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Beratungsstelle Bochum

Beratungsstelle Bochum - Verbraucherzentrale NRWThomas Faber - Bank- und Kapitalmarkt Barbara Rück - Altersvorsorge, Geldanlage und Immobilienfinanzierung Rainer Klatt - Mietrecht

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Beratungsstelle Bochum

Verbraucherzentrale NRW

Beratungsstelle Bochum

Große Beckstr. 15

44787 Bochum

Tel.: (02 34) 97 47 37-01

Fax: (02 34) 97 47 37-14

E-Mail: [email protected]

l www.verbraucherzentrale.nrw/bochum

Weitere Spezialberatungen durch Honorarkräfte

Marc Oldemeyer - Verbraucherrecht

Jochen Entsberger - Energie

Anja Grigat - Versicherung

Thomas Faber - Bank- und Kapitalmarkt

Barbara Rück - Altersvorsorge, Geldanlage und

Immobilienfinanzierung

Rainer Klatt - Mietrecht

Mit Rat und Tat an Ihrer Seite

Andrea Thume - Leiterin

Ursula Bömelburg - Verbraucherberaterin

Iris Markowski - Verbraucherberaterin

Claudia Wilmer - Verbraucherberaterin

Birgit Stracke - Energieberaterin

Manuela Weber - Umweltberaterin

Uta Wippermann-Wegener - Umweltberaterin

Kim Redtka - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin

Mirja Thürnau - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin

Rafael Lech - Berater Energiearmut

Regina Brand - Bürokraft Verbraucherberatung

Barbara Gebel - Bürokraft Energieberatung

Seite 2 | Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016

Wir sind für Sie da

Stellenplan

Leitung und Verbraucherberatung 3,0

Energieberatung 0,8

Umweltberatung 1,0

Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 1,25

Beratung Energiearmut 0,5

Bürokraft Verbraucherberatung 0,5

Bürokraft Energieberatung 0,3

WIR ARBEITEN FÜR SIE

Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016 | Seite 3

Online shoppen, via Smartphone bezahlen, per Mausklick einen

Kredit aufnehmen: Verbraucherprobleme im digitalen Konsum-

alltag bestimmten unsere Arbeit im vergangenen Jahr. Neue The-

men, ohne dass die Dauerbrenner wie Drücker an der Haustür

oder einschüchternde Inkassoforderungen auf dem Rückzug ge-

wesen wären.

Eingebettet in das Netzwerk unserer lokalen Kooperationspart-

ner haben wir viel mehr als „nur Beratung“ auf den Weg gebracht.

Bei runden Tischen zur Energiearmut und zum Pfändungsschutz-

konto oder mit Veranstaltungen für Geflüchtete bei der GEWERK-

STATT gGmbH.

Die Verbraucherzentrale hat auch „Schule gemacht“ und Rüst-

zeug für den Konsumalltag vermittelt. Mit der Polizeidienststel-

le haben wir Fake-Shops enttarnt. Und gegen App-Abzocke via

Smartphone wirkungsvolle Sicherungen voreingestellt. Öffent-

lichkeitswirksam haben wir den richtigen Dreh mitgegeben, um

Heizkosten mit Thermostatventilen runterzuregeln. Mit Wissens-

wertem zum neuen „Konto für alle“ wurde der Zugang für jeder-

mann erklärt. Mit vielen Aktivitäten war die Verbraucherzentrale

ein wichtiges „Add-on“ der Daseinsvorsorge in unserer Stadt.

Der Erfolg unserer Arbeit fußt ganz wesentlich auf dem Vertrau-

en, das uns Bochumer entgegenbringen. Die Bilanz 2016 ist ein

guter Anlass, dafür danke zu sagen: Unseren Kunden, aber auch

Politik, Verwaltung, Medien und allen Kooperationspartnern, die

unseren Einsatz ermöglicht haben. Auch 2017 sind wir für alle

da!

Ihr Team der Verbraucherzentrale in Bochum

Die in diesem Bericht gewählten männlichen Formen beziehen weibliche und männliche Personen mit ein.

Zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichten wir auf Doppelbezeichnungen.

Anfragen von Ratsuchenden 15.280

- davon Allgemeine Verbraucherberatung 10.981

- davon Schuldner- und Verbraucher- 3.464

insolvenzberatung

- davon Umweltberatung 599

- davon Energieberatung 236

Veranstaltungskontakte 3.982

- davon Umweltberatung 2.532

- davon Energieberatung 906

Internetzugriffe auf die Startseite 6.730

der Beratungsstelle

Die häufigsten Verbraucherprobleme:

Finanzen 35 %

Telefon und Internet 19 %

Allgemeine Dienstleistungen 13 %

Konsumgüter 10 %

Energie 8 %

Weiterführende Erläuterungen unter:

l www.verbraucherzentrale.nrw/erlaeuterung

Verbraucherzentrale in Bochum: kurz und knapp

2016 IM ÜBERBLICK

Seite 4 | Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016

Überraschende Rechnungen, ausgekochte Abzocke. Ob Kunden

in der Warteschleife oder Absturz für Verbraucherrechte: Die

Verbraucherzentrale war 2016 Anlaufstelle bei enttäuschten

Geschäftsbeziehungen.

MARKT UND RECHT

Achtung: Täuschend echt!Warnung vor Online-Fake-Shops

Ob Handtaschen, Designer-Klamotten, High-Tech-Trendprodukte

oder Marken-Uhren: Im Internet werben Shops mit verlockenden

Waren zum Schnäppchenpreis. Doch längst nicht immer, oder

manchmal auch nur als schlechte Kopie, kommen sie nach der

Onlinebestellung beim Käufer an. Denn Fälscher bieten auf nach-

gemachten Shop-Seiten im World Wide Web bloße Fake-Offerten

feil – deren Order zumeist nur gegen Vorkasse ausgeführt wird.

Unter dem Motto „Achtung! Täuschend echt!“ haben Verbrau-

cherzentrale und Landeskriminalamt Ende 2016 der grassieren-

den Betrugsmasche den Kampf angesagt. Denn: Wer im Vertrau-

en auf die Echtheit des Onlineshops den verlangten Betrag für

das begehrte Produkt vorab überwiesen hatte, sah das Geld von

den Betreibern der Betrugsseiten in der Regel nie wieder.

Gemeinsam hatten Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt

einen „Steckbrief“ erstellt, um Indizien für Fake-Shops zu erken-

nen: Kundenunfreundliche Zahlungsarten, fehlende allgemeine

Geschäftsbedingungen oder keine Angaben zu Widerrufsmög-

lichkeiten; auch an Hinweisen auf vertrauenswürdige Gütesiegel

mangelt es zumeist.

Doch nicht nur bei der vorbeugenden Fahndung nach Fake-Seiten

gab es Unterstützung. Auch für Reingefallene wurde eine Check-

liste aufgelegt, um die Schäden durch diese Betrugsmasche zu

minimieren. So prüften die Beratungskräfte mögliche rechtliche

Schritte. Und die Polizei nahm Strafanzeige wegen Betrugs ent-

gegen. Bei zwei Vorträgen in der Vorweihnachtszeit gab es für

Bochumer ebenfalls Informationen zu Fake-Shops kompakt zu-

sammengefasst.

Abzocke per SmartphoneUnbemerkt Kasse gemacht

Ein unbedachter Klick aufs Schließen-Fenster – und die Kosten-

falle beim Smartphone schlug zu. Denn bei Anwendungen wie

Wettervorhersagen, Rezepten oder Spielen wurden Nutzer nicht

nur mit Infos, Service oder Unterhaltung versorgt. Vielmehr ge-

nügte das arglose Tippen auf das mitgelieferte Werbebanner

oder auf eine sich öffnende Internetseite, um unbeabsichtigt

ein kostenpflichtiges Abo zu aktivieren. Von dem angeblichen

Vertragsabschluss hatten die Betroffenen erst erfahren, als das

Abo-Entgelt einfach über die monatliche Mobilfunkrechnung

abgebucht worden war. Die automatische Übermittlung der Ruf-

nummer des Nutzers hatte den Abzockern die Identifizierung des

Mobilfunkanbieters ermöglicht und so die Abrechnung über die-

sen ausgelöst. Zum Weltverbrauchertag am 15. März hat die Ver-

braucherzentrale über die grassierende Smartphone-Abzocke

aufgeklärt.

Bei einem Infostand in der Stadtbücherei hat die Verbraucher-

zentrale hilfreiche Tipps an die Hand gegeben, um Abbuchungen

mit der Telefonrechnung durch unbekannte Dritte abzustellen.

Wie dafür mit der Einrichtung der Drittanbietersperre technisch

einwandfrei Hand angelegt werden kann, haben die Beratungs-

kräfte auch ganz praktisch gezeigt. Daneben hatten sie Mus-

terbriefe parat, um die Drittfirmen im Hintergrund ausfindig zu

machen und unklaren Forderungen aus Telefonrechnungen zu

widersprechen.

Bochums Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (links) informierte sich am

Weltverbrauchertag über die Abzockermaschen rund ums Smartphone.

Links daneben ein interessierter Verbraucher und Beratungsstellenleite-

rin Andrea Thume sowie Verbraucherberaterin Ursula Bömelburg.

Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016 | Seite 5

Die Verbraucherzentrale NRW forderte, dass bei Ab-

schluss eines Mobilfunkvertrags die Drittanbietersper-

re vom Provider zwingend voreingestellt werden muss.

Denn die hat sich bisher als untaugliches Instrument

erwiesen, weil viele Smartphone-Nutzer diese Möglich-

keit gar nicht kennen und Mobilfunkfirmen darüber auch

nicht deutlich informieren. Außerdem müsse künftig in

Rechnungen klar benannt werden, wer Inhaber von strit-

tigen Rechnungsposten und damit Ansprechpartner ist.

Wer im Internet bestellt, muss vor dem Kauf über den

Gesamtpreis informiert werden. Außerdem muss auf der

Schaltfläche (Button), mit der die Bestellung abgegeben

wird, eindeutig erkennbar sein, dass sich der Käufer zu

einer Zahlung verpflichtet. Andernfalls kommt kein Ver-

trag zustande und der Kunde muss nicht zahlen.

Statt gratis, günstig oder gewonnen:Überraschende Rechnungen

Da versprach die Webseite www.slimsticks.de unter dem Slo-

gan „sicher, schneller, schlank“ mühelose Gewichtsreduktion

dank des löslichen Pulvers zum Einnehmen. Besteller eines Test-

pakets wurden mit einem Bluetooth-Fitnessband im Wert von

79,90 Euro als Gratiszugabe belohnt – wofür es nur der Angabe

von Namen und Zustelladresse bedurfte. Doch wer dann auf den

Button „Weiter“ geklickt hatte, sah sich sofort mit einer Bestel-

lung konfrontiert: Erst bei genauerem Hinschauen wurde klar,

dass das Fitnessarmband nur dann ausgeliefert wird, wenn sich

der Besteller auf das 90-Tage-Abonnement des Nahrungsergän-

zungsmittels einlässt und dafür insgesamt 149,70 Euro bezahlt.

Darüber aber hatten die Webseiten jedoch nicht eindeutig infor-

miert – und so versucht, unrechtmäßig abzukassieren.

Kunden in der Warteschleife

Bis 2018 will die Deutsche Telekom dafür sorgen, dass alle Kun-

den nur noch mit Hilfe des Internets telefonieren. Die IP-Telefo-

nie soll Sprachqualität und Datenübertragung beim Surfen und

Telefonieren erheblich verbessern. Doch auf dem Weg in die di-

gitale Zukunft wurden viele Kunden nicht mitgenommen: Anstatt

wie versprochen von Verbesserungen zu profitieren, berichteten

Betroffene in der Beratungsstelle von dürftigen Informationen,

unerwarteten Zusatzkosten und massiven technischen Störun-

gen nach dem Technologiewechsel der Telekom.

In der Rechtsberatung zeigten die Beratungskräfte auf, was bei

stockendem Service der Telekom Abhilfe verspricht und infor-

mierten, welche Vertragsmodalitäten Kunden in der IP-Warte-

schleife beachten müssen.

Flugverspätungen: Absturz beim Ausgleich

Wenn der Flieger mit Verspätung abhebt, haben Pauschalurlau-

ber sowohl Ansprüche gegen die Fluggesellschaft als auch gegen

den Reiseveranstalter. Doch ab wann der Ausgleich zusteht – da

ist die rechtliche Lage kompliziert. Denn während die deutsche

Rechtsprechung Verspätungen im Charterflugverkehr als üblich

ansieht und in der Regel erst bei mehr als vier Stunden nach

dem planmäßigen Take-off einen Reisemangel einräumt, hat

der Europäische Gerichtshof in einem Urteil gegen eine Flugge-

sellschaft den finanziellen Ausgleich bereits auch Fluggästen

zugestanden, die ihr Endziel erst drei Stunden oder mehr nach

der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht haben. In der

Rechtsberatung zum Reiserecht standen Fragen zu Ausgleichs-

zahlungen oder auch zu Reisepreisminderungen und Schaden-

ersatz angesichts der unzähligen Verspätungen ganz oben an.

Seite 6 | Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016

Gleichwohl Verspätungen von über vier Stunden regelmäßig als

Reisemangel betrachtet werden, bedeutete dies in der Praxis

noch längst nicht, dass der Urlauber die ihm zustehenden Zah-

lungen auch erhielt. Wo gemeinhin für jede Stunde zusätzlichen

Wartens fünf Prozent des Tagesreisepreises zugestanden wer-

den und auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für

ein Taxi – vom Reiseveranstalter zu übernehmen sind, zeigten

sich diese vielfach nur zögerlich, Ansprüche auch abzugelten.

Und nicht selten wurde versucht, die Rückerstattungen runterzu-

rechnen und nur Teilbeträge zu zahlen.

Die Verbraucherzentrale wies hierbei die Route zum Recht auf

Reisen.

Fallstricke für Flüchtlinge

Die Verbindung zu Freunden und Verwandten in der Heimat nicht

abreißen zu lassen – dieses Bedürfnis der hier angekommenen

Flüchtlinge rief windige Vertreter auf den Plan: Diese jubelten

den in unserem Wirtschaftsleben Unerfahrenen in Vertriebs-

filialen, in Unterkünften oder an der Haustür kostenträchtige

Telefonverträge unter. Denn statt der versprochenen lukrativen

Smartphone- oder Tablet-Beigabe hatten sich die unbedarften

Geschäftspartner durch ihre Unterschrift zwei oder gar drei Te-

lefonverträge mit regelmäßigen Zahlungspflichten eingehandelt.

Das stellten die Betroffenen vielfach jedoch erst bei Zusendung

der ersten Rechnungen fest. Nicht zuletzt fehlende oder nur ge-

ringe Sprachkenntnisse hatten es leicht gemacht, tatsächliche

Vertragsinhalte und die Tragweite von -abschlüssen unausge-

sprochen zu lassen. Aber auch die Tarifvielfalt im Telekommu-

nikationsmarkt oder wie sich die Modelle Prepaid oder Vertrag

unterscheiden – für Flüchtlinge vielfach alles Neuland.

Doch nicht nur die Versorgung mit Telekommunikation, sondern

auch mit Strom oder Gas war für unseriöse Vertriebler an der

Haustür der Schlüssel für einträgliche Vertragsabschlüsse. In de-

ren Kleingedrucktem waren dann lange Laufzeiten und selten die

versprochenen günstigen Bezugspreise versteckt. Überhaupt:

Dass Abschlagszahlungen für Energiedienstleistungen dann

Endabrechnungen über den tatsächlichen Verbrauch folgen, war

bei Flüchtlingen weitgehend unbekannt – ebenso wie das finan-

zielle Polster, aus dem sie die Außenstände begleichen sollten.

Auch die Kosten für Leistungen rund um Geldgeschäfte waren für

viele eine große Unbekannte. Neben Wissenswertem zur Eröff-

nung und Führung eines Basiskontos waren auch Informationen

zu Geldtransferdiensten gefragt.

Die Verbraucherzentrale hatte kommunale Ansprechpartner, Ver-

bände, Vereine und Zusammenschlüsse ehrenamtlicher Helfer

in der Flüchtlingshilfe zielgerichtet über ihre Angebote für das

„Ankommen im Verbraucheralltag“ informiert. Zentral dabei:

der Aufruf, dass sich Flüchtlingspaten oder -betreuer mit ihren

Schützlingen gemeinsam bei akuten Problemlagen schnell an

die Beratungsstelle wenden.

Verbraucher-Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Beratungen gesamt 2.127

Telefon/Internet 40 %

Allgemeine Dienstleistungen 18 %

Finanzen 11 %

Konsumgüter 10 %

Energie 9 %

Gesundheit 7 %

weitere Themen* 5 %

*beinhaltet: Freizeit, Verkehrsdienstleistungen,

Bildung, Sonstiges

l www.verbraucherzentrale.nrw/erlaeuterung

Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016 | Seite 7

Gesundheitskosten deckeln

„Zuzahlen“ heißt es für gesetzlich Krankenversicherte, wenn

der Arzt Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel verschreibt

oder fürs Kurieren ein Krankenhausaufenthalt angeordnet wird.

Der Gesetzgeber hat jedoch nicht nur die Höhe der Zuzahlun-

gen, sondern auch Belastungsgrenzen festgeschrieben, die das

persönliche Budget für die Gesundheitskosten limitieren. Al-

lerdings sind die Regeln auf dem Weg zur Befreiung durch die

Krankenkasse vielfach unbekannt. Die Verbraucherzentrale hat

deshalb im Frühjahr bei einer Aktionswoche ein „Rezept“ mit

Rechenhilfen zur Ermittlung von Einkommen, Freibeträgen und

individueller Zuzahlungsmarge an die Hand gegeben, um Haus-

haltsbudgets gegen übermäßige Ausgaben zu „impfen“. Wie die

Belastungsgrenze ermittelt wird, was für chronisch Kranke oder

Empfänger von Arbeitslosengeld II gilt – das Informationspaket

wurde mit praktischen Hinweisen fürs Sammeln von Zuzahlungs-

Quittungen abgerundet.

In der Rechtsberatung im Gesundheitswesen standen einmal

mehr Probleme und Fragen der Versicherten rund um Leistungen

und Angebote im Gesundheitsmarkt im Fokus. Allen voran: die

Frage nach den Kosten für die Krankenversicherung.

OnlineshoppingDatenschutz im Warenkorb

Dank Preissuchmaschine das günstigste Smartphone gefun-

den. Bequem innerhalb von 24 Stunden nach Hause geliefert

– kostenlose Rücksendung bei Nichtgefallen garantiert. Immer

mehr Konsumenten wissen die Vorzüge beim Onlineshopping

zu schätzen. Doch wo Klickfallen oder Sicherheitslücken lauern

können oder unerlaubter Datensammelei beim Befüllen des Wa-

renkorbs die Tür geöffnet wird – damit kennen sich viele Online-

käufer nicht aus. Mit einem Beratungs- und Informationsange-

bot zum „Datenschutz“ nimmt die Beratungsstelle Fragen und

Probleme rund um die Digitalisierung des Verbraucheralltags

gezielt in den Blick. Ein zentraler Baustein dabei: Interessierte in

Vorträgen am Beispiel des sicheren Einkaufens durch das World

Wide Web zu lotsen. Während die Themenpalette bisher vorwie-

gend auf ältere Internetnutzer zugeschnitten war, richtete sich

der neue Vortrag „Online-Shopping – Einkaufen im Netz, aber

sicher!“ an eine breitere Zielgruppe.

Außerdem konnte – neben dem Landeskriminalamt und den

örtlichen Polizeidienststellen – auch die Jüdische Gemeinde als

Mitveranstalter gewonnen werden.

Seite 8 | Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016

Konsumieren will gelernt sein

Ob Wissenswertes rund um die Smartphone-Nutzung oder das

kleine Einmaleins bei Geldgeschäften – in acht Veranstaltungen

für Jugendliche und junge Erwachsene verschaffte die Verbrau-

cherzentrale 112 Teilnehmenden Durchblick im Konsumalltag.

Ein Baukasten verschiedener Lerneinheiten lieferte dazu die

passenden Module. Stark nachgefragt wurden die Einheiten zu

den Kosten der ersten eigenen Wohnung. 15 jugendliche Ge-

flüchtete der GEWERKSTATT gGmbH bekamen bei diesem Modul

wichtige Tipps mit auf den Weg.

Das Angebot zum sicheren Umgang mit internetfähigen Handys

war einmal mehr am häufigsten gebucht. Neben Kostenfallen

und Apps wurde darin auch thematisiert, wie Urheberrechtsver-

letzungen bei YouTube und Co. vermieden werden können.

2016 neu im Baukasten: eine Einheit zum digitalen Datenschutz.

Dabei stand im „Lehrplan“, dass „kostenlos“ nicht unbedingt

umsonst bedeuten muss, dass auch mit Daten „bezahlt“ und

wie Datenklau abgewendet werden kann.

Als zusätzliches Angebot der Verbraucherzentrale in Bochum

konnten die „Durchblick-Schulveranstaltungen“ dank finanziel-

ler Förderung durch das Bundesministerium der Justiz und für

Verbraucherschutz durchgeführt werden.

VERBRAUCHERBILDUNG

Mit Unterrichtseinheiten vielerorts Schule gemacht: Mit Klicks für

digitalen Datenschutz bis zu Wissensspielen rund um Wärme.

Energiespardetektive: Fahndung läuft

Verliert ein Receiver beim Ausschalten

sein Gedächtnis? Verbraucht das Han-

dyladegerät Strom, wenn es bei vollem

Akku an der Steckdose bleibt? – Ant-

worten auf solche Fragen standen im

Crash-Kurs für angehende Energiespar-

detektive in der Vels-Heide-Schule auf

dem Programm. Die Verbraucherzentra-

le qualifizierte hierbei die Viertklässler

fürs Fahndungsteam, um Stromfresser

zu entlarven.

WARM-up fürs Energiesparen

Der sparsame Umgang mit Energie beim Heizen und Duschen

stand im Mittelpunkt des Bildungsangebots „WARM-up! Wis-

sensspiele rund um Wärme“, das Schüler der Carolinenschule

absolvierten. Die Klasse lernte, woher die Energie für die heiße

Dusche und das wohlig-warme Kinderzimmer kommt und welche

Folgen die Nutzung für das Klima hat. Sie erfuhren, welche Ein-

stellung an der Heizung für welchen Raum sinnvoll ist und dass

kurzes Duschen Umwelt und Geldbeutel schont.

Werkstatt R:RessourcenStorys gesucht

Woher kommen die Rohstoffe für alltägliche Produkte? Welche

Folgen hat unser Konsumverhalten für Mensch und Umwelt? Was

bedeutet Ressourcenschutz in meinem Alltag und im Ausbil-

dungsbetrieb? Über persönliche Geschichten von Jugendlichen

für Jugendliche machte die Umweltberatung im Workshop „Werk-

statt R: RessourcenStorys gesucht“ Ressourcenschutz für 84 Be-

rufsschüler am Alice-Salomon-Berufskolleg zum Thema.

Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016 | Seite 9

VERBRAUCHERFINANZEN

Basiskonto für alle. Existenzrisiken absichern und aufgeblähte

Forderungen abwehren. Auf dem Parkett der Finanzgeschäfte

war die Verbraucherzentrale eine gefragte Anlaufstelle.

Konto für alleTop! Das Basiskonto gilt!

Das lange Warten auf uneingeschränkte Teilhabe am Zahlungs-

verkehr hatte 2016 ein Ende: Seit dem 18. Juni gibt es einen

gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für

jedermann! Und dieser besteht explizit auch für Asylsuchende

und Flüchtlinge, die sich berechtigt in Deutschland aufhalten,

sowie für Obdachlose. Auch Negativeinträge bei der Schufa und

finanzielle Schwierigkeiten sind kein legitimer Grund mehr, die

Einrichtung eines Basiskontos zu verweigern.

Unfreiwillige Kontolosigkeit – dies war oftmals mit vielschichti-

gen Problemen verbunden. Denn wer kein Girokonto hatte, war

von der Teilhabe am Arbeits- und Wirtschaftsleben ausgegrenzt.

Wenn etwa der Lohn bar oder per Scheck ausgezahlt werden

musste, bedeutete dies häufig das Aus bei der Jobsuche. Zu-

dem: Für Barein- und -auszahlungen, Überweisungen und ande-

re Geldgeschäfte mussten die Betroffenen bei ohnehin schma-

lem Budget zusätzlich tief ins Portemonnaie greifen. Allein die

Sparkassen mussten in Nordrhein-Westfalen für alle Kunden

ihres Geschäftsgebietes ein Guthabenkonto führen – allerdings

mit vielen Ausnahmen. Andere Banken zeigten sich bis dato sehr

zurückhaltend, wenn bei der Neueinrichtung von Guthabenkon-

So hatten Betroffene immer wieder Rat gesucht, weil ihnen

Banken die Einrichtung eines Girokontos verweigerten. Mit der

Umsetzung einer EU-Richtlinie zum „Recht aufs Konto für jeder-

mann“ ab Mitte 2016 sollten solche Ausschlussargumente nun

der Vergangenheit angehören. Hier hat sich die langjährige poli-

tische Arbeit der Verbraucherzentrale endlich ausgezahlt.

Die Beratungsstelle informierte nicht nur über die neue Banken-

pflicht, sondern auch darüber, was zur Grundausstattung des

Zahlungskontos gehört. Denn vielfach war unbekannt, dass Kun-

den hierbei nicht nur Geld einzahlen und abheben sowie Last-

schriften, Überweisungen und Kartenzahlungen tätigen können.

Vielmehr müssen Geldinstitute in der Regel auch die Teilnahme

am Onlinebanking ermöglichen. Vor allem jedoch: Für die Füh-

rung dieses Basiskontos mit grundlegenden Funktionen dürfen

Banken nur ein angemessenes Entgelt verlangen.

Die Verbraucherzentrale unterstützte auch dabei, im Falle von

Ablehnungen durch die Bank richtig zu reagieren und die zustän-

dige Aufsichtsbehörde zu informieren.

Von der Einrichtung des Basiskontos bis zur Umwandlung eines

bestehenden in ein P-Konto – die Verbraucherzentrale ebnete

den Weg zum „Konto für alle“.

ten etwa Negativeinträge bei der Schufa oder andere Indikatoren

finanzielle Schwierigkeiten und eine spätere Umwandlung in ein

Pfändungsschutzkonto vermuten ließen.

Seite 10 | Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016

Aktionswoche Schuldnerberatung:SCHULDEN MACHEN KRANKheit macht Schulden

Wer mit Schulden kämpft oder schon aussichtslos überschuldet

ist, wird häufiger krank als andere. Krankheit kann andererseits

auch Auslöser sein, dass sich Schulden auftürmen: Unter dem

Motto „SCHULDEN MACHEN KRANKheit macht Schulden“ zeigte

die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Verbrau-

cherzentrale auf, dass und wie sich Krankheit und Schulden viel-

fach wechselseitig bedingen. Zur bundesweiten Aktionswoche

der Schuldnerberatung im Juni stellte sie auch aktuelle Ergeb-

nisse einer Umfrage unter Ratsuchenden vor: Darin hatte sich

eindrucksvoll bestätigt, dass professionelle Schuldnerberatung

– neben dem Angehen der finanziellen Probleme – auch das ge-

sundheitliche Wohlbefinden der Betroffenen fördert.

So hatten Ratsuchende durchgängig bejaht, dass sie schon nach

der ausführlichen Erstberatung in der Schuldner- und Insolvenz-

beratung Hoffnung geschöpft oder neue Perspektiven gesehen

haben und es ihnen deshalb deutlich besser ging. Im Laufe der

Beratungen nahmen die Belastungen dann erheblich ab. Voraus-

setzung, damit der gesundheitsfördernde Effekt von Schuldner-

beratung auch tatsächlich wirken kann, ist jedoch ein schneller

und unkomplizierter Zugang für alle überschuldeten und über-

schuldungsgefährdeten Menschen.

Neben praktischen Tipps für Betroffene, um die gesundheitli-

chen Risiken und Nebenwirkungen von Schulden zu minimieren,

forderte die Verbraucherzentrale zudem eine bedarfsgerechte Fi-

nanzierung von Schuldnerberatungsstellen sowie eine spezielle

Unterstützung auch durch die Krankenkassen.

InkassobürosAufgeblähte Forderungen

Ob die oftmals horrenden Forderungen von Inkassobüros gerechtfertigt sind – viele Ratsuchende wollten auch 2016 hierauf eine

Antwort wissen. Denn obwohl das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ die Gebühren deckeln soll, verlangten Inkassoun-

ternehmen immer noch viel zu hohe Beträge allein für die Übersendung einfacher Mahnschreiben.

Auch sollten sich Verbraucher bereits zur Zahlung einer Einigungsgebühr verpflichten, wenn sie bloß Mustererklärungen anforderten,

um eine Ratenzahlungsvereinbarung anzufragen. Die Höhe der Einigungsgebühr allerdings war nicht immer genannt worden, was

dann manch böse Überraschung hervorgerufen hatte. Denn die ohnehin hohen Inkassokosten stiegen durch die Einigungsgebühr

noch einmal erheblich an.

Auch 2016 war es beim Gros der Inkassounternehmen gängige Praxis, die Ratenzahlungsvereinbarung zu nutzen, um Verbrauchern

eine Vielzahl benachteiligender Zusatzvereinbarungen unterzuschieben. Da wurden zum Teil weitere Erklärungen mit weitreichender

rechtlicher Bedeutung wie zum Beispiel Anerkenntnisse, Verjährungsverzicht oder sogar Lohnabtretungen entlockt, deren Tragweite

den Betroffenen oftmals gar nicht bewusst war.

Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016 | Seite 11

ENERGIE

Überrumpelungsmaschen an der Haustür einen Riegel vorge-

schoben. Den richtigen Dreh für energiesparende Einstellungen

gezeigt. Und Sparpotenziale vom Keller bis zum Dach für jedes

Budget ausgelotet.

Strom und Gas:Windige Geschäfte an Haustür und Telefon

Sie klingelten an der Haustür unter dem Vorwand, über neue

Preise informieren, eine Energieberatung durchführen oder auch

Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Dabei ging es doch stets um

den Abschluss neuer Lieferverträge. Bisweilen meldeten sie sich

unaufgefordert am Telefon und überraschten mit der Nachricht,

dass angesichts der anstehenden Gas- oder Strompreiserhö-

hung der Stadtwerke ein Anbieterwechsel schnell und sorgenfrei

echte Ersparnis bringt. Mit solchen unlauteren Anbahnungsma-

schen waren unseriöse Direktvertriebler und Telefonwerber im

Einsatz, um Strom- und Gaskunden neue Verträge aufzudrängen.

Falsche Tatsachen, falsche Preise, falsche Identität – mit diesem

Trio an Visitenkarten wurden die Überrumpelungsversuche häu-

fig gestartet. So das Ergebnis einer landesweiten Auswertung

von rund 1.500 Anfragen und Beschwerden zu „Drückermetho-

den an der Haustür und am Telefon“, die die Verbraucherzentrale

2016 vorgenommen hat.

Mal kamen sie unter „falscher Flagge“ daher und gaben sich als

vermeintliche Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke oder anderer

bekannter Institutionen aus. Mit dieser seriösen Visitenkarte

fassten Umgarnte dann schnell Vertrauen, um sich auf unterbrei-

tete Offerten einzulassen. Auffällig: Meist wurde systematisch

durch Vororte oder Stadtgebiete geklingelt, sodass Überrumpel-

te dann in Wellen auch in der Beratungsstelle nach rechtlichem

In der Rechtsberatung wurde die Rechtmäßigkeit von Forderun-

gen überprüft und Verbraucher wurden bei der Durchsetzung ih-

rer Rechte unterstützt.

EnergiearmutWenn Energiekosten aus dem Ruder laufen

Ratsuchende mit Zahlungsproblemen rund um die Energierech-

nung fanden auch 2016 in der Budget- und Rechtsberatung bei

Energiearmut nachhaltige Unterstützung. Und in enger Zusam-

menarbeit mit den Stadtwerken Bochum konnten für die meis-

ten Betroffenen dauerhafte Lösungen für drohende oder akute

Energieschulden erreicht werden. Erfreulich: Nicht erst, wenn der

Strom bereits gesperrt war, wurde um Rat gesucht. So konnte der

Fachberater durch frühzeitigen Kontakt mit dem Versorgungsun-

ternehmen angekündigte Energiesperren häufig noch abwen-

den.

Hinter Energieschulden verbergen sich – so die Bestandsauf-

nahme beim gemeinsamen Budget-Check mit den Betroffenen –

nicht nur Außenstände beim Versorger, sondern häufig sind Ein-

nahmen und Ausgaben der Haushalte insgesamt in Schieflage.

Oft waren Zahlungsprobleme auch auf mangelnde Planungs- und

Finanzkompetenz in Verbindung mit einem geringen Einkommen

und hohem Energieverbrauch zurückzuführen. Hier zahlt sich die

unter einem Dach gebündelte Kompetenz von Energie-, Schuld-

ner- und allgemeiner Rechtsberatung bei der Verbraucherzentra-

le aus. Damit gelingt es, Sparpotenziale auszuloten, unberech-

tigten Forderungen zu widersprechen oder auch Ausgaben auf

den Prüfstand zu stellen.

Bei den Bestandsaufnahmen hatte sich darüber hinaus gezeigt,

dass die Verbindlichkeiten gegenüber dem Energieversorger

auch durch weitere Kosten insbesondere für Mahnungen, aber

auch Inkasso sowie für die Unterbrechung beziehungsweise

Wiederherstellung der Stromversorgung in die Höhe geklettert

waren. In der Beratung wurden daher auch überhöhte Nebenfor-

derungen überprüft und Hinweise gegeben, um dieses Kosten-

karussell zu stoppen.

Ob säumige Abschläge, Nachforderungen aus Jahresrechnungen

oder ein Mix daraus mitsamt Entgelten für den Verzug – in jedem

Einzelfall wurde versucht, in Abstimmung mit dem Versorger

Rückzahlungspläne zu erarbeiten, die für das jeweilige Haus-

haltsbudget auch tragfähig waren. Zudem werden Betroffene

längerfristig begleitet und unterstützt, damit sie die vereinbar-

ten Ratenzahlungen auch bedienen können und die laufenden

Abschlagszahlungen ebenfalls sichergestellt sind.

Nach wie vor: Trotz Erwerbstätigkeit kämpft eine Vielzahl der

Ratsuchenden gegen Energiearmut. Darüber hinaus konnten vor

allem Bezieher von SGB II-Leistungen sowie Rentner Energieko-

sten aus ihren niedrigen Einkommen oft nicht mehr bestreiten.

Seite 12 | Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016

Verpackungsärger Luft gemachtWeniger ist mehr

Drei kleine Pralinen verführen extra eingewickelt in folienver-

schweißter Hochglanzschachtel zum Kauf. Bio-Bananen, Äpfel

und Birnen werden trotz harter Schale nochmals in Folie und

Pappe verpackt. Kosmetika und Zahnpasta gibt’s häufig nicht

nur in Tiegel oder Tube, sondern auch noch von einer Schach-

tel verhüllt. Unnötige und aufwendige Verpackungen allerdings

haben einen doppelten Preis: Der Kunde muss sowohl für das

ins Auge fallende Outfit als auch für dessen Entsorgung zahlen.

Außerdem kostet die Verpackung unnötig Rohstoffe und Energie.

Und: Lufträume in den Verpackungen machen nicht selten mehr

Inhalt als tatsächlich vorhanden glauben.

Passend zum Motto der Europäischen Woche der Abfallvermei-

dung „Verpackungsabfälle vermeiden: Weniger ist mehr“ hatte

die Verbraucherzentrale aufgerufen, dabei mitzutun. Und mit

vielen Aktionselementen hat sie aufgezeigt, dass weniger mehr

ist. Der Kauf abfallarmer Alternativen oder das Entlarven von Ver-

packungstricks und „Luftnummern“ gehörten dabei zur Vermei-

dungsstrategie.

Zentraler Baustein der Aktionswoche war ein Aufruf der Bera-

tungsstelle, Produkte mit überdimensionierten Verpackungen

zu melden. Außerdem: Auf einer Informationsveranstaltung der

Umweltberaterinnen beim Hausfrauenbund machten viele Teil-

nehmerinnen ihrem Ärger über die Verpackungsflut Luft.

UMWELT UND ERNÄHRUNG

Verpackungsärger Luft gemacht. Elektroschrott zur nachhalti-

gen Entsorgung gelotst. Mehr Wert fairschenkt.

Rat fragten. Häufig waren mangelnde Sprachkenntnisse von Mig-

ranten auch der Schlüssel, um an der Haustür Vertragsabschlüs-

se unter Dach und Fach zu bringen.

Unter den Werbern waren sowohl Newcomer der Energiebran-

che, die im Markt Fuß fassen wollten, als auch Versorger, die auf

den Ausbau des Kundenstamms bedacht waren.

Doch nicht nur zu Energielieferverträgen an Haustür und Telefon,

sondern auch wenn Versorger unangemessen hohe Vorauszah-

lungen verlangten, Bonuszahlungen mit fadenscheinigen Ar-

gumenten verweigerten oder Guthaben aus Jahresrechnungen

nicht sofort auszahlten: die Verbraucherzentrale war 2016 ge-

fragte Anlaufstelle zu den vielfältigen energierechtlichen Proble-

men sowie bei Fragen zum Anbieterwechsel.

Ein Plus fürs Energiesparen

Auch zu Themen rund um die Energie haben die Experten der

Verbraucherzentrale in Bochum informiert. In Vorträgen, an Akti-

onsständen, in Unterrichtseinheiten an Schulen und natürlich in

persönlichen Beratungsgesprächen klärten sie auf und gaben in-

dividuelle Tipps. Zum Stromsparen etwa, zur planvollen Gebäu-

desanierung, zum richtigen Heizen oder zu den Ertragschancen

einer Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim. Ausführliche Bera-

tungen in den Räumen der Verbraucherzentrale oder direkt bei

sich zu Hause erhielten 146 Ratsuchende. Solarstrom-Pioniere

auf dem Weg zur Unabhängigkeit vom Stromversorger bekamen

auf diese Weise ebenso passgenaue Tipps wie Eigenheimbesit-

zer mit Modernisierungswunsch und kostenbewusste Haushalte

auf der Suche nach Sparpotenzial.

Thermostat-CheckEnergiesparender Dreh

Im Herbst nahmen Bochumer ihre Heizkörper-Thermostate in

den Blick. Denn bei der landesweiten Aktion „NRW macht den

Thermostat-Check“ zeigte die Verbraucherzentrale auf, wie die

unscheinbaren Knäufe Mietern wie Eigenheimbesitzern beim

Energiesparen helfen. Ganz ohne Komfortverlust geht das mit

der richtigen Einstellung nachts und bei Abwesenheit. Das von

Hand gedrehte Standard-Thermostat leistet dabei ebenso gute

Dienste wie programmierbare Modelle und vernetzte Smart-

Home-Systeme.

An Infoständen und bei Vorträgen fanden Interessierte heraus,

welche Lösung am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Die ein-

fachen Handgriffe für den energiesparenden Austausch konnten

direkt an einem echten Thermostat ausprobiert werden.

Auch im Internet gab es einen Online-Thermostat-Check – und

wer einen Austausch oder Umstieg plante, fand dort auch eine

Anleitung mit Do-it-yourself-Video.

Infostand zur Abfallvermeidungswoche im Citypoint Bochum, von links: Jessika Olbrys

(USB Bochum GmbH), Cordula König (USB Bochum GmbH), Manuela Weber (Verbrau-

cherzentrale NRW), Larissa Schurig (Stadt Bochum), Frank Frisch (Stadt Bochum).

Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016 | Seite 13

Rücknahme von ElektroschrottHinweise im Handel Mangelware

Kaputter Fön, defekter Toaster, ausrangierter Computer – seit Au-

gust 2016 müssen auch Händler mit einer Verkaufsfläche über

400 Quadratmetern alte Elektronik zurücknehmen. Bis dahin

waren die kommunalen Sammelstellen erste Adresse, um die

ausgedienten Haushalts- und Hightech-Geräte sachgerecht zu

entsorgen und die enthaltenen wertvollen Rohstoffe wiederzu-

verwerten. Verbrauchern die Rückgabe durch ein dichtes Netz an

Abgabestellen zu erleichtern – so die Zielsetzung des Elektronik-

und Elektro-Altgeräte Gesetzes.

Die Verbraucherzentrale in Bochum hat im Som-

mer in der Bochumer Innenstadt sowie in einigen

Außenbezirken gecheckt, wie die Vorgaben des

Gesetzes praktisch umgesetzt werden. Es wurden

bei der Begehung insgesamt 19 Geschäfte in Au-

genschein genommen. Fazit: Die Rücknahme funk-

tioniert in der Regel schon gut, allerdings hapert

es beim Großteil noch an der Information über die-

ses Angebot. Nur wenige Händler machten durch

Hinweisschilder oder durch eine ins Auge fallende

Rücknahmestelle im Verkaufsraum auf den Service

aufmerksam. Zumeist mussten Kunden erst beim

Verkaufspersonal gezielt danach fragen.

Mit Informationen zu Rückgaberegeln lotste die

Verbraucherzentrale zum richtigen Entsorgungs-

weg: Was zum Elektroschrott zählt und dass bei der

Rückgabe von größeren Geräten beim Fachhändler,

Kaufhaus oder Baumarkt das Tauschprinzip gilt,

war hier zum Beispiel zu erfahren. Auch konnten

Verbraucher in der Beratungsstelle melden, wenn es Probleme

bei der Rückgabe im Handel gab.

Mehr Wert schenken

Mehr Wert schenken – unter diesem Motto warb die Verbrau-

cherzentrale im Dezember in Bochum für mehr Nachhaltigkeit in

der Weihnachtszeit.

Im Mittelpunkt standen leicht umzusetzende Tipps, wie jeder

mit Freude schenken und feiern und zugleich Umwelt und Kli-

ma etwas Gutes tun kann. So hatte ein in der Beratungsstelle

aufgestellter Weihnachtsmann gleich einen nützlichen Hinweis

parat: von umweltfreundlicher Dekoration über nachhaltige Prä-

sente bis hin zum klimafreundlichen Festessen. Die ökologisch

verträglicheren Alternativen sind dabei zumeist auch besser für

Gesundheit und Geldbeutel. Wer beispielsweise auf Deko-Arti-

kel aus Kunststoff verzichtet und stattdessen Naturmaterialien

wählt, holt sich auch weniger schädliche Inhaltsstoffe ins Wohn-

zimmer. Von langlebigen und nützlichen Geschenken hat der

Empfänger mehr als von Verlegenheitskäufen, die schnell in der

Ecke oder gar im Müll landen. Alle Tipps gab es ausführlich auch

im Internet in einem Online-Adventskalender.

Seite 14 | Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016

BOCHUM IM BLICK

Neue Kooperation mit dem AStA der Ruhr-Universität Bochum

Die Studentenvertretung der Ruhr-Universität Bochum hat die Verbraucherzentrale 2016 erstmals eingela-

den, Informationsveranstaltungen mit Blick auf die spezifischen Verbraucherprobleme von Studenten an-

zubieten. Zum Start ging es zunächst um Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wie lange gilt der

Schutz über die Familienversicherung? Werden bei Nebenjobs, BAföG oder anderen Nebeneinkünften zu-

sätzliche Beiträge fällig? Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und die unterschiedlichen

freiwilligen Angebote interessierten die Teilnehmenden ebenfalls sehr. 2017 wird diese Veranstaltungsreihe

mit den Themen Rundfunkbeitrag und private Versicherungen für Studenten fortgesetzt.

Abfallworkshop für Geflüchtete

Mit drei Workshops zum Thema „Abfall sortieren“ war die Umweltberatung im

Juni und September in der GEWERKSTATT gGmbH Bochum zu Gast. Hier lernten

Geflüchtete anhand praktischer Beispiele, welche Abfälle den verschiedenen

Fraktionen zuzuordnen sind. Die 56 Teilnehmer probierten dann, wie aus „Abfäl-

len“ durch Upcycling wieder Brauchbares entstehen kann.

Verbraucherzentrale in Bochum | Jahresbericht 2016 | Seite 15

„VorSchuB“: Erste-Hilfe-Set

Verschuldete Arbeitnehmer gibt es in fast jedem Unternehmen.

Dies stellt Arbeitgeber, Lohnbüros und Betriebsräte vor vielfälti-

ge Herausforderungen. Denn häufig bitten Arbeitnehmer um Rat

und Hilfe, weil eine Lohnpfändung eingegangen ist, oder fragen

nach mehr Überstunden, weil der Schuldendruck schon hoch

ist. Die Schuldner- und Insolvenzberatung gibt Arbeitgebern mit

einem von ihr entwickelten „Erste-Hilfe-Set“ Informationen, um

Parking DayKeineswegs völlig Banane

Warum ist die Banane krumm? Auf diese Frage gab es durch die

Verbraucherzentrale zwar keine Antwort. Wohl aber auf die Fra-

ge, warum das beliebte Obst aus fairem Handel eine gute Ant-

wort auf Ausbeutung und mangelhaften Gesundheitsschutz auf

den Bananenplantagen Südamerikas ist. Beim ersten Bochumer

Parking Day stellten sich die Umweltberaterinnen den parken-

den Autos mit den Fairen Bananen in den Weg. Interessierte

Passanten konnten erfahren, dass auf Bananenplantagen häu-

fig hohe Mengen an Pestiziden eingesetzt werden, die dann bei

Arbeitskräften schwere gesundheitliche Schäden bewirken kön-

nen. Begleitet wird das von 15-Stunden-Arbeitstagen und einer

Vergütung meist weit unter dem Mindestlohn. Zudem können

Kleinbauernfamilien etwa in Kolumbien und Ecuador in Konkur-

renz mit riesigen Bananenplantagen beim Preisdruck durch Ex-

und Importeure sowie Supermärkte nicht mithalten. Wer jedoch

zu Bananen mit Fair-Trade-Siegel greift, sichert den hier ange-

schlossenen Produzenten für ihre Ware einen Mindestpreis und

eine Fair-Trade-Prämie.

mit den Beschäftigten die ersten Schritte aus den Schulden zu

gehen.

Wie Arbeitgeber finanzielle Schwierigkeiten erkennen, wie pro-

fessionelle Hilfe organisiert werden kann und sich Betroffene

gegen unseriöse Schuldenregulierer wappnen können, gehört

zum dreiteiligen Erste-Hilfe-Paket. Dazu gibt es Informationen

der Verbraucherzentrale rund um rechtliche Fragen von der Pfän-

dung bis zum Verbraucherinsolvenzantrag.

Dieses Paket konnte nur dank finanzieller Unterstützung durch

die Stadt Bochum im Rahmen des Projekts VorschuB – der Kurz-

titel für „Vorbeugende Schuldnerberatung“ – geschnürt werden.

Dies wurde in Bochum als gezieltes Beratungsangebot für Men-

schen konzipiert, die erwerbstätig sind und Schulden haben

oder die befürchten, ihren Arbeitsplatz wegen der Schulden zu

verlieren.

Haus-zu-Haus-Aktion in Bochum-Wattenscheid

Die Energieberatung bot in Kooperation mit der Stadt Bochum

Haus- und Wohnungseigentümern in mehreren Quartieren in Bo-

chum-Wattenscheid den Besuch in den eigenen vier Wänden an.

Experten prüften bei dem Rundgang, wo und wie die Immobilie

energetisch verbessert werden kann. Im persönlichen Gespräch

wurde dann aufgezeigt, welche Maßnahmen sich für Eigentü-

mer rechneten. Mit Umsetzung der Vorschläge wird – neben der

Wertsteigung des Eigentums – auch ein wichtiger Beitrag zur

Einsparung von Emissionen und zum kommunalen Klimaschutz

geleistet.

Das beliebte Obst als Probierstücke sowie ein Rezeptheft verteilten die

Umweltberaterinnen Uta Wippermann-Wegener und Manuela Weber

(rechts im Bild) an Bochumer Bürger.

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