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163 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 09 Ausgegeben in Lüdenscheid am 02.03.2016 Jahrgang 2016 Inhaltsverzeichnis 17.02.2016 Stadt Plettenberg Beteiligungsbericht für das Jahr 2014……………………...164 15.02.2016 Gutachteraussschuss für Grund- stückswerte im Märkischen Kreis Bodenrichtwerte mit Stand 01.01.2016…………………….164 01.03.2016 Stadt Iserlohn Öffentliche Erinnerung an fällig werdende und Mahnung an fällig gewordene Zahlungen……………………………..164 25.02.2016 Bezirksregierung Arnsberg Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin………..165 22.02.2016 Märkischer Kreis Jahresabschluss des Märkischen Kreises für das Haushaltsjahr 2014…………………………………………...165 24.02.2016 Stadt Lüdenscheid Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Lüdenscheid am 07.03.2016………………………………...166 26.02.2016 Stadt Iserlohn Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 196 „Iserlohn Stadtkern“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB…………………………………………….167 24.02.2016 Stadt Hemer Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hemer für das Haushaltsjahr 2016…………………………………………...169 25.02.2016 Stadt Hemer Jahresabschluss der Stadt Hemer 2014...…………………172 25.02.2016 Stadt Lüdenscheid Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 737 „Römerweg“…173 24.02.2016 Gemeinde Herscheid Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“………………176 24.02.2016 Gemeinde Herscheid Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“…………………………178 01.03.2016 Jagdgenossenschaft Blintrop Einladung zur Genossenschaftsversammlung…………….180 25.02.2016 Stadt Kierspe Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 2 BauGB „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße………………..181

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Amtliches

Bekanntmachungsblatt

- Amtsblatt des Märkischen Kreises-

Nr. 09 Ausgegeben in Lüdenscheid am 02.03.2016

Jahrgang 2016

Inhaltsverzeichnis 17.02.2016

Stadt Plettenberg

Beteiligungsbericht für das Jahr 2014……………………...164

15.02.2016 Gutachteraussschuss für Grund-stückswerte im Märkischen Kreis

Bodenrichtwerte mit Stand 01.01.2016…………………….164

01.03.2016 Stadt Iserlohn Öffentliche Erinnerung an fällig werdende und Mahnung an fällig gewordene Zahlungen……………………………..164

25.02.2016

Bezirksregierung Arnsberg

Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin………..165

22.02.2016 Märkischer Kreis Jahresabschluss des Märkischen Kreises für das Haushaltsjahr 2014…………………………………………...165

24.02.2016 Stadt Lüdenscheid Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Lüdenscheid am 07.03.2016………………………………...166

26.02.2016 Stadt Iserlohn

Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 196 „Iserlohn Stadtkern“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB…………………………………………….167

24.02.2016 Stadt Hemer Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hemer für das Haushaltsjahr 2016…………………………………………...169

25.02.2016

Stadt Hemer

Jahresabschluss der Stadt Hemer 2014...…………………172

25.02.2016

Stadt Lüdenscheid

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 737 „Römerweg“…173

24.02.2016

Gemeinde Herscheid

Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“………………176

24.02.2016

Gemeinde Herscheid

Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“…………………………178

01.03.2016

Jagdgenossenschaft Blintrop

Einladung zur Genossenschaftsversammlung…………….180

25.02.2016 Stadt Kierspe Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 2 BauGB „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße………………..181

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Bekanntmachung der Stadt Plettenberg

Der Beteiligungsbericht der Stadt Plettenberg für das Jahr 2014 liegt gemäß § 117 Abs. 2 der Ge-meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 02.03.2016 von Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr ( Do bis 17.00 Uhr), Fr 8.00 - 12.00 Uhr, im Rathaus in Plettenberg, Grünestr. 12, Zimmer 246/248/249 öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden. Eine entsprechende Veröffentlichung wird auch auf der Homepage der Stadt Plettenberg, unter www.plettenberg.de, zur Verfügung gestellt. Plettenberg, 17.02.2016 Der Bürgermeister Schulte

B E K A N N T M A C H U N G

des Gutachterausschusses für

Grundstückswerte im Märkischen Kreis

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis hat gemäß § 196 Abs. 1 des Bau-gesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 bis 5 der Verordnung über die Gutachteraus-schüsse für Grundstückswerte (GAVO NW) für die Gebiete der folgenden Städte und Gemeinden:

Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl

Bodenrichtwerte mit Stand 01.01.2016 ermittelt

und am 12.02.2016 durch Beschluss festgesetzt. Sie sind in den betreffenden Bodenrichtwertkar-ten 2016 dargestellt. Auskünfte über Bodenrichtwerte können in der Ge-schäftsstelle des Gutachterausschusses, Heedfel-der Str. 45, 58509 Lüdenscheid, (Kreishaus, Zim-mer 513, Tel.: 0 23 51/9 66-6675), während der üb-lichen Dienststunden eingeholt werden. Weiterhin sind die Bodenrichtwerte im Internet unter www.boris.nrw.de zugänglich.

Außerdem hat der Gutachterausschuss in seiner o.a. Sitzung gemäß § 193 Abs. 5 BauGB in Verbin-dung mit den §§ 12 und 13 GAVO NW den Grund-stücksmarktbericht 2016 – Berichtszeitraum

01.01–31.12.2015 – mit der Übersicht über den Grundstücksmarkt und den für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Indexreihen, Erbbauzinss-ätze, Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren und Sachwertfaktoren beschlossen. Der Grundstücksmarktbericht kann bei der Geschäfts-stelle des Gutachterausschusses, (Telefon 02351 966-6753) eingesehen werden und steht im Internet unter www.boris.nrw.de zum Download bereit.

Lüdenscheid, 15.02.2016 Der Vorsitzende Jochheim-Wirtz

Öffentliche Erinnerung an fällig werdende und Mahnung an fällig gewordene Zahlungen

Die Stadtkasse Iserlohn erinnert an die rechtzeitige Zahlung der im laufenden Monat fälligen, öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) und mahnt die Zahlung der in der Vergangenheit fäl-lig gewordenen, bislang nicht gezahlten, öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren und Bei-träge) an. Bitte überweisen Sie nur auf das Konto der Stadt-kasse Iserlohn IBAN: DE84 4455 0045 0000 0004 06 BIC: WELADED1IS2

und geben Sie unbedingt das betreffende Kas-senzeichen an.

Das Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem Be-scheid, der Ihre Zahlungspflicht begründet. Bitte überweisen Sie mehrere fällige Beträge nach Mög-lichkeit einzeln und geben sie das jeweilige Kassen-zeichen an. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist zur beidseitigen Arbeitserleichterung jederzeit mög-lich. Stadt Iserlohn, 1. März 2016 Der Bürgermeister Im Auftrag Wojtek

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Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin

Flurbereinigungsverfahren Balve, Az.: 6 10 03

Offenlegung und Anhörung bzgl. der Wertermitt-lungsergebnisse gem. § 32 des Flurbereinigungs-gesetzes (FlurbG) i.d.F.d.B. vom 16.03.76 (BGBl. I S. 546) in der zurzeit gültigen Fassung Im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegen die Nach-weisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung (Grund und Boden) vor. Die Wertermittlung ist nach den Vorschriften der §§ 27ff. des Flurbereinigungs-gesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung durchgeführt worden. Die Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsicht-nahme und Erläuterung für die Beteiligten in einem Offenlegungs- und Anhörungstermin im Rathaus

der Stadt Balve aus:

Datum: Offenlegungstermin am 21.03.2016 und 22.03.2016

Anhörungstermin am 07.04.2016

Uhrzeit: jeweils von 9:00 Uhr – 15:30 Uhr,

Offenlegungstermin Zimmer 26, Anhörungstermin Zimmer 47

(Besprechungsraum 2)

Ort: Widukindplatz 1, 58802 Stadt Balve

Während der Auslegung stehen Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Auskünfte zu erteilen. Sollten Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung bestehen, so können diese in dem o.g. Anhörungstermin vorgebracht werden. Alle Teilnehmer, denen keine besondere Ladung zugesandt worden ist und Nebenbeteiligte (insbes. Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungs-gebiet gehörenden Grundstücken) werden hiermit zu o.g. Terminen eingeladen (o.g. Termine frei nach Wahl).

Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt die Flurbereinigungsbehörde die Ergebnisse der Wertermittlung (Grund und Boden) gemäß § 32 FlurbG durch Verwaltungsakt fest. Die Feststellung wird öffentlich in der ortsüblichen Weise bekannt-

gemacht. Gegen die Feststellung der Wertermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs bei der Flurbereinigungsbehörde in Siegen. Siegen, den 25.02.2016

Im Auftrag gez. Humme-Lips (RVD‘in )

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses

des Märkischen Kreises für das Haushaltsjahr 2014

Der Kreistag des Märkischen Kreises hat am 10.12.2015 zum Jahresabschluss 2014 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Gemäß § 95 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW wird der vom Rech-nungsprüfungsausschuss geprüfte Jahres-abschluss des Märkischen Kreises zum 31.12.2014 festgestellt.

2. Dem Landrat wird Entlastung erteilt. 3. Der Kreistag beschließt nach Feststellung

des Jahresabschlusses 2014 den Jahres-überschuss 2014 in Höhe von 438.029,73 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die Ausgleichsrücklage in Höhe von derzeit 0 € hat damit einen Stand von insgesamt 438.029,73 €.

4. Der Kreistag beschließt nach Feststellung des Jahresabschlusses 2014, die differen-zierte Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 56 Absatz 5 Satz 2 Kreis-ordnung NRW (KrO NRW) abzurechnen. Gegenüber den Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt besteht eine Verbindlichkeit aus der Abrechnung der dif-ferenzierten Kreisumlage in Höhe von ins-gesamt rd. 1.557.065 €. Die Abrechnungs-bescheide sind an die betroffenen Städte und Gemeinden umgehend mit Bekannt-machung des Jahresabschlusses 2014 zu erlassen. Die Abrechnungsbeträge sollen anteilig – unter Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016 - zum 31.03.2016 ausgezahlt werden.

Der festgestellte Jahresabschluss 2014 enthält Er-träge in Höhe von 454.932.796,27 € und Aufwen-dungen in Höhe von 454.494.766,54 €. Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des La-geberichtes wurde ein uneingeschränkter Bestäti-gungsvermerk erteilt.

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Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen ist gem. § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV.NRW. S. 878), in Verbindung mit dem § 96 Abs. 2 der Ge-meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der Bezirksregie-rung in Arnsberg mit Bericht vom 22.12.2015 ange-zeigt worden. Nach erfolgter Bestätigung durch die Bezirksregierung vom 05.02.2016 ist der Jahresab-schluss 2014 öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er wird bis zur Feststellung des folgenden Jahres-abschlusses gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW zur Ein-sichtnahme verfügbar gehalten. Er kann beim Mär-kischen Kreis, Heedfelder Straße 45, Zimmer 215, während folgender Öffnungszeiten eingesehen wer-den: montags bis freitags 8.30-12.00 Uhr donnerstags zusätzlich 13.30-15.30 Uhr Lüdenscheid, 22.02.2016 Märkischer Kreis Der Landrat Im Auftrage gez. Heer Kreiskämmerer

Tagesordnung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des

Rates der Stadt Lüdenscheid, am Montag, dem 07.03.2016, 17:00 Uhr, im

Ratssaal

A) Öffentliche Sitzung

1. Öffentliche Fragestunde 2. Wahl und Verpflichtung der Ersten Stellvertre-

tung des Bürgermeisters Haushalt 3. Einwendungen gegen den Entwurf der Haus-

haltssatzung gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW Vorlage: 040/2016

4. Änderung der Hebesatzsatzung gemäß Ent-

wurf des Haushaltssicherungskonzeptes

Vorlage: 027/2016 4.1.

Änderung der Hebesatzsatzung gemäß Ent-wurf des Haushaltssicherungskonzeptes / 1. Ergänzung Vorlage: 027/2016/1

5. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016

Vorlage: 202/2015 5.1.

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 / 1. Er-gänzung Vorlage: 202/2015/1

5.2.

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 / 2. Er-gänzung Vorlage: 202/2015/2

6. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das

Haushaltsjahr 2016 (einschließlich Haushalts-sicherungskonzept) Vorlage: 026/2016

7. Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22

GemHVO Vorlage: 039/2016

8. Rechtsschutz für Beschäftigte

Vorlage: 020/2016 9. Übertragung der Befugnis der Entscheidung

über das Vorliegen eines Dienstunfalls auf die Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) Vorlage: 031/2016

10. Beschluss gemäß § 171b BauGB für das

Stadtumbaugebiet „Bahnhofsquartier, Knapper Straße und Altstadt"; Entscheidung über die während der öffentlichen Auslegung der Ge-bietsabgrenzung des Stadtumbaugebietes „Bahnhofsquartier, Knapper Straße und Alt-stadt“ abgegebenen Stellungnahmen Vorlage: 029/2016

11. Sonderprogramm des MBWSV NRW "Hilfe im

Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" Vorlage: 048/2016

12. HIER, wo ich lebe, will ich wählen!

Vorlage: 019/2016 13. Änderung der Vertretung der Stadt in Beteili-

gungsunternehmen - Verbandsversammlung KDVZ Citkomm Vorlage: 037/2016

14. Umbesetzung von Ausschüssen; hier: Schul-

und Sportausschuss Vorlage: 035/2016

15. Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen

und Anfragen

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B) Nicht öffentliche Sitzung

1. - 3. Grundstücksangelegenheiten

4. - 5. Beteiligungsangelegenheiten

6. Berichtswesen

7. Festlegung der zur Veröffentlichung freizu-gebenden Punkte der Tagesordnung

8. Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen und Anfragen

Lüdenscheid, den 24.02.2016 Der Bürgermeister Dieter Dzewas Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter www.luedenscheid.de in der Rubrik „Aktuelles / Öf-fentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Amtliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 196 „Iserlohn

Stadtkern“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

I. Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 09.05.2006 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 196 „Iserlohn Stadtkern“ beschlossen. Der Auf-stellungsbeschluss wurde am 09.06.2006 im Amts-blatt des Märkischen Kreises bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form der Einzelunterrichtung und Erörterung fortgesetzt. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, durch die Umsetzung des Steuerungsinstrumentes „Vergnü-gungsstättenkonzept“, welches als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB am 30.09.2014 vom Rat der Stadt beschlossen wur-de, Planungsrecht zu schaffen. Der Änderungsbe-reich stellt einen Teil des Zentrums von Iserlohn dar. Er liegt an der Kreuzung Unnaer Straße/Wermingser Straße und grenzt an den Theodor-Heuss-Ring, den Schillerplatz und die Laarstraße. Die genaue Ab-grenzung ist aus der beigefügten Umrisszeichnung zu ersehen.

Für die interessierte Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.03.2016 bis 29.03.2016 einschließlich die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkung der Planung während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) bei der Stadt Iserlohn im Rathaus II –Bereich Stadtpla-nung-, Zimmer 134 oder 135 zu informieren. Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planent-würfe auch über das Internet möglich: http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtent-wicklung > Bebauungsplaene

Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Ad-resse [email protected] vorgebracht wer-den. Über die vorgebrachten Stellungnahmen ent-scheidet der Rat der Stadt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfas-sung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gem. § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein spä-teres Normkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen gel-tend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Aus-legung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Be-teiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder ver-spätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend ma-chen können. Iserlohn, 29.02.2016 STADT ISERLOHN

Dr. Ahrens Bürgermeister

II. Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset-zes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 Be-kanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen. Iserlohn, den 26.02.2016 STADT ISERLOHN

Dr. Ahrens Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 196"Iserlohn -Stadtkern-"

4. Änderung

Abgrenzung des Plangebietes

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Haushaltssatzung der Stadt Hemer für das Haushaltsjahr 2016 - ENTWURF

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der z. Z. geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hemer mit Beschluss vom …………… folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf 84.972.546,00 Euro Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 95.213.810,00 Euro im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 80.793.264,00 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 86.792.420,00 Euro

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 4.641.403,00 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 11.146.371,00 Euro

festgesetzt.

§ 2 Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.995.000,00 Euro

festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 1.240.000,00 Euro veranschlagt.

§ 4

Ausgleichsrücklage, allgemeine Rücklage

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird auf 6.291.603,36 Euro festgesetzt und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 3.949.660,64 Euro festgesetzt.

§ 5 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000.000 EUR festgesetzt.

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§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 680 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 480 v. H.

§ 7 Haushaltssicherungskonzept

Nach dem Haushaltsicherungskonzept (HSK) ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltsicherungskonzept enthaltenden Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen bzw. wird der Haushaltsausgleich durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage wiederhergestellt.

§ 8 Stellenplan

Die Rechtsfolgen der Vermerke „kw“ (künftig wegfallend) und „ku“ (künftig umzuwandeln) werden wie folgt be-stimmt: 1. Soweit im Stellenplan Teil A: „Beamte“ die Vermerke „kw“ und „ku“ angebracht sind: Für

jede freiwerdende von einem Vermerk betroffene Planstelle der Besoldungsgruppen wird der Wegfall bzw. die Umwandlung in eine Stelle der angegebenen Besoldungsgruppe bestimmt. 2. Soweit im Stellenplan Teil B: „Tariflich Beschäftigte“ die Vermerke „kw“ und „ku“ angebracht sind, dürfen fre i-

werdende Stellen der entsprechenden Gruppen nicht mehr besetzt werden bzw. sind freiwerdende Stellen dieser Gruppen in Stellen der angegebenen Gruppen umzuwandeln.

§ 9 Nachtragssatzung

Die Haushaltssatzung ist unverzüglich durch eine Nachtragssatzung zu ändern, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen von mehr als 1 % der Gesamtauszahlungen des Haushaltes geleistet werden müssen.

§ 10

Bildung von Budgets

1. Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung sind gemäß § 21 GemHVO Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen zu Budgets (ohne Investitionsauszahlungen) verbunden worden. Die Budgetbildung erfolgt in einem zweistufigen System:

In der ersten Stufe sind auf Produktebene grundsätzlich alle Erträge und Aufwendungen gegenseitig

deckungsfähig.

Sofern eine Mitteldeckung auf Produktebene nicht mehr gegeben ist, tritt die Deckungsfähigkeit auf Ebene der definierten Bewirtschaftungsbudgets in Kraft, wobei diese aus Steuerungsgründen nicht

immer mit der Fachamtsebene identisch ist, sondern noch weiter untergliedert sein kann. Eine Übersicht der gebildeten Bewirtschaftungsbudgets ist im Haushaltsplan dargestellt.

Besonderheiten: Aufwendungen für Personal, Abschreibungen, interne Leistungsbeziehungen, Leistungen Stadt-betrieb Iserlohn/Hemer (SIH) und Aufwendungen für den Ersatz von Festwerten sind jeweils untereinander pro-duktübergreifend auf der Ebene der Bewirtschaftungsbudgets (Einzelfallbezogen auch Bewirtschaftungsbudget übergreifend) deckungsfähig. Grundsätzlich gilt ein Deckungsverbot gegenüber anderen Aufwandspositionen. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses im Einzelfall Ausnahmen zu genehmi-gen. 2. Die Summe der Erträge und Einzahlungen sowie die Summe der Aufwendungen und Auszahlungen sind

grundsätzlich verbindlich. Nach § 21 Abs. 2 GemHVO wird bestimmt, dass unabweisbare Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen innerhalb der gebildeten Budgets durch Mehrerträge oder Mehreinzahlungen gedeckt werden können. Sie gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (siehe § 11).

171

3. Die Bewirtschaftung der Budgets darf nicht zu einer Minderung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus lau-

fender Verwaltungstätigkeit führen.

§ 11 Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unerhebliche sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§ 83 GO NRW), wenn a) sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung beruhen, b) sie interne Leistungsbeziehungen betreffen, c) sie im Einzelfall 10.000 € nicht übersteigen, d) sie bei überplanmäßigen Investitionsauszahlungen 50.000 € der geplanten

Auszahlungshöhe und bei außerplanmäßigen Investitionsauszahlungen 100.000 € nicht überschreiten. Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden dem Rat halbjährlich bekannt gegeben. Soweit erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden sollen, bedür-fen sie der vorherigen Zustimmung des Rates.

II. Übereinstimmungsbestätigung:

Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der vorstehenden Haushaltssatzung mit dem Ratsbeschluss vom 23.02.2016 des Rates der Stadt Hemer übereinstimmt und dass nach § 2 Absatz 1 und 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – Be-

kanntmVO) vom 26. August 1999, zuletzt geändert durch VO vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 442, ber. S. 481), verfahren worden ist.

III. Bekanntmachung

Entwurf der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2016

Der vorstehende Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffent-lich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme ab dem 03.03.2016 für die Dauer des Beratungsverfahren wie folgt verfügbar gehalten: vom 03.03.16 bis voraussichtlich 19.04.2016 Montag – Donnerstag

von 8:30-12:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:30-12:30.

Gegen diesen Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung, also bis zum 17.03.2016, Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich an den Bür-germeister der Stadt Hemer, Hademareplatz 44, 58675 Hemer, zu richten. Sie können auch – während der all-gemeinen Öffnungszeiten – mündlich zu Protokoll erhoben werden, und zwar im Zimmer 415 des Verwaltungs-gebäudes Hademareplatz 44, 58675 Hemer. Über Einwendungen beschließt der Rat der Stadt Hemer in öffentli-cher Sitzung. Hemer, 24. Februar 2016 Der Bürgermeister gez. Michael Heilmann

172

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Hemer

Aufgrund § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in

der aktuellen Fassung, wird nachstehender Jahresabschluss der Stadt Hemer vom

15.09.2015 öffentlich bekanntgemacht:

Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW hat der Rat am 23.02.2016 den vom Rechnungsprüfungsausschuss

geprüften Jahresabschluss der Stadt Hemer zum 31.12.2014 durch Beschluss festgestellt und dem

Bürgermeister der Stadt Hemer Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss der Stadt Hemer wird mit einer Bilanzsumme von 211.449.057,51 €

in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von 7.863.595,70 € und in der

Finanzrechnung mit einer Änderung des Bestandes an Finanzmitteln von -11.487.732,40 €

auf -8.565.557,39 € festgestellt.

1. Schlussbilanz zum 31.12.2014

Aktivseite: Passivseite:

1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital 26.702.663,86 €

1.1Immaterielle Vermögensgegenstände 35.734,65 € 2. Sonderposten 49.966.634,05 €

1.2Sachanlagen 99.766.591,60 € 3. Rückstellungen 48.316.801,66 €

1.3Finanzanlagen 88.290.783,74 € 4. Verbindlichkeiten 84.978.358,95 €

188.093.109,99 € 5. Passive Rechnungsabgrenzung 1.484.598,99 €

2. Umlaufvermögen

2.1Vorräte 0,00 €

2.2Forderungen u. sonst. Vermögensgegenst. 23.171.181,32 €

2.3Wertpapiere des Umlaufvermögens 28.333,00 €

2.4Liquide Mittel 417,20 €

23.199.931,52 €

3. Aktive Rechnungsabgrenzung 156.016,00 €

Bilanzsumme: 211.449.057,51 € 211.449.057,51 €

2. Ergebnisrechnung

Erträge und Aufwendungen Ergebnis 2014

+ ordentliche Erträge 93.131.645,59 €

- ordentliche Aufwendungen -87.507.874,78 €

= Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.623.770,81 €

+ Finanzergebnis 1.193.699,88 €

= ordentliches Ergebnis 6.817.470,69 €

+ außerordentliches Ergebnis 1.046.125,01 €

= Jahresergebnis 7.863.595,70 €

3. Finanzrechnung

Ein- und Auszahlungen Ergebnis 2014

+ Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 83.460.761,87 €

- Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -78.362.308,64 €

= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.098.453,23 €

+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.795.680,48 €

- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -4.151.729,39 €

= Saldo aus Investitionstätigkeit -1.356.048,91 €

Finanzmittelüberschuss/ -Fehlbetrag 3.742.404,32 €

+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit -703.767,16 €

= Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln 3.038.637,16 €

+ Anfangsbestand an Finanzmitteln -11.487.732,40 €

- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln -116.462,15 €

= Liquide Mittel -8.565.557,39 €

Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.863.595,70 € wird der Ausgleichsrücklage (6.291.603,36 €) und der

allgemeinen Rücklage (1.571.992,34 €) zugeführt. Zusätzlich wurden Erträge (Veräußerung von Vermögens-

gegenständen) in Höhe von 6.629,65 € direkt gegen die allgemeine Rücklage verrechnet.

Die Deckungsrücklage verringerte sich um 42.371,56 € von 169.000,64 € (Stand: 2013) auf 126.629,08 €.

Die Ausgleichrücklage beträgt 6.291.603,36 € (Stand Ende 2013: 0,00 €) und die allgemeine Rücklage

(inkl. Deckungsrücklage) erhöht sich auf 20.411.060,50 € (Stand Ende 2013: 18.874.810,07 €).

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Bekanntmachung

Jahresabschluss der Stadt Hemer Haushaltsjahr 2014

Der vorstehende Jahresabschluss mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss wird zur Einsichtnahme ab dem 03.02.2016 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 im Rathaus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44, 58675 Hemer in Zimmer 415, wie folgt verfügbar gehalten:

vom 03.02.2016 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015

Montag – Donnerstag von 8:30-12:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:30-12:30.

Hemer, 25.02.2016 Der Bürgermeister gez. Michael Heilmann

Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 737 „Römerweg“, 7. Änderung und die Einleitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes (Erweiterung Firma Lixfeld); Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 737 „Römerweg“, 8. Änderung (Erweiterung Firma Megatec) sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der drei Bauleitplanverfahren

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2014 folgendes beschlossen: I. Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), soll der Bebauungsplan Nr. 737 „Römerweg“, 7. Änderung für das nachstehend skizzierte Plangebiet aufge-stellt werden.

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II. Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches soll die 3. Änderung des Flächen-

nutzungsplanes im Bereich dieses Bebauungsplanes eingeleitet werden. III. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Ratsbeschlusses

vom 28.04.1980 durchzuführen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Erweiterungsabsichten der vorhandenen Betriebsflächen der Firmen Lixfeld, Hoher Hagen 1, und Megatec, Römerweg 25, zu schaffen. Hierzu ist die Umwidmung der Waldfläche in eine gewerbliche Baufläche erforderlich. Im Zuge der bisher durchgeführten frühzeitigen Behördenbeteiligung hat sich herausgestellt, dass eine Teilung des Planverfahrens in die 7. Änderung für die Erweiterung der Firma Lixfeld und in die 8. Änderung für die Erwei-terung der Firma Megatec verfahrenstechnische und zeitliche Vorteile für die Firma Megatec bedeuten. Insofern führt die Stadt Lüdenscheid nun zwei parallele Planänderungsverfahren durch. Der an der Planung interessierten Öffentlichkeit soll gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Anhö-rung Gelegenheit zur Unterrichtung und Erörterung des künftigen Planinhaltes gegeben werden. Die Anhörung wird am Mittwoch, 16. März 2016 um 18.00 Uhr im Raum 1 des ehemaligen Telekomgebäudes, Rathaus-platz 2 b in Lüdenscheid durchgeführt.

Der Planentwurf kann am Dienstag, 15. März 2016 und am Mittwoch, 16. März 2016 im Fachdienst Stadtplanung und Verkehr der Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2, in den Glasvitrinen zwischen den Räumen 534 und 537, während der Dienstzeit eingesehen werden. Der vorstehende Aufstellungsbeschluss für die 7. Planänderung und der dazugehörige Einleitungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes werden hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Bekanntmachungsanordnung

Gem. § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Beschlüsse nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

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a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch-geführt,

b) diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungs-gemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat den Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umwelt vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Lüdenscheid, 25.02.2016 Der Bürgermeister Dieter Dzewas Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter www.luedenscheid.de in der Rubrik "Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen" eingesehen werden.

Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid

Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“ hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge mäß § 3 Abs. 1 BauGB

Auf der Grundlage des vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. August 2015 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“ wurde ein städtebauliches Konzept (Vorentwurf) zur möglichen Bebauung erarbeitet. Zur Deckung des zukünftigen Wohnraumbedarfs soll ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen werden. Vorgesehen sind zunächst 38 Einfamilienhausgrundstücke mit einer Durchschnittsgröße von rd. 700 m². Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Übersichtsplan. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Im Rahmen eines Informationsnachmittags wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und zu äußern. Der Informationsnachmittag findet am

Donnerstag, 10.3.2016, in der Zeit von 15.00 bis 19.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Herscheid, Plettenberger Straße 27, Zimmer 216 (Haus 2), statt. Anschließend können die Planunterlagen bis einschließlich 24.3.2016 während des Publikumsverkehrs

montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr dienstags von 12.00 Uhr bis 16.00 Uh r donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus Herscheid, Haus 3, Zimmer 326, eingesehen und Äußerungen zur Planung vorgebracht werden. Herscheid, 24.2.2016 Der Bürgermeister S c h m a l e n b a c h

Gemeinde Herscheid

Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“

Abgrenzung des Geltungsbereichs

Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid

Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“ hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge mäß § 3 Abs. 1 BauGB

Auf der Grundlage des vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. August 2015 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“ wurde ein städtebauliches Konzept (Vorentwurf) zur möglichen Bebauung erarbeitet. Zur Deckung des zukünftigen Wohnraumbedarfs soll ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen werden. Vorgesehen sind zunächst 6 Einfamilienhausgrundstücke mit einer Durchschnittsgröße von rd. 700 m². Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Übersichtsplan. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Im Rahmen eines Informationsnachmittags wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und zu äußern. Der Informationsnachmittag findet am

Donnerstag, 10.3.2016, in der Zeit von 15.00 bis 19.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Herscheid, Plettenberger Straße 27, Zimmer 216 (Haus 2), statt. Anschließend können die Planunterlagen bis einschließlich 24.3.2016 während des Publikumsverkehrs

montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr dienstags von 12.00 Uhr bis 16.00 Uh r donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus Herscheid, Haus 3, Zimmer 326, eingesehen und Äußerungen zur Planung vorgebracht werden. Herscheid, 24.2.2016 Der Bürgermeister S c h m a l e n b a c h

Gemeinde Herscheid Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“

Abgrenzung des Geltungsbereichs

N

Jagdgenossenschaft Blintrop Neuenrade, 01.03.2016 - Der Jagdvorstand - Kuschertstraße 1 58809 Neuenrade-Blintrop

E I N L A D U N G

zur Genossenschaftsversammlung Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Blintrop in Neuenrade werden hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung am

Dienstag, 05. April 2016, 19.30 Uhr in die Gaststätte „Sasse-Kuschert“ in Neuenrade-Blintrop eingeladen. Verhinderte Jagdgenossen können sich durch einen anderen Jagdgenossen, durch einen Betriebsangehörigen oder einen geschäftsfähigen Familienangehörigen ersten Grades vertreten lassen. Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, die dem Vorsitzenden vor Beginn der Genossenschaftsversammlung vorzulegen ist. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Genehmigung der Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung vom

23.04.2015 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Jahresrechnung für das Jagdjahr 2015/2016 5. Bericht der Rechnungsprüfer/Entlastung des Vorstandes und des Kassierers 6. Neuwahl des Jagdvorstandes

(Jagdvorsteher, Beisitzer, Geschäftsführer) 7. Neuwahl von zwei Rechnungsprüfern für das Jagdjahr 2016/2017 8. Haushaltsplan für das Jagdjahr 2016/2017 9. Verschiedenes gez. Anton Sasse Jagdvorsteher

181

B e k a n n t m a c h u n g

Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 2 BauGB „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße“

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 23.02.2016 aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 des Bauge-setzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. l S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. l S. 1722) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994, beide in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen, folgende Sat-zung „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße“ beschlossen: Die Satzung wird gemäß dem beigefügten Übersichtsplan erlassen. Das Gebiet, für das diese Satzung aufzustellen ist, besteht aus folgenden Grundstücken: Gemarkung Rönsahl, Flur 6, Flurstücke 1519 und 1521. Bekanntmachungsanordnung

Die Satzung tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung liegt ab sofort beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung werden hiermit gemäß § 10 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Hinweise:

1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die fristgemäße Anmeldung etwai-ger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe zu be-antragen. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

2. Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften i. S. von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie Mängel in der Abwägung nach einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes unbeachtlich, es sei denn sie werden innerhalb der Fristen schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

3. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung kann gemäß § 7

Abs. 6 GO NRW nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes

Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,

c. der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

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d. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher

gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Kierspe, unter www.kierspe.de (Rat & Verwaltung > Bekanntmachungen) eingesehen werden. Kierspe, 25.02.2016 Frank Emde Bürgermeister

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Herausgeber: Märkischer Kreis – Der Landrat, 58509 Lüdenscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den Stadtverwal-tungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wö-chentlich.