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Varianten im Überblick Variante Prämie späteste Anlage am frühester Umbruch am Bedingungen Hinweise 1 200 €/ha 31. 7. 15. 10. Ansaat einer Bienenmischung aus mindestens 5 insektenblüti gen (= von Insekten bestäubten) Mischungspartnern Befahrungsverbot bis 30. 9. (ausgenommen das Überqueren der Fläche) nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett waren im MFA 2020 bekannt zu geben. Im Herbstantrag müssen sie bestätigt werden. nach MFA nur mehr Wechsel von Var. 1 auf Var. 2 möglich oder Abmeldung im MFA und gegebenenfalls Beantragung von Variante 3 bis 6 im Herbstantrag wenn Anlage bis 31. Juli nicht möglich, um gehend Abmeldung (Korrektur zum MFA) erforderlich. Nach Ankündigung einer Vor ort-Kontrolle Abmeldung nicht mehr möglich. nicht MZ-fähig 2 160 €/ha 31. 7. 15. 10. Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst 3 160 €/ha 20. 8. 15. 11. Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern nicht MZ-fähig 4 170 €/ha 31. 8. 15. 2. Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern MZ-fähig 5 130 €/ha 20. 9. 1. 3. Ansaat aus mindestens 2 verschiedenen Mischungspartnern MZ-fähig 6 120 €/ha 15. 10. 21. 3. Verpflichtender Anbau folgender winterharter Kulturen oder deren Mischungen: Grünschnittroggen laut Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse laut Saatgutge- setz oder Winterrübsen (inkl. Perko) MZ-fähig Kulturen müssen Zwischenfrüchte sein, im Falle einer Ernte muss diese vor dem 15. Mai durchgeführt werden (danach = Hauptkultur!) Grünschnittroggensorten, die im Frühjahr siliert werden: frühe Sorten zu empfehlen.

Begrünungsanbau 2020 2020. 7. 15. · | 24 | Die Landwirtschaft Invekos Juli 2020 Begrünungsanbau 2020 zählen für das Antragsjahr 2021. Dieses ist bereits das ers-te Verlängerungsjahr

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Page 1: Begrünungsanbau 2020 2020. 7. 15. · | 24 | Die Landwirtschaft Invekos Juli 2020 Begrünungsanbau 2020 zählen für das Antragsjahr 2021. Dieses ist bereits das ers-te Verlängerungsjahr

| 24 | Die Landwirtschaft

Invekos Juli 2020

Begrünungsanbau 2020zählen für das Antragsjahr 2021. Dieses ist bereits das ers-te Verlängerungsjahr im ÖPUL 2015. Zusätzlich zur Varianten-beantragung muss daher heuer auch die Begrünungsmaßnah-me aktiv verlängert werden. Mehr dazu erfahren Sie im Bei-trag „ÖPUL 2015 – Verlänge-rungsjahre“ auf Seite 27.

Begrünungskulturen und korrekter AnbauBei der Auswahl von Mi-schungspartnern sind aus ÖPUL-Sicht ein paar Ein-schränkungen zu beachten. So sind bei der Variante 1 min-destens fünf insektenblütige Kulturen anzubauen und bei Variante 6 dürfen nur die win-terharten Kulturen laut Tabelle verwendet werden. Außerdem darf der Anteil an Getreide und Mais im Bestand inklusive Aus-

Ing. Clemens Hofbauer Tel. 05 0259 22142 [email protected]

Im Rahmen des ÖPUL werden Aufwendungen für den Begrünungsanbau in den Maßnahmen „Be-grünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ und „System Immergrün“ abgegolten. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Als Teilnehmer der Maßnahme „Zwischenfruchtanbau“ ste-hen sechs verschiedene Begrü-nungsvarianten zur Auswahl. Diese sind jährlich frei wähl-bar. Je nach Begrünungsdauer und weiterer Auflagen ergeben sich unterschiedliche Abgel-tungen pro Hektar. Alle Infos zu den Varianten inklusive An-

lagetermine und frühest mög-lichem Umbruch sind in der Tabelle ersichtlich.Je nach geplanter Fruchtfolge und Erntetermin passen ein-zelne Varianten besser als an-dere zum Betrieb. Die Varian-ten 1 bis 3 können im Herbst umgebrochen werden, alle an-deren müssen über den Winter stehen bleiben.

Beantragung und MindestanbauflächeGrundsätzlich sind alle Begrü-nungsvarianten im Herbstan-trag bis zum 15. Oktober zu be-antragen. Eine Sonderstellung haben allerdings die Varianten 1 und 2. Aufgrund ihres frühen Anbau- und Umbruchtermins sind diese im Mehrfachantrag zu beantragen und im Herbst-antrag nochmals zu bestätigen. Für heuer ist eine prämienfähi-

ge Beantragung der beiden Va-rianten durch die MFA-Frist-verlängerung noch bis 10. Juli möglich. Vom 1. bis zum 10. Juli kommt es jedoch zu einer Prämienkürzung von einem Prozent je Arbeitstag.Insgesamt müssen jährlich mindestens zehn Prozent der Ackerfläche begrünt werden. Eine Obergrenze gibt es nicht. Berechnungsgrundlage für die-se zehn Prozent ist die Ackerflä-che, die am 1. Oktober 2020 be-wirtschaftet und im Herbstan-trag 2020 beantragt wird. Von der gesamten Ackerfläche kön-nen Naturschutzflächen (WF, ENP, K20) sowie Flächen im Rahmen der Maßnahmen „Be-wirtschaftung auswaschungs-gefährdeter Ackerflächen“ (AG) und „Vorbeugender Ober-flächengewässerschutz“ (OG, ZOG) abgezogen werden.Alle beantragten Varianten

Varianten im ÜberblickVariante Prämie

späteste Anlage am

frühester Umbruch am Bedingungen Hinweise

1 200 €/ha 31. 7. 15. 10.

Ansaat einer Bienenmischung aus mindestens 5 insektenblüti gen (= von Insekten bestäubten) Mischungspartnern

Befahrungsverbot bis 30. 9. (ausgenommen das Überqueren der Fläche)

nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst

Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett

waren im MFA 2020 bekannt zu geben. Im Herbstantrag müssen sie bestätigt werden.

nach MFA nur mehr Wechsel von Var. 1 auf Var. 2 möglich oder Abmeldung im MFA und gegebenenfalls Beantragung von Variante 3 bis 6 im Herbstantrag

wenn Anlage bis 31. Juli nicht möglich, um gehend Abmeldung (Korrektur zum MFA) erforderlich. Nach Ankündigung einer Vor ort-Kontrolle Abmeldung nicht mehr möglich.

nicht MZ-fähig

2 160 €/ha 31. 7. 15. 10.

Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im

Herbst

3 160 €/ha 20. 8. 15. 11. Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern nicht MZ-fähig

4 170 €/ha 31. 8. 15. 2. Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern MZ-fähig

5 130 €/ha 20. 9. 1. 3. Ansaat aus mindestens 2 verschiedenen Mischungspartnern MZ-fähig

6 120 €/ha 15. 10. 21. 3.

Verpflichtender Anbau folgender winterharter Kulturen oder deren Mischungen: Grünschnittroggen laut Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse laut Saatgut ge- setz oder Winterrübsen (inkl. Perko)

MZ-fähig Kulturen müssen Zwischenfrüchte sein, im

Falle einer Ernte muss diese vor dem 15. Mai durchgeführt werden (danach = Hauptkultur!)

Grünschnittroggensorten, die im Frühjahr siliert werden: frühe Sorten zu empfehlen.

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