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A/RES/65/233 - un.org und Vereinigte Staaten von Amerika. ... gung angenommenen Politischen Erklärung und in den Maß-nahmen zur Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit

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V. Resolutionen aufgrund der Berichte des Dritten Ausschusses

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30. ersucht das Büro der Vereinten Nationen für Dro-gen- und Verbrechensbekämpfung erneut, seine den Mit-gliedstaaten auf Antrag gewährte technische Hilfe zu verstär-ken, die internationale Zusammenarbeit bei der Verhütungund Bekämpfung des Terrorismus durch die Erleichterungder Ratifikation und Durchführung der universellen Überein-kommen und Protokolle betreffend den Terrorismus in engerAbstimmung mit dem Ausschuss zur Bekämpfung des Terro-rismus und seinem Exekutivdirektorium zu vertiefen undauch künftig zur Tätigkeit des Arbeitsstabs Terrorismusbe-kämpfung beizutragen, und bittet die Mitgliedstaaten, demBüro angemessene Ressourcen für die Wahrnehmung seinesMandats bereitzustellen;

31. ersucht das Büro der Vereinten Nationen für Dro-gen- und Verbrechensbekämpfung, den Mitgliedstaaten aufAntrag auch weiterhin technische Hilfe zur Stärkung derRechtsstaatlichkeit zu leisten und dabei auch die Arbeit derSekretariats-Gruppe für Koordinierung und Ressourcen imBereich Rechtsstaatlichkeit und der anderen zuständigen Or-gane der Vereinten Nationen zu berücksichtigen;

32. nimmt Kenntnis von dem Bericht der zwischen-staatlichen Sachverständigengruppe für die Überprüfung undAktualisierung der Modellhaften Strategien und praktischenMaßnahmen auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung undStrafrechtspflege zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauenüber ihre vom 23. bis 25. März 2009 in Bangkok abgehalteneTagung617, im Einklang mit dem Beschluss 17/1 der Kommis-sion für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege vom18. April 2008 über die Stärkung der Maßnahmen der Verbre-chensverhütung und der Strafrechtspflege zur Bekämpfungder Gewalt gegen Frauen und Mädchen618;

33. nimmt mit Anerkennung Kenntnis von der Arbeit,die die Sachverständigengruppe zur Erarbeitung ergänzenderGrundsätze speziell für die Behandlung von Frauen, die inhaf-tiert sind, sich in Gewahrsam befinden oder nicht freiheitsent-ziehenden Maßnahmen unterworfen sind, auf ihrer vom 23. bis26. November 2009 in Bangkok abgehaltenen Tagung geleis-tet hat, sowie von dem Ergebnis der Tagung619, entsprechenddem Auftrag der Kommission für Verbrechensverhütung undStrafrechtspflege in ihrer Resolution 18/1 vom 24. April 2009über ergänzende Grundsätze speziell für die Behandlung vonFrauen, die inhaftiert sind, sich in Gewahrsam befinden odernicht freiheitsentziehenden Maßnahmen unterworfen sind620;

34. ermutigt die Mitgliedstaaten, ihrem jeweiligen na-tionalen Kontext angemessene einschlägige Maßnahmen zuergreifen, um die Verbreitung, Nutzung und Anwendung derStandards und Normen der Vereinten Nationen auf dem Ge-biet der Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege sicher-zustellen, so auch indem sie die von dem Büro der Vereinten

Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung bereitserarbeiteten und veröffentlichten Handbücher prüfen und sie,wenn sie dies für notwendig halten, verbreiten;

35. erklärt erneut, wie wichtig es ist, das Programmder Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Straf-rechtspflege entsprechend der ihm zuerkannten hohen Priori-tät und der steigenden Nachfrage nach seinen Diensten, ins-besondere im Hinblick auf die Bereitstellung umfangreiche-rer Hilfe an Entwicklungs-, Transformations- und Postkon-fliktländer auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung und derReform der Strafrechtspflege, auf eine ausreichende, stabileund berechenbare Finanzgrundlage zu stellen, damit es seineMandate in vollem Umfang erfüllen kann;

36. ersucht den Generalsekretär, der Generalver-sammlung auf ihrer sechsundsechzigsten Tagung einen Be-richt über die Durchführung der Mandate des Programms derVereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Straf-rechtspflege vorzulegen, der auch neuen politischen Fragenund möglichen Antworten Rechnung trägt;

37. ersucht den Generalsekretär außerdem, in den inZiffer 36 genannten Bericht Informationen über den Stand derRatifikationen des Übereinkommens der Vereinten Nationengegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität undder dazugehörigen Protokolle beziehungsweise den Stand derBeitritte aufzunehmen.

RESOLUTION 65/233

Verabschiedet auf der 71. Plenarsitzung am 21. Dezember 2010,ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/65/458,Ziff. 17)621.

65/233. Internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Weltdrogenproblems

Die Generalversammlung,

in Bekräftigung der von der Generalversammlung aufihrer zwanzigsten Sondertagung angenommenen Politischen

617 E/CN.15/2010/2.618 Siehe Official Records of the Economic and Social Council, 2008,Supplement No. 10 (E/2008/30), Kap. I, Abschn. D.619 Siehe A/CONF.213/17.620 Siehe Official Records of the Economic and Social Council, 2009,Supplement No. 10 (E/2009/30), Kap. I, Abschn. D.

621 Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde im Aus-schuss eingebracht von: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, An-dorra, Angola, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Bahamas,Bangladesch, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Benin, Bolivien (Plu-rinationaler Staat), Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Bur-kina Faso, Chile, China, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Dänemark, Demo-kratische Volksrepublik Laos, Deutschland, Dominikanische Republik,Ecuador, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, El Salvador,Frankreich, Gambia, Ghana, Grenada, Griechenland, Guatemala, Gui-nea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irland, Island,Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kanada, Kap Verde, Kasach-stan, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kongo, Kroatien, Liechtenstein,Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Mali, Marokko,Mauretanien, Mexiko, Monaco, Mongolei, Montenegro, Namibia, Nige-ria, Norwegen, Österreich, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru,Philippinen, Republik Korea, Ruanda, Sambia, San Marino, Schweden,Senegal, Serbien, Sierra Leone, Singapur, Spanien, St. Lucia, St. Vin-cent und die Grenadinen, Suriname, Swasiland, Thailand, Trinidad undTobago, Tunesien, Türkei, Ukraine, Uruguay, Vereinigte Republik Tan-sania und Vereinigte Staaten von Amerika.

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Erklärung622, der Erklärung über die Leitgrundsätze für dieSenkung der Drogennachfrage623, des Aktionsplans für inter-nationale Zusammenarbeit bei der Ausmerzung des uner-laubten Anbaus von Betäubungsmittelpflanzen und für Al-ternative Entwicklung624, des Aktionsplans zur Verwirkli-chung der Erklärung über die Leitgrundsätze für die Sen-kung der Drogennachfrage625 und der während des Tagungs-teils auf Ministerebene der sechsundvierzigsten Tagung derSuchtstoffkommission verabschiedeten gemeinsamen Minis-tererklärung626,

unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Ver-einten Nationen627, die Bestimmungen des Ergebnisses desWeltgipfels 2005628 zur Bekämpfung des Weltdrogenpro-blems, die Politische Erklärung zu HIV/Aids629 und andereeinschlägige Resolutionen der Vereinten Nationen, nament-lich die Resolution 64/182 der Generalversammlung vom18. Dezember 2009 und die Resolutionen über regionale undinternationale Zusammenarbeit zur Verhütung der Abzwei-gung und des Schmuggels von Ausgangsstoffen,

sowie unter Hinweis darauf, dass die Generalversamm-lung in ihrer Resolution 64/182 die Politische Erklärung undden Aktionsplan für internationale Zusammenarbeit zuguns-ten einer integrierten und ausgewogenen Strategie zur Be-kämpfung des Weltdrogenproblems annahm, die auf dem Ta-gungsteil auf hoher Ebene der zweiundfünfzigsten Tagungder Suchtstoffkommission verabschiedet wurden630, und dieStaaten aufforderte, für die vollständige Durchführung derdarin aufgeführten Maßnahmen zu sorgen, damit sie ihre Zie-le und Zielvorgaben rasch erfüllen können,

ferner unter Hinweis auf die vom Wirtschafts- und Sozi-alrat verabschiedeten Resolutionen 2010/17 und 2010/21vom 22. Juli 2010 über die Neuordnung der Aufgaben desBüros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechens-bekämpfung und Abänderung des strategischen Rahmens,

unter Begrüßung der Maßnahmen des Büros der Verein-ten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung zurErarbeitung eines thematisch und regional ausgerichtetenProgrammansatzes für seine Tätigkeiten,

unter Hinweis auf alle von der Suchtstoffkommissionauf ihrer dreiundfünfzigsten Tagung verabschiedeten Resolu-tionen, insbesondere über die Stärkung der regionalen Zu-sammenarbeit, darunter die Resolution über die Verwirkli-

chung des allgemeinen Zugangs zu Prävention, Behandlung,Betreuung und Unterstützung für Drogenkonsumenten undfür mit HIV lebende und davon betroffene Menschen631,

unter Begrüßung der Anstrengungen, die von den Mit-gliedstaaten unternommen werden, um die Bestimmungendes Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe inder durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung632, desÜbereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe633 unddes Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1988 ge-gen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotro-pen Stoffen634 einzuhalten,

ernsthaft besorgt darüber, dass das Weltdrogenproblemtrotz der verstärkten Bemühungen, die die Staaten, die zustän-digen Organisationen, die Zivilgesellschaft und die nicht-staatlichen Organisationen nach wie vor unternehmen, wei-terhin eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Gesundheitund Sicherheit und des Wohlergehens der Menschheit, insbe-sondere der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien, undder nationalen Sicherheit und Souveränität der Staaten dar-stellt und dass es die sozioökonomische und politische Stabi-lität und die nachhaltige Entwicklung untergräbt,

tief besorgt um die Notwendigkeit, alle geeigneten Maß-nahmen, einschließlich Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozi-al- und Bildungsmaßnahmen, zu treffen, um Kinder vor demunerlaubten Gebrauch von in den einschlägigen Verträgenfestgelegten Suchtstoffen und psychotropen Stoffen und dieHeranziehung von Kindern für die unerlaubte Herstellungdieser Stoffe und für den unerlaubten Verkehr damit zu ver-hindern, und den Regierungen eindringlich nahelegend, dieResolution 53/10 der Suchtstoffkommission vom 12. März2010631 durchzuführen,

mit ernster Besorgnis Kenntnis nehmend von der welt-weiten Zunahme des Missbrauchs bestimmter Drogen undder Verbreitung neuer Substanzen sowie von der zunehmen-den Komplexität der grenzüberschreitenden organisierten kri-minellen Gruppen, die sie herstellen und vertreiben,

sowie mit ernster Besorgnis Kenntnis nehmend von derweltweiten Zunahme des Missbrauchs und der Herstellungamphetaminähnlicher Stimulanzien sowie der Verbreitungchemischer Ausgangsstoffe, die für die unerlaubte Herstel-lung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen eingesetzt

622 Resolution S-20/2, Anlage.623 Resolution S-20/3, Anlage.624 Resolution S-20/4 E.625 Resolution 54/132, Anlage.626 Siehe Official Records of the Economic and Social Council, 2003,Supplement No. 8 (E/2003/28/Rev.1), Kap. I, Abschn. C; siehe auchA/58/124, Abschn. II.A.627 Siehe Resolution 55/2.628 Siehe Resolution 60/1.629 Resolution 60/262, Anlage.630 United Nations publication, Sales No. E.10.XI.8.

631 Siehe Official Records of the Economic and Social Council, 2010,Supplement No. 8 (E/2010/28), Kap. I, Abschn. C.632 United Nations, Treaty Series, Vol. 976, Nr. 14152. Amtlichedeutschsprachige Fassungen: dBGBI. 1977 II S. 111; 1980 II S. 1405;1981 II S. 378; 1985 II S. 1103; LGBl. 1980 Nr. 37; 1999 Nr. 234;öBGBl. Nr. 531/1978; AS 2005 371.633 Ebd., Vol. 1019, Nr. 14956. Amtliche deutschsprachige Fassungen:dBGBl. 1976 II S. 1477; LGBl. 2000 Nr. 6; öBGBl. III Nr. 148/1997;AS 1996 1752.634 Ebd., Vol. 1582, Nr. 27627. Amtliche deutschsprachige Fassungen:dBGBl. 1993 II S. 1136; LGBl. 2007 Nr. 64; öBGBl. III Nr. 154/1997;AS 2006 531.

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werden, und von der Anwendung neuer Abzweigungsmetho-den durch organisierte kriminelle Gruppen,

in der Erkenntnis, dass in den letzten Jahren in mehrerenWeltregionen der Konsum von Substanzen zu beobachten ist,die von den internationalen Suchtstoffübereinkommen nichterfasst werden und die eine Gefahr für die öffentliche Ge-sundheit darstellen können, und Kenntnis nehmend von im-mer zahlreicheren Berichten über die Herstellung von Sub-stanzen, vorwiegend pflanzlichen Mischungen, die syntheti-sche Cannabinoid-Rezeptor-Agonisten enthalten, deren psy-choaktive Wirkung der des Cannabis ähnelt,

sowie in der Erkenntnis, dass die internationale Zusam-menarbeit bei der Senkung des Angebots und der Nachfragegezeigt hat, dass durch nachhaltige und gemeinsame Anstren-gungen positive Ergebnisse erzielt werden können, und mitdem Ausdruck ihrer Anerkennung für die diesbezüglichen In-itiativen auf regionaler und internationaler Ebene,

bekräftigend, dass das Weltdrogenproblem weiter einegemeinsame und geteilte Verantwortung darstellt, die einewirksame und verstärkte internationale Zusammenarbeit so-wie einen integrierten, disziplinübergreifenden, komplemen-tären und ausgewogenen Ansatz für angebots- und nachfrage-senkende Strategien erfordert,

in der Erkenntnis, dass die Suchtstoffkommission undihre Nebenorgane, im Verein mit dem Internationalen Sucht-stoff-Kontrollamt, als die Organe der Vereinten Nationen mitder Hauptverantwortung für Fragen der Drogenkontrolle einevorrangige Rolle übernehmen, sowie in der Erkenntnis, dasses geboten ist, die wirksame Umsetzung und Weiterverfol-gung der Politischen Erklärung und des Aktionsplans für in-ternationale Zusammenarbeit zugunsten einer integriertenund ausgewogenen Strategie zur Bekämpfung des Weltdro-genproblems zu fördern und zu erleichtern,

bekräftigend, dass die Bekämpfung des Weltdrogenpro-blems unter allen seinen Aspekten von politischer Seite dieEntschlossenheit zur Angebotssenkung als fester Bestandteileiner ausgewogenen und umfassenden Drogenkontrollstrate-gie erfordert, die den Grundsätzen entspricht, die in der vonder Generalversammlung auf ihrer zwanzigsten Sonderta-gung angenommenen Politischen Erklärung und in den Maß-nahmen zur Ausweitung der internationalen Zusammenarbeitbei der Bekämpfung des Weltdrogenproblems635, einschließ-lich des ebenfalls auf der genannten Tagung angenommenenAktionsplans für internationale Zusammenarbeit bei der Aus-merzung des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmittel-pflanzen und für Alternative Entwicklung, verankert sind,

desgleichen bekräftigend, dass die Reduzierung des un-erlaubten Drogenkonsums und seiner Folgen von politischerSeite die Entschlossenheit zu nachfragesenkenden Maßnah-men erfordert, die durch nachhaltige, breit angelegte Initiati-ven zur Nachfragesenkung unter Beweis gestellt werdenmuss, die einen das gesamte Spektrum von Maßnahmen zur

Prävention, Aufklärung, Frühintervention, Behandlung, Un-terstützung bei der Genesung, Rehabilitation und Wiederein-gliederung umfassenden Ansatz im Bereich der öffentlichenGesundheit beinhalten, im Einklang mit der von der General-versammlung auf ihrer zwanzigsten Sondertagung angenom-menen Erklärung über die Leitgrundsätze für die Senkung derDrogennachfrage,

unter Hinweis auf die in ihrer Resolution 64/182 enthal-tene Empfehlung an den Wirtschafts- und Sozialrat, einen sei-ner Tagungsteile auf hoher Ebene einem Thema im Zusam-menhang mit dem Weltdrogenproblem zu widmen, sowie dieEmpfehlung an die Generalversammlung, eine Sondertagungzur Behandlung des Weltdrogenproblems abzuhalten,

im Bewusstsein der Notwendigkeit, die Öffentlichkeitfür die Risiken und Bedrohungen zu sensibilisieren, die allenGesellschaften durch die verschiedenen Aspekte des Welt-drogenproblems entstehen,

1. fordert die Staaten auf, nach Bedarf rasch die er-forderlichen Schritte zu unternehmen, um die Maßnahmendurchzuführen und die Ziele und Zielvorgaben zu erfüllen,welche in der Politischen Erklärung und dem Aktionsplan fürinternationale Zusammenarbeit zugunsten einer integriertenund ausgewogenen Strategie zur Bekämpfung des Welt-drogenproblems enthalten sind, die von der Generalversamm-lung auf ihrer vierundsechzigsten Tagung verabschiedetwurden630 ;

2. erklärt erneut, dass die Bekämpfung des Weltdro-genproblems eine gemeinsame und geteilte Verantwortungdarstellt, die in einem multilateralen Rahmen wahrgenommenwerden muss, einen integrierten und ausgewogenen Ansatzerfordert und in voller Übereinstimmung mit den in der Char-ta der Vereinten Nationen verankerten Zielen und Grundsät-zen und anderen Bestimmungen des Völkerrechts, der Allge-meinen Erklärung der Menschenrechte636 und der Erklärungund des Aktionsprogramms von Wien637 betreffend die Men-schenrechte stehen muss, insbesondere unter voller Achtungder Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Staaten,des Grundsatzes der Nichteinmischung in die inneren Ange-legenheiten von Staaten sowie aller Menschenrechte undGrundfreiheiten, und ausgehend von den Grundsätzen derGleichberechtigung und der gegenseitigen Achtung;

3. verpflichtet sich, die bilaterale, regionale und in-ternationale Zusammenarbeit namentlich durch Austauschnachrichtendienstlicher Informationen und grenzüberschrei-tende Zusammenarbeit zu fördern, um das Weltdrogenpro-blem wirksamer zu bekämpfen, insbesondere indem sie einesolche Zusammenarbeit durch die Staaten anregt und unter-stützt, die durch den unerlaubten Anbau von Betäubungsmit-telpflanzen, die unerlaubte Erzeugung, Herstellung, Durch-fuhr und Verteilung von Suchtstoffen und psychotropen Stof-

635 Resolution S-20/4 A-E.

636 Resolution 217 A (III). In Deutsch verfügbar unter http://www.un.org/Depts/german/grunddok/ar217a3.html.637 A/CONF.157/24 (Part I), Kap. III.

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fen, den unerlaubten Verkehr damit und den Missbrauch die-ser Stoffe am unmittelbarsten betroffen sind;

4. bekräftigt die von den Mitgliedstaaten eingegange-ne Verpflichtung zur Förderung, Entwicklung, Überprüfungoder Stärkung wirksamer, umfassender und integrierter Pro-gramme zur Senkung der Drogennachfrage, die wissenschaft-lich fundiert sind und ein Spektrum von Maßnahmen abde-cken, darunter Primärprävention, Frühintervention, Behand-lung, Betreuung, Rehabilitation, Wiedereingliederung in dieGesellschaft und damit zusammenhängende Unterstützungs-dienste, die die Gesundheit und das soziale Wohl von Einzel-personen, Familien und Gemeinwesen fördern und die schäd-lichen Folgen des Drogenmissbrauchs für den einzelnenMenschen wie auch für die Gesellschaft insgesamt mindernsollen, unter Berücksichtigung der besonderen Problematikvon Drogenkonsumenten mit hohem Risiko, in voller Einhal-tung der drei internationalen Suchtstoffübereinkommen undim Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften, undverpflichtet die Mitgliedstaaten, mehr Ressourcen darauf zuverwenden, den nichtdiskriminierenden Zugang zu den ge-nannten Interventionen zu gewährleisten, so auch in Haftan-stalten, eingedenk dessen, dass bei diesen Interventionenauch Faktoren, die die menschliche Entwicklung untergraben,wie etwa Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung, zu be-rücksichtigen sind;

5. registriert mit großer Besorgnis die schädlichenFolgen des Drogenmissbrauchs für den Einzelnen wie für dieGesellschaft, bekräftigt die Verpflichtung aller Mitgliedstaa-ten, im Rahmen umfassender, einander ergänzender und sek-torübergreifender Strategien zur Senkung der Drogennachfra-ge gegen diese Probleme anzugehen, insbesondere mit Strate-gien, die sich gezielt an junge Menschen richten, nimmt au-ßerdem mit großer Besorgnis Kenntnis von dem bestürzendenAnstieg der Fälle von HIV/Aids und anderen durch Blut über-tragenen Krankheiten bei injizierenden Drogenkonsumenten,bekräftigt die von allen Mitgliedstaaten eingegangene Ver-pflichtung, auf das Ziel des allgemeinen Zugangs zu umfas-senden Präventionsprogrammen, Behandlung, Betreuung unddamit zusammenhängenden Unterstützungsdiensten hinzuar-beiten, unter voller Einhaltung der internationalen Suchtstoff-übereinkommen, im Einklang mit den innerstaatlichenRechtsvorschriften und unter Berücksichtigung aller ein-schlägigen Resolutionen der Generalversammlung und gege-benenfalls des WHO, UNODC, UNAIDS Technical Guide forCountries to Set Targets for Universal Access to HIV Preven-tion, Treatment and Care for Injecting Drug Users (Techni-scher Leitfaden der WHO, des UNODC und des UNAIDS fürdie Länder zur Festlegung von Zielvorgaben für den allge-meinen Zugang injizierender Drogenkonsumenten zu HIV-Prävention, -Behandlung und -Betreuung)638, und ersucht dasBüro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechens-bekämpfung, sein Mandat auf diesem Gebiet in enger Zusam-menarbeit mit den zuständigen Organisationen und Program-

men des Systems der Vereinten Nationen, darunter die Welt-gesundheitsorganisation, das Entwicklungsprogramm derVereinten Nationen und das Gemeinsame Programm der Ver-einten Nationen für HIV/Aids, wahrzunehmen;

6. legt den Mitgliedstaaten nahe, im Einklang mitResolution 53/4 der Suchtstoffkommission vom 12. März2010631 die angemessene Verfügbarkeit international kontrol-lierter legaler Drogen zu medizinischen und wissenschaftli-chen Zwecken zu fördern und gleichzeitig ihre Abzweigungund ihren Missbrauch zu verhindern;

7. anerkennt die anhaltenden Anstrengungen undFortschritte bei der Bekämpfung des Weltdrogenproblems,nimmt mit großer Besorgnis Kenntnis von der anhaltendenunerlaubten Gewinnung von Opium und dem unerlaubtenVerkehr damit, der anhaltenden unerlaubten Herstellung vonKokain und dem unerlaubten Verkehr damit, der Zunahmeder unerlaubten Gewinnung von Cannabis und des unerlaub-ten Verkehrs damit, der anhaltenden weltweiten Ausbreitungder unerlaubten Herstellung amphetaminähnlicher Stimulan-zien und der zunehmenden Abzweigung von Ausgangsstof-fen sowie der damit zusammenhängenden Verteilung uner-laubter Drogen und ihres Konsums, und betont, dass die aufnationaler, regionaler und internationaler Ebene unternom-menen gemeinsamen Anstrengungen zur umfassenderen Be-wältigung dieser globalen Herausforderungen im Einklangmit dem Grundsatz der gemeinsamen und geteilten Verant-wortung gestärkt und intensiviert werden müssen, so auchdurch verstärkte und besser koordinierte technische und fi-nanzielle Hilfe;

8. bittet die Mitgliedstaaten, im Hinblick auf die Er-mittlung neuer Routen und Vorgehensweisen krimineller Or-ganisationen, die sich auf die Abzweigung oder den Schmug-gel von Stoffen spezialisiert haben, die häufig bei der uner-laubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stof-fen verwendet werden, die internationale Zusammenarbeitund den Informationsaustausch durch geeignete Maßnahmenzu verstärken, namentlich im Hinblick auf den illegalen Han-del mit solchen Stoffen über das Internet, und das Internatio-nale Suchtstoff-Kontrollamt auch weiterhin über solche In-formationen zu unterrichten;

9. legt den Mitgliedstaaten nahe, gemäß Resolution53/11 der Suchtstoffkommission vom 12. März 2010631 denInformationsaustausch über den potenziellen Missbrauchsynthetischer Cannabinoid-Rezeptor-Agonisten und den Ver-kehr damit zu fördern;

10. anerkennt die Notwendigkeit, sachdienliche Datenund Informationen betreffend die internationale Zusammen-arbeit zur Bekämpfung des Weltdrogenproblems auf nationa-ler, bilateraler, subregionaler, regionaler und internationalerEbene zu sammeln, und fordert alle Mitgliedstaaten nach-drücklich auf, zu diesem Zweck den über die Suchtstoffkom-mission geführten Dialog zu unterstützen;

11. erkennt außerdem an, dass

a) nachhaltige Anbaukontrollstrategien, die sich ge-gen den unerlaubten Anbau von Pflanzen für die Herstellung

638 In Englisch verfügbar unter http://www.who.int/hiv/pub/idu/targetsetting/en/index.html.

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von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen richten, eine in-ternationale Zusammenarbeit erfordern, die auf dem Grund-satz der geteilten Verantwortung und einem integrierten undausgewogenen Ansatz beruht, die Rechtsstaatlichkeit und ge-gebenenfalls Sicherheitsanliegen berücksichtigt und untervoller Achtung der Souveränität und der territorialen Unver-sehrtheit der Staaten, des Grundsatzes der Nichteinmischungin die inneren Angelegenheiten der Staaten und aller Men-schenrechte und Grundfreiheiten erfolgt;

b) solche Anbaukontrollstrategien unter anderemProgramme für Alternative Entwicklung und gegebenenfallspräventive Programme für Alternative Entwicklung sowieAusmerzungs- und Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen umfas-sen;

c) solche Anbaukontrollstrategien in vollem Ein-klang mit Artikel 14 des Übereinkommens der Vereinten Na-tionen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Sucht-stoffen und psychotropen Stoffen634 stehen, angemessen undim Einklang mit der nationalen Politik koordiniert und abge-stuft sein sollen, um die nachhaltige Ausmerzung des uner-laubten Anbaus zu erreichen, und stellt ferner fest, dass sichdie Mitgliedstaaten verpflichten müssen, die Langzeitinvesti-tionen in solche Strategien in Abstimmung mit anderen ent-wicklungsfördernden Maßnahmen zu erhöhen, um zur Nach-haltigkeit der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung undzur Armutsbeseitigung in den betroffenen ländlichen Gebie-ten beizutragen, wobei die traditionellen, erlaubten Verwen-dungen, sofern diese historisch belegt sind, sowie der Um-weltschutz gebührend zu berücksichtigen sind;

12. erkennt ferner an, dass die Entwicklungsländer, dieüber umfangreichen Sachverstand auf dem Gebiet der Alter-nativen Entwicklung verfügen, eine maßgebliche Rolle bei derFörderung bewährter Verfahren und der Erkenntnisse aus sol-chen Programmen spielen, und bittet sie, diese bewährten Ver-fahren auch weiterhin an die vom unerlaubten Anbau betrof-fenen Staaten, auch solche in Postkonfliktsituationen, weiter-zugeben, damit diese sie gegebenenfalls im Einklang mit ihrenjeweiligen nationalen Besonderheiten anwenden können;

13. legt den Mitgliedstaaten eindringlich nahe, ihreZusammenarbeit mit den vom unerlaubten Drogenhandel be-troffenen Transitstaaten und ihre Hilfe für diese Staaten zuverstärken, entweder unmittelbar oder über zuständige regio-nale und internationale Organisationen, im Einklang mit Arti-kel 10 des Übereinkommens der Vereinten Nationen von1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen undpsychotropen Stoffen und entsprechend dem Grundsatz dergeteilten Verantwortung sowie der Notwendigkeit, dass alleStaaten im Rahmen eines integrierten und ausgewogenen An-satzes Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenproblems un-ter allen Aspekten fördern und durchführen;

14. erklärt erneut, dass die Mitgliedstaaten dringenddie internationale und regionale Zusammenarbeit verstärkenmüssen, um den ernsten Herausforderungen zu begegnen, dievon den zunehmenden Verbindungen zwischen Drogenhan-del, Geldwäsche, Korruption und anderen Formen der organi-sierten Kriminalität, namentlich dem Menschenhandel, derSchleusung von Migranten, dem Handel mit Feuerwaffen, der

Computerkriminalität und in einigen Fällen dem Terrorismusund der Terrorismusfinanzierung ausgehen, sowie denjenigenerheblichen Herausforderungen zu begegnen, vor die sichStrafverfolgungs- und Justizbehörden bei der Reaktion aufdie ständig wechselnden Mittel gestellt sehen, mit denen sichgrenzüberschreitende kriminelle Organisationen der Entde-ckung und Strafverfolgung zu entziehen suchen;

15. bekräftigt, wie wichtig das Büro der Vereinten Na-tionen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung und seineRegionalbüros beim Aufbau von Kapazitäten auf lokaler Ebe-ne zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisiertenKriminalität und des Drogenhandels sind, und fordert das Bü-ro nachdrücklich auf, bei Entscheidungen über die Schlie-ßung beziehungsweise Zuteilung von Büros regionaleSchwachstellen, Projekte und Auswirkungen im Kampf ge-gen den Drogenhandel, insbesondere in den Entwicklungs-ländern, zu berücksichtigen, um ein wirksames Maß an Un-terstützung für die nationalen und regionalen Anstrengungenzur Bekämpfung des Weltdrogenproblems aufrechtzuerhal-ten;

16. fordert das Büro der Vereinten Nationen für Dro-gen- und Verbrechensbekämpfung nachdrücklich auf, die Zu-sammenarbeit mit zwischenstaatlichen, internationalen undden zuständigen regionalen Organisationen, die sich mit derBekämpfung des Weltdrogenproblems befassen, nach Bedarfzu verstärken, um bewährte Verfahren und wissenschaftlicheStandards auszutauschen und ihre einzigartigen komparati-ven Vorteile bestmöglich zu nutzen;

17. ersucht das Büro der Vereinten Nationen für Dro-gen- und Verbrechensbekämpfung, den Mitgliedstaaten aufAntrag auch weiterhin technische Hilfe zu leisten, um die Ka-pazitäten zur Bekämpfung des Weltdrogenproblems auszu-bauen, indem es namentlich Schulungsprogramme für die Er-arbeitung von Indikatoren und Instrumenten zur Erhebungund Analyse zutreffender, verlässlicher und vergleichbarerDaten zu allen maßgeblichen Aspekten des Weltdrogenpro-blems sowie bei Bedarf für die Verbesserung vorhandeneroder die Erarbeitung neuer nationaler Indikatoren und Instru-mente durchführt;

18. bittet die Suchtstoffkommission in ihrer Eigen-schaft als zentrales richtliniengebendes Organ des Systems derVereinten Nationen für Fragen mit Drogenbezug, die Kapazi-tät des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbre-chensbekämpfung zur Erhebung, Analyse, Nutzung und Ver-breitung zutreffender, verlässlicher, objektiver und vergleich-barer Daten zu stärken und die entsprechenden Informationenin den World Drug Report (Weltdrogenbericht) aufzunehmen;

19. legt dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen-und Verbrechensbekämpfung nahe, die Staaten auch weiter-hin auf Antrag bei der Schaffung der operativen Rahmen-strukturen, die für die Kommunikation über nationale Gren-zen hinweg unverzichtbar sind, sowie bei der Erleichterungdes Informationsaustauschs über Trends auf dem Gebiet desDrogenhandels und der Analyse der entsprechenden Daten zuunterstützen, mit dem Ziel, die Kenntnisse über das Weltdro-genproblem auf nationaler, regionaler und internationalerEbene zu verbessern, und erkennt an, wie wichtig es ist, die

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Laboratorien zu integrieren, wissenschaftliche Unterstützungfür die Rahmenstrukturen der Drogenkontrolle bereitzustel-len und Analysedaten von hoher Qualität weltweit als eineprimäre Informationsquelle zu behandeln;

20. fordert alle Regierungen nachdrücklich auf, demBüro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbe-kämpfung größtmögliche finanzielle und politische Unterstüt-zung zu gewähren, indem sie die Zahl der Geber erhöhen undmehr freiwillige Beiträge leisten, insbesondere nicht zweck-gebundene Beiträge, damit es seine operativen Tätigkeiten unddie Aktivitäten auf dem Gebiet der technischen Zusammenar-beit im Rahmen seines Mandats fortsetzen, ausweiten, verbes-sern und verstärken kann, insbesondere im Hinblick auf dievollständige Durchführung der von der Generalversammlungauf ihrer zwanzigsten Sondertagung angenommenen Politi-schen Erklärung622 und der Politischen Erklärung und des Ak-tionsplans für internationale Zusammenarbeit zugunsten einerintegrierten und ausgewogenen Strategie zur Bekämpfung desWeltdrogenproblems, die von der Suchtstoffkommission aufdem Tagungsteil auf hoher Ebene ihrer zweiundfünfzigstenTagung verabschiedet wurden, sowie gegebenenfalls der vonder Kommission auf der genannten Tagung verabschiedeteneinschlägigen Resolutionen639, und empfiehlt, dem Büro auchweiterhin einen ausreichenden Anteil am ordentlichen Haus-halt der Vereinten Nationen zuzuweisen, damit es sein Mandatauf konsistente und stabile Weise erfüllen kann;

21. legt der Suchtstoffkommission in ihrer Eigenschaftals wichtigstes richtliniengebendes Organ der Vereinten Na-tionen für Fragen der internationalen Drogenkontrolle und alsLeitungsgremium des Drogenprogramms des Büros der Ver-einten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfungsowie dem Internationalen Suchtstoff-Kontrollamt nahe, ihrenützliche Arbeit im Hinblick auf die Kontrolle von Ausgangs-stoffen und anderen Chemikalien, die bei der unerlaubtenHerstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen ver-wendet werden, zu verstärken;

22. fordert die Staaten, die das Einheits-Übereinkom-men von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von1972 geänderten Fassung632, das Übereinkommen von 1971über psychotrope Stoffe633, das Übereinkommen der Verein-ten Nationen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mitSuchtstoffen und psychotropen Stoffen634, das Übereinkom-men der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitendeorganisierte Kriminalität und die dazugehörigen Protokolle640

und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Kor-

ruption641 noch nicht ratifiziert haben beziehungsweise diesenÜbereinkünften noch nicht beigetreten sind, nachdrücklichauf, dies zu erwägen, und fordert die Vertragsstaaten dieserÜbereinkünfte nachdrücklich auf, alle deren Bestimmungenmit Vorrang durchzuführen;

23. nimmt Kenntnis von den Resolutionen, die dieSuchtstoffkommission auf ihrer dreiundfünfzigsten Tagungverabschiedete631, dem World Drug Report 2010 (Weltdro-genbericht 2010) des Büros der Vereinten Nationen für Dro-gen- und Verbrechensbekämpfung642 und dem jüngsten Be-richt des Internationalen Suchtstoff-Kontrollamts643 und for-dert die Staaten auf, die internationale und regionale Zusam-menarbeit zu verstärken, um der Bedrohung entgegenzuwir-ken, die der internationalen Gemeinschaft durch die unerlaub-te Gewinnung von Drogen, insbesondere aus der Gruppe derOpiate, und den unerlaubten Verkehr damit entsteht, und auchweiterhin konzertierte Maßnahmen wie beispielsweise die In-itiative des Pariser Paktes644 und andere einschlägige interna-tionale Initiativen durchzuführen;

24. stellt fest, dass das Internationale Suchtstoff-Kon-trollamt ausreichende Ressourcen für die Durchführung allerseiner Aufgaben benötigt, bekräftigt die Wichtigkeit seinerArbeit, legt ihm nahe, seine Arbeit auch künftig mandatsge-mäß auszuführen, fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklichauf, sich in einer gemeinsamen Anstrengung zu verpflichten,dem Amt im Einklang mit der Resolution 1996/20 des Wirt-schafts- und Sozialrats vom 23. Juli 1996 nach Möglichkeitangemessene und ausreichende Haushaltsmittel zuzuweisen,betont, dass seine Kapazität erhalten werden muss, unter an-derem durch die Bereitstellung geeigneter Mittel durch denGeneralsekretär und durch angemessene technische Unter-stützung seitens des Büros der Vereinten Nationen für Dro-gen- und Verbrechensbekämpfung, und fordert eine stärkereZusammenarbeit und eine bessere Verständigung zwischenden Mitgliedstaaten und dem Amt, um es in die Lage zu ver-setzen, alle seine Aufgaben aus den internationalen Sucht-stoffübereinkommen durchzuführen;

25. betont die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft,insbesondere der nichtstaatlichen Organisationen, bei der Be-kämpfung des Weltdrogenproblems, nimmt mit AnerkennungKenntnis von ihrem wichtigen Beitrag zu dem Überprüfungs-prozess und vermerkt außerdem, dass es Vertretern der be-troffenen Bevölkerungsgruppen sowie von Institutionen derZivilgesellschaft gegebenenfalls ermöglicht werden soll, ander Formulierung und Umsetzung einer Politik zur Senkungvon Drogennachfrage und -angebot mitzuwirken;

26. ermutigt die Tagungen der Leiter nationaler Dro-genbekämpfungsbehörden und der Unterkommission derSuchtstoffkommission für unerlaubten Drogenverkehr und

639 Siehe Official Records of the Economic and Social Council, 2009,Supplement No. 8 (E/2009/28), Kap. I, Abschn. C.640 United Nations, Treaty Series, Vol. 2225, 2237, 2241 und 2326,Nr. 39574. Amtliche deutschsprachige Fassungen: dBGBl. 2005 IIS. 954, 956; LGBl. 2008 Nr. 72; öBGBl. III Nr. 84/2005; AS 2006 5861(Übereinkommen); dBGBl. 2005 II S. 954, 995; LGBl. 2008 Nr. 74;öBGBl. III Nr. 220/2005; AS 2006 5917 (Protokoll gegen den Men-schenhandel); dBGBl. 2005 II S. 954, 1007; LGBl. 2008 Nr. 73; öBGBl.III Nr. 11/2008; AS 2006 5899 (Protokoll gegen die Schleusung von Mi-granten). Feuerwaffen-Protokoll: deutschsprachige Fassung in Resolu-tion 55/255, Anlage.

641 Ebd., Vol. 2349, Nr. 42146. Amtliche deutschsprachige Fassungen:LGBl. 2010 Nr. 194; öBGBl. III Nr. 47/2006; AS 2009 5467.642 United Nations publication, Sales No. E.10.XI.13.643 United Nations publication, Sales No. E.10.XI.1.644 Siehe S/2003/641, Anlage.

Page 7: A/RES/65/233 - un.org und Vereinigte Staaten von Amerika. ... gung angenommenen Politischen Erklärung und in den Maß-nahmen zur Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit

V. Resolutionen aufgrund der Berichte des Dritten Ausschusses

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damit zusammenhängende Fragen im Nahen und MittlerenOsten, auch künftig zur Stärkung der regionalen und interna-tionalen Zusammenarbeit beizutragen, und nimmt in diesemZusammenhang Kenntnis von den Gesprächen, die auf derzwanzigsten Tagung der Leiter nationaler Drogenbekämp-fungsbehörden Lateinamerikas und der Karibik vom 4. bis7. Oktober 2010 in Lima geführt wurden645;

27. begrüßt die laufenden Anstrengungen zur Stär-kung der regionalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfungdes unerlaubten Drogenverkehrs und der Abzweigung vonchemischen Ausgangsstoffen, die von den Mitgliedern derGemeinschaft Unabhängiger Staaten, der Shanghaier Organi-sation für Zusammenarbeit, der Organisation für wirtschaftli-che Zusammenarbeit, der Organisation des Vertrags über kol-lektive Sicherheit, der Eurasischen Gruppe zur Bekämpfungder Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie vonanderen zuständigen subregionalen und regionalen Organisa-tionen und Initiativen unternommen werden, darunter der Ak-tionsplan betreffend die Bekämpfung des Terrorismus, desunerlaubten Drogenverkehrs und der organisierten Kriminali-tät, der auf der unter der Schirmherrschaft der Shanghaier Or-ganisation für Zusammenarbeit am 27. März 2009 in Moskauabgehaltenen Sonderkonferenz verabschiedete wurde646, dieeinschlägigen Beschlüsse des am 10. und 11. Juni 2010 inTaschkent abgehaltenen Gipfeltreffens der Shanghaier Orga-nisation für Zusammenarbeit und die Anstrengungen im Rah-men des ständigen Mechanismus zur Suchtstoffbekämpfung„Channel“;

28. anerkennt die sonstigen auf Regionalebene zur Be-kämpfung des unerlaubten Drogenverkehrs und zur Ausein-andersetzung mit der Nachfrage nach unerlaubten Drogenlaufend unternommenen Anstrengungen, beispielsweise die-jenigen der Interamerikanischen Kommission der Organisa-tion der amerikanischen Staaten zur Bekämpfung des Dro-genmissbrauchs sowie diejenigen der für Drogenfragen zu-ständigen hochrangigen Amtsträger des Verbands Südost-asiatischer Nationen zur Bekämpfung der Gewinnung uner-laubter Drogen, des Verkehrs damit und ihres Konsums (Ar-beitsplan 2009-2015) mit dem Ziel, Südostasien bis 2015 dro-genfrei zu machen;

29. fordert die zuständigen Organisationen und Institu-tionen der Vereinten Nationen und die sonstigen internationa-len Organisationen auf und bittet die internationalen Fi-nanzinstitutionen, einschließlich der regionalen Entwick-lungsbanken, Drogenkontrollfragen durchgängig in ihre Pro-gramme aufzunehmen, und fordert das Büro der Vereinten Na-tionen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung auf, seineführende Rolle bei der Bereitstellung sachdienlicher Informa-tionen und technischer Hilfe auch weiterhin wahrzunehmen;

30. nimmt Kenntnis von dem Bericht des General-sekretärs647 und ersucht den Generalsekretär, der Generalver-

sammlung auf ihrer sechsundsechzigsten Tagung einen Be-richt über die Durchführung dieser Resolution vorzulegen.

RESOLUTION 65/240

Verabschiedet auf der 73. Plenarsitzung am 24. Dezember 2010,in einer aufgezeichneten Abstimmung mit 104 Stimmen bei22 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen, auf Empfehlung desAusschusses (A/65/454 und Corr.1, Ziff. 27)648:

Dafür: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Arabische RepublikSyrien, Argentinien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrain, Bangla-desch, Barbados, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien (Pluri-nationaler Staat), Botsuana, Brasilien, Brunei Darussalam, Burki-na Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Demo-kratische Volksrepublik Korea, Demokratische Volksrepublik La-os, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, Eritrea, Fi-dschi, Gabun, Ghana, Grenada, Guatemala, Guyana, Haiti, Hon-duras, Indien, Indonesien, Irak, Iran (Islamische Republik), Jamai-ka, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kasachstan, Ka-tar, Kolumbien, Kongo, Kuba, Kuwait, Lesotho, Libanon, Liberia,Libysch-Arabische Dschamahirija, Madagaskar, Malawi, Malay-sia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mexiko,Mongolei, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria,Oman, Pakistan, Panama, Peru, Philippinen, Ruanda, RussischeFöderation, Salomonen, Sambia, Saudi-Arabien, Senegal, Sim-babwe, Singapur, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Swasiland, Thai-land, Timor-Leste, Togo, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei,Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Uruguay, Venezuela (Bolivari-sche Republik), Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Repu-blik Tansania, Vietnam.

Dagegen: Australien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Israel,Italien, Kanada, Lettland, Litauen, Marshallinseln, Mikronesien(Föderierte Staaten von), Niederlande, Palau, Polen, Rumänien,Schweden, Slowakei, Tschechische Republik, Vereinigtes König-reich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten vonAmerika.

Enthaltungen: Albanien, Andorra, Armenien, Belgien, Bos-nien und Herzegowina, Finnland, Frankreich, Georgien, Grie-chenland, Irland, Island, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Kroa-tien, Malta, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Öster-reich, Portugal, Republik Korea, Republik Moldau, Samoa,Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Tonga, Ukraine, Ungarn,Zypern.

65/240. Weltweite Bemühungen um die vollständige Beseitigung von Rassismus, Rassendiskrimi-nierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz und die umfassende Umsetzung und Weiterverfolgung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban

Die Generalversammlung,

unter Hinweis auf ihre Resolution 52/111 vom 12. De-zember 1997, in der sie beschloss, die Weltkonferenz gegen

645 Siehe UNODC/HONLAC/20/6.646 Siehe A/63/805-S/2009/177, Anlage I.647 A/65/93.

648 Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde im Aus-schuss eingebracht von: Jemen (im Namen der Mitgliedstaaten der Ver-einten Nationen, die Mitglieder der Gruppe der 77 sind, und Chinas),Kasachstan und Russische Föderation.