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GEWÄSSERAUSBAU COTTBUSER SEE TEILVORHABEN 2 „HERSTELLUNG DES COTTBUSER SEESVARIANTENVERGLEICH ZUR AUSLEITUNG VON SEEWASSER AUS DEM COTTBUSER SEE SEPTEMBER 2017

„HERSTELLUNG DES COTTBUSER SEES - Brandenburg · 2017. 12. 6. · Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“ ... Internet Cottbus, September 2017 . LEAG Gewässerausbau

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GEWÄSSERAUSBAU COTTBUSER SEE –

TEILVORHABEN 2

„HERSTELLUNG DES COTTBUSER SEES“

VARIANTENVERGLEICH ZUR AUSLEITUNG VON

SEEWASSER AUS DEM COTTBUSER SEE

SEPTEMBER 2017

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VORHABEN:

Gewässerausbau Cottbuser See

Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“

Variantenvergleich zur Ausleitung von Seewasser aus dem Cottbuser See

1166_Deckblatt_Variantenvergleich-Ableitung_2017-07-17_iHC.doc

Gewässerausbau Cottbuser See Teilvorhaben 2

„Herstellung des Cottbuser Sees

Variantenvergleich zur Ausleitung von Seewasser aus dem Cottbuser See

AUFTRAGGEBER:

Lausitzer Energie AG

Vom-Stein-Straße 39

03050 Cottbus

FACHPLANUNG: IPP HYDRO CONSULT GmbH

Gerhart-Hauptmann-Straße 15

03044 Cottbus

Tel.: (0 355) / 75 70 05 – 0

Fax: (0 355) / 75 70 05 – 22

e-mail: [email protected]

Internet www.ipp-hydro-consult.de

Cottbus, September 2017

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LEAG Gewässerausbau Cottbuser See

Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“

Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von

Seewasser aus dem Cottbuser See

Erläuterungsbericht

iHC GmbH I

Stand: 15.09.2017

Inhaltsverzeichnis

1 Veranlassung und Zielstellung .............................................................................. 1

2 Anforderungen/Randbedingungen – Ausleitung Cottbuser See ........................ 3

2.1 Hydrologisches Erfordernis einer Ausleitung ............................................................ 3

2.2 „Historie“ der untersuchten Ableitervarianten [11] ..................................................... 4

3 Varianten zur Ausleitung aus dem Cottbuser See ............................................... 8

4 Variante 1 – Ausleitung über den Schwarzen Graben ......................................... 9

4.1 Variante 1 – Linien-/Trassenführung ......................................................................... 9

4.2 Variante 1 – Ausbaugrad für die Abflussszenarien 0,8 m³/s, 2 m³/s und 3 m³/s ...... 11

4.2.1 Variante 1 – Ausbaugrad Randbedingungen .......................................................... 12

4.2.2 Variante 1 – Ausbaugrad Schwarzer Graben.......................................................... 12

4.2.3 Variante 1 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk .............................................................. 17

4.2.4 Variante 1 – Ausbaugrad Querbauwerke ................................................................ 18

4.3 Variante 1 – Unterhaltung ....................................................................................... 21

4.4 Variante 1 – Kosten ................................................................................................ 23

4.4.1 Investitionskosten ................................................................................................... 23

4.4.2 Unterhaltungskosten ............................................................................................... 24

5 Variante 2 – Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree ......................... 27

5.1 Variante 2 – Linien-/Trassenführung ....................................................................... 27

5.2 Variante 2 – Ausbaugrad für die Abflussszenarien 0,8 m³/s, 2 m³/s und 3 m³/s ...... 29

5.2.1 Variante 2 – Ausbaugrad Randbedingungen .......................................................... 29

5.2.2 Variante 2 – Ausbaugrad offener Graben / Schwarzer Graben ............................... 29

5.2.3 Variante 2 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk .............................................................. 33

5.2.4 Variante 2 – Ausbaugrad Einleitbauwerk in die Spree ............................................ 33

5.2.5 Variante 2 – Ausbaugrad Querbauwerke ................................................................ 36

5.3 Variante 2 – Unterhaltung ....................................................................................... 37

5.4 Variante 2 – Kosten ................................................................................................ 38

5.4.1 Investitionskosten ................................................................................................... 38

5.4.2 Unterhaltungskosten ............................................................................................... 39

6 Variante 3 – Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree ................................. 41

6.1 Variante 3 – Linien-/Trassenführung ....................................................................... 41

6.1.1 Variante 3 – Ausbaugrad – Randbedingungen ....................................................... 44

6.1.2 Variante 3 – Ausbaugrad – Rohrleitung .................................................................. 44

6.1.3 Variante 3 – Ausbaugrad – Auslaufbauwerk ........................................................... 49

6.1.4 Variante 3 – Ausbaugrad – Einleitbauwerk in die Spree ......................................... 50

6.2 Variante 3 – Unterhaltung ....................................................................................... 52

6.3 Variante 3 – Kosten ................................................................................................ 53

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LEAG Gewässerausbau Cottbuser See

Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“

Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von

Seewasser aus dem Cottbuser See

Erläuterungsbericht

iHC GmbH II

Stand: 15.09.2017

6.3.1 Investitionskosten ................................................................................................... 53

6.3.2 Unterhaltungskosten ............................................................................................... 54

7 Variantenvergleich ............................................................................................... 56

7.1 Technische Realisierbarkeit (Ausbaugrad Bauwerke / Graben) .............................. 56

7.2 Nachhaltigkeit (langfristig sicherer Anlagenbetrieb) ................................................ 57

7.3 Hydraulische Verhältnisse (Abfluss, Wasserspiegel, Grundwasser) ....................... 57

7.4 Kostenvergleichsrechnung ..................................................................................... 57

7.5 Raumwiderstand (Betroffenheiten Flurstücke, Flächenbedarf) ............................... 59

7.6 Einschränkung Nutzungen ...................................................................................... 60

7.7 Konkurrierende/tangierende Planungen ................................................................. 62

7.8 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................ 63

7.9 Auswirkungen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtline (WRRL) ............................ 63

8 Vorzugsvarianten ................................................................................................. 64

Anhänge zum Bericht

AI Übersichtskarte Trassenverläufe

AII LEB (2017): Erweiterte Variantenprüfung zum wasserrechtlichen Planfeststellungs-

verfahren des Vorhabens „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Her-

stellung des Cottbuser Sees“. Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von See-

wasser aus dem Cottbuser Ostsee (Konzeptvorschlag), eingereicht durch die LEB am

26.01.2017 an das LfU.

AIII LfU Stellungnahme vom 03.03.2017 zum Konzeptvorschlag der LEB bezüglich der

Erweiterten Variantenprüfung zur Ausleitung von Seewasser aus dem Cottbuser Ost-

see vom 26.01.2017.

AIV IWSÖ (2017) Fachliche Stellungnahme zur Abschätzung der Möglichkeit einer regel-

baren Ableitung von Wasser mittels einer Rohrleitung aus dem Cottbuser Ostsee in

die Spree

AV eta / LUG (2017) Variantenuntersuchung zur Abschätzung der Möglichkeit einer re-

gelbaren Ableitung von Wasser mittels einer Rohrleitung aus dem Cottbuser Ostsee

in die Spree

AVI DHI WASY (2017) Cottbuser See Ableiter – Variantenuntersuchung für die Spree-

Anbindung (Hydraulische Modellierung)

AVII Kostenvergleichsrechnung - Report

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LEAG Gewässerausbau Cottbuser See

Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“

Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von

Seewasser aus dem Cottbuser See

Erläuterungsbericht

iHC GmbH III

Stand: 15.09.2017

Tabellenverzeichnis

Tabelle 3.1: Varianten zur Ausleitung aus dem Cottbuser See .............................................. 8

Tabelle 4.1: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 0,8 m³/s ................................................. 13

Tabelle 4.2: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 2 m³/s .................................................... 14

Tabelle 4.3: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 3 m³/s .................................................... 15

Tabelle 4.4: Variante 1 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk ........................................................ 18

Tabelle 4.5: Bauwerke im Schwarzen Graben (Ist-Zustand) [3] ........................................... 18

Tabelle 4.6: Aufstau und Fließgeschwindigkeit an den Komplexbauwerken ......................... 19

Tabelle 4.7: Variante 1 – Ausbaugrad Querbauwerke .......................................................... 20

Tabelle 4.8: Variante 1 – Art der Gewässerunterhaltung ...................................................... 22

Tabelle 4.9: Variante 1 – Investkosten ................................................................................. 24

Tabelle 4.10: Variante 1 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten............................................. 25

Tabelle 4.11: Variante 1 (Q = 2 m³/s) - Unterhaltungskosten ............................................... 25

Tabelle 4.12: Variante 1 (Q = 3 m³/s) - Unterhaltungskosten ............................................... 26

Tabelle 5.1: Variante 2 – Ausbaugrad Einleitbauwerk .......................................................... 35

Tabelle 5.2: Variante 2 – Ausbaugrad Querbauwerke .......................................................... 36

Tabelle 5.3: Variante 2 – Art der Gewässerunterhaltung ...................................................... 37

Tabelle 5.4: Variante 2 – Investkosten ................................................................................. 38

Tabelle 5.5: Variante 2 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten .............................................. 39

Tabelle 5.6: Variante 2 (Q = 2 - 3 m³/s) - Unterhaltungskosten ............................................ 40

Tabelle 6.1: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 0,8 m³/s [13] .................................... 45

Tabelle 6.2: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 1,0 m³/s [13] .................................... 45

Tabelle 6.3: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 1,5 m³/s [13] .................................... 46

Tabelle 6.4: Variante 3 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk ........................................................ 49

Tabelle 6.5: Variante 3 – Ausbaugrad Einleitbauwerk .......................................................... 51

Tabelle 6.6: Entleerungszeit und Energiebedarf Rohrleitung................................................ 53

Tabelle 6.7: Variante 3 – Investitionskosten ......................................................................... 54

Tabelle 6.8: Variante 3 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten .............................................. 54

Tabelle 6.9: Variante 3 (Q = 2,0 m³/s) - Unterhaltungskosten .............................................. 55

Tabelle 6.10: Variante 3 (Q = 3,0 m³/s) - Unterhaltungskosten............................................. 55

Tabelle 7.1: Übersicht Investitions- und Unterhaltungskosten (gerundet) ............................. 58

Tabelle 7.2: Ergebnisse Kostenvergleichsrechnung (absolut) .............................................. 58

Tabelle 7.3: Ergebnisse Kostenvergleichsrechnung (prozentual) ......................................... 59

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LEAG Gewässerausbau Cottbuser See

Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“

Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von

Seewasser aus dem Cottbuser See

Erläuterungsbericht

iHC GmbH IV

Stand: 15.09.2017

Tabelle 7.4: Betroffenheiten Flurstücke - Anzahl .................................................................. 60

Tabelle 7.5: Betroffenheiten Flurstücke - Fläche .................................................................. 60

Tabelle 7.6: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 0,8 m³/s ....................................................... 61

Tabelle 7.7: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 2 m³/s .......................................................... 61

Tabelle 7.8: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 3 m³/s .......................................................... 61

Tabelle 7.9: GEK Cottbuser Spree – Maßnahmen (Auszug) ................................................ 62

Tabelle 8.1: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 0,8 m³/s .................. 64

Tabelle 8.2: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 2 m³/s ..................... 64

Tabelle 8.3: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 3 m³/s ..................... 65

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LEAG Gewässerausbau Cottbuser See

Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“

Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von

Seewasser aus dem Cottbuser See

Erläuterungsbericht

iHC GmbH V

Stand: 15.09.2017

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 4.1: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (DTK50) 9

Abbildung 4.2: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (DGM1) 10

Abbildung 4.3: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (Luftbild) 11

Abbildung 4.4: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 0,8 m³/s) 12

Abbildung 4.5: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 0,8 m³/s) 13

Abbildung 4.6: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 2,0 m³/s) 14

Abbildung 4.7: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 2 m³/s) 15

Abbildung 4.8: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 3,0 m³/s) 16

Abbildung 4.9: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 3 m³/s) 16

Abbildung 4.10: Visualisierung Auslaufbauwerk (Q = 2 - 3 m³/s) 17

Abbildung 4.11: Beispiel Staubauwerk (LW 4 m) mit FAA und Überfahrt (Mau-23.7L-2) [3] 21

Abbildung 4.12: Sohlkrautung mit Kettenbagger und Böschungsmahd 22

Abbildung 4.13: Mähboot für Sohlkrautung konventionell und amphibisch (Truxor) 23

Abbildung 5.1: Varianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree (DTK25) 27

Abbildung 5.2: Varianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree (Luftbild) 28

Abbildung 5.3: Trassenvarianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree

(DGM1) 28

Abbildung 5.4: Regelquerschnitt Ausbau offener Graben (Q = 0,8 m³/s) 30

Abbildung 5.5: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 0,8 m³/s) 30

Abbildung 5.6: Regelquerschnitt Ausbau offener Graben (Q = 2 - 3 m³/s) 31

Abbildung 5.7: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 2,0 m³/s) 32

Abbildung 5.8: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 3,0 m³/s) 33

Abbildung 5.9: Standort Einleitbauwerk Spree 34

Abbildung 5.10: Prinzipskizze Einleitbauwerk 35

Abbildung 6.1: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (DTK25) 41

Abbildung 6.2: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (DGM1) 42

Abbildung 6.3: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (Luftbild) 43

Abbildung 6.4: Übersichtslängsschnitt Rohrleitungen DN 1600 und DN 1900 47

Abbildung 6.5: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 0,8 m³/s) 48

Abbildung 6.6: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 2,0 m³/s) 48

Abbildung 6.7: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 3,0 m³/s) 48

Abbildung 6.8: Visualisierung Auslaufbauwerk (Q = 0,8 m³/s links, Q = 2 - 3 m³/s rechts) 50

Abbildung 6.9: Visualisierung Einleitbauwerk (Q = 2 m³/s) – Schachtbauwerk 51

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LEAG Gewässerausbau Cottbuser See

Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“

Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von

Seewasser aus dem Cottbuser See

Erläuterungsbericht

iHC GmbH VI

Stand: 15.09.2017

Abbildung 6.10: Visualisierung Einleitbauwerk – Mündung Rechteckkanal 51

Abbildung 6.11: Variante 3 - Molchtechnologie (Quelle: UNIROR, Forst/Lausitz) 52

Abbildung 7.1: GEK-Maßnahmen Planung (links) und Umsetzung (rechts) 62

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LEAG Gewässerausbau Cottbuser See

Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“

Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von

Seewasser aus dem Cottbuser See

Erläuterungsbericht

iHC GmbH VII

Stand: 15.09.2017

Abkürzungsverzeichnis

AG Aktiengesellschaft

BB Brandenburg

BKP Braunkohlenplan

BW Bauwerk

Bö Böschung

CB Cottbus

DB Deutsche Bahn

DGM(x) Digitales Geländemodell mit der Auflö-sung x

DHHN92 Deutsches Haupthöhennetz 1992

DL Durchlass

DN Dimension

DTK Digitale Topografische Karte

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirt-schaft, Abwasser und Abfall e. V.

ETRS89 Europäisches Terrestrisches Referenz-system 1989

FAA Fischaufstiegsanlage

FFH Flora-Fauna-Habitat

FlSt Flurstück

GEK Gewässerentwicklungskonzept

GOK Geländeoberkante

GV Gewässerverband

GW Grundwasser

GWA Grundwasserabsenkung

HQT Hochwasserabfluss mit der Wieder-kehrwahrscheinlichkeit T

HW Hochwasser

HWRMP Hochwasserrisikomanagementplan

LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

LEB Lausitzer Energie Bergbau AG

LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft

LfU Landesamt für Umwelt

LW Lichte Weite

MLUL Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

MNQ Mittlerer Niedrigwasserabfluss

MQ Mittelwasserabfluss

NQ Niedrigwasserabfluss

oh. oberhalb

OW Oberwasser

Q Durchfluss

SPN Spree-Neiße

TÖB Träger öffentlicher Belange

uh. unterhalb

UW Unterwasser

VEM Vattenfall Europe Mining AG

WBV Wasser- und Bodenverband

WHG Wasserhaushaltsgesetz

WRRL Wasserrahmenrichtline

WSP Wasserspiegellage

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LEAG Gewässerausbau Cottbuser See

Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“

Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von

Seewasser aus dem Cottbuser See

Erläuterungsbericht

iHC GmbH Seite 1 von 75

Stand: 15.09.2017

1 Veranlassung und Zielstellung

Im Dezember 2014 reichte die Lausitz Energie Bergbau AG (LEB, damals Vattenfall Europe

Mining AG [VEM]) den wasserrechtlichen Planfeststellungsantrag zum Vorhaben „Gewäs-

serausbau Cottbuser See, Teilvorhaben2 - Herstellung des Cottbuser Sees“ beim Landes-

amt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ein (VEM, FUGRO, 2014). Im Ergebnis

des Beteiligungsverfahrens wurden ergänzende Planungen und Gutachten im Juni 2016 mit

der 1. Tektur vorgelegt (VEM, FUGRO, 2016) und beim LBGR eingereicht. Zu den Inhalten

der 1. Tektur fand ein weiteres Beteiligungsverfahren (2) statt.

Aufgrund der möglichen bewertungsrelevanten Auswirkungen, die sich aus der beantragten

Wasserausleitung aus dem Cottbuser See auf den ökologischen Zustand bzw. die Entwick-

lungspotenziale der Oberflächengewässer Schwarzer Graben, Hammerstrom und Malxe in-

folge einer Veränderung der chemisch-physikalischen Parameter Eisen und Sulfat ergeben

könnten (PBK 2016), stellte das Landesamt für Umwelt (LfU) als Obere Wasserbehörde und

zugleich Einvernehmensbehörde, in seiner Stellungnahme zur 1. Tektur vom 11.08.2016

(Abt. Wasserwirtschaft, Hr. Dr. Walther, S. 5/20) sowie anlässlich des Erörterungstermins

(01.11.2016) fest, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit das Vorhaben in der beantragten Form

nur über den Weg einer Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen für die o.g. Gewässer-

körper zulässig sei. Mit Schreiben vom 09.09.2016 unterstützte die Oberste Wasserbehörde,

das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Bran-

denburg (MLUL) diese Einschätzung.

Die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 WHG sei jedoch nur dann zulässig,

wenn die Ziele, die mit der Veränderung erreicht werden, nicht mit anderen Maßnahmen er-

reicht werden können, die wesentlich geringere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt

haben, technisch durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden

sind.

Die Wasserbehörden sehen es vor diesem Hintergrund für erforderlich an, sinnvolle Alterna-

tiven zur Ausleitung des Cottbuser Sees über den Schwarzen Graben zu prüfen. Dies

schließt die Prüfung einer ober- oder unterirdischen Ableitung eines Teil- oder des Gesamt-

stroms auf unmittelbarem Wege zur Spree ein [11].

Mit Schreiben vom 26.01.2017 übergab LEB dem LfU einen Konzeptvorschlag zur Herange-

hensweise an die Variantenprüfung mit dem Ziel, daraus die tatsächlich zu prüfenden Alter-

nativen festzulegen. Das Konzept umfasst zunächst alle denkbaren und in den Stellungnah-

men zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren genannten Vorschläge zzgl. der be-

reits von LEB geprüften Ausleitervarianten [11].

In seiner Stellungnahme vom 03.03.2017 folgt das LfU im Wesentlichen dem Konzeptvor-

schlag der LEB. Gefordert wurde dabei, die Variante der Neutrassierung als offene Graben-

führung für Abflusskapazitäten von 2 bzw. 3 m³/s in der Alternativenprüfung zu berücksichti-

gen.

Weiterhin wurde vom LfU darauf hingewiesen, dass die benannten Minimalvarianten (Kon-

trollvarianten), welche den Bilanzüberschuss (0,8 m³/s) abführen nur dann zum Tragen

kommen, wenn der Cottbuser See künftig nicht in die Wassermengen- und Gütebewirtschaf-

tung einbezogen wird. Wenn dem so sei, werde die Minimalvariante aus naturschutzfachli-

cher Sicht ausdrücklich befürwortet. Ansonsten kommen aufgrund der fachlichen Notwendig-

keit einer Bewirtschaftung des Cottbuser Sees für das LfU nur Varianten mit einer Auslei-

tungskapazität ≥ 2 m³/s in Betracht [12].

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LEAG Gewässerausbau Cottbuser See

Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“

Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von

Seewasser aus dem Cottbuser See

Erläuterungsbericht

iHC GmbH Seite 2 von 75

Stand: 15.09.2017

Auf Basis des zwischen LEB und LfU abgestimmten Konzeptes zur erweiterten Varianten-

prüfung werden im vorliegenden Gutachten, neben der Ausleitung über den Schwarzen Gra-

ben (Antragsgegenstand), alternativ die Varianten einer Rohrleitung und eines offenen Gra-

bens zur Spree in einer annähernd gleichen Bearbeitungstiefe betrachtet. Alle Varianten

werden jeweils für Ableitungskapazitäten von 0,8 m³/s, 2 m³/s und 3 m³/s miteinander vergli-

chen.

Eine alternative Variante käme dann in Betracht, wenn sie im Vergleich mit „wesentlich“ ge-

ringeren, nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden wäre und wenn die erwarte-

ten nachteiligen Auswirkungen auf alle Umweltmedien insgesamt (d.h. nicht nur auf die be-

troffenen Gewässer) deutlich bzw. erheblich hinter denen zurückbleiben, die entstehen wür-

den, wenn die bisherige Vorzugsvariante verwirklicht werden würde.

Technisch durchführbar ist eine alternative Ableitung, wenn es nach den anerkannten Re-

geln der Technik eine Bauausführung gibt, mit der das vorgegebene Ziel der Maßnahme er-

reicht und die Anlage langfristig sicher betrieben werden kann.

Abschließend wird geprüft, ob eine alternative Variante, welche die drei vorgenannten Vo-

raussetzungen kumulativ erfüllt, darüber hinaus nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand

verbunden ist.

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LEAG Gewässerausbau Cottbuser See

Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“

Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von

Seewasser aus dem Cottbuser See

Erläuterungsbericht

iHC GmbH Seite 3 von 75

Stand: 15.09.2017

2 Anforderungen/Randbedingungen – Ausleitung Cottbuser See

2.1 Hydrologisches Erfordernis einer Ausleitung

Bilanzierung ohne Einbindung des Cottbuser Sees in die Wassermengen- und Güte-

bewirtschaftung im Einzugsgebiet der Spree

Die Grundwasserbilanz des künftigen Cottbuser Sees ergibt bei einem unter mittleren meteo-

rologischen Verhältnissen sich natürlich einstellenden Grundwasserzustrom QZGW von

0,38 m³/s (bei einem Seewasserspiegel von +63,5 m NHN) bzw. 0,45 m³/s (bei einem See-

wasserspiegel von +62,5 m NHN) und einem Verlust aus der Bilanz von Niederschlag und

Verdunstung (Zehrung) dN-V in Höhe von 0,15 m³/s einen Wasserüberschuss von 0,23 m³/s

bzw. 0,3 m³/s (arithmetisch gemittelter Wert 0,25 m³/s). Dieser Überschuss ist zur Einhaltung

(Nichtüberschreitung) des geotechnisch begründeten maximalen Seewasserstandes von

+ 63,5 m NHN auszuleiten (ohne extreme Niederschlagsereignisse). Unberücksichtigt blei-

ben kann der natürliche Grundwasserabstrom aus dem See wegen der fortdauernden Exis-

tenz der funktionsfähigen Dichtwand.

Über das Einlaufbauwerk ist auch nach Abschluss der Flutung die Einleitung von Spreewas-

ser über den Hammergraben in den See möglich. Das könnte z.B. zur Stützung der Wasser-

beschaffenheit oder als Hochwasserabschlag erfolgen. Für die Bilanzierung wird eine mittle-

re Einleitung von 0,2 m³/s QZuOW1) berücksichtigt. Die aus Süden kommenden Haasower und

Koppatz-Kahrener Landgräben (QZuOW2) mit ihrer temporären Wasserführung werden eben-

falls in den Cottbuser See eingeleitet. Dadurch erhöht sich der aus beiden Bilanzgliedern ab-

zuleitende mittlere Seewasserüberschuss um rund 0,38 m³/s. Die erforderliche Ausleitmenge

beträgt dann im Mittel ca. 0,61 m³/s.

QAbleiter = QZuGW + dN-V + QZuOW1 + QZuOW2 + QZuHW

QZGW = Grundwasserzustrom +0,38…0,45 m³/s

dN-V = Bilanz Niederschlag-Verdunstung -0,15 m³/s

QZuOW1 = Anbindung Einlaufbauwerk +0,20 m³/s

QZuOW2 = Anbindung Landgräben im Süden +0,18 m³/s

QAbleiter Dimensionierung Ableiter Bilanzüberschuss +0,61…0,73 m³/s

Für die weiteren Betrachtungen der Ableitervarianten ohne Speicherfunktion wird ein

Bilanzüberschuss von 0,8 m³/s gewählt.

Bilanzierung mit Einbindung des Cottbuser Sees in die Wassermengen- und Gütebe-

wirtschaftung im Einzugsgebiet der Spree

Bei Einbindung des Cottbuser Sees in die Wassermengen- und Gütebewirtschaftung des

Einzugsgebietes der Spree gelten prinzipiell die gleichen vorgenannten hydrologischen

Randbedingungen. Der resultierende Bilanzüberschuss beträgt demnach ebenfalls zwi-

schen 0,41 m³/s (ohne dauerhafte Einleitung über das Einlaufbauwerk und bei geringstem

GW-Zustrom) und 0,73 m³/s (bei dauerhafter Einleitung und höchsten GW-Zustrom).

Mit der Funktion als Speicher ist jedoch eine mögliche Ausleitung von 2 m³/s bzw. 3 m³/s zu

berücksichtigen. Diese Ausleitmengen dienen der Stützung des Wasserhaushaltes der

Spree in Bedarfssituationen (z. B. Niedrigwasseraufhöhung, Steuerung der Wasserbeschaf-

fenheit).

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Die Bewirtschaftung des Cottbuser Sees könnte mit einer Speicherlamelle von 1,5 m erfol-

gen. Die Lamelle resultiert aus dem max. Stauziel (63,50 mNHN = dem See-Wasserstand,

bis zu dem die geotechnische Sicherung der Uferböschungen erfolgt) und der minimalen

Auslaufhöhe (62,00 mNHN, Fachbaum Auslaufbauwerk). Ausgehend von einer Seefläche

mit 19 km² errechnet sich ein Speichervolumen von 28,5 Mio. m³. Das effektiv nutzbare

Speichervolumen ist mit 19,0 Mio. m³ allerdings geringer, da die Ausleitung von 2 m³/s bzw.

3 m³/s unter Einbeziehung des Bilanzüberschusses nur bis zu einem See-Wasserstand von

ca. 62,50 mNHN möglich ist. Danach reduziert sich die Ausleitkapazität mit fallendem See-

Wasserstand aus hydraulischen Gründen. Eine Ausleitung von 2 m³/s bzw. 3 m³/s ist somit

theoretisch über einen Zeitraum von nur ca. 5½ Monaten bzw. ca. 2½ Monaten möglich.

2.2 „Historie“ der untersuchten Ableitervarianten [11]

Im Ziel 11 des Braunkohlenplanes Cottbus-Nord (BKP 2006, [1]) ist festgelegt, dass „nach

Abschluss des Braunkohlenabbaus die schnellstmögliche Wiederherstellung eines sich weit-

gehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes zu gewährleisten ist. Für das Abbaugebiet

und die Tagebaurandbereiche ist in Anlehnung an die vorbergbaulichen Verhältnisse eine

ausreichende Vorflut zu gewährleisten“. In der Begründung wird dazu erläutert, dass von ei-

nem sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushalt dann ausgegangen werden

kann, wenn

• die Flutung der Tagebaurestseen und die Wiederauffüllung des bergbaubedingt ab-

gesenkten Grundwasserkörpers abgeschlossen ist,

• die Restseen in das vorhandene Gewässersystem eingebunden sind,

• eine der Nutzung entsprechende Wasserbeschaffenheit in den Restseen erreicht ist,

• die Fließgewässer die für den nachbergbaulichen Zustand erforderliche Funktion er-

füllen und damit sowohl für die Gebietsvorflut als auch für die Abflussverhältnisse ein

stabiler Zustand erreicht ist.

Der Abfluss ist (gemäß der Zielkarte zur Bergbaufolgelandschaft) im Nordwesten des Sees

vorgesehen. Der konkrete Trassenverlauf und die Ausbaugröße sind in Abhängigkeit von der

abschließenden Entscheidung zur speicherwirtschaftlichen Nutzung im wasserrechtlichen

Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau des Cottbuser Sees festzulegen. Die

Ableitungsvarianten sind als Option zu verstehen und im Gewässerausbauverfahren zu kon-

kretisieren.“

Im Scoping-Termin (LBGR 2011) wurde die Untersuchung der Machbarkeit für den Ausbau

eines Ableiters auf bis zu 3 m³/s einschließlich deren Auswirkungen auf die Umwelt gefor-

dert. Dies wurde in einem abgestimmten Standpunkt des MLUL und damaligen LUGV (jetzt

LfU) mit dem öffentlichen Interesse begründet, dass der Cottbuser See mit einer Speicher-

funktion einen „nachhaltigen Beitrag zum Ausgleich der infolge der bergbaulichen Tätigkeit

dauerhaft gestörten Abflussverhältnisse im Spreegebiet leisten“ soll.

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Kurzbeschreibung der Möglichkeiten und der natürlichen Randbedingungen, geordnet

nach entscheidungserheblichen Kriterien.

Randbedingungen in Bezug auf die Kontur des Cottbuser Sees:

1. Aufgrund der räumlichen Einbettung des Cottbuser Sees in das natürlich vorhandene

umgebende Geländerelief sowie der im Braunkohlenplan für den Tagebau Cottbus-

Nord genehmigten Zielkarte „Bergbaufolgelandschaft“ ist es geboten, die Ausleitstelle

aus dem See an den tiefsten, an den See angrenzenden Geländebereich zu legen

(„Nordwest-Ecke“ des Sees).

2. Der Cottbuser See liegt räumlich am Südrand des Baruther Urstromtales. Der Gelän-

debereich nördlich des Sees ist bereits Bestandteil des Urstromtales und ist gekenn-

zeichnet durch eine extrem geringe Reliefenergie. Das natürliche Gefälle liegt im Be-

reich von wenigen Zehntel-Promille (0,1 bis 0,2 ‰). Um große Oberflächenwasser-

mengen zu transportieren, bedarf es deshalb nach der Kontinuitätsbeziehung (Volu-

menstrom V = Fließgeschwindigkeit x Fließquerschnitt) einer sehr großen Gewässer-

breite bzw. sehr großen Rohrdurchmessers, da diese die einzigen beeinflussbaren

Stellglieder sind.

Randbedingungen in Bezug auf die Einleitgewässer:

Spree (Neubau

Direktverbindung)

Einbindung im direkten Nebenschluss (Abschnitt Saspow- Maiberg)

im freien Gefälle möglich, jedoch nicht bei jedem beliebigen Wasser-

spiegel in der Spree (geodätisch höher gelegene Spree auf dem

Spreeschwemmkegel).

Spree (über

Schwarzer Graben)

Nutzung des vorhandenen Grabenverlaufes in den Strukturen, die

der Entwässerung des ehemaligen Teichgebietes Lakoma diente, im

freien Gefälle entlang der natürlichen Tiefenlinie.

Klinger See Vorhaben mit eigenem Planfeststellungsverfahren (Vorhabensträger

ist die LMBV); keine Anbindung an den Cottbuser See vorgesehen.

Hammergraben/

Peitzer Teiche

Ausleitstelle am NW- Ufer des Cottbuser See ist geodätisch tiefer

gelegen als alle möglichen Einleitstellen in den Hammergraben

(wurde entsprechend seiner Bestimmung weitestgehend über dem

natürlich Gelände errichtet) und in die Peitzer Teiche, deshalb wäre

hier dauerhaft Pumpenergie bereitzustellen.

Tranitz/

BärenbrückerTeiche

Ausleitstelle am NE- Ufer des Cottbuser See ist geografisch tiefer

gelegen als alle mögliche Einleitstellen, dauerhafte Pumpenergie er-

forderlich.

Gefälle (Reliefenergie)

Freies Gefälle vorhanden Ausleitung aus dem See im Sinne eines „selbstregulie-

renden Wasserhaushaltes“ ohne zusätzlichen Energie-

aufwand möglich.

Kein freies Gefälle vorhanden Energieaufwand zur Überwindung des Höhenunter-

schiedes zwischen Ausleitstelle im See und Einleitstelle

in Fließgewässer erforderlich.

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Ausführung

Offener Graben naturnah Offene Gräben als typisches Landschafts- und was-

serwirtschaftliches Element zur Einbindung in den regi-

onalen Wasserhaushalt, Biotopverbund, typischer Un-

terhaltungsaufwand, immer zugänglich, entsprechen

Zielen der WRRL.

Offener Graben technisch Als technische Anlage ohne ökologische Funktion, ein-

fache, aber häufige Unterhaltung, immer zugänglich,

meist Störglied im Biotopverbund.

Freispiegelleitung Aufwendige technische Anlage mit bestimmungsge-

mäß erhöhtem Unterhaltungsaufwand zur Gewährleis-

tung der Leistungsfähigkeit, schwer zugänglich, keine

Funktion im Sinne eines selbstregulierenden Wasser-

haushaltes, keine ökologische Funktion, ausreichend

freies Gefälle erforderlich.

Druckrohrleitung Technische Anlage mit einer Pumpstation und für der-

artige Betriebsanlagen üblichen Unterhaltungsaufwand

zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit, schwer zu-

gänglich, keine Funktion im Sinne eines selbstregulie-

renden Wasserhaushaltes, keine ökologische Funktion,

kein freies Gefälle erforderlich.

Kapazität

Die mögliche Kapazität jeder Ableitervariante im freien Gefälle wird u.a. durch das vorhan-

dene hydraulische Potenzial (geografischer Höhenunterschied zwischen dem jeweiligen

Seewasserstand und dem Wasserspiegelniveau des den Seeableiter aufnehmenden natürli-

chen Fließgewässers) bestimmt. Je höher die geforderte Ausleitkapazität, umso größer muss

auch die erforderliche Breite des Seeableiters sein (Kontinuitätsbeziehung), um diese Was-

sermenge abzuleiten. Mit abnehmendem Seewasserstand sinkt das als natürliche Triebkraft

wirkende hydraulische Potential immer weiter.

Die in der Variantenprüfung betrachteten Kapazitäten umfassen:

0,8 m³/s Ausleitung nur des Bilanzüberschusses (als Kontrollvariante).

2,00 m³/s Einbindung des Cottbuser Sees in die Wassermengen- und Gütebewirtschaf-

tung des Einzugsgebietes der Spree und Stützung des Wasserhaushaltes der

Spree in Bedarfssituationen (z. B. Niedrigwasser, Wasserqualität).

Möglichkeit der Herstellung der Wasserbeschaffenheit des Sees (Spülung).

Für die Nutzung des Cottbuser Sees als Speicher wird ein gesondertes Verfahren er-

forderlich.

3,00 m³/s

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Wasserstände Cottbuser See

+61,8 Mindestwasserstand geotechnisch erforderlicher Mindestwasserstand zur

Überdeckung des Seebodens (+59,8 mNHN) mit min-

destens 2 m Wassertiefe

+62,0 Unterer Seewasserspiegel sollte nicht unterschritten werden, um in Trockenperio-

den (Verdunstungsverluste und fehlendes Dargebot zur

Wiederauffüllung) den geotechnisch geforderten Min-

destwasserspiegel von 61,8 mNHN einzuhalten.

Planungsrandbedingung für Fachbaumhöhe am Aus-

lauf des Sees

+62,5 Zielwasserstand,

Vorhabensziel

Mittlerer Wasserstand, der sich aufgrund des natürli-

chen Wasserhaushaltes und mit zu- und abflussseitiger

Vorflutanbindung entsprechend Vorhaben einstellen

wird, Über- und Unterschreitungen um +/- 0,5 m sind

entsprechend Witterung/klimatischer Verhältnisse mög-

lich

+63,0 Oberer Seewasserspiegel Sollte nicht überschritten werden, um im Fall von Ext-

remhochwasser und fehlender Ausleitmöglichkeit den

geotechnisch maximal möglichen Wasserstand einzu-

halten

+63,5 Maximalwasserstand geotechnisch maximal möglicher Wasserstand, bis zu-

dem die Uferböschungen gesichert sind

+64,5 oberer Wellenschlagbe-

reich

Aufschlag auf den geotechnisch maximal möglichen

Wasserstand gemäß Wellenprognose zur Berücksich-

tigung von Windwellen, bis zu dem die Uferböschun-

gen gesichert sind

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3 Varianten zur Ausleitung aus dem Cottbuser See

Im bisherigen Planungsprozess wurden nachstehende Varianten zur Ausleitung aus dem

Cottbuser See geprüft.

Tabelle 3.1: Varianten zur Ausleitung aus dem Cottbuser See

Nr. Vorflut Ausleitungsvariante

0 Keine Ausleitung Kein Anschluss an das Gewässernetz

1 Schwarzer Graben Ausbau als offener Graben

2 Spree Neubau als offener Graben

3 Spree Neubau als Rohrleitung

4 Hammergraben/Peitzer Teiche Neubau als Rohrleitung mit Pumpbetrieb

5 Tranitz/Bärenbrücker Teiche Neubau als Rohrleitung mit Pumpbetrieb

6 Klinger See Neubau als Rohrleitung mit Pumpbetrieb

Die Variante 0 würde ein Gleichgewicht zwischen (Grundwasser-)zustrom und Verdunstung

bedingen. Die Bilanzierungen zeigen, dass bei einem maximalen Seewasserstand von

63,50 mNHN dieses Gleichgewicht nicht erreicht wird und ein Bilanzüberschuss besteht.

(vgl. Kap. 2.1) Da auch der Grundwasserabstrom durch die vorhandene Dichtwand be-

schränkt ist, würden der Seewasserspiegel und der Grundwasserspiegel im Umfeld weiter

ansteigen. Dies ist vor dem Hintergrund der ggf. entstehenden Betroffenheiten von Flächen-

nutzungen und Bebauung nicht vertretbar. Die Variante 0 scheidet aus diesem Grund aus

und wird nicht weiter betrachtet.

Die Varianten 4 bis 6 werden ebenfalls nicht weiter betrachtet, da hier die Wasserspiegel der

aufnehmenden Vorfluter geodätisch höher als der künftige maximale Seewasserspiegel des

Cottbuser Sees liegen. Eine Überleitung wäre demnach nur durch dauerhaften zusätzlichen

Energieaufwand (Pumpenbetrieb) umzusetzen. Dies widerspricht dem Ziel des sich weitge-

hend selbst regulierenden Wasserhaushaltes und führt zu unverhältnismäßigen Folgekosten.

Damit reduziert sich die Variantenbetrachtungen auf die Varianten 1 bis 3.

• Variante 1 – Ausleitung über den Schwarzen Graben

• Variante 2 – Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree

• Variante 3 – Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree

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Schwarzer Graben Altlauf

Anpassung Linienführung

künftiger

Cottbuser See

Komplexbauwerke (DB 6345 Cottbus-Guben)

(Fernwärmeleitung)

Schwarzer Graben (6,7 km)

Komplexbauwerke (L473, Hammergraben)

Komplexbauwerk B168

4 Variante 1 – Ausleitung über den Schwarzen Graben

Die Variante 1 zur Ausleitung aus dem Cottbuser See nutzt den bereits vorhandenen

Schwarzen Graben als Ableiter. Der Schwarze Graben ist ca. 6,7 km lang und mündet bei

Maiberg in den Hammergraben. Der weitere Fließweg verläuft vom Hammergraben über die

Malxe/Großes Fließ (Oberspreewald), den Burg-Lübbener-Kanal und den Nordumfluter, wel-

cher nördlich von Lübben in die Spree mündet.

4.1 Variante 1 – Linien-/Trassenführung

Der Verlauf des Schwarzen Grabens gibt die Linienführung vor. Es wurden daher, in Bezug

zur Linien-/Trassenführung, keine weiteren Varianten betrachtet.

Mit der Nutzung des Schwarzen Grabens als Ableiter sind prinzipiell keine neuen Querbau-

werke für Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben, Fernwärmeleitung Peitz-Cottbus

und B168, welche aufgrund ihrer Größe/Bedeutung im Weiteren als Komplexbauwerke be-

zeichnet werden, erforderlich. Dies ist jedoch abhängig von der avisierten Ausleitkapazität

(vgl. Kap. 4.2). Gleichermaßen gilt dies auch für die 13 weiteren Bauwerke (Wehre/Staue,

Überfahrten, Querung K7137) im Schwarzen Graben.

Abbildung 4.1: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (DTK50)

Ist-Zustand

Plan-Zustand

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Die hydrologischen Verhältnisse zeigen, dass der Mittelwasserabfluss (MQ) des Schwarzen

Grabens ca. 0,05 – 0,1 m³/s beträgt. Die maximale Leistungsfähigkeit liegt unter Berücksich-

tigung der Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen bei ca. 1 m³/s

im Unterlauf (ab Ortsverbindungsstraße Döbbrick – Maust, K7137) und ca. 0,5 m³/s im Ober-

lauf. Im Oberlauf ist vor allem die Gewährleistung der Vorflut für den Siedlungsgraben Maust

zu beachten. Demnach ist im Oberlauf ein Ausbau des Schwarzen Grabens erforderlich. Die

Leistungsfähigkeit der nachfolgenden Gewässer (Hammergraben, Großes Fließ etc.) ist aus-

reichend.

Für die Ausleitung höherer Abflüsse sind lokal Anpassungen der Linienführung erforderlich.

Dies betrifft im Besonderen die Abschnitte mit vorhandenen rechtwinkligen Richtungsände-

rungen (vgl. Abbildung 4.1). Die Anpassungen der Linienführung verringern die Gesamtlänge

des Schwarzen Grabens um ca. 100 m.

Abbildung 4.2: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (DGM1)

künftiger

Cottbuser See

Ist-Zustand

Plan-Zustand

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Abbildung 4.3: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (Luftbild)

4.2 Variante 1 – Ausbaugrad für die Abflussszenarien 0,8 m³/s, 2 m³/s und 3 m³/s

Der Ausbaugrad für den Schwarzen Graben, einschließlich der vorhandenen Querbauwerke,

ist von der avisierten Abflusskapazität abhängig. Für die Abflussszenarien 2 m³/s und 3 m³/s

wurden in [3] die erforderlichen Gewässerbreiten und Sohllagen berechnet. Im Zuge des vor-

liegenden Variantenvergleichs wurde das Abflussszenario 0,8 m³/s ergänzend betrachtet.

Für alle Varianten ist ein Auslaufbauwerk am Cottbuser See neu herzustellen.

künftiger

Cottbuser See Quelle Luftbild: LEAG

Ist-Zustand

Plan-Zustand

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4.2.1 Variante 1 – Ausbaugrad Randbedingungen

Die Bestimmung des Ausbaugrades basiert auf hydraulischen Berechnungen [3]. Hierfür gel-

ten nachstehende Randbedingungen.

• Wasserstände Cottbuser See gemäß Kap. 2.2

WSP Cottbuser See ≤ 62,50 mNHN bei 0,8 m³/s (Bilanzüberschuss)

WSP Cottbuser See ≤ 63,00 mNHN bei 2-3 m³/s

• Wasserstände Hammergraben (Mündung Schwarzer Graben)

Mittelwasser (MQ ) 57,84 mNHN

Ausleitung 2-3 m³/s 58,30 mNHN

• Sohlanschluss Hammergraben 56,80 mNHN

• Gewährleistung der Bewirtschaftung der Maiberger Laßzinswiesen und Berücksichti-

gung des Stauregimes des Grabensystems (Max. Stauhöhen)

• Gewährleistung der Vorflut für den Siedlungsgraben Maust

WSP Mündung ≤ 61,70 mNHN

4.2.2 Variante 1 – Ausbaugrad Schwarzer Graben

Abflussszenario 0,8 m³/s

Die ergänzenden Berechnungen für das Abflussszenario 0,8 m³/s ergaben einen erforderli-

chen Ausbau des Schwarzen Grabens ab km 3+450. Im Unterlauf ist eine ausreichende

Leistungsfähigkeit gegeben. Die maximalen Stauhöhen (Stausystem Maiberger Laßzinswie-

sen) werden nicht überschritten (vgl. Abbildung 4.4). Der Ausbau im Oberlauf beinhaltet eine

abschnittsweise Sohlvertiefung um ca. 0,2 m sowie eine Sohlverbreiterung auf 2 - 3 m.

Abbildung 4.4: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 0,8 m³/s)

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Die Sohlverbreiterung auf 2 m bezieht sich auf den Abschnitt zwischen km 3+450 (Beginn

Ausbau) und km 4+520 (K7137). Da hier die Sohlbreite im Ist-Zustand schon annähernd 2 m

beträgt, ist die Verbreiterung eher als Grabenprofilierung in Verbindung mit einer Grundräu-

mung zu verstehen. Ab km 4+560 (K7137) bis zum Auslaufbauwerk am Cottbuser See ist

der Schwarze Graben auf eine Sohlbreite von 3 m auszubauen. Bei Gewässertiefen von i. M.

1,50 m und Böschungsneigungen von 1:2 resultieren Gewässerbreiten von ca. 9 m (Ist-

Zustand ca. 5 m). Die Auswirkungen auf die Komplexbauwerke sind in Kapitel 4.2.4 be-

schrieben.

Tabelle 4.1: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 0,8 m³/s

Station (Plan-km) Beschreibung Sohlbreite [m] Gewässerbreite [m]

km 3+450 – 4+520 Mündung – DL K7137 2 9

km 4+560 – 6+745 DL K7137 – Auslaufbauwerk Cottbuser See

3 11

Abbildung 4.5: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 0,8 m³/s)

Mit dem Gewässerausbau können alle Randbedingungen (vgl. Kap. 4.2.1) eingehalten wer-

den. Der für die Ausleitung von 0,8 m³/s berechnete notwendige Mindest-WSP des Cottbuser

Sees beträgt +62,41 mNHN. Er liegt damit unter dem Stauziel von +62,50 mNHN, so dass

die Abflusskapazität gewährleistet werden kann. An der Mündung des Siedlungsgraben

Maust wurde ein Wasserstand von +61,62 mNHN berechnet. Die Randbedingung von

+61,70 mNHN wird damit unterschritten. Rückstauprobleme in Richtung der Ortslage Maust

können damit ausgeschlossen werden.

Abflussszenario 2 m³/s

Eine geplante Ausleitung von 2 m³/s erfordert den Ausbau des Schwarzen Grabens auf gan-

zer Länge (ca. 7 km). Zur Reduzierung der Ausbaubreite wird die Gewässersohle i. M. um

0,5 m vertieft. Im Oberlauf (ab km 5+500) ist die Sohlvertiefung geringer, um die Komplex-

bauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben, Fernwärmeleitung Peitz-Cottbus

und B168) zu erhalten. Die resultierenden Sohlbreiten liegen zwischen 3 m und 7 m. Die Ta-

belle 4.2 zeigt die Abschnitte für den Sohlausbau sowie die sich ableitenden Gewässerbrei-

ten. Die Auswirkungen auf die Komplexbauwerke sind in Kapitel 4.2.4 beschrieben.

Regelquerschnitt (ab km 4+560)

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Tabelle 4.2: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 2 m³/s

Station (Plan-km) Beschreibung Sohlbreite [m] Gewässerbreite [m]

km 0+000 – 4+520 Mündung – DL K7137 3 11

km 4+540 – 4+900 DL K7137 – Brücke B168 4 12

km 4+930 – 6+390 Brücke B168 – Unterquerung Hammergraben

5 13

km 6+475 – 6+745 Unterquerung Hammergraben – Ausleitung Cottbuser See

7 13

Abbildung 4.6: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 2,0 m³/s)

Mit dem verhältnismäßig breiten Gewässerprofil ist bei geringeren Abflüssen die Wasser-

spiegellage des Schwarzen Grabens zwischen den Staubauwerken annähernd horizontal

ausgespiegelt. Die Fließgeschwindigkeiten liegen bei ca. 0,05 m/s.

Mit dem Gewässerausbau können auch bei einer Ausleitung von 2 m³/s die Randbedingun-

gen (vgl. Kap. 4.2.1) eingehalten werden. D. h., dass die Bewirtschaftung der vorhandenen

Grabensysteme respektive der angrenzenden Flächen gewährleistet bleibt. Der für die Aus-

leitung von 2 m³/s berechnete notwendige Mindest-WSP im See beträgt 62,55 mNHN. Er

liegt damit unter dem Stauziel von +63,00 mNHN, so dass die Abflusskapazität gewährleistet

werden kann. Der Wasserstand an der Mündung des Siedlungsgraben Maust liegt mit

61,59 mNHN ebenfalls unterhalb der Randbedingung 61,70 mNHN. Wie beim Abflussszena-

rio 0,8 m³/s ist die Vorflut für den Siedlungsgraben Maust somit ausreichend.

Regelquerschnitt (km 4+930 – 6+390)

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Abbildung 4.7: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 2 m³/s)

Abflussszenario 3 m³/s

Wird die Ausleitkapazität auf 3 m³/s erhöht, so vergrößern sich auch die erforderlichen Sohl-

breiten des Schwarzen Grabens (vgl. Tabelle 4.3). Die Sohllage respektive die Vertiefung um

ca. 0,5 m bleiben im Vergleich zum Abflussszenario 2 m³/s prinzipiell gleich. Im Oberlauf, ab

km 5+200, wird die Sohle jedoch weiter vertieft (vgl. Abbildung 4.9). Dies hängt maßgeblich

mit der dann notwendigen Anpassung der Komplexbauwerke zusammen (vgl. Kap. 4.2.4).

Tabelle 4.3: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 3 m³/s

Station (Plan-km) Beschreibung Sohlbreite [m] Gewässerbreite [m]

km 0+000 – 4+520 Mündung – DL K7137 5 m 13 m

km 4+540 – 4+900 DL K7137 – Brücke B168 7 m 15 m

km 4+930 – 6+390 Brücke B168 – Unterquerung Hammergraben

10 m 18 m

km 6+475 – 6+745 Unterquerung Hammergraben – Ausleitung Cottbuser See

12 m 18 m

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Abbildung 4.8: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 3,0 m³/s)

Mit dem verhältnismäßig breiten Gewässerprofil ist bei geringeren Abflüssen die Wasser-

spiegellage des Schwarzen Grabens zwischen den Staubauwerken annähernd horizontal

ausgespiegelt (Staubeckensystem). Die Fließgeschwindigkeiten liegen bei ca. 0,05 m/s.

Mit dem Gewässerausbau können auch bei einer Ausleitung von 3 m³/s die Randbedingun-

gen (vgl. Kap. 4.2.1) eingehalten werden. D. h., dass die Bewirtschaftung des vorhandenen

Grabensystems respektive der angrenzenden Flächen gewährleistet bleibt. Der für 3 m³/s

berechnete notwendige Mindest-WSP im See beträgt 62,40 mNHN. Er liegt damit unter dem

Stauziel von +63,00 mNHN, so dass die Abflusskapazität gewährleistet werden kann. Der

Wasserstand an der Mündung des Siedlungsgraben Maust liegt mit 61,59 mNHN ebenfalls

unterhalb der Randbedingung 61,70 mNHN. Wie bei den anderen Abflussszenarien (0,8 m³/s

und 2 m³/s) ist die Vorflut für den Siedlungsgraben Maust somit ausreichend.

Abbildung 4.9: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 3 m³/s)

Regelquerschnitt (km 4+930 – 6+390)

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4.2.3 Variante 1 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk

Zum Auslaufbauwerk gehören das Verschlussbauwerk, die Fischaufstiegsanlage und das

unterhalb befindliche Querbauwerk für die Betriebsstraße.

Die Planung laut Antragsunterlage zum Planfeststellungsverfahren berücksichtigt eine mögli-

che Ausleitung aus dem Cottbuser See bis 3 m³/s, auch wenn der Ausbau des sich an-

schließenden Schwarzen Grabens nur eine Abflusskapazität von 2 m³/s vorsieht. Bei der

Gestaltung des Bauwerkes (2 x 2 m Wehrfelder) wurde die n-1-Regel angewendet, d. h.

dass der Abfluss von 3 m³/s nur über ein Wehrfeld möglich ist. Das zweite Wehrfeld stellt ei-

ne Reserve im Versagensfall dar.

Zwischen den beiden Abflussszenarien 2 m³/s und 3 m³/s wird, in Bezug auf den Ausbau-

grad, nicht unterschieden. Das Bauwerk im gegenwärtigen Planungsstand ist in Abbildung

4.10 visualisiert.

Für das Abflussszenario 0,8 m³/s kann der Ausbaugrad des Auslaufbauwerkes reduziert

werden. Ausgehend vom Zielwasserstand des Cottbusers Sees mit 62,50 mNHN sollte der

Abfluss von 0,8 m³/s alleinig über die Fischaufstiegsanlage (FAA) geführt werden. Ein paral-

leler Wehrverschluss mit einer Breite von 1 m kann als Bypass zur Abflusserhöhung bei ge-

ringeren Seewasserspiegeln oder für Reparatur-/Wartungsarbeiten an der FAA genutzt wer-

den.

Bei dem geringen Abfluss von 0,8 m³/s wird für die Querung durch die Betriebsstraße eine

Brücke mit einer lichten Weite von 3 m als ausreichend erachtet.

Abbildung 4.10: Visualisierung Auslaufbauwerk (Q = 2 - 3 m³/s)

Quelle: LEAG

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Die Tabelle 4.4 zeigt den Ausbaugrad für das Auslaufbauwerk in Abhängigkeit der Abfluss-

szenarien. Es gelten grundlegend nachstehende Rahmenbedingungen für alle Abflussszena-

rien.

• Auslaufbauwerk in Ortbetonbauweise (C35/45, XC4, XF3)

• Flügelwände in Spundwandbauweise mit Betonkappen und Geländer

• Sicherstellung der Dichtheit zwischen Bauwerk und Dichtwand

• Wehrverschlüsse als Überfallwehre mit 90° schwenkbaren Wehrplatten aus Edelstahl

und E-Antrieb.

• Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit mittels FAA als Schlitzpass nach

Merkblatt DWA-M 509

• Befestigung der angrenzenden Stellflächen nach Straßenbauklasse V

• Querung Betriebsstraße / Radweg, Breite 6,50 m (Fahrbahn 5 m)

Tabelle 4.4: Variante 1 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk

Abflussszenario

Q = 0,8 m³/s Q = 2 / 3 m³/s

Verschlussbauwerk 1 x 1 m Wehrfeld 2 x 2 m Wehrfeld

FAA Δhmax (0,9 m) = 9 Becken

Becken: Breite / Länge 2 m / 3 m, Schlitzbreite 0,3 m

Δhmax (0,9 m) = 9 Becken

Becken: Breite / Länge 2 m / 3 m, Schlitzbreite 0,3 m

Querung Betriebsstraße Brücke LW 3 m Brücke LW 6,2 m

4.2.4 Variante 1 – Ausbaugrad Querbauwerke

Im Schwarzen Graben befinden sich insgesamt 16 Querbauwerke (vgl. Tabelle 4.5). Die

meisten Bauwerke des Schwarzen Grabens sind nach Aussage des Gewässerverbandes

„Spree-Neiße“ ca. 30-40 Jahre alt. Sie befinden sich daher in einem schlechten oder sehr

schlechten Zustand, was durch eine visuelle Einschätzung bestätigt wurde Die ökologische

Durchgängigkeit im Sinne der WRRL ist nicht gegeben.

Tabelle 4.5: Bauwerke im Schwarzen Graben (Ist-Zustand) [3]

Station [km]

Bauwerke n. WBV

Typ Visuelle Zustandseinschät-

zung

0+085 Mai-23.7Ka-1 Rahmendurchlass mit Stau schlecht

0+323 Mai-23.7K-7 Rohrdurchlass schlecht

1+145 Mai-23.7K-6 Rohrdurchlass mit Stau schlecht

1+817 Mai-23.7K-5 Rohrdurchlass mit Stau schlecht

2+596 Mai-23.7K-4 Rohrdurchlass mit Stau schlecht

2+752 Mai-23.7K-3 Rohrdurchlass schlecht

3+186 Mai-23.7K-2 Wehr schlecht

3+323 Mai-23.7K-1 Rohrdurchlass sehr schlecht

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Station [km]

Bauwerke n. WBV

Typ Visuelle Zustandseinschät-

zung

4+165 Mau-23.7K-1 Brückenwiderlager und Rohrbrücke (ehem. Bahnstrecke DB 6253)

-

4+568 Mau-23.7K-3 Rohrdurchlass mit Stau (Straße n. Döbbrick K7137)

Staukopf schlecht Durchlass sehr gut

5+020 Mau-23.7L-1 Brücke B168 sehr gut

5+339 Mau-23.7L-2 Rechteckdurchlass mit Stau sehr schlecht

5+839 Cot23.7L-10 Rohrdurchlass (Weg unbef.) mittel

5+874 Cot23.7L-9 Bahnbrücke (Cbs.-Guben) / Fernwärmeleitung gut

6+188 Cot23.7L-8 Wegbrücke (marode) sehr schlecht

6+543 Cot23.7L-7a Straßenbrücke (Maust-Wilmersdorf. L473) / Unterquerung Hammergraben

mittel

Für das Abflussszenario 0,8 m³/s sind die Querbauwerke stromaufwärts erst ab km 4+165

(ehem. DB-Brücke) bis zum Cottbuser See relevant, da nur auf diesem Abschnitt der Ausbau

erfolgt. Bei den Abflussszenarien 2 m³/s und 3 m³/s sind alle Querbauwerke zu betrachten.

Eine der Randbedingungen ist, die Komplexbauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345

Cottbus-Guben, Fernwärmeleitung Peitz-Cottbus und B168) dabei nach Möglichkeit nicht zu

verändern. Bei Abflüssen von 2 m³/s bis 3 m³/s führen die verhältnismäßig geringen Bau-

werksquerschnitte allerdings zu einem Aufstau (vgl. Tabelle 4.6). Der Aufstau ist bei der

Querung des Hammergrabens unter der Bahnstrecke Cottbus- Guben (Länge ca. 76 m) am

größten (0,17 m bzw. 0,30 m). Die größten Fließgeschwindigkeiten treten wiederum an der

Bahnbrücke auf (1,29 m/s bzw. 1,80 m/s). Im Vergleich zwischen den Abflussszenarien sind

aus planerischer Sicht der hohe Aufstau und die resultierenden Fließgeschwindigkeiten bei

einem Abfluss von 3 m³/s nicht mehr vertretbar. Es wird daher von einer Anpassung der

Bauwerke bzw. der Herstellung von Bypässen für das Abflussszenario 3 m³/s ausgegangen.

Tabelle 4.6: Aufstau und Fließgeschwindigkeit an den Komplexbauwerken

Bauwerk Station Q = 2 m³/s v Q = 3 m³/s v

UW OW Diff UW OW Diff

[mNHN] [mNHN] [m] [m/s] [mNHN] [mNHN] [m] [m/s]

B168 5+020 61,32 61,35 0,03 0,90 61,32 61,47 0,15 1,20

DB 5+874 61,77 61,91 0,14 1,29 61,77 61,97 0,20 1,80

Hammergraben 6+543 62,32 62,49 0,17 1,14 62,27 62,57 0,30 1,55

Die Tabelle 4.7 zeigt die Ausbaugrade für die Querbauwerke in Abhängigkeit der Abfluss-

szenarien. Für den Ausbau der Querbauwerke gelten nachstehende Rahmenbedingungen

für alle Abflussszenarien gleichermaßen.

• An den Wehranlagen werden Spundwände eingebaut. Die oberwasserseitige und un-

terwasserseitige Spundwand dient der Sickerwegverlängerung zur Verhinderung un-

zulässiger Strömungsausbildungen. Die unterwasserseitige Spundwand dient zusätz-

lich als Kolkschutz.

• Durchlässe und Wehranlagen werden in Betonbauweise errichtet.

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• Regelorgan als Doppelschütz bei allen Wehranlagen (Handsteuerung, ggf. Hilfsan-

trieb)

• Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit mittels FAA als Schlitzpass nach

Merkblatt DWA-M 509. Leitfischart: Hecht (für Länge) und Blei (für Tiefe) (Becken-

breite 2 m, Beckenlänge 3 m, Schlitzbreite 0,3 m).

• Wegeausbau an Überfahrten nach Richtlinien des ländlichen Wegebaus (3-4 m)

Tabelle 4.7: Variante 1 – Ausbaugrad Querbauwerke

Querungen Abflussszenario

Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

Staubauwerk m. Überfahrt km 0+085 (Plan-km 0+085) Mai-23.7Ka-1

- Ersatzneubau

Stau/FAA/Überfahrt Stau: LW 2 m

Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt

Stau: LW 3 m

Überfahrt km 0+323 (Plan-km 0+325) Mai-23.7K-7

- Ersatzneubau

Durchlass: LW 2 m Ersatzneubau

Brücke: LW 3 m

Staubauwerk m. Überfahrt km 1+145 (Plan-km 1+149) Mai-23.7K-6

- Ersatzneubau

Stau/FAA/Überfahrt Stau: LW 2 m

Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt

Stau: LW 3 m

Staubauwerk m. Überfahrt km 1+817 (Plan-km 1+819) Mai-23.7K-5

- Ersatzneubau

Stau/FAA/Überfahrt Stau: LW 2 m

Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt

Stau: LW 3 m

Staubauwerk m. Überfahrt km 2+596 (Plan-km 2+599) Mai-23.7K-4

- Ersatzneubau

Stau/FAA/Überfahrt Stau: LW 2 m

Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt

Stau: LW 3 m

Überfahrt km 2+752 (Plan-km 2+755) Mai-23.7K-3

- Ersatzneubau

Durchlass: LW 2 m Ersatzneubau

Brücke: LW 3 m

Wehr km 3+186 Mai-23.7K-2

- Rückbau Rückbau

Weg km 3+323 (Plan-km 3+325) Mai-23.7K-1

- Ersatzneubau

Stau/FAA/Überfahrt Stau: LW 2 m

Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt

Stau: LW 3 m

DB 6253 (außer Betrieb)1)

km 4+165 Mau-23.7K-1

Rückbau Rückbau Rückbau

Brücke K7137 km 4+568 (Plan-km 4+550) Mau-23.7K-3

Ersatzneubau Stau/Brücke/FAA/

Ottergang Stau: LW 3 m

Ersatzneubau Stau/Brücke/FAA/

Ottergang Stau: LW 3 m

Ersatzneubau Stau/Brücke/FAA/

Ottergang Stau: LW 4 m

B168 km 5+020 (Plan-km 4+924) Mau-23.7L-1

kein Ausbau kein Ausbau kein Ausbau

Staubauwerk m. Überfahrt km 5+339 (Plan-km 5+246) Mau-23.7L-2

Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt

Stau: LW 3 m

Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt

Stau: LW 4 m

Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt

Stau: LW 5 m

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Querungen Abflussszenario

Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

Weg km 5+839 (Plan-km 5+741) Cot23.7L-10

Ersatzneubau Brücke LW 3 m

Ersatzneubau Brücke LW 4 m

Ersatzneubau Brücke LW 5 m

DB 6345 / Fernwärmeltg. km 5+874 (Plan-km 5+779) Cot23.7L-9

kein Ausbau kein Ausbau paralleler Bypass

Weg km 6+188 (Plan-km 6+094) Cot23.7L-8

Ersatzneubau Brücke LW 3 m

Ersatzneubau Brücke LW 4 m

Ersatzneubau Brücke LW 5 m

Hammergraben / L473 km 6+543 (Plan-km 6+448) Cot23.7L-7a

kein Ausbau kein Ausbau paralleler Bypass

1) Situation unklar (Querungsvorgaben abhängig vom Eigentümer DB)

Abbildung 4.11: Beispiel Staubauwerk (LW 4 m) mit FAA und Überfahrt (Mau-23.7L-2) [3]

4.3 Variante 1 – Unterhaltung

Unterhaltung Schwarzer Graben (6,75 km)

Die bisherige Unterhaltung des Schwarzen Grabens erfolgt einseitig ein- bis zweimal jährlich

(Juni/September). Hierbei fährt das jeweilige Unterhaltungsfahrzeug entlang einer Uferseite,

mäht die Böschung und krautet das Gewässer.

Aufgrund des Ausbaus des Schwarzen Grabens ist, in Abhängigkeit des Ausbaugrades, mit

einem erhöhten Unterhaltungsaufwand zu rechnen, da sich die Unterhaltungsfläche grund-

sätzlich vergrößert. Die Breite des Querprofils in Verbindung mit verhältnismäßig geringen

Abflüssen begünstigt, je nach Ausbaugrad, eine mehr oder minder schnelle Verkrautung des

Gewässers. Dies unterscheidet sich jedoch nicht maßgeblich von den gegenwärtigen Ver-

hältnissen, da die Fließgeschwindigkeiten sowohl im Ist- als auch im Plan-Zustand gering

sind. Dennoch wird ein Turnus von mindestens zwei Unterhaltungsgängen pro Jahr für erfor-

derlich erachtet. Für den Fall geplanter Ausleitungen von 2 - 3m³/s ist je nach Zustand (Ver-

krautung) ggf. eine zusätzliche Unterhaltung im Vorfeld erforderlich, um eine ausreichende

Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

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Ausgehend von einem Auslegerradius mit ca. 11 m (Kettenbagger) ist die Erreichbarkeit zur

Sohlkrautung bis zu einer Sohlbreite von 5 m gegeben. Darüber hinaus ist von einer Boots-

krautung auszugehen. Aufgrund der hohen Anzahl an Querbauwerken, welche ein häufiges,

aufwendiges Umsetzen des Bootes erfordern, wird ein amphibisches Mähboot zur Krautung

empfohlen (vgl. Abbildung 4.13).

Bei Verwendung eines Baggers wird das Kraut seitlich am Ufer abgelegt und nach Entwäs-

serung gemulcht (vgl. Abbildung 4.12). Das Mulchgut verbleibt am Ort. Bei der Bootskrau-

tung schwimmt das Kraut ab und wird am nächsten Querbauwerk entnommen. Zuvor wird

nach Bedarf ein Krautfang gestellt. Das Kraut wird dort entnommen, örtlich entwässert und

anschließend einer Entsorgung/Verwertung zugeführt.

Die Böschungsmahd am Schwarzen Graben wird zwischen km 0+400 und 4+900 (Plan-km)

nur einseitig (rechts) durchgeführt, da sich linksseitig der Otterkorridor befindet. Das Mähgut

wird während des Mähvorgangs zerkleinert und verbleibt auf der Böschung.

Tabelle 4.8: Variante 1 – Art der Gewässerunterhaltung

Station (Plan-km)

Abflussszenarien

Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

km 0+000 – km 4+520

Sohlkrautung per Bagger

Bö-Mahd (einseitig)

Sohlkrautung per Bagger

Bö-Mahd (einseitig)

Sohlkrautung per Bagger

Bö-Mahd (einseitig)

km 4+540 – km 4+900

Sohlkrautung per Bagger

Bö-Mahd (einseitig)

Sohlkrautung per Bagger

Bö-Mahd (einseitig)

Sohlkrautung per Boot

Bö-Mahd (einseitig)

km 4+930 – km 6+390

Sohlkrautung per Bagger

Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)

Sohlkrautung per Bagger

Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)

Sohlkrautung per Boot

Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)

km 6+475 – km 6+745

Sohlkrautung per Bagger

Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)

Sohlkrautung per Boot

Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)

Sohlkrautung per Boot

Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)

Informativ wird hinsichtlich einer naturverträglichen Gewässerunterhaltung auf das Merkblatt

DWA 610 (Juni 2010) verwiesen.

Abbildung 4.12: Sohlkrautung mit Kettenbagger und Böschungsmahd

Quelle: GV SPN Quelle: GV SPN

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Abbildung 4.13: Mähboot für Sohlkrautung konventionell und amphibisch (Truxor)

Unterhaltung Bauwerke, FAA, und Ausrüstung (Schütze, Klappen)

Alle Bauwerke (Ausleit-/Einleitbauwerk, Querbauwerke) sind im Hinblick auf die Verkehrssi-

cherheit, den allgemeinen Bauwerkszustand und sonstigen Auffälligkeiten regelmäßig zu

prüfen. In Anlehnung an die DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen

- Überwachung und Prüfung) wird ein Zyklus von 6 Jahren vorgeschlagen. Für die Prüfung

sind die Bauwerke visuell und messtechnisch zu untersuchen. Hierbei ist im Besonderen auf

Betonabplatzungen, Risse, Wasseraustritte, Verformungen/Verschiebungen zu achten.

Die Ausrüstungsteile (Schütze, Schieber etc.) sind einer Zustands- und Funktionsprüfung zu

unterziehen. Eine entsprechende Dichtheitsprüfung ist durchzuführen. Bewegliche Teile sind

ggf. zu schmieren.

Die Schlitze und Becken der FAA sind monatlich zu kontrollieren und gegebenenfalls zu rei-

nigen. Das vom Schwimmbalken abgehaltene Schwemmgut ist zu entfernen.

Die weiteren Querbauwerke (Brücken, Durchlässe) sind im Zuge der regulären Gewässerun-

terhaltung visuell auf ihren allgemeinen Zustand zu prüfen.

Der Turnus und die Form der Wartung sind in einer Betriebsvorschrift nach Richtlinie des

Landes Brandenburg für die Erstellung von Betriebsvorschriften für wasserwirtschaftliche An-

lagen zu dokumentieren.

4.4 Variante 1 – Kosten

4.4.1 Investitionskosten

In Tabelle 4.9 sind die erforderlichen Investitionskosten in Abhängigkeit des jeweiligen Ab-

flussszenarios gegenübergestellt. Bei den angegebenen Investitionskosten handelt es sich

um Hauptpositionen zusammengefasster Einzelpositionen. Die Einzelpreise basieren auf

gegenwärtigen Mittelpreisen vergleichbarer Bauvorhaben (vgl. Kap. 7.4).

Quelle: GV SPN

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Tabelle 4.9: Variante 1 – Investkosten

Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

1. Baustelleneinrichtung 455.600,00 € 975.600,00 € 975.600,00 €

2. Fäll-/Rodungsarbeiten 12.150,00 € 14.400,00 € 16.750,00 €

3. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7Ka-1 - 305.676,00 € 339.011,00 €

4. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-6 - 318.800,00 € 344.625,00 €

5. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-5 - 296.262,00 € 322.087,00 €

6. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-4 - 308.548,00 € 339.233,00 €

7. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-1 - 304.668,00 € 333.358,00 €

8. Ersatzneubau Wehr Mau-23.7K-3 521.531,00 € 519.031,00 € 555.346,00 €

9. Ersatzneubau Wehr Mau-23.7L-2 312.151,00 € 323.891,00 € 356.116,00 €

10. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-7 - 49.988,00 € 56.033,00 €

11. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-3 - 47.608,00 € 52.838,00 €

12. Ersatzneubau Wehr Cot-23.7L-8 56.850,00 € 59.775,00 € 64.810,00 €

13. Ersatzneubau Wehr Cot-23.7L-10 55.768,00 € 59.520,00 € 64.555,00 €

14. Durchörterung DB/Fernwärmeltg. - - 218.925,00 €

15. Durchörterung Hammergr./L473 - - 543.480,00 €

16. Abbruch Mai23.7K-2 - 15.988,00 € 15.988,00 €

17. Abbruch Mau23.7K-1 17.263,00 € 17.263,00 € 17.263,00 €

18. Abbruch DL DN 800 km 6+650 15.338,00 € 15.338,00 € 15.338,00 €

19. Graben-/Sohlprofilierung 687.650,00 € 2.287.850,00 € 3.493.850,00 €

20. Gewässerstrukturelemente 29.380,00 € 36.830,00 € 36.830,00 €

21. Ersatzneubau Rohrleitung DN 300 2.096,00 € 2.096,00 € 2.096,00 €

22. Auslaufbauwerk [16]

22.1. Allgemeines/Außenanlagen 130.948,00 € 157.764,00 € 157.764,00 €

22.2. Bauwerk 196.859,00 € 237.178,00 € 237.178,00 €

22.3. Brücke 93.524,00 € 112.677,00 € 112.677,00 €

Summe 2.587.108,00 € 6.466.751,00 € 8.671.751,00 €

Summe grd. 2.590.000,00 € 6.470.000,00 € 8.680.000,00 €

4.4.2 Unterhaltungskosten

Für die Ermittlung der Unterhaltungskosten im Ist-Zustand wird von folgendem Turnus aus-

gegangen:

Sohl-/Böschungskrautung 1 x jährlich

Anlagenwartung 1 x monatlich

Ableitend aus Tabelle 4.10 resultieren für den Ist-Zustand Kosten von ca. 21.000,00 €/a.

Für die Ermittlung der Unterhaltungskosten im Plan-Zustand wird von folgendem Turnus

ausgegangen:

Sohl-/Böschungskrautung 2 x jährlich

Anlagenwartung 1 x monatlich

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Tabelle 4.10: Variante 1 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten

Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

1 Baustelle einrichten 5% 747,00 €

2 Sohlkrautung einseitig von Land (6.745 m) (km 0+000 - 6+745) 13.110,00 €

3 Mulchen ein-/beidseitig (6.745 m) (km 0+000 - 6+745) 791,00 €

4 Böschungsmahd ein-/beidseitig bis 1.5 m Breite (8.700 m) (1 x 4.900 m + 2 x 1.900 m)

1.027,00 €

5 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €

Turnus Kosten/a (netto)

Pos. 1-4 - 2 x Jährlich 31.350,00 €/a

Pos. 5 - Monatlich 5.268,00 €/a

Summe 36.618,00 €/a

Summe grd. 36.700,00 €/a

Gegenüber dem Ist-Zustand erhöhen sich die Unterhaltungskosten um 15.700 €.

Tabelle 4.11: Variante 1 (Q = 2 m³/s) - Unterhaltungskosten

Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

1 Baustelle einrichten 5% 794,00 €

2 Sohlkrautung einseitig von Land (6.390 m) (km 0+000 - 6+390) 11.950,00 €

3 Mulchen ein-/beidseitig (6.390 m) (km 0+000 - 6+390) 665,00 €

4 Bootskrautung (2.000 m²) (km 6+475 - 6+745) 359,00 €

5 Krautstaue setzen, vorhalten, räumen 749,00 €

6 Krautentnahme 229,00 €

7 Krautentsorgung 894,00 €

8 Böschungsmahd ein-/beidseitig bis 1.5 m Breite (8.700 m) (1 x 4.900 m + 2 x 1.900 m)

1.027,00 €

9 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €

Turnus Kosten/a (netto)

Pos. 1-8 - 2 x Jährlich 33.597,00 €/a

Pos. 5 - Monatlich 5.268,00 €/a

Summe 38.602,00 €/a

Summe grd. 38.600,00 €/a

Gegenüber dem Ist-Zustand erhöhen sich die Unterhaltungskosten um 17.600 €.

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Tabelle 4.12: Variante 1 (Q = 3 m³/s) - Unterhaltungskosten

Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

1 Baustelle einrichten 5% 1.026,00 €

2 Sohlkrautung einseitig von Land (4.520 m) (km 0+000 - 4+520) 9.050,00 €

3 Mulchen ein-/beidseitig (4.520 m) (km 0+000 - 4+520) 539,00 €

4 Bootskrautung (20.360 m²) (km 4+540 - 6+745) 2.697,00 €

5 Krautstaue setzen, vorhalten, räumen 2.247,00 €

6 Krautentnahme 2.363,00 €

7 Krautentsorgung 2.589,00 €

8 Böschungsmahd ein-/beidseitig bis 1.5 m Breite (8.700 m) (1 x 4.900 m + 2 x 1.900 m)

1.027,00 €

9 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €

Turnus Kosten/a (netto)

Pos. 1-8 - 2 x Jährlich 43.076,00 €/a

Pos. 5 - Monatlich 5.268,00 €/a

Summe 48.344,00 €/a

Summe grd. 48.400,00 €/a

Gegenüber dem Ist-Zustand erhöhen sich die Unterhaltungskosten um 27.400 €.

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5 Variante 2 – Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree

Die Variante 2 beinhaltet die Neutrassierung eines offenen Grabens zwischen dem Cottbu-

ser See und der Spree basierend auf der Darstellung im Braunkohlenplan (BKP). Im Ver-

gleich zur Variante 1 wird mit der Variante 2 ein direkter und kürzerer Weg zur Ableitung aus

dem Cottbuser See in die Spree verfolgt.

5.1 Variante 2 – Linien-/Trassenführung

In Variante 2 werden im Weiteren zwei Untervarianten unterschieden, welche zum einen die

ursprüngliche Linienführung (nachrichtliche Darstellung im Braunkohlenplan) und zum ande-

ren eine optimierte Linienführung beinhalten. Weitere Varianten mit einer grundsätzlich ande-

ren Linienführung bieten sich aufgrund der Gefälleverhältnisse zwischen Cottbuser See und

Spree sowie der topografischen und infrastrukturellen Gegebenheiten nicht an. Die Untersu-

chungen und Planungen zu den Varianten wurden durch das Ingenieurbüro DHI WASY

durchgeführt (Stand: 2010).

• Variante 2.1 Neutrassierung zur Spree entsprechend Braunkohleplan

• Variante 2.2 Neutrassierung zur Spree, optimiert nach Gefälleverhältnissen

Abbildung 5.1: Varianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree (DTK25)

Bei einer Neutrassierung entsprechend der Darstellung im Braunkohlenplan (Variante 2.1)

beträgt die Gewässerlänge ca. 4,47 km. Da bei dieser Linienführung keine vorhandenen

Querbauwerke (Hammergraben, DB, B168 etc.) genutzt werden können, ist grundsätzlich

von einem Neubau dieser auszugehen. Der Einmündungspunkt in die Spree wurde entspre-

chend dem Braunkohlenplan oberhalb der Brücke Döbbrick gelegt.

künftiger

Cottbuser See

Variante 2.1 (4,47 km)

Variante 2.2 (4,96 km)

Siedlungsgraben Maust

Willmersdorfer Hauptgraben

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Die Variante 2.2 nutzt im Oberlauf den Schwarzen Graben und folgt dann einen im Vergleich

zum Braunkohlenplan optimierten Verlauf. Mit der Nutzung des Schwarzen Grabens entfällt

ggf. der Neubau der Querbauwerke Hammergraben, DB und B168. Dies ist abhängig von

der avisierten Ausleitkapazität (vgl. Kap. 5.2). Für den Unterlauf (Neutrassierung ab B168)

wurde bereits eine Optimierung auf Basis des DGM1 und unter Berücksichtigung der Um-

setzbarkeit (Landnutzung, Raumwiderstand, Schutzgüter, Baukosten etc.) vorgenommen [2].

Die Länge der Variante 2.2 beträgt 4,96 km (davon 1,86 km Nutzung Schwarzer Graben).

Aufgrund der geringeren Eingriffe und Kosten wird die optimierte Variante 2.2 wird als Vor-

zugsvariante gewählt.

Die Variante 2.1 wird demnach nicht weiter verfolgt.

Abbildung 5.2: Varianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree (Luftbild)

Abbildung 5.3: Trassenvarianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree (DGM1)

künftiger

Cottbuser See

künftiger

Cottbuser See

Quelle: LEAG

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5.2 Variante 2 – Ausbaugrad für die Abflussszenarien 0,8 m³/s, 2 m³/s und 3 m³/s

Grundlage der Betrachtungen zum erforderlichen Ausbaugrad ist die Vorzugsvariante 2.2.

Für den offenen Graben vom Cottbuser See zur Spree sind grundsätzlich ein Aus- und Ein-

leitbauwerk sowie die Herstellung des Grabens notwendig. Zwischen der B168 und der

Spree ist der Graben neu herzustellen (km 0+000 bis 3+100). Ab der B168 bis zum Auslauf-

bauwerk am Cottbuser See wird der vorhandene Schwarze Graben genutzt (km 3+100 bis

5+000). Der Schwarze Graben muss entsprechend der avisierten Leistungsfähigkeit ausge-

baut werden. Weiterhin sind die vorhandenen Querbauwerke sowie ggf. erforderliche neue

Querbauwerke zu berücksichtigen. In [15] wurden, in Abhängigkeit der hydraulischen Rand-

bedingungen (Wasserstände, Abflüsse), verschiedene Szenarien berechnet.

5.2.1 Variante 2 – Ausbaugrad Randbedingungen

Die Bestimmung des Ausbaugrades basiert auf hydraulischen Berechnungen [15]. Hierfür

gelten nachstehende Randbedingungen.

• Wasserstände Cottbuser See gemäß Kap. 2.2

WSP Cottbuser See ≤ 62,50 mNHN bei 0,8 m³/s (Bilanzüberschuss)

WSP Cottbuser See ≤ 63,00 mNHN bei 2-3 m³/s

• Wasserstände Spree (Einleitstelle Döbbrick)

Niedrigwasser (NQ) 60,78 mNHN

Mittelwasser (MQ ) 61,20 mNHN

Hochwasser (HQ5) 62,60 mNHN (Quelle: HWRMP Spree)

Hochwasser (HQ100) 63,60 mNHN (Quelle: HWRMP Spree)

• Sohlanschluss Spree 60,50 mNHN

• Gewährleistung der Vorflut für den Willmersdorfer Hauptgraben

• Gewährleistung der Vorflut für den Siedlungsgraben Maust

WSP Mündung ≤ 61,70 mNHN

• OPTIONAL ist eine Abflussverteilung zwischen dem Offenen Graben und dem

Schwarzen Graben (uh. B168) möglich (Mindestabfluss Schwarzer Graben 300 l/s)

5.2.2 Variante 2 – Ausbaugrad offener Graben / Schwarzer Graben

Abflussszenario 0,8 m³/s

Zur Ableitung des Bilanzüberschusses von 0,8 m³/s ist ein offener Graben mit einer Sohlbrei-

te von 4 m erforderlich. Die vermeintlich große Breite bei relativ kleinem Abfluss resultiert

aus dem geringen Gefälle (i. M. 0,22 ‰) zwischen Spree und Cottbuser See sowie dem

Zwangspunkt zur Gewährleistung der Vorflut für den Siedlungsgraben Maust. Neben dem

neu herzustellenden offenen Graben (km 0+000 – 3+000), bedeutet das für den Schwarzen

Graben (km 3+000 – 5+000) einen erforderlichen Ausbau mit einer Verbreiterung um 2 m

(gegenwärtige Sohlbreite ca. 2 m) und einer Vertiefung von ca. 0,2 m. Die Böschungsnei-

gungen wurden mit 1:2 gewählt. Bei Grabentiefen von i. M. 1,5 m ergibt sich eine durch-

schnittliche Gewässerbreite von 10 m.

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Abbildung 5.4: Regelquerschnitt Ausbau offener Graben (Q = 0,8 m³/s)

Die hydraulischen Berechnungen ergeben einen erforderlichen Mindest-WSP im See von

62,36 mNHN, um im freien Gefälle auch 0,8 m³/s ausleiten zu können. Ausgehend vom Ziel-

wasserstand mit 62,50 mNHN ist damit eine ausreichende Leistungsfähigkeit gegeben. Die

Randbedingung an der Mündung des Siedlungsgraben Maust in den Schwarzen Graben

(WSP ≤ 61,70 mNHN) kann mit 61,80 mNHN jedoch nicht eingehalten werden. Eine weitere

Vertiefung der Sohle des Schwarzen Grabens ist aber nicht verhältnismäßig, da die Kom-

plexbauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben, Fernwärmeleitung Peitz-

Cottbus und B168) nach Möglichkeit unverändert bleiben sollen. Die 61,80 mNHN sind aber

im Hinblick auf eventuelle Rückstauauswirkungen im Siedlungsgraben Maust durchaus noch

vertretbar.

Abbildung 5.5: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 0,8 m³/s)

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Die Abbildung 5.5 zeigt informativ den prognostischen GW-Stand (2019). Die GW-Linie al-

terniert, da der Graben im GW-Modell noch nicht berücksichtigt ist. Es lässt sich aber ablei-

ten, dass die Wasserspiegellage bei 0,8 m³/s und die GW-Linie annähernd höhengleich ver-

laufen. Auf eine Dichtung des Grabens kann somit verzichtet werden. Der GW-Zustrom wur-

de in den hydraulischen Berechnungen bisher nicht berücksichtigt. In Abhängigkeit des GW-

Zustromes muss ggf. die Sohle verbreitert werden, um die Leistungsfähigkeit (0,8 m³/s +

GW-Zustrom) bei gleicher Wasserspiegellage zu gewährleisten. Im Umkehrschluss ist bei

geringeren Abflüssen (Bilanzüberschuss kleiner 0,8 m³/s) mit einem Absinken der Wasser-

spiegellage, einhergehend mit der Absenkung des GW, zu rechnen. Am Einleitbauwerk in

die Spree ist daher eine Stauvorrichtung zu berücksichtigen, um das Absinken zu kompen-

sieren.

Abflussszenario 2,0 m³/s

Für einen Abfluss von 2 m³/s muss die Gewässersohle auf 7 m verbreitert werden. Der

Schwarze Graben muss demnach um 5 m verbreitert werden (gegenwärtige Sohlbreite ca.

2 m). Noch größere Sohlbreiten werden als unverhältnismäßig bewertet und wurden

nicht mehr betrachtet.

Die geplante Sohllage bleibt beim Abflussszenario 2 m³/s im Vergleich zum Abflussszenario

0,8 m³/s gleich. Gleichermaßen ergibt sich eine Grabentiefe von i. M. 1,5 m. Ausgehend von

Böschungsneigungen mit 1:2 und der 7 m breiten Sohle resultiert eine durchschnittliche Ge-

wässerbreite von 13 m.

Abbildung 5.6: Regelquerschnitt Ausbau offener Graben (Q = 2 - 3 m³/s)

Die Komplexbauwerke bleiben beim Abflussszenario 2 m³/s unverändert. Es sind allerdings

schon Aufstauerscheinungen an den Komplexbauwerken erkennbar, welche aber noch als

tolerabel eingestuft werden (vgl. Abbildung 5.7).

Der für die Ausleitung von 2,0 m³/s berechnete notwendige Mindest-WSP des Cottbuser

Sees beträgt +62,58 mNHN. Er liegt damit unter dem Stauziel von +63,00 mNHN, so dass

die Abflusskapazität gewährleistet werden kann.

Die Randbedingung, den WSP von 61,70 mNHN an der Mündung des Siedlungsgraben

Maust nicht zu überschreiten kann hingegen nicht eingehalten werden. Mit 62,00 mNHN

wird der Wert um 0,3 m überschritten. Bei einer Ausleitung von 2 m³/s kann dies zu Ein-

schränkungen der Vorflutsituation respektive der Leistungsfähigkeit des Siedlungsgraben

Maust führen. Besonders bei stärkeren Regenereignissen können Rückstauprobleme in

der Ortslage Maust auftreten.

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Die berechnete Wasserspiegellage bei einem Abfluss von 2 m³/s liegt vor allem im Oberlauf

deutlich über der GW-Linie (Prognose 2019). Es ist daher nicht auszuschließen, dass es zur

Infiltration in das GW, damit zu einem GW-Anstieg und ggf. zu Vernässungen angrenzender

Flächen kommt. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Ableiter gedichtet werden

muss, um die Interaktion mit dem GW zu unterbinden. Problematisch dabei allerdings, dass

bei niedrigen Abflüssen dann auch eine Grundwasserzutritt in den Graben verhindert wird,

was wiederum zu Grundwasseraufhöhungen führen wird.

Abbildung 5.7: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 2,0 m³/s)

Abflussszenario 3,0 m³/s

Für das Abflussszenario 3 m³/s gilt gleichermaßen die Sohlverbreiterung auf 7 m. Der Aus-

bau des Schwarzen Grabens und die resultierende Gewässerbreite (13 m) sind daher analog

dem Abflussszenario 2 m³/s (vgl. Abbildung 5.6).

Bei 3 m³/s entstehen an den Komplexbauwerken deutliche Aufstauerscheinungen, welche

auf Dauer zu Schäden am Bauwerk oder Gewässer führen können. Es wird daher einge-

schätzt, das für dieses Abflussszenario auch ein Ausbau respektive eine Erweiterung der

Komplexbauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben, Fernwärmeleitung

Peitz-Cottbus und B168) erforderlich wird.

Die Abbildung 5.8 zeigt die Wasserspiegellage unbeeinflusst durch die Komplexbauwerke.

Der für die Ausleitung von 3,0 m³/s berechnete notwendige Mindest-WSP des Cottbuser

Sees beträgt +62,64 mNHN. Er liegt damit unter dem Stauziel von +63,00 mNHN, so dass

die Abflusskapazität gewährleistet werden kann.

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An der Mündung des Siedlungsgraben Maust steigt der Wasserspiegel aber nunmehr auf

62,20 mNHN und liegt somit 0,5 m über der Randbedingung von 61,70 mNHN. Hierdurch

wird die Leistungsfähigkeit des Siedlungsgraben Maust erheblich gemindert und es besteht

die Gefahr des Rückstaus respektive von Vernässungen in der Ortslage Maust.

Weiterhin würde die hohe Wasserspiegellage, bei einem Abfluss von 3 m³/s, zu einer Infiltra-

tion und Anhebung des GW führen. Dies ist im Besonderen vor dem Hintergrund längerfristi-

ger Ausleitperioden als maßgeblich einzustufen. Die Herstellung des Ableiters muss da-

her in gedichteter Form erfolgen. Auf das Problem des dadurch bedingten Grundwasser-

aufstaues wurde unter Variante „2 m³/s“ bereits hingewiesen.

Abbildung 5.8: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 3,0 m³/s)

5.2.3 Variante 2 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk

Das Auslaufbauwerk für Variante 2 unterscheidet sich nicht von Variante 1. Für die jeweili-

gen Abflussszenarien in Variante 2 gelten die gleichen Ausbaugrade wie in Variante 1. Es

wird daher an dieser Stelle auf das Kapitel 4.2.3 verwiesen.

5.2.4 Variante 2 – Ausbaugrad Einleitbauwerk in die Spree

Mit dem Einleitbauwerk erfolgt der Anschluss des offenen Grabens an die Spree/Spreeaue in

Höhe der Querung des Spreedeiches (vgl. Abbildung 5.9). Nach dem Einleitbauwerk ist der

offene Graben noch ca. 120 m bis zur Einmündung in die Spree weiter zu führen.

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Das Einleitbauwerk besteht aus dem Sielbauwerk, welches in den Spree-Deich integriert

wird und dem Staubauwerk mit FAA, welches landseitig an das Sielbauwerk anschließt. Das

Sielbauwerk erhält einen Verschluss zur Sicherung des Hinterlandes im Fall eines Spree-

Hochwassers. Das landseitige Staubauwerk mit paralleler FAA dient der Wasserstandsregu-

lierung im offenen Graben bei gleichzeitiger Gewährleistung der ökologischen Durchgängig-

keit. Die Gestaltung des Bauwerkes ist annähernd analog den Staubauwerke in Variante 1

(vgl. Abbildung 4.11).

Abbildung 5.9: Standort Einleitbauwerk Spree

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Abbildung 5.10: Prinzipskizze Einleitbauwerk

Die Tabelle 5.1 zeigt den Ausbaugrad für das Einleitbauwerk in Abhängigkeit der Abfluss-

szenarien. Es gelten grundlegend nachstehende Rahmenbedingungen für alle Abflussszena-

rien.

• Einleitbauwerk (Siel, Stau) in Ortbetonbauweise (C35/45, XC4, XF3)

• Sielverschlüsse als Schütze (Handsteuerung, ggf. Hilfsantrieb)

• Staubauwerk mit Regelorgan als Doppelschütz (Handsteuerung, ggf. Hilfsantrieb)

• Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit mittels FAA als Schlitzpass nach

Merkblatt DWA-M 509

• Überfahrt über Staubauwerk (Betonplatte, Breite 5 m)

Tabelle 5.1: Variante 2 – Ausbaugrad Einleitbauwerk

Abflussszenario

Q = 0,8 m³/s Q = 2 / 3 m³/s

Sielbauwerk mit Verschluss

2 x 2 m Wehrfeld (Schütz) 2 x 3,5 m Wehrfeld (Schütz)

Staubauwerk Staubauwerk / FAA / Überfahrt

Stau: LW 2 x 2 m Staubauwerk / FAA / Überfahrt

Stau: LW 2 x 3,5 m

FAA Δhmax (0,6 m) = 6 Becken

Becken: Breite / Länge 2 m / 3 m, Schlitzbreite 0,3 m

Δhmax (0,6 m) = 6 Becken

Becken: Breite / Länge 2 m / 3 m, Schlitzbreite 0,3 m.

Staubauwerk + FAA

Sielbauwerk

Überfahrt

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5.2.5 Variante 2 – Ausbaugrad Querbauwerke

Mit der Vorzugsvariante 2.2 werden Infrastrukturen und Gewässer gemäß Tabelle 5.2 ge-

kreuzt. In Abhängigkeit der Abflussszenarien ist das Erfordernis eines Ausbaus respektive

der Ausbaugrad der Querbauwerke different (vgl. Tabelle 5.2).

Die Querbauwerke der Abflussszenarien 0,8 m³/s und 2 m³/s unterscheiden sich letztlich nur

in der Ausbaubreite (4 m bzw. 7 m).

Beim Abflussszenario 3 m³/s sind neben der Ausbaubreite von 7 m auch zusätzliche Auf-

weitungen/Ergänzungsbauwerke an den Komplexbauwerken (Hammergraben, L473,

DB 6345 Cottbus-Guben.) erforderlich.

Bei allen Querbauwerken ist die Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit zu be-

rücksichtigen. Dies ist i. d. R. aufgrund der durchgängigen Sohle gegeben. Beim Staubau-

werk (km 3+440) ist eine FAA zu Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit erforderlich

(vgl. auch Abbildung 4.11 und Abbildung 5.10).

Für den Ausbau der Querbauwerke gelten nachstehende Rahmenbedingungen für alle Ab-

flussszenarien gleichermaßen.

• Durchlässe und Wehranlagen werden in Betonbauweise errichtet.

• Regelorgan als Doppelschütz bei Wehranlagen (Handsteuerung, ggf. Hilfsantrieb)

• Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit mittels FAA als Schlitzpass nach

Merkblatt DWA-M 509. Leitfischart: Hecht (für Länge) und Blei (für Tiefe) (Becken-

breite 2 m, Beckenlänge 3 m, Schlitzbreite 0,3 m).

• Wegeausbau an Überfahrten nach Richtlinien des ländlichen Wegebaus (3-4 m)

Tabelle 5.2: Variante 2 – Ausbaugrad Querbauwerke

Querungen Abflussszenario

Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

Weg km 0+690

Neubau Brücke LW 4 m

Neubau Brücke LW 7 m

Neubau Brücke LW 7 m

Wilmersdorfer Hauptgraben km 1+980

Mündungs-BW Abzweigs-BW

Mündungs-BW Abzweigs-BW

Mündungs-BW Abzweigs-BW

DB 6253 (außer Betrieb)1)

km 2+670 Neubau

Brücke LW 4 m Neubau

Brücke LW 7 m Neubau

Brücke LW 7 m

B168 km 3+120 Mau-23.7L-1

kein Ausbau kein Ausbau kein Ausbau

Staubauwerk m. Überfahrt km 3+440 Mau-23.7L-2

Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt

Stau: LW 4 m

Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt

Stau: LW 7 m

Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt

Stau: LW 7 m

Weg km 3+950 Cot23.7L-10

Ersatzneubau Brücke LW 4 m

Ersatzneubau Brücke LW 7 m

Ersatzneubau Brücke LW 7 m

DB 6345 / Fernwärmeltg km 3+960 Cot23.7L-9

kein Ausbau kein Ausbau paralleles Ergän-zungsbauwerk

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Querungen Abflussszenario

Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

Weg km 4+270 Cot23.7L-8

Ersatzneubau Brücke LW 4 m

Ersatzneubau Brücke LW 7 m

Ersatzneubau Brücke LW 7 m

Hammergraben / L473 km 4+630 Cot23.7L-7a

kein Ausbau kein Ausbau paralleles Ergän-zungsbauwerk

1) Situation unklar (Querungsvorgaben abhängig vom Eigentümer DB

5.3 Variante 2 – Unterhaltung

Schwarzer Graben / Offener Graben (4,95 km)

Die in Variante 2.2 zu unterhaltende Grabenlänge beträgt ca. 5 km. Es gilt zu beachten, dass

hiervon ca. 1,9 km den Schwarzen Graben betreffen, welcher gegenwärtig schon unterhalten

wird (Auslaufbauwerk bis B168). Aufgrund der größeren Ausbaubreiten ist aber von höheren

Aufwendungen auszugehen. Die Unterhaltung bezieht sich im Wesentlichen auf Mahd, Krau-

tung und Schwemmgutbeseitigung. Ein Turnus von zwei Unterhaltungsgängen pro Jahr wird

für erforderlich erachtet.

Für den Fall geplanter Ausleitungen von 2 - 3m³/s ist je nach Zustand (Verkrautung) ggf. eine

zusätzliche Unterhaltung im Vorfeld erforderlich, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit zu

gewährleisten.

Ausgehend von einem Auslegerradius mit ca. 11 m (Kettenbagger) ist die Erreichbarkeit zur

Sohlkrautung bis zu einer Sohlbreite von 5 m gegeben. Darüber hinaus ist von einer Boots-

krautung auszugehen (vgl. Abbildung 4.13).

Bei Verwendung eines Baggers wird das Kraut seitlich am Ufer abgelegt und nach Entwäs-

serung gemulcht (vgl. Abbildung 4.12). Das Mulchgut verbleibt am Ort. Bei der Bootskrau-

tung schwimmt das Kraut ab und wird am nächsten Querbauwerk entnommen. Zuvor wird

nach Bedarf ein Krautfang gestellt. Das Kraut wird dort entnommen, örtlich entwässert und

anschließen einer Entsorgung/Verwertung zugeführt.

Die Böschungsmahd am offenen Graben wird zwischen km 0+000 und 3+100 (B168) beid-

seitig durchgeführt. Zwischen km 3+100 und 4+950 erfolgt die Böschungsmahd, in Abhän-

gigkeit der örtlichen Verhältnisse ein- oder beidseitig. Das Mähgut wird während des Mäh-

vorgangs zerkleinert und verbleibt auf der Böschung.

Tabelle 5.3: Variante 2 – Art der Gewässerunterhaltung

Station (Plan-km)

Abflussszenarien

Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

km 0+000 – km 3+100*

Sohlkrautung per Bagger

Bö-Mahd (beidseitig)

Sohlkrautung per Boot

Bö-Mahd (beidseitig)

Sohlkrautung per Boot

Bö-Mahd (beidseitig)

km 3+100* – km 4+950

Sohlkrautung per Bagger

Bö-Mahd (ein-/beidseitig)

Sohlkrautung per Boot

Bö-Mahd (ein-/beidseitig)

Sohlkrautung per Boot

Bö-Mahd (ein-/beidseitig)

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Informativ wird hinsichtlich einer naturverträglichen Gewässerunterhaltung auf das Merkblatt

DWA 610 (Juni 2010) verwiesen.

Unterhaltung Bauwerke und Ausrüstung (Schütze, Klappen)

Die Bauwerke (Ausleit-/Einleitbauwerk) sind im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, den all-

gemeinen Bauwerkszustand und sonstigen Auffälligkeiten regelmäßig zu prüfen. In Anleh-

nung an die DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung

und Prüfung) wird ein Zyklus von 6 Jahren vorgeschlagen. Für die Prüfung sind die Bauwer-

ke visuell und messtechnisch zu untersuchen. Hierbei ist im Besonderen auf Betonabplat-

zungen, Risse, Wasseraustritte, Verformungen/Verschiebungen zu achten.

Die Ausrüstungsteile (Schütze, Schieber etc.) sind einer Zustands- und Funktionsprüfung zu

unterziehen. Eine entsprechende Dichtheitsprüfung ist durchzuführen. Bewegliche Teile sind

ggf. zu schmieren.

Die Schlitze und Becken der FAA sind in monatlichen Abständen zu kontrollieren und gege-

benenfalls zu reinigen. Das vom Schwimmbalken abgehaltene Schwemmgut ist zu entfer-

nen.

Die weiteren Querbauwerke (Brücken, Durchlässe) sind im Zuge der regulären Gewässerun-

terhaltung visuell auf ihren allgemeinen Zustand zu prüfen.

Der Turnus und die Form der Wartung sind in einer Betriebsvorschrift nach Richtlinie des

Landes Brandenburg für die Erstellung von Betriebsvorschriften für wasserwirtschaftliche An-

lagen zu dokumentieren.

5.4 Variante 2 – Kosten

5.4.1 Investitionskosten

In Tabelle 5.4 sind die erforderlichen Investitionskosten in Abhängigkeit des jeweiligen Ab-

flussszenarios gegenübergestellt. Bei den angegebenen Investitionskosten handelt es sich

um Hauptpositionen zusammengefasster Einzelpositionen welche im Rahmen der Kosten-

vergleichsrechnung erstellt wurden (vgl. Kap. 7.4). Die zugrunde gelegten Einheitspreise ba-

sieren auf den gegenwärtigen Mittelpreisen vergleichbarer Bauvorhaben.

Tabelle 5.4: Variante 2 – Investkosten

Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

1. Baustelleneinrichtung 717.600,00 € 717.600,00 € 717.600,00 €

2. Fäll-/Rodungsarbeiten 103.300,00 € 127.750,00 € 127.750,00 €

3. Ersatzneubau Wehr Mau-23.7L-2 323.891,00 € 442.185,00 € 442.185,00 €

4. Ersatzneubau Wehr Cot-23.7L-8 59.775,00 € 184.520,00 € 184.520,00 €

5. Ersatzneubau Wehr Cot-23.7L-10 59.520,00 € 184.520,00 € 184.520,00 €

6. Neubau DL Skadower Wiesenweg 59.045,00 € 183.970,00 € 183.970,00 €

7. Mündungs-BW Willm. Hauptgr. 14.760,00 € 14.760,00 € 14.760,00 €

8. Abzweig-BW Willm. Hauptgr. 41.015,00 € 41.015,00 € 41.015,00 €

9. Einleitbauwerk – Wehr/Stau 310.771,00 € 425.255,00 € 425.255,00 €

10. Einleitbauwerk – Siel + Überfahrt 563.530,00 € 728.770,00 € 728.770,00 €

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Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

11. Graben-/Sohlprofilierung 2.258.350,00 € 2.971.770,00 € 2.971.770,00 €

12. Graben-Dichtung 1.363.150 € 1.363.150 €

13. Gewässerstrukturelemente 19.990,00 € 19.990,00 € 19.990,00 €

14. Durchörterung DB/Fernwärmeltg. 218.925,00 €

15. Durchörterung Hammergr./L473 543.480,00 €

16. Abbruch DL DN 800 km 6+650 15.338,00 € 15.338,00 € 15.338,00 €

17. Ersatzneubau Rohrleitung DN 300 2.096,00 € 2.096,00 € 2.096,00 €

18. Auslaufbauwerk [16]

18.1. Allgemeines/Außenanlagen 130.948,00 € 157.764,00 € 157.764,00 €

18.2. Bauwerk 196.859,00 € 237.178,00 € 237.178,00 €

18.3. Brücke 93.524,00 € 112.677,00 € 112.677,00 €

Summe 4.970.312,00 € 7.930.308,00 € 8.692.713,00 €

Summe grd. 4.970.000,00 € 7.930.000,00 € 8.700.000,00 €

5.4.2 Unterhaltungskosten

Für die Ermittlung der Unterhaltungskosten wird von folgendem Turnus ausgegangen:

Sohl-/Böschungskrautung 2 x jährlich

Anlagenwartung 1 x monatlich

Tabelle 5.5: Variante 2 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten

Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

1 Baustelle einrichten 5% 585,00 €

2 Sohlkrautung beidseitig von Land (5.000 m) 9.630,00 €

3 Mulchen beidseitig (10.000 m) 1.043,00 €

4 Böschungsmahd beidseitig bis 1.5 m Breite (10.000 m) 1.027,00 €

5 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €

Turnus Kosten/a (netto)

Pos. 1-4 - 2 x Jährlich 24.570,00 €/a

Pos. 5 - Monatlich 5.268,00 €/a

Summe 29.838,00 €/a

Summe grd. 29.900,00 €/a

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Tabelle 5.6: Variante 2 (Q = 2 - 3 m³/s) - Unterhaltungskosten

Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

1 Baustelle einrichten 5% 800,00 €

2 Bootskrautung (35.000 m²) 4.495,00 €

3 Krautstaue setzen, vorhalten, räumen 2.247,00 €

4 Krautentnahme 3.915,00 €

5 Krautentsorgung 4.315,00 €

6 Böschungsmahd beidseitig bis 1.5 m Breite (10.000 m) 1.027,00 €

7 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €

Turnus Kosten/a (netto)

Pos. 1-6 - 2 x Jährlich 33.597,00 €/a

Pos. 5 - Monatlich 5.268,00 €/a

Summe 38.866,00 €/a

Summe grd. 38.900,00 €/a

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6 Variante 3 – Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree

Die dritte Variante sieht eine Ausleitung mittels Rohrleitung zur Spree vor. Im Vergleich zu

Variante 2 werden somit größere Flächeninanspruchnahmen vermieden. Generell ist zu be-

rücksichtigen, dass nur geringe geodätische Höhenunterschiede und damit geringes hydrau-

lische Potenzial zwischen Cottbuser See und Spree bestehen. Weiterhin ist durch die erfor-

derliche Querung der DB-Linie ein Zwangspunkt hinsichtlich der Tiefenlage gegeben. Der

Einsatz einer Freispiegelleitung ist daher nicht möglich. Für die Ableitung kommt da-

her nur eine Freigefälle-Druckrohrleitung in Betracht [14].

6.1 Variante 3 – Linien-/Trassenführung

Für den Verlauf der Rohrleitung zur Spree wurden drei Trassenvarianten mit einer Einleitstel-

le bei Döbbrick betrachtet [14]. Die Varianten 3.2 und 3.3 verlaufen ähnlich des im Braunkoh-

lenplan (Zielkarte der Bergbaufolgelandschaft) nachrichtlich übernommenen Trassenkorri-

dors für einen offenen Graben zur Spree.

Abbildung 6.1: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (DTK25)

Die Trassenlängen der Variante sind im Vergleich zu [14] etwas kürzer, da der Startpunkt am

Cottbuser See auf das aktuelle Auslaufbauwerk verschoben wurde. Zum Zeitpunkt der Er-

stellung der Trassen in [14] war die Lage des Auslaufbauwerkes noch nicht verortet.

Variante 3.1 (4,81 km)

Variante 3.3 (3,64 km)

Variante 3.2 (3,71 km)

künftiger

Cottbuser See

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Die Bewertung der Trassen erfolgte auf Basis nachstehender Kriterien:

• Hydraulische Randbedingungen (Leitungslänge, Gefälleverhältnisse, Verluste)

• Flächeninanspruchnahme

• Kreuzungen von Infrastruktur

• Näherung/Betroffenheit von Bebauungen

• Auswirkungen auf Nutzungen (Wald, Landwirtschaft)

• Auswirkungen auf Schutzgebiete

• Massenbilanz (Aushub)

Im Ergebnis dieser Bewertung stellt sich die Varianten 3.2 als Vorzugsvariante heraus [14].

Die Variante 3.2 ist nur unwesentlich länger als Variante 3.3 (70 m). Auch die etwas tiefere

Lage der Rohrleitung (0,2 m am Tiefpunkt, Querung Bahnlinie) aufgrund der längeren Dis-

tanz zwischen Einleitpunkt Spree und Querung Bahnlinie kann vernachlässigt werden. Bei

Variante 3.3 ist vor allem die erforderliche Querung der Ortslage Willmersdorf respektive des

Parkplatzgeländes von Möbel-Höffner als nachteilig zu werten. In Bezug auf die Flächenin-

anspruchnahme, den Erdaushub und den Eingriff in Waldflächen unterscheiden sich die Va-

rianten 3.2 und 3.3 nicht maßgeblich. Die Variante 3.1 scheidet aufgrund der Trassenlänge

und der schwierigen Platzverhältnisse in der Ortslage Willmersdorf aus [14].

Abbildung 6.2: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (DGM1)

künftiger

Cottbuser See

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Abbildung 6.3: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (Luftbild)

Grundlage der Betrachtungen zum erforderlichen Ausbaugrad ist die Vorzugsvariante 3.2.

Für die Rohrleitung vom Cottbuser See zur Spree sind grundsätzlich ein Auslaufbauwerk aus

dem See und Einleitbauwerk in die Spree sowie die Rohrleitung selbst notwendig. In [13]

wurden, in Abhängigkeit der hydraulischen Randbedingungen (Wasserstände, Abflüsse,

Rohrleitungsdimensionen), verschiedene Szenarien berechnet.

Hinweis:

Die hydraulischen Berechnungen in [13] basieren auf der Variante 3.3. Diese Variante ist je-

doch nicht die Vorzugsvariante. Aufgrund dessen, dass sich die Varianten 3.3 und 3.2 in Be-

zug auf die hydraulisch relevanten Parameter nur unmaßgeblich unterscheiden, können die

Ergebnisse auf die Variante 3.2 (Vorzugsvariante) übertragen werden.

Weiterhin wurden im Zuge des vorliegenden Variantenvergleiches Optimierungen hinsichtlich

der Höheneinordnung der Rohrleitung vorgenommen (Gefälle, Lage Tiefpunkt). Daher gibt

es, zwischen [13] und der vorliegenden Unterlage, Unterschiede in der Beschreibung und

den Darstellungen (z. B. Längsschnitt).

künftiger

Cottbuser See

Quelle: LEAG

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6.1.1 Variante 3 – Ausbaugrad – Randbedingungen

Die Bestimmung des Ausbaugrades basiert auf hydraulischen Berechnungen [13]. Hierfür

gelten nachstehende Randbedingungen.

• Wasserstände Cottbuser See gemäß Kap. 2.2

WSP Cottbuser See ≤ 62,50 mNHN bei 0,8 m³/s (Bilanzüberschuss)

WSP Cottbuser See ≤ 63,00 mNHN bei 2-3 m³/s

• Wasserstände Spree (Einleitstelle Döbbrick)

Niedrigwasser (NQ) 60,78 mNHN

Mittelwasser (MQ ) 61,20 mNHN

Hochwasser (HQ5) 62,60 mNHN (Quelle: HWRMP Spree)

Hochwasser (HQ100) 63,60 mNHN (Quelle: HWRMP Spree)

• Sohlanschluss Spree 60,50 mNHN

• Kanalsohle Einleitung Spree 60,80 mNHN

• Querung DB mindestens 2 x Rohr-DN über Rohrscheitel [18]

• Rohrscheitel am Auslaufbauwerk 61,80 mNHN

• Rohrscheitel am Einleitbauwerk 61,00 mNHN

• Mindestgefälle Rohrleitung für Luftaustrag 0,5 ‰

(DVGW W 400-1, Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen – Teil 1: Planung)

• Annahme einer selbstorganisierenden Rauheit in der Rohrleitung von 3 x lglatt

6.1.2 Variante 3 – Ausbaugrad – Rohrleitung

Hydraulik / Dimension

Ausgehend von der Randbedingung, dass bei einem See-Wasserstand von 62,50 mNHN im

Cottbuser See die Ableitung des Bilanzüberschusses von 0,8 m³/s möglich sein muss, ergibt

sich aus den Berechnungen eine erforderliche Rohrleitungsdimension von DN 1600 (vgl. Ta-

belle 6.1). Für Abflüsse von 2 bis 3 m³/s muss ein See-Wasserstand von mindestens

63,00 mNHN vorhanden sein. Für diesen Fall ergeben sich erforderliche Rohrleitungsdimen-

sionen von DN 2200 bzw. DN 2700. Zur Reduzierung der verhältnismäßig großen Rohrquer-

schnitte werden zwei parallele Leitungen gewählt. Damit reduziert sich der Querschnitt für

die Rohrleitungen auf 2 x DN 1600 (Q = 2 m³/s) bzw. 2 x DN 1900 (Q = 3 m³/s) (vgl. Tabelle

6.2 und Tabelle 6.3).

Bei Q = 0,8 m³/s wird nur eine Rohrleitung gewählt. Eine zweite parallele Leitung, aus si-

cherheitstechnischen Überlegungen, wurde für nicht notwendig erachtet, da im Havariefall

der Rohrleitung der Cottbuser See temporär ausreichend Einstaukapazität besitzt, um den

Bilanzüberschuss über einen längeren Zeitraum zu puffern. Eine Reparatur der Rohrleitung

ist damit ohne weiteres möglich.

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Tabelle 6.1: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 0,8 m³/s [13]

Tabelle 6.2: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 1,0 m³/s [13]

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Tabelle 6.3: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 1,5 m³/s [13]

Für die Höheneinordnung der Rohrleitung sind die Querung der DB (2 x Ø Rohrleitung über

Scheitel [18]) und die Einhaltung des Mindestgefälles von 0,5 ‰ zur Gewährleistung des

Luftaustrages die maßgeblichen Randbedingungen. Die Bestimmung der Mindestüberde-

ckung an der DB geht von einer Gleis-OK mit 64,20 mNHN aus (DGM1, Vermessung).

Unabhängig der Rohrleitungsdimension liegt der Rohrscheitel am Auslaufbauwerk aus dem

See bei 61,80 mNHN. Er entspricht damit dem minimalen See-Wasserstand (vgl. Kap. 2.2).

Darunter findet keine Ausleitung statt, sodass auch keine Luft in die Rohrleitung eingesogen

werden kann. Am Einleitbauwerk in die Spree liegt der Rohrscheitel bei 61,00 mNHN (kon-

struktiv gewählt, 0,2 m unter dem Spree-Wasserstand bei MQ).

Vom Cottbuser See aus verläuft die Rohrleitung fallend, um die Querung der DB mit ent-

sprechender Mindestüberdeckung zu gewährleisten. Nach dem Tiefpunkt verläuft die Rohr-

leitung steigend bis zum Einleitbauwerk in die Spree. Der Tiefpunkt ergibt sich aus dem ge-

ometrischen Verschnitt der o. g. Randbedingungen. Für die verschiedenen Rohrleitungsdi-

mensionen ist die Lage des Tiefpunktes daher unterschiedlich (vgl. Abbildung 6.4). Die Diffe-

renzen zwischen Tiefpunkt und GOK betragen ca. 4,4 m (DN 1600) bzw. ca. 5,0 m

(DN 1900).

Die resultierenden Rohrleitungsgefälle betragen für den fallenden Abschnitt 1,0 ‰ (DN 1600)

bzw. 1,7 ‰ (DN 1900) und für den steigenden Abschnitt 0,5 ‰ (Mindestgefälle).

In Abbildung 6.4 ist informativ der prognostische GW-Stand (2019) eingetragen. Demnach

liegt die Rohrleitung in ihrem gesamten Verlauf im Grundwasser. Dies ist vor allem hinsicht-

lich der bauzeitlichen Grundwasserhaltung (GWA) kostenrelevant (vgl. Kap. 6.3).

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Abbildung 6.4: Übersichtslängsschnitt Rohrleitungen DN 1600 und DN 1900

Material

Unabhängig der Abflusskapazität wird als Rohrmaterial Glasfaserkunststoff (GFK) gewählt.

Aufgrund des geringeren Gewichtes sind GFK-Rohre bautechnologisch besser handhabba-

rer als andere Materialen. Zudem besitzt GFK eine höhere Beständigkeit.

Verlegung

Die Verlegung der Rohrleitungen erfolgt prinzipiell in einem abgeböschten (1:1) offenem

Graben. Bei größeren Tiefenlagen (DN1600 km 1,5 - km 2,5; DN1900 km 1,5 - km 2,8) ist

ein Spundwandverbau notwendig. Die Abbildung 6.5 bis Abbildung 6.7 zeigen den Ausbau-

grad im Regelquerschnitt in Abhängigkeit der Abflussvariante. Für die Bettung der verhält-

nismäßig großen Rohrleitungen wurde der Einsatz von Flüssigboden vorgesehen, um eine

ausreichende Verdichtung zu ermöglichen. Berücksichtigt wurden u. a bereits die bauzeitli-

chen Flächeninanspruchnahmen für den Aushub und das Zwischenlagern der Rohrleitung.

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Abbildung 6.5: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 0,8 m³/s)

Abbildung 6.6: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 2,0 m³/s)

Abbildung 6.7: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 3,0 m³/s)

Querungen

Mit der Verlegung der Rohrleitung müssen die Komplexbauwerke (Hammergraben/L473,

DB/Fernwärmeltg., B168) gequert werden. Zu beachten ist die Forderung der DB zur Minde-

stüberdeckung der Rohrleitung (2 x Ø Rohrleitung über Scheitel) [18]. Für GFK-Rohre gibt es

eine Zulassung der DB für Querungen ohne zusätzliches Schutzrohr (abhängig vom Herstel-

ler). Daher wurden in den Varianten auch keine Schutzrohre berücksichtigt. Die Querungen

der Komplexbauwerke werden mittels unterirdischem Rohrvortrieb hergestellt.

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Neben den Komplexbauwerken müssen weitere Strukturen gequert werden. Dies betrifft eine

weitere Bahnlinie (außer Betrieb) sowie zwei Wege, den Willmersdorfer Hauptgraben und

den Spreedeich. Für diese Querungen wird von einer offenen Bauweise ausgegangen. Für

den Willmersdorfer Landgraben muss bauzeitlich die Vorflut durch eine entsprechende Ge-

wässerumleitung gewährleistet werden.

Die Querungen gelten für alle Abflussszenarien gleichermaßen, unterscheiden sich aber im

Aufwand aufgrund der unterschiedlichen Rohrleitungsdimensionen bzw. der parallelen Ver-

legung zweier Leitungen.

6.1.3 Variante 3 – Ausbaugrad – Auslaufbauwerk

Das Auslaufbauwerk für die Rohrleitung befindet sich am Cottbuser See in gleicher Lage wie

das Auslaufbauwerk der Varianten 1 und 2. Das Auslaufbauwerk besteht aus einem

Schachtbauwerk mit Wehrverschlüssen und der/den abgehenden Rohrleitung(en). Die

Wehrverschlüsse dienen der Regulierung des Abflusses respektive des See-Wasserstandes.

Die Rohrleitungsabgänge sind mit einem Schieber verschließbar, um die Rohrleitung ggf.

entleeren und warten/reparieren zu können. Gegebenenfalls ist in der Mitte des Schachtes

eine Tauchwand zur Dämpfung der Turbulenzen erforderlich. Dies wäre in der Detailplanung

zu prüfen. Kostenseits wird diese vorerst nicht berücksichtigt.

Für die Unterhaltung der Rohrleitung(en) ist jeweils eine Molchschleuse (Y-Stück) zu berück-

sichtigen (vgl. Kap. 6.2).

Im Gegensatz zu den Varianten 1 und 2 ist die Herstellung der ökologischen Durchgän-

gigkeit bei Variante 3 nicht möglich.

Der Ausbaugrad des Auslaufbauwerkes ist abhängig von der Abflusskapazität und unter-

scheidet sich prinzipiell in der Kubatur des Schachtbauwerkes, den Wehrverschlüssen und

den Rohrleitungsabgängen einschließlich der zugehörigen Schieber (vgl. Tabelle 6.4).

Tabelle 6.4: Variante 3 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk

Abflussszenario

Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

Schachtbauwerk ein-schl. Flügelwände

L x B x H 15,2 x 4,4 x 5,1 m

L x B x H 15,2 x 7,2 x 5,1 m

L x B x H 15,2 x 7,8 x 5,4 m

Stau / Wehrverschluss 1 x 2 m Wehrfeld (Doppelschütz)

2 x 2 m Wehrfeld (Doppelschütz)

2 x 2 m Wehrfeld (Doppelschütz)

Rohrleitungsabgänge mit Schieber

1 x DN 1600 2 x DN 1600 2 x DN 1900

Molchschleuse 1 x DN 1600 2 x DN 1600 2 x DN 1900

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Abbildung 6.8: Visualisierung Auslaufbauwerk (Q = 0,8 m³/s links, Q = 2 - 3 m³/s rechts)

6.1.4 Variante 3 – Ausbaugrad – Einleitbauwerk in die Spree

Mit dem Einleitbauwerk erfolgt der Anschluss der Rohrleitung an die Spree/Spreeaue in Hö-

he der Querung des Spreedeiches (vgl. Abbildung 5.9).

Das Einleitbauwerk besteht aus einem Schachtbauwerk, der/den ankommenden Rohrlei-

tung(en) eischließlich der zugehörigen Absperrschieber sowie der Dammbalken-Trennwand

und dem Rechteckkanal (1 m x 3,0 m; L ~ 220 m) mit Endklappe, mit welcher der Spreedeich

durchörtert wird. Die Sohlhöhe des Rechteckkanals liegt mit 61,20 mNHN in Höhe des Mit-

telwasserstandes der Spree, damit kein Geschiebe eingetragen werden kann. Der Recht-

eckkanal ist ca. 220 m lang und endet mit der Endklappe auf der Spreesohle 60,8 mNHN

(WSP NW Spree), woraus sich ein Sohlgefälle von 0,18 ‰ errechnet. Die Endklappe ist un-

terwasserseitig frei zugänglich und kann mit einem Gewicht zur Entlastung kombiniert wer-

den. An der Endklappe springt die Sohle auf 60,30 mNHN und bildet damit ein Tosbecken

zur Energieumwandlung und Vermeidung einer Sohlerosion. Die Sohle und die Seitenwände

des Tosbecken-Bereiches sind mit Beton bzw. Wasserbaupflaster zu befestigten.

Hinweis:

Grundsätzlich ist es auch möglich den Rechteckkanal kürzer zu halten und die Strecke bis

zur Spree als offenen Graben auszubilden. Diesbezügliche Vor- und Nachteile wären in einer

Detailplanung zu prüfen.

Der Ausbaugrad des Einleitbauwerkes ist abhängig von der Abflusskapazität und unter-

scheidet sich prinzipiell in der Kubatur des Schachtbauwerkes, den Rohrleitungsabgängen

einschließlich der zugehörigen Schieber sowie der Größe des Rechteckkanals (vgl. Tabelle

6.5).

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Tabelle 6.5: Variante 3 – Ausbaugrad Einleitbauwerk

Abflussszenario

Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

Schachtbauwerk L x B x H

11,0 x 4,4 x 5,9 m L x B x H

15,2 x 7,2 x 5,9 m L x B x H

15,2 x 7,8 x 6,2 m

Rohrleitungsabgänge mit Schieber

1 x DN 1600 2 x DN 1600 2 x DN 1900

Maße Rechteckkanal einschl. Endklappe

1 x 1 m 1 x 4 m 1 x 6 m

Abbildung 6.9: Visualisierung Einleitbauwerk (Q = 2 m³/s) – Schachtbauwerk

Abbildung 6.10: Visualisierung Einleitbauwerk – Mündung Rechteckkanal

Quelle: [13]

4,00m

Ankommende Leitungen 2 x DN 1600 (1900) 0,5 ‰ Steigung

59,40 mNHN

(59,10 mNHN)

64,00 mNHN

Abgehender Rechteckkanal 1 m x 4,0 m 1,8 ‰ Gefälle

61,20 mNHN

Quelle: [13] (Maße abweichend)

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6.2 Variante 3 – Unterhaltung

Reinigung Rohrleitung (Molchen)

Zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Rohrleitung ist eine regelmäßige Reinigung

erforderlich. Die Reinigung erfolgt durch Molchen. Beim Molchen wird ein „Kunststoffpfrop-

fen“ durch die Rohrleitung „geschickt“. Die Vorwärtsbewegung erfolgt in den meisten Fällen

nur durch die vorhandenen Druckverhältnisse (hier: Wasserspiegeldifferenz). Da der Molch

das Rohr nicht völlig abdichtet, strömt ein Teil des Mediums mit erhöhter Geschwindigkeit

am Molch vorbei und befördert so das Räumgut (vgl. Abbildung 6.11). Für eine optimale Wir-

kung ist entsprechend der Eigenschaften der Rohrleitung (Dimension, Material, Abwinkelun-

gen) und der Art der Ablagerungen (Härtegrad Inkrustation) ein spezifisch angepasster

Molch herzustellen. Dies ist auch für größere Dimensionen möglich (vgl. Abbildung 6.11).

Mit der Anwendung der Reinigungstechnologie des Molchens kann auf die Errichtung eines

Schachtes am Tiefpunkt der Rohrleitung (DB) verzichtet werden. Die dort sich sammelnden

Sedimente werden mit ausgetragen.

Zu beachten ist die Menge des anfallenden Räumgutes, welches sich über die 3,5 km Rohr-

leitung kumuliert. Das Räumgut wird in den Schacht am Einleitbauwerk vor der Spree beför-

dert. Aufgrund der räumlichen Begrenzung des Bauwerkes wird ein quartalsweiser Reini-

gungszyklus vorgeschlagen. Die Entnahme der ausgeschobenen Sedimente kann durch

Saugspülung erfolgen. Ein Teil des Räumgutes gelangt aufgrund der Verwirbelung in die

Spree. Dies ist in Bezug auf Güte und Menge und vor dem Hintergrund der nur kurzzeitigen

Belastung nicht problematisch.

Bei allen Varianten respektive bei jeder Rohrleitung ist bauseits eine Molchschleuse zu be-

rücksichtigten (Y-Stück). Die Zugänglichkeit und Stellflächen müssen gewährleistet werden.

Sollte für das Molchen ein höherer Wasserdruck notwendig sein, so kann der Wasserstand

im Auslaufbauwerk durch Schließen der Schütze und Überpumpen von Seewasser erhöht

werden. Alternativ kann auch der Wasserstand im Einleitbauwerk gesenkt werden (Über-

pumpen in die Spree).

Da der Molch sich mit jeder Fahrt abnutzt, muss davon ausgegangen werden, dass nach 4

Reinigungsdurchgängen, also jährlich, eine Aufarbeitung des Molches erforderlich wird.

Abbildung 6.11: Variante 3 - Molchtechnologie (Quelle: UNIROR, Forst/Lausitz)

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Entleerung der Rohrleitung

Im Havariefall, bei Reparaturen, bei Wartungsprüfungen o. ä. kann ggf. die Entleerung oder

Teilentleerung der Rohrleitung notwendig werden. Hierfür wird parallel eine Druckleitung vom

Auslaufbauwerk bis zum jeweiligen Tiefpunkt mit verlegt. Über diese kann das Wasser der

Rohrleitung zurück in den See gepumpt werden. Für das Einhängen der Unterwasserpumpe

ist auf der Rohrleitung ein nach oben geführter Abzweig als Zugangsschacht (Tangential-

schacht DN 1000) zu berücksichtigen. Die Dimensionierung von Druckleitung und Pumpe ist

von der gewünschten Entleerungszeit abhängig. Gewählt wurde eine Pumpenkapazität von

300 m³/h. In Tabelle 6.6 sind die zugehörigen Entleerungszeiten angegeben. Die Druckrohr-

leitung wurde mit DN 250 bestimmt. Entsprechend der berechneten Druckhöhe ergeben sich

erforderliche Pumpenleistungen (9,81 x Q x Hges) von 20 KW/h (DN1600) bzw. 16 KW/h

(DN1900).

Tabelle 6.6: Entleerungszeit und Energiebedarf Rohrleitung

DN Volumen QPumpe

Entleerung Länge Druckltg.

hgeo hr hges Energiebedarf

1 x RLT 2 x RLT 1 x RLT 2 x RLT 1 x RLT 2 x RLT

[mm] [m³] [m³] [m³/h] [h] [h] [m] [m] [m] [m] [KW] [KW]

1600 7.159 14.317 300 23,86 47,72 1700 2,50 17,00 19,50 475 951

1900 10.095 20.190 300 33,65 67,30 1100 4,50 10,80 15,30 526 1052

hgeo geodätische Höhendifferenz (RLT-Tiefpunkt/See)

hr Verlusthöhe RLT-Reibung

hges resultierende Gesamtdruckhöhe (Maßgabe für Pumpenleistung)

Unterhaltung der Bauwerke und Ausrüstung (Schütze, Klappen)

Die Bauwerke (Ausleit-/Einleitbauwerke) sind im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, den all-

gemeinen Bauwerkszustand und sonstigen Auffälligkeiten regelmäßig zu prüfen. In Anleh-

nung an die DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung

und Prüfung) wird ein Zyklus von 6 Jahren vorgeschlagen. Für die Prüfung sind die Bauwer-

ke zu entleeren und visuell und messtechnisch zu untersuchen. Hierbei ist im Besonderen

auf Betonabplatzungen, Risse, Wasseraustritte, Verformungen/Verschiebungen zu achten.

Die Ausrüstungsteile (Schütze, Schieber etc.) sind einer Zustands- und Funktionsprüfung zu

unterziehen. Eine entsprechende Dichtheitsprüfung ist durchzuführen. Bewegliche Teile sind

ggf. zu schmieren.

6.3 Variante 3 – Kosten

6.3.1 Investitionskosten

In Tabelle 6.7 sind die erforderlichen Investitionskosten in Abhängigkeit des jeweiligen Ab-

flussszenarios gegenübergestellt. Bei den angegebenen Investitionskosten handelt es sich

um Hauptpositionen zusammengefasster Einzelpositionen welche im Rahmen der Kosten-

vergleichsrechnung erstellt wurden (vgl. Kap. 7.4). Die zugrunde gelegten Einheitspreise ba-

sieren auf den gegenwärtigen Mittelpreisen vergleichbarer Bauvorhaben.

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Tabelle 6.7: Variante 3 – Investitionskosten

Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

1. Baustelleneinrichtung 1.175.100,00 € 1.614.900,00 € 1.789.000,00 €

2. Erarbeiten 3.533.700,00 € 4.763.700,00 € 5.392.200,00 €

3. Rohrgraben/Rohrleitung 2.487.500,00 € 4.832.100,00 € 6.121.500,00 €

4. Durchörterungen 2.946.300,00 € 5.308.800,00 € 5.649.000,00 €

5. Bauwerke

5.1 Auslaufbauwerk 256.700,00 € 403.200,00 € 428.900,00 €

5.2 Einleitbauwerk 388.300,00 € 759.500,00 € 1.025.300,00 €

5.3 Schächte 5.800,00 € 8.300,00 € 8.900,00 €

6. Molche (Unterhaltung) 15.900,00 € 26.300,00 € 35.700,00 €

Summe 10.809.300,00 € 17.716.800,00 € 20.450.500,00 €

Summe grd. 10.810.000,00 € 17.720.000,00 € 20.450.000,00 €

6.3.2 Unterhaltungskosten

Bei allen Varianten wird davon ausgegangen, dass bauseits eine Molchschleuse vorhanden

ist sowie die Zugänglichkeit und Stellflächen gewährleistet werden.

Für die Ermittlung der Unterhaltungskosten wird von folgendem Turnus ausgegangen:

Molchen 4 x jährlich

Molchaufarbeitung 1 x jährlich

Anlagenwartung 1 x monatlich

Tabelle 6.8: Variante 3 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten

Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

1 Baustelle einrichten (1d) 1.500,00 €

2 DN 1600 Molchreinigungsleistung (3.600 m) (1d) 4.650,00 €

3 An-/Abfahrt LKW mit Ladekran zum Transport, Einsetzen und Bergen der Molche

115,00 €

4 An-/Abfahrt Werkstattwagen 90,00 €

5 Molchaufarbeitung (nach 4 Durchgängen) 2.400,00 €

6 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €

Turnus Kosten/a (netto)

Pos. 1-4 - 4 x Jährlich 25.420,00 €/a

Pos. 5 - Jährlich 2.400,00 €/a

Pos. 6 - Monatlich 5.268,00 €/a

Summe 33.088,00 €/a

Summe grd. 33.100,00 €/a

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Tabelle 6.9: Variante 3 (Q = 2,0 m³/s) - Unterhaltungskosten

Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

1 Baustelle einrichten (2d) 2.600,00 €

2 DN 1600 Molchreinigungsleistung (2 x 3.600 m) (2d) 8.600,00 €

3 An-/Abfahrt LKW mit Ladekran zum Transport, Einsetzen und Bergen der Molche

230,00 €

4 An-/Abfahrt Werkstattwagen 180,00 €

5 Molchaufarbeitung (nach 4 Durchgängen) 4.800,00 €

6 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €

Turnus Kosten/a (netto)

Pos. 1-4 - 4 x Jährlich 46.440,00 €/a

Pos. 5 - Jährlich 4.800,00 €/a

Pos. 6 - Monatlich 5.268,00 €/a

Summe 56.508,00 €/a

Summe grd. 56.500,00 €/a

Tabelle 6.10: Variante 3 (Q = 3,0 m³/s) - Unterhaltungskosten

Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)

1 Baustelle einrichten (2d) 3.200,00 €

2 DN 1600 Molchreinigungsleistung (2 x 3.600 m) (2d) 9.600,00 €

3 An-/Abfahrt LKW mit Ladekran zum Transport, Einsetzen und Bergen der Molche

460,00 €

4 An-/Abfahrt Werkstattwagen 180,00 €

5 Molchaufarbeitung (nach 4 Durchgängen) 5.800,00 €

6 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €

Turnus Kosten/a (netto)

Pos. 1-4 - 4 x Jährlich 53.760,00 €/a

Pos. 5 - Jährlich 5.800,00 €/a

Pos. 6 - Monatlich 5.268,00 €/a

Summe 64.828,00 €/a

Summe grd. 64.900,00 €/a

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7 Variantenvergleich

Der Variantenvergleich wird jeweils für die drei Abflussszenarien 0,8 m³/s; 2 m³/s und 3 m³/s

auf Basis nachstehender Kriterien geführt.

Varianten

• Variante 1 – Ausleitung über den Schwarzen Graben

• Variante 2 – Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree

• Variante 3 – Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree

Kriterien:

• Technische Realisierbarkeit (Ausbaugrad Bauwerke / Graben)

• Nachhaltigkeit (langfristig sicherer Anlagenbetrieb)

• Hydraulische Verhältnisse (Abfluss, Wasserspiegel, Grundwasser)

• Kosten (Investkosten/Unterhaltungskosten)

• Raumwiderstand (Betroffenheiten Flurstücke, Flächenbedarf)

• Einschränkung Nutzungen

• Konkurrierende/tangierende Planungen

• Auswirkungen auf die Umwelt

• Auswirkungen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtline (WRRL)

7.1 Technische Realisierbarkeit (Ausbaugrad Bauwerke / Graben)

Es bleibt festzuhalten, dass alle betrachteten Varianten grundsätzlich technisch realisierbar

sind. Dies gilt gleichermaßen auch für den jeweiligen Ausbaugrad in Abhängigkeit der Ab-

leiterkapazität. Der technische Aufwand für die Herstellung der Ableiter unterscheidet sich

jedoch maßgeblich. Dies widerspiegelt sich vor allem in den Investitionskosten. Hier ist die

Variante 3 (Rohrleitung) die technisch aufwendigste und auch teuerste Variante.

In Bezug auf die Ableiterkapazität ist der Ausbaugrad kostenentscheidend. Bei einer Aus-

leiterkapazität von 2 - 3 m³/s sind die Investitionskosten i. M. doppelt so teuer wie bei

0,8 m³/s. Im Besonderen wird auf die erforderlichen Bauwerkserweiterungen (Bypässe) der

Komplexbauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben) bei den Varianten 1

und 2 verwiesen (3 m³/s).

Die Variante 3 ist die Variante mit dem höchsten technischen Realisierungsaufwand in Be-

zug auf alle Ausbaugrade. Bei den Varianten 1 und 2 ist für den Ausbaugrad 0,8 m³/s die Va-

riante 1 technisch einfacher realisierbar, da hier nur ein Teilabschnitt des Schwarzen Gra-

bens auszubauen ist (3,3 km). Die Variante 2 hingegen fordert eine komplett neue Trasse bis

zur Spree (5,0 km). Bei Betrachtung der Ausbaugrade 2 m³/s und 3 m³/s ist Variante 1 mit

den zahlreichen Querbauwerken technisch aufwendig. Bei Variante 2 sind es zwar weniger

Querbauwerke, aber hier ist wiederum die notwendige Grabendichtung und die somit nicht

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gegebene Einbindung in den natürlichen Wasserhaushalt (keine GW-Anbindung) als nachtei-

lig zu werten.

7.2 Nachhaltigkeit (langfristig sicherer Anlagenbetrieb)

Die Nachhaltigkeit respektive der langfristig sichere Anlagenbetrieb ist in allen Varianten ge-

geben, solange die beschriebenen Unterhaltungsmaßnahmen regelmäßig durchgeführt wer-

den. Im Sinne der Bewertung der Varianten sinkt die Nachhaltigkeit mit steigendem Unterhal-

tungsaufwand. Die Variante 3 wird daher in Bezug auf die Nachhaltigkeit am geringsten be-

wertet, da sie eines hohen Unterhaltungsaufwandes bedarf. Zudem stellt sie in der Gesamt-

heit eine rein technische Anlage dar, was im Vergleich zu den Varianten 1 und 2 ein höheres

Risiko hinsichtlich der Funktionssicherheit birgt.

Der Ausbaugrad hat ebenfalls Einfluss auf die Nachhaltigkeit. Insbesondere bei den Varian-

ten 1 und 2 führen die größeren Ausbaugrade bei 2 m³/s und 3 m³/s zu großen Querpro-

filbreiten. Diese wiederum neigen aufgrund der geringen Normalabflüsse zur schnellen Ver-

landung und starkem Bewuchs und erfordern daher einen erhöhten Unterhaltungsaufwand.

7.3 Hydraulische Verhältnisse (Abfluss, Wasserspiegel, Grundwasser)

Die Bewertung der Varianten aus Sicht der hydraulischen Verhältnisse bezieht sich auf die

Gewährleistung der Leistungsfähigkeit für die avisierten Abflüsse bei gleichzeitiger Einhal-

tung der jeweiligen Randbedingungen (WSP Cottbuser See, Bewirtschaftung Gräben etc.)

sowie auf deren Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse.

Bei einem Ausbaugrad für das Abflussszenario von 0,8 m³/s können die Varianten 1 und 3

die hydraulischen Randbedingungen erfüllen. Die Variante 2 hingegen überschreitet bei die-

sem Ausbaugrad die avisierte maximale zulässige Wasserspiegellage an der Mündung des

Siedlungsgraben Maust und wird daher geringer bewertet.

Bei den größeren Ausbaugraden (Abflussszenarien) von 2 m³/s und 3 m³/s haben die Gra-

benvarianten 1 und 2 Nachteile, da die höheren Wasserspiegellagen Einschränkungen der

Regulierbarkeit angrenzender Bewirtschaftungssysteme nach sich ziehen. Die Variante 2 ist

im Besonderen nachteilig, da die geringen Gefälleverhältnisse zwischen Cottbuser See und

Spree zu geländenahen Wasserspiegellagen führen, so dass der Graben gedichtet werden

muss, um Vernässungen der angrenzenden Flächen zu vermeiden. Auch eine ausreichende

Vorflut für den Siedlungsgraben Maust kann bei Variante 2 nicht mehr sichergestellt werden.

Eine regelmäßige Unterhaltung vorausgesetzt, weist die Variante 3 aus hydraulischer Sicht

keine Einschränkungen auf. Bei erhöhten Spreewasserständen reduziert sich zwar die Leis-

tungsfähigkeit, jedoch sind größeren Ableitmengen aus dem Cottbuser See eher an Niedrig-

wassersituationen der Spree gekoppelt, so dass sich hieraus kein Nachteil ableiten lässt.

7.4 Kostenvergleichsrechnung

In den Variantenbetrachtungen wurden die Investitions- und Unterhaltungskosten für die je-

weiligen Abflussszenarien (0,8 m³/s, 2 m³/s, 3 m³/s) ermittelt (vgl. Kap. 4.4, 5.4, 6.3 und Ta-

belle 7.1).

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Tabelle 7.1: Übersicht Investitions- und Unterhaltungskosten (gerundet)

Variante Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

IVK [€] UK [€/a] IVK [€] UK [€/a] IVK [€] UK [€/a]

1 2.590.000 36.700 6.470.000 38.600 8.680.000 48.400

2 4.970.000 29.900 7.930.000 38.900 8.700.000 38.900

3 10.810.000 33.100 17.720.000 56.500 20.450.000 64.900

Zur Kostengegenüberstellung der Varianten wurde für jeden Ausbaugrad (Abflussszenario)

eine Kostenvergleichsrechnung durchgeführt.

Der Baubeginn wird auf 2022 festgelegt. Ausgehend von einer zweijährigen Bauzeit ergibt

sich der Fertigstellungszeitpunkt (Bezugszeitpunkt) in 2024.

Die Höhe des Zinssatzes wird mit dem Standardwert von real 3 % p. a. angesetzt, der Unter-

suchungszeitraum auf 80 Jahre festgelegt. In diesem Zeitraum fallen die Investitions- und

Reinvestitionskosten sowie die laufenden Kosten zur Erhaltung der Bauwerke und Anlagen

an.

Für die Reinvestitionskosten werden folgende Annahmen getroffen:

Reinvestition alle 40 Jahre Wehrverschlüsse, Schieber, Schächte

Reinvestition alle 20 Jahre Geländer, Bedienstege

Alle Kosten werden auf den Bezugszeitpunkt (2024) umgerechnet (realer Zinssatz 3 % p. a.).

Vor dem Bezugszeitpunkt anfallende Kosten werden auf-, nach dem Bezugszeitpunkt anfal-

lende Kosten abgezinst (Ermittlung Barwerte). Die Addition der Teilbarwerte jeder Alternative

ergibt den jeweiligen Projektkostenbarwert.

Die Jahreskosten (Annuitäten) geben die äquivalente jährliche Belastung zur Finanzierung

der Variante innerhalb des Untersuchungszeitraumes an.

Die Kostenvergleichsrechnung wurde mit der Software KVRExpert durchgeführt. Der Report

mit der ausführlichen Dokumentation ist als Anhang AVII beigelegt. Die nachstehende Tabel-

le 7.2 zeigt die Ergebnisse des Kostenvergleiches in Bezug auf den Projektkostenbarwert

und die Jahreskosten.

Tabelle 7.2: Ergebnisse Kostenvergleichsrechnung (absolut)

Variante Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

PKBW JK PKBW JK PKBW JK

1 3.888.987 128.772 9.247.265 306.194 10.6198.97 351.644

2 6.140.631 203.327 9.537.247 315.795 10.299.652 341.040

3 11.860.865 392.734 19.524.198 646.481 22.518.138 745.615

PKBW Projektkostenbarwert

JK Jahreskosten

Ausgehend von der Variante 1 (Q = 2 m³/s), als Bestandteil des laufenden wasserrechtlichen

Planfeststellungsantrages (vgl. Kap. 1), ergibt sich nachstehender prozentualer Vergleich.

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Tabelle 7.3: Ergebnisse Kostenvergleichsrechnung (prozentual)

Variante Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s

PKBW JK PKBW JK PKBW JK

1 42% 42% 100% 100% 115% 115%

2 66% 66% 103% 103% 111% 111%

3 128% 128% 211% 211% 244% 244%

PKBW Projektkostenbarwert

JK Jahreskosten

In Auswertung der Kostenvergleichsrechnung zeigt sich, dass sich die Varianten 1 und 2, bei

Ausbaugraden für die Abflussszenarien von 2 m³/s und 3 m³/s, nicht maßgeblich unterschei-

den. Beim Ausbaugrad für das Abflussszenario 0,8 m³/s ist die Variante 1 deutlich kosten-

günstiger, da hier die erforderliche Ausbaulänge entsprechend kürzer ist.

Weiterhin ist erkennbar, dass die Variante 3, unabhängig des Ausbaugrades (Abflussszena-

rios), in etwa doppelt so teuer ist wie die Varianten 1 oder 2. Dies betrifft gleichermaßen die

Jahreskosten. Vergleicht man die Varianten 1 und 3 im Abflussszenario 0,8 m³/s ergibt sich

sogar ein rund dreifacher Projektkostenbarwert.

7.5 Raumwiderstand (Betroffenheiten Flurstücke, Flächenbedarf)

Unabhängig von der noch zu treffenden Entscheidung welche Variante zur Ausleitung über

den Schwarzen Graben zum Tragen kommt, ist für jede der Varianten eine Flurbereinigung

einzuleiten und durchzuführen, da ansonsten die Flächenverfügbarkeit für keine der Varian-

ten gewährleistet werden kann. Begründet liegt dieser Sachverhalt darin, dass für alle drei

erforderlichen Flächenareale bereits gegenwärtig bekannt ist, dass Grundstücke in Anspruch

genommen werden, für die die Eigentümer nicht ermittelt werden können (u.a. durch bereits

bestehende Verweise im Grundbuch), die Eigentümerermittlung bei Grundstücken mit um-

fangreichen Erben sich sehr langwierig gestalten wird (über mehrere Jahre) und es Eigentü-

mer geben wird, die der Nutzung oder Übertragung sowie der dinglichen Sicherung nicht zu-

stimmen werden. Der wesentliche Unterschied zu den Flurbereinigungen untereinander be-

steht in dem dafür notwendigen Flächendarf. Es ist davon auszugehen, dass er für die Vari-

ante 3 am geringsten ist.

Für die Variante 3 (erforderliche dingliche Sicherung der Rohrleitung) besteht jedoch das Ri-

siko, dass die gewollte Dienstbarkeit – aufgrund der Bedeutung der Maßnahmen - nicht an

erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden kann, da andere Rechte vorgehen und

die Inhaber dieser Rechte nicht auf Ihren Rang verzichten bzw. nicht zu ermitteln sind. Im

Fall einer Zwangsversteigerung besteht somit die Gefahr, dass das Leitungsrecht für den

„Schwarzen Graben“ als nachrangiges Recht untergeht und gelöscht wird, so dass der Lei-

tungsverlauf zu einem späteren Zeitpunkt (nach der Zwangsversteigerung) nicht mehr gesi-

chert ist.

Unabhängig von der für die Rohrleitung zu sichernden Trasse besteht auch die Notwendig-

keit, zusätzlich entsprechende Wegerechte zur Erreichbarkeit der Trasse und der darauf be-

findlichen Bauwerke zur Unterhaltung und Wartung der Rohrleitung zu sichern. Der Ausbau

und die Unterhaltung dieser Wege - im Rahmen des Konzeptes - wird eine wesentliche Rolle

in den Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern und Landwirten spielen.

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Mit dem Eingriff in die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen, zur Verlegung ei-

ner Rohrleitung, ist eine Qualitätsverschlechterung der Böden auf der Leitungstrasse nicht

auszuschließen. Diese daraus herzuleitende Wertminderung der Flächen ist gegenüber dem

betreffenden Landwirtschaftsbetrieb und auch gegenüber dem Grundstückseigentümer in

Fläche oder Geld (Vermögens- und Rechtsverlust am Grundeigentum) auszugleichen. Aus

diesem Grund sind Forderungen der Eigentümer zum Abkauf ihrer Flächen, anstelle der

dinglichen Sicherung, nicht auszuschließen und eher wahrscheinlich.

Die Anzahl der Flurstücke sagt nichts über den tatsächlichen Flächenbedarf bzw. Flächen-

verbrauch aus. Bei den Varianten 1 und 2 wird es einen tatsächlichen Flächenverbrauch von

landwirtschaftlichen Nutzungsflächen geben. Darüber hinaus müssen landwirtschaftliche

Nutzungsstrukturen angepasst werden. In Variante 3 ist der Eingriff in die landwirtschaftliche

Bewirtschaftung geringer, trotzdem sind auch hier wirtschaftliche Nachteile zu kompensieren.

Tabelle 7.4: Betroffenheiten Flurstücke - Anzahl

Variante Anzahl FlSt (0,8 m³/s) Anzahl FlSt (2 m³/s) Anzahl FlSt (3 m³/s)

dauerhaft temporär dauerhaft temporär dauerhaft temporär

1 190 170 267 248 357 304

2 161 213 165 210 165 210

3 6 115 6 122 6 125

Tabelle 7.5: Betroffenheiten Flurstücke - Fläche

Variante Fläche [ha] (0,8 m³/s) Fläche [ha] (2 m³/s) Fläche [ha] (3 m³/s)

dauerhaft temporär dauerhaft temporär dauerhaft temporär

1 6,5 3,4 11,8 7,8 13,7 7,8

2 10,5 5,0 12,0 5,0 12,0 5,0

3 0,3 14,2 0,3 16,3 0,3 18,7

7.6 Einschränkung Nutzungen

Die Einschränkung der Nutzungen bezieht sich maßgeblich auf die Land- und Forstwirt-

schaft. Für die Bewertung wurde ein Verschnitt zwischen den dauerhaft und temporär in An-

spruch genommenen Flächen und der Biotoptypenkartierung (Jestaedt/Wild + Partner)

durchgeführt. Die Ergebnisse je Ausbaugrad (Abflussszenario) und Varianten sind in den

nachstehenden Tabellen ersichtlich.

Die Varianten 1 und 2 sind in Bezug auf die Einschränkung von Acker- und Grünland bei den

Ausbaugraden 2 m³/s und 3 m³/s annähernd vergleichbar. Beim Ausbaugrad 0,8 m³/s sind

die Einschränkungen bei Variante 1 aber deutlich geringer als bei Variante 2. Die Varianten 2

hat weiterhin zusätzliche Einschränkungen hinsichtlich der Forstwirtschaft (Wälder und Fors-

ten) und höhere Betroffenheiten von Laubgebüschen/Feldgehölzen. Die geringsten dauer-

haften Einschränkungen bietet die Variante 3. Zu beachten sind aber die relativ großen tem-

porären Einschränkungen.

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Tabelle 7.6: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 0,8 m³/s

Nutzung Fläche [ha] V1

Fläche [ha] V2

Fläche [ha] V3

d t d t d t

Gewässer 1,71 0,15 1,14 0,10 0,43

Gras und Staudenfluren 0,52 0,27 0,29 0,17 0,31

Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen 0,38 0,27 0,87 0,41 1,27

Wälder und Forsten - - 1,77 0,82 1,00

Äcker und Grünland 3,67 2,56 6,17 3,38 0,26 10,85

Siedlung, Verkehrs- und Industrieanlagen 0,19 0,10 0,31 0,11 0,32

Tabelle 7.7: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 2 m³/s

Nutzung Fläche [ha] V1

Fläche [ha] V2

Fläche [ha] V3

d t d t d t

Gewässer 4,32 0,16 1,18 0,08 - 0,48

Gras und Staudenfluren 1,49 0,92 0,35 0,14 - 0,35

Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen 0,49 0,36 1,02 0,39 - 1,48

Wälder und Forsten - - 2,02 0,82 - 1,15

Äcker und Grünland 5,13 5,80 7,16 3,45 0,26 12,52

Siedlung, Verkehrs- und Industrieanlagen 0,39 0,57 0,33 0,10 - 0,37

Tabelle 7.8: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 3 m³/s

Nutzung Fläche [ha] V1

Fläche [ha] V2

Fläche [ha] V3

d t d t d t

Gewässer 4,34 0,15 1,18 0,08 - 0,54

Gras und Staudenfluren 1,86 0,69 0,35 0,14 - 0,4

Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen 0,59 0,37 1,02 0,39 - 1,76

Wälder und Forsten - - 2,02 0,82 - 1,31

Äcker und Grünland 6,41 6,17 7,16 3,45 0,26 14,25

Siedlung, Verkehrs- und Industrieanlagen 0,52 0,46 0,33 0,10 - 0,43

d ... dauerhaft

t … temporär

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7.7 Konkurrierende/tangierende Planungen

In Bezug auf die Varianten wurde geprüft, ob diese sich ggf. mit anderen Planungen (Bau-

leitplanungen, Flächennutzungspläne etc.) überschneiden.

Im Ergebnis des „Gewässerentwicklungskonzept für das Teileinzugsgebiet „Cottbuser Spree“

(Tschugagraben bis Nordumfluter)“ (LfU, 2011) wurden bereits Maßnahmen umgesetzt. Ei-

nige der umgesetzten Maßnahmen liegen im avisierten Mündungsbereich des Ableiters

Cottbuser See in die Spree. Dies betrifft nur die Varianten 2 und 3 (vgl. Abbildung 7.1 und

Tabelle 7.9). Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Mündungen der Ableiter für Variante 2

und 3 so zu gestalten, dass eine Betroffenheit der GEK-Maßnahmen vermieden werden

kann. Abgesehen von den GEK-Maßnahmen ist dennoch eine Beeinträchtigung der Entwick-

lung des Spreevorlandes durch die Ableiter gegeben.

Abbildung 7.1: GEK-Maßnahmen Planung (links) und Umsetzung (rechts)

Tabelle 7.9: GEK Cottbuser Spree – Maßnahmen (Auszug)

Maßnahmen-Nr. Maßnahmenbeschreibung

M085 Sohlengleite in Beckenbauweise mit Kanugasse

M086 Reduzierung der Absturzhöhe um ca. 0,3 m

M087 Raubaumbuhnengruppe einbauen (2)

M088 Herstellung einer Gewässerverzweigung im rechten Vorland

M089 Initialbepflanzung im Bereich von vorhandenen Mulden im rechten Vorland

M090 Initialbepflanzung im Bereich von vorhandenen Mulden im rechten Vorland

M091 Vorlandabsenkung, Abtrag des Vorlandes bis ca. 0,2 m über MW

Variante 2

Variante 1

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Maßnahmen-Nr. Maßnahmenbeschreibung

M092 Initialbepflanzung für Gewässerrandstreifen inkl. Vorlandabsenkung

M093 Initialbepflanzung für Weichholzaue inkl. Vorlandabsenkung

M094 Raubaumbuhnengruppe einbauen (2)

M095 Raubaumbuhnengruppe einbauen (3)

M096 Raubaumbuhnengruppe einbauen (3)

Zu ggf. avisierten Planung der Stadt Cottbus gab es eine Abstimmung mit dem Fachbereich

61 Stadtentwicklung (vgl. Protokoll v. 21.06.2017). Für alle Varianten wurden der Stadt Cott-

bus die Trassenkorridore in digitaler Form übergeben (Shape, per E-Mail am 15.06.2017 an

Fr. Kiese). Nach Aussage der Stadt Cottbus liegen im Bereich der Trassenkorridore keine

aktuellen oder avisierten Planungen vor.

Es gibt aber Überlegungen, den Damm der ehemaligen Bahnstrecke für einen Fahrradweg

zu nutzen. In diesem Fall wären für die Varianten 1 und 2 Brückenbauwerke erforderlich. Im

Variantenvergleich findet dies jedoch vorerst keine Berücksichtigung.

Weiterhin verweist die Stadt Cottbus auf die Querung des Skadower Wiesenweges als öf-

fentlich gewidmete Straße. Hier wurde ein entsprechendes Querungsbauwerk berücksichtigt.

7.8 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Auswirkungen der Varianten auf die Umwelt (Schutzgüter, Schutzgebiete, NATURA2000

und Biotop-/Artenschutz etc.) werden in einer separaten Unterlage betrachtet und bewertet.

Bearbeiter: Büro für Raum- und Umweltplanung Jestaedt/Wild + Partner (Potsdam).

7.9 Auswirkungen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtline (WRRL)

Die Auswirkungen der Varianten in Bezug auf die Wasserrahmenrichtline (WRRL) werden in

einer separaten Unterlage betrachtet und bewertet.

Bearbeiter: Planungsbüro Koenzen Wasser & Landschaft (Hilden)

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8 Vorzugsvarianten

Hinweis:

Die Ableitung der Vorzugsvarianten berücksichtigt nicht die Kriterien der Auswirkungen auf

die Umwelt (Schutzgüter, Schutzgebiete, NATURA2000, Biotop-/Artenschutz) und die Was-

serrahmenrichtline. Für diese beiden Kriterien werden jeweils separate Variantenvergleiche

erstellt.

Auswirkungen auf die Umwelt (Schutzgüter, Schutzgebiete, NATURA2000, Biotop-

/Artenschutz)

Bearbeiter: Büro für Raum- und Umweltplanung Jestaedt/Wild + Partner (Potsdam).

Auswirkungen auf Wasserrahmenrichtline

Bearbeiter: Planungsbüro Koenzen Wasser & Landschaft (Hilden)

In einer kumulativen Betrachtung werden die endgültigen Vorzugsvarianten herausgestellt.

Bearbeiter: Büro für Raum- und Umweltplanung Jestaedt/Wild + Partner (Potsdam).

Für jeden Ausbaugrad (Abflussszenario) wird eine separate Vorzugsvariante ermittelt. Ein

Variantenvergleich zwischen den Ausbaugraden (Abflussszenarien) wurde nicht geführt, da

es sich um differierende Zielstellungen handelt. Die Ergebnisse vermitteln jedoch einen Ein-

druck der Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Zielstellungen zueinander.

Die Ermittlung der Vorzugsvarianten basiert auf dem argumentativen Variantenvergleich (vgl.

Kap. 7) und einem 3-stufigen Bewertungssystem mit Punktevergabe 1 - 3 (1 = niedrigste

Wertung, 3 = höchste Wertung). Die Punktevergabe erfolgt hierbei für alle herangezogenen

Bewertungskriterien. Sofern bei bestimmten Kriterien kein eindeutiger Vorteil/Nachteil abzu-

leiten war, wurden gleiche Punktzahlen vergeben.

Tabelle 8.1: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 0,8 m³/s

Bewertungskriterien V1 V2 V3

Technische Realisierbarkeit 3 2 1

Nachhaltigkeit 3 2 1

Hydraulische Verhältnisse 3 2 3

Raumwiderstand 3 1 2

Einschränkung Nutzungen 2 1 3

Konkurrierende Planungen 3 2 2

Kosten 3 2 1

Summe 20 11 13

Tabelle 8.2: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 2 m³/s

Bewertungskriterien V1 V2 V3

Technische Realisierbarkeit 2 2 1

Nachhaltigkeit 2 2 1

Hydraulische Verhältnisse 2 1 3

Raumwiderstand 2 1 2

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Bewertungskriterien V1 V2 V3

Einschränkung Nutzungen 1 1 3

Konkurrierende Planungen 3 2 2

Kosten 3 2 1

Summe 15 11 13

Tabelle 8.3: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 3 m³/s

Bewertungskriterien V1 V2 V3

Technische Realisierbarkeit 2 2 1

Nachhaltigkeit 2 2 1

Hydraulische Verhältnisse 2 1 3

Raumwiderstand 2 1 3

Einschränkung Nutzungen 1 1 3

Konkurrierende Planungen 3 2 2

Kosten 3 2 1

Summe 15 11 14

Fazit Ausbaugrad (Abflussszenario) 0,8 m³/s

Im Fazit der Variantenbewertung für den Ausbaugrad (Abflussszenario) 0,8 m³/s wurden die

Varianten 2 und 3 als unverhältnismäßig eingestuft, da mit der Variante 1 ein bereits vorhan-

denes Gewässer (Schwarzer Graben) als Ableiter genutzt werden kann. Der Schwarze Gra-

ben erfordert zwar einen moderaten Ausbau im Oberlauf (K7137 bis Cottbuser See; 3,3 km),

stellt aber im Vergleich zu den Varianten 2 und 3 den deutlich geringeren Eingriff dar. Bei

den Varianten 2 und 3 wären komplett neue Ableiter (offener Graben bzw. Rohrleitung) über

eine größere Länge herzustellen.

Mit Ausnahme der Nutzungseinschränkungen ist die Variante 1 in allen anderen Kriterien

besser als die Varianten 2 und 3 bewertet. Die Variante 1 ist daher eindeutig als Vorzugsva-

riante herauszustellen.

Fazit Ausbaugrad (Abflussszenario) 2 m³/s

Für den Ausbaugrad (Abflussszenario) 2 m³/s fällt das Fazit ebenfalls zugunsten der Varian-

te 1 aus. Die Variante 2 ist zwar kostenseitig vergleichbar, aber in Bezug auf die Einbindung

in den natürlichen Wasserhaushalt, die hydraulischen Verhältnisse und den Raumwiderstand

nachteilig. Die Variante 3 wurde vor allem wegen der aufwendigen technischen Realisierung

und der eingeschränkten Nachhaltigkeit (hoher Unterhaltungsaufwand) einhergehend mit

hohen Investition- und Unterhaltungskosten schlechter bewertet.

Als Vorzugsvariante für einen Ausbaugrad (Abflussszenario) von 2 m³/s wurde die Variante 1

gewählt.

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Fazit Ausbaugrad (Abflussszenario) 3 m³/s

Das Fazit der Bewertung für den Ausbaugrad (Abflussszenario) 3 m³/s ist mit dem Fazit für

den Ausbaugrad (Abflussszenario) 2 m³/s vergleichbar. Die Variante 2 scheidet aufgrund der

vorgenannten nachteiligen Kriterien aus. Der Bewertungsunterschied zwischen den Varian-

ten 1 und 3 hingegen, ist nicht mehr so eindeutig. Zwar ist die Variante 3 immer noch deut-

lich aufwendiger und teurer, jedoch wirkt der massive Ausbau des Schwarzen Grabens für

Abflüsse von 3 m³/s und resultierenden Querprofilbreiten bis 18 m unverhältnismäßig. Hinzu

kommen die zahlreiche großen Querbauwerke sowie die erforderliche Anpassung der Kom-

plexbauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben). In Summe aller Kriterien

sind die Variante 1 und 3 daher annähernd gleichwertig zu betrachten. Eine klare Vorzugsva-

riante kann aus der technisch-planerischen Sicht allein nicht abgeleitet werden. Für die end-

gültige Entscheidung sind die weiteren Bewertungskriterien der Umweltauswirkungen, hier

u.a. die fehlende ökologische Durchgängigkeit in der Variante 3 und Auswirkungen im Sinn

der WRRL heranzuziehen.

Aufgestellt: Cottbus, 15.09.2017

Bearbeiter: Dipl.-Ing. A. Pfeifer

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Quellenangaben

[1] BKP (2006):Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Cottbus-Nord vom 18. Juli 2006.

[2] DHI-WASY (2014): Komplexgutachten zur Bewirtschaftung des Cottbusers Sees und der dafür erforderlichen Wasserbauwerke sowie des Anstieges von Seewasser- und Grundwasserspie-gel. Abschlussbericht. DHI-WASY GmbH Berlin, Mai, 2014, 156 S., 19 Anlagen. Eingestellte Unterlage /E3/ zum PF-Antrag „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2“, eingereicht durch Vattenfall Europe Mining AG am 04.12.2014 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Geschäftszeichen c10-8.2-1-1

[3] iHC (2014): Ausbau des "Schwarzen Grabens" als Ableiter für den künftigen Cottbusser See - Genehmigungsplanung Teile A und B. iHC-IPP Hydro Consult GmbH Cottbus, Antragsteil /A4/ „Technische Planungen“ zum PF-Antrag „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees", eingereicht durch Vattenfall Europe Mining AG am 04.12.2014 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Geschäftszei-chen c10-8.2-1-1

[4] JWP (2013): Variantenvergleich Ausbau Schwarzer Graben auf 2 bzw. 3 m³/s bzw. Neutrassie-rung zwischen Cottbuser Ostsee und Spree. Jestaedt, Wild und Partner Potsdam, Antragsteil /A11/ „Umweltplanungen“ zum PF-Antrag „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees", eingereicht durch Vattenfall Europe Mining AG am 04.12.2014 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Geschäftszei-chen c10-8.2-1-1

[5] DHI WASY (2016) Ermittlung von hydrologischen Bemessungsgrundlagen für den Nachweis der Hochwassersicherheit des Cottbuser Ostsees nach DIN 19700. DHI WASY GmbH, Einge-stellte Unterlage /E21a/ „Umweltplanungen“ zur 1. Tektur des PF-Antrags „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees", eingereicht durch Vattenfall Europe Mining AG am 02.06.2016 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Bran-denburg, Geschäftszeichen c10-8.2-1-1

[6] LBGR (2010):Niederschrift über die Besprechung zur Festlegung des voraussichtlichen Unter-suchungsrahmens gemäß §5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vor-haben „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbusser Sees" am 14.12.2010 (Scoping-Termin), Landesamt für Bergbau, Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg, Cottbus, 09. Mai 2011 (Gz.: c 10-8.2-1-2).

[7] LBGR (2012): Zulassung des Abschlussbetriebsplanes Tagebau Cottbus-Nord vom 08.10.2012, Landesamt für Bergbau, Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg (Gz.: c 10-1.4-1-2).

[8] PBK (2016): Bewertung des Vorhabens „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees” gemäß der EG-WRRL.“ Planungsbüro Koenzen, Antragsteil /A16a/ „Umweltplanungen“ zur 1. Tektur des PF-Antrags „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees", eingereicht durch Vattenfall Europe Mining AG am 02.06.2016 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Ge-schäftszeichen c10-8.2-1-1

[9] VEM, FUGRO (2014): Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung zum Vorhaben „Gewässer-ausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Sees“. Vattenfall Europe Mining AG (Antragsteller) und FUGRO Consult GmbH NL Berlin (Planverfasser) eingereicht am 04.12.2014 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Geschäftszei-chen c10-8.2-1-1

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Stand: 15.09.2017

[10] VEM, FUGRO (2016): 1. Tektur zum Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung zum Vorha-ben „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Sees“. Vat-tenfall Europe Mining AG (Antragsteller) und FUGRO Consult GmbH NL Berlin (Planverfasser) eingereicht am 02.06.2016 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Geschäftszeichen c10-8.2-1-1

[11] LEB (2017): Erweiterte Variantenprüfung zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren des Vorhabens „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Sees“. Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von Seewasser aus dem Cottbuser Ostsee (Konzeptvorschlag), eingereicht durch die LEB am 26.01.2017 an das LfU.

[12] LfU Stellungnahme vom 03.03.2017 zum Konzeptvorschlag der LEB bezüglich der Erweiterten Variantenprüfung zur Ausleitung von Seewasser aus dem Cottbuser Ostsee vom 26.01.2017.

[13] IWSÖ (2017) Fachliche Stellungnahme zur Abschätzung der Möglichkeit einer regelbaren Ablei-tung von Wasser mittels einer Rohrleitung aus dem Cottbuser Ostsee in die Spree

[14] eta / LUG (2017) Variantenuntersuchung zur Abschätzung der Möglichkeit einer regelbaren Ab-leitung von Wasser mittels einer Rohrleitung aus dem Cottbuser Ostsee in die Spree

[15] DHI WASY (2017) Cottbuser See Ableiter – Variantenuntersuchung für die Spree-Anbindung (Hydraulische Modellierung)

[16] GRONTMIJ (2014) PFV Gewässerausbau Cottbuser See, TV 2, 0951-11-O31 – Anlage 6, Kos-tenberechnung

[17] IWB Dr. Uhlmann (2016) Konzeptionelle Betrachtungen zur Sulfatsteuerung im Cottbuser Ost-see durch Spülung mit Spreewasser

[18] Bdew, DB, DVGW (2012) Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien, Seite 130