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Universität der Künste Berlin Bildende Kunst Gestaltung Musik Darstellende Kunst Der Präsident Anzeiger der Universität der Künste Berlin vom 20. Oktober 2010 Inhalt Seite Zulassungsordnung Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente 2 Studienordnung Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente 3 Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente 7 Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Orchestermusiker 12 Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Orchestermusiker 13 Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Orchestermusiker 18 Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Instrumentalsolist 22 Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Instrumentalsolist 23 Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Instrumentalsolist 27 Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Kammermusik 31 Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Kammermusik 33 Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Kammermusik 35 Fortschreibung der Module BA 1/MA 1 Kernfach Musik 40 Änderung der Zulassungsordnung und Studienordnung für den Studiengang "Master of Musik (Jazz) " 70 12 / 2010

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  • Universitt der Knste BerlinBildende Kunst Gestaltung Musik Darstellende Kunst

    Der Prsident

    Anzeiger der Universitt der Knste Berlinvom 20. Oktober 2010

    Inhalt Seite

    Zulassungsordnung BachelorstudiengangOrchesterinstrumente 2

    Studienordnung Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente 3

    Prfungsordnung Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente 7

    Zulassungsordnung fr den konsekutiven Masterstudiengang Orchestermusiker 12

    Studienordnung fr den konsekutiven Masterstudiengang Orchestermusiker 13

    Prfungsordnung fr den konsekutiven Masterstudiengang Orchestermusiker 18

    Zulassungsordnung fr den konsekutiven Masterstudiengang Instrumentalsolist 22

    Studienordnung fr den konsekutiven Masterstudiengang Instrumentalsolist 23

    Prfungsordnung fr den konsekutiven Masterstudiengang Instrumentalsolist 27

    Zulassungsordnung fr den konsekutiven Masterstudiengang Kammermusik 31

    Studienordnung fr den konsekutiven Masterstudiengang Kammermusik 33

    Prfungsordnung fr den konsekutiven Masterstudiengang Kammermusik 35

    Fortschreibung der Module BA 1/MA 1 Kernfach Musik 40

    nderung der Zulassungsordnung und Studienordnung fr den Studiengang "Master of Musik (Jazz) " 70

    12 / 2010

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 2

    Zulassungsordnung fr den Bachelorstudiengang Orchester-instrumente (sowie Gitarre/Saxophon/Blockflte) an der Fakultt 03 Musik der Universitt der Knste Berlin

    vom 28. 04. 2010

    Aufgrund von 71 Satz 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes ber die Hoch-schulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Neufassung vom 13. Februar 2003 zuletzt gendert durch Artikel XII des Gesetzes vom 31. Mrz 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fakul-ttsrat der Fakultt 03 Musik der Universitt der Knste Berlin am 28. 04. 2010 folgende Ordnung beschlossen:

    1 Zugangsvoraussetzungen

    Fr das Studium im Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente (im Folgenden immer incl. Gitarre/Saxophon/Blockflte zu verstehen) mssen die folgenden Zugangsvoraussetzungen gegeben sein:

    eine besondere knstlerische Begabung;

    fr Auslnder und Auslnderinnen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

    2 Zulassungsantrag

    (1) Die Bewerbung um Zulassung setzt einen schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag) voraus. Dieser muss innerhalb der festgesetzten Bewerbungsfrist bei der Universitt der Knste Berlin eingegangen sein. Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist.

    (2) Dem Zulassungsantrag sind beizufgen:

    - ein tabellarischer Lebenslauf;

    - Zeugnisse ber die Schulbildung;

    - ggf. Nachweise bisheriger Studienzeiten sowie bereits erbrach-ter Studien- und Prfungsleistungen;

    - bei Auslndern und Auslnderinnen der Nachweis ber die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache entspre-chend der Satzung fr Studienangelegenheiten der Universitt der Knste Berlin.

    3 Zulassungsverfahren

    (1) Jeder Bewerber und jede Bewerberin hat sich einer Zugangspr-fung zu unterziehen. In der Zugangsprfung muss der Bewerber bzw. die Bewerberin eine besondere knstlerische Begabung und die dazugehrigen Fhigkeiten und Kenntnisse durch Alter und Ausbildungsstand entsprechende Leistungen nachweisen. Diese Leistungen mssen ein erfolgreiches Studium erwarten lassen. Die Zugangsprfung findet am Ende der Vorlesungszeit fr das folgen-de Semester statt.

    (2) Inhalte der Zugangsprfung sind:

    1. Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilrichtungen, die vollstndig vorbereitet sein mssen, Studienanfnger und -anfngerinnen knnen auch einzelne Stze vorbereiten;

    2. Vomblattspiel.

    Die Zulassungskommission entscheidet ber die Dauer der Zu-gangsprfung.

    3. Musiktheorie (Tonsatz und Gehrbildung); Dauer: etwa eine Stunde; schriftlich: Erkennen und Bestimmen von Intervallen, Drei-klngen, Septakkorden und deren Umkehrungen, Kadenzen sowie Melodien und freien Tonfolgen; vorausgesetzt wird die Kenntnis der allgemeinen Musiklehre. Die musiktheoretische Prfung in den Teilprfungen Tonsatz und Gehrbildung muss bestanden sein.

    4. Klavier; Dauer: etwa 10 Minuten; Stcke leichten Schwierigkeits-grades, wie z.B. J.S. Bach Notenbchlein fr Anna Magdalena oder R. Schumann Album fr die Jugend.

    4 Entscheidung ber die Zulassung

    (1) Der Bewerber oder die Bewerberin wird zum Studium zugelas-sen, wenn er oder sie auf Grund des Ergebnisses der Zugangspr-fung die fr den gewhlten Studiengang erforderliche besondere knstlerische Begabung nachgewiesen hat. Weiterhin kann die Zulassungskommission in Zweifelsfllen in Ergnzung zu 2, Abs. 2 bei auslndischen Bewerberinnen und Bewerbern eine weitere berprfung der Deutschkenntnisse vornehmen und die Zulassung vom Ergebnis dieser berprfung abhngig machen.

    (2) Das Ergebnis der Zugangsprfung ist dem Bewerber oder der Bewerberin nach Abschluss der Beratungen schriftlich bekannt zu geben. Fr den Bewerber oder die Bewerberin negative Entschei-dungen sind mit Begrndung und Rechtsmittelbelehrung mitzutei-len.

    (3) Eine aufgrund der bestandenen Zugangsprfung erfolgte Zulas-sung gilt fr das sich anschlieende Semester. ber Ausnahmen entscheidet die Zulassungskommission.

    5 Zulassungskommission

    (1) Die Durchfhrung des Zulassungsverfahrens obliegt der Zulas-sungskommission. Sie trifft alle hierfr notwendigen Entscheidun-gen.

    (2) Die Zulassungskommission, einschlielich ihres oder ihrer Vor-sitzenden sowie des Stellvertreters oder der Stellvertreterin, wird vom Fakulttsrat bestimmt. Sie besteht aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern von hauptberuflichen Professoren und Professorin-nen und akademischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit selbstndiger Lehrttigkeit, wobei die Professoren und Professorin-nen die Mehrheit stellen. Entscheidungen der Zulassungskommissi-on bedrfen der Mehrheit ihrer Mitglieder.

    (3) An den Sitzungen der Zulassungskommission nehmen zwei Studierende mit Rederecht teil. Sie werden vom Fakulttsrat be-stimmt.

    6 ffentlichkeit

    Neben den Regelungen der Kunsthochschulzugangsverordnung knnen Mitglieder des Lehrkrpers der Universitt der Knste Berlin als Zuhrer bzw. Zuhrerinnen der Zugangsprfung beiwohnen. Dies gilt nicht fr die Beratung und Bekanntgabe der Zulassungs-entscheidung.

    7 Protokoll

    ber jeden Abschnitt der Zugangsprfung ist ein Protokoll zu fh-ren. In dem Protokoll mssen die Namen der Mitglieder der Zulas-sungskommission und die Namen der Bewerber und Bewerberin-

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 3

    nen, Ort, Datum und Uhrzeit der Prfungen, die einzelnen Beurtei-lungen, das Abstimmungsergebnis sowie ggf. die Begrndung fr die Ablehnung enthalten sein. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden oder von der Vorsitzenden der Zulassungskommission und vom Protokollfhrer oder von der Protokollfhrerin zu unterzeichnen.

    8 Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prfungs-leistungen

    Einzelheiten regelt die Prfungsordnung fr den Bachelorstudien-gang Orchesterinstrumente an der Universitt der Knste Berlin in der jeweils geltenden Fassung.

    9 Probesemester

    Die ersten beiden Semester an der Universitt der Knste gelten als Probesemester. Einzelheiten regelt die Prfungsordnung fr den Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente an der Universitt der Knste Berlin in der jeweils geltenden Fassung.

    10 Inkrafttreten, Auerkrafttreten

    (1) Die Zulassungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verffentli-chung im Anzeiger der Universitt der Knste Berlin in Kraft.

    (2) Gleichzeitig tritt die Zulassungsordnung fr den Studiengang Musik Instrumentale Hauptfcher vom 26. November 1990 (HdK-Anzeiger 7/91 vom 23. Juli 1991) bis auf den Bereich der Tasteninstrumente auer Kraft.

    Studienordnung Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente (sowie Gitarre/Saxophon/Blockflte)

    vom 28. 04. 2010

    Aufgrund von 71 Satz 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes ber die Hoch-schulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Neufassung vom 13. Februar 2003 zuletzt gendert durch Artikel XII des Gesetzes vom 31. Mrz 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fakul-ttsrat der Fakultt 03 Musik der Universitt der Knste Berlin am 28. 04. 2010 folgende Ordnung beschlossen:

    1 Geltungsbereich

    2 Gegenstand und Ziele des Studiums

    3 Studienbeginn

    4 Studiendauer und Studienumfang

    5 Studienaufbau

    6 Lehrveranstaltungsformen

    7 Nachweis von Studienleistungen

    8 Studienabschluss

    9 Studienfachberatung

    10 Inkrafttreten, Auerkrafttreten

    Anlage 1: Studienplan

    Anlage 2: Modulbeschreibungen

    1 Geltungsbereich

    Die Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Bache-lorstudiengangs Orchesterinstrumente (im Folgenden immer incl. Gitarre/Saxophon/Blockflte zu verstehen) an der Universitt der Knste Berlin. Sie gilt in Verbindung mit der Prfungsordnung fr diesen Studiengang.

    2 Gegenstand und Ziele des Studiums

    Das Studium bereitet den Studenten bzw. die Studentin auf eine Berufspraxis in folgenden Ttigkeitsfeldern vor: Hauptfach Saiten-instrumente, Hauptfach Blasinstrumente, Hauptfach Schlagzeug: Solo, Orchester, Kammermusik. Hauptfach Gitarre: Solo, Kammer-musik. Hauptfach Saxophon: Solo, Kammermusik, Ensemble. Hauptfach Blockflte: Solo, Kammermusik, Ensemble.

    Inhalt des Studiums ist die Vermittlung knstlerisch-technischen Knnens, der Interpretationsfhigkeit, des Stilempfindens und des gestalterischen Vermgens beim Vortrag eigenstndig erarbeiteter Werke.

    3 Studienbeginn

    Das Studium beginnt jeweils zum Winter- sowie zum Sommerse-mester.

    4 Studiendauer und Studienumfang

    (1) Die Studiendauer ist auf eine Regelstudienzeit von acht Semes-tern festgelegt. Der gesamte Studienaufwand (Prsenzzeit und Selbststudium) wird durch ein Leistungspunktesystem abgebildet. Das Studium umfasst insgesamt 240 Leistungspunkte und durch-schnittlich 30 Leistungspunkte pro Semester. Einem Leistungspunkt liegen ca. 30 Arbeitsstunden zugrunde. Jedem Modul und seinen einzelnen Lehrveranstaltungen sind entsprechend dem Studienauf-wand Leistungspunkte zugeordnet.

    (2) Den Studierenden sind auf begrndeten Wunsch in der Regel bis zu zwei Urlaubssemester zu gewhren. Hierzu bedarf es der Ge-nehmigung des Hauptfachlehrers bzw. der Hauptfachlehrerin. Lngere Beurlaubungen bedrfen daneben der Genehmigung vom jeweiligen Institutsrat. Im Urlaubssemester haben die Studierenden kein Anrecht auf Unterricht und es knnen keine Prfungen abge-legt werden. Ein Urlaubssemester soll rechtzeitig, d. h. bis sptes-tens nach Ablauf der Hlfte der vorangehenden Vorlesungszeit, im Immatrikulations- und Prfungsamt ber die Fakulttsleitung bean-tragt werden. Ansonsten gelten die Regelungen der Satzung fr Studienangelegenheiten.

    5 Studienaufbau

    (1) Das Studium ist modularisiert. Module bilden Lehr- und Lernein-heiten, die sich aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen, dem dazugehrigen Selbststudium und Prfungen zusammensetzen. Jedes Modul endet mit einer Prfung oder mehreren Prfungsteilen,

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 4

    mit deren Bestehen die Studierenden das Erreichen der Lernziele des Moduls nachweisen.

    (2) In den Modulen 1 bis 3 erfolgt im Hauptfach des Studiums die Vermittlung technischer und musikalischer Grundlagen sowie des Repertoires in hoher knstlerischer Reife. Weiterhin werden wichti-ge Orchesterstellen erarbeitet. Der Unterricht findet als Einzelunter-richt statt. Ergnzt werden die Module 1 bis 3 durch Korrepetition und Orchesterstudien.

    (3) Die weiteren Module sind:

    Modul 4: Knstlerische Pflichtfcher (Orchester/Ensemble, Kam-mermusik und Beifach Klavier)

    Modul 5: Wissenschaftliche Pflichtfcher (Musikwissenschaft/ Mu-sikgeschichte, Tonsatz/Analyse, Gehrbildung/Hranalyse, Instru-mentenkunde)

    Modul 6: Wahlpflichtfcher: Es werden 3 Fcher aus den folgenden fr die Dauer von je 2 Semestern gewhlt: Ensembleleitung, Musik-physiologie, Musikmanagement, Instrumentalpdagogik, Chor.

    Nheres zu Studienaufbau und Studieninhalten erlutern Studien-plan und Modulbeschreibungen.

    6 Lehrveranstaltungsformen

    Die Lehre findet berwiegend im Einzel- und Gruppenunterricht statt. Insbesondere in den wissenschaftlichen Fchern werden auch Vorlesungen und Seminare abgehalten.

    7 Nachweis von Studienleistungen

    Leistungspunkte zum Nachweis von Studienleistungen werden nur nach bestandener Modulprfung oder Teilprfung vergeben.

    8 Studienabschluss

    Das Studium ist abgeschlossen, wenn alle fr das Studium notwen-digen Module erfolgreich absolviert worden sind.

    9 Studienfachberatung

    Die Studienfachberatung gibt Auskunft ber die besonderen Inhalte und Anforderungen des Fachs und hilft bei der individuellen Stu-dienplanung. Darber hinaus gehrt die Mitwirkung an der Stu-dienfachberatung zu den hauptberuflichen Aufgaben aller Hoch-schullehrer.

    10 Inkrafttreten, Auerkrafttreten, bergangsbestimmun-gen

    (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verffentlichung im Anzeiger der Universitt der Knste Berlin in Kraft.

    (2) Gleichzeitig tritt an der Universitt der Knste Berlin die Stu-dienordnung fr den Studiengang Musik Knstlerische Ausbil-dung vom 16. Februar 2005 (UdK-Anzeiger 7/2005 vom 19. Sep-tember 2005) auer fr den Bereich Tasteninstrumente auer Kraft.

    (3) Abweichend von Abs. 2 knnen Studierende, die beim Inkraft-treten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Instrumentale Haupt-fcher immatrikuliert sind, ihr Studium wahlweise nach dieser

    Studienordnung oder den bisher geltenden Regelungen beenden. Bei einem Wechsel in den Bachelorstudiengang werden Studienleis-tungen, die vor dem Umstellungsdatum erbracht wurden, vom Prfungsausschuss entsprechend ihrer quivalenz umgerechnet und anerkannt. Die Studierenden haben sptestens ein Semester nach Inkrafttreten dieser Ordnung dem Prfungsamt schriftlich mitzutei-len, nach welcher Ordnung sie ihr Studium abschlieen wollen. Diese Entscheidung ist nicht revidierbar.

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 5

    Anlage 1: Studienplan - Bachelorstudiengang Knstlerische Ausbildung Orchesterinstrumente (incl. Gitarre/Saxophon/Blockflte)

    Leistungspunkte Nr. Modul Modulelement LV SWS 1. Sem. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

    1, 2, 3 Pflichtfcher A - Grundlagen - Repertoire - Knstlerische Reife [43;62,5;77,5] 1/2/3.1. Instrumentales Hauptfach /Nebeninstrumente E 1,5 20 20 17,5 18,5 20,5 21,5 24 26 168

    1/2/3.2. Korrepetition (E) 0,75 (Blser) 1 (Streicher)

    1 1 1 1 1 1 1 1 8

    2/3.3. Orchesterstudien G 0,75 0,5 0,5 1 1 1 1 1 1 7 4 Pflichtfcher B [30]

    4.1. Orchesterspiel/Blserensemble siehe Orchesterordnung 2 2 2 2 2 2 2 14 4.2. Kammermusik G 0,5 2 2 2 2 2 2 12 4.3. Klavier E 0,75 1 1 1 1 4 5 Pflichtfcher C [21]

    V 2 1 1 1 1 5.1.

    Musikwissenschaft/Musikgeschichte *Modulprfung PS 2 2 2 +2*

    10

    5.2. Tonsatz/Analyse G/S 1 1 1 1 1 1 1 6 5.3. Gehrbildung/Hranalyse G/S 1 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 3 5.4. Instrumentenkunde G 1 1 1 2 6 Wahlpflichtfcher [6]

    6.1. Ensembleleitung 1,5 6.2. Musikphysiologie 2 6.3. Musikmanagement 2 6.4. Instrumentalpdagogik 2 6.5. Chor

    3 Fcher je-weils ber zwei Semester 2 LP

    G

    1,5

    1 1 1 1 1 1

    6

    30 30 30 30 30 30 30 30 240

    Abkrzungen: E (knstlerischer Einzelunterricht), G (knstlerischer Gruppenunterricht), PS (Proseminar), S (Seminar), V (Vorlesung)

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 6

    Anlage 2: Modulbeschreibungen Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente (sowie Gitar-re/Saxophon/Blockflte) Modul 1: Pflichtfcher A1 - Grundlagen Qualifikationsziele: Die knstlerischen Fcher sind fr die Stu-dierenden die zentralen Orte zur Entwicklung ihrer musikalischen Persnlichkeit. Ziel ist die Erarbeitung instrumental-technischer und interpretatorischer Kompetenzen sowie die Ausbildung zu Stil- und Formsicherheit, die eine selbstndige individuelle, stilistisch ad-quate Interpretation von Musik ermglichen. Besonderes Ziel des 1. Moduls ist dabei die Schaffung tragfhiger technischer und musikalischer Grundlagen fr den weiteren Verlauf der knstleri-schen Entwicklung. Lehrinhalte: Erwerb einer sicheren Instrumentaltechnik, Spiel von anspruchsvollen Etden und Vortragsstcken unterschiedlichster historischer und stilistischer Provenienz, bewusster Einsatz der Intonation, auch in verschiedenen Besetzungen, Erlangung sicherer musikalischer Vortrags- und Interpretationskompetenz, auch mit Korrepetition. Lehrformen: Instrumentales Hauptfach: wchentlicher Einzelun-terricht, auf das Hauptfach bezogenes Nebeninstrument: Einzelun-terricht nach Absprache, Korrepetition: wchentliche Zusammenar-beit, Orchesterstudien: wchentlicher Gruppenunterricht Teilnahmevoraussetzungen: Bestandene Zugangsprfung. Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente (im Folgenden immer incl. Gitarre/Saxophon/Blockflte zu verstehen) Prfungen und Vorleistungen: Instrumentales Hauptfach: Wchentlicher Einzelunterricht, Korrepetition: ffentliche Vorspiele. Die Modulabschlussprfung umfasst ein Vortragsstck freier Wahl sowie eine Technik-Prfung (Etden, Tonleitern, Dreiklnge etc.) nach Festlegung durch die verschiedenen Instrumentalbereiche. Sie wird vor einer Kommission, bestehend aus 2 Professoren bzw. Professorinnen und einem akademischen Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin abgelegt und dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Arbeitsaufwand: 43 LP Dauer: 2 Semester Hufigkeit des Angebots: Jedes Semester Modul 2: Pflichtfcher A2 - Repertoire Qualifikationsziele: Sichere Beherrschung von Teilen des Stan-dardrepertoires sowie Fhigkeit zur selbstndigen Erarbeitung weiterer musikalischer Literatur des Hauptinstruments. Kenntnis und Beherrschung relevanter Orchesterstellen. Lehrinhalte: Sonaten, Vortragsstcke, Konzerte, Orchesterstellen, Vom-Blatt-Spiel. Lehrformen: Instrumentales Hauptfach: wchentlicher Einzelun-terricht, auf das Hauptfach bezogenes Nebeninstrument: Einzelun-terricht nach Absprache, Korrepetition: wchentliche Zusammenar-beit, Orchesterstudien: wchentlicher Gruppenunterricht Teilnahmevoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Modul 1 bzw. bestandene Zugangsprfung und Einstufung in das 3. Studiensemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente. Prfungen und Vorleistungen: Instrumentales Hauptfach: Wchentlicher Einzelunterricht, Korrepetition: ffentliche Vorspiele. Die Modulabschlussprfung umfasst zwei bis drei Werke unter-schiedlicher Epochen (auch Einzelstze) freier Wahl, Vom-Blatt-Spiel sowie zwei bis fnf reprsentative Orchesterstellen unter-schiedlicher Herkunft. Die Modulprfung wird vor einer Kommissi-on, bestehend aus 2 Professoren bzw. Professorinnen und einem akademischen Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin, abgelegt und dauert etwa 20 bis 30 Minuten.

    Arbeitsaufwand: 62,5 LP Dauer: 3 Semester Hufigkeit des Angebots: Jedes Semester Modul 3: Pflichtfcher A3 Knstlerische Reife (studien-abschlieendes Modul) Qualifikationsziele: Fhigkeit zum sicheren Vortrag des Reper-toires in seinen unterschiedlichsten Ausprgungen in hoher knst-lerischer Reife. Lehrinhalte: Probespiel Konzerte, Orchesterstudien fr Probespie-le, individuelle Prfungsprogramme. Lehrformen: Instrumentales Hauptfach: wchentlicher Einzelun-terricht, auf das Hauptfach bezogenes Nebeninstrument: Einzelun-terricht nach Absprache, Korrepetition: wchentliche Zusammenar-beit, Orchesterstudien: wchentlicher Gruppenunterricht Teilnahmevoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Modul 1 und 2 oder bestandene Zugangsprfung und Einstufung in das 6. Studiensemester. Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente. Prfungen und Vorleistungen: Instrumentales Hauptfach: Wchentlicher Einzelunterricht/Prfung (Vorspiel), Korrepetition: ffentliche Vorspiele. Modulabschlussprfung vgl 17 der Pr-fungsordnung des Bachelorstudiengangs Orchesterinstrumente. Arbeitsaufwand: 77,5 LP Dauer: 3 Semester Hufigkeit des Angebots: Jedes Semester Modul 4: Pflichtfcher B (Orchesterspiel/Ensemble, Kam-mermusik, Klavier) Modulelemente: Orchesterspiel/Blserensemble, Kammermusik, Nebenfach Klavier Qualifikationsziele: Fhigkeit zum Spielen im sinfonischen Orchester (fr Blser auch in Blserensembles) sowie in verschie-denen Kammermusik-Besetzungen. Professionelle Absicherung musikalischer und technischer Aspekte des Klavierspiels je nach dem Eingangsniveau der Studierenden sowie Ausfhrung von Klavierbegleitungen fr das jeweilige Hauptinstrument. Lehrinhalte: Orchester: Sinfonische Literatur verschiedener histo-rischer und stilistischer Provenienz. Kammermusik: Ausgewhlte, reprsentative Werke der Kammer-musik-Literatur fr das jeweilige Hauptinstrument. Klavier: Wesent-liche Klavierkompositionen auf einem angemessenen Leistungsni-veau sowie einfache Klavierbegleitungen fr das jeweilige Hauptin-strument. Lehrformen: Spiel im sinfonischen Orchester der Hochschule sowie in verschiedenen Kammermusik-Besetzungen unter Anlei-tung, sowie Einzelunterricht im Nebenfach Klavier. Teilnahmevoraussetzungen: Bestandene Zugangsprfung. Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente Prfungen und Vorleistungen: Orchesterspiel/Blserensemble: Anwesenheit lt. Orchesterordnung der Fak. Musik der UdK Berlin. Kammermusik: Probenarbeit in der Gruppe sowie Vorstellung der Arbeitsergebnisse im Rahmen ffentlicher Konzerte. Nebenfach Klavier: Wchentlicher Einzelunterricht sowie Abschlussprfung. Die Modulprfung setzt sich aus den genannten Prfungsteilen fr Orchesterspiel, Kammermusik und Klavier zusammen. Arbeitsaufwand: Insgesamt 30 LP (Orchesterspiel/Blser-ensemble: 14 LP, Kammermusik: 12 LP, Nebenfach Klavier: 4 LP). Dauer: Orchesterspiel/Blserensemble: 7 Semester, Kammermusik: 6 Semester, Nebenfach Klavier: 4 Semester. Hufigkeit des Angebots: Jedes Semester

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 7

    Modul 5: Pflichtfcher C Modulelemente: Musikwissenschaft/Musikgeschichte, Tonsatz/ Analyse, Gehrbildung/Hranalyse, Instrumentenkunde Qualifikationsziele: Musikwissenschaft/Musikgeschichte: Grund-kenntnisse ber Gegenstnde der Musikgeschichte und Musikwis-senschaft; eigenstndige, berufsbezogene Informationsbeschaffung ber diese Gegenstnde. Tonsatz/Analyse, Gehrbildung/Hranalyse: Analytische Beschrei-bung schriftlich oder akustisch gegebener, musikalischer Sachver-halte. Beherrschung der grundlegenden musiktheoretischen Termi-nologie, Kenntnis einfacher Satztechniken. Instrumentenkunde: berblick ber Funktionsweise, physikalische Beschaffenheit und Spieltechnik der wichtigsten Instrumente. Lehrinhalte: Musikwissenschaft/Musikgeschichte: Grundzge der Musikgeschichte, auch ber Musik und Musikleben der Gegenwart, instrumentenspezifische Recherche sowie die Prsentation der Ergebnisse in Wort und Schrift. Tonsatz/Analyse, Gehrbildung/Hranalyse: Grundlagen der Musik-theorie. Musikalische Stile, Formen und Satztechniken des 17. bis 21. Jahrhunderts, Komposition von instrumentalen berleitungen und Kadenzen. Instrumentenkunde: Geschichte, Spieltechnik und Repertoire, Akustik; Hrbungen zur Klangfarbenerkennung Lehrformen: Musikwissenschaft/Musikgeschichte: 4 Vorlesungen, 2 Seminare; Tonsatz/Analyse, Gehrbildung/Hranalyse: Gruppenunterricht im 1. bis 4. Semester, danach 2 Seminare; Instrumentenkunde: Seminare. Teilnahmevoraussetzungen: Bestandene Zugangsprfung. Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente Prfungen: Fnf Prfungsteile (Hausarbeit und mndliche Pr-fung im Fach Musikwissenschaft/Musikgeschichte; je eine Klausur in den Fchern Tonsatz/Analyse und Gehrbildung/Hranalyse; mndliche Prfung im Fach Instrumentenkunde) Arbeitsaufwand: Insgesamt 21 LP Dauer: 2 Semester Instrumentenkunde; 4 Semester Musikwissen-schaft/Musikgeschichte, 6 Semester Tonsatz/Analyse und Gehrbil-dung/Hranalyse. Hufigkeit des Angebots: Jedes Semester Modul 6: Wahlpflichtfcher (unbenotet) Modulelemente: Ensembleleitung, Musikphysiologie, Musikma-nagement, Instrumentalpdagogik, Chor. Qualifikationsziele: Ensembleleitung: Selbstndiges Leiten von kleinen bis mittleren Ensembles mit und ohne Instrument. Musikphysiologie: Bewusstmachung krperlicher, mentaler und psychischer Grundlagen, auf denen sich knstlerische Potentiale entfalten knnen. konomisierung und Verfeinerung der Spielwei-se konstruktiver Umgang mit Auftrittssituationen. Musikmanagement: Wirklichkeitsnahe Karriereplanung fr Musi-ker, Professionalisierung der beruflichen Eigeninitiative und Kreati-vitt, realistische Selbsteinschtzung. Instrumentalpdagogik: Kenntnisse in der Hauptfachmethodik sowie in weiteren praktischen und wissenschaftlichen musikpda-gogischen Bereichen. Chor: Frderung der musikalischen und knstlerischen Bildung, Festigung von Intonation und harmonischer Verankerung in einem mehrstimmigen Gebilde. Lehrinhalte: Ensembleleitung: Grundkenntnisse des Dirigierens und der Fhrung kleinerer bis mittlerer Ensembles. Musikphysiologie: Krperbungen, Experimente und Spiele. Arbeit am Instrument zur optimalen Anpassung des Instrumentes an den Krper und umgekehrt. Musikmanagement: Einfhrung in unternehmerisches Denken, Programm-Konzeption und -Moderation, medienrechtliches und technisches Fachwissen, Funktionsweise des Musikbetriebs.

    Instrumentalpdagogik: Reflexion des eigenen Lernens, bens und der eigenen Kreativitt. Lektre grundlegender musikpdagogi-scher Texte. Chor: Praktisches Chorsingen in regelmigen Proben und Auffh-rung der Ergebnisse. Lehrform: Gruppenunterricht Teilnahmevoraussetzungen: Bestandene Zugangsprfung Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente Prfungen: Portfolioprfung mit dem Erfordernis der erfolgreichen Teilnahme Arbeitsaufwand: Insgesamt 6 LP Gesamtdauer: 3 der 5 Fcher mssen jeweils ber 2 Semester belegt werden. Hufigkeit des Angebots: Jedes Semester

    Prfungsordnung des Bachelorstudiengangs Orchesterin-strumente (sowie Gitarre/Saxophon/Blockflte)

    vom 28. 04. 2010

    Aufgrund von 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes ber die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Neufassung vom 13. Februar 2003 zuletzt gendert durch Artikel XII des Gesetzes vom 31. Mrz 2009 (GVBl. S. 70),, hat der Fakulttsrat der Fakultt 03 Musik der Universitt der Knste Berlin am 28. April 2010 folgende Ordnung beschlossen:

    1 Geltungsbereich

    2 Zweck der Bachelorprfung

    3 Zugangsvoraussetzungen

    4 Zeugnis und Hochschulgrad, Diploma Supplement

    5 Modularisierung und Prfungsaufbau

    6 Probesemester

    7 Regelstudienzeit und Studienumfang

    8 Prfungsausschuss

    9 Prfer und Beisitzer bzw. Prferinnen und Beisitzerinnen

    10 Regelung zum Nachteilsausgleich

    11 Bestehen und Nichtbestehen

    12 Bewertung der Prfungsleistungen

    13 Bildung der Abschlussnote

    14 Anmeldung zu Modulprfungen

    15 Ankndigung und Ergebnisse der Modulprfungen

    16 Wiederholung von Modulprfungen

    17 Studienabschlieende Modulprfung

    18 Modulbeschreibungen

    19 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prfungs- leistungen

    20 Versumnis, Rcktritt, Tuschung, Ordnungsversto

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 8

    21 Einsicht in die Prfungsakten

    22 Prfungsprotokoll

    23 Inkrafttreten, Auerkrafttreten

    1 Geltungsbereich

    Die Ordnung regelt Anforderungen und Verfahren der Prfungs-leistungen im Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente (im Folgenden immer incl. Gitarre/Saxophon/Blockflte zu verstehen) an der Universitt der Knste Berlin. Sie gilt in Verbindung mit der Studienordnung fr diesen Studiengang.

    2 Zweck der Bachelorprfung

    (1) Die Bachelorprfung bildet den berufsqualifizierenden Ab-schluss des Studiums. Mit dem Bachelorabschluss wird nachge-wiesen, dass die Studierenden befhigt sind, den Beruf als Musi-ker oder Musikerin in seinen vielfltigen Ausformungen professi-onell auszuben. Dabei soll der Nachweis knstlerisch-technischen Knnens sowie gestalterischen Vermgens hinsicht-lich Interpretationsfhigkeit und Stilempfindens erbracht werden.

    (2) Durch die einzelnen Modulprfungen als Bestandteile der Bachelorprfung wird nachgewiesen, dass die wesentlichen Lernziele der jeweiligen Module im Rahmen der Studienziele erreicht worden sind.

    3 Zugangsvoraussetzungen

    Zugangsvoraussetzung ist eine besondere knstlerische Bega-bung. Die Zulassung zum Studium erfolgt jeweils zum Winter- sowie zum Sommersemester. Nheres ber Zugangsvorausset-zungen und Zulassungsverfahren regelt die Zulassungsordnung.

    4 Zeugnis und Hochschulgrad, Diploma Supplement

    (1) Das mit Erfolg absolvierte Studium wird auf einer Urkunde und einem Zeugnis bescheinigt. Mit der Urkunde wird der Hoch-schulgrad Bachelor of Music (B.Mus.) verliehen. Das Zeugnis weist aus:

    - die Module, die Ergebnisse der Modulprfungen und die damit vergebenen Leistungspunkte,

    - das studienabschlieende Modul mit Benotung und zugehri-gen Leistungspunkten,

    - die Gesamtnote

    - den Hauptfachlehrer bzw. die Hauptfachlehrerin .

    Das Zeugnis wird von dem oder der Vorsitzenden des Prfungs-ausschusses und vom Dekan oder von der Dekanin unterzeichnet, die Urkunde vom Dekan oder von der Dekanin und vom Prsi-denten oder von der Prsidentin. Beide tragen das Siegel der Universitt der Knste Berlin.

    (2) Mit dem Zeugnis ber den Abschluss des Bachelorstudiums wird dem Absolventen bzw. der Absolventin ein Diploma Supp-lement ausgehndigt, das nach national und international ge-bruchlichen Standards der Einstufung und Bewertung des Ab-schlusses dient.

    5 Modularisierung und Prfungsaufbau

    (1) Das gesamte Studium besteht aus Modulen. Sie bilden Lehr- und Lerneinheiten, die sich aus einer oder mehreren Lehrveran-staltungen, dem dazugehrigen Selbststudium und Prfungen zusammensetzen. Jedes Modul endet mit einer Prfung oder mehreren Prfungsteilen, mit deren Bestehen die Studierenden das Erreichen der Lernziele des Moduls nachweisen.

    (2) Das Bestehen des Moduls 2 Pflichtfcher A Repertoire - entspricht dem Bestehen einer Zwischenprfung.

    (3) Die Bachelorprfung setzt sich aus den einzelnen Modulpr-fungen sowie der studienabschlieenden Modulprfung zusam-men. Modulprfungen knnen sich aus mehreren Teilprfungen zusammensetzen.

    6 Probesemester

    Die beiden ersten Semester in diesem Studiengang an der Uni-versitt der Knste Berlin gelten als Probesemester, an deren Ende gegebenenfalls bei nicht ausreichenden Studienleistungen eine Leistungsberprfung ber die Berechtigung zum Weiterstu-dium entscheidet. Die Leistungsberprfung findet nur auf An-trag eines Hauptfachlehrers oder einer Hauptfachlehrerin vor einer eigens hierfr zusammengestellten Prfungskommission, der zwei hauptberuflichen Professoren oder Professorinnen und ein akademischer Mitarbeiter bzw. eine akademische Mitarbeite-rin mit selbstndiger Lehrttigkeit angehren, statt. Die Anforde-rungen richten sich nach dem in zwei Semestern zu erwartenden Leistungsfortschritt. Bestandene Modulprfungen ersetzen die Leistungsberprfung in diesem Bereich. Die Entscheidung wird dem Studenten oder der Studentin unverzglich mitgeteilt, bei Ablehnung zustzlich mit schriftlicher Begrndung und Rechts-mittelbelehrung. Die nicht bestandene Leistungsberprfung kann zu Beginn des darauf folgenden Semesters einmal wieder-holt werden.

    7 Regelstudienzeit und Studienumfang

    Die Regelstudienzeit betrgt acht Semester. Der gesamte Stu-dienaufwand wird durch ein Leistungspunktesystem abgebildet. Das Studium umfasst insgesamt 240 Leistungspunkte mit 30 Leistungspunkten pro Semester. Einem Leistungspunkt liegen ca. 30 Arbeitsstunden zugrunde. Jedem Modul und seinen einzelnen Lehrveranstaltungen werden dem Studienaufwand entsprechend Leistungspunkte zugeordnet. Leistungspunkte zum Nachweis bisheriger Studienleistungen werden nur nach bestandener Mo-dulprfung oder Teilprfung vergeben.

    8 Prfungsausschuss

    (1) Fr den Studiengang ist der Prfungsausschuss "Knstleri-sche Ausbildung (KA)" zustndig. Seine Mitglieder und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen werden vom Fakulttsrat auf Vorschlag der in ihm vertretenen Gruppen gewhlt. Der Prfungsausschuss besteht aus fnf Mitgliedern, von denen drei der Gruppe der Professoren und Professorinnen, eines der Grup-pe der akademischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und eines der Gruppe der Studierenden angehren.

    (2) Der Prfungsausschuss whlt aus der Mitgliedergruppe der Professoren und Professorinnen einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Wiederwahl ist mglich. Die Mitglieder des Ausschusses ben ihr

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 9

    Amt nach Ablauf der Amtsperiode weiter aus, bis die Nachfolger gewhlt worden sind und ihr Amt angetreten haben.

    (3) Der Prfungsausschuss beauftragt die einzelnen Instrumen-talbereiche mit der Organisation und Durchfhrung der Prfun-gen. Die Instrumentalbereiche

    - legen die Prfungstermine fest,

    - schlagen dem Prfungsausschuss die Prfer und Prferinnen sowie Beisitzer und Beisitzerinnen vor,

    - achten darauf, dass die Prfungsbestimmungen eingehalten werden,

    Der Prfungsausschuss bestellt die Prfer und Prferinnen sowie Beisitzer und Beisitzerinnen und entscheidet ber die Anrech-nung von Studienzeiten, Studien- und Prfungsleistungen. Er kann durch Beschluss Zustndigkeiten auf den Vorsitzenden oder die Vorsitzende bertragen.

    (4) Die Mitglieder des Prfungsausschusses haben das Recht, bei der Abnahme der Prfungen zugegen zu sein.

    (5) Die Mitglieder des Prfungsausschusses sind zur Amts-verschwiegenheit verpflichtet. Sofern sie nicht dem ffentlichen Dienst angehren, sind sie durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende entsprechend zu verpflichten.

    (6) Der Prfungsausschuss ist beschlussfhig bei Anwesenheit von drei Mitgliedern einschlielich des bzw. der Vorsitzenden oder des Stellvertreters bzw. der Stellvertreterin. Die Stimmen-mehrheit der Professoren und Professorinnen muss gegeben sein. Der Prfungsausschuss beschliet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des oder der Vorsitzenden den Ausschlag.

    9 Prfer und Beisitzer bzw. Prferinnen und Beisitzerin-nen

    (1) Bei den Prfungen ist in der Regel der Prfer oder die Prferin die fr die Lehrveranstaltung verantwortliche Lehrperson. Mnd-liche Prfungen sind dabei in Gegenwart mindestens eines weite-ren Prfers bzw. einer weiteren Prferin oder eines sachkundigen Beisitzers bzw. einer sachkundigen Beisitzerin durchzufhren, die vom Prfungsausschuss bestellt werden.

    (2) Der Prfungsausschuss bestellt fr die Prfungen der Module 1 und 2 sowie 4 (Pflichtfach Klavier) jeweils eine Prfungskom-mission. Die Prfungskommission hat drei Mitglieder, von denen mindestens zwei Professor bzw. Professorin sind. Die Prfungs-kommission whlt den Vorsitzenden oder die Vorsitzende aus dem Kreis der ihr angehrenden Professoren und Professorinnen.

    (3) Der Prfungsausschuss bestellt fr die Prfung des studienab-schlieenden Moduls eine Prfungskommission. Die Prfungs-kommission hat fnf Mitglieder, von denen mindestens drei Professor bzw. Professorin sind. Die Prfungskommission whlt den Vorsitzenden oder die Vorsitzende aus dem Kreis der ihr angehrenden Professoren und Professorinnen.

    (4) Prfungsberechtigt sind alle Professoren und Professorinnen im Rahmen ihres Fachgebiets. Soweit diese nicht zur Verfgung stehen, knnen akademische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Lehrbeauftragte zu Prfern und Prferinnen bestellt wer-den, sofern sie zur selbstndigen Lehre berechtigt sind. Beisitzer bzw. Beisitzerin darf nur sein, wer mindestens die durch die Prfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt.

    10 Regelung zum Nachteilsausgleich

    Weist ein Studierender oder eine Studierende nach, dass er oder sie wegen lnger andauernder oder stndiger krperlicher Beein-trchtigungen bzw. Behinderungen nicht in der Lage ist, Pr-fungsleistungen und Studienleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, legt der Prfungsausschuss auf schriftlichen Antrag in Absprache mit dem oder der Studierenden und dem Prfer oder der Prferin Manahmen fest, wie gleich-wertige Prfungsleistungen und Studienleistungen innerhalb einer verlngerten Bearbeitungszeit oder in anderer Form er-bracht werden knnen.

    11 Bestehen und Nichtbestehen

    (1) Das Studium wird mit der erfolgreichen Bachelorprfung abgeschlossen. Die Bachelorprfung ist bestanden, wenn die Prfungen aller fr das Studium vorgesehenen Module bestanden sind. Folgende Module mssen belegt werden:

    Modul 1: Knstlerisches Hauptfach/Grundlagen

    Modul 2: Knstlerisches Hauptfach/Repertoire

    Modul 3: Knstlerisches Hauptfach/Knstlerische Reife

    Modul 4: Knstlerische Pflichtfcher (Orchester, Ensemble, Kam-mermusik, Klavier)

    Modul 5: Wissenschaftliche Pflichtfcher (Musikwissenschaft/ Musikgeschichte, Tonsatz/Analyse, Gehrbildung/Hranalyse, Instrumentenkunde)

    Modul 6 (unbenotet): Wahlpflichtfcher (es sind 3 Fcher ber jeweils 2 Semester zu whlen aus: Ensembleleitung, Musikphy-siologie, Musikmanagement, Instrumentalpdagogik, Chor)

    (2) Eine zusammengesetzte Modulprfung muss in all ihren Teilen bestanden sein.

    (3) Hat der oder die Studierende bereits an einer anderen Hoch-schule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine Modulprfung endgltig nicht bestanden, die nach Inhalt, Umfang und Anforde-rungen einer oder mehreren Modulprfungen dieses Studien-gangs entspricht, so kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Die Bachelorprfung gilt als endgltig nicht bestanden.

    12 Bewertung der Prfungsleistungen

    (1) Fr die Benotung von Prfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:

    1 = sehr gut eine hervorragende Leistung

    2 = gut eine Leistung, die erheblich ber den durchschnittli-chen Anforderungen liegt

    3 = befriedigend eine Leistung, die durchschnittlichen Anforde-rungen entspricht

    4 = ausreichend ein Leistung, die trotz ihrer Mngel noch den Anforderungen gengt

    5 = nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mngel den Anforderungen nicht mehr gengt

    Zur differenzierten Bewertung der Prfungsleistungen knnen einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 10

    abgesenkt werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7; 5,3 sind dabei aus-geschlossen.

    (2) Die Notenskala fr eine Modul- oder Abschlussnote lautet wie folgt:

    Bei einem Durchschnitt

    von 1,0 bis 1,5 = sehr gut

    von 1,6 bis 2,5 = gut

    von 2,6 bis 3,5 = befriedigend

    von 3,6 bis 4,0 = ausreichend

    ab 4,1 = nicht ausreichend

    (3) Bei der Berechnung zusammengefasster Noten wird nur die erste Dezimalstelle bercksichtigt. Bei mehreren Prfern bzw. Prferinnen einer Einzelleistung errechnet sich die Note aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. Besteht die Mo-dulprfung aus mehreren Teilprfungen, so errechnet sich die Modulnote aus dem arithmetischen Mittel der nach den betref-fenden Leistungspunkten gewichteten Noten der Teilprfungen.

    (4) Die ECTS-Bewertungsskala gibt Aufschluss ber das relative Abschneiden der Absolventen bzw. der Absolventinnen und wird in das Diploma Supplement aufgenommen. Von den folgenden Noten erhalten:

    A die besten 10 %

    B die nchsten 25 %

    C die nchsten 30 %

    D die nchsten 25 %

    E die nchsten 10 %

    Die Bezugsgruppe soll innerhalb von bis zu drei Abschlusskohor-ten eine Mindestgre umfassen, die jeweils durch die Fakultt festzulegen ist. Erreicht die Anzahl der Absolventen und Absol-ventinnen nicht die geforderte Mindestgre, so ist im Diploma Supplement der Notenspiegel der entsprechenden Abschlussko-horte aufzunehmen.

    13 Bildung der Abschlussnote

    Die Abschlussnote des Bachelorstudiengangs ist das arithmeti-sche Mittel der gewichteten Noten aller benoteten Modulprfun-gen (Module 1 5). Die einzelnen Noten werden entsprechend den Leistungspunkten gewichtet, die den jeweiligen Modulen zugeordnet sind. Dabei werden die Leistungspunkte des studien-abschlieenden Moduls (Modul 3 Pflichtfcher Knstlerische Reife) anderthalbfach gezhlt.

    14 Anmeldung zu Modulprfungen

    Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Modul ist gleichzeitig die Anmeldung zu der an die Lehrveranstaltungen anschlieen-den Modul- oder Modulteilprfung. Die Anmeldung erfolgt sp-testens in der zweiten Vorlesungswoche. Die Teilnahmevoraus-setzungen werden in der Modulbeschreibung festgelegt. Die Teilnahme an einer Studienleistung eines Moduls kann zur Vor-aussetzung fr die Teilnahme an der Modulprfung gemacht werden.

    15 Ankndigung und Ergebnisse der Modulprfungen

    Art, Umfang und Termine der Modulprfungen sowie die ihnen zugrundeliegenden Lehrveranstaltungen werden jedes Semester rechtzeitig bekanntgegeben. Die Ergebnisse der Modulprfungen werden noch vor Ende des Semesters festgestellt.

    16 Wiederholung von Modulprfungen

    (1) Prfungen knnen einmal wiederholt werden. Besteht ein Kandidat oder eine Kandidatin eine Modulprfung nicht, so hat er oder sie Gelegenheit, diese in der Regel zu Beginn der Vorle-sungszeit des darauffolgenden Semesters zu wiederholen. Lsst die Art der Prfung diesen Termin nicht zu, so wird entweder ein anderer Wiederholungstermin oder eine andere Art der Prfung festgelegt, die geeignet ist, den Studienerfolg des Kandidaten oder der Kandidatin zu berprfen. Eine nicht bestandene Pr-fung kann frhestens vier Wochen, vom Tage des Nichtbestehens an gerechnet, wiederholt werden. Die Wiederholungsprfungen mssen sptestens bis 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des auf die Prfung folgenden Semesters abgeschlossen sein. Bei zusammengesetzten Modulprfungen mssen nur die nicht bestandenen Teile wiederholt werden.

    Wird ein Modul endgltig nicht bestanden, kann das Studium nicht fortgesetzt werden.

    (2) Wenn studienbegleitende Prfungen von nur einem Prfer oder einer Prferin abgenommen werden, so sind bei einer letzen Wiederholungsprfung diese Prfungen von mindestens zwei Prfern oder Prferinnen abzunehmen.

    17 Studienabschlieende Modulprfung

    (1) Die Anmeldung zum studienabschlieenden Modul 3 (Pflicht-fcher - Knstlerische Reife) erfolgt gegen Ende des fnften Semesters. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Module 1 und 2.

    (2) Die Prfung des studienabschlieenden Moduls findet zum Ende des letzten Modul-Semesters statt. Sie besteht aus

    (A) einer Repertoire-Prfung von ca. 50 Minuten Dauer. Die Repertoire-Prfung umfasst den Vortrag von Repertoire-Stcken, den Vortrag eines Pflichtstcks von etwa zehn Minuten Dauer (Vorbereitungszeit: 14 Tage) sowie 3 6 Orchesterstellen nach Auswahl durch die Prfungskommission aus einer vom Prfling vorgelegten Liste;

    (B) einem ffentlichen Kammerkonzert (Rezital) von ca. 40 bis 45 Minuten Dauer. Das Programm wird vom Kandidaten bzw. von der Kandidatin ausgewhlt und hat aus reprsentativen Werken der Solo-, Rezital- und Kammermusik verschiedener Stilepochen zu bestehen. Zum Kammerkonzert ist eine kurze schriftliche Arbeit vorzulegen, die sowohl einen dokumentarischen als auch einen analysierenden oder reflektierenden Schwerpunkt haben kann. Sie wird im Zusammenhang mit der knstlerischen Leis-tung im Konzert bewertet.

    In einem der beiden Prfungsteile muss ein Werk der zeitgenssi-schen Musik vorkommen.

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 11

    18 Modulbeschreibungen

    Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere:

    Qualifikationsziele und Lehrinhalte des Moduls

    Lehrformen

    Teilnahmevoraussetzungen

    Verwendbarkeit des Moduls

    Prfungen und Vorleistungen

    Arbeitsaufwand und Leistungspunkte

    Dauer der Module

    Hufigkeit des Angebots

    Die Modulbeschreibungen sind Bestandteil der Studienordnung. Zur Information der Studierenden und fr Manahmen der Quali-ttssicherung knnen die Modulbeschreibungen vom Prfungs-ausschuss konkretisiert und ergnzt werden.

    19 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Pr-fungsleistungen

    (1) Studienzeiten, Studien- und Prfungsleistungen, die an ande-ren Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in anderen Studiengngen der Universitt der Knste Berlin er-bracht wurden, werden auf Antrag anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit durch den Prfungsausschuss festgestellt ist. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn die Studienzeiten, Stu-dien- und Prfungsleistungen nach Inhalt, Umfang und Leis-tungsniveau den Anforderungen des neu gewhlten Studien-gangs im Wesentlichen entsprechen. Hierbei ist kein schemati-scher Vergleich, sondern die Gesamtbetrachtung und Gesamtbe-wertung ausschlaggebend. Es knnen Studienleistungen hchs-tens im Umfang von 150 Leistungspunkten anerkannt werden. Nicht bestandene Prfungen sind bezglich der Wiederholbarkeit von Prfungsleistungen anzurechnen.

    (2) Bei Studienzeiten sowie Studien- und Prfungsleistungen, die an Hochschulen auerhalb des Geltungsbereichs des Grundge-setzes erbracht wurden, sind auf Antrag nach Magabe der von der Kultusministerkonferenz gebilligten quivalenzvereinbarun-gen anzuerkennen. Wenn solche nicht vorliegen, entscheidet der Prfungsausschuss. Im brigen kann bei Zweifeln an der Gleich-wertigkeit die Zentralstelle fr auslndisches Bildungswesen gehrt werden. Zur Frderung des internationalen Austausches ist bei der Anerkennung im Ausland erworbener Leistungen im Zweifel zu Gunsten der Studierenden zu entscheiden.

    20 Versumnis, Rcktritt, Tuschung, Ordnungsversto

    (1) Eine Prfung gilt als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet, wenn der Kandidat oder die Kandidatin seinen Prfungstermin ohne triftigen Grund versumt oder wenn er bzw. sie nach Be-ginn der Prfung ohne triftigen Grund von der Prfung zurck-tritt.

    (2) Die fr den Rcktritt oder das Versumnis geltend gemachten Grnde mssen dem Prfungsausschuss unverzglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit hat der Kandidat oder die Kandidatin ein rztliches Attest und im Zwei-felsfall nach Aufforderung ein amtsrztliches Attest vorzulegen. Erkennt der Prfungsausschuss die Grnde an, so wird ein neuer

    Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prfungsergebnisse werden in diesem Fall angerechnet.

    (3) Versucht ein Kandidat oder eine Kandidatin, das Ergebnis einer Prfungsleistung durch Tuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die Prfungsleistung als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. Dasselbe gilt, wenn der Kandidat oder die Kandidatin bei einer Prfungsleistung ge-tuscht hat und diese Tatsache erst nach der Aushndigung des Zeugnisses bekannt wird. Ein Kandidat oder eine Kandidatin, der oder die den ordnungsgemen Ablauf der Prfung strt, kann von dem jeweiligen Prfer bzw. der jeweiligen Prferin oder dem bzw. der Aufsichtfhrenden von der Fortsetzung der Prfungsleis-tung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prfungsleistung als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. In schwerwiegenden Fllen kann der Prfungsausschuss den Kandi-daten oder die Kandidatin von der Erbringung weiterer Prfungs-leistungen ausschlieen.

    (4) Waren die Voraussetzungen fr die Zulassung zu einer be-standenen Prfung nicht erfllt, ohne dass der Kandidat oder die Kandidatin hierber tuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushndigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen dieser Prfung geheilt. Hat der Kandidat oder die Kandidatin die Zulassung vorstzlich zu Un-recht erwirkt, so kann der Prfungsausschuss die entsprechende Prfung fr nicht bestanden erklren.

    (5) Der Prfling kann innerhalb einer Woche verlangen, dass die Entscheidungen nach Absatz 3 und 4 vom Prfungsausschuss berprft werden. Belastende Entscheidungen sind dem Prfling unverzglich schriftlich mitzuteilen, zu begrnden und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

    21 Einsicht in die Prfungsakten

    Nach Abschluss eines Prfungsverfahrens wird dem Prfling innerhalb eines Jahres auf Antrag in angemessener Frist durch den Prfungsausschuss Einsicht in die Prfungsakten gewhrt.

    22 Prfungsprotokoll

    ber die Prfung ist vom einzelnen Prfer bzw. von der einzelnen Prferin oder von einem Mitglied der Prfungskommission ein Protokoll zu fertigen, das vom Prfer bzw. der Prferin oder vom Vorsitzenden bzw. von der Vorsitzenden der Prfungskommission und vom Protokollfhrer bzw. von der Protokollfhrerin unter-zeichnet und den Personalakten des Kandidaten oder der Kandi-datin beigefgt wird. Es muss auer dem Namen des Kandidaten oder der Kandidatin Angaben enthalten ber

    - Zeitpunkt und Ort der Prfung,

    - die Namen der Prfer und Prferinnen sowie des Protokollan-ten oder der Protokollantin,

    - Prfungsstoff und Prfungsaufgaben,

    - den wesentlichen Verlauf und die Dauer der Prfung,

    - die Benotung,

    - besondere Vorkommnisse wie Unterbrechungen oder Tu-schungsversuche.

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 12

    23 Inkrafttreten, Auerkrafttreten, bergangsregelun-gen

    (1) Die Prfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verffentli-chung im Anzeiger der Universitt der Knste Berlin in Kraft.

    (2) Gleichzeitig tritt die Prfungsordnung fr den Studiengang Knstlerische Ausbildung an der Fakultt 03 - Musik der Uni-versitt der Knste vom 16. Februar 2005 (UdK-Anzeiger 7/2005 vom 19.09.2005) auer Kraft, auer fr den Bereich Tastenin-strumente. Die letzte Dipom-Vorprfung nach dieser Ordnung findet im WS 2012/13, die letzte Diplomprfung im SS 2015 statt.

    (3) Abweichend von Abs. 2 knnen Studierende, die beim In-krafttreten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Instrumentale Hauptfcher immatrikuliert sind, ihr Studium wahlweise nach dieser Studienordnung oder den bisher geltenden Regelungen beenden. Bei einem Wechsel in den Bachelorstudiengang werden Studienleistungen, die vor dem Umstellungsdatum erbracht wurden, vom Prfungsausschuss entsprechend ihrer quivalenz umgerechnet und anerkannt. Die Studierenden haben sptestens ein Semester nach Inkrafttreten dieser Ordnung dem Prfungs-amt schriftlich mitzuteilen, nach welcher Ordnung sie ihr Studium abschlieen wollen. Diese Entscheidung ist nicht revidierbar.

    Zulassungsordnung fr den konsekutiven Masterstudien-gang Orchestermusiker (auch mit Schwerpunkt Alte Musik oder Schwerpunkt Neue Musik) an der Fakultt 03 Musik der Universitt der Knste Berlin

    vom 28. 04. 2010

    Aufgrund von 71 Satz 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes ber die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Neufassung vom 13. Februar 2003 zuletzt gendert durch Artikel XII des Gesetzes vom 31. Mrz 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fakulttsrat der Fakultt 03 Musik der Universitt der Knste Berlin am 28. 04. 2010 folgende Ordnung beschlossen:

    1 Zugangsvoraussetzungen

    Fr das Studium im Masterstudiengang Orchestermusiker mssen die folgenden Zugangsvoraussetzungen gegeben sein:

    1. ein Hochschulabschluss im Bachelorstudiengang Orchesterin-strumente an der Universitt der Knste Berlin oder in einem gleichwertigen Studiengang einer anderen Hochschule;

    2. eine besondere knstlerische Eignung;

    3. fr Auslnder und Auslnderinnen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

    2 Zulassungsantrag

    (1) Die Bewerbung um Zulassung setzt einen schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag) voraus. Dieser muss innerhalb der festgesetz-ten Bewerbungsfrist bei der Universitt der Knste Berlin einge-gangen sein. Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Ein gewnschter Studienschwerpunkt ist bei der Bewerbung an-zugeben.

    (2) Dem Zulassungsantrag sind beizufgen:

    - ein tabellarischer Lebenslauf;

    - Zeugnis ber den entsprechenden Hochschulabschluss gem 1 Nr. 1;

    - ggf. Nachweise bisheriger Studienzeiten sowie bereits er-brachter Studien- und Prfungsleistungen;

    - bei Auslndern und Auslnderinnen der Nachweis ber die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache entspre-chend der Satzung fr Studienangelegenheiten der Universitt der Knste Berlin.

    3 Zulassungsverfahren

    (1) Die Bewerber und Bewerberinnen, die die Voraussetzungen nach 1 Nr. 1 und 3 erfllen, haben sich einer Zugangsprfung zu unterziehen. Zweck der Zugangsprfung ist es festzustellen, ob die fr die Zulassung erforderliche besondere knstlerische Begabung vorliegt. Die Zugangsprfung findet in der Regel am Ende der Vorlesungszeit fr das folgende Semester statt.

    (2) Die berprfung der besonderen knstlerischen Begabung fr den Masterstudiengang findet fr Bewerber und Bewerberinnen aus dem Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente an der Universitt der Knste Berlin gemeinsam mit der Prfung des studienabschlieenden Moduls statt. Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn das Modul mindestens mit der Note 1,7 abge-schlossen wird und die Prfungskommission die besondere knstlerische Begabung fr den Masterstudiengang feststellt. Fr Bewerber und Bewerberinnen mit einem qualifizierten Hoch-schulabschluss einer anderen Hochschule findet eine gesonderte Zulassungsprfung statt, die den Anforderungen der studienab-schlieenden Modulprfung entspricht. Alle Bewerber und Be-werberinnen mssen ein knstlerisches Entwicklungspotential erkennen lassen, das deutlich ber das Niveau des Bachelo-rabschlusses hinausweist und das den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums erwarten lsst.

    (3) Zur gesonderten Zugangsprfung haben die Bewerber und Bewerberinnen 3 vollstndige Werke vorzubereiten, von denen eines ein dezidiert virtuoses Werk sein muss und eines aus dem Bereich der zeitgenssischen Musik stammen soll. Die Wahl eines Schwerpunktes (Alte Musik oder Neue Musik) soll in die Auswahl der vorbereiteten Werke einflieen. Die Kommission behlt sich vor, nur Teile des vorbereiteten Programms anzuhren.

    4 Entscheidung ber die Zulassung

    (1) Der Bewerber oder die Bewerberin wird zum Studium zuge-lassen, wenn er oder sie auf Grund des Ergebnisses der Zugangs-prfung die fr den gewhlten Studiengang erforderliche beson-dere knstlerische Begabung nachgewiesen hat.

    (2) Das Ergebnis der Zugangsprfung ist dem Bewerber oder der Bewerberin nach Abschluss der Beratungen schriftlich bekannt zu geben. Fr den Bewerber oder die Bewerberin negative Entschei-dungen sind mit Begrndung und Rechtsmittelbelehrung mitzu-teilen.

    (3) Eine aufgrund der bestandenen Zugangsprfung erfolgte Zulassung gilt fr das sich anschlieende Semester. ber Aus-nahmen entscheidet die Zulassungskommission.

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 13

    5 Zulassungskommission

    (1) Die Durchfhrung des Zulassungsverfahrens obliegt der Zulas-sungskommission. Sie trifft alle hierfr notwendigen Entschei-dungen.

    (2) Die Zulassungskommission, einschlielich ihres oder ihrer Vorsitzenden sowie des Stellvertreters oder der Stellvertreterin, wird vom Fakulttsrat bestimmt. Sie besteht aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern von hauptberuflichen Professoren und Professorinnen und akademischen Mitarbeitern und Mitarbeite-rinnen mit selbstndiger Lehrttigkeit, wobei die Professoren und Professorinnen die Mehrheit stellen. Entscheidungen der Zulas-sungskommission bedrfen der Mehrheit ihrer Mitglieder. Die Amtszeit der Mitglieder betrgt zwei Jahre.

    (3) An den Sitzungen der Zulassungskommission nehmen zwei Studierende mit Rederecht teil. Sie werden vom Fakulttsrat bestimmt.

    6 ffentlichkeit

    Neben der ffentlichkeit nach den Regelungen der Kunsthoch-schulzugangsverordnung knnen Mitglieder des Lehrkrpers der Universitt der Knste Berlin als Zuhrer bzw. Zuhrerinnen der Zugangsprfung beiwohnen. Dies gilt nicht fr die Beratung und Bekanntgabe der Zulassungsentscheidung.

    7 Protokoll

    ber jeden Abschnitt der Zugangsprfung ist ein Protokoll zu fhren. In dem Protokoll mssen die Namen der Mitglieder der Zulassungskommission und die Namen der Bewerber und Bewer-berinnen, Ort, Datum und Uhrzeit der Prfungen, die einzelnen Beurteilungen, das Abstimmungsergebnis sowie ggf. die Begrn-dung fr die Ablehnung enthalten sein. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden oder von der Vorsitzenden der Zulassungskommis-sion und vom Protokollfhrer oder von der Protokollfhrerin zu unterzeichnen.

    8 Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Pr-fungsleistungen

    Einzelheiten regelt die Prfungsordnung fr den Masterstudien-gang Orchestermusiker an der Universitt der Knste Berlin in der jeweils geltenden Fassung.

    9 Probesemester

    Einzelheiten regelt die Prfungsordnung fr den Masterstudien-gang Orchestermusiker an der Universitt der Knste Berlin in der jeweils geltenden Fassung.

    10 Inkrafttreten

    Die Zulassungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verffentlichung im Anzeiger der Universitt der Knste Berlin in Kraft.

    Studienordnung fr den konsekutiven Masterstudiengang Orchestermusiker (auch mit Schwerpunkt Alte Musik oder Schwerpunkt Neue Musik) an der Fakultt 03 Musik der Universitt der Knste Berlin

    vom 28. 04. 2010

    Aufgrund von 71 Satz 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes ber die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Neufassung vom 13. Februar 2003 zuletzt gendert durch Artikel XII des Gesetzes vom 31. Mrz 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fakulttsrat der Fakultt 03 Musik der Universitt der Knste Berlin am 28. 04. 2010 folgende Ordnung beschlossen:

    1 Geltungsbereich

    2 Gegenstand und Ziele des Studiums

    3 Studienbeginn

    4 Studiendauer und Studienumfang

    5 Studienaufbau

    6 Lehrveranstaltungsformen

    7 Nachweis von Studienleistungen

    8 Studienabschluss

    9 Studienfachberatung

    10 Inkrafttreten

    Anlage 1: Studienplan

    Anlage 2: Modulbeschreibungen

    1 Geltungsbereich

    Die Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Master-studiengangs Orchestermusiker an der Universitt der Knste Berlin. Sie gilt in Verbindung mit der Prfungsordnung fr diesen Studiengang.

    2 Gegenstand und Ziele des Studiums

    Das Studium befhigt die Studierenden, den Beruf des Orches-termusikers oder der Orchestermusikerin in seinen vielfltigen Ausformungen in hervorragender Weise auszuben. Dabei erlan-gen sie eine eigenstndige knstlerische Ttigkeit auf hchstem Niveau und entwickeln die Fhigkeit, verantwortlich im musikali-schen Bereich zu arbeiten. Das Studium kann auch mit einem thematischen Schwerpunkt in Alter Musik oder neuer Musik absolviert werden.

    3 Studienbeginn

    Das Studium beginnt jeweils zum Winter- sowie zum Sommerse-mester.

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 14

    4 Studiendauer und Studienumfang

    (1) Die Studiendauer ist auf eine Regelstudienzeit von vier Se-mestern festgelegt. Der gesamte Studienaufwand (Prsenzzeit und Selbststudium) wird durch ein Leistungspunktesystem abge-bildet. Das Studium umfasst insgesamt 120 Leistungspunkte und durchschnittlich 30 Leistungspunkte pro Semester. Einem Leis-tungspunkt liegen ca. 30 Arbeitsstunden zugrunde. Jedem Modul und seinen einzelnen Lehrveranstaltungen sind entsprechend dem Studienaufwand Leistungspunkte zugeordnet.

    (2) Den Studierenden sind auf begrndeten Wunsch in der Regel bis zu zwei Urlaubssemester zu gewhren. Hierzu bedarf es der Genehmigung des Hauptfachlehrers bzw. der Hauptfachlehrerin. Lngere Beurlaubungen bedrfen der Genehmigung des Haupt-fachlehrers bzw. der Hauptfachlehrerin und des jeweiligen Insti-tutsrates. Im Urlaubssemester haben die Studierenden kein An-recht auf Unterricht und es knnen keine Prfungen abgelegt werden. Ein Urlaubssemester soll rechtzeitig, d. h. bis sptestens nach Ablauf der Hlfte der vorangehenden Vorlesungszeit, im Immatrikulations- und Prfungsamt ber die Fakulttsleitung beantragt werden. Ansonsten gelten die Regelungen der Satzung fr Studienangelegenheiten.

    5 Studienaufbau

    (1) Das Studium ist modularisiert. Module bilden Lehr- und Lern-einheiten, die sich aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen, dem dazugehrigen Selbststudium und Prfungen zusammenset-zen. Jedes Modul endet mit einer Prfung, mit deren Bestehen die Studierenden das Erreichen der Lernziele des Moduls nach-weisen.

    (2) Die im Bachelorstudiengang erworbenen Fhigkeiten und Kenntnisse werden durch intensives Studium vertieft und mit dem Ziel hervorragender Kompetenz erweitert.

    (3) Das Studium setzt sich aus drei Modulen zusammen:

    Modul 1: Instrumentales Hauptfach

    Modul 2: Masterkonzert

    Modul 3: Nebenfcher (Orchesterstudien, Orchesterspiel, Korre-petition und Kammermusik)

    (4) Der Masterstudiengang baut nach Inhalten und Anforderun-gen insbesondere auf dem Bachelorstudiengang Orchesterin-strumente an der Universitt der Knste Berlin auf.

    6 Lehrveranstaltungsformen

    Die Lehre in den Modulen findet berwiegend im Einzel- und Gruppenunterricht statt.

    7 Nachweis von Studienleistungen

    Leistungspunkte zum Nachweis von Studienleistungen werden nur nach bestandener Modulprfung oder Teilprfung vergeben.

    8 Studienabschluss

    Das Studium ist abgeschlossen, wenn alle fr das Studium not-wendigen Module erfolgreich absolviert worden sind.

    9 Studienfachberatung

    Fr die Studienfachberatung sind ein Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin sowie mindestens eine studentische Hilfskraft einzusetzen. Die Beratung gibt Auskunft ber die besonderen Inhalte und Anforderungen des Fachs und hilft bei der individuel-len Studienplanung. Darber hinaus gehrt die Mitwirkung an der Studienfachberatung zu den hauptberuflichen Aufgaben aller Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen.

    10 Inkrafttreten

    Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verffentlichung im Anzeiger der Universitt der Knste Berlin in Kraft.

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 15

    Anlage 1: Studienplan konsekutiver Masterstudiengang Orchestermusiker

    Leistungspunkte Nr. Modul Modulelemente

    LV SWS 1. Sem. 2. 3. 4.

    1 Instrumentales Hauptfach E 1,5 24 24 24 72

    2 Masterkonzert E 1,5 24 24

    3 Nebenfcher [24]

    31. Orchesterstudien G 1 1 1 1 1 4

    3.2. Orchesterspiel siehe Orchesterordn. 2 2 2 2 8

    3.3. Korrepetition E 1 1 1 1 1 4

    3.4. Kammermusik Selbststudium 2 2 2 2 8

    30 30 30 30 120

    Abkrzungen: E (knstlerischer Einzelunterricht), G (knstlerischer Gruppenunterricht)

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 16

    Studienplan konsekutiver Masterstudiengang Orchestermusiker mit Schwerpunkt Alte Musik oder Neue Musik

    Leistungspunkte Nr. Modul

    Modulelemente LV SWS

    1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.

    allgemein E 0,75 12 12 12

    1 Instrumentales Hauptfach

    Alte bzw. Neue Musik E 0,75 12 12 12

    72

    allgemein E 0,75 12 2 Masterkonzert

    Alte bzw. Neue Musik E 0,75 12

    24

    3 Nebenfcher [24]

    3.1. Orchesterstudien G 1 1 1 1 1 4

    3.2. Orchesterspiel siehe Orchesterordn. 2 2 2 2 8

    3.3. Korrepetition E 1 1 1 1 1 4

    3.4. Kammermusik Selbststudium 2 2 2 2 8

    30 30 30 30 120

    Abkrzungen: E (knstlerischer Einzelunterricht), G (knstlerischer Gruppenunterricht)

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 17

    Anlage 2: Modulbeschreibungen Masterstudiengang Orchestermusiker (auch mit Schwer-punkt Alte Musik oder Schwerpunkt Neue Musik) Modul 1: Instrumentales Hauptfach Qualifikationsziele: Fhigkeit, das gngige Repertoire des jewei-ligen Hauptfachs auf Konzertreife-Niveau vorzutragen sowie zur selbstndigen Erweiterung dieses Repertoires. Technische Sicher-heit, Stilempfinden sowie souverner Umgang mit Vorspielsituatio-nen aller Art. Vorbereitung auf Probespiele. Bei Wahl des Schwer-punktes Alte Musik wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Literatur bis etwa 1800 gelegt, bei Wahl des Schwerpunktes Neue Musik auf die Literatur nach 1950. Lehrinhalte: Sonaten, Konzerte sowie Vortragsstcke unter-schiedlicher stilistischer und historischer Provenienz. Reprsentative und paradigmatische Stellen aus der Orchesterliteratur fr das jeweilige Hauptinstrument. Bei Wahl des Schwerpunktes Alte Musik oder des Schwerpunktes Neue Musik wird die zu erar-beitende Literatur dementsprechend ausgewhlt. Lehrformen: 1,5 SWS Einzelunterricht, bei Wahl eines Schwer-punktes (Alte Musik oder Neue Musik) 2 mal 45 Minuten Einzelunterricht. Teilnahmevoraussetzungen: Aufnahme in den Masterstudien-gang Orchesterinstrumente (vgl. Zulassungsordnung fr den Mas-terstudiengang Orchesterinstrumente). Verwendbarkeit: Masterstudiengang Orchesterinstrumente Prfungen und Vorleistungen: Regelmige Teilnahme am Unterricht und an Vorspielen. Kontinuierliche Leistungskontrolle im Einzelunterricht mit der Gesamtbewertung "bestanden" bzw. "nicht bestanden". Arbeitsaufwand: 72 LP Dauer: 3 Semester Hufigkeit des Angebots: Jedes Semester Modul 2: Masterkonzert Qualifikationsziele: Die Studierenden weisen mit dem Masterkonzert eine sehr hohe knstlerische Kompetenz und Vielfalt des Repertoires nach. Sie haben die Fhigkeit, eine Auswahl des Repertoires des jeweiligen Hauptfachs auf Konzertrei-fe-Niveau zu treffen und ffentlich vorzutragen. Technische Sicher-heit, Stilempfinden sowie souverner Umgang mit Vorspielsituatio-nen aller Art. Bei Wahl des Schwerpunktes Alte Musik wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Literatur bis etwa 1800 gelegt, bei Wahl des Schwerpunktes Neue Musik auf die Literatur nach 1950. Lehrinhalte: Sonaten, Konzerte sowie Vortragsstcke unterschiedlicher stilisti-scher und historischer Provenienz. Reprsentative und paradigma-tische Stellen aus der Orchesterliteratur fr das jeweilige Hauptin-strument. Vorbereitung auf das ffentliche Konzert. Bei Wahl des Schwerpunktes Alte Musik oder des Schwerpunktes Neue Musik wird die zu erarbeitende Literatur dementsprechend aus-gewhlt. Lehrformen: 1,5 SWS Einzelunterricht, bei Wahl eines Schwer-punktes (Alte Musik oder Neue Musik) 2 mal 45 Minuten Einzelunterricht. Teilnahmevoraussetzungen: Aufnahme in den Masterstudien-gang Orchesterinstrumente (vgl. Zulassungsordnung fr den Mas-terstudiengang Orchesterinstrumente).Abgeschlossenes Modul 1 Verwendbarkeit: Masterstudiengang Orchesterinstrumente Prfungen und Vorleistungen: Regelmige Teilnahme am Unterricht und an Vorspielen. Modulabschlussprfung vgl. 16 der Prfungsordnung des Masterstudiengangs Orchesterinstrumente.

    Arbeitsaufwand: 24 LP Dauer: 1 Semester Hufigkeit des Angebots: Jedes Semester Modul 3: Nebenfcher Modulelemente: Orchesterstudien, Orchesterspiel, Korrepetition, Kammermusik Qualifikationsziele: Fhigkeit zum sicheren Spiel der gngigen Orchesterstellen sowie Erfahrung im Orchesterspiel. Stilsichere Interpretation der Sololiteratur unterschiedlichster historischer Provenienz mit einem Korrepetitor bzw. einer Korrepetitorin sowie selbstndige Erarbeitung paradigmatischer Werke der Kammermu-sik gemeinsam mit anderen Studierenden. Lehrinhalte: Wichtige Stellen aus der Orchesterliteratur fr das jeweilige Instrument, gemeinsame Projekte des Hochschulorches-ters, klavierbegleitete Sololiteratur aus dem Hauptfachunterricht sowie wichtige Werke der Kammermusik. Bei Wahl eines Schwer-punktes (Alte Musik oder Neue Musik) richtet sich die Aus-wahl der Lehrinhalte nach diesem. Lehrformen: Orchesterstudien: Gruppenunterricht; Orchesterspiel: Mitwirkung im sinfonischen Orchester der Hochschule; Korrepetiti-on: Einzelunterricht; Kammermusik: Projektarbeit. Teilnahmevoraussetzungen: Aufnahme in den Masterstudien-gang Orchesterinstrumente (vgl. Zulassungsordnung fr den Mas-terstudiengang Orchesterinstrumente). Verwendbarkeit: Masterstudiengang Orchesterinstrumente Prfungen und Vorleistungen: Orchesterstudien: Teilnahme am Unterricht, Teile des hier erarbei-teten Repertoires knnen in die Modulabschlussprfungen (Modul 1 und 2 Repertoireprfung) einflieen; Orchesterspiel: Anwesenheit lt. Orchesterordnung der Fak. Musik der UdK Berlin; Korrepetition: Teilnahme am Unterricht, Nachweise ber 2 Vorspie-le; Kammermusik: Nachweise ber 2 Vorspiele. Portfolioprfung der o.g. Nachweise mit dem Erfordernis der er-folgreichen Teilnahme Arbeitsaufwand: 24 LP, davon Orchesterstudien: 4 LP; Orches-terspiel: 8 LP; Korrepetition: 4 LP; Kammermusik: 8 LP. Dauer: 4 Semester Hufigkeit des Angebots: Jedes Semester

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 18

    Prfungsordnung fr den konsekutiven Masterstudien-gang Orchestermusiker (auch mit Schwerpunkt Alte Musik oder Schwerpunkt Neue Musik) an der Fakultt 03 Musik der Universitt der Knste Berlin

    vom 28. 04. 2010

    Aufgrund von 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes ber die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Neufassung vom 13. Februar 2003 zuletzt gendert durch Artikel XII des Gesetzes vom 31. Mrz 2009 (GVBl. S. 70),, hat der Fakulttsrat der Fakultt 03 Musik der Universitt der Knste Berlin am 28. April 2010 folgende Ordnung beschlossen:

    1 Geltungsbereich

    2 Zweck der Masterprfung

    3 Zugangsvoraussetzungen

    4 Zeugnis und Hochschulgrad, Diploma Supplement

    5 Modularisierung und Prfungsaufbau

    6 Probesemester

    7 Regelstudienzeit und Studienumfang

    8 Prfungsausschuss

    8 Prfer und Beisitzer bzw. Prferinnen und Beisitzerinnen

    10 Regelung zum Nachteilsausgleich

    11 Bestehen und Nichtbestehen

    12 Bewertung der Prfungsleistungen

    13 Bildung der Abschlussnote

    14 Ankndigung und Ergebnisse der Modulprfungen

    15 Wiederholung von Modulprfungen

    16 Studienabschlieende Modulprfung

    17 Modulbeschreibungen

    18 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prfungs- leistungen

    19 Versumnis, Rcktritt, Tuschung, Ordnungsversto

    20 Einsicht in die Prfungsakten

    21 Prfungsprotokoll

    22 Inkrafttreten

    1 Geltungsbereich

    Die Ordnung regelt Anforderungen und Verfahren der Prfungs-leistungen im Masterstudiengang Orchestermusiker an der Uni-versitt der Knste Berlin. Sie gilt in Verbindung mit der Studien-ordnung fr diesen Studiengang.

    2 Zweck der Masterprfung

    (1) Die Masterprfung bildet einen weiteren berufsqualifizieren-den Abschluss. Mit dem Masterabschluss wird nachgewiesen, dass die Studierenden befhigt sind, den Beruf des Orchestermu-

    sikers oder der Orchestermusikerin in seinen vielfltigen Ausfor-mungen in hervorragender Weise auszuben. Dabei soll der Nachweis eigenstndiger knstlerischer Ttigkeit auf hchstem Niveau und der Fhigkeit, verantwortlich im musikalischen Be-reich arbeiten zu knnen, erbracht werden. Bei Wahl eines Schwerpunkts (Alte Musik oder Neue Musik) wird die hierdurch erworbene, spezielle Qualifikation in der Masterprfung doku-mentiert.

    (2) Durch die einzelnen Modulprfungen als Bestandteile der Masterprfung wird nachgewiesen, dass die wesentlichen Lern-ziele der jeweiligen Module im Rahmen der Studienziele erreicht worden sind.

    3 Zugangsvoraussetzungen

    Zugangsvoraussetzungen sind ein Hochschulabschluss im Bache-lorstudiengang Orchesterinstrumente an der Universitt der Knste Berlin oder in einem gleichwertigen Studiengang einer anderen Hochschule sowie eine besondere knstlerische Bega-bung. Die Zulassung zum Studium erfolgt jeweils zum Winter- sowie zum Sommersemester. Nheres ber Zugangsvorausset-zungen und Zulassungsverfahren regelt die Zulassungsordnung.

    4 Zeugnis und Hochschulgrad, Diploma Supplement

    (1) Das mit Erfolg absolvierte Studium wird auf einer Urkunde und einem Zeugnis bescheinigt. Mit der Urkunde wird der Hoch-schulgrad Master of Music (M.Mus.) verliehen. Das Zeugnis weist aus:

    - die Module, die Ergebnisse der Modulprfungen und die damit vergebenen Leistungspunkte,

    - das studienabschlieende Modul mit Benotung und zugehri-gen Leistungspunkten,

    - die Gesamtnote

    - den Hauptfachlehrer bzw. die Hauptfachlehrerin .

    Das Zeugnis wird von dem oder der Vorsitzenden des Prfungs-ausschusses, und vom Dekan oder von der Dekanin unterzeich-net, die Urkunde vom Dekan oder von der Dekanin und vom Prsidenten oder von der Prsidentin. Beide tragen das Siegel der Universitt der Knste Berlin.

    (2) Mit dem Zeugnis ber den Abschluss des Masterstudiums wird dem Absolventen bzw. der Absolventin ein Diploma Supp-lement ausgehndigt, das nach national und international ge-bruchlichen Standards der Einstufung und Bewertung des Ab-schlusses dient.

    5 Modularisierung und Prfungsaufbau

    (1) Das gesamte Studium besteht aus 3 Modulen. Sie bilden Lehr- und Lerneinheiten, die sich aus einer oder mehreren Lehr-veranstaltungen, dem dazugehrigen Selbststudium und Prfun-gen zusammensetzen. Die Module enden mit einer Prfung, mit deren Bestehen die Studierenden das Erreichen der Lernziele des Moduls nachweisen.

    (2) Die Masterprfung setzt sich aus den unbenoteten Modulpr-fungen (Modul 1 und 3) und der benoteten studienabschlieen-den Modulprfung (Modul 2) zusammen. Modulprfungen kn-nen sich aus mehreren Prfungsteilen zusammensetzen.

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 19

    6 Probesemester

    Das erste Semester gilt als Probesemester, an dessen Ende gege-benenfalls bei nicht ausreichenden Studienleistungen eine Leis-tungsberprfung ber die Berechtigung zum Weiterstudium entscheidet. Die Leistungsberprfung findet nur auf Antrag eines Hauptfachlehrers oder einer Hauptfachlehrerin vor einer eigens hierfr zusammengestellten Prfungskommission, der zwei hauptberuflichen Professoren oder Professorinnen und ein akademischer Mitarbeiter bzw. eine akademische Mitarbeiterin mit selbstndiger Lehrttigkeit angehren, statt. Die Anforderun-gen richten sich nach dem in einem Semester zu erwartenden Leistungsfortschritt. Die Entscheidung wird dem Studenten oder der Studentin unverzglich mitgeteilt, bei Ablehnung zustzlich mit schriftlicher Begrndung und Rechtsmittelbelehrung. Die nicht bestandene Leistungsberprfung kann zu Beginn des darauf folgenden Semesters einmal wiederholt werden.

    7 Regelstudienzeit und Studienumfang

    Die Regelstudienzeit betrgt vier Semester. Der gesamte Studien-aufwand wird durch ein Leistungspunktesystem abgebildet. Das Studium umfasst insgesamt 120 Leistungspunkte und ca. 30 Leistungspunkte pro Semester. Einem Leistungspunkt liegen ca. 30 Arbeitsstunden zugrunde. Jedem Modul und seinen einzelnen Lehrveranstaltungen werden dem Studienaufwand entsprechend Leistungspunkte zugeordnet. Leistungspunkte zum Nachweis bisheriger Studienleistungen werden nur nach bestandener Mo-dulprfung oder Teilprfung vergeben.

    8 Prfungsausschuss

    (1) Fr den Studiengang ist der Prfungsausschuss Knstlerische Ausbildung zustndig. Seine Mitglieder und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen werden vom Fakulttsrat auf Vorschlag der in ihm vertretenen Gruppen gewhlt. Der Prfungsausschuss besteht aus fnf Mitgliedern, von denen drei der Gruppe der Professoren und Professorinnen, eines der Gruppe der akademi-schen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und eines der Gruppe der Studierenden angehren.

    (2) Der Prfungsausschuss whlt aus der Mitgliedergruppe der Professoren und Professorinnen einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Amtszeit des Prfungsausschusses betrgt zwei Jahre. Fr das studentische Mitglied betrgt die Amtszeit ein Jahr. Die Wieder-wahl ist mglich. Die Mitglieder des Ausschusses ben ihr Amt nach Ablauf der Amtsperiode weiter aus, bis die Nachfolger gewhlt worden sind und ihr Amt angetreten haben.

    (3) Der Prfungsausschuss beauftragt die einzelnen Instrumen-talbereiche mit der Organisation und Durchfhrung der Prfun-gen. Die Instrumentalbereiche

    - legen die Prfungstermine fest,

    - schlagen dem Prfungsausschuss die Prfer und Prferinnen sowie Beisitzer und Beisitzerinnen vor,

    - achten darauf, dass die Prfungsbestimmungen eingehalten werden,

    Der Prfungsausschuss bestellt die Prfer und Prferinnen sowie Beisitzer und Beisitzerinnen und entscheidet ber die Anrech-nung von Studienzeiten, Studien- und Prfungsleistungen. Er

    kann durch Beschluss Zustndigkeiten auf den Vorsitzenden oder die Vorsitzende bertragen.

    (4) Die Mitglieder des Prfungsausschusses haben das Recht, bei der Abnahme der Prfungen zugegen zu sein.

    (5) Die Mitglieder des Prfungsausschusses sind zur Amts-verschwiegenheit verpflichtet. Sofern sie nicht dem ffentlichen Dienst angehren, sind sie durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende entsprechend zu verpflichten.

    (6) Der Prfungsausschuss ist beschlussfhig bei Anwesenheit von drei Mitgliedern einschlielich des bzw. der Vorsitzenden oder des Stellvertreters bzw. der Stellvertreterin. Die Stimmen-mehrheit der Professoren und Professorinnen muss gegeben sein. Der Prfungsausschuss beschliet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des oder der Vorsitzenden den Ausschlag.

    9 Prfer und Beisitzer bzw. Prferinnen und Beisitzerin-nen

    (1) Der Prfungsausschuss bestellt fr die Prfung des studienab-schlieenden Moduls 2 (Masterkonzert) eine Prfungskommissi-on. Die Prfungskommission hat fnf Mitglieder, von denen mindestens drei Professor oder Professorin sind. Die Prfungs-kommission whlt den Vorsitzenden oder die Vorsitzende aus dem Kreis der ihr angehrenden Professoren und Professorinnen.

    (2) Prfungsberechtigt sind alle Professoren und Professorinnen im Rahmen ihres Fachgebiets. Soweit diese nicht zur Verfgung stehen, knnen akademische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Lehrbeauftragte zu Prfern und Prferinnen bestellt wer-den, sofern sie zur selbstndigen Lehre berechtigt sind. Beisitzer bzw. Beisitzerin darf nur sein, wer mindestens die durch die Prfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt.

    10 Regelung zum Nachteilsausgleich

    Weist ein Studierender oder eine Studierende nach, dass er oder sie wegen lnger andauernder oder stndiger krperlicher Beein-trchtigungen bzw. Behinderungen nicht in der Lage ist, Pr-fungsleistungen und Studienleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, legt der Prfungsausschuss auf schriftlichen Antrag in Absprache mit dem oder der Studierenden und dem Prfer oder der Prferin Manahmen fest, wie gleich-wertige Prfungsleistungen und Studienleistungen innerhalb einer verlngerten Bearbeitungszeit oder in anderer Form er-bracht werden knnen.

    11 Bestehen und Nichtbestehen

    (1) Das Studium ist mit der erfolgreichen Masterprfung abge-schlossen. Die Masterprfung ist bestanden, wenn die Prfungen aller fr das Studium vorgesehenen Module bestanden sind. Folgende Module mssen belegt werden:

    Modul 1: Instrumentales Hauptfach (unbenotet)

    Modul 2: Masterkonzert (benotet)

    Modul 3: Nebenfcher: Orchesterstudien, Orchesterspiel, Korre-petition und Kammermusik (unbenotet)

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 20

    (2) Eine zusammengesetzte Modulprfung muss in all ihren Teilen bestanden sein.

    (3) Hat der oder die Studierende bereits an einer anderen Hoch-schule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine Modulprfung endgltig nicht bestanden, die nach Inhalt, Umfang und Anforde-rungen einer oder mehreren Modulprfungen dieses Studien-gangs entspricht, so kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Die Masterprfung gilt als endgltig nicht bestanden.

    12 Bewertung der Prfungsleistungen

    (1) Fr die Benotung von Prfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:

    1 = sehr gut eine hervorragende Leistung

    2 = gut eine Leistung, die erheblich ber den durchschnittli-chen Anforderungen liegt

    3 = befriedigend eine Leistung, die durchschnittlichen Anforde-rungen entspricht

    4 = ausreichend ein Leistung, die trotz ihrer Mngel noch den Anforderungen gengt

    5 = nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mngel den Anforderungen nicht mehr gengt

    Zur differenzierten Bewertung der Prfungsleistungen knnen einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7; 5,3 sind dabei aus-geschlossen.

    (2) Die Notenskala fr die Modul- und Abschlussnote lautet wie folgt:

    Bei einem Durchschnitt

    von 1,0 bis 1,5 = sehr gut

    von 1,6 bis 2,5 = gut

    von 2,6 bis 3,5 = befriedigend

    von 3,6 bis 4,0 = ausreichend

    ab 4,1 = nicht ausreichend

    (3) Bei der Berechnung zusammengefasster Noten wird nur die erste Dezimalstelle bercksichtigt. Bei mehreren Prfern bzw. Prferinnen einer Einzelleistung errechnet sich die Note aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. Besteht die Mo-dulprfung aus mehreren Teilprfungen, so errechnet sich die Modulnote aus dem arithmetischen Mittel der nach den betref-fenden Leistungspunkten gewichteten Noten der Teilprfungen.

    (4) Die ECTS-Bewertungsskala gibt Aufschluss ber das relative Abschneiden der Absolventen und der Absolventinnen und wird in das Diploma Supplement aufgenommen. Von den folgenden Noten erhalten:

    A die besten 10 %

    B die nchsten 25 %

    C die nchsten 30 %

    D die nchsten 25 %

    E die nchsten 10 %

    Die Bezugsgruppe soll innerhalb von bis zu drei Abschlusskohor-ten eine Mindestgre umfassen, die jeweils durch die Fakultt festzulegen ist. Erreicht die Anzahl der Absolventen und Absol-ventinnen nicht die geforderte Mindestgre, so ist im Diploma Supplement der Notenspiegel der entsprechenden Abschlussko-horte aufzunehmen.

    13 Bildung der Abschlussnote

    Die Abschlussnote des Masterstudiengangs ist die Note der studienabschlieenden Modulprfung.

    14 Ankndigung und Ergebnisse der Modulprfungen

    Art, Umfang und Termine der Modulprfungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Lehrveranstaltungen werden jedes Semester rechtzeitig bekannt gegeben. Die Ergebnisse der Modulprfun-gen werden noch vor Ende des Semesters festgestellt und den Studierenden vom Prfungsamt bescheinigt.

    15 Wiederholung von Modulprfungen

    (1) Prfungen knnen einmal wiederholt werden. Besteht ein Kandidat oder eine Kandidatin eine Modulprfung nicht, so hat er oder sie Gelegenheit, diese zu Beginn der Vorlesungszeit des darauf folgenden Semesters zu wiederholen. Lsst die Art der Prfung diesen Termin nicht zu, so wird entweder ein anderer Wiederholungstermin oder eine andere Art der Prfung festge-legt, die geeignet ist, den Studienerfolg des Kandidaten oder der Kandidatin zu berprfen. Eine nicht bestandene Prfung kann frhestens vier Wochen, vom Tage des Nichtbestehens an ge-rechnet, wiederholt werden. Die Wiederholungsprfungen ms-sen sptestens bis Ende des auf die Prfung folgenden Semesters abgeschlossen sein.

    (2) Wenn studienbegleitende Prfungen von nur einem Prfer oder einer Prferin abgenommen werden, so sind bei einer letzen Wiederholungsprfung diese Prfungen von mindestens zwei Prfern oder Prferinnen abzunehmen.

    16 Studienabschlieende Modulprfung

    (1) Die Anmeldung zur studienabschlieenden Modulprfung (Modul 2) erfolgt gegen Ende des dritten Semesters.

    (2) Die studienabschlieende Modulprfung besteht aus 2 Teilen, namentlich

    a) einem hochschulffentlichen Repertoire-Nachweis von 40 bis 50 Minuten, bestehend aus Repertoire-Konzerten und

    b) einem ffentlichen Kammerkonzert (Rezital) von etwa 90 Minuten Dauer. Das Programm kann vom Kandidaten bzw. der Kandidatin bestimmt werden. Bei Wahl eines Schwerpunktes (Alte Musik oder Neue Musik) soll dieser bei der Zusam-menstellung des Programms des Kammerkonzerts deutlich wer-den. Zum Kammerkonzert ist eine schriftliche Arbeit vorzulegen, die sowohl einen dokumentarischen als auch einen analysieren-den oder reflektierenden Schwerpunkt haben kann. Sie wird im Zusammenhang mit der knstlerischen Leistung im Konzert bewertet.

  • Anzeiger der Universitt der Knste Berlin 12 / 2010 Seite 21

    17 Modulbeschreibungen

    Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere:

    Qualifikationsziele und Lehrinhalte des Moduls Lehrformen Teilnahmevoraussetzungen Verwendbarkeit des Moduls Prfungen und Vorleistungen Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Dauer der Module Hufigkeit des Angebots

    Die Modulbeschreibungen sind Bestandteil der Studienordnung. Zur Information der Studierenden und fr Manahmen der Quali-ttssicherung knnen die Modulbeschreibungen vom Prfungs-ausschuss konkretisiert und ergnzt werden.

    18 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Pr-fungsleistungen

    (1) Studienzeiten, Studien- und Prfungsleistungen, die an ande-ren Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in anderen Studiengngen der Universitt der Knste Berlin er-bracht wurden, werden auf Antrag anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit durch den Prfungsausschuss festgestellt ist. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn die Studienzeiten, Stu-dien- und Prfungsleistungen nach Inhalt, Umfang und Leis-tungsniveau den Anforderungen des neu gewhlten Studien-gangs im Wesentlichen entsprechen. Hierbei ist kein schemati-scher Vergleich, sondern die Gesamtbetrachtung und Gesamtbe-wertung ausschlaggebend. Es knnen Studienleistungen hchs-tens im Umfang von 30 Leistungspunkten anerkannt werden. Nicht bestandene Prfungen sind bezglich der Wiederholbarkeit von Prfungsleistungen anzurechnen.

    (2) Bei Studienzeiten sowie Studien- und Prfungsleistungen, die an Hochschulen auerhalb des Geltungsbereichs des Grundge-setzes erbracht wurden, sind auf Antrag nach Magabe der von der Kultusministerkonferenz gebilligten quivalenzvereinbarun-gen anzuerkennen. Wenn solche nicht vorliegen, entscheidet der Prfungsausschuss. Im brigen kann bei Zweifeln an der Gleich-wertigkeit die Zentralstelle fr auslndisches Bildungswesen gehrt werden. Zur Frderung des internationalen Austausches ist bei der Anerkennung im Ausland erworbener Leistungen im Zweifel zu Gunsten der Studierenden zu entscheiden.

    19 Versumnis, Rcktritt, Tuschung, Ordnungsversto

    (1) Eine Prfung gilt als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet, wenn der Kandidat oder die Kandidatin seinen Prfungstermin ohne triftigen Grund versumt oder wenn er bzw. sie nach Be-ginn der Prfung ohne triftigen Grund von der Prfung zurck-tritt.

    (2) Die fr den Rcktritt oder das Versumnis geltend gemachten Grnde mssen dem Prfungsausschuss unverzglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit hat der Kandidat oder die Kandidatin ein rztliches Attest und im Zwei-felsfall nach Aufforderung ein amtsrztliches Attest vorzulegen. Erkennt der Prfungsausschuss die Grnde an, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prfungsergebnisse werden in diesem Fall angerechnet.

    (3) Versucht ein Kandidat oder eine Kandidatin, das Ergebnis einer Prfungsleistung durch Tuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die Prfungsleistung als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. Dasselbe gilt, wenn der Kandidat oder die Kandidatin bei einer Prfungsleistung ge-tuscht hat und diese Tatsache erst nach der Aushndigung des Zeugnisses bekannt wird. Ein Kandidat oder eine Kandidatin, der oder die den ordnungsgemen Ablauf der Prfung strt, kann von dem jeweiligen Prfer bzw. der jeweiligen Prferin oder dem bzw. der Aufsichtfhrenden von der Fortsetzung der Prfungsleis-tung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prfungsleistung als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. In schwerwiegenden Fllen kann der Prfungsausschuss den Kandi-daten oder die Kandidatin von der Erbringung weiterer Prfungs-leistungen ausschlieen.

    (4) Waren die Voraussetzungen fr die Zulassung zu einer be-standenen Prfung nicht erfllt, ohne dass der Kandidat oder die Kandidatin hierber tuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushndigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen dieser Prfung geheilt. Hat der Kandidat oder die Kandidatin die Zulassung vorstzlich zu Un-recht erwirkt, so kann der Prfungsausschuss die entsprechende Prfung fr nicht bestanden erklren.

    (5) Der Prfling kann innerhalb einer Woche verlangen, dass die Entscheidungen nach Absatz 3 und 4 vom Prfungsausschuss berprft werden. Belastende Entscheidungen sind dem Prfling unverzglich schriftlich mitzuteilen, zu begrnden und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

    20 Einsicht in die Prfungsakten

    Nach Abschluss eines Prfungsverfahrens wird dem Prfling innerhalb eines Jahres auf Antrag in angemessener Frist durch den Prfungsausschuss Einsicht in die Prfungsakten gewhrt.

    21 Prfungsprotokoll

    ber die Prfung ist