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Folie: 1 Arbeitsfähigkeit und Diabetes oder Was dürfen Diabetiker? Dr. med. Kurt Rinnert

Arbeitsfähigkeit und Diabetes oder Was dürfen Diabetiker? · Pilots With Diabetes The primary aim of this website is to help enable people with insulin-treated diabetes to fly privately

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Folie: 1

Arbeitsfähigkeit und Diabetes

oder

Was dürfen Diabetiker?

Dr. med. Kurt Rinnert

Folie: 2

Dr. med. Kurt Rinnert

Ltd. Betriebsarzt

Betriebsärztlicher Dienst der Stadt Köln

Facharzt für Arbeitsmedizin und

Innere Medizin, Umweltmedizin,

Diabetologe DDG

E-Mail: [email protected]

Folie: 3

DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zu Diabetes

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/diabetes.pdf

Folie: 4

REHADAT Wissensreihe,

Ausgabe 05 2016

Institut der deutschen

Wirtschaft Köln e. V.

REHADAT

Postfach 10 19 42

50459 Köln

Konrad-Adenauer-Ufer 21

50668 Köln

Tel: 0221 4981-812

→ rehadat.de

Folie: 5

Ist Diabetes ein Berufsrisiko?

oder

Machen Diabetiker Probleme im Betrieb?

Berufsempfehlungen der DDG von 1983Erläuterungen für die Anwendung der „Empfehlungen zur Beratung über Berufswahl und Berufsausübung von Diabetikern (1983)“ für Ärzte

…In den Empfehlungen der Deutschen Diabetes-Gesellschaft sind Berufe und Tätigkeiten genannt, in denen eine Gefährdung anderer oder der eigenen Person bei Hypoglykämien nicht ausgeschlossen ist. Dies trifft z. B. für folgende Tätigkeiten und Berufe zu:

• Arbeiten mit Absturzgefahr

– Dachdecker

– Starkstromelektriker

– Bauarbeiten an Hochbauten

• Berufliche Personenbeförderung

– Omnibusfahrer

– Lokomotivführer

– Piloten

• Verantwortliche Überwachungsfunktionen

– Schrankenwärter

– Leitstand am Güterbahnhof

• Berufsmäßiger Waffengebrauch

Folie: 6

Folie: 7

Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingung

Veränderung der Arbeitsbedingungen

Digitalisierung - digitale Revolution – Arbeiten 4.0

Diabetes und Soziales

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Arbeitsschutzgesetz (Gilt seit dem 07.08.1996 !!)

Anwendung auf alle Tätigkeitsbereiche:

Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten.

Setzt die Vorschriften des europäischen

Arbeitsschutzrechts in nationales Recht um.

Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist Pflicht!

Daraus leiten sich alle weiteren Maßnahmen ab!

Individuelle Beurteilung erforderlich

Folie: 9

Diabetes

Diabetestherapie

Schulung/

Kompensation

physikalisch-

chemische

Einwirkungen u. a.,

(siehe BGR A1)Art und Ausmaß

der Exposition

Arbeitsverfahren

Arbeitsbedingungen

Substitutions-

möglichkeiten

Wirksamkeit der

Schutzmaßnahmen

Beurteilung aller

Gefährdungen

Gefährdungsbeurteilung

Folie: 10

Definition : Risiko

Restrisiko = akzeptables Risiko

zu vermeidendes

Risiko

zu vermeidendes

Risiko

H

S

R = H x S

R = Risiko

H = Häufigkeit

S = Schwere

=

X

Risikomanagement

Risikomanagement:

• Bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen

gilt der Grundsatz des sog. „akzeptablen

Risikos“.

• Die Forderung nach einem „Null-Risiko“ nur

für ältere Arbeitnehmer oder chronisch Kranke

ist als Diskriminierung zu betrachten.

Folie: 11

Risikomanagement

Nicht zulässig:

Beurteilung nach allgemeinen Berufslisten =

diskriminierend und illegal

Gesetzlich vorgeschrieben und fair:

Individuelles Risikomanagement:

Arbeitsplatzbezogene Risikoanalyse

der konkreten und individuellen Gefährdungen

und der Kompensationsmöglichkeiten!

Folie: 12

Risikomanagement

Folie: 13

RESSOURCENRISIKEN

ARBEITSFÄHIGKEIT

Das Zauberwort heißt „Kompensation“

Kompensation möglich ?

Folie: 15

Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingung

Veränderung der Arbeitsbedingungen = demographischer Wandel

Digitalisierung - digitale Revolution – Arbeiten 4.0

Diabetes und Soziales

Folie: 16

Schwerpunkte der betrieblichen Prävention:

Änderung der Produktionsweisen und

Arbeitsplätze:

– statt Konzeption der Arbeitsplätze für die

Kompetenzen von 20- bis 40-Jährigen

– Konzepte für die Kompetenzen der

50- bis 70-Jährigen

Folie: 17

I. Änderung der Produkte im Hinblick

auf die Bedürfnisse der alternden

Bevölkerung

(findet schon statt!),

z. B. altersgerechte PKW

Schwerpunkte der betrieblichen Prävention

Folie: 18

Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingung

Veränderung der Arbeitsbedingungen

Digitalisierung - digitale Revolution – Arbeiten 4.0

Diabetes und Soziales

Folie: 19

Folie: 20

ARBEITEN 4.0 – Risiken

Folie: 21

Eine altersgerechtere Gestaltung der Mensch-Maschine-

Interaktion kann ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der

Fachkräftebasis sein.

Ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze können ersetzt und Menschen

bei der Bewältigung von physisch schweren, motorisch schwierigen

oder psychisch belastenden Aufgaben entlastet werden.

So kann physischen und psychischen Fehlbelastungen

vorgebeugt werden.

ARBEITEN 4.0 - Chancen

Folie: 22

Damit entstehen auch neue Möglichkeiten der Teilhabe an

Arbeit, da Defizite aufgrund körperlicher oder sensorischer

Einschränkungen mit Hilfe von Assistenzsystemen kompensiert

werden können.

Ältere Beschäftigte können länger und gesünder arbeiten,

Menschen mit Behinderungen anspruchsvolleren Tätigkeiten

nachgehen.

Diese fähigkeitsverstärkende Funktion gilt auch für den kognitiven

Bereich: Durch die ständige Verfügbarkeit zielgenau aufbereiteter

Informationen, die zur Entscheidungsunterstützung beitragen,

können mittels intelligenter Assistenzsysteme

Entscheidungsspielräume ausgebaut werden.

ARBEITEN 4.0 - Chancen

Mit dem CGMS wird über einen Zeitraum von 3 bis 5 Tagen

kontinuierliche der Gewebsglucosegehalt gemessen und aufgezeichnet.

Continous glucose monitoring system

Folie: 23

Folie: 24

Keine Probleme mehr durch closed-loop?

Gibt es noch Tätigkeitseinschränkungen?

Insulinpumpe + CGM = closed-loop-system

Folie: 25

RESSOURCENRISIKEN

ARBEITSFÄHIGKEIT

Das Zauberwort heißt „Kompensation“

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LeistungsvoraussetzungenGesundheit

Vitalität

Soziale

Funktionen

Psychische

Funktionen

körperliche

Funktionen

Berufliche

Leistungskomponenten

Fähigkeiten

Wissen

Berufliche

Kompetenzen

Sozialverhalten

(Motivation)

Führungsstil

Arbeits-

fähigkeit

Arbeits-

aufgabe

Arbeits-

umfeld

Ergonomie

Hygiene

Sicherheit

Schlüsselkomponenten der Arbeitsfähigkeit

Seibt 2004, modifiziert nach Ilmarinen, 2002

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Notarzt - Kompensation möglich ?

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Definition : Risiko

Restrisiko = akzeptables Risiko

zu vermeidendes

Risiko

zu vermeidendes

Risiko

H

S

R = H x S

R = Risiko

H = Häufigkeit

S = Schwere

=

X

Risikomanagement

Pilots With Diabetes

The primary aim of this website is to help enable

people with insulin-treated diabetes to fly

privately and professionally worldwide.

"Pilots With Diabetes" (PWD) was formed by a

group of former commercial and military pilots,

aspiring commercial pilots and private pilots based

in the United Kingdom, all of whom have insulin-

treated diabetes (ITDM).

In 2012, a major breakthrough was achieved in

the UK when the CAA introduced commercial and

unrestricted private flying for pilots with ITDM –

Currently only six

countries worldwide

allow private flying with

ITDM (USA, UK, Canada,

Australia, Israel and the

Philippines) and, two

countries allow multi-crew

commercial flying;

Canada since 2002 and

the UK in 2012.

http://www.pilotswithdiabetes.com

UK Pilots with insulin-treated diabetes

• Pilots with insulin-treated diabetes have to comply with the UK CAA

protocol including frequent blood sugar testing before and during

a flight duty period to ensure their blood glucose levels remain within

an acceptable range.

• Hazards should be identified through the operator’s SMS and the

operator is responsible for putting in place measures to remove, or

mitigate, the risks of the identified hazards.

UK Civil Aviation Authority, Medical Department, 01/2015, v4.0

Folie: 30

UK Pilots with insulin-treated diabetes

UK Civil Aviation Authority, Medical Department, 01/2015, v4.0

Folie: 31

UK Pilots with insulin-treated diabetes

UK Civil Aviation Authority, Medical Department, 01/2015, v4.0

Vorsicht!

• Diese Regelung ist nicht konform mit europäische Recht

und somit nicht in der EU gültig.

• Diese Regelung gilt daher auch nicht für Deutschland.

• In der EU/Deutschland ist ein insulinpflichtiger

Diabetes unverändert ein absolutes

Ausschlusskritierium für Berufspiloten!

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