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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 71. Jahrgang | Gentner Verlag Är zteblatt Baden-Württemberg 01 | 2016 Foto: © bedelgeuse www.ärzteblatt-bw.de

ABW 2016-01 s001 titelseite - aerztekammer-bw.de · der Anatomie, Botanik und Biologie. Er schneidet Bildteile entweder mit Schere und Rasierklinge oder am Computer mit modernen Bildbearbeitungsprogrammen

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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 71. Jahrgang | Gentner Verlag

ÄrzteblattBaden-Württemberg

01 | 2016

Foto

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edel

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ewww.ärzteblatt-bw.de

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Themen u.a.

Präventionsgesetz

Delegation und

Kooperation im Betrieb

Psychische Gesundheit

Return to Work

Employability

Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin

Zeitschrif t für medizinische Prävention

KongressImpulse geben,Prozesse beginnen.

„Prävention in der Arbeitswelt“2. ASU*-Präventionskongress 2016

16. und 17. Juni 2016 Stuttgart / Leinfelden-EchterdingenFilderhalle

Alle Kongressinformationen haben wir Ihnen unter www.asu-kongress.com bereitgestellt.Sie haben Fragen rund um die Buchung: Tel. 0711 / 63672-852

In Kooperation mit

Hier direkt informieren.

*ASU ist das Publikationsorgan folgender Fachinstitutionen: VDBW, DGAUM, ÖGA, SGARM, Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. sowie der arbeitsmedizinischen Akademien. Mitglieder und Mitarbeiter unserer Organ- und Kooperationspartner erhalten ebenso wie ASU-Abonnenten attraktive Preis-nachlässe von bis zu 20% auf die Kongresskarten.

Themen u.a.

Präventionsgesetz

Delegation und

Kooperation im Betrieb

Psychische Gesundheit

Return to Work

Employability

Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin

Zeitschrif t für medizinische Prävention

KongressImpulse geben,Prozesse beginnen.

„Prävention in der Arbeitswelt“2. ASU*-Präventionskongress 2016

16. und 17. Juni 2016 Stuttgart / Leinfelden-EchterdingenFilderhalle

Alle Kongressinformationen haben wir Ihnen unter www.asu-kongress.com bereitgestellt.Sie haben Fragen rund um die Buchung: Tel. 0711 / 63672-852

In Kooperation mit

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*ASU ist das Publikationsorgan folgender Fachinstitutionen: VDBW, DGAUM, ÖGA, SGARM, Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. sowie der arbeitsmedizinischen Akademien. Mitglieder und Mitarbeiter unserer Organ- und Kooperationspartner erhalten ebenso wie ASU-Abonnenten attraktive Preis-nachlässe von bis zu 20% auf die Kongresskarten.

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ÄBW 01 3

Baden-WürttembergAmts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften 01 | 2016

Ärzteblattwww.ärzteblatt-bw.de

Anze

ige

Editorial 4 Terminservicestellen:

Das nicht notwendige Übel

4 GOÄ-Novelle 5 Ausgabe des elektronischen

Arztausweises beginnt 5 Weiterbildungsbefugnisse

verlieren Gültigkeit 6 Fachgebundene

genetische Beratung 6 Therapieleitfaden Hepatitis C 7 Vertreterversammlung der KVBW 8 51. Ärztekongress

der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg

8 Interdisziplinäres Forum 9 Minus oder Plus?10 Ein Mahnmal gegen

das Vergessen10 Kammerpräsident im Gespräch

mit Muslimen11 Systematisches Impfen

von Asylsuchenden11 Geförderte Niederlassung13 Aktuelle Arzthaftpflichtfragen13 MAK mit neuem Programm 40 Präsidenten-Hotline

14 Arteriendurch trennung und Kompartment-Syn-drom bei Knieendoprothetik

15 Neues aus der Finanzwelt

15 Elektronisches EKG-Lineal

16 Namen und Nachrichten16 Wer die Wahl hat…18 Bedelgeuses Collagen18 Zirkusgala spendet

an Arztstiftung

19 MB-Monitor 201519 MB-Hauptversammlung20 Ablehnung von Vorrats-

datenspeicherung20 Netzwerk für Transplantations-

beauftragte21 Förderung für Freiburger

Leberkrebs-Forschung21 Peritonealkarzinom-

Referenzzentrum21 Studenten klären

über Organspende auf22 Neue Bücher22 Patienteninfo Angststörungen22 Lohfert-Preis 2016

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27

49

Die kunstvolle Collage des Amerikaners Bedelgeuse entstand auf Grundlage von Abbildungen aus klassischen Lehrbüchern der Anatomie, Botanik und Biologie. Er schneidet Bildteile entweder mit Schere und Rasierklinge oder am Computer mit modernen Bildbearbeitungsprogrammen aus, um sie anschließend neu zu kompo-nieren. So schafft er ansprechende Werke, deren besonderer Reiz einerseits die Ver-bindung unterschiedlicher Elemente aus der Natur ausmacht und andererseits die Rückbesinnung und Neukomposition alt-hergebrachter Zeichnungen und Darstel-lungen. Die neuartige poetische Balance zieht den Betrachter gleich in ihren Bann. Das vorliegende Werk „Adore” steht nach Auskunft des Künstlers für bedingungslose Liebe.

Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) stellt auf der Titelseite ausgewählte anatomischen Collagen des amerikanischen Künstlers Bedelgeuse dar. Die Bank ver-deutlicht damit ihre enge Be ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompe- tente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten.

Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern und knapp 200 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19.

„Adore“

Aus Fehlern lernen

Kammern und KV

Wirtschaft

Vermischtes

Bekanntmachungen

Veranstaltungsübersicht

ImpressumEinem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Doctrina Med AG, Schwyz, bei.

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4 ÄBW 01

Editorial

Nachdem drei Ärztekammern auf ihren Delegierten-versammlungen einen Sonderärztetag zu den GOÄ-Verhandlungen beantragt hatten, wurde das nach

der Satzung der Bundesärztekammer notwendige Quorum erreicht. Die Vorbereitungen der Bundesärztekammer sind in vollem Gange, die Tagung wird am 23. Januar 2016 in Berlin stattfinden.

Auf dem Sonderärztetag sollen die bisherigen Beschlüsse Deutscher Ärztetage zu den Verhandlungsaufträgen, das Konzept einer neuen Gebührenordnung an sich sowie die grundsätzliche Bedeutung einer GOÄ-Novellierung im derzeitigen politischen Kontext diskutiert und richtungs-weisende Beschlüsse gefasst werden.

Außerordentlicher Deutscher Ärztetag

GOÄ-Novelle

Dr. Norbert Metke

Das „GKV-Versorgungsstär-kungsgesetz“ verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigun-

gen ab Januar 2016 Terminservice-stellen einzurichten. Anrufenden Patienten haben sie innerhalb einer Woche einen Facharzttermin zu vermitteln, der innerhalb von vier Wochen stattzufinden hat.

Begründet wurde die Einrichtung vom Gesetzgeber damit, dass für GKV-Versicherte zeitnah keine aus-reichende Zahl von Behandlungsplät-zen bei Fachärzten zur Verfügung stünde. Vor allem sind sie aber, dies darf nicht vergessen werden, der Kompromiss in der Großen Koalition zur Abschaffung der Privaten Kran-kenversicherung (PKV) und zur Ein-führung einer Bürgerversicherung. Dies sollten wir bei allem Unmut nicht vergessen. Eine Verweigerung, Ter-minservicestellen einzurichten, hieße diese Diskussion um die PKV in der laufenden Legislaturperiode erneut zu beginnen. Ganz abgesehen von den finanziellen Sanktionen, die für diesen Fall vor gesehen sind.

Richtig! Es gibt zu wenige Ter-mine, aber die Terminservicestellen beseitigen nicht die Ursachen. Denn entweder brauchen wir mehr Fach-

ärzte oder mehr Termine pro Fach-arzt. Alternativ kann die Politik Maßnahmen ergreifen, damit weni-ger Patienten einen Facharzt aufsu-chen. Die Große Koalition macht je-doch genau das Gegenteil. Es wird nicht mehr Fachärzte geben, weil dies die Bedarfsplanung nicht zu-lässt. Und die Fachärzte werden nicht mehr Termine anbieten, weil sie heute bereits in vielen Fällen ihr RLV überschreiten.

Gleichzeitig gibt es keine Pläne in der Großen Koalition für eine Patien-tensteuerung. Im Gegenteil: Maß-nahmen wie das Zweitmeinungs-verfahren im Vorfeld bestimmter Operationen werden eher dazu füh-ren, dass noch mehr Patienten einen Facharzt aufsuchen. Hinzu kommen eine Flatrate-Mentalität der Patienten und immer mehr Leistun-gen, die in das ambulante Versor-gungssystem verlagert werden. Was also wird passieren? Die Terminver-gabe wird sich nur verschieben. Zugunsten derjenigen, die bei der Terminservicestelle anrufen. Und zu-lasten der Patienten, die nicht anru-fen. Die müssen dann teilweise noch länger auf die Termine warten.

Damit Patienten sich an die Terminservicestelle der KVBW wen-den können, benötigen sie eine Überweisung, auf der die Dringlich-keit der Behandlung dokumentiert ist. Dafür bringt der Arzt einen Code auf dem Formular an. Die Patienten haben keinen Anspruch auf eine Be-handlung bei einem „Wunscharzt“, ebenso wenig wie zu einem Wunsch-termin. Darüber hinaus werden wir darauf hinweisen, dass der vermit-telte Termin nur einen ersten Orien-tierungstermin darstellen kann zu der gegebenenfalls später notwen-digen zusätzlichen Diagnostik oder Therapie.

Derzeit hat niemand auch nur annähernd eine Vorstellung, wie viele Patienten bei unserer Terminservicestelle anrufen, ge-schweige denn, in welchen Fach-gruppen oder Regionen. Und schon gar nicht, wie sich das auf die

Dauer entwickeln wird. Ich gehe davon aus, dass die meisten Patienten weiterhin versuchen wer-den, von ihrem Wunscharzt behan-delt zu werden. Ebenso rechnen wir damit, dass viele Hausärzte ihren Patienten bei einem dringenden Behandlungsbedarf einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. So, wie es heute die Regel ist.

Woher kommen die Termine, auf die die Terminservicestellen dann zurückgreifen können? Die KVBW hat dazu eine Umfrage unter den Fachärzten vorgenommen. Das Ergebnis ist eindeutig: Etwa 80 Prozent der Mitglieder befür-worten eine freiwillige Lösung und wären damit auch bereit selbst Termine zur Verfügung zu stellen. Ab Januar wird die EDV-basierte Lösung zur Terminverwaltung den Ärzten zur Verfügung stehen. Wird ein Termin eine Woche zuvor nicht in Anspruch genommen, verfällt er und kann für einen anderen Patienten verwendet werden. Gern verzichten wir darauf, die Ärzte zu verpflichten, der Terminservicestelle Termine zu nennen und hoffen, dass dies klappt. Wir brauchen nicht darü-ber zu diskutieren, dass die Termin-servicestellen einen gravierenden Eingriff in die Praxen darstellen. Von Freiberuflichkeit bleibt da nur wenig übrig. Aber die Große Koalition will das so!

Wie das System genau funktio-niert, darüber wird die KVBW ihre Mitglieder in Form eines Infopaketes noch umfangreich im Januar infor-mieren. Im Januar sind hierfür Info-veranstaltungen für Ärzte und Arzt-helferinnen an den KV-Standorten vorgesehen, ebenso wie ein breites Informationspaket. Auch die Pati-enten und die Öffentlichkeit werden selbstverständlich über die „Spiel-regeln“ der Terminservicestelle in Kenntnis gesetzt.

Dr. Norbert MetkeVorsitzender des Vorstands

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Zu wenige Termine – aber die Ursachen werden nicht beseitigt

Terminservicestellen: Das nicht notwendige Übel

Weitere Infos:www.aerztetag.de C

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Kammern und KV

ÄBW 01

Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg können in Kürze den sogenannten elektro-

nischen Arztausweis beantragen. (Wer den E-Mail Newsletter „ärztenews“ der Landesärztekammer Baden-Württem-berg bezieht, wird direkt über den Starttermin informiert.)

Der elektronische Arztausweis ermöglicht die rechtssichere, qualifi-zierte, elektronische Signatur von elektronischen Dokumenten (z. B. elektronischer Arztbrief und Entlass-brief nach dem sogenannten eHealth-Gesetz) und den Erhalt von sicher verschlüsselten, elektronischen Do-kumenten. Er ist darüber hinaus auch der sogenannte elektronische Heilbe-rufeausweis für Ärztinnen und Ärzte (gemäß § 291 a Abs. 5 SGB V), mit dem künftig auf die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und auf die sichere Telematikinfrastruktur zugegriffen werden kann.

Die nun erfolgende Ausgabe hat in Baden-Württemberg eine lange Vorgeschichte: Bereits 2000 bis 2001 wurde in einem Pilotprojekt der Ein-satz von Signaturkarten durch Ärz-tinnen und Ärzte getestet. 2007 bis 2008 erfolgte dann der Test zur Einfüh-rung der elektronischen Gesundheits-karte in Heilbronn. Und am 24. Juli 2015 hat der Vorstand der Landes-ärztekammer angesichts des eHealth-Gesetzes beschlossen, ab Anfang 2016 den elektronischen Arztausweis der Landesärztekammer über die Bezirks-ärztekammern aus zugeben.

Für die Ausgabe bedient sich die Landesärztekammer – wie bundes-

weit nahezu alle ausgebenden Ärzte-kammern – der medisign GmbH. Von der Landesärztekammer werden für die Ausgabe keine Gebühren erho-ben, allerdings entstehen je nach Auftrag (Karte, Lesegerät und/oder Software) einmalige und monatliche Kosten (www.medisign.de/10heilberufler/10produkte/70preisblatt), die den Nutzern von medisign in Rech-nung gestellt werden.

Ihren elektronischen Arztausweis beantragen Sie elektronisch im Mit-gliederportal der Landesärztekammer mittels einem, mit Ihren Stammdaten bereits vorbefüllten Formblatt. Von Ihrer Bezirksärztekammer erhalten Sie dann mit der Auftragsbestätigung ei-ne Auftragsnummer, mit der Sie auf der Homepage der medisign den An-tragsprozess abschließen können. Mit den ausgedruckten und unterschrie-benen Antragsunterlagen begeben Sie sich dann zur Identifizierung in eine Postfiliale, die PostIdent anbietet (http://standorte.deutschepost.de/Standortsuche), von wo dann auch das Antragskonvolut an die für Sie zustän-dige Bezirksärztekammer geschickt wird. Diese bestätigt Ihre Arzteigen-schaft und erteilt dann der medisign GmbH die Produktionsfreigabe. Von dort erhalten Sie in getrennter Post Ihren elektronischen Arztausweis, Ihre PINs und die Rechnung(en).

Eine detaillierte Anleitung finden Sie in der Rubrik „elektronischer Arzt-ausweis“ auf der Homepage und im Mitgliederportal.

LÄK bietet sicheres Dokument gemäß E-Health-Gesetz

Ausgabe des elektronischen Arztausweises beginnt

Weitere Informationen:www.ärztekammer-bw.de C

Weiterbildungsbefugnisse nach alter WBO verlieren zum 30. 04. 2016 Gültigkeit

Weiterbildungsbefugnisse, die auf der Basis der alten Weiterbildungs-ordnung von 1995 (oder früher) erteilt wurden, verlieren zum 30. 04. 2016 ihre Gültigkeit. Zu diesem Zeitpunkt endet die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, eine Weiterbildung noch nach altem Weiterbildungsrecht abzuschließen. Weiterbilder und Weiterbilderinnen, die bisher noch keine Weiterbildungs-befugnis nach der aktuellen Weiterbildungsordnung von 2006 besitzen, jedoch auch in Zukunft weiterbilden möchten, werden dringend gebeten, sich mit ihrer zuständigen Bezirksärztekammer in Verbindung zu setzen.

Wir unterstützen aktiv rund um das Thema Weiterbildung in der Allgemeinmedizin:persönlich, telefonisch oder per E-Mail

Schwerpunkte:

¾ Informationen zur Förderung ¾ ambulante und stationäre Stellen-

börsen ¾ interaktive Karte der Weiterbildungs-

verbünde ¾ FAQs und Ansprechpartner ¾ Informationsveranstaltungen

Zielgruppen:

¾ Medizinstudenten, Ärzte in Weiter-bildung und Wiedereinsteiger ¾ Krankenhäuser und Weiterbildungs-

befugte

Weitere Informationen und Kontakt-adressen fi nden Sie online:

www.allgemeinmedizin-bw.de

Eine Initiative von

In Kooperation mit

LÄKBW

KompetenzZentrumAllgemeinmedizin

K StA

Hausärzte für Baden-Württemberg

KoordinierungsstelleAllgemeinmedizinBaden-Württemberg

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in Baden-Württemberg

fördernweiterbilden

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6 ÄBW 01

Kammern und KV

Seit 1. Februar 2012 müssen Ärztinnen und Ärzte in Deutsch-land gemäß des zwei Jahre zuvor

in Kraft getretenen Gendiagnostikge-setzes (GenDG) eine besondere Quali-fikation vorweisen, wenn sie Bera-tungen zu genetischen Untersu-chungen anbieten beziehungsweise durchführen (das ÄBW berichtete). Die Anforderungen an die Qualifika tion zur Beratung im Rahmen genetischer Untersuchungen regelt die am 11. Juli 2011 in Kraft getretene Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO) am Robert-Koch-Institut über die An-forderungen an die Qualifika tion zur und die Inhalte der genetischen Bera-tung gemäß §  23 Abs.  2 Nr.  2a und § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG.

Die gesetzlich geforderte Qualifi-kation ist abhängig von der Fragestel-lung, ob eine diagnostische, prädiktive oder vorgeburtliche genetische Unter-suchung durchgeführt wird sowie von der Fachgebietszugehörigkeit des be-ratenden Arztes. Fach ärztinnen und Fachärzte für Humangenetik bezie-hungsweise mit der Zusatzbezeich-nung Medizinische Genetik verfügen durch den Abschluss ihrer Weiterbil-dung über die Qualifikation zur gene-tischen Beratung. Ärztinnen und Ärzte, die weder Facharzt für Humangenetik sind noch die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik besitzen, dürfen Beratungen zu den vorgenannten ge-

netischen Untersuchungen demnach nur noch durchführen, wenn sie sich dafür besonders qualifiziert haben.

Für die Qualifikation zur fachge-bundenen genetischen Beratung im Rahmen diagnostischer oder prädik-tiver genetischer Untersuchungen ist nach Ablauf einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten der GEKO-Richtlinie – also ab 10. Juli 2016 – der Nachweis einer eigenständigen Qualifizierungsmaßnahme mit einem 72-stündigen theoretischen sowie einem praktisch-kommunikativen Teil erforderlich. Für Beratungen im Rah-men einer vorgeburtlichen gene-tischen Untersuchung müssen Fach-ärztinnen und Fachärzte für Frauen-heilkunde und Geburtshilfe ab die-sem Datum eine achtstündige theoretische Qualifizierungsmaß-nahme sowie einen praktisch-kom-munikativen Teil nachweisen.

Für die Übergangszeit vom 11. Juli 2011 bis zum 10. Juli 2016 kann der theoretische Teil durch eine bestandene „Wissenskontrolle“ er-setzt werden. Der praktisch-kommu-nikative Teil kann bei Nachweis des Erwerbs der Psychosomatischen Grundversorgung oder äquivalenter Weiterbildungs- oder Fortbildungs-inhalte – auch nach Auslaufen der Übergangsfrist – entfallen. Die Lan-desärztekammer und die vier Bezirks-ärztekammern in Baden-Württem-

berg bieten seit Januar 2012 diese Wissenskontrollen an. Zur Vorberei-tung auf die Wissenskontrollen bieten die Kammern als Hilfestellung einen sechsstündigen freiwilligen Refres-herkurs an. Die Kammern verstehen dieses Angebot als Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder.

Ab 11. Juli 2016 gilt die Sonderre-gelung nur noch für Ärztinnen und Ärzte mit mindestens fünfjähriger Berufstätigkeit nach Facharztaner-kennung. Alle anderen Ärztinnen und Ärzte (außer Fachärzte für Humange-netik bzw. mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik) können sich dann nur mittels des 72- beziehungs-weise 8-Stunden-Kurses zur gene-tischen Beratung qualifizieren.

Ärztinnen und Ärzte, die gene-tische Beratungen im Rahmen einer diagnostischen, prädiktiven oder vor-geburtlichen genetischen Untersu-chung durchführen möchten und den direkten Zugang zur Wissenskontrolle bislang nicht genutzt haben, sollten sich noch vor Ablauf der Übergangs-bestimmungen zur Wissenskontrolle anmelden und somit die Möglich-keiten des erleichterten Erwerbs der Qualifikation zur fachgebunden gene-tischen Beratung nutzen. Aktuelle Termine sind auf der Website der Landesärztekammer zu finden.

Übergangsbestimmungen enden am 10. Juli 2016

Fachgebundene genetische Beratung

Weitere Informationen:www.ärztekammer-bw.de C

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat gemeinsam mit den Kran-

kenkassenverbänden des Landes, den Gemeinsamen Prüfeinrichtungen Ba-den-Württemberg, dem Berufsver-band der niedergelassenen Gastroen-terologen und dem MDK Baden-Württemberg einen algorithmischen Leitfaden „Hepatitis-C-Therapie“ ver-öffentlicht, der auch in der Wirtschaft-lichkeitsprüfung Berücksichtigung finden wird.

Die Fortschritte in der Therapie der Hepatitis C sind beeindruckend, ist es jetzt doch erstmals möglich, den häufigen spontanen Verlauf der Hepatitis C mit dem Schicksal einer chronischen Hepatitis und auch der Leberzirrhose zu verhindern und die Heilung der Erkrankung zu ermöglichen. Doch die Kosten dieser neuen Therapien sind extrem hoch, die Präparate vielfältig, die Reihen-folge von Innovationen fast unüber-sichtlich.

Der Therapieleitfaden nimmt da-her klar Stellung zur Indikation einer medikamentösen Therapie und zur Genotyp-abhängigen Auswahl der entsprechenden Substanz. Er ermög-licht auch einen Indikationsvergleich unter den verschiedenen Präparaten und weist darauf hin, dass die hierfür zugelassenen Therapien gemäß der Fachinformation ausschließlich von in dieser Therapie erfahrenen Ärzten verordnet werden sollen.

Der Leitfaden ist erhältlich bei der „Verordnungsberatung Arzneimittel“ der KVBW, Telefon (07 11) 78 75-36 63, E-Mail: verordnungsberatung@ kvbawue.de.

Hinweise der KVBW zu Indikationsstellung, Präparateauswahl und Therapiedauer

Therapieleitfaden Hepatitis C

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Kammern und KV

Nach Überzeugung des Vorsit-zenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württem-

berg (KVBW), Dr. Norbert Metke, werden die niedergelassenen Ärz-tinnen und Ärzte kontinuierlich durch den Gesetzgeber geschwächt. Als Beispiele hierfür nannte er die Pra-xisaufkaufregelungen, die Einrich-tung von Terminservicestellen, die Bereinigung durch das Krankenhaus-strukturgesetz und vieles mehr. Be-sonders kritisch sah er bei der Vertre-terversammlung Anfang Dezember 2015, dass das Versorgungsstär-kungsgesetz die Krankenhäuser – un-ter gleichzeitiger großzügiger Sub-ventionierung – für die ambulante Versorgung öffne.

Damit werde – trotz Betonung des Prinzips „ambulant vor stationär“ und der Notwendigkeit der „Stärkung der Freiberuflichkeit“ – die Existenz inha-bergeführter Praxen zunehmend in Frage gestellt. Im Mittelpunkt der am-bulanten Versorgung stünden wohl künftig die Krankenhäuser, zumal die Politik meine erkannt zu haben, dass die niedergelassenen Strukturen – un-ter Berücksichtigung der Leistungsbe-reitschaft des Nachwuchses – diese angeblich in Zukunft nicht mehr sicher-stellen könnten. „Das geht gegen uns“, konstatierte Dr. Metke. Nach seiner Überzeugung müsse man sich in dieser Situation fragen, ob die Niederlassung an sich noch einen Wert darstelle. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hätten ganz offensichtlich ihre „Pole-Position“ verloren, da der Nachwuchs durch eine Vielzahl von Problemen – beispielsweise Krankenhaus-Inan-spruchnahme, Dienstbelastungen, Re-gressangst, Finanzierungsrisiken, Ho-norarhöhe und Wunsch nach Team- und Teilzeitarbeit – fehle.

In Baden-Württemberg habe die Kassenärztliche Vereinigung auf alle Probleme konkrete Antworten, be-tonte Dr. Metke und untermauerte dies mit konkreten Beispielen, wie der Notfalldienstreform, der Richtgrößen-ablösung oder dem Projekt „Ziel und Zukunft“. Ganz anders stelle sich die Situation jedoch bei der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung (KBV) dar: Hier herrsche völlige Konzeptlosig-

keit, angefangen von der Entwicklung einer neuen Vergütungssystematik bis hin zur Sicherstellung der ambu-lanten Versorgung. Die Probleme der KBV ließen sich nach Dr. Metkes Mei-nung nur durch einen kompletten personellen und inhaltlichen Neuan-fang lösen, was die Vertreterver-sammlung lautstark bekräftigte.

Der KVBW-Chef hatte im Weiteren noch von einem „Quantensprung“ zu berichten: Die Ablösung der Richtgrö-ßen sei mit einer Wirtschaftlichkeits-prüfung neuer Prägung in trockenen Tüchern. Als erste in der Öffentlichkeit erfuhren die Delegierten vom Ab-schluss einer neuen Rahmenvereinba-rung, die unter ärztlicher Verhand-lungsführung von Dr. Metke auf Bun-desebene zustande gekommen war. Sie regele die neuen gesetzgebe-rischen Möglichkeiten zugunsten der Ärzte und Patienten durch Etablierung verschiedener bisher völlig unmöglich gehaltener positiver Rahmenvorga-ben. Dadurch werde die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln praxisre-levant und erträglicher gestaltet. Zu den „big points“ gehöre unter ande-rem, dass Auffälligkeitsprüfungen Vor-rang vor Zufälligkeitsprüfungen bekä-men, der Prüfzeitraum ein Jahr betrage und eine Höchstquote von 5 Pro- zent zu Prüfender eingezogen werde. Bagatellgrenzen und die Beschrän-kung auf relevante Verordnungsbe-reiche täten ein Übriges. Insgesamt könne der Praxisalltag durch diese Richtgrößen ablösende Regelungen und eine liberalere Wirtschaft-lichkeitsprüfung ab 2017 deutlich entspannter ge-staltet werden.

Auch der stellvertre-tende KVBW-Vorsitzende, Dr. Johannes Fechner, hatte gute Nachrichten für die Vertreterversammlung: Die Terminservicestelle werde in Baden-Württemberg wie geplant am 25. Januar 2016 starten. Ein Sonderrund-schreiben an alle KVBW-Mitglieder werde eine Be-nutzeranleitung für den „eTerminservice“ enthalten

und auf Anwender-Schulungen in allen Bezirksdirektionen hinweisen. Ferner erhielten die Praxen Patienten-merkblätter und Flyer zur Auslage.

Dr. Fechner ging nochmals auf die medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ein und wies darauf hin, dass der Sicher-stellungsauftrag diese Tätigkeiten nicht umfasse, dass Vertragsärzte je-doch freiwillig im Auftrag der jewei-ligen Kostenträger tätig werden könnten. Das Konzept der KVBW zur medizinischen Betreuung der ge-nannten Personengruppe basiere auf der Einrichtung von Sanitätsstellen in Gemeinschaftsunterkünften. Gezahlt werde den Ärztinnen und Ärzten eine Stundenvergütung, um den büro-kratischen Aufwand zu reduzieren und nicht-Vertragsärzte leichter ein-binden zu können. Arzneimittel würden auf Privatrezepten verordnet und von Apotheken beliefert. Das Dienstplanungs- und Abrech-nungstool der KVBW komme auch in den Sanitätsstellen zum Einsatz. Die vertraglichen Regelungen stünden unmittelbar vor Abschluss. Der KVBW-Vorstand war zuversichtlich, dass genügend freiwillige Ärztinnen und Ärzte für die Sanitätsstellen ge-wonnen werden können, und die Vertreterversammlung begrüßte das Projekt ausdrücklich.

OE

Aktuelle Bewertung der gesundheitspolitischen Situation durch den KV-Vorstand

Vertreterversammlung der KVBW

Dr. N. Metke

Dr. J. Fechner

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8 ÄBW 01

Kammern und KV

Was im Jahre 1964 als ein-facher Kongress begann – mit 22 Referenten, einer

kleinen begleitenden Ausstellung mit 11 Ausstellern und 600 Teilnehmern – hat sich bis heute zu einem der wichtigsten Informations- und Kom-munikationsforen für Ärztinnen und Ärzte, Praxispersonal sowie Angehö-rige medizinischer Fachberufe in Süddeutschland entwickelt. Inzwi-schen hat die MEDIZIN mehrere tau-send Teilnehmer und über hundert Aussteller auf der Fachmesse zu verzeichnen.

„Uns ist es wichtig, dass alle Vor-träge unseres dreitägigen Ärztekon-gresses interdisziplinär und aktuell gestaltet sind, um einen höchstmög-lichen Lernerfolg zu gewährleisten. Präsenzveranstaltungen sind trotz e-Learning auf dem Fortbildungsmarkt nach wie vor unverzichtbar und ein integraler Bestandteil der ärztlichen Fortbildung, ermöglichen sie doch den direkten Kontakt und Gedanken-austausch. Auch für die MEDIZIN 2016 konnten hochkarätige Referenten aus

Praxis und Klinik gewonnen werden“, sagt Dr. Klaus Baier, Präsident der Be-zirksärztekammer Nordwürttemberg.

Wieder wird ein breites Spektrum an verschiedenen Themen angeboten. Freuen Sie sich unter anderem auf In-halte aus den Themenbereichen Not-fallmedizin, Infektiologie, Ethik in der Medizin, Psychosomatik, Sonographie mit praktischen Übungen, Homöopa-thie. Nähere Informationen zum Ärzte-kongress sowie das komplette Kon-gressprogramm und Anmeldemög-lichkeiten finden Sie unter www. medizin-stuttgart.de. Ideeller Träger und Kongressveranstalter ist die Bezirks ärztekammer Nordwürttem-berg. Begleitend finden die MEDIZIN-Fachausstellung der Landesmesse Stuttgart und der Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg statt.

Zusätzlich wird die Landesärzte-kammer Baden-Württemberg mit ihren vier Bezirksärztekammern auch mit einem Messestand (Stand-Nr. 4B60) vertreten sein. Ob neuer Arztausweis, Ausbildung/Fortbildung Medizinischer Fachan-gestellter oder auch weiterbildungs-relevante Themen – die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter der Ärzte-kammer-Geschäftsstellen stehen für Ihre Fragen zur Verfügung. Freuen Sie sich neben dem Ärzte-kongress auf ein abwechslungs-reiches Begleitprogramm mit span-nenden Themen. Weitere Informa-tionen: www.medizin-stuttgart.de/programm

NEU! Die App „Messe Stuttgart“ unterstützt Sie vor und während der MEDIZIN bei Ihrer individuellen Pro-grammplanung. Hier finden Sie jeder-zeit alle relevanten Informationen zum Ärztekongress, zur Messe, zum Begleitprogramm und vieles mehr. Alle Inhalte sind tagesaktuell abruf-bar. Die werbefreie App können Sie kostenlos herunterladen.

MEDIZIN vom 29. bis 31. Januar 2016

51. Ärztekongress der BÄK Nordwürttemberg

Das Interdisziplinäre Forum der Bezirksärztekammer Nord-württemberg vereint nam-

hafte Referenten und topaktuelle Themen auf dem Gebiet der Metho-dik und Didaktik innerhalb der ärzt-lichen Fortbildung. In Anbetracht des stetigen Fortschritts der Lernkultur sind traditionell ausgerichtete Metho-den im Bereich des Fortbildungswe-sens heutzutage nicht mehr ausrei-chend. Auch in der ärztlichen Fortbil-dung ist es unerlässlich, sich den ge-änderten Rahmenbedingungen anzupassen.

„Mit der Zeit gehen“ und sich im digitalen sowie fachübergreifenden Fortbildungswesen weiterentwickeln – darauf zielt das Interdisziplinäre

Forum am Freitag, den 29. Januar 2016, im Rahmen des 51. Ärztekon-gresses ab und trägt somit zu mehr methodischer und didaktischer Qua-lität bei. Der Fokus liegt dabei nicht auf den medizinischen Inhalten selbst, sondern vielmehr auf deren Vermittlung: bewusster Einsatz von Lernformen, Gestaltung von Lernpro-zessen, Verinnerlichung von interdis-ziplinären Lehrveranstaltungen, in-formelles Lernen.

Neben einer Zusammenfassung von Vergangenem, Gegenwärtigem und Zukünftigem erhalten die Teil-nehmer Einblicke in die Gestaltung von Lernprozessen für ein lebens-langes Lernen. Die Stärkung der Pati-entensicherheit dient dabei als Exem-

pel, anhand dessen der Aufbau einer lernenden Organisation und somit die Notwendigkeit eines stetigen Verän-derungs- und Verbesserungspro-zesses aufgezeigt wird.

Selbstverständlich bietet der 51. Ärztekongress weitere vielfältige Vor-träge, unter anderem aus den Be-reichen Pädiatrie, Infektiologie, Um-weltmedizin und Chirurgie, aber auch medizinethische Themen und Vorträ-ge zur Homöopathie sowie Psychoso-matik sind Bestandteil des breiten Angebotes. Alle Vorträge des 51. Ärztekongresses sind CME-zertifiziert und bieten die Möglichkeit, insge-samt 22 Fortbildungspunkte zu er-werben. Weitere Informationen: www.medizin-stuttgart.de

Ein besonderes Highlight im Rahmen des 51. Ärztekongresses:

Interdisziplinäres Forum

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Kammern und KV

ÄBW 01

In Kooperation mit der Päda-gogischen Hochschule Lud-wigsburg hat die Bezirksärz-

tekammer Nordwürttemberg das Projekt „MinusPlus“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, neue Zugänge zur Thematik Medizin im Nationalsozialismus zu ent-wickeln.

Minus und Plus – zwei Zeichen, die in den Mel-debögen der ärztlichen Gut-achter im Dritten Reich über Leben und Tod von Menschen entschieden. Die Frage, welche Faktoren die Menschen damals veranlassten im Sinne einer Rassenideologie zu handeln beziehungsweise sich schlicht-weg nicht zu widersetzen, bleibt. Inwiefern in der Medizin heute Parallelen zur Vergan-genheit bestehen, sei dahinge-stellt. Doch was Ärztinnen und Ärzten damals wie heute ab-verlangt wird, sind Entschei-dungen, die das Leben ihrer Patientinnen und Patienten maßgeblich beeinflussen. Die-ser Zustand wirft die Frage auf: Welchen medizinethischen oder moralischen Kontrover-sen stehen Ärztinnen und Ärzte heute gegenüber?

Auf Basis dieser Fragen konzipierten und realisierten vier Studentinnen der Kultur- und Medienbildung das Pro-jekt „MinusPlus“. Da der Bache-lorstudiengang der Pädago-gischen Hochschule Ludwigs-

burg mit den Vertiefungs- bereichen Theater & Literatur, Kunst, Musik sowie Film & digitale Medien verschiedene Felder der kulturellen Praxis abdeckt, konnte eine neue, künstlerische-kreative Ausei-nandersetzung mit dem The-ma initiiert werden. 

Ausgangspunkt des Pro-jektes war eine quantitative Onlineumfrage mit 779 Teil-nehmern, die im September 2015 die medizinethische Ein-stellung von Ärztinnen und Ärzten im Kontext des Natio-nalsozialismus erhob. Zwi-schen all den aufschluss-reichen Erkenntnissen fielen einige Resultate besonders ins Auge: Obwohl das Thema Medizin im Nationalsozialis-mus in der Literatur weitge-hend gut aufgearbeitet ist, gibt fast ein Fünftel der be-fragten Ärztinnen und Ärzte

an, sich noch nie mit dieser Thematik befasst zu haben. Nahezu ein Drittel der Be-fragten stuft den eigenen Wissensstand hierzu als schlecht ein. Rund die Hälfte wäre gerne besser darüber informiert. Fünfzig Prozent der Befragten glauben eben-falls, sich in ihrer Einstellung zu aktuellen medizinethi-schen Problemen von ihrem Wissen über die NS-Vergan-genheit beeinflussen zu las-sen (siehe Grafik).

An den aus der Befragung gewonnenen Erkenntnissen knüpft die weitere Projektar-beit von „MinusPlus“ an. Ziel ist es, durch die Betrachtung hi-storischer Ereignisse Aufmerk-samkeit für schwierige Ent-scheidungssituationen in der eigenen Gegenwart zu schaf-fen.

An mehreren Themena-benden konnten sich Medizi-nerinnen und Mediziner mit kontroversen Charakteren aus der Geschichte auseinander-setzen. Aus dieser Reflexion des Berufsethos und der ärzt-lichen Rolle im Verlauf der Ge-schichte entstand eine audio-visuelle Collage, die auf der MEDIZIN Fachmesse Stuttgart vom 29. bis 31. Januar 2016 präsentiert wird. Auf der Messe unmittelbar erfahrbar wird auch das Ergebnis des zweiten Teilprojektes von „MinusPlus“.

Anhand der Umfrage-ergebnisse und den Erfahrungen aus dem Ärztealltag entstanden Theaterszenen, die ak-tuelle Problemfelder im geschichtlichen Kontext beleuchten. Das dritte Teilprojekt bedient sich der Bil-denden Kunst. Im Zuge einer graphischen Aus-einandersetzung wur-den Plakate von Kunst-studierenden gestal-tet.

Neue Zugänge zur Thematik Medizin im Nationalsozialismus

Minus oder Plus?

0%  

5%  

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15%  

20%  

25%  

30%  

35%  

Stimme völlig zu Lehne völlig ab

Glauben Sie, dass das Wissen über die nationalsozialistische Vergangenheit im Bereich der Medizin Ihre Einstellung zu aktuellen medizinethischen Problemen beeinflusst? n=230

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10 ÄBW 01

Kammern und KV

Wir gedenken der Opfer der Medizin im National-sozialismus und aller Ärz-tinnen und Ärzte, die von 1933 –1945 gedemütigt, verfolgt und ermordet wurden. Nie wieder wollen wir als Ärzteschaft einer verbrecherischen und menschenverachtenden Medizin Raum geben.

Die Ärzteschaft Nordwürttemberg Stuttgart 2016

Die Bezirksärztekammer Nord-württemberg wird in Kürze auf ihrem Gelände in Stutt gart-

Degerloch ein Mahnmal zur Erinne-rung an die Opfer des National-sozialismus errichten. Nach dem Ende des Krieges 1945 kam es bereits am 17. Februar 1946 zur Gründungsver-sammlung der Nordwürttemberger Ärzteschaft. Bis die Kammer tatsäch-lich ihre Arbeit aufnehmen konnte, sollte es noch etliche Monate dauern; dennoch: mit der Neustrukturierung der verfassten Ärzteschaft wurde ein Versuch unternommen, auch im stan-despolitischen Bereich nach dem Nationalsozialismus einen Neuanfang mit einer neuen Orientierung der Standesorganisationen zu wagen.

Das Mahnmal soll zum sieb-zigsten Jubiläum der Gründungsver-sammlung 1946 am 17. Februar 2016 enthüllt werden. Die Ärzteschaft Nordwürttemberg will einerseits wür-dig an die Opfer des Nationalsozialis-mus erinnern, andererseits aber auch die besondere Verantwortung der Ärzteschaft zum Erhalt einer mensch-lichen Medizin hervorheben.

Bereits vor über zehn Jahren wur-de 2005 in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg eine „Arbeitsgrup-pe zum Umgang der Bezirksärztekam-mer mit dem Nationalsozialismus“ ins Leben gerufen, die ein Konzept ent-wickeln sollte, wie sich der Umgang der heutigen Bezirksärztekammer mit der eigenen Geschichte im National-sozialismus gestalten könnte.

Die jüngere Vergangenheit ärzt-licher Standesorganisationen ist in vielen Bereichen gut bearbeitet und auch die Bezirksärztekammer Nord-württemberg hat anlässlich ihres 50-jährigen Jubiläums eine fundierte Chronik herausgegeben. Andererseits ist die Geschichte der Kammer wäh-rend des sogenannten Dritten Rei-ches nicht vollständig untersucht, was nicht zuletzt an der schwierigen Quellensituation liegt: 1944 war das damalige Kammergebäude durch ei-nen Bombenangriff mit nahezu allen Akten zerstört worden.

Da die Arbeitsgruppe keine Möglichkeiten besaß eigene histo-rische Untersuchungen im erforder-lichen Umfang durchzuführen, muss-

ten zur Bewältigung des Arbeitsauf-trages andere Lösungen gesucht werden. Daher wurden regional ent-standene medizinhistorische Arbei-ten und Dissertationen mithilfe der Bezirksärztekammer veröffentlicht. So wurden – um nur einige zu nennen – Arbeiten zu „Stuttgarter jüdischen Ärzten während des Nationalsozialismus“ und zuletzt auch Untersuchungen über die Stuttgarter Kindereuthanasie im NS gefördert.

Auch in der breiten Öffentlich- keit konnten mit etlichen Publika-tionen und Veranstaltungen weitere Beiträge zur Aufarbeitung der Ver-wicklung der Ärzteschaft im Natio-nalsozialismus geleistet werden. Neben öffentlichen Veranstaltungen im Haus der Geschichte wurde insbesondere zu den Ärztekon-gressen auf der Stuttgarter Messe das Thema „Medizin, Ärzteschaft und Nationalsozialismus“ vielgestal-tig und multimedial in Szene ge- setzt und so einer Vielzahl von Kolle-ginnen und Kollegen ins Bewusstsein gerufen.

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg erinnert an die Opfer des Nationalsozialismus

Ein Mahnmal gegen das Vergessen

Ende November war Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärz-tekammer Baden-Württemberg

und Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer, zu Gast bei JU-MA (jung, muslimisch, aktiv) – einem preisgekrönten Partizipationsprojekt für junge Muslime, das von der Ro-bert-Bosch-Stiftung gefördert wird und mit der Landeszentrale für poli-tische Bildung kooperiert.

Die Jugendlichen im Alter zwi-schen 16 und 26 Jahren engagieren sich ehrenamtlich für Flüchtlinge und diskutierten mit dem Kammerpräsi-denten zahlreiche aktuelle Fragestel-lungen, unter anderem: Ist die Unter-scheidung zwischen Wirtschafts- und Kriegsflüchtlingen gerechtfertigt?

Welche Interventionsmöglichkeiten bestehen bei posttraumatischen Bela-stungsstörungen, gibt es dafür ausrei-chend ärztliche und seelsorgerische Ansprechpartner, stehen ausreichend Dolmetscher zur Verfügung? Wie kön-nen noch mehr Ärzte für das Bundes-ärztekammer-Curriculum „Standards zur Begutachtung psychisch-reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrecht-lichen Verfahren“ interessiert werden? Ist die Schweigepflicht bei der Be-handlung von Flüchtlingen gewähr-leistet? Wie kann die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Zeiten von Ärztemangel nachhaltig sicherge-stellt werden?

Für Kammerpräsident Dr. Clever war die Debatte eine besondere

Herausforderung, denn neben der Darstellung von Positionen der Ärzteschaft zu diesen und anderen Fragen, äußerte er sich für die Ärzte-kammer nicht nur allgemeinpoli- tisch sondern ergänzend dazu auch mit persönlicher Meinung. Es ent-spann sich eine lebendige Diskus-sion, in der auch Integration und Toleranz eine wichtige Rolle spielten. Vonseiten der Teilnehmer wurde be-sonders das Engagement der baden-württembergischen Ärzteschaft in der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen gelobt. Dr. Clevers Fazit: „Es ist nach meiner Über-zeugung wichtig für die Ärzte zu zeigen, dass sie die Menschenrechte interessieren.“

Dialog mit Partizipationsprojekt über Flüchtlinge, Integration und Toleranz

Kammerpräsident im Gespräch mit Muslimen

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Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungs veranstaltung für Mediziner ein.

Veranstaltungstitel: Die erfolgreiche Praxisabgabe

Ziele:Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis? Dann sollten die Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge jetzt richtig gestellt werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt über die Wahl des Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der Praxisübertragung gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar verdeutlichen wir, wie zukünftige Praxisabgeber ihre berechtigten Interessen als Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was Sie beachten müssen, damit eine reibungslose Praxis übergabe zulassungs- und privatrechtlich gelingen kann.Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de.Referenten:

Termin und Veranstaltungsort:

Information und Anmeldung:

Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected]

Teilnahmegebühr:45,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke)

Veranstaltungshinweis

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management akademieder Kassenärztlichen Vereinigung

Baden-Württemberg

Systematisches Impfen von Asylsuchenden

Flüchtlinge in Erstaufnahme-Einrichtungen in Baden-Württemberg sollen künftig systematisch geimpft werden. In Kürze werde ein flächende-

ckendes Angebot stehen, wie das Sozialministerium in Stuttgart gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärte. Ziel sei es, die Migranten in den Erstaufnah-meeinrichtungen durch die Gesundheitsämter gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung zu impfen, Kinder zusätzlich gegen Haemophilus in-fluenzae Typ B und Hepatitis B. Zudem sollen die Menschen gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Windpocken und Influenza immunisiert werden. Grundlage seien die speziellen Impfempfehlungen des Robert Koch-Instituts für Asylsuchende. Diese Impfempfehlungen sowie weitere medizinische und juristische Informationen für Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Behandlung von Flüchtlingen engagieren wollen, bieten die Internetauftritte der Lan-desärztekammer Baden-Württemberg (www.ärzte-kammer-bw.de) und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (www.kvbawue.de).

11ÄBW 01

Im Rahmen ihres Sicherstellungs-auftrags für eine flächendeckende ambulante medizinische Versor-

gung fördert die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) seit Kurzem die ärztliche Tä-tigkeit in ausgewiesenen Gebieten. Eine interaktive Karte weist neben offenen Planungsbereichen nun auch Praxen aus, die zur Übernahme anste-hen sowie die Fördergebiete.

Wer sich für eine vertragsärztliche Tätigkeit interessiert, für den lohnt sich der Blick in die erweiterte inter-aktive Bedarfsplanungskarte (www.kvbawue.de a Praxis a Niederlas-sung a Bedarfsplanung: Offen oder gesperrt?). Der neue Kartenservice ist Teil des Sicherstellungsprogrammes „Ziel und Zukunft“ (ZuZ). „Dieses Pro-gramm ist mehr als finanzielle Förde-rung“, betont KV-Vize Dr. Johannes Fechner, „zu ZuZ gehören auch freundliche Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg, deren Kommu-nikation und ein optimierter Vermitt-lungsservice unserer Niederlassungs-möglichkeiten.“

Auf einen Blick kann der interes-sierte Arzt nun erkennen, wo sich in Baden-Württemberg geeignete Nie-derlassungsgebiete in seiner Fach-richtung befinden. Voreingestellt ist der Hausarzt, ausgewählt werden können alle Facharztgruppen, die der Bedarfsplanung unterliegen. Rot be-deutet gesperrt. Ist eine rote Zone allerdings mit einer Zielscheibe mar-kiert, ist eine Niederlassung trotz Zulassungssperre möglich. Hinter der Zielscheibe verbirgt sich eine Praxis, die übernommen werden will. Praxis-übernahmen gelten als besonders einfach. Grün steht für offen. In grü-nen Bereichen kann eine Praxis am Ort der Wahl neu gegründet werden. Natürlich gibt es auch hier Praxisüber-nahmen. Das Euro-Symbol schließlich steht für finanzielle Förderung gemäß der Förderrichtlinie Sicherstellung im Rahmen des Projektes ZuZ.

Mit Klick auf eine Zone öffnet sich ein Untermenü mit näheren Informati-onen und weiterführenden Links. Werden in der Zone Praxisübernahmen oder Kooperationen angeboten, führt

ein Link direkt zum Inserat in die Pra-xisbörse. Im Fall von amtlichen Aus-schreibungen von Praxen durch den Zulassungsausschuss führt der Link zur Liste der ausgeschriebenen Vertrags-arztsitze. Unter dem Eurosymbol er-schließt sich, ob das gesamte Pla-nungsgebiet gefördert wird oder ob sich die Förderung auf einzelne ausge-wiesene Gemeinden beschränkt.

Stand Dezember 2015 beschränk-te sich die Förderung noch auf die Arztgruppe der Hausärzte. Die Mittel-bereiche Eberbach, Horb, Öhringen, Bietigheim-Bissingen/Besigheim und Vaihingen waren als erste als förde-rungswürdig anerkannt. Neu hinzu-gekommen ist die Förderung einzel-ner Gemeinden in weiteren dreizehn Mittelbereichen. Nächste Folge: Förderung von haus-ärztlichen Praxen

Serie der KVBW (01): Interaktive Karte erschließt Fördergebiete

Geförderte Niederlassung

Niederlassungsberatung telefonisch von 8 bis 16 Uhr unter (07 61) 8 84-37 00 oder per E-Mail an [email protected] zur Förderung beantwortet Armin Rössner unter (07 61) 8 84-42 45 oder per E-Mail an [email protected]

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Mitte November fand in München die dritte ge-meinsame Fortbildungs-

veranstaltung der Bayerischen Gutachterstelle für Arzthaft-pflichtfragen und der Gutachter-kommissionen der Landes-ärztekammer Baden-Württem-berg statt. Sie stand unter dem Titel „Aktuelle Themen – Aspekte der Gutachterstellen“ und widme-te sich neben den Schwerpunkten „Hygiene“ und „Kommunikation“ weiteren Einzelthemen.

So trug der Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttem-berg, Dr. Manfred Eissler, den Zu-hörern die Entwicklung der Stati-stikzahlen vor; die Geschäftsfüh-rerin der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Dr. Kathrin Bräutigam, informierte über ein neues Projekt, das Medi-kationsfehler erfasst und bewer-tet. Peter Friemelt vom Gesund-heitsladen München e. V. formu-lierte einen Wunschzettel für die gute Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Marion Dorbath vom Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kas-senärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesverei-nigung und Dr. Christiane Höller vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsi-cherheit stellten rechtliche Rah-menbedingungen sowie positive und negative Fallbeispiele aus

dem Hygiene- und Medizinpro-duktebereich vor.

In Fortführung einer bereits 2014 in Stuttgart begonnenen Diskussion um die Bedeutung der Kommunikation bei Behandlungs-fehlervorwürfen erläuterte Prof. Dr. Hermann Sebastian Füeßl den Teilnehmern die wissenschaftli-chen und theoretischen Grundla-gen der Kommunikation und konnte aufzeigen, dass die Arzt-Patienten-Kommunikation bei-spielsweise in der ärztlichen Aus-bildung heute deutlich mehr Raum einnimmt als in früheren Zeiten. Edda Orlitsch erläuterte aus Sicht der Versicherungskammer Bayern anhand von Fällen aus der täg-lichen Praxis wie Kommunikation zur Befriedung eines gestörten Arzt-Patienten-Verhältnisses bei-tragen kann.

Neben zahlreichen bayerischen Gästen konnte auch eine kleine baden-württembergische Delega-tion, angeführt vom Vizepräsi-denten der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Matthias Fabian, begrüßt werden. Aus ba-den-württembergischer Sicht war die gemeinsame Veranstaltung wieder ein voller Erfolg. Eine Fort-setzung der Veranstaltungsreihe ist zwar erst für das Jahr 2017 geplant, aber 2016 kann das 40-jährige Bestehen der Gutachterkommis-sionen in Baden-Württemberg gefeiert werden.

Fortbildungsveranstaltung von bayerischen und baden-württembergischen Gutachtern

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Aus Fehlern lernen

Muskelgruppe wegen Nekrose entfernt werden. Bei Ent-lassung bestand eine Verbesserung der Sensibilität im Unterschenkel bei fortbestehender Zehenheber- und Ze-hensenkerparese. Nach vierwöchiger Rehabilitation war das Bein intakt durchblutet, doch bestand weiterhin eine vollständige Fußheberparese.

Diskussion

Nach Auffassung des Antragstellers wurde die Durch-trennung der A. poplitea nicht erkannt und zu spät behan-delt. Der Antragsgegner bringt vor, es habe nach Öffnen der Blutsperre keine massive Blutung gegeben. Die Arterie sei sicherlich jedenfalls nicht komplett durchtrennt gewe-sen, sonst wären alle Strukturen innerhalb eines Tages abgestorben. Möglich sei eine operative Teilverletzung mit protrahierter völliger Durchtrennung. Nach endgültiger Dekompensation der Durchblutung sei korrekt reagiert worden.

Dass nach Öffnen der Blutsperre keine Blutung er-folgte, beruht nach Auffassung der Kommission darauf, dass sich bis dahin die Gefäßintima eingerollt hatte. Eine bloße Teildurchtrennung hätte eher eine Blutung zur Folge gehabt. Der Lokalbefund des Gefäßchirurgen (starke Schä-den an den Gefäßstümpfen) lässt nur den Schluss zu, dass die Durchtrennung bei der Resektion des Schienbeinpla-teaus mit Säge geschah. Doch wertet die Kommission die Durchtrennung nicht als Behandlungsfehler. Es handelt sich um ein sehr seltenes, aber nicht mit letzter Sicherheit ausschließbares Ereignis. Intraoperativ und auch nach Öffnen der Blutsperre war das, wie ausgeführt, nicht zu bemerken.

Auch die postoperative Nachsorge ist zunächst nicht zweifelsfrei zu beanstanden, weil die Perfusionsstörung durch die Analgesie über den Periduralkatheter und durch eine möglicherweise noch bestehende Restperfusion über Kollateralen möglicherweise maskiert wurde. Dage-gen beurteilt die Kommission die verzögerte Behandlung am 4. postoperativen Tag als fehlerhaft. Schon am frühen Morgen dieses Tages zeigte sich das Vollbild eines Kom-partment-Syndroms. Angesichts der allgemein bekannten Dringlichkeit eines Entlastungseingriffs entsprach der oben geschilderte Ablauf dieses Tages nicht dem zu for-dernden Standard. Ein rechtzeitiger Eingriff hätte die Folgen für die Muskulatur mindestens beträchtlich ge-mildert.

Fall

Der Antragsgegner implantierte dem 69 Jahre alten Antragssteller am selben Tag zwei Knieendoprothesen. Besondere Auffälligkeiten enthält der Operationsbericht nicht. Am Abend des Operationstages waren Durchblu-tung, Motorik, Sensibilität links o. B., rechts bestand keine Sensibilität. Am nächsten Tag bestand rechts eine Hypäs-thesie, was mit dem Periduralkatheter in Verbindung ge-bracht wurde. Am 2. postoperativen Tag waren Unter-schenkel und Fuß beidseits warm, ohne Sensibilität. Am 3. Tag abends war der Antragsteller unauffällig, ohne Schmerzen. Am 4. Tag 5.30 Uhr meldete sich der Antrag-steller mit starken Schmerzen, die trotz Schmerzmitteln anhielten. Um 8.00 Uhr war die rechte Wade massiv ge-schwollen und verhärtet, es wurde eine Sonografie zum Ausschluss einer Thrombose und eines Kompartment an-geordnet. Um 11.15 Uhr klagt der Antragsteller über Schmerzen im re. Unterschenkel, die Wade war stark druckschmerzhaft, die Sensibilität des Fußrückens vermin-dert, es bestand eine Fußheber- und Großzehenheberpa-rese. Eine Druckmessung ergab: anteriore Loge 51 mmHg, laterale 42 mmHg, oberflächlich dorsal 50 mmHg. Eine Sonografie um 12.00 Uhr ergab, dass keine Thrombose bestand. Um 14.30 Uhr diagnostizierte ein Arzt ein Kom-partment-Syndrom, um 16.00 Uhr erfolgte notfallmäßig eine Kompartmentspaltung aller vier Logen des re. Unter-schenkels; es zeigte sich ischämisch veränderte Muskula-tur. Um 17.00 Uhr war Sensibilität teilweise, Motorik nicht vorhanden, das Bein „lauwarm“, um 19.00 Uhr fehlte ebenso die Motorik. Das Bein war „lauwarm“.

Noch am selben Tag erfolgte die Operation durch einen Gefäßchirurgen. Die Unterschenkelmuskulatur war stark hervorgequollen, am Fußrücken war eine Epithelläsion, an der Ferse eine blau-schwarze Hautverfärbung. Bei Eröff-nung der Kniekehle fand sich stark angeschwollenes und diffus eingeblutetes Gewebe. Die Arteria poplitea war in der Mitte des P-2-Segments komplett durchtrennt, zwi-schen den Gefäßstümpfen, an deren Enden das Gewebe stark beschädigt war, bestand eine Lücke von 1 cm. Nach Entfernen eines 6 cm langen Thrombus aus der Arteria tibialis posterior erfolgte eine Rekonstruktion der Arterie mit einem Veneninterponat. Der Antragsteller war insge-samt nahezu zwei Monate in stationärer Behandlung mit mehreren Revisionen. Es musste fast die gesamte anteriore

Arteriendurchtrennung und Kompartment- Syndrom bei Knieendoprothetik

35

Aus Fehlern lernen: In loser Folge veröffent licht das Ärzteblatt

Baden-Württemberg ausgewählte und interessante Fälle aus der

Arbeit der Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht.

Autorenteam: Dr. iur. Eberhard Foth,

Ulrike Hespeler, Matthias Felsenstein,

Dr. med. Manfred Eissler

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ÄBW 01 15

Wirtschaft

Kapitalmarktausblick 2016: Grund zur Besonnenheit

Ein äußerst turbulentes Jahr 2015 ging zu Ende. Man muss leider sagen, dass es für Europa und die Welt alles in allem kein gutes war: Die Kriege im Nahen Osten, die daraus resultierende Flüchtlings- krise und zuletzt die Terroranschläge in Paris hinterlassen Spuren in un-serer Psyche. Wir alle fragen uns, wie wir mit der hohen politischen Unsicherheit und den gesellschaft-lichen Herausforderungen umgehen sollen.

Von daher möchte ich für das noch junge Jahr 2016 zur Besonnen-heit aufrufen. Dies gilt nicht nur für die Politik, sondern auch für jeden einzelnen Wirtschaftsteilnehmer. Oft schadet Aktionismus mehr, als dass er gute Ergebnisse produziert. Denn die starke Unsicherheit der Finanzakteure bei der Einschätzung der Weltkon-junktur führt meines Erachtens zu-weilen zu hektischen Überreaktionen und kreiert damit neue Risiken. Daher liegt meine Betonung auf dem be-sonnenen Handeln als Leitfaden für den Investor im Jahr 2016.

Der Euroraum und besonders Deutschland haben sich 2015 kon-junkturell deutlich besser entwickelt als vor einem Jahr von uns schon optimistisch erwartet, und der Kon-junkturausblick bleibt insgesamt von vorsichtigem Optimismus geprägt. Ich sehe allerdings eine leichte Ver-schiebung der Wachstumsdynamik weg von den Schwellenländern hin zu den entwickelten Volkswirtschaf-ten. Spannend wird bleiben, wie Po-litik und Wirtschaft in Europa und insbesondere in Deutschland auf die Flüchtlingswanderung reagieren, und die Chancen, die sich hier bieten, nutzen, ohne die Risiken zu über-sehen.

Der Kapitalmarktausblick wird wesentlich davon bestimmt, wie die großen Notenbanken ihre Zinspolitik gestalten. Nachdem die US-FED am 16. Dezember ihren ersten Zinsschritt nach oben seit 2008 gewagt hat, ist für die Europäische Zentralbank zu erwarten, dass sie nach dem Schritt

vom 3. Dezember die Geldschleusen noch weiter und noch länger geöff-net halten dürfte. Das heißt, auch für 2016 erwarten wir ein komplexes Gemisch von den Zinstrend bestim-menden Faktoren – letztlich aber niedrige Zinsen und leicht höhere Renditen.

Gut unterstützt durch die Liquidi-tät und insgesamt stabile Konjunktur bleibt meiner Ansicht nach der Ak-tienmarkt. Insbesondere in Europa gibt es noch viel Potenzial nach oben. Zugleich erwarte ich wieder stei-gende Rohstoffpreise.

An Aktien führt daher zwar auch 2016 kein Weg vorbei. Aber leider dürfte auch das kommende Jahr am Aktienmarkt wohl nicht ohne minde-stens eine nervenaufreibende Phase vonstatten gehen. Denn in den USA stehen Präsidentschaftswahlen an, was an den Märkten zu temporärer Nervosität führen dürfte. Zudem sind seit dem 2009er DAX-Tief schon sechs Jahre und acht Monate ver-gangen. Nur einmal, von Januar 1991 bis März 2000, dauerte eine DAX-Hausse noch länger. Wir müssen uns daher tatsächlich fragen, ob es das nun war, oder ob die Reise im kom-menden Jahr Chancen auf Fortset-zung hat. Um es vorweg zu nehmen: Ich meine „ja“, wenn auch belastende Sonderfaktoren im kommenden Jahr ihre Spuren im DAX hinterlassen dürften.

Angesichts der nach wie vor äußerst niedrigen Renditen für Rentenpapiere dürfte hier für viele Anleger eine gewisse Alternativ- losigkeit bestehen. Zumal die Zins-wende in den USA bei Rentenpapie-ren 2016 Spuren hinterlassen dürfte, während die Dividendenrenditen attraktiv bleiben sollten. Der DAX ist zudem relativ günstig bewertet. An der Assetklasse Aktien dürften rational agierende Anleger daher auch 2016 nicht vorbeikommen. Der zu erwartenden Volatilität sollte der risikobewusste Anleger durch eine entsprechende Diversifizierung und vorausschauendes Handeln begegnen.

In einer vernetzten und volatiler werdenden Welt prasseln auf den

Menschen zunehmend mehr Infor-mationen ein, die es zu verarbeiten gilt. Mehr denn je ist es daher erforderlich, bei den Anlageent-scheidungen „einen Schritt zurück-zutreten“, sich auf die Fundamen-talanalyse zu besinnen und das Chance-Risiko-Verhältnis sowie die Marktliquidität im Blick zu halten. Grund zur Besonnenheit! Dieser Leitsatz dürfte 2016 daher sowohl Investoren als auch den Noten-banken gut zu Gesicht stehen und zu gewinnbringenden Entscheidungen führen.

Informationen der Baden-Württembergischen Bank

Neues aus der Finanzwelt

Uwe BurkertChefvolkswirtLeiter des Bereichs Research bei derLandesbank Baden-Württemberg

Medizinische Novität aus dem Herzen Baden-Württembergs

Elektronisches EKG-Lineal

Bereits zum siebten Mal hat der Landkreis Esslingen seinen Innovationspreis für besonders innovative Leistungen kleiner und mittelständischer Unternehmen verliehen. Zu

den Finalisten gehörte jetzt das elektronische EKG-Lineal von Scala Messzeuge aus Dettingen.

Das Werkzeug vereinfacht die manuelle EKG-Auswertung und erhöht gleichzeitig Geschwindigkeit und Sicherheit der Auswertung. Die Infrastruktur eines Messschiebers in Verbin-dung mit einer genau definierten Formelzyklus-Abfolge im Verhältnis zu einer metrischen Maßskala mit Zeitachse hat zu einer patentfähigen, neuartigen Funktionsweise geführt: Kardi-ologisch relevante Daten wie beispielsweise Herzfrequenz, QT-Dauer, die frequenzkorrigierte QT-Zeit, Sokolow-Lyon-Index, ST-Senkung, QRS-Komplex, Millisekunden und Milli-Volt können im Verhältnis zu einer Millimeter-Wegstrecke mit Zeitachse per Knopfdruck ausgewertet werden. – Ein vergleichbares Produkt gab es bis dato nicht. Das elektronische EKG-Lineal aus dem Herzen Baden-Württembergs ist demnach nicht nur Innovation, sondern eine echte Novität.

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Vermischtes

Am 13. März werden in Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen die Mitglieder des

neuen Landtags gewählt. Mindestens 120 Landtagsmandate sind neu zu vergeben; hinzu kommen voraus-sichtlich noch einige Überhang- und Ausgleichsmandate.

Das Ärzteblatt Baden-Württem-berg hat die gesundheitspolitischen Sprecher der bislang im Landtag vertretenen Fraktionen um einen prägnanten Überblick der jeweiligen gesundheitspolitischen Positionen gebeten, den wir nebenstehend ab-drucken.

Der aktuelle Landtag von Baden-Württemberg besteht aus 138 Abge-ordneten. 60 Abgeordnete gehören der CDU an, 36 den Grünen, 35 der SPD und 7 der FDP. Von ihrem Wahlrecht machten bei der letzten Landtagswahl 2011 66,3 Prozent der Wahlberech-tigten Gebrauch. Gegenüber der Wahl von 2006 war dies eine Zunahme von 12,9 Prozent. Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2011 lag bei 74,3 Prozent. Dies liegt unter anderem da-ran, dass die Landesparlamente in der Öffentlichkeit im Schatten des Bundes-tages stehen. Nur bei wichtigen Streit-fragen interessieren sich viele Wähle-rinnen und Wähler für die Debatten im Landesparlament, etwa wenn es um Schulpolitik oder um Umweltpro-bleme geht.

Da in jedem der 70 Wahlkreise andere Wahlvorschläge eingereicht werden, gibt es keine landeseinheit-lichen Stimmzettel. Auf den Stimmzet-teln werden die derzeit im Landtag vertretenen Parteien nach ihren Stim-menzahlen bei der letzten Landtags-wahl (CDU, Grüne, SPD, FDP), dann die weiteren zur Wahl zugelassenen Par-teien in der alphabetischen Reihenfol-ge ihrer ausgeschriebenen Parteina-men und abschließend die Wahlvor-schläge für Einzelbewerberinnen und -bewerber aufgeführt.

Dr. Oliver Erens, Chefredakteur

Gesundheitspolitische Programme der Landtagsfraktionen

Wer die Wahl hat…

Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

Namen und Nachrichten

Best Paper Award

Die 22-köpfige Autorengruppe „Netzwerk Qualität in der Intensivmedi-zin“ wurde im Rahmen der AWMF-Delegiertenkonferenz für ihre Veröffent-lichung „Freiwilliges Peer Review als innovatives Instrument zur Qualitäts-verbesserung auf der Intensivstation – eine retrospektive deskriptive Ko-hortenstudie auf deutschen Intensivstationen“ mit dem „Best Paper Award 2014“ des Open Access-Journals „GMS German Medical Science“ ausge-zeichnet. Mitautor der Veröffentlichung war Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer Baden-Württemberg; er nahm den Preis stellvertretend für die Autoren-gruppe entgegen. In ihrer Publikation hatten die Autoren das freiwillige intensivmedizinische Peer Review beschrieben und die Durchführbarkeit untersucht. Das Verfahren stellte sich als einfach anwendbares und wert-volles Instrument für die Qualitätsverbesserung heraus. Die Peer-Review-Berichte behandelten allgemeine Problemschwerpunkte in der Intensiv-medizin detaillierter als herkömmliche andere Methoden.

Prof. Dr. W. Niebling

Hohe Ämter für Ärzte aus dem Südwesten

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat Anfang Dezember ihren neuen Vorstand gewählt. Vorsitzender bleibt der Berliner Internist, Hämatologe und Onkologe Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, der seit 2007 dieses Amt innehat. Als sein Stellvertreter wurde der nieder-gelassene Facharzt für Allgemeinmedizin Prof. Dr. Wilhelm Niebling aus Titisee-Neustadt gewählt. Neben weiteren Mitgliedern des Vorstands wur-de auch PD Dr. Martina Pitzer, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, aus Karlsruhe gewählt.

Die AkdÄ erhält mittels Statut Aufgaben vonseiten der Bundesärzte-kammer und informiert die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit. Mit den Therapieempfeh-lungen bietet sie pharmakotherapeutische Problemlösungen auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicher-heit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimit-telwirkungen. Die AkdÄ ist nach Arzneimittelgesetz Stufenplanbeteiligte. Sie veranstaltet und wirkt mit an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen.

PD Dr. M. Pitzer

Dr. D. Wolf und ACCA-Präsident

Prof. Dr. H. Buoeno

Hohe Auszeichnung für Freiburger Kardiologen

Wie Luftverschmutzung zu Herzkrankheiten führen kann, erforscht Dr. Dennis Wolf, Klinik für Kardiologie und Angiologie I des Universitäts-Herzzentrums Freiburg-Bad Krozingen. Jetzt wurde er von der Acute Cardiovascular Care Association (ACCA) mit dem mit 3000 Euro dotierten Forschungspreis ausgezeichnet, der als höchste wissenschaftliche Auszeich-nung für unveröffentlichte Arbeiten auf dem Gebiet der akuten kardio-vaskulären Medizin gilt.

Mehr als sieben Millionen Todesfälle jährlich werden auf Luftverschmut-zung zurückgeführt. Als häufigste Folgen der Verschmutzung gelten Herz-infarkt und Schlaganfall. Zwar war bereits bekannt, dass Feinstaub das Herzinfarkt-Risiko und die Sterblichkeit erhöht, die Ursachen waren bislang aber nicht klar. Dr. Wolf wies bei Mäusen nach, dass Feinstaub entzündungs-fördernde Zellen aktiviert und damit zu größeren und folgenreicheren Herzinfarkten führt.

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Vermischtes

CDU SPD FDP/DVP Bündnis 90/Die Grünen

Das Gesundheitswesen in Baden- Württemberg ist gut aufgestellt. Aber auch wir stehen Herausforderungen gegenüber, die wir angehen müssen. Ob in den Ballungsräumen oder im Ländlichen Raum: Die Menschen in un-serem Land haben Anspruch auf eine gute, qualitativ hochwertige und verläss-liche medizinische Versorgung. Um die-ses Ziel zu erreichen, bedarf es gemein-samer Anstrengungen aller Beteiligten.

Die sektorenübergreifende Zusammen-arbeit ist unseres Erachtens ein ent-scheidender Faktor. Parallel müssen zusätzliche Anreize geschaffen werden. Bestehende Programme gilt es weiter-zuentwickeln und zugleich müssen gezielt neue Förderprogramme erarbei-tet werden. Mit dem von uns initiierten Landärzteprogramm wurde ein erster wichtiger Schritt getan. Auf diese Grund-lage muss nun konsequent aufgebaut und das Programm entsprechend den heutigen Anforderungen weiterentwi-ckelt werden. Aus diesem Grund wollen wir auch ein Stipendium für Medizinstu-dierende einführen, um diese frühzeitig für eine Tätigkeit im ländlichen Raum zu gewinnen.

In diesem Zusammenhang ist es unseres Erachtens auch von Bedeutung, dass der Beruf des Landarztes insgesamt attrak-tiver wird. Hierbei spielt auch die Frage der Vergütung sowie guter Arbeitsbedin-gungen eine wesentliche Rolle.

Bei Bedarf muss die Einrichtung weiterer Medizinischer Versorgungs-Zentren (MVZ) weiter vorangetrieben werden. Im Zusammenspiel mit einer Neuabgren-zung von ärztlichen und nicht-ärztlichen Tätigkeiten kann dazu beigetragen wer-den, mögliche Versorgungslücken zu schließen und von solchen Aufgaben zu entlasten, die nicht zwingend durch eine Medizinerin oder einen Mediziner über-nommen werden müssen.

Des Weiteren müssen die Krankenhaus-strukturen auf Landesebene weiterent-wickelt werden. Baden-Württemberg hat schon viel umgesetzt, aber die Situation vieler Kliniken ist trotzdem sehr angespannt. Deshalb muss sowohl der Bund aber auch das Land seinen Verpflichtungen nachkommen, um die notwendigen Rahmenbedingungen zum Erhalt der Versorgungsstrukturen im Land zu schaffen.

Stefan Teufel MdL Gesundheitspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion

Die SPD strebt in der Gesundheitspolitik mehr Gemeinsamkeit und sektoren-übergreifendes Handeln an. Im Landes-gesundheitsgesetz haben wir Regeln geschaffen, wie wir in Zukunft mit allen Akteuren das Gesundheitswesen in Baden-Württemberg weiterent-wickeln.Wir wollen unser Konzept Gute Arbeit voranbringen. Von ordentlichen Tarif-verträgen, geregelten Arbeitszeiten, besserem Arbeitsschutz, betrieblicher Gesundheitsförderung und dem Abbau von Befristungen profitieren auch die Beschäftigten in der Medizin und der Pflege. Gerade für junge Ärztinnen und Ärzte wollen wir Leben und Arbeiten in Baden-Württemberg lukrativer machen. Gute Kinderbetreuungsangebote und Schulen, flexible Elternzeit, geregelte Arbeitszeiten, weniger Nacht- und Wochenenddienste oder gute Verkehrs-verbindungen zum Arbeitsplatz sind dabei wichtige Faktoren. Hindernisse in der beruflichen Karriere von Frauen bauen wir ab. Zudem kümmern wir uns um gelingende Integration von Fachkräften aus dem Ausland.Bei den Krankenhäusern haben wir die Investitionskostenförderung im Vergleich zu 2011 um 35 Prozent (!) angehoben. Pro Einwohner oder pro Bett gerechnet liegen wir damit bun-desweit vorn. Den Antragsstau reduzie-ren wir weiter und machen dabei den stationären Bereich zukunftsfest. Beim Krankenhausstrukturgesetz haben wir über den Bundesrat erhebliche Verbesserungen durchgesetzt. Damit soll es den Kliniken nach der Reform besser gehen als vorher!In der ambulanten ärztlichen Versor-gung setzen wir auf den Ausbau von Zweigpraxen, Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und das Arbeiten im Angestellten-verhältnis als Alternativen – nicht als Ersatz – zur Einzelpraxis. Für das Fach Allgemeinmedizin haben wir an allen medizinischen Fakultäten des Landes Lehrstühle geschaffen, die die Qualität der Angebote im Studium und in der Weiterbildung stärken. Anreize zur Niederlassung in schlecht versorgten Regionen geben wir weiter mit dem Landärzteprogramm. Im Öffentlichen Gesundheitsdienst soll der Stellenwert von Gesundheitsförderung und Prävention steigen.Rainer Hinderer MdL Gesundheitspolitischer Sprecher

Eine gute Gesundheitsversorgung kann es nur geben, wenn die Arbeitsbedin-gungen für die Ärztinnen und Ärzte im Land gut sind. Die FDP/DVP-Landtags-fraktion hat sich dies seit jeher zum Leitbild ihres Handelns gemacht. Wir setzen auf niedergelassene freiberuf-liche Ärztinnen und Ärzte als Rückgrat der medizinischen Versorgung. Nur wenn es gelingt, den Arztberuf wieder attraktiv zu gestalten, werden die groß-en Herausforderungen insbesondere im ländlichen Raum zu meistern sein.

Die Wünsche nach planbareren Arbeits-zeiten insbesondere in der Familien-phase werden wichtiger und wir wollen diesen Rechnung tragen. Ärztehäuser, Gesundheitsnetzwerke, Medizinische Versorgungszentren oder auch gänzlich neue Angebote, insbesondere an Stand-orten, an denen Krankenhäuser in Zukunft nicht mehr als stationäre Vollversorger benötigt werden, können gute Wege sein.

Wichtig bei allen Veränderungsprozes-sen ist uns die Beteiligung der Selbst-verwaltung und der Betroffenen. Für die Attraktivität des Arztberufs ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass es bei dem Dualismus Gesetzliche und Private Krankenversicherung bleibt. Daneben kommt den Selektivverträgen, vor allem im Hausarztbereich, große Bedeutung bei.

Bei der Abschaffung der PKV durch die Bürgerversicherung gingen nicht nur über 780 Millionen Euro Honorar verloren, eine „Monopol-GKV“ würde die Ärztinnen und Ärzte zu Staatsan-gestellten degradieren. Für uns stellt eine Einheits-Zwangs-Versicherung einen weiteren Baustein im Zerrbild der Misstrauens- und Neidkultur dar. Zudem empfinden wir es als geradezu skandalös, dass sich die Krankenhäuser zur Umsetzung der Idee der Portal-praxen (eingeführt durch das KHSG) für die Notfallversorgung im Honorar-topf der niedergelassenen Ärzte bedienen dürfen. Dabei haben wir im Land bereits eine gute Regelung für die Notfallversorgung!

Für eine erfolgreiche und gute Zukunft brauchen wir mehr Anerkennung für Leistung sowie Freiraum und Freiheit. Hierfür steht die FDP in Baden-Württemberg.

Jochen Haussmann MdL Gesundheitspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion

Welche Versorgungsstruktur benötigt Baden-Württemberg in zwanzig Jahren? Diese Frage ist Ausgangspunkt unserer gesundheitspolitischen Überlegungen. Wir GRÜNEN wollen innovative, leistungsfähige und wohnortnahe Strukturen. ÄrztInnen sind für uns dabei unverzichtbare Partner.Wir werden neue Formen der sektoren-übergreifenden Zusammenarbeit mittels regionaler Gesundheitskonferenzen an-stoßen, um eine gute Krankenhausstruk-tur genauso wie ambulante ärztliche und pflegerische Angebote sicherzu-stellen, langfristig und finanzierbar.Die Zukunft der Versorgung liegt für uns in der Zusammenarbeit interdiszi-plinärer Teams. Je nach Bedarf kann der Patient ambulant von einer Ärztin, einer Pflegekraft der Sozialstation, Fachkräften im MVZ oder im Kranken-haus versorgt werden. Digitale Entwick-lungen und Telemedizin werden bei der Suche nach passenden Konzepten wichtig sein.Eine Krankenhausplanung, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientiert und ambulante und stationäre Angebote intelligent miteinander verzahnt, ist unser Ziel. Ein Modellprojekt zur Entwicklung sektorenübergreifender Planungs-indikatoren haben wir angestoßen.Gute Krankenhäuser zeichnen sich auch dadurch aus, dass Pflegekräfte und ÄrztInnen Zeit für Patienten haben. Diese fehlt aber zunehmend. Das ist auch Folge der Abrechnung von Krankenhausleistungen über das DRG-System. Es muss deshalb eine separate Abrechnung der Personalkosten geben, die dem Faktor Zeit wieder mehr Bedeu-tung gibt. Die Investitionen in Kranken-häuser haben wir seit 2011 um 35 Pro-zent erhöht und investieren so viel wie keine Regierung zuvor. Wir wollen mehr Hausärzte für eine Niederlassung im Land gewinnen. Ziel ist es, mehr AllgemeinärztInnen, also spezialisierte GeneralistInnen aus-zubilden. Wir werden das Landärzte-programm fortführen und mit ÄrztInnen gemeinsam weitere Maßnahmen ent wickeln, um das Fach Allgemein-medizin zu stärken und Allgemein-medizinerInnen davon zu überzeugen, sich im Land niederzulassen.Bärbl Mielich MdL Gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion

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Vermischtes

Kunstvolle Collagen des Ameri-kaners Travis Bedel zieren die Titelseiten des Ärzteblattes

Baden-Württemberg im Jahr 2016. Bedelgeuse, so sein Künstlername, stammt aus Phoenix, Arizona, und lebt mittlerweile in San Francisco, Kalifornien. 2009 stieß er erstmals auf Abbildungen, die ihn zu Collagen animierten, seinerzeit noch aus-schließlich in schwarz-weiß und eher ein Zufallsprodukt.

Seither ließ ihn die spezielle Ästhetik von Collagen nicht mehr los. Grundlage seiner heutigen Ar-beiten sind Abbildungen aus klas-sischen Lehrbüchern der Anatomie, Botanik und Biologie, die er ent- weder mit Schere und Rasierklinge oder am Computer mit modernen Bildbearbeitungsprogrammen aus-schneidet, um sie anschließend neu zu komponieren. Es entstehen ansprechende Werke, deren beson-derer Reiz einerseits die Verbindung

unterschiedlicher Elemente aus der Natur ausmacht und andererseits die Rückbesinnung und Neukom-position althergebrachter Zeich-nungen und Darstellungen. Die neuartige poetische Balance zieht den Betrachter jedenfalls gleich in ihren Bann.

Die Symbiose aus Mensch und Natur bietet allerhand Möglichkeiten zur Interpretation. Für Bedelgeuse ist sie letztlich nur Ausdruck von persön-licher Stimmung im Augenblick sei-nes künstlerischen Wirkens. Das (scheinbare) Chaos auf seinen Bildern ist durchaus beabsichtigt, denn viele seiner Werke assoziiert er mit unter-schiedlichen Emotionen. So kommt es, dass sich beispielsweise auch gif-tige Tiere oder fleischfressende Pflan-zen auf seinen Collagen wiederfinden und als „dunkle Seite” gewissermaßen den Gegenpol zu Farbe und Schön-heit des menschlichen Körpers dar-stellen.

Bedelgeuses Konnex zu Medizin, Gesundheit und ärztlichem Tun liegt nicht nur in den bildlichen Motiven. Ein Journalist fragte ihn einmal nach dem Werk, auf das er am meisten stolz sei. Die Antwort überrascht durchaus: „Es ist die Arbeit an mir selbst in Bezug auf mein Wohlergehen. Ich war überge-wichtig, antriebslos und depressiv. In dem Augenblick, als ich meine Ge-sundheit über alles andere stellte, hat sich mein Leben grundlegend verän-dert. Heute bin ich überzeugt, dass ich ohne Gesundheit nichts hätte!”

OE

Titelseiten des Ärzteblattes Baden-Württemberg im Jahr 2016

Bedelgeuses Collagen

Selbstportrait des Künstlers

Anfang Dezember lockte die „Hofmeister Benefiz-Circusga-la“ des gleichnamigen Einrich-

tungshauses in Bietigheim-Bissingen ins Zirkuszelt. Geboten wurden Men-schen, Tiere und Sensationen. Gleich-zeitig waren die Besucher aufgerufen, kräftig für die gute Sache zu spenden: Eintrittsgelder und Losverkäufe für eine große Tombola gingen an die Dietrich-Grönemeyer-Stiftung, die sich der Prävention von Krankheiten und der Gesundheitsförderung vor allem bei Kindern verschrieben hat.

Gemeinsam mit rund 1000 gela-denen Gästen erlebte Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer, der in Bochum ein Insti-tut für Mikrotherapie zur Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule betreibt, eine bunte und abwechs-lungsreiche Show, in die – zur beson-deren Freude des Publikums – unter anderem auch Gerlinde Kretschmann,

Ehefrau von Ministerpräsident Win-fried Kretschmann, Boxprofi Axel Schulz oder VfB-Präsident Bernd Wahler einbezogen wurden.

Am Ende konnte Prof. Gröne-meyer einen Scheck über 60 500 Euro für seine Stiftung entgegennehmen. Da Vorsorge und Aufklärung in der Gesellschaft nach seinen Worten im-

mer noch nicht den Stellenwert ha-ben, der dringend erforderlich wäre, soll das Geld direkt in Projekte für Kinder wie den „Medi-Circus“, die „MEDICUS-Bundesgesundheits-spiele“, das therapeutische Golfpro-gramm „KidSwing“ oder die Ausbil-dung von „Gesundheitsbotschaftern“ fließen.

60 500 Euro für gesundheitliche Prävention

Zirkusgala spendet an Arztstiftung

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Vermischtes

Die berufliche Realität der Kran-kenhausärzte ist von hohem Zeitdruck und Arbeitsüber-

lastung geprägt. Deutlich mehr als die Hälfte der Klinikärzte (59 Prozent) fühlt sich durch ihre Tätigkeit „häufig psychisch belastet“. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) beklagen, nicht ausreichend Zeit für die Patientenbe-handlung zu haben. Nahezu drei Viertel der Klinikärzte (72 Prozent) haben das Gefühl, dass die Gestaltung der Arbeitszeiten im Krankenhaus die eigene Gesundheit beeinträchtigt, beispielsweise in Form von Schlafstö-rungen und häufiger Müdigkeit. Diese Ergebnisse hat die diesjährige Mitglie-derbefragung des Marburger Bundes zu Tage gefördert. An der Online-Be-fragung „MB-Monitor 2015“ beteili-gten sich bundesweit rund 4000 ange-stellte Ärztinnen und Ärzten aus allen Krankenhausträgergruppen.

Über alle Altersgruppen und be-ruflichen Positionen hinweg wird die hohe, vor allem durch den ökono-mischen Druck verursachte Arbeits-verdichtung beklagt. Die tatsächliche Wochenarbeitszeit inklusive aller Dienste und Überstunden liegt bei

mehr als zwei Drittel der Befragten im Durchschnitt deutlich über 48 Stun-den (Höchstgrenze nach dem Arbeits-zeitgesetz). Fast die Hälfte der Klini-kärzte (46 Prozent) arbeitet 49 bis 59 Stunden und jeder Fünfte (21 Pro-zent) 60 bis 79 Stunden pro Woche im Durchschnitt.

Eine Reihe von Fragen aus der aktuellen Mitgliederbefragung wurde auch bei früheren Befragungen des Marburger Bundes gestellt. Der Zeitrei-henvergleich ergibt unter anderem, dass die tarifpolitischen Bemühungen des Marburger Bundes, die Arbeitge-ber zu einer systematischen Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten zu bewegen, zunehmend Wirkung entfalten. 44 Prozent der Ärzte teilen im MB-Moni-tor 2015 mit, dass ihre Arbeitszeit elektronisch erfasst wird. Bei der er-sten großen Mitgliederbefragung des Marburger Bundes im Jahr 2007 lag dieser Anteil noch bei 26 Prozent und im Jahr 2010 bei 36 Prozent.

Inwieweit die dokumentierte Ar-beitszeit vollständig vergütet wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Denn 28 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte sagen, dass ihre

Überstunden weder überwiegend vergütet noch mit Freizeit ausgegli-chen werden. Ausgehend von 7,3 Überstunden pro Woche (Mittelwert aus den aktuellen Angaben der Ärzte) fallen jährlich schätzungsweise 15,4 Millionen Überstunden an, die nicht bezahlt oder mit Freizeit ausgegli-chen werden. Faktisch geht jeder dritte Klinikarzt regelmäßig leer aus, wenn er Mehrarbeit leistet.

Klinikärzte klagen über hohen Zeitdruck und Beeinträchtigungen

MB-Monitor 2015

Bei der Hauptversammlung des Marburger Bundes, Landesver-band Baden-Württemberg, be-

fasste sich Mitte Oktober der Vorsitzen-de Dr. Frank J. Reuther in seinem Be-richt zur Lage unter anderem mit dem aktuellen Beschluss des Bundesverfas-sungsgerichts zum Eilantrag gegen das Tarifeinheitsgesetz. Er betonte, dass er großes Vertrauen habe, dass das Gericht die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes feststellen werde.

Weitere Schwerpunkte seiner Re-de waren das Krankenhausstruktur-gesetz und seine Folgen, die Investi-tionskostenförderung sowie die Be-deutung der neuen akademischen Gesundheitsberufe für die Arbeit von

Ärztinnen und Ärzten in den Kranken-häusern. Hierzu verabschiedeten die Delegierten ein Positionspapier, in dem einheitliche Regelungen zur Qualifikation und zur Delegation ge-fordert werden. Beides sei im Sinne der Risikominimierung und Fehler-vermeidung unerlässlich.

In einem weiteren Referat gab Dr. Jürgen Kußmann einen Überblick über die Beschäftigungsmöglich-keiten für angestellte Ärztinnen und Ärzte außerhalb des Krankenhauses, insbesondere in der ambulanten Ver-sorgung. Turnusmäßig fanden außer-dem die Wahlen der Landestarifkom-mission, der Kassenprüfer und des Schiedsausschusses statt.

In Bezug auf das „Wissenschafts-zeitvertragsgesetz“ forderten die De-legierten den Gesetzgeber auf, den im Kabinett bereits beschlossenen Novellierungs-Entwurf nachzubes-sern und zwingende Mindeststan-dards hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverträgen zu setzen sowie die Tarifsperre aufzuheben. In einem weiteren Beschluss wurden die Lan-desregierung und die Kommunen in Baden-Württemberg aufgefordert, in Anbetracht der Flüchtlingskrise den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken und als ersten Schritt den dort tätigen Ärztinnen und Ärzten eine Vergütung nach TV-Ärzte bzw. TV-Ärzte/VKA zu zahlen.

Delegierte des Marburger Bundes trafen sich in Karlsruhe

MB-Hauptversammlung

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20 ÄBW 01

Vermischtes

Ärzte- und Zahnärzteschaft, Apo-theker, Rechtsanwälte, Steuer-berater und Wirtschaftsprüfer

haben sich gegen eine anlasslose flä-chendeckende Speicherpflicht für Ver-kehrs- und Standortdaten von Berufs-geheimnisträgern ausgesprochen. „Gegen die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten bestehen generell gravierende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Auf jeden Fall muss zum Schutz von Mandanten und Patienten die geplante Speiche-rung der Verkehrs- und Standortdaten aller Berufsgeheimnisträger verhindert werden“, heißt es in einer gemein-samen Resolution von Bundesärzte-kammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer, der Bundes-rechtsanwaltskammer, der Bundes-steuerberaterkammer und der Wirt-schaftsprüferkammer.

Die Berufskammern wehren sich damit gegen Regelungen des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht

und einer Höchstspeicherfrist für Ver-kehrsdaten, das Mitte Oktober vom Bundestag beschlossen und Anfang November vom Bundesrat gebilligt wurde. Es verpflichtet Telekommunika-tionsunternehmen, sämtliche Ver-kehrsdaten für zehn Wochen und Standortdaten für vier Wochen zu speichern. Auch die Verkehrs- und Standortdaten von Berufsgeheimnis-trägern sollen gespeichert werden.

Nach Ansicht der Berufsverbände stellt bereits die Speicherung der Daten eine nicht zu akzeptierende Beeinträchtigung des Berufsgeheim-nisses und damit des zwingend erfor-derlichen Vertrauensverhältnisses dar. Die Speicherung der Daten er-mögliche die Erstellung aussagekräf-tiger individueller Persönlichkeits- und Bewegungsprofile und die Auf-deckung von Entscheidungsabläufen. „Ob, wann und wie lange jemand beispielsweise mit einem Abgeordne-ten, Arzt, Apotheker, Journalisten,

Rechtsanwalt oder Steuerberater Kontakt aufgenommen hat, unterlie-gt bereits dem Berufsgeheimnis und muss ohne jede Ausnahme vertrau-lich bleiben“, heißt es in der Resoluti-on. Der freie, ungehinderte und ver-trauliche Zugang zu medizinischer Versorgung, rechtlicher und wirt-schaftlicher Beratung sowie Vertre-tung müsse uneingeschränkt ge-währleistet bleiben. Ein ungestörtes und vor staatlicher Kontrolle ge-schütztes Vertrauensverhältnis zwi-schen den Berufsgeheimnisträgern und ihren Patienten und Mandanten sei essentiell für ein funktionierendes Gesundheitssystem und eine funktio-nierende Rechtspflege. „Der aus ver-fassungsrechtlichen Gründen zwin-gend gebotene Schutz der Berufsge-heimnisträger kann nur dadurch ge-währleistet werden, dass die Daten aller Berufsgeheimnisträger nicht von der Speicherpflicht erfasst werden“, fordern die Verbände.

Berufsgeheimnisträger gegen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten

Ablehnung von Vorratsdatenspeicherung

Ende Oktober wurde die Gesell-schaft der Transplantationsbe-auftragten in Baden-Württem-

berg in einer offiziellen Gründungs-sitzung ins Leben gerufen. Die Gründungsmitglieder möchten ihren „Mit-“ Transplantationsbeauftragten, die nach dem Landesausführungs-gesetz in den Krankenhäusern mit Intensivstationen bestellt wurden, eine multidisziplinäre Plattform zum Meinungsaustausch und zur intensiven Zusammenarbeit bieten. Somit kann das Profil dieser wichtigen Aufgabe weiter gestärkt werden.

Die unabhängige ärztliche Funk-tion des „Transplantationsbeauftrag-ten“ ist ein wichtiger Baustein in der „Gemeinschaftsaufgabe Organ-spende“. Transplantationsbeauftrag-te leisten kollegiale Unterstützung

für die intensivmedizinischen Teams in Situationen des drohenden „Hirn-todes“, der Diagnostik des irrever-siblen Hirnfunktionsausfalls, aber auch bei der Entscheidungsfindung mit den Angehörigen, ob Organ-spende eine Option in der intensiv-medizinischen Betreuung am Le-bensende sein kann. Dies schließt neben formalen ein breites Spektrum medizinischer, ethischer, juristischer und auch logistischer Fragestel-lungen ein. Den Mitgliedern der neu gegründeten Gesellschaft ist es ein Anliegen, die Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern hierfür wei-terzuentwickeln, aber in Zukunft auch Erkenntnisse zu gewinnen, wie Organspende unabhängig von der freien, persönlichen Entscheidung jedes Einzelnen gefördert werden kann.

Die Gesellschaft für Transplantati-onsbeauftragte Baden-Württemberg e. V. sieht sich auch als Ansprechpart-ner für andere Verbände und Institu-tionen, die sich mit den komplexen und kontroversen Themen „Hirntod“, die Organspende-Option als inte-graler Bestandteil der Intensivmedi-zin am Lebensende und den qualifi-zierten Abläufen in den Krankenhäu-sern beschäftigen.

Alle im Vorfeld befragten Trans-plantationsbeauftragten in Baden-Württemberg hatten die Gründung eines solchen Netzwerkes begrüßt. Nun freuen sich die Gründungsmit-glieder auf Zuwachs. Ansprechpart-nerin ist Nadja Komm, ärztliche Transplantationsbeauftragte und In-housekoordinatorin am Universitäts-klinikum Heidelberg ([email protected]).

Multidisziplinäre Plattform für Meinungsaustausch und Zusammenarbeit

Netzwerk für Transplantationsbeauftragte

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Vermischtes

Studierende der Humanmedizin an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg haben sich als Lo-kalgruppe Heidelberg der bundesweiten Initiati-

ve „Aufklärung Organspende“ gegründet, an der sich unter anderem auch Bundesvertretung der Medizin-studierendes beteiligt. Die rund 40 Nachwuchsmedi-ziner haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Ausei-nandersetzung mit den Themen Hirntoddiagnostik, Organspende und Transplantation in der Gesellschaft zu fördern. Dabei legen sie besonderen Wert auf sach-gerechte, neutrale Informationsvermittlung im Sinne einer umfassenden Öffentlichkeitsaufklärung.

Ein Großteil des Engagements besteht aus Schul-besuchen. Zielgruppe sind unter anderem Schüle-rinnen und Schüler, die bereits das gesetzliche Alter erreicht haben, um eine Entscheidung pro/contra Organspende treffen zu dürfen. „Aufklärung Organ-

spende“ tritt im Rahmen der Schulbesuche mit den Jugendlichen in Kontakt und vermittelt ihnen das notwendige Faktenwissen – die Grundlage, um als mündige Bürger eine Entscheidung für oder gegen die Spende ihrer Organe im äußersten Falle treffen zu können. Es werden medizinische Zusammenhänge von Hirntoddiagnostik und Organtransplantation zu-sammengefasst, die rechtlichen Bestimmungen erläu-tert und die Auseinandersetzung mit Kritikpunkten gefördert.

Darüber hinaus organisiert die Gruppe seit Beginn des Wintersemesters 2015/16 eine Vortragsreihe für alle interessierten Studierenden, zu der zweimal pro Monat Dozenten unterschiedlicher Fachrichtungen über das gesellschaftspolitisch und medizinisch hoch-interessante und brisante Feld der Organspende refe-rieren und mit den Studierenden diskutieren.

Heidelberger Medizinstudenten informieren über Hirntoddiagnostik und Organspende

Studenten klären über Organspende auf

Die Klinik für Innere Medizin II des Uniklinikums Freiburg lei-tet ein neues Verbundprojekt

für die Entwicklung effektiver Thera-pieansätze beim hepatozellulären Karzinom. Ziel ist die direkte Transla-tion von neuen Erkenntnissen in die Klinik. Neben molekularen Therapien, die in veränderte Tumorsignalwege eingreifen, steht auch die Induktion der tumoreigenen Immunantwort gegen das hepatozelluläre Karzinom auf der Agenda.

Um diese Ziele zu erreichen wird im Rahmen des Horizon 2020-Pro-gramms das Freiburger Verbundpro-jekt HEP-CAR mit 5,7 Millionen Euro über einen Zeitraum von vier Jahren unterstützt. Zum HEP-CAR-Konsor-tium gehören sieben Wissenschaftler aus Spanien, England, Italien und Deutschland.

Horizon 2020 ist das größte Förderprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Seit Beginn des Programms im Jahr

2014 sollen bis 2020 rund 80 Milliar-den Euro für Wissenschaftler zur Verfügung gestellt werden – hinzu kommen weitere private Investoren. Horizon 2020 will Durchbrüche, Entdeckungen und Weltneuheiten zu Tage fördern – vom Labor bis zur Anwendung. Das Auswahl- verfahren ist hochkompetitiv, so wurden zuletzt in einem zwei-stufigen Verfahren aus 200 Be-werbungen sechs Verbundprojekte ausgewählt.

Europäische Union unterstützt internationales Verbundprojekt

Förderung für Freiburger Leberkrebs-Forschung

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) hat die Tübinger Uni-versitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und

Transplantationschirurgie als vorerst einziges Refe-renzzentrum in Deutschland für die Chirurgie bösar-tiger Erkrankungen des Peritoneums ausgezeichnet. Denn nach Überzeugung der DGAV hat das Universi-tätsklinikum Tübingen mit dem Südwestdeutschen Tumorzentrum beste Voraussetzungen für eine enge und kooperative Behandlung von Patienten mit Betei-ligung aller erforderlichen Fachdisziplinen.

Seit einigen Jahren wird am Südwestdeutschen Tumorzentrum Tübingen die Chemotherapie intra-

operativ direkt in die Bauchhöhle zur Behandlung von Metastasen im Bauchraum eingesetzt. Bei diesem neuen Therapieverfahren werden die Medikamente unmittelbar nach der operativen Entfernung des Tu-mors in einer 41 bis 42 Grad Celsius warmen Flüssigkeit direkt in die Bauchhöhle verabreicht. Durch die Hyper-thermie erhöht sich die Wirksamkeit der Zytostatika. Das interdisziplinäre Verfahren ist technisch und per-sonell sehr aufwändig und erfordert die Zusammen-arbeit verschiedener medizinischer Fachgebiete. Grundlage ist die zeitaufwändige und technisch anspruchsvolle Entfernung des Peritoneums häufig verbunden mit einer Multiviszeralresektion.

Erstes Referenzzentrum für Chirurgie bösartiger Erkrankungen des Peritoneums

Peritonealkarzinom-Referenzzentrum

Oben: Leberkrebsgewebe; Unten: T-Killer-Zellen können Krebszellen zum Absterben bringen. Warum dieser Mechanismus bei Leberkrebs versagt, erforschen die Freiburger Wissenschaftler.

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22 ÄBW 01

Vermischtes

Achtsame Kommunikation in der Arztpraxis

B. Günther, 110 Seiten, MWV, ISBN 978-3954661985, 19,95 Euro

Kommunikative Kompetenzen sind zentrale Anforderungen an alle Mitar-beiter in Arztpraxen. Gelingt acht-sames Kommunizieren, profitieren Patienten, Ärzte und medizinisches Fachpersonal. Das Buch macht in sehr anschaulicher Weise sichtbar, wo kommunikative Fallen lauern und zeigt praxisnah, wie durch bestimmte kommunikative Techniken eine wert-schätzende und respektvolle Kommu-nikationskultur in der Arztpraxis geschaffen werden kann.

Mesmer

T. Knubben, 240 Seiten, Klöpfer & Meyer, ISBN 978-3863510947, 24,00 Euro

F. A. Mesmer (1734-1815) war Förster-sohn vom Bodensee. In Wien stieg er zum Wunderdoktor auf und avan-cierte später gar zum Mittelpunkt der Pariser Gesellschaft kurz vor der Re-volution. Eine schillernde Figur, gleichzeitig praktizierender Arzt mit unglaublichen Heilerfolgen und em-pirisch operierender Wissenschaftler. – Ein faszinierender und glänzend erzählter Essay über Versuch und Irr-tum, und über das Leben als Rätsel mit offenem Ausgang.

Freiheit

L. Tebartz van Elst, 172 Seiten, Kohlhammer, ISBN 978-3170286825, 29,99 Euro

Der Autor ist Professor für Psychiatrie und Psychotherapie am Uniklinikum Freiburg. Er befasst sich mit der kom-plexen Fragestellung, ob Freiheit aus neurowissenschaftlicher Perspektive eine Illusion ist. Das Buch ist essayis-tisch geschrieben und beleuchtet verschiedene Facetten der Freiheits-thematik aus der Perspektive des klinisch neurowissenschaftlichen Arztes, Psychotherapeuten und Hirnforschers.

In uns und um uns

F. Moos, 140 Seiten, Mabuse-Verlag, ISBN 978-3863212223, 16,90 Euro

Die Freiburgerin arbeitete als 19- jährige Berufseinsteigerin in den Behring-Werken als Laborantin, als dort 1967 das Marburg-Virus aus-brach. Viele Personen in ihrem unmit-telbaren Arbeitsumfeld infizierten sich. Spannend und anschaulich er-zählt sie von einem alptraumhaften Geschehen. Ihr Buch zeigt: Unbe-kannte Viren können uns überall und jederzeit gefährden. Trotz großer Forschungserfolge sind wir ihnen manchmal hilflos ausgeliefert.

Friedrich der Große

D. Fahlenkamp, 112 Seiten, Rieger, ISBN 978-3941187351, 26,00 Euro

Friedrich II. und die Medizin – eine lebenslange ambivalente Beziehung und ein Trauma seiner Existenz. Einer-seits benötigte er ununterbrochen Ärzte, andererseits verspottete er manche ihrer Standesgenossen. Er war erstaunlich gut über die medizi-nischen Kenntnisse seiner Zeit infor-miert, und seinen Therapieanwei-sungen konnte man sich nur schwer entziehen – „Denn er hatte die Schwäche, ein wenig den Arzt zu spielen“ (Marquis de Bouillé).

Moderne Flugmedizin

J. Siedenburg, T. Küpper, 904 Seiten, Gentner, ISBN 978-3872477095, 79,00 Euro

Die Flugmedizin ist ein Querschnitts-fach, das die meisten medizinischen Disziplinen, aber auch Psychologie und Technik umfasst. Das systema-tische aufgebaute Buch (mit einem Vorwort von Bundesverteidigungs-ministerin Dr. U. von der Leyen) stellt die aktuellen Erkenntnisse der flug-medizinischen Wissenschaft dar und wendet sich als Referenzwerk an Flugmediziner, Flieger, Fluglotsen, Fluglehrer, Ingenieure, Arbeitsmedi-ziner und auch privat an der Fliegerei Interessierte.

Neue Bücher

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Moderne Flugmedizin

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Durch Angststörungen können Lebensqualität und Alltag der Betroffenen stark beeinträcht-

igt werden. Folgen können beispiels-weise sein: Meiden der angstaus- lösenden Situation und damit Ein-schränkungen in der Bewegungsfrei-heit, Depressionen sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch.

In der neuen Kurzinformation „Angst – normales Gefühl oder doch eine seelische Störung?“ des Ärzt-lichen Zentrums für Qualität in der Medizin ist mehr über normale und krankhafte Angst sowie über ihre Behandlungsmöglichkeiten zu erfah-ren. Zudem Hinweise, was Betroffene selbst tun können, um einer Angst-störung zu begegnen.

Die Kurzinformation „Angststö-rungen“ sowie Informationen zu über 50 weiteren Themen sind online ab-rufbar. Es handelt sich um doppelsei-tige Dokumente im DIN-A4-Format, die als PDF-Download zum Aus-drucken bereitstehen.

Weitere Informationen:www.lohfert-stiftung.de C

Der Lohfert-Preis prämiert pra-xiserprobte und in der Medizin bereits etablierte Konzepte,

die durch verbesserte schnittstellen-orientierte Prozesse einen beleg-baren Nutzen für Patienten und Mit-arbeiter in Kliniken bewirken. Thema der Ausschreibung 2016 sind „Kon-zepte zur Entwicklung der Kommuni-kationskompetenz in der stationären Krankenversorgung“. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert; Bewerbungs-schluss am 29. Februar 2016

Lohfert- Preis 2016

Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin bietet hilfreiche Handreichungen

Patienteninfo Angststörungen

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NACHWUCHS SUCHT WISSENSSPENDERVielen Studierenden fehlen aktuelle medizinische Fachbücher – und Sie können helfen! Bei allen Unterschieden ha-ben Deutschlands Hochschulbibliotheken eines gemeinsam: Sie haben zu wenig Geld. Und das, obwohl eine gute Ausstattung an Fachliteratur die Grundlage für ein erfolgreiches Studium ist.

Ohne exzellente Lehre gibt es keine Spitzenmedizin

Ärztliches Handeln verlangt zuverlässiges und aktuelles Wissen. Deshalb ist es wichtig, dass die hohe Qualität der Ausbildung erhalten bleibt und weiter verbessert werden kann. Schon seit Jahren kann die Ausstattung der medizinischen Fachbibliotheken mit der überdurchschnittlichen Preisentwicklung wis-senschaftlicher Publikationen nicht mehr Schritt halten. Vor allem die für Forschung und Lehre dringend erforderliche Neuanschaff ung von Lehrbüchern und Zeitschriften, aber auch die immer wichtiger werden-de Bereitstellung von digitalen Diensten kommt zu kurz. Damit die neuen Lerninhalte in das medizinische Studium integriert werden können, brauchen wir gut ausgestattete Hochschulbibliotheken. Neben der staatlichen Grundfi nanzierung der Bibliotheken ist daher ergänzende private Förderung ebenso wün-schenswert wie notwendig. Exzellenter wissenschaftlicher Nachwuchs ist eine Grundvoraussetzung für den medizinischen Fortschritt von morgen. Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer

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bitte die ausgefüllte Liste an Wissen schaff en e. V. senden. Bitte überweisen Sie den

Spendenbetrag, über den Sie eine steuerlich wirksame Zuwendungsbescheinigung erhalten, auf das angegebene Spendenkonto. Zum Dank werden die neuen

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BekanntmachungenZum Gedenken Dr. med. Albin Siegel, Zimmern * 25. 09. 1938 † 29. 07. 2014Dr. med. Anneliese Rimbach, Tübingen * 04. 01. 1922 † 16. 05. 2015Dr./Med. Akademie Sofia Konstantin Schurban, Grenzach-Wyhlen * 07. 05. 1926 † 11. 07. 2015Dr. med. Udo Traber, Stuttgart * 26. 05. 1952 † 13. 07. 2015Dr. med. Rosemarie Heidemann, Freiburg * 12. 05. 1924 † 17. 08. 2015Dr. med. Jochem Lubenau, Weingarten * 22. 10. 1936 † 13. 09. 2015Dr. med. Horst Schindera, Herrenberg * 19. 04. 1927 † 23. 09. 2015Dr. med. Dieter Nickus, Oberboihingen * 20. 02. 1934 † 25. 09. 2015Prof. Dr. med. Klaus Tornow, Hemsbach * 13. 05. 1935 † 02. 10. 2015Dr. med. Ingeborg Liebendörfer, Böblingen * 19. 12. 1919 † 09. 10. 2015Dr. med. Siegfried Richter, Schorndorf * 01. 09. 1923 † 13. 10. 2015Dr. med. Herbert Gleinser, Bad Mergentheim * 29. 08. 1919 † 17. 10. 2015Dr. med. univ. Josef Millonig, Igersheim * 02. 11. 1925 † 18. 10. 2015Dr. med. Hilke Weindel, Reichenau * 05. 01. 1943 † 18. 10. 2015Dr. med. Hanns-Heinrich Fassbinder, Heidelberg * 25. 08. 1918 † 21. 10. 2015Dr. med. Helmut Binder, Stuttgart * 25. 04. 1921 † 24. 10. 2015Dr. med. Stefanie Stoll, Stuttgart * 14. 09. 1934 † 25. 10. 2015Dr. med. Rolf Moos, Hockenheim * 24. 11. 1923 † 26. 10. 2015Dr. med. Elke Ulrich, Singen * 06. 06. 1941 † 26. 10. 2015Dr. med. Hubert Dengg, Ravensburg * 22. 04. 1928 † 30. 10. 2015Dr./Univ. Pécs Tamas Tatai, Baden-Baden * 27. 04. 1932 † 31. 10. 2015Dr.-Medic./IM Temeschburg Alwin Zimmer, Tübingen * 28. 02. 1938 † 31. 10. 2015Dr. med. Erika Frank, Überlingen * 11. 02. 1921 † 03. 11. 2015Prof. Dr. med. Theodor Fliedner, Elchingen * 01. 10. 1929 † 09. 11. 2015Dr. med. Ruth Sachsse, Überlingen * 15. 06. 1927 † 10. 11. 2015Dr. med. Stephan Hahn, Freiburg * 05. 10. 1964 † 12. 11. 2015Dr. med. Piter Hartmann, Gengenbach * 06. 04. 1963 † 12. 11. 2015Siegfried Schadt, Satteldorf * 15. 12. 1941 † 14. 11. 2015Dr. med. Rolf Hetzelberger, Daisendorf * 17. 03. 1923 † 18. 11. 2015Dr. med. Stojanka Gali, Korb * 17. 05. 1922 † 21. 11. 2015Dr. med. Klaus Rüdenauer, Schriesheim * 06. 07. 1951 † 25. 11. 2015Dr. med. Univ./Univ. Budapest Koppany Sarai, Ihringen * 26. 05. 1939 † 27. 11. 2015Dr. med. Alois Knopp, Sandhausen * 16. 12. 1931 † 30. 11. 2015

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

Landesärztekammer Baden-WürttembergGeschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

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Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 18a Abs. 2 RöV

Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt.

Termin: Donnerstag, 10. März 201611.00 Uhr s. t.–ca. 19.00 Uhr.

Kursort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, großer Sitzungssaal

Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Der Kurs ist gem. § 18a Abs. 2 RöV.)Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstüt-zung beim Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Stelle anerkannt.

Kursinhalte:– Arbeitsweise der Ärztlichen

Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen

Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken

– Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie

– Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgen-verordnung, Diagnostische Referenzwerte

– Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosis-grenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung

– Leitlinien der Bundesärzte-kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität

– Was ist neu in der digitalen Welt

– Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung

– Repetitorium – Abschlusstestat für RöV

Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst

Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal

Teilnahmegebühr: 100 Euro; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar.

Kursrücktritt: Bei einer Stornie-rung bis drei Wochen vor Kurs-beginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende An-sprüche hat der Teilnehmer nicht.

Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89 67, Fax (07 11) 7 69 89 75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmer-zahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

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28 ÄBW 01

Bekanntmachungen

28

Nr. der Kosten- stellen

Aufgabengebiete Aufwendungen Euro

Erträge Euro

Ergebnis Euro

I. Selbstverwaltung 2.306.433,05 2.447,32 2.303.985,73100 Vertreterversammlung 726.279,43 726.279,43105 Baden-Württembergischer Ärztetag 76.104,25 76.104,25110 Vorstand 1.472.171,53 2.447,32 1.469.724,21120 Haushaltsausschuss 31.877,84 31.877,84

II. Verwaltung 10.471.385,35 876.875,64 9.594.509,71200 Geschäftsführung und Sekretariat 2.944.803,68 468.858,97 2.475.944,71210 Mitgliederverwaltung 519.440,43 18.389,81 501.050,62220 Buchhaltung 1.754.648,27 38.161,88 1.716.486,39230 EDV 779.374,17 15.863,14 763.511,03235 Gemeinsame EDV 1.093.134,28 1.093.134,28240 Hausverwaltung 2.447.620,13 170.847,63 2.276.772,50250 Allgemeine Verwaltung 911.112,74 840,43 910.272,31260 Vermögensverwaltung 21.251,65 163.913,78 – 142.662,13

III. Aus-, Fort- und Weiterbildung 6.175.566,19 2.515.685,45 3.659.880,74300 Medizinische Ausbildung 6.077,56 6.077,56310 Weiterbildung 2.248.643,31 763.090,67 1.485.552,64315 Zertifizierte Fortbildung 600.481,25 315.750,00 284.731,25320 Fortbildung 1.216.592,41 514.795,39 701.797,02330 Ausbildung Medizinische Fachangestellte 1.116.458,15 289.923,09 826.535,06340 Fortbildung Medizinische Fachangestellte 285.788,20 146.022,00 139.766,20350 Akademie 701.525,31 486.104,30 215.421,01

IV. Allgemeine Kammeraufgaben 5.363.878,80 722.959,99 4.640.918,81400 Berufsgerichtsbarkeit 353.988,82 75.344,87 278.643,95405 Gutachterkommission 977.731,50 263.412,31 714.319,19406 Zentralstelle GOÄ 142.432,85 130,00 142.302,85410 Prävention und Umwelt 14.447,54 475,30 13.972,24415 Transplantationskommission 108.785,37 107.100,00 1.685,37420 Krankenhauswesen 5.668,20 5.668,20425 Notfallmedizin, Katastrophenschutz 8.170,85 475,30 7.695,55430 Gesundheitswesen allgemein 92.501,62 12.396,57 80.105,05436 Arztberuf und Familie 14.332,00 14.332,00440 Ärztliche Pressestelle 205.882,11 205.882,11445 Ärzteschaften 701.212,68 143.751,11 557.461,57446 Anteil Ärzteblatt 260.298,96 260.298,96450 Bundesärztekammer 2.014.492,85 15.358,28 1.999.134,57455 Sonstige allgemeine Kammerausgaben 227.485,75 77.561,25 149.924,50460 Qualitätssicherung der LÄK 236.447,70 26.955,00 209.492,70

V. Selbstfinanzierende Aufgaben 1.331.257,00 1.455.166,37 – 123.909,37500 Qualitätssicherung 0,00 0,00505 Qualitätssicherung Anästhesiologie 6.173,09 5.000,00 1.173,09510 Qualitätssicherung Präkl. Notfallrettung 30.039,62 1.119,42 28.920,20520 Ärztliche Stelle Röntgenverordnung 613.291,84 663.951,88 – 50.660,04560 Eigeneinrichtungen 2.200,00 18.052,56 – 15.852,56590 Ethik-Kommission 679.552,45 767.042,51 – 87.490,06

Gesamt 25.648.520,39 5.573.134,77 20.075.385,62

800 Kammerbeiträge 0,00 20.793.881,00 20.793.881,00Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (–) 718.495,38 718.495,38

26.367.015,77 26.367.015,77 0,00

Aufwands- und Ertragsrechnung

2014

Haushalt 2014 der Landesärztekammer Baden-WürttembergGemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wurde die Jahres-rechnung 2014 der Landesärzte-kammer im ersten Halbjahr 2015 durch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Bansbach GmbH, Stuttgart, geprüft und von der Vertreterversammlung am 28. November 2015 abgenommen. Dem Vorstand der Landesärzte-kammer wurde Entlastung erteilt.

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ÄBW 01 29

Bekanntmachungen

Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2015

Auf Grund von § 9 Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2014 (GBl. S. 387, 380), hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 28. November 2015 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 22. September 2010 (ÄBW, S. 481) wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 6 wird gestrichen.

2. In § 2 Absatz 3 wird a) in Ziffer 3 das Wort „andere“ gestrichenb) Ziffer 4 erhält folgende Fassung: „ 4. Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit soweit diese steuerlich als Ein- künfte aus Kapitalvermögen erfasst werden.“

3. In § 3 wirda) in Absatz 1 die Zahl „20“ durch die Zahl „40“ ersetzt.b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:„(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 entrichten Kammermitglieder, die im Bemessungsjahr Einkünfte unter 10 000 Euro erzielt haben, den Mindestbeitrag. Kammermitglieder, denen im Beitragsjahr erstmals die Approbation oder die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs er-teilt worden ist oder die im gesamten Beitragsjahr ihren ärztlichen Beruf nicht ausüben, entrichten ebenfalls den Mindestbeitrag.“

4. § 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Das Kammermitglied hat dem vom Haushaltsausschuss der zustän-digen Bezirksärztekammer Beauftragten seine gesamten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit auf dem zugehenden Vordruck (Erhebungsbogen) anzugeben und durch Vorlage eines Auszuges aus dem Einkommens-steuerbescheid nachzuweisen.Kammermitglieder, die nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklä-rung verpflichtet sind, können anstelle des Nachweises nach Satz 1 die Lohnsteuerbescheinigung ihres Arbeitgebers oder bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz (Divi-denden) die Steuerbescheinigung der leistenden Körperschaft vorlegen.Die Nachweispflicht entfällt bei Kammermitgliedern, die im Kalenderjahr vor dem Beitragsjahr das 70. Lebensjahr vollendet haben und die in den zurückliegenden drei Beitragsjahren jeweils den Mindestbeitrag zu ent-richten hatten.“

5. In § 5 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „Lastschrift–Einzugsverfahren“ durch das Wort „SEPA-Lastschriftverfahren“ ersetzt.

6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

„§ 5aVorläufige Beitragsfestsetzung

(1) Der Beitrag ist vorläufig festzusetzen, wenn1. im vorletzten Jahr und im letzten Jahr vor dem Beitragsjahr keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielt worden sind,2. die oder der Beitragspflichtige innerhalb von vier Monaten nach Zugang des Erhebungsbogens (§ 4 Absatz 2) seine Einkünfte aus ärzt-licher Tätigkeit nicht durch Vorlage eines Auszuges aus dem Einkommen-steuerbescheid nachweisen kann, sondern zunächst nur durch Vorlage einer Bescheinigung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einer Lohnsteuerbescheinigung,

3. sich die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im Beitragsjahr gegenüber den Einkünften im Bemessungsjahr wegen Aufgabe oder Einschränkung der ärztlichen Tätigkeit voraussichtlich um mindestens ein Drittel verrin-gern werden.Der Grund der Vorläufigkeit ist im Beitragsbescheid anzugeben.

(2) Nach Wegfall des Grundes für die vorläufige Festsetzung ist die vorläufige Festsetzung des Beitrages aufzuheben oder zu ändern.Auf Antrag des Beitragspflichtigen ist die vorläufige Festsetzung für endgültig zu erklären, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist.

(3) Grundlage der Beitragsbemessung bei der vorläufigen Beitragsfest-setzung sind1. in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 die im Beitragsjahr zu erwartenden Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit,2. in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 die in der vorgelegten Beschei-nigung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder der Lohn-steuerbescheinigung ausgewiesenen Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit,3. in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 die im Beitragsjahr zu erwartenden Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit.

(4) Tritt im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 der Grund für die vorläufige Festsetzung nicht ein, so ist sie aufzuheben und die Festsetzung auf der Grundlage der Einkünfte des Bemessungsjahres vorzunehmen.

(5) Wenn der Beitrag vorläufig festgesetzt worden ist, haben Beitrags-pflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, einen Auszug aus dem Einkommensteuerbescheid binnen eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids vorzulegen.“

7. § 6 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Der Antrag ist spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des Beitragsbescheides einzureichen. Dem Antrag sind geeignete Nachweise beizufügen.“

8. § 7 Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen.

§ 2Erlaubnis zur Neufassung

Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen.

§ 3Inkrafttreten

Die Satzung zur Änderung der Beitragsordnung tritt zum 01. Februar 2016 in Kraft.

Vorstehende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Landesärz-tekammer Baden-Württemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 07. 12. 2015, Az.: 3-5415.2-006/1 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

Stuttgart, den 16. Dezember 2015

Dr. med. U. Clever Dr. med. Michael E. DeegPräsident Schriftführer

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30 ÄBW 01

Bekanntmachungen

30

Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Änderung der Weiterbildungsordnung vom 16. Dezember 2015

Aufgrund von § 4 Abs. 1, §§ 9 und 38 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2014 (GBl. S. 378, 380) hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 28. November 2015 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württem-berg vom 15. März 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. De-zember 2013 (ÄBW 2014, S. 21) wird wie folgt geändert:

1. In § 4 wird folgender Absatz 10 angefügt:„Wird eine weitere Facharztbezeichnung erworben, kann sich die festge-legte Weiterbildungszeit im Einzelfall verkürzen, wenn abzuleistende Weiterbildungszeiten bereits im Rahmen einer anderen fachärztlichen Weiterbildung absolviert worden sind. Die noch abzuleistende Weiter-bildungszeit darf höchstens um die Hälfte der Mindestdauer der jewei-ligen Facharztweiterbildung reduziert werden.“

2. In § 14 Absatz 1 erhält Satz 1 folgende Fassung:„Die Bezirksärztekammer setzt den Termin der Prüfung fest, die in ange-messener Frist, spätestens sechs Monate nach der Zulassung stattfindet.“

3. § 18 erhält folgende Fassung:„Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Euro-päischen Union (Mitgliedstaat), des Europäischen Wirtschafts-raums (EWR-Staat) oder aus einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Facharztbezeichnung

(1) Wer ein fachbezogenes Diplom, ein fachbezogenes Prüfungszeugnis oder einen sonstigen fachlichen Ausbildungsnachweis (Weiterbildungsnachweis) besitzt, das oder der nach dem Recht der Europäischen Union oder dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Vertrag, mit dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben gegenseitig automatisch anzuerkennen ist, erhält auf Antrag die Anerkennung der Facharztbezeichnung. Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vor-gesehene Bezeichnung.

(2) Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der eine Weiterbildung be-legt, die vor den im Anhang V Nummer 5.1.2. der Richtlinie 2005/36/EG genannten Stichtagen begonnen wurde, erhält auf Antrag die Anerken-nung bei Vorlage einer Bescheinigung durch die zuständige Behörde oder eine andere zuständige Stelle des Mitglied-, EWR- oder Vertrags-staates, in dem der Weiterbildungsnachweis ausgestellt wurde, über die Erfüllung der Mindestanforderungen nach Art. 25 oder Art. 28 der Richtlinie 2005/36/EG (Konformitätsbescheinigung) oder bei Nichterfül-lung der Mindestanforderungen durch Vorlage einer Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass diese Person während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig die betreffende ärztliche Tätigkeit ausgeübt hat. Für Weiterbildungsnachweise aus der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion sowie vom früheren Jugoslawien gelten die Sonderregelungen in Art. 23 Abs. 3 bis 5 der Richtlinie 2005/36/EG.

Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der nach den in Anhang V Nummer 5.1.2. der Richtlinie 2005/36/EG genannten Stichtagen ausge-stellt und nicht einer in Anhang V Nummern 5.1.3. oder 5.1.4. genannten

Bezeichnung entspricht, erhält auf Antrag die Anerkennung bei Vorlage einer Konformitätsbescheinigung sowie einer Erklärung durch die zu-ständige Behörde oder durch eine andere zuständige Stelle des Her-kunftsmitgliedstaates darüber, dass der Weiterbildungsnachweis dem Weiterbildungsnachweis gleichgestellt wird, dessen Bezeichnung in Anhang V Nummern 5.1.2., 5.1.3. oder 5.1.4. der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt ist.

Die Bescheinigungen nach den Sätzen 1 bis 3 gelten als Weiterbildungs-nachweise nach Absatz 1 und werden automatisch anerkannt. Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung.

(3) Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der nicht nach Absatz 1 oder 2 automatisch anzuerkennen ist, erhält auf Antrag die Anerkennung einer Facharztbezeichnung, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbil-dungsstandes gegeben ist.

Gleiches gilt bei Vorliegen eines Weiterbildungsnachweises aus einem anderen als den in Absatz 1 genannten Gebieten (Drittstaat), der durch einen anderen Mitglied-, EWR-oder Vertragsstaat anerkannt worden ist, wenn der Antragsteller drei Jahre die betreffende ärztliche Tätigkeit im Hoheitsgebiet des Mitglied-, EWR-oder Vertragsstaates ausgeübt hat, der diesen Nachweis anerkannt und die zuständige Behörde oder eine an-dere zuständige Stelle dieses Staates ihm dies bescheinigt hat.

Der Weiterbildungsstand ist als gleichwertig anzusehen, wenn die Wei-terbildung des Antragstellers keine wesentlichen Unterschiede gegen-über der Weiterbildung nach dieser Weiterbildungsordnung aufweist; zudem muss die Gleichwertigkeit der vorangegangenen ärztlichen Grundausbildung durch die zuständige Behörde festgestellt werden.

Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn in der nachgewiesenen Weiterbildung Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten fehlen, deren Erwerb eine wesentliche Voraussetzung für die beantragte Bezeichnung wäre.

Wesentliche Unterschiede können ganz oder teilweise durch Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten ausgeglichen werden, die von den Antrag-stellern im Rahmen ihrer Berufspraxis in einem Mitgliedstaat, einem EWR-Staat, einem Vertragsstaat oder einem Drittstaat erworben wurden.

Wurden wesentliche Unterschiede nicht durch Berufspraxis ausgegli-chen, ist hierüber ein Bescheid verbunden mit dem Angebot einer Eig-nungsprüfung zu erteilen.

Hierin sind die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten mitzuteilen, in denen wesentliche Unterschiede bestehen und auf die sich die Eignungs-prüfung erstrecken soll.

Für die Eignungsprüfung gelten – mit Ausnahme von § 14 Abs. 2, 4 und 5 – die §§ 13 bis 16 entsprechend. Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 30 Minuten.

(4) Die Ärztekammer bestätigt innerhalb eines Monats den Eingang der Antragsunterlagen und teilt mit, welche Unterlagen fehlen.

Spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist über die Anerkennung zu entscheiden.

In Fällen des Absatzes 3 verlängert sich die Frist um einen Monat inner-halb derer über die Durchführung der Eignungsprüfung zu entscheiden ist.

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ÄBW 01 31

Bekanntmachungen

Die Ärztekammer erteilt auf Anfrage Auskunft zur Weiterbildungsord-nung und zum Verfahren der Anerkennung.

(5) Für die Anerkennung der Weiterbildungsnachweise nach den Absätzen 1 bis 3 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen:1. die Approbation oder Berufserlaubnis zuzüglich Nachweis über den gleichwertigen Ausbildungsstand, 2. ein Identitätsnachweis,3. eine tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis,4. eine amtlich beglaubigte Kopie der Weiterbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Berufspraxis,5. in Fällen des Absatzes 2 Konformitätsbescheinigungen oder Tätig-keitsnachweise über die letzten fünf Jahre,6. in Fällen des Absatzes 3 zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleich-wertigkeit,7. für den Fall, dass in einem anderen Mitgliedstaat, EWR-Staat oder Vertragsstaat ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wird, die ganz oder teilweise in Drittstaaten absolviert wurde, Unterlagen darüber, welche Tätigkeiten in Drittstaaten durch die zuständige Stelle des Aus-stellungsmitgliedstaates in welchem Umfang auf die Weiterbildung angerechnet wurden, 8. eine schriftliche Erklärung, ob die Anerkennung der Weiterbildungs-nachweise bereits bei einer anderen Ärztekammer beantragt wurde oder wird.

Soweit die unter Nrn. 4 bis 8 genannten Unterlagen und Bescheini-gungen nicht in deutscher Sprache aus gestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, die durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher erstellt wurde.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwer-tigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen sowie alle dazu erforder-lichen Auskünfte zu erteilen.

Kommt der Antragsteller dieser Mitwirkungspflicht nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachver halts erschwert, kann die Ärzte-kammer ohne weitere Ermittlungen entscheiden.

Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller in anderer Weise die Aufklärung des Sachverhalts erschwert.

Der Antrag kann wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden, nach-dem der Antragsteller auf die Folge schriftlich hingewiesen worden ist und der Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen ist.

Ist der Antragsteller aus Gründen, die er darzulegen hat, nicht in der Lage, die notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen, kann sich die Ärztekammer an die Kontaktstelle, die zuständige Behörde oder an eine andere zuständige Stelle des Herkunftsstaates wenden.

(6) Die Ärztekammer darf Auskünfte von den zuständigen Behörden oder von anderen zuständigen Stellen eines anderen Herkunftsstaates ein-holen, soweit sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers hat.

(7)Die Ärztekammer bestätigt der zuständigen Behörde oder einer anderen zuständigen Stelle auf Anfrage sowohl die Authentizität der von ihr ausgestellten Bescheinigung als auch, dass die Mindestanforderungen an die Weiterbildung nach Art. 25 und 28 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt sind.“

4. § 18 a erhält folgende Fassung:„Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Euro-päischen Union (Mitgliedstaat), des Europäischen Wirtschafts-raums (EWR-Staat) oder aus einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Schwerpunkt- oder Zusatz-bezeichnung

(1) Für die Fälle einer Anerkennung nach § 2 Abs. 3 und 4 gilt § 18 Abs. 3 bis 7 entsprechend.

(2) Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn sich die Dauer der nachge-wiesenen Weiterbildung gegenüber der in dieser Weiterbildungsord-nung geregelten Weiterbildung deutlich unterscheidet.“

5. §§ 18 b und 18 c werden aufgehoben.

6. § 19 erhält folgende Fassung:„Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes der Europäischen Union (Mitgliedstaat) und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR-Staat) und außerhalb eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Facharzt-bezeichnung

(1)Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der in einem Drittstaat aus-gestellt wurde, erhält auf Antrag die Anerkennung der Bezeichnung, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist.

Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vor-gesehene Bezeichnung.

(2) Für die Überprüfung der Gleichwertigkeit gilt § 18 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 entsprechend.

Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertig-keiten wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht.

Für die Prüfung gelten die §§ 13 bis 16 entsprechend.

Die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sind nach Satz 2 auch nachzuweisen, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unan-gemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der Person des Antragstellers liegen, von diesem nicht vorgelegt werden können.

(3)Für das Anerkennungsverfahren gelten die Vorschriften über Fristen, Unterlagen und Bescheinigungen sowie Auskünfte nach § 18 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 bis 6 sowie Abs. 6 entsprechend.“

7. Nach § 19 wird folgender § 19 a eingefügt:„Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes der Europäischen Union (Mitgliedstaat) und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR-Staat) und außerhalb eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Schwer-punkt- oder Zusatzbezeichnung

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32 ÄBW 01

Bekanntmachungen

32

(1) Für die Fälle einer Anerkennung nach § 2 Abs. 3 und 4 gilt § 19 Abs. 2 und Abs. 3 entsprechend.

(2) Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn sich die Dauer der nachge-wiesenen Weiterbildung gegenüber der in dieser Weiterbildungsord-nung geregelten Weiterbildung deutlich unterscheidet.“

8. Im Abschnitt B wird im Gebiet 7. Chirurgie jeweils in der Facharzt-kompetenz Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinder-chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie und Viszeralchirurgie im Abschnitt „Weiter-bildungszeit“ der Satz

„Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.“

gestrichen.

9. Im Gebiet 13. Innere Medizin wird jeweils in der Facharztkompetenz Innere Medizin, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Nephrologie, Innere Medizin und Pneu-mologie, Innere Medizin und Rheumatologie im Abschnitt „Weiterbil-dungszeit“ der Satz

„Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.“

gestrichen.

10. Im Abschnitt C wird in der Zusatzweiterbildung „Röntgendiagnos-tik – fachgebunden“ im Abschnitt „Weiterbildungszeit“ im Unter-abschnitt „Röntgendiagnostik Harntrakt“ die Zahl 12 durch die Zahl 6 ersetzt.

§ 2Erlaubnis zur Neufassung

Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen.

§ 3Inkrafttreten

Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzte-blatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.

Vorstehende Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammer-gesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 07. 12. 2015, Az.: 3-5415.2-006/1 hiermit ausge- fertigt und bekannt gemacht.

Stuttgart, den 16. Dezember 2015

Dr. med. U. Clever Dr. med. Michael E. DeegPräsident Schriftführer

Fortbildungsveranstaltung: „Update zur medizinischen Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern“

Termin: Samstag, 20. Februar 2016, 10.00–ca. 15.00 Uhr

Nach aktuellen Zahlen des Integrationsministeriums haben im 3. Quar-tal 2015 in Baden-Württemberg 30 734 Menschen einen Asylantrag gestellt. 27,5 Prozent der Antragsteller waren Minderjährige. Auf Initia-tive des Ausschusses „Kinder und Jugendliche“ der Landesärztekam-mer Baden-Württemberg wurde deshalb kurzfristig eine Fortbildung konzipiert, die sich vor allem an Ärztinnen und Ärzte richtet, die sich auf die medizinische Versorgung insbesondere der minderjährigen Flüchtlinge und Asylbewerber kompakt vorbereiten wollen. Die knapp 5-stündige Fortbildung wird sich daher mit transkulturellen Aspekten, den empfohlenen Impfungen, den Infektionskrankheiten sowie den Kennzeichen psychischer und körperlicher Gewalt einschließlich zu er-greifender Maßnahmen beschäftigen. Eine frühzeitige Anmeldung ist empfohlen, da die Teilnehmerzahl auf 100 begrenzt ist.

Veranstalter: Landesärzte kammer Baden-Württemberg Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärztekammer Nord-württemberg, Jahnstraße 7, 70597 Stuttgart-DegerlochKosten: keine, Anmeldung jedoch unbedingt erforderlichWeitere Informationen und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Frau Hagdorn, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-830, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: [email protected], Internet: www.ärztekammer-bw.de

Bitte abtrennenOnline: Landesärztekammerwww.ärztekammer-bw.de Baden-WürttembergFaxantwort: Fortbildung und (07 11) 7 69 89-8 30 QualitätssicherungTelefon: (07 11) 7 69 89-82 Frau HagdornE-Mail: Jahnstraße [email protected] 70597 Stuttgart

AnmeldungIch nehme verbindlich an der Fortbildungsveranstaltung: „Update zur medizinischen Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern“ teil.Termin: Samstag, 20. Februar 2016, 10.00–15.00Gebühr: kostenfreiVeranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 7, 70597 Stuttgart-Degerloch

Titel, Name, Vorname

Facharztbezeichnung

Anschrift

Telefon Fax

E-Mail

Datum Unterschrift

(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)

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ÄBW 01 33

Bekanntmachungen

Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2015

Aufgrund von §§ 9 und 10 Nr. 16 und § 23 Abs. 2 des Heilberufe- Kammergesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2014 (GBl. S. 378, 380) hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 28. November 2015 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Anlage zu § 1 der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 15. März 2006 (ÄBW S. 176), zuletzt geändert durch Satzung vom 26. August 2015 (ÄBW 2015, S. 520) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2 erhält folgende Fassung:

„2. Gebühren für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten2.1 Verfahren zur Erlangung einer Gebietsbezeichnung/Facharztkompetenz, einer Schwerpunktbezeichnung/Schwerpunktkompetenz, einer Zusatzbezeichnung/Zusatzweiterbildung, mit Prüfung 300 €

Bei vollständiger Nutzung einer von der Landesärzte- kammer internetbasierten Anwendung zur Verwaltung des Anerkennungsverfahrens zum Erwerb einer Gebietsbezeichnung/Facharztkompetenz 0 €

Wiederholungsprüfung 200 € 2.2 Verfahren zur Erlangung einer Weiterbildungsbezeichnung nach den Übergangsbestimmungen mit Prüfung 300 €

2.3 Anerkennung ausländischer ärztlicher Berufsqualifikationen2.3.1 Automatische Anerkennung 100 €2.3.2 Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Weiterbildungsqualifikationen ohne Prüfung 200 € – 500 €2.3.3 Überprüfung des Ausgleichs wesentlicher Unterschiede 50 € – 250 €2.3.4 Eignungs-/Defizitprüfung oder Kenntnisprüfung 300 €2.3.5 Formale und/oder inhaltliche Prüfung von Tätigkeiten im Ausland als Weiterbildungszeiten, pro Abschnitt 100 €“

2. Nummer 3 wird wie folgt geändert:

„3. Entscheidung über die Zulassung als Weiterbildungsstätte 50 € – 550 €“

§ 2Erlaubnis zur Neufassung

Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen.

§ 3Inkrafttreten

Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzte-blatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.

Vorstehende Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landes-ärztekammer wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württem-berg vom 07. 12. 2015, Az.: 3-5415.2-006/1 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

Stuttgart, den 16. Dezember 2015

Dr. med. U. Clever Dr. med. Michael E. DeegPräsident Schriftführer

Heidelberger Ärzteorchester

Die Ärzteschaft Heidelberg (www.aerztekammer-bw.de/heidelberg)

lädt ein zu ihrem

Winterkonzert 2016(69. Konzert)

Termin: Freitag, 12. Februar 2016, 20.00 UhrOrt: Peterskirche, Plöck, 69117 HeidelbergProgramm:Joseph Haydn (1732 – 1809): Symphonie Nr. 88 G-DurAdagio/Allegro – Largo – Menuetto Allegretto – Finale Allegro con spiritoDmitri Kabalewski (1904 – 1987): Konzert für Violoncello und Orchester, op. 49Allegro – Largo molto espressivo – AllegrettoVioloncello: Leonardo CostaPauseLudwig van Beethoven (1770 – 1827): 3. Sinfonie Es-Dur op. 55 EroicaAllegro con brio – Marcia funebre Adagio assai – Scherzo Allegro vivace – Finale Allegro moltoLeitung: Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael SteinhausenDer Eintritt ist frei. Am Ausgang erfolgt eine Spenden-Sammlung für einen caritativen Zweck.Terminvormerkungen: Vorkonzert: Sonntag, 7. Februar 2016, 18.00 UhrAugustinum, Jaspersstr. 2, 69126 Heidelberg-EmmertsgrundSommer-Konzert 2016: Freitag, 1. Juli 2016, 20.00 Uhr, Peterskirche

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34 ÄBW 01

Bekanntmachungen

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Geriatrische Grundversorgung 2016

Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Wie viele ältere Patienten behandeln Sie im Jahr?Sie beantworten diese Frage sicherlich mit: „Eine Vielzahl.“Durch den demografischen Wan-del wird die Zahl an geriatrischen Patienten im Praxisalltag immer größer. Geriatrische Krankheits-bilder gewinnen stärker an Be-deutung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Besonderheiten des alten Patienten kennen, sich in den Patienten hineinversetzen und geeignete Behandlungs-methoden anwenden können.In unserem 60-stündigen Kurs, beruhend auf dem gleichna-migen Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer, kön-nen Sie Ihr Wissen auffrischen, aktualisieren und vertiefen.Neben Fachkenntnissen erwartet Sie viel Praxis in Form von Fall-besprechungen, Demonstra-tionen und Übungen, zu der auch die Selbsterfahrung im Alt-werden (instant aging) gehört. Der Kurs endet mit einer Lernerfolgskontrolle.Themenschwerpunkte:– Syndrome und Altersspezifika

ausgewählter Erkrankungen– Geriatrisches Basis-Assessment– Rechtliche und

ethische Grundlagen– Pharmakologie– Andere Einrichtungen

geriatrischer Versorgung– Anschauungsunterricht

Katheter und Sonden– Depressionen, Schlafstörungen

und Sucht

Sie erhalten einen fächerüber-greifenden Überblick über den aktuellen Stand der Geriatrie.

Termine: 22.–24. April 201624.–26. Juni 2016 und16.–18. September 2016jeweils freitags, 15.00–20.00 Uhr, samstags, 9.00–16.15 Uhr und sonntags, 9.00–14.30 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenTeilnehmerbeitrag: 540,– Euro, inkl. Schulungs-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 60 PunkteKurs kann nur als Gesamt-veranstaltung gebucht werden!Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldeunterlagen: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

Bezirksärzte- kammer Nordwürttemberg

Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Degerlocher Ethikgespräche

Stehen auch Sie oft vor Entscheidungen in der Praxis oder im Krankenhaus, bei denen Sie ethische Aspekte berücksichtigen müssen?Dann sind Sie hier genau richtig. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir ethische Fragestellungen aus Ihrem Behandlungs- und Pflege-alltag und zielen auf das Wohler-gehen und die Berücksichtigung des Willens der Patienten ab. Die Tagesthemen werden kurz-fristig im Ärzteblatt Baden- Württemberg und auf der Home-page der Landesärztekammer Baden-Württemberg bekannt gegeben.Wir freuen uns auf den inten-siven Austausch mit Ihnen.

Termine:16. März 201622. Juni 201612. Oktober 2016jeweils mittwochs, 18.00–21.45 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen/ Angehörige von Gesundheits-fachberufen/SeelsorgerTeilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Schulungs-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 5 PunkteÄnderungen bleiben vorbehalten.Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Basiswissen für Berufseinsteiger

Erlangen Sie Sicherheit im Umgang mit der GOÄ.Privatabrechnung – wie funk-tioniert das? Auf was muss ich achten? Wie arbeite ich mit der GOÄ? Welche Gebührensätze gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg in die Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den recht-lichen Rahmen, die Anforde-rungen an die Dokumentation sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen. Das Seminar wird in Kooperation mit der PVS-Akademie veran-staltet.

Termine: 9. März 2016 und 28. September 2016jeweils mittwochs, 15.00–19.00 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, insbesondere Berufseinsteiger aus der niedergelassenen Praxis Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 5 PunkteÄnderungen bleiben vorbehalten.Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: [email protected], www.pvs-akademie.de

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ÄBW 01 35

Bekanntmachungen

Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis

In dem 40-stündigen Kurs lernen Sie die theoretischen und prak-tischen Inhalte der Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis nach dem gleichnamigen Curriculum der Bundesärzte-kammer kennen. Der Kurs ist modular aufgebaut: Modul I bis III (jeweils 10 h à 45 Minuten) finden zentral in Stuttgart statt, um die notwen-digen theoretischen Grundlagen zu schaffen. In Modul IV (10 h à 60 Minuten) besuchen Sie ein Sozialpädiatrisches Zentrum, damit Sie das Gelernte im Rah-men von praktischen Übungen und einer Hospitation umzuset-zen lernen. Näheres zum Ablauf von Modul IV erfahren Sie bei Kursbeginn. Nach Abschluss aller vier Module erhalten Sie eine Teilnahme-bescheinigung, die den Anforde-rungen der Kassenärztlichen Ver-einigung Baden-Württembergs an den Nachweis der fachlichen Befähigung bei Anträgen auf Ausführung und Abrechnung zur sozialpädiatrisch orientierten Versorgung gemäß EBM (GOP 04356) entspricht.

Termine:Modul I bis III: Mittwoch, 1. Juni 2016nachmittagsFreitag, 3. Juni 2016ganztagsSamstag, 4. Juni 2016ganztagsSonntag, 5. Juni 2016vormittags

Modul VI:Termine werden noch bekannt gegeben

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Fachärzte für Kin-der- und JugendmedizinTeilnehmerbeitrag: 500,– Euro inkl. Schulungs-unterlagen und VerpflegungDie Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt!Fortbildungspunkte: 40 Punkte Anmeldeunterlagen: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail [email protected]

Die Beratung zu einer validen Patientenverfügung – ein Schulungsprogramm für Ärztinnen und Ärzte

Wie berate ich meine Patienten richtig? Welche rechtlichen Grundlagen muss ich beachten? Antworten auf Fragen wie diese erhalten Sie in unserem Seminar.Eine Patientenverfügung ist ein sensibles Thema zwischen Ihnen und Ihren Patienten und bedarf eines hohen Vertrauensverhält-nisses. Lernen Sie qualifiziert, rechtskonform und objektiv zu beraten. Gemeinsam betrachten wir das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln und erarbeiten die richtige Vorgehensweise. Die Schulung richtet sich nach dem Curriculum der Esslinger Initiative e. V. und gliedert sich in folgende Inhalte: Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und BetreuungsverfügungenProf. jur. Konrad Stolz, StuttgartEthische Fragen zur Selbstbe-stimmung durch vorsorgende VerfügungenDr. med. Nicole Pakaki, KornwestheimPalliativmedizinische Aspekte der Umsetzung von Patienten-verfügungenDr. med. Nicole Pakaki, KornwestheimPraktische Hinweise zu Bera-tungsinhalten und -technikenDr. med. Ernst Bühler, Kirchheim/Teck

Termine: 11. März 2016 oder 14. Oktober 2016jeweils freitags, 13.30–17.00 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenTeilnehmerbeitrag: 50,– Euro inkl. Schulungs-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

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Schwarzwaldstraße 1 79117 Freiburg i. Br. Telefon (07 61) 70 52 50 Telefax (07 61) 7 91 00 29 [email protected] www.kanzlei-rosset.de

Dr. Christoph RossetArztrecht

Joachim MerzWirtschaftsrecht

Dr. Bastian ReissingerFachanwalt für Steuerrecht

Nicole PellaFachanwältin für Arbeitsrecht

Dr. Gerrit TubbesingFachanwalt für FamilienrechtMediator

Rosset, Merz & RechtsanwälteDr. Christoph Rosset

– seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig –

Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen:Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a.Zulassung, Ermächtigung, Angestellte ÄrztePraxiskauf und -verkaufKV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw.Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung, sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und InkassoBerufshaftpflichtWirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, VerordnungsweisePraxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge

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36 ÄBW 01

Bekanntmachungen

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Weiterbildungsinitiative für Facharztanwärter/-innen in der Anästhesiologie

Das Seminar richtet sich im Besonderen an Assistenzärzte, die sich in der Vorbereitung zur Facharztprüfung Anästhesiologie befinden, sowie an Fachärzte, die die Veranstaltung zur Wieder-holung relevanter klinischer Themen aus Anästhesie und Intensivmedizin nutzen wollen.In vier relevanten Themenbe-reichen präsentieren namhafte Referenten der Weiterbildungs-initiative Anästhesiologie interak-tive Fallberichte, wie sie auch in Facharztprüfungen abgefragt werden. Parallel dazu finden simulierte Facharztgespräche zur Vorbereitung auf die Facharzt-prüfung statt.

Termin:Samstag, 12. März 20169.00–12.30 Uhr

Programm:

9.00–9.45 UhrNarkoseführung bei PneumoperitoneumProf. Dr. Andreas Walther, Katharinenhospital Stuttgart

9.45–10.30 UhrNeuroanästhesieDaniel Englisch, Klinikum Ludwigsburg

10.30–11.00 UhrPause

11.00–11.45 UhrAnalgosedierungDr. Peter Zaar, Klinikum Sindelfingen-Böblingen

11.45–12.30 UhrAnästhesie im Kindes- und SäuglingsalterDr. Andreas Ostermeier, Klinikum Sindelfingen-Böblingen

Parallel finden simulierte Fach-arztgespräche zur Prüfungs-vorbereitung statt.

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Facharztanwärter/ -innen in der AnästhesiologieTeilnehmerbeitrag: 30,– EuroFortbildungspunkte: 5 PunkteÄnderungen bleiben vorbehalten.Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen

Nutzen Sie die Gelegenheit und vertiefen Sie Ihre Kennt-nisse, die Sie im Seminar „Grundlagen der Notfall-versorgung“ erworben haben.Im Seminar Praktisches Notfall-training mit simulierten Notfall-situationen behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atem-not über Knochenbrüche bis hin zur Reanimation sein. Sie stellen die richtige Diagnose und treffen die notwendigen Maßnahmen.Sie erlangen Sicherheit im Um-gang mit Notfallpatienten. Nach den Übungen haben Sie die Mög- lichkeit für einen gegenseitigen Austausch von Eindrücken und Erfahrungen. Hierdurch erhalten Sie Anregungen für Ihr eigenes Vorgehen in Notfallsituationen und können von Ihren eigenen Erlebnissen berichten.Nutzen Sie die Gelegenheit für einen angeregten Erfahrungs-austausch mit Kollegen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Umgang mit Notfallpatienten.

Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grund-lagen der Notfallversorgung“.

Termine: Freitag, 4. März 201618.00–22.00 UhrSamstag, 23. April 201514.00–18.00 Uhr Mittwoch, 6. Juli 201618.00–22.00 Uhr Mittwoch, 5. Oktober 201618.00–22.00 Uhr Samstag, 26. November 201614.00–18.00 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– EuroFortbildungspunkte: 7 PunkteÄnderungen bleiben vorbehalten.Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

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Stellen Sie uns auf die Probe.Als Arzt in eigener Praxis möchten Sie Ihre Patienten optimal versorgen und wünschen eine solide wirtschaftliche Basis. Wir beraten Sie kompetent, ganzheitlich und unabhängig. Vom Niederlassungsmanagement bis zur Praxisabgabe. Wir freuen uns auf Sie.

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ÄBW 01 37

Bekanntmachungen

Fit für den Notfall – Der Kindernotfall

Wissen Sie, wie man ein Kind im Notfall richtig behandelt?Notfälle mit Kindern stellen im-mer eine besondere Herausforde-rung dar und führen zu Unsicher-heiten. Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente?All diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschie-denen Altersklassen anwenden. Unser Referent ist ein erfahrener „Kinder-Notarzt“ und gibt Ihnen gerne auch praktische Tipps rund um das Thema Kindernotfälle.

Termine: 20. Januar 201613. April 201613. Juli 201626. Oktober 2016jeweils mittwochs, 18.00–22.00 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenTeilnehmerbeitrag: 45,– EuroDie Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 25 Teilnehmer.Fortbildungspunkte: 7 PunkteÄnderungen bleiben vorbehalten.Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung laut Gendiagnostikgesetz – Nutzen Sie die Chance, die Qualifikation schnell und einfach zu erlangen!

(Für Ärzte der Fachrichtungen Frauenheilkunde/Geburtshilfe so-wie Kinder- und Jugendmedizin) Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen seit Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifi-zierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.Für die Dauer von fünf Jahren (Fristende 10. 07. 2016) kann die Qualifikation im Rahmen von Übergangsbestimmungen durch eine bestandene Wissens-kontrolle nachgewiesen werden. In unserem Auffrischungskurs werden Sie auf die Wissens-kontrolle vorbereitet, die direkt im Anschluss in Form eines Multiple-Choice-Bogens erfolgt.

Termin:Samstag, 16. April 20169.00–15.00 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte der Fachrichtungen Frauen-heilkunde/Geburtshilfe sowie Kinder- und JugendmedizinTermine für andere Fachgruppen auf AnfrageTeilnehmerbeitrag: 48, Euro Fortbildungspunkte: 8 PunkteÄnderungen bleiben vorbehalten.Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung

Reagieren Sie in Notfallsitua-tionen kompetent und sicher – wir zeigen Ihnen wie.Im Seminar Grundlagen der Notfallversorgung frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie auch andere lebensrettende Sofortmaßnah-men. Stärken Sie Ihre Sicherheit durch eine einfache und struktu-rierte Vorgehensweise. Mit den im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten. Sie lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit.Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus. Unsere Trainer beantworten gerne Ihre Fragen zur Notfallmedizin und zur Notfallausstattung.Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfall-training mit simulierten Notfall-situationen“.

Termine: Freitag, 26. Februar 201618.00–22.00 UhrSamstag, 23. April 20169.00–13.00 UhrMittwoch, 22. Juni 201618.00–22.00 UhrMittwoch, 21. September 201618.00–22.00 UhrSamstag, 26. November 20169.00–13.00 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenTeilnehmerbeitrag: 45,– EuroFortbildungspunkte: 7 PunkteÄnderungen bleiben vorbehalten.Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Die zur Nachbesetzung aus-geschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in Baden- Württemberg mit Zulassungs-beschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Home-page der Kassen ärztlichen Ver-einigung Baden-Württemberg www.kvbawü.de

Die Übersicht der ausgeschrie-benen Vertragsarztsitze kann man dort bequem über einen Button direkt auf der Website anklicken.

Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschrän-kungen an geordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüg-lich auszuschreiben.Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012.

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38 ÄBW 01

Bekanntmachungen

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Fortbildung: Advanced Cardiac Life Support (ACLS) für Ärztinnen und Ärzte Theorie und praktische Übungen

Neben der Vermittlung von ver-tieftem Wissen zur Reanimation besteht ausreichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) bzw. der American Heart Association (AHA). Der Kurs richtet sich ins-besondere an Ärztinnen und Ärzte, welche die Grundlagen der Reanimation kennen bzw. bereits an einem Basis-Reanimationskurs teilgenommen haben.Wesentliche Inhalte sind die Wiederholung und Vertiefung des Basic Life Supports (BLS), erweitertes Airwaymanagement, intraössäre Zugänge, Frühdefi-brillation, das Erkennen reversib-ler Ursachen von Herz-Kreislauf-stillständen und deren Behand-lung, sowie das Verhalten in der Postreanimationsphase.

Termin:Samstag, 30. Januar 201613.00–17.15 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim

Referenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim

Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungs-zentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Gebühr: 65,– Euro

Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstal-tungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in Textform mittels Post oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nicht-erreichen der Mindestteilnehmer-zahl spätestens 14 Tage vor Kurs-beginn abzusagen.

Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg 7 Fortbil-dungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.

Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de

Bezirksärzte- kammer Nordbaden

Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40

Praktische Prüfungstermine für die Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten im Sommer 2016 für den Kammerbezirk Nordbaden

Heidelberg:07. 07. 2016 bis 13. 07. 2016

Karlsruhe:01. 07. 2016 und 09. 07. 2016 bis 14. 07. 2016

Mannheim:07. 07. 2016 bis 14. 07. 2016

Pforzheim:13. 07. 2016 bis 15. 07. 2016

Mosbach:13. 07. 2016 bis 15. 07. 2016

Achern:09. 07. 2016 und 11. 07. 2016 bis 16. 07. 2016

Calw:15. 07. 2016 und 16. 07. 2016

Horb:02. 07. 2016

Fortbildung: Kardiopulmonale Reanimation für Ärztinnen und Ärzte Theorie und praktische Übungen

Neben der Vermittlung ausführ-licher theoretischer Grundlagen zur Reanimation, besteht im Rahmen kleiner Gruppen aus-reichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leit-linien des European Resuscitation Council.

Termin:Samstag, 30. Januar 20168.00–12.15 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus SinsheimReferenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus SinsheimVeranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungs-zentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 LeimenGebühr: 65,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstal-tungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in Textform mittels Post oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nicht-erreichen der Mindestteilnehmer-zahl spätestens 14 Tage vor Kurs-beginn abzusagen.Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg 7 Fortbil-dungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: [email protected] Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de

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ÄBW 01 39

Bekanntmachungen

Fortbildungsseminar „Wiedereinstieg in den Arztberuf“

Im Februar und Juni/Juli 2016 veranstalten die Akademie für Ärztliche Fortbildung, der Ausschuss Ärztinnen der Bezirks-ärztekammer Nordbaden und die Ärzteschaft Heidelberg gemein-sam dieses fachübergreifende Seminar zum Wiedereinstieg in den Arztberuf.Das übergeordnete Ziel der Ver-anstaltung ist es, Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Rückkehr in den Beruf fachlich zu unterstützen.Die insgesamt 4-wöchige Fort-bildung gliedert sich in zwei Blöcke, die auf Wunsch auch unabhängig voneinander ge-bucht werden können. Block 1 wird vom 15. bis 26. Februar 2016 stattfinden, Block 2 vom 27. Juni bis 8. Juli 2016. Die Teil-nehmerinnen und Teilnehmer sollen durch ein breit gefächertes Inhaltsspektrum befähigt und er-mutigt werden, ihre Ausbildung und ihre Erfahrung wieder prak-tisch im Beruf einzusetzen. Um Wissenslücken zu schließen, wer-den durch die Fachreferentinnen und Fachreferenten sowohl die medizinischen Neuerungen der letzten 10 Jahre als auch Themen mit ganz aktuellem Bezug ver-mittelt. Darüber hinaus bietet die Veranstaltung eine sehr gute Gelegenheit zur Vernetzung und zum kollegialen Austausch.Ergänzend zu den Theorie-einheiten wird eine Hospitation empfohlen, um eine enge Verknüpfung zu den täglichen Aufgaben und praxisbezogenen Herausforderungen des Berufes herzustellen.Als Referentinnen und Refe-renten stehen ausgewählte Ex-perten zur Verfügung.

Termine:Block 1: 15.–26. Februar 2016Block 2: 27. Juni–8. Juli 2016jeweils Mo–Fr, i. d. R. 9.00–15.00 Uhr

Veranstaltungsort: Max-Planck-Haus, Gerhard-Hauptmann-Straße 36, 69120 Heidelberg

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Dorothee Müller-Müll, Ausschuss Ärztinnen der Bezirks-ärztekammer Nordbaden

Gebühr: 550,– Euro pro zweiwöchigem Seminarteil

Die Seminarteile können unabhängig voneinander gebucht werden. Es besteht die Möglichkeit einer Gebühren- erstattung durch die Kassen-ärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstal-tungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in Textform mittels Post oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nicht-erreichen der Mindestteilnehmer-zahl spätestens 14 Tage vor Kurs-beginn abzusagen.

Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg pro Seminar- block 60 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das Fort-bildungszertifikat anerkannt.

Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de

Fortbildung: Kardiopulmonale Reanimation für Ärztinnen Theorie und praktische Übungen

Die Akademie für Ärztliche Fort-bildung bietet in Kooperation mit dem Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nord-baden einen kardiopulmonalen Reanimationskurs speziell für Ärztinnen an. Neben der Vermittlung ausführ-licher theoretischer Grundlagen zur Reanimation besteht im Rahmen kleiner Gruppen aus-reichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leit-linien des European Resuscitation Council. Aufgrund der begrenz-ten Plätze ist die Teilnahme nur mit Anmeldung möglich.

Termin:Samstag, 23. Januar 2016Kurs 1: 8.00–12.15 UhrKurs 2: 13.00–17.15 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim

Referenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim

Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungs-zentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen

Gebühr: 65,– Euro

Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstal-tungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in Textform mittels Post oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nicht-erreichen der Mindestteilnehmer-zahl spätestens 14 Tage vor Kurs-beginn abzusagen.

Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg 7 Fortbil-dungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.

Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de

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E xp e r t e n f ü r

P l a u s i b i l i t ä t s

- p r ü f u n g e n

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40 ÄBW 01

Bekanntmachungen

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Curriculäre Fortbildung „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“

In dem 40-stündigen Kurs, der sich an Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin richtet, lernen Sie alle theoretischen und praktischen Inhalte der Sozial-pädiatrie nach dem Curriculum der Bundesärztekammer kennen.Im Rahmen einer integrierten Kompaktveranstaltung werden alle 4 Kursmodule zusammen angeboten: Die Module I bis III umfassen insgesamt 30 UE à 45 Minuten und vermitteln die notwendigen theoretischen Grundlagen, das Modul IV besteht aus 10 UE à 60 Minuten und dient der Herstellung des Praxisbezuges der Lerninhalte. Im Praxisteil werden diagnos-tische und therapeutische Verfahren und Konzepte in der Sozialpädiatrie in Kleingruppen praktisch vorgestellt und kennen-gelernt werden. Der organisato-rische Rahmen ermöglicht direkte Einblicke in die Kinder-klinik Maulbronn und das angegliederte Sozialpädiatrische Zentrum.Mit dem Abschluss der Fort-bildung erhalten Sie eine Teil-nahmebescheinigung, die den Anforderungen der Kassen-ärztlichen Vereinigung Baden-Württembergs an den Nachweis der fachlichen Befähigung bei Anträgen auf Ausführung und Abrechnung zur sozial-pädiat-risch orientierten Versorgung gemäß EBM (GOP 04356) entspricht.Die Teilnehmerzahl ist limitiert, eine vorherige Anmeldung ist daher zwingend erforderlich. Die Buchung von Einzelteilen der Veranstaltung ist nicht möglich.

Hygienebeauftragter Arzt

Die 40-stündige Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigungen für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer.Nach der Verordnung des Sozial-ministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind Krankenhäuser, Einrich-tungen für ambulantes Operieren, sowie Vorsorge- oder Reha-bilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen oder Ärzte zu bestellen.Als hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragter Arzt darf nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijäh-rige Berufserfahrung verfügt und an einer Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation hygienebeauf-tragte Ärztin, hygienebeauftrag-ter Arzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer mit Erfolg teilgenommen hat.

Termine und VeranstaltungsorteTeil 1: 8.–9. April 2016Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheTeil 2: 15.–16. April 2016Kinderzentrum Maulbronn, Knittlinger Steige 21, 75433 Maulbronnjeweils Freitag und Samstag, ganztägig

Gebühr: 590,– Euro

Die Planung einer weiteren Veranstaltung stand zum Redak-tionsschluss noch offen und kann ggf. telefonisch erfragt werden.

Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstal-tungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in Textform mittels Post oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nicht- erreichen der Mindestteilnehmer-zahl spätestens 14 Tage vor Kurs-beginn abzusagen.

Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg 40 Fortbil-dungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.

Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de

Termin:15.–19. Februar 2016Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe

Ort: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe

Gebühr: 550,– Euro

Fortbildungspunkte: 40 PunkteEine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt.

Auskunft und Anmeldung:Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) 9 74-18 01, E-Mail: eberhard.kniehl@ klinikum-karlsruhe.de

Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) 9 74-75 40, E-Mail: [email protected]

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Präsidenten-Hotline

Wo drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärzte-kammer noch mehr für Sie

stark machen? Haben Sie Anre-gungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die direkte Kontakt aufnahme. Am 2. Februar wird der Prä- sident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von 17.00 bis 19.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an!

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ÄBW 01 41

Bekanntmachungen

Fortbildung: Die Ärztliche Leichenschau – praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit mit der Polizei

Die Ärztliche Leichenschau ist der letzte Dienst am Patienten. Neben der Feststellung des Todes, der durch einen Arzt erfolgen muss, dient die Leichen-schau der Klärung der Todes-ursache und der genaueren Umstände. Die Feststellung der Todesart steht für Mediziner und Polizei im Vordergrund.Ziele der Fortbildung sind Sicher-heit bei der korrekten Durch-führung einer Leichenschau so-wie die zielgerichtete und positiv ausgestaltete Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei. Die Grundlage hierfür bilden ein gegenseitiges Verständnis berufs-bedingter Fragestellungen, Auf-gaben und Zwänge sowie die praxisgerechte Handhabung und Umsetzung rechtlicher Vorgaben.

Termin:Mittwoch, 2. März 201619.00–ca. 22.00 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg

Referenten: Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum HeidelbergEKHK Emil Stark, Leiter des Dezernats für Kapitalverbrechen, Polizeipräsidium KarlsruheDr. med. Ulrich Wagner, Leiter der Abteilung Gesundheitsschutz, Dezernat IV, Gesundheitsamt, Landratsamt Karlsruhe

Fortbildung: „Stalking“

Rund 12 Prozent der Deutschen haben persönliche leidvolle Erfahrung mit Stalking: Durch überdauernde Belästigung, Ver-folgung oder Bedrohung wurden sie bereits mindestens einmal in ihrem Leben in Angst versetzt.Ärztinnen und Ärzte müssen sich daher zunehmend mit der Be-ratung und Therapie der Opfer befassen, aber auch die Risiko-einschätzung, Begutachtung und Therapie der Täter ist ein bedeut-sames medizinisches Aktionsfeld. Nicht zuletzt stellen Ärztinnen und Ärzte selbst eine Risiko-gruppe für Stalking dar.Bei dieser Veranstaltung werden verschiedene Aspekte des Stalkings thematisiert und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit unterschied-lichen Facetten des Stalkings vermittelt. Im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, beim Familiengericht und bei der Polizei zählen hierzu auch Infor-mationen über Unterstützung-sangebote für Stalkingopfer.

Termin:Mittwoch, 20. April 201619.00–ca. 21.15 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Prof. (apl.) Dr. Harald Dreßing, Leiter des Bereichs Forensische Psychiatrie, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim

Referenten: Prof. (apl.) Dr. Harald Dreßing, Leiter des Bereichs Forensische Psychiatrie, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit MannheimKriminalhauptkommissarin Tanja Kramper, Polizeipräsidium Mannheim, Referat Prävention/KriminalpräventionDirektor des Amtsgerichts a. D. Reinhold Buhr, Kammeranwalt der Bezirksärztekammer Nordbaden

Veranstaltungsort: Neubau der Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

Gebühr: 25,– Euro

Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstal-tungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nicht-erreichen der Mindestteilnehmer-zahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.

Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg 4 Fortbil-dungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat beantragt.

Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de

Moderation: Dr. med. Jürgen Braun, Vorsitzender der Ärzteschaft Mannheim

Veranstaltungsort: Neubau der Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

Gebühr: 25,– Euro

Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg 3 Fortbildungs-punkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat beantragt.

Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de

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Einfach kopieren, Stempel drauf und faxen : 07121 / 9757-11 oder mailen an : [email protected]

Neue Todesbescheinigungen (alte Version seit 01. 01. 2016 unzulässig!)B e s t e l l s c h e i n

(bitte Menge eintragen; Mindestmenge 10 Stück)......... Stück Komplett-Formularsatz Todesbescheinigung (neuster Rechtsstand!) (vertraulicher Teil, nichtvertraulicher Teil, Umschläge) Best.Nr. 961/59......... Stück Todesbescheinigungen ohne Ursachenfeststellung (für Notärzte und Verhinderungsfälle) 3-fach sd Best.Nr. 473/59

DBS/Gemeindefachverlag · Dieselstraße 1 · 72793 Pfullingen · Tel. 0 71 21/ 9 75 70 · Fax 97 57 11u n s e r w e b s h o p : w w w . d b s – p f u l l i n g e n . d e

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42 ÄBW 01

Bekanntmachungen

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Fortbildungsreihe „Notfall“

Im Mittelpunkt dieser Veranstal-tungsserie steht die Vermittlung von Handlungsgrundsätzen und Orientierungshilfen für die mit-unter herausfordernden Bege-benheiten medizinischer Notfälle. Das Ziel aller Einzelveranstal-tungen ist es, anhand des ver-mittelten Fachwissens auch in außergewöhnlichen Belastungs-situationen souverän zu agieren, adäquate Entscheidungen zu treffen und angemessene Be-handlungsformen anzuwenden. Es soll dabei sowohl auf Notfälle in der eigenen Praxis wie auch im Bereitschaftsdienst oder in all-täglichen Situationen vorbereitet werden. Aus diesem Grund wird auch bei der Referentenauswahl Wert auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nieder-gelassenen und nicht nieder-gelassenen Ärztinnen und Ärzten gelegt. Inhaltlich orientiert sich das Konzept an häufig auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leit-symptomen summiert wurden. Alle Veranstaltungen können einzeln gebucht werden. Im zweiten Halbjahr 2016 folgen Veranstaltungen zu weiteren Notfallthemen.

Termine Block 1: immer dienstags, 19.30–ca. 22.00 Uhr

01. März 2016Leitsymptom FieberReferenten: Dr. med. Joachim Aspacher, FA für Innere Medizin; Dr. med. Konrad Pumpe, FA für Innere Medizin

26. April 2016Pädiatrische NotfälleReferenten: Dr. med. Paul Vöhringer, FA für Kinder- und Jugendmedizin; Dr. med. Manfred Reichert, FA für Kinder- und Jugendmedizin

Vorankündigung

Gemeinsames Symposium der Bezirksärztekammer Nordbaden und der Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe

Thema: „Parodontopathien und ihre somatischen Folgen“

Wechselwirkungen zwischen Erkrankungen und entzündlichen Prozessen des Zahnhalteappa-rates auf der einen Seite und systemischen Erkrankungen auf der anderen Seite rücken zunehmend in das Blickfeld der medizinischen Forschung.Sind odontologische Zusammen-hänge mit der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde aufgrund der anato-mischen Nähe noch relativ nahe-liegend, so werden Erkrankungen aus den Fachbereichen der Kardi-ologie, der Angiologie und der Gynäkologie, die nicht selten lebensbedrohlichen Charakter haben, oft nicht im Zusammen-hang mit einer vermeintlich unspektakulären Gebissproble-matik betrachtet.Ziel dieses Symposiums ist es, den aktuellen wissenschaftlichen Stand in dieser Hinsicht näher zu bringen und zu einer effektiven und gegebenenfalls fachüber-greifenden Behandlung betrof-fener Patientinnen und Patienten beizutragen.Im neuen Gebäude der Bezirks-ärztekammer Nordbaden erwartet Ärztinnen, Ärzte, Zahn-ärztinnen und Zahnärzte ein attraktives Programm mit hoch-qualifizierten Referenten und der spannenden Gelegenheit zu interdisziplinärer Begegnung und Diskussion.

10. Mai 2016Neurologische NotfälleReferenten: Prof. Dr. med. Georg Gahn, FA für Neurologie; Dr. med. Klaus-Matthias Hasert, FA für Neurologie

14. Juni 2016Psychiatrische NotfälleReferenten: Dr. med. Christian Harter, FA für Psychiatrie und Psychotherapie; Dr. med. Andrea Groß, FA für Psychiatrie

Wissenschaftliche Leitung: Frau Marianne Difflipp-Eppele (1. Vorsitzende der Ärzteschaft Karlsruhe)

Veranstaltungsort: Neubau der Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

Gebühr: 20,– Euro

Fortbildungspunkte: Für jede der Veranstaltungen werden bei der Landesärztekam-mer Baden-Württemberg 3 Fort-bildungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat beantragt.

Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de

Termin:Samstag, 30. April 20169.00–ca. 13.00 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Christof Hofele, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Nordbaden

Referenten: Prof. Dr. med. dent. Christof Dörfer, Direktor der Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie des Universitäts-klinikums Schleswig-HolsteinProf. Dr. med. Hugo A. Katus, Ärztlicher Direktor Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie der Uniklinik HeidelbergProf. Dr. Dr. h.c. Peter K. Plinkert, Direktor Hals-Nasen-Ohren-Klinik der Uniklinik HeidelbergProf. Dr. med. Prof. h.c. Christof Sohn, Ärztlicher Direktor der Uni-versitätsfrauenklinik Heidelberg

Veranstaltungsort: Neubau der Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheDie Teilnahme ist kostenfrei, um Anmeldung wird gebeten!Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nicht-erreichen der Mindestteilnehmer-zahl abzusagen.

Fortbildungspunkte: Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden 4 Fortbildungspunkte zur An-rechnung auf das Fortbildungs-zertifikat beantragt.

Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de

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Bekanntmachungen

Bezirksärzte- kammer Südbaden

Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden

Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademieAlle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs-zertifikat anrechenbar.

Hygienebeauftragter Arzt – Onlinekurs

Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), FreiburgZum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zwei-jährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung bein-haltet den Besuch eines vierzig-stündigen Kurses nach dem Curri-culum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusam-menarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended-Learning-Kurs mit einer verkürzen Anzahl von Präsenz-tagen in Kombination mit E-Learning an. Die internet-basierten 20 Kurseinheiten stehen ab 1. März 2016 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages Kurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenz-veranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor die E-Learning Einheiten absolviert wurden.

Die Präsenzveranstaltung findet am 9./10. Juni 2016 im Haus der Ärzte in Freiburg statt.Termine:Online-Phase ab 1. März 2016Präsenztage 9. und 10. Juni 2016Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca.18.00 Uhr und Freitag, 8.00 s.t.–ca.18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– Euro

Fortbildung „Impfen“

Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, FreiburgDie Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinder-lähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impf- raten und in deren Folge Masern-Epidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispiels- weise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumen-tiert, dass die Deutschen Weltmei- ster im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft.Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken bele-gen. Trotz des schon bestehen-den Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budget-neutral sind.

Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens,

Epidemiologie-Impfstofftypen– Impfsystem in Deutschland– Impfpräventable Erkrankungen– Risiken, Nebenwirkungen– Impfen von Risikopatienten– Vorgehen in der Praxis– Diskussion von FallbeispielenTermin:Samstag, 23. April 2016Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 UhrOrt: FreiburgVerwaltungskostenpauschale: 30,– Euro

Notfalltraining für Ärzte

Leitung: Dr. Stefan Leisinger, MaulburgGrundkursDer plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanima-tion mithilfe eines guten Atem-wegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfall-medikation, ist dann der Über-lebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten.Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhal-ten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensiv-trainings zur erweiterten cardio-pulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des Euro-pean Resuscitation Council und der Bundesärztekammer.Programm:Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin:Samstag, 16. Januar 2016Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgZeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrEntgelt: 100,– Euro (jeweils)

Traumatologische Notfälle

Erleiden Personen akute Gewalt-einwirkungen, zum Beispiel auf-grund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält.

Dieses Seminar soll teilneh-mende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten ab-zuwenden sowie die Vitalfunk-tionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren.Programm:Unfallmechanismen – Primary/Secondary Survey – Schädel-Hirn-Trauma – Wirbelsäulen-trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal-trauma – Bodycheck – Immobili-sation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERCTermin:Samstag, 19. März 2016Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Kardiozirkulatorische Notfälle

Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursa-chen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwi-schen 70 000 und 80 000 Men-schen den rhythmogen be-dingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus-störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnah-men einzuleiten.Programm:Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfall-medikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.)Termin:Samstag, 27. Februar 2016Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

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Bekanntmachungen

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Pädiatrische Notfälle

Notfälle mit Kindern stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Helfer. Sie erfordern spezielle Kenntnisse und bedeuten eine hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig aus lückenhaften pädiatrischen Kenntnissen und Fertigkeiten.Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die nötige Routine und das entspre-chende Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können.Programm:Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamnese-erhebung, Intubation, Airway-management – Intraossäre Infu-sion/Dehydration – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000Termin:Samstag, 9. Juli 2016Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Notfalltraining für Arzt und Praxisteam

Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, MaulburgImmer wieder kommt es in Arzt-praxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können.Programm:Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbele-bung/Algorithmen der Patienten-versorgung, Übung invasiver MaßnahmenTermin:Mittwoch, 24. Februar 2016Zeit: 15.00 s.t.–19.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 75,– Euro pro Person

Palliativmedizin – Basisseminar Blended Learning-Kurs

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. MSc Palliative Care (King’s College London)

Gerhild Becker, Universitäts-klinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitäts-klinikum FreiburgSeit Mitte 2013 wird in der Wei-terbildung ein neues Kursformat „Blended Learning“ angeboten, das es ermöglicht, die Dauer der Präsenzveranstaltung zu verkür-zen und trotzdem die 40-stün-dige Weiterbildung sicherzu-stellen. Blended Learning ist eine Kombination aus Präsenztagen und E-Learning-Modulen.Der Kurs beginnt mit zwei Präsenztagen. Dazu ergänzend werden weitere 20 Lerneinheiten als E-Learning Module online bereitgestellt, die Sie flexibel und bei freier Zeiteinteilung abrufen können.Ergänzt werden die E-Learning Module durch 3 interaktive Online-Meetings, in denen Sie die Möglichkeit haben, live Fragen und eigene Fälle ein-zubringen und mit einer Fach-expertin zu diskutieren. Der Kurs schließt mit einem kurzen E-Test zur Selbstkontrolle ab – so kön-nen Sie ihren Lernerfolg selbst-ständig überprüfen. Alle Online-Inhalte sind zu jeder Zeit und von überall per Internet abrufbar.Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Computer mit Internet-anschluss und ein Headset sowie die Bereitschaft zur selbst-ständigen Erarbeitung der Online-Module. Die Teilnahme an allen Online-Meetings ist verpflichtend.Termin:19./20. Februar 2016 WartelistePräsenztage ganztägig, anschließend Online-Phase bis 8. Mai 2016Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 550,– Euro

Palliativmedizin Fallseminar

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker Msc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativ-medizin, Universitätsklinikum FreiburgDas Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs

Palliativmedizin (40 Kursein-heiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten.Das Fallseminar ist multidiszipli-när konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekam-mer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachge-sellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München).Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken.Modul 1Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaft-lichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine:Modul 1: 29. Februar–4. März 2016Modul 2: 18.–22. Juli 2016Modul 3: 14.–18. November 2016Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 550,– pro Modul

Psychosomatische Grundversorgung

Die aktuelle Weiterbildungsord-nung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosoma-tischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen ent-sprechend den jeweiligen Vorga-ben der WBO erworben werden.

Die Vorgaben beinhalten bei-spielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stun-den nach eigener Wahl nach-gewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kom-biniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der Reha- Klinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBM-Ziffern 35100/35110 (Theorie-seminare, Reflexion der Arzt- Patient-Beziehung, verbale Inter-ventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teil-nahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorlie-genden Curriculums, bei Kombi-nation mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychothera-pievereinbarung bez. der balint- oder patientenbezogenen Selbst-erfahrungsgruppen zu beachten).Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden)30. Januar 2016Problemlösetraining20. Februar 2016Vom strukturierten Patienten-gespräch über den psychopatho-logischen Befund zur Diagnose12. März 2016Chronische Schmerzen16. April 2016Spezifische Aspekte psychischer und psychosomatischer Stö-rungen bei Jugendlichen4. Juni 2016Psychoonkologie am Beispiel des MammacarcinomsZeit: jeweils 9.00 s.t.–16.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro pro Samstag

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Bekanntmachungen

Wochenkurs (40 Std.)Termin:14.–18. März 2016Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 UhrOrt: Rehaklinik Glotterbad, GlottertalEntgelt: 450,– Euro

Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR)

Die Reisemedizin hat in den letzten Jahren an Facettenreich-tum erheblich gewonnen und versteht sich heute als fach-gebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reise-medizin ist mit dem Basiszertifi-kat „Reisemedizinische Gesund-heits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auch anderer, internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusam-mengestellt, der den Anspruch erheben kann, „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis zu repräsentieren. Diese Konzeption ist in ein 120 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen, das als „Fachzertifi-kat Reisemedizin“ erstmals 2003 vorgestellt wurde. Dabei sind nach Erwerb des Basiszertifikates im Umfang von 32 Stunden weitere 12 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 88 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lern-erfolgskontrolle erforderlich.Im Rahmen dieses Curriculums bieten wir in 2016 folgende Aufbaumodule an: „Geomedi-zinische Länderkunde/Inter-nationaler Tourismus“ (Module 1 und 2), „Flugreisemedizin/Tauchsportmedizin“ (Module 3 und 5) und „Ärztlich begleitende Reisen“ (neues Modul 13). Ärztinnen und Ärzte, die neben dem Basisseminar alle 12 Auf-baumodule absolviert haben, können bei der Deutschen Fach-gesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reise-medizin beantragen.

Termine:Module 3 und 5: 10./11. Juni 2016Modul 13: 02. Juli 2016Module 1 und 2: 18./19. November 2016Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägigOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro bzw. 200,– Euro (pro Wochenende)

Basisseminar Reisemedizin gemäß Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, FreiburgDas 32-stündige Seminar Reise-medizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene, reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenend-blöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusam-menhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vor-sorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserück-kehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lern- und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, kön-nen am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahme-bescheinigung, die als Basis- Zertifikat „Reise-Gesundheits- Beratung“ vom Deutschen Fach-verband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird.Termine:Teil I: 26./27. Februar 2016 undTeil II: 1./2. April 2016Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägigOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 400,– Euro

Reisemedizin Refresherseminar

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, FreiburgFür alle Kolleginnen und Kolle-gen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheits-beratung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir daher ein Refresher-Seminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Ent-wicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktu-elle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariapro-phylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Aus aktuellem Anlass werden darüber hinaus die im Rahmen der medizi-nischen Versorgung von Flücht-lingen und Asylbewerbern auf-tretenden Probleme besprochen. Abschließend haben die Teil-nehmer die Möglichkeit, ihre reisemedizinischen Kenntnisse anhand einiger durch die Dozenten vorgestellten Kasuis-tiken zu testen sowie eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren.Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTG-Zertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internatio-nale Gesundheit sind drei Jahre gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden.Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt.Termin:Samstag, 5. März 2016Zeit: 9.00 s.t.–17.10 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeich-nung gemäß WBO 2006

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Frei-burg, Dr. Friedemann Hagen-buch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik

Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmiss-brauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugend-lichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzte-schaft insgesamt dar.Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keines-wegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Dro-gen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte.In der aktuellen Weiterbildungs-ordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stün-dige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Termin:14.–18. März 2016Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 550,– Euro

Schmerztherapie – Kompaktseminar

Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erken-nung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krank-heitswert erlangt hat.Zum Erwerb der Zusatzbezeich-nung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter-bildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stün-digen Weiterbildungskurses erforderlich.

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Bekanntmachungen

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Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistun-gen i. R. der Qualitätssiche-rungsvereinbarung Akupunk-tur der KV Baden-Württem-berg dienen.Seminarinhalte:Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leit-symptom Schmerz und psycho-somatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerz-zuständenBlock B: Medikamentöse Schmerztherapie/Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – KopfschmerzBlock C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativ-medizinBlock D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, Schulter- Nackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, GelenkerkrankungenDer Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kolle-gen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten.Termine:Block C und D: 25.–29. Januar 2016Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 800,– Euro

Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern!Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/ 47 37/47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie

Bezirksärzte- kammer Südwürttemberg

Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“

Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden.Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“

Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirks- ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Uni-versitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho-therapie Tübingen eine Fortbil-dungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spiel-sucht – Risiko ohne Altersbe-schränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurde ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht be-troffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters darge-stellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambu-lante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-Doppel-DVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent

der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“

Seit vielen Jahren ist das Thema Organspende in den Medien präsent und löst reichlich kontro-verse Diskussionen aus, insbe-sondere seitdem bekannt gewor-den ist, dass die Bundesrepublik Deutschland beim innereuro-päischen Vergleich der Organ-spendezahlen einen Platz in der unteren Hälfte der Rangliste einnimmt. Die Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat das 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg diesem Thema gewidmet und zusammen mit der Universitätsklinik für Allge-meine, Viszeral- und Transplanta-tionschirurgie Tübingen am 10. 05. 2014 eine Fortbildungs-veranstaltung durchgeführt, die den Teilnehmern das Wissen zum aktuellen Verfahren von Organspende und Organtrans-plantation in Baden-Württem-berg vermittelt. Es wurden die Organisationen DSO und Euro-transplant vorgestellt, Vergabe-kriterien im Notfall und nach Warteliste erläutert, die Hand-lungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche Ent-fernung dargestellt sowie die Aufgabe des Transplantations-beauftragten beschrieben. Ein Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen der Lebendspende und am Ende werden auch die finanziellen Aspekte vonseiten der GKV aufgezeigt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-Doppel-DVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungs-punkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Seminar zur Förderung der Weiter-bildung in der Allgemeinmedizin

Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in länd-lichen Gebieten bekanntermaßen besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiter-bildung für das Fach Allgemein-medizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwi-schen der Deutschen Kranken-hausgesellschaft, der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Kran-kenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Kran-kenversicherung und im Beneh-men mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allge-meinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen.Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang be-schlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemein-medizin ein begleitendes Semi-narprogramm anzubieten, welches in 13 Themenblöcke ge-gliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fort-bildung pro Quartal). Die Teilnah-me an diesen Fortbildungsveran-staltungen ist auch Wiederein-steigern, Refreshern und Kam-mermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereit-schaftsdienst möglich. Termine: Samstag, 20. Februar 2016Prävention und Nachsorge9.00–16.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 21/2016)Samstag, 11. Juni 2016Das kranke Kind9.00–16.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 22/2016)Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: jeweils 50,– EuroPunkte: beantragt

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Bekanntmachungen

Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Fallseminare „Palliativmedizin“

Zum Erwerb der Zusatzbezeich-nung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer zwölfmonatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision.Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten.Termine:Modul I: 13.–16. Februar 2016 (Sa–Di)Modul II: 17.–20. Februar 2016 (Mi–Sa)(Anmeldungs-Nr. 3/2016) Gebühr Module I und II: 890,– EuroModul III: 16.–19. März 2016 (Mi–Sa)(Anmeldungs-Nr. 4/2016)Gebühr Modul III: 440,– EuroTeilnehmerzahl: jeweils 20 PersonenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Kardiologische Notfälle mit Kasuistiken

Termin:Samstag, 6. Februar 20169.00–13.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 26/2016)Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Not-arzt, leitender Notarzt, LeutkirchOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– Euro Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Homepage für Ärzte – Grundkurs

Die elektronischen Kommunika-tionswege gewinnen auch in der Arzt-Patienten-Beziehung immer mehr Bedeutung und die eigene Homepage bietet inzwischen verschiedene Kontaktmöglich-keiten. Dieses Fortbildungsange-bot richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die ihre Homepage selbst erstellen, oder sie selbst pflegen und aktualisieren möch-ten. Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die dazu erforderlich sind sowie Informa-tionen über die vielfältigen Funktionen und Möglichkeiten, mit denen eine Homepage heute ausgestattet sein kann. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraus-setzung.Termin:Samstag, 20. Februar 20169.00–15.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 28/2016)Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen; Sergej Subkov, Wirtschaftsinformatiker, MSc, Geschäftsführer IT-Unternehmen, Dettenhausen

Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 TübingenMindestteilnehmerzahl: 9Gebühr: 120,– EuroPunkte: 9Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Megacode-Training

Termin:Samstag, 27. Februar 20169.00–13.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 27/2016)Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Not-arzt, leitender Notarzt, LeutkirchOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 75,– EuroPunkte: 5Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Stressbewältigung durch Achtsamkeit

Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teilneh-

mer nicht nur für sich selbst ei-nen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten infrage kommen kann. Das Programm dieser Fortbil-dung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen. Termin:Samstag, 27. Februar 20169.00–16.45 Uhr(Anmeldungs-Nr. 11/2016)Leitung: Markus Zeh, Diplom-Pädagoge und MBSR-Lehrer, TübingenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 200,– Euro inkl. Verpfle-gung, Skript und Yoga-MattePunkte: 10 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis nach dem Curriculum der Bundesärztekammer

Das Curriculum „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“ wurde von der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) in Abstimmung mit dem Berufs-verband der Kinder- und Jugend-ärzte (BVKJ) erarbeitet und im April 2014 von der Bundesärzte-kammer veröffentlicht. Die Absol-vierung dieses Curriculums ist Voraussetzung für die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin zur Abrechnung der Sozialpädiat-rieziffer 04356 des aktuellen EBM. Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 beschlossen, den interessierten Ärztinnen und Ärzten die Module

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Bekanntmachungen

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I bis III (Theorieteil) des Curri-culums anzubieten in Zusam-menarbeit mit der Universitäts-klinik für Kinder- und Jugend-medizin der Universität Ulm. Modul IV stellt den praktischen Teil des Curriculums dar und besteht aus zehn Unterrichts-einheiten (á 60 Minuten), die zum Beispiel in Form einer Hospitation in einem sozial-pädiatrischen Zentrum absolviert werden können. Die Teilnehmer der Module I bis III werden während des Kurses nähere Infor-mationen über die Möglichkeit von Hospitationen erhalten.Module I bis IIITermine:Freitag, 11. März 201614.00–18.00 UhrSamstag, 12. März 20168.30–17.30 UhrFreitag, 18. März 201614.00–18.00 UhrSamstag, 19. März 20168.30–17.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 34/2016)Leitung: Prof. Dr. med. Harald Bode, Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums und der Kinderneuro-logie, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin UlmMindestteilnehmerzahl: 20Ort: Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Ulm, Kleiner Hörsaal, Klinikum Michelsberg, Eythstr. 24Gebühr: 500,– EuroPunkte: 30Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung

Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsord-nung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativ-medizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist

unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erfor-derlich, für welchen die Bunde-särztekammer ein Curriculum festgelegt hat.Termine:Freitag, 18. März 201614.00–18.00 UhrSamstag, 19. März 20169.00–17.15 UhrSonntag, 20. März 20169.00–15.15 Uhr

Freitag, 8. April 201614.00–18.00 UhrSamstag, 9. April 20169.00–16.15/17.15 UhrSonntag, 10. April 20169.00–14.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 2/2016)Leitung: Dr. med. Michael Haen, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Hämatologe und Onkologe, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, TübingenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 35 PersonenGebühr: 440,– EuroPunkte: 40Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Powerpoint Seminar

Termin: Samstag, 23. April 20169.00–15.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 31/2016)Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwaben-klinik RavensburgOrt: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 TübingenMindestteilnehmerzahl: 9Gebühr: 120,– EuroPunkte: 9

Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Vorankündigung 19. Gesundheitsforum Südwürttemberg

Thema: Flüchtlinge in Deutschland – neue Aufgaben für die MedizinTermin:Samstag, 23. April 201610.00–15.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 13/2016)Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergOrt: wird noch festgelegtGebühr: 25,– EuroPunkte: Werden beantragt, so-bald das Programm feststeht.

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs 3

Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychothera-pie sowie für die Zusatzbezeich-nung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärzte-kammern theoretische und prak-tische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum a ngeboten werden. Die Bezirksärztekammer Süd-württemberg führt in Zusam-menarbeit mit der Universitäts-klinik für Psychiatrie und Psycho-therapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung

Psychotherapie durch. Die Wei-terbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungs-verfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt-linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin:22.–28. Mai 2016 (So–Sa)(Anmeldungs-Nr. 14/2016)Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, TübingenOrt: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 BambergGebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten)Punkte: beantragt

40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauf-tragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Kranken-haushygiene“ – Modul I

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionspräven-tion in medizinischen Einrich-tungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vor-sieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durch-führung notwendiger hygie-nischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrich-tungen für ambulantes Operie-ren, Vorsorge- oder Rehabilitati-onseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleich-bare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärz-tinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs-erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet.

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Termin:3.–5. Juni 2016 (Fr–So) und 1.–3. Juli 2016 (Fr–So)(Anmeldungs-Nr. 16/2016)Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Universitätsklinikum MannheimMindestteilnehmerzahl: 30Gebühr: 600,– EuroPunkte: 40Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren

Termin:Samstag, 11. Juni 20169.00–18.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 25/2016)Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, UlmOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 8Gebühr: 120,– EuroPunkte: 11Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme

Die Veranstaltung zur „Qualifika-tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektro-nisches Lernen mit einem Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungs-methoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte-kammer eigens für diese Lern-form entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. Vier Stunden entfallen auf eine ein-führende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von ca. sechs Wochen und weitere acht Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveran-staltung.Ziel dieser Qualifikationsmaß-nahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informa-tionen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Pati-enten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten.Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine:Mittwoch, 29. Juni 201614.00–17.30 UhrEinführungSamstag, 22. Oktober 20169.00–16.00 UhrAbschlussveranstaltung(Anmeldungs-Nr. 19/2016)Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, TübingenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 25Gebühr: 190,– EuroPunkte: 20

Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis

– individuell– nach AbspracheDr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen)

– individuell – nach AbspracheDr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch

Auskunft/Anmeldung:Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected]

Impressum

Herausgeber:Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergHerausgebergremium:Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert ZeunerVerantwortlicher Chefredakteur:Dr. med. Oliver Erens (OE)Anschrift Redaktion:Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] und Auftragsmanagement:Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 StuttgartAnzeigenleitung:Melanie Schweigler Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 62 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 62 [email protected]:Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 [email protected] Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Media Sales:Frank Eberle (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 37 [email protected]. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 59 vom 1. 1. 2016 gültig.Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, StuttgartDruck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, HöchbergInternet: www.ärzteblatt-bw.deBezugspreise:Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versand kosten 19,80 € (inkl. der jeweils gül tigen MwSt.). EU-Länder- Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten.Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell-eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.Bezugsbedingungen:Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhand-lungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht.Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manu-skripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent lichung vor ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheber-rechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließ-licher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mecha-nischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf ([email protected]) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto-kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungs-anlagen verwendbare Sprache übertragen werden.Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Waren-bezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.Erscheinungsweise:12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur MonatsmitteISSN 0720-3489

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Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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