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Ausbau der Anschluss-Stelle Friedberg im Zuge der BAB A 5 / B 455 / L 3057 - Wassertechnischer Erläuterungsbericht - im Auftrag von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Dipl.-Ing. Hans-Joachim Fischer Dipl.-Ing. Oliver Lenk Paul Kroker M. Eng. Dipl.-Ing. (FH) Petra Hartmann Sonja Siebrecht Darmstadt, 13. März 2014

Ausbau der Anschluss-Stelle Friedberg im Zuge der BAB A 5 ... · eingeleitete Wassermenge, die von der BAB A 5, der L 3057 und der B 455 abfließt, auch künftig eingeleitet werden

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Ausbau der Anschluss-Stelle Friedberg im Zuge der BAB A 5 / B 455 / L 3057

- Wassertechnischer Erläuterungsbericht -

im Auftrag von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

Dipl.-Ing. Hans-Joachim Fischer

Dipl.-Ing. Oliver Lenk

Paul Kroker M. Eng.

Dipl.-Ing. (FH) Petra Hartmann

Sonja Siebrecht Darmstadt, 13. März 2014

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Ausbau der Anschluss-Stelle Friedberg im Zuge der BAB A 5 / B 455 / L 3057

- Wassertechnischer Erläuterungsbericht -

im Auftrag von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Vorbemerkungen 1

2. Bemessungsgrundlagen 7

3. Entwässerungsabschnitte 9

3.1 Entwässerungsabschnitt West 9

3.2 Entwässerungsabschnitt Süd 10

3.3 Entwässerungsabschnitt Nord 12

4. Technische Einzelheiten der Oberflächenwasser-Behandlungsanlage 15

4.1 Nachweis der Regenwasserbehandlung gemäß ATV-DVWK-M 153 15

4.2 Volumenbestimmung für die Oberflächenwasserbehandlungsanlagen 17

4.2.1 Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens Süd (RRB Süd) 18

4.2.2 Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens Nord (RRB Nord) 20

5. Verlegung des Lohgrabens 23

Verzeichnis von Literatur und Quellen 29

Verzeichnis der Abbildungen 31

Verzeichnis der Tabellen 32

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1. Vorbemerkungen

Östlich und westlich der BAB A 5 befindet sich ein Wasserschutzgebiet der Zone III ab BAB-

km 471,167 in südlicher Richtung. Es ist geplant, dieses Wasserschutzgebiet in nördlicher

Richtung bis über die AS Friedberg hinaus zu erweitern. Das Verfahren für die Erweiterung ist

noch nicht abgeschlossen, d. h. die Erweiterung des Wasserschutzgebietes hat noch keine

Rechtskraft. Bei Baumaßnahmen sind jedoch im Vorgriff auf den zukünftigen Status als

Wasserschutzgebiet die Forderungen der RiStWag, Ausgabe 2002, einzuhalten und zu beachten.

Westlich der BAB A 5 ist ein Heilquellenschutzgebiet der Zone B sowie östlich der BAB A 5

der Zone B und III/2 vorhanden.

Gemäß dem Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan, 2010 ist das gesamte

Umfeld der AS Friedberg als Vorbehaltsgebiet für Trinkwasserschutz ausgewiesen.

Mit Stand vom 01.07.2011 liegt ein Baugrundgutachten für die Maßnahme vor (DR. HUG

GEOCONSULT GMBH).

Dieses ist aus Unterlage 9 ersichtlich.

Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Erstellung der wassertechnischen Planung lag noch keine

maßnahmebezogene Baugrunduntersuchung vor. Somit war auch nicht bekannt, ob der

anstehende Boden für eine Versickerung des Oberflächenwassers geeignet ist.

Deshalb wurden zunächst für die Konzeption der Entwässerung in Abstimmung mit dem

Fachbereich Wasser- und Bodenschutz des Wetteraukreises die Ergebnisse der

Baugrunduntersuchung folgender Projekte herangezogen:

- Umbau des Knotens L 3057/L 3204/L 3041;

Standort RRB: Grundwasserflurabstand: ca. 8,5 m, kf-Wert < 1 * 10 -6 m/s

- Südumfahrung Nieder-Rosbach im Zuge der K 11: Grundwasserflurbestand: 5 - 10 m,

kf-Wert = 5 * 10 -8 - 5 * 10 -7 m/s

Im Nachgang wurde die wassertechnische Planung mit dem zwischenzeitlich vorliegenden

Baugrundgutachten (DR. HUG GEOCONSULT GMBH) abgeglichen. Es zeigt sich, dass die

v.g. Ansätze auch im Projektgebiet bestätigt werden. Trotz eines sehr inhomogenen Baugrundes

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mit häufigen Wechseln und Verinselungen der Baugrundverhältnisse lässt sich verallgemeinernd

folgendes feststellen: Die Grundwasserflurabstände liegen bei 4 bis über 20 m, die kf-Werte

liegen innerhalb einer Schwankungsbreite von 1 * 10 -4 m/s bis 1 * 10 -10 m/s, dabei herrschen

kf-Werte unterhalb eines Wertes von 5,0 * 10-6 m/s vor.

Es ergibt sich damit gemäß Tabelle 2 der RiStWag eine große Schutzwirkung der

Grundwasserüberdeckung. Daraus folgen gemäß Tabelle 3 der RiStWag für die

Entwässerungsmaßnahmen folgende Stufen:

- Zone III A: Stufe 2

- Zone III B: Stufe 1

Nach RiStWag, Ausgabe 2002 ist es bei Schutzmaßnahmen der Stufen 1 und 2 grundsätzlich

zulässig, das Straßenoberflächenwasser über die Bankette abzuführen und im Bereich des

Straßendammes und des benachbarten Geländes zu versickern.

Einzig die Bohrpunkte BK 6 (RRB Nord), BK 9 (westlicher Bereich der Rad-/

Gehwegunterführung NW-Quadrant) sowie BK 15 (Einschnittböschung der Richtungsfahrbahn

BAB A 5 nach Frankfurt bei BAB-km 471+709) zeigen straßenentwurfstechnisch relevante

Anhaltspunkte auf Grundwasserzutritt.

Es folgt, dass gemäß Empfehlung des Baugrundgutachters (DR. HUG GEOCONSULT GMBH)

für das RRB Nord somit eine Abdichtung mit Kunststoffdichtungsbahnen vorzusehen ist. Im

Zuge der Rad-/Gehwegunterführungen ist in der weiteren Planungsvertiefung eine Abdichtung

dieser Bereiche einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung des Aufstaus von Sicker- und

Schichtenwasser im Hinterfüllungsbereich der Bauwerke detailliert standortspezifisch zu prüfen.

Für BK 15 ergibt sich gemäß Tabelle 2 der RiStWag aufgrund der Anhaltspunkte für direkt an

der künftigen Fahrbahnoberfläche auftretendes Grundwasser eine geringe Schutzwirkung der

Grundwasserüberdeckung. Daraus folgt für die Entwässerungsmaßnahmen mit Lage dieses

Bereiches in der Wasserschutzzone III A gemäß Tabelle 3 die Stufe 4 im Zuge der

Einschnittböschung der Richtungsfahrbahn BAB A 5 nach Frankfurt zwischen

BAB-km 471+362 und 471+944. Daher wird gemäß Bild 7b der RiStWag, Ausgabe 2002, die

Anordnung einer Planumsentwässerung und eine Abdichtung der Mulden sowie der Flächen

zwischen Mulde und befestigter Fahrbahnfläche vorgenommen. Auf eine Abdichtung der

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Einschnittsböschung kann durch die geplante Anordnung von Fahrzeugrückhaltesystemen im

Bankettbereich verzichtet werden.

Die Möglichkeit der Flächen- und Muldenversickerung wird nach dem ATV-Merkblatt zu

Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser (ATV-

DVWK-A 138, Ausgabe Januar 2002) durch eine Durchlässigkeit des Untergrundes von

kf ≤5,0 * 10-6 m/s begrenzt. Im Planungsgebiet ist die Durchlässigkeit der oberflächennahen

Bodenschichten überwiegend deutlich niedriger einzuschätzen. Dem zu Folge wird im gesamten

Planungsbereich das Straßenoberflächenwasser in Mulden oder mit Bordrinnen gefasst und über

Rohrleitungen den geplanten Regenrückhaltebecken zugeführt. Deshalb muss auch in

Dammlagen das anfallende Oberflächenwasser in Mulden am Dammfuß gesammelt werden.

An der AS Friedberg steht als Vorflut nur der Lohgraben zur Verfügung. Der Lohgraben verläuft

unmittelbar westlich der BAB A 5 in West-Ost-Richtung entlang des Waldrandes. Vor dem Bau

der BAB A 5 und der AS Friedberg dürfte er sich geradlinig im Bereich der AS Friedberg in

östlicher Richtung fortgesetzt haben (vgl. Übersichtslageplan Entwässerung in Unterlage 13.2).

Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Brückenbauwerkes und dem Bau der Rampen im

Nordwestquadranten wurde das Fließgerinne im Nordwestquadranten befestigt. Die

Weiterführung unter der BAB A 5 hindurch erfolgt mit einem Rechteckdurchlass-Bauwerk in

Ortbetonbauweise mit einer Höhe von 1,40 m und einer Breite von 1,90 m. Östlich der BAB A 5

geht dieses Profil in ein Stahlbetonrohr DN 1.200 über. Ab der direkten Rampe im

Südostquadranten ist wieder ein offenes, nicht befestigtes Gerinne vorhanden.

Bei Bau-km 1+007 der L 3057 quert ein Durchlass DN 800 die Landesstraße als Fortsetzung

eines kleinen Grabens, der das westlich ansteigende Gelände entwässert. Östlich der L 3057

besteht dieser Graben aus einem befestigten Trapezprofil. An der L 3057 mündet der

Notüberlauf DN 500 des Regenrückhaltebeckens am Knoten L 3057/L 3041 in diesen Graben

(vgl. Abbildung 1).

Anschließend wird dieser Graben auf einer Länge von ca. 70 m verrohrt in einem Kanal

DN 1.000 durch ein Waldstück geführt, der westlich der BAB A 5 bei BAB-km 471+075 in

einen Graben mündet, der die westliche Richtungsfahrbahn entwässert. An dieser Stelle liegt ein

Durchlass DN 1.000, der das Autobahnwasser und das Grabenwasser unter der BAB A 5

hindurch nach Osten abführt (vgl. Abbildung 2).

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Abbildung 1: Einmündende Kanäle in den Graben bei Bau-km 1+007 der L 3057 (Bestand)

Abbildung 2: Grabenverrohrung und Durchlass DN 1.000 unter der BAB A 5 (Bestand Westseite)

Notüberlauf RRB Knoten L 3057/L 3041 DN 500

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Er mündet östlich in ein offenes Fließgerinne, das zunächst auf einer Länge von ca. 7 m als

Trapezgerinne befestigt ist und dann als Erdgraben durch den Wald in Richtung Osten verläuft

(vgl. Abbildung 3).

Abbildung 3: Durchlass DN 1.000 unter der BAB A 5 und weiterführender Graben (Bestand

Ostseite)

Diese Art Fließgerinne ist für eine Energieumwandlung bei starkem Wasserabfluss nicht

geeignet. Deshalb wird im Zuge der Baumaßnahme ein dynamisches Auslaufbauwerk gemäß

DVWK-M 176 (ATV, 2001) errichtet (vgl. Unterlagen 13.2 und 13.3, Blatt Nr. 2).

Ca. 530 m östlich der Autobahn mündet dieser Graben in den Lohgraben. (vgl. Abbildung 4)

Abbildung 4: Vorflutsituation an der AS Friedberg (Quelle: www.stadtplan.net/hessen/reg-bez-

darmstadt/wetteraukreis/rosbach-v-d-hohe)

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Gemäß Vorgabe des Fachbereiches Wasser- und Bodenschutz des Wetteraukreises muss bei

einer Anpassung oder Änderung der Entwässerungsanlagen der BAB A 5 durch Anbau

zusätzlicher Fahrstreifen zukünftig auch das auf bestehenden Fahrbahnflächen der BAB A 5

anfallende Oberflächenwasser vorgereinigt werden. Für das auf den neu versiegelten Flächen

anfallende Oberflächenwasser gilt dies sowieso.

Deshalb muss den Regenrückhaltebecken (RRB) jeweils ein Absetzbecken und ein

Leichtflüssigkeitsabscheider vorgeschaltet werden. In den Lohgraben darf die auch heute schon

eingeleitete Wassermenge, die von der BAB A 5, der L 3057 und der B 455 abfließt, auch

künftig eingeleitet werden.

Die Anordnung der Regenrückhaltebecken wird maßgeblich von den hydraulischen

Verhältnissen zur Realisierung eines Freispiegelabflusses in die Vorfluter bestimmt.

Das Planungsgebiet wurde deshalb in drei Entwässerungsabschnitte eingeteilt. Die

wassertechnische Planung sieht die Ableitung des in Rohrleitungen gesammelten

Oberflächenwassers zu jeweiligen Gradienten- bzw. Geländetiefpunkten vor, von wo es in neu

geplante Regenrückhaltebecken geleitet wird. Dort erfolgt die Reinigung des

Niederschlagswassers (Absetzen der Feststoffe und Abscheiden der Leichtflüssigkeiten). Der

Beckenabfluss wird gedrosselt in den jeweiligen Vorfluter eingeleitet. Die detaillierten

Untersuchungen sind nachfolgend für die einzelnen Entwässerungsabschnitte aufgeführt.

Die Lage des RRB Süd wurde durch die Topografie und dem Graben, welcher bei

BAB-km 471+075 die BAB A 5 quert, bestimmt. Die Lage des RRB Nord wurde durch die

Topografie, dem Lohgraben und der "Verordnung über die Durchführung von

Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von

Ausgleichsabgaben" (Hessische Kompensationsverordnung) bestimmt.

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2. Bemessungsgrundlagen

Die Bemessungsregenspende r15,n=1 = 102,8 l/(s*ha) wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich

Wasser- und Bodenschutz des Wetteraukreises als maßgebend festgelegt (KOSTRA - DWD

2000, Rasterfeld 24/65). Gemäß ATV-A 118 ist bei einer mittleren Geländeneigung zwischen

1,00 % und 4,00 % ein 10-minütiges Regenereignis anzusetzen. Folgende Regenspenden

kommen für die Bemessung folgender Anlagenteile zum Ansatz:

- Rohrleitungen: r10,n=1 = 124,2 l/(s*ha) maximaler Füllgrad 90 %

- Rohrleitungen im Mittelstreifen: r10,n=0,3 = 181,9 l/(s*ha) maximaler Füllgrad 90 %

- Rohrleitungen an Straßentiefpunkten

und unter Geländetiefpunkten: r10,n=0,2 = 217,2 l/(s*ha) maximaler Füllgrad 90 %

- Rohrleitungen in Unterführungen: r10,n=0,1 = 257,2 l/(s*ha) maximaler Füllgrad 90 %

- Regenrückhaltebecken: r10,n=0,5 = 164,2 l/(s*ha), Dauerstufe iterativ

(2-jährliches Regenereignis gemäß RAS-EW)

- Drosselabfluss-Spende: r10,n=1 = 124,2 l/(s*ha)

- Spitzenabflussbeiwerte (Ψs)

• Fahrbahn Ψs = 0,9

• Bankett / Mulden (toniger Boden) Ψs = 0,5

• Pflasterflächen Ψs = 0,75

• Unterhaltungswege (Schotterrasen) Ψs = 0,3

• Böschungen (toniger Boden) Ψs = 0,5

• Wiesen (flaches Gelände) Ψs = 0,1

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- Rohrleitungen

• Mindestdurchmesser (Material: i. d. R. Stahlbeton) DN 300

• Auslastung (Qt = Teilfüllung / Qv = Vollfüllung) 0,5 < Qt/Qv < 0,90

• Schleppspannung vmin = 0,5 m/s

Entwässerung mit Mulden

Das Fahrbahnwasser wird i. d. R. über die Dammschulter bzw. das Bankett abgeleitet und in

2,00 m breiten und 0,40 m tiefen Entwässerungsmulden gesammelt und über Muldenabläufe

(DN 625) dem darunter liegenden Entwässerungskanal zugeführt. Diese Muldenabläufe können

gemäß Herstellerangabe das Oberflächenwasser von ca. 800 m² Fahrbahnfläche aufnehmen.

Entwässerung mit Bordrinne

Das Fahrbahnwasser wird in einigen Entwässerungsabschnitten über Borde am unteren

Fahrbahnrand gefasst und über Straßenabläufe (300x500 mm mit Pultaufsatz) den neu geplanten

Entwässerungskanälen zugeführt. Die Straßenabläufe entwässern jeweils eine Einzugsfläche von

200 m² bis 250 m².

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3. Entwässerungsabschnitte

3.1 Entwässerungsabschnitt West

Grundsätzlich fordert der Fachbereich Wasser- und Bodenschutz des Wetteraukreises auch

stellvertretend für den Hochtaunuskreis für die Gesamtmaßnahme eine Fassung des

Oberflächenwassers mit anschließender Ableitung in dichten Rohrleitungen zu den

Regenwasserbehandlungsanlagen. Ziel der geordneten Ableitung ist, im Havariefall austretende

wassergefährdende Stoffe in den Regenwasserbehandlungsanlagen zurückhalten zu können.

Bei dem Teilabschnitt der L 3057 im Entwässerungsabschnitt West wird ausnahmsweise eine

Ableitung des Oberflächenwassers über die Dammschulter in eine Mulde bzw. in einen Graben

zugelassen, da das Risiko einer Verunfallung von Gefahrguttransportern als gering eingestuft

wird. Minimiert wird darüber hinaus die Gefahr des Abkommes von der Straße durch

Anordnung geeigneter Fahrzeugrückhaltesysteme.

Der Entwässerungsabschnitt West umfasst einen Teilabschnitt der L 3057, der bei

Bau-km 1+007 beginnt und am südwestlichen Anschluss an den Bestand bei Bau-km 1+456,74

endet (vgl. Unterlage 13.2 und 13.3, Blatt-Nr. 3). In diesem Abschnitt kann das anfallende

Oberflächenwasser gemäß Abstimmung mit den Fachbereichen Wasser- und Bodenschutz des

Wetteraukreises und des Hochtaunuskreises über die Dammschulter abgeführt und in einen neu

zu bauenden Graben mit Trapezprofil abgeleitet werden.

Es bestand die Absicht, die derzeit südöstlich neben der L 3057 von Bau-km 1+007 bis zum

Regenrückhaltebecken (RRB) bei Bau-km 1+300 verlaufende Ablaufleitung des RRB komplett

zurück zu bauen und durch einen daneben liegenden Kanal oder offenes Gerinne zu ersetzen, da

nach Anbau eines dritten Fahrstreifens die Schächte in diesem Fahrstreifen liegen würden und

damit ständig überfahren werden würden. Die Herstellung eines offenen Gerinnes neben dem

dritten Fahrstreifen ist nicht auf der gesamten Länge möglich, da die Ablaufleitung des RRB

ca. 1 m tiefer als das an die L 3057 angrenzende Gelände liegt. Die Ablaufleitung DN 500 muss

deshalb unter Einhaltung einer Mindestüberdeckung von 1 m auf einer Strecke von ca. 124 m im

Bankett neu verlegt werden, bevor das Wasser in den neu herzustellenden Graben neben der

L 3057 eingeleitet werden kann (vgl. Unterlage 13.3, Blatt Nr. 3).

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Das Trapezprofil des Grabens wurde für die Abflussmenge von 405 l/s dimensioniert, die beim

Anspringen des Notüberlaufes des RRB bei Bau-km 1+300 abfließt (DIPL.-ING. H. SCHÄFER

+ PARTNER ASSOZIIERTE INGENIEURE, 2005). Hinzu kommt der Oberflächenabfluss der

verbreiterten L 3057 im Entwässerungsabschnitt West von 55,5 l/s.

Nach Manning-Strickler (RAS-EW, Ausgabe 2005) ergibt sich bei einer minimalen

Längsneigung des Grabens von 0,5 % entsprechend der Geländeverhältnisse ein Trapezprofil

mit folgenden Abmessungen:

- Sohlbreite = 0,60 m

- obere Gerinnebreite = 2,10 m

- Gerinnetiefe = 0,35 m, gewählt: 0,50 m

Dieses Gerinne ist in der Lage, ca. 494 l/s zu transportieren.

Dieses Gerinne mit Trapezprofil wird an den vorhandenen Graben, der in Verlängerung des

Durchlasses bei Bau-km 1+007 Richtung Osten verläuft, angeschlossen.

Das anfallende Oberflächenwasser des Geh- und Radweges zwischen dem nördlichen Ende der

Otto-Hahn-Straße in Köppern und dem vorhandenen asphaltierten Weg bei Bau-km 1+470 der

L 3057 wird gemäß Abstimmung mit dem Fachbereich Wasser- und Bodenschutz des

Wetteraukreises über vorhandene Entwässerungseinrichtungen entwässert und dem vorhandenen

Regenrückhaltebecken bei Bau-km 1+300 der L 3057 zugeführt.

3.2 Entwässerungsabschnitt Süd

Ursprünglich war beabsichtigt, die komplette Ausbaumaßnahme über ein Regenrückhaltebecken

am Standort des RRB Nord zu entwässern. Aufgrund der hydraulischen Verhältnisse, die sich

durch den Tiefpunkt der BAB A 5 bei BAB-km 471+030 ergeben, ist dies jedoch nicht möglich.

Bei Ableitung der hier zusammen strömenden Oberflächenwässer des Entwässerungsabschnittes

Süd zum RRB Nord würden sich Schachttiefen im Bereich der Ausfahrrampe im

Südostquadranten von 7 m bis 8 m ergeben.

Der Entwässerungsabschnitt Süd beginnt im südlichen Teil der AS Friedberg etwa bei

BAB-km 470+789 der östlichen und bei BAB-km 470+831 der westlichen Richtungsfahrbahn

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(vgl. Unterlage 13.2 und 13.3, Blatt-Nr. 2). Er umfasst noch ca. die Hälfte der direkten Rampe

von der L 3057 West zur BAB A 5 Süd und einen kleinen Teil der direkten Rampe von der

BAB A 5 Süd zur B 455 Ost.

In Richtung Süden reicht der Entwässerungsabschnitt Süd bis zum BAB-km 471+174 der

östlichen und bis zum BAB-km 472+043 der westlichen Richtungsfahrbahn. Grundsätzlich ist

im Entwässerungsabschnitt Süd eine Fassung des Oberflächenwassers mit den folgenden

Ausnahmen über Mulden vorgesehen:

Westliche Richtungsfahrbahn

Der Hochpunkt der BAB A 5 bei BAB-km 471+824 liegt ca. 218 m nördlich des südlichen

Anschlusses an den Bestand. In diesem Abschnitt ist deshalb eine Bordentwässerung

vorgesehen, damit die Kanäle nicht zu tief verlegt werden müssen. Das Oberflächenwasser wird

in Richtung Norden transportiert. Die sich maximal ergebende Schachttiefe am Hochpunkt

beträgt 4,05 m.

Östliche Richtungsfahrbahn

Höhenzwangspunkt für die hydraulische Bemessung der Zulaufleitungen zum RRB Süd ist der

vorhandene Durchlass DN 1.000 bei BAB-km 471+090 (vgl. Unterlage 13.3, Blatt-Nr. 2). Auf

der Westseite kann der von Norden kommende Transportkanal aufgrund der Lage im Einschnitt

nur unter dem vorhandenen Durchlass geführt werden (vgl. Detail auf Unterlage 13.3., Blatt-

Nr. 2). Dieser Zwangspunkt bestimmt die Höhenlage von RRB Süd.

Da das Gelände in Richtung Osten deutlich fällt, würde ein Transportkanal unter der Mulde am

Dammfuß der östlichen Richtungsfahrbahn noch deutlich tiefer liegen, wenn der vorhandene

Durchlass unterquert würde. Damit läge das RRB Süd noch tiefer im Einschnitt. Aus diesem

Grund wurde zwischen Bau-km 0+356 der direkten Rampe im Südostquadranten und

BAB-km 471+098 eine Hochbordentwässerung gewählt. Der Transportkanal kann bei einer

Lage unter dem Bankett (vgl. Abbildung 5) über den vorhandenen Durchlass geführt werden.

Der Transportkanal und die Schächte werden neben dem Bankett angeordnet, um im Falle der

Ausführung von Schutzplanken als passive Schutzeinrichtung zu vermeiden, dass der

Transportkanal beim Rammen der Schutzplankenpfosten beschädigt wird. Die Böschung rückt

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infolge des Transportkanals nicht nach außen, sondern wird lediglich im Bereich der Schächte

steiler als 1:1,5 ausgeführt und als "Beule" gestaltet.

Abbildung 5: Lage des Transportkanals und der Schächte bei Bordentwässerung

Die anfallende Regenwassermenge für die Dimensionierung des RRB Süd ergibt sich aus den

angeschlossenen versiegelten Flächen (Einzelflächen * Abflussbeiwert) im

Entwässerungsabschnitt Süd, die in Kapitel 4.2 aufgeführt sind.

Die Querung der BAB A 5 zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in das RRB Süd

wird als Stahlrohr DN 900 realisiert, da diese Lösung als Durchpressung ohne Eingriff in den

fließenden Verkehr der Autobahn hergestellt werden kann.

3.3 Entwässerungsabschnitt Nord

Der Entwässerungsabschnitt Nord umfasst alle Flächen nördlich und östlich der

Entwässerungsabschnitte West und Süd liegenden Flächen der Gesamtmaßnahme einschließlich

der B 455 bis zum östlichen Anschluss an den Bestand bei Bau-km 0+081,78 (vgl. Unterlage

13.2).

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Im Norden umfasst der Entwässerungsabschnitt Nord die westliche Richtungsfahrbahn bis

BAB-km 469+870 und die östliche Richtungsfahrbahn bis BAB-km 470+006. Alle nördlich

davon liegenden bestehenden Autobahnflächen entwässern in Richtung Norden in den

Fahrenbach (vgl. Unterlagen 13.2 und 13.3, Blatt-Nr. 1).

Auch in diesem Entwässerungsabschnitt wird grundsätzlich das anfallende Oberflächenwasser in

Mulden gesammelt. Ausnahme hiervon ist ein Teil der in die B 455 mündende direkte Rampe

von Süden nach Osten / Westen und der Einfädelungsstreifen an der B 455 auf der gesamten

Länge bis zum Anschluss an den Bestand bei Bau-km 0+259,522.

Bei der Dimensionierung des RRB Nord wurde die vorhandene B 455 über den Anschluss an

den Bestand hinaus bis zum Hochpunkt bei Bau-km 0+000 berücksichtigt, da derzeit von hier

aus das Oberflächenwasser in Richtung Westen abgeleitet wird (vgl. Unterlage 13.3,

Blatt-Nr. 1). Von den nördlich und südlich der B 455 liegenden Kanälen sind

Bestandsunterlagen vorhanden, die aber keine Informationen zu Verknüpfung beider

Transportkanäle und zur Höhenlage beinhalten. Deshalb sind die Höhen des südlichen Sammlers

im Zuge der Bauarbeiten zu erkunden und fachgerecht an die neuen Abwasserleitungen

anzuschließen. Der nördliche Sammler ist künftig funktionslos und wird zurück gebaut.

Unterlagen und Informationen zur bestehenden Autobahnentwässerung sind teilweise

vorhanden. Die beidseitig der BAB A 5 liegenden Sammler werden bei der Verbreiterung der

Autobahn überbaut und außer Betrieb genommen. Sie sollen ebenfalls fachgerecht zurückgebaut

werden.

Zur Entwässerung des Mittelstreifens der BAB A 5 liegen nur rudimentär Angaben vor (vgl.

Unterlage 13.3, Blatt-Nr. 1). Dies gilt für den südlichen und nördlichen Entwässerungsabschnitt.

Diese Querschläge DN 300 (bekannte und unbekannte) sind fachgerecht zu verlängern und an

die neuen Transportkanäle entlang der Autobahn anzuschließen. Die Höhenlage dieser

Querschläge ist nicht bekannt, es wird aber davon ausgegangen, dass ein Anschluss an die neuen

Transportkanäle möglich ist.

Das Kanalsystem im Entwässerungsabschnitt Nord wurde mit dem Kanalmodul von CARD/1

berechnet; es ist in die Lage- und Höhenpläne integriert. Die Kanalberechnungen sind in

Unterlage 13.9 enthalten.

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In der Regel werden die Transportkanäle in einer frostfreien Tiefe von ca. 1 m bezogen auf die

Muffen der Stahlbetonrohre verlegt. Im unteren Teil des Kanalsystems wird die Höhenlage

durch den Tiefpunkt der Rad- und Fußgängerunterführung im nordwestlichen Quadranten

bestimmt. Einen weiteren Zwangspunkt bildet die Tiefenlage der Lohgrabenverrohrung

DN 1.200 östlich der Autobahn. Die Oberkante dieser Leitung liegt ca. 1,10 m unter

Geländeoberkante und kann deshalb nicht mit einer anderen Leitung in frostfreier Tiefe

überquert werden. Bei Beibehaltung dieser Verrohrung müsste das RRB Nord im Waldstück

südlich des offenen Lohgrabens angeordnet werden. Im Sinne des Vermeidungsgebotes wurde

gemeinsam mit Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement sowie mit dem Fachbereich

Wasser- und Bodenschutz des Wetteraukreises entschieden, den Lohgraben einschließlich des

verrohrten Teilstückes im Bereich des RRB Nord nach Norden zu verlegen. Dadurch kann das

RRB Nord in das Grasland nördlich des vorhandenen Lohgrabens gelegt werden

(vgl. Unterlagen 13.2 und 13.3, Blatt-Nr. 1).

Die Dimensionierung des RRB Nord wird ausführlich in Kapitel 4.3 erläutert.

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- 15 -

4. Technische Einzelheiten der Oberflächenwasser-

Behandlungsanlage

Zur Drosselung der Einleitmenge in die Vorflut sowie Vorreinigung des anfallenden

Oberflächenwassers und zur Rückhaltung von Leichtflüssigkeiten werden zwei

Regenrückhaltebecken geplant. Zur Beurteilung der vorgesehenen Behandlungsmaßnahme wird

das Merkblatt ATV-DVWK-M 153 “Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser“

herangezogen und nachfolgend erläutert.

4.1 Nachweis der Regenwasserbehandlung gemäß ATV-DVWK-M 153

Das Gewässer, in welches eingeleitet werden soll, wird durch ein Punktesystem nach der

zulässigen stofflichen Belastbarkeit (G) bewertet. Je nach Luftverschmutzung (L) und

Verschmutzung infolge des Oberflächenabflusses (F) werden ebenfalls Bewertungspunkte

vergeben. Durch Addition dieser beiden Parameter ergibt sich die Abflussbelastung B. Ist dieser

Wert größer als der Wert G des Gewässers, muss eine Behandlung vorgenommen werden. Da es

sich in beiden Fällen um ein kleines Fließgewässer handelt, in die eingeleitet werden soll, gilt

die nachfolgende Betrachtung für beide Regenrückhaltebecken.

Das Gewässer, in das eingeleitet werden soll, ist ein großer Flachlandbach (bSp= 1 - 5 m;

v < 0,5 m/s). Das Gewässer wird nach Tabelle 1a dem Typ G 5 zugeordnet:

G (5) = 18 Gewässerpunkte

Die Bewertung der zum Abfluss kommenden Fläche ist nach Tabelle 3 dem Typ F 6

(>15.000 Kfz/24h) zuzuordnen. Die Belastung der Fläche ergibt sich somit zu:

F (6) = 35 Belastungspunkte

Die Einflüsse aus der Luft werden nach Tabelle 2 wie folgt angenommen:

L (1) = 1 Belastungspunkt

Da die Belastungspunkte für alle Teilflächen gleichermaßen angesetzt werden, kann mit fi = 1,0

weitergerechnet werden.

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fi = Au,i / ∑ iuA ,

Die Gesamtabflussbelastung ergibt sich somit wie folgt:

B = ( 35 + 1 ) * 1,0 = 36 Punkte

Die Überprüfung der Belastbarkeit des Gewässers ergibt sich aus der Forderung:

G > B

18 Gewässerpunkte < 36 Belastungspunkte

Diese Forderung kann nicht eingehalten werden, so dass eine vorherige Behandlung des zum

Abfluss kommenden Oberflächenwassers notwendig ist.

Als Behandlungsmaßnahme wird die Ausbildung der Regenrückhaltebecken mit

vorgeschaltetem Absetzbecken (Dauerstau) und maximal 9 m/h Oberflächenbeschickung

gewählt. Zusätzlich hierzu fordert die RiStWag einen Leichtflüssigkeitsabscheider für

Behandlungsanlagen innerhalb von Wasserschutzzonen.

Zur Beurteilung der vorgeschlagenen Behandlungsmaßnahme wird der Durchgangswert gemäß

Tabelle 4c angesetzt. Danach ergibt sich der Wert der Sedimentationsanlage nach D (21):

D (21) = 0,20

Es ergibt sich letztlich ein Emissionswert E zur Beurteilung der Restverschmutzung nach der

angestrebten Behandlung:

E = Abflussbelastung B * Durchgangswert D

E = 36 Punkte * 0,20 = 7,20 Punkte < 18 Gewässerpunkte

Hiermit sind entsprechend der ATV M 153 die Anforderungen an die geplante

Behandlungsmaßnahme erfüllt.

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4.2 Volumenbestimmung für die Oberflächenwasserbehandlungsanlagen

Bestimmung der erforderlichen Oberfläche für das Absetzbecken

Eine Absetzanlage dient gemäß RAS-Ew der Abtrennung der sedimentierbaren Stoffe aus dem

Wasser. Sie wird bei der Ableitung des Straßenabflusses vor Einleitung in ein oberirdisches

Gewässer und als Absetzbecken vor Versicker- oder Rückhaltebecken verwendet. Mit Hilfe

einer Tauchwand kann eine Absetzanlage auch Leichtflüssigkeiten zurückhalten.

Absetzbecken werden für eine Oberflächenbeschickung von qA = 9 m/h beim

Bemessungszufluss Q (n=1) bemessen. Die erforderliche Oberfläche A des Absetzbeckens ist

dann:

erf. A = ( )

( )hmq

slQ

A /

/6,3 ⋅ [ ]²m

Bestimmung des erforderlichen Speichervolumens

Das erforderliche Speichervolumen wird nach ATV Arbeitsblatt A 117, Ausgabe März 2001,

bestimmt. Danach ist die Bemessung mit dem einfachen Verfahren zulässig, da die Fläche des

Einzugsgebiets AE,k < 200 ha umfasst und die Fließzeit tf <15 min beträgt.

Bei der Bemessung wird mit den Systemgrößen (Fläche, Fließzeit, etc.) und einem

Belastungsansatz für den Niederschlag ein erforderliches Volumen festgelegt. Das erforderliche

Volumen des RRB ist abhängig vom gewählten Drosselabfluss (Qdr), der gewählten

Überschreitungshäufigkeit und der abflusswirksamen Fläche. Die Überschreitungshäufigkeit soll

nach Vorgabe des zuständigen Fachbereiches Wasser- und Bodenschutz des Wetteraukreises

n = 0,5 (2-jährliches Regenereignis) betragen. Die Dauer des anzusetzenden Regenereignisses

(rD/0,5) wird iterativ bestimmt. Das erforderliche Speichervolumen wird danach aus der Differenz

der in einem Zeitraum gefallenen Niederschlagsmenge und dem in diesem Zeitraum über die

Drossel abgeleiteten Abflussvolumen ermittelt. Für die praktische Anwendung ist es

ausreichend, das jeweilig notwendige Volumen für die üblicherweise angegebenen Dauerstufen

zu errechnen.

Für das erforderliche Volumen des RRB gilt:

V = (rD/0,5 * Ared - Qdr) * D * fZ * fA* 0,06 [ ]³m

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Bei der Ermittlung des maximalen Drosselabflusses wurde mit dem Fachbereich Wasser- und

Bodenschutz des Wetteraukreises abgestimmt, dass die anfallende Wassermenge der bereits an

den Lohgraben angeschlossenen Flächen als Drosselabgabe angesetzt wird. Das maßgebende

Regenereignis wird mit r10,n=1 = 124,2 l/(s*ha) bestimmt.

4.2.1 Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens Süd (RRB Süd)

Die zur Bemessung des Absetzbeckens anzusetzende Wassermenge errechnet sich anhand der

nachfolgend aufgeführten angeschlossenen Flächen:

- Fahrbahn: 46.170 m² * 0,9 = 41.553 m²

- Bankett: 2.710 m² * 0,5 = 1.355 m²

- Böschung: 7.850 m² * 0,5 = 3.925 m²

- Mulde: 3.940 m² * 0,5 = 1.970 m²

- Gelände: 4.440m² * 0,1 = 444 m²

- Unterhaltungsweg: 1.000 m² * 0,3 = 300 m²

- Summe Ared 49.547 m²

Die überbaute Fläche für das RRB Süd beträgt Ages = 66.110 m² und die versiegelte Fläche

Ared = 49.550 m².

Für das Absetzbecken des RRB Süd beträgt der Bemessungszufluss bei einer versiegelten Fläche

von 4,955 ha insgesamt: 102,8 l/s*ha * 4,955 ha = 509,37 l/s.

Die erforderliche Oberfläche A des Absetzbeckens Süd ist dann:

hm

sllmhas

/0,9

/37,509)/³/()(6,3 ⋅⋅= 203,75 m²

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An das RRB Süd sind folgende Bestandsflächen angeschlossen:

- Fahrbahn: 27.800 m² * 0,9 = 25.020 m²

- Bankett: 1.900 m² * 0,5 = 950 m²

- Böschung: 7.800 m² * 0,5 = 3.900 m²

- Summe Ared 29.870 m²

Der maximale Drosselabfluss für RRB Süd ergibt sich zu:

Qdr, Süd = 124,2 l/(s*ha) * 2,987 ha

Qdr, Süd = 370,99 l/s

Tabelle 1 enthält die iterative Bemessung des erforderlichen Speichervolumens.

Dauerstufe

D

Regen-spende

r

Drossel-abfluss

Qdr

Zuschlags-faktor

(ATV-A 117)

fZ

Abminde-rungsfaktor (ATV-A 117)

fA

Undurch-lässige Fläche

Au

Erf. Speicher-volumen

V

[ ]min [ ]hasl ⋅/ [ ]sl / [ ]− [ ]− [ ]ha [ ]³m

5 223,70 370,99 1,15 1,00 4,96 254,44

10 164,20 370,99 1,15 1,00 4,96 305,43

15 132,50 370,99 1,15 1,00 4,96 295,57

20 111,70 370,99 1,15 1,00 4,96 251,86

Tabelle 1: Bemessung des erforderlichen Gesamtspeichervolumens von RRB Süd

Das größte Speichervolumen der Becken ergibt sich bei einem 10-minütigen Regenereignis mit

306 m³.

Das RRB Süd ist in den Unterlagen 13.2 und 13.3, Blatt Nr. 2 dargestellt. Durch die

erforderliche Oberfläche des Absetzbeckens gemäß RiStWag und aufgrund der geometrischen

Randbedingungen durch die vorgegebenen Böschungsneigungen ergibt sich ein

Speichervolumen von 510 m³, das über dem erforderlichen Volumen liegt.

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Das RRB Süd wurde so in das Gelände eingepasst, dass der Unterhaltungsweg an der westlichen

Schmalseite des Beckens an dieser Stelle leicht über der Geländeoberkante liegt, so dass das

Wasser im Falle des Überlaufens in Richtung Norden abfließen und über den vorhandenen

Graben schadlos abgeleitet werden kann. Hierzu wird das Gelände zwischen dem RRB Süd und

dem Graben auf einer Breite von ca. 10 m um 10 bis 20 cm vertieft. Diese Mulde fällt

entsprechend der natürlichen Geländeneigung mit ca. 2,5 % in Richtung Graben.

Die Einleitstelle des regulären Ablaufes des RRB Süd in den vorhandenen Graben wird als

statisches Auslaufbauwerk ausgeführt (DVWK-M 176, ATV, 2001 - vgl. Unterlage 13.4).

Um die Drosselabflüsse der Regenrückhaltebecken auf die gewünschte Abflussmenge zu

begrenzen, werden Drosselschieber als Drosselorgan in den Ablaufbauwerken vorgesehen. Diese

Schieber können im Havariefall vollständig geschlossen werden.

4.2.2 Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens Nord (RRB Nord)

Die zur Bemessung des Absetzbeckens anzusetzende Wassermenge errechnet sich anhand der

nachfolgend aufgeführten angeschlossenen Flächen:

- Fahrbahn: 63.360 m² * 0,9 = 57.024 m²

- Bankett: 8.780 m² * 0,5 = 4.390 m²

- Böschung: 23.830 m² * 0,5 = 11.915 m²

- Mulde: 12.260 m² * 0,5 = 6.130 m²

- Gelände: 8.240m² * 0,1 = 824 m²

- Unterhaltungsweg: 2.050m² * 0,3 = 615 m²

- Summe Ared 80.898 m²

Für das RRB Nord ergibt sich die überbaute Fläche somit zu Ages = 118.520 m² und die

versiegelte Fläche zu Ared = 80.898 m².

Der Bemessungszufluss für die erforderliche Oberfläche errechnet sich anhand des

Regenereignisses r15, n=1 = 102,8 l/(s*ha) und der versiegelten Fläche von 8,0898 ha zu

831,63 l/s für das Absetzbecken des RRB Nord.

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Die erforderliche Oberfläche A des Absetzbeckens Nord ist dann:

hm

sllmhas

/0,9

/63,831)/³/()(6,3 ⋅⋅= 332,65 m²

Die zur Bemessung des Drosselabflusses anzusetzende Wassermenge errechnet sich anhand der

nachfolgend aufgeführten Bestandsflächen:

An das RRB Nord sind folgende Bestandsflächen angeschlossen:

- Fahrbahn: 46.200 m² * 0,9 = 41.580 m²

- Bankett: 5.500 m² * 0,5 = 2.750 m²

- Böschung: 23.500 m² * 0,5 = 11.750 m²

- Summe Ared 56.080 m²

Der maximale Drosselabfluss beträgt somit für das RRB Nord:

Qdr,Nord = 124,2 l/(s*ha) * 5,6080 ha

Qdr,Nord = 696,51 l/s

In Tabelle 2 sind die Ergebnisse der Volumenberechnungen für RRB Nord aufgeführt. Die

angesetzten Regenspenden wurden dem KOSTRA-Atlas entnommen.

Dauerstufe

D

Regen-spende

r

Drossel-abfluss

Qdr

Zuschlags-faktor

(ATV-A 117)

fZ

Abminde-rungsfaktor (ATV-A 117)

fA

Undurch-lässige Fläche

Au

Erf. Speicher-volumen

V

[ ]min [ ]hasl ⋅/ [ ]sl / [ ]− [ ]− [ ]ha [ ]³m

5 223,70 696,51 1,15 1,00 8,09 384,05

10 164,20 696,51 1,15 1,00 8,09 435,98

15 132,50 696,51 1,15 1,00 8,09 388,54

20 111,70 696,51 1,15 1,00 8,09 285,84

Tabelle 2: Bemessung des erforderlichen Gesamtspeichervolumens von RRB Nord

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Das größte erforderliche Speichervolumen für RRB Nord ergibt sich bei einem 10-minütigen

Regenereignis zu 436 m³. RRB Nord ist in den Unterlagen 13.2 und 13.3, Blatt Nr. 1 dargestellt.

Es beinhaltet ein Speichervolumen von ca. 600 m³. Die Gestalt des Beckens wird wie bei RRB

Süd ebenfalls nicht durch das erforderliche Speichervolumen bestimmt, sondern von der

erforderlichen Oberfläche des Absetzbeckens gemäß RiStWag und den sich durch die

vorgegebenen Böschungsneigungen ergebenden geometrischen Randbedingungen.

RRB Nord erhält einen Notüberlauf an der südöstlichen Seite des Beckens, bei dessen

Anspringen das Wasser über den bestehenden Lohgraben schadlos abgeleitet werden kann. Der

Notüberlauf wird als Trapezwehr gestaltet (Sohlbreite: 1,00 m, obere Wehrbreite: 10,00 m,

Tiefe: 0,20 m). Für den Bemessungsfall "vollkommener Überfall" können über den Notüberlauf

ca. 508 l/s abfließen.

Die Einleitstelle des regulären Ablaufes des RRB Nord in den vorhandenen Graben wird als

statisches Auslaufbauwerk ausgeführt (DVWK-M 176, ATV, 2001 - vgl. Unterlage 13.6).

Um die Drosselabflüsse der Regenrückhaltebecken auf die gewünschte Abflussmenge zu

begrenzen, werden Drosselschieber als Drosselorgan in den Ablaufbauwerken vorgesehen. Diese

Schieber können im Havariefall vollständig geschlossen werden.

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5. Verlegung des Lohgrabens

Der Lohgraben muss in den folgenden Teilabschnitten verlegt werden:

- Im nordwestlichen Quadranten, da der derzeitige befestigte Graben überbaut wird.

- Im Bereich der BAB A 5 ist eine Verlegung nach Norden erforderlich. Die vorhandene

Lohgrabenverrohrung würde mit der Pfahlgründung der geplanten Brücke kollidieren.

Die Lohgrabenverrrohrung muss deshalb dort entfernt werden. Eine Verlegung in die

zukünftige Brückenöffnung scheidet aus. Das vorhandene nördliche Widerlager

verhindert eine Lage innerhalb der zukünftigen Brückenöffnung.

- Östlich der BAB A 5 aus hydraulischen Gründen, da die vorhandene

Lohgrabenverlegung von neu zu verlegenden Transportkanälen nicht frostfrei überquert

werden kann.

Der Lohgraben wird als unbefestigter Graben von Westen her kommend mit einem Durchlass

DN 600 unter dem vorhandenen Waldweg hindurch geführt. Im weiteren Verlauf ist er als

Trapezgerinne (Sohlbreite: 0,80 m, obere Gerinnebreite: 3,00 m, Gerinnetiefe: 0,70 - 0,80 m) bis

zum Durchlass DN 1.200 unter den beiden vorhandenen Rampen im Nordwestquadranten

befestigt (vgl. Abbildung 6).

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Abbildung 6: Vorhandenes gepflastertes Trapezgerinne des Lohgrabens im

Nordwestquadranten (zwischen Waldweg und Rampen)

Dieses Gerinne hat eine Länge von 57 m mit einem mittleren Sohlgefälle von 16,9 ‰.

Der Anschluss des verlegten Lohgrabens westlich der neuen Rampe im nordwestlichen

Quadranten (vgl. Unterlagen 13.2 und 13.3, Blatt-Nr. 1) erfolgt, wie im Bestand, an einem

Durchlass DN 600 (Is= 20 ‰, maximale Abflussleistung bei Vollfüllung= 869 l/s). Der neue

Graben erhält das gleiche Trapezprofil mit einer Länge von ca. 52,50 m und einem Sohlgefälle

von 16,6 ‰. Da die hydraulischen Verhältnisse des verlegten Lohgrabens gegenüber dem

Bestand nahezu gleich bleiben, wird auf einen hydraulischen Nachweis verzichtet.

Die Querung der neuen Rampe erfolgt wie im Bestand mit einem Durchlass DN 1.200. Im Zuge

der Querung der BAB A 5 erfolgt eine Verlegung der Lohgrabenquerung nach Norden. Hierzu

wird das unbefestigte Gerinne des Lohgrabens innerhalb des Ohres im Nordwestquadranten

verändert. Es erhält ein, dem Bestand angenähertes, Trapezprofil in Erdbauweis mit einem

Sohlgefälle von 4,8 ‰. Der vorhandene Durchlass mit einem Rechteckprofil (1,90 m breit,

1,40 m hoch) wird zurückgebaut (vgl. Abbildung 7) und durch ein neu geplantes Stahlbetonrohr

DN 1.200 im pilotgesteuerten Pressrohrverfahren ersetzt.

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Abbildung 7: Vorhandenes Rechteckprofil in Ortbetonbauweise des Lohgrabendurchlasses auf

der Westseite der BAB A 5. Wird zurückgebaut.

Es ist zu vermuten, dass das Rechteckprofil bis zu einem Schacht östlich der Autobahn reicht

und erst dort in ein Stahlbetonrohr DN 1.200 übergeht. Diese weitergehenden Haltungen werden

ebenfalls zurückgebaut bzw. verpresst. Die neu geplante Lohgrabenquerung unter der BAB A 5

schließt am neuen Böschungsfuß etwa 30 m nördlich des bestehenden Durchlasses an und

verläuft orthogonal zur BAB A 5. Die Längsneigung der neuen Querung orientiert sich an der

Längsneigung des bestehenden Stahlbetonrohrs DN 1.200. Die Längsneigung der letzten

Haltung kann aufgrund von Zwangshöhen bei Querungen neu zu verlegender Transportkanäle

nur mit maximal 7,24 ‰ ausgeführt werden.

Östlich der Rampen des Südostquadranten erhält der Lohgraben auf einer Länge von ca. 147 m

ein neues Fließgerinne als Trapezprofil in Erdbauweise. Da die Wassermenge, die der

Lohgraben derzeit abführt, nicht bekannt ist, wurde die Wassermenge der Lohgrabenverrohrung

bei Vollfüllung zu Grunde gelegt. Das bestehende Stahlbetonrohr DN 1.200 hat in der letzten

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Haltung vor dem Einlauf in den Lohgraben eine Längsneigung von 20,5 ‰. Bei Vollfüllung

können darin ca. 5.382 l/s abgeführt werden.

Entsprechend der Geländeverhältnisse weist der verlegte Lohgraben zwei Abschnitte mit

unterschiedlichem Sohlgefälle auf. Im oberen Abschnitt beträgt es 2,386 % auf einer Länge von

70 m und im unteren Abschnitt sind es 1,155 % auf einer Länge von 82,25 m bis zur Einleitung

in den vorhandenen Grabenverlauf, der eine Sohlneigung von ca. 1 % aufweist. Durch Iteration

wurde das notwendige Trapezprofil zum Abtransport der oben ermittelten maximalen

Abflussmenge ermittelt. Maßgebend ist dabei der flachere, untere Abschnitt des verlegten

Lohgrabens. Es wurde ein Trapezprofil nach Manning-Strickler bemessen (RAS-EW, Ausgabe

2005) und wie folgt gewählt (vgl. Unterlage 13.6):

- Sohlbreite = 2,00 m

- obere Gerinnebreite = 4,40 m

- Gerinnetiefe = 0,80 m

Das gewählte Trapezprofil in Erdbauweise kann ca. 5.470 l/s transportieren.

Abbildung 8 zeigt ein typisches Abflussprofil des vorhandenen Lohgrabens im Bereich der

Einleitungsstelle des verlegten Lohgrabens.

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Abbildung 8: Typisches Abflussprofil des Lohgrabens östlich der BAB A 5

Im Einmündungsbereich des verlegten Lohgrabens in den vorhandenen Graben befindet sich ein

Holzmast der 400 V-Freileitung, die das Salzlager im südwestlichen Quadranten der AS

Friedberg mit Strom versorgt. Es wird vorgeschlagen, die Freileitung etwa ab diesem Punkt in

Richtung Westen auf einer Strecke von ca. 50 m wie die restliche Strecke zum Salzlager

ebenfalls als Erdkabel zu verlegen.

An der Einleitstelle der Lohgrabenverrohrung DN 1.200 ist ein dynamisches Auslaufbauwerk

vorgesehen (vgl. Detail A in Unterlage 13.6).

Die Einleitstelle des regulären Ablaufes des RRB Nord in den verlegten Lohgraben wird als

statisches Auslaufbauwerk gestaltet. Maßgebend für die Gestaltung beider Auslaufbauwerke ist

das Merkblatt ATV-DVWK-M 176 (ATV, 2001).

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Die Einleitstellen der einzelnen Entwässerungsabschnitte sind in der nachfolgenden Tabelle

noch einmal zusammengefasst.

Entwässerungs-

abschnitt

Einleitstelle

(Bau-km / Achse) Vorflut

Nord Auslauf aus RRB Nord Lohgraben

West 1+006,000 / Achse 78 (Achse B 455 / L 3057)

Vorflut in vorhandenen Graben bzw. offenes Fließgerinne mit Durchlass bei Bau-km 1+007,00 der Achse 78 (Achse

B 455 / L 3057).

Im weiteren Verlauf Einmündung in den Lohgraben.

Süd Auslauf aus RRB Süd Vorflut in vorhandenen Graben. Im weiteren Verlauf

Einmündung in den Lohgraben.

Tabelle 3: Zusammenfassung der Einleitstellen der einzelnen Entwässerungsabschnitte

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Verzeichnis von Literatur und Quellen

ABWASSERTECHNISCHE VEREINIGUNG E.V. (ATV)

ATV-Arbeitsblatt 111

Richtlinien für die hydraulische Dimensionierung und den Leistungsnachweis von Re-

genwasserentlastungsanlagen in Abwasserkanälen und -leitungen

Hennef, Februar 1994

ABWASSERTECHNISCHE VEREINIGUNG E.V. (ATV)

ATV Arbeitsblatt 166

Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlungen und -rückhaltung

Konstruktive Gestaltung und Ausrüstung

Hennef, November 1999

ABWASSERTECHNISCHE VEREINIGUNG E.V. (ATV)

ATV Arbeitsblatt 118

Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen

Hennef, November 1999

ABWASSERTECHNISCHE VEREINIGUNG E.V. (ATV)

ATV-DVWK Arbeitsblatt 153

Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser

Hennef, Februar 2000

ABWASSERTECHNISCHE VEREINIGUNG E.V. (ATV)

ATV-DVWK-M 176

Hinweise auf Beispiele zur konstruktiven Gestaltung und Ausrüstung von Bauwerken

der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung

Hennef, Februar 2001

ABWASSERTECHNISCHE VEREINIGUNG E.V. (ATV)

ATV-DVWK Arbeitsblatt 117

Bemessung von Regenrückhalteräumen

Hennef, März 2001

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- 30 -

ABWASSERTECHNISCHE VEREINIGUNG E.V. (ATV)

ATV-DVWK Arbeitsblatt 138

Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser

Hennef, Januar 2002

DIPL-ING. H. SCHÄFER + PARTNER ASSOZIIERTE INGENIEURE

Neugestaltung des Knotens L 3057/L 3204/L 3041

Wassertechnische Ermittlungen und Berechnungen

Maintal, November 2005

DR. HUG GEOCONSULT GMBH

Baugrunduntersuchung, geo- und abfalltechnisches Gutachten Projekt Nr. 09147401

Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der BAB A 5 / B 455 / L 3057

Oberursel, 2011

FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (FGSV)

Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau

Richtlinie für die Anlage von Straßen RAS, Teil: Entwässerung, RAS-Ew

Köln, 1987

FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (FGSV)

Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau

Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten

(RiStWag)

Köln, 2002

LAND HESSEN

Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen,

Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben

(Hessische Kompensationsverordnung)

Wiesbaden, 2010

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Verzeichnis der Abbildungen

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Abbildung 1: Einmündende Kanäle in den Graben bei Bau-km 1+007 der L 3057

(Bestand) 4

Abbildung 2: Grabenverrohrung und Durchlass DN 1.000 unter der BAB A 5 (Bestand

Westseite) 4

Abbildung 3: Durchlass DN 1.000 unter der BAB A 5 und weiterführender Graben

(Bestand Ostseite) 5

Abbildung 4: Vorflutsituation an der AS Friedberg (Quelle:

www.stadtplan.net/hessen/reg-bez-darmstadt/wetteraukreis/rosbach-v-d-

hohe) 5

Abbildung 5: Lage des Transportkanals und der Schächte bei Bordentwässerung 12

Abbildung 6: Vorhandenes gepflastertes Trapezgerinne des Lohgrabens im

Nordwestquadranten (zwischen Waldweg und Rampen) 24

Abbildung 7: Vorhandenes Rechteckprofil in Ortbetonbauweise des

Lohgrabendurchlasses auf der Westseite der BAB A 5. Wird zurückgebaut. 25

Abbildung 8: Typisches Abflussprofil des Lohgrabens östlich der BAB A 5 27

Page 35: Ausbau der Anschluss-Stelle Friedberg im Zuge der BAB A 5 ... · eingeleitete Wassermenge, die von der BAB A 5, der L 3057 und der B 455 abfließt, auch künftig eingeleitet werden

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Verzeichnis der Tabellen

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Tabelle 1: Bemessung des erforderlichen Gesamtspeichervolumens von RRB Süd 19

Tabelle 2: Bemessung des erforderlichen Gesamtspeichervolumens von RRB Nord 21

Tabelle 3: Zusammenfassung der Einleitstellen der einzelnen

Entwässerungsabschnitte 28