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Wesälisch-Lippischer Landwirtschaſtsverband e.V. Waldbauernverband NRW e.V. Rheinischer Landwirtschaſts-Verband e.V. Verband der Fischereigenossen- schaſten Nordrhein-Wesalens e.V. Grundbesitzerverband NRW e.V. Verband der Jagdgenossen- schaſten und Eigenjagden in Wesalen-Lippe e.V. Landesjagdverband Nordrhein-Wesalen e.V. Fischereiverband Nordrhein-Wesalen e.V. Landesverband der Berufsjäger NRW e.V. Landesverband Gartenbau Wesalen-Lippe e.V. Wesälisch-Lippischer Landfrauenverband e.V. Landesverband Gartenbau Rheinland e.V. Ring der Landjugend in Wesalen-Lippe e.V. Landesarbeitsgemeinschaſt der Landjugend Nordrhein e.V. A�� L� RPressemieilung Vor der Expertenanhörung: Akonsbündnis erneuert Krik am Landesnaturschutzgesetz Nachbesserungen dringend erforderlich! Kommunikaon vor Akon – Kundgebungen im Umfeld des Landtages zunächst abgesagt Das Akonsbündnis Ländlicher Raum erneuert seine Krik am Entwurf des Landesnatur- schutzgesetzes. Vor der am 30. Mai staindenden Expertenanhörung im nordrhein-wesälischen Landtag bezeichnen die 17 Partnerorganisaonen die geplanten Regelungen als überzogen und unverhältnismäßig. Das Gesetz gefährde die Entwicklung der ländlichen Räume und führe zum „Sllstand auf dem Land“. Das Bündnis bietet Minister Johannes Remmel und den Parlamentariern erneut einen Dialog zu den strigen Punkten an. „Im jetzigen Stadium der Gesetzesberatung setzen wir darauf, mit dem Minister und den Abgeordneten durch konstrukve Gespräche die erforderlichen Nachbesserungen erreichen zu können. Deshalb geht für uns jetzt zunächst Kommunikaon vor Akon“, so Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschaſts-Verbandes. Unabhängig von weiterführender Detailkrik an den insgesamt mit dem Gesetz verbundenen massiven Eingriffen in die akve Bewirtschaſtung und das Eigentum richtet das Akonsbündnis sein Augenmerk auf drei Kernpunkte: 1. Vorkaufsrecht Entgegen dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Vorkaufsrecht, das dem Naturschutz künſtig eine Gleichstellung beim Erwerb landwirtschaſtlicher Flächen zubilligt, ist den Belangen der Landwirtschaſt Vorrang einzuräumen. Vor dem Hintergrund des ungebremsten Verlustes landwirtschaſtlicher Flächen durch Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen ist die Entwicklungsmöglichkeit landwirtschaſtlicher Betriebe bereits deutlich eingeschränkt. Die geplante Vorkaufsregelung nimmt den Betroffenen ihr gesetzlich verankertes Recht, sich zukunſtsorienert zu enalten. 2. Streuobstwiesenschutz Die geplante gesetzliche Unterschutzstellung von Streuobstwiesen ist kontraprodukv und nicht zielführend. Die Bündnispartner fordern, auf ordnungsrechtliche Regelungen zu verzichten und den Streuobstwiesenschutz stadessen durch kooperave Maßnahmen in gemeinsamer Regie von Landwirtschaſt und Naturschutz voranzutreiben. Es gibt genügend Beispiele aus der Vergangenheit, die das erfolgreiche Vorgehen zum Erhalt von Streuobstwiesen auf diesem Wege belegen. 3. Erweiterte Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen Die beabsichgte Stärkung der Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen stellt den bislang erfolgreich prakzierten Interessenausgleich in den bestehenden Naturschutzbeiräten in Frage. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Naturschutzvereinigungen stärkt deren Stellung über Gebühr und ist auch rechtsstaatlich mehr als problemasch. Insbesondere die Aulähung der Beiräte stellt einen Konstrukonsfehler im Gesetzentwurf dar. Bekanntlich führen größere Gremien selten zu besseren Lösungen. Die derzeit geltende Regelung ist völlig ausreichend, eine Änderung nicht erforderlich. Das Akonsbündnis hebt seine Bereitschaſt hervor, sich an der Bewälgung der zweifellos vorhandenen Herausforderungen im Naturschutz zu beteiligen. Dabei sei die Anwendung von Ordnungsrecht auf das Unvermeidbare zu beschränken und das in NRW lange erprobte und bewährte Prinzip der Kooperaon in den Mielpunkt zu stellen, so die Bündnispartner. Rheinischer Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagd- genossenschaſten e.V. Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V. Münster, Bonn, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Dorsten, Köln, den 27. Mai 2016

Aktionsbündnis Pressemitteilung 2016-Mai · Dr. Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbandes NRW Max Freiherr von Elverfeldt, Vorsitzender des Grundbesitzerverbandes

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Westf älisch-LippischerLandwirtschaft sverband e.V.

Waldbauernverband NRW e.V.

Rheinischer Landwirtschaft s-Verband e.V.

Verband der Fischereigenossen- schaft en Nordrhein-Westf alens e.V.

Grundbesitzerverband NRW e.V.

Verband der Jagdgenossen-schaft en und Eigenjagden in

Westf alen-Lippe e.V.

Landesjagdverband Nordrhein-Westf alen e.V.

FischereiverbandNordrhein-Westf alen e.V.

Landesverband der Berufsjäger NRW e.V.

Landesverband Gartenbau Westf alen-Lippe e.V.

Westf älisch-LippischerLandfrauenverband e.V.

Landesverband GartenbauRheinland e.V.

Ring der Landjugend in Westf alen-Lippe e.V.

Landesarbeitsgemeinschaft der Landjugend Nordrhein e.V.

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Pressemitt eilung

Vor der Expertenanhörung: Akti onsbündnis erneuert Kriti k am LandesnaturschutzgesetzNachbesserungen dringend erforderlich! Kommunikati on vor Akti on – Kundgebungen im Umfeld des Landtages zunächst abgesagt

Das Akti onsbündnis Ländlicher Raum erneuert seine Kriti k am Entwurf des Landesnatur-schutzgesetzes. Vor der am 30. Mai stattf indenden Expertenanhörung im nordrhein-westf älischen Landtag bezeichnen die 17 Partnerorganisati onen die geplanten Regelungen als überzogen und unverhältnismäßig. Das Gesetz gefährde die Entwicklung der ländlichen Räume und führe zum „Sti llstand auf dem Land“. Das Bündnis bietet Minister Johannes Remmel und den Parlamentariern erneut einen Dialog zu den stritti gen Punkten an. „Im jetzigen Stadium der Gesetzesberatung setzen wir darauf, mit dem Minister und den Abgeordneten durch konstrukti ve Gespräche die erforderlichen Nachbesserungen erreichen zu können. Deshalb geht für uns jetzt zunächst Kommunikati on vor Akti on“, so Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschaft s-Verbandes.

Unabhängig von weiterführender Detailkriti k an den insgesamt mit dem Gesetz verbundenen massiven Eingriff en in die akti ve Bewirtschaft ung und das Eigentum richtet das Akti onsbündnis sein Augenmerk auf drei Kernpunkte:

1. VorkaufsrechtEntgegen dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Vorkaufsrecht, das dem Naturschutz künft ig eine Gleichstellung beim Erwerb landwirtschaft licher Flächen zubilligt, ist den Belangen der Landwirtschaft Vorrang einzuräumen. Vor dem Hintergrund des ungebremsten Verlustes landwirtschaft licher Flächen durch Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen ist die Entwicklungsmöglichkeit landwirtschaft licher Betriebe bereits deutlich eingeschränkt. Die geplante Vorkaufsregelung nimmt den Betroff enen ihr gesetzlich verankertes Recht, sich zukunft sorienti ert zu entf alten.

2. StreuobstwiesenschutzDie geplante gesetzliche Unterschutzstellung von Streuobstwiesen ist kontraprodukti v und nicht zielführend. Die Bündnispartner fordern, auf ordnungsrechtliche Regelungen zu verzichten und den Streuobstwiesenschutz statt dessen durch kooperati ve Maßnahmen in gemeinsamer Regie von Landwirtschaft und Naturschutz voranzutreiben. Es gibt genügend Beispiele aus der Vergangenheit, die das erfolgreiche Vorgehen zum Erhalt von Streuobstwiesen auf diesem Wege belegen.

3. Erweiterte Mitwirkungsrechte anerkannter NaturschutzvereinigungenDie beabsichti gte Stärkung der Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen stellt den bislang erfolgreich prakti zierten Interessenausgleich in den bestehenden Naturschutzbeiräten in Frage. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Naturschutzvereinigungen stärkt deren Stellung über Gebühr und ist auch rechtsstaatlich mehr als problemati sch. Insbesondere die Aufb lähung der Beiräte stellt einen Konstrukti onsfehler im Gesetzentwurf dar. Bekanntlich führen größere Gremien selten zu besseren Lösungen. Die derzeit geltende Regelung ist völlig ausreichend, eine Änderung nicht erforderlich.

Das Akti onsbündnis hebt seine Bereitschaft hervor, sich an der Bewälti gung der zweifellos vorhandenen Herausforderungen im Naturschutz zu beteiligen. Dabei sei die Anwendung von Ordnungsrecht auf das Unvermeidbare zu beschränken und das in NRW lange erprobte und bewährte Prinzip der Kooperati on in den Mitt elpunkt zu stellen, so die Bündnispartner.

Rheinischer Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagd-

genossenschaft en e.V.

Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.

Münster, Bonn, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Dorsten, Köln, den 27. Mai 2016

www.wllv.de

Westf älisch-LippischerLandwirtschaft sverband e.V.

Waldbauernverband NRW e.V.

Rheinischer Landwirtschaft s-Verband e.V.

Verband der Fischereigenossen- schaft en Nordrhein-Westf alens e.V.

Grundbesitzerverband NRW e.V.

Verband der Jagdgenossen-schaft en und Eigenjagden in

Westf alen-Lippe e.V.

Landesjagdverband Nordrhein-Westf alen e.V.

FischereiverbandNordrhein-Westf alen e.V.

Landesverband der Berufsjäger NRW e.V.

Landesverband Gartenbau Westf alen-Lippe e.V.

Westf älisch-LippischerLandfrauenverband e.V.

Landesverband GartenbauRheinland e.V.

Ring der Landjugend in Westf alen-Lippe e.V.

Landesarbeitsgemeinschaft der Landjugend Nordrhein e.V.

AKTIONSBÜNDNIS LÄNDLICHER RAUM

Rheinischer Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagd-

genossenschaft en e.V.

Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.

Wer wir sind:

Das „Akti onsbündnis Ländlicher Raum“ ist ein Zusammenschluss von siebzehn unabhängigen Organisati onen aus Landwirtschaft , Grundbesitzern, Forst, Gartenbau, Jagd und Fischerei. Sie vereinigen die Interessen von mehr als 600.000 Mitgliedern. Ihr gemeinsames Anliegen ist die Aufrechterhaltung und Förderung akti ver ländlicher Räume mit einer starken und wett bewerbsfähigen Wirtschaft . Unter dem Mott o „Kein Sti llstand auf dem Land!“ bündeln sie ihre gemeinsamen Interessen gegen staatliche Überregulierung und die damit verbundenen Einschränkungen für eine zukunft sorienti erte Entwicklung ländlicher Räume.

Ansprechpartner anlässlich der Landtagsanhörung am 30. Mai 2016:

Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschaft s-VerbandesDr. Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbandes NRWMax Freiherr von Elverfeldt, Vorsitzender des Grundbesitzerverbandes NRW

Kontakt:

Westf älisch-Lippischer Landwirtschaft sverband Werner Gehring 0251/4175-129

Rheinischer Landwirtschaft s-Verband Dr. Reinhard Pauw 0228/52006-121

Waldbauernverband NRW Heidrun Buß-Schöne 0211/1799835

Verband der Fischereigenossenschaft en NRW Stefan Jäger 0201/46 61 46

Grundbesitzerverband NRW Svenja Beckmann 0211/860-4638

Verband der Jagdgen. und Eigenjagden in Westf alen-Lippe Jürgen Reh 0251/4175-162

Rhein. Verb. der Eigenjagdbesitzer u. Jagdgenossenschaft en Johannes Rütt en 0228/52006-131

Landesjagdverband NRW Christof Marpmann 0231/2868-600

Fischereiverband NRW Dr. Michael Möhlenkamp 0251/482710

Landesverband der Berufsjäger NRW Hermann Wolff 02362/607220

Rheinischer LandFrauenverband Margret Voßeler, MdL 0251/2376-337

Westf älisch-Lippischer Landfrauenverband Regina Selhorst 0251/2376-410

Landesverband Gartenbau Westf alen-Lippe Jürgen Winkelmann 0231/9610140

Landesverband Gartenbau Rheinland Jürgen Winkelmann 0231/9610140

Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer Dr. Reinhard Pauw 0228/52006-121

Ring der Landjugend in Westf alen-Lippe Anna Austermann 0251/4175-213

Landesarbeitsgemeinschaft der Landjugend Nordrhein Brigitt e Wenzel 0228/52006-128

Münster, Bonn, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Dorsten, Köln den 27. Mai 2016

www.wllv.de

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