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Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) DRUCKSACHE ZRF-bA/VV 2019.007 Beschlussvorlage bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Jürgen Albrecht 0761/201-4590 08.10.2019 Jahresrechnung 2018 Beratungsfolge Sitzungstermin öff. n.ö. Empfehlung Beschluss bA 13.11.2019 X X VV 11.12.2019 X X Seite 1 Die Verbandsversammlung fasst folgenden Beschluss: 1. Die Verbandsversammlung nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungs- prüfungsamtes der Stadt Freiburg vom 08.08.2019 zustimmend zur Kennt- nis. 2. Die Verbandsversammlung stellt die Jahresrechnung 2018 des Zweckver- bandes Regio-Nahverkehr Freiburg wie folgt fest: a) Gewinn- und Verlustrechnung - Erträge EUR 11.676.310,96 - Aufwendungen EUR 10.744.783,94 - Abschreibungen EUR 856.498,59 - Zinsen EUR 3.427,52 Jahresüberschuss EUR 71.600,91 b) Bilanzsumme EUR 150.641.413,24 c) Der Jahresüberschuss von 71.600,91 EUR ist der Rücklage zuzuführen. 3. Die Verbandsversammlung nimmt den Beteiligungsbericht 2018 gemäß Anlage 1 zur Drucksache ZRF-bA/VV 2019.007 zur Kenntnis. Anlagen: 1. Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2018 des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr (ZRF) 2. Jahresrechnung mit Lagebericht 2018 und Beteiligungsbericht

Beschlussvorlage - ZRF

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Page 1: Beschlussvorlage - ZRF

Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF)

DRUCKSACHE ZRF-bA/VV 2019.007 Beschlussvorlage bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Jürgen Albrecht 0761/201-4590 08.10.2019 Jahresrechnung 2018 Beratungsfolge Sitzungstermin öff. n.ö. Empfehlung Beschluss bA 13.11.2019 X X VV 11.12.2019 X X

Seite 1

Die Verbandsversammlung fasst folgenden Beschluss: 1. Die Verbandsversammlung nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungs-

prüfungsamtes der Stadt Freiburg vom 08.08.2019 zustimmend zur Kennt-nis.

2. Die Verbandsversammlung stellt die Jahresrechnung 2018 des Zweckver-

bandes Regio-Nahverkehr Freiburg wie folgt fest:

a) Gewinn- und Verlustrechnung - Erträge EUR 11.676.310,96 - Aufwendungen EUR 10.744.783,94 - Abschreibungen EUR 856.498,59 - Zinsen EUR 3.427,52 Jahresüberschuss EUR 71.600,91

b) Bilanzsumme EUR 150.641.413,24

c) Der Jahresüberschuss von 71.600,91 EUR ist der Rücklage zuzuführen. 3. Die Verbandsversammlung nimmt den Beteiligungsbericht 2018 gemäß

Anlage 1 zur Drucksache ZRF-bA/VV 2019.007 zur Kenntnis. Anlagen: 1. Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2018 des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr (ZRF) 2. Jahresrechnung mit Lagebericht 2018 und Beteiligungsbericht

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DRUCKSACHE ZRF-bA/VV 2019.007

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Seite 2

Begründung 1. Jahresrechnung und Prüfungsbericht 2018 Durch die Umstellung von der kameralen Haushaltsführung auf die Anwendung des Eigenbetriebsrechts zum 01.01.2014 (Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.06.2013, Drucksache ZRF-bA/VV 2013.003) wurde die Wirtschaftsführung nach HGB geprüft. In diesem Zusammenhang wurden die bisher bereits an die Infrastruk-turunternehmen gezahlten Investitionszuschüsse im Anlagevermögen aktiviert. Dar-aus resultiert im Wesentlichen der Betrag von knapp 151 Mio. EUR in der Schlussbi-lanz. Investitionszuschüsse für Anlagen der Infrastruktur, die bis einschließlich 31.12.2018 in Betrieb gegangen sind, wurden 2018 mit ca. 857 TEUR abgeschrie-ben. Zusammenfassend bestätigt das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Freiburg als Er-gebnis der Prüfung nach § 111, § 112 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 GemO sowie entspre-chend der Bestimmungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Eigenbetriebsgesetzes und der Gemeindeprüfungsordnung die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Freiburg empfiehlt der Verbandsversamm-lung, den Jahresabschluss 2018 gem. § 20 GKZ, § 111GemO und § 16 EigBG fest-zustellen. 2. Beteiligungsbericht 2018 Der Beteiligungsbericht (als Anlage 1 zur Jahresrechnung dieser Drucksache beige-fügt) gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Entwicklung wichtiger Un-ternehmensdaten der REGIO-VERBUND GmbH. 2.1 Auswirkungen auf die ZRF-Wirtschaftsführung REGIO-VERBUND GmbH Die REGIO-VERBUND GmbH finanziert sich überwiegend aus Zuschüssen des ZRF. Diese Zuschüsse sind im Rahmen des ZRF-Wirtschaftsplanes berücksichtigt und werden entsprechend der gültigen Umlageschlüssel auf die Verbandsmitglieder um-gelegt. Insgesamt erhielt die REGIO-VERBUND GmbH 2018 Zuschüsse von 377.040,42 Euro zur Durchführung der Verbandsaufgaben und zur Erhaltung des Geschäftsbetriebes. Darüber hinaus ist der ZRF als Alleingesellschafter der GmbH grundsätzlich zur Ver-lustabdeckung verpflichtet. Eine solche Verlustabdeckung über die Zuschusszahlun-gen hinaus ist im normalen Geschäftsbetrieb ausgeschlossen. Gewinnausschüttun-gen oder Verlustabdeckungen aus der Beteiligung ergaben sich 2018 nicht. Im Jahr 2018 konnte die REGIO-VERBUND GmbH Erlöse aus Personal- und Ver-waltungsdienstleistungen erzielen. Diese Erlöse bewirkten ebenfalls eine Reduzie-rung der ZRF-Zuschüsse und damit der Verbandsumlagen.

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DRUCKSACHE ZRF-bA/VV 2019.007

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Seite 3

3. Gesamtbericht des ZRF über die Gewährung von Tarifzuschüssen für das Jahr 2018 Erstmals für das Jahr 2018 erfolgt eine Überkompensationskontrolle der ausgezahl-ten Zuschussleistungen auf der Basis von § 1 Abs. 5 und 6 der ZRF-Ausgleichsatzung vom 11.10.2017. Die danach erforderlichen geprüften Testate der Verkehrsunternehmen lagen der Verbandsverwaltung für das Rechnungsjahr 2018 vor. In allen Testaten wurde nach-gewiesen, dass durch die im Rahmen der Gewährung von Tarifzuschüssen und sonstigen Ausgleichsleistungen keine Überkompensation im Sinn der EU-Verordnung 1370/2007 erfolgt ist.

Page 4: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

Prüfung des Jahresabschlusseszum 31. Dezember 2018

ZweckverbandRegio-Nahverkehr Freiburg (ZRF)Freiburg i. Br.

Wirtschaftsjahr 2017

Anlage 1 zur Drucksache ZRF-bA/VV 2019.007

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RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 1

BERICHTüber die Prüfung des Jahresabschlusses zum

31. Dezember 2018

des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr

Freiburg

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RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 3

INHALTSVERZEICHNIS

1 Prüfungsauftrag für Wirtschaftsjahr 2018 7Prüfungsauftrag und -umfang 71.1Prüfungsdurchführung 81.2Rechtliche Grundlagen der Prüfung 91.3Unterlagen der Prüfung 91.4Überörtliche Prüfung von Wirtschaftsführung und Rechnungswesen 101.5

2 Aufgaben und Struktur des Zweckverbandes 11Grundstruktur des ÖPNV 112.1Aufgaben des Zweckverbandes 112.2Betriebsstruktur des Zweckverbandes 112.3Wesentliche Beschlüsse 122.4Wichtige Verträge/Vereinbarungen 132.5

3 Vorjahresabschluss 13Feststellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung 133.1Prüfungsfeststellungen zum Jahresabschluss 2017 133.2

4 Rechnungswesen im Wirtschaftsjahr 2018 14Ausgestaltung, Buchführung und betriebliche EDV-Programme 144.1Wirtschaftsführung und Controlling 144.2

5 Wirtschaftsplan 15Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 155.1

5.1.1 Erfolgsplan 155.1.2 Vermögensplan 155.1.3 Stellenübersicht 15

Finanzplanung 165.2

6 Jahresabschluss zum 31.12.2018 17Gliederung, Bestandsnachweise und Bewertung 176.1Ausgewiesenes Ergebnis und Ergebnisverwendungsvorschlag 176.2Vermögenslage 176.3

6.3.1 Vermögensstruktur 186.3.2 Kapitalstruktur 19

Liquiditätslage 206.4Ertragslage 216.5Planvergleich 226.6

6.6.1 Erfolgsplan 226.6.2 Gegenüberstellung von Vermögensplan und Ergebnis 2018 23

Kreditbedarf 246.7

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RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

4 ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018

6.7.1 Kreditermächtigung/Kredittilgung 246.7.2 Kassenkredite 24

Verpflichtungsermächtigungen 246.8Erläuterungen zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang 256.9Lagebericht 266.10

7 Wirtschaftsführung der Betriebsleitung 27

8 Abschließendes Prüfungsergebnis 29

Anlagen

1. Bilanz2. Gewinn- und Verlustrechnung3. Anlagennachweis

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RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 5

Redaktionelle Hinweise

Sämtliche Berechnungen wurden mit Nachkommastellen durchgeführt.Alle Beträge wurden für die Darstellung im Bericht gerundet, so dass Rundungsdiffe-renzen auftreten können.

Kennzeichnung von Prüfungsfeststellungen

Feststellungen werden einheitlich mit „F“ und fortlaufender Nummer gekennzeichnet.Aus dem Kontext geht hervor, ob es sich um eine Beanstandung, einen Hinweis odereine Erläuterung, einen zwingenden Handlungsbedarf oder eine Anregung zur Optimie-rung ohne zwingenden Handlungsbedarf handelt.

Übersicht über die Feststellungen

Folgende Aufstellung gibt eine Übersicht über die Feststellungen:

F1 überplanmäßige Ausgabe / Erfordernis eines Nachtragswirtschaftsplans Seite 23

F2 Erforderlichkeit, die Chancen und Risiken im Lagebericht darzustellen Seite 24

Page 9: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

6 ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AfA = Absetzungen für AbnutzungBilRUG = Bilanzrichtlinie-UmsetzungsgesetzDez. = DezernatDRS = Deutscher Rechnungslegungs StandardEB = EigenbetriebEigBG = Eigenbetriebsgesetz (Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden)EigBVO = EigenbetriebsverordnungEPl = ErfolgsplanG = GemeinderatsdrucksacheGABl = Gemeinsames Amtsblatt für Baden-WürttembergGBl = Gesetzblatt für Baden-WürttembergGemO = Gemeindeordnung für Baden-WürttembergGemPrO = GemeindeprüfungsordnungGKV = Gemeinschaftskontenrahmen für Versorgungs- und Verkehrsunter-

nehmenGKZ = Gesetz über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom

16.09.1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2015GPA = Gemeindeprüfungsanstalt Baden-WürttembergGPAG = GemeindeprüfungsanstaltsgesetzGWG = Geringwertige WirtschaftsgüterGuV = Gewinn- und VerlustrechnungHA = HauptausschussHGB = HandelsgesetzbuchIDWSt/HFA

= Institut der WirtschaftsprüferStellungnahme des Hauptfachausschusses

i. V. m. = in Verbindung mitÖPNV = Öffentlicher PersonennahverkehrÖPNVG = Gesetz über die Planung Organisation und Gestaltung des öffentli-

chen PersonennahverkehrsRPA = Rechnungsprüfungsamt der Stadt Freiburg i. Br.RVF = Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbHVJ = VorjahrVmPl = VermögensplanWJ = WirtschaftsjahrWPI = WirtschaftsplanZRF = Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg

Page 10: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 7

1 Prüfungsauftrag für Wirtschaftsjahr 2018

Prüfungsauftrag und -umfang1.1

Der Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) ist ein Zweckverband im Sinnedes Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) mit Sitz in Freiburg i. Br.. Ver-bandsmitglieder sind der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, der Landkreis Em-mendingen und die Stadt Freiburg i. Br..

Nach § 13 der Verbandssatzung für den ZRF vom 01.10.1999, in der Fassung der Än-derungssatzung vom 13.12.2017, wendet der ZRF gemäß § 20 GKZ ab dem01.01.2014 die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebegeltenden Vorschriften sinngemäß an. Für die Prüfung des Jahresabschlusses geltendie Vorschriften über die örtliche Prüfung der Gemeinden entsprechend. Diese erfolgtim Wechsel von zwei Jahren durch die Rechnungsprüfungsämter der Verbandsmitglie-der.

Das RPA hat demgemäß den Jahresabschluss des ZRF vor dessen Feststellung durchdie Verbandsversammlung nach § 20 GKZ, §§ 111 Abs. 1 i.V. m. 110 Abs. 1 GemO,§ 16 Abs. 2 EigBG und § 13 GemPrO zu prüfen.

Zu prüfen ist, ob• bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der

Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehendenVorschriften verfahren worden ist,

• die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßigerWeise begründet und belegt sind,

• der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist und• das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen wor-

den sind.

Die Prüfung ist grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung des Jahres-abschlusses durchzuführen (§ 111 Abs. 1 GemO).

Die Prüfungen des Jahresabschlusses des Jahres 2016 wurde durch das Kommunal-und Prüfungsamt des Landratsamtes Emmendingen vorgenommen. Der Jahresab-schluss des Jahres 2017 wurde durch das RPA der Stadt Freiburg i. Br. geprüft.

Mit Schreiben vom 18.07.2019 wurde das RPA beauftragt, die Prüfung für das Jahr2018 durchzuführen.

Page 11: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

8 ZRF/Prüfungsbericht 2018

Außer der Prüfung des Jahresabschlusses obliegt dem RPA gemäß § 112 Abs. 1GemO• die laufende Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung des Jah-

resabschlusses und• die Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme von Kassenprüfungen.

Prüfungsdurchführung1.2

Jahresabschluss und Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende desWirtschaftsjahres aufzustellen und - nach erfolgter Prüfung durch das RPA – von derVerbandsversammlung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest-zustellen (§ 16 Abs. 2 und 3 EigBG i. V. m. § 20 GKZ).

Der Jahresabschluss 2018 einschließlich Lagebericht wurde mit Schreiben des Land-rats und Verbandsvorsitzenden Herrn Hanno Hurth übersandt und ging am 18.07.2019(Eingangsstempel) ebenso beim RPA ein wie die wesentlichen Unterlagen, die nebendem Jahresabschluss zur Prüfung benötigt wurden.

Das RPA hat die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 in den Mo-naten Juli bis August 2019 (mit Unterbrechungen) durchgeführt.

Es wurde ein risikoorientierter Prüfungsansatz gewählt. Danach hat das RPA sich zu-nächst einen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld, über die Kom-plexität und Größe des Zweckverbandes sowie das rechnungslegungsbezogene inter-ne Kontrollsystem verschafft. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden bei Aus-wahl und Umfang der Systemprüfungen, analytischen Prüfungshandlungen und derEinzelfallprüfungen berücksichtigt.

In Anbetracht der überschaubaren Größe des Zweckverbandes und der Übersichtlich-keit seiner Verfahrensabläufe wurden unter Berücksichtigung der Risikoorientierung imWesentlichen Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt.Dabei wurde der Fokus auf folgende Prüffelder gelegt:

• Prozess der Jahresabschlusserstellung (update),• Entwicklung des Anlagevermögens (insb. immaterielle Vermögensgegenstände),• Entwicklung des Sonderpostens für Zuschüsse,• Entwicklung der sonstigen Vermögensgegenstände (insb. Ansprüche aus Vorfinan-

zierungen),• Analytische Durchsicht und Belegprüfung (in Stichproben) der sonstigen Bilanzpo-

sitionen.

Die Debitoren- und Kreditorenbelege wurden stichprobenweise geprüft.

Page 12: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 9

Prüfer war Herr Marco Edelmann.

Der Entwurf des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 wurde derGeschäftsstelle des ZRF mit E-Mail vom 08.08.2019 zugeleitet mit dem Angebot derErörterung im Rahmen eines Abschlussgesprächs. Mit E-Mail vom 08.08.2019 wurdeuns mitgeteilt, dass auf ein Abschlussgespräch verzichtet wird.

Die Verbandsversammlung hat den Prüfungsbericht des RPA zur Kenntnis zu nehmenund den Jahresabschluss festzustellen.

Rechtliche Grundlagen der Prüfung1.3

Rechtliche Grundlagen der örtlichen Prüfung des ZRF sind in den für den Prüfungszeit-raum maßgeblichen Fassungen insbesondere• § 111 Abs. 1 i. V. m. § 110 Abs. 1 und § 112 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 GemO,• § 16 EigBG,• § 13 GemPrO,• § 20 GKZ,• § 13 der Verbandssatzung für den „Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg“ und• die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Freiburg i. Br.

Unterlagen der Prüfung1.4

Als Prüfungsunterlagen standen zur Verfügung:• Bilanz (gemäß § 8 EigBVO),• Gewinn- und Verlustrechnung (gemäß § 9 EigBVO),• Anhang zum Jahresabschluss (gemäß §§ 284 bis 288 HGB i. V. m. § 10 EigBVO),• Anlagennachweis als Bestandteil des Anhangs (gemäß § 10 Abs. 2 EigBVO),• Lagebericht (gemäß § 11 EigBVO),• Beteiligungsbericht,• Sachkonten,• Summen- und Saldenlisten,• Wirtschaftsplan,• Verbandssatzung,• wesentliche Verträge,• Protokolle der Verbandsversammlungen,• Kontoauszüge und• Debitoren- und Kreditorenbelege.

Alle erbetenen Auskünfte wurden erteilt und die angeforderten Unterlagen vorgelegt.Der Zweckverband hat die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise zumJahresabschluss sowie der Buchführung und des Lageberichts durch eine Vollständig-keitserklärung bestätigt.

Page 13: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

10 ZRF/Prüfungsbericht 2018

Überörtliche Prüfung von Wirtschaftsführung und Rechnungswesen1.5

Neben der in der Verbandssatzung geregelten örtlichen Prüfung unterliegt der ZRF derüberörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA).Rechtsgrundlage hierfür sind § 2 Abs. 2 GPAG i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 1b GemPrOsowie § 114 GemO. Im Gegensatz zur kontinuierlichen Prüfung durch das RPA erfolgtdie überörtliche Prüfung in einem vier- bis fünfjährigen Turnus und erfasst dementspre-chend einen mehrjährigen Prüfungszeitraum.

Die letzte überörtliche Prüfung hat die GPA im Jahr 2015 für die Haushaltsjahre 2009bis 2013 durchgeführt.

Page 14: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 11

2 Aufgaben und Struktur des Zweckverbandes

Grundstruktur des ÖPNV2.1

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, der Landkreis Emmendingen und die StadtFreiburg arbeiten aufgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 01.01.1984, desVertrages zur Einführung der Regio-Umweltkarte vom 01.09.1991 und seit der Grün-dung des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) am 31.08.1994 mit demZiel der dauerhaften Förderung und des stetigen Ausbaus des öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV) eng zusammen.

Des Weiteren ist der ZRF Alleingesellschafter der REGIO-VERBUND GmbH. Gegen-stand der Gesellschaft ist die Koordination und Weiterentwicklung des regionalen öf-fentlichen Personennahverkehrs im Verbandsgebiet des ZRF.

Aufgaben des Zweckverbandes2.2

Die Aufgaben des Zweckverbandes sind in § 2 der Verbandssatzung des ZRF vom01.10.1999 in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.12.2017 aufgeführt und las-sen sich wie folgt zusammenfassen:• Erstellung und Fortschreibung des Nahverkehrs- sowie des Nahverkehrsentwick-

lungsplans gemäß § 11 ÖPNVG für das Verbandsgebiet,• Umsetzung und Finanzierung der im integrierten regionalen Nahverkehrskonzept

begründeten Projekte im regionalen ÖPNV bzw. Schienenpersonennahverkehreinschließlich Abschluss diesem Zweck dienender Vereinbarungen, insbesonderezwecks Zuschussgewährung zur Errichtung von Verkehrsinfrastruktur sowie Aus-gleichszahlungen,

• Vertretung der Belange des ZRF und seiner Verbandsmitglieder gegenüber Dritten,insbesondere dem Land Baden Württemberg,

• Koordination der Interessen der Verbandsmitglieder als Aufgabenträger gemäߧ§ 5, 6 Abs. 1 ÖPNVG, insbesondere im Verhältnis zu den Verkehrsunternehmenund der Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH (RVF) und

• Zuschussgewährung für die Verbundtarife im Verbandsgebiet (Tarifzuschüsse).

Betriebsstruktur des Zweckverbandes2.3

Organe des ZRF sind• die Verbandsversammlung und• der/die Verbandsvorsitzende.

Ferner hat die Verbandsversammlung einen beschließenden Ausschuss zu bilden.

Zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben hat der Zweckverband eine Geschäftsstelleeinzurichten (§ 12 Abs. 1 Verbandssatzung).

Page 15: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

12 ZRF/Prüfungsbericht 2018

Die Aufgaben der Verbandsversammlung, des Verbandsvorsitzenden und des be-schließenden Ausschusses sind in den §§ 4 - 12 Verbandssatzung geregelt.

Die Verbandsversammlung legt die Grundsätze für die Tätigkeit des Zweckverbandesfest. Sie entscheidet über die ihr durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Angele-genheiten und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse (§ 4 Verbandssatzung).Ferner beschließt sie über die in § 4 Abs. 2 Verbandssatzung aufgeführten Punkte.

Der/die Verbandsvorsitzende wird von der Verbandsversammlung für eine Amtszeitvon zwei Jahren gewählt. Den Verbandsvorsitz sollen abwechselnd Oberbürgermeis-ter_in der Stadt Freiburg, Landrat_in des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald undLandrat_in des Landkreises Emmendingen innehaben. Bis 30.09.2018 war FrauDorothea Störr-Ritter, Landrätin des Landkreises Breisgau Hochschwarzwald, Ver-bandsvorsitzende. Ihr folgte ab dem 01.10.2018 Herr Hanno Hurth, Landrat des Land-kreises Emmendingen, im Vorsitz nach.

Der beschließende Ausschuss darf über Maßnahmen des integrierten Nahverkehrs-konzeptes Breisgau-S-Bahn entscheiden, welche betragsmäßig 1.500.000 € nichtübersteigen. Näheres regelt § 7 Abs. 2 Verbandssatzung.

Die Verwaltungsaufgaben werden von der Geschäftsstelle erledigt. Die Geschäftsstellehat kein Personal, sondern bedient sich des Personals der Verbandsmitglieder mittelsPersonalleihe. Fachbediensteter für das Finanzwesen ist Herr Jürgen Albrecht. Fernerwird der Zweckverband bei der Erledigung seiner Aufgaben durch Mitarbeiter_innenseiner 100%igen Tochtergesellschaft, der REGIO-VERBUND GmbH unterstützt.

Wesentliche Beschlüsse2.4

Die Verbandsversammlung fasste im Berichtsjahr folgende wesentliche Beschlüsse:04.07.2018(ZRF-bA/VV2018.005)

· Neuwahl des Verbandsvorsitzenden und der Stellvertreter.Wahl von Herrn Landrat Hanno Hurth für die ab 1.10.2018 be-ginnende Amtszeit zum Verbandsvorsitzenden des Zweckver-bandes ZRF.Wahl von Frau Landrätin Dorothea Störr-Ritter und Herrn Ober-bürgermeister Martin Horn zum 1. Oktober 2018 zu Stellvertre-tern des Verbandsvorsitzenden.

19.12.2018(ZRF-bA/VV2018.009)

· Feststellung des Jahresabschlusses 2017· Zustimmende Kenntnisnahme des Prüfungsberichts des Rech-

nungsprüfungsamtes der Stadt Freiburg i. Br. vom 08.10.2018über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017.

19.12.2018(ZRF-bA/VV2018.010.1)

· Beschluss des Wirtschaftsplans 2019.

Page 16: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 13

Wichtige Verträge/Vereinbarungen2.5

Es bestanden im Berichtsjahr folgende bedeutende Vertragsverhältnisse:• Vereinbarung zwischen dem ZRF, der RVF und den an ihr beteiligten Verkehrsun-

ternehmen über die Grundlagen der Zusammenarbeit und die Gewährung von Zu-schüssen zum 1. Dezember 2009 (Grundlagen- und Zuschussvereinbarung, GZV2009).

• Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem ZRF und der RVFüber die weitere Finanzierung des RVF.

3 Vorjahresabschluss

Feststellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung3.1

Der Jahresabschluss 2017 des ZRF wurde zusammen mit dem Lagebericht und demPrüfungsbericht vom 08.10.2018 in der Sitzung der Verbandsversammlung am19.12.2018 behandelt. Es wurde folgender Beschluss gefasst:1. Die Verbandsversammlung nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprü-

fungsamtes der Stadt Freiburg i. Br. vom 08.10.2018 zustimmend zur Kenntnis.2. Die Verbandsversammlung stellt die Jahresrechnung 2017 des Zweckverban-

des Regio-Nahverkehr Freiburg wie folgt fest:2.1 Gewinn- und Verlustrechnung2.1.1 - Erträge 11.411.282,33 €

- Aufwendungen 10.690.805,51 €- Abschreibungen 697.588,29 €- Zinsen 5.145,16 €

Jahresüberschuss 17.743,37 €2.2 Bilanzsumme 77.661.787,32 €2.3 Der Jahresüberschuss von 17.743,37 € ist den freien

Rücklagen zuzuführen.

Prüfungsfeststellungen zum Jahresabschluss 20173.2

Gemäß Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Freiburg i.Br. vom08.10.2018 ergaben sich für das Wirtschaftsjahr 2017 keine Bedenken gegen die Fest-stellung des Jahresabschlusses.

Page 17: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

14 ZRF/Prüfungsbericht 2018

4 Rechnungswesen im Wirtschaftsjahr 2018

Ausgestaltung, Buchführung und betriebliche EDV-Programme4.1

Das Rechnungswesen erfüllt seine Aufgabe zur Dokumentation aller Geschäftsvorfälleund dient als Instrument zur wirtschaftlichen Führung des Zweckverbands.

Aufgrund der gemäß GKZ für Zweckverbände sinngemäß anzuwendenden Vorschrif-ten des Eigenbetriebsrechts unterliegt der ZRF den Rechnungslegungsvorschriften fürgroße Kapitalgesellschaften nach §§ 264 - 289a HGB, soweit die Vorschriften des Ei-genbetriebsrechts nichts anderes bestimmen.

Die gesetzlichen Vertreter_innen haben aufgrund dieser Vorschriften jährlich einenJahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhangsowie einen Lagebericht aufzustellen.

Die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Bücher wurden von der Dr. Schwarz-kopf + Gerjets Partnerschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, Müllheim, geführt. Dieerforderlichen Aufzeichnungen in den einzelnen Büchern erfolgten EDV-gestützt mittelsSoftware der DATEV e.G. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde aufder Grundlage der geführten Bücher und den darüber hinaus von der ZRF vorgelegtenBelegen und Bestandsnachweisen sowie den erteilten Auskünften unter Beachtung derhandelsrechtlichen Vorschriften durch die Dr. Schwarzkopf + Gerjets PartnerschaftmbH Steuerberatungsgesellschaft, Müllheim, erstellt.

Wirtschaftsführung und Controlling4.2

Die unterjährige Wirtschaftsführung wird von der Geschäftsstelle des Zweckverbandeswahrgenommen.

Page 18: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 15

5 Wirtschaftsplan

Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans5.1

Aufgrund § 20 GKZ i. V. m. § 14 Abs. 1 EigBG hat die Verbandversammlung einenWirtschaftsplan zu beschließen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellen-übersicht, mittelfristiger Finanzplanung, Übersicht über die Verpflichtungsermächtigun-gen und dem Stand der Schulden sowie der Rücklagen und Beteiligungen.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Ver-bandsversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplans mit Schreiben vom29.12.2017 bestätigt.

Wirtschaftsplan 2018

Beschlussfassung durch die Vollversammlung(ZRF-ba/VV 2016.008.1) 13.12.2017

Vorlage an das Regierungspräsidium Freiburgals Rechtsaufsichtsbehörde 14.12.2017

Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 29.12.2017

5.1.1 Erfolgsplan

Der Erfolgsplan dient der Kontrolle der Wirtschaftsführung und Berechnung des vo-raussichtlichen Betriebsergebnisses. Im Erfolgsplan sind sämtliche voraussehbarenErträge und Aufwendungen enthalten. Insoweit handelt es sich dabei um eine Voraus-planung der Gewinn- und Verlustrechnung.

5.1.2 Vermögensplan

Der Vermögensplan lässt sich als jahresbezogene „Investitions- und Kapitalrechnung“bezeichnen. Auf der Einnahmenseite werden die vorhandenen und voraussehbarenFinanzierungsmittel und auf der Ausgabenseite der Finanzierungsbedarf und die Ver-pflichtungsermächtigungen dargestellt.

5.1.3 Stellenübersicht

Der Zweckverband Regio-Nahverkehr (ZRF) verfügt über kein eigenes Personal, son-dern bedient sich des Personals der Verbandsmitglieder mittels Personalleihe. Hierfürleistet der ZRF Personalkostenersatz an die Verbandsmitglieder.

Page 19: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

16 ZRF/Prüfungsbericht 2018

Finanzplanung5.2

Im Falle der Anwendung des Eigenbetriebsrechts nach § 20 GKZ verpflichtet§ 4 EigBVO den Zweckverband, seiner Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzpla-nung zugrunde zu legen, wobei das erste Planungsjahr das laufende Wirtschaftsjahrist. Die Aufstellung des Finanzplans und des ihm zugrunde liegenden Investitionspro-grammes ist in § 85 GemO i. V. m. § 3 EigBG und §§ 9, 7 Abs. 2 GemHVO geregelt.

Der Finanzplan ist mit dem Investitionsprogramm der Verbandsversammlung spätes-tens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans vorzulegen und zu beschließen. Er ist demWirtschaftsplan als Anlage beizufügen (§ 3 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 2GemHVO) und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Der Finanzplan und das In-vestitionsprogramm sind jährlich der Entwicklung anzupassen, fortzuschreiben und vorBeginn des neuen Wirtschaftsjahres von der Verbandsversammlung beschließen zulassen.

Die Verbandsversammlung hat mit der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan2018 auch die Finanzplanung mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm fürdie Jahre 2018 bis 2022 entsprechend den ihm vorgelegten Entwürfen beschlossen.Der jeweilige Finanzplan entsprach den Bestimmungen nach § 4 EigBVOi. V. m. § 85 Abs. 1 Satz 2 GemO.

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ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 17

6 Jahresabschluss zum 31.12.2018

Gliederung, Bestandsnachweise und Bewertung6.1

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 ist aus den ordnungsgemäß geführten Büchernund Unterlagen richtig entwickelt und erstellt worden. Die in Kontoform erstellte Bilanzist gemäß § 8 EigBVO gegliedert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden ineinem EDV-geführten Anlagennachweis nachgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch offene Posten-Listen belegt.

Für alle erkennbaren ungewissen Verpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.

Zusammenfassend war festzustellen, dass die Wertansätze der Vermögens- undSchuldposten, soweit geprüft, ordnungsgemäß ermittelt wurden. Die wesentlichen Po-sitionen des Jahresabschlusses sind in den nachfolgenden Abschnitten erläutert.

Ausgewiesenes Ergebnis und Ergebnisverwendungsvorschlag6.2

Die Gewinn- und Verlustrechnung wies 2018 einen Jahresüberschuss (Jahresgewinn)von insgesamt 71.600,91 € aus.

Die Verbandsversammlung hat nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 EigBG über die Behandlung desJahresüberschusses zu beschließen.

Vermögenslage6.3

Nachfolgend wird der Vermögens- und Kapitalaufbau des Zweckverbandes zum31.12.2018 anhand der nach Liquiditätsgesichtspunkten zusammengefassten Bilanz-zahlen, verglichen mit den Vorjahreszahlen, dargestellt.

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18 ZRF/Prüfungsbericht 2018

6.3.1 Vermögensstruktur

Berichtsjahr Vorjahr Verände-rung

€ % € % €

Immaterielle Vermögensgegen-stände

91.936.432 61,0 67.864.751 87,4 24.071.681

Sachanlagen 2.804 0,0 3.459 0,0 -655

Finanzanlagen 102.258 0,1 102.258 0,1 0

Anlagevermögen insgesamt 92.041.494 61,1 67.970.468 87,5 24.071.026

Forderungen aus Lieferungenund Leistungen 27.344 0,0 129.376 0,2 -102.032

Sonstige Vermögensgegen-stände 58.572.575 38,9 9.561.943 12,3 49.010.632

Liquide Mittel 0 0,0 0 0,0 0

Umlaufvermögen 58.599.919 38,9 9.691.319 12,5 48.908.601

Gesamtvermögen 150.641.413 100,0 77.661.787 100,0 72.979.626

Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um 72.979.626 €. Ursächlich hierfürwaren im Wesentlichen die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständensowie den sonstigen Vermögensgegenständen.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen werden 58.359.262 € für bereits inBetrieb befindliche Anlagen bzw. „ähnliche Rechte“ und 33.577.169 € für noch im Baubefindliche Anlagen bzw. geleistete Anzahlungen ausgewiesen. Dabei handelt es sichum Zuschüsse des Zweckverbands an die DB Netz AG zum Ausbau des Projektes„Breisgau S-Bahn 2020“ gemäß dem Realisierungs- und Finanzierungsvertrag vom13.07.2015. Durch den Zuschuss wird der Zuschussnehmer verpflichtet, konkrete In-vestitionsvorhaben auszuführen. In analoger Anwendung der Tz. 3.1.1.1. des IDWSt/HFA 2/1996 i. d. F. 2013 ist die Auffassung zu vertreten, dass der Ausweis der Zu-schüsse als immaterieller Vermögensgegenstand, ein den tatsächlichen Verhältnissenentsprechendes Bild der Vermögenslage des Zweckverbandes vermittelt. Korrespon-dierend werden die zur Finanzierung vereinnahmten Zuschüsse als passiver Sonder-posten, ausgewiesen. Die Abschreibung des Postens, immaterielle Vermögensgegen-stände bzw. die Auflösung des passiven Sonderpostens erfolgt mit einer Nutzungs-dauer von 40 Jahren.

Der Zugang im Geschäftsjahr bei den immateriellen Vermögensgegenständen war imWesentlichen auf das Fortschreiten des Projektes „Breisgau S-Bahn 2020“ zurückzu-führen (vgl. auch Anlagespiegel). Im Geschäftsjahr wurden insbesondere Zuschüsse

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ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 19

für Infrastrukturmaßnahmen des Ausbaus der Höllentalbahn – West und Höllentalbahn– Ost geleistet. Aufgrund der Inbetriebnahme der ausgebauten Höllentalbahn – Ost imlaufenden Geschäftsjahr wurden die bisher als geleistete Anzahlungen ausgewiesenenZuschusszahlungen als „ähnliche Rechte“ aktiviert und werden über eine Nutzungs-dauer von 40 Jahren erfolgswirksam abgeschrieben.

Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände resultiert insbesondere aus demAnstieg der Rückzahlungsansprüche der Vorfinanzierungskosten „Höllentalbahn – Ost“ sowie der „Höllentalbahn – West“ gegenüber der DB Netz AG. Gemäß dem Rea-lisierungs- und Finanzierungsvertrag beträgt der Eigenanteil der Zuwendungen an dieDB Netz AG, welcher durch den ZRF getragen wird, in der Regel 20 %. Die restlichen80 % der Zuwendungen trägt letztendlich der Bund bzw. das Land.

6.3.2 Kapitalstruktur

Berichtsjahr Vorjahr Verände-rung

€ % € % €

Gewinnrücklagen 693.846 0.5 676.102 0,9 17.744

Jahresergebnis laufendes Jahr 71.601 0,0 17.743 0,0 53.858

Eigenkapital 765.447 0,5 693.845 0,9 71.602

Sonderposten für Zuschüsse 91.922.383 61,0 67.837.967 87,4 24.084.416

Rückstellungen 6.000 0,0 4.400 0,0 1.600

Verbindlichkeiten gegenüberKreditinstituten 57.701.774 38,3 8.803.480 11,3 48.898.294

Verbindlichkeiten aus Lieferun-gen und Leistungen 235.501 0,2 182.756 0,2 52.745

Sonstige Verbindlichkeiten 10.308 0,0 616 0,0 9.692

Rechnungsabgrenzungsposten 0 0,0 138.723 0,2 -138.723

Fremdkapital insgesamt 57.953.583 38,5 9.129.975 11,8 48.823.608

Gesamtkapital 150.641.413 100,0 77.661.787 100,0 72.979.626

Die Zunahme der „Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen“ betrifft - korrespondie-rend der Zunahme der „immateriellen Vermögensgegenstände“ - die von den Ver-bandsmitgliedern vereinnahmten Investitionszuschüsse.

Korrespondierend zum Anstieg der Vorfinanzierungen bzw. Rückforderungsansprüchegegenüber der DB Netz AG ist die Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten gestie-gen. Die Kreditlinie gemäß Kassenkreditvertrag vom 06.12.2018 beträgt für das Wirt-schafsjahr entsprechend dem Wirtschaftsplan 2018 € 67.000.000.

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20 ZRF/Prüfungsbericht 2018

Liquiditätslage6.4

Das Verhältnis von liquiden Mitteln und kurzfristigen Forderungen zu den kurzfristigenVerbindlichkeiten (Liquidität 2. Grades) zeigte zum Bilanzstichtag im Vergleich zumVorjahr folgendes Bild:

2018 2017

€ €

liquide Mittel 0 5.000

kurzfristige Forderungen/sonstige Vermögensgegenstände

(einschl. Rechnungsabgrenzung) 58.599.919 9.691.319

58.599.919 9.691.319

abzüglich

kurzfristige Verbindlichkeiten

(einschließlich Rückstellungen undRechnungsabgrenzung)

57.953.583 9.129.975

Saldo 646.336 566.344

Liquidität 2. Grades 101,1 % 106,2 %

Die liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen deckten die kurzfristigen Verbind-lichkeiten am Bilanzstichtag zu 101,1 %.

Die Erhöhung der Forderungen resultiert aus dem Anstieg der Vorfinanzierung an dieDB Netz AG. Korrespondierend hierzu sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegen-über Kreditinstituten gestiegen.

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Liquidität des Zweckverbandesgrundsätzlich von den Verbandsmitgliedern getragen wird.

Page 24: Beschlussvorlage - ZRF

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ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 21

Ertragslage6.5

Die aus den Gewinn- und Verlustrechnungen abgeleitete Gegenüberstellung der Er-folgsrechnung der Wirtschaftsjahre 2018 und 2017 zeigte folgendes Bild der Ertragsla-ge und ihrer Veränderungen:

Berichtsjahr Vorjahr Verände-rung

€ € €

Sonstige betriebliche Erträge 11.676.311 11.411.282 262.029

Gesamtleistung 11.676.311 11.411.282 265.029

Abschreibungen 856.499 697.588 158.911

Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.744.784 10.690.806 53.978

Betriebliche Aufwendungen 11.601.283 11.388.394 212.889

Betriebsergebnis 75.028 22.888 52.140

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.427 5.145 -1.718

Finanzergebnis -3.427 -5.145 1.718

Jahresgewinn 71.601 17.743 53.858

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus der Vereinnah-mung der Verbandsumlage (8.362.781 €) der jeweiligen Verbandsmitglieder sowie demTarifzuschuss des Landes Baden-Württemberg (2.278.580 €) zusammen. Ferner ist inden Erträgen noch ein Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszu-schüsse (853.762 €) enthalten.

Der Posten „Abschreibungen“ betrifft insbesondere die Abschreibungen der immateriel-len Vermögensgegenstände. Bei Projektfertigstellung werden die geleisteten Projekt-zuschüsse über eine Nutzungsdauer von 40 Jahren abgeschrieben.

Korrespondierend zu den sonstigen betrieblichen Erträgen beinhalten die sonstigenbetrieblichen Aufwendungen insbesondere Tarifzuschüsse an die RVF („Ticket“) inHöhe von 8.968.580 €. Ferner sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Kos-tenerstattungen aus der Personalleihe von Mitarbeiter_innen, insbesondere der StadtFreiburg i. Br., sowie die Kostenerstattung an die REGIO-VERBUND GmbH enthalten.

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22 ZRF/Prüfungsbericht 2018

Planvergleich6.6

6.6.1 Erfolgsplan

Die aufgeführten Positionen „Gesamtleistung“, „Betriebsergebnis“ und „Finanzergeb-nis“ sind im Wirtschaftsplan nicht explizit ausgewiesen. Die vorgenommenen Saldie-rungen erfolgten - analog zur Darstellung der Ertragslage - als zusätzliche Informatio-nen.

Ansatz im WPl2018

Ergebnis2018

Planver-gleich+/-

€ € €

Sonstige betriebliche Erträge 11.210.092 11.676.311 466.219

Gesamtleistung 11.210.092 11.676.311 466.219

Abschreibungen auf

Anlagegüter 570.000 856.499 286.499

Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.580.092 10.744.784 164.692

Betriebsergebnis 60.000 75.028 15.028

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 60.000 3.428 -56.572

Finanzergebnis -60.000 -3.428 56.572

Jahresgewinn/Jahresverlust 0 71.601 71.601

Summe der Erträge 11.210.092 11.676.311 466.219

Summe der Aufwendungen 11.210.092 11.604.710 394.618

Korrespondierend zu den Auflösungen der Investitionszuschüsse sind die tatsächlichenAbschreibungen höher als diese in der Erfolgsplanung angesetzt waren.

Page 26: Beschlussvorlage - ZRF

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ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 23

6.6.2 Gegenüberstellung von Vermögensplan und Ergebnis 2018

Lfd.Nr.

Finanzierungsmittel(Einnahmen)

Ansatz imWPl 2018

Ergebnis2018

Planvergleich+/-

€ € €

1 Einnahme Zuschüsse 18.322.000 25.039.629 6.717.629

12 Finanzierungsmittel insgesamt 18.322.000 25.039.629 6.717.629

Finanzierungsbedarf(Ausgaben)

1 Zuweisungen / Zuschüsse 18.322.000 24.927.524 6.605.524

12 Finanzierungsbedarf insgesamt 18.322.000 24.927.524 6.605.524

erübrigte Mittel 2018 112.105

Die Abweichung der tatsächlich geleisteten Investitionszuschüsse (Zuschüs-se/Zuweisungen an die DB Netz AG) zu den geplanten Investitionszuschüssen ist ge-mäß Sachstandsbericht für die Sitzungsleitung der Verbandsversammlung des ZRFvom 19.12.2018 (TOP 1 ZRF-bA/VV 2018.006) auf deutliche Kostensteigerungen imZuge der Vergabe von Bauleistungen wegen der stark anziehenden Baukonjunkturzurückzuführen. Lt. dem Sachstandsbericht führte insbesondere bei der BreisacherBahn die Vergabe der sogenannten Bautechnik zu deutlichen Überschreitungen derzuvor berechneten Kosten. Diese Kostenentwicklungen seien gemäß diesem Protokollder o. g. Verbandsversammlung rein konjunkturell bedingt. Ferner hätte das Eisen-bahnbundesamt gegenüber dem Bundesverkehrsministerium die Vergaben jeweilsbefürwortet, so der Sachstandsbericht.

Aus den oben aufgeführten Gründen genehmigte die Verbandsversammlung in derSitzung vom 19.12.2018 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von € 6.717.800 fürdie Begleichung von Rechnungen der DB Netz AG im Zusammenhang mit der Reali-sierung der Baumaßnahmen für das Projekt Breisgau-S-Bahn 2020.

Unseres Erachtens ist das Instrument der „überplanmäßigen Ausgabe“ im Sinne desF1§ 84 Abs. 2 GemO hier nicht anwendbar. Gem. § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung fürden ZRF vom 01.10.1999 in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.12.2017i. V. m. § 20 GKZ hat sich der Zweckverband entschieden, bzgl. Wirtschaftsführungund Rechnungswesen die für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften sinngemäß anzu-wenden. Im Eigenbetriebsrecht gibt es keine Regelung, die dem § 84 GemO ent-spricht. Stattdessen sind im Falle einer Planabweichung die Regelungen des§ 15 EigBG anzuwenden. Danach ist ein Nachtragswirtschaftsplan erforderlich, soferninfolge höherer Ausgaben für Investitionen höhere Zuschüsse der Gemeinden erforder-lich sind (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EigBG). Diese Regelung greift im vorliegenden Fall ange-

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24 ZRF/Prüfungsbericht 2018

sichts der „hohen“ Abweichung von rd. 6,718 Mio. € mit der Folge, dass ein Nach-tragswirtschaftsplan bzgl. der Mehrausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ge-wesen wäre.

Ferner sind im Lagebericht die Risiken und Chancen der künftigen EntwicklungF2darzustellen (Prognosezeitraum von 1 bis 2 Jahren). Die potentiellen ungünstigen Kos-tenentwicklungen im Zusammenhang mit der Vergabe der Eisenbahninfrastrukturpro-jekte durch die DB Netz AG und der damit verbundenen höheren Anteile an diesenKosten für den ZRF bzw. deren Verbandsmitglieder stellen für den ZRF ein Markt-/Preisrisiko dar, auf welches im Risikobericht künftig eingegangen werden sollte.

Kreditbedarf6.7

Im Berichtsjahr bestand kein Bedarf an Finanzierungskrediten, jedoch an Kassenkredi-ten (siehe unten).

6.7.1 Kreditermächtigung/Kredittilgung

Für das Wirtschaftsjahr 2017 bestand keine Kreditermächtigung. Es waren keine Kre-dittilgungen zu leisten.

6.7.2 Kassenkredite

Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 war der Höchstbetrag der Kassenkredite gemäߧ 18 GKZ i. V. m. § 89 GemO auf 73.000.000 € festgesetzt worden. Der Kassenkredit-rahmen dient der Vor- und Zwischenfinanzierung gem. den abgeschlossenen Realisie-rungs- und Finanzierungsverträgen. Bezüglich der Inanspruchnahme wird auf Ziffer 7Nr. 5 verwiesen. Dieser Kreditrahmen wurde zu keinem Zeitpunkt des Geschäftsjahresüberschritten.

Verpflichtungsermächtigungen6.8

Im Wirtschaftsplan 2018 waren Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 600.000 €festgesetzt worden.

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ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 25

Erläuterungen zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang6.9

Die Bilanz ist entsprechend § 8 Abs. 1 EigBVO i. V. m. den Vorschriften des DrittenBuches des HGB aufzustellen. §§ 268 Abs. 1 - 3, 270 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2,272 HGB finden keine Anwendung.

Die Bilanz ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren(§ 275 Abs. 2 HGB i. V. m. § 9 Abs. 1 EigBVO) gegliedert.

Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden ineiner automatisierten Anlagedatei geführt, die den handels- und steuerrechtlichen Vor-schriften sowie dem Formblatt 2 zu § 10 Abs. 2 EigBVO entspricht. Aus dem EDV-geführten Anlagennachweis gehen die Bezeichnung des Anlageguts, das Anschaf-fungsdatum, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Nutzungsdauer, der Ab-schreibungsbetrag sowie der Restbuchwert zum Bilanzstichtag hervor. Die geringwer-tigen Wirtschaftsgüter werden unter einem gesonderten Sachkonto ausgewiesen.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Her-stellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßigen Abschreibung be-wertet. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.Grundlage für die Berechnung des Abschreibungssatzes ist die jeweilige betriebsge-wöhnliche Nutzungsdauer. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter von über 250 € bis800 € werden als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben. Im Berichtsjahrgab es keine Zugänge von geringwertigen Wirtschaftsgütern.

In der Anlage 3 zum Prüfungsbericht (Anlagennachweis des ZRF) findet sich eine de-taillierte Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigungvon Abschlägen für alle erkennbaren Risiken zum Nominalwert bewertet. Die Restlauf-zeiten betragen weniger als ein Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischerBeurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Restlaufzeiten derVerbindlichkeiten betragen weniger als ein Jahr.

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26 ZRF/Prüfungsbericht 2018

Durchschnittlicher Personalstand

Der Zweckverband beschäftigte im Wirtschaftsjahr keine Mitarbeiter_innen.

Lagebericht6.10

Für die Erstellung des Lageberichts gilt § 11 EigBVO i. V. m. § 289 HGB. Der Lagebe-richt steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutref-fendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Chancen und Risiken derkünftigen Entwicklung sind im Wesentlichen dargestellt. Hinsichtlich des Preisrisikosbzgl. der Vergabe der Eisenbahninfrastrukturprojekte durch die DB Netz AG wird aufdie Ziffer 6.6.2 verwiesen. Die Prüfung der Vollständigkeit des Lageberichts nach § 11EigBVO i. V. m. § 289 HGB im Sinne der Empfehlung des DRS 20 war nicht Prüfungs-gegenstand.

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ZRF/PRÜFUNGSBERICHT 2018 27

7 Wirtschaftsführung der Betriebsleitung

1. Die Verbandsverwaltung war im Berichtszeitraum nach den Bestimmungen derSatzung des ZRF besetzt. Zur Aufgabenverteilung auf die Organe verweisen wirauf unsere Ausführungen zur Betriebsstruktur (Abschnitt 2).

2. Buchführungsform und Buchführungssystem entsprechen, soweit im Rahmen derPrüfung ersichtlich, der Unternehmensgröße. Mit der unterjährigen Buchführungsowie der Erstellung des Jahresabschlusses wurde eine Steuerberatungsgesell-schaft beauftragt. Die Buchungen werden von der Steuerberatungsgesellschaftzeitnah vorgenommen.

3. Die Zahlungsfähigkeit war im Laufe des Jahres stets gegeben.

4. Die Aufwendungen des Zweckverbandes werden, soweit sie nicht durch Zuschüs-se oder sonstige Einnahmen gedeckt werden können, durch Umlagen finanziert.Die Höhe der Umlagen (Anteil jedes Verbandsmitglieds am Finanzbedarf) wird jenach Finanzierungsziel nach in der Satzung festgelegten Schlüsseln festgesetzt(§ 14 Verbandssatzung). Die Verbandsumlagen für Tarifangelegenheiten bemes-sen sich nach dem Tarifschlüssel und den Verbandsumlagen für sonstige Maß-nahmen des Erfolgsplans nach dem Einwohnerschlüssel. Für Maßnahmen desVermögensplans wird ein „streckenspezifische“ Nutzerschlüssel zugrunde gelegt.Die Umlagen sind vierteljährlich zu entrichten.

5. Die Kassengeschäfte erledigt die Verwaltung des ZRF selbst. Zur Führung derKassengeschäfte des ZRF wurden zwei Kassenverwalterinnen bestellt.

Der buchmäßige Kassenbestand stimmt mit den nachgewiesenen Kontoständendes Giro- und Tagesgeldkontos zum 31.12.2018 überein.

Zum 31.12.2018 waren Kassenkredite in Höhe von 57.701.774 € in Anspruch ge-nommen.

6. Aufgrund der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen (§ 20 GVZ,§ 14 EigBG i. V. m. §§ 1 - 4 EigBVO) ist der Zweckverband verpflichtet, rechtzeitigvor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan und eine fünfjähri-ge Finanzplanung aufzustellen. Der Wirtschaftsplan wird von der Verbandsver-sammlung verabschiedet.

Page 31: Beschlussvorlage - ZRF

RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

28 ZRF/Prüfungsbericht 2018

7. Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob sämtlicheRisiken berücksichtigt und ausreichend versichert wurden, waren nicht Prüfungs-gegenstand. Die Sicherstellung eines ausreichenden Versicherungsschutzes liegtin der Verantwortung der Geschäftsstelle.

8. Die im Berichtsjahr abgeschlossenen Geschäfte standen, soweit geprüft, im Ein-klang mit dem Satzungszweck. Sie fielen in den Zuständigkeitsbereich der Ge-schäftsstelle.

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Anlage 1 zur Jahresrechnung mit Lagebericht 2018

Beteiligungsbericht

des Zweckverbands Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF)

Page 37: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 2

Herausgegeben vom

Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF)

Berliner Allee 1

79114 Freiburg

Tel: 0761 201-4561

Fax: 0761 201-4569

Verbandsvorsitzende: Landrat Hanno Hurth

Text und Bearbeitung: Geschäftsstelle ZRF

Jürgen Albrecht

Freiburg im Breisgau, 01.07.2019

Page 38: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 3

Inhaltsverzeichnis:

1. Gegenstand des Beteiligungsberichtes ........................................ 4

1.1 Rechtliche Grundlagen ............................................................................. 4

1.2 Zielsetzung ............................................................................................... 4

1.3 Inhalt ......................................................................................................... 4

2. Übersicht über die Beteiligungen des ZRF ................................... 6

3. Darstellung der Beteiligung an der REGIO-VERBUND GmbH ..... 7

3.1 Gegenstand des Unternehmens …………………………………………….7

3.2 Beteiligungsverhältnisse………………………………………………..……..7

3.3 Besetzung der Organe sowie gewährte Gesamtbezüge………….……….8

3.4 Beteiligungen des Unternehmens………………………………………..…..9

3.5 Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks….……………………………9

3.6 Grundzüge des Geschäftsverlaufs……..…………………………………..10

3.7 Die Lage des Unternehmens, Entwicklung und Ausblick…………….….11

3.8 Risikomanagement ………………………………………………………….15

3.9 Kapitalzuführungen und -entnahmen………………………………………15

3.10 Personalentwicklung…….……………………………………………….....15

3.11 Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage…….…………..15

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Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 4

1. Gegenstand des Beteiligungsberichtes

1.1 Rechtliche Grundlagen

Entsprechend § 105 Absatz 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

i. V. m. § 18 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat ein Zweck-

verband, der Beteiligungen hält, einen Beteiligungsbericht zu erstellen.

1.2 Zielsetzung

Das Ziel des Beteiligungsberichtes ist einen Überblick über die Beteiligungen

des ZRF zu geben. Der Beteiligungsbericht legt gegenüber den Verbandsmit-

gliedern und der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Entwicklung der Unter-

nehmen in Privatrechtsform ab, an denen der ZRF sich beteiligt. Gleichzeitig

ermöglicht er die Bewertung dieser Unternehmen (Wirtschaftlichkeit, Stand der

Aufgabenerfüllung, etc.) aus Sicht des Kapitalgebers und erleichtert die Kontrol-

le durch die Kontrollorgane.

1.3 Inhalt

Im Beteiligungsbericht werden für den Berichtszeitraum die wesentlichen Infor-mationen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteili-gungsunternehmen dargestellt. Der Beteiligungsbericht 2017 bezieht sich im Wesentlichen auf das Geschäftsjahr 2017 und das diesem vorangegangene Jahr als Vergleichsgröße. Der Beteiligungsbericht muss über alle unmittelbaren Beteiligungen und alle mittelbaren Beteiligungen mit mehr als 50 % Auskunft geben. Es sind mindestens nachfolgende Daten darzustellen: a) Der Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die

Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens, b) der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens, c) für das jeweilige letzte Geschäftsjahr die Grundzüge des Geschäftsver-

laufs, die Lage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und – ent-nahmen durch die Gemeinde bzw. den Zweckverband und im Vergleich mit den Werten des vorangegangenen Geschäftsjahres

Page 40: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 5

die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen die wichtigsten Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

des Unternehmens die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung

und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unter-nehmens für jede Personengruppe; § 286 Absatz 4 des Handelsge-setzbuches (HGB) gilt entsprechend.

Im Beteiligungsbericht wird der Geschäftsverlauf anhand der Bilanzzahlen für 2017 und 2018 dargestellt. Für den Zeitraum 2017 bis 2018 sind in den Gewinn- und Verlustrechnungen die Ist-Zahlen angegeben, während für das Jahr 2019 die Plandaten ausgewie-sen werden. Die Kennzahlen der Vermögens- Finanz- und Ertragslage sind für die Jahre 2017 und 2018 errechnet worden.

Page 41: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 6

2. Übersicht über die Beteiligungen des ZRF

Bei den in folgendem Schaubild (Abb. 1) und in der Tabelle (Abb. 2) dargestell-

ten Beteiligungen handelt es sich um unmittelbare Beteiligungen des ZRF im

Jahr 2018.

Abb. 1

Zweckverband

Regio – Nahverkehr

Freiburg

Verbandsvorsitzende: Landrätin Dorothea Störr-Ritter bis 30.09.2018 Landrat Hanno Hurth ab 01.10.2018

Stellvertreter: Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon bis 30.06.2018 Oberbürgermeister Martin Horn, ab 01.07.2018 Landrat Hanno Hurth bis 30.09.2018 Landrätin Dorothea Störr-Ritter ab 01.10.2018

100%

Geschäftsführung: Uwe Schade und Thomas Wisser

Erledigung wesentlicher operativer Aufgaben für den ZRF

Abb. 2

Beteiligungsunternehmen Stammkapital

in Euro

Stammeinlage des

ZRF in Euro

Anteil in %

REGIO-VERBUND GmbH 25.000 25.000 100%

Page 42: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 7

3. Darstellung der Beteiligung an der REGIO-VERBUND GmbH

3.1 Gegenstand des Unternehmens

Die REGIO-VERBUND Gesellschaft mbH wurde am 2. Dezember 1999 als

kommunale Eigengesellschaft des ZRF gegründet. Gegenstand der Gesell-

schaft ist die Koordination und Weiterentwicklung des regionalen öffentlichen

Personennahverkehrs im Verbandsgebiet des ZRF. Die Gesellschaft strebt an,

die Leistungsfähigkeit des regionalen ÖPNV stetig zu steigern, sowie seine An-

gebote und deren Attraktivität schrittweise auszubauen. Die Gesellschaft ver-

folgt ausschließlich öffentliche Zwecke i. S. der Gemeindeordnung Baden-

Württemberg. Sie wird im Rahmen von § 2 der Verbandssatzung des Zweck-

verbandes Regio-Nahverkehr Freiburg vom 1. Oktober 1999, zuletzt geändert

zum 13.12.2017 tätig, soweit die Regelungen keinen hoheitlichen Charakter

haben. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das gesamte Verbands-

gebiet des ZRF unter Berücksichtigung der die Grenzen dieses Gebietes über-

schreitenden Verkehrsverbindungen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft

Leistungen für Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs gegen

Vergütung erbringen.

Zentrales Geschäftsfeld der Tätigkeit der Gesellschaft ist folglich die Organisa-

tion und Gewährleistung der Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern

für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Verbandsgebiet des ZRF

und den Verkehrsunternehmen entsprechend § 9 des Gesetzes über die Pla-

nung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs

(ÖPNVG Baden-Württemberg) vom 8. Juni 1995 (GBl. 417). Sie hat sich hierbei

an den Vorgaben der regionalen Nahverkehrsentwicklungsplanung in der Form

des jeweiligen Nahverkehrsplans des ZRF zu orientieren.

3.2 Beteiligungsverhältnisse

Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) Anteil 100 %

Page 43: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 8

3.3 Besetzung der Organe sowie gewährte Gesamtbezüge

Gesellschafterversammlung

ZRF als Alleingesellschafter, vertreten durch Landrätin Dorothea Störr-Ritter.

Geschäftsführung

Uwe Schade - zuständig für die Geschäftsbereiche I („Planung und Bau“)

und II („Angebotsplanung und –koordination“)

Thomas Wisser - zuständig für den Geschäftsbereich III („Verwaltung und

Finanzen“)

Die gewährten Gesamtbezüge der Geschäftsführung gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

betrugen 2018 10.300,00 EUR. Hinzu kamen Aufwendungen für Lohnsteuer,

Rentenversicherungsbeiträge und Umlagen, die von der RVG in Höhe von

1.874,64 EUR pauschal zu entrichten waren.

Aufsichtsrat (ohne Stellvertreter)

Dorothea Störr-Ritter Landrätin, Vorsitzende bis 30.09.2018 Hanno Hurth Landrat, Vorsitzender ab 01.10.2018 Dr. Dieter Salomon Oberbürgermeister,

stellvertretender Vorsitzender bis 30.06.2018 Martin Horn Oberbürgermeister, stellvertretender Vorsitzender ab 01.07.2018

Hanno Hurth Landrat, stellvertretender Vorsitzende bis 30.09.2018

Gabriel Schweizer Kreisrat

Stefan Wirbser Kreisrat bis 18.12.2018

Volker Kieber Kreisrat ab 19.12.2018

Albert Gamb Kreisrat

Dr. Karin Müller-Sandner Kreisrätin

Matthias Hirschbolz Kreisrat

Pia Lach Kreisrätin

Page 44: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 9

Fritz Schlotter Kreisrat

Barbara Schuler Kreisrätin

Martin Kotterer Stadtrat Carolin Jenkner Stadträtin

Stefan Schillinger Stadtrat

Helmut Thoma Stadtrat

N.N. Vertreter des Landes Baden-Württemberg

Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Geschäftsjahr 2018 Aufwandsentschä-

digungen in Höhe von insgesamt 930,54 €.

3.4 Beteiligungen des Unternehmens

Die REGIO-VERBUND GmbH hält keine Beteiligungen an anderen Unterneh-

men.

3.5 Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks

Die Gesellschaft führt die ihr vom ZRF im Gesellschaftervertrag zugewiesenen

Aufgaben aus. Es handelt sich hierbei um die Umsetzung und Fortschreibung

des Nahverkehrs- und Nahverkehrsentwicklungsplanes sowie um Koordinati-

onsaufgaben im regionalen ÖPNV. Insbesondere ist die Gesellschaft für die

Umsetzung des „INTEGRIERTEN REGIONALEN NAHVERKEHRSKONZEP-

TES BREISGAU-S-BAHN“ unter Berücksichtigung der aktuellen Investitions-

planung zuständig. Gleichzeitig werden die Zukunftsperspektiven des ÖPNV in

der Region weiterentwickelt.

Page 45: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 10

3.6 Grundzüge des Geschäftsverlaufs

3.6.1 Bilanz

Bilanz 2017 T€ 2018 T€ Bilanz 2017 T€ 2018 T€ Aktiva Passiva

Anlagevermögen Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensge-genstände

I. Gezeichnetes Kapi-tal 25 25

II. Sachanlagen 2,2 1,7 II. Kapitalrücklage 77 77 Anlagevermögen 2,2 1,7 III. Gewinnvortrag 11,7 11,6

IV. Jahresfehlbetrag/-überschuss -0,1 -0,5

Umlaufvermögen Eigenkapital 113,6 113,1 I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenst. 5,8 2,9 Rückstellungen 20,4 20,4 II. Flüssige Mittel 133 133,4 Verbindlichkeiten 7 4,5 Umlaufvermögen 141 138 Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 Summe Aktiva 141 138 Summe Passiva 141 138

3.6.2 Gewinn- und Verlustrechnung Plan 2016 2017 2018 2019 TEUR TEUR TEUR TEUR Umsatzerlöse 95,5 87,2 90,0 44,8 sonstige betriebl. Erträge 362,0 385,4 364,1 391,0 Summe 457,5 472,6 454,1 435,8 Materialaufwand 0 0 0 0 Personalaufwand 370,8 377,4 342,8 322,0 Abschreibungen 1 0,3 0,9 0,4 sonst. betriebl. Aufwendungen 85,8 94,8 110,7 113,4 Summe 457,6 472,5 454,4 435,8 Betriebsergebnis -0,2 0,1 -0,3 0,0 Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 Ergebnis vor Steuern -0,2 0,1 -0,3 0 Steuern -0,1 -0,2 -0,2 Jahresüberschuss/-verlust -0,3 -0,1 -0,5 0,0

Page 46: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 11

3.7 Lagebericht

Allgemeines

Am 2. Dezember 1999 wurde die REGIO-VERBUND Gesellschaft mbH als

kommunale Eigengesellschaft des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg

(ZRF) gegründet.

Gegenstand des Unternehmens, § 2 Gesellschaftsvertrag, ist die Koordination

und Weiterentwicklung des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs im

Verbandsgebiet des ZRF. Die Gesellschaft strebt an, die Leistungsfähigkeit des

regionalen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stetig zu steigern, sowie

seine Angebote und deren Attraktivität schrittweise auszubauen. Die Gesell-

schaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeord-

nung Baden-Württemberg.

Zentrales Geschäftsfeld der Gesellschaft ist die Organisation und Gewährleis-

tung der Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern für den ÖPNV im

Verbandsgebiet des ZRF und den Verkehrsunternehmen entsprechend § 9 des

Gesetzes über Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Perso-

nennahverkehrs (ÖPNVG Baden-Württemberg). Sie hat sich hierbei an die Vor-

gaben der regionalen Nahverkehrsentwicklungsplanung in der Form des jewei-

ligen Nahverkehrsplanes des ZRF zu orientieren.

Die REGIO-VERBUND GmbH ist, zusammen mit der Geschäftsstelle des ZRF,

in der Berliner Allee 1 untergebracht.

Geschäftsverlauf und Darstellung der Lage

Aufgrund der bekannt gewordenen erheblichen Kostenerhöhungen beschloss

die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg

die Anpassung der bisherigen Ausbaustufe 2018 zur Ausbaustufe 2018-neu.

Ziel der Ausbaustufe 2018–neu ist es, den ursprünglichen Kostenrahmen wei-

testgehend einzuhalten, gleichzeitig jedoch die wesentlichen Kernelemente der

bisherigen Planung beizubehalten, um so einen möglichst großen Nutzen für

Page 47: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 12

die Fahrgäste zu erreichen und dieses Infrastrukturausbauprogramm im Rah-

men des Bundes-GVFG bis Ende 2019 zu realisieren und abzurechnen.

In 2018 stand die weitere Umsetzung des Nahverkehrskonzepts Breisgau-S-

Bahn 2020, Ausbaustufe 2018-neu, an. Das Personal der REGIO-VERBUND

Gesellschaft war 2018 u.a. mit den Planfeststellungsverfahren für die DB-

Strecken und der Begleitung der Baumaßnahmen beschäftigt.

Für die DB-Strecke Elztalbahn wurde das Planfeststellungsverfahren weiterge-

führt. Für die Breisacher Bahn konnte das Planfeststellungsverfahren abge-

schlossen werden. Des Weiteren begannen im Dezember die ersten vorbereite-

ten Maßnahmen für die Vollsperrung der Strecke ab Februar 2019.

Auf der Höllentalbahn West wurden die Ausbaumaßnahmen bis Ende des Jah-

res 2018 weitgehend abgeschlossen. Der Abschnitt Freiburg Hauptbahnhof –

Himmelreich wurde zum 01. November 2018 wieder in Betrieb benommen. Im

Dezember erfolgte der Abschnitt von Himmelreich nach Titisee, somit konnte

die Drei-Seen-Bahn von Titisee nach Seebrugg wieder geöffnet werden. Bei der

Höllentalbahn Ost begannen im Juli 2018 die Baumaßnahmen.

Im Mai konnten die ausgebauten Kaiserstuhlbahnen Ost und Nord in Betrieb

genommen werden. Zudem begann der Ausbau der Kaiserstuhlbahn West.

Die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden der REGIO-VERBUND GmbH

sind in ständigem Dialog mit dem Land Baden-Württemberg sowie der Deut-

schen Bahn AG bzw. der SWEG und setzen alles daran, die Voraussetzungen

für die Realisierung des Ausbauprogramms BREISGAU-S-BAHN 2020, Aus-

baustufe 2018-neu, zu erhalten.

Ertragsentwicklung

Die REGIO-VERBUND Gesellschaft mbH steht finanziell auf zwei Standbeinen.

Zum einen leistet der Gesellschafter ZRF zur Finanzierung der von der Gesell-

schaft zu erfüllenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben Zuschüsse, zum anderen

ist die Gesellschaft gehalten, durch eigene Aktivitäten Erlöse zu erzielen, was

im Wesentlichen durch Personalgestellungen an öffentliche Träger und Ge-

bietskörperschaften erreicht wird.

Page 48: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 13

In 2018 wurden die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Umsatzerlöse durch Ein-

nahmen aus der Beauftragung der Gesellschaft mit der planerischen Unterstüt-

zung der Südwestdeutschen Verkehrs-Aktiengesellschaft (SWEG) erzielt. Eine

Fortsetzung der Beauftragung durch die SWEG in 2019 wurde vereinbart. Wei-

tere zusätzliche Aufträge werden angestrebt und sind in Planung.

Die Aufwendungen sanken im Vergleich zum Vorjahr leicht und waren im Rah-

men der Festsetzung des Wirtschaftsplans. Größere Anschaffungen wurden

nicht getätigt.

Die Gesellschaft schließt mit einem geringen Verlust von 535,16 € ab.

Investitionen

Die Gesellschaft hat in 2018 insgesamt 15 Arbeitsplätze (für Mitarbeitende der

Gesellschaft sowie der Verbandsmitglieder des Gesellschafters), die mit EDV

und Büromobiliar ausgestattet sind.

Finanzierung und Liquidität

Der Alleingesellschafter ZRF hat die Gesellschaft bei ihrer Gründung mit einem

Stammkapital von 25.000 Euro, entsprechend den Festlegungen im Gesell-

schaftsvertrag, und 77.258,38 Euro Eigenkapital ausgestattet. Diese Beträge

wurden in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die Kapitaleinlage dient in erster Linie zur Ausstattung der angemieteten Räum-

lichkeiten mit Büromobiliar und EDV. Sie ist so bemessen, dass mittelfristig eine

Erneuerung sowohl des Mobiliars als auch der EDV-Ausstattung durchgeführt

werden könnte.

Die Gesellschaft verfügt über ausreichende Liquidität, um ihre finanziellen Ver-

pflichtungen jederzeit erfüllen zu können.

Page 49: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 14

Personalbereich

Zum 31. Dezember 2018 sind bei der Gesellschaft 5 Personen auf 4,15 Stellen

beschäftigt. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind hierbei nicht berück-

sichtigt.

Die Personalgestellung an Dritte konnte fortgeführt werden, ohne dass die Leis-

tungsfähigkeit insbesondere im Kerngeschäft gemindert wurde. Sowohl im Ge-

schäftsbereich „Planen und Bauen“ als auch im Geschäftsbereich „Angebots-

planung“ sind die Aktivitäten aufgrund der Weiterentwicklung und Umsetzung

des Nahverkehrskonzepts Breisgau-S-Bahn 2020 weiter deutlich angestiegen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Gesellschaft steht, da sie überwiegend mit Zuschüssen des Alleingesell-

schafters ZRF finanziert wird, in Abhängigkeit zur Entwicklung der öffentlichen

Haushalte. Diese wird sich zukünftig im Hinblick auf die Weiterentwicklung und

Umsetzung des Nahverkehrskonzepts Breisgau-S-Bahn 2020 auf dem derzeiti-

gen Niveau bewegen.

Weiterer Ausblick: Grundsätzlich stellt es eine Herausforderung dar, die Erlössituation in künftigen

Jahren auf einem angemessenen Niveau zu halten, ohne dass die Bearbeitung

der Kernaufgabe darunter leidet.

Inhaltlich steht auch in 2019 die weitere Umsetzung des Gesamtnetzbauvorha-

bens „Breisgau-S-Bahn 2020“ an. Dabei ist das Personal der Gesellschaft wei-

terhin mit dem Planfeststellungsverfahren der DB-Strecke Elztalbahn aber auch

mit der Realisierung der Vorhaben an der Kaiserstuhlbahn West und den DB-

Strecken der Höllentalbahn West und Ost sowie Breisacher Bahn beschäftigt.

Bei dem überwiegenden Teil der Baumaßnahmen werden mehrmonatige Voll-

sperrungen an den einzelnen Strecken erforderlich. Die Federführung für die

Organisation des Schienenersatzverkehrs obliegt der Nahverkehrsgesellschaft

Baden-Württemberg unter Beteiligung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen

Page 50: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 15

sowie des ZRF. Eine der dringendsten Aufgaben bleibt es, den Bau der für den

Betrieb ab 2019 notwendigen Infrastrukturmaßnahmen fortzuführen.

Das Nahverkehrskonzept der Breisgau-S-Bahn 2020 wurde 2018 um den barri-erefreien Ausbau der Nahverkehrsbahnsteige beim Freiburger Hauptbahnhof erweitert. Die Planungen werden 2019 weitergeführt. Für das Geschäftsjahr 2019 wird mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerech-net. 3.8 Risikomanagement

Unter Berücksichtigung der Größe und der Finanzierungsart der Gesellschaft besteht das Risikomanagement aus einer laufenden Erfolgs- und Liquiditäts-kontrolle. 3.9 Kapitalzuführungen und –entnahmen

Im Gründungsjahr 1999 wurde die Gesellschaft mit einem Stammkapital von

25.000 EUR ausgestattet. Daneben wurde der REGIO-VERBUND seitens des

Alleingesellschafters ZRF mit weiterem Eigenkapital in Höhe von insgesamt

77.258,38 EUR ausgestattet, das in die Kapitalrücklage eingestellt wurde. Im

Geschäftsjahr 2018 sind keine Kapitalzuführungen oder -entnahmen erfolgt.

3.10 Personalentwicklung

In den jeweiligen Berichtsjahren waren bei der Gesellschaft durchschnittlich

beschäftigt:

3.11 Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2017 2018

Vermögens- und Finanzkennzahlen

Anlagenintensität AV * 100 / Gesamt V % 1,55 1,26

Anlagendeckung EK + langfr. FK * 100 / AV % 5.199,88 6.522,17

Eigenkapitalquote EK * 100 / GesamtK % 80,82 82,04

Nettoinvestitionen Anlagenzugänge – Abschreibungen -

Anlageabgänge T€ 0,50 -0,93

2017 2018 2019/Plan

Personal Gesamt Personen

(Stellen)

6,25

(5,44)

7

(5,03)

6

(4,425)

Page 51: Beschlussvorlage - ZRF

Beteiligungsbericht Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) 2018 Seite 16

Ertragskennzahlen

Umsatzrentabilität Erg. vor Ertragsteuern * 100 / Umsatz % 0,08 -0,93

Eigenkapitalrentabilität Erg. vor Ertragsteuern * 100 / EK % 0,07 -0,47

Gesamtkapitalrentabilität Erg. vor Ertragsteuern + FK-Zinsen * 100 / GK % 0,06 -0,39

Cash flow Jahresergeb. + Abschr. -Zuschr.+/- Veränd. langfr.

Rückst.+Veränd. Forderungen/Verbindlichkeiten T€ 7,00 0,00

Kostendeckung Umsatzerlöse*100 / Gesamtaufwand 1) % 18,45 19,79

Personalkennzahlen

Personalkostenintensität Personalkosten *100/ Gesamtaufwand 1) % 79,85 75,40

Personalkosten je Mitarbeiter Personalaufwand / Anzahl der Mitarbeiter²) T€ 53,91

48,98

1) Gesamtaufwand gemäß § 275 II Nrn. 5-8,12,13,16,18 und 19 HGB

2) Zur Berechnung wurde die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Geschäftsführung) herangezogen.