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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: MG / 17.02.2020
Assistent Bundesanzeiger
Inhaltsverzeichnis
Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1285
21. Ziel
22. Allgemein
23. Voraussetzungen
34. Vorgehensweise
34.1. Assistent aufrufen
44.2. Schritte im Assistenten
165. Details
165.1. Automatisierte Prüfungen
205.2. Davon-Posten ausblenden
215.3. Status der Offenlegung
245.4. Gründungsbilanz
265.5. Liquidationsbilanz
285.6. Protokoll der Offenlegung
285.7. Einsendernummer und Kundennummer
296. Wichtige Informationen
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 2Info für Anwender Nr. 1285
Ziel1.
Das Info beschreibt die einzelnen Schritte zur Übermittlung von Jahresabschlussdaten an denelektronischen Bundesanzeiger.
Allgemein2.
Der Assistent Bundesanzeiger ersetzt ab dem Wirtschaftsjahr 2016 die Übermittlung einer XBRL-Datei über die Publikations-Plattform an den Bundesanzeiger.
Die Offenlegung des Jahresabschlusses über das Agenda-Rechenzentrum ist kostenpflichtig. Zusätz-lich ist das gesonderte Offenlegungsentgelt an den Bundesanzeiger unverändert zu entrichten.
Bei der Offenlegung unterscheidet man zwischen Veröffentlichung und Hinterlegung:
§ Veröffentlichte Jahresabschlüsse können im Unternehmensregister von jedem Interessiertenkostenlos eingesehen werden.
§ Kleinstgesellschaften (MicroBilG) haben laut § 326 HGB das Wahlrecht zur Hinterlegung. Vonhinterlegten Jahresabschlüssen können interessierte Dritte eine kostenpflichtige Kopie derBilanz gemäß § 9 Abs. 6 S. 2 HGB erhalten.
Voraussetzungen3.
Lizenz Jahresabschluss
»FIBU | Tools | Lizenzen«.
Die Lizenz »Jahresabschluss« muss aktiviert sein.
Zusatzangaben in den Mandanten-Adressdaten
»FIBU | Stammdaten | Mandanten-Adressdaten | Register: Zusatzangaben«
Folgende Felder müssen erfasst sein:
§ Firmenname laut Registergericht
§ Registereintrag
§ Registergericht
§ Register-Nr.
Agenda Online-Zertifikat
Zur Offenlegung beim Bundesanzeiger benötigen Sie ein Agenda Online-Zertifikat: Nr. 86226 Agenda Online-Zertifikat (AOZ) anfordern
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 3Info für Anwender Nr. 1285
Vorgehensweise4.
Assistent aufrufen4.1.
Der Assistent Bundesanzeiger wird im Auswertungsfenster FIBU-Jahresabschluss gestartet.
Vorgehensweise
1. »Auswertungen | Jahresabschluss | Bilanz/GuV-Überschussrechnung«.
2. Rechtsform und Gewinnermittlungsart hinterlegen.
3. Schema für die Offenlegung wählen.
HinweisDie gewählten bzw. markierten Auswertungen spielen keine Rolle für die Einsteuerung in denAssistenten. Ein beispielsweise in der »Freien Auswertung 01« erfasster »Anhang« wird nichtautomatisch übermittelt. Sie müssen den Inhalt der »Freien Auswertung 01« in das Register»Anhang« im Assistent Bundesanzeiger übernehmen.
4. <Assistent Bundesanzeiger> starten.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 4Info für Anwender Nr. 1285
Schritte im Assistenten4.2.
Übersicht Offenlegung4.2.1.
1. .
2. Falls noch nicht alle Abrechnungsnummern festgeschrieben sind, können Sie dies vornehmen:
.
Hinweis
Bestehende Offenlegungen öffnen, bearbeiten oder stornieren Sie über .Weitere Informationen: Status der Offenlegung, und Protokoll der Offenlegung
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 5Info für Anwender Nr. 1285
Auftragsart4.2.2.
1. Option <Veröffentlichung> oder <Hinterlegung> aktivieren.
2. Kostenpflichtige Übermittlung bestätigen.
HinweisDas gesonderte Offenlegungsentgelt an den Bundesanzeiger ist unverändert zu entrichten. MehrInformationen finden Sie auf der Internetseite www.publikations-plattform.de.
Teilnahmevereinbarung4.2.3.
Die Vorlage zur Teilnahmevereinbarung ist ein Formulierungsvorschlag. Wird die Vorlage genutzt,müssen Sie die Formulierungen entsprechend manuell anpassen.
1. Teilnahmevereinbarung über bearbeiten.
2. Passenden Status im unteren Feld wählen.
HinweisDie Teilnahmevereinbarung wird nicht an den Bundesanzeiger übermittelt.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 6Info für Anwender Nr. 1285
Informationen Registergericht4.2.4.
Die Angaben zum Unternehmen sind Pflichtfelder und müssen gefüllt werden. Die wesentlichenDaten werden aus den Mandanten-Adressdaten vorbelegt.
HinweisÜber die Schaltfläche <Adressdaten bearbeiten> ergänzen bzw. ändern Sie die Adressdaten.Diese werden nach dem Speichern automatisch übernommen.
1. <Abfrage beim Bundesanzeiger durchführen> klicken.
2. Haken bei <Bestätigung der Abfrage> setzen.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 7Info für Anwender Nr. 1285
Stammdaten des Unternehmens4.2.5.
Die inaktiven Felder enthalten die Stammdaten, die der Bundesanzeiger zurück übermittelt. Diesekönnen nicht verändert werden.
Die Angaben zur Adresse werden aus den Mandanten-Adressdaten übernommen. Prüfen Sie dieseauf Richtigkeit.
Hinweis Ist der Unternehmensname länger als 100 Zeichen wird der Unternehmensname im BereichPostanschrift gekürzt. Korrigieren Sie für eine ordnungsgemäße Postanschrift denUnternehmensnamen auf maximal 100 Zeichen.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 8Info für Anwender Nr. 1285
Weitere Auftragsdaten4.2.6.
Abschlusstyp
Als Abschlusstyp ist »Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht« automatisch vorbelegt. Sie könnenwählen zwischen:
§ Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
§ Liquidationseröffnungsbilanz
§ Liquidationsschlussbilanz
HinweisDer Abschlusstyp »Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht« kann zusätzlich mit »Es handelt sichum eine Liquidationszwischenbilanz« geschlüsselt werden.
Weitere Informationen: Liquidationsbilanz
Wirtschaftsjahr
Sie müssen die Datumsangaben übermitteln, zu dem das Wirtschaftsjahr beginnt und endet. Beginnund Ende werden automatisch aus den Mandanten-Programmdaten übernommen.
Festgestellt
Hinterlegen Sie das Feststellungsdatum des Jahresabschlusses (Gesellschafterversammlung). DieseAngabe fließt im Schritt Umfang der Offenlegung in das Register »Datum der Feststellung« ein.
Größenklasse des Unternehmens
Wählen Sie die Größenklasse der Gesellschaft.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 9Info für Anwender Nr. 1285
Exkurs: Es ist kein Vorjahr vorhanden (bzw. angelegt)
Die Optionen sind nur aktiv, wenn in Agenda FIBU kein Wirtschaftsjahr im Vorjahr angelegt ist.Gibt es für den Mandanten in Agenda FIBU ein Vorjahr, werden die Vorjahreswerte automatischeingesteuert.
HinweisGemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vorjahreswerte zwingend anzugeben.
Es handelt sich um eine Gründungsbilanz
Weitere Informationen: Gründungsbilanz
Vorjahreswerte im Schritt »Umfang der Offenlegung« manuell erfassen
Das Mandat wurde übernommen. Es gibt in Agenda FIBU kein Vorjahr. Die Vorjahreswerte sindmanuell im Schritt Umfang der Offenlegung zu erfassen.
EmpfehlungLegen Sie ein Vorjahr an und erfassen Sie die Vorjahreswerte über das Konto 9090»Summenvortragskonto«.
Ohne Vorjahr offenlegen
Obwohl gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB die Angabe der Vorjahreswerte zwingend ist, kann dieOffenlegung für Sonderfälle auch ohne Vorjahr übermittelt werden.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 10Info für Anwender Nr. 1285
Stammdaten des Einsenders4.2.7.
Adresse des Einsenders
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer entscheiden sich standardmäßig für die Option <Kanzleidaten>.
Unternehmen aktivieren standardmäßig <Unternehmensdaten>, wenn sie einen eigenenJahresabschluss offenlegen.
Ansprechpartner
Erfassen Sie den Ansprechpartner für den Bundesanzeiger und bestätigen Sie die E-Mail-Adresse.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 11Info für Anwender Nr. 1285
Rechnungsdaten4.2.8.
Die Rechnung des Bundesanzeigers für die Offenlegung wird ausgestellt auf
Erfassen Sie die Rechnungsadresse, für die Rechnung des Bundesanzeigers.
Art des Rechnungsversands
Für den Rechnungsversand aktivieren Sie entweder <per E-Mail> oder <per Post>.
Die Rechnung wird geschickt an
Sie können <Unternehmen> oder <Kanzlei> für den Rechnungsversand wählen.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 12Info für Anwender Nr. 1285
Umfang der Offenlegung4.2.9.
Im Schritt »Umfang der Offenlegung« erfolgt die Darstellung der Informationen, die an denBundesanzeiger übermittelt werden.
Abhängig von der gewählten Größenklasse werden automatisch die benötigten Bestandteileangezeigt.
Bilanz/GuV
Die gebuchten Werte werden im Register »Bilanz/GuV« automatisch eingesteuert und dieVorjahreswerte in der Spalte »Vorjahr« hinterlegt.
Anhang
Der Anhang kann aus den angelegten Freien Auswertungen automatisch eingelesen werden.
Beim Wechsel in das Register »Anhang« erhalten Sie eine entsprechende Abfrage:
Wählen Sie die gewünschte angelegte Freie Auswertung.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 13Info für Anwender Nr. 1285
Die Freie Auswertung wird automatisch importiert. Mit Klick in das Dokument passen Sie ggf. dieFreie Auswertung an oder erweitern diese.
Hinweis
Über übernehmen Sie das Dokument aus dem Vorjahr.
Sonstige Berichtsbestandteile
Das Dokument bearbeiten Sie mit Klick in das Dokument.
Bestehende Freie Auswertungen importieren Sie über die Schaltfläche <Inhalte übernehmen> in dasDokument.
HinweisFehlt die Erfassung einer verpflichtenden Angabe, erhalten Sie eine Meldung:
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 14Info für Anwender Nr. 1285
Vorschau4.2.10.
Prüfen Sie die Vorschau und aktivieren Sie <Der Inhalt der Vorschau wurde geprüft>.
Achtung
§ Die Vorschau entspricht exakt der späteren Veröffentlichung bzw. Hinterlegung.
§ Der Bundesanzeiger führt bei der Übermittlung keine Plausibilitätsprüfungen vergleichbar derÜbermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung durch.
§ Prüfen Sie eigenverantwortlich ob alle Pflichtbestandteile (z. B. Anhang, Unterschriftsangaben,Datum der Feststellung, usw.) enthalten sind.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 15Info für Anwender Nr. 1285
Auftragserteilung4.2.11.
Bestätigen Sie die beiden Optionen und übermitteln Sie die Offenlegung an den Bundesanzeigerüber <Daten senden>.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 16Info für Anwender Nr. 1285
Details5.
Automatisierte Prüfungen5.1.
Beim Start des Assistent Bundesanzeiger werden eine Reihe von Prüfungen durchlaufen. Diesesollen sicherstellen, dass die zu übermittelnde Offenlegung den Anforderungen des Bundesanzeigersentspricht.
Ergebnisverwendung5.1.1.
Laut § 268 Abs. 1 HGB darf die Bilanz entweder vor oder nach Verwendung des Jahresergebnissesaufgestellt werden.
Beispiel
Die Bilanz der L+L GmbH enthält die folgenden Posten:
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt, dass 40 % des Jahresüberschusses ausgeschüttet wurden:
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 17Info für Anwender Nr. 1285
Beim Start des Assistenten erhalten Sie die folgende Meldung:
Vorgehensweise
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird eine Gewinnausschüttung in Höhe von 40.000 Euroausgewiesen. Der Jahresüberschuss wurde damit teilweise verwendet. Diese teilweise Verwendungführt dazu, dass statt der Posten »Jahresüberschuss« und »Gewinnvortrag« der Posten»Bilanzgewinn« auszuweisen ist.
Posten Erläuterung
Jahresüberschuss/Gewinnvortrag Diese Posten dürfen nur vorhanden sein, wenn die Bilanz vorErgebnisverwendung aufgestellt wurde.
Bilanzgewinn Dieser Posten darf nur vorhanden sein, wenn die Bilanz nachErgebnisverwendung aufgestellt wurde.
Feststellung
Die obige Bilanz enthält eine unzulässige Vermischung.
Folgende Umbuchung ist durchzuführen:
Damit ergibt sich die folgende, korrekte Darstellung in der Bilanz:
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 18Info für Anwender Nr. 1285
Die Gewinn- und Verlustrechnung liefert die folgende, korrekte Darstellung:
Übersicht der Umbuchungen
Umbuchung Gewinnvortrag
SKR 03
0860 Gewinnvortrag vor Verwendung an 2860 Gewinnvortrag nach Verwendung
SKR 04
2970 Gewinnvortrag vor Verwendung an 7700 Gewinnvortrag nach Verwendung
Umbuchung Verlustvortrag
SKR 03
2868 Verlustvortrag nach Verwendung an 0868 Verlustvortrag vor Verwendung
SKR 04
7720 Verlustvortrag nach Verwendung an 2978 Verlustvortrag vor Verwendung
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 19Info für Anwender Nr. 1285
Sonstige Aktiva und sonstige Passiva5.1.2.
Das Gliederungsschema des § 266 HGB kennt weder sonstige Aktiva noch sonstige Passiva. Inbeiden Fällen handelt es sich um fehlerhaft bebuchte Konten. Das bedeutet, dass diese Positionennicht elektronisch übertragen werden können.
Mögliche Ursachen sind:
§ Ein Kassenkonto weist einen Habensaldo auf Sonstige Passiva.
§ Ein Rückstellungskonto weist einen Sollsaldo auf Sonstige Aktiva.
Damit die Übermittlung durchgeführt werden kann, müssen die Positionen umgebucht werden.
Beispiel
Versehentlich wurde der Körperschaftsteuer-Erstattungsanspruch auf das Rückstellungskontogebucht. Dies hat zur Folge, dass ein Konto, für das nur ein Habensaldo sinnvoll ist, einen Sollsaldoaufweist. Das Jahresabschluss-Schema kann dieses Konto somit keiner Position zuweisen. Damit dieBilanz in Summe aufgeht (Summe Aktiva = Summe Passiva) erfolgt der Ausweis unter der Position»Sonstige Aktiva«.
Beim Start des Assistenten erhalten Sie die folgende Meldung:
Vorgehensweise
Es wird die Umbuchung auf das Konto »Körperschaftsteuerrückforderung« durchgeführt. Damiterfolgt der Ausweis korrekt im Bereich der »sonstigen Vermögensgegenstände«.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 20Info für Anwender Nr. 1285
Sammelposten anrechenbare Privatsteuern5.1.3.
Die anrechenbaren Steuern sind den einzelnen Gesellschaftern zuzuordnen.
Nehmen Sie die Umbuchung auf das zutreffende Konto vor:
SammelpostenanrechenbarePrivatsteuern
Konten für den Ausweis je Gesellschaftergruppe
Vollhafter Eigenkapital
Teilhafter Eigenkapital
Teilhafter Fremdkapital
9143 PrivatsteuernKapitalertragsteuer
9157 PrivatsteuernKapitalertragsteuer
9167 PrivatsteuernKapitalertragsteuer
9186 PrivatsteuernKapitalertragsteuer
9144 PrivatsteuernSolidaritätszuschlag
9158 PrivatsteuernSolidaritätszuschlag
9168 PrivatsteuernSolidaritätszuschlag
9187 PrivatsteuernSolidaritätszuschlag
9145 PrivatsteuernKirchensteuer
9159 PrivatsteuernKirchensteuer
9169 PrivatsteuernKirchensteuer
9188 PrivatsteuernKirchensteuer
Davon-Posten ausblenden5.2.
Sie können die Auswertungen »Bilanz« und »GuV« mit oder ohne Davon-Zeilen ausgeben. DieOption wirkt sich auf den Ausdruck und den Assistent Bundesanzeiger aus.
»Auswertungen | Jahresabschluss | Bilanz/GuV-Überschussrechnung« »Optionen | Bilanzoptionen | Register: Allgemein | Kategorie: Bilanzposten«
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 21Info für Anwender Nr. 1285
Status der Offenlegung5.3.
Sie können den Status der Offenlegung jederzeit im Schritt Übersicht Offenlegung prüfen.
Unmittelbar nach der erfolgreichen Übermittlung hat der Auftrag den Status »Auftrag eingegangen«.Die Bearbeitung beim elektronischen Bundesanzeiger beginnt. Bis zur endgültigen Veröffentlichungbzw. Hinterlegung durchläuft der Auftrag verschiedene Stadien. In Abhängigkeit des Stadiums(Status), in dem sich der Auftrag befindet, sind gewisse Aktionen möglich (falls notwendig).
Beispiel
Der Jahresabschluss wurde an den elektronischen Bundesanzeiger übermittelt. Die Angaben imAnhang fehlen jedoch.
Aktueller Status: Auftrag eingegangen
Sie können den bestehenden Auftrag kostenfrei im Schritt »Übersicht Offenlegung« bearbeiten oderstornieren.
Aktueller Status: In Bearbeitung
Sie können den bestehenden Auftrag kostenpflichtig im Schritt »Übersicht Offenlegung« bearbeitenoder stornieren.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 22Info für Anwender Nr. 1285
Aktueller Status: Veröffentlicht oder Hinterlegt
Sie können den Auftrag nicht mehr stornieren. Führen Sie eine kostenpflichtige »Berichtigung bzw.Ergänzung« durch.
Sie erhalten die folgende Meldung:
Bei der Berichtigung und der Ergänzung unterstützt Agenda nur die Variante, dass der gesamteJahresabschluss erneut übermittelt wird. Es ist beispielsweise nicht möglich nur den fehlendenAnhang zu ergänzen. Es muss der gesamte Jahresabschluss erneut mit Anhang übermittelt werden.
HinweisBezüglich der Fakturierung von Seiten des Bundesanzeigers spielt es keine Rolle, ob gezielt eineinzelner Bestandteil wie der Anhang nachgereicht wird oder ob man den komplettenJahresabschluss erneut übermittelt.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 23Info für Anwender Nr. 1285
MöglicherStatus
Veröffent-lichung
Hinter-legung
Auftrags-änderung
Stornierungmöglich
Stornierungkosten-pflichtig/frei
Berichti-gung bzw.Ergänzung
Auftrageingegangen
Ja Ja Ja/kostenfrei
Ja kostenfrei –
InBearbeitung
Ja Ja Ja/kosten-pflichtig
Ja kosten-pflichtig
–
InProduktion
Ja Ja Nein Ja kosten-pflichtig
–
Endfreigabe Ja Ja Nein Ja kosten-pflichtig
–
Veröffentlicht Ja Nein Nein Nein – Ja
Hinterlegt Nein Ja Nein Nein – Ja
StorniertKunde
Ja Ja Nein Nein – –
StorniertBAnz
Ja Ja Nein Nein – –
GelöschtBAnz
Ja Ja Nein Nein – –
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 24Info für Anwender Nr. 1285
Aufträge zur Offenlegung
Status Beschreibung
Auftrag eingegangen Der Auftrag wurde erfolgreich übermittelt und liegt demBundesanzeiger zur Bearbeitung vor.
In Bearbeitung Der Auftrag wird vom Verlag bearbeitet.
In Produktion Ihr Text wird erfasst, formal überprüft, eventuell korrigiert undtechnisch weiterverarbeitet. Eine Auftragsänderung ist in diesemStatus nicht mehr möglich.
Wenn Sie noch eine dringende Änderung vornehmen müssen,wenden Sie sich bitte an den Verlag.
Servicenummer: 0800 – 1 23 43 39Montag bis Freitag von 8 bis 18:30 Uhr(kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
Aus dem Ausland:+49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig)
Endfreigabe Der Text wurde in ein internetfähiges Format konvertiert und istfür die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung beim Bundesanzeigerfertiggestellt.
Storniert Kunde Der Auftrag wurde vom Kunden storniert.
Storniert BAnz Der Auftrag wurde vom Bundesanzeiger Verlag nach Absprachestorniert.
Gelöscht BAnz Der Auftrag wurde vom Bundesanzeiger Verlag gelöscht (z. B.weil der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oderdie guten Sitten verstößt, siehe AGB).
Veröffentlicht/Hinterlegt Die Veröffentlichung/Hinterlegung beim Bundesanzeiger isterfolgt.
Gründungsbilanz5.4.
Beispiel
Die L+L GmbH wurde am 01.04.2018 gegründet. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.Für 2018 ergibt sich ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.04.2018 bis 31.12.2018.
Lösung
Der Jahresabschluss für den Zeitraum 01.04.2018 bis 31.12.2018 ist offenzulegen. Auch für dieGründungsbilanz gilt: Laut § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB ist in der Bilanz sowie in der Gewinn- undVerlustrechnung zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahresanzugeben. Im Fall der Gründung gibt es kein Vorjahr. In der Vorjahresspalte sind dieEröffnungsbilanzwerte darzustellen.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 25Info für Anwender Nr. 1285
Hinweise
§ Die Eröffnungsbilanz zum 01.04.2018 muss nicht offengelegt werden. Diese muss jedoch imRahmen der E-Bilanz an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
§ Die Option zur Übermittlung einer Gründungsbilanz steht nur zur Verfügung, wenn keinVorjahr vorhanden ist.
ExkursIm Gegensatz zur Eröffnungsbilanz muss die Liquidationseröffnungsbilanz offengelegt werden.Weitere Informationen: Liquidationsbilanz.
Vorgehensweise
1. <Assistent Bundesanzeiger> starten.
2. In den Schritt Weitere Auftragsdaten wechseln.
3. <Es handelt sich um eine Gründungsbilanz> aktivieren.
4. Gründungsdatum im Feld »Datumsangabe in Vorjahresspalte« erfassen.
5. Im Schritt Umfang der Offenlegung werden in der Spalte »Stand 01.04.2018« alle gebuchtenEB-Werte automatisch berücksichtigt.
HinweisAls EB-Wert werden alle Buchungen berücksichtigt, die gegen die Konten 9000 bis 9099(Saldenvortragskonten) gebucht wurden.
Unter »Auswertungen | Jahresabschluss | Bilanz/GuV-Überschussrechnung« gibt es dieAuswertungen »Eröffnungsbilanz« und »Kontennachweis zur Eröffnungsbilanz«. In dieseAuswertungen fließen alle EB-Buchungen unabhängig von der gebuchten Periode ein.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 26Info für Anwender Nr. 1285
Liquidationsbilanz5.5.
Im Jahr der Liquidation sind drei Offenlegungen durchzuführen:
Offenlegung Beschreibung
Letzter Jahresabschluss derwerbenden Gesellschaft
Dabei handelt es sich um den letzten Jahresabschluss desUnternehmens vor Liquidationseröffnung. Der Stichtag liegtimmer genau einen Tag vor Liquidationseröffnung.
Liquidationseröffnungsbilanz miterläuterndem Bericht
Dabei handelt es sich immer um eine Stichtagsbilanz.
Erster Jahresabschluss inLiquidation
Das Wirtschaftsjahr beginnt mit dem Stichtag derLiquidationseröffnung.
Das Wirtschaftsjahresende kann variieren:
§ Man folgt der gesetzlichen Regelung. Das Wirtschaftsjahrendet 12 Monate nach Liquidationseröffnung.
§ In einem Gesellschafterbeschluss wird ein abweichendesWirtschaftsjahresende festgelegt. In der Regel das Endedes Kalenderjahres.
§ Ziel: In den Folgejahren kalenderjahrgleicheWirtschaftsjahre.
Beispiel
Die L+L GmbH befindet sich ab dem 18.04.2019 in Liquidation.
Lösung
Für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 17.04.2019 ist der letzte Jahresabschluss der werbendenGesellschaft einzureichen.
Für den 18.04.2019 ist eine Liquidationseröffnungsbilanz mit erläuterndem Bericht einzureichen.
Der erste Jahresabschluss in Liquidation würde kraft Gesetz den Zeitraum vom 18.04.2019 bis17.04.2020 umfassen. Über einen Gesellschafterbeschluss kann zum ursprünglichen,satzungsmäßigen Wirtschaftsjahr zurückgekehrt werden. Der erste Jahresabschluss in Liquidationumfasst somit den Zeitraum vom 18.04.2019 bis 31.12.2019.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 27Info für Anwender Nr. 1285
Vorgehensweise
Im Schritt Weitere Auftragsdaten Abschlusstyp wählen.
Liquidationseröffnungsbilanz
1. Abschlusstyp »Liquidationseröffnungsbilanz« wählen.
2. Die gebuchten EB-Werte werden ermittelt und automatisch berücksichtigt.
Liquidationszwischenbilanz
1. Abschlusstyp »Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht« wählen.
2. <Es handelt sich um eine Liquidationszwischenbilanz> aktivieren.
Liquidationsschlussbilanz
Annahme: Das Liquidationsverfahren endet zum 31.12.2020.
Abschlusstyp »Liquidationsschlussbilanz« wählen.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 28Info für Anwender Nr. 1285
Protokoll der Offenlegung5.6.
Die Protokolle der Offenlegung können Sie im Schritt Übersicht Offenlegung aufrufen undaktualisieren.
1. Offenlegung markieren.
2. und <Protokolle aufrufen> wählen.
Einsendernummer und Kundennummer5.7.
Einsendernummer
Die Einsendernummer wird für interne Zwecke zur Kommunikation mit dem Bundesanzeiger benötigt.
Üblicherweise handelt es sich beim Einsender um den Steuerberater, der für seine Mandanten denJahresabschluss übermittelt. Dessen Einsendernummer hinterlegen Sie in den Kanzleidaten:
»Arbeitsplatz: Bestand | Kanzleidaten bearbeiten | Register: Zusatzangaben«.
Der Einsender kann auch der Unternehmer sein. Dessen Einsendernummer hinterlegen Sie in denMandanten-Adressdaten: »Arbeitsplatz: Bestand | Mandant bearbeiten | Register:Zusatzangaben«.
HinweisDie Einsendernummer vergibt der Bundesanzeiger automatisch. Sie benötigen diese Angabe füreventuelle Rückfragen beim Bundesanzeiger.
Kundennummer
Die Kundennummer wird für interne Zwecke zur Kommunikation mit dem Bundesanzeiger benötigtund in den Mandanten-Adressdaten hinterlegt: »Arbeitsplatz: Bestand | Mandant bearbeiten |Register: Zusatzangaben«.
HinweisDie Kundennummer vergibt der Bundesanzeiger automatisch. Sie benötigen diese Angabe füreventuelle Rückfragen beim Bundesanzeiger.
Autor: MG / 17.02.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 29Info für Anwender Nr. 1285
Wichtige Informationen6.
Nr. 1203 Schnelleinstieg Jahresabschluss