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Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH), Bundesbauabteilung Hamburg (BBA) Auslobung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum für seelische Gesundheit Offener, 1-phasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013

Auslobung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum ... · lungsleitung LP 3 Landschaftsarchitekt, Zürich Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), BBA, Abteilungsleitung

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Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen,Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH),Bundesbauabteilung Hamburg (BBA)

Auslobung

Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum für seelische GesundheitOff ener, 1-phasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013

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Ausloberin

Bundesrepublik Deutschlanddiese vertreten durch das

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)dieses vertreten durch die

Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH)

Bundesbauabteilung Hamburg (BBA)Nagelsweg 47 20097 Hamburg

Verfahrensbetreuung

Schubert + Horst Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbBAntonstraße 16, D - 01097 Dresden

Tel.: +49 (0) 351 889 228 - 0Web: www.schubert-horst.deE-Mail: [email protected]

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TEIL A VERGABEVERFAHREN

A. 1 Kurze Beschreibung des Vorhabens

A. 2 Gegenstand der Vergabe

A. 3 Vergabeverfahren TEIL B WETTBEWERBSVERFAHREN

B.1 Anlass

B.2 Ausloberin des Wettbewerbs und Vorprüfung

B.3 Registrierung bei der Hamburgischen Architektenkammer

B.4 Gegenstand und Art des Wettbewerbs

B.5 Wettbewerbsteilnehmer

B.6 Preisgericht

B.7 Termine

B.8 Wettbewerbsleistungen

B.9 Wettbewerbsunterlagen

B.10 Beurteilungskriterien

B.11 Bindende Vorgaben

B.12 Verfassererklärung

B.13 Prämierung

B.14 Weitere Beauftragung

B.15 Veröff entlichung und Urheberrecht

B.16 Rückgabe der Arbeiten

TEIL C WETTBEWERBSAUFGABE

C.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen

C.1.1 Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

C.1.2 Bauplanungsrecht

C.1.3 Ensembleschutz

C.1.4 Bauordnungsrecht

C.1.5 Städtebauliche Situation / Hubschraubereinfl ugschneise

C.1.6 Masterplan Hochbau BWK / MFG / Benachbarte Nutzungen

C.1.7 Masterplan Außenanlagen / Freiraum / Öff entlicher Raum

C.1.8 Erschließung / Verkehr / ruhender Verkehr / Logistikkonzept

C.1.9 Medien / technische Infrastruktur

C.1.10 Grundwasser / Schichtenwasser

C.1.11 Baugrund / Kampfmittelsondierung

C.1.12 Schallschutz / Immission

C.1.13 Kostenrahmen / Kostenobergrenze ES-Bau

C.1.14 Termine Planung und Bau

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C.2 Aufgabe des Wettbewerbs

C.2.1 Qualitätsanforderung

C.2.2 Städtebauliche Zielsetzung

C.2.3 Zielsetzung Gebäude

C.2.4 Gebäudestruktur

C.2.5 Logistikkonzept

C.2.6 Raum- und Funktionsprogramm

C.2.7 Zielsetzung in Bezug auf die Freianlagen / Patientengarten

C.2.8 Zielsetzung Verkehr / Parken / Behindertenstellplätze / Fahrräder

C.2.9 Zielsetzung Barrierefreiheit (Leitfaden LFBB)

C.2.10 Zielsetzung Nachhaltiges Bauen (BNB)

C.2.11 Zielsetzung Nachhaltiges Bauen / EnEV/EEWärmeG

TEIL D ANLAGEN

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A. 1 Kurze Beschreibung des Vorhabens

Das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg (BWK) ist als

eines von insgesamt fünf bundesweit vorhandenen

Bundeswehrkrankenhäusern seit 1969 für militärische

und zivile Patienten geöff net.

Mit zahlreichen diagnostischen und klinischen

Fachabteilungen erfüllt das Bundeswehrkranken-

haus Hamburg Aufgaben als Klinik der Grund- und

Regelversorgung und ist ein wichtiger Bestandteil

der medizinischen Versorgung auch für die Freie und

Hansestadt Hamburg.

In der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie als

Zentrum für seelische Gesundheit werden Patienten in

den Bereichen der Psychopathologie, Allgemeinpsych-

iatrie, Psychotherapie, Suchtmedizin und der Psycho-

somatik behandelt.

Im Zuge der Umstrukturierung der gesamten Klinik-

konfi guration wird ein Neubau für diese psychiatrische

Abteilung nötig. Dieser Klinikneubau soll in seiner

äußeren und inneren Gestaltung und im Zusammen-

wirken mit diff erenzierten Freianlagen dem Patienten

in seinem Heilungsprozess unterstützen.

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Entwicklung des

Neubaus unter Berücksichtigung der klinikinternen,

funktionalen Abläufe und Forderungen sowie die Inte-

gration von Freifl ächen um und am Gebäude.

Die Bauherrschaft wünscht sich an dieser Stelle des

Bundeswehrkrankenhauses Hamburg ein hochwertig

und schön gestaltetes Gebäude und dazugehörige

Gartenanlagen, welche durch ihre Ausstrahlung den

Heilungsprozess fördern.

A. 2 Gegenstand der Vergabe

Der Wettbewerb richtet sich an Architekten in Zusam-

menarbeit mit Landschaftsarchitekten.

Gegenstand der Vergabe sind Leistungen gemäß

Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innen-

räume, § 34 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 10,

Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 5 (Honor-

arzone IV) sowie Abschnitt 2 Freianlagen, § 39 HOAI

2013 in Verbindung mit Anlage 11, Leistungsphasen 2

(Vervollständigung) bis 5 (Honorarzone IV).

Die Ausloberin beabsichtigt die Beauftragung weiterer

Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 9

nach HOAI.

Die Ausloberin behält sich eine stufenweise Beauftra-

gung vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung

der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.

A. 3 Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren wird als off ener, 1-phasiger,

interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gem. RPW

2013 durchgeführt. Der Ablauf, die Bedingungen und

die Aufgabe des Wettbewerbes werden in Teil B und C

beschrieben. Die Abgabe der Wettbewerbsleistungen

erfolgt nicht elektronisch. Die Anwendung der §§ 9

TEIL A VERGABEVERFAHREN

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(1) und 10 VgV 2016 wird für die Abgabe der Wettbe-

werbsleistungen ausgeschlossen.

Die Auftragssumme liegt oberhalb des vergaberechtli-

chen Schwellenwertes von derzeit 221.000 Euro.

Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wett-

bewerbes einen der Preisträger mit den Planungen zu

beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftra-

gung entgegensteht.

Die Ausloberin wird ein Verhandlungsverfahren

ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 70 VgV 2016 im

Anschluss an das Wettbewerbsverfahren mit allen

Preisträgern durchführen. Dieses Verfahren wird mit

elektronischen Mitteln abgewickelt. Die Wertungskrite-

rien sind in der Anlage beigefügt.

Ein Preisträger kann nur beauftragt werden, wenn

er die Eignungskriterien erfüllt und Einigkeit über die

Vertragsbedingungen und das Honorar besteht.

Die Nachweise der Eignungskriterien sind von allen

Preisträgern nach Auff orderung im Anschluss an das

Wettbewerbsverfahren vorzulegen.

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist das Formular zu

Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemein-

schaft separat auszufüllen.

Eignungskriterien

Folgende Eignungskriterien sind durch die Preisträger

zu erfüllen (Mindestanforderungen):

a) Nachweis der Berufsbefähigung

s. dazu auch B.5 Wettbewerbsteilnehmer

b) Nachweis der Berufshaftpfl ichtversicherung

Der Teilnehmer hat Nachweise über die folgenden

Haftpfl ichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des

Versicherers über die mögliche Anpassung der Versi-

cherungssummen im Auftragsfall zu erbringen:

Haftpfl icht Deckungssumme Personenschäden:

3,0 Mio. EUR

Haftpfl icht Deckungssumme sonstige Schäden:

3,0 Mio. EUR

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximie-

rung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache

dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versiche-

rungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate zum

Zeitpunkt der Einreichung der Eignungsnachweise

sein.

Sollte der Teilnehmer die Deckungssummen nicht

erreichen, ist eine Bestätigung des jeweiligen Versi-

cherers nötig, dass im Falle des Zuschlags der Vertrag

auf die entsprechende Versicherungshöhe erweitert

oder ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.

Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bewerber-

gemeinschaft in voller Höhe zu erbringen. Falls ein

Nachunternehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung

der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe

dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Nach-

unternehmer in voller Höhe zu erbringen. Für sonsti-

ge Nachunternehmer muss kein Nachweis erbracht

werden.

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c) Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazi-

täten gem. § 36 VgV 2016 in Anspruch genommen

werden, Verpfl ichtungserklärung des Unterauftragneh-

mers

d) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten

anderer Unternehmen (Eignungsleihe), gem. § 47 (1)

VgV 2016, Verpfl ichtungserklärung des Unterauftrag-

nehmers

e) Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausfüh-

rungs- und Lieferinteressen § 73 (3) VgV 2016

f) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-

den

Vorlage der Eigenerklärung, dass keine Ausschluss-

gründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs. 4 GWB

sowie gem. § 124 Abs.1 GWB vorliegen.

g) Nachweis der technischen und berufl ichen Leis-

tungsfähigkeit gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV 2016 i. V. m.

§ 75 (5) VgV 2016

Mindestanforderung Referenzprojekt:

Angabe eines Referenzprojektes zum Nachweis von

Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume

für einen Neubau oder einen Erweiterungsbau eines

abgeschlossenen, übergebenen und in Betrieb befi nd-

lichen Bauvorhabens,

Fertigstellung nach dem 26.09.2010 (Übergabe Nut-

zer),

Honorarzone mind. III, mind. LP 3-8,

Bausumme KG 300+400: mind. 7,0 Mio. EUR inkl.

MwSt.

h) Nachweis der technischen und berufl ichen Leis-

tungsfähigkeit gem. § 46 (3) Nr. 3 VgV 2016 i. V. m.

§ 75 (5) VgV 2016

Mindestanforderung technischen Ausrüstung:

Die Planungsleistungen für die Objektplanung sind mit

einem 3-D-objektorierentierten CAD-System und im

Datenaustauschformat Industry Foundation Classes

(IFC) Version 2x3 bzw. 4 gem. DIN EN ISO 16739 zu

erbringen.

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B.1 Anlass

Anlass für die Auslobung dieses Wettbewerbs ist die

Umstrukturierung der gesamten Klinikkonfi guration,

wodurch ein Neubau für die psychiatrische Abteilung

als Zentrum für seelische Gesundheit erforderlich

wird.

B.2 Ausloberin des Wettbewerbs und Vorprüfung

Ausloberin:Bundesrepublik Deutschlanddiese vertreten durch das

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)dieses vertreten durch die

Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH)

Bundesbauabteilung Hamburg (BBA)Nagelsweg 47 20097 Hamburg

Der Schriftverkehr im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ist mit dem Büro der Wettbewerbsbetreu-ung / -vorprüfung zu führen.

Schubert + Horst Architekten PartGmbBAntonstraße 1601097 Dresden

Tel.: +49 (0) 351 889 228 - 0Web: www.schubert-horst.deE-Mail: [email protected]: http://www.schubert-horst.com/ wb-bwk-psy

B.3 Registrierung bei der Hamburgischen Architektenkammer

Bei der Vorbereitung der Auslobung hat die Hamburgi-

sche Architektenkammer entsprechend den Regelun-

gen der RPW 2013 beratend mitgewirkt. Die Verfah-

rensbedingungen wurden auf Übereinstimmung mit

der RPW 2013 geprüft.

Der Wettbewerb ist unter der Nummer NO-10-19-

HLRW vom 11.04.2019 registriert.

B.4 Gegenstand und Art des Wettbewerbs

Als eine Klinik der Grund- und Regelversorgung für

militärische und zivile Patienten verfügt das Bundes-

wehrkrankenhaus Hamburg über zahlreiche diagnosti-

sche und klinische Fachabteilungen.

In der Abteilung VI B - Psychiatrie und Psychotherapie

des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg werden

Patienten in den Bereichen der Psychopathologie,

Allgemeinpsychiatrie, Psychotherapie, Suchtmedizin

und der Psychosomatik behandelt.

Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines

Klinikgebäudes des Bundeswehrkrankenhauses Ham-

burg als Zentrum für seelische Gesundheit einschließ-

lich Freianlagen.

Der Wettbewerb wird 1-phasig durchgeführt. Ihm liegt

die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 zu

Grunde, soweit nachstehend nichts anderes ausge-

führt ist. Der Planungswettbewerb wird als off ener,

1-phasiger, interdisziplinärer, anonymer Wettbewerb

gem. § 3 Abs. (2) RPW 2013 ausgelobt.

Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

TEIL B WETTBEWERBSVERFAHREN

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B.5 Wettbewerbsteilnehmer

Teilnahmeberechtigung:

Fachbereich Architektur:

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die nach den

Architektengesetzen bzw. den Gesetzen der Länder

berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/-in zu

tragen, oder die nach den EG-Richtlinien, insbeson-

dere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung

der Diplome auf dem Gebiet der Architektur bzw. der

Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Hoch-

schulabschlüsse, berechtigt sind, in der Bundesrepub-

lik Deutschland als Architekt tätig zu werden.

Fachbereich Landschaftsarchitektur:

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die nach

den Architektengesetzen bzw. den Gesetzen der

Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung

Landschaftsarchitekt/-in zu tragen, oder die nach den

EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die ge-

genseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet

der Architektur bzw. der Richtlinie für die gegenseitige

Anerkennung der Hochschulabschlüsse, berechtigt

sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Land-

schaftsarchitekt tätig zu werden.

Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaf-

ten der o. g. natürlichen Personen sowie juristische

Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der

Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleis-

tungen „Objektplanung Gebäude“ bzw. „Objektplanung

Freianlagen“ ausgerichtet ist und sie für die Durchfüh-

rung der Aufgabe jeweils einen verantwortlichen Be-

rufsangehörigen je Fachbereich gemäß der genannten

Bedingungen benennen können sowie Arbeitsgemein-

schaften solcher juristischer Personen.

Teilnehmende am Wettbewerb müssen die Teilnah-

mebedingungen für beide Fachbereiche erfüllen

(z.B. innerhalb eines Büros oder einer Arbeitsge-

meinschaft).

Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin

oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer

Form als Mitarbeiterin/ Mitarbeiter an dessen Wett-

bewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnah-

me ausgeschlossen. Jeder Teilnehmende hat seine

Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Je-

des Büro darf sich mit nur einem Entwurf am Wettbe-

werb beteiligen.

Alle Teilnehmer, Mitglieder des Preisgerichts, Sach-

verständige, Vorprüfer und Gäste erkennen durch

ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren die

vorliegenden Teilnahmebedingungen, die Anwendung

der RPW 2013 sowie den Inhalt dieser Auslobung

als verbindlich an. Verlautbarungen jeder Art über

Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des

Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Erstveröf-

fentlichung der Wettbewerbsbeiträge und -ergebnisse

dürfen ausschließlich nur über die Ausloberin abgege-

ben werden.

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B.6 Preisgericht (Angaben jeweils in alphabetischer Reihenfolge)

stimmberechtigte Fachpreisrichter

Stefanie Amman-Fusi Prof. Dr.-Ing. Volker Droste Franz-Joseph Höing Prof. Jórunn Ragnarsdóttir Till Rehwaldt

ständig anwesende, stellvertretende Fachpreisrichter

Jessica Borchardt Dieter Polkowski

Günther Vogt

stimmberechtigte Sachpreisrichter

Donald Appel MinR‘in Stefanie Bongers OTA Dr. Helge Höllmer TRDir Michael Hornauer

ständig anwesende, stellvertretende Sachpreisrichter

OFA Dr. Anika Engers TRDir Martin Dreyer Kristina Lasse

TORR Thomas Winkler

Architektin, Hamburg/AlbstadtArchitekt, OldenburgArchitekt, Oberbaudirektor der Freien undHansestadt HamburgArchitektin, StuttgartLandschaftsarchitekt, Dresden

Architektin, Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Abtei-lungsleitung LP 3Landschaftsarchitekt, Zürich

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), BBA, Abteilungsleitung Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) IUD I 6Bundeswehrkrankenhaus Hamburg (BWK), Zentrum für seelische Gesundheit, Klinischer DirektorBundesministerium der Verteidigung (BMVg) IUD I 6

BWK, Zentrum für seelische Gesundheit, Leiterin AmbulanzBundesministerium der Verteidigung (BMVg) IUD I 6BSW, BBA, Fachgebietsleitung Planung/Dokumenta-tion und TragwerksplanungBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kom-petenzzentrum Baumanagement Kiel, Referat K2

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sachverständige Berater ohne Stimmrecht

HFw Daniel Beyenbach

Joachim Böwe

Claudia Glock

Eva-Maria Gutbrod

Stefanie Kiegeland

Oliver Kupfer

Stefanie Kühn

Gabriele Laur

Jacqueline Lehmann

Sr. Jutta Lembke

Iko Mennenga

Michael Naylor-Jacobs

Thomas Ritzenhoff

Sandra Schlüter

OFw Aylin Sözer

Thorben Strahlendorf

Arno Vetter

Oberstleutn. Daniel Wieland

BWK, Zentrum für seelische Gesundheit, Stellvertr. Stationsleitung

BSW, BBA, Fachgruppe Baurecht und Sonderprogramme Bund

(Baurecht / Brandschutz)

BSW, BBA, Fachbereichsleitung Fachaufsicht und Technische Ver-

waltung

BSW, BBA, Fachgruppe Baurecht und Sonderprogramme Bund

(Baurecht / Brandschutz)

BSW, BBA, Fachgruppenleitung Baurecht und Sonderprogramme

Bund (Wettbewerbsorganisation)

BSW, BBA, Fachgruppe Planung (Nachhaltiges Bauen)

BSW, BBA, Fachgruppe Baurecht und Sonderprogramme Bund

(Wettbewerbsorganisation)

BSW, BBA, Liegenschaftsmanagement

BSW, BBA, Fachgruppenleitung Planung

BWK, Zentrum für seelische Gesundheit, Stationsleitung

BSW, BBA, Fachgruppe Planung (Projektleiter, Neubau Zentrum für

seelische Gesundheit)

BSW, BBA, Fachgruppe Planung (Projektleiter Neubau MFG)

Bezirksamt Wandsbek, Bezirksamtsleiter, Freie und Hansestadt

Hamburg

BSW, BBA, Fachgruppe Baurecht und Sonderprogramme (Wettbe-

werbsorganisation)

BWK, Zentrum für seelische Gesundheit, Abteilungsfeldwebel

BSW, BBA, Fachgruppe Planung (Barrierefreies Bauen)

BSW, BBA, Fachgruppe Bauingenieurwes./Umweltschutz (Freianl.)

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der

Bundeswehr (BAIUDBw), Kompet.zentr. Baumanagement Kiel,

Referat K2

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B.7 Termine

1. Preisrichtervorbesprechung

2. Absendung der Bekanntmachung an EU-Amtsblatt

3. Bereitstellung der Auslobungsunterlagen zum Download ab

4. Rückfragen an Ausloberin bis

5. Kolloquium und Ortstermin

6. Beantwortung der Rückfragen bis

7. Versand Modellplatte

8. Registrierung für Modelleinsatzplatte bis

9. Abgabe Pläne

10. Abgabe Modell

11. Preisgerichtssitzung

12. Information der Teilnehmenden VgV

13. Einladung zu Verhandlungsgesprächen

14. Verhandlungsgespräche

15. Information der Bieter

16. Vertragsabschluss

17. Der Termin für die Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten

wird rechtzeitig bekanntgegeben.

11.04.2019

06.05.2019

07.05.2019

20.05.2019

28.05.2019

07.06.2019

07.06.2019

17.07.2019

17.07.2019, 17:00 Uhr

31.07.2019, 17:00 Uhr

26. + 27.09.2019

30.09.2019

21.10.2019

04.12.2019

Januar 2020

Februar 2020

Rückfragen

Rückfragen können schriftlich gestellt werden und

müssen bis zum 20.05.2019, 15:00 Uhr (Eingangster-

min) mit Angabe der Bezugspunkte in der Auslobung

unter dem Kennwort „Wettbewerb Bundeswehrkran-

kenhaus Hamburg“ beim betreuenden Wettbewerbs-

büro per E-Mail als Fließtext (kein pdf!) eingegangen

sein.

Die Antworten auf die schriftlichen Rückfragen werden

in Abstimmung mit der Ausloberin erarbeitet, in einem

Protokoll zusammengestellt und den Teilnehmern zur

Verfügung gestellt.

Kolloquium

Das Kolloquium fi ndet am Dienstag, den 28.05.2019,

13:00 Uhr statt in der

Aula im Gebäude H 1,

Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Lesserstraße 180,

22049 Hamburg

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Auf der Website mit den Auslobungsunterlagen wird

vor dem Kolloquium eine Wegbeschreibung zur Verfü-

gung gestellt.

Die Antworten auf die im Kolloquium gestellten Fragen

werden mit dem Preisgericht abgestimmt. Die Antwor-

ten stehen zusammen mit denen auf die schriftlichen

Rückfragen ab 07.06.2019 zum Download auf der

bekannten Wettbewerbswebsite bereit. Das Protokoll

zu Rückfragenbeantwortung und Kolloquium wird

Bestandteil der Auslobung.

Abgabe der Arbeiten

Tag der Abgabe der Wettbewerbsarbeit / Öff nungster-

min:

Mittwoch, 17.07.2019, 17:00 Uhr

Tag der Abgabe des Modells / Öff nungstermin:

Mittwoch, 31.07.2019, 17:00 Uhr

Eingang jeweils bei:

Schubert + Horst Architekten Partnerschaftsgesell-

schaft mbB

Antonstraße 16

01097 Dresden

Die Wettbewerbsarbeit/Pläne und das Modell sind

jeweils unter dem Kennwort „Wettbewerb Bundes-

wehrkrankenhaus Hamburg“ in einer für den Transport

geeigneten Verpackung in verschlossenem Zustand

mit einer 6-stelligen Kennziff er einzureichen.

Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die An-

schrift des Empfängers einzutragen. Die Einlieferung

muss für den Empfänger porto- und zustellungsfrei

sein.

Für die Einlieferungen von Wettbewerbsar-

beiten und Modellen gilt:

Die Wettbewerbsarbeit muss vollständig und

termingerecht zum o. g. Öff nungstermin

eingereicht werden. Der Poststempel gilt nicht

als Nachweis. Später eingereichte Arbeiten sind

von der Bewertung ausgeschlossen, da es sich

um ein vergaberechtlich förmliches Verfahren

handelt.

Bekanntgabe der Ergebnisse

Alle Teilnehmenden werden kurzfristig nach Beendi-

gung der Preisgerichtssitzung über die Entscheidung

des Preisgerichts informiert.

Ausstellung

Ort und Öff nungszeiten der nach Abschluss des

Gesamtverfahrens erfolgenden Ausstellung werden

rechtzeitig bekannt gegeben.

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B.8 Wettbewerbsleistungen

Allgemeines

Jede Wettbewerbsteilnehmerin / jeder Wettbewerbs-

teilnehmer darf nur eine Arbeit einreichen. Varianten

sind nicht zugelassen.

Die Zeichnungen sind im vorgegebenen Format unge-

faltet und gerollt einzureichen. Die Arbeiten sind nicht

auf Tafeln oder Pappe aufzuziehen !

Nicht geforderte, jedoch abgegebene Leistungen wer-

den von der Vorprüfung vor Beginn der Sitzung des

Preisgerichts abgedeckt !

Die Lage-/Schwarzpläne sind geordnet darzustellen.

Kennzeichnung

Alle Wettbewerbsleistungen sollen in der rechten

oberen Ecke durch eine Kennziff er aus 6 verschiede-

nen, nicht aufeinander folgenden, arabischen Ziff ern

mit einer Höhe von 1 cm und einer Länge von 6 cm

gekennzeichnet werden.

Leistungen Es sind maximal 4 Pläne im DIN A 0 Hochformat (84,1 cm x 118,9 cm) abzugeben.

Schwarzplan 1:2.500

mit Darstellung des Gebäudes im baulichen Ensemble

der Anlage, ergänzend dazu erläuternde Skizzen zur

Entwurfsidee

Lageplan der Gesamtliegenschaft 1:750

mit der Darstellung der Dachaufsichten aller Gebäude

und der Geschosszahl, Darstellung der Erschließung,

der Wegebeziehungen und der Außenanlagen für den Neubau

Grundrisse 1:200Darstellung aller Grundrisse des Neubaus:

Erdgeschoss mit der Darstellung

- des Freiraumkonzeptes / der gestalterischen Verbin-

dung von Innen- und Außenraum,

- einer Gestaltungsskizze des Patientengartens

- der barrierefreien Erschließung aller Gebäudezu-

gänge

- der Integration von Rauchertreff punkten

- dem Nachweis von 2 Behindertenstellplätzen in

Gebäudenähe

- Nachweis von 15 Fahrradstellplätzen

Obergeschosse mit der Darstellung

- von Gestaltungsskizzen intensiv / extensiv begrünter

Dachfl ächen

- ggf. begehbarer Dachterrassen

Ansichten und Schnitte im M 1:200

Darstellung der zum allgemeinen Verständnis des

Entwurfes notwendigen Ansichten und Schnitte inkl.

Höhenangaben mit den angrenzenden Frei- bzw.

Straßenräumen

Fassaden-/Detailschnitt und Teilansicht im M 1:50

mit Angaben zu Materialität und Nachhaltigkeit der

Fassade

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Grundriss, Detailschnitt- und Teilansicht des Patien-

tenappartements (Trakt 3) im M 1:50

mit Angaben zu Materialität und Beleuchtung zur

Schaff ung einer wohnlichen Atmosphäre

Einfache, schematische Darstellung der Nutzungsauf-

teilung

Darstellung der Verteilung der einzelnen Funktionen

bzw. Funktionsbereiche in verschiedenen Farben nach

Farbvorgabe in Anlage D.16

Maximal 2 Perspektiven zum besseren Verständnis

der Entwurfsidee

1 Außen- (frei wählbar) und 1 Innenraumperspektive

des Eingangs- und Empfangsbereiches mit Angaben

zu Oberfl ächen, Farbigkeit und Materialien

Erläuterungsbericht

insgesamt 4 DIN-A4-Seiten mit Angaben zur Entwurfs-

idee, der gewählten Baukonstruktion, zur bauphysika-

lischen und energetischen Lösung des Entwurfs;

inklusive 2 Seiten Erläuterungen zu Abschnitt C.2.10

Nachhaltigkeit

Raum- und Funktionsprogramm

Nachweis der Erfüllung des genehmigten Raum- und

Funktionsprogramms einschl. der Gebäudekennwerte

- Ausfüllen des Formblattes (Anlage D.16)

Ermittlung der Flächen und Rauminhalte nach

DIN 277

prüfbare Ermittlung der BGF und des BRI, städtebauli-

che Kennzahlen (Anlage D.16)

Kostenermittlung

gem. Anlage D.22

Verfassererklärung, einfach

in einem verschlossenen, undurchsichtigen und mit

der Kennziff er versehenen Umschlag. Die Vorlage darf

nicht verändert werden. (Anlage D.18)

Vorprüfpläne

2 Plansätze (!) Originalgröße mit schematischer Dar-

stellung der Nutzungsaufteilung, farbig, gefaltet auf

A4-Größe, einfache Papierqualität;

1 Plansatz verkleinert auf DIN A 3, farbig, einfache

Papierqualität

Digitale Unterlagen

CD oder USB-Stick für die Vorprüfung mit folgenden

Daten:

- Präsentationspläne in Originalgröße im pdf- und

jpg-Format

- Prüfpläne als dwg/dxf-Datei

- alle Berechnungen (z. B. NUF, VF, TF, BRI, Kosten)

als excel-, pdf-Datei

Es ist zwingend darauf zu achten, dass bei der Zu-

sammenstellung der Dateien auf CD-ROM / USB-Stick

/ Server die Anonymität gewahrt bleibt. Demzufolge

sind Autorenkennzeichnungen / Erstellerhinweise

auszuschalten !

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17

Modell M 1:500

als einfaches, weißes Massenmodell auf Basis der

Modelleinsatzplatten

Liste der eingereichten Unterlagen

DIN A 4 Hochformat

Nicht geforderte, jedoch abgegebene Leistungen wer-

den von der Vorprüfung vor Beginn der Sitzung des

Preisgerichts abgedeckt!

B.9 Wettbewerbsunterlagen

Der Erhalt der Wettbewerbsunterlagen ist ohne Regis-

trierung über folgende Website möglich:

http://www.schubert-horst.com/wb-bwk-psy

Für den Erhalt der Modelleinsatzplatte ist eine Regist-

rierung erforderlich. Diese erfolgt unter der

E-Mail-Adresse:

[email protected]

Für die Registrierung ist weiterhin die Angabe folgen-

der Daten notwendig:

- Name des Büros,

- vollständige Anschrift,

- E-Mail-Adresse,

- Bankverbindung und Name des Kontoinhabers, von

dessen Konto die Schutzgebühr überwiesen wird.

Nur registrierte Teilnehmer erhalten die für das Ein-

satzmodell erforderlichen Modelleinsatzplatten.

Für den Erhalt der Modelleinsatzplatten ist eine

Schutzgebühr von 50,00 € auf folgendes Konto zu

zahlen:

Kontoinhaber: Matthias Horst

IBAN: DE71 8505 0300 0225 7985 30

BIC: OSDDDE81XXX

Verwendungszweck: Schutzgebühr Wettbewerb

BWK Hamburg, Name des Büros

Die Schutzgebühr wird dem Teilnehmer bei Abgabe

eines vollständigen Wettbewerbsentwurfes zurücker-

stattet.

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18

B.10 Beurteilungskriterien

Zur Beurteilung werden alle Wettbewerbsarbeiten

zugelassen,

- die den formalen Bedingungen der Auslobung ent-

sprechen,

- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungs-

umfang entsprechen,

- die nicht gegen bindende Vorgaben verstoßen,

- termingerecht eingegangen sind und

- keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymi-

tät erkennen lassen.

Über die Zulassung der Wettbewerbsarbeiten ent-

scheidet das Preisgericht.

Die zugelassenen Arbeiten werden an Hand der nach-

folgenden Kriterien beurteilt:

- Umsetzung des Raumprogramms und damit ver-

bundener funktionaler Anforderungen

- stadträumliche Qualität

- architektonische und innenräumliche Qualität des

Entwurfs

- freiraumplanerische Qualität

- Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der

Kostenobergrenze, der Lebenszykluskosten und des

genehmigten Raumprogramms aus Anlage D.16

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung

dar.

B.11 Bindende Vorgaben

Für den Entwurf ist folgende bindende Vorgabe ohne

Abweichung einzuhalten:

Einhaltung der maximalen Gebäudehöhe inkl. even-

tueller Dachaufbauten auf Grund der Hubschrauber-

einfl ugschneise: max. 20,00 m (Höhe von 35,80 m ü.

NN),

siehe auch Kapitel C.1.5. Städtebauliche Situation /

Hubschraubereinfl ugschneise

B.12 Verfassererklärung

Der Inhalt der Verfassererklärung ist durch die Aus-

loberin vorgegeben. Der beiliegende Vordruck (Anlage

D.18) ist zu verwenden. Die Erklärung ist in der vorge-

schriebenen Form der Wettbewerbsarbeit beizufügen.

B.13 Prämierung

Für den Wettbewerb wird eine Gesamtsumme von

100.000,00 € brutto bereitgestellt.

Die Verteilung des Preisgelds erfolgt gemäß RPW

2013, Anlage II, 3:

1. Preis (40 %) 40.000,00 €

2. Preis (25 %) 25.000,00 €

3. Preis (15 %) 15.000,00 €

Anerkennungen (20 %) 20.000,00 €

Wettbewerbssumme Preise brutto 100.000,00 €

Das Preisgericht ist bei einstimmiger Beschlussfas-

sung befugt, die Preisgelder anders als dargestellt zu

verteilen.

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19

B.14 Weitere Beauftragung

Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfeh-

lung des Preisgerichts mit allen Preisträgern/innen

Verhandlungen führen mit dem Ziel, mindestens die

Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude

Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 5 nach

HOAI § 34 (Honorarzone IV) und die Objektplanung

Freianlagen Leistungsphasen 2 (Vervollständigung)

bis 5 nach HOAI § 39 (Honorarzone IV) zu vergeben,

sofern und sobald die Wettbewerbsaufgabe umge-

setzt wird und kein wichtiger Grund der Beauftragung

entgegensteht.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch

den Wettbewerb bereits erbrachte Grundleistungen

der Leistungsphase 2 des Preisträgers bis zur Höhe

des zuerkannten Preisanteils für die entsprechenden

Grundleistungen nicht erneut vergütet (RPW 2013, § 8

Abs. 2), wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in

seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren

Bearbeitung zugrunde liegt.

Die Ausloberin beabsichtigt die Beauftragung weiterer

Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 9

nach HOAI.

Die Ausloberin behält sich eine stufenweise Beauftra-

gung vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung

der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.

B.15 Veröff entlichung und Urheberrecht

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen aus-

gezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des

Auslobers über. Das Urheberrecht einschließlich des

Schutzes gegen Nachbau und das Recht zur Veröf-

fentlichung bleiben dem/der Verfasser/in erhalten.

Der Auslober hat das Recht, die Wettbewerbsarbeit

des Verfassers/der Verfasserin, dem/der weitere

planerische Leistungen übertragen werden, für den

vorgesehenen Zweck zu nutzen. Die Verfasserin /

der Verfasser und ihre/seine Rechtsnachfolgerinnen/

Rechtsnachfolger sind verpfl ichtet, Abweichungen von

der Wettbewerbsarbeit zu gestatten, dies gilt auch für

das ausgeführte Werk. Der Ausloberin steht das Recht

zur Erstveröff entlichung für 6 Monate zu.

B.16 Rückgabe der Arbeiten

Nicht prämierte Wettbewerbsarbeiten werden von der

Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmenden

innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Protokolls

zur Abholung bereitgestellt oder kostenfrei zurück-

gesandt. Arbeiten, die nicht in gerollter Verpackung

eingereicht wurden, werden kostenpfl ichtig zugestellt.

Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist,

erklärt damit der Teilnehmende, auf sein Eigentum an

der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.

Für die Beschädigung oder den Verlust eingereichter

Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall nachweisbar

schuldhaften Verhaltens.

Page 20: Auslobung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum ... · lungsleitung LP 3 Landschaftsarchitekt, Zürich Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), BBA, Abteilungsleitung

20

C.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen

C.1.1 Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Erbaut 1937 nach Plänen des Architekten Hermann

Distel, wurde das Bundeswehrkrankenhaus Ham-

burg in den Anfangsjahren als Standortlazarett des

Heeres genutzt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde es von

der Besatzungstruppe als britisches Militärhospital

gebraucht. 1958 erfolgte die Gründung des Bundes-

wehrlazaretts Hamburg. Die Verantwortlichkeit für das

Krankenhaus liegt seitdem beim Sanitätsdienst der

Bundeswehr.

Nach einigen Umbauten und Erweiterungen wurde

das Krankenhaus 1969 in „Bundeswehrkrankenhaus

Hamburg“ umbenannt und für zivile Patienten geöff -

net.

Allgemeine Informationen

- Träger: Bundesrepublik Deutschland

- Kommandeur und Ärztlicher Direktor: Generalarzt

Dr. Joachim Hoitz

- Grundfl äche Krankenhausgelände: 136.961 m²

- Fachgebiete: 14 mit 12 medizinischen Ambulanzen

- Bettenzahl: 307

- Mitarbeiter: 780 davon 250 Ärzte

Medizinische Abteilungen

Als eine Klinik der Grund- und Regelversorgung

verfügt das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg über

15 diagnostische und klinische Fachabteilungen, die

interdisziplinär zusammenarbeiten. Die Klinik beteiligt

sich seit über 40 Jahren aktiv am Rettungsdienst der

Freien und Hansestadt Hamburg. Neben dem gemein-

sam mit der Bundespolizei betriebenen Rettungshub-

schrauber „Christoph 29“ sind am Rettungszentrum

des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg ein Not-

arztwagen (NAW), ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

sowie ein Rettungstransportwagen (RTW) der Berufs-

feuerwehr Hamburg angesiedelt.

Folgende Abteilungen sind im Bundeswehrkranken-

haus Hamburg gruppiert:

- Anästhesie / Intensivmedizin / Notfallmedizin /

Schmerztherapie

- Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie

- Augenheilkunde

- Dermatologie und Venerologie

- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

- Innere Medizin

- Kompetenzzentrum Kopf

- Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie

- Neurochirurgie

- Neurologie

- Radiologie

- Tropenmedizin

- Orthopädie- und Unfallchirurgie

- Urologie

- Zahnmedizin, Oralchirurgie, Parodontologie

- Zentrum für seelische Gesundheit (Psychiatrie)

TEIL C WETTBEWERBSAUFGABE

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BWK_Masterplan_Bestand_14.09.17 (o. M.)

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22

C.1.2 Bauplanungsrecht

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach

§ 34 Abs. 1 BauGB als „Vorhaben innerhalb der im

Zusammenhang bebauten Ortsteile“. Der existierende,

jedoch nicht mehr anwendbare Baustufenplan aus

den 1950er Jahren entspricht nicht einem qualifi zier-

ten Bebauungsplan gem. § 30 (1) BauGB. Es gibt in

bauplanungsrechtlicher Hinsicht keine Vorgaben zu

Geschosszahl, Dachform oder bebaubarer Fläche

gemäß Baupolizeiverordnung, so dass sich das Maß

der baulichen Nutzung in „die Eigenart der näheren

Umgebung einfügen“ muss.

Für die Gebäudehöhe ist jedoch Abschnitt B.11 zu

beachten.

Ausschnitt Baustufenplan (o. M.)

C.1.3 Ensembleschutz

Das Bundeswehrkrankenhaus ist als Ensemble der

1930er Jahre in der Liste der anerkannten Denkmäler

geführt (ID 23470). Ebenfalls zum Ensemble gehört

der südwestlich an das Wettbewerbsgebiet grenzen-

de, schützenswerte Baumbestand. Das Baufeld ist

nicht vom Ensembleschutz betroff en.

Die Entwicklungsplanung des Bundeswehrkranken-

hauses ist mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt.

Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung hierfür

wurde erteilt.

Plan aus dem FHH-Atlas

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23

C.1.4 Bauordnungsrecht

Für die Wettbewerbsbearbeitung sind die relevanten

öff entlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten, insbe-

sondere die Einhaltung der Vorgaben der Hamburgi-

schen Bauordnung in ihrer neuesten Fassung.

Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 9 HBauO wird das zu planende

Vorhaben als Sonderbau mit der Bezeichnung „Kran-

kenhäuser“ eingestuft.

Als Planungshilfen sind zu beachten:

- der Bauprüfdienst „Brandschutztechnische Anforde

rungen an Krankenhäuser“ (BPD) 3/2016 (dort ist

u.a. festgelegt, dass Außenwände und Außenwand-

bekleidungen aus nichtbrennbaren Baustoff en be-

stehen müssen)

- der Bauprüfdienst „Brandschutztechnische Ausle-

gungen (BTA)“ (BPD) 05/2012

- der Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen“ (BPD)

2019-2

- der Bauprüfdienst „Altes Planrecht“ (BPD) 7/2016

- der Bauprüfdienst „§ 34 BauGB-Zulässigkeit von

Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebau

ten Ortsteile“ (BPD) 2/2001

Bauprüfdienste (BPD) sind Arbeitsmittel, mit denen die

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Empfeh-

lungen und Erläuterungen zur Anwendung der jeweili-

gen Rechtsvorschriften gibt, s. dazu links unter Teil D

Anlagen.

Sie sind abrufbar unter: https://www.hamburg.de/bau-

genehmigung/152950/start-baupruefdienste/

C.1.5 Städtebauliche Situation / Hubschrauber-

einfl ugschneise

1.5.1 Städtebauliche Situation

Die Liegenschaft des Bundeswehrkrankenhauses

befi ndet sich im Nordosten der Freien und Hansestadt

Hamburg im Stadtbezirk Wandsbek, nahe der U-Bahn

Haltestelle Wandsbek-Gartenstadt. Sie ist mit der Les-

serstraße 180, 22049 Hamburg adressiert.

Kleinsiedlungen, Kleingärten, Mischgebiet, Geschäfts-

gebiet und vor allem Wohngebiete sind in diesem

Stadtbezirk zu fi nden. In der Umgebung der Liegen-

schaft waren nach dem Baustufenplan Wandsbek-

Marienthal von Januar 1955 vorwiegend zwei- bis

dreigeschossige Bauten in off ener Bauweise geplant.

Heute grenzt die Liegenschaft des Bundeswehrkran-

kenhauses im Norden an ein Kleingartengebiet mit

eingeschossigen Bauten, das vom Osterbek-Kanal

begrenzt wird. Östlich der Liegenschaft ist drei- bis

viergeschossige Wohnbebauung in Form von Kamm-

und Zeilenbauten zu fi nden.

Südlich wird die Liegenschaft durch die U-Bahn-Tras-

se der Linie U1 und U3 begrenzt. Südlich der U-Bahn-

Trasse erstreckt sich die Gartenstadt Wandsbek als

zweigeschossige, off ene Wohnbebauung in kleinteili-

ger Struktur.

Die Lesserstraße begrenzt die Liegenschaft im Wes-

ten.

Die Gesamtgröße der Liegenschaft beträgt etwa 14,7

ha.

Page 24: Auslobung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum ... · lungsleitung LP 3 Landschaftsarchitekt, Zürich Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), BBA, Abteilungsleitung

24

Der Hauptzugang zum Klinikgelände liegt im Westen

an der Lesserstraße. Von dort führt eine Erschlie-

ßungsachse südlich des Bettenhauses bis zum

Kreuzbau und den daran anschließenden, langge-

streckten Südfl ügel, dem denkmalgeschützten Ensem-

ble.

Ein weiterer, wichtiger Zugang von der Lesserstraße

befi ndet sich weiter nördlich des Hauptzugangs. Ein

Nebenzugang liegt süd-östlich von der Stephansstra-

ße kommend.

Das Wettbewerbsgebiet befi ndet sich an der nordöstli-

chen Peripherie der Liegenschaft.

Die Gesamtfl äche des Baufeldes beträgt etwa 4.500

m². Die Geländehöhe liegt bei 15,20 m bis 15,80 m ü.

NN. Das Wettbewerbsgebiet wird westlich und südlich

durch Straßen begrenzt, die in Nutzung und gutem

Zustand sind.

BWK Schwarzplan ca. 2015 (o. M.)

Die untergeordneten, östlich und nördlich verlaufen-

den Straßen werden zurückgebaut und spielen für die

Erschließung des Krankenhausgeländes keine Rolle

mehr.

Das Wettbewerbsgebiet ist frei von Bebauung. Die

derzeit noch vorhandene Stellplatzanlage soll zurück-

gebaut werden und kann daher überplant werden.

Das Wettbewerbsgebiet wird zudem nördlich und

östlich durch Baumreihen umschlossen, die für die

Freifl ächengestaltung erhalten werden sollen, s. dazu

auch C.1.7 Außenanlagen und C.2.7 Anforderungen

an den Freibereich.

Südöstlich des Wettbewerbsgebietes liegen die

Neubauten der Wärmeerzeugungsanlage (WEA) und

der Notstromerzeugungsanlage (NEA), während sich

südwestlich ein schützenswerter, alter Baumbestand

anschließt.

Westlich des Wettbewerbsgebietes schließen Büro-

und Lagerfl ächen der Werkstätten (Haus 30) an, die

als Interim in Container untergebracht sind, sowie

nördlich davon eine Garage für einen Rettungswagen

der Feuerwehr. Weiter westlich liegt ein Gebäude mit

Verwaltung und Rettungsdienst (Haus 22).

Page 25: Auslobung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum ... · lungsleitung LP 3 Landschaftsarchitekt, Zürich Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), BBA, Abteilungsleitung

25

Ausschnitt Lageplan mit Grundstücksgrenze (o. M.)

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26

1.5.2 Hubschrauberlandeplatz

Nord-westlich des Wettbewerbsgebietes liegt der

Hubschrauberlandeplatz. Ein weiterer Hubschrauber-

landeplatz wird im Zuge des Neubaus Multifunktions-

gebäude (MFG) und Schiff fahrtmedizinisches Institut

(SMI) als Hubschrauberabsetzpunkt auf dessen Dach

realisiert.

Die fl ugbetrieblichen Belange des Hubschrauberfl ug-

platzes und die Auswirkungen der geplanten Bauvor-

haben Wärmeerzeugungsanalage (WEA) und Dach-

landeplatz auf dem Neubau des MFG wurden in einer

gutachterlichen Stellungnahme untersucht.

Das Gutachten befasste sich mit den An- und Ab-

fl ugfl ächen für den bestehenden ebenso wie für den

neuen, erhöht liegenden Hubschrauberlandeplatz

auf dem Dach des Multifunktionsgebäudes. Aus dem

Gutachten geht hervor, dass die Hindernisbegren-

zungsfl ächen des vorhandenen Hubschrauberfl ug-

platzes durch den geplanten Neubau des Zentrums

für seelische Gesundheit im Wettbewerbsgebiet, mit

einer angenommenen Gebäudehöhe von etwa 20 m,

nicht berührt oder durchdrungen werden. Unter dieser

Bedingung hat der Neubau „keinen Einfl uss auf die

fl ugbetrieblichen Belange“.

Page 27: Auslobung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum ... · lungsleitung LP 3 Landschaftsarchitekt, Zürich Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), BBA, Abteilungsleitung

27

BWK Hubschraubereinfl ugschneisen (o. M.)

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28

C.1.6 Masterplan Hochbau BWK / MFG /

Benachbarte Nutzungen

Um die Liegenschaft des BWK zukunftsfähig, effi zient

und modern zu gestalten, wurde im Jahr 2009 eine

Entwicklungsplanung erstellt. Parallel dazu erfolgte

die Realisierung eines neuen Bettenhauses, welches

2013 eröff net wurde. Das Ergebnis dieser Entwick-

lungsplanung wurde im Rahmen eines Masterplan

Hochbau zusammengefasst. Dieser Masterplan Hoch-

bau wird kontinuierlich an die baulichen Gegebenhei-

ten auf dem Gelände des Bundeswehrkrankenhauses

angepasst.

Der beigefügte Bauphasenplan zeigt die nach jetzi-

gem Zeitpunkt geplanten, weiteren baulichen Maß-

nahmen auf. So ist die Neuerrichtung eines Multifunk-

tionsgebäudes (MFG) in Verlängerung des bereits

erstellten Bettenhauses geplant. In diesem sollen alle

OP sowie die fachärztlichen Untersuchungsstellen

untergebracht werden.

2014 erfolgte die Entscheidung, das Schiff fahrtsmedi-

zinische Institut (SMI), welches zurzeit in Kiel angesie-

delt ist, ebenfalls im BWK anzuordnen. Um Synergien

zu nutzen, wird das SMI im direkten Zusammenhang

mit dem MFG gebaut. Bedingt durch das große Bau-

volumen, werden andere Gebäude und Nutzungen

verdrängt und in anderen Bereichen der Liegenschaft

neu angesiedelt. So werden unter anderem alte Tech-

nikgebäude abgerissen und ein neuer „Technikrücken“

im östlichen Bereich der Liegenschaft aufgebaut.

Dazu gehören eine neue Wärmeversorgungsanlage

sowie eine Notstromerzeugungsanlage. Diese wer-

den im Moment realisiert. Parallel wird die komplette

technische Infrastruktur (Elektroversorgung, Medien-

kanäle, Wärmeversorgung) auf dem gesamten Areal

des Bundeswehrkrankenhauses erneuert.

Die Abkehr von dezentralen, kleinen medizinischen

Einheiten hin zu großen medizinischen Komplexen

dominiert die Neuausrichtung des Bundeswehrkran-

kenhauses Hamburg. Die Freimachung vorhandener

Flächen und spätere Integration der darauf befi nd-

lichen medizinischen Nutzungen in das neue Multi-

funktionsgebäude erfordert ein parzellenscharfes und

kleinteiliges Flächenmanagement.

Die hochbaulichen Maßnahmen werden in Form eines

Masterplans Hochbau kontinuierlich fortgeschrieben.

Geplant ist, dass der Rohbau des MFG / SMI vor dem

Beginn der Bauarbeiten für das neue Zentrum für see-

lische Gesundheit abgeschlossen ist. So soll verhin-

dert werden, dass der laufende Krankenhausbetrieb

über Gebühr beeinträchtigt wird.

Page 29: Auslobung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum ... · lungsleitung LP 3 Landschaftsarchitekt, Zürich Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), BBA, Abteilungsleitung

29

BWK Masterplan Hochbau 06.02.19 (o. M.)

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30

C.1.7 Masterplan Außenanlagen / Freiraum /

Öff entlicher Raum

Im Jahr 2017 wurde auf Basis der Entwicklungspla-

nung des BWK ein Masterplan der Außenanlagen

mit integriertem landschaftsplanerischen Begleitplan

erstellt. Dieser hatte zum Ziel, in Abstimmung mit dem

Denkmalschutz und unter Berücksichtigung des En-

sembleschutzes Leitbilder und Handlungsvorschläge

für die zukünftige freiraumplanerische Entwicklung des

Geländes aufzuzeigen.

Der Masterplan Außenanlagen enthält Vorgaben für

den sinnvollen und schonenden Umgang mit den

vorhandenen Qualitäten und Quantitäten der Außen-

bereiche und des Baumbestandes. Der Plan weist

schützenswerte und entwicklungsfähige Potentiale auf

und zeigt Möglichkeiten und Grenzen einer bauli-

chen Entwicklung unter weitestgehender Schonung

und Integration der freiräumlichen und ökologischen

Potentiale auf.

So wurden auf dem Gelände des Bundeswehrkran-

kenhauses unter anderem die Erhaltung und Entwick-

lung der weiträumigen Parkwaldbestände mit sehr

wertvollem Altbaumbestand und Einzelbäumen mit

Solitärcharakter als besonders bedeutend erachtet.

Diese dienen als Gegengewicht zur funktional erfor-

derlichen Verdichtung des Geländes. Ein Teil dieses

Baumbestandes schließt sich im Süd-Westen an das

Wettbewerbsgelände an.

Besondere Bedeutung erlangen die Grünanlagen des

BWK als Teil des nördlich angrenzenden Osterbek-

Grünzuges.

Wie oben beschrieben ist das Wettbewerbsgebiet frei

von Bebauung, der Baumbestand im Norden und im

Osten ist zu erhalten und die vorhandene Stellplatzan-

lage kann überplant werden.

Page 31: Auslobung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum ... · lungsleitung LP 3 Landschaftsarchitekt, Zürich Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), BBA, Abteilungsleitung

31

BWK Masterplan Außenanlagen / Index B_19.12.17 (o. M.)

BWK Masterplan Themenkarte Baumbewertung_15.09.17 (o. M.)

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32

C.1.8 Erschließung / Verkehr / ruhender Verkehr /

Logistikkonzept

Das Bundeswehrkrankenhaus liegt unweit der U-

Bahnhaltestelle Wandsbek-Gartenstadt und ist daher

verkehrlich gut an den ÖPNV angeschlossen. Die

Haltstelle Wandsbek-Gartenstadt ist fußläufi g zu er-

reichen und wird von zwei U-Bahnlinien im 4-Minuten-

Takt bedient. Dort sind ebenfalls zwei Buslinien, die im

10-Minuten-Takt verkehren, erreichbar.

1.8.1 Verkehr

Der allgemeine PKW-Verkehr wird durch die öff entli-

che Wegweisung über die nördlich des Bettenhauses

gelegene Zufahrt von der Lesserstraße auf die Liegen-

schaft und zum Wettbewerbsgebiet geleitet.

Die süd-östliche Zufahrt über die Stephanstraße wird

nur als Nebeneinfahrt für den Lieferverkehr genutzt.

Rettungswagen nutzen sowohl die Zufahrten der Les-

serstraße als auch der Stephanstraße.

Das Wettbewerbsgebiet soll künftig nur von der

westlich und südlich gelegenen Straße anfahrbar sein.

Die ursprünglich im Norden und im Osten verlaufende

Erschließung des Baufeldes wird zurückgebaut.

Der am häufi gsten genutzte Zugang zum BWK-Ge-

lände durch Fußgänger ist auf Grund der Haltestellen

des ÖPNV der Haupteingang von Westen über die

Lesserstraße.

Bedingt durch die Lage des Wettbewerbsgebietes an

der östlichen Grenze der Liegenschaft ist davon aus-

zugehen, dass der Fußgängerverkehr für das Zentrum

für seelische Gesundheit aus westlicher und südwest-

licher Richtung erfolgen wird.

Für die Patienten des Zentrums für seelische Gesund-

heit ist eine leichte Erreichbarkeit der umliegenden

Grünanlagen insbesondere des Patientenparks süd-

lich des denkmalgeschützten Südfl ügels am Kreuzbau

sehr wichtig.

Eine bereits vorhandene, fußläufi ge Verbindung

durch den angrenzenden Parkwaldbestand vorbei am

geplanten Neubau des MFG und am bestehenden

Südfl ügel des Bundeswehrkrankenhauses soll leicht

zugänglich bleiben.

Page 33: Auslobung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum ... · lungsleitung LP 3 Landschaftsarchitekt, Zürich Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), BBA, Abteilungsleitung

33

BWK_Masterplan_Themenkarte KFZ-Erschließung_15.09.17 (o. M.)

und BWK Masterplan Themenkarte fußläufi ge Erschließung_15.09.17 (o. M.)

Page 34: Auslobung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum ... · lungsleitung LP 3 Landschaftsarchitekt, Zürich Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), BBA, Abteilungsleitung

34

1.8.2 Ruhender Verkehr

Die Planung eines liegenschaftsübergreifenden

Konzeptes für den ruhenden Verkehr steht noch aus.

Ein Nachweis der erforderlichen PKW-Stellplätze für

Mitarbeiter, Patienten und Besucher des Zentrums für

seelische Gesundheit ist nicht erforderlich. Sie werden

auf der Gesamtliegenschaft nachgewiesen.

1.8.3 Logistikkonzept BWK

Für das BWK wurde ein logistisches Gesamtkonzept

erstellt. In diesem Konzept sind die für die Logistik des

Krankenhausbetriebes wesentlichen Makroprozesse

erfasst. Der benötigte Raumbedarf im neu zu errich-

tenden Multifunktionsgebäude (MFG) wurde basierend

auf diesen Prozessen nachgewiesen. Schwerpunkt

der Betrachtung der Masterplanung Logistik ist der

zentrale klinische Kern des Krankenhauses, beste-

hend aus dem Bettenhaus und dem neu zu errichten-

den MFG.

Ein wesentliches Element in der Masterplanung war

die Zusammenfassung und Konzentration der logi-

stischen Dienste. Ziel war es, Wege sowohl für die

Dienste als auch für die zu versorgenden Stellen zu

optimieren sowie personelle, materielle und infra-

strukturelle Redundanzen abzubauen. Somit soll eine

durchhaltefähige, fl exible und maximal verfügbare

Krankenhauslogistik aufgebaut werden.

Unter Punkt C.2.5 Logistikkonzept werden die logis-

tischen Makroprozesse im Neubau des Zentrums für

seelische Gesundheit sowie Anknüpf- und Übergabe-

punkte an die Zentrallogistik näher beschrieben.

C.1.9 Medien / technische Infrastruktur

Das Wettbewerbsgebiet ist medienseitig über die

südlich gelegene Straße bereits voll erschlossen. Die

Leitungen bzw. Leerrohrtrassen (Strom, Trinkwasser,

Schmutzwasser, Regenwasser, Telekommunikation,

Nahwärme) liegen im Straßen- und Gehwegbereich.

Durch die Maßnahmen „RA 1.4 Neustruktur Versor-

gungsleitungen“, „RA 1.5 Neustruktur Verkehrswege“

und „RA 1.7 Neustruktur Abwasser“ wurde das Wett-

bewerbsgebiet an das Abwasser- und Versorgungs-

netz der Liegenschaft angeschlossen.

C.1.10 Grundwasser / Schichtenwasser

Zum Zeitpunkt der Auslobung liegt für das Wettbe-

werbsgebiet keine Bodenerkundung vor. Es werden

daher die Ergebnisse ausgewerteter Altbohrungen,

die in unmittelbarer Nähe des Wettbewerbsgebiets

durchgeführt wurden, für die Beurteilung der Wasser-

verhältnisse im Baugrund herangezogen:

Grundwasser, gemessen ab GOK, wurde in der Regel

in einer Tiefe von ca. 10 m angetroff en. Aufgrund der

Bodenschichtungen und Auff üllungen auf gering was-

serdurchlässigem Boden kann zeitweilig aufstauendes

Schichtenwasser bis knapp unter GOK auftreten.

Daher ist für ein eventuell geplantes Kellergeschoss

die Ausführung einer „Weißen Wanne“ zu berücksich-

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tigen. In der Bauphase ist zudem vom Einrichten einer

Wasserhaltung auszugehen.

C.1.11 Baugrund / Kampfmittelsondierung

1.11.1 Baugrund

Auch für die Angaben der Bodenschichtungen wird auf

die Ergebnisse ausgewerteter, benachbarter Altboh-

rungen zurückgegriff en:

In der Regel wurden Auff üllungen aus Schutt und

Sand bis zu einer Mächtigkeit von 2,50 m ab GOK

angetroff en. Die Auff üllungen wurden gutachterlich als

nicht tragfähig beurteilt. Unterhalb der Auff üllschich-

ten wurde gewachsener, gering wasserdurchlässiger

Boden (Geschiebelehm, Geschiebemergel) erkundet,

der gutachterlich als gut tragfähig eingestuft wird. Da-

her wurde für die Gründung der Gebäude empfohlen,

diese in der Bauart einer Flachgründung zu planen.

1.11.2 Kampfmittelsondierung

Der Großteil des Wettbewerbsgebietes ist gemäß

§ 8 (1) KampfmittelVO eine kampfmittelfreie Fläche.

Lediglich für eine geringe Fläche am nordöstlichen

Rand der Fläche besteht der Verdacht auf vergrabene

Kampfmittel.

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C.1.12 Schallschutz / Immission

Für den Entwurf des Gebäudes sind die gültigen Nor-

men und Vorschriften für Schallschutz sowohl für die

Räume untereinander als auch für die Fassaden zu

berücksichtigen.

Vor allem im Aufnahmebereich, in Fluren, Behand-

lungs- und Krankenzimmern sind Schallschutzmaß-

nahmen für Diskretion, verbesserte Sprachverstän-

digung und Kommunikation für das Wohlbefi nden

wichtig.

Hinzu kommen die Anforderungen an die Fassaden,

die sich aus dem Überfl iegen durch Hubschrauber

ergeben.

Durch ein schalltechnisches Gutachten (Tu R, Schall-

technisches Gutachten vom 19.04.2016) wurde nach-

gewiesen, dass sich aus dem Neubau von Haus 13

(EZ-2) und von Haus 14 (WEA) keine Überschreitung

der zulässigen Lärmpegel an der Fassade des Zent-

rums für seelische Gesundheit ergeben (siehe Anlage

D.06 Übersichtsplan Gebäudenutzungen).

C.1.13 Kostenrahmen / Kostenobergrenze ES-Bau

Die Ausloberin legt besonderen Wert auf eine ange-

messene, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung.

Dies betriff t sowohl die Investitionskosten als auch die

Unterhaltskosten.

Für das Bauvorhaben Zentrum für seelische Gesund-

heit werden vom Auftraggeber ca. 10,8 Mio. € inkl.

MwSt. Baukosten (KG 200-500) veranschlagt. Diese

Summe ist als Kostenobergrenze für den Wettbewerb

und auch die folgenden Planungsschritte zu berück-

sichtigen

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C.1.14 Termine Planung und Bau

Im Grobterminplan sind folgende Termine für

die Planung und Bauausführung vorgesehen:

01/2019 – 12/2019

01/2020 – 02/2020

03/2020

03/2020 – 10/2020

11/2020

12/2020 – 01/2021

02/2021 – 03/2021

04/2021 – 09/2021

10/2021 – 09/2022

04/2022 – 09/2022

07/2022

10/2024

11/2024 – 02/2025

03/2025

VgV-Verfahren + off ener Planungswettbewerb

Beauftragung mit CAD-Pilottest

(siehe Anlage D.21 CAD-Pfl ichtenheft)

Planungsbeginn

Aufstellung Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau), 8 Monate

Prüfumlauf Baudurchführende Ebene (BdE) und

Fertigstellung EW-Bau, 1 Monat

Prüfumlauf Fachaufsicht führende Ebene (FfE) und Versand, 2 Monate

Einverständnis Bedarfsträger, 2 Monate

Genehmigungsplanung (3 Monate) mit Zustimmungsverfahren

(3 Monate, insgesamt 6 Monate)

Ausführungsplanung, insg. 12 Monate

Ausschreibung und Vergabe, 6 Monate

Baubeginn

Fertigstellung, nach 27 Monaten

Abnahmen / Übergaben

Nutzungsbeginn

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C.2 Aufgabe des Wettbewerbs

C.2.1 Qualitätsanforderung

Die geplante Baumaßnahme im Bundeswehrkran-

kenhaus Hamburg ist der erste solitäre Neubau eines

Zentrums für seelische Gesundheit der Bundeswehr

und steht dadurch in einem besonderen Fokus.

Die Ausloberin erwartet ein hochwertiges, schönes

und gut gestaltetes Gebäude, das einen Beitrag zur

Baukultur leistet.

Ziel dieses Wettbewerbes ist es, einen Entwurf zu er-

halten, der mit angemessenen gestalterischen Mitteln

und unter Berücksichtigung der Kostenobergrenze die

räumlichen und funktionalen Anforderungen an ein

Zentrum für seelische Gesundheit in hervorragender

und nachhaltiger Weise umsetzt.

Trotz der peripheren Lage des Wettbewerbsgebietes

ist das künftige Zentrum für seelische Gesundheit

gut in die verkehrliche und auch medientechnische

Erschließung auf dem Gelände des Bundeswehrkran-

kenhauses eingebunden.

Gleichzeitig profi tiert das neue Gebäude aber auch

von dieser geschützten Lage, da Stresseinwirkun-

gen durch Lärm oder Schadstoff e minimiert werden

können. So soll die Genesung der Patienten gefördert

werden.

Neben der Behandlung von allgemeinpsychiatrischen

Erkrankungen bei ausschließlich militärischen Patien-

ten, wie Depressionen, Sucht- und Angststörungen,

liegt der Behandlungsschwerpunkt der Abteilung auf

der spezifi schen Behandlung von Traumafolgestörun-

gen beispielsweise nach Unfällen, Gewalttaten oder

extremen Einsatzerfahrungen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begutachtung in

Wehrdienstbeschädigungsverfahren, bei wehrpsy-

chiatrischen Fragestellungen zur Verwendungs- und

Dienstfähigkeit und die Begutachtung anderer Uni-

formträger (z.B. Polizisten, Bundespolizisten und der

Feuerwehr) nach Dienstunfällen mit psychischen

Folgen.

Bei allen Abteilungen handelt es sich um off ene Stati-

onen des Zentrums für seelische Gesundheit. Es gibt

keine geschlossenen Bereiche.

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C.2.2 Städtebauliche Zielsetzung

Im Wettbewerb ist ein städtebauliches Konzept für

den Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit

zu entwickeln, durch welches sich das Gebäude und

die dazugehörigen Außenanlagen in die Umgebung

der Liegenschaft integrieren. Die Beziehung zwischen

Innen- und Außenraum spielt hierbei eine wesentliche

Rolle.

Der Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit

soll folgende Einfl ussfaktoren angemessen berück-

sichtigen:

- Schallimmission durch die unmittelbare Nähe von

zwei Hubschrauberlandeplätzen und durch eine

Einfl ugschneise

- Einbeziehen / Rücksichtnahme auf den schützens-

werten Baumbestand südwestlich des Wettbewerbs

gebietes und auf den Baumbestand des Wettbe-

werbsgebiets selbst

- Rücksichtnahme auf das angrenzende denkmal-

geschützte Ensemble

- Schaff ung eines Gebäudes, das den Rückzug der

Patienten und Gäste ermöglicht und gleichzeitig den

Bezug in den Außenraum herstellt

- einfaches und intelligentes Konzept für die Be-

sucher- und Patientenführung, das die einfache

Orientierung inner- und außerhalb des Gebäudes

unterstützt

C.2.3 Zielsetzung Gebäude

Die Umwelt nimmt Einfl uss auf das Befi nden und

die Handlungen von Personen. In Einrichtungen des

Gesundheitswesens sollen deshalb zwei wesentliche

Ziele verfolgt werden.

Zum einen sollen Stressfaktoren wie Lärm, Gerüche

oder Beengungsgefühle durch die Gestaltung des

Gebäudes minimiert werden. So können etwa eine

angemessene Raumakustik und geeignete Funktions-

abläufe die Lärmbelästigung verringern. Das räumli-

che Empfi nden von Beengung ist für jeden Patienten

individuell und diesem kann zum Beispiel durch visu-

elle Ablenkung, gute Orientierungsmöglichkeiten und

hohen Decken entgegengewirkt werden.

Zum anderen muss die Wiedererlangung autonomer

Handlungsweisen unterstützt werden, damit sich die

Betroff enen in ihre familiäre und berufl iche Umwelt

wieder eingliedern können. Daher ist ein Maßstab für

die Gestaltung des Gebäudes die Schaff ung authen-

tischer Alltagssituationen, wobei ein institutioneller

Charakter des Gebäudes vermieden werden soll.

Grundsätzlich kann durch eine wohnliche Atmosphäre

die seelische Genesung der Patienten und ihre Wie-

dereingliederung in den Alltag begünstigt werden.

Zudem spielen Tages- und Sonnenlicht bei der Be-

handlung vor allem von depressiven Patienten eine

entscheidende Rolle. Der Bezug zum Außenraum

sowie zur Tages- und Jahreszeit hat einen positiven

Einfl uss ihre Genesung.

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Einfache Zugangs- und Orientierungssysteme und

angemessene räumliche Voraussetzungen für das

persönliche Gespräch mit den Angehörigen sind eben-

falls wichtig.

2.3.1. Erschließung und Orientierung

Das Zentrum für seelische Gesundheit wird durch

zwei Eingänge erschlossen.

Der Haupteingang mit Anlaufstelle dient dazu, Pati-

enten- und Besucherströme in das gesamte Haus zu

verteilen. Der Wohnbereich (Tagesklinik) soll einen

separaten Zugang bekommen.

Eigene Zugänge für Personal und Wirtschaftsverkehr

sind konzeptabhängig anzuordnen.

Um Orientierungsprobleme bei Patienten und Be-

suchern zu vermeiden, soll eine klare, einfache und

übersichtliche Grundrissstruktur gewählt werden.

Blickbeziehungen zu Landmarken in der Umgebung,

eine gute Ausleuchtung der Räumlichkeiten sowie die

Ausbildung von architektonischen Referenzpunkten im

Innenraum unterstützen die Orientierung zusätzlich.

Ein off ener, wohnlicher und räumlich großzügiger

Charakter der Einrichtung, kleine Pfl egeeinheiten mit

kurzen Wegen sowie der Bezug zur Natur in Form

eines geschützten Patientengartens oder der durch-

grünten Umgebung sollen das Wohlbefi nden und die

Genesung der Patienten fördern und ein Gefühl der

Geborgenheit vermitteln.

Ein Zentrum für seelische Gesundheit braucht im

Vergleich zu somatischen Fachrichtungen deutlich

weniger Medizintechnik, so dass Patientenzimmer,

Wohneinheiten und Aufenthaltsbereiche in einer eher

wohnlichen Qualität gestaltet werden können.

Der Bewegungsradius eines psychiatrischen Patien-

ten erstreckt sich auf die gesamte Einrichtung. Aus

diesem Grund muss mit geeigneten Aufenthalts- und

Freizeitangeboten, vor allem auf den Stationen, ent-

sprochen werden. Eine aktive Gestaltung der Freizeit

sollte möglich sein.

Die vergleichsweise lange Aufenthaltsdauer der

Patienten, bei Langzeitpatienten der Tagesklinik bis

zu acht Wochen, verlangt besondere Aufmerksamkeit

für die ausgewiesenen Wohneinheiten. Diese, ebenso

wie die Patientenzimmer der Station, werden als priva-

ter Schlaf- und Rückzugsort genutzt.

Jedem Bettplatz soll ein eindeutiges Territorium zu-

geordnet sein. Wichtig ist, dass sich Verkehrsfl ächen

nicht mit Territorialfl ächen überschneiden. Diese ein-

deutige Zuordnung verhindert ungewolltes Eindringen

in fremde Territorien und respektiert die Privatsphäre.

Im psychiatrischen Bereich werden seltener klassi-

sche Pfl egeleistungen erbracht, weshalb man davon

ausgeht, dass auf die übliche Pfl egebettstellung, das

heißt die freie Zugänglichkeit des Bettes von beiden

Längs- und einer Stirnseite, verzichtet werden kann.

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Davon weicht der Trakt 2 als Betten- und Behand-

lungsstation ab, so dass die Betten in diesen Patien-

tenzimmern an drei Seiten zugänglich sein müssen

und jedem Bett ein Nachttisch zugeordnet werden soll.

Die Patientenzimmer und Wohneinheiten sollen mit

einer Nasszelle (Toilette, Waschtisch, Dusche) aus-

gestattet sein. Drei dieser Zimmer sollen barrierefrei

ausgeführt werden, s. Anlage D.16.

2.3.2 Gestaltungshinweise

Der Einsatz von Farbe zur Gestaltung psychiatrischer

Bereiche kann einen positiven Beitrag zur Schaff ung

einer therapeutischen Atmosphäre leisten. Als Ziele

der Farbgestaltung können genannt werden:

- Vermeidung einer sterilen Krankenhausatmosphäre

- Schaff ung einer abwechslungsreichen Umwelt, Zo-

nen mit hoher und geringer Reizdichte

- Nutzung der Farbe zur Zonierung von Bereichen

oder Gliederung langer Flure

- Schaff ung von Aufmerksamkeitspunkten, welche die

Orientierung unterstützen können.

- Unterstützung des Farbkonzeptes und der Atmo-

sphäre durch eine akzentuierte Beleuchtung

Auch Beleuchtung hat neben der Gewährleistung der

funktionalen Abläufe und Sicherheitsaspekte, etwa der

Kennzeichnung von Rettungswegen, Erkennbarkeit

von Stufen, auch große atmosphärische Bedeutung.

Ausreichende Beleuchtung, natürliche Belichtung

sowie individuelle Beleuchtungsmöglichkeiten tra-

gen entscheidend zu einer positiven therapeutischen

Atmosphäre bei.

Für die Materialwahl sind ebenso geruchs- bzw.

schadstoff absorbierender Eigenschaften wichtig, da

die Geruchsbelastung, etwa durch desinfi zierende

Reinigungsmittel, hohes Personenaufkommen oder

krankheitsbedingt vernachlässigte Körperhygiene, in

psychiatrischen Einrichtungen oft hoch ist.

Typische Krankenhauskeime treten auch im psychiat-

rischen Bereich auf. Grundsätzlich müssen Fußböden

und patientennahe Flächen daher desinfektionsmit-

telbeständig ausgeführt werden. Bei der Auswahl der

Bodenbeläge sind Rutschhemmungsklassen und

niedrige Folgekosten beispielsweise für die Reinigung

zu berücksichtigen.

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2.3.3 Anforderungen an Türen

Auswahl und Platzierung geeigneter Türen ist bei

Gesundheitsbauten besondere Aufmerksamkeit zu

widmen. Im Sinne der Barrierefreiheit nach DIN 18040

sind Türen mit einer lichten Breite von 90 cm und

einer Mindesthöhe von 2,05 m zu planen. Bettgängige

Türen müssen mit einer lichten Breite von mindestens

1,25 m dimensioniert sein.

Die Vorgaben für den Schallschutz der Türen ergeben

sich aus der DIN 4109-1:2018 Schallschutz im Hoch-

bau. Der Schallschutz dient u. a. der Privatsphäre

(z. B. Gespräch mit Besuch im Patientenzimmer), dem

Datenschutz (Personalgespräche), der nächtlichen

Erholung (ruhiger Schlaf) sowie der Therapieatmo-

sphäre (Intimität des Gespräches).

In der Norm wird ein erforderliches Schalldämmmaß

von 32 dB für Türen empfohlen. Ein erhöhtes erforder-

liches Schalldämmmaß von 37 dB wird für Türen zu

Untersuchungs- und Sprechzimmern (beispielsweise

Arzt- und Therapieraum) angeraten.

2.3.4 Anforderungen an die Fassade

Das äußere Erscheinungsbild einer Einrichtung mit

einer off enen, freundlichen Ausstrahlung prägt die

Wirkung des Zentrums für seelische Gesundheit nach

außen.

Einen wesentlichen Einfl uss auf die Atmosphäre eines

Gebäudes und das Wohlbefi nden der Nutzer hat die

Qualität der Raumluft.

Auch im Hinblick auf Hygiene und Gebäudeschutz

spielt die Lüftung eine wichtige Rolle. Dabei soll durch

manuell zu öff nende Fenster eine Kontrolle der Um-

welt durch die Patienten zusätzlich unterstützt werden

und die manuelle Lüftung durch eine mechanische

Lüftung ergänzt werden.

Bei der Wahl des Fassadenmaterials / -konstruktion

ist zu beachten, dass Außenwände und Außenwand-

bekleidungen einschließlich der Dämmstoff e und

Unterkonstruktionen bei mehrgeschossigen Kranken-

häusern nur aus nichtbrennbaren Baustoff en bestehen

dürfen (§ 26 HBauO in Verbindung mit § 51 HBauO).

Weiteres s. Bauprüfdienste.

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2.3.5 Anforderungen an den Freibereich

Der Außenraum des Zentrums für seelische Gesund-

heit sollte möglichst vielfältige Nutzungsmöglichkeiten

bieten und anziehend gestaltet sein. Dabei soll das

„Gartenfl air“ im Vordergrund stehen. Schöne und

vielfältige Pfl anzungen sowie ein gepfl egtes Erschei-

nungsbild sollen das Wohlbefi nden der Patienten för-

dern und einen positiven Therapieverlauf unterstützen.

Die Pfl anzenauswahl soll so getroff en werden, dass

der Garten zu jeder Jahreszeit interessante und ab-

wechslungsreiche Blicke ermöglicht. Die Nutzbarkeit

bei Regen erweist sich insbesondere für Raucher als

vorteilhaft. Dafür sind überdachte Außenbereiche vor-

zusehen, die jedoch so angeordnet sein sollen, dass

eine Verteilung des Rauches entlang der Fassade bis

in die Räume vermieden wird.

s. auch C.2.7 Freianlage

C.2.4 Gebäudestruktur

Im künftigen Zentrum für seelische Gesundheit sollen

Patienten in den Bereichen der Psychopathologie, All-

gemeinpsychiatrie, Psychotherapie, Suchtmedizin und

der Psychosomatik behandelt werden. Für viele dieser

Patienten ist das Zentrum für seelische Gesundheit

nicht die erste, sondern eine weitere, in einer Reihe

von bereits durchlaufenen Therapiestellen.

Der Neubau wird neben einem administrativem

Verwaltungstrakt für die Abteilungsleitung folgende

Abteilungen umfassen:

- eine Ambulanz mit Therapie- und Arzträumen

(Trakt 1),

- eine klinische Station mit Ein- und Zweibettzimmern

(Trakt 2),

- eine Tagesklinik mit Appartements für Langzeit-

patienten (Trakt 3),

- einen gruppentherapeutischen Bereich mit integrier-

ter Ergotherapie (Trakt 4).

Fachärztliche Untersuchungsstelle / Trakt 1 -

(TE 247 FU6 und TE 24)

Psychiatrie und Klinische Psychologie beschreiben

einen ambulanten Behandlungs- und Untersuchungs-

bereich. Die beiden Fachrichtungen Psychiatrie und

Psychologie teilen gemeinsame Bereiche und ver-

fügen zudem über die jeweilig erforderlichen Dienst-

räume der behandelnden Ärzte sowie diverse Thera-

pieräume.

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Betten- und Behandlungsstation / Trakt 2 -

(TE 242 Station)

stellt den stationären Behandlungs- und Untersu-

chungsbereich dar. Hier sind auch Merkmale einer

klassischen Pfl egestation zu fi nden, wie etwa Patien-

tenzimmer, Stationsdienstzimmer, Pfl egearbeitsräume

usw.

Tagesklinik / Trakt 3 - (TE 242)

umfasst 20 Appartements für tagesklinische Lang-

zeitpatienten sowie einen Raum für kollektiven Erfah-

rungsaustausch. Es handelt sich nicht um eine sozial-

oder psychotherapeutisch ausgerichtete Einrichtung

vom Krankenhaus, in welcher Patienten nur tagsüber

betreut werden.

Therapiebereich / Trakt 4

umfasst diverse Therapiegruppenräume mit unter-

schiedlichen Lärmintensitäten. Dieser Trakt ist als se-

parate Abteilung ohne Durchgangsverkehr zu planen.

Der Entwurfsschwerpunkt liegt in der Entwicklung

eines funktional schlüssigen Raumkonzepts für das

Tagesgeschäft unter Berücksichtigung des Zusam-

menspieles der unterschiedlichen Trakte des Zen-

trums für seelische Gesundheit.

Bei allen genannten Abteilungen handelt es sich um

off ene Stationen des Zentrums für seelische Gesund-

heit. Es gibt keine geschlossenen Bereiche und für

das Gebäude gelten keine erhöhten sicherheitstechni-

schen Anforderungen.

Ausnahme davon bilden die Anforderungen durch die

Behandlung von suizidgefährdeten Patienten. Der

Klinikbetreiber benötigt im Bereich des Trakts 2 eine

suizidpräventive Gestaltung des Gebäudes, das heißt

Vermeiden von scharfen Kanten, Strangulierungs-

möglichkeiten und Konstruktionen, an welchen sich

Patienten verletzen bzw. suizidieren könnten. Gleiches

gilt für die zugehörigen technischen Anlagen.

Die Benutzung der anderen Trakte ist entweder von

Personal begleitet oder die Patienten sind so stabil,

dass von einer Eigengefährdung nicht ausgegangen

werden muss.

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C.2.5 Logistikkonzept

Im Folgenden werden die logistischen Makroprozesse

im Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit

beschrieben sowie Anknüpf- und Übergabepunkte an

die Zentrallogistik defi niert.

Siehe auch Pkt. C.1.8.3 Logistikkonzept BWK

2.5.1 Übergeordnetes Logistikkonzept

Der fehlende bauliche Anschluss des Zentrums für

seelische Gesundheit an das Multifunktionsgebäude

macht neben der gebäudeinternen Ver- und Entsor-

gungsstruktur auch An- und Ablieferungsstrukturen für

die Logistik notwendig.

Als wesentliche Versorgungsgüter sind die Patienten-

speisen, die Flachwäscheversorgung sowie die Ver-

sorgung mit allgemeinen Gütern des täglichen Bedarfs

zu nennen. Die Speise – und Wäscheversorgung

erfolgt in der Zielplanung durch externe Dienstleister.

Somit wird für zwei wesentliche Versorgungsprozesse

vergleichsweise wenig eigenes Personal gebunden.

Alle weiteren Versorgungen werden durch hausinterne

Hol- und Bringdienste erfolgen.

Die Versorgung mit Gütern aus dem Logistikzentrum

oder der Apotheke erfolgen über die dort vorhandenen

Container. Diese werden gemäß den vereinbarten

Lieferbedingungen für die gesamte Abteilung des Zen-

trums für seelische Gesundheit kommissioniert.

Als Übergabepunkt an die Abteilung dient der B-Stütz-

punkt der Radiologie im zukünftigen MFG. Retourlie-

ferungen werden hier ebenfalls in die Zentrallogistik

eingesteuert.

Funktionsschema MFG

FTS = fahrerloses Transportsystem

Radiologie / SMIM = B-Stützpunkt im Gebäude des MFG

informativ: SMIM = Scanning Microwave Impedance Microscopy.

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Durch die dezentrale Lage des Gebäudes des Zen-

trums für seelische Gesundheit ist eine eigene Schnitt-

stelle im Gebäude mit An- und Ablieferung zu den logis-

tischen Diensten zu schaff en.

Diese An- und Ablieferung soll für das Anfahren durch

LKW (7,5 t) geeignet und überdacht sein. Gleichfalls

soll hier der Austausch von Mülltonnen und die Abfuhr

von schadhaftem Gerät möglich sein.

So wird eine klar defi nierte Adresse für Lieferanten und

Entsorger geschaff en und die Patientenwege von den

Materialwegen getrennt.

Da der Versorgungseingang nicht ständig besetzt ist,

soll er mit einer Gegensprechanlage zum Pfl egestütz-

punkt verbunden werden. Für administrative Vorgänge

der Warenannahme ist der Tresen mit Telefon und PC

auszustatten.

Diesem Übergabepunkt wird unmittelbar ein B-Stütz-

punkt für das Zentrum für seelische Gesundheit zu-

geordnet. Dieser soll in eine reine und unreine Seite

untergliedert werden. Aus dem B-Stützpunkt heraus

werden die Verbrauchsgüter händisch zu den Ver-

brauchsstellen gebracht.

Da die Trakte 2 und 3 ein hohes Versorgungsaufkom-

men aufweisen, sind dort jeweils verbrauchsstellenna-

he Anlieferungspunkte der Ver- und Entsorgung für den

Tagesbedarf (A-Stützpunkt rein bzw. unrein) vorzuhal-

ten. Die Transportcontainer aus dem B-Stützpunkt der

Radiologie verbleiben im B-Stützpunkt des Zentrums

für seelische Gesundheit und werden bei nächster

Gelegenheit der Zentrallogistik zugeführt. Dort erfolgt

auch die turnusmäßige Desinfektion.

Funktionsschema „Zentrum für seelische Gesundheit“

Abt VI = Abteilung der Psychiatrie

A-Stützpunkt: dezentraler Ver- und Entsorgungsraum für einen Trakt

bzw. Station

B-Stützpunkt: zentraler Ver- und Entsorgungsraum für das Gebäude

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2.5.2 Logistik für jeden Trakt

Fachärztliche Untersuchungsstelle / Trakt 1 -

(TE 247 FU6 und TE 24)

Das Aufkommen mit Versorgungsgütern ist in diesem

Trakt überschaubar und die Wege sind vergleichswei-

se kurz. Versorgung mit Medikamenten, Sterilgut oder

ähnlichen, rein medizinischen Gütern ist nur in perso-

nenbezogenen Einzelfällen erforderlich, so dass kein

A-Stützpunkt, rein, vorgehalten werden muss.

Die Lagerung von Gütern dieser Art kann in den Arzt-

und Therapieräumen selbst erfolgen. Ein separater

Entsorgungsraum A-Stützpunkt, unrein, ist in diesem

Trakt ebenfalls nicht notwendig. Jedoch ist ein Geräte-

und Abstellraum erforderlich.

Betten- und Behandlungsstation / Trakt 2 -

(TE 242 Station)

Dieser Trakt dient als Bettenstation für die in der

Abteilung aufgenommenen Kurzzeit- und Akutpatien-

ten. Hier wird das höchste Ver- und Entsorgungsauf-

kommen entstehen, da alle drei wesentlichen Güter

aufl aufen. Der B-Stützpunkt ist für dieses Aufkommen

auszulegen. Die Dimensionierung orientiert sich an

den programmierten Pfl egearbeitsräumen, so dass

ein A-Stützpunkt, rein, mit 18 m² und ein A-Stützpunkt,

unrein, mit 12 m² notwendig werden.

Zudem wird ein Koff erabstellraum von ca. 9 m² be-

nötigt. Patienten (Soldaten), die unmittelbar aus den

Einsatzgebieten zur Behandlung kommen und daher

mitunter sperrige Transportkisten mitführen, können

dort diese nicht benötigte Ausrüstung lagern.

Die Patientenbetten werden turnusmäßig in den Stati-

onszimmern aufbereitet (Wischdesinfi zierung).

Für zum Austausch vorgesehene Betten sollen in ei-

nem separaten Raum („Bettenwarte“) aufbereitet wer-

den. Dieser Raum dient zugleich als Bettenwerkstatt.

Die Patienten im Trakt 2 werden auch mit Mahlzeiten

versorgt. Der Caterer liefert die Mahlzeiten in ge-

schlossenen Tablettwagen direkt auf die Station. Es

werden pro Mahlzeit 2 Wagen angeliefert. Die Tab-

lettwagen müssen in der Stationsteeküche bis zum

Verzehr regeneriert werden. Hierzu sind entsprechen-

de Dockingstations vorzusehen.

Die Versorgung mit Flachwäsche erfolgt ebenfalls

durch einen externen Dienstleister. Die frische Wä-

sche wird direkt an den B-Stützpunkt geliefert. Von

dort aus erfolgt die Verteilung in die A-Stützpunkte.

Die benutzte Flachwäsche wird im A-Stützpunkt, un-

rein, gesammelt und durch das Personal der Abteilung

zur Abholung in den B-Stützpunkt gebracht.

Von dort wird sie vom externen Dienstleister zur Reini-

gung abgeholt.

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Tagesklinik / Trakt 3 (TE 242)

In diesem Trakt werden die Langzeitpatienten in

Appartements untergebracht. Die Patienten sind hier

weitestgehend unter sich und „Selbstversorger“. Die

Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs wie frische

Wäsche, Toilettenpapier, Handtücher etc. sollen im A–

Stützpunkt, rein, gelagert werden. Ein A–Stützpunkt,

unrein, für die Sammlung von z. B. Müll und ver-

brauchter Wäsche ist diesem zuzuordnen.

In den Appartements kommen keine klassischen Pa-

tientenbetten zum Einsatz. Diese Räume sollen eher

wohnlich gestaltet und möbliert werden. Die hygieni-

sche Aufbereitung der Betten fi ndet in den Apparte-

ments statt.

Die Patientenspeisung soll auch in diesem Trakt

erfolgen können. Obwohl in den Appartements

Kochnischen vorgesehen sind, ist das Krankenhaus

verpfl ichtet, die Patienten bei Bedarf mit Essen zu

versorgen. Dies kann über eine Belieferung vorbestell-

ter Mahlzeiten (vergleichbar Bettenstation), über die

Bereitstellung von zuzubereitenden Komponenten bis

hin zur Auszahlung von Verpfl egungsgeld zur Selbst-

versorgung gehen.

Es ist daher auch hier eine Stationsteeküche wie in

Trakt 2 notwendig.

Therapiebereich / Trakt 4

Hier ist der Gruppentherapiebereich des Zentrums für

seelische Gesundheit eingerichtet. Er nimmt einen

Sportraum und Therapieräume auf. Hier sind kei-

ne Logistikströme bis auf geringe Mengen Abfall zu

erwarten.

Zusätzlich befi ndet sich in diesem Trakt die Ergo-

therapie, die jedoch organisatorisch der Orthopädie

und Unfallchirurgie zugeordnet ist. Im Rahmen der

Erstellung des Betriebskonzeptes Multifunktionsge-

bäude wurden die Ergotherapieräume um einen Anteil

Lagerfl ächen für das therapiespezifi sche Verbrauchs-

material vergrößert.

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C.2.6 Raum- und Funktionsprogramm

Die im genehmigten Raumbedarf aufgeführten Flä-

chen gehen von einer reinen Nutzfl äche (NUF) aus,

zu der Verkehrsfl ächen (VF) und Konstruktionsfl ächen

(KF) addiert werden müssen.

2.6.1 Raumbedarf

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2.6.2 Funktionale und räumliche Zusammenhänge

Die vier Trakte sind durch unterschiedliche funktionale

Abhängigkeiten miteinander verknüpft.

Die Betten- und Behandlungsstation (Trakt 2) und

die Tagesklinik (Trakt 3), die auf unterschiedliche Art

der Patientenbeherbergung dienen, nutzen beide die

Funktionen der Fachärztlichen Untersuchungsstelle

Psychiatrie und Klinische Psychologie (Trakt 1) und

des Therapiebereiches / Ergotherapie (Trakt 4).

Gleichfalls sollen die Betten- und Behandlungsstation

und die Tagesklinik einen eigenen Bezug zum Garten

aufweisen.

Darüber hinaus interagieren die Betten- und Behand-

lungsstation und die Tagesklinik nur in der Nutzung

der Lager- und Pfl egearbeitsräume, sonst in keiner

Weise.

Der Nutzer wünscht, dass die Betten- und Behand-

lungsstation und die Tagesklinik nur den jeweils zuge-

ordneten Patienten vorbehalten sind. Patientenwege

beispielsweise zum Therapiebereich sollen nicht durch

die Betten- und Behandlungsstation oder die Tageskli-

nik führen.

Nachfolgend sind Erläuterung zum Raum- und Funk-

tionsprogrammes in Anlage D.16, zusammengefasst:

Am Haupteingang des Gebäudes befi ndet sich ein Fo-

yer mit Empfangstresen, um von hier Patienten- und

Besucherströme für das gesamte Haus zu leiten. Die

Diensträume (lfd. Nr. 1 - 4 und 7) und der Drucker-

raum (lfd. Nr. 13) sollen unmittelbar an dieser Anlauf-

stelle liegen.

Fachärztliche Untersuchungsstelle / Trakt 1

(TE 247 FU6 und TE 243)

In direkter Nähe zur Anlaufstelle sollte der gemein-

same Warteraum (lfd. Nr. 14) für die FU6 und die

Psychologie liegen, der Untersuchungs- und Be-

handlungsraum (lfd. Nr. 31) wie auch Besucher- und

Patiententoiletten.

Weiterhin sollen in der Nähe der Anlaufstelle Dienst-

räume (lfd. Nr. 15-17) und zwei Therapieräume

angeordnet werden (lfd. Nr. 18 und 19), wobei die

Therapieräume nebeneinanderliegen und mit einem

Einwegspiegel (Psychotherapieausbildung) ausgestat-

tet sein sollen.

An die Diensträume der TE 247 (s. Raumprogramm)

sollen die Diensträume der TE 243 anschließen.

Dabei soll der Aufenthaltsraum (lfd. Nr. 20) beginnen,

gefolgt von Anmeldung (lfd. Nr. 21), dem Eignungsprü-

fungsraum (lfd. Nr. 22) und dem Testraum (lfd. Nr. 23),

wiederum gefolgt vom Abstellraum (lfd. Nr. 25) und

4 Diensträumen (lfd. Nr. 24)

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Betten- und Behandlungsstation / Trakt 2 (TE 242)

Am Eingang zur Station sollten in dieser Reihenfolge

angeordnet werden:

Toiletten Besucher (lfd. Nr. 54 und 55), Krankenbad

mit Dusche (lfd. Nr. 46), Tagesraum Nichtraucher (lfd.

Nr. 47), Therapiekü che (lfd. Nr. 50) und Gruppenthera-

pieraum (lfd. Nr. 49).

Das Stationsdienstzimmer (lfd. Nr. 33) soll möglichst

zentral auf der Station liegen, um kurze Wege zu allen

Patientenzimmer zu haben. An einer Seite des Stati-

onsdienstzimmers sollen Aufenthaltsraum und Tee-

küche angeschlossen sein (lfd. Nr. 34 und 35), wobei

diese Räume durch Türen miteinander verbunden sein

sollen.

Die Zweibettzimmer (lfd. Nr. 37 + 38) sollen um

das zentral gelegene Stationsdienstzimmer herum

gruppiert werden, davon soll ein Zweibettzimmer

mit Sichtkontakt (Glasscheibe) zum Stationszimmer

angeschlossen sein.

In räumlicher Nähe zum Stationsdienstzimmer sind ein

Untersuchungs- und Behandlungsraum (lfd. Nr. 36)

sowie die Personal-Toiletten vorzusehen.

Die Einbettzimmer (lfd. Nr. 39 + 40) sollen am Ende

der Station, eher ruhig gelegen, angeordnet werden.

Gleichfalls am ruhigeren Ende der Station ist ein

Dienstraum (lfd. Nr. 32), der A-Stützpunkt, rein, (lfd.

Nr. 41), der Rü ckzugsraum Suchtpatienten (lfd. Nr.48)

und der zweite Untersuchungs- und Behandlungsraum

(lfd. Nr. 36) anzuordnen.

Tagesklinik / Trakt 3 (TE 242)

Am Eingang zur Station soll der Raum fü r kollektiven

Erfahrungsaustausch (lfd. Nr. 59) liegen, an den sich

die 16 Appartements und 4 rollstuhlgerechten Apparte-

ments (lfd. Nr. 56 + 57) auf einer Ebene anschließen.

Die Tagesklink soll einen eigenen, separaten Zugang

aufweisen.

Therapiebereich / Trakt 4

Hier sollen zuerst die Gruppentherapieräume Sport

(lfd. Nr. 63) und der Therapie-Gruppenraum Musik

(lfd. Nr. 64) angeordnet werden. Zu beiden Räumen

muss ein Zugang vom Außenraum her möglich sein.

Abgetrennt durch eine abschließbare Tür folgen der

Gruppentherapieraum und drei Ergotherapieräume:

Werkarbeit, Feinarbeiten und Ergotherapie mit Küche

(lfd. Nr. 65-68).

Zwischen Ergotherapie mit Küche und Werkarbeit soll-

te ein Dienstraum (lfd. Nr. 62), der Brennraum / Ton

(lfd. Nr. 69) und der Lagerraum (lfd. Nr. 70) liegen.

Zwischen Therapie-Gruppenraum Musik und

Gruppentherapieraum soll ein Geräte- und

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C.2.7 Zielsetzung in Bezug auf die Freianlagen /

Patientengarten

Der Freiraum des gesamten Klinikgeländes dient

durch seine hohe Aufenthaltsqualität vor allem der

Förderung von Heilung und Genesung, daneben auch

der Aufnahme der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur

und der Erschließung.

Die Grün- und Freifl ächen werden in der warmen

Jahreszeit sowohl von Mitarbeitern des Krankenhau-

ses als auch durch die Patienten sehr häufi g genutzt.

Die Patienten schätzen die kurzen Wege und die hohe

Freiraumqualität.

Für das Zentrum für seelische Gesundheit ist ein

eigener Patientengarten für Erholung und Freizeitbe-

schäftigung vorgesehen. Außenraum- und Innenraum-

gestaltung sollen ein erfahrbares Ganzes bilden. Der

Patientengarten soll von stationären Patienten und

von den Patienten der Tagesklinik genutzt werden.

Für Freizeitbeschäftigungen wie z. B. Tischtennis

und Schach spielen oder grillen sind Flächen in der

Planung vorzusehen. Der Patientengarten dient aber

gleichermaßen therapeutischen Zwecken insbesonde-

re für Patienten mit Posttraumatischer Belastungsstö-

rung (PTBS). Geschützte, überschaubare und ruhige

Räume mit möglichst wenig äußeren Reizen sind

dabei wünschenswert.

s. auch C.2.3.5 Zielsetzung Gebäude / Anforderungen an den Freibereich

Da etwa ¾ der zu behandelnden Patienten Raucher

Abstellraum (lfd. Nr. 71) und der Putzmittelraum (lfd.

Nr. 77) liegen, um die lauteren von den Ieiseren The-

rapieräumen zu trennen.

Aufgrund verschiedener Anforderungen ist geplant, die

Ergotherapie eher etwas abseits der Station anzusie-

deln, da es zeitweise eine Lärmbelästigung durch die

Werkarbeiten gibt.

Der Gruppentherapiebereich soll rollstuhlgerecht vor-

gesehen werden.

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sind, ist für diese ein Konzept für überdachte Außen-

bereiche zu entwickeln und außerhalb des Gebäudes

zu integrieren.

Die Dachfl ächen sollen extensiv / intensiv begrünt

werden. Begehbare, begrünte Dächer können eige-

ne Rückzugsräume und Ruhezonen bieten und als

zusätzliche Erholungsfl äche und Aufenthaltsort für

Patienten (z. B. Dachterrassen in den unteren Ge-

schossen, Loggien o.ä.) dienen.

Jede neue bauliche Anlage, die versiegelte Flächen

auf der Liegenschaft des Bundeswehrkrankenhauses

zur Folge hat, wird mit Drosselungs- und Retentions-

einrichtungen versehen. Die Vorfl ut sowie die vorhan-

denen Systeme zur Regenwasserrückhaltung auf der

Liegenschaft sind derzeit hydraulisch bereits gänzlich

ausgelastet.

Da der Neubau des Zentrums für seelische Gesund-

heit eine große vorhandene Versickerungsfl äche ver-

siegeln wird, muss die Dachfl äche des Neubaus des

Zentrums für seelische Gesundheit begrünt werden,

um die Regenwasserrückhaltung zu unterstützen.

Aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen auf der

Gesamtliegenschaft des Bundeswehrkrankenhauses

werden auch Baumfällungen erforderlich.

Die Eingriff e in den Grünbestand der Liegenschaft

haben eine negative Ökobilanz zur Folge, die durch

Ausgleichsfl ächen und Ersatzpfl anzungen aufge-

wogen werden muss. Beim Neubau des Zentrums

für seelische Gesundheit sollte nach Möglichkeit auf

Baumfällungen verzichtet werden.

C.2.8 Zielsetzung Verkehr / Parken / Behinder-

tenstellplätze / Fahrräder

Für das Zentrum für seelische Gesundheit sind zwei

behindertengerechte Parkplätze in räumlicher Nähe

zum Haupteingang vorzusehen. Weiterhin sollen Stell-

plätze für 15 Fahrräder nachgewiesen werden. Der

vorhabenbezogene Nachweis der PKW-Stellplätze ist

nicht erforderlich, s. dazu C.1.8.2.

Ein An- und Ablieferungsbereich für die logistische

Dienste ist zu schaff en. Dieser soll für eine Beliefe-

rung mit einem LKW (7,5 t) ausgelegt und überdacht

sein. Die Entsorgung für Mülltonnen soll an diesen

zentralen Punkt angegliedert werden.

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C.2.9 Zielsetzung Barrierefreiheit

(Leitfaden LFBB)

Im Rahmen des Wettbewerbsentwurfes ist die Bar-

rierefreiheit zu berücksichtigen. Baurechtlich ist der

Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit den

Bauten des Gesundheitswesens zuzuordnen.

Es gilt die DIN 18040-1 für öff entliche Gebäude und

somit auch für Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Neben der genannten DIN gelten folgende rechtlichen

Grundlagen:

- der „Leitfaden Barrierefreies Bauen“ (LFBB) des

ehemaligen BMVBS

- der Bauprüfdienst (BPD) 2019-2 „Barrierefreies

Bauen“

Darüber hinaus sind folgende Anforderungen zu be-

rücksichtigen:

Für Besucher ist ein geschlechterneutraler, rollstuhl-

gerechter Sanitärraum vorzusehen. Hier muss die

Möglichkeit der beidseitigen Anfahrbarkeit des WC-

Beckens gewährleistet werden.

In den barrierefreien Appartements und Bettenzim-

mern ist die Anfahrbarkeit der WC-Becken von nur

einer Seite je Sanitäreinheit ausreichend. Es ist darauf

zu achten, dass beide Richtungen anteilig in den Ap-

partements angeboten werden.

Es werden keine barrierefreien Arbeitsplätze für das

Zentrum für seelische Gesundheit gefordert.

Der Leitfaden LFBB ist abrufbar unter:

https://www.dlbb.bundesbau.de/fi leadmin/downloads/

archiv/barrierefreies_bauen_leitfaden_bf_4-Aufl .pdf

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C.2.10 Zielsetzung Nachhaltiges Bauen (BNB)

Für Gebäude im Geschäftsbereich des BMVg ist der

Leitfaden Nachhaltiges Bauen im Grundsatz anzu-

wenden und fi ndet daher bei diesem Bauvorhaben

projektspezifi sch Anwendung. Es erfolgt jedoch keine

Zertifi zierung und auch keine vertiefte Bearbeitung

dieses Themenkomplexes.

Dennoch besteht das Ziel, ein Gebäude zu planen,

das hohe Qualitätsstandards in Bezug auf ökologi-

sche, energetische und auf den Lebenszyklus be-

zogene Eigenschaften aufweist. Da es für Gebäude

des Gesundheitswesens kein System beim BNB gibt,

wurden vergleichbare Steckbriefe passender Gebäu-

detypen ausgewählt.

In knappen Erläuterungen sollen Aussagen zu den fol-

genden Punkten getroff en werden. Die Beiträge sollen

nicht mehr als maximal 2 DIN A 4 Seiten umfassen.

Folgende Punkte sind in einem kurzen Konzept zu

erläutern:

Ökologische Qualität

Ziel dieses Themenbereiches ist es, ein Gebäude mit

möglichst geringen Auswirkungen auf die globale und

lokale Umwelt zu erstellen.

Basis für die Einschätzung der globalen Wirkungen

sind die Steckbriefe 1.1.1. – 1.1.5 des BNB.

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/

steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/

BNB_BN2015_111.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/

steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/

BNB_BN2015_112.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/

steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/

BNB_BN2015_113.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/

steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/

BNB_BN2015_114.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/

steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/

BNB_BN2015_115.pdf

In den Erläuterungen ist eine Aussage darüber zu tref-

fen, wie das vorgeschlagene Gebäude mit Materialien

konstruiert werden kann, die einen möglichst geringen

Anteil an grauer Energie beinhalten werden.

Für die lokalen Wirkungen ist der Steckbrief 1.1.6 in

Verbindung mit 3.1.3 des BNB zu berücksichtigen.

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/

steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/

BNB_BN2015_116.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/

steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/

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BNB_BN2015_313.pdf

In den Erläuterungen ist eine Aussage darüber zu

treff en, wie das Niveau „Silber“ des BNB für die Innen-

raumluftqualität bzgl. der Forderung für die VOC- bzw.

Formaldehydwerte erreicht werden kann.

Ökonomische Qualität

Das neue Gebäude soll möglichst geringe Kosten im

Lebenszyklus aufweisen.

Dieses betriff t die Verbrauchskosten im Betrieb: Heiz-

bzw. Kühllasten, die Reinigungs-, Wartungs-, Instand-

haltungskosten sowie etwaige Erneuerungszyklen der

wesentlichen Bauteile.

Für die ökonomische Qualität ist der Steckbrief 2.1.1

des BNB zu Grunde zu legen:

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/

steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/

BNB_BN2015_211.pdf

In den Erläuterungen ist eine Aussage darüber zu

treff en, wie bei dem geplanten Gebäude die Vorgaben

nach möglichst geringen Lebenszykluskosten umge-

setzt werden können.

Technische Qualität

Hier stehen Rückbau, Trennung und Verwertung von

Baustoff en im Vordergrund.

Ziel ist die Einsparung von Rohstoff en, die Förderung

der Kreislaufwirtschaft sowie die Vermeidung von

Abfällen.

Für die Recyclingfähigkeit ist der Steckbrief 4.1.4 des

BNB zu prüfen:

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/

steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/

BNB_BN2015_414.pdf

In den Erläuterungen ist eine Aussage darüber zu

treff en, wie das Gebäude konzipiert werden kann, um

eine spätere einfache und sortenreine Demontage

sowie eine hohe Recyclingquote der Baustoff e erreicht

werden kann.

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C.2.11 Zielsetzung Nachhaltiges Bauen /

EnEV / EEWärmeG

Es sind die gültigen Normen, Verordnungen und

Gesetze für die Einhaltung des Wärmeschutzes, für

die Energieeinsparung und für die Berücksichtigung

von erneuerbaren Energien zur Wärmebereitstellung

(derzeit EEWärmeG) zum Zeitpunkt der Erstellung der

Planung zu beachten und einzuhalten.

Das Gebäude für das Zentrum für seelische Gesund-

heit ist als Nichtwohngebäude auszuführen.

Zurzeit wird auf der Liegenschaft des BWK der

Neuaufbau der Wärmversorgung umgesetzt. Haupt-

bestandteil der Maßnahme ist die Errichtung von zwei

Blockheizkraftwerken sowie dreier Wärmeerzeugungs-

anlagen, welche die Liegenschaft künftig mit Wärme

versorgen. Das Wärmenetz des BWK wird vorwie-

gend aus den KWK-Anlagen gespeist und ist, um der

Verpfl ichtung aus dem derzeit gültigen EEWärmeG

nachzukommen, als Ersatzmaßnahme geplant.

Um als Ersatzmaßnahme durch das derzeit gültige

EEWärmeG anerkannt zu werden, wird der Mindest-

deckungsanteil von 50 Prozent für die Wärmeversor-

gung aus der KWK-Anlage vorgehalten.

Für den jährlichen Wärme- und Kältebedarf des

Neubaus Zentrum für seelische Gesundheit ist der

Deckungsanteil von mindestens 50 Prozent ebenfalls

einzuplanen.

Das Liegenschaftsenergiekonzept des BWK sieht eine

Nutzung der Solarstrahlung zur Deckung des Wärme-

energiebedarfs (Solarthermie) und zur Deckung des

Elektroenergiebedarfs (Photovoltaik) nicht vor. Anla-

gen dieser Bauart sollen nicht vorgesehen werden.

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Die Auslobungsunterlagen (Text und Anlagen) werden

den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf der folgen-

den Website zum Download zur Verfügung gestellt:

www.schubert-horst.com/wb-bwk-psy

D.01

D.02

D.03

D.04

D.05

D.06

D.07

D.08

D.09

D.10

D.11

D.12

D.13

D.14

D.15

D.16

D.17

D.18

D.19

D.20

D.21

D.22

Baustufenplan

Flurkarten

Denkmalschutz

Lageplan 1:750

Masterplan Hochbau

Übersichtsplan Gebäudenutzungen

Luftbild des Wettbewerbsgebietes

Digitales Geländemodell

Plan verkehrliche, betriebsorganisatorische Erschließung

Plan medientechnische Erschließung

Standorte schützens-/erhaltenswerte Gehölze

Masterplan Grün mit Beschreibung

Kampfmittelverdacht

Fotodokumentation Baufeld BWK

Modellfotos

Raumprogramm inkl. Farbvorgaben für Nutzungseinheiten

entfällt

Verfassererklärung

Zuschlagskriterien für Verhandlungsgespräche

Vertragsentwurf mit allen Grund- u. Bes. Leistungen für Gebäude- und Freianlagenplanung

CAD-Pfl ichtenheft / Pilottest

Kostenschätzung inkl. Angabe der Kostenkennwerte

TEIL D ANLAGEN

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zu berücksichtigende links:

D.23 Bauprüfdienste:

Bauprüfdienst „Brandschutztechnische Anforderungen an Krankenhäuser“ (BPD 3/2016):

https://www.hamburg.de/contentblob/5207054/4713c7d174bdfc0c6c0b4322afb29d88/data/bpd-3-2016-brand-

schutztechnische-anforderungen-an-krankenhaeuser.pdf

Bauprüfdienst „Brandschutztechnische Auslegungen (BTA)“ (BPD) 05/2012:

https://www.hamburg.de/contentblob/152984/aff 5721cf69dfe83dc619d8a0e1a3029/data/bpd-05-2012-brand-

schutztechnische-auslegungen.pdf

Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen“ (BPD) 2019-1:

https://www.hamburg.de/contentblob/2626894/37b74ba151484fee862b757106fb96ca/data/bpd-barrierefreies-

bauen.pdf

D.24 Nachhaltiges Bauen (BNB):

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_

BN2015_111.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_

BN2015_112.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_

BN2015_113.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_

BN2015_114.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_

BN2015_115.pdf

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https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_

BN2015_116.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_

BN2015_313.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_

BN2015_211.pdf

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_

BN2015_414.pdf

D.25 Brandschutzleitfaden:

https://www.fi b-bund.de/Inhalt/Leitfaden/Brandschutz/brandschutzleitfaden-fuer-gebaeude-des-bundes.pdf

D.26 Barrierefreies Bauen (LFBB):

https://www.dlbb.bundesbau.de/fi leadmin/downloads/archiv/barrierefreies_bauen_leitfaden_bf_4-Aufl .pdf

Ende des Auslobungstextes

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Herausgeber

Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH)

Bundesbauabteilung Hamburg (BBA)Nagelsweg 47 20097 Hamburg

06.05.2019