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Freitag, 23. August 2013, Nummer 34 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 18. Deut- schen Bundestag am 22. September 2013 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl wird in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013 während der allgemeinen Öffnungs- zeiten im Bürgermeisteramt Eichstetten am Kaiserstuhl, Haupt- str. 43, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 17, für Wahlberech- tigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Da- ten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus de- nen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler- verzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung be- steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 02.09.2013 bis zum 06.09.2013, spätes- tens am 06.09.2013 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt , Hauptstr. 43, Zimmer Nr. 17, Einspruch ein- legen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder- schrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichti- gung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerver- zeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Brief- wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach- richtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 281 Freiburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe- zirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- tigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An- tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013) ver- säumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahl- ordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor- den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver- zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage- nen Wahlberechtigten bis zum 20.09.2013, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch bean- tragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Tele- fax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta- ge, 15.00 Uhr, gestellt werden.

über das Recht auf Einsicht in das schen Bundestag am 22 ... · im Rathaus an der Info-Theke zum Preis von 50 Cent je Karte abgeholt werden. Der dazugehörende Ballon kann dann am

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Freitag, 23. August 2013, Nummer 34

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 18. Deut-schen Bundestag am 22. September 2013 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke

der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl wird in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013 während der allgemeinen Öffnungs-zeiten im Bürgermeisteramt Eichstetten am Kaiserstuhl, Haupt-str. 43, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 17, für Wahlberech-tigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Da-ten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus de-nen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler-verzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung be-steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-

führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist

oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,

kann in der Zeit vom 02.09.2013 bis zum 06.09.2013, spätes-tens am 06.09.2013 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt , Hauptstr. 43, Zimmer Nr. 17, Einspruch ein-legen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-schrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichti-gung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,

wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerver-

zeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis

eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Brief-wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach-richtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 281

Freiburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe-

zirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-

tigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-

tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013) ver-säumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf

der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahl-ordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor-

den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver-zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage-

nen Wahlberechtigten bis zum 20.09.2013, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch bean-tragt werden.

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Tele-

fax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen

des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta-ge, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Freitag, den 23. August 2013 Seite 2

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte

können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Grün-den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage

einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be-rechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück-

zusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen

anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang-nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-macht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemein-debehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem

Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege-bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

ohne besondere Versendungsform aus-schließlich von Deut-sche Post AG unentgeltlich befördert.

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle

abgegeben werden. Eichstetten am Kaiserstuhl, den 02.08.2013 Die Gemeindebehörde gez. Michael Bruder Bürgermeister

Achtung - Straßenreinigung Am nächsten Donnerstag, 29.08.2013 werden die Straßen mit der Kehrmaschine gereinigt. Wir bitten die Anlieger die Straßenränder von parkenden Autos freizuhalten.

Entlaufen Griechische Landschildkröte in der Dillstraße entlaufen. Tel. 5524 od. 2766

Voranzeige - Eichstetter Schwiboge-Wifescht vom 6. bis 9. September 2013 Vom 6.-9.9.2013 indet unser 14. Eich stetter Schwiboge-Wifescht statt. Hier vorab schon die wichtigsten Vorinformationen. Straßensperrung In der Zeit von Mittwoch, 4.9., 18.oo Uhr bis Dienstag, dem 10.9.2013, 20.oo Uhr ist die Hauptstraße von der Einmündung Böt-zinger-Straße bis zur Einmündung Am Wannenberg, die Bahlinger-Straße ab dem Dorfgraben und der Altweg ab der Burgtalstraße voll gesperrt. Die Vorfahrtsregelung - rechts vor links - auf der Goethestraße wird für die Dauer des Weinfestes aufgehoben und die Goethestraße wird auf Grund ihrer Umleitungsfunktion für diese Zeit zur Vorfahrts-straße erklärt (Tempo 30 bleibt!!). Gleichzeitig werden alle in die Goethestraße einmündenden Straßen und Wege der Goethestraße vorfahrtsrechtlich untergeordnet. Zur ungehinderten Abwicklung des Ortsverkehrs ist auf folgen-den Straßen ein beidseitiges Halteverbot angeordnet: Bötzinger-Straße, Am Wannenberg, Ein einseitiges Halteverbot ist für folgende Straßen angeord-net: Hauptstraße, Nimburger-Straße, Bahlinger-Straße, Goethestraße und der Dorfgraben. Die Zufahrt zum Mittel- und Oberdorf ist nur über die Straße „Am Wannenberg“ möglich. Die Ausfahrt aus dem Mittel- und Oberdorf ist über die Straßen Am Wannenberg und Burgtalstraße (Achtung Einbahnstraße) möglich. Einbahnstraßen: Die Burgtalstraße wird Einbahnstraße in Richtung Bötzinger-Stra-ße. Der Dorfgraben wird Einbahnstraße in Richtung Nimburger-Straße. Wir bitten um Beachtung der Beschilderung! Die Parkplätze im Dorfgraben und hinter der Kirche sind ab Mittwoch, 04.09.2013 bis Dienstag, 10.9.2013 für die Anwohner im Festbereich reserviert. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenplichtig abgeschleppt. Wir bitten hierfür um Ver-ständnis. Omnibushaltestelle der SWEG und der Linie Schmitt-Reisen Vom 4.9.-10.9.2013 werden die Innerortshaltestellen (Bahlinger-Straße, Rathaus, Marienstraße und Lindenplatz) aufgehoben. Die alleinige Haltestelle für die Linie Schmitt ist in der Bötzinger-Straße und für die Linie der SWEG in der Goethestraße eingerichtet. Kindernachmittag Der Kindernachmittag bietet viele Aktionen für Kinder und Jugend-liche. Die Eröffnung indet um 14.oo Uhr mit einem Ballonlugwettbe-werb (durchgeführt vom Gewerbeverein Eichstetten) statt. Der Start ist wieder im Hof des Bauhofes im Dorfgraben (keine Oberleitun-gen) vorgesehen. Die Startkarten können ab sofort bis Montag, 9.9., 12.oo Uhr im Rathaus an der Info-Theke zum Preis von 50 Cent je Karte abgeholt werden. Der dazugehörende Ballon kann dann am Montag, dem 9.9. ab 13.oo Uhr im Hof des Bauhofes gegen Vorzeigen der Karte abge-holt werden. Die 3 weitesten Ballonlüge erhalten Preise. Die Spielaktionen bei den einzelnen Vereinen sind frei. Für die kleinen Gäste steht außerdem auch wieder ein Kinderkarus-sell an der Zehntscheuer bereit.

Seite 3 Freitag, den 23. August 2013

Wir gratulieren recht herzlich 27.08. Frau Margarete Weislogel, Hauptstr. 32 83 Jahre 27.08. Herr Oskar Zimmermann, Haydnstr. 8 72 Jahre 29.08. Frau Irma Kreft, Hebelstr. 11 86 Jahre Auch den Altersjubilaren, die namentlich nicht genannt werden wollen, gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Geburtstag und wün-schen alles erdenklich Gute, vor allem jedoch Gesundheit.

Frau Ursula Bonse feierte am 16. August 2013 ihren 90. Geburtstag.

Bürgermeister Michael Bruder gratulierte im Namen der gesamten Einwohnerschaft und überreichte das Geschenk der Gemeinde, die Glückwünsche der Landrätin, Frau Störr-Ritter und die Urkunde des Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Herr Bruder wünschte Frau Bonse für die Zukunft weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit und Wohlergehen. Ihren 80. Geburtstag feierte am 21.08.2013 Frau Anna Meier geb. Rinklin Bürgermeister Michael Bruder gratulierte den Jubilarinnen im Na-men der gesamten Einwohnerschaft, überreichte das Geschenk der Gemeinde und überbrachte die Glückwünsche der Frau Landrätin Dorothea Störr-Ritter. Er wünschte Frau Meier für die Zukunft weiter-hin alles Gute, vor allem Gesundheit und Wohlergehen.

40-jähriges Dienstjubiläum von Frau Sonja Hagin Am 1. August konnte Frau Sonja Hagin ihr 40-jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst begehen. Bei einer kleinen Feier im Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überreichte Bürgermeister Michael Bruder die im Namen der Landesregierung von Herrn Ministerprä-sident Winfried Kretschmann unterzeichnete Dankurkunde. Bürger-meister Bruder bedankte sich bei Frau Hagin für Ihre geleisteten Dienste als Kassenverwalterin der Gemeinde und überreichte zum Jubiläum einen Blumenstrauß. Die Kollegen erinnerten Frau Hagin an ihren ersten Ausbildungstag vom 1.August 1973 mit der Einrichtung ihres damaligen Arbeitsplat-zes (im Rathaus noch vorhandene, als Schreibtisch benutzte Schul-bank und Buchungsmaschine aus der Zeit). Im Rahmen der Feier dankte Herr Bruder auch Frau Karin Hunn für 45 Jahre Dienst in der Gemeindeverwaltung mit einem Blumen-strauß sowie Herrn Bauholeiter Walter Erschig (am 1.1.2013 seit 30 Jahren im Dienst der Gemeinde) mit einem Weinpräsent.

Herr Bürgermeister Bruder gratuliert Frau Hagin zum Dienstjubilä-um. Aufnahme: Volker Berwing

Der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH informiert. Der nächste Sprechtag der Sozialrechtsreferentin Frau Biehler in-det statt am:

Dienstag, den 03. September in Breisach, im Rathaus, in der Zeit von 14°° – 16°° ¨Uhr

Bitte vormerken: jeden 1. Dienstag im Monat Die Ratsuchenden werden gebeten einen Beratungstermin zu vereinbaren Tel. 0761- 504 49-o (VdK-Geschäftsstelle Freiburg) Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen z. B. Schwerbehindertenrecht, gesetzlichen Renten-, Kranken- und Ple-geversicherung. Sprechtage in der Geschäftsstelle Freiburg, Bertoldstr. 44, jeweils montags nach Terminvereinbarung. Tel. 0761 / 50 44 9-0

Freitag, den 23. August 2013 Seite 4

Kurze Eindrücke vom Minigolfen

Bundestagswahl am 22. September 2013; Hinweise In den nächsten Tagen gehen allen Wahlberechtigten die Wahlbe-nachrichtigungen zu. Bitte bewahren Sie diese gut auf und bringen Sie Ihre Benachrichtigung zur Wahl am 22.9. in das Wahllokal mit. Wegen der Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahl wird auf die amtliche Bekanntmachung im heutigen Nachrichtenblatt verwiesen. Wir weisen gleichzeitig auf folgendes hin: Wie bei den letzten Parlamentswahlen des Bundes und der Land-tagswahl 2011 können Blinde und sehbehinderte Menschen Stimm-zettelschablonen verwenden. Damit sie selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, beindet sich am oberen linken Rand der Stimmzettel für die Bundestagswahl ein gestanztes Loch.

Brandschutztag für die Eichstetter Vereine Morgen Samstag, 24.08.2013 indet um 14:00 Uhr wie angekün-digt der „Brandschutztag“ für die am Schwiboge Wifescht beteiligten Vereine statt.

Treffpunkt: Feuerwehrhaus Im Dorfgraben. Mathias Meier, Kommandant

Ihre Freiwillige Feuerwehr informiert: RAUCHWARNMELDERFragen und Antworten zur Rauchwarnmelderplicht Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderplicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Ge-bäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privat-haushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren redu-zieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Ein-bau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten inden Sie hier. Ab wann gilt die Verplichtung? Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Da-mit gilt die Verplichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verplichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude. Gibt es eine Übergangsfrist? Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind ver-plichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszu-statten. Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich? Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Verplichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. Nr. 2 Buchstabe e des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO). Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelba-ren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verplichtung selbst. Bei Mietwoh-

Übersicht der Sommerferienaktion 2013

Datum Aktion Uhrzeit &Treffpunkt Leitung

Freitag, 23.08.2013 Kaiserstühler Sportangler 15:oo Uhr am Angelweiher Diana Wiedemann

Donnerstag, 29.08.2013 Basteln und Werken mit Leder, Filz, Holz 10:oo – 14:oo Uhr in den Räumen der Kernzeitbetreuung Edna Kufeld

Montag, 02.09.2013 Alemannenmuseum Vörstetten 10:oo – 14:oo Uhr in den Räumen der Kernzeitbetreuung. Bitte Autokindersitz & 3€ mitbringen. Edna Kufeld

Dienstag, 03.09.2013 Fußball 10:oo Uhr Diana Holzleiter

Mittwoch, 04.09.2013 Kino im Jugendclub für Kinder ab 8Jahren (ohne Anmeldung) Ab 17:oo Uhr Martina Feierabend

Donnerstag, 05.09.2013 Offener Jugendclub + offene Turnhalle und Kreativecke in den Räumen der Kernzeitbetreuung(ohne Anmeldung) 15:oo – 17:oo Uhr Martina Feierabend

Seite 5 Freitag, den 23. August 2013

nungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Bei-spiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen. Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kon-trollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der je-weiligen Verplichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbe-reitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen. In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert wer-den? Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume inden sich als Schlafzim-mer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken. In welcher Weise müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht wer-den, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Ge-naue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauch-warnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialkleb-stoff montiert werden. Dabei müssen die Informationen der Herstel-lerirmen auch den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie die erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Aus-tausch der Batterien durchführen können. Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauch-warnmelder haben? Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen. Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden? Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauch-warnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Ei-gentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Al-lerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verplichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden. Sind in den Aufenthaltsräumen bereits geeignete Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installa-tion von Rauchwarnmeldern verzichtet werden. Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden? Nein. Bei sehr großen Nutzungseinheiten kann eine Vernetzung der Rauchwarnmelder innerhalb einer Nutzungseinheit sinnvoll sein, gefordert ist sie jedoch nicht. Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwesenheit der Nutzer gewährleistet sein? Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu be-stimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzu-beugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit auf-halten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verplichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereit-schaft übernommen hat.

Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie ihren jeweiligen Verplichtungen nicht nachkommen? Alle Personen, die ihren Plichten nicht nachgekommen sind, verhal-ten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen. Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehöreinschrän-kungen? Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmel-der, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Ei-gentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetrie-benen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschä-digte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentü-mer nicht verplichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden. Ergänzende Hinweise und Empfehlungen Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie be-trieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterschei-den zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei al-len Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerirma emp-fohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photo-elektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt. http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-rundum-das-thema-rauchwarnmelderplicht/ Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur / Pressemitteilung vom 13.08.2013

Auskunft und Anmeldung: Cornelia Jaeger, Hauptstr. 11, Rathaus, 79268 Bötzingen, Telefon 07663/931020, Fax: 07663/93107720 E-Mail: [email protected] Internet: www.vbwboetzingen.de Freiburger Theater Besuchergemeinschaft Wie in jeder Spielzeit bietet das Freiburger Theater über das Volks-bildungswerk Bötzingen als Vertrauensstelle wieder Abonnements für 4 und 6 Vorstellungen an. Die Eintrittskarten gelten auch als Fahrkarten im RVF (Bus, Bahn, S-Bahn). Die Preise liegen bei 113,00 € für 6 Vorstellungen mit Busfahrt / öffentlichen Ver-kehrsmitteln 125,00 € für 6 Vorstellungen als Selbstfahrer 96,00 € für 4 Vorstellungen mit Busfahrt / öffentlichen Verkehrs-mitteln 109,00 € für 4 Vorstellungen als Selbstfahrer. Die Platzverteilung erfolgt im Rollsystem der Platzarten I-V im Großen Haus. Spielplan 2013 / 2014: DIE CSÁRDÁSFÜRSTIN Operette DIE SIZILIANISCHE VESPER Oper GOTTES KLEINER KRIEGER (UA) Bollywood-Musical

Freitag, den 23. August 2013 Seite 6

OSCAR UND DIE DAME IN ROSA (UA) Oper TANNHÄUSER Romantische Oper DANTONS TOD Drama AUFSTIEG UND FALL DER STADT MAHAGONNY Oper MOMO Familienstück DER MANTEL & HERZOG BLAUBARTS BURG Zwei Opern-Einakter Zusatzvorstellungen (mit festem Termin): Samstag, 28.12.2013, 18.00 Uhr: Eine Woche voller Samstage Donnerstag, 09.01.2014, 19.30 Uhr: Oscar und die Dame in Rosa Donnerstag, 06.03.2014, 18.00 Uhr: Tannhäuser Sonntag, 13.04.2014, 19.30 Uhr, Gegen die Wand Stück- und Terminänderungen bleiben dem Theater vorbehalten! Zum Preis der BG-Zusatzvorstellungen können Sie auch Karten für jede andere Vorstellung im Theater Freiburg bestellen. Falls Sie Interesse an einem Abonnement haben, rufen Sie einfach an! Tel: 07663-931020. Wir schicken Ihnen gern weitere Informati-onen zu. Das Theater bietet auch ein Sinfoniekonzert-Abonnement im Konzerthaus an. Bei Interesse senden wir Ihnen gern nähere In-formationen zu. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 04.09.2013

Evang. Pfarramt: Tel. 07663/1251, FAX 07663/99729 Mail: [email protected] Homepage: www.ekie.de Bürozeiten: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Sonntag, 25.08.2013 10:15 Uhr Gottesdienst Taufsonntage: 15. September 2013 / 10. November 2013 13. Sonntag nach Trinitatis Herzliche Einladung zum Gottesdienst am kommenden Sonntag mit Herrn Prädikant Klaus Schmidt aus Malterdingen. Vertretung für Beerdigungen und dringliche seelsorgerliche Angelegenheiten: In der Zeit vom 12. August bis 04. September 2013 haben Herr und Frau Haßler Urlaub. Im Falle einer Beerdigung oder in dringlichen seelsorgerlichen An-gelegenheiten übernimmt Herr Diakon Klaus-Dieter Schmidt, aus Malterdingen, die Kasualvertretung. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer: 07644 9278990. Die eingehenden Anrufe werden auf die Handynummer von Herrn Schmidt weitergeleitet.

herzgäh*-Tag: Ökumenisches Dekanatetreffen in Heimbach! Im Rahmen des großen ökumenischen Projektes zum Glaubens-bekenntnis – herzgäh* - treffen sich am Sonntag, den 13.10. von 14.30 – 17.30 Uhr Christen aus dem katholischen Dekanat Endin-gen-Waldkirch und dem evangelischen Kirchenbezirk Emmendin-gen in Heimbach in der Kirche St. Gallus und der Anton-Götz-Halle. Ein ansprechendes und vielseitiges Programmerwartet Sie: Auf den Spuren des Credo – ein Reisebericht „von Ephesus nach Konstantinopel“ mit Albert Lampe. Mein herzgäh*: das herzgäh-Projekt und seine Methoden selbst und mit anderen kennenlernen und ausprobieren. Lieder zum Glaubensbekenntnis hören und mitsingen. Musiker aus dem Dekanat und Kirchenbezirk laden dazu ein. Verschiedene Ausstellungen: - Beiträge aus herzgäh*-Projekten - Das Konzept und Layout des herzgäh*-Buches - Die Fotoausstellung: „Credo – Ich glaube“. der Seelsorgeeinheit Waldkirch Begegnungen bei Speisen und Getränken Mit einer Andacht und einem geistlichen Abschluss in der Kirche St. Gallus bekommt der Nachmittag seinen Rahmen. Weitere Informa-tionen gibt es über Flyer und Plakate, in den Pfarrbüros, im katho-lischen und evangelischen Dekanatsbüro und unter www.dekanat-endingen-waldkirch.de/herzgaeh

Kath. Pfarramt, Hauptstraße 74, 79268 Bötzingen Telefon 07665 94768-40 - Telefax 07665 94768-49 E-Mail: [email protected] Homepage: www.se-gottenheim.de Notrufhandy Tel. 0176 58821120 (in dringenden Fällen wie Verseh-gang/Todesfall)

Seite 7 Freitag, den 23. August 2013

Öffnungszeiten: Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr (Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten in den Sommerferien) Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit Gottenheim: Freitag, 23.08.2013 09:00 Uhr Umkirch, Mariä Himmelfahrt: Eucharistiefeier Samstag, 24.08.2013 18:30 Uhr Umkirch, Mariä Himmelfahrt: Eucharistiefeier Sonntag, 25.08.2013 09:00 Uhr Bötzingen, St. Laurentius: Eucharistiefeier - 3. Opfer für Hannelore Zimmermann; im Gedenken an Hermann Zimmermann, Ida Conrad, Ludwig Baumer und alle Angehörigen 10:30 Uhr Gottenheim, St. Stephan: Wort-Gottes-Feier 19:00 Uhr Bötzingen, Haus Inigo: Zeit zum Verweilen Dienstag, 27.08.2013 16:00 Uhr Bötzingen, Seniorenheim: Eucharistiefeier Mittwoch, 28.08.2013 08:30 Uhr Gottenheim, St. Stephan: Rosenkranz 09:00 Uhr Gottenheim, St. Stephan: Eucharistiefeier Donnerstag, 29.08.2013 18:00 Uhr Bötzingen, St. Alban: Rosenkranz 18:30 Uhr Bötzingen, St. Alban: Eucharistiefeier Freitag, 30.08.2013 09:00 Uhr Umkirch, Mariä Himmelfahrt: Eucharistiefeier kein Taizé-Gebet in Bötzingen Samstag, 31.08.2013 14:00 Uhr Umkirch, Mariä Himmelfahrt: Trauung von Sara Zuccolotto und Kevin Hanser 18:30 Uhr Umkirch, Mariä Himmelfahrt: Eucharistiefeier Sonntag, 01.09.2013 Bitte beachten Sie: 09:00 Uhr Eichstetten, St. Jakobus: Eucharistiefeier mit Taufe von Lara Meier 10:30 Uhr Gottenheim, St. Stephan: Eucharistiefeier 19:00 Uhr Bötzingen, Haus Inigo: Zeit zum Verweilen Taizé-Gebet Bitte beachten Sie, dass das Taizé-Gebet in Bötzingen wegen der Sommerpause im August nicht stattindet. Zum nächsten Termin am Freitag, 27.09.2013, 19:00 Uhr, laden wir Sie bereits jetzt herzlich in die Pfarrkirche St. Laurentius, Bötzingen ein. Sprechzeiten: Kath. Pfarrbüro Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr – Bitte beachten Sie die geänderte Öffnungszeit in den Sommer-ferien Telefon 07665 94768-40 - Telefax 07665 94768-49E-Mail: [email protected] Pfarrer Markus Ramminger im Pfarrbüro Gottenheim Donnerstag, 09:00 bis 11:00 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 07665 94768-11 – Telefax 07665 94768-19E-Mail: [email protected] Gemeindereferentin Cornelia Reisch im Pfarrbüro Umkirch Keine Sprechzeit in den Sommerferien Telefon 07665 94768-32 - Fax 07665 94768-39E-Mail: [email protected] Gemeindereferent Hans Baulig im Pfarrbüro Gottenheim Keine Sprechzeit in den Sommerferien Telefon 07665 94768-12 - Telefax 07665 94768-19 E-Mail: [email protected]

» Gedanken über „Gott und die Welt“

Durch den Glauben an Christus sind wir mit ihm auferstanden und haben einen Platz in Gottes neuer Welt. Epheserbrief 2,6

Royal Baby Zuerst standen die Briten reihenweise vor dem Zaun des Buckingham Palace, um zu erfahren, ob das Baby von William und Kate geboren ist, dann standen sie Kopf, als es endlich soweit war. Die sonst so unterkühlten Inselbewohner sind total aus dem Cottage und auch die Queen, wer könnte es ihr als Urgroßmutter verdenken, ist very amused, sprich „sehr erfreut“. Der neugeborene Sohn von Prinz Wil-liam und seiner Ehefrau Catherine heißt George Alexander Louis und steht in der britischen Thronfolge an dritter Stelle. Davon will er im Moment sicherlich noch wenig wissen, er quält sich mit existentielleren Problemen wie Hunger, Durst, Blähungen und vollen Windeln herum. Sollte sein Opa Charles das Zepter an sich vorbeiziehen lassen, wäre George jun., Dank seines Vaters William, sogar ein „Königssohn“. Wie gut, dass wir nicht erst in die richtige Familie hinein geboren wer-den müssen, um Königskind zu sein, denn die Freundschaft zu Jesus lässt einen eine einzigartige Bindung zum himmlischen Vater einge-hen, bei der selbst der royalste Royal nicht mithalten kann. Da macht es mir nichts aus, in dieser Welt hier keine Länder(eien), Einluss und Prunk zu erben, sondern später einmal die himmlische Heimat, dort wo keine Not herrscht und es einem unendlich gut gehen wird. Gibt es dort dann auch keine „Fish and Chips“ mehr? Ich wäre in diesem Fall gleich in mehrfacher Hinsicht very amused...

Es grüßt Sie herzlich Alexander Neuherz

» Wir laden Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen ein: Sonntag, 25.08.2013 10:30 Uhr Gottesdienst

Evangelische Gemeinschaft Eichstetten e.V., Altweg 43 Vorstand: Werner Wiedemann Gemeinschaftspastor: Alexander Neuherz, Tel. 4709 Im Internet sind wir unter www.chrischona-eichstetten.de zu inden!

Evangelisch-Freikirchliche

Gemeinde

Marienstraße 15

Herzliche Einladung zu unseren Veranstaltungen

Sonntag 10.30 – 11.30 Uhr Gottesdienst

Mittwoch20.00 Uhr Bibelgesprächskreis / Hauskreis

Wettbewerb „Weinfest des Jahres“ der Sonntagszeitung „Welt am Sonntag“

Mit ca. 200 anderen Festen nimmt auch Eichstetten am Kaiser-stuhl mit dem Schwiboge-Wifescht an diesem Wettbewerb teil. Jeder kann mitmachen und im Internet unter www.weinfest-des-jahres.de abstimmen. Bitte stimmen auch Sie für unser Fest ab. Mit dem Gewinn würden wir zuerst ein großes Helferfest für die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer aller Vereine machen, um uns bei Ihnen für ihren großen Einsatz zu bedanken.Auch unter www.facebook.com /Eichstetter.Schwiboge-Wifescht ist das Fest präsent, laden Sie Ihre Freunde ein.

Freitag, den 23. August 2013 Seite 8

Nachfolgend genannte Arbeitseinsätze werden durchgeführt: Freitag 23. August 2013 ab 17.30 Uhr Dachabbau

Schützenhaus Samstag 24. August 2013 ab 8.30 Uhr Hofaufbau Samstag 31. August 2013 ab 8.30 Uhr Hofaufbau Montag 2. September 2013 bis Donnerstag 5. September 2013 ab 18.00 Uhr Hofaufbau Freitag 6. September 2013 ab 8.30 Uhr Hofaufbau Dienstag 10. September 2013 ab 8.30 Uhr Hofabbau Mit freundlichen Grüßen Die Vorstandschaft

Helferplan Liebe Mitglieder, für den Weinfest Montag haben sich bisher nur sehr wenige Helfer in den Helferplan eingetragen. Deshalb hier noch einmal der Aufruf, wer am Fest noch keine Schicht leistet, oder für den Montag noch einmal bereit wäre eine zweite Schicht zu übernehmen, möge sich bitte bei einem Vorstandsmitglied melden. Bei keiner Rückmeldung muss die Vorstandschaft leider reagieren und im ungünstigsten Fall den Hof am Montag geschlossen halten. Daher sind wir auf eure Hilfe dringend angewiesen. Kinderferienprogramm Heute Mittag indet bei uns am Vereinsheim das Kinderferienpro-gramm statt. Hierzu sind alle Kinder und natürlich auch deren Eltern herzlich eingeladen. Das Tagesprogramm wird so aussehen, dass wir mit den Kindern, unter Aufsicht von drei Betreuern, eine kleine Runde an den Eichstetter Gewässern drehen werden und versu-chen werden, mit kleinen Netzen ihnen einen Einblick in die Unter-wasserwelt zu vermitteln. Anschließend geht es wieder zurück zum See, wo es so einiges über den Fisch, die Gewässer und die Angel-gerätschaften zu erfahren gibt. Abgerundet wird die Veranstaltung bei Grillwurst und Fanta. Hierzu eine herzliche Einladung. Die Vorstandschaft i.A. Patrick Rinklin, Schriftführer

Herren Vorschau Sonntag, 25.08.2013 13:30 Uhr SC Holzhausen II - SC Eichstetten II 15:30 Uhr SC Holzhausen I - SC Eichstetten I Damen SC Eichstetten - Freiburg FC St. Georgen 1:2 Torschützin: Jessica Herter Mögliche Änderungen der Anstosszeiten sind immer aktuell auf der Homepage des SCE zu lesen.

Hauptstraße 32 Telefon: 07663-948686, Fax: 07663-912113 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag – Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr Montagabend: 17.30 bis 19.00 Uhr In den Schulferien (25.07. – 7.09.) ist das Bürgerbüro dienstags und donnerstags geschlossen. Unsere Bücherstube ist zu allen Sprechzeiten geöffnet Herzliche Einladung zu unseren Veranstaltungen im August In der Woche vom 26. - 30. August indet keine Tagesbetreuung statt! - Leichte Gymnastik. Jeden Dienstag, 9.30 Uhr - Klaviermusik zur Kaffeestunde. Do., 29.08., 15.00 Uhr Klaviermusik zur Kaffeestunde am Donnerstag, den 29. August um 15.00 Uhr: Freude an schöner Marschmusik An unseren Klaviernachmittagen haben wir immer wieder festge-stellt, dass Marschmusik sich bei Ihnen besonderer Beliebtheit er-freut. Ob Wandermärsche oder Militärmärsche – die Auswahl ist sehr groß und das Klavier ist auch für diese Musikgattung ein wun-derbares Instrument! Mit dem Einzug der Gladiatoren, einem weltbekannten Trium-phmarsch von J.Fucik, wird Frau Thober das Programm eröffnen. Auch den mitreißenden Deutschmeister Regimentsmarsch von W.A.Jurek werden wir wieder mal hören und ebenso den beliebten Petersburger Marsch von E.Erikson. Zu den besonders schönen Konzertmärschen darf man R.Herzers Hoch Heideckburg zählen und unter dem Titel Der kreuzidele Kupferschmied spielt Frau Thober einen humoristischen Marsch, den man in vielen Ländern kennt. Wenn ein Komponist wie L.v.Beethoven Märsche schreibt, kann nur etwas Besonderes entstehen, z.B. sein großartiger York-scher Marsch. Noch weitere schöne Märsche stehen auf dem Programm und dazu noch ein fröhliches Wanderliederpotpourri mit allseits bekannten Liedern, die Sie sehr gerne mitsingen dürfen. Es war wohl eine musikalische Sternstunde, in der J.Strauss (Vater) seinen Radetzkymarsch komponierte, der heute in allen Konzert-sälen der Welt zu Hause ist und auch für uns ein schöner Abschluss des Nachmittags sein wird. Ludwig Thoma (1867-1921) gehört nach wie vor zu den populärs-ten bayrischen Schriftstellern. Seine humorvollen Geschichten aus dem dörlichen Alltag seiner Zeit und die treflichen Schilderungen seiner Mitmenschen haben ihm bis heute ein großes Leserpublikum beschert. Besonders erfolgreich war er mit seinen Lausbubengeschichten, die durchaus etwas autobiograisch sind. Wir hoffen, Sie werden Ihren Spaß dran haben, wenn Frau Jilg daraus liest. Wir möchten Sie zu diesem Nachmittag wieder herzlich einla-den. Wenn Sie unsere Klaviernachmittage noch nicht kennen, möch-ten wir Sie besonders willkommen heißen!

Sommerpause mit Radtour Am kommenden Dienstag, 27.08.2013, treffen wir uns um 19.00 Uhr am Rathaus zu einer gemeinsamen Radtour. Abschluss ist in Eichstetten geplant. Treffpunkt auch bei schlechterem Wetter, da Alternativprogramm ... Also, auf die Räder, fertig los ... wir freuen uns auf viele Mitfahrer!

Seite 9 Freitag, den 23. August 2013

Ferienprogramm der Radsportgemeinschaft Eichstetten Für alle Radsportbegeisterten Mädchen und Jungs bieten wir wäh-rend der Sommerferien „Schnupperstunden“ an. Unser Schwer-punkt liegt auf einem abwechslungsreichen Radsicherheitstraining unter fachkundiger Anleitung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Teilnahmebedingungen: Funktionssicheres Rad Fahrradhelm Bei sommerlichen Temperaturen sollten Getränke in einer unzer-brechlichen Trinklasche mitgebracht werden. Wir empfehlen Lei-tungswasser oder Sprudel. Wann: Jeden Donnerstag während der Schulferien um 16:45 Uhr. Wo: Treffpunkt Eichstetten, Hauptstraße 94 Weitere Informationen erhaltet ihr unter der Telefonnummer 0160 460 14 17

Konzertorchester Für das Konzertorchester indet eine erste Probe nach der Sommer-pause am kommenden Freitag, 30. August, um 20 Uhr im Proben-raum in der Zehntscheuer statt. Unterrichtsferien Während der Sommerferien haben die Schüler auch Unterrichtsferi-en. Der Unterricht und die Proben des Jugendorchesters beginnen wieder mit Schulbeginn ab dem 9. September zu den vereinbarten Zeiten. Weitere Infos auch unter www.akkordeonclub-eichstetten.de

Unsere Veranstaltungen inden im Rahmen des Bildungs- und Sozialprogramms des Landfrauenverbandes Südbaden statt. - Hofvorbereitung Schwiboge-Fest 2013 Samstag. 31. August 2013, ab 8.30 Uhr im Lanfrauen-Hof, Hauptstrasse 50 Hof aufräumen und putzen Donnerstag, 5. September 2013 vormittags Blumen in Hof bringen, nachmittags ab 15.00 Uhr Blumen stecken. Wir bitten um Eure Mithilfe. LandFrauen Eichstetten e.V.

Fahrplan „Weinfest in Breisach“

Freitag, den 30. August - Montag, den 02. September 2013

Fahrpreis pro Person und Fahrt: 3,00 Euro

Kinder bis 12 Jahren in Begleitung Erwachsener: frei

Linie 3: Eichstetten, Hauptstraße 30

Abfahrt:

Freitag, Samstag, Sonntag 18.15 Uhr

Freitag, Samstag, Sonntag, Montag 19.45 Uhr

Freitag, Samstag, Montag 21.15 Uhr

Rückfahrten Linie 1 - 4:

Freitag und Samstag 22.45, 24.00,

00.30, 01.00, 01.30,

02.00, 02.30 Uhr

Sonntag 18.45, 22.30, 24.00 Uhr

Montag 24.00, 01.30 Uhr

RVF-Fahrplanauskunft Rund um die Uhr: Tel. 0049 1805 779966

DRK bittet um Blutspende und bedankt sich mit der Verlosung von eReadern Der DRK-Blutspendedienst bittet um Unterstützung durch eine Blut-spende am

Mittwoch, dem 04.09.2013 von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Hauptstraße 15,79268 BÖTZINGEN

Eine Vielzahl von Patienten verdankt ihr Leben fremden Menschen, die ihr Blut freiwillig und uneigennützig spenden. Neben Unfallopfern und Patienten mit Organtransplantationen sind vor allem Krebspa-tienten auf Blutpräparate angewiesen. Gerade in der Sommerzeit, wenn viele Menschen im Urlaub sind, gehen die Blutvorräte manch-mal bedenklich zurück. Gleichzeitig gehen die Behandlungen in den Krankenhäusern unverändert weiter. Zur Blutspende gibt es keine Alternative. Viele Behandlungsmetho-den bei schweren Verletzungen oder lebensgefährlichen Krankhei-ten sind nur möglich, wenn genügend gespendetes Blut zur Verfü-gung steht. Täglich werden in Deutschland 15.000 Blutspenden für die Versorgung von Kranken und Verletzten benötigt, in Hessen sind es täglich 1.000 und Baden-Württemberg 2.000 Blutspenden. Das gespendete Blut wird dringend für die Versorgung von Kranken, ins-besondere von Krebspatienten benötigt. Aber auch Notfälle spielen derzeit eine große Rolle. Durch die geringe Haltbarkeit der Blutbestandteile können kei-ne langfristigen Vorräte angelegt werden. Beispielsweise sind die Blutplättchen, diese sind lebenswichtig für Patienten mit Blutgerin-nungsstörungen und Krebspatienten, nur 4 Tage haltbar. Blut spenden kann jeder Gesunde zwischen 18 und 71 Jahren, Erst-spender dürfen nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Unter-suchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein gan-zes Leben retten kann. Mit der Verlosung von 21 eReadern „Kindle Paperwhite“, das digi-tale Buch, nicht nur für unterwegs, bedankt sich das DRK bei allen Blutspendern vom 12. August bis 30. September 2013. Teilnahme-lose erhalten sie bei allen DRK-Blutspendeterminen in Baden-Würt-temberg und Hessen. Weitere regionale Blutspendetermine und Informationen zur Blut-spende stehen unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de zur Verfügung.

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Für die vielen Glückwünsche und Geschenke zum

85. GGeburtstagmöchte ich mich nochmals bei allen recht herzlich bedanken.

Ein besonderer Dank den Vertretern der Gemeinde, derKirchengemeinde und dem Heimat- und Geschichtsverein fürden Besuch und Präsent. Auch den Nachbarn und Freunden

nochmals herzlichen Dank.

Ewald BBär

Zu meinem 80. GGeburtstaghabe ich viel Liebe und Wertschätzung erfahren. Dafür möchte ich mich bei meinen Kindern, Schwiegerkindern, Enkeln,Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten herzlich bedanken.Vielen Dank dem Bürgermeisterstellvertreter Herrn Dr. Kullmer für die Glückwünsche und das Präsent der Gemeinde sowie Frau Pfarrerin Irene Haßler für die Segenswünsche und das Geschenk der Kirchengemeinde.

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Sybille ErschigMeldeamt [email protected]

Karin HunnStandes-/Bauamt Vorzimmer Herr Bürgermeister Bruder [email protected]

Michael Bruder 9323-13Bü[email protected]

Susanne RichterBürgerstelle,Fundbüro, [email protected]

Lothar HöflinSoziales, Renten [email protected]

Katja SchöplinProjektstelle [email protected]

Dieter RinklinHauptamtsleiter,Ratschreiber [email protected]

Christina JenneGrundstücks- und Gebäudema-nagement [email protected]

Volker BerwingRechnungsamt [email protected]

Sonja HaginGemeindekasse [email protected]

Martina FeierabendJugendreferentin [email protected]

Sprechstunden beim Bürgermeisteramt:Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 UhrMo. 14.00 - 19.30 Uhr

Bauhof, Dorfgraben 14 4341Adolf-Gänshirt-Schule 3788

Kindergarten 2333Jugendclub 99784

Kleine StrolcheHebelstraße 32KrabbelgruppeMo. - Fr. 8.00 - 12.30 UhrTel. 914061

Allgemeiner Notdienst

Polizeinotruf 110Polizeiposten Bötzingen 07663 6053-0Breisach 07667 9117-0

Feuerwehr 112FeuerwehrkommandantMathias Meier 608465Feuerwehrhaus 949349Fax 9129416

Deutsches Rotes KreuzBereitschaft EichstettenClaudia Hornecker 4743

Strom: EnBW Regional AG

StörungsmeldestelleRegionalzentrum Rheinhausen 0800 3629477

Wasser: WassermeisterM. Wiedemann 1862oder 607140Stellv. Klaus Wolf 1266

Gas: badenova AG & Co. KGStörnummer: 0800 2767767

Unfallrettungsdienst und Krankentransport

Notruf 112GiftnotrufZentrale 0761 19240Krankentransport 19222

Zahnarzt

Auskunft bei DRK FreiburgTel. 0180 322255541

Kinderärztlicher Notdienst

Telefon 0761/80 99 80 99

Tierärztlicher Notdienst

Sollte Ihr Haustierarzt nicht erreichbar sein, erhalten Sie Informationen zum Tierärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 07667 9430810

Impressum

Herausgeber:Bürgermeisteramt79356 Eichstetten am Kaiserstuhlverantwortlich für den redaktionellen Teil:Bürgermeister Bruder oder StellvertreterFür den übrigen Inhalt:A. Stähle, StockachDruck- und Verlag:Primo-VerlagPostfach 1254, 78329 StockachTel. 07771 9317-11e-mail: [email protected]: http://www.primo-stockach.de

Apotheken

Nacht- und SonntagsdienstSamstag, 24.08.2013 Münster-Apotheke Breisach Tel.: 07667 - 72 99 Kupfertorstr. 16 79206 Breisach am Rhein Sonntag, 25.08.2013 Bären-Apotheke in der March Tel.: 07665 - 22 52 Hauptstr. 39 79232 March, (Buchheim) Montag, 26.08.2013 Reben-Apotheke Vogtsburg Tel.: 07662 - 18 18 Hauptstr. 28 A 79235 Vogtsburg (Oberrotweil) Dienstag, 27.08.2013 Apotheke am Rathaus Reute Tel.: 07641 - 91 29 12 Hinter den Eichen 6 79276 Reute, Breisgau Mittwoch, 28.08.2013 Apotheke zum Roten Fingerhut Tel.: 07668 - 3 17 Bachenstr. 9 79241 Ihringen Donnerstag, 29.08.2013 Adler-Apotheke in der March Tel.: 07665 - 93 05 16 Dorfstr. 1 79232 March, (Hugstetten) Freitag, 30.08.2013 Silberberg-Apotheke Tel.: 07663 - 26 41 Hauptstr. 8 79353 Bahlingen am Kaiserstuhl

Notfalldienst Ärzte

Freiburger NotfallpraxisHugstetter Str. 55, FreiburgTel. 0761/80 99 800Am Wochenende und an Feiertagenvon 6.00 bis 6.00 UhrNachts von 20.00 bis 6.00 UhrMi. u. Fr. von 15.00 bis 6.00 Uhr

Soziale Dienste

Bürgergemeinschaft EichstettenBürgerbüro SchwanenhofMo - Fr.: 09.00 - 11.30 UhrMo. abends: 17.30 - 19.00 UhrTel.: 948686Fax: 07663 912113

Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige Beratung in allen Fragen der ambulanten AltenhilfeHauptstr. 25, 79268 Bötzingen, Tel. 07663 9148835

Kirchliche Sozialstation Nördl. Breisgau e. V.Häusl. Alten- u. Krankenplege, Hauswirtschaftliche Dienste, Hauptstr. 25, 79268 Bötzingen, Tel. 07663 4077www.sozialstation-boetzingen.de

Hospizgruppe EichstettenBegleitung von Schwerkranken, Sterbenden u. deren AngehörigenTel: 07663 37570160 96837846

Tagesmütter■ Agnes Wittek, Tel. 409379Altweg 40

■ Miriam Frei, Tel. 913890,Hirschstr. 1

■ Constantia Gretzmeier, Tel. 9149322, Hauptstr. 69a Tageselternverein BreisachTel. 07667 833260

Jugendbücherei Eichstetten

Montags 15.00 - 17.00 UhrMittwochs 18.00 - 19.00 Uhr

Jugendmusikschule Mittlerer Breisgau

79194 GundelingenVörstetter Straße 3,Postfach 1125,Tel. 0761 589891Fax. 0761 589893

Recyclinghof

Gewerbegebiet, Bruckmatten 31Mittwoch von 19.00 - 21.00 UhrAnnahme von Zeitungen/ Zeitschriften, Papier, Pappe,Schrott, Kupfer, MessingGras- und HeckenschnittElektrogeräte, Bildschirme, Fernsehgeräte

Recyclinghof BötzingenSchlossmattenstraße 23Öffnungszeiten: Mi. 17.00 - 20.00 UhrSamstag 9.00 - 14.00 UhrAnnahme von Kühlschränken, Gras- und Heckenschnitt