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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 16. Februar 2010 Nr. 3/19. Jahrgang Bauarbeiten Nikolaischule abgeschlossen Es brauchte einige Zeit, um dieses Ziel zu erreichen. Doch das Ergebnis ließ nicht nur Freude bei den Lehrern und der Stadt als Schulträger aufkommen, sondern insbe- sondere bei den Grundschülern der Niko- laischule. Am 1. Februar hatten Oberbürgermeister Joachim Paulick und Schulleiter Ingolf Schneider Schüler, Lehrer und Gäste zum „Schulbesuch“ eingeladen, um mit ihnen nach Brandschutzertüchtigung und Fassa- densanierung den Abschluss der Baumaß- nahmen zu feiern. Mit einem Programm bedankten sich die Grundschüler der Niko- laischule, allen voran der Spatzenchor, bei den Beteiligten. Oberbürgermeister Joachim Paulick lobte die Zusammenarbeit zwischen Schule, Stadtverwaltung und Baufirmen. Umbauten an und in Schulen sind immer mit beson- derem Aufwand verbunden. Innenbaumaß- nahmen können überwiegend nur in der schulfreien Zeit durchgeführt werden. Aus- führliche Absprachen und gegenseitige Rücksichtnahme sind dabei besonders wichtig, so dass der Schulbetrieb reibungs- los verlaufen kann. Schulleiter Ingolf Schneider bedankte sich ebenfalls bei den Firmen, die zum Gelingen der Renovierungsarbeiten beigetragen haben sowie bei den Mitarbeitern der Stadt- verwaltung. „Es war eine große Erleichte- rung als wir 2008 die Information erhielten, dass nun endlich die Fassade saniert wird“, sagte Ingolf Schneider. Die Fassadenreno- vierung war dringend notwendig. Der Schul- hof musste auf Grund des maroden Zustan- des der Fassade im vorangegangenen Jahr abgesperrt werden. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erfüllt nun die Nikolai- schule, als älteste Schule von Görlitz, die Anforderungen einer modernen Schule. Ende der 1990-er Jahre erhielt die Schule eine moderne Heizungsanlage (Gas) und eine neue denkmalgerechte Dachdeckung sowie neue Fenster.Bereits seit 1993 unter- nahm die Stadtverwaltung Bemühungen, um die notwendige Fassadensanierung der Nikolaischule realisieren zu können. Aller- dings fehlten die finanziellen Mittel bzw.lie- ßen Förderabsagen oder andere Prioritäten die Umsetzung des Vorhabens nicht zu. Die Defizite im Brandschutz dieser Schule wurden durch eine fachplanerische Brand- schutzuntersuchung aufgezeigt bzw. eine Brandschutzkonzeption im Juni 2006 erar- beitet. Eine Mängelabstellung war darauf- hin nun zwingend notwendig. Der Antrag der Stadt vom 31.08.2007 auf Fachförderung (1. Förderweg) im Rahmen der Richtlinie „Schulhausbau“ wurde laut Mit- teilung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vom 08.05.2008 wegen Überzeichnung des Förderprogramms für die Fassadeninstand- setzungen und für einen 1. Bauabschnitt der Brandschutzertüchtigung abgewiesen. Aufgrund dieses Negativbescheides stellte die Stadt noch im Mai 2008 bei der SAB den Antrag (2.Förderweg) zur Förderung im Pro- gramm Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP). Die förderrechtliche Zustimmung der SAB traf am 02.06.2008 bei der Stadt Gör- litz ein. Leider konnte damit ausschrei- bungsbedingt nicht mehr der geplante Bau- beginn zeitgleich mit den Sommerschulferi- en starten. Lesen Sie weiter auf Seite 2. In diesem Amtsblatt: - Vorbereitungen für Landesausstellung 2011 im Plan Seite 2 - Die Europäische Union unterstützt wieder kleine Unternehmen Seite 4 - Vier Einkaufs-Sonntage 2010 in Görlitz beschlossen Seite 4 - Beschlüsse des Stadtrates vom 28.01.2010 Seite 5 - Stellenausschreibungen Leiter/innen und Erzieher/innen Seite 16/17

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz, Ausgabe 2010, Nr. 03 · hangdecken eingezogen,es erfolgten Mau-rer- undVerputzarbeiten der Elektro-Vertei-lungen an den Wänden der Flure,

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Amtsblattder Großen Kreisstadt Görlitz

16. Februar 2010Nr. 3/19. Jahrgang

Bauarbeiten Nikolaischule abgeschlossenEs brauchte einige Zeit, um dieses Ziel zuerreichen.Doch das Ergebnis ließ nicht nurFreude bei den Lehrern und der Stadt alsSchulträger aufkommen, sondern insbe-sondere bei den Grundschülern der Niko-laischule.Am 1. Februar hatten OberbürgermeisterJoachim Paulick und Schulleiter IngolfSchneider Schüler, Lehrer und Gäste zum„Schulbesuch“ eingeladen, um mit ihnennach Brandschutzertüchtigung und Fassa-densanierung den Abschluss der Baumaß-nahmen zu feiern. Mit einem Programmbedankten sich die Grundschüler der Niko-laischule, allen voran der Spatzenchor, beiden Beteiligten.Oberbürgermeister Joachim Paulick lobtedie Zusammenarbeit zwischen Schule,Stadtverwaltung und Baufirmen.Umbautenan und in Schulen sind immer mit beson-derem Aufwand verbunden. Innenbaumaß-nahmen können überwiegend nur in derschulfreien Zeit durchgeführt werden. Aus-führliche Absprachen und gegenseitigeRücksichtnahme sind dabei besonderswichtig, so dass der Schulbetrieb reibungs-los verlaufen kann.Schulleiter Ingolf Schneider bedankte sichebenfalls bei den Firmen,die zum Gelingender Renovierungsarbeiten beigetragenhaben sowie bei den Mitarbeitern der Stadt-verwaltung. „Es war eine große Erleichte-rung als wir 2008 die Information erhielten,dass nun endlich die Fassade saniert wird“,

sagte Ingolf Schneider. Die Fassadenreno-vierung war dringend notwendig.Der Schul-hof musste auf Grund des maroden Zustan-des der Fassade im vorangegangenen Jahrabgesperrt werden. Nach Abschluss derSanierungsarbeiten erfüllt nun die Nikolai-schule, als älteste Schule von Görlitz, dieAnforderungen einer modernen Schule.Ende der 1990-er Jahre erhielt die Schuleeine moderne Heizungsanlage (Gas) undeine neue denkmalgerechte Dachdeckungsowie neue Fenster.Bereits seit 1993 unter-nahm die Stadtverwaltung Bemühungen,umdie notwendige Fassadensanierung derNikolaischule realisieren zu können. Aller-dings fehlten die finanziellen Mittel bzw. lie-ßen Förderabsagen oder andere Prioritätendie Umsetzung des Vorhabens nicht zu.Die Defizite im Brandschutz dieser Schulewurden durch eine fachplanerische Brand-schutzuntersuchung aufgezeigt bzw. eineBrandschutzkonzeption im Juni 2006 erar-

beitet. Eine Mängelabstellung war darauf-hin nun zwingend notwendig.Der Antrag der Stadt vom 31.08.2007 aufFachförderung (1. Förderweg) im Rahmender Richtlinie „Schulhausbau“ wurde laut Mit-teilung der Sächsischen Aufbaubank (SAB)vom 08.05.2008 wegen Überzeichnung desFörderprogramms für die Fassadeninstand-setzungen und für einen 1.Bauabschnitt derBrandschutzertüchtigung abgewiesen.Aufgrund dieses Negativbescheides stelltedie Stadt noch im Mai 2008 bei der SAB denAntrag (2.Förderweg) zur Förderung im Pro-gramm Städtebaulicher Denkmalschutz(SDP).Die förderrechtliche Zustimmung derSAB traf am 02.06.2008 bei der Stadt Gör-litz ein. Leider konnte damit ausschrei-bungsbedingt nicht mehr der geplante Bau-beginn zeitgleich mit den Sommerschulferi-en starten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2.

In diesem Amtsblatt:- Vorbereitungen für Landesausstellung 2011 im Plan Seite 2- Die Europäische Union unterstützt wieder kleine Unternehmen Seite 4- Vier Einkaufs-Sonntage 2010 in Görlitz beschlossen Seite 4- Beschlüsse des Stadtrates vom 28.01.2010 Seite 5- Stellenausschreibungen Leiter/innen und Erzieher/innen Seite 16/17

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Ausgabe 3/2010 - Seite 2Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Im 1.BA wurden die Deckendurchbrüche inden Holzbalken für neue Elektro-Steige-stränge hergestellt undTrockenbauschäch-te für die Kabeltrassen montiert, um auf-wendige Stemm- und Schlitzarbeiten sowieauch Staubbelästigungen zu vermeiden. Inden Fluren und im Werkraum wurden Unter-hangdecken eingezogen, es erfolgten Mau-rer- und Verputzarbeiten der Elektro-Vertei-lungen an den Wänden der Flure, auch dieKabelschlitze in den Treppenhäusern wur-den unter Putz gelegt.Des Weiteren wurden BrandschutztürenT-30 eingebaut und montiert, ein Rauch-schutz zwischenTreppenhaus 1 und 2 zumKellergeschoss installiert. Begleitend wur-den malermäßige Ausbesserungsarbeitendurchgeführt.Die Bausumme lag bei 197.950 Euro,die zu80 Prozent aus Fördermitteln und zu 20 Pro-zent aus dem städtischen Haushalt finan-ziert wurde.Der zweite Bauabschnitt zur Brandschutz-ertüchtigung erfolgte hauptsächlich in denSchulferien und in der unterrichtsfreien Zeit.Baubeginn war im am 29.06.2009,die Maß-nahme konnte am 30.12.2009 abgeschlos-sen werden.In diesem Bauabschnitt wurden die neuenGarderobenräume je Geschoss und dieFluchtwegumleitungen in den Klassenräu-men hergestellt. Im Innenmauerwerk muss-ten neueTüröffnungen geschaffen werden.Zwölf zweiflüglige Rauchschutztüren mitOberlicht in denTreppenhäusern 1 und 2 in

allen Geschossen sorgen nun für die Abtren-nung der Treppenhäuser zu den notwendi-gen Fluren,damit der 1. und 2.Rettungswegunabhängig voneinander genutzt werdenkann.Um das Keller- und das Dachgeschosssowie die Garderobenräume von den Trep-penhäusern abzutrennen, wurden rauch-dichteT-30 RS-Brandschutztüren eingebaut.Neue Abstell- und Archivräume im Dach-und im Kellergeschoss wurden errichtet. ImErdgeschoss wurde zusätzlich ein Garde-robenraum eingebaut, welcher durch eineAutomatikschiebetür vom Treppenhausabgetrennt ist. Die Sanitärinstallationen imErdgeschoss wurden angepasst.Die vorhandenen Innentüren in den Flurenwurden mit Dichtgummis versehen.Treppenhäuser und Flure wurden komplettneu gemalert, der Fußbodenbelag der Flureim 1. und 2.OG nach den denkmalpflegeri-schen Vorgaben (Auflagen/Farbtonkarte)erneuert.Besonders hervorzuheben bei diesem zwei-ten Bauabschnitt war die gute Zusammen-arbeit der Schulleitung mit der Bauleitungvom SG Hochbau und allen beteiligten Bau-firmen. Bauen und laufender Schulbetrieberforderte immer ein besonderes rücksicht-volles Miteinander.Im 2.BA wurden 266.200 Euro investiert, diesich erneut aus 80 Prozent Fördermittelnund 20 Prozent Eigenmitteln der Stadtzusammensetzte. Als Fortsetzungsmaß-nahme wird der 2. BA im SDP gefördert.

Die Vorbereitungen für die 3. SächsischeLandesausstellung 2011 seitens der StadtGörlitz laufen planmäßig. Am 28. Januar2010 informierten Oberbürgermeister Joa-chim Paulick, Bürgermeister Dr. MichaelWieler, der Leiter der Niederlassung Baut-zen des Staatsbetriebes SächsischesImmobilien- und Baumanagement (SIB),Norbert Seibt, der Geschäftsführer derEuropastadt GörlitzZgorzelec GmbH (EGZ),

Lutz Thielemann, und der Geschäftsführerder Wohnungsbaugesellschaft GörlitzGmbH (WBG),Arne Myckert, über den aktu-ellen Stand.„Auch wenn der Vertrag mit den StaatlichenKunstsammlungen Dresden noch nichtunterzeichnet ist, hindert dies keinen derbeteiligten Partner daran, mit den entspre-chenden Vorbereitungen zu beginnen.“,machte der Görlitzer Oberbürgermeister

deutlich. Er rechnet damit, dass die letztenVertragsdetails in Kürze geklärt sind unddann der Unterzeichnung der Kooperati-onsvereinbarung nichts mehr im Wege steht.Die Ausstellung bietet eine große Chance,Görlitz und die Region bestmöglich zu prä-sentieren. Die Stadt Görlitz investiert dazunicht nur in die Ausstellungsgebäude, son-dern unter anderem auch in die Umgestal-tung des Demianiplatzes.

Fortsetzung der Titelseite

Baumaßnahme FassadensanierungenNach dem Baubeschluss im Juli 2008 konn-te im August des gleichen Jahres die Fas-sadensanierung beginnen, welche witte-rungsbedingt durch eine dreimonatige Win-terpause unterbrochen werden musste. ImApril 2009 konnte die Maßnahme abge-schlossen werden.Die Bausumme beläuft sich auf insgesamt413.694,40 Euro, davon 80 Prozent Förder-mittel, 20 Prozent Eigenmittel der Stadt.Neben der sehr aufwendigen denkmalge-rechten Erneuerung der Fassaden desSchulgebäudes wurden auch vertikale Mau-erwerksabdichtungen, Blitzschutzerneue-rungen sowie Instandsetzungen und stati-sche Ertüchtigungen an der historischenGrundstücksklinkermauer mit Einfahrtstorstraßenseitig durchgeführt. Eine undichteRegenentwässerungsleitung konnte geor-tet und ebenfalls erneuert werden.Die Planung und Bauüberwachung leistetedas Ingenieurbüro Kühn. Die Putz- undStuckarbeiten wurden durch das Stuck- undSpezialbaugeschäft Thomas Krausche(Kodersdorf) gemeinsam mit den Nachun-ternehmern DGG Görlitz mbH,Firma Kunze(Görlitz) und Baugeschäft Rachner (Görlitz)ausgeführt. Im Einsatz waren die Malerfir-ma Goldfriedrich aus Görlitz, für die Natur-steinarbeiten die Fa. Wertheim GmbH ausWertheim, für die Klinkermauersanierungendas Baugeschäft Stein aus Oderwitz und fürdie Bauschlosserarbeiten die Metallbaufir-ma Adam aus GörlitzAlle beteiligten Firmen boten sehr gute Leis-tungen und hohe Qualität.

BrandschutzertüchtigungDer erste Bauabschnitt (BA) zur Brand-schutzertüchtigung wurde im Zeitraum vonSeptember 2008 bis Ende Februar 2009 beilaufendem Schulbetrieb durchgeführt.Die Planung und Bauüberwachung über-nahm das Ingenieurbüro Kühn und Elektrodas Ingenieurbüro Gerd Bayer. Der Görlit-zer Baubetrieb Thamm war Auftragnehmerfür die Bauhauptleistungen und die Fa.EBSaus Görlitz war mit den Elektroarbeitenbeauftragt.

Vorbereitungen für Landesausstellung 2011 im Plan

Neues aus dem Rathaus

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Der Kaisertrutz soll 2011 als zentrales Aus-stellungsgebäude genutzt werden,dazu wirddas Objekt derzeit umfassend saniert.BeimBesuch der Baustelle erläuterte NorbertSeibt vom SIB den Baufortschritt.Die Abbrucharbeiten im Rundbau und imangrenzenden Nord- bzw. Südflügel sindzum größtenTeil abgeschlossen. Im zukünf-tigen Heizraum im Untergeschoss des Nord-flügels ist während der Abbrucharbeiten einPfeiler entdeckt worden,welcher dokumen-tiert und gesichert wurde. Gemeinsam mitBauforscher, Denkmalbehörde und Pla-nungsteam wurde entschieden, dass dieseOriginalbausubstanz in situ zu erhalten ist.Das erforderte eine neue Lösung für die Lüf-tungsinstallation. Weitere historische Fundesind jedoch nicht zu erwarten,da keine Gra-bungen durchgeführt werden.Die Stahlbetonbodenplatte im Kellerge-schoss mit den Leitungen für die Fußbo-denheizung und die Elektroinstallation istfertig gestellt.Die historischen Holzbalkendecken überdem Erdgeschoss und dem 1. Oberge-schoss waren zu erhalten und wurden miteiner Holzbeton-Verbundtechnik statischertüchtigt.Somit entspricht dieTragfähigkeitder vorhandenen Decke nun den Anforde-rungen eines modernen Museumsbetriebes.Innerhalb dieses Systems,bei dem eine Lastverteilende Betonplatte auf der Holzbal-kendecke kraftschlüssig verschraubt wird,wurden u. a. ca. rund 14.000 Spezial-schrauben verarbeitet.Derzeit wird die Stahlbetonflachdecke überdem 2.Obergeschoss betoniert.Für die erfor-derlichen Temperaturen sorgt eine Winter-bauheizung. Als nächster Schritt folgt danndie neue Dachdecke über dem Rundbau.Außerdem werden derzeit die Fenster zumTeil repariert, zumTeil ausgewechselt.In den vorgelagerten Seitenflügeln sind dieTreppen teilweise fertig gestellt.Die Arbeiten für Lüftung, Heizung, Sanitär-und Elektroinstallation sind im Gange. DasGebäude wird künftig teilklimatisiert.Im Sommer dieses Jahres wird dann auchdas Gerüst fallen. Dann sind die Arbeitenan der Fassade beendet - wie auch der Neu-anstrich der Anbauten und einige Ausbes-serungen an Fassade und Dachdeckungdes Vorsprunges am Rundbau.Für die nächsten Arbeiten, wie beispiels-weise das Einbringen des Gussasphaltes inallen Etagen des Rundbaus und im Foyer,das Glasdach über dem Innenhof und dieStahl-Glas-Fassade zwischen den Arkadendes Vorbaus, werden momentan Angeboteeingeholt. Mit den Putz- und Malerarbeitensowie den Natursteinbelägen und demInnenausbau im Foyer werden die Arbeiten2010 ihr termingerechtes Ende finden.Die Bauarbeiten liegen in dem genehmig-ten Kostenrahmen von insgesamt 5,9 Mil-lionen Euro.Bei ihrem Besuch im Dezember hatte diesächsische Staatsministerin für Wissenschaftund Kunst, Prof. Sabine von Schorlemer, als

größtes Problem die Parkplatzsituationbenannt. Der wichtigste Parkplatz wird derauf dem Waggonbaugelände (Werk I) sein.Nach Aussage von WBG-GeschäftsführerArne Myckert sollen an dieser Stelle zwei alteFabrikgebäude rückgebaut, die Fläche ver-siegelt und befahrbar gestaltet werden.Rund150 Stellplätze werden geschaffen, die fürdie Besucher der 3. Sächsischen Landes-ausstellung kostenfrei zur Verfügung gestelltwerden.Ob weitere benötigt werden und wosie eingerichtet werden könnten (z.B.Park &Ride am Stadtrand) muss noch untersuchtwerden.Mit diesemThema wird sich u.a.diein Gründung befindliche Arbeitsgruppe „Ver-kehr/Infrastruktur“ beschäftigen.Unmittelbar angrenzend an die neue Polizei-direktion entstehen 30 bis 38 Busparkplätze.Bürgermeister Dr.Michael Wieler ergänzte,dass direkt neben dem Kaisertrutz künftigzwei bis drei Behindertenparkplätze einge-richtet werden. Eine Lösung für die Toilet-tenanlage auf dem Demianiplatz wird biszur Ausstellungseröffnung realisiert.Mit der Organisation des Begleitprogrammsder Landesausstellung wurde die städtischeKulturserviceGmbHbeauftragt.InAbstimmungmit der ARGE werden 10 bis 20 Beschäftigteüber die Entgeltvariante unterstützend einge-setzt. Die ersten zwei zurVorbereitung habenbereits im Februar 2010 begonnen.Die wei-teren sollen dann nach Projektfortschritt hin-zugezogen werden. „Die Beschäftigten wer-den inhaltliche Schwerpunktthemen je nachEignung zugeordnet bekommen,welche dieKoordination in der erforderlichen Breite absi-chern.“, informierte der Geschäftsführer derKulturservice GmbH und Bürgermeister Dr.Michael Wieler.Bewerbungen können an dieKulturservice GmbH (Demianiplatz 28,02826 Görlitz) gerichtet werden.Die Idee, dasThema via regia generell undbereits in diesem Jahr mit dem Schlesi-schen Tippelmarkt und dem Weihnachts-markt zu verbinden, stößt auf breite Zustim-mung. So sollen gezielt Händler aus Städ-ten entlang der via regia eingeladen werdenund Angebote von typischen gastronomi-schen Spezialitäten über handgefertigtehochwertigeTöpferwaren bis hin zu anderenlandestypischen Produkten unterbreiten.Ziel ist es, die Zeit und die Bedeutung deralten Handelsstraße erlebbar und greifbarzu machen. Aufgearbeitet werden momen-tan die Veranstaltungsangebote in der Regi-on, um die Gäste nicht nur darüber zu infor-mieren was es gibt, sondern auch, wie siees wahrnehmen können.Die Abstimmungen zum touristischen Mar-keting führt die EGZ. Geschäftsführer LutzThielemann stellte die bisherigen Aktivitätendar und erläuterte die Einbeziehung der loka-len und regionalen Partner. „Wir erwarten ca.300.000 Besucher neben den regulärenTagestouristen.D.h.,die vorhandenen Über-nachtungskapazitäten könnten knapp wer-den. Doch statt einer Absage wollen wir danndem Gast gern ein Angebot unterbreiten,welches den Shuttledienst aus dem Umland

beispielsweise einschließt.“, soThielemann.Vorstellbar sei auch, nach dem Vorbild derLeipziger „Messe-Muttis“ Privatquartiereanzubieten.Für die touristischen Leistungs-anbieter werden Workshops organisiert, umsie auf den Besucherstrom und die Lan-desausstellung einzustimmen sowie hin-sichtlich Service und Qualität zu schulen.DieLandesausstellung biete die Chance, Bin-nenkonjunktur in die Stadt zu bringen.Des Weiteren wird die EGZ in den nächs-ten Wochen Immobilieneigentümer im Stadt-gebiet kontaktieren, um große Flächen alsKommunikationsmedium nutzen zu können.60 Standorte wurden gemeinsam mit derGörlitzer Agentur „Die Partner“ fotografiert,27 Möglichkeiten werden aktuell erfragt.Großflächige Netzgitterplanen (100 bis 200qm) sollen mit Werbung für die Landesaus-stellung bedruckt werden.Die Kosten liegenbei ca. 2.000 bis 2.500 Euro je Großplakat.Sponsoren sind herzlich willkommen.Die offizielle Website zur Landesaustellungist unter www.landesausstellung-viare-gia.museum zu finden.Dort gibt es in Kürzevon den Staatlichen KunstsammlungenDresden mehr zu erfahren über die Kon-zeption und Objekte der Ausstellung.

Ausgabe 3/2010 - Seite 3 Neues aus dem Rathaus

Herausgeber und Redaktion des Görlitzer Amtsblattes:Stadtverwaltung GörlitzVerantwortlich:Kerstin Gosewisch,Redaktion:Silvia GerlachUntermarkt 6 - 8, 02826 Görlitz,Tel. 03581 67-1234, Fax 407220,Internet: http://www.goerlitz.de, E-Mail: [email protected] für Druck, Anzeigen- und Abonnementan-nahme sowie den Anzeigenteil ist:Verlag+Druck Linus Wittich KG,An den Steinenden 10,04916 Herzberg/E.,Tel. 03535 489-0, Fax 48 91 15, Fax-Redaktion: 489155vertreten durch den Geschäftsführer Marco MüllerAnzeigenannahme/Beilagen: Herr Falko DrechselTel./Fax: 0 35 81 / 30 24 76, Funktelefon: 01 70 / 2 95 69 22

Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen ist der Anzeigen-auftraggeber.Auflagenhöhe des Amtsblattes: 9000 ExemplareErscheinungsweise: 14täg. dienstags in den ungeradenWochen des JahresNachdruck von Texten nur mit Genehmigung der Stadtver-waltung möglich.Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt derGroßen Kreisstadt Görlitz zum Abopreis von 57,16 Euro (inklu-sive MwSt. und Versand) über den Verlag bezogen werden.

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Landesdirektion hat Raumordnungsverfahren zu Kiesabbau abgeschlossen

Die Europäische Union unterstützt wieder kleine UnternehmenAm 2.Februar 2010 erhielt die Stadt Görlitzaus Dresden die Bewilligung zur Förderungkleiner Unternehmen im Fördergebiet „Gör-litz Stadtzentrum/Neißeufer“.„Die Möglichkeit, Initiative und Investitions-bereitschaft der Unternehmen aus Mittelnder Europäische Union und der Stadt Gör-litz unterstützen zu können, ist eine weitereChance für die Innenstadtbelebung,“ sagtOberbürgermeister Joachim Paulick.Damit bietet sich ansässigen Betrieben,Dienstleistern und Einzelhändlern mit weni-ger als 50 Beschäftigten und einem Jah-resumsatz unter 10 Millionen Euro ab sofortdie Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vor-haben zu beantragen. Die Förderung rich-tet sich direkt an Gewerbetreibende.Sie stellt einen Anreiz für Unternehmen dar,sich im Fördergebiet anzusiedeln,den beste-henden Standort zu sichern bzw. zu erwei-tern oder innerhalb des Programmgebieteszu verlagern.In der Förderrichtlinie der Stadt Görlitz vom05.01.2010 sind die konkreten Konditionenfestgeschrieben. Sind alle zuwendungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt,werden30 Prozent der förderfähigen Investitions-kosten bezuschusst, bis zu einer Ober-grenze von 35.000 Euro. Eine um 10 Pro-zent höhere Förderquote erhalten die Pro-jekte, durch die zwei oder mehr Arbeitsplätzeüber eine Dauer von mindestens zwei Jah-ren zusätzlich geschaffen werden.

Ausgabe 3/2010 - Seite 4Neues aus dem Rathaus

Die Landesdirektion Dresden hat am29.01.2010 das Raumordnungsverfahren(ROV) zum Neuaufschluss von Kiessand-lagerstätten Berzdorf-Ost im Landkreis Gör-litz durch die HEIM Niederschlesische Kies-werke GmbH & Co. KG abgeschlossen.Nach Auffassung der Landesdirektion Dres-den kann das Vorhaben unter Beachtungeiner Reihe von raumordnerischen Maßga-ben mit den Erfordernissen der Raumord-nung in Übereinstimmung gebracht werden.„Für die weiteren Planungsverfahren sind inder raumordnerischen Beurteilung der Lan-desdirektion insgesamt 14 Maßgabengetroffen und dabei wesentliche Abstricheam geplanten Kiesabbau fixiert worden.“,

heißt es in einer Pressemitteilung der Lan-desdirektion.Über die Zulässigkeit und endgültigeGestaltung des Vorhabens ist damit nochnicht entschieden. Nun schließt sich einbergrechtliches Planfeststellungsverfahrenan, das beim Oberbergamt in Freiberggeführt wird.Auch die Stadt Görlitz und der Planungs-verband „Berzdorfer See“ hatten sich imRahmen des Verfahrens dazu positioniertund deutlich gegen das Projekt ausgespro-chen. Der Kiessandabbau bedeute einenerheblichen Eingriff in die bestehende Land-schaft, welcher mit beträchtlichen Emissio-nen verbunden ist. Stadt und Planungsver-

band fürchteten zugleich einen Imagescha-den für die Stadt sowie geringeres Investo-reninteresse für die bisherigen Planungen.Das beantragte Projekt wirke kontraproduk-tiv zu Entwicklungs- und Vermarktungsbe-strebungen im Bereich des Berzdorfer Sees.„Die Landesdirektion ist unserer Argumen-tation nicht gefolgt. Ich bedaure diese Ent-scheidung, doch an dieser Stelle endet lei-der auch unsere Einflussnahme. Die Stadtist nicht Verfahrensträger.“, bekräftigt derOberbürgermeister und Vorsitzende des Pla-nungsverbandes „Berzdorfer See“, JoachimPaulick. Das einzig Positive, was er dieserNachricht abgewinnen kann, ist die Schaf-fung von neuen Arbeitsplätzen.

Wilhelmsplatz

Stadtpark

Bahnhofstraße

BerlinerStraße

Hospitalstraße

Postplatz

Dr.-Kahlbaum-Allee

James-von-M

oltke-Straße

Konsulstraße

Jakobstraße

Blumenstraße

Uferstraße

Schützenstraße

Bismarckstraße

Julio

t-Curie-Straße

Zur Beratung können sich Interessentengern an die Mitarbeiter/-innender Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH,Tel.: 03581 475740E-Mail:[email protected] Stadtplanung- und Bauordnungsamtes,Tel.: 03581 672117; -672248

E-Mail: [email protected],[email protected]örderrichtlinie und Antragsunterlagen sinddarüber hinaus unter www.goerlitz.de\EFREeinsehbar. Noch im Februar erscheint einFaltblatt mit den wichtigsten Förderinhal-ten.

Vier Einkaufs-Sonntage 2010 in Görlitz beschlossenDem Wunsch der Görlitzer Handelsgewer-betreibenden und ihrer Kunden entsprechendhat die Stadt Görlitz erneut von der Möglich-keit des Sächsischen Ladenöffnungsgeset-zes zum Erlass einer Rechtsverordnung zurÖffnung von Verkaufsstellen an bis zu vierSonn- und Feiertagen Gebrauch gemacht.Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Görlitzhat in seiner Sitzung am 28. Januar

beschlossen, dass die Verkaufsstellen inGörlitz im Jahr 2010 an folgenden Sonn-tagen von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen dür-fen:

am 28.März,9.Mai,26. September

und 5. Dezember.

Die Vertreter der Görlitzer Händler habensich auf die genannten Sonntage geeinigt.Am 28.März soll in der Innenstadt sowie inden Gewerbegebieten ein Frühlingsfestgefeiert werden, dem folgt am 9. Mai dasGewerbegebietsfest „Grenzenlos“.Eine wei-tere Sonntagsöffnung der Läden ist für den26. September vorgesehen sowie für den5.Dezember,den zweiten Adventssonntag.

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Görlitz macht mit bei „Ab in die Mitte!“ 2010 Görlitzer Rathauserhält 57 neue Fenster

In der letzten Woche haben die Bauarbei-ten am Rathaus begonnen. Sie beinhaltendie Erneuerung der Fenster an der zur Hel-len Gasse und zum Innenhof der Langen-straße gerichteten Fassade. Es werden 37Fenster an der zur Hellen Gasse gelegenenSeite ausgetauscht.Der Austausch der 20 Fenster im BereichInnenhof Langenstraße ist ab 1.März 2010geplant.Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich(witterungsbedingt) Ende März 2010 abge-schlossen sein.Die Kosten für die Erneuerung der Fensterbelaufen sich auf 221.000 Euro.Die Finan-zierung erfolgt über das Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“(SDP),Mittel der Altstadtstiftung sowie städ-tische Eigenmittel.

Ausgabe 3/2010 - Seite 5 Neues aus dem Rathaus

Der sächsische Staatsminister für Wirtschaft,Arbeit und Verkehr,Sven Morlok, ist Schirm-herr des „Ab in die Mitte!“-Wettbewerbs 2010in Sachsen zur Steigerung der Attraktivitätder Zentren.Zum Start der diesjährigen Ini-tiative Anfang Februar gab er das neue Jah-resmotto „Treffpunkt Stadt - Leben undVerweilen“ bekannt.Erneut sollen verschiedene Zielgruppen undBereiche zurTeilnahme amWettbewerb moti-viert werden. Die Stadt Görlitz ist von Anbe-ginn dabei und wird sich auch in diesem Jahrmit einem Beitrag beteiligen. Dies geschiehtbereits zum siebenten Mal in Folge.„Ab in die Mitte!“ entstand 1999 als Public Pri-vate Partnership (PPP) undwurdemit demZielins Leben gerufen, die Attraktivität der Innen-städte in Deutschland zu erhöhen.In Sachsenstartete der Wettbewerb im Jahr 2004,durch-geführt wird dieAktion auch in Nordrhein-West-falen, Niedersachsen,Hessen und Berlin.

Bis Ende August haben die Görlitzer Pro-jektpartner nun wie alle anderen Wettbe-werbsteilnehmer Zeit, ein themenspezifi-sches Projekt zu entwickeln und ihre Unter-lagen einzureichen.Prämiert werden die Preisträger Ende Okto-ber bei der Euregia auf der Leipziger Messe.Den Siegern stehen Preisgelder in Höhe von30.000, 20.000, 10.000 und 5.000 Euro inAussicht.Diese Prämierung kann dank Initiatoren undSponsoren vorgenommen werden,darunterneben dem SMWA Unternehmen aus derWirtschaft wie die GALERIA Kaufhof GmbH,die sächsischen Volksbanken Raiffeisen-banken oder die Fleischerei Richter ausOederan. Den Sonderpreis stellt in diesemJahr die Tourismus Marketing GesellschaftSachsen mbH (TMGS) bereit.Unterstützt wird die City-Offensive u.a.durcheine Plakataktion.

OB lädt am 9. März zur nächsten Bürgersprechstunde ein

Zur nächsten Bürgersprechstunde in Rauschwalde lädt Oberbürgermeister Joachim Paulick am Dienstag, dem 9.März 2010, ein. DieSprechstunde findet dieses Mal in den Räumen der Wohnungsgenossenschaft Görlitz eG, Biesnitzer Fußweg 870 statt.In der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr können Bürger ihr Anliegen persönlich vorbringen.Zur besseren Planung wird um telefonische Voranmeldung unter 03581 671200 gebeten, dabei sollte bitte auch das Thema benanntwerden.

Beschlüsse des Stadtrates vom 28.01.2010Beschluss Nr. STR/0131/09-141. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

gegen den Bescheid der LandesdirektionDresden vom 29.12.2009, Az: 21-2201.70/2009/2,Widerspruch einzulegen.

2. Gleichzeitig wird der Oberbürgermeisterbeauftragt,Verhandlungen mit dem Land-kreis zu führen,mit dem Ziel, einen Inter-essensausgleich bzw.eine Lösung für dieFinanzierung des ÖPNV und die Über-nahme von Altschulden/ Altfehlbeträgenzu erreichen.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,dem Stadtrat in jeder Stadtratssitzung überden Stand der Verhandlungen mit demLandkreis zu berichten.

Beschluss Nr. STR/0118/09-14Der Stadtrat beschließt die Änderung desMaßnahmeplanes zur Anschubfinanzierunggemäß § 26 SächsKrGebNG durch Umset-zung von 99.550 Euro aus der Maßnahme15.2 zur neu aufzunehmenden Maßnahme 23(Brücke Klingewalder Wasser in Ludwigsdorfim Zuge der Rothenburger Straße [Kreisstra-ße])zur Sicherung der Finanzierung der Ber-liner Straße 1. Bauabschnitt.

Beschluss Nr. STR/0127/09-14Der Stadtrat beschließt das Haushaltssiche-rungskonzept der Stadt Görlitz Teil 3. Diesbesteht aus den Einzelmaßnahmen lt. beige-fügten Anlagen.Anlage 1 - Finanzierungsübersicht gemäß

Haushaltsplan 2009/2010Stand Beschlussfassung26.03.2009 und 17.12.2009

Anlage 2 - Haushaltssicherungskonzeptder Stadt Görlitz 3.Teil - Maß-nahmekatalog

Anlage 3 - MaßnahmeempfehlungenBeschluss Nr. STR/0137/09-141. Der Stadtrat beschließt den Ausbau der

Spitzkehre auf dem Demianiplatz südlichdesTheaters entsprechend der Anlage 2.

2. Der Stadtrat beschließt in Ergänzung zumBaubeschluss „Ausbau Demianiplatz 1.Bauabschnitt“ (Beschluss-Nr.STR/0114/09-14 vom 04.01.2010) die Herstellung vondrei Behindertenparkplätzen im Zuge derErrichtung des 1.Bauabschnitt lt.Anlage 3.

Beschluss Nr. STR/0138/09-14Der Stadtrat beschließt die Neugestaltung derFreifläche unterer Demianiplatz gemäß Vor-

trag und Anlage. (Einzusehen im Büro Stadt-rat)Beschluss Nr. STR/0135/09-141. Der Stadtrat fasst den Grundsatzbe-

schluss zum 1. Bauabschnitt zur Sanie-rung der Stadthalle Görlitz zur öffentlichenNutzung des großen und kleinen Saalesgemäß Anlage 1.

2. Auf der Basis der in Anlage 2 dargestell-ten „Hochrechnung zur Finanzierung des1.BA“ sind Verhandlungen mit den Zuwen-dungsgebern zu führen. WesentlicheÄnderungen der Finanzierungsgrundlagesind dem Stadtrat zur Beschlussfassungvorzulegen.

3. Der Stadtrat beabsichtigt, dass die StadtGörlitz die Stadthalle nach Abschluss derSanierungsarbeiten selbst betreibt bzw.durch eine von ihr beherrschte Einrich-tung betreiben lässt.

4. Zur Absicherung des notwendigen Eigen-mittelanteils der Stadt erfolgt unter demVorbehalt der Genehmigung durch dieRechtsaufsichtsbehörde eine Entnahmein Höhe von 4.371.000 Euro (gem. Anla-ge 2) aus dem Neißefonds.Davon sind für

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das Jahr 2010 1.900.000 Euro in denHaushalt einzustellen

5. Nach Sicherung der Gesamtfinanzierungzur Sanierung des 1. BA wird die Ver-waltung beauftragt, die notwendigen Pla-nungsleistungen auszuschreiben und zubeauftragen.

6. Der Oberbürgermeister wird aufgrund derregionalen Bedeutung der Stadthalle Gör-litz beauftragt, mit dem Landkreis Görlitzüber einen angemessenen Investitions-zuschuss und einen angemessenen jähr-lichen Betreiberzuschuss zu verhandeln.

Beschluss Nr. STR/00120/09-14Der Stadtrat beschließt die Satzung über dieForm der öffentlichen Bekanntmachung undder ortsüblichen Bekanntgabe der Stadt Gör-litz (Bekanntmachungssatzung).Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung fürden Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Fas-sung der Bekanntmachung vom 18. März2003 (SächsGVBI. S. 159) zuletzt geändertam 26.06.2009 (SächsGVBI.S. 323) und derKommunalen Bekanntmachungsverordnung(KomBekVO) hat der Stadtrat der Stadt Gör-litz in seiner Sitzung am 28.01.2010 folgen-de Satzung beschlossen:

Satzungüber die Form der öffentlichen

Bekanntmachung und der ortsüblichenBekanntgabe der Stadt Görlitz(Bekanntmachungssatzung)

§ 1Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachungen der StadtGörlitz erfolgen, soweit keine besonderengesetzlichen Bestimmungen bestehen,durchAbdruck im Amtsblatt der Großen KreisstadtGörlitz.

§ 2Ersatzbekanntmachung

Sind Pläne oder andere zeichnerische Dar-stellungen, insbesondere Karten, Bestand-teile einer Rechtsverordnung oder Satzung,so kann die öffentliche Bekanntmachung die-ser Teile dadurch erfolgen, dassihr wesentlicher Inhalt in der Rechtsverord-nung oder Satzung umschrieben wird,sie zur kostenlosen Einsicht durch jedermannwährend der Sprechzeiten im Rathaus,Unter-markt 6/8, für die Dauer von mindestens zweiWochen niedergelegt werden und hierauf beider Bekanntmachung der Rechtsverordnungoder Satzung hingewiesen wird.

§ 3Ortsübliche Bekanntgabe

(1) Die in gesetzlichen Vorschriften vorgese-hene ortsübliche Bekanntgabe erfolgt, sofernbundes- oder landesrechtlich nichts anderesbestimmt ist, durch Aushang an der Verkün-dungstafel- im Rathaus Görlitz, Untermarkt 6/8- am Ortschaftsbüro Schlauroth, Dorfstra-

ße 66a- am Gemeindezentrum in Hagenwerder,

Karl-Marx-Straße 13/14- in Kunnerwitz,Bushaltestelle,Klein Neun-

dorfer Straße- in Ludwigsdorf, Bushaltestelle (ehemals

BHG), Rothenburger Landstraße

Der Aushang erfolgt in vollem Wortlaut wäh-rend der Dauer von mindestens 3 Tagen.(2) Der Vollzug der Bekanntgabe ist in denAkten nachzuweisen.

§ 4Notbekanntmachung

Erscheint eine rechtzeitige Bekanntmachungin der vorgeschriebenen Form nicht möglich,kann die öffentliche Bekanntmachung inanderer geeigneter Weise durchgeführt wer-den. Die Bekanntmachung ist unverzüglichnach Wegfall des Hindernisses in der vorge-schriebenen Form zu wiederholen, wenn sienicht durch Zeitablauf gegenstandslos gewor-den ist.

§ 5Vollzug der Bekanntmachung

(1) Die öffentliche Bekanntmachung ist mitAblauf des Erscheinungstages des Amts-blattes vollzogen.Im Fall der Bekanntgabe durch Aushang istsie mit Ablauf der Aushangfrist vollzogen.Eine Ersatzbekanntmachung ist mit Ablaufder Niederlegungsfrist gem. § 2 vollzogen.Eine Notbekanntmachung ist mit ihrer Durch-führung vollzogen.(2) Der Vollzug der Bekanntmachung ist inden Akten nachzuweisen.

§ 6In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach derBekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.12.1993,zuletzt geändert durch Satzung vom30.04.1999, außer KraftGörlitz, 29.01.2010Joachim PaulickOberbürgermeister

Hinweis:Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzun-gen, die unter Verletzung von Verfahrens- undFormvorschriften der SächsGemO zustandegekommen sind,ein Jahr nach ihrer Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustandegekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder

fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-

zungen, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschlussnach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegenGesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 Sächs-GemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oderFormvorschrift gegenüber der Gemein-de unter Bezeichnung des Sachver-haltes, der die Verletzung begründensoll, schriftlich geltend gemacht wor-den ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in§ 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltendmachen.

Beschluss Nr. STR/00128/09-141. Der Stadtrat beschließt die 4.Satzung zur

Änderung der Friedhofssatzung der StadtGörlitz.

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,die Friedhofssatzung der Stadt Görlitz inder Fassung der 4.Satzung zur Änderungder Friedhofssatzung der Stadt Görlitzbekannt zu machen.

Auf Grund der §§ 4 und 124 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-GemO) in der Fassung der Bekanntmachungvom 18.März 2003 (GVBl. S. 55, ber. S. 159),zuletzt geändert durch Art. 2 ÄndG vom26.Juni 2008 (GVBl.S.323), in Verbindung mit§ 7 des Sächsischen Gesetzes über das Fried-hofs- und Bestattungswesen (SächsBestG)vom 8.Juli 1994 (GVBl.S.1321), zuletzt geän-dert durch Gesetz zur Änderung des Säch-sischen Bestattungsgesetzes vom 19. Juni2009 (GVBl.S.382) hat der Stadtrat der StadtGörlitz in seiner Sitzung am 28.01.2010 diefolgende Satzung beschlossen:

4. Satzung zur Änderungder Friedhofssatzung

der Stadt Görlitz

§ 1Änderung von Bestimmungen der Fried-hofssatzung vom 25.11.1993, zuletzt geän-dert mit Satzung vom 20.07.2007:(1) In der Inhaltsübersicht erhält § 45 folgen-de Fassung:„§ 45 Rechte und Pflichten für die Arbeit vonDienstleistungserbringern“(2) In § 30 Absatz 2 wird nach dem 2.Anstrichweitergeführt:„- auf Verlangen der Friedhofsverwaltungergänzende Unterlagen zum Dienstleistungs-erbringer (z.B.Bescheinigungen,Zertifikate).“(3) § 31 Absatz 2 erhält folgende Fassung:„(2) Grabmale sind ihrer Größe entsprechendnach den allgemein anerkannten Regeln desHandwerks so zu befestigen, dass sie dau-ernd standsicher sind und auch beim Öffnenbenachbarter Gräber nicht umstürzen kön-nen. Die Fundamentierung hat so zu erfol-gen, dass es zu keinen oder nur geringenSetzungen kommen kann und Letztere durcheinen geringen wirtschaftlichen Aufwand kor-rigiert werden können. Dies gilt für sonstigebauliche Anlagen entsprechend. Durch dieFriedhofsverwaltung kann die Fundamen-tierung vorgegeben werden. Für Erstellung,Abnahmeprüfung und jährliche Prüfung derGrabanlagen gilt die „Technische Anleitungzur Standsicherheit von Grabmalanlagen“(TA Grabmal) der Deutschen Naturstein-akademie e. V. in ihrer jeweils gültigen Fas-sung.“(4) In § 38 Absatz 3 werden die Wörter „nach§ 45 Absatz 1 zugelassenen Gärtner“ durchdie Worte „einen Dienstleistungserbringernach § 45“ ersetzt.(5) a. In § 44 Absatz 2 Buchstabe a) wer-

den die Worte „Arbeits- und Trans-portfahrzeuge zugelassener Gewer-betreibender sowie Fahrzeuge mitGenehmigung der Friedhofsverwal-tung“ durch die Wörter „genehmigteArbeits- und Transportfahrzeuge der

Ausgabe 3/2010 - Seite 6Amtliche Bekanntmachungen

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Dienstleistungserbringer sowie priva-te Fahrzeuge mit Genehmigung derFriedhofsverwaltung“ ersetzt.

b. § 44 Absatz 2 Buchstabe d) erhält fol-gende Fassung:„d) die Erstellung oder Verwertung vonFilm-,Ton-, Video- oder Fotoaufnah-men, außer zu privaten Zwecken.“

(6) § 44 Absatz 4 erhält folgende Fassung:“(4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnah-men zulassen, soweit sie mit dem Zweck desFriedhofes und der Ordnung auf ihm verein-bar sind. Zu diesem Zweck sind die beab-sichtigten Aktivitäten rechtzeitig anzumelden.Dies gilt insbesondere für die Erstellung oderVerwertung von Film-,Ton-,Video- oder Foto-aufnahmen, die nicht privaten Zwecken die-nen.“(7) § 45 erhält folgende Fassung:„§ 45 Rechte und Pflichten für die Arbeit vonDienstleistungserbringern(1) Dienstleistungserbringer, wie z. B. Bild-hauer, Steinmetze,Gärtner, dürfen nur solcheTätigkeiten auf dem Friedhof ausführen, diemit dem Friedhofszweck vereinbar sind.DieZweckbestimmung des Friedhofes liegt in derErmöglichung einer angemessenen undgeordneten Bestattung, in einer dem pietät-vollen Gedenken an die Toten entsprechen-den würdigen Ausgestaltung sowie in derGestaltung der Pflege und des Besuchs derGrabstätten.(2) Tätig werden können nur solche Dienst-leistungserbringer, die in fachlicher, betriebli-cher und persönlicher Hinsicht zuverlässigsind. Zur Aufstellung von Grabmalen ist diePerson fachlich geeignet, die aufgrund ihrerAusbildung in der Lage ist, unter Beachtungder örtlichen Gegebenheiten des Friedhofesund derTA Grabmal die angemessene Grün-dungsart zu wählen und die erforderlichenFundamentabmessungen zu berechnen.Sieist in der Lage, für die Befestigung der Grab-malteile das richtige Befestigungsmittel aus-zuwählen, zu dimensionieren und zu montie-ren. Weiterhin kann sie die Standsicherheitvon Grabanlagen beurteilen und mit Hilfe vonMessgeräten die Standsicherheit kontrollie-ren und dokumentieren.(3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt,vom Dienstleistungserbringer nach Abwä-gung des unmittelbaren und besonderenRisikos für die Gesundheit oder die Sicher-heit des Dienstleistungsempfängers odereines Dritten oder für die finanzielle Sicher-heit des Dienstleistungsempfängers eine derArt und dem Umfang des Risikos ange-messene Berufshaftpflichtversicherung zufordern.Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlan-gen vorzulegen.(4) Dienstleistungserbringer müssen sich fürIhre Arbeiten auf dem Friedhof ausweisenkönnen.Dies betrifft sowohl Angaben zur Per-son als auch zum Namen und Sitz des Dienst-leistungsunternehmens. Mitarbeiter derDienstleistungserbringer müssen sich als Fir-menmitarbeiter ausweisen können.Das Fried-hofspersonal ist berechtigt,Kontrollen durch-zuführen.(5) Dienstleistungserbringer und ihre Bediens-teten haben die Friedhofssatzung und die

dazu ergangenen Regelungen zu beachten.Dienstleistungserbringer haften für alle Schä-den, die sie oder ihre Bediensteten im Zusam-menhang mit ihrerTätigkeit auf den Friedhö-fen verursachen.(6) Ungeachtet § 44 Absatz 2 Buchstabe cdürfen Dienstleistungserbringer ihre Arbeitenauf den Friedhöfen nur während der Öff-nungszeiten, § 43 Absatz 1,ausführen. In denFällen des § 43 Absatz 2 sind derartige Arbei-ten ganz untersagt.(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werk-zeuge und Materialien dürfen auf den Fried-höfen nur vorübergehend und nur an denStellen gelagert werden, an denen sie nichthindern. Bei Beendigung oder Unterbre-chung der Tagesarbeit sind die Arbeits- undLagerplätze wieder in den früheren Zustandzu versetzen. Dienstleistungserbringer dür-fen auf den Friedhöfen keinerlei Abraumablagern. Geräte der Dienstleistungserbrin-ger dürfen nicht an oder in den Wasserent-nahmestellen der Friedhöfe gereinigt wer-den.(8) Kennzeichen mit Hinweisen auf Dienst-leistungserbringer dürfen nur mit Zustimmungdes Nutzungsberechtigten in unauffälliger undangemessener Form am Grabmal und/oderder Grabstelle angebracht werden.(9) Dienstleistungserbringern,die trotz schrift-licher Mahnung gegen die Vorschriften derAbsätze 4 bis 8 verstoßen oder bei denen dieVoraussetzungen der Absätze 2 und 3 ganzoder teilweise nicht mehr gegeben sind, kanndie Friedhofsverwaltung ein weiteres Tätig-werden auf dem Friedhof untersagen. Beieinem schwerwiegenden Verstoß ist die Mah-nung entbehrlich.(10) Dienstleistungserbringer, die im Rahmendes Grabmalgenehmigungsverfahrens nach§ 30 für unvollständige oder nicht den Regelnder TA Grabmal entsprechende Entwürfe,Zeichnungen und Angaben verantwortlichsind,können als unzuverlässig eingestuft wer-den. Satz 1 gilt entsprechend, wenn sichDienstleistungserbringer bei der Errichtungdes Grabmales ohne Grund nicht an die imGrabmalgenehmigungsverfahren gemachtenAngaben halten und/oder dies nicht imAbnahmeprotokoll gemäß TA Grabmal ver-merken.“(8)a. In § 47 Absatz 1 werden in Buchstabe

e) die Wörter „Arbeits- und Transport-fahrzeuge zugelassener Gewerbetrei-bender sowie Fahrzeuge mit Genehmi-gung der Friedhofsverwaltung“ durch dieWörter „genehmigte Arbeits- undTrans-portfahrzeuge der Dienstleistungser-bringer sowie private Fahrzeuge mitGenehmigung der Friedhofsverwaltung“ersetzt.

b. § 47 Absatz 1 erhält Buchstabe h) fol-gende Fassung:„h) entgegen § 44 Absatz 2 Buchstabed) und Absatz 4 Film-,Ton-,Video- oderFotoaufnahmen erstellt oder verwertet,außer zu privaten Zwecken.“

c. In § 47 Absatz 1 Buchstabe m) werdendie Worte „seines Gewerbes“ durchdie Worte „seiner Dienstleistung“ er-setzt.

§ 2Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrerBekanntmachung in Kraft.Görlitz, 29.01.2010Joachim PaulickOberbürgermeister

Hinweis:Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO geltenSatzungen, die unter Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften der SächsGemOzustande gekommen sind,ein Jahr nach IhrerBekanntmachung als von Anfang an gültigzustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder

fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der

Sitzungen, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschlussnach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegenGesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 Sächs-GemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- undFormvorschrift gegenüber der Gemein-de unter Bezeichnung des Sachver-haltes, der die Verletzung begründensoll, schriftlich geltend gemacht wor-den ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in§ 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltendmachen.

Beschluss Nr. STR/00129/09-141. Der Stadtrat beschließt die 1.Satzung zur

Änderung der Gebührensatzung zurFriedhofssatzung der Stadt Görlitz.

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,die Gebührensatzung zur Friedhofssat-zung der Stadt Görlitz in der Fassung der1.Änderungssatzung bekannt zu machen.

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung fürden Freistaat Sachsen (SächGemO) in derFassung der Bekanntmachung vom 18.März2003 (GVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geän-dert durch Art. 2 ÄndG vom 26. Juni 2008(GVBl. S. 323), in Verbindung mit §§ 12 und25 (1) des Verwaltungskostengesetzes desFreistaates Sachsen (SächsVwKG) in derFassung der Bekanntmachung vom 17.Sep-tember 2003 (GVBl.S. 698), zuletzt geändertdurch Art. 3 Sächsisches DienstleistungsRLGvom 13. August 2009 (GVBl. S. 438) und§§ 1, 2 und 9 Sächsisches Kommunalabga-bengesetz (SächsKAG) in der Fassung derBekanntmachung vom 26. August 2004(GVBl. S. 418), zuletzt geändert durch Art. 9Gesetz über das neue kommunale Haushalts-und Rechnungswesen vom 7.November 2007(GVBl.S.478) hat der Stadtrat der Stadt Gör-litz in seiner Sitzung am 28.01.2010 die fol-gende Satzung beschlossen:

Ausgabe 3/2010 - Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen

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1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzungzur Friedhofssatzung der Stadt Görlitz

§ 1Änderung von Bestimmungen der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung vom20.07.2007(1) In § 5 Absatz 8 werden die Punkte 10. und 11. ersatzlos gestrichen.Die bisherigen Punk-te 12. und 13. werden nunmehr die Punkte 10. und 11.(2) § 5 Absatz 9 erhält folgende Fassung:„(9) Fahrgenehmigungen zum Befahren des Friedhofes1. für private Friedhofsnutzer mit PKW1.1 für laufendes Kalenderjahr nach Vorlage von Schwerbehindertenausweis,

ärztlicher Bescheinigung o.ä. 16,50 Euro1.2. ab Juli 9,80 Euro1.3. zum einmaligen Befahren 5,10 Euro2. für Dienstleistungserbringer gemäß § 45 Friedhofssatzung der Stadt Görlitz

mit Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht2.1. für laufendes Kalenderjahr je Dienstleitungserbringer unter Angabe

der Kfz-Kennzeichen 63,39 Euro2.2. zur einmaligen Auftragsabwicklung je Dienstleistungserbringer

unter Angabe des konkreten Auftrages 17,75 Euro“(3) In § 6 werden nach „(SächsVwKG)“ die Worte „in der Fassung der Bekanntmachung“ ein-gefügt.

§ 2Schlussbestimmung

Diese Satzung tritt amTag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Görlitz, 29.01.2010Joachim PaulickOberbürgermeister

Hinweis:Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind,ein Jahr nach Ihrer Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekannt-

machung der Satzung verletzt worden sind,3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-

widrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unterBezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermanndiese Verletzung geltend machen.

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Stadt Görlitzin der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 28.01.2010

Friedhofssatzung der Stadt GörlitzInhaltsübersichtI Allgemeine Vorschriften§ 1 Grundregel§ 2 Bestattungspflicht§ 3 Geltungsbereich der Satzung§ 4 Trägerschaft§ 5 Friedhofszweck§ 6 Einschränkungen der Benutzung,

Schließung und Entwidmung§ 7 GebührenpflichtII Rechte an Grabstätten§ 8 Arten von Grabstätten§ 9 Allgemeines über Rechte an Grab-

stätten§ 10 Ruhezeit§ 11 Reihengräber§ 12 Wahlgräber§ 13 Rechte an Wahlgräbern§ 14 Beisetzungsrechte in Wahlgräbern

§ 15 Wiederverleihung der Rechte/Verlän-gerung der Rechte am Wahlgrab

§ 16 Antragsfristen für die Wiederverlei-hung

§ 17 Verfügungsrecht der Stadt nachAblauf der Nutzungs- und Ruhezeiten

§ 18 Gemeinschaftsanlagen ohne indivi-duelle Gestaltung

III Allgemeine Bestattungsvorschriften§ 19 Anmeldung und Terminbestimmung§ 20 Annahme von Verstorbenen§ 21 Särge und Urnen§ 22 Leichenhallen§ 23 Trauerfeier§ 24 Beisetzung§ 25 Ausbettung und UmbettungIV Gestaltung der Grabstätten§ 26 Wahlmöglichkeit der Gestaltung§ 27 Historische Abteilungen

§ 28 Gemeinschaftsanlagen mit besonde-rer Gestaltung

§ 29 Grabmale und bauliche Anlagen§ 30 Genehmigung§ 31 Anlieferung von Grabmalen, Funda-

mentierung, Befestigung§ 32 Erhaltungspflicht§ 33 entfällt§ 34 Entfernung von Grabmalen§ 35 Schutz besonders wertvoller Grab-

male und Grabumfassungen§ 36 Grabstellen mit allgemeinen Gestal-

tungsvorschriften§ 37 Grabstellen mit zusätzlichen Gestal-

tungsvorschriften§ 38 Pflegepflicht§ 39 Beginn der Pflege§ 40 Unvorschriftsmäßige Anlagen§ 41 Ungepflegte Grabstätten§ 42 Dauergewächse und ErsatzpflichtV Ordnung auf dem Friedhof§ 43 Öffnungszeiten§ 44 Ordnungsvorschriften§ 45 Rechte und Pflichten für die Arbeit von

Dienstleistungserbringern§ 46 entfällt§ 47 OrdnungswidrigkeitenVI Haftung§ 48 HaftungsausschlussVII Schlussbestimmungen§ 49 Alte Rechte§ 50 Inkrafttreten

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1Grundregel

(1) Mit Leichen und Aschenresten darf nur soverfahren werden, dass die Würde des Ver-storbenen nicht verletzt wird.(2) Die öffentliche Sicherheit und Ordnungdarf nicht gefährdet werden. Insbesondereist auf das sittliche Empfinden der Allge-meinheit Rücksicht zu nehmen und daraufzu achten, dass die Gesundheit von Perso-nen nicht gefährdet und die Strafrechtspfle-ge nicht beeinträchtigt wird.

§ 2Bestattungspflicht

Innerhalb des Stadtgebietes müssen Ver-storbene grundsätzlich auf den kommunalenoder den zugelassenen nichtkommunalenFriedhöfen bestattet werden.

§ 3Geltungsbereich der Satzung

Diese Friedhofssatzung gilt für alle im Stadt-gebiet befindlichen kommunalen Friedhöfe.

§ 4Trägerschaft

Die Verwaltung der kommunalen Friedhöfeund des Krematoriums Görlitz obliegt demstädtischen Eigenbetrieb Städtischer Fried-hof Görlitz.

§ 5Friedhofszweck

(1) Die kommunalen Friedhöfe sind nichtrechts-fähige Anstalt der Stadt Görlitz. Sie sind eineöffentliche Einrichtung imSinne der Gemeinde-ordnung in der jeweils geltenden Fassung.(2) Der Friedhof dient der Bestattung undPflege der Gräber im Andenken an die Ver-storbenen. Auf dem Friedhof werden dieje-nigen Personen bestattet, die bei ihrem Able-

Ausgabe 3/2010 - Seite 8Amtliche Bekanntmachungen

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ben Einwohner der Stadt Görlitz waren oderinnerhalb des Gebietes der Stadt Görlitz ver-storben sind oder ein Recht auf Beisetzungin einer bestimmten Grabstätte haben. Wei-terhin können Verstorbene bestattet werden,deren Asche in einer Urnengemeinschafts-anlage beigesetzt werden soll.(3) Soweit Grabstätten in ausreichenderAnzahl zur Verfügung stehen, dürfen Ver-storbene beigesetzt werden, die nicht Ein-wohner der Stadt Görlitz waren. Ihre Bestat-tung bedarf der vorherigen Zustimmung durchdie Friedhofsverwaltung.

§ 6Einschränkung der Benutzung,Schließung und Entwidmung

(1) Soweit öffentliche Interessen oder sonsti-ge wichtige Gründe es zwingend erforderlichmachen, können Friedhöfe oder Friedhofstei-le in ihrer Benutzung eingeschränkt,geschlos-sen oder entwidmet werden. Diese Maßnah-men werden öffentlich bekannt gemacht.(2) Die Friedhofsverwaltung hat jederzeit dasRecht zur Ausführung dringend erforderlicherAnlagen und Bauten oder zur Erreichung vonanderen,dem öffentlichen Interesse und/oderder Anstalt dienenden Zwecken,Gräber undGrabstätten beseitigen zu lassen.(3) Jeder Friedhof oder Teil eines Friedhofeskann für weitere Beisetzungen geschlossenwerden, soweit Beisetzungsrechte an Grab-stätten nicht mehr bestehen. Ein geschlos-sener Friedhof oder Friedhofsteil darf grund-sätzlich erst dann entwidmet werden, wennalle Ruhezeiten abgelaufen sind.(4) Soweit Rechte an Grabstätten noch beste-hen oder Ruhezeiten noch nicht abgelaufensind, kann ein Friedhof oder Teil eines Fried-hofes geschlossen oder entwidmet werden,wenn dies im öffentlichen Interesse dringenderforderlich ist. In diesem Falle ist die Verwal-tung berechtigt, bestehende Rechte an Grab-stätten aufzuheben,und verpflichtet,den Betrof-fenen nach Anhörung die aufgehobenen Rech-te an einer anderen, gleichwertigen Grabstät-te zu verleihen.Soweit Ruhezeiten noch nichtabgelaufen sind, hat die Verwaltung die Lei-chen- oder Aschenreste der Verstorbenen kos-tenlos umzubetten und das Zubehör der Grab-stätte nach Anhörung des Gestaltungs- oderPflegeberechtigten kostenlos zu verlegen.

§ 7Gebührenpflicht

Für die Benutzung des Friedhofs und derBestattungseinrichtungen sowie für beson-dere Leistungen auf dem Gebiet des Fried-hofswesens werden Gebühren nach derGebührensatzung erhoben.

II. Rechte an Grabstätten

§ 8Arten von Grabstätten

(1) Folgende Arten von Grabstätten stehenauf dem Städtischen Friedhof zur Verfügung:1. Reihengräber a) für Erdbestattung

b) für Urnenbeisetzung2. Wahlgräber a) für Erdbestattung

b) für Urnenbeisetzung3. Gemeinschaftsanlagen

für Urnenbeisetzung ohneindividuelle Gestaltung

4. Ehrengrabstätten

(2) Folgende Arten von Grabstätten stehenauf dem Friedhof Hagenwerder zur Verfü-gung:1. Reihengräber für Erdbestattung2. Wahlgräber a) für Erdbestattung

b) für Urnenbeisetzung§ 9

Allgemeines über Rechte an Grabstätten(1) Rechte an Grabstätten können nur nachdieser Satzung verliehen werden und sindöffentlich-rechtlicher Natur.(2) Rechte an einer Grabstätte werden nurnach einem Todesfall verliehen. Bei Wahl-gräbern kann die Verwaltung Ausnahmenzulassen.(3) Folgende Rechte an Grabstätten könnenverliehen werden:a) Nutzungsrecht: das Recht, über Bei-

setzungen zu bestim-men,

b) Beisetzungsrecht: das Recht, beigesetztzu werden,

c) Gestaltungsrecht: das Recht, über dieGestaltung einerGrabstätte im Rah-men der in dieser Sat-zung enthaltenen undauf ihr beruhendenVorschriften zu ent-scheiden,

d) Pflegerecht: das Recht, über diePflege einer Grabstät-te im Rahmen der indieser Satzung ent-haltenen und auf ihrberuhenden Vorschrif-ten zu entscheiden.

(4) Zuerkennung, Anlage und Unterhaltungvon Ehrengrabstätten obliegen der Stadt Gör-litz.

§ 10Ruhezeit

(1) Die Ruhezeit beträgt:für Erdbestattungen 25 JahreAusnahme Kinder 0 - 5 Jahre 15 Jahrefür Urnen 20 Jahre(2) Für Urnen,die in der Zeit vom 02.06.1983bis zum Inkrafttreten der Friedhofssatzungvom 29.03.1994 auf dem Städtischen Fried-hof beigesetzt wurden, gilt die Ruhezeit von15 Jahren.

§ 11Reihengräber

(1) Beisetzungen in Reihengräbern erfolgenan der von der Friedhofsverwaltung jeweilsbestimmten Stelle, und zwar in der Regel derReihe nach nebeneinander.(2) In einem Reihengrab für Erdbestattungdarf nur ein Sarg, in einem Reihengrab fürUrnenbeisetzung darf nur eine Urne beige-setzt werden.(3) Sind Mutter und Kind bei der Geburt ver-storben, so können beide Leichen in einemSarg bestattet oder die Aschenreste in einerUrne beigesetzt werden.(4) Nach Ablauf der Ruhezeiten aller Erstbe-legungen im Grabfeld bzw. in einem festge-legtenTeilstück eines Grabfeldes werden Rei-hengräber eingeebnet und bei Bedarf für eineneue Verwendung vorbereitet. Dies wird vor-her öffentlich bekannt gemacht.

(5) Soll nach Ablauf der Ruhezeit der Bestat-tung vorzeitig auf den Erhalt der Grabstellebis zur Einebnung des Gesamtgrabfeldes ver-zichtet werden, so findet hierauf § 13 (6) ent-sprechende Anwendung.

§ 12Wahlgräber

(1) Ein Wahlgrab kann in der Regel durch denErwerber ausgewählt werden. Es kann ausmehreren Grabeinheiten bestehen.(2) Mauergrabstellen werden an Nutzungs-berechtigte als Grabstellen für Erdbestattun-gen vergeben.Eine Mauergrabeinheit bestehtaus 2 Grabeinheiten für Erdbestattung.(3) In jeder Grabstätte eines Wahlgrabes kön-nen mehrere Beisetzungen erfolgen.(4) In einer Grabstelle für Erdbestattung dür-fen im Rahmen des Nutzungsrechtes 1 Sargund 2 Urnen beigesetzt werden.(5) In einem 2-stelligen Urnenwahlgrab dür-fen 2 Urnen beigesetzt werden, in einem 4-stelligen 4.Urnenwahlgrabstätten,deren Nut-zungsrechte vor Inkrafttreten der 1. Satzungzur Änderung der Friedhofssatzung bestan-den, haben bezüglich der möglichen Urnen-beisetzungen Bestandsschutz.(6) Sowohl Mauergrabstellen als auch Grab-stellen in Grabfeldern können durch die Ver-waltung als Gemeinschaftsgrabanlage ange-boten werden.Die Anzahl der dann möglichenBeisetzungen legt die Verwaltung fest.

§ 13Rechte an Wahlgräbern

(1) Ein Rechtsanspruch auf Verleihung vonRechten an einem Wahlgrab oder an einerbestimmten Grabstätte oder auf eine unver-änderte Gestaltung der Umgebung dergewählten Grabstätte besteht nicht.(2) Die Nutzungszeit beträgt für:ein Wahlgrab Erdbestattung 25 Jahre,ein Wahlgrab Urnenbeisetzung 25 Jahre.Mit jeder Beisetzung ist das Nutzungsrechtso zu verlängern, dass die volle Ruhezeitgewährleistet ist.(3) Der Erwerber von Rechten an einemWahl-grab ist Nutzungsberechtigter. Er kannseine Rechte mit Genehmigung der Stadteinem beisetzungsberechtigten Angehörigenübertragen oder - bei einer Grabstelle ohnezu berücksichtigende Ruhezeit bzw. einernicht belegten Grabstelle - der Stadt gegen-über auf die Rechte verzichten.Ein Anspruchauf Rückerstattung gezahlter Gebührenbesteht in diesem Fall nicht. Wohnungs-wechsel sowie Namenswechsel des Nut-zungsberechtigten sind in der Friedhofsver-waltung anzuzeigen. Kosten für den anfal-lenden Verwaltungsaufwand bei notwendigenNachforschungen durch die Friedhofsver-waltung können mittels Gebührenbescheidgeltend gemacht werden.(4) Verstirbt der Nutzungsberechtigte ohneRegelung gemäß Abs. 3 Satz 2, so kanngegenüber der Stadt als neuer Nutzungsbe-rechtigter eingetragen werden:1. der Ehegatte,2. in vorgegebener Reihenfolge

Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder,Urenkel,

3. die Ehegatten der unter 2.genannten Per-sonen.

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Stehen mehrere Personen im gleichen Range,so haben sie der Stadt einen Nutzungsbe-rechtigten zu benennen. Sind Angehörigenach vorstehender Regelung nicht vor-handen oder nicht bereit, können für die Ver-fügungsbefugnis auch andere Angehörigenach der Erbfolge des Bürgerlichen Gesetz-buches in der jeweils gültigen Fassungbenannt werden.Kommt unter den nach die-sem Absatz Berechtigten keine Einigungzustande, kann die Stadt weitere Beisetzun-gen ablehnen.(5) Die Stadt kann die Eintragung eines neuenNutzungsberechtigten nach Abs.3 und 4 ver-weigern, wenn damit gegen die guten Sittenverstoßen wird.(6) Soll nach Ablauf der Ruhezeiten allerBestattungen vorzeitig auf das Nutzungsrechtverzichtet werden,so ist der Verzicht schriftlichdurch den Nutzungsberechtigten unter Ein-haltung einer vierwöchigen Frist zum Monats-ende zu erklären.Die Einzelheiten zur Beräu-mung sind einvernehmlich zu regeln.Die jewei-ligen Gebühren werden gemäß Gebührensat-zung erhoben. Kommt eine einvernehmlicheRegelung nach Satz 2 innerhalb von 14Tagennach Verzichtserklärung nicht zustande, so istdiese Erklärung unwirksam.(7) Nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist dieGrabstelle durch den Nutzungsberechtigtenzu beräumen. § 13 (6) Satz 2 und 3 sind ent-sprechend anzuwenden. Nach Ablauf einesJahres ab dem in Satz 1 genannten Zeitpunktist die Verwaltung berechtigt, die Grabstelleauf Kosten des Nutzungsberechtigten selbstzu beräumen.

§ 14Beisetzungsrechte in Wahlgräbern

(1) Der Nutzungsberechtigte kann durch schrift-liche Erklärung gegenüber der Friedhofsver-waltung bestimmen, welche der in § 13 (4)genannten Angehörigen nicht und welche Per-sonen darüber hinaus beisetzungsberechtigtsind. Das Beisetzungsrecht des Ehegatteneines bereits beigesetzten Verstorbenen darfnicht nachträglich ausgeschlossen werden.(2) Erklärungen des Nutzungsberechtigtenkönnen vom nachfolgenden Nutzungsbe-rechtigten während der ihm überlassenenNutzungszeit nicht aufgehoben werden.(3) Wird eine Bestattung in einer vorher erwor-benen Wahlgrabstätte beantragt, ist das Nut-zungsrecht nachzuweisen.

§ 15Wiederverleihung der Rechte/

Verlängerung der Rechte am Wahlgrab(1) Ist die Nutzungszeit abgelaufen, kann dasNutzungsrecht für eine neue Nutzungszeit bismaximal 25 Jahre erworben werden (§ 13 (2)).(2) Die Rechte können nur für die ganze Grab-stätte, nicht für einzelne Grabstellen, erneu-ert werden. Die Friedhofsverwaltung kannAusnahmen zulassen.(3) Ein Rechtsanspruch auf Wiederverleihungder Rechte besteht nicht.

§ 16Antragsfristen für die WiederverleihungAnträge auf Wiederverleihung der Rechte amWahlgrab müssen frühestens 3 Monate vor,bis spätestens 3 Monate nach Ablauf der Nut-zungsrechte in der Friedhofsverwaltunggestellt werden.

§ 17Verfügungsrecht der Stadt nach Ablauf

der Nutzungs- und RuhezeitenWird nach Ablauf der Nutzungs- und Ruhe-zeiten die Wiederverleihung der Rechte nach§§ 15 und 16 nicht fristgerecht beantragt, sokann die Verwaltung über die Grabstätte ver-fügen.

§ 18Gemeinschaftsanlagen

ohne individuelle Gestaltung(1) In einer Gemeinschaftsanlage,außer Paar-gräbern, werden Rechte nach § 9 (3) nichtverliehen.Eine Beisetzung findet dort nur statt,wenn sie dem Wunsch der/des Verstorbenenentspricht.Soll eine Urne beigesetzt werden,die vorher bereits an anderer Stelle beige-setzt war, so ist sie zu behandeln wie jedeUrne nach aktuellem Sterbefall. Die zu ent-richtende Gebühr gilt gemäß Gebührensat-zung für 20 Jahre. Eine Verkürzung der Nut-zungszeit wegen bereits abgelaufener Jahreder Ruhezeit ist nicht möglich.(2) Baumgräber werden angeboten, um dembesonderen Bedürfnis der Übergabe einerUrne an die Natur zu entsprechen.Durch dieVerwaltung wird ein einfaches Namensschildam Baum befestigt.Die Einrichtung von Grab-stellen, dauerhaften Blumenablageplätzenoder das Aufstellen von Grabkennzeichen istnicht gestattet.Bei Zuwiderhandlung kann aufKosten des Nutzungsberechtigten die Ent-fernung vorgenommen werden.(3) Paargrabanlagen bestehen aus mehrerenPaargräbern. Diese werden an Nutzungsbe-rechtigte zur Beisetzung von maximal zweiUrnen für die Zeit von 20 Jahren verliehen.ZumZeitpunkt der Beisetzung der zweiten Urne istdas Nutzungsrecht gemäß § 13 (2) Satz 2 zuverlängern. Bis zur Beisetzung einer zweitenUrne sind Friedhofsunterhaltungsgebühren jähr-lich zu entrichten,danach kann die Verwaltungeine hiervon abweichende Fälligkeitsbestim-mung auf Antrag hin treffen.Der Nutzungsbe-rechtigte kann die Fläche zwischen Einfassungund Liegestein selbst bepflanzen und pflegen.Wird das Recht auf Beisetzung einer zweitenUrne nicht innerhalb von 20 Jahren in Anspruchgenommen,so gilt es als verwirkt.§ 13 (6) und(7) finden entsprechende Anwendung.

III. Allgemeine Bestattungsvorschriften

§ 19Anmeldung und Terminbestimmung

(1) Bestattungen sind unter Vorlage derBestattungsunterlagen mindestens zweiTagevor dem Bestattungstermin anzumelden.(2) Die Friedhofsverwaltung setzt den Zeit-punkt derTrauerfeier und der Bestattung fest.(3) Die Festlegung des Beisetzungsterminsfür eine von auswärts angeforderte Urne soll-te erst nach Eingang der Urne erfolgen.(4) Wird von Angehörigen gewünscht, dasssowohl Trauerfeier am Sarg als auch Urnen-beisetzung an einemTag ausgeführt werden,so kann die Friedhofsverwaltung dies ableh-nen, wenn Entsprechendes tatsächlich oderrechtlich nicht realisierbar ist.

§ 20Annahme von Verstorbenen

(1) Verstorbene müssen ordnungsgemäß ein-gesargt und dürfen nicht konserviert sein.

Desinfektions- und Geruchsmaskierungsmit-tel dürfen keine Stoffe enthalten, die beimAbbau oder bei der Einäscherung umwelt-belastende Stoffe freisetzen.(2) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, denSarg einer rasch verwesenden Leiche sofortdauernd zu schließen. An nach sonstigenRechtsvorschriften meldepflichtigen über-tragbaren Krankheiten Verstorbene müssensofort in dauernd geschlossenen und ent-sprechend gekennzeichneten Särgen in dieLeichenhalle gebracht werden.(3) Die Bekleidung der Verstorbenen mussaus vergänglichen Stoffen bestehen, die beiAbbau oder bei der Einäscherung keineumweltbelastenden Stoffe freisetzen.(4) Wertgegenstände sollen den Verstorbe-nen nicht mitgegeben werden. Sie sind vorEinlieferung in die Leichenhalle von Angehö-rigen oder beauftragten Personen zu ent-nehmen. Beigaben, die bei dem Verstorbe-nen verbleiben sollen, müssen bei Feuerbe-stattung den Vorschriften nach § 21 (3) ent-sprechen. Die Stadt haftet nicht für Wertge-genstände oder Sargbeigaben.

§ 21Särge und Urnen

(1) Särge müssen aus festem, verrottbarem,umweltverträglichem Material bestehen undgut abgedichtet sein, so dass jedes Durchsi-ckern von Flüssigkeiten ausgeschlossen ist.Der Boden ist mit einer 5 - 10 cm hohenSchicht aufsaugender, verrottbarer Stoffe zubedecken. Für Bestattungen in Grüften dür-fen nur besonders geeignete Särge,die keineZersetzungsstoffe austreten lassen, verwen-det und zugelassen werden. Särge für Erd-bestattungen müssen innerhalb der Ruhezeitentsprechend § 10 verrotten.(2) Särge für Erdbestattungen sollen nicht län-ger als 2,05m,nicht breiter als 0,75m und nichthöher als 0,70 m sein.Für größere Särge wirdeine höhere Beisetzgebühr erhoben.(3) Särge,Sargausstattungen und Sterbewä-sche für Feuerbestattung müssen den Vor-schriften der VDI 3891 entsprechen. Insbe-sondere müssen Särge aus Vollholz herge-stellt sein.Andere Werkstoffe sind nur zuläs-sig, wenn durch Sachverständigengutachtendie Gleichwertigkeit hinsichtlich Emission luft-fremder Stoffe,Ascherückständen und allge-meiner Eignungsvoraussetzungen (ein-schließlich gleicher Einäscherungsbedin-gungen) nachgewiesen wird. In den Sarg-werkstoffen dürfen Imprägnierstoffe, Holz-schutzmittel und halogen-organische Verbin-dungen nicht vorkommen.Das Material kannnaturbelassen, gestrichen, lackiert oderbeschichtet sowie verleimt sein.Den Anstrich-stoffen, Lacken, Beschichtungen und Klebe-stoffen dürfen keine schwermetallhaltigenZusatzstoffe beigesetzt sein. Vom Bestatterkann für verwendete Artikel eine Unbedenk-lichkeitserklärung gefordert werden.Die Maßefür Feuerbestattungssärge gelten analogdenen für Erdbestattung.(4) Urnen (Aschekapseln) stellt die Stadt zurVerfügung. Die Angehörigen sind berechtigt,Schmuckurnen bis zu einer Größe von 20 cmx 30 cm und bis zu einem Gewicht von 1,5 kgzu verwenden. Für größere/schwerereSchmuckurnen wird eine höhere Beiset-

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zungsgebühr erhoben.Urnen aus schwer zer-setzbaren oder schadstoffhaltigen Stoffendürfen nicht verwendet werden.Dies gilt ins-besondere für Marmor, Keramik, Kupfer undKunststoffe aller Art.(5) Särge und Urnen,einschließlich Schmuck-urnen, die nicht der VDI-Richtlinie 3891 bzw.den Vorschriften dieser Satzung entsprechen,können von der Friedhofsverwaltung zurück-gewiesen werden. Für Einäscherungssärgewird der Nachweis über die Einhaltung derVDI-Richtlinie durch Kennzeichnung erbracht.Aus dem Nachweis am Sarg soll der verant-wortliche Hersteller erkennbar sein.

§ 22Leichenhallen

(1) Nach Einlieferung werden Särge bis zurBestattung in Kühlzellen eingestellt. Für dasvorübergehende Einstellen eines Sarges biszur Überführung auf einen anderen Friedhofkann eine Kühlzelle in der Alten Feierhallegenutzt werden.(2) Falls keine Bedenken bestehen, kann einSarg auf Wunsch des Auftraggebers derBestattung zur Abschiednahme durch dasFriedhofspersonal nach Terminabsprachegeöffnet werden. Hierfür steht ein Verab-schiedungsraum zur Verfügung.(3) Besonders gekennzeichnete Särge § 20(2) werden nicht mehr geöffnet.

§ 23Trauerfeiern

(1) Trauerzeremonien können in einem derFeierräume oder am Grab durchgeführt wer-den. Auf Antrag kann die Freianlage hinterdem Krematorium für eine Urnenfeier genutztwerden.Die Gebühren werden nach Aufwandberechnet.(2) Zeitpunkt und Dauer der Trauerfeier wer-den von der Friedhofsverwaltung bestimmt.(3) Die für die Gestaltung einer Trauerzere-monie erforderliche Ausstattung stellt derFriedhofsträger zur Verfügung.(4) Der Auftraggeber einer Bestattung ist dafürverantwortlich, dass die Empfindungen ande-rer durch Reden oder Darbietungen, auchMusik, während der Trauerzeremonie nichtgestört werden.(5) Zur Ausgestaltung derTrauerfeier steht inden Feierräumen ein Musikinstrument zur Ver-fügung. Musiker und Chöre können bei derTrauerfeier nach Absprache mit dem Krema-toriumsmeister mitwirken.(6) Das Abspielen vonTonträgern und beson-dere Darbietungen sind nur auf Veranlassungdes nächsten Angehörigen bzw.des Auftrag-gebers der Bestattung erlaubt und mit derFriedhofsverwaltung abzusprechen. Für dasAbspielen mitgebrachter Tonträger wird eineGebühr erhoben. Eine Gewährleistung fürderen Verwendbarkeit besteht nicht. Bei derDurchführung vonTrauerfeiern sind die WürdedesToten und das sittliche Empfinden der All-gemeinheit zu achten.(7) Sollen bei einer Trauerfeier besondereAnlagen oder Einrichtungen benutzt werden,so ist dafür rechtzeitig die Erlaubnis der Ver-waltung einzuholen.

§ 24Beisetzung

(1) Das Ausheben und Schließen eines Gra-bes, die Überführung eines Sarges/einer Urne

vom Krematorium zur Grabstelle und das Bei-setzen eines Sarges/einer Urne erfolgt grund-sätzlich durch das Friedhofspersonal.(2) Die Verwaltung kann eine Gesamtleistungnach Absatz 1 oderTeile der Gesamtleistungeinem Bestattungsunternehmen kurzzeitigoder dauerhaft übertragen.(3) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehörvor einer Beisetzung entfernen zu lassen.Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale,Fundamente oder Grabzubehör durch dieFriedhofsverwaltung entfernt werden müssen,sind die dadurch entstehenden Kosten durchden Nutzungsberechtigten der Friedhofsver-waltung zu erstatten. Für das Öffnen undSchließen von Grüften können Steinmetzbe-triebe beauftragt werden.Für Grabzubehör,dasdurch die Friedhofsverwaltung entfernt werdenmuss,wird keine Haftung übernommen.(4)Wird eine Erdbestattung im Zuge der Ersatz-vornahme durch das Ordnungsamt beauftragt,so erfolgt die Bestattung im Reihengrab mitzusätzlichen Gestaltungsvorschriften. Urnen,die acht Wochen nach der Einäscherung nochnicht beigesetzt sind, kann die Friedhofsver-waltung in einem Reihengrab beisetzen.(5) DieTiefe der einzelnen Gräber beträgt vonder Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Ober-kante des Sarges mindestens 0,90 m,bis zurOberkante der Urne mindestens 0,50 m.

§ 25Ausbettung und Umbettung

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlichnicht gestört werden.(2) Aus- und Umbettungen in Reihengräbernsind nicht gestattet.(3) Erdbestattungen dürfen grundsätzlich nurnach Ablauf der Ruhezeit aus- oder umgebet-tet werden.Ausnahmen sind in Fällen des § 6(4) oder bei Anordnung eines Richters,Staats-anwalts oder einer Polizeibehörde möglich.Auf Antrag der Angehörigen des Verstorbe-nen sind Ausnahmen nur möglich, wenna) ein ganz besonderes Interesse nachge-

wiesen wird,b) eine Bescheinigung des Gesundheits-

amtes darüber vorgelegt wird, dass undunter welchen Bedingungen die Aus- oderUmbettung genehmigt werden kann,

c) der Grad der Verwesung unter Berück-sichtigung aller Umstände eine Durch-führung der Arbeiten ermöglicht und

d) die Durchführung der laufenden Beiset-zungsarbeiten nicht beeinträchtigt wird.

(4) Urnen aus Wahlgrabstellen können nuraus-/umgebettet werden,wenn ein besonde-res, dazu berechtigendes Interesse vorliegt.(5) Bei Ausbettungen aus Gemeinschaftsan-lagen muss eineTotenruhestörung für ande-re Bestattungen ausgeschlossen sein.Gege-benenfalls entstehende Folgekosten sind vomAntragsteller zu tragen.(6) Für alle Schäden,die durch eine Aus- oderUmbettung an benachbarten Grabstättenoder Anlagen entstehen, sowie für notwendi-ge Folgekosten, haftet der Auftraggeber.

IV. Gestaltung der Grabstätte

§ 26Wahlmöglichkeit der Gestaltung

(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und soan die Umgebung anzupassen, dass der

Friedhofszweck und der Zweck dieser Sat-zung sowie die Würde des Friedhofes in sei-nen einzelnen Teilen und in seiner Gesamt-anlage gewahrt wird.(2) Auf dem Friedhof stehen Reihengräber undWahlgräber mit allgemeinen und mit zusätzli-chen Gestaltungsvorschriften zur Verfügung,zwischen denen die Angehörigen frei wählenkönnen. Die Friedhofsverwaltung berät dieAngehörigen über die sich aus den allgemei-nen und besonderen Gestaltungsvorschriftenergebenden Möglichkeiten und Verpflichtun-gen. Wird von der Wahlmöglichkeit nicht beider Anmeldung der Bestattung Gebrauchgemacht, erfolgt die Bestattung in einer Abtei-lung mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften.(3) Gräber mit allgemeinen und mit zusätzli-chen Gestaltungsvorschriften werden räum-lich getrennt angelegt.

§ 27Historische Abteilungen

Für bestimmte Friedhofsteile, insbesonderefür Abteilungen, die für die historische Ent-wicklung des Friedhofes von wesentlicherBedeutung sind und so weit wie möglich inihrer ursprünglichen Form erhalten bleibensollen,erlässt die Friedhofsverwaltung beson-dere Vorschriften. Grabstätten in solchenAbteilungen gelten als Gräber mit zusätzli-chen Gestaltungsvorschriften.

§ 28Gemeinschaftsanlagen

mit besonderer GestaltungNeben Grabfeldern mit den durch diese Sat-zung gegebenen Möglichkeiten zur Einzel-gestaltung der Grabstätten kann die Verwal-tung Gemeinschaftsanlagen als Ruhestättefür mehrere Verstorbene einrichten.Der Ver-waltung obliegt in diesen Anlagen Pflege undInstandhaltung. Angehörige erhalten, außerbei Paargräbern, kein Recht zur individuellenBepflanzung oder Pflege.Die Ablage von Blu-men ist an vorgegebenen Plätzen möglich.Für Baumgräber gilt § 18 (2). Für Paargräbergilt § 18 (3).

§ 29Grabmale und bauliche Anlagen

(1) Auf den Grabstätten dürfen im Rahmendes Gestaltungsrechtes Grabmale aufgestelltwerden. Grabmale und Grabzubehör sindstand- und verkehrssicher aufzustellen. Ste-hende Grabmale dürfen die Mindeststärkevon 0,12 m nicht unterschreiten. Ausnahme:Holz- und Metallgrabmale(2) Für Grabmale können Verwendung finden:Naturstein, Holz,Metall.(3) Die Verwendung von Ersatzstoffen (Kunst-stoff, Terrazzo, Gips), von Kork, Glas, Porzel-lan, Emaille, Blech, Zementschmuck oderÖlfarbenanstrichen auf Grabsteinen sowiedie Verwendung aufdringlicher Farben bei derBeschriftung sind verboten.(4) Um den ausgewogenen Sauerstoff- undWasserhaushalt im Boden nicht zu gefähr-den, ist die Anbringung von Grababdeckplat-ten, die mehr als die Hälfte der Grabflächevon der Sauerstoff- oder Wasserzufuhr aus-schließen, unzulässig.

§ 30Genehmigung

(1) Grabmale, Einfassungen und baulicheAnlagen dürfen nur mit Genehmigung der

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Friedhofsverwaltung aufgestellt oder verän-dert werden. Provisorische Grabmale alsnaturlasierte Holztafeln oder Holzkreuze dür-fen, sofern sie der Würde des Ortes ent-sprechen, ohne Zustimmung aufgestellt wer-den, müssen aber spätestens 2 Jahre nachdem Sterbefall entfernt werden. Andernfallskann die Verwaltung die Entfernung vorneh-men.(2) Die Genehmigung ist rechtzeitig durch dennachweislich Berechtigten in nachfolgenderForm zu beantragen.a) Den Antrag stellt die Firma, die das Grab-mal anzufertigen oder zu verändern beab-sichtigt, namens und im Auftrag desAntragsberechtigten auf dem dafür vorge-sehenen Formular.

b) Dem Antrag sind zweifach beizufügen:- der Grabmalentwurf in Vorder- und Sei-tenansicht und Grundriss im Maßstab1 : 10 unter Angabe des Materials, derBearbeitung, der Anordnung der Schrift,der Ornamente und Symbole, sowie derkonkreten Fundamentierung. Es gilt die„Technische Anleitung zur Standsicher-heit von Grabmalanlagen (TA Grabmal)“der Deutschen Natursteinakademie e.V.in ihrer jeweils gültigen Fassung.- soweit es zum Verständnis erforderlichist, Zeichnungen der Schrift, der Orna-mente und der Symbole im Maßstab 1 : 1unter Angabe des Materials, der Bear-beitung, des Inhalts, der Form und derAnordnung.In besonderen Fällen kann die Vorlageeines Modells im Maßstab 1 :10 oder dasAufstellen einer Attrappe in natürlicherGröße auf der Grabstätte verlangt werden.- auf Verlangen der Friedhofsverwaltungergänzende Unterlagen zum Dienstleis-tungserbringer (z. B. Bescheinigungen,Zertifikate).

(3) Die Zustimmung erlischt,wenn das Grab-mal oder die sonstige bauliche Anlage nichtbinnen eines Jahres nach der Zustimmungerrichtet worden ist.(4) Die Genehmigung kann versagt werden,wenn das Grabmal den Vorschriften dieserSatzung nicht entspricht. Bei Gräbern mitzusätzlichen Gestaltungsvorschriften kannsie auch dann versagt werden, wenn bereitsGrabmale gleicher oder sehr ähnlicher Aus-führung vorhanden sind,deren Wiederholunga) aus Gründen des Schutzes individueller

Gestaltungsmerkmale oderb) bei in der Nähe zu errichtenden Grab-

malen aus Gründen einer Vermeidunggleichförmiger Gestaltung

abzulehnen ist.(5) Nicht genehmigte Grabmale,außer denennach § 30 (1) Satz 2, und sonstige bauli-che Anlagen sowie Inschriften kann die Fried-hofsverwaltung auf Kosten des Auftraggebersentfernen lassen.

§ 31Anlieferung von Grabmalen,

Fundamentierung, Befestigung(1) Bei der Anlieferung von Grabmalen kanndie Friedhofsverwaltung die Vorlage desgenehmigten Grabmalantrages verlangensowie überprüfen, ob Grabmalgenehmigungund Grabmalausführung übereinstimmen.

(2) Grabmale sind ihrer Größe entsprechendnach den allgemein anerkannten Regeln desHandwerks so zu befestigen, dass sie dau-ernd standsicher sind und auch beim Öffnenbenachbarter Gräber nicht umstürzen kön-nen. Die Fundamentierung hat so zu erfol-gen, dass es zu keinen oder nur geringen Set-zungen kommen kann und Letztere durcheinen geringen wirtschaftlichen Aufwand kor-rigiert werden können. Dies gilt für sonstigebauliche Anlagen entsprechend. Durch dieFriedhofsverwaltung kann die Fundamentie-rung vorgegeben werden. Für Erstellung,Abnahmeprüfung und jährliche Prüfung derGrabanlagen gilt die „Technische Anleitungzur Standsicherheit von Grabmalanlagen“ (TAGrabmal) der Deutschen Natursteinakade-mie e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 32Erhaltungspflicht

(1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagensind dauernd in würdigem und verkehrssi-cherem Zustand zu halten.Verantwortlich hier-für ist bei Reihen- und Wahlgräbern sowie beiPaargräbern der Nutzungsberechtigte.NachdemTode dieser Person ist der nach § 13 (4)nächste Angehörige verantwortlich.(2) Der Verantwortliche hat insbesondere fürdie Standsicherheit zu sorgen und haftet füralle durch mangelnde Standsicherheit schuld-haft verursachten Schäden.(3) Erscheint die Standsicherheit von Grab-malen, sonstigen baulichen Anlagen oderTei-len davon gefährdet, sind die für die Unter-haltung Verantwortlichen verpflichtet, unver-züglich Abhilfe zu schaffen.Bei Gefahr im Ver-zuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kos-ten des Verantwortlichen Sicherungsmaß-nahmen (z.B.Umlegung von Grabmalen) tref-fen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotzschriftlicher Aufforderung der Friedhofsver-waltung nicht innerhalb einer festzusetzen-den angemessenen Frist beseitigt, ist dieFriedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmaloder Teile davon auf Kosten des Verantwort-lichen zu entfernen.Die Stadt ist verpflichtet,diese Gegenstände drei Monate aufzube-wahren. Ist der Verantwortliche nicht bekanntoder ohne besonderen Aufwand nicht zuermitteln, genügen als Aufforderung eineöffentliche Bekanntmachung und ein Hin-weisschild auf der Grabstätte, das für dieDauer von einem Monat aufgestellt wird.(4) Bei gemauerten Grüften, Grabgewölbenund ähnlichen Bauten ist der Verantwortlicheauf Verlangen der Verwaltung verpflichtet, aufseine Kosten den baulichen Zustand durcheinen Sachverständigen untersuchen zu las-sen, dessen Urteil für die erforderlichen Maß-nahmen ausschlaggebend ist.

§ 33entfällt

§ 34Entfernung von Grabmalen

(1) Grabmale dürfen nur mit Genehmigung derFriedhofsverwaltung entfernt werden.Antrags-berechtigt sind der Nutzungsberechtigte oderdieAngehörigen in der Reihenfolge des § 13 (4).(2) Die Genehmigung wird in der Regel erteilta) bei Reihengräbern nur für eine Frist von

6 Monaten nach Bekanntgabe über dieEinebnung,

b) bei Wahlgräbern nur für eine Frist von 3Monaten nach Ablauf der Nutzungszeit.

(3) Anlagen,die nicht fristgerecht entfernt wor-den sind,können von der Friedhofsverwaltungbeseitigt werden. Sie gehen entschädi-gungslos in die Verfügungsgewalt des Fried-hofsträgers über. Eine Aufbewahrungspflichtbesteht nicht.

§ 35Schutz besonders wertvoller Grabmale

und GrabumfassungenKünstlerisch oder geschichtlich wertvolleGrabmale, Grabanlagen oder Grabumfas-sungen, die für die Eigenart des Friedhofesvon Bedeutung sind, dürfen ohne Genehmi-gung nicht verändert, ergänzt oder sonst bau-lich gestaltet werden.Die Verwaltung kann fürGrabmale/Grabanlagen,die in der Verfügungder Stadt stehen, Patenschaften vergeben.

§ 36Grabstellen mit allgemeinen Gestal-

tungsvorschriften(1) Gärtnerische GestaltungInnerhalb der zur Bepflanzung freigegebenenGrabbeetfläche bestehen in gestalterischerHinsicht keine Vorschriften.Es dürfen jedochnur Pflanzen verwendet werden, die andereGrabstätten und die öffentlichen Anlagen undWege nicht beeinträchtigen.Bei Nichtbeach-tung haftet der Nutzungsberechtigte für ent-standene Schäden sowie notwendige Besei-tigungskosten.(2) GrabmalgestaltungDie Grabmale unterliegen in ihrer Gestaltung,Bearbeitung und Anpassung an die Umge-bung unter Maßgabe der §§ 29 und 30 undunter dem Aspekt der Wahrung der Würdeder Anlage sowie des Friedhofzweckes kei-nen besonderen Anforderungen.

§ 37Grabstätten mit zusätzlichen

Gestaltungsvorschriften(1) Ziel zusätzlicher Gestaltungsvorschriftenist die differenzierte Gestaltung von Grabfel-dern zur besonderen Charakterbildung inAbhängigkeit von natürlichen oder histori-schen Bedingungen.(2) Zusätzliche Gestaltungsvorschriften wer-den vor Neubelegung,auf das jeweilige Grab-feld bezogen, von der Friedhofsverwaltungerarbeitet. Die Grabfelder mit zusätzlichenGestaltungsvorschriften sind in einem Lage-plan auszuweisen. Dieser ist in der Fried-hofsverwaltung einzusehen.(3) Zusätzliche Gestaltungsvorschriften kön-nen bezüglich gärtnerischer Gestaltung (z.B.Einfassungen, Belegen der Grabstätten mitKies, Anpflanzungen etc.) und Grabmalge-staltung (z. B. Material, Bearbeitung, Größe,Beschriftung etc.) festgelegt werden.§ 36 (1)Satz 3 gilt analog.

§ 38Pflegepflicht

(1) Die Grabstätten müssen gärtnerisch ord-nungsgemäß und so hergerichtet und instandgehalten werden, dass nachteilige Auswir-kungen auf andere Grabstätten oder öffent-liche Anlagen vermieden werden.(2) Verantwortlich hierfür ist bei Reihen- undWahlgräbern der Nutzungsberechtigte.NachdemTode dieser Person ist der nach § 13 (4)nächste Angehörige verantwortlich.

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(3) Die Pflegepflichtigen können die Grabstät-te selbst herrichten und pflegen oder einenDienstleistungserbringer nach § 45 beauftra-gen, soweit nicht in besonderen Fällen dieVer-waltung selbst für diese Aufgaben zuständig ist.(4) Kunststoffe und sonstige nicht verrottba-re Stoffe dürfen in Kränzen,Trauergestecken,im Grabschmuck und bei Grabeinfassungensowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an derPflanze verbleiben, nicht verwandt werden.Davon ausgenommen sind Kunststoffartikelmit längerem Gebrauchswert wie Steckvasenund Markierungszeichen.(5) Bodensenkungen auf den allgemeinenFriedhofsflächen beseitigt die Friedhofsver-waltung. Bodensenkungen auf Grabflächenund dadurch verursachte Schäden an Grab-anlagen werden auf Kosten des Pflege-pflichtigen beseitigt.

§ 39Beginn der Pflege

(1) Für die Beseitigung der bei Trauerfeieroder Beisetzung niedergelegten Kränze,Gebinde etc. ist bei Reihen- und Wahlgräbernsowie bei Paargräbern der Nutzungsberech-tigte verantwortlich.(2) Reihengrabstätten müssen innerhalb von6 Monaten nach der Bestattung, Wahlgrab-stätten innerhalb von 6 Monaten nach demErwerb des Nutzungsrechtes hergerichtetsein.(3) Die Herrichtung,Unterhaltung und Verän-derung der gärtnerischen Anlagen außerhalbder Grabstätten obliegt ausschließlich derFriedhofsverwaltung.(4) Die Verwendung von chemischen Pflan-zenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittelnbei der Grabpflege ist nicht gestattet.

§ 40Unvorschriftsmäßige Anlagen

Die Friedhofsverwaltung kann unvorschrifts-mäßige Anlagen auf Kosten des Pflege-pflichtigen ändern oder beseitigen.

§ 41Ungepflegte Grabstätten

(1) Wird eine Reihengrabstätte/Urnenreihen-grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtetoder gepflegt,hat derVerantwortliche (§ 38Abs.2) nach schriftlicher Aufforderung der Fried-hofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einerangemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Istder Verantwortliche nicht bekannt oder nichtohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wirddurch eine öffentliche Bekanntmachung aufdie Verpflichtung zur Herrichtung und Pflegehingewiesen.Außerdem wird der unbekannteVerantwortliche durch ein Hinweisschild aufder Grabstätte aufgefordert,sich mit der Fried-hofsverwaltung in Verbindung zu setzen.Bleibtdie Aufforderung oder der Hinweis drei Mona-te unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltunga) die Grabstätte abräumen, einebnen und

einsäen undb) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen

beseitigen lassen.(2) Für Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstät-ten gelten Abs. 1 Satz 1 bis 3 entsprechend.Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Ver-pflichtung nicht nach, kann die Friedhofsver-waltung die Grabstätte auf seine Kosten inOrdnung bringen lassen oder das Nutzungs-recht ohne Entschädigung entziehen;die Ent-

ziehung muss besonders angedroht wordensein. In dem Entziehungsbescheid wird derNutzungsberechtigte aufgefordert, das Grab-mal und die sonstigen baulichen Anlageninnerhalb von drei Monaten seit Unanfecht-barkeit des Entziehungsbescheides zu ent-fernen.(3) Wird eine Grabstätte von den Angehöri-gen wieder in Pflege genommen oder für Bei-setzungen genutzt, so haben diese die für dasAbräumen,Einsäen,Bepflanzen und die nach-folgende Sauberhaltung entstandenen Kos-ten der Verwaltung zu ersetzen.(4) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck giltAbs. 1 Satz 1 bzw.Absatz 2 Satz 1.Wird dieAufforderung nicht befolgt oder ist der Ver-antwortliche nicht bekannt oder nicht ohnebesonderen Aufwand zu ermitteln, kann dieFriedhofsverwaltung den Grabschmuck ent-fernen.

§ 42Dauergewächse und Ersatzpflicht

(1) Dauergewächse, die während der Nut-zungszeit durch den nach § 38 (2) Verant-wortlichen gepflanzt wurden,sind in der Regeldurch diesen oder seinen Nachfolger beiRückgabe des Nutzungsrechtes zu entfer-nen.(2) Für Pflanzen, Pflanzenteile und andereGegenstände, die bei Maßnahmen der Ver-waltung nach den §§ 40,41 und 42 (1) besei-tigt werden, wird kein Ersatz geleistet.

V. Ordnung auf dem Friedhof

§ 43Öffnungszeiten

(1) Der Städtische Friedhof ist für Besuchergeöffnet:a) vom 01.04. bis 31.10. von 6.30 Uhr bis

21.00 Uhr,b) vom 01.11. bis 31.03. von 6.30 Uhr bis

18.00 Uhr.Der Friedhof Hagenwerder kann betretenwerden:

a) vom 01.04. bis 31.10. von 7.00 Uhr bisSonnenuntergang,

b) vom 01.11. bis 31.03. von 8.00 Uhr bisSonnenuntergang.

(2) Bei besonderenAnlässen kann der Friedhofgeschlossen oder teilweise gesperrt werden.

§ 44Ordnungsvorschriften

(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen derWürde des Ortes entsprechend zu verhalten.Anordnungen des Friedhofspersonals istFolge zu leisten. Darüber hinaus gelten dieRegelungen der Polizeiverordnung zur Auf-rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit undOrdnung in der Stadt Görlitz (PolVO).(2) Auf dem Friedhof ist nicht gestattet:a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu

befahren ausgenommen sind:Kinderwa-gen, Rollstühle,Fahrräder,Fahrzeuge desEigenbetriebes Städtischer Friedhof,Arbeits- und Transportfahrzeuge, die imAuftrag der Friedhofsverwaltung arbeiten,genehmigte Arbeits- und Transportfahr-zeuge der Dienstleistungserbringer sowieprivate Fahrzeuge mit Genehmigung derFriedhofsverwaltung. Die Fahrzeugehaben Schrittgeschwindigkeit einzuhal-ten.

b) Waren aller Art und Dienste anzubietenoder diesbezüglich zu werben;

c) an Sonn- und Feiertagen und in der Näheeiner Bestattung störende Arbeiten aus-zuführen;

d) die Erstellung oder Verwertung von Film-,Ton-,Video- oder Fotoaufnahmen, außerzu privaten Zwecken.

e) Druckschriften zu verteilen, ausgenom-men Drucksachen, die im Rahmen derBestattungsfeier notwendig und üblichsind, Plakate anzubringen und Samm-lungen durchzuführen;

f) den Friedhof und seine Einrichtungen,Anlagen und Grabstätten zu verunreini-gen oder zu beschädigen sowie Rasen-flächen und Grabstätten unberechtigt zubetreten;

g) Abraum und Abfälle, außer an dafürbestimmten Stellen, abzulagern (Abraumund Abfälle müssen mit der auf demFriedhof verrichteten Tätigkeit in Verbin-dung stehen);

h) Tiere mitzubringen,ausgenommen Hunde.Diese sind an der Leine zu führen.

(3) Kinder unter 6 Jahre dürfen den Friedhofnur in Begleitung und Verantwortung Erwach-sener betreten.(4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmenzulassen,soweit sie mit dem Zweck des Fried-hofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.Zu diesem Zweck sind die beabsichtigten Akti-vitäten rechtzeitig anzumelden. Dies gilt ins-besondere für die Erstellung oder Verwertungvon Film-,Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen,die nicht privaten Zwecken dienen.(5) Gedenkfeiern und andere nicht mit einerBestattung zusammenhängende Veranstal-tungen bedürfen der Zustimmung der Fried-hofsverwaltung; sie sind spätestens 4 Tagevorher anzumelden.(6) Fundsachen sind in der Friedhofsverwal-tung abzugeben.

§ 45Rechte und Pflichten für die Arbeit

von Dienstleistungserbringern(1) Dienstleistungserbringer,wie z.B.Bildhau-er, Steinmetze,Gärtner,dürfen nur solcheTätig-keiten auf dem Friedhof ausführen,die mit demFriedhofszweck vereinbar sind.Die Zweckbe-stimmung des Friedhofes liegt in der Ermögli-chung einer angemessenen und geordnetenBestattung, in einer dem pietätvollen Geden-ken an die Toten entsprechenden würdigenAusgestaltung sowie in der Gestaltung derPflege und des Besuchs der Grabstätten.(2) Tätig werden können nur solche Dienst-leistungserbringer, die in fachlicher, betriebli-cher und persönlicher Hinsicht zuverlässigsind. Zur Aufstellung von Grabmalen ist diePerson fachlich geeignet, die aufgrund ihrerAusbildung in der Lage ist, unter Beachtungder örtlichen Gegebenheiten des Friedhofesund derTA Grabmal die angemessene Grün-dungsart zu wählen und die erforderlichenFundamentabmessungen zu berechnen.Sieist in der Lage, für die Befestigung der Grab-malteile das richtige Befestigungsmittel aus-zuwählen, zu dimensionieren und zu montie-ren. Weiterhin kann sie die Standsicherheitvon Grabanlagen beurteilen und mit Hilfe von

Ausgabe 3/2010 - Seite 13 Amtliche Bekanntmachungen

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Messgeräten die Standsicherheit kontrollie-ren und dokumentieren.(3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt,vomDienstleistungserbringer nach Abwägung desunmittelbaren und besonderen Risikos für dieGesundheit oder die Sicherheit des Dienstleis-tungsempfängers oder eines Dritten oder fürdie finanzielle Sicherheit des Dienstleistungs-empfängers eine der Art und demUmfang desRisikos angemessene Berufshaftpflichtversi-cherung zu fordern.Ein entsprechender Nach-weis ist auf Verlangen vorzulegen.(4) Dienstleistungserbringer müssen sich fürIhre Arbeiten auf dem Friedhof ausweisen kön-nen. Dies betrifft sowohl Angaben zur Personals auch zum Namen und Sitz des Dienstleis-tungsunternehmens. Mitarbeiter der Dienst-leistungserbringer müssen sich als Firmenmit-arbeiter ausweisen können.Das Friedhofsper-sonal ist berechtigt,Kontrollen durchzuführen.(5) Dienstleistungserbringer und ihre Bedienste-ten haben die Friedhofssatzung und die dazuergangenen Regelungen zu beachten.Dienst-leistungserbringer haften für alle Schäden,die sieoder ihre Bediensteten im Zusammenhang mitihrerTätigkeit auf den Friedhöfen verursachen.(6) Ungeachtet § 44 Absatz 2 Buchstabe cdürfen Dienstleistungserbringer ihre Arbeitenauf den Friedhöfen nur während der Öff-nungszeiten, § 43 Absatz 1,ausführen. In denFällen des § 43 Absatz 2 sind derartige Arbei-ten ganz untersagt.(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werk-zeuge und Materialien dürfen auf den Fried-höfen nur vorübergehend und nur an den Stel-len gelagert werden, an denen sie nicht hin-dern. Bei Beendigung oder Unterbrechungder Tagesarbeit sind die Arbeits- und Lager-plätze wieder in den früheren Zustand zu ver-setzen. Dienstleistungserbringer dürfen aufden Friedhöfen keinerlei Abraum ablagern.Geräte der Dienstleistungserbringer dürfennicht an oder in den Wasserentnahmestellender Friedhöfe gereinigt werden.(8) Kennzeichen mit Hinweisen auf Dienst-leistungserbringer dürfen nur mit Zustimmungdes Nutzungsberechtigten in unauffälliger undangemessener Form am Grabmal und/oderder Grabstelle angebracht werden.(9) Dienstleistungserbringern,die trotz schrift-licher Mahnung gegen die Vorschriften derAbsätze 4 bis 8 verstoßen oder bei denen dieVoraussetzungen der Absätze 2 und 3 ganzoder teilweise nicht mehr gegeben sind, kanndie Friedhofsverwaltung ein weiteres Tätig-werden auf dem Friedhof untersagen. Beieinem schwerwiegenden Verstoß ist die Mah-nung entbehrlich.(10) Dienstleistungserbringer, die im RahmendesGrabmalgenehmigungsverfahrensnach§30für unvollständige oder nicht den Regeln derTA Grabmal entsprechende Entwürfe, Zeich-nungen und Angaben verantwortlich sind,kön-nen als unzuverlässig eingestuft werden.Satz1 gilt entsprechend, wenn sich Dienstleis-tungserbringer bei der Errichtung des Grab-males ohne Grund nicht an die im Grabmal-genehmigungsverfahren gemachten Angabenhalten und/oder dies nicht im Abnahmeproto-koll gemäßTA Grabmal vermerken.

§ 46entfällt

§ 47Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 124 Abs.1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oderfahrlässiga) entgegen § 38 (1) Grabstätten so her-

richtet und instandhält, dass nachteiligeAuswirkungen auf andere Grabstätten undöffentliche Anlagen entstehen;

b) entgegen § 43 (1) sich außerhalb der Öff-nungszeiten auf dem Friedhof aufhält;

c) entgegen § 43 den bei besonderen Anläs-sen geschlossenen oder teilweise gesperr-ten Friedhof betritt;

d) entgegen § 44 (1) sich auf dem Friedhofnicht der Würde des Ortes entsprechendverhält und/oder Anordnungen des Fried-hofspersonals nicht befolgt;

e) entgegen § 44 (2) a) den Friedhof mitFahrzeugen aller Art befährt - ausge-nommen Kinderwagen, Rollstühle, Fahr-räder, Fahrzeuge des Eigenbetriebes Städ-tischer Friedhof, Arbeits- und Transport-fahrzeuge, die im Auftrag der Friedhofs-verwaltung arbeiten, genehmigte Arbeits-und Transportfahrzeuge der Dienstleis-tungserbringer sowie private Fahrzeugemit Genehmigung der Friedhofsverwal-tung; nicht in Schrittgeschwindigkeit fährt;

f) entgegen § 44 (2) b) Waren aller Art undDienste anbietet oder dafür wirbt;

g) entgegen § 44 (2) c) an Sonn- und Feier-tagen oder in der Nähe einer Bestattungstörende Arbeiten ausführt;

h) entgegen § 44 (2) d) und (4) Film-,Ton-,Video- oder Fotoaufnahmen erstellt oderverwertet, außer zu privaten Zwecken.

i) entgegen § 44 (2) e) Druckschriften ver-teilt, Plakate anbringt oder Sammlungendurchführt - ausgenommen sind Druck-schriften, die im Rahmen der Bestat-tungsfeier notwendig und üblich sind;

j) entgegen § 44 (2) f) den Friedhof undseine Einrichtungen, Anlagen und Grab-stätten verunreinigt oder beschädigt sowieRasenflächen und Grabstätten unberech-tigt betritt;

k) entgegen § 44 (2) g) Abraum und Abfälle,außer an dafür bestimmten Stellen, abla-gert (Abraum und Abfälle müssen mit derauf dem Friedhof verrichtetenTätigkeit inVerbindung stehen);

l) entgegen § 44 (2) h) Tiere mitbringt, aus-genommen Hunde; diese nicht an derLeine führt;

m) bei der Ausübung seiner Dienstleistunggegen die Vorschriften des § 45 verstößt

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einerGeldbuße bis 500,00 Euro geahndet werden(§ 124 Abs. 2 SächsGemO).Verwaltungsbe-hörde im Sinne des § 36 OwiG ist die Stadt-verwaltung Görlitz.

VI. Haftung

§ 48Haftungsausschluss

Die Stadt Görlitz haftet nicht für Personen-,Sach- und Vermögensschäden, die durchhöhere Gewalt,Verschulden Dritter,Tiere odernicht satzungsmäßige Benutzung der Fried-höfe verursacht werden.

VII. Schlussbestimmungen

§ 49Alte Rechte

(1) Für Grabstätten, über die der Friedhofsträ-ger bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits ver-fügt hat, richtet sich die Gestaltung nach denbei derVergabe gültig gewesenenVorschriften.(2) Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ent-standene Nutzungsrechte von unbegrenzteroder unbestimmter Dauer sowie zeitlichbegrenzte Nutzungsrechte, deren Dauer diein § 13 (2) der Friedhofsordnung angegebe-nen Nutzungszeit übersteigt,werden auf eineNutzungszeit von 30 Jahren nach Erwerbbegrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablaufder Ruhezeit der letzten Bestattung.

§ 50Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrerBekanntmachung in Kraft.

Bekanntgabe in der Fassungder 1. Satzung zur Änderung der

Gebührensatzung zur Friedhofssatzungder Stadt Görlitz

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung

§ 1Gegenstand

(1)Für die Benutzung der kommunalen Fried-höfe und ihrer Bestattungseinrichtungensowie für besondere Leistungen auf demGebiet des Friedhofs- und Bestattungswe-sens werden Gebühren und Auslagen nachden Bestimmungen dieser Satzung erhoben.(2) Für besondere zusätzliche Leistungen,diein den nachfolgenden Bestimmungen nichtvorgesehen sind, setzt die Verwaltung die zuzahlende Gebühr im Einzelfall nach dem tat-sächlichen Aufwand fest.

§ 2Gebührenpflichtige

(1) Zur Entrichtung der Gebühren ist ver-pflichtet, wera) eine gebührenpflichtige Leistung bean-

tragt, veranlasst oder empfangen hat oderb) sich gegenüber der Stadt Görlitz zur Über-

nahme der Kosten verpflichtet hat.(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften alsGesamtschuldner/Gesamtschuldnerin.

§ 3Entstehen und Fälligkeit der Gebühren(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit demBeginn der Inanspruchnahme des Friedho-fes und seiner Einrichtungen, bei Amtshand-lungen mit deren Vornahme.(2) Die Gebühren werdenmit Bekanntgabe desGebührenbescheides fällig und sind innerhalbvon 14Tagen nach Bekanntgabe zu zahlen.(3) Friedhofsunterhaltungsgebühren sind biszum 30. Juni des laufenden Jahres undBekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4Gebühren bei teilweiser InanspruchnahmeWird einAntrag auf Inanspruchnahmedes Fried-hofes oder seiner Einrichtungen oder Vornah-me einer Amtshandlung zurückgezogen bevordie Leistungen erbracht wurden, so wird eineGebühr von einem Zehntel bis zur Hälfte der fürdie beantragte Leistung gültigenGebühr je nachFortgang der Sachbehandlung, mindestensjedoch in Höhe von 5,00 EUR erhoben.

Ausgabe 3/2010 - Seite 14Amtliche Bekanntmachungen

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§ 5 Gebührenverzeichnis(1) Nutzungsrechte an Grabstellen1. Erdbestattung1.1. Nutzungsrecht für ein Reihengrab für 25 Jahre 424,23 Euro1.2. Nutzungsrecht für ein Reihengrab für Kinder für 15 Jahre 169,16 Euro1.3. Nutzungsrecht für ein Wahlgrab für 25 Jahre je Grabeinheit 551,50 Euro

Nutzungsrecht für ein Wahlgrab an der Friedhofsmauer für 25 Jahre je Mauergrabeinheit 1.103,01 Euro1.4. Verlängerungsgebühr je Jahr Wahlgrab 22,06 Euro

Mauergrabeinheit 44,12 Euro2. Urnenbestattung2.1. Nutzungsrecht für ein Reihengrab für 20 Jahre 297,59 Euro2.2. Nutzungsrecht für ein Wahlgrab für 25 Jahre 4-stellig 509,08 Euro

2-stellig 466,66 Euro2.3. Verlängerungsgebühr für ein Wahlgrab je Jahr 4-stellig 20,36 Euro

2-stellig 18,67 Euro(2) Besondere Grabrechte1.1. Für die Überlassung eines Urnenplatzes in der Urnengemeinschaftsanlage (anonym) für 20 Jahre,

einschließlich gärtnerischer Pflege 1.028,60 Euro1.2. Für die Überlassung eines Urnenplatzes in einer Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung für 20 Jahre,

einschließlich gärtnerischer Pflege 2.208,96 Euro1.3 Reihengrab für Erdbestattung für 25 Jahre, einschließlich Rasenansaat und Rasenmahd 1.474,58 Euro1.4 Baumgrab im Urnenwäldchen als Urnenplatz für 25 Jahre 1.612,27 Euro1.5. Paargrab für 20 Jahre einschl. Liegestein und gärtnerischer Pflege, zzgl. jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr 1.839,58 Euro1.6. Verlängerungsgebühr für ein Paargrab je Jahr 35,11 Euro(3) FriedhofsunterhaltungsgebührenFriedhofsunterhaltungsgebühren sind einmal jährlich pro Grabeinheit zu entrichten.Die Fälligkeit richtet sich nach § 3 (3).1.1. Gebühr je Grabeinheit 22,44 Euro1.2. je weitere Grabeinheit 22,44 Euro1.3 max. Friedhofsunterhaltungsgebühr für eine Grabstelle aus mehreren Grabeinheiten 46,92 Euro(4) BeisetzungenEinschließlich folgender Leistungen:Ausheben des Grabes,Überführen des Sarges oder der Urne vom Ort derTrauerfeier oder Verabschiedung auf dem Friedhof zum Grab,Einsenken des Sarges oderder Urne und Schließen des Grabes1. Sargbeisetzungen1.1. im Reihen- oder Wahlgrab 442,42 Euro1.2. im Kindergrab (0 - 5 Jahre) 176,97 Euro1.3. Sarg über Normalgröße + 20 % der Gebühr von 1.1. bzw. 1.2.1.4. bei Frosttiefe im Boden ab 10 cm + 20 % der Gebühr von 1.1. bzw. 1.2.2. Urnenbeisetzungen2.1. im Reihen- oder Wahlgrab 142,47 Euro2.2. in einer Urnengemeinschaftsanlage 142,47 Euro2.3. im Baumgrab 170,97 Euro2.4. Urne über Normalgröße + 20 % der Gebühr von 2.1., 2.2. bzw. 2.3.2.5. bei Frosttiefe im Boden ab 10 cm + 20 % der Gebühr von 2.1., 2.2. bzw. 2.3.3. Körbchen mit Schnittgrün, Stück 6,88 Euro(5) Ausbettung1. einer Sargbeisetzung1.1. innerhalb der Ruhezeit 1.403,14 Euro1.2. außerhalb der Ruhezeit 870,16 Euro2. einer Urne 194,28 Euro3. Tiefersetzen einer Urne außerhalb der Ruhezeit bei Beisetzung einer neuen Urne unter gleichem Nutzungsrecht 71,24 Euro(6) Benutzung der Friedhofseinrichtungen1. Aufbewahrung eines Sarges1.1. in der Kühlleichenhalle bis 5 Tage pauschal 48,71 Euro

ab 6.Tag je Kalendertag 14,61 Euro1.2. in der Kühlzelle bis 5 Tage pauschal 77,79 Euro

ab 6.Tag je Kalendertag 23,34 Euro2. Aufbewahrung einer Urne

ab 3.Woche nach Sterbetag (22.Tag)je angefangene Woche 26,79 Euro

3. Nutzung der Feierhalle3.1. Nutzung der großen Feierhalle (Krematorium oder Alte Feierhalle) für die Zeit von 30 Minuten,

Grunddekoration durch den Städtischen Friedhof 153,25 Euro3.2. Nutzung einer der kleinen Feierhallen im Krematorium

(Sargfeierraum,Urnenfeierraum) 103,25 Euro3.3. Nutzung der Feierhalle auf dem Friedhof Hagenwerder 103,25 Euro3.4. zusätzliche Dekorationen oder Ausstattungen werden nach Aufwand berechnet3.5 Abspielen privater Tonträger im Zusammenhang mit Trauerfeierlichkeiten 5,50 Euro4. Nutzung von Verabschiedungsräumen4.1 Verabschiedung im Krematorium/Alte Feierhalle4.1.a am geschlossenen Sarg 31,73 Euro4.1.b am geöffneten Sarg 54,96 Euro4.2 Verabschiedung in der Feierhalle in Hagenwerder4.2.a am geschlossenen Sarg 31,73 Euro4.2.b am geöffneten Sarg 54,96 Euro

Ausgabe 3/2010 - Seite 15 Amtliche Bekanntmachungen

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Ausgabe 3/2010 - Seite 16Amtliche Bekanntmachungen

5. Einäscherung5.1. von Verstorbenen über 12 Jahre (brutto, einschließlich 19 % MwSt.) 169,22 Euro5.2. von Verstorbenen 1 - 12 Jahre (brutto, einschließlich 19 % MwSt.) 143,84 Euro5.3. von Verstorbenen unter 1 Jahr (brutto, einschließlich 19 % MwSt.) 118,45 Euro6. Urnenversand6.1. Inland (brutto, einschließlich 19 % MwSt.) 42,55 Euro6.2. Inland nach Urnenausbettung 35,76 Euro6.3. Urnenversand ins Ausland wird nach Aufwand berechnet7. Ausgabe einer Urne an einen Bestatter und spätere Rückgabe zwecks Beisetzung 16,35 Euro8. besonderer Aufwand für Trauerfeier am Sarg und Urnenbeisetzung an einemTag (§ 19 (4) Friedhofssatzung) 111,70 Euro9. Benutzung Edelstahlmulde 22,75 Euro(7) Beräumungsgebühren1. Grabzubehör (Steine komplett mit Sockel und Fundament)1.1. Liegestein/Grabplatte 29,17 Euro1.2. Einfassung 29,17 Euro1.3. Liegestein/Grabplatte und Einfassung 39,53 Euro1.4. Stehsteine bis 0,80 m Höhe 45,80 Euro1.5. Stehsteine über 0,80 m Höhe und Breitsteine 54,70 Euro1.6 Stehstein und Einfassung 73,45 Euro2. Einebnung von Grabstellen2.1. Urnengrab 25,78 Euro

je weitere Grabeinheit 12,89 Euro2.2. Erdbestattungsgrab 31,54 Euro

je weitere Grabeinheit 15,77 Euro(8) Verwaltungsgebühren1. Vergabe von Rechten an einer Grabstelle

geringer Aufwand (Vergabe im Büro) 17,75 Euronormaler Aufwand (Auswahl der Grablage vor Ort) 38,03 Euro

2. Verlängerung von Rechten am Wahlgrab 15,21 Euro3. Umschreibung von Rechten am Wahlgrab 15,21 Euro4. Gleichzeitige Verlängerung und Umschreibung von Rechten am Wahlgrab 17,75 Euro5. Löschung von Grabrechten 16,48 Euro6. Bearbeitung eines Antrages auf Aus-/Umbettung eines Sarges oder einer Urne 19,02 Euro7. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Beisetzung einer auswärtig eingeäscherten Urne 19,02 Euro8. Grabmalgenehmigung (inklusive jährliche Standsicherheitskontrolle)8.1. für Stehstein 67,19 Euro8.2. für Holzgrabmal, Liegestein, Grabplatte 38,03 Euro8.3. für Einfassung 13,95 Euro9. Bearbeitung von Suchanträgen mit Archivarbeit, je Stunde 38,03 Euro10. Nachforschungsgebühr bei der Suche von Nutzungsberechtigten je Stunde 38,03 Euro11. Termin- und Ortsänderung bei der Anmeldung zur Bestattung 16,48 Euro(9) Fahrgenehmigungen zum Befahren des Friedhofes1. für private Friedhofsnutzer mit PKW1.1. für laufendes Kalenderjahr nach Vorlage von Schwerbehindertenausweis, ärztlicher Bescheinigung o.ä. 16,50 Euro1.2. ab Juli 9,80 Euro1.3. zum einmaligen Befahren 5,10 Euro2. für Dienstleistungserbringer gemäß § 45 Friedhofssatzung der Stadt Görlitz mit Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht2.1. für laufendes Kalenderjahr je Dienstleistungserbringer unter Angabe der Kfz-Kennzeichen 63,39 Euro2.2. zur einmaligen Auftragsabwicklung je Dienstleistungserbringer unter Angabe des konkreten Auftrages 17,75 Euro

§ 6 AuslagenAuslagen sind Aufwendungen, die im Einzelfall im Zusammenhang mit Amtshandlungen und Leistungen im Sinne von § 1 entstehen.Auslagensind insbesondere die in § 12 (1) Satz 2 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 17.09.2003 (GVBl.S. 698) genannten Aufwendungen.Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich entstandener Höhe erhoben.§ 7 SchlussbestimmungDiese Gebührensatzung tritt amTag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

StellenausschreibungIn der Stadt Görlitz sind im Amt 40/Sachge-biet Kindertageseinrichtungen befristetesowie unbefristete Stellen für

Erzieher/innenmit einer Wochenarbeitszeit von 31 Stundenzu besetzen.Der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen kom-munalen Kindertageseinrichtungen, unteranderem in der neu eröffneten EinrichtungOtto-Müller-Straße 4 - 6 (hier voraussichtli-cher Beginn 01.09.2010).Die Aufgaben beinhalten im Wesentlichen dieBetreuung von Kindern in den Bereichen Kin-derkrippe, Kindergarten und Hort, die Umset-zung des Sächsischen Bildungsplanes unddes jeweiligen einrichtungsbezogenen päda-

gogischen Konzeptes sowie die Zusammen-arbeit mit den Eltern.Von den Bewerberinnen/Bewerbern erwar-ten wir die Befähigung als pädagogischeFachkraft im Sinne des § 1 SächsQualiVO(Berufsabschluss als staatlich anerkannte/rErzieher/in,als staatlich anerkannte/r Diplom-Sozialpädagoge/in oder als staatlich aner-kannte/r Diplom-Sozialarbeiter/in). Der Abs-chluss des Curriculums zum SächsischenBildungsplan ist wünschenswert. Ein liebe-voller Umgang mit den Kindern, Einfüh-lungsvermögen, Verantwortungsbewusstseinsowie Kreativität und Aufgeschlossenheit sindfür Sie selbstverständlich.Die Vergütung erfolgt nach TVöD.

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewer-bung, die Sie bitte einschließlich Ihrer Unter-lagen (tabellarischer Lebenslauf, polizeilichesFührungszeugnis,Zeugniskopien sowie sons-tige Referenzen) bis zum 1. März 2010 andie Stadtverwaltung Görlitz

HauptverwaltungPostfach 30 01 3102826 Görlitz

richten.

Bitte beachten Sie,dass elektronische Bewer-bungen keine Berücksichtigung finden. Fürden Fall des Rücksendewunsches bitten wirSie um Mitgabe eines ausreichend frankier-ten Briefumschlages.

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Stellenausschreibung

Ausgabe 3/2010 - Seite 17 Amtliche Bekanntmachungen

In der Stadt Görlitz ist im Amt 40 / Sachge-biet Kindertageseinrichtungen die Stelle

Leiter/Leiterineiner Kindertageseinrichtung

zumnächstmöglichenTerminmit einerWochen-arbeitszeit von 31 Stunden zu besetzen.Der Einsatz ist in der KindertageseinrichtungOtto-Müller-Straße 4 - 6 vorgesehen. DieZuweisung von Aufgaben in anderen Kin-dertageseinrichtungen bleibt dem Arbeitge-ber im Rahmen des Direktionsrechtes vor-behalten.Die denkmalgeschützte Villa Otto-Müller-Straße 4 - 6 mit einem angrenzenden Park-gelände wurde nach einer umfassendenSanierung im Januar 2010 als Kindertages-einrichtung eingeweiht.Die Betreuung ist fürinsgesamt 90 Kinder vorgesehen und soll inden Bereichen Kindergarten und Hort erfol-gen. Die räumlichen Bedingungen sind geeig-net für die pädagogische Arbeit mit einemoffenen Konzept.Vor Inbetriebnahme der Einrichtung voraus-sichtlich im September 2010 besteht die Auf-gabenstellung zunächst in der Erarbeitungeines pädagogischen Konzeptes, der Erstel-lung von Ausschreibungsunterlagen für dieEinrichtung sowie der Erfüllung der damit im

Zusammenhang stehenden organisatori-schen Aufgaben.Die Aufgaben nach Inbetriebnahme beinhal-ten unter anderem:- Sicherstellung und Weiterentwicklung derpädagogischen Arbeit im Rahmen der ein-richtungsbezogenen Konzeption

- Umsetzung des Sächsischen Bildungs-planes

- organisatorische und fachliche Gesamt-leitung der Einrichtung

- anteilige Betreuungszeiten im Gruppen-dienst

- Dienst- und Fachaufsicht für alle unter-stellten Beschäftigten

- Zusammenarbeit mit den Eltern, Öffent-lichkeitsarbeit.

Wir erwarten von den Bewerbern/Bewerbe-rinnen:- eine abgeschlossene Ausbildung als staat-lich anerkannte Dipl.-Sozialpädagogin/staatlich anerkannter Dipl.-Sozialpädago-ge oder staatliche anerkannte Dipl.-Sozi-alarbeiterin/ staatlich anerkannter Dipl.-Sozialarbeiter entsprechend § 2 derSächsQualiVO

- der Abschluss des Curriculums zum Säch-sischen Bildungsplan ist wünschenswert

- pädagogische Erfahrungen und Kenntnissein der frühkindlichen Bildung und Erziehungsowie Erfahrungen in der Elternarbeit

- Erfahrungen bei der Umsetzung von offe-nen, pädagogischen Konzepten sind vor-teilhaft

- Kenntnisse der einschlägigen Gesetze undVorschriften im Kindertagesstättenbereich

- Zuverlässigkeit,Engagement, sicheres Auf-treten, verantwortungsvoller Umgang mitKindern,Eltern und den Mitarbeitern sowieeine gute Kommunikationsfähigkeit.

Die Vergütung erfolgt nach TVöD.Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewer-bung, die Sie bitte einschließlich Ihrer Unter-lagen (tabellarischer Lebenslauf, polizeilichesFührungszeugnis,Zeugniskopien sowie sons-tige Referenzen) bis zum 1. März 2010 andie Stadtverwaltung Görlitz

HauptverwaltungPostfach 30 01 3102826 Görlitz

richten.Bitte beachten Sie,dass elektronische Bewer-bungen keine Berücksichtigung finden. Fürden Fall des Rücksendewunsches bitten wirSie um Mitgabe eines ausreichend frankier-ten Briefumschlages.

StellenausschreibungIn der Stadt Görlitz ist im Amt 40/SachgebietKindertageseinrichtungen die Stelle

Leiter/Leiterineiner Kindertageseinrichtung

ab dem 01.04.2010 mit einer Wochenar-beitszeit von 31 Stunden zu besetzen.Der Einsatz ist in der Kindertageseinrichtung„Kinderinsel Kunterbunt“ Mittelstraße 7/9 vor-gesehen. Die Zuweisung von Aufgaben inanderen Kindertageseinrichtungen bleibt demArbeitgeber im Rahmen des Direktionsrech-tes vorbehalten.Die Kindertageseinrichtung „Kinderinsel Kun-terbunt“ wurde im Jahr 2005 neu erbaut. Ins-gesamt hat die Einrichtung momentan einezulässige Gesamtkapazität von 119 Plätzen.Die Betreuung erfolgt in den Bereichen Hort,Kindergarten, Kinderkrippe sowie einerSprachheilgruppe. In der Einrichtung wird daspädagogische Konzept des Situationsansat-zes in Verbindung mit der Kneippschen Lehreumgesetzt.Die Aufgaben beinhalten unter anderem:- Sicherstellung und Weiterentwicklung der

pädagogischen Arbeit im Rahmen der ein-richtungsbezogenen Konzeption

- Umsetzung des Sächsischen Bildungs-planes

- organisatorische und fachliche Gesamt-leitung der Einrichtung

- Dienst- und Fachaufsicht für alle unterstell-ten Beschäftigten,Zusammenarbeit mit derstellvertretenden Leiterin der Einrichtung

- Zusammenarbeit mit den Eltern, Öffent-lichkeitsarbeit.

Wir erwarten von den Bewerbern/Bewerbe-rinnen:- eine abgeschlossene Ausbildung als staat-lich anerkannte Dipl.-Sozialpädagogin/staat-lich anerkannter Dipl.-Sozialpädagoge od.staatliche anerkannte Dipl.-Sozialarbeite-rin/staatlich anerkannter Dipl.-Sozialarbeiterentsprechend § 2 der SächsQualiVO

- der Abschluss des Curriculums zum Säch-sischen Bildungsplan ist wünschenswert

- pädagogische Erfahrungen und Kenntnissein der frühkindlichen Bildung und Erziehungsowie Erfahrungen in der Elternarbeit

- Erfahrungen bei der Umsetzung derKneippschen Lehre sind vorteilhaft

- Kenntnisse der einschlägigen Gesetze undVorschriften im Kindertagesstättenbereich

- Zuverlässigkeit,Engagement, sicheres Auf-treten, verantwortungsvoller Umgang mitKindern,Eltern und den Mitarbeitern sowieeine gute Kommunikationsfähigkeit.

Die Vergütung erfolgt nach TVöD.Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewer-bung, die Sie bitte einschließlich Ihrer Unter-lagen (tabellarischer Lebenslauf, polizeilichesFührungszeugnis,Zeugniskopien sowie sons-tige Referenzen) bis zum 1. März 2010 andie Stadtverwaltung Görlitz

HauptverwaltungPostfach 30 01 3102826 Görlitz

richten.Bitte beachten Sie,dass elektronische Bewer-bungen keine Berücksichtigung finden. Fürden Fall des Rücksendewunsches bitten wirSie um Mitgabe eines ausreichend frankier-ten Briefumschlages.

Stadtverwaltung Görlitz Tel.: 03581 67-1320Stadtkasse 1239Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz Fax: 03581 67-1457

Öffentliche MahnungDie Stadt Görlitz macht darauf aufmerksam,dass zum 15.02.2010 die

Grundsteuern A und B,Gewerbesteuervorauszahlungen,

Hundesteuern undStraßenreinigungsgebühren

fällig waren. Die Abgabepflichtigen, die sichmit der Zahlung der genannten Abgaben imRückstand befinden, werden hiermit gemäß

§ 13 Sächsisches Verwaltungsvollstre-ckungsgesetz gemahnt und aufgefordert biszum 22.02.2010 ihrer Zahlungspflicht nach-zukommen. Geben Sie bei der Zahlung unbe-dingt das Aktenzeichen des Abgabenbe-scheides an. Für nicht rechtzeitig gezahlteAbgaben sind Säumniszuschläge gemäߧ 240 Abgabenordnung zu zahlen.Für diese öffentliche Mahnung wird keineMahngebühr erhoben. Bei einem weiterenZahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mah-

nung mit einer Mahngebühr von mindestens5,00 EUR oder die Abgaben werden sofortdurch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei-getrieben. Sie können Mahnungen umgehen,indem Sie uns eine Lastschrifteinzugser-mächtigung erteilen. Nähere Informationenerhalten Sie unter www.goerlitz.de/stadtkas-se .Görlitz, 16.02.2010Mit freundlichen GrüßenIhre Stadtkasse

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Immobilienausschreibung„Bautzener Straße 33“Die Stadt Görlitz schreibt zum Verkauf aus:A-Nr. 65/01/10 Bautzener Straße 33Gemarkung Görlitz, Flur 55,Flurstück 152/1in Größe von 456 m2

Objektbeschreibung: Das zweigeschossi-ge unterkellerte Wohngebäude mit Anbau istleerstehend. Es wurde um 1847 erbaut und1880 erweitert.Der Zugang zu den an der Westseite befind-lichen Garagen ist nur über das angrenzen-de private Flurstück möglich; die Zufahrt istnicht grundbuchlich gesichert.Das Grundstück liegt im förmlich festgeleg-ten Sanierungsgebiet „Gründerzeitviertel“und ist erfasst in der Denkmalliste des Frei-staates Sachsen.Grundhafte Sanierung erforderlichKaufpreis: Gebot erwünscht

Ihren Kaufantragmit Nutzungs- und Finanzie-rungskonzeption senden Sie bitte bis zum28. Februar 2010 (Einsendeschluss ist derStempel des Eingangsdatums) im verschlos-senen Umschlag mit demVermerk der Aus-schreibungsnummer A-Nr. 65/01/10 an die

Stadtverwaltung GörlitzAmt für Hochbau/LiegenschaftenSG LiegenschaftenHugo-Keller-Straße 1402826 Görlitz

Weitere Angaben zu dem Grundstück erhal-ten Sie im Amt für Hochbau/Liegenschaften,Sachgebiet Liegenschaften Hugo-Keller-Straße 14, Zimmer 156, Frau Jüttner,Tel.-Nr.03581 672015.Hier können Sie auch einenBesichtigungstermin vereinbaren.Die Stadt Görlitz verkauft direkt und provisi-onsfrei. Es werden nur Anträge mit konkre-tem Kaufpreisangebot und Nutzungskon-zeption bearbeitet.Die Stadt Görlitz ist nichtdaran gebunden,dem höchsten oder irgend-einem Angebot den Zuschlag zu erteilen.Die genannten Angaben sind ohne Gewähr,sie erheben keinen Anspruch auf Vollstän-digkeit, sondern dienen lediglich der Orien-tierung und der Entscheidungsfindung.

Bekanntmachungder Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und des Aufwendungsersatzes für Kin-dertagespflege im Jahr 2008 nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG nach Abschluss der PrüfungenGemeinde: Stadt Görlitz1. Kindertageseinrichtungen1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten

Betriebskosten je PlatzKrippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Hort 5 hin EUR in EUR in EUR in EUR____________________________________________________________________________

erforderliche Personalkosten 588,14 271,45 158,80 132,33____________________________________________________________________________erforderliche Sachkosten 213,67 98,62 57,69 48,08____________________________________________________________________________erforderliche Betriebskosten 801,81 370,07 216,49 180,41

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten.(z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 h).

1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und MonatKrippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Hort 5 hin EUR in EUR in EUR in EUR____________________________________________________________________________

Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 83,33____________________________________________________________________________Elternbeitrag (ungekürzt) 168,95 106,33 62,20 55,29____________________________________________________________________________Gemeinde(inkl. Eigenanteil freier Träger) 482,86 113,74 54,29 41,79

1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je MonatDie aufgeführten Gesamtaufwendungen in den Positionen Abschreibungen und Miete fallengeringer aus, da bei den kommunalen Einrichtungen keine Werte für die Abschreibungen vor-liegen. Ebenso wurden für die kommunalen Einrichtungen bisher keine Grundstücksbewer-tungen vorgenommen.

Aufwendungenin EUR____________________________________________________________________________

Abschreibungen 43.867,09____________________________________________________________________________Zinsen 3.022,11____________________________________________________________________________Miete 459.227,01____________________________________________________________________________Gesamt 506.116,21

1.3.2. Aufwendungen je Platz und MonatKrippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Hort 5 hin EUR in EUR in EUR in EUR____________________________________________________________________________

Gesamt 33,51 15,47 9,05 7,542. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat

Kindertagespflege 9 hin EUR____________________________________________________________________________

Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwandund eines angemessenen Beitrages zur Anerkennungder Förderleistungen der Tagespflegeperson 425,30____________________________________________________________________________durchschnittlicher Erstattungsbetragfür Beiträge zur Unfallversicherung 5,96____________________________________________________________________________durchschnittlicher Erstattungsbetragfür Beiträge zur Alterssicherung 40,00____________________________________________________________________________durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträgezur Kranken- und Pflegeversicherung 75,00____________________________________________________________________________= Aufwendungsersatz 546,26

2.2. Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und MonatKindertagespflege 9 h

in EUR____________________________________________________________________________Landeszuschuss 150,00____________________________________________________________________________Elternbeitrag (ungekürzt) 168,95____________________________________________________________________________Gemeinde 227,31

Ausgabe 3/2010 - Seite 18Amtliche Bekanntmachungen

Hinweis für BeherbergungsstättenDas Sachgebiet Einwohnermeldewesen derStadt Görlitz weist alle Beherbergungsstättengemäß § 18 Sächsisches Meldegesetz auf fol-gendes hin:Zum 01.01.2010 trat die geänderte SächsischeMeldeverordnung (SächsMeldVO) in Kraft. In ihrwurde auch der besondere Meldeschein fürBeherbergungsstätten (§ 17 SächsMeldVO),dersogenannte Hotelmeldeschein,überarbeitet.Die bisher verwendeten Hotelmeldescheinekönnen noch bis zum 31.03.2010 aufgebrauchtwerden.Ab dem 01.04.2010 darf nur noch dergeänderte Hotelmeldeschein verwendet wer-den (vgl. § 19 SächsMeldVO).

Stadtverwaltung Görlitz Görlitz, 16.02.2010Stadtkasse als Tel.: 03581 67-1347Vollstreckungsbehörde Fax.: 03581 67-1271Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz

Bekanntmachung einer öffentlichen VersteigerungIm Wege der Zwangsvollstreckung werden durch die Stadt Görlitz folgende gepfändeteSachen gemäß § 14 Abs. 1 SächsVwVG i.V.m. §§ 296 AO ff. öffentlich versteigert.

Netbook Medion E1210, 10 Zoll, ohne BetriebssystemNintendo Wii Spielekonsole mit zwei Spielen

iPhone 8 GB, simlockfreiOrt der Versteigerung: www.zoll-auktion.deBeginn der Versteigerung: 16.02.2010Ende der Versteigerung: 02.03.2010

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Kul tu rFre i z e i t

i n Gör l i t z

Kulturveranstaltungen für den Zeitraumvom 16. Februar bis 2. März 2010

Dienstag, 16. Februar14:00 Uhr Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz,Museum 1,

Hauptgebäude, „Schatzinsel Alp Flix - Biodiversität im alpi-nen Raum“, ein Kolloquium von Dr. Jürgen Schulz und Dr.Karin Voigtländer

15:00 Uhr Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz,Museum 1,„Ich höre was, was du nicht kennst und sehe was, was dunicht siehst! Oder:Wer quietscht, summt und knistert dennda im Wald?“ (Ferienveranstaltung für Kinder)

Mittwoch, 17. Februar09:30 Uhr -12:00 Uhr Schlesisches Museum,Untermarkt 4, Ferienworkshop

„Porträts,Porträts ...“,Anmeldung unterTelefon:0581 8791132,[email protected],Kosten: 2 Euro

Donnerstag, 18. Februar09:30 - 12:00 Uhr Schlesisches Museum,Untermarkt 4,

Ferienworkshop „Textilkunst und Papierschnitt”Anmeldung unter Telefon: 03581 8791132,[email protected], Kosten 2 Euro

15:00 Uhr Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz,Museum 1,„Ich höre was, was du nicht kennst und sehe was, was dunicht siehst! Oder:Wer quietscht, summt und knistert dennda im Wald?“ (Ferienveranstaltung für Kinder)

16:00 Uhr Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz,Museum 1,Schaufütterung imVivarium (Ferienveranstaltung für Kinder)

19:00 Uhr Schankhaus Zum Nachtschmied, Obermarkt 18, Vortragzum Thema: „Die Libellenfauna des Muskauer Faltenbo-gens im Licht seiner Natur- und Kulturgeschichte“ mit HerrnDr.Thomas Brockhaus

Freitag, 19. Februar19:00 Uhr Brauhaus Obermühle,An der Obermühle 5,“Literotisches”,

Die Mühlenabende 163 und 164 gestaltet Stefan Bley vomGörlitzerTheater und geht der Frage nach: „Loriot und dasMusical oder?“

20:00 Uhr Landskron KULTurBrauerei,An der Landskronbrauerei 116,„Benefizkonzert für Haiti“, Eintritt: gegen eine Spende von5,00 Euro an der Abendkasse

22:00 Uhr Jugendkulturzentrum Basta! Hotherstraße 25, „Get off yo’ass and jam!“, Eintritt: 4 Euro

Samstag, 20. Februar18:30 Uhr Peterskirche, An der Peterskirche 1, Chorkonzert mit dem

Landesjugendchor Sachsen in der Krypta der Peterskirche19:30 Uhr Theater Görlitz,Demianiplatz 2,Frank Schöbel & Band mit

Tochter Dominique Lacasa21:00 Uhr Landskron KULTurBRAUEREI,An der Landskronbrauerei 116,

„Partytournight“21:00 Uhr Jugendkulturzentrum Basta!, Hotherstraße 25, „Basta!

Bashment #21 (Live Edition), Eintritt: 5 EuroSonntag, 21. Februar10:00 Uhr APOLLO,Hospitalstraße 2,Rumpelstilzchen für Kinder ab

5 Jahre, Puppentheater15:30 Uhr Theater Görlitz,Demianiplatz 2,Görlitzer Caféhaus Quartett19:00 Uhr Theater Görlitz, Demianiplatz 2, „Wir Kassandra“,

TanztheaterMittwoch, 24. Februar19:00 Uhr Galerie der Stadtbibliothek Görlitz, Jochmannstraße 2-3,

VorlesewettbewerbDonnerstag, 25. Februar09:30 - 11:30 Uhr Stadtverwaltung Görlitz, Untermarkt 6-8, Zimmer 400,

Sprechstunde des Seniorenbeirates

Freitag, 26. Februar17:00 Uhr Spartenheim Gartensparte „Im Eschengrund“,Skatturnier19:30 Uhr Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz, Humboldt-

haus/Platz des 17. Juni, Vortrag Tropischer Regenwald-Labor des Lebens

19:30 Uhr Theater Görlitz, Demianiplatz 2, „Mama ist die Beste“19:30 Uhr APOLLO,Hospitalstraße 2, Pension Schöller - Premiere20:00 Uhr Jugendkulturzentrum Basta!, Hotherstraße 25, „Görlitzer

Kantinenlesen #14“, Eintritt: 3 EuroSamstag, 27. Februar10:00 - 17:00 Uhr Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz,Museum 1,

Aktionstag Biodiversität, freier Eintritt, Vorstellung neuerKlangwelten in der Oberlausitzausstellung

19:30 Uhr Theater Görlitz, Demianiplatz 2, „Hunger auf…“22:00 Uhr Jugendkulturzentrum Basta!,Hotherstraße 25, „Dschungel

Fieber #7 - Sacrebleu Edition#“, Eintritt: 3 EuroSonntag, 28. Februar10:00 - 16:00 Uhr Rosenhof Görlitz, Geschwister-Scholl-Straße 15, Kinder-

Kleider-Börse,Anmeldung unter Telefon: 03581 7482010:00 Uhr APOLLO, Hospitalstraße 2, „Die kleine Zauberflöte“ von

Wolfgang Amadeus Mozart11:00 Uhr Schlesisches Museum,Untermarkt 4,Ausstellungskurato-

rin Johanna Brade führt durch die Ausstellung „Rollen-wechsel. Künstlerinnen in Schlesien um 1880 bis 1945“

15:00 Uhr Theater Görlitz, Demianiplatz 2, „Mama ist die Beste“17:00 Uhr Peterskirche,An der Peterskirche 1,Passionskonzert in der

Krypta der Peterskirche19:30 Uhr APOLLO,Hospitalstraße 2, Pension Schöller19:30 Uhr Theater Görlitz, Demianiplatz 2, „Klavierabend“ mit Lev

VinocourMontag, 01. März14:30 - 15:00 Uhr AWO-Altenheim,Krölstraße 46,Sitzung des Seniorenbeirates

Öffentliche StadtführungenHeiliges GrabÖffnungszeiten: Montag bis Samstag 10:00 - 16:00 Uhr

Sonn- und Feiertage 11:00 - 16:00 UhrLetzter Einlass: 15:45 UhrFührungen:Montag bis Samstag 11:00 und 15:00 UhrSonn- und Feiertage 11:30 und 15:00 Uhr sowie nachVereinbarungKontakt: Telefon: 03581 315864 , Fax: 03581 315865

E-Mail: [email protected]: www.heiligesgrab-goerlitz.de

Nikolaikirche Bis 28.02. geschlossen!Ab März geöffnet.

Öffnungszeiten: Donnerstag bis Sonntag 12:00 bis 16:00 UhrLetzter Einlass: 15:45 Uhr

Führungen:Donnerstag bis Sonntag 15:00 Uhr

Besichtigung nach Vereinbarung möglichKontakt: Telefon: 03581 315864, Fax: 03581 315865

E-Mail: [email protected]: http://kulturstiftung.eksol.net

Görlitzer Stadtschleicher täglich 10:30 Uhr, 14:00 Uhr und 16:15 UhrAbfahrt:Obermarkt Heroldsbrunnen,Dauer: ca.1,5h - 2,0h,Fahrtkarten erhal-ten Sie Vorort beim Fahrer.Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Abfahrt an derHaltestelle ein.Bei Gruppen ab 10 Personen ist eine Voranmeldung empfeh-lenswert. Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Stadtrundfahrt mit biszu 45 Personen. Kontakt:Telefon: 03581 414163

2684/12/07-10

Weitere Details unter: www.hauskrankenpflege-goerlitz.de

HauskrankenpflegeSeniorenbetreuung

Claudia Stumm

Wir beraten Sie gern:Konsulstraße 6002826 Görlitzoder rufen Sie an03581/313902

18.02.2010 - 13.30 UhrGemütlicher Nachmittag im Lie-besdörfel, Landhaus Schmidt23.02.2010 - 13.30 UhrAusflugsfahrt nach Oppach indas Hotel zur Gondelfahrt

25.02.2010 - 13.30 UhrKleine Dörferrundfahrt und Ein-kehr in den Gasthof zur altenZiegelei02.03.2010 - 13.30 UhrAusflug nach Sohland an derSpree zum Stausee

04.03.2010 - 13.30 UhrOberlausitz-Rundfahrt nachOppach zur Erntekranzbaude09.03.2010 - 13.30 UhrBergfahrt nach Sohland auf denRotstein

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Homepage: www.stadtschleicher-goerlitz.deE-Mail: [email protected]üro, Obermarkt 13 (neben dem Reichenbacher Turm)Montag - Freitag 9:00 - 17:00 UhrSamstag 9:00 - 12:00 UhrÖffentliche Führung in der ehemaligen SynagogeJeden Sonntag zwischen 11:00 und 13:00 Uhr ist das einstige jüdische Got-teshaus für Besucher geöffnet.Der Förderkreis Görlitzer Synagoge gibt Ein-heimischen und Gästen der Stadt die Gelegenheit, das Gebäude zu besich-tigen.Öffentliche Führung durch die historische AltstadtKlassischer Rundgang entlang faszinierender Architektur im historischenStadtkern.Karten sind vorab in unseremTouristbüro am Obermarkt 33 / EckeBrüderstraße zu erwerben.Führungen täglich 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 12:00 Uhr, 14:00 Uhr und 17:00 UhrTurm Tour - Förderverein Kulturstadt Görlitz-Zgorzelec e.V.Führungen jeweils ca. 45 MinutenDicker Turm: Mittwoch - Sonntag,

stündlich 11:00 - 18:00 UhrDreiradenspeicher: Bitte reservierenWasserturm: Bitte reservierenRathausturm: Mittwoch - Sonntag,

stündlich 11:00 - 18:00 UhrWeitere Informationen auf www.turmtour.europastadt.org.Vorbestellungen unter [email protected] und unter Telefon:03581 7678350

Interessengruppen vom 16. Februar bis 02. März 2010

✓ ASB Betreuungs- und Sozialdienste gGmbH, Grenzweg 8E-Mail: [email protected], Internet: www.asb-goerlitz.deTelefon: 03581 7350Sprechzeiten Seniorenbetreuung:Dienstag und Donnerstag 10:00 - 11:30 Uhr

sowie nach VereinbarungEinmalige Veranstaltungen16. 02. 14:30 Uhr Faschingsdienstag - Wir laden ein zum bunten

Faschingsprogrammmit Kurt Gerlach,Bewohner undGäste sind herzlich willkommen, im Saal

18. 02. 14:45 Uhr Singen mit Andreas,Margeritenweg23. 02. 14:45 Uhr Filmnachmittag, im Saal25. 02. 14:45 Uhr Singen mit Andreas, Sonnenblumenweg

✓ ASB-Frauen- und Begegnungszentrum, Hospitalstraße 21Träger: ASB Betreuungs- und Sozialdienste gemeinnützige GmbHE-Mail: [email protected], Internet: www.asb-goerlitz.deTelefon: 03581 403311, Fax: 03581 877508Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 9:00 Uhr bis 14:00 UhrWöchentlich wiederkehrende Veranstaltungen:Dienstag:10:00 - 12:00 Uhr Bücherei „Lesewurm“ - Café13:00 - 18:00 Uhr Bücherei „Lesewurm“ - Café16:00 - 18:00 Uhr Nähmaschinenkurs für Anfänger (kostenfrei)Mittwoch:14:30 - 17:00 Uhr Wellness für Körper, Geist und Seele - Gesprä-

che und Techniken zum Stressabbau mit FrauHochfeldt, Beraterin (kostenfrei)Einzeltermine nach Vereinbarung möglich

Donnerstag:09:00 - 11:00 Uhr „Eltern-Kind-Frühstück“

mit wechselnden Beschäftigungsangeboten15:00 - 18:00 Uhr „Wollträume“ mit Cafe - Stricken & Co.

auch für Anfänger (kostenfrei)Freitag:14:00 Uhr Seniorentanzgruppe „Fröhlicher Kreis“

des ASB-RegionalverbandesEinmalige Veranstaltungen16.02. 18:00 Uhr Kreativabend,moderne Bastelideen17.02. 14:00 Uhr „Nostalgienachmittag“,

mit vielen Überraschungen23.02. 09:00 Uhr Frauenfrühstück, „Was gibt’s Neues?“

16:00 Uhr „Ü40“- Begegnungskaffee, Nostalgienachmittagmit typischen Schlemmereien

01.03. 15:00 Uhr „Cafe-Plausch“, Spiel-Spaß-Spannung02.03. 14:00 - 16:00 Uhr Pflegeberatung mit Frau Altmann von

der ASB-Sozialstation zu gesetzlichenGrundlagen, Pflegeleistungen und Vorsorge

✓ ASB-Senioren- und Begegnungszentrum HagenwerderErreichbar: siehe ASB-Frauen- und BegegnungszentrumTelefon: 035822 37755Sprechzeiten zur Klärung sozialer Fragen und Probleme:Mittwoch und Freitag: 10:00 - 11:30 Uhr sowie nach VereinbarungEinmalige Veranstaltungen16.02. 14:00 Uhr Faschingsfeier23.02. 14:00 Uhr „Singen mit Frau Lätsch“ viel Spaß für alle25.02. 14:00 Uhr „Kaffeeklatsch“ alle sind herzlich eingeladen02.03. 09:00 Uhr „Seniorenfrühstück“

gemeinsam den Tag beginnen✓ Behindertentagesstätte der Volkssolidarität Görlitz e. V.,

Heilige-Grab-Straße 22Telefon: 03581 315040Wöchentlich wiederkehrende Veranstaltungenjeden Freitag 16:00 Uhr Treff des Blinden- und Sehbehinderten-VerbandesEinmalige Veranstaltungen16.02. 16:00 Uhr Treff des Gehörlosenvereins17.02. 15:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Frauen nach Krebs“18.02. 16:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Prostatakrebs“

16:00 Uhr Treff des Lachclubs20.02 14:30 Uhr Tanznachmittag für Senioren22.02. 16:30 Uhr Treff des Biochemischen Vereins23.02. 16:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Tinitus“24.02. 15:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Leben mit Krebs“

16:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Stomaträger“01.03. 14:00 Uhr Treff der Parkinsonvereinigung✓ Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e. V.Telefon: 03581 403167Treff in der Behindertentagesstätte der VolkssolidaritätFreitag 14:30 - 18:00 Uhr Treff in derTagesstätte der Schwerbehinderten

(Sprechzeiten auch nach Vereinbarung)Mittwoch 14-täglich Kegeln (Kegelbahn Ludwigsdorf,

Anfragen an Herrn Hänel)Einmalige Veranstaltungen19.02. 16:00 Uhr „Waggonbau - 160 Jahre in Görlitz“

Herr Theurich gibt einen geschichtlichen Überblick26.02. 16:00 Uhr Heute ist Gymnastik in der Tagesstätte angesagt.

Frau Ilmer ist unsere „Vorturnerin“✓ Caritasverband der Diözese Görlitz e. V., Wilhelmsplatz 2Telefon: 03581 420020, Fax: 03581 420029E-Mail: [email protected], Internet: www.caritasgoerlitz.deBürozeiten: Montag - Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 UhrBeratungsangebote: Allgemeine soziale Beratung, Ehe-, Familien- u. Lebens-beratung, Familienferienförderung, Migrationserstberatung, Seniorenhof,Schuldner- und Insolvenzberatung, SchwangerschaftsberatungCaritas-Seniorentreff: Jeden Mittwoch 09:00 -11:00 UhrEinmalige Veranstaltungen16.02. 13:30 - 15:30 Uhr Wir feiern Fasching17.02. 13:30 - 15:30 Uhr Der Zauberer Burelli ist zu Gast bei uns23.02. 13:30 - 15:30 Uhr Malen und Basteln24.02. 13:30 - 15:30 Uhr Malen und Basteln25.02. 13:30 - 15:30 Uhr Stuhltänze mit Frau Hauer✓ Demokratischer Frauenbund, Kunnerwitzer Straße 16Beratungsstelle „Frau und Familie“Kunnerwitzer Straße 16, 02826 Görlitz,Telefon: 03581 404356Öffnungszeiten:Montag - Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag 08:00 Uhr bis 16:00 UhrSonnabend 12:00 Uhr bis 17:00 UhrWöchentlich wiederkehrende VeranstaltungenMontag 14:00 - 17:00 Uhr Kostenlose Ausfüllhilfe

16:00 Uhr Kreativ am Abend mit Frau WalliDienstag 08:30 - 12:00 Uhr Kostenlose Ausfüllhilfe

14:00 Uhr HandarbeitszirkelFreitag 09:00 - 12:00 Uhr Annahme von KleinreparaturenSamstag 14:00 - 17:00 Uhr PlauderstübchenEinmaligeVeranstaltungen16.02. 09:30 Uhr Ferienveranstaltung, Fasching;

„Willkommen im Dschungel“,Treff: in der Beratungsstelle

15:30 Uhr Händedruck - Faschingsnachmittag17.02. 09.30 Uhr Ferienveranstaltung, Fasching;

„Willkommen im Dschungel“,Treff: in der Beratungsstelle

Kul tu r

Fre i z e i t

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14:30 Uhr ANTI-ROST,Thema: „Besuch in der Stadtbibliothek“

18.02. 09:30 - 12:00 Uhr Ferienveranstaltung, „Auf der Suche nachdem Schneemann“,Treff: in der Beratungsstelle

11:00 Uhr Händedruck - Gesprächsangebot„Zeit für Menschen in Einsamkeit“

19.02. 09:30 - 11:30 Uhr Ferienveranstaltung,Thema:„Wie wird ein Feuerlöschfahrzeug gebaut?“,Treff: Bushaltestelle Mühlenweg

22.02. 13:45 Uhr Spaziergang - „Über die Friedensbrücke ent-lang der ehemaligen „Prager Straße“,Treff: an der Stadthalle

14:30 Uhr Bewegung nach Musik23.02. 15:30 Uhr Händedruck - Führung

durch den Kostümfundus imTheater24.02. 14:30 Uhr Singekreis „Frohsinn“ (Übungsstunde),

Treff: Otto-Müller-Straße 715:00 Uhr Stammtisch - „Winterwelt“

25.02. 10:00 Uhr Händedruck - Gesprächsangebot„Zeit für Menschen in Einsamkeit“

14:30 - 16:00 Uhr Beginn Computer-Kurs f. Anfängerbei Donner & Partner/Blumenstraße 54

16:00 Uhr Kreativ mit Frau Kumar,Thema: „Einzigartige Effekte -Karten in Encaustic-Technik“

✓ Europa-Bibliothek Görlitz, Untermarkt 23Telefon: 03581 643137Wöchentlich wiederkehrende VeranstaltungenDienstag 16:00 Uhr Französisch SprachclubMittwoch 14:00 Uhr tägl. „Treffpunkt D“ - Für alle,die Deutsch nicht

als ihre Muttersprache sprechenDonnerstag 16:00 Uhr „It’s Tea Time“ -

Konversationsrunde in englischer Sprache

✓ Evangelische Stadtjugendarbeit Görlitz - esta e. V.Jugendhaus „Wartburg“ und „DomiZiel“, Johannes-Wüsten-Straße 21,02826 GörlitzTelefon: 03581 316150, Fax: 03581 306885E-Mail: [email protected], Internet: www.estaev.deWöchentlich wiederkehrende VeranstaltungenMontag16:00 - 18:00 Uhr Musik, Drinks, Film und Spiele und Sport für Jungs

(ab 9 Jahren)Dienstag15:00 - 16:30 Uhr Gitarrenkurs 6 bis 12 Jahre für Fortgeschrittene

(Kosten: 20,00 Euro vierteljährlich)16:00 - 18:30 Uhr Modelleisenbahn AG17:00 - 18:30 Uhr Gitarrenkurs 6 bis 12 Jahre für Anfänger

(Kosten: 20,00 Euro vierteljährlich)Mittwoch16:00 - 17:00 Uhr Gitarrenkurs 6 bis 12 Jahre für Fortgeschrittene

(Kosten: 20,00 Euro vierteljährlich)16:00 - 19:00 Uhr Offener Treff17:00 - 17:30 Uhr Bibeltime18:00 - 20:00 Uhr Teen TreffDonnerstag16:00 - 19:00 Uhr offener Treff17:30 - 19:30 Uhr TEN SING Görlitz, Gäste sind herzlich willkommenFreitag16:00 - 22:00 Uhr Spiel, Sport, Musik und Film16:00 - 18:30 Uhr Kids Treff für Kinder von 6-12 Jahren Workshops: Kin-

dersport Pfadfinder, KreativworkshopJesus-Laden Hagenwerder, Karl-Marx-Straße 5Täglich wiederkehrende VeranstaltungenMontag - Freitag 15:00 - 17:00 Uhr offener TreffWöchentlich wiederkehrende VeranstaltungenMontags 17:00 - 19:00 Uhr Doppelkopfrunde für ElternDonnerstag 17:00 - 19:00 Uhr offener Treff ab 16 JahreFischmarktturnhalle1. und 3. Do 19:00 - 22:00 Uhr Eichenkreuz Sport (Turnschuhe!) Indiaca2. und 4. Do 19:00 - 22:00 Uhr Eichenkreuz Sport (Turnschuhe!) Fußball

✓ Görlitzer Turnverein 1847 e. V.Büro in der Kunnerwitzer Straße 26,Telefon: 03581 405291Jeden Donnerstag 16:00 - 16:45 UhrEltern-Kind-Turnen in der Turnhalle der Grundschule 1, Schulstraße 3. EineStunde Bewegung spielerischen Charakters für Kinder zwischen 2 - 3 Jah-ren. Bei Interesse melden Sie Sich bitte vor Ort oder telefonisch.

✓ Gemeinsame Seniorengruppe Bahnhof GörlitzJeden 2.Dienstag im Monat um 16:30 Uhr - Stammtisch Freizeitgruppe Wan-dernJeden Donnerstag 10:00 Uhr - Schwimmen im Neissebad „FzG Schwimmen“Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 8:30 bis 11:30 Uhr -BSW-OV/Seniorenrat Bahnhof Görlitz/TRANSNET Gewerkschaft im Büro BSWBahnhofstraße 77, I. Stock (Telefon: 03581 447530)17.02. 15:00 Uhr Jägerkaserne: Seniorenforum

„Verkehrsexperte Herr Demme zu Gast“24.02. 15:00 Uhr Bowlingbahn City Center: Anmeldung erforderlich

✓ Mehrgenerationenhaus Görlitz - JUBEST e. V.,Johannes-R.-Becher-Straße 39 - 41

Öffnungszeiten: täglich von 9:00 - 18:00 UhrTelefon: 03581 761292E-Mail: [email protected]: www.mehrgenerationenhaus.deTäglich wiederkehrende Veranstaltungen (Mo.-Fr.):9:00 - 18:00 Uhr Offener Treff im Lesecafé mit aktuellen Zeitschriften10:00 - 16:30 Uhr Computer für Jung und Alt: surfen, lernen, spielenWöchentlich wiederkehrende Veranstaltungen:Montag: 10:00 - 11:00 Uhr Indoor-Fitness-Training

14:30 - 16:00 Uhr HandarbeitszirkelDienstag: 14:00 - 17:30 Uhr HausaufgabenhilfeMittwoch: 10:00 - 11:00 Uhr Nordic Walking auch für Anfänger

14:00 - 15:00 Uhr SeniorensportDonnerstag: 10:00 - 11:00 Uhr Winter-Fitness

15:00 - 17:00 Uhr Sportnachmittag mit der Wii19:30 - 21:00 Uhr Tanzkurs für Anfänger

mit Tobias LeithäuserFreitag: 10:30 - 11:30 Uhr Krabbelgruppe

14:00 - 15:30 Uhr Polnisch für Anfänger mit Teresa NiezoldSamstag: 13:00 - 18:00 Uhr Offener Treff für Jung und AltEinmalige Veranstaltungen17.02. ab 14:00 Faschingsfeier für Jung und Alt19.02. Ferien - Wunschtag20.02. 13:00 - 18:00 Uhr Offener Treff für Jung und Alt

✓ PeterskircheTelefon: 03581 402126Jeden Sonntag von 12:00 bis 12:45 Uhr - Orgel Punkt 12 - Nach dem Got-tesdienst Musik an der „Sonnenorgel“mit Meditation und Information. Spenden am Ausgang erbeten.

✓ SAPOS gemeinnützige GmbH/NeisseGalerieHeilige-Grab-Straße 69,Telefon: 03581 318890, Fax: 03581 316186Email: [email protected] - www.sapos-goerlitz.deNeisseGalerie, Elisabethstraße 10/11,Telefon: 03581 878301Einmalige Veranstaltungen:16.02. 11:00 Uhr Sprechstunde des VdK zu Sozialrechtsfragen, „Zukunft

braucht Menschlichkeit“17.02. 15.00 Uhr Trauercafé - In der Trauer nicht allein24.02 11:00 Uhr Hebammentag - Endlich mal Zeit für Sie und Ihr Baby

Eine Hebamme und eine Mitarbeiterin der „Apothekeim City-Center“ geben Ihnen Tipps zu Pflege &Ernährung Ihres Babys

16.30 Uhr Zeichen- & Malkurs mit der Kunstmalerin Annett Wolf9,00 Euro + Materialkosten (Voranmeldung erforderlich)

18.30 Uhr Umgang mit der Vergänglichkeit,Vortragdes Sumati-Zentrums für Mahayana-Buddhismus,Referent: Marcus Prade,Eintritt: 5,00 Euro

25.02. 17.00 Uhr Tschechisch für Anfänger

✓ Schwubs - die SchwuLesbische Initiative für die OberlausitzPF 300533, 02810 Görlitz,Telefon: 0162 [email protected] www.schwubs.infoWöchentlich wiederkehrende Veranstaltungenimmer Dienstag: 20:15 Uhr Schwubs-Schwimmen im Neissebad

Görlitz, Pomologische Gartenstraße inGörlitz.

immer Donnerstag: 20:30 Uhr „Regenbogen-Treff“ in der „SchwarzenKunst“, Neißstraße 22 , in Görlitz

✓ Selbsthilfegruppe Blaues Kreuz Deutschland e. V.Ortsverein Görlitz

Die SHG trifft sich donnerstags 19:30 Uhr im Gemeinderaum der Ev.-luthe-rischen Kirche, Carl-von Ossietzky-Straße 31, 02826 Görlitz Ansprechpart-ner Klaus Wergin,Telefon:03581 78154 - Betroffene,Hilfesuchende und Ange-hörige sind herzlich eingeladen.

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Page 22: Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz, Ausgabe 2010, Nr. 03 · hangdecken eingezogen,es erfolgten Mau-rer- undVerputzarbeiten der Elektro-Vertei-lungen an den Wänden der Flure,

✓ Stadtjugendring Görlitz e. V., Landeskronstraße 41,02826 Görlitz

Telefon: 03581 879477, Fax: 03581 879477E-Mail: [email protected]: www.stadtjugendring-goerlitz.deJeden Montag18:00 Uhr Offener Treff des Jugendparlaments der Stadt GörlitzJeden Dienstag19:30 Uhr Treff der Suchtselbsthilfegruppen - Gesprächsgruppe✓ Volkshochschule, Kreativzentrum, Hainwald 8jeden Dienstag09:00 - 12:00 Uhr und13:00 - 16:00 Uhr „Handarbeiten und kreatives Gestalten“

Ausstellungen vom 16. Februar bis 02. März 2010

✓ Dom Kultury, ul. Parkowa, ZgorzelecTelefon: 0048 7577 52415Öffnungszeiten:Montag bis Sonntag 16:00 - 18:00 Uhr✓ Gesellschaft für das Museum der Fotografie Görlitz e. V.

Galerie des Fotomuseum Görlitz, Löbauer Straße 7Telefon: 03581 878761,Telefax: 03581 400410,Mobil: 0171 6271670E-Mail: [email protected], Internet: www.fotomuseum-goerlitz.deÖffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag von 12:00 bis 18:00 UhrDauerausstellung:In der ständigen Ausstellung wird die traditionsreiche Geschichte der Foto-grafie in Görlitz dargestellt. Es sind die in Görlitz hergestellten Apparate undOptiken ausgestellt.Frühjahrssemester 2010:Hobbyfotografen, solche die es noch werden wollen, aber auch Profi`s sindherzlich eingeladen an der Einführung in „Photoshop Elements“ teilzuneh-men. Vorgestellt wird die Version 5.0.Der Workshop findet vom 17. Februar bis 14. April jeden Mittwoch von18:00 Uhr - 20:00 Uhr statt.✓ Galerie Klinger, Brüderstraße 9Telefon: 03581 403596 oder 0170 9061295,Telefax: 03581 649347E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag 14:00 - 18:00 Uhr

Samstag 10:00 - 14:00 Uhroder nach Vereinbarung

✓ Kulturhistorisches Museum undEigenbetrieb Städtischer Friedhof

Ort: Alte Feierhalle des Städtischen FriedhofesAusstellung „Bewahrte Zierde“ - Schaudepot für Skulpturen und Architektur-fragmenteÖffnungszeiten:Montag, Donnerstag, Freitag: 09:00 - 12:00 UhrDienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 UhrDer Schlüssel ist in der Friedhofsverwaltung erhältlich.✓ Landskron KULTurBRAUEREI Görlitz,

An der Landskronbrauerei 116Landskron Braumuseum im Südhaus,Telefon: 03581 465100E-Mail: [email protected], Internet: www.landskron.de✓ Muzeum ∫uzyckie (Lausitzmuseum), ul. Daszynskiego 15,

Zgorzelec, nahe der Görlitzer AltstadtbrückeTelefon: 03581 410501, www.oberlausitzer-kunstverein.deÖffnungszeiten:Montag 10:00 - 15:00 UhrDienstag bis Freitag 10:00 - 16:00 UhrSamstag und Sonntag 13:00 - 17:00 Uhr✓ Naturschutz Tierpark Görlitz e. V., Zittauer Straße 43Telefon: 03581 407400,Telefax: 03581 407401Internet: www.tierpark-goerlitz.deÖffnungszeiten:Montag bis Sonntag 08:00 - 18:00 UhrDer Naturschutz-Tierpark Görlitz ist nicht nur eine Oase in der Stadt, son-dern auch ein ganz besonderer Zoo. Im „Schaufenster der Natur“ werdenetwa 500Tiere in phantasievollen,naturnahen und mit Liebe gestalteten Gehe-gen vorgestellt. Besondere Attraktionen sind ein Haustierstall mit Streichel-gehege und Bauerngarten, ein Fischottergehege mit Abenteuerbrücke, einGehege für Rote Pandas mit China-Pavillon, ein Freigehege für Rhesusaffenmit Futterkanone und eine Wiese mit vielen Weißstörchen.Täglich Schaufütterungen:Fischotter 9:45 Uhr und 15:00 UhrRoter Panda 10:00 Uhr und 15:15 UhrLuchs 14:30 Uhr (außer Freitag - Fastentag)

Dauerausstellung im Naturkundehaus: „Klapperstorch mein Lieber“ Kultur-historische AusstellungEine der größten Sammlungen zumThema „Storch“ können Sie in der Stor-chenvilla des Naturschutz-Tierpark Görlitz e.V. bewundern.Öffnungszeiten:Montag - Freitag: Auf AnfrageSamstag, Sonntag, Feiertag 14:00 bis 16:00 UhrDas Mitbringen von Hunden ist erlaubt.Führungen:Lagerfeuer,Pony- und Kamelreiten sowie Kindergeburtstage nachVoranmeldung.✓ NeisseGalerie, Elisabethstraße 10/11Telefon: 03581 878301, Fax: 03581 316186,E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Dienstag - Freitag 11:00 - 18:00 UhrSamstag 10:00 - 16:00 UhrAusstellung:bis 27. Februar: „Zukunft oder Vergangenheit“ mit Werken der KünstlerinFrau Brückner✓ Stadtverwaltung Görlitz, Rathaus, Untermarkt 6-8Telefon: 03581 670im Gang zum Ratsarchiv, zu den Öffnungszeiten des RathausesAusstellung: „Die (un)endliche Geschichte der Straßenbahn zu Görlitz?!“- voraussichtlich bis Ende Mai -✓ Schlesisches Museum zu Görlitz, Schönhof, Brüderstraße 8Telefon: 03581 87910,Telefax: 03581 8791200E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10:00 - 17:00 UhrDauerausstellung: 900 Jahre schlesische Geschichte und KulturSonderausstellungen:bis 28. Februar 2010:Rollenwechsel. Künstlerinnen in Schlesien um 1880 bis 1945✓ Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz, Am Museum 1Telefon: 03581 4760210, Homepage: www.naturkundemuseum-goerlitz.deÖffnungszeiten:Dienstag bis Sonntag 10:00 - 17:00 UhrDauerausstellung:- Geologie,Tiere und Pflanzen der Oberlausitz- Tiere des tropischen Regenwaldes und der Savanne- Lebende Echsen,Amphibien und Fische aus den Tropen und der Lausitz- 30fach vergrößertes Bodenmodell- Evolution - drei Forscher aus drei Jahrhunderten.Sonderausstellung:bis 21. Februar 2010: „Auf sechs Beinen zum Welterfolg“ - zeigt den gan-zen Facettenreichtum der Insekten, ihre Schönheit, aber auch Skurrilität.bis 6. Juni 2010: „Leben unter Wasser“ - präsentiert die Gewinnerfotos derInternationalen Deutschen Meisterschaften der Unterwasser-Fotografie 2009„Kamera Louis Boutan“.✓ Spielzeugmuseum, Rothenburger Straße 7Telefon: 03581 405870, Homepage: www.spielzeugmuseum-goerlitz.deÖffnungszeiten:Mittwoch, Donnerstag, Freitag 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrSamstag und Sonntag 14:00 - 17:00 UhrDauerausstellung:Das Spielzeugmuseum möchte Sie in die Spielzeugwelt unserer Eltern undGroßeltern entführen! Das Museum zeigt über 4 000 Spielzeuge aus demErzgebirge. Die ältesten Stücke sind über 150 Jahre alt. Besuchen Sie daskleine Museum im Herzen der Nikolaivorstadt und entdecken Sie, was einstKinderherzen erfreute.Das Museum ist auch außerhalb dieser Öffnungszeiten für Sie da,wenn Siesich privat oder als Gruppe anmelden möchten.Sonderausstellung:„MATCHBOX - Wie alles begann“; Die 8. Matchbox-Schau des Spielzeug-museums Görlitz zeigt noch bis zum 30. Mai, wie in den 50er Jahren allesbegann: frühe Lesney- und Moko-Spielzeuge, alle Regular Wheels-Grund-modelle von 1953 bis 1969,Boxen und Zubehör (Modellauto-Börse, Info-Mate-rial, themenbezogene Ferien- und Bastelangebote ).✓ Stadtbibliothek Görlitz, Jochmannstraße 2/3Telefon: 03581 7672752, www.goerlitz.de/stadtbibliothekÖffnungszeiten: Montag: 14:00 - 19:00 Uhr

Dienstag: 11:00 - 18:00 UhrMittwoch: 11:00 - 18:00 UhrFreitag: 11:00 - 19:00 UhrSamstag 09:00 - 12:00 Uhr

✓ Städtisches Klinikum, Girbigsdorfer Straße 1-3Telefon: 03581 371175, Internet: www.klinikum-goerlitz.deAusstellung: „Auf Tuchfühlung mit einem Grashüpfer“; zu sehen sind Natur-und Makrofotografien aus der Region

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Page 23: Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz, Ausgabe 2010, Nr. 03 · hangdecken eingezogen,es erfolgten Mau-rer- undVerputzarbeiten der Elektro-Vertei-lungen an den Wänden der Flure,

Ausgabe 3/2010 - Seite 19 Städtische Sammlungen für Geschichte und Kultur

Die 3. Sächsische Landesausstellungwirft ihre Schatten voraus. Sie wird vonMai bis Oktober 2011 im Kaisertrutzstattfinden und befasst sich mit der altenHandelsstraße via regia. Das Kulturhis-torische Museum wirbt zusammen mitden Staatlichen Kunstsammlungen Dres-den bereits jetzt für diese Ausstellung u.a. mit ausgewählten Objekten aus sei-nem Bestand,die in Zusammenhang mitder via regia stehen. Dazu wurden anfünf verschiedenen Orten im StadtgebietVitrinen aufgestellt und gestaltet.Mit die-sen Exponaten bleibt das Museum auchim Licht der Öffentlichkeit,während Kai-sertrutz und Barockhaus Neißstraße 30in Vorbereitung der Landesausstellungsanierungsbedingt geschlossen sind.In loser Folge stellt das KulturhistorischeMuseum die Objekte vor und lädt herz-lich zur Besichtigung der Schauvitrinenein.

In der Filiale der Sparkasse Oberlau-sitz/Niederschlesien auf der BerlinerStraße befinden sich Teile eines über1000 Jahre alten Hacksilberschatzes.Dieser Schatz wurde 1878 in Meschwitzbei Bautzen entdeckt. In zwei Gefäßenfand man zerkleinerte arabische Mün-zen, geprägt unter anderem in Samar-kand und Buchara im heutigen Usbe-kistan. Darunter befanden sich nur weni-ge westeuropäische Prägungen.Die ara-bischen Münzen belegen rege Fern-handelsverbindungen. Außerdem kamenzerhackter Schmuck sowie ein vollstän-diger Halsring zum Vorschein. Der

Meschwitzer Fund wurde vermutlich kurzvor dem Jahr 1000 vergraben. Auch inMahnau/Maniów bei Glogau/G∏ogów tratein solcher Schatz zu Tage. In drei Lei-nenbeuteln fanden sich ca. 1500 Mün-zen und diverse Schmuckstücke.Beson-ders auffällig sind darunter die typischpolnischen Silberperlen. Im Schatz vonGlogau fehlen arabische Münzen. Esüberwiegen böhmische Prägungen, diedie Vergrabung in die Zeit um 1050datieren. Die einstigen Besitzer beiderSilberschätze hatten offensichtlich keineGelegenheit mehr, ihr Eigentum zu ber-gen.

Weitere Exponate aus dem Kulturhisto-rischen Museum befinden sich im Schle-sischen Museum zu Görlitz, im Sen-ckenberg Museum für Naturkunde, imFoyer des Hotels Mercure und in derGeschäftsstelle der IHK.

Hacksilberschatz von Meschwitz

Das Kulturhistorische Museumzu Gast in der Sparkasse Oberlausitz/Niederschlesien

Städtische Sammlungenfür Geschichte und Kultur

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Page 24: Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz, Ausgabe 2010, Nr. 03 · hangdecken eingezogen,es erfolgten Mau-rer- undVerputzarbeiten der Elektro-Vertei-lungen an den Wänden der Flure,

Mit einer großen Bildungsmesse zur Aus-und Weiterbildung starten am Sonnabend,dem 27. Februar, im City Center Görlitz dievom Bildungsnetzwerk PONTES organi-sierten 5. Görlitzer Aktionstage Bil-dungsmarkt Neiße.Über 40 regionale Bil-dungseinrichtungen, Unternehmen, Verei-ne und Institutionen werden sich an diesemTag in der Zeit von 9:00 - 16:00 Uhr mit inte-ressanten Angeboten rund um dasThema„Lernen“ und mit abwechslungsreichen Mit-mach-Aktionen für Jung und Alt präsentie-ren.Einer der Höhepunkte der Bildungsmes-se ist der von 11:00 - 12:30 Uhr stattfin-dende Bildungsbrunch, der unter demThema „Frischer Wind und altes Eisen?“über Wege zur generationsübergreifen-

den Fachkräftesicherung in der Euroregi-on steht.Für gute Unterhaltung im City Center sor-gen auch Künstler aus Deutschland undPolen, die ein abwechslungsreiches Rah-menprogramm gestalten.Dazu gehören u.a.die Musikschule Zgorzelec, die Square-Dance-Gruppe der Volkshochschule Gör-litz e. V., der Polnische Landfrauenverein„Rozmaryn“ aus Bogatynia u.a.m.An die Bildungsmesse schließen sich biszum 14.03. die Aktionstage an. In diesemZeitraum besteht die Möglichkeit die betei-ligten Partner zu verschiedenen Angebo-ten in ihrer Bildungseinrichtung zu besu-chen. Es gibt z. B. Tage der offenen Tür,Informationsveranstaltungen zu Ausbil-dungsberufen sowie Schnupperkurse für

Ausbildungen und fürSprach- und Kreativkurse.Das Programm für den Bil-dungsbrunch und für die Bildungsmesseam 27.02.2010 kann unter www.pontes-pontes.de (Netzwerkthemen/Euroregiona-les Bildungsmarketing 5.Görlitzer Aktions-tage Bildungsmarkt Neiße sowie www.bil-dungsmarkt-neisse.de abgerufen werden.Um Voranmeldungen für den kostenlosenBildungsbrunch wird gebeten.Kontakt:Internationales BegegnungszentrumSt.MarienthalPONTES-Agentur(www.pontes-pontes.de)Tel.: 035823 77 252E-Mail: [email protected]

5. Görlitzer Aktionstage Bildungsmarkt Neiße 2010

Ausgabe 3/2010 - Seite 20Wissenswertes aus dem städtischen Alltag

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Ausgabe 3/2010 - Seite 21 Wissenswertes aus dem städtischen Alltag

Vision „Wohnen im Luther Delta“ - Pro-bewohnen macht Lust auf das Wohnen inder Innenstadt - Chance auf kulturelleIntegration - Modellvorhaben endet,Probewohnen läuft weiter bis Juli 2010Unter dem Motto „Schau doch mal rein! Pro-bewohnen“ hatte das Görlitz Kompetenz-zentrum Revitalisierender Städtebau an derTechnischen Universität Dresden (TUD) inZusammenarbeit mit der WBG Wohnungs-baugesellschaft Görlitz mbH und dem Stadt-planungs- und Bauordnungsamt der StadtGörlitz das Projekt Probewohnen im Jahr2008 aus derTaufe gehoben.Probewohnenist ein Modellvorhaben der Nationalen Stadt-entwicklungspolitik - angesiedelt im For-schungsprogramm „Experimenteller Woh-nungs- und Städtebau“ (ExWoSt) des Bun-desinstituts für Bau-, Stadt- und Raumfor-schung. Es wird durch Mittel des Bundesgefördert.Visionen für die Innenstadt: „Wohnen imLuther Delta“Die Begleitstudie am Kompetenzzentrumzeigt, dass dem Wohngebiet bislang einetragfähige „Quartiersidentität“ fehlt.Aufbau-end auf der umfassenden Quartiersanaly-se und den Ergebnissen der Teilnehmerbe-fragung wird empfohlen,das Quartier Schrittfür Schritt im Dialog mit den Bewohnern undEigentümern im Wohnquartier wohnlicherzu gestalten.Als Diskussionsgrundlage hier-für legen die Projektpartner nun die Visionfür das Jahr 2020 „Wohnen im Luther Delta“vor, die erste Gestaltungsvorschläge für dieAufwertung des öffentlichen Raums bein-haltet.Im Dialog lernenDie Ergebnisse der Begleitstudie am Kom-petenzzentrum bestätigen, dass die Probe-bewohner durch das Erleben des eigenenAlltags in der Innenstadt und durch dendirekten Erfahrungsaustausch mit Fachex-perten die innerstädtische Wohnqualität unddie Konsequenzen des eigenen Handelnsauf die Entwicklung der Stadt besser ver-stehen. Hierbei können Vorurteile gegenüberdemWohnen in einem gründerzeitlichen Alt-bau reduziert werden.Als besonders geeig-net erweist sich Probewohnen für Personenaus einem Stadtrandgebiet oder dem länd-lichen Raum, die Umzugspläne hegen und

herausfinden möchten,welche Konsequen-zen ein Umzug in die Innenstadt für deneigenen Alltag hat.Wege zum Erhalt der europäischen Stadtund zum kulturellen Austausch„Probewohnen versteht sich auch als Stra-tegie für die Bürger, aus ihrer persönlichenSituation heraus eigenverantwortlich einenpositiven Beitrag zum Energiesparen undgegen den Klimawandel zu leisten“, erläu-tert Prof. Jürg Sulzer, Leiter des Görlitz Kom-petenzzentrums Revitalisierender Städte-bau und Initiator des Projekts. „Der Wegzurück in die Innenstadt hilft, die besondereQualität der europäischen Stadt zu bewah-ren und leistet einen nachhaltigen Beitragzur Prosperität von Wirtschaft und Gesell-schaft in ostdeutschen Städten.“ So könntedas Probewohnen in der Europastadt Gör-litz/Zgorzelec auch einen konkreten Beitragzur kulturellen Integration leisten: Hinweisefür die Ausrichtung und Gestaltung einerintensiveren Zusammenarbeit ergaben sichinsbesondere aus der Einbindung polnischerTeilnehmer,bei denen sich der Wunsch nacheinem stärkeren kulturellen Austausch zwi-schen den beiden Städten Görlitz und Zgor-zelec abzeichnete.Forderung nach MietermanagementAnne Pfeil, Leiterin des Projekts Probewoh-nen, fordert als Fazit des Projekts Probe-wohnen: „Wir müssen weg vom Wohnungs-management hin zu einem echten Mieter-management in den ostdeutschen Innen-städten. Denn Vertrauen innerhalb der Nach-barschaft ist wichtig für die Lebensqualität.Die Zusammensetzung der Hausgemein-schaft muss daher mehr sein,als nur Zufalls-prinzip.“ Die WBG ist da auf einem gutenWeg.Geschäftsführer Arne Myckert verweistauf entsprechende „Themen-Häuser“, beidenen die Wohnungsbaugesellschaft unter-schiedliche Zielgruppen für bestimmte Häu-ser definiert hat. „Wir wollen den Mietern einZuhause geben, in dem sie sich wohlfühlen“,betont Myckert. „Deshalb bieten wir schonheute für Jüngere oder auch Senioren ent-sprechende Nachbarschaft an. Derzeit ent-wickeln wir gerade ein Konzept, um gut Ver-dienende aus dem polnischenTeil der Euro-pastadt für ein Wohnen in sanierten Häu-sern der Görlitzer Innenstadt zu begeistern.“

„Probewohnen 2“ bis Mitte 2010 für 104weitere Haushalte verlängert745 Menschen aus 211 verschiedenenOrten bewarben sich für das Modellvorha-ben Probewohnen, um jeweils eine Wochekostenfrei das Wohnen in einem der Grün-derzeithäuser der Görlitzer Innenstadt aus-zuprobieren. „Drei der 24 am Projekt teil-nehmenden Haushalte sind bereits dauer-haft in Gründerzeithäuser umgezogen,einersucht aktuell eine Wohnung, weitere sindernsthaft interessiert“, bilanziert Prof. JürgSulzer. In zwei je sechswöchigen Probe-wohnphasen im Herbst 2008 und im Früh-jahr 2009 erlebten die ausgewählten Teil-nehmer unter wissenschaftlicher Begleitungdas Wohnen in Gründerzeithäusern derInnenstadt. „Das Probewohnen gilt heute alsanerkannter und konkreter Beitrag zur Natio-nalen Stadtentwicklungspolitik“, betont Sul-zer. Aufgrund der hohen Bewerberzahlenentschlossen sich die Partner, das Modell-projekt gemeinsam in leicht modifizierterForm für zwölf Monate unter der Federfüh-rung der WBG WohnungsbaugesellschaftGörlitz mbH fortzusetzen.Berücksichtigt wer-den vorzugsweise bereits vorliegendeBewerbungen aus den westdeutschen Bun-desländern. „Unser Ziel ist es, gerade imWesten eine stärkere Nachfrage nach demWohnen in Gründerzeithäusern der Görlit-zer Innenstadt zu generieren und Zuwan-derer für ein Leben in unserer kulturell undarchitektonisch attraktiven Stadt zu gewin-nen“, sagt Myckert. Begleitet wird das Pro-jekt weiterhin vom Görlitz Kompetenzzen-trum derTU Dresden,das den Verlauf unterbesonderer Berücksichtigung der Zuwan-derung und der Wirtschaftlichkeit evaluierenwird. Das Projekt wird dabei in eine privat-wirtschaftliche Finanzierung überführt, umzu zeigen, dass es sich auch auf Beständevon anderen privaten und öffentlichen Haus-und Grundeigentümern und auf andere ost-deutsche Städte übertragen lässt.Weitere Informationen erhalten Sie bei:Dipl.-Ing.Dipl.-Biol.Anne Pfeil,Görlitz Kom-petenzzentrum Revitalisierender Städtebau,Bei der Peterskirche 5a, 02826 Görlitz,www.revitalisierender-staedtebau.de,Tele-fon: 03581 649 9320,Telefax: 03581 6499329, E-Mail:[email protected]

Abschluss des Modellvorhabens

Probewohnen stellt vor: Visionen für die Görlitzer Innenstadt

2684/12/07-10

2010

Page 26: Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz, Ausgabe 2010, Nr. 03 · hangdecken eingezogen,es erfolgten Mau-rer- undVerputzarbeiten der Elektro-Vertei-lungen an den Wänden der Flure,

Ausgabe 3/2010 - Seite 22Wissenswertes aus dem städtischen Alltag

Gedenken an die Opfer des NationalsozialismusVor 65 Jahren befreiten sowjetische Sol-daten das Vernichtungslager Auschwitz.Seit 1996 wird in Deutschland am 27.Januar offiziell der Opfer des National-sozialismus gedacht. Zu diesem Anlassversammelten sich auf dem Wilhelms-platz Görlitzer und Zgorzelecer Bürgerin-nen und Bürger,um den Opfern zu geden-ken. Die Veranstaltung wurde von derStadtverwaltung Görlitz und Vertreterndes Verbandes der Verfolgten des Nazi-regimes - Bund der Antifaschisten Stadt-verband Görlitz - sowie dem polnischenVerband der ehemaligen politischen Häft-linge in Hitlers Konzentrationslagern - Ver-band Zgorzelec - durchgeführt.Oberbür-germeister Joachim Paulick und Bürger-meister Rafael Gronicz aus Zgorzelec leg-ten gemeinsam zum Gedenken einenKranz am Mahnmal nieder.

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2684/12/07-10

Trost beim TrauernOb plötzlich und unerwartet odernach langer schwerer Krankheit,der Tod eines geliebten Menschenist immer eine Zäsur im Leben, aufdie viele dunkle Talsohlen vonSchmerz und Kummer um den Ver-lust des geliebten Menschen fol-gen. Die Trauer offen zu zeigen,sie auszuleben, ist für die Hinter-bliebenen wichtig und notwen-dig. Aber das wird von unsererGesellschaft, die den Tod gernetabuisiert und in der für Gefühlekein Platz ist, kaum mehr akzep-tiert. Darf der Trauernde rund um

die Bestattung noch weinen, heißtes schon kurze Zeit später „DasLeben geht weiter. Hör auf zu jam-mern.“ Wer sich von Familie undFreundeskreis im Stich gelassenfühlt, aber Zuwendung und einoffenes Ohr braucht, sollte die pro-fessionelle Hilfe eines Trauerbe-gleiters in Anspruch nehmen.Trau-erbegleiter sind in den Gelben Sei-ten unter „Psychologen“ zu fin-den oder werden von Bestat-tungsinstituten vermittelt. Oft gibtschon der Besuch einer Selbsthil-fegruppe Erleichterung.

Heilt alleine die Zeit Wunden?Jeder geht anders um mit dem Ver-lust eines geliebten Menschen. DerWeg durch die Trauer bis zu einemneuen Gleichgewicht dauert bei denmeisten Menschen zwischen drei undfünf Jahren. Deshalb sollte manzunächst lernen, Gefühle zu akzep-tieren. Den Schmerz nicht mit Tablet-ten, Alkohol oder Süßigkeiten betäu-ben - oder zumindest nicht länger alsvier Wochen. Ein Tagebuch, dem manTag und Nacht die Verzweiflunganvertrauen kann, hilft vielleicht.Heute gibt es in verschiedenen Städ-ten Trauerbewältigungsgruppen, indenen sich Menschen in der gleichenLebenssituation treffen. Grundsätzli-

che Entscheidungen wie Umzug,Hausverkauf oder Stellenkündigungsollte man in der allerersten Phasevermeiden. Ein Tagesplan, in dem mansich kleine Schritte vornimmt, kannanfangs helfen, zumindest das Nötig-ste zu regeln. Wichtig ist es auch, dieeinsamen Wochenenden zu planen.Am Wochenende aber auch nachtskann man die Telefonseelsorge ano-nym anrufen (Telefonnummer stehtim Telefonbuch).Scheuen Sie sich nicht, am anderenEnde der Leitung sitzen erfahreneMenschen, die Ihnen zuhören und dieSie sicherlich trösten können.

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Auktion des Fördervereins ViaThea e. V. fand begeisterten Anklang

Ausgabe 3/2010 - Seite 23 Wissenswertes aus dem städtischen Alltag

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Schau- und kauflustigen Besuchern präsentierteder Förderverein ViaThea e.V. zu seiner 1.Auk-tion im Gleis 1 des Görlitzer Bahnhofs 135Gegenstände. Die vorher gestartete Sammel-aktion brachte dem Verein 215 alte,witzige undnostalgische Artikel. Davon wurden 135 Artikelin den Katalog zur Versteigerung aufgenommen.Mit flotten Sprüchen brachte das Görlitzer Ori-ginal Frank-Uwe Hanetzky,angefangen von altenKüchengeräten, Schreibmaschinen u.v.m. 93Artikel unter den Auktionshammer.Musik aus dem Mittelalter mit Spielmann,Schreyhals & Lautenschläger trug ebenso wie

das gastronomische Angebot des Görlitzer Fasszur behaglichen - fantastischen Stimmung andiesem Nachmittag bei.Der Erlös aus der Versteigerung, dem Verkaufvon selbstgebackenem Kuchen der Vereinsmit-glieder, der Pin’ s und Postkarten beläuft sichauf 916 EUR und wird zu 100 % zur Mitfinan-zierung des ViaThea’s 2010 verwendet.Aufgrund des gelungenen Nachmittages mit sei-ner großen Resonanz und den vielen nicht ver-steigerten Artikeln wird dies nicht die erste undletzte Veranstaltung des Fördervereins ViaTheae.V. gewesen sein.

5 Instrumente suchen Freunde

Die Musikschule am Fischmarkt hat einneues Angebot für Kinder ab 10 Jahren. InAnlehnung an das sehr erfolgreiche Instru-mentenkarussell können nun auch ältereKinder in der Instrumentenkiste stöbern.Neugier, Offenheit und Entdeckerdrang sinddabei die einzigen Voraussetzungen. In 10Unterrichtseinheiten werden diesmal fünfbesondere Instrumente vorgestellt: Tuba,Horn, Bratsche, Fagott und die Bassgitarre.

In kleinen Gruppen von zwei bis vier Kin-dern lernen die Kinder bei den jeweiligenFachlehrern die seltenen Instrumente ken-nen und dürfen diese natürlich auch selbereinmal ausprobieren. Los geht’s Ende Feb-ruar. Interessierte Kinder bitten Ihre Elternsie anzumelden unter Telefon 03581 407261,Musikschule „Johann Adam Hiller“ e.V. Gör-litz, am Fischmarkt 6. Stichwort: Instrumen-tenkiste

Vorlesewettbewerb in der Stadtbibliothek GörlitzDie Vorleser für den Vorlesewettbewerb fürErwachsene, der gemeinsam mit der Come-nius-Buchhandlung und der StadtbibliothekGörlitz veranstaltet wird, haben sich schnellgefunden.Nun sind alle eingeladen,die einenvergnüglichen Leseabend bei einem GlasWein oder einerTasseTee erleben wollen.Zu

erwarten sind die unterschiedlichsten Texteund am Ende entscheiden alle Zuhörer, werals bester Vorleser einen Büchergutscheinerhalten soll.Wer Interesse hat, sollte sich den24.Februar schon mal vormerken.Beginn derVeranstaltung ist 19:00 Uhr in der Galerie derStadtbibliothek Görlitz.

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Termine Ausgabe 3/2010 - Seite 24

Termine

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16.02.Herr Wagner, Hans 92.GeburtstagHerr Eisenblätter,Werner 85. GeburtstagHerr Mitulla, Christof 70. Geburtstag17.02.Herr Behring, Horst 75. GeburtstagHerr Heinze, Georg 75.GeburtstagFrau Schulz, Christa 75. GeburtstagHerr Thiemig,Wolfgang 75.GeburtstagHerr Giersch, Heinz 70. GeburtstagFrau Hübner, Rita 70. GeburtstagHerr Stielke,Wolfgang 70.Geburtstag18.02.Herr Wierzbicki, Stanislaw 90.GeburtstagHerr Kahl, Eberhard 75.GeburtstagHerr Kahl, Siegfried 75.GeburtstagFrau Wandelt, Gerda 75.GeburtstagHerr Bahr, Dieter 70. GeburtstagHerr Borisch, Joachim 70.GeburtstagFrau Hartwig, Brigitte 70. GeburtstagHerr Herrmannek, Sigurd 70. GeburtstagFrau Joseph, Rosemarie 70. GeburtstagHerr Neumann,Winfried 70.GeburtstagFrau Skulski, Käte 70. Geburtstag19.02.Frau Neumann, Herta 96. GeburtstagHerr Ullrich, Hans 90.GeburtstagHerr Bäselt, Günter 80. GeburtstagHerr Hecht, Reinfrid 80. GeburtstagHerr Marquardt, Günter 80. GeburtstagHerr Leukner, Peter 75. GeburtstagHerr Giersbach,Alwin 70. GeburtstagFrau Kölbel, Gisela 70. Geburtstag20.02.Frau Remisch, Charlotte 97. GeburtstagFrau Hein, Ruth 93. GeburtstagFrau Kunschmann, Ilse 90. GeburtstagFrau Schäfer, Irmgard 85.GeburtstagHerr Kretschmer, Eberhard 80.GeburtstagHerr Schubert, Heinz 80. GeburtstagHerr Halm,Gerhard 75.GeburtstagFrau Heuer, Ingeborg 75.GeburtstagFrau Oschee, Helga 75.GeburtstagHerr Heimann,Arno 70.GeburtstagFrau Modler, Brigitte 70. GeburtstagFrau Seidel, Erika 70. Geburtstag21.02.Frau Knappe, Hildegard 92.Geburtstag

Frau Brinkmann, Käte 80. GeburtstagFrau Schwarzbach, Klara 80. GeburtstagFrau Borisch, Brigitte 70. GeburtstagFrau Tschirn, Renate 70. Geburtstag22.02.Herr Hentschel, Herbert 91. GeburtstagHerr Goernert, Helmut 80. GeburtstagFrau Kopte, Brigitte 80. GeburtstagFrau Westphal, Anni 80. GeburtstagFrau Liebsch, Lieselotte 70. GeburtstagFrau Perschon, Erika 70. Geburtstag23.02.Frau Kühn, Berta 98. GeburtstagFrau Haberzettl, Anna 95.GeburtstagFrau Heise, Ursula 75. GeburtstagFrau Wessig,Marianne 75.GeburtstagFrau Morgenstern, Bärbel 70. GeburtstagHerr Schatte, Helmut 70. GeburtstagHerr Schwarz,Wolfgang 70.GeburtstagFrau Sussiek, Renate 70. GeburtstagHerr Tschanter, Hans-Joachim 70.GeburtstagHerr Zaplata, Lothar 70. Geburtstag24.02.Herr Hilbig, Helmut 90. GeburtstagFrau Tauchert, Anna 90.GeburtstagFrau Grothge,Margot 80. GeburtstagFrau Kühnel, Margarete 80. GeburtstagHerr Janietz,Werner 75. GeburtstagFrau Ludwig, Christa 75. GeburtstagFrau Röhr, Karin 75. GeburtstagFrau Walter, Renate 75. GeburtstagFrau Begoin, Lucyna 70.GeburtstagFrau Matschos, Hildegard 70.GeburtstagFrau Moritz, Rosemarie 70. GeburtstagHerr Olschinski, Gerd 70.GeburtstagFrau Rauer, Ursula 70. Geburtstag25.02.Frau Greif, Herta 85. GeburtstagFrau Jurenz, Genovefa 85. GeburtstagFrau Kendzia, Anneliese 85.GeburtstagFrau Sitkowska, Janina 85.GeburtstagHerr Giesler, Günter 80. GeburtstagFrau Niemz,Margot 80. GeburtstagHerr Richter, Manfred 80.GeburtstagFrau Thiele,Waltraud 75.GeburtstagHerr Breitkopf,Wolfgang 70.GeburtstagFrau Dittmann, Ute 70.GeburtstagHerr Fioriti, Falko 70.Geburtstag

Frau Haase,Gisela 70. GeburtstagHerr Heinze, Hartmut 70. Geburtstag26.02.Frau Böhm,Margot 75. GeburtstagFrau Brandt, Ursula 75. GeburtstagHerr Brückner,Manfred 75.GeburtstagFrau Rothmann, Ida 75.GeburtstagHerr Völkel, Karl-Heinz 75. GeburtstagFrau Eberlein, Elsbeth 70. GeburtstagHerr Fürll, Gottfried 70. GeburtstagFrau Nammert, Eveline 70.GeburtstagFrau Wiedner,Wilhelmine 70.Geburtstag27.02.Frau Dienel, Ella 102.GeburtstagHerr Bikowski, Hermann 80.GeburtstagFrau Kulpe,Annemarie 80. GeburtstagFrau Andter, Ingrid 75. GeburtstagFrau Frömter,Waltraud 75.GeburtstagFrau Below, Rita 70. GeburtstagHerr Kraus, Peter 70. Geburtstag01.03.Frau Golke, Sonja 80. GeburtstagFrau Wolnik, Elisabeth 80. GeburtstagHerr Kergel, Adolf 75. GeburtstagFrau Nerling, Renate 75. GeburtstagFrau Tschacher, Liesa-Lotte 75. GeburtstagFrau Bruder, Brigitte 70. GeburtstagFrau Gohr, Edeltraud 70.GeburtstagFrau Menzel, Erika 70. GeburtstagFrau Wittig,Waltraud 70.Geburtstag02.03.Herr Winderlich, Alwin 85. GeburtstagFrau Hertel, Gisela 80. GeburtstagFrau Blumrich, Roswitha 75.GeburtstagFrau Mirschel, Rita 75. GeburtstagFrau Kaßemek, Helga 70.GeburtstagHerr May, Paul 70. GeburtstagHerr Schulz, Dietmar 70. Geburtstag

Bitte beachten Sie, dass in dieser Liste nurAltersjubilare veröffentlicht werden,die mit ihremprivaten Wohnsitz in Görlitz gemeldet sind.Diesgilt gemäß § 33 Absatz 4 des Sächsischen Mel-degesetztes nicht für Personen, die für eineAdresse gemeldet sind, auf der sich ein Kran-kenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Ein-richtung befindet.

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Ausgabe 3/2010 - Seite 25 Termine

Apotheken-Notdienste

Notarzt, Rettungsdienst und Feuerwehr sind über den Notruf 112 zu erreichen. Der kas-senärztliche Notfalldienst (dringender Hausbesuch) und der Krankentransport sind tele-fonisch über die Leitstelle unter der Nummer 406776 oder 406777 erreichbar. Für dieAnmeldung eines Krankentransportes (kein Notfall) wählen Sie bitte die bundeseinheit-liche Rufnummer 19222.

Tag Datum Diensthabende Apotheke Telefon

Dienstag 16.02.2010 Pluspunkt-Apotheke, Berliner Straße 60 878363Mittwoch 17.02.2010 Paracelsus-Apotheke, Bismarckstraße 2 406752Donnerstag 18.02.2010 Fortuna-Apotheke, Reichenbacher Straße 19 4220-0Freitag 19.02.2010 Sonnen-Apotheke, Gersdorfstraße 17 und 314050

Stadt-Apotheke Ostritz, von-Schmitt-Straße 7 035823/86568Samstag 20.02.2010 Südstadt-Apotheke, Sechsstädteplatz 3 406268Sonntag 21.02.2010 Demiani-Apotheke im City Center Frauentor 412080Montag 22.02.2010 Robert-Koch-Apotheke, Zittauer Straße 144 850525Dienstag 23.02.2010 Engel-Apotheke, Berliner Straße 48 764686Mittwoch 24.02.2010 Marktkauf-Apotheke, Nieskyer Straße 100 7658-0Donnerstag 25.02.2010 Rosen-Apotheke, Lausitzer Straße 20 312755Freitag 26.02.2010 Hirsch-Apotheke, Postplatz 13 406496Samstag 27.02.2010 Bären-Apotheke,An der Frauenkirche 2 3851-0Sonntag 28.02.2010 Humboldt-Apotheke, Demianiplatz 56 (Busbahnhof) 382210Montag 01.03.2010 Kronen-Apotheke, Biesnitzer Straße 77a 407226Dienstag 02.03.2010 Linden-Apotheke, Reichenbacher Straße 106 736087

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst vom 16. Februar bis 02. März 2010

(außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Tierarztpraxen - Konsultation nur nach vor-heriger telefonischer Anmeldung)

16. Februar bis 19. Februar 2010TA M. Barth, Görlitz, Seidenberger Straße 36Telefon 03581 851011 oder 0172/3518288, privat 03588 222274

19. Februar bis 26. Februar 2010Dr. I. Papadopulos, Görlitz, Rauschwalder Straße 34Telefon 03581 316223 oder 0171/3252916, privat 03581 316223DVM F. Ender, Reichenbach, Löbauer Straße 21,Telefon 035828 70424 oder 0171/2465433,privat 035876 45510

26. Februar bis 02. März 2010Dr. H.Thomas,Görlitz, Promenadenstraße 45Telefon 03581 405229 oder 0160/6366818, privat 03581 408669

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Ausgabe 3/2010 - Seite 26Termine

Lebensrettende Sofortmaßnahmenam Unfallort

Der nächste Kurs „Lebensrettende Sofort-maßnahmen am Unfallort“ des Arbeiter-Samariter-Bundes findet am Samstag,dem 06. März 2010, 8:00 Uhr im Unter-geschoss des ASB-SeniorenzentrumsRauschwalde, Grenzweg 8 statt. Der Ein-gang befindet sich auf dem Fußweg zwi-schen Eibenweg und Grenzweg.Für Rück-fragen und Anmeldungen steht Henri Burk-hardt unter 03581 735102 gern zur Verfü-gung, E-Mail: [email protected]

Das Deutsche Rote Kreuz führt diesenKurs für Führerscheinbewerber der Klas-sen A und B (PKW) jeden Samstag jeweilsvon 8:00 bis 14:30 Uhr in den DRK-Aus-bildungsräumen Ostring 59 durch.WeitereInformationen und Anmeldungen: Dr. UdoBauer, Telefon 03581 362452, E-Mail:[email protected].

Die Görlitzer Malteser führen den nächs-ten Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnah-men“ am Samstag, dem 27. Februar2010, von 8:00 bis 15:00 Uhr auf demMühlweg 3 in Görlitz durch. Ansprechper-son: Karin Meschter-Dunger,Anmeldungenjeweils erbeten überTelefon 03581 480021.

Erste-Hilfe-Grundkurs

Das Deutsche Rote Kreuz führ t dennächsten Erste-Hilfe-Grundkurs am25./26. Februar 2010 jeweils von 8:00 bis14:30 Uhr durch. Ausbildungsort: DRK,Ostring 59. Vorherige Anmeldung wirderbeten: Dr. Udo Bauer, Telefon 03581362452, E-Mail: [email protected].

Die Görlitzer Malteser führen die nächs-te Erste-Hilfe-Ausbildung vom 15./16. März2010 jeweils von 8:00 - 15:00 Uhr auf demMühlweg 3 in Görlitz durch.Anmeldungen jeweils erbeten überTelefon03581 480021.

Erste-Hilfe-Training

Das Deutsche Rote Kreuz führt das nächs-te Erste-Hilfe-Training am 17. Februar undam 23. Februar 2010 von 8:00 bis 14:30 Uhrdurch.Ausbildungsort DRK Görlitz,Ostring59.Vorherige Anmeldung wird erbeten:Dr.Udo Bauer,Telefon 03581 362452, E-Mail:[email protected].

Die Görlitzer Malteser führen das nächs-te Erste-Hilfe-Training am 26. März 2010von 8:00 bis 15:00 Uhr auf dem Mühlweg 3in Görlitz durch Anmeldungen jeweils erbe-ten über Telefon 03581 480021.

Blutspendetermin

Donnerstag, 25.02.2010, 11:00 - 15:00 Uhr, Görlitz, Siemens-TurbinenwerkBetriebsfeuerwehr, Bau 22

In den Wirren des Zweiten Weltkriegeshaben viel Menschen ihre Angehörigen ausden Augen verloren.Bei den meisten ist diebeißende Ungewissheit bis heute in denKöpfen geblieben: Wo wurde mein Vaterbegraben? Was ist aus meinem Brudergeworden? Hat mein Onkel Stalingrad über-lebt?Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreu-zes (DRK) hilft, Antworten auf solche Fra-gen zu finden.Ansprechpartner vor Ort istIngo Ulrich, er lädt ein Mal im Monat zueiner Sprechstunde ein, in der Bürger vonihren vermissten angehörigen berichtenkönnen.Mit Hilfe von Unterlagen und Datenmacht sich Ingo Ulrich dann gemeinsammit dem zentralen Suchdienst in Münchenauf die Suche. „In den Archiven finden sichMillionen Namen.Wir konnten auch schonvielen Görlitzern helfen und die quälendeUngewissheit endlich aus der Welt schaf-fen“, berichtet Ingo Ullrich.In den anderthalb Jahren, die der Such-dienst in Görlitz dieses Angebot nun monat-lich unterbreitet, wurden bereits über 140

Anträge bearbeitet. Nicht alle Vermisstenkonnten dabei gefunden werden. „Aberimmer wieder gibt esTränen der Erlösung,wenn ein Brief aus München detailliert mit-teilt, wo sich das Grab des Angehörigen fin-det - manchmal sogar mit Foto und Adres-se, wo es weitere Informationen gibt. FürMenschen,die sich seit über 60 Jahren fra-gen, was aus ihrer Familie geworden ist,bedeutet schon das sehr, sehr viel.“, erklärtUlrich.Termine des Suchdienstes werden immeram 1. Donnerstag im Monat von 14:00 bis17:00 Uhr angeboten:nächste Termine 4.März, 1.April, 6.Mai, 3.Juni,1. Juli, 5.August,2.September,7.Okto-ber, 4. November und 2. Dezember.

Kontakt: Deutsches Rotes KreuzKreisverbandGörlitz Stadt und Land e.V.KAB (Suchstelle)/SuchdienstOstring 5902828 GörlitzTelefon 03581 362410/ -453

Suchdienst DRK Kreisverband Görlitz

Straßenreinigung

Bitte beachten Sie die verkehrsrechtlicheAnordnung zur Freilassung der benötigtenFlächen auf der Fahrbahn zur Grundreini-gung für die Kehrmaschine.Am jeweiligenKehrtag gilt auf den genannten Straßen inder Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr Haltever-bot. Entsprechende Hinweisschilder wer-den rechtzeitig vor dem Kehrtermin aufge-stellt.

Achtung!

Änderungen sind kurzfristig möglich. Bittebeachten Sie die Beschilderung auf denStraßen. Im Anschluss an die Straßenrei-nigung erfolgt noch die Reinigung der Stra-ßeneinläufe. Diese dürfen nicht zugestelltwerden.Auf Grund der Witterung kann es zu Aus-fällen oder Verschiebungen bei der Reini-gung kommen.

Wöchentliche Reinigungin den Reinigungsklassen 1 und 5

MontagBerliner Straße, Marienplatz, Steinstraße,Postplatz, Struvestraße

MittwochBerliner Straße,Marienplatz, Salomonstra-ße (verkehrsberuhigter Bereich), Schulstra-ße (Fußgängerbereich),An der Frauenkirche

DonnerstagUntermarkt,Bei der Peterskirche,Brüderstra-ße (einschl.Fläche um Brunnen Obermarkt)

FreitagBerliner Straße, Marienplatz, Peterstraße,Neißstraße, Bahnhofsvorplatz (Fußgän-gerbereich), Annengasse

Die Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH informiert

Aufgrund der Witterungsverhältnisseund des Zustandes der Stellflächeerfolgt die Schadstoffsammlung am 19.Februar 2010 nicht am Standort Schle-sische Straße/Nordring. Das Schad-

stoffmobil wird sich in der Zeit von14:00 bis 15:00 Uhr ersatzweise amStandort Schlesische Straße / Parkplatzgegenüber der Einfahrt zum Ostringbefinden.

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Ausgabe 3/2010 - Seite 27 Anzeigen

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Ausgabe 3/2010 - Seite 28Termine

Kurse und Seminare an der Volkshochschule Görlitz Frühjahrssemester 2010Kurse und Veranstaltungen, deren Beginn im Zeitraum vom 16.02.2010 bis 02.03.2010 geplant ist.(Für alle Veranstaltungen ist Voranmeldung erforderlich!)Sprachen

Montag22.02.10 08:30 - 10:00 Uhr Englisch Fortgeschrittene I (50plus) 01.03.10 16:30 - 18:00 Uhr Latein Grundkurs I22.02.10 09:00 - 13:15 Uhr Deutsch Intensiv 01.03.10 17:00 - 18:30 Uhr Russisch Grundkurs I22.02.10 16:45 - 18:15 Uhr Englisch Grundkurs IV 01.03.10 17:00 - 18:30 Uhr Schnupperkurs Schwedisch22.02.10 17:00 - 18:30 Uhr Polnisch Konversationskurs 01.03.10 18:00 - 19:30 Uhr English conversation with a native speaker22.02.10 17:15 - 18:45 Uhr Spanisch Grundkurs II 01.03.10 18:00 - 19:30 Uhr Gebärdensprache Grundkurs22.02.10 17:15 - 18:45 Uhr Spanisch Aufbaukurs II 01.03.10 18:15 - 19:45 Uhr Englisch mit Macmillan English Campus22.02.10 17:30 - 19:00 Uhr Polnisch Grundkurs V 01.03.10 18:15 - 19:45 Uhr Ungarisch Grundkurs I22.02.10 17:30 - 19:00 Uhr Englisch Fortgeschrittene VI 01.03.10 18:30 - 20:15 Uhr Vorbereitungskurs auf den TOEIC-Test22.02.10 18:15 - 19:45 Uhr Italienisch Aufbaukurs I 01.03.10 18:45 - 20:15 Uhr Englisch Auffrischungskurs B 122.02.10 18:45 - 20:15 Uhr Englisch Grundkurs II 01.03.10 19:00 - 20:30 Uhr Polnisch Grundkurs I22.02.10 19:00 - 20:30 Uhr Spanisch Grundkurs II 01.03.10 19:00 - 20:30 Uhr Spanisch Grundkurs I22.02.10 19:30 - 21:00 Uhr Englisch Aufbaukurs I 01.03.10 19:15 - 20:45 Uhr Neugriechisch Grundkurs IDienstag16.02.10 18:00 - 19:30 Uhr Tandem Deutsch-Polnisch 23.02.10 17:30 - 19:45 Uhr Deutsch als Fremdsprache - A123.02.10 08:15 - 09:45 Uhr Englisch Fortgeschrittene I 23.02.10 18:00 - 19:30 Uhr Polnisch Grundkurs II23.02.10 09:30 - 11:00 Uhr Englisch Aufbaukurs I 23.02.10 19:00 - 20:30 Uhr Italienisch Grundkurs II23.02.10 10:00 - 11:30 Uhr Englisch Konversationskurs B 1+ 23.02.10 19:00 - 20:30 Uhr Englisch Fortgeschrittene I23.02.10 16:45 - 18:15 Uhr Englisch Aufbaukurs I 02.03.10 08:15 - 09:45 Uhr Englisch mit MacMillan English Campus23.02.10 17:00 - 18:30 Uhr Polnisch Fortgeschrittene 02.03.10 17:00 - 18:30 Uhr Schnupperkurs Arabisch23.02.10 17:00 - 19:15 Uhr Deutsch als Fremdsprache - Fortgeschr. 02.03.10 17:15 - 18:45 Uhr Spanisch Grundkurs I23.02.10 17:00 - 21:00 Uhr Vorbereitungskurs Goethe-Zertifikat 02.03.10 18:00 - 19:30 Uhr Tandem Deutsch-Polnisch23.02.10 17:15 - 18:45 Uhr Französisch Aufbaukurs I 02.03.10 18:45 - 20:15 Uhr Englisch mit MacMillan English Campus23.02.10 17:30 - 19:00 Uhr Tschechisch Grundkurs II 02.03.10 19:15 - 20:45 Uhr Slowakisch Grundkurs IMittwoch17.02.10 19:00 - 20:30 Uhr Italienisch-Stammtisch 24.02.10 17:15 - 18:45 Uhr Spanisch Aufbaukurs I24.02.10 09:00 - 10:30 Uhr Englisch Grundkurs II 24.02.10 17:30 - 19:00 Uhr Französisch Aufbaukurs III24.02.10 09:00 - 10:30 Uhr Englisch Grundkurs III 24.02.10 17:45 - 19:15 Uhr Polnisch Grundkurs III24.02.10 09:00 - 10:30 Uhr Englisch Aufbaukurs IV 24.02.10 18:30 - 20:00 Uhr Polnisch Grundkurs II24.02.10 17:00 - 18:30 Uhr Polnisch Grundkurs III 24.02.10 18:30 - 20:00 Uhr Englisch Grundkurs V24.02.10 17:00 - 18:30 Uhr Englisch Aufbaukurs VI 24.02.10 18:45 - 20:15 Uhr Englisch Aufbaukurs VI24.02.10 17:00 - 18:30 Uhr Englisch Grundkurs III 24.02.10 19:00 - 20:30 Uhr Englisch Grundkurs II24.02.10 17:15 - 18:45 Uhr Englisch Grundkurs IVDonnerstag25.02.10 09:00 - 10:30 Uhr Englisch Konversationskurs B 1 25.02.10 18:30 - 20:00 Uhr Französisch Grundkurs II25.02.10 16:45 - 18:15 Uhr Englisch Aufbaukurs I 25.02.10 18:30 - 20:00 Uhr Englisch Grundkurs III25.02.10 17:00 - 18:30 Uhr Polnisch Grundkurs IV 25.02.10 19:00 - 20:30 Uhr Englisch Fortgeschrittene V25.02.10 17:00 - 18:30 Uhr Tschechisch-Stammtisch 25.02.10 19:00 - 20:30 Uhr Englisch Fortgeschrittene I25.02.10 18:15 - 19:45 Uhr Italienisch Fortgeschrittene I 25.02.10 19:00 - 20:30 Uhr Spanisch Grundkurs III25.02.10 18:30 - 20:00 Uhr Polnisch Grundkurs IVFreitag26.02.10 17:00 - 18:30 Uhr Schwedisch Aufbaukurs IGesundheit

Montag22.02.10 19:00 - 20:30 Uhr Yoga 01.03.10 19:00 - 20:00 Uhr Pilates Fortsetzungskurs22.02.10 19:00 - 20:30 Uhr Selbstuntersuchung der Brust 01.03.10 20:15 - 21:15 Uhr Pilates FortsetzungskursDienstag23.02.10 16:00 - 17:30 Uhr Geselliges Tanzen 02.03.10 18:30 - 20:00 Uhr Selbsthypnose23.02.10 17:30 - 18:30 Uhr Step/Bauch-Beine-Po 02.03.10 19:00 - 20:00 Uhr Aqua-Fitness (Tiefwasser)23.02.10 18:00 - 19:00 Uhr Square Dance 02.03.10 19:00 - 21:15 Uhr Fingerfood für Anfänger23.02.10 18:45 - 19:45 Uhr Step/Bauch-Beine-Po 02.03.10 19:45 - 20:45 Uhr Pilates Fortsetzungskurs02.03.10 18:00 - 19:00 Uhr Aqua-Fitness (Tiefwasser) 02.03.10 20:00 - 21:00 Uhr Aqua-Fitness (Tiefwasser)Mittwoch24.02.10 18:15 - 19:45 Uhr Yoga 24.02.10 20:00 - 21:30 Uhr Yoga24.02.10 19:00 - 20:00 Uhr Gymnastik für MolligeDonnerstag25.02.10 15:30 - 17:00 Uhr Geselliges Tanzen 25.02.10 18:30 - 20:00 Uhr Qi Gong25.02.10 17:00 - 18:00 Uhr Aqua-Fitness (Tiefwasser)Freitag26.02.10 13:30 - 17:00 Uhr Schnittkurs für Baum und HeckeSamstag27.02.10 08:30 - 09:30 Uhr Aqua-Fitness 2 27.02.10 20:00 - 21:00 Uhr Aqua-Fitness 227.02.10 10:00 - 13:00 Uhr Klangschalen-MassageArbeit und Beruf

Montag22.02.10 15:00 - 17:15 Uhr Kinder- und Jugendschutz im Internet 01.03.10 17:30 - 20:45 Uhr Finanzbuchführung 2

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22.02.10 17:00 - 18:30 Uhr Benötigen wir einen Betriebsrat? 01.03.10 18:00 - 20:15 Uhr Videoschnitt am PC - Grundkurs01.03.10 09:00 - 11:30 Uhr NTERNET-Kurs 50plusDienstag23.02.10 17:00 - 19:15 Uhr Einkommensteuer für Rentner? 02.03.10 14:30 - 16:00 Uhr XPERT - Informationsveranstaltung23.02.10 18:00 - 19:30 Uhr Tastschreiben auf der Computer-Tastatur 02.03.10 18:00 - 20:15 Uhr EXCEL - GrundkursMittwoch24.02.10 17:00 - 18:30 Uhr Benötigen wir einen Betriebsrat?Donnerstag25.02.10 17:15 - 20:30 Uhr Finanzbuchführung 1 25.02.10 18:00 - 20:15 Uhr Veränderungen im UmsatzsteuerrechtFreitag26.02.10 17:00 - 20:15 Uhr Präsentieren mit PowerPointKreatives

Montagjeweils 15:00 - 18:00 Uhr offener Keramik-Kurs 01.03.10 17:30 - 19:45 Uhr Ölmalerei Anfänger/Fortgeschrittene22.02.10 18:30 - 20:00 Uhr Capoeira 01.03.10 14:00 - 15:30 Uhr Socken strickenDienstag02.03.10 17:00 - 20:00 Uhr DJ werdenMittwochjeweils 15:00 - 17:15 Uhr offener Keramik-Kurs 24.02.10 18:00 - 20:15 Uhr Aquarell-Malkurs Anfänger/Fortgeschr.Donnerstag25.02.10 18:00 - 20:15 Uhr Malen und Zeichnen - Einstiegskurs 25.02.10 20:00 - 20:30 Uhr Salsa,Merengue und Bachata25.02.10 20:45 - 21:15 Uhr Salsa,Merengue und BachataSpezial

Mittwoch Freitag24.02.10 19:00 - 22:00 Uhr Im Kreis der Männer 26.02.10 16:00 - 21:00 Uhr Bootführerschein

BINNEN Motor/Segel

Erweiterte Öffnungszeiten zu Semesterbeginn: vom 22.02. - 05.03.2010 ist unsere Geschäftsstelle wie folgt geöffnet:Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr und13:00 - 18:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

Geschäftsstelle der Volkshochschule Görlitz e.V.: Langenstraße 23, 02826 Görlitz,Telefon 03581 42098-0 /-27, Fax 03581 42098-22E-Mail: [email protected]

Geschäftszeiten: Mo.,Mi:, Fr. 9:00 bis 12:00 UhrDie und Do: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

„Ich hatte wahnsinnige Schmerzen inden Knien… bis zu dem Tag, an dem ich

dieses Wunder-Gel entdeckte.“

Schon morgens hatte ich Schmer-zen. Und wenn es regnerisch

wurde, verzog ich schon bei jedemSchritt vor Schmerzen das Gesicht.Ich sah mich schon im Rollstuhlsitzen, völlig fertig mit dem Leben, alsein Freund mir eine Tube „Wunder-Gel“ mitbrachte. Man brauchte nur einwenig Gel auf die schmerzenden Stel-len aufzutragen.Schon nach der ersten Anwendungklang der Schmerz ab.

Innerhalb von 3 Tagen konnte ich wie-der Tennis spielen und im Garten ar-beiten – obwohl ich doch schon 73 bin.Meine Frau konnte ihren Augen kaumtrauen.Wenn auch Sie anArthrose oder Rheumaleiden, kann ich Ihnen nur empfehlen,eine kostenlose Probe dieses Wunder-Gels anzufordern, das von einem franzö-sischen Forscher entwickelt wurde.

Für Sie ist keinerlei Risiko dabei, denndiese Probe ist kostenlos. Ihr einziges„Risiko“ besteht darin, dass Sie Ihrevolle Beweglichkeit wieder erhaltenund die Schmerzen loswerden.Im Rahmen einer nationalen Kam-pagne werden 20 ml-Tuben diesesnatürlichen Gels kostenlos verteilt.Deshalb sollten Sie schnell reagieren,denn diese Kampagne ist befristet.

Bitte ausfüllen und einsenden an:Servicecenter, Postfach 71, CH-5417 Untersiggenthal, Schweiz

Ja, senden Sie mir ohne weitere Verpflichtungen das kostenlose Muster + Informationen über dieBekämpfung von Arthrose zu.

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Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen) | Geburtsdatum

0180 / 501 24 41,Fax: 0180 / 501 24 427 Tage die Woche*14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetzggf. abweichende Tarife aus Mobilfunknetzen

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Neue Wohnung, neues GlückOft bedeutet der anstehendeUmzug nicht nur eine Orts-veränderung, sondern istgleichzeitig auch mit einer Ver-änderung des Arbeitsplatzesund des Wohnortes verbun-den. Die Freunde, die mangewöhnt war nach Feierabendzu sehen, wohnen nun weiterweg. Die Kinder und das Haus-tier müssen sich auch an eineneue Umgebung gewöhnen.Einerseits ist es verständlich,wenn man dann so viel wiemöglich beim Alten lassenmöchte. Auf der anderen Seite

können die Veränderungenauch neue Möglichkeiten ber-gen. Wie wäre es mit einerneuen Wohnungseinrichtung,die den neuen Lebensabschnittin der neuen Wohnung will-kommen heißt? Um sich idealberaten zu lassen besteht dieMöglichkeit, noch vor demUmzug einen Raumausstatterzu sich nach Hause einzuladen,der dann die alte Wohnungbetrachtet und Ihnen mit Ratund Tat bezüglich der neuenWohnungseinrichtung zurSeite steht.

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