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Nr. 5 März 2007 Anmelden im VCP > > W W a a s s k k o o s s t t e e t t d d i i e e M M i i t t g g l l i i e e d d s s c c h h a a f f t t ? ? > > W W o o h h i i n n f f l l i i e e ß ß t t d d a a s s G G e e l l d d ? ? > > W W i i e e f f u u n n k k t t i i o o n n i i e e r r t t d d i i e e A A n n m m e e l l d d u u n n g g ? ?

Anmelden im VCP - hessen.vcp.de · Anmelden im 5 Allerdings kann man umgekehrt auch den eigenen Beitrag selbst höher ein-schätzen, wenn man den VCP stärker finanziell unterstützen

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Nr. 5 März 2007

Anmelden im VCP

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Arbeitshilfe: Anmelden im VCP

März 2007

Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort............................................................................................... 3 2. Was kostet die Mitgliedschaft im VCP? ................................................ 4

2.1 Der Bundesbeitrag ...................................................................... 4 2.2 Der Landesbeitrag ....................................................................... 6 2.3 Der Regionsbeitrag...................................................................... 6 2.4 Der Stammesbeitrag.................................................................... 6

3. Wohin fließt das Geld? ........................................................................ 7 3.1 Die Bundesebene ........................................................................ 7 3.2 Die Landesebene....................................................................... 10

4. Wie funktioniert die Anmeldung? ...................................................... 13 4.1 Das Anmeldeformular für den VCP ............................................ 13 4.2 Nachträgliche Einzugsermächtigung .......................................... 18 4.3 Beiblatt zur Anmeldung im VCP Hessen..................................... 19 4.4 Antrag auf Familienbeitrag ........................................................ 21 4.5 Antrag auf Beitragsermäßigung................................................. 23 4.6 Beitragsselbsteinschätzung ........................................................ 23

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1. Vorwort Liebe Stammesführer, liebe Gruppenleiter, auf der Bundesversammlung 2006 wurde die Erhöhung des Bundesbeitrages

ab 2007 beschlossen.

Ein wichtiger Grund für diese Beitragserhöhung sind die sinkenden Zuschüsse

für Kinder- und Jugendarbeit. Es liegt aber auch daran, dass noch immer nicht

alle Wölflinge, Pfadfinderinnen und Pfadfinder, die an Gruppenstunden und

Lagern teilnehmen, auch Mitglied im VCP sind und Beiträge zahlen.

In den meisten Stämmen wird die Mitgliedschaft im VCP nicht ausreichend

eingefordert. Gerade in der Kinderstufe wird die Mitgliedschaft im VCP häufig

nicht als notwendig angesehen.

Die Folge ist, dass die Kosten für nicht angemeldete Kinder und Jugendliche

auf die zahlenden Mitglieder aufgeteilt werden müssen, dass also Mitglieder

für die Nichtmitglieder die Kosten übernehmen. Das ist nicht fair!

Aber es gibt noch weitere gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VCP. Zum

Beispiel haben wir durch höhere Mitgliederzahlen ein größeres politisches

Gewicht. Höhere Mitgliederzahlen schaffen auch eine bessere Grundlage,

wenn wir als Verband versuchen, Zuschüsse zu beantragen.

Deshalb der Appell an Euch: Vergleicht die Mitgliederlisten der Bundes-

zentrale mit den aktiven Mitgliedern in Eurem Stamm und werbt ver-

stärkt für die Anmeldung im VCP!

Diese Arbeitshilfe erfüllt mehrere Funktionen.

! Sie soll euch und euren Stamm über die Beitragserhöhung informie-

ren.

! Sie soll euch Argumente an die Hand geben, mit denen ihr für die

Mitgliedschaft im VCP werben könnt.

! Sie soll euch helfen, die Anmeldeformulare für den VCP richtig auszu-

füllen.

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2. Was kostet die Mitgliedschaft im VCP?

2.1 Der Bundesbeitrag

Durch die Anmeldung im VCP erkennt ein Mitglied die Beitragsordnung an. Die neue Beitragsordnung könnt ihr im anp 5-06 nachlesen oder unter

www.vcp.de herunterladen.

Die Bundeszentrale hat ein Informationsblatt zur neuen Beitragsordnung

herausgegeben, das ihr im Landesbüro anfordern oder auf der Homepage des

VCP Hessen (www.hessen.vcp.de) herunterladen könnt.

Darin wird die Beitragserhöhung unter anderem mit dem Rückgang staatlicher

und kirchlicher Zuschüsse, steigenden Energiekosten und der Mehrwertsteu-

ererhöhung begründet.

Die neue Beitragsordnung ist in vier Stufen unterteilt: Stufe I: Kinder- und Jugendbeitrag für Mitglieder bis einschließlich 20 Jahren sowie auf Antrag für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Zivil- und Wehrdienstleistende. 39,00 € jährlich Stufe II: Erwachsenenbeitrag für Mitglieder ab dem 21. Lebensjahr, die nicht in der Stufe I sind. 58,00 € jährlich Stufe III: Familienbeitrag bei Mitgliedschaft mehrerer Familienmitglieder bei zwei Kindern 58,50 € jährlich bei einem Kind und einem Erwachsenen 77,50 € jährlich bei zwei Erwachsenen 87,00 € jährlich Stufe IV: Ermäßigter Beitrag in glaubhaft gemachten sozialen Notlagen. 12,00 € jährlich

Über eine vollständige Befreiung von den Beitragszahlungen kann im begrün-deten Einzelfall die Landesleitung entscheiden. Niemandem bleibt also auf-grund seiner finanziellen Situation die Mitgliedschaft verwehrt.

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Allerdings kann man umgekehrt auch den eigenen Beitrag selbst höher ein-schätzen, wenn man den VCP stärker finanziell unterstützen möchte. Die Formulare zur Beantragung einer Ermäßigung, für den Familienbeitrag sowie zur Selbsteinschätzung des Beitrags, liegen jedes Jahr im anp bei, ste-hen auf der Homepage des VCP zur Verfügung oder können im Landesbüro angefordert werden. Als Stammesführer solltet ihr immer ein paar For-mulare vorrätig haben. Der Austritt aus dem VCP hat schriftlich zu erfolgen (am besten an das Lan-

desbüro und die Bundeszentrale). Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die

Beitragspflicht endet allerdings erst nach dem laufenden Kalenderjahr. Das

heißt: wenn man zum Beispiel zum 31.08.2007 seine Mitgliedschaft kündigt,

wird der Beitrag für die restlichen Monate nicht zurück erstattet.

Auskünfte zum Bundesbeitrag und zur neuen Beitragsordnung erhaltet ihr in der Bundeszentrale bei Gudrun Paul (Mitgliederwesen) Kirstin Schubert (Beitragswesen) Tel.: 0561-78437-15 Tel.: 0561-7837-13 [email protected] [email protected]

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2.2 Der Landesbeitrag

Der VCP in Hessen erhebt einen eigenen Beitrag. Dieser wird von der Bundes-

zentrale gemeinsam mit dem Bundesbeitrag eingezogen und dann zurück ans

Land überwiesen.

Von diesem Beitrag werden die Mitglieder durch ein „Beiblatt zur Anmel-dung“ in Kenntnis gesetzt. Sie unterschreiben hier, dass sie die Höhe des Landesbeitrags zur Kenntnis genommen haben. Das Beiblatt verbleibt beim Stammesführer (siehe 4.3). Der Landesbeitrag ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleich. Es gibt

aber die gleichen Ermäßigungsregelungen wie beim Bundesbeitrag:

Stufe I und Stufe II: 18,00 € jährlich Stufe III: 27,00 € jährlich Stufe IV: 11,00 € jährlich Daraus ergibt sich ein jährlicher Gesamtbeitrag: Stufe I Stufe II Stufe III Stufe III Stufe III Stufe IV

Kinder und Jugendliche

Erwachsene 2 Kinder 1 Kind & 1 Erw.

2 Erw. ermäßigter Beitrag oder Sozialbeitrag

Bundesbeitrag 39,00 € 58,00 € 58,50 € 77,50 € 87,00 € 12,00 € Landesbeitrag 18,00 € 18,00 € 27,00 € 27,00 € 27,00 € 11,00 € Summe 57,00 € 76,00 € 87,50 € 104,50 € 114,00 € 23,00 €

2.3 Der Regionsbeitrag

Manche Regionen erheben einen eigenen Beitrag für ihre Arbeit. Dieser wird evtl. gemeinsam mit dem Bundes- und Landesbeitrag eingezogen. Genaueres dazu könnt ihr bei eurem Regionssprecher erfahren.

2.4 Der Stammesbeitrag

In manchen Stämmen wird ein Stammesbeitrag erhoben. Dieser ist meist un-abhängig vom VCP-Mitgliedsbeitrag und dient dazu, die Arbeit vor Ort (Grup-penstunden, Stammeslager und sonstige Aktivitäten) zu finanzieren. Informa-tionen hierzu erhaltet Ihr bei Eurem Stammesführer.

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3. Wohin fließt das Geld?

3.1 Die Bundesebene

Häufig gestellte Fragen lauten: „Was macht die Bundesebene eigentlich mit unserem Geld?“ „Was haben wir als Stamm davon, Mitglied im VCP zu sein?“ „Warum muss ich mein Kind im VCP anmelden, wenn der Stamm von dem Geld nichts zu sehen bekommt?“ Vielen Eltern erscheint die Mitgliedschaft teuer, wenngleich der VCP wesent-lich mehr für seine Mitglieder leistet als ein beliebiger Sportverein. Wir wollen hier versuchen, euch ein paar Argumente für die Anmeldung beim VCP an die Hand zu geben:

Die Verbandszeitschrift Auf neuem Pfad (anp) erscheint fünfmal im Jahr. Sie versorgt alle Mitglieder mit Informatio-nen zu zukünftigen und ver-gangenen Veranstaltungen und Projekten. Die Bundesebene bietet zahlrei-

che Schulungen und Semina-

re für euch an. Unter dem

Stichwort „TRAIN“ findet ihr

die aktuellen Angebote im AnP

und auf der Homepage

www.vcp.de.

In der Bundeszentrale sind mehrere hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Sie sind für die Geschäftsführung, die inhaltliche Arbeit (z.B. Aufbauarbeit, Bundeslager, Schulung etc.) und die politische Vertretung verantwortlich.

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Zwei Sachbearbeiterinnen sind für die Mitgliederverwaltung des VCP zustän-

dig. Weiterhin gibt es ein bis zwei Zivildienstleistende, die die anderen Mitar-

beiter unterstützen.

Der VCP betreibt zwei große Pfadfinderzent-ren: Zum einen die Pfadfinderburg Rieneck, zum anderen den Bundeszeltplatz in Groß-Zerlang.

Auf letzterem fand auch das Bundeslager 2006 mit 5000 Teilnehmern statt. Auch das erfordert die Zeit von hauptberufli-chen Mitarbeitern und kostet Geld, das nicht ausschließlich aus den Teilnehmerbeiträgen zu finanzieren ist. Darum müssen Nicht-

Mitglieder für solche Großveranstaltungen einen höheren Teilnehmerbeitrag zahlen. Auch andere Veranstaltungen wie das Jamboree, Kirchentage, Projekte im Rahmen von Scouting100 u.v.m. werden von der VCP-Bundesebene durchge-führt oder unterstützt. Es gibt eine ganze Reihe von Arbeitshilfen, die SPUREN-Hefte, die euch zur Verfügung gestellt werden. Zuletzt erschienen sind hochwertige und fachlich kompetente Arbeitshilfen zu Öffentlichkeitsarbeit, Kinderarmut und Qualitäts-sicherung in der Schulungsarbeit. Die Stammesführer, Regionssprecher und Teamer von Kursen bekommen diese Arbeitshilfen meist automatisch und kostenlos zugeschickt. Ihr könnt sie auch bei F&F bestellen.

Veranstaltung auf dem Bundeslager 2006 in Groß-Zerlang

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Das Rüsthaus „Freizeit & Fahrtenbedarf“ ist zum Teil Eigentum des VCP. Das bringt jedem Mitglied einen Rabatt von 5% auf alle Einkäufe. Für alle Mitglieder im VCP gibt es eine zusätzliche Haftpflicht- und Unfall-versicherung, die dann greift, wenn die Versicherungsverträge der Landes-kirchen nicht ausreichend sind. Sie gilt auch auf Auslandsfahrten. Was das genau bedeutet, könnt ihr im SPUREN-Blatt „Versicherungsschutz für VCP-Mitglieder“ nachlesen. Das erhaltet ihr auf Anfrage in der Bundeszentrale. Viele Veranstaltungen der Bundesebene sind Gremienveranstaltungen wie der Bundesrat oder die Bundesversammlung. Hier wird von den Delegierten der Länder gemeinsam besprochen, welche Projekte und Veranstaltungen stattfinden und wofür sich der VCP einsetzt. Letztendlich wird hier entschie-den, wofür die Mitgliedsbeiträge verwendet werden. Auf diese demokrati-schen Strukturen legen wir sehr großen Wert.

Der VCP ist Mitglied im Ring deutscher Pfadfin-derinnenverbände (RDP) und im Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) und dadurch auch Mitglied in den Internationalen Weltver-

bänden WAGGGS und WOSM. Dadurch ste-hen uns die Türen zu vielen internationalen Ver-anstaltungen offen.

Durch den Mitgliedsbeitrag finanziert ihr die Aufbauarbeit in den neuen Bundesländern mit. Zu DDR-Zeiten war Pfadfinderarbeit dort verboten und muss nun erst wieder etabliert werden. Nicht zuletzt bemüht sich der VCP um die Mobilisierung von Zuschüssen von staatlicher und kirchlicher Seite. Um solche Zuschüsse zu bekommen, muss man allerdings immer auch Eigenmittel und Mitgliederzahlen vorweisen können, sonst gibt es nicht viel zu holen.

Abzeichen von

WAGGS und WOSM

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3.2 Die Landesebene

Auch auf Landesebene wird Geld für die vielfältige inhaltliche Arbeit benötigt. Und welche hochwertigen Leistungen hier erbracht werden, haben die meis-ten von euch schon selbst erlebt.

Die Schulungen des Landesverbandes, vor allem die Landeskurse und Schu-lungswochenenden, haben viele von euch schon besucht. Alle Gruppenleiter im VCP erhalten hier eine professionelle Ausbildung. Diese Schulungsveranstaltungen werden nicht alleine durch Teilnehmerbeiträ-ge finanziert, sondern werden aus den Mitgliedsbeiträgen aller VCP-Mitglieder bezuschusst. Das ist auch sinnvoll, denn von den Schulungen profitieren na-türlich vor allem die Wölflinge und Sipplinge in den Stämmen. Ohne deren VCP Mitgliedschaft können keine Schulungen mehr durchgeführt werden, ohne Schulungen keine Pfadfinderarbeit in den Stämmen. So einfach ist das. Das Landesbüro in Bad Nauheim erfüllt die Verwaltungsaufgaben. Teilneh-merbeiträge, Veranstaltungsabrechnungen und vieles mehr werden hier von unserer hauptberuflichen Geschäftsführerin Marianne Kukuk abgewickelt. Sie ist auch zuständig für die Buchung unserer Landeszentren.

Woher hat der Gruppenleiter seine Fähigkeiten? Die Landeskurse sind die wichtigste Fortbildungsveranstaltung

für Gruppenleiter im VCP. Sie finden auf dem Donnerskopf oder auf der Burg Rieneck statt.

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Im Landeszentrum in Bad Nauheim und im Pfadfinderzentrum Don-nerskopf finden die meisten Landesveranstaltungen statt. Die Regionen und Stämme kommen oft hierher. Aber auch externe Gruppen nutzen unser An-gebot. Der VCP Hessen beschäftigt einen Jugendbildungsreferenten. Er berät die ehrenamtlichen Stammesführer und Gruppenleiter und unterstützt so die Arbeit der Gruppen. Er ist an der Vorbereitung von Veranstaltungen beteiligt, unterstützt die Gremien, kümmert sich um jugendpolitische Interessenvertre-tung und noch vieles mehr. Unser Landeszentrum verfügt außerdem über eine umfangreiche Bibliothek mit Büchern über Pfadfindermethode und –geschichte, die von den Ehrenamt-lichen genutzt werden kann. Auch Videos, DVDs und ein Beamer stehen zur Verfügung. Das „hesseblättche“ ist die kostenlose Zeitschrift des VCP Hessen. Es geht an alle aktiven Ehrenamtlichen in den Stämmen und Regionen und informiert über Veranstaltungen und die aktuelle Landesarbeit.

Das Landeszentrum in Bad Nauheim – Jugendbildungsstätte und Sitz des Landesbüros

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Auch der VCP Hessen verfasst Arbeitshilfen. Die „klugs“-Reihe wird für die Gruppenleiter und Stammesführer in Hessen herausgegeben. Unsere organisatorischen Gremientreffen kosten natürlich auch Geld. Die ehrenamtlichen Delegierten der Stämme und Regionen kommen regelmäßig zu Landesräten und Landesversammlungen zusammen. Durch die demokrati-schen Strukturen und Ordnungen unseres Verbandes wird sichergestellt, dass die Belange der Gruppen vor Ort in der Landes- und Bundesarbeit gefördert werden.

Was für die Mobilisierung von Zuschüssen auf Bundesebene gilt, gilt ge-nauso für die Zuschüsse in Hessen. Als Jugendverband sind wir Mitglied im Hessischen Jugendring und bekommen dadurch Zuschüsse. Davon können auch die Regionen und Stämme Gebrauch machen, indem sie ihre Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen im Landesbüro anmelden. Landesveranstaltungen wie das Landeslager bieten allen Mitgliedern die Möglichkeit, das kennen zu lernen, was außerhalb ihres eigenen Stammes passiert. Die Angebote des Landesverbandes sind sehr vielfältig und es ist sicher für jeden etwas Interessantes dabei: Hessenhajk, Hessische Herbsttage, Seminar-wochenenden und vieles mehr.

Die Landesversammlung trifft sich einmal jährlich

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4. Wie funktioniert die Anmeldung? Das System zur Mitgliederverwaltung in der Bundeszentrale wurde erst kürz-lich auf den neuesten Stand gebracht. Trotzdem passieren hin und wieder Fehler bei der Aufnahme von Mitgliedern. Der häufigste Grund: Die Anmelde-formulare sind falsch oder unvollständig ausgefüllt. Darum gibt es hier noch mal eine kurze Anleitung, worauf ihr als Stammes-führer und Gruppenleiter beim Ausfüllen bitte achten sollt.

4.1 Das Anmeldeformular für den VCP

Ein Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft im VCP muss ausge-füllt werden. Diese Anträge können im Landesbüro oder in der Bundeszentrale angefordert werden. Wir beschreiben hier nun Schritt für Schritt, wie das Formular ausgefüllt werden soll.

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a. Vorbereitung des Formulars Schwierigkeiten bereitet meistens die Zuordnung innerhalb des VCP. Allzu oft erhält das Landesbüro Anmeldungen, wo Landkreise oder Ortsteilnamen auf-geführt sind, in denen eigentlich kein VCP Stamm existiert. Darum sollte dieses Feld schon vom Stammesführer und/oder Gruppenleiter ausge-füllt werden, bevor es dem angehenden Mitglied zum ausfüllen mit-gegeben wird. Wenn ihr mit den Stammesnummern und Regionsnummern unsicher seid, dann lasst die Kästchen unausgefüllt. Wichtig ist, dass der Name der VCP-Region und der richtige Stammes- und Ortsname drauf stehen.

Am Ende der Zeilen sind jeweils zwei Kästchen, in den ihr euren Stammes-schlüssel schreiben sollt. Damit wird die Zuordnung des neuen Mitglieds zu einer Stammesliste eindeutig möglich. Wie das geht, erklären wir euch hier: Die erste Zeile ist für alle Stämme im VCP Hessen gleich: Land Hessen 5

In die nächste Zeile schreibt ihr den Namen eurer Region rein. In das Kästchen wird eure Regionsnummer eingetragen (siehe Tabelle). Name Bezirk/Region Kurhessen 1 Wetterau 2 Dreieich 3 Rhein-Main 4 Ried 6 Main-Kinzig 7

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Dann kommt der Name des Stammes und des Ortes. In das Kästchen wird dann eure Stammesnummer eingetragen (siehe Tabelle). Abe Lincoln, Ginnheim 8 0 Mückenstürmer, Bad Hersfeld 3 0 Adlerauge, Zeilsheim 7 5 Ottheinrich von der Pfalz, Ingelheim 1 0 Ansgar, Dauborn 8 0 Oberlin, Weilmünster 8 1 Barbarossa, Gelnhausen 3 0 Parzival, Niedernhausen 5 0 Christopherus, Roßdorf 7 0 Robin Hood, Bad Schwalbach 7 0 Densiwiniwasitu, Reinheim 2 0 Schinderhannes, Taunusstein 2 0 Diemelfüchse, Trendelburg 8 0 Schwarzer Panther, Maintal 2 0 Dietrich Bonnhoeffer, Butzbach 4 0 St. Georg, Hann. Münden 5 0 Dietrich von Bern, Hofheim 3 0 Staufen, Bischofsheim 4 0 Duborn, Mümling-Grumbach 2 0 Totila, Fischbach 3 1 Eldar, Pfungstadt 1 0 Ullrich von Hutten, Wächtersbach 5 0 Elisabeth von Thüringen, Marburg 4 0 Ulrich von Hutten, Flörsheim-Weilbach 9 1 Franken, Wiesbaden 6 0 VCP Bad Nauheim 1 0 Goten, Kassel 1 0 VCP Eschersheim 7 0 Gottfried von Ebersberg, Hettenhausen/Rhön 7 0 VCP Friedberg 2 0 Graf Folke Bernadotte, Fulda 6 0 VCP Ginsheim 4 0 Hohenburg, Bad Homburg 1 0 VCP Nauheim 3 0 Johann Textor, Haiger 7 0 von Falkenstein, Langen 3 0 Johannes Opilio de Elss, Elz 4 0 Wanderfalken, Gemünden 3 1 Kojoten, Nieder-Mörlen 6 0 Weiße Rose, Egelsbach 6 0 Krähenhorst, Wehrheim 5 0 Weiße Rose, Kassel 1 1 Marco Polo, Kassel 1 5 Weiße Taube, Korbach 2 5 Martin Luther King, Groß-Umstadt 1 0 Wikinger, Ober-Ramstadt 5 0 Martin Luther, Lumdatal 3 1 Zecke, Grävenwiesbach 3 0 Masilla, Messel 8 0 Zugvögel, Kelsterbach 7 0 Die letzte Zeile erfragt die Funktion im VCP. Hier sollte z.B. eingetragen wer-den, ob das Mitglied im Moment Gruppenleiter oder Stammesführer ist.

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b. Von den Eltern/Mitgliedern ausfüllen lassen Die persönlichen Angaben sollen vom Antragsteller, d.h. dem zukünftigen Mitglied, ausgefüllt werden.

Das Eintrittsdatum ist der Monat, ab dem die Mitgliedschaft gültig sein soll. Auch bei Eintritt während des laufenden Jahres wird der Mitgliedsbeitrag für das ganze Kalenderjahr eingezogen. Ausnahme: Der Beitritt erfolgt in den letzten drei Monaten des Jahres. In dem Fall wird der Beitrag erst im folgen-den Kalenderjahr eingezogen.

Der Antragssteller (und nicht die Eltern) muss die Bundesordnung mit seiner Unterschrift anerkennen, auch wenn er noch nicht volljährig ist. Bei nicht volljährigen Mitgliedern müssen die Eltern dem Aufnahmeantrag zustimmen.

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Die Zahlung des Mitgliederbeitrages erfolgt einmal jährlich per Bankeinzug. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten die Einzugsermächtigung ausfüllen und unterschreiben. Hat ein Mitglied keine Einzugsermächtigung erteilt, wird eine Rechnung per Post zugestellt. Wegen der anfallenden Mehrkosten wird eine Gebühr von 3,00 Euro jährlich erhoben.

c. Kontrollieren, unterschreiben, ans Landesbüro schicken

Das ausgefüllte Formular wird dem Stammesführer abgegeben, der auf der

Rückseite einen Bearbeitungsvermerk macht, nachdem er die Angaben auf

Richtigkeit überprüft hat.

Der Stammesführer sollte sich vergewissern, dass die Mitglieder bzw. die El-

tern über die volle Beitragshöhe (inkl. Landesbeitrag) informiert wurden (siehe

4.3. Beiblatt zur Anmeldung im VCP Hessen).

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Erst dann unterschreibt er den Antrag und kann ggf. noch eine Bemerkung

dazu schreiben.

Der Aufnahmeantrag muss an das Landesbüro (Johannisberg 12, 61231 Bad

Nauheim) geschickt werden, das ihn dann weiter an die Bundeszentrale leitet.

Wenn der Antrag in der Bundeszentrale eingegangen ist, verschickt diese ein Begrüßungsschreiben und das Mitgliederheftchen.

4.2 Nachträgliche Einzugsermächtigung

Neuerdings wird bei Beitragszahlung per Rechnung eine Gebühr von 3,- € erhoben um den dadurch entstehenden Aufwand zu finanzieren. Mit einem kleinen Formular, das im anp beiliegt, kann man die Einzugser-mächtigung auch nachträglich erteilen.

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4.3 Beiblatt zur Anmeldung im VCP Hessen

Dem Anmeldeformular liegt ein „Mitglied werden“ - Informati-onsblatt bei. Dieses Blatt beinhaltet die Zusammensetzung des jährlichen Beitrags und setzt die Mitglieder und Eltern über die Höhe des hessischen Landesbeitrags in Kenntnis.

Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme des Landesbeitrags und legen das Beiblatt gemeinsam mit dem Anmeldeformular beim Stammes-führer vor. Der Stammesführer sollte sich auf diese Weise vergewissern, dass das neue Mitglied bzw. die Eltern über die volle Höhe des VCP-Beitrags infor-miert wurden. Dieses Formular verbleibt beim Stammesführer.

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4.4 Antrag auf Familienbeitrag

Beim Familienbeitrag zahlt das älteste Mitglied den vollen Beitrag der jeweili-

gen Stufe. Das zweitälteste Mitglied zahlt nur noch den halben Beitrag und

alle weiteren Kinder sind beitragsfrei, sofern diese sonst den ermäßigten Kin-

der- und Jugendbeitrag zahlen würden. Die Familie bekommt nur eine Aus-

gabe der Verbandszeitschrift anp zugeschickt. Die Zahlung des Familienbei-

trages erfolgt durch das älteste Familienmitglied.

Das älteste Familienmitglied wird auf dem Formular als Absender eingetragen.

Unbedingt die VCP-Mitgliedsnummer mit angeben, sofern nicht alle Mitglie-

der der Familie neu angemeldet werden!

Das älteste Familienmitglied, bzw. ein Erziehungsberechtigter, unterschreibt

das Formular.

Eine Kombination des Familienbeitrages mit anderen Beitragsermäßigungen

ist nicht möglich. Im Gegensatz zu anderen Ermäßigungen muss der Antrag

auf Familienbeitrag nur einmal gestellt werden.

Das Formular bietet Platz für bis zu sieben Familienmitglieder. Hier müssen

Name, VCP-Mitgliedsnummer und Geburtsdatum eingetragen werden.

Wenn die Familienmitglieder noch keine VCP Mitglieder sind, muss für jedes

Mitglied ein eigenes Anmeldeformular ausgefüllt und gemeinsam mit dem

Antragsformular auf Familienermäßigung eingereicht werden.

Damit dieser Ermäßigungsantrag für ein Kalenderjahr berücksichtigt werden

kann, muss er bis spätestens zum 15.01. des Jahres in der Bundeszentrale

vorliegen.

Der Antrag kann direkt an die Bundeszentrale geschickt werden.

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4.5 Antrag auf Beitragsermäßigung

Der Antrag auf Beitragsermäßigung wird vom Landesbüro bearbeitet und dann an die Bundeszentrale weitergegeben. a.) für Studenten, Schüler, Zivil- und Wehrdienstleistende Für Studenten, Schüler, Zivil- und Wehrdienstleistende wird weiterhin nur der Beitragssatz für Stufe I berechnet (39,- € Bundesbeitrag). Das Mitglied muss nachweisen, dass es in eine dieser Kategorien fällt, indem es eine Kopie des Schülerausweises, Studentenausweises oder ähnliches dem Antrag beilegt. Diese Ermäßigung muss bis zum 15. Januar mit diesem Formular im Landesbü-ro beantragt werden.

b.) in sozialen Notlagen

Möchte man in Stufe IV (12,- € Bundesbeitrag) der Beitragsordnung einge-

stuft werden, so muss glaubhaft gemacht werden, dass das Mitglied bzw. die

Eltern den Jahresbeitrag nicht zahlen können.

Auch hierfür sind Kopien der entsprechenden Belege bis zum 15. Januar vor-

zuweisen. Der Antrag auf Beitragsermäßigung in sozialen Notlagen wird vom

Landesbüro geprüft.

4.6 Beitragsselbsteinschätzung

Mitglieder, die einen höheren

Beitrag zahlen möchten,

können ihren VCP-Beitrag

selbst einschätzen. Das not-

wendige Formular gibt es auf

der Homepage des VCP oder

im anp.

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So! Nun solltet ihr als Stammesführer / Gruppenleiter über alle Informationen

zu diesem Thema verfügen. Wenn ihr noch Fragen zu den Mitgliedsbeiträgen

oder zum Anmeldeformular haben solltet, dann wendet euch ans Landesbüro.

Impressum Die Arbeitshilfe „Anmelden im VCP“ ist für den internen Gebrauch bestimmt. Sie wird allen

Stammesführern zugestellt.

Stand: März 2007

Redaktion: Martina Knöß, Florian Schneider

Mitarbeit: Tina Schalaster, Björn Naber

Auf Anfrage erhältlich bei:

VCP Hessen

Johannisberg 12

61231 Bad Nauheim

Tel.: 06032-3660

E-Mail: [email protected]