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Abschlusskonferenz, 29./30. November 2007 Dr. habil. Sonja Haug (BAMF) Dr. Lenore Sauer (BiB) unter Mitarbeit von Annette Sinn und Birgit Schulte Laufzeit: 09/2005 - 11/2007 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Nürnberg Referat Migrations- und Integrationsforschung. Schwerpunkt Empirie Veröffentlichung: Zuwanderung und Integration von (Spät-)Aussiedlern Projekt zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Wohnortzuweisungsgesetzes (WoZuG)

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Abschlusskonferenz, 29./30. November 2007

Dr. habil. Sonja Haug (BAMF)Dr. Lenore Sauer (BiB)

unter Mitarbeit von Annette Sinn und Birgit SchulteLaufzeit: 09/2005 - 11/2007

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), NürnbergReferat Migrations- und Integrationsforschung. Schwerpunkt Empirie

Veröffentlichung: Zuwanderung und Integration von (Spät-)Aussiedlern Forschungsbericht 3

Projekt zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Wohnortzuweisungsgesetzes

(WoZuG)

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Gliederung des Vortrages

- Beschreibung der Untersuchung und Vorgehensweise

- Ausgewählte Ergebnisse der Expertenbefragung/ Integration aus der Sicht der Kommunen

- Ausgewählte Ergebnisse der Befragung von (Spät-) Aussiedlern- Sprachkenntnisse- Integration in den Arbeitsmarkt- Soziale Integration

- Fazit zur Wohnortzuweisung und Integration von (Spät-) Aussiedlern

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Hintergrund des Projektes

Gifhorner Erklärung 1995: (Wolfsburg, Salzgitter, LKr Gifhorn, Nienburg/Weser, Cloppenburg, Emsland und Osnabrück): Forderung klare und berechenbare Rahmenbedingungen, gerechte solidarische Lastenverteilung

1996 Wohnortzuweisungsgesetz- Verteilung nach Königssteiner Schlüssel auf die Bundes- länder- Wohnortbindung für 3 Jahre, Sanktionierung bei Änderung des Wohnortes: keine Sozialhilfe bzw. ALG II- Ausnahmen: Arbeitsplatz und eine eigene Wohnung Klage vor Bundesverfassungsgericht2005: Gesetzesänderung, Wohnortzuweisung, aber Härtefallregelung: auch Umzug bei Teilzeitbeschäftigung oder Minijob, Wahl des Wohnortes bei Familienangehörigen

Evaluation des Gesetzes: BAMF

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Forschungsauftrag: Analyse der Auswirkungen des Wohnortzuweisungsgesetzes auf die Spätaussiedler sowie auf die Kommunen

Fragestellung bezüglich der Kommunen:

- Entlastung der ursprünglich von einer deutlich über- proportionalen Zuwanderung betroffenen Kommunen?

- Fairere Belastung bei der Zahlung von Sozialleistungen im Vergleich der Kommunen untereinander?

Fragestellung bezüglich der Spätaussiedler:

- Beurteilung der Zuweisung durch das WoZuG

- Inanspruchnahme der Härtefallregelungen

- Integrationsaspekte (Migrationsverlauf, Wohnverhältnisse, Beteiligung an Vereinen und Organisationen, Erwerbssituation und Einkünfte, Sprachkenntnisse, Soziodemographie und Familie)

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Vergleichsgruppen

Vergleichsgruppen:

- Land (Molbergen) vs. Stadt (Wolfsburg), Städte der Gifhorner Erklärung

- Ost (Jena) vs. West (Karlsruhe)

- Kommune, die in Bundesland mit weiterer Verteilung liegt (Düsseldorf) vs. Kommune in Bundesland, das darauf ver- zichtet (Nürnberg)

- Berlin vs. Kommune mit starkem Zuzug (Viernheim – Lkr. Bergstraße)

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Spätaussiedler-Zuweisungen in den Untersuchungsgemeinden

4927

3681

2758 2772 2663 26242436

1980

16071.743

975824

470319 297

490 528 515

162 118

14111607

1181 1306

890 840581

0

1000

2000

3000

4000

5000

6000

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Landkreis Bergstraße Berlin Landkreis CloppenburgDüsseldorf Jena Karlsruhe Stadt Wolfsburg Mittelfranken

Datenquelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit

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Vorgehensweise für Expertengespräche

- Leitfadenbasierte Interviews mit 42 kommunalen und institutionellen Vertretern

- Experten hatten durch ihre Arbeit und Funktion spezielle Kenntnis über Spät-/Aussiedler, ihre Integration und die Wirkungen des WoZuG

- Experten waren Migrations-/Integrationsbeauftragte, Vertreter von Sozialämtern, Jobcenter, Freizeit- und Jugendamt, Wohnheimen, Aufnahmestellen und Experten aus der Betreuungsarbeit

- Gespräche wurden aufgezeichnet, transkribiert und ausgewertet

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Ergebnisse der Expertengespräche

Positive Aspekte der Wohnortzuweisung

+ Orte, die vorher überdurchschnittlich von Zuzug betroffen waren: Begrenzung des Zuzugs, finanzielle Entlastung, „lebensnotwendig“.

+ Ermöglichung der Integrationsarbeit, Erhöhung der Planbarkeit infrastruktureller Maßnahmen und von Integrationsangeboten.

+ Orte, die vorher kaum Zuzug hatten: überhaupt erst Zuzug oder Anstieg: Stabilisierung der Bevölkerungszahl sowie Bereicherung der Lebenswelten.

+ Wachsen der Bereitschaft und Erkenntnis, Einrichtungen und Institutionen zu etablieren, die sich um die Integration von (Spät-) Aussiedlern bemühen.

+ durch gleichmäßigere Verteilung höhere Akzeptanz der Bevölkerung.

+ geringere Konzentration und Entzerrung sozialer Brennpunkte erleichtert Integration.

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Ergebnisse der Expertengespräche

Negative Aspekte der Wohnortzuweisung

- Rechtliche Benachteiligung gegenüber einheimischen Deutschen oder EU-Bürgern/ Eingriff in die Freizügigkeit.

- Zuweisung an Orte mit hoher Arbeitslosigkeit verhindert Integration in den Arbeitsmarkt.

- Ohne soziale Netzwerke keine Vermittlung von Arbeitsplätzen.

- Trennung von Familien kann Integration verhindern.

- Umzug an Wunschwohnort erfolgt früher oder später, keine Nachhaltigkeit der Steuerung.

- Die Integrationserfolge sind stark abhängig von kommunalem Engagement in der Integration.

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Beibehaltung oder Abschaffung des Wohnortzuweisungsgesetzes?

Ansichten zur Beibehaltung oder Abschaffung differieren zwischen den Untersuchungsgebieten und den befragten Experten:

„Ich halte das Gesetz weiter für sinnvoll, weil auch bei sinkenden Zuzugszahlen eine gleichmäßige Verteilung sinnvoll erscheint. Es nützt auch nichts, mehrere Löffel Zucker in eine Tasse Kaffee zu geben, ohne ihn umzurühren und ihn gleichmäßig zu verteilen“

„Also ich gehe einmal davon aus, dass die Anzahl von Spätaussiedlern so gering werden wird in absehbarem Zeitraum, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass dem Gesetz die Bedeutung zukommt, wie das vielleicht in den 90-er Jahren der Fall war, als man wirklich noch mit großen Zahlen an Zuwanderern einfach umgehen musste. Dazu kommt,…, die zweite für meine Begriffe gravierende Änderung, dass das SGB-II ja in einer anderen Verantwortung liegt und auf eine andere Mittelherkunft zugreift, als das die Sozialhilfe getan hat“

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Vorschläge

- Bei Verteilung stärkere Berücksichtigung der lokalen Arbeitsmarktsituation

- Bei Verteilung keine Trennung von Großfamilien

- Verbesserte Informationen bereits in Herkunftsländern über Leben in Deutschland

- Statt Verteilung andere Form des kommunalen Lastenausgleichs

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Ermittlung der Spätaussiedler in Melderegistern Stichprobenziehung

Verfahren (Nürnberger Amt für Stadtforschung und Statistik):

- Geburtsstaat

- 2. Staatsangehörigkeit

- Zuzugsstaat

- Vorheriger Wohnsitz in Landesaufnahmestelle bzw. städtischem Übergangswohnheim (Berlin, Jena, Molbergen)

- Art der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsurkunde, Ausweis über Rechtsstellung als Deutscher, Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit durch Erklärung, Einbürgerung gem. §40 a StAG )

Zuzugdatum (aus dem Ausland bzw. in die Gemeinde) 1989–1995 bzw. 1996-2005

Einfache Zufallsstichprobe, Stichtag 31.12.2005

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Ausgangslage der Integration von (Spät-)Aussiedlern

- Daten zur Zahl der (Spät-)Aussiedler = deutsche Staatsbürger nicht verfügbar.

- Die Datenlage zur Wohnortzuweisung, räumlichen Verteilung und Binnenwanderung von (Spät-)Aussiedler ist unzureichend.

- Die innerstädtische räumliche Konzentration von (Spät-) Aussiedlern ist vor allem auf Mechanismen des Sozialwohnungsmarktes zurückzuführen. Ergebnis: Konzentration in bestimmten Wohnvierteln.

- Die Integration in das Bildungssystem („Seiteneinsteiger“) und in den Arbeitsmarkt ist zunehmend problematisch.

- Problembereiche: unzureichende Sprachkenntnisse, fehlende Anerkennung ausländischer Berufsausbildung, Jugendkriminalität

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Konzept basierend auf theoretischem Ansatz von Hartmut Esser bzw. Friedrich Heckmann

4 Bereiche:

1. Kulturelle/Kognitive/Sprachliche Integration: Deutsch-kenntnisse, Sprache im Alltag

2. Strukturelle Integration: Arbeitsmarktintegration

3. Soziale Integration: Partizipation in Organisationen/ freiwilligen Vereinigungen

4. (Identifikative Integration)

Definition Integration

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Sprachliche Integration

N ja= 991N nein= 68

33,6

64,7

21,6

8,8

44,1

27,930,0

7,4

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

70,0

ja nein

MutterspracheDeutschEin Mix aus Muttersprache und Deutschnach Personen unterschiedlich

Frage: Sprechen Sie Deutsch?

Frage: Welche Sprache sprechen Sie hauptsächlich zu Hause bzw. mit Ihrer Familie?

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Deutschkenntnisse in Alltagssituationen

N=984

93,5

79,8

88,6

82,3

86,1

87,5

70,0 75,0 80,0 85,0 90,0 95,0

Einkaufen in deutschen Geschäften

Anforderungen am Arbeitsplatz

In der Freizeit mit Deutschen unterhalten

Deutsches Fernsehen bzw. Radio hören

Angelegenheiten des täglichen Lebens(Behörden)

Arztbesuch

Frage: Sind Ihre Deutschkenntnisse so gut, dass Sie keine Probleme beim .......haben?

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- Fast alle geben an, Deutsch zu sprechen.

- Von diesen verwenden 44,1% zu Hause einen Mix aus Muttersprache und Deutsch. 33% sprechen zu Hause in der Muttersprache und nur 21,6% sprechen zu Hause deutsch.

- Die meisten haben wenige Probleme im Alltag, am meisten Probleme sehen nichterwerbstätige bei der Sprachkom-petenz an einem Arbeitsplatz.

- Sprachvermittlung erfolgt häufig in Familie und Arbeitsplatz, aber auch Kurse (im Herkunftsland oder Deutschland) haben Bedeutung.

Sprachkenntnisse

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Alter und Erwerbstätigkeit

20,8

47,9

68,5 66,3 61,1

5,9

75,0

42,1

15,8

5,98,6

86,7

4,210,0

15,827,8 30,3

7,4

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

unter 20 20-29 30-39 40-49 50-59 über 60

Erwerbstätig nicht erwerbstätig Arbeitslos

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Erwerbstätigkeit nach drei Jahren Aufenthalt (aktuell) nach

Untersuchungsgebiet

28,1

44,2

34,8

17,7

0 10 20 30 40 50 60 70 80

Berlin

Düsseldorf

Jena

Karlsruhe

Lkr. Cloppenburg

Nürnberg

Lkr. Bergstrasse

Wolfsburg

N=1061arbeitsloserwerbstätig

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Arbeitslosenquoten in den Untersuchungsgebieten

0

5

10

15

20

25

1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Berlin Düsseldorf Jena Karlsruhe

Lkr. Cloppenburg Nürnberg Wolfsburg Lkr. Bergstraße

Datenquelle: INKAR, BBR

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Fazit zur derzeitigen Erwerbstätigkeit (Ergebnisse multivariater log. Regression)

- hängt vor allem davon ab, ob direkt nach dem Zuzug eine Erwerbstätigkeit bestand.

- hängt nicht von der Wohnortzuweisung an sich ab, Chancen auf eine Erwerbstätigkeit für Personen, die an einen Ort zugewiesen wurden, nicht geringer als für diejenigen, die nach eigener Auskunft nicht der Zuweisung unterlagen.

- Bedeutsam ist der Ort, an den die Zuweisung bzw. der Zuzug erfolgt ist, und die am Wohnort vorliegende Arbeitslosenquote.

- Der Zuzug vor bzw. seit 1996 hängt mit der Chance auf eine Erwerbstätigkeit zusammen. Dieser Effekt steht allerdings auch mit der allgemeinen Verschlechterung der Arbeitsmarktlage in den letzten fünfzehn Jahren in Verbindung.

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Fazit zur Erwerbstätigkeit in den ersten drei Jahren (Ergebnis multivariater log. Regression)

- hängt von persönlichen Faktoren wie dem Alter, dem Geschlecht, dem Zuzugsalter und der Qualifikation im Herkunftsland ab

- Seit 1996 Zugezogene haben zudem schlechtere Chancen auf eine Erwerbstätigkeit in den ersten drei Jahren.

- Ein guter Einstieg trägt auch zu einer dauerhaften Verhinderung von Arbeitslosigkeit bei (stärkster Einfluss auf Erwerbstätigkeit nach drei Jahren).

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Fazit zum Zusammenhang zwischen Wohnortzuweisung und Arbeitsmarktintegration

Arbeitsmarktintegration steht nicht in direkter Verbindung mit der Wohnortzuweisung, sondern ist durch strukturelle Gegebenheiten und individuelle Ressourcen geprägt.

Struktur: Die deutlichen Unterschiede in der Integration der (Spät-) Aussiedler in den Arbeitsmarkt zwischen den Untersuchungsgebieten lassen sich zum Teil auf örtliche Gegebenheiten zurückführen.

Individuelle Ressourcen: Andererseits sind persönliche Merkmale wie das Geschlecht, Alter und Zuzugsalter und Qualifikationsniveau wie das im Herkunftsland oder in Deutschland erworbene Bildungsniveau und die Berufsqualifikation für die Arbeitsmarktintegration bedeutsam.

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Soziale Integration: Partizipation

N gegenwärtig=470N in den ersten drei Jahren=359

33,2

27,0

8,5

4,0

4,5

6,2

59,1

7,7

35,7

26,7

7,2

3,6

3,6

9,7

52,4

8,1

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0

Sportverein

Hobby- und Freizeitorganisation

Nachbarschaftsorganisation/Gruppe

Partei

Wohlfahrtsorganisation

Gewerkschaft

Kirche

andere Vereinigung

gegenwärtig

in den ersten drei Jahren nachZuzug

Fragen: Manche Personen gehören unterschiedlichen Vereinigungen und Organisationen an. Die folgende Liste umfasst unterschiedliche Typen. Bitte geben Sie zu jedem Typ an, ob Sie in den ersten drei Jahren nach der Einreise nach Deutschland einer derartigen Gruppe angehörten. Bitte geben Sie zu jedem Typ an, ob Sie gegenwärtig einer derartigen Gruppe angehören.

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Zusammenfassendes Ergebnis zur Integration von (Spät-)Aussiedlern

- Für die Befragten ist die sprachliche Integration und die

Sprachkompetenz im Alltag insgesamt zufrieden stellend.

- Dahingegen ist vor allem die Integration in den Arbeitsmarkt schwierig.

- Die soziale Integration ist insbesondere durch die Beteiligung an kirchlichen und sportlichen Aktivitäten geprägt.

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Gesamtbeurteilung des Wohnortzuweisungsgesetzes

- Aus Sicht der kommunalen Experten hat das Gesetz seinen

Zweck der Steuerung und gleichmäßigen Lastenverteilung erfüllt, es besteht jedoch keine Einigkeit bezüglich der Notwendigkeit einer Beibehaltung.

- Aus Sicht der meisten (Spät-)Aussiedler ist das Wohnortzuweisungsgesetz irrelevant; insofern kann kein dringender Handlungsbedarf zur Abschaffung des Wohnortzuweisungsgesetzes abgeleitet werden.

- Eine Minderheit der Befragten ist der Ansicht, das Wohnortzuweisungsgesetz sollte abgeschafft werden.

- Die Verbreitung von Informationen über die Wohnortzuweisung sind verbesserungsbedürftig.

- Die Bedeutung des Wohnortzuweisungsgesetzes verringert sich vor dem Hintergrund sinkender Zuzugszahlen und der Reformen des Sozialgesetzbuches.