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AU SGA B E 0 9 | 2 0 1 4 AMT S B L A T T D E S L ANDKR E I S E S B AU T Z EN
AMTSBLATTh a m t s k e Ł o p j e n o w o k r j e s a b u D y Š i n a u s g a b e 2 7 . s e p t e m b e r 2 0 1 4
ZumVormerken imKalender:Zeit für die Grippeschutzimpfung
Seite 9
ZuGast im Landkreis:Internationales Campder Sportjugend
Seite 11
Zur besserenKommunikation:Einführung digitaler Funktechnik
Seite 12
... lassen uns Themen einfach nichtlos. Auch wenn es der Eine oder dieAndere vielleicht nichtmehrhören, le-senoderwahrhabenwill:DasProblemZuwanderung von Asylbewerbernbleibt weiterhin akut.
So informierte kürzlich die Landes-direktion Sachsen in Form einer Pres-seerklärung folgendermaßen: „ImRahmen einer Information über dielaufende Entwicklung der Zugängevon Asylbegehrenden hat das zu-ständige Bundesamt für MigrationundFlüchtlinge (BMAF)diePrognosefür das Jahr 2014 erneut korrigiert.Danach geht das BMAF von einerweiteren erheblichen Steigerung derZugangszahlen aus. Insgesamt er-wartet das BMAF bundesweit einenAnstieg aufmonatlich durchschnitt-lich 16.000 - 18.000 Asylantragstel-ler.Dies stellt imVergleich zur letztenaußerordentlichenPrognose eine Stei-gerung auf ca. 216.000 Asylantrag-steller für ganz Deutschland zumEnde des Jahres 2014dar.Gemäßderfeststehenden Länderquote erhöhtsichdamit auchdieZahl der vomFrei-staat Sachsen im Jahr 2014 aufzu-nehmendenAsylbegehrenden auf vo-raussichtlich 12.400 Personen. DieLandesdirektion informiert die Land-räte sowie die Oberbürgermeisterin-nenundOberbürgermeister der kreis-freien Städte fortlaufend undbezogenauf ihren jeweiligen Verantwor-tungsbereich konkret über diese Prog-nosen des Bundesamtes.DieVerant-wortlichenwerden somit in die Lageversetzt, die notwendigenKapazitätenzu schaffen, um die ihnen obliegen-denUnterbringungspflichten gegen-über den zu erwartendenAsylbewer-bern erfüllen zu können.[…]“*
Es folgen dann die Prozente für dieKreise einschließlich der StädteDres-den, Leipzig und Chemnitz (7,65%fürdenLKBautzen), ergänzt vonkon-kreten Zahlen der Erst- und Folge-antragsteller. Demnach haben wir
VonZeit zu Zeit --Hdys a hdys
BZ/BIW
Gemeinsammehr Qualität im Kul-turangebot der zweisprachigenLausitz bieten–das ist dasZiel, deram 17. September unterzeichne-tenKooperationsvereinbarungzwi-schen dem Deutsch-SorbischenVolkstheater (DSVTh)unddemSor-bischen Nationalensemble (SNE).
Mit ihrer Unterschrift besiegeltenLutz Hillmann, Intendant desDSVTh, Milena Vettraino, Inten-dantin des SNE sowie Birgit Weber,Beigeordnete des Landkreises Baut-zen, als Vertreterin des Rechtsträgersdes DSVTh und Marko Suchy, Di-rektor der Stiftung für das sorbische
Volk, als Vertreter der Gesellschafterdes SNE die Zusammenarbeit derbeiden Einrichtungen.
Eine partnerschaftliche Zusam-menarbeit soll es sein, von der bei-de Seiten profitieren. Die Kapazitä-ten und Stärken des jeweils anderensollen genutzt werden. Sowohl dasTheater als auch das Ensemble blei-ben dabei nach wie vor als eigen-ständige Einrichtungen bestehen.
Die Vereinbarung der beiden amStandort Bautzen beheimateten undvon der Stiftung für das sorbische
Volk geförderten Bühnenbetriebedient ganz konkret einer verbesser-ten Abstimmung und Koordinie-rung der Spielpläne, um Termin-überschneidungen zu vermeiden,der Kooperation bei der Nutzungvorhandener betrieblicher Ressour-cen sowie der künstlerischen Zu-sammenarbeit. Sie wurde von den In-tendanten der beiden Häuser erar-beitet.
„Dank der Intendanten ist inden gemeinsamen Abstimmungender letzten Monate ein Papier ent-standen, das in Zukunft noch er-
weitert werden kann und soll. Es istder Beginn einer schrittweisen An-näherung“, so Marko Suchy.
Der Vertrag wurde rückwirkendunterzeichnet, das heißt er gilt schonfür die laufende Spielzeit. Ein ge-meinsames Projekt was bereits vonbeiden Häusern erfolgreich zusam-men gestaltet wird, ist der Bühnen-ball des Theaters, der alljährlichstattfindet. Auch für die jährlichenVogelhochzeitsveranstaltungen desSNE ist eine schauspielerische Un-terstützung seitens des Theaters sehrwillkommen.
D e u t s c h - s o r b i s c h e s V o l k s t h e a t e r u n Ds o r b i s c h e s n a t i o n a l e n s e m b l e
Zusammenarbeit schriftlich besiegelt
v.l.n.r.:Marko Suchy,Milena Vettraino, LutzHillmann, BirgitWeber
S E I T E 2 HAMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N
AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014
VonZeit zu Zeit (Fortsetzung von Seite 1)
Herausgeber und verantwortlich fürden amtlichen Teil (Postanschrift)Landratsamt Bautzen, Pressestelle,Bahnhofstraße 9, 02625 BautzenTelefon: 03591 5251-80114E-Mail: [email protected]
Anzeigen/SonderveröffentlichungenRedaktions- und VerlagsgesellschaftBautzen/KamenzmbH, Frank Bittner (vaw.)Lauengraben 18, 02625 Bautzen,Tel.: 03591 4950-5023E-Mail: [email protected]
Fotos (soweit nicht anders gekennzeichnet)Landratsamt Bautzen, Pressestelle
DruckDresdner Verlagshaus Druck GmbH,Meinholdstr. 2, 01129 Dresden
Layout Franka Schuhmannwww.arteffective.de
Auflage 160.000 Stück zur Verteilung an allefrei zugänglichen Briefkästendes Landkreises Bautzen.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
IMPRESSUM
AMTSBLATTh a m t s k e Ł o p j e n o w o k r j e s a b u D y Š i n
im laufenden Jahr mit ca. 950 Personenzu rechnen,wovon ca. 400bereits vorOrtsind. Soweit die reine Faktenlage.
Landkreis und Landrathandeln hier alsonicht auf derGrundlage von politischemErmessen, sondern im gesetzlichen Auf-trag.Dieser wäre imVerantwortungsfal-le übrigens auch für die bindend, die sichbei Kreis-, Landtags- oder Bundestags-wahlen mit allzu einfachen und teilwei-se verächtlichen Antworten auf kompli-zierte Fragenhervorgetan haben. Schließ-lich sind alleAmtsinhaber, vomOrts- überden Gemeinde- oder Stadtrat bis hin zuden Hauptamtlichen, also den Bürger-meistern, Landräten, den Landtags- undBundestagsabgeordneten an Recht undGesetz gebunden. Die geforderten „kla-renRegeln“werdenweder vomKreis nochvom Land geschaffen. Den gesetzlichenRahmengebenVereinbarungenderWelt-gemeinschaft (UNO), insbesondere dieGesetzgeber auf europäischer und Bun-desebene.
Unsere Rechts- und Verfassungstraditi-on fußt auf unsere abendländische Kul-tur und Erfahrungen, die teilweiseschmerzlich sind. So ist zumBeispiel diebiblische Geschichte vom armen Sama-riter nochheuteGrundlagedafür, dass un-terlasseneHilfeleistungen in nahezu allenRechtsordnungen derwestlichenWelt ei-nen Straftatbestand darstellen.DasRechtauf Asyl wurde nicht von ungefährmenschlichen Tragödien zweier Welt-kriege und damit u. a. einhergehendenVertreibungen entlehnt, um imGrund-gesetz Verfassungsrang zu finden. Aberauch vor diesem Hintergrund greift derVerweis auf Gesetzes- und Rechtspflich-ten zu kurz. Wir sind als Menschen ge-fordert.Wie halten wir es mit der Frage,in welcher Situation wer für uns derNächste ist? Die Suche nach geeignetenQuartieren für Asylsuchende gestaltetsich schwierig. Ängste und Sorgen führenzur Ablehnung, unabhängig davon, wowir suchen.Dennoch lasse ichmich vonder Überzeugung leiten, dass ein Groß-teil der hier lebenden Menschen demGrunde nach hilfsbereit ist.
Wo kommen aber dennochÄngste undSkepsis her? Einer derHauptkritikpunkteist derUmstand, dass weit weniger als 10Prozent der Asylbewerber als asylberech-tigt anerkannt werden. DieseMenschenkommenausLändern, indenenakuteGe-fahr für Leib undLeben besteht. ImUm-kehrschluss wird gefolgert, dass die an-deren lediglich „Wirtschaftsflüchtlinge“sind.Dasmag teilweise so sein.VonMiss-brauch und Ausnutzen ist die Rede.Aber wie groß muss die wirtschaftlicheNot sein, dieMenschenbewegt, nicht nurihrUmfeld, sondern denKontinent undKulturkreis zu verlassen? Die sogenann-ten Regelsätze für SGB II (Hartz IV)-Empfänger orientieren sich am wirt-schaftlichenExistenzminimumund einerGrundmöglichkeit gesellschaftlicherTeil-
habe.Oberste Bundesrichter haben geur-teilt, dass dieses Existenzminimumfür alleMenschen gilt,- auch fürAsylbewerber. Esist ein offenesGeheimnis, dass auch die-ser UmstandMenschen bewegt, hierherzu kommen. Menschen aus Gegendenmit unvergleichlichen (Kosten)-Struk-turen, die sich, ohne hiesige Verhältnis-se zu kennen, eine deutlicheVerbesserungfür sich und ihre Familien versprechen.Das kann man verurteilen,- aber es istmenschlich. InwenigenWochen jährt sichzum25.Mal der Fall der innerdeutschenGrenze. Die gesamte Nation begab sichdamals auf den Weg, um 100 DM Be-grüßungsgeld abzufassen... Auch heutesind unterschiedliche Einkommens-strukturenWanderungsgrund.
Und dann die Krisenherde in derWelt:Agenturenmelden täglich, wie vieleMil-lionen Menschen auf der Flucht sind.Ukraine, Syrien, Irak - umnur einigewe-nige Krisengebiete zu nennen. Die Ter-rororganisation Islamischer Staat ent-hauptet britische Entwicklungshelfer vorlaufendenKameras. Es tobt einKampfderKulturen. Wir sind davon nicht ausge-nommen.
Asylbewerber sind kriminell,unsere unddie Sicherheit unserer Kinder ist be-droht. So ein weiteres Argument. Ist daswirklich so? Asylbewerber sind genauwiewir keineHeiligen.Nachder „GaußschenNormalverteilung“ gibt es unter ihnenauch Personen, die gewaltbereit sind,sich nicht wie Gäste verhalten, das Zu-sammenleben stören.Bezogen auf dieGe-samtheit aller hier lebenden asylsuchen-den Menschen, dürfte das Verhältnissich aber von dem der hiesigen Wohn-bevölkerung nicht unterscheiden. Na-türlich kommt erschwerend hinzu, dasswir aktuellwenigerFamilienverbände, son-dern überproportional viele ledigeMän-ner zugewiesen bekommen. AuftretendeProbleme tangierenweniger dasUmfeldderUnterkünfte, sondern dasVerhältnisunter den Bewohnern selbst. Auch des-halb setzenwir aufGemeinschaftsunter-künfte,welcheprofessionell betriebenwer-den.Durch ein ständigesVorhandenseinvon Personal können Konflikte frühzei-tig erkannt und gegengewirktwerden. ImÜbrigen kann festgestellt werden, dass esanden etablierten Standorten inKamenz,Bischofswerda und Hoyerswerda keineAuffälligkeiten gibt, die über das sonst üb-liche Maß in allen anderen Städten undGemeinden hinausreichen. Auch dieAsylbewerber sind verängstigt. Gegen-seitiges Verständnis hilft, Vorurteile ab-zubauen. Verfahren sind auch im Sinneder Betroffenen schneller abzuschließen.Polizei und Justiz sind gehalten, Fehlver-halten zu ahnden, umdasVerständnis fürdie Friedfertigen zu stärken.
Asylbewerber schleppen ansteckendeKrankheiten ein und sind drogensüchtig.Ein weiterer Vorbehalt. Die uns zuge-wiesenenMenschenkommennicht direkt
aus ihren Herkunftsländern. Eine Erst-aufnahme erfolgt in zentralen Landes-einrichtungen, zurzeit in Chemnitz undSchneeberg. In diesen Einrichtungenwerden die Bewerber untersucht und soweit erforderlich, behandelt. Gleichwohlgibt es natürlichKrankheitsbilder, diemitder Herkunft und den lokalen Umstän-den imZusammenhang stehen können.Die ärztliche Betreuung ist auch deshalbnicht einfach, da u. a. durch Sprachbar-rieren zusätzliche Schwierigkeiten beste-hen.DieKosten für Behandlungenwer-den nicht von denKrankenkassen getra-gen.DieLeistungenwerdendirektmit derzuständigen Unterbringungsbehörde -also dem Landkreis - abgerechnet. DerKreis refinanziert diese aus dendafür breit-gestellten Landespauschalen. ZumThe-ma Drogen gilt das oben über die Ge-samtverteilungGesagte. Auf demGebietder sog. wirtschaftlichen Jugendhilfe ver-zeichnenwir jährlichKostenzuwächse von2-3Mio. Euro. Einen Schwerpunkt neh-men Inobhutnahmen vonKleinkindernein, deren (deutsche) ElternDrogenpro-bleme haben.Diese bedauerlichen "Nor-malfälle" nehmen aber in der Medien-landschaft einen weit geringeren Raumein,wie einRettungs- oder Polizeifahrzeugvor einer Asylbewerberunterkunft.
Das Boot ist voll.Wir haben doch selbstgenugProblemeundarmeMenschen.Einweiteres Argument. Natürlich gibt esauch bei uns noch viel zu tun, brauchenMenschen Hilfe. Eine gut vertraute Be-kannte äußerte kürzlich mir gegenüber,dass ihr Asylbewerber in Bautzen begeg-net seien. Und diese hätten modischereKleidung getragen, wie sie sich selbst leis-ten könnte. Auch das will ich nicht aus-schließen,wobei dasmit demSchein undSein so eine Sache ist. Zum Jahresendewerden ca. 1.000Asylbewerber imLand-kreis wohnen. Das sind ca. 500 wenigerals im Jahr 2001. ImKreis leben insgesamtca. 310.000Menschen.Dasheißt, auf 300Einheimische kommt rechnerisch 1Asyl-bewerber. Ist das mit dem Blick auf denZustand derWelt und unserMenschseinleistbar?
Der Landkreis Bautzen hat in den letz-ten 25 Jahren 90.000Menschen verloren.Insgesamtwerdenwir inDeutschlandwe-niger und älter.ZuwanderungbrauchtRe-geln, damit Chancen erwachsen. FürMenschen, die Perspektiven suchen unddamit für alle in diesemLand.DieMen-schen im Landkreis Bautzen sind hilfs-bereit.Wir haben viel erreicht. Ich kannnur umVerständnis undMittun bitten.LassenSieuns auchdieseHerausforderungerfolgreichmeistern - derMenschlichkeitwegen.
IhrMichael Harig, Landrat
*Medieninformation 075/2014, Landesdirekti-on Sachsen, 12.09.2014
Nachdem in der 1. Sitzung desKreistages am 28. Juli mit der Ver-pflichtung der Kreisräte zunächstdie Arbeitsbereitschaft des Gremiumshergestellt wurde, stand die 2. Sit-zung am 1. September ganz im Zei-chen der personellen Besetzung derAusschüsse des Kreistages sowie derEntsendung von Vertretern in Auf-sichtsräte, Gesellschafterversamm-lungen bzw. Verbände, denen derLandkreis angehört.
Dazu gehören z.B. die OberlausitzKliniken gGmbH, der KulturraumOberlausitz-Niederschlesien oder auchder Zweckverband VerkehrsverbundOberlausitz-Niederschlesien (ZVON).
Zu den beiden Stellvertretern desLandrates wurden aus den Reihender Kreisräte UdoWitschas undTho-mas Mortolok gewählt. Sie vertretenden Landrat im Falle seiner Verhin-derung und der Verhinderung derBeigeordneten.
Des Weiteren erfolgte die Abberu-fung des bisherigen hauptamtlichenSorbenbeauftragten, Benedikt Zieschsowie des hauptamtlichen Beauftrag-ten für die Belange vonMenschenmitBehinderungen, Hannes Köhler aufGrund des jeweiligen Renteneintritts.Die Neubestellung von Beauftragtenfür diese Belange ist für den Kreistagam 13. Oktober vorgesehen.
Im Zuge der neuen Legislatur be-schloss der Kreistag eine Neufassungder Satzung über die Entschädigung fürehrenamtliche Tätigkeit (Entschädi-gungssatzung). Demnach erhaltenKreisräte, die am elektronischen Sit-zungsdienst teilnehmen, nun einepauschale Entschädigung für dieNut-zung eigener EDV-Technik und In-ternetgebühren von jährlich 60 Euro.Für die Beschaffung der notwendigenEDV-Geräte ist jeder Kreisrat selbstverantwortlich, so dass letztlich keineBesserstellung der papierlos arbeiten-den Kreisräte erfolgt.
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Informationen aus derKreistagssitzung
IN EIGENER SACHE
Bürgeramt des Landkreises am8. Oktoberab 12Uhr geschlossen
Auf Grund einer Beratung bleibt das Bürgeramt des Landkreises an allenStandorten am 8. Oktober 2014 ab 12 Uhr geschlossen.
Am 9. Oktober sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterwieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
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AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN
Seit Mai dieses Jahres laufen dieBauarbeiten zum grundhaften Ausbauder Kreisstraße in der Ortslage Leut-witz. Es handelt sich dabei um eineGemeinschaftsmaßnahme des Land-kreises mit der Gemeinde Göda undden Ver- und Entsorgungsunterneh-men.
Der Landkreis ist dabei für denAusbau der Kreisstraße verantwortlich,die Gemeinde Göda beteiligt sichmit dem Bau eines Gehweges, zweiBushaltestellen, einer Straßenbe-leuchtung und einem gemeinsamenRegenwasserkanal, der sowohl derStraßenentwässerung als auch der Re-genentwässerung der gemeindlichenFlächen dient.
Baubegleitend werden im Auftragder ENSO Energie Sachsen Ost AGLeitungen und im Auftrag der Deut-schen Telekom NP AG Fernmelde-kabel umverlegt.
Das Gesamtvorhaben wirdmittelsFördergeld aus dem kommunalenStraßen- undBrückenbau, ausMittelnder ILE und aus den erforderlichen Ei-genanteilen des Landkreises und derGemeinde Göda finanziert. Die imZuge der Baumaßnahme erforderlichenRodungen von Bäumen und Sträu-chern werden entsprechend der Ge-hölzschutzsatzung derGemeindeGödanach Abschluss des Vorhabens ersetzt.
l a n D k r e i s - b a u s t e l l e n i m b l i c k :
Ausbau der K 7258 in derOrtsdurchfahrtLeutwitz/ GemeindeGöda
• Gesamtbaulänge: 220 m• Fahrbahnbreite innerorts: 5,85 m• Gehwegbreite: 1,50 m
• Beginn der Planung:September 2011
• Baubeginn: Mai 2014• Bauende: November 2014
• Veranschlagte Gesamtkosten:247.000,00 Euro
Fakten zumBau
AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014
Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Bautzen
S E I T E 4 HAMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N
Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für dieWahl-kreise 52 – Bautzen 1 –, 53 – Bautzen 2 –,54 – Bautzen 3 –, 55 – Bautzen 4 – und56 – Bautzen 5 – hat in seiner öffentlichenSitzung am 4. September 2014 das endgültigeWahlergebnis wie folgt festgestellt:
I. Wahlkreis 52 – Bautzen 1 –
1. Zahl der Wahlberechtigten 548522. Zahl der Wähler 301033. Zahlen der Direktstimmen
a) Gültige Direktstimmen 29439b) Ungültige Direktstimmen 664
4. Zahlen der für die einzelnen Bewerberabgegebenen gültigen Direktstimmen• Patricia Wissel (CDU) 13663• Felix Muster (DIE LINKE) 4980• Stefan Brangs (SPD) 3501• Matthias Eckstädt (FDP) 1230• Klaus Zschieppang (GRÜNE) 812• Jürgen Kötzing (NPD) 3146• Axel Diekow (PIRATEN) 464• Steffen Rüdiger Schmidt 1643(FREIE WÄHLER)
5. Gewählte Direktkandidatin istFrau Patricia Wissel (CDU).
6. Zahlen der Listenstimmena) Gültige Listenstimmen 29618b) Ungültige Listenstimmen 485
7. Zahlen der für die einzelnen Landeslistenabgegebenen gültigen Listenstimmen• CDU 12536• DIE LINKE 4230• SPD 3035• FDP 1087• GRÜNE 765• NPD 2500• Die Tierschutzpartei 343• PIRATEN 220• BüSo 59• DSU 49• AfD 3895• pro Deutschland 78• FREIE WÄHLER 690• Die PARTEI 131
II. Wahlkreis 53 – Bautzen 2 –
1. Zahl der Wahlberechtigten 498382. Zahl der Wähler 271493. Zahlen der Direktstimmen
a) Gültige Direktstimmen 26520b) Ungültige Direktstimmen 629
4. Zahlen der für die einzelnen Bewerberabgegebenen gültigen Direktstimmen• Aloysius Paul Mikwauschk (CDU) 12478• Marion Junge (DIE LINKE) 5593• Veit Großmann (SPD) 2550• André Gerhard Schöne (FDP) 1319• Gerd Rolf Kirchhübel (GRÜNE) 924• Martin Schwarz (NPD) 1899• Jan Kossick (PIRATEN) 452• Günter Klaus Hutschalik 887(FREIE WÄHLER)
• Konrad Manfred Willi Skatula 418(Konrad Skatula)
5. Gewählter Direktkandidat istHerr Aloysius Paul Mikwauschk (CDU).
6. Zahlen der Listenstimmena) Gültige Listenstimmen 26716b) Ungültige Listenstimmen 433
7. Zahlen der für die einzelnen Landeslistenabgegebenen gültigen Listenstimmen• CDU 12265• DIE LINKE 4293• SPD 2557• FDP 1249• GRÜNE 840• NPD 1546• Die Tierschutzpartei 265• PIRATEN 237• BüSo 53• DSU 36• AfD 2717• pro Deutschland 39• FREIE WÄHLER 487• Die PARTEI 132
III.Wahlkreis 54 – Bautzen 3 –
1. Zahl der Wahlberechtigten 556772. Zahl der Wähler 298843. Zahlen der Direktstimmen
a) Gültige Direktstimmen 29435b) Ungültige Direktstimmen 449
4. Zahlen der für die einzelnen Bewerberabgegebenen gültigen Direktstimmen• Stanislaw Rudi Tillich (CDU) 16850• Kay Scheidemantel (DIE LINKE) 4416• Dr. Cordula Heß (SPD) 2969• Dr. Thomas Käppler (FDP) 780• Jens Bitzka (GRÜNE) 1007• Jörg Anders (NPD) 1728• Philipp Schnabel (PIRATEN) 488• Marcel Krebes (BüSo) 214• Ralf Zeidler (FREIE WÄHLER) 983
5. Gewählter Direktkandidat istHerr Stanislaw Rudi Tillich (CDU).
6. Zahlen der Listenstimmena) Gültige Listenstimmen 29466b) Ungültige Listenstimmen 418
7. Zahlen der für die einzelnen Landeslistenabgegebenen gültigen Listenstimmen• CDU 12598• DIE LINKE 4650• SPD 3340• FDP 1292• GRÜNE 1144• NPD 1546• Die Tierschutzpartei 297• PIRATEN 308• BüSo 68• DSU 45• AfD 3287• pro Deutschland 65• FREIE WÄHLER 662• Die PARTEI 164
IV.Wahlkreis 55 – Bautzen 4 –
1. Zahl der Wahlberechtigten 480052. Zahl der Wähler 215023. Zahlen der Direktstimmen
a) Gültige Direktstimmen 21001b) Ungültige Direktstimmen 501
4. Zahlen der für die einzelnen Bewerberabgegebenen gültigen Direktstimmen• Frank Uwe Hirche (CDU) 8763• Ralph Büchner (DIE LINKE) 5366• Kevin Wolfgang Stanulla (SPD) 1806• Stephanie Franziska Dreier (FDP) 770• Viktor Vincze (GRÜNE) 528• Peter Klaus Hansel (NPD) 1496• Karl-Ludwig Torsten Fehre (PIRATEN) 290• Dirk Nasdala (FREIE WÄHLER) 1982
5. Gewählter Direktkandidat istHerr Frank Uwe Hirche (CDU).
6. Zahlen der Listenstimmena) Gültige Listenstimmen 21153b) Ungültige Listenstimmen 349
7. Zahlen der für die einzelnen Landeslistenabgegebenen gültigen Listenstimmen• CDU 8940• DIE LINKE 4491• SPD 2119• FDP 608• GRÜNE 396• NPD 1179• Die Tierschutzpartei 150
• PIRATEN 155• BüSo 36• DSU 72• AfD 2013• pro Deutschland 78• FREIE WÄHLER 811• Die PARTEI 105
V.Wahlkreis 56 – Bautzen 5 –
1. Zahl der Wahlberechtigten 511552. Zahl der Wähler 271463. Zahlen der Direktstimmen
a) Gültige Direktstimmen 26572b) Ungültige Direktstimmen 574
4. Zahlen der für die einzelnen Bewerberabgegebenen gültigen Direktstimmen• Marko Georg Schiemann (CDU) 11169• Heiko Kosel (DIE LINKE) 5331• Markus Gießler (SPD) 2754• Mike Hauschild (FDP) 1662• Herbert Siegfried Kühn (GRÜNE) 1228• Christian Jahn (NPD) 3660• Marion Nawroth (PIRATEN) 768
5. Gewählter Direktkandidat istHerr Marko Georg Schiemann (CDU).
6. Zahlen der Listenstimmena) Gültige Listenstimmen 26762b) Ungültige Listenstimmen 384
7. Zahlen der für die einzelnen Landeslistenabgegebenen gültigen Listenstimmen• CDU 9660• DIE LINKE 4394• SPD 2580• FDP 984• GRÜNE 953• NPD 2907• Die Tierschutzpartei 324• PIRATEN 231• BüSo 53• DSU 55• AfD 3954• pro Deutschland 101• FREIE WÄHLER 439• Die PARTEI 127
Bautzen, den 4.09.2014Andrea PeterKreiswahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung der endgültigenWahlergebnissein denWahlkreisen 52 – Bautzen 1 –, 53 – Bautzen 2 –, 54 – Bautzen 3 –, 55 – Bautzen 4 – und 56 – Bautzen 5 –
derWahl zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014
HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N S E I T E 5
AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN
Gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 19 Landkreisordnungfür den Freistaat Sachsen (SächsLkrO) vom19.Juli1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durchGesetz vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S.822, 831, erlässt der Landkreis Bautzen aufGrunddes Beschlusses des Kreistages vom01.09.2014 fol-gende Entschädigungssatzung:
§ 1Anwendungsbereich
Ehrenamtlich für den Landkreis BautzenTätige er-halten eineEntschädigungnachdenRegelungendie-ser Satzung, soweit ihnen nicht bereits Entschädi-gungen nach der Satzung über die Aufgaben unddie Entschädigung der ehrenamtlichen stellvertre-tendenKreisbrandmeister, der Satzungüber dieAus-und Fortbildung der aktiven Angehörigen derFreiwilligenFeuerwehren imLandkreis Bautzen oderder Satzung über die Entschädigung für ehren-amtliche Tätigkeit im Rettungsdienst zustehen.
§ 2Entschädigung nachDurchschnittssätzen
(1) Ehrenamtlich für den Landkreis BautzenTäti-ge erhalten für ihre notwendigenAuslagen undihrenVerdienstausfall eine Entschädigung nacheinheitlichenDurchschnittssätzen.DerDurch-schnittssatz wird entsprechend der tatsächlichenInanspruchnahmegestaffelt und auf denHöchst-betrag entsprechend des Durchschnittssatzesfür mehr als sechs Stunden begrenzt.
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitli-chen Inanspruchnahmebis zu 3 Stunden 30,00 €von mehr als 3 Stundenbis zu 6 Stunden 40,00 €von mehr als 6 Stunden(Tageshöchstsatz) 50,00 €
(3) Soweit keinVerdienstausfall besteht, gelten dieAbsätze 1 und 2 entsprechend. In diesem Fallwird die Zahlung für notwendige Auslagen undentstandenen Zeitaufwand gewährt.
§ 3Berechnung der zeitlichenInanspruchnahme
(1) Die Entschädigungwird imEinzelfall nach demtatsächlichen, notwendigerweise für die Ver-richtung der ehrenamtlichen Tätigkeit ent-standenen Zeitaufwand berechnet.
(2) Der für die ehrenamtlicheTätigkeit benötigtenZeit wird je eine halbe Stunden vor ihrem Be-ginn und nach ihrer Beendigung hinzugerech-net (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt derZeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichenTä-tigkeitenweniger als eine Stunde, so darf nur dertatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigungder ersten undBeginn der zweitenTätigkeit zu-gerechnet werden.
(3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruch-nahme ist nicht dieDauer der Sitzung, sondern
die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteil-nehmers maßgebend. Die Vorschriften desAbsatzes zwei bleiben unberührt.
(4) Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nacheiner Sitzung stattfinden, werden in die Sitzungeingerechnet.
(5) Die Entschädigung für mehrmalige Inan-spruchnahme am selben Tag darf zusammen-gerechnet denTageshöchstsatz nach § 2 Abs. 2nicht übersteigen.
(6) Die Zahlung der Entschädigung wird im, aufdie Inanspruchnahme durch ehrenamtlicheTätigkeit folgenden Monat vorgenommen.
§ 4Aufwandsentschädigung,
Funktionszulagen, Sitzungsgeld(1) Kreisräten und sonstigenMitgliedern der Kreis-
tagsausschüssewird für die Ausübung ihres Am-tes anstelle der Entschädigung gemäß § 2 eineAufwandsentschädigung gewährt.
(2) Kreisräte erhalten als Aufwandsentschädigunga) einen monatlichen Grundbetrag von 50,00
€b) für dieTeilnahme anKreistagssitzungen ein
Sitzungsgeld von 75,00 € je Sitzungc) für die Teilnahme an Sitzungen der Kreis-
tagsausschüsse oder anderer eingerichteterGre-mien ein Sitzungsgeld von 50,00 € je Sitzung.
d) für die Teilnahme am elektronischen Sit-zungsdienst monatlich 5,00 €
(3) SonstigeMitglieder der Kreistagsausschüsse, derBeiräte und sachkundige Bürger, die in diesenGremien tätig sind, erhalten ein Sitzungsgeld von30,00 € je teilgenommener Sitzung. Dies giltnicht für beratende Mitglieder des Jugend-hilfeausschusses,Mitglieder der psychosozialenArbeitsgemeinschaft und des örtlichen Beiratesnach § 18d SGB II die dieseTätigkeit imRah-men ihrer dienstlichen oder beruflichen Pflich-ten wahrnehmen.
(4) Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgen-den Sitzungen wird nur ein Sitzungsgeld ge-währt; es sei denn, die Sitzungen finden an un-terschiedlichen Orten statt.
(5) Das Sitzungsgeld wird gewährt, wenn dienachgewieseneTeilnahme (durch Unterschriftin der Anwesenheitsliste) sich in der Regel überdie volle Sitzung,mindestens aber dieHälfte derSitzungsdauer erstreckt.
(6) Folgende Funktionszulagen werden gewährt:a) ehrenamtliche Stellvertreter
der Landrats 50,00 €b) Fraktionsvorsitzende 75,00 €
(7) Das Sitzungsgeld nachAbs. 2 c undAbs. 3wirdauch an Personen gezahlt, die im Auftrag desKreistages oder eines Ausschusses an den Bera-
tungen von Verbänden oder Vereinen teilneh-men, soweit diese keine eigene Entschädi-gungsregelung für diese ehrenamtlicheTätigkeitgetroffen haben.
§ 5sonstige ehrenamtlich Tätige
Es werdenmonatliche Aufwandsentschädigungenan folgende ehrenamtlich Tätige gewährt:a) Seniorenbeauftragter 400,00 €b) Patientenfürsprecher 200,00 €
§ 6Kürzungen, Ausschluss und
Auszahlung(1) Bei zweimaligem unentschuldigtem Fehlen
von aufeinanderfolgenden Sitzungen des Kreis-tages, seiner Ausschüsse oder sonstiger Sitzun-gen wird die Aufwandsentschädigung gekürzt.Die Kürzung beträgt 10,00 € desmonatlichenGrundbetrages für jede versäumte Sitzung.
(2) Die Aufwandsentschädigung gemäß § 4Abs. 2a) und d) entfällt, wenn der Anspruchsberech-tigte sein Amt ununterbrochen länger als dreiMonate tatsächlich nicht ausübt, für die über dreiMonate hinausgehende Zeit. Dies gilt insbe-sondere dann, wenn dreiMonate lang keine Sit-zung besucht wurde.
(3) Keine Entschädigung nach dieser Satzung er-halten Personen, die alsMitglieder des Landtagesoder des Bundestages pauschale Aufwands-entschädigungen und Fahrgeld beziehen.
(4) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigungoder Funktionszulage entsteht mit Beginn derWahlperiode odermit demKalendermonat, andem eine ErsatzpersonMitglied des Kreistageswird oder dieWahl oder die Berufung zu einerbesonderen Funktion oder ehrenamtlichenTä-tigkeit, die zur Zahlung einer Aufwandsent-schädigung berechtigt, angenommen wird. Erendetmit Ablauf derWahlperiode des Kreista-ges oder mit Ablauf des Kalendermonats, wel-cher der Feststellung desAusscheidens durch denKreistag vorangeht odermit Ende derAusübungder besonderen Funktion oder ehrenamtlicheTätigkeit.
(5) Die Aufwandsentschädigung, die Funktions-zulage und das Sitzungsgeldwerden bis zum15.des auf dasQuartalsende folgendenMonats fürdas zurückliegende Quartal gezahlt.
§ 7Reisekostenersatz /Aufwendungsersatz
(1) Reisekostenersatzwird aufNachweis für dieTeil-nahme an Sitzungen des Kreistages, seinerAusschüsse, Beiräte und anderer Gremien wieauchVereine/Verbände entsprechend des Säch-sischenReisekostengesetzes in der zumZeitpunktderTeilnahme gültigen Fassung gewährt. Per-sonenmit Behinderung, die aufGrund ihrer Be-hinderung nicht in der Lage sind die öffentli-chenVerkehrsmittel zu nutzen, ist zusätzlich die
Differenz zu den tatsächlichen Kosten zu er-statten. Nachweise über die tatsächlichenKos-ten und über die Behinderung sind in der Ge-schäftsstelle des Kreistages vorzulegen.
(2) Bei genehmigtenVerrichtungen außerhalb desKreisgebietes im Zusammenhang mit der eh-renamtlichen Tätigkeit erhalten ehrenamtlichTätige neben der Entschädigung nach § 2 oder§ 4 einen Reisekostenersatz in entsprechenderAnwendung des sächsischen Reisekostenge-setzes in der zumZeitpunkt derVerrichtung gül-tigen Fassung. Die Genehmigung der Verrich-tung erteilt der Landrat.
(3) Für die Erstattung von notwendigen Auslagenfür Bürger und sonstige Sachkundige, die zu Sit-zungen des Kreistages oder seiner Gremien ge-laden werden, gilt Abs. 2 S. 1 entsprechend.
§ 8Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt amTag nach der öffentlichenBekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Ent-schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit desLandkreises Bautzen vom26.08.2008, geändertmit Satzung vom 19.03.2013 außer Kraft.
Bautzen, den 03.09.2014Michael Harig, Landrat
Hinweis nach § 3 Abs. 5 der Landkreisordnungfür den Freistaat Sachsen (SächsLKrO):Satzungen, die unterVerletzung vonVerfahrens- undFormvorschriften zustande gekommen sind, geltenein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von An-fang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehler-
haft erfolgt ist,2. Vorschriften über dieÖffentlichkeit der Sitzun-
gen, dieGenehmigungoder dieBekanntmachungder Satzung verletzt worden sind,
3. der Landrat demBeschluss nach § 48Abs. 2we-gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Form-
vorschriften gegenüber demLandkreis unterBezeichnung des Sachverhalts, der die Ver-letzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 gel-tend gemacht worden, so kann auch nach Ablaufder in Satz 1 genannten Frist jedermann dieseVer-letzung geltendmachen.Die Sätze 1 bis 3 sind nuranzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung derSatzung auf die Voraussetzungen für die Gel-tendmachung derVerletzung vonVerfahrens- oderFormvorschriften und die Rechtsfolgen hinge-wiesen worden ist.
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)
S E I T E 6 HAMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N
AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014
Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Entwurfvon Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan desZweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen für dasWirtschaftsjahr 2015 ab dem 20.10.2014 für sie-ben Arbeitstage im• Landratsamt Bautzen, Bürgeramt,Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
• Landratsamt Bautzen, Standort Kamenz,Bürgeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz
• Landratsamt Bautzen, Standort Hoyerswerda,Bürgeramt, Schloßplatz 2,02977 Hoyerswerda
• Gemeinde Boxberg O.L., Südstraße 4,02943 Boxberg O.L.
zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind.
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Sprechzeitenmöglich:Bürgerämter Bautzen, Kamenz, HoyerswerdaMontag, Mittwoch 08:30 Uhr – 16:00 UhrDienstag, Donnerstag 08:30 Uhr – 18:00 UhrFreitag 08:30 Uhr – 13:00 Uhr
Gemeinde Boxberg O.L.Montag, Freitag 09:00 Uhr – 12:00 UhrDienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr – 18:00 UhrDonnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Einwendungen gegen die Entwürfe könnendurch Einwohner und Abgabepflichtige desLandkreises Bautzen und der Gemeinde Box-berg/O.L. bis zum Ablauf des siebten Arbeitsta-ges nach Ende der Auslegungsfrist, das heißt biseinschließlich 11.11.2014 beim ZweckverbandLausitzer Seenland Sachsen, Friedrichsstraße 12,02977 Hoyerswerda schriftlich eingereicht wer-den (Ort und Sprechzeiten bei mündlicher Ein-reichung zur Niederschrift siehe oben).
Bautzen, den 12.09.2014Michael HarigVorsitzender des ZweckverbandesLausitzer Seenland Sachsen
Bekanntmachung des Zweckverbandes Lausitzer SeenlandSachsen vom 12.09.2014 über die Auslegung der Entwürfe vonHaushaltssatzung undWirtschaftsplan des ZweckverbandesLausitzer Seenland Sachsen für dasWirtschaftsjahr 2015
Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Beteili-gungsbericht des Zweckverbandes Lausitzer Seen-land Sachsen für das Jahr 2013 in der Zeit vom01.10.2014 bis 30.10.2014 im
• Landratsamt Bautzen, Bürgeramt,Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
• Landratsamt Bautzen, Standort Kamenz,Bürgeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz
• Landratsamt Bautzen, Standort Hoyerswerda,Bürgeramt, Schloßplatz 2,02977 Hoyerswerda
• Gemeinde Boxberg O.L., Südstraße 4,02943 Boxberg O.L.
zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind.
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Sprechzeitenmöglich:Bürgerämter Bautzen, Kamenz, HoyerswerdaMontag, Mittwoch 08:30 Uhr – 16:00 UhrDienstag, Donnerstag 08:30 Uhr – 18:00 UhrFreitag 08:30 Uhr – 13:00 UhrGemeinde Boxberg O.L.Montag, Freitag 09:00 Uhr – 12:00 UhrDienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr – 18:00 UhrDonnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Bautzen, den 12.09.2014Michael Harig, Vorsitzender des ZweckverbandesLausitzer Seenland Sachsen
Bekanntmachung des Zweckverbandes Lausitzer SeenlandSachsen vom 12.09.2014 über die Auslegung des Beteiligungs-berichts 2013 des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen
Ende der öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Bautzen
Das Amt für Bodenordnung, Vermessung undGeoinformation hatDaten des Liegenschaftskatas-ters geändert.
Gemeinde: Räckelwitz
Betroffene FlurstückeGemarkung Räckelwitz (5277): 11/5, 14, 15, 19,27/2, 29/3, 33/4, 34, 37/4, 38/2, 38/7, 39/1, 43/6,43/7, 43/8, 44/3, 49, 55/3, 55/4, 56, 57/1, 60/3,66, 94/12, 112, 113, 390/15, 393, 395/1, 434/2,435/2, 436/4, 436/14, 447/23, 449
Art der Änderung1. Zerlegung2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit
Änderung derWirtschaftsart3. Veränderung am Flurstück mit Änderung
der Umfangsgrenzen
4. Berichtigung der Flächenangabe5. Veränderung von Gebäudedaten
Allen Betroffenenwird die Änderung derDaten desLiegenschaftskatasters durchOffenlegung bekanntgemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe aufdiesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 des Säch-sischenVermessungs- undKatastergesetzes – Sächs-VermKatG¹.
Das Amt für Bodenordnung, Vermessung undGeoinformation ist nach § 2 SächsVermKatG für dieFührung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Die Unterlagen liegen ab dem29.09.2014 bis zum 28.10.2014in der Geschäftsstelle des Amtes für Bodenordnung,Vermessung und Geoinformationdes Landratsamtes Bautzen
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs.6 Satz 5SächsVermKatGgilt dieÄnderungderDatendes Lie-genschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offen-legungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in derGeschäftsstelle, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenzwährend der Öffnungszeiten Dienstag und Don-nerstag von 8:30Uhr bis 18:00Uhr und telefonischunter 03591 5251-62001 zurVerfügung. Sie habenin unserer Geschäftsstelle auch die Möglichkeit,die Fortführungsnachweise und die weiterenUnterlagen zu den Änderungen einzusehen.
RechtsbehelfsbelehrungDie Zerlegung von Flurstücken stellt einen Ver-waltungsakt dar, gegen den die Betroffenen inner-halb einesMonats nach BekanntgabeWidersprucheinlegen können.DerWiderspruch ist schriftlich oder
zurNiederschrift beimLandratsamtBautzenmit Sitzin Bautzen oder beim Staatsbetrieb Geobasisinfor-mation und Vermessung Sachsen mit Sitz in Dres-den einzulegen.
Kamenz, den 05.09.2014Karola RichterSachgebietsleiterin Liegenschaftskataster
¹ Gesetz über das amtlicheVermessungswesen und das Lie-genschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches
Vermessungs- undKatastergesetz – SächsVermKatG) vom
29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148, zuletzt geändert
durch dasGesetz über dasGeoinformationswesen imFrei-
staat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134,
140) = Artikel 9 desGesetzes zurNeuordnung der Säch-
sischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuord-
nungsgesetz – SächsVwNG) vom 29. Januar 2008
Öffentliche Bekanntmachung einer Offenlegung über die Änderung von Datendes Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Land-wirtschaft undGeologie (LfULG) informiert ge-mäß §107(2) SächsWG, dass im Zeitraum vonSeptember 2014 bis einschließlich April 2015in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen,Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, Nordsachsen,Leipzig Land, Mittelsachsen, Zwickau und derStadt Dresden die Gewässerstruktur erfasst wird.DieMitarbeiter der beauftragten Büros führen einentsprechendes Schreiben des LfULGbei sich und
werden zur Erfassung der Gewässerstruktur dieGrundstücke entlang der beauftragten Gewässerbetreten.Wir bitten Eigentümer und/oder Nut-zungsberechtigte den Kartierern den kurzzeitigenZugang zu den Grundstücken entsprechend§107(1) SächsWG zu gewähren. Bei Fragenkönnen Eigentümer/Nutzungsberechtigte Aus-kunft im LfULG bei Fr. Schönherr, Ref. 44,Tel. 0351/89284411 erhalten.
Öffentliche Bekanntmachung zur Gewässerstrukturkartierung
Hiermit wird bekannt gegeben, dass die nächsteöffentlicheVerbandsversammlung des Zweckver-bandes Lausitzer Seenland Sachsenam Dienstag, den 30.09.2014, von 13:00 Uhrbis ca. 15:00 Uhr, im Technologie Park Lauta,Großer Konferenzraum, Straße derFreundschaft 92, 02991 Lauta stattfindet.
TagesordnungÖffentlicher TeilTOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
und ProtokollkontrolleTOP 2 Beschlussvorlage 04/14: Feststellung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013TOP 3 Beschlussvorlage 05/14: Feststellung
des Jahresabschlusses 2013TOP 4 Beschlussvorlage 06/14:
Aufhebung eines BeschlussesTOP 5 Beschlussvorlage 07/14:
GrundstücksangelegenheitenTOP 6 Beschlussvorlage 08/14:
Übertragung von Befugnissenan ein Verbandsmitglied
TOP 7 Mitteilung 01/14: Prüfergebnisder überörtlichen Prüfung
TOP 8 Mitteilung 02/14:Beteiligungsbericht 2013
TOP 9 Bericht der GeschäftsstelleTOP 10 SonstigesNichtöffentlicher Teil
Hoyerswerda, den 12.09.2014Michael Harig, Vorsitzender des ZweckverbandesLausitzer Seenland Sachsen
Bekanntmachung des Zweckverbandes Lausitzer SeenlandSachsen vom 12.09.2014 über die Einberufung der nächsten öffent-lichen Sitzung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen
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AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN
SELBSTHILFEGRUPPE LEBEN MIT KREBS –FÜR BETROFFENE UND ANGEHÖRIGE
06.10.2014Wissenswertes zum Projekt„Geriatrie Netzwerk Ostsachsen“Referentin: Denise Menzel,Projektkoordinatorin Geriatrie,Städtisches Klinikum Görlitz gGmbHTreff: 14.00 Uhr DRK-Geschäftsstelle,Wallstraße 5 in Bautzen
09.10.2014 (Donnerstag)Aktionstag der Selbsthilfegruppenin der Sächsischen Krebsgesellschaft imDeutschen Hygienemuseum in DresdenAbfahrt: 9.15 Uhr ab DRK-Geschäftsstelle,Wallstraße 5 in BautzenAnmeldung bei Gruppenleiter Erwin Gräve,Tel.: 03591-279070,ist unbedingt erforderlich.
20.10.2014Allgemeine Gesprächsrunde mit Vorstellungdes Veranstaltungsplanes 1. Halbjahr 2015sowie Vorstellung der NeumitgliederGesprächsleitung: Erwin Gräve, GruppenleiterTreff: 14.00 Uhr DRK-Geschäftsstelle,Wallstraße 5 in Bautzen
Wir treffen uns in der Regel jeden 1. und 3. Mon-tag im Monat um 14.00 Uhr im Schulungs-raum des DRK in Bautzen, Wallstraße 5,02625 Bautzen.
Auch in diesem Jahr freuen wir uns über alle,die an unserenTreffen teilnehmen wollen.
Ob als Betroffener, Angehöriger oder interessierterGast: Sie sind herzlich eingeladen!
DieMitgliedschaft in derGruppe zurTeilnahmean den Veranstaltungen ist keine Bedingung.
Erwin GräveGruppenleiterTel.: 03591-279070
SELBSTHILFEGRUPPE FÜR INSULINPFLICHTIGEDIABETIKER TYP I UND INSULINPUMPENTRÄGER BAUTZEN
06.10.2014 „Bestattungsformen alt und neu“Referent: Herr Reda, Bestattungsinstitut„Hans von Holdt“, Zwinger Str.6, 06110 Halle
Wir treffen uns jeden 1. Montag im Monat:19.00 Uhr, im Schulungsraum des DRK Baut-zen, Wallstr. 5, 02625 BautzenParkplätze sind kostenlos vorhanden. Einlass zuden Veranstaltungen ½ Stunde vor Beginn.
Wirwürden uns freuen, auch in diesem Jahr zahl-reiche Interessenten begrüßen zu können.DieTeil-nahme ist kostenlos und es besteht keinErforderniszur Mitgliedschaft.
Kerstin RädischGruppenleiterinTel. 03591 - 25669
SELBSTHILFEGRUPPEDIABETES TYP II
Einladung zu der Veranstaltung am09.10.2014 Neues von „Fuss & Schuh“Referent: Herr Kubasch
Wir treffen uns jeden 2. Donnerstag im Monat,16:00 Uhr. Ausnahmeterminewerden gesondertbekannt gegeben.Treffpunkt: Schulungsraum des DRK Bautzen,Wallstr. 5, 02625 Bautzen
Kostenlose Parkplätze sind vorhanden!
Wirwürden uns freuen, auch in diesem Jahr zahl-reiche Interessenten begrüßen zu können.DieTeil-nahme ist kostenlos und es besteht keinErforderniszur Mitgliedschaft.
Rainer VorreiterGruppenleiterTel. 03591 – 28734
Kreisvolkshochschule BautzenRegionalstelle Bautzen-Bischofswerda / Kamenz-Radeberg
DieVolkshochschulen
Die Ukraine zwischen EUundMoskau15.10.2014 | 19:00 Uhr KM
Alte deutsche Schrift19./20. Jahrhundert lesen undschreiben lernen01.10.2014 | 17:30 Uhr BZ
Schlösser und Herrenhäuserder Oberlausitz16.10.2014 | 18:30 Uhr BZ
Brain-Gym® I – Lerngymnastik11.10.2014 | 10:30 Uhr BZ
„Go“ - spielerischesGedächtnistraining15.10.2014 | 09:30 Uhr BZ
Beruf, Familie, Haus und Garten– und wann komm ich?16.10.2014 | 19:00 Uhr BZ
Gespräche am Krankenbett –praxisorientierteFallbesprechung01.10.2014 | 18:00 Uhr BZ
Warum ein guter Schlafplatzwichtig ist15.10.2014 | 18:00 Uhr BZ
Obstbaumschnitt11.10.2014 | 09:00 Uhr BZ
Herbst – mit Kindern diegemütliche Jahreszeitentdecken!14.10.2014 | 18:00 Uhr RA
Wie verkaufe ich eine Immobilieohne Makler?15.10.2014 | 19:00 Uhr BZ
Gian Lorenzo Bernini(1598- 1680) – Multitalentdes Barock15.10.2014 | 19:00 Uhr RA
Für Familien: Kleine Häkelei –Boshimützen u.a.20.10.2014 | 18:30 Uhr KM
Für Familien: Lampenbau20.10.2014 | 09:30 Uhr OO
Für Familien: Kreativmit Speckstein20.10.2014 | 13:00 Uhr OO
Für Familien: Textilbemalung24.10.2014 | 09:30 Uhr KM
Herbstfloristik**01.10.2014 | 17:00 Uhr KM
Herbstfloristik**09.10.2014 | 19:00 Uhr RA
Küchentöpferei11.10.2014 | 09:00 Uhr BZ
Asiatische TuschmalereiWorkshop23.10.2014 | 09:00 Uhr BZ
Maltreff – ZeichnerischesNaturstudium18.10.2014 | 10:00 Uhr KM
Herbstmotive in Aquarell undMischtechnik22.10.2014 | 14:30 Uhr KM
Zeichnen bedeutet„Sehen lernen“Grund- und Aufbaukurs13.10.2014 | 17:30 Uhr BZ
Bob Ross® –Landschaftsmalkurs –„Nass-in-Nass“-Ölmaltechnik09.10.2014 | 17:00 Uhr KM
Farbenspiel abstrahiert15.10.2014 | 14:00 Uhr BZ
Bokwa Fitness23.09.2014 | 18:45 Uhr BZ
Chinesische Tuschmalerei02.10.2014 | 08:30 Uhr BZ
Nah- und Makrofotografie11.10.2014 | 09:00 Uhr BZ
Erste Schritte an derNähmaschine06.10.2014 | 18:15 Uhr RA
Obst- und Gemüseschnitzen(Aubergine, Chilli, Lauch)08.10.2014 | 17:30 Uhr KM
Samba tanzen wie in Rio09.10.2014 | 19:00 Uhr BZ
Salsa für Paare18.10.2014 | 14:00 Uhr KM
Let´s dance! – Lass unswieder mal tanzen gehen!11.10.2014 | 09:30 Uhr BZ
Orientalischer Tanz WorkshopStocktanz15.09.2014 | 17:30 Uhr BZ
Qigong02.10.2014 | 09:00 Uhr KM
Qigong der Acht Brokate06.10.2014 | 16:00 Uhr BZ
Yoga Anfänger/Fortgeschrittene06.10.2014 | 15:30 Uhr BZ
Yoga06.10.2014 |09:00 Uhr BZ
Rücken aktiv10.10.2014 | 09:30 Uhr RA
ProgressiveMuskelentspannung09.10.2014 | 19:00 Uhr BZ
Fitnessmix10.10.2014 | 10:30 Uhr RA
New Fatburner – Power Mix**08.10.2014 | 18:30 Uhr BZ
Klangarbeit vorgestellt07.10.2014 | 18:30 Uhr KM
Klangarbeit Aufbaukurs21.10.2014 | 18:00 Uhr KM
Mit Herzenergie Blockaden lösen11.10.2014 | 09:00 Uhr BZ
Vortrag „Leben mit undnach demMond“08.10.2014 | 18:30 Uhr KM
Mit Kräutern und Gewürzengesund durchs Jahr06.10.2014 | 18:30 Uhr KM
Den Organismus reinigen,gesund leben Vortrag20.10.2014 | 19:00 Uhr BZ
Immunsystem undSelbstheilungskräfte13.10.2014 | 19:00 Uhr BZ
Herbstputz – Reinigungskurnach Dr. Mayr Aufbaukurs27.10.2014 | 18:45 Uhr BZ
Praxisorientierte NeueHomöopathie® – Heilen mitZeichen Aufbaukurs27.10.2014 | 18:00 Uhr BZ
Präventivkurs „Dauerhaft schlankdurch gesunde Ernährung“10.10.2014 | 18:00 Uhr KM
Genussmittelkunde:fruchtig, leichte Sahnetorten06.10.2014 | 18:00 Uhr KM
Kreative Torten mitMarzipanüberzug undBlütenarrangement18.10.2014 | 09:00 Uhr KM
Genussmittelkunde:Muffins – edel, kreativ undmal ganz anders21.10.2014 | 18:00 Uhr KM
Rund umdie tolle KnolleKartoffel23.10.2014 | 18:00 Uhr KM
Ein Single kocht selten allein...(2-4 Jahre)14.10.2014 | 18:00 Uhr KM
Getränkekunde: Whisky –die Insel Islay17.10.2014 | 19:00 Uhr BZ
PC für Einsteiger:BetriebssystemWindows 8.101.10.2014 | 17:30 Uhr BZ
Computereinstieg für Ältere06.10.2014 | 08:30 Uhr KM
Mit dem Handy ins Internet:für Besitzer von Smartphones09.10.2014 | 18:00 Uhr BZ
10-Fingersystem in 400 Minutenmit Superlearning02.10.2014 | 17:30 Uhr BZ
Bildbearbeitung mit PhotoshopAufbaukurs01.10.2014 | 17:15 Uhr RA
SAP R/3 Bedieneroberfläche undEinsatz im betrieblichen REWE10.10.2014 | 09:00 Uhr BZ
Existenzgründerseminar08.10.2014 | 17:00 Uhr BZ
„Hilfe, ich verstehe dich nicht!“Kommunikation in Alltagund im Beruf11.10.2014 | 09:00 Uhr KM
Moderne Umgangsformenin Beruf und Privatleben25.10.2014 | 09:00 Uhr BZ
Englisch Grundkurs 1 – 1. Sem.**01.10.2014 | 17:15 Uhr BZ
Englisch am Vormittag – 1. Sem.01.10.2014 | 08:30 Uhr BZ
Polnisch Grundkurs – 1. Sem.09.10.2014 | 19:00 Uhr BZ
KULTUR
Kurs-angebotOktober2014(Auszug)
DaskompletteProgrammfindenSieunterwww.kvhsbautzen.de
* Für die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch, Tschechisch, Russisch und Sorbisch gibt es zahlreiche Grund-, Aufbau- undKonversationskurse in den Regional- und Außenstellen der KVHS. Termine nach Rücksprache. ** weitere Termine und Orte auf Anfrage
BIW = Bischofswerda | BZ = BautzenKM = Kamenz
OO = Ottendorf-OkrillaRA = Radeberg
Regionalstelle Bautzen-BischofswerdaDr.-Peter-Jordan-Straße 21, 02625 BautzenTel.: 03591 27229-0, Fax: 27229-19, [email protected]
Regionalstelle KamenzMacherstraße 144a, 01917 KamenzTel.: 03578 3096-30, Fax: 3097-55, [email protected]
Außenstelle RadebergHeidestraße 70, Gebäude 223, 01454 RadebergTel.: 03528 4163-83, Fax: 4163-88, [email protected]
GESELL-SCHAFT/POLITIK/
VERBRAUCHER-FRAGEN/PSYCHOLOGIE
GESUNDHEIT
SPRACHEN*COMPUTER |BERUF
S E I T E 8 HAMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N
AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014
SHGMorbus Crohn/Colitis Ulcera)Nächstes Treffen:01.10.2014, 18.00 UhrOrt:Deutsches Rotes Kreuz,Wallstraße 5, 02625 BautzenThema:Sport mit Morbus Crohn undColitis Ulcera
SHGSoziale PhobieNächstes Treffen:09.10.2014, 16.00 UhrOrt:Frauenzentrum, Karl-Marx-Straße 7,02625 Bautzen
Ansprechpartnerin:Frau Geithner im SKS-Büro,Löhrstraße 33, 02625 BautzenDie regelmäßigenTreffen finden jeweils an je-dem 2. und 4. Donnerstag im Monat statt.
Epilepsie-Betroffene12. Epilepsie-ForumWann:Samstag, 18.10.2014, 10.00 - 14.00 UhrWo:Dresden, An der Kreuzkirche 6,Saal Erhard Mauersberger- Zusammenhang zwischen auftretendenAnfällen und der Diagnose Epilepsie
- Betroffene berichten vom Leben mitEpilepsie
Weitere Informationen zu Veranstaltungenüber Epilepsie im 2. Halbjahr 2014 erhaltenInteressierte im SKS-Büro Bautzen.
Qualitätszirkel für Ärzte bzw.ÄrztestammtischAm 04.09.14 informierten die Mitarbeite-rinnen der SKS erstmals Ärzte in Bautzen überdie Selbsthilfe im Landkreis und gaben einenkurzen Überblick. Den Ärzten soll damit einweiteres Hilfsmittel bei der Patientenbetreu-ung in die Hand geben werden.
Am 15.10.14 werden die beiden am Hoy-erswerdaer Ärztestammtisch teilnehmen,Ende September voraussichtlich in Kamenzund Anfang des neuen Jahres im Oberland.
INFORMATION DER SELBSTHILFEKONTAKTSTELLE (SKS) IM LANDKREIS
Selbsthilfekontaktstelle BautzenLöhrstraße 33, 02625 Bautzen, Tel: 03591/[email protected]:Dienstag 10 – 15 UhrDonnerstag 13 – 18 Uhr
Selbsthilfekontaktstelle HoyerswerdaSchulstraße 5, 02977 Hoyerswerda, Tel.: 03571/[email protected]:Dienstag 13 – 17 UhrMittwoch 10 – 12 Uhr und 13 – 15 UhrDonnerstag 13 – 15 Uhr
Internet: www.diakonie-hoyerswerda.de
Auf dem Gelände des Feuerwehr-technischen Zentrums in Bischofs-werda trainierten vom 11. bis 17. Sep-tember über 450 Kameraden derFreiwilligen Feuerwehren unter na-hezu realen Bedingungen.Wie schonin den vergangenen Jahren stellte auchin diesem Jahr die ENSO NETZGmbH den Feuerwehren des Land-
kreises Bautzen eine mobile Brand-übungsanlage zur Verfügung. Bür-germeister und Medienvertreter lie-ßen sich aus sicherem Abstand dasLöschen eines Photovoltaikbrandeserklären, danach konnten die Ka-meraden der Freiwilligen FeuerwehrWilthen mit dem „heißen“ Trainingbeginnen.
b r a n D ü b u n g s a n l a g e
Üben für denNotfall
Der Oberlausitzer Unternehmer-preis ging in diesem Jahr in seine 19.Runde und wurde erstmals im Auftragder Landkreise Bautzen und Görlitzdurch die Marketing-GesellschaftOberlausitz-Niederschlesien mbH(MGO) federführend organisiert.
Die Auslobung erfolgte am 25.Juni 2014. Die Bewerbungsvorschlä-ge konnten schriftlich bei der Mar-keting-Gesellschaft Oberlausitz-Nie-derschlesienmbH bis zum 15. August2014 eingereicht werden.
Nominiert wurden 15 Unterneh-men, darunter sieben aus dem Land-kreis Bautzen und acht aus demLandkreis Görlitz. Alle Nominie-rungen wurden am 26. August 2014durch die aus Spitzenvertretern vonIHK Dresden, HandwerkskammerDresden,Wirtschaftsförderung Sach-sen, Agentur für Arbeit Bautzen undMGO bestehenden Jury bewertetund die Preisträger ermittelt.
Die Preisträger des19. OberlausitzerUnternehmerpreises sind:
Meisterfleischerei Sinapius,Hoyerswerda(Laudatio: Dr. Andreas Brzezinski,Hauptgeschäftsführer Handwerks-kammer Dresden)
Fahrzeugtechnik Miunske GmbH,Großpostwitz(Laudatio: Shirin Khabiri-Bohr, Ge-schäftsführerin Bundesagentur fürArbeit, Agentur für Arbeit Bautzen)
digades GmbH, Zittau(Laudatio: Dr. Detlef Hamann,Hauptgeschäftsführer Industrie- undHandelskammer Dresden)
Alle 15 nominierten Unternehmen– und die drei Preisträger in beson-deremMaße – stehen für erfolgreicheund gesellschaftlich engagierte Un-ternehmerinnen und Unternehmer,für hervorragende Leistungen und füreine besondere Bedeutung für die Re-gion Oberlausitz.
Im Rahmen des Unternehmer-empfangs Oberlausitz am 17. Sep-tember 2014 im Burgtheater in Baut-zen wurden die Nominierten undPreisträger im Beisein der Vertreter derLandkreise, Städten und Kommunen,der Jurymitglieder und Laudatoren so-wie zahlreicher Unternehmerinnenund Unternehmer feierlich bekanntgegeben und geehrt.
Die Pokale, die an die drei Preis-träger überreicht wurden, sind eineKomposition der Marketing-Gesell-schaft Oberlausitz-NiederschlesienmbH (MGO) aus regionaltypischenProdukten Oberlausitzer Unterneh-men: Die Granitsockel wurden vondemUnternehmen Lausitzer Granit,Thomas Gläser aus Demitz-Thumitzhergestellt. Die Pokale fertigte dieTöpferei Lehmann aus Burkau, Cor-nelia Lehmann. Kreiert und zusam-mengefügt wurden sie von derMGOgemeinsammitHerrnGläser und sinddamit echte Unikate des Oberlausit-zer Handwerks. Die Pokale stehensymbolisch für die regionale Wert-schöpfung.
Herzlichen Glückwunsch an alleNominierten und Preisträger des 19.Oberlausitzer Unternehmerpreises!
(MGO)
1 9 . o b e r l a u s i t z e r u n t e r n e h m e r p r e i s
Auszeichnung imRahmendesUnternehmerempfangsOberlausitz
Foto:MGO/TimSchneider
HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N S E I T E 9
AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN
Im Landratsamt Bautzen, Schulamt ist eine Stelle als
Erzieher/in imWohnheimdes Beruflichen
Schulzentrums Radeberg(Kennziffer: 0217)
zu besetzen.
Zu den Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:• Ausübung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht gegenüberden Bewohnern/ Bewohnerinnen des Wohnheimes• Ausübung des Hausrechts mit dem Ziel, einen sicheren undstörungsfreien Aufenthalt imWohnheim abzusichern und dieEinhaltung gesetzlicher Vorschriften einschließlich derHaus- und Brandschutzordnung durchzusetzen(u.a. regelmäßige Durchführung von Belehrungen)• Erziehungsarbeit, u.a.- Pflege von Kontakten zu Eltern, Schule undAusbildungsbetrieben- Zusammenarbeit mit dem Schulamt und dem BeruflichenSchulzentrum Radeberg- Einflussnahme auf die Entwicklung der Schüler,insbesondere bei drohenden Fehlentwicklungen- Angebot von Hilfe und Unterstützung bei derBewältigung von Problemen- Unterstützung in Lernprozessen• organisatorische Aufgaben, u.a.- Vorbereitung der Wohnverträge- Erstellen von Belegungsplänen, Zimmeraufteilung- Rechnungslegung für die Heimbenutzung- regelmäßige Kontrolle der Wohn- und Gemeinschaftsräumesowieder Freizeit-bereiche auf Ordnung und Sauberkeit- Durchführung von Sicht- und Funktionskontrollen derGegenstände, Geräte und Einrichtungen im Haus
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:• abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in mit staatlicherAnerkennung oder• eine vergleichbare Ausbildung und gleichwertige Fähigkeitenund Erfahrungen, um die entsprechende Tätigkeit auszuüben• Bereitschaft zur Schichtarbeit• positive Einstellung zu Jugendlichen• mehrjährige Berufserfahrung in der Tätigkeit als Erzieher/inist von Vorteil• sichere Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungs- undEinfühlungsvermögen,• hohe Frustrationstoleranz• PC-Kenntnisse
Die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkws und Handys fürdienstliche Zwecke wird vorausgesetzt.
Die Stelle ist unbefristet. Die durchschnittliche wöchentlicheArbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Arbeit erfolgt im Drei-Schicht-System. Die Bezahlung erfolgt nach TVöD. Der Arbeitsort istRadeberg.
Schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerberwerden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagefähige Bewerbungen richten Sie bitte unter Angabe derKennziffer (0217) bis zum 10.10.2014 an das Landratsamt Bautzen,Innerer Service, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen.
ÖFFENTLICHE STELLENAUSSCHREIBUNG
Am 28. August 2014 erhielten im Beisein der Personalratsvorsitzenden EvelinWehner sechs Verwaltungsfach-angestellte nach erfolgreich bestandener Ausbildung ihre Zeugnisse aus den Händen von Landrat Michael Harig.
l a n D r a t s a m t b a u t z e n
Azubis beenden Ihre Ausbildung
v.r.n.l.: ChristianeMorgalla, Kristin Kieschnick, RebekkaHoffmann, FannyMihan, AnkeKenner und SandraKmetsch (vorn)Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben ebenfalls die Straßenwärter Nico Förster (2.v.l.) undMaxHerrmann (l.)sowie die Fachangestellte fürMedien- und Informationsdienste Anne Lehmann (4.v.l.).
Wie jedes Jahr imHerbst möchte dasGesundheitsamt alle Einwohner desLandkreises Bautzen an die Grippe-schutzimpfung erinnern.Der Impfstoffgegen die saisonale Grippe steht bereitsbei denHaus- und Fachärzten und imGesundheitsamt zur Verfügung.
Die Virusgrippe ist eine der häufigs-ten Erkrankungen der Atemwege undüberträgt sich sehr schnell. KleineTröpfchenmengen, die beim Niesen,Husten und Sprechen entstehen, rei-chen für eine Ansteckung aus. ImGe-gensatz zur banalen Erkältung, die nachwenigenTagen verschwindet, bleibt dieVirusgrippe länger haften. Schätzun-gen zeigen, dass jährlich 8.000 –10.000 Menschen an den Folgen derGrippe in Deutschland sterben. EineErkrankung zeigt sich durch plötzlicheinsetzendes hohes Fieber, Unwohlsein,starke Kopf- und Gliederschmerzen,Schüttelfrost, trockenen Husten undSchweißausbrüche. Befürchtet werdenlebensbedrohliche Komplikationen,wie Lungenentzündungen und Ent-zündungen des Herzens.
Ein Grund mehr die echte Grippenicht auf die leichte Schulter zu neh-men: Schützen Sie sich mit einerGrippeschutzimpfung.
Eine Impfung dauert wenige Sekun-den, eine Grippe dreiWochen. Grip-pegefährdete sind insbesondere ältere
Menschen und solche, die chronischeLungen- Herzkreislauf-, Nierener-krankungen oder Diabetes haben.
Dem Risiko einer Ansteckung sindinsbesondere auch Personen in Be-rufsgruppen ausgesetzt, die häufigKontakt zu anderenMenschen haben,z. B.Menschen imGesundheitswesen,in der Pflege, Bankangestellte, Lehrer,Busfahrer und viele andere mehr.
Die Grippeviren verändern sich stän-dig, die Impfstoffe werden deshalb je-des Jahr auf Empfehlung der Weltge-sundheitsorganisation neu angepasst.Die heutigenGrippeimpfstoffe sind be-währt und sehr gut verträglich. Loka-le Reaktionen, wie Schmerz, Rötungund Schwellung rund um die Ein-stichstelle sind die häufigsten Neben-wirkungen von Impfungen. Sie klingen
aber meist sehr rasch ab. 14Tage nachder Impfung setzt der Impfschutz ein.
Bitte vergessen Sie nicht Ihren Impf-pass, denn der Termin der Grippen-schutzimpfung ist geeignet, den Impf-pass zu kontrollieren und auf eventu-elle Lücken aufmerksam zu machen.
Unsere Termine zur Grippeschutz-impfung: Wie in jedem Jahr bietet dasGesundheitsamt an allen drei Stand-orten außer den üblichen Impf-sprechstunden Auftakttermine zurGrippeschutzimpfung an:
Kamenz, Macherstraße 5502.10.2014, 9-12 und 14-17 UhrHoyerswerda, Schlossplatz 209.10.2014, 9-12 und 14-18 UhrBautzen, Bahnhofstraße 514.10.2014, 9-12 und 14-18 Uhr
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitar-beiter des Gesundheitsamtes gern zurVerfügung, Telefonnummer: 035915251 53001.
Noch eine zusätzliche Empfehlung:Chronisch Kranke, wie Herzkranke,Lungenkranke, Nierenkranke, Stoff-wechselkranke sowie alle Menschenüber 60 sollten sich ebenfalls gegenPneumokokken impfen lassen. Am-bulant erworbene Lungenentzün-dungen sind die häufigste Folge einerPneumokokkeninfektion.
GESUNDHEITSAMT
Schon an die Grippeschutzimpfung gedacht?
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AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014
BRANCHENKOMPASS HANDWERK & GEWERBE
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bpbp • Komplettsanierung • Hoch- und Tiefbauarbeiten• Freiächengestaltung • Wärmedämmfassaden • Trockenbauarbeiten• Baukoordinierung • Bauüberwachungwww.baurealisierung-projektmanagement.deDipl.-Ing. (FH) Frank Pietschmann • Bau- und ProjektmanagementLutherstr. 13 • 01877 Bischofswerda, Tel. 03594-7796003 • Fax -7796004 • [email protected]
• Basis-Girokonto: Jede Person, die le-gal in der EU ansässig ist, kann künf-tig ein Konto eröffnen - auch wenn siekeinen festenWohnsitz hat. Nach demEuropäischen Parlament haben nunauch die Mitgliedstaaten der neuenRichtlinie zugestimmt. Basis-Giro-konten sollen bei einer ausreichendenZahl an Banken im jeweiligen EU-Hei-matland angeboten werden. Verbrau-cher sollen außerdem transparente In-formationen über die Kontogebührenund Zinsen erhalten, damit Angeboteleichter vergleichbar sind. Diese Infor-mationen sollen EU-weit standardisiertwerden. In jedem Mitgliedsstaat musses mindestens eine unabhängige In-ternetseite geben, die Gebühren undZinssätze der Kreditinstitute mitei-nander vergleicht. DieMitgliedstaatenhaben nun 24 Monate Zeit, um dieRichtlinie in nationales Recht umzu-setzen. Weitere Informationen unterhttp://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/inclusion/index_de.htm
• Europäischer Gerichtshof (EuGH)- »Legal Highs« können nicht per
Arzneigesetz verboten werden: InDeutschland wurden Kräutermi-schungen mit berauschender Wir-kung, die synthetische Cannabinoideenthalten und als Ersatz fürMarihuanakonsumiert werden - sog. »legal highs«- auch unter Berufung auf das Arz-neimittelgesetz verboten. Zu Unrecht,hat jetzt der EuGH entschieden, ent-schieden, denn im Hinblick auf dieEuropäische Arzneimittelrichtlinie sei-en solche Stoffe, die auch als »NeuePsychoaktive Substanzen« (NPS) fir-mieren, keine Arzneien. Das heißt:Kräutermischungen sind keine Arz-neimittel. Hier zum Urteil: http://cu-ria.europa.eu/juris/document/docu-ment.jsf?text=&docid=154827&pag-eIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=97205In den neuesten Berichten zur Dro-gensituation wird jedoch darauf hin-gewiesen, dass der Konsum eben die-ser »Neuen Psychoaktiven Substanzen«,deren Inhaltsstoffe oft unbekannt sindund deren gesundheitliche Gefahrenvon den Konsumenten deutlich un-terschätzt werden, eine wachsendeGefahr darstellt. Den aktuellen
Drogen- und Suchbericht der Bun-desregierung finden Sie hier: http://www.drogenbeauftragte.de/presse/pres-semitteilungen/2014-02/drogen-und-suchtbericht.html
• EU-Förderung für innovative klei-ne Unternehmen gestartet: DasKMU-Instrument ist mit 3 Mrd.Euro ausgestattet und ein zentrales Ele-ment des EU-Forschungs- und Inno-vationsprogramms Horizont 2020.Es soll innovative kleine Unternehmendabei unterstützen, ihre Ideen vom La-bor auf denMarkt zu bringen und bie-tet auf schnelle und einfacheWeise Fi-
nanzhilfen für Durchführbarkeitsstu-dien zur Unternehmensinnovation(Phase 1) und für Demonstrations-projekte (Phase 2). Bei Konzepten, diein Bezug auf die Finanzierung ausge-reift sind, können außerdem Bera-tungsleistungen zur Unternehmens-entwicklung und andere Unterstüt-zungsdienste in Anspruch genom-men werden (Phase 3). Anträge kön-nen jederzeit eingereicht werden, wer-den jedoch nur viermal jährlich be-wertet. Weitere Informationen unterhttp://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-876_de.htm
• Neustart des Mobilitätspro-gramms für Jugendliche aus der EU:Zukünftig konzentriert sich das Son-derprogramm unter dem Titel „För-derung der beruflichen Mobilität vonausbildungsinteressierten Jugendli-chen aus Europa (MobiPro-EU)“ aufjunge EU-Bürger, die in Deutsch-land eine betriebliche Ausbildung ab-solvieren möchten. Um die Jugendli-chen bei der Berufsausbildung inDeutschland besser zu unterstützen,gibt es im Rahmen des Sonderpro-
gramms individuell zugeschnitteneUnterstützungsangebote, z.B. vorbe-reitende und begleitende Sprachför-derung. Die Jugendlichen werden imRahmen vonTrägerprojekten betreut.Der Aufruf zur Einreichung von Pro-jektvorschlägen und alle weiteren In-formationen sind unter www.thejo-bofmylife.de abrufbar.
• Wettbewerb „Preis der Euroregi-on Neisse-Nisa-Nysa 2014“: Nochbis zum 30.September können Ak-teure der grenzübergreifenden Zu-sammenarbeit ihre Bewerbungen ein-reichen. Es werden Preise in den Ka-tegorien- Beste grenzüberschreitende Koope-ration zwischen Kommunen
- Beste grenzüberschreitende Koope-ration zur Entwicklung der ge-meinsamen Ferienregion
- Beste grenzüberschreitende Koope-ration bei Kultur / Bildung / Sport
vergeben. Weitere Informationen un-ter http://www.neisse-nisa-nysa.org/index.php?id=270;Ansprechpartner ist Soňa Vastlová,Tel: 03583 57 50 11
EuropaDirekt
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AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN
02.10.2014 - 20 Uhr Konzert - JUNG & YOUNG, Thomas Rühmann & Rainer Rohloff
11.10.2014 - 20 Uhr Kabarett - „KRÖHNERTs KRÖNUNG“, von/mit Reiner Kröhnert
12.10.2014 - 16 Uhr Kammermusik/Konzert, Quartett
02.11.2014 - 16 Uhr Philharmonisches Konzert - „Rausch“, Lausitzer Philharmonie
12.12.2014 - 20 Uhr Kabarett - „Punsch! N°2“, Academixer Leipzig
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hat begonnen!
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Großnaundorf,Kleindittmannsdorfer Str.:Fr. 13.00–18.00Sa. 9.00–12.00 Uhr
tr.:
Fast 60 Jugendliche und deren Be-treuer aus drei Landkreisen konntenbeim einwöchigen internationalen Ju-gendcamp der Partnerlandkreise inBautzen vieles gemeinsam erleben undFreundschaften über Grenzen hinwegschließen.
Die Teilnehmer stammten aus demLandkreis Bautzen, demMain-Tauber-Kreis, und dem polnischen LandkreisZabkowice Slaskie (Frankenstein). DieJugendherbergeNeschwitz bei Bautzenbot ideale Bedingungen für eine un-vergessliche Woche. Organisator desTreffens, welches in 7. Auflage stattfand,war die SportjugenddesKreissportbundLandkreis Bautzen e.V., die ab dem10.August ihre Gäste empfing.
Der erste gemeinsame Tag standganz im Zeichen des Kennenlernens.Nach einer Vorstellungsrunde wur-den in verschiedenenWorkshops Ge-meinsamkeiten undUnterschiede derTeilnehmer und der Landkreise he-
rausgearbeitet. EineOlympiademit vie-len Spielen in gemischtenMannschaf-ten förderte das schnelleKennenlernen.
Am 2. Tag standnach einemBesuchim Freibad, eine Team-Building-Maßnahme im Kletterwald Groß-schönau an. Später amAbendwurdendie Teilnehmer von Landrat MichaelHarig und demPräsidiumsmitglied desKreissportbund Landkreis Bautzen,Dietmar Stange besucht. Der Landrathieß die Gastdelegationen aus demMain-Tauber-Kreis und ZabkowiceSlaskie (Frankenstein) herzlich imLandkreis Bautzenwillkommen.NacheinigenGrußworten der beidenGast-delegationen konnten sich alle Ver-antwortlichen undTeilnehmer bei ei-nem Grillfest austauschen.
Zu dem Programm des Jugend-camps gehörte ebenfalls eine FahrtnachBerlin.Gemeinsamwurde vorOrtder Bundestag besichtigt und die Bun-destagsabgeordnete des Landkreises
Bautzen, Maria Michalk, nahm sichZeit und erklärte denTeilnehmern vielüber den Bundestag und die Aufgabeneiner Volksvertreterin.
Weitere ProgrammpunktewarenderBesuch des Stausees Bautzenmit Pick-nick und anschließendem Volleyball-turnier, ein Besuch des IrrgartenKlein-welka und die Besichtigung der altenWasserkunst in Bautzen. Erlebnispä-dagogische Spiele und die verschiede-nen Sportmöglichkeiten auf demGe-lände der Jugendherberge trugen zumGelingen der Internationalen Jugend-begegnung bei.
Wie im Fluge verging für alle Teil-nehmer die Woche. Beim Abschluss-abend, für den die Jugendlichen lan-destypische Gerichte zubereiteten, re-flektierten alle einmalmehr über die ge-lungene Ferienfreizeit. ZumAbschlussder Woche lud die Sportjugend desMain-Tauber-Kreises alle Teilnehmerfür das kommende Jahr zu sich ein.
k r e i s s p o r t b u n D
Internationales Jugendcampwar ein voller Erfolg
Quelle:Kreissportbund
Musik-Kabarett vonund mit Martin Guth
„Meine Frau, ihr Mann und ich“9. Oktober 2014 Ticket nur 15,90 €
Einlass: 19.00 Uhr | Beginn: 19.30 Uhr
Wo: im Seenland Bowling- & EventhouseHoyerswerda,Käthe-Kollwitz-Str. 1a
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AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014
Forum zum Erhalt derBeschäftigungsfähigkeit:„Gesund bleiben in der Pflege – Was hält Pflege-kräfte arbeitsfähig und gesund?“ Ein Angebot imRahmen des sächsischen Gesundheitsziels „AktivesAltern“
Wann: 6. November 2014,9.30 bis 13.30 UhrWo: Landratsamt Bautzen,Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, Großer Saal
Ziele der Veranstaltung sind der Austausch bzw. Er-fahrungsaustausch über Ergebnisse wissenschaftlicherUntersuchungen und die Bündelung von Angebo-ten zur Unterstützung. Fachreferate finden von 10bis 11.45 Uhr statt. Von 11.45 bis 12.45 Uhr ist einMarkt der Möglichkeiten geplant.
Herzlich eingeladen sind alle Interessierten, Ge-schäftsführer/-innen, Heimleiter/-innen, Pflege-dienstleiter/-innen, Bereichsleiter/-innen undMit-arbeitervertreter/-innen zur Arbeitsgestaltung undGe-sundheitsförderung in der stationären und ambu-lanten Altenpflege.
Informationen und Anmeldung: www.slfg.de
1. Ostsächsische Pflegemesse:„Zukunft Pflege“Wann: 15./16. November 2014,10 bis 18 UhrWo: Messehalle LöbauInformationen:www.pflegemesse-sachsen.de
i n f o - u n D f a c h V e r a n s t a l t u n g e n z u m t h e m a a l t e r u n D p f l e g e i m n o V e m b e r
Gepflegt altern
ProgrammRegionalkonferenz am27. November 2014
14.00 Uhr – EröffnungsredeLandrat Michael Harig
14.15 Uhr – Entwicklungder Versorgung pflegebedürftigerMenschen im Freistaat SachsenJürgen Neumann, ReferatsleiterSächsischer Landkreistag e.V.
14.45 Uhr – Umsetzung des Konzepteszur Versorgung älterer Menschen mit Behin-derung als Teil des Prozesses zur Umsetzungder UN-BehindertenrechtskonventionAndreasWerner, VerbandsdirektorKommunaler Sozialverband Sachsen
15.15 Uhr – Pause
15.45 Uhr – PodiumsdiskussionModeration Peggy Schwarz,Amtsleiterin des Sozialamtesmit folgenden Gesprächsgästen:• MartinWallmann, Direktorder Kleinwachau-SächsischesEpilepsiezentrum Radeberg gGmbH
•Dieter Mücke, Prokurist derLebensRäume Hoyerswerda e.G.
• Sabine Strauß, Geschäftsführerin der Volks-solidarität, Kreisverband Bautzen e.V.
16.30 Uhr – Fragen und Anregungen
Wo: Landratsamt Bautzen, Großer Saal,Bahnhofstr. 9, 02625 Bautzen
Kontakt: Landratsamt Bautzen,Sozialamt, Taucherstr. 23, 02625 Bautzen,Telefon: 03591 5251-50000E-Mail: [email protected]
Anmeldung auchonline möglichunter:www.landkreis-bautzen.de/13326.html.
Die Umstellung auf ein einheit-liches digitales Sprech- und Daten-funksystems für die Behörden undOrganisationen mit Sicherheitsauf-gaben (BOS) im Landkreis Bautzenist in vollem Gange. Beginnend inder Region Hoyerswerda werdenseit dem 25. August 2014 die digi-talen Endgeräte in die Fahrzeuge derkommunalen Feuerwehren einge-baut. Auch im Krankentransportkommt die neue Digitaltechnik seitJuli zum Einsatz.
Mit Abschluss der Umstellungs-phase im nächsten Jahr werden über600 Fahrzeugfunkgeräte und ca.1.700 Handsprechfunkgeräte im Be-reich der nichtpolizeilichen BOSim Landkreis Bautzen eingesetztsein.
Der Digitalfunk weist insbeson-dere in punkto Abhörsicherheit,Gruppenkommunikation und Netz-verfügbarkeit sehr gute Leistungs-merkmale auf und wird die Kom-munikation zwischen Feuerwehren,
Rettungsdienst, Katastrophenschutz,Polizei, etc. sowohl im täglichenEinsatz als auch bei großen Scha-denslagen und Katastrophen sicher-stellen.
Für die Städte und Gemeinden alsTräger der öffentlichen Feuerwehrenbedeutet die Umstellung einen ho-hen finanziellen Aufwand. Um bei-spielsweise ein Löschgruppenfahrzeugmit der neuenTechnik auszustatten,sind rund 4.700 Euro notwendig.
Diese Erstausstattung wird vomFreistaat Sachsen mit 75% gefördert.Im Rahmen von Schulungen werdendie ca. 4.300 Kameradinnen und Ka-meraden im Landkreis Bautzen an-schließend mit der neuen Funk-technik vertraut gemacht.
Die Einführung des bundesweiteinheitlichen digitalen Sprech- undDatenfunksystems für die Behördenund Organisationen mit Sicher-heitsaufgaben ist eines der größtenInfrastrukturprojekte im Bereichder inneren Sicherheit.
Der Landkreis Bautzen ist einerder ersten Landkreise im FreistaatSachsen, in dem die Umstellung aufDigitalfunk erfolgt.
D e r D i g i t a l f u n k i s t D a
Feuerwehren undKrankentransporte funken jetzt digital
HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N S E I T E 1 3
AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN
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Am 1. August 2014 ist das novellierteErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)in Kraft getreten. Das Bundesmi-nisterium für Wirtschaft und Ener-gie (BMWi) hat sich mit dem neu-en EEG zum Ziel gesetzt, die weite-re Strompreissteigerung zu bremsenund den Ausbau der regenerativenEnergien zu steuern.
Außerdem sollen die erneuerbarenEnergien näher an den Markt he-rangeführt werden. Die durch-schnittliche Vergütung von derzeit 17ct/kWh wird mit den neuen Rege-lungen auf 12 ct/kWh reduziert.
Die Einspeisung von Strom ausPhotovoltaikanlagen wird auch wei-terhin gefördert. Für eine im Sep-tember 2014 in Betrieb genommeneAnlage bis 10 kW Leistung, erhältman eine Einspeisevergütung von12,69 ct/kWh.
Für Anlagen von 10 bis 40 kW be-trägt die Vergütung 12,34 ct/kWhund für Anlagen bis zu 500 kW11,03 ct/kWh. Die Vergütungenwerden monatlich über 20 Jahrehinweg an den Betreiber gezahlt.Anlagen mit einer installierten Leis-tung von mehr als 500 kW erhaltenkeine Einspeisevergütung mehr.
Ab 2016 wird diese Schwelle auf 100kW abgesenkt. Sollte der Ausbau-korridor von 2.400 bis 2.600 MWunter- bzw. überschritten werden,passt sich der monatliche Degressi-onssatz von derzeit 0,5 % automa-
tisch an. Das heißt für später in Be-trieb genommene Anlagen erhaltendie Betreiber einen geringeren Ver-gütungssatz.
Da die EEG-Vergütung für Photo-voltaikanlagen deutlich unter demStrompreis liegt, lohnt sich immermehr der Eigenverbrauch des er-zeugten Stromes, denn dieser mussdann nicht vom Energieversorgerbezogen werden.
Auf die Eigenstromnutzung wird seit1. August 2014 jedoch eine anteili-ge EEG-Umlage von zunächst 30 %fällig. Die EEG-Umlage beträgt imJahr 2014 6,24 ct/kWh.
Ab 2016 wird der zu zahlende An-teil auf 35 % und ab 2017 auf 40 %erhöht. Davon nicht betroffen sindAnlagen, die bereits vor dem 1. Au-gust 2014 in Betrieb genommenund zur Eigenstromversorgung ge-nutzt worden.
Für Anlagen mit einer Leistung un-ter 10 kW muss keine anteiligeEEG-Umlage gezahlt werden. Dastrifft aber nur für die ersten 10.000kWh zu. Wird mehr als diese Men-
ge des eigenerzeugten Stromes ver-braucht, fällt für die darüber genutzteStrommenge die anteilige Umlage-zahlung an.
Um noch mehr Eigenstrom nutzenzu können, empfiehlt sich der Einsatzvon Stromspeichern. Die SächsischeAufbaubank fördert die Installationvon dezentralen Stromspeichern mit50 bis 70% der Investitionskosten biszu maximal 30.000 €.
Sollten Sie Fragen zum EEG haben,können Sie sich an die Energieagen-tur des Landkreises Bautzen wenden.
Kontakt:Energieagentur des LandkreisesBautzen im TGZ BautzenPreuschwitzer Straße 2002625 BautzenTelefon: 03591 380 2100Telefax: 03591 380 2021E-Mail:[email protected]
ENERGIEAGENTUR
Novelliertes Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft
Das Bundesumweltministerium hatam 15. September 2014 die novel-lierte Kommunalrichtlinie für 2015bis 2016 verabschiedet. Dieses För-derprogramm, auch Nationale Kli-maschutzinitiative genannt, könnenKommunen nutzen, um Klima-schutzmaßnahmen vor Ort durch-zuführen.
Sowohl Kommunen, die bereits ak-tiv in Sachen Klimaschutz sind, alsauch solche, die bislang noch keineMöglichkeiten dafür gesehen haben,können die Förderung in Anspruchnehmen. Mehr als 3.000 Kommunennutzten das Programm deutsch-landweit von 2008 bis 2013 über6.000 Mal.
In Sachsen ist diese Förderung jedochrelativ unbekannt. In dem genanntenZeitraum wurden im Freistaat nur 39Projekte gefördert, während es inBaden-Württemberg in der gleichenZeitspanne 1.247 Projekte waren.
Die Kommunalrichtlinie lässt fol-gende Förderungen zu:
• Einstiegsberatung für Kommunen,die am Beginn ihrer Klimaschutz-aktivitäten stehen,
• die Erstellung von Klimaschutz-konzepten und Teilkonzepten,
• die Umsetzung von Klimaschutz-konzepten durch Klimaschutzma-nagerinnen und Klimaschutzma-nager,
• die Einführung beziehungsweiseWeiterführung von Energiespar-modellen in Schulen und Kitasdurch Klimaschutzmanagerinnenund Klimaschutzmanager,
• investive Klimaschutzmaßnahmen
Förderanträge können jeweils vom1. Januar bis 31. März der Jahre 2015und 2016 beim Projektträger Jülichgestellt werden. Die Beantragungder Förderung des Klimaschutzma-nagers sowie die Realisierung vonEnergiesparmodellen können ganz-jährig vorgenommen werden.
Zu weiteren Details der Förderricht-linie steht Ihnen die Energieagentur desLandkreises Bautzen zur Verfügung.
Nationale Klimaschutzinitiative geht in die nächste Runde
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AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014
11.660 € Preisvorteil gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung der SEATDeutschland GmbH für ein vergleichbar ausgestattetes Ibiza Basismodell.Abbildung zeigt Sonderausstattung.
SEAT Ibiza SC 30 YEARS Kraftstoffverbrauch:kombiniert 5,9–5,1 l / 100 km; CO2-Emissionen:kombiniert 139–119 g/km. Effizienzklasse: E–D.
Seat AutohausWinkler GmbHDresdner Straße 3001909 GroßharthauTel. (03 59 54) 5 88 60Fax (03 59 54) 5 88 [email protected]
Autohaus KrenzZittauer Straße 101904 SteinigtwolmsdorfTel. (03 59 51) 2 00 10Fax (03 59 51) 20 01 [email protected]
Autohaus Prochno GmbHLöbauer Straße 4902708 LawaldeTel. (0 35 85) 40 41 81Fax (0 35 85) 40 41 [email protected]://prochno.seat.de
Autohaus ZinkeLeipziger Straße 8202763 ZittauTel. (0 35 83) 57 59-0Fax (0 35 83) 57 [email protected]
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Autohaus Thomschke GbRAmOchsenberg 301917 KamenzTel. (0 35 78) 30 24 31Fax (0 35 78) 30 80 [email protected]://thomschke.seat.de
ABB Autohaus Görlitz GmbHNieskyer Straße 91302828 GörlitzTel. (0 35 81) 38 24-0Fax (0 35 81) 38 [email protected]
Autohaus Fehrmann GmbHRingstraße 202727 Ebersbach-NeugersdorfTel. (0 35 86) 77 44-0Fax (0 35 86) 77 [email protected]
Das Sächsische StaatsministeriumdesInnern weist auf seine Förderung vonBaumaßnahmen in Wohngebäudenhin, die derReduzierung vonbaulichenBarrieren in derenZugänglichkeit aberauch innerhalb der jeweiligen Woh-nungen bzw. Wohnräume dienen.Hiermit soll älteren Menschen dieAnpassung der individuellen Woh-nungssituation angeänderteBedürfnissewie schwellenlose Bewegungsflächen,größere Durchgänge, die für Rollato-ren oder Rollstühle geeignet sind, er-möglicht werden. Dies kommt aberebenso für junge FamilienmitKinderninBetracht oder fürMenschenmitMo-bilitätseinschränkungen.
Möglich sind demnach beispielsweise:• die Änderung von Wohnungs-grundrissen, um größereDurchgän-ge zu schaffen,
• baulicheVeränderungen imSanitär-und Küchenbereich,
• dieAnpassungvonTürenunddasEnt-fernen von Schwellen und Treppen,
• die Schaffung geeigneter Zugänge zuGebäuden und Wohnungen undNebenräumen usw.
Auch der vollkommen barrierefreieGesamtumbau eines Bades oder einergesamten Wohnung ist förderfähig.
Die Förderung erfolgt über Förder-darlehen, die neben günstigen Zins-konditionen besonders im ÜbrigengünstigeKonditionen bieten. So ist dieZinsfestschreibung von derzeit 1% -ohne weitere Gebühren – bis zu25 Jahre möglich. Möglich sind er-gänzend Zuschüsse für technischeundwirtschaftliche Bauberatung und-betreuung.
Nähere Informationen erteilt die mitder Durchführung des ProgrammesMehrgenerationenwohnen betrauteSächsische Aufbaubank – Förderbank– in Dresden (Internet: www. sab.sachsen.de), die auch die Förder-darlehen ausreicht.
PROGRAMM MEHRGENERATIONENWOHNEN
Förderung des barrierefreienUmbauens
„komm auf Tour“ - ein Projekt zurStärkenentdeckung, Berufsorientie-rung und Lebensplanung findet dasersteMal im Landkreis Bautzen statt.„Du kannst mehr, als du bislangweißt. Probier aus, was dir Spaßmacht, zuhause, in der Schule und imnächsten Praktikum.“ So lautet einezentrale Botschaft des Projekts „kommauf Tour – meine Stärken, meineZukunft“, das im November in Ka-menz durchgeführt wird.
Unter der Schirmherrschaft vonMichael Harig, Landrat des Land-kreises Bautzen und Shirin Khabiri-Bohr, Vorsitzende der Geschäfts-führung der Agentur für ArbeitBautzen, entdecken 500 Jugendlicheder 7. und 8. Klassen der Ober- undFörderschulen in einem 500 Qua-dratmeter großen Erlebnisparcoursihre Stärken.
Zu „komm auf Tour“ laden dieBundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung (BZgA) in Zusammenar-beit mit der Agentur für Arbeit Baut-zen und dem Landratsamt Bautzenein. Initiiert wurde das durch die Si-nus - Büro für KommunikationGmbH konzipierte Projekt durch dieRegionale Koordinierungsstelle fürBerufs- und Studienorientierung desLandkreises Bautzen.
„komm auf Tour“ findet vom 11.- 13. November 2014 in den RäumendesHotels „StadtDresden“ inKamenzstatt. An verschiedenen Stationen desErlebnisparcours werden die Jugend-lichen angeregt, sich mit Spaß, un-verkrampft und angstfrei mit ihrer Be-rufs- und Lebensplanung sowiemit ih-ren persönlichen Stärken und ihrer Zu-kunft auseinanderzusetzen. EinDurch-lauf dauert zwei Stunden. Jeweils zwei
Schulklassen durchlaufen den Par-cours gemeinsam, aufgeteilt in vier„Reisegruppen“.
Ein erstes Kooperationsgesprächmit allenNetzwerk-Beteiligten fand imLandrats-amt am 4.9.2014 statt. Da-bei wurde den Vertretern und Vertre-terinnen von örtlichen Trägern ausden Bereichen Berufsorientierung, Le-bensplanung, Jugend- und Migrati-onsarbeit das Projekt anschaulich undinformativ dargestellt. Zu den nächs-ten Arbeitsschritten zählt u. a. dieVorbereitung einesWorkshops für dieangemeldeten Lehrkräfte.
Während der Aktionstage findetzudem ein Elternabend im Erlebnis-parcours statt, zu dem alle interes-sierten Mütter, Väter und Erzie-hungsberechtigten herzlich eingeladensind.
b e r u f s - u n D s t u D i e n o r i e n t i e r u n g
„kommauf Tour“ - „meine Stärken,meine Zukunft“ in Kamenz
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AUSGABE 27. SEPTEMBER 2014 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN
3.–5. Oktober 2014
NEUKIRCH/LAUSITZ
täglich von 10–18 Uhr präsentieren sichrund 80 Töpfereien aus ganz Deutschland
rund um die Töpferei LehmannKarl Louis Lehmann GmbH – Kunsttöpferei
Dammweg 26 • 01904 Neukirch • Telefon 035951 3690Fax 035951 36919 • [email protected] • www.toepferei-lehmann.de
www.toepferfest.deDONNERSTAG, 2. OKTOBER 201419 Uhr Bierprobe im Festzeltca. 20 Uhr „JOLLY JUMPER“ live
FREITAG, 3. OKTOBER 201410 Uhr traditionelle Eröffnung des Töpferfestes
mit Einmarsch der Töpfer10–12 Uhr „BURKAUER MUSIKANTEN“ live13 Uhr Töppellauf15–17 Uhr Großgefäßdrehen im Festzeltca. 20 Uhr Tanz im Festzelt mit Disco und
ANDREA BERG DOUBLE
SAMSTAG, 4. OKTOBER 2014vormittag Aufstellen Töpferfestbaum vor der Keramikscheune12 Uhr Großgefäßdrehen im Festzelt14 Uhr Henkelziehen im Festzeltca. 20 Uhr Tanz mit „RADIAL“ live
SONNTAG, 5. OKTOBER 201410–12 Uhr Frühschoppen im Festzelt mit dem
JUGENDBLASORCHESTER BAUTZEN13 Uhr Gesellenschlagen14–17 Uhr Nachmittagsabschlusskonzert mit der
SCHALMEIENKAPELLE KAUERNca. 17 Uhr Endauslosung Tombola mit Verlosung Hauptgewinn
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25. TÖFPERFEST25. TÖFPERFEST
EINTRITT:
2,50 €Kinder bis
12 Jahre frei
FÜRGUTEN TRUNKUND SPEISEN ANALLEN TAGEN ISTGESORGT!
as traditionell am 1. Oktoberwochenendestattfindende Töpferfest wird in diesemJahr auch ein Fest der Jubiläen sein.
Jüngster Jubilar ist mit seiner 25. Auflage das Festselbst. „1989 haben wir die Veranstaltung aus derTaufe gehoben. 25.000 Besucher kamen damals “,so Karl-Louis Lehman