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GEWÄSSERAUSBAU COTTBUSER SEE –
TEILVORHABEN 2
„HERSTELLUNG DES COTTBUSER SEES“
VARIANTENVERGLEICH ZUR AUSLEITUNG VON
SEEWASSER AUS DEM COTTBUSER SEE
SEPTEMBER 2017
VORHABEN:
Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Variantenvergleich zur Ausleitung von Seewasser aus dem Cottbuser See
1166_Deckblatt_Variantenvergleich-Ableitung_2017-07-17_iHC.doc
Gewässerausbau Cottbuser See Teilvorhaben 2
„Herstellung des Cottbuser Sees
Variantenvergleich zur Ausleitung von Seewasser aus dem Cottbuser See
AUFTRAGGEBER:
Lausitzer Energie AG
Vom-Stein-Straße 39
03050 Cottbus
FACHPLANUNG: IPP HYDRO CONSULT GmbH
Gerhart-Hauptmann-Straße 15
03044 Cottbus
Tel.: (0 355) / 75 70 05 – 0
Fax: (0 355) / 75 70 05 – 22
e-mail: [email protected]
Internet www.ipp-hydro-consult.de
Cottbus, September 2017
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH I
Stand: 15.09.2017
Inhaltsverzeichnis
1 Veranlassung und Zielstellung .............................................................................. 1
2 Anforderungen/Randbedingungen – Ausleitung Cottbuser See ........................ 3
2.1 Hydrologisches Erfordernis einer Ausleitung ............................................................ 3
2.2 „Historie“ der untersuchten Ableitervarianten [11] ..................................................... 4
3 Varianten zur Ausleitung aus dem Cottbuser See ............................................... 8
4 Variante 1 – Ausleitung über den Schwarzen Graben ......................................... 9
4.1 Variante 1 – Linien-/Trassenführung ......................................................................... 9
4.2 Variante 1 – Ausbaugrad für die Abflussszenarien 0,8 m³/s, 2 m³/s und 3 m³/s ...... 11
4.2.1 Variante 1 – Ausbaugrad Randbedingungen .......................................................... 12
4.2.2 Variante 1 – Ausbaugrad Schwarzer Graben.......................................................... 12
4.2.3 Variante 1 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk .............................................................. 17
4.2.4 Variante 1 – Ausbaugrad Querbauwerke ................................................................ 18
4.3 Variante 1 – Unterhaltung ....................................................................................... 21
4.4 Variante 1 – Kosten ................................................................................................ 23
4.4.1 Investitionskosten ................................................................................................... 23
4.4.2 Unterhaltungskosten ............................................................................................... 24
5 Variante 2 – Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree ......................... 27
5.1 Variante 2 – Linien-/Trassenführung ....................................................................... 27
5.2 Variante 2 – Ausbaugrad für die Abflussszenarien 0,8 m³/s, 2 m³/s und 3 m³/s ...... 29
5.2.1 Variante 2 – Ausbaugrad Randbedingungen .......................................................... 29
5.2.2 Variante 2 – Ausbaugrad offener Graben / Schwarzer Graben ............................... 29
5.2.3 Variante 2 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk .............................................................. 33
5.2.4 Variante 2 – Ausbaugrad Einleitbauwerk in die Spree ............................................ 33
5.2.5 Variante 2 – Ausbaugrad Querbauwerke ................................................................ 36
5.3 Variante 2 – Unterhaltung ....................................................................................... 37
5.4 Variante 2 – Kosten ................................................................................................ 38
5.4.1 Investitionskosten ................................................................................................... 38
5.4.2 Unterhaltungskosten ............................................................................................... 39
6 Variante 3 – Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree ................................. 41
6.1 Variante 3 – Linien-/Trassenführung ....................................................................... 41
6.1.1 Variante 3 – Ausbaugrad – Randbedingungen ....................................................... 44
6.1.2 Variante 3 – Ausbaugrad – Rohrleitung .................................................................. 44
6.1.3 Variante 3 – Ausbaugrad – Auslaufbauwerk ........................................................... 49
6.1.4 Variante 3 – Ausbaugrad – Einleitbauwerk in die Spree ......................................... 50
6.2 Variante 3 – Unterhaltung ....................................................................................... 52
6.3 Variante 3 – Kosten ................................................................................................ 53
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH II
Stand: 15.09.2017
6.3.1 Investitionskosten ................................................................................................... 53
6.3.2 Unterhaltungskosten ............................................................................................... 54
7 Variantenvergleich ............................................................................................... 56
7.1 Technische Realisierbarkeit (Ausbaugrad Bauwerke / Graben) .............................. 56
7.2 Nachhaltigkeit (langfristig sicherer Anlagenbetrieb) ................................................ 57
7.3 Hydraulische Verhältnisse (Abfluss, Wasserspiegel, Grundwasser) ....................... 57
7.4 Kostenvergleichsrechnung ..................................................................................... 57
7.5 Raumwiderstand (Betroffenheiten Flurstücke, Flächenbedarf) ............................... 59
7.6 Einschränkung Nutzungen ...................................................................................... 60
7.7 Konkurrierende/tangierende Planungen ................................................................. 62
7.8 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................ 63
7.9 Auswirkungen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtline (WRRL) ............................ 63
8 Vorzugsvarianten ................................................................................................. 64
Anhänge zum Bericht
AI Übersichtskarte Trassenverläufe
AII LEB (2017): Erweiterte Variantenprüfung zum wasserrechtlichen Planfeststellungs-
verfahren des Vorhabens „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Her-
stellung des Cottbuser Sees“. Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von See-
wasser aus dem Cottbuser Ostsee (Konzeptvorschlag), eingereicht durch die LEB am
26.01.2017 an das LfU.
AIII LfU Stellungnahme vom 03.03.2017 zum Konzeptvorschlag der LEB bezüglich der
Erweiterten Variantenprüfung zur Ausleitung von Seewasser aus dem Cottbuser Ost-
see vom 26.01.2017.
AIV IWSÖ (2017) Fachliche Stellungnahme zur Abschätzung der Möglichkeit einer regel-
baren Ableitung von Wasser mittels einer Rohrleitung aus dem Cottbuser Ostsee in
die Spree
AV eta / LUG (2017) Variantenuntersuchung zur Abschätzung der Möglichkeit einer re-
gelbaren Ableitung von Wasser mittels einer Rohrleitung aus dem Cottbuser Ostsee
in die Spree
AVI DHI WASY (2017) Cottbuser See Ableiter – Variantenuntersuchung für die Spree-
Anbindung (Hydraulische Modellierung)
AVII Kostenvergleichsrechnung - Report
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH III
Stand: 15.09.2017
Tabellenverzeichnis
Tabelle 3.1: Varianten zur Ausleitung aus dem Cottbuser See .............................................. 8
Tabelle 4.1: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 0,8 m³/s ................................................. 13
Tabelle 4.2: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 2 m³/s .................................................... 14
Tabelle 4.3: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 3 m³/s .................................................... 15
Tabelle 4.4: Variante 1 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk ........................................................ 18
Tabelle 4.5: Bauwerke im Schwarzen Graben (Ist-Zustand) [3] ........................................... 18
Tabelle 4.6: Aufstau und Fließgeschwindigkeit an den Komplexbauwerken ......................... 19
Tabelle 4.7: Variante 1 – Ausbaugrad Querbauwerke .......................................................... 20
Tabelle 4.8: Variante 1 – Art der Gewässerunterhaltung ...................................................... 22
Tabelle 4.9: Variante 1 – Investkosten ................................................................................. 24
Tabelle 4.10: Variante 1 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten............................................. 25
Tabelle 4.11: Variante 1 (Q = 2 m³/s) - Unterhaltungskosten ............................................... 25
Tabelle 4.12: Variante 1 (Q = 3 m³/s) - Unterhaltungskosten ............................................... 26
Tabelle 5.1: Variante 2 – Ausbaugrad Einleitbauwerk .......................................................... 35
Tabelle 5.2: Variante 2 – Ausbaugrad Querbauwerke .......................................................... 36
Tabelle 5.3: Variante 2 – Art der Gewässerunterhaltung ...................................................... 37
Tabelle 5.4: Variante 2 – Investkosten ................................................................................. 38
Tabelle 5.5: Variante 2 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten .............................................. 39
Tabelle 5.6: Variante 2 (Q = 2 - 3 m³/s) - Unterhaltungskosten ............................................ 40
Tabelle 6.1: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 0,8 m³/s [13] .................................... 45
Tabelle 6.2: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 1,0 m³/s [13] .................................... 45
Tabelle 6.3: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 1,5 m³/s [13] .................................... 46
Tabelle 6.4: Variante 3 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk ........................................................ 49
Tabelle 6.5: Variante 3 – Ausbaugrad Einleitbauwerk .......................................................... 51
Tabelle 6.6: Entleerungszeit und Energiebedarf Rohrleitung................................................ 53
Tabelle 6.7: Variante 3 – Investitionskosten ......................................................................... 54
Tabelle 6.8: Variante 3 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten .............................................. 54
Tabelle 6.9: Variante 3 (Q = 2,0 m³/s) - Unterhaltungskosten .............................................. 55
Tabelle 6.10: Variante 3 (Q = 3,0 m³/s) - Unterhaltungskosten............................................. 55
Tabelle 7.1: Übersicht Investitions- und Unterhaltungskosten (gerundet) ............................. 58
Tabelle 7.2: Ergebnisse Kostenvergleichsrechnung (absolut) .............................................. 58
Tabelle 7.3: Ergebnisse Kostenvergleichsrechnung (prozentual) ......................................... 59
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH IV
Stand: 15.09.2017
Tabelle 7.4: Betroffenheiten Flurstücke - Anzahl .................................................................. 60
Tabelle 7.5: Betroffenheiten Flurstücke - Fläche .................................................................. 60
Tabelle 7.6: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 0,8 m³/s ....................................................... 61
Tabelle 7.7: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 2 m³/s .......................................................... 61
Tabelle 7.8: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 3 m³/s .......................................................... 61
Tabelle 7.9: GEK Cottbuser Spree – Maßnahmen (Auszug) ................................................ 62
Tabelle 8.1: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 0,8 m³/s .................. 64
Tabelle 8.2: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 2 m³/s ..................... 64
Tabelle 8.3: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 3 m³/s ..................... 65
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH V
Stand: 15.09.2017
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 4.1: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (DTK50) 9
Abbildung 4.2: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (DGM1) 10
Abbildung 4.3: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (Luftbild) 11
Abbildung 4.4: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 0,8 m³/s) 12
Abbildung 4.5: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 0,8 m³/s) 13
Abbildung 4.6: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 2,0 m³/s) 14
Abbildung 4.7: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 2 m³/s) 15
Abbildung 4.8: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 3,0 m³/s) 16
Abbildung 4.9: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 3 m³/s) 16
Abbildung 4.10: Visualisierung Auslaufbauwerk (Q = 2 - 3 m³/s) 17
Abbildung 4.11: Beispiel Staubauwerk (LW 4 m) mit FAA und Überfahrt (Mau-23.7L-2) [3] 21
Abbildung 4.12: Sohlkrautung mit Kettenbagger und Böschungsmahd 22
Abbildung 4.13: Mähboot für Sohlkrautung konventionell und amphibisch (Truxor) 23
Abbildung 5.1: Varianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree (DTK25) 27
Abbildung 5.2: Varianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree (Luftbild) 28
Abbildung 5.3: Trassenvarianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree
(DGM1) 28
Abbildung 5.4: Regelquerschnitt Ausbau offener Graben (Q = 0,8 m³/s) 30
Abbildung 5.5: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 0,8 m³/s) 30
Abbildung 5.6: Regelquerschnitt Ausbau offener Graben (Q = 2 - 3 m³/s) 31
Abbildung 5.7: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 2,0 m³/s) 32
Abbildung 5.8: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 3,0 m³/s) 33
Abbildung 5.9: Standort Einleitbauwerk Spree 34
Abbildung 5.10: Prinzipskizze Einleitbauwerk 35
Abbildung 6.1: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (DTK25) 41
Abbildung 6.2: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (DGM1) 42
Abbildung 6.3: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (Luftbild) 43
Abbildung 6.4: Übersichtslängsschnitt Rohrleitungen DN 1600 und DN 1900 47
Abbildung 6.5: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 0,8 m³/s) 48
Abbildung 6.6: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 2,0 m³/s) 48
Abbildung 6.7: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 3,0 m³/s) 48
Abbildung 6.8: Visualisierung Auslaufbauwerk (Q = 0,8 m³/s links, Q = 2 - 3 m³/s rechts) 50
Abbildung 6.9: Visualisierung Einleitbauwerk (Q = 2 m³/s) – Schachtbauwerk 51
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH VI
Stand: 15.09.2017
Abbildung 6.10: Visualisierung Einleitbauwerk – Mündung Rechteckkanal 51
Abbildung 6.11: Variante 3 - Molchtechnologie (Quelle: UNIROR, Forst/Lausitz) 52
Abbildung 7.1: GEK-Maßnahmen Planung (links) und Umsetzung (rechts) 62
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH VII
Stand: 15.09.2017
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft
BB Brandenburg
BKP Braunkohlenplan
BW Bauwerk
Bö Böschung
CB Cottbus
DB Deutsche Bahn
DGM(x) Digitales Geländemodell mit der Auflö-sung x
DHHN92 Deutsches Haupthöhennetz 1992
DL Durchlass
DN Dimension
DTK Digitale Topografische Karte
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirt-schaft, Abwasser und Abfall e. V.
ETRS89 Europäisches Terrestrisches Referenz-system 1989
FAA Fischaufstiegsanlage
FFH Flora-Fauna-Habitat
FlSt Flurstück
GEK Gewässerentwicklungskonzept
GOK Geländeoberkante
GV Gewässerverband
GW Grundwasser
GWA Grundwasserabsenkung
HQT Hochwasserabfluss mit der Wieder-kehrwahrscheinlichkeit T
HW Hochwasser
HWRMP Hochwasserrisikomanagementplan
LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
LEB Lausitzer Energie Bergbau AG
LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft
LfU Landesamt für Umwelt
LW Lichte Weite
MLUL Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
MNQ Mittlerer Niedrigwasserabfluss
MQ Mittelwasserabfluss
NQ Niedrigwasserabfluss
oh. oberhalb
OW Oberwasser
Q Durchfluss
SPN Spree-Neiße
TÖB Träger öffentlicher Belange
uh. unterhalb
UW Unterwasser
VEM Vattenfall Europe Mining AG
WBV Wasser- und Bodenverband
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WRRL Wasserrahmenrichtline
WSP Wasserspiegellage
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH Seite 1 von 75
Stand: 15.09.2017
1 Veranlassung und Zielstellung
Im Dezember 2014 reichte die Lausitz Energie Bergbau AG (LEB, damals Vattenfall Europe
Mining AG [VEM]) den wasserrechtlichen Planfeststellungsantrag zum Vorhaben „Gewäs-
serausbau Cottbuser See, Teilvorhaben2 - Herstellung des Cottbuser Sees“ beim Landes-
amt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ein (VEM, FUGRO, 2014). Im Ergebnis
des Beteiligungsverfahrens wurden ergänzende Planungen und Gutachten im Juni 2016 mit
der 1. Tektur vorgelegt (VEM, FUGRO, 2016) und beim LBGR eingereicht. Zu den Inhalten
der 1. Tektur fand ein weiteres Beteiligungsverfahren (2) statt.
Aufgrund der möglichen bewertungsrelevanten Auswirkungen, die sich aus der beantragten
Wasserausleitung aus dem Cottbuser See auf den ökologischen Zustand bzw. die Entwick-
lungspotenziale der Oberflächengewässer Schwarzer Graben, Hammerstrom und Malxe in-
folge einer Veränderung der chemisch-physikalischen Parameter Eisen und Sulfat ergeben
könnten (PBK 2016), stellte das Landesamt für Umwelt (LfU) als Obere Wasserbehörde und
zugleich Einvernehmensbehörde, in seiner Stellungnahme zur 1. Tektur vom 11.08.2016
(Abt. Wasserwirtschaft, Hr. Dr. Walther, S. 5/20) sowie anlässlich des Erörterungstermins
(01.11.2016) fest, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit das Vorhaben in der beantragten Form
nur über den Weg einer Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen für die o.g. Gewässer-
körper zulässig sei. Mit Schreiben vom 09.09.2016 unterstützte die Oberste Wasserbehörde,
das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Bran-
denburg (MLUL) diese Einschätzung.
Die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 WHG sei jedoch nur dann zulässig,
wenn die Ziele, die mit der Veränderung erreicht werden, nicht mit anderen Maßnahmen er-
reicht werden können, die wesentlich geringere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt
haben, technisch durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden
sind.
Die Wasserbehörden sehen es vor diesem Hintergrund für erforderlich an, sinnvolle Alterna-
tiven zur Ausleitung des Cottbuser Sees über den Schwarzen Graben zu prüfen. Dies
schließt die Prüfung einer ober- oder unterirdischen Ableitung eines Teil- oder des Gesamt-
stroms auf unmittelbarem Wege zur Spree ein [11].
Mit Schreiben vom 26.01.2017 übergab LEB dem LfU einen Konzeptvorschlag zur Herange-
hensweise an die Variantenprüfung mit dem Ziel, daraus die tatsächlich zu prüfenden Alter-
nativen festzulegen. Das Konzept umfasst zunächst alle denkbaren und in den Stellungnah-
men zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren genannten Vorschläge zzgl. der be-
reits von LEB geprüften Ausleitervarianten [11].
In seiner Stellungnahme vom 03.03.2017 folgt das LfU im Wesentlichen dem Konzeptvor-
schlag der LEB. Gefordert wurde dabei, die Variante der Neutrassierung als offene Graben-
führung für Abflusskapazitäten von 2 bzw. 3 m³/s in der Alternativenprüfung zu berücksichti-
gen.
Weiterhin wurde vom LfU darauf hingewiesen, dass die benannten Minimalvarianten (Kon-
trollvarianten), welche den Bilanzüberschuss (0,8 m³/s) abführen nur dann zum Tragen
kommen, wenn der Cottbuser See künftig nicht in die Wassermengen- und Gütebewirtschaf-
tung einbezogen wird. Wenn dem so sei, werde die Minimalvariante aus naturschutzfachli-
cher Sicht ausdrücklich befürwortet. Ansonsten kommen aufgrund der fachlichen Notwendig-
keit einer Bewirtschaftung des Cottbuser Sees für das LfU nur Varianten mit einer Auslei-
tungskapazität ≥ 2 m³/s in Betracht [12].
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH Seite 2 von 75
Stand: 15.09.2017
Auf Basis des zwischen LEB und LfU abgestimmten Konzeptes zur erweiterten Varianten-
prüfung werden im vorliegenden Gutachten, neben der Ausleitung über den Schwarzen Gra-
ben (Antragsgegenstand), alternativ die Varianten einer Rohrleitung und eines offenen Gra-
bens zur Spree in einer annähernd gleichen Bearbeitungstiefe betrachtet. Alle Varianten
werden jeweils für Ableitungskapazitäten von 0,8 m³/s, 2 m³/s und 3 m³/s miteinander vergli-
chen.
Eine alternative Variante käme dann in Betracht, wenn sie im Vergleich mit „wesentlich“ ge-
ringeren, nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden wäre und wenn die erwarte-
ten nachteiligen Auswirkungen auf alle Umweltmedien insgesamt (d.h. nicht nur auf die be-
troffenen Gewässer) deutlich bzw. erheblich hinter denen zurückbleiben, die entstehen wür-
den, wenn die bisherige Vorzugsvariante verwirklicht werden würde.
Technisch durchführbar ist eine alternative Ableitung, wenn es nach den anerkannten Re-
geln der Technik eine Bauausführung gibt, mit der das vorgegebene Ziel der Maßnahme er-
reicht und die Anlage langfristig sicher betrieben werden kann.
Abschließend wird geprüft, ob eine alternative Variante, welche die drei vorgenannten Vo-
raussetzungen kumulativ erfüllt, darüber hinaus nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
verbunden ist.
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH Seite 3 von 75
Stand: 15.09.2017
2 Anforderungen/Randbedingungen – Ausleitung Cottbuser See
2.1 Hydrologisches Erfordernis einer Ausleitung
Bilanzierung ohne Einbindung des Cottbuser Sees in die Wassermengen- und Güte-
bewirtschaftung im Einzugsgebiet der Spree
Die Grundwasserbilanz des künftigen Cottbuser Sees ergibt bei einem unter mittleren meteo-
rologischen Verhältnissen sich natürlich einstellenden Grundwasserzustrom QZGW von
0,38 m³/s (bei einem Seewasserspiegel von +63,5 m NHN) bzw. 0,45 m³/s (bei einem See-
wasserspiegel von +62,5 m NHN) und einem Verlust aus der Bilanz von Niederschlag und
Verdunstung (Zehrung) dN-V in Höhe von 0,15 m³/s einen Wasserüberschuss von 0,23 m³/s
bzw. 0,3 m³/s (arithmetisch gemittelter Wert 0,25 m³/s). Dieser Überschuss ist zur Einhaltung
(Nichtüberschreitung) des geotechnisch begründeten maximalen Seewasserstandes von
+ 63,5 m NHN auszuleiten (ohne extreme Niederschlagsereignisse). Unberücksichtigt blei-
ben kann der natürliche Grundwasserabstrom aus dem See wegen der fortdauernden Exis-
tenz der funktionsfähigen Dichtwand.
Über das Einlaufbauwerk ist auch nach Abschluss der Flutung die Einleitung von Spreewas-
ser über den Hammergraben in den See möglich. Das könnte z.B. zur Stützung der Wasser-
beschaffenheit oder als Hochwasserabschlag erfolgen. Für die Bilanzierung wird eine mittle-
re Einleitung von 0,2 m³/s QZuOW1) berücksichtigt. Die aus Süden kommenden Haasower und
Koppatz-Kahrener Landgräben (QZuOW2) mit ihrer temporären Wasserführung werden eben-
falls in den Cottbuser See eingeleitet. Dadurch erhöht sich der aus beiden Bilanzgliedern ab-
zuleitende mittlere Seewasserüberschuss um rund 0,38 m³/s. Die erforderliche Ausleitmenge
beträgt dann im Mittel ca. 0,61 m³/s.
QAbleiter = QZuGW + dN-V + QZuOW1 + QZuOW2 + QZuHW
QZGW = Grundwasserzustrom +0,38…0,45 m³/s
dN-V = Bilanz Niederschlag-Verdunstung -0,15 m³/s
QZuOW1 = Anbindung Einlaufbauwerk +0,20 m³/s
QZuOW2 = Anbindung Landgräben im Süden +0,18 m³/s
QAbleiter Dimensionierung Ableiter Bilanzüberschuss +0,61…0,73 m³/s
Für die weiteren Betrachtungen der Ableitervarianten ohne Speicherfunktion wird ein
Bilanzüberschuss von 0,8 m³/s gewählt.
Bilanzierung mit Einbindung des Cottbuser Sees in die Wassermengen- und Gütebe-
wirtschaftung im Einzugsgebiet der Spree
Bei Einbindung des Cottbuser Sees in die Wassermengen- und Gütebewirtschaftung des
Einzugsgebietes der Spree gelten prinzipiell die gleichen vorgenannten hydrologischen
Randbedingungen. Der resultierende Bilanzüberschuss beträgt demnach ebenfalls zwi-
schen 0,41 m³/s (ohne dauerhafte Einleitung über das Einlaufbauwerk und bei geringstem
GW-Zustrom) und 0,73 m³/s (bei dauerhafter Einleitung und höchsten GW-Zustrom).
Mit der Funktion als Speicher ist jedoch eine mögliche Ausleitung von 2 m³/s bzw. 3 m³/s zu
berücksichtigen. Diese Ausleitmengen dienen der Stützung des Wasserhaushaltes der
Spree in Bedarfssituationen (z. B. Niedrigwasseraufhöhung, Steuerung der Wasserbeschaf-
fenheit).
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH Seite 4 von 75
Stand: 15.09.2017
Die Bewirtschaftung des Cottbuser Sees könnte mit einer Speicherlamelle von 1,5 m erfol-
gen. Die Lamelle resultiert aus dem max. Stauziel (63,50 mNHN = dem See-Wasserstand,
bis zu dem die geotechnische Sicherung der Uferböschungen erfolgt) und der minimalen
Auslaufhöhe (62,00 mNHN, Fachbaum Auslaufbauwerk). Ausgehend von einer Seefläche
mit 19 km² errechnet sich ein Speichervolumen von 28,5 Mio. m³. Das effektiv nutzbare
Speichervolumen ist mit 19,0 Mio. m³ allerdings geringer, da die Ausleitung von 2 m³/s bzw.
3 m³/s unter Einbeziehung des Bilanzüberschusses nur bis zu einem See-Wasserstand von
ca. 62,50 mNHN möglich ist. Danach reduziert sich die Ausleitkapazität mit fallendem See-
Wasserstand aus hydraulischen Gründen. Eine Ausleitung von 2 m³/s bzw. 3 m³/s ist somit
theoretisch über einen Zeitraum von nur ca. 5½ Monaten bzw. ca. 2½ Monaten möglich.
2.2 „Historie“ der untersuchten Ableitervarianten [11]
Im Ziel 11 des Braunkohlenplanes Cottbus-Nord (BKP 2006, [1]) ist festgelegt, dass „nach
Abschluss des Braunkohlenabbaus die schnellstmögliche Wiederherstellung eines sich weit-
gehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes zu gewährleisten ist. Für das Abbaugebiet
und die Tagebaurandbereiche ist in Anlehnung an die vorbergbaulichen Verhältnisse eine
ausreichende Vorflut zu gewährleisten“. In der Begründung wird dazu erläutert, dass von ei-
nem sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushalt dann ausgegangen werden
kann, wenn
• die Flutung der Tagebaurestseen und die Wiederauffüllung des bergbaubedingt ab-
gesenkten Grundwasserkörpers abgeschlossen ist,
• die Restseen in das vorhandene Gewässersystem eingebunden sind,
• eine der Nutzung entsprechende Wasserbeschaffenheit in den Restseen erreicht ist,
• die Fließgewässer die für den nachbergbaulichen Zustand erforderliche Funktion er-
füllen und damit sowohl für die Gebietsvorflut als auch für die Abflussverhältnisse ein
stabiler Zustand erreicht ist.
Der Abfluss ist (gemäß der Zielkarte zur Bergbaufolgelandschaft) im Nordwesten des Sees
vorgesehen. Der konkrete Trassenverlauf und die Ausbaugröße sind in Abhängigkeit von der
abschließenden Entscheidung zur speicherwirtschaftlichen Nutzung im wasserrechtlichen
Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau des Cottbuser Sees festzulegen. Die
Ableitungsvarianten sind als Option zu verstehen und im Gewässerausbauverfahren zu kon-
kretisieren.“
Im Scoping-Termin (LBGR 2011) wurde die Untersuchung der Machbarkeit für den Ausbau
eines Ableiters auf bis zu 3 m³/s einschließlich deren Auswirkungen auf die Umwelt gefor-
dert. Dies wurde in einem abgestimmten Standpunkt des MLUL und damaligen LUGV (jetzt
LfU) mit dem öffentlichen Interesse begründet, dass der Cottbuser See mit einer Speicher-
funktion einen „nachhaltigen Beitrag zum Ausgleich der infolge der bergbaulichen Tätigkeit
dauerhaft gestörten Abflussverhältnisse im Spreegebiet leisten“ soll.
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Kurzbeschreibung der Möglichkeiten und der natürlichen Randbedingungen, geordnet
nach entscheidungserheblichen Kriterien.
Randbedingungen in Bezug auf die Kontur des Cottbuser Sees:
1. Aufgrund der räumlichen Einbettung des Cottbuser Sees in das natürlich vorhandene
umgebende Geländerelief sowie der im Braunkohlenplan für den Tagebau Cottbus-
Nord genehmigten Zielkarte „Bergbaufolgelandschaft“ ist es geboten, die Ausleitstelle
aus dem See an den tiefsten, an den See angrenzenden Geländebereich zu legen
(„Nordwest-Ecke“ des Sees).
2. Der Cottbuser See liegt räumlich am Südrand des Baruther Urstromtales. Der Gelän-
debereich nördlich des Sees ist bereits Bestandteil des Urstromtales und ist gekenn-
zeichnet durch eine extrem geringe Reliefenergie. Das natürliche Gefälle liegt im Be-
reich von wenigen Zehntel-Promille (0,1 bis 0,2 ‰). Um große Oberflächenwasser-
mengen zu transportieren, bedarf es deshalb nach der Kontinuitätsbeziehung (Volu-
menstrom V = Fließgeschwindigkeit x Fließquerschnitt) einer sehr großen Gewässer-
breite bzw. sehr großen Rohrdurchmessers, da diese die einzigen beeinflussbaren
Stellglieder sind.
Randbedingungen in Bezug auf die Einleitgewässer:
Spree (Neubau
Direktverbindung)
Einbindung im direkten Nebenschluss (Abschnitt Saspow- Maiberg)
im freien Gefälle möglich, jedoch nicht bei jedem beliebigen Wasser-
spiegel in der Spree (geodätisch höher gelegene Spree auf dem
Spreeschwemmkegel).
Spree (über
Schwarzer Graben)
Nutzung des vorhandenen Grabenverlaufes in den Strukturen, die
der Entwässerung des ehemaligen Teichgebietes Lakoma diente, im
freien Gefälle entlang der natürlichen Tiefenlinie.
Klinger See Vorhaben mit eigenem Planfeststellungsverfahren (Vorhabensträger
ist die LMBV); keine Anbindung an den Cottbuser See vorgesehen.
Hammergraben/
Peitzer Teiche
Ausleitstelle am NW- Ufer des Cottbuser See ist geodätisch tiefer
gelegen als alle möglichen Einleitstellen in den Hammergraben
(wurde entsprechend seiner Bestimmung weitestgehend über dem
natürlich Gelände errichtet) und in die Peitzer Teiche, deshalb wäre
hier dauerhaft Pumpenergie bereitzustellen.
Tranitz/
BärenbrückerTeiche
Ausleitstelle am NE- Ufer des Cottbuser See ist geografisch tiefer
gelegen als alle mögliche Einleitstellen, dauerhafte Pumpenergie er-
forderlich.
Gefälle (Reliefenergie)
Freies Gefälle vorhanden Ausleitung aus dem See im Sinne eines „selbstregulie-
renden Wasserhaushaltes“ ohne zusätzlichen Energie-
aufwand möglich.
Kein freies Gefälle vorhanden Energieaufwand zur Überwindung des Höhenunter-
schiedes zwischen Ausleitstelle im See und Einleitstelle
in Fließgewässer erforderlich.
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Ausführung
Offener Graben naturnah Offene Gräben als typisches Landschafts- und was-
serwirtschaftliches Element zur Einbindung in den regi-
onalen Wasserhaushalt, Biotopverbund, typischer Un-
terhaltungsaufwand, immer zugänglich, entsprechen
Zielen der WRRL.
Offener Graben technisch Als technische Anlage ohne ökologische Funktion, ein-
fache, aber häufige Unterhaltung, immer zugänglich,
meist Störglied im Biotopverbund.
Freispiegelleitung Aufwendige technische Anlage mit bestimmungsge-
mäß erhöhtem Unterhaltungsaufwand zur Gewährleis-
tung der Leistungsfähigkeit, schwer zugänglich, keine
Funktion im Sinne eines selbstregulierenden Wasser-
haushaltes, keine ökologische Funktion, ausreichend
freies Gefälle erforderlich.
Druckrohrleitung Technische Anlage mit einer Pumpstation und für der-
artige Betriebsanlagen üblichen Unterhaltungsaufwand
zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit, schwer zu-
gänglich, keine Funktion im Sinne eines selbstregulie-
renden Wasserhaushaltes, keine ökologische Funktion,
kein freies Gefälle erforderlich.
Kapazität
Die mögliche Kapazität jeder Ableitervariante im freien Gefälle wird u.a. durch das vorhan-
dene hydraulische Potenzial (geografischer Höhenunterschied zwischen dem jeweiligen
Seewasserstand und dem Wasserspiegelniveau des den Seeableiter aufnehmenden natürli-
chen Fließgewässers) bestimmt. Je höher die geforderte Ausleitkapazität, umso größer muss
auch die erforderliche Breite des Seeableiters sein (Kontinuitätsbeziehung), um diese Was-
sermenge abzuleiten. Mit abnehmendem Seewasserstand sinkt das als natürliche Triebkraft
wirkende hydraulische Potential immer weiter.
Die in der Variantenprüfung betrachteten Kapazitäten umfassen:
0,8 m³/s Ausleitung nur des Bilanzüberschusses (als Kontrollvariante).
2,00 m³/s Einbindung des Cottbuser Sees in die Wassermengen- und Gütebewirtschaf-
tung des Einzugsgebietes der Spree und Stützung des Wasserhaushaltes der
Spree in Bedarfssituationen (z. B. Niedrigwasser, Wasserqualität).
Möglichkeit der Herstellung der Wasserbeschaffenheit des Sees (Spülung).
Für die Nutzung des Cottbuser Sees als Speicher wird ein gesondertes Verfahren er-
forderlich.
3,00 m³/s
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Wasserstände Cottbuser See
+61,8 Mindestwasserstand geotechnisch erforderlicher Mindestwasserstand zur
Überdeckung des Seebodens (+59,8 mNHN) mit min-
destens 2 m Wassertiefe
+62,0 Unterer Seewasserspiegel sollte nicht unterschritten werden, um in Trockenperio-
den (Verdunstungsverluste und fehlendes Dargebot zur
Wiederauffüllung) den geotechnisch geforderten Min-
destwasserspiegel von 61,8 mNHN einzuhalten.
Planungsrandbedingung für Fachbaumhöhe am Aus-
lauf des Sees
+62,5 Zielwasserstand,
Vorhabensziel
Mittlerer Wasserstand, der sich aufgrund des natürli-
chen Wasserhaushaltes und mit zu- und abflussseitiger
Vorflutanbindung entsprechend Vorhaben einstellen
wird, Über- und Unterschreitungen um +/- 0,5 m sind
entsprechend Witterung/klimatischer Verhältnisse mög-
lich
+63,0 Oberer Seewasserspiegel Sollte nicht überschritten werden, um im Fall von Ext-
remhochwasser und fehlender Ausleitmöglichkeit den
geotechnisch maximal möglichen Wasserstand einzu-
halten
+63,5 Maximalwasserstand geotechnisch maximal möglicher Wasserstand, bis zu-
dem die Uferböschungen gesichert sind
+64,5 oberer Wellenschlagbe-
reich
Aufschlag auf den geotechnisch maximal möglichen
Wasserstand gemäß Wellenprognose zur Berücksich-
tigung von Windwellen, bis zu dem die Uferböschun-
gen gesichert sind
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3 Varianten zur Ausleitung aus dem Cottbuser See
Im bisherigen Planungsprozess wurden nachstehende Varianten zur Ausleitung aus dem
Cottbuser See geprüft.
Tabelle 3.1: Varianten zur Ausleitung aus dem Cottbuser See
Nr. Vorflut Ausleitungsvariante
0 Keine Ausleitung Kein Anschluss an das Gewässernetz
1 Schwarzer Graben Ausbau als offener Graben
2 Spree Neubau als offener Graben
3 Spree Neubau als Rohrleitung
4 Hammergraben/Peitzer Teiche Neubau als Rohrleitung mit Pumpbetrieb
5 Tranitz/Bärenbrücker Teiche Neubau als Rohrleitung mit Pumpbetrieb
6 Klinger See Neubau als Rohrleitung mit Pumpbetrieb
Die Variante 0 würde ein Gleichgewicht zwischen (Grundwasser-)zustrom und Verdunstung
bedingen. Die Bilanzierungen zeigen, dass bei einem maximalen Seewasserstand von
63,50 mNHN dieses Gleichgewicht nicht erreicht wird und ein Bilanzüberschuss besteht.
(vgl. Kap. 2.1) Da auch der Grundwasserabstrom durch die vorhandene Dichtwand be-
schränkt ist, würden der Seewasserspiegel und der Grundwasserspiegel im Umfeld weiter
ansteigen. Dies ist vor dem Hintergrund der ggf. entstehenden Betroffenheiten von Flächen-
nutzungen und Bebauung nicht vertretbar. Die Variante 0 scheidet aus diesem Grund aus
und wird nicht weiter betrachtet.
Die Varianten 4 bis 6 werden ebenfalls nicht weiter betrachtet, da hier die Wasserspiegel der
aufnehmenden Vorfluter geodätisch höher als der künftige maximale Seewasserspiegel des
Cottbuser Sees liegen. Eine Überleitung wäre demnach nur durch dauerhaften zusätzlichen
Energieaufwand (Pumpenbetrieb) umzusetzen. Dies widerspricht dem Ziel des sich weitge-
hend selbst regulierenden Wasserhaushaltes und führt zu unverhältnismäßigen Folgekosten.
Damit reduziert sich die Variantenbetrachtungen auf die Varianten 1 bis 3.
• Variante 1 – Ausleitung über den Schwarzen Graben
• Variante 2 – Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree
• Variante 3 – Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree
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Schwarzer Graben Altlauf
Anpassung Linienführung
künftiger
Cottbuser See
Komplexbauwerke (DB 6345 Cottbus-Guben)
(Fernwärmeleitung)
Schwarzer Graben (6,7 km)
Komplexbauwerke (L473, Hammergraben)
Komplexbauwerk B168
4 Variante 1 – Ausleitung über den Schwarzen Graben
Die Variante 1 zur Ausleitung aus dem Cottbuser See nutzt den bereits vorhandenen
Schwarzen Graben als Ableiter. Der Schwarze Graben ist ca. 6,7 km lang und mündet bei
Maiberg in den Hammergraben. Der weitere Fließweg verläuft vom Hammergraben über die
Malxe/Großes Fließ (Oberspreewald), den Burg-Lübbener-Kanal und den Nordumfluter, wel-
cher nördlich von Lübben in die Spree mündet.
4.1 Variante 1 – Linien-/Trassenführung
Der Verlauf des Schwarzen Grabens gibt die Linienführung vor. Es wurden daher, in Bezug
zur Linien-/Trassenführung, keine weiteren Varianten betrachtet.
Mit der Nutzung des Schwarzen Grabens als Ableiter sind prinzipiell keine neuen Querbau-
werke für Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben, Fernwärmeleitung Peitz-Cottbus
und B168, welche aufgrund ihrer Größe/Bedeutung im Weiteren als Komplexbauwerke be-
zeichnet werden, erforderlich. Dies ist jedoch abhängig von der avisierten Ausleitkapazität
(vgl. Kap. 4.2). Gleichermaßen gilt dies auch für die 13 weiteren Bauwerke (Wehre/Staue,
Überfahrten, Querung K7137) im Schwarzen Graben.
Abbildung 4.1: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (DTK50)
Ist-Zustand
Plan-Zustand
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Die hydrologischen Verhältnisse zeigen, dass der Mittelwasserabfluss (MQ) des Schwarzen
Grabens ca. 0,05 – 0,1 m³/s beträgt. Die maximale Leistungsfähigkeit liegt unter Berücksich-
tigung der Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen bei ca. 1 m³/s
im Unterlauf (ab Ortsverbindungsstraße Döbbrick – Maust, K7137) und ca. 0,5 m³/s im Ober-
lauf. Im Oberlauf ist vor allem die Gewährleistung der Vorflut für den Siedlungsgraben Maust
zu beachten. Demnach ist im Oberlauf ein Ausbau des Schwarzen Grabens erforderlich. Die
Leistungsfähigkeit der nachfolgenden Gewässer (Hammergraben, Großes Fließ etc.) ist aus-
reichend.
Für die Ausleitung höherer Abflüsse sind lokal Anpassungen der Linienführung erforderlich.
Dies betrifft im Besonderen die Abschnitte mit vorhandenen rechtwinkligen Richtungsände-
rungen (vgl. Abbildung 4.1). Die Anpassungen der Linienführung verringern die Gesamtlänge
des Schwarzen Grabens um ca. 100 m.
Abbildung 4.2: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (DGM1)
künftiger
Cottbuser See
Ist-Zustand
Plan-Zustand
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Abbildung 4.3: Varianten zur Ausleitung über den Schwarzen Graben (Luftbild)
4.2 Variante 1 – Ausbaugrad für die Abflussszenarien 0,8 m³/s, 2 m³/s und 3 m³/s
Der Ausbaugrad für den Schwarzen Graben, einschließlich der vorhandenen Querbauwerke,
ist von der avisierten Abflusskapazität abhängig. Für die Abflussszenarien 2 m³/s und 3 m³/s
wurden in [3] die erforderlichen Gewässerbreiten und Sohllagen berechnet. Im Zuge des vor-
liegenden Variantenvergleichs wurde das Abflussszenario 0,8 m³/s ergänzend betrachtet.
Für alle Varianten ist ein Auslaufbauwerk am Cottbuser See neu herzustellen.
künftiger
Cottbuser See Quelle Luftbild: LEAG
Ist-Zustand
Plan-Zustand
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4.2.1 Variante 1 – Ausbaugrad Randbedingungen
Die Bestimmung des Ausbaugrades basiert auf hydraulischen Berechnungen [3]. Hierfür gel-
ten nachstehende Randbedingungen.
• Wasserstände Cottbuser See gemäß Kap. 2.2
WSP Cottbuser See ≤ 62,50 mNHN bei 0,8 m³/s (Bilanzüberschuss)
WSP Cottbuser See ≤ 63,00 mNHN bei 2-3 m³/s
• Wasserstände Hammergraben (Mündung Schwarzer Graben)
Mittelwasser (MQ ) 57,84 mNHN
Ausleitung 2-3 m³/s 58,30 mNHN
• Sohlanschluss Hammergraben 56,80 mNHN
• Gewährleistung der Bewirtschaftung der Maiberger Laßzinswiesen und Berücksichti-
gung des Stauregimes des Grabensystems (Max. Stauhöhen)
• Gewährleistung der Vorflut für den Siedlungsgraben Maust
WSP Mündung ≤ 61,70 mNHN
4.2.2 Variante 1 – Ausbaugrad Schwarzer Graben
Abflussszenario 0,8 m³/s
Die ergänzenden Berechnungen für das Abflussszenario 0,8 m³/s ergaben einen erforderli-
chen Ausbau des Schwarzen Grabens ab km 3+450. Im Unterlauf ist eine ausreichende
Leistungsfähigkeit gegeben. Die maximalen Stauhöhen (Stausystem Maiberger Laßzinswie-
sen) werden nicht überschritten (vgl. Abbildung 4.4). Der Ausbau im Oberlauf beinhaltet eine
abschnittsweise Sohlvertiefung um ca. 0,2 m sowie eine Sohlverbreiterung auf 2 - 3 m.
Abbildung 4.4: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 0,8 m³/s)
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Die Sohlverbreiterung auf 2 m bezieht sich auf den Abschnitt zwischen km 3+450 (Beginn
Ausbau) und km 4+520 (K7137). Da hier die Sohlbreite im Ist-Zustand schon annähernd 2 m
beträgt, ist die Verbreiterung eher als Grabenprofilierung in Verbindung mit einer Grundräu-
mung zu verstehen. Ab km 4+560 (K7137) bis zum Auslaufbauwerk am Cottbuser See ist
der Schwarze Graben auf eine Sohlbreite von 3 m auszubauen. Bei Gewässertiefen von i. M.
1,50 m und Böschungsneigungen von 1:2 resultieren Gewässerbreiten von ca. 9 m (Ist-
Zustand ca. 5 m). Die Auswirkungen auf die Komplexbauwerke sind in Kapitel 4.2.4 be-
schrieben.
Tabelle 4.1: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 0,8 m³/s
Station (Plan-km) Beschreibung Sohlbreite [m] Gewässerbreite [m]
km 3+450 – 4+520 Mündung – DL K7137 2 9
km 4+560 – 6+745 DL K7137 – Auslaufbauwerk Cottbuser See
3 11
Abbildung 4.5: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 0,8 m³/s)
Mit dem Gewässerausbau können alle Randbedingungen (vgl. Kap. 4.2.1) eingehalten wer-
den. Der für die Ausleitung von 0,8 m³/s berechnete notwendige Mindest-WSP des Cottbuser
Sees beträgt +62,41 mNHN. Er liegt damit unter dem Stauziel von +62,50 mNHN, so dass
die Abflusskapazität gewährleistet werden kann. An der Mündung des Siedlungsgraben
Maust wurde ein Wasserstand von +61,62 mNHN berechnet. Die Randbedingung von
+61,70 mNHN wird damit unterschritten. Rückstauprobleme in Richtung der Ortslage Maust
können damit ausgeschlossen werden.
Abflussszenario 2 m³/s
Eine geplante Ausleitung von 2 m³/s erfordert den Ausbau des Schwarzen Grabens auf gan-
zer Länge (ca. 7 km). Zur Reduzierung der Ausbaubreite wird die Gewässersohle i. M. um
0,5 m vertieft. Im Oberlauf (ab km 5+500) ist die Sohlvertiefung geringer, um die Komplex-
bauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben, Fernwärmeleitung Peitz-Cottbus
und B168) zu erhalten. Die resultierenden Sohlbreiten liegen zwischen 3 m und 7 m. Die Ta-
belle 4.2 zeigt die Abschnitte für den Sohlausbau sowie die sich ableitenden Gewässerbrei-
ten. Die Auswirkungen auf die Komplexbauwerke sind in Kapitel 4.2.4 beschrieben.
Regelquerschnitt (ab km 4+560)
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Tabelle 4.2: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 2 m³/s
Station (Plan-km) Beschreibung Sohlbreite [m] Gewässerbreite [m]
km 0+000 – 4+520 Mündung – DL K7137 3 11
km 4+540 – 4+900 DL K7137 – Brücke B168 4 12
km 4+930 – 6+390 Brücke B168 – Unterquerung Hammergraben
5 13
km 6+475 – 6+745 Unterquerung Hammergraben – Ausleitung Cottbuser See
7 13
Abbildung 4.6: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 2,0 m³/s)
Mit dem verhältnismäßig breiten Gewässerprofil ist bei geringeren Abflüssen die Wasser-
spiegellage des Schwarzen Grabens zwischen den Staubauwerken annähernd horizontal
ausgespiegelt. Die Fließgeschwindigkeiten liegen bei ca. 0,05 m/s.
Mit dem Gewässerausbau können auch bei einer Ausleitung von 2 m³/s die Randbedingun-
gen (vgl. Kap. 4.2.1) eingehalten werden. D. h., dass die Bewirtschaftung der vorhandenen
Grabensysteme respektive der angrenzenden Flächen gewährleistet bleibt. Der für die Aus-
leitung von 2 m³/s berechnete notwendige Mindest-WSP im See beträgt 62,55 mNHN. Er
liegt damit unter dem Stauziel von +63,00 mNHN, so dass die Abflusskapazität gewährleistet
werden kann. Der Wasserstand an der Mündung des Siedlungsgraben Maust liegt mit
61,59 mNHN ebenfalls unterhalb der Randbedingung 61,70 mNHN. Wie beim Abflussszena-
rio 0,8 m³/s ist die Vorflut für den Siedlungsgraben Maust somit ausreichend.
Regelquerschnitt (km 4+930 – 6+390)
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Abbildung 4.7: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 2 m³/s)
Abflussszenario 3 m³/s
Wird die Ausleitkapazität auf 3 m³/s erhöht, so vergrößern sich auch die erforderlichen Sohl-
breiten des Schwarzen Grabens (vgl. Tabelle 4.3). Die Sohllage respektive die Vertiefung um
ca. 0,5 m bleiben im Vergleich zum Abflussszenario 2 m³/s prinzipiell gleich. Im Oberlauf, ab
km 5+200, wird die Sohle jedoch weiter vertieft (vgl. Abbildung 4.9). Dies hängt maßgeblich
mit der dann notwendigen Anpassung der Komplexbauwerke zusammen (vgl. Kap. 4.2.4).
Tabelle 4.3: Ausbaubreiten Schwarzer Graben für 3 m³/s
Station (Plan-km) Beschreibung Sohlbreite [m] Gewässerbreite [m]
km 0+000 – 4+520 Mündung – DL K7137 5 m 13 m
km 4+540 – 4+900 DL K7137 – Brücke B168 7 m 15 m
km 4+930 – 6+390 Brücke B168 – Unterquerung Hammergraben
10 m 18 m
km 6+475 – 6+745 Unterquerung Hammergraben – Ausleitung Cottbuser See
12 m 18 m
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Abbildung 4.8: Regelquerschnitt Ausbau Schwarzer Graben (Q = 3,0 m³/s)
Mit dem verhältnismäßig breiten Gewässerprofil ist bei geringeren Abflüssen die Wasser-
spiegellage des Schwarzen Grabens zwischen den Staubauwerken annähernd horizontal
ausgespiegelt (Staubeckensystem). Die Fließgeschwindigkeiten liegen bei ca. 0,05 m/s.
Mit dem Gewässerausbau können auch bei einer Ausleitung von 3 m³/s die Randbedingun-
gen (vgl. Kap. 4.2.1) eingehalten werden. D. h., dass die Bewirtschaftung des vorhandenen
Grabensystems respektive der angrenzenden Flächen gewährleistet bleibt. Der für 3 m³/s
berechnete notwendige Mindest-WSP im See beträgt 62,40 mNHN. Er liegt damit unter dem
Stauziel von +63,00 mNHN, so dass die Abflusskapazität gewährleistet werden kann. Der
Wasserstand an der Mündung des Siedlungsgraben Maust liegt mit 61,59 mNHN ebenfalls
unterhalb der Randbedingung 61,70 mNHN. Wie bei den anderen Abflussszenarien (0,8 m³/s
und 2 m³/s) ist die Vorflut für den Siedlungsgraben Maust somit ausreichend.
Abbildung 4.9: Übersichtslängsschnitt Schwarzer Graben (Q = 3 m³/s)
Regelquerschnitt (km 4+930 – 6+390)
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4.2.3 Variante 1 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk
Zum Auslaufbauwerk gehören das Verschlussbauwerk, die Fischaufstiegsanlage und das
unterhalb befindliche Querbauwerk für die Betriebsstraße.
Die Planung laut Antragsunterlage zum Planfeststellungsverfahren berücksichtigt eine mögli-
che Ausleitung aus dem Cottbuser See bis 3 m³/s, auch wenn der Ausbau des sich an-
schließenden Schwarzen Grabens nur eine Abflusskapazität von 2 m³/s vorsieht. Bei der
Gestaltung des Bauwerkes (2 x 2 m Wehrfelder) wurde die n-1-Regel angewendet, d. h.
dass der Abfluss von 3 m³/s nur über ein Wehrfeld möglich ist. Das zweite Wehrfeld stellt ei-
ne Reserve im Versagensfall dar.
Zwischen den beiden Abflussszenarien 2 m³/s und 3 m³/s wird, in Bezug auf den Ausbau-
grad, nicht unterschieden. Das Bauwerk im gegenwärtigen Planungsstand ist in Abbildung
4.10 visualisiert.
Für das Abflussszenario 0,8 m³/s kann der Ausbaugrad des Auslaufbauwerkes reduziert
werden. Ausgehend vom Zielwasserstand des Cottbusers Sees mit 62,50 mNHN sollte der
Abfluss von 0,8 m³/s alleinig über die Fischaufstiegsanlage (FAA) geführt werden. Ein paral-
leler Wehrverschluss mit einer Breite von 1 m kann als Bypass zur Abflusserhöhung bei ge-
ringeren Seewasserspiegeln oder für Reparatur-/Wartungsarbeiten an der FAA genutzt wer-
den.
Bei dem geringen Abfluss von 0,8 m³/s wird für die Querung durch die Betriebsstraße eine
Brücke mit einer lichten Weite von 3 m als ausreichend erachtet.
Abbildung 4.10: Visualisierung Auslaufbauwerk (Q = 2 - 3 m³/s)
Quelle: LEAG
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Die Tabelle 4.4 zeigt den Ausbaugrad für das Auslaufbauwerk in Abhängigkeit der Abfluss-
szenarien. Es gelten grundlegend nachstehende Rahmenbedingungen für alle Abflussszena-
rien.
• Auslaufbauwerk in Ortbetonbauweise (C35/45, XC4, XF3)
• Flügelwände in Spundwandbauweise mit Betonkappen und Geländer
• Sicherstellung der Dichtheit zwischen Bauwerk und Dichtwand
• Wehrverschlüsse als Überfallwehre mit 90° schwenkbaren Wehrplatten aus Edelstahl
und E-Antrieb.
• Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit mittels FAA als Schlitzpass nach
Merkblatt DWA-M 509
• Befestigung der angrenzenden Stellflächen nach Straßenbauklasse V
• Querung Betriebsstraße / Radweg, Breite 6,50 m (Fahrbahn 5 m)
Tabelle 4.4: Variante 1 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk
Abflussszenario
Q = 0,8 m³/s Q = 2 / 3 m³/s
Verschlussbauwerk 1 x 1 m Wehrfeld 2 x 2 m Wehrfeld
FAA Δhmax (0,9 m) = 9 Becken
Becken: Breite / Länge 2 m / 3 m, Schlitzbreite 0,3 m
Δhmax (0,9 m) = 9 Becken
Becken: Breite / Länge 2 m / 3 m, Schlitzbreite 0,3 m
Querung Betriebsstraße Brücke LW 3 m Brücke LW 6,2 m
4.2.4 Variante 1 – Ausbaugrad Querbauwerke
Im Schwarzen Graben befinden sich insgesamt 16 Querbauwerke (vgl. Tabelle 4.5). Die
meisten Bauwerke des Schwarzen Grabens sind nach Aussage des Gewässerverbandes
„Spree-Neiße“ ca. 30-40 Jahre alt. Sie befinden sich daher in einem schlechten oder sehr
schlechten Zustand, was durch eine visuelle Einschätzung bestätigt wurde Die ökologische
Durchgängigkeit im Sinne der WRRL ist nicht gegeben.
Tabelle 4.5: Bauwerke im Schwarzen Graben (Ist-Zustand) [3]
Station [km]
Bauwerke n. WBV
Typ Visuelle Zustandseinschät-
zung
0+085 Mai-23.7Ka-1 Rahmendurchlass mit Stau schlecht
0+323 Mai-23.7K-7 Rohrdurchlass schlecht
1+145 Mai-23.7K-6 Rohrdurchlass mit Stau schlecht
1+817 Mai-23.7K-5 Rohrdurchlass mit Stau schlecht
2+596 Mai-23.7K-4 Rohrdurchlass mit Stau schlecht
2+752 Mai-23.7K-3 Rohrdurchlass schlecht
3+186 Mai-23.7K-2 Wehr schlecht
3+323 Mai-23.7K-1 Rohrdurchlass sehr schlecht
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Station [km]
Bauwerke n. WBV
Typ Visuelle Zustandseinschät-
zung
4+165 Mau-23.7K-1 Brückenwiderlager und Rohrbrücke (ehem. Bahnstrecke DB 6253)
-
4+568 Mau-23.7K-3 Rohrdurchlass mit Stau (Straße n. Döbbrick K7137)
Staukopf schlecht Durchlass sehr gut
5+020 Mau-23.7L-1 Brücke B168 sehr gut
5+339 Mau-23.7L-2 Rechteckdurchlass mit Stau sehr schlecht
5+839 Cot23.7L-10 Rohrdurchlass (Weg unbef.) mittel
5+874 Cot23.7L-9 Bahnbrücke (Cbs.-Guben) / Fernwärmeleitung gut
6+188 Cot23.7L-8 Wegbrücke (marode) sehr schlecht
6+543 Cot23.7L-7a Straßenbrücke (Maust-Wilmersdorf. L473) / Unterquerung Hammergraben
mittel
Für das Abflussszenario 0,8 m³/s sind die Querbauwerke stromaufwärts erst ab km 4+165
(ehem. DB-Brücke) bis zum Cottbuser See relevant, da nur auf diesem Abschnitt der Ausbau
erfolgt. Bei den Abflussszenarien 2 m³/s und 3 m³/s sind alle Querbauwerke zu betrachten.
Eine der Randbedingungen ist, die Komplexbauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345
Cottbus-Guben, Fernwärmeleitung Peitz-Cottbus und B168) dabei nach Möglichkeit nicht zu
verändern. Bei Abflüssen von 2 m³/s bis 3 m³/s führen die verhältnismäßig geringen Bau-
werksquerschnitte allerdings zu einem Aufstau (vgl. Tabelle 4.6). Der Aufstau ist bei der
Querung des Hammergrabens unter der Bahnstrecke Cottbus- Guben (Länge ca. 76 m) am
größten (0,17 m bzw. 0,30 m). Die größten Fließgeschwindigkeiten treten wiederum an der
Bahnbrücke auf (1,29 m/s bzw. 1,80 m/s). Im Vergleich zwischen den Abflussszenarien sind
aus planerischer Sicht der hohe Aufstau und die resultierenden Fließgeschwindigkeiten bei
einem Abfluss von 3 m³/s nicht mehr vertretbar. Es wird daher von einer Anpassung der
Bauwerke bzw. der Herstellung von Bypässen für das Abflussszenario 3 m³/s ausgegangen.
Tabelle 4.6: Aufstau und Fließgeschwindigkeit an den Komplexbauwerken
Bauwerk Station Q = 2 m³/s v Q = 3 m³/s v
UW OW Diff UW OW Diff
[mNHN] [mNHN] [m] [m/s] [mNHN] [mNHN] [m] [m/s]
B168 5+020 61,32 61,35 0,03 0,90 61,32 61,47 0,15 1,20
DB 5+874 61,77 61,91 0,14 1,29 61,77 61,97 0,20 1,80
Hammergraben 6+543 62,32 62,49 0,17 1,14 62,27 62,57 0,30 1,55
Die Tabelle 4.7 zeigt die Ausbaugrade für die Querbauwerke in Abhängigkeit der Abfluss-
szenarien. Für den Ausbau der Querbauwerke gelten nachstehende Rahmenbedingungen
für alle Abflussszenarien gleichermaßen.
• An den Wehranlagen werden Spundwände eingebaut. Die oberwasserseitige und un-
terwasserseitige Spundwand dient der Sickerwegverlängerung zur Verhinderung un-
zulässiger Strömungsausbildungen. Die unterwasserseitige Spundwand dient zusätz-
lich als Kolkschutz.
• Durchlässe und Wehranlagen werden in Betonbauweise errichtet.
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• Regelorgan als Doppelschütz bei allen Wehranlagen (Handsteuerung, ggf. Hilfsan-
trieb)
• Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit mittels FAA als Schlitzpass nach
Merkblatt DWA-M 509. Leitfischart: Hecht (für Länge) und Blei (für Tiefe) (Becken-
breite 2 m, Beckenlänge 3 m, Schlitzbreite 0,3 m).
• Wegeausbau an Überfahrten nach Richtlinien des ländlichen Wegebaus (3-4 m)
Tabelle 4.7: Variante 1 – Ausbaugrad Querbauwerke
Querungen Abflussszenario
Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
Staubauwerk m. Überfahrt km 0+085 (Plan-km 0+085) Mai-23.7Ka-1
- Ersatzneubau
Stau/FAA/Überfahrt Stau: LW 2 m
Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt
Stau: LW 3 m
Überfahrt km 0+323 (Plan-km 0+325) Mai-23.7K-7
- Ersatzneubau
Durchlass: LW 2 m Ersatzneubau
Brücke: LW 3 m
Staubauwerk m. Überfahrt km 1+145 (Plan-km 1+149) Mai-23.7K-6
- Ersatzneubau
Stau/FAA/Überfahrt Stau: LW 2 m
Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt
Stau: LW 3 m
Staubauwerk m. Überfahrt km 1+817 (Plan-km 1+819) Mai-23.7K-5
- Ersatzneubau
Stau/FAA/Überfahrt Stau: LW 2 m
Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt
Stau: LW 3 m
Staubauwerk m. Überfahrt km 2+596 (Plan-km 2+599) Mai-23.7K-4
- Ersatzneubau
Stau/FAA/Überfahrt Stau: LW 2 m
Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt
Stau: LW 3 m
Überfahrt km 2+752 (Plan-km 2+755) Mai-23.7K-3
- Ersatzneubau
Durchlass: LW 2 m Ersatzneubau
Brücke: LW 3 m
Wehr km 3+186 Mai-23.7K-2
- Rückbau Rückbau
Weg km 3+323 (Plan-km 3+325) Mai-23.7K-1
- Ersatzneubau
Stau/FAA/Überfahrt Stau: LW 2 m
Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt
Stau: LW 3 m
DB 6253 (außer Betrieb)1)
km 4+165 Mau-23.7K-1
Rückbau Rückbau Rückbau
Brücke K7137 km 4+568 (Plan-km 4+550) Mau-23.7K-3
Ersatzneubau Stau/Brücke/FAA/
Ottergang Stau: LW 3 m
Ersatzneubau Stau/Brücke/FAA/
Ottergang Stau: LW 3 m
Ersatzneubau Stau/Brücke/FAA/
Ottergang Stau: LW 4 m
B168 km 5+020 (Plan-km 4+924) Mau-23.7L-1
kein Ausbau kein Ausbau kein Ausbau
Staubauwerk m. Überfahrt km 5+339 (Plan-km 5+246) Mau-23.7L-2
Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt
Stau: LW 3 m
Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt
Stau: LW 4 m
Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt
Stau: LW 5 m
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Querungen Abflussszenario
Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
Weg km 5+839 (Plan-km 5+741) Cot23.7L-10
Ersatzneubau Brücke LW 3 m
Ersatzneubau Brücke LW 4 m
Ersatzneubau Brücke LW 5 m
DB 6345 / Fernwärmeltg. km 5+874 (Plan-km 5+779) Cot23.7L-9
kein Ausbau kein Ausbau paralleler Bypass
Weg km 6+188 (Plan-km 6+094) Cot23.7L-8
Ersatzneubau Brücke LW 3 m
Ersatzneubau Brücke LW 4 m
Ersatzneubau Brücke LW 5 m
Hammergraben / L473 km 6+543 (Plan-km 6+448) Cot23.7L-7a
kein Ausbau kein Ausbau paralleler Bypass
1) Situation unklar (Querungsvorgaben abhängig vom Eigentümer DB)
Abbildung 4.11: Beispiel Staubauwerk (LW 4 m) mit FAA und Überfahrt (Mau-23.7L-2) [3]
4.3 Variante 1 – Unterhaltung
Unterhaltung Schwarzer Graben (6,75 km)
Die bisherige Unterhaltung des Schwarzen Grabens erfolgt einseitig ein- bis zweimal jährlich
(Juni/September). Hierbei fährt das jeweilige Unterhaltungsfahrzeug entlang einer Uferseite,
mäht die Böschung und krautet das Gewässer.
Aufgrund des Ausbaus des Schwarzen Grabens ist, in Abhängigkeit des Ausbaugrades, mit
einem erhöhten Unterhaltungsaufwand zu rechnen, da sich die Unterhaltungsfläche grund-
sätzlich vergrößert. Die Breite des Querprofils in Verbindung mit verhältnismäßig geringen
Abflüssen begünstigt, je nach Ausbaugrad, eine mehr oder minder schnelle Verkrautung des
Gewässers. Dies unterscheidet sich jedoch nicht maßgeblich von den gegenwärtigen Ver-
hältnissen, da die Fließgeschwindigkeiten sowohl im Ist- als auch im Plan-Zustand gering
sind. Dennoch wird ein Turnus von mindestens zwei Unterhaltungsgängen pro Jahr für erfor-
derlich erachtet. Für den Fall geplanter Ausleitungen von 2 - 3m³/s ist je nach Zustand (Ver-
krautung) ggf. eine zusätzliche Unterhaltung im Vorfeld erforderlich, um eine ausreichende
Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
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Ausgehend von einem Auslegerradius mit ca. 11 m (Kettenbagger) ist die Erreichbarkeit zur
Sohlkrautung bis zu einer Sohlbreite von 5 m gegeben. Darüber hinaus ist von einer Boots-
krautung auszugehen. Aufgrund der hohen Anzahl an Querbauwerken, welche ein häufiges,
aufwendiges Umsetzen des Bootes erfordern, wird ein amphibisches Mähboot zur Krautung
empfohlen (vgl. Abbildung 4.13).
Bei Verwendung eines Baggers wird das Kraut seitlich am Ufer abgelegt und nach Entwäs-
serung gemulcht (vgl. Abbildung 4.12). Das Mulchgut verbleibt am Ort. Bei der Bootskrau-
tung schwimmt das Kraut ab und wird am nächsten Querbauwerk entnommen. Zuvor wird
nach Bedarf ein Krautfang gestellt. Das Kraut wird dort entnommen, örtlich entwässert und
anschließend einer Entsorgung/Verwertung zugeführt.
Die Böschungsmahd am Schwarzen Graben wird zwischen km 0+400 und 4+900 (Plan-km)
nur einseitig (rechts) durchgeführt, da sich linksseitig der Otterkorridor befindet. Das Mähgut
wird während des Mähvorgangs zerkleinert und verbleibt auf der Böschung.
Tabelle 4.8: Variante 1 – Art der Gewässerunterhaltung
Station (Plan-km)
Abflussszenarien
Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
km 0+000 – km 4+520
Sohlkrautung per Bagger
Bö-Mahd (einseitig)
Sohlkrautung per Bagger
Bö-Mahd (einseitig)
Sohlkrautung per Bagger
Bö-Mahd (einseitig)
km 4+540 – km 4+900
Sohlkrautung per Bagger
Bö-Mahd (einseitig)
Sohlkrautung per Bagger
Bö-Mahd (einseitig)
Sohlkrautung per Boot
Bö-Mahd (einseitig)
km 4+930 – km 6+390
Sohlkrautung per Bagger
Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)
Sohlkrautung per Bagger
Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)
Sohlkrautung per Boot
Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)
km 6+475 – km 6+745
Sohlkrautung per Bagger
Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)
Sohlkrautung per Boot
Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)
Sohlkrautung per Boot
Bö-Mahd (ein-/zweiseitig)
Informativ wird hinsichtlich einer naturverträglichen Gewässerunterhaltung auf das Merkblatt
DWA 610 (Juni 2010) verwiesen.
Abbildung 4.12: Sohlkrautung mit Kettenbagger und Böschungsmahd
Quelle: GV SPN Quelle: GV SPN
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Abbildung 4.13: Mähboot für Sohlkrautung konventionell und amphibisch (Truxor)
Unterhaltung Bauwerke, FAA, und Ausrüstung (Schütze, Klappen)
Alle Bauwerke (Ausleit-/Einleitbauwerk, Querbauwerke) sind im Hinblick auf die Verkehrssi-
cherheit, den allgemeinen Bauwerkszustand und sonstigen Auffälligkeiten regelmäßig zu
prüfen. In Anlehnung an die DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen
- Überwachung und Prüfung) wird ein Zyklus von 6 Jahren vorgeschlagen. Für die Prüfung
sind die Bauwerke visuell und messtechnisch zu untersuchen. Hierbei ist im Besonderen auf
Betonabplatzungen, Risse, Wasseraustritte, Verformungen/Verschiebungen zu achten.
Die Ausrüstungsteile (Schütze, Schieber etc.) sind einer Zustands- und Funktionsprüfung zu
unterziehen. Eine entsprechende Dichtheitsprüfung ist durchzuführen. Bewegliche Teile sind
ggf. zu schmieren.
Die Schlitze und Becken der FAA sind monatlich zu kontrollieren und gegebenenfalls zu rei-
nigen. Das vom Schwimmbalken abgehaltene Schwemmgut ist zu entfernen.
Die weiteren Querbauwerke (Brücken, Durchlässe) sind im Zuge der regulären Gewässerun-
terhaltung visuell auf ihren allgemeinen Zustand zu prüfen.
Der Turnus und die Form der Wartung sind in einer Betriebsvorschrift nach Richtlinie des
Landes Brandenburg für die Erstellung von Betriebsvorschriften für wasserwirtschaftliche An-
lagen zu dokumentieren.
4.4 Variante 1 – Kosten
4.4.1 Investitionskosten
In Tabelle 4.9 sind die erforderlichen Investitionskosten in Abhängigkeit des jeweiligen Ab-
flussszenarios gegenübergestellt. Bei den angegebenen Investitionskosten handelt es sich
um Hauptpositionen zusammengefasster Einzelpositionen. Die Einzelpreise basieren auf
gegenwärtigen Mittelpreisen vergleichbarer Bauvorhaben (vgl. Kap. 7.4).
Quelle: GV SPN
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Tabelle 4.9: Variante 1 – Investkosten
Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
1. Baustelleneinrichtung 455.600,00 € 975.600,00 € 975.600,00 €
2. Fäll-/Rodungsarbeiten 12.150,00 € 14.400,00 € 16.750,00 €
3. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7Ka-1 - 305.676,00 € 339.011,00 €
4. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-6 - 318.800,00 € 344.625,00 €
5. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-5 - 296.262,00 € 322.087,00 €
6. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-4 - 308.548,00 € 339.233,00 €
7. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-1 - 304.668,00 € 333.358,00 €
8. Ersatzneubau Wehr Mau-23.7K-3 521.531,00 € 519.031,00 € 555.346,00 €
9. Ersatzneubau Wehr Mau-23.7L-2 312.151,00 € 323.891,00 € 356.116,00 €
10. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-7 - 49.988,00 € 56.033,00 €
11. Ersatzneubau Wehr Mai-23.7K-3 - 47.608,00 € 52.838,00 €
12. Ersatzneubau Wehr Cot-23.7L-8 56.850,00 € 59.775,00 € 64.810,00 €
13. Ersatzneubau Wehr Cot-23.7L-10 55.768,00 € 59.520,00 € 64.555,00 €
14. Durchörterung DB/Fernwärmeltg. - - 218.925,00 €
15. Durchörterung Hammergr./L473 - - 543.480,00 €
16. Abbruch Mai23.7K-2 - 15.988,00 € 15.988,00 €
17. Abbruch Mau23.7K-1 17.263,00 € 17.263,00 € 17.263,00 €
18. Abbruch DL DN 800 km 6+650 15.338,00 € 15.338,00 € 15.338,00 €
19. Graben-/Sohlprofilierung 687.650,00 € 2.287.850,00 € 3.493.850,00 €
20. Gewässerstrukturelemente 29.380,00 € 36.830,00 € 36.830,00 €
21. Ersatzneubau Rohrleitung DN 300 2.096,00 € 2.096,00 € 2.096,00 €
22. Auslaufbauwerk [16]
22.1. Allgemeines/Außenanlagen 130.948,00 € 157.764,00 € 157.764,00 €
22.2. Bauwerk 196.859,00 € 237.178,00 € 237.178,00 €
22.3. Brücke 93.524,00 € 112.677,00 € 112.677,00 €
Summe 2.587.108,00 € 6.466.751,00 € 8.671.751,00 €
Summe grd. 2.590.000,00 € 6.470.000,00 € 8.680.000,00 €
4.4.2 Unterhaltungskosten
Für die Ermittlung der Unterhaltungskosten im Ist-Zustand wird von folgendem Turnus aus-
gegangen:
Sohl-/Böschungskrautung 1 x jährlich
Anlagenwartung 1 x monatlich
Ableitend aus Tabelle 4.10 resultieren für den Ist-Zustand Kosten von ca. 21.000,00 €/a.
Für die Ermittlung der Unterhaltungskosten im Plan-Zustand wird von folgendem Turnus
ausgegangen:
Sohl-/Böschungskrautung 2 x jährlich
Anlagenwartung 1 x monatlich
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Tabelle 4.10: Variante 1 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten
Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
1 Baustelle einrichten 5% 747,00 €
2 Sohlkrautung einseitig von Land (6.745 m) (km 0+000 - 6+745) 13.110,00 €
3 Mulchen ein-/beidseitig (6.745 m) (km 0+000 - 6+745) 791,00 €
4 Böschungsmahd ein-/beidseitig bis 1.5 m Breite (8.700 m) (1 x 4.900 m + 2 x 1.900 m)
1.027,00 €
5 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €
Turnus Kosten/a (netto)
Pos. 1-4 - 2 x Jährlich 31.350,00 €/a
Pos. 5 - Monatlich 5.268,00 €/a
Summe 36.618,00 €/a
Summe grd. 36.700,00 €/a
Gegenüber dem Ist-Zustand erhöhen sich die Unterhaltungskosten um 15.700 €.
Tabelle 4.11: Variante 1 (Q = 2 m³/s) - Unterhaltungskosten
Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
1 Baustelle einrichten 5% 794,00 €
2 Sohlkrautung einseitig von Land (6.390 m) (km 0+000 - 6+390) 11.950,00 €
3 Mulchen ein-/beidseitig (6.390 m) (km 0+000 - 6+390) 665,00 €
4 Bootskrautung (2.000 m²) (km 6+475 - 6+745) 359,00 €
5 Krautstaue setzen, vorhalten, räumen 749,00 €
6 Krautentnahme 229,00 €
7 Krautentsorgung 894,00 €
8 Böschungsmahd ein-/beidseitig bis 1.5 m Breite (8.700 m) (1 x 4.900 m + 2 x 1.900 m)
1.027,00 €
9 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €
Turnus Kosten/a (netto)
Pos. 1-8 - 2 x Jährlich 33.597,00 €/a
Pos. 5 - Monatlich 5.268,00 €/a
Summe 38.602,00 €/a
Summe grd. 38.600,00 €/a
Gegenüber dem Ist-Zustand erhöhen sich die Unterhaltungskosten um 17.600 €.
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Tabelle 4.12: Variante 1 (Q = 3 m³/s) - Unterhaltungskosten
Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
1 Baustelle einrichten 5% 1.026,00 €
2 Sohlkrautung einseitig von Land (4.520 m) (km 0+000 - 4+520) 9.050,00 €
3 Mulchen ein-/beidseitig (4.520 m) (km 0+000 - 4+520) 539,00 €
4 Bootskrautung (20.360 m²) (km 4+540 - 6+745) 2.697,00 €
5 Krautstaue setzen, vorhalten, räumen 2.247,00 €
6 Krautentnahme 2.363,00 €
7 Krautentsorgung 2.589,00 €
8 Böschungsmahd ein-/beidseitig bis 1.5 m Breite (8.700 m) (1 x 4.900 m + 2 x 1.900 m)
1.027,00 €
9 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €
Turnus Kosten/a (netto)
Pos. 1-8 - 2 x Jährlich 43.076,00 €/a
Pos. 5 - Monatlich 5.268,00 €/a
Summe 48.344,00 €/a
Summe grd. 48.400,00 €/a
Gegenüber dem Ist-Zustand erhöhen sich die Unterhaltungskosten um 27.400 €.
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5 Variante 2 – Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree
Die Variante 2 beinhaltet die Neutrassierung eines offenen Grabens zwischen dem Cottbu-
ser See und der Spree basierend auf der Darstellung im Braunkohlenplan (BKP). Im Ver-
gleich zur Variante 1 wird mit der Variante 2 ein direkter und kürzerer Weg zur Ableitung aus
dem Cottbuser See in die Spree verfolgt.
5.1 Variante 2 – Linien-/Trassenführung
In Variante 2 werden im Weiteren zwei Untervarianten unterschieden, welche zum einen die
ursprüngliche Linienführung (nachrichtliche Darstellung im Braunkohlenplan) und zum ande-
ren eine optimierte Linienführung beinhalten. Weitere Varianten mit einer grundsätzlich ande-
ren Linienführung bieten sich aufgrund der Gefälleverhältnisse zwischen Cottbuser See und
Spree sowie der topografischen und infrastrukturellen Gegebenheiten nicht an. Die Untersu-
chungen und Planungen zu den Varianten wurden durch das Ingenieurbüro DHI WASY
durchgeführt (Stand: 2010).
• Variante 2.1 Neutrassierung zur Spree entsprechend Braunkohleplan
• Variante 2.2 Neutrassierung zur Spree, optimiert nach Gefälleverhältnissen
Abbildung 5.1: Varianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree (DTK25)
Bei einer Neutrassierung entsprechend der Darstellung im Braunkohlenplan (Variante 2.1)
beträgt die Gewässerlänge ca. 4,47 km. Da bei dieser Linienführung keine vorhandenen
Querbauwerke (Hammergraben, DB, B168 etc.) genutzt werden können, ist grundsätzlich
von einem Neubau dieser auszugehen. Der Einmündungspunkt in die Spree wurde entspre-
chend dem Braunkohlenplan oberhalb der Brücke Döbbrick gelegt.
künftiger
Cottbuser See
Variante 2.1 (4,47 km)
Variante 2.2 (4,96 km)
Siedlungsgraben Maust
Willmersdorfer Hauptgraben
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Die Variante 2.2 nutzt im Oberlauf den Schwarzen Graben und folgt dann einen im Vergleich
zum Braunkohlenplan optimierten Verlauf. Mit der Nutzung des Schwarzen Grabens entfällt
ggf. der Neubau der Querbauwerke Hammergraben, DB und B168. Dies ist abhängig von
der avisierten Ausleitkapazität (vgl. Kap. 5.2). Für den Unterlauf (Neutrassierung ab B168)
wurde bereits eine Optimierung auf Basis des DGM1 und unter Berücksichtigung der Um-
setzbarkeit (Landnutzung, Raumwiderstand, Schutzgüter, Baukosten etc.) vorgenommen [2].
Die Länge der Variante 2.2 beträgt 4,96 km (davon 1,86 km Nutzung Schwarzer Graben).
Aufgrund der geringeren Eingriffe und Kosten wird die optimierte Variante 2.2 wird als Vor-
zugsvariante gewählt.
Die Variante 2.1 wird demnach nicht weiter verfolgt.
Abbildung 5.2: Varianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree (Luftbild)
Abbildung 5.3: Trassenvarianten zur Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree (DGM1)
künftiger
Cottbuser See
künftiger
Cottbuser See
Quelle: LEAG
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5.2 Variante 2 – Ausbaugrad für die Abflussszenarien 0,8 m³/s, 2 m³/s und 3 m³/s
Grundlage der Betrachtungen zum erforderlichen Ausbaugrad ist die Vorzugsvariante 2.2.
Für den offenen Graben vom Cottbuser See zur Spree sind grundsätzlich ein Aus- und Ein-
leitbauwerk sowie die Herstellung des Grabens notwendig. Zwischen der B168 und der
Spree ist der Graben neu herzustellen (km 0+000 bis 3+100). Ab der B168 bis zum Auslauf-
bauwerk am Cottbuser See wird der vorhandene Schwarze Graben genutzt (km 3+100 bis
5+000). Der Schwarze Graben muss entsprechend der avisierten Leistungsfähigkeit ausge-
baut werden. Weiterhin sind die vorhandenen Querbauwerke sowie ggf. erforderliche neue
Querbauwerke zu berücksichtigen. In [15] wurden, in Abhängigkeit der hydraulischen Rand-
bedingungen (Wasserstände, Abflüsse), verschiedene Szenarien berechnet.
5.2.1 Variante 2 – Ausbaugrad Randbedingungen
Die Bestimmung des Ausbaugrades basiert auf hydraulischen Berechnungen [15]. Hierfür
gelten nachstehende Randbedingungen.
• Wasserstände Cottbuser See gemäß Kap. 2.2
WSP Cottbuser See ≤ 62,50 mNHN bei 0,8 m³/s (Bilanzüberschuss)
WSP Cottbuser See ≤ 63,00 mNHN bei 2-3 m³/s
• Wasserstände Spree (Einleitstelle Döbbrick)
Niedrigwasser (NQ) 60,78 mNHN
Mittelwasser (MQ ) 61,20 mNHN
Hochwasser (HQ5) 62,60 mNHN (Quelle: HWRMP Spree)
Hochwasser (HQ100) 63,60 mNHN (Quelle: HWRMP Spree)
• Sohlanschluss Spree 60,50 mNHN
• Gewährleistung der Vorflut für den Willmersdorfer Hauptgraben
• Gewährleistung der Vorflut für den Siedlungsgraben Maust
WSP Mündung ≤ 61,70 mNHN
• OPTIONAL ist eine Abflussverteilung zwischen dem Offenen Graben und dem
Schwarzen Graben (uh. B168) möglich (Mindestabfluss Schwarzer Graben 300 l/s)
5.2.2 Variante 2 – Ausbaugrad offener Graben / Schwarzer Graben
Abflussszenario 0,8 m³/s
Zur Ableitung des Bilanzüberschusses von 0,8 m³/s ist ein offener Graben mit einer Sohlbrei-
te von 4 m erforderlich. Die vermeintlich große Breite bei relativ kleinem Abfluss resultiert
aus dem geringen Gefälle (i. M. 0,22 ‰) zwischen Spree und Cottbuser See sowie dem
Zwangspunkt zur Gewährleistung der Vorflut für den Siedlungsgraben Maust. Neben dem
neu herzustellenden offenen Graben (km 0+000 – 3+000), bedeutet das für den Schwarzen
Graben (km 3+000 – 5+000) einen erforderlichen Ausbau mit einer Verbreiterung um 2 m
(gegenwärtige Sohlbreite ca. 2 m) und einer Vertiefung von ca. 0,2 m. Die Böschungsnei-
gungen wurden mit 1:2 gewählt. Bei Grabentiefen von i. M. 1,5 m ergibt sich eine durch-
schnittliche Gewässerbreite von 10 m.
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Abbildung 5.4: Regelquerschnitt Ausbau offener Graben (Q = 0,8 m³/s)
Die hydraulischen Berechnungen ergeben einen erforderlichen Mindest-WSP im See von
62,36 mNHN, um im freien Gefälle auch 0,8 m³/s ausleiten zu können. Ausgehend vom Ziel-
wasserstand mit 62,50 mNHN ist damit eine ausreichende Leistungsfähigkeit gegeben. Die
Randbedingung an der Mündung des Siedlungsgraben Maust in den Schwarzen Graben
(WSP ≤ 61,70 mNHN) kann mit 61,80 mNHN jedoch nicht eingehalten werden. Eine weitere
Vertiefung der Sohle des Schwarzen Grabens ist aber nicht verhältnismäßig, da die Kom-
plexbauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben, Fernwärmeleitung Peitz-
Cottbus und B168) nach Möglichkeit unverändert bleiben sollen. Die 61,80 mNHN sind aber
im Hinblick auf eventuelle Rückstauauswirkungen im Siedlungsgraben Maust durchaus noch
vertretbar.
Abbildung 5.5: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 0,8 m³/s)
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Die Abbildung 5.5 zeigt informativ den prognostischen GW-Stand (2019). Die GW-Linie al-
terniert, da der Graben im GW-Modell noch nicht berücksichtigt ist. Es lässt sich aber ablei-
ten, dass die Wasserspiegellage bei 0,8 m³/s und die GW-Linie annähernd höhengleich ver-
laufen. Auf eine Dichtung des Grabens kann somit verzichtet werden. Der GW-Zustrom wur-
de in den hydraulischen Berechnungen bisher nicht berücksichtigt. In Abhängigkeit des GW-
Zustromes muss ggf. die Sohle verbreitert werden, um die Leistungsfähigkeit (0,8 m³/s +
GW-Zustrom) bei gleicher Wasserspiegellage zu gewährleisten. Im Umkehrschluss ist bei
geringeren Abflüssen (Bilanzüberschuss kleiner 0,8 m³/s) mit einem Absinken der Wasser-
spiegellage, einhergehend mit der Absenkung des GW, zu rechnen. Am Einleitbauwerk in
die Spree ist daher eine Stauvorrichtung zu berücksichtigen, um das Absinken zu kompen-
sieren.
Abflussszenario 2,0 m³/s
Für einen Abfluss von 2 m³/s muss die Gewässersohle auf 7 m verbreitert werden. Der
Schwarze Graben muss demnach um 5 m verbreitert werden (gegenwärtige Sohlbreite ca.
2 m). Noch größere Sohlbreiten werden als unverhältnismäßig bewertet und wurden
nicht mehr betrachtet.
Die geplante Sohllage bleibt beim Abflussszenario 2 m³/s im Vergleich zum Abflussszenario
0,8 m³/s gleich. Gleichermaßen ergibt sich eine Grabentiefe von i. M. 1,5 m. Ausgehend von
Böschungsneigungen mit 1:2 und der 7 m breiten Sohle resultiert eine durchschnittliche Ge-
wässerbreite von 13 m.
Abbildung 5.6: Regelquerschnitt Ausbau offener Graben (Q = 2 - 3 m³/s)
Die Komplexbauwerke bleiben beim Abflussszenario 2 m³/s unverändert. Es sind allerdings
schon Aufstauerscheinungen an den Komplexbauwerken erkennbar, welche aber noch als
tolerabel eingestuft werden (vgl. Abbildung 5.7).
Der für die Ausleitung von 2,0 m³/s berechnete notwendige Mindest-WSP des Cottbuser
Sees beträgt +62,58 mNHN. Er liegt damit unter dem Stauziel von +63,00 mNHN, so dass
die Abflusskapazität gewährleistet werden kann.
Die Randbedingung, den WSP von 61,70 mNHN an der Mündung des Siedlungsgraben
Maust nicht zu überschreiten kann hingegen nicht eingehalten werden. Mit 62,00 mNHN
wird der Wert um 0,3 m überschritten. Bei einer Ausleitung von 2 m³/s kann dies zu Ein-
schränkungen der Vorflutsituation respektive der Leistungsfähigkeit des Siedlungsgraben
Maust führen. Besonders bei stärkeren Regenereignissen können Rückstauprobleme in
der Ortslage Maust auftreten.
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Die berechnete Wasserspiegellage bei einem Abfluss von 2 m³/s liegt vor allem im Oberlauf
deutlich über der GW-Linie (Prognose 2019). Es ist daher nicht auszuschließen, dass es zur
Infiltration in das GW, damit zu einem GW-Anstieg und ggf. zu Vernässungen angrenzender
Flächen kommt. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Ableiter gedichtet werden
muss, um die Interaktion mit dem GW zu unterbinden. Problematisch dabei allerdings, dass
bei niedrigen Abflüssen dann auch eine Grundwasserzutritt in den Graben verhindert wird,
was wiederum zu Grundwasseraufhöhungen führen wird.
Abbildung 5.7: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 2,0 m³/s)
Abflussszenario 3,0 m³/s
Für das Abflussszenario 3 m³/s gilt gleichermaßen die Sohlverbreiterung auf 7 m. Der Aus-
bau des Schwarzen Grabens und die resultierende Gewässerbreite (13 m) sind daher analog
dem Abflussszenario 2 m³/s (vgl. Abbildung 5.6).
Bei 3 m³/s entstehen an den Komplexbauwerken deutliche Aufstauerscheinungen, welche
auf Dauer zu Schäden am Bauwerk oder Gewässer führen können. Es wird daher einge-
schätzt, das für dieses Abflussszenario auch ein Ausbau respektive eine Erweiterung der
Komplexbauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben, Fernwärmeleitung
Peitz-Cottbus und B168) erforderlich wird.
Die Abbildung 5.8 zeigt die Wasserspiegellage unbeeinflusst durch die Komplexbauwerke.
Der für die Ausleitung von 3,0 m³/s berechnete notwendige Mindest-WSP des Cottbuser
Sees beträgt +62,64 mNHN. Er liegt damit unter dem Stauziel von +63,00 mNHN, so dass
die Abflusskapazität gewährleistet werden kann.
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An der Mündung des Siedlungsgraben Maust steigt der Wasserspiegel aber nunmehr auf
62,20 mNHN und liegt somit 0,5 m über der Randbedingung von 61,70 mNHN. Hierdurch
wird die Leistungsfähigkeit des Siedlungsgraben Maust erheblich gemindert und es besteht
die Gefahr des Rückstaus respektive von Vernässungen in der Ortslage Maust.
Weiterhin würde die hohe Wasserspiegellage, bei einem Abfluss von 3 m³/s, zu einer Infiltra-
tion und Anhebung des GW führen. Dies ist im Besonderen vor dem Hintergrund längerfristi-
ger Ausleitperioden als maßgeblich einzustufen. Die Herstellung des Ableiters muss da-
her in gedichteter Form erfolgen. Auf das Problem des dadurch bedingten Grundwasser-
aufstaues wurde unter Variante „2 m³/s“ bereits hingewiesen.
Abbildung 5.8: Übersichtslängsschnitt offener Graben (Q = 3,0 m³/s)
5.2.3 Variante 2 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk
Das Auslaufbauwerk für Variante 2 unterscheidet sich nicht von Variante 1. Für die jeweili-
gen Abflussszenarien in Variante 2 gelten die gleichen Ausbaugrade wie in Variante 1. Es
wird daher an dieser Stelle auf das Kapitel 4.2.3 verwiesen.
5.2.4 Variante 2 – Ausbaugrad Einleitbauwerk in die Spree
Mit dem Einleitbauwerk erfolgt der Anschluss des offenen Grabens an die Spree/Spreeaue in
Höhe der Querung des Spreedeiches (vgl. Abbildung 5.9). Nach dem Einleitbauwerk ist der
offene Graben noch ca. 120 m bis zur Einmündung in die Spree weiter zu führen.
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Das Einleitbauwerk besteht aus dem Sielbauwerk, welches in den Spree-Deich integriert
wird und dem Staubauwerk mit FAA, welches landseitig an das Sielbauwerk anschließt. Das
Sielbauwerk erhält einen Verschluss zur Sicherung des Hinterlandes im Fall eines Spree-
Hochwassers. Das landseitige Staubauwerk mit paralleler FAA dient der Wasserstandsregu-
lierung im offenen Graben bei gleichzeitiger Gewährleistung der ökologischen Durchgängig-
keit. Die Gestaltung des Bauwerkes ist annähernd analog den Staubauwerke in Variante 1
(vgl. Abbildung 4.11).
Abbildung 5.9: Standort Einleitbauwerk Spree
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Abbildung 5.10: Prinzipskizze Einleitbauwerk
Die Tabelle 5.1 zeigt den Ausbaugrad für das Einleitbauwerk in Abhängigkeit der Abfluss-
szenarien. Es gelten grundlegend nachstehende Rahmenbedingungen für alle Abflussszena-
rien.
• Einleitbauwerk (Siel, Stau) in Ortbetonbauweise (C35/45, XC4, XF3)
• Sielverschlüsse als Schütze (Handsteuerung, ggf. Hilfsantrieb)
• Staubauwerk mit Regelorgan als Doppelschütz (Handsteuerung, ggf. Hilfsantrieb)
• Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit mittels FAA als Schlitzpass nach
Merkblatt DWA-M 509
• Überfahrt über Staubauwerk (Betonplatte, Breite 5 m)
Tabelle 5.1: Variante 2 – Ausbaugrad Einleitbauwerk
Abflussszenario
Q = 0,8 m³/s Q = 2 / 3 m³/s
Sielbauwerk mit Verschluss
2 x 2 m Wehrfeld (Schütz) 2 x 3,5 m Wehrfeld (Schütz)
Staubauwerk Staubauwerk / FAA / Überfahrt
Stau: LW 2 x 2 m Staubauwerk / FAA / Überfahrt
Stau: LW 2 x 3,5 m
FAA Δhmax (0,6 m) = 6 Becken
Becken: Breite / Länge 2 m / 3 m, Schlitzbreite 0,3 m
Δhmax (0,6 m) = 6 Becken
Becken: Breite / Länge 2 m / 3 m, Schlitzbreite 0,3 m.
Staubauwerk + FAA
Sielbauwerk
Überfahrt
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5.2.5 Variante 2 – Ausbaugrad Querbauwerke
Mit der Vorzugsvariante 2.2 werden Infrastrukturen und Gewässer gemäß Tabelle 5.2 ge-
kreuzt. In Abhängigkeit der Abflussszenarien ist das Erfordernis eines Ausbaus respektive
der Ausbaugrad der Querbauwerke different (vgl. Tabelle 5.2).
Die Querbauwerke der Abflussszenarien 0,8 m³/s und 2 m³/s unterscheiden sich letztlich nur
in der Ausbaubreite (4 m bzw. 7 m).
Beim Abflussszenario 3 m³/s sind neben der Ausbaubreite von 7 m auch zusätzliche Auf-
weitungen/Ergänzungsbauwerke an den Komplexbauwerken (Hammergraben, L473,
DB 6345 Cottbus-Guben.) erforderlich.
Bei allen Querbauwerken ist die Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit zu be-
rücksichtigen. Dies ist i. d. R. aufgrund der durchgängigen Sohle gegeben. Beim Staubau-
werk (km 3+440) ist eine FAA zu Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit erforderlich
(vgl. auch Abbildung 4.11 und Abbildung 5.10).
Für den Ausbau der Querbauwerke gelten nachstehende Rahmenbedingungen für alle Ab-
flussszenarien gleichermaßen.
• Durchlässe und Wehranlagen werden in Betonbauweise errichtet.
• Regelorgan als Doppelschütz bei Wehranlagen (Handsteuerung, ggf. Hilfsantrieb)
• Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit mittels FAA als Schlitzpass nach
Merkblatt DWA-M 509. Leitfischart: Hecht (für Länge) und Blei (für Tiefe) (Becken-
breite 2 m, Beckenlänge 3 m, Schlitzbreite 0,3 m).
• Wegeausbau an Überfahrten nach Richtlinien des ländlichen Wegebaus (3-4 m)
Tabelle 5.2: Variante 2 – Ausbaugrad Querbauwerke
Querungen Abflussszenario
Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
Weg km 0+690
Neubau Brücke LW 4 m
Neubau Brücke LW 7 m
Neubau Brücke LW 7 m
Wilmersdorfer Hauptgraben km 1+980
Mündungs-BW Abzweigs-BW
Mündungs-BW Abzweigs-BW
Mündungs-BW Abzweigs-BW
DB 6253 (außer Betrieb)1)
km 2+670 Neubau
Brücke LW 4 m Neubau
Brücke LW 7 m Neubau
Brücke LW 7 m
B168 km 3+120 Mau-23.7L-1
kein Ausbau kein Ausbau kein Ausbau
Staubauwerk m. Überfahrt km 3+440 Mau-23.7L-2
Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt
Stau: LW 4 m
Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt
Stau: LW 7 m
Ersatzneubau Stau/FAA/Überfahrt
Stau: LW 7 m
Weg km 3+950 Cot23.7L-10
Ersatzneubau Brücke LW 4 m
Ersatzneubau Brücke LW 7 m
Ersatzneubau Brücke LW 7 m
DB 6345 / Fernwärmeltg km 3+960 Cot23.7L-9
kein Ausbau kein Ausbau paralleles Ergän-zungsbauwerk
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Querungen Abflussszenario
Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
Weg km 4+270 Cot23.7L-8
Ersatzneubau Brücke LW 4 m
Ersatzneubau Brücke LW 7 m
Ersatzneubau Brücke LW 7 m
Hammergraben / L473 km 4+630 Cot23.7L-7a
kein Ausbau kein Ausbau paralleles Ergän-zungsbauwerk
1) Situation unklar (Querungsvorgaben abhängig vom Eigentümer DB
5.3 Variante 2 – Unterhaltung
Schwarzer Graben / Offener Graben (4,95 km)
Die in Variante 2.2 zu unterhaltende Grabenlänge beträgt ca. 5 km. Es gilt zu beachten, dass
hiervon ca. 1,9 km den Schwarzen Graben betreffen, welcher gegenwärtig schon unterhalten
wird (Auslaufbauwerk bis B168). Aufgrund der größeren Ausbaubreiten ist aber von höheren
Aufwendungen auszugehen. Die Unterhaltung bezieht sich im Wesentlichen auf Mahd, Krau-
tung und Schwemmgutbeseitigung. Ein Turnus von zwei Unterhaltungsgängen pro Jahr wird
für erforderlich erachtet.
Für den Fall geplanter Ausleitungen von 2 - 3m³/s ist je nach Zustand (Verkrautung) ggf. eine
zusätzliche Unterhaltung im Vorfeld erforderlich, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit zu
gewährleisten.
Ausgehend von einem Auslegerradius mit ca. 11 m (Kettenbagger) ist die Erreichbarkeit zur
Sohlkrautung bis zu einer Sohlbreite von 5 m gegeben. Darüber hinaus ist von einer Boots-
krautung auszugehen (vgl. Abbildung 4.13).
Bei Verwendung eines Baggers wird das Kraut seitlich am Ufer abgelegt und nach Entwäs-
serung gemulcht (vgl. Abbildung 4.12). Das Mulchgut verbleibt am Ort. Bei der Bootskrau-
tung schwimmt das Kraut ab und wird am nächsten Querbauwerk entnommen. Zuvor wird
nach Bedarf ein Krautfang gestellt. Das Kraut wird dort entnommen, örtlich entwässert und
anschließen einer Entsorgung/Verwertung zugeführt.
Die Böschungsmahd am offenen Graben wird zwischen km 0+000 und 3+100 (B168) beid-
seitig durchgeführt. Zwischen km 3+100 und 4+950 erfolgt die Böschungsmahd, in Abhän-
gigkeit der örtlichen Verhältnisse ein- oder beidseitig. Das Mähgut wird während des Mäh-
vorgangs zerkleinert und verbleibt auf der Böschung.
Tabelle 5.3: Variante 2 – Art der Gewässerunterhaltung
Station (Plan-km)
Abflussszenarien
Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
km 0+000 – km 3+100*
Sohlkrautung per Bagger
Bö-Mahd (beidseitig)
Sohlkrautung per Boot
Bö-Mahd (beidseitig)
Sohlkrautung per Boot
Bö-Mahd (beidseitig)
km 3+100* – km 4+950
Sohlkrautung per Bagger
Bö-Mahd (ein-/beidseitig)
Sohlkrautung per Boot
Bö-Mahd (ein-/beidseitig)
Sohlkrautung per Boot
Bö-Mahd (ein-/beidseitig)
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Informativ wird hinsichtlich einer naturverträglichen Gewässerunterhaltung auf das Merkblatt
DWA 610 (Juni 2010) verwiesen.
Unterhaltung Bauwerke und Ausrüstung (Schütze, Klappen)
Die Bauwerke (Ausleit-/Einleitbauwerk) sind im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, den all-
gemeinen Bauwerkszustand und sonstigen Auffälligkeiten regelmäßig zu prüfen. In Anleh-
nung an die DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung
und Prüfung) wird ein Zyklus von 6 Jahren vorgeschlagen. Für die Prüfung sind die Bauwer-
ke visuell und messtechnisch zu untersuchen. Hierbei ist im Besonderen auf Betonabplat-
zungen, Risse, Wasseraustritte, Verformungen/Verschiebungen zu achten.
Die Ausrüstungsteile (Schütze, Schieber etc.) sind einer Zustands- und Funktionsprüfung zu
unterziehen. Eine entsprechende Dichtheitsprüfung ist durchzuführen. Bewegliche Teile sind
ggf. zu schmieren.
Die Schlitze und Becken der FAA sind in monatlichen Abständen zu kontrollieren und gege-
benenfalls zu reinigen. Das vom Schwimmbalken abgehaltene Schwemmgut ist zu entfer-
nen.
Die weiteren Querbauwerke (Brücken, Durchlässe) sind im Zuge der regulären Gewässerun-
terhaltung visuell auf ihren allgemeinen Zustand zu prüfen.
Der Turnus und die Form der Wartung sind in einer Betriebsvorschrift nach Richtlinie des
Landes Brandenburg für die Erstellung von Betriebsvorschriften für wasserwirtschaftliche An-
lagen zu dokumentieren.
5.4 Variante 2 – Kosten
5.4.1 Investitionskosten
In Tabelle 5.4 sind die erforderlichen Investitionskosten in Abhängigkeit des jeweiligen Ab-
flussszenarios gegenübergestellt. Bei den angegebenen Investitionskosten handelt es sich
um Hauptpositionen zusammengefasster Einzelpositionen welche im Rahmen der Kosten-
vergleichsrechnung erstellt wurden (vgl. Kap. 7.4). Die zugrunde gelegten Einheitspreise ba-
sieren auf den gegenwärtigen Mittelpreisen vergleichbarer Bauvorhaben.
Tabelle 5.4: Variante 2 – Investkosten
Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
1. Baustelleneinrichtung 717.600,00 € 717.600,00 € 717.600,00 €
2. Fäll-/Rodungsarbeiten 103.300,00 € 127.750,00 € 127.750,00 €
3. Ersatzneubau Wehr Mau-23.7L-2 323.891,00 € 442.185,00 € 442.185,00 €
4. Ersatzneubau Wehr Cot-23.7L-8 59.775,00 € 184.520,00 € 184.520,00 €
5. Ersatzneubau Wehr Cot-23.7L-10 59.520,00 € 184.520,00 € 184.520,00 €
6. Neubau DL Skadower Wiesenweg 59.045,00 € 183.970,00 € 183.970,00 €
7. Mündungs-BW Willm. Hauptgr. 14.760,00 € 14.760,00 € 14.760,00 €
8. Abzweig-BW Willm. Hauptgr. 41.015,00 € 41.015,00 € 41.015,00 €
9. Einleitbauwerk – Wehr/Stau 310.771,00 € 425.255,00 € 425.255,00 €
10. Einleitbauwerk – Siel + Überfahrt 563.530,00 € 728.770,00 € 728.770,00 €
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Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
11. Graben-/Sohlprofilierung 2.258.350,00 € 2.971.770,00 € 2.971.770,00 €
12. Graben-Dichtung 1.363.150 € 1.363.150 €
13. Gewässerstrukturelemente 19.990,00 € 19.990,00 € 19.990,00 €
14. Durchörterung DB/Fernwärmeltg. 218.925,00 €
15. Durchörterung Hammergr./L473 543.480,00 €
16. Abbruch DL DN 800 km 6+650 15.338,00 € 15.338,00 € 15.338,00 €
17. Ersatzneubau Rohrleitung DN 300 2.096,00 € 2.096,00 € 2.096,00 €
18. Auslaufbauwerk [16]
18.1. Allgemeines/Außenanlagen 130.948,00 € 157.764,00 € 157.764,00 €
18.2. Bauwerk 196.859,00 € 237.178,00 € 237.178,00 €
18.3. Brücke 93.524,00 € 112.677,00 € 112.677,00 €
Summe 4.970.312,00 € 7.930.308,00 € 8.692.713,00 €
Summe grd. 4.970.000,00 € 7.930.000,00 € 8.700.000,00 €
5.4.2 Unterhaltungskosten
Für die Ermittlung der Unterhaltungskosten wird von folgendem Turnus ausgegangen:
Sohl-/Böschungskrautung 2 x jährlich
Anlagenwartung 1 x monatlich
Tabelle 5.5: Variante 2 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten
Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
1 Baustelle einrichten 5% 585,00 €
2 Sohlkrautung beidseitig von Land (5.000 m) 9.630,00 €
3 Mulchen beidseitig (10.000 m) 1.043,00 €
4 Böschungsmahd beidseitig bis 1.5 m Breite (10.000 m) 1.027,00 €
5 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €
Turnus Kosten/a (netto)
Pos. 1-4 - 2 x Jährlich 24.570,00 €/a
Pos. 5 - Monatlich 5.268,00 €/a
Summe 29.838,00 €/a
Summe grd. 29.900,00 €/a
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Tabelle 5.6: Variante 2 (Q = 2 - 3 m³/s) - Unterhaltungskosten
Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
1 Baustelle einrichten 5% 800,00 €
2 Bootskrautung (35.000 m²) 4.495,00 €
3 Krautstaue setzen, vorhalten, räumen 2.247,00 €
4 Krautentnahme 3.915,00 €
5 Krautentsorgung 4.315,00 €
6 Böschungsmahd beidseitig bis 1.5 m Breite (10.000 m) 1.027,00 €
7 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €
Turnus Kosten/a (netto)
Pos. 1-6 - 2 x Jährlich 33.597,00 €/a
Pos. 5 - Monatlich 5.268,00 €/a
Summe 38.866,00 €/a
Summe grd. 38.900,00 €/a
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6 Variante 3 – Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree
Die dritte Variante sieht eine Ausleitung mittels Rohrleitung zur Spree vor. Im Vergleich zu
Variante 2 werden somit größere Flächeninanspruchnahmen vermieden. Generell ist zu be-
rücksichtigen, dass nur geringe geodätische Höhenunterschiede und damit geringes hydrau-
lische Potenzial zwischen Cottbuser See und Spree bestehen. Weiterhin ist durch die erfor-
derliche Querung der DB-Linie ein Zwangspunkt hinsichtlich der Tiefenlage gegeben. Der
Einsatz einer Freispiegelleitung ist daher nicht möglich. Für die Ableitung kommt da-
her nur eine Freigefälle-Druckrohrleitung in Betracht [14].
6.1 Variante 3 – Linien-/Trassenführung
Für den Verlauf der Rohrleitung zur Spree wurden drei Trassenvarianten mit einer Einleitstel-
le bei Döbbrick betrachtet [14]. Die Varianten 3.2 und 3.3 verlaufen ähnlich des im Braunkoh-
lenplan (Zielkarte der Bergbaufolgelandschaft) nachrichtlich übernommenen Trassenkorri-
dors für einen offenen Graben zur Spree.
Abbildung 6.1: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (DTK25)
Die Trassenlängen der Variante sind im Vergleich zu [14] etwas kürzer, da der Startpunkt am
Cottbuser See auf das aktuelle Auslaufbauwerk verschoben wurde. Zum Zeitpunkt der Er-
stellung der Trassen in [14] war die Lage des Auslaufbauwerkes noch nicht verortet.
Variante 3.1 (4,81 km)
Variante 3.3 (3,64 km)
Variante 3.2 (3,71 km)
künftiger
Cottbuser See
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Die Bewertung der Trassen erfolgte auf Basis nachstehender Kriterien:
• Hydraulische Randbedingungen (Leitungslänge, Gefälleverhältnisse, Verluste)
• Flächeninanspruchnahme
• Kreuzungen von Infrastruktur
• Näherung/Betroffenheit von Bebauungen
• Auswirkungen auf Nutzungen (Wald, Landwirtschaft)
• Auswirkungen auf Schutzgebiete
• Massenbilanz (Aushub)
Im Ergebnis dieser Bewertung stellt sich die Varianten 3.2 als Vorzugsvariante heraus [14].
Die Variante 3.2 ist nur unwesentlich länger als Variante 3.3 (70 m). Auch die etwas tiefere
Lage der Rohrleitung (0,2 m am Tiefpunkt, Querung Bahnlinie) aufgrund der längeren Dis-
tanz zwischen Einleitpunkt Spree und Querung Bahnlinie kann vernachlässigt werden. Bei
Variante 3.3 ist vor allem die erforderliche Querung der Ortslage Willmersdorf respektive des
Parkplatzgeländes von Möbel-Höffner als nachteilig zu werten. In Bezug auf die Flächenin-
anspruchnahme, den Erdaushub und den Eingriff in Waldflächen unterscheiden sich die Va-
rianten 3.2 und 3.3 nicht maßgeblich. Die Variante 3.1 scheidet aufgrund der Trassenlänge
und der schwierigen Platzverhältnisse in der Ortslage Willmersdorf aus [14].
Abbildung 6.2: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (DGM1)
künftiger
Cottbuser See
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Abbildung 6.3: Varianten zur Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree (Luftbild)
Grundlage der Betrachtungen zum erforderlichen Ausbaugrad ist die Vorzugsvariante 3.2.
Für die Rohrleitung vom Cottbuser See zur Spree sind grundsätzlich ein Auslaufbauwerk aus
dem See und Einleitbauwerk in die Spree sowie die Rohrleitung selbst notwendig. In [13]
wurden, in Abhängigkeit der hydraulischen Randbedingungen (Wasserstände, Abflüsse,
Rohrleitungsdimensionen), verschiedene Szenarien berechnet.
Hinweis:
Die hydraulischen Berechnungen in [13] basieren auf der Variante 3.3. Diese Variante ist je-
doch nicht die Vorzugsvariante. Aufgrund dessen, dass sich die Varianten 3.3 und 3.2 in Be-
zug auf die hydraulisch relevanten Parameter nur unmaßgeblich unterscheiden, können die
Ergebnisse auf die Variante 3.2 (Vorzugsvariante) übertragen werden.
Weiterhin wurden im Zuge des vorliegenden Variantenvergleiches Optimierungen hinsichtlich
der Höheneinordnung der Rohrleitung vorgenommen (Gefälle, Lage Tiefpunkt). Daher gibt
es, zwischen [13] und der vorliegenden Unterlage, Unterschiede in der Beschreibung und
den Darstellungen (z. B. Längsschnitt).
künftiger
Cottbuser See
Quelle: LEAG
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6.1.1 Variante 3 – Ausbaugrad – Randbedingungen
Die Bestimmung des Ausbaugrades basiert auf hydraulischen Berechnungen [13]. Hierfür
gelten nachstehende Randbedingungen.
• Wasserstände Cottbuser See gemäß Kap. 2.2
WSP Cottbuser See ≤ 62,50 mNHN bei 0,8 m³/s (Bilanzüberschuss)
WSP Cottbuser See ≤ 63,00 mNHN bei 2-3 m³/s
• Wasserstände Spree (Einleitstelle Döbbrick)
Niedrigwasser (NQ) 60,78 mNHN
Mittelwasser (MQ ) 61,20 mNHN
Hochwasser (HQ5) 62,60 mNHN (Quelle: HWRMP Spree)
Hochwasser (HQ100) 63,60 mNHN (Quelle: HWRMP Spree)
• Sohlanschluss Spree 60,50 mNHN
• Kanalsohle Einleitung Spree 60,80 mNHN
• Querung DB mindestens 2 x Rohr-DN über Rohrscheitel [18]
• Rohrscheitel am Auslaufbauwerk 61,80 mNHN
• Rohrscheitel am Einleitbauwerk 61,00 mNHN
• Mindestgefälle Rohrleitung für Luftaustrag 0,5 ‰
(DVGW W 400-1, Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen – Teil 1: Planung)
• Annahme einer selbstorganisierenden Rauheit in der Rohrleitung von 3 x lglatt
6.1.2 Variante 3 – Ausbaugrad – Rohrleitung
Hydraulik / Dimension
Ausgehend von der Randbedingung, dass bei einem See-Wasserstand von 62,50 mNHN im
Cottbuser See die Ableitung des Bilanzüberschusses von 0,8 m³/s möglich sein muss, ergibt
sich aus den Berechnungen eine erforderliche Rohrleitungsdimension von DN 1600 (vgl. Ta-
belle 6.1). Für Abflüsse von 2 bis 3 m³/s muss ein See-Wasserstand von mindestens
63,00 mNHN vorhanden sein. Für diesen Fall ergeben sich erforderliche Rohrleitungsdimen-
sionen von DN 2200 bzw. DN 2700. Zur Reduzierung der verhältnismäßig großen Rohrquer-
schnitte werden zwei parallele Leitungen gewählt. Damit reduziert sich der Querschnitt für
die Rohrleitungen auf 2 x DN 1600 (Q = 2 m³/s) bzw. 2 x DN 1900 (Q = 3 m³/s) (vgl. Tabelle
6.2 und Tabelle 6.3).
Bei Q = 0,8 m³/s wird nur eine Rohrleitung gewählt. Eine zweite parallele Leitung, aus si-
cherheitstechnischen Überlegungen, wurde für nicht notwendig erachtet, da im Havariefall
der Rohrleitung der Cottbuser See temporär ausreichend Einstaukapazität besitzt, um den
Bilanzüberschuss über einen längeren Zeitraum zu puffern. Eine Reparatur der Rohrleitung
ist damit ohne weiteres möglich.
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Tabelle 6.1: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 0,8 m³/s [13]
Tabelle 6.2: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 1,0 m³/s [13]
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Tabelle 6.3: Hydraulische Berechnung Rohrleitung für 1,5 m³/s [13]
Für die Höheneinordnung der Rohrleitung sind die Querung der DB (2 x Ø Rohrleitung über
Scheitel [18]) und die Einhaltung des Mindestgefälles von 0,5 ‰ zur Gewährleistung des
Luftaustrages die maßgeblichen Randbedingungen. Die Bestimmung der Mindestüberde-
ckung an der DB geht von einer Gleis-OK mit 64,20 mNHN aus (DGM1, Vermessung).
Unabhängig der Rohrleitungsdimension liegt der Rohrscheitel am Auslaufbauwerk aus dem
See bei 61,80 mNHN. Er entspricht damit dem minimalen See-Wasserstand (vgl. Kap. 2.2).
Darunter findet keine Ausleitung statt, sodass auch keine Luft in die Rohrleitung eingesogen
werden kann. Am Einleitbauwerk in die Spree liegt der Rohrscheitel bei 61,00 mNHN (kon-
struktiv gewählt, 0,2 m unter dem Spree-Wasserstand bei MQ).
Vom Cottbuser See aus verläuft die Rohrleitung fallend, um die Querung der DB mit ent-
sprechender Mindestüberdeckung zu gewährleisten. Nach dem Tiefpunkt verläuft die Rohr-
leitung steigend bis zum Einleitbauwerk in die Spree. Der Tiefpunkt ergibt sich aus dem ge-
ometrischen Verschnitt der o. g. Randbedingungen. Für die verschiedenen Rohrleitungsdi-
mensionen ist die Lage des Tiefpunktes daher unterschiedlich (vgl. Abbildung 6.4). Die Diffe-
renzen zwischen Tiefpunkt und GOK betragen ca. 4,4 m (DN 1600) bzw. ca. 5,0 m
(DN 1900).
Die resultierenden Rohrleitungsgefälle betragen für den fallenden Abschnitt 1,0 ‰ (DN 1600)
bzw. 1,7 ‰ (DN 1900) und für den steigenden Abschnitt 0,5 ‰ (Mindestgefälle).
In Abbildung 6.4 ist informativ der prognostische GW-Stand (2019) eingetragen. Demnach
liegt die Rohrleitung in ihrem gesamten Verlauf im Grundwasser. Dies ist vor allem hinsicht-
lich der bauzeitlichen Grundwasserhaltung (GWA) kostenrelevant (vgl. Kap. 6.3).
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Abbildung 6.4: Übersichtslängsschnitt Rohrleitungen DN 1600 und DN 1900
Material
Unabhängig der Abflusskapazität wird als Rohrmaterial Glasfaserkunststoff (GFK) gewählt.
Aufgrund des geringeren Gewichtes sind GFK-Rohre bautechnologisch besser handhabba-
rer als andere Materialen. Zudem besitzt GFK eine höhere Beständigkeit.
Verlegung
Die Verlegung der Rohrleitungen erfolgt prinzipiell in einem abgeböschten (1:1) offenem
Graben. Bei größeren Tiefenlagen (DN1600 km 1,5 - km 2,5; DN1900 km 1,5 - km 2,8) ist
ein Spundwandverbau notwendig. Die Abbildung 6.5 bis Abbildung 6.7 zeigen den Ausbau-
grad im Regelquerschnitt in Abhängigkeit der Abflussvariante. Für die Bettung der verhält-
nismäßig großen Rohrleitungen wurde der Einsatz von Flüssigboden vorgesehen, um eine
ausreichende Verdichtung zu ermöglichen. Berücksichtigt wurden u. a bereits die bauzeitli-
chen Flächeninanspruchnahmen für den Aushub und das Zwischenlagern der Rohrleitung.
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Abbildung 6.5: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 0,8 m³/s)
Abbildung 6.6: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 2,0 m³/s)
Abbildung 6.7: Regelquerschnitt Verlegung Rohrleitung (Q = 3,0 m³/s)
Querungen
Mit der Verlegung der Rohrleitung müssen die Komplexbauwerke (Hammergraben/L473,
DB/Fernwärmeltg., B168) gequert werden. Zu beachten ist die Forderung der DB zur Minde-
stüberdeckung der Rohrleitung (2 x Ø Rohrleitung über Scheitel) [18]. Für GFK-Rohre gibt es
eine Zulassung der DB für Querungen ohne zusätzliches Schutzrohr (abhängig vom Herstel-
ler). Daher wurden in den Varianten auch keine Schutzrohre berücksichtigt. Die Querungen
der Komplexbauwerke werden mittels unterirdischem Rohrvortrieb hergestellt.
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Neben den Komplexbauwerken müssen weitere Strukturen gequert werden. Dies betrifft eine
weitere Bahnlinie (außer Betrieb) sowie zwei Wege, den Willmersdorfer Hauptgraben und
den Spreedeich. Für diese Querungen wird von einer offenen Bauweise ausgegangen. Für
den Willmersdorfer Landgraben muss bauzeitlich die Vorflut durch eine entsprechende Ge-
wässerumleitung gewährleistet werden.
Die Querungen gelten für alle Abflussszenarien gleichermaßen, unterscheiden sich aber im
Aufwand aufgrund der unterschiedlichen Rohrleitungsdimensionen bzw. der parallelen Ver-
legung zweier Leitungen.
6.1.3 Variante 3 – Ausbaugrad – Auslaufbauwerk
Das Auslaufbauwerk für die Rohrleitung befindet sich am Cottbuser See in gleicher Lage wie
das Auslaufbauwerk der Varianten 1 und 2. Das Auslaufbauwerk besteht aus einem
Schachtbauwerk mit Wehrverschlüssen und der/den abgehenden Rohrleitung(en). Die
Wehrverschlüsse dienen der Regulierung des Abflusses respektive des See-Wasserstandes.
Die Rohrleitungsabgänge sind mit einem Schieber verschließbar, um die Rohrleitung ggf.
entleeren und warten/reparieren zu können. Gegebenenfalls ist in der Mitte des Schachtes
eine Tauchwand zur Dämpfung der Turbulenzen erforderlich. Dies wäre in der Detailplanung
zu prüfen. Kostenseits wird diese vorerst nicht berücksichtigt.
Für die Unterhaltung der Rohrleitung(en) ist jeweils eine Molchschleuse (Y-Stück) zu berück-
sichtigen (vgl. Kap. 6.2).
Im Gegensatz zu den Varianten 1 und 2 ist die Herstellung der ökologischen Durchgän-
gigkeit bei Variante 3 nicht möglich.
Der Ausbaugrad des Auslaufbauwerkes ist abhängig von der Abflusskapazität und unter-
scheidet sich prinzipiell in der Kubatur des Schachtbauwerkes, den Wehrverschlüssen und
den Rohrleitungsabgängen einschließlich der zugehörigen Schieber (vgl. Tabelle 6.4).
Tabelle 6.4: Variante 3 – Ausbaugrad Auslaufbauwerk
Abflussszenario
Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
Schachtbauwerk ein-schl. Flügelwände
L x B x H 15,2 x 4,4 x 5,1 m
L x B x H 15,2 x 7,2 x 5,1 m
L x B x H 15,2 x 7,8 x 5,4 m
Stau / Wehrverschluss 1 x 2 m Wehrfeld (Doppelschütz)
2 x 2 m Wehrfeld (Doppelschütz)
2 x 2 m Wehrfeld (Doppelschütz)
Rohrleitungsabgänge mit Schieber
1 x DN 1600 2 x DN 1600 2 x DN 1900
Molchschleuse 1 x DN 1600 2 x DN 1600 2 x DN 1900
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Abbildung 6.8: Visualisierung Auslaufbauwerk (Q = 0,8 m³/s links, Q = 2 - 3 m³/s rechts)
6.1.4 Variante 3 – Ausbaugrad – Einleitbauwerk in die Spree
Mit dem Einleitbauwerk erfolgt der Anschluss der Rohrleitung an die Spree/Spreeaue in Hö-
he der Querung des Spreedeiches (vgl. Abbildung 5.9).
Das Einleitbauwerk besteht aus einem Schachtbauwerk, der/den ankommenden Rohrlei-
tung(en) eischließlich der zugehörigen Absperrschieber sowie der Dammbalken-Trennwand
und dem Rechteckkanal (1 m x 3,0 m; L ~ 220 m) mit Endklappe, mit welcher der Spreedeich
durchörtert wird. Die Sohlhöhe des Rechteckkanals liegt mit 61,20 mNHN in Höhe des Mit-
telwasserstandes der Spree, damit kein Geschiebe eingetragen werden kann. Der Recht-
eckkanal ist ca. 220 m lang und endet mit der Endklappe auf der Spreesohle 60,8 mNHN
(WSP NW Spree), woraus sich ein Sohlgefälle von 0,18 ‰ errechnet. Die Endklappe ist un-
terwasserseitig frei zugänglich und kann mit einem Gewicht zur Entlastung kombiniert wer-
den. An der Endklappe springt die Sohle auf 60,30 mNHN und bildet damit ein Tosbecken
zur Energieumwandlung und Vermeidung einer Sohlerosion. Die Sohle und die Seitenwände
des Tosbecken-Bereiches sind mit Beton bzw. Wasserbaupflaster zu befestigten.
Hinweis:
Grundsätzlich ist es auch möglich den Rechteckkanal kürzer zu halten und die Strecke bis
zur Spree als offenen Graben auszubilden. Diesbezügliche Vor- und Nachteile wären in einer
Detailplanung zu prüfen.
Der Ausbaugrad des Einleitbauwerkes ist abhängig von der Abflusskapazität und unter-
scheidet sich prinzipiell in der Kubatur des Schachtbauwerkes, den Rohrleitungsabgängen
einschließlich der zugehörigen Schieber sowie der Größe des Rechteckkanals (vgl. Tabelle
6.5).
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Tabelle 6.5: Variante 3 – Ausbaugrad Einleitbauwerk
Abflussszenario
Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
Schachtbauwerk L x B x H
11,0 x 4,4 x 5,9 m L x B x H
15,2 x 7,2 x 5,9 m L x B x H
15,2 x 7,8 x 6,2 m
Rohrleitungsabgänge mit Schieber
1 x DN 1600 2 x DN 1600 2 x DN 1900
Maße Rechteckkanal einschl. Endklappe
1 x 1 m 1 x 4 m 1 x 6 m
Abbildung 6.9: Visualisierung Einleitbauwerk (Q = 2 m³/s) – Schachtbauwerk
Abbildung 6.10: Visualisierung Einleitbauwerk – Mündung Rechteckkanal
Quelle: [13]
4,00m
Ankommende Leitungen 2 x DN 1600 (1900) 0,5 ‰ Steigung
59,40 mNHN
(59,10 mNHN)
64,00 mNHN
Abgehender Rechteckkanal 1 m x 4,0 m 1,8 ‰ Gefälle
61,20 mNHN
Quelle: [13] (Maße abweichend)
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6.2 Variante 3 – Unterhaltung
Reinigung Rohrleitung (Molchen)
Zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Rohrleitung ist eine regelmäßige Reinigung
erforderlich. Die Reinigung erfolgt durch Molchen. Beim Molchen wird ein „Kunststoffpfrop-
fen“ durch die Rohrleitung „geschickt“. Die Vorwärtsbewegung erfolgt in den meisten Fällen
nur durch die vorhandenen Druckverhältnisse (hier: Wasserspiegeldifferenz). Da der Molch
das Rohr nicht völlig abdichtet, strömt ein Teil des Mediums mit erhöhter Geschwindigkeit
am Molch vorbei und befördert so das Räumgut (vgl. Abbildung 6.11). Für eine optimale Wir-
kung ist entsprechend der Eigenschaften der Rohrleitung (Dimension, Material, Abwinkelun-
gen) und der Art der Ablagerungen (Härtegrad Inkrustation) ein spezifisch angepasster
Molch herzustellen. Dies ist auch für größere Dimensionen möglich (vgl. Abbildung 6.11).
Mit der Anwendung der Reinigungstechnologie des Molchens kann auf die Errichtung eines
Schachtes am Tiefpunkt der Rohrleitung (DB) verzichtet werden. Die dort sich sammelnden
Sedimente werden mit ausgetragen.
Zu beachten ist die Menge des anfallenden Räumgutes, welches sich über die 3,5 km Rohr-
leitung kumuliert. Das Räumgut wird in den Schacht am Einleitbauwerk vor der Spree beför-
dert. Aufgrund der räumlichen Begrenzung des Bauwerkes wird ein quartalsweiser Reini-
gungszyklus vorgeschlagen. Die Entnahme der ausgeschobenen Sedimente kann durch
Saugspülung erfolgen. Ein Teil des Räumgutes gelangt aufgrund der Verwirbelung in die
Spree. Dies ist in Bezug auf Güte und Menge und vor dem Hintergrund der nur kurzzeitigen
Belastung nicht problematisch.
Bei allen Varianten respektive bei jeder Rohrleitung ist bauseits eine Molchschleuse zu be-
rücksichtigten (Y-Stück). Die Zugänglichkeit und Stellflächen müssen gewährleistet werden.
Sollte für das Molchen ein höherer Wasserdruck notwendig sein, so kann der Wasserstand
im Auslaufbauwerk durch Schließen der Schütze und Überpumpen von Seewasser erhöht
werden. Alternativ kann auch der Wasserstand im Einleitbauwerk gesenkt werden (Über-
pumpen in die Spree).
Da der Molch sich mit jeder Fahrt abnutzt, muss davon ausgegangen werden, dass nach 4
Reinigungsdurchgängen, also jährlich, eine Aufarbeitung des Molches erforderlich wird.
Abbildung 6.11: Variante 3 - Molchtechnologie (Quelle: UNIROR, Forst/Lausitz)
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Entleerung der Rohrleitung
Im Havariefall, bei Reparaturen, bei Wartungsprüfungen o. ä. kann ggf. die Entleerung oder
Teilentleerung der Rohrleitung notwendig werden. Hierfür wird parallel eine Druckleitung vom
Auslaufbauwerk bis zum jeweiligen Tiefpunkt mit verlegt. Über diese kann das Wasser der
Rohrleitung zurück in den See gepumpt werden. Für das Einhängen der Unterwasserpumpe
ist auf der Rohrleitung ein nach oben geführter Abzweig als Zugangsschacht (Tangential-
schacht DN 1000) zu berücksichtigen. Die Dimensionierung von Druckleitung und Pumpe ist
von der gewünschten Entleerungszeit abhängig. Gewählt wurde eine Pumpenkapazität von
300 m³/h. In Tabelle 6.6 sind die zugehörigen Entleerungszeiten angegeben. Die Druckrohr-
leitung wurde mit DN 250 bestimmt. Entsprechend der berechneten Druckhöhe ergeben sich
erforderliche Pumpenleistungen (9,81 x Q x Hges) von 20 KW/h (DN1600) bzw. 16 KW/h
(DN1900).
Tabelle 6.6: Entleerungszeit und Energiebedarf Rohrleitung
DN Volumen QPumpe
Entleerung Länge Druckltg.
hgeo hr hges Energiebedarf
1 x RLT 2 x RLT 1 x RLT 2 x RLT 1 x RLT 2 x RLT
[mm] [m³] [m³] [m³/h] [h] [h] [m] [m] [m] [m] [KW] [KW]
1600 7.159 14.317 300 23,86 47,72 1700 2,50 17,00 19,50 475 951
1900 10.095 20.190 300 33,65 67,30 1100 4,50 10,80 15,30 526 1052
hgeo geodätische Höhendifferenz (RLT-Tiefpunkt/See)
hr Verlusthöhe RLT-Reibung
hges resultierende Gesamtdruckhöhe (Maßgabe für Pumpenleistung)
Unterhaltung der Bauwerke und Ausrüstung (Schütze, Klappen)
Die Bauwerke (Ausleit-/Einleitbauwerke) sind im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, den all-
gemeinen Bauwerkszustand und sonstigen Auffälligkeiten regelmäßig zu prüfen. In Anleh-
nung an die DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung
und Prüfung) wird ein Zyklus von 6 Jahren vorgeschlagen. Für die Prüfung sind die Bauwer-
ke zu entleeren und visuell und messtechnisch zu untersuchen. Hierbei ist im Besonderen
auf Betonabplatzungen, Risse, Wasseraustritte, Verformungen/Verschiebungen zu achten.
Die Ausrüstungsteile (Schütze, Schieber etc.) sind einer Zustands- und Funktionsprüfung zu
unterziehen. Eine entsprechende Dichtheitsprüfung ist durchzuführen. Bewegliche Teile sind
ggf. zu schmieren.
6.3 Variante 3 – Kosten
6.3.1 Investitionskosten
In Tabelle 6.7 sind die erforderlichen Investitionskosten in Abhängigkeit des jeweiligen Ab-
flussszenarios gegenübergestellt. Bei den angegebenen Investitionskosten handelt es sich
um Hauptpositionen zusammengefasster Einzelpositionen welche im Rahmen der Kosten-
vergleichsrechnung erstellt wurden (vgl. Kap. 7.4). Die zugrunde gelegten Einheitspreise ba-
sieren auf den gegenwärtigen Mittelpreisen vergleichbarer Bauvorhaben.
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Tabelle 6.7: Variante 3 – Investitionskosten
Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
1. Baustelleneinrichtung 1.175.100,00 € 1.614.900,00 € 1.789.000,00 €
2. Erarbeiten 3.533.700,00 € 4.763.700,00 € 5.392.200,00 €
3. Rohrgraben/Rohrleitung 2.487.500,00 € 4.832.100,00 € 6.121.500,00 €
4. Durchörterungen 2.946.300,00 € 5.308.800,00 € 5.649.000,00 €
5. Bauwerke
5.1 Auslaufbauwerk 256.700,00 € 403.200,00 € 428.900,00 €
5.2 Einleitbauwerk 388.300,00 € 759.500,00 € 1.025.300,00 €
5.3 Schächte 5.800,00 € 8.300,00 € 8.900,00 €
6. Molche (Unterhaltung) 15.900,00 € 26.300,00 € 35.700,00 €
Summe 10.809.300,00 € 17.716.800,00 € 20.450.500,00 €
Summe grd. 10.810.000,00 € 17.720.000,00 € 20.450.000,00 €
6.3.2 Unterhaltungskosten
Bei allen Varianten wird davon ausgegangen, dass bauseits eine Molchschleuse vorhanden
ist sowie die Zugänglichkeit und Stellflächen gewährleistet werden.
Für die Ermittlung der Unterhaltungskosten wird von folgendem Turnus ausgegangen:
Molchen 4 x jährlich
Molchaufarbeitung 1 x jährlich
Anlagenwartung 1 x monatlich
Tabelle 6.8: Variante 3 (Q = 0,8 m³/s) - Unterhaltungskosten
Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
1 Baustelle einrichten (1d) 1.500,00 €
2 DN 1600 Molchreinigungsleistung (3.600 m) (1d) 4.650,00 €
3 An-/Abfahrt LKW mit Ladekran zum Transport, Einsetzen und Bergen der Molche
115,00 €
4 An-/Abfahrt Werkstattwagen 90,00 €
5 Molchaufarbeitung (nach 4 Durchgängen) 2.400,00 €
6 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €
Turnus Kosten/a (netto)
Pos. 1-4 - 4 x Jährlich 25.420,00 €/a
Pos. 5 - Jährlich 2.400,00 €/a
Pos. 6 - Monatlich 5.268,00 €/a
Summe 33.088,00 €/a
Summe grd. 33.100,00 €/a
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Tabelle 6.9: Variante 3 (Q = 2,0 m³/s) - Unterhaltungskosten
Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
1 Baustelle einrichten (2d) 2.600,00 €
2 DN 1600 Molchreinigungsleistung (2 x 3.600 m) (2d) 8.600,00 €
3 An-/Abfahrt LKW mit Ladekran zum Transport, Einsetzen und Bergen der Molche
230,00 €
4 An-/Abfahrt Werkstattwagen 180,00 €
5 Molchaufarbeitung (nach 4 Durchgängen) 4.800,00 €
6 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €
Turnus Kosten/a (netto)
Pos. 1-4 - 4 x Jährlich 46.440,00 €/a
Pos. 5 - Jährlich 4.800,00 €/a
Pos. 6 - Monatlich 5.268,00 €/a
Summe 56.508,00 €/a
Summe grd. 56.500,00 €/a
Tabelle 6.10: Variante 3 (Q = 3,0 m³/s) - Unterhaltungskosten
Pos. Leistungsbeschreibung Kosten (netto)
1 Baustelle einrichten (2d) 3.200,00 €
2 DN 1600 Molchreinigungsleistung (2 x 3.600 m) (2d) 9.600,00 €
3 An-/Abfahrt LKW mit Ladekran zum Transport, Einsetzen und Bergen der Molche
460,00 €
4 An-/Abfahrt Werkstattwagen 180,00 €
5 Molchaufarbeitung (nach 4 Durchgängen) 5.800,00 €
6 Stauwärter (Anlagenunterhaltung) 439,00 €
Turnus Kosten/a (netto)
Pos. 1-4 - 4 x Jährlich 53.760,00 €/a
Pos. 5 - Jährlich 5.800,00 €/a
Pos. 6 - Monatlich 5.268,00 €/a
Summe 64.828,00 €/a
Summe grd. 64.900,00 €/a
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7 Variantenvergleich
Der Variantenvergleich wird jeweils für die drei Abflussszenarien 0,8 m³/s; 2 m³/s und 3 m³/s
auf Basis nachstehender Kriterien geführt.
Varianten
• Variante 1 – Ausleitung über den Schwarzen Graben
• Variante 2 – Ausleitung über einen offenen Graben zur Spree
• Variante 3 – Ausleitung über eine Rohrleitung zur Spree
Kriterien:
• Technische Realisierbarkeit (Ausbaugrad Bauwerke / Graben)
• Nachhaltigkeit (langfristig sicherer Anlagenbetrieb)
• Hydraulische Verhältnisse (Abfluss, Wasserspiegel, Grundwasser)
• Kosten (Investkosten/Unterhaltungskosten)
• Raumwiderstand (Betroffenheiten Flurstücke, Flächenbedarf)
• Einschränkung Nutzungen
• Konkurrierende/tangierende Planungen
• Auswirkungen auf die Umwelt
• Auswirkungen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtline (WRRL)
7.1 Technische Realisierbarkeit (Ausbaugrad Bauwerke / Graben)
Es bleibt festzuhalten, dass alle betrachteten Varianten grundsätzlich technisch realisierbar
sind. Dies gilt gleichermaßen auch für den jeweiligen Ausbaugrad in Abhängigkeit der Ab-
leiterkapazität. Der technische Aufwand für die Herstellung der Ableiter unterscheidet sich
jedoch maßgeblich. Dies widerspiegelt sich vor allem in den Investitionskosten. Hier ist die
Variante 3 (Rohrleitung) die technisch aufwendigste und auch teuerste Variante.
In Bezug auf die Ableiterkapazität ist der Ausbaugrad kostenentscheidend. Bei einer Aus-
leiterkapazität von 2 - 3 m³/s sind die Investitionskosten i. M. doppelt so teuer wie bei
0,8 m³/s. Im Besonderen wird auf die erforderlichen Bauwerkserweiterungen (Bypässe) der
Komplexbauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben) bei den Varianten 1
und 2 verwiesen (3 m³/s).
Die Variante 3 ist die Variante mit dem höchsten technischen Realisierungsaufwand in Be-
zug auf alle Ausbaugrade. Bei den Varianten 1 und 2 ist für den Ausbaugrad 0,8 m³/s die Va-
riante 1 technisch einfacher realisierbar, da hier nur ein Teilabschnitt des Schwarzen Gra-
bens auszubauen ist (3,3 km). Die Variante 2 hingegen fordert eine komplett neue Trasse bis
zur Spree (5,0 km). Bei Betrachtung der Ausbaugrade 2 m³/s und 3 m³/s ist Variante 1 mit
den zahlreichen Querbauwerken technisch aufwendig. Bei Variante 2 sind es zwar weniger
Querbauwerke, aber hier ist wiederum die notwendige Grabendichtung und die somit nicht
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gegebene Einbindung in den natürlichen Wasserhaushalt (keine GW-Anbindung) als nachtei-
lig zu werten.
7.2 Nachhaltigkeit (langfristig sicherer Anlagenbetrieb)
Die Nachhaltigkeit respektive der langfristig sichere Anlagenbetrieb ist in allen Varianten ge-
geben, solange die beschriebenen Unterhaltungsmaßnahmen regelmäßig durchgeführt wer-
den. Im Sinne der Bewertung der Varianten sinkt die Nachhaltigkeit mit steigendem Unterhal-
tungsaufwand. Die Variante 3 wird daher in Bezug auf die Nachhaltigkeit am geringsten be-
wertet, da sie eines hohen Unterhaltungsaufwandes bedarf. Zudem stellt sie in der Gesamt-
heit eine rein technische Anlage dar, was im Vergleich zu den Varianten 1 und 2 ein höheres
Risiko hinsichtlich der Funktionssicherheit birgt.
Der Ausbaugrad hat ebenfalls Einfluss auf die Nachhaltigkeit. Insbesondere bei den Varian-
ten 1 und 2 führen die größeren Ausbaugrade bei 2 m³/s und 3 m³/s zu großen Querpro-
filbreiten. Diese wiederum neigen aufgrund der geringen Normalabflüsse zur schnellen Ver-
landung und starkem Bewuchs und erfordern daher einen erhöhten Unterhaltungsaufwand.
7.3 Hydraulische Verhältnisse (Abfluss, Wasserspiegel, Grundwasser)
Die Bewertung der Varianten aus Sicht der hydraulischen Verhältnisse bezieht sich auf die
Gewährleistung der Leistungsfähigkeit für die avisierten Abflüsse bei gleichzeitiger Einhal-
tung der jeweiligen Randbedingungen (WSP Cottbuser See, Bewirtschaftung Gräben etc.)
sowie auf deren Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse.
Bei einem Ausbaugrad für das Abflussszenario von 0,8 m³/s können die Varianten 1 und 3
die hydraulischen Randbedingungen erfüllen. Die Variante 2 hingegen überschreitet bei die-
sem Ausbaugrad die avisierte maximale zulässige Wasserspiegellage an der Mündung des
Siedlungsgraben Maust und wird daher geringer bewertet.
Bei den größeren Ausbaugraden (Abflussszenarien) von 2 m³/s und 3 m³/s haben die Gra-
benvarianten 1 und 2 Nachteile, da die höheren Wasserspiegellagen Einschränkungen der
Regulierbarkeit angrenzender Bewirtschaftungssysteme nach sich ziehen. Die Variante 2 ist
im Besonderen nachteilig, da die geringen Gefälleverhältnisse zwischen Cottbuser See und
Spree zu geländenahen Wasserspiegellagen führen, so dass der Graben gedichtet werden
muss, um Vernässungen der angrenzenden Flächen zu vermeiden. Auch eine ausreichende
Vorflut für den Siedlungsgraben Maust kann bei Variante 2 nicht mehr sichergestellt werden.
Eine regelmäßige Unterhaltung vorausgesetzt, weist die Variante 3 aus hydraulischer Sicht
keine Einschränkungen auf. Bei erhöhten Spreewasserständen reduziert sich zwar die Leis-
tungsfähigkeit, jedoch sind größeren Ableitmengen aus dem Cottbuser See eher an Niedrig-
wassersituationen der Spree gekoppelt, so dass sich hieraus kein Nachteil ableiten lässt.
7.4 Kostenvergleichsrechnung
In den Variantenbetrachtungen wurden die Investitions- und Unterhaltungskosten für die je-
weiligen Abflussszenarien (0,8 m³/s, 2 m³/s, 3 m³/s) ermittelt (vgl. Kap. 4.4, 5.4, 6.3 und Ta-
belle 7.1).
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Tabelle 7.1: Übersicht Investitions- und Unterhaltungskosten (gerundet)
Variante Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
IVK [€] UK [€/a] IVK [€] UK [€/a] IVK [€] UK [€/a]
1 2.590.000 36.700 6.470.000 38.600 8.680.000 48.400
2 4.970.000 29.900 7.930.000 38.900 8.700.000 38.900
3 10.810.000 33.100 17.720.000 56.500 20.450.000 64.900
Zur Kostengegenüberstellung der Varianten wurde für jeden Ausbaugrad (Abflussszenario)
eine Kostenvergleichsrechnung durchgeführt.
Der Baubeginn wird auf 2022 festgelegt. Ausgehend von einer zweijährigen Bauzeit ergibt
sich der Fertigstellungszeitpunkt (Bezugszeitpunkt) in 2024.
Die Höhe des Zinssatzes wird mit dem Standardwert von real 3 % p. a. angesetzt, der Unter-
suchungszeitraum auf 80 Jahre festgelegt. In diesem Zeitraum fallen die Investitions- und
Reinvestitionskosten sowie die laufenden Kosten zur Erhaltung der Bauwerke und Anlagen
an.
Für die Reinvestitionskosten werden folgende Annahmen getroffen:
Reinvestition alle 40 Jahre Wehrverschlüsse, Schieber, Schächte
Reinvestition alle 20 Jahre Geländer, Bedienstege
Alle Kosten werden auf den Bezugszeitpunkt (2024) umgerechnet (realer Zinssatz 3 % p. a.).
Vor dem Bezugszeitpunkt anfallende Kosten werden auf-, nach dem Bezugszeitpunkt anfal-
lende Kosten abgezinst (Ermittlung Barwerte). Die Addition der Teilbarwerte jeder Alternative
ergibt den jeweiligen Projektkostenbarwert.
Die Jahreskosten (Annuitäten) geben die äquivalente jährliche Belastung zur Finanzierung
der Variante innerhalb des Untersuchungszeitraumes an.
Die Kostenvergleichsrechnung wurde mit der Software KVRExpert durchgeführt. Der Report
mit der ausführlichen Dokumentation ist als Anhang AVII beigelegt. Die nachstehende Tabel-
le 7.2 zeigt die Ergebnisse des Kostenvergleiches in Bezug auf den Projektkostenbarwert
und die Jahreskosten.
Tabelle 7.2: Ergebnisse Kostenvergleichsrechnung (absolut)
Variante Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
PKBW JK PKBW JK PKBW JK
1 3.888.987 128.772 9.247.265 306.194 10.6198.97 351.644
2 6.140.631 203.327 9.537.247 315.795 10.299.652 341.040
3 11.860.865 392.734 19.524.198 646.481 22.518.138 745.615
PKBW Projektkostenbarwert
JK Jahreskosten
Ausgehend von der Variante 1 (Q = 2 m³/s), als Bestandteil des laufenden wasserrechtlichen
Planfeststellungsantrages (vgl. Kap. 1), ergibt sich nachstehender prozentualer Vergleich.
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Tabelle 7.3: Ergebnisse Kostenvergleichsrechnung (prozentual)
Variante Q = 0,8 m³/s Q = 2 m³/s Q = 3 m³/s
PKBW JK PKBW JK PKBW JK
1 42% 42% 100% 100% 115% 115%
2 66% 66% 103% 103% 111% 111%
3 128% 128% 211% 211% 244% 244%
PKBW Projektkostenbarwert
JK Jahreskosten
In Auswertung der Kostenvergleichsrechnung zeigt sich, dass sich die Varianten 1 und 2, bei
Ausbaugraden für die Abflussszenarien von 2 m³/s und 3 m³/s, nicht maßgeblich unterschei-
den. Beim Ausbaugrad für das Abflussszenario 0,8 m³/s ist die Variante 1 deutlich kosten-
günstiger, da hier die erforderliche Ausbaulänge entsprechend kürzer ist.
Weiterhin ist erkennbar, dass die Variante 3, unabhängig des Ausbaugrades (Abflussszena-
rios), in etwa doppelt so teuer ist wie die Varianten 1 oder 2. Dies betrifft gleichermaßen die
Jahreskosten. Vergleicht man die Varianten 1 und 3 im Abflussszenario 0,8 m³/s ergibt sich
sogar ein rund dreifacher Projektkostenbarwert.
7.5 Raumwiderstand (Betroffenheiten Flurstücke, Flächenbedarf)
Unabhängig von der noch zu treffenden Entscheidung welche Variante zur Ausleitung über
den Schwarzen Graben zum Tragen kommt, ist für jede der Varianten eine Flurbereinigung
einzuleiten und durchzuführen, da ansonsten die Flächenverfügbarkeit für keine der Varian-
ten gewährleistet werden kann. Begründet liegt dieser Sachverhalt darin, dass für alle drei
erforderlichen Flächenareale bereits gegenwärtig bekannt ist, dass Grundstücke in Anspruch
genommen werden, für die die Eigentümer nicht ermittelt werden können (u.a. durch bereits
bestehende Verweise im Grundbuch), die Eigentümerermittlung bei Grundstücken mit um-
fangreichen Erben sich sehr langwierig gestalten wird (über mehrere Jahre) und es Eigentü-
mer geben wird, die der Nutzung oder Übertragung sowie der dinglichen Sicherung nicht zu-
stimmen werden. Der wesentliche Unterschied zu den Flurbereinigungen untereinander be-
steht in dem dafür notwendigen Flächendarf. Es ist davon auszugehen, dass er für die Vari-
ante 3 am geringsten ist.
Für die Variante 3 (erforderliche dingliche Sicherung der Rohrleitung) besteht jedoch das Ri-
siko, dass die gewollte Dienstbarkeit – aufgrund der Bedeutung der Maßnahmen - nicht an
erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden kann, da andere Rechte vorgehen und
die Inhaber dieser Rechte nicht auf Ihren Rang verzichten bzw. nicht zu ermitteln sind. Im
Fall einer Zwangsversteigerung besteht somit die Gefahr, dass das Leitungsrecht für den
„Schwarzen Graben“ als nachrangiges Recht untergeht und gelöscht wird, so dass der Lei-
tungsverlauf zu einem späteren Zeitpunkt (nach der Zwangsversteigerung) nicht mehr gesi-
chert ist.
Unabhängig von der für die Rohrleitung zu sichernden Trasse besteht auch die Notwendig-
keit, zusätzlich entsprechende Wegerechte zur Erreichbarkeit der Trasse und der darauf be-
findlichen Bauwerke zur Unterhaltung und Wartung der Rohrleitung zu sichern. Der Ausbau
und die Unterhaltung dieser Wege - im Rahmen des Konzeptes - wird eine wesentliche Rolle
in den Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern und Landwirten spielen.
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Mit dem Eingriff in die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen, zur Verlegung ei-
ner Rohrleitung, ist eine Qualitätsverschlechterung der Böden auf der Leitungstrasse nicht
auszuschließen. Diese daraus herzuleitende Wertminderung der Flächen ist gegenüber dem
betreffenden Landwirtschaftsbetrieb und auch gegenüber dem Grundstückseigentümer in
Fläche oder Geld (Vermögens- und Rechtsverlust am Grundeigentum) auszugleichen. Aus
diesem Grund sind Forderungen der Eigentümer zum Abkauf ihrer Flächen, anstelle der
dinglichen Sicherung, nicht auszuschließen und eher wahrscheinlich.
Die Anzahl der Flurstücke sagt nichts über den tatsächlichen Flächenbedarf bzw. Flächen-
verbrauch aus. Bei den Varianten 1 und 2 wird es einen tatsächlichen Flächenverbrauch von
landwirtschaftlichen Nutzungsflächen geben. Darüber hinaus müssen landwirtschaftliche
Nutzungsstrukturen angepasst werden. In Variante 3 ist der Eingriff in die landwirtschaftliche
Bewirtschaftung geringer, trotzdem sind auch hier wirtschaftliche Nachteile zu kompensieren.
Tabelle 7.4: Betroffenheiten Flurstücke - Anzahl
Variante Anzahl FlSt (0,8 m³/s) Anzahl FlSt (2 m³/s) Anzahl FlSt (3 m³/s)
dauerhaft temporär dauerhaft temporär dauerhaft temporär
1 190 170 267 248 357 304
2 161 213 165 210 165 210
3 6 115 6 122 6 125
Tabelle 7.5: Betroffenheiten Flurstücke - Fläche
Variante Fläche [ha] (0,8 m³/s) Fläche [ha] (2 m³/s) Fläche [ha] (3 m³/s)
dauerhaft temporär dauerhaft temporär dauerhaft temporär
1 6,5 3,4 11,8 7,8 13,7 7,8
2 10,5 5,0 12,0 5,0 12,0 5,0
3 0,3 14,2 0,3 16,3 0,3 18,7
7.6 Einschränkung Nutzungen
Die Einschränkung der Nutzungen bezieht sich maßgeblich auf die Land- und Forstwirt-
schaft. Für die Bewertung wurde ein Verschnitt zwischen den dauerhaft und temporär in An-
spruch genommenen Flächen und der Biotoptypenkartierung (Jestaedt/Wild + Partner)
durchgeführt. Die Ergebnisse je Ausbaugrad (Abflussszenario) und Varianten sind in den
nachstehenden Tabellen ersichtlich.
Die Varianten 1 und 2 sind in Bezug auf die Einschränkung von Acker- und Grünland bei den
Ausbaugraden 2 m³/s und 3 m³/s annähernd vergleichbar. Beim Ausbaugrad 0,8 m³/s sind
die Einschränkungen bei Variante 1 aber deutlich geringer als bei Variante 2. Die Varianten 2
hat weiterhin zusätzliche Einschränkungen hinsichtlich der Forstwirtschaft (Wälder und Fors-
ten) und höhere Betroffenheiten von Laubgebüschen/Feldgehölzen. Die geringsten dauer-
haften Einschränkungen bietet die Variante 3. Zu beachten sind aber die relativ großen tem-
porären Einschränkungen.
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Tabelle 7.6: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 0,8 m³/s
Nutzung Fläche [ha] V1
Fläche [ha] V2
Fläche [ha] V3
d t d t d t
Gewässer 1,71 0,15 1,14 0,10 0,43
Gras und Staudenfluren 0,52 0,27 0,29 0,17 0,31
Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen 0,38 0,27 0,87 0,41 1,27
Wälder und Forsten - - 1,77 0,82 1,00
Äcker und Grünland 3,67 2,56 6,17 3,38 0,26 10,85
Siedlung, Verkehrs- und Industrieanlagen 0,19 0,10 0,31 0,11 0,32
Tabelle 7.7: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 2 m³/s
Nutzung Fläche [ha] V1
Fläche [ha] V2
Fläche [ha] V3
d t d t d t
Gewässer 4,32 0,16 1,18 0,08 - 0,48
Gras und Staudenfluren 1,49 0,92 0,35 0,14 - 0,35
Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen 0,49 0,36 1,02 0,39 - 1,48
Wälder und Forsten - - 2,02 0,82 - 1,15
Äcker und Grünland 5,13 5,80 7,16 3,45 0,26 12,52
Siedlung, Verkehrs- und Industrieanlagen 0,39 0,57 0,33 0,10 - 0,37
Tabelle 7.8: Betroffenheiten Nutzungen – Q = 3 m³/s
Nutzung Fläche [ha] V1
Fläche [ha] V2
Fläche [ha] V3
d t d t d t
Gewässer 4,34 0,15 1,18 0,08 - 0,54
Gras und Staudenfluren 1,86 0,69 0,35 0,14 - 0,4
Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen 0,59 0,37 1,02 0,39 - 1,76
Wälder und Forsten - - 2,02 0,82 - 1,31
Äcker und Grünland 6,41 6,17 7,16 3,45 0,26 14,25
Siedlung, Verkehrs- und Industrieanlagen 0,52 0,46 0,33 0,10 - 0,43
d ... dauerhaft
t … temporär
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7.7 Konkurrierende/tangierende Planungen
In Bezug auf die Varianten wurde geprüft, ob diese sich ggf. mit anderen Planungen (Bau-
leitplanungen, Flächennutzungspläne etc.) überschneiden.
Im Ergebnis des „Gewässerentwicklungskonzept für das Teileinzugsgebiet „Cottbuser Spree“
(Tschugagraben bis Nordumfluter)“ (LfU, 2011) wurden bereits Maßnahmen umgesetzt. Ei-
nige der umgesetzten Maßnahmen liegen im avisierten Mündungsbereich des Ableiters
Cottbuser See in die Spree. Dies betrifft nur die Varianten 2 und 3 (vgl. Abbildung 7.1 und
Tabelle 7.9). Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Mündungen der Ableiter für Variante 2
und 3 so zu gestalten, dass eine Betroffenheit der GEK-Maßnahmen vermieden werden
kann. Abgesehen von den GEK-Maßnahmen ist dennoch eine Beeinträchtigung der Entwick-
lung des Spreevorlandes durch die Ableiter gegeben.
Abbildung 7.1: GEK-Maßnahmen Planung (links) und Umsetzung (rechts)
Tabelle 7.9: GEK Cottbuser Spree – Maßnahmen (Auszug)
Maßnahmen-Nr. Maßnahmenbeschreibung
M085 Sohlengleite in Beckenbauweise mit Kanugasse
M086 Reduzierung der Absturzhöhe um ca. 0,3 m
M087 Raubaumbuhnengruppe einbauen (2)
M088 Herstellung einer Gewässerverzweigung im rechten Vorland
M089 Initialbepflanzung im Bereich von vorhandenen Mulden im rechten Vorland
M090 Initialbepflanzung im Bereich von vorhandenen Mulden im rechten Vorland
M091 Vorlandabsenkung, Abtrag des Vorlandes bis ca. 0,2 m über MW
Variante 2
Variante 1
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Maßnahmen-Nr. Maßnahmenbeschreibung
M092 Initialbepflanzung für Gewässerrandstreifen inkl. Vorlandabsenkung
M093 Initialbepflanzung für Weichholzaue inkl. Vorlandabsenkung
M094 Raubaumbuhnengruppe einbauen (2)
M095 Raubaumbuhnengruppe einbauen (3)
M096 Raubaumbuhnengruppe einbauen (3)
Zu ggf. avisierten Planung der Stadt Cottbus gab es eine Abstimmung mit dem Fachbereich
61 Stadtentwicklung (vgl. Protokoll v. 21.06.2017). Für alle Varianten wurden der Stadt Cott-
bus die Trassenkorridore in digitaler Form übergeben (Shape, per E-Mail am 15.06.2017 an
Fr. Kiese). Nach Aussage der Stadt Cottbus liegen im Bereich der Trassenkorridore keine
aktuellen oder avisierten Planungen vor.
Es gibt aber Überlegungen, den Damm der ehemaligen Bahnstrecke für einen Fahrradweg
zu nutzen. In diesem Fall wären für die Varianten 1 und 2 Brückenbauwerke erforderlich. Im
Variantenvergleich findet dies jedoch vorerst keine Berücksichtigung.
Weiterhin verweist die Stadt Cottbus auf die Querung des Skadower Wiesenweges als öf-
fentlich gewidmete Straße. Hier wurde ein entsprechendes Querungsbauwerk berücksichtigt.
7.8 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Auswirkungen der Varianten auf die Umwelt (Schutzgüter, Schutzgebiete, NATURA2000
und Biotop-/Artenschutz etc.) werden in einer separaten Unterlage betrachtet und bewertet.
Bearbeiter: Büro für Raum- und Umweltplanung Jestaedt/Wild + Partner (Potsdam).
7.9 Auswirkungen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtline (WRRL)
Die Auswirkungen der Varianten in Bezug auf die Wasserrahmenrichtline (WRRL) werden in
einer separaten Unterlage betrachtet und bewertet.
Bearbeiter: Planungsbüro Koenzen Wasser & Landschaft (Hilden)
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8 Vorzugsvarianten
Hinweis:
Die Ableitung der Vorzugsvarianten berücksichtigt nicht die Kriterien der Auswirkungen auf
die Umwelt (Schutzgüter, Schutzgebiete, NATURA2000, Biotop-/Artenschutz) und die Was-
serrahmenrichtline. Für diese beiden Kriterien werden jeweils separate Variantenvergleiche
erstellt.
Auswirkungen auf die Umwelt (Schutzgüter, Schutzgebiete, NATURA2000, Biotop-
/Artenschutz)
Bearbeiter: Büro für Raum- und Umweltplanung Jestaedt/Wild + Partner (Potsdam).
Auswirkungen auf Wasserrahmenrichtline
Bearbeiter: Planungsbüro Koenzen Wasser & Landschaft (Hilden)
In einer kumulativen Betrachtung werden die endgültigen Vorzugsvarianten herausgestellt.
Bearbeiter: Büro für Raum- und Umweltplanung Jestaedt/Wild + Partner (Potsdam).
Für jeden Ausbaugrad (Abflussszenario) wird eine separate Vorzugsvariante ermittelt. Ein
Variantenvergleich zwischen den Ausbaugraden (Abflussszenarien) wurde nicht geführt, da
es sich um differierende Zielstellungen handelt. Die Ergebnisse vermitteln jedoch einen Ein-
druck der Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Zielstellungen zueinander.
Die Ermittlung der Vorzugsvarianten basiert auf dem argumentativen Variantenvergleich (vgl.
Kap. 7) und einem 3-stufigen Bewertungssystem mit Punktevergabe 1 - 3 (1 = niedrigste
Wertung, 3 = höchste Wertung). Die Punktevergabe erfolgt hierbei für alle herangezogenen
Bewertungskriterien. Sofern bei bestimmten Kriterien kein eindeutiger Vorteil/Nachteil abzu-
leiten war, wurden gleiche Punktzahlen vergeben.
Tabelle 8.1: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 0,8 m³/s
Bewertungskriterien V1 V2 V3
Technische Realisierbarkeit 3 2 1
Nachhaltigkeit 3 2 1
Hydraulische Verhältnisse 3 2 3
Raumwiderstand 3 1 2
Einschränkung Nutzungen 2 1 3
Konkurrierende Planungen 3 2 2
Kosten 3 2 1
Summe 20 11 13
Tabelle 8.2: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 2 m³/s
Bewertungskriterien V1 V2 V3
Technische Realisierbarkeit 2 2 1
Nachhaltigkeit 2 2 1
Hydraulische Verhältnisse 2 1 3
Raumwiderstand 2 1 2
LEAG Gewässerausbau Cottbuser See
Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
iHC GmbH Seite 65 von 75
Stand: 15.09.2017
Bewertungskriterien V1 V2 V3
Einschränkung Nutzungen 1 1 3
Konkurrierende Planungen 3 2 2
Kosten 3 2 1
Summe 15 11 13
Tabelle 8.3: Variantenvergleichsmatrix Ausbaugrad (Abflussszenario) 3 m³/s
Bewertungskriterien V1 V2 V3
Technische Realisierbarkeit 2 2 1
Nachhaltigkeit 2 2 1
Hydraulische Verhältnisse 2 1 3
Raumwiderstand 2 1 3
Einschränkung Nutzungen 1 1 3
Konkurrierende Planungen 3 2 2
Kosten 3 2 1
Summe 15 11 14
Fazit Ausbaugrad (Abflussszenario) 0,8 m³/s
Im Fazit der Variantenbewertung für den Ausbaugrad (Abflussszenario) 0,8 m³/s wurden die
Varianten 2 und 3 als unverhältnismäßig eingestuft, da mit der Variante 1 ein bereits vorhan-
denes Gewässer (Schwarzer Graben) als Ableiter genutzt werden kann. Der Schwarze Gra-
ben erfordert zwar einen moderaten Ausbau im Oberlauf (K7137 bis Cottbuser See; 3,3 km),
stellt aber im Vergleich zu den Varianten 2 und 3 den deutlich geringeren Eingriff dar. Bei
den Varianten 2 und 3 wären komplett neue Ableiter (offener Graben bzw. Rohrleitung) über
eine größere Länge herzustellen.
Mit Ausnahme der Nutzungseinschränkungen ist die Variante 1 in allen anderen Kriterien
besser als die Varianten 2 und 3 bewertet. Die Variante 1 ist daher eindeutig als Vorzugsva-
riante herauszustellen.
Fazit Ausbaugrad (Abflussszenario) 2 m³/s
Für den Ausbaugrad (Abflussszenario) 2 m³/s fällt das Fazit ebenfalls zugunsten der Varian-
te 1 aus. Die Variante 2 ist zwar kostenseitig vergleichbar, aber in Bezug auf die Einbindung
in den natürlichen Wasserhaushalt, die hydraulischen Verhältnisse und den Raumwiderstand
nachteilig. Die Variante 3 wurde vor allem wegen der aufwendigen technischen Realisierung
und der eingeschränkten Nachhaltigkeit (hoher Unterhaltungsaufwand) einhergehend mit
hohen Investition- und Unterhaltungskosten schlechter bewertet.
Als Vorzugsvariante für einen Ausbaugrad (Abflussszenario) von 2 m³/s wurde die Variante 1
gewählt.
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Stand: 15.09.2017
Fazit Ausbaugrad (Abflussszenario) 3 m³/s
Das Fazit der Bewertung für den Ausbaugrad (Abflussszenario) 3 m³/s ist mit dem Fazit für
den Ausbaugrad (Abflussszenario) 2 m³/s vergleichbar. Die Variante 2 scheidet aufgrund der
vorgenannten nachteiligen Kriterien aus. Der Bewertungsunterschied zwischen den Varian-
ten 1 und 3 hingegen, ist nicht mehr so eindeutig. Zwar ist die Variante 3 immer noch deut-
lich aufwendiger und teurer, jedoch wirkt der massive Ausbau des Schwarzen Grabens für
Abflüsse von 3 m³/s und resultierenden Querprofilbreiten bis 18 m unverhältnismäßig. Hinzu
kommen die zahlreiche großen Querbauwerke sowie die erforderliche Anpassung der Kom-
plexbauwerke (Hammergraben, L473, DB 6345 Cottbus-Guben). In Summe aller Kriterien
sind die Variante 1 und 3 daher annähernd gleichwertig zu betrachten. Eine klare Vorzugsva-
riante kann aus der technisch-planerischen Sicht allein nicht abgeleitet werden. Für die end-
gültige Entscheidung sind die weiteren Bewertungskriterien der Umweltauswirkungen, hier
u.a. die fehlende ökologische Durchgängigkeit in der Variante 3 und Auswirkungen im Sinn
der WRRL heranzuziehen.
Aufgestellt: Cottbus, 15.09.2017
Bearbeiter: Dipl.-Ing. A. Pfeifer
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Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
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Seewasser aus dem Cottbuser See
Erläuterungsbericht
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Stand: 15.09.2017
Quellenangaben
[1] BKP (2006):Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Cottbus-Nord vom 18. Juli 2006.
[2] DHI-WASY (2014): Komplexgutachten zur Bewirtschaftung des Cottbusers Sees und der dafür erforderlichen Wasserbauwerke sowie des Anstieges von Seewasser- und Grundwasserspie-gel. Abschlussbericht. DHI-WASY GmbH Berlin, Mai, 2014, 156 S., 19 Anlagen. Eingestellte Unterlage /E3/ zum PF-Antrag „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2“, eingereicht durch Vattenfall Europe Mining AG am 04.12.2014 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Geschäftszeichen c10-8.2-1-1
[3] iHC (2014): Ausbau des "Schwarzen Grabens" als Ableiter für den künftigen Cottbusser See - Genehmigungsplanung Teile A und B. iHC-IPP Hydro Consult GmbH Cottbus, Antragsteil /A4/ „Technische Planungen“ zum PF-Antrag „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees", eingereicht durch Vattenfall Europe Mining AG am 04.12.2014 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Geschäftszei-chen c10-8.2-1-1
[4] JWP (2013): Variantenvergleich Ausbau Schwarzer Graben auf 2 bzw. 3 m³/s bzw. Neutrassie-rung zwischen Cottbuser Ostsee und Spree. Jestaedt, Wild und Partner Potsdam, Antragsteil /A11/ „Umweltplanungen“ zum PF-Antrag „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees", eingereicht durch Vattenfall Europe Mining AG am 04.12.2014 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Geschäftszei-chen c10-8.2-1-1
[5] DHI WASY (2016) Ermittlung von hydrologischen Bemessungsgrundlagen für den Nachweis der Hochwassersicherheit des Cottbuser Ostsees nach DIN 19700. DHI WASY GmbH, Einge-stellte Unterlage /E21a/ „Umweltplanungen“ zur 1. Tektur des PF-Antrags „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees", eingereicht durch Vattenfall Europe Mining AG am 02.06.2016 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Bran-denburg, Geschäftszeichen c10-8.2-1-1
[6] LBGR (2010):Niederschrift über die Besprechung zur Festlegung des voraussichtlichen Unter-suchungsrahmens gemäß §5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vor-haben „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbusser Sees" am 14.12.2010 (Scoping-Termin), Landesamt für Bergbau, Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg, Cottbus, 09. Mai 2011 (Gz.: c 10-8.2-1-2).
[7] LBGR (2012): Zulassung des Abschlussbetriebsplanes Tagebau Cottbus-Nord vom 08.10.2012, Landesamt für Bergbau, Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg (Gz.: c 10-1.4-1-2).
[8] PBK (2016): Bewertung des Vorhabens „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees” gemäß der EG-WRRL.“ Planungsbüro Koenzen, Antragsteil /A16a/ „Umweltplanungen“ zur 1. Tektur des PF-Antrags „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees", eingereicht durch Vattenfall Europe Mining AG am 02.06.2016 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Ge-schäftszeichen c10-8.2-1-1
[9] VEM, FUGRO (2014): Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung zum Vorhaben „Gewässer-ausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Sees“. Vattenfall Europe Mining AG (Antragsteller) und FUGRO Consult GmbH NL Berlin (Planverfasser) eingereicht am 04.12.2014 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Geschäftszei-chen c10-8.2-1-1
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Teilvorhaben 2 „Herstellung des Cottbuser Sees“
Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von
Seewasser aus dem Cottbuser See
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Stand: 15.09.2017
[10] VEM, FUGRO (2016): 1. Tektur zum Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung zum Vorha-ben „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Sees“. Vat-tenfall Europe Mining AG (Antragsteller) und FUGRO Consult GmbH NL Berlin (Planverfasser) eingereicht am 02.06.2016 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Geschäftszeichen c10-8.2-1-1
[11] LEB (2017): Erweiterte Variantenprüfung zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren des Vorhabens „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Sees“. Erweiterte Variantenprüfung zur Ausleitung von Seewasser aus dem Cottbuser Ostsee (Konzeptvorschlag), eingereicht durch die LEB am 26.01.2017 an das LfU.
[12] LfU Stellungnahme vom 03.03.2017 zum Konzeptvorschlag der LEB bezüglich der Erweiterten Variantenprüfung zur Ausleitung von Seewasser aus dem Cottbuser Ostsee vom 26.01.2017.
[13] IWSÖ (2017) Fachliche Stellungnahme zur Abschätzung der Möglichkeit einer regelbaren Ablei-tung von Wasser mittels einer Rohrleitung aus dem Cottbuser Ostsee in die Spree
[14] eta / LUG (2017) Variantenuntersuchung zur Abschätzung der Möglichkeit einer regelbaren Ab-leitung von Wasser mittels einer Rohrleitung aus dem Cottbuser Ostsee in die Spree
[15] DHI WASY (2017) Cottbuser See Ableiter – Variantenuntersuchung für die Spree-Anbindung (Hydraulische Modellierung)
[16] GRONTMIJ (2014) PFV Gewässerausbau Cottbuser See, TV 2, 0951-11-O31 – Anlage 6, Kos-tenberechnung
[17] IWB Dr. Uhlmann (2016) Konzeptionelle Betrachtungen zur Sulfatsteuerung im Cottbuser Ost-see durch Spülung mit Spreewasser
[18] Bdew, DB, DVGW (2012) Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien, Seite 130