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Private Banking und Anlagefonds Steuerlicher Informationsaustausch Testamentsvollstreckung Klumpenrisiko Unternehmen Vermögenssicherung Fondsmarkt Schweiz Best Practice in der Fonds-Selektion Durchblick im ETF-Dickicht Investieren in Afrika Worauf Anleger auch achten sollten Low Returns, High Risk Buy and Hold Ist «One Bank» out? Euro-Gipfel: Enttäuschte Anleger 10 Hot Spots auf dem Finanzplatz Medienpreis für Finanzjournalisten PRIVATE Das Geld-Magazin Recht & Steuern Liechtenstein Firmenporträts Unser Internetpartner: finews.ch – Das Finanzportal private.ch Januar / Februar 2012 13. Jahrgang Nr. 1 Fr. 10.– Martin Gubler Zurich Invest AG «Institutionelle Anlagelösungen für Private»

PRIVATE · 8 Der fünfte Deutsche Testamentsvollstreckertag Prof. Dr. Hans Rainer Künzle Kendris AG 10 Medienpreis für Finanzjournalisten 2012 Fonds & Co. ... Ein Kontinent im Aufbruch

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Private Bankingund AnlagefondsSteuerlicher Informationsaustausch

Testamentsvollstreckung

Klumpenrisiko Unternehmen

Vermögenssicherung

Fondsmarkt Schweiz

Best Practice in der Fonds-Selektion

Durchblick im ETF-Dickicht

Investieren in Afrika

Worauf Anleger auch achten sollten

Low Returns, High Risk

Buy and Hold

Ist «One Bank» out?

Euro-Gipfel: Enttäuschte Anleger

10 Hot Spots auf dem Finanzplatz

Medienpreis für Finanzjournalisten

PRIVATEDas Geld-Magazin

Recht & Steuern

Liechtenstein

Firmenporträts

Unser Internetpartner:finews.ch – Das Finanzportal

private.ch

Januar / Februar 201213. Jahrgang Nr. 1 Fr. 10.–

Martin GublerZurich Invest AG

«Institutionelle Anlagelösungen für Private»

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CONTENTS

PRIVATE 1/2012 3

Inhalt

Die TodessteuerGewerkschafter und andere Kreisewollen eine Todessteuer einführen.Natürlich nennen sie es weniger drastisch «Erbschaftssteuer». Werstirbt, soll dafür bestraft werden. BeiNachlässen über 2 Mio. Fr. sollen20% konfisziert werden, nicht proErbe, sondern pro Nachlass. 2/3 sol-len an die AHV gehen, damit man dienöti gen Reformen nicht anpackenmuss, 1/3 an die Kantone. Damit niemand die Steuer umgehen kann,sollen Schenkungen rückwirkend abdem 1. Januar 2012 dem Nachlass zu-gerechnet und ebenfalls mit 20% be-steuert werden. Ob eine solche Rück-wirkungsklausel rechtlich haltbar ist,wird wohl in ein paar Jahren dasBundes gericht zu entscheiden haben.

98% aller Schweizer besitzenweni ger als 2 Mio. Fr. Ihnen kann dieTodes steuer eigentlich egal sein. Dochwie legitim ist es, wenn eine Mehrheitan der Urne eine Minderheit über denTod hinaus ausbeutet? Und wie legi-tim ist es, wenn Vermögen, das schonx-fach über die Einkommens- und Ver-mögenssteuer besteuert worden ist,nach dem Tod nochmal besteuertwird? Zudem wird geerbtes Vermögenbei den Erben ebenfalls wieder alsVermögen be steuert und besteuert undbesteuert. Und wenn man eine Todes-steuer einführen will, sollte man dannnicht wenigstens fairerweise die Ver-mögenssteuer abschaffen? Das steuer-lich so viel gescholtene Deutschlandkennt übrigens keine Vermögenssteuer.

Dr. N. Bernhard, [email protected]

Aktuell

4 Ist «One Bank» out?Eine FortsetzungsgeschichteProf. Dr. Erwin W. Heri, Valartis

6 Klumpenrisiko UnternehmenEdy FischerInstitut für Wirtschaftsberatung IfW

8 Der fünfte DeutscheTestamentsvollstreckertagProf. Dr. Hans Rainer Künzle Kendris AG

10 Medienpreis für Finanzjournalisten 2012

Fonds & Co.

12 Der Fondsmarkt Schweiz in den letzten fünf JahrenDr. Matthäus Den OtterSwiss Funds Association SFA

14 Mehr Durchblickim ETF-DickichtDr. Christian Gast, iShares

15 Buy and Hold Nur wenn das Anlageziel stimmtDr. Gérard Fischer, Swisscanto

16 Best Practice imFonds-SelektionsprozessPhilipp Hüppi und Markus JohnBank Linth

20 Euro-Gipfel Enttäuschte AnlegerWillem VerhagenING Investment Management

22 Wenn David wie Goliathanlegen kannMartin Gubler, Zurich Invest AG

24 Afrika Ein Kontinent im AufbruchAnton Schaad, Hyposwiss Privatbank

Liechtenstein

27 Vermögenssicherung bleibt auch2012 das entscheidende ThemaOtmar Hasler, Regierungschef a.D. Kaiser Partner

28 Steuerinformations- und DoppelbesteuerungsabkommenDr. Norbert Seeger, Rechtsanwalt

30 Liechtenstein tax cooperationwith the US and the UK

31 Aufenthalt in LiechtensteinJasmin Walch, Ospelt & Partner

Recht & Steuern

32 Worauf Anleger auch nochachten sollten Dingliche und obligatorische RechteDr. Beat Stöckli, Wegelin & Co.

33 Kendris-Jahrbuch 2011/2012

34 Informationsaustausch zwischen deutschen und spanischen SteuerbehördenCarlos Ramallo PallastRamallo Pallast Wakefield & Partner

Notabene

35 Summa cum laude für Privatbank Maerki Baumann

36 Finanzplatz Schweiz Gute Aussichten für kleine undmittlere Banken mit solidem SetupInterview mit René Hermann, Valartis

38 Shareholders Occupy UBSHans-Jacob Heitz, Advokat

39 Low returns . . . high riskThe world turned upside downDr. Frederick Metz ShepperdShepperd Investors

Porträts

40 Kendris AG42 PSP Swiss Property44 Wegelin & Co. Privatbankiers45 Wegelin Asset Management

46 Erste Adressen46 Impressum

50 10 Hot Spots auf dem Finanzplatz Schweiz 2012Claude Baumann, Finews

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Von Prof. Dr. Erwin W. HeriProfessor für Finanztheoriean der Universität Basel undVR-Präsident Valartis Group

In den letzten 30 Jahren hat sich dieBankenindustrie ausgesprochen dyna-misch entwickelt. Insbesondere im Bereich der global integrierten Too-big-to-fail- oder gar Too-big-to-rescue-Bankgiganten sind Finanztanker ent-standen, die wegen ihrer schieren Grösseund Komplexität kaum mehr steuerbar,geschweige denn regulierbar sind. Da-bei hat die Industrie ausgehend von derguten alten Einlagen- und Kreditbank(Savings and Loans) hin zu den voll-ständig integrierten Investmentbankenviele Phasen durchlaufen.

Beginnen wir mit den 80er Jahren:Das Schlagwort war Sekuritisierung.Mehr und mehr begannen sich inter -nationale Grosskonzerne nicht mehreinfach über Grosskredite bei Banken,sondern über den Kapitalmarkt zu fi-nanzieren. Die immer stärkere Verbrei-tung internationaler Rechnungslegungs-standards zeigte, dass internationaleIndus triekonzerne z.T. Bilanzen auf-

wiesen, die an Solidität in keiner Weisehinter den Grossbanken zurückstanden.Konsequenterweise fanden diese anden internationalen Finanzmärktenz.T. bessere Kreditkonditionen als ihrefrüheren Financiers selbst. Entspre-chend ging man zur Bank jetzt nichtmehr als Kreditnehmer, sondern mansuchte sie als Berater und Arrangeurvon Kapitalmarkttransaktionen. DieserTrend ging einher einerseits mit einerzunehmenden Nachfrage nach solchenWertpapieren von Seiten immer wich-tiger werdender institutioneller Anleger(Anlage- und Pensionsfonds oder Le-bensversicherungen). Und andererseitswollten auch private Anleger ihre Er-sparnisse nicht mehr einfach in Formvon Sparhaften und Einlagen bei denBanken, sondern in höher ren tierendenAnlagen wie Anleihen oder Aktien hal-ten. Konsequenz: Die Banken mussten,den sich verändernden Finanzierungs-und Anlagegewohnheiten folgend, ihreStrukturen anpassen. Sie wurden mehrund mehr zu reinen Intermediären zwi-schen der Nachfrage nach Kapital undden internationalen Anlegern. Dies be-dingte den Aufbau der entsprechenden

Expertise sowohl auf der Angebots-(sprich: Kapitalmarkt-) als auch aufder Nachfrage- (sprich: Anlage-)Seitedes Geschäfts.

Dies waren zwei Seiten der glei-chen Medaille, die aber gelegentlichdurchaus in Konkurrenz zueinanderstanden. Der Aufbau von Abteilungen,die den Kundenhandel in den entspre-chenden Wertpapieren organisierten,ermöglichte es des Weiteren, einen pa-rallelen Handel auf eigene Rechnungaufzuziehen. Die sich auftuenden In -ter essenkonflikte im Handelsbereichwurden über sogenannte «ChineseWalls» unter Kontrolle gehalten.

Konsequenz dieser Entwicklung warauch, dass die Banken im Wertschrif-tenbereich begannen, sich quasi zwei-zuteilen: Auf der einen Seite war derAnlagebereich, der sich als Dienstleis-ter und Fürsprecher der Anlagekund-schaft verstand. Und auf der anderenSeite sassen die sich inzwischen Invest-mentbanker nennenden Kapitalmarkt-experten, die einerseits Trans aktions -beratung betrieben und andererseits einen Kunden- und einen Eigenhandelzum Vertrieb der generierten Wert -papiere aufzogen.

Die Interessenkonflikte zwischenden transaktions- und volumenorien-tierten Kapitalmarktabteilungen undden (kunden)performanceorientiertenAnlageabteilungen waren offensicht-lich. Sie führten denn auch nicht seltenzu Spannungen und Reibereien inner-halb der inzwischen entstandenenBankkolosse.

Den finalen Durchbruch schafftendie Kapitalmarktabteilungen dann inder Hypotheken- und Immobilienkriseder 90er Jahre. Es wurde immer offen-sichtlicher, dass Bankrisiken besserausserhalb der Bankbilanz aufzubauenwaren als über grosse Kreditbücher aufder Bilanz.

Die 90er Jahre zeigten dann einengigantischen Aufschwung des Wert-schriftengeschäftes, innerhalb welchemes nachgerade als lästerlich empfundenwurde, die oben angetönten Interessen-

AKTUELL

4 1/2012 PRIVATE

Ist «One Bank» out?Eine Fortsetzungsgeschichte

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konflikte auch nur zu erwähnen. DieKapitalmarkt- (sprich: Investment -banking-)Seite hatte die Banken prak-tisch übernommen. Die Universalban-ken wurden grossmehrheitlich von In-vestmentbankern geführt, und die vonihrem Charakter her eher leise auftre-tenden Anlageabteilungen standen mitihren Bedürfnissen (und teilweise auchmit ihren Kunden) schon bald im Re-gen. Sie wurden nur mehr als günstigerVertriebskanal für die immer grösserwerdenden Produktabteilungen der In-vestmentbanken gesehen.

Dies war für die Anlageseite aller-dings nicht nur mit Nachteilen verbun-den. Inzwischen hatte man sich näm-lich auch hier mit den Gehaltsmodellenabgefunden, die aus den USA herüber-geschwappt waren und in der Invest-mentbank eine Bonuskultur etablierthatten, gegen die man nur schwer et-was haben konnte. Der Vertrieb derProdukte der Kollegen der Investment-bank bescherte auch den Anlageabtei-lungen plötzlich Einkommensmöglich-keiten, die man nicht einfach auf derStrasse liegen lassen wollte. Einzig die

Anlageperformance der Kundenport-folios schien nicht so richtig mithaltenzu wollen. Wen wundert’s, hatten dochdie Anlagekunden plötzlich kaummehr Fürsprecher für ihre Bedürfnisse.

Immerhin waren inzwischen auchRegulierer und Konsumentenschützerauf die damit zusammenhängenden Pro-bleme aufmerksam geworden. Plötz-lich entstanden alle möglichen Auf -lagen und Regulierungen um die«Konsumenten» der entsprechendenProdukte vor irgendwelchen Fehlemp-fehlungen und Fehlgriffen zu bewah-ren. Stichworte waren Anlagefonds -gesetze, Vertriebsrestriktionen, Mifidetc. Konsequenz: Produktbeschreibun-gen und Beratungsverträge, die an Kom-plexität nicht mehr zu übertreffen undnur noch von Leuten zu verstehen wa-ren, die selber einige Jahre an juristi-scher Ausbildung hinter sich hatten.

Kann das die Lösung sein? Wahr-scheinlich nicht. Vielleicht sollten wiruns fragen, ob es richtig ist, die Konse-quenzen von Interessenkonflikten aufder Mikro- bzw. Produktebene zu regu-lieren, oder ob es nicht besser wäre,

dort anzusetzen, wo die Interessenkon-flikte überhaupt entstehen: auf derEbene der Organisation. Ich weiss,dass es nicht besonders modern ist, denalten US Glass Steagall Act aus den30er Jahren aus der Mottenkiste zu zie-hen, der ein Verbot des gleichzeitigenBetreibens von Kredit- und Wertschrif-tengeschäft vorsah. Aber vielleichtdarf man trotzdem mal wieder über ihnnachdenken. Es ist ja kaum Zufall, dasser aus der Kapitalmarkt- und Finanz-krise in den 30er Jahren entstanden ist.

Ob die «One Bank»-Philosophie,die bei verschiedenen Banken auchheute noch mit Vehemenz vertretenwird, mit den beschriebenen Interes-senkonflikten in die Finanzmarkt- undAnlagekultur der nächsten Dekadepasst, werden uns über kurz oder langdie Kunden wissen lassen. Immerhinhaben nicht wenige Marktteilnehmerdas Problem erkannt und verschreibensich wieder vermehrt dem Kunden -interesse – nicht nur in den Marketing-broschüren, sondern auch über Ände-rungen ihrer Organisationsstruktur.

www.erwinheri.ch

AKTUELL

PRIVATE 1/2012 5

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Von Edy FischerInstitut für WirtschaftsberatungNiggemann, Fischer & Partner GmbHZollikon / Zürich

Schätzungen zufolge bestehen Familien-vermögen zu über 70% aus unterneh-merischem Vermögen. Viele Unterneh-merfamilien verzichten auf die Aus-schüttung von Jahresüberschüssen undbelassen sie zu einem Grossteil imUnter nehmen. Dadurch können Inves-titionen getätigt werden, die das Unter-nehmenswachstum fördern. Privatver-mögen wird aber kaum gebildet. Folglich entsteht ein Klumpenrisiko«Unternehmen». Mit dem unterneh-merischen Vermögen sind u.a. folgen-de Risiken verbunden:

. Ertragskraft des UnternehmensDie Ertragskraft eines Unternehmenskann aufgrund von Managementfehlernoder Marktentwicklungen sinken. Per-sönliche Schicksalsschläge ebenso wieweltweite Krisen können Umsatz undErtrag einbrechen lassen.

. Vermischung vonBetriebs- und PrivatvermögenPrivatvermögen des Unternehmers istoft durch Gesellschafterdarlehen, Pen-sionszusagen oder an das Unternehmen

vermietete Immobilien gebunden.Häufig übernimmt der Unterneh-mer auch die persönliche Haftungfür Firmenkredite. Dadurch ist imKrisenfall der Firma auch sein Pri-vatvermögen bedroht.

. Mangelnde FungibilitätFamilienunternehmen sind in derRegel nicht börsennotiert, d.h. dieAnteile am Unternehmen könnennicht täglich an einer Wertpapier-börse verkauft werden. Eine «Um-wandlung» in liquides Vermögenist durch einen Unternehmensver-kauf denkbar. Dies erfordert einesorgfältige Vorbereitung und Durch-führung, so dass der Unternehmens-wert nur mittelfristig realisiert wer-den kann.

. UnternehmensnachfolgeEine erfolgreiche Unternehmensnach-folge erfordert Zeit. Dies betrifft sowohldie Auswahl und Einarbeitung einesNachfolgers als auch einen Unterneh-mensverkauf, zu dem sich viele Unter-nehmer entscheiden, bei denen einefami liäre Nachfolge nicht möglich ist.Zudem kann das durch einen Unter-nehmensverkauf realisierte Barvermö-gen leichter unter den Erben aufgeteiltwerden als Unternehmensanteile.

Damit im Krisenfall des Unternehmensnicht auch das Privatvermögen gefähr-det wird, ist eine Trennung von unter-nehmerischem und privatem Vermögensinnvoll.

Asset ProtectionEine der wichtigsten Massnahmen zurRisikoreduzierung ist die Wahl einerhaftungsbeschränkenden Rechtsformfür das Unternehmen. Darüber hinaussetzen Unternehmer zunehmend Ver-mögensschutzstrategien ein, um dasprivate Vermögen vor dem Haftungs-zugriff Dritter zu schützen. Diese Stra-tegien sehen die Übertragung von Ver-mögenswerten auf Dritte vor. Verbrei-tet ist die Vermögensverlagerung aufdie Ehefrau oder Kinder. Auch durchdie Schaffung einer (vermögensver-

waltenden) Familiengesellschaft kannder Zugriff von Gläubigern auf das Pri-vatvermögen beschränkt werden. Einweiterer Ansatz zum Vermögensschutzist die Errichtung einer Familienstif-tung.

Bildung von PrivatvermögenEine langfristige Vermögensplanungzeigt, ob die privaten Vermögenszieleder Unternehmerfamilie mit den vor-handenen Mitteln sichergestellt wer-den kann. Wenn dies nicht der Fall ist,kann beispielsweise geprüft werden, ob

. im Unternehmen Mittel (z.B. Gesell-schafterdarlehen) gebunden sind, diezurückgeführt werden können;. Unternehmensgewinne ausgeschüttetwerden können;. die Pensionszusage des Unterneh-mens an den geschäftsführendenGesell schafter durch eine an diesenverpfändete Rückdeckungsversiche-rung geschützt ist.

NachfolgeregelungFrühzeitig sollten die Nachfolge in derUnternehmensführung und die Vermö-gensübertragung auf die nächste Gene-ration geregelt werden. So können dieNachkommen beizeiten auf die Über-nahme der unternehmerischen Verant-wortung vorbereitet werden. Wird da-gegen ein Verkauf des Unternehmensangestrebt, ist eine sorgfältige Vorbe-reitung erforderlich, um geeignete Käu-fer zu identifizieren und Verhandlungenohne Zeitdruck zu führen.

Vorausschauende Planungin «guten» ZeitenBei vielen Unternehmern lässt sich dasKlumpenrisiko «Unternehmen» nichtvermeiden. Jedoch gibt es Möglichkei-ten, dieses Klumpenrisiko zu reduzie-ren. Die mit der unternehmerischenTätig keit verbundenen Haftungsrisi-ken wird ein vorausschauender Unter-nehmer zu minimieren versuchen undsich in «guten» Zeiten mit der Frageder Risikostreuung auseinandersetzen.

[email protected]

AKTUELL

6 1/2012 PRIVATE

Klumpenrisiko «Unternehmen»

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8 1/2012 PRIVATE

AKTUELL

Von Prof. Dr. Hans Rainer KünzleTitularprofessor Universität ZürichPartner Kendris AG

AGTDie 1997 gegründete «Arbeitsgemein-

schaft Testamentsvollstreckung und Ver-

mögenssorge e.V.» (AGT) ist ein Zusam-

menschluss natürlicher und juristischer

Personen, die das Amt des Testamentsvoll-

streckers ausüben oder sich berufsbedingt

häufig mit Fragen der Testamentvollstre-

ckung und Vermögenssorge beschäftigen.

Die AGT versteht sich als berufsständische

Interessenvertretung, welche unter ande-

rem jährlich den Deutschen Testaments-

vollstreckertag durchführt. Ich darf seit

einigen Jahren als Gast an dieser Veranstal-

tung teilnehmen. Es ist sehr interessant, den

(deutschen) Testamentsvollstrecker mit dem

(schweizerischen) Willensvollstrecker zu

vergleichen, weil der Testamentsvollstre-

cker in der Phase der Erbteilung grössere

Kompetenzen aufweist als der Willensvoll-

strecker (vgl. meinen Beitrag im Tagungs-

band 2009).

Zertifizierter TestamentsvollstreckerDie AGT hat Richtlinien für die Zertifizie-

rung von Testamentsvollstreckern erlassen.

Wer eine bestimmte juristische Qualifika -

tion erfüllt, Verständnis für wirtschaftliche

Zusammenhänge aufbringt, sich regelmäs-

sig fortbildet, eine Vermögensschadenhaft-

pflichtversicherung unterhält und diese

Voraus setzungen der AGT gegenüber nach-

weist, kann von der AGT zertifizierter

Testaments vollstrecker werden. Die Ver-

wendung dieses Titels ist allerdings noch

umstritten (sie wird insbesondere von

Rechtsanwaltskammern angefochten) und

beschäftigt die Gerichte. Am 9. Juni 2011

hat der Bundesgerichtshof (I ZR 113/10)

entschieden: «Der Verkehr erwartet von ei-

nem Rechtsanwalt, der sich als ‹zertifizier-

ter Testamentsvollstrecker› bezeichnet, dass

er nicht nur über besondere Kenntnisse,

sondern auch über praktische Erfahrungen

auf dem Gebiet der Testamentsvollstre-

ckung verfügt.» Die Durchführung von 2

Testamentsvollstreckungen, welche der Be-

klagte im zu beurteilenden Fall ausgeführt

hatte, erachtete der BGH als ungenügend.

Konsequenterweise verlangt die AGT heute

mindestens 3 Fälle für die Zertifizierung.

In der Schweiz gibt es keine vergleich-

bare Zertifizierung; die Willensvollstre-

ckung wird häufig von Rechtsanwälten,

aber auch von anderen Fachleuten wie

Steuerberatern, Treuhändern, Banken usw.

durchgeführt, weniger häufig von Laien

wie Angehörigen oder Bekannten. Wenn

letztere gleichzeitig Erben oder Vermächt-

nisnehmer sind, treten Interessenkonflikte

auf, welche im Extremfall zur Absetzung

führen können (vgl. dazu meinen Aufsatz

in der Schweizerischen Juristenzeitung Nr.

1/2012). Für den Fachanwalt SAV Erbrecht

gelten in der Schweiz vergleichsweise

strenge Praxis-Anforderungen: «Die prak-

tische Tätigkeit als Rechtsanwalt /Rechts-

anwältin hat bei der Erteilung des Fachan-

waltstitels mindestens 5 Jahre zu dauern

und hat der Titelerteilung unmittelbar vor -

auszugehen» (Art. 10 Abs. 1 Reglement

Fachanwalt SAV).

UmfrageDie AGT machte eine Umfrage, welche un-

ter anderem auch die Frage enthielt, wie

viele Testamentsvollstreckungen durchge-

führt werden müssen, bis sich jemand zer-

tifizieren lassen kann (Praxisnachweis).

Die Mehrheit der Antworten fiel auf die

Anzahl von 3 Testamentsvollstreckungen

(was der Rechtsprechung des BGH nahe

kommt). Die Problematik einer solchen

Anzahl liegt allerdings darin, dass es grosse

und kleine Fälle gibt und dass es vergleich-

bare Tätigkeiten wie die Nachlasspfleg-

schaft und Nachlassverwaltung gibt, wel-

che man auch berücksichtigen sollte. Tat -

sache ist auf der anderen Seite (auch das er-

gab die Umfrage), dass ein Interesse für

den zertifizierten Testamentsvollstrecker

vor allem von Rechtsanwälten ausgeht,

welche wenig oder gar keine Erfahrung in

diesem Gebiet aufweisen. Dieses Bedürfnis

dürfte auch mit den Restriktionen bei der

Anwalts-Werbung zusammenhängen.

AGT-Preis 2011Die AGT hat am 5. Testamentsvollstrecker-

tag den Preis für hervorragende wissen-

schaftliche Leistungen aus dem Gebiet der

Testamentsvollstreckung an Prof. Dr. Karl-

heinz Muscheler (Ruhr-Universität Bochum)

verliehen, welcher regelmässig als Referent

an den Tagungen mitwirkt. Er hat kürzlich

ein viel beachtetes zweibändiges Werk

zum Erbrecht geschrieben, welches einen

Umfang von 2387 Seiten aufweist. Prof.

Musche ler ist schon im Bereich der Testa-

mentsvollstreckung wohl bekannt, hat er

doch mit seiner Monographie «Die Haftungs-

ordnung der Testamentsvollstreckung» ein

grundlegendes Werk geschrieben. Prof.

Muscheler hat «Hereditare – Wissenschaft-

liche Gesellschaft für Erbrecht e.V.» ins

Leben gerufen, einen Verein, welcher das

Erbrecht und verwandte Rechtsgebiete för-

dern will.

Aktuelle FragenProf. Karlheinz Muscheler behandelte in

seinem Referat einige Entscheide in Kurz-

form: (1) Nach dem OLG Hamm vom

10.5.2010 (ZEV 2010, 574) wird der Be-

schluss, den Testamentsvollstrecker zu ent-

lassen, erst vollzogen, wenn er rechtskräftig

ist, eine vorläufige Amtsenthebung kommt

nicht in Frage. In der Schweiz dürfte ähn-

lich entschieden werden. (2) Wenn in einem

späteren Testament einer von vier Testa-

mentsvollstreckern vergessen geht und die

Auslegung ergibt, dass er nicht wegfallen

sollte, ist die Prozessführungsbefugnis der

5. Deutscher TestamentsvollstreckertagAm 8. November 2011 führte die AGT in Bonn den 5. Deutschen Testamentsvollstreckertag durch,an welchem rund 180 Teilnehmer über aktuelle Entwicklungen orientiert wurden.

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PRIVATE 1/2012 9

AKTUELL

vier Testamentsvollstrecker gegeben. Die-

ser Entscheid des BGH vom 6.4.2011

(ZEV 2011, 306 – Haus Preussen III) ba-

siert auf Überlegungen, ob die Testaments-

vollstreckung zu einer Beeinträchtigung

der Vertragserben führe (was in casu ver-

neint wurde), welche in dieser Form in der

Schweiz nicht bekannt sind. (3) Das Ein -

ziehen einer überhöhten Testamentsvoll-

streckervergütung zur Unzeit rechtfertigt

die Entlassung des Testamentsvollstreckers

aus wichtigem Grund (KG vom 30.11.2010

= FamRZ 2011, 930). Ein solcher Ent-

scheid wäre in der Schweiz kaum denkbar,

weil der Richter für die Beurteilung des

Ho norars zuständig ist, die Aufsichtsbehör-

de dagegen für die Entlassung aus dem

Amt. (4) Ordnet der Erblasser in seiner

letztwilligen Verfügung an, dass die Dauer-

Testamentsvollstreckung über die Vorerb-

schaft ende, sobald der Vorerbe keine

Schulden mehr habe, ist diese Einschrän-

kung im Testamentsvollstreckerzeugnis zu

vermerken (OLG Düsseldorf vom 20.1.2011

= FamRZ 2011, 1174). In der Schweiz gel-

ten vergleichbare Regeln, die Einzelheiten

sind allerdings den Kantonen überlassen,

weshalb keine einheitliche Handhabung zu

erwarten ist. (5) Dem Testamentsvollstre-

cker ist ein Zeugnis auch dann auszustel-

len, wenn bereits ein Entlassungsantrag

läuft, weil das Zeugniserteilungsverfahren

keinen Raum lässt, den Entlassungsgrund

zu überprüfen (OLG München vom

31.5.2010 = FamRZ 2010, 1698).

Sodann hat Prof. Muscheler einige Fäl-

le näher erläutert, von denen einer heraus-

gegriffen sei: Das KG hat mit Urteil vom

28.9.2010 (FamRZ 2011, 1254) festge-

stellt: «Die Entlassung eines Testaments-

vollstreckers steht im Ermessen des Nach-

lassgerichts. Der festgestellte Erblasser -

wille, das Interesse von Miterben an der

Kontinuität der Verwaltung und die beson-

deren Umstände der Verwaltung eines Erb-

anteils an einer ungeteilten Erbengemein-

schaft können das Interesse anderer Mit -

erben an der Entlassung des Testaments-

vollstreckers trotz hierfür wichtiger Grün-

de überwiegen.» Dieser Entscheid, welcher

dem Testamentsvollstrecker eine zweite

Chance einräumt, erstaunt etwas und wurde

von Prof. Muscheler auch zu Recht kriti-

siert (vgl. seine ausführlichen Anmerkun-

gen in der FamRZ). Die Tatsache, dass der

Testamentsvollstrecker über einen (mehr-

heitlichen) Erbteil bei Beendigung der

Testa mentsvollstreckung mit einer Voll-

macht der Erbin weitergearbeitet hätte,

rechtfertigt m.E. das Absehen von der Ent-

lassung nicht.

Steuern und TestamentsvollstreckungRaymond Halaczinsky von der Bundes -

finanzakademie im Bundesministerium der

Finanzen machte Ausführungen zur Erb-

schaftssteuer und zu anderen Steuern, wel-

che den Testamentsvollstrecker beschäf -

tigen. Die Erbschaftssteuerreform 2008

wurde durch verschiedene Erlasse weiter-

geführt: Das Wachstumsbeschleunigungs-

gesetz 2009 brachte folgende Steuersätze

für die Erbschaftssteuer (s. Tabelle):

Das Jahressteuergesetz 2010 brachte die

Gleichstellung der eingetragenen Lebens-

partner mit den Ehegatten (Steuerklasse 1),

welche für alle pendenten Fälle rückwir-

kend per 31.7.2011 gilt. Weiter behandelt

wurden Änderungen durch das Steuerver-

einfachungsgesetz 2011 und das Betrei-

bungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (noch im

Gesetzgebungsverfahren). Die Verfassungs-

mässigkeit der neuen Erbschaftssteuer ist

letztlich nicht geklärt (BFH vom 5.10.2011

II R 9/11).

Bei Erbfällen mit Auslandbezug liegt

aus deutscher Sicht eine unbeschränkte

Steuerpflicht für das Vermögen in aller

Welt vor, wenn der Erblasser bzw. der Erbe

in Deutschland wohnen bzw. ihren Wohn-

sitz noch nicht länger als 5 Jahre ins Aus-

land verlegt haben. Um Doppelbesteuerun-

gen zu vermeiden, findet eine Abmilderung

im Rahmen von Doppelbesteuerungsab-

kommen (z.B. mit der Schweiz) oder auf-

grund von § 21 Erbschaftssteuergesetz statt.

Die Anrechnung erfolgt allerdings nur auf

Antrag und nur innert der Frist von 5 Jahren

nach dem Tod des Erblassers. Das kann zu

Problemen führen, wenn sich die Festset-

zung der Erbschaftssteuer im Ausland ver-

zögert (FG Köln 29.6.2011 = ErbStB 2011,

211). Die Anrechnung kann selbst inner-

halb der EU scheitern, etwa wenn Spanien

Kapitalvermögen in Spanien der dortigen

Erbschaftssteuer unterstellt (EuGH vom

12. 2.2009 = ZEV 2009, 203). Ähnliches

gilt für Italien, Griechenland und Gross -

britannien.

Testamentsvollstreckung in ÖsterreichDr. Bernd Langoth und Mag. Katharina

Wildmoser machten Ausführungen zum

Verlassenschaftsverfahren in Österreich,

welches die Besonderheit aufweist, dass

das Gericht eine dominante Stellung hat

und mit Hilfe von Gerichtskommissären

die Einantwortung (= Übertragung der

Nachlassgegenstände ins Alleineigentum

eines Erben) vornehmen. Der Testaments-

vollstrecker ist in § 816 ABGB geregelt. Es

handelt sich um ein Institut eigener Art, auf

welches der Bevollmächtigungsvertrag (§

1002 ff. ABGB) analog angewendet wird.

Dies entspricht in etwa der Anwendung des

Auftragsrechts auf den Willensvollstrecker.

Im Rahmen des oben geschilderten Verlas-

senschaftsverfahrens bleibt nur wenig

Raum für die Tätigkeit des Testamentsvoll-

streckers. Seine Aufgabe ist hauptsächlich

die Überwachung. Eine verwaltende Tätig-

keit ist möglich, muss aber explizit an -

geordnet werden. Eine Vergütung ist nur

geschuldet, wenn diese in der letztwilligen

Verfügung vorgesehen wird.

Seit 2003 (§ 156 AussStrG) ist der Testa-

mentsvollstrecker als Verlassenschaftskura-

tor einzusetzen, wenn ein solcher notwen-

dig ist. Damit hat er ein neues Betätigungs-

feld gefunden. Dennoch ist festzustellen,

dass der österreichische Testamentsvoll-

strecker eine relativ schwache Stellung hat.

Der schweizerische Willensvollstrecker hat

umfassendere Kompetenzen, indem er den

Nachlass selbständig verwaltet, und der

deutsche Testamentsvollstrecker hat dar -

über hinaus eine starke Stellung bei der

Erbteilung.

[email protected]

Nachlass bis Euro Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3

75,000 7 15 30

300,000 11 20 30

600,000 15 25 30

6,000,000 19 30 30

13,000,000 23 35 50

26,000,000 27 40 50

Mehr als 26,000,000 30 43 50

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AKTUELL

10 1/2012 PRIVATE

Am 10. Mai 2012 wird PRIVATE zum 11. Mal den Medienpreis für Finanz journalisten verleihen.

1. Preis Printmedien: Fr. 10’000.–

1. Preis TV/Radio: Fr. 10’000.–

Einsendeschluss: 1. April 2012

In Frage kommen Beiträge rund um das Private Banking, Bank- und Finanz fragen sowie Steuer- und Fis kal politik,die zwischen dem 1. April 2011 und dem 31. März 2012 erschienen bzw. ausgestrahlt worden sind.Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Beiträge, die in Kundenmagazinen, gesponsorten Medien,PR-Publikationen oder -sendungen oder in selbst verlegten Broschüren erschienen sind.Ebenfalls ausgeschlossen sind Blogs. Teilnahmeberechtigt sind nur haupt berufliche Journalisten.Über Ausnahmen entscheidet die Jury. Pro Autor dürfen höchstens 2 Artikel bzw. Sendungen eingereicht werden.

Die Beiträge müssen als PDF-Dateien (gedruckte Artikel) bzw. Internetlinks (Radio- und TV-Sendungen)an die folgende Adresse gemailt werden: [email protected].

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Weitere Informationen: www.private.ch.

Die Jury des Medienpreises

. Prof. Dr. Otfried Jarren, Ordinarius für Publizistikwissenschaft, Prorektor der Universität Zürich (seit 2008), Direktor des Instituts für Publizistik wissenschaft und Medien forschung (1998 bis 2008); Vorsitzender der Jury. Prof. Dr. Hans Rainer Künzle, Partner, Kendris AG. Dominique Gerster, Mediensprecher, UBS AG. Dr. Thomas Mächtel, Leiter Sales and Marketing, LLB Asset Management. Alfonso Papa, Geschäftsführer, ING Investment Management Schweiz. Dr. Christian Gast, BlackRock Investment Management / Leiter iShares Schweiz. Bigna Pallioppi, Leiterin Marketing und PR, InCore Bank. Gabriella A. Bättig-Macor, Senior Vice President, Jefferies (Schweiz). Dirk Schmidt, Leiter Communications, DZ Privatbank (Schweiz). Christian Trixl, Direktor, Threadneedle Schweiz. Stephanie Comtesse, Rechtsanwältin, Bär & Karrer. Dr. Norbert Seeger, Geschäftsleiter, Advokaturbüro Dr. Seeger und ArComm. Sandra Brändli, Leiterin Marketing und Kommunikation, Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz). Luc Schuurmans, Mitglied der Geschäftsleitung Private Banking, Bank Linth. Stéphane J. Casagrande, Head of Pension Funds, BNP Paribas Investment Partners. Michael Petersen, Head of Private Banking, Jyske Bank (Schweiz) AG. Michel Guignard, Managing Partner, Bellecapital International AG. Tibor I. Mueller, Director Schweiz / Liechtenstein, Source, London. Dr. N. Bernhard, Herausgeber PRIVATE

Medienpreis fürFinanzjournalisten 2012

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AKTUELL

PRIVATE 1/2012 11

Die Gewinner des Medienpreises für Finanzjournalisten 2002 bis 20111. Preis 2002: Claude Baumann (Weltwoche)1. Preis 2003: Beat Kappeler (NZZ am Sonntag)1. Preis 2004: Carmen Gasser und Stefan Lüscher (Bilanz)1. Preis 2005: Meinard Ballmer und Marco Zanchi (Tages-Anzeiger)1. Preis 2006: Daniel Ammann (Weltwoche)1. Preis 2007: Albert Steck (Bilanz)1. Preis 2008: Markus Schneider (Weltwoche)1. Preis 2009: Michael Ferber und Michael Rasch (NZZ)1. Preis 2010: Harry Büsser (Bilanz)1. Preis 2011 / Print: Mark Dittli (Finanz und Wirtschaft, Tages-Anzeiger-Magazin)1. Preis 2011 / TV: Hansjürg Zumstein (Schweizer Fernsehen)

Ehrenpreise 2002: Heinz Brestel (FAZ), Pierre Bessard (Agéfi), Hans Peter Arnold (BZ), Carsten Priebe (Bilanz),Sandra Willmeroth (Tages-Anzeiger)

Ehrenpreise 2003: Claude Baumann (Weltwoche), Marianne Fassbind (Cash), Ernst Solèr (Cash)Ehrenpreise 2004: Anne-Marie Nega-Ledermann (Finanz und Wirtschaft), Daniel Ammann (Weltwoche)Ehrenpreise 2005: Fredy Gilgen (Cash), Michael Leysinger (Cash), Stefan Waldvogel (Cash)Ehrenpreise 2006: Peter Morf (Finanz und Wirtschaft), Daniel Puntas Bernet (NZZ am Sonntag)Ehrenpreise 2007: Daniel Ammann (Weltwoche), Katinka Gyomlay (Tages-Anzeiger), Karin Huber (Tages-Anzeiger),

Bruno Schletti (Tages-Anzeiger), Erich Solenthaler (Tages-Anzeiger),Daniel Zulauf (Tages-Anzeiger), Daniel Hanimann (Cash-TV)

Ehrenpreise 2008: Stefan Lüscher (Bilanz), Martin Spieler (Handelszeitung-TV)Ehrenpreise 2009: Carmen Gasser (Weltwoche), Andreas Schaffner (Schweizer Fernsehen Eco)Ehrenpreis 2010: Hansjürg Zumstein (Schweizer Fernsehen)Ehrenpreise 2011: Zoé Baches (NZZ Online), Hubert Seipel (ARD und 3sat)

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12 1/2012 PRIVATE

FONDS & CO.

Werden Fondsmarktdaten analysiert, gilt es immer zweiAspek te zu berücksichtigen: 1.) die Wertentwicklung derAnlagen, beeinflusst durch die Aktien- und Obligationen-märkte sowie Währungen, und 2.) den Saldo aus Zeichnungenund Rücknahmen, der den Nettomittelzufluss bzw. -abflussergibt. Alle Zahlen der nachfolgenden Analyse basieren aufden Angaben von Lipper und Swiss Fund Data, welche dieSwiss Funds Association SFA als Fondsmarktstatistik mo-natlich publiziert.

Die Entwicklung des Fondsmarktes Schweiz seit 2006verlief ziemlich stabil. Nach den Verlusten in der Finanzkrisekam es zu einer Erholung, wobei sich die Fondskategorienunterschiedlich schlugen. Das gesamte Fondsvermögen dervon der Finma bewilligten bzw. zum Vertrieb zugelassenenin- und ausländischen Fonds belief sich im Oktober 2006 auf672 Mrd. Franken. Per Ende November 2011, d.h. nach zweigrossen Krisen, von denen die letzte, die Schulden- bzw.Euro krise, immer noch anhält, waren es allen Widrigkeitenzum Trotz immer noch 623 Mrd. Vor einem Jahr hatte dasFondsvolumen, sozusagen im «Zwischenhoch nach derFinanz krise», mit 670 Mrd. wieder das gleiche Niveau er-reicht wie 2006.

Wenn aber die Entwicklung der einzelnen Fondstypenanalysiert wird, ist offensichtlich, dass die Krisen ihre Spuren

bei den Anlegerinnen und Anlegern hinterlassen haben.Denn während vor fünf Jahren Aktienfonds mit einemMarktanteil von fast 36% klarer Leader des Fondsmarktes waren, beträgt dieser – vor allem kursbedingt – noch 31%.Die Aktienfonds wurden infolge der allgemeinen Verun -sicherung vor drei Monaten wegen der Eurokrise und demallgemeinen Einbruch an den Börsen erstmals knapp von denObligationenfonds überholt (32%). Auch die Anlageziel-fonds mussten schon seit geraumer Zeit Federn lassen(Marktanteil noch knapp 12%) und wurden – wen wundert’s –2008 von den Geldmarktfonds «überholt», auf welche der-zeit 13% des Fondsmarktvolumens entfallen.

Eine weitere signifikante Entwicklung ist die Institutio-nalisierung des Fondsgeschäftes. Allen Widrigkeiten zumTrotz hat sich das institutionelle Geschäft ständig weiter -entwickelt. Dieses umfasst einerseits schweizerische Fondsfür qualifizierte Anleger, anderseits institutionelle Anteils-klassen von in- und ausländischen Publikumsfonds. Aus -ländische Fonds, welche nur qualifizierten Anlegern vorbe-halten sind und privat platziert werden, sind nicht erfasst, dasie heute keiner Finma-Vertriebsbewilligung bedürfen. Dasinstitutionelle Geschäft ist innert fünf Jahren von 130 Mrd.auf 226 Mrd. Franken per Ende November 2011 gewachsen.

Dem Einfluss der institutionellen Fonds, aber nicht zu-letzt auch dem rasanten Wachstum der Exchange TradedFunds (ETFs) schweizerischen Rechts von 5 Mrd. auf über45 Mrd. Franken innert fünf Jahren ist es wohl auch zu ver-danken, dass die Schweiz in absoluten Zahlen den Platz 1 alsFondsdomizil von Luxemburg übernommen hat. Hingegenspielen Schweizer Fonds im internationalen Fondsvertriebnur eine bescheidene Rolle.

Bei der Betrachtung der Nettomittelflüsse vermag nichtweiter zu erstaunen, dass im Krisenjahr 2008 einerseits dieGeldmarktfonds mit einem Zufluss an Neugeld in der Höhevon knapp 40 Mrd. Franken deutlich an der Spitze lagen, sindsie doch in turbulenten Zeiten als sichere Häfen besondersgefragt. Andererseits verzeichneten Aktienfonds Geldab -flüsse von rund 30 Mrd. Franken. 2011 verbuchten vor allemdie Kategorien Aktien und Andere Fonds, bei denen bei-spielsweise auch Rohstofffonds enthalten sind, Zuflüsse. Ausden Geldmarktfonds werden, wie in den beiden Jahren zuvor,weiter Mittel abgezogen.

[email protected]

Fonds & Co.

Der Fondsmarkt Schweiz in den letzten fünf JahrenEditorial von Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer Swiss Funds Association SFA

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Von Dr. Christian GastLeiter iShares Schweiz

Einfache Abbildung diversifizierterMärkte, hohe Transparenz und flexib-ler Handel kombiniert mit günstigenKosten haben ETFs zur wichtigstenFinanz innovation der vergangenen 20Jahre gemacht. Zweistellige Wachs-tumsraten haben mehr und mehr An-bieter und Produkte angezogen. Ge-genwärtig sind allein an europäischenBörsen rund 1’800 Produkte kotiert.

Zunehmende KomplexitätMit dem wachsenden Produktangebothat sich auch die Komplexität erhöht.Für Investoren ist es schwieriger ge-worden, die Risiken eines Investmentsgenau abzuschätzen. Die einzelnenProdukte unterscheiden sich teilweiseerheblich. Während es sich bei ETFsum Fonds und damit Sondervermögenhandelt, sind Exchange Traded Notes(ETNs) und Exchange Traded Com-modities (ETCs) Schuldverschreibun-gen. Einige ETCs sind physisch durchhinterlegte Edel- oder Industriemetallegedeckt, wodurch Ausfallrisiken mini-miert werden. Demgegenüber sindETNs ausschliesslich durch die Bank-

bilanz des emittierenden Instituts ge-deckt. Hieraus ergeben sich markantunterschiedliche Risikoprofile.

Die ursprünglichen ETFs bildenden jeweils zugrundeliegenden Indexphysisch ab, indem sie die Wertpapieredes Index im Fondsvermögen halten.Dagegen spiegeln Derivate-basierteETFs die Indexentwicklung wider, in-dem sie über sogenannte Swaps dieWertentwicklung eines beliebigen Wert-papierkorbes meistens mit einer Invest-mentbank gegen die Indexperformancetauschen. Laut Vorgaben der europäi-schen Richtlinie Ucits III darf dasGegen parteirisiko aus diesen Swap-Vereinbarungen maximal 10% betra-gen; in der Regel liegt es weit dar unter.Bankenunabhängige ETF-Anbieter ar-beiten zudem meist mit mehrerenSwap-Anbietern zusammen, um Risi-ken zu streuen und Wettbewerbspreisefür die Swap-Vereinbarungen zu erzie-len. Zudem legen mehrere ETF-Anbie-ter bereits den Grad einer allfälligenÜberbesicherung und die jeweils hin-terlegten Kreditsicherheiten offen.

Schlüsselkriterien fürdie ProduktauswahlBlackRock setzt sich dafür ein, künftigklar und leicht erkennbar zwischen De-rivate-basierten und physischen ETFssowie zwischen anderen Produktkate-gorien zu differenzieren. Entsprechendsubsumiert BlackRock ETFs, ETCs,ETNs und Exchange Traded Instru-ments (ETIs) unter dem Begriff Ex-change Traded Products (ETPs). Da -neben empfiehlt BlackRock, bei derProduktauswahl 6 Schlüsselkriterienzu beachten (s. Kästchen).

Neben der Struktur sind steuerlicheGesichtspunkte, Wertentwicklung unddie Gesamtkosten die wichtigsten Ent-scheidungskriterien für Anleger. Perfor-manceunterschiede können sich durchunterschiedliche Steuerbelastungen er-geben sowie daraus, wie genau derETF einen Index abbildet. Abweichun-gen rühren beispielsweise aus Han-

delskosten her, wenn das Portfolio aneine veränderte Indexzusammensetzungangepasst wird. Zudem verdienen dieGesamtkosten, Total Cost of Ownership(TCO) genannt, einen genaueren Blick.Eine Betrachtung der Kosten allein überdie Total Expense Ratio (TER) greiftzu kurz, denn unter anderem werdendie einbehaltenen Swap-Gebühren teil-weise nicht in der TER ausgewiesen.Zudem sind auch die Handelskostenmiteinzubeziehen, die vor allem vonder Liquidität abhängen. Zu guter Letztkönnen ETFs durch Wertpapierleiheauch Zusatzerträge erzielen. Diese Zu-satzerträge, die von den einzelnen Emit-tenten unterschiedlich an das Fonds-vermögen weitergegeben werden, sindfür Investoren jedoch nur sinnvoll,wenn sie durch ein effizientes Risiko-management abgesichert sind.

Fortgesetztes Marktwachstumdurch TransparenzGelingt es, das breite Angebot an bör-sengehandelten Indexprodukten unddie unterschiedlichen Strukturen fürAnleger wieder klarer darzustellen,dürfte sich auch das dynamischeWachstum des Marktes fortsetzen.2011 dürfte das weltweit in ETFs ver-waltete Vermögen trotz des schwieri-gen Marktumfeldes um 10 bis 15% zu-gelegt haben. Eine eindeu tige Klassifi-zierung der Produkte und mehr Trans-parenz bilden eine solide Basis für einweiterhin dynamisches Wachstum.

[email protected] / www.ishares.ch

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14 1/2012 PRIVATE

Mehr Durchblick im ETF-DickichtDas schnelle Wachstum von Exchange Traded Funds (ETFs) bedroht deren grösste Stärke: ihre Transparenz. Anlegerhaben es immer schwerer, die unterschiedlichen Produktstrukturen, die unter dem Erfolgskürzel «ETF» segeln, zuunterscheiden. Mehr Licht ins ETF-Dickicht tut not, namentlich ein Kriterienraster für die Produktauswahl.

Schlüsselkriterien für dieAuswahl von Exchange Traded Products (ETPs)

1. Struktur2. Steuerbelastung3. Performance4. Total Cost of Ownership (TCO)5. Handel und Bewertung6. Wertpapierleihe

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PRIVATE 1/2012 15

Von Dr. Gérard FischerCEO Swisscanto Gruppe

Jeder Anleger will mindestens sein Ka-pital erhalten und je nach Risikoappetitmeistens eine mehr oder weniger grossezusätzliche Rendite erhalten. Auf demWeg dorthin will er zudem so wenigeRisiken wie möglich eingehen. Wes-halb muss eine solche Selbstverständ-lichkeit überhaupt erwähnt werden?Dies liegt daran, dass sich die Anlagenhäufig nicht nach dem oben genanntenBedürfnis richten.

Die meisten Anlagefonds werdenheute an einem Index gemessen, derfür die Anlagestrategie repräsentativsein soll. So orientieren sich Fonds anIndizes wie z.B. dem Swiss Perfor-mance Index SPI, dem MSCI NorthAmerica TR, dem HFRX Global HedgeFund USD usw. Anleger können sichheute via Internet jederzeit darüber in-formieren, wie ein Fonds im Vergleichzu seiner «Messlatte» abschneidet.Doch wie nützlich ist diese Informa -tion, gemessen am oben genanntenZiel? Ist der gewählte Index wirklichder Richtige? Und welches Anlegerbe-dürfnis deckt ein Produkt z.B. auf denNFRX Global Hedge Fund Index ab?Die Antwort bleibt offen, weil es keinnatürliches Bedürfnis nach einem sol-

chen Index gibt, abgesehen davon, dassdie meisten Anleger höchstens einevage Vorstellung davon haben, was indiesem Index überhaupt enthalten ist.Und wenn der Wert der Indexanlagesich halbiert hat, folgt endgültig die Er-nüchterung des Anlegers.

Die Idee, dass sich Anlagefonds aneinem wie auch immer definierten In-dex messen sollen, stammt aus dem in-stitutionellen Anlagegeschäft. Dabeigeht es um die Frage des Mehrwertes,der durch die aktive Arbeit des Port -foliomanagers entsteht, und nicht umdie Frage nach dem Nutzen der Anlagefür den Anleger. Die institutionellenKunden und deren Berater wollten dasErgebnis des Portfoliomanagers mess-bar machen. Der Index repräsentiertdabei die Anlageergebnisse ohne Kos-ten, die ohne Spezialwissen erzieltwerden können.

Indexanlagen –Medaillen mit Kehrseiten Der Portfoliomanager richtet sich inder Regel am Index aus, weil er ja ander Abweichung zum Index gemessenwird, und nicht am Ziel des Anlegers.Je grösser die Abweichung, desto grös-ser das Risiko, so die Denkweise. Dasetwas perverse Ergebnis dieser Situa -tion ist ein Portfolio, das nicht den An-lagezielen des Anlegers, sondern ei-nem willkürlich gewählten Index ent-spricht und der Portfoliomanager sichauch noch daran orientiert.

Ein Index hat nicht das Ziel, ein be-stimmtes Ergebnis zu erwirtschaftenund die Risiken zu minimieren, son-dern bildet nur die Entwicklung einesbestimmten Wertschriftenkorbes nacheiner festgelegten Berechnungsmethodeab. Diese Nachteile gelten für viele ak-tive Fonds und insbesondere auch fürIndexfonds wie z.B. Exchange TradedFunds (ETFs). Gemäss der herrschen-den Denkweise ist das (relative) Risikodieser Fonds minimal, weil der Anlegerdie Indexperformance minus Kostenerhält. Meistens sind die Kosten dieserFonds tiefer, aber wenn es der falsche

Fonds ist, dann ist es immer noch zuteuer. Wenn Sie schon einen Index alsAnlage wählen, lohnt es sich, einen ge-nauen Blick darauf zu werfen. Je nachIndex stellen Sie fest, dass bei Aktien-indizes vor allem die grossen Gesell-schaften mit hohem Börsenwert domi-nieren. Oder in Obligationenfonds rich-tet sich das Gewicht im Portfolio nachder Höhe der Verschuldung, was auchnicht unbedingt dem gesunden Men-schenverstand entspricht.

Bedürfnisgerechte AnlagemethodenEinen Weg aus dieser Sackgasse ver-sprechen Total-Return- oder Absolute-Return-Fonds. Solche Strategien habenzum Ziel, über einen definierten Zeit-raum eine positive Rendite zu erwirt-schaften. Es existieren verschiedene An-sätze, um zum Ziel zu kommen. Allengemeinsam ist, dass es (leider) keineGarantie für die Erreichung der Zielegibt. Auch geht es bei Absolute-Return-Strategien nicht darum, ein Portfoliomöglichst breit zu diversifizieren, son-dern das Renditeziel soll mit gezieltenAnlageentscheiden erreicht werden. Jenach der Art der eingesetzten Instru-mente ergibt sich eine andere Korrela-tion zu den übrigen Anlagen in einemPortfolio. Leider lässt sich auch fest-stellen, dass einige Anbieter bei derKonstruktion dieser Fonds ziemlichgepatzt haben. Sie haben nach grossenKursverlusten ihre Fonds geschlossen,so dass Anleger nicht mehr auf eineErho lung hoffen konnten und ihre Ver-luste realisieren mussten. Hingegen gibtes auch eine Reihe von Anbietern, diedurchaus mit Erfolg operiert haben undauch im vergangenen Jahr in einemrauhen Marktumfeld das Ziel einer po-sitiven Rendite erreichen konnten.

Produkte, die sich an den tatsächli-chen Bedürfnissen orientieren, habeneinen grösseren Nutzen für die Anle-ger. Wie überall lohnt es sich aber auchhier, nicht alles in einen Korb zu legenund auf die Kosten zu achten.

[email protected]

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Buy and Hold –Nur wenn das Anlageziel stimmt!

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Anlegern, welche aus Gründen derDiver sifikation und Kosteneffizienzauf Direktanlagen in Aktien und/oderObligationen verzichten, bieten sichbeinahe unzählige Alternativen inForm von Anlagefonds an. Allein inder Schweiz betrug das Vermögen derAnlage fonds gemäss Statistik derSwiss Funds Association (SFA) im Ok-tober 2011 rund 622,5 Mrd. Franken.

Aufgrund der ständig im Wachsenbegriffenen Fondsindustrie wird esnicht nur für private Investoren immerschwieriger, die «Spreu vom Weizen»zu trennen bzw. den richtigen Anlage-fonds zu finden. Selbst Finanzinterme-diäre und Banken müssen sich wissen-schaftlicher und finanzmathematischerHilfsmittel und unterschiedlicher Daten-banken bedienen, um genügend mass-gebende und zuverlässige Entschei-dungskriterien für ein «Best-in-Class»-Auswahlverfahren zu analysieren. Mit

dem aufwendig betriebenen Researchwird nicht das Ziel verfolgt, den Bestender Vergangenheit zu finden, sondernvielmehr vorausblickend zu erkennen,wer das Potenzial aufweist, in Zukunftzu denjenigen mit der besten Perfor-mance zu gehören.

Ein strukturiertes «Best-in-Class»-Fondsauswahlverfahren beruht auf derErkenntnis, dass es für Fondsanbieterunabhängig von deren Grösse und Be-deutung nicht möglich ist, in allen

Märkten und Marktsegmenten einenachhaltig überdurchschnittliche Ren-dite zu erzielen. Untenstehende Grafikzeigt, dass gemäss einer Untersuchungmithilfe von Daten aus der LipperDaten bank nur 8,5% der beobachtetenFonds ihren Benchmark in zwei auf -einanderfolgenden Jahren geschlagenhaben, während rund 45% eine konti-nuierliche Unterperformance aufge-wiesen haben. Fairerweise muss hierangefügt werden, dass dem jeweiligen

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16 1/2012 PRIVATE

Best Practice imFonds-Selektionsprozess

Von Philipp Hüppi und Markus JohnStellvertretender Direktor VizedirektorPrivate Banking, Bank Linth Private Banking, Bank Linth

Und im Folgejahr?

ja nein

Prozentsatz der Fonds,welche die Benchmarkin einem bestimmtenJahr geschlagen haben

Quelle: Lipper Hindsight, Juni 2010; eigene Berechnungen LLB Asset Management AG

8.5%

20.9% 45.2%

25.4%ja

nein

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Benchmark keine Kosten belastet wer-den, während bei einem AnlagefondsManagementgebühren, Steuern undallfällige Quellensteuern anfallen.

Wer also versucht, aus den weltweitüber 60’000 angebotenen Investment-fonds die zukünftig erfolgreichstenher auszufinden, muss die Faktorenkennen, die über Erfolg und Misserfolgentscheiden. Dazu gehört nicht nur dieAnalyse vergangener Performance, umdaraus Schlüsse für die zukünftigeEntwick lung zu ziehen. Eine Best-Prac tice-Bewertungsmethode ist we-sentlich komplexer und umfasst einqualitatives wie quantitatives Research.Dabei werden sowohl die Fondsgesell-schaft und deren Organisation, derFondsmanager, die Entscheidungspro-zesse, die Risikokontrolle und der Gradan Aktivität in der Portfolioverwaltung,als auch quantitative Aspekte wie dieFondsgrösse, Kosten, Performance- undandere Kennzahlen sowie Ratings un-tersucht.

Eine Quelle zuverlässiger Informa-tionen für Analysen sind zum BeispielFonds-Rating-Agenturen wie Morning -star, Lipper oder Feri Rating & Research,die umfassende Datenbanken mit denerforderlichen quantitativen Werten undgewissen qualitativen Leistungsmerk-malen der Fonds führen. Zusätzlichwerden im Rahmen des Selektionspro-zesses aber auch Daten aus anderenexter nen Datenbanken, aus Internet-Recherchen und im persönlichen Kon-takt zu Fondsgesellschaften und derenAsset Managern beschafft.

Im Wissen, dass eine Vorhersageder zukünftigen Entwicklung aufgrundvon Vergangenheitsdaten allein nichtmöglich ist, wird auch qualitativen Kri-terien eine hohe Bedeutung beigemes-sen. Diese werden meist mit Hilfe vonFragebögen und persönlichen Inter-views mit Fondsmanagern in Erfah-rung gebracht. Dabei ist die langjährigeErfahrung von gut ausgebildeten Fach-spezialisten erfolgsentscheidend.

Ein Bewertungs- undBeurteilungsprozess aus der PraxisAm Beispiel des Fremdfonds-Aus-wahlprozesses der LLB Asset Manage-ment AG, Vaduz, soll aufgezeigt wer-den, mit welcher Systematik unter-schiedliche Bewertungsfaktoren zu-

sammengetragen und analysiert wer-den, um letztendlich an der Kunden -beraterfront eine aussagekräftige undfundierte Fondsempfehlungsliste nachden Grundsätzen des «Best-in-Class»-Ansatzes anbieten zu können.

Der systematische Fondsbewer-tungsprozess der LLB Asset Manage-ment AG ist in zwei Phasen aufgeteilt.In einem ersten Schritt wird mit Hilfeeiner quantitativen Kennzahlenanalyseeine Vorselektion von Anlagefonds ge-troffen. Diese beinhaltet eine dreistu -fige Voranalyse, in der Kennzahlen be-urteilt werden, die erstens eine Aussagemachen bezüglich Sensitivität, zwei-tens über die Entwicklung des Rank -ings in Relation zu einer Vergleichs-gruppe und drittens zur Entwicklungder Assets under Management.

Mit der Analyse dieser quantitati-ven Merkmale, die meist auf vergan-genheitsbasierten Kennzahlen beruhen,können Aussagen gemacht werden zuRendite- und Risikoeigenschaften derentsprechenden Fonds. Diese dienendazu, in einem ersten Filter die Anzahlder zur Auswahl stehenden Fonds aufdie Menge zu reduzieren, welche dieeigenen quantitativen Minimalanfor-derungen erfüllen.

Im zweiten Schritt des Bewertungs-prozesses werden qualitative Merkmaleuntersucht und erfragt. Dabei geht esbeispielsweise um die Beurteilung der

Fondsgesellschaft, die Erfahrung einesFondsmanagers und um das Verständ-nis des Investitionsprozesses. Im Falleder LLB Asset Management AGkommt in diesem Teil des Selektions-prozesses das System der «5P» (Philo-sophy, People, Process, Portfolio undPerformance; s. Grafik oben) zur An-wendung. Die qualitative Analyse die-ser fünf Merkmale wird unter der Prä-misse des «Zuhö ren, Fragen und Ver-stehen» in Form von Interviews undFragebögen durchgeführt und ist in ihrer Bedeutung und ihrer Bewertungweniger standardisiert.

Die qualitative Bewertung der obenbeschriebenen Kriterien soll Antwor-ten auf folgende Fragen geben:

P1 Philosophy. Welche Anlagephilosophieverfolgt der Fonds?. Ist diese konsistent undzeitlich stabil?. Was ist die Kernkompetenzdes Asset Managers?

P2 People. Wer verwaltet das Portfolio?. Von wem werden B2B-Kundenbetreut?. Welches ist der Hintergrundder involvierten Personen inBezug auf Ausbildung undProfession?

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PRIVATE 1/2012 17

Kriterien für die Produktauswahl

Quelle: LLB Asset Management AG, Vaduz

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P3 Process. Wie werden Anlageentscheidungengetroffen?. Existiert ein strukturiertes Modellzur Entscheidungsfindung?. Welche Rolle spielt derPortfoliomanager und überwelche Freiheiten verfügt er?

P4 Portfolio. Welche Anlageinstrumentekommen zum Einsatz?. Gibt es Off-Benchmark-Risiken?. Wie werden Fremdwährungenim Portfolio behandelt?

P5 Performance. Ist die erzielte Performance mitder Benchmark-Rendite vereinbar?. Gibt es Phasen, in denen derFonds systematisch besseroder schlechter rentiertals die Benchmark?

Die qualitative Bewertung der umfang-reichen und in sich sehr unterschiedli-chen Informationen, die aus den persön-lichen Gesprächen und Befragungengesammelt werden, hängt letztendlich

nicht unwesentlich von der subjektivenEinschätzung des Bewertenden ab.Dies ist in keinem Fondsbewertungs-prozess zu vermeiden, da es für die Be-wertung von weichen Faktoren keineanerkannten Kriterien gibt.

Schlussendlich ist es aber die Kom-bination von nüchternen, quantitativenKennzahlen und der Einschätzung vonqualitativen Beurteilungsfaktoren, diees einer Bank möglich machen, dar -über zu entscheiden, ob ein Drittfondsden Weg auf die hauseigene Empfeh-lungsliste schafft.

FazitBei der Auswertung von quantitativenBewertungskriterien werden in derBranche vergleichbare Researchmetho-den angewendet. Zudem ist festzustel-len, dass von den meisten Institutenauch dieselben Kennzahlen verwendetwerden, allerdings unterschiedlich ge-wichtet und in Betrachtung unter-schiedlicher Zeitperioden. Erst inKombination mit der Auswertung derqualitativen Auswahlfaktoren gelingtes, eine sowohl eigenständige als auchqualitativ hochwertige Empfehlungs-

liste zu gestalten. Dabei kommt im Anschluss der aktiven Betreuung einebesondere, erfolgsentscheidende Be-deutung zu.

Trotz anerkannter «Best Practice»-Methoden im Fondsresearch fehlenwissenschaftlich fundierte Analysenund Studien, die belegen können, dasssich mit einem professionellen Bewer-tungsprozess eine signifikante Risiko-reduktion resp. eine nachhaltige Ren-diteverbesserung für die Fondsdepotsvon Kunden erreichen lässt. Grund-sätzlich können aber aufgrund verein-zelter Modellstudien und aus der Er-fahrung des Drittfonds research zweiwichtige Erkenntnisse festgehaltenwerden:

1. Ein systematischer Auswahlpro-zess kann die Gefahr einer späteren(rela tiven) Fehlentwicklung einesFondsinvestments vermindern.

2. Fondsmanager mit einer nach-haltig schwachen Performance sind ofttatsächlich schlechte Manager und hat-ten nicht einfach Pech!

[email protected]@banklinth.ch

www.bankinth.ch

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18 1/2012 PRIVATE

FONDS & CO.

PRIVATEDas Geld-Magazin

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Von Willem VerhagenSenior EconomistING Investment Management

Finanzielle Zwänge, Reformmüdigkeitbei den Wählern, unterschiedliche Vor-stellungen davon, wie eine stabileWährungsunion aussehen sollte, sowiedie Fokussierung der politischen Ent-scheidungsträger auf Defizite undInfla tion hemmen den Umsetzungs -prozess der Lösungsansätze. WeitereSchwierigkeiten ergeben sich dadurch,dass sich die erzielten Ergebnisse häu-fig nicht klar konkretisieren lassen. BeiGipfeltreffen wird in der Regel, früheroder später, eine Art Kompromiss er-zielt, doch Politiker interpretieren daserzielte Ergebnis im Nachhinein häu-fig unterschiedlich. Für Investoren be-deutet dies anhaltende Unsicherheit undeine Menge offener Fragen, so dass sichkaum beurteilen lässt, ob ein Gipfel diein ihn gesetzten Erwartungen erfüllt.

Einer der wichtigsten Faktoren imEntscheidungsprozess ist das Bemü-hen, einerseits einen Dominoeffekt zu

vermeiden und andererseits «Moral-Hazard-Effekte» zu unterbinden. Ten-denziell neigen Frankreich und diePeri pheriestaaten dazu, die mögliche«Ansteckungsgefahr» zu betonen. Ent-sprechend drängen diese Länder dar -auf, dass die Europäische Zentralbank(EZB) ihre Geldbasis erhöht und dieöffentliche Verschuldung gemeinsamgetragen wird. Die Kernländer sowiedie EZB fokussieren hingegen auf dieMoral-Hazard-Problematik, haushalts-politische Disziplin und Regelungenzu deren automatischer Durchsetzung.

Sofern sich eine dieser beidenSichtweisen durchsetzt, geschieht daszwangsläufig auf Kosten der anderen.Zumindest kurzfristig erweist sich die-ses Dilemma als Hemmschuh, wennauch die Gruppe um Deutschland unddie EZB im Prinzip die besseren Kar-ten hat. Das Gute an einem Dilemmaist, dass man darüber hinauswachsenkann. Wie erwähnt, muss die ultimativeinstitutionelle Gestaltung Elementeumfassen, die eine Ausbreitung derKrise unterbinden und einen Rahmen

schaffen, der Moral-Hazard-Effekteverhindert. In einer stabilen Währungs-union sind beide Ansprüche vereinbar.Vor allem Eurobonds sind nur dannpraktikabel, wenn die Nationalstaateneinen erheblichen Teil ihrer Fiskal -hoheit abgeben. Dann kann die EZBals Lender of Last Resort (LOLR)agieren, ohne Furcht, dabei Staats-schulden zu monetarisieren.

Fortschritte bei der Vermeidungvon DominoeffektenHoffnung lässt ein von Mario Draghivor dem Europäischen Parlament inStrassburg geäussertes Stichwort auf-keimen: Sequenzierung. Der EZB-Prä-sident sagte weiter, «andere Elementekönnten folgen», sofern die EU-Führereine fiskalpolitische Einigung erziel-ten. Zahlreiche Kommentatoren habendies als Bereitschaft von Seiten derZentralbank interpretiert, proaktiver zuagieren, sobald klare Massnahmen aufhaushaltspolitischer Ebene ergriffenwerden. Allerdings raubte uns dieEZB-Pressekonferenz in dieser Hin-sicht alle Illusionen. Auf die ausdrück-liche Frage, ob die EZB ihre Anleihen-käufe verstärken würde, sobald einebefriedigende haushaltspolitische Über-einkunft erzielt ist, antwortete Draghimit einem schlichten «Nein». Offenbarbezogen sich die «anderen Elemente»,die er erwähnt hatte, auf weitere fiskal-politische Massnahmen. Bis auf Wei -teres wird das Securities Markets Pro-gram (SMP) der EZB daher eher re -aktiv ausgerichtet sein. Die Zentral-bank ist noch nicht bereit, für Staatenals Kreditgeber der letzten Instanz ein-zuspringen.

Positiv ist indes zu vermerken, dassdie EZB abermals ihre Bereitschaft be-tont hat, als LOLR für das Bankensys-tem zu fungieren. Die Banken werdenvon unbegrenzter Liquidität mit einerLaufzeit von 3 Jahren profitieren, dienotenbankfähigen Sicherheiten werden

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Euro-Gipfel – Enttäuschte AnlegerNach dem Super-Gipfel Ende 2011 drängt sich die Frage auf, ob dieses EWU-Treffen der Superlative dieErwartungen erfüllt hat. Gäbe es keine politischen Zwänge, könnte die EWU (Europäische Währungs-union) Lösungsansätze zur Schaffung einer stabilen Währungsunion wahrscheinlich relativ schnell um-setzen. Das erfordert aber nicht nur die Bereitstellung ausreichender Mittel von offizieller Seite, sondernauch leistungsfähige Institutionen, welche die fiskalische und wirtschaftliche Integration vorantreiben.

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ausgeweitet, und unter bestimmten Vor -aussetzungen können Bankdarlehenjetzt auch als Sicherheit zur Aufnahmevon EZB-Krediten dienen. Zwar dürf-ten Banken damit jetzt liquiditäts -mässig komfortabler ausgestattet sein,doch zu einer weiteren Verschärfungder Kreditvergabekriterien mag es den-noch kommen. Denn angesichts dessich verschlechternden konjunkturel-len Ausblicks und der Notwendigkeit,die Kapitalquoten zu heben, bestehtimmer noch das Risiko eines massiven«Deleveraging» durch Bereinigung vonBankbilanzen.

Insgesamt betrachtet blieb der Bei-trag der EZB zu einer wirksamen Ein-dämmung von Dominoeffekten hinterden Erwartungen zurück. Teilweisewurde das jedoch dadurch ausgegli-chen, dass die EU-Führer selbst Mass-nahmen ergriffen, um die Schlagkraftder verschiedenen Rettungsschirme zuverstärken. So werden die Mitglied-staaten über ihre nationalen Zentral-banken dem Internationalen Wäh-rungsfonds (IWF) zusätzliche Mittelvon bis zu 200 Mrd. Euro bereitstellen.Darüber hinaus wird die Einführungdes Europäischen Stabilitätsmechanis-mus (ESM – ein dauerhafter Rettungs-fonds, der die European Financial Sta-bility Facility EFSF ablösen wird) aufMitte 2012 vorgezogen, und die Ein-zahlung der Kapitalbeiträge könnte be-schleunigt werden.

Fortschritte bei der Vermeidungvon Moral-Hazard-EffektenSoweit es die Kehrseite der Medaillebetrifft, nämlich die Verhütung vonMoral-Hazard-Effekten, konnte derGipfel ebenfalls nur mit Ergebnissenaufwarten, die zunächst hinter den Er-wartungen zurückblieben. Auf supra-nationaler Ebene – also auf Kommis -sionsebene – ist eine Änderung desEU-Vertrags erforderlich und damitdie Zustimmung aller Länder. Durchdas britische Veto blieb den übrigenEU-Führern nichts anderes übrig, alssich auf einen Rahmen zu einigen, dereher zwischenstaatlich ausgerichtet istund damit weniger Bindungswirkungentfaltet. So soll jetzt ein separater Ver-trag zwischen den 17 EWU-Mitglied-staaten abgeschlossen werden, den auchNichtmitglieder der EWU unterzeich-

nen können. Die haushaltspolitischenRegelungen dieses Vertrags werdendann in einzelstaatliches Recht umge-setzt, und der Kommission werdengrössere Befugnisse im Rahmen einerVorabkontrolle der einzelstaatlichenHaushalte übertragen. Auch der Euro-päische Gerichtshof (EuGH) soll indiesen Prozess einbezogen werden.Doch weil Kommission und EuGHInsti tutionen der EU und nicht der EWUsind, ist fraglich, inwieweit Entschei-dungen des EuGH in diesem Zusam-menhang durchgesetzt werden können.

Zudem bleibt der Sanktionsmecha-nismus sozusagen halb-automatisch,d.h. er kommt zur Anwendung, soweitsich keine qualifizierte Mehrheit dage-gen wendet. Dabei handelt es sich zu-gegebenermassen um einen eindeutigenFortschritt gegenüber dem ineffektivenDefizitverfahren des Stabilitäts- undWachstumspakts. Gleichwohl bleibtdieses Modell nach unserem Dafürhal-ten immer noch weit davon entfernt,den Sanktionsmechanismus von denLaunen des politischen Gezeitenwech-sels ausreichend abzuschirmen.

Lässt man einmal die Frage derrechtlichen Durchsetzbarkeit beiseite,kommen die Regelungen selbst einertragfähigen Lösung näher. So wollensich die Euro-Staaten dazu verpflich-ten, ihr strukturelles Defizit auf maxi-mal 0,5% des BIP zu begrenzen. Damitbesteht immer noch Spielraum für dieWirkung automatischer Stabilisatoren.Zudem wird die Schuldenbremse gezo-gen: Die Lücke zwischen der Schul-denquote und einem Anteil von 60%am BIP soll jedes Jahr um 1/20 verrin-gert werden.

Das ist zwar notwendig, reicht abernicht, um die Region wieder auf ein so-lides Fundament zu stellen. Tatsächlichsetzen sowohl EU-Führer als auchEZB bereits wieder auf die Märchen-fee und geben sich der Illusion hin,eine «expansive Sparpolitik» könne dieerhoffte Lösung bringen. Nur wenn esden öffentlichen Haushalten gelinge,ihre Defizite hinreichend abzubauen,werde auch der private Sektor wiederZuversicht schöpfen und seine Ausga-ben steigern. Diese Argumentation istinsofern problematisch, als im gegen-wärtigen Umfeld genau das Gegenteilder Fall sein wird. Sofern Privatsektor

und alle EWU-Regierungen den Gürtelenger schnallen, wird dies die Ausga-benentwicklung in der Volkswirtschaftinsgesamt bremsen. In der Folge sin-ken Vertrauen und Konsum in der Pri-vatwirtschaft weiter und es wird denöffentlichen Haushalten unmöglichsein, ihre Defizitziele zu erreichen.

Noch gibt es keine klare Wachs-tumsstrategie. Nach unserer Auffas-sung muss eine solche Strategie aucheine expansivere geldpolitische Kom-ponente beinhalten. Zudem erkennenviele EU-Führer immer noch nicht,dass der Kern des Problems in einerZahlungsbilanzkrise besteht, die weit-reichende Anpassungen der realenWechselkurse innerhalb der EWU er-fordert. Solange diese grundlegendenProbleme nicht angegangen werden,wird es schwierig, wenn nicht sogar un-möglich sein, die haushaltspolitischenVorgaben in der Praxis einzuhalten.

FazitDie EU-Führer haben insofern Fort-schritte beim Umgang mit der Krise er-zielt, als sie nun eine optimistischereHaltung einnehmen. Bislang wurstelteman sich – ohne klare Richtung –durch. Doch inzwischen scheint klarerzu sein, wohin die Reise gehen muss.Es gibt jetzt eine Vorstellung davon,wie eine stabile Währungsunion aus -sehen sollte, auch wenn noch viel kon-kretisiert werden muss.

Insbesondere wurden Massnahmenzur Eindämmung der Ansteckungsge-fahr und zur Verhinderung von Moral-Hazard-Effekten ergriffen, wenn auchunsere Erwartungen dabei nicht ganzerfüllt wurden. Das Ziel wurde aller-dings nicht so weit verfehlt, dass wirvon unserem Basisszenario abrückenmüssten, nämlich dass zu viel Wäh-rungsunion bei zu wenig Fiskalunionsich nur durch stärkere fiskalische In-tegration lösen lässt. Aber auch dabeihandelt es sich nicht um den grossenWurf, der die Märkte beruhigen wird.Es müssen weitere Gipfel folgen. Esbesteht eine reelle Chance, dass diesetrauten Zusammenkünfte der EU-Staats- und -Regierungschefs durchweitere Marktturbulenzen angescho-ben werden.

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Von Martin GublerLeiter Zurich Invest AGZurich Schweiz

Historisch tiefe Kapitalmarktzinsen,ungelöste Schuldenkrisen und Sorgenum die Wirtschaft – Privatanleger ha-ben es derzeit schwerer als auch schon,sich ihre Meinung zu bilden, wie sie ihrVermögen mittel- und langfristig ambesten anlegen. Was ist zu tun?

Ratschlag Nummer 1Ruhe bewahren. Wer sich von der Un-ruhe anstecken lässt, ist kaum in derLage, überlegte Entscheidungen zutreffen. Auch wenn die Verlusteschmerzen, die in den vergangenenMonaten in so manchem Depot ange-fallen sind: Sie zeigen, dass es weder inder Theorie noch in der Wirklichkeiteine Garantie auf steten Vermögens -zuwachs gibt. Und zu wenig genau

lässt sich der richtige Moment fürden Ein- oder Ausstieg bei ver-schiedenen Anlageklassen ermit-teln.

Ratschlag Nummer 2Diversifizieren senkt das Risiko.Die Aufteilung des Vermögensbleibt nach wie vor ein sinnvollerWeg. Die Kombination unter-schiedlicher Anlagen verbessertdas Verhältnis zwischen Risikenund Chancen, weil die Wertent-wicklung einzelner Anlagen oftunabhängig voneinander verläuft,manchmal sogar entgegengesetzt.Gesucht ist häufig eine Mischungaus risikogerechten Anlagefor-men, in denen die grossen Anlage-klassen vertreten sind, ohne dasssich Klumpenrisiken bilden.

Ratschlag Nummer 3Suchen und vergleichen. Zu gross

ist das Angebot an Anlageformen undProdukten, die mehr versprechen, alssie am Ende bringen. Entsprechendsind die Investoren in den vergangenenJahren anspruchsvoller geworden. Siefragen Dienstleistungen nach, die ih-rem Risikoprofil und Anlagehorizontwirklich entsprechen. Auch erwartensie von ihrem Finanzpartner die Auf-merksamkeit, die ihnen zusteht. Insbe-sondere sind sie nicht mehr bereit,hohe Vermögensverwaltungsgebührenin Kauf zu nehmen. Die Privatanlegerhaben schmerzhaft erfahren müssen,dass die Finanzmärkte auch mehrjäh -rige Tiefs bereithalten und dass hoheGebühren die Rendite empfindlichschmälern – oder je nach Marktlageganz auffressen können.

AnlagealternativenKein Wunder, halten Privatinvestorenzunehmend nach Alternativen zu den

herkömmlichen Retailfonds Ausschau.Eine interessante Alternative bildenAnlagegefässe, die ursprünglich für in-stitutionelle Investoren gedacht sind:aktiv bewirtschaftete Portfolios auf derBasis von Geldmarktanlagen, Obliga-tionen, Aktien und Alternativen Anla-gen (Immobilien, Rohstoffe), welchedie Sicherheits- und Renditebedürf -nisse unterschiedlichster Anlagetypenoptimal abdecken.

Was viele Privatanleger noch nichtwissen: Diese Anlageplattformen fürInstitutionelle sind bei Erteilung einesVermögensverwaltungsauftrags auchprivaten Anlegern frei zugänglich –und das längst nicht nur für High NetWorth Individuals. So bietet die ZurichInvest AG (ZIAG), eine 100%ige Toch-tergesellschaft der Zürich Versiche-rungs-Gesellschaft AG, Privatanlegernfondsbasierte Vermögensverwaltungs-mandate für aktiv verwaltete Portfoliosmit institutionellen Anlagegefässen be-reits ab einer Mindesteinzahlung von20’000 Franken an.

Hohe Anlagevolumensorgen für tiefe GebührenUnd das ist nicht der einzige Vorteil,den derartige Portfolios bieten, denndie privaten Anleger erhalten ähnlicheKonditionen wie die institutionellen.Zum Beispiel betragen die Vermögens-verwaltungsgebühren lediglich 0,3 bis0,9%. Die tiefen Gebühren unter 1%kommen durch die hohen Anlagevolu-men zustande. In den einzelnen Anla-gegefässen sind beträchtliche Vermö-genswerte von Privat- und Unterneh-menskunden enthalten: Gelder aus Sam-melstiftungen, fondsgebundene Anlagenfür Private oder von Gesellschaften,welche die Bewirtschaftung ihres Pen-sionskassenkapitals ausgelagert haben.So verwaltet allein die ZIAG rund 12Mrd. Franken. Dadurch kann sie sich

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Private Investoren nutzen im schwierigen Marktumfeld zunehmend die Chancen, welche Anlage-gefässe für Institutionelle bieten: Privatanleger profitieren dabei von ähnlichen Konditionen wieGrossanleger und können vereinfacht in Realwerte investieren.

Wenn David wie Goliathanlegen kann

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bei Fondsleitungen, Depotbanken undPortfolio Managern entscheidendeKostenvorteile verschaffen – die sie andie institutionellen und privaten Anle-ger weitergibt.

Hohe SicherheitZu den Kostenvorteilen und der Be-wirtschaftung der Portfolios durch An-lageprofis kommt noch eine strengeRegulierung. Die Investmentaktivitäteneines Verwalters kollektiver schweize-rischer Kapitalanlagen unterstehen derFinma sowie verschiedenen unabhängi-gen Compliance-Standards der Schwei-zerischen Bankiervereinigung und derSwiss Funds Association. Die umfas-senden Kontrollmechanismen erhöhendie Sicherheit und sorgen für entspre-chende Transparenz in der Darstellungder Kosten.

Unabhängige Auswahl Im Idealfall profitieren die Kundennicht nur von Kostenvorteilen bei derVermögensverwaltung und hoher Si-cherheit, sondern auch von einer mög-lichst unabhängigen Auswahl der Port-folio Manager für die einzelnen Anlage-gefässe. Anders als Banken verwaltetdie Zurich Invest AG daher ihre Fonds-anlagen nicht selbst, sondern lässt die-se konsequent nach dem Prinzip «bestin class» verwalten. Für jede einzelneAnlageklasse wird der jeweilige Port-folio Manager mit Hilfe eines mehr -stufigen Auswahlprozesses ermittelt.Die Auswahl erfolgt dabei nach objek-tiven Kriterien. So ist sichergestellt,dass für jede Anlagekategorie weltweitdie erfolgreichsten Manager aufgebo-ten werden.

Performance-Analysen und striktes RisikomanagementDoch das ist erst der Anfang; mit derAuswahl der Portfolio Manager hörtdie Betreuung der Anlagen noch langenicht auf. Das Ziel ist, mit einem hohenMass an Sicherheit eine Performancezu erzielen, die über derjenigen derVergleichsindizes liegt. Um diessicher zustellen, werden die PortfolioManager in der Folge laufend über-wacht. So legt die ZIAG beim Invest-ment Controlling grosses Gewicht aufPerformance- und Prozess-Analysenüber verschiedene Zeiträume und auf

ein qualitativ hochstehendes Risiko-management. Entspricht ein PortfolioManager nicht mehr den gewünschtenPerformance- und Risikokriterien,wird er ausgewechselt, und das ent-sprechende Mandat für dieses Anlage-gefäss wird neu ausgeschrieben.

Nicht nur die institutionellen, son-dern auch die privaten Kunden schät-zen es, dass sie dank dieses aufwendi-gen Investment-Controlling-Prozessesmit ihren einmal gewählten Anlagepro-dukten nicht allein gelassen werden.Privatanleger profitieren von diesemRisikobewusstsein und den ehrgeizi-gen Renditezielen und nutzen dieChancen, die eine breite Diversifikationin Staats-, Unternehmens- und Wan-delanleihen, Aktien sowie Realwertebietet.

Spezieller Fokus auf Realwerte Institutionelle Anleger suchen derzeitverstärkt Investitionsmöglichkeiten inRealwerten. Dies liegt zum einen dar -an, dass die mittelfristigen Rendite-chancen speziell von Schweizer Obli-gationen beschränkt erscheinen. Diehohe Qualität der eidgenössischen Ob-ligationen hat in den vergangenen Jah-ren dazu geführt, dass die Renditenmassiv gesunken sind. Eine 10jährigeBundesobligation rentiert derzeit we-niger als 1%. Das Kurspotenzial vonSchweizer Obligationen scheint damitausgereizt.

Langfristig orientierte Anlegerwollen sich zudem auf inflationäreTendenzen vorbereiten. Noch ist keinenachhaltige Lösung der europäischen

Schuldenkrise in Sicht. Und die hoheStaatsverschuldung wichtiger Ländersowie die massive Ausweitung derGeldmenge bergen Inflationsgefahr.Verstärkte Investitionen in Immobilienund Rohstoffe können hier eine Ant-wort sein. Beide Anlagegruppen bieteneinen Inflationsschutz und die Vorteileeiner Diversifikation.

Die Depotbeimischung von Alter-nativen Anlagen wird Privatanlegernnormalerweise nicht gerade leicht ge-macht. Dafür sorgen ein schwierigerZugang zu diesen Märkten, die Kom-plexität der Materie sowie hohe Kos-ten, welche die Renditechancen schmä-lern. Besser fahren Privatanleger mitinstitutionellen Anlagegruppen. So er-gänzt die ZIAG Portfolios unterschied-licher Risikoneigung mit Anlagegefäs-sen für Rohstoffe und Schweizer Im-mobilien.

Anlagen in Emerging MarketsAktive Bewirtschaftung der Port foliosheisst auch, dass die Strategie an Ver-änderungen des Finanzmarktumfeldsangepasst wird. So trägt die ZIAG bei-spielsweise dem Wachstum in denSchwellenländern Rechnung, indemsie bei den Aktienanlagen im vergan-genen Jahr den Anteil der EmergingMarkets erhöht hat – analog zur Ent-wicklung des Bruttoinlandproduktsder einzelnen Regionen. Für diese An-passung werden den Kunden keinezusätz lichen Kosten in Rechnung ge-stellt.

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Fondsbasierte Anlagelösungen für PrivatePrivatinvestoren entscheiden sich immer häufiger für fondsbasierte Anlage-lösungen bei einer starken Versicherungsgruppe. Grund: Sie profitieren vonähnlichen Konditionen wie institutionelle Grossanleger. Ein Beispiel: Hans-Peter N. ist 50 Jahre alt und Unternehmer. Er ist ein Anleger mit Weitblick,gleichzeitig will er Renditechancen an den Finanzmärkten wahrnehmen. Beieinem Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen hat er 50’000 Frankenin ein defensives Portfolio investiert, das auch Alternative Anlagen enthält.Die grössten Positionen sind: 50% Obligationen, 30% Immobilien und Alter-native Anlagen sowie 20% Aktien. In regelmässigen Reportings erhält Hans-Peter N. sämtliche Kosten und Gebühren transparent ausgewiesen. Für Depot-führung und Kontospesen zahlt er eine jährliche Administrationsgebühr von100 Franken. Die jährliche Verwaltungsgebühr beläuft sich auf 0,6%.

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Von Anton SchaadFondsmanagerHyposwiss Privatbank, Zürich

Auch 50 Jahre nach der Entkoloniali-sierung gilt Afrika noch vielerorts alsder «verlorene Kontinent». Unbemerktvon den meisten Anlegern entwickeltsich Afrika jedoch politisch und wirt-schaftlich mit zunehmendem Tempo.Dies belegen die ökonomischen Kenn-zahlen, insbesondere der Sub-Sahara-Zone, der letzten Jahre. Während diegrossen Industrienationen nur nochwenig wachsen und aufgrund ihrerstrukturellen Probleme, wie der hohenVerschuldung und der Überalterung derBevölkerung, zunehmend stagnieren,weisen Länder wie Nigeria, Ghana,Botswana, Ruanda, Kenia u.a. ein-drückliche Wachstumsraten auf.

Der IWF schätzt das jährlicheWachstum der Zone bis 2016 auf rund5,5%, wobei einigen Ländern wieSambia ein deutlich höheres Wachs-tumspotenzial (7%) attestiert wird. Wirbeurteilen die mittel- und langfristigenAussichten positiv, da sich Afrika nichtnur in einer zyklischen und teils roh-stoffinduzierten Konjunkturbeschleu-nigung befindet, sondern nach Jahr-zehnten von Krisen, Kriegen und Na-turkatastrophen einen grundlegendenpolitischen, gesellschaftlichen undwirtschaftlichen Wandel durchmacht.

Die wichtigsten Eckpfeiler unserer po-sitiven Einschätzung sind:

1. Neue GenerationDie junge Generation ist besser ausge-bildet, besser informiert (Handy-Durch-dringung: 60%) und verfügt über Un-ternehmergeist und Ambitionen.

2. Stark verbesserteFundamentaldatenBesonders erwähnenswert ist die tiefeStaatsverschuldung. Diese liegt z.B. inNigeria unter 20% des Bruttoinland-produktes.

3. Massiver Anstiegder DirektinvestitionenDie ausländischen Direktinvestitionenvor allem aus China und Indien, aberauch von vielen Grossunternehmenwie zum Beispiel Nestlé und Siemens,haben sich in den letzten 8 Jahren ver-vierfacht.

4. Sich verbessernde GovernanceBeispiele für die sich verbesserndenpolitischen Rahmenbedingungen sinddie geordnet abgelaufenen Wahlen inNigeria, dem bevölkerungsreichstenLand Afrikas, in welchen im Mai 2011mit Goodluck Jonathan ein relativ fort-schrittlicher Präsident bestätigt wurde,und die im November 2010 in einerVolksabstimmung angenommene libe-rale Verfassung von Kenia. Die Trans-parenz in der Administration und in derRechnungslegung der Unternehmen –viele rapportieren nach IFRS – hatstark zugenommen.

5. Entstehen einer MittelklasseAfrikas Mittelklasse (heute 300 Mil-lionen Menschen) mit frei verfügbaremEinkommen und entsprechend steigen-dem Konsum wächst beträchtlich. Da-durch erhält Afrikas Wirtschaft aucheine Eigendynamik. Ohnehin sind nurrund 25% des Wachstums der vergan-genen Jahre bedingt durch den Roh-stoffabbau.

6. InfrastrukturausbauHier liegt die grösste Schwäche, aberauch die grösste Chance Afrikas. Grosse

Defizite bestehen bei den Transport -wegen und in der Elektrizitätsversor-gung. Gelingt es, diese Defizite in dennächsten Jahren zu reduzieren, rechnenwir mit einem zusätzlichen deutlichenWachstumsimpuls für die Binnen-märkte. Und die Vorzeichen stehen gut:Jährlich werden 72 Mrd. US$ in dieInfra struktur investiert.

7. FinanzmärkteDie grossen Mittelzuflüsse in Afrika be-stehen heute vor allem aus ausländi-schen Direktinvestitionen und Private-Equity-Anlagen, wie dies im frühenEntwicklungsstadium eines Landes ty-pisch ist. Portfolioinvestitionen stehenerst am Anfang. Die Finanzmärkte inder Sub-Sahara-Zone sind noch klein,wenig liquid und teilweise erst in derEntstehungsphase (wie z.B. Ruanda).Durch IPOs und die Einführung mo-derner Handelssysteme entwickelnsich die Börsen jedoch schnell.

Hyposwiss (Lux) Fund –African Dawn (USD)Um die Chancen zu nutzen, welche ei-ner der letzten grossen noch kaum er-schlossen Märkte bietet, hat HyposwissPrivatbank AG einen Afrika-Fonds lan-ciert. Der Hyposwiss (Lux) Fund –African Dawn (USD) (ISIN LU0653670769 / Valor 13442905) inves-tiert in Wertpapiere afrikanischer Ge-sellschaften und in Titel von Unterneh-men mit Geschäftstätigkeit in Afrika.Ein Grossteil der Anlagen erfolgt inden noch wenig entwickelten Schwel-lenländern der Sub-Sahara-Zone wieNigeria, Ghana, Botswana, Kenia undSambia.

Der Hyposwiss (Lux) Fund – Afri-can Dawn (USD) ist ein Anlagefondsluxemburgischen Rechts und bietettägliche Rücknahme und Ausgabe zumNAV (Nettoinventarwert). Er eignetsich für Anleger, welche einen Teil ih-rer Anlagen mit einem Zeithorizontvon 5 bis 7 Jahren in die Finanzmärkteeiner aufstrebenden Region investierenwollen.

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Afrika – Ein Kontinent im Aufbruch

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LIECHTENSTEIN

Der Kampf der europäischen Staaten gegen die nicht mehrfinanzierbare Überschuldung sowie die Erhaltung der Stabi-lität des Euro haben das Jahr 2011 geprägt. Das Ringen umeine Vertiefung der Europäischen Union hin zur Schaffungeines verbindlichen fiskalpolitischen Rahmens der Euro-Staaten konnte mit dem Gipfeltreffen der Regierungs- undStaatschefs der EU zu einem vorläufigen Teilerfolg geführtwerden. Verschiedene Regierungen sind bei der Einführungvon Sparmassnahmen ins Straucheln gekommen und wurdenabgelöst. Griechenland und Italien werden von sog. «Tech-nokraten» geführt, die Demokratie scheint vorübergehendausgesetzt zu werden. Eine Entwicklung, die durchaus Sor-gen bereitet.

Immer stärker zeigt sich, dass das Bruttosozialprodukteine wirtschaftliche Grösse ist, die das komplexe Zusam-menwirken einer Gesellschaft und deren gesamtstaatlichenLeistungen nur ungenügend zu umschreiben versteht. Einneues Verständnis des Wachstumsbegriffes ist notwendig, umdie zukünftige Entwicklung der Gesellschaft einigermassenverlässlich prognostizieren und vernünftig lenken zu können.

Der Kampf um die Verteilung der Güter droht an Härtezuzunehmen. Privates Eigentum wird in Frage gestellt, derEigentumsbegriff relativiert, erste Zugriffe der Staaten aufVermögen mittels neuer Rechtsvorschriften sind erkennbar.Findet das Privatvermögen keine überzeugende Antwort,dass es für die weitere Entwicklung der Gemeinschaft unab-

dingbar ist, wovon ich überzeugt bin, scheint es in vielerleiHinsicht gefährdet. So erleben wir politische Veränderungengrossen Ausmasses über die Massenmedien live mit. DerKopf des Jahres 2011 ist gemäss Time «Der Demonstrant».Er hat der Demokratie viele Gesichter gegeben und aufge-zeigt, dass Veränderungen mit Hilfe moderner Medien, densogenannten Social Media, und dem Mut von Hundert-tausenden erzwun gen, Gesellschaftsordnungen umgestossenund der Rechtskodex neu definiert werden können.

Zugleich sucht die Welt nach einer Neuordnung derFinanz märkte. Dabei steht die Frage der noch weiter gehen-den Regulierung an erster Stelle und nimmt zaghaft an Kon-turen zu. Noch aber fehlt eine überzeugende Antwort auf diezunehmende Entfremdung der Finanzmärkte von der Real-wirtschaft und deren oft schwer erklärbare Volatilität.

Ein weiteres herausforderndes Jahr steht uns bevor.Wachstumsimpulse sind kaum erkennbar, im Gegenteil, dienotwendige Konsolidierung der Staatshaushalte droht dieKonjunktur weltweit zu kippen. Die Wachstumsprognosenwerden dementsprechend nach unten korrigiert.

In diesem von Unsicherheit geprägten Umfeld bleibt dieVermögenssicherung ein äusserst wichtiges Thema. PrivateVermögen sind vielen Risiken ausgesetzt. Unstete Märkte,mögliche Rechtsansprüche und Auseinandersetzungen in derFamilie können beispielsweise die generationenübergreifendeErhaltung des Vermögens gefährden. ErfolgversprechendeVermögensverwaltung und -beratung kann nur geben, werversteht, welche Veränderungen im Gange sind und noch aufuns zukommen. Um strategisch auf Langfristigkeit angelegteVermögensberatung betreiben zu können, müssen die Trei-ber der Veränderung identifiziert und genutzt werden.

Staaten wie Liechtenstein und die Schweiz, die einerseitshohe Rechtssicherheit für den Eigentumsschutz und die Si-cherung der Privatsphäre bieten und andererseits dank einesgesunden Staatshaushaltes auch für politische Stabilität ste-hen, eignen sich nach wie vor sehr gut als Standorte für dieVermögensverwaltung. Attraktiv bleiben sie aber nur, wennsie ihre Rahmenbedingungen den Bedürfnissen der Kundenin strategisch vorausschauender Art anpassen und somit dieVoraussetzung für die Vermögenssicherung schaffen. Diesewiederum erfolgt am besten durch Investitionen in zukunfts-trächtige, nachhaltige Projekte, die einen allgemeinen Mehr-wert schaffen und zugleich einen langfristigen Ertrag sichern.

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Liechtenstein

Vermögenssicherung bleibt auch 2012 das entscheidende Thema Editorial von Otmar Hasler, Regierungschef a.D., Partner, Kaiser Partner

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28 1/2012 PRIVATE

LIECHTENSTEIN

Von Dr. Norbert SeegerRechtsanwalt, Vaduz

Mit der «Liechtenstein-Erklärung» vom12. März 2009 bekennt sich Liechten-stein zum OECD-Standard in Steuer-fragen. «Mit dieser Erklärung», betontedie Regierung, «verpflichtet sich Liech-tenstein zur Umsetzung der durch dieOECD entwickelten globalen Stan-dards der Transparenz und des Infor-mationsaustausches in Steuerfragen.»

In der Folge schloss Liechtensteinmit einer Reihe von Ländern die gefor-derten TIEA-Abkommen (Tax Infor-mation Exchange Agreement) ab, wor -auf die OECD Liechtenstein von der«Grauen Liste» der nicht-kooperativenStaaten in Steuerfragen wieder ent-fernte. Liechtensteins Regierung be-wertete diese Streichung von der«grauen Liste» als wichtiges Zwischen-ziel in der Neuausrichtung des Wirt-schaftsstandortes und Finanzplatzes.

In Verbindung mit dem Abschluss derTIEA-Abkommen steht die Absicht,mit einzelnen Vertragsstaaten in undausserhalb Europas, die für die liech-tensteinische Exportwirtschaft vongrosser Bedeutung sind, Doppelbe-steuerungsabkommen (DBA) abzu-schliessen.

Informationsaustausch mit den USASchon vor der «Liechtenstein-Erklä-rung» hatte Liechtensteins Regierungmit dem Projekt «Futuro» eine neueStrategie für den Finanzplatz eingelei-tet. Liechtenstein rückte damit von derfrüheren defensiven Politik ab. Eineerste Durchbrechung des Prinzips, inSteuersachen keine Auskünfte an an-dere Staaten weiterzugeben, erfolgtemit dem Übereinkommen Liechten-stein–USA im Jahr 2008. Schon imSommer 2006 hatten die USA Liech-tenstein den Vorschlag für den Ab-schluss eines Steuerinformationsab-kommens unterbreitet und mit der Ver-längerung des QI-Status (Qualified In-termediary) für die liechtensteinischenBanken verknüpft, der bis Ende 2008Gültigkeit hatte. Das TIEA-Abkom-men wurde am 8. Dezember 2008 inVaduz unterzeichnet und trat nach An-passung der nationalen Gesetzgebungauf den 1. Januar 2010 in Kraft, womites seine Wirkung für die Steuerjahre ab2009 entfaltet. Die USA haben in derFolge den QI-Status für die Banken inLiechtenstein um weitere 6 Jahre bisDezember 2015 verlängert.

Gegenstand des TIEA-Abkommensist die gegenseitige Unterstützung durchden Austausch von Informationen, diefür die Anwendung der Steuervor-schriften im ersuchenden Staat bedeut-

sam sind. Der Informationsaustauscherfolgt auf dem Weg der Amtshilfezwischen den Steuerbehörden der bei-den Länder. Amtshilfe muss bei Vorlie-gen eines betrügerischen Steuerverge-hens nach US-Recht gewährt werden,auch wenn das Vergehen nach liechten-steinischem Recht kein Fiskalbetrugist. Das frühere Prinzip der gegenseiti-gen Strafbarkeit, wonach ein Vergehenin beiden Ländern eine strafbare Hand-lung sein muss, wurde mit dem US-Abkommen von Liechtenstein aufge-geben.

Der Informationsaustausch erfolgtaber nicht automatisch, sondern nurauf der Basis eines präzise formulier-ten Ersuchens. Liechtenstein muss ei-nem Amtshilfeersuchen nur entspre-chen, wenn die im Abkommen genaudefinierten Anforderungen erfüllt sind.Zu diesen Anforderungen zählen de-taillierte Angaben über die Identitätdes US-Steuerpflichtigen, den zugrun-deliegenden Sachverhalt, die Art undForm sowie die Zeitspanne der ver-langten Informationen. Ausserdemkann Liechtenstein eine Erklärung ver-langen, dass die USA alle ihr in ihremHoheitsgebiet zur Verfügung stehen-den Mittel zur Beschaffung der Infor-mationen ausgeschöpft haben. Mitdem Erfordernis von sehr detailliertenAuskunftsersuchen an Liechtensteinsollen blosse «Fishing Expeditions»oder «Fact-finding Expeditions» aus-geschlossen werden.

Steuerkooperation mit DeutschlandVon besonderer Bedeutung für Liech-tenstein ist das Informationsabkom-men in Steuerangelegenheiten mitDeutschland, das in den letzten Jahren

Liechtenstein in der internationalen Steuerkooperation

Steuerinformationsabkommenund DoppelbesteuerungsabkommenLiechtenstein hat die OECD-Standards in Steuerfragen übernommen und damit die erste Phase des Transfor-mationsprozesses für den Finanzplatz der Zukunft abgeschlossen. Die OECD entfernte Liechtenstein im Gegen-zug wieder von der «Grauen Liste» der in Steuerfragen nicht kooperierenden Länder. Bis zum 1. Oktober 2011hat Liechtenstein mit 24 Ländern Steuerinformationsabkommen abgeschlossen. Der Informationsaustauschüber Steuersachen erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf der Basis eines präzise formulierten Ersuchens.Geplant ist der Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen insbesondere mit jenen Ländern, die für die liech-tensteinische Exportindustrie wichtig sind.

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erheblichen Druck auf die sogenannte«Steueroase Liechtenstein« ausgeübthatte. Schon im Sommer 2008 hatteLiechtenstein allen EU-Staaten dieUmsetzung von OECD-Standards fürden Austausch von Steuerinformatio-nen in bilateralen Abkommen angebo-ten. Das Finanzministerium der deut-schen Regierung erachtete aber einderartiges Abkommen zwischen Liech-tenstein und Deutschland vorerst alsnicht notwendig, sondern legte denSchwerpunkt auf die Gespräche in Brüs-sel über den Abschluss eines Betrugs-bekämpfungsabkommens. Erst Anfang2009 erklärte das Finanzministeriumseine Bereitschaft zur Aushandlung ei-nes TIEA-Abkommens, das am 2. Sep-tember 2009 in Vaduz unterzeichnetwerden konnte.

Das Abkommen enthält eine zeitli-che und materielle Abgrenzung für denAustausch von Steuerinformationen.Die zeitliche Abgrenzung besteht dar -in, dass Auskünfte erst für Steuerjahreab 1. Januar 2010 erteilt werden müssen.Ausserdem erfolgt der Informations-austausch nicht automatisch, sondernnur auf der Basis eines präzise formu-lierten Ersuchens. Liechtenstein musseinem Amtshilfeersuchen Deutsch-lands nur entsprechen, wenn genau de-finierte Anforderungen erfüllt sind,wie sie schon im Abkommen mit denUSA festgelegt wurden. Der Aus-tausch von Steuerinformationen ist be-reits im Festsetzungs- und Erhebungs-verfahren vorgesehen, womit unerheb-

lich wird, ob in Deutschland schon einStrafverfahren eingeleitet wurde oderob nach dem liechtensteinischen Rechtein Steuerbetrug oder eine Steuerhin-terziehung vorliegt, die lediglich ver-waltungsstrafrechtlich verfolgt wird.

Steueramtshilfe mit GrossbritannienEinen neuen – und bis anhin weltweiteinzigartigen – Weg beschritt Liech-tenstein in der Steuerkooperation mitGrossbritannien. Neben der Erfüllungder OECD-Standards über die Gewäh-rung von Steueramtshilfe sehen die imSommer 2009 vereinbarten Abkommenauch pragmatische Lösungen vor, dieals Hauptzweck die steuerliche Legiti-mation der britischen Kunden des Fi-nanzplatzes Liechtenstein haben. BeimÜbereinkommen über einen Informa -

tionsaustausch in Steuersachen, dem«Memorandum of Understanding» mitder britischen Steuerbehörde, und der«Gemeinsamen Erklärung» über diekünftige Entwicklung der Zusammen-arbeit in Steuerangelegenheiten han-delt es sich um einen massgeschneider-ten Ansatz, der Rechtssicherheit schafftund dabei gewachsene Strukturen undgegenseitige Interessen berücksichtigt.

Die für den Finanzplatz neuen Rah-menbedingungen geben den britischenKunden die Möglichkeit, über eineSelbstdeklaration zu attraktiven Bedin-gungen zur Steuerkonformität zu ge-langen. Grossbritannien hat sich ver-pflichtet, für britische Kunden inLiechtenstein ein Steueroffenlegungs-programm (Liechtenstein DisclosureFacility) zur Verfügung zu stellen,während Liechtenstein die Verpflich-tung einging, im nationalen Recht einAmtshilfe- und Compliance-Programmzu etablieren, damit die britischenKunden bis Ende des Programms 2015ihren Steuerpflichten in England nach-kommen können. In der «GemeinsamenErklärung» gehen die Vertragspartnerauch auf die steuerliche Behandlungder liechtensteinischen Gesellschafts-formen ein, wobei von der grundsätz -lichen steuerlichen Gleichbehandlungvon Stiftungen mit dem englischenTrust ausgegangen wird. Die damit ge-schaffene Rechtssicherheit macht dieliechtensteinische Stiftung auch wei-terhin für Kunden aus Grossbritannienattraktiv.

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LIECHTENSTEIN

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Hoher Schutz des Privateigentums und der PrivatsphäreLiechtenstein ist ein attraktiver Finanzplatz inmitten Europas. Zur Attraktivität tragenverschiedene Faktoren bei, insbesondere der hohe Schutz des Privateigentums und derpersönlichen Privatsphäre. Asset Protection gehört zu den wesentlichsten Elementendes im Jahr 2010 erneuerten Stiftungsrechts, das den Schutz des privaten Vermögensvor Zugriffen von Gläubigern des Stifters oder der Begünstigten sowie bei der Vor-sorge von Familienangehörigen in den Mittelpunkt stellt. Zu den bedeutenden Stand-ortfaktoren Liechtensteins zählen auch die politische Kontinuität, die Stabilität desSchweizer Frankens als gesetzliche Währung, das stabile Rechtssystem und die tradi-tionell liberale Wirtschaftsordnung. Mit der «Liechtenstein-Erklärung» vom 12. März2009 akzeptierte Liechtenstein die internationalen Regeln des Informationsaustauschsin Steuerfragen. Dennoch gibt es keinen automatischen Informationsaustausch mitausländischen Steuerbehörden. Vielmehr verpflichtete sich Liechtenstein, auf derGrundlage von OECD-konformen Abkommen mit anderen Staaten, nur zum Infor-mationsaustausch in begründeten Fällen. Rechtshilfe und Amtshilfe werden nur aufkonkrete Anfrage geleistet, «Fishing Expeditions» sind nicht zulässig.

Amtshilfe – nicht bei gestohlenen DatenLiechtenstein hat mit einer Reihe von Staaten Abkommen über den Informationsaus-tausch in Steuersachen (Tax Information Exchange Agreements oder TIEA) sowieDoppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Den Partnern ist nach diesenAbkommen Amtshilfe zu leisten, auch wenn das im Ausland vorliegende Steuerverge-hen in Liechtenstein keine strafbare Handlung darstellt. Um die in den TIEA und DBAbilateral geregelte Amtshilfe im Inland durchführen zu können, ist 2010 ein Steuer-amtshilfegesetz geschaffen worden. Nach diesem Gesetz erfolgt der Informationsaus-tausch nicht automatisch, sondern nur auf der Grundlage eines präzise formuliertenErsu chens. Liechtenstein muss einem Ersuchen nur entsprechen, wenn bestimmte Vor -aussetzungen erfüllt sind, wie etwa detaillierte Angaben über die Identität des Steuer-pflichtigen und über den Sachverhalt. Ein Gesuch um Amtshilfe kann auch abgelehntwerden, wenn es dem «Ordre public» widerspricht, was nach Völkerrecht eine Verlet-zung wesentlicher innerstaatlicher Rechtsgrundsätze bedeutet. Dies ist insbesonderebei Ersuchen der Fall, deren Informationen durch den ausländischen Staat auf eine Artbeschafft wurden, die in Liechtenstein eine strafbare Handlung darstellt. Dieser Passuswurde von Liechtenstein ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen, um Amtshilfe ver-hindern zu können, wenn die Informationen durch Datendiebstahl beschafft wurden.

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By Dr. Norbert SeegerAttorney-at-law, Vaduz

In the “Liechtenstein Declaration“ of12 March 2009 Liechtenstein has com-mitted itself to the OECD standards ontax matters. In the declaration the gov-ernment emphasised “Liechtenstein’scommitment to implement the OECDglobal standards of transparency andinformation exchange on tax matters”.As a result, Liechtenstein signed tax in-formation exchange agreements (TIEA)with a series of other countries, afterwhich the OECD removed Liechten-stein from the “Grey List” of non-com-pliant states on tax matters.

The Liechtenstein government con-sidered the removal from the “GreyList” as an important intermediary stepin the re-alignment of the economicand financial marketplace. Connectedto the finalisation of the TIEA agree-ments is the intention to reach doubletaxation agreements (DTA) with con-tract partners which are important toLiechtenstein’s export economy in andoutside Europe.

Information exchange ontax matters with the United StatesEven before the “Liechtenstein Decla-ration” the Liechtenstein governmentin its project “Futuro” had introduced anew strategy for the financial market.Liechtenstein set aside its previouslydefensive policy. The Liechtenstein–USA agreement in 2008 was the firstdeviation from the principle of not pro-viding other countries with informa-tion on tax matters.

By the summer of 2006, the UnitedStates had already proposed an agree-ment on tax information which waslinked to the extension of the QI-status(qualified intermediary) for Liechten-

stein banks, valid to the end of 2008.The TIEA agreement was signed inVaduz on 8 December 2008 and cameinto force after national law was re-vised on 1 January 2010, becoming ap-plicable for the tax year 2009. Conse-quently, the United States extended thequalified intermediary status of Liech -tenstein banks for a further 6 years toDecem ber 2015.

The TIEA agreement is based onmutual assistance through the ex-change of information that is relevantfor the application of tax laws in the re-questing state. Information exchange isin the form of administrative assistancebetween the tax authorities of both coun-tries. Administrative assistance mustbe provided in cases of fraudulent taxoffences according to U.S. law, even ifthe offence does not contravene Liech -tenstein tax laws.

In the U.S. agreement, Liechten-stein abandoned the principle of mu -tual criminality – where the offence ispunishable in both states.

Information is not exchanged auto-matically but only on the basis of a pre-cisely worded request. Liechtensteinmust only provide administrative assis-tance within the terms of the agree-ment, when the clearly prescribed con-ditions are fulfilled. These conditionscontain detailed information on theidentity of the U.S. taxpayer, the under-lying facts and the nature and form aswell as the time period of the requestedinformation. In addition, Liechtensteincan demand a declaration stating thatthe United States has exhausted allpossible means to acquire the informa-tion within its territories. The informa-tion request presented to Liechtensteinrequires extreme detail, thereby pre-venting mere “fishing” or “fact-findingexpeditions”.

Tax cooperation with the UKLiechtenstein has taken a new andworldwide unique path on tax cooper-ation with the United Kingdom. In ad-dition to fulfilling the OECD standardson providing administrative assistance,the agreement, reached in the summerof 2009, has at its core a pragmatic so-lution giving tax legitimation to Britishclients in the Liechtenstein financialmarketplace. The agreement on the ex-change of information on tax matters,signed with the British tax authorities,contains a “Memorandum of Under-standing” and a “Mutual Declaration”on the future development of cooper -ation in tax matters. This is a tailor-made approach which creates legal cer-tainty and takes into account estab-lished structures and mutual interests.

The new financial marketplaceframework offers British clients thepossi bility of attaining tax conformityby means of a “self-declaration” atattrac tive conditions. The UK commit-ted itself to providing British clients inLiechtenstein with a “LiechtensteinDisclosure Facility”, while Liechten-stein entered a commitment to estab-lish, under national law, an administra-tive assistance and compliance pro-gramme so that British clients can, upto the end of the programme in 2015,fulfil their tax commitments in the UK.In the “Mutual Declaration” the con-tractual parties addressed the subject oftax treatment of Liechtenstein legal en-tities (companies) whereby, as a basis,it was agreed that foundations andEnglish trusts are, for tax purposes, tobe treated equally. This legal certaintynow makes Liech tenstein foundationsparticularly attractive to customersfrom the UK.

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LIECHTENSTEIN

Liechtenstein in international tax cooperationwith the United States and the United KingdomAfter adopting the OECD standards on taxation, Liechtenstein completed the first phase of the transitionprocess for the Liechtenstein financial market for the future. In exchange, the OECD removed Liechtensteinfrom the “Grey List” of non-compliant countries on tax matters. By 1 October 2011 Liechtenstein had signedtax information agreements with 24 countries. Information exchange on tax matters is not automatic butfollows a precisely worded request. It is planned to reach double taxation agreements especially with thosecountries which are important to the Liechtenstein export industry.

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Von M.A. HSG Jasmin WalchKonzipientin der KanzleiOspelt & Partner Rechtsanwälte AGSchaan, Liechtenstein

Die gesetzlichen Regelungen für denAufenthalt und die Niederlassung inLiechtenstein unterscheiden, ob derAntragsteller ein EWR- bzw. Schwei-zer Staatsangehöriger ist oder ein soge-nannter Drittstaatler.

EWR- und CH-StaatsangehörigeLiechtenstein erteilt Kurzaufenthalts-bewilligungen bis zu 1 Jahr an Er-werbstätige, Studierende, Touristen undDienstleistungserbringer. Die Kurzauf-enthaltsbewilligungen werden in die-sem Artikel nicht näher erörtert.

Die ordentliche Aufenthaltsbewil-ligung, die zu einem Aufenthalt von5 Jahren berechtigt, unterscheidet da-nach, ob eine Bewilligung zur Aus-übung einer Erwerbstätigkeit oder eineBewilligung ohne Erwerbstätigkeit be-antragt wird. Einer ausländischen Per-son kann demnach zur Ausübung einerErwerbstätigkeit in Liechtenstein eineBewilligung erteilt werden, wenn diese1.) einen mehr als 1jährigen oder unbe-fristeten Arbeitsvertrag und einen an-gemessenen Beschäftigungsgrad nach-weist oder 2.) für die Aufnahme einerselbständigen Erwerbstätigkeit die be-rufs- und wirtschaftsrechtlichen Vor -

aussetzungen erfüllt. Zudem muss –immer kumulativ – eine Grenzgänger-tätigkeit nicht zumutbar sein, was ge-mäss derzeitiger Praxis des zuständi-gen Amtes dann der Fall ist, wenn derAnfahrtsweg zur Arbeitsstelle in Liech-tenstein länger als 90 Minuten dauert.

Daneben kann eine ausländischePerson einen Aufenthaltstitel auch er-halten, wenn ein Unternehmen auf-grund eines Abgangs eines Mitarbei-ters mit Aufenthaltsbewilligung dieentsprechende Stelle neu durch einebewilligungspflichtige Person besetzt(Ersatzanstellung).

Eine Aufenthaltsbewilligung ohneErwerbstätigkeit kann nur erteilt wer-den, wenn kumulativ auch im Auslandkeine dauernde und geregelte Erwerbs-tätigkeit ausgeübt wird, die notwen -digen finanziellen Mittel für den Le-bensunterhalt vorhanden sind und einumfassender Krankenversicherungs-schutz nachgewiesen ist.

Wenn sich ein EWR-Staatsbürgerseit 5 Jahren ununterbrochen in Liech-tenstein aufgehalten hat und keinWider rufs- oder Ausweisungsgrundvorliegt, kann eine Daueraufenthalts-bewilligung erteilt werden. SchweizerStaatsangehörige erlangen unter dengleichen Voraussetzungen eine Nieder-lassungsbewilligung.

Für EWR-Staatsangehörige exis-tiert auch die Möglichkeit des Aus -losungsverfahrens, wobei jährlich 28Aufenthaltsbewilligungen an erwerbs-tätige und 8 an nicht-erwerbstätigeEWR-Bürger verlost werden.

Nicht-EWR/CH-StaatsangehörigeDie Anforderungen an eine Kurz- oderAufenthaltsbewilligung mit Erwerbs-tätigkeit sind in Bezug auf Nicht-EWR/CH-Bürger strenger. Als persön-liche Voraussetzung gilt, dass eine Be-willigung zur unselbständigen Tätig-keit nur an Führungskräfte, Spezialis-ten und andere qualifizierte Arbeitneh-mer mit abgeschlossener Berufslehreoder langjähriger Berufserfahrung er-teilt wird. Die Bewilligung hat weitersdem volkswirtschaftlichen Interesse zuentsprechen und es hat ein Gesuch

eines inländischen Arbeitgebers sowieein gewisser Beschäftigungsgrad vor-zuliegen. Überdies dürfen keine Vor-strafen bestehen, die berufliche Quali-fikation sowie die berufliche/sozialeAnpassungsfähigkeit und die Sprach-kenntnisse/Alter müssen eine nachhal-tige Integration erwarten lassen, esmüssen genügend finanzielle Mittelvorhanden und eine Grenzgängertätig-keit nicht zumutbar sein, und es musseine bedarfsgerechte Wohnung zurVerfügung stehen. Ausserdem könnenAusländer zur Ausübung einer unselb-ständigen Tätigkeit nur zugelassenwerden, wenn sich auf dem liechten-steinischen bewilligungsfreien Arbeits-markt keine geeigneten Arbeitnehmerfinden. Dieses Prinzip des Inländervor-ranges gilt aber für Führungskräfte undSpezialisten nicht.

Die Bewilligung an Führungskräftekann bis zu 3 Jahre erteilt werden, so-fern sie im Zeitpunkt der Gesuchstel-lung im Ausland in einem internationaltätigen Unternehmen mit geschäftli-cher Niederlassung in Liechtensteinbeschäftigt sind.

Die Kurz- resp. Aufenthaltsbewilli-gung ohne Erwerbstätigkeit kann ent-weder an Ausländer zum Zwecke derAus- und Weiterbildung oder an Perso-nen von besonderem Interesse erteiltwerden. Diese haben (jene zwecks Aus-und Weiterbildung unter anderem)über eine bedarfsgerechte Wohnung,den gesetzlich vorgeschriebenen Kran-kenversicherungsschutz sowie übergenü gend finanzielle Mittel zu verfü-gen und dürfen keine Vorstrafen auf-weisen. Personen von besonderem In-teresse sind Ausländer mit bedeuten-dem kulturellem, wissenschaftlichemoder wirtschaftlichen Ansehen.

Ein Ausländer kann eine Niederlas-sungsbewilligung erlangen, wenn er inden letzten 5 Jahren ununterbrochen imBesitz einer Aufenthaltsbewilligungwar, nebst anderen Voraussetzungeneine Staatskundeprüfung bestanden hatund über die erforderlichen Kenntnisseder deutschen Sprache verfügt.

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LIECHTENSTEIN

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Aufenthalt in LiechtensteinEine kurze Präsentation der einschlägigen Gesetzesbestimmungen

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RECHT & STEUERN

Ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns, ein herausforde-rungsreiches vor uns. Gross sind die gegenwärtigen Instabi-litäten: Die Geldmenge wurde in verschiedenen Währungenstark ausgedehnt, die Verschuldung vieler Staaten hat be-ängstigende Ausmasse angenommen, die Produktivität inEuropa ist sehr tief, die Weltkonjunktur kühlt sich ab, dieFinanz märkte unterliegen weltweit grossen Schwankungen,und auch die Turbulenzen im Währungsgefüge haben starkzugenommen. Hinzu kommen politische Unruhen und Ri -sikofaktoren in verschiedenen Teilen der Welt. Man brauchtkein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass auch 2012 einschwieriges Jahr wird – für Anleger ebenso wie für Unter-nehmen. Die gute Nachricht ist: Anleger wie Unternehmenverfügen in der Regel über eine grosse Handlungsfreiheit.Diese Möglichkeit, sich rasch neuen Gegebenheiten anzu-passen und sich bietende Chancen strategisch zu nutzen, un-terscheidet sie unter anderem von trägen und wenig reform-fähigen Staaten.

Krisenzeiten können radikale Strukturbrüche mit sichbringen. Deshalb ist es für Anleger besonders wichtig, sichbezüglich ihrer Vermögensallokation nicht einfach auf daswahrscheinlichste aller Szenarien einzustellen, sondern sichso zu positionieren, dass – egal was passiert – die Substanzihres Vermögens erhalten werden kann. Vor diesem Hinter-grund gewinnen Eigentumsrechte und deren Durchsetzbar-keit an Bedeutung. Der vorliegende Beitrag geht aus juristi-scher Optik auf eine für Anleger in bestimmten Situationenentscheidende Differenzierung innerhalb des Vermögens-rechts ein und leitet daraus Massnahmen ab.

Vermögensrecht –von dinglichen und obligatorischen RechtenDas Vermögensrecht umfasst alle Rechtsnormen, welche daspersönliche Vermögen der Einzelnen betreffen. Es gliedertsich in das Sachenrecht, das Obligationenrecht und dasImma terialgüterrecht, wobei auf letzteres hier nicht nähereingegangen wird. Für Anleger können die Unterschiedezwischen Sachenrecht und Obligationenrecht aber von ent-scheidender Bedeutung sein. Während eine Obligation einrelatives Recht darstellt, behandelt das Sachenrecht ding -liche und damit absolute Rechte. Obligatorische Rechte«kleben» sozusagen an der Person, mit der man einen Vertragabgeschlossen hat, denn ein Vertrag verleiht Rechte, die nurgegenüber dem jeweiligen Vertragspartner geltend gemachtwerden können. Demgegenüber «kleben» dingliche Rechtean der Sache. Eigentumsrechte sind absolute Rechte undkönnen gegenüber jedermann geltend gemacht werden. DieBedeutung dieser Differenzierung zeigt sich am anschau-lichsten dann, wenn ein Vertragspartner plötzlich untergeht –und genau dieses Risiko ist in Krisenzeiten virulent.

Gläubiger oder Eigentümer – das ist die FrageDass ein Anleger entscheiden muss, welche der Anlage -klassen Liquidität, festverzinsliche Anlagen, Aktien undEdelmetalle er in welchem Umfang berücksichtigen möchte,ist hinlänglich bekannt. Weniger bekannt ist, dass er damitauch einen Entscheid fällt, ob er sich eher als Gläubiger oder

Recht & Steuern

Worauf Anleger auch noch achten sollten:Dingliche und obligatorische Rechte –kleiner Unterschied, grosse WirkungEditorial von Dr. Beat Stöckli, Leiter Wegelin & Co. Privatbankiers, SchaffhausenLehrbeauftragter für Privatrecht, Bundesstaatsrecht und Wirtschaftsrecht an der Universität St.Gallen

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RECHT & STEUERN

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als Eigentümer engagieren möchte. Während er in den Anlage-klassen Liquidität und festverzinsliche Anlagen Gläubiger ist,wird er in den Anlageklassen Aktien und Edelmetalle zumEigentümer. Die Kehrseite der Medaille ist allerdings dieTatsache, dass Aktien und Gold stärkeren Schwankungenunter worfen sind als nominelle Anlagen wie Kontoguthabenoder Obligationen. Dafür haben Aktien und Gold auch eindeutlich grösseres Aufwärtspotenzial.

Vergleicht man beispielsweise Aktien mit Bankguthabenoder Staatsanleihen, so stellt man fest, dass das Eigentum aneinem Unternehmensanteil werthaltiger ist als eine Zahl mitvielen Nullen auf einem Kontoauszug oder das Versprecheneines Staates, seine Schulden dereinst zurückzuzahlen. Aktien haben sich in vergangenen Krisen denn auch als äus-serst krisenresistent erwiesen. Sie haben Kriege, Naturkata-strophen, Hyperinflation, Terroranschläge, Verschiebungenim Währungsgefüge und Wirtschaftskrisen insgesamt ambesten überstanden. Zudem sind Aktionäre Miteigentümeran einem Unternehmen und partizipieren so an dessen Wert-schöpfung. Bei Neuengagements und Zukäufen von Aktiensollte der Fokus auf eine solide Bilanz des Unternehmens,stabile Cashflows, eine starke Position im Markt sowie eineangemessene Dividende gelegt werden. Auch für Goldspricht in der Krise einiges: Das Edelmetall korreliert nichtmit Aktien und erbringt so einen wertvollen Diversifikations-effekt, hat (in physischer Form) keine Gegenparteirisiken

und bietet Schutz vor Inflation. Aktien und Gold stellen fürihre Eigentümer mobile und werthaltige Vermögenswerte dar.

FazitWer sein Vermögen auf möglichst viele Szenarien vorberei-ten und dessen Kaufkraft unter allen Umständen erhaltenmöchte, der verfolgt nicht täglich die Börsenkurse, sondernachtet darauf, einen grösstmöglichen Teil seines Vermögensin Eigentumsrechte zu investieren. Eigentumsrechte, die derbetreffende Anleger bei Bedarf jederzeit und gegenüber je-dermann wahrnehmen kann.

Der Anleger stützt sich also nicht auf das Versprechen eines Staates oder eines anderen Schuldners, dereinst denBetrag X zurückzuzahlen, sondern die Verfügungsmachtüber sein Eigentum garantiert seine Handlungsfreiheit. Auchist es von untergeordneter Bedeutung, wieviel genau einAktien paket, eine Immobilie oder ein Goldbarren zu einembestimmten Zeitpunkt Wert ist. Viel wichtiger ist die Gewiss-heit, dass dieses Eigentum – sofern mit der gebührendenSorgfalt diversifiziert – in keinem denkbaren Szenario alsGanzes wertlos wird. Wer dies bei seiner Vermögensalloka-tion berücksichtigt, kann den weiteren Versuchen zur Krisen-bewältigung und dem Börsenjahr 2012 relativ gelassen ent-gegensehen.

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Kendris-Jahrbuch 2011/2012Das neue Kendris-Jahrbuch zur Steuer- und Nachfolge-planung ist erschienen. Die 6. Auflage weist im Teil«Steuern» wiederum zahlreiche Änderungen bei denkantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern nach,welche mit Unterstützung der kantonalen Steuerämtererstellt wurden. Die Besteuerung von Liquidationsge-winnen und von rückkaufsfähigen Lebensversicherun-gen wurde neu eingefügt. Im Teil «Recht» wurden Ge-setzestexte in Liechtenstein (registrierte Partnerschaft)und in den Niederlanden (internationales Erbrecht) neugeregelt. In der Schweiz wurde die Motion Gutzwiller«Für ein zeitgemässes Erbrecht» von National- undStänderat angenommen. Man darf gespannt sein, wel-che Vorschläge nun zuhanden des Parlaments ausge -arbeitet werden. Weitere Aktualisierungen finden sichauf der neu gestalteten Website des Vereins Successio:www.successio.ch.

Kendris-Jahrbuch 2011/2012Hrsg. Prof. Dr. Hans Rainer Künzle, Albert Klöti,Dr. Rudolf Roth, Christian Lyk und Olivier Weber. Schulthess Verlag, Zürich 2011, 700 Seiten, 52 Fr.,ISBN 978-3-7255-6461-3.

www.kendris.com / www.schulthess.com

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RECHT & STEUERN

34 1/2012 PRIVATE

Von Carlos Ramallo PallastRechtsanwalt & PartnerKanzlei Ramallo PallastWakefield & PartnerKöln, Mallorca, BarcelonaKanarische Inseln

Vermehrt ist die Rede von einem «auto -matischen» Informationsaustausch zwi-schen den deutschen und spanischenSteuerbehörden. Was genau hierunterzu verstehen ist, bleibt indes in vielenBeiträgen oftmals unklar definiert.Nichtsdestotrotz entsteht beim infor-mierten und weniger informierten Le-ser ein beklemmendes Gefühl im Sinneeines zunehmend unter Generalverdachtstehenden gläsernen Bürgers, über dendie staatlichen Steuerbehörden natio-nal und international fast lückenloseInformationen erlangen.

Es ist sicherlich nicht übertrieben,von einer neuen Ära der lückenlosenErfassung von steuerlich relevantenSachverhalten zu sprechen. Die letztenEntwicklungen gesetzgeberischer Na-tur haben dazu beigetragen, dass esnicht mehr weit hin ist, bis wir zu -treffend von einem «automatischen In-formationsaustausch» zwischen deut-schen und spanischen Steuerbehördensprechen können. Die gilt umso mehr,wenn wir die jüngsten Entwicklungenin der zweiten Dezemberwoche beimEU-Krisengipfel und die Weichen -stellung in Richtung Fiskalunion be-trachten.

«Automatisierter»InformationsaustauschVon einem «automatisierten» Informa-tionsaustausch wird stets dann gespro-chen, wenn es um die Zinseinkünfte ei-nes Bürgers geht, der z.B. in Deutsch-land lebt, aber in Spanien aufgrund deroftmals höheren Zinsen der spanischenBanken Zinseinkünfte bezieht.

Von der EU-Zinsrichtlinie sind na-türliche Personen betroffen, die in ei-nem Mitgliedsstaat steuerlich ansässigsind und Zinszahlungen aus einem

anderen EU-Mitgliedsstaat erhalten.Banken in Deutschland sind demnachverpflichtet, dem Bundeszentralamtfür Steuern (BZSt) für die genanntenZinseinkünfte von SteuerausländernKontrollmitteilungen zu erteilen. DasBZSt leitet die Meldungen an die zu-ständige spanische zentrale Steuerbe-hörde weiter. Gleiches geschieht in dieandere Richtung. Die von den spani-schen Steuerbehörden ihrerseits über-mittelten Informationen über die Höheder Zinszahlungen an in Deutschlandansässige Zahlungsempfänger leitetdas BZSt an die zuständigen inländi-schen Finanzämter weiter.

Dieser Informationsaustausch er-folgt grundsätzlich in einem automa -tisierten Verfahren, wobei die Datenelektronisch über die Elma-5-Schnitt-stelle übermittelt werden. Abgesehenvon den jüngsten Bestrebungen einerRevision der Richtlinie zwecks Schlies -sung der noch bestehenden Schlupf -löcher ist dieser automatisierte Aus-tausch von Daten bestens implemen-tiert, da die Zinsrichtlinie bereits am1. Juli 2005 in Kraft trat.

«Automatischer»InformationsaustauschInteressant wird es indes, wenn wir unsdem Phänomen zuwenden, das derVolksmund gemeinhin als «automa -tischen» Informationsaustausch zwi-schen den Steuerbehörden schimpft.

Seit dem 1. Januar 2012 gilt zwi-schen Spanien und Deutschland einneues Doppelbesteuerungsabkommen(DBA). Das bisherige DBA datiertevon 1966 und wurde in einigen wesent-lichen Punkten durch Einarbeitung vonwichtigen Neuerungen reformiert. Dasneue DBA hat u.a. Auswirkungen aufdie Besteuerung von deutschem Im-mobilienbesitz in Spanien und denInfor mationsaustausch zwischen denSteuerbehörden sowie die zu gewäh-rende Amtshilfe.

Gab das bisherige Abkommen von1966 lediglich eine Ermächtigungs-

grundlage für den Informationsaus-tausch auf der Ebene der Einkommens-und der Vermögensteuer, so sieht dasneue DBA in Art. 25 vor, dass Informa-tionen ausgetauscht werden können,«die zur Durchführung dieses Abkom-mens oder zur Anwendung oder Durch-setzung des innerstaatlichen Rechtsbetreffend Steuern jeder Art und Be-zeichnung, die für Rechnung der Ver-tragsstaaten, eines ihrer Länder odereiner ihrer Gebietskörperschaften er-hoben werden, voraussichtlich erheb-lich sind».

Es bedarf keiner übermässigenPhantasie, um diese Generalklausel imrichtigen Kontext zu verstehen. EinZusammenwachsen der nationalenSteuerbehörden durch eine lückenloseErfassung und einen automatischen In-formationsaustausch ist erklärtes Ziel.Unheil für eine laxe Steuermoral drohtauch vom Gesetz zur Umsetzung derBeitreibungsrichtlinie, das am 7. De-zember 2011 vom deutschen Bundes-rat verabschiedet wurde. Es trat am1. Januar 2012 in Kraft und automati-siert noch weiter den Informations -austausch und die Vollstreckung vonSteuerschulden.

Dieser Trend hin zur lückenlosenErfassung wird auch die spanischeErbschaft- und Schenkungsteuer erfas-sen, die bisher in nicht wenigen Fällenin Deutschland von den Beteiligtenverschwiegen wurde. Da es zwischenSpanien und Deutschland in erbschaft-steuerlicher Hinsicht kein DBA gibtund mithin ein deutsch-spanischerErbfall mit Immobilienbesitz in Spa-nien zu einer erhöhten steuerlichen Be-lastung führen kann, ist hier grosseAufmerksamkeit vonnöten.

Die Zeiten haben sich geändert.Auch in Spanien wurde eine neue Äraeingeläutet. Falsch beraten ist, wer nurauf Ereignisse reagiert. Diese müssenantizipiert, und nicht optimal erfassteSachverhalte müssen in steuerlicher Hin-sicht rechtzeitig aufgearbeitet werden.

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«Automatischer» und automatisierterInformationsaustausch zwischen deutschenund spanischen Steuerbehörden

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NOTABENE

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Summa cum laude für Privatbank Maerki Baumann & Co. AG

Die Schweizer Privatbank Maerki Baumann & Co. AG hat Ende November 2011 vom Elite Report (Handels-blatt-Verlag) der Vermögensverwalter erneut die Höchstwertung «summa cum laude» erhalten und bestätigtdamit ihre Spitzen platzierung unter den besten Banken im deutschsprachigen Europa.

Die vom Elite Report durchgeführte Untersuchung fand zum 9. Mal statt. Dabei wurden rund 360 Banken und Ver-mögensverwalter in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Luxemburg und Liechtenstein geprüft. Die PrivatbankMaerki Baumann & Co. AG belegt mit der Höchstnote «summa cum laude» zum 4. Mal in Folge einen Platz unterden Top-Banken. Die Test ergebnisse werden auf der Grundlage eines Fragebogens zur Firma, mittels Testbesuchenund einer Befragung von ausgewählten Referenzkunden erhoben. Bei der Erhebung zählen Kundenorientierung,Berater qualität, Service, Preis/Leistungs-Verhältnis und Produkttransparenz zu den wichtigsten Kriterien.

Sicherheit vor RenditeMaerki Baumann & Co. AG befindet sich im Besitz der Zürcher Familie Syz. Die Privatbank verfolgt langfristige Ziele und pflegt eine konservative Anlagephilosophie. An erster Stelle steht die Sicherheit der Kundenvermögen.Dank ihrer soliden Eigenkapitalbasis übertrifft Maerki Baumann & Co. AG mit einer BIZ-Kernkapitalquote von24,4% (per 30. Juni 2011) die regulatorischen Mindestanforderungen um mehr als das Doppelte. Der Verzicht auf eigene Produkte ermöglicht es ihr ferner, für die Kundinnen und Kunden die am besten passenden Finanzinstrumenteauf dem Markt auszuwählen. Den übergeordneten Leitwerten der Bank entsprechend, stehen bei der Umsetzung derAnlagestrategie Faktoren wie Unabhängigkeit, Nachhaltigkeit und Transparenz im Zentrum. Die 1932 gegründete Privatbank mit Hauptsitz in Zürich und einer Geschäftsstelle in Lugano verwaltet Kundenvermögen in der Höhe vonüber 6 Mrd. Franken. Sie ist Teil der Maerki Baumann Gruppe mit rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

www.elitereport.dewww.maerki-baumann.ch

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Interview mit René HermannMitglied der GeschäftsleitungLeiter Private Banking ZürichValartis Bank AG

PRIVATE: Herr Hermann, die ValartisBank war früher hauptsächlich für ihrBrokerage und Investment Banking be-kannt und weniger als Privatbank. Wiehat sich die Bank weiterentwickelt?Hermann: Valartis hat sich in den ver-gangenen Jahren grundlegend verän-dert. So haben wir gezielt die Private-Banking-Aktivitäten ausgebaut und in-nerhalb der Schweizer Bank, aber auchauf Gruppenebene, einen Paradigmen-wechsel vollzogen. Konkret haben wirzahlreiche erfahrene, kundenorientiertePrivate Banker und Private-Banking-Teams rekrutiert und damit sorgfältigden Grundstein für unseren zukünfti-gen Geschäftserfolg gelegt. Wir verste-hen uns heute als typische SchweizerPrivatbank mit einem gewissen Etwas.

PRIVATE: Während andere BankenPersonal abbauen, ist Valartis ra-sant gewachsen. Führt dies nichtzu Kapazitätsengpässen im BackOffice?Hermann: Nein. Wir haben un -sere IT-Infrastruktur frühzeitig aufWachstum ausgerichtet. Wir ver-fügen über modernste IT-Systememit hochgradig auto matisiertenBack-Office-Prozessen und Schnitt-stellen zu externen Handelsplatt-formen. Zudem arbeiten wir miteiner spezialisierten Partnerbankzusammen, welche die professio-nelle und effiziente Abwicklung inden Bereichen Brokerage, Execu-tion und Depotführung sicher-stellt. Dadurch lässt sich schnellesWachstum auf Kundenseite pro-blemlos ohne grössere Mehrkos-ten im operationellen Bereich

meistern. Davon profitieren auch un -sere Kunden. Wir nutzen übrigens dasaktuelle Marktumfeld und stellen wei-terhin erfahrene Kundenberater undganze Private-Bank ing-Teams ein.

PRIVATE: Wenn man bei Banken vonMehrkosten spricht, kommt die Redeimmer schnell auf den regulatorischbedingten Mehraufwand. Ist das fürSie ein Problem?Hermann: Die ständig steigenden An-forderungen der Regulierungsbehör-den machen jeder Bank zu schaffen.Wir sind jedoch gut auf die absehbarenneuen Anforderungen im In- und Aus-land vorbereitet. Dabei kommt unsauch zugut, dass wir uns auf eine Platt-form ohne Legacy abstützen können.

PRIVATE: Will heissen?Hermann: Als relativ junge Bank ha-ben wir keine kundenseitigen Altlasten.Unsere Private-Banking-Kundschaft ha-

ben wir zu einem grossen Teil in denletzten zwei Jahre aufgebaut und dabeider Compliance ganz besonderes Au-genmerk geschenkt. Deshalb müssenwir uns jetzt auch nicht gross um Ver-gangenheitsbewältigung kümmern, son-dern können uns voll auf unsere Kun-den und die Zukunft konzentrieren.

PRIVATE: Private Banking ist traditio-nell die Kernkompetenz der SchweizerBanken. Bei Ihnen lautet die Devise«Private Bank ing Plus». Was meinenSie genau damit?Hermann: Unter «Private BankingPlus» verstehen wir typisches Schwei-zer Private Banking mit den bekanntenTugenden wie Zuverlässigkeit, Profes-sionalität und persönliche Kunden -betreuung, angereichert mit unserenzusätzlichen Kompetenzen CorporateFinance / M&A, Structured Financeund Asset Management. Dabei sind wirkeine Produkteverkäufer. Wir richtenunsere Dienstleistungen bewusst aufdie Kundenbedürfnisse aus und legenWert auf Transparenz und ehrliche Be-ratung. Besondere Beachtung schen-ken wir auch einem diszipliniertenAnlage prozess mit entsprechender Ri-sikokontrolle. Wir machen unserenKunden keine unhaltbaren Verspre-chen und tätigen nur Geschäfte, die wirauch verstehen. Die Stabilität und Si-cherheit der Kundenvermögen ist füruns immer wichtiger als das Strebennach einer möglichst hohen Rendite.

PRIVATE: Mit Ihren rund 80 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern sind Sie aberein relativ kleines Institut.Hermann: Ja, und genau dieser Bou-tique-Charakter ist ein entscheidenderErfolgsfaktor. Die überschaubare Grös-se bedeutet, dass wir mit einer agilenOrganisation und kurzen Entschei-

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36 1/2012 PRIVATE

NOTABENE

Finanzplatz Schweiz

Gute Aussichten für kleine und mittlereBanken mit solidem SetupWährend im Schweizer Private Banking allenthalben redimensioniert und abgebaut wird, gehtdie Valartis Bank einen anderen Weg. Mit einer gezielten Nischenstrategie ist die Finanz-Boutiqueseit geraumer Zeit auf Expansionskurs. Wie und weshalb erklärt René Hermann, Mitglied derGeschäftsleitung und verantwortlich für das Private Banking Zürich.

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dungswegen Anlagelösungen rasch undflexibel erarbeiten und umsetzen kön-nen. Wir bieten einen Kundenservicemit Rundum-Beratung, der auf einerpersönlichen und auf Vertrauen basier-ten Partnerschaft beruht. Und, auchganz wichtig: Bei Valartis bewegen wiruns in einem unternehmerischen Um-feld – viele unserer Kunden sind selberUnternehmer. Ihre besonderen Wünscheund Ziele verstehen wir und können ih-nen auch bedürfnisgerechte Lösungenbieten.

PRIVATE: Die überschaubare Grössebedeutet aber auch, dass Sie nicht alleProdukte und Dienstleistungen inhouseanbieten können.Hermann: Das ist richtig und ein gros-ser Vorteil. Wir verfügen über eine of-fene Produktplattform und verfolgenbewusst einen Best-in-Class-Ansatz.Das heisst, dass wir für jeden Kundendas für seine Bedürfnisse beste aufdem Markt erhältliche Finanzproduktsuchen. Damit vermeiden wir übrigensauch Interessenkonflikte und geratennicht in Versuchung, Verkaufsförde-rung für unsere eigenen Produkte zubetreiben. Dasselbe gilt für Dienstleis-tungen wie Vorsorgeplanung, Stiftun-gen und Trusts oder Steuerplanung, wowir mit externen Spezialisten zusam-menarbeiten. Auf diese Weise könnenwir ein umfassendes Dienstleistungs-spektrum aus einer Hand anbieten.

PRIVATE: Sie führen aber sehr wohlauch eigene Produkte im Angebot.Hermann: Ja, aber ausschliesslich ex-klusive Nischenprodukte, die anders-wo auf dem Markt kaum oder gar nichtangeboten werden. Dabei handelt essich in erster Linie um Nischenfondsfür Aktien, Fixed Income und Immobi-lien. Eine wertvolle Dienstleistung sindauch unsere Private Label Funds, diewir aufgrund spezifischer Kunden-wünsche individuell zusammenstellen.Die Ergänzung von externen Best-in-Class-Produkten durch unsere internenNischenprodukte ermöglicht uns opti-male Kombinationen, wenn es um dieUmsetzung von Core-Satellite-Strate-gien geht: Breit diversifizierte, bench-markorientierte Kerninvestments sorgenfür eine Grundrendite mit möglichsthoher Sicherheit, während Satelliten –

beispielsweise unsere Nischenfonds –eine Überrendite generieren sollen.

PRIVATE: Wer sind Ihre Kunden?Hermann: Zum einen sind dies Privat-anleger, die sich nicht mit 08/15-Lö-sungen zufriedengeben. Dazu gehören,wie bereits erwähnt, Unternehmer,aber auch Selbständigerwerbende, Ma-nager, finanziell unabhängige Perso-nen und wohlhabende Familien. Zumandern zählen auch zahlreiche institu-tionelle Investoren zu unserem Kun-denkreis. Immer wichtiger werden zu-dem Family Offices und unabhängigeVermögensverwalter, denen wir eineumfassende Dienstleistungs- und Pro-duktepalette anbieten können.

PRIVATE: Inwiefern lassen sich privateund institutionelle Kunden heute ei-gentlich noch unterscheiden?Hermann: Die Ziele und Bedürfnissesind schon noch ganz unterschiedlich.Wenn wir jedoch beispielsweise Unter-nehmer anschauen, werden die Gren-zen fliessend. Denken wir nur einmalan die Vermögensverwaltung oder dierechtliche und steuerliche Optimierungbzw. die Abgrenzung von Geschäfts-und Privatvermögen, die Nachfolge-planung und den Kapitalerhalt fürkommende Generationen, die Kapital-beschaffung zur Expansion oder denUnternehmensverkauf. All dies beein-flusst gleichzeitig das Geschäft und dieprivate Situation eines Unternehmersund seiner Familie und ruft nach einerentsprechend umfassenden Beratung.

PRIVATE: Der Finanzplatz Schweizdurchlebt eine schwierige Zeit. Wieschlägt sich Valartis in diesem Umfeld?Hermann: Wir sind sehr gut positio-niert. Wir verfügen über ein breitesDienstleistungsangebot und interes-sante Anlageprodukte. Damit sind wirbereit für weiteres Wachstum. Wir sindunabhän gig, haben die richtige Grösseund sind bestens vernetzt. Und wir ha-ben keine Altlasten, die uns in unsererweiteren Entwicklung behindern könn-ten. Auf die anstehenden Herausforde-rungen sind wir somit hervorragendvorbereitet.

PRIVATE: Und welche Zukunft sehen Siefür den Finanzplatz Schweiz und spe-ziell die kleinen und mittleren Banken?Hermann: Allen Anfeindungen undUmwälzungen zum Trotz, geniesst dieSchweiz bei den Bankkunden im In-und Ausland nach wie vor ein hohesAnsehen. Wir, d.h. der Finanzplatz alsGanzes, haben es in den vergangenenJahrzehnten verstanden, einen weltweiteinzigartigen Pool an Expertenwissenaufzubauen. Dieses Know-how bleibtuns erhalten. Ich bin überzeugt, dasssich der Finanzplatz Schweiz auch inden kommenden Jahren als internatio-nales «Center of Financial Excellence»wird behaupten können. Und in diesem«Center of Financial Excellence» wer-den besonders kleinere und mittlereBanken mit einem soliden Setup einestarke Rolle spielen.

[email protected]

NOTABENE

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Valartis Bank in KürzeDie Valartis Bank AG ist eine unabhängige Privatbanken-Boutique mitStand orten in Zürich und Genf. «Valartis» leitet sich von den lateinischenBegriffen «valere» und «artis» ab, was soviel bedeutet wie «Die Kunst,Werte zu schaffen». Als 100%ige Tochtergesellschaft der an der SIX SwissExchange kotierten Valartis Group AG erbringt die Bank Finanzdienst -leistungen für private und institutionelle Kunden sowie Family Officesund Vermögensverwalter. Diese reichen von der Anlageberatung undVermögens verwaltung über Fondslösungen mit Private Label Funds undBest-in-Class-Finanz produkten von Drittanbietern bis zu Corporate-Finance-/M&A- und Structured-Finance-Services. Die Valartis Bank AGbeschäftigt rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Valartis Groupgesamthaft über 300. Schwester-Banken bzw. -Gesellschaften befindensich in Österreich, Liechtenstein, Russland, Luxemburg und Singapur.

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Von Hans-Jacob HeitzAdvokat & MediatorAlt-Bundesverwaltungsrichter, Zürich

Die sich apolitisch gebende Bewegung«WeAreChange» motivierte für dieSchweiz «OccupyParadeplatz». Im Fo-kus ihrer Kritik stehen Finanzwirtschaftund Finanzmärkte. Die rund um denErdball mit Sittings und Zeltcamps un-übersehbar auf öffentliche Plätze ge-tragene Kritik konnte nicht gross über-raschen, denn über die vergangenenJahre hinweg stauten sich in der Zivil-gesellschaft Existenzängste, Frust undVerärgerung gegenüber den (Gross-)Banken als vordergründige Repräsen-tanten von Finanzwirtschaft und Fi-nanzmärkten.

Auch wenn es um diese Bewegun-gen ruhiger geworden ist, sind die -selben nicht etwa verstummt; die Orga-nisationsstrukturen bleiben trotz Auf-lösung von deren Camps intakt undkönnen spontan wiedererweckt wer-den. Es wäre für die Zukunft der west-lichen Zivilgesellschaft verhängnisvoll,wenn deren begründete Sorgen undÄngste nicht ernst genommen würden.Wirtschaft und Politik haben sich die-ser Grundproblematik anzunehmen,wobei hier die für die Entwicklung derWirtschaft wegweisende Finanzwirt-schaft im Zentrum des Interesses steht.Unbesehen der neuen Regulierungen

wie bspw. unter dem Titel des «Too bigto fail» gilt es endlich ein neues ethi-sches Verständnis zu entwickeln, wel-ches von Selbstbeschränkung im All-gemein und bei den Boni im Besonde-ren gekennzeichnet sein muss.

Gewisse Verwaltungsräte und Ma-nager der Grossbanken scheinen sichbis heute ihrer sozialen Verantwortung(Corporate Social Governance) nichtbewusst zu sein, denn anders ist nichtzu erklären, wie störrisch sich der Ver-waltungsrat der UBS weigert, die jün-gere Geschichte aufzuarbeiten, obwohldie UBS nur dank Staatshilfe aus Steu-ergeldern vor dem Bankrott gerettetwurde. Massgeblich mitverantwortlichfür die Bankenkrise und deren Folgenfür Realwirtschaft und Zivilgesell-schaft war der UBS-Verwaltungsrat derJahre 2006–2008 unter Marcel Ospel.

Beim Verwaltungsrat der UBS hatman seither nichts dazu gelernt, wieuns der systembedingte Verlust infolgelückenhafter Kontrollmechanismen inLondon lehrt. Verwerflich das Ver -halten des UBS-Verwaltungsrats unterKaspar Villiger, der vor der GV 2011die aktenkundige Verweigerung derBank billigte, die für das beabsichtigteTraktandum «Verantwortlichkeitskla-ge» nötigen Depotbestätigungen aus-zustellen. Dies ist umso ärgerlicher alsUBS-Aktionärskreise innert kürzesterFrist 600’000 der nötigen 625’000 Ak-tienstimmen zusammenbrachten.

Zu rügen ist auch die willkürlichlange Sperrfrist von über 2 Monaten,die bei der CS nur vertretbare 30 Tagedauert. Wegen der unter keinem Titelbegründbaren überlangen Sperrfristschlossen sich keine institutionellenAnleger der Klage an, denn jene dürfenaus Gründen der Verantwortlichkeit ih-ren Geldgebern gegenüber bei volati-len Märkten eine derart lange Sperr-frist nicht in Kauf nehmen.

VerantwortlichkeitsklageNun läuft die gesetzliche Frist für Ver-antwortlichkeitsklagen gegen den fürdie Misere der UBS massgeblich ver-antwortlichen Verwaltungsrat mit derkommenden Generalversammlung 2012endgültig ab, es sei denn, die Aktionäre

raffen sich zu einer Verantwortlich-keitsklage auf. Die GV 2010 verwei-gerte die Décharge für 2007, weshalbdie Verantwortlichkeitsklage eine logi-sche Folge sein muss. Diese Klagekönnte der Verwaltungsrat von sich ausauslösen, was er indes kategorisch ver-weigert – im Wissen und mit Kalkül,dass die Aktionäre die Klage wegen deszu bevorschussenden Prozesskostenri-sikos scheuen, und dem Umstand, dassdas Prozessergebnis nicht ihnen, son-dern der UBS-Kasse zugute kommt,wobei letzteres erst recht nach Klagedurch die UBS selbst ruft. Bleibt dieKlage aus, verkommt die gesetzlich ver-ankerte Verantwortlichkeitsklage zumzahnlosen Papiertiger, was erneut denGesetzgeber auf den Plan rufen wird.

Es ist nun einmal eine Binsenwahr-heit, dass verlorenes Vertrauen zurück-zugewinnen Jahre mühseligen Wieder-aufbaus benötigt, was für die UBSumso mehr gilt, als die Finanz- undBankenbranche als Ganzes ein Ver-trauensproblem zu bewältigen hat. DerUBS-Verwaltungsrat ist also eingela-den, aus Eigeninitiative die Verant-wortlichkeitsklage noch vor der GV2012 auszulösen. Dies hiesse Charak-ter beweisen und wäre ein erster Schrittzu einem neuen ethischen Verständnis.Dieser Schritt wäre auch eine wichtigevertrauensbildende Massnahme für denneuen CEO Sergio Ermotti und den de-signierten VerwaltungsratspräsidentenAxel Weber; und es wäre ein Befrei-ungsschlag aus der Misswirtschaft undErfolglosigkeit (seit Jahren keine Divi-dende) der jüngeren UBS-Geschichte.

Da indes kaum damit zu rechnenist, dass der heutige aktionärsfeind -liche Verwaltungsrat ein Einsehen hat,seien die UBS-Aktionäre ein letztesMal ermuntert, den Antrag für das Trak-tandum «Verantwortlichkeitsklage» zuunterstützen, dies auch als aktiver Bei-trag zum Ziel von Sergio Ermotti der«nouvelle stratégie moins risquée».

Die Losung heisst also für uns Ak-tionäre: «Occupy UBS – to re-possessthe bank as legal owners.»Formular-Bestellungen für den Antrag

für die Verantwortlichkeitsklage:[email protected]

NOTABENE

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Shareholders – Occupy UBS

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By Dr. iur. Frederick Metz ShepperdCEO Shepperd Investors AG, Küsnacht

Anyone looking to find a safe haven fortheir cash quickly finds that moneyplaced with your friendly banker yieldsalmost no interest. You even feel that itcosts more to go to the bank and signthe forms than you will receive in inter-est. Obviously, that is not the case.However, there is a constant drumbeatto create an expectation of low or no in-terest. The whole financial world basesits rates for return on the U.S. treasurybond. Everyone is supposed to believethat lower rates equal safe investment.In fact, now it is just the opposite. In-vestors are slowly realizing that theyhave to pay more, a lot more, for goodsand services and there is a real-worldinflation clicking along at between 4and 5%. With bonds being discountedat crazy rates, not only is the interestpennies on the dollar, but there is a realrisk of loss of principal.

So why the negative interest rates?Some say governments cannot afford topay the real rate plus interest. Some saythe sovereign debt is the highest inworld history. In fact, in a recent familyoffice conference, an expert calculatedthat investors in U.S. treasury bonds

alone have lost over $2.4 trillion since2008 due to the difference between theartificial low rate and the real rate, in-cluding inflation. No wonder the econ-omy there has been so sluggish. Call ita tax, a loss, whatever. It is a majordampening effect on the economy. In-vestors feel poor and do not spend. Thesame goes for Europe, China and otherparts of the world, where the govern-ments use the low interest rate to covertheir debt load each month.

If you look at the real economy,outside of the financial world, businessis paying 8% on short-term commercialpaper. That is the real rate, includinginflation and a risk premium. Look atthe balance sheet of those companiesand compare it with sovereigns and seewhich one you prefer. Many family of-fices have gone totally out of the mar-ket and are no longer having sleeplessnights wondering if the Dow does a dipor banks and bonds are going to blowup. There are effectively two economies.One is political, the other economic.You need to decide which one you wantto invest in for the future. The worldhas really turned upside down, becauselow interest for a prolonged period isnot safe. Inflation will wipe out all in-come and part of the principal if left torun its way. Just ask Swiss pension funds.

Today, business news is totallyblocked out by the latest attempts ofgovernments to deal with their eco-nomic challenges. A daily dose of gov-ernment meetings solves very little.Governments cannot create jobs in avacuum. Governments can only createan environment of stability in whichprivate enterprise can grow and addjobs. Interventions only lead to theneed for more intervention. Quantita-tive Easing led to QE2 and beyond withonly minor results to show for it.

The more the governments act, theless the private sector responds. Call itthe “East German syndrome”. Whenthe wall fell, no one knew who shoulddo what, so nothing was done. The gov-ernment was so involved in every as-

pect, that everyone waited for their ac-tion to react. That is what is happeningtoday. Everyone waits for governmentsto act, but there is really little they cando. Let’s give them a break and createrealistic expectations for our leaders.

Europe’s sovereign debt crisis inparticular is structural in nature. Call itthe last vestige of communism. Socialprograms had to be created in the lastcentury to avoid elements of societyfrom “going over” to the Communistmode and pushing for a total change ofgovernment. The sovereign debt fromthose policies and the huge governmentcost created as a result are sinking major countries in the Eurozone.

While the streets are unrealisticallydemanding more, it is time to expectless. Governments should take a breakand give some stability for business todo its part. The politicians are doingtheir best, but it simply is not their jobor that of the government. A CEO of apublic company would have been goneby the second quarter of bad results.

If one has doubt about how regula-tion often hurts more than it helps, oneneed only look to the banks and theirefforts to create liquidity to complywith Basel III. Shutting off lending toprofitable family businesses withdecades of track record in paying theirbills only pushes the real economydown the drain. It happened in the U.S.and you can see how business respond-ed. The same is going on right now inGermany and other parts of Europe. Itis better business to borrow cash at theFed window and arbitrage than to lendit to businesses and individuals. That isthe real role of banks, but governmenthas unintentionally forced a different,unforeseen consequence. A very nega-tive one for all.

So it might be very wise to look atthose “risky” investments off the mar-kets and in private business or invest-ments once thought of as “alternative”.It may be the safest bet you can makein the new [email protected]

NOTABENE

PRIVATE 1/2012 39

Low returns . . . high risk:The world turned upside down

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Dank dem konsequenten Fokus auf«Tax Compliance» und einem hoch-wertigen Branding hat sich Kendris zueiner positiv besetzten Marke mit hohemWiedererkennungseffekt entwickelt.Verwaltungsratspräsident Dr. RudolfRoth ist zuversichtlich: «Kendris hatdie Veränderungen des FinanzplatzesSchweiz antizipiert und ist deshalb fürdie Herausforderungen des Marktesweiterhin bestens gerüstet.» 2011 wurdedie Unternehmensdokumentation er-neut umfassend überarbeitet und erst-mals die Bildsprache erweitert.

Ein weiterer Schritt im Rahmen derMarkenpflege war die die Umfir -mierung von Kendris Private AG zuKendris AG. Dies im Zuge der Neuaus-richtung sowohl auf Privat- als auch aufGeschäftskunden, da Kendris nebenPrivatpersonen, Familien und Unter-nehmern auch Finanzinstitute, Anwalts-kanzleien, Steuerberatungsfirmen, Un-ternehmen sowie Family Offices an-spricht.

Dienstleistungsportfolioam Puls der ZeitDass Kendris als inhabergeführtes Un-ternehmen kundennah denkt und han-delt, zeigt sich auch im Dienstleis-tungsportfolio. Dieses wurde mit Blickauf die Bedürfnisse der (Schweizer undinternationalen) Kunden überarbeitetund umfasst neu:

Trusts. Gründung und Verwaltung von Trusts,Stiftungen, Personen- sowie Kapital-gesellschaften in Rechtsordnungenweltweit.. Trustee-, Stiftungs- und Verwaltungs-ratsmandate.

Family Offices. Performance Reporting in aussage-kräftiger, transparenter Darstellung

kombiniert mit revisionsfähigenWertschriften- und Finanzbuchhal-tungen.. Investment Controlling, Analyse derPerformance, Compliance-Checkssowie Kostenkontrollen.. Zusätzlich kann die gesamte Dienst-leistungspalette modular genutztwerden.

Art Management. Strukturierung und Verwaltung vonKunstsammlungen.. Administrative und logistische Un-terstützung, z.B. für Schätzungen,Versicherungen, Art Loss Register-Zertifikate, Lagerung und Leihgaben.. Unterstützung bei allen Arten vonTransaktionen in Verbindung mitKunst.

Treuhand. Strukturierung und Verwaltung vonSachanlagen.. Massgeschneiderte Escrow-Agent-Dienstleistungen.. Unabhängige Beratung und Vermitt-lung von Versicherungslösungen.. Stiftungen.. Gesellschaften inkl. Gründung undVerwaltung.

Steuer- und Rechtsberatung. Steueroptimierung von Vermögens-anlagen sowie sinnvolle Strukturie-rung von Immobilien und bewegli-chem Vermögen.. Wohn-/Geschäftssitzverlegung.. Inanspruchnahme von speziellenSteueranreizen.. Re-/Umstrukturierung von Unter-nehmen inkl. Sanierung, Refinanzie-rung und Unternehmensnachfolge.. Ausarbeitung und Implementierungvon Salär- und Bonussystemen.. Erbschafts- und Nachfolgeplanunginkl. nationale und internationale

Erbschafts- und Schenkungssteuer-fragen sowie Nachlassverwaltung.. Komplexe Mehrwertsteuerfragen.. Umsatz- und Stempelabgabe sowieweitere steuerliche Themen eines Fi-nanzdienstleisters.. Vorsorgeplanung mit Blick auf denRuhestand.

Buchführung. Saläradministration inkl. grenzüber-schreitende Arbeitsverhältnisse undEntsendungsmanagement.. Controlling inkl. Implementierungund Weiterentwicklung von Manage-ment-Informationssystemen und in-ternen Kontrollsystemen.. Immobilienmanagement inkl. Lie-genschaftsbuchhaltungen, Kauf undVerkauf.. Advisory, z.B. Beratung und Beglei-tung von Privatpersonen und Gesell-schaften bei der Ansiedlung in derSchweiz.

Multidisziplinär und ganzheitlichDie Nachfrage nach multidisziplinärenDienstleistungen – eine besondereStärke von Kendris – ist weiter ange-stiegen. Insbesondere internationaleUnternehmen, welche die Absicht ha-ben, eine Schweizer Niederlassung zueröffnen, interessieren sich für diehochkarätige Kombination von Steuer-beratung, Rechtsberatung und Buch-führung, welche Kendris bieten kann.

Entsprechend baut Kendris den Bereich Steuer- und Rechtsberatungfortlaufend aus und eröffnete 2011 inBasel eine Steuerabteilung.

Je nach Bedarf werden im Bera-tungsprozess bzw. bei der Umsetzunginterne Spezialisten aus anderen Berei-chen beigezogen. Dieser ganzheitlicheAnsatz trägt ebenso wie die effizientenProzesse und schnellen Reaktionszeitendazu bei, dass Kendris trotz der vielen

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40 1/2012 PRIVATE

PORTRÄTS

Kendris AGEine Erfolgsgeschichte «made in Switzerland»Seit dem Spin-off von der KPMG Gruppe im Jahr 2005 hat sich Kendris als eigenständige Marke festetabliert und zählt heute zu den sechs umsatzstärksten Unternehmen der Treuhandbranche in derSchweiz. Das inhabergeführte Unternehmen kombiniert Trust-, Family-Office-, Art-Management- undTreuhand-Dienstleistungen mit steuerlicher, juristischer und buchhalterischer Expertise.

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Umwälzungen im Finanzsektor stabilbleibt.

Trotz schwierigem Umfeld stabilIm Geschäftsjahr 2010/2011 konntedas Unternehmen den Umsatz mit 40Mio. Franken auf Vorjahresniveau hal-

ten. Soliden Zuwachs erzielte Kendrisin der Steuerberatung und Nachfolge-planung sowie als Outsourcing-Partnerfür hochwertige Dienstleistungen inden Bereichen Rechnungswesen undSaläradministration. Dazu CEO AdrianEscher: «Unsere Wachstumsgaranten

bleiben Qualität und Kontinuität sowiedas Erbringen massgeschneiderter,dienstleistungsübergreifender Lösun-gen für unsere Kunden.»

www.kendris.com

PORTRÄTS

PRIVATE 1/2012 41

Drei Fragen an Christian LykPartner, Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Tax & LegalLänderverantwortlicher Österreich, Office Managing Partner Zürich

1. Herr Lyk, die Thematik Informationsaustausch bzw. Doppelbesteuerungs-abkommen bewegt die Gemüter nach wie vor. Wie ist der aktuelle Stand?Lyk: Die jüngsten Abkommen wurden mit England und Deutschland unter-zeichnet, wobei deren Ratifizierung noch aussteht. Inhaltlich sind die beidenStaatsverträge in den Grundzügen vergleichbar: Es wurde eine Abgeltungs-steuer vereinbart, welche natürliche Personen mit Wohnsitz in den jeweiligenLändern betrifft oder die indirekte Vermögenswerte in der Schweiz halten,etwa über einen Trust oder eine andere Sitzgesellschaft. Hervorzuheben ist da-bei die Tatsache, dass im Rahmen der Abkommen beide Länder anerkennen,dass die Abgeltungssteuer dauerhaft eine gleichwertige Alternative zum auto-matischen Informationsaustausch darstellt. Dies dürfte die vielerorts spürbareVerunsicherung der Kunden beheben und die Planungssicherheit – auch fürden Finanzplatz Schweiz insgesamt – erhöhen. Uns spielt diese Entwicklungebenfalls in die Hände, da wir bei Kendris seit der Gründung vor sieben Jahrenkonsequent auf «Tax-compliant Solutions» gesetzt haben. Das politischeSchicksal der beiden Verträge ist zum heutigen Zeitpunkt (Dezember 2011)allerdings eher unsicher. In Deutschland ist vor allem die Opposition der

Ansicht, dass die Bereini gung der Vergangenheit «zu billig» ist und Steuersünder für ihr ungesetzliches Verhalten zuwenig bestraft werden. Die EU stört sich in erster Linie an der Abgeltungssteuer für die zukünftigen Erträge, weildiese das Zinsbesteuerungsabkommen (ein EU-Vertrag) verletzen soll.

2. Welche Handlungsoptionen haben Betroffene? Lyk: Hier muss zwischen vergangenheitsbezogenen und zukunftsgerichteten Optionen unterschieden werden. Füralle Fragestellungen vor dem geplanten Inkrafttreten der Abkommen per 1.1.2013 wurde als Standard-Variante dieanonyme Regularisierung vereinbart. Dabei erfolgt auf anonymer Basis ein einmaliger Abzug in der Höhe von ma-ximal 34% des Vermögens (nomineller Steuersatz, welcher sowohl für England als auch für Deutschland gilt), womitdie Bankkunden ihren Steuerpflichten nachgekommen sind. Die effektive Steuerbelastung wird dabei für die meistenKunden voraussichtlich zwischen 20 und 25% des Gesamtvermögens betragen. Alternativ können Betroffene denWeg über eine strafbefreiende Selbstanzeige einschlagen, wobei englische Steuerpflichtige auch die Möglichkeit haben, ihr bisher nicht deklariertes Vermögen gestützt auf den Vertrag zwischen Liechenstein und England zu dekla-rieren. Generell muss die individuelle Situation des jeweiligen Steuerpflichtigen sorgfältig analysiert werden, umdann die für ihn beste Lösung zu finden. Ab 2013 ist die ausgehandelte Standard-Variante eine anonyme Quellen-steuer, d.h. ein Abzug auf die Vermögenserträge von 48% für Zinserträge, 40% für Dividenden und 27% für Kapi-talgewinne nach britischem Recht bzw. von 26,375% nach deutschem Recht, was der dortigen Steuerbelastung aufKapitalerträgen entspricht.

3. Wie schätzen Sie die Bedeutung der Staatsverträge ein bzw. wie wirken sich diese auf die Steuerberatungstätigkeitbei Kendris aus? Lyk: Die Abkommen mit England und Deutschland sind insofern wichtige Meilensteine, als die Betroffenen ihrenSteuerpflichten nachkommen können, ohne ihre finanzielle Privatsphäre aufgeben zu müssen. Für Kendris wird sichin der Steuerberatung der bestehenden ausländischen Kunden sehr wenig ändern, da wir sowieso steuerkonformeLösun gen anbieten. Wir erhalten allerdings derzeit sehr viele Anfragen von Neukunden, die sich über ihre Hand-lungsmöglichkeiten im Rahmen der beiden Verträge erkundigen. [email protected]

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PORTRÄTS

42 1/2012 PRIVATE

PSP Swiss Property fokussiert seit ihrerGründung auf Geschäftsliegenschaftenim Premium-Segment, d.h. qualitativhochstehende Immobilien an bestenLagen in Schweizer Wirtschaftszentren.So besitzt das Unternehmen beispiels-weise mehrere Top-Liegenschaften aneinem der gesuchtesten Standorte inEuropa, im Bereich Bahnhofstrasse /Bahnhofquai / Bahnhofplatz in Zürich,sowie weitere Immobilien in der un-mittelbaren Umgebung. Weitere geo-graphische Schwerpunkte finden sichan bevorzugten Passanten- und Ge-schäftslagen in Genf, Basel, Bern undLausanne. Zu den Arealen mit Ent-wicklungsprojekten gehören das Hürli-mann-Areal und das Löwenbräu-Arealim Herzen von Zürich sowie weitere inPlanung bzw. bereits im Bau befind -liche Objekte in Lugano, Wädenswil,Bern, Rheinfelden und Wollishofen.

Starke EigenkapitalbasisMit einer Eigenkapitalbasis von mehrals 3 Mrd. Franken und einer Eigen -kapitalquote von 53% ist PSP SwissProperty solid finanziert. Dank demerstklassigen Rating und der Konstanzin der Geschäftstätigkeit ist das Unter-nehmen auf dem Kapitalmarkt ein gerngesehener Emittent. Ende September2011 verfügte PSP Swiss Property beimehreren Banken über offene Kredit -linien von insgesamt 720 Mio. Fran-ken. Damit vermeidet das Unterneh-men Klumpenrisiken und wahrt seinefinanzielle Unabhängigkeit.

Kein Wachstum um jeden PreisDie offenen Kreditlinien verleihendem Unternehmen ausreichend finan-ziellen Spielraum für weiteres Wachs-tum – allerdings nicht für Wachstumum jeden Preis: PSP Swiss Propertykann jederzeit und ohne Zeitverzugreagieren, wenn sich besondere Kauf-

gelegenheiten bieten; kann, muss abernicht. Die Akquisitionsstrategie desUnternehmens basiert auf dem Grund-satz «Schaffung von Mehrwert» undnicht «Grösse um jeden Preis».

PSP Swiss Property verfolgt seitJahren eine zurückhaltende Akquisi -tionsstrategie mit Fokus auf Profitabi-lität, nicht Grösse. Grösse ist wederSelbstzweck noch Unternehmensziel.Dabei kommt dem Unternehmen auchzugute, dass es nicht unter Investitions-druck steht wie etwa ein Immobilien-fonds, dem ständig Neugelder zuflies-sen, die er investieren muss. Die Ge-schäftspolitik basiert vielmehr darauf,dass jede einzelne Akquisition für dieGesellschaft und die Aktionäre Sinnmachen muss.

Völlig ausgeschlossen sind Prestige-käufe. PSP Swiss Property setzt ihrenRuf und ihre langfristige Optik nichtdurch kurzfristige Effekthascherei aufsSpiel. Aus diesem Grund ist PSP SwissProperty seit längerem nicht mehr alsKäufer in Erscheinung getreten. Um-gekehrt wurden von Januar bis Septem-ber 2011 insgesamt 6 Immobilien ver-äussert, um das Portfolio weiter zu op-timieren. Die Verkäufe generierten einEinkommen von 55 Mio. Franken; dieVerkaufspreise lagen im Schnitt 18%über den letzten externen Schätzungen– ein weiteres Indiz für die konservativeGeschäftspolitik des Unternehmens.

Breit diversifizierte MieterschaftDer grösste Teil der Mieteinnahmenstammt aus dem Bürobereich (66%),gefolgt von Verkaufsflächen (15%),Parkhäusern und Parkplätzen (6%) undder Gastronomie (4%). Die restlichen9% entfallen auf Lager- und übrigeFlächen. Grösster Einzelmieter ist dieSwisscom, die 9% an die Gesamtmiet-ertragssumme beisteuert. Auf die an-deren Mieter (u.a. Schweizer Post,

Deutsche Bank und Google) entfallenjeweils 4% oder weniger. Mit anderenWorten: Das Mieterportfolio von PSPSwiss Property ist breit diversifiziertund ausbalanciert.

Gefragte GeschäftsliegenschaftenGeschäftsliegenschaften sind vor al-lem bei institutionellen Anlegern miteinem hohen Anlagebedarf und beilangfristig orientierten privaten Inves-toren beliebt. Das Risiko/Rendite-Pro-fil ist attraktiv, das Sicherheitsniveauhoch – speziell im Vergleich mit an -deren Anlageinstrumenten. Besondersausgeprägt ist die Nachfrage nach Büro-und Verkaufsflächen in den Wirt-schaftszentren. Das Angebot an quali-tativ hochstehenden Büroflächen istdagegen, besonders etwa im Zentrumvon Zürich, relativ klein. Auch Ver-kaufsflächen sind in den Stadtzentrenrar und begehrt.

Gut gelegene Geschäftsliegenschaf-ten sind nicht zuletzt aufgrund ihrertraditionell hohen Wertbeständigkeitund Ertragsstabilität gesucht. Nichtvon ungefähr ist der Investitionsmarktfür Geschäftsliegenschaften in derSchweiz deshalb seit geraumer Zeit re-lativ illiquid.

Langfristiger MehrwertIn diesem Umfeld ist es wichtig, dassman sich nicht zu übereilten, über -teuerten Käufen verleiten lässt, son-dern an seiner definierten Strategiefesthält. Nur wenn die bewährte, zu-rückhaltende Strategie konsequent um-gesetzt wird, können alle Stakeholder –Mit arbeiter, Geschäftspartner undMieter – eines Unternehmens gleicher-massen zufriedengestellt werden. Undnur wenn diese Interessen im Gleich-gewicht sind, lässt sich eine nachhaltigüberdurchschnittliche Rendite erzielenund langfristiger Mehrwert, das heisst

PSP Swiss PropertyFührendes Schweizer ImmobilienunternehmenMit 168 Büro- und Geschäftshäusern an erstklassigen Lagen sowie 6 attraktiven Entwicklungsarealenund 2 Einzelprojekten mit einem Gesamtwert von 5,7 Mrd. Franken gehört PSP Swiss Property zu dengrössten Immobiliengesellschaften der Schweiz. Der Börsenwert des seit März 2000 an der SIX SwissExchange kotierten Unternehmens liegt bei gut 3 Milliarden (Zahlen per 30. September 2011).

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Shareholder Value, für die Aktionäregenerieren. Dass dies auch auf demSchweizer Immobilienmarkt möglichist, beweist PSP Swiss Pro perty Jahrfür Jahr.

PSP Swiss Property betreibt seit jeher eine aktionärsfreundliche Aus-schüttungspolitik. Seit Jahren bietetdas Unternehmen seinen Aktionäreneine Ausschüttungsrendite von 3 bis5% auf dem jeweiligen Jahresendkurs(dies zusätzlich zur Aktienkurssteige-rung, die seit dem IPO deutlich überder Performance des SPI liegt). Nichtvon ungefähr gilt die PSP-Aktie als be-rechenbare, stabile Kernanlage fürSchweizer Immobilien (s. Grafik).

Ökologische NachhaltigkeitPSP Swiss Property ist bestrebt, den«ökologischen Fussabdruck» des Un-ternehmens so klein wie möglich zuhalten. Bei der ökologischen Nachhal-tigkeit geht es um die Beachtung öko-logischer Kriterien beim Erwerb bzw.Bau von Immobilien, bei Renovatio-nen und Erneuerungsinvestitionen undbeim Betrieb von Immobilien. So prüftdas Unternehmen vor einem allfäl ligenKauf einer Liegenschaft und bei Neu-und Umbauten neben den herkömmli-chen betriebswirtschaftlichen und recht-lichen Aspekten immer auch die Um -

welt belastung. Das heisst, dass bei derEvaluation von Kaufobjekten und beider Planung von Neu- und UmbautenNachhaltigkeitskriterien berücksich-tigt werden. Bei Renovationen undErneue rungs investitionen legt manbeson deren Wert auf die Op timierungder Energieeffizienz. Beim Betrieb derLiegenschaften gilt das Augenmerkspeziell einer möglichst geringen Um -weltbelastung beim Energie- und Was-serverbrauch und beim CO2-Ausstoss.

Soziale NachhaltigkeitSoziale Nachhaltigkeit betrifft bei PSPSwiss Property zum einen die Mitar-beiter, zum andern die Mieter und Lie-feranten. Die Mitarbeiter sollen in ei-nem Umfeld mit flachen, unkompli-zierten Hierarchien arbeiten können,auf allen Stufen respektiert und zueigen ver antwortlichem Handeln, zuLeistungsbereitschaft und Zielorien-tierung ermuntert werden. PSP SwissProperty will ein attraktiver Arbeitge-ber sein und das fachliche und sozialeEntwicklungspotenzial der Mitarbeiterfördern. Bei den Mietern und Lieferan-ten baut das Unternehmen auf Zu -verlässigkeit, Fairness, Qualität undTransparenz in der Geschäftsbezie-hung als Basis für eine langfristig er-folgreiche Zusammen arbeit.

Ökonomische NachhaltigkeitBei der ökonomischen Nachhaltigkeitgeht es PSP Swiss Property letztlichum die Aktionäre und den langfristigenUnternehmenserfolg. Besonders wich-tig sind dabei die jenigen Werttreiber,die gleichzeitig einen Bezug zur ökolo-gischen und sozialen Nachhaltigkeithaben: die disziplinierte Umsetzungder zurückhaltenden Investitionspoli-tik, die stete qualitäts- und wertorien-tierte Portfolio-Optimierung, eine kon-sequente Marktausrichtung, die Opti-mierung der Betriebskosten, die Sen-kung der Leerstandsquote und die kon-sequente Umsetzung der langfristigkonservativen Finanzierungspolitik.

Gute AussichtenDank der optimalen strategischen Po si -tionierung, dem breit diversifizierten,hochklassigen Liegenschaftenportfoliound der «gut gefüllten Pipeline» an in-teressanten Entwicklungsprojekten istPSP Swiss Property gut für die Zu-kunft gerüstet. Das Unternehmen wirdauch weiterhin von den Opportunitä-ten, die sich auf dem Schweizer Immo-bilienmarkt ergeben, profitieren, ohnedafür aber übertriebene Risiken einzu-gehen.

[email protected]

PORTRÄTS

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Ausschüttungen pro Aktie in Franken für die Jahre 2000 bis 2010

*Ausschüttungsrendite basierend auf dem Aktien-Jahresendkurs. 2000 bis 2003 Dividenden, 2004 bis 2010 Nennwert-rückzahlungen. Ab dem Geschäftsjahr 2011 sind Ausschüttungen aus den «Reserven aus Kapitaleinlagen» möglich.

3

2

1

02000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 20102.6% 3.3% 4.0% 3.8% 4.0% 3.7% 3.1% 4.2% 4.7% 4.6% 3.7%*

1.001.25

1.50 1.651.98

2.80

2.10 2.202.40 2.50

2.70

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PORTRÄTS

44 1/2012 PRIVATE

Wegelin & Co. wurde 1741 gegründetund zählt heute zu den führenden Vermö-gensverwaltungsbanken der Schweiz.Als eine der wenigen echten SchweizerPrivatbanken trägt Wegelin & Co. dasRechtskleid einer Kommanditgesell-schaft – die geschäftsführenden Teil -haber haften somit unbeschränkt undmit ihrem Privatvermögen für alleVerbind lichkeiten der Bank. Die aufEigenständigkeit, Selbstverantwortungund Langfristigkeit fussende Rechts-form prägt die Geschäftstätigkeit undWerte von Wegelin & Co. in hohemMasse. Die Privatbank mit Hauptsitz inSt. Gallen ist heute in dreizehn Schwei-zer Städten vertreten und beschäftigtrund 700 Mitarbeitende.

Als unabhängige Privatbank hatsich Wegelin & Co. verpflichtet, die fürden Anleger relevanten Fragen undAntworten aufzuzeigen und damit zurReflexion und Diskussion anzuregen.

Eigenständige MeinungDie Unabhängigkeit im Denken undHandeln kommt auch in der publizisti-schen Leistung zum Ausdruck. Seitüber 100 Jahren erscheint der WegelinAnlagekommentar, welcher heute allezwei Monate von Dr. Konrad Hummlerverfasst und in über 100’000 Exempla-ren und vier Sprachen an Kunden undFreunde der Bank versandt wird. Nebender Beurteilung des Geschehens an deninternationalen Finanzmärkten werdendarin auch gesellschaftspolitische As-pekte thematisiert. Anlässlich des 100-Jahr-Jubiläums des Wegelin Anlage-kommentars wurde dieser einer his -torischen Analyse unterzogen und dieErgebnisse in der Sammlung «Aus demWegelin Archiv» zusammengefasst.

Zudem liegen seit 2011 auch Dr.Konrad Hummlers Kommentare ge-sammelt und in Buchform vor. Ob Ost-

block in Auflösung, schwindende Be-deutung der Politik, Corporate Gover-nance oder Zukunft des Bankgeheim-nisses: Alle relevanten Themen derletzten zwanzig Jahre kommen imBuch «Versuch, Irrtum, Deutung» zumZug. Pointiert formuliert, erschliessensich die komplexen Zusammenhängeauch dem Laien im Nu. Mehr unterwww.wegelin-anlagekommentar.ch.

Finanztheoretisch fundierteAnlagemethode Die Anlagepolitik von Wegelin & Co.beruht auf den Erkenntnissen der Fi-nanztheorie. Ressourcen werden ge-zielt in Forschung und Entwicklung in-vestiert. Innovative Lösungen sind dasErgebnis aus Praxis und Erfahrung so-wie einer engen Zusammenarbeit mitder Universität St. Gallen und weiterennamhaften Universitäten und Fach-hochschulen.

Bei den Anlageentscheiden setztWegelin & Co. auf eine eigene, finanz-theoretisch fundierte und quantitativunterlegte Anlagemethode. Diese seg-mentiert die Kunden nicht nach gän -gigen Anlageklassen wie «defensiv»,«ausgewogen» oder «wachstumsorien-tiert», sondern berücksichtigt die indi-viduellen Bedürfnisse, erfasst die per-sönlichen Risiko/Rendite-Erwartungenund Rahmenbedingungen und bildetdiese genau ab. Bei der klassischenVermögensverwaltung (Wegelin Clas-sic-Mandat) wird ein «Core/Satellite»-Ansatz verfolgt: Der Kernteil des Port-folios wird indexorientiert angelegt,um eine genügende Diversifikationsicher zustellen. Im Satelliten-Teil wirddurch aktive Anlageentscheide Mehr-wert generiert (z.B. mit StrukturiertenProdukten).

Neben der bewährten klassischenAnlagelösung offeriert die Bank auch

weitere Kategorien von Anlagelösun-gen: WegeLEAN®-Portfolios machenPrivatanlegern eine bis anhin nur gros-sen institutionellen Investoren vorbe-haltene Vermögensverwaltungsstrategiezugänglich. In der Wegelin Realo®-Strategie werden Anlagen mit realwert-orientiertem Charakter zur Bewahrungder Kaufkraft in Extremszenarien ver-waltet, was im aktuellen Marktumfeldzunehmend an Bedeutung gewinnt.

Innovative ProdukteWegelin & Co. entwickelt neben um-fassenden Vermögensverwaltungsme-thoden auch neuartige Finanzprodukte.Seit der Lancierung der ersten Struktu-rierten Produkte zu Beginn der 90erJahre gehört Wegelin & Co. zu denführenden unabhängigen Anbietern indiesem Bereich. Wegelin & Co. entwi-ckelt Ideen für Strukturierte Produkteaufgrund ihrer langjährigen Erfahrungund wählt für deren Lancierung dieemittierende Bank mit dem bestenPreis/Leistungs-Verhältnis. So könnendie besten Konditionen sowie eineDiver sifikation der Gegenparteien an-geboten werden.

Die Kompetenz im Bereich Struktu-rierter Produkte unterstreichen diversePublikationen, unter anderem das be-reits in der 3. Auflage veröffentlichteStandardwerk «Strukturierte Produktein der Vermögensverwaltung».

Seit 2001 wurden zudem quantita-tive Anlagestrategien entwickelt, dieeinen klar strukturierten, auf quantita-tiven Daten abgestützten Investitions-prozess verfolgen. Die unter dem TitelActive Indexing®-Strategien zusammen-gefassten Ansätze investieren metho-disch nach faktenbasierten Modellenin verschiedene Aktienmärkte. WegelinAsset Management ist heute einer derführenden quantitativ basierten Ver-mögensverwalter.

Die lange und abwechslungsreicheGeschichte von Wegelin & Co. bestä-tigt die Innovationskraft des Bankhau-ses. Die Grundlagen für eine weiterhinnachhaltige Unternehmensentwicklungsind gelegt.

Wegelin & Co. Privatbankiers: Zahlen und FaktenGründungsjahr: 1741 . Total Mitarbeitende: 700 . Verwaltetes Vermögen: 24 Mrd. Fr.

Wegelin & Co. Privatbankiers . Bohl 17 . CH-9004 St. GallenTel. +41 71 242 50 00 . Fax +41 71 242 50 50 . [email protected] . www.wegelin.ch

Wegelin & Co. Privatbankiers:Unabhängig, innovativ und mit Tradition

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Wegelin Asset Management ist dieinstitu tionelle Vermögensverwaltungs-einheit von Wegelin & Co. Privatban-kiers und einer der führenden quantita-tivenVermögensverwalter der Schweiz.Die Kernkompetenzen von WegelinAsset Management liegen in der For-schung, dem Einsatz moderner Finanz-theorie sowie deren praktischer Um -setzung in innovative, quantitative An-lagestrategien. Ein wichtiges Elementist dabei die enge Zusammenarbeit mitinternational führenden Universitätenund Hochschulen. Darüber hinauspflegt das Wegelin Asset Managementlangjährige Beziehungen zu führendeninstitutionellen Investoren weltweit.

Wie auch die Privatbank verpflich-tet sich das Wegelin Asset Manage-ment zu Langfristigkeit und der konse-quenten Wahrung der Interessen ihrerKunden. Aus der Zusammenarbeitzwischen Privatbank und Asset Ma-nagement resultieren eine professio-nelle Vermögensverwaltung sowie eineleistungsorientierte, transparente undfaire Kostenstruktur.

Quantitative AnlagestrategienWegelin Asset Management hat meh-rere quantitative Anlagestrategien ent-wickelt, denen ein klar strukturierterund empirisch fundierter Anlagepro-zess zugrunde liegt. Diese Strategienstreben an, auch unter volatilen Markt-bedingungen ein nachhaltiges Alphazu erzielen.

Vor der Lancierung eines neuenProduktes werden die Praxisrelevanzund die Stabilität der entwickeltenStrategien umfangreich geprüft. DesWeiteren werden neue Strategien zu-erst mit bankeigenem Geld getestet.

Begonnen hat die Entwicklungquantitativer Anlagestrategien imLong-only-Aktienbereich. Basierend

auf dem Value-Ansatz und der Stan-ford-Theorie der «Rational Beliefs» in-vestiert die Wegelin Active Indexing®-Strategie weltweit in die attraktivstenLänder und Branchen. Der Ansatz wird«Active Indexing» genannt, weil dieInvestitionen in Länder und Branchenmit passiven Indexinstrumenten umge-setzt werden, die Auswahl aber aktivund aufgrund von faktenbasierten Mo-dellen erfolgt.

Die bewährten Active Indexing®-Strategien werden laufend durch wei -tere innovative Strategien ergänzt. Soinvestiert beispielsweise die GlobalDiversi fication Strategie in ein Port -folio von liquiden, grösstenteils unkor-relierten Anlagen, welche eine positiveRisikoprämie liefern. Das sind Anlage-klassen, bei welchen Investoren für dasEingehen von Marktrisiken über dieZeit mit einer Prämie über dem risiko-freien Zinssatz entschädigt werden.

Ziel dabei ist es, die spezifischenRisiken, wie sie jeder Anlageklasse eigen sind, durch Diversifikation in ei-nem Portfolio abzufedern. Dazu wer-den, basierend auf der sogenannten«Equal Contribution to Risk»-Methode,die Portfoliogewichtungen so berech-net, dass jede Anlageklasse und jedesInstrument gleich viel zum Gesam t -risiko des Portfolios beiträgt. Gleich-zeitig wird versucht, den negativenEinfluss von selten eintretenden Ex-tremrisiken über ein multidimensiona-les Risikomanagement zu mindern.Das Resultat ist ein nach Risiko (stattwie üblich nach Kapital) diversifizier-tes Port folio.

Wegelin AnlagephilosophieDas Wegelin Asset Management ist davon überzeugt, dass Finanzmärktelangfristig effizient sind, dies kurz- bismittelfristig jedoch nicht zwingend der

Fall sein muss. Langfristige und über-legene risiko adjustierte Renditen ausder Verwaltung von Kapitalanlagensind un serer Meinung nach nur mit ei-nem proprie tären, systematischen An-satz möglich, der besonderen Wert aufDiversi fikation und Disziplin legt.

Unverwechselbarkeit Wegelin Asset Management bemühtsich um Einzigartigkeit durch die Iden-tifikation und Anwendung fundierterFinanzmarkttheorien. Dabei arbeitenwir eng mit der Universität St. Gallen,der ETH Zürich und anderen führen-den Instituten weltweit zusammen undinvestieren stark in die eigene For-schung. Wir sind überzeugt, dass er-folgreiche Anlageansätze auf fundiertenwirtschaftswissenschaftlichen Prinzi-pien beruhen und empirisch belegbarsein müssen.

DiversifikationEin entscheidender Grundsatz der An-lagephilosophie von Wegelin AssetManagement – sei es bei den quantita-tiven Methoden, im operativen Bereichoder im Portfoliomanagement – ist dieDiversifikation. Im operativen Bereichgeht es vor allem um die Minimierungvon Risiken, z.B. durch unabhängigeBackup-Systeme, während wir imPortfoliomanagement darauf achten,Klumpenrisiken zu vermeiden undDownside-Risiken zu minimieren.

Disziplin Die weitaus wichtigste Anlegertugendist für Wegelin Asset Management dieDisziplin. Wir halten uns an einenfakten basierten, strukturierten Anlage-ansatz und lassen uns nicht von kurz -lebigen Trends beirren.

PORTRÄTS

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Wegelin Asset Management: Zahlen und FaktenTotal Mitarbeitende: 44

Verwaltetes Vermögen: 2,0 Mrd. Fr. in quantitativen StrategienWeitere Informationen: www.wegelinfunds.ch

Wegelin Asset Management:Fundierte quantitative Anlagestrategien

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TOP NAMES

Kendris AG

Kendris AG ist die führende unabhängige Schweizer Anbieterin von Trust-, Family-Office- und Treuhand-Dienstleistungen, nationaler und internationaler Steuer- und Rechtsberatung, Art Management sowie Accounting und Outsourcingfür Privat- und Geschäftskunden. Das Unternehmen kombiniert das klassischeStrukturierungsgeschäft (Trusts, Stiftungen und Gesellschaften) mit steuerlicher, juristischer und buchhalterischer Expertise, wobei die Vermögensverwaltung ausUnabhängigkeitsgründen bewusst ausgeschlossen wird. Zu den Kunden von Kendris zählen neben vermögenden Privatpersonen, Familien und Unternehmernauch Finanzinstitute, Anwaltskanzleien, Steuerberatungsfirmen, Unternehmen undFamily Offices. Kendris hat weltweit Zugang zu erfahrenen Experten und ist voll-ständig im Besitz von Management und Mitarbeitenden. Zusätzlich zum Hauptsitzin Zürich ist Kendris mit Niederlassungen in Aarau, Basel, Genf, Lausanne und Luzern präsent. Über die Tochtergesellschaft Kendris GmbH (Kendris Austria) mit Sitz in Wien verfügt das Unternehmen zudem über eine EU-Zulassung als Vermögensberaterin.

Aarau . Basel . Genf . Lausanne . Luzern . Wien . ZürichKendris AG . Wengistrasse 1 . CH-8026 Zürich . Tel. +41 58 450 50 00 [email protected] . www.kendris.com . www.ekendris.com . www.kendris.at

www.finews.ch – Das Newsportal für die Finanzbranche

PRIVATE – Impressum

PRIVATE wurde 1999 gegründet underscheint 6 Mal pro Jahr in einerAuflage von über 40’000 Ex.© AAA Publications. SämtlicheRechte vorbehalten. Wiedergabe(auch auszugs weise) nur mit schriftlicher Genehmigung.® «PRIVATE» und «Private Banking»sind registrierte und geschützte Marken der AAA Publications.Alle Angaben ohne Gewähr. Die im gedruckten Magazin und aufdem Internet gemachten Angabensind keine Kauf- oder Verkaufs -empfehlungen für Wert papiere.Die Beiträge dienen weder derRechts- noch der Steuerberatung.

PRIVATE

Vordergasse 61CH-8200 SchaffhausenTel. +41 52 622 22 [email protected] . www.private.ch

Erste Adressen

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TOP NAMES

Erste AdressenPSP Swiss Property AG

Als führendes Schweizer Immo -bilien unternehmen besitzt PSP SwissProperty Büro- und Geschäftshäuserim Marktwert von über 5 Mrd. Franken an zentralen Lagen in denwich tigsten Schweizer Städten, vorab Zürich, Genf, Basel, Bern und Lau-sanne. Dazu kommen Areale undEntwicklungsliegenschaften im Wertvon über 200 Millionen. Um einnachhaltiges, stabiles Wachs tum zuerzielen, setzt PSP auf professionel-les und aktives Immo bilien-Asset-Manage ment. Das Unter nehmen istmit Geschäftsstellen in Zürich, Olten und Genf präsent. PSP ist seit März 2000 an der SIX SwissExchange kotiert. Der Börsen wertliegt bei rund 3 Mrd. Franken.

PSP Swiss Property AGKolinplatz 2CH-6300 ZugTel. +41 41 728 04 [email protected]

Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG

Die Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG ist innerhalb der Sparkassen- Finanzgruppe in Deutschland die Private-Banking-/Wealth-Management-Adresse.Über den Alleinaktionär, die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), ist sie in dasNetz von rund 430 öffentlich-rechtlichen Sparkassen, diversen Landesbanken undanderen Institutionen eingebunden. Die Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AGund ihre Töchter Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG in Frankfurt, Nötzli, Mai & Partner AG mit den Bereichen Family Office und internationales Wealth Management, und die Fondsgesellschaft LB (Swiss) Investment AG verwalten ca. 7 Mrd. Franken an Assets. Die Philosphie der Bank heisst «Eine Spur persönlicher». Dies widerspiegelt sich in der Betreuung der Kunden und in der individuellen Anlagestrategie, die in direktem Zusammenhang mit derRisikobereitschaft und der Risikotragfähigkeit des Kunden steht. Die Investment-strategie der Bank ist transparent und die Investmentphilosophie setzt auf dieSchweizer Tugenden «Stabilität» und «Vermögen bewahren».

Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG . Börsenstrasse 16 . CH-8001 ZürichTel. +41 44 265 44 44 . privatebanking@frankfurter-bankgesellschaft.chwww.frankfurter-bankgesellschaft.ch

TOP NAMES

Institut für Wirtschaftsberatung Niggemann, Fischer & Partner

Die Gesellschaft wurde vom Institut für Wirtschaftsberatung Karl A. Niggemann& Partner GmbH & Co. KG, Meinerzhagen/Deutschland (IfW), und Edy Fischer,ehemaliger CEO der Rail Gourmet Group, Zürich, und Multi-Verwaltungsrat mitlangjähriger industrieller Erfahrung, 2005 gegründet. Das IfW verfügt über mehr als30 Jahre Expertise in den Bereichen Unternehmensnachfolge sowie Kauf /Verkaufvon mittelständischen Unternehmen und in der Beratung von Unternehmern beifinanz wirtschaftlichen Fragen (Eigenkapitalstärkung, Finanzplanung/-beschaffung).Die Gesellschaft steht für Kompetenz, Unabhängigkeit und Vertraulichkeit.

Institut für Wirtschaftsberatung Niggemann, Fischer & Partner GmbHEdy Fischer . Balz-Zimmermannstrasse 7 . CH-8058 Zürich-AirportTel. +41 43 211 95 41 . [email protected] . www.ifwniggemann.ch

ING Investment Management

Mit über 500 Mrd. Fr. Assets under Management zählt ING Investment Manage-ment (ING IM) zu den weltweit grössten Vermögensverwaltern. ING IM ist der Asset Manager der ING Gruppe und operiert in 33 Ländern. Durch Vernetzung internationaler Kapazität mit professioneller lokaler Expertise bietet ING IM institutionellen Anlegern und Vertriebspartnern eine breite Palette an Investment -lösungen und -services. Das Team der ING IM in der Schweiz steht Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern, Pensionskassen und professionellen Beratern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

ING Investment Management (Schweiz) AGSeefeldstrasse 69 . CH-8008 ZürichTel. +41 58 252 55 50 . [email protected] . www.ingim.com

Berenberg Bank

1590 in Hamburg gegründet, gehörtdie Berenberg Bank zu den tra di tions -reichsten Bankinstituten Europas. Seit 1988 ist das Haus auch in derSchweiz präsent. Die Beren bergBank (Schweiz) AG bietet umfas -sendes und mass geschneidertes Private Banking (inkl. Family Officeüber die Bergos AG) sowie Anlage-produkte auf höchstem Niveau. DieBerenberg Bank und die BerenbergBank (Schweiz) AG sind bereitsmehrmals von den renommiertenFuchs-Briefen als «beste Vermögens-manager» im deutschsprachigenRaum aus gezeichnet worden.

Berenberg Bank (Schweiz) AGKreuzstrasse 5CH-8008 ZürichTel. +41 44 284 20 [email protected]

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Advokaturbüro Dr. Seegerund ArComm Treuhand

Das Advokaturbüro Dr. Seeger unddie ArComm Treuhand Anstalt bie-ten ihren Kunden u.a. umfassendeBeratung und Unterstützung in internationalen Finanz- und Steuer-fragen, bei der Gründung und Verwaltung in- und ausländischerGesellschaften, bei Treuhand -angelegenheiten und in der Ver -mögensberatung und -verwaltung.Zu den Kernkompetenzen gehörenzudem Rechtsberatung und Rechts-vertretung u.a. bei Vertragsgestal-tung und bei der Registrierung undÜberwachung von Marken, Lizenzenund Patenten.

AdvokaturbüroDr. Norbert SeegerAm Schrägen Weg 14LI-9490 VaduzTel. +423 232 08 [email protected]

Wegelin & Co. Privatbankiers

Mit ihrem Gründungsjahr 1741 gilt Wegelin & Co. als älteste Bank der Schweiz.Die St. Galler Privatbank wird von unbeschränkt haftenden Teilhabern geführt undgehört heute zu den führenden Schweizer Vermögensverwaltungsbanken. Die Anlagepolitik von Wegelin & Co. ist auf die neuste Finanztheorie ausgerichtet. Innovative Lösungen sind das Ergebnis aus Praxis und Erfahrung sowie einer engenZusammenarbeit mit der Universität St. Gallen und namhaften Fachhochschulen.Besondere Kompetenzen weist die Bank bei strukturierten Produkten und im AssetManagement auf. Die unter dem Titel Active Indexing®-Strategien zusammengefass-ten Ansätze investieren methodisch nach faktenbasierten Kriterien in verschiedeneAktienmärkte. Beim Anlageentscheid setzt Wegelin & Co. auf eigene, finanztheore-tisch fundierte und quantitativ unterlegte Anlagemethoden. Diese segmentieren dieKunden nicht, sondern berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse und erfassendie persönlichen Risiko/Rendite-Erwartungen und Rahmenbedingungen. Für einpersönliches Gespräch stehen die Mitarbeiter an 13 Standorten zur Verfügung.

Wegelin & Co. Privatbankiers . Bohl 17 . CH-9004 St. GallenTel. +41 71 242 50 00 . [email protected] . www.wegelin.ch

Erste Adressen

TOP NAMES

InCore Bank AG

InCore Bank AG, Swiss BankingServices, bietet als erstes eigenstän-diges Schweizer Unternehmen mitBank- und Depotbankenbewilligungumfassende Services ausschliesslichfür andere Finanzintermediäre an.Unter diese Services fallen alle üblichen Bankleistungen, welche anDritte ausgelagert werden können,insbesondere Brokerage und Execu-tion, Back-Office-Dienstleistungen(Settlement und Clearing, CorporateActions, Zahlungsverkehr, Reconci-liation etc.), Global Custody sowiedie Bereit stellung von Informatio-nen für das Reporting an Behördenund Kunden. InCore Bank AG isteine Tochtergesellschaft der Maerki Baumann Holding AG, Zürich.

InCore Bank AGDreikönigstrasse 8CH-8022 ZürichTel. +41 44 286 21 21www.incorebank.ch

Ospelt & Partner Rechtsanwälte AG

Als Versicherungsunternehmen, Bankfachmann, Vermögensver walter, Steuer -experte, ausländischer Rechtsanwalt oder Privatkunde findet man bei der KanzleiOspelt & Partner Rechtsanwälte AG Unterstützung bei der Lösung von recht lichenFragestellungen mit Bezug zum liechtensteinischen Recht. Den Grundsätzen Integrität, Klarheit, Einfachheit und Sicherheit verpflichtet, berät Ospelt & Partnerin Verbund mit Horwath (Liechtenstein) AG innerhalb eines internationalen Netz-werkes von unabhängigen Fachleuten gerne auch im Rahmen der Steuerplanung,Unternehmensnachfolge oder Asset Protection sowie bei der Errichtung und Optimierung internationaler Steuer- und Holdingstrukturen.

Ospelt & Partner Rechtsanwälte AGLandstrasse 99 . Postfach 532 . LI-9494 SchaanTel. +423 236 19 19 . [email protected] . www.ospelt-law.li

Valartis Bank

Die Valartis Bank AG ist eine unabhängige Schweizer Privatbanken-Boutique mitStandorten in Zürich und Genf. Als Teil der an der Schweizer Börse kotierten Valartis Group erbringt die Valartis Bank massgeschneiderte Finanzdienstleistungenfür Privatkunden, Family Offices und institutionelle Kunden. Neben diskretionärerVermögensverwaltung und individueller Anlageberatung gehören spezielle Fonds -lösungen (Private Label Funds) sowie der breite Zugang zu Best-in-Class-Finanz -produkten von Drittanbietern (Open Platform) ebenso zum umfangreichen«Private Banking Plus»-Angebot wie vielfältige Corporate-Finance-/M&A- undStructured-Finance-Services. Die Valartis Bank zeichnet sich aus durch engagierteKundenberater mit langjähriger Berufserfahrung sowie eine agile Organisation,die eine rasche, flexible und bedürfnisgerechte Lösungsumsetzung ermöglicht.Transparenz, Zuverlässigkeit und strikte Risikokontrolle sind die zentralen Grund-werte des auf einer persönlichen und individuellen Kundenbetreuung basierendenPrivate-Banking-Ansatzes.

Valartis Bank AG . Sihlstrasse 24 . Postfach . CH-8021 Zürich Tel. +41 43 336 81 11 . www.valartisbank.ch

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ZU GUTER LETZT

Von Claude BaumannJournalist und Buchautor

Die grosse Konsolidierung ist da.Doch wird es den Banken auch gelin-gen, den Paradigmenwechsel zu ihrenGunsten zu nutzen? 10 Hot Spots:

1. Was erreicht Sergio Ermotti?Seit zwei Monaten ist der Tessiner Ser-gio Ermotti definitiv an der Spitze dergrössten Schweizer Bank. Zu beneidenist er deswegen aber kaum. Er mussStellen abbauen, der Vermögensver-waltung ein neues Gesicht verleihenund die Investmentbank schrumpfen.Währenddessen halten ihm Kritiker no-torisch vor, dass alles viel zu langsamund halbherzig vorwärts gehe. Im ange-spannten Umfeld und mit einer Bank,die seit 5 Jahren im Dauerumbau steckt,hat es Ermotti wahrlich nicht einfach.2012 feiert die UBS ihr 150jährigesBestehen – in neuem Glanz?

2. Wie weiter mit «Safrasin»?Die Übernahme der Bank Sarasin durchdie Safra-Gruppe war die bisher gröss-te Transaktion im Rahmen der jüngstenKonsolidierungsrunde. Unklar bleibt,welche Rolle den Baslern im weit ver-zweigten und verschwiegenen Impe -rium der Brasilianer zukommt. Undbleibt der Nachhaltigkeitsgedanke fürdie Bank zentral? In aufstrebendenLändern wie Brasilien spielt das The-ma eine unter geordnete Rolle. Hinterdem Safra/Sarasin-Deal verbergen sichnoch allerhand Fragezeichen.

3. Clariden Leu am EndeDas Jahr 2012 markiert das Ende einergrossen Bankmarke, die in ihren Ur-sprüngen bis 1755 zurückreicht; damalswurde die Bank Leu in Zürich gegrün-

det. Jahrhunderte später mutierte siezum Fusionskonstrukt Clariden Leu,das jedoch nie überzeugt hat. Der Busi-ness Case blieb nebulös, während dieCS-Oberen dem Niedergang ihrer Bank-tochter tatenlos zuschauten. Erst CS-Manager Hans-Ulrich Meister schritt zurTat. Nun wird Clariden Leu in Windes-eile der Credit Suisse einverleibt. Fragtsich, wie viel Substanz dabei verpufft.

4. Hält die Euro-Untergrenze?Erfolgreich konnte die SchweizerischeNationalbank den Franken an den Eurokoppeln. Die dafür aufgewendeten Mit-tel hielten sich in vertretbarem Rah-men. Doch wird es den Währungs -hütern auch 2012 gelingen, den Fran-ken nachhaltig zu schwächen? Kriti-sche Stimmen, wie die Ökonomen derUS-Investmentbank Morgan Stanley,bezweifeln das. Sie befürchten, dass dieSNB heuer massiv unter Druck kommt.

5. 100 Jahre BankiervereinigungNach anfänglicher Euphorie unter ih-rem charismatischen Präsidenten undihrem emsigen CEO wurde es im letz-ten Jahr ruhig um die SchweizerischeBankiervereinigung. Nicht der Dach-verband der Schweizer Banken, sondernPolitik und Behörden vereinnahmtendie wichtigen Themen. Heuer feiert dieSBVg ihr 100jähriges Bestehen. Mehrdenn je muss sie beweisen, dass es sienoch braucht. Ansonsten kann sie ab-gewickelt werden – wie Clariden Leu.

6. Raiffeisen hat noch HungerIm Rennen um Sarasin zeigte sich,dass die Raiffeisen-Gruppe unter ih-rem nimmermüden Chef Pierin Vin-cenz grosse Ambitionen hat. Im Ver-bund mit einem namhaften Finanz -institut will man zur dritten Kraft imSchweizer Private Banking avancieren.Ob das vermessen ist oder nicht, sei da-hingestellt. Bei der weiteren Konsoli-dierung wird Raiffeisen jedenfalls einewichtige Rolle spielen.

7. Kantonalbanken auf SinnsucheNach dem Intermezzo von Peter Sie-genthaler, dem früheren Direktor derFinanzverwaltung, hat der Verband derKantonalbanken einen neuen Spiritus

Rector: Urs Müller, bisher Direktorund Chefökonom des Konjunkturfor-schungsinstituts BAK Basel Econo-mics. Sein Aufgabenheft ist dick. ImTiefzinsumfeld und angesichts derTrägheit der Kunden sind die Kanto-nalbanken extremen Gegenwinden aus-gesetzt. Vieles spräche dafür, dass die24 Häuser enger kooperierten. Das fö-deralistische Denken einzelner Bankenliess das bisher nicht zu. Hier liegt diegrösste Herausforderung für Urs Müller.

8. Abgeltungssteuer in der SchwebeMit viel Tamtam wurde 2010 die Ab-geltungssteuer zwischen der Schweizund Deutschland initiiert. Letztes Jahrwurde eifrig verhandelt. Doch das Ver-tragswerk gilt noch immer nicht.Grund dafür sind innenpolitische Que-relen in Deutschland. Inzwischen mau-ert auch Frankreich. Wer noch immernicht gemerkt hat, dass die Europäerauf einen automatischen Informations-austausch zusteuern, verkennt denErnst der Lage. Die Schweiz solltemehr Standhaftigkeit beweisen.

9. Lackmustest FatcaSeit ein knappes Dutzend SchweizerBanken wegen ihrer amerikanischenOffshore-Kunden in Geiselhaft ge-nommen wurden, hat der FinanzplatzSchweiz seinen Nimbus verloren.Doch es geht weiter: Mit dem ForeignAccount Tax Compliance Act wird dasSteuerreporting für die SchweizerGeldhäuser nochmals verschärft undteurer. Für nicht wenige Akteure wirddieses Regelwerk zum Lackmustest.

10. Swiss Private Banking Woran liegt es, dass die SchweizerBankbranche ein versprengter Haufenbleibt? Weder die vielen Unwägbar -keiten noch die Konsolidierung habendazu geführt, dass die Banken geeintnach aussen auftreten. An PR-, Brand -ing- und anderen Experten fehlt eseigent lich nicht – eher an Persönlich-keiten, die eine Mission haben, dieüber das Pekuniäre hinausstrahlt unddie volkswirtschaftliche Bedeutung derBanken unterstreicht.

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10 Hot Spots auf dem Finanzplatz Schweiz 2012

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