten mitunterschrieben, weil es nötig sei, dass indieser Sache etwas geschieht. Das Gesetz liegt ja vor. Esgeht in die Kommission, kommt wieder zurück und kanndann rasch beraten werden. Das ist wichtig.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) will abstimmen las-sen, zunächst nicht über die Dringlichkeit, sondern überdie Frage, ob das Parlament die parlamentarische Initiati-ve überhaupt zulässt.

://: Der Landrat beschliesst mit 68:7 Stimmen bei 9 Ent-haltungen, die parlamentarische Initiative von Chris-toph Buser und Daniel Münger als dringlich zuzulas-sen. Die erforderliche 2/3-Mehrheit ist erreicht.[Namenliste einsehbar im Internet; 12.05]

Landratspräsident Jürg Degen (SP) interpretiert dies so,dass sich bei einer zweiten Abstimmung, bei der es umdie Dringlichkeit als solche ginge, das gleiche Ergebnisergäbe. Sofern kein Widerspruch erfolgt, nimmt er daherdie Dringlichkeit als beschlossen an.

Es entsteht eine ungeordnete Diskussion über das Ver-fahren und seine Interpretation.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) präzisiert: Es seisoeben darüber abgestimmt worden, ob gem. § 91 GO dieInitiative überhaupt als dringliche zulässig wäre. Über dieDringlichkeit als solche ist noch nicht abgestimmt worden.Er hat jedoch den ersten Beschluss so interpretiert, dassder Landrat auch der Dringlichkeit zugestimmt hätte. Da-her wird die dringliche Initiative in der Nachmittagssitzungbehandelt.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1228

Frage der Dringlichkeit:

32 2013/152

Dringliche Motion von Klaus Kirchmayr: Sanierung

BLPK und die Gemeinden

Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt fest, die Dringlichkeitergebe sich aus dem postulierten Datum Ende Juni fürden geforderten Informationsanlass. Wenn man die Dring-lichkeit nicht bejaht, wird der Termin obsolet.

Mirjam Würth (SP) kündigt an, die SP-Fraktion werde dieDringlichkeit einstimmig unterstützen.

Oskar Kämpfer (SVP) findet es schwierig, die Dringlich-keit zu bejahen, wenn man gleichzeitig einen Vorstossunterstützen will, der auf eine Volksabstimmung zielt, sodass dann genügend Zeit für die geforderte Informationgegeben wäre.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) wehrt sich nichtgegen die dringliche Behandlung. Es handelt sich aberselbstverständlich nicht um eine Motion, sondern um einPostulat im Sinne von § 35 des Landratsgesetzes. Es istaber bereits eine Informationsveranstaltung für Dienstag,4. Juni, 16:00 Uhr, angesetzt.

://: Der Landrat beschliesst mit 60:14 Stimmen bei 6 Ent-haltungen die Dringlichkeit der Motion 2013/152. Dieerforderliche 2/3-Mehrheit (54) ist erreicht.[Namenliste einsehbar im Internet; 12.08]

– Unterbruch der Sitzung

Landratspräsident Jürg Degen (SP) schliesst die Vormit-tagssitzung um 12.15 Uhr.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Page 18: 789 - baselland.ch file1202 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\archiv\2013\lr_2013-05-16_ptk_.wpd – [10.10.01] Abwesend Vormittag:

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 20131218

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\archiv\2013\lr_2013-05-16_ptk_.wpd – [12.02]

Nr. 1229

Frage der Dringlichkeit:

31 2013/151

Dringliche parlamentarische Initiative von Christoph

Buser und Daniel Münger: Gesetz über den Vollzug

des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit sowie

die Einsetzung der tripartiten Kommission

Landratspräsident Jürg Degen (SP) geht zur Behandlungder eingegangenen dringlichen Vorstösse über. Zum er-sten Vorstoss: Laut §36, Ziffer 2 des Landratgesetzes wirddie parlamentarische Initiative «zur Vorberatung an eineKommission überwiesen, wenn sie von der Mehrheit deranwesenden Ratsmitglieder vorläufig unterstützt wird.»Eine Diskussion soll nun über eine mögliche Überweisungentscheiden.

Daniel Münger (SP): Es wurde bereits am Morgen ausge-führt, um was es geht. Die Regierung hat ihr Einverständ-nis erklärt, dass die Vorlage an die VGK überwiesen wird.Die VGK hat mit der Unterstützung der Initiative zum Aus-druck gebracht, dass sie das Geschäft so schnell als mög-lich behandeln möchte. Er macht dem Rat beliebt, dassdie vorliegende Initiative entsprechend weitergeleitet wird.

://: Der Landrat überweist die parlamentarische Initiativemit 71:0 bei 4 Enthaltungen an die Volkswirtschafts-und Gesundheitskommission.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.05]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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32 2013/152

Dringliche Motion von Klaus Kirchmayr, Grüne Frakti-

on: Sanierung BLPK und die Gemeinden

Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, dass dieses Anliegenaus der Finanzkommission komme. Die Gemeinden sollenan einem Info-Anlass die Gelegenheit erhalten, Detailskennen zu lernen. Es geht 1. darum, all die Erwägungenaus den 27 Sitzungen in der Personal- und Finanzkom-mission transparent zu machen. Und zum 2. um die Skiz-zierung des Prozesses der Kapitalaufnahme und dassman es den Gemeinden ermöglicht, ihren Bedarf für denFall des Falles anzumelden, damit auch eine Offerte fürdie Finanzierung ausgearbeitet werden kann. Und 3. eineVorinformation aus erster Hand über die Garantievorlage.Wie viele Treffen dafür nötig sind, ist der Regierung zuüberlassen. Wichtig ist eine schnelle Kontaktaufnahme,denn der Planungsprozess der Gemeinden ist bereits amLaufen. Deshalb wäre eine konzertierte Aktion sinnvoll. Erbittet um Überweisung des Anliegens, von dem die Regie-rung signalisiert hat, dass sie am 4. Juni bereits die ersteVeranstaltung machen werde.

Balz Stückelberger (FDP) sagt, dass das Anliegen dring-lich und verständlich ist. Auf der anderen Seite ist es, wiegehört, mit der Sitzung vom 4. Juni bereits erfüllt.

Die FDP möchte im Sinne der Ratsökonomie darum bit-ten, dass die Motion zurückgezogen wird oder sie in einPostulat umzuwandeln und direkt abzuschreiben.

Klaus Kirchmayr (Grüne) verzichtet auf ein Zurückneh-men. Es geht ihm darum, dass aus dem Landrat herausein Signal an die Gemeinden gesendet wird und dass dieexpliziten Aufträge transparent gemacht werden. Es fälltniemandem einen Zacken aus der Krone, dies zu doku-mentieren.

Aus Sicht der SP gibt es punkto Kommunikation eine

Bring- und eine Holschuld, führt Mirjam Würth (SP) aus.Im Moment geht es um die Bringschuld. Die Regierungmuss dringend mit den Gemeinden reden. Man hat sehenkönnen was passiert, wenn sie das nicht tut – nun gibt eseine Gemeindeinitiative, ein Referendum steht im Raum.Sie empfiehlt, ein klares Zeichen an die Gemeinden zusenden, dass ihre Anliegen gehört wurden.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) stellt fest, dass esmehrere Veranstaltungen mit BLPK und den angeschlos-senen Arbeitgebern (und somit auch mit den Gemeinden)gegeben hat. Man hat dabei nicht mit jeder einzelnenGemeinde geredet, hingegen mehrmals intensiv mit demVerband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG). DieRegierung hat sich in keiner Weise um die Gemeindenfoutiert.

://: Der Landrat überweist die Motion mit 56:4 bei 19 Ent-haltungen.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.10]

Landratspräsident Jürg Degen (SP) lässt über den Antragvon Balz Stückelberger über die gleichzeitige Abschrei-bung des Vorstosses abstimmen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) ist sich nicht sicher, ob maneine Motion gleichzeitig abschreiben kann. Eigentlichsollte man etwas erst dann abschreiben, wenn es passiertist. Der 4. Juni kommt zwar bald, aber er ist noch nichtvorbei.

Das sei zwar richtig, sagt Balz Stückelberger (FDP).Dennoch plädiert er im Sinne der Ratsökonomie für Ab-schreiben. Das Anliegen ist, wie gehört, erfüllt. Ein Zei-chen wurde gesetzt. Damit lässt sich wenigstens ein Trak-tandum bei der nächsten Sitzung sparen.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) meint, dass dies öko-nomisch nichts ändere. Wird es jetzt stehen gelassen undes wird erfüllt, ist es ebenso erledigt. Er schlägt vor, dasAnliegen stehen zu lassen. Man kann nicht etwas ab-schreiben, das noch gar nicht stattgefunden hat. Ausser-dem muss man es nicht noch einmal traktandieren.

(Widerspruch im Saal. Es lasse sich zumindest sammel-

mässig abschreiben, wirft Klaus Kirchmayr (Grüne) ein)

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 1219

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\archiv\2013\lr_2013-05-16_ptk_.wpd – [12.02]

://: Der Landrat lehnt den Antrag auf gleichzeitiges Ab-schreiben der Motion mit 32:44 bei 4 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.13]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 1230

Fortsetzung

4 2012/176

Berichte des Regierungsrates vom 19. Juni 2012 und

der Personalkommission vom 11. April 2013 und Mit-

bericht der Finanzkommission vom 11. April 2011:

BLPK-Reform; 2. Lesung

Landratspräsident Jürg Degen (SP) ruft in Erinnerung,dass man noch mitten in der Diskussion um den Antragvon Urs-Peter Moos stehe, wonach gemäss § 30 b derKantonsverfassung die obligatorische Volksabstimmungdurchgeführt werden soll.

Es sei ausgeführt worden, dass der Abstimmungstermin

erst im Herbst stattfinden soll, sagt Siro Imber (FDP). Esbestehe aber die Möglichkeit, es auf den 30. Juni anzuset-zen. Dies wäre noch fristgerecht und zudem der hypo-thetische Termin eines zweiten Wahlgangs. Es liegt in derKompetenz des Regierungsrats zu entscheiden, wann dieAbstimmung angesetzt wird.

Urs-Peter Moos (Freie Wähler) möchte wissen, ob diesein Meinungswandel der FDP-Fraktion sei. Er würde dassehr begrüssen. Der Regierungsrat ist zuständig, wieerwähnt. In der Verordnung zum Gesetz der politischenRechte ist eine Frist von 12 Wochen vorgesehen. Daswäre ein ehrgeiziger Zeitplan, der auch Angriffsflächebieten würde für eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde.Abstimmungstermin Anfang bis Mitte August wäre sichermachbar. Der 30. Juni scheint ihm unseriös.

Ruedi Brassel (SP) sagt, dass der Landrat allenfallsWünsche vorbringen kann. Die Regierung ist gut beraten,den Abstimmungstermin so anzusetzen, dass eine ver-nünftige Vorbereitung möglich ist, ohne sich dem Vorwurfauszusetzen, man wolle das Geschäft durchschmuggeln.Eine beförderliche Behandlung ist aber sicher angesagt.Die SP unterstützt deshalb den Antrag Moos.

Marc Bürgi (BDP) betont, dass die BDP/glp-Fraktion denMoos-Vorstoss unterstützt. Zu Siro Imber: Die Abstim-mungsunterlagen für den 30. Juni sind bereits verschicktworden. Einige haben schon abgestimmt. 30. Juni wäreviel zu früh. Vor September ist nicht realistisch.

Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass die Grünen einemöglichst baldige Abstimmung unterstützen. Er verstehtSiro Imber dahingehend, dass er so schnell wie möglichabstimmen lassen und nicht das Gesetz «stretchen» will.Das ist zu begrüssen. Das heisst, dass die Pensionskas-se unverzüglich ihre Arbeit aufnimmt. Gibt es ein «Nein»wäre das auf Halde gearbeitet. Das ist in Kauf zu nehmen.

Auch deshalb ist eine möglichst schnelle Abstimmungwichtig, um den allfälligen Kollateralschaden so klein wiemöglich zu halten.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) schreitet zur Abstim-mung über den Antrag Moos.

://: Der Landrat stimmt dem Antrag Moos, die Sanierungder BLPK einer obligatorische Volksabstimmung zuunterstellen, mit 47:25 bei 9 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.19]

– Abstimmung BLPK-Gesetz (Fortsetzung)

://: Der Landrat stimmt dem von der Finanz- und der Per-sonalkommission modifizierten Pensionskassenge-setz mit 58:6 bei 17 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.20]

Landratspräsident Jürg Degen (SP) informiert, dass das4/5-Mehr von 65 Stimmen nicht erreicht wurde. Damit istauch der Antrag von Urs-Peter Moos hinfällig. Es kommtso oder so zu einer Volksabstimmung.

– Lesung BLPK-Dekret

§ 1 - 11 kein Wortbegehren§ 12

Gerhard Schafroth (glp) macht seine Ratskolleginnenund -kollegen darauf aufmerksam, dass in der Vorlage derFinanz- und Personalkommission der Beitrag der Arbeit-gebenden von 50:50 auf 60:40 angewachsen ist. Daskönnte ein Thema in der Volksabstimmung werden. Erstellt keinen Antrag, es ist seiner Meinung nach aber hei-kel, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht gleich be-handelt werden wie sonst bei der Sanierung von Pen-sionskassen.

Regula Meschberger (SP) sagt, dass dieser Punkt inbeiden Kommissionen ausführlich diskutiert wurde. Es giltallerdings aufzurechnen, wer was tatsächlich leistet. Ger-hard Schafroth verschweigt die Kostenneutralität der ge-wählten Lösung für den Arbeitgeber. Es hat dazu gleich-zeitig eine Verschiebung bei der Besitzstandsregelunggegeben. Bei der zukünftigen Argumentation für dieVolksabstimmung ist darauf zu achten, dass alle Seitenbeleuchtet werden und nicht nur ein Argument heraus-gegriffen wird, das nicht hält, was es verspricht.

Rolf Richterich (FDP) gibt zu bedenken, dass man auchdas Beitragsniveau der Arbeitgebenden einfach herunter-fahren könne. Es braucht dazu nicht kostenneutral zusein. Dies entspricht einem der Kritikpunkte der FDP.

Regula Meschberger (SP) sagt, dass es Teil des Ge-samtpakets ist, das die Regierung mit den Sozialpartnernausgehandelt hat und worauf im Rahmen der Vernehm-lassung Einfluss genommen wurde. Beginnt man an ei-nem Ort zu schrauben, muss das ganze Paket nochmalsneu gebündelt werden. Das ist nun mal eine Folge sozial-partnerschaftlichen Handelns.

§§ 13-18 kein Wortbegehren

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 20131220

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\archiv\2013\lr_2013-05-16_ptk_.wpd – [12.02]

§ 19

Gerhard Schafroth (glp) weist darauf hin, dass in derRegierungsvorlage nichts darüber steht, wie lange dieArbeitnehmerbeiträge zu entrichten sind, weil diese auf 40Jahre ausgerichtet war. In der aktuellen Vorlage ist es auf20 Jahre limitiert worden. Gibt es dazu einen Beschlussaus Personal- oder Finanzkommission?

Regula Meschberger (SP) sagt, dass dies im Zusam-menhang mit der Neuregelung der Finanzierung ein Teilwar. Es gibt einen Beschluss.

Gerhard Schafroth (glp) sagt, dass der Experte PatrickSpuhler über einen Beschluss nichts wusste. Er bekamdie Mitteilung, dass es gar keinen Beschluss gab. Es hatihn deswegen verwundert, dass die FKD dies von sichaus geändert hat. Er stellt keinen Antrag, sondern machtseine lieben Kollegen von FDP und SVP darauf aufmerk-sam, dass in der Volksabstimmung sie vertreten dürfen,warum die Arbeitnehmerbeiträge halbiert worden sind. EinHinweis an Regula Meschberger: Es gibt ein Gesamtpa-ket. Darin ist wesentlich, dass das Pensionierungsaltervon 64 auf 65 Jahre angehoben ist. Dies ist eine zusätzli-che Belastung. Hat man schon darüber nachgedacht,dass durch die Steigerung der Lebenserwartung die Leuteviel mehr Rentenanspruch haben, als sie je eingezahlthaben? Und dass diese Guthaben im Rahmen der Ver-handlungen nie zum Thema gemacht worden sind?

Regula Meschberger (SP) findet es nicht fair, wenn nachder ganzen Arbeit Vorwürfe an die Kommissionen imRaum stehen, sie hätten ihre Arbeit nicht seriös gemacht.Die gestiegene Lebenserwartung ist ein Teil der neuentechnischen Grundlagen und war auch in der Kommissionthematisiert worden.

§§ 20-28 kein Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem BLPK-Dekret mit 63:7 bei 9Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.28]

Landratspräsident Jürg Degen (SP) lässt nun noch überdie Abschreibung der drei Postulate 2003/080, 2005/317und 2009/091 abstimmen.

://: Der Landrat stimmt der Abschreibung der drei Postu-late stillschweigend zu.

Der letzte Antrag betrifft jenen der FIK, den Regierungsrataufzufordern, eine Strategie für die Abtragung der aus-serhalb der Defizitbremse stehenden Schuld auszuarbei-ten und diese dem Landrat vorzulegen.

://: Der Landrat überweist den FIK-Antrag still-schweigend.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) sagt, dass das alsJahrhundert-Geschäft betitelte Geschäft nun vorläufigfertig ist. Es wird den Rat aber noch in Zukunft weiterbeschäftigen.

Beilage 1 (Gesetz und Dekret)

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 1231

5 2012/312

Berichte des Regierungsrates vom 23. Oktober 2012

und der Personalkommission vom 1. Februar 2013

sowie 26. April 2013: Änderung des Gesetzes über die

Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-

ter des Kantons (Personalgesetz) und des Dekrets

zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Per-

sonalpolitik und -strategie des Kantons Basel-Land-

schaft; 2. Lesung

Regula Meschberger (SP) informiert, dass es sich um dieWiederaufnahme des Geschäfts handelt, nachdem eszuvor von der Traktandenliste des Landrats genommenwurde. Die erste Lesung brachte keine Änderungen. Da-nach hat sich das Kantonsgericht zum Thema «Weisungs-recht»gemeldet. Die Kommission baute darauf hin eineExtraschlaufe ein, wie das auch im Zusatzbericht zu lesensteht. Die Personalkommission gibt darin ihrer MeinungAusdruck, das Weisungsrecht sei wie beschlossen auf-recht zu erhalten. Es ist kein Eingriff in die Gewaltentei-lung. Es wird aber die Wichtigkeit betont, dass bei Wei-sungen das institutionalisierte Mitberichtsverfahren auchtatsächlich funktioniert. Es gibt somit keine Änderungs-anträge für die zweite Lesung.

://: Der Landrat stimmt in der zweiten Lesung dem Perso-nalgesetz mit 72:0 Stimmen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.32]

– Lesung Dekret:

§ 4, Abs. 3 kein Wortbegehren§ 12, Abs. 3 kein Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem Personaldekret mit 69:0Stimmen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.33]

– Abschreibung Motion 2009/085

://: Der Landrat stimmt der Abschreibung der Motion2009/085 von Isaac Reber stillschweigend zu.

Beilage 2 (Gesetz und Dekret)

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Page 21: 789 - baselland.ch file1202 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\archiv\2013\lr_2013-05-16_ptk_.wpd – [10.10.01] Abwesend Vormittag:

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 1221

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\archiv\2013\lr_2013-05-16_ptk_.wpd – [12.02]

Nr. 1232

6 2012/315

Berichte des Regierungsrates vom 30. Oktober 2012

und der Finanzkommission vom 11. April 2013: Ände-

rung von § 15a des Finanzausgleichsgesetzes auf-

grund der Verhandlungen mit den Gemeinden; 1. Le-

sung

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt den Bericht derFinanzkommission zur Gesetzesänderung des Finanzaus-gleichsgesetzes vor. Die hier zur Debatte stehende Vorla-ge 2012/315 basiert auf einem Landratsbeschluss vom10. Februar 2011 im Zusammenhang mit der Übernahmeder Sekundarschulbauten durch den Kanton. Damals hatder Landrat auch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) ge-ändert und einen zusätzlichen § 15a eingefügt. Dieserverpflichtet die Gemeinden zu Kompensationszahlungenvon einmalig 5.59 Mio. Franken im Jahr 2011 und danachjährlich 13.4 Mio. Franken.

Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden(VBLG) forderte vom Landrat die Zurückweisung der Zah-lung. Diesem Begehren ist der Landrat nicht gefolgt. Erhat aber den Regierungsrat beauftragt, den neu beschlos-senen § 15a des FAG mit den Gemeinden nochmals zuverhandeln und dem Landrat innerhalb eines Jahres eineVorlage zu unterbreiten. Am 24. Mai 2012 hat der Landratdie Verhandlungsfrist um ein Jahr verlängert.

Die Verhandlungen führten nach acht Sitzungen zumErgebnis, dass der ursprünglich festgelegte Betrag redu-ziert werden soll. Es wurden darum verschiedene Neube-rechnungen vorgenommen. So die Zahlenbasis der Schü-lerzahlen, die Vervollständigung der Kompensation imZusammenhang mit der Lastenverschiebung zwischenKanton und Gemeinden, eine Abrundung wegen sinken-der Schülerzahlen und zuletzt eine Reduktion aufgrundder Revision des Einführungsgesetzes ZGB über Kinder-und Erwachsenenschutzrecht, das während der laufendenVerhandlungen mit den Gemeinden der Landrat am 8.März 2012 den § 15a Absatz 1 FAG um Buchstabe c er-weitert hat. Die ursprünglich festgelegte Kompensations-zahlung reduziert sich von 13.41 Millionen auf neu 7.55Millionen Franken ab 1.1.2013.

Die rückwirkende Anpassung vom 1. August 2011 hatinklusive Zins eine kantonale Rückzahlung von 6.25 Mio.Franken für 2011 und 2012 zur Folge. Im Bereich Musik-schulbauten erfolgt keine Kompensation. Mit diesem Ver-handlungsergebnis sind alle in der Vergangenheit umge-setzten Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Ge-meinden kompensiert und das Kapitel «Übernahme derSekundarschulbauten» hoffentlich abgeschlossen. Eserfolgt quasi eine Nullstellung.

Die Finanzkommission ist auf die Vorlage unbestritteneingetreten und hat der Änderung mit 13:0 Stimmen ein-stimmig gemäss unverändertem Gesetzesentwurf zuge-stimmt.

Dieter Epple (SVP) verdankt im Namen der SVP die guteund klare Vorlage. Sie stimmt der Änderung des Finanz-haushaltsgesetzes zu.

Peter Küng (SP) sagt, dass dies die letzte Pendenz nachder Revision des Bildungsgesetzes ist. Nun kann manendlich aufräumen. Gemäss Vorlage sind die gegenseiti-gen finanziellen Ansprüche auf Null gestellt. Es stehen

aber bereits wieder zwei grosse Geschäfte betreffendFinanzhaushaltsgesetz auf der Traktandenliste. Er denktdabei an die neue Pflegefinanzierung, die es zu regelngilt, sowie die Übernahme des sechsten Schuljahresdurch die Gemeinden. Eine Bemerkung kann er sich nichtverklemmen: Er hat das Gefühl, dass die Gemeindenauch in diesem Geschäft – und nicht nur bei derBLPK-Reform – gut verhandelt hätten. Die SP-Fraktionunterstützt die Änderung.

Michael Herrmann (FDP) begrüsst im Namen der FDPdie Änderung. Die Zusatzschlaufe hat sich gelohnt. Ins-besondere ist positiv zu vermerken, dass die Altlasten ausdem Weg geräumt werden konnten.

Alain Tüscher (EVP) gibt die Unterstützung durch dieCVP/EVP-Fraktion bekannt.

Für Lotti Stokar (Grüne) ist gut, dass man einen Schrittweitergekommen ist. Es stehen aber, worauf Peter Küngschon hingewiesen hat, die nächsten Diskussionen nochan. Zur Gemeindeinitiative bezüglich der Pensionskasseist ihr wichtig hinzuweisen, dass hier auch noch weitereVerhandlungen anstehen. Es kann nicht sein, dass derKanton den Gemeinden alles bezahlt. Dies ist auch dieklare Haltung des VBLG: Es gilt genau hinzuschauen, werwelche Aufgaben hat und wie die Verteilung der Steuer-mittel aussieht.

– 1. Lesung

§ 15 a, Abs. 1 C und Abs. 1 kein Wortbegehrenbis

://: Damit ist die erste Lesung beendet.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 1233

7 2013/067

Berichte des Regierungsrates vom 5. März 2013 und

der Finanzkommission vom 8. März 2013: Änderung

des Sozialhilfegesetzes; 1. Lesung

Marc Joset (SP) bedankt sich vorweg bei FIK-VizeHans-Jürgen Ringgenberg für die sehr gute Vertretungwährend seiner dreimonatigen Abwesenheit. Er hat indieser Zeit einige Geschäfte über die Bühne gebracht. EinDank geht auch an das Ersatzmitglied Peter Küng. Er waran jeder Sitzung dabei, ebenso wie Andreas Bammatter inder Bildungskommission.

Gemäss geltendem Recht muss das Sozialamt beijedem Fall abklären, ob die nahen Verwandten Unterstüt-zung bieten können. Mit der vorliegenden Änderung desSozialhilfegesetzes soll diese Praxis geändert werden:Die Verwandtenunterstützungspflicht würde nicht mehrdurchgesetzt. Bei der Alters- und Jugendhilfe wird schonseit längerem darauf verzichtet. Die Verwandtenunterstüt-zungspflicht brachte bis vor einigen Jahren namhafte Be-träge ein. Im Jahr 2007 setzte das Bundesgericht aber dieEinkommens- und Vermögensgrenzen für die Unterstüt-

Page 22: 789 - baselland.ch file1202 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\archiv\2013\lr_2013-05-16_ptk_.wpd – [10.10.01] Abwesend Vormittag:

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 20131222

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\archiv\2013\lr_2013-05-16_ptk_.wpd – [12.02]

zungspflicht sehr viel höher an. In der Folge waren sehrviele Verwandte nicht mehr unterstützungspflichtig. ImJahr 2012 gab es im Kanton Baselland noch einen ein-zigen Fall. Demgegenüber steht ein riesiger Aufwand, weilnach wie vor alle über 3500 Fälle geprüft werden müssen.Dies ist im Verhältnis zum Ertrag viel zu gross. Daher solldie Verwandtenunterstützungspflicht im Bereich der So-zialhilfe nun auch gestrichen werden.

Mit der Streichung wird gleichzeitig auch eine Un-gleichbehandlung beseitigt. Verwandte, welche im Aus-land leben, können kaum belangt werden. Im Amt für So-zialhilfe werden personelle Ressourcen frei, die anderwei-tig dringend benötigt werden (ca. eine halbe Stelle).

Das Eintreten auf die Vorlage war in der Kommissionunbestritten. In der Detailberatung wurden u.a. präzisiert,dass Einzelpersonen nach wie vor gemäss ZGB ihre Ver-wandten auf Unterstützung einklagen können.

Die Finanzkommission beantragt einstimmig, mit 13zu 0 Stimmen, der Änderung des Sozialhilfegesetzes ge-mäss unverändertem Entwurf zuzustimmen.

Die SVP tritt auf die erste Lesung ein und stimmt der Vor-

lage zu, gibt Roman Klauser (SVP) bekannt. Sie istgrundsätzlich der gleichen Meinung wie die Finanzkom-mission. Die Erhöhung der Summe auf 120'000 Frankenbei Einzelpersonen und dem Vermögen von 250'000 (undbei bar von 180'000 auf 500'000 Franken) ist so hoch,dass man davon ausgehen muss, dass es nicht sehr vieleLeute betreffen wird. Dass man die 3500 Überprüfungenaus diesem Grund nicht mehr vornehmen muss, ist nahe-liegend.

Ruedi Brassel (SP) sagt, dass auch die SP der Vorlagezustimmt. Es macht keinen Sinn, 3500 Fälle zu überprü-fen, um einen einzigen zu finden, bei dem noch eine Zah-lung fällig ist. Hier ist eine Revision am Platz, die damitvorgenommen wird.

Monica Gschwind (FDP) gibt die Zustimmung der FDPbekannt. Alle guten Gründe dafür sind bereits gehört wor-den. Es geht auch darum, dass die schweizerische unddie ausländische Bevölkerung gleichbehandelt wird.

Alain Tüscher (EVP) macht deutl ich, dass dieCVP/EVP-Fraktion einstimmig hinter der Änderung steht.Er bedankt in ihrem Namen bei Ruedi Schaffner und DaniSchwörer für die gute Begleitung während der Bespre-chung des Geschäfts in der Kommission.

Lotti Stokar (Grüne) unterstützt zusammen mit ihrer Frak-tion die Vorlage.

– 1. Lesung

§ 5, Abs. 1 und 2 kein Wortbegehren§ 11, Abs. 2 b kein Wortbegehren§ 33, Titel kein Wortbegehren§ 33, Abs. 2 und 3 kein Wortbegehren

://: Damit ist die erste Lesung beendet.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

Nr. 1234

8 2012/336

Berichte des Regierungsrates vom 6. November 2012

und der Personalkommission vom 18. April 2013:

Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative

vom 13. Juli 2012 «Für einen effizienten und flexiblen

Staatsapparat»

Regula Meschberger (SP) informiert über die formulierteGesetzesinitiative, die von der Liga der Baselbieter Steu-erzahler eingereicht wurde. Diskutiert wird heute nichtüber den Inhalt der Initiative, sondern nur über derenRechtsgültigkeit. Der Regierungsrat beantragt in seinerVorlage eine Teil-Rechtsungültigkeit, gestützt auf Aus-sagen eines externen Gutachtens. Konkret: Es geht umdie Frage, wer abschliessend zuständig ist für die Rege-lung des Besoldungswesen.

Das Gutachten Poledna/Tschopp kommt zumSchluss, dass auf Basis § 67 der Kantonsverfassung die-se Kompetenz eindeutig dem Landrat zugesprochen ist.Die Initianten gaben ein Gegengutachten in Auftrag. Die-ses schliesst, dass die Kompetenz nicht eindeutig demLandrat zuzuweisen ist. Das Gutachten erklärt den § 67mit verschiedenen Auslegungsverfahren, unter anderemauch mit der sogenannten historischen Methode. Dabeiwird festgestellt, dass eigentlich gar keine Materialen vor-handen sind. Es wird einzig auf ein Artikel des damaligenRegierungsrats Fünfschilling Bezug genommen. Somitlasse sich, so die Argumentation des Gegengutachtens,nicht nachweisen, dass die Kompetenz ursprünglich auchdem Landrat zugestanden werden sollte. Aus diesemGrund hat die PLK Professor Rhinow als ursprünglichenSchöpfer der Kantonsverfassung und ehemaliges Mitglied(und Präsident) des Verfassungsrats zur Anhörung einge-laden. Meschberger selbst war damals dem Verfassungs-rat angehörig. Tatsächlich gibt es keine Materialien in denVerfassungsprotokollen zur Erarbeitung von § 67. Undzwar deshalb, weil er offensichtlich völlig unbestritten war.Es wurde damals bereits eine Ausweitung der Zuständig-keit vorgenommen, denn im alten Verfassungsrat warnoch der Regierungsrat alleine für das Besoldungswesenzuständig. Mit der neuen Verfassung wurde die Zuständig-keit dem Landrat zugewiesen und somit das Demokratie-prinzip erweitert.

Wegen der klar abschliessenden Zuständigkeit wurdein Folge auch die Besoldung im Dekret geregelt – weil derLandrat fürs Dekret alleine zuständig ist. Wäre es im Ge-setz geregelt, hätte das Volk das Sagen. Dies ist es, wasdie Initianten mit der Aufnahme von den das Besoldungs-wesen betreffenden Bestimmungen in § 30 des Personal-gesetzes verlangen. In der Meinung von René Rhinow wieauch der Mehrheit der Kommission wäre dies aber eineklare Verletzung des Verfassungsrechts.

Dabei stellt sich die Frage nach der Offensichtlichkeitder Rechtswidrigkeit. Die Mehrheit der Kommission ist derMeinung, dass es offensichtlich ist; es ist den Initiantenzuzumuten, dass sie Gesetz und Verfassung deutlichlesen. Die Formulierung von § 67 ist klar. Eine Minderheitwar aber der Meinung, dass bei einer Unklarheit über dieRechtswidrigkeit im Sinne des Volksrechts die Initiativeunverändert zur Abstimmung zu bringen sei. Es gab zu-dem zwei Enthaltungen.

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Die Mehrheit der PLK beantragt, die Initiative als teil-rechtsungültig zu erklären. Der Rest wäre rechtsgültig.Der Beschluss wurde mit 4:2 Stimmen bei 2 Enthaltungengefasst.

Oskar Kämpfer (SVP) möchte nicht darauf eingehen,inwiefern mit einem Entscheid über eine Teilrechtsungül-tigkeit die Initiative als Ganzes tangiert wäre. Seiner Mei-nung nach macht es mehr Sinn zu zeigen, was im Pro-zess per se abgelaufen ist. Es gibt eine Initiative, die vonder Regierung als teilrechtsungültig erklärt worden ist.Und es gibt Gegenmeinungen. Es wurde weiter ProfessorRhinow eingeladen, der die Meinung der Verfassungs-geber wiedergegeben hat. Leider ist damit die Meinungderjenigen nicht abgebildet, die damals über die Verfas-sung abgestimmt hatten – das Volk. Das Volk hatte dasvielleicht so verstanden, wie es im Gegengutachten vonProfessor Abegg dargelegt wurde. Bestehen Zweifel, wärees richtig, wie schon bei der BLPK den Souverän ent-scheiden zu lassen. Die SVP wird grossmehrheitlich füreine Vollgültigkeit der Initiative stimmen.

Mirjam Würth (SP) ist zusammen mit der SP der Mei-nung, dass eine Teilrechtsungültigkeit besteht. Es gibtzwei Juristen und mindestens zwei widersprechende Mei-nungen. Der dritte Jurist war damals bei der Ausarbeitungder Verfassung dabei. Seiner Ansicht nach ist es damalsdarum gegangen, das Besoldungswesen vom Regie-rungsrat weg in die Kompetenz des Landrats zu geben.Es gibt keinerlei Unterlagen dazu, dass man es gegen dasVolk abgewogen hätte. Versucht man das nun im Gesetzzu ändern, wird der Verfassung widersprochen. Denn einuntergeordnetes Recht kann kein übergeordnetes Rechtbrechen. In der Verfassung sind die verschiedenen Rech-te und Zuständigkeiten festgehalten. Dies lässt sich nurdurch eine Verfassungsinitiative ändern. Es gehört zumDemokratieprinzip, dass man verschiedene Player hat:Volk, Parlament, Regierungsrat.

Balz Stückelberger (FDP) schickt voraus, dass dieFDP-Fraktion immerhin zu einem Drittel aus Juristen be-stehe. Die Initiative mag für viele im Saal inhaltlich nichtauf Gegenliebe stossen. Dennoch ist es wichtig, dassman das Inhaltliche klar vom Rechtlichen trennt. Auf dereinen Seite gibt es eine Kantonsverfassungsbestimmung,die dem Landrat die Besoldung des Staatspersonals zu-gesteht. Auf der anderen Seite gibt es eine Gesetzes-initiative, die dem Personalgesetz neue Besoldungsbe-stimmungen hinzufügen möchte. Frage ist einzig, wie dieBestimmung der Kantonsverfassung auszulegen ist. Istabschliessend und ausschliesslich der Landrat für dieBesoldung zuständig? Dann wäre das Volk ausgeschlos-sen. Oder handelt es sich um die Delegation einer Ver-waltungsaufgabe an den Landrat, was das Volk nicht aus-schliesst? Es gibt verschiedene Möglichkeiten einer Aus-legung von solchen Bestimmungen. Es gilt zur Kenntniszu nehmen, dass die verschiedenen Varianten zu unter-schiedlichen Ergebnissen führen. Damit ist die Offensicht-lichkeit, die es für eine Teilungültigkeitserklärung bräuch-te, klar nicht gegeben. Es ist die Kantonsverfassung, dievorschreibt, dass ein solcher Schritt nur erfolgen darf,wenn es klar und offensichtlich ist. Es ist auch die kon-stante Rechtsprechung des Bundesgerichts, dass man imUmgang mit dem Volksrecht äusserst zurückhaltend seinsoll. Das Parlament sollte nicht leichtfertig Gericht spielen

und die Verfassungsauslegung selber vornehmen.Interessant ist zudem, dass das Personalgesetz 1997

dem Volk unterbreitet wurde. Damals liess man das Volkmitreden. Und nun wird das mit dem Pensionskassenge-setz – das Besoldungsfragen regelt – ebenfalls getan. DerVotant bittet den Rat, konsistent zu sein und den Antragder Personalkommission abzulehnen. Die Initiative istnicht teilungültig.

Beatrice Herwig (CVP) sagt, dass CVP/EVP grossmehr-heitlich der Meinung ist, dass die Gesetzesinitiative imWiderspruch zu § 67 der Verfassung steht. Die Initiativeist teilweise rechtsungültig. Will man etwas ändern, müss-te erst der § 67 geändert werden.

Die Grünen seien sich nicht ganz schlüssig geworden,

sagt Stephan Grossenbacher (Grüne). Es wurde einmalzum Thema Wasser eine Initiative eingebracht, wobeiauch länger debattiert wurde, ob diese rechtsgültig sei.Als Konsequenz werden sich die Grünen grossmehrheit-lich enthalten. Die Initiative hat eine Verfassungsrelevanz,die denjenigen, die sie formuliert hatten, möglicherweisegar nicht bewusst war. Das kann passieren und soll nichtabgestraft werden. Diejenigen, die sie unterschriebenhaben, sollte man auch nicht vor den Kopf stossen, son-dern sie ernst nehmen. Der Regierungsrat möchte, dasssich der Landrat für das «frisieren» der Initiative starkmacht und die Scheitel auf die richtige Seite kämmen. DerVotant persönlich ist der Meinung, dass sich der Landratnicht als Coiffeur betätigen sollte. Es gibt auch andereAnsichten in der Fraktion. Deshalb enthalten sich die Grü-nen grossmehrheitlich.

Hans Furer (glp) hat die Gutachten intensiv studiert (alsJurist). Seine Lebenserfahrung sagt ihm, dass man zujedem Gutachten ein Gegengutachten machen kann. Esist ein Naturgesetz, dass man bei zwei Juristen drei Mei-nungen bekommt. Will man etwas «bodigen», ist das derWeg. Unter juristischen Gesichtspunkten ist das ersteRegierungsgutachten absolut stimmig. Die Teilungültigkeitist sinnvoll begründet. Was ist die Konsequenz – bezogenauf den Coiffeur des vorherigen Votums? Es wird nichtsfrisiert, denn es ist bundesgerichtliche Rechtssprechung,dass bei einer Teilungültigkeit nicht gleich alles als ungül-tig erklärt wird, sondern nur bestimmte Teile. Es ist wie imnormalen Leben. Lässt sich noch etwas retten, rettet manes. Anschliessend ist es den Initianten überlassen, ob sieunter diesem Aspekt die Initiative zurückziehen und aus-bessern wollen oder nicht. Diese Möglichkeit sollte manihnen lassen.

Wird die Teilungültigkeit (absolut gerechtfertigterwei-se) ausgesprochen, lässt sich dies mit einer Verfassungs-beschwerde anfechten. Auch dieser Weg steht ihnenoffen. Nach dieser Schlaufe landet das Begehren wiederim Landrat, worauf sich eine zweite Meinung bilden lässt.Sein Vorschlag ist, dem Antrag der Personalkommissionzu folgen und zu schauen, welchen Weg die Initianteneinschlagen wollen. Der Landrat kann sich zurücklehnenanstatt Richter zu spielen. Denn über die rechtliche Frage– und das Gutachten ist eine Glaubenssache – kann derLandrat nicht richten.

Christoph Buser (FDP) möchte der CVP und Hans Furrerantworten. Die Kernfrage ist: Ist es eine AbgrenzungLandrat gegen Regierung oder Landrat gegen Volk? Er

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kann die Argumentation nachvollziehen. Die zentrale Aus-sage ist: Will man dem Landrat mehr zugestehen, mussdies via Verfassung gemacht werden. Im gleichen § 67heisst es in Abschnitt 2 aber:

«Weitere Zuständigkeiten können dem Landrat durch Gesetzeingeräumt werden.»

Dort stimmt die Argumentation dann nicht mehr. Sonsthätte es heissen müssen, dass weitere Zuständigkeiteneiner Verfassungsänderung bedürfen. Es gab schon meh-rere Abstimmungen: 1979 über die Verfassung, jetzt überdie Pensionskasse (inklusive Besoldungs- und Ruhege-hälter). Weiter ist die Offensichtlichkeit aufgrund der di-vergierenden Meinungen der Gutachter nicht gegeben.Der Rat ist in der Pflicht, die Initiative passieren zu lassen,was nichts anderes heisst, als dass das Geschäft in dieparlamentarische Debatte Eingang findet. Stellt man dortfest, dass es nicht geht, kann ein Gegenvorschlag auf dieBeine gestellt werden. Aber hier wird auf Basis von «Be-hauptungen» argumentiert – belegt ist die Sache nochnicht, nur weil man in der Historie nichts gefunden hat,das diesen Fall erlaubt, denn damit hat man auch nichtsgefunden, das ihn verbietet. Der Votant empfiehlt deshalbdie Ablehnung der Teilungültigkeitserklärung.

Siro Imber (FDP) sagt, dass es um die Offensichtlichkeitgehe. Die Initiative mag rechtsungültig sein, aber sie darfnur für ungültig erklärt werden, wenn sie das offensichtlichist. Der Landrat hat im Jahr am 14. Mai 2009 (2008/188)zuletzt wegen der Chemiemülldeponien-Totalsanierung inMuttenz über eine Rechtsungültigkeit entschieden. Dortwurde festgehalten, dass es sehr offensichtlich sein muss.Wird aber, wie im vorliegenden Fall, gesagt, «es könntesein, dass…» – dann ist das nicht offensichtlich und damitnicht ungültig. Diese Praxis hat der Landrat damals be-stätigt.

Ruedi Brassel (SP) gibt zu bedenken: wenn eine solcheformulierte Gesetzesinitiative Bestimmungen enthält, dieder Verfassung widersprechen, scheint ihm die Offen-sichtlichkeit gegeben. Man müsste das richtige Mittel an-wenden: in diesem Fall ein Ansetzen auf Verfassungs-stufe. Man kann doch keine Initiative als rechtsgültig er-klären, die eine Verfassungsänderung zur Voraussetzunghat. Sonst wird die Verfassungsgemässheit aller zu ver-abschiedenden Gesetze torpediert. Das kann nicht imSinne der Legislative sein. Es ist zwingend, eine klareLinie zu ziehen, unabhängig vom Inhalt der Initiative. Esbesteht die Möglichkeit, eine Verfassungsinitiative zu er-greifen – übrigens auch kombiniert mit der gleichzeitigenLancierung einer Initiative für Verfassungsänderung undeiner formulierten Gesetzesinitiative.

Dominik Straumann (SVP) meldet sich als Nicht-Jurist zuWort. Es verwundert ihn, dass die Offensichtlichkeit zwi-schen Juristen doch nicht so offensichtlich ist. Als Laiebetrachtet ist es dann für ihn auch nicht offensichtlich,warum man über das Pensionskassengesetz abstimmenlässt, und dieses hier abgelehnt werden soll. Und warumsich der Landrat gegenüber dem Volk Recht aneignenkönnen soll, obwohl das nicht explizit geschrieben steht.In anderen Verfassungen ist dies explizit festgehalten. Dadiese Klarheit in der Baselbieter Verfassung nicht gege-ben ist, lässt dies einen Interpretationsspielraum undmacht die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit fragwür-dig. Ihn überzeugen die Argumente auf jeden Fall nicht.Die Initiative soll vors Volk. Es wird ja noch «verrückter»:

Verlangt man das gleiche Anliegen via parlamentarischeInitiative, ist der Landrat zuständig. Würde dann, nachBeratung und Änderung im Rat, eine Vierfünftelmehrheitnicht erreicht, hätte am Ende dann doch wieder das Volkdas letzte Wort. Er versteht deshalb nicht, warum man esnicht gleich dem Volk zum Beschluss vorlegt. Er sieht aufjeden Fall im § 67 keine abschliessende Zuständigkeitbeim Landrat.

Hans Furer (glp) weist darauf hin, was passieren würde,wenn die Initiative vors Volk käme: Die Bestimmungenkämen direkt ins Gesetz, das als Grundlage für weitereBeschlüsse dienen würde. Daraus folgten unter Umstän-den genau jene Gerichtsprozesse mit Verweis auf die hierfestgestellte Verfassungswidrigkeit, die man eigentlichvermeiden wollte. Wird die Verfassungswidrigkeit vomGericht bestätigt, hat das Volk vergebens darüber abge-stimmt. Es ist dies der schlechtere Weg als jener der Tei-lungültigkeitserklärung. Man kann unterschiedlicher Auf-fassung sein, aber das vorliegende Gutachten ist seriös.

Siro Imber (FDP) sagt, dass im Kanton Basel-LandschaftVerfassungsgeber und Gesetzgeber derselbe ist. DerUnterschied ist einzig, dass die Verfassung durch dieBundesversammlung gewährleistet werden muss. Daskommt aus einer Zeit, in der die Bundesverfassung selbernoch keinen Grundrechtskatalog hatte und die Kantonediese sicherzustellen hatten. Diese Argumentation lässtsich noch aus der Diskussion um die Chemiemülldepo-nien beobachten. Der Begriff der Offensichtlichkeit soll vorallem die Grundrechte schützen. Man sieht vor allem denFormalismus hinter der Frage: man versucht mit formalisti-schen Argumenten das Anliegen abzuwürgen, ohne dasses offensichtlich rechtsungültig ist. Obwohl man etwas nurbei offensichtlicher Rechtsungültigkeit als ungültig erklä-ren darf. Das ist es weiss Gott nicht, denn sonst würdeman nicht so ausgiebig darüber diskutieren. In der Debat-te von 2009 beschied das Kantonsgericht, dass etwas fürden durchschnittlichen Landrat offensichtlich rechtsungül-tig sein muss. Muss man sich aber um diverse Gutachterbemühen und zusätzlich den Mitverfasser der Kantons-verfassung anhören und findet man selber keine Materia-lien dazu – dann kann von einer Offensichtlichkeit keineRede sein. Beschliesst man es andersrum, ist es ein Be-schluss gegen die im Landrat bis anhin geltende Praxis,gegen den Tenor des Kantonsgerichts sowie die Verfas-sung. Genau in diesem Fall ist es aber wichtig, dass sievom Bund gewährleistet wird. Geht es aber, wie hier, nurum eine Organisationsanordnung (nicht um den Grund-rechtsschutz des Einzelnen), ist die Gewährleistung durchden Bund nur von zweiter Bedeutung – und nicht im Sinneder altrechtlichen Gewährleistung eines Grundrechts-schutzes.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) stellt als durch-schnittlicher Landrat fest, dass man sich nun mitten ineiner Kommissionsberatung befindet. Er bittet die sechsanstehenden Sprecher, sich kurz zu halten, denn die Mei-nungen scheinen ziemlich gemacht.

Daniel Münger (SP) möchte etwas auf den Punkt brin-gen, damit man nicht Birnen mit Äpfeln vergleicht. Es gehtum eine formulierte Gesetzesinitiative. Bei der Chemie-mülldeponie ging es um eine nicht-formulierte Gesetzes-initiative. Dort gab es noch korrektive Möglichkeiten, die

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es im vorliegenden Fall nicht gibt. Deshalb ist man gutberaten, sie als teilrechtsungültig zu erklären.

Ruedi Brassel (SP) weist auf das Votum von Siro Imberhin, der gesagt hat, dass Verfassungs- und Gesetzgeberder gleiche sei. Dies ist nicht ganz richtig. Natürlich ist einGesetz letztlich auch durch das Volk abgesichert. Aber:die Verfassung gibt Leitlinien vor. Der Souverän hat dasletzte Wort. Macht man nun eine Gesetzesänderung, istnicht zwingend, dass auf dieser Ebene das Volk mitredenmuss. Das heisst in Bezug auf die Wahrung der Volks-rechte: Die Verfassung, die zwingend vom Volk verab-schiedet werden muss, hat einen höheren Stellenwert undes darf darum nicht sein, dass ein Gesetz der Verfassungwiderspricht. Man kann es nicht unterschiedlich in Gesetzund Verfassung regeln. Es gilt, einen richtigen Weg ein-zuhalten, sonst verludert das Recht.

Rolf Richterich (FDP) sagt an die Adresse von HansFurer, dass der Gesetzgeber immer das Risiko hat, dassdie Gesetze nicht mit einer Norm konform sind. Es gibtkeine abstrakte Normenprüfung in der Schweiz. Mögli-cherweise gibt es auch einen Rekurs beim heute verab-schiedeten BLPK-Gesetz. Who knows. Dieses Risikomuss man so oder so in Kauf nehmen. Für Richterspielegibt es eine andere Ebene als der Landrat. Es braucht nureiner der Unterlegenen vor Gericht zu gehen, dann wirdsich herausstellen, was richtig ist. Mit diesem Wider-spruch und Risiko muss ein Gesetzgeber leben können,sonst ist man im falschen Job.

Dominik Straumann (SVP) fragt, ob nun der Inhalt derInitiative und die Gesetzesänderung rechtswidrig ist odernur das Vorgehen. Das ist ihm nicht mehr ganz klar. Istder Text, der im Personalgesetz geändert wird, rechtswid-rig, wird ein Gesetz eingeführt, das nicht stattfinden darf.Oder ist es der Vorgang der Inkraftsetzung dieses Ge-setzes? Aber: die Rechtswidrigkeit, die dann in Kraft ge-setzt worden ist, ist durch das Volk gemacht worden. Unddas Volk setzt auch die Verfassung in Kraft. Hier verstehter das Ganze nicht mehr. Die Offensichtlichkeit ist aufjeden Fall nicht gegeben. Wenn das Volk nun zustimmtund dann eine gesetzeswidrige Lage entsteht, dann müss-ten die Bestimmungen im Personalgesetz rechtswidrigsein – und nicht der Vorgang, wie die Initiative entstandenist.

Regula Meschberger (SP) möchte das Thema Konsis-tenz aufgreifen. Es wurde darauf hingewiesen, dass esbereits Abstimmungen gegeben habe über Personalge-setz und nun über die BLPK-Reform: Bei der Personalge-setzabstimmung ging es nicht um die Besoldung, denndas ist im Dekret geregelt. Das Volk hat darüber nie abge-stimmt. Pensionen und Ruhegehälter sind auf Dekrets-ebene geregelt – und sind somit in der abschliessendenZuständigkeit des Landrats. Das kommt nicht vors Volk.Diese Argumentation ist nicht stichhaltig. Man tut so, alswäre das zufällig, aber § 67 hat eine klar abschliessendeZuständigkeitsregelung. Er sagt: Besoldung, Pensionenund Ruhegehälter. Folgerichtig hat der Landrat in derVergangenheit all dies auf Dekretsebene geregelt, nichtim Personalgesetz.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) wiederholt seinStatement von letzter Sitzung: Wenn man nicht überzeu-gen kann, muss man wenigstens Verwirrung stiften. Erbedankt sich bei Regula Meschberger für die klärendenWorte. Es handelt sich hier um eine formulierte Gesetzes-initiative, die offensichtlich teilrechtsungültig ist. An SiroImber: Die Regierung muss ein Gutachten erstellen las-sen. Es kann daraus nicht geschlossen werden, dass eineSache deshalb nicht ganz klar wäre. Im Wissen darum,dass es sich um ein politisch heikles Geschäft handelt,hat man dafür den besten Gutachter gefunden. Von derGegenseite kam ein Parteigutachten. Daraufhin zog dieKommission in der Person von René Rhinow einen Ober-gutachter hinzu. Dieser machte klare Aussagen zum Ge-genstand. Man muss auch den VerfassungsgesetzgeberErnst nehmen; die Simmbürger haben nämlich darüberabgestimmt, und nicht nur jene, die die Initiative unter-schrieben haben. § 67 der Kantonsverfassung ist offen-sichtlich klar. Alles, was Abs. 1 über die Zuständigkeitendes Landrats etc. sagt, weist sie als abschliessend aus.Offensichtlich ist auch, dass man nicht mit einem tiefer-wertigen Gesetz ein höherwertiges Recht (Verfassung)abändern kann. Das kann auch von einem Laien begriffenwerden. Es gibt in der Jurisprudenz nun mal Hierarchien:Verfassung, Gesetz, Dekret, Verordnung. Die gleichenSpielregeln gelten auch zwischen Kommunen, Kanton undBund. Es ist offensichtlich, dass es im Kanton, seit Be-stehen dieser Verfassung, eine konstante Praxis der ab-schliessenden Zuständigkeit des Parlaments bei Besol-dungen, Pensionen und Ruhegehälter gibt. René Rhinowhat dies bestätigt.

Die weiteren Zuständigkeiten in Absatz 2 betreffendie, die ausserhalb jener von Absatz 1 per Gesetz einge-räumt werden können. Aber jene in Absatz 1 sind bereitsdurch die Verfassung eingeräumt und lassen sich nichtkorrigieren, ohne dass die Verfassung geändert wird. Dasist offensichtlich für alle, die das (auch ohne Fachaus-bildung) verstehen wollen.

Hans Furer (glp) möchte bezüglich der Höherstufigkeitvon Recht ein Beispiel anführen. Wenn Polizist DominikStraumann eine Busse von 100 Franken ausspricht, musser auf Verlangen einen Gesetzesartikel vorweisen kön-nen, wonach ihm dieses Recht verliehen ist. Widersprichtdieser Gesetzesartikel dem Betrag von 100 Franken, kanner auch die Busse nicht aussprechen. Das ist im vorlie-genden Fall genau gleich. Zum Zweiten: René Rhinowwar zwar Ständerat, aber er ist auch einer der hochange-sehensten Staatsrechtler der Schweiz. Seine Stellung-nahme gab er als Letzterer ab.

Dominik Straumann (SVP) versteht selbstverständlich,wie die gesetzlichen Strukturen funktionieren. Wenn abernamhafte Professoren und Juristen eine andere Sicht anden Tag legen, findet er es unfair, ihnen mangelndeKenntnis der Juristerei vorzuwerfen. Ebenso ist es frag-lich, gerade jene, die das Gegengutachten erstellen lies-sen, als nichtwissend darzustellen. Mit den drei sich zumTeil widersprechenden Gutachten ist es für ihn einfachnicht möglich, eine Offensichtlichkeit zu erkennen. Ur-teilen darüber werden die Gerichte. Erst dann kann mansich darauf verlassen. Als Kantonsangestellter ist er direktbetroffen vom Inhalt, trotzdem findet er das Vorgehennicht richtig.

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Es kann nicht sein, sagt Oskar Kämpfer (SVP), dass dieJuristen einen dauernd in den Senkel stellen. Und immermit dem Wort: offensichtlich. Das gefällt ihm überhauptnicht, denn ganz offensichtlich darf jede und jeder aucheine von der Mehrheit der Juristen abweichende Inter-pretation der Verfassung vornehmen. Speziell dann, wennlaut dem zweiten Absatz von § 67 weitere Zuständigkeitendem Landrat durch Gesetz eingeräumt werden können.Für ihn heisst das, dass es nicht abschliessend und allesandere als klar ist.

Regula Meschberger (SP) möchte nicht als Juristin (diesie auch ist) Stellung nehmen, sondern als Landrätin. Alsdiese hat sie die Pflicht, die Verfassung zu lesen. Wenndort steht: «regelt die vom Kanton ausgerichteten Besol-dungen, Pensionen und Ruhegehälter» und dann einenzweiten Absatz mit weiteren Zuständigkeiten aufmacht,hat die explizite Erwähnung des Ersteren ja einen Grund.Nämlich den, dass dies abschliessend ist. Um das zuerkennen, muss man keine Juristin sein.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) lässt über die beidenAnträge separat abstimmen.

://: Der Landrat stimmt der von der Personalkommissionbeantragte Teilungültigkeitserklärung der Paragrafen6 Abs. 3, 30 Abs. 2+3 sowie 76 b mit 41:30 bei 12Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.31]

://: Der Landrat erklärt die rechtlichen von der formulier-ten Gesetzesinitiative vorgeschlagenen Änderungenmit 80:0 bei 3 Enthaltungen als rechtsgültig.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.32]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 1235

9 2013/097

Berichte des Regierungsrates vom 9. April 2013 und

der Finanzkommission vom 19. April 2013: Geschäfts-

bericht 2012 der Kantonalen Finanzkontrolle Basel-

Landschaft

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert überden Geschäftsbericht der Finanzkontrolle. Sie führte imJahr 2012 insgesamt 51 Prüfungen durch. Diese werdenim vorliegenden Bericht zusammengefasst. Die eigentli-chen Revisionsberichte sind im Laufe des Jahres von derFinanzkommission und der Geschäftsprüfungskommissi-on beraten worden. Die Finanzkommission stützte sich beiihrer Beratung auf die Einschätzungen des Begleitaus-schusses Finanzkontrolle, der sich aus Mitgliedern derFinanzkommission zusammensetzt. Seit 2009 ist die Fi-nanzkontrolle dem Landrat zugeordnet. Das hat sich auchletztes Jahr bewährt; sie ist ein effizientes und unabhängi-ges Instrument des Parlaments. Verdankt wird die Arbeitvon Vorsteher Roland Winter und allen Mitarbeitenden.Die FIK beantragt einstimmig mit 13:0 Stimmen, den Ge-schäftsbericht 2012 zur Kenntnis zu nehmen.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bestätigt als Mitgliedvom Begleitausschuss Finanzkontrolle wie der Finanz-kommission, dass die Finanzkontrolle laufend über ihreTätigkeiten umfassend informiert. Im Geschäftsberichtsind diese zuhanden des Landrats zusammengefasst. Erempfiehlt, dem Bericht zuzustimmen. Dies ist auch imSinne der SVP-Fraktion. Er schliesst sich dem Dank andie Finanzkontrolle an.

Ruedi Brassel (SP) bedankt sich ebenfalls bei der Fi-nanzkontrolle. Die SP empfiehlt die Kenntnisnahme desBerichts. Die Regelung über die neue Aufsicht hat sichbewährt und man freut sich, auf die substanziellen Be-richte auch weiterhin zählen zu können.

Michael Herrmann (FDP) nimmt im Namen seiner Frakti-on den Bericht zur Kenntnis. Die Finanzkontrolle leistet imHintergrund eine wichtige Arbeit. Dies ist sehr wertvoll undverdankenswert. Was die FDP eher etwas beunruhigt, ist,wie unterschiedlich die Direktionen die wichtigen Empfeh-lungen und Aufgaben wahrnehmen bzw. umsetzen. Da-rauf wird man in Zukunft ein Auge werfen.

Alain Tüscher (EVP) bedankt sich bei Roland Winklerund seinem Team für die wertvollen Informationen.CVP/EVP nehmen den Bericht zur Kenntnis und danken.

Die Grünen nehmen den Bericht zur Kenntnis und ver-

danken die konstruktive Arbeit, sagt Klaus Kirchmayr(Grüne). Es gilt auch, den Kollegen vom Begleitausschussfür ihre Aufsichtsarbeit zu danken. Eine Bemerkung zuMichael Herrmann: Der Begleitausschuss hat das Pro-blem erkannt und entsprechend gehandelt. Alle Dienst-stellenleitungen und Direktionen wurden um Einhaltungder Deadlines gebeten. Es wurde auch das Verfahrengestrafft, was passiert, wenn diese nicht eingehalten wer-den. Die Entwicklung wird eng beobachtet. Im überwie-genden Teil der Verwaltung funktioniert es aber sehr gut.

://: Der Landrat nimmt den Geschäftsbericht der Finanz-kontrolle Baselland mit 52:0 Stimmen ohne Enthaltun-gen zur Kenntnis.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.39]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 1236

11 2013/046

Berichte des Regierungsrates vom 5. Februar 2013

und der Finanzkommission vom 30. April 2013: Sam-

melvorlage betreffend 12 Schlussabrechnungen von

Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Oktober

2011 – September 2012;Genehmigung

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, dassmit der Vorlage 12 Abrechnungen über Verpflichtungs-kredite zur Prüfung und Genehmigung an den Landratüberwiesen werden. Zwei Abrechnungen schliessen mitMehrkosten und sechs Abrechnungen mit Minderkostenab. Der Finanzkommission lagen die Detailabrechnungen

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 1227

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vor, in denen die Abweichungen begründet werden. Neuwerden die finanziellen und materiellen Erfüllungsgradeausgewiesen. Die Finanzkommission nimmt mit Genugtu-ung zur Kenntnis, dass damit ihre Forderung erfüllt wurde.Sie beantragt dem Landrat einstimmig, mit 13:0 Stimmen,die Schlussabrechnungen 1 bis 12 zu genehmigen sowiedie beiden fehlenden Kredite im Zusammenhang mit denAbrechnungen 1 und 5 nachträglich zu bewilligen.

Dieter Epple (SVP) gibt bekannt, dass die SVP mit derGenehmigung der Abrechnungen sowie der Mehrkosteneinverstanden ist.

Mirjam Würth (SP) bewilligt namens ihrer Fraktion dieAbrechnungen ebenfalls. Die SP ist sehr zufrieden damit,dass jede Schlussabrechnung nun mit Erfüllungsgraden(sowohl finanziell als auch materiell) versehen ist. Dies istsehr wesentlich, weil es sich sonst kaum beurteilen lässt.

Monica Gschwind (FDP) begrüsst, wie auch die FDP-Fraktion, dass die Erfüllungsgrade ausgewiesen sind. Siebedankt sich bei der BUD für die detaillierten und ausführ-lichen Abrechnungen. Festzustellen ist, dass nur zweiProjekte von den 12 mit Mehrkosten abschliessen. Daslässt sich so auslegen, dass die Kosten sorgfältig über-wacht wurden. Oder aber, dass grössere Reservepolsterin der Kreditvorlage vorhanden waren. Sie geht von derpositiven ersten Auslegung aus, und dass auch mit denPositionen für das Unvorhergesehene sehr umsichtigvorgegangen worden ist. Die FDP genehmigt Abrechnungund Zusatzkredite einstimmig.

CVP/EVP-Fraktion stimmt dem Antrag der Finanzkommis-

sion einstimmig zu, sagt Alain Tüscher (EVP).

Die Grünen nehmen positiv Kenntnis von den Abrechnun-

gen der Verpflichtungskredite, sagt Klaus Kirchmayr(Grüne), und stimmen ebenfalls den Nachtragskreditenzu. Gemäss dem Motto «was länge währt, wird endlichgut» ist nun endlich der materielle Erfüllungsgrad in derRapportierung eingebaut. Dies hat sehr zur Ent-Emotiona-lisierung der Diskussion beigetragen; er erinnert sich,dass das Geschäft in der Vergangenheit deswegen nichtnur angenehm war. Der Dank geht an die BUD.

://: Der Landrat genehmigt die 12 Schlussabrechnungender Verpflichtungskredite einstimmig mit 62:0.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.44]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 1237

12 2012/404

Berichte des Regierungsrates vom 18. Dezember 2012

und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissi-

on vom 18. April 2013: Wirtschaftsoffensive des Kan-

tons Basel-Landschaft (Behandlung am Nachmittag)

Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP) geht aufdas Regierungsprogramm 2012 bis 2015 ein, in dem derRegierungsrat der Wirtschaftspolitik höchste Priorität ein-räumt. Dabei sollen folgende vier Hauptziele erreicht wer-den:

1. Steigerung des Ertrags aus der Unternehmenssteuerum 50 Prozent bis ins Jahr 2018

2. Schaffung von mindestens drei zentralen Entwick-lungsgebieten mit je einem zugeteilten Fokusthema

3. Erarbeitung eines Konzepts und darauf basierendesStandortmarketing

4. Optimierung des Prozesses zur Ansiedlung neuerUnternehmen (Key Account Management)

Um diese Ziele zu erreichen, hat der Regierungsrat die«Wirtschaftsoffensive» lanciert – ein direktionsübergrei-fendes und direkt dem Regierungsrat unterstelltes Projekt.Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK)beriet die Vorlage an zwei Sitzungen. Anwesend warenalle wichtigen Player in diesem Projekt. Dadurch konntevon der Anlage ein guter Eindruck erreicht werden.

Die neuen Entwicklungen seit Publikation der Vorlagewerden im Bericht einzeln aufgeführt und kommentiert.Neu dazu gekommen ist die Nennung der Schlüsselarealeund die zentralen Entwicklungsgebiete ABB Arlesheim-Münchenstein, Dreispitzareal, Salina Raurica, Ergolzach-se Pratteln-Sissach.

Aus der Diskussion der Vorlage in der Kommissionsollen noch folgende Elemente hervorgehoben werden.Es geht um ein Projekt, das seinen Ausgangspunkt imRegierungsprogramm 2012-2015 hat. Heute befindet mansich Mitte 2013, und die Kommission hat erwartet, dassman in der Projektphase schon weiter ist, zumal verschie-dene Grundlagen und Daten bereits vorhanden waren.Angelpunkt des Projekts ist die schnelle Verfügbarkeit derSchlüsselareale. Dieser Schritt scheint noch etwas nebu-lös. Die Kommission erwartet, dass diesem Aspekt mitgrösster Priorität Rechnung getragen wird. Um keine Ver-zettelung aufkommen zu lassen, braucht es eine klareStrategie.

Der Kanton verfügt noch über weitere interessanteAreale. Auch hier braucht es den Kontakt zu Gemeindenund Eigentümern. Eine Anfrage dazu im Landrat hat sichbereits ergeben. Alle Beteiligten müssen wissen, in wel-che Richtung die Entwicklung erfolgen soll. Es ist wichtig,dass die Gemeinden, die Eigentümer und Investoren aufdie gleichen Dienstleistungen im Sinne eines «One-Stop-Shop» (also einer Vereinfachung des administrativenProzesses) zählen können. Steuerreduktion darf nichtzum wichtigsten Credo werden. Steuererleichterungenmüssen eingebettet sein in eine längerfristige Beziehungmit den Investoren. Auch die Nachhaltigkeit muss im Zu-sammenhang mit der Wirtschaftsoffensive die notwendigeBeachtung finden. Es geht um Fragen bezüglich negativerAuswirkungen auf die natürlichen Ressourcen, auf dieSicherstellung der Fachkräfte, Wohnungssituation und die

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Auswirkungen im Zusammenhang mit der Infrastruktur derGemeinden, die von diesen Arealen betroffen sind.

Es ist nun Halbzeit; man ist noch sehr stark in derKonzeptphase verhaftet. Die Kommission erwartet schonbald Resultate aus den Schlüsselgebieten und hat sichzum Ziel gesetzt, den Prozess eng zu begleiten. Mit die-sen begleitenden Bemerkungen hat die Kommission ein-stimmig beschlossen, dem Landrat zu beantragen, demunveränderten Landratsbeschluss und damit der Wirt-schaftsoffensive wie den beantragten Krediten zuzustim-men.

Es hat sich eine Änderung ergeben: Der Landschrei-ber und der Landratspräsident haben die Vorlage begut-achtet und sie dem Rechtsdienst vorgelegt. Dieser kamzum Schluss, dass Ziffer 3 des Beschlusses gemäss § 31Abs. 1 b der Kantonsverfassung dem fakultativen Volks-abstimmung unterliegen. Dies ist als Zusatzantrag zumLandratsbeschluss zur Kenntnis zu nehmen:

Zusatzantrag:Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Abs. 1 bder Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

Der Votant beantragt dem Landrat, diese Ziffer zusätzlichaufzunehmen.

Franz Hartmann (SVP) sagt, dass heute, in der Mitte derLegislaturperiode, die Organisation steht und die Zielset-zung definiert ist. Insofern heisst es nicht mehr «mir weiluege» sondern «mir dien mache». Ein wichtiges Haupt-ziel ist die Schaffung der mindestens drei zentralen Areal-entwicklungsgebiete. Es sind nun sogar deren vier. Mitden drei auf Baselbieter Boden hat die SVP keine Mühe.Bei der neu beschlossenen Ergolzachse hingegen (mitGemeinden entlang der Ergolz zwischen Muttenz undSissach) hingegen schon. Ist das nicht des Guten zuviel?Es wird eine Verzettelung befürchtet anstelle einer Kon-zentration aufs Wesentliche. Vor allem auch, weil Gesprä-che mit diversen Organisationen (wie Promotion Laufentaloder W irtschaftsförderung W aldenburg) stattfinden.Selbstverständlich ist es richtig und wichtig, dass die Un-terstützung von Gemeinden, in denen sich Unternehmenansiedeln möchten, ebenfalls erfolgen soll. Ob das aberim Sinn der W irtschaftsoffensive oder eher im normalenTagesgeschäft erfolgen soll, ist fraglich. Man sollte sichheute eher konzentrieren statt verzetteln.

Es ist aber entscheidend, dass in den Arealen Drei-spitz und Salina Raurica die Verkehrssituation rasch bzw.sofort gelöst wird. Vor allem im Dreispitzareal ist mitBasel-Stadt fertig zu planen und zu verwirklichen – weildie Stadt den Individualverkehr bekanntlich eher behindertals befördert (Margarethenring, Luzernerring). Heute wirdim Dreispitz bereits kräftig gebaut, und das Verkehrssys-tem ist chaotisch. Man ist schon seit 10 Jahren an einemneuen Nutzungs- und Verkehrskonzept. Geht das beiallen Arealen so lange, erleben einige die Realisierungvon Salina Raurica als Parlamentarier nicht mehr. Proble-me betreffend Steuerreduktion sind angesprochen. Es istzu hoffen, dass jene, denen man eine Reduktion gewährthat, den Kanton nicht gerade wieder verlassen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in SachenWirtschaftsoffensive ein guter Anfang geleistet worden ist.Es ist aber nicht angesagt, darüber in Euphorie auszu-brechen.

Es gilt das Projekt zügig weiterzubearbeiten und die lang-wierigen Planungsschritte sofort anzugehen – und dasentzündete Feuer mit einigen Brikets am Lodern zu hal-ten. Die SVP-Fraktion stimmt dem Landratsbeschluss zu.

Die Wirtschaftsoffensive ist zum Zauberwort geworden,

stellt Daniel Münger (SP) fest. Es sieht fast so aus, alskönne der Kanton nur noch existieren, wenn diese vor-angetrieben wird. Vorausschickend möchte er festhalten,dass die Wirtschaftsoffensive wichtig ist, und dass des-halb auch dem Verpflichtungskredit zuzustimmen ist.Sämtliche Voraussetzungen, die nötig sind, damit dieOffensive abheben kann, sind geschaffen. Man kann da-mit in Zukunft arbeiten. Aktuell befindet man sich aberimmer noch auf Feld 1, immer noch in der konzeptuellenPhase. Es ist entscheidend, dass nun der Schritt auf Feld2 erfolgt. Er schliesst sich hierin Franz Hartmann an, dergefordert hatte, dass man konkret und fokussiert vorgehtund sich nicht verzettelt. Deshalb ist es nicht ideal, dassdie Ergolzachse noch aufgenommen werden soll. Wenigerist mehr. Weiter darf der regionale Blickwinkel nicht ganzverlassen werden. Es lässt sich zwar vom Geld und denGebieten her auf das Baselbiet beschränken. Man darfdarüber aber nicht vergessen, dass man in einen grösse-ren Zusammenhang in der Region eingebettet ist. Ganzwichtig ist, dass mit dem Aufbau der Infrastruktur in denbetreffenden Gebieten begonnen wird. Das ist der nötigeSchritt auf Feld 2 und auf Feld 3.

Die SP bittet, mit diesen Bemerkungen im Ohr, um dieGenehmigung des Landratsbeschlusses und das Spre-chen des Geldes.

Christoph Buser (FDP) gibt die Unterstützung seinerFraktion bekannt. Die Kommunikation von letzter Wocherief eine leichte Verwirrung hervor. Das Problem ist eineVermischung im Zusammenhang mit den gemeinten HotSpots. Einerseits hat die Regierung eine Datenbank mit37 Gebieten präsentiert, die in die Überlegungen einbezo-gen werden können. Ebenfalls wurden die Areale inMünchenstein-Arlesheim (ABB), Dreispitz und Salina Rau-rica immer wieder diskutiert. Der Votant ist der Meinung,dass es sich hier um zwei Teile handelt. Wird vom HotSpot geredet, ist alles «hot», das baubereit ist. Er schlägteinen Leporello vor, der jene der 37 Gebiete, wo sofortlosgelegt werden kann, mit einem grünen Punkt ausweist.Die meisten der Unternehmungen haben grosse Platzan-forderungen. Den Kleineren lässt sich dann hingegenetwas Geeignetes zuweisen. Es ist eine in Folge der Kom-munikation entstandene Falschinterpretation, wenn dasGefühl besteht, es würde z.B. nur gerade die Ergolzachseverkauft. Das geriet gerade Aesch, Birsfelden, Liestal undvielen anderen Gemeinden in den falschen Hals. Alle dieAreale, die man mit der vorgeschlagenen Massnahme aufBereitschaft stellt, würden dann mit in den Verkauf kom-men.

Der andere, fast noch wichtigere Teil: Dort, wo grosseBrachen und Gebiete sind, die nicht von alleine in Bewe-gung kommen – wie bei Salina Raurica mit einer extremheterogenen Eigentümerstruktur und schlecht erschlossen– müsste eine Kraft sein, die die Entwicklung vorantreibt.Vorantreiben ist das, was Isaac Reber in seinem früherenLeben gemacht hat: Es geht um die Konzeptionierungsolcher Areale, dass man sich mit den Eigentümern aneinen Tisch setzt und ihnen eine Investition schmackhaftmacht. Für ihn sind deshalb Arealentwicklung und Verkauf

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dessen, was schon bereit steht, zwei verschiedene Dinge.Deshalb wäre man gut beraten, all jene, die bereit sind,aktiv in den Verkauf zu nehmen.

Bei der Arealentwicklung ist man, wie Daniel Müngerrichtig bemerkt hat, noch auf Feld 1. Ein Naturgesetz gibtes in diesen Fragen: Wenn die Investoren das Gefühlhaben, dass sich in einem Gebiet etwas bewegt, würdesich auch eine entsprechende Dynamik entwickeln. DieVorlage, die heute zur Debatte steht, ist zu sehr noch eineArealentwicklungsvorlage. Eine dynamische Entwicklungbedingt aber einen klaren Lead, den Mut, auch ein gewis-ses Ausschlussverfahren zu schaffen – was Klaus Kirch-mayr schon x-fach gefordert hat. Der Kanton muss dazuGeld in die Finger nehmen. Die FDP erwartet vom Gremi-um Vorschläge, wie die Areale vorangetrieben werdenkönnen und welche Kosten dies verursachen wird. Es giltfestzuhalten, dass mit den 1.5 Millionen Franken nochüberhaupt nichts entwickelt wird. Hier geht es lediglich umdas Bereitstellen des Teams, das der eigentlichen Arbeitnoch harrt.

Martin Geiser (EVP) sagt, dass schon seit längerem ver-sucht werde, neue Unternehmungen anzusiedeln. Irgend-wie kam das Ganze nie so richtig in die Gänge – bis An-fang dieses Jahres ein Externer als Projektleiter beauf-tragt wurde. Das ist auch das Ziel des Kredits: Das Zu-sammenstellen eines Teams, das Zeit hat, die Kontaktezu knüpfen und sich dem Projekt zu widmen. Mit Marc-André Giger kam etwas mehr Fahrt in die Sache, auch indie Verwaltung. Er ist spürbar offensiv in der Kommunika-tion, was auch die Mitglieder der VGK feststellen durften.Es ist Giger zuzutrauen, dass die Kommunikation weiter-hin offensiv betrieben wird. CVP/EVP unterstützt die Wirt-schaftsoffensive.

Fortsetzung

Rahel Bänziger (Grüne) erklärt, dass die Grünen derVorlage einstimmig zustimmen werden. In der Kommis-sion ist man anfänglich ein wenig enttäuscht gewesen,weil vor allem Theorien, Konzepte und Strategien vor-gestellt wurden. Umso grösser war die Überraschung beider Präsentation vor zwei Wochen. Es ist ein Drive da undviele motivierte und initiative Leute packen es richtig an.Der Auftritt von Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro(FDP) und Marc André Giger war überzeugend. Zwar sindes immer noch viele Theorien, Konzepte und Strategienund ob diese richtig sind, wird sich noch zeigen müssen.

Sie wünschen sich alle rasch viel Erfolg, auch wennsie sich bewusst sind, dass es einige Zeit dauern wird.Heute morgen wurde von der Ansiedlung des Bibers be-richtet. Dies ging lange. Doch mit dem Biber konnte manauch nicht sprechen. Mit den Investoren hingegen kannman sprechen. Sie hofft, dass diese dann kommen.

Marc Bürgi (BDP) erklärt, dass die BDP/glp-Fraktionhinter der Vorlage stehe und bereit sei, den Kredit zu be-willigen. Eine Wirtschaftsoffensive ist zwingend nötig. DieFraktionsmitglieder sind froh, dass nicht nur Konzepte undStrategien entwickelt werden, sondern dass auch die Um-setzung ins Blickfeld rückt. Wie allgemein bekannt ist, istder Kanton Basel-Landschaft verkehrstechnisch, raumpla-nerisch und bezüglich des Innovationspotenzials sehrattraktiv. In der Vergangenheit ging aber irgend etwas

schief, denn der Kanton wurde nicht so vermarktet, wie eres verdient gehabt hätte. Wichtig für die Vermarktung sindpersönliche Kontakte und die richtige Kommunikation.Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) wie auchMarc André Giger packen dies richtig an und gehen zu-sammen mit dem Leiter des Teilprojektes «Bestandes-pflege / Key-Account-Management» – Thomas de Courten– zu den Unternehmen. Die BDP/glp-Fraktion sieht Poten-zial im Bereich Life-Science. Viele Firmen aus diesemBereich haben bereits einen Standort im Kanton, zumBeispiel Novartis, Roche oder Straumann. Aber bei denNeugründungen in diesem Bereich läuft der Kanton Zürichdem Kanton Baselland zur Zeit den Rang ab. Mit der Wirt-schaftsoffensive und dem richtigen Marketing-Tool soll derKanton die führende Rolle zurückgewinnen. Daniel Mün-ger (SP) äusserte vorher Bedenken betreffend der Umset-zung, weil es Gemeinden gäbe, die verkehrstechnischsehr schlecht erschlossen seien. Es gibt eine Gemeinde,die es trotzdem geschafft hat, Life-Science-Unternehmenin der Region anzusiedeln. Wer wissen will, wie man einesolche Offensive umsetzt, der soll den Regierungsrats-kandidaten Toni Lauber fragen, wie es in Allschwil ge-macht wurde.

Betreffend des Kredits hat die BDP/glp-Fraktion nochFragen. Für die Fraktion ist unklar, wie die 1.5 Mio Fran-ken pro Jahr ausgegeben werden. Es fehlt ein klares Bud-get und eine finanzielle Planung. Er bittet daher Regie-rungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) darüber nochAuskunft zu geben.

Marianne Hollinger (FDP) schliesst sich den positivenWürdigungen der Vorredner an. Sie selber redet aus derSicht einer Gemeinde, die schon länger eine Hot-Spot-Gemeinde ist, aber in der Wirtschaftsoffensive nicht ge-nannt wird. In der Presse war zu lesen, dass es vier Hot-spots geben wird. Dort sollen die interessanten Firmenangesiedelt werden. Das ist nachvollziehbar. Hingegenwerden jene Orte, welche die Aufgaben schon gemachthaben und wo jetzt schon Ansiedlungen stattfinden nichterwähnt. Diese können aber auch Unterstützung brau-chen. Sie denkt an Allschwil, das Laufental oder Aesch.Von diesen Orten war nichts zu lesen und ein Aussens-tehender hat darum von diesen heutigen Hotspots nichtserfahren. Sie fordert Regierungspräsidentin Sabine Pego-raro (FDP) auf, dies noch nachzuholen. Es heisst, die vierneuen Hotspots hätten ein grosses Verkehrserschlies-sungspotenzial. Genau das haben die bestehenden Hot-spots wie Aesch oder Allschwil schon seit Jahrzehnten.Es gilt nun, das Potenzial auszuschöpfen und die langersehnten Verkehrserschliessungen jetzt zu bauen. Diejetzt schon florierenden Gebiete sollen prioritär behandeltund parallel dazu die Entwicklungsgebiete definiert wer-den. Diese Ergänzung wäre wichtig. Dazu möchte sieRegierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) auffordern.

Andi Trüssel (SVP) begrüsst die Wirtschaftsoffensiveebenfalls. Er vermisst aber eine Nennung der Schlüssel-technologien. Darüber muss man sich jetzt Gedankenmachen. Er denkt an Nanotechnologie oder Mikromecha-nik. Sonst gibt es in einigen Jahren wieder Brachen vonTechnologien, die sich überholt haben.

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Stefan Zemp (SP) begrüsst die Wirtschaftsoffensiveauch. Diese ist besser als nichts zu tun. Er hat geschaut,was andere Kantone, namentlich Aargau, Solothurn undLuzern machen und hat dabei festgestellt, dass es inhalt-lich ungefähr die gleichen Konzepte sind, mit dem Unter-schied, dass die anderen schon um Jahre voraus sind.Der Kanton Baselland kommt hier wie die alte Fasnachthinten drein. Er warnt vor zu viel Euphorie. Eine Steige-rung der Unternehmenssteuer um 50% bis ins Jahr 2018ist sehr ambitiös. Er stimmt der Offensive aber dennochzu.

Hansruedi Wirz (SVP) nimmt Bezug auf das letzte Vo-tum. Bevor es richtig angefangen hat, gibt es schon War-ner. Das ist typisch. Der Kanton Basell-Landschaft wirdimmer schlechter gemacht, als er effektiv ist. Die Nord-westschweiz ist der zweitgrösste Wirtschaftsstandort derSchweiz. Was es jetzt braucht ist eine Aufbruchstimmung.Im Regierungsrat ist diese vorhanden und das Parlamentmuss diese unterstützen. Das ist gleich wichtig wie dieanschliessende Umsetzung. Er bitte darum, nicht auf dieBremse zu stehen, bevor der Fuss nur schon in der Nähedes Gaspedals ist.

Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) dankt fürdie gute Aufnahme der Vorlage. Speziell dankt sie für dasletzte Votum von Hansruedi Wirz (SVP). Der Kickoff istnun erfolgt. Vieles hätten sie schon gemacht und mitHochdruck geht es weiter. Die BUD kann nicht alles inzwei oder drei Monaten realisieren, aber das Engagementist da, der Drive ist in der Verwaltung angekommen. Esbraucht aber auch in der Politik eine positive Grundstim-mung, um das Ziel zu erreichen. In diesem Sinne ist siedankbar, wenn das Parlament den Regierungsrat weiter-hin unterstützt, auch wenn es konkret wird und politischeEntscheide nötig sind.

Seit der Berichtsverfassung ist viel passiert. Am 3.Mai gab es eine Medienkonferenz. Dort wurden die priori-sierten Areale vorgestellt, also das ABB-Areal in Mün-chenstein/Arlesheim, das Dreispitzareal, Salina-Rauricamit Pratteln und Augst und die Ergolz-Achse. Innerhalbdes letztgenannten Gebietes hat es viele kleinere Arealemit einer Dynamik, zum Beispiel der Bahnhof Liestal. DieSchwerpunkte, die in diesen Arealen entwickelt werdensollen, sind noch nicht festgelegt. Diese wird der Regie-rungsrat Anfang Juni dem Landrat unterbreiten. Dannkönne der Regierungsrat auch kommunizieren, was wogemacht werden soll. Im Moment liegt der Schwerpunktbei den Bahnhöfen. Pratteln als logische Folge desCoop-Neubaus, Liestal ist sehr attraktiv und auch auf demDreispitz läuft sehr viel. Es sind alles Gebiet mit gutenVoraussetzungen punkto Grösse, Verfügbarkeit, Nut-zungspotenzial, Erschliessungsqualität, etc. Die Schlüs-selareale und Schlüsseltechnologien werden im Juni fest-gelegt. Auch hier bestehen Kontakte zu den Gemeinden.Es ist wichtig zu wissen, was die Vorstellungen der Ge-meinden sind, was bereits an Industrie und Unternehmenvorhanden ist, die für Clusterbildungen in Frage kämen.Auch Grundeigentümer müssen ins Boot geholt werden.

Das alles heisst aber nicht, dass die restlichen 37Areale, die nicht bei den vier priorisierten sind, vernach-lässigt würden. Etliche Gemeinden kamen nach der Publi-kation der 37 Areale im vergangenen März auf den Regie-rungsrat zu. Gespräche mit Gemeinden haben seitherstattgefunden. Zu Marianne Hollinger (FDP) sagt sie, dass

auch mit Aesch Gespräche erfolgen. Es geht in diesenGesprächen darum, zu prüfen, wo der Kanton helfenkann. Wenn der Kanton helfen kann, einen grossen In-vestor an einen solchen Ort zu bringen, macht er dasnatürlich. Die Planung bei den priorisierten Arealen sindauch nicht nur auf das einzelne Areal fokussiert. Die Pla-nung soll für alle Areale gebraucht werden können. DerRegierungsrat steht auch in Kontakt mit Organisationenwie Promotion Laufental oder der WirtschaftsförderungWaldenburgertal. Auch diese sind Motoren, die mithelfenkönnen, dass die Wirtschaftsoffensive auf die Schienenkommt. Am 3. Mai wurde auch die Arealdatenbank vor-gestellt. Hier sind die 37 Areale erfasst mit Informationenzur Lage, Grösse, Verkehrsanbindung, Verfügbarkeit, etc.Wenn ein Interessent sich meldet, kann der Kanton mitdieser Datenbank das für ihn passende Areal suchen.

Ein weiteres geplantes Projekt ist die Bodenpolitik.Hier gilt es festzulegen, ob der Kanton in diesem Bereichaktiver werden soll und zum Beispiel Land kaufen solloder ob auch Land verkauft werden soll. Bislang wurdedas Land meist nur in Baurecht abgegeben. Diese Fragenwerden im Juni beantwortet. Auch jene bezüglich Instru-mentarien, Steuern und Abgaben. Der Tax-Guide, also einLeitfaden zur Steuersituation, ist ebenfalls in Erarbeitung.Der One-Stop-Shop wird auch aufgegleis t . DasKey-Account-Management wird auch ein wichtiger Teilsein.

Im Moment ist die Wirtschaftsoffensive in Phase 1.Hier ist viel interne Arbeit nötig. Die Phase 2 startet diesenSommer. Dann wird die neue Struktur gebildet. Die Phase2 geht bis Sommer 2014. Dann soll der Normalbetriebstarten. Bis dahin möchte man intern und extern gut auf-gestellt sein, um die Wirtschaftsoffensive zum Fliegen zubringen.

Zur Frage von Marc Bürgi (BDP) betreffend der Ver-wendung des Kredits: Pro Jahr werden 300'000 bis400'000 Franken für die Arealentwicklung verwendet wer-den, vor allem für Planungen und für Studien. Weitere ca.400'000 Franken braucht die Kommunikation. Das Geldwird verwendet für geplante Broschüren, den Tax-Guide,den Investorsguide, Websites, Medienanlässe, etc. Auchdie Projektleitung muss finanziert werden und dann gibtes noch Reserven für ad-Hoc-Pro jekte. Die Er-schliessungskosten können nicht aus diesem Kredit be-zahlt werden, dafür braucht es wohl eine extra Vorlage.

Zur von Stefan Zemp (SP) angesprochenen Steuer-steigerung: Es ist ein sportliches Ziel! Im Moment liegt derAnteil juristischer Steuern an den Gesamtsteuern bei 10Prozent. In Zukunft sollen es 15 Prozent sein. Angesichtsder Tatsache, dass der Kanton Basel-Landschaft Teil deszweitstärkstes Wirtschaftstandortes der Schweiz ist, solltees möglich sein. Es ist aber auch ein Spagat: Auf dereinen Seite erwartet ein Investor gewisse Steuererleichte-rungen auf der anderen Seite soll der Steuerertrag ge-steigert werden.

Sie bittet nochmals darum, den Kredit gut zu heissenund verspricht regelmässig in den zuständigen Kommis-sionen zu informieren.

://: Eintreten ist unbestritten

– Detailberatung Landratsbeschluss

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013 1231

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Landratspräsident Jürg Degen (SP) ruft folgenden Antragdes Kommissionspräsidenten, eine neue Ziffer 4 einzufü-gen, in Erinnerung:

4. Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31Absatz 1 b der Kantonsverfassung der fakultativenVolksabstimmung.

://: Der Landrat stimmt der neuen Ziffer stillschweigendzu.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt dem von der Volkswirtschafts-und Gesundheitskommission beantragten und vomLandrat um Ziffer 4 ergänzten Landratsbeschluss mit65:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 16:26]

Landratsbeschlussbetreffend Wirtschaftsoffensive des Kantons Basel-Landschaft

vom 16. Mai 2013

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Landrat stimmt der geplanten Wirtschaftsoffensi-ve des Kantons Basel-Landschaft zu.

2. Für die Aufbauphase (Phase 1 und Start Phase 2gemäss Konzept) im Jahr 2013 werden Ausgabenvon CHF 1.5 Millionen bewilligt. Diese sind im Budget2013 entsprechend eingestellt.

3. Für die Jahre 2014 - 2017 wird ein Verpflichtungs-kredit von CHF 6 Millionen (1.5 Millionen pro Jahr)bewilligt.

4. Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31Absatz 1 b der Kantonsverfassung der fakultativenVolksabstimmung.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

Nr. 1238

13 2013/023

Berichte des Regierungsrates vom 22. Januar 2013

und der Bau- und Planungskommission vom 15. April

2013: Übergangsmassnahmen Gymnasium Münchens-

tein Erweiterung Schulraumprovisorium

Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) erläutert dieSituation am Gymnasium Münchenstein. Das Gymnasiumist mittlerweile der einzige Schulstandort, an dem wegenzu wenig Schulraum der Unterricht auch am Samstagstattfindet. Da ab dem Schuljahr 2014/15 eine beschränk-te Wahlfreiheit des zu besuchenden Gymnasiums gilt,wird das ein markanter Standortnachteil werden. Der Er-weiterungsbau wird aber erst auf das Schuljahr 2019/20bezugsbereit sein. Darum soll der bestehende Pavillonjetzt um zusätzliche sechs provisorische Klassenzimmererweitert werden. Zur Realisierung dieses Vorhabens wirdein Kredit von 2.392 Mio. Franken beantragt, wovon rund350'000 Franken für die Sanierung am bestehenden Pavil-

lon und rund 2 Mio. Franken für die zusätzlichen Klassen-zimmer budgetiert sind.

In der Kommission wurde die Frage diskutiert, ob esnicht sinnvoller wäre, anstelle der Aufstockung des Pavil-lons mit einer Standardschulraum-Containerlösung zuarbeiten, weil diese einfacher verschoben werden könnte.Da das Provisorium aber in der Gewässerschutzzoneliegt, ist eine Aufstockung vorteilhafter, weil damit keineneuen, umfangreichen Fundamente und keine Zuleitun-gen gebaut werden müssen. Die Zusage des Hochbau-amtes, dass der Erweiterungsbau auch in einer Modulbau-weise ab Schuljahr 2019 bei der Gesamtsanierung in an-deren Gemeinden (Allschwil, Gelterkinden, Liestal oderTherwil) weiterverwendet werden kann, hat die Bau- undPlanungskommission schlussendlich überzeugt.

Die Kommission empfiehlt dem Landrat mit 11:0 Stim-men mit einer Enthaltung der Vorlage zuzustimmen.

– Eintretensdebatte

Sandra Sollberger (SVP) erklärt, dass die SVP-Fraktionhinter dem Projekt stünde und froh sei, wenn es bald zü-gig vorwärts gehe. Nicht zuletzt wegen der Konkurrenz-fähigkeit des Gymnasiums im Hinblick auf die freie Gym-nasium-Wahl in der Nordwestschweiz. Bis dann brauchtes die Fünftage-Woche auch am Gymnasium Münchens-tein.

Christine Koch (SP) sagt, dass auch die SP hinter derÜbergangsmassnahme stehe. Das Gymnasium München-stein braucht die sechs Schulzimmer nicht nur wegen derWahlfreiheit sondern auch, weil 2014/15 das Gymnasiumauf vier Jahre verlängert wird. Das braucht mehr Schul-raum. Ausserdem ist ein Schülerpeak zu erwarten, weilgeburtenstarke Jahrgänge ins Gymnasium kommen. DieÜbergangsmassnahme ist ein erster Schritt in die richtigeRichtung. Aber es müssen dringend weitere Sanierungs-massnahmen umgesetzt werden.

Christof Hiltmann (FDP) sagt, dass auch die FDP hinterder Vorlage stünde. Die Sanierung des Gymnasiums Mün-chenstein erachtet die Fraktion als hoch prioritär. Es ist ander Zeit, dass dort Verhältnisse geschaffen werden, wel-che das Gymnasium Münchenstein auf gleiche Flughöhemit anderen Gymnasien im Kanton bringt .

Felix Keller (CVP) sagt, dass diese Vorlage wieder ein-mal zeige, dass es sich nicht lohnt, ein Projekt auf dielange Bank zu schieben. Denn wenn die Sanierung desGymnasiums Münchenstein wie angedacht umgesetztworden wäre, dann wären die Arbeiten im Jahr 2015 ab-geschlossen und dann bräuchte es auch kein Provisori-um. Die Investitionskosten von 24 Mio. Franken hat derLandrat aber zurückgestellt und daher wird jetzt das Provi-sorium nötig. Die 2.4 Mio Franken sind immerhin 10 % dergeplanten Bausumme. Ein anderer Grund für die Dring-lichkeit der Vorlage ist – wie gehört – die Fünftagewoche.Diese Umstellung kostet Geld. Aber ohne diese würdendie Schüler nach Basel abwandern und auch das würdekosten. Es wird ein nachhaltiger Bau im Miner-gie-Standard gebaut, der auch an anderen Orten verwen-det werden kann.

Die CVP/EVP-Fraktion erkennt den Handlungsbedarfund wird ohne grosse Begeisterung einstimmig zustim-men.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 20131232

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Auch die Grüne-Fraktion sieht Handlungsbedarf, sagt Urs

Leugger (Grüne). Die Argumente sind stichhaltig. DieVorlage des Regierungsrates ist gut. Daher steht die Grü-ne Fraktion einstimmig hinter der Vorlage.

Daniel Altermatt (glp) erinnert sich, wie sie 1972 mit gros-ser Freude aus der Baracke in das neue Schulhaus zo-gen. Dann kam der erste Winter und sie wussten: Nunkann die Sanierung beginnen, weil schon damals dieFenster einfroren. Nun, nach 41 Jahren, ist man nichtweiter. Am Schulhaus wurde x-mal herumgebastelt, abersaniert wurde es nicht. Ein erstes Provisorium wurde ge-baut, daraus wurde ein Providurium. Nun kommt ein zwei-tes Provisorium auf das erste hinauf. Er ist sicher, dassdies auch ein Providurium wird. Aber es muss sein. Daherunterstützt die BDP/glp-Fraktion die Vorlage.

Oskar Kämpfer (SVP) ist froh, dass die Vorlage allge-mein wohlwollend aufgenommen wurde. Er weist noch-mals darauf hin, dass hier ein Flickenteppich entsteht. Esmuss niemand glauben, dass die Schüler am GymnasiumMünchenstein nun glücklich würden. Das GymnasiumMünchenstein bleibt stark sanierungsbedürftig. Die restli-chen Projekte sind daher mit Vollgas in Angriff zu neh-men. Dass es ein Providurium wird, glaubt er nicht. Es gibteine Zusage des Regierungsrates rasch zu handeln. Da-rüber ist er froh.

Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) dankt fürdie gute Aufnahme der Vorlage. Es wurde gesagt, dassdie Übergangsmassnahme dringend notwendig ist. Siedenkt, dass diese effizient und gut umgesetzt werdenkann. Es wird hier kein Geld investiert, das nachher verlo-ren ist, weil der Bau weiterverendet werden kann. Es istauch ihr ein Anliegen, dass das Gymnasium Münchens-tein möglichst rasch saniert wird. Die Übergangsmass-nahme erlaubt es, in Zukunft keinen Unterricht mehr amSamstagmorgen zu haben. Die weiteren Schritte erklärtsie im nächsten Geschäft.

://: Eintreten ist unbestritten

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt dem von der Bau- und Planungs-kommission beantragten Landratsbeschluss mit 67: 0Stimmen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 16:37]

Landratsbeschlussbetreffend Übergangsmassnahmen Gymnasium Mün-chenstein Erweiterung Schulraumprovisorium

vom 16. Mai 2013

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Erweiterung des bestehenden Schulpavillonsdes Gymnasiums Münchenstein wird ein Baukreditvon CHF 2'392'000.-- inklusive 8% Mehrwertsteuerbewilligt.

2. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber derPreisbasis vom Baupreisindex Nordwestschweiz,Hochbau, vom April 2012 werden mitbewilligt undsind in der Abrechnung nachzuweisen.

3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehengemäss §31, Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsver-fassung der fakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

Nr. 1239

14 2013/136

Petition betreffend Schule ohne Schutzhelm / Gym

Münchenstein

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) erklärt, dassSOS eine neue Bedeutung habe, nämlich «Schule ohneSchutzhelm», so der Name der Petition, die sie zu be-handeln hatten. Die Kommission beantragt einstimmig, mit7:0 Stimmen, diese Petition als Postulat zu überweisen.Sie soll bei der Erarbeitung von weiteren Vorlagen zurSanierung des Gymnasiums Münchenstein berücksichtigwerden.

Weil im vorhergehenden Traktandum schon viel zumThema gesagt wurde, verzichtet er darauf, die Vorlageausführlich vorzustellen. Nur so viel: In der Kommissionwurden alle Betroffenen angehört. In den Augen der Kom-missionsmitglieder hat es Sinn gemacht, dass sich dieSchülerinnen und Schüler gewehrt haben. Obwohl dasBUD der Meinung war, dass die Petition unnötig ist. DieKommission war nicht derselben Meinung und empfiehltdie Überweisung als Postulat.

Georges Thüring (SVP) erklärt, dass die SVP-Fraktionhinter diesem Entscheid stehe und bittet den Rat ebensozu verfahren. Für die SVP ist die Petition ein sehr ernsterHilfeschrei der betroffenen Schülerschaft. Dieser ist ent-gegen zu nehmen und zu würdigen. Die Zustände imGymnasium Münchenstein sind unhaltbar und unzumut-bar. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Dankbar hatdie SVP zu Kenntnis genommen, dass die Dringlichkeitauch von der BUD erkannt wurde und die nötigen Mass-nahmen rascher umgesetzt werden, als zunächst geplant.Mit der Umwandlung der Petition in ein Postulat sendetder Landrat zwei wichtige Signale: Erstens wird gezeigt,dass das Anliegen begründet ist und ernst genommenwird. Zweitens wird der Druck auf die BUD erhöht, sodass endlich gehandelt und die Situation am GymnasiumMünchenstein spürbar verbessert wird.

Hanni Huggel (SP) erklärt, dass die SP den Entscheidder Petitionskommission ebenfalls unterstütze. Die SP isteigentlich immer erfreut, wenn sich junge Leute für einberechtigtes Anliegen einsetzen. Immerhin wurden 1404Unterschriften gesammelt. Nur zwei Monate nach derLancierung der Petition hat die BUD bekannt gegeben,dass sie das Projekt vorziehen möchte. Sie nimmt an,dass es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Einsatzder Jugendlichen und diesem Entscheid. Das Wichtigsteist aber, dass das Schulhaus energetisch nicht mehr zuverantworten ist und es hier vorwärts gehen muss. Mit derUmwandlung der Petition in ein Postulat wird sicherge-stellt, dass nicht vergessen geht, dass Handlungsbedarfbesteht.

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Agathe Schuler (CVP) erklärt, dass schon aus dem Vo-tum von Felix Keller (CVP) herauszuhören war, dass dieCVP/EVP-Fraktion mit der vorliegenden Vorlage nur be-schränkt zufrieden sei. Es stimmt nicht, dass beim BUDnur noch offene Türen eingerannt würden, auch wenn dasdort gesagt wird. Daher ist die CVP/EVP-Fraktion auch fürdie Umwandlung der Petition in ein Postulat.

Auch die Grünen sind froh, dass sich die Schülerinnen

und Schüler gewehrt hätten, sagt Lotti Stokar (Grüne).Es ist immer wieder schön, wenn diese in der Kommissionfür ihre Anliegen einstehen. Eher lauwarm haben sie hin-gegen das Engagement der Vertretung aus der BUD er-lebt. Und daher wollen auch die Grünen die Petition alsPostulat überwiesen haben. Damit die nächsten Sanie-rungsvorlagen nicht wieder einem Sparprogramm zumOpfer fallen.

Für Daniel Altermatt (glp) ist es beschämend, dass eseine solche Aktion überhaupt braucht, um etwas zu bewe-gen. Schon vor 41 Jahre sassen sie im Winter in denMänteln im Schulzimmer. Er möchte rasch ein Beispielgeben zum Energieverbrauch: Er ging damals zu seinemOnkel nach Zürich, der dort für eine Baugenossenschaft300 Wohnungen verwaltet hat. Sie hätten ausgerechnet,dass pro Jahr in diesen Wohnungen gleich viel Öl verheiztwird, wie im Gymnasium. Hätten der Kanton früher sa-niert, hätte er wohl Geld gespart. Daher gilt es jetzt vor-wärts zu machen und die Petition als Postulat zu über-weisen.

Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt,dass der Regierungsrat gerne bereit ist, die Petition alsPostulat entgegen zu nehmen. Sie ist noch keine sechsMonate Vorsteherin des BUD gewesen, als der Schulleiterdes Gymnasiums Münchenstein zusammen mit OskarKämpfer (SVP) bei ihr im Büro war um die Sanierung zubesprechen. Sie gab den internen Auftrag, die Sanierungzu beschleunigen. Kurz danach kam die Aktion der Schü-lerinnen und Schüler, die sie übrigens gut fand. All diesführte dazu, dass das Projekt nun beschleunigt angegan-gen wird. Die nötigen Hauptprojekte können vorgezogenwerden. Die bisherige Projektstruktur wurde auf drei Pro-jekte entflechtet: 1. Sanierung der Aussenhülle, 2. Innen-sanierung und 3. Erweiterungsbau. Dieses Vorgehen istmit der Schulleitung und der BKSD abgesprochen. DieProjektplanung wird bis Mitte 2013 angepasst. Im zweitenSemester soll dem Landrat zuerst die Innensanierungbeantragt werden. Danach kommt die Aussenhülle unddann der Erweiterungsbau. Das Projekt ist also etappiertund soll bis ins Jahr 2019 abgeschlossen sein. Die Sanie-rung ist komplex, daher braucht es die Etappierung. Dieim letzten Traktandum beschlossenen Übergangsmass-nahme erleichtert die Sanierung. Sie bittet darum, diePetition als Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat überweist mit 69:0 Stimmen die Petitionals Postulat an den Regierungsrat.[Namenliste einsehbar im Internet; 16:48]

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

Nr. 1240

15 2012/360

Postulat von Christine Koch vom 29. November 2012:

Vorziehen der Sanierung des Gymnasiums Münchens-

tein

Landratspräsident Jürg Degen (SP) erklärt, dass derRegierungsrat bereit ist, das Postulat entgegen zu neh-men.

://: Das Postulat wird stillschweigend überwiesen.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

Nr. 1241

16 2013/118

Bericht der Petitionskommission vom 15. April 2013:

Petition betreffend Verkehrsentlastung der Gemeinde

Birsfelden

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) erklärt, dass diePetition ein berechtigtes Anliegen betreffe, nämlich dieVerkehrsentlastung der Gemeinde Birsfelden. Wenn aufder Autobahn Stau herrscht, bildet sich in Birsfelden sofortauch Stau, weil alle Autofahrer einen Schleichweg su-chen. Dann sind auch die Quartierstrassen verstopft.Auch die Busse der Autobus AG stehen im Stau. Die Ver-spätungen – meist an Werktagen zwischen 16 und 19 Uhr– können nicht mehr aufgeholt werden. Diese Situationmuss gelöst werden. Die Kommission hat verschiedeneLeute angehört. Sie beantragt, die Petition als Postulat anden Regierungsrat zu überweisen, mit dem Auftrag, dasAnliegen beförderlich zu behandeln und gemeinsam mitdem Bund die entsprechenden Massnahmen zu realisie-ren.

Georges Thüring (SVP) erklärt, dass die SVP-Fraktionauch in diesem Fall mit dem Antrag der Petitionskommis-sion einverstanden sei. Die Verkehrsverhältnisse in Birs-felden sind zum Teil unhaltbar und für alle Beteiligte, vorallem aber für die Bevölkerung, eine Zumutung. Das re-gionale Verkehrsregime reagiert sehr sensibel. Die Stoc-kung des Verkehrsflusses auf der Hauptverkehrsachse,vor allem der Autobahn A2, wirkt sich sofort auf Ausweich-achsen und Zubringerstrassen aus. Betroffen davon sindauch andere Gemeinden und Verkehrsachsen, zum Bei-spiel das Laufental. Stau ist immer auch ein volkswirt-schaftlicher Schaden. Es besteht dringender Handlungs-bedarf. Es ist wichtig, dass Bund, Kanton und die Gemein-de Birsfelden rasch zusammensitzen, um unbürokratischund pragmatisch nach Lösungen zu suchen, damit dieSituation entschärft wird.

Auch die SP folge der Petitionskommission, sagt Hanni

Huggel (SP), denn es sei tatsächlich ein grosses Pro-blem. Was sie sehr beeindruckt hat, sind die Ausführun-gen von Roman Stingelin, der bei der Autobus AG für denBusbetrieb verantwortlich ist. Wenn ein Bus 15 bis 20Minuten Verspätung hat, ist es nicht nur für die Busbenüt-zer schwierig, sondern auch für die Busbetriebe. In denStosszeiten müssten am Aeschenplatz Reservebusse

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bereit stehen. Das ist aber eine wahnsinnige Kostenfrage.Alle Beteiligten sind ratlos. Vielleicht hat jemand eine guteIdee. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Christof Hiltmann (FDP) möchte die Debatte nach dem2:0-Sieg der Schweizer Eishockey-Mannschaft nicht un-nötig verlängern, damit man den Sieg noch begiessenkönne. Er stellt erfreut fest, dass die Petitionskommissiondie Dringlichkeit festgestellt hat. Die Problematik bestehtauch auf der Rheinstrasse. Die H2 sollte zwar als Umfah-rung dienen, oft ist es aber nicht so. Es ist gut, wenn diePetitionskommission und der Rat den Handlungsbedarferkannt haben.

Agathe Schuler (CVP) erklärt, dass die CVP/EVP -Frakti-on der Kommission folge und für eine Überweisung derPetition als Postulat an den Regierungsrat sei.

Lotti Stokar (Grüne) weist darauf hin, dass es sich beider A2 um eine Nationalstrasse handle. Darum braucht esden Druck des Parlaments um dem Regierungsrat bei denVerhandlungen mit dem Bund den Rücken zu stärken. Siehaben gehört, dass der Kanton das übergeordnete Ver-kehrsregime nur zum Teil oder gar nicht beeinflussenkann. Hier wünschen die Grünen gutes Verhandlungs-geschick und unterstützen die Überweisung der Petitionals Postulat.

Sara Fritz (EVP) möchte als Mitglied des Petitionskomiteeund in Abwesenheit von Claudio Botti (CVP) der Petitions-kommission dafür danken, dass sie das Anliegen ernstnehme. Das Komitee ist froh, wenn das schon lange be-stehende Problem angegangen wird und nun auch eineZustandanalyse auf dem Tisch liegt. Sie dankt dem Re-gierungsrat, dass dieser sich dafür einsetzt, dass Birs-felden in Zukunft weniger unter dem Verkehr leidet.

Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt,dass der Regierungsrat gerne bereit ist, die Petition alsPostulat entgegen zu nehmen. Im Bericht ist erwähnt,dass am 11. März eine Sitzung stattgefunden hat. Dortwurde beschlossen, dass der Grundlagenbericht, also dieAuslegeordnung, ergänzt wird. Zu möglichen Massnah-men wird ein zweiter Bericht erstellt. Eine nächste Sitzungfindet im September 2013 statt. Dort sollen die bereinigtenBerichte vorliegen. Sie hofft, dass dann klar ist, was derKanton machen kann, um Birsfelden zu entlasten.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat überweist mit 69:0 Stimmen bei einerEnthaltung die Petition als Postulat an den Regie-rungsrat.[Namenliste einsehbar im Internet; 16:59]

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 1242

2013/153Motion von Christoph Hänggi vom 16. Mai 2013: Kantona-le Denkmalpflege 2014 und 2015

Nr. 1243

2013/154Motion der SP-Fraktion vom 16. Mai 2013: Definierungeiner Zielvorgabe zur angemessenen Berücksichtigungder Geschlechtervielfalt in der kantonalen Verwaltung

Nr. 1244

2013/155Motion von Marie-Theres Beeler vom 16. Mai 2013: FaireEntschädigung ambulant tätiger Hebammen

Nr. 1245

2013/156Motion der SVP-Fraktion vom 16. Mai 2013: Einführungeiner Schuldenbremse

Nr. 1246

2013/157Motion der SVP-Fraktion vom 16. Mai 2013: StrafferePriorisierung der Investitionen

Nr. 1247

2013/158Postulat von Michael Herrmann vom 16. Mai 2013: Weite-re Schritte zur Kundenfreundlichkeit und Vereinfachungdes Steuersystems

Nr. 1248

2013/159Postulat von Marc Bürgi vom 16. Mai 2013: ÖkonomischeUnterstützung bei grösseren ökologischen Investitionen

Nr. 1249

2013/160Postulat von Marc Bürgi vom 16. Mai 2013: Projekt Regio-Rail 2050

Nr. 1250

2013/161Postulat von Christoph Buser vom 16. Mai 2013: H2Dialog-Prozess ist gescheitert - jetzt braucht es Fakten-Erhebung

Nr. 1251

2013/162Postulat von Klaus Kirchmayr vom 16. Mai 2013: Mehrzeitliche Verbindlichkeit staatlicher Dienstleistungen

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Nr. 1252

2013/163Postulat von Klaus Kirchmayr vom 16. Mai 2013: “Braingain” oder “Brain drain” im Baselbiet?

Nr. 1253

2013/164Postulat von Oskar Kämpfer vom 16. Mai 2013: Entflech-tung ÖV / MIV im Raum Oberwil-Therwil

Nr. 1254

2013/165Postulat von Oskar Kämpfer vom 16. Mai 2013: Austrittaus der SKOS

Nr. 1255

2013/166Postulat von Andi Trüssel vom 16. Mai 2013: “Abzüge vonGeldwerten Leistungen bei Sozialhilfeempfängern”

Nr. 1256

2013/167Postulat von Sandra Sollberger vom 16. Mai 2013: Um-siedlung ARA Rhein

Nr. 1257

2013/168Interpellation von Sandra Sollberger vom 16. Mai 2013:Salina Raurica, erste Adresse für hochwertige Entwick-lung?

Nr. 1258

2013/169Interpellation von Christine Koch vom 16. Mai 2013: Tram-linie 1/17

Nr. 1259

2013/170Interpellation von Hanspeter Weibel vom 16. Mai 2013:Tramverbindung BLT Linie 17 via Margarethenstich

Nr. 1260

2013/171Interpellation von Jürg Wiedemann vom 16. Mai 2013:Konsequente Prüfung von Banden- und Gewerbsmässig-keit ist Zeit aufwändig und anspruchsvoll

Nr. 1261

2013/172Interpellation von Ruedi Brassel vom 16. Mai 2013: Räu-mung und Schleifung des Schiessplatzes Allschwilerwei-her

Nr. 1262

2013/173Interpellation von Caroline Mall vom 16. Mai 2013: TiefeStudiengebühren sind der falsche Anreiz, um ein Studiumin Kürze zu absolvieren

Kein Wortbegehren

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

Schluss der Sitzung

Landratspräsident Jürg Degen (SP) gratuliert der Schwei-zer Eishockey-Mannschaft zur Halbfinalqualifikation. Dannwünscht er allen einen schönen Abend.

Sitzungsschluss: 17:00 Uhr

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 20131236

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Die nächste Landratssitzung findet statt am

30. Mai 2013

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

der Präsident:

der Landschreiber: