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BAUAKTUELL Exklusive Verbandsmitteilungen des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein 2 2019 ¡ Interview mit Schleswig-Holsteins Bauminister Hans-Joachim Grote ¡ Mehrgeschossiger Holzbau „mitten rein – oben drauf – außen dran“ ¡ Schleswig-Holstein gibt richtig Gas Ehrgeizige Infrastrukturprojekte modern urban living, Creativemarc ENTRÜMPELT LANDESBAUORDNUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN

BAUAKTUELL 2 - Baugewerbeverband Schleswig-Holstein · Bauwirtschaft hat kaum Einfluss auf Baupreisentwicklung 9 Interview mit ARGE-Chef Dietmar Walberg 9 Konjunktur Bundesweit super

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Page 1: BAUAKTUELL 2 - Baugewerbeverband Schleswig-Holstein · Bauwirtschaft hat kaum Einfluss auf Baupreisentwicklung 9 Interview mit ARGE-Chef Dietmar Walberg 9 Konjunktur Bundesweit super

BAUAKTUELLExklusive Verbandsmitteilungen des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein

22019

¡Interview mit Schleswig-Holsteins Bauminister Hans-Joachim Grote

¡Mehrgeschossiger Holzbau „mitten rein – oben drauf – außen dran“

¡Schleswig-Holstein gibt richtig Gas Ehrgeizige Infrastrukturprojekte

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ENTRÜMPELT LANDESBAUORDNUNG

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Page 2: BAUAKTUELL 2 - Baugewerbeverband Schleswig-Holstein · Bauwirtschaft hat kaum Einfluss auf Baupreisentwicklung 9 Interview mit ARGE-Chef Dietmar Walberg 9 Konjunktur Bundesweit super

InhaltImpressum 3Editorial 3Wohnungsbau

Genug ausrangiert oder geht noch was? 4Interview mit Bauminister Hans-Joachim Grote 4Hohe Nachfrage im Wohnungsneubau hält an 7Baugenehmigungen in Schleswig-Holstein 7Zur Enteignung von Mietwohnungen 8Entwicklung der Baupreise für Wohngebäude 8Bauwirtschaft hat kaum Einfluss auf Baupreisentwicklung 9Interview mit ARGE-Chef Dietmar Walberg 9Konjunktur

Bundesweit super Branchenstart in 2019 10In Schleswig-Holstein Umsätze um 13 Prozent gestiegen 10Tipp: Betriebsvergleich mitmachen! 11Infrastruktur

Erfolg im Bundesrat für schnelles Internet 12Sanierungsoffensive des Landes geht voran 12Kommunen erhalten weiter Zuschüsse 13Digitalisierung im Straßenbau 13Unternehmen

7. Schleswig-Holsteinischer Holzbautag in Neumünster 14Kompensation bei Bauprojekten 15Doppeljubiläum bei der Firma Mengel aus Vaale 16Fünf Sterne für die Firma Volker Clausen aus Freienwill 16Vier Sterne für die Firma Rath aus Schenefeld 16perfakta Betriebsvergleich 17150 Jahre Bauunternehmen Johannes Specht 19 Partnerschaft Unternehmen – Schule 19Verband

Europapolitische Positionen der Bauwirtschaft 20Geschäftsführerkonferenz in Kiel 21Parlamentarischer Abend des Handwerks 21Tagung der Landesfachgruppe Massiv-Bau 23Unternehmen

Novelliertes Vergaberecht gestartet 24Das neue Vergaberecht in Schleswig-Holstein 24Wiedereinführung der Meisterpflicht 27Architekten in Kiel schlagen Alarm 27Bauantrag online: Pilotptojekt in Nordwestmecklenburg 28BIM Mittelstandleitfaden 28Verbraucherverträge - neue Fassung 29Verpflichtendes Hautscreening abgewendet 29Ende der Zeitumstellung ab 2021 29Keine Dieselfahrverbote 30Geplante Mautausweitung 30BAMAKA: Einkaufsportal mit Großkundenrabatten 30

Impressum

BAUAKTUELL Offizielles Organ des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein

Herausgeber (v.i.S.d.P.): Servicegesellschaft Bau-Nord GbR, Hopfenstr. 2e / 24114 Kiel / T: 0431/53547-0 / [email protected], www.bau-sh.de

Chefredaktion: Hilke Ohrt

Autoren: Hilke Ohrt / Jan Jacobsen / Ralf Schneider / Erik Preuß / Georg Schareck

Fachinformationen: Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Satz: La Deutsche Vita ® / Beckerkoppel 18 / 23743 Grömitz / la-deutsche-vita.de

Druck: Svenja Muchow / druck & medien / Sierksdorfer Str. 14 / 23730 Neustadt in Holstein / www.muchowdruck.de

Erscheinungsweise: viermal jährlich, Februar, Mai, August, November

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I hre Redaktion

In eigener SacheEs gibt kaum ein anderes Thema, das die Medien und da-mit auch die Öffentlichkeit in diesen Tagen und Wochen so sehr beschäftigt wie das des Wohnraums. In diesem Zusammenhang rückt auch die Novellierung der Landes-bauordnung in den Fokus.

Zum Teil treibt die Diskussion um den Wohnungsbau al-lerdings kuriose Blüten und ist an Unsachlichkeit kaum zu überbieten. Wir von Bau aktuell verlassen uns auf Fakten und auf diejenigen, die Bescheid wissen. Daher haben wir, um es aus erster Hand zu erfahren, für Sie ein Interview mit unserem schleswig-holsteinischen Bauminister zur Landes-bauordnung geführt. Und zu den Baukostenfragen haben wir den Geschäftsführer der ARGE befragt. Noch ein Hinweis: Um genaue Zahlen zu unseren Betrieben zu erfahren, steht perfakta mit dem Betriebsvergleich bereit. Auch darauf wol-len wir Sie in dieser Ausgabe hinweisen.

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EditorialSehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

„Spiegel online“ titulierte im Januar 2018 zu Fragen der Belastung von Unternehmen und Bürgern in Deutschland „Steuererhöhungen: Spiel mir das Lied vom Tod“. Mit der größten Belastung seit 2006 kamen Themen wie Mindest-lohn, Rente mit 63, Vermögenssteuer und Spitzensteuersatz zum Tragen. Wer 42 % an Steuern zahlt, der verkraftet auch 45 %? „Spiegel online“ resümierte damals, dass derjenige, der so denkt und redet, jeden Sinn dafür verloren hat, dass es das Verhältnis zu den Minderheiten ist, das eine Gesellschaft definiert. Es waren schon immer die Reichen oder die, die man dafür hält, die dem Sozialismus als „Feinde“ galten. Und reich ist man in dieser Welt sehr schnell. Das begann damals für die Unterhändler der Großen Koalition bereits bei 60.000 Euro. Und es nimmt kein Ende.

So erleben wir in den vergangenen Wochen und Monaten nicht nur die „kalte Enteig-nung“ bei Dieselfahrzeugen, die Steigerung bei den Lohnnebenkosten, den Verzicht der Abschaffung der sogenannten kalten Pro-gression oder des Solidaritätszuschlags für Besserverdienende. Nein, die Schraube wird weitergedreht, wie die jüngsten Über-legungen (mit Sympathien aus allen großen Parteien) zur Einführung einer CO2-Abgabe zeigen. So hat Prof. Dr. Kirchhoff schon vor Jahren tituliert, dass die Finanzkrise auch eine Krise des Rechtstaates und damit auch der Demokratie werde.

Die Sicherheit sozialer Leistungen und letztlich die Lastenverteilung auch zwischen den Generationen dürfte nicht in sozial-staatliche Hypertrophien gleiten. Wird die subjektive Leistungsfähigkeit, die die per-sönlichen Verhältnisse eines Steuerpflich-tigen berücksichtigt, nicht mehr als gleich-heitsgerechte Steuer angesehen, werden solche Belastungen als ungerecht, schlim-mer noch, weil nicht zweckgebunden in den Staatshaushalten versickernd, als überbor-dend und nicht mehr bürgernah gewertet.

Und wer erinnert sich noch an die zahlrei-chen, mittlerweile gebrochenen Verspre-chungen und unausgesprochenen Verjäh-rungen von Steuerbelastungstatbeständen wie zur Kuwaitkrise, zum Solidaritätsbei-trag (zeitlich befristet), zum Versprechen der Kostenneutralität der Energiewende bis hin zur fast jahrhundertealten Sektsteuer? So scheint es nicht weiter verwunderlich, dass mit der vermeintlichen Hoffnung auf die Kurzlebigkeit des Bürgergedächtnisses nunmehr auch eine CO2-Abgabe „oben-drauf“ gewerkelt werden soll. Statt dem Bürger vermittelbare Leitlinien an die Hand

zu geben, die perspektivisch und im Zusam-menwirken der einzelnen Elemente den Sinn und Zweck von guten Teilen des Steu-eraufkommens noch erklärbar machen!

Man muss tatsächlich dieses Gebaren kri-tisch hinterfragen. Es geht dabei nicht um das grundsätzliche Infragestellen steuerfi-nanzierter Haushalte der öffentlichen Hän-de. Aber es geht eben auch nicht um schlich-tes „weiter so“. So werden seit Fukushima mit kaum spürbarem Erfolg die Energie-wende teuer vorangeschoben, produzierter Strom vernichtet und die entsprechenden Abgaben sinnlos verpulvert. So sind selbst 15 Jahre nach den ersten Planungsent-würfen immer noch nicht die notwendigen Stromtrassen gebaut. Noch werden, das zeigen die Erfahrungen anderer Länder zu einer CO2-Abgabe, hieraus signifikante Ein-sparpotentiale erzielbar. Ergo scheint alles wieder auf eine Bürgerbelas tung hinaus-zulaufen, die „on top“ nicht nur den Ein-zelnen, sondern insbesondere auch Unter-nehmen und Betriebe belasten wird. Will man die sich am Horizont bereits abzeich-nenden Eintrübungen der Wirtschafts lage beschleunigen, stellen diese Diskus sionen und Absichten einen nicht zu unterschät-zenden Beschleunigungsfaktor dar.

Die Hybris mancher Politiker, nicht mehr nur das ausgeben zu können, was man tatsäch-lich auch einnimmt, und der daraus resultie-rende Griff in die Schatullen der Bürger, ist entschieden abzuwehren. Verlieren nämlich die Bürger das Vertrauen in das Gerechtig-keitsideal unseres Sozialstaates, geht damit möglicherweise die Inversion auf geschichts-glättende Vereinfachung einher, nach dem Motto „früher war alles besser“. Dies gilt erst recht mit Blick auf größere Organisati-

onseinheiten wie die Europäische Union oder die Auswirkungen globalisierter Märkte.

So ist mit Blick auf die anstehende Wahl zum Europäischen Parlament im Mai der Aufruf nicht nur angebracht, sondern er ist auch notwendig! Denn subjektiv empfunde-ne oder tatsächlich vorhandene wirtschaft-liche und gesellschaftliche Entwicklungen werden sich nicht beim Diskurs im Kleinen entscheiden, sondern werden sich über Stimmenmehrheiten nach guten demokra-tischen Prinzipien ausformen. Jede einzel-ne Stimme zählt, die gerade aus solchen Überlegungen heraus den demokratisch fundierten Diskurs unterstützt, ihn aber da-mit auch bejaht!

Speziell auf unsere Branche herunterge-brochen, finden Sie weiter hinten im Heft die Forderungen und Erwartungen unserer Bauwirtschaft, die es in der nächsten Legis-laturperiode in Europa anzugehen und um-zusetzen gilt. Wir haben es in der Hand, zu-sammen mit Millionen von Gleichgesinnten in Europa ein deutliches Ausrufungszeichen pro Europa, aber auch für darin zu verwirk-lichende Ziele zu setzen. Wir machen das!

In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr

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AutorRA Georg SchareckHauptgeschäftsführer [email protected]

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BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein entrümpelt Landesbauordnung

Genug ausrangiert oder geht noch was?

In Schleswig-Holstein geht es mit dem Wohnungsbau weiter voran, die Zahlen der Baugenehmigungen und Baufertigstellungen stei-gen, aber es gibt noch viel zu tun. Zur Belebung des Wohnungsbaus hat das Land mit den Kommunen einige erfolgreiche Maßnah-men wie beispielsweise das Wohnraumförderprogramm ergriffen. Im nächsten Schritt wird jetzt das Baurecht in Schleswig-Holstein weiterentwickelt; die gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Erlasse werden sukzessive angepasst. Dabei geht es auch um Vergaberecht oder Baustandards.

Derzeit hat sich die Jamaika-Koalition zur Aufgabe gemacht, im Rahmen der

Novellierung der Landesbauordnung diese zu entrümpeln und bürokratische Hemm-nisse beim Wohnungsbau zu beseitigen. Beispielsweise sollen Nachverdichtungen im urbanen Raum durch Aufstockungen, geringere Gebäudeabstände oder die Um-nutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken erleichtert werden. Der Baugewerbever-band Schleswig-Holstein begrüßt die Ini-tiative grundsätzlich und ist weiterhin mit dem Innenministerium im Gespräch.

Innen- und Bauminister Hans-Joachim Grote ist als ehemaliger Bürgermeister und Baudezernent schon viele Jahre „im Geschäft“ und hat bereits Anregungen aus der Bauwirtschaft aufgenommen. In sei-nem Ministerium sind seit der Wahl die Landesplanung mit den Fachbereichen für Wohnungs- und Städtebau gebündelt.

Bau aktuell hat dem Minister exklusiv Fra-gen zum Thema gestellt.

Interview

Interview mit Hans-Joachim Grote, Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration

Bau aktuell: Bei der Novellierung der Lan-desbauordnung stehen auch die Kosten auf dem Prüfstand. Hierzu gehören unter anderem Vorgaben bei Aufstockungen (z.B. Aufzüge) ebenso wie bei Stellplätzen. Wie sehen Ihre Lösungen aus?

Grote: Die Landesbauordnung ist in erster Linie ein Gefahrenabwehrrecht, um siche-res Wohnen zu ermöglichen. Natürlich ist es in diesem Rahmen auch Aufgabe, das Recht so zu gestalten, dass kostengüns-tiges Bauen möglich ist. Das haben mein Haus und ich im Blick. Derzeit bereiten die regierungstragenden Fraktionen einen

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5WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf zur Änderung der Landes-bauordnung vor, der die Schaffung zusätz-lichen Wohnraums weiter erleichtern soll.

„Auch das Thema Holzbausollte in die Landesbauordnung

aufgenommen werden.“

Mein Haus steht hierbei beratend zur Sei-te. Neben Erleichterungen im Abstandflä-chenrecht bei Dachgeschossausbau und Aufstockung im Bestand sollten insbeson-dere auch die Themen „Holzbau“, Erweite-rung der Genehmigungsfreistellung sowie die Typengenehmigung und die Anpassung an das europäische Bauproduktenrecht in die Landesbauordnung aufgenommen wer-den. In diesem Bündel findet sich zudem die Erleichterung, dass bei Dachgeschos-sausbauten oder Aufstockungen Aufzüge nicht mehr zwingend zu errichten sind.

Auch die heutigen energetischen Anforde-rungen an Gebäude gelten als Kostentrei-ber. Gibt es Bestrebungen, die Wirtschaft-lichkeit einiger Bestimmungen zu prüfen oder gar die strengen staatlichen Auflagen zu lockern?

Die energetischen Anforderungen an Ge-bäude resultieren in erster Linie aus der Energieeinsparverordnung des Bundes. Als Landesgesetzgeber haben wir darauf keinen Einfluss. Als beteiligtes Land im Rahmen der Bundesgesetzgebung setzen wir uns dafür ein, dass die Nachweisver-fahren vereinfacht werden und die Techno-logieoffenheit und das Wirtschaftlichkeits-gebot erhalten bleiben.

Bau aktuell: Sie wollen Hemmnisse beim Wohnungsbau beseitigen. Maßnahmen zur Nachverdichtung betreffen vor allem Städ-te. Was ist mit dem Wohnungsmarkt auf dem Land: Wie profitieren die Kommunen von Änderungen der LBO?

Grote: Die Landesbauordnung unterschei-det nicht zwischen städtischer oder länd-licher Region. Die aktuellen Erleichterun-gen gelten für die Gebäude im ländlichen Bereich gleichermaßen. Sofern auch dort Maßnahmen zur Nachverdichtung und da-mit zur flächenschonenden Schaffung von Wohnraum getroffen werden, werden die neuen Regelungen hier ebenfalls ihren Beitrag leisten.

Bau aktuell: Welche Neuerungen planen Sie für den Holzbau? Folgen Sie den Bei-spielen aus Hamburg und Baden-Württem-berg?

Grote: Vorgesehen ist, dass die Verwen-dung brennbarer Baustoffe abweichend von den geltenden Regelungen zulässig ist, wenn Sie den Technischen Baubestimmun-gen entsprechen. Die Bestimmung zielt auf die derzeit in Überarbeitung befindliche Holzbaurichtlinie ab.

Hamburg ist im Rahmen der bei der Bau-ministerkonferenz angesiedelten Projekt-gruppe Brandschutz maßgeblich in die Anpassung der Holzbaurichtlinie mit ein-gebunden. Mit dem Verweis auf die techni-schen Baubestimmungen ist es zukünftig ohne ein (aufwendigeres) Gesetzgebungs-verfahren möglich, die Technische Baube-stimmung zeitnah an neue Erkenntnisse anzupassen.

Bau aktuell: Sie sind auch Vorsitzender der Bauministerkonferenz. Setzen Sie sich für eine übergreifende Bauordnung Hamburg/Schleswig-Holstein ein? Wie ist die lände-rübergreifende Zusammenarbeit bei der Typengenehmigung, sodass einmal in ei-nem Bundesland genehmigte Wohngebäu-de auch in einem anderen gebaut werden können?

Grote: Als Vorsitzender der Bauminister-konferenz ist es mein Ziel, dass alle Länder ihr Bauordnungsrecht so weit wie möglich an die Musterbauordnung anpassen. Ent-sprechende Beschlüsse wurden bereits auf der letzten Bauministerkonferenz und dem Wohngipfel gefasst. Nun gilt es, dass die Länder diesen Weg noch konsequenter

als bisher gehen. Nordrhein-Westfalen hat dies kürzlich getan. In Schleswig-Holstein laufen die entsprechenden Arbeiten in meinem Haus. Nach Abschluss der aktuell vorgesehenen Änderung der Landesbau-ordnung zu Schaffung von mehr Wohnraum wird mein Haus einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Landesbauordnung an die Musterbauordnung vorlegen.

„Landestypische Besonderheitenkönnten im „Nordverbund“

gelöst werden.“

Mit meiner Amtskollegin Dr. Stapelfeld bin ich zu diesem Thema im engen Austausch. Nicht nur mit Hamburg, sondern auch mit den anderen „Nordländern“ sollte es eine jeweilige Landesbauordnung geben, die der Musterbauordnung weitestgehend ent-spricht. Meine Verwaltung hat bereits Fach-gespräche mit den Hamburger Kollegen dazu geführt. Der Kontakt zu Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen wird folgen. Neben der weitestgehenden Anpassung an die Musterbauordnung stel-le ich mir vor, dass mögliche gleichlau-tende landestypische Besonderheiten im „Nordverbund“ gelöst werden.

Eine eigene Nord-LBO quasi als Konkur-renzprodukt zur Musterbauordnung halte ich vor dem Hintergrund der insgesamt anzustrebenden Einheitlichkeit des Bau-ordnungsrechts in allen Ländern für nicht zielführend.

Die Typengenehmigung wurde bereits in die MBO aufgenommen. In Schleswig-Holstein wird sie demnächst in die Landesbauord-nung übernommen. Sie ist ein Baustein in

Innenminister Hans Joachim Grote

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6 WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

einem Instrumentenkasten zur Schaffung von mehr Wohnraum. In welchem Umfang dieses Instrument in Schleswig-Holstein Anwendung findet, wird sich noch zeigen. Neben der Typengenehmigung bedarf es ja immer noch einer grundstücksbezogenen Baugenehmigung. Das wird vielfach ver-gessen.

„Bauherren könnten dann sogar ohne eine

Baugenehmigung bauen“

Noch deutlich schlanker für den Bauherrn wäre es, wenn von der bald in Schleswig-Holstein eingeführten Erweiterung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens Gebrauch gemacht werden würde. Wenn die Gemeinden entsprechende B-Pläne beschließen und die sonstigen Vorausset-zungen erfüllt sind, könnten die Bauherren dann sogar ohne eine Baugenehmigung bauen. Und das bis zur Hochhausgrenze. Hier setze ich auf die Gemeinden und auf die Entwurfsverfasser, dass sie dieses un-bürokratische Instrument so weit wie mög-lich nutzen.

Bau aktuell: Die Bauwirtschaft wünscht sich seit längerem schnellere Verfahren bei Bauanträgen, Baugenehmigungen und Planfeststellungsbeschlüssen. Wie sieht es mit komplett digitalen Verfahren in den

Behörden und der entsprechenden flä-chendeckenden digitalen Infrastruktur für die Betriebe aus?

Grote: Das Verfahrensrecht der Bauord-nungen ist bereits seit Mitte der 1990er Jahre stetig angepasst und verschlankt worden. In Schleswig-Holstein ist das ver-einfachte Baugenehmigungsverfahren das Standardverfahren. Die Baugenehmigung wird in der Regel vor Ablauf von 3 Mona-ten erteilt. Falls nicht, greift eine Geneh-migungsfiktion. Von diesen drei Monaten stehen der Gemeinde zwei Monate für ihre Beratungen zu. Das ist Bundesrecht und geht auf die verfassungsrechtlich garan-tierte Planungshoheit der Gemeinden zu-rück. An diesem Zeitraum wird sich daher voraussichtlich nichts ändern.

In einigen Fällen dauern die Verfahren na-türlich länger als 3 Monate. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass Bauvorlagen nicht immer vollständig bei der Bauaufsichts-behörde eingereicht werden oder sich im Rahmen der Prüfung herausstellt, dass Fachbehörden zu beteiligen sind. Hier tra-gen die Entwurfsverfasser und die Fach-planer ebenfalls ihre Verantwortung. Bei frühzeitigem Kontakt zu den Behörden und vollständigen Bauvorlagen werden längere Bearbeitungszeiten regelmäßig vermieden. Sofern jeder seinen Teil dazu beiträgt, gibt es auch keine unnötigen Verzögerungen.

„Die Baugenehmigung wird in der Regel vor Ablauf von 3 Monaten erteilt.“

Beim Thema digitales Bauantragsverfah-ren hat der Kreis Segeberg kürzlich ei-nen entsprechenden Antrag gestellt. Mein Haus erarbeitet aktuell die entsprechen-den Rahmenbedingungen. Der Kreis Sege-berg plant mit dem „virtuellen Bauamt“ 2020 online zu gehen. Ich bin zuversicht-lich, dass das gelingt.

Neben diesem Pilotprojekt laufen die Vor-bereitungen zur Umsetzung von X-Bau und X-Planung. Da dies Auswirkungen auf die Kommunen haben wird, sind hier enge Ab-stimmungsgespräche erforderlich. Diese beiden Fachverfahren sind Teil der Digitali-sier ungsstrategie der Landesregierung für die das MELUND die Federführung hat. Mein Haus leistet seinen fachlichen Beitrag beim Ausbau der landesweiten Digitalisierung.

Bau aktuell: Herr Minister Grote, wir dan-ken Ihnen für das Interview.

InterviewM.A. phil. Hilke OhrtPressesprecherin [email protected]

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7WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

Wir sehen seit einigen Jahren eine gro-ße Nachfrage im Wohnungsneubau.

Die nun vorliegenden Zahlen für 2018 be-stätigen den nachhaltigen Trend. Das gibt unseren Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen und die weitere Neuein-stellung von Beschäftigten“, kommentiert Reinhard Quast, Präsident des Zentralver-bands Deutsches Baugewerbe (ZDB) die aktuellen Meldungen zu den Baugenehmi-gungen von Wohnungen in 2018 deutsch-landweit.

Demnach wurden Bauanträge für fast 303.000 neue Wohnungen in Wohngebäu-den genehmigt. Das waren gut 2.000 mehr als im Vorjahr. Dabei wurden für Wohnun-gen in Mehrfamilienhäusern gut 180.000 Genehmigungen erteilt, also gut 8.000 mehr als 2017. „Dies kennzeichnet die an-haltend hohe Nachfrage nach Wohnungen in Ballungsräumen. Die gute Beschäfti-

gungssituation und der Run auf die Univer-sitäts- und Hochschulstandorte schlagen sich hier nieder,“ so Quast weiter. Wichtig sei es im preiswerten Mietwoh-nungsbau voranzukommen. Daher begrü-ße der ZDB es ausdrücklich, dass auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung zum Sozialen Wohnungsbau zugestimmt hat. Nun könne der Bund die Länder, wie im Ko-alitionsvertrag fixiert, weiter beim Bau von Sozialwohnungen unterstützen.

Die Nachfrage im Wohnungsbau zeigt sich auch zu Jahresbeginn 2019 weiter sehr dynamisch. Nach den neuesten Daten des Statistischen Bundesamtes wurden im Ja-nuar insgesamt 27.100 Wohnungen geneh-migt, das waren 2.260 mehr als vor Jah-resfrist. Dabei legten gleichermaßen die Neubaumaßnahmen (+ 9 %) als auch die Umbaumaßnahmen (+ 10 %) deutlich zu.

Den größten Anteil an den Baugenehmigun-gen stellen die Wohnungen in Mehrfami-lienhäusern mit über 13.600 Wohneinhei-ten. Hiervon entfallen knapp 5.777 Einheiten auf Eigentumswohnungen (+ 10,5 %). Zwar wurden damit wieder mehr Mietwoh-nungen (7.857 WE) genehmigt, allerdings fiel die Steigerung mit 3,5 % hier deutlich verhaltener aus. Um hier mehr Drive in den preiswerten Mietwohnungsbau zu be-kommen, braucht es vor allen Dingen eine deutliche Forcierung preiswerter Bauland-flächen durch die Kommunen. Quast: „Wir drängen als Bauwirtschaft zudem darauf, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen und zu vereinfachen. Darüber hinaus sollten bundesweit ein-heitliche Typengenehmigungen in die Lan-desbauordnungen aufgenommen werden. Damit können Kosten deutlich reduziert werden.

ZDB

Hohe Nachfrage im Wohnungsneubau hält an

Für den Zeitraum Januar 2018 bis Janu-ar 2019 hat das Statistikamt Nord neue

Daten zu Baugenehmigungen in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Demnach gab es 2017 in Schleswig-Holstein gesamt 11.972 Baufertigstellungen von Wohnungen. 2018 sind in Schleswig-Holstein gesamt 14.846 Wohnungen genehmigt worden. Damit ist

der Gesamtbestand an Wohnungen auf 1.478.000 gestiegen. Die durchschnittliche Wohnfläche von Wohnfläche je Wohnung liegt bei 93 qm. Im Januar 2019 (neueste Zahlen) sind Baugenehmigungen für 118 Nichtwohngebäude, 631 Wohngebäude, 1.083 Wohnungen erteilt worden.

Statistikamt Nord

Baugenehmigungen in Schleswig-Holstein

JAN18

FEB18

MÄR18

APR18

MAI18

JUN18

JUL18

AUG18

SEP18

OKT18

GENEHMIGTE WOHNGEBÄUDE UND WOHNUNGEN IN SCHLESWIG-HOLSTEIN

Wohnungen insgesamt

Wohngebäude insgesamt

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insgesamt (einschließlich Wohnungsbau)

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AnsprechpartnerSebastian PorathLeiter IT [email protected]

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8 WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

Zur Enteignung von Mietwohnungen

Zu der Debatte über Enteignungen von Wohnungsunternehmen haben sich An-

dreas Breitner, Direktor des Verbands nord-deutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Alexander Blažek, Verbandsvorsitzen-der von Haus & Grund Schleswig-Holstein dahingehend geäußert, dass sich Robert Habeck und Ralf Stegner für ihre Vorschlä-ge wohnungspolitisch ein Armutszeugnis ausgestellt hätten.

Wenn tatsächlich Wohnungsunternehmen enteignet würden, entstünde nicht eine ein-zige bezahlbare Wohnung mehr auf dem

Wohnungsmarkt. Des Weiteren würden Steuergelder für Entschädigungen im ganz großen Maßstab verschleudert.

Haus & Grund-Chef Alexander Blažek: „Tat-sache ist, dass die Mieten selbst in Metropo-len 2018 um lediglich 1,8 Prozent gestiegen sind. Diese Zahlen hat gerade das Statisti-sche Bundesamt veröffentlicht. Ursächlich für die geringen Mietsteigerungen sind die privaten Kleinvermieter und Genossen-schaften. Zwei Drittel der Mietwohnungen in Deutschland werden von Kleinvermietern angeboten.“

VNW-Direktor Andreas Breitner: „Die poli-tisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern haben keinen Plan, wie sie den Wohnungsmarkt helfen können und schieben stattdessen die Verantwortung der Wirtschaft in die Schuhe. Das ist verantwortungslos.“

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen des privaten Grundeigentums und hat landesweit rund 69.000 Mitglieder. Der VNW vertritt in Norddeutschland insge-samt 359 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften mit 732.000 Woh-nungen. H&G + VNW

Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein

Andreas Breitner, Verbandsdirektor beim Verband norddeutscher Wohnungsunter-nehmen e.V.

Entwicklung der Baupreise für Wohngebäude

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutsch-

land steigen weiter stark: Im Februar 2019 lagen sie um 4,8 % höher als im Vorjahres-monat. Bereits im November 2018 hatte der Preisanstieg im Jahresvergleich bei 4,8 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gab es einen hö-heren Anstieg der Baupreise gegenüber dem Vorjahr zuletzt im November 2007 (+ 5,7 % gegenüber November 2006). Im Vergleich zum November 2018 erhöhten sich die Preise im Februar 2019 um 1,7 %. Alle Preise beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Umsatzsteuer.

Die Preise für Rohbauarbeiten an Wohnge-bäuden stiegen von Februar 2018 bis Febru-

ar 2019 um 5,6 %. Den größten Anteil an den Rohbauarbeiten und am Gesamtindex für den Neubau von Wohngebäuden haben die Betonarbeiten und Mauerarbeiten. Beton-arbeiten sind gegenüber Februar 2018 um 5,8 % teurer geworden, Mauerarbeiten um 6,0 %. Dachdeckungs- und Dachabdich-tungsarbeiten kosteten 4,5 %, Erdarbeiten 7,4 % und Zimmer- und Holzbauarbeiten 4,1 % mehr als im Vorjahr.

Die Preise für Ausbauarbeiten an Wohn-gebäuden nahmen im Februar 2019 ge-genüber dem Vorjahresmonat um 4,2 % zu. Unter den Ausbauarbeiten haben die Tischlerarbeiten das größte Gewicht am Baupreisindex für Wohngebäude. Hier stie-gen die Preise um 3,8 %. Bei Heizanlagen-

und zentralen Wassererwärmungsanlagen erhöhten sich die Preise um 4,0 %, bei Nie-der- und Mittelspannungsanlagen um 5,6 %, während Metallbauarbeiten 4,6 % teurer waren als im Februar 2018.

Die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparatu-ren) verteuerten sich gegenüber dem Vor-jahr um 4,3 %. Die Neubaupreise für Bü-rogebäude stiegen binnen Jahresfrist um 4,8 % und für gewerbliche Betriebsgebäude um 5,0 %. Im Straßenbau erhöhten sich die Preise um 7,5 %.

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9WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

Baupreise unter die Lupe genommen

Bauwirtschaft hat kaum Einfluss auf Baupreisentwicklung

Betrachtet man die Entwicklung der Bau-preise, also das, was die Unternehmen

für ihre handwerkliche Tätigkeit bekommen, stellen wir fest, dass die Kostensteigerun-gen in etwa den Steigerungen der Kosten der Lebenshaltung entsprechen“, sagt Ge-org Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein. Würde man allerdings die reinen Baukosten betrachten, seien schon Kostensteigerungen zu verzeichnen (siehe Seite 8).

Es gibt eine ganze Reihe an Kostentreibern, und insbesondere im Wohnungsbau beru-hen sie zum großen Teil auf gesetzlichen und normativen Auflagen (siehe Interview unten). Allerdings verursachen auch die gestiegenen Beschaffungskosten aktuell Preissteigerun-gen; zu den wesentlichen Kostentreibern gehören deutliche höhere Materialkosten, drastisch gestiegene Entsorgungskosten für Erdaushub sowie Kostenbelastungen durch die Ausweitung der Lkw-Maut oder die kräfti-gen Lohnsteigerungen im vergangenen Jahr.

„Wir hoffen, dass unsere Baubetriebe es im Gegensatz zu früheren Zeiten schaffen, die gestiegenen Kosten weiterzugeben und endlich auskömmliche Renditen zu erzie-len“, sagt Schareck. Hierfür seien die neuen Betriebsvergleiche interessant, die perfak-ta Handwerk in Zahlen e.V. jetzt durchführt (Seite 17).

Interview mit Dietmar Walberg zu Kostenentwicklungen im Wohnungsbau

Die Zusammensetzung der Kosten im Wohnungsneubau und die Umsetzung

der baulichen Qualitäten treiben derzeit die Bauwirtschaft und die Politik auch in Schles-wig-Holstein um. Hierzu ein Interview mit Dipl.-Ing. Architekt Dietmar Walberg, Ge-schäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.

Bau aktuell: Welches sind die wesentlichen Faktoren, die zu den momentan hohen Bau-kosten beim Wohnungsneubau führen?

Walberg: Unter anderem sind da zu nennen: Grundstückpreise, gestiegene Qualitäts-ansprüche an die Standards, z.B. die Ener-gieeffizienz und das barrierefreie Bauen, Kfz-Stellplätze, Schallschutz und weitere kommunale oder behördliche Auflagen so-wie das innerstädtische Bauen mit seinen erhöhten logistischen Anforderungen.

Bau aktuell: Welche Faktoren führen zu den hohen Bauwerkskosten?

Walberg: Es gibt hier eine ganze Reihe von Faktoren: komplexe normative und gesetzli-che Anforderungsverschärfungen auf zahl-reichen Gebieten in den letzten 15 Jahren, steigende Kapazitätsengpässe im Bauge-werbe, Grundstücks-Preissteigerungen und -spekulation und Investition in das falsche (hochwertige) Wohnungsbausegment, feh-lendes Know-how für kostenoptimiertes Pla-nen und Bauen.

Bau aktuell: Haben Sie Vorschläge, um die allgemeinen Baukosten sowie die reinen Bauwerkskosten zu senken?

Walberg: Wichtig wären die regelmäßige Überprüfung aller Standards auf Angemes-senheit, rationelles und typisiertes Bauen, die Anwendung regionaler Bautraditionen, kein übertriebener Klimaschutz im Woh-nungsbau, keine kommunalen zusätzlichen Auflagen, keine Stellplatzanforderungen.

Bau aktuell: Sollten Abstriche bei der Quali-tät oder bei anderen Anforderungen gemacht werden? Und wenn ja, welche?

Walberg: Bei Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sollten die gewohn-ten Standards beibehalten, aber bei jedem Projekt spezifisch auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Weitere Standardver-schärfungen (z.B. Energieeffizienz, Schall-

schutz, Brandschutz etc.) dürften auf keinen Fall in absehbarer Zeit durchgeführt werden.

Bau aktuell: Gibt es gravierende regionale Unterschiede?

Walberg: Nein. In Deutschland wird in der Regel überall zu vergleichbaren Kosten ge-baut. Unterschiede gibt es nur zwischen den verschiedenen Standortanforderungen (z.B. zwischen Stadt (z. B. Baustellenlogistik) und Land oder auf den Inseln (Baustofftransport etc.).

Bau aktuell: Herr Walberg, wir danken Ih-nen für das Interview.

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AutorinM.A. phil. Hilke OhrtPressesprecherin [email protected]

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BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

In Schleswig-Holstein Umsätze um 13 % gestiegen

In den größeren Betrieben im Bauhaupt-gewerbe Schleswig-Holsteins ist der bau-

gewerbliche Umsatz im vergangenen Jahr um 13 Prozent auf 2,4 Mrd. Euro gestiegen. Besonders deutlich fiel der Zuwachs mit je-

weils plus 15 Prozent im Wohnungsbau so-wie im gewerblichen und industriellen Bau aus. Im öffentlichen und Verkehrsbau stie-gen die Umsätze um neun Prozent, so das Statistikamt Nord.

Die Auftragseingänge lagen mit knapp 2,0 Mrd. Euro um drei Prozent über dem Vorjahres- wert. Im öffentlichen und Ver-kehrsbau sowie im Wohnungsbau stieg der Wert der Auftragseingänge jeweils um

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Bundesweit super Branchenstart in 2019

Die Branche ist gut in das Jahr 2019 ge-startet. Die Bauunternehmen haben im

Januar trotz regional deutlich ausgeprägter Witterungsbehinderungen bereits intensiv an der Abarbeitung der Auftragsbestände gearbeitet.“ Mit diesen Worten kommen-tierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewer-be (ZDB), die aktuell gemeldeten Konjunk-turdaten für das Bauhauptgewerbe.

Die Auftragsbestände hatten zum Jahres-anfang mit über 46 Mrd. Euro das höchste Niveau seit der Wiedervereinigung erreicht, obwohl die Unternehmen bereits im letzten Quartal 2018 eine außerordentliche Leis-tungssteigerung erzielten. „Die Nachfrage nach Bauleistungen reißt nicht ab. Wir ver-zeichnen im Januar einen Orderzugang von fast 6 Mrd. Euro, das sind fast 20 % mehr als vor einem Jahr! Die Bauwirtschaft wird die Konjunkturentwicklung in Deutschland in diesem Jahr wesentlich stützen. Wir zei-gen: Während die gesamtwirtschaftliche Entwicklung durch globale Unsicherheiten beeinträchtigt wird, ist auf die überwiegend

mittelständisch geprägte Bauwirtschaft in Deutschland Verlass.“

Nach den Daten des Statistischen Bundes-amtes zur Konjunkturentwicklung im Bau-hauptgewerbe in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten haben die Unternehmen im Januar 2019 einen Umsatz von 4,2 Mrd.

Euro erzielt. Das waren ca. 10 % mehr als im Januar 2018. Die Zahl der Beschäftigten lag mit ca. 476.500 um etwa 10.000 über dem Wert vom Dezember 2018. Damit ver-zeichnen die Unternehmen einen für Jah-resbeginn außerordentlich hohen Beschäf-tigungsstand.

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BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

Tipp: Betriebsvergleich mitmachen! In Schleswig-Holstein gibt es rund 3.000 Betriebe im Bauhaptgewerbe. In der amtlichen Statistik werden wirtschaftszahlen von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen angegeben; das waren im vergangenen Jahr 308 Betriebe; für kleine Betriebe wird daraus hochgerechnet.

Für belastbare Zahlen fürs Handwerk führt perfakta.SH e. V. – Handwerk in

Zahlen regelmäßig Betriebsvergleiche für die einzelnen Gewerke durch. Die Daten-basis hierfür ergibt sich aus den Ergeb-nissen der einzelnen Unternehmensana-lysen.

Allerdings dienen die Erhebungen nicht nur der Statistik, sondern beantworten auch Fragen des Unternehmers: „Habe

ich gut gewirtschaftet?“ oder „Stimmt meine Kalkulation?“ und viele Fragen mehr. Aus den Unternehmensdaten er-rechnet perfakta Kennzahlen und beant-wortet damit Fragen zur wirtschaftlichen Situation jedes einzelnen teilnehmenden Unternehmens, zu Stärken und Schwä-chen und damit auch zu Verbesserungs-potenzialen. Selbstverständlich sind alle Daten streng vertraulich und werden auch so gehandhabt. In diesem Jahr werden

unsere Gewerke intensiv analysiert: Flie-senleger, Massivbau, Straßen- und Tief-bau sowie Zimmerer.

Machen Sie mit, Ihre Teilnahme haben Sie bereits mit Ihren Beiträgen zu den Kammern und mit Ihrem Innungsbeitrag überwiegend bezahlt! Gegenüber freien Betriebsberatern sparen Sie für vergleich-bare Leistungen bis zu mehreren Tausend Euros! Siehe Seite 17 BA

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AnsprechpartnerSebastian PorathLeiter IT [email protected]

drei Prozent; im gewerblichen und indus-triellen Bau betrug der Zuwachs zwei Pro-zent.

Die Zahl der baugewerblich tätigen Perso-nen lag im vergangenen Jahr im Monats-durchschnitt bei 13.900 Frauen und Män-nern in den größeren Betrieben. Gegenüber 2017 ist das ein Zuwachs um sechs Prozent. Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein 2.680 Betriebe im Bauhauptgewerbe mit rund 25.800 Mitarbeitern.

Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden stieg um sechs Prozent auf rund 16,5 Mio. Stunden. Einen leicht überdurchschnittli-chen Zuwachs gab es dabei im gewerblichen und industriellen Bau (plus neun Prozent) sowie im öffentlichen und Verkehrsbau (plus

sieben Prozent). Im Wohnungsbau stieg das Arbeitsvolumen um drei Prozent.

Der Zuwachs der Mitarbeiterzahlen ist laut Baugewerbeverband Schleswig-Holstein trügerisch. Im langfristigen Vergleich sei die Zahl der Betriebe und der Mitarbeiter im Baugewerbe gesunken. Im Jahr 2.000 hat es in Schleswig-Holsteins Bauhauptgewerbe in den größeren Betrieben noch rund 34.800 Beschäftigte gegeben, 2016 rund 13.000 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.

„Wir haben heute weniger Betriebe und weniger Beschäftigte bei deutlich höherer Wirtschaftsleistung. Seit 2014 fahren wir mit knapp der Hälfte der Belegschaft einen um fast 30 % höheren Umsatz“, so BGV-Vor-standsvorsitzender Thorsten Freiberg.

Das ist vor allem auf die neuen Bauweisen mit vermehrten industriellen Vorfertigun-gen und einem höheren Mechanisierungs-grad zurückzuführen. Das Bauen mit den neuen Bauelementen und Dämmmateriali-en nach den neuen Energiesparverordnun-gen ist heute teilindustriell und braucht we-niger Mitarbeiter auf der Baustelle. Zudem ist eine Konzentration der Betriebe zu be-obachten und es gibt neue Ein- oder Zwei-Mann-Kleinstbetriebe, die für die Bauunter-nehmen als Subunternehmer arbeiten, die einen starken Wettbewerb verursachen, der die Kosten nicht einspiele. red

perfakta, wurde vor 50 Jahren als Rationalisierungsgemeinschaft Handwerk Schles-wig-Holstein e.V. mit Sitz in Kiel gegründet. Das Team um Geschäftsführer Christof Tatka ist persönlicher Ansprechpartner für alle Handwerksbetriebe. Gefördert wird perfakta vom Wirtschaftsministerium und unterstützt von den 25 Landesinnungsver-bänden, dem BGV SH, den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck.

Der Vorstand setzt sich aus den Präsidenten der Handwerkskammern Schleswig-Hol-steins und Vertretern der Handwerksverbände zusammen. Unterstützt durch seine Partner und Förderer bietet perfakta ein umfassendes Angebot an betriebswirtschaft-licher Unterstützung für Handwerksbetriebe in Schleswig-Holstein.

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BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

Schleswig-Holstein gibt richtig Gas

Erfolg im Bundesrat für schnelles Internet

Schleswig-Holstein hat daher 2013 eine Breitbandstrategie beschlossen und

sich dabei ein sehr ehrgeiziges Ziel ge-setzt: Bis 2025 soll es flächendeckend Glasfaseranschlüsse bis in die Haushalte oder Gebäude geben, um alle Regionen in Schleswig-Holstein für das digitale Zeital-ter zu rüsten. Das Land will als Spitzen-reiter mit 39 Prozent Glasfaserquote bei einem Bundesdurchschnitt von etwa zehn Prozent auch dem Rest der Republik zei-gen, wie es geht und hat jetzt im Bundesrat Erfolg damit.

Die Länderkammer hat mit großer Mehr-heit einen Antrag von Wirtschaftsminister Bernd Buchholz angenommen, um den Ausbau von schnellen Internetverbindun-gen im Norden noch intensiver voranzu-treiben, heißt es aus dem Wirtschaftsmi-nisterium. Demnach solle der Bund künftig kommunale Breitbandprojekte stärker un-terstützen und mehr als die bisherigen 50 Prozent der Kosten beim Ausbau von Breit-bandnetzen übernehmen. Auch solle die

Begrenzung auf einen Höchstförderbetrag von 30 Millionen Euro für ein Projekt fallen.

Für den Glasfaserausbau standen in Schleswig-Holstein rund 105 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, da-von sind noch knapp 60 Millionen Euro verfügbar. Seit Ende 2015 fördert der Bund

Breitbandprojekte auf Basis eines eigen-ständigen Breitbandförderprogramms (BFP). Bislang sind rund 120 Millionen Euro Bundesfördermittel für Schleswig-Holstein bewilligt.

Sanierungsoffensive des Landes geht voran

Das Verkehrsministerium und der Lan-desbetrieb Straßenbau und Verkehr

Schleswig-Holstein (LBV-SH) unterneh-men weitere Kraftakte für die Landesstra-ßen. Aktuell investiert das Land allein im Raum Lübeck über 100 Millionen Euro in rund 40 Einzelprojekte.

„Wir begrüßen, dass die geplanten Inves-titionen in die Landesstraßensanierung eine erfreuliche Entwicklung zeigen und dass die Landesregierung es wirklich ernst mit ihren vollmundigen Ankündigungen meint“, sagt Georg Schareck, Hauptge-schäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein.

Die Landeregierung hatte angekündigt, mit einer neuen Erhaltungsstrategie den Subs-tanzverzehr aufzuhalten. Nach mehr als 80 Millionen Euro im Vorjahr hat sie in diesem Jahr die Investitionen auf 90 Millionen Euro hochgefahren. Jetzt seien die Bauunter-

nehmen gefragt, die Maßnahmen umzu-setzen. Trotz der Bau-Hochkonjunktur sei

es wichtig, jeden Cent auf die Straße zu bekommen.

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BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

Kommunen erhalten weiter Zuschüsse

Schleswig-Holstein bekommt vom Bund in diesem Jahr letztmals Geld für Infra-

strukturprojekte über das sogenannte Ent-flechtungsgesetz. Ein neues Landesgesetz soll die Finanzierung in Zukunft sichern.

Seit 2007 stellt der Bund den Ländern für Investitionen in den kommunalen Straßenbau und den Öffentlichen Perso-nennahverkehr jährlich sogenannte Ent-flechtungsmittel bereit. Diese sollen der

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden dienen. Diese Rege-lung nach dem Entflechtungsgesetz von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen läuft Ende dieses Jahres aus.

Doch auch danach wird es Zuschüsse für die Sanierung der Haupt- und Dorfstraßen in den Gemeinden geben, denn die Lan-desregierung hat beschlossen, die ent-fallenden Bundesmittel zu kompensieren und sogar noch etwas draufzulegen. Das entsprechende Gemeinde-Verkehrsfinan-zierungsgesetz (GVFG) hat der Landtag einstimmig verabschiedet.

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein er-hielten ab 2020 mindestens 43,25 Millionen Euro für ihre Infrastruktur und den öffent-lichen Personennahverkehr; ab 2021 sehe das Gesetz eine Steigerung um zwei Pro-zent pro Jahr vor; 2035 sollen rund 60 Milli-onen Euro zur Verfügung stehen. Dann pla-ne die Landesregierung eine Revision der Mittelvergabe, heißt es aus dem Landtag.

Digitalisierung im Straßenbau

Der Landesbetrieb Straßenbau und Ver-kehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) be-

treut eines der ersten BIM-Straßenbau-Pi-lotprojekte in Deutschland.

Das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ins Leben

gerufene Projekt besteht aus zwei Ent-wicklungsphasen. In der Vorbereitungs-phase (2015-2017) wurden drei Tunnel- und ein Brückenprojekt realisiert; es gab kein Straßenbauprojekt. Für die Pilot-phase (2017 bis 2020) wurde das LBV.SH- Projekt „A7, Umbau der Rastanlage

Ellund“ als Straßenbauvorhaben angenom-men.

Die Aufgabe für den LBV.SH umfasst den Umbau des Rastplatzes und die Bereitstel-lung von 25 Stellplätzen für Lkw, 34 Stell-plätzen für Pkw sowie zusätzlichen Flächen für Großraum- und Schwertransporte. Der Umfang beträgt rund 10.000 m Straßen-Oberbau; die Baukosten belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro.

Die vorrangigen Ziele des BIM-Pilotprojekts sind im Fall des „Umbaus Rastanlage Ell-und“ der Erwerb von Methodenkompetenz und die Weiterentwicklung von BIM für den LBV.SH beziehungsweise für den Straßen-bau.

AutorinM.A. phil. Hilke OhrtPressesprecherin [email protected]

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Torsten Conradt, Direktor des LBV.SH bei der Landespressekonferenz zum Thema

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WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

„Mehrgeschossiger Holzbau: mitten rein – oben drauf – außen dran“

7. Schleswig-Holsteinischer Holzbautag in Neumünster

Bereits zum siebten Mal in Folge hat das Holzbauzentrum* Nord (HBZ*) den Schleswig-Holsteinischen Holzbautag ausgerichtet. Die Fach-welt ist am 2. April in Neumünster zusammengekommen. Mit über 110 Teilnehmern war die Veranstaltung komplett ausgebucht. Auch drei Vertreter aus dem Bauministerium informierten sich und das regionale Fernsehen NDR filmte für einen Beitrag im Abendprogramm.

Wir zeigen hier heute, wie wichtig es ist, den Holzbau in unsere urbanen Räu-

me zu bringen, beispielsweise bei Nach-verdichtungen“, so der Leiter des HBZ*, Dipl.-Ing. Erik Preuß. Neben Technik und Details wurden praktische Anwendungen und Holzbauprojekte aus Norddeutschland präsentiert.

Einer der Pioniere des Holzbaus, das Archi-tekturbüro Kaden + Lager, hatte 2007 quasi den Startschuss zum mehrgeschossigen

innerstädtischen Holzbau gegeben. Martin Lager stellte das Projekt e3 vor, das erste 22 Meter hohe siebengeschossige Holzge-bäude.

In der Hafencity Hamburg entsteht derzeit mit der „Wildspitze“ sogar Deutschlands höchstes Holzgebäude mit 18 Geschossen. Georg Nunnemann von der Garbe Immo-bilien-Projekte GmbH, dem Bauherrn, be-richtete darüber. Ihm schloss sich Henning Klattenhoff, Assmann Beraten + Planen AG,

der Tragwerksplaner bei diesem Projekt, mit dem Vortrag „Planungsprozesse im modernen, urbanen Holzbau“ an. „Holz-bauplanung ist immer integrale Planung. Alle Fachdisziplinen müssen vom ersten Moment an zusammenarbeiten“, so Klat-tenhoff.

Zudem wurde angesprochen, in Schleswig-Holstein größer und höher in Holz zu bauen. „Heute sind die Produkte und Bauweisen sehr sicher“, sagt Preuß. Das HBZ* steht

Markus Lager (Kaden+Lager) resümierte zu 10 Jahren urbaner Holzbau und blickte in die Zukunft

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Ökokonten auf Naturwaldflächen der Landesforsten

Kompensation bei Bauprojekten

Gemeinden, Firmen oder Privatperso-nen, die mit einem Bauvorhaben in die

Natur eingreifen, sind zu einem Ausgleich verpflichtet. Wenn die Möglichkeit dazu nicht am Ort des Eingriffes besteht, gibt das Landesnaturschutzgesetz die Möglich-keit, diesen Ausgleich an anderen Orten zu schaffen; eine weitere Möglichkeit bietet das sogenannte Ökokonto. Dabei werden Naturschutzmaßnahmen nach bestimmten Kriterien bewertet, in Ökopunkte umge-rechnet und auf einem Ökokonto gutge-schrieben.

Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) haben im Zuge der Naturwaldaus-weisung 2016 auf vielen neu geschaffenen Naturwaldflächen Ökokonten eingerichtet. Insgesamt betreuen die Landeforsten mit etwa 50.000 Hektar etwa ein Drittel der Wald-fläche in Schleswig-Holstein und verfügen über rund 60 Ökokonten in verschiedenen Naturräumen. Ausgleichspflichtige können hier Ökopunkte erwerben und ihre Verpflich-tungen zur Kompensation damit erfüllen. Die Landesforsten führen Maßnahmen zur öko-logischen Aufwertung durch.

„Dank der Konzentration auf ausgewählte Flächen werden Eingriffe in die Natur mit höherwertigen Maßnahmen kompensiert“, so die Landesforsten. Dadurch ergebe sich eine erhebliche Qualitätsverbesserung im Gegensatz zu herkömmlichen Ausgleichs-flächen und gleichzeitig verringere sich der Druck auf landwirtschaftliche Flächen.

Weitere Informationen: www.forst-sh.de/zukunft/oekopunkte/

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Gefesseltes Publikum beim restlos ausgebuchten Holzbautag in Neumünster

Redaktion BAU AKTUELL

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WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

mit der Landesregierung im Dialog. Es wird geprüft, die Holzbauweise in den Gebäu-deklassen 4 und 5 von überbordenden An-forderungen in der Landesbauordnung zu befreien. Angela Whyte von der Obersten Bauaufsichtsbehörde: „Wir informieren uns hier über Neuerungen, die in unsere Über-legungen zur Bewertung des Holzbaus ein-fließen.“

Tillmann Schütt, Schütt GmbH & Co. KG, der über „Fünf Geschosse in Holz“ referier-te, plädierte ebenfalls für mehrgeschossige Holzbauten und eine Berücksichtigung bei der aktuellen Novellierung der Bauordnung.

Auf der Fachtagung ging es weiter mit ge-stalterischen Möglichkeiten und techni-schen Randbedingungen in den Vorträgen „Technik - Beispiele Details“ von Thomas

Stolte, Planungswerft Schuchard & Stolte Ingenieurgesellschaft mbH und „Aufsto-ckungen im Detail“ von Ingo Kempa, keen-co3 UG.

Georg Sponfeldner, Fermacell GmbH, hielt einen unterhaltsamen Vortrag zum The-ma „Zeitgemäßer Schallschutz im moder-nen Holzbau“. Lösungen und Beispiele aus der Praxis boten ebenfalls die Vorträge „Schulerweiterung: Schallschutz sauber gelöst“ von Horst Inselmann, Lignotrend Produktions GmbH sowie „Mehrgeschossi-ger Brandschutz mit Trockenbau“ von Jörg Schröder, Knauf Gips KG.

In den Pausen fand ein reger Austausch statt. „Wir schätzen am Holzbautag den Wissensausbau und die Plattform zum Netzwerken“, sagte Teilnehmer Frank

Schulze, Landesbeirat Forst- und Holzwirt-schaft S-H/HH. Jelle Christopher Holm, Die Holzverbindungs GmBH, ergänzte: „Die Fachvorträge zeigen auf, wohin die Reise beim Holzbau geht.“

„Wir hinken noch hinter Hamburg und Ba-den-Württemberg her und rufen die Politik auf, den Holzbau mit dem Massivbau gleich-zustellen“, sagte Preuß. Dass die Holzbau-betriebe, Planungsbüros und Hersteller im Land über das entsprechende Know-how verfügen, haben sie beim Holzbautag wie-der einmal unter Beweis gestellt.

„Mehrgeschossiger Holzbau: mitten rein – oben drauf – außen dran“

7. Schleswig-Holsteinischer Holzbautag in Neumünster

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AnsprechpartnerDipl.-Ing. Erik PreußLeiter HBZ Nord [email protected]

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Die Referenten im Expertengespräch Bei guter Verpflegung lässt es sich gut Netzwerken

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WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

Die Landesinnung des Brunnenbauer-handwerks bekommt eine eigene Websi-

te mit der Adresse https://www.brunnenbau-er-innung.de. Diese wird demnächst online gestellt. Hier können sich Interessierte über

die Innung informieren, es gibt Fachinforma-tionen zum Leistungsspektrum der Innungs-betriebe sowie eine Betriebssuche, damit Kunden schnell ein Unternehmen in ihrer Region und nach ihren Anforderungen finden.

Website für die Landesinnung des Brunnenbauerhandwerks

Fünf Sterne für die Firma Volker Clausen aus Freienwill

Die Zimmerei & Bauunternehmen Vol-ker Clausen aus Freienwill ist mit dem

5-Sterne-Meisterhaft-Siegel der Deutschen Bauwirtschaft ausgezeichnet worden. Martin Hanisch, Geschäftsführer Kreishandwerk-erschaft Flensburg übergab Inhaber Volker Clausen die Auszeichnung (Foto).

Clausen hatte nach den Ausbildungen zum Maurer sowie zum Zimmerer 2002 die Meis-terprüfung des Zimmererhandwerks abge-legt. Das Produkt- und Dienstleistungsange-bot des Unternehmens umfasst alle Arbeiten des Zimmerer-, Maurer- und Betonbauer-handwerks sowie beratende Tätigkeiten bei Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen in Holz-rahmenbauweise und Massivbauweise.

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Hans Henning Hansen aus dem Vorstand des BGV S-H.

AnsprechpartnerinKerstin OkrentSekretariat, Meisterhaft [email protected]

Redaktion BAU AKTUELL

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WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

perfakta –Betriebsvergleich für die Betriebe des Baugewerbes in Schleswig-Holstein

In Zusammenarbeit mit dem Baugewerbeverband Schleswig-Holstein führt perfakta wieder

einen Betriebsvergleich für die Betriebe des Baugewerbes in Schleswig-Holstein durch.

Unsere individuelle, branchenbezogene Unternehmensanalyse hilft Ihnen, Stärken zu erkennen

und auszubauen sowie Schwachstellen aufzudecken und zu beseitigen.

Ein Mitarbeiter von perfakta setzt sich mit Ihnen zusammen und analysiert die Wirtschaftsdaten

des Jahres 2018. Das ist unkompliziert und nimmt nur ca. 2 Stunden Ihrer Zeit in Anspruch.

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BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

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BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

Johannes Specht Bauunternehmen GmbH & Co. KG ist ein leistungsstarkes und zu-

kunftsorientiertes Unternehmen des Bau-gewerbes mit Sitz in Bad Segeberg. Der Be-trieb wurde 1869 von Johann Hinrich Specht gegründet und wird bis heute von der Familie Specht kontinuierlich weiterentwickelt. Mit Johannes Specht führt bereits die sechste Generation die Geschicke des Unternehmens.

Am 15. Februar dieses Jahres beging das Unternehmen sein 150-jähriges Betriebsju-biläum. Ein Grund für die die Geschäftsführer Jörg und Johannes Specht, allen Mitarbeitern und deren Partnern dafür zu danken, dass sie

dem Unternehmen langjährig und treu zur Seite stehen. Unter den rund 200 Gästen bei der Feier waren auch Kreispräsident Klaus Peter Dieck, Kammerpräsident Günther Sta-pelfeldt und Kreishandwerksmeister Michael Kahl. „Familientradition, Ausbildung, Ehren-amt“ seien drei der wichtigsten Meilensteine in der Firmengeschichte, wie Kahl bei seinem Grußwort hervorhob.

Von Anfang an wurde die Ausbildung von Nachwuchskräften bei dem Traditionsunter-nehmen ernst genommen und mit Sorgfalt betrieben. Diese Passion kommt nicht nur dem eigenen Unternehmen zugute, sondern

der gesamten Baubranche der Region. Aber nicht nur davon profitiert die Allgemeinheit, auch das ehrenamtliche Engagement seit Generationen zeichnet den Innungsbetrieb aus. So war Wilhelm Specht von 1987 bis 2003 Obermeister der Baugewerbe-Innung für den Kreis Segeberg. In diesem Amt folgte ihm sein Sohn Jörg Specht, der darüber hinaus stellvertretender Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Mittelholstein ist.

Die Ämter bedeuten, mit Leib und Seele für das Handwerk zu stehen. Sie zeigen, dass man sich für die Interessen des handwerk-lichen Berufsstandes stark machen will und Wert auf Traditionen und Gebräuche legt. Da-für sprachen sowohl Kahl als auch Stapelfeldt dem Unternehmer und seiner Familie ihren Dank aus.

Kahl: „Als regionale Arbeitgebervereinigung des Handwerks sind die Kreishandwerker-schaft Mittelholstein und ihre Innungen auf genau solche Menschen angewiesen, die bereit sind, Energie und Zeit zu investieren, um die Ziele nachhaltig mitzugestalten: Inte-ressenvertretung in der Region, Netzwerken, Dienstleistung und Partnerschaft. Wir hof-fen, auch dieser Bereich wird fortgeführt und weitergegeben.“ Jörg und Johannes Specht haben sich auf die Fahnen geschrieben, das zu tun.

150 Jahre Bauunternehmen Johannes Specht

Redaktion BAU AKTUELL

B. Rainer Brings , CEO, Geschäftsführer, Thomas Beton

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(v.l.n.r.) Die Spechte verstehen ihr Handwerk: Geschäftsführer Johannes und Jörg Specht mit Kreishandwerksmeister Michael Kahl

Die Thomas Beton GmbH und die Goethe–Gemeinschaftsschule wollen zukünftig

im Hinblick auf den Nachwuchs im Rahmen des Projektes „Regionale Fachberatung Schule-Betrieb“ zusammenarbeiten. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben Schulleiter Andreas Schlüter sowie Rainer Brings, Geschäftsführer bei Thomas Beton, und Thorsten Brinkmann, Vertriebs-leiter der Firma, Ende März unterzeichnet. Im Rahmen dieser von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Kiel begleiteten Kooperation sollen mit gemeinsamen Ak-tivitäten die ökonomische Bildung und die Vorbereitung der Schüler auf ihre zukünf-tige Rolle im Wirtschaftsleben verbessert

werden. Die Angebote machen die Koope-ration zu einer für beide Seiten lohnenden Partnerschaft: Neben Betriebsbesichtigun-gen für Schüler unterstützt Thomas Beton die schulinternen Berufsinformationstage und bietet Berichte über die Arbeitswelt im Unterricht sowie Praktikumsplätzen an. Die Goethe-Gemeinschaftsschule sorgt für ei-nen kontinuierlichen Austausch zwischen Lehrkräften und dem Unternehmen und informiert die Schüler über freie Ausbil-dungs- und Praktikumsstellen bei Thomas Beton. So können für interessierte Schüler bereits Perspektiven für eine duale Berufs-ausbildung im Anschluss an die Schulzeit entstehen. red

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Partnerschaft Unternehmen – Schule

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Europapolitische Positionen der Bauwirtschaft

Ende Mai wählen die Bürger der Mitgliedsstaaten ein neues EU-Parlament. Das ist nicht irgendeine Wahl von vielen, sondern mit Abstand die wichtigste seit langem, denn In die-sem Jahr stellt die EU die Weichen für den gesamten weiteren europäischen Integrati-onsprozess. Daher ist diese Wahl ist für die Zukunft Europas entscheidend und Europa ist, trotz aller Kritik im Einzelnen, wichtig auch für den europäischen Binnenmarkt.

Jetzt hat die Bundesvereinigung Bauwirt-schaft (GbR) die „Politischen Forderun-

gen des Bau- & Ausbaugewerbes zur Euro-pawahl 2019“ an die neuen EU-Institutionen in der kommenden Legislaturperiode ver-öffentlicht. Auch der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein hat diese an die Kandi-daten zur Europawahl sowie die Parteivorsit-zenden des Landes weitergegeben. Denn die

Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmen maßgeblich die zukünftige Aus-gestaltung der Rahmenbedingungen auch für die Bauwirtschaft in Deutschland.

Daher sind die deutsche Bundesregierung sowie alle zukünftigen Vertreter aus den einzelnen Bundesländern aufgefordert, sich stärker als in der Vergangenheit für die In-

teressen der deutschen Bauwirtschaft, der Gebäudetechnik und des Garten- und Land-schaftsbaus in Brüssel starkzumachen und sich dafür einzusetzen, dass wichtige na-tionale Errungenschaften auch in Zukunft erhalten bleiben. Dies gilt insbesondere für die Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft im Jahr 2020.

Die „Politischen Forderungen zur Europa-wahl 2019" können Sie per E-Mail in der Verbandsgeschäftsstelle anfordern: [email protected]

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POLITISCHE FORDERUNGEN DES BAU- & AUSBAUHANDWERKS ZUR

EUROPAWAHL2019

Forderungen:

§ Investitionen fördern – Wachstum stärken!

§ Qualität sichern – duale Ausbildung stärken – Hände weg vom Meisterbrief!

§ Die deutsche Bauwirtschaft bekennt sich zu den Zielen des Klimaschutzes

§ Binnenmarkt für Bauprodukte und Märkte für innovative Technik schaffen!

§ Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nachhaltig bekämpfen!

§ Arbeitnehmerfreizügigkeit optimieren!

§ Sozialpartnerschaft stärken!

§ Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft verbessern!

Redaktion BAU AKTUELL

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Geschäftsführerkonferenz in Kiel

Die Geschäftsführerkonferenz der bauge-werblichen Organisation unseres Landes

fand am 6. Februar im Haus des Baugewer-bes in Kiel statt. Auf der Tagesordnung stand als Top 1 die Schwerpunkte der Arbeit es Baugewerbeverbandes S-H in diesem Jahr. Hierzu gehörte der Bericht zum Sachstand des Arbeitsausschusses Strukturfragen, der sich insbesondere mit dem OT-Modell Nie-dersachsen für die Innungen befasst hat, so-wie Neues aus der Tarifpolitik. Technischer wurde es mit der Präsentation des Facelifts der Homepage des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein und den Ansätzen der Digitalisierung durch den ZDB.

In Sachen Nachwuchs für die Baubetriebe trug BGV-Geschäftsführer Jan Jacobsen über die Arbeit zur Neuordnung der Berufs-ausbildung vor. Die Landesmeisterschaften 2019 werden am 26. September bei der In-nung des Baugewerbes Neumünster aus-getragen; für die kommenden Jahre werden noch Austragungsorte/Innungen gesucht. Abschließend berichtete der Leiters des HBZ* Nord, Erik Preuß, über seinen Fach-bereich und die Erfolge der Veranstaltungen des Holzbauzentrums.

Parlamentarischer Abend des Handwerks

Landtagspräsident Klaus Schlie, HSH-Präsident Thorsten Freiberg, Umweltminister Jan Philipp Albrecht

Gäste aus Handwerk, Wirtschaft und Politik verfolgen die Reden

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Die Geschäftsführerrunde beim Bericht von BGV-Geschäftsführer Jan Jacobsen

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Aus dem Verband

Unsere langjährige Mitarbeiterin Kirsten Bartsch ist in den Ruhestand gegangen. Wir danken ihr für die langjährige gute Zusam-menarbeit und wünschen ihr alles Gute.

Zuständig für die Landesinnung des Brun-nenbauerhandwerks Schleswig-Holstein ist ab sofort Semra Selvan, Sekretariat BGV S-H, Kontakt: [email protected]

Zuständig für alle Landesfachgruppen Schles wig-Holstein ist RA Ralf Schneider, Ge schäfts führer BGV S-H, Kontakt: [email protected]

Auf dem Parlamentarischen Abend des Verbandes Handwerk Schleswig-Hol-

stein e.V. am 13. Februar 2019 in Kiel stan-den die Themen Digitalisierung, Europa-wahl und Nachwuchs im Fokus. Präsident Thorsten Freiberg sagte: „Wir stehen vor dynamischen Veränderungen und haben große Aufgaben zu bewältigen, dafür brau-chen wir verlässliche Partner in der Politik.“

Energiewende-Minister Jan Philipp Albrecht betonte die enormen Chancen der Energie-wende auch für kleinere Betriebe. „Das Hand-werk kann dazu beitragen, neue Entwicklun-gen umzusetzen.“ Er sprach sich auch dafür aus, die Digitalisierung voranzutreiben; dabei zielte er auch auf die Verwaltung ab. Zudem dürfe der ländliche Raum bei der Infrastruk-turversorgung nicht abgehängt werden.

Für Vertreter des Handwerks, auch aus der Bauwirtschaft und natürlich aus dem Bau-gewerbeverband, bot der Abend Gelegen-heit zu einem interessanten Austausch mit Mitgliedern der Landeregierung und der Wirtschaft zu vielen Themen, die das Hand-werk beschäftigen.

Termin

Der Deutsche Obermeistertag findet in Verbindung mit dem Deutschen Bauwirt-schaftstag der Bundesvereinigung Bauwirt-schaft am 12. und 13. November 2019 in Berlin statt. Der Baugewerbetag im kommen-den Jahr findet gemeinsam mit dem Bun-desverband Parkett und Fußbodentechnik und dem Bundesverband Estrich und Belag vom 17. - 18. November 2020 in Berlin statt.

Redaktion BAU AKTUELL

Redaktion BAU AKTUELL

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Tagung der Landesfachgruppe Massiv-Bau am 21. März 2019 im Alten Stahlwerk

Die diesjährige Frühjahrstagung der Landesfachgruppe Massiv-Bau war ganz der Fassade gewidmet. Dirk Fischer, Spezialist für den Werkstoff Keramik und Verkaufsleiter der OLFRY-Ziegelwerke GmbH & Co. KG, referierte zur Herstellung und zu den Eigenschaften von Klinker und Ziegelsteinen sowie deren fachgerechter Verarbeitung. Er zeigte anhand von Beispiels-fällen, wie wichtig der Schutz der Fassade während der Ausführung und die sorgfältige Ver-fugung sind. Zur Vermeidung von Verfärbungen biete OLFRY einen speziellen Ausblühschutz, der durch eine wasserabstoßende Beschichtung der Steine erreicht werde, so Fischer.

Im Anschluss bearbeitete Steffen Haupt, Leiter der Bauberatung bei quick-mix, das

Thema Verblendfassade aus Sicht des Mör-telherstellers. Nach kurzem Einstieg über die Funktionsweise der Verblendfassade erläuterte der Ingenieur die Eigenschaften von Fugenmörteln und grenzte Ausblühun-gen von Auslaugungen ab. Neben Hinwei-

sen zur Entfernung von Ausblühungen gab der Referent zahlreiche Tipps zur Vermei-dung der Beeinträchtigungen. Dazu gehö-ren der Schutz des frischen Mauerwerks, die Vermeidung von Fehlstellen der Verfu-gung, der Verzicht auf das sog. Pudern und möglichst der Einsatz von Ziegeln mittlerer Saugfähigkeit.

Im zweiten Teil seines Vortrags beschäf-tigte sich Steffen Haupt mit keramischen Bekleidungen auf WDV-Systemen und auf Mauerwerk. Über die WDVS-Zulassung von Riemchen und Details zur Ausführung auf hochdämmendem Mauerwerk kam er zur „Empfehlung für Riemchenverklebung auf monolithischem, dämmenden Mauerwerk“ von quick-mix.

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Dipl.-Ing. Keramik Dirk Fischer

AutorRA Ralf SchneiderGeschäftsfü[email protected]

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Dipl.-Ing. Steffen Haupt

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Novelliertes Vergaberecht gestartet Vergabeverfahren in Schleswig-Holstein eindeutig leichter

Seit Anfang April gilt in Schleswig-Holstein das neue Vergabegesetz. Wie

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz mitteilte, profitieren damit alle Vergabe-stellen und Unternehmen im Land von deutlich einfacheren Beschaffungsregeln. "Hervorzuheben ist insbesondere das Ge-bot, dass alle Unternehmen zunächst le-diglich Eigenerklärungen abgeben müssen und nur der erfolgreiche Bieter zusätzliche Nachweise beibringen muss. Das bedeu-tet weniger Bürokratie und mehr Mittel-standsfreundlichkeit", so der Minister. Im Hinblick auf Tarifentgelte und Mindest - löhne bleibe es beim bisherigen Schutzni-veau. Das Gesetz ermögliche insbesondere auch die Berücksichtigung von ökologi-schen und sozialen Nachhaltigkeitsaspek-ten bei Beschaffungen. Buchholz: "Alle Vergabestellen haben dabei eine verant-wortungsvolle und weitreichende Ent-scheidungsfreiheit." Das Wirtschaftsministerium hat die neue Vergabeverordnung Schleswig-Holstein (SHVgVO) veröffentlicht, die rückwirkend

ab dem 1. April gelten wird. Darin werden wichtige Ausnahmen von den anzuwen-denden Verfahrensordnungen (VOB/A 2019 und UVgO) geregelt. So werden die bewähr-ten Wertgrenzen für erleichterte Verga- ben im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit entfristet. Weitere Ver-fahrenserleichterungen ermöglichen zu-dem, Aufträge schneller und passgenau unter Einbeziehung der kleinen und mit-telständischen Unternehmen erteilen zu können.

Besonders mittelstandsfreundlich ist nach den Worten von Buchholz auch die Einfüh-rung einer Vorabinformation der erfolglosen Bieter vor Zuschlagserteilung: "Auf diese Weise erhalten diese Unternehmen früher die Möglichkeit, ihre für das Angebot reser-vierten Ressourcen schneller neu zu dispo-nieren." Darüber hinaus gelten weitreichende Erleichterungen für Vergaben von Bauleis-tungen, die Wohnzwecken dienen. Dies kann zu einem schnelleren Baubeginn und einer Verbesserung am Wohnungsmarkt führen.

Das neue Vergaberecht in Schleswig-Holstein

Zum 1. April 2019 sind drei wesentliche Vorschriften für die Vergabe öffentli-

cher Aufträge in Kraft getreten: Die VOB/A

2019, das Vergabegesetz Schleswig-Hol-stein (VGSH) und die schleswig-holsteini-sche Vergabeverordnung (SHVgVO).

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Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

AnsprechpartnerRA Ralf SchneiderGeschäftsfü[email protected]

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VOB/A

Die Fassung 2019 der VOB/A wurde am 19. Februar 2019 im Bundesanzeiger

veröffentlicht (dazu unser Rundschreiben vom 20. Februar 2019) und ist auf Landes-ebene aufgrund der Verbindlicherklärung des Wirtschaftsministeriums seit dem 1. April 2019 anzuwenden.

Zu den wesentlichen Änderungen der VOB/A durch die Fassung 2019 gehören:

Erhöhte Wertgrenzen für den Wohnungsbau

Der DVA hat die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen auf 100.000 Euro bzw. 1 Mio. Euro angeho-ben. Die Anhebung ist bis 31. Dezember 2021 befristet und gilt nur für Bauleistungen zu Wohnzwecken (§ 3a Abs. 2 und 4).

BHinweis: Die schleswig-holsteinische Ver-gabeverordnung enthält weitergehende Wertgrenzen unabhängig vom Zweck des Wohnungsbaus, die bei Vergaben des Lan-

des und der Kommunen vorrangig anzu-wenden sind.

Direktauftrag

Es wird ein Direktauftrag bis zu einer Wert-grenze von 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer eingeführt. Bis zu diesem Betrag kann un-ter Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundätze der Sparsamkeit und Wirtschaft-lichkeit eine Bauleistung ohne Vergabever-fahren vergeben werden. Zwischen den Auf-tragnehmern soll gewechselt werden (§ 3a Abs. 5).

Nachfordern von Unterlagen

Die Regelung zum Nachfordern wurde neu gestaltet. Es wird deutlicher als bisher ge-regelt, welche Arten von Unterlagen nach-zufordern sind. Die Regelung stellt ins-besondere klar, dass auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterla-gen wie etwa Produktangaben der Nachfor-derung unterliegen. Anders als bisher darf

der Auftraggeber zu Beginn des Vergabe-verfahrens festlegen, dass er keine Unterla-gen nachfordern wird. Diese Festlegung ist in der Bekanntmachung bzw. in den Vergab-eunterlagen zu treffen (§ 16a).

Flexibilisierung der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wird flexibilisiert. Zum einen kann der Auftraggeber bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro auf einzelne Angaben zur Eignung verzichten, wenn dies durch Art und Umfang des Auftrags gerecht-fertigt ist. Hiervon ausgenommen bleiben Angaben, die die Zuverlässigkeit im engeren Sinne betreffen, insbesondere, ob das Un-ternehmen Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet hat und bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist. Auf die Eintragung in das Berufsregister darf ebenfalls nicht verzichtet werden. Zum anderen wird festgelegt, dass auf die Vor-lage von Nachweisen verzichtet wird, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist.

VGSH

Das Vergabegesetz ersetzt das aufgeho-bene Tariftreuegesetz (TTG). Es wurde

im Vergleich zum TTG erheblich verschlankt,

insbesondere durch den Verzicht auf die zwingende Vorgabe von sog. "Nachhaltig-keitskriterien" (umweltbezogene Kriterien

u.a.). Die wesentlichen Verfahrensregeln finden sich in der VOB/A (zum Gesetzestext unser Rundschreiben vom 18. März 2019).

SHVgVO

Die überarbeitete schleswig-holsteini-sche Vergabeverordnung ergänzt und

konkretisiert das VGSH.

§ 4 Abs. 2 SHVgVO bestimmt folgende Wert-grenzen:

Eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teil-nahmewettbewerb ist zulässig bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro.

Ab Erreichen dieses Auftragswerts ist eine Beschränkte Ausschreibung zulässig für jedes Fachlos bis zu einem Einzelauftrags-wert von 100.000 Euro.

Eine Freihändige Vergabe ist zulässig so-wohl bis zu einem Gesamtauftragswert von 100.000 Euro als auch für jedes Fachlos bis zu einem Einzelauftragswert von 50.000 Euro.

Darüber hinaus kann bis zum 31. Dezem-ber 2021 für Bauleistungen zu Wohnzwe-cken eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für jedes Gewerk bis zu einem Einzelauftragswert von 1.000.000 Euro erfolgen.

Im Vergleich zu früheren Bestimmungen wird also nicht nur die Möglichkeit eröffnet, trotz des Überschreitens von Gesamtauf-tragswerten einzelne Fachlose beschränkt

auszuschreiben oder freihändig zu verge-ben. Zusätzlich wird die Vergabe von Bau-leistungen zur Förderung des Wohnungs-baus wesentlich erleichtert.

Mit der neuen SHVgVO wird die Vorabinfor-mation wieder eingeführt. Bieter, deren An-gebote nicht berücksichtigt werden sollen, sind spätestens sieben Kalendertage vor dem Zuschlag über den Namen des Unter-nehmens, das beauftragt werden soll, und die Gründe der Nichtberücksichtigung zu informieren. Bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro liegt es allerdings im Ermessen der Vergabestelle, ob sie die Bieter entspre-chend informiert.

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Wiedereinführung der MeisterpflichtDer Bundesrat hat in seiner Februar-Sit-zung einem bayrischen Antrag auf Wieder-einführung der Meisterpflicht in einigen Gewerken zugestimmt. Das ist ein starkes Signal an den Deutschen Bundestag, jetzt zügig den Koalitionsvertrag umzusetzen und die Meisterpflicht in einigen Gewerken wiedereinzuführen.

Hierzu ist eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der stellvertretenden Frakti-

onsvorsitzenden Carsten Linnemann (CDU) und Sören Bartol (SPD) eingerichtet wor-den. Europarechtliche Bedenken, die das Bundeswirtschaftsministerium vorgetragen hatte, konnten zwischenzeitlich per Gutach-ten aus dem Weg geräumt werden.

Die Arbeitsgruppe "Meisterbrief" hat am 8. April 2019 ein Eckpunktepapier für eine Novellierung der Handwerksordnung vor-gelegt. Im Rahmen eines Konsultationspro-zesses, um dessen zeitnahe Durchführung das Bundes ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gebeten wird, sollen die betroffenen Verbände die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Ein Referenten-entwurf soll in der Sommerpause erarbeitet und im Herbst im Deutschen Bundestag be-raten werden. Angestrebt ist eine Neurege-lung zum 1. Januar 2020.

In dem Eckpunktepapier heißt es unter an-derem: "Neue Gutachten im Auftrag des Zentralverbands des Deutschen Handwerks liefern eine Reihe von Argumenten für die Wiedereinführung der Meisterpflicht. Auch im federführenden Bundeswirtschaftsminis-terium sieht man Möglichkeiten, im verfas-sungs- und europarechtlich vorgegebenen Rahmen die Meisterpflicht weiter auszu-dehnen. Wir bitten deshalb das Bundeswirt-schaftsministerium, umgehend ein Konsulta-tionsverfahren aufzusetzen, um auszuloten, welche Gewerke rechtssicher wieder in die Meisterpflicht überführt werden können."

In Gewerken wie Fliesen-, Estrich- und Parkettleger sowie Werksteinhersteller hat sich die Abschaffung des Meistervorbehalts von 2004 eindeutig nicht bewährt. Hier hat die Zulassungsfreiheit zu drastischen Ein-brüchen bei den Zahlen der Meisterschüler geführt. Gleichzeitig ist die Zahl der Betrie-be drastisch gestiegen. Dies führte zu einer Explosion von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit. Bei anderen Gewerken sieht es ähnlich aus.

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Architekten in Kiel schlagen Alarm

Unter dem Titel „Architekten in Kiel schlagen Alarm“ machte im März

der Bund Deutscher Architekten auf den Fachkräftemangel in Architekturbüros und in der Bauverwaltung aufmerksam. Gewünscht wird im ersten Anlauf ein Ba-chelor-Studiengang Architektur über acht Semester mit 40 Ausbildungsplätzen an der Fachhochschule Kiel vor. Masterstu-diengänge könnten an der Christian-Alb-rechts-Universität oder Muthesius-Hoch-schule eingerichtet werden.

Der Norden brauche pro Jahr 200 junge Architekten. Nach Schließung der Archi-tekturschule in Eckernförde sei langsam vor allem der Nordwesten, inklusive Kiel, unterversorgt, denn viele Absolventen der Technischen Hochschule Lübeck blieben

im Südwesten Schleswig-Holsteins oder gingen nach Hamburg.

Erst im vergangenen Jahr hatte das Land auf den Personalmangel im Bereich Inge-nieurwesen reagiert und ab dem Winter-semester 2018/2019 den Bachelorstudien-gang Bauingenieurwesen (B.Eng.) an der Fachhochschule Kiel eingerichtet.

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WorldSkills 2019

Die 45. Berufsweltmeisterschaft „World-Skills 2019“ findet vom 22. bis 27. Au-

gust in der russischen Stadt Kasan statt. Fast 1.500 Teilnehmer aus 60 Ländern werden erwartet. Aus dem Nationalteam des Deutschen Baugewerbes treten ein Fliesenleger, ein Maurer, ein Stuckateur, ein Zimmerer und zwei Betonbauer an.

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Bauantrag online: Pilotprojekt in NordwestmecklenburgDer Landkreis Nordwestmecklenburg

nimmt eine Vorreiterrolle ein: Hier kön-nen seit Jahresbeginn Bauanträge auch online gestellt werden. Ziel des Projektes ist die Digitalisierung des gesamten Bauge-nehmigungsverfahrens von Antragstellung über Bearbeitung, Beteiligung bis zu Be-scheid und Bezahlung in einem Portal.

Das Angebot ist als Pilotprojekt zur Um-setzung des Onlinezugangsgesetzes im Bereich „Bauen und Wohnen“ entstanden und ist im bundesweiten E-Government-Wettbewerb einer von drei Finalisten. „Ich freue mich sehr, dass der ganzheitliche, nutzerzentrierte Ansatz für ein interaktives, OZG-konformes Baugenehmigungsportal auf Bundesebene gewürdigt wird“, sagt die IT-Beauftragte der Landesregierung und Staatssekretärin im Digitalisierungsminis-terium, Ina-Maria Ulbrich.

Dieses Bauportal des Landkreises könne künftig als zentraler Bestandteil ange-hender Basis-Onlinedienste dem gesam-ten Land zur Verfügung gestellt werden. Und da Mecklenburg-Vorpommern bei der bundesweiten OZG-Umsetzung federfüh-rend den Bereich Baugenehmigung über-

nommen hat, könne der Online-Dienst aus Nordwestmecklenburg sogar zum Maßstab für eine bundesweite Standardisierung avancieren.

Im Portal http://bauen.nordwestmecklen-burg.de finden Nutzer eine Themenwelt, die sie von der ersten Idee bis zum Antrag begleiten soll. Beim weiteren Ausbau der E-Government-Infrastruktur werden wei-tere Leistungen hinzukommen wie die An-bindung ans Landesservicekonto, über das künftig alle Online-Angebote der Behörden im Land erreichbar sein sollen. Geplant sind Möglichkeiten wie beispielsweise die gemeinschaftliche Bearbeitung von Bau-anträgen, der Online-Schriftverkehr im Genehmigungsverfahren sowie der elekt-ronische Versand von Baugenehmigung.

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Im Rahmen der Forschungsinitiative Zu-kunft BAU analysierte und dokumentierte

das Lehr- und Forschungsgebiet Baube-trieb und Bauwirtschaft der Bergischen Universität Wuppertal gemeinsam mit den Praxispartnern RMA Management, POS4 und der DEUBIM, wie viel BIM ein mittel-großes Bauprojekt mit einem Bauvolumen von ca. 7,5 Mio. EUR netto mit Projektbetei-ligten aus dem Bereich der KMU zum aktu-ellen Zeitpunkt vertragen kann.

Den Leitfaden „Wie viel BIM verträgt ein Mittelstandsprojekt?“ gibt es zum Download: http://www.biminstitut.de/forschung/bim-mittelstandsleitfaden

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Ende der Zeitumstellung ab 2021

Die Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament stimmte für das Ende der Zeitumstellung ab 2021. Diese Abstimmung ist aber nur ein Zwi-

schenschritt, denn am Ende muss ein Kompromiss mit den Mitgliedstaaten gefunden werden. Und genau hier droht uns ein chaotischer Flickentep-pich, denn die EU-Staaten sollen jeweils selbst entscheiden, ob der Staat dauerhaft die Winter- oder die Sommerzeit einführen will. Deutschland kann sich dann anders entscheiden als Frankreich oder Polen. Nachbar-länder lägen in unterschiedlichen Zeitzonen. Die „Normalzeit“ nach der sich der Sonnenverlauf richtet, ist die bisherige Winterzeit. Wenn wir uns also entscheiden müssten, dann sollten wir es im Sinne der Bauwirtschaft für die Winterzeit tun, denn sonst bliebe es im Winter bis nach 9:00 Uhr dunkel. Die Baustellen müssten länger künstlich beleuchtet werden und das Unfallrisiko steigt. Lieber wäre uns aber, der „Uhrknall“ würde ausblei-ben und die Zeitumstellung, die nur wenige Nachteile hat, bliebe bestehen.

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Verbraucherverträge - neue Fassung

Die beiden Verbraucherverträge von ZDB und Haus & Grund wurden über-

arbeitet und liegen nunmehr als „Einzel-gewerk/Handwerkervertrag (Bau vertrag mit Verbrauchern)“ sowie „Einfamilien haus/Schlüs selfertigbauvertrag (Verbrau cher bau -vertrag)“ in der Fassung Februar 2019 vor.

Im Rahmen der Überarbeitung 2019 wurden lediglich sprachliche Anpassungen vorge-nommen. So wurde in Ziffer 4.4 „Leistungs-änderungen und zusätzliche Leistungen“ der Text an den Gesetzeswortlaut angepasst. Er-läuterungen zum Verständnis des Gesetzes-textes wurden im Info-Blatt ergänzt.

Zudem wurde im Einzelgewerk/Handwer-kervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern) das Widerrufsrecht beim Fernansatzvertrag in den Katalog der Beispielsfälle für das

Widerrufsrecht aufgenommen. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass das Vertragsmuster auch dann von den Vertragsparteien verwendet wird, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Kommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail) abgeschlossen wird. Da nach dem Gesetz dem Verbraucher auch dann ein Widerrufsrecht zusteht, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Nutzung von Fern-kommunikationsmitteln, also ohne vorheri-gen persönlichen Kontakt, zustande kommt, wurde der Vertrag um dieses Fallbeispiel ergänzt. Entsprechend der aufgezeigten Änderungen sind auch die Hinweise im Info-Blatt angepasst und ergänzt worden.

Zum Download für Unternehmer und Bauherren: https://www.bau-sh.de/empfehlungen/

Verpflichtendes Hautscreening abgewendet

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Mit der Sozialpartnervereinbarung „Umgang mit UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien“ konnte die von

Minister Heil favorisierte Pflichtvorsorgeuntersuchung für alle Arbeitnehmer, die von April bis September mehr als drei Stunden täglich in der Sonne arbeiten, abgewen-det werden.

Natürlich nimmt der ZDB die Hauptkrebsprävention sehr ernst, aber die Pflichtvorsorge hätte ohne den entspre-chenden Nachweis lange Wartezeiten, Tätigkeitsverbote und Bußgelder nach sich gezogen. Die vom ZDB feder-führend verhandelte Sozialpartnervereinbarung konnte das Ministerium umstimmen und bietet eine passgenaue Lösung.

Kernstück ist, neben Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention, eine sog. Angebotsvorsorge: Die Unterneh-men werden Arbeitnehmern, die überwiegend im Freien arbeiten, einmal jährlich den Besuch bei einem Betriebs-arzt, Arbeitsmediziner, Haus- oder Hautarzt anbieten, da-mit sie sich beraten und ein Hautscreening durchführen lassen können. Die Kosten für diese Untersuchung, die während der Arbeitszeit stattfinden kann, tragen die Ar-beitgeber. Die Pflichtvorsorge ist damit vom Tisch.

ZDB

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BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

Keine Dieselfahrverbote

Das Bundesimmissionsschutzgesetz ist angepasst worden. In Städten mit ge-

ringer Überschreitung der Stickoxid-Grenz-werte werden Fahrverbote in aller Regel als unverhältnismäßig eingestuft, so die Bun-desregierung.

Im geänderten Bundes-Immissionsschutz-gesetz wird festgelegt, dass Fahrverbote erst dann in Betracht kommen, wenn der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid/m³ Luft im Jahresmittel überschritten wird. Durch die Gesetzesänderung werden fol-gende Fahrzeuge von Fahrverboten ausge-nommen: Handwerkerfahrzeuge zwischen 2,8 und 7,5 t mit Hardware-Nachrüstung, generell Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 (Diesel-Pkw und Lkw bis 3,5 t) und grundsätzlich auch schwere Lkw (ab 3,5t) der Schadstoffklasse Euro VI sowie nachge-rüstete Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge (die weniger als 270 Milligramm Stickoxid / km ausstoßen). Auch für Handwerkerfahrzeu-ge, die die Nachrüstung selbst finanzieren, besteht nun eine bundesweite Ausnahme von Fahrverboten.

Für das Baugewerbe ist es entscheidend, dass Fahrzeuge mit geringen Stickstoffdi-oxid-Immissionen nicht mit Fahrverboten belegt werden, so die Bauwirtschaft.

BA

Geplante Mautausweitung

Nachdem das Europäische Parlament der geplanten streckenbezogenen Maut

auch für Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 12 t zugestimmt hat, wird sich nunmehr der EU-Ministerrat positionieren. Im Vorfeld wandte sich der ZDB an die zuständigen Bundesmi-nisterien für Verkehr und Wirtschaft.

Wie mehrfach berichtet, hat das Europäi-sche Parlament Änderungen bei der Wege-kostenrichtlinie (1999/62/EG) beschlossen. Darin ist vorgesehen, die streckenbezogene Maut auf mittelschwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen auszudehnen. Wegen des

großen Mautnetzes in Deutschland (52.000 km) im Vergleich z. B. zu Frankreich (8.000 km) oder Italien (6.000 km), wären durch diese Änderung vor allem deutsche bauge-werbliche Unternehmen benachteiligt.

Nunmehr wird sich der Ministerrat zur We-gekostenrichtlinie positionieren. In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundes-verkehrsministerium und das Bundes-wirtschaftsministerium setzen sich ZDB und BVB dafür ein, dass Baufahrzeuge von zusätzlichen finanziellen Belastungen ver-schont bleiben.

BA

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BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH

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