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Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr Eingangsdatum Anfragen zum Plenum vom Wochendatum mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)............................2 Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................12 Aiwanger, Hubert (FW).............19 Meyer, Peter (FW)..................6 Arnold, Horst (SPD)................3 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................16 Daxenberger, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................18 Muthmann, Alexander (FW)..........15 Dittmar, Sabine (SPD)..............4 Noichl, Maria (SPD)...............17 Dr. Dürr, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................20 Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD).......7 Felbinger, Günther (FW)...........10 Schindler, Franz (SPD).............5 Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)............................1 Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................22 Glauber, Thorsten (FW)............11 Steiger, Christa (SPD).............8 Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)............................9 Werner, Hans Joachim (SPD)........13 Halbleib, Volkmar (SPD)...........21 Widmann, Jutta (FW)...............14

Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag | … · Web viewMeyer, Peter (FW) Achtung der Rolle von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Ganztagsbetreuung 4 Pfaffmann, Hans-Ulrich

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Bayerischer LandtagWp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Eingangsdatum

Anfragen zum Plenum

vom Wochendatum

mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). .2 Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)........12

Aiwanger, Hubert (FW).............................................19 Meyer, Peter (FW)........................................................6

Arnold, Horst (SPD).....................................................3 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).......16

Daxenberger, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)....................................................................................18

Muthmann, Alexander (FW)......................................15

Dittmar, Sabine (SPD)..................................................4 Noichl, Maria (SPD)...................................................17

Dr. Dürr, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)........20 Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD)....................................7

Felbinger, Günther (FW)............................................10 Schindler, Franz (SPD).................................................5

Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)......1 Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)......22

Glauber, Thorsten (FW).............................................11 Steiger, Christa (SPD)..................................................8

Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)..............9 Werner, Hans Joachim (SPD)....................................13

Halbleib, Volkmar (SPD)...........................................21 Widmann, Jutta (FW).................................................14

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite II

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung

Geschäftsbereich der Staatskanzlei

Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Unterstützungspaket für Ansiedlung “Center Parcs“ 1

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Fälle von sog. “Ehrenmord“ in Bayern................1

Arnold, Horst (SPD)Insolvenz bei Primondo........................................2

Dittmar, Sabine (SPD)Zuteilung von LF 10/6 Löschgruppenfahrzeugen 2

Schindler, Franz (SPD)Projekt “Gelbe Karte“ für alkoholauffällige und/oder gewalttätige Jugendliche 3

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Meyer, Peter (FW)Achtung der Rolle von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Ganztagsbetreuung 4

Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD)Notendurchschnitt im Fach Mathematik beim Qualifizierenden Hauptschulabschluss 5

Steiger, Christa (SPD)Schulplätze an Berufsfachschulen für Altenpflege6

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Angebliche Verstöße gegen den Denkmalschutz am Obersalzberg 6

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen

Felbinger, Günther (FW)Doppelter Abiturjahrgang und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im öffentlichen Dienst..............................................................................7

Glauber, Thorsten (FW)Anteil Oberfrankens an FAG-Leistungen............8

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Steuerveranlagung 2007.......................................9

Seite III Bayerischer Landtag . Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Werner, Hans Joachim (SPD)Fördermittel für das Fußballstadion in Augsburg10

Widmann, Jutta (FW)Aktueller Sachstand ‚Stadtmuseum in der Residenz Landshut’ 11

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technolo-gie

Muthmann, Alexander (FW)Aktueller Stand des Glaspaktes für den Landkreis Freyung/Grafenau 12

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Aktueller Sachstand zum Thema “Lärmemissionen durch Kinder und Jugendliche“ 12

Noichl, Maria (SPD)Zulassungen von Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben nach dem EU-Hygienepaket 13

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Daxenberger, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Wegesanierung rund um den Kehlstein..............14

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Aiwanger, Hubert (FW)Anti-Aggressionstraining Landshut...................14

Dr. Dürr, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Arbeit “Technologieberatungsagentur“..............15

Halbleib, Volkmar (SPD)Insolvenz der Firma MTK..................................16

Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Bekämpfung der Zwangsverheiratung von ausländischen Jugendlichen 16

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 1

Geschäftsbereich der Staatskanzlei

1. AbgeordneterThomasGehring(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Form und in welcher Höhe ist eine Unterstützung seitens der öffentlichen Hand (Freistaat Bayern, Land Baden-Württemberg, Gemeinden) für die Ansiedlung des Center Parcs in Altusried bzw. Leutkirch beabsichtigt und wie sehen konkret die Planungen für die Unterstützung seitens der Staatsregierung aus?

Antwort der Staatskanzlei

Die Bayerische Staatsregierung und die Landesregierung Baden-Württemberg stehen dem Ansiedlungsprojekt von Center Parcs im Allgäu positiv gegenüber. Sie sind sich einig, dass eine etwaige Unterstützung des Projektes seitens der öffentlichen Hand von beiden Ländern gemeinsam zu erbringen wäre und klären derzeit jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich, welche Unterstützungsmöglichkeiten grundsätzlich in Betracht kommen. Die Regierung von Schwaben und das Regierungspräsidium Tübingen stehen zur Klärung planungs- und genehmigungsrechtlicher Verfahren in Kontakt. Nähere Aussagen zu Art und Umfang möglicher Unterstützung können derzeit noch nicht getroffen werden, da diese vom konkreten Projektzuschnitt seitens Center Parcs abhängen. Da für die geplante Ansiedlung voraussichtlich ein hochbitratiger Firmenanschluss notwendig sein wird, hat das Bayerische Wirtschaftsministerium die Breitbandberatung Bayern beauftragt, mit dem örtlichen Breitbandpaten in Kontakt zu treten.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

2. AbgeordneteRenateAckermann(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Fälle von sogenanntem „Ehrenmord“ sind 2008 in Bayern bekannt geworden, wie viele Tötungsdelikte gab es 2008 in Beziehungen ohne Migrationshintergrund (sofern diese statistisch erfasst werden), aus welchem Herkunftsland kamen Täter und Opfer?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die bundeseinheitliche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) führt aktuell im Bereich von Straftaten gegen das Leben u.a. die bekannt gewordenen Delikte Mord und Totschlag (einschließlich der versuchten Straftaten) auf. Eine gesonderte Erfassung des Phänomenbereichs „Ehrenmord“ erfolgt bislang nicht. Daher können zu diesem Bereich keine statistischen Aussagen getroffen werden.

Seite 2 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Für den Freistaat Bayern weist die PKS für das Jahr 2008 insgesamt 351 Delikte Mord und Totschlag (inkl. Versuche) aus. Im Langzeitvergleich seit dem Jahr 1999 (381 Delikte) ist damit ein Rückgang um 7,9 Prozent zu verzeichnen. Der Migrationshintergrund von Täter und Opfer wird dabei nicht erfasst.

3. AbgeordneterHorstArnold(SPD)

Bestehen aufgrund der Kündigungen wegen der Firmeninsolvenz der Firma Primondo vonseiten der Staatsregierung Absichten, ausländerrechtliche Maßnahmen gegenüber gekündigten Bürgerinnen und Bürgern zu ergreifen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Es gibt keine Anweisungen der Staatsregierung, gegenüber Mitarbeitern der insolventen Firma Primondo, die ihren Arbeitsplatz verlieren, besondere ausländerrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Die aufenthaltsrechtliche Situation der betroffenen Mitarbeiter richtet sich weiterhin nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes/EU.

Befristete Aufenthaltserlaubnisse können teilweise – abhängig von der Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels – nur verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt des Betroffenen gesichert ist. Insoweit kann sich eine Kündigung auch ausländerrechtlich auswirken.

Dies bedeutet aber nicht, dass der Verlust des Arbeitsplatzes automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts führt. Sofern die Anwartschaftszeit nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) erfüllt ist, d.h. die Betroffenen nicht nur für einen kürzeren Zeitraum erwerbstätig waren, gilt der Lebensunterhalt übergangsweise weiterhin als gesichert, so dass aufenthaltsrechtliche Folgewirkungen zunächst ausscheiden.

Falls die Betroffenen nach Ablauf ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I keinen neuen Arbeitsplatz finden können, müssen die Ausländerbehörden den jeweiligen Einzelfall auf der Grundlage der allgemeinen ausländerrechtlichen Regelungen beurteilen. Insoweit befinden sich die gekündigten Mitarbeiter der insolventen Firma Primondo in keiner anderen Situation als andere Ausländer mit befristetem Aufenthaltstitel, die ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Bisher sind keine Fälle bekannt geworden, in denen die Insolvenz aufenthaltsrechtliche Konsequenzen hatte.

4. AbgeordneteSabineDittmar(SPD)

Sind die vom Bundesinnenministerium bestellten LF 10/6 Löschgruppenfahrzeuge bereits unter den Bundesländern aufgeteilt, wenn ja, welchen Dekontaminationseinheiten in Bayern wurden die Fahrzeuge zugeteilt, wenn nein, worin liegen die Gründe der Verzögerung?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Zivilschutz will der Bund dem Freistaat Bayern künftig für die Feuerwehren

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 3

– 121 Löschgruppenfahrzeuge (aktuelle Kurzbezeichnung: LF-KatS; ursprünglicher Arbeitsbegriff war LF 10/6),

– 96 Gerätewagen Logistik Wasserversorgung (Schlauchwagen-KatS),– 96 ABC-Erkundungskraftwagen (ABC-ErkKW) und– 96 Dekontaminationslastkraftwagen (Dekon-LKW-P)

zur Verfügung stellen.

Diese Konzeption, die mit den Ländern Ende 2007 vereinbart wurde, soll die „alte“ Konzeption aus dem Jahre 1995 ablösen.

Für diese vorgenannten Einsatzfahrzeuge hat die Staatsregierung mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. (LFV Bayern e.V.) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bayerns (AGBF) ein Verteilungskonzept erarbeitet und abgestimmt. Nach diesem Verteilungskonzept erhält jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt je eines dieser Einsatzfahrzeuge.

Die verbleibenden 25 LF-KatS wurden den Ballungsräumen und den Bereichen mit den besonderen Risiken Petrochemie und Verkehrsflughafen zugeordnet. Maßgebend hierfür war, dass das neue Ausstattungskonzept des Bundes den neuen und verschärften Gefährdungslagen angepasst und dabei insbesondere die Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus berücksichtigt wurde. So dienen die Löschfahrzeuge des Bundes in erster Linie nicht dem Brandschutz, sondern sie sind Unterstützungsfahrzeuge für die Kernkomponenten der standardisierten Ausstattung für ABC-Gefahrenlagen, also der 96 ABC-ErkKW und der 96 Dekon-LKW-P.

Alle vorgenannten Einsatzfahrzeuge werden von den unteren Katastrophenschutzbehörden (Kreisverwaltungsbehörden) in Abstimmung mit dem Kreis-/Stadtbrandrat in die Trägerschaft kommunaler Feuerwehren gegeben. Durch das Verteilungskonzept ist sichergestellt, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein Löschgruppenfahrzeug zur Unterstützung des Dekontaminationsfahrzeuges (Dekon-LKW-P) vorhanden ist. Es ist einsatztaktisch nicht erforderlich, dass sich in einem Landkreis diese beiden Fahrzeuge in der Trägerschaft einer Gemeinde befinden.

Damit dieses Verteilungskonzept auch tatsächlich umgesetzt werden kann, muss der Bund die erforderlichen Fahrzeuge beschaffen und sie den Ländern zur Verfügung stellen. Diese Beschaffungsmaßnahmen sind auf 12 Jahre ausgelegt.

Aus Gründen der Kostenersparnis werden 121 Löschgruppenfahrzeuge LF 16-TS, die in Bayern aus der Konzeption von 1995 noch vorhanden sind, auf die vorgenannten 121 Löschgruppenfahrzeuge LF-KatS der Neukonzeption angerechnet. Das bedeutet, dass hier ein neues LFKatS erst dann vom Bund beschafft wird, wenn ein „altes“ vorhandenes LF 16-TS ausgesondert wird.

Bis zu dieser Neubeschaffung übernehmen die Löschgruppenfahrzeuge LF 16-TS die Funktion der Löschgruppenfahrzeuge LF-KatS.

5. AbgeordneterFranzSchindler(SPD)

Wie beurteilt die Staatsregierung das in den Städten Karlsruhe und Heilbronn auf der Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung begonnene Projekt, Jugendliche zwischen 14 und 24 Jahren, die durch Alkoholmissbrauch und gewalttätiges Verhalten auffallen, schriftlich darauf aufmerksam zu machen, dass sie Gefahr laufen, den Führerschein zu verlieren bzw. dass die Hürden für den Erwerb einer Fahrerlaubnis höher gelegt werden, wenn sie erneut auffallen, da sie sich dann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweisen („Gelbe Karte“), und sieht sie darin ein geeignetes Mittel, Jugendalkoholismus und Jugendgewalt einzudämmen und falls ja, empfiehlt sie den Führerscheinstellen in Bayern in ähnlicher Weise vorzugehen?

Seite 4 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Bereits nach geltendem Recht darf eine Fahrerlaubnis nur dann erteilt werden, wenn ein Fahrerlaubnisbewerber geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Geeignet ist ein Fahrerlaubnisbewerber insbesondere dann, wenn er die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Die Führerscheinstellen bei den Kreisverwaltungsbehörden in Bayern werden von der Polizei regelmäßig über eignungsrelevante Erkenntnisse informiert, so dass dort die charakterliche Eignung geprüft werden kann, ob eine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder eine bestehende Fahrerlaubnis entzogen werden muss.

Nähere Erkenntnisse zu den in Baden-Württemberg laufenden Projekten liegen der Staatsregierung nicht vor und konnten in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht gewonnen werden, so dass derzeit keine Bewertung oder gar Empfehlung erfolgen kann.

Ungeachtet dessen werden – auch von dem maßgeblich mitbetroffenen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen – Projekte, wie zum Beispiel in Nürnberg, wo Polizei, Jugendamt und Führerscheinstelle ein behördenübergreifendes Netzwerk gegründet haben, und das Jugendamt in einer Broschüre über die Folgen des übermäßigen Alkoholkonsums, den Erwerb des Führerscheins und die Teilnahme am Straßenverkehr informiert und sensibilisiert, ausdrücklich begrüßt.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

6. AbgeordneterPeterMeyer(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie aufgrund der geänderten Richtlinie zur offenen Ganztagesschule die schulische Nachmittagsbetreuung durch die Jugendverbände und Freizeitstätten noch gewährleistet werden kann, insbesondere nach welchen Kriterien die Rektoren über die Qualität und Quantität und Fortführung der Kooperationen mit den Jugendorganisationen entscheiden und wie sichergestellt wird, dass kein willkürlicher Umgang mit den Personalakten der Mitarbeiter der Jugendverbände erfolgt?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag des jeweiligen Sachaufwandsträgers eingerichtet. Ihr liegt ein verbindlicher Leistungskatalog sowie ein von der Schulleitung erarbeitetes pädagogisches Konzept zugrunde. Die Einhaltung dieser Kriterien wird von der zuständigen Regierung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens überprüft. Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Sachaufwandsträger die Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote in der offenen Ganztagsschule ganz oder teilweise einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Die einschlägige Bekanntmachung über die offene Ganztagsschule vom 1. Juli 2009 (KWMBl I S. 270) sieht, damit bewährte Kooperationen z.B. mit in der Jugendarbeit tätigen Organisationen fortgeführt werden können, ausdrücklich vor, dass für jede offene Ganztagsschule in der Regel ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden soll.

In der Koalitionsvereinbarung von CSU und FDP für die 16. Legislaturperiode, im Ministerratsbeschluss vom 3. Februar 2009 und beim Bildungsgipfel am 11. Februar 2009 zwischen der Staatsregierung und den

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 5

Kommunalen Spitzenverbänden in Bayern wurden die Grundlagen zu Ausbau, Organisation und Finanzierung der offenen und gebundenen Ganztagsschule festgelegt. Teil dieser Vereinbarungen ist der Beschluss des Freistaates, ab dem Schuljahr 2009/2010 neben der gebundenen Ganztagsschule auch die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule an allen staatlichen Schulen zu übernehmen. Die Übernahme der offenen Ganztagsschule in die Verantwortung der Schulleitung als schulische Veranstaltung entspricht nicht nur einem vielfach geäußerten Wunsch von Eltern und Kommunen, sondern soll auch die pädagogisch sinnvolle Verbindung zwischen dem Vormittagsunterricht und den Betreuungs- und Förderangeboten am Nachmittag stärken und die offene Ganztagsschule besser in den schulischen Alltag integrieren. Der Freistaat nimmt dadurch seine Verantwortung für Bildung und Erziehung auch im Bereich der Nachmittagsbetreuung in besonderer Weise wahr.

Die Qualifizierung der offenen Ganztagsschule als schulische Veranstaltung bedingt, dass an das Personal – wie allgemein bei in der Schule eingesetzten (auch externen) Personen – zum Schutz der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen gewisse Mindestanforderungen zu stellen sind (u.a. Fachkompetenz, Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, politische, weltanschauliche und religiöse Neutralität). Aus Gründen der Fürsorge für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen muss der Freistaat bei einer schulischen Veranstaltung die Möglichkeit haben, eventuellen Gefährdungen so weit wie möglich vorzubeugen oder im Einzelfall auch darauf zu reagieren.

In dem Kooperationsvertrag, der für die offene Ganztagsschule abgeschlossen wird, ist deshalb dazu näher ausgeführt:

„Das eingesetzte Personal muss [...] vor Aufnahme der Tätigkeit

– eine Erklärung zu früheren Dienst- und Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst und zu Ermittlungs- und Strafverfahren abgeben.

– eine Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue sowie das Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen zur Kenntnis nehmen und den Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue sowie den Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation ausfüllen.

– die Belehrung über die gesundheitlichen Anforderungen an und von Personen, die an Schulen regelmäßig Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit Schülerinnen und Schülern haben, erhalten (§§ 34, 35 Infektionsschutzgesetz).

– den Erhalt des Informationsblattes über das Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken bestätigen.

– ein aktuelles Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 1 bzw. Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.

Diese Erklärungen und Unterlagen sind der Schulleitung vorzulegen und werden nach Kenntnisnahme und Prüfung der Vollständigkeit zurückgegeben. Eine Aktenführung bei der Schulleitung findet insoweit nicht statt. Die eingesetzten Kräfte verpflichten sich, den Eintritt wesentlicher Veränderungen in Bezug auf die oben genannten Erklärungen und Anforderungen unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen.“

Die Staatsregierung hat großes Interesse an einer weiterhin konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schulen bei der Gestaltung der Ganztagsangebote und wird deshalb die Erfahrungen mit dem neuen Konzept der offenen Ganztagsschule nach dem ersten Jahr auch mit Vertretern der Jugendarbeit gemeinsam erörtern. Dies hat Staatsminister Dr. Spaenle bei seinem Dialog im Rahmen der Tagung des Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (BJR) am 17. Oktober 2009 in Gauting nochmals bekräftigt.

7. AbgeordneterHans-UlrichPfaffmann(SPD)

Wie ist die bayernweite Durchschnittsnote im Fach Mathematik in der diesjährigen Prüfung zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss ausgefallen?

Seite 6 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die bayernweite Durchschnittsnote im Fach Mathematik in der diesjährigen Prüfung zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss beträgt bei

– Schülern der Regelklasse: Prüfungsnote: 4,1; Gesamtnote: 3,36,– Schülern der Mittlere-Reife-Klasse der Jgst. 9: 3,05 und– externen Teilnehmern: 3,93.

8. AbgeordneteChristaSteiger(SPD)

Wie viele Schulplätze sind für das Schuljahr 2009/2010 an den Berufsfachschulen für Altenpflege in Bayern angeboten worden, wie viele Ausbildungsplätze standen zur Verfügung und wie viele haben das Angebot der finanziellen Förderung pro zusätzlichen Ausbildungsplatz von 3.000 Euro genutzt?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die Amtlichen Schuldaten für berufliche Schulen für das Schuljahr 2009/2010 liegen noch nicht vor. Stichtag war der 20. Oktober 2009. Die von den Schulen gemeldeten Daten werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung plausibilisiert und liegen frühestens im April 2010 vor.

Die Anzahl der Schulplätze werden in den Amtlichen Schuldaten nicht erfasst. Es obliegt den (primär nicht staatlichen) Trägern, ihr Angebot den regionalen Bedürfnissen entsprechend anzupassen. Eine im Schuljahr 2008/2009 durchgeführte Befragung der Schulen ergab, dass ca. 2.758 Schulplätze zur Verfügung standen.

Die Anzahl der Ausbildungsplätze wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht ermittelt.

Anträge zur Förderung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes für das laufende Schuljahr können bis Ende Dezember beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung eingereicht werden. Im Schuljahr 2008/2009 wurden ca. 300 zusätzliche Ausbildungsplätze gefördert.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

9. AbgeordneteUlrikeGote(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stellen die Abbrüche von Anlagen aus der NS-Zeit am Obersalzberg (Berghofruine 1996, ehemaliges „Gästehaus“ der NSDAP um 1997/1998, Platterhof 2000/2001, Ruinen des Teehauses Hitlers am Mooslahnerkopf und Gutshofgebäude um 2006), die Denkmäler im Sinne des Art. l Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz – BayDSchG) waren, Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz dar, wer trägt die Verantwortung für die Genehmigungen der Abbrüche und wurde im Rahmen der Vergabe des Obersalzbergs an die Fa. Gewerbegrund Obersalzberg GmbH & Co. Grundbesitzgesellschaft KG auf die Denkmaleigenschaft des ehemaligen Gutshofs Obersalzbergs, des Platterhofs und des

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 7

ehemaligen Ateliers Albert Speers und anderer baulicher Überreste explizit hingewiesen?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Grundsätzlich ist die Erteilung einer Abbrucherlaubnis nach Art. 6 BayDSchG möglich, wenn keine gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. In der Rechtsprechung zu diesem Erlaubnistatbestand ist anerkannt, dass andere überwiegende Interessen im Einzelfall die Belange des Denkmalschutzes überwiegen und zur Erteilung einer Abbrucherlaubnis führen können.

Die Ruinen des Berghofs ebenso wie das Teehaus wurden auf Veranlassung der Amerikaner bereits 1952 gesprengt, um die Attraktivität des Areals für rechtsradikale „Wallfahrer“ zu beseitigen. Die Ruinen des Teehauses wurden von der Erbbaurechtsnehmerin 2006 aus Verkehrssicherungsgründen abgerissen. Das ehemalige „Gästehaus“, heute Standort der Dokumentation, sowie der Platterhof wurden entsprechend dem Beschluss über die zukünftige Nutzung des Obersalzbergareals durch den Ministerrat vom 1. August 1995 und 10. November 1998 abgebrochen. Dies erfolgte zudem in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

Die Erbbaurechtsnehmerin hat den Abbruch des Platterhofs ebenso wie den Abbruch von Teilen des Gutshofgebäudes dem Landratsamt Berchtesgaden als Untere Denkmalschutzbehörde angezeigt. Das Landratsamt Berchtesgaden hat dazu bestätigt, dass dem Abbruch nicht widersprochen wird, da es sich dabei aus seiner Sicht nicht um Denkmäler handelte. Diese Einschätzung erfolgte auch vor dem Hintergrund der Ministerratsbeschlüsse vom 1. August 1995 und 10. November 1998, in deren Umfeld eine weitgehende Umgestaltung des Areals am Obersalzberg diskutiert worden war. Im Übrigen wird im Erbbaurechtsvertrag mit der Fa. Gewerbegrund ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einzuholen hat.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen

10. AbgeordneterGüntherFelbinger(FW)

Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung im Hinblick auf den doppelten Abiturjahrgang 2011 im Bereich des öffentlichen Dienstes hinsichtlich der zusätzlichen Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in den verschiedenen Laufbahnen?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen

Die Zuständigkeiten hinsichtlich der auf den staatlichen Bedarf ausgerichteten Personalplanung liegen dezentral bei den einzelnen Geschäftsbereichen. Während im Jahr 2006 noch rd. 1.100 Anwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes beim Freistaat eingestellt wurden, stieg die Zahl kontinuierlich auf rd. 2.200 in diesem Jahr an. Daneben stellt der Staat auch im höheren Dienst, im Lehrerbereich und bei den Arbeitnehmern Personal in nicht unbeträchtlicher Anzahl ein. Das Staatsministerium der Finanzen

Seite 8 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

rechnet auch auf Grund der in den letzten Haushaltsjahren neu ausgewiesenen neuen Stellen (zum Beispiel rd. 7.700 Stellen im Doppelhaushalt 2009/2010, davon z.B. 1.000 Stellen für die Polizei) sowie aufgrund der im Rahmen der Rücknahme der 42-Stunden-Woche geplanten neuen (Plan-)Stellen in den kommenden Jahren mit einem anhaltend hohen Einstellungsniveau bei den staatlichen Dienststellen. Dies kommt auch dem doppelten Abiturjahrgang zu Gute.

11. AbgeordneterThorstenGlauber(FW)

Wie hoch war die FAG-Förderquote der neun Landkreise und vier kreisfreien Städte Oberfrankens in den letzten zehn Jahren und wurde die Umlagekraft berücksichtigt?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen

Es ist nicht ganz klar, ob mit der „FAG-Förderquote“ der Anteil Oberfrankens an den FAG-Leistungen gemeint ist oder der durchschnittliche Fördersatz, den die oberfränkischen Landkreise und kreisfreien Städte bei Projektförderungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhielten. Nachdem von „der“ Förderquote die Rede ist, wird die Frage im Sinne der ersten Alternative aufgefasst:

Anteil Oberfrankens an den FAG-Leistungen

Der Anteil Oberfrankens (die neun Landkreise incl. ihrer kreisangehörigen Gemeinden und die vier kreisfreien Städte Oberfrankens) stellt sich in den letzten zehn Jahren wie folgt dar:

JahrFörderquote

Oberfranken

Einwohneranteil

Oberfranken

1998 10,19 % 9,22 %

1999 9,89 % 9,17 %

2000 9,99 % 9,10 %

2001 9,83 % 9,03 %

2002 9,64 % 8,98 %

2003 9,21 % 8,93 %

2004 10,92 % 8,89 %

2005 9,91 % 8,83 %

2006 10,24 % 8,76 %

2007 10,19 % 8,70 %

2008 10,18 % 8,65 %

Durchschnitt 10,02 % 8,93 %

Dabei wurden folgende Leistungen berücksichtigt:

– Schlüsselzuweisungen,– Einkommensteuerersatz nach Art. 1b FAG,– Finanzzuweisungen nach Art. 7 ff FAG,– Überlassung der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG,– Zuweisungen für den kommunalen Hochbau nach Art. 10 FAG,– Zuweisung zu den Kosten der Schülerbeförderung nach Art. 10a FAG,– Bedarfszuweisungen nach Art. 11 FAG (incl. Überbrückungsbeihilfen),

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 9

– Investitionspauschale nach Art. 12 FAG,– Zuweisung aus Kfz-Steuermitteln für Straßenbau und -unterhalt nach Art. 13 ff FAG,– Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ohne S-Bahn) nach Art. 13c FAG,– Krankenhausförderung nach dem BayKrG (Förderleistungen) und– Belastungsausgleich Hartz IV.

Im Verhältnis zum Einwohneranteil wurde Oberfranken bei den Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz damit stets überproportional berücksichtigt.

Berücksichtigung der Umlagekraft

Die Umlagekraft wird als wichtiges Kriterium für die eigene Einnahmekraft der Kommunen bei vielen pauschalen Leistungen des Finanzausgleichs berücksichtigt, wie z.B. bei den Gemeinde- und Landkreisschlüsselzuweisungen und den Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG. Im Rahmen der Festsetzung von Fördersätzen beim kommunalen Hoch- sowie Straßenbau (Art. 10 bzw. Art. 13c FAG) ist die finanzielle Lage des Zuweisungsempfängers neben der Bedeutung der Maßnahme, des Staatsinteresses und der Höhe der verfügbaren Mittel ein Kriterium für die Bemessung der Höhe der staatlichen Zuweisung. Für die Beurteilung der finanziellen Lage wird dabei bei Landkreisen u.a. auf die Umlagekraft abgestellt.

12. AbgeordneterEikeHallitzky(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem die bayerischen Finanzämter bis Juli 2009 die Veranlagungen für 2007 hätten abschließen müssen, sie dies aber nach unseren Informationen nur zu rund 50 Prozent erfüllt haben, frage ich die Staatsregierung, in welchem Umfang die Veranlagung für das Jahr 2007 bis jetzt stattgefunden hat, mit welchen Maßnahmen die Staatsregierung die korrekte Durchführung der Steuerprüfung im Bereich der Veranlagung sicherstellen möchte und inwieweit auch die Personalsituation dem erhöhten Bedarf angepasst wird?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen

Der Veranlagungszeitraum 2007 ist abgeschlossen. Die in Bayern zu veranlagenden Steuererklärungen sind nach aktuellem Stand bei der Einkommensteuer zu 97,00 Prozent, bei der Körperschaftsteuer zu 96,21 Prozent, bei der Umsatzsteuer zu 96,49 Prozent und bei der Gewerbesteuer zu 96,04 Prozent veranlagt. Die Finanzämter konzentrieren sich derzeit auf den aktuellen Veranlagungszeitraum 2008.

Die korrekte Durchführung der Steuerprüfung im Bereich der Veranlagung ist daher sichergestellt.

Bereits für das Jahr 2008 konnte die Zahl der Neueinstellungen für die Finanzämter in Bayern im gehobenen und mittleren Dienst auf insgesamt 520 erhöht werden. Allerdings wird sich diese Verbesserung erst bemerkbar machen, wenn die neu eingestellten Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung in den Jahren 2010 und 2011 abschließen.

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Im Doppelhaushalt 2009/2010 wurden für die Steuerverwaltung insgesamt 500 neue Stellen ausgebracht. Ziel ist es, in den nächsten Jahren kontinuierlich 500 Nachwuchskräfte jährlich einzustellen, um die Leistungsfähigkeit und Servicequalität der Finanzämter weiter steigern zu können.

13. AbgeordneterHans JoachimWerner(SPD)

In Anbetracht der Darstellung auf der Homepage des FC Augsburg (http://www.fcaugsburg.de/cms/website.php?id=/index/aktuell/blog/data10084.htm) und auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Impuls_arena) frage ich die Staatsregierung, mit welchen Beträgen, für welche konkreten Maßnahmen (Stadionbau, Verkehrsinfrastruktur, Parkplätze usw.) und auf welcher rechtlichen Basis das Projekt Fußballstadion in Augsburg vom Freistaat Bayern gefördert wurde?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Fußballstadions Augsburg gewährte der Freistaat Bayern folgende Förderungen:

Neubau des Fußballstadions des FC Augsburg

Der Freistaat Bayern beteiligt sich laut Haushaltsansatz (Kap. 13 04 Titel 883 55) mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 5 Mio. Euro an den Gesamtkosten des Stadionneubaus (45,0 Mio. Euro). Diesen Zuschuss stellte er der Stadt Augsburg u.a. unter der Voraussetzung in Aussicht, dass sich die Stadt an der Errichtung sowie dem Betrieb des neuen Stadions in Augsburg beteiligt.

Mit diesem Zuschuss wird das Aufgeld (höchstens 9.475.700 Euro) gefördert, das die Stadt (mittelbar) als Zuschuss zum Bau des neuen Fußballstadions leistet. Dieses Aufgeld spiegelt den Wert des Sonderinteresses der Stadt Augsburg an der Errichtung, dem Betrieb und den multiplen Nutzungsmöglichkeiten des von der Gesellschaft zu errichtenden und zu betreibenden Fußball-Stadions als öffentlicher Infrastruktur- und kommunaler Einrichtung unter Berücksichtigung der Zuschussbedürftigkeit der Gesellschaft wider.

Verkehrsinfrastruktur

a) Kommunalstraßenbau

Durch den Stadionbau wurde es erforderlich, die Leistungsfähigkeit der bestehenden Anschlussstelle im Zuge der B 17 mit der AS 6 (Bürgermeister-Ulrich-Straße) und der Ortsstraße Kurt-Bösch-Straße zu erhöhen. Zur Steuerung des Parksuchverkehrs wurde zudem ein dynamisches Parkleitsystem installiert. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen betragen 10,1 Mio. Euro (Kreuzungsumbau: 8,8 Mio. Euro, Parkleitsystem: 1,3 Mio. Euro), wovon nach den Regelungen des Fernstraßengesetzes 4,0 Mio. Euro auf den Bund und 6,1 Mio. Euro auf die Stadt Augsburg entfallen.

Der auf die Stadt Augsburg entfallende zuwendungsfähige Kostenanteil wird vom Freistaat nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro gefördert.

b) ÖPNV

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Zur verkehrlichen Erschließung gehört die Erschließung durch den ÖPNV. Hierfür wurde von einer bestehenden Straßenbahnlinie ein Stichgleis mit einer Wendeschleife einschließlich der Haltestelle „Impuls-Arena“ errichtet und eine Fußgängerzuwegung zum Stadion mit Kosten von insgesamt 7,08 Mio. Euro geschaffen. Die zuwendungsfähigen Kosten werden durch den Freistaat Bayern nach Art. 2 BayGVFG und Art. 13c Abs. 2 FAG mit mehr als 5,0 Mio. Euro gefördert.

Parkplätze

Die Parkplätze mit Gesamtkosten von 7,1 Mio. Euro werden nicht vom Freistaat gefördert.

14. AbgeordneteJuttaWidmann(FW)

Wie ist der aktuelle Sachstand im Hinblick auf die Einrichtung eines Stadtmuseums der Stadt Landshut in der Residenz Landshut, welche Probleme verzögern aktuell den Fortschritt des Prozesses und wann ist mit einem Ende der Baumaßnahmen vonseiten des Freistaats Bayern als Eigentümerin der Residenz zu rechnen?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen

Zur Umsetzung des Beschlusses des Landtags vom 17. Juni 2004 (Drs. 15/1216) betreffend die „Integrative Nutzung der Landshuter Stadtresidenz durch Schlösserverwaltung und Stadt Landshut“ wurde am 19. Dezember 2007 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Landshut ein Vorvertrag unterzeichnet, der verschiedene Punkte wie die statische Sicherung und Sanierung des Marstallgebäudes (ehem. Hofstallungen), Baukostenzuschuss der Stadt für die Überdachung des sog. Südhofs im Bereich der ehem. Hofstallungen, Mietvertrag, Erbbaurecht und Neubau der Stadt im Bereich des ehem. Saunageländes verbindlich regelt.

In weiteren Gesprächen zwischen der Stadt Landshut und der Schlösserverwaltung muss noch Einvernehmen über die Klimawerte in den Museumsräumen erzielt werden. Offen ist weiterhin die Frage eines zweiten Eingangs mit separater Kasse der Stadt im Bereich der Ländgasse. Am 19. Oktober 2009 fand auf Bitte von Mitgliedern des Stadtrates der Stadt Landshut ein Informationsgespräch zum Stand der Umsetzung des Vorvertrages mit der Schlösserverwaltung statt. Dabei wurde seitens der Schlösserverwaltung erläutert, dass die am 27. September 2009 zu Ende gegangene Ausstellung der Schlösserverwaltung „Ewig blühe Bayerns Land“ in den Räumen der Stadtresidenz Landshut gezeigt hat, dass in der Landshuter Stadtresidenz auch empfindlichstes Kunstgut ausgestellt werden kann.

Die Schlösserverwaltung wird der Stadt Landshut in Kürze verschiedene Unterlagen zu den Klimaaufzeichnungen während der vorgenannten Ausstellung, den in den einzelnen Räumen möglichen Klimawerten sowie die Kostenschätzungen des Staatlichen Bauamts Landshut zu den verschiedenen Ausbauvarianten übermitteln. Auf dieser Grundlage sollen dann weitere Gespräche mit dem Ziel einer abschließenden Einigung stattfinden.

Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags hat am 28. November 2007 die notwendige nutzungsunabhängige statische Sicherung der denkmalgeschützten ehem. Hofstallungen der Stadtresidenz Landshut mit Gesamtkosten von 1,9 Mio. Euro genehmigt. Die Gebäude wiesen, insbesondere zur benachbarten Isar hin, gravierende statisch-konstruktive Schäden und Verformungen auf, die über Jahrzehnte mit Hilfe von Rissmarken beobachtet wurden und sich in den letzten Jahren dramatisch verstärkt haben. Auch

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die aufgehenden Bauteile wie die filigranen Arkadensäulen der Marstallhalle waren durch die Setzung und die daraus folgenden Verformungen und Verkippungen in ihrer Standsicherheit erheblich gefährdet. Bis zur Einleitung der großen Baumaßnahme musste daher eine zimmermannsmäßige Notabstützung erfolgen. Grund dafür dürfte nach einem statischen Gutachten sein, dass der Baugrund bis auf eine Tiefe von mindestens 10 Metern nicht ausreichend tragfähig ist.

Im Rahmen der vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags genehmigten Maßnahme werden derzeit durch Zementmörtel- bzw. Betoninjektionen die vorhandenen Fundamente und die Gründung entscheidend stabilisiert sowie die Risse und Fehlstellen im Gebäude selbst rückverankert und geschlossen. Von den genehmigten 1,9 Mio. Euro sind bereits 1,1 Mio. Euro bzw. 57,9 Prozent verausgabt (Stand 26. Oktober 2009). Die Maßnahme soll bis zum Jahresende fertig gestellt sein.

Ein Zeitrahmen für die Sanierung des Marstallgebäudes für museale Zwecke kann vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen mit der Stadt Landshut derzeit nicht genannt werden.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

15. AbgeordneterAlexanderMuthmann(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie weit die anlässlich des Gesprächs bei Herrn Ministerpräsident Seehofer am 27. August 2009 zum Glaspakt mit Vertretern der Region getroffenen Maßnahmen gediehen sind, insbesondere ob es gelungen ist, den Landkreis Freyung-Grafenau in Abstimmung mit der Deutschen Telekom zu einem Pilotlandkreis für die Breitbanderschließung zu machen und welche Projektideen zur Entwicklung der Region mittlerweile in der Staatskanzlei oder bei der Regierung von Niederbayern eingegangen sind?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Der Staatsregierung arbeitet an einer Vielzahl von Projekten, die unter anderem die Neuansiedlung von Unternehmen, die Unterstützung von Existenzgründern, das Standortmarketing für die Region, Initiativen zur Stärkung der verbliebenen Glasindustrie und -werkstätten, den Bau bzw. die Modernisierung bestehender touristischer Einrichtungen, die Verbesserung des Tourismusmarketings, Straßenbauvorhaben, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen sowie die konkrete Unterstützung der von Entlassungen betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen. Die Staatskanzlei, die betroffenen Ressorts und der Regierungspräsident von Niederbayern stehen hierzu laufend in Kontakt.

Hinsichtlich der Breitbandversorgung werden für alle Gemeinden des Landkreises Freyung-Grafenau individuelle und bezahlbare Lösungen vorangetrieben. Das StMWIVT, die Regierung von Niederbayern und die kostenlosen Breitbandberater beraten den Landkreis und die Gemeinden. Zwei Förderanträge liegen bereits vor. In mindestens acht weiteren Gemeinden zeichnen sich ebenfalls Lösungen ab. Ein Anbieter prüft die Möglichkeit einer landkreisweiten Lösung. Auch die Deutsche Telekom wurde gebeten, der Region größte Aufmerksamkeit zu schenken und sich verstärkt an Auswahlverfahren zu beteiligen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

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16. AbgeordneterThomasMütze(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Thema „Kinder- und Jugendlärm“ z.B. auf Spielplätzen und in Kindertageseinrichtungen und Jugendspielplätzen bzw. Bolzplätzen gab es mehrere Anträge verschiedener Fraktionen (Drs. 15/8874, 16/1147, 16/1152), die die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Lärm, bei der das Kultusministerium und der Bayerische Jugendring (BJR) zusammenarbeiten, zur Folge hatte, weshalb ich nun die Staatsregierung frage, wie der Stand der Dinge und die bisher erreichten Ergebnisse sind und welche Lösungen für die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche bisher gefunden wurden?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Mit Beschlüssen des Landtags vom 15. Juli 2009 (Drucksachen 16/1892 „Kinderlärm ist Zukunftsmusik – Toleranz für Kindereinrichtungen“ sowie 16/1893 „Spielende Kinder sind die Zukunft und keine Lärmbelästigung Vorrang für Kinder- und Jugendinteressen vor Lärmemissionsregelungen“) hat der Landtag um einen Bericht der Staatsregierung über bekannt gewordene Fälle gebeten, bei denen aus Gründen des Lärmschutzes die Genehmigung zur Errichtung von Kindertageseinrichtungen sowie Spielplätzen und Jugendspieleinrichtungen verweigert bzw. entzogen wurde.

Die Kreisverwaltungsbehörden wurden daher um Mitteilung gebeten, über Fälle zu berichten, in denen beginnend ab dem Jahr 2003 die Errichtung oder der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen sowie Jugendspieleinrichtungen aus Lärmschutzgründen verhindert wurde. Die Antworten liegen vor und werden seit kurzem aufbereitet.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 enthält die klare Aussage, dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben darf. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Gesetzeslage entsprechend zu ändern.

17. AbgeordneteMariaNoichl(SPD)

Nachdem ab 1. Januar 2010 nach dem EU-Hygienepaket Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe auf dem Fleischsektor eine EU-Zulassung benötigen, frage ich die Staatsregierung, wie viele Betriebe in Bayern (in Prozent und in absoluten Zahlen) bis zum heutigen Tag einen Antrag auf Zulassung als EU-Schlachtbetrieb gestellt haben, wie viele Betriebe (in Prozent und in absoluten Zahlen) die Zulassung bereits erhalten haben und wie sich die Situation speziell in Oberbayern darstellt?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Mit Stand 1. Oktober 2009 haben von bayernweit 2.796 als zulassungspflichtig gemeldeten Betrieben im Fleischsektor 88 Prozent, d.h. 2.474 Betriebe, einen Antrag auf Zulassung gestellt. 1.430 Betriebe wurden im Fleischsektor zugelassen (51 Prozent der 2.796 gemeldeten zulassungspflichtigen Betriebe im Fleischsektor).

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In Oberbayern haben von 669 als zulassungspflichtig gemeldeten Betrieben im Fleischsektor 553 (83 Prozent) einen Antrag auf Zulassung gestellt und 272 Betriebe (41 Prozent) wurden zugelassen (Stand 1. Oktober 2009).

Jeder zulassungsfähige Betrieb in Bayern, der rechtzeitig seinen Antrag stellt, wird auch die Zulassung zum 1. Januar 2010 erhalten.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

18. AbgeordneterSeppDaxenberger(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie beurteilt die Staatsregierung den von der Bayerischen Forstverwaltung geplanten Ausbau eines Teils der Wege im Bereich zwischen Ofner Boden und Ligeretalm (ca. 7 km), der eine erhebliche Verbreiterung, eine Entfernung der Teerdecken und das Aufbringen einer Schotterdecke zur Folge hat und damit erhebliche Eingriffe in die Natur mit sich bringen wird, um ein Befahren mit Fahrzeugen mit bis zu 40 Tonnen Gesamtlast zu ermöglichen, angesichts der Tatsache, dass das gesamte Areal und auch die Kehlsteinstraße seit 1978 unter Denkmalschutz stehen?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Auf Grundlage des Berichts der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sowie nach Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nimmt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Anfrage wie folgt Stellung:

Bei den in der Anfrage angesprochenen Wegen handelt es sich nach Auskunft der BaySF um die sogenannten Patrouillenwege im Bereich des Kehlsteins. Die Gesamtlänge der geteerten Patrouillenwege beträgt ca. 19 km. Sanierungsbedarf ist nach Information der BaySF auf ca. 10,8 km dieser Wegestrecke gegeben.

Für das aktuelle Geschäftsjahr 2009/2010 ist die Sanierung der Dalsenwinkelstraße geplant. An diesem Abschnitt mit einer Länge von ca. 1,8 km hat der Freistaat Bayern der Berchtesgadener Landesstiftung ein Nießbrauchrecht eingeräumt, die BaySF ist hier auf Grund vertraglicher Vereinbarungen reparaturpflichtig. Die Planung über die Sanierung der Dalsenwikelstraße liegt aktuell zur abschließenden fachtechnischen Begutachtung beim Staatlichen Hochbauamt Traunstein (Straßenbauamt). Dieses betreut lt. Stiftungssatzung für die Berchtesgadener Landesstiftung alle straßenbaulichen Maßnahmen (Unterhalt, Verkehrssicherungspflicht).

Ein Baubeginn wird erst erfolgen, wenn die erforderlichen Genehmigungen (öffentlich-rechtlich Naturschutz, ggfs. Denkmalschutz und Berchtesgadener Landesstiftung privatrechtlich) vorliegen. Zuständig für die Beurteilung unter naturschutzfachlichen und ggf. Aspekten des Denkmalschutzes sind die jeweils zuständigen Fachbehörden.

Die Sanierungsmaßnahmen der BaySF auf den übrigen Wegestrecken sind vorläufig zurückgestellt.

Eine Erfassung bzw. Überprüfung der denkmalwerten Anlagen im Bereich des Obersalzbergs durch das Landesamt für Denkmalpflege soll im Rahmen der Nachqualifizierung der Denkmalliste 2010/2011 erfolgen. Im Übrigen kann die fachliche Überprüfung anlassbezogen auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen, sofern aktuelle Planungen bspw. im Bereich des Straßen- und Wegenetzes dies für Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren erforderlich machen.

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Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

19. AbgeordneterHubertAiwanger(FW)

Welche staatlichen Zuschüsse stehen für ein mögliches Projekt „Anti-Aggressionstraining“ im Bereich jugendliche Gewalt- und Straftäter in Landshut, ähnlich einem derartigen Projekt in Regensburg, zur Verfügung und wie gestaltet sich der Ablauf zur Umsetzung eines solchen Projektes hinsichtlich der Antragstellung und Genehmigung?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Ambulante Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe gehören zu den Aufgaben der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen hierbei durch Zuschüsse, um eine landesweit ausreichende Anzahl an präventiven Maßnahmen zur Vermeidung der Kinder- und Jugendkriminalität zu fördern.

Gemäß der Richtlinie „Förderung von Maßnahmen der Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit (Jugendgerichtshilfe) und Gewalt“ fördert der Freistaat Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sozialpädagogische Hilfen für strafunmündige Kinder, sozialpädagogische Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie ambulante Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe. Hierunter fallen auch die sog. Anti-Aggressionstrainings. Zuwendungsempfänger sind die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Förderfähig sind anteilig die Personalkosten für hauptamtliches Fachpersonal. Die Förderung erfolgt degressiv über sechs Haushaltsjahre, zwischen 70 Prozent und 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Angemessene Eigenleistungen des Trägers sind erforderlich. Den verbleibenden Rest finanzieren die Kommunen. Da der Freistaat ein erhebliches Interesse an einem landesweit ausreichenden Angebot solcher Maßnahmen hat, müssen die Vorhaben darauf angelegt sein, auch nach Ablauf der staatlichen Förderung fortgeführt werden zu können. Üblicherweise wird hierzu vor Antragstellung ein Beschluss des kommunalen Kinder- und Jugendhilfeausschusses gefasst.

Der Antrag eines freien Trägers ist schriftlich bei dem örtlich zuständigen Jugendamt einzureichen. Dieses reicht den Antrag mit einer eigenen, ergänzenden Stellungnahme an die zuständige Regierung weiter. Die Regierung ist Bewilligungsbehörde und zahlt nach Rücksprache mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen die Zuschüsse aus und prüft die zweckentsprechende Verwendung der Mittel. Weitere Informationen finden sich unter:http://www.blja.bayern.de/themen/zustaendigkeit/foerderung/TextOffice_Jugendgerichtshilfe.html.

20. AbgeordneterDr. SeppDürr(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem die Staatsregierung im „Regierungsprogramm der Staatsregierung 1998 bis 2003“ angekündigt hatte, dass sie die „Technologieakzeptanz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (...) durch eine Technologieberatungsagentur in München und Bayreuth steigern (werde), die vom DGB unter Beteiligung des Sozialministeriums eingerichtet wird“, frage ich die Staatsregierung, ob diese Agentur ihre Arbeit aufgenommen hat, wenn ja, welche Arbeit, wenn nein, warum nicht?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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Die Technologie- und Innovationsberatungsagentur in Bayern e.V. beim DGB (TIBAY) wurde am 11. Mai 1999 gegründet und wird vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen seitdem in degressiver Form gefördert. Ziele des Vereins sind die Erhöhung von Technologieakzeptanz und Aufgeschlossenheit für Innovationen in der Arbeitswelt, d.h. insbesondere bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmervertretern, sowie die sozialverträgliche Gestaltung des Technologieeinsatzes.

Die Umsetzung der Ziele erfolgt im Wesentlichen durch

– Bildungsmaßnahmen, um Transparenz über neue Produktionsverfahren, Produkte und Dienstleistungen insbesondere für die Belegschaften zu erhöhen,

– Beratung von Personalvertretungen und Unternehmensleitungen,– mit Darstellung von notwendigen Veränderungen der Arbeitsorganisation in Produktion und Verwaltung

und Förderung der Aufgeschlossenheit dafür,– zur rascheren Umsetzung technischer Neuerungen und verbesserter Arbeitsabläufe– und dadurch Wecken von Kreativitätspotenzialen für Innovationen auf der Beschäftigtenseite.

Nähere Informationen über TIBAY sind zu finden unter www.tibay-m.de.

21. AbgeordneterVolkmarHalbleib(SPD)

Welche Initiativen ergreift die Staatsregierung zur sozialen Absicherung der von der Insolvenz der Firma MTK, jetzt Franken Guss Kitzingen GmbH & Co. KG, in Kitzingen betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere bezüglich der Übernahme von sogenannten Remanenzkosten sowie der Overhead-Kosten (z.B. aus Mitteln des Sozialfonds) der Transfer- und Beschäftigungsgesellschaft sowie zur Ausschöpfung der Unterstützungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Die Metal Technologies Kitzingen GmbH (MTK), in der ca. 800 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt waren, beantragte am 29. April 2009 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, welche schließlich am 29. Juni 2009 erfolgte. Zum 1. Juli 2009 wechselten alle Arbeitnehmer der MTK in eine Transfergesellschaft (TG), die für eine Laufzeit von sechs Monaten durch die MTK sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in der durch das SGB III (§ 216 b SGB III) vorgesehenen Weise finanziert wurde. Im Rahmen eines Unternehmenskaufs wurden am 1. Juli 2009 wesentliche Unternehmensteile der MTK an die Franken Guss Kitzingen GmbH & Co. KG (FGK) veräußert. Dort werden ca. 470 der ehemaligen MTK-Mitarbeiter weiter beschäftigt. Die beteiligten Arbeitnehmervertreter von Gewerkschafts- und Betriebsratsseite fordern eine Verlängerung der Transfergesellschaft für die darin verbliebenen ca. 300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um weitere sechs Monate, die gegebenenfalls mit öffentlichen Mitteln finanziert werden soll.

Als mögliche Hilfestellung von staatlicher Seite wurde in einem Gespräch auf Arbeitsebene im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) neben der weiteren Gewährung von Transferkurzarbeitergeld durch die BA und der Beteiligung an Qualifizierungskosten durch die BA auch eine Beteiligung an den Verwaltungskosten („Overhead“) für die Verlängerung der TG aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) erörtert. Diese Beteiligung setzt jedoch voraus, dass die Finanzierung der TG im Übrigen (insb. Remanenzkosten: Sozialversicherungsbeiträge und Entgelt während Urlaub und Feiertagen sowie ggf. Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes) durch die MTK als bisherigen Arbeitgeber möglich ist. Hierzu liegt gegenüber dem StMAS noch keine Aussage des Insolvenzverwalters der MTK vor. Eine Finanzierung der Remanenzkosten aus staatlichen Mitteln ist nicht vorgesehen.

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22. AbgeordneteClaudiaStamm(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Fälle von Zwangsverheiratung ausländischer Mädchen und Jungen sind in den letzten fünf Jahren in Bayern bekannt geworden, welche präventiven Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zur Bekämpfung von Zwangsverheiratung, welche finanziellen Mittel stellt die Staatsregierung für Beratungsstellen zur Verfügung?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Die quantitative Erfassung von durch Zwangsheirat bedrohten oder betroffenen Personen ist schwierig, da die Abgrenzung zur arrangierten Ehe, welche im Einverständnis der Partner geschlossen wird, fließend ist und es letztlich der subjektiven Einschätzung der Beteiligten unterliegt, was als Zwang empfunden wird.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Bayerns weist die „Nötigung zur Eingehung einer Ehe“ seit 5. Oktober 2005 aus. Im Zeitraum 2005 bis einschließlich 2009 wurden insgesamt fünf Fälle unter diesem Straftatbestand polizeilich registriert. Aussagen über das tatsächliche Ausmaß von Zwangsverheiratungen in Bayern können jedoch aufgrund der Dunkelfeldproblematik aus der PKS nur begrenzt getroffen werden.

Das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) fördert – unter anderem zum Zwecke der Beratung, Betreuung und Unterstützung von Opfern von Zwangsverheiratungen – die Fachberatungsstellen Jadwiga Ökumenische gGmbH (JADWIGA) und Solwodi Bayern e.V. (SOLWODI). JADWIGA berichtet bis 2007 von zwei bis drei Fällen pro Jahr, im Jahr 2008 wurden 16 Opfer von Zwangsverheiratung (davon 2 Jungen) betreut und in 55 Fällen Anfragen beantwortet bzw. telefonische Beratung geleistet, im Jahr 2009 wurden bis zum 30. September 13 Opfer von Zwangsverheiratung betreut (davon 1 Junge) und in 42 Fällen Anfragen beantwortet bzw. telefonische Beratung geleistet. SOLWODI Bayern berichtet von insgesamt 141 Erstkontakten in den Jahren 2005 bis zum 1. Halbjahr 2009 mit Anfragegrund Zwangsverheiratung (2005: 22; 2006: 27: 2007: 22; 2008: 44; 1. Halbjahr 2009: 26). Als Grund für die Steigerung der Anzahl der Anfragen wird die intensivierte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema genannt.

Zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen als Phänomen innerhalb patriarchalisch geprägter Migranten-familien ist gelungene Integration und damit verbunden die echte Akzeptanz verfassungsgemäßer Grundwerte und ein demokratisches Verständnis von der Rolle der Frau in der Gesellschaft die beste Prävention. Das StMAS fördert die Integration in zahlreichen Maßnahmen und Projekten. Wichtige Beratungsarbeit leisten zum Beispiel die mit Landesmitteln geförderten Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, in denen zweisprachig und multikulturell sensible Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind.

Seit 2008 existiert in Bayern die interministerielle Arbeitsgruppe Zwangsverheiratung mit Vertreterinnen auch verschiedener, mit der Problematik befasster Nichtregierungsorganisationen. Ziel ist die Vernetzung aller mit dem Thema befassten Ressorts und Nichtregierungsorganisationen, um anhand aktueller Entwicklungen gemeinsam Handlungsstrategien zur Prävention von Zwangsverheiratungen zu entwickeln und Betreuung und Schutz der Opfer adäquat sicherzustellen.

Entscheidende Bedeutung für die Prävention von Zwangsverheiratungen kommt der Bildung junger Menschen zu. Die Staatsregierung fördert daher die Sensibilisierung der Schulen für die Sicherung der Freiheitsrechte speziell junger Migrantinnen und die Gleichberechtigung beider Geschlechter.

Ferner setzt die Staatsregierung darauf, dass die Erziehungsverantwortung der Eltern gestärkt, die Kommunikation innerhalb der Familie verbessert und Gewaltprävention in der Erziehung erreicht wird.

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Hierauf zielen insbesondere die vom StMAS geförderten Fachgespräche von Eltern für Eltern mit dem Titel „Elterntalk“ und die Elternkurse „starke Eltern – starke Kinder“ ab.

Ein wichtiges Signal ist auch die von der Staatsregierung unterstützte Schaffung eines eigenen Straftatbestandes „Zwangsverheiratung“, wie im aktuellen Koalitionsvertrag verankert.

Einen detaillierteren Überblick über die Präventions- und Hilfemaßnahmen der Staatsregierung geben die Antworten des StMAS vom 11. April 2008 (Drs. 15/10455 und 15/10456) auf zwei Schriftliche Anfragen der Abgeordneten Simone Tolle.

Das StMAS fördert die Fachberatungsstellen, teilweise mit angeschlossenen Schutzwohnungen, von Jadwiga Ökumenische gGmbH (JADWIGA) in Hof, München und Nürnberg und von Solwodi Bayern e.V. (SOLWODI) in Augsburg, Bad Kissingen, München und Passau seit 1999 bzw. 2003, im Jahr 2009 mit insgesamt 206.000 Euro.