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Beratungsstellefür Asylsuchende BAS
der Region Basel
Jahresbericht 2009
Beratungsstelle für Asylsuchende BASder Region Basel Schützenmattstrasse 16 a
Postfach 153, 4003 Basel
BeratungszeitenMontag 15.30–18.30 Uhr
Donnerstag 14.00–17.30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 061 264 94 24
Fax 061 264 94 29
Aussenbüro «ES-BAS» (neben Empfangs- undVerfahrenszentrum BFM)Freiburgerstrasse 66
4057 Basel
Tel. 061 631 30 58
Fax 061 631 26 46
PC-Konto: 40–425–4
Die Beratungsstelle wird getragen von:
Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz
Caritas beider Basel
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Basel-Stadt
SAH Region Basel
Kontaktstelle fürZwangsmassnahmenbetroffenec/o ES-BASFreiburgerstrasse 66
4057 Basel
Tel. 061 631 26 45
Mobile: 078 878 76 62
Fax 061 631 26 46
dto. PC-Konto: Vermerk: Projekt ZM
3 2
Afghanistan, das Auseinanderfallen des Ostblocks. Die Aufzählungder Krisenherde, aus denen wir mit Menschen in Berührung kamen,könnte noch weiter fortgesetzt werden. Die schlimmsten Auswirk -ungen für die Betroffenen in Notlage konnten wir dank der Unter -stützung von Privatpersonen, Kirchen, Hilfswerken und anderenOrganisationen oft verhindern. Unsere Mitarbeitenden und die Frei -willigen waren im Jahr 2009 stark gefordert. Durch die Übernahmeder Beratungsstelle für Nothilfebetroffene vom SchweizerischenRoten Kreuz des Kantons Basel-Stadt war es uns doch möglich, denAndrang der Hilfesuchenden besser zu bewältigen. Das Garantierenvon fairen Verfahrensbedingungen ist auch im 26. BAS-Jahr ein wich-tiges Ziel, der Weg jedoch ist inzwischen ein völlig anderer als nochvor einigen Jahren. Die BAS gliedert sich heute in verschiedene Ab -teilungen auf: Beratungsstelle für Asylsuchende der Region Basel(BAS), Beratungsstelle für Asylsuchende vor dem Empfangs- und Ver -fahrenszentrum (ES-BAS), Kontaktstelle für Zwangsmass nah men -betroffene (ZM), Beratung von Nothilfebetroffenen im Auftrag desSchweizerischen Roten Kreuzes des Kantons Basel-Stadt.
Die BAS-Arbeit für die Asylsuchenden in der Region Basel wird dabeimittelfristig nicht massiv sinken – vor allem psychosoziale Problem -stellungen, aber auch rechtliche Fragen bei hängigen Verfahren wer-den die Mitarbeiter/-innen weiter fordern.
Ich lade Sie herzlich ein das 25-jährige BAS-Jubiläum am Konzert vonStiller Has am 28.Mai 2010 in der Voltahalle mit uns zu feiern.
Michel Meier, Geschäftsleiter
Kaum haben wir im Jubiläumsjahr die siebte Asylgesetzrevision desJahres 2006 in den Griff bekommen, muss sich die BAS schon mit derachten Asylgesetzrevision auseinandersetzen. Jede Revision führtezu weiteren Verschärfungen für die Asylsuchenden. Die Befürworterder Revisionen versprachen bei jeder Revision, dass die Probleme imAsylbereich mit der neuen Gesetzgebung gelöst sein werden. DieBAS, die seit 25 Jahren im Asylbereich tätig ist, musste feststellen, dassweder die Beugehaft noch die Nichteintretensentscheide noch dieNothilfe die Menschen davon abhielt, ein Asylgesuch in der Schweizzu stellen. Jede Revision brachte mehr Elend für die Asyl suchenden,sie wurden in die Illegalität gedrängt, gleichwohl liess der Zustromder Asylsuchenden weder in die Schweiz noch nach Europa nach.
Eine weitere Herausforderung im vergangenen Jahr war das Dublin -verfahren, das seit dem 12. Dezember 2008 in Kraft ist. In der ES-BASbeim Empfangs- und Verfahrenszentrum sowie in der BAS wurdenwir vermehrt mit Nichteintretensentscheiden konfrontiert, die einenRückschub in einen Drittstaat beinhalteten. Vor allem Sorgen machtenuns Entscheide mit dem Rückschub nach Griechen land. Wie aus ver-schiedenen Berichten von UNHCR, Amnesty Inter national und ande-ren Menschenrechtsorganisationen hervorging, hält sich Griechen -land weder an die eigene Gesetz geb ung im Asylverfahren noch andie internationalen Konventionen, die unterschrieben wurden.Asylsuchende leben in Griechenland unter menschenunwürdigenVerhältnissen. Teilweise konnten wir die Ausschaf fung erst in denletzten Minuten verhindern. Beim Bundesver wal-tungsgericht sindinzwischen mehrere Beschwerden in Bezug auf Griechenland hän-gig. Wir warten nach wie vor auf die Entscheide.
Die fünfundzwanzigjährige Geschichte der BAS ist und war stetsgeprägt durch Veränderungen – Verschärfungen – im Asylgesetz,Krisen und Kriege in verschiedenen Ländern wie Sri Lanka, der Türkei,Bosnien, Kosovo, Ruanda, Liberia, Somalia, Zaire, Libanon, Irak, Iran,
Editorial
Wir möchten uns an
dieser Stelle herzlich bei
allen, die uns unterstützt
haben, bedanken.
Sie als Einzelperson, als
Vertreter einer Stiftung,
einer Kirche oder Kirch -
gemeinde und anderer
Organisationen haben
uns geholfen, für Men -
schen im Asylbereich in
der Region Basel, im Em -
pfangs- und Verfahrens -
zentrum Basel und im
Ausschaffungsgefängnis
wichtige Hilfeleistungen
zu erbringen. Es wäre
schön, wenn Sie unsere
Anstrengungen weiter-
hin finanziell und ideell
mittragen würden.
Dafür danke ich Ihnen
im Namen der Mitar bei-
ter/-innen und der Not-
leidenden.
25 Jahre BAS Beratungsstellefür Asylsuchende – eine langeGeschich te des Engagementsfür Menschen im Asylbereichder Region Basel. Seit September 1984 gibt esdie BAS, mit unterschiedlichenTräger schaften und mit wech -selnden Mitarbeiter/-innen,aber immer mit demselbenGrundzweck: der Garantie fairer Verfahrensbedingungenfür Asylsuchende undBeratung dieser Menschen insozialen Fragen.
5 4
7 6
Die BAS informiert über das Asylverfahren und berät bezüglich des
sinnvollen Vorgehens im Einzelfall. Gegebenenfalls übernimmt die
BAS die Rechtsvertretung für Personen im Asylverfahren. Bei ander-
weitigen Problemen wird an entsprechende Fachstellen vermittelt.
Traumatisierte Asylsuchende werden während des Asylverfahrens
begleitet und mit entsprechenden Fachstellen vernetzt. Die BAS
gewährleistet die Koordination zwischen diesen verschiedenen
Bereichen.
Interessierte Personen können sich in allen Fragen bezüglich des
Asylbereichs und der Themen Flucht und Migration an die BAS wen-
den.
Geschichten und Respekt
P. ist 17 Jahre alt und stammt aus Sri Lanka. Seine Heimatprovinz imNorden der Insel ist seit Jahren Schauplatz des Bürgerkrieges zwischenden singhalesischen Streitkräften der Regierung und der tami lischenUnabhängigkeitsbewegung. Bei den besonders heftigen Kriegshand -lungen Anfang letzten Jahres wurden die Eltern von P. und seine zweiGeschwister vor seinen Augen bei einem Luftangriff getötet. P. über-lebte den Angriff, ist aber seither schwer traumatisiert. Nach dem Todseiner Familie wurde P. von einem Onkel, der Mitglied der tamilischenSeparatistenorganisation LTTE war, in ein Lager der LTTE verbracht undvon dort durch die LTTE zu seinen Verwandten in der Schweiz weiter-geschickt. Da sein Onkel in der LTTE tätig war (er starb zwischenzeit-lich ebenfalls bei Kriegshandlungen) und die LTTE seine Ausreise orga -nisiert hat, wäre P. bei einer Rückkehr nach Sri Lanka als mutmasslichesLTTE-Mitglied oder als Sympathisant schwer gefährdet, obwohl erselbst nie etwas mit der LTTE zu tun hatte. P. hat in der Schweiz umAsyl angesucht, Ende 2009 wurde ihm der vorläufige Aufenthalt inder Schweiz gewährt, um die Aner kennung seines Flüchtlingsstatusist das Verfahren noch hängig. P. leidet stark unter den traumatischenEreignissen, die er erleben musste, zwischenzeitlich wog er kaummehr als 35 Kilo, erst langsam kann er sich mithilfe seiner Verwandtenin der Schweiz psychisch und physisch auffangen und Gedanken aneine Zukunft fassen. Die BAS hat P. nach seiner Einreise in die Schweizbetreut, ihm geholfen, einen Arzt zu finden, Dokumente aus seinerHeimat zu beschaffen und zu übersetzen und ihn durch die rechtlichenFragen des Asylverfahrens begleitet und ihn vertreten.
P.s Geschichte ist keine atypische Geschichte, es ist eine Geschichte, wiesie ähnlich sehr viele der Asylsuchenden, die von der BAS beraten wer -den, erlebt haben. Und doch ist es eine ganz besondere Geschichte,die einen ganz besonderen, einmaligen Menschen betrifft, der sie er -lebt hat und der von ihr gezeichnet ist, der nichts getan hat, den keineSchuld trifft und der ein Schicksal erfahren hat, wie wir es uns nurschwer überhaupt vorstellen können. Niemand in der Schweiz istschuld an P.s Schicksal und niemand kann es ungeschehen machen.Aber wir können uns einsetzen dafür, dass P. eine faire und gerechteBehandlung in der Schweiz erfährt, dass er ein Asylverfahren durch-laufen kann, das versucht, so gut und gerecht als möglich für P. einemenschenwürdige Lösung zu finden. Und dann können wir nochetwas tun, etwas, das eigentlich selbstverständlich ist, etwas, das wirfür uns selbst von jedem anderen erwarten würden: Wir können P. mitRespekt behandeln, ihm zeigen, dass uns sein Schicksal etwas angeht,dass wir ihn ernst nehmen und dass wir ihn als Einzelmenschen wahr-nehmen, respektieren und achten.
Dr. iur. Oliver Brunetti, freiwilliger Rechtsberater
Beratungsstelle für Asylsuchendeder Region Basel (BAS)
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und prüfen gefällte Asylentscheide rechtlich. Dabei werden wir von zwei freiwilligen Mitar -
bei terinnen – Felicina Proserpio (Juristin) und Nazli Ömürcan – kompetent unterstützt.
Seit dem Inkrafttreten des Dublin-Abkommens Mitte Dezember 2008, welches die Zustän dig -
keit für die Durchführung eines Asylverfahrens unter den Mitgliedstaaten regelt, sahen wir uns
mit vielen Fällen konfrontiert, in denen vom BFM eine Rücküberstellung in ein anderes euro-
päisches Land verfügt wurde. Die vom BFM angewandte Rücküberstellungspraxis, Personen
beinahe unverzüglich nach Entscheideröffnung abzuschieben, welche zwischenzeitlich vom
Bundesverwaltungsgericht als unrechtmässig qualifiziert worden ist, hatte zur Konsequenz,
dass Beschwerden oftmals innerhalb von Stunden geschrieben werden mussten. Weiter ist im
letzten Jahr die Zahl der alleinreisenden minderjährigen Asylsuchenden markant gestiegen.
Sie halten sich, trotz Bemühungen vonseiten des BFM um Verfahrens beschleu nigung, durch-
schnittlich mehr als einen Monat im EVZ in nur bedingt kindgerechter Um gebung auf.
Von den Taliban in die Misere des griechischen Asylver fahrens
Herr D. (25) stammt aus dem besonders unruhigen Süden von Afghanistan, wo er in einerAutowerkstatt für die amerikanische Armee arbeitete. Die Taliban bedrohten ihn deswegenmit dem Tode. Nachdem ein anderer Mitarbeiter der Autowerkstatt umgebracht worden war,entschloss er sich zur Ausreise. Seine Ehefrau sowie seinen Sohn musste er zurücklassen. Er reiste von der Türkei mit einem Schlauchboot nach Griechenland. Dort wurde er von denBehörden inhaftiert, und man nahm ihm die Fingerabdrücke ab. Nach der Freilassung ver-suchte er in Athen vergebens, einen Asylantrag zu stellen. Er stelle sich mehrmals in die langeWarteschlange vor dem zuständigen Amt, doch es wurde ihm kein Einlass gewährt. Sein Zu hause war die Strasse. Von der griechischen Polizei wurde er mehrmals brutal zusammen -geschlagen. Seine Nase ist noch heute sichtlich deformiert. Die prekären Lebensumständeveranlassten ihn, in der Schweiz um Asyl nachzusuchen. Auf sein Gesuch wurde vom BFMnicht eingetreten und gemäss dem Dublin-Abkommen wurde seine Rücküberstellung nachGriechenland verfügt. Der Entscheid wurde uns als seine Rechtsvertretung per Fax zugestelltund Herr D. wurde direkt in Ausschaffungshaft genommen. Der Flug für die Rücküberstellungnach Griechenland war für den nächsten Tag gebucht. Eine Kontaktaufnahme mit dem Klien -ten war nicht mehr möglich. Wir haben unverzüglich Beschwerde eingelegt, worauf der Voll -zug vom Gericht gestoppt worden ist. Die Beschwerde von Herrn D. ist noch hängig. Es bestehtfür ihn nun die Hoffnung, dass er nicht nach Griechenland zurückkehren muss, wo für Asyl -suchende völkerrechtswidrige und menschenunwürdige Zustände herrschen.
lic. iur. Pascale Bächler, Rechtsberaterin
Die ES-BAS (Aussenbüro neben dem Empfangs- und Verfahrenszentrum)
Der ES-BAS-Beratungscontainer befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Empfangs- und
Verfahrenszentrum (EVZ) des Bundesamtes für Migration (BFM). Personen, die in der Schweiz
ein Asylgesuch stellen, werden zuerst in einem der vier EVZ untergebracht, wo sie zu ihrer
Person, zum Reiseweg sowie summarisch zu den Fluchtgründen befragt werden. Oftmals
findet die ausführliche Anhörung zu den Asylgründen ebenfalls dort statt. In gewissen
Fällen wird der Entscheid über das Asylgesuch direkt im EVZ gefällt. Es handelt sich dabei
meistens um Nichteintretensentscheide (NEE) mit einer Beschwerdefrist von fünf Arbeits -
tagen.
Wir bieten an vier Halbtagen Rechtsberatung an. Die Leute können sich ohne Voranmeldung
an uns wenden und werden kostenlos beraten. Das Angebot wird sehr stark in Anspruch
genommen. Asylsuchenden Menschen ist das hiesige Rechtssystem oftmals fremd. Wir klä-
ren sie über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren auf, leisten psychosoziale Beratung
sie bis zu 24 Monate in Haft bleiben müssen. All dies führt bei ihnen
häufig zu einem psychischen Notstand.
Die hohen Beratungszahlen und die Meldungen vonseiten der Ge -
fäng nisbehörde über eine gewisse Beruhigung des Gefängnisalltags
sind erfreulich. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kontakt -
stelle nach Ende der Pilotphase im Juni 2010 sollte jedoch berück-
sichtigt werden, dass das zur Verfügung stehende 30%-Pensum zu
knapp bemessen ist. Auch eine Einbindung anwaltschaftlicher Unter -
stützung wäre wünschenswert. Für eine nachhaltige Entwick lung
des per 30.6.2010 auslaufenden Pilotprojekts erscheint es unerläss-
lich, diese Punkte in ein aktualisiertes Projektkonzept einzubeziehen.
In der Not doch eine Perspektive gefunden
Herr X. aus Nigeria befand sich nach einemabgelehnten Asylgesuch und anschliessen-dem illegalem Aufenthalt in der Schweiz inAusschaffungshaft. Nachdem er sich anfangsgegenüber der Möglichkeit einer Rückkehrabsolut renitent gezeigt hatte, konnte dieKontaktstelle im Zuge mehrerer Beratungendie Perspektive einer Rückkehr erarbeiten. Eserfolgte eine Weiterleitung an das SRK-Per -spektiven- und Rückkehrprojekt, was zu einemHaftaustritt und zur Rückkehr in die Heimatinnerhalb zumutbarer Frist unter Beigabeeiner finanziellen Unterstützung durch dieRückkehrhilfe führte.
lic. phil. David Ventura,Projektleiter/Rechtsberater
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Kontaktstelle fürZwangsmassnahmenbetroffene
Die Kontaktstelle bietet seit Juli 2008 Rechtsberatungen für Personen an, die sich aufgrund
illegalen Aufenthalts oder eines negativen Asylentscheids in Ausschaffungshaft befinden.
Durch kompetente und transparente Beratung soll den Betroffenen der Haftalltag erleichtert
und das Verständnis zwischen Häftlingen und Vollzugsbehörde gefördert werden, nicht zu -
letzt, um einen Beitrag zur Reduktion von Konflikten im Gefängnisalltag zu leisten.
Die Kontaktstelle bietet: Rechtsberatung; Akteneinsicht im Haftüberprüfungsverfahren und
evtl. Vermittlung an einen Anwalt; Verfassen von Haftentlassungsgesuchen u.a.; Begleitung
im Haftüberprüfungsverfahren; Perspektivenberatung im Hinblick auf eine Rückkehr in die
Heimat und evtl. Weiterleitung an ein Rückkehrprogramm.
Unverständnis, lange Haftzeiten und geringer rechtlicher Spielraum
Wie schon im ersten Projekthalbjahr weist die Kontaktstelle auch für
das Jahr 2009 sehr hohe Beratungszahlen auf. Sie hat von Anfang an
durch die Be trof fenen regen Zulauf erfahren, wodurch die im Vor feld
des Pilotprojekts erstellten Bedarfsanalysen endgültig bestätigt wur-
den. Der grosse Andrang hat die Stelle an Kapazitätsgrenzen ge führt.
Mit nur 30 Stellenprozenten ist die Kontaktstelle zwei Mal in der
Woche im Ausschaffungsgefängnis (Männer) und auf Abruf im Unter -
suchungsgefängnis (Frauen) präsent.
Die Beratungen weisen neben der eigentlichen Rechtsberatung eine
ausgeprägte psychosoziale Komponente auf. Praktisch ohne Aus nah -
me empfinden es die Betroffenen als Unrecht, für längere Zeit in Haft
zu sein, ohne eine kriminelle Handlung begangen zu haben. Das ist
verständlich, da die meisten von ihnen aus Ländern stammen, die
über keine Gesetzgebung verfügen, die Zwangsmassnahmen für ille-
galen Aufenthalt vorsieht. Erschwerend ist der schmale rechtliche
Spielraum: Die maximale Haftdauer kann oftmals nur durch freiwilli-
ge Rückkehr ins Heimatland frühzeitig beendet werden. Weigern sich
die Betroffenen, in die Heimat zurückzukehren, ist es möglich, dass
Ich habe einen negativen Entscheid – und was jetzt?
Seit Januar 2009 ist die Beratung Nothilfe des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Basel-
Stadt in der Beratungsstelle für Asylsuchende integriert. Während dreier Halbtage pro Woche
wurden Personen, welche von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind, im Container beraten, in
dem sich auch das Aussenbüro der Beratungsstelle für Asylsuchende befindet.
Seit dem 1. Januar 2008 werden im Rahmen des Asylgesetzes Personen ohne rechtsgültigen
Aufenthaltsstatus in der Schweiz von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Der Anspruch auf staat-
liche Hilfe in Notlagen bleibt jedoch für alle Menschen, also auch für jene ohne
Aufenthaltserlaubnis, bestehen. Die Lage der Beratungsstelle direkt neben dem Empfangs-
und Verfahrenszentrum des Bundesamtes für Migration ermöglicht den Betroffenen einen
direkten Zugang zu Informationen über das Recht auf Nothilfe. Im Jahr 2009 wurden 321
Beratungen von 168 Personen durchgeführt, die entweder einen negativen Asylentscheid
haben, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde oder welche über keine
Aufenthaltsbewilligung (Sans-Papiers) verfügen.
Im Mittelpunkt stand immer die Fragen: Wie geht es weiter? In oft längeren Gesprächen
wurde versucht, über Perspektiven und die verbleibenden Rechte in der Schweiz zu spre-
chen. In gewissen Fällen wurde ein Entscheid angefochten, in anderen gelangen
Vermittlungen an Rückkehrberatungsstellen und in besonderen Notlagen wurden auch ein-
mal eine Nacht in der Notschlafstelle, Lebensmittelgutscheine oder eine medizinische
Notversorgung finanziert.
Negativer Asylentscheid – und dann auf der Strasse schlafen?
«Ich kann doch nicht heute einfach so zurück nach Nigeria! Ich habe weder einen Pass noch
einen Flug!», meinte der junge Mann, welcher aufgebracht an einem späten
Freitagnachmittag in die Beratung Nothilfe stürmte. Er wurde am Vortag aus dem Empfangs-
und Verfahrenszentrum des Bundesamtes für Migration in Basel mit einer SBB-Tageskarte
und dem Hinweis entlassen, er solle jetzt in den Kanton Appenzell Ausserrhoden gehen. Da
er einen Nichteintretensentscheid auf sein
Asylgesuch erhalten hatte, musste er die
Schweiz verlassen. Der Kanton Appenzell
Ausserrhoden war jetzt für die Wegweisung
unseres Klienten und somit auch für dessen
Versorgung mit dem Überlebensnotwendi-
gen – der Nothilfe – zuständig. Dank der
Tatsache, dass er bereits direkt nach der
Entscheideröffnung in die Beratung Nothilfe
gekommen war, wurde er über das weitere
Verfahren sowie über sein Recht auf Nothilfe
informiert. Zudem erhielt er die Adresse
sowie eine Karte der Behörde im Kanton, bei
welcher er sich registrieren sollte.
Einen Tag später: «Die Frau dort hat gesagt, es gebe für mich keinen Platz zum Schlafen und
dass ich dorthin solle, von wo ich gekommen bin!», erklärte der junge Afrikaner. Unserem
Klienten wurde die in der Bundesverfassung verankerte Nothilfe im Kanton Appenzell
Ausserrhoden verwehrt. Er hatte die Nacht auf einer Parkbank verbracht und war um Hilfe
bittend zurück in die Beratung nach Basel gekommen. Dank seinem Wissen darüber, dass er
ein Recht auf Nothilfe hat, der Intervention der Beratung Nothilfe und einer Juristin im
Kanton konnte beim kantonalen Migrationsamt interveniert werden. Daraufhin konnte er in
einer Notunterkunft mit Verpflegung übernachten, bis er die Reisepapiere und den Rückflug
organisiert hatte – ein Minimum an Menschenwürde.
Sandra Staudacher, Rechtsberaterin
Beratung Nothilfe
15
3.Verteilung der Aufgabengebiete
Asylverfahren40%
Andere Beratungen49%
Ausländerrecht 11%
2. Verteilung auf Kantone
Basel-Stadt 51%
Basel-Landschaft 39%
Diverse Kantone 8%
Empfangszentrum 4%
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0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
Beratungen ES-BAS
Beratungen BAS
2005 2006 2007 2008 2009 Jahr
Statistik 2009
1. Beratungszahlen im Vergleich
Beratungszahlen im VergleichBAS 2335ES-BAS 1626
Beratung von traumatisierten AsylsuchendenIm von der GGG Basel finanziell stark unterstützten Beratungsange-bot für traumatisierte Asylsuchende konnten 2009 27 neu hinzuge-komme Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolgevon Traumatisierungen beraten und begleitet werden.
Vertrauenspersonen für unbegleitete MinderjährigeDie BAS unterstützte im letzten Jahr 62 unbegleitete minderjährigeAsylsuchende während ihres Verfahrens im EVZ. Die BAS stelltejeweils eine Vertrauensperson, welche sich um die Gesuchstellendenkümmert. Sie gewährleistet so, dass die rechtlichen Mindestanfor-derungen im Verfahren eingehalten werden.
0 100 200 300 400 500 600 700
0 100 200 300 400 500 600 700
0 100 200 300 400 500 600 700
800 900 1000
800 900 1000
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800 900 1000
800 900 1000
17 16
4. Herkunftsländer ergänzt mit Vorjahresvergleich
Kosova
Türkei
Mazedonien
Andere Europa
Europa total 0 100 200 300 400 500 600 700
0 100 200 300 400 500 600 700
0 100 200 300 400 500 600 700
800 900 1000
800 900 1000
800 900 1000
Afghanistan
Irak
Syrien
Iran
Tibet
Andere Asien
Asien total
Äthiopien
Eritrea
Andere Afrika
Afrika total
Personen
Personen
Personen
2008 2009
Finanzen 2009
Bilanz
1566/1328
1004/628
1123/958
Aktiven 31.12.2008 31.12.2009Fr. Fr.
Kasse 248.90 437.15Postkonto 35 036.59 49 624.05Mobiliar 2 358.00 1 290.25Transitorische Aktiven 4 781.50 21 459.20Kontokorrent HEKS 41 521.73 0Total Aktiven 83 946.72 72 810.65
Passiven 31.12.2008 31.12.2009Fr. Fr.
Jahresergebnis (Verlust/Gewinn) 16 558.50 0Freie Mittel 22 909.34 9 685.04Kreditor OeSA 5 579.90 0.00Rückstellung Personalkosten für zusätzliche Juristin 6 000.00 0Rückstellung ausserordentliche Personalkosten 20 465.88 9 510.34Rückstellung Freiwilligenprojekt ES-BAS 18 013.00 13 763.37Kontokorrent 0 39 851.90Total Passiven 83 946.72 72 810.65
* Aus Platzgründen symbolisiert ein Sternchen weitere 100 Personen
*
*****
***
19 18
Aufwand Budget 2009 Rechnung 2009 Budget 2010
Löhne 334 020.03 374 691.00 362 918.70Sozialleistungen 64 026.14 74 254.20 74 143.44Spesen (inkl. Freiwilligenarbeit) 2 500.00 3 684.05 2 500.00Supervision 2 750.00 1 500.00 2 250.00Sonstige Personalkosten 9 160.00 8 456.19 9 920.00Total Personalkosten 412 456.17 463 585.93 451 732.14
Raumkosten 19 473.40 18 673.40 19 473.40Sonstige Sachkosten 35 805.96 37 342.80 36 853.02Abschreibungen auf Mobiliar 1 067.75 1 067.75 1 067.75Infrastruktur und Overhead an Regionalstelle 4 770.65 4 770.65 4 359.94Einlage Sachversicherung/IT 4 258.70Rückstellung Personalkosten zusätzl. Juristin 6 000.00Nothilfe 500.00 9 650.50 500.00Sachkosten 61 617.76 75 763.80 62 254.36Total Aufwand 474 073.93 539 349.73 513 986.50
Organisationen 40 500.00 40 000.00 40 500.00
Diverse Spender/innen 8 000.00 6 405.30 8 250.00
Kanton Basel-Stadt 25 000.00 25 000.00 25 000.00
Gemeinden 1 500.00 300.00 1 500.00
Auflösung der freien Mittel 13 224.30 10 179.84 7 000.00Auflösung Rückstellungen Freiwilligenprojekt 4 249.63 1 987.00 4 300.00Auflösung Personalrückstellungen 14 000.00 14 000.00 6 465.90Paravicini-Stiftung 1 000.00 1 000.00 1 000.00Diverse Stiftungen und Organisationen 13 600.00 13 600.00Sondermittel HEKS für ES-BAS 25 000.00 25 000.00 25 000.00Stiftung für humanitäre Hilfe 0 0 10 000.00*** Erträge ES-BAS 71 073.93 54 429.45 107 386.50
Kontaktst. Zwangsmassnahmenbetrof. Ant. HEKS 30 000.00 30 000.00 30 000.00Kontaktst. Zwangsmassnahmenbetrof. Ant. BAS 0 5 000.00Fondia und Kirchen Basel-Stadt und Basel-Land 20 000.00 20 000.00 20 000.00Anteile für Zwangsmassnahmenbetroffene 50 000.00 50 000.00 55 000.00
KlientInneneinnahmen 9 000.00 7 005.50 10 000.00
Erträge aus UMA-Pilotprojekt 12 000.00 32 129.45 14 000.00
NEE-SRK-Projekt 54 978.95
Auflösung Rückstellungen zusätzliche Juristin 6 000.00
FAK Vergütung Familienausgleichskasse 2 000.00 0 0
Ant. Miete Kontaktst. Zwangsmassn.betrof. 1 650.00
Rückvergütung IT durch HEKS 3 795.01 1 700.00
Total Ertrag 474 073.93 539 349.73 513 986.50
Ergebnis 0.00 16 558.50 0.00
Ertrag Budget 2009 Rechnung 2009 Budget 2010
Caritas beider Basel 30 000.00 30 000.00 30 000.00* HEKS 73 000.00 73 000.00 73 000.00SAH Region Basel 40 000.00 40 000.00 30 000.00Schweizerisches Rotes Kreuz Basel 50 000.00 50 000.00 50 000.00Träger Gesamtbeiträge 193 000.00 193 000.00 183 000.00
HEKS-Kantonalkomitee BS und BL 8 000.00 7 000.00 8 000.00Ev.-ref. Kirche BL 35 000.00 35 000.00 35 000.00Röm.-kath. Landeskirche BL 10 000.00 10 000.00 10 00.00Kirchgemeinden und Pfarreien BS und BL 9 000.00 14 306.05 13 000.00Kirche 62 000.00 66 306.05 66 000.00Rückerstattung Nothilfeleistungen 500.00 500.00GGG (Projekt traumatisierte Asylsuchende) 30 000.00 30 000.00 30 000.00Schweizerisches Rotes Kreuz BL 5 000.00 5 000.00 5 000.00Stiftung BaZ hilft Not lindern 5 000.00 5 000.00 5 000.00
Jahresabschluss 2008 und Budget 2009
*** ES-BAS Büro beim Zoll Otterbach nach dem Empfangs- und Verfahrenszentrum BFM; **** Familienausgleichskasse** inklusive CHF 30 000.– ERK BS und CHF 10 000.– HEKS-Komitees
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Seit dem Jahre 2000 setzt sich die BAS-Trägerschaft konstant zusammen aus den Hilfs wer -
ken: Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) dies mit Geschäftsführungsauftrag,
Caritas beider Basel, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH Region Basel sowie Schweize ri -
sches Rotes Kreuz Basel-Stadt. Zudem wird die BAS seit Gründung durch die Landeskirchen
unterstützt. Die BAS verfügt über ein breites Kooperationsnetz mit Fachstellen. Bei den staat-
lichen Stellen von Bund und Kantonen geniesst die BAS Anerkennung und Vertrauen, trotz
des unterschiedlichen Auftrages.
Das Jubiläumsjahr 2009 war geprägt durch grosse Anspannungen in der praktischen Berat -
ungs- und Interventionsarbeit des BAS-Teams; die vorliegenden Berichte zeugen davon.
Ausserdem führten Trägerschaft, Geschäftsleitung und BAS-Team den Strategieprozess für
die Jahre 2010-2013 zu Ende. Dass sich die BAS als langjährige und in der Region Basel im
Asylbereich nicht mehr wegzudenkende Institution auch immer wieder mittel- und länger-
fristige Überlegungen zur Fortführung ihrer Aufgaben machen muss, ist kein Luxus, sondern
pure Notwendigkeit, um den stets sich ändernden Anforderungen auch in Zukunft gewach-
sen zu sein. Die Trägerschaft freut sich, dass jetzt wieder einige Eckpfeiler gesetzt sind, die –
sofern es die turbulenten Verhältnisse in diesem Bereich zulassen – als Wegmarken für die
Weiterentwicklung der BAS dienen sollen.
Ebenfalls freut sich die Trägerschaft, dass die BAS das Rechnungsjahr 2009 ausgeglichen ab -
schliessen konnte. Allen Geldgebern – Privaten, Stiftungen, Kirchen, öffentlicher Hand, Träger -
werken – sind wir zu grossem Dank verpflichtet. Ebenso gilt unser Dank dem Geschäftsleiter
Michel Meier und seinem Team, die sowohl mit grossem Engagement als auch mit gewissen-
hafter Ausgabensorgfalt die Aufgaben der BAS umsetzen.
Und schliesslich darf jetzt auch von der Freude die Rede sein, dass die öffentliche
Jubiläumsfeier in Form eines Konzertes mit der Band Stiller Has am 28. Mai 2010 über die
Bühne gehen wird. Die BAS, die selten mit lauten Tönen, sondern zumeist im Stillen – nicht
gleichzusetzen mit «leisetreterisch»! – arbeitet, sie macht jetzt mit diesem Konzert phon- und
textstark aufmerksam auf ihren gesellschaftlich wichtigen Einsatz für Asylsuchende und
Flüchtlinge.
Für die BAS-Gesellschaftsvertreter:
Christian Plüss, Leiter HEKS-Regionalstelle beider Basel
Aus Anlass des 25-jährigen Bestehens der BAS soll dieser Jahresberichtsteil diesmal etwas
anders ausfallen. Werfen wir einen kurzen – notgedrungen unvollständigen – Blick zurück auf
diese wechselvolle Zeit!
Die Beratungsstelle für Asylsuchende der Region Basel (kurz: BAS) ist fast so alt wie das
schweizerische Asylgesetz. Die Schweiz verfügt seit 30 Jahren über eine gesetzliche Ver -
ankerung von Asylrecht und -verfahren. In den frühen 80er-Jahren entwickelten engagierte
Kräfte, allen voran die Flüchtlingshilfswerke, eine staatlich unabhängige Rechtsberatung.
Daraus entstand im September 1984 die BAS.
So wie die schweizerische Asylgesetzgebung einem raschen Wandel unterliegt – zumeist mit
Verschärfungen – so musste die Rechtsberatung für Asylsuchende auch stets auf diesen Wan -
del reagieren. Und sie bewies im Verlaufe des Vierteljahrhunderts diese Flexibilität immer
wieder von Neuem. Dabei blieb sie ihrem Auftrag auf der Seite verfolgter Menschen treu.
Die Veränderungen waren und sind indes nicht allein durch Asylgesetzgebung und Be -
hördenpraxis begründet. Primär prägen politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische
Entwicklungen die weltweite Migrationssituation. In der Folge passte die BAS Trägerschaft,
Strukturen und Methoden der Beratungsarbeit, juristische Professionalisierung, Umfang von
Angebot, Stellen und Budget laufend den aktuellen Anforderungen an. Während in den 80er-
Jahren das Engagement für Asylsuchende z.T. noch in breiten Bevölkerungskreisen verankert
war, schlug die Stimmung in den letzten zehn Jahren immer wieder um in Richtung Skepsis,
Angst oder gar Ablehnung fremden Menschen und insbesondere Asylsuchenden gegenüber.
Heute arbeitet die BAS in verschiedenen Bereichen: als Beratungsstelle für Asylsuchende in
den Kantonen BS und BL (in BL in enger Kooperation mit der Anlaufstelle für Asylsuchende
in Pratteln). Als sich ab 2001 das Asylverfahren an das Empfangs- und Verfahrenszentrum
(EVZ) des Bundes verlagerte, begann die BAS am EVZ im Bässlergut eine Aussenstelle – die
sog. «ES-BAS» – zu betreiben, in enger Kooperation mit dem Ökumenischen Seelsorgedienst
(OeSA). Zusätzlich führt die BAS seit zwei Jahren eine Kontaktstelle für Zwangsmass nah -
menbetroffene in den Ausschaffungsgefängnissen. Eine weitere Spezialisierung der BAS er -
folgte in der Beratung von traumatisierten Flüchtlingen.
September 1984: Gründung der BASund Beratungsbeginn
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Die BAS dankt allen Spenderinnen und Spendern, die uns in diesem Jahr finanziell und ide-
ell unterstützt haben, ganz herzlich. Ohne diese wichtige Unterstützung könnten wir unseren
Einsatz nicht leisten. Wir danken der GGG für ihre jahrelange finanzielle Unterstützung sowie
dem Kanton Basel-Stadt für den Subventionsbeitrag. Zusätzlicher Dank gebührt der
Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland,
der Römisch-katholischen Kirche Basel-Stadt und der Römisch-katholischen Landeskirche
Basel-Landschaft, die uns seit Jahren unterstützen und mit ihrer Hilfe zusammen mit der
Fondia-Stiftung und einem Sonderbeitrag des HEKS das Pilotprojekt Kontaktstelle für
Zwangsmassnahmen ermöglichten.
Seit nunmehr über 25 Jahren unterstützt die BAS in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-
Landschaft Asylsuchende auf ihrem beschwerlichen Weg durch das schweizerische
Asylverfahren. Wir sind da, um diesen Menschen eine angemessene rechtliche Beratung und
Vertretung zukommen zu lassen, die es ihnen ermöglichen soll, ihre Chancen auf Asyl in der
Schweiz realistisch einzuschätzen.
Obschon die BAS von der Caritas beider Basel, vom HEKS, vom SAH Region Basel und vom
SRK Basel-Stadt finanziell getragen wird, ist es uns nicht möglich, ohne Ihre Spenden all die-
sen Anforderungen gerecht zu werden.
TrägerschaftGesellschaftsvertreter Caritas beider Basel, Christoph Bossart
HEKS-Regionalstelle beider Basel, Christian PlüssSAH Region Basel, Jakob ClementSRK Basel-Stadt, Lucas Gerig
Die Trägerschaft dankt dem ganzen BAS-Team und dem Geschäftsleiter herzlich für das grosse Engagement.
Herzlichen Dank allen Spenderinnen und Spendern
von links nach rechts: David Ventura, Alexandra von Weber, Hamiyet Vural, Pascale Bächler,Astrid Geistert, Michel Meier
BAS Team
Sponsoren für das Traumatisiertenprojekt Sponsor für das Pilotprojekt Kontaktstelle für Zwangsmassnahmen