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Abschlussbericht zum Moderationsverfahren „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem
Glan“
unter Leitung von Herrn Andreas Ness
in Zusammenarbeit mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Beginn des Moderationsverfahrens: 20.11.2013
Ende des Moderationsverfahrens: 19.03.2014
Auftraggeber:
Bearbeiter:
Datum: 25.04.2014
Bearbeitet von Andreas Ness und Svea Wingberg, IUS Heidelberg
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung ..................................................................................................... 1
2 Gesprächsrunden und Teilnehmer am Runden Tisch .......................................... 1
2.1 Teilnehmer am Runden Tisch ..................................................................... 2
2.2 Verlauf und Ergebnisse der Gesprächsrunden ........................................... 2
3 Grundlage und Ergebnis der Abwägung ............................................................ 11
4 Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise ............................... 13
5 Zusammenfassung und Fazit ............................................................................. 18
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ausschnitt der Metaplanabfrage ........................................................ 4
Anlagen Protokolle der Gesprächsrunden
Presse- und Zeitungsartikel
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
1
1 Vorbemerkung
Der Unterlauf des Glan wird kanutouristisch genutzt. Zwischen Lauterecken und der Mündung in die Nahe hat die zunehmende Intensität der kanutouristischen Nutzung zu wesentlichen fischereilichen, naturschutzbezogenen, wasserwirtschaftlichen und nach-barschaftlichen Konflikten geführt. Um Lösungen für diese Konflikte zu finden, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd das Institut für Umweltstudien – Weibel & Ness GmbH (IUS) mit der Durchführung eines Moderationsverfahrens beauftragt. Zweck des Moderationsverfahrens war das Finden einvernehmlicher Regelungen für einen naturverträglichen Kanutourismus auf dem Glan.
Um die am Glan im Zusammenhang mit dem Kanutourismus engagierten Akteure ins Gespräch zu bringen, wurde nach einer Auftaktveranstaltung im Rahmen der Moderation ein Runder Tisch etabliert, an dem Vertreter der Verbandsgemeinden Lauterecken und Meisenheim, der Kanufahrer und örtlichen Kanuverleiher, des Naturschutzes, der Fischerei, der Bachpaten und der SGD die Situation am Glan in acht Gesprächsrunden erörterten.
Während der Gespräche am Runden Tisch wurden grundlegende Informationen insbe-sondere zu den Themen Art und Umfang der kanutouristischen Nutzung, Auswirkungen des Kanutourismus auf fischereiliche, naturschutzbezogene und wasserwirtschaftliche Belange sowie zu denkbaren Lösungsmöglichkeiten ausgetauscht. Dabei waren die am Runden Tisch eingebrachten Lösungsvorschläge höchst unterschiedlich. Der Runde Tisch konnte sich nach wiederholter kontroverser Diskussion einvernehmlich auf keinen Lösungsvorschlag einigen. Damit war der Zweck des Moderationsverfahrens – die Findung von einvernehmlichen Regelungen für einen naturverträglichen Kanutourismus – nicht erreichbar.
Aufgrund der Schwere der Konflikte und weil bereits in der Vergangenheit andere Versu-che zum Finden einvernehmlicher Lösungen scheiterten, war auch diese Möglichkeit zu Beginn des Moderationsverfahrens in Betracht gezogen worden. Bereits zu Beginn der Moderation wurde für diesen Fall angekündigt, dass das Moderationsverfahren beendet wird und der Moderator aus seiner Sicht eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise geben wird.
Mit dem vorliegenden Abschlussbericht werden in Kapitel 2 der Verlauf und die Ergebnisse der Gesprächsrunden dokumentiert. Kapitel 3 erläutert die darauf aufbauende Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan.
2 Gesprächsrunden und Teilnehmer am Runden Tisch
Im Rahmen der Moderation wurde nach der Auftaktveranstaltung im September 2013 ein Runder Tisch etabliert, an dem Vertreter der Verbandsgemeinden Lauterecken und Meisenheim, der Kanufahrer und Kanuverleiher, des Naturschutzes, der Fischerei, der Bachpaten sowie der SGD Süd die Situation am Glan und die weitere Vorgehensweise in acht Gesprächsrunden erörterten.
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
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2.1 Teilnehmer am Runden Tisch
Regelmäßige Teilnehmer am Runden Tisch waren Vertreter der:
• Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd und SGD Nord
• Kommunen
- Verbandsgemeinde Lauterecken
- Verbandsgemeinde Meisenheim
• Kanufahrer (Kanuverbände und Jugendarbeit)
- Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)
- 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC)
- Deutscher Verband für Abenteuersport
- Lewenstein Gruppe
• Örtliche Kanuverleiher
- Fun-Con-Action GbR
- HKM Events GmbH
• Naturschutzverbände
- Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
- POLLICHIA - Verein für Naturforschung und Landespflege e.V.
• Fischerei
- Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz
- Bezirksfischereiverband Nahe-Glan-Hunsrück
• Bachpaten
2.2 Verlauf und Ergebnisse der Gesprächsrunden
Der Runde Tisch traf sich zu insgesamt acht Gesprächsrunden im Zeitraum vom 20.11.2013 bis zum 19.03.2014. Unter Berücksichtigung der Auftaktveranstaltung am 17.09.2013 wurden die daran anschließenden Gesprächsrunden mit der Nummerierung zwei bis neun angesprochen.
Thematisch wurden dabei folgende Schwerpunkte erörtert:
• 20.11.2013: Zweite Gesprächsrunde
- Metaplanabfrage (Abbildung 1) zu den Punkten und Kriterien, die aus Sicht der Teilnehmer einen naturverträglichen Kanutourismus ausmachen.
• 04.12.2013: Dritte Gesprächsrunde
- Erörterung des IST-Zustandes der Kanunutzung am Glan (Status quo) mit Vorträgen der in Verbänden organisierten Kanufahrer und örtlichen Kanu-verleiher.
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
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• 19.12.2013: Vierte Gesprächsrunde - Vorträge zu den Themen gewässertypologische Gliederung des Glan, Fischerei
und Fischbestand am Glan.
• 15.01.2104: Fünfte Gesprächsrunde
- Vorträge zum Thema Natur- und Artenschutz sowie Zwischenfazit des Moderators.
• 29.01.2014: Sechste Gesprächsrunde
- Vorträge zu denkbaren Regelungs- und Lösungsvorschlägen für einen natur-verträglichen Kanutourismus am Glan.
• 12.02.2014: Siebte Gesprächsrunde – Kleingruppengespräch nur mit Vertretern der Verbandsgemeinden sowie Kanunutzer und -verleiher
- Detaillierung des in der Sitzung am 29.01.2014 von den Verbandsgemeinden vorgestellten Lösungsvorschlags.
• 19.02.2014: Achte Gesprächsrunde
- Diskussion der in den vergangenen Sitzungen vorgestellten Lösungsvorschläge.
• 19.03.2014: Neunte Gesprächsrunde
- Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan.
Die Protokolle, die den Verlauf und die Ergebnisse der Gesprächsrunden ausführlich dokumentieren, sind dem vorliegenden Bericht als Anlagen angehängt.
Bei der ersten Sitzung des Runden Tischs (zweite Gesprächsrunde am 20.11.2013) wurden durch eine Metaplanabfrage die Kriterien, die aus Sicht der Teilnehmer einen naturverträglichen Kanutourismus ausmachen, zusammengetragen und erörtert.
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
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Abbildung 1: Ausschnitt der Metaplanabfrage
Die nachfolgende Tabelle zeigt das Ergebnis der Kartenabfrage:
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
5
Naturnahe Entwicklung
(3 Punkte)
Einweisung und Schulung der Kanuten
(4 Punkte)
Kanu-Infrastruktur
(2 Punkte)
Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz
(5 Punkte)
Rechtlicher Rahmen
(2 Punkte)
Regelungen
(5 Punkte)
Konfliktfreies Miteinander
(3 Punkte)
Umweltbewusstsein
(0 Punkte)
Nutzungs-interessen akzeptieren
(4 Punkte)
Naturnahe Entwicklung zulassen
Einweisung der Kanuten
Infrastruktur am Fluss
Strörungsminimierung für Vögel, Fische, Benthos und Mensch
Kenntnisse von Naturschutzgesetzen und anderen Gesetzen
Klare Regelungen (Jahres- / Tageszeiten)
Rücksichtnahme auf Mitbenutzer
Bewusstsein schaffen Natur erleben (der Kanufahrer hat die Möglichkeit)
Schulung in Flussökologie
Gewässer-entwicklung (Totholzdynamik)
Anleitung, Ausbildung, Ortskenntnisse, Betreuung
Beachtung von Ein- und Ausstiegs-stellen
Rücksichtnahme auf Natur und Gewässer
Nutzung nur im Rahmen des Gemeingebrauchs
Einhaltung der 10 goldenen Kanuregeln
Rücksichtnahme auf Eigentumsverhältnisse
exemplarisch Wissen auf hohem Niveau vermitteln, ansonsten kein Verständnis für Regelungen
Nutzungsvielfalt akzeptieren
Infrastruktur beachten bei Ein- und Ausstiegshilfen
Rücksichtnahme auf die natürliche Umgebung
Übernutzung vermeiden
� Erkennbarkeit der Kriterien
Rücksicht auf Interessen anderer
Schutz naturnaher Uferstrukturen
Auf kleinem Fließ-gewässer Kenterung vermeiden
Müllentsorgung, Fäkalien
Rücksichtnahme auf Umweltbedingungen
Belegenheit der Situation beachten
ausreichender Pegelstand
Nutzungsinteressen der Anlieger
Mensch als Störfaktor
Uferschutz Einweisung der Kanutouristen
keine künstlichen Gefahrenstellen schaffen
Rücksichtnahme auf Pflanzen und Lebewesen
Rechtsverstöße ausschließen
Wasserstand berücksichtigen
Betretungsrecht beachten
Akzeptanz der eigenen Störungswirkung
Entwicklung nicht zerstören
Wissen über Störung statt Verhaltens-empfehlung
Lärm vermeiden Strukturen akzeptieren Die richtige Wassertiefe muss durchgehend vorhanden sein
Im Einvernehmen mit der Natur und den Anliegern
Glaubwürdigkeit herstellen
Verschlechterungs-verbot akzeptieren
keine neuen Fixpunkte schaffen (Bauten), Dynamik zulassen
Schulung in Paddeltechnik und Rettung
Uferränder müssen gemieden werden, da Wasservögel bei Brut gestört werden
Verbesserungsgebot akzeptieren
Flachwasserzonen vermeiden (Praktikabilität an kleinen Gewässern)
Grenzen setzen
Verkehrssicherung Lärm muss vermieden werden
Einbezug der natürlichen Gegebenheiten
Sicherheitshinweise Schutz von Fischlaich (und Larven)
Ein- und Ausstiege sichern durch Regeln
Störungsarmut
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
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Naturnahe Entwicklung
(3 Punkte)
Einweisung und Schulung der Kanuten
(4 Punkte)
Kanu-Infrastruktur
(2 Punkte)
Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz
(5 Punkte)
Rechtlicher Rahmen
(2 Punkte)
Regelungen
(5 Punkte)
Konfliktfreies Miteinander
(3 Punkte)
Umweltbewusstsein
(0 Punkte)
Nutzungs-interessen akzeptieren
(4 Punkte)
Verbesserung der Lebensgemein-schaft ermöglichen
Info über Paddelstrecke
Brutvogelschutz (Bruten, Jagderfolg)
kein Müll ins Gewässer
keine künstlichen Gefahrenstrukt-uren schaffen
Sicherheitshinweise geben
Störökologie beachten
Umweltverschmutzung und -schäden vermeiden
Zertreten von Pflanzen vermeiden
Strecke Lauterecken-Odernheim sicher stellen
Nutzungsintensität an Störökologie anpassen
Tötung von Tieren vermeiden
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
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Von besonderer Bedeutung sind aus Sicht der Teilnehmer folgende Themen:
• Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz
- Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Kanuten wie Beschädigung der Ufervegetation, Störung empfindlicher Tiere durch Lärm, mechanische Belastung der Gewässersohle, Uferbetretung etc.
• Regelungen
- Bedarf an einvernehmlichen, aber strikten Regelungen, um Störungen des Naturhaushalts und anderer berechtigter Nutzergruppen möglichst gering zu halten.
• Einweisung und Schulung der Kanuten
- Vermittlung umweltgerechter Verhaltensweisen sowie konkreter (Sicherheits-) Hinweise zu örtlichen Gegebenheiten an den Kanuten (Einweisung in die Paddeltechnik, Sicherheitsschulungen)
• Nutzungsinteressen akzeptieren
- Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Kanusports und -tourismus sollen im Einklang stattfinden.
• Naturnahe Entwicklung
- Die naturnahe Entwicklung eines Gewässers muss zugelassen und gefördert werden.
• Konfliktfreies Miteinander
- Rücksichtnahme auf die Mitmenschen und die Interessen anderer.
• Kanu-Infrastruktur
- Ausbau der Kanu-Infrastruktur und Verbesserung des Leitsystems (Besucherlenkung).
• Rechtlicher Rahmen
- Berücksichtigung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie des Naturschutz- und Fischereigesetz bei der Befahrung des Glan im Rahmen des Gemeingebrauchs.
• Umweltbewusstsein
- Förderung umweltverträglichen Handelns durch entsprechende Information und Umweltbildung.
Die mit diesen Punkten verbundenen Fragestellungen und Kriterien wurden in den nach-folgenden Gesprächsrunden ausführlich erörtert (Protokolle im Anhang). Dabei wurde für das jeweils gewählte Thema der Sachverhalt in einem oder mehreren projektbezogenen Fachbeiträgen vorgestellt und so die Grundlage für eine anschließende moderierte Fach-diskussion gelegt.
Nachfolgend werden der Verlauf und die Ergebnisse der weiteren Moderationssitzungen zusammenfassend wiedergegeben:
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
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Dritte Gesprächsrunde am 04.12.2013
In der dritten Sitzung wurde der IST-Zustand der Kanunutzung am Glan erörtert. Dazu wurden die Erhebungen, die im Rahmen des Gutachtens der Universität Koblenz-Landau durchgeführt wurden, diskutiert sowie die aktuelle Nutzungsintensität am Glan aus Sicht der Kanufahrer und -verleiher vorgetragen. Während das Gutachten sowie die örtlichen Verleiher von einer maximalen Anzahl von 156 Booten pro Wochenende ausgehen, wurde die tatsächliche Anzahl seitens der Fischerei und Wasserwirtschaft mit bis zu 300 Booten pro Tag an Spitzenwochenenden beziffert. Letztendlich wurde die IST-Nutzung im vom Moderator mit bis zu 150 Booten pro Tag als wahrscheinlich erachtet – in der Summe aller Verleiher ist die Bootsanzahl auf ca. 100 Booten begrenzt, der Anteil an privat organisierten Nutzern beträgt weitere ca. 10%. Einig waren sich die Teilnehmer darüber, dass der Streckenabschnitt oberhalb von Lauterecken überwiegend durch individuelle Nutzer und in Vereinen organisierte Kajakfahrer befahren wird, der Abschnitt unterhalb von Lauterecken den Schwerpunkt der gewerblichen Kanunutzung bildet.
Vierte Gesprächsrunde am 19.12.2013
Beim vierten Treffen des Runden Tischs standen die Themen gewässertypologische Gliederung des Glan, Fischerei und Fischbestand am Glan sowie die Wirkungen der Gewässernutzung auf Fische im Mittelpunkt. In mehreren Vorträgen wurden die aus den Bestandsaufnahmen ermittelten Defizite bezüglich des Makrozoobenthos und der Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen Flachwasserbereiche und Laichhabitate kieslaichender Fischarten aufgezeigt. Aus fischbiologischer und gewässerökologischer Sicht ist der Glan defizitär zu bewerten und weiterhin entwicklungsbedürftig. Defizite bestehen v.a. im geringen Jungbestand kieslaichender Fischarten und einem geringen Vorkommen adulter, strömungsliebender Fischarten.
Anhand von Fotos und Videomaterial wurde den Teilnehmern anschließend die negative Wirkung der Kanuten auf die Fischfauna durch fehlerhaftes Verhalten mit z.B. dadurch bedingter Anlandung an Flachwasserstellen veranschaulicht. Infolge fehlender Beherr-schung des Sportgeräts und häufig beobachteter Kenterungen wird der Lebensraum der Fische in den sensiblen Flachwassersbereichen beeinträchtigt und ggf. zerstört.
Fünfte Gesprächsrunde am 15.01.2014
Zunächst wurden die Themen Natur- und Artenschutz sowie wasserrechtliche Grundlagen erörtert. Aus fischereilicher und naturschutzfachlicher Sicht führen Art und Umfang der aktuellen Kanunutzung zu erheblichen nachhaltigen Konflikten (Beeinträchtigung der Flachwasserzonen und Störung/Tötung empfindlicher Tiere wie Libellen, Eisvogel und Wasseramsel). Das aktuelle Ausmaß der Kanunutzung behindert zudem die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und somit das Ziel ein „gutes ökologisches Potential“ am Glan zu erreichen.
Grundsätzlich denkbare Möglichkeiten zur Konfliktvermeidung wären aus Sicht des Mode-rators pegelstandsabhängige Befahrungsregelungen zum Schutz der Flachwasserzonen, zeitlich differenzierte Befahrungsregelungen bspw. eine jahreszeitliche Beschränkung
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bzw. ein Ausschluss der Kanunutzung während besonders sensibler Entwicklungsphasen (z.B. Laichzeiten der Fische, Brutzeiten der Vögel), eine räumlich differenzierte Befah-rungsregelung sowie Kombinationen dieser Regelungen. Der Moderator fasste abschlie-ßend in einem Zwischenfazit zusammen, dass eine pegelstandsabhängige Befahrungsre-gelung in Kombination mit einer jahreszeitlichen Befahrungsregelung eine gewerbliche Kanunutzung am Glan im bisherigen Umfang faktisch ausschließen würde. Die als Alter-native empfohlene Option einer Nutzung auf einem beschränkten Streckenabschnitt oder im Bereich der Stauhaltungen wurde seitens der gewerblichen Verleiher ausgeschlossen. Somit werde die gewerbliche Form der Kanunutzung unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben und rechtlichen Bewertung der Situation am Glan voraussichtlich nicht mehr möglich sein.
Sechste Gesprächsrunde am 29.01.2014
Schwerpunkt der sechsten Gesprächsrunde bildeten die von den Teilnehmern vorge-brachten Regelungs- und Lösungsvorschläge. Laut der Kajakwanderfahrer und in Verei-nen organisierten Kanuten sei eine pegelstandsabhängige Befahrung die wichtigste Re-gelung zur Vermeidung von Grundberührungen. Vorgeschlagen wurde für den Strecken-abschnitt bis Lauterecken ein Mindestpegel Eschenau > 55 cm, für den Abschnitt Lauter-ecken bis Meisenheim ein Mindestpegel Odenbach > 120 cm und ab Meisenheim ein Mindestpegel Odenbach > 110 cm. Von Seiten der SGD Nord wurde für die Befahrung zwischen Meisenheim bis Rehborn ein Pegel Odenbach ≥ 111 cm und zwischen Rehborn und Odernheim ein Pegel ≥ 123 cm vorgeschlagen, jeweils in Kombination mit Markierung der Flachwasserstellen. Ggf. seien auch tageszeitliche Befahrungseinschränkungen denkbar.
Aus Sicht der Fischereivertreter dürfe am Glan aufgrund der vielen Flachwasserzonen eine gewerbliche Kanunutzung nicht zugelassen werden. Es wurde ein Mindestpegel-stand von 130 cm am Pegel Odenbach vorgeschlagen.
Unter dem Motto „Natur mit Respekt erleben“ stellten die Verbandsgemeinden in Abstim-mung mit den örtlichen Verleihern ihren Lösungsvorschlag vor. Kernpunkte des vorge-schlagenen Konzepts bilden die Entwicklung eines speziellen Naturlehrpfades, die Kon-tingentierung der Boote, der Ausbau der kanutouristischen Infrastruktur und die Sensibili-sierung der Touristen für ein naturverträgliches Verhalten durch Umweltbildung. Vorgese-hen ist eine Befahrung ab einem Mindestpegelstand Pegel Odenbach > 108 cm mit Aus-weisung und Markierung der Flachwasserzonen und sensiblen Bereiche. Weiter werden eine Kennzeichnungsplicht der Boote sowie eine zeitliche Beschränkung der Befahrung auf 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr vorgeschlagen.
Siebte Gesprächsrunde/ Kleingruppengespräch am 12.02.2014
Ziel des Kleingruppengesprächs mit Vertretern der Verbandsgemeinden, in Vereinen organisierter Kajak- und Kanufahrer sowie gewerblichen Verleiher war die weitere Detail-lierung des in der vergangenen Sitzung von den Verbandsgemeinden vorgestellten Lösungsvorschlags. Der überarbeitete Lösungsvorschlag unter dem Leitsatz „Modellpro-jekt Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ beinhaltet 13 Maßnahmenvorschläge für einen naturverträglichen Kanutourismus am Glan. Neben einer Kontingentierung (maximale
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Bootsanzahl höchstens 100 Boote pro Tag) sowie der Einführung eines Anmeldesystems für Buchungen im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung, sieht dieser eine Maxi-malbesetzung der Boote mit höchstens zwei Erwachsenen vor. Eine eindeutige Kenn-zeichnungspflicht der Boote sowie eine zeitliche Beschränkung der Befahrungszeiten auf 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr werden ebenso vorgesehen wie die Markierung der Flachwas-serzonen und besonders sensiblen Bereiche sowie die Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen, die artschutzrechtliche Verbotstatbestände vermeiden sollen. Daneben be-inhaltet der Vorschlag eine gezielte Besucherlenkung, eine ausführliche Einweisung der Kanunutzer vor Fahrtbeginn sowie zusätzliche Hinweisschilder unterwegs und Lösungs-vorschläge zur Verbesserung der langen konfliktträchtigen Umtragungsstrecken an den Wehren. Wünschenswert wäre aus Sicht der Verbandsgemeinden darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und mit den Behörden sowie eine gezielte und umfassende Öffentlichkeitsarbeit.
Achte Gesprächsrunde am 19.02.2014
In der achten Gesprächsrunde stand die Diskussion der in den vergangenen Sitzungen vorgetragenen Regelungs- und Lösungsvorschläge im Mittelpunkt. Der am 12.02.2014 weiter detaillierte 13-Punkte-Plan des Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ (ÖWW) wurde den Teilnehmern des Runden Tischs von den Verbandsgemeinden vorgestellt und anschließend diskutiert. Ergänzend wurden artenschutzrechtliche Hintergründe als denkbare Lösungsvorschläge- und bespiele am Bsp. der Indikatorarten Eisvogel, Wasseramsel und Würfelnatter wie eine zeitliche Befahrungsbeschränkung (geregelt über ein Ampelsystem), die Anlage weiterer Brutmöglichkeiten oder die Minimierung der Störung während der Befahrung vorgestellt.
In der anschließenden Diskussion konnten sich die Befürworter und Gegner des Kanutou-rismus weder hinsichtlich des Mindestpegelstandes für eine Befahrung des Glan noch der maximal verträglichen Bootsanzahl einigen. Zweifel wurden auch bezüglich des Anmelde-systems zur Kontingentierung der Boote sowie der Möglichkeit einer Überprüfung der tat-sächlichen Nutzungsintensität geäußert. Die praktische Umsetzung des Konzepts er-scheint einem Teil der Beteiligten des Runden Tischs aufgrund arten- und naturschutz-rechtlicher sowie wasserrechtlicher Belange nicht möglich und auch nicht zielführend. Im Verlauf der Gesprächsrunde wurde ersichtlich, dass das Ziel des Moderationsverfahrens – die Findung von einvernehmlichen Regelungen für einen naturverträglichen Kanutou-rismus am Glan – nicht erreicht werden kann.
Neunte Gesprächsrunde am 19.03.2014
Da im Rahmen des Moderationsverfahrens keine einvernehmlichen Lösungen und Rege-lungen für eine naturverträgliche Nutzung des Glan gefunden werden konnten, gab der Moderator bei der neunten Gesprächsrunde aus seiner Sicht eine Empfehlung zur weite-ren Vorgehensweise ab. Die Empfehlung des Moderators orientiert sich an den 13 Maß-nahmenvorschlägen des von den Verbandsgemeinden vorgeschlagenen Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ (ÖWW). Darüber hinaus empfiehlt er eine projektbe-gleitende Arbeitsgruppe einzurichten, um die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit in der Erprobungsphase 2014 zu untersuchen und deren Umsetzung zu kontrollieren. Am
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
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Ende der Saison 2014 sollen die Ergebnisse dargestellt, öffentlich verfügbar gemacht und kritisch bewertet werden. Auf Grundlage dieser Bewertung kann entschieden werden, ob und wie der Kanutourismus am Glan in der darauffolgenden Saison fortgeführt werden kann. Letztendlich zeigten sich die den Kanutourismus kritisch gegenüberstehenden Ver-tretern kompromissbereit und wollen dem Projekt ÖWW eine Chance einräumen. In Frage gestellt wurde inwieweit der Zusatz „Öko“ tatsächlich in dem von den Verbandsgemeinden vorgeschlagenem Konzept stecke. Es müsse sich nach Ansicht einiger Teilnehmer erst zeigen, ob dieser Zusatz bei der Umsetzung des Konzepts tatsächlich gerechtfertigt sei. Seitens der SGD wurde betont, die Umsetzung der Maßnahmen kritisch zu begleiten und zu prüfen sowie sich eine endgültige Entscheidung vorzubehalten.
3 Grundlage und Ergebnis der Abwägung
Unterschiedliche Vorschläge, die zu naturverträglichen Regelungen des Kanutourismus auf dem Glan führen sollen, wurden am Runden Tisch bei der 6., 7. und 8. Gesprächs-runde erörtert. Sie wurden aus Sicht des Naturschutzes, der Fischerei, der Wasserwirt-schaft, der privaten Kanunutzer sowie der Verbandsgemeinden und privaten Verleiher eingebracht.
Dabei wurden von den Vertretern des Naturschutzes, der Fischerei, der Wasserwirtschaft und der privaten Kanunutzer Regelungen vorgeschlagen, die zu Einschränkungen
• aus zeitlicher,
• räumlicher oder
• pegelstandsabhängiger Sicht
führen würden. Die Details dieser Vorschläge sind im Anhang zu diesem Bericht in den Protokollen der entsprechenden Arbeitstreffen (Anlagen 6 - 8: Protokolle der 6., 7. sowie 8. Gesprächsrunde) dokumentiert. Die vorgeschlagenen Regelungen sind meist sehr strikt und lassen erwarten, dass die damit verbundenen naturschutzbezogenen, fischereilichen und wasserwirtschaftlichen Ziele mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden können. Jedoch würden diese Regelungsvorschläge - auch wenn dies zumeist nicht explizit beab-sichtigt wird - unter den spezifischen Bedingungen am Glan die bisherige Verleihpraxis grundlegend in Frage stellen bzw. den auf dem Kanuverleih beruhenden Teil der kanutou-ristischen Nutzung praktisch ausschließen.
Der von den Verbandsgemeinden in Abstimmung mit den Verleihern und privaten Kanunutzern entwickelte Vorschlag eines Modellprojektes lässt dagegen erwarten, dass der auf dem Kanuverleih beruhende Teil der kanutouristischen Nutzung - wenngleich ein-geschränkt - auch zukünftig möglich wäre. Aus Sicht eines Teils der Beteiligten am Run-den Tisch bestehen hier aber insbesondere aus arten- und naturschutzbezogener sowie wasserwirtschaftlicher Sicht Zweifel bezüglich der möglichen Zielerreichung.
Im Grundsatz werden die aus naturschutzbezogener, fischereilicher und wasserwirt-schaftlicher Sicht begründeten Zweifel bezüglich des von den Verbandsgemeinden vorge-schlagenen Modellprojektes auch vom Moderator geteilt. Jedoch konnte aus Sicht des Moderators im Rahmen der Erörterung am Runden Tisch nicht nachgewiesen werden, dass ein Erfolg des vorgeschlagenen Modellprojektes grundsätzlich unmöglich wäre bzw.
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insgesamt als unrealistisch bewertet werden muss. Vielmehr ist offensichtlich, dass es infolge der Umsetzung der im Rahmen des Modellprojektes geplanten Maßnahmen nur zu einer Entlastung der Schutzgüter am Glan, und damit im Vergleich zum Ausgangszustand auch unter worst-case-Annahmen, nicht zu einer Zusatzbelastung kommen kann.
Unter der Voraussetzung, dass das Modellprojekt scheitern würde, besteht auch zukünftig die Möglichkeit, die von einem Teil der Teilnehmer am Runden Tisch bereits jetzt gefor-derten strikteren Regelungen, die zu einer weiteren Einschränkung oder zur Aufgabe des Kanutourismus führen würden, in Kraft zu setzen. Für die Belange des Naturschutzes, der Fischerei und der Wasserwirtschaft entstehen infolge der Erprobung des Lösungsvor-schlags der Verbandsgemeinden keine unumkehrbaren dauerhaften Beeinträchtigungen. Zukünftig denkbare weitergehende Regelungen werden durch die Erprobung nicht einge-schränkt oder unmöglich gemacht. Zudem würden weitergehende Einschränkungen der kanutouristischen Nutzung zumindest mittelfristig zum selben Ergebnis führen wie wenn weitergehende Regelungen bereits in der Saison 2014 in Kraft gesetzt würden.
Da plausibel ist, dass
• ein Erfolg des Modellprojektes grundsätzlich möglich ist,
• infolge der Erprobung keine dauerhaft wirksamen Beeinträchtigungen entstehen,
• weitergehende Regelungen auch zukünftig möglich sind
- und diese mittelfristig zu den selben Ergebnissen führen würden wie wenn sie schon in der Saison 2014 in Kraft gesetzt würden,
• die sofortige Inkraftsetzung weitergehender Regelungen den auf dem Kanuverleih beruhenden Teil der kanutouristischen Nutzung auf dem Glan praktisch ausschließen würde,
ist es aus Sicht des Moderators gerechtfertigt, das von den Verbandsgemeinden vorge-schlagene Modellprojekt in der Saison 2014 zu erproben.
Die empfohlene Erprobung muss jedoch in Verbindung mit einem qualifizierten Monitoring durchgeführt werden. Der Zweck des Monitorings ist, dass am Ende der Saison 2014 eine unvoreingenommene Evaluation des Modellprojektes bezüglich der Aspekte:
• tatsächlicher Umfang der Kanunutzung
• verbleibende Auswirkungen auf
- Anwohner
- Fischerei
- Naturschutz sowie
- Wasserwirtschaft
erfolgen kann.
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4 Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise
Da sich die Teilnehmer der verschiedenen Interessensgruppen im Verlauf der Gesprächs-runden aufgrund der Schwere der Konflikte und gegensätzlichen Standpunkte zu keiner einvernehmlichen Lösung einigen konnten, schlug der Moderator folgende weitere Vorge-hensweise bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan vor.
Die Empfehlung des Moderators orientiert sich an den 13 Maßnahmenvorschlägen der Verbandsgemeinden, die im Rahmen des Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ umgesetzt werden sollen.
Der Moderator empfiehlt die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Saison 2014 zu erproben und systematisch auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Nach der Saison 2014 sind die Ergebnisse darzustellen, öffentlich verfügbar zu machen und kritisch zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Bewertung kann entschieden werden, ob und wie der Kanutourismus am Glan in der darauffolgenden Saison fortgeführt werden kann.
Nachfolgend werden die von den Verbandsgemeinden im Rahmen des Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ vorgeschlagenen Maßnahmen zitiert. Bei der Umsetzung wird empfohlen, die in kursiver Schrift eingefügten Hinweise des Moderators zu beachten.
Maßnahmen des Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“
Zur Vereinbarung von Naturschutz und Kanutourismus sind geeignete, zeitnahe Maß-nahmen erforderlich. Für ihre Durchführung sind die Verbandsgemeinden und Kanu-verleiher verantwortlich.
Die Verbandsgemeinden richten ein Kontrollsystem ein, um zu prüfen:
• ob die vereinbarten Regeln und
• Kriterien eingehalten werden.
Ergänzend zu den Vorschlägen der Verbandsgemeinden wird empfohlen, dass uner-fahrene Kanunutzer den Glan in Begleitung eines kundigen Guides befahren.
1. Kontingentierung
Die maximale Zahl der Leihboote wird auf höchstens 80 zurückgeführt, die Gesamtzahl der Boote soll 100 nicht übersteigen. Erfahrungsgemäß wird diese Zahl an höchstens 6 Tagen pro Saison erreicht; meistens sind es etwa 20 Boote pro Tag. Es wird ein Anmeldesystem für Buchungen eingeführt. Doppelverleihungen sind nicht zulässig.
Die Verbandsgemeinden prüfen im Rahmen ihres Kontrollsystems:
• kontinuierlich den Verlauf der Buchungen im Anmeldesystem und
• die tatsächliche Zahl der Bootspassagen an den Tagen mit der erwartungsgemäß höchsten Frequentierung zumindest in den Abschnitten zwischen:
- Medard und Odenbach sowie
- Meisenheim und Rehborn.
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
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Falls der Buchungsverlauf im Anmeldesystem erwarten lässt, dass das Kontingent an einem Tag überschritten werden könnte, wirkt die Verbandsgemeinde dem aktiv entge-gen. Sie gewährleistet an den als möglicher Weise kritisch erkannten Tagen:
• Kontrollen an den überwiegend genutzten Einstiegsstellen in Lauterecken, Medard und Meisenheim, ob die Bootsnutzer über das Anmeldesystem zugelassen sind.
- Nutzungsinteressierte, die über das Anmeldesystem nicht zugelassen wurden, werden darüber informiert,
o dass sie sich zukünftig, wie die anderen Nutzer auch, anmelden müssen und
o heute aufgrund der Erwartung, dass die Kontingentierung ausgeschöpft wird im Rahmen der freiwilligen Beschränkung keine Befahrung möglich ist.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit informiert die Verbandsgemeinde fortlaufend über den Zweck und die Notwendigkeit der Kontingentierung sowie die Entwicklung der Nutzerzahlen und die Einhaltung der Regeln am Glan.
2. Bootstypen und Befahrbarkeit
Eine minimale Eintauchtiefe der Boote von 10 cm reicht nachweislich aus für Kajaks sowie Zweierkanadier und sogar für Dreier-Kanadier, sofern diese mit höchstens zwei Erwachsenen besetzt sind. Unter dieser Bedingung ist der Mindestwert von 108 cm beim Pegel Odenbach ausreichend. Nach Saisonende ist der Wert zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Bei einem Pegelstand am Pegel Odenbach von unter 108 cm ist die Befahrung des Glan untersagt. Dreierkanadier werden unabhängig vom Pegelstand nur mit zwei Erwachsenen besetzt.
Falls der Pegelverlauf am Pegel Odenbach erwarten lässt, dass der Pegelstand von 108 cm unterschritten werden könnte, geben die Verleiher keine Boote aus.
Die Verbandsgemeinde gewährleistet an den als kritisch erkannten Tagen:
• Information über das Internet und an den regelmäßig genutzten Einstiegsstellen, dass der Pegelstand keine Befahrung erlaubt.
• Kontrollen, ob die pegelstandsabhängige Befahrungsregel eingehalten wird.
3. Kennzeichnung von Booten
Durch eine eindeutige Kennzeichnung der Boote (Buchungsnummer) können die Boote identifiziert und Paddler bei Verstößen ermittelt und ggf. ausgeschlossen werden.
Die Verbandsgemeinde prüft in geeigneten Abständen:
• die Kennzeichnung der Boote.
4. Zeitfenster
Die Befahrungszeiten durch die Kanus werden von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgelegt, so dass der Fluss ca. 15 Stunden lang frei von einer Störung durch den Kanutourismus ist.
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
15
Das Zeitfenster wird darüber hinaus durch eine zumindest einstündige befahrungsfreie „Mittagspause“ eingeschränkt.
Die Verbandsgemeinde prüft in geeigneten Abständen:
• die Einhaltung der „Mittagspause“.
5. Markierung der Flachwasserstellen
Die Flachwasserstellen sind zu markieren. Bei diesen Stellen ist der Weg durch die Fahrrinne unbedingt einzuhalten. Damit wird gewährleistet, dass besonders bedeut-same Fischlaichplätze geschont bzw. umfahren werden.
Art und Umfang der Markierung wird bis Ende März 2014 einvernehmlich mit dem Unterhaltungspflichtigen abgestimmt.
Die Verbandsgemeinde prüft in geeigneten Abständen:
• den Zustand und die Vollständigkeit der Markierungen der Markierungen,
• die Wirksamkeit der Markierungen.
Auch nach Hochwassern werden die Markierungen von den Verbandsgemeinden überprüft und gegebenenfalls angepasst.
6. Markierung sensibler Zonen
Zonen, die von Störungen freigehalten werden sollen (z. B. Eisvogelbrutplätze) sind zu markieren. Dadurch werden Kanuten darauf hingewiesen, dass sie diese Zonen zügig und ohne Anlegung oder Uferbetretung durchfahren müssen.
Die sensiblen Zonen werden durch einen Fachgutachter ermittelt. Art und Umfang der Markierung wird bis Ende April 2014 einvernehmlich mit dem Unterhaltungspflichtigen abgestimmt.
Die Verbandsgemeinde prüft in geeigneten Abständen:
• den Zustand und die Vollständigkeit der Markierungen,
• die Wirksamkeit der Markierungen.
7. Artenschutzmaßnahmen
Artenschutzrechtliche Probleme zu Fischbrutplätzen, Libellen, Eisvogel, Würfelnatter u.a. sind von Fachgutachtern zu bewerten. Es sind Lösungsvorschläge auszuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, die artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermei-den.
Die Verbandsgemeinde beauftragt einen Fachgutachter die aktuelle Ausgangssituation zu ermitteln. Auf dieser Grundlage werden noch in der Saison 2014 Maßnahmen reali-siert, die das Ziel haben den Bestand der Indikatorarten Eisvogel und Wasseramsel zu fördern.
Art und Umfang der Maßnahmen werden bis Ende April 2014 einvernehmlich mit dem Unterhaltungspflichtigen abgestimmt.
Der von der Verbandsgemeinde beauftragte Fachgutachter prüft in geeigneten Abstän-den:
• die Wirksamkeit der Maßnahmen.
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
16
8. Besucherlenkung
Geeignete und ausreichende Ein- und Aussatzstellen sind zu schaffen und Rast- und Ruheplätze einzurichten, wobei auch ortsansässige Gaststätten integriert und unterstützt werden sollen (z.B. „Radler“ bei Rehborn).
Im Rahmen der Markierungen wird in der Saison 2014 auf die bereits bestehenden Ein- und Aussatzstellen sowie die vorhandenen Rast- und Ruheplätze hingewiesen.
Die Schaffung neuer kanubezogener Infrastruktur setzt entsprechende Planungen und zum Teil auch Genehmigungsverfahren voraus. Die Verbandsgemeinden erstellen diese Planungen in der Saison 2014. Parallel zur Klärung der Genehmigungsfrage wird geprüft, inwieweit die Maßnahmen durch das Land Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt werden können.
9. Informationen vor Fahrtantritt
Jeder Paddler muss vor Fahrtbeginn über die Besonderheiten der Strecke informiert und im Rahmen einer kleinen Kanueinführung in grundlegende Paddeltechniken und Verhaltensregeln eingewiesen werden. Genaue Inhalte dieser Einführungen müssen noch ausgearbeitet werden. Sie sollen die Einsicht in ökologische Zusammenhänge vermitteln.
Das ist für das Konzept ÖWW unabdingbar.
Die Inhalte der Einführung werden von den Verbandsgemeinden zusammen mit den Kanuverbänden und Verleihern erarbeitet und bis Ende April 2014 mit der SGD abgestimmt.
10. Informationen unterwegs
Ein ÖWW ist nur dann sinnvoll, wenn es immer wieder ökologische Informationen gibt, und zwar nicht nur bei der Kanueinführung, sondern auch unterwegs durch Markierungen (s.o.) und durch Informationstafeln an allen Ein- und Ausstiegen und Pausenplätzen analog zu bekannten Naturlehrpfaden. Dadurch soll allen Paddlern, insbesondere Jugendlichen, der Naturschutz-Gedanke immer wieder bewusst gemacht werden.
Die Inhalte der „Informationen unterwegs“ werden von den Verbandsgemeinden zusammen mit den Kanuverbänden und Verleihern erarbeitet und bis Ende April 2014 mit der SGD abgestimmt.
11. Weitere Maßnahmen
Die langen Umtragungsstrecken an den Wehren in Medard, Meisenheim und Rehborn sind konfliktträchtig und erschweren einen sinnvollen ÖWW. Eine bessere, praktikable Lösung (z.B. Treidelpfad, Wasserrutsche) ist anzustreben. An Ein- und Ausstiegs-stellen sollen ausreichend Parkplätze vorhanden sein, damit die Anwohner nicht ge-stört werden.
Die Verbandsgemeinden erstellen diese Planungen in der Saison 2014. Parallel zur Klärung der Genehmigungsfrage wird geprüft, inwieweit die Maßnahmen durch das Land Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt werden können.
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
17
12. Zusammenarbeit
Eine Zusammenarbeit der Kanuverleiher mit Naturschutzverbänden und Behörden, mit Flussanliegern, Anglern und Bachpaten ist wünschenswert. Von Anfang an ist die Um-gestaltung des Kanutourismus kritisch zu begleiten, um zu überprüfen, ob die getroffe-nen Maßnahmen greifen. Nach der Saison sind die Maßnahmen unvoreingenommen zu evaluieren.
Um den Informationsaustausch zu gewährleisten, wird empfohlen, dass die Verbands-gemeinden bereits innerhalb der Saison eine projektbegleitende Arbeitsgruppe ein-richten.
13. Öffentlichkeitsarbeit
Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit fördert das Verständnis für wasser- und naturschutz-rechtliche Ziele und die Anerkennung unternehmerischer Tätigkeit. Sie wirbt für die Vereinbarkeit von Naturschutz und Kanutourismus in unserer Region. Ihre Leitidee lautet: „Natur mit Respekt erleben.“
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit informieren die Verbandsgemeinden fortlaufend über den Zweck und die Notwendigkeit der Regeln und freiwilligen Verpflichtungen am Glan. Die Information umfasst insbesondere auch die aktuellen Ergebnisse der jeweili-gen Prüfungen.
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
18
5 Zusammenfassung und Fazit
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd beauftragte das Institut für Umweltstudien – Weibel & Ness GmbH (IUS) mit der Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“. Zweck des Moderationsverfahrens war das Finden einvernehmlicher Regelungen für einen naturverträglichen Kanutourismus am Glan unter besonderer Berücksichtigung der Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Naturschutzes.
Im Rahmen der Moderation wurde ein Runder Tisch etabliert, an dem Vertreter der Ver-bandsgemeinden Lauterecken und Meisenheim, der in Vereinen organisierten Kanufahrer und örtlichen Kanuverleiher, des Naturschutzes, der Fischerei, der Bachpaten sowie der SGD Süd und SGD Nord teilnahmen. Der Runde Tisch traf sich zu insgesamt acht Gesprächsrunden (unter Berücksichtigung der Auftaktveranstaltung wurden die darauffol-genden Gesprächsrunden mit der Nummerierung zwei bis neun angesprochen).
Dabei wurden folgende thematische Schwerpunkte erörtert:
• 20.11.2013: Zweite Gesprächsrunde
- Metaplanabfrage zu den Punkten und Kriterien, die aus Sicht der Teilnehmer einen naturverträglichen Kanutourismus ausmachen.
• 04.12.2013: Dritte Gesprächsrunde
- Erörterung des IST-Zustandes der Kanunutzung am Glan (Status quo) mit Vorträgen der in Verbänden organisierten Kanufahrer und örtlichen Kanu-verleiher.
• 19.12.2013: Vierte Gesprächsrunde
- Vorträge zu den Themen gewässertypologische Gliederung des Glan, Fischerei und Fischbestand am Glan.
• 15.01.2104: Fünfte Gesprächsrunde
- Vorträge zum Thema Natur- und Artenschutz sowie Zwischenfazit des Moderators.
• 29.01.2014: Sechste Gesprächsrunde
- Vorträge zu denkbaren Regelungs- und Lösungsvorschlägen für einen natur-verträglichen Kanutourismus am Glan.
• 12.02.2014: Siebte Gesprächsrunde – Kleingruppengespräch nur mit Vertretern der Verbandsgemeinden sowie Kanunutzer und -verleiher
- Detaillierung des in der Sitzung am 29.01.2014 von den Verbandsgemeinden vorgestellten Lösungsvorschlags.
• 19.02.2014: Achte Gesprächsrunde
- Diskussion der in den vergangenen Sitzungen vorgestellten Lösungsvorschläge.
• 19.03.2014: Neunte Gesprächsrunde
- Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan.
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
19
Die Protokolle, die den Verlauf und die Ergebnisse der Gesprächsrunden ausführlich dokumentieren, sind in der Anlage zum vorliegenden Bericht enthalten. Aus Sicht der Teilnehmer ergeben sich folgende Punkte, die einen naturverträglichen Kanutourismus kennzeichnen:
• Rücksichtnahme auf Arten- und Biotopschutz
• Regelungen, die einen naturverträglichen Kanutourismus gewähren
• Einweisung und Schulung der Kanuten (vor Fahrtbeginn und unterwegs)
• Nutzungsinteressen akzeptieren
• Zulassen einer naturnahen Entwicklung des Glan
• Konfliktfreies Miteinander
• Ausbau der Kanu-Infrastruktur
• Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens (EU-Wasserrahmenrichtlinie, Naturschutz- und Fischereigesetz)
• Förderung des Umweltbewusstseins durch Information und Umweltbildung
Da im Verlauf des Moderationsverfahrens keine einvernehmlichen Lösungen und Regel-ungen für einen naturverträglichen Kanutourismus auf dem Glan gefunden werden konnten, empfiehlt der Moderator auf der Grundlage der Ergebnisse der Gesprächsrun-den folgende Vorgehensweise:
Der von den Verbandsgemeinden vorgeschlagene 13-Punkte-Plan des Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ (ÖWW) soll in der in der Saison 2014 erprobt und systematisch auf seine Wirksamkeit hin untersucht werden. In Frage gestellt wurde in-wieweit der Zusatz „Öko“ tatsächlich in dem von den Verbandsgemeinden vorgeschlage-nem Konzept stecke. Es müsse sich erst zeigen, ob dieser Zusatz bei der Umsetzung des Konzepts tatsächlich gerechtfertigt sei. Die Phase der Erprobung und die Untersuchung zur Wirksamkeit der Maßnahmen sollen durch eine projektbezogene Arbeitsgruppe be-gleitet werden. Weiter soll ein Kontrollsystem eingerichtet werden, um zu prüfen, ob die vereinbarten Regeln und Vereinbarungen eingehalten werden. Nach der Saison 2014 sind die Ergebnisse darzustellen, öffentlich verfügbar zu machen und kritisch zu bewer-ten. Auf der Grundlage dieser Bewertung kann dann entschieden werden, ob und wie der Kanutourismus am Glan in der darauffolgenden Saison fortgeführt werden kann.
Das Modellprojekt ÖWW sieht folgende Maßnahmen vor, für ihre Durchführung sind die Verbandsgemeinden und Kanuverleiher verantwortlich:
1. Kontingentierung
- Maximale Zahl der Leihboote höchstens 80, die Gesamtzahl der Boote soll 100 nicht übersteigen; Einführung eines Anmeldesystems für Buchungen; Ausschluss von Doppelvermietungen
2. Bootstypen und Befahrbarkeit
- Maximale Besetzung der Boote, insbesondere der Dreier-Kanadier, mit zwei Erwachsenen und Mindestpegel für eine Befahrung Pegel Odenbach > 108 cm
3. Kennzeichnung von Booten (Buchungsnummer)
Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht
20
4. Zeitfenster
- Einschränkung der Befahrungszeiten auf 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einstündiger befahrungsfreier „Mittagspause“
5. Markierung von Flachwasserstellen
- Schonung und Umfahrung besonders bedeutsamer Fischlaichplätze, gekennzeichnet durch entsprechende Markierungen
6. Markierung sensibler Bereiche
- Ausweisung und Umfahrung sensibler Zonen, wie bspw. Eisvogelbrutplätze
7. Artenschutzmaßnahmen
- Ermittlung der aktuellen Ausgangssituation durch einen Fachgutachter; Realisierung von Maßnahmen zur Förderung der Indikatorarten Eisvogel und Wasseramsel
8. Besucherlenkung
- Schaffung geeigneter und ausreichender Ein- und Ausstiegsstellen sowie Rast- und Ruheplätzen; Planung neuer kanubezogener Infrastruktur
9. Informationen vor Fahrtantritt
- Einführung in grundlegende Paddeltechniken und Verhaltensweisen vor Fahrtbe-ginn
10. Informationen unterwegs
- Aufstellen von Informationstafeln und Hinweisschildern an allen Ein- und Ausstiegsstellen sowie Pausenplätzen
11. Weitere Maßnahmen
- Planung praktikablerer Lösungen im Bereich der konfliktträchtigen Umtragungs-strecken an den Wehren in Medard, Meisenheim und Rehborn
12. Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit der Kanuverleiher mit Naturschutzverbänden und Behörden, mit Flussanliegern, Anglern und Bachpaten in einer projektbegleitenden Arbeits-gruppe
13. Öffentlichkeitsarbeit
- Information über Zweck und Notwendigkeit der Regeln und freiwilligen Verpflichtungen am Glan
Anlagen: Protokolle der Gesprächsrunden:
17.09.2013: Auftaktveranstaltung
20.11.2013: Zweite Gesprächsrunde
04.12.2013: Dritte Gesprächsrunde
19.12.2013: Vierte Gesprächsrunde
15.01.2104: Fünfte Gesprächsrunde
29.01.2014: Sechste Gesprächsrunde
12.02.2014: Siebte Gesprächsrunde - Kleingruppengespräch
19.02.2014: Achte Gesprächsrunde
19.03.2014: Neunte Gesprächsrunde
Presse- und Zeitungsartikel
1
Protokoll
über die 1. Gesprächsrunde
zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan
Thema: Vorstellung des Gutachtens der Universität Koblenz-Landau
Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken
Datum und Uhrzeit: Dienstag, den 17.09.2013 von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang.
Nr. Thema
1. Begrüßung der Anwesenden durch den Vizepräsidenten der SGD Süd Herrn Tatge und
Vorstellung des Gutachters Herrn Prof. Dr. Schulz der Universität Koblenz-Landau und des
Moderators Herrn Ness vom Institut für Umweltstudien (IUS).
2. Herr Ness erläutert die Tagesordnung:
1. Vorstellung des Gutachtens der Universität Koblenz-Landau (Herr Prof. Dr. Schulz)
2. Diskussion und Anmerkungen zum Gutachten
3. Vorstellung zum Ablauf des Moderationsverfahrens (Herr Ness)
3. Herr Prof. Dr. Schulz von der Universität Koblenz-Landau stellt das Gutachten
„Naturverträglicher Kanutourismus am Glan - Erstellung einer wissenschaftlichen Studie
zum naturverträglichen Kanutourismus am Glan von Glan-Münchweiler bis Odernheim“ vor.
Das Gutachten war den Teilnehmern vorab auf der Homepage der SGD verfügbar gemacht
worden.
http://www.sgdsued.rlp.de (unter der Rubrik „Themen“ und hier „Gutachten/Studien“)
4. Diskussion und Anmerkungen zum Vortrag:
• Herr Decker aus Odenbach weist daraufhin, dass sich die im Gutachten beschriebene
Befahrungsintensität im Jahr 2013 auf 250-300 Boote/Tag erhöht hat.
• Herr Ness verneint die Nachfrage von Herrn Günster (Landesfischereiverband RLP),
ob bei der Befragung der Kanutouristen und der Grundlagenerfassung auch die
Angelvereine miteinbezogen wurden.
• Frau Walter aus Kaiserslautern merkt an, dass eine Differenzierung zwischen den
Kanusportvereinen und dem kommerziellen Kanutourismus zwingend erforderlich ist.
Die Kanuverbände leisten v. a. im Bereich der Jugend wertvolle Arbeit.
• Herr Danner aus Zweibrücken weist auf den signifikanten Unterschied zwischen
geführten/betreuten und individuellen Touren hin. Weiterhin merkt er an, dass bei
zahlreichen Arten Populationsverschiebungen typisch sind; die Artendichte ist nicht nur
wasserstand- und störungsabhängig, sondern unterliegt auch anderen z.B. klimatisch
bedingten Schwankungen.
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 17.09.2013
2
Nr. Thema
• Der Frage Herrn Dr. Koßmanns warum die Fische, allen voran die kieslaichenden
Fische, im Gutachten nicht näher betrachtet wurden, begegnet Herr Prof. Dr. Schulz
mit dem Hinweis, dass die Aufgabenstellung des Gutachtens die besondere
Berücksichtigung anderer Indikatoren (z.B. Abflüsse, Strukturelemente, Vögel) in den
Vordergrund stellte.
• Herr Porth, Anlieger aus Odernheim, weist auf das Fehlverhalten der Kanutouristen,
das Problem im Bereich der Ein- und Ausstiegstellen und die Befahrung des Glans
auch nach 20.00 Uhr hin. Weiter kritisiert er, dass die Anlieger im Rahmen des
Gutachtens nicht befragt und die Amphibien nicht erfasst wurden. Zudem fordert er
eine stärkere Einbindung der Bachpaten.
• Herr Milde (FNV Odernheim) merkt an, dass nicht nur unterhalb der Wehre, sondern
auch oberhalb, in den Bereichen von Fischtreppen, ein Fahrverbot erteilt werden
müsste. Herr Prof. Dr. Schulz bestätigt, dass in diesen Bereichen steuernd eingegriffen
werden sollte.
• Herr Prof. Dr. Schulz stimmt der Anmerkung von Herrn von zur Mühlen zu, dass bei
der Nutzung des Glans in Verbindung mit der angestrebten nachhaltigen natur-
verträglichen Nutzung ein großer Informationsbedarf besteht. Dieser könnte z. B. durch
spezielle Infomaterialien (Infotafeln usw.) abgedeckt werden.
• Herr Dr. Koßmann ist der Meinung, dass die Störungshäufigkeit bzw. -intensität durch
die Kanutouristen im Gutachten nicht ausreichend betrachtet wurde. Aktuell tritt eine
Verschlechterung bezüglich der Vorgaben der WRRL ein. Herr Prof. Dr. Schulz stimmt
zu, dass man sich auf die Störungsintensität durchaus mehr fokussieren hätte können,
aber diese grundsätzlich betrachtet wurde.
• Herr Dr. Schindler, BUND, fordert eine Mengenbeschränkung der Kanuanzahl auf dem
Glan, damit der Jagd- und Bruterfolg von Wasseramseln und Eisvögeln nicht weiterhin
gestört wird. Zudem wäre ein Fahrverbot während der Hauptlaichzeit der Fische (Mai-
Juli) zu fordern. Herr Prof. Dr. Schulz weist daraufhin, dass solch eine
Saisoneinschränkung einem ganzjährigem Befahrungsverbot gleich käme.
• Herr von zur Mühlen erkundigt sich, ob ein Zusammenhang zwischen der hohen
Nutzung des Glans durch Kanutouristen und der sinkenden Populationsdichte von
Wasseramseln und Eisvögeln besteht. Er gibt zu denken, dass nicht die Art der
Nutzung, sondern die Masse der Nutzung das Problem ist. Die Nachfrage, ob die Art
des Kanus bzw. dessen Nutzung (z.B. bezüglich der Einstichtiefe des Paddels)
relevant ist, beantwortet Herr Prof. Dr. Schulz mit dem Hinweis, dass die Einstichtiefe
ein wohl lediglich geringes Problem darstellt. Weiter erklärt er, dass es keine Daten
über einen direkten Zusammenhang zwischen der Nutzungsintensität und der
Populationsdichte gibt.
• Herr Günster merkt an, dass lediglich die Abbruchkante bei Odenbach im Gutachten
untersucht wurde und die örtlichen Anlieger und Anwohner von der Befragung
ausgeschlossen wurden.
• Herr Ness begegnet der Bemerkung von Frau Lenz, es gäbe viel mehr Libellenarten
3
Nr. Thema
als nur die Blauflügel-Prachtlibelle am Glan und zudem müsse man die Amphibien und
Reptilien ebenfalls betrachten, mit dem Hinweis, dass sich die biotischen Erfassungen
im Rahmen des Gutachtens letztendlich auf ausgewählte Indikatoren beschränken
mussten. Auf der Grundlage dieser Indikatoren zeigt das Gutachten schon deutlich die
mit der Kanunutzung verbundenen naturschutzfachlichen Probleme.
• Auf Nachfrage von Frau Balcar, wie evtl. weitere Datenerhebungen finanziert werden,
verweist Herr Ness darauf, dass weitere Erfassungen nicht vorgesehen sind, da
bereits zahlreiche Grundlagendaten erfasst wurden und baldmöglichst eine Lösung auf
Basis der vorliegenden Daten gefunden werden soll .
• Herr Schultheis schlägt vor, die Zahlen der Kanuverleiher bezüglich der aktuellen
Befahrungsintensität und jährlich vermieteten Boote beim weiteren Moderationsverlauf
mit einzubeziehen.
5. Herr Ness stellt den weiteren Moderationsverlauf vor:
• Zweck des Runden Tisches ist das Finden einer möglichst einvernehmlichen Regelung
für einen naturverträglichen Kanutourismus auf dem Glan.
• Der Dialog und Austausch soll in einer Gruppe von Repräsentanten (10-12 Personen)
in weiteren Sitzungen stattfinden. Dazu werden die Repräsentanten von den
verschiedenen Interessengruppen ausgewählt und bestimmt.
• Zu diskutierende Themenschwerpunkte sind u.a.:
- Stand und Entwicklung des Kanutourismus auf dem Glan
- Wasser und Gewässer (Grundlagen, Konflikte, Lösungswege)
- Natur- und Umweltschutz (Grundlagen, Konflikte, Lösungswege)
- Strategien und konkrete Maßnahmen zur Problemlösung
• Voraussichtliche Termin für weiterer Sitzungen:
1. Sitzung Ende Oktober 2. Sitzung Anfang November 3. Sitzung Ende November 4. Sitzung Dezember / Januar 5. ggf. weitere Termine
• Vorstellung der Ergebnisse: 1. Quartal 2014
• Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, behält sich der Moderator vor
selber eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise auszusprechen.
6. Die Auswahl der Repräsentanten führte zu folgenden Nominierungen:
Verbandsgemeinden:
Bürgermeister Egbert Jung (Lauterecken)
Stellvertreter: Bürgermeister Alfons Schneider (Meisenheim)
Kanusport:
örtliche Verleiher Hansjörg Helms (Outdoor-Live)
Stellvertreter: Hans-Jürgen Seybold (Fun-Con-Action)
Kanu-Verbände Jörn von zur Mühlen (Pfälzischer Kanu-Verband e.V.)
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 17.09.2013
4
Nr. Thema
und Jugendarbeit Stellvertreterin: Dr. Patricia Balcar (1. Ski- und Kanuclub
(SKC))
Naturschutz: Dr. Holger Schindler (BUND)
Stellvertreter: K.Walter (DKV, BUND, Pollichia)
Fischerei: Dr. Horst Koßmann (Landesfischereiverband RLP)
Dieter Porth (Bezirksfischereiverband Nahe-Glan-Hunsrück)
Stellvertreter: Heinz Günster, Präsident des LFV
Wasserwirtschaft:
Ralf Lorig (SGD Süd)
Stellvertreter: Josef Groß (SGD Nord)
IUS wird alle Teilnehmer nochmal bezüglich der Akzeptanz der Nominierungen befragen.
7. Schlussworte von Herrn Tatge.
Aufgestellt am 10.10.2013
gez. Svea Wingberg
Anlagen: Teilnehmerliste
Anhang 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 17.09.2013
1
Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Kanutourismus auf dem Glan“: Vorstellung des Gutachtens der Universität Koblenz-Landau
Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 17.09.2013
Nr. Name Institution
1. Egbert Jung Bürgermeister, Verbandsgemeinde
Lauterecken
2. Klaus Jung Bürgermeister, Verbandsgemeinde
Altenglan
3. Alfons Schneider Bürgermeister, Verbandsgemeinde
Meisenheim
4. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim
5. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim
6. Ralf Schneberger Verbandsgemeinde Bad Sobernheim
7. Renate Scheffold Verbandsgemeinde Bad Sobernheim
8. Ralf Jöckel Ortsbürgermeister Glanbrücken
9. Thomas Bender Kreisverwaltung Bad Kreuzach
10. Jochen Fuchs Kreisverwaltung Bad Kreuzach
11. Jutta Graf Kreisverwaltung Bad Kreuzach
12. Marcel Germann Kreisverwaltung Kusel
13. Manfred Theobald Kreisverwaltung Kusel, Wasserrecht
14. Dirk von Ehr Kreisverwaltung Kusel, UNB
15. Klaus Hub Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
16. Aylin Gaede VGV Lauterecken
17. Manfred Groß VGV Lauterecken
18. Karl-Heinz Blum WSV Roxheim
19. Martin Eberhardt Öko Wart PKV
20. Adolf Krauth ASV Medard e.V.
21. Stefan Krauth ASV Medard e.V.
22. Heinrich Kreutzer ASV Medard e.V.
23. Udo Wißmann ASV Glanbrücken
24. Oliver Leonhardt ASV Glanbrücken
Anhang 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 17.09.2013
2
Nr. Name Institution
25. Guido Hablitz ASV Glanbrücken
26. Ernst Leib ASV Odenbach, 1. Vorsitzender
27. Marco Decker ASV Odenbach
28. Norbert Franzmann ASV Schriftführer
29. Jürgen Jaks ASV Meisenheim
30. Hans-Rudi
Lautenschläger
ASV Meisenheim
31. Wilfried Eibig ASV Meisenheim
32. Jürgen Schultheis ASV Meisenheim
33. Lothar Wernersbach ASV Wiesweiler
34. Dieter Drumm ASV Lauterecken, 1. Vorsitzender
35. Sigrid Lenz ASP Würfelnatter
36. Günter Weber Naturfreunde Rheinland-Pfalz
37. Wilhelm Doll Jugenddorf Wolfstein
38. Harald Luft SGCJD Wolfstein
39. Dieter Porth FNV Odernheim/ Arge Nahelachs
40. Hans Milde FNV Odernheim
41. Hans Jürgen Seybold Fun-Con-Action, Kanuverleih
42. Hansjörg Helms Outdoor-Live, Kanuverleih
43. Silke Smuda Outdoor-Live, Kanuverleih
44. Harald Kunth HKM Events, Kanuverleih
45. Walter Danner Kanusportverein
46. Jörn von zu Mühlen Pfälzischer Kanuverband e.V.
47. Michael Weber Kanuverband Rheinland e.V.
48. J. Walter PGK Paddlergilde Kaiserslautern
49. K. Walter DKV, BUND, Pollichia
50. Johann Lonzer Büro Gutschker-Dongus
51. Cornelius Wiesner BBH Becker Büttner Held,
Rechtsanwälte Berlin
52. Heinz Günster Landesfischereiverband Rheinland-
Pfalz
Anhang 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 17.09.2013
3
Nr. Name Institution
53. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband Rheinland-
Pfalz
54. Dr. Holger Schindler BUND
55. Hr. Haase privat
56. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub (SKC)
57. Josef Groß SGD Nord
58. Matthias Klöppel SGD Süd, ONB
59. Gerhard Heu SGD Süd, ONB
60. Manfred Schanzenbächer SGD Süd, Ref. 31
61. Felix Maurer SGD Süd, Ref. 32
62. Ernst Knittel SGD Süd, Ref. 32
63. WilliTatge SGD Süd, Vizepräsident
64. Prof. Dr. Ralf Schulz Uni Koblenz-Landau, Gutachter
65. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien,
Moderator
66. Svea Wingberg IUS - InstitutfürUmweltstudien
1
Protokoll
über die 2. Gesprächsrunde
zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan
Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 20.11.2013 von 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr
Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang.
Nr. Thema
1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen
Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus, Wasserwirtschaft, Fischerei, Bachpaten
und Naturschutz).
2. Kurze Vorstellungsrunde aller Teilnehmer
3. Es gab keine Anmerkungen oder Änderungswünsche seitens der Teilnehmer bezüglich des
Protokolls zur Auftaktveranstaltung am 17.09.2013 in Lauterecken.
4. Zunächst sollten die Vertreter der verschiedenen Interessengruppen die ausschlaggeben-
den Kriterien auf Karteikarten notieren, die aus ihrer Sicht einen naturverträglichen
Kanutourismus ausmachen. Diese wurden entsprechend der Metaplantechnik diskutiert und
Hauptthemen zugeordnet.
Bildung von Themenblöcken:
Von den Teilnehmern wurden neun Hauptkriterien herausgearbeitet, die ihrer Meinung
nach einen naturverträglichen Kanutourismus kennzeichnen. Anschließend wurden von
jedem Teilnehmer die aus seiner Sicht wichtigsten Hauptthemen mit Punkten
hervorgehoben. Jeder Teilnehmer bzw. jede Interessengruppe hatte hierzu drei Punkte zur
Verfügung.
Von besonderer Bedeutung sind aus Sicht der Teilnehmer folgende Themen:
• Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz (5 Punkte)
• Regelungen (5 Punkte)
• Einweisung und Schulung der Kanuten (4 Punkte)
• Nutzungsinteressen akzeptieren (4 Punkte)
• Naturnahe Entwicklung (3 Punkte)
• Konfliktfreies Miteinander (3 Punkte)
• Kanu-Infrastruktur (2 Punkte)
• Rechtlicher Rahmen (2 Punkte)
• Umweltbewusstsein (0 Punkte)
Die nachfolgende Tabelle zeigt das Ergebnis der Kartenabfrage.
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013
2
Naturnahe Entwicklung
(3 Punkte)
Einweisung und Schulung der Kanuten
(4 Punkte)
Kanu-Infrastruktur
(2 Punkte)
Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz
(5 Punkte)
Rechtlicher Rahmen
(2 Punkte)
Regelungen
(5 Punkte)
Konfliktfreies Miteinander
(3 Punkte)
Umweltbewusstsein
(0 Punkte)
Nutzungs-interessen akzeptieren
(4 Punkte)
Naturnahe Entwicklung zulassen
Einweisung der Kanuten
Infrastruktur am Fluss
Strörungsminimierung für Vögel, Fische, Benthos und Mensch
Kenntnisse von Naturschutzgesetzen und anderen Gesetzen
Klare Regelungen (Jahres- / Tageszeiten)
Rücksichtnahme auf Mitbenutzer
Bewusstsein schaffen Natur erleben (der Kanufahrer hat die Möglichkeit)
Schulung in Flussökologie
Gewässer-entwicklung (Totholzdynamik)
Anleitung, Ausbildung, Ortskenntnisse, Betreuung
Beachtung von Ein- und Ausstiegs-stellen
Rücksichtnahme auf Natur und Gewässer
Nutzung nur im Rahmen des Gemeingebrauchs
Einhaltung der 10 goldenen Kanuregeln
Rücksichtnahme auf Eigentumsverhältnisse
exemplarisch Wissen auf hohem Niveau vermitteln, ansonsten kein Verständnis für Regelungen
Nutzungsvielfalt akzeptieren
Infrastruktur beachten bei Ein- und Ausstiegshilfen
Rücksichtnahme auf die natürliche Umgebung
Übernutzung vermeiden
� Erkennbarkeit der Kriterien
Rücksicht auf Interessen anderer
Schutz naturnaher Uferstrukturen
Auf kleinem Fließ-gewässer Kenterung vermeiden
Müllentsorgung, Fäkalien
Rücksichtnahme auf Umweltbedingungen
Belegenheit der Situation beachten
ausreichender Pegelstand
Nutzungsinteressen der Anlieger
Mensch als Störfaktor
Uferschutz Einweisung der Kanutouristen
keine künstlichen Gefahrenstellen schaffen
Rücksichtnahme auf Pflanzen und Lebewesen
Rechtsverstöße ausschließen
Wasserstand berücksichtigen
Betretungsrecht beachten
Akzeptanz der eigenen Störungswirkung
Entwicklung nicht zerstören
Wissen über Störung statt Verhaltens-empfehlung
Lärm vermeiden Strukturen akzeptieren Die richtige Wassertiefe muss durchgehend vorhanden sein
Im Einvernehmen mit der Natur und den Anliegern
Glaubwürdigkeit herstellen
Verschlechterungs-verbot akzeptieren
keine neuen Fixpunkte schaffen (Bauten), Dynamik zulassen
Schulung in Paddeltechnik und Rettung
Uferränder müssen gemieden werden, da Wasservögel bei Brut gestört werden
Verbesserungsgebot akzeptieren
Flachwasserzonen vermeiden (Praktikabilität an kleinen Gewässern)
Grenzen setzen
Verkehrssicherung Lärm muss vermieden werden
Einbezug der natürlichen Gegebenheiten
Sicherheitshinweise Schutz von Fischlaich (und Larven)
Ein- und Ausstiege sichern durch Regeln
Störungsarmut
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013
3
Naturnahe Entwicklung
(3 Punkte)
Einweisung und Schulung der Kanuten
(4 Punkte)
Kanu-Infrastruktur
(2 Punkte)
Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz
(5 Punkte)
Rechtlicher Rahmen
(2 Punkte)
Regelungen
(5 Punkte)
Konfliktfreies Miteinander
(3 Punkte)
Umweltbewusstsein
(0 Punkte)
Nutzungs-interessen akzeptieren
(4 Punkte)
Verbesserung der Lebensgemein-schaft ermöglichen
Info über Paddelstrecke
Brutvogelschutz (Bruten, Jagderfolg)
kein Müll ins Gewässer
keine künstlichen Gefahrenstrukt-uren schaffen
Sicherheitshinweise geben
Störökologie beachten
Umweltverschmutzung und -schäden vermeiden
Zertreten von Pflanzen vermeiden
Strecke Lauterecken-Odernheim sicher stellen
Nutzungsintensität an Störökologie anpassen
Tötung von Tieren vermeiden
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013
4
5. Erläuterungen zu den Themenblöcken:
Naturnahe Entwicklung:
Aus Sicht der Teilnehmer der Gesprächsrunde muss die naturnahe Entwicklung eines
Gewässers möglich sein und gefördert werden. Naturnahe Sohlstrukturen (Laichhabitate,
Flachwasserbereiche, Tiefstellen etc.) und Uferstrukturen müssen entwickelt und Vorhan-
dene gesichert werden; Totholz im Gewässer ist als Beitrag zur Lebensraumvielfalt und zur
Strömungslenkung notwendiger Bestandteil der Gewässerentwicklung.
Einweisung und Schulung der Kanuten:
Um einen naturverträglichen Kanutourismus zu gewährleisten, müssen umweltgerechte
Verhaltensweisen aber auch konkrete (Sicherheits-)Hinweise zu örtlichen Gegebenheiten
an den Kanutouristen vermittelt werden. Eine hohe Ausbildungsqualität der Kanuverleiher
ist in diesem Zusammenhang unbedingt erforderlich (z. B. professionelle Einweisung in die
Paddeltechnik, Sicherheitsschulungen).
Kanu-Infrastruktur:
Ein Ausbau der kanutouristischen Infrastruktur sowie ein verbessertes Leitsystem
(Besucherlenkung) könnte das Konfliktpotential zwischen dem Kanutourismus und dem
Naturschutz sowie Anwohnern mindern. An Ein- und Ausstiegstellen würden u. a.
Beschädigungen der Uferstrukturen vermieden. Beeinträchtigungen durch Abfälle, Fäkalien
und Lärm könnten reduziert werden.
Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz:
Um einen naturverträglichen Kanutourismus zu gewährleisten, muss auf die Natur Rück-
sicht genommen werden. Beeinträchtigungen durch Kanutouristen (Beschädigung der
Ufervegetation, Störung empfindlicher Tiere durch Lärm, mechanische Belastung der
Gewässersohle, Uferbetretung etc.) müssen vermieden werden. Im Zusammenhang mit der
Störökologie steht auch die Belastbarkeit eines Gewässers (hier: Befahrungsintensität).
Rechtlicher Rahmen:
Durch den im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und dem Landeswassergesetz
Rheinland-Pfalz (LWG) geregelten Gemeingebrauch, ist das Befahren von Oberflächenge-
wässern mit kleinen Wasserfahrzeugen grundsätzlich erlaubt. Der Gemeingebrauch regelt
die erlaubnisfreie Inanspruchnahme der Gewässer durch traditionelle minder bedeutsame
Arten der Nutzung, bei denen eine nachteilige Veränderung der Gewässer nicht anzuneh-
men ist. Naturverträglichkeit, Gemeinverträglichkeit und Eigentümerverträglichkeit sind
gesetzliche Voraussetzungen für den Gemeingebrauch. Gewässerbenutzungen sind dar-
über hinaus nur dann zuzulassen, wenn die Erreichung der Bewirtschaftungsziele (Zieler-
reichung der EU-WRRL) nicht gefährdet wird. Zu beachten sind weiterhin u. a. das Natur-
schutz- und das Fischereigesetz.
Regelungen:
Um Störungen des Naturhaushalts und anderer berechtigter Nutzergruppen möglichst
gering zu halten, bedarf es einvernehmlicher, aber strikter Regelungen. Das Befahren
könnte z. B. pegel-, tages- und jahreszeitenabhängig beschränkt werden. Für Flachwasser-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013
5
zonen sowie sensible Uferstreifen könnte ein Befahrungs- bzw. Betretungsverbot festgelegt
werden.
Konfliktfreies Miteinander:
Wichtig war für die Gesprächsteilnehmer auch die Rücksichtnahme auf die Mitmenschen
und die Interessen anderer. Die Eigentumsverhältnisse müssen respektiert, Lärm und Abfall
muss vermieden werden.
Umweltbewusstsein:
Umweltbewusstsein setzt die Einsicht in die Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen
des Menschen durch diesen selbst voraus, verbunden mit der Bereitschaft zur Abhilfe.
Umweltverträgliches Handeln wird demzufolge wesentlich durch entsprechende Information
und Umweltbildung gefördert.
Nutzungsinteressen akzeptieren:
Mit diesem Kriterium sollte auf die vielfältige Nutzungsmöglichkeit der Natur - in diesem Fall
die Kanunutzung - und die Akzeptanz dieser Nutzung hingewiesen werden. Auch der
pädagogische Ansatz „Nur wer Natur erlebt und kennt, kann diese schützen“, wurde unter
dieser Rubrik gefasst. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Belange des
Kanusports und des Kanutourismus sollen gleichermaßen berücksichtigt werden und im
Einklang stattfinden.
6. Herr Ness erläutert die weitere Vorgehensweise:
Beim nächsten Treffen am 4.12. steht der Themenschwerpunkt „Kanunutzung am Glan“ im
Vordergrund. Im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation sollen die Kernaussagen des
Gutachtens der Universität Koblenz-Landau zur tatsächlichen Kanunutzung diskutiert
werden. Beim Treffen am 19.12. soll das Thema Fischerei im Mittelpunkt stehen. Hierzu
wird die SGD Süd einleitend einen Überblick über den Fischbestand des Glans geben.
Anschließend wird die mögliche Beeinträchtigung der Fischfauna durch die Kanunutzung
sowie die Möglichkeit zur Konfliktvermeidung in der Gesprächsrunde diskutiert.
Der Termin für ein weiteres Treffen im Januar / Februar 2014 wird zu Beginn des nächsten
Treffens mit den Teilnehmern abgestimmt.
Eine Lösungsfindung im Rahmen des Moderationsverfahrens ist für das 1. Quartal 2014
vorgesehen.
Aufgestellt am 21.11.2013
gez. Svea Wingberg
Anlagen: Teilnehmerliste
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013
1
Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:
Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 20.11.2013
Teilnehmer am Runden Tisch:
Nr. Name Institution
1. Egbert Jung Bürgermeister, Verbandsgemeinde Lauterecken
2. Alfons Schneider Bürgermeister, Verbandsgemeinde Meisenheim
3. Dietmar Kron Verbandsgemeinde Meisenheim
4. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim
5. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /
Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)
6. Bernd Dörr PKV
7. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action
8. Dr. Holger Schindler BUND
9. Dr. Jürgen Ott BUND
10. Christian Haase Lewenstein Gruppe
11. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück
12. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP
13. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern
14. Josef Groß SGD Nord - Regionalstelle Koblenz
15. Hans Milde FNV Odernheim
16. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.
17. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator
18. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013
2
Besucher:
Nr. Name Institution
1. Ernst Knittel SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern
2. Ernst Leib ASV Odenbach
3. Albert Graf Ortsbürgermeister Medard
4. Stefan Krauth ASV Medard
5. Stefan Klinker ASV Medard
6. Carl Plathner INUKO e.V.
7. Rüdiger Schneider ASV Odenbach
8. Marco Decker ASV Odenbach
9. Willi Doll CJD Sportgemeinschaft
1
Protokoll
über die 3. Gesprächsrunde
zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan
Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 04.12.2013 von 17.00 Uhr bis 19.45 Uhr
Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang.
Nr. Thema
1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen
Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus, Wasserwirtschaft, Fischerei, Bachpaten
und Naturschutz).
2. Anmerkungen zum Protokoll vom 20.11.2013:
Herr Walter weist darauf hin, dass der Punkt 7 in der Tabelle zur Metaplanabfrage unter der
Rubrik Rechtlicher Rahmen „Verbesserungsgebot akzeptieren“ heißen muss.
3. Folgende Termine wurden für Januar und Februar 2014 vereinbart:
Januar: Mittwoch, 15.01.2014 (KW 3)
Mittwoch, 29.01.2014 (KW 5)
Februar: Mittwoch, 12.02.2014 (KW 7)
Mittwoch, 19.02.2014 (KW 8)
Der Beginn ist jeweils um 17.00 Uhr.
Hinsichtlich der Termingestaltung wurden durch Herrn Bürgermeister Kron Bedenken
geäußert. Die Zahl der Termine weiche erheblich von der ursprünglichen Terminplanung
ab. Da alle Beteiligten zahlreiche weitere Verpflichtungen haben, sei der geplante Aufwand
unverhältnismäßig. Dies gelte insbesondere auch, da das Thema ja bereits schon seit
Jahren diskutiert werde. Herr Ness wies darauf hin, dass er bei der Präsentation des
ursprünglichen Terminplans von einer optimistischeren Ausgangslage ausging. Der
öffentliche Termin im September, bei dem auch das Gutachten der Universität vorgestellt
wurde, und die nachfolgenden Gespräche im Rahmen der Terminabstimmung zeigten
weiteren Abstimmungs- und Terminbedarf. Aus dem übrigen Teilnehmerkreis gab es zu
diesem Punkt keine Wortmeldungen.
4. Schwerpunkt der 3. Gesprächsrunde war die Erörterung des Ist-Zustandes der
Kanunutzung am Glan (Status quo) mit folgenden Vorträgen:
• Glan - Paddelfluss für 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern (und andere) in den
Jahren 2006 bis 2012 (Frau Dr. Balcar)
• Stand und Entwicklung des Kanutourismus auf dem Glan (Herr Ness und Herr
Seybold)
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 04.12.2013
2
Nr. Thema
• Kanusport und Naturschutz (Herr Dörr)
Die Folien der einzelnen Vorträge sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Glan - Paddelfluss für 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern (und andere) in den Jahren
2006 bis 2012
Frau Dr. Balcar erläutert in Ihrem Vortrag die Kajaknutzung des 1. SKC am Glan zwischen
den Jahren 2006 und 2012. In diesem Zeitraum wurden durchschnittlich 6,3 Fahrten pro
Jahr durchgeführt. Dies entspricht insgesamt 44 Fahrten mit durchschnittlich 16,6 Personen
pro Jahr (in 7 Jahren entspricht das 130 Personen; pro Fahrt durchschnittlich 3 Personen).
Als Bootstyp findet überwiegend das Einmann-Kajak Verwendung. Bei der Befragung acht
weiterer Vereine im Umkreis, gaben diese eine durchschnittliche Anzahl von 6 Personen
und 3 Fahrten pro Jahr an. Die Befahrungen finden mit geringem Anstieg zwischen März
und Juli ganzjährig in Abhängigkeit günstiger Wasserstände statt. Dabei wird vor allem der
Abschnitt zwischen Rehweiler und Offenbach genutzt, die Strecke unterhalb von Lauter-
ecken wird seltener befahren. Zum Schluss weist Frau Dr. Balcar auf Befahrensregelungen
hin und nennt einige Regelungsvorschläge für den Glan.
Stand und Entwicklung des Kanutourismus auf dem Glan
Herr Ness fasst die in den Gutachten von Gutschker und Dongus (2010) sowie der
Universität Koblenz-Landau (2013) dokumentierte Kanunutzung am Glan zusammen.
Demnach wird die Strecke zwischen Dietschweiler Mühle/ Glan-Münchweiler und
Lauterecken vergleichsweise selten genutzt (v. a. durch individuelle Nutzer wie z. B. dem
1.SKC). Die Hauptfahrstrecke liegt demnach zwischen Lauterecken und Odernheim und
beschränkt sich seitens der Kanuverleiher auf den Zeitraum Mai bis September. Die Nahe
scheidet aus Sicht von Herrn Seybold als alternatives Gewässer aus, da diese aufgrund
des Wasserstandes im Sommer größtenteils nicht befahrbar ist. Nach Angaben von Herrn
Seybold wird die Strecke von Lauterecken nach Odernheim von durchschnittlichen
Mietnutzern in etwa 6 Stunden überwunden (ohne Pausen, mit Umtragungen), wobei für
jeden Streckenabschnitt etwa 1 Stunde benötigt wird. Der Schwierigkeitsgrad wird seitens
Herrn Seybold als leicht bewertet, zumal bei niedrigem Wasserstand die Gefahr des
Ertrinkens gering sei. Herr Seybold bestätigt den von der Uni Koblenz-Landau ermittelten
3er-Kanadier als häufigsten Bootstyp (meist mit 2 Personen oder einer Familie mit
Kind(ern) besetzt, selten 4 Personen). Der Prozentsatz der auf dem Glan erfassten
gemieteten Boote liegt bei ca. 80%, Privat- und Vereinsboote sowie nicht zuordbare Boote
machen jeweils ca. 10% aus. Abgesehen vom Kreis-Jugend-Ring fällt der überwiegende
Anteil der Befahrungen auf die Wochenenden. Zumeist beginnen die Fahrten an den
Einstiegsstellen in Lauterecken und Medard und enden in Rehborn. Die im Gutachten der
Uni Koblenz-Landau ermittelte Anzahl an Booten pro Wochenende korreliert mit den von
den Verleihern angegeben Zahlen (130-150 Boote pro Wochenende Ende August 2011).
Kanusport und Naturschutz
Herr Dörr weist darauf hin, dass der Kanu- und Kajaksport nur einen geringen Anteil an der
Gesamtbelastung eines Gewässers im Vergleich sonstiger Störeinflüsse (Energie-
gewinnung, Industrie, Schifffahrt etc.) ausmacht. Weiter erläutert Herr Dörr das Leitbild des
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 04.12.2013
3
Nr. Thema
Deutschen Verbands für Abenteuersport e.V. (DKA) „Nur Menschen, die die Schönheiten
der Natur erleben und genießen durften, werden sie auch als schützens- und erhaltenswert
erachten“. Seiner Meinung nach kann Natursport den Naturschutzgedanken fördern.
5. Diskussion und Zusammenfassung
Entgegen der Erhebungen, die im Rahmen des Gutachtens der Universität Koblenz-Landau
hinsichtlich der Befahrungsstrecken durchgeführt wurden, wird deutlich, dass der Abschnitt
oberhalb von Lauterecken regelmäßig durch individuelle Nutzer und in Vereinen
organisierte Kajakfahrer befahren wird. Dabei verteilen sich die wenigen Befahrungen nach
Angaben des 1. SKC auf das ganze Jahr und finden nur in Abhängigkeit höherer Wasser-
stände statt. Herr Klemm merkt an, dass aus Sicht der Verbandsgemeinde Meisenheim der
obere Bereich des Glans aufgrund der Niedrigwasserproblematik eigentlich außen vor sei.
Zudem sehe das Gutachten der Universität hier eine ganzjährige Sperrung vor. Aus
fachlicher Sicht ist die Feststellung von Herrn Klemm zu dem Streckenabschnitt oberhalb
Lauterecken nicht zutreffend. Im weiteren Verlauf der Moderation wird zu prüfen sein, ob
der Regelungsvorschlag der Universität in Betracht zu ziehen ist.
Die Fischerei, insbesondere Herr Porth und Herr Milde, halten die im Gutachten der Uni
Koblenz-Landau ermittelte Bootsanzahl von etwa 130-150 Booten pro Wochenende für zu
niedrig. Aufgrund von Doppelvermietungen bei Halbtagstouren müsse die Zahl deutlich
höher sein. Herr Porth wirft die bei der Auftaktveranstaltung von einem Anwohner ermittelte
Zahl von 300 Booten allein an der Einstiegsstelle Medard an nur einem Tag ein. Eine durch
Individualnutzer bedingte höhere Anzahl an Booten pro Wochenende als im Gutachten
ermittelt schließen Frau Dr. Balcar und Herr Dörr aus, indem sie darauf verweisen, dass
diese den Glan-Abschnitt unterhalb Lauterecken zu den touristischen Hochzeiten im
Sommer eher meiden (insbesondere an den Wochenenden) und zudem nur bei aus-
reichend hohen Wasserständen, die in diesen Monaten meist nicht gegeben sind, fahren.
Der Moderator hält die im Gutachten der Uni Koblenz-Landau ermittelte Bootsanzahl sowie
die zur Erfassung angewandte Methode für plausibel. Gegen eine Anzahl von 300 Booten
pro Tag spricht vor allem die in der Summe aller Verleiher begrenzte Anzahl von etwa 100
Booten (ca. 30 Fun-Con-Action, 30 HKM Events, 30 Outdoor Live, 10 Natur und Freizeit
und 8 Kreis-Jugend-Ring). Doppelvermietungen sind lediglich bei Halbtagstouren denkbar.
Diese bilden bei HKM Events einen Schwerpunkt der Vermietungen. Durch die Rüstungs-
und langen Fahrzeiten bei Tagestouren kann eine Zweitvermietung am selben Tag aus
logistischen Gründen ausgeschlossen werden. Herr Seybold merkt an, dass bei den
ermittelten Gesamtzahlen der Uni Koblenz-Landau an vermieteten Booten für die Jahre
2010 und 2011 Doppelvermieten enthalten sind, die dadurch zustande kommen, dass bei
Bedarf die Verleiher auch untereinander Boote vermieten.
Darüber das die Gesamtzahl an vermieteten Booten pro Jahr gegenüber 2011 im Jahr
2013 angestiegen ist, sind sich alle Teilnehmer einig, ein absoluter Wert des Zuwachses an
Vermietungen ist jedoch unklar.
Ein ganzjähriges Befahrungsverbot bestimmter Streckenabschnitte z. B. von Lauterecken
bis Medard und von Rehborn bis Odernheim wird aus Sicht der Verleiher abgelehnt. Dies
bewirke nur eine geballte und somit zunehmende Belastung an den dann noch befahrbaren
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 04.12.2013
4
Nr. Thema
Glan-Abschnitten. Zudem bemühen sich die Verleiher durch einen gestaffelten Einstieg an
verschiedenen Einstiegsstellen, die Anzahl an gleichzeitig auf dem Glan befindlichen
Booten zu entzerren und somit ein „Aufstauen“ der Boote an bestimmen Abschnitten zu
verhindern. Auch eine jahreszeitliche Einschränkung sieht Herr Seybold als kritisch an, so
wirke sich z. B. ein Befahrungsverbot im Mai mit Einbußen von ca. 10% auf den Jahres-
umsatz aus.
Die Bewertung des Schwierigkeitsgrades der Befahrung durch Herrn Seybold wird seitens
der SGD Süd, lediglich darin bestätigt, dass bei Niedrigwasserabfluss die Gefahr des
Ertrinkens relativ gering ist. Mit zunehmendem Wasserabfluss nimmt die Gefahrenlage
deutlich zu. Auch die infolge der Gewässerentwicklungsmaßnahmen entstehenden
naturnahen Strukturen erfordern bessere Beherrschung des Sportgeräts. Auf die in diesem
Zusammenhang zu beobachtenden häufigen Kenterungen und den noch zu diskutierenden
ökologischen Folgen dieses Vorgangs wurde seitens Herrn Lorig verwiesen.
Aufgestellt am 05.12.2013, geändert am 17.12.2013
gez. Svea Wingberg
Anlagen: Teilnehmerliste
Folien zu den o.g. Vorträgen
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 04.12.2013
1
Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:
Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 04.12.2013
Teilnehmer am Runden Tisch:
Nr. Name Institution
1. Dietmar Kron Bürgermeister Verbandsgemeinde Meisenheim
2. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim
3. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /
Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)
4. Bernd Dörr PKV
5. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action
6. Christine Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action
7. Dr. Holger Schindler BUND
8. Karlheinz Walter BUND
9. Christian Haase Lewenstein Gruppe
10. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück
11. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP
12. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern
13. Bettina Alwins SGD Nord - Regionalstelle Koblenz
14. Hans Milde FNV Odernheim
15. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.
16. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator
17. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 04.12.2013
2
Besucher:
Nr. Name Institution
1. Ernst Knittel SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern
2. Martin Rinder Rheinpfalz
3. Stefan Krauth ASV Medard
4. Stefan Klinker ASV Medard
5. Werner Keym Stadtbürgermeister
6. Heinrich Kreutzer ASV Medard
7. Wilhelm Doll CJD Wolfstein
1
Protokoll
über die 4. Gesprächsrunde
zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan
Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 19.12.2013 von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).
Nr. Thema
1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen
Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus, Wasserwirtschaft, Fischerei, Bachpaten
und Naturschutz).
2. Über die bereits schriftlich verteilten Anmerkungen von Herrn Bürgermeister Kron hinaus,
gab es keine weiteren Änderungswünsche seitens der Teilnehmer bezüglich des Protokolls
zur 3. Gesprächsrunde am 04.12.2013 in Lauterecken.
Herr Seybold merkt an, dass er bezüglich der in der letzten Sitzung thematisierten
Doppelbelegung von Kanus Rücksprache mit Herrn Kunth gehalten hat und
Zweitvermietungen am selben Tag definitiv ausgeschlossen werden können.
Herr Keym berichtet von dem inzwischen beigelegten Rechtstreit zwischen der HKM Events
GmbH und angrenzenden Nachbarn. Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts können
Doppelbelegungen durch die in der neuen Baugenehmigung beschränkten Betriebszeiten
des Bootverleihs mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Weiter berichtet er von der
Firmenaufgabe des Kanuverleihers Outdoor Live und weist darauf hin, dass man
hinsichtlich einer Lösungsfindung bedenken müsse, dass die Buchungsvorgänge und
Anmeldungen für die kommende Saison bereits angelaufen seien.
Hinsichtlich des Zeitrahmens schlägt Herr Bürgermeister Kron eine zeitliche Begrenzung
der Gesprächsrunden auf 90 Minuten vor. Herr Ness entgegnet, dass 90 Minuten zu kurz
seien und man sowohl für die heutige Veranstaltung als auch die Treffen im nächsten Jahr
voraussichtlich 2,5 Stunden einkalkulieren müsse.
Abschließend schlug Herr Ness vor, die IST-Nutzung mit 150 Booten / Tag festzulegen.
3. Schwerpunkt der 4. Gesprächsrunde war das Thema Fischerei und Fischbestand im Glan
mit folgenden Vorträgen von Herrn Lorig und Herrn Oswald:
• Typologische Gliederung des Glan (Herr Lorig) - Anlage 2
• Fischfauna des Glan (Bestandssituation, Beschreibung der Defizite, Einfluss von
Kanufahrten auf die Fischbiologie und die Fischerei) (Herr Oswald) - Anlage 2
• Wirkungen der Gewässerbenutzung (Einwirkungen im IST-Zustand bei Ausübung
des Gemeingebrauchs) (Herr Lorig) - Anlage 3
Die Folien der einzelnen Vorträge sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013
2
Nr. Thema
Typologische Gliederung des Glan
Herr Lorig erläuterte die für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entwickelte LAWA-
Typologie der Gewässer, die heute als entscheidende Grundlage bei der Bewirtschaftung
der Gewässer anzuhalten ist. Er führte aus, dass sich in Abhängigkeit vom jeweiligen
Gewässertyp eine gewässertypische Lebensgemeinschaft einstellt. Die gesetzlichen
Bewirtschaftungsziele sind auf das Erreichen der gewässertypischen Besiedlung abgestellt.
Die Bewirtschaftung des Gewässers muss somit auf diese Lebensgemeinschaft ausge-
richtet werden. Bei Gewässerbenutzungen (auch Kanufahren) ergeben sich insofern unter-
schiedliche Gefahrenlagen, die zwingend zu berücksichtigen sind. Lösungsansätze zum
Kanufahren bspw. auf der Hunte könnten auf den Glan nicht übertragen werden, da an der
Hunte im Gegensatz zum Glan Kieslaichhabitate nicht gewässertypbestimmend sind. Der
Glan ist naturraumtypisch mit den kieslaichenden Fischarten als besonders sensibles Ge-
wässer hinsichtlich der Problematik Bodenkontakt in Laichhabitaten und Flachwasser-
bereichen anzusehen. Herr Lorig verwies diesbezüglich auf den nachfolgenden Vortrag von
Herrn Oswald. Der Glan ist ein dynamisches Gewässer mit starken Abflussschwankungen
im Jahresverlauf (also sehr geringen Niedrigwasserabflüssen im Sommer und starken
Hochwasserabgängen im Winter) und einem Wechsel aus gestauten und frei fließenden
Abschnitten. Im Bereich der frei fließenden Strecken liegt im Gegensatz zu den
Stauhaltungen ein hohes Entwicklungspotential vor. Anhand einer dem Gutachten der
Universität Koblenz-Landau entnommenen Karte zeigt Herr Lorig die Veränderung der
Flachwasserbereiche in Abhängigkeit verschiedener Bezugspegel auf (Pegel Odenbach
108, 111 und 123 cm). Die Entfernung von Uferverbauungen zwischen Meisenheim und
Odenbach (ca. 200 m) sowie zwischen Odenbach und Medard (ca. 700 m) sowie der Bau
zahlreicher Strömungslenker als Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL werden ebenfalls
dargelegt. Herr Lorig führte hierzu ergänzend aus, dass die Kartierung der Flachwasser-
stellen durch die Universität aber nicht mehr zutrifft, da durch die jährlich erfolgenden
Renaturierungsmaßnahmen des verbindlichen WRRL-Maßnahmenplans die Anzahl von
Flachwasserstellen zwischen Medard und Kreisgrenze bereits deutlich gestiegen ist.
Fischfauna des Glan
Der Glan stellt - als Mischzone zwischen Äschen- und Barbenregion - ein potamodromes
Entwicklungsgewässer u. a. auch für den Aal dar. Er ist ein hochwertiges Fischgewässer
mit dem Vorkommen von 15 einheimischen Arten. Die Leitarten wie Barbe, Nase und
Äsche, aber auch Schneider und Elritze werden hinsichtlich ihrer Ökologie und Habitat-
ansprüche kurz beschrieben. Weiter wird der Begriff der kieslaichenden Fischarten (zu
denen u. a. Barbe und Nase zählen) und deren Ansprüche an ein Gewässer erläutert.
Diese benötigen zur Eiablage von Wasser durchströmte Kieskörper (Kieslückensystem)
damit der Laich in den entsprechenden Laichgruben mit ausreichend Sauerstoff versorgt
wird. Das Ergebnis des Monitorings nach EG-WRRL (Elektrobefischung bei Rehborn im
September 2013) zeigt, dass der Schneider derzeit knapp 50 % der in der Monitoring-
strecke gefangenen Fische ausmacht. Weiter sind Barben, Bachschmerlen, Gründling und
Döbel regelmäßig vorkommende Arten. Auf eine Zwischenfrage hin, merkt Herr Oswald an,
dass ein solches Monitoring nach WRRL alle 6 Jahre durchgeführt wird. Weiterhin wurden
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013
3
Nr. Thema
zusätzliche jährliche Befischungen des Glan im Rahmen der Durchgängigkeitsprüfung an
umgebauten Wehranlagen im Bereich der SGD Süd durchgeführt.
Defizite sieht Herr Oswald v. a. in dem geringen Jungfischbestand der kieslaichenden Arten
und dem geringen Anteil adulter Tiere strömungsliebender Fischarten wie Barbe, Nase und
Elritze. Die kieslaichende Äsche fehlt sogar vollständig. Der Glan ist somit aus fischerei-
biologischer Sicht weiter zu entwickeln.
Hinsichtlich der Kanuten ist vor allem der Bodenkontakt der Boote bzw. das Einstechen der
Paddel in den sensiblen Flachwasserbereichen und Kiesbänken kritisch zu betrachten. In
den Laichgruben abgelegte Eier und geschlüpfte Jungfischlarven können dadurch
geschädigt oder verdriftet werden. Als Folge verringert sich das Jungfischaufkommen (u. a.
auch durch erhöhten Prädationsdruck). Ggf. kann dies eine Einschränkung der Fischerei-
ausübung bewirken. Flach überströmte Gewässerbereiche mit kiesigem Sohlensubstrat
haben daher eine hohe Schutzbedürftigkeit.
Abschließend weißt Herr Oswald darauf hin, dass der Vortrag mit dem Fischereireferenten
der SGD Nord, Herrn Jörgensen, abgestimmt wurde und die im Vortrag angesprochenen
Aspekte uneingeschränkt auch auf die Glan-Abschnitte im Zuständigkeitsbereich der SGD
Nord übertragbar sind.
Wirkungen der Gewässerbenutzung
Anhand von Fotos und Videomaterial veranschaulicht Herr Lorig das Fehlverhalten der
Kanuten u. a. mit umfassenden Anlandungen an allen beobachteten Flachstellen und
erläuterte die negativen Wirkungen auf die Fischfauna insbesondere in den sensiblen
Kiesrauschen (Laichhabitate) und Flachwasserbereichen. So führen z. B. Gruppenzer-
splitterung u. a. infolge fehlender Beherrschung des Sportgeräts und sehr häufig zu
beobachtende Kenterungen meist zu verhältnismäßig langen Aufenthalten auf Kies- und
Inselbänken und somit zu einer langandauernden Störung der Flora und Fauna. Durch
Starken, Ziehen oder Schieben der Boote durch die sensiblen Flachwasserbereiche wird
dort der Lebensraum der Fische beeinträchtigt und ggf. zerstört.
4. Diskussion und Zusammenfassung
Fischbestand
Zunächst wird über den Fischbestand des Glan diskutiert. Auf Nachfrage nach natürlichen
Populationsschwankungen erklärt Herr Oswald, dass sich eine Population durch solche
Schwankungen an die gegebenen Umweltkapazitäten anpasst und die Regulation des
Populationwachstums ein wichtiger Bestandteil der Populationsökologie darstellt. Natürliche
Ereignisse wie z. B. Hochwässer, die u. U. kurzfristig zu Bestandrückgängen führen, wirken
sich mittelfristig oft positiv auf eine Population aus. Weiter berichtet er, dass sich der
Fischbestand 2013 auf etwa dem gleichen niedrigen Niveau wie bereits 2006 befindet. Die
Wasserqualität konnte zurückliegend deutlich verbessert werden und ist derzeit in Ordnung.
Die am Glan im Rahmen der WRRL bereits durchgeführten, aber auch geplanten
Maßnahmen dienen der Verbesserung der Strukturvielfalt und der Wiederherstellung
zahlreicher verloren gegangener Lebensräume. Aus fischbiologischer und gewässerökolog-
ischer Sicht ist der Glan weiterhin entwicklungsbedürftig. Renaturierungsmaßnahmen
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013
4
Nr. Thema
können sich kurzfristig, z. T. innerhalb eines Jahres, positiv auf die Fischfauna auswirken.
Herr Seybold und Herr Haase stellen den Zusammenhang zwischen dem allgemein
niedrigen Fischniveau und dem Kanutourismus in Frage. Wenn das Niveau bereits 2006 bei
geringerem Einfluss der Kanuten entsprechend niedrig war, müsse doch 2013 hinsichtlich
des zunehmenden Kanutourismus eine eindeutige Verschlechterung des Fischbestandes
zu verzeichnen sein. Herr Oswald verweist darauf, dass die Beeinträchtigung und
Zerstörung der Laichgruben durch mechanische Belastungen erwiesen und ein solch
niedriges Fischniveau allgemein nicht tragbar sei und die zuvor aufgezeigten Defizite durch
entsprechende Maßnahmen verbessert werden müsse. Die Elektrobefischung, die im
Rahmen des Monitoring nach WRRL durchgeführt wird, dient lediglich dem Nachweis der
Artenvielfalt bzw. des Artenbestandes, nicht aber einem quantitativen Nachweis im Sinne
einer detaillierten Ermittlung der Individuenzahlen. Die Daten sind diesbezüglich nicht
repräsentativ für den Wasserkörper. Der Zusammenhang zwischen der Beeinträchtigung
der Fischfauna und dem Kanutourismus ist anhand von diesen Zahlen nicht quantifizierbar,
sondern beruht auf der Bewertung der gewonnenen Datengrundlagen durch Fachleute.
Aus Sicht der Bachpaten werden die Aussagen Herrn Oswalds bestätigt. Auch im Rahmen
der Fischerei seien Bestandsrückgänge in den letzten 5-6 Jahren zu verzeichnen, die sich
in niedrigeren Fangquoten, hervorgerufen durch Störungen seitens der Kanuten, wieder-
spiegeln. Lediglich bei kleineren Fischarten wie dem Schneider seien Bestandzunahmen zu
verzeichnen. Herr Porth merkt an, dass alle anliegenden Glan-Vereine jährlich für einen
Fischbesatz mit Aalen, Bachforellen, Weißfischen und z. T. Barben und Barschen sorgen.
Selbst durch den Fischbesatz ist keine Steigerung des Fischbestandes erkennbar. Auf die
Nachfrage von Frau Dr. Balcar, wie weit die Fischpopulation mit der Lebensraumkapazität
korreliert, also die Höhe des Fischbestandes an die Möglichkeiten, die ihr der Lebensraum
bezüglich Nahrung, Deckung, Vermehrung usw. bietet, angepasst ist, sei keine eindeutige
Aussage möglich. Auf jeden Fall ist weder durch Besatzmaßnahmen eine Überlastung des
Gewässers möglich (Besatzmaßnahmen mit natürlich dort vorkommende Arten dienen
ausschließlich als Stütze des vorhandenen Fischbestandes; bei einem Überbesatz würde
es z. B. zu Krankheitsbefall oder Fischsterben kommen) noch durch Angeln eine Überfisch-
ung gegeben (bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wie Mindestmaße oder Schon-
zeiten wirken sich fischereiliche Aktivitäten nicht nachteilig auf die Bestände aus).
Schutz von Flachwasserbereichen
Als weiterer Diskussionspunkt werden die Flachwasserzonen angesprochen. Dazu merkt
Herr Oswald an, dass die vier im Gutachten der Universität Landau als besonders zu
schützende Flachwasserzonen und Laichhabitate erwähnten Bereiche unterhalb der
Wehranlagen nicht ausreichend sind. Die anderen Flachwasserstellen werden aus
fischereilicher Sicht ebenfalls benötigt. Herr Porth weist darauf hin, dass der Bereich
zwischen Rehborn und Odernheim bis zur Stauwurzel der Wehranlage Bannmühle
durchgehend Flachwasserbereich ist. Herr Haase führt aus, dass sich die Verhältnisse der
Bild- und Videodokumentation von Herrn Lorig auf einen Wasserstand und einzelne
Beobachtungen beziehen würden und die dargestellte Beeinträchtigung bei anderen
Wasserständen so nicht gegeben sei. Herr Lorig führte hierzu aus, dass die Aufnahmen die
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013
5
Nr. Thema
Verhältnisse bei Wasserständen insbesondere zwischen 115 cm und 119 cm (Bezugspegel
Odenbach) abbilden und erläutert die Repräsentativität der Bilddokumentation daran, dass
bei kurzen Überwachungsaktionen zwischen Außendienstterminen regelmäßig die gleiche
Situation (Bodenkontakt, Anlandung, Kenterung, Lärmkulisse etc.) dokumentiert wurde und
sich auch im Bildmaterial wiederfindet. Auch würden bei unterschiedlichem Wasserstand
unterschiedliche Bereiche der Kiesrauschen und Flachwasserstellen mit der Folge
beeinträchtigt, dass mit wechselndem Wasserstand somit jeder Bereich der Wertstrukturen
beeinträchtigt würde. Frau Dr. Balcar erkundigt sich nach der Möglichkeit die Gewässer-
gestaltung in noch nicht renaturierten Bereichen sowohl zu Gunsten der Kanuten als auch
der Fischfauna auszulegen (z. B. durch Anlage einer tiefen Fahrrinne, welche durch eine
Insel von den Flachwasserbereichen getrennt wird). Herr Lorig stimmt dem Grundgedanken
grundsätzlich zu, verweist aber darauf, dass im Rahmen des bereits 1997 (deutlich vor
Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie) eingeleiteten Flurbereinigungsverfahrens lediglich
ein knapp bemessener Gewässerrandstreifen für die Renaturierung des Glan in öffentliches
Eigentum überführt werden konnte. Lediglich an einigen wenigen Stellen wurden größere
Flächen erworben, sodass insgesamt die für derartige Überlegungen benötigten Flächen
nicht zur Verfügung stehen. Herr Dörr sieht weitere Möglichkeiten zum Schutz der
Flachwasserzonen, in einer gezielten Lenkung der Kanuten in die tieferen Gewässer-
bereiche. Zudem seien Kenterungen durch Verwendung entsprechender Bootstypen, die
weniger kenteranfällig sind, zu vermeiden. Die Möglichkeit einer professionellen
Einweisung/ Schulung der Kanutouristen sieht Herr Ness aufgrund des Zeitbedarfs für die
Praxisübungen sowie des großen Einzugsgebietes und der zum Teil sehr weiten Anreise
der Kanutouristen als schwer umsetzbar.
Möglichkeit zur pegelabhängigen Befahrung
Herr Oswald führt aus, dass zur Kanubefahrung eine zeitliche und pegelstandsbezogene
Regelung erforderlich ist.
Herr Ness trägt vor, dass seitens der Universität Koblenz-Landau eine pegelstands-
abhängige Befahrung ab einem Pegel Odenbach von 108 cm (Gutachten der Universität
Koblenz-Landau) empfohlen worden sei und fragte nach, ab welchem Pegelstand sich die
SGD Süd eine Befahrung vorstellen könne. Herr Lorig stellt zunächst richtig, dass dieser
Bezugspegel von der Universität nur im Zusammenhang mit einem Anstauen im Bereich
der Flachwasserzonen empfohlen wurde. Für eine pegelabhängige Befahrung ohne
Anstauen der Flachwasserbereiche müsse daher ein deutlich höherer Pegelstand zugrunde
gelegt werden, um eine Grundberührung in den flachen Bereichen zu vermeiden und die
Gewässersohle zu schützen. Im Gutachten der Universität Koblenz-Landau wird
ausgeführt, dass auch bei einem Pegel von 123 cm noch Flachwasserbereiche infolge der
Kanunutzung beeinträchtigt werden. Ein Pegelstand von 130 cm sei ggf. ausreichend, um
die ökologisch wertvollen Strukturen zu schützen. Herr Ness präsentiert daraufhin die
statistische Auswertung der Universität Koblenz Landau mit der durchschnittlichen Anzahl
der Pegelunterschreitungen (Tab. 6.1.3).
Daraufhin stellt Herr Bürgermeister Kron die Kompromissbereitschaft der SGD Süd
hinsichtlich der Findung einer einvernehmlichen Lösung grundlegend in Frage. Ein solch
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013
6
Nr. Thema
hoher Pegelstand komme in der Praxis einem Befahrungsverbot gleich und lässt anmuten,
dass das Ergebnis des Runden Tisches aus Sicht der SGD bereits feststehe. In diesem
Falle wäre eine Fortsetzung der Gesprächsrunden überflüssig. Die Vertreter der
Kanunutzung stimmen dieser Bemerkung zu.
Herr Lorig begegnet der Anmerkung mit dem Verweis darauf, dass die aktuelle Kanutouris-
tische Nutzung am Glan den Gemeingebrauch erheblich überschreitet und aus wasser-
rechtlicher Sicht nicht zulässig sei. Frau Alwins von der SGD Nord schlägt mit Blick auf die
geringe Anzahl an Flachstellen zwischen Meisenheim und Rehborn als Diskussionsgrund-
lage für diesen Bereich einen Bezugspegel von 111 cm vor. Weiter könnten die Kanuten
durch gezielte Markierungen (Spannen von Toren) im Bereich der Flachwasserzonen in
tiefere Bereiche gelenkt werden und die Flachwasserstellen so umfahren und geschützt
werden. Bei Flachwasserbereichen im gesamten Querschnitt (z. B. unterhalb der
Wehranlagen) ist eine Umtragung erforderlich. Kritischer ist in ihren Augen die Findung von
Regelungen für den Abschnitt zwischen Rehborn und Odernheim mit seinen zahlreichen
Flachwasserbereichen. Ein Bezugspegel von 111 cm erscheint hier nicht ausreichend. Herr
Dr. Schindler merkt an, dass aus naturschutzfachlicher Sicht grundsätzlich ein ausreichen-
der Wasserstand am Bezugspegel, der sicherstellt, dass eine Bodenberührung der Kanus
bei diesem Pegelstand an den meisten der kritischen Flachwasserbereiche vermieden wird,
vorstellbar wäre. Aus seiner Sicht ist jedoch darüber hinaus eine Kombination verschiede-
ner Maßnahmen erforderlich. Es müssen weitere Einschränkungen wie Mengen- oder
jahreszeitliche Begrenzungen, verwendeter Bootstyp oder die ganzjährige Sperrung be-
stimmter Abschnitte diskutiert werden.
Abschließend ergreift Herr Knittel das Wort und erklärt, dass er den Eindruck eines bereits
feststehenden Moderationsergebnisses seitens der Teilnehmer durchaus nachvollziehen
kann, dies aber nicht der Fall sei. Die von der SGD beauftragten Gutachten, mit den darin
ausgesprochenen Empfehlungen für den Glan, seien von unabhängigen Biologen ohne
Mitwirkung von Wasserbauern erstellt worden. Der Vorschlag bezüglich einer Befahrung
des Glan ab einem Mindestwasserstand von 108 cm ist aus wasserbaulicher Sicht leider
nicht umsetzbar. Ein Aufstauen im Bereich der Flachwasserzonen z. B. durch eine
Engstelle bewirkt zwar einen Anstieg des Wasserpegels in den kritischen Bereichen, führt
aber bei Hochwasser zu sehr starken Strömungsgeschwindigkeiten, die wiederum ein
Fortspülen der Sohlenstruktur im Bereich der Flachwasserzonen verursachen. Daher muss
für eine Befahrungsregelung ein deutlich höherer Bezugspegel als 108 cm herangezogen
werden. Weiterhin bedarf es wahrscheinlich zeitlicher Einschränkungen und Mengen-
begrenzungen, wodurch sich die Frage stellt, ob der gewerbliche Kanuverleih am Glan
unter solchen Bedingungen dann noch lukrativ ist.
Aufgestellt am 20.12.2013, geändert am 16.01.2014
gez. Svea Wingberg
Anlagen: Teilnehmerliste
Folien zu den o.g. Vorträgen
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013
1
Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:
Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 19.12.2013
Teilnehmer am Runden Tisch:
Nr. Name Institution
1. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken
2. Dietmar Kron Bürgermeister Verbandsgemeinde Meisenheim
3. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim
4. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /
Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)
5. Bernd Dörr PKV
6. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action
7. Christine Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action
8. Dr. Holger Schindler BUND
9. Karlheinz Walter BUND
10. Christian Haase Lewenstein Gruppe
11. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück
12. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP
13. Thomas Oswald SGD Süd - Referat 31
14. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern - Referat 32
15. Bettina Alwins SGD Nord - Regionalstelle Koblenz
16. Hans Milde FNV Odernheim
17. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator
18. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013
2
Besucher:
Nr. Name Institution
1. Ernst Knittel SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern
2. Stefan Krauth ASV Medard
3. Marco Decker ASV Odenbach
1
Protokoll
über die 5. Gesprächsrunde
zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan
Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 15.01.2014 von 17.00 Uhr bis 20.15 Uhr
Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).
Nr. Thema
1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen
Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus, Wasserwirtschaft, Fischerei, Bachpaten
und Naturschutz) und bedankt sich bei der Verbandsgemeinde Lauterecken für die
Gastfreundschaft.
2. Anmerkungen zum Protokoll vom 19.12.2013:
Über die bereits schriftlich verteilten Anmerkungen von Frau Alwins hinaus, wird die von
Frau Dr. Balcar vorgeschlagene Formulierungsänderung auf Seite 4, Absatz 2, Zeile 22 im
Protokoll vom 19.12.2013 geändert und erneut an die Teilnehmerrunde verschickt.
Herr Klemm stellt den möglichen Erfolg der Moderationsveranstaltung grundsätzlich in
Frage, da aus seiner Sicht bisher keinerlei Ergebnisse vorliegen würden, die Ergebnisver-
kündung laut der Zeitplanung aber bis März 2014 vorgesehen ist. Eine schnelle Ergebnis-
verkündung sei hinsichtlich der bereits laufenden Buchungsvorgänge für die kommende
Saison zwingend notwendig. Herr Ness bestätigt den Zeitdruck und kündigt in diesem Zu-
sammenhang an, noch heute nach Abhandlung des Themenblocks „Naturschutz“ ein
Zwischenfazit zu ziehen, aus dem bei genauer Betrachtung erkennbar würde, in welche
Richtung die möglichen Regelungen gehen. Was bisher diskutiert worden sei, führe auch
aus seiner Sicht in eine Richtung. Über das Thema Naturschutz würden heute alle Aspekte
eingeführt, die mit jahreszeitlichen Regelungen in Verbindung stünden. Herr Dr. Schindler
habe dies ja schon in Verbindung mit der Fischfauna eingefordert. Konkret würde dies
insbesondere über die Thematik Brutvögel.
Seitens Herrn Seybold wurde mit Blick auf die Thematik Fischfauna in den Raum gestellt,
dass die Gefährdung der Barbe und der Äsche europaweit bestünde, unabhängig davon,
ob dort Kanuverleih betrieben würde oder nicht. Mit dem Kanuverleih habe dies nichts zu
tun. Herr Ness verwies auf die von Herrn Oswald vorgetragene geringe Reproduktion der
Barbe am Glan und führte aus, dass die Möglichkeit der Beeinträchtigung der Reproduktion
außer Frage stünde. Die Reproduktion könne laut Herrn Oswald nur in Flachwasserberei-
chen stattfinden und wenn die Flachwasserbereiche durch die Kanubefahrung beeinträch-
tigt würden, es auch naheliegend sei, dass die Reproduktion hierdurch beeinträchtigt
würde. Herr Dörr verwies darauf, dass die Ursache für den schlechten fischbiologischen
Zustand nicht nur auf den Kanuverkehr zurückzuführen sei, sondern auch durch die infolge
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
2
Nr. Thema
der Stauhaltungen fehlenden Flachwasserzonen begründet sei. Herr Ness verwies auf die
in der letzten Sitzung verteilte Karte mit den ca. 100 Flachwasserstellen, welche denkbare
Laichmöglichkeiten für die Barben darstellen. In der Bild- und Videodokumentation von
Herrn Lorig sei die Beeinträchtigung dieser Laichhabitate belegt worden. Auch wenn die
Kausalität damit nicht direkt nachgewiesen sei, wäre es doch der naheliegende Wirkfaktor,
der diese Beeinträchtigung auslösen kann. Herr Winkler führte aus, dass es trotz der
Renaturierungsmaßnamen und der Förderung der Laichhabitate zu keiner Verbesserung
der Fischreproduktion gekommen sei. Herr Lorig wies darauf hin, dass sich die Situation
der Barbe nach Kenntnis ortsansässiger Angler in den letzten 15 Jahren deutlich ver-
schlechtert habe. Mit Blick auf den seitens der Gewässerbenutzer geforderten Kausalitäts-
nachweis zwischen Kanubefahrung und Beeinträchtigung der Fischfauna, verwies Herr
Lorig auf den vorgesehenen Vortrag zum Wasserrecht und den Regelungen zur
allgemeinen Sorgfaltspflicht, der diesen quantitativen Nachweis zur Regelung des Gemein-
gebrauchs nicht voraussetze.
Herr Ness schloss die Diskussion dieses Punktes mit der Feststellung, dass die
Flachwasserzonen und somit wichtige Laichhabitate der Fische, wie in den Vorträgen von
Herrn Oswald dargestellt, offensichtlich durch die Kanunutzung beeinträchtigt werden.
3. Schwerpunkt der 5. Gesprächsrunde war das Thema „Naturschutz“ mit folgenden
Vorträgen von Herrn Lorig und Herrn Schlindwein:
• Makrozoobenthos (Herr Lorig) - Anlage 2
• Naturschutz (Herr Schlindwein) - Anlage 3
• Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und WHG-Gemeingebrauch (Herr Lorig) -
Anlage 4 + 5
• Zwischenfazit (Herr Ness) - Anlage 6
Die Folien der einzelnen Vorträge sowie die Broschüre „LEBENDIGE GEWÄSSER IN
RHEINLAND-PFALZ - Eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“
sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Makrozoobenthos
Als Makrozoobenthos (MZB) werden die an der Gewässersohle lebenden wirbellosen
Kleintiere bezeichnet. Die Gewässersohle ist ein naturgemäß artenreich besiedelter Le-
bensraum, der durch den Standortfaktor Strömung geprägt wird und viele ökologische
Nischen bietet. Wie bei den Fischen, kommt auch beim MZB den Flachwasserstellen be-
sondere Bedeutung zu. Zahlreiche Vertreter des MZB (z. B. Libellen- und Steinfliegenlarven
einiger Arten) leben mehrjährig im Gewässer. Durch Renaturierungsmaßnahmen soll die
naturnahe Struktur- und Artenvielfalt veränderter Gewässer wieder hergestellt werden. Die
von der Kanunutzung ausgehenden negativen Wirkfaktoren auf das MZB sind vielfältig. In
Verbindung mit dem Glan sind besonders hervorzuheben:
• Verstärkung der ökologischen Drift in ungeeignete Habitate,
• Erhöhung des Prädationsdrucks,
• lebensfeindliche Umgebung durch häufige Umwälzung flach und schnell überström-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
3
Nr. Thema
ter Kiesrauschen bei intensivem Bodenkontakt mit Ausdünnung des Artenbestan-
des im Habitat,
• der Bodenkontakt mit dem Bootsrumpf und der Paddel sowie Trittschäden, der zur
Tötung oder Verletzung von Tieren führt,
• die Gewässertrübung (Verstopfung des Lückensystems),
• der Rückgang der Primärproduktion,
• die Beeinträchtigung der Libellenlarven und
• die Reduzierung des Artenspektrums.
Herr Lorig erläutert, dass im Gutachten der Universität Münster erhebliche Beeinträchti-
gungen im Bereich der Ein- und Ausstiege beobachtet wurden und als Gegenmaßnahme
hier Stege zur Vermeidung dieser Schäden vorgeschlagen wurden. Wenn bei Ein- und
Ausstiegen (insges. ca. 10 Stück) Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung not-
wendig würden, stehe dies in keiner Relation zu den im Gutachten ermittelten über 100
ökologisch wertvollen Konfliktstellen, die bei der linienhaften Befahrung des Gewässers von
jedem Boot potentiell beeinträchtigt würden. Der Bau von Ein- und Ausstiegsanlagen
mache keinen Sinn, wenn die Wertstrukturen im Gewässer nicht durch einen hinreichenden
Befahrungswasserstand geschützt würden.
Im Vergleich der gewerblichen mit der traditionellen Nutzung zeigt sich deutlich, dass die
Beeinträchtigung der Flachwasserzonen durch gewerbliche Kanunutzer aufgrund der
hohen Bootsanzahl erheblich nachteilig ist (Kumulation von Einzelschäden).
Diskussion
Die Fischereivertreter stimmen dem Vortrag zu. Herr Dr. Koßmann führt ergänzend aus,
dass die Renaturierungsmaßnahmen am Glan keine echte Wirkung entfalten können, wenn
die stattfindende Beeinträchtigung beibehalten würde. Darüber hinaus merkt Herr Porth an,
dass das MZB die Nahrungsgrundlage der Fische darstellt. Auf die Nachfrage von Herrn
Klemm bezüglich einer möglichen Regenerationszeit des MZB außerhalb der Kanusaison,
antwortet Herr Lorig, dass es eine Reihe von Tieren gebe, die lediglich zwischen Oktober
und Mai ihre larvale Phase im Gewässer durchleben (Eintagsfliegenlarven etc.). Diese
seien von der Kanubefahrung weniger oder kaum betroffenen, wenn sie i.d.R. vor der
Kanusaison geschlüpft seien. Es gebe aber auch wertgebende Arten, deren an das Wasser
gebundene Larvalentwicklung sich über mehrere Jahre hinziehen würde. Hier seien insbe-
sondere die Libellen bspw. mit der im Glan nachgewiesenen Kleinen Zangenlibelle, die
2013 beim Uferabbruch oberhalb Odenbach sowie ca. 1 km oberhalb davon beobachtet
wurde, sowie verschiedene Wasserkäferarten und die derzeit im Glan noch weitgehend
fehlenden Steinfliegenarten zu nennen. Die genannten Tiere, die in Rauschen oder
Flachwasserbereichen durch Bodenkontakte betroffen werden, müssten teilweise 4 bis 5
Jahre im Gewässergrund überleben. Viele wertgebende Wasserkäfer leben aber auch
dauerhaft in den von der Kanubefahrung beeinträchtigten Teillebensräumen. Derzeit
würden Anstrengungen unternommen, neben Verbesserungen der Gewässergüte auch
andere Stoffeinträge zu minimieren und zugleich die strukturellen Defizite durch
Renaturierungsmaßnahmen zu beseitigen. Auch die Verbesserung des Bestandes der
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
4
Nr. Thema
Libellen erscheint bei der mehrjährigen Entwicklungsphase dieser Tiere aussichtlos, wenn
diese Strukturen durch intensive umfangreiche Bodenkontakte regelmäßig in einen
besiedlungsfeindlichen Zustand überführt würden. Im Gegenteil seien neue Strukturen, die
nach Eiablage dann beeinträchtigt würden, kontraproduktiv für die betroffenen Tiere.
Frau Dr. Balcar erkundigt sich nach möglichen Auswirkungen von Renaturierungsmaßnah-
men auf das MZB bzw. ob dadurch erwiesenermaßen eine Verbesserung des Lebens-
raumstruktur und des MZB-Bestandes hervorgerufen wird. Herr Lorig erklärt, dass die Wirk-
samkeit solcher Maßnahmen grundsätzlich nachgewiesen ist. Der Erfolg ist dabei nicht nur
von der Strukturgüte, sondern auch von der Gewässergüte abhängig. Der Saprobienindex
des Glan liegt derzeit bei 1,9; dies entspricht der Gewässergüteklasse II (mäßig belastet).
Bei dieser Gewässergüte ist davon auszugehen, dass sich strukturelle Renaturierungs-
maßnahmen sehr positiv auf das MZB auswirken. Ausgewertete Ergebnisse des Monito-
rings zum MZB liegen der SGD Süd derzeit noch nicht vor, wären aber bezüglich der ange-
sprochenen Fragestellung, analog der Problematik des bereits diskutierten Monitorings der
Fischfauna, voraussichtlich auch schwer interpretierbar. Die Vergleichbarkeit zwischen
Monitoring 2007 und 2013 würde zusätzlich dadurch erschwert, dass im Jahr 2007 im
Frühjahr sehr hohe Temperaturen geherrscht hätten, was zum frühen Schlupf der verschie-
dener Arten geführt hätte, also wertgebende Arten nicht mehr erfasst werden konnten. Eine
schlechtere Bewertung wäre in diesem Fall zu erwarten. 2013 sei dagegen durch die bis in
den Mai niedrigen Temperaturen der Schlupf der Arten erst später erfolgt und so eigentlich
eine tendenziell bessere Bewertung zu erwarten. Frau Dr. Balcar fragte nach, ob es Unter-
suchungen gebe, in denen der Zustand vor und nach Renaturierung untersucht wurde, aus
denen ggf. auch Einwirkungen aus dem Kanusport belegt werden könnten. Hierzu erklärte
Herr Lorig, dass am Glan derartige Untersuchungen nicht vorgenommen worden seien. Die
Wirkung des Bodenkontakts von Kanus auf das Makrozoobenthos in Flachwasserbereichen
sei in früheren Untersuchungen bereits nachgewiesen (vgl. Vortragsfolien). Im Falle des
Glan sei wesentlich, dass über die Renaturierung Lebensraumstrukturen angeboten
würden und bei den umfänglichen Bodenkontakten eine Beeinträchtigung der Besiedlung
plausibel anzunehmen ist. Herr Porth ergänzte die Antwort auf die Frage, wann die Tiere im
Wasser leben würden dahingehend, dass eine Menge Tiere, z. B. Schnecken, Muscheln,
Strudelwürmer und Bachflohkrebse, dauerhaft im Gewässer leben würden, die dann durch
den Bodenkontakt von Kanus beeinträchtigt würden.
Herr Dörr stellte die Frage, wie schnell nach dem Ausbau mit einer Besiedlung der neuen
Strukturen gerechnet würde und ob kleine Nebengewässer nicht ausreichen würden, um
Populationen z. B. von Libellen zu erhalten, selbst wenn sie am Glan selbst dann nicht
mehr vorkommen würden.
Herr Lorig antwortete auf die erste Frage, dass die Besiedlungsgeschwindigkeit z. B. davon
abhängt, wo die Arten im Gewässersystem vorhanden sind, wie die Erreichbarkeit der
neuen Strukturen, aber auch der Umfang des Eingriffs von Bedeutung sei. Auch sonstige
Ereignisse wie z. B. Hochwasserereignisse hätten einen Einfluss. Der Terminplan der
Wasserrahmenrichtlinie sähe vor, dass die am Glan im 1. Bewirtschaftungsabschnitt durch-
geführten Maßnahmen eigentlich bis 2012 hätten abgeschlossen sein sollen und im Jahr
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
5
Nr. Thema
2015, also 3 Jahre später, die Wirksamkeit erreicht sein sollte. Diese Betrachtung zum er-
hofften Wirkungseintritt habe aber lediglich theoretischen Wert. Herr Dr. Schindler beant-
wortet die zweite Frage und erklärte, dass Nebengewässer die Funktion von Hauptgewäs-
sern für viele Tierarten in der Regel nicht übernehmen können, da sie durch andere Stand-
ortfaktoren geprägt werden. Gerade die Flussjungfern, also die Keiljungfern, aber auch die
Kleine Zangenlibelle brauchen das große Gewässer sowohl zum Larven, als auch als er-
wachsene Tiere. Auf Bitte von Herrn Dr. Ott möchte auch er nochmals auf das, auch auf
den Folien aufgeführte Mortalitätsrisiko für frisch geschlüpfte Libellen durch Wellenschlag
hinweisen. Für Libellenarten, die - wie die Kleine Zangenlibelle - unmittelbar am
Gewässerrand schlüpfen und beim Schlupfvorgang eine Zeit lang immobil sind, besteht ein
erhöhtes Mortalitätsrisiko durch Wellenschlag. Hierbei habe die Masse der Boote
besondere Bedeutung.
Naturschutz
Herr Schlindwein erläutert die Biologie ausgewählter am Glan vorkommender Arten wie
Eisvogel, Wasseramsel sowie verschiedene Libellen- und Reptilienarten. Der Eisvogel
weist große Populationsschwankungen im ganzen Land auf, die sich daraus ergeben, dass
er in kalten Wintern erheblichen Bestandseinbußen unterliegt. Es brauche mehrere Jahre
bis er sich von diesen Verlusten erholt hat. Aus diesem Grund ist der Bestand des
Eisvogels sehr empfindlich und auf eine hohe Reproduktion zum Ausgleich der Verluste in
kalten Wintern angewiesen. Er erläutert die lange Brutzeit zwischen Ende Februar bis
August, den Rote Liste-Status (gefährdet) und dass der Eisvogel eine gesetzlich streng
geschützte Art nach BNatSchG und im Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie ist.
Anschließend beschreibt Herr Schlindwein die Wasseramsel mit ihrer sehr engen Bindung
an das Gewässer. Auch sie ist in Rheinland-Pfalz gefährdet und eine gesetzlich besonders
geschützte Art. Biologie, Lebensraumansprüche, Gefährdungsgrad und Schutzstatus der
Libellen beschreibt er am Beispiel der Grünen Keiljungfer und der Kleinen Zangenlibelle.
Die Eier werden ins Wasser abgegeben und hängen dann in Abhängigkeit von der
Temperatur 3 bis 4 Wochen am Grund zur Entwicklung der Larven fest. Die Larven bleiben
dann in Abhängigkeit von der Temperatur mehrere Jahre (Kleine Zangenlibelle: bis 5 Jahre)
im Substrat, was ihre besondere Empfindlichkeit gegenüber Bodenkontakten ausmacht.
Beide Arten sind in Rheinland-Pfalz vom Aussterben bedroht und gesetzlich streng bzw.
besonders geschützt. Untersuchungen zur Kleinen Zangenlibelle zeigen, dass sich die
Larven bevorzugt ufernah in einem ca. 1,50 m breiten Band aufhalten und es hier bei
Anlandung oder Betreten zu den bereits im Vortrag von Herrn Lorig beschriebenen
Gefährdungen kommen kann. Bei den Reptilien beschränkt sich Herr Schlindwein auf die
Würfelnatter, die in Deutschland nur wenige Vorkommensgebiete hat. Herr Lorig ergänzt,
dass Beobachtungen der Würfelnatter bei Meisenheim berichtet wurden.
Eisvogel und Wasseramsel werden durch die hohe Befahrungsdichte (Optischer Reiz und
Lärmkulisse) v. a. bei der Brut und Nahrungssuche gestört. Eier können infolge der ausge-
prägten Flucht auskühlen oder Nestlinge unzureichend gefüttert werden. Insbesondere bei
kühlerem Wetter ist diese Wirkung umso gravierender. Das Fluchtverhalten ist in dem sehr
schmalen Gewässer viel stärker ausgeprägt, als an einem See, an dem er seitlich auswei-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
6
Nr. Thema
chen kann. Während die Störung in der Phase der Ansiedlung unterbleiben sollte, darf nach
begonnener Brut das Brutgeschäft nicht beeinträchtigt werden. Herr Schlindwein ergänzt
die exemplarische Betrachtung der Vogelfauna mit der potentiellen Vergrämung weiterer
Vogelarten wie Uferschwalbe, Bienenfresser und Graureiher, die derzeit gemäß der Erfas-
sung durch die Universität Koblenz-Landau unterhalb Lauterecken nicht nachgewiesen
werden konnten. Die Kartierung der Vogelfauna durch die Universität Koblenz-Landau prä-
sentiert er in einem Auszug für den Wasserkörper „Unterer Glan“ mit einer graphischen
Darstellung des Kanunutzungsschwerpunktes. Er führt hierzu aus, dass aufgrund des
dargestellten Verbreitungsmusters von einem Zusammenhang zwischen Kanubefahrung
und Störung der Vogelfauna auszugehen ist. Zu den Wirkfaktoren bei den Libellen führt
Herr Schlindwein aus, dass im Substrat abgelegte Libelleneier und bereits geschlüpfte
Larven z. B. bei Bodenberührung der Kanus, beim Einstechen der Paddel und beim
Verlassen der Boote (Kenterung, Schieben der Boote, Anlandung etc.) direkt mechanisch
geschädigt und/ oder verdriftet werden können. Auch Larveneier können ggf. in Bereiche
verdriftet werden, in denen sie sich nicht weiter entwickeln. Er bestätigt, dass der
Schlupfvorgang durch Wellenschlag erheblich gestört werden kann. Weiterhin ist auch das
Zertreten von Tieren beim Betreten der Ufer möglich. Auch die Störung des Paarungsrituals
ist möglich. Dies kann die Einschränkung der weiteren Ausbreitung der Libellen zu Folge
haben.
Weiter kann durch die Kanunutzung die Ausbreitung der Würfelnatter eingeschränkt
(Vergrämung) sowie die Art bei der Eiablage, der Jagd und beim Sonnen gestört werden.
Auch die Würfelnatter ist eng an das Gewässer gebunden und kann nicht ins Umfeld
ausweichen. Die Beeinträchtigung eiablegender Weibchen und die Beschädigung der
Eigelege durch Zertreten sind möglich. Die Störung der wechselwarmen Tiere beim Sonnen
bedeutet einen zusätzlichen Energieverlust.
Aus Sicht des Artenschutzes führt die intensive Kanunutzung zum Eintreten artenschutz-
rechtlicher Verbotstatbestände. Weiterhin beeinträchtigt die intensive Kanunutzung die
Entwicklungspotentiale z. B. der Verbesserung der Strukturgüte, der Habitatsverbesserung
zur Wiederansiedlung gefährdeter Tierarten, der Beruhigung möglichst langer Flussab-
schnitte und der Erhöhung der Strukturgüte durch das Zulassen der hydraulischen Eigen-
dynamik.
Diskussion
Frau Dr. Balcar berichtet von einem Gutachten der Universität Münster (2001), welches im
Rahmen eines zweijährigen Forschungsprojektes untersuchte, ob und inwieweit Beein-
trächtigungen durch den Kanusport auf die wassergebundene Fauna entstehen. Dabei
wurde u. a. mit Hilfe von Lichtschrankenmessungen untersucht, ob der Bootsverkehr den
Bruterfolg und die Fütterungsfrequenz von Eisvögeln beeinflusst. Die Ergebnisse zeigen,
dass die Einflugleistung des Eisvogels von verschiedenen Faktoren wie der Anzahl und
Dauer der Bootsdurchgänge, deren tageszeitlichen Verteilung sowie von dem zeitlichen
Abstand zwischen den Vorbeifahrten abhängt. Weiter reichen die bootsfreien Phasen
offenbar aus, um erneut in die Brutröhre einzufliegen. Herr Schlindwein weist darauf hin,
dass sich diese Ergebnisse nicht ohne weiteres auf den Glan übertragen lassen (unter-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
7
Nr. Thema
schiedliche Gewässerstruktur, Breite etc.). Herr Dörr bestätigt, dass auch er ähnliche Ver-
haltensweisen von Eisvögeln (erneutes Aufsuchen der Bruthöhle nach dem Abklingen der
Störwirkung) am Glan beobachten konnte. Außerdem sei die Fluchtdistanz der Tiere im
Sinne einer evolutionären Anpassung an äußere Einflüsse an stark befahrenen Gewässern
deutlich geringer.
Herr Lorig führt aus, dass am Uferabbruch oberhalb Odenbach die Entwicklung seit den
Anfängen systematisch beobachtet wird. Hier ist mit zunehmender Kanunutzung die
Nutzung der idealen Brutwand seitens des Eisvogels zurückgegangen. Wie für den
Eisvogel wird auch für die Wasseramsel im Gutachten der Universität Münster die
Fluchtreaktion beschrieben. Die häufigen Störungen hätten bei der Vogelfauna zur
weitgehenden Aufgabe des Lebensraums unterhalb Lauterecken geführt, was durch die
dort kartierte Bestandssituation belegt sei. Der Eisvogel hat bis vor ca. 10 Jahren
regelmäßig in der Steilwand gebrütet. Dann wurden nur noch vereinzelt Nisthöhlen
gesichtet, die aber keine Nutzung zur Brut erkennen ließen. 2013 wurde an dieser
Steilwand mutmaßlich wieder erfolgreich gebrütet. Vermutlich war dies möglich, weil die
intensive Kanubefahrung infolge der kalten Witterung 2013 erst spät eingesetzt hatte. Auch
zwei neu belegte Bruthöhlen in der neuen Steilwand ca. 700 m oberhalb des unteren
Strömungslenkers belegten, dass im Gegensatz zu den Erhebungen der Universität, bei
Fehlen der Kanunutzung oder bei geringer Intensität, dieser Gewässerabschnitt auch für
die Fortpflanzung des Eisvogels umgehend genutzt wird. Dies wird durch den Rückbau der
Ufersicherung mit der Entwicklung weiterer Steilwände gefördert.
Herr Dörr wies darauf hin, dass seine Beobachtungen zeigten, dass Vögel zwar ein ausge-
prägtes Fluchtverhalten zeigen, aber dann wieder zurückkehren würden und daraus zu
schließen wäre, dass ausreichende Zeitlücken zwischen den Störungen für die Rückkehr
bestehen müssten.
Herr Winkler erwidert auf die Frage von Frau Dr. Balcar, dass das ihm bekannte Gutachten
der Universität Münster wegen der vielen verschiedenen Einflussfaktoren (Gewässerbreite,
Befahrungshäufigkeit, Nahrungsgrundlage, Ausweichmöglichkeiten für die Jagd u.v.m.)
nicht auf den Glan übertragbar sei. Auch die Universität Münster negiere nicht, dass die von
Herrn Schlindwein und Herrn Lorig dargestellten grundsätzlichen Auswirkungen der
Kanunutzung auf die wassergebundene Fauna bestehen, sondern stellt fest, dass die
Störwirkung von vielen Faktoren abhängig sei. Es wäre ihm bislang keine Publikation, auch
keine des Kauverbandes bekannt, die die genannten Auswirkungen negieren würde. Auch
in den Gesprächen mit Kanuvermietern an der Sauer seien diese Beeinträchtigungen nicht
umstritten gewesen. Lediglich das Ausmaß der Schäden sei infolge der vielfältigen Ein-
flussfaktoren (Gewässergüte, Gewässerstruktur, Einwirkungen des Kanubetriebs, Angler
mit unvernünftigem Verhalten u.ä.) nicht quanti- und qualifizierbar. Neben den bekannten
auch im Gutachten der Universität genannten grundsätzlichen Maßnahmen zur Reduktion
von Beeinträchtigungen, betont Herr Winkler nochmals die besondere Bedeutung des aus-
reichenden Wasserstandes zur Vermeidung von Grundberührungen, da die Gewässersohle
den Hauptlebensraum für die Tiere im Gewässer darstelle, die dann die Nahrungsgrund-
lage für die Fische darstellen würden. Diese Grundberührungen müssten somit unterbun-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
8
Nr. Thema
den werden.
Herr Dörr stellt diese Möglichkeit zur Beeinträchtigung der Gewässer durch die Kanuten
nicht in Frage, bedenken solle man jedoch, dass die Kanuten nicht alleinige Störer seien,
sondern dass es viele Störeinwirkungen gebe.
Herr Winkler stellte daraufhin fest, dass es heute um den Kanusport geht. Die Themen
Abwasserreinigung, Landwirtschaft und Gewässermorphologie werden getrennt bearbeitet.
Abschließend merkt Herr Klemm an, dass im ländlichen Raum die Vermarktung des Ge-
wässers ein wesentlicher Baustein für die touristische Entwicklung der Region sei.
Umsetzung der Wasserrahmenrechtlinie und WHG-Gemeingebrauch
Herr Lorig stellt die Maßnahmenplanung zur Umsetzung der WRRL am „Unteren Glan“ vor.
Dazu wurden die Lebensraumstrukturen des als „ausgebautes Gewässer“ eingestuften
Glan in den letzten Jahren analysiert und bewertet. In zahlreichen als „schlecht“ bewerteten
Abschnitten sog. Handlungstrecken, soll die Sohl- und Uferstruktur verbessert und somit die
Lebensraumqualität insbesondere für Fischfauna und MZB verbessert werden. Als Ergeb-
nis der Renaturierung nehmen die Strömungsdiversität, die Gewässerbreite, die Anzahl der
Flachwasserbereiche und Rauschen sowie die Totholzstrukturen zu. In der Konsequenz
bedeutet dies, dass an dem vergleichsweise kleinen Gewässer eine Zunahme der
ökologischen Konfliktstellen folgen wird. Unabhängig von gezielt realisierten
Entwicklungsmaßnahmen wird sich auch durch die bereits eingeleitete natürliche
Gewässerentwicklung die Zahl der ökologischen Konfliktstellen vermehren. Herr Lorig
erläutert, dass die Renaturierung mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand
bereits lange vor der Wasserrahmenrichtlinie vorbereitet wurde. Mit dem Erwerb eines
nahezu durchgehenden Gewässerrandstreifens wurde Flächenverfügbarkeit als
grundlegende Voraussetzung für die Gewässerentwicklung geschaffen. Nunmehr wird die
weitere Entwicklung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie fortgesetzt.
Die unterschiedlichen, in ihrem Erfolg durch Elektrobefischung belegten Maßnahmen zur
Verbesserung der Sohl- und Uferstruktur wurden anhand von Bildern vorgestellt. Es wurde
auch dargestellt, dass die neuen Lebensraumstrukturen in Form rauer Sohlenstrukturen,
den für die Seitenentwicklung notwendigen Einbauten, den infolge des Bewuchsalters
regelmäßig, aber auch den entwicklungsbedingten umstürzenden Bäumen eine hohe
Beherrschung des Sportgeräts erforderlich machen würde und die Gefährdung für
ungeübte Kanuten zunehme. Diese sei insbesondere vor dem Hintergrund eines höheren
Befahrungswasserstandes und der damit zunehmenden Fließgeschwindigkeiten von
Bedeutung. Die Verkehrssicherheit sei im besonderen Maße für ungeübte Kanuten nicht zu
gewährleisten. Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass eine statische Betrachtung
der ökologischen Konfliktstellen an dem in Entwicklung begriffenen Gewässer nicht
zielführend wäre.
Frau Alwins ergänzt, dass die von Herrn Lorig genannten Aspekte auch auf den Bereich
der SGD Nord zutreffen. Die Ziele der WRRL sind hier genauso umzusetzen und Maßnah-
men zur Strukturverbesserung und Renaturierung des Glan durchzuführen. Allerdings ste-
hen die notwendigen Flächen zur Umsetzung der WRRL hier noch nicht zur Verfügung. Die
Erwerbsverhandlungen sind sehr langwierig und die Verkaufsbereitschaft oftmals nicht vor-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
9
Nr. Thema
handen.
Herr Lorig erläutert, dass die Kanunutzung am Glan im Rahmen des Gemeingebrauchs (§
25 WHG) stattfindet. Allerdings sei der Gemeingebrauch nur zulässig, solange nicht erheb-
liche nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerbeschaffenheit zu erwarten sind. Von
solch einer Beeinträchtigung sei aber bei der gewerblich gesteuerten Nutzung und unzu-
reichendem Wasserstand des Glan in den frei fließenden Abschnitten dann auszugehen,
wenn - im Gegensatz zu einem traditionell in geringer Intensität stattfindenden Wasser-
wandern - das kleine Gewässer in hoher Intensität mit Booten befahren würde. In diesem
Fall sei die summarische Wirkung der im Einzelfall u. U. noch geringfügigen Wirkung auf
den Lebensraum zu berücksichtigen. Herr Lorig erläuterte die Allgemeine Sorgfaltspflicht im
Sinne des § 5 WHG, der Jedermann, der ein Gewässer benutzt, unterliegt. Die Allgemeine
Sorgfaltspflicht greife insbesondere auch bei der Ausübung des Gemeingebrauchs. Herr
Lorig verweist auf die Abstimmung zwischen Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem
Deutschen Kanuverband (DKV) und dem Bundesverband für Kanutouristik aus dem Jahr
2001. Hier wurde abgestimmt, dass bei gewerblich gesteuerter Ausübung des Gemeinge-
brauchs an jeder Stelle des Gewässers mindestens 30 cm Wasser unter dem Boot ge-
währleistet sein müssen, um die kumulierende Schädigung eines ganzen Gewässerab-
schnitts durch häufige Bodenkontakte zu vermeiden. In diesem Zusammenhang verweist
Herr Lorig auf den gutachterlichen Ansatz der Universität Koblenz-Landau. Im vorliegenden
Fall sei bei der Vielzahl der Befahrung/ Betretung der Flachwasserstellen in den freien
Fließstrecken ein Verstoß gegen § 5 WHG und eine Überschreitung des Gemeingebrauchs
anzunehmen. Der Gemeingebrauch müsse demnach seitens der zuständigen Behörden
beschränkt werden.
Zum Schluss erklärt Herr Lorig den Teilnehmern, dass die Umsetzung der WRRL eine ge-
setzliche Verpflichtung ist und die SGDen sich dieser Verpflichtung nicht entziehen können.
Das Bewirtschaftungsziel der WRRL ist es den guten ökologischen und chemischen
Zustand bzw. - wie im Falle des Glan als „erheblich verändertes Gewässer – (HMWB)“ -
das gute ökologische Potential von Oberflächengewässern zu erreichen. Im Fall eines
natürlichen Gewässers wäre der „gute ökologische Zustand“ erreicht, wenn der IST-
Zustand nur gering vom Referenzzustand (z. B. unbeeinflusste Lebensgemeinschaft des
Gewässertyps) abweicht. Das gute ökologische Potential orientiere sich zwar am guten
ökologischen Zustand, beschreibe jedoch ein abgesenktes Bewirtschaftungsziel, welches
den Zustand der Qualitätsparameter (Fischfauna, Makrozoobenthos und Makrophyten)
beschreibe, der sich im Wasserkörper „Unterer Glan“ einstelle, wenn alle möglichen und
vertretbaren Maßnahmen zur Verbesserung der Sohl- und Uferstruktur durchgeführt wor-
den seien, ohne das der Ausweisungsgrund für das erheblich veränderte Gewässer, hier
die Wasserkraftnutzung, in Frage gestellt worden sei. Damit seien in der freien Fließstrecke
alle Maßnahmen auch zwingend umzusetzen.
Das gute ökologische Potential des Glan ist bis zum Jahr 2015 zu erreichen. Wird es nicht
erreicht, ist die Verlängerung der gesetzlichen Frist bis zum Jahr 2021 zu beantragen. Als
Grund für eine Verlängerung der Frist scheidet die naturschädigende Ausübung des Ge-
meingebrauchs aus. Die Wasserrahmenrichtlinie habe hinsichtlich der Grenzen des Ge-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
10
Nr. Thema
meingebrauchs die Wirkung, dass die für natürliche Wasserkörper definierten Lebensge-
meinschaften von Fischfauna und Makrozoobenthos besonderes Gewicht beigemessen
wird. Die Einstufung als HMWB begründet damit den Verzicht auf die Maßnahmen, durch
die die Nutzung der Wasserkraft nicht mehr möglich wäre. Die Einstufung des Glan als
HMWB mit dem Ausweisungsgrund Freizeitnutzung scheitere im Ausweisungstest für die
HMWB-Ausweisung aus, da die Freizeitnutzung in keinem ursächlichen Zusammenhang
mit dem Gewässerausbau des Glan steht. Die Ausübung des Gemeingebrauchs ist somit
kein hinreichender Grund für die Ausweisung als HMWB und insofern auch kein
hinreichender Grund, um auf die Fortführung der Renaturierung zu verzichten. Das gute
ökologische Potential am Wasserkörper „Unterer Glan“ ist somit erst dann erreicht, wenn
keine machbaren oder vertretbaren Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands mehr
möglich sind.
Abschließend wies Herr Lorig vor dem Hintergrund des Kernsatzes der Wasserrahmen-
richtlinie darauf hin, dass die erheblichen Investitionen in Gewässergüte, Herstellung der
Durchwanderbarkeit und in die Verbesserung der Lebensraumstrukturen nur dann Sinn
machen würden, wenn diese Investition nicht durch naturunverträgliche Vermarktung hin-
tertrieben würden.
Diskussion
Herr Dr. Koßmann wirft den Begriff der Erlaubnisfähigkeit nach § 12 WHG ein. Demnach steht die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung im pflichtgemäßen Ermessen der zu-
ständigen Behörde. Herr Lorig erläuterte, dass sich § 12 WHG auf erlaubnispflichtige Ge-
wässerbenutzungen beziehe, das Befahren der Gewässer mit Booten jedoch im Gemein-
gebrauch geregelt sei und keiner Erlaubnis bedürfe. Im Falle einer erlaubnispflichtigen Ge-
wässerbenutzung wäre zu prüfen, ob eine infolge der beantragten Benutzung zu erwar-
tende negative Gewässerveränderung vermeidbar wäre. Im hypothetischen Fall eines
Antrags zur Erlaubnis der gewerblich intensivierten Kanunutzung würde dies zu einem
Befahrungswasserstand führen, der schädliche Gewässerveränderung nicht erwarten lässt.
Ausgleichsfähig wären die negativen ökologischen Folgewirkungen einer intensiven
Kanunutzung im Wasserkörper nicht, sodass ohne einen Befahrungswasserstand mit
sicherem Ausschluss von Beeinträchtigungen der Gewässerökologie eine hypothetisch
beantragte Erlaubnis zwingend abzulehnen wäre. Ermessen bestünde in diesem Fall nicht.
Herr Winkler fasst zusammen, dass durch die zur Umsetzung der WRRL erforderlichen
Renaturierungsmaßnahmen (Pflichterfüllung der Behörde) das Bachbett des Glan breiter,
der Wasserstand in diesen Flachstellen zunehmend geringer und somit die Kanunutzung
zukünftig stärker eingeschränkt werden wird. Herr Dörr entgegnet, dass sich die Renaturie-
rungsmaßnahmen durchaus positiv auf die Kanunutzung auswirken können. So bilden sich
z. B. kleine, wenn auch schmale Tiefenbereiche an Prallhängen aus, die auch bei Niedrig-
wasser eine Befahrung ohne Grundberührung ermöglichen. Im Zuge der Renaturierung
entstehendes Totholz und umfallende Bäume seien v. a. bei höheren Wasserständen mit
hohen Fließgeschwindigkeiten dagegen ein größeres Risiko für unerfahrene Kanuten. Ein
idealer Wechsel aus Prall- und Gleithängen - typisch für mäandrierende Flüsse - mit
Tiefenvarianzen werde nach Einschätzung von Herrn Winkler am Glan in Zukunft nicht
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
11
Nr. Thema
erreicht. Herr Porth wirft ein, dass in diesem Zusammenhang bisher nur geübte Fahrer an-
gesprochen, nicht aber die kommerziellen Nutzer betrachten werden. Herr Lorig bestätigt,
dass sich solche Tiefenbereiche im Falle des Glan lediglich als schmale Rinnen entwickeln
werden, die für ungeübte Kanufahrer zu schwer zu passieren seien.
4. Zwischenfazit
Um im weiteren Verlauf der Moderation den Schwerpunkt der Diskussion auf konkrete
Regelungsmöglichkeiten zu lenken, stellt Herr Ness ein Zwischenfazit für die verschiedenen
Glan-Abschnitte vor:
Die Strecke Dietschweiler Mühle bis Offenbach wird derzeit v. a. bei höheren Wasserstän-
den (Pegel Eschenau > 55-60 cm) von überwiegend individuellen Nutzern und Gruppen mit
1er-Kajaks befahren. Aus fischereilicher und naturschutzfachlicher Sicht erscheint diese Art
der Nutzung als unbedenklich. Herr Ness erwartet, dass für diesen Abschnitt daher eine
pegelstandsabhängige Befahrungsempfehlung bezogen auf den Pegel Eschenau ausrei-
chend sei.
Der Streckenabschnitt Lauterecken bis Odernheim bildet den Schwerpunkt der gewerbli-
chen Kanunutzung (örtliche Verleiher). Der Verleih der überwiegend eingesetzten 3er-
Kanadier an meist unerfahrene Kanuten findet hauptsächlich zwischen Mai und September
statt. Die Befahrung wird auch bei geringen Wasserständen (Bezugspegel Odenbach)
durchgeführt. Aus fischereilicher und naturschutzfachlicher Sicht führen Art und Umfang der
Nutzung zu erheblichen und nachhaltigen Konflikten (Beeinträchtigung der Flachwasser-
zonen und Störung/ Tötung empfindlicher Tiere). Grundsätzlich denkbare Möglichkeiten zur
Konfliktvermeidung wären daher
• pegelstandsabhängige Befahrungsregelungen,
• zeitlich differenzierte Befahrungsregelungen,
• räumlich differenzierte Befahrungsregelungen
• sowie Kombinationen dieser Regelungen.
Eine pegelstandsabhängige Befahrungsregelung zum Schutz der Flachwasserzonen
(Wassertiefe > 30 cm) würde nach den Analysen der Uni Koblenz-Landau einen Pegel
Odenbach von > 123 cm voraussetzten. Angemerkt sei, dass bei diesem Pegel Bodenbe-
rührungen zwar deutlich reduziert, aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden können.
Eventuell wäre für den Abschnitt zwischen Meisenheim und Rehborn ein Pegel Odenbach ≥
111 cm in Kombination mit Markierungen durch Tore denkbar (Vorschlag SGD Nord). Eine
jahreszeitliche Beschränkung bzw. ein Ausschluss der Kanunutzung während besonders
sensibler Entwicklungsphasen (z. B. Laichzeiten der Fische, Brutzeiten der Vögel) wäre
grundsätzlich ebenfalls denkbar.
Eine weiter denkbare Möglichkeit wäre eine räumlich differenzierte Befahrungsregelung mit
Nutzung der rückgestauten Bereiche unter Berücksichtigung der Sondersituation zwischen
Meisenheim und Rehborn (Bezugspegel Odenbach 111 cm).
Zusammenfassend bedeutet dies, dass durch eine pegelstandsabhängige Befahrungsre-
gelung in Kombination mit einer jahreszeitlichen Befahrungsregelung eine gewerbliche
Kanunutzung am Glan im bisherigen Umfang faktisch wohl nicht mehr möglich wäre. Für
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
12
Nr. Thema
die Option einer kleinräumigen Nutzung im Bereich der Rückstauungen erscheint ebenfalls
fraglich, ob unter solchen Bedingungen eine gewerbliche Kanunutzung noch wirtschaftlich
wäre. Das Finden einer einvernehmlichen Lösung zur Fortführung der gewerblichen Form
der Kanunutzung wird unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben und rechtlichen
Bewertung der Situation am Glan voraussichtlich nicht möglich sein.
Als weitere Vorgehensweise schlägt Herr Ness vor, dass sich alle Teilnehmer bis zum
nächsten Treffen am 29.01.2014 über weitere mögliche Regelungs- und Lösungsvor-
schläge Gedanken machen, um diese dann gemeinsam in der Runde zu diskutieren (nach
Möglichkeit sollen diese Vorschläge zur Vorbereitung auf die nächste Sitzung beim IUS
schriftlich eingereicht werden).
Der Abschluss des Moderationsverfahrens ist - in Abstimmung mit den Teilnehmern bezüg-
lich evtl. noch benötigter Termine - am 12.02. oder 19.02. vorgesehen.
Herr Klemm merkt abschließend an, dass der Ausgang des Moderationsverfahrens eine
Entscheidung über die Weiterentwicklung der Region sei, die auf politischer Ebene getrof-
fen werden müsse.
Aufgestellt am 17.01.2014
gez. Svea Wingberg
Anlagen: Teilnehmerliste
Folien zu den o.g. Vorträgen
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
1
Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:
Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 15.01.2014
Teilnehmer am Runden Tisch:
Nr. Name Institution
1. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim
2. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim
3. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /
Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)
4. Bernd Dörr PKV / Deutscher Verband für Abenteuersport
5. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action
6. Christine Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action
7. Harald Kunth Kanuverleih HKM Events
8. Dr. Holger Schindler BUND
9. Karlheinz Walter BUND
10. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück
11. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP
12. Hartmut Winkler SGD Nord - Referat Naturschutz
13. Thomas Schlindwein SGD Süd - Referat Naturschutz
14. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern - Referat 32
15. Bettina Alwins SGD Nord - Regionalstelle Koblenz
16. Hans Milde FNV Odernheim
17. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.
18. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator
19. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien
später:
20. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014
2
Besucher:
Nr. Name Institution
1. Ernst Knittel SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern
2. Thomas Oswald SGD Süd - Referat 31
3. Stefan Krauth ASV Medard
4. Stefan Klinker ASV Medard
5. Dieter Drumm ASV Lauterecken
6. Martin Rinder Rheinpfalz
1
Protokoll
über die 6. Gesprächsrunde
zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan
Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 29.01.2014 von 17.00 Uhr bis 19.15 Uhr
Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).
Nr. Thema
1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen
Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus, Wasserwirtschaft, Fischerei, Bachpaten
und Naturschutz) und bedankt sich bei der Verbandsgemeinde Lauterecken für die Gast-
freundschaft.
2. Anmerkungen zum Protokoll vom 15.01.2014:
Herr Schlindwein teilt zwei redaktionelle Änderungswünsche bezüglich des Protokolls vom
15.01.2014 mit: Auf Seite 5, Absatz 1, Zeile 6 soll es heißen „…aber auch die kleine
Zangenlibelle brauchen das große Gewässer sowohl als Larve, als auch als erwachsenes
Tier.“. Auf Seite 6, Absatz 1, Zeile 14 wird der Ausdruck „Larveneier“ durch den Begriff
„Eier“ ersetzt.
Herr Ness kalkuliert den zeitlichen Rahmen der heutigen Sitzung mit voraussichtlich drei
Stunden, bis etwa 20.00 Uhr, ein. Die Nachfrage nach weiterem Diskussionsbedarf bezüg-
lich des in der letzten Sitzung von Herrn Ness gezogenen Zwischenfazits wird seitens der
Teilnehmer verneint. Hinsichtlich der Aufforderung sich über weitere Regelungs- und
Lösungsvorschläge Gedanken zu machen, berichtet Herr Ness von den Gesprächen mit
Herrn Bürgermeister Kron und Herrn Keym, die für diese Sitzung einen mit den gewerbli-
chen Verleihern abgestimmten Vorschlag ausgearbeitet haben und vorstellen werden.
Zuvor teilt Frau Dr. Balcar ihre Vorschläge für Befahrungsregelungen am Glan im Hinblick
auf die Kajakwanderfahrer mit.
3. Schwerpunkt der 6. Gesprächsrunde waren drei Vorträge zu weiteren Regelungs- und
Lösungsvorschlägen:
• Vorschläge für Kajakwanderfahrer (Frau Dr. Balcar) - Anlage 2
• Vorschläge der Verbandsgemeinden in Abstimmung mit den gewerblichen
Verleihern (Herr Bürgermeister Kron) - Anlage 3
• Vorschläge der Fischerei (Herr Porth) - Anlage 4
Die Folien der einzelnen Vorträge sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Ness weist darauf hin, dass eine Diskussion der in der heutigen Sitzung vorgebrachten
Vorschläge nicht vorgesehen ist und wohl auch nicht möglich sein wird, da sich alle Teil-
nehmer erst mit den Vorschlägen beschäftigen müssen. Im Anschluss an die Vorträge
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014
2
Nr. Thema
sollen aber Verständnis- sowie Sachfragen geklärt werden. Die ausführliche Diskussion der
Regelungs- und Lösungsvorschläge ist für das Treffen am 19.02.2014 vorgesehen.
Vorschläge für Befahrungsregelungen am Glan (für Kajakwanderfahrer, 1Mann-Boote)
Frau Dr. Balcar teilt zu Beginn mit, dass sie die Vorschläge der Verbandsgemeinden und
der gewerblichen Verleiher zur Kenntnis erhielt und konstruktiv findet. Weiter betont sie,
dass sich die nachfolgend vorgetragenen Vorschläge lediglich auf die Kajakwanderfahrer
beziehen. Aufgrund der deutlichen Unterschiede bezüglich Häufigkeit, Anforderungen und
Ansprüche bei der Gewässernutzung müsse für die gewerbliche Nutzung die Ausarbeitung
(teilweise) anderer Befahrungsregelungen verfolgt werden. Frau Dr. Balcar sieht in der
pegelstandsabhängigen Befahrung für die Kajakfahrer die wichtigste Regelung zur Vermei-
dung von Grundberührungen. In Abstimmung mit Herrn Dörr schlägt Sie für die Kajakfahrer
eine pegelstandsabhängige Befahrung des gesamten Glan mit folgenden Bezugspegel-
ständen vor:
• bis Lauterecken: Mindestpegel Eschenau 55 cm
• Lauterecken bis Meisenheim: Mindestpegel Odenbach von 120 cm
• Meisenheim bis Rehborn: Mindestpegel Odenbach 110 cm
Diese Regelung entspreche in etwa dem, was im Gutachten der Universität Koblenz-
Landau vorgeschlagen worden sei. Bodenkontakte könnten so auf der ganzen Strecke
deshalb vermieden werden, da Kajaks wesentlich wendiger als Kanus wären. Strecken-
sperrungen seien so auf der gesamten Strecke nicht notwendig. Eine zeitliche
Differenzierung sei aufgrund der geringen Intensität der Befahrung (geringe
Gruppengrößen sowie wenige Befahrungen pro Jahr) für Kajakwanderfahrer aus ihrer Sicht
nicht notwendig. Ggf. wäre oberhalb Lauterecken eine tageszeitliche Sperrung zwischen
Sonnenuntergang und Sonnenaufgang möglich. Unterhalb Lauterecken sollte im Falle der
Notwendigkeit einer tageszeitlichen Sperrung eine einheitliche Regelung für Kanufahrer
und Kajaks angestrebt werden. Die Ruhezeiten für die Fauna und die Anwohner wären auf
diese Weise ausreichend gewährleistet. Für die Paddler würde so die Planbarkeit der Tour
bei längerer Anfahrt verbessert, die Fahrzeit würde verkürzt und sich ggf. negativ auf die
notwendigen Pausen auswirken. Der Ausbau der Infrastruktur würde auch seitens der
Kajakfahrer begrüßt werden. Auch wenn grundsätzlich im Rahmen einer Abfrage mehrerer
Paddelverbände mehrheitlich kein Bedarf an Ein- und Ausstiegstellen gesehen würde,
wären solche gerade an schwierigen, sensiblen Bereichen sehr hilfreich. Zum Schluss
äußert Frau Dr. Balcar den Wunsch, beim zukünftigen Gewässerausbau im Zuge der Re-
naturierung Spielräume hinsichtlich der technischen Umsetzung besser zu nutzen, um
dadurch die Belange der Paddler mit einbeziehen und berücksichtigen zu können. So wäre
bspw. beim Einsatz von Holz ein Nachsteuern eher möglich als bei eher unflexiblen Stei-
nen.
Hinsichtlich des Vortrages bestanden keine zu klärenden Verständnis- oder Sachfragen
seitens der Teilnehmer.
Lösungsvorschläge der Verbandsgemeinden und gewerblichen Verleiher
Herr Bürgermeister Kron verwies einleitend auf den umfassenden Austausch, der notwen-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014
3
Nr. Thema
dig gewesen sei, nun werde es aber Zeit für konkrete Lösungsansätze. Mit dem Titelbild
des Vortrags, welches auf das Ballspiel der 2. Gesprächsrunde verweist, erinnert Herr
Bürgermeister Kron an die Wichtigkeit der gemeinsamen Lösungsfindung. Nur wenn sich
alle Teilnehmer gleichermaßen an der Lösungsfindung beteiligen, kann gemeinsam ein
Konzept für einen naturverträglichen Kanutourismus ausgearbeitet werden.
Herr Bürgermeister Kron legte dar, dass die Beeinträchtigung z. B. der Fischlaichplätze, der
Eisvögel, der Libellen und der Würfelnatter vermieden bzw. minimiert werden soll. Der
Kanutourist soll der Natur um den Glan mit Respekt begegnen und die erforderlichen Ein-
schränkungen akzeptieren. Kernpunkte des vorgeschlagenen Konzepts bilden die Ent-
wicklung eines speziellen Naturlehrpfades, die Kontingentierung der Boote, der Ausbau der
kanutouristischen Infrastruktur und die Sensibilisierung der Touristen für ein naturverträgli-
ches Verhalten durch Umweltbildung. Mit dem Ausbau der Infrastruktur soll insbesondere
das wilde Ein- und Aussteigen am Glan verhindert werden. Mit der Sensibilisierung für ein
naturverträgliches Verhalten soll erreicht werden, dass dem Kanutouristen zum einen der
Spaß nicht genommen werden soll, zum anderen dem Touristen gezeigt werden soll wie
schön die Natur in der Region ist. Aufgrund des geringen Pegelstandes, der Vielzahl an
Flachwasserbereichen und der vorgesehenen Gewässerentwicklungsmaßnahmen wird für
den Streckenabschnitt bis Lauterecken eine eingeschränkte Nutzung vorgeschlagen. Hier
gäbe es insoweit ein Entgegenkommen der Kommunen, dass dort in Abhängigkeit vom
Pegelstand höchstens mit dem Kajak gefahren werden könne, aber nicht mit größeren
Booten. Ab Lauterecken wäre mit einer Einschränkung der täglichen Befahrungszeiten,
einer Kontingentierung der Boote sowie einem Pegelstand gem. dem Gutachten der Uni
Koblenz-Landau Pegel Odenbach > 108 cm eine Befahrung vorzusehen. Weiter sollen die
Abbruchstelle Odenbach weitläufig umfahren bzw. umtragen, Ein- und Ausstiegsstellen
sowie Anlegestellen und Rastplätze gebaut und Hinweisschilder ähnlich eines Naturlehr-
pfades aufgestellt werden. Auf die Konzeption „Natur mit Respekt erleben“ soll durch
Hinweisschilder und bei der Einweisung der Kanuten vorab stetig hingewiesen werden. Auf
Hinweisschildern soll den Touristen vermittelt werden, aus welchen Gründen er jeweils
austeigen müsse. Zentraler Bestandteil des entwickelten Lösungsvorschlags bildet dabei
die Ausweisung eines Naturlehrpfades entlang des Flussabschnittes. Die Besucher sollen
durch entsprechende Information und Umweltbildung für den verantwortungsbewussten
Umgang mit der Natur sensibilisiert werden. Dies soll in enger Zusammenarbeit und Ab-
stimmung mit den Naturschutzverbänden und Behörden sowie den Flussanliegern und
Fischereiorganisationen umgesetzt werden.
Mittels der Verbesserung des Leitsystems durch gezielte Information und Lenkung der
Kanuten sollen den Kanuten umweltgerechte Verhaltensweisen vermittelt werden. Die
Kontingentierung umfasse die Gesamtzahl der Boote und eine Beschränkung der Zeit
zwischen Start und Ziel. Der Kanulehrpfad soll mit Informations- und Hinweisschildern für
die Kanuten entlang der Kanustrecke angelegt werden. Problembereiche, wie bspw. mit
dem Eisvogel, sollen kenntlich gemacht werden, um Akzeptanz zu erreichen. Um zu
vermeiden, dass Boote in Flachwasserbereichen nebeneinander fahren und Uferbereiche
beeinträchtigt werden, soll lediglich eine begrenzte Anzahl von Booten gleichzeitig
eingesetzt werden. Mit einer Einweisung durch die Kanuverleiher und dem Angebot von
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014
4
Nr. Thema
zentralen Rastplätzen soll das wilde Campieren im Fluss auf Inseln und Uferbänken
unterbunden werden. Das Ein- und Ausstiegskonzept soll im Einklang mit dem Prinzip
„Natur mit Respekt erleben“ stehen. Die Kanutouristen müssten von diesem Prinzip
überzeugt werden, Verbote würden in der Regel nicht eingehalten bzw. da bestünde die
Problematik, wie die Einhaltung der Verbote umsetzbar sei.
Bei den Flachwasserstellen könne er sich vorstellen, dass z. B. rote Fähnchen am Baum
den Kanuten signalisieren könnten, hier sollen sie hintereinander in der Flussmitte fahren,
ein grünes Fähnchen signalisiere, dass hier ungestört das Gewässer befahren werden
kann. Die Sensibilisierung in Verbindung mit einer detaillierten Einweisung der Kanuten
darüber hinaus, was bereits jetzt schon durch die Verleiher erfolgt, auch hinsichtlich der
naturschutzrechtlichen Belange, sei für den Erfolg wichtig.
Durch eine Kennzeichnung der Boote könnte eine eindeutige Zuordnung zu den Betreibern
gewährleistet werden und die Benutzer im Falle von Verstößen ermittelt und ggf. ausge-
schlossen werden. Im Falle gravierender Verstöße solle dann der Verleiher informiert wer-
den und dieser die Weiterfahrt des Bootsmieters ggf. verhindern und das Boot aus dem
Gewässer nehmen.
Es ist vorgesehen den Startzeitpunkt der Touren, also den Einsatz der Boote, auf 09.00 Uhr
bis 13.00 Uhr zu begrenzen, um zu gewährleisten, dass vor 09.00 Uhr und nach 18.00 Uhr
keine Kanus mehr auf dem Glan unterwegs und Doppelvermietungen ausgeschlossen sind.
Herr Bürgermeister Kron betont die wirtschaftliche Bedeutung des Kanutourismus für die
Entwicklung der strukturschwachen, ländlichen Region. Die touristische Nutzung des Glan
unterstütze u.a. auch die Jugendarbeit der Kreise Bad Kreuznach und Kusel. Eine Ein-
schränkung verbiete sich hier, da es wichtig sei, den Naturbereich Glan zu zeigen.
Zum Schluss führt Herr Bürgermeister Kron aus, das es das gemeinsame Ziel sein sollte,
dass der Streckenabschnitt Lauterecken bis Odernheim paddelbar bleiben muss. Die natur-
schutzrechtlichen Beeinträchtigungen sollten dabei gering bleiben. Die Artenvielfalt solle
erhalten bleiben. Auch sollen die gewässerschutzrechtlichen Maßnahmen von allen
Touristen akzeptiert werden. Mit den Vorschlägen soll eine nachhaltige Bewirtschaftung des
Glan ermöglicht werden. Er appelliert an das gegenseitige Verständnis sowie die Rück-
sichtnahme auf die Mitmenschen und die Interessen anderer. Die Umsetzung der genann-
ten Lösungsvorschläge ist aus Sicht der Bootsverleiher noch für dieses Jahr vorgesehen.
Weiter schlägt Herr Bürgermeister Kron vor, sich nach der Saison erneut zu Treffen, um die
Lösungsvorschläge bzw. die Saison zu evaluieren. Wünschenswert wäre in diesem
Zusammenhang ein gemeinsames Befahren des Glan mit der Wasserwirtschaftsbehörde
vor jeder Saison. Dadurch könnten Problemstellen lokalisiert und Gewässerentwicklungs-
maßnahmen unter Berücksichtigung der Kanunutzung abgestimmt werden. Im Anschluss
daran könnten gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet werden, um einen funktionierenden
und umweltverträglichen Kanutourismus zu realisieren und zu gewährleisten. Durch ge-
zielte Öffentlichkeitsarbeit würde die Anerkennung sowohl der legitimen unternehmerischen
Belange als auch der wasser- und naturschutzrechtlichen Ziele gefördert und die
Gestaltung des Angebots der kommunalen Vermarktung optimiert werden. Ein ständiger
Austausch zwischen Unternehmern, Naturschutzbehörden und kommunalen Behörden sei
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014
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Nr. Thema
zur Umsetzung des Konzepts „Natur mit Respekt erleben“ wünschenswert und weiterhin
erforderlich.
Herr Bürgermeister Kron beendet den Vortrag und bedankt sich für die Aufmerksamkeit mit
den Worten „Der beste Weg, ist der gemeinsame Weg!“.
Vorschläge der Fischerei
Herr Ness fragt die Position des Fischereiverbandes ab. Aus Sicht der Fischereivertreter
Herrn Porth und Herrn Dr. Koßmann dürfe am Glan weder ein gewerblicher noch privater
Kanuverleih zugelassen werden. Herr Porth sieht die Möglichkeit eines naturverträglichen
Kanutourismus zwischen Lauterecken und Odernheim infolge der vielen Flachwasserstellen
als nicht gegeben an. Dies gelte in verstärktem Maße für die Zukunft, da der Glan weiter
durch die beiden SGDen weiter renaturiert würde. Kanuverleih, sowohl gewerblich, als auch
privat, sei nicht zuzulassen. Ungeübte, auf Spaß ausgerichtete Kanutouristen ließen infolge
der Störungsintensität keine Populationsstabilisierung der gewässergebundenen Fauna zu.
Eine Ausnahme sehe er lediglich für organisierte Kajak- oder Kanufahrer. Er schlägt einen
Pegelstand am Pegel Odenbach von 130 cm vor. Die Vertreter der Bachpaten stimmen
dem Vorschlag der Fischerei zu.
Herr Dörr erklärt, dass zur Findung einer einvernehmlichen Lösung nur Vorschläge
vorgetragen werden sollten, die tatsächlich auch einem Lösungsvorschlag entsprächen.
Der Vorschlag seitens der Fischerei mit einem Bezugspegel Odenbach von 130 cm, sei
keine wirkliche Lösung, sondern käme faktisch einem Verbot gleich. Es stelle sich die
Frage, wie eine naturverträgliche Befahrung mit weniger als 130 cm möglich gemacht
werden kann. Natürlich sei auch die Frage zu beantworten, ob dies überhaupt möglich sei.
Verständnis- und Sachfragen
Auf Nachfrage von Herrn Lorig hinsichtlich der Kontingentierung der Boote, erläutert Herr
Klemm, dass die derzeit bei den Verleihern vorhandenen 75 Boote nicht erhöht werden.
Diese verteilen sich auf zwei Vollanbieter mit je 30 Booten sowie einen Kleinanbieter mit 15
Booten. Von einer Obergrenze unter 100 Booten sei auszugehen. Unstimmigkeit herrscht
bezüglich des vorgeschlagenen Bezugspegelstandes von Pegel Odenbach > 108 cm. Herr
Milde verweist auf die zurückliegenden Runden Tische. Hier sei bereits klargestellt worden,
dass das Gutachten der Uni Koblenz-Landau ohne wasserbauliche Maßnahmen einen
Befahrungspegel > 123 cm vorschlägt. Herr Bürgermeister Kron verweist erneut darauf,
dass dieser Bezugspegel im Gutachten der Uni Koblenz-Landau vorgeschlagen wurde und
unumstritten sei, dass dieses Gutachten als Grundlage zur Lösungsfindung diene. Er
müsse sich als Nichtfachmann ja auf Fachmänner verlassen können, es sei denn es gäbe
plausible Gründe, um dieses Gutachten anzufechten. Herr Ness wirft klärend ein, dass
dieser Pegelstand nur in Verbindung mit wasserbaulichen Maßnahmen an 54 Stellen zur
Vermeidung von Bodenkontakten empfohlen wurde und verweist auf die ausführliche
Erläuterung dieses Sachverhalts seitens Herrn Knittel in der Sitzung am 19.12.2013 und
stellt fest, dass dieser Punkt tatsächlich geklärt sei. Herr Bürgermeister Kron warf ein, dass
das Ministerium die Auffassung vertrete, ein höherer finanzieller Aufwand, bedingt durch die
baulichen Maßnahmen, könne geleistet werden. Herr Lorig ergänzt, dass dieser Vorschlag
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014
6
Nr. Thema
nicht aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nicht umsetzbar sei, sondern die Maß-
nahmen aus wasserbaulicher Sicht nicht funktional seien. Das Gutachten der Universität
Koblenz-Landau ist hinsichtlich des Vorschlages baulicher Maßnahmen zum Aufstau von
Flachwasserbereichen mit Wasserbauern nicht abgestimmt. In diesem Punkt ist das
Gutachten sowohl wasserbaulich als auch gewässerökologisch nicht akzeptabel. Ein Auf-
stauen der als Laichhabitat dienenden Kiesrauschen hätte u. a. eine reduzierte Fließge-
schwindigkeit zur Folge, welche wiederum durch die Veränderung der spezifischen Lebens-
raumbedingungen die Zerstörung der Rauschen in der Funktion als Fischlaichhabitate
bewirke. Sauerstoffeintrag in das Kieslückensystem und die Sedimentation von Feinstoffen
in der Stauhaltung hätten dauerhafte Folgen für dieses Habitat. Herr Lorig stellte abschlie-
ßend fest, dass die im Gutachten der Universität vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen
nicht funktional und damit nicht umsetzbar seien.
Herr Keym weist erneut darauf hin, dass die Buchungsvorgänge und Anmeldungen für die
kommende Saison bereits angelaufen seien und eine eingehende Überprüfung möglicher
Befahrungsregelungen im Jahr 2014 ausgeschlossen sei. Es stelle sich die Frage des
Schadenersatzes. Die Entscheidung müsse auf politischer Ebene getroffen werden und
diese Entscheidung wird das Ministerium treffen. Herr Dr. Koßmann fragt sich, warum sich
die untergeordneten Fachbehörden mit der Problematik am Glan auseinandersetzen und
am Austausch der verschiedenen Interessensgruppen beteiligt sind, wenn die Entschei-
dung letztendlich auf politischer Ebene vom Ministerium getroffen werde. Herr Dr. Koßmann
verweist auf das Zwischenfazit von Herrn Ness, in dem verschiedene fachliche und
rechtliche Bewertungen unmissverständlich festgehalten worden seien.
Herr Groß schließt sich den Ausführungen Herrn Lorigs an. Auch er sieht die Notwendigkeit
sich infolge der fischereilichen, naturschutzfachlichen und wasserbaulichen Problematik
gedanklich von den wasserbaulichen Maßnahmen zur Anhebung des Wasserstandes zu
trennen. Wie von der SGD Nord bereits in der Sitzung am 19.12.2013 vorgeschlagen
wurde, könnten die Kanuten z. B. in den Bereichen von möglichst wenig verbleibenden
Flachwasserzonen, die nicht über die gesamte Breite des Gewässers gehen, durch gezielte
Maßnahmen, wie z. B. das Spannen von Toren, in tiefere befahrbare Bereiche gelenkt wer-
den und die Flachwasserbereiche so umfahren und geschützt werden. Mit seinem Beitrag
wolle er den Punkt „bauliche Maßnahmen“ als nicht diskutabel abschließen. Daraufhin er-
klärt Herr Bürgermeister Kron, dass der vorgeschlagene Bezugspegel Odenbach > 108 cm
lediglich ein Vorschlag sei, über den im weiteren Verlauf gerne diskutiert werden dürfe.
Wichtig wäre, dass überhaupt erstmal ein konkreter Vorschlag als Diskussionsgrundlage
vorgebracht würde.
Auf Nachfrage von Herrn Ness, erläutert Herr Seybold, dass aus seiner Sicht ein Be-
zugspegel Odenbach von 108 cm ausreichend sei. Darüber hinaus müsse man die
Problemzonen im Bereich der Flachwasserbereiche markieren. Solche Lösungsansätze
ließen sich am besten bei einer gemeinsamen Befahrung mit der Wasserwirtschaftsbe-
hörde direkt vor Ort klären und ausarbeiten. Herr Kunth schließt sich den Ausführungen von
Herrn Seybold an.
Herr Dörr weist auf die unterschiedlichen Bedingungen für Kanutourismus und Kanusport
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014
7
Nr. Thema
hin und fügt ergänzend hinzu, dass eigene Messungen eine Eintauchtiefe eines Kanadiers
von 10 bis 15 cm ergeben hätten. Der wesentliche Unterschied zwischen Kanusportlern
und Kanutouristen, sei der, dass die Kanusportler ökologisch und sportlich geschult seien.
Zwar seien die Paddelblätter beim Kanadier größer als beim Kajak, aber ein Quernehmen
des Schafts zum Schutz der sensiblen Flachwasserbereiche verringere die Eintauchtiefe.
Daher seien die für die Kajakfahrer unterbreiteten Vorschläge von Frau Dr. Balcar - soweit
es sich um geschulte Kanuten handelt - auch auf Kanusportler übertragbar.
Weiter erkundigt sich Herr Ness bei den gewerblichen Verleihern nach der Möglichkeit einer
räumlichen Zonierung und der Nutzung der Stauhaltungen. Herr Seybold erläutert, dass die
Stauhaltungen mit einer Größenordnung von durchschnittlich etwa 1 km nicht ausreichend
seien. In diesem Zusammenhang zeigt Herr Ness erneut die dem Gutachten der Uni
Koblenz-Landau entnommenen Karte, welche die Veränderung der Flachwasserbereiche in
Abhängigkeit verschiedener Bezugspegel darstellt. Die Möglichkeit einer räumlichen
Zonierung mit einer Befahrung zwischen Odenbach und Rehborn lehnt Herr Seybold ent-
schieden ab und erklärt, dass die rund 10 km lange Strecke für eine Befahrung zu kurz sei.
Daraufhin erklärt Herr Lorig, dass die Strecke zwischen Odenbach und Meisenheim hin-
sichtlich weiterer vorgesehener wasserbaulicher Maßnahmen seitens der SGD überprüft
wurde. In diesem Bereich bestehe zwar auch die Notwendigkeit, Maßnahmen zur
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, aber grundsätzlich wäre eine
Kanunutzung in diesem Abschnitt denkbar. Oberhalb von Odenbach läge der aktuelle Ent-
wicklungsschwerpunkt zum Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie. Die Vielzahl der bereits
bestehenden Flachstellen ermögliche eine naturverträgliche Befahrung oberhalb von
Odenbach nicht. Auch wies er darauf hin, dass die Kartendarstellung eine Vielzahl
zusätzlicher Flachwasserbereiche, die in den letzten 3 Jahren entwickelt worden seien,
nicht abbilde. Auch sei es eine klare Vorgabe des Ministeriums, dass die Maßnahmen zur
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch den Kanutourismus nicht ausgebremst wer-
den dürften. Oberhalb Odenbach treffe auch das Gutachten der Uni Koblenz-Landau die
Aussage, dass eine Befahrung hier auch auf Grundlage der Gefahrenlage nicht sinnvoll sei.
Herr Dörr erkundigt sich bei den Anglern nach deren Kernzeiten. Herr Porth erläutert
daraufhin, dass er eine tageszeitliche Beschränkung des Kanutourismus zwischen 11.00
und 16.00 Uhr favorisieren würde. Davor und danach wäre der Glan somit den Anglern
vorbehalten. Weiter merkt Herr Dörr an, dass man bei einer räumlichen Zonierung beden-
ken müsse, dass dies eine hohe Konzentration der Kanuten in einem bestimmten Abschnitt
zur Folge hätte und sich die Situation am Glan somit evtl. verschärfen würde. Herr Ness
bestätigt, dass es schwer abzuschätzen sei, inwieweit sich eine solche Konzentration der
Nutzung quanti- und qualitativ auf die Fauna auswirken würde.
Im weiteren Verlauf wird geklärt welche Streckenabschnitte von den Verleihern schwer-
punktmäßig genutzt werden. Herr Kunth führt aus, dass seine Kunden zu über 90 % die
Strecke zwischen Lauterecken und Meisenheim buchen. Weitere 2 % der Buchungen fallen
auf Tagestouren und etwa 5 % auf die Strecke zwischen Meisenheim und Odernheim. Eine
durch eine räumliche Zonierung bedingte Konzentration auf den Abschnitt zwischen
Odenbach und Rehborn wäre nicht attraktiv und v. a. wenig lukrativ. Zum einen beinhalte
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014
8
Nr. Thema
dieser Streckenabschnitt eine schwierige Umtragung bei Meisenheim, zum anderen seien
die Städte Odenbach und Rehborn als Start- und Endpunkt der Touren aus touristischer
Perspektive eher unattraktiv. Weiter biete der Abschnitt zwischen Lauterecken und Medard
aufgrund des geringen Schwierigkeitsgrades gute Möglichkeiten zur Eingewöhnung und ist
selbst für Ungeübte in etwa 45 Minuten zu befahren. Der Abschnitt zwischen Medard und
Meisenheim sei mit ca. 2 Stunden Fahrtzeit deutlich anspruchsvoller. Die gesamte Strecke -
Lauterecken bis Meisenheim (3 Stunden Fahrtzeit sowie weitere 45 Minuten zur
Einweisung) - lohne sich auch für weit Angereiste. Herr Seybold ergänzt, dass die
Strömung zwischen Meisenheim und Rehborn deutlich abnimmt und dieser Abschnitt daher
weniger attraktiv für die Kanunutzer sei. Weiter berichtet er, dass seine Kunden zu Beginn
der Tour hinsichtlich ihres Könnens befragt werden und der Streckenabschnitt dann ent-
sprechend der Erfahrung vorgeschlagen bzw. gewählt wird. Hinsichtlich des organisatori-
schen Ablaufs bestehe ein Shuttle-Service, der die Kunden von den Ausstiegsstellen zu-
rück zu den geparkten Autos bringe bzw. alternativ könne die Draisinenstrecke genutzt
werden. Herr Dr. Koßmann schlug vor für Anfänger die Strecke Odenbach bis Rehborn
anzubieten.
Herr Lorig wundert sich warum für eine intensivere Befahrung mit Mietkanus seitens der
Verbandsgemeinden ein geringerer Bezugspegel vorgeschlagen wird als bei den Kajak-
fahrern. Herr Ness verweist darauf, dass das schlichtweg unterschiedliche Vorschläge ver-
schiedener Teilnehmer seien. Herr Lorig ergänzt das aus seiner Sicht bestehende Problem
der Lösungsfindung einer naturverträglichen Kanubefahrung, dass hier für geübte, in sehr
geringer Intensität fahrende Kajaksportler ein deutlich höherer Befahrungswasserstand
vorgeschlagen wurde, als für überwiegend ungeübte, in extremer Intensität fahrende,
gewerblich animierte Kanufahrer mit allen daraus resultierenden negativen Folgen auf die
Gewässerökologie.
Herr Bürgermeister Kron erinnert erneut an die Möglichkeit einer gemeinsamen Befahrung
des Glan mit der Wasserwirtschaftsbehörde, um die vorgeschlagenen Lösungsansätze
unmittelbar vor Ort zu diskutieren. Weiter sieht er den Kanutourismus am Glan als ebenso
wichtigen Wirtschaftsfaktor für die Region wie den Barfußpfad Bad Sobernheim an der
Nahe. Aus dem Publikum ertönt der Vorwurf, dass nicht nachgewiesen sei, dass der
Kanutourismus den Umsatz der umliegenden Gastronomie sowie den Einzelhandel in der
Region steigere. In diesem Zusammenhang merkt Herr Ness an, dass er die Öffentlichkeit
und Transparenz der Veranstaltungen für sehr wichtig erachtet. Dennoch bleibt es fraglich,
ob die Öffentlichkeit hinsichtlich der angestrebten Gesprächsatmosphäre, geprägt durch
einen gegenseitigen offenen Austausch, förderlich sei. Herr Milde merkt im Hinblick auf den
Barfußpfad Bad Sobernheim an, dass diese Art der Gewässernutzung lediglich punktuell,
nicht aber linear im Gewässerverlauf (entsprechend der Kanunutzung am Glan) stattfindet.
Zudem sei der Barfußpfad für die Begehung hergerichtet, Flachwasserstellen seien in
keiner Weise betroffen. Das Durchlaufen der Nahe an dieser Stelle wäre mit den von Kanus
in Flachwasserstellen im Glan verursachten Beeinträchtigungen nicht vergleichbar. Herr
Bürgermeister Kron bestätigt, dass es Beeinträchtigungen gebe. Einschränkungen würden
von ihm akzeptiert. Man müsse jedoch entweder zu Lösungen kommen oder den Mut
aufbringen zu sagen, es gehe nichts. Er möchte ein Ergebnis der Moderation. Herr Porth
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014
9
Nr. Thema
weist darauf hin, dass die streckenhafte Beeinträchtigung des Glan mit der punktuellen
Beeinträchtigung der Nahe an der einen Stelle bei Staudernheim nicht vergleichbar sei. Er
fordert den touristischen Schwerpunkt der Region auf die Draisinentouren und den Glan-
Blies-Weg sowie die schöne Stadt Meisenheim zu verlagern. Auch habe seine Recherche
in Odernheim bei Gaststädten, Geschäften und Übernachtungsbetreibern keinen Umsatz
infolge Kanuten erkennen lassen. Er sieht keine Förderung des Tourismus in der Region
durch die Kanuten.
Herr Dörr hofft hinsichtlich der fortgeschrittenen Saison auf eine zeitnahe
Regelungsfindung. Eine Unterscheidung in Kanusportler und -touristen erachtet er als sehr
schwer. Herr Lorig bestätigt, dass eine solche Differenzierung rechtlich nicht möglich sei.
Abschließend merkt Herr Bürgermeister Kron erneut an, dass das Ziel der Moderationsver-
anstaltung die gemeinsame Lösungsfindung für einen naturverträglichen Tourismus auf
dem Glan sei. Dazu zitiert er einen Abschnitt aus der Auftragsbeschreibung des
Ministeriums, in dem die Kompromissfindung mit Ausarbeitung einer einvernehmlichen
Lösung als wünschenswert beschrieben wird. Er führte aus, dass er dem Ministerium am
morgigen Tage über den gemachten Lösungsvorschlag Bericht erstatten werde.
Es bestehen keine weiteren Fragen hinsichtlich des zuvor unterbreiteten Lösungsvor-
schlags seitens der Teilnehmer.
4. Weitere Vorgehensweise
Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise, berät sich Herr Ness mit den Vertretern der
Kommunen sowie den gewerblichen Verleihern und Kanu-Verbänden für 20 Minuten in
einem Nebenraum.
Als Ergebnis wird entschieden, dass das für den 12.02.2014 vorgesehene Treffen nur in
„kleiner Runde“ (Vertreter der Kommunen, der gewerblichen Kanuverleiher sowie der Kanu-
Verbände) zur Ausarbeitung des Lösungsvorschlages sattfinden wird.
Das Treffen am 19.02.2014 findet unter Einbindung aller Teilnehmer statt und dient der
Diskussion des bis dahin ausgearbeiteten Lösungsvorschlags. Eine vorherige Diskussion
des aktuellen Vorschlags sieht er als nicht sinnvoll an, da ansonsten die Gefahr bestünde,
der Vorschlag werde zerredet. Auch soll sich jeder vor der Diskussion ausführlich mit dem
Vorschlag auseinander setzen können. Die Ergebnisse der Sitzung am 12.02.2014 werden
allen Teilnehmern des Runden Tisches vorab schriftlich mitgeteilt.
Da Herr Porth das für den 12.02.2014 geplante Treffen als „einseitiges Zwischenspiel“
wahrnimmt, erklärt Herr Keym abschließend, dass im Rahmen der heutigen Sitzung erst-
mals der Versuch eines Lösungsvorschlags erläutert wurde und es nun gilt diesen zu über-
arbeiten und weiter zu entwickeln. Verständnisfragen können jederzeit gestellt werden und
werden am 19.02.2014 ausführlich beantwortet.
Herr Ness bedankt sich und beendet die Sitzung.
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014
10
Aufgestellt am 30.01.2014, geändert am 07.02.2014
gez. Svea Wingberg
Anlagen: Teilnehmerliste
Folien zu den o.g. Vorträgen
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014
1
Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:
Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 29.01.2014
Teilnehmer am Runden Tisch:
Nr. Name Institution
1. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken
2. Dietmar Kron Bürgermeister Verbandsgemeinde Meisenheim
3. Manfred Groß Verbandsgemeinde Lauterecken
4. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim
5. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim
6. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /
Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)
7. Bernd Dörr PKV / Deutscher Verband für Abenteuersport
8. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action
9. Harald Kunth Kanuverleih HKM Events
10. Karlheinz Walter BUND
11. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück
12. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP
13. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern - Referat 32
14. Josef Groß SGD Nord - Regionalstelle Koblenz
15. Hans Milde FNV Odernheim
16. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.
17. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator
18. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014
2
Besucher:
Nr. Name Institution
1. Felix Maurer SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern
2. Thomas Schlindwein SGD Süd - Referat Naturschutz
3. Stefan Krauth ASV Medard
4. Stefan Klinker ASV Medard
5. Marco Decker ASV Odenbach
6. Dieter Drumm ASV Lauterecken
7. Martin Rinder Rheinpfalz
8. Roswitha Kexel Öffentlicher Anzeiger
1
Protokoll
über die 7. Gesprächsrunde
zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan
Arbeitssitzung zur Vorbereitung des Lösungsvorschlags der Verbandsgemeinden
Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 12.02.2014 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).
Nr. Thema
1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen
Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus und - verbände sowie Jugendarbeit).
Herr Tatge, Vizepräsident der SGD Süd, stellt sich kurz vor. Er betont, dass er bei der heu-
tigen Sitzung nicht eingreifen, sondern lediglich unterstützend dabei sein wird. Weiter führt
er aus, dass die SGD Süd keinen Moderator beauftragt hätte, wenn die Kompromissfindung
nicht im Vordergrund stünde. Der von den Verbandsgemeinden und Kanusportlern ausge-
arbeitete Lösungsvorschlag werde von der SGD wohlwollend geprüft.
2. Schwerpunkt der 7. Gesprächsrunde bzw. der Arbeitssitzung in „kleiner Runde“ war die
Ausarbeitung des in der Sitzung am 29.01.2014 von den Verbandsgemeinden vorgestellten
Lösungsvorschlags zum naturverträglichen Kanutourismus am Glan.
Zu Beginn fasst Herr Ness die in der letzten Sitzung vorgebrachten Lösungsvorschläge
kurz zusammen:
• Vorschlag der Fischerei: Befahrung ab Pegel Odenbach von 130 cm
• Vorschlag zur räumlichen Zonierung mit einer Befahrung zwischen Odenbach und
Rehborn (Ablehnung seitens der örtlichen Verleiher)
• Vorschlag für Kajakwanderfahrer: Pegelstandsabhängige Befahrung für Kajakfahrer
• Vorschlag der Verbandsgemeinden (in Abstimmung mit den örtlichen Verleihern)
Der von den Verbandsgemeinden erarbeitete Lösungsvorschlag soll in der heutigen
Sitzung hinsichtlich der Kriterien konkretisiert und diskutiert werden.
Herr Keym weist zu Beginn darauf hin, dass Herr Bürgermeister Kron heute verhindert ist
und er die Vorstellung des überarbeiteten Lösungsvorschlags übernimmt. Er erläutert, dass
das Konzept auf einer Reihe von Vorlagen und Gutachten beruht, die er versucht hat in
schriftlicher Form zusammenzufassen. Weiter betont er erneut, dass die örtlichen Verleiher
aufgrund der bereits laufenden Buchungsvorgänge für die kommende Saison unter starkem
Zeitdruck stünden. Alles, was hinsichtlich eines naturverträglichen Kanutourismus möglich
sei, solle bereits in der Saison 2014 geleistet werden. Es gäbe jedoch einige Maßnahmen,
die vorrausichtlich erst 2015 umsetzbar seien.
Ziel des vorgestellten Lösungsvorschlags „Modellprojekt Öko-Wasser-Wanderweg am
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014
2
Nr. Thema
Glan“ (ÖWW) ist die Gestaltung der Paddelstrecke auf dem Glan von Lauterecken bis
Odernheim zu einem Modellprojekt ÖWW, das den Naturschutzgedanken und den Touris-
musaspekt sinnvoll und erfolgreich miteinander verknüpft. Zur Vereinbarung von Natur-
schutz und Kanutourismus sind geeignete, zeitnahe Maßnahmen erforderlich. Für ihre
Durchführung sind die Verbandsgemeinden und Kanuverleiher verantwortlich.
Vorgesehene Maßnahmen
Nähere Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen können dem Anhang 2 entnommen
werden.
Anmerkung: Der Lösungsvorschlag (Anhang 2) wurde im Nachgang zur Sitzung aktuali-
siert. Weiter wurde, wie unter Punkt 11 auf Seite 6 vermerkt, der Vorschlag bezüglich wei-
terer Maßnahmen zwischenzeitlich von Herrn Dörr konkretisiert (Anhang 3).
1. Kontingentierung (maximale Zahl der Leihboote höchstens 80; Anmeldesystem
für Buchungen; Ausschluss von Doppelverleihungen)
2. Bootstypen und Befahrbarkeit (maximale Besetzung der Boote mit 2
Erwachsenen und Mindestpegel Odenbach von 108 cm)
3. Kennzeichnung von Booten
4. Zeitfenster (Einsatz der Boote zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr; Befahrung des
Glan nur zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr)
5. Markierung von Flachwasserstellen
6. Markierung sensibler Zonen (z. B. Eisvogelbrutplätze)
7. Artenschutzmaßnahmen
8. Besucherlenkung (Schaffung geeigneter und ausreichender Ein- und
Ausstiegsstellen sowie Rast- und Ruheplätze)
9. Informationen vor Fahrtantritt
10. Informationen unterwegs
11. Weitere Maßnahmen (Problematik an Umtragungsstrecken sowie Parksituation
verbessern)
12. Zusammenarbeit
13. Öffentlichkeitsarbeit
Der Öko-Wasser-Wanderweg am Glan soll ein Modellprojekt in Rheinlandpfalz und ein
Alleinstellungsmerkmal der Glan-Region werden.
Diskussion der einzelnen Punkte
Herr Ness bedankt sich bei Herrn Keym für die Vorstellung des Lösungsvorschlags.
zu 1.:
Herr Ness erkundigt sich, warum abweichend zur letzten Sitzung die maximale Zahl der
Boote mit höchstens 80, anstatt der am 29.01.2014 ermittelten 75 Boote genannt wird. Herr
Seybold entgegnet, dass von einer Obergrenze unter 100 Booten ausgegangen wurde.
Herr Ness errechnet, dass bei etwa 10 % privaten Nutzern und einer Gesamtanzahl von bis
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014
3
Nr. Thema
zu 150 Booten pro Tag, ca. 15 Boote den Privat- und Vereinsbooten zuzurechnen sind.
Herr Seybold erläutert, dass der Bedarf an Spitzentagen bis zu 100 Boote beträgt. Könne
diese Nachfrage an solchen Spitzentagen nicht von den örtlichen Verleihern gedeckt
werden, so würde der Bedarf von außerhalb abgedeckt werden. Der Anteil an privaten
Nutzern beträgt seiner Ansicht nach keinesfalls mehr als 15 %. Herr Haase erfragt, ob die
Maximalanzahl von 80 Booten lediglich für die Verleiher gelte oder der Höchstanzahl aller
auf dem Glan befindlichen Boote entspräche. Herr Ness vermutet mit den 80 Booten seien
alle Boote gemeint. Er erläutert, dass es für die Prüfbarkeit der vorgeschlagenen Kriterien
und Maßnahmen unbedingt erforderlich ist, dass eine eindeutige Obergrenze an Booten
festgesetzt wird. Bei der aktuellen Form der Nutzung gehen sowohl das Gutachten des
Büros Gutschker - Dongus sowie das Gutachten der Universität Koblenz-Landau von
artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen aus. Herr Haase betont, dass bei einer
Obergrenze von 80 Booten pro Tag, die Kanutouren im Rahmen der Jugendarbeit zukünftig
wohl nicht mehr möglich seien.
Auf die Nachfrage Herrn Ness hinsichtlich der möglichen Verwaltung der Bootsanzahl auf
dem Glan, berichtet Herr Dörr von der Möglichkeit dies zentral über eine Homepage mit
integriertem Anmeldeportal zu gestalten. Um eine Überbuchung auszuschließen, wären bei
Erreichen der maximalen Bootsanzahl weitere Anmeldungen für diesen Tag nicht mehr
möglich. Herr Bürgermeister Jung merkt an, dass man niemanden dazu rechtlich
verpflichten könne sich über eine Anmeldeportal hinsichtlich einer geplanten Kanutour
einzutragen. Eine Anmeldung erfolge im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung, auch
Zuwiderhandlungen können - rein rechtlich betrachtet - nicht bestraft werden. Herr Klemm
entgegnet, dass die Nutzer nicht verpflichtet, sondern durch Öffentlichkeitsarbeit davon
überzeugt werden sollen, sich anzumelden, um das Kontingent an kritischen Tagen
zugunsten einer ganzjährigen Nutzung nicht zu überschreiten. Herr Dörr berichtet, dass der
Gemeingebrauch an der Wieslauter eingeschränkt und die Nutzung nur Kajaks und
Kleingruppen vorbehalten sei. Herr Ness erläutert, dass eine solche Einschränkung
naturwissenschaftlich begründet sein muss, damit eine Behörde überhaupt eingreifen und
den Gemeingebrauch einschränken kann.
Herr Keym erläutert, dass sich die Leihbootanzahl mit dem Ausscheiden von Outdoor-live
verringert habe. Die Zahl 80 beziehe sich auf die Leihboote und meine nur die maximal
mögliche Anzahl. Dies treffe nicht jeden Tag zu, sondern nur an wenigen Spitzentagen
(erfahrungsgemäß höchstens an 6 Tagen im Jahr). Die vorgeschlagene Zahl sei nur ein
Versuch für dieses Jahr, keiner könne voraussagen wie sich die geringere Bootanzahl tat-
sächlich auf die Natur auswirke und die Artenschutzproblematik verbessere. Herr Ness gibt
zu bedenken, dass ein Versuch, der am Ende der Saison ggf. zu artenschutzrechtlichen
Folgen führt, beklagt werden könne. An den wenigen kritischen Tagen, an denen das
Kontingent möglicherweise überschritten werden könnte, könnten die örtlichen Verleiher der
Kontingentüberschreitung beispielsweise durch einen reduzierten Einsatz bzw. Verleih ihrer
Boote entgegen wirken.
Herr Kunth wirft ein, dass ein solches Anmeldeportal für die örtlichen Verleiher nicht prakti-
kabel sei. Die Beschränkung der maximalen Anzahl auf 80 Boote pro Tag müsse für die
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014
4
Nr. Thema
örtlichen Verleiher eingefroren werden bzw. diesen zugesichert sein. Lediglich private
Nutzer sollten das Anmeldeportal nutzen.
Herr Bürgermeister Jung stellt erneut den Zusammenhang zwischen dem allgemein
schlechten Zustand des Glan sowie dem niedrigen Fischniveau und dem Kanutourismus in
Frage. Herr Ness verweist auf die ausführlichen Erläuterungen dieser Thematik seitens
Herrn Oswalds in der Sitzung am 19.12.2013 sowie Herrn Schlindweins in der Sitzung am
15.01.2014. Herr Dörr empfindet es als ungerecht, den schlechten Zustand des Glan allein
der Kanunutzung zuzuschreiben. Der Glan sei durch die in der Vergangenheit durchge-
führten Baumaßnahmen und vielen Stauhaltungen in einem schlechten Zustand, nicht auf-
grund der Kanuten. Er sieht den größten Störeinfluss der Kanuten in der Beeinträchtigung
des Makrozoobenthos.
zu 2.:
Herr Ness erkundigt sich bei Herrn Seybold, ob der vorgeschlagene Mindestwert von 108
cm beim Pegel Odenbach ausreichend ist, um den Glan ohne Grundberührung zu befah-
ren. Herr Seybold stimmt dem zu. Herr Dörr erinnert an die Bilder und Videos, mit denen
Herr Lorig das Fehlverhalten der Kanuten veranschaulicht hatte und setzt sich für eine
Maximalbesetzung der Kanus mit 2 Erwachsenen und ggf. Kindern ein. Herr Seybold er-
gänzt, dass die sensiblen Kiesrauschen durch passive Lenkung der Kanuten mittels Ge-
hölzeinbauten geschützt werden können. Herr Ness fragt nach, ob der Pegel Odenbach
108 cm im Zusammenhang mit den im Gutachten der Uni Koblenz-Landau erläuterten
wasserbaulichen Maßnahmen als Bezugspegel vorgeschlagen wird. Herr Seybold verneint
und erklärt, dass ein Aufstauen der Flachwasserbereiche bei einer maximalen
Personenzahl von zwei Erwachsenen nicht notwendig sei, um den Glan ohne
Grundberührung zu befahren. Weiter könnte der problematische Streckenabschnitt
zwischen Medard und Odenbach durch ein Ausstiegsverbot und eine Kontingentierung
besser geschützt werden. Herr Ness erkundigt sich, ob vorgesehen ist eine Befahrung bei
einem Pegel Odenbach < 108 cm zu unterlassen. Herr Seybold verneint. Herr Klemm
ergänzt, dass auf Folie 4 des am 29.01.2014 vorgestellten Vorschlags von
„Einschränkungen“ bei einem solchen Pegelstand gesprochen wird. Dies bedeutet nicht,
dass die Befahrung eingestellt würde. Herr Kunth stimmt dem zu.
zu 3.:
Herr Ness fragt nach der Möglichkeit einer Kennzeichnung der privaten Boote. Herr Dörr
erklärt, dass dies nicht möglich sei. Herr Kunth ergänzt, dass diese Maßnahme lediglich für
die Boote der örtlichen Verleiher vorgesehen sei.
Eventuell könne die Kennzeichnung der privaten Boote auch über das Buchungsportal
(Buchungsnummer) laufen.
zu 4.:
Herr Ness erkundigt sich nach der Möglichkeit, das vorgeschlagene Zeitfenster (9.00 bis
18.00 Uhr) weiter zu differenzieren bzw. hinsichtlich der verschiedenen Abschnitte zu
präzisieren. Es wird beschlossen, die Zeitfenster für die verschiedenen Streckenabschnitte
bis zum 19.02.2014 zu präzisieren.
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014
5
Nr. Thema
zu 5. und 6.:
Die Nachfrage von Herrn Ness, ob die Umsetzung dieser Maßnahmen schon für die Saison
2014 vorgesehen ist, wird einstimmig bejaht. Herr Klemm erinnert an den Vorschlag einer
gemeinsamen Befahrung des Glan mit der Wasserwirtschaftsbehörde zur Abstimmung und
Markierung der kritischen und sensiblen Bereiche. Herr Ness wirft ein, dass seitens Herrn
Lorigs in der letzten Sitzung keine Zustimmung bezüglich einer gemeinsamen Befahrung
erfolgte.
zu 7.:
Herr Ness erläutert, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei Bebauungsplänen
oft durch sogenannte vorgezogene CEF-Maßnahmen ausgeglichen werden. Als CEF-Maß-
nahme (continuous ecological functionality-measures) werden Maßnahmen zur dauerhaften
Sicherung der ökologischen Funktion verstanden. Soll z. B. ein Nistbaum eines Vogels
gefällt werden, können im Rahmen einer CEF-Maßnahme vor der Fällung des Baumes
geeignete Lebensräume neu geschaffen werden – zum Beispiel durch das Aufhängen von
Nistkästen in der Nähe. Dadurch wird die ökologisch funktionale Kontinuität weiterhin ge-
währleistet.
Herr Keym berichtet, dass er mit Herrn Lonzer vom Büro Gutschker - Dongus Kontakt auf-
genommen hat und dieser die Möglichkeit sieht ggf. eintretende Verbotstatbestände durch
entsprechende Maßnahmen auszugleichen. Weiterhin hat Herr Lonzer sich bereit erklärt
entsprechende Maßnahmen am Glan bereits für die Saison 2014 zu erarbeiten. Die
Möglichkeit der Finanzierung solcher Maßnahmen bei Beauftragung des Büros Gutschker -
Dongus ist laut Herr Keym noch nicht geklärt.
zu 8.:
Der tatsächliche Bedarf ist zu konkretisieren. Geeignete Plätze für die Anlage von weiteren
Ein- und Ausstiegsplätzen sowie Rast- und Ruheplätzen müssen noch abgestimmt werden.
Generell müsse bedacht werden, dass der Bau von Ein- und Ausstiegstellen einer wasser-
rechtlichen Genehmigung bedarf.
zu 9.:
Keine weiteren Ausführungen.
zu 10.:
Keine weiteren Ausführungen.
zu 11.:
Herr Ness erläutert, dass aus Sicht der Fischerei die Bereiche unterhalb der Wehre u.a.
wegen des hohen O2-Gehalts bedeutende Fischlaichhabitate darstellen. Herr Dörr erklärt,
dass mit der Beseitigung der Umtragungsstrecken lediglich gemeint sei, dass es seiner
Meinung nach sinnvoller sei, den Kanuten einen schmalen Gewässerrandstreifen entlang
der Wehre zur Verfügung zu stellen. Die Kanunutzer könnten mit ihren an einer Leine ge-
zogenen Booten die Wehrbereiche schonend passieren. Ökologisch gesehen wäre dies mit
weniger Beeinträchtigungen verbunden, als der Aus- und Wiedereinstieg an den konflikt-
trächtigen Wehren. Im Zusammenhang mit einem ÖWW müssen solche Möglichkeiten
geschaffen werden. Herr Seybold weist darauf hin, dass die Umtragungen der Wehre auf
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014
6
Nr. Thema
einem ehemaligen Kompromiss mit den Anglern und einem Entgegenkommen der örtlichen
Verleiher beruhen.
Herr Dörr bemüht sich diesen Punkt bis zum 19.02.2014 zu konkretisieren (z. B. Treidel-
pfad).
zu 12.:
Dieser Punkt wird einer redaktionellen Änderung unterzogen. Die Zusammenarbeit der
Kanu-Verleiher mit den Naturschutzverbänden und Behörden, mit Flussanliegern, Anglern
und Bachpaten ist wünschenswert, nicht Voraussetzung.
zu 13.:
Keine weiteren Ausführungen.
3. Herr Dörr merkt abschließend an, dass viele private Kanusportler bezüglich der Kontingen-
tierung sicherlich anderer Meinung seien. Wenn sich die Kanusportler auch an solche
Selbstbeschränkungen hielten, bestünde die Gefahr, dass die örtlichen Verleiher sämtliche
Kontingente in Anspruch nehmen, so dass der Glan über Jahre im Voraus ausgebucht
wäre. Privaten Nutzern wäre es dann u. U. kaum mehr möglich den Glan – außer über den
Einkauf über die kommerziellen Organisatoren – unabhängig zu nutzen. Weiter schlägt er
vor, den kritischen Streckenabschnitt zwischen Medard und Odenbach nur in Begleitung
eines Tourguides zu befahren, so dass garantiert wird, dass sich die Kanutouristen
ausschließlich in der vorgesehen Fahrrinne bewegen.
Zum Schluss merkt Herr Keym an, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen am Ende der
Saison 2014 evaluiert und diskutiert werden muss.
4. Weitere Vorgehensweise
Das Protokoll dieser Sitzung wird zur Vorbereitung des nächsten Treffens am 19.02.2014
und als Information vorab an alle Teilnehmer des Runden Tischs versendet.
Weiter kündigt Herr Ness den Mittwoch, 19.03.2014 als abschließenden Termin mit Ergeb-
nisverkündung an.
Aufgestellt am 13.02.2014
gez. Svea Wingberg
Anlagen: Teilnehmerliste
Lösungsvorschlag „Modellprojekt Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014
1
Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:
Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 12.02.2014
Teilnehmer am Runden Tisch:
Nr. Name Institution
1. Willi Tatge Vizepräsident SGD Süd
2. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken
3. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim
4. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim
5. Bernd Dörr PKV / Deutscher Verband für Abenteuersport
6. Christian Haase Lewenstein Gruppe
7. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action
8. Harald Kunth Kanuverleih HKM Events
9. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator
10. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien
1
Protokoll
über die 8. Gesprächsrunde
zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan
Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 19.02.2014 von 17.00 Uhr bis 21.30 Uhr
Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).
Nr. Thema
1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen Interes-
sengruppen (Kommunen, Kanutourismus und - verbände sowie Jugendarbeit, Wasserwirt-
schaft, Fischerei, Bachpaten und Naturschutz) und bedankt sich bei der Verbandsge-
meinde Lauterecken für die Gastfreundschaft.
2. Anmerkungen zu den Protokollen vom 29.01.2014 und 12.02.2014:
Frau Dr. Balcar teilt einen Ergänzungswunsch bezüglich des Protokolls vom 29.01.2014
mit: Auf Seite 2, Absatz 2, Zeile 4 soll es heißen: „Frau Dr. Balcar teilt zu Beginn mit, dass
sie die Vorschläge der Verbandsgemeinden und der gewerblichen Verleiher zur Kenntnis
erhielt und konstruktiv findet.“.
Weiter äußert Herr Seybold folgenden Änderungswunsch hinsichtlich des Protokolls vom
12.02.2014: Auf Seite 4, Zeile 18 unter „zu 2.:“ soll es heißen: „…,dass die sensiblen Kies-
rauschen durch passive Lenkung der Kanuten mittels Gehölzeinbauten geschützt werden
können.“.
Herr Ness kalkuliert den zeitlichen Rahmen der heutigen Sitzung mit voraussichtlich drei
Stunden, bis etwa 20.00 Uhr, ein. Er appelliert an das Verständnis der Teilnehmer, dass
aufgrund der heutigen letzten Diskussionsmöglichkeit in großer Runde mit allen Teilneh-
mern auch mehr Zeit von Nöten sein könnte.
Weiter kündigt Herr Ness den Mittwoch, 19.03.2014, als abschließenden Termin mit Ergeb-
nisverkündung an.
3. Schwerpunkt der 8. Gesprächsrunde war die Diskussion der in den letzten Sitzungen vor-
getragenen Regelungs- und Lösungsvorschläge:
• Vorschläge der Verbandsgemeinden und gewerblichen Verleiher (Herr Keym) -
Anlage 2
• In diesem Zusammenhang:
- Artenschutzrechtlicher Rahmen und Lösungsvorschläge (Herr Lonzer) - Anlage 3
- Anmerkungen und Vorschläge der SGD Süd (Herr Lorig) - Anlage 4
Die Folien der einzelnen Vorträge sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
2
Nr. Thema
Lösungsvorschläge der Verbandsgemeinden und gewerblichen Verleiher
Herr Keym erläutert, dass der Lösungsvorschlag der Verbandsgemeinden nach erstmaliger
Vorstellung in der Sitzung am 29.01.2014 durch Herrn Bürgermeister Kron zwischenzeitlich
präzisiert und ausgearbeitet wurde. Er erläutert, dass das im Vorfeld an alle Teilnehmer
verteilte Konzeptpapier „Modellprojekt Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ auf Grundlage
der Beiträge und Diskussionen der vergangen Moderationssitzungen erarbeitet wurde und
aus Sicht der Verbandsgemeinden einen aktiven Beitrag zum Natur- und Umweltschutz
darstelle. Weiter betont er, dass dieses Konzept ein Vorschlag und kein festgelegtes End-
ergebnis sei. Der Vorschlag beziehe sich auf den Abschnitt Lauterecken bis Odernheim. In
Rücksprache mit Herrn Haase hat sich herausgestellt, dass im Zusammenhang mit der im
Konzept angesprochenen Jugendarbeit auch der Kreis Kirchheimbolanden berücksichtigt
werden müsse.
Anschließend erläutert Herr Keym die einzelnen im Rahmen des Konzepts vorgesehenen
Maßnahmen (vgl. Anlage 2). Zu Punkt 1 „Kontingentierung“ merkt er an, dass die Zahl der
Leihboote mit maximal 80 Booten (3 Verleiher mit 2 x 30 und 1 x 15 Booten) festgesetzt
werden könne. Darüber hinaus würden im Rahmen der Jungendarbeit (Kreis Kirchheimbo-
landen) bis zu 10 Boote nur an den Wochentagen eingesetzt. Die Gesamtzahl liege somit
bei unter 100 Booten. Weiter sei ein Anmeldesystem vorgesehen; Doppelvermietungen
würden ausgeschlossen werden. Herr Keym räumt ein, dass das geplante Anmeldesystem
für private Nutzer schwieriger umzusetzen bzw. zu gewährleisten sei, als im Rahmen des
gewerbliche Verleihs. Zu Punkt 2 „Bootstypen und Befahrbarkeit“ führt Herr Keym aus, dass
das Gewicht der Kanunutzer für die Eintauchtiefe des Kanus ausschlaggebend sei. Die
maximale Personenzahl werde daher mit höchstens zwei Erwachsenen festgesetzt. Die
Vorgaben sollen nach der Saison 2014 geprüft und angepasst werden. Punkt 3
„Kennzeichnung von Booten“ wurde seitens Herrn Keym nicht weiter ausgeführt
(Beschreibung der Maßnahme vergleiche Anlage 2). Der Punkt 4 „Zeitfenster“ müsse laut
Herrn Keym im Anschluss an seine Ausführungen detaillierter diskutiert werden. Im
Konzeptpapier wird eine Befahrungszeit des Glan zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr
vorgeschlagen. Die Punkte 5 und 6 sehen eine Markierung der Flachwasserstellen sowie
der sensiblen Bereiche vor. Er weist darauf hin, dass Herr Lonzer vom Büro Gutschker-
Dongus die Problematik „Artenschutzmaßnahmen“, Punkt 7, im weiteren Verlauf der
Sitzung aus fachlicher Sicht erläutern wird. Bei Punkt 8 „Besucherlenkung“ (Schaffung
geeigneter und ausreichender Ein- und Ausstiegsstellen sowie Rast- und Ruheplätze)
verweist Herr Keym auf das Konzeptpapier (Anlage 2). Weiter führt Herr Keym aus, dass
die Maßnahme „Informationen vor Fahrtantritt“ (Punkt 9) für private Nutzer schwieriger
umzusetzen bzw. zu gewährleisten sei, als für die gewerblichen Verleiher. Zu Punkt 10 gab
es keine weiteren Ausführungen seitens Herrn Keym (Beschreibung der Maßnahme
vergleiche Anlage 2). Zu Punkt 11 „Weitere Maßnahmen“, bspw. die Möglichkeit eines
Treidelpfads, merkt er an, dass hier im Falle einer Umsetzung die Kostenübernahme sowie
die Eigentumsverhältnisse der hierfür benötigten Flächen zu klären seien. Abschließend
bemerkt er, dass einige Maßnahmen bereits in der Saison 2014 geleistet werden könnten,
einige jedoch vorrausichtlich erst 2015 umsetzbar seien. Bei den Punkten 12 und 13
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
3
Nr. Thema
verwies Herr Keym auf das Konzeptpapier.
Artenschutzrechtlicher Rahmen und Lösungsvorschläge
Herr Lonzer teilt zu Beginn seines Vortrags mit, dass die nachfolgenden Ausführungen
hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Hintergründe als Vorschläge und Beispiele für denk-
bare Problemlösungen, jedoch nicht als abschließend ausgearbeitetes Konzept zu verste-
hen seien. Es bestehe kein Anspruch auf Vollständigkeit. Zunächst erläutert er den § 44
BNatSchG, welcher die für den Artenschutz gültigen Verbotstatbestände festlegt (Tötungs-,
Störungs- und Beschädigungsverbot). Am Beispiel des Eisvogels, bei dem es u. U. nicht
nur durch Kanufahrer sondern auch durch Spaziergänger oder Angler zu Störungen kom-
men kann, führt er mögliche Lösungsvorschläge aus. Eine zeitliche Befahrungsbeschrän-
kung mit einer Regelung von Startzeiträumen über ein Ampelsystem könnte die Störung
temporär begrenzen und störungsfreie Erholungsphasen für den Eisvogel gewährleisten.
Weiter könnte die Störung durch möglichst weite Abstände zu den Brutvorkommen durch
vorgegeben Fahrwege sowie durch Vermeidungs-, Minderungs- und vorgezogene CEF-
Maßnahmen minimiert werden. Die Anlage weiterer Brutmöglichkeiten und Nahrungshabi-
tate könnten langfristig eine Habitataufwertung bewirken. Er führt aus, dass durch die vor-
geschlagenen Maßnahmen eine Vermeidung der Verbotstatbestände möglich sei, wenn die
Maßnahmen nicht nur im Einzelnen, sondern in Kombination mehrerer Maßnahmen ange-
wendet würden. Hinsichtlich der Würfelnatter wurden die Habitatansprüche vorgestellt so-
wie mögliche Maßnahmen zur Förderung und Aufwertung von Lebensräumen z.B. jährliche
Entbuschung, Abflachung der Ufer oder Anlage von Trockenmauern und Lesesteinhaufen
aufgezeigt. Es stelle sich jedoch die Frage inwieweit der Glan überhaupt Lebensraum der
Würfelnatter sei. Gesicherte Nachweise seien bislang nur von der Nahe bekannt. Dennoch
sei der Glan ein potentiell möglicher Lebensraum der Würfelnatter.
Fazit: Prinzipiell können durch geeignete Maßnahmen artenschutzrechtliche Verstöße ver-
mieden werden. Einige Maßnahmen können darüber hinaus die Anforderungen von mehre-
ren potentiell betroffenen Arten sichern, die ökologisch-räumliche Funktion kann beispiels-
weise durch Kompensationsmaßnahmen gewahrt werden. Als weitere Vorgehensweise
schlägt Herr Lonzer eine Begehung bzw. Befahrung des Glan im Hinblick auf die Identifika-
tion der artenschutzrechtlich kritischen Stellen sowie der Stellen, die für eine mögliche
Habitataufwertung geeignet sind, vor. Anschließend seien ein konkreter, ortsspezifischer
Maßnahmenkatalog sowie ein Managementplan für die Umsetzung mit konkreten Zeitvor-
gaben zu entwickeln. Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen müsse anschließend
über ein Monitoring beurteilt und die Maßnahmen ggf. im Sinne eines Risikomanagements
angepasst werden.
Diskussion
Herr Ness bedankt sich bei Herrn Lonzer und leitet in die Diskussion über. Die einzelnen
Maßnahmenpunkte werden der Reihe nach diskutiert. Der Punkt 7 „Artenschutzmaßnah-
men“ wird aufgrund des eben präsentierten Vortrags von Herrn Lonzer vorgezogen.
zu 7.:
Herr Schlindwein erklärt, dass die Durchführung von CEF-Maßnahmen formal betrachtet
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
4
Nr. Thema
einen Eingriff voraussetze. Da die Kanunutzung am Glan aber im Rahmen des Gemeinge-
brauchs stattfinde, sei diese Voraussetzung nicht gegeben. Aufgrund der geringen Gewäs-
serbreite des Glan sei zudem eine weiträumige Abtrennung der Eisvogel-Bruträume nicht
möglich. Die Herstellung von Brutplätzen und sonstige Habitataufwertungen seien grund-
sätzlich zu begrüßen, können aber die Probleme mit den Verbotstatbeständen nicht lösen,
da sie keine Vermeidungsmaßnahme darstellen. Das Eintreten von Verbotstatbeständen
müsse zwingend vermieden werden. Herr Lonzer entgegnet, dass große Bestandsschwan-
kungen bei Eisvögeln z.B. aufgrund sehr kalter Winter nicht unüblich seien. Die Strecke
zwischen Lauterecken und Odernheim weise aufgrund der wenigen geeigneten Steilwände
einen geringen Eisvogel-Bestand auf. Nachdem Herr Schlindwein anmerkt, dass CEF-
Maßnahmen an der Zerstörung der Fortpflanzungsstätten ansetzen, entgegnet Herr Lonzer,
dass eine Störung ggf. auch zum Tod der Jungvögel führen könne. Herr Schlindwein stellt
fest, dass keine Maßnahmen zum Schutz der Würfelnatter vorgestellt wurden und fragt
Herrn Lonzer, durch welche Maßnahmen gewährleistet werden könne, dass die
Würfelnatter während der Ansiedlung am Glan nicht vertrieben würde. Die Art sei am Glan
an mehreren Stellen nachgewiesen. Herr Lonzer merkt erneut an, dass er im Rahmen sei-
nes Vortrags nur erläutern wollte, dass es grundsätzlich Möglichkeiten und Maßnahmen zur
Vermeidung von Verbotstatbeständen gebe. Dies sei kein fertig ausgearbeitetes Konzept,
sondern nur der Vorschlag für eine mögliche Kombination von Maßnahmen die standort-
spezifisch wirken könnten. So sei z.B. Ziel des vorgeschlagenen Ampelsystems im An-
schluss an Störwirkungen störungsfreie Zeiten zu gewährleisten. Auch könnten die für den
Eisvogel gedachten künstlichen Abgrabungen möglichst abgewandt von Störeinflüssen
angelegt werden. Herr Schlindwein äußert Bedenken, ob mit einem solchen Ampelsystem
die vorgeschlagene Bootanzahl überhaupt noch eingesetzt werden könne. Ein „Ausprobie-
ren“ hinsichtlich der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen sei nicht zulässig.
Herr Ness ergänzt, dass es hinreichend wahrscheinlich sein muss, dass bestimmte Maß-
nahmen wirken und dass es die rechtliche Verpflichtung einiger am Runden Tisch vertrete-
nen Teilnehmer sei dies zu prüfen. Herr Lonzer merkt an, dass nach Durchführung einer
standortspezifischen Prüfung und ausgiebiger Datenrecherche hinsichtlich der Wirksamkeit
der angepassten Maßnahmen hinreichende Sicherheit bestünde. Herr Schlindwein erläu-
tert, dass die Umsetzung der Maßnahmen von Anfang an durch ein Monitoring begleitet
werden müsse und dies auch eine Kostenfrage sei. Eine weitere Verschlechterung des
Eisvogel-Bestandes sei nicht hinzunehmen, der aktuelle Status müsse mindestens erhalten
bleiben. Herr Lonzer weist darauf hin, dass man sich bei Bestandsschätzungen nicht nur
auf eine Saison berufen könne, sondern Daten über einen längeren Zeitraum (mehrere
Fortpflanzungsperioden) gesammelt werden müssen. Auch witterungsbedingte
Bestandseinbrüche z.B. der kalte Winter 2013 müsse berücksichtigt werden. Herr Lorig
äußert vor dem Hintergrund seiner zu Punkt 1 des Lösungsvorschlags vorgesehenen Ein-
wendungen sein Unverständnis zu den allenfalls theoretischen Ausführungen seitens Herrn
Lonzer. Er widerspricht der Behauptung von Herrn Lonzer, der geringe Eisvogelbestand sei
auf wenige geeignete Steilwände zurückzuführen. Die bereits viele Jahre sukzessive
durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen und die Auswirkung vieler bettbildender Ab-
flüsse auf die Gewässerbettstruktur sind Herrn Lonzer offensichtlich nicht bekannt. Die von
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
5
Nr. Thema
Herrn Lonzer für den Eisvogel vorgeschlagenen Maßnahmen seien in den letzten Jahren
umfänglich umgesetzt worden. Ein Einbruch der Eisvogelpopulation des Glan im Jahr 2013
ist weder bekannt, noch im Rahmen des Runden Tischs behauptet worden. Der insgesamt
geringe Vogelbestand und der Rückgang der Nutzung von Nisthilfen für die Wasseramsel
werde durch die theoretischen Ausführungen ebenfalls nicht erklärt.
Herr Porth ergänzt, dass in den letzten Jahren im Bereich von Odernheim durch verschie-
dene Hochwasserereignisse weitere Steilwände und somit Brutplätze für den Eisvogel ent-
standen seien. Auch er konnte Bestandsrückgänge des Eisvogels in den letzten 2-3 Jahren
beobachten. Zudem fragt er nach, wie das vorgeschlagene Ampelsystem hinsichtlich der
vielen verschiedenen Einstiegsstellen auf der kurzen Gewässerstrecke funktionieren solle.
Auf die Frage welche Maßnahmen Herr Lonzer für die Fischlaichhabitate vorgesehen habe,
entgegnet Herr Ness, dass diese Frage im Zusammenhang mit den unter Punkt 5 genann-
ten Flachwasserstellen diskutiert würde. Hinsichtlich der neu entstandenen Steilwände
merkt Herr Lonzer an, dass er bezüglich der Maßnahmenvorschläge nicht von einer Brut-
wand auf andere schließen könne und die Entwicklung von Maßnahmen zunächst eine
Begehung und das Einholen weiterer Informationen voraussetze. Im Hinblick auf die An-
wendung des Ampelsystems sollte ein Managementplan entwickelt werden, der die zeitli-
che Reihenfolge an den Ein- und Ausstiegsstellen regele. Herr Dr. Koßmann schließt sich
den Anmerkungen von Herrn Porth an und bemängelt ebenfalls die fehlende Betrachtung
der Fischproblematik seitens Herrn Lonzers. Herr Schlindwein ergänzt, dass auch hinsicht-
lich der Gefährdung u.a. der Libellen in den Flachwasserbereichen nicht erkennbar sei, wie
diese geschützt werden könnten, da auch die neuen Flachwasserstellen den Beeinträchti-
gungen durch den Kanutourismus unterlägen. Herr Ness erwähnt, dass dies nicht im Auf-
gabenbereich von Herrn Lonzer lag, da die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten
Fischarten nicht im Glan vorkommen und die Fischlaichhabitate der anderen sensiblen
Arten im Zusammenhang mit Punkt 5 besprochen würden. Herr Keym bestätigt, dass die
Ausführungen Herrn Lonzers unter großem Zeitdruck entstanden sind, dies aber keine Min-
derschätzung der Fische zugrunde lege.
zu 1.:
Auf die Nachfrage Herrn Mildes hinsichtlich möglicher Doppelvermietungen merkt Herr
Ness an, dass Doppelvermietungen - auch wenn dieser Aspekt in der Vergangenheit unklar
war - zukünftig ausgeschlossen seien. Nachdem Herr Keym erneut auf die Schwierigkeit
hinweist, die privaten Nutzer zu einer Anmeldung im Internetportal zu bewegen, erläutert
Herr Ness die Handhabung dieses Umstandes im Zusammenhang mit den
Gleitschirmfliegern in der Naheregion. Hier gebe es ein Internet basiertes Anmeldesystem.
Würden die freiwilligen Spielregeln nicht eingehalten (findet also keine vorherige Anmel-
dung statt) greife die soziale Kontrolle (Ansprechen auf das Fehlverhalten) durch die Gleit-
schirmflieger untereinander. Herr Porth führt weiter aus, dass mit Hilfe eines solchen An-
meldesystems große, von außerhalb angereiste Gruppen nicht kontrolliert werden könnten
und eine Einschränkung der maximalen Bootsanzahl somit unmöglich sei. Herr Lorig sieht
die Übertragbarkeit des von Herrn Ness genannten Beispiels auf ein linienhaftes Gewässer
mit unterschiedlichen Einstiegsmöglichkeiten als nicht gegeben. Die vorgeschlagene
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
6
Nr. Thema
Kontingentierung für das kleine Gewässer ohne erkennbar praktikablen Ansatz zum Schutz
der Flachwasserstellen, der Laichhabitate und der betroffenen Fauna auf freiwilliger Basis
zu regeln, sei für den Renaturierungsabschnitt zwischen Medard und Odenbach
unzureichend. Die Praktikabilität der sozialen Kontrolle in einem unzugänglichen teilweise
schnell fließenden Gewässer zieht er in Zweifel, zumal nicht erkennbar sei, wer diese
linienhafte soziale Kontrolle ausüben soll. Bei der Ausübung der sozialen Kontrolle erwartet
Herr Lorig eher zusätzliche Konflikte, da auch diejenigen, die sich nach eigener
Entscheidung nicht am freiwilligen Anmeldesystem beteiligen, den Gemeingebrauch
rechtmäßig ausüben würden. Nur in Verbindung mit einer Rechtsverordnung sei ein
solches Anmeldesystem für alle Gewässerbenutzer verbindlich einzuführen. Herr Keym
entgegnet, dass die Nutzer nicht im Rechtssinne zwingend verpflichtet, sondern durch
Öffentlichkeitsarbeit davon überzeugt werden sollen, sich freiwillig anzumelden, um den
Glan weiterhin im Rahmen des Gemeingebrauchs nutzen zu können. Auch Herr Dörr
appelliert an die Moral der Nutzer und erläutert am Beispiel des Kletterns und des
Wanderfalkenschutzes in der Südpfalz, dass eine kontingentierte Nutzung zum Schutz der
Natur möglich sei und in der Praxis bei anderen Sportarten auch funktioniere. Außerdem
informiere sich jeder Paddler im Vorfeld einer Tour auf einem ihm unbekannten Gewässer,
ob der Gemeingebrauch womöglich eingeschränkt ist. Frau Dr. Balcar zieht es ebenfalls
vor, bei Lösungsansätzen an die freiwillige Selbstverpflichtung der Nutzer zu appellieren,
anstelle eine Regelung über Verbote einzuführen. Herr Lorig entgegnet, dass bereits im
Gutachten der Uni Koblenz-Landau erläutert wird, dass freiwillige Selbstbeschränkungen in
der Regel nicht greifen und verbindliche Regeln entworfen werden müssen. Eine
Beschränkung der maximalen Bootszahl durch eine Kontingentierung sei nach Herrn Lorig
zwar ein grundsätzlich möglicher Lösungsansatz, die tatsächlich einzuhaltende maximale
Bootszahl müsse aber kontrolliert werden können. Er kritisiert, dass sich die
vorgeschlagene Kontingentierung nicht am Schutz der Fauna orientiere, sondern am
gewerblichen Interesse der Verleiher. Diese Form der Kontingentierung, die sich an den
derzeit bei den gewerblichen Verleihern vorhandenen Booten orientiert, diene allenfalls
dazu, die bisherige gewerbliche Nutzung in bestehendem Umfang festzuschreiben. Auch
sei die Ansiedlung neuer Vermieter im näheren Umfeld seitens der Verbandsgemeinde
nicht zu verhindern.
Herr Ness berichtet, dass im Gutachten der Universität Koblenz-Landau ausgeführt wird,
dass auf die Festlegung einer maximalen Bootsanzahl bewusst verzichtet wird, da es nicht
abschätzbar sei, ab welcher Bootsanzahl das Eintreten von Verbotstatbeständen sicher
ausgeschlossen werden könne. Der direkte Einfluss der Kanunutzung auf die Avi- und
Limnofauna sei wissenschaftlich schwer nachweisbar. Herr Lorig erwidert, dass dieser Vor-
schlag der Universität Koblenz-Landau in Unkenntnis der wasserrechtlichen Möglichkeiten
erfolgt sei und es für einen vorsorgenden Schutz der Gewässerfauna dieses von der Uni-
versität geforderten wissenschaftlichen Nachweises für die Festlegung einer Kontingentie-
rung nicht bedarf. Ansonsten wäre jegliche Kontingentierung an anderen Gewässern mit
der gleichen Begründung rechtswidrig. Der vorsorgende Schutz der Fauna könne nach
bestmöglicher fachlicher Einschätzung im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensaus-
übung gewährleistet werden und habe dementsprechend auch gängige Praxis an vielen
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
7
Nr. Thema
Gewässern.
Herr Keym schlägt Herrn Lorig vor, sich aufgrund der Schwierigkeit sich auf eine maximale
Bootsanzahl festzulegen, diesen Sachverhalt in einem persönlichen Treffens ausführlich zu
diskutieren.
Herr Lorig zeigt daraufhin eine Abbildung, die die Entwicklung der Benutzungsintensität am
Glan zwischen 2005 und 2014 zeigt. Er erläutert, dass ab etwa 2003 erste Beeinträchtigun-
gen der Vogelfauna verzeichnet wurden, woraufhin bereits im Jahr 2005 ein Gespräch mit
den örtlichen Verleihern und der KV Kusel stattfand. Im Jahr 2009 kündigte die SGD erst-
mals die Notwenigkeit einer Reduzierung der Bootanzahl an. Die Benutzungsintensität war
bis zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich gestiegen. Der Rückzug der Vogelfauna im Som-
mer aus dem Nutzungsschwerpunkt zwischen Lauterecken und Odenbach war ersichtlich.
In den auf diese Ankündigung folgenden beiden Jahren hat sich laut Erhebung der
Universität Koblenz-Landau die Benutzungsintensität nahezu verdoppelt. Das im Lösungs-
vorschlag angehaltenen Kontingent für die Kanuverleiher läge bereits bei einer Ausnutzung
der vorgehaltenen Kapazität ohne sonstige Gewässerbenutzer und Berücksichtigung der
Wochentage bei rund 7.000 Booten pro Jahr.
Herr Dörr stellt die jährliche Zahl von 7.000 Booten in Frage. Nach einer Excelabfrage
korrigiert Herr Ness die Zahl auf 3.200 Boote jährlich: Bei einer 5 monatigen Nutzung (Mai-
September) mit monatlich je 4 Wochen à 2 Tagen ergeben sich 40 genutzte Wochenend-
tage pro Jahr; multipliziert mit der maximalen Bootsanzahl von 80 ergebe dies eine Summe
von maximal 3.200 Booten pro Jahr. Herr Lorig entschuldigt sich für den mutmaßlichen
Rechenfehler und korrigiert die Grafik zur Benutzungsintensität für diese Berechnungsvari-
ante auf 3.520 (44 Wochenendtage * 80 Boote). (Nachträgliche Klarstellung: Nach Prüfung
handelte es sich um einen Animationsfehler der Folie. Die Benutzungsintensität mit 7.040
Booten im Jahr bildet die Variante „Maximale Ausnutzung am Wochenende mit pauschaler
Verdopplung für 5 Werktage ohne sonstige Benutzer“ ab.) Allein der von der Verbandsge-
meinde genannte Spielraum von vormals zwischen 75 Booten und weniger als 100 Boote
(24 Boote) erzeugt ein zusätzliches Kontingent von 24*153 = 3.672 Booten zwischen An-
fang Mai und Ende September. Unbeachtlich dieser hypothetischen Betrachtungen über
das bereitgestellte Kontingent wäre für die Ausübung des unschädlichen Gemeingebrauchs
an dem kleinen Gewässer nach der beobachteten Entwicklung bei der Vogelfauna eine
verbindliche Kontingentierung für aller Benutzer unter 1.000 Booten/Jahr möglichst gleich-
mäßig verteilt vorzusehen.
Herr Ness erkundigt sich bei den örtlichen Verleihern, ob 6 Tage im Jahr mit maximaler
Zahl an verliehenen Booten ein realistischer Wert sei und wie hoch der Prozentsatz an
verliehenen Booten an nicht Spitzenwochenenden sei. Herr Seybold antwortet, dass 6-7
Tage im Jahr mit 100%-iger Auslastung realistisch seien und an Nicht-Spitzentagen durch-
schnittlich 50 % der Boote verliehen würden. Herr Kunth ergänzt, dass sein Unternehmen
im Jahr durchschnittlich etwa 1.000 Boote verleihe, wodurch sich ein Wert von etwa 200
Booten pro Monat (Mai-September) ergebe. Er bestätigt, dass auch bei ihm an Nicht-Spit-
zentagen am Wochenende die Auslastung bei rund 50 % verliehener Boote läge. Herr Lorig
erwidert, dass laut Gutachten der Universität Koblenz-Landau an den Wochenenden im
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
8
Nr. Thema
August 2011 für alle Benutzer eine mittlere Befahrungsintensität von 145 Booten erhoben
worden sei, also bereits 2011 vor der erneut beobachteten Zunahme der Nutzungsintensität
in den letzten beiden Jahren unbeachtlich der Aussagen der Bootsverleiher für alle
Wochenendtage des August die mittlere Befahrungsintensität über 70 Booten lag. Die deut-
liche Überschreitung des Gemeingebrauchs sei jedoch bereits mit der Befahrungsintensität
des Jahres 2009 explizit seitens der Behörde festgestellt worden.
Frau Alwins bringt den Vorschlag ein, die Kontingentierung hinsichtlich der Wochenenden
und der Werktage zu unterscheiden. Eine geringere Bootsanzahl an Werktagen (z. B. 40
Boote) als an Wochenenden mit 80 Booten, könnte ausreichende Erholungsphasen für die
Tierwelt gewährleisten. Herr Schlindwein wirft ein, dass die Dauer der Erholungsphasen für
verschiedene Arten differenziert betrachtet werden müsse. Während für manche Arten ein
schmales Zeitfenster ausreichend sei, benötigen andere Arten mehrere Tage oder länger
um sich von einer Störung zu erholen.
Anhand einer Folie erläuterte Herr Lorig den bereits 2011 von der Universität Koblenz-
Landau bei der Kartierung der wassergebundenen Vogelfauna erhobenen Zustand.
Während die Strukturgütekartierung des Glan unterhalb Lauterecken tendenziell bessere
Gewässerstruktur belegt, wurde im Bereich oberhalb Lauterecken, in dem klassischer Ge-
meingebrauch seitens der Kanusportler des DKV praktiziert wird, eine hohe Dichte insbe-
sondere von Eisvögeln und Wasseramseln festgestellt. Im intensiv befahrenen Bereich
zwischen Lauterecken und Meisenheim sind wassergebundene Vögel infolge der
Kanunutzung nahezu verschwunden. Die Gewässerstrukturgütekartierung liefert hierzu
keine Erklärung. Zwischen Odenbach und Meisenheim wurde bereits 2011 kein wasserge-
bundener Vogel mehr erfasst. Bei der Kartierung unterhalb der Einstiegstelle in Lauter-
ecken wurde lediglich im Bereich des großen Uferabbruchs noch ein Eisvogel beobachtet.
Die vor 2003-2004 regelmäßig zur Reproduktion genutzte Ufersteilwand hatte nach Be-
obachtungen der SGD Süd diese Lebensraumfunktion weitestgehend verloren. Infolge der
großflächigen Aufweitung des Gewässerbetts konnte dieser Bereich infolge der Deckungs-
möglichkeiten für den Eisvogel noch als Jagdrevier fungieren. Rückschlüsse auf die nach-
teilige Wirkung des Kanutourismus ermöglichen auch die Beobachtungen im Jahr 2013.
Infolge der kühlen Witterung in Verbindung mit hohen Abflüssen habe die intensive
Nutzung erst gegen Ende Juni eingesetzt. Erstmals wurden wieder 3 belegte Bruthöhlen
der Eisvögel zwischen Medard und Odenbach beobachtet. Die Beeinträchtigung der
gewässergebundenen Vogelfauna zeige sich in den Erhebungen der Universität Koblenz-
Landau auch im Bereich Medard. Der Fischaufstieg an der Glanbrücke in Medard wird bis
zur Einmündung des Sulzbachs von den Kanuten weiträumig umtragen. Diese von
Kanufahrten unbelastete Gewässerstrecke wurde nach Erhebungsergebnis der Universität
seinerzeit von mehreren Wasseramseln, einem Eisvogel und 3 Gebirgsstelzen besiedelt.
Zwischenzeitlich hat sich ein Vogelbeobachter bei der Wasserwirtschaftsverwaltung
gemeldet, der seit 35 Jahren die Vogelfauna im Glangebiet beobachtet und durch
Aufhängen und Pflege von Nisthilfen u.a. auch die Wasseramsel stützt. Er bestätigt das
Verschwinden der Vogelfauna mit zunehmendem Kanutourismus. Auch seine Nisthilfen für
Wasseramseln seien schon länger nicht mehr angenommen worden. Herr Lorig merkt an,
dass eine Zahl von 80 Booten pro Tag keine ökologisch begründete Reduktion im Vergleich
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
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Nr. Thema
zum Jahr 2003 mit etwa 1.000 Booten pro Jahr im Sinne eines naturverträglichen
Kanutourismus darstellen würde. Herr Keym entgegnet, dass die aktuelle Nutzung bei
maximal 110-120 Booten pro Tag läge und der vorgeschlagene Wert von maximal 80
Booten somit eine Reduktion bedeuten würde. Herr Porth verweist auf Fotos, welche Herrn
Dörr bei Missachtung der 10 Goldenen Kanuregeln im Beisein einer größeren Gruppe
zeigen. Herr Dörr klärt darauf hin auf, dass diese Übung im Rahmen einer Lehrerfortbildung
im Rückstaubereich am Wehr an der Bannmühle stattgefunden habe. Den Anfängern sollte
bei dieser Übung das Kanufahren beigebracht und Manöver geübt werden. Dafür wurde
bewusst ein unsensibler Rückstaubereich gewählt.
Frau Alwins vertritt die Auffassung, dass das Ziel sei, den Zustand am Glan hinsichtlich der
Beeinträchtigungen durch die Kanubefahrungen zu verbessern und der Vorschlag der Ver-
bandsgemeinden mit Festlegung der maximalen Bootszahl auf 80 Leihboote sowie dem
damit verbundenen Anmeldesystem im Rahmen eines Versuches beispielsweise für die
nächsten 2-3 Jahre getestet werden sollte. Nach dieser Versuchsphase müssen die Daten
dann hinsichtlich ihrer Eignung ausgewertet werden.
zu 2.:
Herr Milde kritisiert, dass dem Protokoll vom 12.02.2014 zu entnehmen sei, dass die örtli-
chen Verleiher und die Verbandsgemeinden selbst einen Pegel Odenbach von 108 cm
nicht als Mindestpegel akzeptieren und eine Befahrung selbst unter 108 cm vornehmen
wollen. Herr Keym erwidert, dass bei einem Pegel Odenbach < 108 cm keine Befahrung
stattfinden soll. Diesbezüglich bestehe ein Dissens zwischen der Auffassung der Ver-
bandsgemeinden und der örtlichen Verleiher, der noch diskutiert werden müsse. Im Zu-
sammenhang mit dem vorgeschlagenen Befahrungspegel wäre aber die Begrenzung der
Personenzahl auf maximal 2 Erwachsene als neuer Aspekt hinzugekommen.
Den Vorwurf von Herrn Milde, es sei egal, ob ein Boot mit 2 oder 3 Personen besetzt sei,
begegnet Herr Sybold mit der Anmerkung, dass die Personenzahl sowie der Bootstyp von
Bedeutung seien. Weiter merkt Herr Seybold an, dass er bei einem Pegel Odenbach < 108
cm Maßnahmen wie z.B. eine Gewichtsreduktion vornehmen werde, eine Befahrung bei
diesem Pegelstand aber nicht ausschließen werde. Herr Lorig hält zwischen Lauterecken
und Odenbach einen Pegelstand Odenbach von 130 cm für realistisch, um eine Grundbe-
rührung durch Kanutouristen auszuschließen. In den Gewässerentwicklungsbereichen sei
die von Herrn Dörr und jetzt Herrn Seybold vorgeschlagene Gewichtsreduktion über eine
Maximalbesetzung der Kanus mit 2 Personen wirkungslos und scheitere an der fehlenden
Beherrschung der Kanus durch unerfahrene Kanutouristen. Er verdeutlicht diese Einschät-
zung mittels eines Bildes, auf dem ein mit zwei Jugendlichen besetzter Kanadier infolge
eines Steuerungsfehlers quer in einer Engstelle festgefahren zu erkennen ist (Pegel Oden-
bach 115 cm). Das Boot landet in der Folge an der Kiesbank an, die dann durchlaufen wird.
Der Vorgang wiederholt sich nach örtlicher Feststellung regelmäßig, wie auch ein weiteres
Bild zeigt. Auch hier bewirkt ein in der Tiefrinne quer festgefahrenes Kanu bei einem höhe-
ren Befahrungswasserstand (Pegel Odenbach 118 cm), dass andere Boote als Folge des-
sen den Flachwasserbereich durchfahren oder am Ufer anlanden. In einem Video führt er
die Problematik der Engstellen im kleinen naturnahen Gewässer vor. Auch hier kommt es
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
10
Nr. Thema
infolge der fehlenden Beherrschung eines Kanadiers durch die Kanuten zum Festfahren in
der Engstelle mit der Folge des Rückstaus vieler Boote und unterhalb der Engstelle am
Ufer anlandender wartender Boote. Entsprechend der auszugsweise am 19.12.2013 vorge-
stellten Dokumentation sind vielfältige Bodenkontakte, Durchlaufen der Flachwasserberei-
che, Staken im Kiesbett, Anlandung am Ufer im Video klar ersichtlich. Wie in den Videos
am 19.12.2013, haben insbesondere die vielen nachgewiesenen Kenterungen das gleiche
Fehlverhalten zur Folge. Ein Ausstiegs- oder Anlandungsverbot zum Schutz der Flachwas-
serbereiche sei vor diesem Hintergrund wirkungslos. Herr Lorig erachtet den laut Vermerk
vom 12.02.2014 von den Verbandsgemeinden und den Kanuvermietern nunmehr aus-
drücklich bekundeten Verzicht auf jeglichen Mindestpegel für völlig unverständlich, zumal
die unter 108 cm angedachte tageszeitliche Einschränkung in keinerlei Zusammenhang mit
dem Wasserstand und der Problematik der Bodenkontakte zu stellen sei. Weiter führt er
aus, dass das Gutachten der Universität Koblenz-Landau von Herrn Kron laut Vermerk vom
29.01.2014 als unumstrittene Grundlage zur Lösungsfindung anerkannt wurde. Die bei
Kanutourismus aufgrund der intensiven Befahrungsintensität erforderliche Mindestwasser-
tiefe von 30 cm sei zwischen dem Bundesamt für Naturschutz, dem Deutschen Kanuver-
band und dem Bundesverband für Kanutourismus abgestimmt und essentielle Grundlage
für das Gutachten der Uni Koblenz-Landau und der durchgeführten Erhebungen, finde sich
jedoch bei dem Lösungsvorschlag der Verbandsgemeinden nicht näherungsweise wieder.
Herr Ness merkt an, dass es bei jedem beliebigen Pegelstand aufgrund der Unkenntnis
seitens der Kanufahrer zu Bodenkontakten kommen kann und die Fotos daher in diesem
Zusammenhang nicht aussagekräftig seien. Vor dem Hintergrund sowohl der am
19.12.2013 als auch der unmittelbar zuvor gezeigten Videos und Bilder und der Tatsache,
dass quer in der Tiefenrinne festgefahrene Boote seiner Meinung nach nicht auf
Unkenntnis, sondern auf unzureichende Fahrerfahrung zurückzuführen seien, kann Herr
Lorig diese Bewertung durch Herrn Ness nicht nachvollziehen. Herr Lorig führt weiter aus,
dass es nur geübten, erfahrenen Fahrern, die Kenntnis der Strecke haben, möglich sei, die
Anzahl der Bodenkontakte bei der Befahrung des kleinen Gewässers zu minimieren. Weiter
schließt er auf der Grundlage der in Bild und Video nachgewiesenen Fahrfehler aus, dass
es einem ungeübten Fahrer aufgrund der fehlenden Beherrschung des Kanus möglich sei,
der ggf. markierten schmalen Tiefrinne am Prallhang im Renaturierungsabschnitt zu folgen.
Frau Alwins erläutert, dass der von der SGD Nord bereits vorgeschlagene Mindestpegel
Odenbach von 111 cm für den Streckenabschnitt Meisenheim - Rehborn nochmals im Haus
diskutiert wurde und weiterhin Bestand hätte. Wie bei den Sitzungen am 19.12.2013 und
07.01.2014 erwähnt, gilt dieser Wasserstand nur in Kombination mit der Markierung der
Flachwasserzonen z.B. durch das Spannen von Toren, um so die Kanuten in die tieferen,
befahrbaren Bereiche zu lenken. Eine Markierung der Flachstellen mit im Baum aufge-
hängten Fähnchen ist ihres Erachtens nicht geeignet. (Hinweis der SGD Nord: Die im Gut-
achten vorgeschlagenen „Baulichen Maßnahmen“ an den Flachwasserstellen wurden bei
der Sitzung am 15.01.2014 als nicht diskutabel abgeschlossen.). Für den Abschnitt
zwischen Rehborn und Odernheim wird aufgrund der vielen Flachwasserstellen und der
langen Strecke, über die diese verteilt sind, ein höherer Mindestpegel Odenbach von 123
cm in Kombination mit der Markierung der Flachwasserbereiche vorgeschlagen. Gemäß
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
11
Nr. Thema
den Aussagen der Verleiher bei dem Termin am 29.01.2014, wird der Abschnitt Lauter-
ecken - Rehborn zu etwa 95 % von den örtlichen Verleihern genutzt, während die Nutzung
unterhalb von Rehborn bis Odernheim ohnehin lediglich bei etwa 5 % liegt und auf diese
Strecke ggf. verzichtet werden könnte. Herr Seybold bestätigt, dass die Nutzung unterhalb
von Rehborn zwar geringer sei, aber nicht bei nur 5 % läge. Herr Lorig erläutert die unter-
schiedlichen Situationen der Gewässerstrecken Lauterecken bis Odenbach und Meisen-
heim bis Odernheim. Während im Gewässerabschnitt unterhalb Meisenheim ein mittels
Ufersicherung fixiertes Gewässerbett mit geringer Veränderung der Flachstellen gegeben
sei, werde der Glan derzeit mit Schwerpunkt zwischen Medard und Odenbach mit der Folge
vielfältiger für Anfänger schwer zu befahrender naturnaher Strukturen entwickelt. Die Ein-
haltung der 30 cm Mindestwassertiefe hält er bei den vielen kleinräumigen und mit jedem
kleinen Hochwasser veränderlichen unverbackenen Sohlstrukturen zum Schutz der Fauna
für nicht verzichtbar. Für den Abschnitt zwischen Medard und Odenbach erwartet er nach
fachlicher Abschätzung einen Befahrungspegel Pegel Odenbach zwischen 125 und 132
cm. Der endgültig anzuhaltende Bezugspegel müsse allerdings mangels gutachterlicher
Aussage noch durch Messungen ermittelt werden, so dass aktuell keine endgültige Aus-
sage seinerseits möglich sei. Die aus dem Jahr 2011 datierten Erhebungen der Universität
berücksichtigen die in den zurückliegenden 3 Jahren durchgeführten Entwicklungsmaß-
nahmen zwischen Medard und Odenbach nicht. Auch am Glan oberhalb Lauterecken be-
dürfen die vom DKV vorgeschlagenen Mindestwasserpegel noch einer objektiven Über-
prüfung, da auch hier keine gutachterliche Bewertung vorliege.
zu 3.:
Herr Lorig erachtet den vorgeschlagenen Ansatz für eine Sanktionierung bei Verstößen als
nicht zielführend, zumal nur die ortsansässigen Vermieter hier beteiligt wären. Herr Ness
erklärt, dass die Verbandsgemeinden keine einheitliche Sanktionierung vorgeschlagen
haben, da dies aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nicht möglich sei. Herr Lorig sieht
dies in Hinblick auf den Verweis, dass Paddler bei Verstößen ggf. ausgeschlossen werden
als wenig zielführend. Verstöße müssten zunächst beobachtet und dokumentiert werden,
was eine linienhafte Überwachung der ökologisch kritischen Stellen und eine beweissichere
Dokumentation erfordere, die seitens der Behörde nicht zu gewährleisten sei. Uferbetretun-
gen in Folge einer Kenterung seien kaum vorwerfbar und unterlaufen somit das Sanktionie-
rungssystem. Sofern die Abwicklung der Sanktionierung nicht vor Rückgabe der Kaution
erfolge, laufe diese ins Leere. Herr Bürgermeister Jung erläutert, dass die gewerblichen
Verleiher im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen/ AGBs ein Strafmaß bei Fehlverhalten
festgelegen könnten. Private Nutzer könnten bei Verstößen aufgrund der fehlenden
Rechtsgrundlage nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Frau Dr. Balcar erkundigt sich,
inwieweit Verstöße gegen das Naturschutzrecht am Glan ähnlich wie in Naturschutz-
gebieten geahndet werden könnten. Herr Schlindwein erklärt, dass in diesem Fall das
Artenschutzrecht greift, bei Verstößen am Glan können aber nicht die Verleiher, sondern
müssten die einzelnen Verursacher herangezogen werden.
Herr Dörr merkt an, dass diese Problematik eher im Zusammenhang mit den örtlichen Ver-
leihern zu betrachten sei. Denke man an die Ausführungen von Frau Dr. Balcar hinsichtlich
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
12
Nr. Thema
der Befahrungszeiten und -intensität der Kajakfahrer zurück, so werde doch deutlich, dass
das Problem der Ahndung von Verstößen hier nicht bestünde. Bei Verstößen seitens der
vermieteten Boote könnten die eben angesprochene Sanktionierung doch problemlos
durchgesetzt werden. Herr Lorig kann dieser Behauptung von Herr Dörr nicht folgen und
führt aus, dass dies schon an der behördenseits nicht zu gewährleistenden Überwachung
scheitere. Eine hinreichende Kontrollmöglichkeit für dieses Sanktionierungssystem sei nicht
gegeben. Aus wasserwirtschaftlicher und ökologischer Sicht gesehen, sei die Masse an
Verstößen, nicht das einzelne Fehlverhalten ausschlaggebend. Auch sei ein Anspruch der
Behörde auf Sanktionierung durch die Kanuvermieter nicht zu erkennen. Herr Keym ist
davon überzeugt, dass die angesprochenen Maßnahmen (Ahndung von Verstößen etc.) bei
den gewerblichen Verleihern greifen sollen und diese würden mit rund 90 % den Hauptan-
teil der Nutzerschaft bilden. Im Vergleich zum IST-Zustand wäre dies zwar keine Lösung,
aber eine deutliche Verbesserung.
zu 4.:
Herr Lorig stellt die Begründungen für Startfenster in Frage. Doppelvermietungen seien
seitens der Kanuvermieter verbindlich aus „logistischen Gründen“ ausgeschlossen worden.
Insofern würde hier ohne Not eine Konzentration der Boote vorgeschlagen. Auch könne mit
der Begrenzung der gleichzeitig einzusetzenden Boote die erwünschte Wirkung der Ver-
meidung in Flachwasser nebeneinander fahrender Boote und Vermeidung von Uferbetre-
tungen nicht erreicht werden. Gruppen würden sich generell zusammenfinden, um eine
gemeinsame Befahrung sicherzustellen. Gerade diese Wartephasen zur Zusammenführung
von Gruppen infolge der durch Befahrungsschwierigkeiten begründeten Entzerrung der
Gruppen, würde die Anlandung in der Wartephase erst erfordern. Auch Kenterungen mit
den entsprechenden Folgen würden durch Startfenster nicht positiv beeinflusst. Dass das
Startfenster bei der kurzen Gewässerstrecke und der vorgeschlagenen Kontingentierung
auf die Vogelfauna entlastend wirken kann, ist entsprechend den Ausführungen zu Punkt 1
nicht zu erwarten. Herr Milde fragt, ob die Störwirkung für die Natur nicht größer sei, wenn
die Boote im gleichen Zeitfenster losfahren, als bei einem gestaffelten Einsatz. Eine
zeitliche Begrenzung für den Einlass wäre für die Angler zwar von Vorteil, für den Natur-
schutz aber wohl kaum von Belangen und Nutzen. Herr Dörr entgegnet, dass durch diese
Zeitfenster viele und vor allem zuverlässige Erholungsphasen ohne Störwirkungen für die
Tierwelt und die Anwohner garantiert würden. Dennoch stimmt er Herrn Milde zu, dass es
womöglich durch ein Ampelsystem zu Aufstauungen und Gruppenbildung mit einer Ballung
der Störwirkung vor den roten Ampeln kommen könnte. Herr Schlindwein bestätigt diese
Auffassung und merkt an, dass die Zeitfenster zu groß gefasst seien. Herr Porth erinnert,
dass die Fischerei ein anderes Zeitfenster vorgeschlagen hatte (Einsatz der Boote
zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr und bootsfreies Gewässer ab 16.00 Uhr) und fragt nach
warum darauf seitens der Verbandsgemeinden nicht eingegangen wurde. Herr Ness erkun-
digt sich bei den Verleihern, ob das Zeitfenster zwischenzeitlich hinsichtlich der verschiede-
nen Abschnitte differenziert wurde. Nur so sei eine Abschätzung, wann welche Abschnitte
frei von Störungen sind, möglich. Nachdem dies verneint wurde, bittet Herr Ness den Vor-
schlag zu verbindlichen Zeitfenstern bis Mitte nächste Woche an das IUS schriftlich mitzu-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
13
Nr. Thema
teilen. In diesem Zusammenhang bittet Herr Klemm, zukünftige Änderungen in den Proto-
kollen mit roter Schriftfarbe zu kennzeichnen.
Abschließend berichtet Herr Porth, dass es in Zukunft bei Odernheim keine Ausstiegsstelle
mehr geben wird.
zu 5.:
Herr Lorig schätzt die Markierung von Flachwasserstellen in einem gut strukturierten natur-
nahen Gewässer als sehr schwierig und aufwendig ein, zumal die Verhältnisse im Gewäs-
ser in Abhängigkeit des Wasserstandes differieren. Die dynamische Entwicklung in den
naturnahen Bereichen setze infolge der starken Entwicklungsfähigkeit des Glan in der Re-
naturierungsstrecke bei entfernter Ufersicherung eine erneute Überprüfung und ggf. Nach-
regulierung der Markierungen nach bettbildenden Abflüssen voraus. Eine jährliche ggf.
sogar mehrfach erforderliche, gemeinsame Befahrung der betroffenen 3 Fachbereiche mit
einem Kanuvermieter sei mit Blick auf den hohen Aufwand behördenseitig nicht zu leisten.
Die gemeinsame Befahrung des naturnahen Abschnitts zwischen Medard und Odenbach
mit Kanuvermietern in der Laichzeit zur Vorbereitung umfangreicher Markierungsarbeiten in
der gesetzlichen Schonzeit in einem pauschal nach § 30 BNatSchG geschützten natur-
nahen Gewässerabschnitt finde bei diesen Randbedingungen keine Zustimmung, zumal die
in diesem Abschnitt vorhandenen Strukturen die Steuerungsfähigkeiten von Kanuanfängern
entsprechend den vorgenommen Überwachungen regelmäßig überfordern. Seine schon
bei dem Punkt 2 „Bootstypen und Befahrbahrkeit“ dargelegte Haltung erläutert Herr Lorig
anhand eines Videos an einer Kiesrausche (Wasserstand 115 cm Pegel Odenbach) in dem
renaturierten Gewässerabschnitt. In dem Video läuft ein Kanadier auf der Kiesrausche auf.
Einer der Kanuten zeigt dem folgenden Boot die Tiefrinne am Prallhang des Gewässers
deutlich per Handzeichen und Zuruf an. Ungeachtet dessen laufen alle folgenden Boote auf
der Kiesbank im Gleithang auf Grund. In der Folge befreien die Kanuten die aufgelaufenen
Boote durch Staken, Ziehen des Bootes und Durchlaufen des Gewässers. An der Eintrü-
bung des Gewässers wird die massive Beeinträchtigung der Gewässersohle deutlich. Die
leicht erkennbare Ursache dieses Fehlverhaltens lag im Verlauf der Tiefenrinne und der
dort herrschenden hohen Strömung. Die Tiefenrinne verlief, wie in naturnahen kleinen Ge-
wässern typisch, eng begrenzt am Prallhang mit hoher Fließgeschwindigkeit. Die Bootsfüh-
rer trauten es sich offensichtlich nicht zu, entsprechend dem Fingerzeig der ausgeprägten
Hauptströmung, die unmittelbar an einer uferanliegenden Totholzstruktur vorbeiführte, zu
folgen. Hier wurden die Grenzen eines Tourguides zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
der ökologisch bedeutsamen Kiesrausche offenkundig. Auch die Gefahrenlage wurde am
Beispiel einer aus festgefahrener Situation rückwärts in die Totholzstruktur hineintreibenden
Kajakfahrerin deutlich. Herr Lorig zeigt mittels des Videos auf, dass weder Tourguides noch
Markierungsstangen in naturnahen Gewässerabschnitten umfassende Beeinträchtigungen
der Gewässersohle vermeiden können, da das Fahrkönnen ungeübter Kanutouristen in
diesen Bereichen infolge der Strömungsverhältnisse und kleinräumigen Strukturen zumeist
nicht ausreichend ist, um eventuellen Markierungen oder Hinweisen eines Tourguides fol-
gen zu können. Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zwischen Lauter-
ecken und Odenbach wird sich sowohl die ökologische Konfliktsituation, als auch die Ge-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
14
Nr. Thema
fahrenlage sukzessive verschärfen. Mit einem weiteren Bild einer Gewässerentwicklungs-
stelle verdeutlicht Herr Lorig auch die Problematik eventueller Markierungsarbeiten hin-
sichtlich des Gewässerbildes. Auch hier ist die typische, eng am Prallhang anliegende
strömungsstarke Tiefenrinne zu beobachten, die gleichfalls - für Anfänger problematisch
und ggfs. gefährlich - in eine Totholzstruktur führt. Auch hier verdeutlichte er nochmals die
hohe Dynamik der eingeleiteten Gewässerentwicklung im Unterschied zu den Gegeben-
heiten unterhalb von Meisenheim mit derzeit noch größtenteils intakter Ufersicherung.
Frau Alwins weist nochmals darauf hin, dass für den Bereich zwischen Meisenheim und
Odernheim eine Befahrung bei niedrigen Wasserständen (111 cm bzw. 123 cm Pegel
Odenbach) nur in Kombination mit Markierung der Flachwasserbereiche machbar sei. Dies
müsse jedoch in der Praxis erprobt werden. Wenn es sich als nicht praktikabel erweise,
müsse über einen höheren Wasserstand diskutiert werden.
zu 6.:
Eine Beschränkung auf den Schutz der „wesentlichen Fischlaichplätze“ durch Markierung
dieser Bereiche findet laut Herrn Lorig seitens der Oberen Fischereibehörde u.a. vor dem
Hintergrund des aktuellen Zustands der Fischfauna, der insgesamt langen Laichzeit mehre-
rer kieslaichenden Arten und den Unsicherheiten bei der Kartierung keine Zustimmung. Der
Schutz der Laichhabitate setze zudem deren Kartierung vor jeder Saison voraus. Eine Be-
einträchtigung der sensiblen Bereiche durch die Kanunutzung müsse sicher ausgeschlos-
sen werden. Wie bereits in der Sitzung am 29.01.2014 erläutert, seien wasserbauliche
Maßnahmen zum Schutz der Laichhabitate bzw. zur Erhöhung des Wasserstandes nicht
zielführend.
Herr Schlindwein gibt zu bedenken, dass die Markierung von bspw. Vogelbrutplätzen u.U.
die Neugierde und das Interesse der Touristen wecken könnte die Vögel zu beobachten
und somit das Gegenteil der eigentlichen Absicht - Minderung der Störwirkung - bewirken
könnte. Eine weiträumige Markierung wäre nötig.
Herr Lorig bemerkt, dass die Einsehbarkeit der Markierung ohnehin begrenzt sei. Bei dem
teilweise starken Uferbewuchs seien Hinweisschilder am Ufer kaum erkennbar und müss-
ten in diesen Bereichen u.U. über das Gewässer gespannt werden. Er weist vor dem Hin-
tergrund zurückliegender ungenehmigter Eingriffe in das Gewässer vorsorglich darauf hin,
dass es Unbefugten nicht gestattet ist, derartige Eingriffe ohne vorherige Zustimmung der
Wasserbehörden durchzuführen.
zu 8.:
Herr Dörr erwähnt wie wichtig die Besucherlenkung sei. Dadurch könne gewährleistet wer-
den, dass ausgeschilderte Ein- und Ausstiegsstellen auch tatsächlich genutzt würden. Der
Bau von Bootsstegen und Anlegern wäre hilfreich und könnte die Problematik an den Ein-
und Ausstiegsstellen entschärfen.
Herr Lorig kann diese Aussage von Herrn Dörr nicht nachvollziehen, da laut den bisherigen
Aussagen der weit überwiegende Teil der Kanufahrten gewerblich organisiert sei und die
Besucherlenkung (Kartendarstellung, Wegbeschreibungen etc.) demnach weitestgehend in
den Händen der Kanuvermieter liege und merkt an, dass der Ausbau der Infrastruktur erst
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
15
Nr. Thema
auf Grundlage eines unter naturschutzrechtlichen, fischereirechtlichen und wasserrechtli-
chen Gesichtspunkten akzeptablen Konzepts für die Ausübung des Gemeingebrauchs in
den Gewässerabschnitten in Betracht gezogen werden könne, die für eine intensivere Nut-
zung in Frage kämen.
zu 9.:
Herr Lorig hinterfragt, warum es bei der langjährig bekannten Problemlage trotz der bereits
bestehenden Einweisung der Kanutouristen durch die Kanuvermieter und der Möglichkeit
der Vereinbarung naturschützender Vertragsklauseln, dennoch zu derart umfassendem
Fehlverhalten und Verstößen (z.B. Uferanlandung) kommt. Der vormalige Kanuvermieter
Outdoor-live aus Bad Kreuznach habe bspw. in Kenntnis der langjährigen Überlegungen
zur Beschränkung des Gemeingebrauchs auf seiner Homepage für einen naturverträgli-
chen Kanutourismus geworben und die Nutzer über bestehende Regeln in Kenntnis ge-
setzt, in der Praxis habe dies aber wenig Anklang gefunden.
Dies erweckt bei Herrn Dörr den Eindruck, dass das Eigentliche worum es ihm bei seinem
Vorschlag gehe - eine Änderung der Nutzung des Glan und der angesprochenen Ziel-
gruppe - aus dem Blickfeld gerät. Seine Vision eines Öko-Wasser-Wanderwegs (ÖWW)
solle Besucher anziehen, die an ökologischen Zusammenhängen und einem Beitrag zum
Naturschutz interessiert sind. Das entsprechende umweltbewusste Verhalten könne bei
solch einer Nutzerschaft vorausgesetzt werden. Er bedauert es darüber hinaus, dass sein
Vorschlag - die besonders sensiblen Bereiche nur in Begleitung eine ausgebildeten Tour-
guies zu befahren - von den Verbandsgemeinden nicht aufgegriffen wurde.
Herr Haase kritisiert, dass die Nutzungsinteressen pauschalisiert würden. Dem Kreis
Donnersberg würde bei einer Einschränkung des Gemeingebrauchs oder einem Befah-
rungsverbot eine wichtige Grundlage der pädagogischen Arbeit entzogen.
Herr Dr. Koßmann stimmt dem Vorschlag von Herrn Dörr hinsichtlich einer Umnutzung des
Glan zu, gibt aber zu bedenken, dass dann womöglich kein klassischer Tourismus mehr
möglich sei. Die von Herrn Dörr angepeilte Zielgruppe sei zahlenmäßig eher gering und der
gewerbliche Verleih sei u.U. dann nicht mehr lukrativ. Auch Herr Porth bestätigt, dass der
Vorschlag von Herrn Dörr in seinen Grundzügen dem Vorschlag der Fischerei entspräche
als Zielgruppe naturbewusste und erfahrene Fahrer anzusprechen. Eine 20-minütige Ein-
weisung vorab, ersetze nicht jahrelange Erfahrung und Übung.
Herr Lorig weist erneut auf den Renaturierungsschwerpunkt zwischen Lauterecken und
Odenbach hin, der sowohl gewässerökologisch als auch sicherheitstechnisch bedinge,
dass die einzelnen Boote sicher gesteuert werden können. Es müsse daher in jedem Boot
ein erfahrener Tourguide sitzen, um eine naturverträgliche Kanunutzung zu gewährleisten.
Der Glan sei im Vergleich zu anderen kanutouristisch genutzten Gewässern ein sehr klei-
nes und schmales Gewässer, das sich im naturnahen Zustand für Massentourismus mit
ungeübten Kanuten nicht eigne. Seine Zielsetzung sei der zuvor von Herr Dörr geschildert
ähnlich. Herr Lorig wies auch auf die herausragende Bedeutung einer am Nachhaltigkeits-
grundsatz orientierten, gewässerökologisch sinnvollen Jugendarbeit hin, die seitens der
SGD ausdrücklich unterstützt würde. Es wird zu prüfen sein, wie im Rahmen einer zukünfti-
gen Regelung des Gemeingebrauchs im Besonderen der Jugendarbeit Rechnung getragen
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
16
Nr. Thema
werden könne. Bei der ökologisch orientierten Regelung der Kontingentierung ist in Abwei-
chung von dem vorgestellten Vorschlag der Verbandsgemeinden zwingend auch ein Aus-
gleich unter den verschiedenen Nutzungsinteressen herbeizuführen.
zu 11.:
Herr Dörr erläutert seinen Vorschlag die weiten Umtragungsstrecken, welche gerade für die
angestrebte Nutzergruppe (z.B. Familien) schwer zu bewältigen seien, durch sogenannte
Treidelpfade zu ersetzen. Frau Alwins stimmt dieser Idee grundsätzlich zu. Sie gibt jedoch
zu bedenken, dass dies einen bestimmten Wasserstand unterhalb des Wehres voraus-
setze, damit das Boot nicht über den Kies gezogen werden müsse. Sie führte als Beispiel
das Wehr in Rehborn an. Hier herrsche durch den Betrieb einer Mahlmühle ein anhaltend
niedriger Wasserstand in der Ausleitungsstrecke unterhalb des Wehres vor, so dass aus
naturschutzrechtlichen Gründen in diesem Bereich die vorgeschlagene Idee eines Treidel-
pfades nicht umgesetzt werden könne. Sie ist grundsätzlich davon ausgegangen, dass die
im Gutachten getroffene Regelung hinsichtlich der Flachwasserstellen an den Wehren
Gültigkeit hat und hier keine Befahrung stattfindet und dies auch in Zukunft so beibehalten
wird. Herr Lorig merkt an, dass diese Idee nur bei einer gewässerökologisch orientierten
Regelung (geringe Nutzungsintensität, durchgängige minimale Wassertiefe von 30 cm
zwischen Lauterecken und Odenbach) zu bedenken wäre. Herr Dörr führt aus, dass die
Kanunutzer in einem schmalen Bereich in Ufernähe entlang treideln könnten, um die sen-
siblen Bereiche zu schützen. Dies sei aber nur im Gesamtkonzept, also in Kombination mit
dem ÖWW, sinnvoll. Dadurch könnte die Benutzung des ÖWW auch Familien ermöglicht
werden.
Herr Ness merkt abschließend an, das falls eine solche Möglichkeit in Erwägung gezogen
werden sollte, mit einer Umsetzung bereits im Jahr 2014 nicht zu rechnen sei (Klärung der
Eigentumsverhältnisse benötigter Flächen etc.).
zu 12.:
Herr Dr. Koßmann äußert den redaktionellen Änderungswunsch den Ausdruck „wün-
schenswert“ in „...ist eine wesentliche Voraussetzung“ zu schärfen. Herr Keym bemerkt,
dass diese Formulierung bereits in einer früheren Entwurfsversion verwendet wurde und
bestätigt diese wieder zu übernehmen.
Herr Schlindwein ergänzt hinsichtlich der Notwenigkeit der Evaluierung der Maßnahmen
nach Saisonende, dass dies voraussetze, dass die Kriterien anhand derer eine Beurteilung
stattfinden soll, vorher festgelegt werden müssen.
zu 13.:
Herr Dr. Koßmann merkt an, dass hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit beachtet werden
müsse, dass mit der Werbung tatsächlich auch die angestrebte Nutzergruppe - der „natur-
und umweltbewusste Tourist“ - angesprochen würde.
Ausführungen der SGD Süd, zu Punkten, die im Konzept der Verbandsgemeinde nicht
berücksichtigt wurden
Herr Lorig merkt an, dass der Vorschlag der Kommunen auf die Nutzung oberhalb von
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
17
Nr. Thema
Lauterecken zu verzichten, kein tatsächlicher Verzicht sei, da dieser Abschnitt bereits aktu-
ell aufgrund der Befahrungsschwierigkeiten von den gewerblichen Verleihern faktisch nicht
genutzt würde. Da es infolge der fehlenden Randstreifen nicht möglich sei den WRRL-
Schwerpunkt für den Wasserkörper „Unterer Glan“ oberhalb Lauterecken zu legen, sei die
Verbesserung der Gewässermorphologie zwischen Lauterecken und Meisenheim unver-
zichtbar und Bestandteil des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Wasserrahmen-
richtlinie. Der Lösungsvorschlag der Verbandsgemeinde und der gewerblichen Kanuverlei-
her berücksichtige diesen Aspekt nicht, sondern verschiebe die Umsetzung des Maßnah-
menprogramms, ohne das die tatsächlichen Voraussetzungen für die Umsetzbarkeit dieses
Vorschlags bestünden. Gesetzliche Vorgaben zur Gewässerbewirtschaftung blieben
insofern mit dem Vorschlag der Verbandsgemeinden unberücksichtigt. (Anmerkung der
SGD Nord: Wie im Protokoll vom 29.01.2014 bereits erwähnt, gelten die Ziele der WRRL
genauso für den Bereich ab Meisenheim bis zur Mündung in die Nahe. Hier sind Maßnah-
men zur Strukturverbesserung und Renaturierung durchzuführen. Die Befahrungssituation
ist nach Durchführung der Maßnahmen erneut zu bewerten.)
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Sohlen- und Uferstruktur basieren darauf, dass die
Strömungsverhältnisse wirksam verändert werden, um die notwendigen Lebensraumstruk-
turen, wie im entsprechenden Fachvortrag vorgestellt, zu entwickeln. Wirksame Strö-
mungslenker waren und sind weiterhin für die termingerechte Umsetzung der Wasserrah-
menrichtlinie unverzichtbar. Im Jahr 2013 wurde seitens der SGD Süd auch aus diesem
Grund eine Warntafel aufgestellt, um auf die Gefahren der Befahrung des in Renaturierung
befindlichen Gewässerabschnitts zwischen Lauterecken und Meisenheim insbesondere für
ungeübte Kanutouristen hinzuweisen. Anhand eines unmittelbar nach einer Kanukenterung
entstandenen Videos erläuterte Herr Lorig einen der auf der Warntafel dargestellten Gefah-
renpunkte. Das Video zeigt den gefahrenträchtigen Ausstieg einer Gruppe von Kanufah-
rern. Das erste, mit einer Familie besetzte Boot dieser Gruppe war in mehrere in der
vorausgegangenen Nacht umgestürzte Bäume seitlich hineingefahren. Weitere Boote der
Gruppe waren noch im Gewässer. Die Insassen hielten sich am Uferbewuchs fest und wa-
ren nicht in der Lage, ohne Anleitung und Hilfestellung Dritter vom Ufer aus, das Gewässer
zu verlassen. In dem parallel zur Videoaufnahme mit einer Kanutin des gekenterten Bootes
geführten Interviews erklärt diese auf die Frage, ob denn der Baum nicht zu sehen war: „Ich
hab ja gebremst und gebremst…aber ich kann das ja nicht so gut, mit so etwas haben wir
ja nicht gerechnet“. Aus dem Video wird der für Laien schwierige Ausstieg aus dem Kanu
mit dem anschließenden selbst für erfahrene Wasserbauer verletzungsträchtigen
Erklimmen des mit groben Wasserbausteinen gesicherten Steilufers (Neigung ca. 1/1)
nachvollziehbar. Herr Lorig weist darauf hin, dass der Glan - wie auch in diesem Fall - auf
Niederschläge häufig mit einem sehr schnellen und für Kanuten unkalkulierbaren Wasser-
spiegelanstieg reagiert. Ein um zwei Stunden später erfolgter Start dieser Gruppe, hätte für
ungeübte Kanuten infolge des weiteren Anstiegs des Wasserspiegels und der damit ver-
bundenen Zunahme der Fließgeschwindigkeit bereits zu einer deutlich stärkeren Un-
terströmung der Hindernisse an dieser Stelle mit einer deutlich stärkeren Gefährdung ge-
führt. Insbesondere die Problematik der lokalen Starkregen verschärft die Gefahrenlage, da
die zeitverzögert binnen wenigen Stunden eintretenden Wirkungen auf den Abfluss in dem
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
18
Nr. Thema
kleinen Gebiet nicht abschätzbar sind. Hinzu kommt, dass lokale, im Oberlauf
niedergehende Regenereignisse im Bereich unterhalb Lauterecken nicht zwingend augen-
fällig werden. Mit zunehmender Eigenentwicklung des Gewässers und weiteren Maßnah-
men zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird sich die bereits aktuell bestehende
Gefahrenlage für ungeübte Fahrer weiter verschärfen. Herr Lorig weist mit Bezug auf das
vorgeführte Video und seinen Ausführungen am 15.01.2014 darauf hin, dass die öffentliche
Bewerbung der Befahrung durch eine Verbandsgemeinde und die Errichtung von Anlagen
zur Gewässerbenutzung Verkehrssicherungspflichten auslösen können. Bei einem gravie-
renden Unfall mit Personenschaden seien grundsätzlich auch strafrechtliche Konsequen-
zen möglich. Maßnahmen im Sinne der Verkehrssicherung stünden jedoch im direkten
Gegensatz zu der im Sinne der Wasserrahmenrichtlinien notwendigen strukturellen Auf-
wertung des Glan. Auch die Universität Koblenz-Landau habe sich zur Problematik der
Befahrbarkeit des Gewässerabschnitts Lauterecken bis Odenbach durch ungeübte Ka-
nutouristen geäußert. Vor diesem Hintergrund erachtet Herr Lorig in diesem Gewässerab-
schnitt die Besetzung der Boote mit erfahrenen Bootsführern für unabdingbar.
Als Reaktion auf verschiedentlich von Herrn Keym eingebrachte Anmerkungen zu den bei
den Kanuvermietern laufenden Buchungen und des Hinweises auf mögliche Schadenser-
satzforderungen fragt Herr Lorig, ob bzw. warum ggf. seitens der gewerblichen Verleiher
Vertragsabschlüsse ohne Rücktrittsklausel geschlossen würden, obwohl seit September
letzten Jahres über die Einführung eines Befahrungswasserstandes am Glan diskutiert
würde. Das Problem sei in diesem Fall selbst verschuldet. Auch bestehe seitens der
Kanuverleiher kein Rechtanspruch auf unternehmerische Benutzung eines Gewässers. Es
handele sich bei der Verleihung von Kanus zur Ausübung des Gemeingebrauchs auf dem
Glan lediglich um das Ausnutzen einer tatsächlichen Möglichkeit für die Kanuvermieter, die
aber rechtlich nicht geschützt sei. Hier mache aber gerade die derzeitige intensive Ausnut-
zung dieser Möglichkeit das Eingreifen der Behörde zur Regelung des Gemeingebrauchs
erst erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz bestünde nicht.
Wegen der wiederholten Eingriffe in Baumbestand und Totholzstrukturen am Glan durch
Dritte, wies Herr Lorig auf die gefährlichen Folgen dieser ungenehmigten Handlungen für
die Unterlieger hin, hier speziell auf die Verschärfung der problematischen Situation in
Meisenheim im Hochwasserfall durch die verstärkte Verfrachtung des Gehölzes. Herr Lorig
führt weiter aus, dass die Gewässerunterhaltung am Glan der Oberen Wasserbehörde
unterliegt und gesetzliche Schonzeiten bei der Gewässerunterhaltung eingehalten werden
müssen. Die Gehölz-/ und Totholzbewirtschaftung obliege ausschließlich der zuständigen
Behörde; es gäbe zudem kein Recht auf Herstellung oder Verbesserung der Befahrbarkeit
des Gewässers seitens der Kanuverleiher oder Dritter - Hindernisse seien ggf., wie seitens
eines Kanuvermieters auch zugesagt, zu umtragen oder Boote unterhalb dieser Hinder-
nisse einzusetzen. Auch hier wären entsprechende Vertragsklauseln sinnvoll. Der Gemein-
gebrauch umfasse lediglich das Befahren des Gewässers und ermächtige Dritte nicht dazu,
Arbeiten am Gewässer vorzunehmen.
Herr Lorig führte aus, dass die geschätzte Wertschöpfung des Kanutourismus für die Re-
gion seiner Auffassung nach nicht nachvollziehbar sei. Die Übertragung von Wertschöp-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
19
Nr. Thema
fungsansätzen aus Gebieten mit hervorragenden Voraussetzungen für den Kanutourismus
wie Mecklenburg-Vorpommern und den Möglichkeiten vielfältiger mehrtägiger Touren sei
auf den Glan, mit der nur wenige Stunden dauernden Kanutour nicht schlüssig. Die als
Begründung des Wertschöpfungsansatzes genannte Jugendarbeit würde im Rahmen der
zu treffenden Reglung seitens der SGD zudem im Ausgleich zwischen Benutzergruppen
unterstützt. Die gewerbliche Kanuvermietung diene insbesondere vor dem Hintergrund der
immensen Aufwendung öffentlicher Mittel für die Gewässerreinhaltung, die Herstellung der
Durchwanderbarkeit und der Renaturierung des Gewässers im vorliegenden Fall überwie-
gend dem Wohl des Einzelnen. Eine Sperrung des Glan sei zudem nicht vorgesehen.
Als fachliche Lösung schlägt die SGD Süd eine ökologisch begründete wasserstandsab-
hängige Befahrung des Glan mit Ausnahme des Naturschutzgebiets Steinalbmündung
oberhalb Odenbach bei einem Pegel Odenbach 125-132 cm (Prüfung) und unterhalb Reh-
born ab einem Pegel Odenbach 123 cm vor. Dabei würden Sonderlösungen der Befahrung
unter definierten Bedingungen für eine gewässerökologisch orientierte Jugendarbeit zu
konkretisieren sein. Reduzierte Befahrungswasserstände zwischen Odenbach und Rehborn
- Mindestwasserstand Pegel Odenbach 111 cm - ermöglichen einen begrenzten gewerblich
orientierten Kanutourismus. Versuchsweise könnten die Flachwasserstellen in diesem Ab-
schnitt markiert und eine Kontingentierung eingeführt werden, wenn das Nutzungsinteresse
mehrere gewerblicher Vermieter erkennbar würde. Flankierende Maßnahmen wie ein Na-
turlehrpfad mit Beobachtungsstationen, schonende Naturführungen, Übertragung der Ver-
waltung der Draisine auf die Kanuvermieter, Schaffung von Erlebnisplätzen, Nutzung des
Programms Kinderfreundliche Umwelt, dezentrale punktuelle Nutzung des Glan und
Aufwertung des Glan-Blies-Weges wären im Sinne eines nachhaltigen sanften Tourismus
denkbar. Er appelliert, die Schönheit des Glan und der Landschaft mit intelligenten,
naturverträglichen Ansätzen zu zeigen und primär die Landschaft dezentral zu nutzen,
anstatt die Lebensader Gewässer, die aufgrund der besonders großen Artenvielfalt unter
besonderem Schutz steht, einer intensiven unternehmerischen Nutzung zuzuführen.
Wesentliche Kriterien für eine naturverträgliche Befahrung des Glan seien die Einhaltung
einer Mindestwassertiefe unter dem Boot, um Bodenberührungen und somit eine Beein-
trächtigung der Gewässerfauna zu vermeiden, ein Uferbetretungs- und Anlandungsverbot,
eine Reduktion der Nutzungsintensität und der damit verbundenen Störhäufigkeit sowie die
Umsetzung der WRRL als Aufgabe der Gewässerunterhaltungspflichten unter Beachtung
der Anforderungen an Bootsführer im Abschnitt zwischen Lauterecken und Odenbach.
Weitere Anmerkungen
Herr Keym berichtet, dass im Falle von im Gewässer treiben Baumstämmen im Bereich der
alten Glanbrücke in Meisenheim der Hochwasserschutz vor dem Naturschutz stünde und
die Verbandsgemeinde für die Beseitigung der Gefahrensituation zuständig sei. Herr Lorig
merkt an, dass aus diesem Grund verdriftungsgefährdetes Totholz seitens der SGD Süd mit
Seilen gesichert würde. Sowohl das Zerschneiden von Seilen als auch das Zerschneiden
von Bäumen mit der Erhöhung des Verdriftungsrisikos sei zurückliegend verschiedentlich
beobachtet worden. Diese unzulässigen Eingriffe in die Gewässerunterhaltung müssen
seitens der Wasserbehörde unterbunden werden und seien ggf. strafrechtlich relevant. Die
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
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Nr. Thema
heute an Gewässern zu praktizierende Bewirtschaftung von Totholz ist jedoch wichtig für
das Gewässer in seiner Lebensraumfunktion und für viele Tiere im Gewässer nicht ver-
zichtbar.
Herr Klemm erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung
der WRRL und merkt an, dass Herr Lorig in einer früheren Sitzung diese Möglichkeit aus-
geschlossen habe. Herr Lorig stellt richtig, dass es sich seinerzeit nicht um die Frage der
Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gehandelt habe, sondern
um den Unterschied zwischen Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau. Bei Gewäs-
serausbaumaßnahmen sei eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Maßnahmen der
Gewässerunterhaltung bedürften jedoch keines Genehmigungs- und Beteiligungsverfah-
rens. Herr Bürgermeister Jung bezweifelt, dass der Einbau von Strömungslenkern noch
unter die Rubrik der Unterhaltungsmaßnahmen falle. Herr Lorig entgegnet, dass mit dieser
punktuellen Lenkung der Strömung Dritte wegen des vorher an dieser Stelle getätigten
umfänglichen Grunderwerbes weder im Eigentum noch in der Wirkung oder in sonstiger
Form in ihren Rechten betroffen seien und dies somit im gesetzlichen Ermessungsspiel-
raum bei der Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen läge. Die praktizierte Ausübung
des Gemeingebrauchs begründe kein Recht auf Erhaltung eines naturfernen Gewässerzu-
stands oder begründe einen Abwehranspruch gegen die Umsetzung von Gewässerent-
wicklungsmaßnahmen.
(Nachtrag zum Beteiligungsverfahren zur Umsetzung der WRRL: Die Veranstaltung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie fand am
18.05.2009 in öffentlicher Sitzung bei der Verbandsgemeinde Lauterecken statt.)
Zum Schluss erkundigt sich Herr Ness, ob seitens der Teilnehmer weiterer Diskussionsbe-
darf hinsichtlich der Lösungsvorschläge von Frau Dr. Balcar und Herrn Porth bestünde.
Dies wird verneint.
4. Weitere Vorgehensweise
Herr Ness stellt zusammenfassend fest, dass es nach der heutigen Diskussion nicht da-
nach aussieht, dass das Ziel der Moderation, eine einvernehmliche Lösung zu finden, er-
reicht würde. In der Abschlusssitzung am 19.03.2014 wird er daher einen Vorschlag bzw.
Empfehlung zur weiteren Vorgehensweisen verkünden.
Herr Tatge bedankt sich abschließend bei den Teilnehmern für die teilweise zwar harte,
aber durchweg faire Diskussion am Runden Tisch und bestätigt, dass die Vorschläge auf-
genommen und im weiteren Verlauf geprüft werden.
Herr Ness erinnert die Verbandgemeinde, den Zeit- und Stufenplan zu Punkt 4 sowie die
ausgearbeiteten Hinweise zum Ampelsystem bis Mittwoch, den 26.03.2014, schriftlich an
das IUS zu übermitteln. Das Protokoll zur heutigen Sitzung werde voraussichtlich am 24.02.
an die Teilnehmer versendet, so dass Änderungswünsche und Ergänzungen bis spätestens
zum 05.03.2014 dem IUS schriftlich mitzuteilen sind.
(Anmerkung: Da das Protokoll zwei Tage später als zugesichert an die Teilnehmer versen-
det wird, wird die Frist zur Einreichung von Anmerkungen und Änderungswünschen auf den
07.03.2014 verlängert).
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
21
Nr. Thema
Herr Ness bedankt sich und beendet die Sitzung.
Aufgestellt am 21.02.2014, geändert am 07.03.2014
gez. Svea Wingberg
Anlagen: Teilnehmerliste
Folien zu den o.g. Vorträgen
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
1
Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:
Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 19.02.2014
Teilnehmer am Runden Tisch:
Nr. Name Institution
1. Willi Tatge Vizepräsident SGD Süd
2. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken
3. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim
4. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim
5. Johann Lonzer Büro Gutschker- Dongus
6. Dr. Patricia Balcar Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV) /
1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC)
7. Bernd Dörr PKV / Deutscher Verband für Abenteuersport
8. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action
9. Harald Kunth Kanuverleih HKM Events
10. Karlheinz Walter BUND
11. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück
12. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP
13. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern - Referat 32
14. Bettina Alwins SGD Nord - Regionalstelle Koblenz
15. Thomas Schlindwein SGD Süd - Obere Naturschutzbehörde
16. Hans Milde FNV Odernheim
17. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.
18. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator
19. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014
2
Besucher:
Nr. Name Institution
1. Matthias Klöppel SGD Süd - Obere Naturschutzbehörde
2. Marco Decker ASV Odenbach
3. Jürgen Jaks ASV Meisenheim
4. Herbert Rumikewitz ASV Odenbach
5. G. Leib ASV Odenbach
6. Franz Rudolf Herbst ASV Meisenheim
7. Manfred Groß Verbandsgemeinde Lauterecken
8. Stefan Krauth ASV Medard
9. Stefan Klinker ASV Medard
10. Heinz Günster Landesfischereiverband RLP
11. Elke Klinder Meisenheim
12. Helmut Klinder Meisenheim
13. Martin Rinder Rheinpfalz
14. Roswitha Kexel Öffentlicher Anzeiger
1
Protokoll
über die 9. Gesprächsrunde
zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan
Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 19.03.2014 von 17.00 Uhr bis 18.45 Uhr
Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).
Nr. Thema
1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen Interes-
sengruppen (Kommunen, Kanutourismus und - verbände sowie Jugendarbeit, Wasserwirt-
schaft, Fischerei, Bachpaten und Naturschutz).
2. Über die bereits schriftlich verteilten Anmerkungen hinaus, gab es keine weiteren Ände-
rungswünsche seitens der Teilnehmer bezüglich des Protokolls zur 8. Gesprächsrunde am
19.02.2014 in Lauterecken.
3. Schwerpunkt der 9. und abschließenden Gesprächsrunde war die Empfehlung des Mode-
rators zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan. Die Folien
des entsprechenden Vortrags befinden sich im Anhang.
Zu Beginn seines Vortrags erläutert Herr Ness, dass der Zweck des Moderationsverfahrens
– das Finden einvernehmlicher Regelungen für einen naturverträglichen Kanutourismus auf
dem Glan – im Verlauf der Moderation nicht erreicht werden konnte. Auf der Grundlage der
wiederholt kontrovers geführten Diskussionen konnte am Runden Tisch keine einvernehm-
liche Lösung gefunden werden. Aus diesem Grund wurde bereits zu Beginn des Moderati-
onsverfahrens angekündigt, dass der Moderator in diesem Fall aus seiner Sicht eine
Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise geben wird.
Herr Ness stellt den Teilnehmern Herrn Tatge, Vizepräsident der SGD Süd, vor und erklärt,
dass die Entscheidung, wie es am Glan weitergeht, letztendlich bei der SGD – als Vertreter
des Landes Rheinland-Pfalz und somit dem Verantwortlichen/ Unterhaltspflichtigen für den
Glan – liegt.
Rückblickend greift Herr Ness die in den vergangenen Sitzungen diskutierten Lösungsan-
sätze auf und zeigt deren Grenzen und Probleme bei der Umsetzung auf: Eine pegel-
standsabhängige Regelung mit einem Mindestpegel Odenbach >> 108 cm würde eine ge-
werbliche Nutzung des Glan faktisch ausschließen. Weiter erinnert er an den Vorschlag zu
einer räumlichen Zonierung, die aus Sicht der Verleiher jedoch weder wirtschaftlich, noch
für die Kanutouristen attraktiv sei. Auch eine Beschränkung der Nutzung auf die Stauhal-
tungen, mit einer Größenordnung von durchschnittlich ≤ 1 km, wurde seitens der örtlichen
Verleiher entschieden abgelehnt. Eine zeitlich differenzierte Befahrungsregelung bzw. ein
Ausschluss der Kanunutzung während besonders sensibler Entwicklungsphasen (z.B. Brut-
zeiten der Vögel, Laichzeiten der Fische) sei zwar grundsätzlich denkbar, aber schließe bei
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014
2
Nr. Thema
der tatsächlichen Umsetzung eine weitere kanutouristische Nutzung des Glan ebenfalls
aus. Bei Berücksichtigung aller am Glan vorkommender Tierarten würden die Sperrzeiten,
also ein Befahrungsverbot des Glan, bis in den Herbst hineinreichen und somit eine ge-
werbliche Kanunutzung des Glan in der Praxis ausschließen.
Der Vorschlag der Verbandsgemeinden - Modellprojekt „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“
(ÖWW) - enthält aus Sicht von Herrn Ness zwar grundsätzlich geeignete Maßnahmen, aber
auch überwiegend Regeln, die im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung erfüllt und
eingehalten werden müssen. Die Sanktionierung gestalte sich daher aus rechtlicher Sicht
schwierig, ein „Strafmaß“ bei Fehlverhalten könne nur im Rahmen der Vertragsbedingun-
gen/ AGBs durch die gewerblichen Verleiher festgelegt werden.
Herr Ness führt weiter aus, dass das Ausmaß der Kanunutzung am Glan nun schon viele
Jahre anhalte und eine Fortführung in der Saison 2014 unter Beachtung und Einhaltung der
vorgeschlagenen Maßnahmen seiner Einschätzung nach zumindest zu einer Verbesserung
der Situation führe und erprobt werden sollte. Um die Kanunutzung, und damit auch die
vielen positiv verbundenen Dinge, zukünftig nicht vollends zu verbieten, schließt sich der
Moderator dem Vorschlag der Verbandsgemeinden an. Er appelliert an die beteiligten
Akteure diese Chance ernst zu nehmen und die vorgeschlagenen Maßnahmen gewissen-
haft und nachhaltig umzusetzen. Weiter empfiehlt er bereits für die Saison 2014 eine pro-
jektbegleitende Arbeitsgruppe einzurichten, um am Ende der Saison die Ergebnisse darzu-
stellen, öffentlich verfügbar zu machen und allen voran kritisch zu bewerten. Herr Ness fügt
erklärend hinzu, dass mit dem Begriff „kritisch“ gemeint sei, die Ergebnisse anhand von
eindeutigen Kriterien zu bewerten. Auf der Grundlage der Erprobung sowie deren Bewer-
tung könne entschieden werden, ob und wie der Kanutourismus am Glan fortgeführt wer-
den kann.
Anschließend erläutert Herr Ness die einzelnen Maßnahmenvorschläge des Modellprojekts
ÖWW und weist auf weitere Anmerkungen seinerseits hin, die bei der Umsetzung beachtet
werden sollten (vgl. Anlage 3). Wichtig sei, dass die Verbandsgemeinden ein Kontrollsys-
tem einrichten, um zu prüfen, ob die vereinbarten Regeln und Kriterien eingehalten werden.
Die Überprüfung solle zeitnah und kontinuierlich erfolgen, um ggf. auftretende Probleme
frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenwirken zu können. Weiter empfiehlt der
Moderator die Begleitung unerfahrener Fahrer durch ausgebildete Tourguides, eine kurze
Einweisung vor Fahrtbeginn alleine reiche zur Information und Aufklärung nicht aus. Auch
wenn 2014 nicht alle Flachwasserzonen unbeeinträchtigt bleiben, sollte z.B. durch den
Einsatz von Tourguides gewährleistet werden, dass aus Sicht der am Glan vorkommenden
Tierarten ausreichend Flachwasserzonen unbeeinträchtigt bleiben und geschont werden.
1. Kontingentierung
Hinsichtlich des vorgeschlagenen Anmeldesystems sei wichtig, dass nicht zugelassene
Nutzungsinteressierte unmittelbar angesprochen und über die vorhandenen Regelungen
informiert werden. Die freiwillige Selbstverpflichtung funktioniere nur dann gut, wenn der
Organisationsgrad der Nutzer ausreichend hoch sei. In diesem Zusammenhang sei auch
die Öffentlichkeitsarbeit von großer Bedeutung. Darüber hinaus läge die Verantwortung
nicht nur bei den Verbandsgemeinden, sondern insbesondere auch bei den örtlichen Ver-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014
3
Nr. Thema
leihern private Nutzer auf die Regeln und das Buchungsportal aufmerksam zu machen.
Weiter solle von den Verbandsgemeinden im Rahmen des Kontrollsystems der Buchungs-
verlauf sowie die tatsächliche Bootsanzahl an den Tagen mit erwartungsgemäß besonders
hoher Frequentierung kontinuierlich geprüft werden.
2. Bootstypen und Befahrbarkeit
Dreier-Kanadier dürfen zukünftig höchstens mit zwei Erwachsenen besetzt sein, der
Mindestpegel für eine Befahrung liegt bei Pegel Odenbach 108 cm. Herr Ness merkt an,
dass die Verbandsgemeinden gerade an den kritischen Tagen die Überwachung dieser
Regelungen gewährleisten müssen.
3. Kennzeichnung von Booten
Bei diesem Punkt betont der Moderator die Wichtigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der
Kennzeichnung der Boote durch die Verbandsgemeinden. Bei fehlender Kennzeichnung
müsse der Nutzer darauf angesprochen und über die Kennzeichnungspflicht informiert wer-
den.
4. Zeitfenster
Das Zeitfenster von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in dem eine Befahrung des Glan erlaubt ist,
sollte durch eine einstündige befahrungsfreie „Mittagspause“ zusätzlich eingeschränkt
(Ruhephase für die Natur) werden. Herr Ness weist darauf hin, dass die Mittagspause
durchaus den Befahrungsabschnitten entsprechend zeitlich gestaffelt sein könne.
5. + 6. Markierung der Flachwasserstellen und sensibler Zonen
Der Moderator empfiehlt sich bis Ende März 2014 über Art und Umfang der Markierungen
Gedanken zu machen und diese mit dem Unterhaltungspflichtigen abzustimmen. Weiter rät
er zu einer regelmäßigen Überprüfung der Markierung hinsichtlich des Zustandes und
deren Vollständigkeit, insbesondere nach Hochwassern.
In diesem Zusammenhang merkt Herr Ness an, dass eine solche Überprüfung durchaus an
die Kanuverleiher selbst oder Dritte übertragen werden könne, die Verantwortlichkeit läge
letztendlich aber bei den Verbandsgemeinden.
Es wird empfohlen die sensiblen Zonen durch einen Fachgutachter ermitteln zu lassen.
Hierbei verweist der Moderator auf Herrn Lonzer vom Büro Gutschker-Dongus und erläu-
tert, dass - nach Aufforderung durch die Verbandsgemeinden - bereits ein Angebot über
den Untersuchungsumfang für Bestandsaufnahme, Maßnahmen und Monitoring seitens
des Büros Gutschker-Dongus abgegeben wurde. Herr Bürgermeister Kron hat in einer Vor-
besprechung die Beauftragung zugesagt.
7. Artenschutzmaßnahmen
Nach Ermittlung der Ausgangssituation durch einen Fachgutachter solle Art und Umfang
der Maßnahmen, die das Ziel haben den Bestand der Indikatorarten z.B. Eisvogel und
Wasseramsel zu fördern, bis Ende April 2014 mit dem Unterhaltungspflichtigen abgestimmt
und noch während der Saison 2014 realisiert werden.
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014
4
Nr. Thema
8. Besucherlenkung
Da es bisher keine hinreichende Sicherheit für die Fortführung der Kanunutzung am Glan
gab, wurde dieser Punkt in der Vergangenheit meist vernachlässigt und wenig ausgearbei-
tet. Herr Ness verweist darauf, dass die Schaffung neuer kanubezogener Infrastruktur ent-
sprechende Planungen und teilweise Genehmigungsverfahren voraussetze. Dies – wie
auch die Finanzierung – solle in der Saison 2014 von den Verbandsgemeinden geklärt und
vorbereitet werden.
9. + 10. Informationen vor Fahrtantritt und unterwegs
Der Moderator empfiehlt die Inhalte der Einführung frühzeitig – spätestens bis Ende April
2014 – mit der SGD abzustimmen, so dass die Vorbereitung und Umsetzung noch vor Be-
ginn der Kanusaison gewährleistet wird. Die Informationen und Hinweise sollen nicht nur
von den Verleihern selbst oder durch entsprechende Hinweisschilder entlang des Glan an
die Nutzer vermittelt werden, sondern auch im Internet abrufbar sein.
11. Weitere Maßnahmen
Zur Entschärfung der langen Umtragungsstrecken sollte langfristig die Umsetzung prakti-
kablerer Lösungen wie Treidelpfade oder Wasserrutsche angestrebt werden. Es wird
empfohlen entsprechende Genehmigungsfragen sowie die Finanzierung in der Saison 2014
seitens der Verbandsgemeinden zu klären.
12. Zusammenarbeit
Damit der Informationsaustausch zwischen Kanu-Verleihern, Naturschutzverbänden und
Behörden sowie Flussanliegern, Anglern und Bachpaten zukünftig möglichst schnell und
effizient verläuft, empfiehlt der Moderator innerhalb der Saison 2014 eine projektbeglei-
tende Arbeitsgruppe einzurichten.
13. Öffentlichkeitsarbeit
Herr Ness betont die Wichtigkeit der fortlaufenden Information über den Zweck und die
Notwendigkeit der Regeln und freiwilligen Verpflichtungen am Glan durch die Kanu-
Verleiher und Verbandsgemeinden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die anwe-
sende Presse und verdeutlicht, dass das Interesse wie es am Glan zukünftig weitergeht
erwiesenermaßen vorhanden sei.
Herr Ness bedankt sich bei den Medien und den anwesenden Pressevertretern für die stets
präzise und zuverlässige Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Moderationsverfah-
ren.
Abschließend empfiehlt der Moderator der SGD, dem Vorschlag der Verbandsgemeinden
„Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ eine Chance zu geben und appelliert an die Kritiker,
die Erprobungsphase in der Saison 2014 kritisch im Sinne der zuvor angesprochenen
Kriterien zu begleiten.
Zum Schluss fordert Herr Ness die Teilnehmer auf Meinungen und Statements zur ausge-
sprochen Empfehlung abzugeben.
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014
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Nr. Thema
Statements der Teilnehmer zur Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise
bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan
Herr Dr. Koßmann zweifelt daran, dass die Problematik am Glan allein mit dem Glauben
und guten Vorsätzen in den Griff zu bekommen sei. Er wertet es dennoch als erfreulich,
dass die naturschutzbezogenen, wasserwirtschaftlichen und fischereilichen Belange in den
Maßnahmenvorschlägen der Verbandsgemeinden berücksichtigt wurden. Er werde das
vorgeschlagene Konzept mit den Vertretern des Landesfischereiverbandes sowie mit den
örtlichen Anglervereinen besprechen und guten Willen und Kompromissbereitschaft zeigen.
Herr Dr. Koßmann erinnert daran, dass hinsichtlich der Thematik Sicherheit und Fragen der
Verkehrssicherheit weiterhin klärungsbedarf bestünde. Die Zuständigkeit bzw. Verantwort-
lichkeit sei bisher noch nicht geklärt. Weiter merkt er an, dass er nicht an das „ökologisch“
in der Bezeichnung des Projekts „Öko-Wasser-Wanderweg“ glaube und regt an, den Begriff
zumindest vorerst wegzulassen oder eine geeignetere Definition zu verwenden.
Herr Neumann schließt sich den Ausführungen von Herrn Dr. Koßmann an. Er appelliert an
die Vertreter der Verbandsgemeinden und Kanu-Verleiher, die Ergebnisse der Erprobungs-
phase wahrheitsgemäß und öffentlich darzulegen.
Herr Dr. Schindler hätte sich eine Lösung im Sinne einer räumlichen Zonierung gewünscht.
Im Sinne des Artenschutzes wären abwechselnde Streckenabschnitte mit höherer und ge-
ringerer Kanunutzung/Frequentierung und somit geringerer Beeinträchtigung sinnvoller. Um
die Maßnahmen am Ende der Saison 2014 evaluieren und bewerten zu könne, fehle zu-
dem ein geeigneter Referenzzustand. Er regt an, einen sensiblen wenig frequentierten Be-
reich z.B. im Oberlauf bei der Bewertung am Ende der Saison 2014 als Referenzzustand
heranzuziehen.
Herr Bürgermeister Kron bedankt bei den Teilnehmern für die Zusammenarbeit. Er erinnert
an das Ziel und den Zweck des Moderationsverfahrens – das Finden einvernehmlicher
Regelungen für einen naturverträglichen Kanutourismus auf dem Glan. Die Verbandsge-
meinden seien von Beginn an davon ausgegangen, dass dieses Ziel am Ende auch erreicht
werde, wenn auch in deutlich kürzerer Zeit. Er fordert alle Beteiligten auf am geplanten
projektbegleitenden Arbeitskreis teilzunehmen und diesen durch bspw. Bootszählungen
oder konstruktive Kritik zu unterstützen. Es sei wichtig, die unternehmerischen und natur-
schutzbezogenen Belange in Einklang zu bringen. Abschließend bedankt er sich besonders
bei Herrn Lorig für seine informativen Ausführungen und sein Engagement und hofft auf die
Unterstützung der Behörde im weiteren Verlauf.
Herr Tatge merkt an, dass demokratische Prozesse Zeit benötigen. Er betont, dass die
Beauftragung eines unabhängigen Moderators ein ernster Versuch war am Glan einen
Kompromiss zu finden. Die SGD werde die Empfehlungen des Moderators konstruktiv prü-
fen, diesen aber weitgehend Folge leisten. Dennoch müsse im kritischen Dialog verblieben
werden; zeichne sich am Ende der Saison 2014 keine Verbesserung ab, sei die SGD ge-
zwungen zu handeln. Er führt weiter aus, dass für die Saison 2014 vorgesehen sei, Mitar-
beiter zu benennen, die den Verlauf und die Entwicklung am Glan fortlaufend begleiten. Er
regt weiter dazu an, Beobachtungen oder Anregungen seitens der Teilnehmer, ortsansäs-
sigen Anglervereine oder Anwohner jederzeit der SGD mitzuteilen.
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014
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Nr. Thema
Herr Dörr bedankt sich bei den Teilnehmern des Runden Tischs. Er gibt offen zu, dass
auch er spätestens nach der dritten Sitzung des Runden Tischs den Eindruck eines „abge-
karterten Spiels“ mit vorherbestimmtem aus seiner Sicht negativem Ergebnis hatte. Dar-
über, dass sich dieser Eindruck nicht bewahrheitet hat, zeigt er sich sehr erfreut. Falls sich
Ende 2014 herausstelle, dass das vorgeschlagene Konzept nicht funktioniere, dann sei es
halt so – soweit sei auch er Naturschützer und werde das akzeptieren. Weiter bedankt er
sich bei den örtlichen Anglern, insbesondere auch bei Herrn Lorig, durch den er viele neue
Erkenntnisse und Aspekte zum Umweltschutz gewinnen konnte, sowie bei Herrn Ness für
die angenehme und engagierte Moderationsweise.
Herr Keym macht darauf aufmerksam, dass - nachdem sich vergangenen Samstag bereits
die örtlichen Angler für die Sauberkeit des Glan eingesetzt hatten – am kommenden
Samstag der Stadtrat in gleicher Mission nachziehen werde. Weiter betont er, dass im vor-
geschlagenen Konzept ausdrücklich vermerkt sei, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen
am Ende der Saison unvoreingenommen geprüft würden.
Dem Dank Herrn Dörrs an die Teilnehmer schließt sich Herr Haase an. Herr Haase freut
sich auf die zukünftige Arbeit und steht der Zukunft am Glan positiv gegenüber.
Auch Frau Dr. Balcar wertet die Maßnahmenvorschläge als Erfolg – diese beinhalten und
berücksichtigen alle wichtigen Stellschrauben für einen naturverträglichen Kanutourismus.
Darüber, dass von einer künftigen Sperrung des Glan vorerst abgesehen wurde, zeigt sie
sich sehr erfreut. Unterstützend werde sie zukünftig stets auf die Regelungen am Glan
aufmerksam machen und andere Paddler darüber informieren. Frau Dr. Balcar hofft auf
Geduld und Nachsicht v.a. in der ersten Phase der Erprobung, sollte nicht gleich alles wie
gewünscht verlaufen. Sie sieht viel Arbeit auf die Verbandsgemeinden zukommen und
wünscht hierfür gutes Gelingen.
Herr Porth zweifelt an der Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen und zeigt sich
skeptisch und enttäuscht. Er bedankt sich für die guten informativen Vorträge der Fachbe-
hörden der SGD Süd, wie der Fischerei- und Naturschutzbehörde und insbesondere bei
Herrn Lorig von der Wasserwirtschaftsbehörde, ebenso bei Herrn Dörr für seine Ausführun-
gen über das Kanufahren sowie den erhaltenen Skript. Leider fanden die behördlichen
Ausführungen keine Berücksichtigung. Dem Zwischenfazit von Herrn Ness – ein Aus-
schluss der gewerblichen Nutzung am Glan – stünden lediglich zwei Verleiher gegenüber,
die zudem noch in die eigene Tasche arbeiten. Zur Verdeutlichung nannte Herr Porth die
folgenden maximalen Umsatzbeträge: Für HKM von Herrn Kunth ergäbe sich folgende
Summe: Bei einer preislichen Bandbreite von 45,-- bis 85,-- Euro, ein Durchschnittswert von
70,-- Euro angenommen, einer Saison von April bis Oktober = 214 Tage x 30 Boote (=
6.420) ergeben sich 449.400,-- Euro. Die gleiche Berechnung für Fun-Con-Action von Herrn
Seybold, aber mit einer Preisgestaltung von 40,-- bis 70,-- Euro und einem Durchschnitts-
betrag von 65,-- Euro ergeben 417.300,-- Euro. Das sind die möglichen Umsatzbeträge, die
wie gesagt, nur bei optimalen Bedingungen möglich wären. Aus Sicht Herrn Porths ist die
von den Verbandsgemeinden vorgebrachte Wertschöpfung des Kanutourismus für die
Region von 500.000 Euro nicht haltbar und nachvollziehbar; er bezeichnet dies als Augen-
wischerei der Bevölkerung. Laut seiner Recherche läge der Wert deutlich darunter. In
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014
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Nr. Thema
Odernheim werde in allen Geschäften und Gastronomiebetrieben nicht ein Euro umgesetzt.
In Meisenheim hauptsächlich oder nur im Café und Hotel an der Glanbrücke, das Herrn
Kunth bzw. seiner Partnerin/Ehefrau gehört. Auch sei die Ansiedlung weiterer Kanu-
Verleiher oder die Rückkehr von Outdoor-live und somit eine Erhöhung der Bootsanzahl
nicht auszuschließen. Herr Porth zitiert Inhalte der Internetauftritte der Verleihfirmen, so von
Herrn Seybold: „Sie können die Kanus auch mit drei Erwachsenen besetzen, allerdings
empfehlen wir das nicht. Die Kanus haben dann mehr Tiefgang, sind schwieriger zu steuern
und haben je nach Wasserstand öfter Grundberührung.“ Ein anderer, ehemaliger (wieder
zukünftiger?) Anbieter bewirbt sogar Beobachtungsplätze für Eisvögel in seiner Bildergale-
rie und empfiehlt Parkplätze bei der Anreise an der späteren Ausstiegsstelle, was bereits in
Odernheim zu Konsequenzen geführt hat, mit Nachteilen für die Anwohner und Geschäfts-
kunden. Herr Porth kritisiert die fehlende Kompromissbereitschaft seitens der örtlichen
Verleiher. Hinsichtlich des vorgeschlagenen Zeitfensters und der Kontingentierung fände
nur das Interesse der Verleiher Berücksichtigung. Auch eine Befahrung bei einem Pegel
Odenbach < 108 cm würde seitens der Verleiher nicht ausgeschlossen werden. Alles zu
Lasten der Natur. Er betont: „Die Natur hat keine Wählerstimme.“ Mit Ausnahme der
organisierten Kajak- und Kanufahrer stehe er dem Erfolg für die Umsetzung der
Maßnahmenvorschläge skeptisch gegenüber. Weiter merkt er an, dass für die naturnahe
Entwicklung am Glan bisher schon viel Geld investiert worden sei. Es sei aus seiner Sicht
fragwürdig, ob diese Investitionen durch die Beeinträchtigungen infolge des Kanutourismus
zu rechtfertigen seien, ansonsten müsse man hier von Steuerverschwendung reden. Herr
Porth bittet in den projektbegleitenden Arbeitskreis v.a. unabhängige Prüfer, nicht nur
Befürworter des Kanutourismus, mit einzubeziehen.
Herr Bürgermeister Kron befürwortet und unterstützt die persönliche Teilnahme Herrn
Porths am Arbeitskreis und lädt diesen herzlich dazu ein. Auch kritische Gegner sollen in
den Arbeitskreis mit eingebunden werden. Um das Ziel eines naturverträglichen Kanutou-
rismus am Glan zu erreichen, müsse gemeinsam daran gearbeitet werden. Herr Porth will
sich dieser Verpflichtung nicht entziehen und nimmt das Angebot von Herrn Bürgermeister
Kron gerne an. Er werde sich dem ÖWW nicht in den Weg stellen, aber die Entwicklung am
Glan kritisch begleiten.
Herr Ness greift die Anmerkung von Herrn Dr. Koßmann hinsichtlich des Zusatzes „Öko“ in
der Projektbeschreibung ÖWW erneut auf. Er schließe sich der Meinung von Herrn Dr.
Koßmann an, dass es ein wichtiges Ziel sei einen deutlich verbesserten ökologischen Zu-
stand zu erreichen, es sich aber erst zeigen müsse, wieviel „Öko“ tatsächlich in dem
Konzept nach dessen Umsetzung stecke.
Herr Klemm bedankt sich ebenfalls bei den Teilnehmern des Runden Tischs und richtet
seinen Dank besonders an den ehemaligen Bürgermeister Schneider, der die Problematik
frühzeitig erkannte und aufforderte sich damit auseinanderzusetzen und eine Lösung zu
finden.
Herr Dr. Schindler weist erneut darauf hin, dass das Konzept mit der Evaluierung Ende der
Saison steht oder fällt. Er fragt sich, woran Ende 2014 eine ggf. eingetretene Verbesserung
festgemacht werden könne bzw. wie diese messbar sei. In diesem Zusammenhang befür-
Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014
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Nr. Thema
worte er die vom Moderator ausgearbeiteten Kriterien. Drei Punkte sehe er allerdings
kritisch: Die voraussichtlich noch zu hohe maximal festgelegte Bootsanzahl, den aus seiner
Sicht zu niedrig gewählten Mindestpegel sowie die Art und Weise der Umsetzung der Mar-
kierungen. Neben der Frage, wie zweckmäßig markiert werden sollte, müsse beobachtet
und evaluiert werden, wie die Kanuten in der Praxis mit den Markierungen zurechtkommen.
Diese Aspekte sollten in die Evaluierung einbezogen werden.
Herr Dr. Koßmann fordert die ortsansässigen Vereinsmitglieder zur Mitarbeit und Unterstüt-
zung auf. Boots- oder Vogelzählungen sowie die kontinuierliche Ermittlung des Pegelstan-
des müsse gemeinsam angepackt werden, die Verbandsgemeinden alleine seien damit
überfordert und müssten dahingehend unterstützt werden. Weiter sei es aus seiner Sicht
wichtig, die/den örtlichen Ornithologen in die Untersuchungen einzubeziehen.
Herr Bürgermeister Kron begrüßt dies und berichtet von dem vorbildlichen und gut funktio-
nierenden Anmeldeportal in Nordrhein-Westfalen (www.kanu-nrw.de). Er werde versuchen
die entsprechende Software zu erhalten und in vergleichbarer Weise für den Glan umzu-
setzen. Dabei sei aber anzumerken, dass die bereits für die kommende Saison durchge-
führten Buchungen nicht mehr nachträglich über das Anmeldesystem zu erfassen seien.
Abschließend äußert er den Wunsch über die Mitwirkung je einer Person jedes ortsansäs-
sigen Anglervereins am Arbeitskreis.
Herr Keym fordert die Kritiker auf, sich bei der Erreichbarkeit der Umsetzung der Maßnah-
menvorschläge auf die gewerblichen Verleiher zu konzentrieren. Auch wenn der „Großver-
such“, den gewerblichen Kanuverleih am Glan fortzuführen, am Ende der Saison scheitern
sollte, sei durch die Umsetzung vieler Maßnahmen wie z.B. die Markierung der Flachwas-
serzonen und sensiblen Bereiche zukünftig dennoch eine Verbesserung am Glan zu er-
warten. Die Markierungen wären auch für private Nutzer im Jahr 2015 noch von Bedeutung
und hilfreich, selbst wenn der gewerbliche Verleih bis dahin eingestellt würde.
Herr Lonzer weist hinsichtlich Herrn Dr. Koßmanns Aufruf zur Mitarbeit und Unterstützung
bei der Datenerhebung darauf hin, dass hierfür eine standardisierte Methode notwendig sei,
so dass die gesammelten Daten letztendlich wissenschaftlich verwendet werden können.
4. Abschließend kündigt Herr Ness an, dass in einigen Wochen ein Abschlussbericht zum
Moderationsverfahren an alle Teilnehmer des Runden Tischs versendet wird. Er bedankt
sich bei allen Teilnehmern des Runden Tischs, den Medien und der Presse sowie der Pro-
tokollantin und übergibt das Wort an den Herrn Tatge.
Herr Tatge bedankt sich und erklärt die Sitzung für beendet.
Aufgestellt am 24.03.2014, geändert am 01.04.2014
gez. Svea Wingberg
Anlagen: Teilnehmerliste
Folien zum o.g. Vortrag
Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014
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Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:
Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 19.03.2014
Teilnehmer am Runden Tisch:
Nr. Name Institution
1. Willi Tatge Vizepräsident SGD Süd
2. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken
3. Dietmar Kron Bürgermeister Verbandsgemeinde Meisenheim
4. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim
5. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim
6. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /
Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)
7. Christian Haase Lewenstein Gruppe
8. Bernd Dörr PKV / Deutscher Verband für Abenteuersport
9. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action
10. Harald Kunth Kanuverleih HKM Events
11. Karlheinz Walter BUND
12. Dr. Holger Schindler BUND
13. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück
14. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP
15. Josef Groß SGD Nord - Regionalstelle Koblenz
16. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.
17. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator
18. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien
Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014
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Besucher:
Nr. Name Institution
1. Ernst Knittel SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern
2. Felix Maurer SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern
3. Johan Lonzer Büro Gutschker- Dongus
4. Jürgen Jaks ASV Meisenheim
5. Herbert Rumikewitz ASV Odenbach
6. Ernst Leib ASV Odenbach
7. Heinrich Kreutzer ASV Medard
8. Stefan Klinker ASV Medard
9. Marco Decker ASV Odenbach
10. Willi Doll CJD Wolfstein
11. Martin Rinder Rheinpfalz
12. Sandra Thyssen SWR
13. Martin Köhler Öffentlicher Anzeiger