16
JAN 2015 INHALT Arbeits- und Tarifrecht 2 Lohn- und Tarifpolitik 4 Beschäftigung 6 Soziale Sicherung 8 Bildung 10 Europa 12 Wirtschaft und Finanzen 14 Bundesregierung beschließt Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes Am 11. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Tarifeinheits- gesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf beruht auf Vorschlägen von BDA und DGB. Das Gesetz wird die Tarifautonomie stabilisieren, die Zerfaserung der Ta- rifordnung verhindern und die Friedenswirkung der Tarifverträge sichern. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme und danach dem Bundestag zugeleitet. Die BDA wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin aktiv begleiten und unterstützen. Der Gesetzentwurf betont die Funktion der Tarifautonomie, insbesondere die Ordnungs- und Befriedungsfunktion. Um diese sicher- zustellen, muss die Zerfaserung der Tarif- landschaft verhindert werden. Dazu müssen Tarifkollisionen – wie es der Entwurf vor- sieht – aufgelöst werden. Überschneiden sich nicht inhaltsgleiche Tarifverträge, bedarf es einer Kollisionsregelung. Der Gesetzentwurf entscheidet sich zu Recht für das Mehrheits- prinzip. Dieses Mehrheitsprinzip findet sich auch in anderen Gesetzen des Tarifrechts, so z. B. im Tarifvertragsgesetz und im Arbeit- nehmer-Entsendegesetz. > Fortsetzung auf S. 2 Arbeitsteilung und Zeitarbeit nicht gefährden Erste Diskussionsentwürfe zur Änderung des gesetzlichen Rahmens von Zeit- arbeit und Werkverträgen sind für das erste Quartal 2015 angekündigt. Die BDA wirbt vor dem Hintergrund der zahlreichen gesetzlichen Änderungen im Jahr 2014 für ein Belastungsmoratorium. Wirtschaft und Arbeit dürfen nicht weiteren neuen Belastungen ausgesetzt werden. Nach der Einführung des gesetzlichen Min- destlohns darf der Arbeitsmarkt nicht durch noch mehr Regulierungen und Beschäfti- gungsbarrieren beschränkt werden. Zeitar- beit sichert Beschäftigung in Deutschland und ist ein zentraler Beitrag für den Erst- und Wiedereinstieg in Arbeit. Werk- und Dienstverträge helfen Spezialisierung und Arbeitsteilung erfolgreich in den Unterneh- men zu implementieren. > Fortsetzung auf S. 3

Arbeitgeber aktuell Januar 2015

  • Upload
    bda

  • View
    214

  • Download
    1

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Der "Arbeitgeber aktuell" gibt einen schnellen Überblick über die derzeitigen Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA. Die Januar-Ausgabe informiert u. a. über die folgenden Themen: Tarifeinheitsgesetz, Arbeitsteilung und Zeitarbeit sowie Geschlechterquote.

Citation preview

Page 1: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

JAN2015

INH A LT

Arbeits- undTarifrecht 2

Lohn- undTarifpolitik 4

Beschäftigung 6

SozialeSicherung 8

Bildung 10

Europa 12

Wirtschaft undFinanzen 14

Bundesregierung beschließt Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes Am 11. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Tarifeinheits-gesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf beruht auf Vorschlägen von BDA und DGB. Das Gesetz wird die Tarifautonomie stabilisieren, die Zerfaserung der Ta-rifordnung verhindern und die Friedenswirkung der Tarifverträge sichern. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme und danach dem Bundestag zugeleitet. Die BDA wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin aktiv begleiten und unterstützen.

Der Gesetzentwurf betont die Funktion der Tarifautonomie, insbesondere die Ordnungs- und Befriedungsfunktion. Um diese sicher-zustellen, muss die Zerfaserung der Tarif-landschaft verhindert werden. Dazu müssen Tarifkollisionen  – wie es der Entwurf vor-sieht – aufgelöst werden. Überschneiden sich nicht inhaltsgleiche Tarifverträge, bedarf es

einer Kollisionsregelung. Der Gesetzentwurf entscheidet sich zu Recht für das Mehrheits-prinzip. Dieses Mehrheitsprinzip findet sich auch in anderen Gesetzen des Tarifrechts, so z. B. im Tarifvertragsgesetz und im Arbeit-nehmer-Entsendegesetz. > Fortsetzung auf S. 2

Arbeitsteilung und Zeitarbeit nicht gefährden Erste Diskussionsentwürfe zur Änderung des gesetzlichen Rahmens von Zeit-arbeit und Werkverträgen sind für das erste Quartal 2015 angekündigt. Die BDA wirbt vor dem Hintergrund der zahlreichen gesetzlichen Änderungen im Jahr 2014 für ein Belastungsmoratorium. Wirtschaft und Arbeit dürfen nicht weiteren neuen Belastungen ausgesetzt werden.

Nach der Einführung des gesetzlichen Min-destlohns darf der Arbeitsmarkt nicht durch noch mehr Regulierungen und Beschäfti-gungsbarrieren beschränkt werden. Zeitar-beit sichert Beschäftigung in Deutschland und ist ein zentraler Beitrag für den Erst-

und Wiedereinstieg in Arbeit. Werk- und Dienstverträge helfen Spezialisierung und Arbeitsteilung erfolgreich in den Unterneh-men zu implementieren.> Fortsetzung auf S. 3

Page 2: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Arbeitgeber aktuell | Januar 20152

Bundesregierung beschließt Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes

Fortsetzung der Titelseite > Einer Auf-lösung solcher Kollisionen bedarf es nicht dort, wo Tarifverträge oder Tarifvertrags-systeme ohne Widerspruch nebeneinander bestehen können. Das ist z. B. dann der Fall, wenn unterschiedliche Gewerkschaften für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen Tarifverträge schließen und Tarifgemein-schaften bilden oder ein Anerkennungsta-rifvertrag inhaltsgleicher Art abgeschlos-sen wird. Eine Kollisionsregelung ist nur für nicht inhaltsgleiche, also widersprüch-liche Regelungen notwendig. Mit dem Ge-setzentwurf wird keine Gewerkschaft aus der Tarifautonomie hinausgedrängt oder in ihrer Tariffähigkeit beschränkt. Eine Min-derheitsgewerkschaft kann jederzeit auch zur Mehrheitsgewerkschaft werden. Die Ta-rifeinheit sichert allein, dass der Flächenta-rifvertrag auch künftig eine seiner wesentli-chen und zentralen Aufgaben erfüllen kann, den Streit unterschiedlicher Gewerkschaf-ten und Arbeitnehmer aus den Betrieben herauszuhalten.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >

Themen A–Z > Tarifeinheit

Der Gesetzentwurf enthält keine aus-drückliche Regelung des Arbeitskampf-rechts. Er ändert das Arbeitskampfrecht auch nicht. Er unterstreicht, dass auch künftig ein Arbeitskampf nicht verhältnismäßig ist, wenn der mit dem Streik erstrebte Tarifvertrag im Betrieb nicht zur Anwendung kommen kann, weil es sich offensichtlich um einen Minder-heitstarifvertrag handelt. Ein solcher Tarif-vertrag, der nicht angewendet werden kann, ist von der Tarifautonomie nicht geschützt.

Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und die durch die Branchen- und Flächentarif-verträge vermittelte Friedensordnung des Tarifvertragssystems sind Markenkerne der Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Die Auflösung von Tarifkollisi-onen durch eine gesetzliche Wiederherstel-lung der Tarifeinheit ist ein wesentlicher Bei-trag für die Sicherung dieses Markenkerns. Die BDA wird auch in den kommenden Mo-naten nachdrücklich auf die Umsetzung des Beschlusses des Bundeskabinetts hinwirken.

Geschlechterquote bleibt falscher Weg zur Frauenförderung Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2014 den umstrittenen Gesetzentwurf zur Einführung einer Geschlechterquote in Führungspositionen von Unternehmen gebilligt. Trotz einiger Verbesserungen im Gesetzentwurf, die Forderungen der BDA aufgreifen, lehnt die BDA das Vorhaben weiter ab.

Als zentrales Element verpflichtet der Ge-setzentwurf Unternehmen, die börsennotiert sind und für deren Aufsichtsrat das Mitbe-stimmungsgesetz 1976 bzw. die Montanmit-bestimmungsgesetze gelten, in Aufsichtsrä-ten eine Geschlechterquote von mindestens 30 % vorzusehen. In letzter Minute ist in den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs neben der Aktiengesellschaft und der Kom-manditgesellschaft auf Aktien auch die Eu-ropäische Aktiengesellschaft aufgenommen worden. Von dieser Regelung werden ca. 110 Gesellschaften betroffen sein. Börsenno-tierte oder mitbestimmte Unternehmen wer-den daneben verpflichtet, für Aufsichtsrat, Vorstand und die ersten beiden Führungs-ebenen eigene Zielgrößen zur Steigerung des Frauenanteils festzulegen. Diese Regelung wird ca. 3.500 Gesellschaften betreffen.

Es konnte verhindert werden, dass bei der Festlegung dieser Zielgrößen die Besetzung mit mindestens einem Mann und einer Frau (sog. Besetzungswirksamkeit) zu erfolgen hat. Andernfalls wäre für Unternehmen mit Kleinstgremien bis zu drei Personen „durch die Hintertür“ eine Quote von 33 % festge-legt worden. In Deutschland haben von ca. 850 börsennotierten Unternehmen knapp 500 einen dreiköpfigen Aufsichtsrat, über 80 % der Vorstände bestehen aus höchstens drei Personen. Daneben sind im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses weitere Forderungen aufgegriffen worden, die BDA und BDI in der gemeinsamen Stellungnahme erhoben hat-ten. Dies betrifft u. a. Erleichterungen bei der Festlegung der Zielgrößen. Die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, dass bei einem erreichten Frauenanteil von 30 % die Ziel-

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Frauen

sowie > Publikationen > kompakt > „Frauen in

der Wirtschaft“ sowie > argumente > „Mehr

Frauen in Führungs-positionen“

Page 3: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Arbeits- und Tarifrecht 3

größen nicht mehr unterschritten werden dürfen, ist gestrichen worden. Daneben ist der Turnus zur Festlegung der Zielgrößen von drei auf fünf Jahre und damit an das Mandat von Aufsichtsräten bzw. die Bestellungsperi-oden von Vorständen angepasst worden.

Trotz dieser Verbesserungen lehnt die BDA den Gesetzentwurf als einen massiven

Eingriff in die Rechte der Anteilseigner ab und wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfah-ren für zusätzliche Änderungen einsetzen. Er-forderlich ist insbesondere eine Härtefallre-gelung für Unternehmen, deren Frauenanteil branchenbedingt in der gesamten Belegschaft sehr niedrig ist. Dies betrifft z. B. Unterneh-men der Automobil- und Automobilzuliefer-, der Stahl- und Metall- sowie der Bauindustrie.

Arbeitsteilung und Zeitarbeit nicht gefährden

Fortsetzung der Titelseite > Sollten Än-derungen im Bereich der Zeitarbeit erfolgen, dürfen diese nicht erneut, wie der gesetzli-che Mindestlohn, unverhältnismäßig in Ta-rifverträge und damit in die Tarifautonomie eingreifen. Änderungen bei der Überlas-sungsdauer, wie auch im Bereich der Vergü-tung, müssen mit Tariföffnungsklauseln ver-sehen sein. Die in der Zeitarbeit erfolgreiche Tarifautonomie, die sich ganz besonders in den Branchenzuschlagstarifverträgen und in Einsatztarifverträgen in einzelnen Branchen, wie z. B. in der Metall- und Elek-troindustrie, erneut nachhaltig bewährt hat, darf durch den Gesetzgeber nicht in Frage gestellt werden. Dienst- und Werkverträge sind bewährte Instrumente, die für eine mo-

derne und arbeitsteilige Wirtschaft – auch vor dem Hintergrund zunehmender Digitali-sierung – noch wichtiger werden. Klarstel-lende Regelungen über Informationsrechte bei der Vergabe von Werkverträgen dürfen keinesfalls dazu genutzt werden, durch die Hintertür Mitbestimmungsrechte zu schaf-fen. Für die im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen eingesetzten Beschäftigten gilt schon heute das gesamte Arbeits-, So-zial- und Tarifrecht. Die Entscheidung, ob und wie mit eigenen oder mit fremden Be-triebsmitteln bzw. Arbeitskräften produziert wird, kann nur der Arbeitgeber und nie der Betriebsrat treffen. Er haftet für Erfolg und Misserfolg einer Unternehmensentschei-dung nicht.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Werkver-träge sowie Zeitarbeit

KURZ NOTIERT Mindestlohn – unnötige Bürokratie bei Aufzeichnungspflichten

Der gesetzliche Mindestlohn greift nicht nur in die Tarifautonomie ein und schafft Ein-stiegshürden für Beschäftigungssuchende. Er bringt viele neue bürokratische Verfah-rensvorschriften. Das Bundesarbeitsminis-terium hat eine Verordnung zur Einschrän-kung der Aufzeichnungspflichten erlassen. Diese sieht vor, dass die Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit nach dem Mindest-lohngesetz ab einem monatlichen Brutto-einkommen von 2.958 € nicht notwendig ist. Das ist kein geeigneter Beitrag zur Büro-kratieminderung. Die BDA fordert, dass die Grenze nicht über 2.400  € liegen darf und darüber hinaus leitende Angestellte sowie außertarifliche und sonstige vergleichbare Angestellte generell von den Aufzeichnungs-pflichten befreit werden müssen. Auch für die geringfügig Beschäftigten muss die Auf-zeichnungspflicht begrenzt werden, um un-nötige Bürokratie zu verhindern.

Elterngeld Plus und Neuregelungen zur Elternzeit gelten seit 1. Januar 2015

Die Neuregelung der Elternzeit ist am 1. Ja-nuar 2015 in Kraft getreten. Besonders pro-blematisch ist, dass die Elternzeit nun in drei Zeitabschnitte unterteilt werden kann und die Elternzeit als Gesamtzeitraum betrachtet wird. Einem dritten Zeitraum kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen dringen-de betriebliche Gründe entgegenhalten. Diese Dreiteilung geht deutlich über die Vereinba-rung im Koalitionsvertrag hinaus und wird zu einer besonderen Belastung gerade kleiner und mittlerer Unternehmen führen. Das Fin-den einer qualitativ geeigneten Ersatzkraft und die notwendige Einarbeitung für einen be-grenzten Zeitraum sind mit erheblichem Auf-wand verbunden.

Page 4: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Arbeitgeber aktuell | Januar 20154

Gewerkschaften stellen realitätsferne Forderungen zum Auftakt des Tarifjahrs 2015 Die unsicheren Konjunkturaussichten, die Produktivitätsentwicklung sowie ausreichend betriebliche Flexibilität müssen in den Tarifverhandlungen der Metall- und Elektroindustrie sowie in den anstehen-den Tarifrunden der Chemischen Industrie im Mittelpunkt stehen. Verlässliche Rahmenbedingungen sind auch Gradmesser für die weiteren im Jahr 2015 verhandelnden Branchen, wie z. B. Einzelhandel, Versicherungswirtschaft und Groß- und Außenhandel.

Noch liegen in der M+E-Branche sowie in der Chemischen Industrie Welten zwischen den Vorstellungen der Arbeitgeber und der Gewerkschaften: Die IG Metall hat sich eine Tariflohnsteigerung um 5,5 % für die nächs-ten zwölf Monate zum Ziel gesetzt und die IG BCE sieht den Anstieg der Tariflöhne zwischen 4 und 5 %. In puncto Arbeitszeit-gestaltung fordert die IG Metall neben dem Ausbau der tariflichen Altersteilzeit einen individuellen Anspruch auf Bildungsteilzeit unter Fortzahlung eines Teillohns und bei nahezu gleichbleibenden Rentenbeiträgen. Die IG BCE strebt hingegen für Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr eine Drei- bzw. Vier-Tage-Woche an, flankiert durch eine Teilrente sowie einen betrieblichen Lohnausgleich. Vor dem Hintergrund des vom Sachverständigen-

rat zur Begutachtung der gesamtwirtschaft-lichen Entwicklung für 2015 pro gnostizierten Produktivitätszuwachses von 0,5 % haben die Gewerkschaften die Chance auf eine realisti-sche Forderung verpasst. In den Tarifrunden muss es um eine Lösung gehen, die fair für alle ist – für die Beschäftigten genauso wie für die Wettbewerbsfähigkeit der Unterneh-men. Zudem ist die Weiterbildung in der M+E-Branche schon längst gelebte Praxis und darf nicht auf Kosten der Betriebe unverhält-nismäßig ausgeweitet werden. In der Chemi-schen Industrie wiederum existieren bereits heute unterschiedliche Möglichkeiten zur Re-duzierung der Arbeitszeit im Alter. Darüber hinaus ist bei einer immer älter werdenden Gesellschaft eine gesetzliche Ausweitung der Teilrente ein vollkommen falsches Signal.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >

Themen A–Z > Tarifver-handlungen

Übergangsregelungen zum gesetzlichen Mindestlohn Um negative Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt möglichst gering zu halten, unterstützt die BDA Branchen bei der Nutzung der in § 24 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorge-sehenen Übergangsregelung.

Für das Friseurhandwerk, die Land- und Forst-wirtschaft sowie Gartenbau und die Textil- und Bekleidungsindustrie gilt auf dieser Grundlage jeweils erstmals eine Mindestlohnverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Im Friseurhandwerk beträgt seit 1. Januar bis 31. Juli 2015 der Branchenmindestlohn 8,00 € (West) bzw. 7,50 € (Ost, einschließlich Berlin). In der Land- und Forstwirtschaft sowie Gar-tenbau liegt er zunächst bei 7,40 € (West) bzw. 7,20 € (Ost, einschließlich Berlin) und erreicht ab 1. November 2017 bundeseinheitlich 9,10 €. In der Textil- und Bekleidungsindustrie gilt in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin-Ost zunächst ein Mindestlohn von 7,50 €, der ab 1. November 2016 auf 8,75 € steigt.

Auch in anderen Branchen, wie dem Bä-ckerhandwerk oder dem Hotel- und Gaststät-

tengewerbe, hatten sich die Arbeitgeber um eine solche Übergangslösung bemüht. Ent-sprechende Vereinbarungen scheiterten aber am Widerstand der Gewerkschaften.

Unter die Übergangsregelung im MiLoG fallen daneben die bereits im Wege einer Rechtsverordnung erstreckten Branchen-mindestlöhne der Fleischwirtschaft, für Wä-schereidienstleistungen im Objektkunden-geschäft sowie die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche. In der Fleischwirtschaft steigt der Branchenmindestlohn zum Okto-ber 2015 bundesweit auf 8,60 €. Zum Juli 2016 wird der Mindestlohn für Wäschereidienst-leistungen bundeseinheitlich 8,75  € betra-gen. In der Zeitarbeitsbranche liegt die Lohn-untergrenze in Ostdeutschland einschließlich Berlin ab Juni 2016 bei 8,50 €.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >

Themen A–Z > Mindestlohn

Page 5: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Lohn- und Tarifpolitik 5

KURZ NOTIERT Tarifeinigung in der Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitenden Industrie

Die Tarifpartner der Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitenden Industrie einigten sich am 31. Oktober 2014 auf einen Tarifab-schluss. Der 26 Monate laufende Tarifvertrag sieht nach drei Nullmonaten eine zweistu-fige Tariflohnanhebung von zunächst 2,4 % im Dezember 2014 sowie von 2,6 % zum No-vember 2015 vor. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarif-verhandlungen

Tarifabschluss in der westdeutschen Textil- und Modeindustrie

Am 13. November 2014 einigten sich die Ta-rifpartner der westdeutschen Textil- und Modeindustrie auf einen Tarifvertrag mit einer 27-monatigen Laufzeit, der nach zwei Nullmonaten fünf betrieblich abdingbare monatliche Einmalzahlungen von 60  € vor-sieht. Die Entgelte steigen ab Juni 2015 um 60  € und ab Juni 2016 um 2,4 %. Auch die erste Anhebung ist mit Zustimmung der Ge-werkschaft teilweise oder vollständig ab-senkbar. Voraussetzung für die Nutzung der Öffnungsklauseln ist eine Beschäftigungs-zusage für den Betrieb. Nähere Informati-onen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

Zweite Pflegemindestlohnverordnung in Kraft

Die „Zweite Verordnung über zwingende Ar-beitsbedingungen für die Pflegebranche“ trat am 1. Januar 2015 in Kraft und regelt Min-deststundenlöhne von zunächst 9,40 € (West, einschließlich Berlin) bzw. 8,65  € (Ost). Die Verordnung gilt grundsätzlich auch für We-gezeiten und Bereitschaftsdienste, nicht dagegen für Zeiten der Rufbereitschaft. Auf kollektivrechtlicher oder einzelvertraglicher Grundlage können dabei Bereitschaftsdiens-te mit mindestens 25 % als Arbeitszeit be-wertet werden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeit-nehmer-Entsendegesetz

Neue Mindestlohnverordnung für Gebäudereinigerhandwerk schon ab 1. Januar 2015

Am 1. Januar 2015 trat die Fünfte Verord-nung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung in Kraft. Die Lohn-gruppe  1 (im Wesentlichen Innenreinigung) sieht einen Mindeststundenlohn von 9,55  € (West, einschließlich Berlin) bzw. 8,50  € (Ost) vor und die Lohngruppe 6 (im Wesent-lichen Außenreinigung) von 12,65  € (West, einschließlich Berlin) bzw. 10,63  € (Ost). Damit wurde die Vorgängerverordnung vor-zeitig abgelöst, die sonst Ende Oktober 2015 außer Kraft getreten wäre. Nähere Informa-tionen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Preisanstiege und Personalabbau als Folge des gesetzlichen Mindestlohns

Laut einer Sonderumfrage im ifo-Konjunk-turtest vom Dezember 2014 planen 57 % der Unternehmen, die angegeben haben, direkt von den Mindestlohnregelungen be-troffen zu sein, Maßnahmen zur Abfederung der durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns bedingten Folgen. So beab-sichtigen z. B. rd. 26 % dieser Unternehmen, mit Preiserhöhungen zu reagieren, 22 % rechnen mit Personalabbau und fast 16 % werden voraussichtlich ihre Investitions-tätigkeit verringern. Damit zeichnen sich bereits deutlich die ersten von der BDA be-fürchteten Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ab. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z  > Mindestlohn

Page 6: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Arbeitgeber aktuell | Januar 20156

Das Programm der Bundesregierung wird nicht dazu beitragen, Langzeitarbeitslose in größerem Umfang in Arbeit zu vermit-teln, kann aber, vor allem durch die geplan-te bessere Betreuung in den Jobcentern, zu Verbesserungen führen. Die Fokussierung auf öffentlich geförderte Beschäftigung birgt zudem die Gefahr, dass Arbeitslosigkeit ver-festigt wird. Die BDA wird die Umsetzung des ESF-Programms sowie des Programms zur sozialen Teilhabe kritisch begleiten. Die Teil-nehmenden des ESF-Programms müssen in qualifikationsadäquater Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt und da-bei begleitet werden. Außerdem ist es wich-tig, dass sie nach Auslaufen des Programms in dauerhafte Beschäftigung einmünden kön-

nen und die Notwendigkeit der Förderung re-gelmäßig überprüft wird. Die BDA setzt sich für wirkungsvolle und wirtschaftliche Maß-nahmen ein, die eine zielgenaue Beratung und Vermittlung sowie passgenaue Qualifi-zierung von Langzeitarbeitslosen beinhalten. Im Mittelpunkt müssen vor allem eine syste-matische stärkenorientierte Kompetenzdiag-nostik und die genaue Kenntnis der regiona-len Bedarfe auf dem Arbeitsmarkt stehen.

Die BDA hat im Dezember 2014 ein 15-Punkte-Papier zur Senkung der Langzeit-arbeitslosigkeit sowie ein Positionspapier „Perspektiven für Geringqualifizierte verbes-sern – Potenziale erschließen“ veröffentlicht.

Langzeitarbeitslosigkeit gezielt bekämpfen Die Bundesregierung hat im November 2014 ein Programm zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslo-sigkeit angekündigt. Kernelemente der Initiative sind die intensive Betreuung von Langzeitarbeitslo-sen in sog. Aktivierungszentren, ein durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziertes Programm zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie ein Programm zur sozialen Teilhabe. Gesetzt wird vor allem auf öffentlich geförderte Beschäftigung.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >

Themen A-Z > Lang-zeitarbeitslose und Geringqualifizierte

KURZ NOTIERT Neue Lösungsansätze durch die „Partner-schaft für Fachkräfte in Deutschland“

Am 19. November 2014 haben Arbeitgeberprä-sident Ingo Kramer, weitere Spitzenvertreter der Wirtschaft, der Bundesregierung, der Ge-werkschaften sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) die gemeinsame Initiative „Part-nerschaft für Fachkräfte in Deutschland“ ge-startet. Ziel ist, gemeinsam Lösungsansätze zur Fachkräftesicherung zu entwickeln. Die BDA setzt sich in diesem Rahmen für eine bessere Erschließung der Fachkräftepoten-ziale von Jugendlichen, Frauen, Älteren und Menschen mit Migrationshintergrund sowie für qualifizierte Zuwanderung ein. Nähere In-formationen unter www.arbeitgeber.de > In-halte > Beschäftigung > Fachkräftesicherung

Gesetzentwurf zum Bleiberecht ermöglicht mehr Potenzialzuwanderung

Der am 3. Dezember 2014 vom Bundeskabi-nett beschlossene Gesetzentwurf zum Blei-berecht sieht u. a. die von der BDA geforderte Entfristung des Aufenthaltstitels zur Arbeits-platzsuche vor. Darüber hinaus wird ein neu-er Aufenthaltstitel für die Anerkennung aus-ländischer Berufsqualifikationen geschaffen.

Nach der Anerkennung kann die Aufenthalts-erlaubnis zur Suche eines Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. Dies ent-spricht den Forderungen der BDA zur Weiter-entwicklung der Potenzialzuwanderung. Die BDA wird sich für weitere Verbesserungen einsetzen.

Sprachförderung bedarfsgerecht ausbauen

Die aus dem ESF geförderte berufsbezogene Sprachförderung ist mit 180  Mio.  € (2014–2020) nur unzureichend ausgestattet. Die BDA setzt sich u. a. mit den Gewerkschaften im Verwaltungsrat der BA dafür ein, dass so-wohl die berufsbezogene als auch die allge-meine Sprachförderung mit ausreichenden Mitteln ausgestattet und auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden. Alle Personen, die Sprachförderung benötigen, müssen Zu-gang dazu erhalten. Nach eigenen Schätzun-gen werden ca. 200 Mio. € zusätzlich pro Jahr benötigt werden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäfti-gung > Zuwanderung und Integration

Page 7: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Beschäftigung 7

Sozialleistungsausschluss für nicht erwerbstätige Unionsbürger ist europa-rechtskonform

Im Urteil vom 11. November 2014 hat der Eu-ropäische Gerichtshof entschieden, dass die deutsche Ausschlussregelung für SGB-II-Leistungen gegenüber EU-Bürgern mit dem Unionsrecht vereinbar ist, sofern diesen kein Aufenthaltsrecht zusteht. Die BDA begrüßt, dass damit klargestellt ist, dass nicht er-werbstätige Unionsbürger, die sich in einen anderen Mitgliedstaat allein mit dem Ziel be-geben, in den Genuss von Sozialleistungen zu kommen, von diesen ausgeschlossen werden können. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > Euro-Info 05/2014

Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz diskutiert Neuausrichtung der Eingliede-rungshilfe

Bis April 2015 wird in der vom Bundesarbeits-ministerium eingerichteten Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz über die Reform der Eingliederungshilfe diskutiert. Für die BDA steht im Mittelpunkt, dass es eine bessere Koordinierung zwischen den Reha-Trägern geben und dass das Wunsch- und Wahlrecht durch personenzentrierte Leistungen ver-bessert werden muss. Sie setzt sich dafür ein, dass die Reform nicht zu Mehrkosten für Beitrags- und Steuerzahler führt, dass es z. B. nicht zur Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten durch eine Änderung des Behinderungsbegriffs oder geänderte Vermögensanrechnungsregelungen kommt.

Forschungsprogramm zur „Zukunft der Arbeit“ gestartet

Das Bundesbildungsministerium erarbeitet einen Forschungsschwerpunkt „Zukunft der Arbeit“. Ziel ist es, im Hinblick auf technolo-gische Entwicklungen neue Konzepte für die Arbeit in der Zukunft zu entwickeln. Techno-logische Innovationen, z. B. im Rahmen von Industrie 4.0, sollen durch soziale Innovati-onen ergänzt werden, um die sehr hohe Ar-beitsqualität in Deutschland zu erhalten. Das Forschungsprogramm hat eine Laufzeit von sieben Jahren und ein Fördervolumen von 270 Mio. €. Die BDA ist über den Expertenbei-rat eingebunden und setzt sich dafür ein, dass vor allem die Chancen der Arbeit in der Zu-kunft, z. B. durch Digitalisierung, ausreichend beachtet werden.

Forschungsergebnisse zur „Arbeitsqua-lität in Zeitarbeitsverhältnissen“ werden veröffentlicht

Anfang 2015 werden erste Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Arbeitsqualität in Zeitarbeitsverhältnissen“ des Bundesar-beitsministeriums veröffentlicht. Zielsetzung der Forschung war eine Status-quo-Messung der Arbeitsqualität von Zeitarbeitsverhältnis-sen. Neben den Beschäftigten in Zeitarbeits-unternehmen wurden auch die Unternehmen befragt, um zu untersuchen, welche Ansätze und Maßnahmen eines nachhaltigen Perso-nalmanagements in der Zeitarbeitsbranche vorhanden sind. Die BDA hat das Vorhaben als Mitglied des vom Bundesarbeitsministeri-um eingesetzten Forschungsbeirats kritisch begleitet.

Entgeltgleichheit: Erwerbs- und Karriere-chancen von Frauen verbessern statt neuer Regulierung

Die Bundesregierung plant ein Entgeltgleich-heitsgesetz, das u. a. Berichtspflichten und Verfahren zur Beseitigung vermeintlicher Entgeltdiskriminierung beinhaltet. Eckpunk-te sollen im Frühjahr 2015 veröffentlicht werden. Die BDA hat einen verbandsinter-nen Workshop zu der Thematik durchgeführt und sich in Gesprächen mit dem zuständi-gen Bundesfamilienministerium gegen eine solche Gesetzesinitiative ausgesprochen. Stattdessen muss an den Erwerbs- und Kar-rierechancen von Frauen angesetzt werden. Nähere Informationen unter www.arbeitge-ber.de > Themen A–Z > Entgeltgleichheit

Page 8: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Arbeitgeber aktuell | Januar 20158

Verbesserungen für die betriebliche Altersvorsorge angehen Das Bundesarbeitsministerium hat angekündigt, einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Mo-bilitätsrichtlinie vorzulegen und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der betrieblichen Alters-vorsorge zu prüfen. Am 6. Oktober 2014 hat das Bundesarbeitsministerium vorab einen Vorschlag zur „Aufwertung der tarifvertraglich gestalteten betrieblichen Altersvorsorge“ übermittelt.

Der Vorschlag sieht im Kern vor, dass die Haftung des Arbeitgebers für Betriebsren-tenzusagen tarifvertraglich geregelt werden kann, jedoch nur im Rahmen von gemeinsa-men Einrichtungen der Tarifvertragsparteien und bei Mitgliedschaft im Sicherungsfonds der Versicherungen. Diesen Vorschlag lehnt die BDA ab, da er zur Stärkung der betrieb-lichen Altersvorsorge ungeeignet ist. Ins-besondere hätte die zwingend vorgesehene Mitgliedschaft im Sicherungsfonds der Versi-cherungen zur Folge, dass diese Einrichtun-gen die Eigenmittelvorgaben der Lebensver-sicherungsunternehmen erfüllen müssten. Dies würde nicht nur die Ertragschancen der gemeinsamen Einrichtungen erheblich einschränken und die betriebliche Altersvor-

sorge für die Arbeitgeber verteuern, sondern auch die Argumentation auf europäischer Ebene gegen die Verschärfung der Eigenmit-telvorgaben für Pensionskassen und Pensi-onsfonds schwächen. Außerdem ist dieser Vorschlag kein Ersatz für die notwendigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge. Daher wird die BDA weiter darauf drängen, dass Verbes-serungen der gesetzlichen Rahmenbedin-gungen der betrieblichen Altersvorsorge an-gegangen werden, zu denen insbesondere die Erhöhung des steuer- und beitragsfreien Zu-wendungsrahmens, die bessere Nutzungs-möglichkeit der Riester-Förderung sowie die Vereinfachung der Anpassungsregelungen für laufende Betriebsrenten gehören.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >

Themen A–Z > Betrieb-liche Altersvorsorge

Syndici: Neben Vertrauensschutz ist Gesetzesänderung notwendig Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) hat am 12. Dezember 2014 die lange erwartete Information zur Umsetzung der BSG-Rechtsprechung zur Befreiung von Syndikusanwälten von der Rentenversicherungspflicht und dem einzuräumenden Vertrauensschutz veröffentlicht.

Die BDA hatte sich in den Monaten zuvor in intensiven Gesprächen mit der DRV Bund und dem Bundesversicherungsamt für einen weitreichenden Vertrauensschutz für bereits befreite Syndikusanwälte eingesetzt. Nach der Information der DRV Bund bleiben alle Syndikusanwälte, die über einen aktuellen Befreiungsbescheid für ihre derzeit ausge-übte Beschäftigung verfügen, in dieser Tä-tigkeit befreit, solange es nicht bei dem bis-herigen Arbeitgeber zu einer wesentlichen Änderung im Tätigkeitsfeld gekommen ist oder kommt, so dass die Tätigkeit ihren ur-sprünglich rechtsberatenden Charakter ver-liert. Die DRV Bund verzichtet zudem für die Vergangenheit auf Beitragsnachforderungen zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Syndikusanwälte, die nicht über einen Be-freiungsbescheid für die aktuell ausgeübte Beschäftigung verfügen, unter der Bedin-

gung, dass die betroffenen Syndikusanwälte zum Stichtag 1. Januar 2015 zur gesetzlichen Rentenversicherung umgemeldet werden. Dies ist sehr erfreulich, da damit hohe Bei-tragsnachzahlungen für betroffene Arbeitge-ber vermieden werden. Für Syndikusanwälte, die am 31. Dezember 2014 das 58. Lebensjahr vollendet haben, konnte die BDA überdies erreichen, dass ein besonderer Vertrauens-schutz dahingehend gewährt wird, als dass sie in dem zuständigen Versorgungswerk versichert bleiben, auch wenn sie nicht über einen Befreiungsbescheid für die aktuell aus-geübte Beschäftigung verfügen oder ihren Arbeitgeber später wechseln. Ausgenommen von dem Vertrauensschutz sind Personen, die inzwischen einer Tätigkeit nachgehen, die unter keinen Umständen als rechtsberatend angesehen werden kann.

Page 9: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Soziale Sicherung 9

Über den erreichten Vertrauensschutz hinaus sind Gesetzesänderungen notwen-dig, um auch zukünftig die Erteilung von Be-freiungen für Syndikusanwälte zu ermögli-chen. Es ist der BDA in den letzten Monaten gelungen, hierfür politische Unterstützung zu gewinnen. Auf ihrer Hauptversammlung im Dezember 2014 hat sich nunmehr auch die Bundesrechtsanwaltskammer erstmals

klar hinter diese Forderung gestellt, wobei sie eine rein sozialrechtliche Regelung favo-risiert. Die Chance einer gesetzlichen Wie-derherstellung des Befreiungsrechts bietet sich im Zusammenhang mit geplanten Ände-rungen des anwaltlichen Berufsrechts. Der Bundesjustizminister hat dafür am 13. Januar 2015 die Eckpunkte vorgelegt.

KURZ NOTIERT Einigung der Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge“ verzögert sich

Die Koalitionsarbeitsgruppe zur weiteren Fle-xibilisierung des Übergangs vom Erwerbsle-ben in den Ruhestand wird erst Ende Januar 2015 erneut zusammentreten. Bis dahin soll das Bundesarbeitsministerium den Arbeits-gruppenmitgliedern weitere Hintergrundin-formationen zu offenen Punkten zukommen lassen. Nach der ursprünglichen Planung sollte die Koalitionsarbeitsgruppe ihre Bera-tungen bereits im Dezember 2014 abschließen. Die BDA hatte am 4. November 2014 die Ge-legenheit, ihre umfangreichen und konkreten Vorstellungen unmittelbar den Arbeitsgrup-penmitgliedern bei einem persönlichen Treffen darzulegen. Sie wird den Beratungsprozess weiterhin kritisch konstruktiv begleiten.

Projekt zur Optimierung des Arbeitgeber-meldeverfahrens beendet

Das vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebene Projekt „Optimiertes Meldeverfah-ren in der sozialen Sicherung (OMS)“ endete am 31. Dezember 2014. Nach drei Jahren intensiver Arbeit der Beteiligten aus Ministerium, Sozial-versicherung, Unternehmen und BDA wird am 22. Januar 2015 auf der Abschlussveranstal-tung ein zweiteiliger Bericht veröffentlicht. Der erste Teil beinhaltet eine Zusammenfassung der Analysen und Optimierungsvorschläge, der zweite Teil, der aus mehr als 2.000 Seiten besteht, erläutert die Ergebnisse im Detail. Die Umsetzung der Optimierungsvorschläge aus OMS im 5. SGB-IV-Änderungsgesetz soll für Arbeitgeber mit jährlichen Einsparungen i. H. v. 126 Mio. € verbunden sein.

BDA-Position zum Berufskrankheitenrecht aktualisiert und präzisiert

Aktuell wird in der Politik, der Unfallversiche-rung und bei den Gewerkschaften das geltende Berufskrankheitenrecht vermehrt diskutiert. Die BDA hat deshalb ihre Positionen zu diesem Thema aktualisiert und präzisiert: Im Kern hat sich das bestehende Berufskrankheitenrecht

bewährt, Anpassungen sind jedoch erforder-lich. Ziel einer Reform muss sein, dass das Kausalitätsprinzip, nach dem nur eindeutig be-rufsbedingte Erkrankungen zulasten der Un-fallversicherung gehen, wieder stringenter zur Anwendung gelangt. Ferner müssen entgegen der Dritten Berufskrankheiten-Änderungsver-ordnung in jedem Fall Stichtagsregelungen für neue Berufskrankheiten, die durch die Unfall-versicherung entschädigt werden sollen, fest-gelegt werden.

Präventionsgesetz mit wenig Wirkung und hohem Aufwand

Der am 17. Dezember 2014 vom Bundeskabi-nett beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention knüpft insbesondere im Bereich der Finanzie-rung an den gescheiterten Entwurf der letzten Legislaturperiode an. Die BDA hält den Ansatz für grundsätzlich verfehlt und wird sich im Ge-setzgebungsverfahren weiterhin intensiv dafür einsetzen, unnötige Regulierung der betrieb-lichen Gesundheitsförderung zu verhindern, die vorgesehene Zwangsabgabe der Kranken-kassen von jährlich rd. 35 Mio. € an die Bun-deszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu verhindern und unwirtschaftlichem Mittelein-satz entgegenzuwirken.

EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Kom-promisstext zum Pensionsfondsrichtlinien-vorschlag

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 10. De-zember 2014 auf einen Kompromisstext zum Pensionsfondsrichtlinienvorschlag der EU-Kommission geeinigt, der die Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit dem Europä-ischen Parlament (EP) und der EU-Kommis-sion sein wird. Dieser enthält gegenüber dem Kommissionsvorschlag vom 27. März 2014 deutliche Verbesserungen, auf die die BDA hingewirkt hatte. In den Anfang dieses Jahres beginnenden Beratungen im EP wird sich die BDA dafür einsetzen, dass der Vorschlag der Mitgliedstaaten unterstützt wird und weitere Verbesserungen erreicht werden.

Page 10: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Arbeitgeber aktuell | Januar 201510

Berufliche und akademische Bildung nicht gegeneinander ausspielen Die Ausbildung ruht in Deutschland auf zwei gleich starken Standbeinen: Hochschule und betriebliche Ausbildung. Dieser Qualifikationsmix aus akademischer und beruflicher Bildung ist das Rückgrat der wirtschaftlichen Leistungskraft Deutschlands. Eine zuletzt steigende Zahl von Studienanfängerinnen und -anfängern bei leicht rückläufigen Ausbildungsabschlüssen hat zu Sorgen um den Nachwuchs in der dualen Berufsausbildung und zu einer kontroversen Debatte über die richtige Akademisierungs-quote für Deutschland geführt. Diese Debatte schadet dem Gedanken und den bereits bestehenden Modellen eines durchlässigen Bildungssystems. Es geht nicht um ein „Entweder-oder“, nicht um ein „Mehr oder Weniger“ an Ausbildungs- oder Studienplätzen. Unternehmen brauchen Absolventinnen und Absolventen sowohl aus der akademischen wie aus der beruflichen Bildung.

Die laufende Diskussion über eine mögliche „Überakademisierung“ überlagert die ei-gentlichen aktuellen Herausforderungen in der Bildungspolitik: fehlende Ausbildungs-reife, mangelnde Berufsorientierung, hohe Abbruchzahlen in Schule und Hochschule sowie eine immer noch hohe Zahl von Men-schen ohne jeglichen Berufsabschluss. Diese Defizite müssen verringert werden  – durch mehr Qualität im Bildungssystem und durch

die richtigen Weichenstellungen in der beruf-lichen Bildung. Die Broschüre „Wir brauchen alle“, die im Januar 2015 von BDA und BDI in Kooperation mit der Deutsche Telekom AG herausgegeben wurde, bietet Transparenz zu den wesentlichen Zahlen, Daten und Fak-ten im deutschen Bildungssystem und zeigt in neun konkreten Handlungsfeldern Wege auf, um berufliche und akademische Bildung gleichwertig voranzubringen.

Nähere Informationen:www.arbeitgeber.de >

Publikationen

Wirtschaft engagiert sich in neuer Allianz für Aus- und Weiterbildung Am 12. Dezember 2014 haben Wirtschaft, Gewerkschaften, Bundesregierung und Länder die Verein-barung für eine „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ unterzeichnet. Die Allianz soll die erfolgreiche Arbeit des Ausbildungspakts fortsetzen und dabei – erstmalig mit den Gewerkschaften als Partner – die berufliche Bildung in Deutschland weiter stärken. Vereinbart wurde, Jugendliche künftig besser auf den Beruf und die Arbeitswelt vorzubereiten. Außerdem soll allen Jugendlichen eine Chance auf Ausbildung gegeben und betrieblicher Ausbildung dabei Vorrang gewährt werden.

Die BDA konnte in den Verhandlungen durch-setzen, dass Maßnahmen für eine praxisori-entierte Berufsorientierung an allen Schul-formen vereinbart wurden. Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT vermittelt jeder inte-ressierten Schule ein Partnerunternehmen. Die BDA hat sich ebenfalls erfolgreich dafür eingesetzt, dass künftig die „ausbildungsbe-gleitende Hilfe“ ausgeweitet und das neue, rechtskreisübergreifende Instrument der „Assistierten Ausbildung“ als Regelinstru-ment der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein-geführt wird. Beide Maßnahmen leisten einen wertvollen Beitrag, um die Betriebe bei der Ausbildung leistungsschwächerer Jugendli-cher zu unterstützen.

Weiterhin wurde vereinbart, 2015 durch ein verändertes Meldeverhalten der Betrie-be 20.000 bisher bereits angebotene, aber der BA nicht bekannte Ausbildungsplätze sichtbar zu machen. Der BA, die erstmals als Partner der Ausbildungsallianz angehört, wird so die Chance eröffnet, sich noch effekti-ver für das Marketing von Angebot und Nach-frage auf dem Ausbildungsmarkt zu engagie-ren und die neuen Instrumente einzusetzen.

Page 11: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Bildung 11

KURZ NOTIERT Für mehr gute Ganztagsschulen

Der Ausbau der Ganztagsschulen geht vor-an. Leider handelt es sich hierbei jedoch oft nur um Betreuungs- und Freizeitangebote am Nachmittag. Die BDA plädiert in ihrem neuen Positionspapier „Für mehr gute Ganz-tagsschulen“ vom Dezember 2014 deshalb für mehr Qualität: Der Ganztag muss aus einem Guss sein und mehr individuelle För-derung einschließen. In der weiterführenden Schule können die Berufsorientierung und die Kooperation mit Unternehmen gut in den Ganztag integriert werden. Die BDA und das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT wollen beim Thema „Ganztagsschule“ in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt ihres schulpoliti-schen Engagements setzen. Nähere Informa-tionen unter www.arbeitgeber.de > Bildung > Schule

Selbstverständnis des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT verabschiedet

Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT enga-giert sich seit über 60 Jahren in der Zusam-menarbeit von Schule und Wirtschaft am Übergang Schule-Arbeitswelt. Durch den Fachkräftemangel und die aktuelle Bildungs-diskussion hat sich in diesem Bereich ein Ge-schäftsfeld für kommerzielle Anbieter entwi-ckelt. Deren Angebote und Materialien sind von unterschiedlicher Qualität und stehen oft in Konkurrenz zu SCHULEWIRTSCHAFT. Um die Marke und Positionierung zu stärken und die Qualität der Arbeit nach außen stärker sichtbar zu machen, wurde auf der Herbstta-gung der Bundesarbeitsgemeinschaft SCHU-LEWIRTSCHAFT das „Selbstverständnis des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT“ verab-schiedet. Darin sind die Werte sowie die Leit-linien des Handelns (u. a. Unantastbarkeit des Bildungsauftrags der Schule, Zusammenarbeit mit Partnern) zusammengefasst. Nähere In-formationen unter www.schulewirtschaft.de > Netzwerk > Leitbild

University Business Forum

Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen besser ge-lingen? Wie können Unternehmertum und regionale Entwicklung von einer guten Ko-operation profitieren? Wie kann die Ar-beitsmarktrelevanz der Studienprogramme erhöht und lebensbegleitendes Lernen reali-siert werden? Diese und weitere Fragen wur-den auf dem University Business Forum am 20./21. November 2014 in Berlin von rd. 300

Teilnehmenden diskutiert. Auf der hochran-gig besetzten Veranstaltung, zu der Europä-ische Kommission, BDA und Hochschulrekto-renkonferenz gemeinsam eingeladen hatten, sprachen u. a. Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka und Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Nähere Informationen unter www.ubforum-berlin.eu

Unabhängige Evaluation zeigt: Der Studien-kompass wirkt!

Mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Bil-dungserfolg  – die vom Bundesbildungsmi-nisterium geförderte Evaluation belegt, dass der Studienkompass Studierenden der ersten Generation erfolgreich den Weg an die Hoch-schule geebnet hat. Das bundesweit seit 2007 tätige Programm der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) baut erfolgreich Hemm-schwellen ab. Über 90 % der Teilnehmenden nehmen ein Studium auf, ebenso viele geben an, ihren Wunschstudiengang gefunden zu haben. Durch die gezielte Vorbereitung auf das Studium konnte auch die Studienabbre-cherquote der Fachkräfte von morgen auf unter 5 % gesenkt werden. Nähere Informati-onen unter www.studienkompass.de

Hauptschülerprogramm führt über 90 % der Teilnehmenden zum Erfolg

Auch im Ausbildungsbereich wirken die Programme der sdw. Über 90 % der Teil-nehmerinnen und Teilnehmer an „Zeig, was Du kannst!“, einem Förderprogramm für Jugendliche mit herkunftsbedingten Start-nachteilen, gelingt der direkte Übergang in die Ausbildung oder auf eine weiterführende Schule. Ohne Förderung sind es bundesweit durchschnittlich nur 60 %. Seit 2012 in Ko-operation mit der Walter Blüchert Stiftung umgesetzt, bietet „Zeig, was Du kannst!“ bereits zwei Jahre vor dem Schulabschluss professionelle Berufsorientierung, vermittelt wichtige Sozialkompetenzen und unterstützt Jugendliche im ersten Ausbildungsjahr.

Page 12: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Arbeitgeber aktuell | Januar 201512

zu streichen oder zu ändern, weil die Geset-zesvorschläge entweder wegen technischer Vorbehalte nicht realisierbar oder seit Jah-ren im Rat blockiert sind. Letzteres betrifft die Revision der „Mutterschutzrichtlinie“, die zurückgezogen und durch einen neuen, „moderneren“ Vorschlag ersetzt werden soll, falls in den nächsten sechs Monaten keine Einigung zwischen dem Europäischen Parla-ment (EP) und dem Rat erfolgt. Hier hätte sich die BDA zwar etwas mehr Entschlossenheit gewünscht, dennoch weist der Gesamtan-satz der Kommission in die richtige Richtung. Die BDA wird sich in den nächsten Monaten weiterhin dafür einsetzen, dass der realitäts-ferne Revisionsvorschlag zur Mutterschutz-richtlinie nicht weiterverfolgt wird.

Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2014 ihr Arbeitsprogramm für 2015 vorgestellt. Es orientiert sich an den von Jean-Claude Juncker bereits im Juli 2014 vorgestellten „Politischen Leitlini-en“ mit Fokus auf Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen.

Die Kommission macht ihr Versprechen, sich auf weniger, aber dafür die richtigen Priori-täten zu konzentrieren, wahr: 23 neue In-itiativen  – in den Arbeitsprogrammen der vorangegangenen Kommission waren es immer über 100 Initiativen  – werden vorge-schlagen, u. a. ein Investitionsplan für Euro-pa, ein Paket zum digitalen Binnenmarkt, ein Zuwanderungskonzept, die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Industrie im Binnenmarkt.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Arbeitsprogramms betrifft den Bereich „Bessere Rechtsetzung“. So wird für 80 lau-fende Gesetzesinitiativen vorgeschlagen, sie

KURZ NOTIERT Online-Konsultation zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie gestartet

Die EU-Kommission hat eine bis 15. März 2015 laufende öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie ein-geleitet, deren Beiträge in die Überprüfung und Folgenabschätzung zur Zukunft der Ar-beitszeitrichtlinie einfließen sollen. Die BDA wird sich daran beteiligen und eine partielle Richtlinienüberarbeitung anmahnen, vor al-lem mit Blick auf die notwendige Korrek-tur der EuGH-Rechtsprechung zum Bereit-schaftsdienst.

Rat einigt sich beim Beschäftigtendatenschutz

Der Rat für Justiz und Inneres hat Anfang Dezember 2014 eine partielle allgemeine Ausrichtung zu den wichtigen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zum Beschäf-tigtendatenschutz erzielt. Der Rat spricht sich dafür aus, dass die Mitgliedstaaten durch Gesetz oder Kollektivvereinbarung konkretere Regelungen zum Beschäftigten-datenschutz festlegen können. Für Letzteres hatte sich die BDA intensiv eingesetzt. Das Thema „Einwilligung“ zur Verarbeitung per-sonenbezogener Daten soll ebenfalls nati-onal geregelt werden können. Die BDA wird

sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch der Beschäftigten datenschutz in der EU weitge-hend harmonisiert wird. Nähere Informati-onen im Rundschreiben II/189/14 vom 5. De-zember 2014

Rat und EP verständigen sich auf EU-Haushalt 2015

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Rat und EP auf einen Kompromiss für den EU-Haushalt 2015 verständigt. Das EP ist von seinen zu hohen Forderungen bezüglich des Anstiegs des EU-Haushalts im Jahr 2015 abgerückt. Statt 146,42 Mrd. € an Mitteln für Zahlungen sind im Kompromissvorschlag nun 141,2  Mrd.  € vorgesehen. Auch beim zweiten wichtigen Konfliktpunkt, dem Nach-tragshaushalt für 2014, wurde eine Einigung erzielt. Die BDA begrüßt den gefundenen Kompromiss, der ein klares Zeichen für eine solide Haushaltspolitik in der EU setzt und der weiterhin angespannten Haushaltslage in einigen EU-Staaten Rechnung trägt.

Textilbündnis startet mit wenig Resonanz in der Wirtschaft

Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Mül-ler hat am 16. Oktober 2014 das „Bündnis für nachhaltige Textilien“ gegründet und ei-

Page 13: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Europa 13

nen 64-seitigen Aktionsplan vorgelegt. Die Anforderungen an Unternehmen durch die-sen Aktionsplan sind realitätsfern und nicht umsetzbar. Sie gehen im Bereich der Sozi-alstandards sogar über das hinaus, was für Deutschland gilt. So müssen Unternehmen beispielsweise in der Lieferkette für alle tex-tilen Verarbeitungsstufen die Kosten von be-rufsbedingten Krankheiten der Arbeitnehmer übernehmen, „wo keine berufsgenossen-schaftlichen Systeme bestehen“. Im Aktions-plan spiegelt sich nicht ausreichend wider, dass globale Lieferketten sehr verzweigt und komplex sind. Die BDA ist deshalb – ebenso wie die allermeisten Unternehmen und die zuständigen BDA-Mitgliedsverbände  – dem Textilbündnis nicht beigetreten.

Bundesregierung startet Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Das Auswärtige Amt hat die Arbeiten zur Um-setzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte eingeleitet. Die Eröff-nungskonferenz hierfür fand am 6. Novem-ber 2014 in Berlin statt und brachte rd.  170 Teilnehmer aus Ministerien, Wirtschaft, zi-vilgesellschaftlichen Organisationen und Botschaften zusammen. Im Rahmen eines 24 Monate dauernden Prozesses sollen die-se Stakeholder intensiv eingebunden und ein Nationaler Aktionsplan entworfen werden. Es wurde ein Steuerungskreis eingerichtet, in dem die betroffenen Ministerien, die Wirt-schaft, NGOs und Gewerkschaften vertreten sind. Die BDA wird sich intensiv in diesen Pro-zess einbringen und die Interessen der deut-schen Wirtschaft vertreten.

ILO: Arbeitgeber setzen tripartite Diskussion zum Streikrecht durch

Zur Klärung der Frage, ob im ILO-Überein-kommen 87 zur Vereinigungsfreiheit auch das Streikrecht enthalten ist, konnte die Arbeit-geberseite bei der Sitzung des ILO-Verwal-tungsrats im November 2014 einen großen Verhandlungserfolg erzielen. Anders als von den Gewerkschaften, der ILO-Verwaltung und einigen Regierungen gefordert, wird die Fra-ge nach der globalen Normierung des Streik-rechts nicht dem Internationalen Gerichtshof (IGH) vorgelegt, sondern im Rahmen eines tripartiten Treffens unter Einschluss der Re-gierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften fundiert erörtert. Erst nach diesem Treffen und auf der Grundlage der dabei erzielten Er-gebnisse wird der Verwaltungsrat bei seiner nächsten Sitzung im März 2015 darüber be-finden, ob der IGH mit dieser Frage befasst werden soll.

Page 14: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Arbeitgeber aktuell | Januar 201514

Erbschaftsteuer: Neuregelung darf Unternehmensnachfolgen und Arbeitsplätze nicht gefährden Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 17. Dezember 2014 entschieden, dass die derzeit gel-tenden erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln für betriebliches Vermögen nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sind. Dies betrifft u. a. die generelle Verschonung von größeren Unternehmen ohne Bedürfnisprüfung. Zugleich hat das BVerfG aber auch deutlich gemacht, dass die Zielsetzung der Ver-schonung, Unternehmen und ihre Arbeitsplätze zu schützen, verfassungsfest ist. Innerhalb der vom BVerfG gesetzten Frist (30. Juni 2016) muss der Gesetzgeber das Erbschaftsteuerrecht überarbeiten.

Die BDA tritt entschieden dafür ein, die Ver-schonung des betrieblichen Vermögens auf verfassungsgemäßer Grundlage neu zu re-geln. Es kommt darauf an, die vom BVerfG kritisierten Punkte gezielt zu korrigieren und zusätzliche Belastungen – vor allem der fami-liengeführten Unternehmen des Mittelstands – zu vermeiden. Praktikable Verschonungsre-geln sind notwendig, damit den Unternehmen nicht durch den Erbfall notwendige Liquidität verloren geht und die Gefahr vermieden wird, dass zur Bezahlung der Erbschaftsteuer Un-ternehmensteile veräußert werden müssen. Ohne Verschonungsregelungen würden die Investitionsfähigkeit und die Eigenkapitalaus-stattung der Betriebe massiv geschädigt. Im

schlimmsten Fall stünden Unternehmen und ihre Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass die Große Koalition möglichst schnell Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen herstellt. Dabei kommt es darauf an, dass der Generationenwechsel in Unternehmen und der Fortbestand von Arbeitsplätzen nicht durch die Erbschaftsteuer gefährdet werden. Daher darf die Umsetzung der Vorgaben des BVerfG kein Einfallstor für zusätzliche Steu-erbelastungen oder Bürokratie werden. Dies gilt auch mit Blick auf die internationale Wett-bewerbsfähigkeit des Mittelstands am Stand-ort Deutschland.

TTIP: Investitionsschutz und Schiedsverfahren unverzichtbar Die seit Mitte 2013 stattfindenden Verhandlungen zwischen den USA und der EU zu einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) verfolgen das Ziel, die weltweit größten Wirtschaftsräume wirtschaftlich noch stärker miteinander zu verknüpfen. Dass TTIP entsprechend dem Verhandlungsman-dat ein Kapitel zu Investitionsschutz und zur Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) durch Schiedsgerichte beinhalten soll, ist nicht unumstritten. Die EU-Kommission hat – bemüht um Transparenz und Argumen-tationsaustausch – eine öffentliche Konsultation durchgeführt und die Verhandlungen zu diesem Thema vorerst gestoppt. Sie plant, unter Einbindung von EU-Parlament, Mitgliedstaaten und Öffentlichkeit den Anwendungsbereich und die Regeln für ISDS erneut vertieft zu beraten.

BDA, BDI, DIHK und ZDH haben sich in einer gemeinsamen Erklärung für ein faires und ambitioniertes Abkommen zwischen den USA und der EU ausgesprochen und dabei die zen-trale Bedeutung von Investitionsschutzver-trägen und Investor-Staat-Schiedsverfahren betont. Dies sind seit Jahrzehnten bewährte Instrumente für deutsche Unternehmen, um ihre Investitionen im Ausland abzusichern. Gleichwohl müssen die TTIP-Verhandlungen genutzt werden, um ein modernes Investiti-onsschutzkapitel zu etablieren. Hierzu sind

Defizite in bestehenden Investitionsschutzver-trägen und bei Schiedsverfahren zu ermitteln und Reformen umzusetzen. Dabei sollte vor allem mehr Transparenz erreicht, der Schutz vor unseriösen Klagen verbessert und ein Berufungsmechanismus eingeführt werden. Hierfür setzt sich die BDA ein. Denn ein mo-dernes Investitionsschutzkapitel kann Inves-titionen fördern und als Messlatte für andere Abkommen dienen. Die BDA hat Argumente für Investitionsschutz in TTIP in einer gesonderten „argumente“-Publikation zusammengestellt.

Nähere Informationen:www.arbeitgeber.de >

Inhalte > Volkswirt-schaft > Globalisierung

und TTIP

Page 15: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

Wirtschaft und Finanzen 15

KURZ NOTIERT Neue Belastungen durch Finanztransaktionsteuer verhindern

Die Beratungen auf EU-Ebene zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer (FTT) nehmen wieder Fahrt auf. Die BDA hat gegenüber dem Bundesfinanzministerium mehrfach vor neuen Belastungen für Unternehmen und Al-tersvorsorge gewarnt. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Alters-versorgung setzt sie sich insbesondere dafür ein, dass die betriebliche Altersvorsorge  – mit langfristigen und sehr sicheren Anlage-strategien – nicht durch die FTT beeinträch-tigt wird. Das Bundesfinanzministerium hat mit Blick auf die Verhandlungen in Brüssel bekräftigt, negative Wirkungen der FTT auf die Altersvorsorge und die Realwirtschaft vermeiden zu wollen.

Jahressteuergesetz: Erleichterungen für Unternehmen durchgesetzt

Bundestag und Bundesrat haben im Rahmen des Zollkodexanpassungsgesetzes zahlrei-che Änderungen des Steuerrechts beschlos-sen. Die BDA brachte sich dazu gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft wieder-holt ein. Hierdurch konnten insbesondere praxisgerechte Regelungen zu Arbeitgeber-aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen erreicht werden (u. a. Umwandlung der bis-herigen Freigrenze in einen Freibetrag). Au-ßerdem wird mit dem Gesetz eine Regelung zur Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen für die Notbetreuung von Kindern und pflege-bedürftigen Angehörigen von Arbeitnehmern geschaffen.

Juncker-Investitionsplan: private Investitionen stärken

Als Antwort auf die stagnierende Investiti-onstätigkeit in der EU hat Kommissionspräsi-dent Jean-Claude Juncker am 26. November 2014 ein Investitionspaket vorgestellt: In den kommenden drei Jahren sollen mindestens 315 Mrd. € an zusätzlichem öffentlichen und privaten Kapital in Infrastruktur, Bildung und Forschung fließen. Dazu soll ein neuer 21  Mrd.  €  schwerer Investitionsfonds zu-sätzlich privates Kapital mobilisieren. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat die EU-Kommission am 13. Januar 2015 vor-gelegt. Die BDA hat zusammen mit dem BDI die haushaltsneutrale Gestaltung des Pakets begrüßt und die Bedeutung besserer Rah-menbedingungen für private Investitionen

herausgestellt. Für den Erfolg kommt es vor allem auf Qualität und Auswahl der Investiti-onsprojekte an. Es gilt, eine Politisierung der Mittelverteilung zu vermeiden.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung wichtiges Instrument der Personalpolitik

Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) veranstal-tete am 19. November 2014 einen Workshop zur Belebung der Belegschaftsaktie. Zusam-men mit Unternehmen, Arbeitgebern und Gewerkschaften sucht das DAI nach neuen Wegen, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung po-litisch neu zu adressieren. Die BDA begrüßte dabei ausdrücklich die Mitarbeiterkapitalbe-teiligung als wichtiges Instrument der Per-sonalpolitik in Kapitalgesellschaften. Eine stärkere steuerliche Förderung der Mitarbei-terkapitalbeteiligung lehnt die BDA jedoch ab, auch weil es sonst zu einer problematischen Lenkungswirkung zulasten der betrieblichen Altersvorsorge käme. Diese Position wird die BDA weiter gegenüber der Politik einbringen.

Bankenunion: Bankenabgabe für Abwicklungsfonds entlastet Kleininstitute

Mit der Festlegung der Bankenabgabe am 9. Dezember 2014 haben die Mitgliedstaaten einem zentralen Baustein der auf Finanz-stabilität ausgerichteten Bankenunion zu-gestimmt. Mit der Abgabe soll ab 2016 der gemeinsame Bankenabwicklungsfonds der Eurozone finanziert und so – wie von der BDA mehrfach gefordert  – das Einspringen der Steuerzahler verhindert werden. Die Beiträ-ge werden jährlich bestimmt und berücksich-tigen Größe und Risikoprofil des Finanzinsti-tuts. Die BDA begrüßt, dass kleinere Banken entlastet werden, wodurch eine ausgegliche-ne Verteilung der Lasten sichergestellt wird.

Page 16: Arbeitgeber aktuell Januar 2015

www.arbeitgeber.de

BDA | Bundesvereinigung derDeutschen Arbeitgeberverbände

Mitglied von BUSINESSEUROPE

Hausadresse:Breite Straße 29 | 10178 Berlin

Briefadresse:11054 Berlin

T +49 30 2033-1070F +49 30 2033-1075

[email protected]

Stand: 16. Januar 2015

ISSN: 2199-1316