49
Aktuelle Hinweise aus EC2 und DBV-Merkblatt „Planung von Parkbauten“ unter Berücksichtigung des Wartungsaufwands T. Freimann Neuss, den 26.10.2017 Grundlagen / Einordnung Typische Schäden an Parkbauten Hinweise für die Planung Hinweise für Instandhaltung Konsequenzen für die Planung INHALT Download Vortragsfolien unter www.baustoffOHM.de

Aktuelle Hinweise aus EC2 und DBV-Merkblatt „Planung von ... · Kritik am bisherigen Entwurfskonzept 2a und 2b. geplante Neuerungen 2013 bei flächigem Schutz mit erhöhtem Instandhaltungs-aufwand

Embed Size (px)

Citation preview

Aktuelle Hinweise aus EC2 und DBV-Merkblatt „Planung von Parkbauten“ unter

Berücksichtigung des Wartungsaufwands

T. Freimann

Neuss, den 26.10.2017

Grundlagen / Einordnung

Typische Schäden an Parkbauten

Hinweise für die Planung

Hinweise für Instandhaltung

Konsequenzen für die Planung

INHALT

Download Vortragsfolien unter

www.baustoffOHM.de

Grundlagen Parkbauten

Einordnung

Parkbauten

offen

offene Bauweise- Belüftung durch Außenluft,- max. Stellplatzhöhe ≤ 22 m- nur Garagennutzung- keine Anforderungen an

Feuerwiderstand- i.d.R. keine Be-/Entlüftungsanlage

Theatertiefgarage FrankfurtQuelle: W. Konle, StoCretec

geschlossene Bauweise- Be- und Entlüftungsanlagen

(vorbeugender Brandschutz)- i.d.R. alle Tiefgaragen- Anf. an Feuerwiderstand

Parkbauten

geschlossen

wasserundurchlässiger Beton C30/37, w/z ≤ 0,55

Chlorideintrag in den Beton

Maßgebend: Kapillartransport

KapillaresSaugenca. 8 cm

tief

H2O + Cl- (Schnee + gelöstes Tausalz)

Cl-

Ko

nze

ntr

atio

n

nur die ungebundenen Chloride sind kritisch !

Chlorideintrag in den Beton

Risse

Arbeits- und Betonierfugen

problematisch ist der Chlorideintrag in

Hohe Korrosionsraten sind auch bei kleinenRissbreiten möglich !

Bereits einmaliger Chlorideintrag in Risse kann korrosionsauslösenden Gehalten führen !

Fahrzeugfrequenz, Häufigkeit der BefahrungHauptgassen, Rampen, Stellplätze

Frostangriff möglich

Horizontale Flächen / vertikale Flächen

Gefälle der befahrenen Fläche

Straßenanbindung

Beanspruchung durch Tausalz hängt von vielen Faktoren ab:

Chlorideintrag in den Beton

Bauteilgruppen in Parkbauten

befahrene Decken

Bodenplatte / Sohle / WU-Platte / Pflaster

Stützen / Wände

Rampen ≤ 15 % Neigung

Unterzüge

Schrammborde

Nutzungsdauer : 50 Jahre !

Typische Schäden an Parkbauten

Schäden an Parkbauten

Chlorideintrag

Verschleiß

starke Pfützen-bildung

Risse

Durchfeuchtungen

Korrosion der Bewehrung

Unterläufigkeit der Beschichtung bzw. des

Fahrbelags

AblösungenAbplatzungen

Bild: M. Weinmann

Chlorideintrag

Chloridbeanspruchung bei Parkdecks

Risse in Beschichtung und Konstruktion

Bild: M. Weinmann

Schäden bei Parkbauten

StützenfußArbeitsfuge

DeckenuntersichtRisse

Korrosion

Chlorideintrag

Entwässerung in Parkbauten

Chloridhaltiges Wasser läuft zu den Stützen !

Parkbauten ohne Gefälle

Parkbauten ohne Gefälle

Arbeitsfuge vor Chlorideintrag geschützt ?

DAfStb Heft 600:

„Es ist stets zu beachten, dass Risse und Arbeitsfugen dauerhaft geschlossen bzw. geschützt werden müssen, um Schäden durch eindringendes chloridhaltiges Wasser ....zu vermeiden“.

Sockelschutz 15 cm hoch mit Hohlkehle

bis Ø 20 : cmin= 20 mm

XC3

Arbeitsfuge

Stütze / Wand

Hohlkehle≥ 30 mm

15 bzw.

50 cm

mit Sockelschutz

15 cm Höhe (kein Spritzwasser, Gefälle ≥ 2,5 % weg von Wand)

50 cm Höhe (Spritzwasser möglich,kein oder geringes Gefälle < 2,5 %)

Schutz für Arbeitsfugen bei Pflaster

Arbeitsfuge

15 bzw.

50 cm XC3

Stütze / Wand

Ebenheit bei Gussasphaltbelag ?

Gefälle im Fahrbelag ist sinnvoll

Schäden bei Parkbauten

Rangfolge Oberflächenschäden

Schäden an Oberflächen von Fahrbelägen(8 Großgaragen erstellt zwischen 2003 – 2007, ca. 150.000 m² Beschichtung)

1. Risse in Beschichtung(häufig Querrisse auf Rampen und Zwischendecken)

2. Verschleiß von Beschichtungen (häufig OS 11a auf frei bewitterten, stark frequentierten Bereichen)

3. Risse in Hohlkehlen(vorwiegend oberer Rand der Hohlkehle; bei schmalen Hohlkehlen )

4. Ablösungen / Abplatzungen(Beton an Entwässerungsrinnen quer zur Fahrtrichtung)

Aus Bachelorarbeit M. Weinmann (unveröffentlicht)Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, 2010

Aktueller Stand für Planung

DBV-Merkblatt „Parkbauten“

Erläuterungen in Heft 600. Hierin wird auf das DBV-Merkblatt verwiesen !

Grundsätzlich sind aber auch abweichendeLösungen möglich !

DBV-Merkblatt„Parkhäuser und Tiefgaragen“

2. überarbeitete Ausgabe September 2010

3. überarbeitete Ausgabeerscheint Anfang 2018 ?

Eurocode 2 (bisherige Regelung)

XD3Direkt befahrene Parkdecks nur mit zusätzlichen Maßnahmen Verweis auf Erläuterungsband Heft 600 (früher Heft 525)

DIN EN 1992-1-1: Tabelle 4.1 : Expositionsklassen

nat. Anhang DIN EN 1992-1-1

A1-Änderung DIN EN 1992-1-1/NA

Dezember 2015

Änderung DIN EN 1992-1-1: Tabelle 4.1 : Expositionsklassen

Klasse Beschrei-bung der Umgebung

informative Beispiele für Expositionsklassen

XC3 mäßige Feuchte

Dachflächen mit flächiger Abdichtung;Verkehrsflächen mit flächiger unterlaufsicherer Abdichtung bb)

XD1 mäßige Feuchte

befahrene Verkehrsflächen mit vollflächigem Oberflächenschutz b)

XD3wechselnd nass und trocken

befahrene Verkehrsflächen mit rissvermeidenden Bauweisen ohne Oberflächenschutz oder ohne Abdichtung b)

befahrene Verkehrsflächen mit dauerhaftem lokalen Schutz von Rissen b d

b) Für die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit ist ein bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan im Sinne der DAfStb-Rili SIB aufzustellen

A1-Änderung DIN EN 1992-1-1/NA

A1-Änderung DIN EN 1992-1-1/NA

ANMERKUNG: Eine angemessene Dauerhaftigkeit des Tragwerks gilt als sichergestellt, wenn neben den Anforderungen aus den Nachweisen in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit und den konstruktiven Regeln der Abschnitte 8 und 9 die Anforderungen dieses Abschnittes sowie die Anforderungen an die Zusammensetzung und die Eigenschaften des Betons nach DIN EN 206-1:2001-07 und DIN 1045-2:2008-08 und an die Bauausführung nach DIN 1045-3 bzw. DIN EN 13670 erfüllt sind und das Bauwerk bzw. Bauteil einer geplanten Instandhaltung inklusive Inspektion, Wartung und Instandsetzung unterliegt (siehe DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ ).

d Beachte 7.3.1 (7). Bei Dach- oder Verkehrsflächen mit einer Chloridbeaufschlagung aus Tausalzen ist das Eindringen von Chloriden in Risse dauerhaft zu verhindern (siehe informative Beispiele in Tabelle 4.1 – Expositionsklassen).

von chloridbeanspruchten, direkt befahrenen Decken in Parkbauten (z.B. Sohlplatten, Zwischendecken, Dachparkdecks)

Entwurfsgrundsätze

Vermeidungvon Rissen

z.B. Einfeldsysteme,Vorspannung usw.

besondere konstruktive,betontechnische und ausführungstechnische Maßnahmen

EGS a

Rissvermeidungohne zusätzlicheSchutzmaßnahme

Rissverteilung und Rissbegrenzung auf Maß, das vom flächigen Schutz-system aufgenommen werden kann

Übliche zwangbehafteteDurchlaufsysteme,

EGS b

flächiger Schutz

planmäßige Risse mit in definierten Bereichen zulassen, + lokale Schutzmaßnahmen

z.B. Bandagen überEinzelrisse

EGS c

lokaler Schutz

viele schmale Risse wenige breite Rissekeine Risse

Planungsvarianten direkt befahrene Parkdecks

Variante 1 Variante 2 Variante 3flächige Abdichtungmit Schutzschichtz.B. aus Gussasphalt

ErweitertesInstandhaltungs-konzept

Hohe Anforderungen an Dichteund Dicke der Betondeckung+ zusätzliche Maßnahmen

1a 1b

ohne Schutz

flächigerSchutz

lokalerSchutz

Riss-vermei-dung

Bauweise mit Rissen

XD3,XC3ggf. XF2

cmin

40 mm

cmin

40 mm

XD3, XC4ggf. XF2 oder XF4

WA WA

2a 2b

flächigerSchutz

flächigerSchutz

Wartungs-intervall1 mal/Jahr

Wartungs-intervall2 mal/Jahr

cmin

40 mmcmin

30 mm

XD1, XC3ggf. XF1

WF

Bitumenschweiß-bahn oder OS 10+ Schutzschicht (z.B. Gussasphalt)

flächigerSchutz

3

cmin = 20 mm

XC3

WF

Planungsvarianten für direkt befahrene Parkdecks

Variante A Variante B Variante Cflächige Abdichtungmit Schutzschichtz.B. aus Gussasphalt

OS als flächige Beschichtung

ohne flächige Beschichtungoder ohne Abdichtung (mit besonderen Maßnahmen)

A1 B1OS 8 vollflächigstarr beschichtetmit begleitender Rissbehandlung

Riss-vermei-dung

cmin = 40 mm

XD3, XC4, WAggf. XF2 oder XF4

B2 C1OS11 oder OS10 + Nutzschicht

vollflächigrissüber-brückend

XD1, XC3, WFggf. XF1

OS 10+ Schutz-schicht aus Gussasphalt

C2

cmin = 20 mm

XC3, WF(ggf. XF1)

Entwurfsgrundsatz EGS festlegena c b a oder b

Vermeidung von Rissen

planmäßige Risse(wenige breite Risse)

Rissverteilung(viele schmale Risse)

Rissvermeidungoder Rissbegrenzung

A2lokaler Schutz der Risse(Bandage)

unterlaufsichere zweilagige Bahnen-abdichtung+Schutzschicht

cmin = 40 mm

bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan gemäß DAfStb-Rili SIB in Verbindung mit DBV-MerkblattMindest - Inspektionsintervalle (in den ersten 5 Jahren jährlich)

alle 2 Jahre jährlich alle 2 Jahre

Reizthema Parkbauten

Diskussionspunkte Beschichtungs-system OS 8 (auf WU-Sohlplatten)

kurzzeitige Chlorideinträge?

Parkbauten ohne Gefälle-ausbildung

Pfützenbildung,Wand-/Stützenanschluß,ohne Gefälle a.a.R.d.T.?

Abminderungenbei Expositionsklasse und Betondeckung

- Risikoverlagerung auf Bauherrn ?- überhaupt a.a.R.d.T.?- Praxisbewährung vorhanden?

Erweitertes Instandhaltungs-konzept

Kritik am bisherigen Entwurfskonzept 2a und 2b

geplante Neuerungen

2013bei flächigem Schutz mit erhöhtem Instandhaltungs-aufwand (Variante 2a und 2b)

alt

Abminderung von XD3 auf XD1

Abminderung der Betondeckung um 10 mm bei Variante 2b (Wartungsintervalle 2 mal im Jahr) alle Bauweisen erfordern

einen bauwerksspezifisches Instandhaltungskonzept nach DAfStb Rili-SIB.

2015

neu

bei dauerhaft flächigem Schutz durch OS-System (Variante B):

Abminderung von XD3 auf XD1

keine Abminderung der Betondeckung erlaubt

Normaussagen zur Instandhaltung

DIN EN 1990 (2010-12):

Das für alle Parkbauten neu geforderte bauwerksspezifische Instandhaltungskonzept der Schutzmaßnahmen entspricht der Forderung g) in der EN 1990, Kapitel 2.2

Kapitel 2.2 Behandlung der Zuverlässigkeit

(5) Das geforderte Zuverlässigkeitsniveau für die Tragsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit darf durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

a) Präventivmaßnahmen oder Schutzmaßnahmen(z. B. Einbau von ….Korrosionsschutzmaßnahmen wie Beschichtungen, ….);

g) Geeignete Überwachung und Instandhaltung entsprechend den Vorgaben der Projektunterlagen

Frischbeton-verbundsystemeals Problemlöser?

mögliche Lösung bei Neubau: Frischbetonfolie (FBV) verhindert Feuchtedurchtritt an nachträglichen Rissen (z.B. aus späten Zwang)

Sohlplatten von Tiefgaragen Beschichtung zum Schutz vor Chlorideintrag: OS8 oder OS11b ?

Risse

rückwärtige Feuchte bei gerissenen Boden- / Sohlplatten

Problem:

Hinterfeuchtung oder ggf. osmotischer Druck

Mögliche Anwendungen

Vermeidung von Blasenbildung

Vermeiden rückwärtigerFeuchte (Riss)

FBV

Frischbetonverbundtechnologie

Verwendung überwiegend in Kombination mit einem WU-Bauwerk (Bauartzulassung über abP). Die Bauweise ist aber weder in der WU-Richtlinie noch in DIN 18533 geregelt.

Empfehlung: erhöhte Hinweis- und Beratungspflicht gegenüber Bauherrn(Auswirkungen, Nutzen, Unklarheiten)

Anwendungspotential FBV

zusätzliche Sicherheit (Hinterlaufschutz) bei hochwertigen Nutzungen (z.B. A* bis A***)oder geometrisch komplexen WU-Bauwerken mit hohem „Restrisiko Risse“

WU-Bauwerke nach Entwurfsgrundsatz EGS c) mit „planmäßiger Dichtmaßnahme“

Schutzschicht bei chemisch angreifenden Böden und Grundwässer

Einbaualternative bei fehlender Zugänglichkeit

Tiefgaragensohlplatten (Vermeiden der rückwärtigen Rissdurchfeuchtung)

Frischbetonverbundsystem (FBV-System)fresh concrete pre-applied bonded membrane

nur in Verbindung mit Frischbeton

Zur Wasserseite hin angeordnet

Verlegung der Bahnen vor dem Betonieren

Verbundwirkung zum Beton (Hinterlaufschutz)

Frischbetonverbundtechnologie

Arbeitskreis beim DBV seit 2017 mit dem Ziel, bis etwa Ende 2018 einen Sachstandsbericht oder Merkblatt zu erstellen.

+ BBSR-Forschungsprogramm DBV, THN, TU-BS, Hersteller

nächstes DBV-Fachkolloquium am Di, 28.11.2017 in Berlin

Frischbetonverbundtechnologie

Verbundschicht (mechanisch oder klebeadhäsiv)

zugfester Haftverbund mit Beton

Hinterlaufschutz

+Dichtungsschicht (Kunststoff, d = 0,50 bis 1,5 mm )

Aufnahme Wasserdruck, Gebäudelast

rissüberbrückend

Ein FBV-System besteht aus …..D

icht

ungs

schi

cht

Ver

bund

schi

cht

Wirkungsmechanismus FBV

BetonBeton

Deckfolie(HDPE, Polyolefin, PP, PVC)

Kunststoff Vliesgewebeaus Polymerfasern

Klebeschicht zwischen Vlies und Decklage

Deckfolie(meist HDPE)

drucksensible adhäsive Klebeschicht und Schutzfilm

adhäsiver Klebeverbundmechanischer Vliesverbund

ca. 1

,0 b

is 2

,0 m

m

Wirkungsmechanismus FBV

Deckfolie

Vlies

Wirkungsmechanismus FBV

Vlies

Beschädigung +Wassereintritt

Ziel: Verhinderung der seitlichen (lateralen) Wassereindringung

selbstklebender Überlappungsstoß Wand

Tapes bei Durchdringungen

Frischbetonverbundtechnologie

Frischbetonverbundtechnologie

Sicherung Querstoß

eine Bahnenbreite

Querstoß

Längsstoß(selbstklebenderÜberlappungsstoß)

Tape

Anschluss Durchdringung

SauberkeitsschichtUnterlage

FBV-System Tape-Anschluss

Durchdringung

z.B. WU-Rohrmanschette

z.B. Rohr-durchführung

Einbau Checkliste (1/2)

Planunterlagen auf Plausibilität prüfen (Konflikte ?)

Baustellenpersonal auf die Besonderheiten eingewiesen?

Herstellerschulung durchgeführt?

Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers bekannt?

Untergrund vorbehandelt (Ebenheit, Versätze, keine Grate)?

erf. Rollenzahl und Tapes vorgehalten?

Verarbeitungstemperatur eingehalten?

Nahtstellen (Längs-/Querstöße) gem. Herstellervorgabe?

Durchdringungen nach Detailskizze ausgeführt?

Einbau Checkliste (2/2)

Betonabstandhalter in Abstimmung mit Hersteller?

Übermäßige Verwerfungen/Faltenbildung beseitigt?

lokale Beschädigungen repariert?

Verschmutzungen/Zementschlämme beseitigt?

Stehende Wasserflächen /Pfützen abgesaugt

Nahtstellen vor Betoneinbau kontrolliert?

Betonkonsistenz im Einklang mit Herstellervorgabe?

Maßnahmen gegen Auslaufen von Arbeitsfugen getroffen?

Ausschalfristen bei vertikalen Flächen eingehalten?

Ebenheit des Untergrunds

Sauberkeitsschicht ohne große Versätze oder Grate vorbereiten; keine spitzen Objekte

Faltenbildung bzw. Aufgehen von Nahtstellen bei großen ∆T

Wärmeausdehnungskoeffizienten

bei L = 20 m und ∆T = 10 K 30 bis 40 mm Verlängerung

FAZIT

verhindert primär Wassereintrag

Verminderung des Durchfeuchtungsrisikos

wirksame Nachbehandlungdurch Folie (höherer Hydratationsgrad)

Schutz bei chemischen Angriff

zusätzliche Sicherheit bei schwerzu berücksichtigenden Lastfällen

Reduzierung des Rissverpressungsaufwands

+ Nutzen

+

+

+

+

+

+

handwerklich aufwändig(Untergrund, Überlappung, Witterung, Durchdringungen, Abstandhalter usw.)

Mehrkosten FBV vs. Kosten für Rissverpressung

Verlängerung der Bauzeit

Dauerhaftigkeit hinreichend?

Rezyklierung bei Rückbau?

- Aufwand

-

-

-

-

-

Hinweise zur Instandhaltung

Instandhaltung

DIN EN 1990 (2010-12): Grundlagen der Tragwerksplanung

…sachgemäß instandgehalten !…entsprechend den Planungsannahmen genutzt !

Eigentum verpflichtet !

Verkehrssicherungspflicht nach

§§ 823, 836 bis 838 BGB

Verpflichtung zum sicheren Erhalt von Bauwerken und baulichen Anlagen.

Konzept der Instandhaltung

DIN 31051:2012-09

angenommene Nutzungs-dauer von 50 Jahren

- Inspektion- Wartung - Instandsetzung - ggf. Verbesserung

Instandhaltung beinhaltet…

Unabhängig hiervon sindregelmäßige Reinigungenerforderlich !

Wartung umfasst Ausbes-serung kleinerer Schäden oder Verschleißerscheinungen nach der Inspektion der Bauteile.

Welche Wartungsintervalle sind im Rahmen angemessenerInstandhaltung bei Parkbauten notwendig?

neuer Vorschlag im DBV-Merkblatt Parkbauten:jährlich in den ersten 5 Jahren,danach je nach EGS 1- oder 2-jährig

Bauwerkszyklus

Quelle: baunat.boku.ac.at

Ziel: Wiederherstellungdes ursprünglichen Zustands

tatsächlicheVerschlechterung

Besondere Bauwerke

Bauwerk

Ingenieurbauwerke

Wasserbauwerke

DIN 1076 Bauwerksprüfungen2mal im Jahr Streckenkontrolle, jährliche Besichtigung, 3-jährige einfache Prüfung, 6-jähr. Regelhauptprüfung, Sonderprüfungen

Jährliche Inspektionen / Besichtigungim 3 Jahreswechsel Bauwerksprüfung / -überwachung

StraßenRegelmäßige Streckenwartung/-kontrolle und Zustandserfassung

Bauwerksprüfungen

Bauwerke/Bauteile mit erhöhter Instandhaltung

Dichtstoffe / OS-Systemebei Auffangflächen

Jährliche Kontrolle durch Fachbetrieb nach § 19l WHG

Windkraftanlagen Jährl. Überwachungs- und Wartungskonzept, 2 jähr. wiederkehrende Bauwerksprüfungen (WKP)

Aufzugsanlagen 2 Jährige WKP

Trinkwasserbehälter halbjährliche Bauwerkskontrolle (Risse usw.)

Regelungen

Normenausschuß Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.( 1999),

DIN 1076: Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung, Fassung von, Beuth Verlag, Berlin.

VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) Fachbereich Bautechnik, (2010),

VDI 6200: Standsicherheit von Bauwerken, Fassung von Februar, Beuth Verlag, Berlin.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, (2013),

Regelungen

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, (2013),

RI-EBWPRÜF: Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, Beuth Verlag, Berlin.

BÜV Bau-Überwachungsverein e.V.,

Richtlinie Wiederkehrende Bauwerksprüfung im HochbauJanuar 2016, Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin

Neu in Österreich

Neu in Österreich

Neu in Österreich

Die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Vorsorge- und Erhaltungspflicht trifft ....in erster Linie die Eigentümer bzw. die Nutzer als Verantwortungsträger.

bautechnische Inspektion durch .... qualifizierten Aufgabenträger.

Eigentümer ist weiterhin zur Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der übertragenen Aufgaben verpflichtet.

Eigentümer von Bauwerken haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personenoder deren Eigentum ausgeht. Dies ist in Österreich von Gesetzes wegen vorgeschrieben und durch ....festgelegt.

Bauwerksinstandhaltung

• Checkliste u. Dokumentation der Begehung durch den Eigentümer / Verfügungs-berechtigten

• Visuelle bzw. Funktionsprüfung • Beispiele Hinweise zur Instandhaltung

• 2.1 Betonkonstruktionen

• 2.1.1 Schädigungen an Betonoberflächen markante Risse, Abplatzungen

• 2.1.2 Hinweise auf Nässeschäden, Salzeinwirkung feuchte Oberflächen,,Ausblühungen, Stalaktiten, Rostfahnen Decken,

• Stützen- und Wandbereiche mit Tausalzeinwirkung sollten mindestens einmal jährlich mit Wasserstrahl gereinigt werden.

• 2.1.3 Veränderungen an Bauteilen Dübellöcher, (Kern-)Bohrungen, Durchbrüche• Kontrolle, ob die Veränderungen zulässig sind; Dokumentation

VDI 6200 © Verein Deutscher Ingenieure e.V., Düsseldorf 2010

Bauwerksüberprüfung

Regelmäßige (Wiederkehrende) Bauwerksüberprüfung und Wartung

Die regelmäßige Überprüfung umfasst Begehungen durch den (meist nicht fachkundigen) Eigentümer oder Verfügungsberechtigten, ggf. Inspektionen durch fachkundige Personen bzw. eingehende Überprüfungen durch besonders fachkundige Personen einschließlich der Dokumentation.

Hinweise zur Bauwerksüberwachung werden auch vom Verein Deutscher Ingenieure VDI in der VDI-Richtlinie 6200 „Standsicherheit von Bauwerken- Regelmäßige Überprüfung“ gegeben

Bauwerksüberprüfung

Begehungszeitpunkte

turnusmäßige Begehung nach Intervallvorgabe des Bauwerksbuchs(z.B. jährlich, nach Winter, ein- bis fünfjährige Intervalle)

Begehungen aus besonderem Anlass (außerplanmäßig)(z.B. Sturm, Brand, besondere Wetterereignisse, Bergsenkungen, Erdbeben, ungewöhnlich hoher Schnee, ungewöhnliche Nutzung, Anprall, Umbauten, Umnutzungen und technische Modernisierungen usw.)

Wartung / Funktionskontrolle

Reinigung, Pflege, Konservierung, Austausch Verschleißteile

Reinigungshäufigkeit: je nach Verschmutzungsgrad

Kontrolle Rinnen, Bodenabläufe

Kontrolle Verkehrssicherheit

Kontrolle Beleuchtung, Markierungen,Beschilderungen, Funktionsfähigkeit der technischen Ausstattung

Schneeräumung auf Dachparkdecks

Verstopfte Bodenabläufe

Salzablagerungen aus 4 Jahren Nutzung

Wartung / Funktionskontrolle

wiederkehrende Bauwerksüberprüfung

Folgende beispielhafte Aspekte sind visuell im Rahmen der Inspektion von Bauwerken zu überprüfen:

Elemente der VerkehrssicherheitRisse, Abnutzungserscheinungen / Materialermüdung / Verschleiß?Erscheinungsbild der Betonoberflächen / befahrenen Flächen Wasseransammlungen, EntwässerungseinrichtungenNutzungsänderungen in der Betriebsphase Übermäßige Verformungen oder SchiefstellungenKorrosionserscheinungen Feuchte Stellen / DurchfeuchtungenFugenschäden, Ausbrüche Funktionsfähigkeit technische Ausstattung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung usw.)

regelmäßige Begehungen(nach Instandhaltungsplan)

Eigentümer, Verfügungsberechtigter,Facility Management/ Hausverwaltung,oder fachkundige Ingenieurbüros

vorbereitete Checkliste abarbeitenggf. Instandsetzungen veranlassen Dokumentation im Bauwerksbuch

bei Schäden individuelle Prüfung durchfachkundige Ingenieurbüros / SV

Begehung / Inspektion

wie oft?

wer?

was?

Zustandsbewertungz.B. nach ZIS-ING-Baumöglich „Notengebung“

Begehungsintervalle

Die Festlegung der Begehungs- und Inspektionsintervalle erfolgt anhand der Bewertung des Risiko :

Das Risiko (Tragwerksversagen, Ablösung von Teilen) kann individuell beurteilt werden über ....

• Schadenshöhe / -ausmaß bzw. Folgeschäden bzw. Konsequenz aus Schaden (Personen- , Sach- oder Umweltschaden, Nutzungsausfall)und der

• Eintrittswahrscheinlichkeit.

Quelle GEFMA 192

Schadensausmaß / Konsequenz

Eintrittswahr-scheinlichkeit

Risikomatrix

1 2 3 4 5

5

4

3

2

1

geringes Risikopotential

hohesRisikopotential

Das Ausmaß des Risikos legt die Intervalle zur Überprüfung fest !

Schadensfolgeklassen gem. VDI 6200

Schadens-folgeklasse

Merkmale Gebäudetypen / Bauteile

Beispiele

CC3Kategorie 1

hohe Folgen(Schäden an Leib u. Leben, Gesundheit für sehr viele Menschen, sehr große Umweltschäden)

Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Personen

Stadien, Kongresshallen, Mehrzweckarenen

CC2Kategorie 2

mittlere Folgen bauliche Anlagen mit über 60 m Höhe, mehr als 12 m Stützweite, große Auskragungen, exponierte Bauteile

Hochhäuser, Türme, Bürogebäude, Industriebauten, Produktionssanlagen, Bäder, Sporthallen, Balkone, Fassaden

CC1

geringe Folgen(Sach-, Vermögen, Risiken für einzelne Menschen

robuste und unkritische Bauteile, Stützweite kleiner als 6 m, nur vorübergehender Aufenthalt von Menschen

EFH, MFH, landwirtschaftliche Gebäude

Robustheitsklassen nach VDI 6200

Robustheits-klassen

Bauwerk / Nutzung Beispielhafte Tragwerke

RC1

statisch bestimmte Tragwerke ohne Systemreserven

sprödes Verformungsverhalten

imperfektionsempfindliche Systeme

Einfeldträger

stützenstabilisierteHallentragwerke ohne Kopplungen

schlanke Schalen

Glastragwerke

Gussbauteile

RC2statisch unbestimmte Konstruktionen mit Systemreserven

elastisch-plastisches Tragverhalten

Durchlaufträger

eingeschossige Rahmen

Stahlkonstruktionen

RC3

Konstruktionen mit großer Systemredundanz

große plastische Systemreserven

fehlerunempfindliche Systeme

mehrgeschossige Rahmen

vielfach statisch unbestimmte Systeme

seilverspannte Konstruktionen

überschüttete Bogentragwerke

RC4Tragwerke, die denen alternativ berücksichtigte Gefährdungsszenarien ausreichend Robustheit zeigen

Bemessung für Stützenausfall

Bemessung Flugzeugabsturz

Begehungsintervalle gem. VDI 6200

bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan gemäß DAfStb-RiliSIB in Verbindung mit DBV-MerkblattMindest - Inspektionsintervalle (in den ersten 5 Jahren jährlich)

Parkbauten nach DBV-Merkblatt

Parkbauten: CC2 ?, RC1 oder RC2 kurze Intervalle

Begehung und Wartung

a) Nachfolgende Prüfung gemäß Turnus - keine Defizite festgestellt keine Maßnahmen erforderlich

- kleinere Defizite / Mängel festgestellt: kleinere Reparaturen oder Instandsetzung in

Auftrag geben

b) Eigentümer benachrichtigen:handnahe Prüfung (Stufe II) durch SV veranlassen

Ergebnis der Begehung:

a) Nachfolgende Prüfung gemäß Turnus (keine Maßnahmen), b) ggf. Anpassung der Zeitintervalle Stufen I und II, c) Veranlassung einer weiterführenden Prüfung (Stufe III) d) geeignete Maßnahmen (z.B. Reparaturen, Instandsetzungen).

Begehung und Wartung

Handnahe Prüfung (Stufe II) durch qualifizierten SV:

Zeitliche Einschätzung des Schädigungsverlaufsz.B. Durchfeuchtungen oder Korrosion

Absehbare und vermutliche Folgeschädenz.B. Fäule durch Feuchteanfall, Betonabplatzung durch Bewehrungskorrosion, etc.

Auswirkungen von Schäden und Folgeschäden

Relevanz für Standsicherheit, VerkehrssicherheitNutzbarkeit,Dauerhaftigkeit, (Schadstoffaustritt)

Wenn Maßnahmen/Instandsetzungen erforderlich sind: - Vorschlag, was lang- / mittel- / kurzfristig bis sofortumzusetzen ist

- mögliche Nutzungseinschränkungen beschreiben

Begehung und Wartung

Weiterführende Prüfungen (Stufe III):

Weiterführende Prüfungen werden aus einem in der handnahen Prüfung (Stufe II) offen gebliebenen Gefährdungsverdacht notwendig.

Die weiterführenden Prüfungen sind mit dem Eigentümer abzustimmen und als gesonderte Leistungen zu beauftragen.

Der qualifizierte Sachverständige koordiniert die Leistungen der Stufe III.

Einbindung anderer Fachleute / SV / Experten(Tragwerksplaner, Boden- / Brandschutzgutachter, Schweißfachingenieure,

Baubiologen, Prüfingenieure etc.)

Bauwerksinstandhaltung

regelmäßige Begehungen(nach Instandhaltungsplan)

Eigentümer, Verfügungsberechtigter,Facility Management/ Hausverwaltung,oder fachkundige Ingenieurbüros

vorbereitete Checkliste abarbeitenggf. Instandsetzungen veranlassen Dokumentation im Bauwerksbuch

bei Schäden individuelle Prüfung durchfachkundige Ingenieurbüros / SV

Bauwerksinspektion

wie oft?

wer?

was?

Zustandsbewertungz.B. nach ZIS-ING-Baumöglich „Notengebung“

Bauwerksbewertung nach ZIS ING

Note Bewertung hinsichtlich Dauerhaftigkeit

0 Kein Einfluss auf Dauerhaftigkeit.

1 Beeinträchtigung, jedoch langfristig geringer Einfluss.Schadensbeseitigung im Rahmen der Bauwerksunterhaltung.

2 Beeinträchtigung, jedoch langfristig Einfluss auf Dauerhaftigkeit.Schadensbeseitigung mittelfristig erforderlich.

3 Beeinträchtigung, mittelfristiger Einfluss auf Dauerhaftigkeit.Schadensbeseitigung kurzfristig erforderlich.

4 Dauerhaftigkeit nicht mehr gegeben; umgehend Instandsetzung/Erneuerung erforderlich

Handlungsempfehlung:

0 kein Handlungsbedarf

1 Langfristiger Handlungsbedarf

2 Mittelfristiger Handlungsbedarf

3 Kurzfristiger Handlungsbedarf

4 Sofortiger Handlungsbedarf (Gefahr im Verzuge)

Bauwerksbewertung nach ZIS ING

Bauwerksbewertung nach ZIS ING

Bauwerksbewertung nach ZIS ING

Korrosionsschäden in Parkbauten

StützenfußArbeitsfuge

DeckenuntersichtRisse

Bauwerksbewertung nach ZIS ING

Zusammenfassende Benotung des gesamten Bauwerks

- Standsicherheit- Gebrauchstauglichkeit / Verkehrssicherheit- Dauerhaftigkeit- Schadstoffbelastung

Einzelbenotung in den Kategorien

Eigentümerhaftung ?

Die haftungsrelevanten Folgen bei Schäden an Fremd-eigentum (Pkw, Benutzer) z.B. aufgrund einer während der Nutzung unterlassenen Instandhaltung sind in Deutschland bisher nicht abschließend geklärt.

Neu: verpflichtender Instandhaltungsplan bei Neubau Übergabe an Eigentümer

was passiert bei Schäden an Fahrzeugen infolge unterlassener Instandhaltung?

Tritt der Versicherungsschutznur bei dokumentierter undnachgewiesener Inspektion und regelmäßiger Instandsetzungnach Instandhaltungsplan ein?

GEFMA 330

Entlastungsbeweis:

Die Pflichten (Instandsetzungspflichten) können dem Facilitymanager übertragen werden.

Hohe Anforderungen werden an den Entlastungsbeweis gestellt (z.B. Beauftragung von SV): Sind alle Maßnahmen getroffen, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, um die Gefahr einer Ablösung von Teilen zu erkennen und zu unterbinden?

GEFMA e.V. Deutscher Verband für Facility Management

Haftungsausschluss

Haftungsausschluss erfolgt nur,

…wenn die erforderliche Sorgfalt angewendet wurde.

sind alle notwendige Vorkehrungen getroffen?

mangelnde Gebäudeunterhaltung ist ein Haftungsgrund (GEFMA 330)

Auszug aus GEFMA 330: „Ein Verschulden wird jedoch grundsätzlich zunächst widerlegbar vermutet. Zur Entlastung ist im Rahmen des sog. Entlastungsbeweises der Nachweis erforderlich, dass alle Maßnahmen getroffen wurden, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, um die Gefahr einer Ablösung von Teilen nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und zu unterbinden.“

Konsequenzen für die Planung ?

GEORG-SIMON-OHMHOCHSCHULE NÜRNBERGKonsequenzen

Fachplaner technischer Ausbau, TGA

Architekt bzw. Objektplaner

Tragwerksplaner (+ evtl. sachkundiger Planer nach Rili SIB)

Konstruktion, BauweiseAbminderungen?

Gefälle,Ebenheits-anforderungen

Instandhaltung, Wartungsplan

OS-Systeme

Frühzeitige Einbindung der Fachplaner erforderlich ! bereits bei Erstellung des LV sinnvoll

Konsequenzen (Empfehlungen)

Erstellung eines bauwerksspezifischen Instandhaltungs-konzeptes nach DAfStb Rili-SIB bei jedem Parkbau vom sachkundigen Planer zu erstellen

Aufklärung und Beratung des AG über Instandhaltungsbedarf zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit

Der AG ist auf die augenblickliche Sachlage mit den unterschiedlichen Entwurfskonzepten hinzuweisen und zu beraten.

Die „geplante Beschaffenheit“ sollte vertraglich möglichst klar formuliert werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit