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Anspruch auf Arbeitslosengeld Falls Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosen- versicherung eingezahlt haben, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dabei ist es egal, ob Sie zwölf Monate am Stück oder mit Unterbrechu ng eingezahlt haben. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Verdienst, Vermögenswerte bleiben unberücksichtigt. Falls der Arbeitgeber die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten hat und Sie deswegen eine Abfindung oder eine ähnliche Leistung erhalten haben, ruht Ihr Leistungsanspruch jedoch für einen bestimmten Zeitraum. In diesem Fall lohnt sich eine Leistungsberatung bei der Arbeitsagentur. Manchmal können so finanzielle Nachteile doch noch abgewendet werden. ******************************************************************** Online-Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit Nutzen Sie die neuen Online-Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit. - Online-Arbeitsuchendmeldung - Arbeitslos engeld online - Kindergeldantrag stellen - Weitere Online-Dienste nutzen http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/Navigation/Startseite/Startseite.html http://www.arbeitsagentur.de/nn_581932/Navigation/Startseite/Online-Dienstleistungen- Nav.html Wichtige Tipps zur Arbeitssuchendmeldung und zur Vermeidung von Nachteilen beim Arbeitslosengeld. Frühzeitig Arbeitsuchend melden! Sobald Sie erfahren, dass Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren, müssen Sie sich unverzüglich bei Ihrer zuständigen Agentur fürArbeit arbeitsuchend melden. Dadurch vergrößert sich die Chance, ü bergangslos eine Anschlussbeschäftigun g zu finden. Bitte beachten Sie, dass bei einer verspäteten Arbeitssuchendmeldung eine Sperrzeit eintreten kann. Dies hat zur Folge, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine gewisse Zeit ruht. Was bedeutet "unverzüglich arbeitsuchend melden"? Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältn isses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunk tes zu erfolgen. (Rechtsgrundlage gemäß § 37b Drittes Buch Sozialgesetzbuch) Was muss ich mitbringen ? Um Ihnen professionell helfen zu können benötigen wir von Ihnen einige Daten, insbesondere zu Ihren beruflichen Kenntnissen und Werdegang. Füllen Sie deshalb bitte bei Ihrer erstmaligen Meldung unseren ANMELDEBOGEN "Bewerberprofil" aus. Dieser liegt in u nserer Agentur bereit. Außerdem benötigen wir Ihren gültigen PERSONALAUSWEIS oder REISEPASS , PASS mit MELDEBESTÄTIGUNG des Einwohnermeldamt Ihres Wohnort es, AUFENTHAL TSERLAUBNIS, ARBEITSERLAUBNIS. Bringen Sie bitte auch Ihre SOZIALVER SICHERUNGSNUMMER mit und das KÜNDIGUNGSSCHREIBEN bzw. den befristeten Arbeitsvertr ag. Wie geht´s dann weiter? Nach Ihrer Arbeitsuchendmeldung erhalten Sie einen Termin bei Ihrer Arbeitsvermittlerin / Arbeitsvermit tler . Gemeinsam besprechen Sie dann Ihre Situation, Ihre Arbeitsmarktchancen, die richtige Strategie zur Arbeitssuche und das weitere Vorgehen. Bundesagentur für Arbeit Stand 02.08.2013 ********************************************************************

Arbeitslos 2014

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Infos, Tipps und Links für Arbeitslose

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  • Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Falls Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwlf Monate in die Arbeitslosen-versicherung eingezahlt haben, haben Sie grundstzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.Dabei ist es egal, ob Sie zwlf Monate am Stck oder mit Unterbrechung eingezahlt haben.Die Hhe richtet sich nach Ihrem Verdienst, Vermgenswerte bleiben unbercksichtigt.Falls der Arbeitgeber die ordentliche Kndigungsfrist nicht eingehalten hat und Sie deswegeneine Abfindung oder eine hnliche Leistung erhalten haben, ruht Ihr Leistungsanspruch jedochfr einen bestimmten Zeitraum.In diesem Fall lohnt sich eine Leistungsberatung bei der Arbeitsagentur.Manchmal knnen so finanzielle Nachteile doch noch abgewendet werden.

    ********************************************************************Online-Dienstleistungen der Bundesagentur fr Arbeit

    Nutzen Sie die neuen Online-Dienstleistungen der Bundesagentur fr Arbeit.- Online-Arbeitsuchendmeldung- Arbeitslosengeld online- Kindergeldantrag stellen- Weitere Online-Dienste nutzen

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/Navigation/Startseite/Startseite.html

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_581932/Navigation/Startseite/Online-Dienstleistungen-Nav.html

    Wichtige Tipps zur Arbeitssuchendmeldung und zur Vermeidung von Nachteilen beimArbeitslosengeld.

    Frhzeitig Arbeitsuchend melden!Sobald Sie erfahren, dass Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren, mssen Sie sich unverzglich bei Ihrer zustndigenAgentur frArbeit arbeitsuchend melden.Dadurch vergrert sich die Chance, bergangslos eine Anschlussbeschftigung zu finden.Bitte beachten Sie, dass bei einer verspteten Arbeitssuchendmeldung eine Sperrzeit eintreten kann. Dies hatzur Folge, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld fr eine gewisse Zeit ruht.

    Was bedeutet "unverzglich arbeitsuchend melden"?Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhltnis endet, sind verpflichtet, sich sptestens drei Monate vordessen Beendigung persnlich bei der Agentur fr Arbeit arbeitsuchend zu melden.

    Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oderAusbildungsverhltnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis desBeendigungszeitpunktes zu erfolgen. (Rechtsgrundlage gem 37b Drittes Buch Sozialgesetzbuch)

    Was muss ich mitbringen ?Um Ihnen professionell helfen zu knnen bentigen wir von Ihnen einige Daten, insbesondere zu Ihrenberuflichen Kenntnissen und Werdegang. Fllen Sie deshalb bitte bei Ihrer erstmaligen Meldung unserenANMELDEBOGEN "Bewerberprofil" aus. Dieser liegt in unserer Agentur bereit.

    Auerdem bentigen wir Ihren gltigen PERSONALAUSWEIS oder REISEPASS, PASS mit MELDEBESTTIGUNGdes Einwohnermeldamt Ihres Wohnortes, AUFENTHALTSERLAUBNIS, ARBEITSERLAUBNIS.

    Bringen Sie bitte auch Ihre SOZIALVERSICHERUNGSNUMMER mit und das KNDIGUNGSSCHREIBEN bzw. denbefristeten Arbeitsvertrag.

    Wie gehts dann weiter?Nach Ihrer Arbeitsuchendmeldung erhalten Sie einen Termin bei Ihrer Arbeitsvermittlerin / Arbeitsvermittler.Gemeinsam besprechen Sie dann Ihre Situation, Ihre Arbeitsmarktchancen, die richtige Strategie zurArbeitssuche und das weitere Vorgehen.

    Bundesagentur fr Arbeit Stand 02.08.2013

    ********************************************************************

  • Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

    Falls Sie aus Ihrem Arbeitsverhltnis hinaus krankgeschrieben werden, sind Sie ber IhrenArbeitgeber nachversichert. Sie haben dann in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Sobald Siewieder genesen sind, knnen Sie sich arbeitslos melden. Eine vorherige Meldung ist im Falleeiner Arbeitsunfhigkeit leider unwirksam.Werden Sie krank, whrend sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie ganz normal ber dieArbeitsagentur krankenversichert und die Leistungen werden wie auch bei einerFestanstellung sechs Wochen fortgezahlt.

    Ver.di:

    Krank am Beschftigungsende?

    Arbeitnehmer(innen), die nach dem Ende ihrer Beschftigung und vor der der eigentlichen Arbeitslosmeldungkrank werden, haben z.B. hchstens fr einen Monat Anspruch auf Krankengeld und auf eine eventuellnotwendige Behandlung im Krankenhaus.

    Wenn Du also zum Ende Deiner Beschftigungszeit krank wirst, dann solltest Du Dich nicht krank zur Arbeitschleppen (weil man die Kollegen ja nicht hngen lassen will und einen ordentlichen Abgang haben will) unddenken, die paar Tage berstehe ich schon noch.

    Vielmehr solltest Du Dich bei Krankheit auch tatschlich arbeitsunfhig schreiben lassen.Dann zahlt der Arbeitgeber Deinen Lohn bis zum Beschftigungsende und anschlieend besteht ein regulrerAnspruch auf Krankengeld.Das hat mehrere Vorteile: Das Krankengeld ist hher als das Arbeitslosengeld und es schmlert nicht dieBezugsdauer des Arbeitslosengeldes.

    Falls Du an dem Tag krank wirst, an dem Du Dich eigentlich arbeitslos melden wolltest, dann solltest Du wennirgendmglich trotzdem erst zur Arbeitsagentur und erst danach zum Arzt gehen. So kannst Du zumindest dieeingangs beschriebenen Nachteile vermeiden.

    Die richtige Arbeitslosmeldung - Persnlich arbeitslos melden

    Arbeitslosengeld bekommst Du erst ab dem Tag, an dem Du tatschlich arbeitslos bist und ganz wichtig nach dem Du Dich zustzlich zur Arbeitsuchmeldung noch einmal persnlich arbeitslos gemeldet hast(Personalausweis mitnehmen).

    Um kein Geld zu verschenken, musst Du Dich also sptestens am ersten Tag, an dem Du arbeitslos bist, aucharbeitslos melden.

    Empfehlenswert ist aber, sich deutlich frher arbeitslos zu melden, damit der Antrag rechtzeitig bearbeitetwerden kann und Du zgig Dein Geld bekommst, frhestens drei Monate vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit.

    Du kannst die Arbeitsuchmeldung und die Arbeitslosmeldung in einem Aufwasch erledigen, wenn der Zeitraumzwischen dem Tag, an dem Du vom Ende Deines Arbeitsverhltnisses erfhrst und dem tatschlichen Ende desArbeitsverhltnisses krzer als drei Monate ist .

    Formulare, Formulare

    Bei der Arbeitslosmeldung bekommst Du einen Anmeldebogen. Darin wird u.a. nach den beruflichenTtigkeiten in den letzten drei Jahren gefragt. Du solltest also die Namen Deiner Arbeitgeber und dieBeschftigungszeiten der letzten drei Jahre parat haben.

    Neben dem Antrag auf Arbeitslosengeld bekommst Du noch weitere Vordrucke, u.a. eine Arbeitsbescheinigung,die Dein Arbeitgeber ausfllen muss und einen Fragebogen zum Verlust der Arbeit, den Du selbst ausfllenmusst.

    Vorsicht SperrzeitArbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben, bekommen eine Sperrzeit. Das heit, es gibtbis zu 12 Wochen (!) kein ALG und die Anspruchsdauer verkrzt sich zustzlich auch noch. Deshalb sind dieAngaben im Fragebogen zum Verlust der Arbeit uerst wichtig. Durch die Art der Antworten kann eineSperrzeit ausgelst oder eben auch vermieden werden.Deshalb solltest Du den Fragebogen in Ruhe zu Hause ausfllen und Dich gegebenenfalls von DeinerGewerkschaft oder einer Beratungsstelle beraten lassen.

    Arbeitgeberbescheinigung

    Darin nennt der Arbeitgeber die Grnde, warum die Beschftigung endet. Du solltest mit Deinem Arbeitgeber

  • vereinbaren, dass er die Bescheinigung nicht direkt an die AA sondern an Dich schickt. Damit Du die Grnde frdas Beschftigungsende prfen kannst und falls Du nicht einverstanden bist auf eine nderung drngenkannst.berprft werden sollten auch die Angaben zu Deinem Bruttolohn bzw. -gehalt. Denn danach berechnet die AADein ALG.Achte darauf, dass Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vermgenswirksame Leistungen oder Sachbezge nichtvergessen werden.

    Tipps zum SchlussVorsicht vor Aufhebungsvertrgen sowie Abfindungen, bei denen die Kndigungsfristen nicht eingehaltenwerden. Hier drohen Krzungen.Resturlaub vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit nehmen. Denn fr Zeiten mit ausstehendem Urlaubs-anspruch gibt es kein ALG I.

    ****************************************************************************Noch ein paar links:

    www.arbeitsagentur.deServiceseiten der Agentur fr Arbeit mit allen Informationen, Broschren und Antrgen zum Download.www.bmfsfj.deDie Seite des Bundesministeriums fr Familien, Senioren, Frauen und Jugend bietet praktische Tipps undOnline-Rechner zur Ermittlung des persnlichen Anspruchs.www.bmas.deDas Ministerium fr Arbeit und Soziales bietet Informationen fr alle, die staatliche Leistungen in Anspruchnehmen mchten.www.arbeitslosen.infoGroe Datenbank mit Urteilen, Entscheidungen und Formularen zum Download, dazu gibt es ein groes Forum.www.arbeitslosenselbsthilfe.orgDirekte Hilfe und Tipps von anderen Arbeitslosen.

    www.sozialhilfe24.deEin juristisches Fachportal zu allen sozialrechtlichen Themen.

    www.daily-paragraph.deHier gibt es tgliche News zu aktuellen juristischen Entscheidungen.www.gruendungszuschuss.deViele Tipps fr alle Selbstndigen von morgen.www.kfw-mittelstandsbank.deFinanzielle Hilfe und Tipps fr Grndungen aus der Arbeitslosigkeit.www.kursnet.arbeitsagentur.deGute bersicht ber mgliche Weiterbildungsmanahmen.www.imacc.deEin Portal zur Onlineberechnung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, etc.www.monster.deDer Klassiker unter den online Jobbrsen mit groem redaktionellem Teil.www.stepstone.deKarrierenetzwerk und online Stellenmarkt.