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Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg

Anhang zum BWP-Entwurf (Kapitel 3): Erläuterungen zum ... · Düngeverordnung vom 10. Januar 2006 [9] ein Aktionsprogramm für die gesamte landwirtschaftlich genutz- Januar 2006

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Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete

Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg

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Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete

Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg

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BEARBEITUNG LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Postfach 100163, 76231 Karlsruhe Referat 41 – Fließgewässer, Integrierter Gewässerschutz/Projektgruppe WRRL Jörg Heimler, Anja Hollerbach, Jürgen Schmeißer Unter Beteiligung von: Referat 25 – Arten- und Flächenschutz, Landschaftspflege Referat 42 – Grundwasser, Baggerseen Referat 53 – UIS-Fachsysteme

STAND

Dezember 2008

Nachdruck- auch auszugsweise- ist nur mit Zustimmung der LUBW unter Quellenangabe und Überlassung von Belegexemplaren gestattet.

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1 EINFÜHRUNG 4

2 WASSERSCHUTZGEBIETE 5 Hintergrund 5

Daten- und Kartengrundlagen 5

3 GEBIETE ZUM SCHUTZ WIRTSCHAFTLICH BEDEUTENDER ARTEN 6

Hintergrund 6

Daten- und Kartengrundlagen 6

4 BADEGEWÄSSER 7

Hintergrund 7

Daten- und Kartengrundlagen 7

5 GEBIETE NACH KOMMUNALABWASSERRICHTLINIE UND NACH NITRATRICHTLINIE 8

Hintergrund 8

Daten- und Kartengrundlagen 8

6 WASSERABHÄNGIGE NATURA-2000-GEBIETE 9

Hintergrund 9

6.1 Wasserabhängige FFH-Gebiete 10

Konzept 10

Daten- und Kartengrundlagen 13

6.2 EG-Vogelschutzgebiete 15

Konzept 15

Daten- und Kartengrundlagen 17

7 LITERATURVERZEICHNIS 19

8 ANHANG 21

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4 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

1 Einführung Gemäß Artikel 6 der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL [1]) ist ein flussgebietsbezogenes Verzeichnis aller Gebiete zu erstellen, für die zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers oder zur Erhaltung von unmittelbar vom Wasser abhängige Lebensräume und Arten ein besonderer Schutzbedarf festgestellt wurde. Das Verzeichnis ist regelmäßig zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die in diesem Verzeichnis ge-nannten aquatischen Schutzgebiete sind auch Bestandteil der Bewirtschaftungspläne (Anhang VII). Zu den aquatischen Schutzgebieten gehören:

Gebiete, die gemäß Artikel 7 für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch ausge-wiesen wurden (siehe Kapitel 2)

Gebiete, die zum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten ausgewiesen wurden (siehe Kapitel 3)

Gewässer, die als Erholungsgewässer ausgewiesen wurden, einschließlich Gebiete, die im Rahmen der Richtlinie 76/160/EWG als Badegewässer ausgewiesen wurden (siehe Kapitel 4)

Nährstoffsensible Gebiete, einschließlich Gebiete, die im Rahmen der Richtlinie 91/676/EWG als gefährdete Gebiete ausgewiesen wurden, sowie Gebiete, die im Rahmen der Richtlinie 91/271/EWG als empfindliche Gebiete ausgewiesen wurden (siehe Kapitel 5)

Gebiete, die für den Schutz von Lebensräumen oder Arten ausgewiesen wurden, sofern die Erhal-tung oder Verbesserung des Wasserzustands ein wichtiger Faktor für diesen Schutz ist, einschließ-lich der Natura-2000-Standorte, die im Rahmen der Richtlinie 92/43/EWG bzw. 97/62/EG und der Richtlinie 79/409/EWG bzw. 97/49/EG ausgewiesen wurden (siehe Kapitel 6).

Im Rahmen der Bestandsaufnahme bis 2004 wurde ein solches Verzeichnis der Schutzgebiete für flussge-bietsbezogene Berichte erstellt. Seither haben sich bei vielen Schutzgebieten Änderungen ergeben. Die vorliegende Dokumentation erläutert:

die relevanten Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung des Verzeichnisses herangezogen werden, die Änderungen seit der Bestandsaufnahme, die Ausweisungskriterien für die Erstellung der wasserabhängigen Schutzgebiete, die relevanten Daten- und Kartengrundlagen.

Das Verzeichnis der Schutzgebiete wird für jedes Bearbeitungsgebiet erstellt. Bei einzugsgebietsbezogenen Auswertungen ist dabei grundsätzlich zu berücksichtigen, dass Schutzgebiete über Bearbeitungs- oder Teil-bearbeitungsgebiete hinausgehen können, da sie zumeist nicht nach oberirdischen Einzugsgebieten abge-grenzt sind. Dem Verzeichnis der Schutzgebiete sind gemäß WRRL (Anhang IV) außerdem Karten beizufügen, auf de-nen die Lage jedes Schutzgebietes angegeben ist. Hierzu können auf der Landes-Internet-Seite zur WRRL (www.wrrl.baden-wuerttemberg.de) unter dem zent-ralen Kartenservice der LUBW Informationen bzw. Karten zu den jeweiligen Schutzgebieten abgerufen wer-den.

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 5

2 WASSERSCHUTZGEBIETE HINTERGRUND

In Baden-Württemberg werden ausschließlich Wasserschutzgebiete (§19 WHG [16] §24 WG [15]) berück-sichtigt, die nach rechtlichem Status festgesetzt oder vorläufig angeordnet wurden. Nicht aufgeführt werden Schutzgebiete mit dem Status fachtechnisch abgegrenzt, geplant, im Verfahren, aufgehoben oder Verfahren eingestellt. In Baden-Württemberg sind mit Stand Juli 2008 insgesamt 2535 Wasserschutzgebiete rechtlich festgesetzt, lediglich eines hat den rechtlichen Status vorläufig angeordnet. Die Größe eines Wasserschutzgebietes bemisst sich nach hydrogeologischen, hydrochemischen sowie hygie-nischen Randbedingungen und Kenndaten des betreffenden Einzugsgebietes der Wassergewinnungsanlagen. Bei der Erstellung des flussgebietsbezogenen Verzeichnisses ist bei der Auswertung zu berücksichtigen, dass Wasserschutzgebiete (WSG) über Grenzen von Bearbeitungs- und Teilbearbeitungsgebieten hinausgehen können. DATEN- UND KARTENGRUNDLAGEN

In Baden-Württemberg werden Wasserschutzgebiete als „Pflichtdaten“ (WIBAS-Objektart 1.3.1.1) mit der Fachanwendung GewIS bei den unteren Verwaltungsbehörden (UVB´en) fortlaufend erfasst bzw. aktuali-siert. Auswertungen zu Wasserschutzgebieten sind über das UIS-Berichtssystem (BRS) sowie in Auszügen, d.h. ausschließlich festgesetzte Wasserschutzgebiete, im Internet über brsweb möglich. Eine aktuelle Auflistung der festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebiete ist daher jeder-zeit möglich. Für den ersten Bewirtschaftungsplan wird landesweit der Stand Juli 2008 der festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebiete verwendet. Die benötigten Informationen wie WSG-Nummer, Name des Schutzgebiets und Flächengröße (gesamt) sind aus dem Datensatz, der bei der LUBW vorliegt, verfügbar.

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6 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Im zentralen Kartenservice der LUBW steht die Karte zu den Wasserschutzgebieten in Baden-Württemberg zur Verfügung. In der Karte der Wasserschutzgebiete können ebenfalls die Badegewässer / Badestellen dar-gestellt werden. Die Karten und Informationen können dabei durch Hineinzoomen für das jeweilige Bearbeitungs- bzw. Teilbearbeitungsgebiete abgerufen werden. Legende Kartenausschnitt

Abb.2.1: Auszug aus dem zentralen Kartenservice, Thema „Wasserschutzgebiete und Badegewässer“

In „Wasserblick“: Datenschablone „ProtectedArea Drinking“

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3 Gebiete zum Schutz wirtschaftlich bedeu-tender Arten

HINTERGRUND

Am 24. Oktober 2006 wurde die europäische Richtlinie 2006/88/EG [2] verabschiedet, in Kurzform als „Aquakulturrichtlinie“ bezeichnet. Bei dieser Richtlinie geht es um die Vermeidung oder Bekämpfung von Infektionskrankheiten für Wassertiere insbesondere Fischarten. Für die Bewirtschaftungspläne werden die Gebiete zum Schutz wirtschaftlich bedeutender Arten nach dieser Richtlinie beurteilt. Ein wirtschaftlicher Schaden durch Fischseuchen für entsprechende Zuchtbetriebe soll durch die Aquakultur-richtlinie abgewendet werden. Dazu werden Zonen, so genannte fischseuchenfreie Gebiete, abgegrenzt. Ein solches Gebiet entspricht

einem Wassereinzugsgebiet von der Quelle bis zur Mündung oder einem Teil eines Wassereinzugsgebietes von der/den Quellen bis zu einem natürlichen/künstlichen

Hindernis, das die Aufwärtswanderung von Wassertieren aus den unteren Läufen des Wasserein-zugsgebietes verhindert, oder

mehreren Wassereinzugsgebieten einschließlich Mündungen, bei denen infolge der gemeinsamen Mündung ein seuchenhygienischer Zusammenhang besteht.

Die für die Fischzuchten relevanten Fließgewässer stellen insgesamt nur einen geringen Teil aller Fließge-wässer in Baden-Württemberg dar. Zum Teil sind auch Gewässer betroffen, die nicht im Teilnetz WRRL (Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km²) liegen. MAßNAHMENPLANUNG

Im Rahmen der Maßnahmenplanung wurden die Vorgaben der Aquakulturrichtlinie hinsichtlich erforderli-cher künstlicher Wanderhindernisse für die Fischseuchenbekämpfung berücksichtigt. Die Daten wurden vom Ministerium für Ernährung und ländlicher Raum Baden-Württemberg (MLR), hier von der Fischereiforschungsstelle, der Wasserwirtschaftsverwaltung zur Verfügung gestellt. Der Fischerei-forschungsstelle lag ihrerseits ein Datenabzug aller signifikanten Durchgängigkeitsbauwerke aus dem Katas-ter für wasserbaulichen Anlagen (AKWB) / WIBAS (Informationssystem Wasser, Immissionsschutz, Boden, Abfall, Arbeitsschutz ) vor. Hieraus wurden die für die Fischseuchenbekämpfung erforderlichen Wanderhindernisse identifiziert und diese Auflistung falls erforderlich ggf. durch die Fischereiforschungsstelle abschließend ergänzt.

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8 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

DATEN- UND KARTENGRUNDLAGEN

Die vom Ministerium für Ernährung und ländlicher Raum Baden-Württemberg (MLR) für die Maßnahmen-planung zur Verfügung gestellten Daten haben den Stand Dezember 2007. Die fischseuchenfreien Gebiete bzw. die erforderlichen künstlichen Wanderhindernisse werden nicht geson-dert dargestellt, da die Anlagen, die nicht durchgängig bleiben müssen bei der Maßnahmenplanung berück-sichtigt werden. Eine Kartendarstellung im Kartenservice erfolgt daher nicht. In „Wasserblick“: Datenschablone „Protected Area Economic Species“

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4 Badegewässer

HINTERGRUND

Am 24. März 2006 ist die neue Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG; [3]) in Kraft getreten. Diese ist seit 16. Januar 2008 mit der Badegewässer-Verordnung (BadegVO BW; [4]) in nationales Recht überführt. Badegewässer / Badestellen werden jährlich vom Sozialministerium (SM) aktualisiert und im Internet veröf-fentlicht, deshalb ist auch hier eine Fortschreibung des Verzeichnisses erforderlich. In Baden-Württemberg werden alle Badegewässer (Seen und Flussbadestellen) berücksichtigt. Erholungs-gewässer wurden in Baden-Württemberg nicht ausgewiesen. In Baden-Württemberg sind 309 Badestellen ausgewiesen, die vor allem aus den Folgenutzungen der Kies-entnahmen (Baggerseen als Seewasserkörper) entstanden sind. Bis auf einen See liegen die Badegewässer daher in der Oberrheinniederung. DATEN- UND KARTENGRUNDLAGEN

Im zentralen Kartenservice der LUBW steht die Karte zu den Badegewässern / Badestellen in Baden-Württemberg zur Verfügung. In der Karte der Badegewässer / Badestellen können ebenfalls die Wasser-schutzgebiete dargestellt werden (siehe Kapitel 2). Die Karten und Informationen können dabei durch Hin-einzoomen für das jeweilige Bearbeitungs- bzw. Teilbearbeitungsgebiete abgerufen werden. Die Badegewässer/Badestellen in Baden-Württemberg liegen als Punktinformationen vor. Im Auftrag des Sozialministeriums (Datenherr) wird jährlich der Datensatz bei der LUBW (ITZ) neu erstellt. Stand des ver-wendeten Datensatzes ist 2007. Außerdem stellt die LUBW die Daten des Sozialministeriums / Landesgesundheitsamtes unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/12528/ als Karte zur Verfügung. Legende Kartenausschnitt

Abb.4.1: Auszug aus dem zentralen Kartenservice, Thema „Wasserschutzgebiete und Badegewässer“

In „Wasserblick“: Datenschablone „Protected Area Recreational“

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10 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

5 Gebiete nach Kommunalabwasserrichtlinie und nach Nitratrichtlinie

HINTERGRUND

GEBIETE NACH NITRATRICHTLINIE (91/676/EWG)

In Deutschland und damit in allen Bearbeitungsgebieten Baden-Württembergs sind keine gefährdeten Gebie-te nach Art.3 Abs. 2 der Nitratrichtlinie [6] ausgewiesen. Vielmehr führt ganz Deutschland und damit alle Bearbeitungsgebiete Baden-Württembergs die in Art. 5 der Nitratrichtlinie genannten Aktionsprogramme nach Art. 3 Abs. 5 der Nitratrichtlinie durch. Sofern diese Aktionsprogramme im gesamten Staatsgebiet durchgeführt werden, besteht nach Art. 3 Abs. 5 der Nitratrichtlinie keine Verpflichtung für die Mitgliedstaa-ten gefährdete Gebiete auszuweisen. Deutschland hat diese Option in Anspruch genommen und mit der Düngeverordnung vom 10. Januar 2006 [9] ein Aktionsprogramm für die gesamte landwirtschaftlich genutz-te Fläche erlassen. GEBIETE NACH KOMMUNALABWASSERRICHTLINIE (91/271/EWG)

Die Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG; [5]) erfordert die Identifikation „empfindlicher Gebiete“, in denen weitergehende Behandlungen kommunaler Abwässer erforderlich sind. In Baden-Württemberg ist das gesamte Flussgebiet Rhein empfindliches Gebiet. Im Flussgebiet Donau ist das Einzugsgebiet von der Quelle bis zur Donauversinkung bei Fridingen empfind-liches Gebiet. Eine Änderung hinsichtlich Erweiterung für das BG Donau ist in Diskussion. Bei einer Aus-weisung des gesamten Donaugebiets als empfindliches Gebiet ergäben sich für Baden-Württemberg jedoch keine Konsequenzen bzgl. Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie.

DATEN- UND KARTENGRUNDLAGEN

NITRATRICHTLINIE:

Die Erstellung eines eigenen Datensatzes für Baden-Württemberg ist nicht erforderlich, da nur die Landes-grenzen betroffen sind. KOMMUNALABWASSERRICHTLINIE:

Die empfindlichen Gebiete werden auf der Grundlage von Einzugsgebieten abgegrenzt. Hier hat sich seit der Bestandsaufnahme derzeit keine Änderung ergeben. Es erfolgt deshalb keine gesonderte Darstellung. In „Wasserblick“: Datenschablone „Protected Area Nutrient“

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6 Wasserabhängige NATURA-2000-Gebiete HINTERGRUND

Unter die nach EG-rechtlichen Vorschriften im Anhang IV ausgewiesenen Schutzgebiete fallen die NATU-RA 2000-Standorte, die im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG; [14]) und EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG; [15]) ausgewiesen wurden. Für die Bestandsaufnahme wurde für die NATURA 2000-Gebiete der Datenstand 2003 verwendet, der im Wesentlichen auf der berichtspflichtigen Erstmeldung beruht. Das Schutzgebietsverzeichnis für wasserabhängige FFH-Gebiete wurde im November 2005 schon einmal fortgeschrieben. 2005 lagen neue Gebietsgrundlagen und fachliche Ergänzungen der Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg für die erforderliche Nachmeldung der FFH-Gebiete vor, deshalb erfolgte eine Neu-auswahl der aquatischen FFH-Gebiete. Durch die EU-Osterweiterung wird jedoch eine weitere Fortschrei-bung des Verzeichnisses erforderlich. Die Neuauswahl der aquatischen Vogelschutzgebiete ist nach Vorliegen der Nachmeldekulisse seitens des Naturschutzes Ende 2007 erfolgt. Auch hier ist damit eine Überarbeitung des Verzeichnisses erforderlich. Das vorliegende Kapitel beschreibt den aktuellen Stand der aquatischen FFH- und EG-Vogelschutzgebiete und ersetzt den zusammenfassenden Bericht vom Februar 2003 sowie die Fortschreibung der wasserabhän-gigen FFH-Gebiete vom November 2005. Die neuen Ergebnisse dienen:

als Grundlage für die Phase der Überwachung der Schutzgebiete als eine der Datengrundlagen für grundwasserabhängige Ökosysteme [13].

Aus der Gesamtheit der NATURA 2000-Standorte sind die aktuellen Gebiete mit wasserabhängigen Lebens-raumtypen und wassergebundenen Arten der FFH-Richtlinie und Gebiete mit wassergebundenen Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie landesweit zu ermitteln. Die Vorgehensweise gemäß der Bestandsaufnahme wird beibehalten und nachfolgend erläutert. Die aktuelle Fortschreibung ergibt in Baden-Württemberg 242 wasserabhängige FFH-Gebiete und 59 was-serabhängige Vogelschutzgebiete. Bei der Erstellung des flussgebietsbezogenen Verzeichnisses ist bei der Auswertung zu berücksichtigen, dass die ermittelten wasserabhängigen NATURA-2000-Gebiete über Bearbeitungsgebiets- und Teilbearbeitungs-gebietsgrenzen hinausgehen können.

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12 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

6.1 WASSERABHÄNGIGE FFH-GEBIETE

KONZEPT

Bei der FFH-Richtlinie wird in der Zielsetzung zwischen schutzwürdigen Lebensraumtypen (Anlage, Tabelle 6.1) und zu schützenden Arten (Anlage, Tabelle 6.2) unterschieden, da sie eigenständige Schutzziele besit-zen. Dies bedeutet, dass es für die notwendige aquatische Auswahl sowohl geeignete Kriterien für wasserab-hängige Lebensraumtypen (LRT) als auch für wassergebundene Arten (Art) geben muss. Das Konzept für die Bearbeitung der FFH-Gebiete beruht auf einem schrittweisen Vorgehen (siehe Abb. 6.1). Durch verschiedene Auswahlkriterien wird die Anzahl der gesamten FFH-Gebiete auf die zu schützen-den Wasserlebensraumtypen und die schutzbedürftigen wassergebundenen Arten reduziert. Im ersten Schritt werden aus der Gesamtheit der LRT und Arten nach naturschutzfachlichen Grundlagen die wasserabhängigen Lebensraumtypen und wassergebundenen Arten definiert. Dies erlaubt im 2. Schritt die Identifikation der FFH-Gebiete, die wasserabhängige LRT und /oder wassergebundene Arten enthalten. Eine Priorisierung der wassergebundenen FFH-Arten als Auswahlkriterium bei der aquatischen Gebietsaus-wahl ist aus naturschutzfachlicher Sicht für Baden-Württemberg nicht sinnvoll. Daher wurden auch keine wassergebundenen FFH-Arten (Sonderfälle) bestimmt, bei deren Vorkommen Gebiete zunächst ausscheiden. Für FFH-Gebiete, in denen nur Lebensraumtypen und gleichzeitig keine wassergebundenen Arten vorkom-men, werden nach dem Fachkonzept weitere Prüfungen vorgenommen. Diese FFH-Gebiete werden als aqua-tisch eingestuft, wenn die Summe der wasserabhängigen LRT mehr als 5 Hektar beträgt. Theoretisch können somit Gebiete mit einem wasserabhängigen Anteil von 5 ha und geringer entfallen. Von diesem Abschneide-kriterium ausgenommen sind die Lebensraumtypen 7220-Kalktuff-Quellen, 3160-dystrophe Seen und 3180-temporäre Karstseen. Diese Ausnahme wurde aufgrund der Seltenheit und natürlicherweise meist geringen Größe dieser LRT fest-gelegt. Durch die im Zuge der erforderlichen Nachmeldungen durchgeführte Zusammenlegung von FFH-Gebieten und damit einhergehender Flächenvergrößerung greift dieses Kriterium in der Praxis nicht mehr. Anschließend werden im 4. Schritt die feuchten Hochstaudenfluren (LRT 6430) als „Sonderfall“ abgeprüft, da sie nur in Kombination mit weiteren LRT (3240, 3260, 91E0, 91F0) als wasserabhängig gelten. Im letzten Schritt werden alle FFH-Gebiete noch mal auf Plausibilität hinsichtlich ihres wasserabhängigen Charakters überprüft.

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 13

Die Vorgehensweise lässt sich insgesamt wie folgt darstellen:

Abb. 6.1: Konzept zur schrittweisen Ermittlung der aquatischen FFH-Gebiete

ERMITTLUNG DER GEBIETE

Die Ergebnisse mit Stand März 2008 (entspricht Stand Mai 2005 zusammen mit Ergänzungen aufgrund der EU-Osterweiterung) werden im Anlagenteil tabellarisch (Tabelle 6.1 bis 6.3) dargestellt. 1. SCHRITT:

In Baden-Württemberg gelten unverändert 23 Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Richtlinie als wasserabhän-gig. In der Tabelle 6.1 des Anlagenteils sind alle wasserabhängigen Lebensraumtypen in Baden-Württemberg gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie dargestellt. Bei der Betrachtung der relevanten aquatischen Lebensraumtypen sind zwei in Baden-Württemberg beson-ders zu erwähnen, die letztlich nicht als wasserabhängig eingestuft wurden: Der Lebensraumtyp 6510 (magere Flachland-Mähwiesen), der in Baden-Württemberg (s)einen Ver-breitungsschwerpunkt innerhalb Deutschlands hat, wurde nicht in die Tabelle 6.1 aufgenommen. Der weitaus größte Teil der Wiesen dieses Typs ist auf eher trockenen Standorten zu finden und somit nicht wasserab-hängig im Sinne der WRRL. Zwar gibt es in Baden-Württemberg ein paar Standorte dieses Typs mit feuchter

Gesamtheit NATURA 2000-Gebiete

Definition der wasserabhängigen LRT und wassergebundenen Arten1. Schritt

2. SchrittAuswahl der FFH-Gebiete

mit wasser-gebundenen

Arten

3. Schritt

5. Schritt

4. Schritt

Selektion ∑ Anteilwasserabhängiger LRT ≤ 5 ha 1

FFH-Gebiete EG-Vogelschutzgebiete

mit wasser-abhängigen

LRT

mit wasserabhängigen, wassergebundenen

LRT/Arten

Überprüfung aller wasserabhängigen FFH-Gebiete auf Plausibilität

Selektion LRT-Sonderfall (6430)

1 Ausnahme: LRT 7220, 3160, 3180

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14 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Ausprägung, allerdings fehlen dafür die Daten. Eine Einzelfallprüfung oder zusätzliche Datenbeschaffung für eine mögliche Berücksichtigung der geringen Fallzahlen ist viel zu aufwändig und steht in keinem Ver-hältnis zum Aufwand. Eine Wasserabhängigkeit des Lebensraumtyps 9180 in Bezug auf grund- oder oberflächennahes Wasser ist nicht gegeben, da die Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion nur „regenwasserabhängig“, d.h. an luftfeuchte, zum Teil sogar an trockenwarme Standorte gebunden sind. In Tabelle 2 sind die in Baden-Württemberg vorkommenden 40 wassergebundenen Arten aufgeführt nach den Artengruppen Moose, Farn- und Blütenpflanzen, Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Rundmäuler und Fische, Krebse, Käfer, Schmetterlinge, Libellen, Muscheln und Schnecken. Die Anzahl der zu berücksichti-genden Arten hat sich seit der Bestandsaufnahme geändert. Durch die EU – Osterweiterung wurden die An-hänge zu den Arten und Lebensraumtypen ergänzt. Bezüglich der Lebensraumtypen sind keine wasserge-bundenen hinzugekommen, bei den wassergebundenen Arten wurden 4 Arten in der Tabelle 6.2 ergänzt. Im einzelnen sind dies aus der Gruppe der Farn- und Blütenpflanzen die Sumpf-Gladiole (Gladiolus palustris), aus der Gruppe der Schmetterlinge der Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle), aus der Gruppe der Li-bellen die Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) und aus der Gruppe der Schnecken die Zierliche Teller-schnecke (Anisus vorticulus). 2. SCHRITT:

Im Zuge der Nachmeldung der FFH-Gebiete wurden in Baden-Württemberg meist „alte“ FFH-Gebiete na-turschutzfachlich sinnvoll neu zusammengefasst. Damit ergab sich eine Reduzierung der Gebietsanzahl bei gleichzeitig starker Flächenzunahme. Statt den ursprünglich landesweit 363 Gebieten gibt es nunmehr 260 FFH-Gebiete (siehe Abb. 6.2). Mit den erstellten Grundlagen aus Schritt 1 konnten vorläufig 249 FFH-Gebiete mit wasserabhängigen Le-bensraumtypen und/oder wassergebundenen Arten identifiziert werden. Die 249 Gebiete lassen sich folgendermaßen aufteilen:

in 28 FFH-Gebieten kommen nur aquatische Lebensraumtypen und keine wassergebundenen Arten vor;

ausschließlich wassergebundene Arten finden sich nur in 5 FFH-Gebieten; wasserabhängige Lebensraumtypen und gleichzeitig wassergebundene Arten kommen in 216 FFH-

Gebieten vor.

3. SCHRITT:

Hier geht es um weitere Prüfung der 28 FFH-Gebiete, in denen ausschließlich wasserabhängige Lebensraum-typen vorkommen. In Tabelle 3 ist neben der Gesamtgröße des FFH-Gebiets die geschätzte Flächengröße der wasserabhängigen Lebensraumtypen angegeben. Zur Abschätzung der „flächigen“ Wasserabhängigkeit der FFH-Gebiete wurden die Gesamtgrößen der 28 FFH-Gebiete, in denen nur wasserabhängige Lebensraumty-pen aber keine wassergebundenen Arten vorkommen, auf ihren Anteil an wasserabhängigen Teilflächen auf der Grundlage der Tabelle 3 ausgewertet. Ein FFH-Gebiet gilt grundsätzlich dann als aquatisch, wenn die Summe der einzelnen wasserabhängigen LRT-Anteile mehr als 5 Hektar beträgt. Dieses Kriterium bekommt bei der starken Zunahme der Flächen-größe mit tendenziell mehr wasserabhängigen Teilflächen wesentlich geringere Bedeutung. Das 5-ha-Kriterium wird nicht für Gebiete mit den Lebensraumtypen 7220-Kalktuff-Quellen, 3160-dystrophe Seen

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und 3180-temporäre Karstseen angewendet. Da diese drei Lebensraumtypen in der Natur nur sehr kleinflä-chig bzw. sehr selten vorkommen, ist für diese ein Abschneidekriterium nach Größe nicht sinnvoll. Nach Auswertung wurden 9 Gebiete mit Lebensraumtypen identifiziert, die kleiner oder gleich 5 Hektar sind. In 2 Gebieten greift aber die „Ausnahmeregelung“, d.h. die Gebiete verbleiben, weil dort die Lebens-raumtypen 7220 (Kalktuff-Quellen), 3160 (dystrophe Seen) oder 3180 (temporäre Karstseen) vorhanden sind. Damit scheiden 7 FFH-Gebiete dadurch aus, dass ihre wasserabhängigen Flächen zusammen 5 Hektar nicht übersteigen. Nach dem 3. Schritt verbleiben damit noch 242 wasserabhängige FFH-Gebiete. 4. SCHRITT:

Hier wird der Sonderfall feuchte Hochstaudenfluren abgeprüft, sofern in dem Gebiet nicht auch wasserge-bundene Arten vorkommen. Aus fachlicher Sicht wird der Lebensraumtyp 6430-feuchte Hochstaudenfluren nur als wasserabhängig im Sinne der WRRL gesehen und somit bei der Gebietsauswahl berücksichtigt, wenn er zusammen mit mindes-tens einem der folgenden Lebensraumtypen im FFH-Gebiet vorkommt: 3240 (Alpine Flüsse und ihre Ufer-gehölze etc.), 3260 (Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe), 91E0 (Erlen-, Eschen-, Weichholzau-enwälder), 91F0 (Hartholzauwälder - Eiche, Ulme, Esche). Nach Überprüfung ist festzuhalten, dass dieser Fall nun nicht mehr relevant ist, da durch Gebietszusammen-legungen der LRT 6430-feuchte Hochstaudenfluren alleine in dieser Verbindung nicht mehr vorkommt. 5. SCHRITT:

Bei diesem Schritt werden alle FFH-Gebiete - auch die bereits ausgeschiedenen Gebiete - auf der Grundlage von Luftbildern bzw. Kontrolle auf der TK 25 und der Kurzcharakteristik auf Plausibilität hinsichtlich ihrer Wasserabhängigkeit abschließend überprüft. Bei diesem Prüfschritt wurden weitere 8 Gebiete identifiziert, die insgesamt nicht wasserabhängig sind. In diesen Fällen handelt es sich u.a. um Gebiete, in denen nur eine wassergebundene Art - zumeist ist es die Gelbbauchunke - vorkommt. ENDERGEBNIS - STAND MÄRZ 2008:

Als Ergebnis nach dem fünften Selektionsschritt verbleiben von insgesamt 260 FFH-Gebieten in Baden-Württemberg somit 234 aquatische FFH-Gebiete, d.h. Gebiete mit wasserabhängigen Lebensraumtypen und/ oder wassergebundenen Arten.

Das Endergebnis zeigt die Tabelle 6.3 mit allen aktuellen FFH-Gebieten in Baden-Württemberg, in denen wasserabhängige Lebensraumtypen und/oder wassergebundene Arten vorhanden sind. Die Reihenfolge der Auflistung in Tabelle 6.3 erfolgte nach der siebenstelligen aktuellen Nummer der FFH-Gebiete (BfN-Nummer), deren erste 4 Ziffern die Nummer des TK 25-Blatts angeben, in dem sie liegen. Einen Abgleich mit den FFH-Gebieten der Erstmeldung zeigt Abbildung 6.2.

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16 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Erstmeldung

(Bestandsaufnahme WRRL)

Nachmeldung

Stand Mai 2005

1. Bewirtschaftungs-plan

Stand März 2008

FFH-Gebiete, insge-samt in Baden-Württemberg

363 260 260

1. Schritt 23 aquatische LRT

36 wassergebundene Arten

23 aquatische LRT

36 wassergebundene Arten

23 aquatische LRT

40 wassergebundene Arten

2. Schritt 291 249 249

3. Schritt 246 242 242

4. Schritt 245 242 242

5. Schritt 234 234 234

Aquatische

FFH-Gebiete 234 entspricht ≅ 65 % 234 entspricht ≅ 90 % 234 entspricht ≅ 90 %

Tab. 6.1: Vergleich aquatische FFH-Gebiete Erstmeldung - Nachmeldung

DATEN- UND KARTENGRUNDLAGEN

Folgende Informationen sind verfügbar (Quelle: LUBW, Referat 24, 25): Allgemein zu FFH-Gebieten (siehe Anlage, Tabelle 6.3):

Nummer (Schlüssel) des FFH-Gebiets (siebenstellig z.B. 6222-341) Name des FFH-Gebiets Größe (Gesamtfläche) des FFH-Gebiets in [ha]

Zu Lebensraumtypen:

Name des Lebensraumtyps (siehe Anlage, Tabelle 6.1) o Bezeichnung des Bundesamtes für Naturschutz (SYSMANK et al. 1998) o Deutsche Bezeichnung nach der RL 97/62//EG des Rates vom 27.10.1997 o Offizielle Bezeichnung nach „Interpretation manual“, Version EUR 15/2

(European Commission 1999) FFH- Codes (Schlüssel) für LRT (siehe Anlage, Tabelle 6.1) Zuordnung des/der wasserabhängigen LRT zum FFH-Gebiet (siehe Anlage, Tabelle 6.3) Geschätzte Teilfläche des wasserabhängigen LRT in [ha] (siehe Anlage, Tabelle 6.3)

Zu FFH-Arten:

Bezeichnung der Artgruppe und Art (gebräuchlicher deutscher und wissenschaftlich lateinischer Name, siehe Anlage, Tabelle 6.2)

Zuordnung der wassergebundenen Arten zum FFH-Gebiet (siehe Anlage, Tabelle 6.3)

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 17

Als Grundlage für die Selektion der schutzwürdigen Gebiete diente eine shape-Datei mit den Gesamtgrenzen aller gemeldeten FFH-Gebiete in Baden-Württemberg (RIPS-Pool der LUBW, Erstellungsmaßstab 1:25.000). Die Umrisse der wasserabhängigen LRT-Teilflächen, bzw. Flächenabgrenzungen einzelner Arten oder Artengruppen liegen nicht vor. Der Datenstand dieser shape-Dateien ist vom Mai 2005, der Datenstand der zugehörigen verwendeten Fachdaten ist der März 2008. Die Daten werden vom Ministerium für Ernährung und ländlicher Raum Baden-Württemberg (MLR), Abtei-lung 5 – Waldwirtschaft, Naturschutz über die Abteilung 2 der LUBW zur Verfügung gestellt. Im zentralen Kartenservice der LUBW steht die Karte zu den wasserabhängigen NATURA-2000-Gebieten in Baden-Württemberg zur Verfügung. In der Karte der wasserabhängigen NATURA-2000-Gebiete können hier neben den aquatischen FFH-Gebieten auch die wasserabhängigen Vogelschutzgebiete (siehe Kapitel 6.2). Die Karten und Informationen können dabei durch Hineinzoomen für das jeweilige Bearbeitungs- bzw. Teilbearbeitungsgebiete abgerufen werden.

Kartenausschnitt

Legende

Abb. 6.2: Auszug aus dem zentralen Kartenservice, Thema „Wasserabhängige NATURA-2000-Gebieter“

In „Wasserblick“: Datenschablone „Protected Area Habitat“

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18 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

6.2 EG-VOGELSCHUTZGEBIETE

KONZEPT

Bei der aus dem Jahre 1979 stammenden EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind in Artikel 4, Abs. 1 und Abs. 2 die Vogelarten aufgeführt, für die Vogelschutzgebiete auszuweisen sind. Anhang I der Vogel-schutzrichtlinie listet die Vogelarten auf, für deren Erhaltung die "zahlen- und flächenmäßig am besten ge-eigneten Gebiete" zu "besonderen Schutzgebieten" (Special Protection Areas, SPAs) erklärt werden sollen. Für die WRRL sind die Gebiete zu bestimmen, in denen zu schützende wasserabhängige Vogelarten vor-kommen. Die Vogelschutzrichtlinie hat einen direkten Bezug zum Schutz von Feuchtgebieten mit der Forde-rung, den international bedeutsamen Feuchtgebieten besondere Bedeutung beizumessen. Außerdem spielen die Rastvögel eine besondere Rolle. Die Vorgehensweise in Baden-Württemberg definiert das Fachkonzept der LUBW. Das Konzept für die Auswahl der aquatischen EG-Vogelschutzgebiete beruht auf einem stufenweisen Vor-gehen in vier Schritten (siehe Abb. 6.3). Im ersten Schritt werden die wassergebundenen Vogelarten identifiziert. Im 2. Schritt werden danach die Vogelschutzgebiete bestimmt, die wassergebundene Vogelarten enthalten und Rastgebiete internationaler Bedeutung sind. Die Gebiete, in denen nur eine wassergebundene Vogelart vorkommt, werden in einem drit-ten Schritt zunächst selektiert, bevor abschließend das Gesamtergebnis auf Plausibilität überprüft wird. Die Vorgehensweise lässt sich insgesamt wie folgt darstellen:

Abb. 6.3 : Konzept zur Ermittlung der aquatischen EG-Vogelschutzgebiete

1. Schritt

2. Schritt

3. Schritt

Definition der wassergebundenen Vogelarten

Auswahl der Gebiete mit wassergebundenen Vogelarten

und der Rastgebiete internationaler Bedeutung

4. SchrittÜberprüfung aller

wasserabhängigen Vogelschutzgebiete auf

Plausibilität

FFH – Gebiete EG-Vogelschutzgebiete

Gesamtheit Natura 2000 - Gebiete

Selektion von Gebieten mit nur einer wassergebundenen

Vogelart

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 19

ERMITTLUNG DER GEBIETE

Die Ergebnisse werden im Anlagenteil in den Tabellen 6.4 und 6.5 dargestellt. 1. SCHRITT:

Zunächst sind die wassergebundenen Vogelarten zu identifizieren. Neben den wassergebundenen Vogelarten nach Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie werden in Baden-Württemberg auch bedrohte Zugvogelarten berücksichtigt. In Tabelle 6.4 sind die in Baden-Württemberg vorkommenden 69 wassergebundenen Vogel-arten mit Statusangabe (n = Brutvogel; m= durchziehend; g = Nahrungsgast; w = überwinternd, r = resident, u = unbekannt) aufgelistet.

Die wassergebundenen Arten sind aufgeschlüsselt in:

Wassergebundene Brutvogelarten des Anhangs I der VS-RL: Anzahl 17 Wassergebundene Rastvogelarten des Anhangs I der VS-RL: Anzahl 16 Weitere Zugvogelarten nach Art.4, Abs. 2 der VS-RL: Anzahl 17 Weitere wassergebundene Rastvogelarten und überwinternde Arten, als relevante Arten zur Einstu-

fung als Feuchtgebiet internationale Bedeutung: Anzahl 19 2. SCHRITT:

Baden-Württemberg hat insgesamt 90 EG-Vogelschutzgebiete gemeldet. 66 Gebiete, weisen wassergebun-dene Vogelarten auf. Während generell die Vögel der vorliegenden Listen (Anhang I und besonders bedrohte Zugvogelarten) für die Gebietsauswahl herangezogen werden, so werden in Gebieten mit besonders hohen Ansammlungen von Wat- und Wasservögeln, die Kriterien "das Gebiet beherbergt regelmäßig mindestens 20.000 Wasser- oder Watvögel" und "im Gebiet kommt regelmäßig 1 % der Individuen einer Wasservogelart oder –unterart vor" überprüft. Ist eines der beiden Kriterien erfüllt, so ist es ein Rastgebiet von internationaler Bedeutung, damit Vogelschutzgebiet und wurde in die Tabelle 6.5 aufgenommen. Mit Wat- und Wasservögeln sind alle Arten der Gruppen Seetaucher, Lappentaucher, Kormorane, Reiher, Störche, Entenvögel, Rallen, Kraniche, Limikolen, Möwen, Seeschwalben gemeint, also auch gemeine Arten wie die Stockente oder Blässralle. Für Baden-Württemberg spielen Watvögel (Limikolen) bei der Klassifi-zierung von Rastgebieten internationaler Bedeutung keine Rolle, da sie bei uns nie in so hoher Konzentration auftreten. 3. SCHRITT:

Hierbei wird geprüft, ob nur eine wassergebundene Art in einem Vogelschutzgebiet vorkommt. Trifft das zu, so wird dieses Gebiet selektiert. Es wurden 6 Vogelschutzgebiete ermittelt, in denen jeweils der Schwarzmilan „alleine“, d.h. ohne weitere wassergebundene Vogelarten vorkommt. In weiteren Gebieten kommt jeweils einmal ausschließlich der Eis-vogel, Kiebitz, Zwergtaucher, Nachtreiher oder die Rohrweihe vor. Diese 11 Vogelschutzgebiete fallen durch den Prüfschritt 3 zunächst weg.

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20 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

4. SCHRITT:

Bei diesem Schritt werden noch einmal alle Vogelschutzgebiete - auch die bereits selektierten Gebiete - auf der Grundlage von Luftbildern bzw. durch Kontrolle auf der TK 25 und den Angaben zu ihren primären Schutzzielen auf Plausibilität hinsichtlich ihrer Wasserabhängigkeit abschließend überprüft. Bei dieser Prüfung kamen 4 Gebiete wieder hinzu. Dies sind die Gebiete mit den BfN-Nr. 6425-441 (Wie-senweihe Taubergrund), 7121-441 (Vogelinsel Max-Eyth-See), 7912-442 (Kaiserstuhl) und 7519-401 (Mitt-lerer Rammert). ENDERGEBNIS:

Als Ergebnis nach dem vierten Selektionsschritt verbleiben von insgesamt 90 Vogelschutzgebieten in Baden-Württemberg somit 59 wasserabhängige Gebiete, d.h. Gebiete mit wassergebundenen Vogelarten.

DATEN- UND KARTENGRUNDLAGEN

Folgende Informationen mit Datenstand November 2007 sind verfügbar (Quelle: LUBW, Referat 25): Allgemein zu EG-Vogelschutzgebieten (Anlage, Tabelle 6.5):

Nummer (Meldenummer, Schlüssel) des EG-Vogelschutzgebietes (siebenstellig z.B. 6422-401 ) Name des Vogelschutzgebiets Größe der Gesamtfläche des Vogelschutzgebiets in [ha] Information, ob Rastgebiet internationaler Bedeutung

zu Arten (Anlage, Tabelle 6.4 und 6.5):

Bezeichnung der Vogelart (gebräuchlicher deutscher und wissenschaftlich lateinischer Name) Status: n = Brutvogel; m= durchziehend; g = Nahrungsgast; w = überwinternd, r = nicht ziehende

Brutvogelart, resident (Population ganzjährig vorhanden; sofern keine Populationsangabe erfolgt, kommt die Art als Brutvogel vor, jedoch ist die Anzahl unklar), u = nichtziehende Vogelart, Status unbekannt (brütend oder nicht brütend)

Vogel-Population: Angabe der minimalen und maximalen Populationsgröße Zuordnung der relevan-ten Vogelartenvorkommen zum Vogelschutzgebiet

Als Grundlage für die Selektion der Vogelschutzgebiete diente eine shape-Datei mit den Gesamtgrenzen aller gemeldeten EG-Vogelschutzgebiete in Baden-Württemberg (RIPS-Pool der LUBW, Erstellungsmaß-stab 1:25.000). Die Umrisse von Teilgebieten mit wasserabhängigen Vogelarten liegen nicht vor. Der Datenstand dieser shape-Dateien und der zugehörigen verwendeten Fachdaten ist der Novem-ber/Dezember 2007. Die Daten werden vom Ministerium für Ernährung und ländlicher Raum Baden-Württemberg (MLR), Abtei-lung 5 – Waldwirtschaft, Naturschutz über die Abteilung 2 der LUBW zur Verfügung gestellt.

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 21

Im zentralen Kartenservice der LUBW die Karte zu den wasserabhängigen NATURA-2000-Gebiete in Ba-den-Württemberg zur Verfügung. In der Karte der wasserabhängigen NATURA-2000-Gebiete können hier neben den wasserabhängigen Vogelschutzgebieten auch die aquatischen FFH-Gebiete (siehe Kapitel 6.1). Die Karten und Informationen können dabei durch Hineinzoomen für das jeweilige Bearbeitungs- bzw. Teilbearbeitungsgebiete abgerufen werden.

Kartenausschnitt

Legende

Abb. 6.3: Auszug aus dem zentralen Kartenservice, Thema „Wasserabhängige NATURA-2000-Gebieter“

In „Wasserblick“: Datenschablone „Protected Area Bird“

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22 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

7 Literaturverzeichnis [1] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 (geändert

20.11.2001) zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)

[2] Richtlinie 2006/88/EG des Rates mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur

und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten (Stand 24.11.2006)

[3] Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität der Badegewässer

und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG vom 15.02.2006 [4] Verordnung des Sozialministeriums und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Qualität

der Badegewässer (Badegewässerverordnung - BadegVO) vom 16.01.2008 [5] Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser

(91/271/EWG) [6] Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreini-

gung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen [7] Verordnung des Umweltministeriums zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21.

Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Reinhalteordnung kommunales Abwas-ser -ROkA) (Stand 25.04.2007)

[8] Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg über Schutzbestimmun-

gen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzge-biets- und Ausgleichs-Verordnung – SchALVO; Stand 18.04.2008)

[9] Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflan-

zenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV; Stand 27.02.2007)

[10] Naturschutzgesetz Baden-Württemberg- Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und

über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (NatSchG; Stand 14.10.2008) [11] Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –BnatSchG; Stand

12.12.2007) [12] Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg (2000) NATURA 2000 in Baden-Württemberg [13] LfU (2005): „Methodenband, Bestandsaufnahme der WRRL in Baden-Württemberg“

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 23

[14] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie

der wildlebenden Tiere und Pflanzen [15] Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

(79/409/EWG) [16] Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG); Stand 14.10.2008 [17] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG; Stand 10.05.2007) [18] Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Umsetzung der Anhänge II und V der

Richtlinie 2000/60 EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Gewässerbeurteilungsverordnung; Stand 25.04.2007)

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24 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

8 Anhang Tabelle 6.1: Wasserabhängige Lebensraumtypen in Baden-Württemberg mit Namensgebung und prioritä-

ren Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH - Richtlinie Tabelle 6.2: Wassergebundene Arten gem. Anhang II der FFH-Richtlinie Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und/ oder Arten gem. Anhang II der FFH-

Richtlinie Tabelle 6.4: Wassergebundene Vogelarten in Baden-Württemberg nach EG- Vogelschutzrichtlinie Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 25

Tabelle 6.1: Wasserabhängige Lebensraumtypen in Baden Württemberg mit Namengebung und prioritären Lebensraumtypen (*) gem. Anhang I der FFH-Richtlinie

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26 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Tabelle 6.2: Wassergebundene Arten gem. Anhang II der FFH-Richtlinie (Stand Oktober 2007)

Quelle: LUBW, Ref. 25, Bearbeitung: SG 41.2 / Projektgruppe WRRL

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 27

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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28 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 29

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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30 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 31

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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32 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 33

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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34 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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38 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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40 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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50 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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52 Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete © LUBW

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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© LUBW Erläuterungen zum Verzeichnis der Schutzgebiete 53

Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.3: FFH-Gebiete mit wasserabhängigen LRT und / oder Arten gem. Anhang II der FFH - Richtlinie

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Tabelle 6.4: Wassergebundene Vogelarten in Baden-Württemberg nach EG- Vogelschutzrichtlinie

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Tabelle 6.4: Wassergebundene Vogelarten in Baden-Württemberg nach EG- Vogelschutzrichtlinie

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Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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Tabelle 6.5: Vogelschutzgebiete mit Vorkommen von wassergebundenen Vogelarten

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