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WP Prof. Dr. Skopp FH Landshut 1 A. Einführung in die Internationale Rechnungslegung

A.Einführung in dieInternationale Rechnungslegung

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A.Einführung in dieInternationale Rechnungslegung. 1.Stand und Entwicklungstendenzen der Internationalen Rechnungslegung in Deutschland. Einleitung. 1993 Börsengang Daimler Benz AG an der NYSE - PowerPoint PPT Presentation

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A. Einführung in dieInternationale

Rechnungslegung

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1. Stand und Entwicklungstendenzen

der Internationalen Rechnungslegung in

Deutschland

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EinleitungEinleitung

1993 Börsengang Daimler Benz AG an der NYSE Seitdem verstärkt Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze

auch in Deutschland IAS (neu: IFRS) US-GAAP

Ab März 1997: Neuer Markt mit internationaler Rechnungslegung (ab Juni 2001: Überleitung nicht mehr ausreichend)

1998 Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf veränderte Situation:KapAEG mit Einführung des § 292a HGB

Überwiegend positive Reaktionen der deutschen Wirtschaft und Wissenschaft auf internationale Vergleichbarkeit

Zeitliche Befristung der neuen Öffnungsform (31.12.2004) Hohe Dynamik zur Rechnungslegung und Publizität bei der IOSCO, SEC, beim

FASB, IASB und inzwischen auch der EU AB 2002 Pflicht zu internationalen Abschlüssen bei SMAX-Unternehmen

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FH Landshut 4

Die internationale RechnungslegungDie internationale Rechnungslegungund ihre Organisationenund ihre Organisationen

HGB Accountin

gAdvisoryForum

EG-RL

National

Global

Supranational

National

IAS

GoB IOSCO

FASB

IASB

SEC

EU

Deutsches Konzern-

mutterunternehmenUS-GAAP

§ 292 HGB

G4+1

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Einfluss der US-GAAP auf Internationale Einfluss der US-GAAP auf Internationale Rechnungslegungsnormen und deutsche Rechnungslegungsnormen und deutsche UnternehmenUnternehmen

Pflicht zur Anwendung US-GAAP oder Überleitung für Unternehmen, deren Wertpapiere an einer US-Börse gelistet sind.

Starker Einfluss auf IAS durch Gewicht des US-amerikanischen Kapitalmarktes und erwünschte Anerkennung der IAS durch die SEC.

Starker Einfluss auf IAS durch überproportionale Repräsentation der US-Vertreter im IASB und in der IOSCO.

Pflicht zur Anwendung US-GAAP oder IAS / IFRS für Unternehmen, deren Wertpapiere am Neuen Markt gelistet sind.

Unternehmensinterne Pflicht zur Anwendung der US-GAAP für Unternehmen, deren Mutterunternehmen nach gleichen Grundsätzen Rechnung legen.

Anwendung der IAS / IFRS für Mutterunternehmen, welche § 292 HGB in Anspruch nehmen.

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Internationale Bedeutung der IAS/IFRSInternationale Bedeutung der IAS/IFRS

IAS bilden das „internationale Bilanzregelwerk“ Empfehlung der IOSCO im Mai 2000 zur weltweiten

Anwendung der IAS für Börsenzulassungen Strukturreform 2001 des IASB (früher IASC) ermöglicht

stärkeren Einfluss durch internationale Standardsetter- ein deutsches Mitglied im 14-köpfigen

Entscheidungsgremium Weiterer Abbau von Wahlrechten in den IAS Zahlreiche weitere Projektvorschläge durch andere

Standardsetter

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Paradigmenwechsel der EUParadigmenwechsel der EU

Europäische Richtlinienlösung nicht ausreichend Juni 2000: Veröffentlichung der neuen Strategie zur künftigen

Rechnungslegung in der EU bis Ende 2005: Schaffung eines „integrierten“ europäischen

Kapitalmarktes, der- funktionsfähig- effizient und- wettbewerbsfähig ist.

Abkehr von einer isolierten EU-Lösung Öffnung der EU zur internationalen Harmonisierung Differenzierte Übernahme internationaler Rechnungslegungsgrundsätze,

und zwar IAS/IFRS

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Aktueller StandAktueller Stand

Alle vom IASB bis Ende Dezember 2005 verabschiedeten Standards sind in das EU – Recht übernommen.IAS / IFRS – Regelungen dringen ins Handelsrecht ein

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Anhang zu

Stand und Entwicklungs- tendenzen der Internationalen

Rechnungslegung in Deutschland

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Angewandte Rechnungslegungsformen im Angewandte Rechnungslegungsformen im DAXDAX

70%

13%

17%

47%

34%

19%

27%

23%

50%

50%

50%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

1997 1998 1999 2000 (*)

IASUS-GAAPHGB/National

Quelle: Küting, K./Dürr, U./Zwirner, C.: Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland - Ausweitung durch die Unternehmen des SMAX ab 2002, KOR 1/2002, S.4.(*) Die Daten für das Berichtsjahr 2000 stammen ausschließlich von Industrie- und Handelsunternehmen. Die Unternehmen, die keinen reinen HGB-Abschluss mehr erstellen, wurden den IAS- oder US-GAAP-Bilanzierern zugeordnet.

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Angewandte Rechnungslegungsformen im Angewandte Rechnungslegungsformen im MDAXMDAX

88%

7%5%

82%

8%

10%

59%

16%

25%

58%

21%

21%

0%

10%

20%

30%

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50%

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1997 1998 1999 2000 (*)

IASUS-GAAPHGB/National

Quelle: Küting, K./Dürr, U./Zwirner, C.: Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland - Ausweitung durch die Unternehmen des SMAX ab 2002, KOR 1/2002, S.4.(*) Die Daten für das Berichtsjahr 2000 stammen ausschließlich von Industrie- und Handelsunternehmen. Die Unternehmen, die keinen reinen HGB-Abschluss mehr erstellen, wurden den IAS- oder US-GAAP-Bilanzierern zugeordnet.

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Rechnungslegung am Neuen MarktRechnungslegung am Neuen Markt

18,2%

36,4%

45,5%

36,7%

30,0%

33,3%

0,6%

49,7%

49,7%

0,0%

52,0%

48,0%

0,0%

52,0%

48,0%

0%

10%

20%

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50%

60%

70%

80%

90%

100%

1997 1998 1999 2000 2001

IASUS-GAAPHGB/National

Quelle: d‘Arcy, A.: Hat sich die internationale Bilanzierung für den Neuen Markt bewährt?, S. 170, in: Coenenberg, A.G., u.a.: Internationale Rechnungslegung, Stuttgart 2001; Ballwieser, W.: Rechnungslegung und Prüfung am Neuen Markt, zfbf, 2001, S. 842.

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EU-Verordnung zur IAS-AnwendungEU-Verordnung zur IAS-Anwendung

Vorschlag der EU-Kommission vom 13.2.2001:„Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze“

Vorlage an das Europäische Parlament am 27.10.2001; Zustimmung in erster Lesung am 12.3.2002

Die Zustimmung im Ministerrat der EU ist am 6.6.2002 erteilt worden:Pflicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem 1.1.2005 zur Konzernabschlusserstellung nach IAS/IFRS. Wahlrecht für die Mitgliedsstaaten in Bezug auf Einzelabschlüsse sowie nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Prinzipiell ist keine Umsetzung in nationales Recht notwendig, es besteht die Pflicht zur direkten Anwendung, aber Notwendigkeit eines Anerkennungsverfahrens (Endorsement mechanism)

Ziel: integrierter Kapitalmarkt (siehe nächste Folie)

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Gründe für die IAS-Übernahme in der EUGründe für die IAS-Übernahme in der EU

„Die Annahme einheitlicher Regelungen zur Rechnungslegung von hoher Qualität für die EU-Kapitalmärkte wird die Vergleichbarkeit und die Transparenz der Finanzinformationen wesentlich erhöhen, wodurch die Effizienz der Märkte verbessert und die Kapitalkosten für das Unternehmen gesenkt werden“

„Eine vergleichbare und transparente Rechnungslegung ist ein wichtiger Baustein für die Verwirklichung integrierter, wettbewerbsfähiger und attraktiver EU-Kapitalmärkte im Hinblick auf die Ergänzung der einheitlichen Währung und folglich die Stärkung der europäischen Wirtschaft.“

EU-Kommission (KOM(2001) 80 vom 13.2.2001), S. 22 (im Original ohne Hervorhebungen)

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Anerkennungsverfahren der IAS (neu: IFRS)Anerkennungsverfahren der IAS (neu: IFRS)„Endorsement mechanism“„Endorsement mechanism“

Europäische Kommission

IASB

Regelungs-ausschuss Anwendung

durch Unternehmen

Technical Level

EFRAG (European Financial Reporting Advisory

Group)

Ministerrat

Nationale Interessengruppen

Berat

un

g

1.

2.

Anwendun

g

KonsultationenAnerkennungsverfahren

1. Regelfall2. Ausnahme: zusätzliche Entscheidung

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Problematik der IAS-ÜbernahmeProblematik der IAS-Übernahme

Anwendung für nach US-GAAP bilanzierende Konzerne in der EU Inanspruchnahme eines Kapitalmarktes außerhalb der EU Keine dauerhafte Ausnahme Übergangsfrist bis 2007 Einheitlichkeit der zukünftigen EU-Rechnungslegung hat Priorität

Verlagerung der Kompetenzen für die Normsetzung zur Rechnungslegung durch das Komitologieverfahren (Verfahren zur Übernahme der IAS in EU-Recht)

rechtlich weiterhin EU-Rat, Übergabe an Europäische Kommission– Ablehnung eines Vorschlags der Kommission mit 2/3 Mehrheit möglich– EU-Parlament somit nur Veto-Recht– Gefahr europäischer IAS

faktisch IASB Konflikte der IAS/IFRS mit den EU-Bilanzrichtlinien

keine Forderung nach vollständiger Übereinstimmung mehr nur noch Einklang mit dem Grundsatz des „true and fair view“

Beeinträchtigung des Gläubigerschutzes im Binnenmarkt

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Empfehlung zur Übernahme der IASEmpfehlung zur Übernahme der IAS

„Die Regierungskommission empfiehlt der Bundesregierung die EU-Verordnung über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze für alle, auch die nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen, insoweit bereits vorab vorzuziehen, als allen konzernabschlusspflichtigen Unternehmen die Option eröffnet werden sollte, bereits vor dem 1. Januar 2005 ihre Konzernrechnungslegung ausschließlich nach IAS zu erstellen.“

Regierungskommission Corporate Governance, Abschlussbericht, Tz. 268

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Begründung für die Übernahme der IAS Begründung für die Übernahme der IAS in den Einzelabschlussin den Einzelabschluss

„Im Hinblick auf die geplanten Regeln zur Eigenkapitalunterlegung von Bankkrediten (Basel II) dürfen die Kreditinstitute künftig von den mittelständischen Unternehmen eine Rechnungslegung nach IAS häufig auch dann verlangen, wenn nach der gesetzliche Regelung ausschließlich eine Rechnungslegung nach HGB vorgesehen ist.“

Regierungskommission Corporate Governance, Abschlussbericht, Tz. 268

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Weitere mögliche EntwicklungenWeitere mögliche Entwicklungen

Basel II: Eventuell faktische Einführung der IAS auch für den Einzelabschluss durch die Forderung der Kreditinstitute

Gefahr einer erneuten dualen Rechnungslegung auf Einzelabschlussebene

Problematik einer getrennten Rechnungslegung auf Konzern- und Einzelabschlussebene

Verselbständigung der Konzernrechnungslegung läuft dem Schutzzweck der EG-Richtlinien zuwider Konzernabschluss soll Einzelabschluss ergänzen nur gemeinsame Betrachtung ermöglicht genaues Bild über die Lage der Unternehmen Schutz aller Abschlussadressaten vs. Schutz der Kapitalmarktteilnehmer