28
Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für Allgemeinmedizin

Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Arztprüfung – und dann?

Medizinalrätin Dr. med. Helga AzemVorsitzende der Sektion Fachärzte

Medizinalrat Dr. med. Rolf JensObmann der Sektion Ärzte für Allgemeinmedizin

Page 2: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Mit positiv abgelegter Arztprüfung erhalten Sie das Jus practicandi

Dies ist neben der offiziellen Niederlassung Voraussetzung für selbstständige, eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit wie:

Praxisvertretungen Vorsorgeuntersuchungen Beratungen / Gutachten aller Art Alle Ärztlichen Tätigkeiten auf Honorarbasis

(Vertretungen)

Mitarbeit im Ärztefunkdienst

Page 3: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Sie haben also die Wahl

Ein Anstellungsverhältnis zu suchen in

öffentlichen Krankenanstalt, Privaten Krankenanstalt, Sonderkrankenanstalt, Heim für Genesende, Pflegeanstalt für chronisch

Kranke, Gebäranstalt oder

Entbindungsheim, Sanatorien, Selbständige Ambulatorium, Kuranstalt.

Freiberufliche Tätigkeit anzustreben als

Wohnsitzarzt Privatordination Wahlarzt Kassenarzt

Zusammenarbeitsformen:

Dauervertretung Time Sharing Gruppenpraxis Praxisgemeinschaften

Page 4: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Was müssen Sie unternehmen um sich niederzulassen?

Für jede Art der Niederlassung gilt

Sie müssen eine Meldung bei der Standesführung über (Art und Ort ihrer Tätigkeit) abgeben.

Damit haben sie die Verpflichtung• Sozialversicherungsbeiträge• Kammerumlage• Wohlfahrtsfondsbeiträge zu bezahlen.

Page 5: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Worin besteht nun der Unterschied bei den Niederlassungen?

Wohnsitzarzt ÄG §47: Zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte, die ausschließlich solche regelmäßig wiederkehrende ärztliche Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen, die weder eine Ordinationsstätte erfordern noch in einem Anstellungsverhältnis ausgeübt werden

PrivatarztVerpflichtung den Berufssitz der Wiener Ärztekammer bekannt zu geben, gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Räumlichkeiten, Schilderordnung, Hygiene, Medizinprodukte, Elektrotechnik und Müllentsorgung sind zu beachten.

WahlarztIm Prinzip wie Privatarzt jedoch hält er sich bei den Honorarnoten weitgehend an die Bestimmungen des Kassenrechtes, sodass der Patient optimale Kostenrückerstattung erhält.

KassenarztErfüllt darüber hinaus noch eine ganze Reihe von Bestimmungen, die in Verträgen mit den Krankenkassen niedergelegt sind.

Page 6: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Wohnsitzarzt / Wohnsitzärztin

Als Wohnsitzarzt/-in ist man ordentliches Mitglied der Wiener Ärztekammer

+ nur dann darf man selbstständig, eigenverantwortlich Patienten behandeln

+ ist wahlberechtigt + erhält Aussendungen und Zeitungen der Wiener

Ärztekammer

- ist wohlfahrtsfondspflichtig (nur vom Einkommen aus Ärztlicher Tätigkeit; der Bezug von  Arbeitslosengeld ist keine Ärztliche Tätigkeit, d.h. es fällt nicht unter die WFF-Bemessungsgrundlage!)

- ist kammerumlagepflichtig (Landesärztekammer und ÖÄK) 

Page 7: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Ordinationsgründung

Ordinationsneugründung

Standortwahl Bevölkerungsstruktur Arztdichte (Auslastung)

im Einzugsgebiet Zukunftschancen

Förderungsmöglichkeiten Zusätzliche Nebenbe-

schäftigungsmöglichkeiten Belegkrankenhaus

Übernahme einer Praxis

Einverständnis des Eigentümers der Räumlichkeiten (vor allem bei Mietobjekten)

Einigung mit dem übergebenden Arzt

Sicherung der bestehenden vertraglichen Rahmenbedingungen

Page 8: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Zusammenarbeitsformen Dauervertretung

Kann sowohl bei Privat oder auch bei Kassenordinationen stattfinden!

Klar im Krankheitsfall oder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Bei Kassenärzten an die KK meldepflichtig wenn über 6 Wochen Dauer.

Sonderregelung im Todesfall „Witwenquartal“.

Time / Job SharingIm Privatbereich jederzeit möglich Im Kassenbereich nunmehr auch möglich - Das Job-Sharing-Modell soll das Versorgungsniveau nicht erweitern, sondern auf dem Standard einer Einzelpraxis halten, aber eben durch mehrere Ärztinnen und Ärzte. Nachteil: Größenbeschränkung!

GruppenpraxisUnter Gruppenpraxen versteht man Zusammenschlüsse von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen von Offenen Erwerbsgesellschaften (OEG) nach dem Erwerbsgesellschaftengesetz gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes (§§ 52 a ff ÄG).

PraxisgemeinschaftenMehrere Ärzte nützen gemeinsam Räumlichkeiten, Personal, Geräte etc.

Page 9: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Kassenvertrag

Vorteile

Mit hoher Wahrscheinlichkeit gute Auslastung

Einfachere Patientenaquisition

Weniger Probleme bei den Honornarnoten (wenn der Patient sie nicht begleicht)

Klare Handlungsspielräume Geringe

Konkurrenzkonfrontation mit Kollegen

Nachhaltige Betriebssicherheit

Nachteile

Begrenzte Verfügbarkeit - Zugangsregelungen

Einengende Behandlungsbestimmungen

Oftmals miß- unverständliche Abrechnungspositionen

Manche Leistungen nicht im Kassenvertrag

Reihe von Aufgaben, die über die gesetzlichen Definitionen hinausgehen (Patientenaufklärung)

Page 10: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Wie kommt man zu einem Kassenvertrag?

Reihungsliste (InteressentInnenliste)Von der Wiener Ärztekammer wird eine Reihungsliste für die jeweiligen Fächer geführt. Ab Erwerb des Jus praktikandi kann man sich auf diese Liste setzen lassen

PunkteregelungEin komplexes System von Bewertungskriterien, dass von der Politik gefordert wurde und zu einer fairen Kollegenauswahl dienen sollte

Ausschreibung in Arzt in WienIn der Zeitung und im Internet werden die zu besetzenden Ordinationen angeführt

BewerbungDie Bewerbung ist an die Wiener Ärztekammer (zuständige Sektion) zu reichten. Dort und in der Wiener Gebietskrankenkasse werden die Unterlagen geprüft und nach dem Punktesystem ein Ranking erstellt.In einer Sitzung wird dies besprochen und Einvernehmen erzielt – danach Information der betroffenen Kollegen.

Page 11: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Das Punktesystem

1. Berufserfahrung ab Erlangung des Jus praktikandi als Arzt für Allgemeinmedizin oder als Facharzt

2. Fachliche Qualifikation3. Wartezeit auf der InteressentInnenliste

(Reihungsliste)4. Bemühung um behindertengerechten

Zugang 5. Mutterschutz- bzw. Karenzzeiten oder

Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst

Page 12: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Berufserfahrung

Berufserfahrung als angestellter und/oder freiberuflicher Arzt. Eine Tätigkeit als Arzt für Allgemeinmedizin bei gleichzeitiger Meldung auf eine Ausbildungsstelle im Hauptfach eines Sonderfaches wird für die Berufserfahrung als angestellter Arzt nicht angerechnet.0,25 Punkte pro Monat, max. 9 Punkte

Berufserfahrung als hauptberuflich tätiger Wahlarzt.Als hauptberuflich gilt eine Wahlarzttätigkeit, sofern nicht gleichzeitig Tätigkeiten in Anstellungsverhältnissen, deren Ausmaß mehr als 20 Wochenstunden betragen, ausgeübt werden.0,5 Punkte pro Monat, max. 5 Punkte

Berufserfahrung als Praxisvertreter in Ordinationen mit Verträgen mit Gebietskrankenkassen1 Punkt pro 15 Vertretungstage, max. 16 Punkte

Bei einer Teilung einer Vertragsarztstelle gemäß § 10 des Gesamtvertrages, werden Vertretungstage pro Woche im Ausmaß der Hälfte der Wochenordinationstage während der Teilung des Vertrages angerechnet.

Berufserfahrung im Ärztefunkdienst bzw. in analogen Notarztsystemen (nur bei Bewerbungen um eine Kassenplanstelle für Allgemeinmedizin) bzw. analogen Diensten in Einrichtungen der medizinischen Erstversorgung. Einrichtungen der medizinischen Erstversorgung sind Abteilungen mit Ambulanzen, die für die Ausbildung in Allgemeinmedizin gemäß der Ärzteausbildungsordnung anerkannt sind.0,125 Punkte pro Dienst im Ärztefunkdienst oder einem analogen Notarztsystem bzw.0,625 Punkte pro Monat in Einrichtungen der medizinischen Erstversorgung, max. 5 Punkte

Page 13: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Fachliche Qualifikation

auf Grund eines von der ÖÄK verliehenen Diploms auf Grund von Zusatzfächern

8 Punkte pro Additivfach auf Grund von einer Habilitation an einer

medizinischen Universität im jeweils ausgeschriebenen Fachbereich4 Punkte

Der Nachweis eines in der Ausschreibung angegeben fachlich medizinischen Schwerpunktes durch entsprechende Diplome, Zusatzfächer etc.7 Punkte

Insgesamt können hier maximal 15 Punkte erworben werden.

Page 14: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

ÖÄK-Diplome Fortbildungsdiplom – 4

Punkte Notarztdiplom - 2 Punkte PSY III Diplom - 2 Punkte PSY I Diplom – 1 Punkt PSY II Diplom – 1 Punkt Diplom für manuelle Medizin –

1 Punkt Diplom für Neuraltherapie –

1 Punkt Diplom für Arbeitsmedizin –

1 Punkt Diplom für Ernährungsmedizin

– 1 Punkt Diplom für Kurortemedizin –

1 Punkt

Diplom für Geriatrie – 1 Punkt Diplom für Sportmedizin –

1 Punkt Diplom Umweltmedizin –

1 Punkt Diplom Palliativmedizin –

1 Punkt Schularztdiplom – 1 Punkt Physikatskurs – 1 Punkt EEG-Zertifikat – 1 Punkt Verrechnungsberechtigung

Sonographie – 1 Punkt Alle übrigen Diplome

der ÖÄK – 0,5 Punkte pro Diplom

Page 15: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Weitere Punktebestimmungen

Wartezeit auf der InteressentInnenlisteDie „Wartezeit“ beginnt mit dem Datum der Eintragung in die fachspezifischen Interessenlisten der Ärztekammer für Wien oder mit der ersten ordnungsgemäßen Bewerbung für ausgeschriebene Kassenplanstellen nach Erlangung der Berufsberechtigung als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt.0,25 Punkte pro Monat, max. 20 Punkte

Bemühung um behindertengerechten ZugangSchriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Zugang zur Praxis nach den Bestimmungen der Ö-Norm 1600 „barrierefreies Bauen“ sowie der Ö-Norm 1601 „spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen“ bei Vertragsbeginn oder innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsbeginn zu schaffen.2 Punkte

Mutterschutz- bzw. Karenzzeiten oder Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst, Elternkarenz nach der Geburt eines Kindes, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Angerechnet werden nur Zeiträume, die nach dem Zeitpunkt der Promotion liegen und während dieser Zeit keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wurde.0,2 Punkte pro Monat; maximal 3,6 Punkte pro Kind, insgesamt max. 5 Punkte

Page 16: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Nachweise

Als Nachweis zur Vergabe von Punkten nach Berufserfahrung werden ausschließlich die Ärzteliste bzw. schriftliche Bestätigungen aus dem Ausland herangezogen.

Als Nachweis zur Vergabe von Punkten bei Vertretungen wird eine vom vertretenden Arzt bestätigte Vertretung auf dem von der Ärztekammer für Wien aufgelegtem Formular, so-wie gemeldete Vertretungen bei Witwenquartalen herangezogen.

Als Nachweis zur Vergabe von Notdienstpunkten werden ausschließlich schriftliche Bestätigungen des Ärztefunkdienstes bzw. Honorarlisten des Ärztefunkdienstes bzw. des analogen Notarztsystems bzw. sonstige Dienstbestätigungen herangezogen.

Als Nachweis zur Vergabe von Punkten nach ÖÄK-Diplomen ausschließlich die von der Österreichischen Ärztekammer ausgestellten Diplome oder sonst angeführten Nachweise herangezogen.

Als Nachweis zur Vergabe von Karenzpunkten werden Bestätigungen der Sozialversicherung über Karenz- oder Kindergeldbezug bzw. Bestätigungen von Dienstgebern, sowie Bestätigungen über Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst herangezogen.

Page 17: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Stichtage

Stichtag für die Berechnung der Punkte ist der letzte Tag der Bewerbungsfrist.

Berufserfahrungen nach werden nur angerechnet, sofern die Erfahrungen vor dem letzten Tag der Bewerbungsfrist liegen.

Bei der Berechnung der Punkte werden grundsätzlich volle Kalendermonate herangezogen. Verbleibende Tage werden als Resttage aliquotiert, indem sie durch 30 dividiert werden.

Bewirbt sich ein Arzt mehrmals, sind reihungsrelevante Unterlagen, die weiterhin Gültigkeit haben, nicht nochmals einzureichen, sondern werden automatisch zur Bewertung herangezogen.

Alle für die Bewerbung relevanten Unterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist in der Ärztekammer für Wien eingelangt sein. Später einlangende Unterlagen werden bei der Errechnung der Punkte nicht berücksichtigt

Page 18: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Was ist zu tun, wenn man die ausgeschriebene Stelle erreicht hat?

Klärung des Standortes und der Rahmenbedingungen (Praxisübernahme)

Finden von Praxisräumlichkeiten wenn eine Ordinationsneugründung erfolgt

Erstellen eines Praxiskonzeptes Erstellen eines ökonomischen Konzeptes Kontaktaufnahme mit den örtlichen relevanten

Resourcen (Kollegen auch für Zuweisungen), Apothekern, Belegspitälern, etc.

Page 19: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Wenn eine Praxis übernommen wird - muss beurteilt werden:

Welche medizinischen Schwerpunkte sind in der Praxis gesetzt worden - will ich die auch setzen?

Wie war die Entwicklung in der letzten Zeit – wie lange ruht die Praxis?

Gibt es Verpflichtungen gegenüber weiteren Vertragspartnern? (Servitute etc.)

Inventarschätzung Kann noch verwendet werden – sollte erneuert werden Ist überhaupt im Einsatz? Betriebswirtschaftlicher oder medizinischer Nutzen? Gesetzeskonformität!

Page 20: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Wert einer Ordination

RaumwertWas kostet diese Räumlichkeit am derzeitigen Markt?

SachwertEinrichtungsgegenstände zum Zeitwert – soweit sie noch gebraucht werden können

Ertragswert1/3 des Jahresumsatzes bzw. 1/9 des kumulierten Umsatzes der letzten 3 Jahre

Im Konfliktfall Mediation durch die Ärztekammer

Page 21: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Raumbedarf

Mehr Raum – mehr Kosten! In den letzten Jahren gibt es zunehmende

Praxisgrößen Der Grundriss einer Ordination hat viel mit der

Ablauforganisation zu tun – ist daher keine alleinige Architektenentscheidung

Bereiche sind zu definieren und deren Schwerpunkte zu planen

Auf Schallschutz achten

Page 22: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Erwartungen an eine Ordination

Patient

Fachliche Kompetenz Kompetenz und

Freundlichkeit in Administration

Verständliche - durchschaubare Praxisabläufe

Wahrung der Intimität in Gespräch und Behandlung

Patient will die ungestörte Aufmerksamkeit des Arztes

Keine Hetze Angenehmes Abiente

Arzt und Mitarbeiter

Kein Leerlauf, keine Zwangspausen, keine Störungen,während

der Behandlungen Keine unnötigen Wege des

Personals Genug Raum auch für

Privates Einfache

Reinigungsmöglichkeit bei Verschmutzung

Klare Abläufe

Page 23: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Pflichten des Arztes bei Ordinationseröffnung

Bei der Wiener Ärztekammer (führt auch die Meldung an die SVA wegen Pension und Unfallversicherung durch)

Meldung beim Finanzamt Bei GKK die Mitarbeiter anmelden

(auch eigene Weiterversicherung) Schilderordnung Ordinationszeiten ausweisen Dokumentationspflichten Aufbewahrungsfristen Informationspflicht (Verschwiegenheit <> Meldepflicht) Arzthaftung

Page 24: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Notwendige Versicherungen

Arzt Haftpflichtversicherung Berufsunterbrechungsversicherung Ordinationsversicherung gegen Risiken wie

zum Beispiel Wasserschäden etc. jedoch auch Einbruch und Vandalismus!

Rechtsschutzversicherung Eigene Versicherungen

Krankenversicherung Lebensversicherung zur Abdeckung von

Verbindlichkeiten

Page 25: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Selbst muss man sich eigene Ausbildungsdefizite bewusst machen!

Ökonomischer Bereich Steuerrecht Geschäftsführung Angestellten

Rechtlicher Bereich Arztrecht Dokumentationspflichten Aufbewahrungsfristen Gutachten Verhalten als Zeuge vor Gericht etc.

Und selbst diese Know – how Lücken füllen!

Page 26: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Arzt als Unternehmer!

Bewertung des eigenen Angebotes Kalkulation

Überprüfung der eigenen Kostenfaktoren Nutzen – (Aufwand-) Kostenabwägung Leistungen selbst erbringen oder

delegieren (auslagern – Fremdleistungszukauf)

Page 27: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Kosten

Fixkosten Miete Haustechnik (Betriebskosten der Räumlichkeit) Unternehmergehalt

Variable Kosten Verbrauchsgüter Zinsen Steuern Kammerbeiträge etc.

Sprungvariable Kosten Personalkosten

Page 28: Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für

Notwendige Versicherungen

Arzt Haftpflichtversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung Ordinationsversicherung gegen Einbruch

Diebstahl und Vandalismus sowie das „Wohnungsrisiko“

Rechtsschutzversicherung Persönliche Versicherungen

Krankenversicherung Kreditausfallversicherung