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Betriebliche Förderungendes Arbeitsmarktservice

Gertrude Schachner, AMS Gröbming

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Betriebliche Förderungen

Lehrstellenförderung

Eingliederungsbeihilfe COME BACK

EB COME BACK-plus

Eingliederungsbeihilfe Land

Integrationsbeihilfe

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Implacementstiftung

(Praktische Berufsvorbereitung/Arbeitserprobung)

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Lehrstellenförderung 1Förderbar sind:•Mädchen in Lehrberufe mit geringem Frauenanteil

•Benachteiligte Lehrstellensuchende (Physisch, psychisch, soziale Fehlanpassung)

•Jugendliche, die Leistungen nach dem ALVG beziehen

•Drop outs (SchulabbrecherInnen von weiterführenden Schulen)

•Über 18-jährige mit Qualifikationsmängel (3 Jahre Förderung möglich; AHS-Matura → ein Förderjahr )

•Über 18-jährige Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil (im Rahmen des FIT Programmes)

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Lehrstellenförderung 2

• TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung IBA (Teilqualifizierung; verlängerte Lehrzeit)

• Jugendliche aus JASG/ÜBA-Maßnahmen

• Begünstigte behinderte Lehrlinge „INTB“

• Lehrlinge, die außerhalb der gesetzlichen Probezeit die Lehrstelle verloren haben (Voraussetzung: Anrechnung Vorlehrzeiten)

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Eingliederungsbeihilfe Aktion Come Back

Förderbar sind: • Arbeitsmarktferne Personen (AMPF)

• WiedereinsteigerInnen

• Ältere (Frauen ab 45 und Männer ab 50 Jahren)

• Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Dauer: maximal 3 Monate

Förderhöhe: bis zu € 1.200,-- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil

Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der Kollektivarbeitszeit

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Eingliederungsbeihilfe Come Back-Plus

Förderbar sind: • Ältere Arbeitslose (Frauen ab 45 und Männer ab 50

Jahren) mit gesundheitlichen Einschränkungen

Dauer: maximal 6 Monate

Förderhöhe: 50% der Bemessungsgrundlage Bruttoentgelt (ohne Sonderzulagen, Überstunden, Diäten, Zuschläge etc.) plus 50% LNK-Pauschale

Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden

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Eingliederungsbeihilfe-EB Land

Förderbar sind: Frauen und Männer, die nach dem Steiermärkischen Behinderten-

gesetz anerkannt sind und denen ein Lohnkostenzuschuss zuerkannt wurde

Dauer: maximal 9 Monate von seitens des AMS – Weiterförderung für 27 Monate durch das Land möglich

Bemessungsgrundlage für 2013: € 1.130,-- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil (ohne Sonderzulagen, Überstunden, Diäten, Zuschläge etc. )

Förderhöhe: maximal € 678,-- pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil

inkl. 50% Lohnnebenkosten (derzeit 40% des Bruttoentgeldes)

Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der Kollektivarbeitszeit

Kein Kündigungsschutz

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Integrationsbeihilfe

Förderbar sind: Frauen und Männer, die eine Zuerkennung nach dem Behindertenein-

stellungsgesetzhaben; mind. 50% Grad der Behinderung

Dauer: maximal 9 Monate von seitens des AMS

Bemessungsgrundlage für 2013: € 1.130,-- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil (ohne Sonderzulagen, Überstunden, Diäten, Zuschläge etc. )

Förderhöhe: maximal € 678,-- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil

inkl. 50% Lohnnebenkosten (derzeit 40% des Bruttoentgeldes)

Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der Kollektivarbeitszeit

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Allgemeine Information Kontaktaufnahme vor Aufnahme der Beschäftigung zwischen AMS

und Betrieb als auch zwischen AMS und Person

Begehrensstellung vor Beginn der Beschäftigung

Begehrenseinbringung: BegehrenGKK-AnmeldungArbeitsvertrag oder Lehrvertrag

AbrechnungArbeits- und Lohnbestätigung, Lohnkontobei Beendigung des DVs vor Ende des Förderzeitraumes: GKK AbmeldungAliquote Abrechnung möglich

Änderungen (Name, Adresse, Bankverbindung, Wochenstundenausmaß, etc.) bitte sofort melden

Betriebliche Förderungen nehmen Bezug auf den Wohnort der geförderten Person

Regional unterschiedliche Fördervoraussetzungen möglich

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Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (1)

Förderbar sind:• ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren• Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule• WiedereinsteigerInnen• ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren im Rahmen von

Qualifizierungsverbünden

Kursmaßnahme - Ausmaß: mindestens 16 Stunden erforderlich

Förderhöhe:• 70% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre• 60% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen von 45-49 Jahre

und Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer SchuleTeilnehmerInnen in Qualifizierungsverbünden

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Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (2)

Begehrenseinbringung spätestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahme

Unterkunfts- Fahrt- und sonstige Kosten nicht förderbar

Förderung der Personalkosten: für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren 60% der Personalkosten, wenn die Maßnahme in der bezahlten Arbeitszeit erfolgt

Vollversichertes Dienstverhältnis

Keine Förderung für: UnternehmenseigentümerInnen, Lehrlinge etc.

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QfB im Rahmen von Qualifizierungsverbünden

• Zusammenschluss von mindestens 5 Unternehmen• Mindestens 50% der beteiligten Unternehmen sind KMU´s • Deminimis Erklärung

Schulungsvoraussetzung:• 16 Unterrichtseinheiten• 6 TeilnehmerInnen pro Schulung von mind. 2 Verbundbetrieben

• Förderbare Zielgruppen:70% für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre + 60% Lohnkostenförderung60% für ArbeitnehmerInnen zwischen 45 und 50 Jahren + 60% Lohnkostenförderung60% - für Frauen unter 45 Jahren unabhängig von der Ausbildung - für Männer unter 45 Jahren mit höchster Ausbildung Lehre oder mittlerer Schule

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ImplacementstiftungZiel: • Abdeckung offener Stellen durch• arbeitsplatzgenau qualifizierte MitarbeiterInnen• Integration und Höherqualifizierung von arbeitslosen Frauen

Vorgehensweise: • Meldung der offenen Stelle bei der RGS• Personalauswahl in Zusammenarbeit mit Unternehmen, AMS

und ggf. Stiftungsträger• Entwicklung individueller Bildungspläne• Qualifizierung des Personals in Theorie (mind. 1/3) und Praxis

(max. 2/3)

Finanzierung:Einmaliger AufnahmebeitragMonatlich ca. €400,-- für die Dauer der StiftungsteilnahmeBei ZAM-Stiftungsausbildung auch ab 25 Wochenstunden

möglich

Dauer: 6 Monate bis max. 3 Jahre je nach Stiftung

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Praktische Berufsvorbereitung/ArbeitserprobungZiel: • Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung

Vorgehensweise: • Schriftliche Vereinbarung des AMS mit dem

Förderungswerber und dem Unternehmen• Dienstverhältnis im Hintergrund

Wöchentliches Ausmaß darf die max. gesetzliche und kollektivvertragliche Normalarbeitszeit nicht überschreiten

DLU

Dauer: maximal 4 Wochen (Praxis 1-2 Wochen)