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Maßnahmenprogramm 2015/2016 Ausbau und Optimierung Kinderbetreuung in Karlsbad Bedarfsplanung Kindergärten

Bedarfsplanung Deckblatt bunt 2015-2016 · 2015. 9. 7. · daher keinen „Blick in die Glaskugel“ (Zitat BWGZ 3/2015) zu wagen, ... Im Verlauf des Jahres 2014 haben 44 Karlsbader

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Maßnahmenprogramm

2015/2016

Ausbau und Optimierung

Kinderbetreuung in Karlsbad

Bedarfsplanung Kindergärten

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Inhalt Vorbemerkungen ................................................................................................................... 3

Bestandsaufnahme ............................................................................................................ 6

Evangelischer Kindergarten Karlsbad-Auerbach ............................................................ 6

Evangelischer Kindergarten Ittersbach ........................................................................... 7

Kindergarten Arche Noah ............................................................................................... 8

Evangelische Kindertagesstätte Pestalozzi .................................................................... 9

Katholischer Kindergarten St. Franziskus ......................................................................10

Kindertagesstätte Die kleinen Strolche e.V. ...................................................................11

Waldorfkindergarten Karlsbad .......................................................................................12

Bauernhofkindergarten Im Steinig .................................................................................13

Evangelischer Kindergarten Karlsbad-Mutschelbach „Kindergarten Himmelszelt“ ........14

Evangelische Kindertagesstätte Spielberg.....................................................................15

Katholische Kindertageseinrichtung St. Elisabeth ..........................................................16

Kindertagespflege .........................................................................................................17

Gesamtbestand/Übersicht/Versorgungsquote ...................................................................18

Betreuung von Kindern unter drei Jahren ......................................................................18

Betreuung von Kindern über drei Jahren .......................................................................20

Schulkindbetreuung- Kernzeitbetreuung Gemeinde Karlsbad........................................21

Zusammenfassung ........................................................................................................23

Bedarfsermittlung für Kindergartenplätze/Betreuungsbedarf .............................................24

Bevölkerungsentwicklung ..............................................................................................24

Baugebietsentwicklung: .................................................................................................27

Kinder aus Gemeinschaftsunterkünften/Flüchtlinge/Asylbewerber ................................27

Auswärtige Kinder .........................................................................................................29

Bedarf an Kindergartenplätzen im Jahr 2015/2016 ...........................................................31

Qualitativer Bedarf .........................................................................................................31

Übersicht der Betreuungsangebote: ..............................................................................32

Bedarf an Plätzen gem. § 1 Abs. 6 KiTaG und § 1 Abs. 2-5 KiTaG ...............................33

Bedarf an Plätzen gem. § 1 Abs. 6 KiTaG (Krippenplätzen) ..........................................33

Bedarf an Plätzen gem. § 1 Abs. 2-5 KiTaG (Ü 3) .........................................................35

Finanzbeziehungen Gemeinde/ Kindergärten/ Allgemeines ..............................................35

Planung und Maßnahmenvorschläge ................................................................................40

Arche Noah Kindergarten Langensteinbach/ Ausbau OG Krippengruppe, Erweiterung Küche- IHA1-30001 .......................................................................................................40

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Evangelischer Kindergarten Spielberg- Essensversorgung. IBA3-30005 .......................40

Bau Gemeinsame Essensversorgung für Grundschule/Förderschule Kernzeitbetreuung Ittersbach und Kindergarten Ittersbach IBA2-20013,-14;-15 ..........................................42

Kindergarten St. Franziskus Umsetzung Nutzungskonzept IBA1-30013 ........................42

Einrichtung einer Grundschulförderklasse in Waldbronn ...............................................42

Elternbeiträge ...................................................................................................................43

Kindergartenbeiträge 2015/2016 in der Gemeinde Karlsbad .........................................45

Kinder über 3 Jahren (Ü3) .............................................................................................46

Kinder unter 3 Jahren (U3) ............................................................................................47

Elternbeiträge in der Kernzeitbetreuung an den Grundschulen in Karlsbad ......................49

Fachamt: Hauptamt mit Personal und Ordnungsamt

Amtsleiter: Benedikt Kleiner

E-Mail: [email protected]

Telefon: 07202-9304-446

Ansprechpartner: Schul- und Kindergartenverwaltung

Frau Stefanie Kappler

Frau Edith Gössel

Telefon: 07202-9304-447/-416

E-Mail: [email protected]

Edith.Gö[email protected]

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Vorbemerkungen

Die Kinderbetreuung ist heute ein wesentlicher Standortfaktor für Gemeinden im interkommunalen Vergleich. Familien wünschen sich eine ihren Bedürfnissen angepasste, zuverlässige und pädagogisch hochwertige Förderung Ihrer Kinder. Fachkräfte, wie auch Firmen haben ein großes Interesse an guten Betreuungsangeboten für Kinder.

Die kommunale Bedarfsplanung dient als Steuerungsinstrument der Gemeinden zur Planung und Umsetzung dieser bedarfsgerechten Betreuungsangebote für Kinder in den Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Sie ist in ihrer Bedeutung für die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen mit der Einführung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) gestärkt worden. Zudem hilft sie den Verantwortlichen vor Ort möglichst realistisch am abzusehenden Bedarf der Eltern familienunterstützende Betreuungsangebote zur Verfügung stellen zu können, sowie einen effizienten Einsatz der kommunalen und staatlichen Fördermittel zu gewährleisten.

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben nach den §§ 79 und 80 SGB VIII die Verantwortung zur Planung bedarfsgerechter Angebote. Die örtlichen Träger der öfftl.,. Jugendhilfe sind in Baden- Württemberg gemäß § 1 LKJHG die Jugendämter der Stadt- und Landkreise. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben, die sich aus § 24 SGB VIII, auch unter Beachtung der Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, liegen im § 3 KiTaG begründet.

Die Bedarfsplanung und die aus ihr resultierenden Maßnahmen, als auch aktuelle Fragen und Projekte werden in der Gemeinde Karlsbad in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Träger der Einrichtungen im Arbeitskreis Kinderbetreuung begleitet und mit erarbeitet. Hier findet ein wesentlicher Informationsaustausch, aber auch Grundlagenermittlung und Steuerung zur Vereinheitlichung der Angebote in den Ortsteilen und der Träger untereinander statt. Die wertvolle, langjährige Zusammenarbeit geht weit über die gesetzlich vorgegebenen Bereiche des § 3 KiTaG hinaus. Hiernach sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, als auch die privat- gewerblichen Träger rechtzeitig an der Bedarfsplanung zu beteiligen.

Der Arbeitskreis setzt sich aus folgenden ständigen Vertretern zusammen:

Leitungen der Kindergärten:

- Frau Kreuzer (St. Franziskus Kindergarten) - Frau Breitling (Ev. Kindergarten Auerbach) - Frau Schymainsky (Pestalozzi Kindergarten Langensteinbach)

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Vertreter der Träger:

Herr Pfr. Kabbe (Ev. Kirchengemeinde Ittersbach)

Herr Pfr. Breisacher (Ev. Kirchengemeinde Spielberg)

Herr Kurz (Kindergartengeschäftsführer, Kath. Ver.Stelle Durmersheim)

Gemeinde Karlsbad:

Herr Kleiner (Amtsleiter Haupt- und Ordnungsamt)

Frau Kappler (Schul- und Kindergartenverwaltung Hauptamt)

Frau Gössel (Schul- und Kindergartenverwaltung Hauptamt)

Dabei liegt die Form und Ausgestaltung der Bedarfsplanung sowie die Planungshoheit im Bereich der Gemeinde Karlsbad als weisungsfreie Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Baden- Württemberg (GemO).

Die Gemeinde Karlsbad ist und bleibt kreisweit mit Spitzenreiter, wenn es um Kinderbetreuung geht. Im südlichen Landkreis nimmt Karlsbad insb. bei der U3-Betreuung einen Spitzenplatz bei der Versorgungsquote ein (siehe Abb.1 Übersicht Landkreis Karlsruhe).

Leider sind, bedingt durch die unterschiedlichen Ausbauquoten und Standards der Gemeinden in der Raumschaft im Bereich um Karlsbad bzw. im Landkreis Karlsruhe allgemein, Verschiebungen im Bereich der Kinderbetreuung extrem schwer vorherzubestimmen. Bei der kommunale Bedarfsplanung der Kinderbetreuung gilt es daher keinen „Blick in die Glaskugel“ (Zitat BWGZ 3/2015) zu wagen, sondern das strategische Planungsinstrument Bedarfsplanung soweit als möglich zu nutzen.

Durch die hohe Trägervielfalt bietet die Gemeinde Karlsbad auf Ihrer Gemarkung weiter unterschiedlichste Formen der Kinderbetreuung an. Somit kann auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern hinreichend gewahrt werden (§ 5 SGB VIII) und das Subsidiaritätsprinzip (§ 4 SGB VIII) konsequent angewandt werden.

Die Träger der Einrichtungen und die Gemeinde Karlsbad legen großen Wert darauf, ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kinder orientiertes Betreuungsangebot zu schaffen, um somit neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gesellschaftspolitische und soziale Weiterentwicklung zu gestalten.

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Übersicht Landkreis Karlsruhe 1

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Bestandsaufnahme

Evangelischer Kindergarten Karlsbad-Auerbach

Plätze gesamt 60 Altersgruppe Ü3 U3

Mögliche Belegung 50* 10 Belegung zum 01.2.2015 42 9

*Inkl. Überbelegung

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Evangelischer Kindergarten Ittersbach

Plätze gesamt 106 Altersgruppe Ü3 U3

Mögliche Belegung 74-86 20-26 Belegung zum 01.2.2015 76 25

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Ortsteil Langensteinbach

Kindergarten Arche Noah

Plätze gesamt 46 Altersgruppe Ü3 U3

Mögliche Belegung 30-46 0-8 Belegung zum 01.2.2015 39 1

Hinweis: Der Kindergarten wird nach Umbau zusätzliche 10 Plätze im U3 Bereich schaffen

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Evangelische Kindertagesstätte Pestalozzi

Plätze gesamt 82 Altersgruppe Ü3 U3

Mögliche Belegung 60-72 10-16 Belegung zum 01.2.2015 62 13

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Katholischer Kindergarten St. Franziskus

Altersgruppe Ü3 U3 Mögliche Belegung 75 10

Belegung zum 01.2.2015 70 9

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Kindertagesstätte Die kleinen Strolche e.V.

Plätze gesamt ca. 32, je nach Alter und Betreuungszeiten der angemeldeten

Kinder Altersgruppe Ü3 U3

Mögliche Belegung 25 10 Belegung zum 01.2.2015 25 6

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Waldorfkindergarten Karlsbad

Plätze gesamt 44 Altersgruppe Ü3 U3

Mögliche Belegung 28-44 0-8 Belegung zum 01.2.2015 28 4

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Bauernhofkindergarten Im Steinig

Altersgruppe Ü3 U3 Mögliche Belegung 15 -

Belegung zum 01.2.2015 14 -

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Evangelischer Kindergarten Karlsbad-Mutschelbach „Kindergarten Himmelszelt“

Plätze gesamt 54 Altersgruppe Ü3 U3

Mögliche Belegung 32-44 10-16 Belegung zum 01.2.2015 40 14

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Ortsteil Spielberg

Evangelische Kindertagesstätte Spielberg

Altersgruppe Ü3 U3 Mögliche Belegung 50 20

Belegung zum 01.2.2015 50 20

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Katholische Kindertageseinrichtung St. Elisabeth

Plätze gesamt 42 Altersgruppe Ü3 U3

Mögliche Belegung max. 42 max. 19 Belegung zum 01.2.2015 32 3

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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Auch die Kindertagespflege ist in Karlsbad weiterhin eine sinnvolle und wirtschaftliche Ergänzung zum institutionellen Kinderbetreuungsangebot. Der Tageselternverein Ettlingen (TEV), bei dem die Gemeinde Karlsbad Mitglied ist, berät und informiert die Tagespflegepersonen und die Eltern. Der Verein prüft die Eignung der Tagespflegepersonen (Vorgespräch, Hausbesuch), bietet die erforderlichen Qualifikationskurse sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildungen an und vermittelt die Betreuungsverhältnisse. Tagesmütter und –väter in Baden-Württemberg können Kinder im Alter von 0-14 Jahren im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreuen. In der Regel sind Tagesmütter/- Väter auf selbstständiger Basis tätig. In der Kindertagespflege besteht immer ein individuelles Vertragsverhältnis zwischen den Eltern und der/dem Tagesmutter/-vater.

Die Fachkräfte des Tageselternvereines stehen den Eltern und den Tagespflegepersonen in allen Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung der Tagespflege beratend zur Seite. So werden in den Standortgemeinden Sprechstunden zur o.g. Beratung von Interessenten und Eltern angeboten (Rathaus Langensteinbach, monatlich bzw. auch nach telefonischer Vereinbarung).

Im Verlauf des Jahres 2014 haben 44 Karlsbader Kinder zwischen 0 und 6 Jahren die Tagespflege in Anspruch genommen.

Altersgruppe Ü3 U3 Mögliche Belegung 9 28

Belegung zum 01.2.2015 5 21

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Gesamtbestand/Übersicht/Versorgungsquote

Betreuung von Kindern unter drei Jahren Im laufenden Kindergartenjahr werden in den Kindergärten der Gemeinde Karlsbad insgesamt max. 134 Plätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen unter drei Jahren angeboten – Stand 01.02.2015 zzgl. 28 Plätze in der Tagespflege.

Kindergärten Karlsbad Stand 01.02.2015

Plätze genehmigt

insg.

Gruppen

insg.

Kinder belegt insg.

Ü3 genehmigt

Ü3 belegt

U3 genehmigt

U3 belegt

Auslastungs-quote insg.

zum Stichtag 01.02.15

LANGENSTEINBACH Kindergarten Arche Noah, Kinderschulweg 1 46 2 40 30-46 39 0-8 1 87% Pestalozzi Kindergarten, Pestalozzistr. 1 82 4 75 60-72 62 10-16 13 91% St. Franziskus Kindergarten, Tulpenstr. 4 85 4 79 75 70 10 9 93% Kita "Die kleinen Strolche", Paulusstr. 2 32 2 31 ca. 22 25 10 6 97% Bauernhofkindergarten Im Steinig 15 1 14 15 14 0 0 93% Waldorfkindergarten, Jahnstr. 59 44 2 32 max. 44 28 0-8 4 73% Zwischensumme La. 304 15 271 max. 274 238 max. 52 33 89% SPIELBERG Evangelischer Kindergarten, Rathausplatz 3 70 4 70 50 50 20 20 100% St. Elisabeth Kindergarten, Eyachstr. 11 42 2 35 max. 42 32 0-8 3 83% Zwischensumme Sp. 112 6 105 max. 92 82 max. 28 23 94% ITTERSBACH Evangelischer Kindergarten, Belchenstr. 31 106 6 101 74-86 76 max. 26 25 95% MUTSCHELBACH Evangelischer Kindergarten, Brunnenstr. 16 54 3 54 max. 44 40 10-16 14 100% AUERBACH Evangelischer Kindergarten, In der Kail 62 3 51 50 42 12 9 82% Gesamtsumme Karlsbad 638 33 582 max. 546 478 max. 134 104 91%

Die Anzahl der Kinder variiert je nachdem, welche Betreuungsformen (RG, VÖ GT) als Berechnungsgrundlage genommen werden und danach, wie viele Kinder bis 3 Jahre in der Gruppe sind. (U3-Kinder zählen bei altersgemischten Gruppen doppelt, belegen also sozusagen 2 Plätze.)

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Die Zahlen variieren gegenüber dem Vorjahr, da die altersgemischten Gruppen je nach Nachfrage (oder mit zunehmendem Alter der Kinder, die bei Aufnahme noch U3 waren), mit mehr U3- oder mehr Ü3-Kindern belegt werden. Somit werden insgesamt in Karlsbad 162 Plätze für un ter Dreijährige angeboten.

Für Baden-Württemberg ging man zunächst von einem landesweiten Betreuungsbedarf für 34% der Kinder unter drei Jahren aus. Im Jahr 2012 wurde diese Zahl- angesichts der schon bis dahin sehr starken Ausbaudynamik- dann auf 37% angehoben. Wie hoch der Bedarf tatsächlich sein wird kann auch nach Inkrafttreten des Rechtsanspruches nicht verlässlich ausgesagt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es durch die weitere Etablierung von qualitativ hochwertigen und differenzierten Betreuungsangeboten zumindest in den nächsten Jahren noch einen gewissen Anstieg des Bedarfes geben wird. Die in Karlsbad geplanten mäßigen Ausbauschritte (z.B. Kindergarten Arche Noah in Langensteinbach mit 10 Plätzen), sollten den Bedarf auch in Zukunft maßvoll decken.

U3:162 Plätze

24%

Ü3:518 Plätze

76%

Vorhandene Betreuungsplätze(Feb. 2015, inkl. Kindertagespflege)

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U3 - bis 3 Jahre Stand 01.02.2015

VORHANDENE Plätze:

BELEGTE Plätze:

Auerbach 12 9

Mutschelbach 16 14

Langensteinbach 52 33

Ittersbach 26 25

Spielberg 28 23

Summe Tageseinrichtungen

max. 134 104

Tagespflegeplätze 28 21

Gesamt 162 125

Betreuung von Kindern über drei Jahren Auch wenn im Bereich der vorschulischen Bildung in den letzten Jahren keine vergleichbare Veränderungsdynamik wie im frühkindlichen Betreuungssegment zu verzeichnen war, so gab es doch auch im Kindergarten eine spürbare Verstärkung des Bildungselements zur Erhöhung einer verbesserten Schulreife der Kindergartenkinder. Zu nennen wäre hier die Neuausrichtung der Einschulungsuntersuchung in Verbindung mit einer intensivierten Sprachförderung zur Verbesserung der Startchancen aller Kinder.

Ein wesentliches Element zur Erreichung dieses Zieles ist z.B. das Sprachförderprogramm des Landes „Spatz“, welches zum Kindergartenjahr 2014/2015 nochmals unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis weiterentwickelt wurde.

Bereits seit Mitte der 90er Jahre setzt das Land Baden-Württemberg deutliche Akzente in der frühkindlichen Bildung. Mit der Erstellung eines Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder stärkt Baden-Württemberg den Kindergarten als Ort der frühkindlichen Bildung. Mit dieser Stärkung soll die Voraussetzung für mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung von Bildungschancen und eine stärkere Entkoppelung von der sozialen Herkunft gewährleistet werden.

Der Orientierungsplan soll den Erzieherinnen und Erziehern Impulse zur pädagogischen Begleitung kindlicher Entwicklung von Geburt bis zum Schuleintritt bieten, an die Bildungsprozesse vor der Krippen- und Kindergartenzeit anknüpfen und Ausblicke auf die Entwicklung der Bildungsbiografie des Kindes nach der Kindergartenzeit geben.

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Ü3 - ab 3 Jahre Stand 01.02.2015

VORHANDENE

Plätze insg.:

VERFÜGBARE Plätze

gem. aktueller Belegung der

Altersmischung durch U3

BELEGTE Plätze:

Auerbach 50 50 42

Mutschelbach max. 44 36 40

Langensteinbach max. 274 261 238

Ittersbach max. 86 76 76

Spielberg 92 86 82

Summe Tageseinrichtungen

max. 546 509 478

Tagespflegeplätze 9 9 5

Gesamt max. 555 518 483

Schulkindbetreuung- Kernzeitbetreuung Gemeinde Karlsbad

Viele Schulträger haben ganztägige kommunale Betreuungsangebote an Schulen eingerichtet, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Bereits seit den 90-er Jahren wurden in Grundschulen kommunale Betreuungsgruppen als Kernzeitbetreuung eingerichtet. Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 sind diese Einrichtungen in das Konzept der Verlässlichen Grundschule eingeflossen. Damit sollen verlässliche Unterrichtszeiten in einem weitgehend auf den Vormittag konzentrierten Stundenplan durch eine bedarfsgerechte Betreuung ergänzt werden. Diese Betreuungsangebote des Schulträgers sind freiwillig. Für die Betreuung kann ein Entgelt erhoben werden. Momentan gewährt das Land einen Zuschuss zu den Betreuungskosten der Städte und Gemeinden. Dieser steht allerdings aufgrund der vorgesehenen Neuregelung für Grundschulen als Ganztagsschulen auf dem Prüfstand. Grundsätzlich ist derzeit für den Planungszeitraum 15/16 keine Antragsstellungen für Ganztagessgrundschule in der Gemeinde Karlsbad geplant- allerdings wird sich die Gemeinde als Schulträger dem Wunsch von Eltern, als auch der Weiterentwicklung und Angebote aller Schulformen stellen müssen. Die Schwarzwaldschule in Karlsbad- Ittersbach plant derzeit zum Schuljahr 17/18 für die Grundstufe der Förderschule einen Ganztagesbereich einzurichten. Die Gespräche und weiteren Beschlüsse hierzu werden im Spätjahr 15 beginnen.

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Kinderzahlen Schuljahr 2014/2015

Pauschale Buchung

Uhrzeit La. Itt. Sp. Mu. Au. ges. nach Uhrzeit

13.00 4 3 8 1 1 17 14.00 15 7 10 2 7 41 15.00 8 6 7 5 1 27 16.00 9 0 9 17.00 6 4 10 Kinder ges. 42 20 25 8 9 104

Flexible Buchung

Uhrzeit La. Itt. Sp. Mu. Au. ges. nach Uhrzeit

13.00 53 13 8 0 1 75 14.00 29 26 21 15 10 101 15.00 21 28 7 8 7 71 16.00 25 4 0 29 17.00 11 10 6 27 Kinder ges. 139 81 36 23 24 303

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

40%

bis 13 Uhr bis 14 Uhr bis 15 Uhr bis 16 Uhr bis 17 Uhr

17,43%

36,24%

18,35%

11,93%

16,06%

gewünschte Betreuungszeiten KZB

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Die Plätze der Kernzeitbetreuungen sind in Karlsbad für eine Belegung mit insg. 200 Kindern konzipiert. Da diese Kapazität nicht ausreicht, findet in Langensteinbach, Ittersbach und Spielberg bereits eine Überbelegung statt. Insgesamt stehen ca. 200 Betreuungsplätze für 480 Grundschüler und 48 Förderschüler zur Verfügung. Damit wird eine Versorgungsquote von ca. 40 % erzielt.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann man sagen, die Kinderbetreuung – insbesondere die Kleinkindbetreuung – hat in den zurückliegenden Jahren einen grundlegenden Veränderungsprozess durchlaufen. Das Element der „reinen Betreuung“ rückt in seiner Bedeutung zunehmend in den Hintergrund, stattdessen erfüllen Kindertagesstätten und Kindergärten immer mehr einen konkreten Bildungsauftrag. Sie sollen auf diesem Wege dazu beitragen, dass Kinder in der frühkindlichen und vorschulischen Phase möglichst optimale Startchancen für ihre schulische Laufbahn und ihren späteren Lebensweg erlangen können.

Diese inhaltliche Neuausrichtung ging im U3-Bereich mit der erstmaligen Einführung eines Rechtanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einher. Der neue Anspruch initiierte seit dessen politischer Verabschiedung im Jahr 2007 in Baden-Württemberg mehr als eine Verdreifachung der Zahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren und sogar eine Vervierfachung der laufenden kommunalen Ausgaben für die Kleinkindbetreuung auf rund 900 Millionen Euro. Die Milliardengrenze ist angesichts der noch bevorstehenden Ausbau- und Qualitätsdynamik schon absehbar. Es ist also keinesfalls übertrieben, die Weiterentwicklung der Kleinkindbetreuung als gesellschaftspolitische Herkulesaufgabe zu bezeichnen.

Und auch wenn sowohl Bund (Investitionsförderung, tlw. Betriebskostenförderung) als auch Land (Pakt für Familien, Betriebskostenförderung) mit ihrer Finanzierungsleistung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe beigetragen haben und noch beitragen, so ist doch festzustellen, dass es in erster Linie die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg waren, die es geschafft haben – zu einem großen Teil in eigener Verantwortung –, die erforderlichen finanziellen Strukturen für die Befriedung dieses einklagbaren Rechtsanspruches aufzubauen.

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Bedarfsermittlung für Kindergartenplätze/Betreuungsbedarf

Bedarf ist das, was an Bedürfnisartikulation der Betroffenen anerkannt und gemeinsam mit weiteren Vorstellungen zu gesellschaftlichen Erfordernissen als politisch gewollt und künftig finanzierbar definiert wurde (Wiesner, Kommentar, 4. Auflage, Rn. 22 zu § SGB_VIII § 80 SGB VIII).

Bedarf und Bedarfsdeckung sind nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 04.06.2008 (Az. 12 S 2559/06) nicht nur quantitativ zu definieren. Maßgeblich ist der sich insbesondere an den Erfordernissen der §§ SGB_VIII § 3 bis SGB_VIII § 5 SGB VIII ausgerichtete quantitative und qualitativ bestehende Bedarf. Vor allem die Vielzahl von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen (§ SGB_VIII § 3 Abs. SGB_VIII § 3 Absatz 1 SGB VIII), der grundsätzliche Vorrang der freien Jugendhilfe (§ SGB_VIII § 4 SGB VIII) und insbesondere auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§ SGB_VIII § 5 SGB VIII) sind zu berücksichtigen (vgl. LT-DRS 14/3659, S. 15). Dies bezieht sich insbesondere auf die Aufnahme freier Träger in die Bedarfsplanung und damit auf die Förderung freier und privat-gewerblicher Träger.

In Bezug auf den Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege i. S. des § SGB_VIII § 24 SGB VIII lässt sich jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Leistung ableiten (vgl. Wiesner, Kommentar, 4. Auflage, Rn. 8-9 SGB VIII).

Bedarfsfeststellung

Die Bedarfsfeststellung ist mitunter der schwierigste Teil der kommunalen Bedarfsplanung. Die Ermittlung des zu erwartenden Bedarfs hängt von vielen Faktoren ab und ist letztendlich eine Prognose des anhand von Erfahrungswerten abzusehenden Bedarfs. Unterschieden werden kann hierbei zwischen einem rein quantitativen Bedarf, der die Anzahl der künftig benötigten Plätze spiegelt, sowie einem qualitativen Bedarf, der auch die Art der benötigten Plätze nach Art und Umfang abbildet.

Bevölkerungsentwicklung In Baden-Württemberg haben Personensorgeberechtigte den Gemeinden oder dem Jugendamt zwar sechs Monate vor der beabsichtigen Inanspruchnahme eines Angebots für unter dreijährige Kindern in Kenntnis zu setzen. Dies ist in der Praxis jedoch häufig nicht der Fall und eine erst kurzfristige Anzeige sollte darum schon aus politischen Gründen bei der Planung in Erwägung gezogen werden, insbesondere da

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es vom Personenberechtigten nicht zu vertretenden, kurzfristig auftretenden Bedarf abzudecken gilt (§ 3 Abs. 2 a KiTaG). Dennoch gibt dies den Gemeinden bei einem planbaren Platzbedarf zumindest in Bezug auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs einen zeitlichen Vorlauf. Um den voraussichtlich zu erwartenden örtlichen Bedarf zu ermitteln, bietet es sich an, zunächst die Daten aus dem Einwohnermeldewesen sowie der Bauplanung zu erheben. Auch bekannte häufig nachgefragte Angebotsformen (z. B. aufgrund einer speziellen pädagogischen Ausrichtung- in Karlsbad z.B. der Waldorfkinderkarten bzw. Bauernhofkindergarten Im Steinig) sollten berücksichtigt werden. So kann eine entsprechende Einrichtung im eigenen Ort zu einer verstärkten Nutzung von Kindern umliegender Gemeinden führen oder umgekehrt, viele Kinder der eigenen Gemeinde in einer umliegenden Gemeinde betreut werden. Hierzu werden insbesondere folgende Daten ermittelt und beachtet:

• • Geburtenrate,

• • Anteil der weiblichen Bevölkerung im Alter zwischen 16 und 45 Jahren,

• • Zuzüge und Wegzüge,

• • Neubaugebiete,

Statistische Daten für Karlsbad:

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Kinderzahlen nach Geburtsjahrgängen

Geburtsjahr Spielberg Mutschelbach Langenst. Ittersbach Auerbach Karlsbad

2005 23 19 56 28 12 138

2006 20 19 50 13 14 116

2007 26 16 46 22 14 124

2008 18 9 57 26 13 123

2009 20 10 60 21 11 122

2010 22 16 47 18 13 116

2011 24 13 42 22 19 120

2012 28 19 47 19 9 122

2013 18 11 50 15 10 104

2014 29 19 55 26 19 148

Die Gemeinde hatte in den vergangenen Jahren einen stetigen Bevölkerungsrückgang, sowie einen Geburtenrückgang. Im Jahr 2014 liegt die Geburtenrate auf dem höchsten Niveau seit 2004. Der 10 Jahres Trend bleibt konstant. Der Durchschnitt in Baden Württemberg liegt nach Angaben des Statistischen Landesamtes bei 1,4 Kindern/Familie

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2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Kinderzahlen Karlsbad insg.2005-2014

Karlsbad Trend/Durchschnitt

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Baugebietsentwicklung: In den Jahren 2015/2016 werden in Karlsbad keine größeren Baugebietsflächen erschlossen.

Im Ortsteil Karlsbad Auerbach wurde der Bereich Breslauer Straße mit einer Abrundungssatzung um 12-Plätze erweitert, der Abverkauf der gemeindeeigenen Flächen (8 Bauplätze) ist in den Jahren 2015/2016 geplant. Drei Bauplätze sind längerfristig in Privateigentum veranschlagt. Abhängig von Zuzug und Bebauung können vorrangig im Kindergarten Auerbach nur bedingt kurzfristige Plätze angeboten werden, da insb. im U3 Bereich keine freien Plätze vorhanden sind. Die Anmeldung und Belegung muss hier individuell Vor-Ort abgestimmt werden.

In Spielberg ist für das Frühjahr 2016 die Realisierung des Bereichs Hornisgrindestraße mit einem Wohnungspotential von max. 10 WE geplant. Auch hier werden der Zuzug und Bebauung in den Jahren 2016/2017 erfolgen. Die Kindergärten in Spielberg (auch. der Kath. Kindergarten St. Elisabeth) sind nach den derzeitigen Kapazitäten leider nicht in der Lage den laufenden und künftigen Bedarf abzudecken. Die Einrichtung einer befristeten halben Gruppe in einer Einrichtung wird derzeit geprüft, Gespräche haben bereits stattgefunden.

Kinder aus Gemeinschaftsunterkünften/Flüchtlinge/Asylbewerber

Für die Kinder der Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in Ittersbach gilt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz analog. Dies bedeutet, dass grundsätzlich – bei Bedarf - auch für diese Kinder Betreuungsplätze in den Karlsbader Einrichtungen zur Verfügung zu stellen sind.

Aktuell (Stand März 2015) leben in der GU Ittersbach 10 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren sowie 8 Kinder zwischen 1 und 3 Jahren. 2 x pro Woche führt der Arbeitskreis Asyl eine Kinderbetreuung in der GU durch. Diese sind in Karlsbad mit Hauptwohnsitz gemeldet, und

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5-6 Jahre 4-5 Jahre 3-4 Jahre 2-3 Jahre 1-2 Jahre 0-1 Jahre

Kinder nach Alter im Kiga-Jahr 2015-2016 (01.09.15-31.08.16)

Hochrg . bis 31.08.2015 gem.

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damit in der o.g. Statistik und Belegungsquote berücksichtigt, müssen aber auch in den Bedarf der Einrichtungen nach Planung (Ittersbach und Spielberg) einbezogen werden.

Im Bereich der Unter-3-Jährigen ist ein Bedarf an Kindertagesbetreuung seitens der Gemeinde als auch des Landkreises bisher nicht angemeldet worden.

Möglich wäre um eine stufenweise Integration in die Kinderbetreuung anzubahnen der Rahmen einer „Betreuten Spielgruppe“:

- 10-15 Std./Woche - nicht betriebserlaubnispflichtig - Übernahme des Angebots durch die AWO - die Gde. müsste die Räumlichkeiten stellen

Durch die Verwaltung wurden hierüber Angebote eingeholt, die sich auf ca. 46 000 € belaufen.

Aufgrund der relativ hohen Kosten und des geringen Bedarfs wurde von der Einrichtung eines solchen Angebots bislang abgesehen.

Je älter die Kinder werden, desto wichtiger ist es, sie an die Strukturen einer Einrichtung heranzuführen und das Erlernen der deutschen Sprache zu fördern, damit diese Kinder gut auf den Schulbesuch vorbereitet werden. Priorität hat daher die Unterbringung der Vorschulkinder. Alle Kinder, die im Jahr 2015 in die Schule kommen, konnten aktuell im Kindergarten Ittersbach aufgenommen werden, der Folgejahrgang kommt im St. Elisabeth-Kindergarten in Spielberg unter (derzeit 4 Plätze belegt- 2 Plätze September 2015). Durch die Abgänge in die Schule und –vor allem in Ittersbach- durch den Abbau der hohen Anzahl an auswärtigen Kindern, sollten zwar nach und nach immer Plätze frei werden, um die „neuen“ Kinder aufzunehmen. Die Gemeinde geht aber derzeit von einem Verbleib (mind. 80%) der Kinder aus, so dass die Kapazitäten in Spielberg nach aktueller Planung unter Berücksichtigung der dort bereits vorhanden Wartelisten ausgebaut werden müssen.

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Auswärtige Kinder Es gibt prinzipiell keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme auswärtiger Kinder. Auch wenn die Rechtsprechung nicht zwischen einheimischen und auswärtigen Kindern unterscheidet, darf die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zu keinen unverhältnismäßig hohen Kosten führen (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004). Daher berücksichtigt der Bedarfsplan primär die mit Hauptwohnsitz in Karlsbad gemeldet sind. Es werden aber auch die Belange auswärtiger Kinder geprüft. Wird einem auswärtigen Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt, erfolgt der interkommunale Kostenausgleich gemäß § 8 KiTaG.

Auswärtige Kinder, die in Karlsbad betreut werden

Wohnort Anzahl Kinder davon U3 davon Ü3 Augleichsbetrag

Bad Herrenalb 4,5 1 4 4.561,87 €

Ettlingen 10,5 0,5 10,5 14.947,92 €

Kämpfelbach 2 0 2 3.143,33 €

Karlsruhe 8 1,5 6,5 11.422,16 €

Keltern 15 8 7 27.178,64 €

Marxzell 4 1 3 8.472,47 €

Malsch 1 1 1 790,16 €

Pfinztal 4,5 1 4 7.043,67 €

Pforzheim 2 0 2 2.043,16 €

Remchingen 7 1,5 5,5 12.114,01 €

Straubenhardt 7,5 2 6 14.893,75 €

Waldbronn 32 8 25 51.001,39 €

98 25,5 76,5 157.612,52 € Berechnung eines Kindes mit 0,5 bedeutet unterjährig Umzug von einem Wohnort in einen anderen

Berechnung eines Kindes mit "0,5 U3" und "0,5 Ü3" bedeutet unterjährig Wechsel von U3 nach Ü3

Karlsbader Kinder, die auswärts betreut werden

Betreuungsort Anzahl Kinder davon U3 davon Ü3 Augleichsbetrag

Bad Herrenalb 1 1 2.719,33 €

Weisenbach 1 1 1.903,34 €

Karlsruhe 7 5,5 1,5 9.129,22 €

Straubenhardt 2 0,5 1,5 4.567,30 €

Waldbronn 5 4 1 7.108,46 €

16 12 4 25.427,65 € Berechnung eines Kindes mit "0,5 U3" und "0,5 Ü3" bedeutet unterjährig Wechsel von U3 nach Ü3

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Abrechnung für den interkommunalen Ausgleich für das Betriebsjahr 2014 :

Im vergangenen Jahr 2014 besuchten 98 Kinder aus anderen Gemeinden eine Karlsbader Kindertageseinrichtung. Dies sind 26 Kinder (!) mehr als im Vorjahreszeitraum.

Hier wurden als interkommunaler Finanzausgleich 158 000€ von den Standortgemeinden abgerufen. Im Gegenzug besuchten 16 Karlsbader Kinder Kindertageseinrichtungen an anderen Standorten. Hier musste die Gemeinde Karlsbad bisher rund 26 000 € ausgleichen.

Die Zahl der „auswärtigen“ Kinder ist im Vergleich zum Vorjahr um 26 Kinder gestiegen, die Anzahl extern betreuter Karlsbader Kinder blieb konstant. Die Kinderzahlen der externen Kinder werden durch die Einrichtungen zurückgefahren, die freiwerdenden Plätze aber i.d.R. sofort durch Karlsbader Kinder wieder belegt. Die Zahl der externen Kinder ist dadurch nicht gleichzeitig als zukünftige freie Plätze zu betrachten!

Die Zahlen belegen die Einschätzung der Attraktivität Karlsbader Einrichtungen mit ihrem breitgefächerten Betreuungsangebot- aber auch der im Raumschaftsvergleich geringerer Gebühren. Ein Schwerpunkt liegt aber hier auch im Bereich des Arbeitsplatzangebots, so sind z.B. in Ittersbach deutlich mehr externe Kinder gemeldet.

Auswärtige Kinder, die in Karlsbad betreut werden

Kindergarten

Anzahl auswärtige Kinder (insg. Jan.bis Dez 2014) davon U3 davon Ü3 langfristige Entwicklung

Arche Noah 3 0,5 2,5

Bauernhofkiga 5 0,5 4,5 spezielles Konzept

Ev. Kita Sp. 9 3 6 Stand 27.04.2015: 2 auswärtige Kinder (beide Ü3)

Kiga Auerbach 2 1,5 0,5

Kiga Itt.* 21 8,5 12,5 Stand 27.04.2015: 14 auswärtige Kinder (5 x U3, 9 x Ü3)

Kiga Mutschelbach 1 0 1

Kl. Strolche 11 3,5 7,5Aufnahme von Kindern der Klinikmitarbeiter (Vertrag mit dem SRH);Stand 27.04.2015: 8 auswärtige Kinder (3 x U3; 5 x Ü3)

Pestalozzi 3 0 3

St. Elisabeth 6 1,5 4,5 Stand 27.04.2015: 3 auswärtige Kinder (alle Ü3)

St. Franziskus 4 0 4

Waldorfkiga 33 5,5 27,5 spezielles Konzept, einziger Waldorfkiga in der Region

98 24,5 73,5

*Kiga IttersbachAnzahlauswärtige Kinder

Kigajahr 2014/2015 14Kigajahr 2015/2016 13Kigajahr 2016/2017 11Kigajahr 2017/2018 8Kigajahr 2018/2019 5Kigajahr 2019/2020 1

Berechnung eines Kindes mit "0,5 U3" und "0,5 Ü3" bedeutet unterjährig Wechsel von U3 nach Ü3

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Der massive Anstieg führt jedoch auch zu Konflikten im Hinblick auf Anfragen zur Belegung von Eltern aus anderen Gemeinden, da Karlsbader Kinder grundsätzlich Vorrang haben. Dieses schwierige Thema wurde aber durch die Träger und durch die Beratung innerhalb der Einrichtungen bisher reibungslos gelöst.

Es ist nach Ansicht der Verwaltung in Hinblick auf Bedarfsmeldungen und Erweiterungsmaßnahmen/- Planungen, als auch finanzielle Gegebenheiten, auch aus politischer Sicht dringend darauf hinzuwirken, dass weiterhin der Grundsatz zuerst ortsnah-gemeindenah-dann externe Kinder beibehalten und durchgesetzt werden kann, um bei dieser Anzahl keine Überkapazitäten in Karlsbad (Gesamtgemeinde) zu schaffen, oder eine Unterversorgung des Bedarfes (Einwohner/Bürger/Externe mit Arbeitsplätzen in Karlsbad) zu erzeugen. Auch ist die Gemeinde Karlsbad nicht für die Versäumnisse/Abweichungen anderer Körperschaften im Bereich des Ausbaus/bzw. Ausgestaltung der Kinderbetreuung heranzuziehen und finanziell verantwortlich.

Bedarf an Kindergartenplätzen im Jahr 2015/2016

Qualitativer Bedarf Nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 04.06.2008 umfasst die Planungspflicht nicht nur den quantitativen Bedarf- Anzahl der Plätze- sondern auch den qualitativen Bedarf und die Frage der angebotenen Betreuungsformen und deren Ausgestaltung.

Der qualitative Bedarf hat sich insbesondere an den Erfordernissen der §§ 3-5 SGB VIII auszurichten. Zu beachten ist also die Vielzahl der Wertorientierungen (§ 3 SGB VIII), der Vorrang der freien Jugendhilfe (§4 SGB VIII), sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§ 5 SGV VIII).

Durch die in der Gemeinde Karlsbad vorhandene Trägervielfalt an kirchlichen und freien Trägern mit unterschiedlichsten Angeboten und Ausrichtungen kann den elterlichen Erziehungsvorstellungen fast in jedem Bereich entsprochen werden, und der Bedarf in qualitativer Ausprägung berücksichtigt.

Betreuungsangebote:

Die Gemeinde hat mit der Einrichtung von harmonisierten, bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in allen Ortsteilen eine finanzielle Verpflichtung, aber auch ein klares Signal für die Bevölkerung geschaffen, der sich als Standortvorteil bezahlt macht und den qualitativen Bedarf berücksichtigt:

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Übersicht der Betreuungsangebote:

• RG (Regelgruppe) :

Gruppen, die am Vor- und Nachmittag mit 30,75 Wochenstunden Betreuungszeit geöffnet sind. Die Betreuungszeit ist an mindestens zwei Tagen in der Woche geteilt.

• VÖ (verlängerte Öffnungszeiten) :

Gruppen, die ununterbrochen 6,5 h am Tag (32,5 Wochenstunden) oder 7 h am Tag (35 Wochenstunden) geöffnet sind.

• GT (Ganztagsgruppe) :

Gruppen, die durchgehend 8, 9 oder 10 h am Tag geöffnet sind.

• Um weiterhin flexible Angebote anzubieten, können folgende Kombizeiten angeboten werden:

o 4 VÖ + 1 GT

o 3 VÖ + 2 GT

o 2 VÖ + 3 GT

• Die Einrichtungen müssen sich bei den VÖ und GT Angeboten für eine Betreuungszeit entscheiden. D.h. bei VÖ entweder 6,5 h oder 7 h Betreuungszeit am Tag; bei GT entweder 8, 9 oder 10 Betreuungsstunden. Die Öffnungszeiten des jeweiligen Kindergartens legen die Einrichtungen individuell fest.

• HT (Halbtagsgruppe)

Zum 01.11.2011 wurde für Kinder unter drei Jahren die Halbtagesgruppe eingeführt: Betreuungszeit vormittags, 4,5 h täglich (22,5 Wochenstunden). Die Entwicklung anhand der Belegungszahlen ist sehr positiv, so dass die Angebotsform als bewährt angesehen wird.

• Inseltage:

Aufgrund der bestehenden Nachfrage von Seiten der Eltern haben die Kindergärten „Inseltage“ eingeführt. „Inseltage“ bedeuten, dass Eltern in Notfällen die Möglichkeit haben, die reguläre Betreuung ihrer Kinder an einzelnen Tagen auf eine Ganztagesbetreuung aufzustocken. Um sicherzustellen, dass die Eltern dieses Angebot nur für Notfälle nutzen und nicht, um die Kosten für die Buchung von Gruppen mit höheren Betreuungszeiten einzusparen, wird die Inanspruchnahme auf 2 Tage pro Monat pro Kind beschränkt. Sollten Eltern häufiger als 2x im Monat eine längere Betreuungszeit wünschen, müssen sie eines der Flex Angebote, (z.B. 4VÖ+1GT) buchen. Die Inseltage betreffen nur die Nachmittage, da eine Vormittagsbetreuung sowieso bei allen sonst. Gruppen gegeben ist. Sie können nur als halbe Tage gebucht werden, stundenweise ist nicht möglich. Der Elternbeitrag pro Inseltag und Kind ist auf 10 € festgelegt. Ein Nachlass für Zweitkinder einer Familie o.ä. ist nicht möglich.

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Bedarf an Plätzen gem. § 1 Abs. 6 KiTaG und § 1 Abs. 2-5 KiTaG

Betreuungsquote

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg veröffentlichte am 04.11.2014 die zum Stichtag 01.03.2014 erhobenen Zahlen der Kinder in Betreuungseinrichtungen (Pressemitteilung 371/2014), die Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren in Baden-Württemberg (Pressemitteilung 370/2014) und die im Südwesten betreuten Kinder in der Kindertagespflege (Pressemitteilung 369/2014). Am 08.01.2015 wurde die Geburtenrate im Jahr 2013 veröffentlicht (Pressemitteilung 11/2015).

Demnach wurden in Baden-Württemberg zum Stichtag 01.03.2014 insgesamt 404.282 Kinder in 8.625 Kindertageseinrichtungen betreut. Davon waren knapp 66.500 Kinder unter drei Jahren, rund 265.800 in der Altersstufe von drei bis unter sechs Jahren (das entspricht einer Betreuungsquote von 94 Prozent für diese Altersstufe) und rund 72.000 Kinder im Alter von sechs bis unter 14 Jahren.

Die Zahl der betreuten unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege stieg in Baden-Württemberg im Jahr 2014 auf insgesamt 76.300 Kinder an, das entspricht einer Betreuungsquote von 27,8 Prozent. Dabei stieg auch die Zahl der betreuten Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, um zirka 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 1.876 Kinder im Jahr 2014. Rund 36 Prozent der Kinder unter drei Jahren besuchten dabei Ganztagsangebote (mehr als 7 Stunden pro Tag). In der Kindertagespflege wurden rund 10.330 Kinder unter drei Jahren gefördert.

Bedarf an Plätzen gem. § 1 Abs. 6 KiTaG (Krippenplätzen)

U3 - bis 3 Jahre Stand 01.02.2015

VORHANDENE Plätze:

BELEGTE Plätze:

Auerbach 12 9

Mutschelbach 16 14

Langensteinbach 52 33

Ittersbach 26 25

Spielberg 28 23

Summe Tageseinrichtungen

max. 134 104

Tagespflegeplätze 28 21

Gesamt 162 125

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Derzeit leben in der Gemeinde Karlsbad 390 Kinder unter drei Jahren. Dem gegenüber stehen max. 162 Plätze zur Verfügung; dies entspricht einer Quote von 41,5 %.

Der Schnitt des Landkreises Karlsruhe liegt bei ca. 36,5%.

Berücksichtigt man die Tatsache, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Krippengruppe ab der Vollendung des ersten Lebensjahres gilt und verhältnismäßig wenig Kinder unter einem Jahr betreut werden, ist das Verhältnis von Kindern und Betreuungsplätzen im Alter von 1- unter 3 Jahren von Bedeutung. Derzeit leben in Karlsbad 262 Kinder im Alter zwischen einem Jahr und unter drei Jahren.

Stellt man die verfügbaren Plätze (162 max.) gegenüber ergibt dies eine Versorgungsquote von 61%. Die Tendenz in Karlsbad der Inanspruchnahme geht derzeit in Richtung 75%!

Obwohl die Betreuungsquote nur noch als politischer Orientierungswert gesehen wird und der konkrete Bedarf gedeckt werden muss, kann davon ausgegangen werden, das dieser Bedarf in Karlsbad gedeckt ist.

Die Prognose für die freien Plätze in der Gemeinde Karlsbad stellt sich trotz der hohen Versorgungsquote wie folgt dar:

Prognose

U3 Ü3LANGENSTEINBACHKindergarten Arche Noah, Kinderschulweg 1

zum 01.09. 1zum 01.03. 0

zum 01.09. 2zum 01.03. 0

Pestalozzi Kindergarten,Pestalozzistr. 1 0 0

St. Franziskus Kindergarten, Tulpenstr. 4 0 2

Kita "Die kleinen Strolche",Paulusstr. 2 3 3Bauernhofkindergarten Im Steinig 0 0Waldorfkindergarten, Jahnstr. 59

zum 01.09. 3zum 01.03. 2

zum 01.09. 7zum 01.03. 4

Zwischensumme La. 3 5

SPIELBERG

Evangelischer Kindergarten, Rathausplatz 3

zum 01.09. 2zum 01.03. 0

zum 01.09. 0zum 01.03. 0

St. Elisabeth Kindergarten, Eyachstr. 11

zum 01.09. 2zum 01.03. 0

zum 01.09. 0zum 01.03. 0

Zwischensumme Sp. 0 0

ITTERSBACH

Evangelischer Kindergarten, Belchenstr. 31 ca. 1 ca. 10

MUTSCHELBACH

Evangelischer Kindergarten, Brunnenstr. 16 0

Aktuell Überbelegung. Die Betriebserlaubnis soll geändert werden, so dass sich die Situation im Ü3-Bereich voraussichtlich etwas entspannt.

AUERBACH

Evangelischer Kindergarten, In der Kail 0

0Überbelegung der Ü3-Gruppen erforderlich

freie Plätze

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Die Prognose der Kindergärten belegt- trotz wenig verfügbarer Plätze im U3 Bereich- derzeit eine Bedarfsdeckung in Karlsbad.

Bedarf an Plätzen gem. § 1 Abs. 2-5 KiTaG (Ü 3)

Derzeit sind in der Gemeinde Karlsbad 369 Kinder im Kindergartenalter von 3-6 Jahren gemeldet, die generell einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Da Kinder zwischen 2,75 und 6,5 Jahren die Ü3-Gruppen besuchen, geht man statistisch von 3,5 Jahrgängen aus. Mit durchschnittlich 120 Kindern pro Jahrgang gibt es damit rechnerisch in Karlsbad ca. 420 Kinder mit einem Anspruch auf einen Ü3-Platz. Unter Berücksichtigung der externen Kinder, die eine Karlsbader Einrichtung besuchen (im Jahr 2014 98 Kinder), sind damit die Karlsbader Kindergärten ausgelastet.

Wartelisten gibt es derzeit in den Ortsteilen Spielberg und Auerbach.

Spielberg: 11 bis 15 Kinder auf der Warteliste beim Evang. Kindergarten, diese Anmeldungen wurden mit dem katholischen Kindergarten in Spielberg abgeglichen: Es handelt sich um keine Doppelanmeldungen.

Auerbach: Die Betriebserlaubnis in Auerbach gilt für eine Belegung von 23 Kindern/Gruppe im Ü 3 Bereich- max. 2 Kinder in Überbelegung= 23-25 Kinder /Gruppe.

Abhängig von der Altersmischung der Gruppen im U3/Ü3 Bereich stehen im Ü3-Bereich max. 518 Plätze zur Verfügung (509 Plätze in Einrichtungen, 9 Plätze in der Kindertages-pflege).

Finanzbeziehungen Gemeinde/ Kindergärten/ Allgemeines

Erst seit wenigen Jahren ist der Fördergrundsatz „Das Geld folgt den Kindern“ im System des baden-württembergischen Kommunalen Finanzausgleichs bei der Förderung der Betriebskosten in der Kinderbetreuung eingeführt, aber schon ein stehender Begriff und aus der Förderung der Kinderbetreuung im Land nicht mehr wegzudenken.

„Das Geld folgt den Kindern“ – ohne diese Form der Förderung der Kinderbetreuung und den flankierend landesweit zwischen allen Städten, Gemeinden und Landkreisen auf der Grundlage von § 8 a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTAG) bestehenden Vereinbarungen zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder, erscheint im Rückblick die Erfüllung des Rechtsanspruchs in der U3-Betreuung in Baden-Württemberg zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 und vor dem Hintergrund des mit dem Rechtsanspruch einhergehenden elterlichen Wunsch- und Wahlrechts und der Zielsetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht denkbar. So bescheinigt aktuell das Statistische Bundesamt für das Jahr 2014 dem Südwesten und damit seinen Kommunen den besten Personalschlüssel bei der Betreuung von Kindern von 0 bis

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unter 3 Jahren. Während im Bundesdurchschnitt von einer Fachkraft 4,4 Kleinkinder zu betreuen sind, beträgt diese Relation in Baden-Württemberg 3,1 Kleinkinder je Erzieher/-in

Verankert ist die Förderung der Kinderbetreuung im Kommunalen Finanzausgleich Baden-Württemberg in Abschnitt 2., Ausgleich von Sonderlasten, H. Kinderbetreuung, in den §§ BWFAG § 29 b und BWFAG § 29 c des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz – FAG).

§ 29 b FAG bezieht sich auf die Kindergartenförderung, die Förderung der durch die Betriebskosten den Städten und Gemeinden entstehenden Kindergartenlasten für die Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder. Demgegenüber betrifft § 29 c FAG die Förderung der den Städten, Gemeinden und Landkreisen durch die Kleinkindbetreuung der unter 3-Jährigen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege entstehenden Betriebskosten.

Die bisher letzte Änderung der Kindergartenförderung nach § 29 b FAG erfolgte zusammen mit einer Änderung des § 29 c FAG durch das Gesetz über die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze vom 19.12.2013. Anlass war die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagesbetreuung zunehmende Erweiterung der wöchentlichen Betreuungszeiten auf 40 und mehr Stunden in der Woche und eine daraus resultierende zunehmende Diskrepanz zwischen den Kosten der Betreuung und den Förderbeträgen, nachdem der Höchstförderbetrag im Rahmen der Förderung nach § 29 b FAG bereits ab einer Betreuungszeit von mehr als 35 Stunden gewährt wurde. Mit einer Erweiterung der bis dato bestehenden Fördersystematik von drei Förderstufen auf fünf Förderstufen und entsprechender Veränderung der Gewichtung wird das Ziel verfolgt, die Zuweisungen nach § 29 b FAG für die Kindergartenförderung stärker an die veränderten Kostenstrukturen anzupassen. Aufgrund von Modellrechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft hatten sich die kommunalen Landesverbände im Jahr 2013 hierauf verständigt.

Nachdem das Volumen der Kindergartenförderung nach 2013 bis auf Weiteres keinen Zuwachs mehr erfährt und für die Folgejahre dadurch auf 529 Mio. Euro gedeckelt ist, ist mit der weiteren Differenzierung der Fördersystematik nur eine Verschiebung der Zuweisungen zulasten geringerer Betreuungszeiten hin zu den längeren Betreuungszeiten verbunden. Um die damit einhergehenden, z. T. nicht unerheblichen finanziellen Auswirkungen für die nachteilig betroffenen Städte und Gemeinden abzumildern und diesen die Möglichkeit zu geben, sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einzustellen, wurde die Ermittlung der Zahl der betreuten Kinder erst auf das Jahr 2015 im Einklang mit der entsprechenden Umstellung für die Förderung der Kleinkindbetreuung festgelegt.

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aus BWGZ 2015 Nr. 3 1

In Karlsbad stellt sich dies im Ergebnis für 2014 wie folgt dar:

FAG-Zuweisungen (Bund und Land)

Kindergartenlasten-ausgleich Kleinkindbetreuung gesamt

2011 753.767 272.396 1.026.1632012 751.612 859.835 1.611.447

Steigerung von 2011 auf 2012 585.284

2013 697.707 809.637,00 1.507.3442014 755.612 681.127,00 1.436.739

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Finanz. Status Quo in Baden- Württemberg: Mehr Betreuung dafür aber weniger Geld…….

Für das Jahr 2015 wurden unter Berücksichtigung der o.g. Änderungen für das Jahr 2015 folgende Beträge für FAG Zuweisungen seitens des Gemeindetages berechnet (auf Basis der Zahlen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft)- Daten für die Gemeinde Karlsbad

Kleinkindbetreuung: 914.527 €

Kindergartenförderung 713.900 €

Sollten sich keine weiteren Verschiebungen ergeben könnte die Gemeinde Karlsbad für das Jahr 2015 mit Mehreinnahmen aus FAG von ca. 191.629 € rechnen.

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Der Haushaltsansatz für die Betriebskostenzuschüsse an die Kindergärten musste nicht voll ausgeschöpft werden. Für 2014 waren Ausgaben i.H.v. 4.007.900 € geplant, tatsächlich waren nur Zuschüsse i.H.v. 3.219.563 € auszubezahlen. Diese Ersparnis ist darauf zurückzuführen, dass die Betriebskostenzuschüsse nicht in dem Maße gestiegen sind, wie zu befürchten war. Die Haushaltsplanung für 2013/2014 beruhte auf dem Haushaltsergebnis 2011. Die Kostensteigerung von 2010 auf 2011 betrug 14%, von 2011 auf 2012 15 %. Gemäß der Vorgaben zu vorsichtiger Haushaltsplanung wurde für die Folgejahre eine Steigerung von jeweils ca. 12 % eingeplant. Hätte sich diese Steigerungsrate so fortgesetzt, lägen die Betriebskostenzuschüsse im Jahr 2014 bei 4 Mio. Erfreulicherweise hat sich die Kostensteigerung im Jahr 2013 auf 9 %, im Jahr 2014 sogar auf 2 % reduziert. Dies ist ein überraschend gutes Ergebnis, jedoch ist nicht davon auszugehen, dass sich dies so fortsetzt. Die geringe Erhöhung ist in erster Linie auf geringere Personalkosten zurückzuführen, da im Jahr 2014 freie Stellen aufgrund des Fachkräftemangels nicht oder

6 Zuschüsse der Gemeinde an Kigas

2012 2013Steigerung 2012-2013 2014

Steigerung 2013-2014

Kl. Strolche 214.846,22 233.625,65 € 8,7% 212.512,58 € -9%Pestalozzi 294.237,70 312.187,98 € 6,1% 337.402,57 € 8%Arche Noah 166.980,75 180.961,93 € 8,4% 180.735,98 € 0%St. Franziskus 353.833,41 367.497,18 € 3,9% 379.150,00 € 3%Waldorf 137.231,29 149.223,35 € 8,7% 166.029,19 € 11%Bauernhofkiga 16.431,85 € 50.110,17 € neu ab 09/2013Ev. Kiga Sp. 373.872,92 413.750,61 € 10,7% 441.725,09 € 7%St. Elisabeth 209.543,83 207.043,38 € -1,2% 194.796,00 € -6%Ev. Kiga Itt. 592.717,99 651.174,06 € 9,9% 653.800,73 € 0%Ev. Kiga Mu. 269.522,43 336.484,94 € 24,8% 294.884,81 € -12%Ev. Kiga Au. 271.123,53 282.651,70 € 4,3% 308.415,88 € 9%

2 .8 8 3 .9 10 ,0 7 3.151.032,63 € 9,3% 3.219.563,00 € 2%

Interkommunaler Kostenausgleich2011 2012 2013 2014

Einnahmen 95.514 78.258,42 96.654,87 157.612,52Ausgaben 42.559 27.481,66 11.032,80 25.427,65Mehreinnahmen 52.955 50.776,76 85.622,07 132.184,87

Deckung der BK der Kigas durch:2012 2013 2014

Elternbeiträge 16,9 15,4% 651.152,03 € 16,0% 704.124,32 €

sonst. Einnahmen der Kigas 3,7 3,0% 126.259,74 € 2,9% 129.110,50 € Interkomm. Kostenausgleich(Einnahmenüberschuss) 1,3 2,0% 85.622,07 € 3,0% 132.184,87 € FAG 40,4 35,6% 1.507.344,00 € 32,6% 1.436.739Gemeinde 30,6 36,8% 1.558.066,56 € 37,5% 1.650.639,13 € Träger (Abdeckung z.B. über Kirchensteuer) 7,1 7,2% 303.242,68 € 7,9% 348.304,08 €

100 100,0% 100,0%

Betriebskosten ges. 3.994.167,58 € 4.231.687,08 € 4.231.687,08 € 4.401.101,90 € 4.401.101,90 €

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nicht zeitnah besetzt werden konnten. In drei Einrichtungen waren die Leitungsstellen längere Zeit vakant, so dass in diesen Einrichtungen sogar ein Rückgang der Betriebskosten um - 6 % bis -12 % zu verzeichnen war. Da inzwischen fast alle Stellen besetzt werden konnten, ist künftig wieder mit Kostensteigerungen zu rechnen bzw. angesichts der ausstehenden Tariferhöhungen mit einem deutlichen Anstieg.

Planung und Maßnahmenvorschläge

Arche Noah Kindergarten Langensteinbach/ Ausbau OG Krippengruppe, Erweiterung Küche- IHA1-30001

Der Träger (AB-Verein) ist sowohl Auftraggeber und Bauherr, als auch für die Planung verantwortlich. Die Gemeinde ist über einen vertraglich vereinbarten Investitionszuschuss beteiligt. Die Mittel von 400 000 € wurden im Doppelhaushalt 2015/2016 unter der IHA1-30001bereitgestellt. Eine Antragsstellung auf Förderung durch den Träger unter Anrechnung auf den Förderanteil der Gemeinde wurde mit dem Verein vereinbart, Detailbesprechungen mit den zuständigen Behörden wurden bereits unter Beteiligung der Gemeindeverwaltung geführt. Die Maßnahme soll noch im Jahr 2015 mittels baurechtlicher Antragsstellung etc. beginnen- Der Arche Noah Kindergarten feiert im Jahr 2015 sein 150 jähriges Bestehen.

Projektbeschreibung und Planunterlagen:

Das Gebäude wurde vor 1900 errichtet. 1968 erfolgte ein Erweiterungsbau im EG auf der Nord-Ost-Seite mit Sanitäranlagen. 1993 wurde dieser Anbau durch Aufstockung um einen Mehrzweckraum ergänzt. Im Erdgeschoss des vorhandenen Gebäudes befinden sich derzeit die beiden Gruppenräume des Kindergartens „Arche Noah“ sowie die Kinder-WCs, die Küche und ein Büro. Im Obergeschoss sind momentan ein Gymnastikraum des Kindergartens sowie 2 separat vermietete Wohnungen untergebracht. Der nun geplante Umbau beinhaltet im Wesentlichen die Schaffung von neuen Kindergartenplätzen für ca. 10 U3-Kinder. Hierfür wird im Obergeschoss die Fläche der beiden bisher vorhandenen und vermieteten Wohnungen genutzt und umgebaut. Das Obergeschoss wird, bis auf die tragende Holzkonstruktion, vollständig entkernt und für die Kindergartennutzung neu aufgeteilt. Hierdurch entstehen ca. 118m² Nutzfläche für die neue Kindergartengruppe. Das Raumprogramm wurde in einer Vorbesprechung mit Beratern des Diakonischen Werkes und des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) zusammengestellt. In der Planung umgesetzt wurden 1 Kleinkindraum mit Nebenraum,1 Schlafraum, 1 Büro und Mitarbeiterraum, 1 Kinder-WC, 1 Putzmittelraum mit Waschmaschine,1 Mit- arbeiter-WC und ein Flurbereich mit Garderobe. Darüber hinaus wird im Erdgeschoss die Küche vergrößert und ein Sozialraum geschaffen.

Evangelischer Kindergarten Spielberg- Essensversorgu ng. IBA3-30005

Um die steigende Anzahl der Essenskinder im Ev. Kindergarten in Spielberg zu bewältigen wird neben einer Modernisierung der Küche, der Essensbereich im Anschluss an den Flur neu geordnet und abgetrennt. Parallel hierzu werden im Flurbereich Akustiksegel eingebaut, um eine bessere Schalldämmung und ruhigere Arbeits- und Aufenthaltsumgebung zu erreichen. Für die Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2015 stehen unter der IBA3-30005- 65 000 € zur Verfügung.

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Planauszüge Ev. Kindergarten Spielberg:

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Bau Gemeinsame Essensversorgung für Grundschule/Förd erschule Kernzeitbetreuung Ittersbach und Kindergarten Ittersbach IBA2-20013,-14;-15

Die stark ansteigende Anzahl von Essenskindern in allen Bereichen und die beengten und getrennten Räumlichkeiten innerhalb der Einrichtungen ( z.B. Essen der KZB in der Wasenhalle- Betreuung in Schulgebäude), sowie weitergehenden Anforderungen an die Essensversorgung allgemein macht eine Neuorientierung in diesem Bereich notwendig. Hier soll eine gemeinsame Lösung geschaffen werden. Mit einer Raumbetrachtung und Planung wurde das Architekturbüro adler+retzbach, Karlsruhe beauftragt.

Erste Planungsgespräche wurden mit allen Vertretern bereits geführt und mehrere Varianten ausgearbeitet und diskutiert. Da die Planungsvarianten noch internen Abstimmungsbedarf zwischen den Beteiligten erfordern, werden die Planstände nach Einigung im Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt diskutiert und zur Vorberatung dargelegt.

Die Planungskosten für die Maßnahme in Höhe von 30 000 € wurden mit Haushaltsansatz freigegeben, die Ausführung erhielt einen Sperrvermerk bis das Konzept der Nutzung vorgelegt und im Gemeinderat verabschiedet ist.

Kindergarten St. Franziskus Umsetzung Nutzungskonze pt IBA1-30013

Die im Jahr 1988 geplante Kindertageseinrichtung wurde ursprünglich für 4 Kindergartengruppen mit Tagesstätte und einer Betreuung in verlängerten Öffnungszeiten errichtet. Seit dem Jahr 2006 hat die Einrichtung eine Betriebserlaubnis für eine Kleinkindgruppe für das Alter von 2-3 Jahren und 3 Gruppen in GT/VÖ/RG Mischform. Der Gesamteindruck der Räumlichkeiten lässt deutlich werden dass eine baldiges Sanierung mit dem Ziel der Aufbesserung und Anpassung an die veränderte Betriebsstruktur notwendig wird. U.a. sind neben fehlendem Personalraum, Mitarbeiter WC, Sanierung der Bodenbeläge und fehlender Schlafraum für Kinder unter drei Jahren durch den Caritasverband beanstandet worden. Es wird empfohlen hier einen Gesamtplan einer Sanierung mit der Prüfung der Erweiterungsmöglichkeiten der Räumlichkeiten in die Wege zu leiten. Für die Konzeptumsetzung/Planung stehen im Jahr 2016 Gelder in Höhe von 20 000 € zur Verfügung.

Einrichtung einer Grundschulförderklasse in Waldbron n

Eine Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen diese in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird. Hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu. Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt.

Bereits seit dem Schuljahr 1994/1995 gibt es an der Anne-Frank-Schule in Waldbronn eine Grundschulfördergruppe. Diese findet 2 x pro Woche statt, in einem Umfang von insg. fünf

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Wochenstunden. Im laufenden Schuljahr besuchen 5 Karlsbader Kinder diese Gruppe, in den Vorjahren waren es durchschnittlich 2-7 Karlsbader Kinder.

Auf Anregung des Schulamts soll zum Schuljahr 2016/2017 in Waldbronn eine Grundschulförderklasse gebildet werden, die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für Waldbronner und Karlsbader Kinder offen sein soll. Schul- und damit auch Kostenträger wird die Gemeinde Waldbronn.

Nach Abfrage der Karlsbader Grundschulen und Kindergärten käme der Besuch der Grundschulförderklasse im nächsten Schuljahr voraussichtlich für 12-16 Karlsbader Kinder in Frage. Ob die zurückgestellten Kinder eine Grundschulförderklasse oder weiterhin den Kindergarten besuchen sollen, entscheiden letztlich allerdings allein die Eltern, eine Verpflichtung gibt es nicht. Insofern lassen sich die Besuchszahlen schwer prognostizieren.

Die Einführung einer Grundschulförderklasse kann, je nach Nachfrageverhalten der Eltern, den Ü3-Bereich in den Kindergärten signifikant entlasten. Die Gemeinde Waldbronn wird die Trägerschaft für die Einrichtung inkl. Personal übernehmen. Die beiden Gemeinden haben sich hierüber bereits interkommunal geeinigt.

Elternbeiträge

Um eine übermäßige Belastung der Eltern zu vermeiden wurde für das Kindergartenjahr 2014/2015 eine abgeschwächte Variante der Erhöhung der Elternbeiträge vorgeschlagen:

� Kinder ab 3 Jahren: Erhöhung um 3 % („Inflationsausgleich“) � Kinder unter 3 Jahren: Erhöhung um 3 % („Inflationsausgleich“) zzgl. 5% Erhöhung � Maximale Erhöhung: 30 €/Monat

Mit diesen Erhöhungen konnte in 2014/2015 ein Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge i.H.v. ca. 16% erreicht werden.

Der Kindergartenbeitrag wird einerseits zur Bestätigung der Sorgepflicht der Eltern für ihre Kinder erhoben. Andererseits soll dadurch ein Teil der Kosten für einen Kindergartenplatz gedeckt werden. Angestrebtes Ziel ist es, durch die Elternbeiträge 20% der Kosten zu decken. Sowohl Städte- und Gemeindetag erarbeiten gemeinsam regelmäßig Vorschläge zur Höhe der Elternbeiträge (landeseinheitliche Empfehlungen). Je nach Kostensituation der Einrichtung kommen diese Empfehlungen dem angestrebten Deckungsgrad mehr oder weniger nahe.

Die Vertreter/Innen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Ev. Landeskirche in Baden, der Ev. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Ev. Landeskirche in Baden, des Ev. Landesverbands für Kindertagesstätten in Württemberg, des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg, des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/ Stuttgart sowie des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg sind übereingekommen, die gemeinsamen Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten anzupassen.

Dabei wurde an der 2009 erzielten Einigung, dass künftig in Baden-Württemberg die Erhebung der Elternbeiträge nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen soll, festgehalten.

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Ausgangslage für die Erhebung der gemeinsamen Empfehlungen der o.g. Vertreter und der kommunalen Spitzenverbände bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rd. 20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken

Aktuelle Entwicklung der Deckung der Betriebskosten der Kindergärten:

Obwohl der Anstieg der Betriebskosten im Jahr 2014 vergleichsweise gering ausgefallen ist, hat die letzte Beitragserhöhung nur zu einer geringen Steigerung von 0,6% des Kostendeckungsbeitrags durch Elternbeiträge geführt. Mit 16% liegt dieser Kostendeckungsbeitrag noch deutlich unter den empfohlenen Werten von 20%. Dies ist darauf zurückzuführen, dass gerade im U3-Bereich die Elternbeiträge weiterhin weit unter den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände liegen.

Um eine übermäßige Belastung der Eltern durch sprunghafte Erhöhungen zu vermeiden, wird empfohlen, den im letzten Jahr begonnenen Kurs weiter zu verfolgen und die Beiträge entsprechend zu erhöhen.

Auf der Grundlage der aktuellen Belegungszahlen (Februar 2015) und unter der Voraussetzung, dass die Betriebskostensteigerung wieder so gering wie im Vorjahr ausfällt, könnte damit rechnerisch ein Kostendeckungsbeitrag von ca. 16,7 % erzielt werden. Da aus vorgenannten Gründen mit einer weitergehenden Kostensteigerung zu rechnen ist, wird die Erhöhung der Elternbeiträge jedoch voraussichtlich zu großen Teilen durch die Kostensteigerungen aufgezehrt werden.

Trotzdem wird vorgeschlagen, aktuell auf eine komplette Neuüberarbeitung und entsprechende Beitragsanpassung noch zu verzichten, da der Gemeindetag bereits angekündigt hat, dass die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zum nächsten Kindergartenjahr überarbeitet werden: „Die kommunalen Landesverbände und die 4KK behalten sich vor, aufgrund der anstehenden Tarifverhandlungen sowie einer geplanten Umstellung auf neue Ausgestaltungsformate, die Elternbeiträge für das Jahr 2016/2017 neu zu konzipieren und diese zu gegebener Zeit zu veröffentlichen.“ Diese Neukonzeption sollte abgewartet und zum Kiga-Jahr 2016/2017 entsprechend umgesetzt werden.

2010 2011 2012 2013 2014Elternbeiträge 20% 19% 16,9% 15,4% 16,0%sonst. Einnahmen der Kigas 3% 5% 3,7% 3,0% 2,9%Interkomm. Kostenausgleich (Einnahmenüberschuss)

1,4% 1,4% 1,3% 2,0% 3,0%

FAG 27% 29% 40,4% 35,6% 32,6%Gemeinde 42% 39% 30,6% 36,8% 37,5%Träger (Abdeckung z.B. über Kirchensteuer

7% 7% 7,0% 7,2% 7,9%

100% 100% 100% 100,0% 100,0%

Deckung der Betriebskosten der Kindergärten

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Bei kompletter Übernahme der Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände für 2015/2016 im U3-Bereich ergäben sich folgende Elternbeiträge:

Vergleich der Elternbeiträge 2015/2016 - U3 Karlsbad - Erhöhung um

U3 Empfehlung

G'Tag 9% 15% Regelgruppe 317 € 202 € 213 € Verlängerte ÖZ 6,5 Std. 412 € 242 € 255 € Verlängerte ÖZ 7 Std. 444 € 262 € 276 € Ganztagsgruppe 8 Std. 634 € 480 € 506 € Ganztagsgruppe 9 Std. 713 € 535 € 565 € Ganztagsgruppe 10 Std. 792 € 592 € 624 € Halbtagsgruppe 238 € 150 € 159 €

voraussichtliche Einnahmen U3 298.000 € 185.000 € 195.400 €

möglicher Gesamtkostendeckungsgrad durch Elternbeiträge (U3 und Ü3) ca. 20 % 16,97% 17,20%

Die für Karlsbad vorgeschlagenen Elternbeiträge liegen somit nach wie vor nur bei 60-70 % der empfohlenen Beiträge. Bei Anwendung der vom G’Tag empfohlenen Beiträge könnten im U3-Bereich ca. 113.000 € bzw. 103.000 € mehr eingenommen werden und eine Kostendeckung von ca. 20 % erreicht werden.

Kindergartenbeiträge 2015/2016 in der Gemeinde Karls bad

Der G’Tag hat für 2015/2016 wie in den vergangenen Jahren eine Beitragserhöhung von 3 % empfohlen. Diese Empfehlungen wurden aber bereits ausgesprochen, bevor die Tariferhöhungen im Sozial- und Erziehungsbereich zum Thema wurden. Nachdem nun deutliche Tariferhöhungen absehbar sind, hat der G’Tag bereits angekündigt, dass die nächsten Gebührensteigerungen deutlich höher ausfallen werden. Die Gemeinde sollte daher direkt reagieren und den Erhöhungen moderat vorgreifen, um die Gebühren zu verstetigen und übermäßige Gebührensprünge im Folgejahr zu vermeiden. Vorgeschlagen wird daher im Ü3-Bereich eine Erhöhung um 5 %. Da die Beitragssätze im U3-Bereich weiterhin deutlich unter den Empfehlungen des G’Tags liegen, wird hier eine Erhöhung von 9 % vorgeschlagen.

In den Beiträgen für die Ganztagsbetreuung sind die Kosten für das Mittagessen bereits enthalten. Bei den Beiträgen für die Verlängerten Öffnungszeiten kommen die Kosten für das Mittagessen noch hinzu, pro Essen werden 3,35 € berechnet.

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Kinder über 3 Jahren (Ü3) Geplante Steigerung um 5%

Empfehlung G'Tag (Erhöhung um 3%)

Regelgruppe - RG alte Gebühr (2014/2015) 2015/2016

Vorschlag für 2015/2016

Familien mit 1 Kind 105 € 108 € 110 € 2 Kindern 80 € 82 € 84 € 3 Kindern 53 € 55 € 56 € 4 und mehr Kindern 18 € 19 € 20 €

Verlängerte Öffnungszeit - VÖ Zzgl. Mittagessen

alte Gebühr (2014/2015)

Vorschlag für 2015/2016

alte Gebühr (2014/2015)

Vorschlag für 2015/2016

Familien mit 6,5 Std. 6,5 Std. 7 Std. 7 Std. 1 Kind 127 € 133 € 134 € 141 € 2 Kindern 97 € 102 € 104 € 109 € 3 Kindern 64 € 67 € 68 € 72 € 4 und mehr Kindern 22 € 23 € 23 € 25 €

Ganztagsgruppe - GT Inkl. Mittagessen

alte Gebühr (2014/2015)

Vorschlag für 2015/2016

alte Gebühr (2014/2015)

Vorschlag für 2015/2016

alte Gebühr (2014/2015)

Vorschlag für 2015/2016

Familien mit 8 Std. 8 Std. 9 Std. 9 Std. 10 Std. 10 Std. 1 Kind 288 € 302 € 328 € 344 € 364 € 382 € 2 Kindern 221 € 232 € 250 € 263 € 278 € 292 € 3 Kindern 144 € 151 € 164 € 172 € 182 € 191 € 4 und mehr Kindern 48 € 50 € 55 € 58 € 62 € 65 €

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Kinder unter 3 Jahren (U3) Geplante Steigerung um 5% und 4%

Regelgruppe - RG Empfehlung G'Tag

Familien mit alte Gebühr (2014/2015) 2015/2016

Vorschlag für 2015/2016 Erhöhung

1 Kind 185 € 317 € 202 € 17 €

2 Kindern 141 € 237 € 154 € 13 €

3 Kindern 93 € 160 € 101 € 8 €

4 und mehr Kindern 31 € 65 € 34 € 3 €

Verlängerte Öffnungszeit - VÖ zzgl. Mittagessen

alte Gebühr (2014/2015)

Vorschlag für 2015/2016 Erhöhung

alte Gebühr (2014/2015)

Vorschlag für 2015/2016 Erhöhung

Familien mit 6,5 Std. 6,5 Std. 7 Std. 7 Std.

1 Kind 222 € 242 € 20 € 240 € 262 € 22 €

2 Kindern 171 € 186 € 15 € 184 € 201 € 17 €

3 Kindern 112 € 122 € 10 € 121 € 132 € 11 €

4 und mehr Kindern 38 € 41 € 3 € 41 € 45 € 4 €

Ganztagsgruppe - GT inkl. Mittagessen

alte Gebühr (2014/2015)

Vorschlag für 2015/2016 Erhöhung

alte Gebühr (2014/2015)

Vorschlag für 2015/2016 Erhöhung

alte Gebühr (2014/2015)

Vorschlag für 2015/2016 Erhöhung

Familien mit 8 Std. 8 Std. 9 Std. 9 Std. 10 Std. 10 Std.

1 Kind 440 € 480 € 40 € 491 € 535 € 44 € 543 € 592 € 49 €

2 Kindern 341 € 372 € 31 € 384 € 419 € 35 € 425 € 463 € 38 €

3 Kindern 225 € 245 € 20 € 253 € 276 € 23 € 281 € 306 € 25 €

4 und mehr Kindern 75 € 82 € 7 € 84 € 92 € 8 € 93 € 101 € 8 €

Halbtagsgruppe - HT

alte Gebühr (2014/2015)

Vorschlag für 2015/2016 Erhöhung

Familien mit

1 Kind 138 € 150 € 12 €

2 Kindern 106 € 116 € 10 €

3 Kindern 69 € 75 € 6 €

4 und mehr Kindern 24 € 26 € 2 €

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Kinder unter 3 Jahren (U3)

Alternativvorschlag Steigerung um 15%

Regelgruppe - RGEmpfehlung G'Tag

Familien mitalte Gebühr(2014/2015) 2015/2016

Vorschlag für2015/2016 Erhöhung

1 Kind 185 € 317 € 213 € 28 €

2 Kindern 141 € 237 € 162 € 21 €

3 Kindern 93 € 160 € 107 € 14 €

4 und mehr Kindern 31 € 65 € 36 € 5 €

Verlängerte Öffnungszeit - VÖ zzgl. Mittagessen

alte Gebühr(2014/2015)

Vorschlag für2015/2016 Erhöhung

alte Gebühr(2014/2015)

Vorschlag für2015/2016 Erhöhung

Familien mit 6,5 Std. 6,5 Std. 7 Std. 7 Std.

1 Kind 222 € 255 € 33 € 240 € 276 € 36 €

2 Kindern 171 € 197 € 26 € 184 € 212 € 28 €

3 Kindern 112 € 129 € 17 € 121 € 139 € 18 €

4 und mehr Kindern 38 € 44 € 6 € 41 € 47 € 6 €

Ganztagsgruppe - GT inkl. Mittagessen

alte Gebühr(2014/2015)

Vorschlag für2015/2016 Erhöhung

alte Gebühr(2014/2015)

Vorschlag für2015/2016 Erhöhung

alte Gebühr(2014/2015)

Vorschlag für2015/2016 Erhöhung

Familien mit 8 Std. 8 Std. 9 Std. 9 Std. 10 Std. 10 Std.

1 Kind 440 € 506 € 66 € 491 € 565 € 74 € 543 € 624 € 81 €

2 Kindern 341 € 392 € 51 € 384 € 442 € 58 € 425 € 489 € 64 €

3 Kindern 225 € 259 € 34 € 253 € 291 € 38 € 281 € 323 € 42 €

4 und mehr Kindern 75 € 86 € 11 € 84 € 97 € 13 € 93 € 107 € 14 €

Halbtagsgruppe - HT

alte Gebühr(2014/2015)

Vorschlag für2015/2016 Erhöhung

Familien mit

1 Kind 138 € 159 € 21 €

2 Kindern 106 € 122 € 16 €

3 Kindern 69 € 79 € 10 €

4 und mehr Kindern 24 € 28 € 4 €

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Elternbeiträge in der Kernzeitbetreuung an den Grundschulen in Karlsbad Die Elternbeiträge sind 2014 analog der Empfehlungen des Gemeindetags im Kindergartenbereich für das kommende Schuljahr um ca. 3 Prozent angehoben worden. Dies gleicht u.a. die gesteigerten Lohnkosten durch Tarifsteigerung aus.

2014/2015

KZB Pauschal

bis 13:00 Uhr

14:00 Uhr

15:00 Uhr

16:00 Uhr

17:00 Uhr

1. Kind 45,00 €

78,00 €

117,00 €

154,00 € 190,00 €

2. Kind 39,00 €

68,00 €

102,00 €

135,00 € 167,00 €

3. Kind 34,00 €

59,00 €

90,00 €

119,00 € 145,00 €

KZB flexibel*

pro Wochen- tag bis 13:00 Uhr 14:00 Uhr 15:00 Uhr 16:00 Uhr 17:00 Uhr

2014/2015 11,50 € 18,50 € 29,50 € 38,50 € 46,50 €

Bei der flexiblen Buchung der Kernzeitbetreuung wird für jedes weitere Kind einer Familie, das auch die Kernzeitbetreuung in Karlsbad besucht, 12 % Nachlass gewährt, gleiches gilt bei der Ferienbetreuung.

Anzahl Kinder

Personal- kosten

Sach- aufwand

Ges. Aufwand

Zuw. v. Land

Eltern-entgelte

Erträge ges.

Defizit Defizit pro Platz

Kosten-deckungs-grad

Kosten-deckung durch Eltern-beiträge

2012 180 193.233 60.357 253.590 60.927 148.782 209.709 43.881 243,78 83% 59%

2013 200 205.357 69.761 275.118 48.742 154.433 203.175 71.943 359,71 74% 56%

(Der Kostendeckungsgrad der Kernzeitbetreuung kann nicht mit dem der Kindergärten verglichen werden, da hier komplett andere Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere muss

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es sich bei den Kernzeitbetreuerinnen nicht um Fachpersonal handeln, was deutlich geringere Personalkosten zur Folge hat.)

Überrechnung/Neukalkulation der Elternbeiträge für das Schuljahr 2015/2016:

Bereits in der Bedarfsplanung 2013/2014 wurde seitens der Verwaltung empfohlen, die Richtlinien und Entgelte der Kernzeitbetreuung in eine öffentlich- rechtliche Form zu überführen.

Bedingt durch die Haushaltssituation der Gemeinde und den Auftrag an die Verwaltung auch die Einnahmeseite gemeindlicher Angebote zu untersuchen, wurde seitens des Hauptamtes im Zuge der Erstellung der Satzung und Gebührenordnung eine Überprüfung und Neukalkulation der Gebühren mit ausgeführt. Diese musste- aufgrund des Anmeldezeitraums zur Kernzeitbetreuung für das Schuljahr 2015/2016 bereits im Vorfeld der Bedarfsplanung kalkuliert und zur Beschlussfassung vorgelegt werde, um den Eltern die Bedingungen und Kosten bereits bei Anmeldung verbindlich mitteilen zu können.

Wesentliche Änderungen der Grundlage:

Die Kalkulation der Kernzeitgebühren wurde komplett neu gestaltet, da die bisherigen Festlegungen wenig verursachergerecht. waren In der Berechnung der Stundensätze wurde das Mittagessen nicht explizit berücksichtigt. Dadurch wurden die Eltern die nur bis 13 Uhr (also ohne Mittagessen) gebucht hatten, deutlich benachteiligt. Dies begründet sich insbesondere durch die Mitfinanzierung des Mittagessens über die Betreuungszeit- also haben die Eltern die kein Mittagessen, oder eine längere Betreuungszeit gebucht hatten, sozusagen das Essen für diejenigen mit Betreuungszeit bis 14:00 Uhr oder 15:00 Uhr anteilig mitbezahlt.

Stundensatz:

In der Neuausrichtung wurde Wert darauf gelegt, die Kosten nach dem Verursacherprinzip zu verteilen. Ein Kalkulationsstundensatz von ca. 1,00 Euro (variiert nach Betreuungskosten und - menge zu den unterschiedlichen Zeiten), sowie die Verteilung der Essenskosten auf die tatsächlichen Nutzer führt zu einer nachvollziehbaren und „gerechteren“ Kostenstruktur. Da die Gebühren für volle 11 Monate erhoben werden, die Betreuung aber nur an ca. 36-37 Wochen stattfindet, ergibt sich umgerechnet auf die tatsächliche Betreuung ein Stundensatz von ca. 1,13 €

Essenskosten:

Ein Essen kostet die Gemeinde 4,10 €. In der Kalkulation wurde ein Preis von 3,25 Euro angesetzt. Da die Betreuung während der Schulzeit nur 36-37 Wochen im Jahr umfasst, die Gebühren aber für 11 Monate voll berechnet werden, decken die Einnahmen für das Essen die Kosten zu 95% (ca, 3,90 €/Essen in der Kernzeitbetreuung). Einige Gemeinden nehmen eine Spitzabrechnung des Essens vor, so dass die Eltern die tats. Essenskosten bezahlen. Dies verursacht aber einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand was in keiner Relation zum Ergebnis steht.

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Geschwisterrabatt:

Der Geschwisterrabatt lag bisher bei 12% - dieser wurde nach Beschlussfassung auf 15% erhöht, dadurch steigen die Minder- Einnahmen um ca. 2.000 € auf insg. 6.000€.

Es wurde angeregt, auch für die Kernzeitbetreuung die Einführung des Württembergischen Gebührenmodells anzudenken, welches im Kindergartenbereich bereits seit 2012 angewendet wird. Beim Württembergischen Modell werden die Gebühren nach der sog. Sozialstaffelung berechnet, bei der alle Kinder einer Familie, die im selben Haushalt wohnen und unter 18 Jahren alt sind, berücksichtigt werden. Die Änderung des Gebührenmodells sowie die finanziellen Auswirkungen sollen zum Schuljahr 2016/2017 geprüft werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Jahr 2014 wurden durch die Elternentgelte ca. 183 228 € erzielt. Dies entsprach einer Kostendeckung aus Elternentgelten von 56%- durch die neuen Gebühren werden nach Hochrechnung ca. 235 900,00 Euro erzielt, die Kostendeckung aus Gebühren bleibt mit 55 % im ähnlichen Rahmen. Die Gesamtkostendeckung wird mit 75% (ohne VKB) erzielt und bleibt konstant. Im HH- Plan 2015/2016 wurde mit Gebühren von 170 000 € geplant, Hier stehen alleine Sachausgaben von 127 000 € gegenüber (Vergleich 2014 -88 282 €- hauptsächlich Essen)).

Satzung:

Die Satzung über die Kernzeitbetreuung in der Gemeinde Karlsbad entspricht inhaltlich den bisherigen Vertragsbedingungen. Sie soll bereits zum Schuljahr 2015/2016 In-Kraft treten, da die Anmeldungen für die KZB bereits Anfang März anlaufen, und den Eltern die Bedingungen/Regelungen mit /vor der Anmeldung übergeben werden.

Vorteile gg. bisheriger Regelung:

- Definition als öfftl. Einrichtung (öffnet rechtlich die Möglichkeit primär die Einwohner der Gemeinde Karlsbad den Zugang zu gewähren)

-Gebühren entstehen als öfftl. –rechtliche Forderung

Die Gebührenkalkulation, als auch die Satzung und Grundlagen wurden in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 25.02.2015 vorgestellt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat bei einer Enthaltung dem Gemeinderat die Satzung als auch die Gebühren zur Beschlussfassung empfohlen, der Gemeinderat hat diese Neuregelung und die Satzung in seiner Sitzung am 11.03.2015 beschlossen.

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Gebühren und Entgeltordnung für das Jahr 2015/2016:

A. Kernzeitbetreuung

Die Kernzeitbetreuung findet nur an Schultagen statt.

I. Grundsätzliches

Es sind 11 Monate im Schuljahr gebührenpflichtig (September bis Juli).

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kernzeitbetreuung, wird für das 2.

und jedes weitere Kind ein Nachlass von 15 % auf die monatl. Gebühr gewährt.

II. Pauschale Anmeldung

d.h. das Kind wird für die ganze Woche (5 Wochentage) mit täglich gleichen

Betreuungszeiten angemeldet

Betreuung

von 7.00 bis 8.30 Uhr

und 12.00/12.10 bis monatliche Gebühr Gebühr Vorjahr

(2014/2015)

13.00 Uhr 45,00 € 45,00 €

14.00 Uhr* 110,00 € 78,00 €

15.00 Uhr* 150,50 € 117,00 €

16.00 Uhr* 175,00 € 154,00 €

17.00 Uhr* 201,50 € 190,00 €

* inkl. Mittagessen

III. Flexible Anmeldung

d.h. das Kind kann für einzelne Wochentage und/oder unterschiedliche Betreuungszeiten

angmeldet werden

Betreuung

von 7.00 bis 8.30 Uhr

und 12.00/12.10 bis

monatliche Gebühr pro gebuchtem Wochentag

Gebühr Vorjahr

(2014/2015)

13.00 Uhr 11,50 € 11,50 €

14.00 Uhr* 24,30 € 18,50 €

15.00 Uhr* 34,30 € 29,50 €

16.00 Uhr* 40,50 € 38,50 €

17.00 Uhr* 47,00 € 46,50 €

* inkl. Mittagessen

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B. Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung ist flexibel, d.h. es können einzelne Tage und/oder unterschiedliche

Betreuungszeiten gebucht werden.

Betreuung

von 7.00 bis

monatliche Gebühr pro gebuchtem Ferientag

Gebühr Vorjahr

(2014/2015)

13.00 Uhr 7,50 € 8,50 €

14.00 Uhr* 10,70 € 9,50 €

15.00 Uhr* 11,30 € 10,50 €

16.00 Uhr* 12,30 € 11,50 €

17.00 Uhr* 13,00 € 12,50 €

* inkl. Mittagessen

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Ferienbetreuung, wird für das 2.

und jedes weitere Kind ein Nachlass von 15 % auf die Betreuungsgebühr gewährt.

C. Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 01.09.2015 in Kraft.