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Bescheidübergabe zum Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE Fulda, am 09. August 2018 Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bescheidübergabe zum Entschuldungsprogramm der … · Das Land als Partner der Kommunen - Der Weg zur Entschuldung durch die HESSENKASSE - 7 Über 250 Einzelgespräche mit fast 200

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Hessisches Ministerium

der Finanzen

Bescheidübergabe zum

Entschuldungsprogramm der

HESSENKASSE

Fulda, am 09. August 2018

Staatsminister Dr. Thomas Schäfer

Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Hessisches Ministerium der Finanzen

Begrüßung

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durch Herrn

Landrat Bernd Woide

Hessisches Ministerium der Finanzen

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Die HESSENKASSE im Überblick

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Kassenkredite sind der Dispo des Girokontos der Kommunen.

Über 260 hessische Kommunen hatten ihr Girokonto überzogen und

zusammen Ende 2016 Kassenkredite von rund 6 Mrd. Euro angehäuft.

Es werden nun knapp 5 Mrd. Euro im Rahmen der HESSENKASSE

abgelöst.

Der Betrag hat sich durch die Analyse der Experten von Finanz- und

Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht und

der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) reduziert, weil

sich die Finanzlage der Kommunen verbessert hat;

investiv verwendete Kassenkredite umgeschuldet werden müssen;

gegenüberstehende liquide Mittel identifiziert wurden.

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Die HESSENKASSE im Überblick

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Die HESSENKASSE beseitigt diese Schulden an zwei Stichtagen

(Mitte September und Dezember) im Jahr 2018.

Von den rd. 5 Mrd. Euro sind rd. 2,9 Mrd. Euro fällig und können sofort

abgelöst werden.

Für rd. 1,9 Mrd. Euro steigt die WIBank in die bestehenden

Darlehensverträge für die Kommunen ein („Schuldnerwechsel“).

Lediglich für rd. 0,2 Mrd. Euro sind Ablösungen nicht möglich; hier

werden den Kommunen Zinsdienst- und Entschuldungshilfen gewährt.

Die Kassenkreditentschuldung durch die HESSENKASSE ist

bundesweit einmalig!

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Die HESSENKASSE im Überblick

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Das Land organisiert die Entschuldung im Rahmen der

HESSENKASSE und steuert seinen Finanzierungsanteil bei. Der

kommunale Eigenbeitrag von 25 Euro pro Jahr und Einwohner ist

fix, trag- und planbar.

Zudem gibt es für Kommunen, die nicht an der

Kassenkreditentschuldung teilnehmen und nicht dauerhaft

abundant, also nicht besonders reich sind, ein

Investitionsprogramm mit einem Volumen von über 680 Mio.

Euro.

Die HESSENKASSE: Gegen Schulden. Für die Zukunft!

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2019

jährlicher Finanzbedarf (geschätzt) 215 Mio. Euro

finanziert durch

Eigenbeitrag Begünstigte Kommunen 70 Mio. Euro

Bundesmittel "5. Milliarde" Bundesteilhabegesetz

(nach Länderfinanzausgleich)59 Mio. Euro

Landesanteil Fonds Deutsche Einheit 40 Mio. Euro

Landesausgleichsstock 20 Mio. Euro

Weitere Landesmittel (Residualgröße) 26 Mio. Euro

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Auf die ursprünglich geplante Fortführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage zur

Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit für die HESSENKASSE verzichtet das Land.

Dadurch stehen ab 2019 den hessischen Kommunen 60 Mio. Euro mehr zur Verfügung.

Zur HESSENKASSE gehört zudem ein im Wesentlichen aus Landesmitteln finanziertes

Investitionsprogramm für nicht dauerhaft abundante Kommunen ohne Kassen-

kreditverschuldung (Investitionsvolumen von über 680 Mio. Euro).

Finanzierung der HESSENKASSE

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Das Land als Partner der Kommunen- Der Weg zur Entschuldung durch die HESSENKASSE -

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Über 250 Einzelgespräche mit fast 200 hessischen Kommunen.

Sieben Regionalkonferenzen der Staatsminister Dr. Schäfer und

Beuth in Gießen, Darmstadt, Dietzenbach, Taunusstein, Kassel,

Marburg und Fulda.

Begleitung durch AG HESSENKASSE mit Experten aus Finanz-

und Innenministerium, der WIBank, des Hessischen Rechnungshofs

und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände.

Die HESSENKASSE:

Gemeinsamer Erfolg von Kommunaler Familie und Land

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Das Land als Partner der Kommunen- Der Weg nach der Entschuldung durch die HESSENKASSE -

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Das Investitionsprogramm für Kommunen ohne Kassenkredite wird

umgesetzt.

Antragsformular zur Teilnahme am Investitionsprogramm steht ab

20. August zur Verfügung (www.hessenkasse.de).

Ab Spätsommer Regionalkonferenzen zu Fragen rund um das

Investitionsprogramm.

Die HESSENKASSE macht Schule: Das Saarland denkt über die

Einrichtung einer SAARLANDKASSE nach.

Die HESSENKASSE:

Wirkt auch bei Kommunen, die keine Kassenkredite haben

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Was geschieht im heutigen Termin?

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1. Übergabe der Bewilligungsbe-

scheide an insgesamt acht

teilnehmende Kommunen.

Ablösungssumme insgesamt:

16,4 Mio. Euro

2. Erklärung des

Rechtsbehelfsverzichts.

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Bestandskraft der Bescheide

ist Voraussetzung für die

Ablösung der Kassenkredite!

Bildnachweis: Karte: www.datawrapper.de

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Die Bewilligungsbescheide

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Die WIBank hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums der Finanzen

Eingangsbestätigungen an die antragstellenden Kommunen versandt und

bestehende Fragen zur Struktur der Kassenkredite geklärt.

Das Hessische Ministerium der Finanzen und das Hessische Ministerium

des Innern und für Sport haben nach einer Prüfung festgestellt: alle 179

Entschuldungskommunen haben ihren Antrag rechtzeitig gestellt und auch

die beglaubigte Abschrift des Beschlusses der Vertretungskörperschaft

rechtzeitig eingereicht.

Die Bescheide wurden vom Hessischen Ministerium der Finanzen in

Zusammenarbeit mit der WIBank erstellt; sie ergehen im Einvernehmen mit

dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.

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Inhalte der Bewilligungsbescheide

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Der Bewilligungsbescheid legt für jede am Entschuldungsprogramm

teilnehmende Kommune fest:

die Höhe des bewilligten Ablösehöchstbetrags und

den von der Kommune zu leistenden Eigenbetrag an das Sondervermögen

HESSENKASSE.

insgesamt – 25 Euro je Einwohner und Jahr

Dauer der Beitragszahlung - von 2019 bis … (max. 30 Jahre = 2048)

Höhe der letzten Rate

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Muster eines Bewilligungsbescheids

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Ziele derfinanzaufsichtlichen Begleitung der HESSENKASSE

Den neuerlichen Anstieg von Kassenkrediten unterbinden.

Kassenkredite auf die Funktion als kurzfristige Liquiditätshilfe

zurückführen.

Die ordentliche Tilgung von Krediten sowie der Eigenbeitrag für die

HESSENKASSE müssen aus den laufenden Einnahmen erwirtschaftet

werden und dürfen nicht mit neuen Kassenkrediten gedeckt werden.

Der Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll mit

der Bildung eines Liquiditätspuffers begegnet werden.

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Ziele derfinanzaufsichtlichen Begleitung der HESSENKASSE

Neuanfang auch für nur bilanzielle, also nicht zahlungswirksame,

Fehlbeträge. Diese können letztmalig bei der Aufstellung des

Jahresabschlusses 2018 mit dem Eigenkapital verrechnet werden.

Durch die Pflicht zur fristgerechten Aufstellung der Jahresabschlüsse

soll ein „Steuern im Nebel“ verhindert werden.

Die HESSENKASSE muss einmalig bleiben und nachhaltig wirken.

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Maßnahmen zur finanzaufsichtlichen Begleitung der HESSENKASSE

Verhinderung erneuter Verschuldung über Kassenkredite durch

Neuregelungen haushaltsrechtlicher Art in der HGO und der

GemHVO

Dazu wurde folgender Regelungskanon verabschiedet:

1. Neuregelungen zum Haushaltsausgleich

2. Überschuldungsverbot

3. Neuregelungen zum Haushaltssicherungskonzept

4. Neuregelung der genehmigungsbedürftigen Teile der

Haushaltssatzung

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Maßnahmen zur finanzaufsichtlichen Begleitung der

HESSENKASSE

Regelungskanon (Fortsetzung):

5. Neuregelung der Kreditaufnahme zur Liquiditätssicherung

6. Vorgaben für den Bestand an flüssigen Mitteln

7. Informationspflicht zum Jahresabschluss auch gegenüber der

Aufsichtsbehörde

8. Zurückstellung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bei

rückständigem Jahresabschluss

9. „Reset-Taste“ für Altfehlbeträge

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Die Hessenkasse

- Abwicklung durch die WIBank -

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Bundesweit einmaliges Programm, um für viele Kommunen den

„Reset-Knopf“ zu drücken – für die WIBank eines der größten

Förderprogramme die bisher umgesetzt wurden.

Knapp 600 zu bearbeitende Einzeldarlehen, davon ca. 260

Schuldnerwechsel, mit einem Gesamtvolumen von ca. 5 Mrd. Euro.

Bisher 5.500 ausgetauschte Mails mit Kommunen, Land und

60 Gläubigerkreditinstituten.

Es ist zudem geplant, dass die WIBank ebenfalls die Abwicklung

des Investitionsprogramms (Abteilung III) der Hessenkasse

übernimmt.

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Was passiert als nächstes?

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- Ablösungsvereinbarung mit der WIBank -

Die Kommunen haben von der WIBank eine Ablösungsvereinbarung

erhalten:

Vereinbarung zwischen der WIBank und der Kommune über Höhe

und Ablösetermin ihrer Kassenkredite

Was ist von den Kommunen zu tun?

1. Inhalte auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen

2. Rücksendung der unterzeichneten (rechtsverbindlichen) Vereinbarung

an die WIBank bis zum 16. August 2018

Bei Fragen wenden Sie sich an das HESSENKASSE-Team der

WIBank: [email protected] oder 069-91326550

Die Ablösungsvereinbarung wird nur dann wirksam, wenn spätestens

am 30. August 2018 ein bestandskräftiger Bescheid vorliegt.

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8 Städte und Gemeinden

Ablösehöchstbeträge zusammen:

16,4 Mio. Euro

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Landkreis Fulda

Bildnachweis: Karte: www.datawrapper.de / Wappen: www.wikipedia.de

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Bad Salzschlirf

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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bürgermeister:

Matthias Kübel

Ablösehöchstbetrag:

3,9 Mio. Euro

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Burghaun

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bürgermeister:

Simon Sauerbier

Erste Beigeordnete:

Gertraud Pfingstgräff

Ablösehöchstbetrag:

3,0 Mio. Euro

Bildnachweis: Karte: www.datawrapper.de / Wappen: www.wikipedia.de

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Ehrenberg

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bürgermeister:

Thomas Schreiner

Erster Beigeordneter:

Hubert Hocke

Ablösehöchstbetrag:

1,25 Mio. Euro

Bildnachweis: Karte: www.datawrapper.de / Wappen: www.wikipedia.de

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Gersfeld (Rhön)

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Erster Stadtrat:

Harald Schäfer

Ablösehöchstbetrag:

3,4 Mio. Euro

Bildnachweis: Karte: www.datawrapper.de / Wappen: www.wikipedia.de

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Hofbieber

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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bürgermeister:

Markus Röder

Erster Beigeordneter:

Stefan Frohnapfel

Ablösehöchstbetrag:

2,0 Mio. Euro

Bildnachweis: Karte: www.datawrapper.de / Wappen: www.wikipedia.de

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Hosenfeld

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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bürgermeister:

Peter Malolepszy

Erster Beigeordneter:

Hubert Kasseckert

Ablösehöchstbetrag:

0,7 Mio. Euro (Kombination

mit Investitionsprogramm)

Bildnachweis: Karte: www.datawrapper.de / Wappen: www.wikipedia.de

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Poppenhausen (Wasserkuppe)

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bürgermeister:

Manfred Helfrich

Erster Beigeordneter

Manfred Herget

Ablösehöchstbetrag:

0,7 Mio. Euro (Kombination

mit Investitionsprogramm)

Bildnachweis: Karte: www.datawrapper.de / Wappen: www.wikipedia.de

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Tann (Rhön)

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bürgermeister:

Mario Dänner

Erster Stadtrat:

Wolfgang Schack

Ablösehöchstbetrag:

1,4 Mio. Euro

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Diese Präsentation sowie weitere Informationen können Sie im Internet abrufen unter:

www.HESSENKASSE.de