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Für den Inhalt verantwortlich: ZA beim BMWFW für die Bediensteten im Bereich der Angelegenheiten der Wissenschaft und Forschung, Strozzigasse 2, 1080 Wien, email: [email protected] 1 NEWSLETTER 1/2017 Zentralausschuss beim für die Bediensteten im Bereich der Angelegenheiten der Wissenschaft und Forschung, an den zugehörigen nachgeordneten Dienststellen und an den wissenschaftlichen Anstalten, Bedienstete der Ämter der Universitäten (mit Ausnahme der UniversitätslehrerInnen) Ausgabe 1/2017 NEWSLETTER In dieser Ausgabe 1 2 3 4 6 7 8 9 10 Einleitung Bericht der Vorsitzenden Dienstrechtliches: Frühkarenzurlaub/Familienzeitbonus Pensionsmonitoring 50 Jahre Mitreden: Beamte feierten Personalvertretungsgesetz BVA News: Gut geschützt in den Urlaub mit der e- card Bericht ZA Seminar 2017 GÖD: 2017 neuerlich Höchststand an Mitgliedern Bericht ZA Stammtisch Innsbruck Soziale Belange - Wertschätzendes Führen … nur etwas für Naturtalente?? (Fortsetzung) Foto: MTM/Andi Bruckner Sandra Strohmaier, MBA MSc Vorsitzende des ZA beim BMWFW für die Bediensteten im Bereich der Angelegenheiten der Wissenschaft und Forschung, an den zugehörigen nachgeordneten Dienststellen und an den wissenschaftlichen Anstalten, Bedienstete der Ämter der Universitäten (mit Ausnahme der UniversitätslehrerInnen) 1080 Wien, Strozzigasse 2/3. Stock Tel: +43 1 53120 3240, Handy: +43 664 9699669 [email protected] www.zabed.at Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie erhalten heute den ersten Newsletter des Jahres 2017. Sie wissen, dass alle Neuerungen und interessanten In- formationen auf der ZA-Homepage für Sie aufbereitet sind und Sie somit immer topaktuell informiert sind. Wie gewohnt, finden Sie Dienstrechtliches zum Nachlesen und praktische Tipps für den Urlaub. Ebenso möchte ich Ihnen einen kleinen Einblick in die Feier „50 Jahre PVG“ (Personalvertretungsgesetzes) geben, welche die GÖD im Parlament feiern durfte. Im Bericht des jährlich stattfindenden ZA-Seminars kön- nen Sie lesen, dass das Seminar heuer ohne mich stattfin- den musste. Ich bedanke mich ganz herzlich bei meiner Mitarbeiterin, Frau Dornetshuber, für den tollen Bericht und vor allem für die perfekte Organisation vor und wäh- rend des Seminars. Auch meinen Stellvertretern, Herrn Mag. Lurf und Herrn Vones möchte ich ganz herzlich dan- ken, dass Sie alle meine Aufgaben übernommen haben und viele meiner Termine, so wie auch die Leitung des ZA- Seminars. Es bewährt sich im Team zu arbeiten, sodass ei- ne lückenlose Vertretung überhaupt möglich ist und das macht das Arbeiten schön! Danke! Besonders freue ich mich über eine Fortsetzung des Gast- kommentars unserer lieben Kollegin, Marina Steixner – lesen Sie und vor allem alle Führungskräfte diesen bemer- kenswerten Beitrag. Einige Fotos vom Stammtisch in Innsbruck runden den Newsletter ab. Ihre Sandra Strohmaier

Ausgabe 1/2017 NEWSLETTER - Universität Innsbruck · 2020-05-25 · 2 NEWSLETTER 1/2017 Bericht der Vorsitzenden Aus Anlässen, die im Leben nicht immer planbar sind, erhalten Sie

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Für den Inhalt verantwortlich: ZA beim BMWFW für die Bediensteten im Bereich der Angelegenheiten der Wissenschaft und Forschung, Strozzigasse 2, 1080 Wien, email: [email protected]

1 NEWSLETTER 1/2017

Zentralausschuss beim

für die Bediensteten im Bereich der Angelegenheiten der Wissenschaft und Forschung, an den zugehörigen nachgeordneten Dienststellen und an den wissenschaftlichen Anstalten, Bedienstete der Ämter der Universitäten (mit Ausnahme der UniversitätslehrerInnen)

Ausgabe 1/2017 NEWSLETTER In dieser Ausgabe

1

2

3

4

6

7

8

9

10

Einleitung

Bericht der Vorsitzenden

Dienstrechtliches: Frühkarenzurlaub/Familienzeitbonus Pensionsmonitoring 50 Jahre Mitreden: Beamte feierten Personalvertretungsgesetz BVA News: Gut geschützt in den Urlaub mit der e-card

Bericht ZA Seminar 2017

GÖD: 2017 neuerlich Höchststand an Mitgliedern

Bericht ZA Stammtisch Innsbruck

Soziale Belange - Wertschätzendes Führen … nur etwas für Naturtalente?? (Fortsetzung)

Foto: MTM/Andi Bruckner

Sandra Strohmaier, MBA MSc Vorsitzende des ZA beim BMWFW für die Bediensteten im Bereich der Angelegenheiten der Wissenschaft und Forschung, an den zugehörigen nachgeordneten Dienststellen und an den wissenschaftlichen Anstalten, Bedienstete der Ämter der Universitäten (mit Ausnahme der UniversitätslehrerInnen) 1080 Wien, Strozzigasse 2/3. Stock Tel: +43 1 53120 3240, Handy: +43 664 9699669 [email protected] www.zabed.at

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie erhalten heute den ersten Newsletter des Jahres 2017. Sie wissen, dass alle Neuerungen und interessanten In-formationen auf der ZA-Homepage für Sie aufbereitet sind und Sie somit immer topaktuell informiert sind. Wie gewohnt, finden Sie Dienstrechtliches zum Nachlesen und praktische Tipps für den Urlaub. Ebenso möchte ich Ihnen einen kleinen Einblick in die Feier „50 Jahre PVG“ (Personalvertretungsgesetzes) geben, welche die GÖD im Parlament feiern durfte. Im Bericht des jährlich stattfindenden ZA-Seminars kön-nen Sie lesen, dass das Seminar heuer ohne mich stattfin-den musste. Ich bedanke mich ganz herzlich bei meiner Mitarbeiterin, Frau Dornetshuber, für den tollen Bericht und vor allem für die perfekte Organisation vor und wäh-rend des Seminars. Auch meinen Stellvertretern, Herrn Mag. Lurf und Herrn Vones möchte ich ganz herzlich dan-ken, dass Sie alle meine Aufgaben übernommen haben und viele meiner Termine, so wie auch die Leitung des ZA-Seminars. Es bewährt sich im Team zu arbeiten, sodass ei-ne lückenlose Vertretung überhaupt möglich ist und das macht das Arbeiten schön! Danke! Besonders freue ich mich über eine Fortsetzung des Gast-kommentars unserer lieben Kollegin, Marina Steixner – lesen Sie und vor allem alle Führungskräfte diesen bemer-kenswerten Beitrag. Einige Fotos vom Stammtisch in Innsbruck runden den Newsletter ab. Ihre Sandra Strohmaier

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2 NEWSLETTER 1/2017

Bericht der Vorsitzenden

Aus Anlässen, die im Leben nicht immer planbar sind, erhalten Sie den Newsletter 1/2017 später als sonst. Den-

noch hoffe ich, dass Ihnen der Newsletter wieder wichtige Informationen über die Neuerungen unseres Dienst-

rechtes und einen Einblick in die Arbeit des ZA verschaffen kann.

Völlig überraschend habe ich am 10. Mai 2017 aus den Medien – wahrscheinlich wie viele von Ihnen – vom

Rücktritt unseres Herrn BM Dr. Mitterlehner erfahren. Leider hat es in seiner Ära kaum persönlichen Kontakt mit

dem ZA gegeben. Wir wünschen für den neuen Lebensabschnitt viel Erfolg. Auch die Bestellung des neuen BM

für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Herrn Dr. Mahrer habe ich nur aus der Presse erfahren, allerdings

hoffe ich, dass es alsbald ein persönliches Gespräch mit dem ZA geben wird und freue mich auf eine gute Zu-

sammenarbeit und einen kontinuierlichen, persönlichen Austausch im Sinne aller KollegInnen. Für die neue Auf-

gabe wünscht der ZA alles Gute!

Wie schnell die Zeit vergeht merke ich immer wieder daran, dass viele langjährige, mir oftmals in Freundschaft

verbundene KollegInnen in ihren wohlverdienten Ruhestand treten; das beobachte ich mit einem lachenden und

einem traurigen Auge. Manche von ihnen freuen sich auf diesen dritten Lebensabschnitt, andere wiederum

möchten ihre (wissenschaftlichen) Arbeiten noch weiterführen. Manchmal ist der Dienstgeber darüber froh,

dass KollegInnen gehen, andere hingegen schätzen das langjährig erworbene Wissen und die Erfahrung und

suchen Wege, DienstnehmerInnen weiter im Dienststand halten zu können. Ich versuche, alle möglichst gut zu

beraten bzw sie bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu unterstützen, sodass eine voraussichtliche

Pensionsberechnung durch das BKA stattfinden kann und sie den ihnen gebührenden Bezug erhalten. Da die

Berechnung doch einige Zeit in Anspruch nimmt, rate ich zu einem rechtzeitigen Einreichen. Welche Unterlagen

Sie dazu benötigen erfahren hier:

https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/moderner_arbeitgeber/pensionsanstritt/pensionsberatung.html

Bewertungen von Arbeitsplätzen – eine never ending story! Beachten Sie, dass eine neue Bewertung (Höherbe-

wertung) einer guten Vorbereitung bedarf; oftmals sind es Kleinigkeiten, die zu einem negativen oder auch posi-

tiven Ergebnis führen können. Sprechen Sie im Vorfeld auch immer mit Ihren Dienstvorgesetzten und holen Sie

sich die positive Order, dass Sie einen Antrag stellen können und dass die Vorgesetzten hinter Ihnen stehen,

denn es sind auch die Vorgesetzten, die Ihren Antrag in der nächsten Hierarchieebene begründen müssen. Ver-

gessen Sie bitte nicht, dass Qualität und nicht Quantität zu einer Höherbewertung führt!

Ganz persönlich leid hat es mir auch getan, dass ich aus oben genannten „nicht planbaren“ Gründen heuer nicht

bei der Verteilung der Essensgutscheine im Juni vor Ort an den Dienststellen bei den Kolleginnen und Kollegen

anwesend sein konnte. Auch hier gilt meinen Stellvertretern, den Mitgliedern des Sozialwerkes und Frau

Dornetshuber ein ganz besonderer Dank.

Im Herbst 2017 planen wir wieder einen Stammtisch in Wien – ich würde mich freuen, viele von Ihnen in gemüt-

licher Runde wiederzusehen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie einen schönen, erholsamen Sommer und tanken Sie Kraft und Energie,

herzlichst Ihre Sandra Strohmaier

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3 NEWSLETTER 1/2017

Dienstrechtliches

Frühkarenzurlaub/Familienzeitbonus

Seit 1.3.2017 erhalten Personen, die nach der Geburt eines Kindes Familienzeit in Anspruch nehmen, einen Fa-milienzeitbonus. Bei der Familienzeit, die zwischen 28 und 31 Tagen dauern kann, handelt es sich um eine Sonderform des un-termonatigen unbezahlten Urlaubes. Während jedoch beim untermonatigen unbezahlten Urlaub die Versiche-rung weiterläuft, ist bei der Familienzeit die Versicherung grundsätzlich unterbrochen und der Dienstnehmer vom Dienstgeber abzumelden.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist jedoch abweichend dazu Folgendes zu beachten:

Dienstnehmer des öffentlichen Dienstes (auch der Universitäten) haben in der Regel gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Anspruch auf einen Frühkarenzurlaub (Papamonat). Auch dieser gilt als Familien-zeit im Sinne des Familienzeitbonusgesetzes.

Konsumiert ein Dienstnehmer einen solchen Frühkarenzurlaub, so galt bereits bisher,dass die Versi-cherung weiterläuft und die Beiträge zur Gänze vom Dienstgeber zu bezahlen sind. Diese Regel bleibt auch nach Einführung des Familienzeitbonus unverändert.

Im Ergebnis ist ein BVA-versicherter Dienstnehmer, der einen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Frühkarenzurlaub konsumiert und während dessen Familienzeitbonus erhält, nicht von der Versiche-rung abzumelden. Die Beiträge während des Frühkarenzurlaubes trägt der Dienstgeber.

Nur im - vermutlich seltenen - Fall einer vereinbarten Familienzeit ohne zugrunde liegendem Frühka-renzurlaub ist der Dienstnehmer von der Versicherung abzumelden.

(http://www.bva.at/portal27/bvaportal/content?contentid=10007.779873&viewmode=content&portal:componentId=gtn45f42d94-1a6d-48cc-8ab5-5c1f94c91b83)

APA0338 5 II 0272 Do, 09.Mär 2017

Pensionsmonitoring (BeamtInnen)

Das „Monitoring der Beamtenpensionen 2016“ ist zum dritten Mal erschienen. Die Auswertungen zum Monito-ring der Beamtenpensionen zeigen im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg des Pensionsantrittsalters der Bun-desbeamtinnen und Bundesbeamten um 0,5 Jahre auf 61,7. Somit konnte der Trend des steigenden Pensionsan-trittsalters mit der höchsten Steigerung seit zehn Jahren weiter fortgesetzt werden. Die Anzahl der Neupensio-nierungen erhöhte sich mit 2.531 im Jahr 2016 im Bundesdienst um rund 50%. Dieser, im Vergleich zu den Vor-jahren relativ starke Anstieg, ist durch Aufschubeffekte der Pensionierungen auf Grund des erschwerten Zu-gangs zur Langzeitbeamtenregelung („Hacklerregelung“) und Korridorpension zurückzuführen. Nähere Informa-tionen: https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/fakten/bundespersonal/bedienstete/pensionisten3.html

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4 NEWSLETTER 1/2017

50 Jahre Mitreden: Beamte feierten Personalvertretungsgesetz

Utl.: Festakt am 9.3.2017 im Nationalrat mit Van der Bellen, Bures und Schnedl

Wien (APA) - Seit 50 Jahren gibt es mit dem Bundes-Personalvertretungsgesetz eine rechtliche Basis für die berufliche Mitbestimmung der öffentlich Bediensteten. Am Donnerstag war das Anlass für einen Festakt im Parlament. Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) würdigte dabei dieses "Stück Demo-kratie". Bundespräsident Alexander Van der Bellen legte ein Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft ab. Mitbestimmung sei der Ausdruck gelebter Demokratie im Berufsleben, betonte Van der Bellen. Jene der Gewerkschaft im Zuge der Sozialpartnerschaft und jene der Personalvertretungen seien kommuni-zierende Gefäße. Der Bundespräsident erinnerte sich an sein eigenes Habilitationsverfahren, in dem ihm ein Professor ein - von Van der Bellen nicht näher ausgeführtes - unehrenhaftes Verhaltens vorgeworfen hatte. Sozi-alpartnerschaftlich erstellte Gutachten seien glücklicherweise zum Schluss gekommen, "na, der Van der Bellen ist schon in Ordnung." Seither kenne er die Bedeutung gewerkschaftlicher Vertretung, "um nicht der Willkür einzelner Vorgesetzter ausgesetzt zu sein". Gratulationen gab es auch vom früheren Zweiten Nationalratspräsidenten Heinrich Neisser (ÖVP), Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) und Ex-Verwaltungsgerichtshof-Präsident Clemens Jabloner. Der frühere Chef der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer (ÖVP), gab den Moderator. Dessen Nachfolger Norbert Schnedl wies auch auf das geänderte Denken im öffentlichen Dienst hin. Dass Bürger nur als "Normunterworfene" und nicht als Kunden verstanden wurden, reihte er in die Frühzeit seiner Erfahrungen mit Beamten ein. Uneinigkeit zwischen den Festgästen gab es lediglich in der Frage, ob das Gesetz seit seinem Bestehen 60 oder bereits 61 Mal novelliert worden ist. Schnedl meinte jedenfalls, die nächste Novelle sollte sich mit Fragen der Digitalisierung auseinandersetzen.

APA0338 2017-03-09/13:10 91310 Mär 17

Schön, dass ich bei diesem Festakt dabei sein durfte!

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5 NEWSLETTER 1/2017

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6 NEWSLETTER 1/2017

Gut geschützt in den Urlaub mit der e-card

Die Europäische Krankenversicherungskarte oder der Urlaubskrankenschein gehört auf jeden Fall ins Reisege-päck.

Urlaub im Ausland Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), die auf der Rückseite der e-card angebracht ist, sind Sie während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Gebiet eines anderen EU- oder EWR-Staates sowie in Bos-nien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Schweiz geschützt. Sie erhalten also alle Sachleistungen, die sich als medizinisch notwendig erweisen, entsprechend den im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen. Bitte beachten Sie, dass dem Leistungserbringer in Bosnien und Herzegowina, in Montenegro sowie in Serbien grundsätzlich ein örtlicher Krankenschein zu übergeben ist. Diesen erhalten Sie gegen Vorlage der EKVK oder durch Umtausch einer provisorischen Ersatzbescheinigung (siehe unten) bei der zuständigen Or-ganisationseinheit der Gesundheitsversicherung (Bosnien und Herzegowina), des Krankenversicherungsfonds (Montenegro) bzw. des Republiksversicherungsfonds (Serbien) in der Ortschaft des vorübergehenden Aufent-halts. Für den Fall, dass Ihnen keine gültige EKVK vorliegt, können Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei Ihrer zuständigen Landes- oder Außenstelle bestellen, die dem Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus etc.) bzw. den oben genannten Organisationseinheiten vorzulegen ist. Als Nachweis für Ihre Identität ist sowohl bei Ver-wendung der EKVK als auch einer PEB ein Lichtbildausweis notwendig. Mit der Türkei gilt ein zwischenstaatliches Abkommen, das einen Versicherungsschutz mittels Betreuungsschein gewährleistet. Da dieser Schein aber nur die Tatsache der Versicherung in Österreich bestätigt, muss er im je-weiligen Urlaubsland vor einem Arztbesuch in einen örtlichen Krankenschein umgetauscht werden. Wir empfehlen eine Reiseversicherung In allen übrigen Staaten der Erde ist man nicht vertraglich geschützt. Dort gelten Sie als Privatpatient - die Kos-ten für eine Krankenbehandlung müssen an Ort und Stelle bezahlt werden, die Rechnungen mit Saldierungsver-merk können Sie bei der BVA zur Kostenerstattung einreichen. Doch Achtung: Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem österreichischen Kassentarif! Um also unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir vor Reisen in solche Länder dringend den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung! Beachten Sie bitte, dass auch manche Vertragsstaaten für bestimmte Leistungen Selbstbehalte vorsehen, die von der österreichischen Sozialversicherung nicht ersetzt werden können. Der Leistungsumfang orientiert sich, wie oben erwähnt, immer nach der Rechtslage des betreffenden Staates und kann vom österreichischen Stan-dard abweichen. Eine private Reisekrankenversicherung ist daher auch in diesem Fall empfehlenswert - diese gewährleistet möglicherweise auch einen allfälligen Rücktransport, dessen Kosten von der österreichischen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen werden. Müssen Sie sich aus anderen Gründen ins Ausland begeben, zum Beispiel wegen einer Versetzung an eine Dienststelle im Ausland oder einer medizinischen Untersuchung, dann wenden Sie sich bitte zeitgerecht an Ihre zuständige Landes- oder Außenstelle. Diese informiert Sie über Ihren Versicherungsschutz bei Auslandsaufent-halten. Urlaub in Österreich Für Ihren Urlaub in Österreich genügt die Mitnahme Ihrer e-card. Mit dieser können Sie österreichweit alle un-sere Vertragspartner in Anspruch nehmen. Sollten Sie einen Wahlarzt oder eine Wahleinrichtung aufsuchen, so können Sie die bezahlte Honorarnote zum allfälligen tarifmäßigen Kostenersatz bei Ihrer zuständigen Landes- oder Außenstelle einreichen, die Ihnen auch gerne für alle Fragen rund um den Versicherungsschutz im In- und Ausland zur Verfügung steht.

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7 NEWSLETTER 1/2017

Bericht ZA Seminar im Burgenland, 16.-18.Mai 2017

Der diesjährige Tagungsort führte uns in den Friedrichshof bei Zurndorf, auf der Parndorfer Platte gelegen und

ca. 1 Stunde Autofahrt südöstlich von Wien entfernt.

Sehr schade war, und es hat uns allen sehr leidgetan, dass die ZA Vorsitzende Sandra Strohmaier an diesem Se-

minar nicht teilnehmen konnte. Alfred Lurf und Erwin Vones, ihre beiden Stellvertreter im ZA, übernahmen es

daher, die Veranstaltung zu leiten.

Inhaltlich machte Mag. Harald Felzmann von der GÖD-Rechtsabteilung den Anfang mit seinem Vortrag über

„Mutterschutz, Kinderbetreuungsgeld neu, Kinderkarenz“. Unklarheiten dazu wurden besprochen, vor allem die

neuen Möglichkeiten des Karenzurlaubes bzw. des Kinderbetreuungsgeldes.

Den ersten Abend verbrachten wir – wenn man schon da ist – bei einem Heurigen in Mönchshof.

Das Programm wurde fortgesetzt mit den bekannt professionellen Ausführungen von Mag. Stefan Jöchtl,

GÖD, Leiter der Abt. Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht, zum Thema: "Schnittstelle Krankheit

/Dienstunfähigkeit/Pensionierung/Kündigung/Fürsorgepflicht“. Fragen und Wortmeldungen, allen voran von der

BV16 Vorsitzenden Gaby Waidringer, spickten den Vortrag und Stefan Jöchtl erwies sich einmal mehr als kompe-

tenter Referent.

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8 NEWSLETTER 1/2017

Ein weiteres Thema dieses Tages, worüber Mag. Jöchtl berichtete, war das „Wiedereingliederungsteilzeitge-

setz“, das mit 1.7.2017 in Kraft treten wird. Ziel ist es, Menschen, die während einer Beschäftigung für längere

Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, zu ermöglichen, schrittweise in den Arbeitsprozess zurück zu kehren.

„Wissensbilanz und Unidata: eine mehr als 10-jährige Erfolgsgeschichte“, präsentiert von Dipl.-Ing. Martin

Pogatsch, BSc vom BMWFW, Abt. IV/9, Hochschulstatistik, Evidenzen zur Universitätssteuerung, und Mag. Alfred

Lurf, LL.B. vom BMWFW, Abt. IV/4, (u.a.) Leistungsvereinbarungen und Koordination, gab Einblick in Aufbau und

Inhalt dieser öffentlich zugänglichen und sehr umfangreichen Datenbank.

Im Anschluss an diesen Seminartag hatten wir im Rahmen einer Führung Gelegenheit, etwas über die Geschich-

te des Friedrichshofs (Stichwort „Mühl-Kommune“) zu erfahren bzw. die Sammlung Friedrichshof (Wiener Akti-

onismus, Helmut Lang) zu besichtigen.

Mit dem Vortrag „1967-2017: 50 Jahre PVG - Rückblick und Ausblick“ von Mag. Stefan JÖCHTL und dem gemein-

samen Mittagessen auf der lauschigen Gartenterrasse wurde das ZA Seminar 2017 beendet.

Bei allen, die zum Gelingen des Seminares beigetragen haben, möchte ich mich sehr bedanken!

Da Sandra Strohmaier, die stets dafür sorgt, dass alles bildlich belegt wird, nicht anwesend war, gibt es leider

heuer keine Fotos .

G. Dornetshuber, ZA Büro

GÖD: 2017 neuerlich Höchststand an Gewerkschaftsmitgliedern

GÖD im Jahr 2017 stärker denn je Utl.: 243.506 Gewerkschaftsmitglieder sind neuerlicher Höchststand = Wien (OTS) - Einen neuen Mitgliederrekord vermeldet die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) mit 1. Jänner 2017. Genau 243.506 Mitglieder, um 3.366 mehr als im Jahr davor, bekennen sich zur GÖD. Es ist dies der stärkste Anstieg seit eineinhalb Jahrzehnten. Mitgliederzuwachs gibt es in allen Berufsvertretungen und Bundesländern. „Der hohe Zuspruch zeigt, dass die Kolleginnen und Kollegen mit unserer Arbeit zufrieden sind“, stellt Norbert Schnedl fest. „Der öffentliche Dienst sorgt für ein funktionierendes Staatswesen und steht für Rechtsstaatlichkeit. Wir werden uns auch in Zukunft mit aller Kraft für die Interessen und Anliegen un-serer Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern für das uns entge-gengebrachte Vertrauen und bei allen Funktionärinnen und Funktionären für die hervorragende Ar-beit“, schließt Schnedl. ~ Rückfragehinweis: Otto Aiglsperger Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Teinfaltstraße 7 1010 Wien Telefon: +43 1 53454 233 Mail: [email protected] ~

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9 NEWSLETTER 1/2017

Bericht ZA Stammtisch in Innsbruck

Schon traditionell fand am 3. Mai 2017 ein Stammtisch in Innsbruck statt, nachdem die ZA-Vorsitzende und die

Vorsitzende der BV 16 ihre Sprechstunden abgehalten hatten. Viele vertraute Gesichter, aber auch einige neue

KollegInnen nahmen sowohl die Sprechstunde in Anspruch und begleiteten uns anschließend zum Stammtisch.

Besonders erfreulich war ein Wiedersehen mit dem langjährigen Leiter der Studienabteilung der Universität

Graz, Andreas Szeberenyi, der nunmehr beim Bundesverwaltungsgericht in Innsbruck tätig ist. Danke für die

vielen anregenden und interessanten Gespräche! Innsbruck ist einfach immer eine Reise wert

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10 NEWSLETTER 1/2017

Soziale Belange

Wertschätzendes Führen ……. nur etwas für Naturtalente?? (Fortsetzung)

Gastkommentar von Frau Maria Steixner, Mitarbeiterin der Stipendienstelle Innsbruck, Or-ganisation

Nonverbale Gestik - Körpersprache

Verlieren Sie Ihr Team nicht aus den Augen!“ Achten Sie bei Besprechungen auf die Körpersprache Ihrer Team-mitglieder – besonders, wenn SIE sprechen!

Die Wissenschaft ist sich einig, dass >Körpersprache< 90 % bei Gesprächen ausmacht. Bezieht man nun mit ein, dass der Tonfall unmittelbar im Zusammenhang mit Körpersprache verbunden ist (Mundwinkel oben, unten, ein Lächeln, nachdenklicher Ausdruck, skeptisch, verärgerte Mimik, etc.), sind wieder die ca. 90 % erreicht.

Körpersprache sollte mit Maß und Ziel stattfinden: nicht jede/jeder, der die Hände vor seinem Oberkörper verschränkt halt, verschließt sich Ihnen nicht jede Frau, die sich in die Haare fährt, flirtet mit Ihnen nicht jede/jeder fordert Sie zu Vorsicht auf, wenn er/sie den Kopf zur Seite neigt und seine „verwundbare Stelle“ (Hals) preis-

gibt nicht jeder zusammengekniffene Mund sollte Ihnen sagen, dass er/sie hochkonzentriert mit Denken beschäftigt und für keine

weiteren Informationen aufnahmefähig ist nicht jeder von Ihnen abschweifende Blick ist Signal für: „das Gesagte interessiert mich nicht besonders – mich wurde eher inte-

ressieren, was sich die KollegInnen jetzt denken – wollen die das hören?“ nicht jede/jeder Ihnen Zugewandte ist interessiert nicht jeden/jede Abgewandte haben Sie an der Unterhaltung „verloren“ nicht jeder/jede, der/die auf die Uhr schaut erwartet das Ende Ihres Referates nicht jeder/jede ist ein „Macher“, der/die bei gefalteten Händen den rechten Daumen über dem linken liegen hat nicht jeder/jede ist Ihnen zu 100 % loyal gesonnen, der/die bei Wortmeldungen mit ausgestreckten Armen gestikuliert und die

Handinnenflächen zeigt nicht jeder/jede möchte Reißaus nehmen, dessen/deren Schuhspitzen zum Ausgang zeigen nicht jeder/jede ist unsicher, wenn bei einer Präsentation seine/ihre Schuhsohle zu sehen ist (Achtung! Dies dient gerade bei

Damen mit High Heels oft nur zur Entlastung) usw usw

….. es könnte aber Alles doch so sein …...!

Für ChefInnen / TeamleiterInnen gilt in jedem Fall: Bewegen Sie sich, „körperliche Anwesenheit“ reicht nicht aus! Vermitteln Sie niemals einen desinteressierten, gelangweilten Eindruck – Bewegung fördert die Aufmerksamkeit! Gestalten Sie eine Unterhaltung „lebhaft“ - damit ist nicht hektisches, wildes Gestikulieren gemeint, sondern authentische Lebendigkeit. Klar muss aber auch sein, dass es vollkommen ausreichend ist, wenn Sie Ihrem Gegenüber aufmerksamen Blickkontakt zuteil-werden lassen, seine territorialen Grenzen akzeptieren und sachlich, fachlich aktiv das Gespräch führen.

Eine der rudimentärsten Regungen im Ausdruck der Körpersprache erleben Sie bei der Missachtung / Verletzung des persönlichen Territoriums. Territoriales Verhalten verteidigt die persönliche „Schutzzone“ und sollte auch von ChefInnen/TeamleiterInnen respektiert und akzeptiert werden. Es mag sich nicht jeder/jede gleich verbal

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11 NEWSLETTER 1/2017

wehren, jedoch sind die Zeichen eindeutig. Die nächste Gelegenheit, die sich bietet, wird unterbewusst (oder bewusst) genutzt, die „Grenze“ wieder herzustellen – vermeiden Sie es tunlichst, Ihr Gegenüber in diese irratio-nal aggressive Reaktion zu treiben – wir reden von Wertschätzung, wenn wir „Grenzen“ in jeder Hinsicht respek-tieren! Territoriales Verhalten ist eines der ältesten Bedürfnisse. Mit territorialen Übergriffen blockieren Sie lediglich die Aufnahme-/und Umsetzungsfähigkeiten, wenn Sie MitarbeiterInnen damit beschäftigen, dass sie immer um ihren Platz „kämpfen“ müssen.

Eine wesentliche Qualität des / der ChefIn/TeamleiterIn sollte sofort erkennbar sein: der Weitblick für das Gesamte, für das Wesentliche !

Alleine Ihre Körperhaltung signalisiert, ob Sie den „kleinen Hindernissen“ unwesentliche Bedeutung beimessen oder ob Sie in Problemen verharren.

Schulen Sie – wenn notwendig – Ihr limbisches System um! Charismatische Führungskräfte haben meist auch die „passende“ Körpersprache.

In einer Führungsposition gilt es nicht, unauffällig an allen vorbei zu kommen, die Schultern einzuziehen, den Kopf zu senken und inständig zu hoffen, nicht gesehen zu werden. Über Körpersprache verfügen heute schon viele über gute Informationen, Schulungen werden angeboten, Bü-cher sind am Markt, die Medien berichten.

Es war vor 20 Jahren sicher um vieles einfacher, sich auf Körpersprache zu verlassen – sie „passierte“ spontan und unbewusst, über Fachwissen verfügte lediglich ein eingeschränkter Personenkreis. Ein Personenkreis, der sich der Körpersprache als „Hilfsmittel“ bediente – überwiegend PsychologInnen, die dieses Wissen bei psy-chisch Erkrankten miteinzubeziehen versuchten, bei ProfilerInnen, die bei Verhören zur Schuld-/Unschuldsfindung unterstützend zugezogen wurden und TrainerInnen, die dieses Wissen ManagerInnen zur Verfügung stellten, um ihre MitarbeiterInnen zu „durchschauen“. Heute wimmelt es nur so von Hobby-PsychologInnen mit Basiswissen; dies trägt alles dazu bei, dass wesentlich mehr Wissen vorausgesetzt werden muss und teilweise nonverbale Körpersprache auch gezielt eingesetzt wer-den kann.

Es wird wohl eine Gratwanderung sein zu erkennen, ob eine Reaktion spontan-natürlich - ohne Absicht - passiert oder ob diese geplant-berechnend-täuschend eingesetzt wird. Seien Sie jedenfalls auf der Hut! Lassen Sie Kör-persprache nicht zum allesüberlagernden Gedanken werden, aber unterbewerten sie die Signale auch nicht!

Eine charismatische Führungskraft wird aber auch immer die Distanzzone wahren – der natürliche Instinkt signa-lisiert, dass eine Übertretung derselben als unangenehm und/oder unerhört empfunden wird. Eine starke Füh-rungskraft hat es nicht notwendig jemandem „nahe zu treten“ - sein Charisma hat die notwendige Wirkung – und er/sie weiß das. Mit einem Lächeln kann eine Situation ins positive Licht gerückt werden – setzen Sie ein Lächeln zur „entwaffnenden Wirkung“ ein!

Vergessen Sie nie, dass sich auch Ihre Körpersprache im Laufe eines Gespräches verändert und dies ebenso Ein-fluss nimmt, Wirkung zeigt und Reaktionen auslöst!

Körpersprache darf schon auch einmal skeptisch machen – sie beeinflusst uns, ohne dass wir es steuern können – wenn wir es oft sogar nicht einmal mitbekommen …. Aber eines kann Körpersprache nicht: sie kann niemals eine Reaktion in uns hervorrufen, die gänzlich unseren innersten Werten widerspricht!

Kann Körpersprache manipulieren? JA, sie kann es – und noch viel schlimmer – es gibt KEIN körpersprachliches Signal, das nicht manipuliert!

Wie Paul Watzlawick schrieb „Man kann nicht nicht kommunizieren“

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Für den Inhalt verantwortlich: ZA beim BMWFW für die Bediensteten im Bereich der Angelegenheiten der Wissenschaft und Forschung, Strozzigasse 2, 1080 Wien, email: [email protected]

12 NEWSLETTER 1/2017

Viele sonnige und erholsame Sommertage wünschen herzlichst

das gesamte ZA-Team und die ZA-Mitarbeiterinnen

Das Leben ist eine Reise. Glück findet man auf dem

Weg, nicht am Ziel.