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BAU- UND AUSSTATTUNSBESCHREIBUNG Mäerzeg SENIORENRESIDENZ MERTZIG

Betreit Wunnen - Cahier des charges Mertzig DE

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DESCRIPTION

C'est en plein cœur de Mertzig, sur un terrain d'environ 82 ares situé sur les bords de la Wark, que nous planifions, en collaboration avec l'administration communale la construction d'une résidence « Seniorenresidenz Mäerzeg » composée de 28 logements pour personnes âgées de 60 ans et plus et personnes à mobilité réduite, ainsi que des surfaces destinées à l'implantation de commerces tels qu'un supermarché, un salon de coiffure et un restaurant ouvert au grand public. Le pont reliant le parc au centre du village permettra l'accès rapide et facile vers le cœur de la vie communale. La résidence se situera dans un écrin de verdure, libre de toute circulation routière ... un endroit paisible à vivre.

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Bau- und ausstattunsBeschreiBung

Mäerzeg seniorenresidenz

Mertzig

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Inha

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VORWORT

BESCHREIBUNG DES BAUHERRN

1. CHARAKTERISTIK DER ALLGEMEINEN TECHNIK DES GEBÄUDES1.1 Infrastruktur1.2 Mauern und Außenhaut1.3 Geschossdecken und Balkone1.4 Treppen1.5 Belüftung und Rauchabzüge1.6 Wasserleitungen und Kanalisation1.7 Dächer

2. PRIVATE RÄUME UND IHRE AUSSTATTUNG2.1 Bodenbeläge und Sockelleisten2.2 Wandverkleidungen2.3 Raumdecken2.4 Außenfassade2.5 Außentüren 2.6 Innenausbau2.7 Schlosserarbeiten2.8 Maler- und Tapezierarbeiten2.9 Sanitärinstallationen2.10 Elektroinstallationen2.11 Heizungsinstallationen2.12 Multimedia-Ausstattung und Notruf

3. SONSTIGE ANLAGEN3.1 Kfz-Stellplätze im Untergeschoss3.2 Kellerräume

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324. GEMEINSCHAFTLICHE TEILE INNEN4.1 Eingangshallen4.2 Verkehrsflächen im Erdgeschoss und in den Etagen4.3 Treppenhäuser4.4 Technikräume im Untergeschoss

5. ALLGEMEINE GEBÄUDE AUSSTATTUNG5.1 Aufzüge5.2 Heizung5.3 Warmwasserbereitung5.4 Multimedia-Ausstattung und Notruf5.5 Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Hausmüll5.6 Wasserversorgung5.7 Stromversorgung

6. GEMEINSCHAFTLICHE TEILE AUSSEN UND IHRE AUSFÜHRUNG6.1 Wege und Stellplätze6.2 Außenbeleuchtung6.3 Verschiedene Versorgungsleitungen – Hausanschlüsse

7. ALLGEMEINE DEFINITIONEN

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4Das Ziel dieser Beschreibung gemäß Artikel 1601-5 des Code Civil besteht darin, die Ausführung und den Endzustand der vorgesehenen Bebauung zu beschreiben.Sie bildet eine Gesamtheit mit dem Bauvertrag und den Konstruktionsplänen, die der Verkaufs-urkunde beigefügt werden.Jede Änderung der Beschreibung muss schriftlich erfolgen.Die Leistungen beziehen sich auf das zu errichtende Gebäudeensemble in seiner Gesamtheit, das als solches aus 3 Gebäudeteilen besteht, die über einen Wandelgang miteinander verbunden sind.Die privaten Bereiche sind abgeschlossene Einheiten. Diese sind somit von den gemeinschaftlichen Bereichen, die notwendigerweise allen Miteigentümern gemeinschaftlich gehören, abgegrenzt und in den Katasterplänen eindeutig ausgewiesen.

Während der Bauarbeiten kann jederzeit allein und ohne Vorankündigung der Bauherr Änderungen an den Plänen vornehmen, wenn es im allgemeinen Interesse des Baus oder aus statischen oder technischen Gründen als notwendig angesehen wird.Bis zum Beginn der Bauarbeiten hat jeder Käufer das Recht in seiner Wohneinheit in Absprache mit dem Bauherrn, die inneren Trennwände nach seinem Geschmack zu verändern, soweit das weder die tragenden Wände, noch die Trennwände zwischen den einzelnen Einheiten, noch die Außenhülle betrifft.

Die Eigentümer werden vor Beginn der Arbeiten kontaktiert, um folgendes festzulegen:

a. Ort und Art der Trennwändeb. Positionierung von Elektrizitätsquellen, Steckdosen und Beleuchtungc. Auswahl der sanitären Objekte d. Auswahl von Bodenbelägen und Wandverkleidungene. Innenschreinerarbeiten

Über Änderungswünsche werden die Kunden gebeten, den Bauherrn rechtzeitig vor der Ausführung des entsprechenden Bauabschnitts und in jedem Falle schriftlich zu informieren, um die verschiedenen Gewerke nicht zu verzögern. Alle Absprachen und Versprechen zwischen Kunden und dem Bauherrn sind null und nichtig, sofern sie nicht schriftlich durch den Bauherrn bestätigt wurden.Vo

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54Die Senioren-Residenz „Mäerzeg“ entsteht in Mertzig, in der rue Michelbouch, in der Nachbar-schaft der Gemeindeverwaltung und des Busunternehmens Voyage Wagner. Die Gebäudeteile sind um einen autofreien, begrünten Innenhof angeordnet. Hinter der Residenz befinden sich die Uferauen der Wark. Befestigte Spazierwege und eine Fußgängerbrücke über die Wark ermöglichen eine fußläufige Verbindung zum Ortszentrum.

Das Angebot richtet sich an Personen ab dem 60. Lebensjahr sowie Menschen mit einer Bewe-gungseinschränkung. Ziel ist es, für die zukünftigen Bewohner ein Wohnumfeld zu schaffen, in dem Sie individuell und selbstbestimmt bis ins hohe Alter leben können. Dies wird durch barrierefrei und behindertenfreundlich ausgestattete Wohnungen aber auch durch ein abgestimmtes Waren- und Dienstleistungsangebot in der unmittelbaren Umgebung und nicht zu letzt durch ein bedarfsgerechtes Betreuungs- bzw. Pflegeangebot in den eigenen 4 Wänden erreicht.

Auf einer Grundstücksfläche von ca. 82 Ar beheimatet die Residenz in 3 miteinander verbundenen Gebäudeteilen 28 Wohnungen, einen Rezeptionsbereich sowie Funktionsräume zur Pflege und Betreuung der Bewohner. Im Gebäudeensemble entstehen ebenso ein Restaurant mit Cafeteria, sowie in dem angrenzenden, neuwertig renovierten Hofgebäude, ein Shop für Lebensmittel und Artikel des täglichen Bedarfs. Im Untergeschoss sind Parkplätze, Kellerräume sowie Waschma-schinenräume vorgesehen.

Die Wohnflächen der Wohnungen variieren zwischen 60 qm (ein Schlafzimmer) und 121 qm (zwei Schlafzimmer).

Alle Wohnungen besitzen einen eigenen Balkon bzw. eine eigene Terrasse. Zu den Wohnungen gehören im Untergeschoss je ein Abstellraum und ein Platz für Waschmaschine und Trockner. Eine gepflegte Außenanlage mit Sitzgelegenheiten lädt die Bewohner zum Verweilen ein.

Konstruktion und Isolierung des Gebäudes entsprechen der Energieeffizienzklasse „B”.

Alle Wohnungen werden senioren- und behindertenfreundlich entsprechend den Anforderungen des Règlement Grand-Ducal vom 8. Dezember 1999; Kapitel 5 -Infrastruktur- für das Logement encadré pour personnes âgées erstellt. be

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6Das Gebäude verfügt über einen einladenden Rezeptionsbereich. Dort steht den Bewohnern täglich ein Ansprechpartner des Betreuungs- und Pflegeanbieters bzw. der Hausverwaltung zur Verfügung. Weiterhin verfügt das Gebäude über einen Funktionsbereich in dem sich neben einem Pflegebad weitere Räume für Pflege und Betreuung der Bewohner befinden.

Zur Sicherheit der Bewohner sind alle Wohnungen mit einem Notrufsystem, welches mit der hausinternen Zentrale im Rezeptionsbereich bzw. mit der Notrufzentrale des Pflegeanbieters verbunden ist, ausgestattet.

Die Kosten für die Leistungen des Serviceanbieters, für das Notrufsystem oder andere regel-mäßige Dienstleistungen werden von allen Bewohnern zu gleichen Teilen über eine monatliche Pauschale getragen. Zu diesem Zweck schließt der Käufer bzw. die Eigentümergemeinschaft mit dem Serviceanbieter einen Vertrag ab, in dem alle Basisleistungen und die optionalen, entgeltlichen Zusatzangebote des Serviceanbieters im Detail geregelt werden. Die Auswahl des Serviceanbieters erfolgt durch den Bauherrn.

GEBÄUDE 1

ERDGESCHOSS Restaurant und Küche 2 Wohneinheiten barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

OBERGESCHOSS 4 Wohneinheiten barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

DACHGESCHOSS 4 Wohneinheiten barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

UNTERGESCHOSS Private Kellerräume, Technikräume, ein gemeinschaftlicher Waschmaschinenraum sowie

Tiefgarage

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76GEBÄUDE 2

ERDGESCHOSS BIS DACHGESCHOSS Rezeption und Pflegedienst Geschäft (z.B. Friseur) Tagesraum 8 Wohneinheiten barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

OBERGESCHOSS 3 Wohneinheiten barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

DACHGESCHOSS 3 Wohneinheiten barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

UNTERGESCHOSS Private Kellerräume, Technikräume, ein gemeinschaftlicher Waschmaschinenraum sowie

Tiefgarage

GEBÄUDE 3

ERDGESCHOSS BIS DACHGESCHOSS 12 Wohneinheiten barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

UNTERGESCHOSS Private Kellerräume, Technikräume, ein gemeinschaftlicher Waschmaschinenraum sowie

Tiefgarage

NACHBARGEBÄUDE Lebensmittel-Shop

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81. CHARAKTERISTIK DER ALLGEMEINEN TECHNIK DER IMMOBILIE

1.1 INFRASTRUKTUR

1.1.1 Vorbereitung der BaugrubeErdarbeiten im benötigten Umfang im Gelände bis zum tiefsten Niveau, welches durch das Planungsbüro definiert ist

1.1.2 GründungenBodengutachten, Gründung und Sohlen in Beton, respektive Stahlbeton, armiert, entsprechend den Berechnungen und Vorgaben des Ingenieurs für Statik

1.2 MAUERN UND AUSSENHAUT

1.2.1 Außenmauern im Kellergeschoss Stahlbeton bzw. Mauerwerk in schwerem Stein; Stärke nach Berechnung des Ingenieurs für Statik

1.2.2 Aufgehendes, tragendes äußeres Mauerwerk über alle Etagen Mauerwerk in Wärmedämmstein von 34,5 cm bzw. 42,5 cm Stärke nach Energieeffizienz-klasse „B“ und statischer Erfordernis

1.2.3 FassadeMineralischer Außenputz mit Anstrich nach Wahl des Bauherrn

1.2.4 Tragendes Mauerwerk und Wohnungstrennwände In Stein oder Stahlbeton von 24,0 bzw. 17,5 cm Stärke; notwendige Pfeiler und Träger aus Stahlbeton oder Stahl nach Berechnung des Ingenieurs für Statik; Schallisolierung nach DIN

1.2.5 Nichttragende Trennwände Innerhalb der Wohnung in Bimsstein oder Stein, Stärke 11,5 cm, nach Wahl des Bauherrn

1.2.6 Innere BeschichtungenIn Gipsputz, außer für die Bäder, in denen ein Zementputz ausgeführt wird

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981.3 GESCHOSSDECKEN UND BALKONE

1.3.1 GeschossdeckenStärke nach Vorgabe des beratenden Ingenieurs für Statik, auf den Bodenplatten bzw. Geschossdecken schwimmender Estrich auf akustischer Dämmung nach DIN

1.3.2 BalkoneStahlbetonplatte, thermisch entkoppelt oder mit thermischer Hülle; Stärke nach Vorgabe des Ingenieurs für Statik

1.4 TREPPEN

1.4.1 TreppenStahlbeton nach Statik mit Feinsteinzeugbelag

1.5 BELÜFTUNG UND RAUCHABZÜGE

1.5.1 Belüftung der RäumeBäder und WC ohne Fenster werden mit einer Zwangsentlüftung ausgerüstet

1.5.2 Rauchabzugsleitungen der HeizräumeSystembau nach Vorschrift

1.5.3 Heizraum Be- und Entlüftung nach Vorschrift

1.5.4 Be-und EntlüftungAlle Wohnräume erhalten kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung entsprechend den Anforderungen der Energieeffizienzklasse „B“

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101.6 WASSERLEITUNGEN UND KANALISATION

1.6.1 RegenentwässerungFallrohre, Rinnen aus Zink mit Anbindung an das Kanalnetz

1.6.2 Schmutz-/BrauchwasserentwässerungNach Vorschrift und Vorgabe des Fachingenieurs

1.6.3 Kanalisation im UntergeschossUnterirdische Rohre in KG-Rohr, mit notwendigem Durchmesser, Abläufe werden in den Räumen entspr. Planung gesetzt; aufgrund technischer Notwendigkeit kann die Leitungs-führung durch private Teile verlaufen

1.6.4 Verzweigungen und AbflüsseKanalanschluss an die öffentliche Kanalisation

1.7 DÄCHER

1.7.1 HolzkonstruktionTraditionelle Konstruktion entspr. Statik

1.7.2 EntwässerungDie Entwässerung erfolgt durch eine vorgehangene Rinne sowie Fallrohre in Zink, dimen-sioniert nach der erwarteten Menge des ablaufenden Wassers

1.7.3 DacheindeckungEindeckung aus vorbewittertem Zink in Zinkstehfalz auf Abdichtbahn entspr. den kommu-nalen und technischen Forderungen, bzw. Flachdachisolierung mit extensiver Begrünung

1.7.4 Kamine, Lüftungen und LeitungenVerkleidungen von Kaminen erfolgen aus Zink nach Wahl des Bauherrn und nach Ein-deckungstyp

1.7.5 VentilationsleitungenLüftungsrohre über Dach in notwendigem Querschnitt

1.7.6 IsolierungDachisolierung oder Flachdachisolierung auf dem oberstem Stockwerk nach Wärme-schutzauflagen entsprechend der Energieeffizienzklasse „B“

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11102. PRIVATE RÄUME UND IHR AUSSTATTUNG

2.1 BODENBELÄGE UND SOCKELLEISTEN

2.1.1 Bodenbeläge und Sockelleisten der Haupträumea) Wohnzimmer

Fliesen oder Parkett: Materialpreis bis 45,00 €/qm,inkl. TVA, (inkl. Sockelleisten)b) Schlafräume

Fliesen oder Parkett: Materialpreis bis 45,00 €/qm, inkl. TVA, (inkl. Sockelleisten)

2.1.2 Böden und Sockelleisten der Küchen, Bäder Siehe 2.1.1 a)

2.1.3 Bodenbeläge und Sockelleisten der Eingänge und Flure Siehe 2.1.1 a)

2.1.4 Bodenbeläge Balkone und TerrassenMarlux-Betonkeramikplatte, lose auf Isolierung verlegt, nach Wahl des BauherrnN.B. Alle Bodenbeläge und Fliesen sind in gerader Verlegung und von Standardgröße (Format 30 x 30 bis 45 x 45 für Bodenfliesen) vorgesehen. Andere Ausführungen sind ebenfalls gegen Mehrpreis möglich.

2.2 WANDVERKLEIDUNGEN

2.2.1 Wandverkleidung der Bäder u. WCFliesenverlegung, umlaufend türhoch, auf Zementputz geklebt, Materialpreis 40,00 €/qm, inkl. TVA

2.2.2 Wandbelag in anderen RäumenGipsputz mit Vliestapete und 2-fach AnstrichN.B. Alle Bodenbeläge und Fliesen sind in gerader Verlegung und von Standardgröße (Format 15 x 15 bis 20 x 25 für Wandfliesen) vorgesehen. Andere Ausführungen sind ebenfalls gegen Mehrpreis möglich.

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122.2.3 KücheFliesenspiegel zwischen der Arbeitsfläche und den Hängeschränken zum Materialpreis wie 2.2.1

2.3 RAUMDECKEN

2.3.1 DeckenGipsputz mit 2-fachem Anstrich

2.3.2 RaumhöheDie fertige Raumhöhe in den Wohnräumen beträgt mindestens 2,60 m, in Fluren und Nebenräumen mindestens 2,50 m

2.3.3 BalkonunterseiteSichtbeton mit Anstrich

2.4 AUSSENFASSADE

2.4.1 Fassade Mineralischer Außenputz mit Anstrich nach Wahl des Bauherrn

2.4.2 Fenster und TürenFenster und Balkon - bzw. Terrassentüren aus PVC mit 3-fach Verglasung und Dichtung, nach Wahl des Bauherrn; Ug-Wert 0,8 (Gesamtfenster); Rollläden in PVC mit Elektro-Antrieb, Farbe nach Wahl des Bauherrn, Die Fenster und Terrassentüren im Erdgeschoss erhalten einbruchhemmendes Glas und entsprechende Sicherheitsbeschläge. Fenster-tabletts aus Aluminium

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13122.5 AUßENTÜREN

2.5.1 HaupteingangstürenAlle Haupteingangstüren zu den Gebäuden in Aluminium, mit einbruchsicheren Schlössern und Schließanlage, motorunterstütz öffnend, sowie mit Kamera-Überwachung

2.6 INNENAUSBAU

2.6.1 WohnungseingangstürenEndbehandelte Röhrenspantürblätter (Farbe: nach Wahl des Bauherrn) mit Zarge und Spion, sowie mit Einbruchsicherheitsbeschlag und mehrfacher Verrieglung, in Größe und Schallisolierung nach DIN.; Garnituren in Edelstahl mit einbruchsicherem Schloss und Schließanlage

2.6.2 InnentürenRöhrenspan, Größe entspr. Planung und DIN, Garnituren in Edelstahl, einfaches Schloss mit zwei Schlüsseln, Lieferung und Montage der Türen bis 300,00 €/Stück, inkl. TVA Farbe bzw. Furnier nach Wahl

2.6.3 TreppenhaustürenFeuerschutzeingangstüren nach Vorschrift; Garnituren in Edelstahl; Automatisch öffnende Drehtüren zu allen Bauteilen

2.6.4 FensterbänkeAus MDF, weiß lackiert

2.6.5 EinbauschränkeWandschränke und Garderoben werden nicht geliefert

2.6.6 KücheEinbauküchen, fertig montiert, mit Geräten in Inox und Arbeitsplatte in Granit im Wert von 5 000,00 € inkl. TVA

2.6.7 ServiceboxNeben der Wohnungseingangstür erhält jede Wohnung eine beidseitig verschließ bare Box nach den Vorgaben des Pflegeanbieters

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142.7 SCHLOSSERARBEITEN

2.7.1 Außengeländer und HandläufeVerzinkte und pulverbeschichtete Stahl-Profile, nach Wahl des Bauherrn

2.7.2 Innengeländer (Rampen und seitliche Handläufe)Profile aus rostfreiem Edelstahl bzw. Massivholz, nach Wahl des Bauherrn

2.8 MALER- UND TAPEZIERARBEITEN

2.8.1 Malerarbeiten – Wände innen – Küche, Flure, Wohn- und Schlafzimmer, Vliestapete mit 2-fach Anstrich in heller Farbe

2.8.2 Malerarbeiten – Decken – Alle Räume 2-fach Anstrich in weißer Farbe

2.8.3 Malerarbeiten Bäder und WCOberhalb Fliesenbelag 2-fach Anstrich in heller Farbe

2.9 SANITÄRINSTALLATIONEN

2.9.1 Sanitäre Ausstattungen und WasserleitungenAlle Lüftungs- und Versorgungsrohre in den Wohnräumen sind unter Verkleidungen oder in Mauern eingebaut. Abflussleitungen werden über Dach entlüftet

2.9.2 KaltwasserversorgungLeitungen in Kunststoffrohrsystem

2.9.3 Warmwasserversorgung Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral über Wärmetauscher in den einzelnen Wohneinheiten Mit Warmwasser versorgt werden: Spül - und Waschbecken sowie Duschen

2.9.4 AbflussleitungenDie Abwasserbeseitigung erfolgt ordnungsgemäß durch SML- bzw. Kunststoffrohre, Abläufe und Siphons in vorschriftsmäßiger Dimension

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15142.9.5 AnschlüsseFolgende Anschlüsse sind für die Küchen und Bäder vorgesehen: Abflüsse sowie Warm-und Kaltwasser-Zulauf für Spül- und Waschbecken sowie Duschen

2.9.6 SanitärobjekteDie Bäder und Gäste-WC werden mit Objekten aus dem Standardprogramm eines nam-haften Herstellers nach Wahl des Bauherrn in der Standardfarbe Weiß ausgestattet

A) WC behinderten- und rollstuhlgerecht als Vorwandinstallation, mit klappbarer Stützvorrichtung, Papierhalter, etc.

Wand-Tiefspül-WC Omnia Architectura behindertengerecht 370 x 710 mm weiss alpin incl. WC-Sitz Omnia Architectura weiss

Betätigunsplatte GEB Bolero weiss Lehnen Bürstengarnitur Evolution in Edelstahl gebürstet weiss oder anthrazit

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B) Waschbecken unterfahrbar mit Einhebelmischarmatur, Handtuchhalter und Spiegel

Lehnen Evolution Klappgriff gepolstertAusladung 850 mm incl. Papierhalter inweiss oder anthrazit

Lehnen Evolution Klappgriff gepolstert Ausladung 850 mm, weiss oder anthrazit

Waschtisch VB Omnia Architectura weiss Waschtisch-Mischer chrom Eurodisc Cosmopolitan

Lehnen Klappspiegel 60 x 45 cm

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1716C) bodengleiche Dusche mit Brausegarnitur und Thermostat sowie Haltegriff und klappbarer Sitz, Duschvorhang mit Stange

Aquabord mit 2 Dichtstreifen 150 x 150 cm Sifon in der Mitte Ausgang waagerecht

Brausethermostat Grohtherm 2000 NEW incl. Brauseschlauch HG Isiflex160 cm Chrom

Handbrause HG Raindance S120 Air 3jets

Lehnen Duschsitzlauf 485 x 503 mm mit Rückenlehne in weiss oder anthrazit

Lehnen Vorhang Evolution Aqualon 2700 x 2000 mm

Lehnen Vorhangstange Evolution incl.Kunststoff-Vorhangringe und Deckenstütze,150 x 150 cm

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18Die Gäste-WC erhalten ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasser, Einhebel misch-armatur, Spiegel, Handtuchhalter sowie ein WC als Vorwandinstallation mit Papierhalter. Standardfarbe Weiß

Handwaschbecken VB 0. Novo Compact 50 x 25 cm weiss

Waschtisch-Mischer Eurodisc Cosmopolitan

chrom

Spiegel 60 x 40 cm EURASP.

Wand-WC VB 0. Novo weiss incl. WC-Sitzsoft closing weiss

Betätigungsplatte BED Sigma 01 weiss Lehnen Wandhaken Evolution Edelstahl gebürstet

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2.10 ELEKTROINSTALLATION

2.10.1 EinrichtungstypZähler mit 32 A pro Wohneinheit in fertiger Installation

2.10.2 Ausstattung der Wohnungena) Küche:

1 Schalter einfach für 1 Leuchte1 Schalter einfach für Beleuchtung Arbeitsplatte4 Steckdosen1 Dreiphasendose für Herd1 Steckdose für Geschirrspüler1 Steckdose für Dunstabzugshaube1 Steckdose für Kühlschrank

b) Wohnraum:6 Steckdosen2 Wechsel-Schalter für Deckenleuchte1 Schalter für 2 Wandleuchten1 Telefonanschluss mit Notruf-Telealarm

Lehnen WC-Papierhalter Evolution Edelstahl gebürstet

Lehnen-Bürstengarnitur Evolution Edelstahl gebürstet

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201 TV-Anschluss1 Schalter je Rollladen

c) Schlafraum/-räume:2 Wechsel-Schalter für 1 Leuchtenanschluss5 Steckdosen1 TV-Anschluss1 Telefonanschluss mit Notruf–Telealarm1 Schalter je Rollladen

d) Duschbad:1 Schalter einfach für 1 Deckenleuchte1 Schalter einfach für 2 Wandleuchten1 Doppel-Steckdose pro Waschtisch1 Erdung1 Schaltung für Lüftung und Ventilator für Bäder ohne Fenster1 Telefonanschluss mit Notruf–Telealarm

e) Gäste-WC (wo vorhanden):1 Schalter einfach für 1 Decken- oder Wandleuchte1 Schaltung für Lüftung und Ventilator

f) Diele:1 Deckenleuchte mit Bewegungsmelder2 Steckdosen1 Sicherungskasten für elektrische Unterverteilung

g) Balkone und Terrassen:1 Schalter innen, einfach für 1 Leuchte1 Steckdose außen, mit Schalter innen1 Wand- bzw. Deckenleuchte nach Wahl des Bauherrn1 Vorinstallation für Markise (Markise nicht im Lieferumfang)Alle Steckdosen und Schalter vom Grund-Typ der Marke Gira oder gleichwertig (in weißer Farbe)

2.10.3 Ruf- und SprechanlageDie Gegensprechanlage wird im Eingangsflur für jede Wohneinheit installiert. Diese wird mit der entsprechenden Anlage an der Wohnungseingangstür sowie am Haupteingang verbunden

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21202.10.4 Rauchmelder1 Rauchmelder an der Decke je Raum verbunden mit einer Rauchmeldezentrale

2.11 HEIZUNGSINSTALLATION

2.11.1 InstallationstypHeizzentrale für Erdgas mit Marken-Heizkessel, Rohrleitungen und Verteiler nach Vorschrift.Jede Wohnung wird mit einem unabhängigen Kreislauf ausgestattet. Der Kreislauf, der alle Heizflächen der privaten Teile versorgt, wird pro Raum thermostatisch geregelt. Eine Außensteuerung ist vorgesehen

2.11.2 Garantierte Temperatur in den Wohnräumen Garantierte Temperatur in den Wohnräumen nach DIN

2.11.3 Fußbodenheizflächen im EstrichNach Wärmebedarfsberechnung

2.11.4 Leitungen und LüftungsleitungenAnschluss und fertige Installation von je einem elektrischen Entlüfter für alle innenliegenden Räume ohne Fenster

2.11.5 BelüftungAlle Wohnräume erhalten eine kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung entsprechend den Anforderungen der Energieeffizienzklasse „B“

2.12 MULTIMEDIA-AUSSTATTUNG UND NOTRUF

2.12.1 Rundfunk- und TV-AntennenanschlüsseJe 1 Leerrohr ist bis in jeden Wohn- und Schlafraum vorgesehen. Die Verlegung der Antennen kabel vom Verteilerraum bis zur UP-Montagedose wird durch unseren Elektro-Installateur ausgeführt. Der Anschluss und die Endmontage inklusive Antennensteckdose erfolgt durch den Betreiber der Gemeinschaftsantenne. Die Kosten für die Endmontage und das Abonnement trägt der Käufer

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222.12.2 Telefon- und Internet-AnschlussJe 1 Leerrohr ist bis Diele, Wohn- und Schlafraum vorgesehen. Die Verlegung der Telefon-kabel vom Verteilerraum bis zur UP-Montagedose wird von unserem Elektro-Installateur ausgeführt. Der Anschluss und die Endmontage inklusive Telefonsteckdose erfolgt durch die Post. Die Kosten für die Endmontage und das Abonnement trägt der Käufer

2.12.3 Ruf- und SprechanlageAn Haupteingangs- und Wohnungseingangstür

2.12.4 Notruf-/Telealarm-SystemDiese ist in Bad, Wohn- und Schlafraum vorgesehen, und steht in Verbindung mit der Überwachungszentrale

2.12.5 BriefkastenanlageDie zentrale Briefkastenanlage ist im Haupteingang nahe der Rezeption vorgesehen

3. SONSTIGE ANLAGEN

3.1 KFZ-STELLPLÄTZE IM UNTERGESCHOSS

3.1.1 Wände und TrennwändeIn Stahlbeton

3.1.2 DeckenIn Stahlbeton

3.1.3 BödenBeton geglättet mit Korodur-Einstreuung

3.1.4 Hauptgarageneinfahrt1 Sektional-Garagentor mit Motor und Funköffnung; die Zufahrt ist kameraüberwacht

3.1.5 Elektrische AusstattungNach Vorschrift

3.1.6 GaragenzufahrtDie Zufahrt zur Tiefgarage wird im Winter elektrisch beheizt und eisfrei gehalten

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23223.2 KELLERRÄUME

3.2.1 Mauern und TrennwändeTrennwände werden in Fertigelementen ausgeführt

3.2.2 DeckenIn Stahlbeton

3.2.3 BödenBeton mit Fliesenbelag

3.2.4 ZugangstürenKellertür als Stahlblechtür, lackiert, Griffe aus Aluminium mit einfachem Schloss

3.2.5 Elektrische Ausstattung1 wasserdichte Beleuchtung mit Schalter, 1 wasserdichte Steckdose, sichtbare Installation

3.2.6 AnstrichAnstrich der Keller mit einfachem Anstrich

4. GEMEINSCHAFTLICHE TEILE INNEN

4.1 EINGANGSBEREICH

4.1.1 BödenFliesen nach Wahl des Bauherrn

4.1.2 WändeVliestapete und 2-fach Anstrich, Farbe nach Wahl des Bauherrn

4.1.3 Decken2-fach Anstrich in weißer Farbe

4.1.4 Zugangstür und SchließsystemEingangstür aus Aluminium mit einem Sicherheitsschloss - Schließanlage - automatische Türöffnung für jede Wohneinheit. Gegensprechanlage mit der Sprechanlage in den Wohnungen verbunden. Die Eingangstür öffnet und schließt auf Tastendruck automatisch

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244.1.5 BriefkastenGesamtbriefkastenanlage in Alu, lackiert, 2 Schlüssel pro Kasten

4.1.6 HeizungNach Erfordernis

4.1.7 Elektrische AusstattungAusreichende Beleuchtung und Notbeleuchtung mit Zeitmesser und Bewegungsmelder sowie Steckdosen nach Vorschrift; 1 Rauchmelder je Treppenhaus

4.2 VERKEHRSFLÄCHEN IM ERDGESCHOSS UND IN DEN ETAGEN

4.2.1 BödenFliesen nach Wahl des Bauherrn

4.2.2 WändeVliestapete und 2-fach Anstrich, Farbe nach Wahl des Bauherrn

4.2.3 Decken2-fach Anstrich in weißer Farbe

4.2.4 Elektrische AusstattungAusreichende Beleuchtung und Notbeleuchtung mit Zeitmesser und Bewegungsmelder sowie Steckdosen und Rauchmelder nach Vorschrift

4.3 TREPPENHÄUSER

4.3.1 BödenFliesen nach Wahl des Bauherrn

4.3.2 WändeVliestapete und 2-fach Anstrich, Farbe nach Wahl des Bauherrn

4.3.3 Decken2-fach Anstrich in weißer Farbe

Page 25: Betreit Wunnen - Cahier des charges Mertzig DE

25244.3.4 TreppenLäufe und Stufen mit Fliesen oder Werkstein nach Wahl des Bauherrn, Geländer aus Stahl nach Wahl des Bauherrn

4.3.5 BeleuchtungSiehe Punkt 4.2.4

4.4 TECHNIKRÄUME IM UNTERGESCHOSS

4.4.1 MüllraumTrennwandmauern in Stein mit Zementputz; Boden mit glattem Estrich; Decke in Beton, Tür nach Wahl des Bauherrn mit behindertenfreundlichem Obertürschließer; elektrische Ausstattung mit einer Beleuchtung mit Bewegungsmelder, in sichtbarer, feucht raum-geeigneter Installation; Be- und Entlüftung; Lastenaufzug

4.4.2 TechnikräumeTrennwandmauern in Stein mit Zementputz; Boden mit glattem Estrich; Decke in Beton; Tür nach Wahl des Bauherrn; elektrische Ausstattung mit einer Beleuchtung mit Schalter und Zeitmesser; in sichtbarer, feuchtraumgeeigneter Installation; Be- und Entlüftung

4.4.3 PutzmittelraumTrennwandmauern in Stein mit Zementputz; Fliesen nach Wahl des Bauherrn; Decken und Wände mit weißem Anstrich; Tür nach Wahl des Bauherrn; elektrische Ausstattung mit 1 Deckenbeleuchtung mit 1 Schalter und 1 Steckdose, in sichtbarer, feuchtraumgeeigneter Installation; Be- und Entlüftung; 1 Ausgussbecken mit Kalt- und Warmwasserzulauf

4.4.4 Waschmaschinenräume Trennwandmauern in Stein mit Zementputz; Anstrich nach Wahl des Bauherrn; Fliesen nach Wahl des Bauherrn; Decken und Wände mit weißem Anstrich; Tür nach Wahl des Bauherrn, mit behindertenfreundlichem Obertürschließer; elektrische Ausstattung mit 1 Schalter und 1 Deckenbeleuchtung; je Wohneinheit 2 verschließbare Steckdosen für Wasch maschine und Trockner in sichtbarer, feuchtraumgeeigneter Installation; 1 Kaltwasser zulauf über Zähler und 1 Abwasser-Siphon; Be- und Entlüftung

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265. ALLGEMEINE GEBÄUDEAUSSTATTUNG

5.1 3 AUFZÜGE IM TREPPENHAUS: 1 AUFZUG IM GEBÄUDETEIL 1, 1 AUFZUG IM GEBÄUDETEIL 2 UND 1 WEITERER AUF-ZUG IM GEBÄUDETEIL 3, - ALLE BEHINDERTEN- UND ROLLSTUHLFREUNDLICH -

Alle Etagen, vom Untergeschoss bis zum Dachgeschoss werden durch 3 Aufzüge ver-sorgt. Last für 6 Personen, ausreichende Größe für Liegendtransport auf Krankentrage, automatische Bereitstellung, Taste für Blockade, Schiebetüren, Kabine aus Stahlblech mit gummiartigem Bodenbelag nach Wahl des Bauherrn, indirekte Beleuchtung, verspiegelte Rückwand, Handlauf, behindertenfreundliche Ausführung, akustische Ansage

5.2 HEIZUNG

5.2.1 WärmeerzeugungHeizkessel, durch Erdgas versorgt

5.2.3 Automatische RegulierungPrimäre Regulierung erfolgt durch Außensonde mit Nachtabsenkung.

5.2.4 Pumpen und BrennerAutomatischer Brenner, elektr. Pumpenzirkulation

5.2.5 Verschiedenes ZubehörModulares Tableau im Heizraum

5.2.6 SteigleitungenDie privaten Teile werden mit unabhängigen Kreisläufen ausgestattet. Schnittschieber werden zu diesem Zweck unterputz vorgesehen. Rohrisolierung nach Vorschrift

5.3 WARMWASSERBEREITUNG

5.3.1 WarmwasserversorgungWarmwasserversorgung über separate Wärmetauscher je Wohneinheit

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27265.3.2 Steigleitungen Stahlrohr bzw. PE-Rohr für Kaltwasser mit Absperrungen und erforderlicher Isolierung, in ausreichendem Querschnitt in Mauerschlitzen

5.4 MULTIMEDIA-AUSSTATTUNG UND NOTRUF

5.4.1 Telefon- und Internet-AnschlussEinrichtung in Hausanschlusskästen im Technikraum durch den technischen Dienst der Post

5.4.2 Rundfunk- und TV-AntennenanschlussAnschluss an die örtliche Gemeinschaftsantenne mit Hausanschlusskasten durch den Bauherrn. Die Kosten für Anschlüsse sowie die Anschlussdosen und eventuelle Abonne-ments gehen zu Lasten des Erwerbers

5.4.3 Notruf-SystemDie notwendige Verkabelung wird bis in die Wohneinheit geführt. Anschluss nach den Vorgaben des Serviceanbieters. Eventuelle Gebühren für die Anschlüsse sowie für die Abonnements sind zu Lasten des Erwerbers

5.5 SAMMLUNG, LAGERUNG UND ENTSORGUNG VON HAUSMÜLL

Individuelle Lagerung der Abfälle in vom Entsorgungsdienst bereitgestellte Mülleimer oder Container, die wöchentlich entleert werden

5.6 WASSERVERSORGUNG

5.6.1 AllgemeinzählerDie allgemeine Zählung des verbrauchten Wassers erfolgt im Untergeschoss. Zählungen erfolgen durch je einen Messzähler je Gebäudeteil

5.6.2 SteigleitungenLeitungen aus galvanisiertem Stahl in Mauerschlitzen

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285.6.3 private AnschlüsseZählungen durch individuelle volumetrische Zähler in technischer Hülle im WC oder Bad einer jeden Wohneiheit.

5.7 STROMVERSORGUNG

5.7.1 Zählungen des AllgemeinstromsDie Zählung des Stromverbrauchs der gemeinsamen Teile wird durch einen Allgemein-zähler gewährleistet

5.7.2 private AnschlüsseDie Anschlüsse der privaten Teile richten sich nach den Vorschriften des zuständigen Versorgers; die Zählung wird durch einzelne Zähler gewährleistet, die im Untergeschoss installiert werden. Die individuellen Verteilerkästen mit den Sicherungselementen befinden sich jeweils in den Eingangsfluren der Wohnungen.

6. GEMEINSCHAFTLICHE TEILE AUSSEN UND IHRE AUSFÜHRUNG

6.1 WEGE UND STELLPLÄTZE

6.1.1 Zugangswege und KFZ-StellplätzeDie Zugangswege zu den Wohnungen und zur Tiefgarage sowie die Außen-Stellplätze werden in Pflaster nach Wahl des Bauherrn ausgeführt

6.2 AUSSENBELEUCHTUNG

6.2.1 Beleuchtung der GebäudeeingängeBeleuchtung über den Eingangstüren mit Bewegungsmelder und Dämmerungsschalter

6.2.2 Beleuchtung der ZugangswegeGrundbeleuchtung nach HEA-Richtlinie

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29286.3 VERSCHIEDENE VERSORGUNGSLEITUNGEN - HAUSANSCHLÜSSE-

6.3.1 WasserNotwendige Erdarbeiten und Verzweigungen werden durch den Bauherrn ausgeführt. Die Installation der Zähler erfolgt durch den technischen Dienst der Gemeinde

6.3.2 StromNotwendige Erdarbeiten, Lieferungen und Einführung der Rohre/Kabel, Verzweigungen werden durch den Bauherrn ausgeführt. Die Installation der individuellen Zähler erfolgt durch den technischen Dienst des Versorgers

6.3.3 AbflüsseErdarbeiten und Verzweigungen am Rohrnetz aus PVC durch den Bauherrn

6.3.4 Telekommunikation und AntenneNotwendig Erdarbeiten, Lieferung und Verlegung der Kabel und Rohre, Installation der Haupt- verteilungen im Technikraum durch den Bauherrn

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307. ALLGEMEINE DEFINITIONEN

1. BAUAUSFÜHRUNG

Der Bauherr trägt Sorge für die Ausführung aller Arbeiten nach den gültigen Vorschriften und den geltenden Regeln der Technik. Dazu beauftragt der Bauherr ausschließlich entsprechend qualifizierte Handwerksbetriebe.

Um die bestmögliche Qualität in der Ausführung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Käufer die Auswahl aller Materialen ausschließlich bei den durch den Bauherrn mit den Arbeiten beauftragten Handwerksbetrieben vorzunehmen.

Der Bauherr behält sich das Recht vor, Planänderungen zur Verbesserung der Aus-führungs bedingungen oder der Versorgung oder durch eine notwendige behördliche Auflage ausführen zu lassen. Des Weiteren behält er sich das Recht vor, Farben und Materialien sowie verschiedene dekorative Elemente selbst auszuwählen.

Weiterhin behält sich der Bauherr das Recht vor, sanitäre, elektrische oder Heizungs-leitungen durch private Kellerräume, Garagenstellplätze und andere Teile des Privat-eigentums entsprechend den baulichen Notwendigkeiten zu verlegen.

Mit Einverständnis des Bauherrn kann der Käufer von seinem Recht gebrauch machen, Änderungen in einem gewissen Rahmen anzubringen, und zwar innerhalb der privaten Teile und innerhalb einer festgelegten Frist, die wiederum von der Planung des Bau verlaufs bestimmt wird. Der Käufer trägt die Zusatzkosten, die sich aus diesen Änderungen ergeben. Der Bauherr informiert den Käufer über den Einfluss der gewünschten Änderungen auf den Fertigstellungstermin.

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31302. TOLERANZEN

Die in den Plänen eingetragenen Maße sind Rohbaumaße. Eine Differenz von bis zu 3 % zwischen den in den Plänen angegebenen Maßen und Flächen und den reellen Maßen und Flächen können keinen Anlass zur Beschwerde geben. Der Kunde akzeptiert unanfechtbar Abweichungen, die aufgrund der Ausführung der tragenden Struktur des Gebäudes, seiner technischen Anschlüsse oder sonstiger technischer Notwendigkeiten entstehen.

Risse, die auf die unterschiedliche Ausdehnung von Materialen zurückzuführen sind, oder leichte Setzrisse wie sie in jedem neuen Gebäude vorkommen können, sind nicht anfechtbar, weder als Interessenschaden noch geben sie Anlass zu Zahlungs verzögerungen seitens des Erwerbers. Farbvariationen in Fassadenelementen aus Sichtbeton oder bei Natur-steinbelägen sind möglich und können nicht beanstandet werden.

3. LIEFERFRIST

Der Bauherr verpflichtet sich zur Übergabe der privaten Teile an die Käufer mit einer Frist von 24 Monaten ab Baubeginn. Lediglich bei Vorkommnissen, die nicht durch den Bauherrn zu verantworten sind, wie z.B. höhere Gewalt oder durch andere legitime Ursachen, wie Streiks, verlängert sich die im notariellen Akt vereinbarte Lieferzeit entsprechend.

Ebenso kann sich die Lieferfrist einzelner Einheiten durch vom Käufer gewünschte zusätzliche Arbeiten und Planänderungen verlängern.

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324. LASTENVERTEILUNG

Der Bauherr trägt die folgenden Lasten:

a. die Kosten der Baugenehmigungb. die Versicherungsprämien des Gebäudes gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden bis zum Tag der ersten Schlüsselübergabe, danach prorata der noch nicht übergebenen Eigentumsanteilec. die Kosten für die Wiederinstandsetzung der öffentlichen Wege nach Beendigung der Baumassnahmed. die Kosten der Grundreinigung vor der Schlüssel-Übergabee. die Kosten für das Anlegen von Rasenflächen mit Pflanzarbeiten

Der Käufer trägt die folgenden Lasten:

a. die Einregistierungsgebühren sowie die Kosten des notariellen Aktesb. die Grundsteuer ab dem Tag des notariellen Aktesc. die Kosten und Gebühren des Brennstoffs für die individuelle Heizung ab dem Tag der Schlüsselübergabed. die Kosten und Gebühren des individuellen Strom- und Wasserverbrauchs ab dem Tag der Schlüsselübergabee. die Kosten und Gebühren für den privaten Telefon- und Antennen-Anschlussf. die Taxen bzw. Kosten des allgemeinen Verbrauchs (Strom, Wasser, Kanalisation, Heizung, etc.) und des Unterhalts die das Gemeinschaftseigentum betreffen, ab dem Tage der Schlüsselübergabeg. die Installationskosten und Mieten der Kalorimeter, bzw. der individuellen Zähler für Warm- und Kaltwasserh. die Kosten, die im Rahmen der Bestimmung des Gebäudes für Basisleistungen des Service- und Pflegeanbieters entstehen

Ab dem Tag der Schlüsselübergabe werden alle privaten Verbrauchkosten vom Käufer getragen. Ebenso beteiligt sich dieser im Verhältnis seines Tausendstel-Anteils der erwor-

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3332benen Wohnung an den Gemeinkosten. Alle übrigen Gemeinkosten werden weiterhin vom Bauherrn getragen bis zur vollständigen Übergabe aller privaten Gebäudeflächen an die Erwerber und des Gemeinschaftseigentums an die Eigentümergemeinschaft.

Der Erwerber übernimmt als Mitglied der Eigentümergemeinschaft ab dem Tag der Über-gabe seiner Wohnung anteilig Kanalisationstaxen, Versicherungsprämien, die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, sowie die Gemeinschaftskosten für Heizung, Wasser, Strom sowie alle übrigen üblicherweise anfallenden Gemeinschaftskosten (z.B. Reparaturen). Diese werden berechnet im Verhältnis der Tausendstel-Anteile einer jeden erworbenen Wohnung. Ab dem Tag der Schlüsselübergabe ist der Bauherr, die Seniorenresidenz Mäerzeg s.à r.l. in ihrer Funktion als provisorische Hausverwaltung berechtigt, von den Eigentümern eine Vorauszahlung zur Begleichung der Gemein schafts kosten zu verlangen. Zu diesem Zweck eröffnet diese ein spezielles Bankkonto, über das alle Kosten, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, reguliert werden.

Sobald die Eigentümergemeinschaft bei ihrer ersten konstitutiven General-Versammlung die definitive Hausverwaltung gewählt hat, wird das Konto mit seinem Saldo, sowie eine detaillierte Abrechnung aller Vorauszahlungen und bezahlten Rechnungen an diese übergeben.

5. PREISE

Die im Kaufvertrag genannten Preise sind Festpreise und beinhalten die am Tage der Vertragsunterzeichnung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Administration de l´Enregistrement et des Domaines wird für Wohnraum, auf den Teil des Kaufpreises der auf die Konstruktion entfällt, die reduzierte Mehrwertsteuer von derzeit 3% bis zur Erreichung der gesetzlichen Obergrenze sofort bei Rechnungs-stellung in Anrechnung gebracht. Eine etwaige Mehrwertsteuererhöhung zwischen Vertragsunterzeichnung und Übergabe der Wohnung geht zu Lasten des Käufers.

Die öffentlichen Zuschüsse für die Erreichung der Energieeffiziensklasse B sind in den Preisen berücksichtigt. Evtl. staatliche Subventionen stehen dem Verkäufer zu.

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346. ZUSATZLIEFERUNGEN

Die Käufer werden zu gegebener Zeit aufgefordert, mit den durch den Bauherrn beauftragten Handwerksbetrieben, die Wahl der Sanitärobjekte, Wandbeläge, etc. festzulegen. Die Auswahl wird in jedem Fall durch den Bauherrn bestätigt.

Bei Abweichung vom Standardangebot muss der beauftragte Handwerker ein schriftliches Zusatzangebot aufstellen, dass die ausgewählten Materialien unter Angabe der Mehr- und Minderkosten, auch unter Berücksichtigung des Einflusses auf die Installations- bzw. Arbeitskosten detailliert beschreibt. Das Angebot ist von beiden Parteien gegenzuzeichnen und wird damit Bestandteil des Vertrages.

Der Einbau erfolgt durch die Handwerksbetriebe, die vom Bauherrn bestimmt sind. Kein Unternehmer oder Handwerker, der nicht vom Bauherrn beauftragt wurde, erhält Zugangsrecht auf der Baustelle bzw. Zugang zu den Wohnungen.

Der Kunde verzichtet auf die Garantie biennale und décennale für alle Arbeiten die durch ihn selbst, bzw. durch nicht vom Bauherrn beauftragte Dritte, ausgeführt werden.

Sollte der Käufer nicht die, durch die Terminplanung vorgegebenen Antwortfristen, für die Auswahl und die schriftliche Auftragsbestätigung der verschiedenen Wahlausstattungen einhalten, wird er mit einer weiteren letzten Fristsetzung durch eingeschriebenen Brief dazu aufgefordert. Bei Verstreichen der neuerlichen Frist werden die Arbeiten entsprechend der Standardauswahl des Bauherrn ausgeführt. Eventuelle Folgekosten aus dem Verzug bzw. der unterlassenen Beantwortung seitens des Kunden sind zu Lasten des Käufers.

7. ZAHLUNGEN

Bei Abschluss des notariellen Rechtsgeschäfts zahlt der Käufer die Summe, die dem Grundstückswert entspricht. Ebenso sind die Architektenhonorare und die Kosten der Statik und für sonstige Ingenieurleistungen zu begleichen.

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3534Die weiteren Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt entsprechend der im Kaufvertrag festgelegten Raten. Die beauftragten Mehrleistungen bzw. Zusatzausstattungen werden zu 50% bei Auftrags-erteilung und zu 50 % nach Fertigstellung der jeweiligen Arbeiten in Rechnung gestellt.

Alle Rechnungen sind fällig bei Zustellung. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflich-tungen nicht nach, kommt das Gesetz vom 18.04.2004 betreffend den Zahlungsverzug und die Berechnung von Verzugszinsen zur Anwendung.Ebenso behält sich der Bauherr das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Arbeiten in der Wohnung einzustellen und die sich aus dieser Maßnahme ergebenden zusätzlichen Kosten, dem Käufer in Rechnung zu stellen. Die im Kontrakt zugesicherte Lieferfrist verlängert sich durch diese Maßnahme entsprechend.

8. ÜBERGABE

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt auf Einladung des Bauherrn die Schlüsselüber-gabe. Dabei wird in Gegenwart beider Parteien ein Übergabeprotokoll angefertigt (Art. 1601-7 des Gesetzes vom 28.12.1976). Vor, aber spätestens bis zur Schlüsselübergabe sind alle noch ausstehenden Rechnungen für das Gebäude sowie für die beauftragten Zusatzarbeiten zu bezahlen. Der Bauherr ist berechtigt die Schlüsselübergabe erst nach vollständiger Begleichung aller Rechnungen durch den Erwerber vorzunehmen.

9. 2- UND 10-JAHRES-GARANTIE

Die Käufer kommen in den Genuss einer 2-Jahres-Garantie für alle Schäden die den Ausbau betreffen und einer 10-Jahres-Garantie für alle Schäden die die Konstruktion betreffen. Ansprechpartner für die Regulierung aller Schäden, die durch die Garantie gedeckt werden, ist und bleibt auch nach der vollständigen Übergabe des Gebäudes allein der Bauherr. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

Eventuell von Käufer direkt beauftragte Arbeiten und Zusatzausstattungen sind von der Garantie ausgeschlossen.

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3610. FERTIGSTELLUNGSGARANTIE

Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, erhalten die Käufer eine Fertigstellungs-garantie einer in Luxemburg ansässigen Bank.

11. SCHRIFTFORM

Änderungen oder weitergehende Beschreibungen am oder in diesem Dokument bedürfen der Schriftform. Alle Zusagen und Absprachen müssen schriftlich erfolgen, um gültig zu sein. Konsequenterweise sind alle mündlichen Absprachen und Versprechen zwischen Kunden und dem Bauherrn null und nichtig, sofern sie nicht schriftlich durch den Bauherrn bestätigt wurden. Der Bauherr übernimmt keine Verantwortung für direkt vom Käufer beauftragte Arbeiten und Ausstattungen.

Im Fall von Abweichungen zwischen dieser Beschreibung und den unterbreiteten Bauplä-nen, gelten die durch den Kunden unterzeichneten Baupläne, die Teil des Kaufvertrags sind.

12. GERICHTSSTAND

Für Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit diesem Dokument sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.

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38Alle Vertragsparteien bestätigen den Erhalt eines rechtsverbindlich unterschriebenen Originals dieser Baubeschreibung.

Ort:

Datum:

„Vom Käufer zur Kenntnis genommen und anerkannt“

Der Käufer

Der Bauherr

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50a, rue de MamerL-8280 Kehlentél.: (+352) 267 300 1Fax: (+352) 267 300 [email protected]

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