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Bericht aus Brüssel 18/2015 vom 12.10.2015 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: [email protected]

Bericht aus Brüssel - Hessische Staatskanzlei · 2015. 10. 26. · Europäischen Kommission konnte ein Plan zur Unterstützung von Italien und Griechenland erarbeitet werden; diese

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Bericht aus Brüssel

18/2015 vom 12.10.2015

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles

Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: [email protected]

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Inhaltsverzeichnis

Seite Institutionelles 3 Europäisches Parlament 3 Ausschuss der Regionen 5 Wirtschaft 5 Verkehr 8 Energie 8 Forschung 9 Finanzdienstleistungen 10 Finanzen 12 Soziales 14 Gesundheit und Verbraucherschutz 14 Umwelt 15 Landwirtschaft 17 Justiz 18 Inneres 19 Bildung und Kultur 23 EU-Förderprogramme 24 Veranstaltungen 24 Vorschau 26

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I n s t i t u t i o n e l l e s Konsultation über Zukunft der Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, des karibischen Raums und im Pazifischen Ozean (AKP) Am 06.10.2015 eröffneten die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Mogherini und die Kommission eine öffentliche Konsultation über die Zukunft der Partnerschaft zwischen der EU und den AKP-Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean nach 2020. Insgesamt werden Antworten zu über 40 Fragen erwartet, die weit über die bisherigen Aspekte wie Entwicklungszusammenarbeit und Handel hinausgehen. Es werden jetzt z. B. auch Themen wie Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, nachhaltiges Wachstum, Migration zum Gegenstand des Reflexionsprozesses gemacht. Ergebnisse dieser Konsultation sollen maßgeblich in die Analyse einfließen, die die Kommission 2016 durchführen wird, um das aktuelle Abkommen von Cotonou, welches 2020 ausläuft, zu aktualisieren. Die Konsultation endet am 31.12.2015. https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/EU_ACP_New_partnership_public_consultation E u r o p ä i s c h e s P a r l a m e n t Plenarsitzung vom 05. - 08.10.2015 in Brüssel In einer Debatte am 07.10.2015 mit den Fraktionsvorsitzenden im EP sind der französische Präsident François Hollande und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel auf die aktuelle Lage in der EU und die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Flüchtlingskrise, eingegangen. Angela Merkel sagte u.a.: „Die große Zahl von Flüchtlingen bedeutet eine Bewährungsprobe historischen Ausmaßes. Und diesen Menschen wieder ein menschenwürdiges Leben in ihrer Heimat zu ermöglichen, ist eine europäische und eine globale Aufgabe". Sie warnte: „Wir dürfen jetzt nicht der Versuchung erliegen, in nationalstaatliches Handeln zurückzufallen. Gerade jetzt brauchen wir mehr Europa! Deutschland und Frankreich sind dazu bereit", so Merkel. „Nur gemeinsam wird es Europa gelingen, die weltweiten Ursachen von Flucht und Vertreibung zu verringern". Sie sagte des Weiteren: „Der Schutz der Außengrenzen ist nur dann erfolgreich, wenn wir in unserer Nachbarschaft etwas zur Bewältigung der vielen Krisen tun". Die Türkei spielt eine Schlüsselrolle, so Merkel, die unterstrich: „EU-weite Rückführungsprogramme sind auch wichtig. Das Dublin-Verfahren in seiner jetzigen Form ist in der Praxis obsolet." Francois Hollande schlug vor, „der Versuchung zum Rückzug ins Nationale", die zur "Machtlosigkeit" führen müsse, ein „offensives Europa" entgegenzusetzen, „das seinen Platz in Bezug auf seine Interessen und seine Werte behauptet", um „die einfachen und offensichtlichen Grundsätze der Solidarität, der Verantwortlichkeit und der Standfestigkeit zu bekräftigen". Standfestigkeit gegenüber der „brutalen Verletzung des Völkerrechts" in der Ukraine, wo „wir einen Krieg an der Haustür unseres Kontinents verhindern mussten". Verantwortlichkeit gegen den Terrorismus, der „die Seele unseres Kontinents bedroht". Der Präsident plädierte auch für die Verabschiedung der europäischen PNR-Regelung durch das Parlament, sie sei „unverzichtbar, wenn wir handeln wollen". Ferner verteidigte Francois Hollande das Prinzip der Solidarität mit den Flüchtlingen aus dem Nahen Osten. „Europa musste sich unter Dringlichkeitsbedingungen darauf einrichten. Aber gemeinsam mit der Europäischen Kommission konnte ein Plan zur Unterstützung von Italien und Griechenland erarbeitet werden; diese Länder stehen in vorderster Front und können

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mit der Verantwortung nicht alleine gelassen werden", erklärte er und sprach sich weiter für „Standfestigkeit gegenüber dem Drama in Syrien" aus. Er warnte: "Der Weg ins Nationale ist der Weg in den Niedergang. Angesichts der Herausforderungen bin ich überzeugt, dass wir stehenbleiben oder uns sogar rückwärts entwickeln, wenn wir in der Integration nicht voranschreiten". Der EVP-Fraktionsvorsitzende Manfred Weber (EVP/DEU) erinnerte dran, dass Länder wie die Türkei, Jordanien und der Libanon weit mehr Flüchtlinge aufnehmen als die EU. Er sagte, „wir sind zum Handeln bereit“ und kritisierte den Rat der Innenminister dafür, dass er nicht vorankomme. Die Schaffung eines europäischen Grenzschutzes müsse endlich vorankommen. Er warnte: „Die Welt wartet nicht auf unsere internen Debatten“ und forderte „mehr Europa“ und „mehr Union“. Der S&D-Fraktionsvorsitzende Gianni Pittella (S&D/ITL) sagte: „Wir wollen nicht ein Bündnis von Staaten, die aus Machtgründen zusammenhalten. Wir brauchen ein neues Projekt. Wir brauchen eine neue Vision.“ Das bisherige (europäische) Regierungsmodell sei veraltet. Er lobte Merkel dafür, dass sie Dublin als obsolet bezeichnet hatte und forderte mehr Europa, insbesondere in der Fiskalpolitik und in der Außenpolitik. Ryszard Legutko (ECR/POL) bezeichnete die deutsch-französische Achse als Teil des Problems. Merkel verwechsle manchmal den Unterschied zwischen Führungsrolle und Dominanz. Als Beispiel nannte er das, wie er sagte „Spielchen mit der Grenzöffnung und Grenzschließung“ das DEU gegenüber den Flüchtlingen betrieben habe. Der ALDE-Fraktionsvorsitzende Guy Verhofstadt (ALDE/BEL) dankte zunächst Merkel auf Deutsch für ihr „Mitgefühl und ihre Führung in der Flüchtlingskrise“. Er forderte einen gemeinsamen Grenzschutz, Eurobonds, gemeinsame Finanzaufsicht und eine Verteidigungsgemeinschaft. Denn: „Wenn wir uns nicht einig sind, werden uns Putin und die Chinesen diktieren, wo es hingeht.“ Die GUE-Fraktionsvorsitzende Gabi Zimmer (GUE/DEU) warf Merkel die Schwächung der Gemeinschaftsmethode vor. Sie sprach von „knallharter Erpressung der Griechen durch die EUR-Finanzminister“ und sagte: „Unter dem Schwert der Kürzungsdiktatur können die europäischen Werte nicht verteidigt werden!“ Die grüne Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms (GRÜNE/DEU) sagte, FRA hätte sich bezüglich einer gem. Fiskal- und Wirtschaftspolitik bewegt und nun müsse auch DEU sich bewegen „in seiner Fixierung auf die Schuldenproblematik und die Geldwertstabilität“. Sie lobte Merkel für die Öffnung der Grenzen und warnte angesichts des VW-Skandals Merkel und Hollande davor, sich zu sehr für die Automobilindustrie einzusetzen. Der EFDD-Fraktionsvorsitzende Nigel Farage (EFDD/GBR) erklärte, FRA sei verkleinert worden. FRAs Stimme sei nur noch als das Piepsen eines kleinen Vogels wahrnehmbar. Merkels Flüchtlingspolitik sei gescheitert und der BERXIT werde immer wahrscheinlicher. Ähnlich äußerte sich die Front National- und ENF-Fraktionsvorsitzende Marine Le Pen (ENF/FRA): „Danke, Frau Merkel, dass Sie heute hier waren mit Ihrem Vizekanzler und Verwalter der Provinz Frankreich!“ Sie forderte einen absoluten Stop der Massenmigration und bezeichnete sich als Anti-Merkel: „Ich bin die Vertreterin des französischen Volkes, das sich von Ihnen beiden abwendet!“

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A u s s c h u s s d e r R e g i o n e n ENVE-Fachkommissionssitzung Am 28.09.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission ENVE für Umwelt, Klimawandel und Energie des AdR statt. Es wurden über folgende Stellungnahmen abgestimmt: „Überprüfung der Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie“ und „Zukunft des Europäischen Bürgermeisterkonvents“. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOewuauLHtKLa431tGY4gpDtmFpjfwh5s%3d&ViewDoc=true ECON-Fachkommissionssitzung Am 29.09.2015 fand in Gelsenkirchen (DEU) eine Sitzung der Fachkommission ECON für Wirtschaftspolitik des AdR statt. Es wurden über folgende Stellungnahmen abgestimmt: „Faire und effiziente Unternehmensbesteuerung“, „lokale und regionale Dimension des Abkommens zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA)“ und „lokale und regionale Dimension der Wirtschaft des Teilens“. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u9dlSa7l%2bJp8wzXz1XKIOVL8V%2f0yS2nhXg%3d&ViewDoc=true COTER-Fachkommissionssitzung Am 02.10.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission COTER für Kohäsionsfonds und Haushalt des AdR statt. Es wurde über folgende Stellungnahmen abgestimmt: „Territoriale Dimension 2050“ und „Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit“. Außerdem wurde ein Meinungsaustausch zu „Indikatoren für die territoriale Entwicklung jenseits des BIP“ geführt. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u8jgivWR0wKqmkhxXNJkzY4DtmFpjfwh5s%3d&ViewDoc=true W i r t s c h a f t Kommission; Konsultation zu Geoblocking Die Kommission hat am 25.09.2015 eine öffentliche Konsultation zu Goeblocking und anderen geografischen Beschränkungen beim Einkauf und beim Zugang zu Informationen in der EU eröffnet. Gesammelt werden sollen Meinungen und Eindrücke über nicht gerechtfertigte geografische Beschränkungen, welche die Marktteilnehmer daran hindern, Produkte und Dienste in anderen EU-Ländern zu kaufen oder zu verkaufen. Dies soll im Rahmen der Strategie für den digitalen Binnenmarkt und der Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen helfen, den Bedarf an neuen Initiativen einzuschätzen und solche Initiativen vorzubereiten. Die Konsultation läuft vom 25.09.2015 bis 18.12.2015. https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/geoblocksurvey2015/ Kommission; Konsultation zum regulatorischen Umfeld von Online-Plattformen Die Kommission hat am 25.09.2015 eine öffentliche Konsultation zum regulatorischen Umfeld von Plattformen, Online-Mittlern, Daten, Cloud-Computing und partizipativer Wirtschaft gestartet. Diese soll dazu dienen die wirtschaftliche Rolle von Online-Plattformen besser zu verorten. Auch soll ermittelt werden, wie der freie Datenfluss in der EU verbessert und eine europäische Cloud aufgebaut werden kann. Diese Konsultation dient wie jene zum Geoblocking der Umsetzung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt und der Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen. Sie läuft parallel vom 25.09.2015 bis 18.12.2015. https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Platforms/

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Kommission; Gemeinschaftsunternehmen von Intersoh und Impaso Die Kommission genehmigte am 30.09.2015 die Fusion von der Intersoh Dienst-leistungs GmbH mit Sitz in Köln und der Impaso Online Services GmbH mit Sitz in Soest (Nordrhein-Westfalen) für den Verkauf von gebrauchten elektronischen Geräten. Intersoh gehört zur ALBA-Gruppe in DEU, welche im Recycling und in Umweltdienstleistungen tätig ist. Impaso gehört zur ALSO-Gruppe mit Sitz in der Schweiz. Diese bietet IT- und Telekommunikationslösungen und Dienstleistungen für den Einzelhandel an. Die Kommission stellte fest, dass die geplante Fusion keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft. Das liegt zum einen an den sehr niedrigen gemeinsamen Marktanteilen der Intersoh und Impaso, zum anderen an dem Vorhandensein einer Vielzahl von Wettbewerbern auf diesem Gebiet. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2015:327:FULL&from=EN Rat; Meldung von Unregelmäßigkeiten bei Strukturfonds Der Wettbewerbsfähigkeitsrat erhob am 01.10.2015 keine Einwände gegen den Entwurf einer delegierten Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des EP und des Rates um besondere Bestimmungen über die Meldung von Unregelmäßigkeiten betreffend den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds. Gegenstand der Verordnung ist, welche Unregelmäßigkeiten gemeldet werden müssen und welche Daten die Mitgliedstaaten der Kommission übermitteln. Dies dient der Wahrnehmung des Schutzes finanzieller Interessen der EU und der Durchführung von Risikoanalysen durch die Kommission. Die Kommission kann diese Verordnung annehmen, wenn auch das EP keine Einwände erhebt. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10735-2015-INIT/de/pdf Kommission; China beteiligt sich an EU-Investitionsoffensive (EFSI) Am 28.09.2015 teilte der Vizepremierminister (VPM) von China dem Kommissions-vizepräsidenten Katainen (KVP) im Rahmen des Wirtschafts- und Handelsdialogs mit, dass sich China an der mit 315 Mrd. EUR ausgestatteten „Investitionsoffensive für Europa“ beteiligen wird. Bisher haben noch keine weiteren Nicht-EU-Länder einen Beitrag zu der Offensive angekündigt. Weiterhin einigten sich der VPM von China und der KVP auf die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, die die Zusammenarbeit zwischen der EU und China im gesamten Bereich der Investitionen verbessern soll. Die Investitionsoffensive hat zum Ziel, Investitionshindernisse durch eine Vertiefung des Binnenmarktes zu beseitigen, Investitionsvorhaben durch Öffentlichkeitsarbeit und technische Hilfsmittel zu unterstützen und eine intelligentere Nutzung neuer und bereits vorhandener finanzieller Ressourcen zu ermöglichen. Das BIP der EU könnte so nach Schätzungen der Kommission in den nächsten Jahren um mindestens 330 bis 410 Mrd. EUR gesteigert werden und 1 bis 1,3 Mio. neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Bisher haben außerdem neun Mitgliedstaaten angekündigt, sich an der Offensive zu beteiligen. DEU, FRA, ITL, POL und GBR werden sich jeweils mit ca. 8 Mrd. EUR beteiligen. Ihre Beteiligung angekündigt haben weiterhin noch ESP, LUX, die SLK und BUL. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5723_de.htm Kommission; Übernahme von Energy2market durch Trailstone Die Kommission genehmigte am 01.10.2015 die Übernahme von Energy2market mit Sitz in Leipzig durch Trailstone aus GBR nach der EU-Fusionskontrollverordnung. Trailstone ist ein Logistik- und Risikomanagementunternehmen, welches hauptsächlich im Energie- und Rohstoffsektor tätig ist. Energy2market handelt

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hauptsächlich mit Energie aus erneuerbaren Quellen in DEU. Die Kommission stellte fest, dass die geplante Fusion keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft, da sich die Tätigkeiten der Unternehmen im Bereich des Stromgroßhandels nur geringfügig überschneiden. Hinzu kommt die erhebliche Konkurrenz durch Hersteller und die Anbieter im Elektrizitätsgroßhandel. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2015:327:FULL&from=EN Rat; Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Südkorea Am 01.10.2015 hat der Wettbewerbsfähigkeitsrat einen Beschluss über den Abschluss des bereits im Oktober 2010 unterzeichneten Freihandelsabkommen der EU mit Südkorea angenommen. Die 2010 geschlossene Vereinbarung zielt auf eine graduelle Liberalisierung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen ab. Alle EU-Mitgliedstaaten haben das Abkommen zwischenzeitlich ratifiziert und die Mehrzahl der Bestimmungen seit dem 01.07.2011 provisorisch bereits angewandt. Dieses Handelsabkommen ist das erste der EU mit einem asiatischen Land. Die EU ist der viertgrößte Partner Südkoreas für Exporte, umgekehrt ist Südkorea der zehntgrößte Partner der EU für Exporte. Bereits im Juli 2011 wurden ein Großteil der Einfuhrzölle beseitigt, da sich die Parteien verpflichtet haben innerhalb von fünf Jahren 98,7% der Handelszölle abzuschaffen. Am 01.07.2016 sollen alle Einfuhrzölle beseitigt werden, mit Ausnahme einer geringen Anzahl landwirtschaftlicher Produkte. Weiterhin gibt es besondere Bestimmungen für Elektronik, Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile, Arzneimittel, Medizinprodukte und Chemikalien. Ein Fachausschuss überwacht die Durchführung des Abkommens sowie die Handelsbeziehungen im Allgemeinen. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2011:127:FULL&from=EN Rat; Wettbewerbsfähigkeit-Check-Up Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit beschäftigte sich am 01.10.2015 erstmals mit dem „Wettbewerbsfähigkeits-Check-up“. Das neue Konzept des Wettbewerbsfähigkeits-Check-Up war von der LUX-Ratspräsidentschaft auf der informellen Sitzung des Wettbewerbsfähigkeitsrats am 20.07.2015 vorgestellt worden. Das mit der Integration der Wettbewerbsfähigkeit in andere relevante Politikbereiche verfolgte Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass bei der Umsetzung der EU-Regelungen und bei der Ausarbeitung neuer Initiativen die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft besser berücksichtigt werden. Die Diskussionsrunde erstreckte sich auf Themen, wie die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden kann. http://www.eu2015lu.eu/de/actualites/articles-actualite/2015/10/01-conseil-compet/index.html Rat; informelle Diskussion zur Emissionskontrolle im Automobilsektor Die Minister diskutierten auf dem Wettbewerbsfähigkeitsrat über die Emissionskontrolle im Automobilsektor. Im Hinblick auf das Unternehmen Volkswagen, welches nach Enthüllungen der amerikanischen Umweltbehörde EPA zugegeben hatte, die Ergebnisse von Abgastests bei Dieselmotoren verfälscht zu haben, würden die Mitgliedstaaten versuchen, die Situation vollständig zu klären. http://www.eu2015lu.eu/de/actualites/articles-actualite/2015/10/01-conseil-compet/index.html

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V e r k e h r Rat; Verkehrsminister beschäftigen sich erstmals mit dem Fahrrad als Verkehrsmittel Auf der informellen Tagung des Verkehrsrats am 07.10.2015 in LUX standen erstmals das Fahrrad als Verkehrsmittel und seine Auswirkungen auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft im Mittelpunkt der Debatte. Am Ende der Tagung verabschiedeten die Minister einstimmig eine Erklärung über das Fahrrad als „klimafreundliches“ Verkehrsmittel. Darin wird zu einer Verbesserung der europäischen Radverkehrspolitik und zu einer verstärkten Sensibilisierung der europäischen Bevölkerung aufgerufen, um die Kultur des Radfahrens zu fördern. Konkret wird die Kommission dazu angeregt, eine Fahrradstrategie zu erarbeiten und das Fahrrad als Verkehrsmittel in bereits bestehende Strategien wie die Smart Cities – Initiative einzubeziehen. Zudem wird die Einrichtung einer Instanz bei der Kommission angeregt, die für die praktische Umsetzung der Fahrradstrategie zuständig und sich um den Austausch von Best – Practice – Beispielen kümmern soll. Parallel dazu sollen nationale Instanzen in den Mitgliedstaaten Beispiele für bewährte Praktiken sammeln und unter den Mitgliedstaaten verbreiten. Zudem betonen die Verkehrsminister, dass bei nationalen Infrastrukturprojekten die internationalen, nationalen, regionalen und lokalen Radverkehrsnetze berücksichtigt und gestärkt werden sollen. Schließlich sollen der Radverkehr in städtebauliche Projekte auf lokaler und auf regionaler Ebene eingebunden, Finanzierungsmöglichkeiten mobilisiert und Leitlinien in enger Kooperation mit der europäischen Instanz erarbeitet werden. http://www.eu2015lu.eu/en/actualites/communiques/2015/10/07-info-transports-declaration-velo/07-Info-Transport-Declaration-of-Luxembourg-on-Cycling-as-a-climate-friendly-Transport-Mode---2015-10-06.pdf E n e r g i e Bundesnetzagentur; Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungs-behörden (ACER) empfiehlt Trennung der DEU-AUT-Stromhandelszone Am 23.09.2015 hat die ACER eine rechtlich unverbindliche Empfehlung zur Trennung der DEU-AUT-Stromhandelszone abgegeben. Das Ergebnis der Empfehlung wird von der Bundesnetzagentur begrüßt, jedoch gibt es abweichende Auffassungen zu bestimmten Punkten der Begründung von ACER. Die E-Control hält in der Empfehlung nicht aufgeführte Lösungen für effizienter. Beide Behörden werden sich an dem von ACER angestoßenen Verhandlungsprozess beteiligen und die sich durch die unterschiedlichen Auffassungen nicht in der guten DEU-AUT-Zusammenarbeit beeinflussen lassen. Seit 2001 besteht aufgrund der gut ausgebauten Übertragungsnetzverbindungen eine gemeinsame Stromhandelszone in DEU und AUT, bisher bestand hier kein Bedarf, die Stromhandelsaktivitäten zwischen den beiden Ländern durch Einführung eines Engpassbewirtschaftungs-verfahrens einzuschränken. Aufgrund des hohen Anstiegs des Stromhandels zwischen DEU und AUT, welcher eine Auswirkung auf die Netzsicherheit sowohl in DEU als auch in POL und CZR hat, forderte ACER auf Antrag der POL Regulierungsbehörde URE die betroffenen Regulierungsbehörden und Übertragungsnetzbetreiber nun auf, sich zur Einführung eines Engpassmanagements zu verpflichten. Innerhalb von vier Monaten soll ein Implementierungszeitplan erarbeitet werden, sodass Strom nicht mehr in unbegrenzter Höhe zwischen DEU und AUT gehandelt werden kann.

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http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/150923_GemeinsamePM F o r s c h u n g Kommission; Erfolg für hessischen Nachwuchswissenschaftler im Wettbewerb Beim European Union Contest for Young Scientists (EUCYS), dem Wettbewerb für Nachwuchswissenschaftler der EU, gewann der 18-jährige Anselm von Wangenheim aus Kassel, einen der drei dritten Preise sowie als Sonderpreis der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) einen Aufenthalt an einem ESA-Standort in den NDL. Der Jungforscher präsentierte der Jury bei dem zum 27.05. durchgeführten Wettbewerb, der in diesem Jahr in Mailand stattfand, seine Untersuchungen zum sogenannten Monopod. Der junge Forscher zeigte, dass es möglich ist, einen Monopod – einen einbeinigen Roboter ­– zu konstruieren, der durch geschicktes Anpassen der Rotationsgeschwindigkeit eines Schwungrades vor dem Umfallen bewahrt wird. Zuvor war Anselm von Wangenheim mit seinem Projekt bereits Bundessieger im Fachgebiet Physik beim diesjährigen Wettbewerb „Jugend forscht“ geworden. Insgesamt hat das deutsche Team beim Wettbewerb einen ersten und einen dritten Preis sowie drei Sonderpreise gewonnen. Im Rahmen des Wissenschaftswettbewerbs der EU haben 169 junge Forscher zwischen 14 und 20 Jahren ihre Projekte vor einer internationalen Jury präsentiert. Mit 103 teilnehmenden Projekten aus 39 EU- und Nicht-EU-Staaten war der diesjährige Wettbewerb der größte seit der Erstausgabe 1989. Er zielt darauf ab, Studiengänge und Forschung in den MINT-Fächern (zusammenfassende Bezeichnung von Unterrichts- und Studienfächern beziehungsweise Berufen aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) für Jugendliche attraktiver zu machen. http://ec.europa.eu/research/eucys/index_en.cfm Kommission startet Initiative „Science4Refugees“ Mehr als 500.000 Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahresbeginn in die Europäische Union gekommen – darunter mutmaßlich auch viele Akademiker und Wissenschaftler, die für Hochschulen und Forschungseinrichtungen hierzulande eine Bereicherung darstellen könnten. Die Kommission hat deshalb am 05.10.2015 die Initiative „Science4Refugees“ ins Leben gerufen, mit der Angebot und Nachfrage zusammengebracht werden sollen: Über das europäische Internetportal Euraxess, auf dem gewöhnlich Stellenangebote von wissenschaftlichen Einrichtungen europaweit inseriert werden, können Hochschulen und Forschungseinrichtungen ab sofort auch Praktikums- und Jobangebote gezielt an Migranten richten. Im Gegenzug sind Flüchtlinge und Asylsuchende mit wissenschaftlichem Hintergrund aufgerufen, ihr Profil auf Euraxess einzustellen, um potenzielle Arbeitgeber bzw. Gasteinrichtungen auf sich aufmerksam zu machen. Es handelt sich um eine rein freiwillige Initiative. Eine finanzielle Förderung für teilnehmende Einrichtungen stellt die Kommission vorerst nicht in Aussicht. Der Vorteil der Stellenbörse soll darin bestehen, dass mit Euraxess eine einheitliche paneuropäische Plattform bereitgestellt wird, durch die Institutionen und Bewerber auf transparentem Weg zueinander finden. Auf längere Sicht plant die Kommission allerdings, über die Initiative „Science4Refugees“ auch Sprach- und Weiterbildungskurse sowie Mentoren-Programme für Wissenschaftler mit Migrationshintergrund anzubieten. Forschungskommissar Carlos Moedas erläuterte bei der Vorstellung der Initiative, dass die Integration von entsprechend vorqualifizierten Flüchtlingen in die europäische Wissenschaftslandschaft zum einen dazu beitrage, die Chancen der

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Zuwanderung für Europa zu nutzen; zum anderen sei dies ein Ausdruck für gelebte Solidarität mit den Flüchtlingen. Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die in dem jeweiligen Mitgliedsland geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Nicht-EU-Bürger und Asylsuchende einzuhalten sind. http://ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/jobs/science4refugees Kommission; Partnerschaft mit China für das Kommunikationsnetz der Zukunft Am 28.09.2015 verpflichteten sich die EU und China zu Gegenseitigkeit und Offenheit in Bezug auf den Zugang zur Forschungsförderung für 5G-Mobilfunknetze, den Marktzugang und die Mitgliedschaft in chinesischen und europäischen 5G-Vereinigungen. Die gemeinsame Erklärung wurde von Günther H. Oettinger, dem EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, und Miao Wei, dem chinesischen Minister für Industrie und Informationstechnologie, unterzeichnet. Nach Auffassung der Kommission wird es bis 2020 mehr als 30 Mal mehr mobilen Internetverkehr geben als im Jahr 2010. 5G werde nicht nur schneller sein, sondern auch das Rückgrat unserer digitalen Zukunft bilden und durch das Internet der Dinge mit seinen neuen Funktionen und Anwendungen – von vernetzten Fahrzeugen bis hin zu intelligenten Häusern ermöglichen. Die EU und China wollen mit der Vereinbarung zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit dem Ziel, bis Ende 2015 eine globale Verständigung über das Grundkonzept, die grundlegenden Funktionen sowie die Schlüsseltechnologien und den Zeitplan für 5G zu erreichen, kommen. Außerdem sollen Möglichkeiten der Zusammenarbeit und der Durchführung gemeinsamer Forschungsmaßnahmen im 5G-Bereich ausgelotet und die bilaterale Beteiligung von Unternehmen an 5G-Forschungsprojekten in China und in der EU erleichtert werden. Des Weiteren soll zur Unterstützung der laufenden Normungsarbeiten in einschlägigen Organisationen wie dem 3G-Partnerschaftsprojekt (3GPP) und der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) gemeinsam auf globale Normen für 5G hingewirkt werden, um die Festlegung der zukunftsträchtigsten Funkfrequenzbänder zu erleichtern, damit der Frequenzbedarf für 5G gedeckt werden kann. Über das Programm Horizont 2020 investiert die Kommission 700 Mio. EUR in die Forschungs- und Innovationsförderung im Zusammenhang mit 5G. http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/towards-5g F i n a n z d i e n s t l e i s t u n g e n Kommission; Aktionsplan und erste Maßnahmen zur Schaffung einer Kapitalmarktunion Die Kommission veröffentlichte am 30.09.2015 sowohl ihren Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion als auch als ersten Baustein den Verordnungsvorschlag für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen sowie einen Änderungsvorschlag bezüglich Aufsichts- und Eigenkapital-anforderungen für das Verbriefungsgeschäft. Laut Kommission ziele die Kapitalmarktunion darauf ab, Finanzierungsmöglichkeiten der Wirtschaft zu diversifizieren und grenzüberschreitende Barrieren für europäische Kapitalmärkte abzubauen, damit Unternehmen mehr Finanzierungsoptionen für ihre Investitionen erhalten können. Durch dieses Maßnahmenbündel erhoffe sich die Kommission Impulse für Wachstum, Arbeitsplätze und Innovation. Der Aktionsplan listet zahlreiche konkrete Maßnahmen auf, die bis zum Jahr 2018 umgesetzt werden sollen, darunter beispielsweise Vorschläge für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage, ein Maßnahmenpaket zur Stärkung von Risikokapital- und Beteiligungsfinanzierung sowie der Ausbau innovativer

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Finanzierungsformen wie Crowdfunding und grenzüberschreitende Investmentfonds. Neben dem Aktionsplan hat die Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Einführung von standardisierten Verbriefungen vorgestellt, der darauf abzielt, den seit der globalen Finanzkrise am Boden liegenden Verbriefungsmarkt durch die Einführung von hochwertigen Verbriefungen wiederzubeleben. Indem Banken durch eine Bündelung von Verbriefungen ihre Bilanzen entlasten, könnten laut Berechnungen der Kommission bis zu 150 Mrd. EUR zusätzliche Finanzmittel für die Wirtschaft in Form von Krediten frei werden. Zur Begünstigung langfristiger und nachhaltiger Investitionen plant die Kommission ferner Anpassungen im Versicherungsbereich, um die Behandlung von Infrastrukturpositionen bei Banken hinsichtlich ihrer Eigenkapitalanforderungen zu überprüfen. Weiter kündigte die Kommission mehrere öffentliche Konsultationen an, u.a. zur Überarbeitung der Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds, zu gedeckten Schuldverschreibungen sowie zu den generellen Auswirkungen der Regulierungen bei Finanzdienstleistungen. Mit diesen Konsultationen will die Kommission Erkenntnisse darüber erlangen, inwieweit die bisherigen Regulierungen Investitionen erschwert haben anstatt Wirtschaftswachstum zu fördern und wie ein integrierter europäischer Gesetzesrahmen für Pfandbriefe aussehen könnte. Ebenfalls noch in diesem Jahr beabsichtigt die Kommission Anpassungen im Rahmen der Prospektrichtlinie, um die Kapitalbeschaffung von KMU einfacher und billiger zu machen. Neben jährlichen Jahresberichten über die Umsetzung will die Kommission 2017 einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung vorlegen. http://ec.europa.eu/finance/capital-markets-union/docs/building-cmu-action-plan_de.pdf ESMA; Positionslimits gegen Agrarspekulation festgelegt Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 28.09.2015 technische Standards für die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) sowie neue Regeln für die europäische Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation, MAR) bzw. bezüglich Wertpapierabrechnungen und Zentralverwahrer (Central Securities Depositaries Regulation, CSDR) veröffentlicht. Ziel dieser Regeln ist laut ESMA, die Sekundärmärkte fairer, sicherer und effizienter zu gestalten. Kernbestandteil der technischen Standards für MiFID II ist die Einführung von Positionslimits, mit der der Anteil an Wertpapieren beschränkt werden kann, um beispielsweise die Spekulationen mit Rohstoffen wie z.B. Lebensmittel einzudämmen. Gleichzeitig sollen durch organisatorische Vorgaben für Investmentfirmen und Handelsplätze sowohl der Hochfrequenzhandel gedrosselt als auch spekulative Handelsgeschäfte von Unternehmen durch Unternehmen strenger überwacht werden. Die Kommission hat nun drei Monate Zeit, diese technischen Standards der ESMA zu prüfen. Nach erfolgter Bestätigung haben EP und Mitgliedstaaten noch die Möglichkeit, Bedenken zu äußern. https://www.esma.europa.eu/news/ESMA-readies-MiFID-II-MAR-and-CSDR?t=326&o=home EuG; Kein Schadenersatz für Inhaber von griechischen Staatsanleihen Das EuG hat am 07.10.2015 in der Rechtssache T-79/13 Accorinti in erster Instanz die Klage von über 200 italienischen Inhabern griechischer Staatsanleihen abgewiesen, die gegen die Europäische Zentralbank (EZB) Schadensersatz in Höhe von 12 Mio. EUR gefordert hatten. Nach Auffassung des Gerichts könne sich im Bereich der Geldpolitik nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes oder der Rechtssicherheit berufen werden. Aufgrund der permanenten Veränderungen der wirtschaftlichen Lage sei hier von ständigen Anpassungen auszugehen, so die

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Begründung. Überdies hätten sich die privaten Gläubiger der äußerst instabilen wirtschaftlichen Situation in GRI im Klaren sein müssen, zumal das Land seit Ende 2009 ein deutlich schlechteres Rating aufgewiesen habe. Die Kläger, deren Antrag auf Nichtigkeitserklärung des EZB-Beschlusses (T-224/12) bereits im Juni 2014 als unzulässig abgewiesen wurde, können innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel einlegen. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150119de.pdf F i n a n z e n EP; Hochrangiger Workshop zum Thema „Verwirklichung zuverlässiger und transparenter Buchführungssysteme: Wie können europäische Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) zur besseren Ausführung des EU-Haushaltsplans in den Mitgliedstaaten konzipiert werden?“ Am 01.10.2015 führte der EP-Haushaltskontrollausschuss (CONT) unter Vorsitz von MdEP Dr. Inge Gräßle (EVP/DEU) vorgenannten Workshop u.a. unter Beteiligung von Mitgliedstaaten wie FRA und der EZB, aber auch des Hessischen Rechnungshofes, Direktor am Hessischen Rechnungshof Dr. Karsten Nowak, durch. Der Workshop setzte neue Akzente bei diesem wichtigen Thema. Deutlich wurde allseits insbesondere die Notwendigkeit der Umstellung öffentlicher Haushalte von Kameralistik auf Doppik. http://www.europarl.europa.eu/committees/en/cont/events-workshops.html Kommission; Konsultation zur Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel eröffnet Die Kommission leitete am 25.09.2015 eine öffentliche Konsultation ein, um zu ermitteln, wie Mehrwertsteuerzahlungen auf Transaktionen im grenzüber-schreitenden elektronischen Handel in der EU vereinfacht werden könnten. Diese Konsultation ist auch Teil der derzeit laufenden Bewertung der neuen Vorschriften für Mehrwertsteuerzahlungen auf grenzüberschreitende Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen, die im Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind. Gleichzeitig ist die Kommission bestrebt, Feedback zu der damit im Zusammenhang stehenden kleinen einzigen Anlaufstelle (KEA) zu erhalten. Dieses Instrument ermöglicht es Unternehmen, welche digitale Dienstleistungen für Kunden in mehr als einem EU-Land erbringen, ihre gesamte Mehrwertsteuer in ihrem eigenen Mitgliedstaat anzumelden und zu entrichten. Die Konsultation hat eine Laufzeit von zwölf Wochen und endet am 18.12.2015. https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/f09f37f2-be2a-4aa6-a1b5-c10e4059abeb?draftid=0cadd81d-dc38-4fbd-a8e7-301f98855876&surveylanguage=DE&serverEnv= Kommission; Beurteilung der nationalen Steuersysteme in der EU Am 28.09.2015 veröffentlichte die Kommission (Generaldirektionen „Steuern und Zollunion" und „Wirtschaft und Finanzen") ihren Jahresbericht 2015 über Steuerreformen in den EU-Mitgliedstaaten. Laut Bericht hätten die Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Verbesserung ihrer Steuer- und Abgabensysteme gemacht. Die meisten aber stünden noch vor wichtigen Herausforderungen und sollten ihre Anstrengungen fortsetzen. http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/pdf/ip008_en.pdf

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Kommission; Konsultation zu neuem Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) eröffnet Am 08.10.2015 leitete die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Frage ein, welche zentralen Elemente in die Neuvorlage ihres Vorschlags für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) einfließen sollten. Die Konsultation ist Teil des im Juni dieses Jahres vorgestellten Aktionsplans der Kommission für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung. Die Kommission plant, die überarbeiteten Vorschriften im nächsten Jahr vorzulegen, und hofft auf ein breites Spektrum an Rückmeldungen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und von anderen Interessenträgern. Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist bis zum 08.01.2016. http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/relaunch_ccctb_de.htm Rat; Haushaltspläne, Stabilitäts- und Wachstumspakt und Fragen der Defizitberechnungen Im Rahmen der Sitzung der Euro-Gruppe am 05.10.2015 und des ECOFIN-Rates berieten die (EUR-/EU-)Finanzminister über die laufenden Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten und die fachliche Arbeit der Arbeitsgruppen des Rates in Bezug auf die Flexibilität bei der Umsetzung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU und führten eine Orientierungsaussprache. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2015/10/05/ http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2015/10/06/ EuGH; Ausländische Steuerberatungsgesellschaft gegen Finanzamt Hannover-Nord wg. Ausübung inländischer Beratungstätigkeit Am 01.10.2015 stellte der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón seine Schlussanträge

in der Rechtssache C‑342/14 und schlug dem EuGH vor, die Vorlagefragen des

Bundesfinanzhofs wie folgt zu beantworten: Art. 56 AEUV wäre dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehe, nach der die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen durch eine Steuerberatungsgesellschaft, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem diese Tätigkeit nicht reglementiert ist, die Anerkennung der Gesellschaft und die Bestellung ihrer Leitungsorgane als Steuerberater voraussetzt. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168901&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=4048 Rat, EUR-Gruppe; Billigung der Zwischenziele zu GRI Bei ihrer Sitzung am 05.10.2015 begrüßte die EUR-Gruppe den griechischen Finanzminister Euclid Tsakalotos, der nach den Wahlen in GRI vom 20.09.2015 wiederernannt worden war. Sie beriet sodann über das weitere Vorgehen bei der Umsetzung des neuen wirtschaftlichen Anpassungsprogramms für GRI. Dabei billigte sie die ersten Zwischenziele, die GRI erreichen müsse, um eine Auszahlung von 2 Mrd. EUR zu erhalten. Es handele sich dabei um einen Teil jener 3 Mrd. EUR der ersten Tranche (in Höhe von insgesamt 26 Mrd. EUR), die – wie im Programm vorgesehen – noch zurückbehalten worden wären. Die EUR-Gruppe forderte GRI auf, sich in den kommenden Wochen mit den Institutionen über das zweite Bündel von Zwischenzielen zu einigen. Die erfolgreiche Umsetzung dieser weiteren Zwischenziele wäre Voraussetzung für die Auszahlung der verbleibenden 1 Mrd. EUR. Die EUR-Gruppe appellierte an die griechischen Behörden, eng und konstruktiv mit den Institutionen zusammenzuarbeiten, damit die erste Überprüfung der Umsetzung des Programms erfolgreich und rasch abgeschlossen werden könne.

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Die erste Überprüfung würde voraussichtlich im Oktober 2015 beginnen. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2015/10/05/ Rat, Kommission; Steuertransparenz: Einigung der Mitgliedstaaten auf automatischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide Der ECOFIN-Rat einigte sich am 06.10.2015 politisch über den Vorschlag für eine Richtlinie betreffend grenzüberschreitende Steuervorbescheide für Unternehmen. Mit dem Richtlinienentwurf soll die Transparenz bei den Zusicherungen, die die Mitgliedstaaten den grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in Bezug auf die Berechnung ihrer Steuerschuld geben, verbessert werden. Mit dem Entwurf würde die Richtlinie 2011/16/EU geändert. Die Kommission begrüßte die einvernehmliche Festlegung der Mitgliedstaaten, nachdem die Kommission hierzu einen Vorschlag vorgelegt hatte. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2015/10/06/ http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5780_de.htm?locale=en S o z i a l e s EuGH; Schlussanträge in einer Vertragsverletzungsklage gegen GBR bezüglich der Zahlung von Kindergeld an EU-Ausländer In seinen Schlussanträgen vom 06.10.2015 zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen GBR hat der Generalanwalt vorgeschlagen, die Klage der Kommission abzuweisen (Rechtssache C-308/14, Kommission / Vereinigtes Königreich). Zum Schutz der Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats sei es gerechtfertigt, die Gewährung von Sozialleistungen von dem Bestehen eines Aufenthaltsrechts abhängig zu machen. Die Prüfung der Freizügigkeitsberechtigung ist nach Ansicht des Generalanwalts dabei das Mittel, um sich Gewissheit zu verschaffen, dass die Sozialleistung nicht an Personen gewährt wird, denen er sie gar nicht gewähren muss, da sie die Unionsbürgerrichtlinie 2004/38 festgelegten Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt nicht erfüllen. Dies gelte jedenfalls, wenn nur in Zweifelsfällen die Angaben der Antragsteller überprüft würden. Daher sei der Gleichbehandlungsgrundsatz der Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nicht verletzt. G e s u n d h e i t u n d V e r b r a u c h e r s c h u t z EP; Kaseine und Kaseinate Am 07.10.2015 stimmte das EP über den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie aus dem Jahr 2014 ab. Für den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit berichtete MdEP Giovanni La Via (EVP/ITA). Der Bericht wurde mit sehr großer Mehrheit durch das Plenum des EP angenommen. Kaseine und Kaseinate machen den Großteil der Proteine in u.a. Milch, Käse und Quark aus. Sie sind eine Mischung aus Proteinen, Kalzium und Phosphat. Kasein gehört zu den häufigsten Auslösern von Kuhmilchallergie. Vor diesem Hintergrund kann über die geänderte Richtlinie die Produktkennzeichnung und somit in der Folge die Verbraucherinformation gestärkt werden. http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2014/0096(COD)

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EFSA; Ernährungsexperten befassen sich mit Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr Laut Bericht der EFSA am 07.10.2015, wird die EFSA bei der 12. Europäischen Ernährungskonferenz, die vom 20.-23.10.2015 in Berlin stattfindet, einen Beitrag zum Thema Nährstoffaufnahme-Referenzwerte leisten. Wissenschaftliche Sachver-ständige der EFSA werden vor Ort die umfangreichen Arbeiten der Behörde, die in den vergangenen Jahren im Bereich der Nährstoffaufnahme-Referenzwerte unter-nommen wurden, erläutern. Es wird ein Überblick über den Ansatz und die Arbeit der EFSA in diesem Bereich gegeben. Des Weiteren werden Vorträge zum Thema „Nährstoffaufnahme-Referenzwerte: was sie leisten können und was nicht“ sowie zu künftigen Herausforderungen bei der Festlegung von Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr zu hören sein. Die alle vier Jahre von der Federation of European Nutrition Societies (FENS) organisierte Konferenz widmet sich in diesem Jahr dem Thema „Ernährung und Gesundheit über den gesamten Lebenszyklus: Wissenschaft für den europäischen Verbraucher“. http://www.fensberlin2015.org/index.php?seccion=programme&subSeccion=detailProgramme&id=82 Rat; Zustimmung zu Roaming und Internet-Regeln Am 01.10.2015 verabschiedete der Rat neue Regeln, mit denen Roaming Gebühren beim Mobiltelefonieren bis Mitte des Jahres 2017 entfallen sollen. Die neuen Regelungen legen darüber hinaus erstmalig auch EU-weite Vorgaben zum gesicherten Internetzugang fest. Die Position des Rates wurde ohne weitere Diskussion in erster Lesung angenommen. Es wird erwartet, dass das EP den Text in seiner Plenarsitzung Ende Oktober 2015 annehmen wird. Damit wäre das Gesetzgebungsverfahren in zweiter Lesung abgeschlossen. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/10/01-roaming-charges/ U m w e l t EuGH; Schlussanträge: Habitatrichtlinie kann eine Pflicht zu nachträglichen Verträglichkeitsprüfungen von Projekten begründen Generalanwältin Sharpston legte am 24.09.2015 ihre Schlussanträge in der Rechts-sache C-399/14 Grüne Liga Sachsen e.V. u. a. / Freistaat Sachsen, zur Anwendung und Auslegung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die Habitatrichtlinie vom 21.05.1992 vor. Um die Anforderungen der Habitatrichtlinie genauer bestimmen zu können, hat das Bundesverwaltungsgericht den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Das Bundesverwaltungsgericht hat gefragt, ob die FFH-Richtlinie dahin auszulegen ist, dass ein genehmigtes Brückenbauprojekt vor seiner Ausführung einer Überprüfung auf seine Verträglichkeit zu unterziehen ist, wenn das Gebiet nach Erteilung der Genehmigung, aber vor Beginn der Ausführung in die Liste aufgenommen worden ist. Falls dem so ist, möchte das Bundesverwaltungsgericht wissen, welche Anforderungen an eine entsprechende nachträgliche Überprüfung zu stellen seien. Den Schlussanträgen ist zu entnehmen, dass möglicherweise eine Umwelt-Nachprüfung geboten sein kann. Außerdem können die Kosten eines Rückbaus u. U. nicht für die Entscheidung maßgeblich sein. Ein Urteil dürfte beim EuGH in einigen Monaten fallen. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?td=ALL&language=de&jur=C,T,F&num=C-399/14

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ECHA und EFSA; Workshop über Risikobewertung von Böden Vom 07.-08.10.2015 führten die Europäische Chemikalien-Agentur (European Chemicals Agency (ECHA)) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority (EFSA) gemeinsam einen Workshop über die Risikobewertung von Böden durch. Mit Teilnehmern aus Forschung, Behörden, Industrie und weiteren Interessengruppen wurde die Risikobewertung unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten erörtert. Es wird als durchaus möglich erachtet, dass Workshop-Ergebnisse in neue oder vorhandene EU-Regelungen mit einfließen könnten. http://echa.europa.eu/de/news-and-events/events/event-details/-/journal_content/56_INSTANCE_DR2i/title/topical-scientific-workshop-on-soil-risk-assessment EP; Bericht zu Emissionen von Luftschadstoffe Am 07.10.2015 stimmte das EP über den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft ab. Für den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit berichtete MdEP Andrzej Grzyb (EVP/POL). Der Bericht wurde durch das Plenum des EP mit großer Mehrheit angenommen. Das für das Jahr 2020 angestrebte Ziel der EU für „Saubere Luft in Europa“ strebt an, die Luftverschmutzung so weit zu vermindern, dass von ihr keine inakzeptablen Auswirkungen für Mensch und Umwelt mehr ausgehen. Mit dem Richtlinienvorschlag über Emissionsbegrenzungen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen wird ein Teil dieser Strategie umgesetzt. http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2013/0442(COD) Rat; EU-Verbot zum Handel mit Robbenerzeugnissen wurde an die WTO-Regeln angepasst Der Rat nahm am 01.10.2015 eine Verordnung an, mit der das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) in Einklang gebracht wurde. Hintergrund war, dass Kanada und Norwegen das seit 2009 geltende EU-Verbot vor der WTO angefochten haben. Die WTO-Entscheidung vom Juni 2014 bestätigte das EU-Verbot des Handels mit Robben-erzeugnissen, allerdings wurden zwei Ausnahmeregelungen als problematisch ange-sehen, da diese diskriminierende Auswirkungen haben könnten. Als Reaktion auf diese Bedenken wurden in der neuen Verordnung eine Ausnahmeregelung abge-schafft und klarere Bedingungen für eine weitere Ausnahme festgelegt. So wurde die Ausnahmeregelung für Robbenerzeugnisse, die aus der Jagd stammen, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, hinsichtlich der Bedingungen präzisiert. Das EP hat diesen Text im Rahmen einer Abstimmung im Plenum am 08.09.2015 gebilligt und der Rat hat ihn am 01.10.2015 angenommen. Nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird der Text ab dem 18.10.2015 rechtskräftig sein. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/10/01-seal-products/ Kommission; Für Biodiversitätsziel für 2020 ist mehr Ehrgeiz erforderlich

Die Kommission berichtete am 02.10.2015, dass die Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie der EU in vielen Bereichen Fortschritte zeige. Gleichzeitig seien aber auch größere Anstrengungen seitens der Mitgliedstaaten erforderlich, um den Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 aufzuhalten.

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Die Halbzeitbewertung soll Aufschluss darüber geben, ob die EU auf Kurs ist und das Ziel der Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2020 zu erreichen ist. Die Bewertungsergebnisse zeigen, dass in vielen Bereichen Fort-schritte erzielt wurden, sie verdeutlichen aber auch, dass die MS sehr viel mehr tun müssen, um ihre Zusagen zu erfüllen. Die Fähigkeit der Natur, Luft und Wasser zu reinigen, Kulturpflanzen zu bestäuben und die Auswirkungen von Katastrophen wie Hochwasser in Grenzen zu halten, ist gefährdet. Dies kann für Gesellschaft und Wirtschaft unvorhergesehene hohe Kosten verursachen. Eine EU-weite Meinungs-umfrage, deren Ergebnisse ebenfalls am 02.10.2015 veröffentlicht wurden, bestätigte, dass die meisten Europäer die Auswirkungen des Biodiversitätsverlustes mit Sorge betrachten. Sie erkennen auch, welche negativen Folgen dies für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen und letztendlich auch für unsere langfristige wirtschaftliche Entwicklung haben kann. http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm2006/2020.htm Kommission; Fahrplan zu Wasser-Wiederverwertung vorgelegt Im Rahmen der „Besseren Rechtsetzung der EU“ wurde im September 2015 der Fahrplan für die Maximierung der Wiederverwertung von Wasser in der EU als ein neues Instrument vorgestellt. Bereits mit dem im Januar 2014 vorgelegten 7. Umweltaktionsprogramm wurde über das prioritäre Ziel einer „ressourcen-effizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft“ u. a. angestrebt, Wasser effizienter zu nutzten. Aus den Ergebnissen der bisherigen Konsultation ergab sich u. a., dass es für den geringen Wiederverwendungsgrad von Wasser in Europa viele Gründe gibt. Dazu zählen fehlende EU-weite Umwelt- und Gesundheitsstandards für die Wiederverwendung von Wasser, unangemessene Wasserpreise und Geschäftsmodelle, ein mangelndes Bewusstsein für die Vorteile der Wasserwiederverwendung und eine mangelnde öffentliche Akzeptanz, sowie technische Hürden und wissenschaftliche Unsicherheiten. Daher wurde gegen Ende des Jahres 2013 eine Folgenabschätzung begonnen. Derzeit wird davon ausge-gangen, dass diese bis Herbst 2016 abgeschlossen sein wird. Es werden Nutzen für die Umwelt, soziale Vorteile und wirtschaftlicher Gewinn erwartet. Seitens der KOM ist derzeit vorgesehen, dass diese neue Initiative die vorhandenen Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie und der Kommunalabwasserrichtlinie ergänzen kann. http://ec.europa.eu/smart-regulation/roadmaps/docs/2015_env_001_water_reuse_en.pdf L a n d w i r t s c h a f t Kommission; Agrarkommissar Hogan stellt EU-Waldstrategie vor Am 05.10.2015 legte der EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan dem Land-wirtschaftsausschuss des EP die Waldstrategie der EU dar, wie diese in den kommenden Jahren umgesetzt werden solle. Im Jahr 2013 hatte die KOM diese Strategie angenommen, um die langfristig nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in der EU zu gewährleisten. Zum mehrjährigen Umsetzungsplan erklärte Kommissar Hogan, dass die Forstwirtschaft zu den Wirtschaftszweigen gehöre, welcher die ländlichen Gebiete lebendig und nachhaltig erhielte und für über drei Millionen Jobs in der EU sorge. Darüber hinaus spiele die Forstwirtschaft eine Schlüsselrolle beim Übergang zu einer CO2-armen und klimafreundlichen Wirtschaft. Über die ländlichen Entwicklungsprogramme in den verschiedenen EU-Staaten werden bis zum Jahr 2020 schätzungsweise 7,2 Mrd. EUR öffentliche Investitionen in die Forstwirtschaft fließen. Der am 05.10.2015 vorgelegte Plan enthält eine Reihe konkreter Vorhaben, mit denen die Waldstrategie bis 2020 umgesetzt werden soll. Darüber hinaus geht er

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auf neue Entwicklungen ein. So wird beispielsweise die Nachfrage nach Biomasse weiter steigen, während Wälder gleichzeitig Bedrohungen wie Bränden, Unwettern, Dürren oder neuen Krankheiten ausgesetzt sind, welche durch den Klimawandel weiter verstärkt werden. http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/228_en.htm J u s t i z EuGH; Koen Lenaerts neuer EuGH-Präsident Am 08.10.2015 ist der belgische Jurist Koen Lenaerts zum neuen Präsidenten des EuGH gewählt worden. Der bisherige Vizepräsident tritt die Nachfolge von Vassilios Skouris an, dessen Amtszeit geendet ist. Koen Lenaerts, Jahrgang 1954, ist Lizenziat und Doktor der Rechte der Katholieke Universiteit Leuven, an der er seit 1983 eine Professur für Europarecht innehat. Lenaerts war Richter am Gericht erster Instanz von 1989 bis 2003 und ist seitdem Richter am Gerichtshof. http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7026/presentation-des-membres#lenaerts Kommission; Grundrechte-Kolloquium befasst sich mit Hassreden im Internet Die Kommission hat am 01. und 02.10.2015 das erste Kolloquium über Grundrechte veranstaltet. Sie will Antisemitismus und Hass gegen Muslime verstärkt bekämpfen. EU-Justizkommissarin Vĕra Jourová kündigte eine Initiative gegen Hassreden im Internet an: Die Kommission will gemeinsam mit IT-Unternehmen, nationalen Behörden und Vertretern der Zivilgesellschaft Möglichkeiten zur Bekämpfung von Hassreden erörtern. Die Kommissarin forderte die Mitgliedstaaten auf, entschieden gegen Hassreden vorzugehen. Das Thema war auch Gegenstand der Beratungen der Justizminister auf ihrer Tagung am 09.20.2015 in LUX. Außerdem wies die Kommissarin darauf hin, dass die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten am 16.11.2015 abläuft. Die Kommission werde nicht zögern, Maßnahmen gegen die Mitgliedstaaten zu ergreifen, die die Richtlinie nicht fristgerecht umsetzen. http://ec.europa.eu/justice/newsroom/fundamental-rights/news/151001_en.htm EuG; Keine Eintragung eines Markenzeichens wegen Ähnlichkeit zum Lacoste-Krokodil Das EuG hat am 30.09.2015 in der Rechtssache T-364/13 die Entscheidung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (OHIM), das Logo des polnischen Unternehmens „Mocek und Wenta“ nicht als Markenzeichen für ihren Verkauf von Lederwaren, Kleidung und Schuhen zu registrieren, aufrechterhalten. Hintergrund war eine Einwendung seitens des französischen Unternehmens Lacoste im Registrierungsstadium, die auf die Ähnlichkeit des Logos mit ihrem zuvor eingetragenen Markenzeichen, dem Lacoste-Krokodil, abstellte. Das EuG erklärt, dass im Hinblick auf die angebotenen Waren von „Mocek und Wenta“ die Registrierung des Logos Verwirrung auslösen könne, da dieses die Öffentlichkeit zu der Annahme verleite, dass die Waren vom selben Unternehmen oder wirtschaftlich zusammenhängenden Unternehmen stammen. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168887&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=12309

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EuG; Keine Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative zur staatlichen Zahlungsverweigerungsmöglichkeit in Notlagen Das EuG hat am 30.09.2015 in der Rechtssache T-450/12 die Entscheidung der Kommission bestätigt, dass die durch Alexios Anagnostakis initiierte europäische Bürgerinitiative zur Schaffung eines „Grundsatzes der Notlage“, nach dem es Staaten bei Bedrohung ihrer politischen und finanziellen Existenz möglich sein soll, die Rückzahlung unerträglicher Staatsschulden zu verweigern, nicht registriert werden kann. Die Europäische Bürgerinitiative soll es ermöglichen, die Kommission aufzufordern, Rechtsakte zu erlassen, wenn diese Initiative mindestens eine Mio. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten unterstützen. Eine solche Initiative ist zuvor bei der Kommission anzumelden. Wenn der Gegenstand der Initiative jedoch nicht in den Bereich fällt, in dem die Kommission befugt ist, den Erlass eines Rechtsaktes vorzuschlagen, kann diese die Registrierung ablehnen. Dies geschah am 06.09.2012 auch mit der Initiative des Alexios Anagnostakis. Auf dessen Klage entschied das EuG nunmehr, dass die Schaffung eines „Grundsatzes der Notlage“ weder auf Art. 122 Abs. 1 und 2 AEUV noch auf Art. 136 Abs. 1 AEUV gestützt werden könne, und die Kommission die Registrierung der Initiative rechtmäßig abgelehnt hat. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168881&pageIndex=0&doclang=FR&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=12221 EuGH; „Safe Harbour-Beschluss“ der Kommission ist ungültig In der Rechtssache C-362/14 Maximillian Schrems/ Data Protection Commissioner folgt der EuGH mit Urteil vom 06.10.2015 den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 23.09.2015 (vgl. BaB 17/2015). Er hat entschieden, dass die nationalen Datenschutzbehörden in völliger Unabhängigkeit prüfen können müssen, ob bei der Übermittlung der Daten einer Person in ein Drittland die in der EU-Datenschutzrichtlinie aufgestellten Anforderungen gewahrt werden. Eine Entscheidung der Kommission wie die im Jahr 2000 zur „Safe-Harbour-Regelung“ getroffene, dass ein Drittland ein ausreichendes Datenschutzniveau gewährleiste, dürfe die nationalen Behörden an dieser Prüfung nicht hindern. Der EuGH weist allerdings darauf hin, dass er allein befugt ist, die Ungültigkeit eines Unionsrechtsakts wie einer Kommissionsentscheidung festzustellen. Sodann prüft er die Entscheidung der Kommission 2000/520 zu „Safe Harbour“ und erklärt diese für ungültig. Begründet wird dies damit, dass die Kommission erstens keine Kompetenz hatte, die Befugnis der nationalen Datenschutzbehörden, Beschwerden von Bürgern im Einzelfall zu prüfen, einzuschränken. Zweitens gelte die Safe-Harbour-Regelung nur für amerikanische Unternehmen, nicht aber für Behörden. Und drittens verletzt der uneingeschränkte Daten-Zugriff amerikanischer Behörden auf aus der EU übermittelte Daten den Wesensgehalt des Grundrechtes auf Achtung des Privatlebens. Außerdem werde das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, wenn Bürger nicht mittels Rechtsbehelf Zugang zu den Daten oder ihre Löschung erreichen können. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169195&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=118050 I n n e r e s Kommission; Europäischer Monat der Cybersicherheit Die Kommission hat am 29.09.2015 in Brüssel den Europäischen Monat der Cybersicherheit eröffnet. Während des gesamten Monats Oktober geht es bei über 100 Veranstaltungen in 25 EU-Staaten um die Gefahren im Internet und die

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Möglichkeiten, sich davor zu schützen. Kommissionsvizepräsident Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt: „Vertrauen und Sicherheit sind die Schlüsselkomponenten des europäischen digitalen Binnenmarktes“. Auch in DEU gibt es zahlreiche Veranstaltungen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert auf seinen Webseiten über die deutschen Veranstaltungen. Außerdem stehen auf der Facebook-Seite des BSI Experten Rede und Antwort zu Fragen rund um die Netzsicherheit. http://www.eu2015lu.eu/de/actualites/articles-actualite/2015/09/28-cybersecurite/index.html EuGH; Vereinbarkeit der Rückführungsrichtlinie mit nationalen Strafvorschriften im Falle illegaler Einreisen Der EuGH hat am 01.10.2015 in der Rechtssache C-290/14 („Celaj“) entschieden, dass die Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG) einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, welche die gegen ein Einreiseverbot verstoßende erneute Einreise eines Drittstaatsangehörigen im Anschluss an eine Rückführung in sein Herkunftsland als Straftat einstuft und sanktioniert. Anders sei dies nur zu beurteilen, wenn eine solche Regelung die Verwirklichung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele gefährde. Der EuGH folgerte ausgehend von seiner bisherigen Rechtsprechung weiterhin, dass die Rückführungsrichtlinie nationalen, strafrechtlichen Sanktionen erst recht nicht entgegensteht, wenn der oder die Betroffene sich schon zuvor illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufgehalten hatte und später erneut illegal einreist. Celaj, ein albanischer Staatsangehöriger, war trotz Einreiseverbotes erneut nach ITL eingereist und wurde in der Folge von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Das italienische Strafgericht hat dem EuGH die Frage der Vereinbarkeit der Strafbarkeit mit dem Europarecht vorgelegt. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168941&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=100251 EuGH; Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats ist unter bestimmten Voraussetzungen auf eine ausländische Gesellschaft anwendbar Der EuGH hat am 01.10.2015 in der Rechtssache C-230/14 („Weltimmo“) ein Urteil zur Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) verkündet. Danach ist das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats auch auf eine ausländische Gesellschaft anwendbar, die in dem Mitgliedstaat mittels einer festen Einrichtung eine tatsächliche und effektive Tätigkeit ausübt. Zur Erfüllung dieser Voraussetzungen genügt nach den Ausführungen des EuGH bereits eine geringfügige Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat. Es sei weiterhin ausreichend, dass ein einziger Vertreter des für die Datenverarbeitung verantwortlichen Unternehmens mit einer gewissen Beständigkeit in dem Mitgliedstaat präsent ist. Weltimmo ist eine in SLK eingetragene Gesellschaft, die eine Website zur Vermittlung von in HUN gelegenen Immobilien betreibt und in diesem Rahmen personenbezogene Daten der Inserenten verarbeitet. Sie klagt in HUN gegen ein Bußgeld, das die ungarische Datenschutzbehörde wegen der Verletzung des auf der Datenschutzrichtlinie beruhenden ungarischen Rechts gegen Weltimmo verhängte. Der Oberste Gerichtshof Ungarns hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Datenschutzrichtlinie so auszulegen ist, dass sie der Datenschutzbehörde eines Mitgliedstaats die Kompetenz gibt, das nationale Datenschutzrecht dieses Mitgliedstaats auf ein für die Datenverarbeitung verantwortliches Unternehmen anzuwenden, das in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen ist. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168944&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=297004

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EuGH; Weitergabe personenbezogener Daten zwischen Behörden setzt Unterrichtung der betroffenen Person voraus In seinem Urteil vom 01.10.2015 in der Rechtssache C-201/14 („Bara u.a.“) hat der EuGH die Voraussetzungen, unter denen eine Behörde personenbezogene Daten an eine andere Behörde weitergeben darf, präzisiert. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten und ihre anschließende Verarbeitung ohne Unterrichtung der betroffenen Person gegen die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutzrichtlinie) verstößt. Eine solche Übermittlungspraxis zwischen Behörden widerspreche den Artikeln 10 und 11 der Richtlinie. Das vorlegende rumänische Gericht hat über die Klage mehrerer Personen zu entscheiden, die sich gegen die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten wehren. Die rumänische Steuerverwaltung hatte Daten über die Einkünfte der Kläger an die Krankenversicherung weitergegeben. In der Folge hat die Krankenkasse auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten Beitragsbescheide erlassen. Die Kläger hatten der Datenweitergabe weder zugestimmt, noch hatte eine Unterrichtung der Kläger hierüber stattgefunden. Das rumänische Gericht hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Datenschutzrichtlinie dahingehend auszulegen ist, dass sie der Übermittlung personenbezogener Daten durch eine Verwaltungsbehörde eines Mitgliedstaats an eine andere Verwaltungsbehörde und ihrer anschließenden Verarbeitung ohne Unterrichtung der betroffenen Person entgegensteht. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d54bcfcbbbec8449a0ad378e8d5e333a9e.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4ObNyNe0?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=126260 Kommission; Förmliches Kartellverfahren gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) Die Kommission hat am 05.10.2015 ein förmliches Kartellverfahren gegen die ISU eröffnet. Die ISU ist der einzige vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannte Dachverband für den Eiskunstlauf und den Eisschnelllauf. Geprüft werden Verbandsregeln, nach denen Eisläufer von Wettbewerben wie z.B. den Olympischen Spielen ausgeschlossen werden können. Die Untersuchung wurde durch die Beschwerde von zwei niederländischen Eisschnellläufern angestoßen. Die Kommission wird nun überprüfen, ob die ISU-Regeln Sportler rechtswidrig an der Ausübung ihres Berufes hindern, indem sie Eislauf-Veranstaltungen von nicht mit der ISU verbundenen Unternehmen mittels unverhältnismäßigen Erschwernissen behindern. Sollte es sich um einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung handeln, wäre dies gleichzeitig ein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsvorschriften, da von Sportverbänden aufgestellte Regeln dem Wettbewerbsrecht der EU unterliegen, wenn die Einrichtungen selbst, oder von diesen Regeln betroffene Unternehmen oder Personen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=1_40208 EuGH; Rechtmäßigkeit lebenslanger Aberkennung des Wahlrechts zum EP Der EuGH hat am 06.10.2015 in der Rechtssache C-650/13 („Delvigne“) entschieden, dass ein Mitgliedstaat grundsätzlich das Wahlrecht, auch das zum EP, lebenslang aberkennen darf, wenn diese Aberkennung in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht. Ein französisches Gericht hatte Thierry Delvigne im Jahre 1988 wegen eines schweren Verbrechens zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wodurch dieser nach damaliger Rechtslage automatisch sein Wahlrecht verlor. Eine strafrechtliche Reform im Jahre 1994 schwächte die Rechtsfolge dahingehend ab, dass das Wahlrecht fortan gerichtlich aberkannt werden muss. Der

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EuGH sieht in der automatischen Aberkennung eine Einschränkung der Ausübung des aktiven Wahlrechts der Unionsbürger bei den Wahlen zum EP nach Artikel 36 und 49 der Charta der Grundrechte der EU. Diese sei jedoch verhältnismäßig, da sie an die Schwere der Tat und Dauer der Strafe anknüpfe. Zudem existiere ein Antragsrecht des Betroffenen, die Aberkennung aufzuheben. Der Rechtmäßigkeit stehe auch der Grundsatz der Rückwirkung des milderen Strafgesetzes nicht entgegen. Danach darf bei Einführung eines milderen Strafgesetzes nach der Tat – wie 1994 geschehen – nur aus diesem bestraft werden. Im vorliegenden Fall war jedoch bereits vor Inkrafttreten der strafrechtlichen Reform Rechtskraft des Urteils eingetreten, so dass der Grundsatz nicht anwendbar ist. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169189&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=312729 EuG; Nichtigkeit dreier Rechtsakte im Rahmen restriktiver Maßnahmen gegen Belarus Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 06.10.2015 in den Rechtssachen T-275/12 („FC Dynamo Minsk“) und T-276/12 („Chyzh u.a.“) die Mehrzahl der Rechtsakte, mit denen der Rat im Rahmen der restriktiven Maßnahmen gegen Belarus ausländische Gelder eingefroren hat, für nichtig erklärt. Im Januar 2012 war durch den Rat der entsprechende Beschluss gegen Yury Aleksandrovich Chyzh, die Gesellschaft „Triple“ und deren Tochtergesellschaften sowie den Fußballverein Dynamo Minsk ergangen. Grund für den Ratsbeschluss waren die angenommenen Unterstützungsleistungen für das weißrussische Lukaschenko-Regime. Hiergegen erhoben die Betroffenen Nichtigkeitsklagen vor dem EuG. Das Gericht stellt nunmehr klar, dass es dem Rat nicht gelungen sei, den erforderlichen Beweis dafür zu führen, dass die Betroffenen das Lukaschenko-Regime tatsächlich finanziell unterstützen. Insbesondere sei nicht bewiesen, dass Herr Chyzh Verträge und Konzessionen außerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften erhalten habe. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30ddebe1aacca06a4cc38853be7d86b6c581.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuRbhf0?text=&docid=169161&pageIndex=0&doclang=EN&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=307781 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169165&pageIndex=0&doclang=EN&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=307844 Kommission; Gemeinsamer Aktionsplan von EU und Türkei Im Rahmen des Besuchs des türkischen Präsidenten Erdoğan in Brüssel hat Kommissionspräsident Juncker am 05.10.2015 den Entwurf eines gemeinsamen Aktionsplans zur Flüchtlingshilfe und zum Migrationsmanagement an Erdoğan übergeben. Ziel ist es, die Türkei bei der Bewältigung eines sehr großen Zustroms von Flüchtlingen zu unterstützen und die irreguläre Migration in die EU einzudämmen. Der Plan sieht die Unterstützung der Flüchtlinge und ihrer Aufnahmeeinrichtungen in der Türkei (Teil I) und eine verstärkte Zusammenarbeit von EU und Türkei zur Verhinderung irregulärer Migrationsströme (Teil II) vor. Eine erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplans soll nach Angaben der Kommission zu einer Beschleunigung des Prozesses zur Visaliberalisierung beitragen. Nach der grundsätzlichen Einigung müssen sich die beiden Seiten noch über Einzelheiten des Entwurfs verständigen. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5777_en.htm

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B i l d u n g u n d K u l t u r Eurostat; Geschlechts- und Altersstruktur des Lehrpersonals in der EU Nach einer Information von Eurostat vom 02.10.2015 war im Jahr 2013 jede dritte Lehrkraft in der EU 50 Jahre und älter. Weibliche Lehrkräfte waren in der EU in den frühen Bildungsstufen überrepräsentiert. Insgesamt übten im Jahr 2013 8,3 Mio. Personen in der EU eine Lehrtätigkeit aus, davon waren 5,8 Mio. (70%) weiblich. Im Elementarbereich waren 95%, im Primarbereich 85% und im Sekundarbereich 64% der Lehrkräfte weiblich. Lediglich im Tertiärbereich waren diese nur mit 41% vertreten. In DEU waren insgesamt 65,3% der Lehrkräfte weiblich. Hiervon entfielen 97% auf den Elementarbereich, 85,7% auf den Primarbereich, 60,8% auf den Sekundarbereich und 37,7% auf den Tertiärbereich. Zudem waren nahezu 10% der Lehrkräfte im Jahr 2013 in der EU jünger als 30 Jahre. 36% waren mind. 50 Jahre alt. In DEU waren insgesamt 38,4% der Lehrkräfte mind. 50 Jahre alt. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7017577/3-02102015-BP-DE.pdf/cf3c475b-4c75-406c-a00e-3ff82dcd9941 Kommission; Studien zum Fremdsprachenerwerb und der Vergleichbarkeit nationaler Sprachtestsysteme Aus Anlass des Europäischen Tages der Sprachen hat die Kommission am 25.09.2015 zwei Studien herausgegeben, die sich mit den nationalen Sprachtestsystemen und deren Vergleichbarkeit befassen. Ein weiterer Bericht wurde zum Fremdsprachenerwerb veröffentlicht. Der Rat hatte die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 20.05.2014 zur Mehrsprachigkeit und zur Entwicklung von Sprachenkompetenz aufgefordert, eine Untersuchung über die Durchführbarkeit der Bewertung von Sprachenkompetenz in den Mitgliedstaaten anzustellen und hierfür nationale Daten zu verwenden. Die von Cambridge English Language Assessment erstellte Studie zur Vergleichbarkeit von Sprachtests in Europa kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Art der verfügbaren Informationen sowie deren Format in den Mitgliedstaaten zu stark divergieren, um die Ergebnisse nationaler Sprachtests künftig vergleichen zu können. In seinem Bericht über “Sprachen in der Sekundarschulbildung: ein Überblick über nationale Tests in Europa 2014/15” stellt das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa (Eurydice) die wachsende Bedeutung nationaler Tests im Bereich der Sprachen fest. Untersucht werden die Ziele der Tests, die getesteten Fähigkeiten sowie die von den Mitgliedstaaten entwickelten Maßnahmen zur Sicherung von konsistenten und verlässlichen Bewertungsverfahren. Der vom Zentrum für Bildungsforschung (CRELL) der Kommission erarbeitete Bericht „Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit“ stellt eine positive Verbindung zwischen Fremdsprachenkompetenz und Beschäftigungsquote fest. https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php/Publications:Languages_in_Secondary_Education:_An_Overview_of_National_Tests_in_Europe_%E2%80%93_2014/15 http://ec.europa.eu/languages/library/documents/edl-report_en.pdf https://crell.jrc.ec.europa.eu/?q=publications/languages-and-employability

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E U – F ö r d e r p r o g r a m m e Kommission; Bürgschaftsprogramm für KMU in Landwirtschaft und Gartenbau aufgelegt Seit dem 01.10.2015 steht ein neues Bürgschaftsprogramm für kleine und mittelständische Betriebe in den Bereichen Gartenbau und Landwirtschaft zur Verfügung. Diese Finanzierung wird durch die von COSME (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU) bereitgestellte Rückbürgschaft und den im Zusammenhang mit dem Investitionsplan für Europa begründeten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht. Der Zweck des EFSI ist u.a. die Unterstützung bei der Finanzierung und Umsetzung produktiver Investitionen in der EU und die Sicherstellung eines besseren Zugangs zu Finanzierungen. Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Betriebe aus Landwirtschaft, Fischzucht- und Forstwirtschaft sowie nicht gewerblichem Gartenbau können entsprechende Anträge über ihre Hausbanken stellen, die diese an die zuständigen Bürgschaftsbanken weiterleiten. Für drei Jahre können Bürgschaften über 400 Mio. EUR vergeben werden. In Hessen steht die Bürgschaftsbank Hessen GmbH in Wiesbaden als Ansprechpartner zur Verfügung. https://www.agrarbuergschaft.de/de/online-antrag/buergschaftsbank-hessen-gmbh/ V e r a n s t a l t u n g e n Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tagen in Brüssel Unter Leitung des Vorsitzenden MdL Mathias Wagner tagte am 29./30.09.2015 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag in der Vertretung des Landes Hessen bei der EU. Begrüßt wurden die Abgeordneten vom Hessischen Staatssekretär für Europaangelegenheiten Mark Weinmeister. Im Mittelpunkt des Gesprächs mit EU-Kommissar Günther H. Oettinger standen die Auswirkungen und Perspektiven der Digitalen Wirtschaft sowie allgemeine Fragen der EU-Politik, hier insbesondere die Flüchtlings- und Asylpolitik. Diese Thematik stand auch im Vordergrund der Gespräche der Fraktion mit dem Ständigen Vertreter Deutschlands bei der EU, Botschafter Reinhard Silberberg und mit Frau Jaana Temmler aus der Generalsdirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission. Weitere Themen im Rahmen der Tagung waren die Energie-Union, hierzu führten die Abgeordneten ein Gespräch mit Herrn Kilian Gross aus der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission sowie die Euro- und Finanzkrise, die mit Herrn Ralph Müller, Leiter der Abteilung Finanzen der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU besprochen wurde. An den Gesprächen nahm MdEP Martin Häusling (Grüne/DEU) teil. Diskussionsveranstaltung zur Investitionsoffensive Auf Einladung der Hessischen Europaministerin Lucia Puttrich und der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) fand in der Vertretung des Landes Hessens bei der EU am 30.09.2015 eine Diskussionsveranstaltung zum Thema „Die Rolle des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen im Rahmen des Investitionsplans für Europa: Zielsetzung, Wirkungsweise, Governance und erste Erfahrungen“ statt. Nach einer Begrüßung durch den Leiter der Landesvertretung, Friedrich von Heusinger, sowie einer Ansprache durch Dr. Michael Reckhard, Mitglied der Geschäftsleitung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) erläuterte Tilman Seibert, stellv. Generaldirektor der Europäischen Investitonsbankl (EIB), den Aufbau sowie die Implementierung erster Projekte im Rahmen des seit Mitte des

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Jahres aufgelegten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und stellte sich den Fragen aus dem Publikum. Expertengespräch zum Thema „die Rolle der kleineren Stadtwerke im Rahmen der europäischen Energiepolitik“ Auf Einladung des stellv. Ministerpräsidenten und Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Tarek Al-Wazir und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft für Kommunale Kooperation mbH (GkK), Dipl. –Ing Martin Adolph, fand in der Vertretung des Landes Hessen bei der EU am 30.09.2015 ein Expertengespräch zum Thema „die Rolle der kleineren Stadtwerke im Rahmen der europäischen Energiepolitik“ statt. Von Seiten der Kommission nahm Professor Dr. Borchardt Direktor in der Generaldirektion Energie teil und übernahm die Keynote. Veranstaltung zur Regionalen Kooperation auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energie Auf gemeinsame Einladung der Hessischen Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, Lucia Puttrich, und der Heinrich-Böll-Stiftung fand am 01.10.2015 eine Diskussionsveranstaltung „Regionale Erneuerbaren-Kooperation im Rahmen der 2030-Ziele“ in der Vertretung des Landes Hessen bei der EU statt. Die Luxemburgische EU-Ratspräsidentschaft hatte die Schirmherrschaft zu dieser Veranstaltung übernommen. Nach Begrüßung durch den Leiter der Landesvertretung Friedrich von Heusinger und Klaus Linsenmeier, Leiter des EU-Büros der Heinrich-Böll-Stiftung, präsentierte Dr. Corinna Klessmann, Managing Consultant Politikdesign und -evaluierung, Ecofys, die von der Heinrich-Böll-Stiftung in Auftrag gegebene Studie “Driving regional cooperation forward in the 2030 renewable energy framework”. Die Studie analysiert, welche Formen der Kooperation entwickelt werden können und inwiefern regionale Kooperation einen effektiven Beitrag zu einer Europäischen Energiewende leisten kann. Die Schlüsselergebnisse der Studie wurden im Anschluss in zwei Panels diskutiert. An der Podiumsdiskussion zum Thema „Regionale Erneuerbaren-Kooperation als Bindeglied: Welche Rolle für die Bürger? Welche Rolle für die EU?“ nahmen teil: Tom Eischen, Generaldirektor Energie im luxemburgischen Wirtschaftsministerium, Marie Donnelly, Direktorin in der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission sowie MdEP Claude Turmes (Grüne/EFA). Über die Frage: „Wie kann man regionale Kooperation fördern, um die europäische Zielsetzung für mehr Erneuerbare zu erreichen?“ diskutierten im Anschluss Dirk Hendricks, Senior Policy Advisor der European Renewable Energies Federation (EREF), Susanne Nies, Corporate Affairs Manager ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity), sowie Frederic Deloof vom Generalsekretariat des Benelux Secretariat/Pentalateral Forum. Veranstaltung zur Wahl in PTL Rund neuneinhalb Mio. Portugiesen waren am 04.10.2015 aufgerufen, ein neues Parlament zu wählen. Im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Europa nach den Wahlen“ richtete die Hessische Landesvertretung am 07.10. 2015 auf Einladung der Hessischen Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Lucia Puttrich eine Mittagsveranstaltung aus, die sich der Analyse des Wahlausgangs und dessen Bedeutung für Europa widmete. Nach der Begrüßung durch den Leiter der Landesvertretung Friedrich von Heusinger trug der portugiesische Journalist und Dokumentarfilmer Antônio Cascais, der sowohl für eine portugiesische Nachrichtenagentur als auch regelmäßig für die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland berichtet, seine Einschätzung zur Wahl vor. Die überraschend deutliche Wiederwahl der Regierungspartei von Premierminister Pedro

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Passos Coelho habe in Anbetracht des harten Konsolidierungskurses in PTL bis vor kurzem noch kaum jemand für möglich gehalten, so Cascais. Als einen wesentlichen Grund für den Meinungswechsel in der portugiesischen Bevölkerung sah Cascais die Entwicklungen in GRC: Offenbar habe sich in PTL letztlich doch die Auffassung durchgesetzt, dass es besser sei, sich mit den Gläubigern zu arrangieren und die Sparvorgaben der EU einzuhalten. Ein Austritt aus der Eurozone oder gar der EU habe für PTL nie zur Debatte gestanden. Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortete Cascais noch zahlreiche Fragen aus dem Publikum. V o r s c h a u Auf folgende Tagesordnungspunkte von Sitzungen der nächsten zwei Wochen wird insbesondere hingewiesen: Europäischer Rat 15./16.10.2015 Europäischer Rat, Brüssel Rat 13.10.2015 Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, Brüssel Europäische Kommission 14.10.2015 Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen zur Bewältigung der Migration

Stellungnahme zur zeitweisen Wiedereinführung von Grenzkontrollen in der EU

Handel- und Investmentstrategie 21.10.2015 Mitteilung zum verbesserten Europäischen Semester Konsultation zur Außenvertretung der EUR-Zone Ziel- u. stabilitätsorientierter Überprüfung des 6- und 2-Pack Europäisches Parlament EP-Plenarsitzung vom 14.10.2015

- Vorbereitung des Europäischen Rats vom 15.-16.10. 2015 - Klimagipfel in Paris - Situation in der Ukraine - Antisemitismus, Islamophobia und hate speech in Europa

Ausschuss der Regionen 13./14.10.2015 114. Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) EU-Agenda für bessere Rechtsetzung Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit: Bedarf es eines besseren Regelungsrahmens? Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

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Bericht aus Brüssel 18/2015 vom 12.10.2015 27

Die Zukunft der europäischen Aquakultur Entscheidungsprozess in Bezug auf genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel Digitaler Binnenmarkt Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung der territorialen Entwicklung EU-Haushaltsplanentwurf 2016 Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz Auf dem Weg zum Abschluss eines Weltklimaübereinkommens in Paris Entwicklung des Potenzials der Meeresenergie Paket "Energieunion"

Europäischer Gerichtshof 15.10.2015 Urteil in der Rechtssache C-137/14 Kommission/ Deutschland –

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten 15.10.2015 Urteil in der Rechtssache C-216/14 Covaci – Zustellung und

Spracherfordernis in Strafverfahren gegen EU-Bürger 15.10.2015 Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-167/14

Kommission/ Griechenland – Finanzielle Sanktionen 21.10.2015 Urteil in der Rechtssache C-347/14 New Media Online – Videos

auf Online-Zeitungsportal 22.10.2015 Urteil in der Rechtssache C-264/14 Hedqvist – MwSt.-

Behandlung von Bitcoin-Umtausch Gericht der Europäischen Union 14.10.2015 Mündliche Verhandlung in der Rechtssache T-162/13 Magic

Mountain Kletterhallen u.a. /Kommission – Öffentliche Förderung von DAV-Kletteranlagen

Der nächste Bericht aus Brüssel erscheint am 23.10.2015.

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Bericht aus Brüssel 18/2015 vom 12.10.2015 28

A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s

Europäisches Parlament

Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) EVP

Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament

S&D

Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa ALDE

Fraktion der Grünen /Freie Europäische Allianz GRÜNE

Europäische Konservative und Reformisten ECR

Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken /Nordische Grüne Linke

GUE

Fraktion „Europa der Freiheit und der direkten Demokratie“ EFDD

Europa der Nationen und der Freiheit ENF

Fraktionslos FL

EU-Mitgliedstaaten

Belgien BEL

Bulgarien BUL

Dänemark DNK

Deutschland DEU

Estland EST

Finnland FIN

Frankreich FRA

Griechenland GRI

Irland IRL

Italien ITL

Kroatien KRO

Lettland LET

Litauen LIT

Luxemburg LUX

Malta MTA

Niederlande NDL

Österreich AUT

Polen POL

Portugal PTL

Rumänien ROM

Schweden SWE

Slowakei SLK

Slowenien SLO

Spanien ESP

Tschechische Republik CZR

Ungarn HUN

Vereinigtes Königreich GBR

Zypern CYP