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Abschlussbericht zum Moderationsverfahren „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ unter Leitung von Herrn Andreas Ness in Zusammenarbeit mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Beginn des Moderationsverfahrens: 20.11.2013 Ende des Moderationsverfahrens: 19.03.2014 Auftraggeber: Bearbeiter: Datum: 25.04.2014 Bearbeitet von Andreas Ness und Svea Wingberg, IUS Heidelberg

Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

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Abschlussbericht zum Moderationsverfahren „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem

Glan“

unter Leitung von Herrn Andreas Ness

in Zusammenarbeit mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Beginn des Moderationsverfahrens: 20.11.2013

Ende des Moderationsverfahrens: 19.03.2014

Auftraggeber:

Bearbeiter:

Datum: 25.04.2014

Bearbeitet von Andreas Ness und Svea Wingberg, IUS Heidelberg

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkung ..................................................................................................... 1

2 Gesprächsrunden und Teilnehmer am Runden Tisch .......................................... 1

2.1 Teilnehmer am Runden Tisch ..................................................................... 2

2.2 Verlauf und Ergebnisse der Gesprächsrunden ........................................... 2

3 Grundlage und Ergebnis der Abwägung ............................................................ 11

4 Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise ............................... 13

5 Zusammenfassung und Fazit ............................................................................. 18

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ausschnitt der Metaplanabfrage ........................................................ 4

Anlagen Protokolle der Gesprächsrunden

Presse- und Zeitungsartikel

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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1 Vorbemerkung

Der Unterlauf des Glan wird kanutouristisch genutzt. Zwischen Lauterecken und der Mündung in die Nahe hat die zunehmende Intensität der kanutouristischen Nutzung zu wesentlichen fischereilichen, naturschutzbezogenen, wasserwirtschaftlichen und nach-barschaftlichen Konflikten geführt. Um Lösungen für diese Konflikte zu finden, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd das Institut für Umweltstudien – Weibel & Ness GmbH (IUS) mit der Durchführung eines Moderationsverfahrens beauftragt. Zweck des Moderationsverfahrens war das Finden einvernehmlicher Regelungen für einen naturverträglichen Kanutourismus auf dem Glan.

Um die am Glan im Zusammenhang mit dem Kanutourismus engagierten Akteure ins Gespräch zu bringen, wurde nach einer Auftaktveranstaltung im Rahmen der Moderation ein Runder Tisch etabliert, an dem Vertreter der Verbandsgemeinden Lauterecken und Meisenheim, der Kanufahrer und örtlichen Kanuverleiher, des Naturschutzes, der Fischerei, der Bachpaten und der SGD die Situation am Glan in acht Gesprächsrunden erörterten.

Während der Gespräche am Runden Tisch wurden grundlegende Informationen insbe-sondere zu den Themen Art und Umfang der kanutouristischen Nutzung, Auswirkungen des Kanutourismus auf fischereiliche, naturschutzbezogene und wasserwirtschaftliche Belange sowie zu denkbaren Lösungsmöglichkeiten ausgetauscht. Dabei waren die am Runden Tisch eingebrachten Lösungsvorschläge höchst unterschiedlich. Der Runde Tisch konnte sich nach wiederholter kontroverser Diskussion einvernehmlich auf keinen Lösungsvorschlag einigen. Damit war der Zweck des Moderationsverfahrens – die Findung von einvernehmlichen Regelungen für einen naturverträglichen Kanutourismus – nicht erreichbar.

Aufgrund der Schwere der Konflikte und weil bereits in der Vergangenheit andere Versu-che zum Finden einvernehmlicher Lösungen scheiterten, war auch diese Möglichkeit zu Beginn des Moderationsverfahrens in Betracht gezogen worden. Bereits zu Beginn der Moderation wurde für diesen Fall angekündigt, dass das Moderationsverfahren beendet wird und der Moderator aus seiner Sicht eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise geben wird.

Mit dem vorliegenden Abschlussbericht werden in Kapitel 2 der Verlauf und die Ergebnisse der Gesprächsrunden dokumentiert. Kapitel 3 erläutert die darauf aufbauende Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan.

2 Gesprächsrunden und Teilnehmer am Runden Tisch

Im Rahmen der Moderation wurde nach der Auftaktveranstaltung im September 2013 ein Runder Tisch etabliert, an dem Vertreter der Verbandsgemeinden Lauterecken und Meisenheim, der Kanufahrer und Kanuverleiher, des Naturschutzes, der Fischerei, der Bachpaten sowie der SGD Süd die Situation am Glan und die weitere Vorgehensweise in acht Gesprächsrunden erörterten.

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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2.1 Teilnehmer am Runden Tisch

Regelmäßige Teilnehmer am Runden Tisch waren Vertreter der:

• Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd und SGD Nord

• Kommunen

- Verbandsgemeinde Lauterecken

- Verbandsgemeinde Meisenheim

• Kanufahrer (Kanuverbände und Jugendarbeit)

- Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)

- 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC)

- Deutscher Verband für Abenteuersport

- Lewenstein Gruppe

• Örtliche Kanuverleiher

- Fun-Con-Action GbR

- HKM Events GmbH

• Naturschutzverbände

- Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

- POLLICHIA - Verein für Naturforschung und Landespflege e.V.

• Fischerei

- Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz

- Bezirksfischereiverband Nahe-Glan-Hunsrück

• Bachpaten

2.2 Verlauf und Ergebnisse der Gesprächsrunden

Der Runde Tisch traf sich zu insgesamt acht Gesprächsrunden im Zeitraum vom 20.11.2013 bis zum 19.03.2014. Unter Berücksichtigung der Auftaktveranstaltung am 17.09.2013 wurden die daran anschließenden Gesprächsrunden mit der Nummerierung zwei bis neun angesprochen.

Thematisch wurden dabei folgende Schwerpunkte erörtert:

• 20.11.2013: Zweite Gesprächsrunde

- Metaplanabfrage (Abbildung 1) zu den Punkten und Kriterien, die aus Sicht der Teilnehmer einen naturverträglichen Kanutourismus ausmachen.

• 04.12.2013: Dritte Gesprächsrunde

- Erörterung des IST-Zustandes der Kanunutzung am Glan (Status quo) mit Vorträgen der in Verbänden organisierten Kanufahrer und örtlichen Kanu-verleiher.

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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• 19.12.2013: Vierte Gesprächsrunde - Vorträge zu den Themen gewässertypologische Gliederung des Glan, Fischerei

und Fischbestand am Glan.

• 15.01.2104: Fünfte Gesprächsrunde

- Vorträge zum Thema Natur- und Artenschutz sowie Zwischenfazit des Moderators.

• 29.01.2014: Sechste Gesprächsrunde

- Vorträge zu denkbaren Regelungs- und Lösungsvorschlägen für einen natur-verträglichen Kanutourismus am Glan.

• 12.02.2014: Siebte Gesprächsrunde – Kleingruppengespräch nur mit Vertretern der Verbandsgemeinden sowie Kanunutzer und -verleiher

- Detaillierung des in der Sitzung am 29.01.2014 von den Verbandsgemeinden vorgestellten Lösungsvorschlags.

• 19.02.2014: Achte Gesprächsrunde

- Diskussion der in den vergangenen Sitzungen vorgestellten Lösungsvorschläge.

• 19.03.2014: Neunte Gesprächsrunde

- Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan.

Die Protokolle, die den Verlauf und die Ergebnisse der Gesprächsrunden ausführlich dokumentieren, sind dem vorliegenden Bericht als Anlagen angehängt.

Bei der ersten Sitzung des Runden Tischs (zweite Gesprächsrunde am 20.11.2013) wurden durch eine Metaplanabfrage die Kriterien, die aus Sicht der Teilnehmer einen naturverträglichen Kanutourismus ausmachen, zusammengetragen und erörtert.

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Abbildung 1: Ausschnitt der Metaplanabfrage

Die nachfolgende Tabelle zeigt das Ergebnis der Kartenabfrage:

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Naturnahe Entwicklung

(3 Punkte)

Einweisung und Schulung der Kanuten

(4 Punkte)

Kanu-Infrastruktur

(2 Punkte)

Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz

(5 Punkte)

Rechtlicher Rahmen

(2 Punkte)

Regelungen

(5 Punkte)

Konfliktfreies Miteinander

(3 Punkte)

Umweltbewusstsein

(0 Punkte)

Nutzungs-interessen akzeptieren

(4 Punkte)

Naturnahe Entwicklung zulassen

Einweisung der Kanuten

Infrastruktur am Fluss

Strörungsminimierung für Vögel, Fische, Benthos und Mensch

Kenntnisse von Naturschutzgesetzen und anderen Gesetzen

Klare Regelungen (Jahres- / Tageszeiten)

Rücksichtnahme auf Mitbenutzer

Bewusstsein schaffen Natur erleben (der Kanufahrer hat die Möglichkeit)

Schulung in Flussökologie

Gewässer-entwicklung (Totholzdynamik)

Anleitung, Ausbildung, Ortskenntnisse, Betreuung

Beachtung von Ein- und Ausstiegs-stellen

Rücksichtnahme auf Natur und Gewässer

Nutzung nur im Rahmen des Gemeingebrauchs

Einhaltung der 10 goldenen Kanuregeln

Rücksichtnahme auf Eigentumsverhältnisse

exemplarisch Wissen auf hohem Niveau vermitteln, ansonsten kein Verständnis für Regelungen

Nutzungsvielfalt akzeptieren

Infrastruktur beachten bei Ein- und Ausstiegshilfen

Rücksichtnahme auf die natürliche Umgebung

Übernutzung vermeiden

� Erkennbarkeit der Kriterien

Rücksicht auf Interessen anderer

Schutz naturnaher Uferstrukturen

Auf kleinem Fließ-gewässer Kenterung vermeiden

Müllentsorgung, Fäkalien

Rücksichtnahme auf Umweltbedingungen

Belegenheit der Situation beachten

ausreichender Pegelstand

Nutzungsinteressen der Anlieger

Mensch als Störfaktor

Uferschutz Einweisung der Kanutouristen

keine künstlichen Gefahrenstellen schaffen

Rücksichtnahme auf Pflanzen und Lebewesen

Rechtsverstöße ausschließen

Wasserstand berücksichtigen

Betretungsrecht beachten

Akzeptanz der eigenen Störungswirkung

Entwicklung nicht zerstören

Wissen über Störung statt Verhaltens-empfehlung

Lärm vermeiden Strukturen akzeptieren Die richtige Wassertiefe muss durchgehend vorhanden sein

Im Einvernehmen mit der Natur und den Anliegern

Glaubwürdigkeit herstellen

Verschlechterungs-verbot akzeptieren

keine neuen Fixpunkte schaffen (Bauten), Dynamik zulassen

Schulung in Paddeltechnik und Rettung

Uferränder müssen gemieden werden, da Wasservögel bei Brut gestört werden

Verbesserungsgebot akzeptieren

Flachwasserzonen vermeiden (Praktikabilität an kleinen Gewässern)

Grenzen setzen

Verkehrssicherung Lärm muss vermieden werden

Einbezug der natürlichen Gegebenheiten

Sicherheitshinweise Schutz von Fischlaich (und Larven)

Ein- und Ausstiege sichern durch Regeln

Störungsarmut

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Naturnahe Entwicklung

(3 Punkte)

Einweisung und Schulung der Kanuten

(4 Punkte)

Kanu-Infrastruktur

(2 Punkte)

Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz

(5 Punkte)

Rechtlicher Rahmen

(2 Punkte)

Regelungen

(5 Punkte)

Konfliktfreies Miteinander

(3 Punkte)

Umweltbewusstsein

(0 Punkte)

Nutzungs-interessen akzeptieren

(4 Punkte)

Verbesserung der Lebensgemein-schaft ermöglichen

Info über Paddelstrecke

Brutvogelschutz (Bruten, Jagderfolg)

kein Müll ins Gewässer

keine künstlichen Gefahrenstrukt-uren schaffen

Sicherheitshinweise geben

Störökologie beachten

Umweltverschmutzung und -schäden vermeiden

Zertreten von Pflanzen vermeiden

Strecke Lauterecken-Odernheim sicher stellen

Nutzungsintensität an Störökologie anpassen

Tötung von Tieren vermeiden

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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Von besonderer Bedeutung sind aus Sicht der Teilnehmer folgende Themen:

• Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz

- Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Kanuten wie Beschädigung der Ufervegetation, Störung empfindlicher Tiere durch Lärm, mechanische Belastung der Gewässersohle, Uferbetretung etc.

• Regelungen

- Bedarf an einvernehmlichen, aber strikten Regelungen, um Störungen des Naturhaushalts und anderer berechtigter Nutzergruppen möglichst gering zu halten.

• Einweisung und Schulung der Kanuten

- Vermittlung umweltgerechter Verhaltensweisen sowie konkreter (Sicherheits-) Hinweise zu örtlichen Gegebenheiten an den Kanuten (Einweisung in die Paddeltechnik, Sicherheitsschulungen)

• Nutzungsinteressen akzeptieren

- Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Kanusports und -tourismus sollen im Einklang stattfinden.

• Naturnahe Entwicklung

- Die naturnahe Entwicklung eines Gewässers muss zugelassen und gefördert werden.

• Konfliktfreies Miteinander

- Rücksichtnahme auf die Mitmenschen und die Interessen anderer.

• Kanu-Infrastruktur

- Ausbau der Kanu-Infrastruktur und Verbesserung des Leitsystems (Besucherlenkung).

• Rechtlicher Rahmen

- Berücksichtigung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie des Naturschutz- und Fischereigesetz bei der Befahrung des Glan im Rahmen des Gemeingebrauchs.

• Umweltbewusstsein

- Förderung umweltverträglichen Handelns durch entsprechende Information und Umweltbildung.

Die mit diesen Punkten verbundenen Fragestellungen und Kriterien wurden in den nach-folgenden Gesprächsrunden ausführlich erörtert (Protokolle im Anhang). Dabei wurde für das jeweils gewählte Thema der Sachverhalt in einem oder mehreren projektbezogenen Fachbeiträgen vorgestellt und so die Grundlage für eine anschließende moderierte Fach-diskussion gelegt.

Nachfolgend werden der Verlauf und die Ergebnisse der weiteren Moderationssitzungen zusammenfassend wiedergegeben:

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Dritte Gesprächsrunde am 04.12.2013

In der dritten Sitzung wurde der IST-Zustand der Kanunutzung am Glan erörtert. Dazu wurden die Erhebungen, die im Rahmen des Gutachtens der Universität Koblenz-Landau durchgeführt wurden, diskutiert sowie die aktuelle Nutzungsintensität am Glan aus Sicht der Kanufahrer und -verleiher vorgetragen. Während das Gutachten sowie die örtlichen Verleiher von einer maximalen Anzahl von 156 Booten pro Wochenende ausgehen, wurde die tatsächliche Anzahl seitens der Fischerei und Wasserwirtschaft mit bis zu 300 Booten pro Tag an Spitzenwochenenden beziffert. Letztendlich wurde die IST-Nutzung im vom Moderator mit bis zu 150 Booten pro Tag als wahrscheinlich erachtet – in der Summe aller Verleiher ist die Bootsanzahl auf ca. 100 Booten begrenzt, der Anteil an privat organisierten Nutzern beträgt weitere ca. 10%. Einig waren sich die Teilnehmer darüber, dass der Streckenabschnitt oberhalb von Lauterecken überwiegend durch individuelle Nutzer und in Vereinen organisierte Kajakfahrer befahren wird, der Abschnitt unterhalb von Lauterecken den Schwerpunkt der gewerblichen Kanunutzung bildet.

Vierte Gesprächsrunde am 19.12.2013

Beim vierten Treffen des Runden Tischs standen die Themen gewässertypologische Gliederung des Glan, Fischerei und Fischbestand am Glan sowie die Wirkungen der Gewässernutzung auf Fische im Mittelpunkt. In mehreren Vorträgen wurden die aus den Bestandsaufnahmen ermittelten Defizite bezüglich des Makrozoobenthos und der Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen Flachwasserbereiche und Laichhabitate kieslaichender Fischarten aufgezeigt. Aus fischbiologischer und gewässerökologischer Sicht ist der Glan defizitär zu bewerten und weiterhin entwicklungsbedürftig. Defizite bestehen v.a. im geringen Jungbestand kieslaichender Fischarten und einem geringen Vorkommen adulter, strömungsliebender Fischarten.

Anhand von Fotos und Videomaterial wurde den Teilnehmern anschließend die negative Wirkung der Kanuten auf die Fischfauna durch fehlerhaftes Verhalten mit z.B. dadurch bedingter Anlandung an Flachwasserstellen veranschaulicht. Infolge fehlender Beherr-schung des Sportgeräts und häufig beobachteter Kenterungen wird der Lebensraum der Fische in den sensiblen Flachwassersbereichen beeinträchtigt und ggf. zerstört.

Fünfte Gesprächsrunde am 15.01.2014

Zunächst wurden die Themen Natur- und Artenschutz sowie wasserrechtliche Grundlagen erörtert. Aus fischereilicher und naturschutzfachlicher Sicht führen Art und Umfang der aktuellen Kanunutzung zu erheblichen nachhaltigen Konflikten (Beeinträchtigung der Flachwasserzonen und Störung/Tötung empfindlicher Tiere wie Libellen, Eisvogel und Wasseramsel). Das aktuelle Ausmaß der Kanunutzung behindert zudem die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und somit das Ziel ein „gutes ökologisches Potential“ am Glan zu erreichen.

Grundsätzlich denkbare Möglichkeiten zur Konfliktvermeidung wären aus Sicht des Mode-rators pegelstandsabhängige Befahrungsregelungen zum Schutz der Flachwasserzonen, zeitlich differenzierte Befahrungsregelungen bspw. eine jahreszeitliche Beschränkung

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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bzw. ein Ausschluss der Kanunutzung während besonders sensibler Entwicklungsphasen (z.B. Laichzeiten der Fische, Brutzeiten der Vögel), eine räumlich differenzierte Befah-rungsregelung sowie Kombinationen dieser Regelungen. Der Moderator fasste abschlie-ßend in einem Zwischenfazit zusammen, dass eine pegelstandsabhängige Befahrungsre-gelung in Kombination mit einer jahreszeitlichen Befahrungsregelung eine gewerbliche Kanunutzung am Glan im bisherigen Umfang faktisch ausschließen würde. Die als Alter-native empfohlene Option einer Nutzung auf einem beschränkten Streckenabschnitt oder im Bereich der Stauhaltungen wurde seitens der gewerblichen Verleiher ausgeschlossen. Somit werde die gewerbliche Form der Kanunutzung unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben und rechtlichen Bewertung der Situation am Glan voraussichtlich nicht mehr möglich sein.

Sechste Gesprächsrunde am 29.01.2014

Schwerpunkt der sechsten Gesprächsrunde bildeten die von den Teilnehmern vorge-brachten Regelungs- und Lösungsvorschläge. Laut der Kajakwanderfahrer und in Verei-nen organisierten Kanuten sei eine pegelstandsabhängige Befahrung die wichtigste Re-gelung zur Vermeidung von Grundberührungen. Vorgeschlagen wurde für den Strecken-abschnitt bis Lauterecken ein Mindestpegel Eschenau > 55 cm, für den Abschnitt Lauter-ecken bis Meisenheim ein Mindestpegel Odenbach > 120 cm und ab Meisenheim ein Mindestpegel Odenbach > 110 cm. Von Seiten der SGD Nord wurde für die Befahrung zwischen Meisenheim bis Rehborn ein Pegel Odenbach ≥ 111 cm und zwischen Rehborn und Odernheim ein Pegel ≥ 123 cm vorgeschlagen, jeweils in Kombination mit Markierung der Flachwasserstellen. Ggf. seien auch tageszeitliche Befahrungseinschränkungen denkbar.

Aus Sicht der Fischereivertreter dürfe am Glan aufgrund der vielen Flachwasserzonen eine gewerbliche Kanunutzung nicht zugelassen werden. Es wurde ein Mindestpegel-stand von 130 cm am Pegel Odenbach vorgeschlagen.

Unter dem Motto „Natur mit Respekt erleben“ stellten die Verbandsgemeinden in Abstim-mung mit den örtlichen Verleihern ihren Lösungsvorschlag vor. Kernpunkte des vorge-schlagenen Konzepts bilden die Entwicklung eines speziellen Naturlehrpfades, die Kon-tingentierung der Boote, der Ausbau der kanutouristischen Infrastruktur und die Sensibili-sierung der Touristen für ein naturverträgliches Verhalten durch Umweltbildung. Vorgese-hen ist eine Befahrung ab einem Mindestpegelstand Pegel Odenbach > 108 cm mit Aus-weisung und Markierung der Flachwasserzonen und sensiblen Bereiche. Weiter werden eine Kennzeichnungsplicht der Boote sowie eine zeitliche Beschränkung der Befahrung auf 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr vorgeschlagen.

Siebte Gesprächsrunde/ Kleingruppengespräch am 12.02.2014

Ziel des Kleingruppengesprächs mit Vertretern der Verbandsgemeinden, in Vereinen organisierter Kajak- und Kanufahrer sowie gewerblichen Verleiher war die weitere Detail-lierung des in der vergangenen Sitzung von den Verbandsgemeinden vorgestellten Lösungsvorschlags. Der überarbeitete Lösungsvorschlag unter dem Leitsatz „Modellpro-jekt Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ beinhaltet 13 Maßnahmenvorschläge für einen naturverträglichen Kanutourismus am Glan. Neben einer Kontingentierung (maximale

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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Bootsanzahl höchstens 100 Boote pro Tag) sowie der Einführung eines Anmeldesystems für Buchungen im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung, sieht dieser eine Maxi-malbesetzung der Boote mit höchstens zwei Erwachsenen vor. Eine eindeutige Kenn-zeichnungspflicht der Boote sowie eine zeitliche Beschränkung der Befahrungszeiten auf 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr werden ebenso vorgesehen wie die Markierung der Flachwas-serzonen und besonders sensiblen Bereiche sowie die Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen, die artschutzrechtliche Verbotstatbestände vermeiden sollen. Daneben be-inhaltet der Vorschlag eine gezielte Besucherlenkung, eine ausführliche Einweisung der Kanunutzer vor Fahrtbeginn sowie zusätzliche Hinweisschilder unterwegs und Lösungs-vorschläge zur Verbesserung der langen konfliktträchtigen Umtragungsstrecken an den Wehren. Wünschenswert wäre aus Sicht der Verbandsgemeinden darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und mit den Behörden sowie eine gezielte und umfassende Öffentlichkeitsarbeit.

Achte Gesprächsrunde am 19.02.2014

In der achten Gesprächsrunde stand die Diskussion der in den vergangenen Sitzungen vorgetragenen Regelungs- und Lösungsvorschläge im Mittelpunkt. Der am 12.02.2014 weiter detaillierte 13-Punkte-Plan des Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ (ÖWW) wurde den Teilnehmern des Runden Tischs von den Verbandsgemeinden vorgestellt und anschließend diskutiert. Ergänzend wurden artenschutzrechtliche Hintergründe als denkbare Lösungsvorschläge- und bespiele am Bsp. der Indikatorarten Eisvogel, Wasseramsel und Würfelnatter wie eine zeitliche Befahrungsbeschränkung (geregelt über ein Ampelsystem), die Anlage weiterer Brutmöglichkeiten oder die Minimierung der Störung während der Befahrung vorgestellt.

In der anschließenden Diskussion konnten sich die Befürworter und Gegner des Kanutou-rismus weder hinsichtlich des Mindestpegelstandes für eine Befahrung des Glan noch der maximal verträglichen Bootsanzahl einigen. Zweifel wurden auch bezüglich des Anmelde-systems zur Kontingentierung der Boote sowie der Möglichkeit einer Überprüfung der tat-sächlichen Nutzungsintensität geäußert. Die praktische Umsetzung des Konzepts er-scheint einem Teil der Beteiligten des Runden Tischs aufgrund arten- und naturschutz-rechtlicher sowie wasserrechtlicher Belange nicht möglich und auch nicht zielführend. Im Verlauf der Gesprächsrunde wurde ersichtlich, dass das Ziel des Moderationsverfahrens – die Findung von einvernehmlichen Regelungen für einen naturverträglichen Kanutou-rismus am Glan – nicht erreicht werden kann.

Neunte Gesprächsrunde am 19.03.2014

Da im Rahmen des Moderationsverfahrens keine einvernehmlichen Lösungen und Rege-lungen für eine naturverträgliche Nutzung des Glan gefunden werden konnten, gab der Moderator bei der neunten Gesprächsrunde aus seiner Sicht eine Empfehlung zur weite-ren Vorgehensweise ab. Die Empfehlung des Moderators orientiert sich an den 13 Maß-nahmenvorschlägen des von den Verbandsgemeinden vorgeschlagenen Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ (ÖWW). Darüber hinaus empfiehlt er eine projektbe-gleitende Arbeitsgruppe einzurichten, um die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit in der Erprobungsphase 2014 zu untersuchen und deren Umsetzung zu kontrollieren. Am

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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Ende der Saison 2014 sollen die Ergebnisse dargestellt, öffentlich verfügbar gemacht und kritisch bewertet werden. Auf Grundlage dieser Bewertung kann entschieden werden, ob und wie der Kanutourismus am Glan in der darauffolgenden Saison fortgeführt werden kann. Letztendlich zeigten sich die den Kanutourismus kritisch gegenüberstehenden Ver-tretern kompromissbereit und wollen dem Projekt ÖWW eine Chance einräumen. In Frage gestellt wurde inwieweit der Zusatz „Öko“ tatsächlich in dem von den Verbandsgemeinden vorgeschlagenem Konzept stecke. Es müsse sich nach Ansicht einiger Teilnehmer erst zeigen, ob dieser Zusatz bei der Umsetzung des Konzepts tatsächlich gerechtfertigt sei. Seitens der SGD wurde betont, die Umsetzung der Maßnahmen kritisch zu begleiten und zu prüfen sowie sich eine endgültige Entscheidung vorzubehalten.

3 Grundlage und Ergebnis der Abwägung

Unterschiedliche Vorschläge, die zu naturverträglichen Regelungen des Kanutourismus auf dem Glan führen sollen, wurden am Runden Tisch bei der 6., 7. und 8. Gesprächs-runde erörtert. Sie wurden aus Sicht des Naturschutzes, der Fischerei, der Wasserwirt-schaft, der privaten Kanunutzer sowie der Verbandsgemeinden und privaten Verleiher eingebracht.

Dabei wurden von den Vertretern des Naturschutzes, der Fischerei, der Wasserwirtschaft und der privaten Kanunutzer Regelungen vorgeschlagen, die zu Einschränkungen

• aus zeitlicher,

• räumlicher oder

• pegelstandsabhängiger Sicht

führen würden. Die Details dieser Vorschläge sind im Anhang zu diesem Bericht in den Protokollen der entsprechenden Arbeitstreffen (Anlagen 6 - 8: Protokolle der 6., 7. sowie 8. Gesprächsrunde) dokumentiert. Die vorgeschlagenen Regelungen sind meist sehr strikt und lassen erwarten, dass die damit verbundenen naturschutzbezogenen, fischereilichen und wasserwirtschaftlichen Ziele mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden können. Jedoch würden diese Regelungsvorschläge - auch wenn dies zumeist nicht explizit beab-sichtigt wird - unter den spezifischen Bedingungen am Glan die bisherige Verleihpraxis grundlegend in Frage stellen bzw. den auf dem Kanuverleih beruhenden Teil der kanutou-ristischen Nutzung praktisch ausschließen.

Der von den Verbandsgemeinden in Abstimmung mit den Verleihern und privaten Kanunutzern entwickelte Vorschlag eines Modellprojektes lässt dagegen erwarten, dass der auf dem Kanuverleih beruhende Teil der kanutouristischen Nutzung - wenngleich ein-geschränkt - auch zukünftig möglich wäre. Aus Sicht eines Teils der Beteiligten am Run-den Tisch bestehen hier aber insbesondere aus arten- und naturschutzbezogener sowie wasserwirtschaftlicher Sicht Zweifel bezüglich der möglichen Zielerreichung.

Im Grundsatz werden die aus naturschutzbezogener, fischereilicher und wasserwirt-schaftlicher Sicht begründeten Zweifel bezüglich des von den Verbandsgemeinden vorge-schlagenen Modellprojektes auch vom Moderator geteilt. Jedoch konnte aus Sicht des Moderators im Rahmen der Erörterung am Runden Tisch nicht nachgewiesen werden, dass ein Erfolg des vorgeschlagenen Modellprojektes grundsätzlich unmöglich wäre bzw.

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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insgesamt als unrealistisch bewertet werden muss. Vielmehr ist offensichtlich, dass es infolge der Umsetzung der im Rahmen des Modellprojektes geplanten Maßnahmen nur zu einer Entlastung der Schutzgüter am Glan, und damit im Vergleich zum Ausgangszustand auch unter worst-case-Annahmen, nicht zu einer Zusatzbelastung kommen kann.

Unter der Voraussetzung, dass das Modellprojekt scheitern würde, besteht auch zukünftig die Möglichkeit, die von einem Teil der Teilnehmer am Runden Tisch bereits jetzt gefor-derten strikteren Regelungen, die zu einer weiteren Einschränkung oder zur Aufgabe des Kanutourismus führen würden, in Kraft zu setzen. Für die Belange des Naturschutzes, der Fischerei und der Wasserwirtschaft entstehen infolge der Erprobung des Lösungsvor-schlags der Verbandsgemeinden keine unumkehrbaren dauerhaften Beeinträchtigungen. Zukünftig denkbare weitergehende Regelungen werden durch die Erprobung nicht einge-schränkt oder unmöglich gemacht. Zudem würden weitergehende Einschränkungen der kanutouristischen Nutzung zumindest mittelfristig zum selben Ergebnis führen wie wenn weitergehende Regelungen bereits in der Saison 2014 in Kraft gesetzt würden.

Da plausibel ist, dass

• ein Erfolg des Modellprojektes grundsätzlich möglich ist,

• infolge der Erprobung keine dauerhaft wirksamen Beeinträchtigungen entstehen,

• weitergehende Regelungen auch zukünftig möglich sind

- und diese mittelfristig zu den selben Ergebnissen führen würden wie wenn sie schon in der Saison 2014 in Kraft gesetzt würden,

• die sofortige Inkraftsetzung weitergehender Regelungen den auf dem Kanuverleih beruhenden Teil der kanutouristischen Nutzung auf dem Glan praktisch ausschließen würde,

ist es aus Sicht des Moderators gerechtfertigt, das von den Verbandsgemeinden vorge-schlagene Modellprojekt in der Saison 2014 zu erproben.

Die empfohlene Erprobung muss jedoch in Verbindung mit einem qualifizierten Monitoring durchgeführt werden. Der Zweck des Monitorings ist, dass am Ende der Saison 2014 eine unvoreingenommene Evaluation des Modellprojektes bezüglich der Aspekte:

• tatsächlicher Umfang der Kanunutzung

• verbleibende Auswirkungen auf

- Anwohner

- Fischerei

- Naturschutz sowie

- Wasserwirtschaft

erfolgen kann.

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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4 Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise

Da sich die Teilnehmer der verschiedenen Interessensgruppen im Verlauf der Gesprächs-runden aufgrund der Schwere der Konflikte und gegensätzlichen Standpunkte zu keiner einvernehmlichen Lösung einigen konnten, schlug der Moderator folgende weitere Vorge-hensweise bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan vor.

Die Empfehlung des Moderators orientiert sich an den 13 Maßnahmenvorschlägen der Verbandsgemeinden, die im Rahmen des Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ umgesetzt werden sollen.

Der Moderator empfiehlt die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Saison 2014 zu erproben und systematisch auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Nach der Saison 2014 sind die Ergebnisse darzustellen, öffentlich verfügbar zu machen und kritisch zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Bewertung kann entschieden werden, ob und wie der Kanutourismus am Glan in der darauffolgenden Saison fortgeführt werden kann.

Nachfolgend werden die von den Verbandsgemeinden im Rahmen des Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ vorgeschlagenen Maßnahmen zitiert. Bei der Umsetzung wird empfohlen, die in kursiver Schrift eingefügten Hinweise des Moderators zu beachten.

Maßnahmen des Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“

Zur Vereinbarung von Naturschutz und Kanutourismus sind geeignete, zeitnahe Maß-nahmen erforderlich. Für ihre Durchführung sind die Verbandsgemeinden und Kanu-verleiher verantwortlich.

Die Verbandsgemeinden richten ein Kontrollsystem ein, um zu prüfen:

• ob die vereinbarten Regeln und

• Kriterien eingehalten werden.

Ergänzend zu den Vorschlägen der Verbandsgemeinden wird empfohlen, dass uner-fahrene Kanunutzer den Glan in Begleitung eines kundigen Guides befahren.

1. Kontingentierung

Die maximale Zahl der Leihboote wird auf höchstens 80 zurückgeführt, die Gesamtzahl der Boote soll 100 nicht übersteigen. Erfahrungsgemäß wird diese Zahl an höchstens 6 Tagen pro Saison erreicht; meistens sind es etwa 20 Boote pro Tag. Es wird ein Anmeldesystem für Buchungen eingeführt. Doppelverleihungen sind nicht zulässig.

Die Verbandsgemeinden prüfen im Rahmen ihres Kontrollsystems:

• kontinuierlich den Verlauf der Buchungen im Anmeldesystem und

• die tatsächliche Zahl der Bootspassagen an den Tagen mit der erwartungsgemäß höchsten Frequentierung zumindest in den Abschnitten zwischen:

- Medard und Odenbach sowie

- Meisenheim und Rehborn.

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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Falls der Buchungsverlauf im Anmeldesystem erwarten lässt, dass das Kontingent an einem Tag überschritten werden könnte, wirkt die Verbandsgemeinde dem aktiv entge-gen. Sie gewährleistet an den als möglicher Weise kritisch erkannten Tagen:

• Kontrollen an den überwiegend genutzten Einstiegsstellen in Lauterecken, Medard und Meisenheim, ob die Bootsnutzer über das Anmeldesystem zugelassen sind.

- Nutzungsinteressierte, die über das Anmeldesystem nicht zugelassen wurden, werden darüber informiert,

o dass sie sich zukünftig, wie die anderen Nutzer auch, anmelden müssen und

o heute aufgrund der Erwartung, dass die Kontingentierung ausgeschöpft wird im Rahmen der freiwilligen Beschränkung keine Befahrung möglich ist.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit informiert die Verbandsgemeinde fortlaufend über den Zweck und die Notwendigkeit der Kontingentierung sowie die Entwicklung der Nutzerzahlen und die Einhaltung der Regeln am Glan.

2. Bootstypen und Befahrbarkeit

Eine minimale Eintauchtiefe der Boote von 10 cm reicht nachweislich aus für Kajaks sowie Zweierkanadier und sogar für Dreier-Kanadier, sofern diese mit höchstens zwei Erwachsenen besetzt sind. Unter dieser Bedingung ist der Mindestwert von 108 cm beim Pegel Odenbach ausreichend. Nach Saisonende ist der Wert zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Bei einem Pegelstand am Pegel Odenbach von unter 108 cm ist die Befahrung des Glan untersagt. Dreierkanadier werden unabhängig vom Pegelstand nur mit zwei Erwachsenen besetzt.

Falls der Pegelverlauf am Pegel Odenbach erwarten lässt, dass der Pegelstand von 108 cm unterschritten werden könnte, geben die Verleiher keine Boote aus.

Die Verbandsgemeinde gewährleistet an den als kritisch erkannten Tagen:

• Information über das Internet und an den regelmäßig genutzten Einstiegsstellen, dass der Pegelstand keine Befahrung erlaubt.

• Kontrollen, ob die pegelstandsabhängige Befahrungsregel eingehalten wird.

3. Kennzeichnung von Booten

Durch eine eindeutige Kennzeichnung der Boote (Buchungsnummer) können die Boote identifiziert und Paddler bei Verstößen ermittelt und ggf. ausgeschlossen werden.

Die Verbandsgemeinde prüft in geeigneten Abständen:

• die Kennzeichnung der Boote.

4. Zeitfenster

Die Befahrungszeiten durch die Kanus werden von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgelegt, so dass der Fluss ca. 15 Stunden lang frei von einer Störung durch den Kanutourismus ist.

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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Das Zeitfenster wird darüber hinaus durch eine zumindest einstündige befahrungsfreie „Mittagspause“ eingeschränkt.

Die Verbandsgemeinde prüft in geeigneten Abständen:

• die Einhaltung der „Mittagspause“.

5. Markierung der Flachwasserstellen

Die Flachwasserstellen sind zu markieren. Bei diesen Stellen ist der Weg durch die Fahrrinne unbedingt einzuhalten. Damit wird gewährleistet, dass besonders bedeut-same Fischlaichplätze geschont bzw. umfahren werden.

Art und Umfang der Markierung wird bis Ende März 2014 einvernehmlich mit dem Unterhaltungspflichtigen abgestimmt.

Die Verbandsgemeinde prüft in geeigneten Abständen:

• den Zustand und die Vollständigkeit der Markierungen der Markierungen,

• die Wirksamkeit der Markierungen.

Auch nach Hochwassern werden die Markierungen von den Verbandsgemeinden überprüft und gegebenenfalls angepasst.

6. Markierung sensibler Zonen

Zonen, die von Störungen freigehalten werden sollen (z. B. Eisvogelbrutplätze) sind zu markieren. Dadurch werden Kanuten darauf hingewiesen, dass sie diese Zonen zügig und ohne Anlegung oder Uferbetretung durchfahren müssen.

Die sensiblen Zonen werden durch einen Fachgutachter ermittelt. Art und Umfang der Markierung wird bis Ende April 2014 einvernehmlich mit dem Unterhaltungspflichtigen abgestimmt.

Die Verbandsgemeinde prüft in geeigneten Abständen:

• den Zustand und die Vollständigkeit der Markierungen,

• die Wirksamkeit der Markierungen.

7. Artenschutzmaßnahmen

Artenschutzrechtliche Probleme zu Fischbrutplätzen, Libellen, Eisvogel, Würfelnatter u.a. sind von Fachgutachtern zu bewerten. Es sind Lösungsvorschläge auszuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, die artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermei-den.

Die Verbandsgemeinde beauftragt einen Fachgutachter die aktuelle Ausgangssituation zu ermitteln. Auf dieser Grundlage werden noch in der Saison 2014 Maßnahmen reali-siert, die das Ziel haben den Bestand der Indikatorarten Eisvogel und Wasseramsel zu fördern.

Art und Umfang der Maßnahmen werden bis Ende April 2014 einvernehmlich mit dem Unterhaltungspflichtigen abgestimmt.

Der von der Verbandsgemeinde beauftragte Fachgutachter prüft in geeigneten Abstän-den:

• die Wirksamkeit der Maßnahmen.

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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8. Besucherlenkung

Geeignete und ausreichende Ein- und Aussatzstellen sind zu schaffen und Rast- und Ruheplätze einzurichten, wobei auch ortsansässige Gaststätten integriert und unterstützt werden sollen (z.B. „Radler“ bei Rehborn).

Im Rahmen der Markierungen wird in der Saison 2014 auf die bereits bestehenden Ein- und Aussatzstellen sowie die vorhandenen Rast- und Ruheplätze hingewiesen.

Die Schaffung neuer kanubezogener Infrastruktur setzt entsprechende Planungen und zum Teil auch Genehmigungsverfahren voraus. Die Verbandsgemeinden erstellen diese Planungen in der Saison 2014. Parallel zur Klärung der Genehmigungsfrage wird geprüft, inwieweit die Maßnahmen durch das Land Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt werden können.

9. Informationen vor Fahrtantritt

Jeder Paddler muss vor Fahrtbeginn über die Besonderheiten der Strecke informiert und im Rahmen einer kleinen Kanueinführung in grundlegende Paddeltechniken und Verhaltensregeln eingewiesen werden. Genaue Inhalte dieser Einführungen müssen noch ausgearbeitet werden. Sie sollen die Einsicht in ökologische Zusammenhänge vermitteln.

Das ist für das Konzept ÖWW unabdingbar.

Die Inhalte der Einführung werden von den Verbandsgemeinden zusammen mit den Kanuverbänden und Verleihern erarbeitet und bis Ende April 2014 mit der SGD abgestimmt.

10. Informationen unterwegs

Ein ÖWW ist nur dann sinnvoll, wenn es immer wieder ökologische Informationen gibt, und zwar nicht nur bei der Kanueinführung, sondern auch unterwegs durch Markierungen (s.o.) und durch Informationstafeln an allen Ein- und Ausstiegen und Pausenplätzen analog zu bekannten Naturlehrpfaden. Dadurch soll allen Paddlern, insbesondere Jugendlichen, der Naturschutz-Gedanke immer wieder bewusst gemacht werden.

Die Inhalte der „Informationen unterwegs“ werden von den Verbandsgemeinden zusammen mit den Kanuverbänden und Verleihern erarbeitet und bis Ende April 2014 mit der SGD abgestimmt.

11. Weitere Maßnahmen

Die langen Umtragungsstrecken an den Wehren in Medard, Meisenheim und Rehborn sind konfliktträchtig und erschweren einen sinnvollen ÖWW. Eine bessere, praktikable Lösung (z.B. Treidelpfad, Wasserrutsche) ist anzustreben. An Ein- und Ausstiegs-stellen sollen ausreichend Parkplätze vorhanden sein, damit die Anwohner nicht ge-stört werden.

Die Verbandsgemeinden erstellen diese Planungen in der Saison 2014. Parallel zur Klärung der Genehmigungsfrage wird geprüft, inwieweit die Maßnahmen durch das Land Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt werden können.

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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12. Zusammenarbeit

Eine Zusammenarbeit der Kanuverleiher mit Naturschutzverbänden und Behörden, mit Flussanliegern, Anglern und Bachpaten ist wünschenswert. Von Anfang an ist die Um-gestaltung des Kanutourismus kritisch zu begleiten, um zu überprüfen, ob die getroffe-nen Maßnahmen greifen. Nach der Saison sind die Maßnahmen unvoreingenommen zu evaluieren.

Um den Informationsaustausch zu gewährleisten, wird empfohlen, dass die Verbands-gemeinden bereits innerhalb der Saison eine projektbegleitende Arbeitsgruppe ein-richten.

13. Öffentlichkeitsarbeit

Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit fördert das Verständnis für wasser- und naturschutz-rechtliche Ziele und die Anerkennung unternehmerischer Tätigkeit. Sie wirbt für die Vereinbarkeit von Naturschutz und Kanutourismus in unserer Region. Ihre Leitidee lautet: „Natur mit Respekt erleben.“

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit informieren die Verbandsgemeinden fortlaufend über den Zweck und die Notwendigkeit der Regeln und freiwilligen Verpflichtungen am Glan. Die Information umfasst insbesondere auch die aktuellen Ergebnisse der jeweili-gen Prüfungen.

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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5 Zusammenfassung und Fazit

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd beauftragte das Institut für Umweltstudien – Weibel & Ness GmbH (IUS) mit der Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“. Zweck des Moderationsverfahrens war das Finden einvernehmlicher Regelungen für einen naturverträglichen Kanutourismus am Glan unter besonderer Berücksichtigung der Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Naturschutzes.

Im Rahmen der Moderation wurde ein Runder Tisch etabliert, an dem Vertreter der Ver-bandsgemeinden Lauterecken und Meisenheim, der in Vereinen organisierten Kanufahrer und örtlichen Kanuverleiher, des Naturschutzes, der Fischerei, der Bachpaten sowie der SGD Süd und SGD Nord teilnahmen. Der Runde Tisch traf sich zu insgesamt acht Gesprächsrunden (unter Berücksichtigung der Auftaktveranstaltung wurden die darauffol-genden Gesprächsrunden mit der Nummerierung zwei bis neun angesprochen).

Dabei wurden folgende thematische Schwerpunkte erörtert:

• 20.11.2013: Zweite Gesprächsrunde

- Metaplanabfrage zu den Punkten und Kriterien, die aus Sicht der Teilnehmer einen naturverträglichen Kanutourismus ausmachen.

• 04.12.2013: Dritte Gesprächsrunde

- Erörterung des IST-Zustandes der Kanunutzung am Glan (Status quo) mit Vorträgen der in Verbänden organisierten Kanufahrer und örtlichen Kanu-verleiher.

• 19.12.2013: Vierte Gesprächsrunde

- Vorträge zu den Themen gewässertypologische Gliederung des Glan, Fischerei und Fischbestand am Glan.

• 15.01.2104: Fünfte Gesprächsrunde

- Vorträge zum Thema Natur- und Artenschutz sowie Zwischenfazit des Moderators.

• 29.01.2014: Sechste Gesprächsrunde

- Vorträge zu denkbaren Regelungs- und Lösungsvorschlägen für einen natur-verträglichen Kanutourismus am Glan.

• 12.02.2014: Siebte Gesprächsrunde – Kleingruppengespräch nur mit Vertretern der Verbandsgemeinden sowie Kanunutzer und -verleiher

- Detaillierung des in der Sitzung am 29.01.2014 von den Verbandsgemeinden vorgestellten Lösungsvorschlags.

• 19.02.2014: Achte Gesprächsrunde

- Diskussion der in den vergangenen Sitzungen vorgestellten Lösungsvorschläge.

• 19.03.2014: Neunte Gesprächsrunde

- Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan.

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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Die Protokolle, die den Verlauf und die Ergebnisse der Gesprächsrunden ausführlich dokumentieren, sind in der Anlage zum vorliegenden Bericht enthalten. Aus Sicht der Teilnehmer ergeben sich folgende Punkte, die einen naturverträglichen Kanutourismus kennzeichnen:

• Rücksichtnahme auf Arten- und Biotopschutz

• Regelungen, die einen naturverträglichen Kanutourismus gewähren

• Einweisung und Schulung der Kanuten (vor Fahrtbeginn und unterwegs)

• Nutzungsinteressen akzeptieren

• Zulassen einer naturnahen Entwicklung des Glan

• Konfliktfreies Miteinander

• Ausbau der Kanu-Infrastruktur

• Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens (EU-Wasserrahmenrichtlinie, Naturschutz- und Fischereigesetz)

• Förderung des Umweltbewusstseins durch Information und Umweltbildung

Da im Verlauf des Moderationsverfahrens keine einvernehmlichen Lösungen und Regel-ungen für einen naturverträglichen Kanutourismus auf dem Glan gefunden werden konnten, empfiehlt der Moderator auf der Grundlage der Ergebnisse der Gesprächsrun-den folgende Vorgehensweise:

Der von den Verbandsgemeinden vorgeschlagene 13-Punkte-Plan des Modellprojekts „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ (ÖWW) soll in der in der Saison 2014 erprobt und systematisch auf seine Wirksamkeit hin untersucht werden. In Frage gestellt wurde in-wieweit der Zusatz „Öko“ tatsächlich in dem von den Verbandsgemeinden vorgeschlage-nem Konzept stecke. Es müsse sich erst zeigen, ob dieser Zusatz bei der Umsetzung des Konzepts tatsächlich gerechtfertigt sei. Die Phase der Erprobung und die Untersuchung zur Wirksamkeit der Maßnahmen sollen durch eine projektbezogene Arbeitsgruppe be-gleitet werden. Weiter soll ein Kontrollsystem eingerichtet werden, um zu prüfen, ob die vereinbarten Regeln und Vereinbarungen eingehalten werden. Nach der Saison 2014 sind die Ergebnisse darzustellen, öffentlich verfügbar zu machen und kritisch zu bewer-ten. Auf der Grundlage dieser Bewertung kann dann entschieden werden, ob und wie der Kanutourismus am Glan in der darauffolgenden Saison fortgeführt werden kann.

Das Modellprojekt ÖWW sieht folgende Maßnahmen vor, für ihre Durchführung sind die Verbandsgemeinden und Kanuverleiher verantwortlich:

1. Kontingentierung

- Maximale Zahl der Leihboote höchstens 80, die Gesamtzahl der Boote soll 100 nicht übersteigen; Einführung eines Anmeldesystems für Buchungen; Ausschluss von Doppelvermietungen

2. Bootstypen und Befahrbarkeit

- Maximale Besetzung der Boote, insbesondere der Dreier-Kanadier, mit zwei Erwachsenen und Mindestpegel für eine Befahrung Pegel Odenbach > 108 cm

3. Kennzeichnung von Booten (Buchungsnummer)

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Moderation „Naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ Abschlussbericht

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4. Zeitfenster

- Einschränkung der Befahrungszeiten auf 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einstündiger befahrungsfreier „Mittagspause“

5. Markierung von Flachwasserstellen

- Schonung und Umfahrung besonders bedeutsamer Fischlaichplätze, gekennzeichnet durch entsprechende Markierungen

6. Markierung sensibler Bereiche

- Ausweisung und Umfahrung sensibler Zonen, wie bspw. Eisvogelbrutplätze

7. Artenschutzmaßnahmen

- Ermittlung der aktuellen Ausgangssituation durch einen Fachgutachter; Realisierung von Maßnahmen zur Förderung der Indikatorarten Eisvogel und Wasseramsel

8. Besucherlenkung

- Schaffung geeigneter und ausreichender Ein- und Ausstiegsstellen sowie Rast- und Ruheplätzen; Planung neuer kanubezogener Infrastruktur

9. Informationen vor Fahrtantritt

- Einführung in grundlegende Paddeltechniken und Verhaltensweisen vor Fahrtbe-ginn

10. Informationen unterwegs

- Aufstellen von Informationstafeln und Hinweisschildern an allen Ein- und Ausstiegsstellen sowie Pausenplätzen

11. Weitere Maßnahmen

- Planung praktikablerer Lösungen im Bereich der konfliktträchtigen Umtragungs-strecken an den Wehren in Medard, Meisenheim und Rehborn

12. Zusammenarbeit

- Zusammenarbeit der Kanuverleiher mit Naturschutzverbänden und Behörden, mit Flussanliegern, Anglern und Bachpaten in einer projektbegleitenden Arbeits-gruppe

13. Öffentlichkeitsarbeit

- Information über Zweck und Notwendigkeit der Regeln und freiwilligen Verpflichtungen am Glan

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Anlagen: Protokolle der Gesprächsrunden:

17.09.2013: Auftaktveranstaltung

20.11.2013: Zweite Gesprächsrunde

04.12.2013: Dritte Gesprächsrunde

19.12.2013: Vierte Gesprächsrunde

15.01.2104: Fünfte Gesprächsrunde

29.01.2014: Sechste Gesprächsrunde

12.02.2014: Siebte Gesprächsrunde - Kleingruppengespräch

19.02.2014: Achte Gesprächsrunde

19.03.2014: Neunte Gesprächsrunde

Presse- und Zeitungsartikel

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1

Protokoll

über die 1. Gesprächsrunde

zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan

Thema: Vorstellung des Gutachtens der Universität Koblenz-Landau

Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken

Datum und Uhrzeit: Dienstag, den 17.09.2013 von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang.

Nr. Thema

1. Begrüßung der Anwesenden durch den Vizepräsidenten der SGD Süd Herrn Tatge und

Vorstellung des Gutachters Herrn Prof. Dr. Schulz der Universität Koblenz-Landau und des

Moderators Herrn Ness vom Institut für Umweltstudien (IUS).

2. Herr Ness erläutert die Tagesordnung:

1. Vorstellung des Gutachtens der Universität Koblenz-Landau (Herr Prof. Dr. Schulz)

2. Diskussion und Anmerkungen zum Gutachten

3. Vorstellung zum Ablauf des Moderationsverfahrens (Herr Ness)

3. Herr Prof. Dr. Schulz von der Universität Koblenz-Landau stellt das Gutachten

„Naturverträglicher Kanutourismus am Glan - Erstellung einer wissenschaftlichen Studie

zum naturverträglichen Kanutourismus am Glan von Glan-Münchweiler bis Odernheim“ vor.

Das Gutachten war den Teilnehmern vorab auf der Homepage der SGD verfügbar gemacht

worden.

http://www.sgdsued.rlp.de (unter der Rubrik „Themen“ und hier „Gutachten/Studien“)

4. Diskussion und Anmerkungen zum Vortrag:

• Herr Decker aus Odenbach weist daraufhin, dass sich die im Gutachten beschriebene

Befahrungsintensität im Jahr 2013 auf 250-300 Boote/Tag erhöht hat.

• Herr Ness verneint die Nachfrage von Herrn Günster (Landesfischereiverband RLP),

ob bei der Befragung der Kanutouristen und der Grundlagenerfassung auch die

Angelvereine miteinbezogen wurden.

• Frau Walter aus Kaiserslautern merkt an, dass eine Differenzierung zwischen den

Kanusportvereinen und dem kommerziellen Kanutourismus zwingend erforderlich ist.

Die Kanuverbände leisten v. a. im Bereich der Jugend wertvolle Arbeit.

• Herr Danner aus Zweibrücken weist auf den signifikanten Unterschied zwischen

geführten/betreuten und individuellen Touren hin. Weiterhin merkt er an, dass bei

zahlreichen Arten Populationsverschiebungen typisch sind; die Artendichte ist nicht nur

wasserstand- und störungsabhängig, sondern unterliegt auch anderen z.B. klimatisch

bedingten Schwankungen.

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 17.09.2013

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Nr. Thema

• Der Frage Herrn Dr. Koßmanns warum die Fische, allen voran die kieslaichenden

Fische, im Gutachten nicht näher betrachtet wurden, begegnet Herr Prof. Dr. Schulz

mit dem Hinweis, dass die Aufgabenstellung des Gutachtens die besondere

Berücksichtigung anderer Indikatoren (z.B. Abflüsse, Strukturelemente, Vögel) in den

Vordergrund stellte.

• Herr Porth, Anlieger aus Odernheim, weist auf das Fehlverhalten der Kanutouristen,

das Problem im Bereich der Ein- und Ausstiegstellen und die Befahrung des Glans

auch nach 20.00 Uhr hin. Weiter kritisiert er, dass die Anlieger im Rahmen des

Gutachtens nicht befragt und die Amphibien nicht erfasst wurden. Zudem fordert er

eine stärkere Einbindung der Bachpaten.

• Herr Milde (FNV Odernheim) merkt an, dass nicht nur unterhalb der Wehre, sondern

auch oberhalb, in den Bereichen von Fischtreppen, ein Fahrverbot erteilt werden

müsste. Herr Prof. Dr. Schulz bestätigt, dass in diesen Bereichen steuernd eingegriffen

werden sollte.

• Herr Prof. Dr. Schulz stimmt der Anmerkung von Herrn von zur Mühlen zu, dass bei

der Nutzung des Glans in Verbindung mit der angestrebten nachhaltigen natur-

verträglichen Nutzung ein großer Informationsbedarf besteht. Dieser könnte z. B. durch

spezielle Infomaterialien (Infotafeln usw.) abgedeckt werden.

• Herr Dr. Koßmann ist der Meinung, dass die Störungshäufigkeit bzw. -intensität durch

die Kanutouristen im Gutachten nicht ausreichend betrachtet wurde. Aktuell tritt eine

Verschlechterung bezüglich der Vorgaben der WRRL ein. Herr Prof. Dr. Schulz stimmt

zu, dass man sich auf die Störungsintensität durchaus mehr fokussieren hätte können,

aber diese grundsätzlich betrachtet wurde.

• Herr Dr. Schindler, BUND, fordert eine Mengenbeschränkung der Kanuanzahl auf dem

Glan, damit der Jagd- und Bruterfolg von Wasseramseln und Eisvögeln nicht weiterhin

gestört wird. Zudem wäre ein Fahrverbot während der Hauptlaichzeit der Fische (Mai-

Juli) zu fordern. Herr Prof. Dr. Schulz weist daraufhin, dass solch eine

Saisoneinschränkung einem ganzjährigem Befahrungsverbot gleich käme.

• Herr von zur Mühlen erkundigt sich, ob ein Zusammenhang zwischen der hohen

Nutzung des Glans durch Kanutouristen und der sinkenden Populationsdichte von

Wasseramseln und Eisvögeln besteht. Er gibt zu denken, dass nicht die Art der

Nutzung, sondern die Masse der Nutzung das Problem ist. Die Nachfrage, ob die Art

des Kanus bzw. dessen Nutzung (z.B. bezüglich der Einstichtiefe des Paddels)

relevant ist, beantwortet Herr Prof. Dr. Schulz mit dem Hinweis, dass die Einstichtiefe

ein wohl lediglich geringes Problem darstellt. Weiter erklärt er, dass es keine Daten

über einen direkten Zusammenhang zwischen der Nutzungsintensität und der

Populationsdichte gibt.

• Herr Günster merkt an, dass lediglich die Abbruchkante bei Odenbach im Gutachten

untersucht wurde und die örtlichen Anlieger und Anwohner von der Befragung

ausgeschlossen wurden.

• Herr Ness begegnet der Bemerkung von Frau Lenz, es gäbe viel mehr Libellenarten

Page 26: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

3

Nr. Thema

als nur die Blauflügel-Prachtlibelle am Glan und zudem müsse man die Amphibien und

Reptilien ebenfalls betrachten, mit dem Hinweis, dass sich die biotischen Erfassungen

im Rahmen des Gutachtens letztendlich auf ausgewählte Indikatoren beschränken

mussten. Auf der Grundlage dieser Indikatoren zeigt das Gutachten schon deutlich die

mit der Kanunutzung verbundenen naturschutzfachlichen Probleme.

• Auf Nachfrage von Frau Balcar, wie evtl. weitere Datenerhebungen finanziert werden,

verweist Herr Ness darauf, dass weitere Erfassungen nicht vorgesehen sind, da

bereits zahlreiche Grundlagendaten erfasst wurden und baldmöglichst eine Lösung auf

Basis der vorliegenden Daten gefunden werden soll .

• Herr Schultheis schlägt vor, die Zahlen der Kanuverleiher bezüglich der aktuellen

Befahrungsintensität und jährlich vermieteten Boote beim weiteren Moderationsverlauf

mit einzubeziehen.

5. Herr Ness stellt den weiteren Moderationsverlauf vor:

• Zweck des Runden Tisches ist das Finden einer möglichst einvernehmlichen Regelung

für einen naturverträglichen Kanutourismus auf dem Glan.

• Der Dialog und Austausch soll in einer Gruppe von Repräsentanten (10-12 Personen)

in weiteren Sitzungen stattfinden. Dazu werden die Repräsentanten von den

verschiedenen Interessengruppen ausgewählt und bestimmt.

• Zu diskutierende Themenschwerpunkte sind u.a.:

- Stand und Entwicklung des Kanutourismus auf dem Glan

- Wasser und Gewässer (Grundlagen, Konflikte, Lösungswege)

- Natur- und Umweltschutz (Grundlagen, Konflikte, Lösungswege)

- Strategien und konkrete Maßnahmen zur Problemlösung

• Voraussichtliche Termin für weiterer Sitzungen:

1. Sitzung Ende Oktober 2. Sitzung Anfang November 3. Sitzung Ende November 4. Sitzung Dezember / Januar 5. ggf. weitere Termine

• Vorstellung der Ergebnisse: 1. Quartal 2014

• Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, behält sich der Moderator vor

selber eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise auszusprechen.

6. Die Auswahl der Repräsentanten führte zu folgenden Nominierungen:

Verbandsgemeinden:

Bürgermeister Egbert Jung (Lauterecken)

Stellvertreter: Bürgermeister Alfons Schneider (Meisenheim)

Kanusport:

örtliche Verleiher Hansjörg Helms (Outdoor-Live)

Stellvertreter: Hans-Jürgen Seybold (Fun-Con-Action)

Kanu-Verbände Jörn von zur Mühlen (Pfälzischer Kanu-Verband e.V.)

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 17.09.2013

4

Nr. Thema

und Jugendarbeit Stellvertreterin: Dr. Patricia Balcar (1. Ski- und Kanuclub

(SKC))

Naturschutz: Dr. Holger Schindler (BUND)

Stellvertreter: K.Walter (DKV, BUND, Pollichia)

Fischerei: Dr. Horst Koßmann (Landesfischereiverband RLP)

Dieter Porth (Bezirksfischereiverband Nahe-Glan-Hunsrück)

Stellvertreter: Heinz Günster, Präsident des LFV

Wasserwirtschaft:

Ralf Lorig (SGD Süd)

Stellvertreter: Josef Groß (SGD Nord)

IUS wird alle Teilnehmer nochmal bezüglich der Akzeptanz der Nominierungen befragen.

7. Schlussworte von Herrn Tatge.

Aufgestellt am 10.10.2013

gez. Svea Wingberg

Anlagen: Teilnehmerliste

Page 28: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Anhang 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 17.09.2013

1

Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Kanutourismus auf dem Glan“: Vorstellung des Gutachtens der Universität Koblenz-Landau

Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 17.09.2013

Nr. Name Institution

1. Egbert Jung Bürgermeister, Verbandsgemeinde

Lauterecken

2. Klaus Jung Bürgermeister, Verbandsgemeinde

Altenglan

3. Alfons Schneider Bürgermeister, Verbandsgemeinde

Meisenheim

4. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim

5. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim

6. Ralf Schneberger Verbandsgemeinde Bad Sobernheim

7. Renate Scheffold Verbandsgemeinde Bad Sobernheim

8. Ralf Jöckel Ortsbürgermeister Glanbrücken

9. Thomas Bender Kreisverwaltung Bad Kreuzach

10. Jochen Fuchs Kreisverwaltung Bad Kreuzach

11. Jutta Graf Kreisverwaltung Bad Kreuzach

12. Marcel Germann Kreisverwaltung Kusel

13. Manfred Theobald Kreisverwaltung Kusel, Wasserrecht

14. Dirk von Ehr Kreisverwaltung Kusel, UNB

15. Klaus Hub Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.

16. Aylin Gaede VGV Lauterecken

17. Manfred Groß VGV Lauterecken

18. Karl-Heinz Blum WSV Roxheim

19. Martin Eberhardt Öko Wart PKV

20. Adolf Krauth ASV Medard e.V.

21. Stefan Krauth ASV Medard e.V.

22. Heinrich Kreutzer ASV Medard e.V.

23. Udo Wißmann ASV Glanbrücken

24. Oliver Leonhardt ASV Glanbrücken

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Anhang 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 17.09.2013

2

Nr. Name Institution

25. Guido Hablitz ASV Glanbrücken

26. Ernst Leib ASV Odenbach, 1. Vorsitzender

27. Marco Decker ASV Odenbach

28. Norbert Franzmann ASV Schriftführer

29. Jürgen Jaks ASV Meisenheim

30. Hans-Rudi

Lautenschläger

ASV Meisenheim

31. Wilfried Eibig ASV Meisenheim

32. Jürgen Schultheis ASV Meisenheim

33. Lothar Wernersbach ASV Wiesweiler

34. Dieter Drumm ASV Lauterecken, 1. Vorsitzender

35. Sigrid Lenz ASP Würfelnatter

36. Günter Weber Naturfreunde Rheinland-Pfalz

37. Wilhelm Doll Jugenddorf Wolfstein

38. Harald Luft SGCJD Wolfstein

39. Dieter Porth FNV Odernheim/ Arge Nahelachs

40. Hans Milde FNV Odernheim

41. Hans Jürgen Seybold Fun-Con-Action, Kanuverleih

42. Hansjörg Helms Outdoor-Live, Kanuverleih

43. Silke Smuda Outdoor-Live, Kanuverleih

44. Harald Kunth HKM Events, Kanuverleih

45. Walter Danner Kanusportverein

46. Jörn von zu Mühlen Pfälzischer Kanuverband e.V.

47. Michael Weber Kanuverband Rheinland e.V.

48. J. Walter PGK Paddlergilde Kaiserslautern

49. K. Walter DKV, BUND, Pollichia

50. Johann Lonzer Büro Gutschker-Dongus

51. Cornelius Wiesner BBH Becker Büttner Held,

Rechtsanwälte Berlin

52. Heinz Günster Landesfischereiverband Rheinland-

Pfalz

Page 30: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Anhang 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 17.09.2013

3

Nr. Name Institution

53. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband Rheinland-

Pfalz

54. Dr. Holger Schindler BUND

55. Hr. Haase privat

56. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub (SKC)

57. Josef Groß SGD Nord

58. Matthias Klöppel SGD Süd, ONB

59. Gerhard Heu SGD Süd, ONB

60. Manfred Schanzenbächer SGD Süd, Ref. 31

61. Felix Maurer SGD Süd, Ref. 32

62. Ernst Knittel SGD Süd, Ref. 32

63. WilliTatge SGD Süd, Vizepräsident

64. Prof. Dr. Ralf Schulz Uni Koblenz-Landau, Gutachter

65. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien,

Moderator

66. Svea Wingberg IUS - InstitutfürUmweltstudien

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1

Protokoll

über die 2. Gesprächsrunde

zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan

Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 20.11.2013 von 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr

Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang.

Nr. Thema

1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen

Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus, Wasserwirtschaft, Fischerei, Bachpaten

und Naturschutz).

2. Kurze Vorstellungsrunde aller Teilnehmer

3. Es gab keine Anmerkungen oder Änderungswünsche seitens der Teilnehmer bezüglich des

Protokolls zur Auftaktveranstaltung am 17.09.2013 in Lauterecken.

4. Zunächst sollten die Vertreter der verschiedenen Interessengruppen die ausschlaggeben-

den Kriterien auf Karteikarten notieren, die aus ihrer Sicht einen naturverträglichen

Kanutourismus ausmachen. Diese wurden entsprechend der Metaplantechnik diskutiert und

Hauptthemen zugeordnet.

Bildung von Themenblöcken:

Von den Teilnehmern wurden neun Hauptkriterien herausgearbeitet, die ihrer Meinung

nach einen naturverträglichen Kanutourismus kennzeichnen. Anschließend wurden von

jedem Teilnehmer die aus seiner Sicht wichtigsten Hauptthemen mit Punkten

hervorgehoben. Jeder Teilnehmer bzw. jede Interessengruppe hatte hierzu drei Punkte zur

Verfügung.

Von besonderer Bedeutung sind aus Sicht der Teilnehmer folgende Themen:

• Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz (5 Punkte)

• Regelungen (5 Punkte)

• Einweisung und Schulung der Kanuten (4 Punkte)

• Nutzungsinteressen akzeptieren (4 Punkte)

• Naturnahe Entwicklung (3 Punkte)

• Konfliktfreies Miteinander (3 Punkte)

• Kanu-Infrastruktur (2 Punkte)

• Rechtlicher Rahmen (2 Punkte)

• Umweltbewusstsein (0 Punkte)

Die nachfolgende Tabelle zeigt das Ergebnis der Kartenabfrage.

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013

2

Naturnahe Entwicklung

(3 Punkte)

Einweisung und Schulung der Kanuten

(4 Punkte)

Kanu-Infrastruktur

(2 Punkte)

Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz

(5 Punkte)

Rechtlicher Rahmen

(2 Punkte)

Regelungen

(5 Punkte)

Konfliktfreies Miteinander

(3 Punkte)

Umweltbewusstsein

(0 Punkte)

Nutzungs-interessen akzeptieren

(4 Punkte)

Naturnahe Entwicklung zulassen

Einweisung der Kanuten

Infrastruktur am Fluss

Strörungsminimierung für Vögel, Fische, Benthos und Mensch

Kenntnisse von Naturschutzgesetzen und anderen Gesetzen

Klare Regelungen (Jahres- / Tageszeiten)

Rücksichtnahme auf Mitbenutzer

Bewusstsein schaffen Natur erleben (der Kanufahrer hat die Möglichkeit)

Schulung in Flussökologie

Gewässer-entwicklung (Totholzdynamik)

Anleitung, Ausbildung, Ortskenntnisse, Betreuung

Beachtung von Ein- und Ausstiegs-stellen

Rücksichtnahme auf Natur und Gewässer

Nutzung nur im Rahmen des Gemeingebrauchs

Einhaltung der 10 goldenen Kanuregeln

Rücksichtnahme auf Eigentumsverhältnisse

exemplarisch Wissen auf hohem Niveau vermitteln, ansonsten kein Verständnis für Regelungen

Nutzungsvielfalt akzeptieren

Infrastruktur beachten bei Ein- und Ausstiegshilfen

Rücksichtnahme auf die natürliche Umgebung

Übernutzung vermeiden

� Erkennbarkeit der Kriterien

Rücksicht auf Interessen anderer

Schutz naturnaher Uferstrukturen

Auf kleinem Fließ-gewässer Kenterung vermeiden

Müllentsorgung, Fäkalien

Rücksichtnahme auf Umweltbedingungen

Belegenheit der Situation beachten

ausreichender Pegelstand

Nutzungsinteressen der Anlieger

Mensch als Störfaktor

Uferschutz Einweisung der Kanutouristen

keine künstlichen Gefahrenstellen schaffen

Rücksichtnahme auf Pflanzen und Lebewesen

Rechtsverstöße ausschließen

Wasserstand berücksichtigen

Betretungsrecht beachten

Akzeptanz der eigenen Störungswirkung

Entwicklung nicht zerstören

Wissen über Störung statt Verhaltens-empfehlung

Lärm vermeiden Strukturen akzeptieren Die richtige Wassertiefe muss durchgehend vorhanden sein

Im Einvernehmen mit der Natur und den Anliegern

Glaubwürdigkeit herstellen

Verschlechterungs-verbot akzeptieren

keine neuen Fixpunkte schaffen (Bauten), Dynamik zulassen

Schulung in Paddeltechnik und Rettung

Uferränder müssen gemieden werden, da Wasservögel bei Brut gestört werden

Verbesserungsgebot akzeptieren

Flachwasserzonen vermeiden (Praktikabilität an kleinen Gewässern)

Grenzen setzen

Verkehrssicherung Lärm muss vermieden werden

Einbezug der natürlichen Gegebenheiten

Sicherheitshinweise Schutz von Fischlaich (und Larven)

Ein- und Ausstiege sichern durch Regeln

Störungsarmut

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013

3

Naturnahe Entwicklung

(3 Punkte)

Einweisung und Schulung der Kanuten

(4 Punkte)

Kanu-Infrastruktur

(2 Punkte)

Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz

(5 Punkte)

Rechtlicher Rahmen

(2 Punkte)

Regelungen

(5 Punkte)

Konfliktfreies Miteinander

(3 Punkte)

Umweltbewusstsein

(0 Punkte)

Nutzungs-interessen akzeptieren

(4 Punkte)

Verbesserung der Lebensgemein-schaft ermöglichen

Info über Paddelstrecke

Brutvogelschutz (Bruten, Jagderfolg)

kein Müll ins Gewässer

keine künstlichen Gefahrenstrukt-uren schaffen

Sicherheitshinweise geben

Störökologie beachten

Umweltverschmutzung und -schäden vermeiden

Zertreten von Pflanzen vermeiden

Strecke Lauterecken-Odernheim sicher stellen

Nutzungsintensität an Störökologie anpassen

Tötung von Tieren vermeiden

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013

4

5. Erläuterungen zu den Themenblöcken:

Naturnahe Entwicklung:

Aus Sicht der Teilnehmer der Gesprächsrunde muss die naturnahe Entwicklung eines

Gewässers möglich sein und gefördert werden. Naturnahe Sohlstrukturen (Laichhabitate,

Flachwasserbereiche, Tiefstellen etc.) und Uferstrukturen müssen entwickelt und Vorhan-

dene gesichert werden; Totholz im Gewässer ist als Beitrag zur Lebensraumvielfalt und zur

Strömungslenkung notwendiger Bestandteil der Gewässerentwicklung.

Einweisung und Schulung der Kanuten:

Um einen naturverträglichen Kanutourismus zu gewährleisten, müssen umweltgerechte

Verhaltensweisen aber auch konkrete (Sicherheits-)Hinweise zu örtlichen Gegebenheiten

an den Kanutouristen vermittelt werden. Eine hohe Ausbildungsqualität der Kanuverleiher

ist in diesem Zusammenhang unbedingt erforderlich (z. B. professionelle Einweisung in die

Paddeltechnik, Sicherheitsschulungen).

Kanu-Infrastruktur:

Ein Ausbau der kanutouristischen Infrastruktur sowie ein verbessertes Leitsystem

(Besucherlenkung) könnte das Konfliktpotential zwischen dem Kanutourismus und dem

Naturschutz sowie Anwohnern mindern. An Ein- und Ausstiegstellen würden u. a.

Beschädigungen der Uferstrukturen vermieden. Beeinträchtigungen durch Abfälle, Fäkalien

und Lärm könnten reduziert werden.

Rücksicht auf Arten- und Biotopschutz:

Um einen naturverträglichen Kanutourismus zu gewährleisten, muss auf die Natur Rück-

sicht genommen werden. Beeinträchtigungen durch Kanutouristen (Beschädigung der

Ufervegetation, Störung empfindlicher Tiere durch Lärm, mechanische Belastung der

Gewässersohle, Uferbetretung etc.) müssen vermieden werden. Im Zusammenhang mit der

Störökologie steht auch die Belastbarkeit eines Gewässers (hier: Befahrungsintensität).

Rechtlicher Rahmen:

Durch den im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und dem Landeswassergesetz

Rheinland-Pfalz (LWG) geregelten Gemeingebrauch, ist das Befahren von Oberflächenge-

wässern mit kleinen Wasserfahrzeugen grundsätzlich erlaubt. Der Gemeingebrauch regelt

die erlaubnisfreie Inanspruchnahme der Gewässer durch traditionelle minder bedeutsame

Arten der Nutzung, bei denen eine nachteilige Veränderung der Gewässer nicht anzuneh-

men ist. Naturverträglichkeit, Gemeinverträglichkeit und Eigentümerverträglichkeit sind

gesetzliche Voraussetzungen für den Gemeingebrauch. Gewässerbenutzungen sind dar-

über hinaus nur dann zuzulassen, wenn die Erreichung der Bewirtschaftungsziele (Zieler-

reichung der EU-WRRL) nicht gefährdet wird. Zu beachten sind weiterhin u. a. das Natur-

schutz- und das Fischereigesetz.

Regelungen:

Um Störungen des Naturhaushalts und anderer berechtigter Nutzergruppen möglichst

gering zu halten, bedarf es einvernehmlicher, aber strikter Regelungen. Das Befahren

könnte z. B. pegel-, tages- und jahreszeitenabhängig beschränkt werden. Für Flachwasser-

Page 35: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013

5

zonen sowie sensible Uferstreifen könnte ein Befahrungs- bzw. Betretungsverbot festgelegt

werden.

Konfliktfreies Miteinander:

Wichtig war für die Gesprächsteilnehmer auch die Rücksichtnahme auf die Mitmenschen

und die Interessen anderer. Die Eigentumsverhältnisse müssen respektiert, Lärm und Abfall

muss vermieden werden.

Umweltbewusstsein:

Umweltbewusstsein setzt die Einsicht in die Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen

des Menschen durch diesen selbst voraus, verbunden mit der Bereitschaft zur Abhilfe.

Umweltverträgliches Handeln wird demzufolge wesentlich durch entsprechende Information

und Umweltbildung gefördert.

Nutzungsinteressen akzeptieren:

Mit diesem Kriterium sollte auf die vielfältige Nutzungsmöglichkeit der Natur - in diesem Fall

die Kanunutzung - und die Akzeptanz dieser Nutzung hingewiesen werden. Auch der

pädagogische Ansatz „Nur wer Natur erlebt und kennt, kann diese schützen“, wurde unter

dieser Rubrik gefasst. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Belange des

Kanusports und des Kanutourismus sollen gleichermaßen berücksichtigt werden und im

Einklang stattfinden.

6. Herr Ness erläutert die weitere Vorgehensweise:

Beim nächsten Treffen am 4.12. steht der Themenschwerpunkt „Kanunutzung am Glan“ im

Vordergrund. Im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation sollen die Kernaussagen des

Gutachtens der Universität Koblenz-Landau zur tatsächlichen Kanunutzung diskutiert

werden. Beim Treffen am 19.12. soll das Thema Fischerei im Mittelpunkt stehen. Hierzu

wird die SGD Süd einleitend einen Überblick über den Fischbestand des Glans geben.

Anschließend wird die mögliche Beeinträchtigung der Fischfauna durch die Kanunutzung

sowie die Möglichkeit zur Konfliktvermeidung in der Gesprächsrunde diskutiert.

Der Termin für ein weiteres Treffen im Januar / Februar 2014 wird zu Beginn des nächsten

Treffens mit den Teilnehmern abgestimmt.

Eine Lösungsfindung im Rahmen des Moderationsverfahrens ist für das 1. Quartal 2014

vorgesehen.

Aufgestellt am 21.11.2013

gez. Svea Wingberg

Anlagen: Teilnehmerliste

Page 36: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013

1

Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:

Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 20.11.2013

Teilnehmer am Runden Tisch:

Nr. Name Institution

1. Egbert Jung Bürgermeister, Verbandsgemeinde Lauterecken

2. Alfons Schneider Bürgermeister, Verbandsgemeinde Meisenheim

3. Dietmar Kron Verbandsgemeinde Meisenheim

4. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim

5. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /

Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)

6. Bernd Dörr PKV

7. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action

8. Dr. Holger Schindler BUND

9. Dr. Jürgen Ott BUND

10. Christian Haase Lewenstein Gruppe

11. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück

12. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP

13. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern

14. Josef Groß SGD Nord - Regionalstelle Koblenz

15. Hans Milde FNV Odernheim

16. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.

17. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator

18. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien

Page 37: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 20.11.2013

2

Besucher:

Nr. Name Institution

1. Ernst Knittel SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern

2. Ernst Leib ASV Odenbach

3. Albert Graf Ortsbürgermeister Medard

4. Stefan Krauth ASV Medard

5. Stefan Klinker ASV Medard

6. Carl Plathner INUKO e.V.

7. Rüdiger Schneider ASV Odenbach

8. Marco Decker ASV Odenbach

9. Willi Doll CJD Sportgemeinschaft

Page 38: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

1

Protokoll

über die 3. Gesprächsrunde

zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan

Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 04.12.2013 von 17.00 Uhr bis 19.45 Uhr

Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang.

Nr. Thema

1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen

Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus, Wasserwirtschaft, Fischerei, Bachpaten

und Naturschutz).

2. Anmerkungen zum Protokoll vom 20.11.2013:

Herr Walter weist darauf hin, dass der Punkt 7 in der Tabelle zur Metaplanabfrage unter der

Rubrik Rechtlicher Rahmen „Verbesserungsgebot akzeptieren“ heißen muss.

3. Folgende Termine wurden für Januar und Februar 2014 vereinbart:

Januar: Mittwoch, 15.01.2014 (KW 3)

Mittwoch, 29.01.2014 (KW 5)

Februar: Mittwoch, 12.02.2014 (KW 7)

Mittwoch, 19.02.2014 (KW 8)

Der Beginn ist jeweils um 17.00 Uhr.

Hinsichtlich der Termingestaltung wurden durch Herrn Bürgermeister Kron Bedenken

geäußert. Die Zahl der Termine weiche erheblich von der ursprünglichen Terminplanung

ab. Da alle Beteiligten zahlreiche weitere Verpflichtungen haben, sei der geplante Aufwand

unverhältnismäßig. Dies gelte insbesondere auch, da das Thema ja bereits schon seit

Jahren diskutiert werde. Herr Ness wies darauf hin, dass er bei der Präsentation des

ursprünglichen Terminplans von einer optimistischeren Ausgangslage ausging. Der

öffentliche Termin im September, bei dem auch das Gutachten der Universität vorgestellt

wurde, und die nachfolgenden Gespräche im Rahmen der Terminabstimmung zeigten

weiteren Abstimmungs- und Terminbedarf. Aus dem übrigen Teilnehmerkreis gab es zu

diesem Punkt keine Wortmeldungen.

4. Schwerpunkt der 3. Gesprächsrunde war die Erörterung des Ist-Zustandes der

Kanunutzung am Glan (Status quo) mit folgenden Vorträgen:

• Glan - Paddelfluss für 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern (und andere) in den

Jahren 2006 bis 2012 (Frau Dr. Balcar)

• Stand und Entwicklung des Kanutourismus auf dem Glan (Herr Ness und Herr

Seybold)

Page 39: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 04.12.2013

2

Nr. Thema

• Kanusport und Naturschutz (Herr Dörr)

Die Folien der einzelnen Vorträge sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Glan - Paddelfluss für 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern (und andere) in den Jahren

2006 bis 2012

Frau Dr. Balcar erläutert in Ihrem Vortrag die Kajaknutzung des 1. SKC am Glan zwischen

den Jahren 2006 und 2012. In diesem Zeitraum wurden durchschnittlich 6,3 Fahrten pro

Jahr durchgeführt. Dies entspricht insgesamt 44 Fahrten mit durchschnittlich 16,6 Personen

pro Jahr (in 7 Jahren entspricht das 130 Personen; pro Fahrt durchschnittlich 3 Personen).

Als Bootstyp findet überwiegend das Einmann-Kajak Verwendung. Bei der Befragung acht

weiterer Vereine im Umkreis, gaben diese eine durchschnittliche Anzahl von 6 Personen

und 3 Fahrten pro Jahr an. Die Befahrungen finden mit geringem Anstieg zwischen März

und Juli ganzjährig in Abhängigkeit günstiger Wasserstände statt. Dabei wird vor allem der

Abschnitt zwischen Rehweiler und Offenbach genutzt, die Strecke unterhalb von Lauter-

ecken wird seltener befahren. Zum Schluss weist Frau Dr. Balcar auf Befahrensregelungen

hin und nennt einige Regelungsvorschläge für den Glan.

Stand und Entwicklung des Kanutourismus auf dem Glan

Herr Ness fasst die in den Gutachten von Gutschker und Dongus (2010) sowie der

Universität Koblenz-Landau (2013) dokumentierte Kanunutzung am Glan zusammen.

Demnach wird die Strecke zwischen Dietschweiler Mühle/ Glan-Münchweiler und

Lauterecken vergleichsweise selten genutzt (v. a. durch individuelle Nutzer wie z. B. dem

1.SKC). Die Hauptfahrstrecke liegt demnach zwischen Lauterecken und Odernheim und

beschränkt sich seitens der Kanuverleiher auf den Zeitraum Mai bis September. Die Nahe

scheidet aus Sicht von Herrn Seybold als alternatives Gewässer aus, da diese aufgrund

des Wasserstandes im Sommer größtenteils nicht befahrbar ist. Nach Angaben von Herrn

Seybold wird die Strecke von Lauterecken nach Odernheim von durchschnittlichen

Mietnutzern in etwa 6 Stunden überwunden (ohne Pausen, mit Umtragungen), wobei für

jeden Streckenabschnitt etwa 1 Stunde benötigt wird. Der Schwierigkeitsgrad wird seitens

Herrn Seybold als leicht bewertet, zumal bei niedrigem Wasserstand die Gefahr des

Ertrinkens gering sei. Herr Seybold bestätigt den von der Uni Koblenz-Landau ermittelten

3er-Kanadier als häufigsten Bootstyp (meist mit 2 Personen oder einer Familie mit

Kind(ern) besetzt, selten 4 Personen). Der Prozentsatz der auf dem Glan erfassten

gemieteten Boote liegt bei ca. 80%, Privat- und Vereinsboote sowie nicht zuordbare Boote

machen jeweils ca. 10% aus. Abgesehen vom Kreis-Jugend-Ring fällt der überwiegende

Anteil der Befahrungen auf die Wochenenden. Zumeist beginnen die Fahrten an den

Einstiegsstellen in Lauterecken und Medard und enden in Rehborn. Die im Gutachten der

Uni Koblenz-Landau ermittelte Anzahl an Booten pro Wochenende korreliert mit den von

den Verleihern angegeben Zahlen (130-150 Boote pro Wochenende Ende August 2011).

Kanusport und Naturschutz

Herr Dörr weist darauf hin, dass der Kanu- und Kajaksport nur einen geringen Anteil an der

Gesamtbelastung eines Gewässers im Vergleich sonstiger Störeinflüsse (Energie-

gewinnung, Industrie, Schifffahrt etc.) ausmacht. Weiter erläutert Herr Dörr das Leitbild des

Page 40: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 04.12.2013

3

Nr. Thema

Deutschen Verbands für Abenteuersport e.V. (DKA) „Nur Menschen, die die Schönheiten

der Natur erleben und genießen durften, werden sie auch als schützens- und erhaltenswert

erachten“. Seiner Meinung nach kann Natursport den Naturschutzgedanken fördern.

5. Diskussion und Zusammenfassung

Entgegen der Erhebungen, die im Rahmen des Gutachtens der Universität Koblenz-Landau

hinsichtlich der Befahrungsstrecken durchgeführt wurden, wird deutlich, dass der Abschnitt

oberhalb von Lauterecken regelmäßig durch individuelle Nutzer und in Vereinen

organisierte Kajakfahrer befahren wird. Dabei verteilen sich die wenigen Befahrungen nach

Angaben des 1. SKC auf das ganze Jahr und finden nur in Abhängigkeit höherer Wasser-

stände statt. Herr Klemm merkt an, dass aus Sicht der Verbandsgemeinde Meisenheim der

obere Bereich des Glans aufgrund der Niedrigwasserproblematik eigentlich außen vor sei.

Zudem sehe das Gutachten der Universität hier eine ganzjährige Sperrung vor. Aus

fachlicher Sicht ist die Feststellung von Herrn Klemm zu dem Streckenabschnitt oberhalb

Lauterecken nicht zutreffend. Im weiteren Verlauf der Moderation wird zu prüfen sein, ob

der Regelungsvorschlag der Universität in Betracht zu ziehen ist.

Die Fischerei, insbesondere Herr Porth und Herr Milde, halten die im Gutachten der Uni

Koblenz-Landau ermittelte Bootsanzahl von etwa 130-150 Booten pro Wochenende für zu

niedrig. Aufgrund von Doppelvermietungen bei Halbtagstouren müsse die Zahl deutlich

höher sein. Herr Porth wirft die bei der Auftaktveranstaltung von einem Anwohner ermittelte

Zahl von 300 Booten allein an der Einstiegsstelle Medard an nur einem Tag ein. Eine durch

Individualnutzer bedingte höhere Anzahl an Booten pro Wochenende als im Gutachten

ermittelt schließen Frau Dr. Balcar und Herr Dörr aus, indem sie darauf verweisen, dass

diese den Glan-Abschnitt unterhalb Lauterecken zu den touristischen Hochzeiten im

Sommer eher meiden (insbesondere an den Wochenenden) und zudem nur bei aus-

reichend hohen Wasserständen, die in diesen Monaten meist nicht gegeben sind, fahren.

Der Moderator hält die im Gutachten der Uni Koblenz-Landau ermittelte Bootsanzahl sowie

die zur Erfassung angewandte Methode für plausibel. Gegen eine Anzahl von 300 Booten

pro Tag spricht vor allem die in der Summe aller Verleiher begrenzte Anzahl von etwa 100

Booten (ca. 30 Fun-Con-Action, 30 HKM Events, 30 Outdoor Live, 10 Natur und Freizeit

und 8 Kreis-Jugend-Ring). Doppelvermietungen sind lediglich bei Halbtagstouren denkbar.

Diese bilden bei HKM Events einen Schwerpunkt der Vermietungen. Durch die Rüstungs-

und langen Fahrzeiten bei Tagestouren kann eine Zweitvermietung am selben Tag aus

logistischen Gründen ausgeschlossen werden. Herr Seybold merkt an, dass bei den

ermittelten Gesamtzahlen der Uni Koblenz-Landau an vermieteten Booten für die Jahre

2010 und 2011 Doppelvermieten enthalten sind, die dadurch zustande kommen, dass bei

Bedarf die Verleiher auch untereinander Boote vermieten.

Darüber das die Gesamtzahl an vermieteten Booten pro Jahr gegenüber 2011 im Jahr

2013 angestiegen ist, sind sich alle Teilnehmer einig, ein absoluter Wert des Zuwachses an

Vermietungen ist jedoch unklar.

Ein ganzjähriges Befahrungsverbot bestimmter Streckenabschnitte z. B. von Lauterecken

bis Medard und von Rehborn bis Odernheim wird aus Sicht der Verleiher abgelehnt. Dies

bewirke nur eine geballte und somit zunehmende Belastung an den dann noch befahrbaren

Page 41: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 04.12.2013

4

Nr. Thema

Glan-Abschnitten. Zudem bemühen sich die Verleiher durch einen gestaffelten Einstieg an

verschiedenen Einstiegsstellen, die Anzahl an gleichzeitig auf dem Glan befindlichen

Booten zu entzerren und somit ein „Aufstauen“ der Boote an bestimmen Abschnitten zu

verhindern. Auch eine jahreszeitliche Einschränkung sieht Herr Seybold als kritisch an, so

wirke sich z. B. ein Befahrungsverbot im Mai mit Einbußen von ca. 10% auf den Jahres-

umsatz aus.

Die Bewertung des Schwierigkeitsgrades der Befahrung durch Herrn Seybold wird seitens

der SGD Süd, lediglich darin bestätigt, dass bei Niedrigwasserabfluss die Gefahr des

Ertrinkens relativ gering ist. Mit zunehmendem Wasserabfluss nimmt die Gefahrenlage

deutlich zu. Auch die infolge der Gewässerentwicklungsmaßnahmen entstehenden

naturnahen Strukturen erfordern bessere Beherrschung des Sportgeräts. Auf die in diesem

Zusammenhang zu beobachtenden häufigen Kenterungen und den noch zu diskutierenden

ökologischen Folgen dieses Vorgangs wurde seitens Herrn Lorig verwiesen.

Aufgestellt am 05.12.2013, geändert am 17.12.2013

gez. Svea Wingberg

Anlagen: Teilnehmerliste

Folien zu den o.g. Vorträgen

Page 42: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 04.12.2013

1

Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:

Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 04.12.2013

Teilnehmer am Runden Tisch:

Nr. Name Institution

1. Dietmar Kron Bürgermeister Verbandsgemeinde Meisenheim

2. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim

3. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /

Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)

4. Bernd Dörr PKV

5. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action

6. Christine Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action

7. Dr. Holger Schindler BUND

8. Karlheinz Walter BUND

9. Christian Haase Lewenstein Gruppe

10. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück

11. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP

12. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern

13. Bettina Alwins SGD Nord - Regionalstelle Koblenz

14. Hans Milde FNV Odernheim

15. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.

16. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator

17. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien

Page 43: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 04.12.2013

2

Besucher:

Nr. Name Institution

1. Ernst Knittel SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern

2. Martin Rinder Rheinpfalz

3. Stefan Krauth ASV Medard

4. Stefan Klinker ASV Medard

5. Werner Keym Stadtbürgermeister

6. Heinrich Kreutzer ASV Medard

7. Wilhelm Doll CJD Wolfstein

Page 44: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

1

Protokoll

über die 4. Gesprächsrunde

zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan

Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 19.12.2013 von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).

Nr. Thema

1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen

Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus, Wasserwirtschaft, Fischerei, Bachpaten

und Naturschutz).

2. Über die bereits schriftlich verteilten Anmerkungen von Herrn Bürgermeister Kron hinaus,

gab es keine weiteren Änderungswünsche seitens der Teilnehmer bezüglich des Protokolls

zur 3. Gesprächsrunde am 04.12.2013 in Lauterecken.

Herr Seybold merkt an, dass er bezüglich der in der letzten Sitzung thematisierten

Doppelbelegung von Kanus Rücksprache mit Herrn Kunth gehalten hat und

Zweitvermietungen am selben Tag definitiv ausgeschlossen werden können.

Herr Keym berichtet von dem inzwischen beigelegten Rechtstreit zwischen der HKM Events

GmbH und angrenzenden Nachbarn. Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts können

Doppelbelegungen durch die in der neuen Baugenehmigung beschränkten Betriebszeiten

des Bootverleihs mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Weiter berichtet er von der

Firmenaufgabe des Kanuverleihers Outdoor Live und weist darauf hin, dass man

hinsichtlich einer Lösungsfindung bedenken müsse, dass die Buchungsvorgänge und

Anmeldungen für die kommende Saison bereits angelaufen seien.

Hinsichtlich des Zeitrahmens schlägt Herr Bürgermeister Kron eine zeitliche Begrenzung

der Gesprächsrunden auf 90 Minuten vor. Herr Ness entgegnet, dass 90 Minuten zu kurz

seien und man sowohl für die heutige Veranstaltung als auch die Treffen im nächsten Jahr

voraussichtlich 2,5 Stunden einkalkulieren müsse.

Abschließend schlug Herr Ness vor, die IST-Nutzung mit 150 Booten / Tag festzulegen.

3. Schwerpunkt der 4. Gesprächsrunde war das Thema Fischerei und Fischbestand im Glan

mit folgenden Vorträgen von Herrn Lorig und Herrn Oswald:

• Typologische Gliederung des Glan (Herr Lorig) - Anlage 2

• Fischfauna des Glan (Bestandssituation, Beschreibung der Defizite, Einfluss von

Kanufahrten auf die Fischbiologie und die Fischerei) (Herr Oswald) - Anlage 2

• Wirkungen der Gewässerbenutzung (Einwirkungen im IST-Zustand bei Ausübung

des Gemeingebrauchs) (Herr Lorig) - Anlage 3

Die Folien der einzelnen Vorträge sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Page 45: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013

2

Nr. Thema

Typologische Gliederung des Glan

Herr Lorig erläuterte die für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entwickelte LAWA-

Typologie der Gewässer, die heute als entscheidende Grundlage bei der Bewirtschaftung

der Gewässer anzuhalten ist. Er führte aus, dass sich in Abhängigkeit vom jeweiligen

Gewässertyp eine gewässertypische Lebensgemeinschaft einstellt. Die gesetzlichen

Bewirtschaftungsziele sind auf das Erreichen der gewässertypischen Besiedlung abgestellt.

Die Bewirtschaftung des Gewässers muss somit auf diese Lebensgemeinschaft ausge-

richtet werden. Bei Gewässerbenutzungen (auch Kanufahren) ergeben sich insofern unter-

schiedliche Gefahrenlagen, die zwingend zu berücksichtigen sind. Lösungsansätze zum

Kanufahren bspw. auf der Hunte könnten auf den Glan nicht übertragen werden, da an der

Hunte im Gegensatz zum Glan Kieslaichhabitate nicht gewässertypbestimmend sind. Der

Glan ist naturraumtypisch mit den kieslaichenden Fischarten als besonders sensibles Ge-

wässer hinsichtlich der Problematik Bodenkontakt in Laichhabitaten und Flachwasser-

bereichen anzusehen. Herr Lorig verwies diesbezüglich auf den nachfolgenden Vortrag von

Herrn Oswald. Der Glan ist ein dynamisches Gewässer mit starken Abflussschwankungen

im Jahresverlauf (also sehr geringen Niedrigwasserabflüssen im Sommer und starken

Hochwasserabgängen im Winter) und einem Wechsel aus gestauten und frei fließenden

Abschnitten. Im Bereich der frei fließenden Strecken liegt im Gegensatz zu den

Stauhaltungen ein hohes Entwicklungspotential vor. Anhand einer dem Gutachten der

Universität Koblenz-Landau entnommenen Karte zeigt Herr Lorig die Veränderung der

Flachwasserbereiche in Abhängigkeit verschiedener Bezugspegel auf (Pegel Odenbach

108, 111 und 123 cm). Die Entfernung von Uferverbauungen zwischen Meisenheim und

Odenbach (ca. 200 m) sowie zwischen Odenbach und Medard (ca. 700 m) sowie der Bau

zahlreicher Strömungslenker als Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL werden ebenfalls

dargelegt. Herr Lorig führte hierzu ergänzend aus, dass die Kartierung der Flachwasser-

stellen durch die Universität aber nicht mehr zutrifft, da durch die jährlich erfolgenden

Renaturierungsmaßnahmen des verbindlichen WRRL-Maßnahmenplans die Anzahl von

Flachwasserstellen zwischen Medard und Kreisgrenze bereits deutlich gestiegen ist.

Fischfauna des Glan

Der Glan stellt - als Mischzone zwischen Äschen- und Barbenregion - ein potamodromes

Entwicklungsgewässer u. a. auch für den Aal dar. Er ist ein hochwertiges Fischgewässer

mit dem Vorkommen von 15 einheimischen Arten. Die Leitarten wie Barbe, Nase und

Äsche, aber auch Schneider und Elritze werden hinsichtlich ihrer Ökologie und Habitat-

ansprüche kurz beschrieben. Weiter wird der Begriff der kieslaichenden Fischarten (zu

denen u. a. Barbe und Nase zählen) und deren Ansprüche an ein Gewässer erläutert.

Diese benötigen zur Eiablage von Wasser durchströmte Kieskörper (Kieslückensystem)

damit der Laich in den entsprechenden Laichgruben mit ausreichend Sauerstoff versorgt

wird. Das Ergebnis des Monitorings nach EG-WRRL (Elektrobefischung bei Rehborn im

September 2013) zeigt, dass der Schneider derzeit knapp 50 % der in der Monitoring-

strecke gefangenen Fische ausmacht. Weiter sind Barben, Bachschmerlen, Gründling und

Döbel regelmäßig vorkommende Arten. Auf eine Zwischenfrage hin, merkt Herr Oswald an,

dass ein solches Monitoring nach WRRL alle 6 Jahre durchgeführt wird. Weiterhin wurden

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013

3

Nr. Thema

zusätzliche jährliche Befischungen des Glan im Rahmen der Durchgängigkeitsprüfung an

umgebauten Wehranlagen im Bereich der SGD Süd durchgeführt.

Defizite sieht Herr Oswald v. a. in dem geringen Jungfischbestand der kieslaichenden Arten

und dem geringen Anteil adulter Tiere strömungsliebender Fischarten wie Barbe, Nase und

Elritze. Die kieslaichende Äsche fehlt sogar vollständig. Der Glan ist somit aus fischerei-

biologischer Sicht weiter zu entwickeln.

Hinsichtlich der Kanuten ist vor allem der Bodenkontakt der Boote bzw. das Einstechen der

Paddel in den sensiblen Flachwasserbereichen und Kiesbänken kritisch zu betrachten. In

den Laichgruben abgelegte Eier und geschlüpfte Jungfischlarven können dadurch

geschädigt oder verdriftet werden. Als Folge verringert sich das Jungfischaufkommen (u. a.

auch durch erhöhten Prädationsdruck). Ggf. kann dies eine Einschränkung der Fischerei-

ausübung bewirken. Flach überströmte Gewässerbereiche mit kiesigem Sohlensubstrat

haben daher eine hohe Schutzbedürftigkeit.

Abschließend weißt Herr Oswald darauf hin, dass der Vortrag mit dem Fischereireferenten

der SGD Nord, Herrn Jörgensen, abgestimmt wurde und die im Vortrag angesprochenen

Aspekte uneingeschränkt auch auf die Glan-Abschnitte im Zuständigkeitsbereich der SGD

Nord übertragbar sind.

Wirkungen der Gewässerbenutzung

Anhand von Fotos und Videomaterial veranschaulicht Herr Lorig das Fehlverhalten der

Kanuten u. a. mit umfassenden Anlandungen an allen beobachteten Flachstellen und

erläuterte die negativen Wirkungen auf die Fischfauna insbesondere in den sensiblen

Kiesrauschen (Laichhabitate) und Flachwasserbereichen. So führen z. B. Gruppenzer-

splitterung u. a. infolge fehlender Beherrschung des Sportgeräts und sehr häufig zu

beobachtende Kenterungen meist zu verhältnismäßig langen Aufenthalten auf Kies- und

Inselbänken und somit zu einer langandauernden Störung der Flora und Fauna. Durch

Starken, Ziehen oder Schieben der Boote durch die sensiblen Flachwasserbereiche wird

dort der Lebensraum der Fische beeinträchtigt und ggf. zerstört.

4. Diskussion und Zusammenfassung

Fischbestand

Zunächst wird über den Fischbestand des Glan diskutiert. Auf Nachfrage nach natürlichen

Populationsschwankungen erklärt Herr Oswald, dass sich eine Population durch solche

Schwankungen an die gegebenen Umweltkapazitäten anpasst und die Regulation des

Populationwachstums ein wichtiger Bestandteil der Populationsökologie darstellt. Natürliche

Ereignisse wie z. B. Hochwässer, die u. U. kurzfristig zu Bestandrückgängen führen, wirken

sich mittelfristig oft positiv auf eine Population aus. Weiter berichtet er, dass sich der

Fischbestand 2013 auf etwa dem gleichen niedrigen Niveau wie bereits 2006 befindet. Die

Wasserqualität konnte zurückliegend deutlich verbessert werden und ist derzeit in Ordnung.

Die am Glan im Rahmen der WRRL bereits durchgeführten, aber auch geplanten

Maßnahmen dienen der Verbesserung der Strukturvielfalt und der Wiederherstellung

zahlreicher verloren gegangener Lebensräume. Aus fischbiologischer und gewässerökolog-

ischer Sicht ist der Glan weiterhin entwicklungsbedürftig. Renaturierungsmaßnahmen

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013

4

Nr. Thema

können sich kurzfristig, z. T. innerhalb eines Jahres, positiv auf die Fischfauna auswirken.

Herr Seybold und Herr Haase stellen den Zusammenhang zwischen dem allgemein

niedrigen Fischniveau und dem Kanutourismus in Frage. Wenn das Niveau bereits 2006 bei

geringerem Einfluss der Kanuten entsprechend niedrig war, müsse doch 2013 hinsichtlich

des zunehmenden Kanutourismus eine eindeutige Verschlechterung des Fischbestandes

zu verzeichnen sein. Herr Oswald verweist darauf, dass die Beeinträchtigung und

Zerstörung der Laichgruben durch mechanische Belastungen erwiesen und ein solch

niedriges Fischniveau allgemein nicht tragbar sei und die zuvor aufgezeigten Defizite durch

entsprechende Maßnahmen verbessert werden müsse. Die Elektrobefischung, die im

Rahmen des Monitoring nach WRRL durchgeführt wird, dient lediglich dem Nachweis der

Artenvielfalt bzw. des Artenbestandes, nicht aber einem quantitativen Nachweis im Sinne

einer detaillierten Ermittlung der Individuenzahlen. Die Daten sind diesbezüglich nicht

repräsentativ für den Wasserkörper. Der Zusammenhang zwischen der Beeinträchtigung

der Fischfauna und dem Kanutourismus ist anhand von diesen Zahlen nicht quantifizierbar,

sondern beruht auf der Bewertung der gewonnenen Datengrundlagen durch Fachleute.

Aus Sicht der Bachpaten werden die Aussagen Herrn Oswalds bestätigt. Auch im Rahmen

der Fischerei seien Bestandsrückgänge in den letzten 5-6 Jahren zu verzeichnen, die sich

in niedrigeren Fangquoten, hervorgerufen durch Störungen seitens der Kanuten, wieder-

spiegeln. Lediglich bei kleineren Fischarten wie dem Schneider seien Bestandzunahmen zu

verzeichnen. Herr Porth merkt an, dass alle anliegenden Glan-Vereine jährlich für einen

Fischbesatz mit Aalen, Bachforellen, Weißfischen und z. T. Barben und Barschen sorgen.

Selbst durch den Fischbesatz ist keine Steigerung des Fischbestandes erkennbar. Auf die

Nachfrage von Frau Dr. Balcar, wie weit die Fischpopulation mit der Lebensraumkapazität

korreliert, also die Höhe des Fischbestandes an die Möglichkeiten, die ihr der Lebensraum

bezüglich Nahrung, Deckung, Vermehrung usw. bietet, angepasst ist, sei keine eindeutige

Aussage möglich. Auf jeden Fall ist weder durch Besatzmaßnahmen eine Überlastung des

Gewässers möglich (Besatzmaßnahmen mit natürlich dort vorkommende Arten dienen

ausschließlich als Stütze des vorhandenen Fischbestandes; bei einem Überbesatz würde

es z. B. zu Krankheitsbefall oder Fischsterben kommen) noch durch Angeln eine Überfisch-

ung gegeben (bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wie Mindestmaße oder Schon-

zeiten wirken sich fischereiliche Aktivitäten nicht nachteilig auf die Bestände aus).

Schutz von Flachwasserbereichen

Als weiterer Diskussionspunkt werden die Flachwasserzonen angesprochen. Dazu merkt

Herr Oswald an, dass die vier im Gutachten der Universität Landau als besonders zu

schützende Flachwasserzonen und Laichhabitate erwähnten Bereiche unterhalb der

Wehranlagen nicht ausreichend sind. Die anderen Flachwasserstellen werden aus

fischereilicher Sicht ebenfalls benötigt. Herr Porth weist darauf hin, dass der Bereich

zwischen Rehborn und Odernheim bis zur Stauwurzel der Wehranlage Bannmühle

durchgehend Flachwasserbereich ist. Herr Haase führt aus, dass sich die Verhältnisse der

Bild- und Videodokumentation von Herrn Lorig auf einen Wasserstand und einzelne

Beobachtungen beziehen würden und die dargestellte Beeinträchtigung bei anderen

Wasserständen so nicht gegeben sei. Herr Lorig führte hierzu aus, dass die Aufnahmen die

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013

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Nr. Thema

Verhältnisse bei Wasserständen insbesondere zwischen 115 cm und 119 cm (Bezugspegel

Odenbach) abbilden und erläutert die Repräsentativität der Bilddokumentation daran, dass

bei kurzen Überwachungsaktionen zwischen Außendienstterminen regelmäßig die gleiche

Situation (Bodenkontakt, Anlandung, Kenterung, Lärmkulisse etc.) dokumentiert wurde und

sich auch im Bildmaterial wiederfindet. Auch würden bei unterschiedlichem Wasserstand

unterschiedliche Bereiche der Kiesrauschen und Flachwasserstellen mit der Folge

beeinträchtigt, dass mit wechselndem Wasserstand somit jeder Bereich der Wertstrukturen

beeinträchtigt würde. Frau Dr. Balcar erkundigt sich nach der Möglichkeit die Gewässer-

gestaltung in noch nicht renaturierten Bereichen sowohl zu Gunsten der Kanuten als auch

der Fischfauna auszulegen (z. B. durch Anlage einer tiefen Fahrrinne, welche durch eine

Insel von den Flachwasserbereichen getrennt wird). Herr Lorig stimmt dem Grundgedanken

grundsätzlich zu, verweist aber darauf, dass im Rahmen des bereits 1997 (deutlich vor

Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie) eingeleiteten Flurbereinigungsverfahrens lediglich

ein knapp bemessener Gewässerrandstreifen für die Renaturierung des Glan in öffentliches

Eigentum überführt werden konnte. Lediglich an einigen wenigen Stellen wurden größere

Flächen erworben, sodass insgesamt die für derartige Überlegungen benötigten Flächen

nicht zur Verfügung stehen. Herr Dörr sieht weitere Möglichkeiten zum Schutz der

Flachwasserzonen, in einer gezielten Lenkung der Kanuten in die tieferen Gewässer-

bereiche. Zudem seien Kenterungen durch Verwendung entsprechender Bootstypen, die

weniger kenteranfällig sind, zu vermeiden. Die Möglichkeit einer professionellen

Einweisung/ Schulung der Kanutouristen sieht Herr Ness aufgrund des Zeitbedarfs für die

Praxisübungen sowie des großen Einzugsgebietes und der zum Teil sehr weiten Anreise

der Kanutouristen als schwer umsetzbar.

Möglichkeit zur pegelabhängigen Befahrung

Herr Oswald führt aus, dass zur Kanubefahrung eine zeitliche und pegelstandsbezogene

Regelung erforderlich ist.

Herr Ness trägt vor, dass seitens der Universität Koblenz-Landau eine pegelstands-

abhängige Befahrung ab einem Pegel Odenbach von 108 cm (Gutachten der Universität

Koblenz-Landau) empfohlen worden sei und fragte nach, ab welchem Pegelstand sich die

SGD Süd eine Befahrung vorstellen könne. Herr Lorig stellt zunächst richtig, dass dieser

Bezugspegel von der Universität nur im Zusammenhang mit einem Anstauen im Bereich

der Flachwasserzonen empfohlen wurde. Für eine pegelabhängige Befahrung ohne

Anstauen der Flachwasserbereiche müsse daher ein deutlich höherer Pegelstand zugrunde

gelegt werden, um eine Grundberührung in den flachen Bereichen zu vermeiden und die

Gewässersohle zu schützen. Im Gutachten der Universität Koblenz-Landau wird

ausgeführt, dass auch bei einem Pegel von 123 cm noch Flachwasserbereiche infolge der

Kanunutzung beeinträchtigt werden. Ein Pegelstand von 130 cm sei ggf. ausreichend, um

die ökologisch wertvollen Strukturen zu schützen. Herr Ness präsentiert daraufhin die

statistische Auswertung der Universität Koblenz Landau mit der durchschnittlichen Anzahl

der Pegelunterschreitungen (Tab. 6.1.3).

Daraufhin stellt Herr Bürgermeister Kron die Kompromissbereitschaft der SGD Süd

hinsichtlich der Findung einer einvernehmlichen Lösung grundlegend in Frage. Ein solch

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013

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Nr. Thema

hoher Pegelstand komme in der Praxis einem Befahrungsverbot gleich und lässt anmuten,

dass das Ergebnis des Runden Tisches aus Sicht der SGD bereits feststehe. In diesem

Falle wäre eine Fortsetzung der Gesprächsrunden überflüssig. Die Vertreter der

Kanunutzung stimmen dieser Bemerkung zu.

Herr Lorig begegnet der Anmerkung mit dem Verweis darauf, dass die aktuelle Kanutouris-

tische Nutzung am Glan den Gemeingebrauch erheblich überschreitet und aus wasser-

rechtlicher Sicht nicht zulässig sei. Frau Alwins von der SGD Nord schlägt mit Blick auf die

geringe Anzahl an Flachstellen zwischen Meisenheim und Rehborn als Diskussionsgrund-

lage für diesen Bereich einen Bezugspegel von 111 cm vor. Weiter könnten die Kanuten

durch gezielte Markierungen (Spannen von Toren) im Bereich der Flachwasserzonen in

tiefere Bereiche gelenkt werden und die Flachwasserstellen so umfahren und geschützt

werden. Bei Flachwasserbereichen im gesamten Querschnitt (z. B. unterhalb der

Wehranlagen) ist eine Umtragung erforderlich. Kritischer ist in ihren Augen die Findung von

Regelungen für den Abschnitt zwischen Rehborn und Odernheim mit seinen zahlreichen

Flachwasserbereichen. Ein Bezugspegel von 111 cm erscheint hier nicht ausreichend. Herr

Dr. Schindler merkt an, dass aus naturschutzfachlicher Sicht grundsätzlich ein ausreichen-

der Wasserstand am Bezugspegel, der sicherstellt, dass eine Bodenberührung der Kanus

bei diesem Pegelstand an den meisten der kritischen Flachwasserbereiche vermieden wird,

vorstellbar wäre. Aus seiner Sicht ist jedoch darüber hinaus eine Kombination verschiede-

ner Maßnahmen erforderlich. Es müssen weitere Einschränkungen wie Mengen- oder

jahreszeitliche Begrenzungen, verwendeter Bootstyp oder die ganzjährige Sperrung be-

stimmter Abschnitte diskutiert werden.

Abschließend ergreift Herr Knittel das Wort und erklärt, dass er den Eindruck eines bereits

feststehenden Moderationsergebnisses seitens der Teilnehmer durchaus nachvollziehen

kann, dies aber nicht der Fall sei. Die von der SGD beauftragten Gutachten, mit den darin

ausgesprochenen Empfehlungen für den Glan, seien von unabhängigen Biologen ohne

Mitwirkung von Wasserbauern erstellt worden. Der Vorschlag bezüglich einer Befahrung

des Glan ab einem Mindestwasserstand von 108 cm ist aus wasserbaulicher Sicht leider

nicht umsetzbar. Ein Aufstauen im Bereich der Flachwasserzonen z. B. durch eine

Engstelle bewirkt zwar einen Anstieg des Wasserpegels in den kritischen Bereichen, führt

aber bei Hochwasser zu sehr starken Strömungsgeschwindigkeiten, die wiederum ein

Fortspülen der Sohlenstruktur im Bereich der Flachwasserzonen verursachen. Daher muss

für eine Befahrungsregelung ein deutlich höherer Bezugspegel als 108 cm herangezogen

werden. Weiterhin bedarf es wahrscheinlich zeitlicher Einschränkungen und Mengen-

begrenzungen, wodurch sich die Frage stellt, ob der gewerbliche Kanuverleih am Glan

unter solchen Bedingungen dann noch lukrativ ist.

Aufgestellt am 20.12.2013, geändert am 16.01.2014

gez. Svea Wingberg

Anlagen: Teilnehmerliste

Folien zu den o.g. Vorträgen

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Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013

1

Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:

Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 19.12.2013

Teilnehmer am Runden Tisch:

Nr. Name Institution

1. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken

2. Dietmar Kron Bürgermeister Verbandsgemeinde Meisenheim

3. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim

4. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /

Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)

5. Bernd Dörr PKV

6. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action

7. Christine Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action

8. Dr. Holger Schindler BUND

9. Karlheinz Walter BUND

10. Christian Haase Lewenstein Gruppe

11. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück

12. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP

13. Thomas Oswald SGD Süd - Referat 31

14. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern - Referat 32

15. Bettina Alwins SGD Nord - Regionalstelle Koblenz

16. Hans Milde FNV Odernheim

17. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator

18. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien

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Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.12.2013

2

Besucher:

Nr. Name Institution

1. Ernst Knittel SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern

2. Stefan Krauth ASV Medard

3. Marco Decker ASV Odenbach

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1

Protokoll

über die 5. Gesprächsrunde

zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan

Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 15.01.2014 von 17.00 Uhr bis 20.15 Uhr

Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).

Nr. Thema

1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen

Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus, Wasserwirtschaft, Fischerei, Bachpaten

und Naturschutz) und bedankt sich bei der Verbandsgemeinde Lauterecken für die

Gastfreundschaft.

2. Anmerkungen zum Protokoll vom 19.12.2013:

Über die bereits schriftlich verteilten Anmerkungen von Frau Alwins hinaus, wird die von

Frau Dr. Balcar vorgeschlagene Formulierungsänderung auf Seite 4, Absatz 2, Zeile 22 im

Protokoll vom 19.12.2013 geändert und erneut an die Teilnehmerrunde verschickt.

Herr Klemm stellt den möglichen Erfolg der Moderationsveranstaltung grundsätzlich in

Frage, da aus seiner Sicht bisher keinerlei Ergebnisse vorliegen würden, die Ergebnisver-

kündung laut der Zeitplanung aber bis März 2014 vorgesehen ist. Eine schnelle Ergebnis-

verkündung sei hinsichtlich der bereits laufenden Buchungsvorgänge für die kommende

Saison zwingend notwendig. Herr Ness bestätigt den Zeitdruck und kündigt in diesem Zu-

sammenhang an, noch heute nach Abhandlung des Themenblocks „Naturschutz“ ein

Zwischenfazit zu ziehen, aus dem bei genauer Betrachtung erkennbar würde, in welche

Richtung die möglichen Regelungen gehen. Was bisher diskutiert worden sei, führe auch

aus seiner Sicht in eine Richtung. Über das Thema Naturschutz würden heute alle Aspekte

eingeführt, die mit jahreszeitlichen Regelungen in Verbindung stünden. Herr Dr. Schindler

habe dies ja schon in Verbindung mit der Fischfauna eingefordert. Konkret würde dies

insbesondere über die Thematik Brutvögel.

Seitens Herrn Seybold wurde mit Blick auf die Thematik Fischfauna in den Raum gestellt,

dass die Gefährdung der Barbe und der Äsche europaweit bestünde, unabhängig davon,

ob dort Kanuverleih betrieben würde oder nicht. Mit dem Kanuverleih habe dies nichts zu

tun. Herr Ness verwies auf die von Herrn Oswald vorgetragene geringe Reproduktion der

Barbe am Glan und führte aus, dass die Möglichkeit der Beeinträchtigung der Reproduktion

außer Frage stünde. Die Reproduktion könne laut Herrn Oswald nur in Flachwasserberei-

chen stattfinden und wenn die Flachwasserbereiche durch die Kanubefahrung beeinträch-

tigt würden, es auch naheliegend sei, dass die Reproduktion hierdurch beeinträchtigt

würde. Herr Dörr verwies darauf, dass die Ursache für den schlechten fischbiologischen

Zustand nicht nur auf den Kanuverkehr zurückzuführen sei, sondern auch durch die infolge

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014

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Nr. Thema

der Stauhaltungen fehlenden Flachwasserzonen begründet sei. Herr Ness verwies auf die

in der letzten Sitzung verteilte Karte mit den ca. 100 Flachwasserstellen, welche denkbare

Laichmöglichkeiten für die Barben darstellen. In der Bild- und Videodokumentation von

Herrn Lorig sei die Beeinträchtigung dieser Laichhabitate belegt worden. Auch wenn die

Kausalität damit nicht direkt nachgewiesen sei, wäre es doch der naheliegende Wirkfaktor,

der diese Beeinträchtigung auslösen kann. Herr Winkler führte aus, dass es trotz der

Renaturierungsmaßnamen und der Förderung der Laichhabitate zu keiner Verbesserung

der Fischreproduktion gekommen sei. Herr Lorig wies darauf hin, dass sich die Situation

der Barbe nach Kenntnis ortsansässiger Angler in den letzten 15 Jahren deutlich ver-

schlechtert habe. Mit Blick auf den seitens der Gewässerbenutzer geforderten Kausalitäts-

nachweis zwischen Kanubefahrung und Beeinträchtigung der Fischfauna, verwies Herr

Lorig auf den vorgesehenen Vortrag zum Wasserrecht und den Regelungen zur

allgemeinen Sorgfaltspflicht, der diesen quantitativen Nachweis zur Regelung des Gemein-

gebrauchs nicht voraussetze.

Herr Ness schloss die Diskussion dieses Punktes mit der Feststellung, dass die

Flachwasserzonen und somit wichtige Laichhabitate der Fische, wie in den Vorträgen von

Herrn Oswald dargestellt, offensichtlich durch die Kanunutzung beeinträchtigt werden.

3. Schwerpunkt der 5. Gesprächsrunde war das Thema „Naturschutz“ mit folgenden

Vorträgen von Herrn Lorig und Herrn Schlindwein:

• Makrozoobenthos (Herr Lorig) - Anlage 2

• Naturschutz (Herr Schlindwein) - Anlage 3

• Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und WHG-Gemeingebrauch (Herr Lorig) -

Anlage 4 + 5

• Zwischenfazit (Herr Ness) - Anlage 6

Die Folien der einzelnen Vorträge sowie die Broschüre „LEBENDIGE GEWÄSSER IN

RHEINLAND-PFALZ - Eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“

sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Makrozoobenthos

Als Makrozoobenthos (MZB) werden die an der Gewässersohle lebenden wirbellosen

Kleintiere bezeichnet. Die Gewässersohle ist ein naturgemäß artenreich besiedelter Le-

bensraum, der durch den Standortfaktor Strömung geprägt wird und viele ökologische

Nischen bietet. Wie bei den Fischen, kommt auch beim MZB den Flachwasserstellen be-

sondere Bedeutung zu. Zahlreiche Vertreter des MZB (z. B. Libellen- und Steinfliegenlarven

einiger Arten) leben mehrjährig im Gewässer. Durch Renaturierungsmaßnahmen soll die

naturnahe Struktur- und Artenvielfalt veränderter Gewässer wieder hergestellt werden. Die

von der Kanunutzung ausgehenden negativen Wirkfaktoren auf das MZB sind vielfältig. In

Verbindung mit dem Glan sind besonders hervorzuheben:

• Verstärkung der ökologischen Drift in ungeeignete Habitate,

• Erhöhung des Prädationsdrucks,

• lebensfeindliche Umgebung durch häufige Umwälzung flach und schnell überström-

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014

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Nr. Thema

ter Kiesrauschen bei intensivem Bodenkontakt mit Ausdünnung des Artenbestan-

des im Habitat,

• der Bodenkontakt mit dem Bootsrumpf und der Paddel sowie Trittschäden, der zur

Tötung oder Verletzung von Tieren führt,

• die Gewässertrübung (Verstopfung des Lückensystems),

• der Rückgang der Primärproduktion,

• die Beeinträchtigung der Libellenlarven und

• die Reduzierung des Artenspektrums.

Herr Lorig erläutert, dass im Gutachten der Universität Münster erhebliche Beeinträchti-

gungen im Bereich der Ein- und Ausstiege beobachtet wurden und als Gegenmaßnahme

hier Stege zur Vermeidung dieser Schäden vorgeschlagen wurden. Wenn bei Ein- und

Ausstiegen (insges. ca. 10 Stück) Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung not-

wendig würden, stehe dies in keiner Relation zu den im Gutachten ermittelten über 100

ökologisch wertvollen Konfliktstellen, die bei der linienhaften Befahrung des Gewässers von

jedem Boot potentiell beeinträchtigt würden. Der Bau von Ein- und Ausstiegsanlagen

mache keinen Sinn, wenn die Wertstrukturen im Gewässer nicht durch einen hinreichenden

Befahrungswasserstand geschützt würden.

Im Vergleich der gewerblichen mit der traditionellen Nutzung zeigt sich deutlich, dass die

Beeinträchtigung der Flachwasserzonen durch gewerbliche Kanunutzer aufgrund der

hohen Bootsanzahl erheblich nachteilig ist (Kumulation von Einzelschäden).

Diskussion

Die Fischereivertreter stimmen dem Vortrag zu. Herr Dr. Koßmann führt ergänzend aus,

dass die Renaturierungsmaßnahmen am Glan keine echte Wirkung entfalten können, wenn

die stattfindende Beeinträchtigung beibehalten würde. Darüber hinaus merkt Herr Porth an,

dass das MZB die Nahrungsgrundlage der Fische darstellt. Auf die Nachfrage von Herrn

Klemm bezüglich einer möglichen Regenerationszeit des MZB außerhalb der Kanusaison,

antwortet Herr Lorig, dass es eine Reihe von Tieren gebe, die lediglich zwischen Oktober

und Mai ihre larvale Phase im Gewässer durchleben (Eintagsfliegenlarven etc.). Diese

seien von der Kanubefahrung weniger oder kaum betroffenen, wenn sie i.d.R. vor der

Kanusaison geschlüpft seien. Es gebe aber auch wertgebende Arten, deren an das Wasser

gebundene Larvalentwicklung sich über mehrere Jahre hinziehen würde. Hier seien insbe-

sondere die Libellen bspw. mit der im Glan nachgewiesenen Kleinen Zangenlibelle, die

2013 beim Uferabbruch oberhalb Odenbach sowie ca. 1 km oberhalb davon beobachtet

wurde, sowie verschiedene Wasserkäferarten und die derzeit im Glan noch weitgehend

fehlenden Steinfliegenarten zu nennen. Die genannten Tiere, die in Rauschen oder

Flachwasserbereichen durch Bodenkontakte betroffen werden, müssten teilweise 4 bis 5

Jahre im Gewässergrund überleben. Viele wertgebende Wasserkäfer leben aber auch

dauerhaft in den von der Kanubefahrung beeinträchtigten Teillebensräumen. Derzeit

würden Anstrengungen unternommen, neben Verbesserungen der Gewässergüte auch

andere Stoffeinträge zu minimieren und zugleich die strukturellen Defizite durch

Renaturierungsmaßnahmen zu beseitigen. Auch die Verbesserung des Bestandes der

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014

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Nr. Thema

Libellen erscheint bei der mehrjährigen Entwicklungsphase dieser Tiere aussichtlos, wenn

diese Strukturen durch intensive umfangreiche Bodenkontakte regelmäßig in einen

besiedlungsfeindlichen Zustand überführt würden. Im Gegenteil seien neue Strukturen, die

nach Eiablage dann beeinträchtigt würden, kontraproduktiv für die betroffenen Tiere.

Frau Dr. Balcar erkundigt sich nach möglichen Auswirkungen von Renaturierungsmaßnah-

men auf das MZB bzw. ob dadurch erwiesenermaßen eine Verbesserung des Lebens-

raumstruktur und des MZB-Bestandes hervorgerufen wird. Herr Lorig erklärt, dass die Wirk-

samkeit solcher Maßnahmen grundsätzlich nachgewiesen ist. Der Erfolg ist dabei nicht nur

von der Strukturgüte, sondern auch von der Gewässergüte abhängig. Der Saprobienindex

des Glan liegt derzeit bei 1,9; dies entspricht der Gewässergüteklasse II (mäßig belastet).

Bei dieser Gewässergüte ist davon auszugehen, dass sich strukturelle Renaturierungs-

maßnahmen sehr positiv auf das MZB auswirken. Ausgewertete Ergebnisse des Monito-

rings zum MZB liegen der SGD Süd derzeit noch nicht vor, wären aber bezüglich der ange-

sprochenen Fragestellung, analog der Problematik des bereits diskutierten Monitorings der

Fischfauna, voraussichtlich auch schwer interpretierbar. Die Vergleichbarkeit zwischen

Monitoring 2007 und 2013 würde zusätzlich dadurch erschwert, dass im Jahr 2007 im

Frühjahr sehr hohe Temperaturen geherrscht hätten, was zum frühen Schlupf der verschie-

dener Arten geführt hätte, also wertgebende Arten nicht mehr erfasst werden konnten. Eine

schlechtere Bewertung wäre in diesem Fall zu erwarten. 2013 sei dagegen durch die bis in

den Mai niedrigen Temperaturen der Schlupf der Arten erst später erfolgt und so eigentlich

eine tendenziell bessere Bewertung zu erwarten. Frau Dr. Balcar fragte nach, ob es Unter-

suchungen gebe, in denen der Zustand vor und nach Renaturierung untersucht wurde, aus

denen ggf. auch Einwirkungen aus dem Kanusport belegt werden könnten. Hierzu erklärte

Herr Lorig, dass am Glan derartige Untersuchungen nicht vorgenommen worden seien. Die

Wirkung des Bodenkontakts von Kanus auf das Makrozoobenthos in Flachwasserbereichen

sei in früheren Untersuchungen bereits nachgewiesen (vgl. Vortragsfolien). Im Falle des

Glan sei wesentlich, dass über die Renaturierung Lebensraumstrukturen angeboten

würden und bei den umfänglichen Bodenkontakten eine Beeinträchtigung der Besiedlung

plausibel anzunehmen ist. Herr Porth ergänzte die Antwort auf die Frage, wann die Tiere im

Wasser leben würden dahingehend, dass eine Menge Tiere, z. B. Schnecken, Muscheln,

Strudelwürmer und Bachflohkrebse, dauerhaft im Gewässer leben würden, die dann durch

den Bodenkontakt von Kanus beeinträchtigt würden.

Herr Dörr stellte die Frage, wie schnell nach dem Ausbau mit einer Besiedlung der neuen

Strukturen gerechnet würde und ob kleine Nebengewässer nicht ausreichen würden, um

Populationen z. B. von Libellen zu erhalten, selbst wenn sie am Glan selbst dann nicht

mehr vorkommen würden.

Herr Lorig antwortete auf die erste Frage, dass die Besiedlungsgeschwindigkeit z. B. davon

abhängt, wo die Arten im Gewässersystem vorhanden sind, wie die Erreichbarkeit der

neuen Strukturen, aber auch der Umfang des Eingriffs von Bedeutung sei. Auch sonstige

Ereignisse wie z. B. Hochwasserereignisse hätten einen Einfluss. Der Terminplan der

Wasserrahmenrichtlinie sähe vor, dass die am Glan im 1. Bewirtschaftungsabschnitt durch-

geführten Maßnahmen eigentlich bis 2012 hätten abgeschlossen sein sollen und im Jahr

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Nr. Thema

2015, also 3 Jahre später, die Wirksamkeit erreicht sein sollte. Diese Betrachtung zum er-

hofften Wirkungseintritt habe aber lediglich theoretischen Wert. Herr Dr. Schindler beant-

wortet die zweite Frage und erklärte, dass Nebengewässer die Funktion von Hauptgewäs-

sern für viele Tierarten in der Regel nicht übernehmen können, da sie durch andere Stand-

ortfaktoren geprägt werden. Gerade die Flussjungfern, also die Keiljungfern, aber auch die

Kleine Zangenlibelle brauchen das große Gewässer sowohl zum Larven, als auch als er-

wachsene Tiere. Auf Bitte von Herrn Dr. Ott möchte auch er nochmals auf das, auch auf

den Folien aufgeführte Mortalitätsrisiko für frisch geschlüpfte Libellen durch Wellenschlag

hinweisen. Für Libellenarten, die - wie die Kleine Zangenlibelle - unmittelbar am

Gewässerrand schlüpfen und beim Schlupfvorgang eine Zeit lang immobil sind, besteht ein

erhöhtes Mortalitätsrisiko durch Wellenschlag. Hierbei habe die Masse der Boote

besondere Bedeutung.

Naturschutz

Herr Schlindwein erläutert die Biologie ausgewählter am Glan vorkommender Arten wie

Eisvogel, Wasseramsel sowie verschiedene Libellen- und Reptilienarten. Der Eisvogel

weist große Populationsschwankungen im ganzen Land auf, die sich daraus ergeben, dass

er in kalten Wintern erheblichen Bestandseinbußen unterliegt. Es brauche mehrere Jahre

bis er sich von diesen Verlusten erholt hat. Aus diesem Grund ist der Bestand des

Eisvogels sehr empfindlich und auf eine hohe Reproduktion zum Ausgleich der Verluste in

kalten Wintern angewiesen. Er erläutert die lange Brutzeit zwischen Ende Februar bis

August, den Rote Liste-Status (gefährdet) und dass der Eisvogel eine gesetzlich streng

geschützte Art nach BNatSchG und im Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie ist.

Anschließend beschreibt Herr Schlindwein die Wasseramsel mit ihrer sehr engen Bindung

an das Gewässer. Auch sie ist in Rheinland-Pfalz gefährdet und eine gesetzlich besonders

geschützte Art. Biologie, Lebensraumansprüche, Gefährdungsgrad und Schutzstatus der

Libellen beschreibt er am Beispiel der Grünen Keiljungfer und der Kleinen Zangenlibelle.

Die Eier werden ins Wasser abgegeben und hängen dann in Abhängigkeit von der

Temperatur 3 bis 4 Wochen am Grund zur Entwicklung der Larven fest. Die Larven bleiben

dann in Abhängigkeit von der Temperatur mehrere Jahre (Kleine Zangenlibelle: bis 5 Jahre)

im Substrat, was ihre besondere Empfindlichkeit gegenüber Bodenkontakten ausmacht.

Beide Arten sind in Rheinland-Pfalz vom Aussterben bedroht und gesetzlich streng bzw.

besonders geschützt. Untersuchungen zur Kleinen Zangenlibelle zeigen, dass sich die

Larven bevorzugt ufernah in einem ca. 1,50 m breiten Band aufhalten und es hier bei

Anlandung oder Betreten zu den bereits im Vortrag von Herrn Lorig beschriebenen

Gefährdungen kommen kann. Bei den Reptilien beschränkt sich Herr Schlindwein auf die

Würfelnatter, die in Deutschland nur wenige Vorkommensgebiete hat. Herr Lorig ergänzt,

dass Beobachtungen der Würfelnatter bei Meisenheim berichtet wurden.

Eisvogel und Wasseramsel werden durch die hohe Befahrungsdichte (Optischer Reiz und

Lärmkulisse) v. a. bei der Brut und Nahrungssuche gestört. Eier können infolge der ausge-

prägten Flucht auskühlen oder Nestlinge unzureichend gefüttert werden. Insbesondere bei

kühlerem Wetter ist diese Wirkung umso gravierender. Das Fluchtverhalten ist in dem sehr

schmalen Gewässer viel stärker ausgeprägt, als an einem See, an dem er seitlich auswei-

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014

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Nr. Thema

chen kann. Während die Störung in der Phase der Ansiedlung unterbleiben sollte, darf nach

begonnener Brut das Brutgeschäft nicht beeinträchtigt werden. Herr Schlindwein ergänzt

die exemplarische Betrachtung der Vogelfauna mit der potentiellen Vergrämung weiterer

Vogelarten wie Uferschwalbe, Bienenfresser und Graureiher, die derzeit gemäß der Erfas-

sung durch die Universität Koblenz-Landau unterhalb Lauterecken nicht nachgewiesen

werden konnten. Die Kartierung der Vogelfauna durch die Universität Koblenz-Landau prä-

sentiert er in einem Auszug für den Wasserkörper „Unterer Glan“ mit einer graphischen

Darstellung des Kanunutzungsschwerpunktes. Er führt hierzu aus, dass aufgrund des

dargestellten Verbreitungsmusters von einem Zusammenhang zwischen Kanubefahrung

und Störung der Vogelfauna auszugehen ist. Zu den Wirkfaktoren bei den Libellen führt

Herr Schlindwein aus, dass im Substrat abgelegte Libelleneier und bereits geschlüpfte

Larven z. B. bei Bodenberührung der Kanus, beim Einstechen der Paddel und beim

Verlassen der Boote (Kenterung, Schieben der Boote, Anlandung etc.) direkt mechanisch

geschädigt und/ oder verdriftet werden können. Auch Larveneier können ggf. in Bereiche

verdriftet werden, in denen sie sich nicht weiter entwickeln. Er bestätigt, dass der

Schlupfvorgang durch Wellenschlag erheblich gestört werden kann. Weiterhin ist auch das

Zertreten von Tieren beim Betreten der Ufer möglich. Auch die Störung des Paarungsrituals

ist möglich. Dies kann die Einschränkung der weiteren Ausbreitung der Libellen zu Folge

haben.

Weiter kann durch die Kanunutzung die Ausbreitung der Würfelnatter eingeschränkt

(Vergrämung) sowie die Art bei der Eiablage, der Jagd und beim Sonnen gestört werden.

Auch die Würfelnatter ist eng an das Gewässer gebunden und kann nicht ins Umfeld

ausweichen. Die Beeinträchtigung eiablegender Weibchen und die Beschädigung der

Eigelege durch Zertreten sind möglich. Die Störung der wechselwarmen Tiere beim Sonnen

bedeutet einen zusätzlichen Energieverlust.

Aus Sicht des Artenschutzes führt die intensive Kanunutzung zum Eintreten artenschutz-

rechtlicher Verbotstatbestände. Weiterhin beeinträchtigt die intensive Kanunutzung die

Entwicklungspotentiale z. B. der Verbesserung der Strukturgüte, der Habitatsverbesserung

zur Wiederansiedlung gefährdeter Tierarten, der Beruhigung möglichst langer Flussab-

schnitte und der Erhöhung der Strukturgüte durch das Zulassen der hydraulischen Eigen-

dynamik.

Diskussion

Frau Dr. Balcar berichtet von einem Gutachten der Universität Münster (2001), welches im

Rahmen eines zweijährigen Forschungsprojektes untersuchte, ob und inwieweit Beein-

trächtigungen durch den Kanusport auf die wassergebundene Fauna entstehen. Dabei

wurde u. a. mit Hilfe von Lichtschrankenmessungen untersucht, ob der Bootsverkehr den

Bruterfolg und die Fütterungsfrequenz von Eisvögeln beeinflusst. Die Ergebnisse zeigen,

dass die Einflugleistung des Eisvogels von verschiedenen Faktoren wie der Anzahl und

Dauer der Bootsdurchgänge, deren tageszeitlichen Verteilung sowie von dem zeitlichen

Abstand zwischen den Vorbeifahrten abhängt. Weiter reichen die bootsfreien Phasen

offenbar aus, um erneut in die Brutröhre einzufliegen. Herr Schlindwein weist darauf hin,

dass sich diese Ergebnisse nicht ohne weiteres auf den Glan übertragen lassen (unter-

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014

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Nr. Thema

schiedliche Gewässerstruktur, Breite etc.). Herr Dörr bestätigt, dass auch er ähnliche Ver-

haltensweisen von Eisvögeln (erneutes Aufsuchen der Bruthöhle nach dem Abklingen der

Störwirkung) am Glan beobachten konnte. Außerdem sei die Fluchtdistanz der Tiere im

Sinne einer evolutionären Anpassung an äußere Einflüsse an stark befahrenen Gewässern

deutlich geringer.

Herr Lorig führt aus, dass am Uferabbruch oberhalb Odenbach die Entwicklung seit den

Anfängen systematisch beobachtet wird. Hier ist mit zunehmender Kanunutzung die

Nutzung der idealen Brutwand seitens des Eisvogels zurückgegangen. Wie für den

Eisvogel wird auch für die Wasseramsel im Gutachten der Universität Münster die

Fluchtreaktion beschrieben. Die häufigen Störungen hätten bei der Vogelfauna zur

weitgehenden Aufgabe des Lebensraums unterhalb Lauterecken geführt, was durch die

dort kartierte Bestandssituation belegt sei. Der Eisvogel hat bis vor ca. 10 Jahren

regelmäßig in der Steilwand gebrütet. Dann wurden nur noch vereinzelt Nisthöhlen

gesichtet, die aber keine Nutzung zur Brut erkennen ließen. 2013 wurde an dieser

Steilwand mutmaßlich wieder erfolgreich gebrütet. Vermutlich war dies möglich, weil die

intensive Kanubefahrung infolge der kalten Witterung 2013 erst spät eingesetzt hatte. Auch

zwei neu belegte Bruthöhlen in der neuen Steilwand ca. 700 m oberhalb des unteren

Strömungslenkers belegten, dass im Gegensatz zu den Erhebungen der Universität, bei

Fehlen der Kanunutzung oder bei geringer Intensität, dieser Gewässerabschnitt auch für

die Fortpflanzung des Eisvogels umgehend genutzt wird. Dies wird durch den Rückbau der

Ufersicherung mit der Entwicklung weiterer Steilwände gefördert.

Herr Dörr wies darauf hin, dass seine Beobachtungen zeigten, dass Vögel zwar ein ausge-

prägtes Fluchtverhalten zeigen, aber dann wieder zurückkehren würden und daraus zu

schließen wäre, dass ausreichende Zeitlücken zwischen den Störungen für die Rückkehr

bestehen müssten.

Herr Winkler erwidert auf die Frage von Frau Dr. Balcar, dass das ihm bekannte Gutachten

der Universität Münster wegen der vielen verschiedenen Einflussfaktoren (Gewässerbreite,

Befahrungshäufigkeit, Nahrungsgrundlage, Ausweichmöglichkeiten für die Jagd u.v.m.)

nicht auf den Glan übertragbar sei. Auch die Universität Münster negiere nicht, dass die von

Herrn Schlindwein und Herrn Lorig dargestellten grundsätzlichen Auswirkungen der

Kanunutzung auf die wassergebundene Fauna bestehen, sondern stellt fest, dass die

Störwirkung von vielen Faktoren abhängig sei. Es wäre ihm bislang keine Publikation, auch

keine des Kauverbandes bekannt, die die genannten Auswirkungen negieren würde. Auch

in den Gesprächen mit Kanuvermietern an der Sauer seien diese Beeinträchtigungen nicht

umstritten gewesen. Lediglich das Ausmaß der Schäden sei infolge der vielfältigen Ein-

flussfaktoren (Gewässergüte, Gewässerstruktur, Einwirkungen des Kanubetriebs, Angler

mit unvernünftigem Verhalten u.ä.) nicht quanti- und qualifizierbar. Neben den bekannten

auch im Gutachten der Universität genannten grundsätzlichen Maßnahmen zur Reduktion

von Beeinträchtigungen, betont Herr Winkler nochmals die besondere Bedeutung des aus-

reichenden Wasserstandes zur Vermeidung von Grundberührungen, da die Gewässersohle

den Hauptlebensraum für die Tiere im Gewässer darstelle, die dann die Nahrungsgrund-

lage für die Fische darstellen würden. Diese Grundberührungen müssten somit unterbun-

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014

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Nr. Thema

den werden.

Herr Dörr stellt diese Möglichkeit zur Beeinträchtigung der Gewässer durch die Kanuten

nicht in Frage, bedenken solle man jedoch, dass die Kanuten nicht alleinige Störer seien,

sondern dass es viele Störeinwirkungen gebe.

Herr Winkler stellte daraufhin fest, dass es heute um den Kanusport geht. Die Themen

Abwasserreinigung, Landwirtschaft und Gewässermorphologie werden getrennt bearbeitet.

Abschließend merkt Herr Klemm an, dass im ländlichen Raum die Vermarktung des Ge-

wässers ein wesentlicher Baustein für die touristische Entwicklung der Region sei.

Umsetzung der Wasserrahmenrechtlinie und WHG-Gemeingebrauch

Herr Lorig stellt die Maßnahmenplanung zur Umsetzung der WRRL am „Unteren Glan“ vor.

Dazu wurden die Lebensraumstrukturen des als „ausgebautes Gewässer“ eingestuften

Glan in den letzten Jahren analysiert und bewertet. In zahlreichen als „schlecht“ bewerteten

Abschnitten sog. Handlungstrecken, soll die Sohl- und Uferstruktur verbessert und somit die

Lebensraumqualität insbesondere für Fischfauna und MZB verbessert werden. Als Ergeb-

nis der Renaturierung nehmen die Strömungsdiversität, die Gewässerbreite, die Anzahl der

Flachwasserbereiche und Rauschen sowie die Totholzstrukturen zu. In der Konsequenz

bedeutet dies, dass an dem vergleichsweise kleinen Gewässer eine Zunahme der

ökologischen Konfliktstellen folgen wird. Unabhängig von gezielt realisierten

Entwicklungsmaßnahmen wird sich auch durch die bereits eingeleitete natürliche

Gewässerentwicklung die Zahl der ökologischen Konfliktstellen vermehren. Herr Lorig

erläutert, dass die Renaturierung mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand

bereits lange vor der Wasserrahmenrichtlinie vorbereitet wurde. Mit dem Erwerb eines

nahezu durchgehenden Gewässerrandstreifens wurde Flächenverfügbarkeit als

grundlegende Voraussetzung für die Gewässerentwicklung geschaffen. Nunmehr wird die

weitere Entwicklung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie fortgesetzt.

Die unterschiedlichen, in ihrem Erfolg durch Elektrobefischung belegten Maßnahmen zur

Verbesserung der Sohl- und Uferstruktur wurden anhand von Bildern vorgestellt. Es wurde

auch dargestellt, dass die neuen Lebensraumstrukturen in Form rauer Sohlenstrukturen,

den für die Seitenentwicklung notwendigen Einbauten, den infolge des Bewuchsalters

regelmäßig, aber auch den entwicklungsbedingten umstürzenden Bäumen eine hohe

Beherrschung des Sportgeräts erforderlich machen würde und die Gefährdung für

ungeübte Kanuten zunehme. Diese sei insbesondere vor dem Hintergrund eines höheren

Befahrungswasserstandes und der damit zunehmenden Fließgeschwindigkeiten von

Bedeutung. Die Verkehrssicherheit sei im besonderen Maße für ungeübte Kanuten nicht zu

gewährleisten. Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass eine statische Betrachtung

der ökologischen Konfliktstellen an dem in Entwicklung begriffenen Gewässer nicht

zielführend wäre.

Frau Alwins ergänzt, dass die von Herrn Lorig genannten Aspekte auch auf den Bereich

der SGD Nord zutreffen. Die Ziele der WRRL sind hier genauso umzusetzen und Maßnah-

men zur Strukturverbesserung und Renaturierung des Glan durchzuführen. Allerdings ste-

hen die notwendigen Flächen zur Umsetzung der WRRL hier noch nicht zur Verfügung. Die

Erwerbsverhandlungen sind sehr langwierig und die Verkaufsbereitschaft oftmals nicht vor-

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014

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Nr. Thema

handen.

Herr Lorig erläutert, dass die Kanunutzung am Glan im Rahmen des Gemeingebrauchs (§

25 WHG) stattfindet. Allerdings sei der Gemeingebrauch nur zulässig, solange nicht erheb-

liche nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerbeschaffenheit zu erwarten sind. Von

solch einer Beeinträchtigung sei aber bei der gewerblich gesteuerten Nutzung und unzu-

reichendem Wasserstand des Glan in den frei fließenden Abschnitten dann auszugehen,

wenn - im Gegensatz zu einem traditionell in geringer Intensität stattfindenden Wasser-

wandern - das kleine Gewässer in hoher Intensität mit Booten befahren würde. In diesem

Fall sei die summarische Wirkung der im Einzelfall u. U. noch geringfügigen Wirkung auf

den Lebensraum zu berücksichtigen. Herr Lorig erläuterte die Allgemeine Sorgfaltspflicht im

Sinne des § 5 WHG, der Jedermann, der ein Gewässer benutzt, unterliegt. Die Allgemeine

Sorgfaltspflicht greife insbesondere auch bei der Ausübung des Gemeingebrauchs. Herr

Lorig verweist auf die Abstimmung zwischen Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem

Deutschen Kanuverband (DKV) und dem Bundesverband für Kanutouristik aus dem Jahr

2001. Hier wurde abgestimmt, dass bei gewerblich gesteuerter Ausübung des Gemeinge-

brauchs an jeder Stelle des Gewässers mindestens 30 cm Wasser unter dem Boot ge-

währleistet sein müssen, um die kumulierende Schädigung eines ganzen Gewässerab-

schnitts durch häufige Bodenkontakte zu vermeiden. In diesem Zusammenhang verweist

Herr Lorig auf den gutachterlichen Ansatz der Universität Koblenz-Landau. Im vorliegenden

Fall sei bei der Vielzahl der Befahrung/ Betretung der Flachwasserstellen in den freien

Fließstrecken ein Verstoß gegen § 5 WHG und eine Überschreitung des Gemeingebrauchs

anzunehmen. Der Gemeingebrauch müsse demnach seitens der zuständigen Behörden

beschränkt werden.

Zum Schluss erklärt Herr Lorig den Teilnehmern, dass die Umsetzung der WRRL eine ge-

setzliche Verpflichtung ist und die SGDen sich dieser Verpflichtung nicht entziehen können.

Das Bewirtschaftungsziel der WRRL ist es den guten ökologischen und chemischen

Zustand bzw. - wie im Falle des Glan als „erheblich verändertes Gewässer – (HMWB)“ -

das gute ökologische Potential von Oberflächengewässern zu erreichen. Im Fall eines

natürlichen Gewässers wäre der „gute ökologische Zustand“ erreicht, wenn der IST-

Zustand nur gering vom Referenzzustand (z. B. unbeeinflusste Lebensgemeinschaft des

Gewässertyps) abweicht. Das gute ökologische Potential orientiere sich zwar am guten

ökologischen Zustand, beschreibe jedoch ein abgesenktes Bewirtschaftungsziel, welches

den Zustand der Qualitätsparameter (Fischfauna, Makrozoobenthos und Makrophyten)

beschreibe, der sich im Wasserkörper „Unterer Glan“ einstelle, wenn alle möglichen und

vertretbaren Maßnahmen zur Verbesserung der Sohl- und Uferstruktur durchgeführt wor-

den seien, ohne das der Ausweisungsgrund für das erheblich veränderte Gewässer, hier

die Wasserkraftnutzung, in Frage gestellt worden sei. Damit seien in der freien Fließstrecke

alle Maßnahmen auch zwingend umzusetzen.

Das gute ökologische Potential des Glan ist bis zum Jahr 2015 zu erreichen. Wird es nicht

erreicht, ist die Verlängerung der gesetzlichen Frist bis zum Jahr 2021 zu beantragen. Als

Grund für eine Verlängerung der Frist scheidet die naturschädigende Ausübung des Ge-

meingebrauchs aus. Die Wasserrahmenrichtlinie habe hinsichtlich der Grenzen des Ge-

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Nr. Thema

meingebrauchs die Wirkung, dass die für natürliche Wasserkörper definierten Lebensge-

meinschaften von Fischfauna und Makrozoobenthos besonderes Gewicht beigemessen

wird. Die Einstufung als HMWB begründet damit den Verzicht auf die Maßnahmen, durch

die die Nutzung der Wasserkraft nicht mehr möglich wäre. Die Einstufung des Glan als

HMWB mit dem Ausweisungsgrund Freizeitnutzung scheitere im Ausweisungstest für die

HMWB-Ausweisung aus, da die Freizeitnutzung in keinem ursächlichen Zusammenhang

mit dem Gewässerausbau des Glan steht. Die Ausübung des Gemeingebrauchs ist somit

kein hinreichender Grund für die Ausweisung als HMWB und insofern auch kein

hinreichender Grund, um auf die Fortführung der Renaturierung zu verzichten. Das gute

ökologische Potential am Wasserkörper „Unterer Glan“ ist somit erst dann erreicht, wenn

keine machbaren oder vertretbaren Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands mehr

möglich sind.

Abschließend wies Herr Lorig vor dem Hintergrund des Kernsatzes der Wasserrahmen-

richtlinie darauf hin, dass die erheblichen Investitionen in Gewässergüte, Herstellung der

Durchwanderbarkeit und in die Verbesserung der Lebensraumstrukturen nur dann Sinn

machen würden, wenn diese Investition nicht durch naturunverträgliche Vermarktung hin-

tertrieben würden.

Diskussion

Herr Dr. Koßmann wirft den Begriff der Erlaubnisfähigkeit nach § 12 WHG ein. Demnach steht die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung im pflichtgemäßen Ermessen der zu-

ständigen Behörde. Herr Lorig erläuterte, dass sich § 12 WHG auf erlaubnispflichtige Ge-

wässerbenutzungen beziehe, das Befahren der Gewässer mit Booten jedoch im Gemein-

gebrauch geregelt sei und keiner Erlaubnis bedürfe. Im Falle einer erlaubnispflichtigen Ge-

wässerbenutzung wäre zu prüfen, ob eine infolge der beantragten Benutzung zu erwar-

tende negative Gewässerveränderung vermeidbar wäre. Im hypothetischen Fall eines

Antrags zur Erlaubnis der gewerblich intensivierten Kanunutzung würde dies zu einem

Befahrungswasserstand führen, der schädliche Gewässerveränderung nicht erwarten lässt.

Ausgleichsfähig wären die negativen ökologischen Folgewirkungen einer intensiven

Kanunutzung im Wasserkörper nicht, sodass ohne einen Befahrungswasserstand mit

sicherem Ausschluss von Beeinträchtigungen der Gewässerökologie eine hypothetisch

beantragte Erlaubnis zwingend abzulehnen wäre. Ermessen bestünde in diesem Fall nicht.

Herr Winkler fasst zusammen, dass durch die zur Umsetzung der WRRL erforderlichen

Renaturierungsmaßnahmen (Pflichterfüllung der Behörde) das Bachbett des Glan breiter,

der Wasserstand in diesen Flachstellen zunehmend geringer und somit die Kanunutzung

zukünftig stärker eingeschränkt werden wird. Herr Dörr entgegnet, dass sich die Renaturie-

rungsmaßnahmen durchaus positiv auf die Kanunutzung auswirken können. So bilden sich

z. B. kleine, wenn auch schmale Tiefenbereiche an Prallhängen aus, die auch bei Niedrig-

wasser eine Befahrung ohne Grundberührung ermöglichen. Im Zuge der Renaturierung

entstehendes Totholz und umfallende Bäume seien v. a. bei höheren Wasserständen mit

hohen Fließgeschwindigkeiten dagegen ein größeres Risiko für unerfahrene Kanuten. Ein

idealer Wechsel aus Prall- und Gleithängen - typisch für mäandrierende Flüsse - mit

Tiefenvarianzen werde nach Einschätzung von Herrn Winkler am Glan in Zukunft nicht

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Nr. Thema

erreicht. Herr Porth wirft ein, dass in diesem Zusammenhang bisher nur geübte Fahrer an-

gesprochen, nicht aber die kommerziellen Nutzer betrachten werden. Herr Lorig bestätigt,

dass sich solche Tiefenbereiche im Falle des Glan lediglich als schmale Rinnen entwickeln

werden, die für ungeübte Kanufahrer zu schwer zu passieren seien.

4. Zwischenfazit

Um im weiteren Verlauf der Moderation den Schwerpunkt der Diskussion auf konkrete

Regelungsmöglichkeiten zu lenken, stellt Herr Ness ein Zwischenfazit für die verschiedenen

Glan-Abschnitte vor:

Die Strecke Dietschweiler Mühle bis Offenbach wird derzeit v. a. bei höheren Wasserstän-

den (Pegel Eschenau > 55-60 cm) von überwiegend individuellen Nutzern und Gruppen mit

1er-Kajaks befahren. Aus fischereilicher und naturschutzfachlicher Sicht erscheint diese Art

der Nutzung als unbedenklich. Herr Ness erwartet, dass für diesen Abschnitt daher eine

pegelstandsabhängige Befahrungsempfehlung bezogen auf den Pegel Eschenau ausrei-

chend sei.

Der Streckenabschnitt Lauterecken bis Odernheim bildet den Schwerpunkt der gewerbli-

chen Kanunutzung (örtliche Verleiher). Der Verleih der überwiegend eingesetzten 3er-

Kanadier an meist unerfahrene Kanuten findet hauptsächlich zwischen Mai und September

statt. Die Befahrung wird auch bei geringen Wasserständen (Bezugspegel Odenbach)

durchgeführt. Aus fischereilicher und naturschutzfachlicher Sicht führen Art und Umfang der

Nutzung zu erheblichen und nachhaltigen Konflikten (Beeinträchtigung der Flachwasser-

zonen und Störung/ Tötung empfindlicher Tiere). Grundsätzlich denkbare Möglichkeiten zur

Konfliktvermeidung wären daher

• pegelstandsabhängige Befahrungsregelungen,

• zeitlich differenzierte Befahrungsregelungen,

• räumlich differenzierte Befahrungsregelungen

• sowie Kombinationen dieser Regelungen.

Eine pegelstandsabhängige Befahrungsregelung zum Schutz der Flachwasserzonen

(Wassertiefe > 30 cm) würde nach den Analysen der Uni Koblenz-Landau einen Pegel

Odenbach von > 123 cm voraussetzten. Angemerkt sei, dass bei diesem Pegel Bodenbe-

rührungen zwar deutlich reduziert, aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden können.

Eventuell wäre für den Abschnitt zwischen Meisenheim und Rehborn ein Pegel Odenbach ≥

111 cm in Kombination mit Markierungen durch Tore denkbar (Vorschlag SGD Nord). Eine

jahreszeitliche Beschränkung bzw. ein Ausschluss der Kanunutzung während besonders

sensibler Entwicklungsphasen (z. B. Laichzeiten der Fische, Brutzeiten der Vögel) wäre

grundsätzlich ebenfalls denkbar.

Eine weiter denkbare Möglichkeit wäre eine räumlich differenzierte Befahrungsregelung mit

Nutzung der rückgestauten Bereiche unter Berücksichtigung der Sondersituation zwischen

Meisenheim und Rehborn (Bezugspegel Odenbach 111 cm).

Zusammenfassend bedeutet dies, dass durch eine pegelstandsabhängige Befahrungsre-

gelung in Kombination mit einer jahreszeitlichen Befahrungsregelung eine gewerbliche

Kanunutzung am Glan im bisherigen Umfang faktisch wohl nicht mehr möglich wäre. Für

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Nr. Thema

die Option einer kleinräumigen Nutzung im Bereich der Rückstauungen erscheint ebenfalls

fraglich, ob unter solchen Bedingungen eine gewerbliche Kanunutzung noch wirtschaftlich

wäre. Das Finden einer einvernehmlichen Lösung zur Fortführung der gewerblichen Form

der Kanunutzung wird unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben und rechtlichen

Bewertung der Situation am Glan voraussichtlich nicht möglich sein.

Als weitere Vorgehensweise schlägt Herr Ness vor, dass sich alle Teilnehmer bis zum

nächsten Treffen am 29.01.2014 über weitere mögliche Regelungs- und Lösungsvor-

schläge Gedanken machen, um diese dann gemeinsam in der Runde zu diskutieren (nach

Möglichkeit sollen diese Vorschläge zur Vorbereitung auf die nächste Sitzung beim IUS

schriftlich eingereicht werden).

Der Abschluss des Moderationsverfahrens ist - in Abstimmung mit den Teilnehmern bezüg-

lich evtl. noch benötigter Termine - am 12.02. oder 19.02. vorgesehen.

Herr Klemm merkt abschließend an, dass der Ausgang des Moderationsverfahrens eine

Entscheidung über die Weiterentwicklung der Region sei, die auf politischer Ebene getrof-

fen werden müsse.

Aufgestellt am 17.01.2014

gez. Svea Wingberg

Anlagen: Teilnehmerliste

Folien zu den o.g. Vorträgen

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Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014

1

Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:

Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 15.01.2014

Teilnehmer am Runden Tisch:

Nr. Name Institution

1. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim

2. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim

3. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /

Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)

4. Bernd Dörr PKV / Deutscher Verband für Abenteuersport

5. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action

6. Christine Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action

7. Harald Kunth Kanuverleih HKM Events

8. Dr. Holger Schindler BUND

9. Karlheinz Walter BUND

10. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück

11. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP

12. Hartmut Winkler SGD Nord - Referat Naturschutz

13. Thomas Schlindwein SGD Süd - Referat Naturschutz

14. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern - Referat 32

15. Bettina Alwins SGD Nord - Regionalstelle Koblenz

16. Hans Milde FNV Odernheim

17. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.

18. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator

19. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien

später:

20. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken

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Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 15.01.2014

2

Besucher:

Nr. Name Institution

1. Ernst Knittel SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern

2. Thomas Oswald SGD Süd - Referat 31

3. Stefan Krauth ASV Medard

4. Stefan Klinker ASV Medard

5. Dieter Drumm ASV Lauterecken

6. Martin Rinder Rheinpfalz

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1

Protokoll

über die 6. Gesprächsrunde

zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan

Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 29.01.2014 von 17.00 Uhr bis 19.15 Uhr

Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).

Nr. Thema

1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen

Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus, Wasserwirtschaft, Fischerei, Bachpaten

und Naturschutz) und bedankt sich bei der Verbandsgemeinde Lauterecken für die Gast-

freundschaft.

2. Anmerkungen zum Protokoll vom 15.01.2014:

Herr Schlindwein teilt zwei redaktionelle Änderungswünsche bezüglich des Protokolls vom

15.01.2014 mit: Auf Seite 5, Absatz 1, Zeile 6 soll es heißen „…aber auch die kleine

Zangenlibelle brauchen das große Gewässer sowohl als Larve, als auch als erwachsenes

Tier.“. Auf Seite 6, Absatz 1, Zeile 14 wird der Ausdruck „Larveneier“ durch den Begriff

„Eier“ ersetzt.

Herr Ness kalkuliert den zeitlichen Rahmen der heutigen Sitzung mit voraussichtlich drei

Stunden, bis etwa 20.00 Uhr, ein. Die Nachfrage nach weiterem Diskussionsbedarf bezüg-

lich des in der letzten Sitzung von Herrn Ness gezogenen Zwischenfazits wird seitens der

Teilnehmer verneint. Hinsichtlich der Aufforderung sich über weitere Regelungs- und

Lösungsvorschläge Gedanken zu machen, berichtet Herr Ness von den Gesprächen mit

Herrn Bürgermeister Kron und Herrn Keym, die für diese Sitzung einen mit den gewerbli-

chen Verleihern abgestimmten Vorschlag ausgearbeitet haben und vorstellen werden.

Zuvor teilt Frau Dr. Balcar ihre Vorschläge für Befahrungsregelungen am Glan im Hinblick

auf die Kajakwanderfahrer mit.

3. Schwerpunkt der 6. Gesprächsrunde waren drei Vorträge zu weiteren Regelungs- und

Lösungsvorschlägen:

• Vorschläge für Kajakwanderfahrer (Frau Dr. Balcar) - Anlage 2

• Vorschläge der Verbandsgemeinden in Abstimmung mit den gewerblichen

Verleihern (Herr Bürgermeister Kron) - Anlage 3

• Vorschläge der Fischerei (Herr Porth) - Anlage 4

Die Folien der einzelnen Vorträge sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Herr Ness weist darauf hin, dass eine Diskussion der in der heutigen Sitzung vorgebrachten

Vorschläge nicht vorgesehen ist und wohl auch nicht möglich sein wird, da sich alle Teil-

nehmer erst mit den Vorschlägen beschäftigen müssen. Im Anschluss an die Vorträge

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014

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Nr. Thema

sollen aber Verständnis- sowie Sachfragen geklärt werden. Die ausführliche Diskussion der

Regelungs- und Lösungsvorschläge ist für das Treffen am 19.02.2014 vorgesehen.

Vorschläge für Befahrungsregelungen am Glan (für Kajakwanderfahrer, 1Mann-Boote)

Frau Dr. Balcar teilt zu Beginn mit, dass sie die Vorschläge der Verbandsgemeinden und

der gewerblichen Verleiher zur Kenntnis erhielt und konstruktiv findet. Weiter betont sie,

dass sich die nachfolgend vorgetragenen Vorschläge lediglich auf die Kajakwanderfahrer

beziehen. Aufgrund der deutlichen Unterschiede bezüglich Häufigkeit, Anforderungen und

Ansprüche bei der Gewässernutzung müsse für die gewerbliche Nutzung die Ausarbeitung

(teilweise) anderer Befahrungsregelungen verfolgt werden. Frau Dr. Balcar sieht in der

pegelstandsabhängigen Befahrung für die Kajakfahrer die wichtigste Regelung zur Vermei-

dung von Grundberührungen. In Abstimmung mit Herrn Dörr schlägt Sie für die Kajakfahrer

eine pegelstandsabhängige Befahrung des gesamten Glan mit folgenden Bezugspegel-

ständen vor:

• bis Lauterecken: Mindestpegel Eschenau 55 cm

• Lauterecken bis Meisenheim: Mindestpegel Odenbach von 120 cm

• Meisenheim bis Rehborn: Mindestpegel Odenbach 110 cm

Diese Regelung entspreche in etwa dem, was im Gutachten der Universität Koblenz-

Landau vorgeschlagen worden sei. Bodenkontakte könnten so auf der ganzen Strecke

deshalb vermieden werden, da Kajaks wesentlich wendiger als Kanus wären. Strecken-

sperrungen seien so auf der gesamten Strecke nicht notwendig. Eine zeitliche

Differenzierung sei aufgrund der geringen Intensität der Befahrung (geringe

Gruppengrößen sowie wenige Befahrungen pro Jahr) für Kajakwanderfahrer aus ihrer Sicht

nicht notwendig. Ggf. wäre oberhalb Lauterecken eine tageszeitliche Sperrung zwischen

Sonnenuntergang und Sonnenaufgang möglich. Unterhalb Lauterecken sollte im Falle der

Notwendigkeit einer tageszeitlichen Sperrung eine einheitliche Regelung für Kanufahrer

und Kajaks angestrebt werden. Die Ruhezeiten für die Fauna und die Anwohner wären auf

diese Weise ausreichend gewährleistet. Für die Paddler würde so die Planbarkeit der Tour

bei längerer Anfahrt verbessert, die Fahrzeit würde verkürzt und sich ggf. negativ auf die

notwendigen Pausen auswirken. Der Ausbau der Infrastruktur würde auch seitens der

Kajakfahrer begrüßt werden. Auch wenn grundsätzlich im Rahmen einer Abfrage mehrerer

Paddelverbände mehrheitlich kein Bedarf an Ein- und Ausstiegstellen gesehen würde,

wären solche gerade an schwierigen, sensiblen Bereichen sehr hilfreich. Zum Schluss

äußert Frau Dr. Balcar den Wunsch, beim zukünftigen Gewässerausbau im Zuge der Re-

naturierung Spielräume hinsichtlich der technischen Umsetzung besser zu nutzen, um

dadurch die Belange der Paddler mit einbeziehen und berücksichtigen zu können. So wäre

bspw. beim Einsatz von Holz ein Nachsteuern eher möglich als bei eher unflexiblen Stei-

nen.

Hinsichtlich des Vortrages bestanden keine zu klärenden Verständnis- oder Sachfragen

seitens der Teilnehmer.

Lösungsvorschläge der Verbandsgemeinden und gewerblichen Verleiher

Herr Bürgermeister Kron verwies einleitend auf den umfassenden Austausch, der notwen-

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014

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Nr. Thema

dig gewesen sei, nun werde es aber Zeit für konkrete Lösungsansätze. Mit dem Titelbild

des Vortrags, welches auf das Ballspiel der 2. Gesprächsrunde verweist, erinnert Herr

Bürgermeister Kron an die Wichtigkeit der gemeinsamen Lösungsfindung. Nur wenn sich

alle Teilnehmer gleichermaßen an der Lösungsfindung beteiligen, kann gemeinsam ein

Konzept für einen naturverträglichen Kanutourismus ausgearbeitet werden.

Herr Bürgermeister Kron legte dar, dass die Beeinträchtigung z. B. der Fischlaichplätze, der

Eisvögel, der Libellen und der Würfelnatter vermieden bzw. minimiert werden soll. Der

Kanutourist soll der Natur um den Glan mit Respekt begegnen und die erforderlichen Ein-

schränkungen akzeptieren. Kernpunkte des vorgeschlagenen Konzepts bilden die Ent-

wicklung eines speziellen Naturlehrpfades, die Kontingentierung der Boote, der Ausbau der

kanutouristischen Infrastruktur und die Sensibilisierung der Touristen für ein naturverträgli-

ches Verhalten durch Umweltbildung. Mit dem Ausbau der Infrastruktur soll insbesondere

das wilde Ein- und Aussteigen am Glan verhindert werden. Mit der Sensibilisierung für ein

naturverträgliches Verhalten soll erreicht werden, dass dem Kanutouristen zum einen der

Spaß nicht genommen werden soll, zum anderen dem Touristen gezeigt werden soll wie

schön die Natur in der Region ist. Aufgrund des geringen Pegelstandes, der Vielzahl an

Flachwasserbereichen und der vorgesehenen Gewässerentwicklungsmaßnahmen wird für

den Streckenabschnitt bis Lauterecken eine eingeschränkte Nutzung vorgeschlagen. Hier

gäbe es insoweit ein Entgegenkommen der Kommunen, dass dort in Abhängigkeit vom

Pegelstand höchstens mit dem Kajak gefahren werden könne, aber nicht mit größeren

Booten. Ab Lauterecken wäre mit einer Einschränkung der täglichen Befahrungszeiten,

einer Kontingentierung der Boote sowie einem Pegelstand gem. dem Gutachten der Uni

Koblenz-Landau Pegel Odenbach > 108 cm eine Befahrung vorzusehen. Weiter sollen die

Abbruchstelle Odenbach weitläufig umfahren bzw. umtragen, Ein- und Ausstiegsstellen

sowie Anlegestellen und Rastplätze gebaut und Hinweisschilder ähnlich eines Naturlehr-

pfades aufgestellt werden. Auf die Konzeption „Natur mit Respekt erleben“ soll durch

Hinweisschilder und bei der Einweisung der Kanuten vorab stetig hingewiesen werden. Auf

Hinweisschildern soll den Touristen vermittelt werden, aus welchen Gründen er jeweils

austeigen müsse. Zentraler Bestandteil des entwickelten Lösungsvorschlags bildet dabei

die Ausweisung eines Naturlehrpfades entlang des Flussabschnittes. Die Besucher sollen

durch entsprechende Information und Umweltbildung für den verantwortungsbewussten

Umgang mit der Natur sensibilisiert werden. Dies soll in enger Zusammenarbeit und Ab-

stimmung mit den Naturschutzverbänden und Behörden sowie den Flussanliegern und

Fischereiorganisationen umgesetzt werden.

Mittels der Verbesserung des Leitsystems durch gezielte Information und Lenkung der

Kanuten sollen den Kanuten umweltgerechte Verhaltensweisen vermittelt werden. Die

Kontingentierung umfasse die Gesamtzahl der Boote und eine Beschränkung der Zeit

zwischen Start und Ziel. Der Kanulehrpfad soll mit Informations- und Hinweisschildern für

die Kanuten entlang der Kanustrecke angelegt werden. Problembereiche, wie bspw. mit

dem Eisvogel, sollen kenntlich gemacht werden, um Akzeptanz zu erreichen. Um zu

vermeiden, dass Boote in Flachwasserbereichen nebeneinander fahren und Uferbereiche

beeinträchtigt werden, soll lediglich eine begrenzte Anzahl von Booten gleichzeitig

eingesetzt werden. Mit einer Einweisung durch die Kanuverleiher und dem Angebot von

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014

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Nr. Thema

zentralen Rastplätzen soll das wilde Campieren im Fluss auf Inseln und Uferbänken

unterbunden werden. Das Ein- und Ausstiegskonzept soll im Einklang mit dem Prinzip

„Natur mit Respekt erleben“ stehen. Die Kanutouristen müssten von diesem Prinzip

überzeugt werden, Verbote würden in der Regel nicht eingehalten bzw. da bestünde die

Problematik, wie die Einhaltung der Verbote umsetzbar sei.

Bei den Flachwasserstellen könne er sich vorstellen, dass z. B. rote Fähnchen am Baum

den Kanuten signalisieren könnten, hier sollen sie hintereinander in der Flussmitte fahren,

ein grünes Fähnchen signalisiere, dass hier ungestört das Gewässer befahren werden

kann. Die Sensibilisierung in Verbindung mit einer detaillierten Einweisung der Kanuten

darüber hinaus, was bereits jetzt schon durch die Verleiher erfolgt, auch hinsichtlich der

naturschutzrechtlichen Belange, sei für den Erfolg wichtig.

Durch eine Kennzeichnung der Boote könnte eine eindeutige Zuordnung zu den Betreibern

gewährleistet werden und die Benutzer im Falle von Verstößen ermittelt und ggf. ausge-

schlossen werden. Im Falle gravierender Verstöße solle dann der Verleiher informiert wer-

den und dieser die Weiterfahrt des Bootsmieters ggf. verhindern und das Boot aus dem

Gewässer nehmen.

Es ist vorgesehen den Startzeitpunkt der Touren, also den Einsatz der Boote, auf 09.00 Uhr

bis 13.00 Uhr zu begrenzen, um zu gewährleisten, dass vor 09.00 Uhr und nach 18.00 Uhr

keine Kanus mehr auf dem Glan unterwegs und Doppelvermietungen ausgeschlossen sind.

Herr Bürgermeister Kron betont die wirtschaftliche Bedeutung des Kanutourismus für die

Entwicklung der strukturschwachen, ländlichen Region. Die touristische Nutzung des Glan

unterstütze u.a. auch die Jugendarbeit der Kreise Bad Kreuznach und Kusel. Eine Ein-

schränkung verbiete sich hier, da es wichtig sei, den Naturbereich Glan zu zeigen.

Zum Schluss führt Herr Bürgermeister Kron aus, das es das gemeinsame Ziel sein sollte,

dass der Streckenabschnitt Lauterecken bis Odernheim paddelbar bleiben muss. Die natur-

schutzrechtlichen Beeinträchtigungen sollten dabei gering bleiben. Die Artenvielfalt solle

erhalten bleiben. Auch sollen die gewässerschutzrechtlichen Maßnahmen von allen

Touristen akzeptiert werden. Mit den Vorschlägen soll eine nachhaltige Bewirtschaftung des

Glan ermöglicht werden. Er appelliert an das gegenseitige Verständnis sowie die Rück-

sichtnahme auf die Mitmenschen und die Interessen anderer. Die Umsetzung der genann-

ten Lösungsvorschläge ist aus Sicht der Bootsverleiher noch für dieses Jahr vorgesehen.

Weiter schlägt Herr Bürgermeister Kron vor, sich nach der Saison erneut zu Treffen, um die

Lösungsvorschläge bzw. die Saison zu evaluieren. Wünschenswert wäre in diesem

Zusammenhang ein gemeinsames Befahren des Glan mit der Wasserwirtschaftsbehörde

vor jeder Saison. Dadurch könnten Problemstellen lokalisiert und Gewässerentwicklungs-

maßnahmen unter Berücksichtigung der Kanunutzung abgestimmt werden. Im Anschluss

daran könnten gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet werden, um einen funktionierenden

und umweltverträglichen Kanutourismus zu realisieren und zu gewährleisten. Durch ge-

zielte Öffentlichkeitsarbeit würde die Anerkennung sowohl der legitimen unternehmerischen

Belange als auch der wasser- und naturschutzrechtlichen Ziele gefördert und die

Gestaltung des Angebots der kommunalen Vermarktung optimiert werden. Ein ständiger

Austausch zwischen Unternehmern, Naturschutzbehörden und kommunalen Behörden sei

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014

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Nr. Thema

zur Umsetzung des Konzepts „Natur mit Respekt erleben“ wünschenswert und weiterhin

erforderlich.

Herr Bürgermeister Kron beendet den Vortrag und bedankt sich für die Aufmerksamkeit mit

den Worten „Der beste Weg, ist der gemeinsame Weg!“.

Vorschläge der Fischerei

Herr Ness fragt die Position des Fischereiverbandes ab. Aus Sicht der Fischereivertreter

Herrn Porth und Herrn Dr. Koßmann dürfe am Glan weder ein gewerblicher noch privater

Kanuverleih zugelassen werden. Herr Porth sieht die Möglichkeit eines naturverträglichen

Kanutourismus zwischen Lauterecken und Odernheim infolge der vielen Flachwasserstellen

als nicht gegeben an. Dies gelte in verstärktem Maße für die Zukunft, da der Glan weiter

durch die beiden SGDen weiter renaturiert würde. Kanuverleih, sowohl gewerblich, als auch

privat, sei nicht zuzulassen. Ungeübte, auf Spaß ausgerichtete Kanutouristen ließen infolge

der Störungsintensität keine Populationsstabilisierung der gewässergebundenen Fauna zu.

Eine Ausnahme sehe er lediglich für organisierte Kajak- oder Kanufahrer. Er schlägt einen

Pegelstand am Pegel Odenbach von 130 cm vor. Die Vertreter der Bachpaten stimmen

dem Vorschlag der Fischerei zu.

Herr Dörr erklärt, dass zur Findung einer einvernehmlichen Lösung nur Vorschläge

vorgetragen werden sollten, die tatsächlich auch einem Lösungsvorschlag entsprächen.

Der Vorschlag seitens der Fischerei mit einem Bezugspegel Odenbach von 130 cm, sei

keine wirkliche Lösung, sondern käme faktisch einem Verbot gleich. Es stelle sich die

Frage, wie eine naturverträgliche Befahrung mit weniger als 130 cm möglich gemacht

werden kann. Natürlich sei auch die Frage zu beantworten, ob dies überhaupt möglich sei.

Verständnis- und Sachfragen

Auf Nachfrage von Herrn Lorig hinsichtlich der Kontingentierung der Boote, erläutert Herr

Klemm, dass die derzeit bei den Verleihern vorhandenen 75 Boote nicht erhöht werden.

Diese verteilen sich auf zwei Vollanbieter mit je 30 Booten sowie einen Kleinanbieter mit 15

Booten. Von einer Obergrenze unter 100 Booten sei auszugehen. Unstimmigkeit herrscht

bezüglich des vorgeschlagenen Bezugspegelstandes von Pegel Odenbach > 108 cm. Herr

Milde verweist auf die zurückliegenden Runden Tische. Hier sei bereits klargestellt worden,

dass das Gutachten der Uni Koblenz-Landau ohne wasserbauliche Maßnahmen einen

Befahrungspegel > 123 cm vorschlägt. Herr Bürgermeister Kron verweist erneut darauf,

dass dieser Bezugspegel im Gutachten der Uni Koblenz-Landau vorgeschlagen wurde und

unumstritten sei, dass dieses Gutachten als Grundlage zur Lösungsfindung diene. Er

müsse sich als Nichtfachmann ja auf Fachmänner verlassen können, es sei denn es gäbe

plausible Gründe, um dieses Gutachten anzufechten. Herr Ness wirft klärend ein, dass

dieser Pegelstand nur in Verbindung mit wasserbaulichen Maßnahmen an 54 Stellen zur

Vermeidung von Bodenkontakten empfohlen wurde und verweist auf die ausführliche

Erläuterung dieses Sachverhalts seitens Herrn Knittel in der Sitzung am 19.12.2013 und

stellt fest, dass dieser Punkt tatsächlich geklärt sei. Herr Bürgermeister Kron warf ein, dass

das Ministerium die Auffassung vertrete, ein höherer finanzieller Aufwand, bedingt durch die

baulichen Maßnahmen, könne geleistet werden. Herr Lorig ergänzt, dass dieser Vorschlag

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014

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Nr. Thema

nicht aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nicht umsetzbar sei, sondern die Maß-

nahmen aus wasserbaulicher Sicht nicht funktional seien. Das Gutachten der Universität

Koblenz-Landau ist hinsichtlich des Vorschlages baulicher Maßnahmen zum Aufstau von

Flachwasserbereichen mit Wasserbauern nicht abgestimmt. In diesem Punkt ist das

Gutachten sowohl wasserbaulich als auch gewässerökologisch nicht akzeptabel. Ein Auf-

stauen der als Laichhabitat dienenden Kiesrauschen hätte u. a. eine reduzierte Fließge-

schwindigkeit zur Folge, welche wiederum durch die Veränderung der spezifischen Lebens-

raumbedingungen die Zerstörung der Rauschen in der Funktion als Fischlaichhabitate

bewirke. Sauerstoffeintrag in das Kieslückensystem und die Sedimentation von Feinstoffen

in der Stauhaltung hätten dauerhafte Folgen für dieses Habitat. Herr Lorig stellte abschlie-

ßend fest, dass die im Gutachten der Universität vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen

nicht funktional und damit nicht umsetzbar seien.

Herr Keym weist erneut darauf hin, dass die Buchungsvorgänge und Anmeldungen für die

kommende Saison bereits angelaufen seien und eine eingehende Überprüfung möglicher

Befahrungsregelungen im Jahr 2014 ausgeschlossen sei. Es stelle sich die Frage des

Schadenersatzes. Die Entscheidung müsse auf politischer Ebene getroffen werden und

diese Entscheidung wird das Ministerium treffen. Herr Dr. Koßmann fragt sich, warum sich

die untergeordneten Fachbehörden mit der Problematik am Glan auseinandersetzen und

am Austausch der verschiedenen Interessensgruppen beteiligt sind, wenn die Entschei-

dung letztendlich auf politischer Ebene vom Ministerium getroffen werde. Herr Dr. Koßmann

verweist auf das Zwischenfazit von Herrn Ness, in dem verschiedene fachliche und

rechtliche Bewertungen unmissverständlich festgehalten worden seien.

Herr Groß schließt sich den Ausführungen Herrn Lorigs an. Auch er sieht die Notwendigkeit

sich infolge der fischereilichen, naturschutzfachlichen und wasserbaulichen Problematik

gedanklich von den wasserbaulichen Maßnahmen zur Anhebung des Wasserstandes zu

trennen. Wie von der SGD Nord bereits in der Sitzung am 19.12.2013 vorgeschlagen

wurde, könnten die Kanuten z. B. in den Bereichen von möglichst wenig verbleibenden

Flachwasserzonen, die nicht über die gesamte Breite des Gewässers gehen, durch gezielte

Maßnahmen, wie z. B. das Spannen von Toren, in tiefere befahrbare Bereiche gelenkt wer-

den und die Flachwasserbereiche so umfahren und geschützt werden. Mit seinem Beitrag

wolle er den Punkt „bauliche Maßnahmen“ als nicht diskutabel abschließen. Daraufhin er-

klärt Herr Bürgermeister Kron, dass der vorgeschlagene Bezugspegel Odenbach > 108 cm

lediglich ein Vorschlag sei, über den im weiteren Verlauf gerne diskutiert werden dürfe.

Wichtig wäre, dass überhaupt erstmal ein konkreter Vorschlag als Diskussionsgrundlage

vorgebracht würde.

Auf Nachfrage von Herrn Ness, erläutert Herr Seybold, dass aus seiner Sicht ein Be-

zugspegel Odenbach von 108 cm ausreichend sei. Darüber hinaus müsse man die

Problemzonen im Bereich der Flachwasserbereiche markieren. Solche Lösungsansätze

ließen sich am besten bei einer gemeinsamen Befahrung mit der Wasserwirtschaftsbe-

hörde direkt vor Ort klären und ausarbeiten. Herr Kunth schließt sich den Ausführungen von

Herrn Seybold an.

Herr Dörr weist auf die unterschiedlichen Bedingungen für Kanutourismus und Kanusport

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Nr. Thema

hin und fügt ergänzend hinzu, dass eigene Messungen eine Eintauchtiefe eines Kanadiers

von 10 bis 15 cm ergeben hätten. Der wesentliche Unterschied zwischen Kanusportlern

und Kanutouristen, sei der, dass die Kanusportler ökologisch und sportlich geschult seien.

Zwar seien die Paddelblätter beim Kanadier größer als beim Kajak, aber ein Quernehmen

des Schafts zum Schutz der sensiblen Flachwasserbereiche verringere die Eintauchtiefe.

Daher seien die für die Kajakfahrer unterbreiteten Vorschläge von Frau Dr. Balcar - soweit

es sich um geschulte Kanuten handelt - auch auf Kanusportler übertragbar.

Weiter erkundigt sich Herr Ness bei den gewerblichen Verleihern nach der Möglichkeit einer

räumlichen Zonierung und der Nutzung der Stauhaltungen. Herr Seybold erläutert, dass die

Stauhaltungen mit einer Größenordnung von durchschnittlich etwa 1 km nicht ausreichend

seien. In diesem Zusammenhang zeigt Herr Ness erneut die dem Gutachten der Uni

Koblenz-Landau entnommenen Karte, welche die Veränderung der Flachwasserbereiche in

Abhängigkeit verschiedener Bezugspegel darstellt. Die Möglichkeit einer räumlichen

Zonierung mit einer Befahrung zwischen Odenbach und Rehborn lehnt Herr Seybold ent-

schieden ab und erklärt, dass die rund 10 km lange Strecke für eine Befahrung zu kurz sei.

Daraufhin erklärt Herr Lorig, dass die Strecke zwischen Odenbach und Meisenheim hin-

sichtlich weiterer vorgesehener wasserbaulicher Maßnahmen seitens der SGD überprüft

wurde. In diesem Bereich bestehe zwar auch die Notwendigkeit, Maßnahmen zur

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, aber grundsätzlich wäre eine

Kanunutzung in diesem Abschnitt denkbar. Oberhalb von Odenbach läge der aktuelle Ent-

wicklungsschwerpunkt zum Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie. Die Vielzahl der bereits

bestehenden Flachstellen ermögliche eine naturverträgliche Befahrung oberhalb von

Odenbach nicht. Auch wies er darauf hin, dass die Kartendarstellung eine Vielzahl

zusätzlicher Flachwasserbereiche, die in den letzten 3 Jahren entwickelt worden seien,

nicht abbilde. Auch sei es eine klare Vorgabe des Ministeriums, dass die Maßnahmen zur

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch den Kanutourismus nicht ausgebremst wer-

den dürften. Oberhalb Odenbach treffe auch das Gutachten der Uni Koblenz-Landau die

Aussage, dass eine Befahrung hier auch auf Grundlage der Gefahrenlage nicht sinnvoll sei.

Herr Dörr erkundigt sich bei den Anglern nach deren Kernzeiten. Herr Porth erläutert

daraufhin, dass er eine tageszeitliche Beschränkung des Kanutourismus zwischen 11.00

und 16.00 Uhr favorisieren würde. Davor und danach wäre der Glan somit den Anglern

vorbehalten. Weiter merkt Herr Dörr an, dass man bei einer räumlichen Zonierung beden-

ken müsse, dass dies eine hohe Konzentration der Kanuten in einem bestimmten Abschnitt

zur Folge hätte und sich die Situation am Glan somit evtl. verschärfen würde. Herr Ness

bestätigt, dass es schwer abzuschätzen sei, inwieweit sich eine solche Konzentration der

Nutzung quanti- und qualitativ auf die Fauna auswirken würde.

Im weiteren Verlauf wird geklärt welche Streckenabschnitte von den Verleihern schwer-

punktmäßig genutzt werden. Herr Kunth führt aus, dass seine Kunden zu über 90 % die

Strecke zwischen Lauterecken und Meisenheim buchen. Weitere 2 % der Buchungen fallen

auf Tagestouren und etwa 5 % auf die Strecke zwischen Meisenheim und Odernheim. Eine

durch eine räumliche Zonierung bedingte Konzentration auf den Abschnitt zwischen

Odenbach und Rehborn wäre nicht attraktiv und v. a. wenig lukrativ. Zum einen beinhalte

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Nr. Thema

dieser Streckenabschnitt eine schwierige Umtragung bei Meisenheim, zum anderen seien

die Städte Odenbach und Rehborn als Start- und Endpunkt der Touren aus touristischer

Perspektive eher unattraktiv. Weiter biete der Abschnitt zwischen Lauterecken und Medard

aufgrund des geringen Schwierigkeitsgrades gute Möglichkeiten zur Eingewöhnung und ist

selbst für Ungeübte in etwa 45 Minuten zu befahren. Der Abschnitt zwischen Medard und

Meisenheim sei mit ca. 2 Stunden Fahrtzeit deutlich anspruchsvoller. Die gesamte Strecke -

Lauterecken bis Meisenheim (3 Stunden Fahrtzeit sowie weitere 45 Minuten zur

Einweisung) - lohne sich auch für weit Angereiste. Herr Seybold ergänzt, dass die

Strömung zwischen Meisenheim und Rehborn deutlich abnimmt und dieser Abschnitt daher

weniger attraktiv für die Kanunutzer sei. Weiter berichtet er, dass seine Kunden zu Beginn

der Tour hinsichtlich ihres Könnens befragt werden und der Streckenabschnitt dann ent-

sprechend der Erfahrung vorgeschlagen bzw. gewählt wird. Hinsichtlich des organisatori-

schen Ablaufs bestehe ein Shuttle-Service, der die Kunden von den Ausstiegsstellen zu-

rück zu den geparkten Autos bringe bzw. alternativ könne die Draisinenstrecke genutzt

werden. Herr Dr. Koßmann schlug vor für Anfänger die Strecke Odenbach bis Rehborn

anzubieten.

Herr Lorig wundert sich warum für eine intensivere Befahrung mit Mietkanus seitens der

Verbandsgemeinden ein geringerer Bezugspegel vorgeschlagen wird als bei den Kajak-

fahrern. Herr Ness verweist darauf, dass das schlichtweg unterschiedliche Vorschläge ver-

schiedener Teilnehmer seien. Herr Lorig ergänzt das aus seiner Sicht bestehende Problem

der Lösungsfindung einer naturverträglichen Kanubefahrung, dass hier für geübte, in sehr

geringer Intensität fahrende Kajaksportler ein deutlich höherer Befahrungswasserstand

vorgeschlagen wurde, als für überwiegend ungeübte, in extremer Intensität fahrende,

gewerblich animierte Kanufahrer mit allen daraus resultierenden negativen Folgen auf die

Gewässerökologie.

Herr Bürgermeister Kron erinnert erneut an die Möglichkeit einer gemeinsamen Befahrung

des Glan mit der Wasserwirtschaftsbehörde, um die vorgeschlagenen Lösungsansätze

unmittelbar vor Ort zu diskutieren. Weiter sieht er den Kanutourismus am Glan als ebenso

wichtigen Wirtschaftsfaktor für die Region wie den Barfußpfad Bad Sobernheim an der

Nahe. Aus dem Publikum ertönt der Vorwurf, dass nicht nachgewiesen sei, dass der

Kanutourismus den Umsatz der umliegenden Gastronomie sowie den Einzelhandel in der

Region steigere. In diesem Zusammenhang merkt Herr Ness an, dass er die Öffentlichkeit

und Transparenz der Veranstaltungen für sehr wichtig erachtet. Dennoch bleibt es fraglich,

ob die Öffentlichkeit hinsichtlich der angestrebten Gesprächsatmosphäre, geprägt durch

einen gegenseitigen offenen Austausch, förderlich sei. Herr Milde merkt im Hinblick auf den

Barfußpfad Bad Sobernheim an, dass diese Art der Gewässernutzung lediglich punktuell,

nicht aber linear im Gewässerverlauf (entsprechend der Kanunutzung am Glan) stattfindet.

Zudem sei der Barfußpfad für die Begehung hergerichtet, Flachwasserstellen seien in

keiner Weise betroffen. Das Durchlaufen der Nahe an dieser Stelle wäre mit den von Kanus

in Flachwasserstellen im Glan verursachten Beeinträchtigungen nicht vergleichbar. Herr

Bürgermeister Kron bestätigt, dass es Beeinträchtigungen gebe. Einschränkungen würden

von ihm akzeptiert. Man müsse jedoch entweder zu Lösungen kommen oder den Mut

aufbringen zu sagen, es gehe nichts. Er möchte ein Ergebnis der Moderation. Herr Porth

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Nr. Thema

weist darauf hin, dass die streckenhafte Beeinträchtigung des Glan mit der punktuellen

Beeinträchtigung der Nahe an der einen Stelle bei Staudernheim nicht vergleichbar sei. Er

fordert den touristischen Schwerpunkt der Region auf die Draisinentouren und den Glan-

Blies-Weg sowie die schöne Stadt Meisenheim zu verlagern. Auch habe seine Recherche

in Odernheim bei Gaststädten, Geschäften und Übernachtungsbetreibern keinen Umsatz

infolge Kanuten erkennen lassen. Er sieht keine Förderung des Tourismus in der Region

durch die Kanuten.

Herr Dörr hofft hinsichtlich der fortgeschrittenen Saison auf eine zeitnahe

Regelungsfindung. Eine Unterscheidung in Kanusportler und -touristen erachtet er als sehr

schwer. Herr Lorig bestätigt, dass eine solche Differenzierung rechtlich nicht möglich sei.

Abschließend merkt Herr Bürgermeister Kron erneut an, dass das Ziel der Moderationsver-

anstaltung die gemeinsame Lösungsfindung für einen naturverträglichen Tourismus auf

dem Glan sei. Dazu zitiert er einen Abschnitt aus der Auftragsbeschreibung des

Ministeriums, in dem die Kompromissfindung mit Ausarbeitung einer einvernehmlichen

Lösung als wünschenswert beschrieben wird. Er führte aus, dass er dem Ministerium am

morgigen Tage über den gemachten Lösungsvorschlag Bericht erstatten werde.

Es bestehen keine weiteren Fragen hinsichtlich des zuvor unterbreiteten Lösungsvor-

schlags seitens der Teilnehmer.

4. Weitere Vorgehensweise

Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise, berät sich Herr Ness mit den Vertretern der

Kommunen sowie den gewerblichen Verleihern und Kanu-Verbänden für 20 Minuten in

einem Nebenraum.

Als Ergebnis wird entschieden, dass das für den 12.02.2014 vorgesehene Treffen nur in

„kleiner Runde“ (Vertreter der Kommunen, der gewerblichen Kanuverleiher sowie der Kanu-

Verbände) zur Ausarbeitung des Lösungsvorschlages sattfinden wird.

Das Treffen am 19.02.2014 findet unter Einbindung aller Teilnehmer statt und dient der

Diskussion des bis dahin ausgearbeiteten Lösungsvorschlags. Eine vorherige Diskussion

des aktuellen Vorschlags sieht er als nicht sinnvoll an, da ansonsten die Gefahr bestünde,

der Vorschlag werde zerredet. Auch soll sich jeder vor der Diskussion ausführlich mit dem

Vorschlag auseinander setzen können. Die Ergebnisse der Sitzung am 12.02.2014 werden

allen Teilnehmern des Runden Tisches vorab schriftlich mitgeteilt.

Da Herr Porth das für den 12.02.2014 geplante Treffen als „einseitiges Zwischenspiel“

wahrnimmt, erklärt Herr Keym abschließend, dass im Rahmen der heutigen Sitzung erst-

mals der Versuch eines Lösungsvorschlags erläutert wurde und es nun gilt diesen zu über-

arbeiten und weiter zu entwickeln. Verständnisfragen können jederzeit gestellt werden und

werden am 19.02.2014 ausführlich beantwortet.

Herr Ness bedankt sich und beendet die Sitzung.

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014

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Aufgestellt am 30.01.2014, geändert am 07.02.2014

gez. Svea Wingberg

Anlagen: Teilnehmerliste

Folien zu den o.g. Vorträgen

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Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014

1

Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:

Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 29.01.2014

Teilnehmer am Runden Tisch:

Nr. Name Institution

1. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken

2. Dietmar Kron Bürgermeister Verbandsgemeinde Meisenheim

3. Manfred Groß Verbandsgemeinde Lauterecken

4. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim

5. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim

6. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /

Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)

7. Bernd Dörr PKV / Deutscher Verband für Abenteuersport

8. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action

9. Harald Kunth Kanuverleih HKM Events

10. Karlheinz Walter BUND

11. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück

12. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP

13. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern - Referat 32

14. Josef Groß SGD Nord - Regionalstelle Koblenz

15. Hans Milde FNV Odernheim

16. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.

17. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator

18. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien

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Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 29.01.2014

2

Besucher:

Nr. Name Institution

1. Felix Maurer SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern

2. Thomas Schlindwein SGD Süd - Referat Naturschutz

3. Stefan Krauth ASV Medard

4. Stefan Klinker ASV Medard

5. Marco Decker ASV Odenbach

6. Dieter Drumm ASV Lauterecken

7. Martin Rinder Rheinpfalz

8. Roswitha Kexel Öffentlicher Anzeiger

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Protokoll

über die 7. Gesprächsrunde

zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan

Arbeitssitzung zur Vorbereitung des Lösungsvorschlags der Verbandsgemeinden

Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 12.02.2014 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).

Nr. Thema

1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen

Interessengruppen (Kommunen, Kanutourismus und - verbände sowie Jugendarbeit).

Herr Tatge, Vizepräsident der SGD Süd, stellt sich kurz vor. Er betont, dass er bei der heu-

tigen Sitzung nicht eingreifen, sondern lediglich unterstützend dabei sein wird. Weiter führt

er aus, dass die SGD Süd keinen Moderator beauftragt hätte, wenn die Kompromissfindung

nicht im Vordergrund stünde. Der von den Verbandsgemeinden und Kanusportlern ausge-

arbeitete Lösungsvorschlag werde von der SGD wohlwollend geprüft.

2. Schwerpunkt der 7. Gesprächsrunde bzw. der Arbeitssitzung in „kleiner Runde“ war die

Ausarbeitung des in der Sitzung am 29.01.2014 von den Verbandsgemeinden vorgestellten

Lösungsvorschlags zum naturverträglichen Kanutourismus am Glan.

Zu Beginn fasst Herr Ness die in der letzten Sitzung vorgebrachten Lösungsvorschläge

kurz zusammen:

• Vorschlag der Fischerei: Befahrung ab Pegel Odenbach von 130 cm

• Vorschlag zur räumlichen Zonierung mit einer Befahrung zwischen Odenbach und

Rehborn (Ablehnung seitens der örtlichen Verleiher)

• Vorschlag für Kajakwanderfahrer: Pegelstandsabhängige Befahrung für Kajakfahrer

• Vorschlag der Verbandsgemeinden (in Abstimmung mit den örtlichen Verleihern)

Der von den Verbandsgemeinden erarbeitete Lösungsvorschlag soll in der heutigen

Sitzung hinsichtlich der Kriterien konkretisiert und diskutiert werden.

Herr Keym weist zu Beginn darauf hin, dass Herr Bürgermeister Kron heute verhindert ist

und er die Vorstellung des überarbeiteten Lösungsvorschlags übernimmt. Er erläutert, dass

das Konzept auf einer Reihe von Vorlagen und Gutachten beruht, die er versucht hat in

schriftlicher Form zusammenzufassen. Weiter betont er erneut, dass die örtlichen Verleiher

aufgrund der bereits laufenden Buchungsvorgänge für die kommende Saison unter starkem

Zeitdruck stünden. Alles, was hinsichtlich eines naturverträglichen Kanutourismus möglich

sei, solle bereits in der Saison 2014 geleistet werden. Es gäbe jedoch einige Maßnahmen,

die vorrausichtlich erst 2015 umsetzbar seien.

Ziel des vorgestellten Lösungsvorschlags „Modellprojekt Öko-Wasser-Wanderweg am

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014

2

Nr. Thema

Glan“ (ÖWW) ist die Gestaltung der Paddelstrecke auf dem Glan von Lauterecken bis

Odernheim zu einem Modellprojekt ÖWW, das den Naturschutzgedanken und den Touris-

musaspekt sinnvoll und erfolgreich miteinander verknüpft. Zur Vereinbarung von Natur-

schutz und Kanutourismus sind geeignete, zeitnahe Maßnahmen erforderlich. Für ihre

Durchführung sind die Verbandsgemeinden und Kanuverleiher verantwortlich.

Vorgesehene Maßnahmen

Nähere Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen können dem Anhang 2 entnommen

werden.

Anmerkung: Der Lösungsvorschlag (Anhang 2) wurde im Nachgang zur Sitzung aktuali-

siert. Weiter wurde, wie unter Punkt 11 auf Seite 6 vermerkt, der Vorschlag bezüglich wei-

terer Maßnahmen zwischenzeitlich von Herrn Dörr konkretisiert (Anhang 3).

1. Kontingentierung (maximale Zahl der Leihboote höchstens 80; Anmeldesystem

für Buchungen; Ausschluss von Doppelverleihungen)

2. Bootstypen und Befahrbarkeit (maximale Besetzung der Boote mit 2

Erwachsenen und Mindestpegel Odenbach von 108 cm)

3. Kennzeichnung von Booten

4. Zeitfenster (Einsatz der Boote zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr; Befahrung des

Glan nur zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr)

5. Markierung von Flachwasserstellen

6. Markierung sensibler Zonen (z. B. Eisvogelbrutplätze)

7. Artenschutzmaßnahmen

8. Besucherlenkung (Schaffung geeigneter und ausreichender Ein- und

Ausstiegsstellen sowie Rast- und Ruheplätze)

9. Informationen vor Fahrtantritt

10. Informationen unterwegs

11. Weitere Maßnahmen (Problematik an Umtragungsstrecken sowie Parksituation

verbessern)

12. Zusammenarbeit

13. Öffentlichkeitsarbeit

Der Öko-Wasser-Wanderweg am Glan soll ein Modellprojekt in Rheinlandpfalz und ein

Alleinstellungsmerkmal der Glan-Region werden.

Diskussion der einzelnen Punkte

Herr Ness bedankt sich bei Herrn Keym für die Vorstellung des Lösungsvorschlags.

zu 1.:

Herr Ness erkundigt sich, warum abweichend zur letzten Sitzung die maximale Zahl der

Boote mit höchstens 80, anstatt der am 29.01.2014 ermittelten 75 Boote genannt wird. Herr

Seybold entgegnet, dass von einer Obergrenze unter 100 Booten ausgegangen wurde.

Herr Ness errechnet, dass bei etwa 10 % privaten Nutzern und einer Gesamtanzahl von bis

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014

3

Nr. Thema

zu 150 Booten pro Tag, ca. 15 Boote den Privat- und Vereinsbooten zuzurechnen sind.

Herr Seybold erläutert, dass der Bedarf an Spitzentagen bis zu 100 Boote beträgt. Könne

diese Nachfrage an solchen Spitzentagen nicht von den örtlichen Verleihern gedeckt

werden, so würde der Bedarf von außerhalb abgedeckt werden. Der Anteil an privaten

Nutzern beträgt seiner Ansicht nach keinesfalls mehr als 15 %. Herr Haase erfragt, ob die

Maximalanzahl von 80 Booten lediglich für die Verleiher gelte oder der Höchstanzahl aller

auf dem Glan befindlichen Boote entspräche. Herr Ness vermutet mit den 80 Booten seien

alle Boote gemeint. Er erläutert, dass es für die Prüfbarkeit der vorgeschlagenen Kriterien

und Maßnahmen unbedingt erforderlich ist, dass eine eindeutige Obergrenze an Booten

festgesetzt wird. Bei der aktuellen Form der Nutzung gehen sowohl das Gutachten des

Büros Gutschker - Dongus sowie das Gutachten der Universität Koblenz-Landau von

artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen aus. Herr Haase betont, dass bei einer

Obergrenze von 80 Booten pro Tag, die Kanutouren im Rahmen der Jugendarbeit zukünftig

wohl nicht mehr möglich seien.

Auf die Nachfrage Herrn Ness hinsichtlich der möglichen Verwaltung der Bootsanzahl auf

dem Glan, berichtet Herr Dörr von der Möglichkeit dies zentral über eine Homepage mit

integriertem Anmeldeportal zu gestalten. Um eine Überbuchung auszuschließen, wären bei

Erreichen der maximalen Bootsanzahl weitere Anmeldungen für diesen Tag nicht mehr

möglich. Herr Bürgermeister Jung merkt an, dass man niemanden dazu rechtlich

verpflichten könne sich über eine Anmeldeportal hinsichtlich einer geplanten Kanutour

einzutragen. Eine Anmeldung erfolge im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung, auch

Zuwiderhandlungen können - rein rechtlich betrachtet - nicht bestraft werden. Herr Klemm

entgegnet, dass die Nutzer nicht verpflichtet, sondern durch Öffentlichkeitsarbeit davon

überzeugt werden sollen, sich anzumelden, um das Kontingent an kritischen Tagen

zugunsten einer ganzjährigen Nutzung nicht zu überschreiten. Herr Dörr berichtet, dass der

Gemeingebrauch an der Wieslauter eingeschränkt und die Nutzung nur Kajaks und

Kleingruppen vorbehalten sei. Herr Ness erläutert, dass eine solche Einschränkung

naturwissenschaftlich begründet sein muss, damit eine Behörde überhaupt eingreifen und

den Gemeingebrauch einschränken kann.

Herr Keym erläutert, dass sich die Leihbootanzahl mit dem Ausscheiden von Outdoor-live

verringert habe. Die Zahl 80 beziehe sich auf die Leihboote und meine nur die maximal

mögliche Anzahl. Dies treffe nicht jeden Tag zu, sondern nur an wenigen Spitzentagen

(erfahrungsgemäß höchstens an 6 Tagen im Jahr). Die vorgeschlagene Zahl sei nur ein

Versuch für dieses Jahr, keiner könne voraussagen wie sich die geringere Bootanzahl tat-

sächlich auf die Natur auswirke und die Artenschutzproblematik verbessere. Herr Ness gibt

zu bedenken, dass ein Versuch, der am Ende der Saison ggf. zu artenschutzrechtlichen

Folgen führt, beklagt werden könne. An den wenigen kritischen Tagen, an denen das

Kontingent möglicherweise überschritten werden könnte, könnten die örtlichen Verleiher der

Kontingentüberschreitung beispielsweise durch einen reduzierten Einsatz bzw. Verleih ihrer

Boote entgegen wirken.

Herr Kunth wirft ein, dass ein solches Anmeldeportal für die örtlichen Verleiher nicht prakti-

kabel sei. Die Beschränkung der maximalen Anzahl auf 80 Boote pro Tag müsse für die

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014

4

Nr. Thema

örtlichen Verleiher eingefroren werden bzw. diesen zugesichert sein. Lediglich private

Nutzer sollten das Anmeldeportal nutzen.

Herr Bürgermeister Jung stellt erneut den Zusammenhang zwischen dem allgemein

schlechten Zustand des Glan sowie dem niedrigen Fischniveau und dem Kanutourismus in

Frage. Herr Ness verweist auf die ausführlichen Erläuterungen dieser Thematik seitens

Herrn Oswalds in der Sitzung am 19.12.2013 sowie Herrn Schlindweins in der Sitzung am

15.01.2014. Herr Dörr empfindet es als ungerecht, den schlechten Zustand des Glan allein

der Kanunutzung zuzuschreiben. Der Glan sei durch die in der Vergangenheit durchge-

führten Baumaßnahmen und vielen Stauhaltungen in einem schlechten Zustand, nicht auf-

grund der Kanuten. Er sieht den größten Störeinfluss der Kanuten in der Beeinträchtigung

des Makrozoobenthos.

zu 2.:

Herr Ness erkundigt sich bei Herrn Seybold, ob der vorgeschlagene Mindestwert von 108

cm beim Pegel Odenbach ausreichend ist, um den Glan ohne Grundberührung zu befah-

ren. Herr Seybold stimmt dem zu. Herr Dörr erinnert an die Bilder und Videos, mit denen

Herr Lorig das Fehlverhalten der Kanuten veranschaulicht hatte und setzt sich für eine

Maximalbesetzung der Kanus mit 2 Erwachsenen und ggf. Kindern ein. Herr Seybold er-

gänzt, dass die sensiblen Kiesrauschen durch passive Lenkung der Kanuten mittels Ge-

hölzeinbauten geschützt werden können. Herr Ness fragt nach, ob der Pegel Odenbach

108 cm im Zusammenhang mit den im Gutachten der Uni Koblenz-Landau erläuterten

wasserbaulichen Maßnahmen als Bezugspegel vorgeschlagen wird. Herr Seybold verneint

und erklärt, dass ein Aufstauen der Flachwasserbereiche bei einer maximalen

Personenzahl von zwei Erwachsenen nicht notwendig sei, um den Glan ohne

Grundberührung zu befahren. Weiter könnte der problematische Streckenabschnitt

zwischen Medard und Odenbach durch ein Ausstiegsverbot und eine Kontingentierung

besser geschützt werden. Herr Ness erkundigt sich, ob vorgesehen ist eine Befahrung bei

einem Pegel Odenbach < 108 cm zu unterlassen. Herr Seybold verneint. Herr Klemm

ergänzt, dass auf Folie 4 des am 29.01.2014 vorgestellten Vorschlags von

„Einschränkungen“ bei einem solchen Pegelstand gesprochen wird. Dies bedeutet nicht,

dass die Befahrung eingestellt würde. Herr Kunth stimmt dem zu.

zu 3.:

Herr Ness fragt nach der Möglichkeit einer Kennzeichnung der privaten Boote. Herr Dörr

erklärt, dass dies nicht möglich sei. Herr Kunth ergänzt, dass diese Maßnahme lediglich für

die Boote der örtlichen Verleiher vorgesehen sei.

Eventuell könne die Kennzeichnung der privaten Boote auch über das Buchungsportal

(Buchungsnummer) laufen.

zu 4.:

Herr Ness erkundigt sich nach der Möglichkeit, das vorgeschlagene Zeitfenster (9.00 bis

18.00 Uhr) weiter zu differenzieren bzw. hinsichtlich der verschiedenen Abschnitte zu

präzisieren. Es wird beschlossen, die Zeitfenster für die verschiedenen Streckenabschnitte

bis zum 19.02.2014 zu präzisieren.

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014

5

Nr. Thema

zu 5. und 6.:

Die Nachfrage von Herrn Ness, ob die Umsetzung dieser Maßnahmen schon für die Saison

2014 vorgesehen ist, wird einstimmig bejaht. Herr Klemm erinnert an den Vorschlag einer

gemeinsamen Befahrung des Glan mit der Wasserwirtschaftsbehörde zur Abstimmung und

Markierung der kritischen und sensiblen Bereiche. Herr Ness wirft ein, dass seitens Herrn

Lorigs in der letzten Sitzung keine Zustimmung bezüglich einer gemeinsamen Befahrung

erfolgte.

zu 7.:

Herr Ness erläutert, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei Bebauungsplänen

oft durch sogenannte vorgezogene CEF-Maßnahmen ausgeglichen werden. Als CEF-Maß-

nahme (continuous ecological functionality-measures) werden Maßnahmen zur dauerhaften

Sicherung der ökologischen Funktion verstanden. Soll z. B. ein Nistbaum eines Vogels

gefällt werden, können im Rahmen einer CEF-Maßnahme vor der Fällung des Baumes

geeignete Lebensräume neu geschaffen werden – zum Beispiel durch das Aufhängen von

Nistkästen in der Nähe. Dadurch wird die ökologisch funktionale Kontinuität weiterhin ge-

währleistet.

Herr Keym berichtet, dass er mit Herrn Lonzer vom Büro Gutschker - Dongus Kontakt auf-

genommen hat und dieser die Möglichkeit sieht ggf. eintretende Verbotstatbestände durch

entsprechende Maßnahmen auszugleichen. Weiterhin hat Herr Lonzer sich bereit erklärt

entsprechende Maßnahmen am Glan bereits für die Saison 2014 zu erarbeiten. Die

Möglichkeit der Finanzierung solcher Maßnahmen bei Beauftragung des Büros Gutschker -

Dongus ist laut Herr Keym noch nicht geklärt.

zu 8.:

Der tatsächliche Bedarf ist zu konkretisieren. Geeignete Plätze für die Anlage von weiteren

Ein- und Ausstiegsplätzen sowie Rast- und Ruheplätzen müssen noch abgestimmt werden.

Generell müsse bedacht werden, dass der Bau von Ein- und Ausstiegstellen einer wasser-

rechtlichen Genehmigung bedarf.

zu 9.:

Keine weiteren Ausführungen.

zu 10.:

Keine weiteren Ausführungen.

zu 11.:

Herr Ness erläutert, dass aus Sicht der Fischerei die Bereiche unterhalb der Wehre u.a.

wegen des hohen O2-Gehalts bedeutende Fischlaichhabitate darstellen. Herr Dörr erklärt,

dass mit der Beseitigung der Umtragungsstrecken lediglich gemeint sei, dass es seiner

Meinung nach sinnvoller sei, den Kanuten einen schmalen Gewässerrandstreifen entlang

der Wehre zur Verfügung zu stellen. Die Kanunutzer könnten mit ihren an einer Leine ge-

zogenen Booten die Wehrbereiche schonend passieren. Ökologisch gesehen wäre dies mit

weniger Beeinträchtigungen verbunden, als der Aus- und Wiedereinstieg an den konflikt-

trächtigen Wehren. Im Zusammenhang mit einem ÖWW müssen solche Möglichkeiten

geschaffen werden. Herr Seybold weist darauf hin, dass die Umtragungen der Wehre auf

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014

6

Nr. Thema

einem ehemaligen Kompromiss mit den Anglern und einem Entgegenkommen der örtlichen

Verleiher beruhen.

Herr Dörr bemüht sich diesen Punkt bis zum 19.02.2014 zu konkretisieren (z. B. Treidel-

pfad).

zu 12.:

Dieser Punkt wird einer redaktionellen Änderung unterzogen. Die Zusammenarbeit der

Kanu-Verleiher mit den Naturschutzverbänden und Behörden, mit Flussanliegern, Anglern

und Bachpaten ist wünschenswert, nicht Voraussetzung.

zu 13.:

Keine weiteren Ausführungen.

3. Herr Dörr merkt abschließend an, dass viele private Kanusportler bezüglich der Kontingen-

tierung sicherlich anderer Meinung seien. Wenn sich die Kanusportler auch an solche

Selbstbeschränkungen hielten, bestünde die Gefahr, dass die örtlichen Verleiher sämtliche

Kontingente in Anspruch nehmen, so dass der Glan über Jahre im Voraus ausgebucht

wäre. Privaten Nutzern wäre es dann u. U. kaum mehr möglich den Glan – außer über den

Einkauf über die kommerziellen Organisatoren – unabhängig zu nutzen. Weiter schlägt er

vor, den kritischen Streckenabschnitt zwischen Medard und Odenbach nur in Begleitung

eines Tourguides zu befahren, so dass garantiert wird, dass sich die Kanutouristen

ausschließlich in der vorgesehen Fahrrinne bewegen.

Zum Schluss merkt Herr Keym an, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen am Ende der

Saison 2014 evaluiert und diskutiert werden muss.

4. Weitere Vorgehensweise

Das Protokoll dieser Sitzung wird zur Vorbereitung des nächsten Treffens am 19.02.2014

und als Information vorab an alle Teilnehmer des Runden Tischs versendet.

Weiter kündigt Herr Ness den Mittwoch, 19.03.2014 als abschließenden Termin mit Ergeb-

nisverkündung an.

Aufgestellt am 13.02.2014

gez. Svea Wingberg

Anlagen: Teilnehmerliste

Lösungsvorschlag „Modellprojekt Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“

Page 84: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 12.02.2014

1

Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:

Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 12.02.2014

Teilnehmer am Runden Tisch:

Nr. Name Institution

1. Willi Tatge Vizepräsident SGD Süd

2. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken

3. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim

4. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim

5. Bernd Dörr PKV / Deutscher Verband für Abenteuersport

6. Christian Haase Lewenstein Gruppe

7. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action

8. Harald Kunth Kanuverleih HKM Events

9. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator

10. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien

Page 85: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

1

Protokoll

über die 8. Gesprächsrunde

zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan

Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 19.02.2014 von 17.00 Uhr bis 21.30 Uhr

Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).

Nr. Thema

1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen Interes-

sengruppen (Kommunen, Kanutourismus und - verbände sowie Jugendarbeit, Wasserwirt-

schaft, Fischerei, Bachpaten und Naturschutz) und bedankt sich bei der Verbandsge-

meinde Lauterecken für die Gastfreundschaft.

2. Anmerkungen zu den Protokollen vom 29.01.2014 und 12.02.2014:

Frau Dr. Balcar teilt einen Ergänzungswunsch bezüglich des Protokolls vom 29.01.2014

mit: Auf Seite 2, Absatz 2, Zeile 4 soll es heißen: „Frau Dr. Balcar teilt zu Beginn mit, dass

sie die Vorschläge der Verbandsgemeinden und der gewerblichen Verleiher zur Kenntnis

erhielt und konstruktiv findet.“.

Weiter äußert Herr Seybold folgenden Änderungswunsch hinsichtlich des Protokolls vom

12.02.2014: Auf Seite 4, Zeile 18 unter „zu 2.:“ soll es heißen: „…,dass die sensiblen Kies-

rauschen durch passive Lenkung der Kanuten mittels Gehölzeinbauten geschützt werden

können.“.

Herr Ness kalkuliert den zeitlichen Rahmen der heutigen Sitzung mit voraussichtlich drei

Stunden, bis etwa 20.00 Uhr, ein. Er appelliert an das Verständnis der Teilnehmer, dass

aufgrund der heutigen letzten Diskussionsmöglichkeit in großer Runde mit allen Teilneh-

mern auch mehr Zeit von Nöten sein könnte.

Weiter kündigt Herr Ness den Mittwoch, 19.03.2014, als abschließenden Termin mit Ergeb-

nisverkündung an.

3. Schwerpunkt der 8. Gesprächsrunde war die Diskussion der in den letzten Sitzungen vor-

getragenen Regelungs- und Lösungsvorschläge:

• Vorschläge der Verbandsgemeinden und gewerblichen Verleiher (Herr Keym) -

Anlage 2

• In diesem Zusammenhang:

- Artenschutzrechtlicher Rahmen und Lösungsvorschläge (Herr Lonzer) - Anlage 3

- Anmerkungen und Vorschläge der SGD Süd (Herr Lorig) - Anlage 4

Die Folien der einzelnen Vorträge sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Page 86: Abschlussbericht zum Moderationsverfahren ...€¦ · Fischfauna unter dem Aspekt der Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Einfluss der Kanufahrten auf die sensiblen

Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

2

Nr. Thema

Lösungsvorschläge der Verbandsgemeinden und gewerblichen Verleiher

Herr Keym erläutert, dass der Lösungsvorschlag der Verbandsgemeinden nach erstmaliger

Vorstellung in der Sitzung am 29.01.2014 durch Herrn Bürgermeister Kron zwischenzeitlich

präzisiert und ausgearbeitet wurde. Er erläutert, dass das im Vorfeld an alle Teilnehmer

verteilte Konzeptpapier „Modellprojekt Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ auf Grundlage

der Beiträge und Diskussionen der vergangen Moderationssitzungen erarbeitet wurde und

aus Sicht der Verbandsgemeinden einen aktiven Beitrag zum Natur- und Umweltschutz

darstelle. Weiter betont er, dass dieses Konzept ein Vorschlag und kein festgelegtes End-

ergebnis sei. Der Vorschlag beziehe sich auf den Abschnitt Lauterecken bis Odernheim. In

Rücksprache mit Herrn Haase hat sich herausgestellt, dass im Zusammenhang mit der im

Konzept angesprochenen Jugendarbeit auch der Kreis Kirchheimbolanden berücksichtigt

werden müsse.

Anschließend erläutert Herr Keym die einzelnen im Rahmen des Konzepts vorgesehenen

Maßnahmen (vgl. Anlage 2). Zu Punkt 1 „Kontingentierung“ merkt er an, dass die Zahl der

Leihboote mit maximal 80 Booten (3 Verleiher mit 2 x 30 und 1 x 15 Booten) festgesetzt

werden könne. Darüber hinaus würden im Rahmen der Jungendarbeit (Kreis Kirchheimbo-

landen) bis zu 10 Boote nur an den Wochentagen eingesetzt. Die Gesamtzahl liege somit

bei unter 100 Booten. Weiter sei ein Anmeldesystem vorgesehen; Doppelvermietungen

würden ausgeschlossen werden. Herr Keym räumt ein, dass das geplante Anmeldesystem

für private Nutzer schwieriger umzusetzen bzw. zu gewährleisten sei, als im Rahmen des

gewerbliche Verleihs. Zu Punkt 2 „Bootstypen und Befahrbarkeit“ führt Herr Keym aus, dass

das Gewicht der Kanunutzer für die Eintauchtiefe des Kanus ausschlaggebend sei. Die

maximale Personenzahl werde daher mit höchstens zwei Erwachsenen festgesetzt. Die

Vorgaben sollen nach der Saison 2014 geprüft und angepasst werden. Punkt 3

„Kennzeichnung von Booten“ wurde seitens Herrn Keym nicht weiter ausgeführt

(Beschreibung der Maßnahme vergleiche Anlage 2). Der Punkt 4 „Zeitfenster“ müsse laut

Herrn Keym im Anschluss an seine Ausführungen detaillierter diskutiert werden. Im

Konzeptpapier wird eine Befahrungszeit des Glan zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr

vorgeschlagen. Die Punkte 5 und 6 sehen eine Markierung der Flachwasserstellen sowie

der sensiblen Bereiche vor. Er weist darauf hin, dass Herr Lonzer vom Büro Gutschker-

Dongus die Problematik „Artenschutzmaßnahmen“, Punkt 7, im weiteren Verlauf der

Sitzung aus fachlicher Sicht erläutern wird. Bei Punkt 8 „Besucherlenkung“ (Schaffung

geeigneter und ausreichender Ein- und Ausstiegsstellen sowie Rast- und Ruheplätze)

verweist Herr Keym auf das Konzeptpapier (Anlage 2). Weiter führt Herr Keym aus, dass

die Maßnahme „Informationen vor Fahrtantritt“ (Punkt 9) für private Nutzer schwieriger

umzusetzen bzw. zu gewährleisten sei, als für die gewerblichen Verleiher. Zu Punkt 10 gab

es keine weiteren Ausführungen seitens Herrn Keym (Beschreibung der Maßnahme

vergleiche Anlage 2). Zu Punkt 11 „Weitere Maßnahmen“, bspw. die Möglichkeit eines

Treidelpfads, merkt er an, dass hier im Falle einer Umsetzung die Kostenübernahme sowie

die Eigentumsverhältnisse der hierfür benötigten Flächen zu klären seien. Abschließend

bemerkt er, dass einige Maßnahmen bereits in der Saison 2014 geleistet werden könnten,

einige jedoch vorrausichtlich erst 2015 umsetzbar seien. Bei den Punkten 12 und 13

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

3

Nr. Thema

verwies Herr Keym auf das Konzeptpapier.

Artenschutzrechtlicher Rahmen und Lösungsvorschläge

Herr Lonzer teilt zu Beginn seines Vortrags mit, dass die nachfolgenden Ausführungen

hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Hintergründe als Vorschläge und Beispiele für denk-

bare Problemlösungen, jedoch nicht als abschließend ausgearbeitetes Konzept zu verste-

hen seien. Es bestehe kein Anspruch auf Vollständigkeit. Zunächst erläutert er den § 44

BNatSchG, welcher die für den Artenschutz gültigen Verbotstatbestände festlegt (Tötungs-,

Störungs- und Beschädigungsverbot). Am Beispiel des Eisvogels, bei dem es u. U. nicht

nur durch Kanufahrer sondern auch durch Spaziergänger oder Angler zu Störungen kom-

men kann, führt er mögliche Lösungsvorschläge aus. Eine zeitliche Befahrungsbeschrän-

kung mit einer Regelung von Startzeiträumen über ein Ampelsystem könnte die Störung

temporär begrenzen und störungsfreie Erholungsphasen für den Eisvogel gewährleisten.

Weiter könnte die Störung durch möglichst weite Abstände zu den Brutvorkommen durch

vorgegeben Fahrwege sowie durch Vermeidungs-, Minderungs- und vorgezogene CEF-

Maßnahmen minimiert werden. Die Anlage weiterer Brutmöglichkeiten und Nahrungshabi-

tate könnten langfristig eine Habitataufwertung bewirken. Er führt aus, dass durch die vor-

geschlagenen Maßnahmen eine Vermeidung der Verbotstatbestände möglich sei, wenn die

Maßnahmen nicht nur im Einzelnen, sondern in Kombination mehrerer Maßnahmen ange-

wendet würden. Hinsichtlich der Würfelnatter wurden die Habitatansprüche vorgestellt so-

wie mögliche Maßnahmen zur Förderung und Aufwertung von Lebensräumen z.B. jährliche

Entbuschung, Abflachung der Ufer oder Anlage von Trockenmauern und Lesesteinhaufen

aufgezeigt. Es stelle sich jedoch die Frage inwieweit der Glan überhaupt Lebensraum der

Würfelnatter sei. Gesicherte Nachweise seien bislang nur von der Nahe bekannt. Dennoch

sei der Glan ein potentiell möglicher Lebensraum der Würfelnatter.

Fazit: Prinzipiell können durch geeignete Maßnahmen artenschutzrechtliche Verstöße ver-

mieden werden. Einige Maßnahmen können darüber hinaus die Anforderungen von mehre-

ren potentiell betroffenen Arten sichern, die ökologisch-räumliche Funktion kann beispiels-

weise durch Kompensationsmaßnahmen gewahrt werden. Als weitere Vorgehensweise

schlägt Herr Lonzer eine Begehung bzw. Befahrung des Glan im Hinblick auf die Identifika-

tion der artenschutzrechtlich kritischen Stellen sowie der Stellen, die für eine mögliche

Habitataufwertung geeignet sind, vor. Anschließend seien ein konkreter, ortsspezifischer

Maßnahmenkatalog sowie ein Managementplan für die Umsetzung mit konkreten Zeitvor-

gaben zu entwickeln. Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen müsse anschließend

über ein Monitoring beurteilt und die Maßnahmen ggf. im Sinne eines Risikomanagements

angepasst werden.

Diskussion

Herr Ness bedankt sich bei Herrn Lonzer und leitet in die Diskussion über. Die einzelnen

Maßnahmenpunkte werden der Reihe nach diskutiert. Der Punkt 7 „Artenschutzmaßnah-

men“ wird aufgrund des eben präsentierten Vortrags von Herrn Lonzer vorgezogen.

zu 7.:

Herr Schlindwein erklärt, dass die Durchführung von CEF-Maßnahmen formal betrachtet

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

4

Nr. Thema

einen Eingriff voraussetze. Da die Kanunutzung am Glan aber im Rahmen des Gemeinge-

brauchs stattfinde, sei diese Voraussetzung nicht gegeben. Aufgrund der geringen Gewäs-

serbreite des Glan sei zudem eine weiträumige Abtrennung der Eisvogel-Bruträume nicht

möglich. Die Herstellung von Brutplätzen und sonstige Habitataufwertungen seien grund-

sätzlich zu begrüßen, können aber die Probleme mit den Verbotstatbeständen nicht lösen,

da sie keine Vermeidungsmaßnahme darstellen. Das Eintreten von Verbotstatbeständen

müsse zwingend vermieden werden. Herr Lonzer entgegnet, dass große Bestandsschwan-

kungen bei Eisvögeln z.B. aufgrund sehr kalter Winter nicht unüblich seien. Die Strecke

zwischen Lauterecken und Odernheim weise aufgrund der wenigen geeigneten Steilwände

einen geringen Eisvogel-Bestand auf. Nachdem Herr Schlindwein anmerkt, dass CEF-

Maßnahmen an der Zerstörung der Fortpflanzungsstätten ansetzen, entgegnet Herr Lonzer,

dass eine Störung ggf. auch zum Tod der Jungvögel führen könne. Herr Schlindwein stellt

fest, dass keine Maßnahmen zum Schutz der Würfelnatter vorgestellt wurden und fragt

Herrn Lonzer, durch welche Maßnahmen gewährleistet werden könne, dass die

Würfelnatter während der Ansiedlung am Glan nicht vertrieben würde. Die Art sei am Glan

an mehreren Stellen nachgewiesen. Herr Lonzer merkt erneut an, dass er im Rahmen sei-

nes Vortrags nur erläutern wollte, dass es grundsätzlich Möglichkeiten und Maßnahmen zur

Vermeidung von Verbotstatbeständen gebe. Dies sei kein fertig ausgearbeitetes Konzept,

sondern nur der Vorschlag für eine mögliche Kombination von Maßnahmen die standort-

spezifisch wirken könnten. So sei z.B. Ziel des vorgeschlagenen Ampelsystems im An-

schluss an Störwirkungen störungsfreie Zeiten zu gewährleisten. Auch könnten die für den

Eisvogel gedachten künstlichen Abgrabungen möglichst abgewandt von Störeinflüssen

angelegt werden. Herr Schlindwein äußert Bedenken, ob mit einem solchen Ampelsystem

die vorgeschlagene Bootanzahl überhaupt noch eingesetzt werden könne. Ein „Ausprobie-

ren“ hinsichtlich der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen sei nicht zulässig.

Herr Ness ergänzt, dass es hinreichend wahrscheinlich sein muss, dass bestimmte Maß-

nahmen wirken und dass es die rechtliche Verpflichtung einiger am Runden Tisch vertrete-

nen Teilnehmer sei dies zu prüfen. Herr Lonzer merkt an, dass nach Durchführung einer

standortspezifischen Prüfung und ausgiebiger Datenrecherche hinsichtlich der Wirksamkeit

der angepassten Maßnahmen hinreichende Sicherheit bestünde. Herr Schlindwein erläu-

tert, dass die Umsetzung der Maßnahmen von Anfang an durch ein Monitoring begleitet

werden müsse und dies auch eine Kostenfrage sei. Eine weitere Verschlechterung des

Eisvogel-Bestandes sei nicht hinzunehmen, der aktuelle Status müsse mindestens erhalten

bleiben. Herr Lonzer weist darauf hin, dass man sich bei Bestandsschätzungen nicht nur

auf eine Saison berufen könne, sondern Daten über einen längeren Zeitraum (mehrere

Fortpflanzungsperioden) gesammelt werden müssen. Auch witterungsbedingte

Bestandseinbrüche z.B. der kalte Winter 2013 müsse berücksichtigt werden. Herr Lorig

äußert vor dem Hintergrund seiner zu Punkt 1 des Lösungsvorschlags vorgesehenen Ein-

wendungen sein Unverständnis zu den allenfalls theoretischen Ausführungen seitens Herrn

Lonzer. Er widerspricht der Behauptung von Herrn Lonzer, der geringe Eisvogelbestand sei

auf wenige geeignete Steilwände zurückzuführen. Die bereits viele Jahre sukzessive

durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen und die Auswirkung vieler bettbildender Ab-

flüsse auf die Gewässerbettstruktur sind Herrn Lonzer offensichtlich nicht bekannt. Die von

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Nr. Thema

Herrn Lonzer für den Eisvogel vorgeschlagenen Maßnahmen seien in den letzten Jahren

umfänglich umgesetzt worden. Ein Einbruch der Eisvogelpopulation des Glan im Jahr 2013

ist weder bekannt, noch im Rahmen des Runden Tischs behauptet worden. Der insgesamt

geringe Vogelbestand und der Rückgang der Nutzung von Nisthilfen für die Wasseramsel

werde durch die theoretischen Ausführungen ebenfalls nicht erklärt.

Herr Porth ergänzt, dass in den letzten Jahren im Bereich von Odernheim durch verschie-

dene Hochwasserereignisse weitere Steilwände und somit Brutplätze für den Eisvogel ent-

standen seien. Auch er konnte Bestandsrückgänge des Eisvogels in den letzten 2-3 Jahren

beobachten. Zudem fragt er nach, wie das vorgeschlagene Ampelsystem hinsichtlich der

vielen verschiedenen Einstiegsstellen auf der kurzen Gewässerstrecke funktionieren solle.

Auf die Frage welche Maßnahmen Herr Lonzer für die Fischlaichhabitate vorgesehen habe,

entgegnet Herr Ness, dass diese Frage im Zusammenhang mit den unter Punkt 5 genann-

ten Flachwasserstellen diskutiert würde. Hinsichtlich der neu entstandenen Steilwände

merkt Herr Lonzer an, dass er bezüglich der Maßnahmenvorschläge nicht von einer Brut-

wand auf andere schließen könne und die Entwicklung von Maßnahmen zunächst eine

Begehung und das Einholen weiterer Informationen voraussetze. Im Hinblick auf die An-

wendung des Ampelsystems sollte ein Managementplan entwickelt werden, der die zeitli-

che Reihenfolge an den Ein- und Ausstiegsstellen regele. Herr Dr. Koßmann schließt sich

den Anmerkungen von Herrn Porth an und bemängelt ebenfalls die fehlende Betrachtung

der Fischproblematik seitens Herrn Lonzers. Herr Schlindwein ergänzt, dass auch hinsicht-

lich der Gefährdung u.a. der Libellen in den Flachwasserbereichen nicht erkennbar sei, wie

diese geschützt werden könnten, da auch die neuen Flachwasserstellen den Beeinträchti-

gungen durch den Kanutourismus unterlägen. Herr Ness erwähnt, dass dies nicht im Auf-

gabenbereich von Herrn Lonzer lag, da die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten

Fischarten nicht im Glan vorkommen und die Fischlaichhabitate der anderen sensiblen

Arten im Zusammenhang mit Punkt 5 besprochen würden. Herr Keym bestätigt, dass die

Ausführungen Herrn Lonzers unter großem Zeitdruck entstanden sind, dies aber keine Min-

derschätzung der Fische zugrunde lege.

zu 1.:

Auf die Nachfrage Herrn Mildes hinsichtlich möglicher Doppelvermietungen merkt Herr

Ness an, dass Doppelvermietungen - auch wenn dieser Aspekt in der Vergangenheit unklar

war - zukünftig ausgeschlossen seien. Nachdem Herr Keym erneut auf die Schwierigkeit

hinweist, die privaten Nutzer zu einer Anmeldung im Internetportal zu bewegen, erläutert

Herr Ness die Handhabung dieses Umstandes im Zusammenhang mit den

Gleitschirmfliegern in der Naheregion. Hier gebe es ein Internet basiertes Anmeldesystem.

Würden die freiwilligen Spielregeln nicht eingehalten (findet also keine vorherige Anmel-

dung statt) greife die soziale Kontrolle (Ansprechen auf das Fehlverhalten) durch die Gleit-

schirmflieger untereinander. Herr Porth führt weiter aus, dass mit Hilfe eines solchen An-

meldesystems große, von außerhalb angereiste Gruppen nicht kontrolliert werden könnten

und eine Einschränkung der maximalen Bootsanzahl somit unmöglich sei. Herr Lorig sieht

die Übertragbarkeit des von Herrn Ness genannten Beispiels auf ein linienhaftes Gewässer

mit unterschiedlichen Einstiegsmöglichkeiten als nicht gegeben. Die vorgeschlagene

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Nr. Thema

Kontingentierung für das kleine Gewässer ohne erkennbar praktikablen Ansatz zum Schutz

der Flachwasserstellen, der Laichhabitate und der betroffenen Fauna auf freiwilliger Basis

zu regeln, sei für den Renaturierungsabschnitt zwischen Medard und Odenbach

unzureichend. Die Praktikabilität der sozialen Kontrolle in einem unzugänglichen teilweise

schnell fließenden Gewässer zieht er in Zweifel, zumal nicht erkennbar sei, wer diese

linienhafte soziale Kontrolle ausüben soll. Bei der Ausübung der sozialen Kontrolle erwartet

Herr Lorig eher zusätzliche Konflikte, da auch diejenigen, die sich nach eigener

Entscheidung nicht am freiwilligen Anmeldesystem beteiligen, den Gemeingebrauch

rechtmäßig ausüben würden. Nur in Verbindung mit einer Rechtsverordnung sei ein

solches Anmeldesystem für alle Gewässerbenutzer verbindlich einzuführen. Herr Keym

entgegnet, dass die Nutzer nicht im Rechtssinne zwingend verpflichtet, sondern durch

Öffentlichkeitsarbeit davon überzeugt werden sollen, sich freiwillig anzumelden, um den

Glan weiterhin im Rahmen des Gemeingebrauchs nutzen zu können. Auch Herr Dörr

appelliert an die Moral der Nutzer und erläutert am Beispiel des Kletterns und des

Wanderfalkenschutzes in der Südpfalz, dass eine kontingentierte Nutzung zum Schutz der

Natur möglich sei und in der Praxis bei anderen Sportarten auch funktioniere. Außerdem

informiere sich jeder Paddler im Vorfeld einer Tour auf einem ihm unbekannten Gewässer,

ob der Gemeingebrauch womöglich eingeschränkt ist. Frau Dr. Balcar zieht es ebenfalls

vor, bei Lösungsansätzen an die freiwillige Selbstverpflichtung der Nutzer zu appellieren,

anstelle eine Regelung über Verbote einzuführen. Herr Lorig entgegnet, dass bereits im

Gutachten der Uni Koblenz-Landau erläutert wird, dass freiwillige Selbstbeschränkungen in

der Regel nicht greifen und verbindliche Regeln entworfen werden müssen. Eine

Beschränkung der maximalen Bootszahl durch eine Kontingentierung sei nach Herrn Lorig

zwar ein grundsätzlich möglicher Lösungsansatz, die tatsächlich einzuhaltende maximale

Bootszahl müsse aber kontrolliert werden können. Er kritisiert, dass sich die

vorgeschlagene Kontingentierung nicht am Schutz der Fauna orientiere, sondern am

gewerblichen Interesse der Verleiher. Diese Form der Kontingentierung, die sich an den

derzeit bei den gewerblichen Verleihern vorhandenen Booten orientiert, diene allenfalls

dazu, die bisherige gewerbliche Nutzung in bestehendem Umfang festzuschreiben. Auch

sei die Ansiedlung neuer Vermieter im näheren Umfeld seitens der Verbandsgemeinde

nicht zu verhindern.

Herr Ness berichtet, dass im Gutachten der Universität Koblenz-Landau ausgeführt wird,

dass auf die Festlegung einer maximalen Bootsanzahl bewusst verzichtet wird, da es nicht

abschätzbar sei, ab welcher Bootsanzahl das Eintreten von Verbotstatbeständen sicher

ausgeschlossen werden könne. Der direkte Einfluss der Kanunutzung auf die Avi- und

Limnofauna sei wissenschaftlich schwer nachweisbar. Herr Lorig erwidert, dass dieser Vor-

schlag der Universität Koblenz-Landau in Unkenntnis der wasserrechtlichen Möglichkeiten

erfolgt sei und es für einen vorsorgenden Schutz der Gewässerfauna dieses von der Uni-

versität geforderten wissenschaftlichen Nachweises für die Festlegung einer Kontingentie-

rung nicht bedarf. Ansonsten wäre jegliche Kontingentierung an anderen Gewässern mit

der gleichen Begründung rechtswidrig. Der vorsorgende Schutz der Fauna könne nach

bestmöglicher fachlicher Einschätzung im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensaus-

übung gewährleistet werden und habe dementsprechend auch gängige Praxis an vielen

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Nr. Thema

Gewässern.

Herr Keym schlägt Herrn Lorig vor, sich aufgrund der Schwierigkeit sich auf eine maximale

Bootsanzahl festzulegen, diesen Sachverhalt in einem persönlichen Treffens ausführlich zu

diskutieren.

Herr Lorig zeigt daraufhin eine Abbildung, die die Entwicklung der Benutzungsintensität am

Glan zwischen 2005 und 2014 zeigt. Er erläutert, dass ab etwa 2003 erste Beeinträchtigun-

gen der Vogelfauna verzeichnet wurden, woraufhin bereits im Jahr 2005 ein Gespräch mit

den örtlichen Verleihern und der KV Kusel stattfand. Im Jahr 2009 kündigte die SGD erst-

mals die Notwenigkeit einer Reduzierung der Bootanzahl an. Die Benutzungsintensität war

bis zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich gestiegen. Der Rückzug der Vogelfauna im Som-

mer aus dem Nutzungsschwerpunkt zwischen Lauterecken und Odenbach war ersichtlich.

In den auf diese Ankündigung folgenden beiden Jahren hat sich laut Erhebung der

Universität Koblenz-Landau die Benutzungsintensität nahezu verdoppelt. Das im Lösungs-

vorschlag angehaltenen Kontingent für die Kanuverleiher läge bereits bei einer Ausnutzung

der vorgehaltenen Kapazität ohne sonstige Gewässerbenutzer und Berücksichtigung der

Wochentage bei rund 7.000 Booten pro Jahr.

Herr Dörr stellt die jährliche Zahl von 7.000 Booten in Frage. Nach einer Excelabfrage

korrigiert Herr Ness die Zahl auf 3.200 Boote jährlich: Bei einer 5 monatigen Nutzung (Mai-

September) mit monatlich je 4 Wochen à 2 Tagen ergeben sich 40 genutzte Wochenend-

tage pro Jahr; multipliziert mit der maximalen Bootsanzahl von 80 ergebe dies eine Summe

von maximal 3.200 Booten pro Jahr. Herr Lorig entschuldigt sich für den mutmaßlichen

Rechenfehler und korrigiert die Grafik zur Benutzungsintensität für diese Berechnungsvari-

ante auf 3.520 (44 Wochenendtage * 80 Boote). (Nachträgliche Klarstellung: Nach Prüfung

handelte es sich um einen Animationsfehler der Folie. Die Benutzungsintensität mit 7.040

Booten im Jahr bildet die Variante „Maximale Ausnutzung am Wochenende mit pauschaler

Verdopplung für 5 Werktage ohne sonstige Benutzer“ ab.) Allein der von der Verbandsge-

meinde genannte Spielraum von vormals zwischen 75 Booten und weniger als 100 Boote

(24 Boote) erzeugt ein zusätzliches Kontingent von 24*153 = 3.672 Booten zwischen An-

fang Mai und Ende September. Unbeachtlich dieser hypothetischen Betrachtungen über

das bereitgestellte Kontingent wäre für die Ausübung des unschädlichen Gemeingebrauchs

an dem kleinen Gewässer nach der beobachteten Entwicklung bei der Vogelfauna eine

verbindliche Kontingentierung für aller Benutzer unter 1.000 Booten/Jahr möglichst gleich-

mäßig verteilt vorzusehen.

Herr Ness erkundigt sich bei den örtlichen Verleihern, ob 6 Tage im Jahr mit maximaler

Zahl an verliehenen Booten ein realistischer Wert sei und wie hoch der Prozentsatz an

verliehenen Booten an nicht Spitzenwochenenden sei. Herr Seybold antwortet, dass 6-7

Tage im Jahr mit 100%-iger Auslastung realistisch seien und an Nicht-Spitzentagen durch-

schnittlich 50 % der Boote verliehen würden. Herr Kunth ergänzt, dass sein Unternehmen

im Jahr durchschnittlich etwa 1.000 Boote verleihe, wodurch sich ein Wert von etwa 200

Booten pro Monat (Mai-September) ergebe. Er bestätigt, dass auch bei ihm an Nicht-Spit-

zentagen am Wochenende die Auslastung bei rund 50 % verliehener Boote läge. Herr Lorig

erwidert, dass laut Gutachten der Universität Koblenz-Landau an den Wochenenden im

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Nr. Thema

August 2011 für alle Benutzer eine mittlere Befahrungsintensität von 145 Booten erhoben

worden sei, also bereits 2011 vor der erneut beobachteten Zunahme der Nutzungsintensität

in den letzten beiden Jahren unbeachtlich der Aussagen der Bootsverleiher für alle

Wochenendtage des August die mittlere Befahrungsintensität über 70 Booten lag. Die deut-

liche Überschreitung des Gemeingebrauchs sei jedoch bereits mit der Befahrungsintensität

des Jahres 2009 explizit seitens der Behörde festgestellt worden.

Frau Alwins bringt den Vorschlag ein, die Kontingentierung hinsichtlich der Wochenenden

und der Werktage zu unterscheiden. Eine geringere Bootsanzahl an Werktagen (z. B. 40

Boote) als an Wochenenden mit 80 Booten, könnte ausreichende Erholungsphasen für die

Tierwelt gewährleisten. Herr Schlindwein wirft ein, dass die Dauer der Erholungsphasen für

verschiedene Arten differenziert betrachtet werden müsse. Während für manche Arten ein

schmales Zeitfenster ausreichend sei, benötigen andere Arten mehrere Tage oder länger

um sich von einer Störung zu erholen.

Anhand einer Folie erläuterte Herr Lorig den bereits 2011 von der Universität Koblenz-

Landau bei der Kartierung der wassergebundenen Vogelfauna erhobenen Zustand.

Während die Strukturgütekartierung des Glan unterhalb Lauterecken tendenziell bessere

Gewässerstruktur belegt, wurde im Bereich oberhalb Lauterecken, in dem klassischer Ge-

meingebrauch seitens der Kanusportler des DKV praktiziert wird, eine hohe Dichte insbe-

sondere von Eisvögeln und Wasseramseln festgestellt. Im intensiv befahrenen Bereich

zwischen Lauterecken und Meisenheim sind wassergebundene Vögel infolge der

Kanunutzung nahezu verschwunden. Die Gewässerstrukturgütekartierung liefert hierzu

keine Erklärung. Zwischen Odenbach und Meisenheim wurde bereits 2011 kein wasserge-

bundener Vogel mehr erfasst. Bei der Kartierung unterhalb der Einstiegstelle in Lauter-

ecken wurde lediglich im Bereich des großen Uferabbruchs noch ein Eisvogel beobachtet.

Die vor 2003-2004 regelmäßig zur Reproduktion genutzte Ufersteilwand hatte nach Be-

obachtungen der SGD Süd diese Lebensraumfunktion weitestgehend verloren. Infolge der

großflächigen Aufweitung des Gewässerbetts konnte dieser Bereich infolge der Deckungs-

möglichkeiten für den Eisvogel noch als Jagdrevier fungieren. Rückschlüsse auf die nach-

teilige Wirkung des Kanutourismus ermöglichen auch die Beobachtungen im Jahr 2013.

Infolge der kühlen Witterung in Verbindung mit hohen Abflüssen habe die intensive

Nutzung erst gegen Ende Juni eingesetzt. Erstmals wurden wieder 3 belegte Bruthöhlen

der Eisvögel zwischen Medard und Odenbach beobachtet. Die Beeinträchtigung der

gewässergebundenen Vogelfauna zeige sich in den Erhebungen der Universität Koblenz-

Landau auch im Bereich Medard. Der Fischaufstieg an der Glanbrücke in Medard wird bis

zur Einmündung des Sulzbachs von den Kanuten weiträumig umtragen. Diese von

Kanufahrten unbelastete Gewässerstrecke wurde nach Erhebungsergebnis der Universität

seinerzeit von mehreren Wasseramseln, einem Eisvogel und 3 Gebirgsstelzen besiedelt.

Zwischenzeitlich hat sich ein Vogelbeobachter bei der Wasserwirtschaftsverwaltung

gemeldet, der seit 35 Jahren die Vogelfauna im Glangebiet beobachtet und durch

Aufhängen und Pflege von Nisthilfen u.a. auch die Wasseramsel stützt. Er bestätigt das

Verschwinden der Vogelfauna mit zunehmendem Kanutourismus. Auch seine Nisthilfen für

Wasseramseln seien schon länger nicht mehr angenommen worden. Herr Lorig merkt an,

dass eine Zahl von 80 Booten pro Tag keine ökologisch begründete Reduktion im Vergleich

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Nr. Thema

zum Jahr 2003 mit etwa 1.000 Booten pro Jahr im Sinne eines naturverträglichen

Kanutourismus darstellen würde. Herr Keym entgegnet, dass die aktuelle Nutzung bei

maximal 110-120 Booten pro Tag läge und der vorgeschlagene Wert von maximal 80

Booten somit eine Reduktion bedeuten würde. Herr Porth verweist auf Fotos, welche Herrn

Dörr bei Missachtung der 10 Goldenen Kanuregeln im Beisein einer größeren Gruppe

zeigen. Herr Dörr klärt darauf hin auf, dass diese Übung im Rahmen einer Lehrerfortbildung

im Rückstaubereich am Wehr an der Bannmühle stattgefunden habe. Den Anfängern sollte

bei dieser Übung das Kanufahren beigebracht und Manöver geübt werden. Dafür wurde

bewusst ein unsensibler Rückstaubereich gewählt.

Frau Alwins vertritt die Auffassung, dass das Ziel sei, den Zustand am Glan hinsichtlich der

Beeinträchtigungen durch die Kanubefahrungen zu verbessern und der Vorschlag der Ver-

bandsgemeinden mit Festlegung der maximalen Bootszahl auf 80 Leihboote sowie dem

damit verbundenen Anmeldesystem im Rahmen eines Versuches beispielsweise für die

nächsten 2-3 Jahre getestet werden sollte. Nach dieser Versuchsphase müssen die Daten

dann hinsichtlich ihrer Eignung ausgewertet werden.

zu 2.:

Herr Milde kritisiert, dass dem Protokoll vom 12.02.2014 zu entnehmen sei, dass die örtli-

chen Verleiher und die Verbandsgemeinden selbst einen Pegel Odenbach von 108 cm

nicht als Mindestpegel akzeptieren und eine Befahrung selbst unter 108 cm vornehmen

wollen. Herr Keym erwidert, dass bei einem Pegel Odenbach < 108 cm keine Befahrung

stattfinden soll. Diesbezüglich bestehe ein Dissens zwischen der Auffassung der Ver-

bandsgemeinden und der örtlichen Verleiher, der noch diskutiert werden müsse. Im Zu-

sammenhang mit dem vorgeschlagenen Befahrungspegel wäre aber die Begrenzung der

Personenzahl auf maximal 2 Erwachsene als neuer Aspekt hinzugekommen.

Den Vorwurf von Herrn Milde, es sei egal, ob ein Boot mit 2 oder 3 Personen besetzt sei,

begegnet Herr Sybold mit der Anmerkung, dass die Personenzahl sowie der Bootstyp von

Bedeutung seien. Weiter merkt Herr Seybold an, dass er bei einem Pegel Odenbach < 108

cm Maßnahmen wie z.B. eine Gewichtsreduktion vornehmen werde, eine Befahrung bei

diesem Pegelstand aber nicht ausschließen werde. Herr Lorig hält zwischen Lauterecken

und Odenbach einen Pegelstand Odenbach von 130 cm für realistisch, um eine Grundbe-

rührung durch Kanutouristen auszuschließen. In den Gewässerentwicklungsbereichen sei

die von Herrn Dörr und jetzt Herrn Seybold vorgeschlagene Gewichtsreduktion über eine

Maximalbesetzung der Kanus mit 2 Personen wirkungslos und scheitere an der fehlenden

Beherrschung der Kanus durch unerfahrene Kanutouristen. Er verdeutlicht diese Einschät-

zung mittels eines Bildes, auf dem ein mit zwei Jugendlichen besetzter Kanadier infolge

eines Steuerungsfehlers quer in einer Engstelle festgefahren zu erkennen ist (Pegel Oden-

bach 115 cm). Das Boot landet in der Folge an der Kiesbank an, die dann durchlaufen wird.

Der Vorgang wiederholt sich nach örtlicher Feststellung regelmäßig, wie auch ein weiteres

Bild zeigt. Auch hier bewirkt ein in der Tiefrinne quer festgefahrenes Kanu bei einem höhe-

ren Befahrungswasserstand (Pegel Odenbach 118 cm), dass andere Boote als Folge des-

sen den Flachwasserbereich durchfahren oder am Ufer anlanden. In einem Video führt er

die Problematik der Engstellen im kleinen naturnahen Gewässer vor. Auch hier kommt es

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Nr. Thema

infolge der fehlenden Beherrschung eines Kanadiers durch die Kanuten zum Festfahren in

der Engstelle mit der Folge des Rückstaus vieler Boote und unterhalb der Engstelle am

Ufer anlandender wartender Boote. Entsprechend der auszugsweise am 19.12.2013 vorge-

stellten Dokumentation sind vielfältige Bodenkontakte, Durchlaufen der Flachwasserberei-

che, Staken im Kiesbett, Anlandung am Ufer im Video klar ersichtlich. Wie in den Videos

am 19.12.2013, haben insbesondere die vielen nachgewiesenen Kenterungen das gleiche

Fehlverhalten zur Folge. Ein Ausstiegs- oder Anlandungsverbot zum Schutz der Flachwas-

serbereiche sei vor diesem Hintergrund wirkungslos. Herr Lorig erachtet den laut Vermerk

vom 12.02.2014 von den Verbandsgemeinden und den Kanuvermietern nunmehr aus-

drücklich bekundeten Verzicht auf jeglichen Mindestpegel für völlig unverständlich, zumal

die unter 108 cm angedachte tageszeitliche Einschränkung in keinerlei Zusammenhang mit

dem Wasserstand und der Problematik der Bodenkontakte zu stellen sei. Weiter führt er

aus, dass das Gutachten der Universität Koblenz-Landau von Herrn Kron laut Vermerk vom

29.01.2014 als unumstrittene Grundlage zur Lösungsfindung anerkannt wurde. Die bei

Kanutourismus aufgrund der intensiven Befahrungsintensität erforderliche Mindestwasser-

tiefe von 30 cm sei zwischen dem Bundesamt für Naturschutz, dem Deutschen Kanuver-

band und dem Bundesverband für Kanutourismus abgestimmt und essentielle Grundlage

für das Gutachten der Uni Koblenz-Landau und der durchgeführten Erhebungen, finde sich

jedoch bei dem Lösungsvorschlag der Verbandsgemeinden nicht näherungsweise wieder.

Herr Ness merkt an, dass es bei jedem beliebigen Pegelstand aufgrund der Unkenntnis

seitens der Kanufahrer zu Bodenkontakten kommen kann und die Fotos daher in diesem

Zusammenhang nicht aussagekräftig seien. Vor dem Hintergrund sowohl der am

19.12.2013 als auch der unmittelbar zuvor gezeigten Videos und Bilder und der Tatsache,

dass quer in der Tiefenrinne festgefahrene Boote seiner Meinung nach nicht auf

Unkenntnis, sondern auf unzureichende Fahrerfahrung zurückzuführen seien, kann Herr

Lorig diese Bewertung durch Herrn Ness nicht nachvollziehen. Herr Lorig führt weiter aus,

dass es nur geübten, erfahrenen Fahrern, die Kenntnis der Strecke haben, möglich sei, die

Anzahl der Bodenkontakte bei der Befahrung des kleinen Gewässers zu minimieren. Weiter

schließt er auf der Grundlage der in Bild und Video nachgewiesenen Fahrfehler aus, dass

es einem ungeübten Fahrer aufgrund der fehlenden Beherrschung des Kanus möglich sei,

der ggf. markierten schmalen Tiefrinne am Prallhang im Renaturierungsabschnitt zu folgen.

Frau Alwins erläutert, dass der von der SGD Nord bereits vorgeschlagene Mindestpegel

Odenbach von 111 cm für den Streckenabschnitt Meisenheim - Rehborn nochmals im Haus

diskutiert wurde und weiterhin Bestand hätte. Wie bei den Sitzungen am 19.12.2013 und

07.01.2014 erwähnt, gilt dieser Wasserstand nur in Kombination mit der Markierung der

Flachwasserzonen z.B. durch das Spannen von Toren, um so die Kanuten in die tieferen,

befahrbaren Bereiche zu lenken. Eine Markierung der Flachstellen mit im Baum aufge-

hängten Fähnchen ist ihres Erachtens nicht geeignet. (Hinweis der SGD Nord: Die im Gut-

achten vorgeschlagenen „Baulichen Maßnahmen“ an den Flachwasserstellen wurden bei

der Sitzung am 15.01.2014 als nicht diskutabel abgeschlossen.). Für den Abschnitt

zwischen Rehborn und Odernheim wird aufgrund der vielen Flachwasserstellen und der

langen Strecke, über die diese verteilt sind, ein höherer Mindestpegel Odenbach von 123

cm in Kombination mit der Markierung der Flachwasserbereiche vorgeschlagen. Gemäß

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Nr. Thema

den Aussagen der Verleiher bei dem Termin am 29.01.2014, wird der Abschnitt Lauter-

ecken - Rehborn zu etwa 95 % von den örtlichen Verleihern genutzt, während die Nutzung

unterhalb von Rehborn bis Odernheim ohnehin lediglich bei etwa 5 % liegt und auf diese

Strecke ggf. verzichtet werden könnte. Herr Seybold bestätigt, dass die Nutzung unterhalb

von Rehborn zwar geringer sei, aber nicht bei nur 5 % läge. Herr Lorig erläutert die unter-

schiedlichen Situationen der Gewässerstrecken Lauterecken bis Odenbach und Meisen-

heim bis Odernheim. Während im Gewässerabschnitt unterhalb Meisenheim ein mittels

Ufersicherung fixiertes Gewässerbett mit geringer Veränderung der Flachstellen gegeben

sei, werde der Glan derzeit mit Schwerpunkt zwischen Medard und Odenbach mit der Folge

vielfältiger für Anfänger schwer zu befahrender naturnaher Strukturen entwickelt. Die Ein-

haltung der 30 cm Mindestwassertiefe hält er bei den vielen kleinräumigen und mit jedem

kleinen Hochwasser veränderlichen unverbackenen Sohlstrukturen zum Schutz der Fauna

für nicht verzichtbar. Für den Abschnitt zwischen Medard und Odenbach erwartet er nach

fachlicher Abschätzung einen Befahrungspegel Pegel Odenbach zwischen 125 und 132

cm. Der endgültig anzuhaltende Bezugspegel müsse allerdings mangels gutachterlicher

Aussage noch durch Messungen ermittelt werden, so dass aktuell keine endgültige Aus-

sage seinerseits möglich sei. Die aus dem Jahr 2011 datierten Erhebungen der Universität

berücksichtigen die in den zurückliegenden 3 Jahren durchgeführten Entwicklungsmaß-

nahmen zwischen Medard und Odenbach nicht. Auch am Glan oberhalb Lauterecken be-

dürfen die vom DKV vorgeschlagenen Mindestwasserpegel noch einer objektiven Über-

prüfung, da auch hier keine gutachterliche Bewertung vorliege.

zu 3.:

Herr Lorig erachtet den vorgeschlagenen Ansatz für eine Sanktionierung bei Verstößen als

nicht zielführend, zumal nur die ortsansässigen Vermieter hier beteiligt wären. Herr Ness

erklärt, dass die Verbandsgemeinden keine einheitliche Sanktionierung vorgeschlagen

haben, da dies aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nicht möglich sei. Herr Lorig sieht

dies in Hinblick auf den Verweis, dass Paddler bei Verstößen ggf. ausgeschlossen werden

als wenig zielführend. Verstöße müssten zunächst beobachtet und dokumentiert werden,

was eine linienhafte Überwachung der ökologisch kritischen Stellen und eine beweissichere

Dokumentation erfordere, die seitens der Behörde nicht zu gewährleisten sei. Uferbetretun-

gen in Folge einer Kenterung seien kaum vorwerfbar und unterlaufen somit das Sanktionie-

rungssystem. Sofern die Abwicklung der Sanktionierung nicht vor Rückgabe der Kaution

erfolge, laufe diese ins Leere. Herr Bürgermeister Jung erläutert, dass die gewerblichen

Verleiher im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen/ AGBs ein Strafmaß bei Fehlverhalten

festgelegen könnten. Private Nutzer könnten bei Verstößen aufgrund der fehlenden

Rechtsgrundlage nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Frau Dr. Balcar erkundigt sich,

inwieweit Verstöße gegen das Naturschutzrecht am Glan ähnlich wie in Naturschutz-

gebieten geahndet werden könnten. Herr Schlindwein erklärt, dass in diesem Fall das

Artenschutzrecht greift, bei Verstößen am Glan können aber nicht die Verleiher, sondern

müssten die einzelnen Verursacher herangezogen werden.

Herr Dörr merkt an, dass diese Problematik eher im Zusammenhang mit den örtlichen Ver-

leihern zu betrachten sei. Denke man an die Ausführungen von Frau Dr. Balcar hinsichtlich

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Nr. Thema

der Befahrungszeiten und -intensität der Kajakfahrer zurück, so werde doch deutlich, dass

das Problem der Ahndung von Verstößen hier nicht bestünde. Bei Verstößen seitens der

vermieteten Boote könnten die eben angesprochene Sanktionierung doch problemlos

durchgesetzt werden. Herr Lorig kann dieser Behauptung von Herr Dörr nicht folgen und

führt aus, dass dies schon an der behördenseits nicht zu gewährleistenden Überwachung

scheitere. Eine hinreichende Kontrollmöglichkeit für dieses Sanktionierungssystem sei nicht

gegeben. Aus wasserwirtschaftlicher und ökologischer Sicht gesehen, sei die Masse an

Verstößen, nicht das einzelne Fehlverhalten ausschlaggebend. Auch sei ein Anspruch der

Behörde auf Sanktionierung durch die Kanuvermieter nicht zu erkennen. Herr Keym ist

davon überzeugt, dass die angesprochenen Maßnahmen (Ahndung von Verstößen etc.) bei

den gewerblichen Verleihern greifen sollen und diese würden mit rund 90 % den Hauptan-

teil der Nutzerschaft bilden. Im Vergleich zum IST-Zustand wäre dies zwar keine Lösung,

aber eine deutliche Verbesserung.

zu 4.:

Herr Lorig stellt die Begründungen für Startfenster in Frage. Doppelvermietungen seien

seitens der Kanuvermieter verbindlich aus „logistischen Gründen“ ausgeschlossen worden.

Insofern würde hier ohne Not eine Konzentration der Boote vorgeschlagen. Auch könne mit

der Begrenzung der gleichzeitig einzusetzenden Boote die erwünschte Wirkung der Ver-

meidung in Flachwasser nebeneinander fahrender Boote und Vermeidung von Uferbetre-

tungen nicht erreicht werden. Gruppen würden sich generell zusammenfinden, um eine

gemeinsame Befahrung sicherzustellen. Gerade diese Wartephasen zur Zusammenführung

von Gruppen infolge der durch Befahrungsschwierigkeiten begründeten Entzerrung der

Gruppen, würde die Anlandung in der Wartephase erst erfordern. Auch Kenterungen mit

den entsprechenden Folgen würden durch Startfenster nicht positiv beeinflusst. Dass das

Startfenster bei der kurzen Gewässerstrecke und der vorgeschlagenen Kontingentierung

auf die Vogelfauna entlastend wirken kann, ist entsprechend den Ausführungen zu Punkt 1

nicht zu erwarten. Herr Milde fragt, ob die Störwirkung für die Natur nicht größer sei, wenn

die Boote im gleichen Zeitfenster losfahren, als bei einem gestaffelten Einsatz. Eine

zeitliche Begrenzung für den Einlass wäre für die Angler zwar von Vorteil, für den Natur-

schutz aber wohl kaum von Belangen und Nutzen. Herr Dörr entgegnet, dass durch diese

Zeitfenster viele und vor allem zuverlässige Erholungsphasen ohne Störwirkungen für die

Tierwelt und die Anwohner garantiert würden. Dennoch stimmt er Herrn Milde zu, dass es

womöglich durch ein Ampelsystem zu Aufstauungen und Gruppenbildung mit einer Ballung

der Störwirkung vor den roten Ampeln kommen könnte. Herr Schlindwein bestätigt diese

Auffassung und merkt an, dass die Zeitfenster zu groß gefasst seien. Herr Porth erinnert,

dass die Fischerei ein anderes Zeitfenster vorgeschlagen hatte (Einsatz der Boote

zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr und bootsfreies Gewässer ab 16.00 Uhr) und fragt nach

warum darauf seitens der Verbandsgemeinden nicht eingegangen wurde. Herr Ness erkun-

digt sich bei den Verleihern, ob das Zeitfenster zwischenzeitlich hinsichtlich der verschiede-

nen Abschnitte differenziert wurde. Nur so sei eine Abschätzung, wann welche Abschnitte

frei von Störungen sind, möglich. Nachdem dies verneint wurde, bittet Herr Ness den Vor-

schlag zu verbindlichen Zeitfenstern bis Mitte nächste Woche an das IUS schriftlich mitzu-

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Nr. Thema

teilen. In diesem Zusammenhang bittet Herr Klemm, zukünftige Änderungen in den Proto-

kollen mit roter Schriftfarbe zu kennzeichnen.

Abschließend berichtet Herr Porth, dass es in Zukunft bei Odernheim keine Ausstiegsstelle

mehr geben wird.

zu 5.:

Herr Lorig schätzt die Markierung von Flachwasserstellen in einem gut strukturierten natur-

nahen Gewässer als sehr schwierig und aufwendig ein, zumal die Verhältnisse im Gewäs-

ser in Abhängigkeit des Wasserstandes differieren. Die dynamische Entwicklung in den

naturnahen Bereichen setze infolge der starken Entwicklungsfähigkeit des Glan in der Re-

naturierungsstrecke bei entfernter Ufersicherung eine erneute Überprüfung und ggf. Nach-

regulierung der Markierungen nach bettbildenden Abflüssen voraus. Eine jährliche ggf.

sogar mehrfach erforderliche, gemeinsame Befahrung der betroffenen 3 Fachbereiche mit

einem Kanuvermieter sei mit Blick auf den hohen Aufwand behördenseitig nicht zu leisten.

Die gemeinsame Befahrung des naturnahen Abschnitts zwischen Medard und Odenbach

mit Kanuvermietern in der Laichzeit zur Vorbereitung umfangreicher Markierungsarbeiten in

der gesetzlichen Schonzeit in einem pauschal nach § 30 BNatSchG geschützten natur-

nahen Gewässerabschnitt finde bei diesen Randbedingungen keine Zustimmung, zumal die

in diesem Abschnitt vorhandenen Strukturen die Steuerungsfähigkeiten von Kanuanfängern

entsprechend den vorgenommen Überwachungen regelmäßig überfordern. Seine schon

bei dem Punkt 2 „Bootstypen und Befahrbahrkeit“ dargelegte Haltung erläutert Herr Lorig

anhand eines Videos an einer Kiesrausche (Wasserstand 115 cm Pegel Odenbach) in dem

renaturierten Gewässerabschnitt. In dem Video läuft ein Kanadier auf der Kiesrausche auf.

Einer der Kanuten zeigt dem folgenden Boot die Tiefrinne am Prallhang des Gewässers

deutlich per Handzeichen und Zuruf an. Ungeachtet dessen laufen alle folgenden Boote auf

der Kiesbank im Gleithang auf Grund. In der Folge befreien die Kanuten die aufgelaufenen

Boote durch Staken, Ziehen des Bootes und Durchlaufen des Gewässers. An der Eintrü-

bung des Gewässers wird die massive Beeinträchtigung der Gewässersohle deutlich. Die

leicht erkennbare Ursache dieses Fehlverhaltens lag im Verlauf der Tiefenrinne und der

dort herrschenden hohen Strömung. Die Tiefenrinne verlief, wie in naturnahen kleinen Ge-

wässern typisch, eng begrenzt am Prallhang mit hoher Fließgeschwindigkeit. Die Bootsfüh-

rer trauten es sich offensichtlich nicht zu, entsprechend dem Fingerzeig der ausgeprägten

Hauptströmung, die unmittelbar an einer uferanliegenden Totholzstruktur vorbeiführte, zu

folgen. Hier wurden die Grenzen eines Tourguides zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

der ökologisch bedeutsamen Kiesrausche offenkundig. Auch die Gefahrenlage wurde am

Beispiel einer aus festgefahrener Situation rückwärts in die Totholzstruktur hineintreibenden

Kajakfahrerin deutlich. Herr Lorig zeigt mittels des Videos auf, dass weder Tourguides noch

Markierungsstangen in naturnahen Gewässerabschnitten umfassende Beeinträchtigungen

der Gewässersohle vermeiden können, da das Fahrkönnen ungeübter Kanutouristen in

diesen Bereichen infolge der Strömungsverhältnisse und kleinräumigen Strukturen zumeist

nicht ausreichend ist, um eventuellen Markierungen oder Hinweisen eines Tourguides fol-

gen zu können. Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zwischen Lauter-

ecken und Odenbach wird sich sowohl die ökologische Konfliktsituation, als auch die Ge-

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

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Nr. Thema

fahrenlage sukzessive verschärfen. Mit einem weiteren Bild einer Gewässerentwicklungs-

stelle verdeutlicht Herr Lorig auch die Problematik eventueller Markierungsarbeiten hin-

sichtlich des Gewässerbildes. Auch hier ist die typische, eng am Prallhang anliegende

strömungsstarke Tiefenrinne zu beobachten, die gleichfalls - für Anfänger problematisch

und ggfs. gefährlich - in eine Totholzstruktur führt. Auch hier verdeutlichte er nochmals die

hohe Dynamik der eingeleiteten Gewässerentwicklung im Unterschied zu den Gegeben-

heiten unterhalb von Meisenheim mit derzeit noch größtenteils intakter Ufersicherung.

Frau Alwins weist nochmals darauf hin, dass für den Bereich zwischen Meisenheim und

Odernheim eine Befahrung bei niedrigen Wasserständen (111 cm bzw. 123 cm Pegel

Odenbach) nur in Kombination mit Markierung der Flachwasserbereiche machbar sei. Dies

müsse jedoch in der Praxis erprobt werden. Wenn es sich als nicht praktikabel erweise,

müsse über einen höheren Wasserstand diskutiert werden.

zu 6.:

Eine Beschränkung auf den Schutz der „wesentlichen Fischlaichplätze“ durch Markierung

dieser Bereiche findet laut Herrn Lorig seitens der Oberen Fischereibehörde u.a. vor dem

Hintergrund des aktuellen Zustands der Fischfauna, der insgesamt langen Laichzeit mehre-

rer kieslaichenden Arten und den Unsicherheiten bei der Kartierung keine Zustimmung. Der

Schutz der Laichhabitate setze zudem deren Kartierung vor jeder Saison voraus. Eine Be-

einträchtigung der sensiblen Bereiche durch die Kanunutzung müsse sicher ausgeschlos-

sen werden. Wie bereits in der Sitzung am 29.01.2014 erläutert, seien wasserbauliche

Maßnahmen zum Schutz der Laichhabitate bzw. zur Erhöhung des Wasserstandes nicht

zielführend.

Herr Schlindwein gibt zu bedenken, dass die Markierung von bspw. Vogelbrutplätzen u.U.

die Neugierde und das Interesse der Touristen wecken könnte die Vögel zu beobachten

und somit das Gegenteil der eigentlichen Absicht - Minderung der Störwirkung - bewirken

könnte. Eine weiträumige Markierung wäre nötig.

Herr Lorig bemerkt, dass die Einsehbarkeit der Markierung ohnehin begrenzt sei. Bei dem

teilweise starken Uferbewuchs seien Hinweisschilder am Ufer kaum erkennbar und müss-

ten in diesen Bereichen u.U. über das Gewässer gespannt werden. Er weist vor dem Hin-

tergrund zurückliegender ungenehmigter Eingriffe in das Gewässer vorsorglich darauf hin,

dass es Unbefugten nicht gestattet ist, derartige Eingriffe ohne vorherige Zustimmung der

Wasserbehörden durchzuführen.

zu 8.:

Herr Dörr erwähnt wie wichtig die Besucherlenkung sei. Dadurch könne gewährleistet wer-

den, dass ausgeschilderte Ein- und Ausstiegsstellen auch tatsächlich genutzt würden. Der

Bau von Bootsstegen und Anlegern wäre hilfreich und könnte die Problematik an den Ein-

und Ausstiegsstellen entschärfen.

Herr Lorig kann diese Aussage von Herrn Dörr nicht nachvollziehen, da laut den bisherigen

Aussagen der weit überwiegende Teil der Kanufahrten gewerblich organisiert sei und die

Besucherlenkung (Kartendarstellung, Wegbeschreibungen etc.) demnach weitestgehend in

den Händen der Kanuvermieter liege und merkt an, dass der Ausbau der Infrastruktur erst

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

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Nr. Thema

auf Grundlage eines unter naturschutzrechtlichen, fischereirechtlichen und wasserrechtli-

chen Gesichtspunkten akzeptablen Konzepts für die Ausübung des Gemeingebrauchs in

den Gewässerabschnitten in Betracht gezogen werden könne, die für eine intensivere Nut-

zung in Frage kämen.

zu 9.:

Herr Lorig hinterfragt, warum es bei der langjährig bekannten Problemlage trotz der bereits

bestehenden Einweisung der Kanutouristen durch die Kanuvermieter und der Möglichkeit

der Vereinbarung naturschützender Vertragsklauseln, dennoch zu derart umfassendem

Fehlverhalten und Verstößen (z.B. Uferanlandung) kommt. Der vormalige Kanuvermieter

Outdoor-live aus Bad Kreuznach habe bspw. in Kenntnis der langjährigen Überlegungen

zur Beschränkung des Gemeingebrauchs auf seiner Homepage für einen naturverträgli-

chen Kanutourismus geworben und die Nutzer über bestehende Regeln in Kenntnis ge-

setzt, in der Praxis habe dies aber wenig Anklang gefunden.

Dies erweckt bei Herrn Dörr den Eindruck, dass das Eigentliche worum es ihm bei seinem

Vorschlag gehe - eine Änderung der Nutzung des Glan und der angesprochenen Ziel-

gruppe - aus dem Blickfeld gerät. Seine Vision eines Öko-Wasser-Wanderwegs (ÖWW)

solle Besucher anziehen, die an ökologischen Zusammenhängen und einem Beitrag zum

Naturschutz interessiert sind. Das entsprechende umweltbewusste Verhalten könne bei

solch einer Nutzerschaft vorausgesetzt werden. Er bedauert es darüber hinaus, dass sein

Vorschlag - die besonders sensiblen Bereiche nur in Begleitung eine ausgebildeten Tour-

guies zu befahren - von den Verbandsgemeinden nicht aufgegriffen wurde.

Herr Haase kritisiert, dass die Nutzungsinteressen pauschalisiert würden. Dem Kreis

Donnersberg würde bei einer Einschränkung des Gemeingebrauchs oder einem Befah-

rungsverbot eine wichtige Grundlage der pädagogischen Arbeit entzogen.

Herr Dr. Koßmann stimmt dem Vorschlag von Herrn Dörr hinsichtlich einer Umnutzung des

Glan zu, gibt aber zu bedenken, dass dann womöglich kein klassischer Tourismus mehr

möglich sei. Die von Herrn Dörr angepeilte Zielgruppe sei zahlenmäßig eher gering und der

gewerbliche Verleih sei u.U. dann nicht mehr lukrativ. Auch Herr Porth bestätigt, dass der

Vorschlag von Herrn Dörr in seinen Grundzügen dem Vorschlag der Fischerei entspräche

als Zielgruppe naturbewusste und erfahrene Fahrer anzusprechen. Eine 20-minütige Ein-

weisung vorab, ersetze nicht jahrelange Erfahrung und Übung.

Herr Lorig weist erneut auf den Renaturierungsschwerpunkt zwischen Lauterecken und

Odenbach hin, der sowohl gewässerökologisch als auch sicherheitstechnisch bedinge,

dass die einzelnen Boote sicher gesteuert werden können. Es müsse daher in jedem Boot

ein erfahrener Tourguide sitzen, um eine naturverträgliche Kanunutzung zu gewährleisten.

Der Glan sei im Vergleich zu anderen kanutouristisch genutzten Gewässern ein sehr klei-

nes und schmales Gewässer, das sich im naturnahen Zustand für Massentourismus mit

ungeübten Kanuten nicht eigne. Seine Zielsetzung sei der zuvor von Herr Dörr geschildert

ähnlich. Herr Lorig wies auch auf die herausragende Bedeutung einer am Nachhaltigkeits-

grundsatz orientierten, gewässerökologisch sinnvollen Jugendarbeit hin, die seitens der

SGD ausdrücklich unterstützt würde. Es wird zu prüfen sein, wie im Rahmen einer zukünfti-

gen Regelung des Gemeingebrauchs im Besonderen der Jugendarbeit Rechnung getragen

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

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Nr. Thema

werden könne. Bei der ökologisch orientierten Regelung der Kontingentierung ist in Abwei-

chung von dem vorgestellten Vorschlag der Verbandsgemeinden zwingend auch ein Aus-

gleich unter den verschiedenen Nutzungsinteressen herbeizuführen.

zu 11.:

Herr Dörr erläutert seinen Vorschlag die weiten Umtragungsstrecken, welche gerade für die

angestrebte Nutzergruppe (z.B. Familien) schwer zu bewältigen seien, durch sogenannte

Treidelpfade zu ersetzen. Frau Alwins stimmt dieser Idee grundsätzlich zu. Sie gibt jedoch

zu bedenken, dass dies einen bestimmten Wasserstand unterhalb des Wehres voraus-

setze, damit das Boot nicht über den Kies gezogen werden müsse. Sie führte als Beispiel

das Wehr in Rehborn an. Hier herrsche durch den Betrieb einer Mahlmühle ein anhaltend

niedriger Wasserstand in der Ausleitungsstrecke unterhalb des Wehres vor, so dass aus

naturschutzrechtlichen Gründen in diesem Bereich die vorgeschlagene Idee eines Treidel-

pfades nicht umgesetzt werden könne. Sie ist grundsätzlich davon ausgegangen, dass die

im Gutachten getroffene Regelung hinsichtlich der Flachwasserstellen an den Wehren

Gültigkeit hat und hier keine Befahrung stattfindet und dies auch in Zukunft so beibehalten

wird. Herr Lorig merkt an, dass diese Idee nur bei einer gewässerökologisch orientierten

Regelung (geringe Nutzungsintensität, durchgängige minimale Wassertiefe von 30 cm

zwischen Lauterecken und Odenbach) zu bedenken wäre. Herr Dörr führt aus, dass die

Kanunutzer in einem schmalen Bereich in Ufernähe entlang treideln könnten, um die sen-

siblen Bereiche zu schützen. Dies sei aber nur im Gesamtkonzept, also in Kombination mit

dem ÖWW, sinnvoll. Dadurch könnte die Benutzung des ÖWW auch Familien ermöglicht

werden.

Herr Ness merkt abschließend an, das falls eine solche Möglichkeit in Erwägung gezogen

werden sollte, mit einer Umsetzung bereits im Jahr 2014 nicht zu rechnen sei (Klärung der

Eigentumsverhältnisse benötigter Flächen etc.).

zu 12.:

Herr Dr. Koßmann äußert den redaktionellen Änderungswunsch den Ausdruck „wün-

schenswert“ in „...ist eine wesentliche Voraussetzung“ zu schärfen. Herr Keym bemerkt,

dass diese Formulierung bereits in einer früheren Entwurfsversion verwendet wurde und

bestätigt diese wieder zu übernehmen.

Herr Schlindwein ergänzt hinsichtlich der Notwenigkeit der Evaluierung der Maßnahmen

nach Saisonende, dass dies voraussetze, dass die Kriterien anhand derer eine Beurteilung

stattfinden soll, vorher festgelegt werden müssen.

zu 13.:

Herr Dr. Koßmann merkt an, dass hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit beachtet werden

müsse, dass mit der Werbung tatsächlich auch die angestrebte Nutzergruppe - der „natur-

und umweltbewusste Tourist“ - angesprochen würde.

Ausführungen der SGD Süd, zu Punkten, die im Konzept der Verbandsgemeinde nicht

berücksichtigt wurden

Herr Lorig merkt an, dass der Vorschlag der Kommunen auf die Nutzung oberhalb von

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

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Nr. Thema

Lauterecken zu verzichten, kein tatsächlicher Verzicht sei, da dieser Abschnitt bereits aktu-

ell aufgrund der Befahrungsschwierigkeiten von den gewerblichen Verleihern faktisch nicht

genutzt würde. Da es infolge der fehlenden Randstreifen nicht möglich sei den WRRL-

Schwerpunkt für den Wasserkörper „Unterer Glan“ oberhalb Lauterecken zu legen, sei die

Verbesserung der Gewässermorphologie zwischen Lauterecken und Meisenheim unver-

zichtbar und Bestandteil des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Wasserrahmen-

richtlinie. Der Lösungsvorschlag der Verbandsgemeinde und der gewerblichen Kanuverlei-

her berücksichtige diesen Aspekt nicht, sondern verschiebe die Umsetzung des Maßnah-

menprogramms, ohne das die tatsächlichen Voraussetzungen für die Umsetzbarkeit dieses

Vorschlags bestünden. Gesetzliche Vorgaben zur Gewässerbewirtschaftung blieben

insofern mit dem Vorschlag der Verbandsgemeinden unberücksichtigt. (Anmerkung der

SGD Nord: Wie im Protokoll vom 29.01.2014 bereits erwähnt, gelten die Ziele der WRRL

genauso für den Bereich ab Meisenheim bis zur Mündung in die Nahe. Hier sind Maßnah-

men zur Strukturverbesserung und Renaturierung durchzuführen. Die Befahrungssituation

ist nach Durchführung der Maßnahmen erneut zu bewerten.)

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Sohlen- und Uferstruktur basieren darauf, dass die

Strömungsverhältnisse wirksam verändert werden, um die notwendigen Lebensraumstruk-

turen, wie im entsprechenden Fachvortrag vorgestellt, zu entwickeln. Wirksame Strö-

mungslenker waren und sind weiterhin für die termingerechte Umsetzung der Wasserrah-

menrichtlinie unverzichtbar. Im Jahr 2013 wurde seitens der SGD Süd auch aus diesem

Grund eine Warntafel aufgestellt, um auf die Gefahren der Befahrung des in Renaturierung

befindlichen Gewässerabschnitts zwischen Lauterecken und Meisenheim insbesondere für

ungeübte Kanutouristen hinzuweisen. Anhand eines unmittelbar nach einer Kanukenterung

entstandenen Videos erläuterte Herr Lorig einen der auf der Warntafel dargestellten Gefah-

renpunkte. Das Video zeigt den gefahrenträchtigen Ausstieg einer Gruppe von Kanufah-

rern. Das erste, mit einer Familie besetzte Boot dieser Gruppe war in mehrere in der

vorausgegangenen Nacht umgestürzte Bäume seitlich hineingefahren. Weitere Boote der

Gruppe waren noch im Gewässer. Die Insassen hielten sich am Uferbewuchs fest und wa-

ren nicht in der Lage, ohne Anleitung und Hilfestellung Dritter vom Ufer aus, das Gewässer

zu verlassen. In dem parallel zur Videoaufnahme mit einer Kanutin des gekenterten Bootes

geführten Interviews erklärt diese auf die Frage, ob denn der Baum nicht zu sehen war: „Ich

hab ja gebremst und gebremst…aber ich kann das ja nicht so gut, mit so etwas haben wir

ja nicht gerechnet“. Aus dem Video wird der für Laien schwierige Ausstieg aus dem Kanu

mit dem anschließenden selbst für erfahrene Wasserbauer verletzungsträchtigen

Erklimmen des mit groben Wasserbausteinen gesicherten Steilufers (Neigung ca. 1/1)

nachvollziehbar. Herr Lorig weist darauf hin, dass der Glan - wie auch in diesem Fall - auf

Niederschläge häufig mit einem sehr schnellen und für Kanuten unkalkulierbaren Wasser-

spiegelanstieg reagiert. Ein um zwei Stunden später erfolgter Start dieser Gruppe, hätte für

ungeübte Kanuten infolge des weiteren Anstiegs des Wasserspiegels und der damit ver-

bundenen Zunahme der Fließgeschwindigkeit bereits zu einer deutlich stärkeren Un-

terströmung der Hindernisse an dieser Stelle mit einer deutlich stärkeren Gefährdung ge-

führt. Insbesondere die Problematik der lokalen Starkregen verschärft die Gefahrenlage, da

die zeitverzögert binnen wenigen Stunden eintretenden Wirkungen auf den Abfluss in dem

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

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Nr. Thema

kleinen Gebiet nicht abschätzbar sind. Hinzu kommt, dass lokale, im Oberlauf

niedergehende Regenereignisse im Bereich unterhalb Lauterecken nicht zwingend augen-

fällig werden. Mit zunehmender Eigenentwicklung des Gewässers und weiteren Maßnah-

men zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird sich die bereits aktuell bestehende

Gefahrenlage für ungeübte Fahrer weiter verschärfen. Herr Lorig weist mit Bezug auf das

vorgeführte Video und seinen Ausführungen am 15.01.2014 darauf hin, dass die öffentliche

Bewerbung der Befahrung durch eine Verbandsgemeinde und die Errichtung von Anlagen

zur Gewässerbenutzung Verkehrssicherungspflichten auslösen können. Bei einem gravie-

renden Unfall mit Personenschaden seien grundsätzlich auch strafrechtliche Konsequen-

zen möglich. Maßnahmen im Sinne der Verkehrssicherung stünden jedoch im direkten

Gegensatz zu der im Sinne der Wasserrahmenrichtlinien notwendigen strukturellen Auf-

wertung des Glan. Auch die Universität Koblenz-Landau habe sich zur Problematik der

Befahrbarkeit des Gewässerabschnitts Lauterecken bis Odenbach durch ungeübte Ka-

nutouristen geäußert. Vor diesem Hintergrund erachtet Herr Lorig in diesem Gewässerab-

schnitt die Besetzung der Boote mit erfahrenen Bootsführern für unabdingbar.

Als Reaktion auf verschiedentlich von Herrn Keym eingebrachte Anmerkungen zu den bei

den Kanuvermietern laufenden Buchungen und des Hinweises auf mögliche Schadenser-

satzforderungen fragt Herr Lorig, ob bzw. warum ggf. seitens der gewerblichen Verleiher

Vertragsabschlüsse ohne Rücktrittsklausel geschlossen würden, obwohl seit September

letzten Jahres über die Einführung eines Befahrungswasserstandes am Glan diskutiert

würde. Das Problem sei in diesem Fall selbst verschuldet. Auch bestehe seitens der

Kanuverleiher kein Rechtanspruch auf unternehmerische Benutzung eines Gewässers. Es

handele sich bei der Verleihung von Kanus zur Ausübung des Gemeingebrauchs auf dem

Glan lediglich um das Ausnutzen einer tatsächlichen Möglichkeit für die Kanuvermieter, die

aber rechtlich nicht geschützt sei. Hier mache aber gerade die derzeitige intensive Ausnut-

zung dieser Möglichkeit das Eingreifen der Behörde zur Regelung des Gemeingebrauchs

erst erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz bestünde nicht.

Wegen der wiederholten Eingriffe in Baumbestand und Totholzstrukturen am Glan durch

Dritte, wies Herr Lorig auf die gefährlichen Folgen dieser ungenehmigten Handlungen für

die Unterlieger hin, hier speziell auf die Verschärfung der problematischen Situation in

Meisenheim im Hochwasserfall durch die verstärkte Verfrachtung des Gehölzes. Herr Lorig

führt weiter aus, dass die Gewässerunterhaltung am Glan der Oberen Wasserbehörde

unterliegt und gesetzliche Schonzeiten bei der Gewässerunterhaltung eingehalten werden

müssen. Die Gehölz-/ und Totholzbewirtschaftung obliege ausschließlich der zuständigen

Behörde; es gäbe zudem kein Recht auf Herstellung oder Verbesserung der Befahrbarkeit

des Gewässers seitens der Kanuverleiher oder Dritter - Hindernisse seien ggf., wie seitens

eines Kanuvermieters auch zugesagt, zu umtragen oder Boote unterhalb dieser Hinder-

nisse einzusetzen. Auch hier wären entsprechende Vertragsklauseln sinnvoll. Der Gemein-

gebrauch umfasse lediglich das Befahren des Gewässers und ermächtige Dritte nicht dazu,

Arbeiten am Gewässer vorzunehmen.

Herr Lorig führte aus, dass die geschätzte Wertschöpfung des Kanutourismus für die Re-

gion seiner Auffassung nach nicht nachvollziehbar sei. Die Übertragung von Wertschöp-

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Nr. Thema

fungsansätzen aus Gebieten mit hervorragenden Voraussetzungen für den Kanutourismus

wie Mecklenburg-Vorpommern und den Möglichkeiten vielfältiger mehrtägiger Touren sei

auf den Glan, mit der nur wenige Stunden dauernden Kanutour nicht schlüssig. Die als

Begründung des Wertschöpfungsansatzes genannte Jugendarbeit würde im Rahmen der

zu treffenden Reglung seitens der SGD zudem im Ausgleich zwischen Benutzergruppen

unterstützt. Die gewerbliche Kanuvermietung diene insbesondere vor dem Hintergrund der

immensen Aufwendung öffentlicher Mittel für die Gewässerreinhaltung, die Herstellung der

Durchwanderbarkeit und der Renaturierung des Gewässers im vorliegenden Fall überwie-

gend dem Wohl des Einzelnen. Eine Sperrung des Glan sei zudem nicht vorgesehen.

Als fachliche Lösung schlägt die SGD Süd eine ökologisch begründete wasserstandsab-

hängige Befahrung des Glan mit Ausnahme des Naturschutzgebiets Steinalbmündung

oberhalb Odenbach bei einem Pegel Odenbach 125-132 cm (Prüfung) und unterhalb Reh-

born ab einem Pegel Odenbach 123 cm vor. Dabei würden Sonderlösungen der Befahrung

unter definierten Bedingungen für eine gewässerökologisch orientierte Jugendarbeit zu

konkretisieren sein. Reduzierte Befahrungswasserstände zwischen Odenbach und Rehborn

- Mindestwasserstand Pegel Odenbach 111 cm - ermöglichen einen begrenzten gewerblich

orientierten Kanutourismus. Versuchsweise könnten die Flachwasserstellen in diesem Ab-

schnitt markiert und eine Kontingentierung eingeführt werden, wenn das Nutzungsinteresse

mehrere gewerblicher Vermieter erkennbar würde. Flankierende Maßnahmen wie ein Na-

turlehrpfad mit Beobachtungsstationen, schonende Naturführungen, Übertragung der Ver-

waltung der Draisine auf die Kanuvermieter, Schaffung von Erlebnisplätzen, Nutzung des

Programms Kinderfreundliche Umwelt, dezentrale punktuelle Nutzung des Glan und

Aufwertung des Glan-Blies-Weges wären im Sinne eines nachhaltigen sanften Tourismus

denkbar. Er appelliert, die Schönheit des Glan und der Landschaft mit intelligenten,

naturverträglichen Ansätzen zu zeigen und primär die Landschaft dezentral zu nutzen,

anstatt die Lebensader Gewässer, die aufgrund der besonders großen Artenvielfalt unter

besonderem Schutz steht, einer intensiven unternehmerischen Nutzung zuzuführen.

Wesentliche Kriterien für eine naturverträgliche Befahrung des Glan seien die Einhaltung

einer Mindestwassertiefe unter dem Boot, um Bodenberührungen und somit eine Beein-

trächtigung der Gewässerfauna zu vermeiden, ein Uferbetretungs- und Anlandungsverbot,

eine Reduktion der Nutzungsintensität und der damit verbundenen Störhäufigkeit sowie die

Umsetzung der WRRL als Aufgabe der Gewässerunterhaltungspflichten unter Beachtung

der Anforderungen an Bootsführer im Abschnitt zwischen Lauterecken und Odenbach.

Weitere Anmerkungen

Herr Keym berichtet, dass im Falle von im Gewässer treiben Baumstämmen im Bereich der

alten Glanbrücke in Meisenheim der Hochwasserschutz vor dem Naturschutz stünde und

die Verbandsgemeinde für die Beseitigung der Gefahrensituation zuständig sei. Herr Lorig

merkt an, dass aus diesem Grund verdriftungsgefährdetes Totholz seitens der SGD Süd mit

Seilen gesichert würde. Sowohl das Zerschneiden von Seilen als auch das Zerschneiden

von Bäumen mit der Erhöhung des Verdriftungsrisikos sei zurückliegend verschiedentlich

beobachtet worden. Diese unzulässigen Eingriffe in die Gewässerunterhaltung müssen

seitens der Wasserbehörde unterbunden werden und seien ggf. strafrechtlich relevant. Die

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

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Nr. Thema

heute an Gewässern zu praktizierende Bewirtschaftung von Totholz ist jedoch wichtig für

das Gewässer in seiner Lebensraumfunktion und für viele Tiere im Gewässer nicht ver-

zichtbar.

Herr Klemm erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung

der WRRL und merkt an, dass Herr Lorig in einer früheren Sitzung diese Möglichkeit aus-

geschlossen habe. Herr Lorig stellt richtig, dass es sich seinerzeit nicht um die Frage der

Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gehandelt habe, sondern

um den Unterschied zwischen Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau. Bei Gewäs-

serausbaumaßnahmen sei eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Maßnahmen der

Gewässerunterhaltung bedürften jedoch keines Genehmigungs- und Beteiligungsverfah-

rens. Herr Bürgermeister Jung bezweifelt, dass der Einbau von Strömungslenkern noch

unter die Rubrik der Unterhaltungsmaßnahmen falle. Herr Lorig entgegnet, dass mit dieser

punktuellen Lenkung der Strömung Dritte wegen des vorher an dieser Stelle getätigten

umfänglichen Grunderwerbes weder im Eigentum noch in der Wirkung oder in sonstiger

Form in ihren Rechten betroffen seien und dies somit im gesetzlichen Ermessungsspiel-

raum bei der Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen läge. Die praktizierte Ausübung

des Gemeingebrauchs begründe kein Recht auf Erhaltung eines naturfernen Gewässerzu-

stands oder begründe einen Abwehranspruch gegen die Umsetzung von Gewässerent-

wicklungsmaßnahmen.

(Nachtrag zum Beteiligungsverfahren zur Umsetzung der WRRL: Die Veranstaltung zur

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie fand am

18.05.2009 in öffentlicher Sitzung bei der Verbandsgemeinde Lauterecken statt.)

Zum Schluss erkundigt sich Herr Ness, ob seitens der Teilnehmer weiterer Diskussionsbe-

darf hinsichtlich der Lösungsvorschläge von Frau Dr. Balcar und Herrn Porth bestünde.

Dies wird verneint.

4. Weitere Vorgehensweise

Herr Ness stellt zusammenfassend fest, dass es nach der heutigen Diskussion nicht da-

nach aussieht, dass das Ziel der Moderation, eine einvernehmliche Lösung zu finden, er-

reicht würde. In der Abschlusssitzung am 19.03.2014 wird er daher einen Vorschlag bzw.

Empfehlung zur weiteren Vorgehensweisen verkünden.

Herr Tatge bedankt sich abschließend bei den Teilnehmern für die teilweise zwar harte,

aber durchweg faire Diskussion am Runden Tisch und bestätigt, dass die Vorschläge auf-

genommen und im weiteren Verlauf geprüft werden.

Herr Ness erinnert die Verbandgemeinde, den Zeit- und Stufenplan zu Punkt 4 sowie die

ausgearbeiteten Hinweise zum Ampelsystem bis Mittwoch, den 26.03.2014, schriftlich an

das IUS zu übermitteln. Das Protokoll zur heutigen Sitzung werde voraussichtlich am 24.02.

an die Teilnehmer versendet, so dass Änderungswünsche und Ergänzungen bis spätestens

zum 05.03.2014 dem IUS schriftlich mitzuteilen sind.

(Anmerkung: Da das Protokoll zwei Tage später als zugesichert an die Teilnehmer versen-

det wird, wird die Frist zur Einreichung von Anmerkungen und Änderungswünschen auf den

07.03.2014 verlängert).

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

21

Nr. Thema

Herr Ness bedankt sich und beendet die Sitzung.

Aufgestellt am 21.02.2014, geändert am 07.03.2014

gez. Svea Wingberg

Anlagen: Teilnehmerliste

Folien zu den o.g. Vorträgen

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Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

1

Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:

Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 19.02.2014

Teilnehmer am Runden Tisch:

Nr. Name Institution

1. Willi Tatge Vizepräsident SGD Süd

2. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken

3. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim

4. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim

5. Johann Lonzer Büro Gutschker- Dongus

6. Dr. Patricia Balcar Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV) /

1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC)

7. Bernd Dörr PKV / Deutscher Verband für Abenteuersport

8. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action

9. Harald Kunth Kanuverleih HKM Events

10. Karlheinz Walter BUND

11. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück

12. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP

13. Ralf Lorig SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern - Referat 32

14. Bettina Alwins SGD Nord - Regionalstelle Koblenz

15. Thomas Schlindwein SGD Süd - Obere Naturschutzbehörde

16. Hans Milde FNV Odernheim

17. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.

18. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator

19. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien

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Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.02.2014

2

Besucher:

Nr. Name Institution

1. Matthias Klöppel SGD Süd - Obere Naturschutzbehörde

2. Marco Decker ASV Odenbach

3. Jürgen Jaks ASV Meisenheim

4. Herbert Rumikewitz ASV Odenbach

5. G. Leib ASV Odenbach

6. Franz Rudolf Herbst ASV Meisenheim

7. Manfred Groß Verbandsgemeinde Lauterecken

8. Stefan Krauth ASV Medard

9. Stefan Klinker ASV Medard

10. Heinz Günster Landesfischereiverband RLP

11. Elke Klinder Meisenheim

12. Helmut Klinder Meisenheim

13. Martin Rinder Rheinpfalz

14. Roswitha Kexel Öffentlicher Anzeiger

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1

Protokoll

über die 9. Gesprächsrunde

zu den Ökologischen Auswirkungen des Kanutourismus am Glan

Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 19.03.2014 von 17.00 Uhr bis 18.45 Uhr

Die Teilnehmerliste befindet sich im Anhang (Anlage 1).

Nr. Thema

1. Herr Ness begrüßt die anwesenden Vertreter und Stellvertreter der verschiedenen Interes-

sengruppen (Kommunen, Kanutourismus und - verbände sowie Jugendarbeit, Wasserwirt-

schaft, Fischerei, Bachpaten und Naturschutz).

2. Über die bereits schriftlich verteilten Anmerkungen hinaus, gab es keine weiteren Ände-

rungswünsche seitens der Teilnehmer bezüglich des Protokolls zur 8. Gesprächsrunde am

19.02.2014 in Lauterecken.

3. Schwerpunkt der 9. und abschließenden Gesprächsrunde war die Empfehlung des Mode-

rators zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan. Die Folien

des entsprechenden Vortrags befinden sich im Anhang.

Zu Beginn seines Vortrags erläutert Herr Ness, dass der Zweck des Moderationsverfahrens

– das Finden einvernehmlicher Regelungen für einen naturverträglichen Kanutourismus auf

dem Glan – im Verlauf der Moderation nicht erreicht werden konnte. Auf der Grundlage der

wiederholt kontrovers geführten Diskussionen konnte am Runden Tisch keine einvernehm-

liche Lösung gefunden werden. Aus diesem Grund wurde bereits zu Beginn des Moderati-

onsverfahrens angekündigt, dass der Moderator in diesem Fall aus seiner Sicht eine

Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise geben wird.

Herr Ness stellt den Teilnehmern Herrn Tatge, Vizepräsident der SGD Süd, vor und erklärt,

dass die Entscheidung, wie es am Glan weitergeht, letztendlich bei der SGD – als Vertreter

des Landes Rheinland-Pfalz und somit dem Verantwortlichen/ Unterhaltspflichtigen für den

Glan – liegt.

Rückblickend greift Herr Ness die in den vergangenen Sitzungen diskutierten Lösungsan-

sätze auf und zeigt deren Grenzen und Probleme bei der Umsetzung auf: Eine pegel-

standsabhängige Regelung mit einem Mindestpegel Odenbach >> 108 cm würde eine ge-

werbliche Nutzung des Glan faktisch ausschließen. Weiter erinnert er an den Vorschlag zu

einer räumlichen Zonierung, die aus Sicht der Verleiher jedoch weder wirtschaftlich, noch

für die Kanutouristen attraktiv sei. Auch eine Beschränkung der Nutzung auf die Stauhal-

tungen, mit einer Größenordnung von durchschnittlich ≤ 1 km, wurde seitens der örtlichen

Verleiher entschieden abgelehnt. Eine zeitlich differenzierte Befahrungsregelung bzw. ein

Ausschluss der Kanunutzung während besonders sensibler Entwicklungsphasen (z.B. Brut-

zeiten der Vögel, Laichzeiten der Fische) sei zwar grundsätzlich denkbar, aber schließe bei

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014

2

Nr. Thema

der tatsächlichen Umsetzung eine weitere kanutouristische Nutzung des Glan ebenfalls

aus. Bei Berücksichtigung aller am Glan vorkommender Tierarten würden die Sperrzeiten,

also ein Befahrungsverbot des Glan, bis in den Herbst hineinreichen und somit eine ge-

werbliche Kanunutzung des Glan in der Praxis ausschließen.

Der Vorschlag der Verbandsgemeinden - Modellprojekt „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“

(ÖWW) - enthält aus Sicht von Herrn Ness zwar grundsätzlich geeignete Maßnahmen, aber

auch überwiegend Regeln, die im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung erfüllt und

eingehalten werden müssen. Die Sanktionierung gestalte sich daher aus rechtlicher Sicht

schwierig, ein „Strafmaß“ bei Fehlverhalten könne nur im Rahmen der Vertragsbedingun-

gen/ AGBs durch die gewerblichen Verleiher festgelegt werden.

Herr Ness führt weiter aus, dass das Ausmaß der Kanunutzung am Glan nun schon viele

Jahre anhalte und eine Fortführung in der Saison 2014 unter Beachtung und Einhaltung der

vorgeschlagenen Maßnahmen seiner Einschätzung nach zumindest zu einer Verbesserung

der Situation führe und erprobt werden sollte. Um die Kanunutzung, und damit auch die

vielen positiv verbundenen Dinge, zukünftig nicht vollends zu verbieten, schließt sich der

Moderator dem Vorschlag der Verbandsgemeinden an. Er appelliert an die beteiligten

Akteure diese Chance ernst zu nehmen und die vorgeschlagenen Maßnahmen gewissen-

haft und nachhaltig umzusetzen. Weiter empfiehlt er bereits für die Saison 2014 eine pro-

jektbegleitende Arbeitsgruppe einzurichten, um am Ende der Saison die Ergebnisse darzu-

stellen, öffentlich verfügbar zu machen und allen voran kritisch zu bewerten. Herr Ness fügt

erklärend hinzu, dass mit dem Begriff „kritisch“ gemeint sei, die Ergebnisse anhand von

eindeutigen Kriterien zu bewerten. Auf der Grundlage der Erprobung sowie deren Bewer-

tung könne entschieden werden, ob und wie der Kanutourismus am Glan fortgeführt wer-

den kann.

Anschließend erläutert Herr Ness die einzelnen Maßnahmenvorschläge des Modellprojekts

ÖWW und weist auf weitere Anmerkungen seinerseits hin, die bei der Umsetzung beachtet

werden sollten (vgl. Anlage 3). Wichtig sei, dass die Verbandsgemeinden ein Kontrollsys-

tem einrichten, um zu prüfen, ob die vereinbarten Regeln und Kriterien eingehalten werden.

Die Überprüfung solle zeitnah und kontinuierlich erfolgen, um ggf. auftretende Probleme

frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenwirken zu können. Weiter empfiehlt der

Moderator die Begleitung unerfahrener Fahrer durch ausgebildete Tourguides, eine kurze

Einweisung vor Fahrtbeginn alleine reiche zur Information und Aufklärung nicht aus. Auch

wenn 2014 nicht alle Flachwasserzonen unbeeinträchtigt bleiben, sollte z.B. durch den

Einsatz von Tourguides gewährleistet werden, dass aus Sicht der am Glan vorkommenden

Tierarten ausreichend Flachwasserzonen unbeeinträchtigt bleiben und geschont werden.

1. Kontingentierung

Hinsichtlich des vorgeschlagenen Anmeldesystems sei wichtig, dass nicht zugelassene

Nutzungsinteressierte unmittelbar angesprochen und über die vorhandenen Regelungen

informiert werden. Die freiwillige Selbstverpflichtung funktioniere nur dann gut, wenn der

Organisationsgrad der Nutzer ausreichend hoch sei. In diesem Zusammenhang sei auch

die Öffentlichkeitsarbeit von großer Bedeutung. Darüber hinaus läge die Verantwortung

nicht nur bei den Verbandsgemeinden, sondern insbesondere auch bei den örtlichen Ver-

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014

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Nr. Thema

leihern private Nutzer auf die Regeln und das Buchungsportal aufmerksam zu machen.

Weiter solle von den Verbandsgemeinden im Rahmen des Kontrollsystems der Buchungs-

verlauf sowie die tatsächliche Bootsanzahl an den Tagen mit erwartungsgemäß besonders

hoher Frequentierung kontinuierlich geprüft werden.

2. Bootstypen und Befahrbarkeit

Dreier-Kanadier dürfen zukünftig höchstens mit zwei Erwachsenen besetzt sein, der

Mindestpegel für eine Befahrung liegt bei Pegel Odenbach 108 cm. Herr Ness merkt an,

dass die Verbandsgemeinden gerade an den kritischen Tagen die Überwachung dieser

Regelungen gewährleisten müssen.

3. Kennzeichnung von Booten

Bei diesem Punkt betont der Moderator die Wichtigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der

Kennzeichnung der Boote durch die Verbandsgemeinden. Bei fehlender Kennzeichnung

müsse der Nutzer darauf angesprochen und über die Kennzeichnungspflicht informiert wer-

den.

4. Zeitfenster

Das Zeitfenster von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in dem eine Befahrung des Glan erlaubt ist,

sollte durch eine einstündige befahrungsfreie „Mittagspause“ zusätzlich eingeschränkt

(Ruhephase für die Natur) werden. Herr Ness weist darauf hin, dass die Mittagspause

durchaus den Befahrungsabschnitten entsprechend zeitlich gestaffelt sein könne.

5. + 6. Markierung der Flachwasserstellen und sensibler Zonen

Der Moderator empfiehlt sich bis Ende März 2014 über Art und Umfang der Markierungen

Gedanken zu machen und diese mit dem Unterhaltungspflichtigen abzustimmen. Weiter rät

er zu einer regelmäßigen Überprüfung der Markierung hinsichtlich des Zustandes und

deren Vollständigkeit, insbesondere nach Hochwassern.

In diesem Zusammenhang merkt Herr Ness an, dass eine solche Überprüfung durchaus an

die Kanuverleiher selbst oder Dritte übertragen werden könne, die Verantwortlichkeit läge

letztendlich aber bei den Verbandsgemeinden.

Es wird empfohlen die sensiblen Zonen durch einen Fachgutachter ermitteln zu lassen.

Hierbei verweist der Moderator auf Herrn Lonzer vom Büro Gutschker-Dongus und erläu-

tert, dass - nach Aufforderung durch die Verbandsgemeinden - bereits ein Angebot über

den Untersuchungsumfang für Bestandsaufnahme, Maßnahmen und Monitoring seitens

des Büros Gutschker-Dongus abgegeben wurde. Herr Bürgermeister Kron hat in einer Vor-

besprechung die Beauftragung zugesagt.

7. Artenschutzmaßnahmen

Nach Ermittlung der Ausgangssituation durch einen Fachgutachter solle Art und Umfang

der Maßnahmen, die das Ziel haben den Bestand der Indikatorarten z.B. Eisvogel und

Wasseramsel zu fördern, bis Ende April 2014 mit dem Unterhaltungspflichtigen abgestimmt

und noch während der Saison 2014 realisiert werden.

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014

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Nr. Thema

8. Besucherlenkung

Da es bisher keine hinreichende Sicherheit für die Fortführung der Kanunutzung am Glan

gab, wurde dieser Punkt in der Vergangenheit meist vernachlässigt und wenig ausgearbei-

tet. Herr Ness verweist darauf, dass die Schaffung neuer kanubezogener Infrastruktur ent-

sprechende Planungen und teilweise Genehmigungsverfahren voraussetze. Dies – wie

auch die Finanzierung – solle in der Saison 2014 von den Verbandsgemeinden geklärt und

vorbereitet werden.

9. + 10. Informationen vor Fahrtantritt und unterwegs

Der Moderator empfiehlt die Inhalte der Einführung frühzeitig – spätestens bis Ende April

2014 – mit der SGD abzustimmen, so dass die Vorbereitung und Umsetzung noch vor Be-

ginn der Kanusaison gewährleistet wird. Die Informationen und Hinweise sollen nicht nur

von den Verleihern selbst oder durch entsprechende Hinweisschilder entlang des Glan an

die Nutzer vermittelt werden, sondern auch im Internet abrufbar sein.

11. Weitere Maßnahmen

Zur Entschärfung der langen Umtragungsstrecken sollte langfristig die Umsetzung prakti-

kablerer Lösungen wie Treidelpfade oder Wasserrutsche angestrebt werden. Es wird

empfohlen entsprechende Genehmigungsfragen sowie die Finanzierung in der Saison 2014

seitens der Verbandsgemeinden zu klären.

12. Zusammenarbeit

Damit der Informationsaustausch zwischen Kanu-Verleihern, Naturschutzverbänden und

Behörden sowie Flussanliegern, Anglern und Bachpaten zukünftig möglichst schnell und

effizient verläuft, empfiehlt der Moderator innerhalb der Saison 2014 eine projektbeglei-

tende Arbeitsgruppe einzurichten.

13. Öffentlichkeitsarbeit

Herr Ness betont die Wichtigkeit der fortlaufenden Information über den Zweck und die

Notwendigkeit der Regeln und freiwilligen Verpflichtungen am Glan durch die Kanu-

Verleiher und Verbandsgemeinden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die anwe-

sende Presse und verdeutlicht, dass das Interesse wie es am Glan zukünftig weitergeht

erwiesenermaßen vorhanden sei.

Herr Ness bedankt sich bei den Medien und den anwesenden Pressevertretern für die stets

präzise und zuverlässige Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Moderationsverfah-

ren.

Abschließend empfiehlt der Moderator der SGD, dem Vorschlag der Verbandsgemeinden

„Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“ eine Chance zu geben und appelliert an die Kritiker,

die Erprobungsphase in der Saison 2014 kritisch im Sinne der zuvor angesprochenen

Kriterien zu begleiten.

Zum Schluss fordert Herr Ness die Teilnehmer auf Meinungen und Statements zur ausge-

sprochen Empfehlung abzugeben.

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014

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Nr. Thema

Statements der Teilnehmer zur Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise

bezüglich des Kanutourismus auf dem Glan

Herr Dr. Koßmann zweifelt daran, dass die Problematik am Glan allein mit dem Glauben

und guten Vorsätzen in den Griff zu bekommen sei. Er wertet es dennoch als erfreulich,

dass die naturschutzbezogenen, wasserwirtschaftlichen und fischereilichen Belange in den

Maßnahmenvorschlägen der Verbandsgemeinden berücksichtigt wurden. Er werde das

vorgeschlagene Konzept mit den Vertretern des Landesfischereiverbandes sowie mit den

örtlichen Anglervereinen besprechen und guten Willen und Kompromissbereitschaft zeigen.

Herr Dr. Koßmann erinnert daran, dass hinsichtlich der Thematik Sicherheit und Fragen der

Verkehrssicherheit weiterhin klärungsbedarf bestünde. Die Zuständigkeit bzw. Verantwort-

lichkeit sei bisher noch nicht geklärt. Weiter merkt er an, dass er nicht an das „ökologisch“

in der Bezeichnung des Projekts „Öko-Wasser-Wanderweg“ glaube und regt an, den Begriff

zumindest vorerst wegzulassen oder eine geeignetere Definition zu verwenden.

Herr Neumann schließt sich den Ausführungen von Herrn Dr. Koßmann an. Er appelliert an

die Vertreter der Verbandsgemeinden und Kanu-Verleiher, die Ergebnisse der Erprobungs-

phase wahrheitsgemäß und öffentlich darzulegen.

Herr Dr. Schindler hätte sich eine Lösung im Sinne einer räumlichen Zonierung gewünscht.

Im Sinne des Artenschutzes wären abwechselnde Streckenabschnitte mit höherer und ge-

ringerer Kanunutzung/Frequentierung und somit geringerer Beeinträchtigung sinnvoller. Um

die Maßnahmen am Ende der Saison 2014 evaluieren und bewerten zu könne, fehle zu-

dem ein geeigneter Referenzzustand. Er regt an, einen sensiblen wenig frequentierten Be-

reich z.B. im Oberlauf bei der Bewertung am Ende der Saison 2014 als Referenzzustand

heranzuziehen.

Herr Bürgermeister Kron bedankt bei den Teilnehmern für die Zusammenarbeit. Er erinnert

an das Ziel und den Zweck des Moderationsverfahrens – das Finden einvernehmlicher

Regelungen für einen naturverträglichen Kanutourismus auf dem Glan. Die Verbandsge-

meinden seien von Beginn an davon ausgegangen, dass dieses Ziel am Ende auch erreicht

werde, wenn auch in deutlich kürzerer Zeit. Er fordert alle Beteiligten auf am geplanten

projektbegleitenden Arbeitskreis teilzunehmen und diesen durch bspw. Bootszählungen

oder konstruktive Kritik zu unterstützen. Es sei wichtig, die unternehmerischen und natur-

schutzbezogenen Belange in Einklang zu bringen. Abschließend bedankt er sich besonders

bei Herrn Lorig für seine informativen Ausführungen und sein Engagement und hofft auf die

Unterstützung der Behörde im weiteren Verlauf.

Herr Tatge merkt an, dass demokratische Prozesse Zeit benötigen. Er betont, dass die

Beauftragung eines unabhängigen Moderators ein ernster Versuch war am Glan einen

Kompromiss zu finden. Die SGD werde die Empfehlungen des Moderators konstruktiv prü-

fen, diesen aber weitgehend Folge leisten. Dennoch müsse im kritischen Dialog verblieben

werden; zeichne sich am Ende der Saison 2014 keine Verbesserung ab, sei die SGD ge-

zwungen zu handeln. Er führt weiter aus, dass für die Saison 2014 vorgesehen sei, Mitar-

beiter zu benennen, die den Verlauf und die Entwicklung am Glan fortlaufend begleiten. Er

regt weiter dazu an, Beobachtungen oder Anregungen seitens der Teilnehmer, ortsansäs-

sigen Anglervereine oder Anwohner jederzeit der SGD mitzuteilen.

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014

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Nr. Thema

Herr Dörr bedankt sich bei den Teilnehmern des Runden Tischs. Er gibt offen zu, dass

auch er spätestens nach der dritten Sitzung des Runden Tischs den Eindruck eines „abge-

karterten Spiels“ mit vorherbestimmtem aus seiner Sicht negativem Ergebnis hatte. Dar-

über, dass sich dieser Eindruck nicht bewahrheitet hat, zeigt er sich sehr erfreut. Falls sich

Ende 2014 herausstelle, dass das vorgeschlagene Konzept nicht funktioniere, dann sei es

halt so – soweit sei auch er Naturschützer und werde das akzeptieren. Weiter bedankt er

sich bei den örtlichen Anglern, insbesondere auch bei Herrn Lorig, durch den er viele neue

Erkenntnisse und Aspekte zum Umweltschutz gewinnen konnte, sowie bei Herrn Ness für

die angenehme und engagierte Moderationsweise.

Herr Keym macht darauf aufmerksam, dass - nachdem sich vergangenen Samstag bereits

die örtlichen Angler für die Sauberkeit des Glan eingesetzt hatten – am kommenden

Samstag der Stadtrat in gleicher Mission nachziehen werde. Weiter betont er, dass im vor-

geschlagenen Konzept ausdrücklich vermerkt sei, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen

am Ende der Saison unvoreingenommen geprüft würden.

Dem Dank Herrn Dörrs an die Teilnehmer schließt sich Herr Haase an. Herr Haase freut

sich auf die zukünftige Arbeit und steht der Zukunft am Glan positiv gegenüber.

Auch Frau Dr. Balcar wertet die Maßnahmenvorschläge als Erfolg – diese beinhalten und

berücksichtigen alle wichtigen Stellschrauben für einen naturverträglichen Kanutourismus.

Darüber, dass von einer künftigen Sperrung des Glan vorerst abgesehen wurde, zeigt sie

sich sehr erfreut. Unterstützend werde sie zukünftig stets auf die Regelungen am Glan

aufmerksam machen und andere Paddler darüber informieren. Frau Dr. Balcar hofft auf

Geduld und Nachsicht v.a. in der ersten Phase der Erprobung, sollte nicht gleich alles wie

gewünscht verlaufen. Sie sieht viel Arbeit auf die Verbandsgemeinden zukommen und

wünscht hierfür gutes Gelingen.

Herr Porth zweifelt an der Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen und zeigt sich

skeptisch und enttäuscht. Er bedankt sich für die guten informativen Vorträge der Fachbe-

hörden der SGD Süd, wie der Fischerei- und Naturschutzbehörde und insbesondere bei

Herrn Lorig von der Wasserwirtschaftsbehörde, ebenso bei Herrn Dörr für seine Ausführun-

gen über das Kanufahren sowie den erhaltenen Skript. Leider fanden die behördlichen

Ausführungen keine Berücksichtigung. Dem Zwischenfazit von Herrn Ness – ein Aus-

schluss der gewerblichen Nutzung am Glan – stünden lediglich zwei Verleiher gegenüber,

die zudem noch in die eigene Tasche arbeiten. Zur Verdeutlichung nannte Herr Porth die

folgenden maximalen Umsatzbeträge: Für HKM von Herrn Kunth ergäbe sich folgende

Summe: Bei einer preislichen Bandbreite von 45,-- bis 85,-- Euro, ein Durchschnittswert von

70,-- Euro angenommen, einer Saison von April bis Oktober = 214 Tage x 30 Boote (=

6.420) ergeben sich 449.400,-- Euro. Die gleiche Berechnung für Fun-Con-Action von Herrn

Seybold, aber mit einer Preisgestaltung von 40,-- bis 70,-- Euro und einem Durchschnitts-

betrag von 65,-- Euro ergeben 417.300,-- Euro. Das sind die möglichen Umsatzbeträge, die

wie gesagt, nur bei optimalen Bedingungen möglich wären. Aus Sicht Herrn Porths ist die

von den Verbandsgemeinden vorgebrachte Wertschöpfung des Kanutourismus für die

Region von 500.000 Euro nicht haltbar und nachvollziehbar; er bezeichnet dies als Augen-

wischerei der Bevölkerung. Laut seiner Recherche läge der Wert deutlich darunter. In

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014

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Nr. Thema

Odernheim werde in allen Geschäften und Gastronomiebetrieben nicht ein Euro umgesetzt.

In Meisenheim hauptsächlich oder nur im Café und Hotel an der Glanbrücke, das Herrn

Kunth bzw. seiner Partnerin/Ehefrau gehört. Auch sei die Ansiedlung weiterer Kanu-

Verleiher oder die Rückkehr von Outdoor-live und somit eine Erhöhung der Bootsanzahl

nicht auszuschließen. Herr Porth zitiert Inhalte der Internetauftritte der Verleihfirmen, so von

Herrn Seybold: „Sie können die Kanus auch mit drei Erwachsenen besetzen, allerdings

empfehlen wir das nicht. Die Kanus haben dann mehr Tiefgang, sind schwieriger zu steuern

und haben je nach Wasserstand öfter Grundberührung.“ Ein anderer, ehemaliger (wieder

zukünftiger?) Anbieter bewirbt sogar Beobachtungsplätze für Eisvögel in seiner Bildergale-

rie und empfiehlt Parkplätze bei der Anreise an der späteren Ausstiegsstelle, was bereits in

Odernheim zu Konsequenzen geführt hat, mit Nachteilen für die Anwohner und Geschäfts-

kunden. Herr Porth kritisiert die fehlende Kompromissbereitschaft seitens der örtlichen

Verleiher. Hinsichtlich des vorgeschlagenen Zeitfensters und der Kontingentierung fände

nur das Interesse der Verleiher Berücksichtigung. Auch eine Befahrung bei einem Pegel

Odenbach < 108 cm würde seitens der Verleiher nicht ausgeschlossen werden. Alles zu

Lasten der Natur. Er betont: „Die Natur hat keine Wählerstimme.“ Mit Ausnahme der

organisierten Kajak- und Kanufahrer stehe er dem Erfolg für die Umsetzung der

Maßnahmenvorschläge skeptisch gegenüber. Weiter merkt er an, dass für die naturnahe

Entwicklung am Glan bisher schon viel Geld investiert worden sei. Es sei aus seiner Sicht

fragwürdig, ob diese Investitionen durch die Beeinträchtigungen infolge des Kanutourismus

zu rechtfertigen seien, ansonsten müsse man hier von Steuerverschwendung reden. Herr

Porth bittet in den projektbegleitenden Arbeitskreis v.a. unabhängige Prüfer, nicht nur

Befürworter des Kanutourismus, mit einzubeziehen.

Herr Bürgermeister Kron befürwortet und unterstützt die persönliche Teilnahme Herrn

Porths am Arbeitskreis und lädt diesen herzlich dazu ein. Auch kritische Gegner sollen in

den Arbeitskreis mit eingebunden werden. Um das Ziel eines naturverträglichen Kanutou-

rismus am Glan zu erreichen, müsse gemeinsam daran gearbeitet werden. Herr Porth will

sich dieser Verpflichtung nicht entziehen und nimmt das Angebot von Herrn Bürgermeister

Kron gerne an. Er werde sich dem ÖWW nicht in den Weg stellen, aber die Entwicklung am

Glan kritisch begleiten.

Herr Ness greift die Anmerkung von Herrn Dr. Koßmann hinsichtlich des Zusatzes „Öko“ in

der Projektbeschreibung ÖWW erneut auf. Er schließe sich der Meinung von Herrn Dr.

Koßmann an, dass es ein wichtiges Ziel sei einen deutlich verbesserten ökologischen Zu-

stand zu erreichen, es sich aber erst zeigen müsse, wieviel „Öko“ tatsächlich in dem

Konzept nach dessen Umsetzung stecke.

Herr Klemm bedankt sich ebenfalls bei den Teilnehmern des Runden Tischs und richtet

seinen Dank besonders an den ehemaligen Bürgermeister Schneider, der die Problematik

frühzeitig erkannte und aufforderte sich damit auseinanderzusetzen und eine Lösung zu

finden.

Herr Dr. Schindler weist erneut darauf hin, dass das Konzept mit der Evaluierung Ende der

Saison steht oder fällt. Er fragt sich, woran Ende 2014 eine ggf. eingetretene Verbesserung

festgemacht werden könne bzw. wie diese messbar sei. In diesem Zusammenhang befür-

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Protokoll Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014

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Nr. Thema

worte er die vom Moderator ausgearbeiteten Kriterien. Drei Punkte sehe er allerdings

kritisch: Die voraussichtlich noch zu hohe maximal festgelegte Bootsanzahl, den aus seiner

Sicht zu niedrig gewählten Mindestpegel sowie die Art und Weise der Umsetzung der Mar-

kierungen. Neben der Frage, wie zweckmäßig markiert werden sollte, müsse beobachtet

und evaluiert werden, wie die Kanuten in der Praxis mit den Markierungen zurechtkommen.

Diese Aspekte sollten in die Evaluierung einbezogen werden.

Herr Dr. Koßmann fordert die ortsansässigen Vereinsmitglieder zur Mitarbeit und Unterstüt-

zung auf. Boots- oder Vogelzählungen sowie die kontinuierliche Ermittlung des Pegelstan-

des müsse gemeinsam angepackt werden, die Verbandsgemeinden alleine seien damit

überfordert und müssten dahingehend unterstützt werden. Weiter sei es aus seiner Sicht

wichtig, die/den örtlichen Ornithologen in die Untersuchungen einzubeziehen.

Herr Bürgermeister Kron begrüßt dies und berichtet von dem vorbildlichen und gut funktio-

nierenden Anmeldeportal in Nordrhein-Westfalen (www.kanu-nrw.de). Er werde versuchen

die entsprechende Software zu erhalten und in vergleichbarer Weise für den Glan umzu-

setzen. Dabei sei aber anzumerken, dass die bereits für die kommende Saison durchge-

führten Buchungen nicht mehr nachträglich über das Anmeldesystem zu erfassen seien.

Abschließend äußert er den Wunsch über die Mitwirkung je einer Person jedes ortsansäs-

sigen Anglervereins am Arbeitskreis.

Herr Keym fordert die Kritiker auf, sich bei der Erreichbarkeit der Umsetzung der Maßnah-

menvorschläge auf die gewerblichen Verleiher zu konzentrieren. Auch wenn der „Großver-

such“, den gewerblichen Kanuverleih am Glan fortzuführen, am Ende der Saison scheitern

sollte, sei durch die Umsetzung vieler Maßnahmen wie z.B. die Markierung der Flachwas-

serzonen und sensiblen Bereiche zukünftig dennoch eine Verbesserung am Glan zu er-

warten. Die Markierungen wären auch für private Nutzer im Jahr 2015 noch von Bedeutung

und hilfreich, selbst wenn der gewerbliche Verleih bis dahin eingestellt würde.

Herr Lonzer weist hinsichtlich Herrn Dr. Koßmanns Aufruf zur Mitarbeit und Unterstützung

bei der Datenerhebung darauf hin, dass hierfür eine standardisierte Methode notwendig sei,

so dass die gesammelten Daten letztendlich wissenschaftlich verwendet werden können.

4. Abschließend kündigt Herr Ness an, dass in einigen Wochen ein Abschlussbericht zum

Moderationsverfahren an alle Teilnehmer des Runden Tischs versendet wird. Er bedankt

sich bei allen Teilnehmern des Runden Tischs, den Medien und der Presse sowie der Pro-

tokollantin und übergibt das Wort an den Herrn Tatge.

Herr Tatge bedankt sich und erklärt die Sitzung für beendet.

Aufgestellt am 24.03.2014, geändert am 01.04.2014

gez. Svea Wingberg

Anlagen: Teilnehmerliste

Folien zum o.g. Vortrag

Empfehlung des Moderators zur weiteren Vorgehensweise

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Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014

1

Anlage 1: Teilnehmerliste zur Moderation „Ökologische Auswirkungen des Kanutourismus am Glan“:

Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken, 19.03.2014

Teilnehmer am Runden Tisch:

Nr. Name Institution

1. Willi Tatge Vizepräsident SGD Süd

2. Egbert Jung Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken

3. Dietmar Kron Bürgermeister Verbandsgemeinde Meisenheim

4. Ralf Klemm Verbandsgemeinde Meisenheim

5. Werner Keym Stadtbürgermeister Meisenheim

6. Dr. Patricia Balcar 1. Ski- und Kanuclub Kaiserslautern e.V. (1. SKC) /

Pfälzischer Kanu-Verband e.V. (PKV)

7. Christian Haase Lewenstein Gruppe

8. Bernd Dörr PKV / Deutscher Verband für Abenteuersport

9. Hans-Jürgen Seybold Kanuverleih Fun-Con-Action

10. Harald Kunth Kanuverleih HKM Events

11. Karlheinz Walter BUND

12. Dr. Holger Schindler BUND

13. Dieter Porth BV Nahe-Glan Hunsrück

14. Dr. Horst Koßmann Landesfischereiverband RLP

15. Josef Groß SGD Nord - Regionalstelle Koblenz

16. Wolfgang Neumann Landesfischereiverband Pfalz e.V.

17. Andreas Ness IUS - Institut für Umweltstudien, Moderator

18. Svea Wingberg IUS - Institut für Umweltstudien

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Anlage 1: Teilnehmerliste Moderation Glan Lauterecken, 19.03.2014

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Besucher:

Nr. Name Institution

1. Ernst Knittel SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern

2. Felix Maurer SGD Süd - Regionalstelle Kaiserslautern

3. Johan Lonzer Büro Gutschker- Dongus

4. Jürgen Jaks ASV Meisenheim

5. Herbert Rumikewitz ASV Odenbach

6. Ernst Leib ASV Odenbach

7. Heinrich Kreutzer ASV Medard

8. Stefan Klinker ASV Medard

9. Marco Decker ASV Odenbach

10. Willi Doll CJD Wolfstein

11. Martin Rinder Rheinpfalz

12. Sandra Thyssen SWR

13. Martin Köhler Öffentlicher Anzeiger