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1Verbandsgemeindeverwaltung Rheinböllen BESCHLUSSPROTOKOLL Sitzung Nr. 3/2012 Gremium: Verbandsgemeinderat Sitzung am: 25.09.2012 Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsdauer: 17.00 Uhr - 19.05 Öffentliche Sitzung Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. -------------------------------------- --------------------------------------- Vorsitzender Schriftführer

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1Verbandsgemeindeverwaltung Rheinböllen

BESCHLUSSPROTOKOLL

Sitzung Nr. 3/2012

Gremium: Verbandsgemeinderat

Sitzung am: 25.09.2012

Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses

Sitzungsdauer: 17.00 Uhr - 19.05

Öffentliche Sitzung

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung

Nichtöffentliche Sitzung

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. -------------------------------------- --------------------------------------- Vorsitzender Schriftführer

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2Verbandsgemeindeverwaltung Rheinböllen

Anwesend sind:

Bürgermeister Arno Imig als Vorsitzender 1. Beigeordneter Rudolf Römer, Liebshausen 2. Beigeordneter Udo Mähringer, Dichtelbach 3. Beigeordneter Egon Müller, Argenthal Die Ratsmitglieder:

Hans-Josef Bracht, Rheinböllen (ab 17.25 Uhr zu TOP 3) Werner Helwig, Rheinböllen (bis 18.30 Uhr zu TOP 9 ) Dieter Piroth, Ellern Thomas Meurer, Ellern Wulf-Hagen Lorenz, Rheinböllen Karl-Heinz Hölz, Erbach Hans Werner Hawig, Rheinböllen Monika Krämer, Rheinböllen Karl-Heinz Breidenbach, Rheinböllen Dietmar Tuldi, Ellern Manfred Klaßen, Riesweiler Ursula Kauer, Ellern Alfred Hottenbacher, Riesweiler Winfried Müller, Argenthal Gerhard Rott, Rheinböllen Wilfried Berg, Argenthal Charlotte Clement (ab 17.30 Uhr zu TOP 4 nöS) Dieter Stauer, Rheinböllen Martin Huhn, Dichtelbach Martin Wichter, Riesweiler Hans-Dieter Maurer, Argenthal

Die Ortsbürgermeister:

Heinz-Otto Kretzschmar, Argenthal Rolf Augustin, Benzweiler Paul Schirra, Erbach (ab 17.10 Uhr zu TOP 1) Martina Schön, Liebshausen Dieter Michel, Mörschbach Hans Schubach, Schnorbach Michael Schubach, Steinbach stellvertr. für Leo Lauderbach Entschuldigt fehlen:

Ratsmitglieder: Thomas Auler, Riesweiler Hans-Peter Geihs, Rheinböllen Bernhard Gohres, Argenthal Siegfried Herrmann, Rheinböllen Heinz-Ludwig Kub, Kisselbach Manfred Rothenbach, Rheinböllen

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Wobido, Gangolf, Ellern Ortsbürgermeister: Leo Lauderbach, Steinbach Außerdem anwesend: Christine Scheffler, VGV Rheinböllen Markus Römer, VGV Rheinböllen Schriftführer: Stephan Webering, VGV Rheinböllen T A G E S O R D N U N G: ÖFFENTLICHE SITZUNG: 1. Unterrichtung über eine unvermutete überörtliche Prüfung der Verbands- gemeindekasse DS 9/211

2. Ergänzungswahlen zu den Ausschüssen DS 9/212 3. Abschluss einer Vereinbarung mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis zur Übertragung der Schulträgerschaft der Puricelli-Realschule plus DS 9/213

4. Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.06.2012 DS 9/214

5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 und Erteilung der Entlastung DS 9/215

6. Übertragung von Haushaltsermächtigungen 2010 gemäß § 17 Abs. 5 GemHVO DS 9/216 7. Entwicklung der Einwohnerzahlen, des Kindertagesstättenbedarfs- planes und der Schülerzahlen DS 9/217 8. Umbau und Sanierung der Schulturnhalle der Grundschule Am Hochsteinchen, Rheinböllen DS 9/221 9. Investitionszuweisung an die Stadt Rheinböllen zur Erneuerung des Sportplatzes DS 9/218 10. Einführung des elektronischen Personenstandsregisters DS 9/219 11. Sachstandsbericht Großsporthalle 12. Projekt ZukunftsiDeeen Rhein-Hunsrück-Kreis DS 9/220 13. Mitteilung und Anfragen

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4Verbandsgemeindeverwaltung Rheinböllen

ÖFFENTLICHE SITZUNG Bürgermeister Imig eröffnet die Sitzung um 17.00 Uhr und stellt die form- und fristgerechte Einladung fest. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung werden keine Einwände erho-ben. TOP 1: Unterrichtung über eine unvermutete überörtl iche Prüfung der Verbandsgemeindekasse DS 9/211 Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Simmern hat am 03.07.2012 bei der Verbandsgemeindekasse Rheinböllen und den Zahlstellen eine un-vermutete überörtliche Kassenprüfung durchgeführt. Dabei ergaben sich keine gravieren-den Beanstandungen. Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben. Der schriftliche Prüfungsbericht wurde den Beigeordneten und Fraktionssprechern bereits ausgehändigt. Der Verbandsgemeinderat nimmt gemäß § 33 Abs. 1 der GemO das Ergebnis der unver-muteten überörtlichen Kassenprüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Hunsrück-Kreises vom 03.07.2012 zur Kenntnis. TOP 2: Beschaffung eines GW-TS für die Feuerwehr St einbach DS 9/212 In der Sitzung vom 08.03.2012 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, für die FFw Steinbach ein GW-TS zu beschaffen. Gleichzeitig wurde die vorzeitige Beschaffung dieses Fahrzeuges beschlossen. Die Notwendigkeit für die Beschaffung des Fahrzeuges sowie die Anerkennung der Dringlichkeit ist mit Datum vom 11.05.2012 am 15.05.2012 einge-gangen. Nach der Ausschreibung des Fahrzeuges am 17.07.2012 sind entsprechende Angebote eingegangen. Diese wurden mit der Feuerwehr Steinbach und der Wehrleitung eingehend geprüft. Zum Fahrgestell Fa. Autohaus Hessengarage, Dörth (Ford Transit Connect) 16.761,26 € Fa. Honrath, Bingen (Opel Vivaro) 23.070,89 € Fa. Honrath, Bingen (Fiat Transporter Scudo) 21.768,75 € Preiswerteste Bieterin ist hier die Fa. Autohaus Hessengarage aus Dörth mit dem Ford Transit Connect. Nach eingehender Durchsicht und Auswertung der hier vorliegenden Un-terlagen bietet der Fiat Transporter Scudo den großen Vorteil, dass die Ladefläche des Fiat gegenüber dem Ford wesentlich großräumiger (ca. 30 cm länger) ist. Im übrigen hat der Fiat von der Leistung her eine stärkere PS-Zahl, die für den Transport der alten schweren Tragkraftspritze dringend notwendig ist. Die Bieterin verfügt auch über zwei ge-

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eignete nahegelegene Werkstätten in Simmern/Hunsrück und in Bingen/Rhein. Die Feu-erwehr Steinbach favorisiert somit den Fiat Transporter Scudo. Anmerkung: Die Fa. Scherer GmbH & Co. KG aus Simmern, das Autohaus Klein aus Simmern, das Autohaus Augustin aus Bad Kreuznach und das Autohaus Bast aus Rhein-böllen haben kein Angebot eingereicht. Zum Ausbau Fa. Ziegler Feuerschutz, Rendsburg 17.504,19 € Fa. Hensel Fahrzeugbau, Waldbrunn 13.924,18 € Fa. Adik Fahrzeugbau, Mudersbach 11.690,56 € Fa. Fahrzeugausbau Lersch-Kessel, Langenthal 14.296,66 € Preiswerteste Bieterin ist hier die Fa. Adik Fahrzeugbau GmbH aus Mudersbach. Erfah-rungswerte mit der Fa. Adik konnten hier auf der Verwaltung bislang noch nicht gesammelt werden. Die Bieterin hat allerdings bereits diverse Fahrzeuge an andere Kommune sowie auch die LFKS in Koblenz ausgeliefert. Negative Rückmeldungen wurden hier bislang nicht bekannt. Zur Beschriftung Fa. Ziegler Feuerschutz, Rendsburg 1.392,30 € Fa. Hensel Fahrzeugbau, Waldbrunn 1.154,07 € Fa. Adik Fahrzeugbau, Mudersbach 1.451,80 € Fa. Fahrzeugausbau Lersch-Kessel, Langenthal 749,70 € Fa. MH Werbeträger, Rheinböllen 309,40 € Fa. rwf Werbung, Rheinböllen 476,00 € Preiswerteste Bieterin ist hier die Fa. MH Werbeträger aus Rheinböllen, die auch bereits den ELW der FFw Rheinböllen, den TSF-W Mörschbach und verschiedene andere Fahr-zeuge aus der Verbandsgemeinde beschriftet hat. Gesamtaufstellung: Fahrgestell (Fiat Scudo durch Fa. Honrath) 21.768,75 € Ausbau (Fa. Adik) 11.690,56 € Beschriftung (Fa. MH Werbeträger) 309,40 € Gesamtkosten 33.768,71 € Die Beladung des GW-TS ist bereits zum großen Teil vorhanden – einschließlich der Tragkraftspritze TS 8/8. Das fehlende Material wurde in das Los „Aufbau“ mit eingepackt. Bei der Ausbaubesprechung mit dem Fahrgestellhersteller, dem Ausbauer, der Feuerwehr und der Verwaltung kann sich ergeben, dass evtl. kleinere Teile noch beschafft werden müssen. Der Preis kann sich entsprechend noch um eine kleinere Summe nach oben ver-ändern. Es handelt sich allerdings nicht um eine große Preisspanne, da die Preise größ-tenteils nur geringwertig differenzieren. Die genaue Bauzeit für das GW-TS ist mit den Baufirmen noch abzuklären.

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Die Finanzierung gliedert sich wie folgt: Gesamtanschaffungspreis 33.768,71 € Landeszuwendung 14.000,00 € Zuschuss OG Steinbach 9.768,71 € Eigenanteil VG Rheinböllen 10.000,00 € Die Zuwendung der Verbandsgemeinde erhöht sich durch die Wahl zum preislich teureren Fiat Scudo nicht, da der Fehlbetrag nach Aussage von Wehrführer Schubach (gleichzeitig Beigeordneter der Ortsgemeinde Steinbach) durch die Ortsgemeinde Steinbach finanziert wird. Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Beschaffung einer Gerätewa-gen-Tragkraftspritze (GW-TS) für die FFw Steinbach an die nachfolgenden Bieter zu ver-geben: a) Fahrgestell Der Auftrag für das Fahrgestell wird an die Firma Autohaus Honrath Kfz GmbH mit Sitz in Bingen für einen Fiat Transporter Scudo zum Auftragswert von 21.678,75 € vergeben. b) Der Auftrag für den Ausbau des Fahrzeuges wird an die Firma Adic Fahrzeugbau GmbH aus Mudersbach zum Auftragswert von 11.690,56 € vergeben. Abstimmungsergebnis zu a) und b): einstimmig c) Beschriftung: Die Beschriftung des Fahrzeuges wird an die Firma MH Werbeträger Rheinböllen zum Auftragswert von 309,40 € vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig Wegen Sonderinteresses hat Ratsmitglied Werner Helwig nicht an der Beratung und Be-schlussfassung zum Auftragsteil c) Beschriftung teilgenommen TOP 3: Abschluss einer Vereinbarung mit dem Rhein-H unsrück-Kreis zur Übertragung der Schulträgerschaft der Puricelli-R ealschule plus DS 9/213 Die Trägerschaft der Puricelli-Realschule plus, Rheinböllen, ging mit dem 01.08.2012 auf den Rhein-Hunsrück-Kreis über. § 80 des Schulgesetzes regelt abschließend die Modali-täten des Überganges. Danach geht grundsätzlich sowohl das bewegliche als auch das unbewegliche Vermögen entschädigungslos auf den neuen Träger über. Allerdings ist nach § 80 Abs. 4 des Gesetzes eine Ausgleichsleistung für das zur Anschaf-fung oder Herstellung des übergegangenen unbeweglichen Schulvermögens, außer dem Grund und Boden, eingesetzte Eigen- oder Fremdkapital zu leisten, sofern das zum Zwe-

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cke der Erstbewertung festgesetzte Anschaffungs- oder Herstellungsjahr nicht mehr als 24 Jahre vor der Übertragung der Schulträgerschaft liegt. Die Ausgleichsleistung bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag aus den Restbuchwerten der übergegangenen unbewegli-chen Vermögensgegenstände und den Restbuchwerten der diesen Vermögensgegen-ständen zugeordneten Sonderposten zum 31.12. des festgesetzten Anschaffungs- oder Herstellungsjahres. Für die Zeit nach dem Jahr der Übertragung der Schulträgerschaft ist bis zum 25. Jahr nach dem festgesetzten Anschaffungs- oder Herstellungsjahr jährlich jeweils zum 1.7. eine Ausgleichsleistung in Höhe von 4 % des Unterschiedsbetrages zu zahlen. Die sich nach der vorstehenden Berechnung ergebende Ausgleichsleistung beträgt 821.892,87 €. Dieser Betrag wäre alternativ in 22 Jahresraten (bis 2034) von 37.358,77 € zu zahlen oder abgezinst in einem Betrag in Höhe von 530.000 € am 1.7.2013. Der Ver-einbarungsentwurf sieht die abgezinste Variante mit einmaliger Fälligkeit am 01.07.2013 vor. Die Großsporthalle ist in diesen Berechnungen noch nicht enthalten. Wegen der derzeit noch laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen und der anstehenden Sanierung soll die Halle zunächst nicht an den Kreis übergehen, sondern im Eigentum der Verbandsge-meinde verbleiben. Dies solange bis die Halle wieder voll funktionsfähig ist. Danach ist der Kreis dann aber verpflichtet, die Halle in seine Trägerschaft zu übernehmen. Für den Übergang greifen dann die gleichen Kriterien, die auch jetzt für die Schule gelten. Weiter herausgemessen und im Eigentum der Verbandsgemeinde verbleiben die ehemali-ge Hausmeisterwohnung, die Parkplätze links neben der Hausmeisterwohnung sowie die Energiezentrale (ehemaliges BHKW). Für die Heizzentrale im Kellergeschoss, die Trafo-station und das Pellet- und Öllager sind entsprechende Nutzungsrechte vorgesehen. Der HAKO verbleibt ebenfalls im Eigentum der Verbandsgemeinde und wird nach Nutzungs-stunden jährlich kostenmäßig verteilt. Schließlich sieht die Vereinbarung vor, dass sich die Verbandsgemeinde verpflichtet, für den Fall, dass das übergegangene Schulvermögen nicht mehr für schulische Zwecke be-nötigt wird, die Rückübertragung innerhalb eines Jahres nach der Entwidmung zu verlan-gen. Das Personal (Schulsekretärin und Hausmeister) ging zum 01.08.2012 auf den neuen Dienstherrn über. Meik Helwig steht aber nach wie vor für die Betreuung der Nahwärme-versorgung und des Gebäudeleitsystems zur Verfügung. Die Arbeitsstunden werden er-fasst und dem Kreis erstattet. Beschlussvorschlag : Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss der Beschlussvorlage 9/213 beigefügten Vereinbarungen nach § 80 des Schulgesetzes mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig

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TOP 4: Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuge s zum 30.06.2012 DS 9/214 Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Verbandsgemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leis-tungsziele zu unterrichten. Die Unterrichtung soll in der Regel halbjährlich erfolgen. Die Grundlage unserer Unterrichtung ist die beigefügte Ergebnisrechnung und der Auszug aus der Finanzrechnung bezüglich der Investitionstätigkeiten der Verbandsgemeinde Rheinböllen jeweils für das 1. Halbjahr 2012. Bürgermeister Imig gibt zu den einzelnen Positionen nähere Erläuterungen.

TOP 5: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12 .2010 und Erteilung der Entlastung DS 9/215 Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes übernimmt das älteste anwesende Rats-mitglied Hans-Dieter Maurer den Vorsitz. Das Mitglied Martin Huhn des Rechnungsprüfungsausschusses trägt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 10.09.012 vor und stellt ihn zur Debatte. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2010 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung für Gemeinden vermittelt. Er stellt weiter fest, dass die im Rechenschaftsbericht dar-gestellten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Er empfiehlt, den Jahresabschluss festzustellen und den Jahresfehlbetrag auf neue Rech-nung vorzutragen. Außerdem empfiehlt er dem Rat, den im Rahmen des Jahresabschlus-ses ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit noch nicht gesche-hen -, zuzustimmen. Weiterhin empfiehlt er, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie vertretend tätig waren, nach § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. Der Verbandsgemeinderat nimmt den Bericht und die Empfehlung des Rechnungsprü-fungsausschusses entgegen und beschließt, den über- und außerplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen und den Jahresabschluss zum 31.12.2010 wie folgt festzustellen: - Die Bilanz in Aktiva und Passiva gleichlautend mit 41.693.021,35 €. - Die Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 267.091,44 € - Die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 190.116,75 €. - Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 267.091,44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Des Weiteren beschließt der Verbandsgemeinderat, dem Bürgermeister der Verbandsge-meinde und den Beigeordneten, die den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten ha-ben, nach § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Bürgermeister Imig sowie die Beigeordneten Rudolf Römer, Egon Müller und Udo Mährin-ger haben an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 110 Abs. 4 GemO nicht teil-genommen.

TOP 6: Übertragung von Haushaltsermächtigungen 2010 gemäß § 17 Abs. 5 GemHVO DS 9/216 Damit nicht ausgeschöpfte Haushaltsansätze nicht erneut veranschlagt werden müssen, regelt § 17 der Gemeindehaushaltsverordnung die Übertragbarkeit von Erträgen und Ein-zahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen. So sind gemäß § 17 GemHVO An-sätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen, soweit der Haus-haltsplan nichts anderes bestimmt, ganz oder teilweise übertragbar. Sie bleiben längstens bis Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleibt die Ermächtigung bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentli-chen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres bestehen. Sind Erträge oder Einzahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Er-füllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letz-ten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Sollen Ermächtigungen übertragen werden, ist im Gemeinderat eine Übersicht der Übertragung mit Angabe der Auswirkungen auf den jewei-ligen Teilergebnishaushalt und den jeweiligen Teilfinanzhaushalt des Haushaltsfolgejahres zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Übertragungen sind im Jahresabschluss im Plan-Ist-Vergleich der jeweiligen Teilergebnisrechnung und der jeweiligen Teilfinanzrechnung gesondert anzugeben. Durch die Übertragung der Ermächtigungen erhöhen sich die Er-mächtigungen der betreffenden Posten des entsprechenden Teilhaushalts des Haushalts-folgejahres. In der Haushaltssatzung 2010 war eine Kreditermächtigung in Höhe von 203.700 €, davon 103.700 € zinslose Darlehen im Rahmen der KII-Investitionen, festgesetzt. Die Kreditermächtigung wird in voller Höhe ins Jahr 2011 übertragen. Die beigefügte Liste enthält die Ermächtigung zur Übertragung der Mittel des Haushalts-jahres 2010.

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Der Verbandsgemeinderat beschließt die in der Anlage zur Drucksache DS 9/216 genann-ten Übertragungen der nicht ausgeschöpften Ansätze des Haushaltsjahres 2010. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 7: Entwicklung der Einwohnerzahlen, des Kindert agesstättenbedarfs- planes und der Schülerzahlen DS 9/217 Der Verbandsgemeinderat nimmt nachstehende Informationen über die Entwicklung der Einwohnerzahlen und der einzuschulenden Kinder zur Kenntnis:

Einwohnerentwicklung In diesem Jahr hat die Verbandsgemeinde mit 61 Personen den stärksten Einwohnerrück-gang seit Aufzeichnung dieser Statistik zu verzeichnen.

Stichtag Einwohner (HW) Veränderung zum Vorjahr ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 30.06.1993 9.071 + 145 30.06.1994 9.156 + 85 30.06.1995 9.399 + 243 30.06.1996 9.605 + 206 30.06.1997 9.700 + 95 30.06.1998 9.795 + 95 30.06.1999 9.863 + 68 30.06.2000 9.918 + 55 30.06.2001 10.026 + 108 30.06.2002 10.045 + 19 30.06.2003 10.119 + 74 30.06.2004 10.249 + 130 30.06.2005 10.270 + 21 30.06.2006 10.255 - 15 30.06.2007 10.215 - 40 30.06.2008 10.220 + 5 30.06.2009 10.172 - 48 30.06.2010 10.178 + 6 30.06.2011 10.181 + 3 30.06.2012 10.120 - 61

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11Verbandsgemeindeverwaltung Rheinböllen

Auch bei den Nebenwohnsitzen ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Im Jahr 2011 hatten noch 424 Personen Ihren Nebenwohnsitz in der Verbandsgemeinde Rheinböllen gemeldet, zum 30.06.2012 nur noch 416 Personen. Zur Verdeutlichung der Einwohnerentwicklung kreisweit haben wir nachstehend die Ein-wohnerentwicklung in den Verbandsgemeinden bzw. der Stadt Boppard im Rhein-Hunsrück Kreis, gemessen an den Hauptwohnsitzen abgedruckt.

Die Entwicklung in den einzelnen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rheinböllen ver-lief unterschiedlich, wie die untenstehende Tabelle zeigt.

Ortsgemeinde 2011 2012 +/- 1989 + / - Argenthal 1.680 1.671 -9 1.489 182

Benzweiler 204 206 2 184 22

Dichtelbach 681 648 -33 495 153

Ellern/Hunsrück 835 822 -13 769 53

Erbach 267 270 3 204 66

Kisselbach 565 565 0 545 20

Liebshausen 503 495 -8 346 149

Mörschbach 328 333 5 308 25

Rheinböllen 3.984 3.966 -18 3.177 789

Riesweiler 774 778 4 728 50

Schnorbach 230 239 9 195 44

Steinbach 130 127 -3 108 19

VG gesamt 10.181 10.120 -61 8.548 1.572

30.06.2011 30.06.2012 +/- +/- in %

Stadt Boppard 15.656 15.538 -118 -0,76%

VG Emmelshausen 14.686 14.556 -130 -0,89%

VG Kastellaun 14.796 14.636 -160 -1,09%

VG Kirchberg 20.021 19.760 -261 -1,32%

VG Rheinböllen 10.181 10.120 -61 -0,60%

VG St. Goar-Oberwesel 9.384 9.170 -214 -2,33%

VG Simmern 18.096 18.094 -2 -0,01%

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Bewohnte Adressen Seit dem 30.06.2005 wird die Anzahl der bewohnten Adressen ermittelt und in der Ge-meindestatistik wiedergeben. Trotz des Einwohnerrückgangs ist bisher, ausgenommen 2010, ein stetiger Wachstum der bewohnten Adressen erkennbar. 30.06.2005 3.283 30.06.2006 3.325 + 42 30.06.2007 3.373 + 48 30.06.2008 3.378 + 5 30.06.2009 3.381 + 3 30.06.2010 3.376 - 5 30.06.2011 3.383 + 7 30.06.2012 3.384 + 1 Tagesstättenbedarfsplanung § 5 Kindertagesstättengesetz sieht vor, dass ab August 2010 Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten haben. Die nachstehende Tabelle gibt die Kinderzahlen wieder, die der Tagesstättenbedarfsplanung des Kreises zugrunde liegen. Hierbei wird jeweils die Anzahl der Kinder angenommen, die das 3. Lebensjahr vollendet haben. Die Bedarfsplanung geht statistisch davon aus, dass jeweils 3,5 Jahrgänge im laufenden Jahr den Kindergarten be-suchen. Zu Abweichungen kann es kommen, da bereits Kinder der Jahrgänge 2010 und 2011 die Tagesstätten besuchen können. Ab 2013 wird ein Rechtsanspruch auf Aufnahme für Kin-der ab dem 1. Lebensjahr gesetzlich geregelt.

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Einzuschulende Kinder Nach § 57 des SchulG besuchen alle Kinder mit Beginn des Schuljahres die Schule, die bis zum 31. August des Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die Gemeinde-statistik legt demnach für die Anzahl der einzuschulenden Kinder jeweils den Geburten-jahrgang 01.09. => 31.08. zu Grunde.

Die Zahlen der einzuschulenden Kinder können bis 2018 angegeben werden, da die Kin-der, die zu diesem Zeitpunkt eingeschult werden, bereits geboren sind. Die Zahlen beru-hen auf der aktuellen Gemeindestatistik zum 30.06.2012.

Die Zahl für das Jahr 2012 entspricht den tatsächlichen eingeschulten Kindern. Die Anzahl der Erstklässler der Vorjahre entspricht jeweils den Prognosen aus den ent-sprechenden Gemeindestatistiken.

Einzugsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Grundschule Argenthal

Argenthal 22 10 16 17 12 17 17 14 8 10 Schnorbach 1 3 6 2 5 1 3 4 1 1

gesamt 23 13 22 19 17 18 20 18 9 11

Klassen 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

Grundschule Rheinböllen

Benzweiler 4 5 3 1 4 4 1 1 0 4 Dichtelbach 8 2 4 11 9 6 5 7 3 4 Ellern 3 9 3 6 7 9 8 9 6 7 Erbach 2 2 0 1 3 2 1 3 3 2 Kisselbach 5 5 5 2 3 3 2 2 6 2 Liebshausen 9 10 5 6 8 5 1 2 1 2 Mörschbach 3 7 2 3 2 0 1 4 6 2 Rheinböllen 35 44 32 35 42 43 3 35 26 17

Steinbach 1 0 2 1 1 2 2 1 2 1

gesamt 70 84 56 66 79 74 51 64 53 41

Klassen 3 3 2 3 3 3 3 3 3 2

Grundschule Riesweiler

Riesweiler 2 7 7 12 7 4 3 6 2 4 Holzbach 4 7 1 7 3 5 1 2 2 2

Tiefenbach 7 5 3 6 8 4 1 11 4 4

gesamt 13 19 11 25 18 13 5 19 8 10

Klassen 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

Einzuschulende Kinder

gesamt 106 116 89 110 114 105 76 101 70 62 Die Statistik der Schüler, die die Schulen unserer Verbandsgemeinde besuchen ist liegt den Ratsmitgliedern vor.

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TOP 8: Umbau und Sanierung der Schulturnhalle der G rundschule Am Hochsteinchen, Rheinböllen DS 9/221 Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutern Frau Scheffler und Bürgermeister Imig die Pla-nung, die der Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen aufgestellt hat. Grundlage der Planung waren die Auflagen, die durch den Brandschutz und die Unfallkas-se im Rahmen der geplanten energetischen Sanierung der Turnhalle und Nebenräume für den Betrieb gestellt wurden. Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 328.000,00 €. Nach ei-nem Abzug von 35% für unterlassenen Unterhalt verbleiben zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 213.000,00 €. In einem Ortstermin mit Herrn Metz und Herrn Schütze von der ADD am 23.05.2012 wurden 50% der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss für die Maßnahme in Aussicht gestellt. Der Zuschuss würde sich somit auf 106.600,00 € belau-fen. Die Anmeldung der Maßnahme ist erfolgt, mit den beigefügten Unterlagen wird der Antrag auf Fördermittel im Rahmen einer Generalsanierung bis zum 01.10.2012 gestellt. Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorliegenden Planung zum Umbau und zur Sanie-rung der Schulturnhalle der Grundschule Am Hochsteinchen, Rheinböllen, zu und beauf-tragt die Verwaltung die schulbehördliche Genehmigung und die entsprechenden Förder-mittel zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 9: Investitionszuweisung an die Stadt Rheinböllen zur Erneuerung des Sportplatzes DS 9/218 Der derzeitige Kunstrasenplatz in Rheinböllen ist ein Platz der sogenannten ersten Gene-ration aus dem Jahr 1993 und wird in starkem Maße sowohl durch den TuS Rheinböllen mit seinen zahlreichen Mannschaften und Jugendmannschaften als auch durch die Schu-len und je nach Witterung auch von anderen Verein aus der Verbandsgemeinde Rheinböl-len genutzt. Nur durch die regelmäßigen Reinigungs- und Pflegemaßnahmen der Stadt Rheinböllen konnte die Anlage über diese lange Zeit genutzt werden. Der Sportplatz weist nunmehr starke Schäden auf, so dass die Erneuerung des Kunstra-senplatz unbedingt notwendig ist, um den Sportbetrieb weiter aufrecht halten zu können. Auf Grund dessen beabsichtigt die Stadt Rheinböllen den vorhandenen Kunstrasenbelag inkl. der Kraftabbauschicht des Sportplatzes zu erneuern. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 450.000 €. Ein Antrag an das Land Rheinland-Pfalz wurde mit Datum vom 22.11.2010 mit einem Zuwendungsantrag von 180.000 € gestellt. Ein entsprechender Bescheid des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz ist mit Datum vom 29.05.2012 hier eingegangen. Zuge-sagt wurde allerdings lediglich eine Festbetragsfinanzierung für 2013 in Höhe von 60.000 €.

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Auch der Sportstättenbeirat des Rhein-Hunsrück-Kreises hat am 29.08.2012 in seiner Sit-zung Vorhabens ein Vorratsbeschluss gefasst. Dieser besagt, dass das Projekt „Kunstra-senplatz Rheinböllen“ in 2013 auf dem ersten Platz der Prioritätenliste steht. Ein genauer Zuwendungsbetrag wurde noch nicht genannt. Der Antrag auf Bezuschussung durch den TuS Rheinböllen wurde bislang durch diesen noch nicht beschieden. Nach heutiger Sicht steht bislang folgende Finanzierung: Kosten der Maßnahme: 450.000,00 € Zuwendung des Landes: 60.000,00 € derzeitiger Fehlbetrag (durch Stadt Rheinböllen zu tragen) 390.000,00 € Für die Erstherstellung des Sportplatzes Rheinböllen hat die Verbandsgemeinde gemäß Beschluss vom 15.10.1991 eine Zuweisung von 150.000 DM bewilligt. Für den Sportplatz Argenthal wurde 1990 ein Zuschuss von 50.000 DM gewährt. Ortsbürgermeister Huhn fragt an, wie oft der Sportplatz für die Grundschule genutzt wer-de. Nach seiner Auffassung würde der Platz im Wesentlichen vom TUS Rheinböllen ge-nutzt. Dies sehen verschiedene Ratsmitglieder ebenso, zwar solle man einerseits mit dem Zuschuss ein Signal für die schulische Nutzung insbesondere die Nutzung durch die Puri-cellischule setzen, andererseits wird erwartet, dass der TUS Rheinböllen sich mit einem erheblichen Anteil – hier sind sich die Ratsmitglieder einig, dass es sich um einen Betrag von ca. 50 – 60.000,00 Euro handeln müsse – beteiligt. Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat beschließt, eine Investitionszuweisung in Höhe von 30.000,00 Euro zur Erneuerung des Kunstrasenplatzes an die Stadt Rheinböllen zu gewähren. Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen angenommen TOP 10: Einführung des elektronischen Personenstand sregisters DS 9/219 Gesetzliche Ausgangslage: Die Vorschriften für die Beurkundung des Personenstands in Deutschland sind durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz – PStRG) vom 19. Februar 2007 (BGBl. I, S. 122) neu gestaltet worden. Das neue Perso-nenstandsgesetz (PStG) trat im Wesentlichen am 01. Januar 2009 in Kraft. Neben teilwei-se weitreichenden Entbürokratisierungsmaßnahmen (Abschaffung des Familienbuchs, Reduzierung der Arten von Personenstandsurkunden, Straffung der personenstandsrecht-lichen Verfahren) wird als Kernelement der Reform vor allem die Beurkundung in elektro-nisch geführten Personenstandsregistern und ein weitgehend standardisierter elektroni-scher Mitteilungsverkehr der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden ein-geführt. Die elektronische Registerführung wird – nach Ablau f einer Übergangszeit – zum 01. Januar 2014 für alle Standesämter in Deutsc hland verpflichtend.

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Am 22. November 2008 ist die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV) verabschiedet worden. Der Verordnungsentwurf ent-hält die dem neuen Personenstandsrecht entsprechenden Regelungen zur Durchführung des standesamtlichen Verfahrens bei Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebens-partnerschaft und Sterbefall, einschließlich der damit einhergehenden familien- und na-mensrechtlichen Beurkundungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Ausführungsvor-schriften zur Durchführung der elektronischen Personenstandsregistrierung, dem elektro-nischen Datenaustausch sowie dem Beurkundungsverfahren in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2013. Auch in technischer Hinsicht ändern sich die internen Abläufe. Der Standesbeamte muss künftig jede Beurkundung eines Personenstandsfalles mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur abschließen (§ 9 Abs. 2 PStV). Finanzielle Auswirkungen aus der Reform: Die Bundesregierung trifft in der Gesetzesbegründung folgende Aussagen: „Die Reform wird sich unter der Voraussetzung, dass die künftig von den Ländern zu re-gelnde Zuständigkeit für das Standesamt bei den Städten und Gemeinden verbleibt, vor-rangig auf die kommunalen Haushalte auswirken. Mit der Umstellung der Personen-standsbeurkundungen von Papierbüchern auf elektronische Register werden Arbeitser-leichterungen und Verbesserungen des Bürgerservices eintreten. Wegen der Anschaf-fungs- oder Umstellungskosten für Geräte und Programme (bundesweit etwa 17 Mio. Euro jährlich) sind nennenswerte Kosteneinsparungen aber erst nach Ablauf der ca. 5-jährigen Umstellungsphase zu erwarten. Die unterschiedlichen Personal- und Sachausstattungen der Standesämter lassen es nicht zu, die zu erwartenden Einsparungen für Standesämter konkret (z.B. nach der Größe eines Standesamts) zu beziffern. Nach überschlägiger Be-rechnung führt die Einführung der Informationstechnik nach Abschluss der Umstellungs-phase zu jährlichen Mehrausgaben von rd. 14 Mio. Euro. Dem stehen Einsparungen von ca. 18 Mio. Euro gegenüber, so dass sich per Saldo ein jährliches Einsparvolumen von rd. 4 Mio. Euro ergibt. Erhebliche Einsparungen sind bei den Standesämtern zudem durch den Wegfall des Familienbuchs zu erwarten. Einem Einsparvolumen in Höhe von insge-samt rd. 42 Mio. Euro jährlich stehen bis zum Abschluss der Rückführung der Familienbü-cher an das Standesamt der Eheschließung allerdings Ausgaben von ca. 57 Mio. Euro jährlich gegenüber. Nach Abschluss der Rückführungsaktion (etwa ab dem 6. Jahr, nach Inkrafttreten der Reform) wirkt sich die durch den Wegfall des Familienbuchs bedingte Einsparung in vollem Umfang auf die kommunalen Haushalte aus. Auf der Grundlage die-ser Berechnungen ist durch die Reform bei den Standesämtern langfristig insgesamt mit einem jährlichen Einsparvolumen von rd. 46 Mio. Euro zu rechnen.“ Einführung in Rheinland-Pfalz Im Jahre 2009 wurden die ersten Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbän-den und dem Land, vertreten durch das Innenministerium aufgenommen. Es bestand die Absicht, angelehnt an die Erfahrungen aus dem Meldewesen, die Projektorganisation und –Abwicklung über die von den Verbänden getragene Gesellschaft KommWis abzuwickeln. Die Gespräche fokussierten sich in erster Linie auf die Umsetzung der eingangs geschil-derten gesetzlichen Vorgaben. Im Kern waren dies:

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• Auswahl und Beschaffung einer Software zur Führung des elektronischen Personenstandsregisters und des damit verbundenen Sicherungsregisters

• Umsetzung des Mitteilungsverkehrs in elektronischer Form • Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur • Überführung der Übergangsbeurkundungen / Nacherfassung. Zur Beschaffung der Software zur Führung des elektronischen Personenstandsregisters führte KommWis im letzten Jahr ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Den Zuschlag erhielt im Mai 2011 der Verlag für Standesamtswesen. Die Mittel zur Finanzierung der Li-zenzkosten, der Einführungs- und Schulungskosten sowie der Kosten für die erstmalige Bereitstellung der Signaturkarten stellte das Innenministerium aus dem Ausgleichsstock bereit. Der Bundesgesetzgeber hat auch in betrieblicher Hinsicht in der Personenstandsverord-nung Vorgaben getroffen. Diese orientieren sich an dem BSI-Grundschutzhandbuch. Für das Personenstands- und Sicherungsregister gelten die „hohen“ Grundschutzvorgaben. Bisher hat in Rheinland-Pfalz noch keine Kommune Fachverfahren mit einer solchen Grundschutzvorgabe eingestuft und die notwendigen Maßnahmen dazu umgesetzt. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände ist heute eine bautechnische und sicherheitstech-nische Infrastruktur nur in verschiedenen großen Städten vorhanden, die eine Aufgabener-ledigung für andere Kommunen in dieser Form erlauben würde. Insoweit sind Gespräche mit den Rechenzentren dieser Körperschaften geführt worden. Im Zuge der Gespräche mit den Städten ist die Idee der Gründung eines Zweckverbandes entstanden, auf den diese Aufgabe übertragen werden könnte. Dieser Zweckverband soll einerseits durch die leis-tungsgebenden Gebietskörperschaften und andererseits durch die Verbände selbst getra-gen werden. Dabei wird über die Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände in einem solchen Zweckverband die Interessenwahrung der Mitgliedskommunen sichergestellt. Im Zweckverband werden voraussichtlich 8 Städte mitwirken. Dies sind die Städte: Kaisers-lautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Speyer und Trier. Der Zweckverband wird zum 01. Juli 2012 errichtet. Er wird voraussichtlich fol-genden Namen führen: Zweckverband für Informationstechnologie und Datenv erarbeitung der Kommunen in Rheinland Pfalz (ZIDKOR) Das Zweckverbandsmodell bietet folgende Vorteile: • Wegfall der Verpflichtung zur Ausschreibung der Leistungen. Die Übertragung der

Aufgaben erfolgt durch eine hoheitliche Zweckvereinbarung und damit vergabefrei. • Steuervorteile: Die Erbringung von hoheitlichen IT-Leistungen ist derzeit noch um-

satzsteuerfrei. Zwei Rechenzentren werden unter dem Dach des Zweckverbandes den Betrieb überneh-men. Dabei betreut die Kommunale Datenzentrale der Stadt Mainz (KDZ) das Personen-standsregister und das Rechenzentrum Ludwigshafen das Sicherungsregister. Beide Ein-richtungen gewährleisten die Sicherstellung der BSI-Grundschutzvorgaben. Ausgehend von einem Betriebszeitraum von 54 Monaten sind Betriebskosten von 0,30 € je Einwohner und Jahr ermittelt worden. Hinzu kommen noch die Kosten für den elektroni-schen Nachrichtenverkehr mit 0,04 € und die Kosten für den Hostingbetrieb der Fachan-wendung „AutiSta“ betragen 0,147 € je Einwohner und Jahr.

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Die neuen zusätzlichen Kosten für das elektronische Personenstandsregister werfen die Frage der Konnexitätsrelevanz auf. Das Innenministerium verweist dazu auf die bundes-gesetzlichen Regelungen und schließt insoweit eine solche Relevanz und damit eine Be-teiligung an den laufenden Betriebskosten aus. Ein Eigenbetrieb des Registerverfahrens durch jede Kommune selbst, wird nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände nicht wirtschaftlich umgesetzt werden können. Die Er-füllung der Grundschutzvorgaben für getrennte Register (Erst- und Sicherungsregister) dürfte Kosten im hohen 6-stelligen Bereich verursachen. In fachlicher Hinsicht bietet die elektronische Registerführung viele Vorteile. Die Suche und Fallbearbeitung wird sich erheblich verbessern. Ab dem Jahr 2009 wurden die Beur-kundungsdaten als Übergangsdaten in den jeweiligen Fachverfahren (AutiStA und Open ElViS) übergangsweise gespeichert. Diese Daten könnten später in das elektronische Re-gister überführt werden. Dazu muss der Standesbeamte die Übereinstimmung der Daten mit den papiergebundenen Registern prüfen und anschließend mittels qualifizierter elekt-ronischer Signatur ins elektronische Register verfügen. Beschlussvorschlag: Die Verbandsgemeinde Rheinböllen überträgt die hoheitliche Aufgabe „Betrieb des elekt-ronischen Personenstandsregisters und des Sicherungsregisters sowie den Betrieb des elektronischen Nachrichtenverkehrs“ ab 01. Oktober 2012 auf den Zweckverband ZIDKOR und stimmt dem Text der abzuschließenden Zweckvereinbarung entsprechend dem Mus-ter der Drucksache Nummer 9/219 zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 11: Sachstandsbericht Großsporthalle Bürgermeister Imig berichtet, dass zwischenzeitlich das gerichtliche Gutachten in dem Beweissicherungsverfahren vorliegt. Aus dem Gutachten geht das Verschulden eindeutig hervor. Derzeit ist das Gutachten noch nicht öffentlich, deshalb können noch keine weitere Einzelheiten bekanntgegeben werden. Zwischenzeitlich ist ein Antrag auf Fristverlänge-rung eingegangen, so dass die Parteien nunmehr bis Ende Oktober Gelegenheit haben zu dem Gutachten Stellung zu nehmen. TOP 12: Projekt ZukunftsiDeeen Rhein-Hunsrück-Kreis DS 9/220 Die Kreisverwaltung beschäftigt sich in verschiedenen Projekten und Themenfeldern be-reits seit Jahren mit den Herausforderungen des demographischen Wandels und den da-mit verbundenen Auswirkungen auf die Tragfähigkeit der Einrichtungen der Daseinsvor-sorge. Dies geschieht zum Teil – wie bei dem Modellprojekt „Im Alter zu Hause leben“ – unter Einbeziehung der Verbandsgemeinden bzw. der Stadt Boppard. Um das Thema der zukünftigen Sicherung der Daseinsvorsorge in seiner ganzen Breite mehr konzeptionell und strukturiert zu bearbeiten, hat sich der Landkreis im Jahr 2011 an dem Aktionsprogramm “Regionale Daseinsvorsorge des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“ beteiligt. Ziel war es, über das Aktionsprogramm Fördermittel zu erhalten, um im Rhein-Hunsrück-Kreis mit entsprechender fachlicher Unterstützung

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einen Prozess in Gang zu bringen, der den Herausforderungen des demographischen Wandels im ländlichen Raum insbesondere für die Einrichtungen der Daseinsvorsorge begegnen soll. Auch wenn die Bewerbung in der zweiten Stufe des Wettbewerbs letztlich nicht erfolgreich war, beabsichtigt der Kreis den eingeschlagenen Weg unter Einbeziehung der kommuna-len Ebene (Verbandsgemeinden, Städte und Ortsgemeinden) weiterzugehen. Auf entsprechende Anforderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat die Kreisverwaltung daher einen Projektvorschlag mit dem Titel „ZukunftsiDeeen“ ( innova-tive Daseinsvorsorge durch Energieeinsprung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien nachhaltig gestalten im Rhein-Hunsrück-Kreis) zur Bewerbung am Förderprogramm Zu-kunftsWerkStadt eingereicht, der als förderungswürdig anerkannt worden ist. Im Rahmen des Projektes soll durch Begleitung der wissenschaftlichen Partner TU Kai-serslautern und dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement -IfaS- am Umwelt-campus Birkenfeld der FH Trier ein integrativer Ansatz entwickelt werden, der es ermög-licht die Themenfelder Daseinsvorsorge und Wertschöpfung aus der regenerativen Ener-gieerzeugung miteinander zu verknüpfen. Wesentliche Elemente und Voraussetzungen für die Förderung sind die Einbindung der wissenschaftlichen Partner und eine breite Bürgerbeteiligung. Dabei gilt es, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zukunftsfähige Strukturen für die Themenschwerpunkte“ Leben – Wohnen – Arbeiten/Bildung“ zu entwickeln:

Projektzeitraum ist vom 01.06.2012 bis 31.03.2013. In der Projektphase geht es im we-sentlich darum, entsprechende Strukturen zu institutionalisieren sowie erste Projektideen für Leuchtturmprojekte zu sammeln. Am Ende des Projektes soll ein „Zukunftsrat Rhein-Hunsrück-Kreis“ aufgebaut werden, der für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Leuchtturmprojekte sorgen wird. Der „Zu-kunftsrat“ soll sich als Zusammenschluss von lokalen Experten und Schlüsselakteuren verstehen, die sich aktiv und kritisch-kommentierend in die Politik einbringen. Letztlich geht es im Gesamtprojekt um Aufgaben, denen sich Landkreis und Kommunen ohnehin in den nächsten Jahren stellen müssen. Mit den Fördermitteln besteht die Mög-lichkeit, diesen Prozess nun nachhaltig zu starten. Die Kosten des Projektes belaufen sich auf 263.706,78 €. Die förderfähigen Kosten in Hö-he von 206.423,00 € werden zu 100 % vom Bund übernommen. Die restlichen Kosten stellen Personalkosten für vorhandenes Personal dar.

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Die Auftaktveranstaltung zum Projekt fand am 31. August in Emmelshausen statt. Die ers-te Zukunftswerkstatt fand am 14.09.2012 im KiR Rheinböllen statt. Bürgermeister Imig bedankt sich hier für die rege Teilnahme und die gute Mitarbeit. Mitteilungen und Anfragen a) Einführung eines Wassercents ab 2013 Durch das Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz –LWEntG-) vom 3. Juli 2012 hat das Land ein Wasserentnahmeentgelt eingeführt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Damit wird das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser entgeltpflich-tig. Die Einnahmen fließen dem Land zu. Das Wasserentnahmeentgelt bemisst sich nach der vom Entgeltpflichtigen tatsächlich ent-nommenen Wassermenge, die durch kontinuierliche Messung nachzuweisen ist. Das Wasserentnahmeentgelt beträgt bei der Entnahme von Grundwasser 6,0 Cent je Kubikme-ter und bei Entnahme von Wasser aus oberirischen Gewässern 2,4 Cent je Kubikmeter. Die Gesamtfördermenge von Grundwasser der Verbandsgemeindewerke –Wasserversorgung- beträgt jährlich ca. 292.000 m³. Abgerechnet werden jährlich rund 260.000 m³. Leitungsverluste gehen zu Lasten des Abgabepflichtigen. Dieses neue Ent-gelt wird im kommenden Jahr daher zu einer Preiserhöhung von 7 Cent führen. b) Bündelausschreibung Strom Die Bündelausschreibung für Strom ist abgeschlossen. Günstigster Bieter ist die Energie-versorgung Mittelrhein. Wegen des noch andauernden Auswertungsverfahrens können die Preise derzeit noch nicht bekanntgegeben werden. c) Verwaltungsreform Der erste Teil des Sachverständigengutachtens von Herrn Professor Junkernheinrich liegt vor und wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Der zweite Teil des Gutachtens wird in den nächsten Tagen erwartet. d) Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Bürgermeister Imig gratuliert der Ortsgeminde Mörschbach zum 2. Platz im Landesent-scheid des Wettbewerbes „Unter Dorf hat Zukunft“. Mörschbach hatte bereits im Kreisent-scheid den 1. Preis in der Hauptklasse gewonnen und beim Gebietsentscheid den 3. Platz belegt. e) Schulangelegenheiten Die Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel beabsichtigt, die Elfenley Grundschule Ober-wesel in eine Ganztagsschule umzuwandeln und hat die Verbandsgemeinde Rheinböllen im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Gegen die Einrichtung bestehen seitens der Ver-bandsgemeinde Rheinböllen keine Bedenken. f) Solidarpakt der Verbandsgemeinde Rheinböllen

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Bürgermeister Imig berichtet über den Beitritt der Landesforsten zum Solidarpakt und legt eine Musterrechnung vor, die die Pachtzahlungen für alle noch aufzustellenden Windener-gieanlagen in der Verbandsgemeinde mit Ausnahme der 3 geplanten WEA nördlich von Kisselbach berücksichtigt. Insgesamt sind nach der Musterrechnung jährliche Einnahmen von rund 1,3 Mio Euro zu generieren. Davon gehen ca. 32 % zur Verteilung in den Soli-darpakt. Dies macht ein Gesamtvolumen von jährlich rund 420.000,00 Euro aus. Bürger-meister Imig berichtet über die verbalen Angriffe gegenüber Herrn Ortsbürgermeister Dietmar Tuldi, die bis hin zu Morddrohungen gehen und verurteilt diese aufs Schärfste. Er führt weiter aus, dass der Verbandsgemeinderat seinerzeit nahezu einstimmig den Soli-darpakt verabschiedet hat und die Flächennutzungsplanung insbesondere auch von wei-ten Kreisen der Bevölkerung mitgetragen wurde. Bürgermeister Imig bittet insoweit um Solidaritätsbekundungen gegenüber Ortsbürgermeister Dietmar Tuldi. Die Fraktionsvorsit-zenden aller Fraktionen sprechen sich einheitlich - auch im Namen ihrer Fraktion - für ein derartiges Vorgehen aus. Einhellig wird die Meinung vertreten, dass sachliche Kritik ein höchst demokratisches Prinzip ist, jedoch persönliche Verunglimpfungen bis hin zu Mord-drohungen nicht sein können. Der Flächennutzungsplan sei in einem langen und offenen Verfahren unter Hinzuziehung aufwendiger naturschutzrechtlicher Gutachten rechtssicher auf den Weg gebracht worden. Dabei sei die Flächeninanspruchnahme maßvoll gewesen. Den Flächennutzungsplan haben alle so gewollt, also werde er nun auch in dieser Breite von allen mitgetragen. Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 19.05 Uhr. Es folgt eine nichtöffentliche Sitzung.