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SENIOREN-RESIDENZ "LIBERTÉ" BAU- UND AUSSTATTUNGS- BESCHREIBUNG NIEDERKORN, AVENUE DE LA LIBERTE Bauherr: Seniorenresidenz "Liberté" s.à r.l. 50A, rue de Mamer L-8280 Kehlen

Betreit Wunnen - Cahier des charges Niederkorn DE

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DESCRIPTION

Avec l'assentiment de et en collaboration avec l'administration communale de Differdange, nous planifions la construction de cette résidence pour personnes âgées dans le centre de Niedercorn, à proximité directe de l'hôpital Princesse Marie-Astrid. Sur une superficie approximative de 73 ares, 42 logements pour personnes âgées de 60 ans au moins et personnes à mobilité réduite seront construit, ainsi que des surfaces destinées à l'implantation de commerces tels qu'un supermarché, un salon de coiffure ainsi qu'un restaurant et une cafétéria.

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SENIOREN-RESIDENZ

"LIBERTÉ"

BAU- UND AUSSTATTUNGS- BESCHREIBUNG

NIEDERKORN, AVENUE DE LA LIBERTE

Bauherr:

Seniorenresidenz "Liberté" s.à r.l. 50A, rue de Mamer

L-8280 Kehlen

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VORWORT Das Ziel dieser Beschreibung gemäß Artikel 1601-5 des Code Civil besteht darin, die Ausführung und den Endzustand der vorgesehenen Bebauung zu beschreiben. Sie bildet eine Gesamtheit mit dem Bauvertrag und den Konstruktionsplänen, die der Verkaufsurkunde beigefügt werden. Jede Änderung der Beschreibung muss schriftlich erfolgen. Die Leistungen beziehen sich auf das zu errichtende Gebäude in seiner Gesamtheit, das als solches aus 4 aneinander gereihten Gebäudeteilen besteht. Die privaten Bereiche sind abgeschlossene Einheiten. Diese sind somit von den gemeinschaftlichen Bereichen, die notwendigerweise allen Miteigentümern gemeinschaftlich gehören, abgegrenzt und in den Katasterplänen eindeutig ausgewiesen. Während der Bauarbeiten kann jederzeit allein und ohne Vorankündigung der Bauherr Änderungen an den Plänen vornehmen, wenn es im allgemeinen Interesse des Baus oder aus statischen oder technischen Gründen als notwendig angesehen wird. Bis zum Beginn der Bauarbeiten hat jeder Käufer das Recht in seinem Appartement in Absprache mit dem Bauherrn, die inneren Trennwände nach seinem Geschmack zu verändern, soweit das weder die tragenden Wände, noch die Trennwände zwischen den einzelnen Einheiten, noch die Außenhülle betrifft. Die Eigentümer werden vor Beginn der Arbeiten kontaktiert, um folgendes festzulegen: a. Ort und Art der Trennwände b. Positionierung von Elektrizitätsquellen, Steckdosen und Beleuchtung c. Auswahl der sanitären Objekte d. Auswahl von Bodenbelägen und Wandverkleidungen e. Innenschreinerarbeiten Über Änderungswünsche werden die Kunden gebeten, den Bauherrn rechtzeitig vor der Ausführung des entsprechenden Bauabschnitts und in jedem Falle schriftlich zu informieren, um die verschiedenen Gewerke nicht zu verzögern. Alle Absprachen und Versprechen zwischen Kunden und dem Bauherrn sind null und nichtig, sofern sie nicht schriftlich durch den Bauherrn bestätigt wurden.

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BESCHREIBUNG DES BAUHERRN Die Senioren-Residenz „Liberté“ entsteht in Niederkorn, Avenue de la Liberté, in unmittelbarer Nachbarschaft der Klinik Princesse Marie-Astrid. Das Angebot richtet sich an Personen ab dem 60. Lebensjahr sowie Menschen mit einer Bewegungseinschränkung. Ziel ist es, für die zukünftigen Bewohner ein Wohnumfeld zu schaffen, in dem Sie individuell und selbstbestimmt bis ins hohe Alter leben können. Dies wird durch barrierefrei und behindertenfreundlich ausgestattete Wohnungen aber auch durch ein abgestimmtes Waren- und Dienstleistungs- Angebot in der unmittelbaren Umgebung und nicht zu letzt durch ein bedarfsgerechtes Betreuungs- bzw. Pflegeangebot in den eigenen 4 Wänden erreicht. Auf einer Grundstücksfläche von ca. 80 Ar beheimatet die Residenz, in 4 miteinander verbundenen Gebäudeteilen 40 Wohnungen sowie eine Ladenpassage mit Geschäften des täglichen Bedarfs sowie ein Restaurant, eine Cafeteria und ein Fitness-Bereich. In zwei Untergeschossen sind neben den Parkplätzen für die Bewohner 148 öffentliche Parkplätze vorgesehen. Im Außenbereich vor der Ladenpassage entstehen weitere 33 öffentliche Stellplätze. In Erinnerung an die ehemalige Identität des Viertels wird die Stuckfassade der Häuser Avenue de la Liberté 179 und 181 als Reproduktion in die neue, moderne und von kubischen Formen geprägte Fassade integriert. Dieser Gebäudeteil erhält auch ein schiefergedecktes Satteldach. Die Wohnflächen der Appartements variieren zwischen 55 qm (ein Schlaf-Zimmer) und 111 qm (zwei Schlaf-Zimmer). Alle Appartements besitzen einen eigenen Balkon bzw. eine eigene Terrasse. Zu den Wohnungen gehören je ein Abstellraum im Untergeschoss und ein Platz für Waschmaschine und Trockner im 1. bzw. 2. Obergeschoss. Eine gepflegte Außenanlage mit Sitzgelegenheiten lädt die Bewohner zum Verweilen ein. Der Eigentümergemeinschaft steht im 1. Obergeschoss einen Mehrzweckraum und im 2. Obergeschoss ein durch den Bauherrn mit seniorengerechten Geräten eingerichteter Fitnessraum zur Verfügung. Konstruktion und Isolierung des Gebäudes entsprechen der Energieeffizienzklasse „B". Alle Wohnungen werden senioren- und behindertenfreundlich entsprechend den Anforderungen des Règlement Grand-Ducal vom 8. Dezember 1999; Kapitel 5 -Infrastruktur- für das Logement encadré pour personnes âgées erstellt. Das Gebäude verfügt über einen großzügigen und einladenden Rezeptionsbereich. Dort steht den Bewohnern täglich ein Ansprechpartner des Betreuungs- und Serviceanbieters bzw. der Hausverwaltung zur Verfügung. Alle Wohnungen sind mit einem Notrufsystem welches mit der hausinternen Zentrale im Rezeptionsbereich bzw. mit der Notrufzentrale des Pflegeanbieters verbunden ist, ausgestattet. Die Kosten für die Leistungen des Serviceanbieters, für das Notrufsystem oder andere regelmäßige Dienstleistungen werden von allen Bewohnern zu gleichen Teilen über eine monatliche Umlage getragen. Zu diesem Zweck schließt der Käufer bzw. die Eigentümergemeinschaft mit dem Serviceanbieter einen Vertrag ab, in dem alle Basisleistungen und die optionalen, entgeltlichen Zusatzangebote des Serviceanbieters im Detail geregelt werden. Die Auswahl des Serviceanbieters erfolgt durch den Bauherrn.

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GEBÄUDE 1 ERDGESCHOSS BIS DACHGESCHOSS

BIS ZU 8 WOHNEINHEITEN barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus 1. UND 2. UNTERGESCHOSS.

Private Kelleräume und Technikräume bzw. Lager Commerce GEBÄUDE 2 ERDGESCHOSS BIS DACHGESCHOSS

BIS ZU 7 WOHNEINHEITEN barrierefrei 1. UNTERGESCHOSS

Lager Commerce und Ladengalerie

2. UNTERGESCHOSS

Private Kellerräume und Zugang zum privaten Teil der Tiefgarage GEBÄUDE 3 ERDGESCHOSS BIS DACHGESCHOSS

BIS ZU 7 WOHNEINHEITEN barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

1. UNTERGESCHOSS

Ladengalerie 2. UNTERGESCHOSS

Zugang zum privaten Teil der Tiefgarage 3. UNTERGESCHOSS

Öffentliche Tiefgarage

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GEBÄUDE 4 ERDGESCHOSS

Restaurant und Küche

Cafeteria

Rezeption u. Pflegedienst

BIS ZU 2 WOHNEINHEITEN barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus 1. OBERGESCHOSS BIS DACHGESCHOSS

BIS ZU 16 WOHNEINHEITEN barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

2 Waschräume

1 Fitnessraum

1 Hobbyraum

1. UNTERGESCHOSS

Ladengalerie

2. UNTERGESCHOSS

Tiefgarage (öffentliche und private Stellplätze) 3. UNTERGESCHOSS

Öffentliche Tiefgarage

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INHALTSVERZEICHNIS

VORWORT BESCHREIBUNG DES BAUHERRN

1. CHARAKTERISTIK DER ALLGEMEINEN TECHNIK DES GEBÄUDES 1.1 Infrastruktur 1.2 Mauern und Außenhaut 1.3 Geschossdecken und Balkone 1.4 Treppen 1.5 Belüftung und Rauchabzüge 1.6 Wasserleitungen und Kanalisation 1.7 Dächer 2. PRIVATE RÄUME UND IHRE AUSSTATTUNG 2.1 Bodenbeläge und Sockelleisten 2.2 Wandverkleidungen 2.3 Raumdecken 2.4 Außenfassade 2.5 Außentüren 2.6 Innenausbau 2.7 Schlosserarbeiten 2.8 Maler- und Tapezierarbeiten 2.9 Sanitärinstallationen 2.10 Elektroinstallationen 2.11 Heizungsinstallationen 2.12 Multimedia-Ausstattung und Notruf 3. SONSTIGE ANLAGEN 3.1 Kfz-Stellplätze im Untergeschoss 3.2 Kellerräume 4. GEMEINSCHAFTLICHE TEILE INNEN 4.1 Eingangshallen 4.2 Verkehrsflächen im Erdgeschoss und in den Etagen 4.3 Treppenhäuser 4.4 Technikräume im Untergeschoss 5. ALLGEMEINE GEBÄUDEAUSSTATTUNG 5.1 Aufzüge 5.2 Heizung 5.3 Warmwasserbereitung 5.4 Multimedia-Ausstattung und Notruf 5.5 Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Hausmüll 5.6 Wasserversorgung 5.7 Stromversorgung 6. GEMEINSCHAFTLICHE TEILE AUSSEN UND IHRE AUSFÜHRUNG 6.1 Wege und Parkplätze 6.2 Außenbeleuchtung 6.3 Verschiedene Versorgungsleitungen – Hausanschlüsse - 7. ALLGEMEINE DEFINITIONEN

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1. CHARAKTERISTIK DER ALLGEMEINEN TECHNIK DER IMMOBILIE 1.1 INFRASTRUKTUR 1.1.1 Vorbereitung der Baugrube

Erdaushub in notwendigem Umfang bis zum Niveau, welches durch das Planungsbüro definiert ist

1.1.2 Gründungen

Bodengutachten, Gründung und Sohlen in Beton, respektive Stahlbeton, armiert, entsprechend den Berechnungen und Vorgaben des Ingenieurs für Statik.

1.2 MAUERN UND AUSSENHAUT 1.2.1 Außenmauern im Kellergeschoss

Stahlbeton bzw. Mauerwerk in schwerem Stein von 36,5 cm Stärke nach Berechnung des Ingenieurs für Statik

1.2.2 Aufgehendes/tragendes äußeres Mauerwerk (alle Etagen)

Mauerwerk in Stein von 24,0 cm Stärke nach Berechnung des Ingenieurs für Statik. Schallisolierung nach DIN.

1.2.3 Fassadenisolierung

Thermische Hülle nach Wahl des Bauherrn entsprechend den Anforderungen der Energieeffizienzklasse „B“

1.2.4 Tragendes Mauerwerk und Wohnungstrennwände

Mauerwerk in Stein von 24,0 bzw. 17,5 cm Stärke bzw. Pfeiler und Träger aus Stahlbeton oder Stahl nach Berechnung des Ingenieurs für Statik, Schallisolierung nach DIN.

1.2.5 nichttragende Trennwände

Innerhalb der Wohnung in Bimsstein oder Stein, Stärke 11,5 cm, nach Wahl des Bauherrn bzw. Käufers. Schallisolierung nach DIN.

1.2.6 Innere Beschichtungen

in Gipsputz, außer für die Bäder, in denen ein Zementputz ausgeführt wird. 1.3 GESCHOSSDECKEN UND BALKONE 1.3.1 Geschossdecken

Dicke nach Vorgabe des beratenden Ingenieurs für Statik, auf den Bodenplatten bzw. Geschossdecken schwimmender Estrich auf akustischer Dämmung nach DIN.

1.3.2 Balkone

Stahlbetonplatte, thermisch entkoppelt, Dicke nach Vorgabe des Ingenieurs für Statik

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1.4 TREPPEN 1.4.1 Treppen

Stahlbeton nach Statik mit Feinsteinzeugbelag 1.5 BELÜFTUNG UND RAUCHABZÜGE 1.5.1 Belüftung der Räume

Bäder und WC ohne Fenster werden mit einer Zwangslüftung ausgerüstet 1.5.2 Rauchabzugsleitungen der Heizräume Systembau nach Vorschrift 1.5.3 Heizraum,

Be- und Entlüftung nach Vorschrift 1.5.4 Dunstabzugshauben – Küchen -

Abluftsammelsystem ø 150 mm

1.5.5 Einzelraumlüfter Alle Wohnräume erhalten Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung 1.6 WASSERLEITUNGEN UND KANALISATION 1.6.1 Regenentwässerung Fallrohre, Rinnen aus Zink mit Anbindung an das Kanalnetz 1.6.2 Schmutz-/Brauchwasserentwässerung Nach Vorschrift und Vorgabe des Fachingenieurs 1.6.3 Kanalisation im Untergeschoss

unterirdische Rohre in KG-Rohr, mit notwendigem Durchmesser, Abläufe werden in den Räumen entspr. Planung gesetzt; aufgrund technischer Notwendigkeit kann die Leitungsführung durch private Teile verlaufen.

1.6.4 Verzweigungen und Abflüsse

Kanalanschluss an die öffentliche Kanalisation 1.7 DÄCHER 1.7.1 Holzkonstruktion

Traditionelle Konstruktion entspr. Statik 1.7.2 Entwässerung

Die Entwässerung erfolgt durch eine vorgehangene Rinne sowie Fallrohre in Zink, dimensioniert nach der Menge des ablaufenden Wassers.

1.7.3 Dacheindeckung

Eindeckung der überwiegenden Flachdächer mit Abdichtbahn entspr. den kommunalen und technischen Anforderungen, bzw. Flachdachisolierung teilweise mit extensiver Begrünung; das Gebäudeteil 2 erhält ein Satteldach mit Schiefereindeckung

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1.7.4 Kamine, Lüftungen und Leitungen Verkleidungen von Kaminen erfolgen aus Zink nach Wahl des Bauherrn und nach Eindeckungstyp.

1.7.5 Ventilationsleitungen Lüftungsrohre über Dach in notwendigem Querschnitt 1.7.6 Isolierung

Dachisolierung oder Flachdachisolierung auf dem oberstem Stockwerk nach Wärmeschutzauflagen entsprechend der Energieeffizienzklasse „B“.

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2. PRIVATE RÄUME UND IHR AUSSTATTUNG 2.1 BODENBELÄGE UND SOCKELLEISTEN 2.1.1 Bodenbeläge und Sockelleisten der Haupträume a) Wohnzimmer

Fliesen oder Parkett: Materialpreis bis 35,00 EUR/m², ohne TVA; Sockelleisten: Materialpreis bis 10,00 EUR/lfdm., ohne TVA

b) Schlafräume

Fliesen oder Parkett: Materialpreis bis 35,00 EUR/m², ohne TVA; Sockelleisten: Materialpreis bis 10,00 EUR/lfdm., ohne TVA

2.1.2 Böden und Sockelleisten der Küchen, Bäder siehe 2.1.1 a) 2.1.3 Bodenbeläge und Sockelleisten der Eingänge und Flure siehe 2.1.1 a) 2.1.4 Bodenbeläge Balkone und Terrassen

Marlux-Betonkeramikplatte, lose auf Isolierung und Drainbahn verlegt, nach Wahl des Bauherrn N.B. Alle Bodenbeläge und Fliesen sind in gerader Verlegung und von Standardgröße (Format 30 x 30 bis 45 x 45 für Bodenfliesen) vorgesehen. Andere Ausführungen sind ebenfalls gegen Mehrpreis möglich.

2.2 WANDVERKLEIDUNGEN 2.2.1 Wandverkleidung der Bäder u. WC

Fliesenverlegung, umlaufend türhoch bzw. auf Wunsch raumhoch, auf Zementputz geklebt, Materialpreis 35,00 EUR/m², ohne TVA

2.2.2 Wandbelag in anderen Räumen Gipsputz mit Vliestapete und 2-fach Anstrich

N.B. Alle Bodenbeläge und Fliesen sind in gerader Verlegung und von Standardgröße (Format 15 x 15 bis 20 x 25 für Wandfliesen) vorgesehen. Andere Ausführungen sind ebenfalls gegen Mehrpreis möglich.

2.3 RAUMDECKEN 2.3.1 Decken Gipsputz mit 2-fachem Anstrich 2.3.2 Raumhöhe Die fertige Raumhöhe in den Appartements beträgt mindestens 2,50m

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2.3.3 Balkonunterseite Sichtbeton mit Anstrich 2.4 AUSSENFASSADE 2.4.1 Fassadenarbeiten

Wärmedämmfassade entsprechend den Anforderungen der Effizienzklasse „B“ 2.4.2 Fenster und Türen

Fenster und Balkon - bzw. Terrassentüren aus PVC mit 3-fach Verglasung und Dichtung, nach Wahl des Bauherrn; Ug - Wert 0,8 (Gesamtfenster); Rollläden in PVC mit Elektro- Antrieb. Farbe nach Wahl des Bauherrn. Die Fenster und Terrassentüren im Erdgeschoss erhalten einbruchhemmendes Glas und entsprechende Sicherheitsbeschläge.

2.5 AUßENTÜREN

2.5.1 Haupteingangstüren Alle Haupteingangstüren zu den Gebäuden in Aluminium, mit einbruchsicheren Schlössern und Schließanlage, sowie mit Kameraüberwachung.

2.6 INNENAUSBAU 2.6.1 Wohnungseingangstüren

endbehandelte Röhrenspantürblätter (Farbe: Weiß) mit Zarge und Spion, sowie mit Einbruchsicherheitsbeschlag und 5facher Verrieglung, in Größe und Schallisolierung nach DIN. Garnituren in Edelstahl mit einbruchsicherem Schloss und Schließanlage

2.6.2 Innentüren

Röhrenspan, Größe entspr. Planung und DIN, Garnituren in Edelstahl, einfaches Schloss mit zwei Schlüsseln, Lieferung und Montage der Türen bis 300,00 EUR/Stück, ohne TVA Farbe bzw. Furnier nach Wahl

2.6.3 Treppenhaustüren

Feuerschutzeingangstüren nach Vorschrift, Garnituren in Edelstahl. Phasensystem zur Öffnung der allgemeinen Erschließung

2.6.4 Wandschranktüren Wandschränke und Garderoben werden nicht geliefert. 2.6.5 Küche

Die in den Plänen eingezeichnete Küchenausstattung dient lediglich der Illustration und ist nicht im Preis enthalten.

2.6.6 Servicebox Neben der Wohnungseingangstür erhält jedes Appartement eine beidseitig verschließbare Box nach den Vorgaben des Pflegeanbieters.

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2.7 SCHLOSSERARBEITEN 2.7.1 Außengeländer und Handläufe

Verzinkte und pulverbeschichtete Stahlprofile, nach Wahl des Bauherrn 2.7.2 Innengeländer (Rampen und seitliche Handläufe)

Profile aus rostfreiem Edelstahl bzw. Massivholz, nach Wahl des Bauherrn 2.8 MALER- UND TAPEZIERARBEITEN 2.8.1 Malerarbeiten – Wände innen –

Küche, Flure, Wohn- und Schlafzimmer, Vliestapete mit 2 -fach Anstrich in heller Farbe 2.8.2 Malerarbeiten – Decken – alle Räume 2 -fach Anstrich in weißer Farbe 2.8.3 Malerarbeiten Bäder und WC oberhalb Fliesenbelag 2 -fach Anstrich in heller Farbe 2.9 SANITÄRINSTALLATIONEN 2.9.1 Sanitäre Ausstattungen und Wasserleitungen

Alle Lüftung - und Versorgungsrohre in den Wohnräumen sind unter Verkleidungen oder in Mauern eingebaut. Abflussleitungen werden über Dach entlüftet.

2.9.2 Kaltwasserversorgung Leitungen in Kunststoffrohrsystem 2.9.3 Allgemeine Warmwasserbereitung/-versorgung und Zählung

Die Verteilung erfolgt durch PE-Rohre; Mit Warmwasser versorgt werden: Spül - und Waschbecken, Badewannen und Duschen mit Hilfe eines Boilers mit angemessener Kapazität, der im Heizungsraum installiert wird. Entsprechende Mengenzähler und Wärmemesseinrichtungen werden für jede Appartementeinheit installiert.

2.9.4 Abflussleitungen

Abwasserbeseitigung erfolgt ordnungsgemäß durch SML- bzw. Kunststoffrohre, Abläufe und Siphons in vorschriftsmäßiger Dimension.

2.9.5 Anschlüsse

Folgende Verzweigungen sind für die Küchen und Bäder vorgesehen: Abflüsse, Warm-und Kaltwasser für Spül- und Waschbecken.

2.9.6 Sanitärobjekte

Die Bäder und Gäste-WC werden mit Objekten eines namhaften Herstellers nach Wahl des Bauherrn in der Standardfarbe Weiß ausgestattet.

A) WC behinderten- und rollstuhlgerecht nach Vorgabe des Bauherrn, mit Klappstütz -

Vorrichtung, Papierhalter, etc.

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B) Waschbecken unterfahrbar mit Einhebelmischarmatur, Handtuchhalter und Spiegel C) bodengleiche Dusche mit Brausegarnitur und Thermostat

sowie Haltegriff und klappbarer Sitz 2.10 ELEKTROINSTALLATION 2.10.1 Einrichtungstyp

Zähler mit 32 A pro Appartementeinheit, in fertiger Installation 2.10.2 Ausstattung der Wohnungen a) Küche:

1 Schalter einfach für 1 Leuchte 1 Schalter einfach für Beleuchtung Arbeitsplatte

4 Steckdosen 1 Dreiphasendose für Herd 1 Steckdose für Geschirrspüler 1 Steckdose für Dunstabzugshaube 1 Steckdose für Kühlschrank

b) Wohnraum: 6 Steckdosen 2 Wechsel-Schalter für Deckenleuchte 1 Schalter für 2 Wandleuchten 1 Telefonanschluss mit Notruf --Telealarm 1 TV-Anschluss 1 Schalter je Rollladen

c) Schlafraum/-räume: 2 Wechsel-Schalter für 1 Leuchtenanschluss 5 Steckdosen 1 TV-Anschluss 1 Telefonanschluss mit Notruf –Telealarm 1 Schalter je Rollladen d) Duschbad: 1 Schalter einfach für 1 Deckenleuchte 1 Schalter einfach für 2 Wandleuchten 1 Doppel-Steckdose pro Waschtisch 1 Erdung 1 Schaltung für Lüftung und Ventilator für Bäder ohne Fenster 1 Telefonanschluss mit Notruf –Telealarm e) Gäste-WC: 1 Schalter einfach für 1 Decken- oder Wandleuchte

f) Diele: 1 Deckenleuchte mit Bewegungsmelder 2 Steckdosen 1 Sicherungskasten für elektrische Unterverteilung g) Balkone und Terrassen: 1 Schalter innen, einfach für 1 Leuchte 1 Steckdose außen, mit Schalter innen

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1 Wand- bzw. Deckenleuchte nach Wahl des Bauherrn Alle Steckdosen und Schalter vom Grund-Typ der Marke Gira, Farbe weiß oder gleichwertig

2.10.3 Ruf- und Sprechanlage

Die Gegensprechanlage wird im Eingangsflur für jedes Appartement installiert. Diese wird mit der entsprechenden Anlage an der Wohnungseingangstür sowie am Haupteingang verbunden

2.10.4 Rauchmelder

1 Rauchmelder an der Decke je Raum verbunden mit einer Rauchmeldezentrale

2.11 HEIZUNGSINSTALLATION 2.11.1 Installationstyp

Heizzentrale für Erdgas mit Marken-Heizkessel sowie Boiler für die Warmwasserbereitung. Rohrleitungen und Verteiler nach Vorschrift. Jedes Appartement wird mit einem unabhängigen Kreislauf ausgestattet. Der Kreislauf, der alle Heizflächen der privaten Teile versorgt, wird pro Raum thermostatisch geregelt. Eine Außensteuerung ist vorgesehen.

2.11.2 Garantierte Temperatur in den Wohnräumen garantierte Temperatur in den Wohnräumen nach DIN.

2.11.3 Fußbodenheizflächen im Estrich nach Wärmebedarfsberechnung 2.11.4 Leitungen und Lüftungsleitungen

Anschluss und fertige Installation von je einem elektrischem Entlüfter für alle innenliegenden Räume ohne Fenster

2.11.5 Einzelraumlüfter Alle Wohnräume erhalten Einzelraumlüfter in den Außenmauern mit Wärmerückgewinnung 2.12 MULTIMEDIA-AUSSTATTUNG UND NOTRUF 2.12.1 Rundfunk- und TV-Antennenanschlüsse

je 1 Leerrohr ist bis in jeden Wohn- und Schlafraum vorgesehen. Die Verlegung der Antennenkabel vom Verteilerraum bis zur UP-Montagedose wird durch unseren Elektro-Installateur ausgeführt. Der Anschluss und die Endmontage inklusive Antennensteckdose erfolgt durch den Betreiber der Gemeinschaftsantenne. Die Kosten für die Endmontage und das Abonnement trägt der Käufer.

2.12.2 Telefon- und Internet-Anschluss je 1 Leerrohr ist bis Diele, Wohn- und Schlafraum vorgesehen. Die Verlegung der Telefonkabel vom Verteilerraum bis zur UP-Montagedose wird von unserem Elektro-Installateur ausgeführt. Der Anschluss und die Endmontage inklusive Telefonsteckdose erfolgt durch die Post. Die Kosten für die Endmontage und das Abonnement trägt der Käufer.

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2.12.3 Ruf- und Sprechanlage an Haupteingangs- und Wohnungseingangstür 2.12.4 Notruf-/Telealarmsystem

Diese ist in Bad, Wohn- und Schlafraum vorgesehen, und steht in Verbindung mit der Überwachungszentrale.

2.12.5 Briefkastenanlage

Die zentrale Briefkastenanlage ist im Haupteingang nahe der Rezeption vorgesehen.

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3. SONSTIGE ANLAGEN 3.1 KFZ-STELLPLÄTZE IM 2. UNTERGESCHOSS 3.1.1 Wände und Trennwände

in Stahlbeton. Der Bereich der Stellplätze der Bewohner wird mittels Gitterwänden und funkgesteuerten Rolltoren vom öffentlichen Teil abgetrennt.

3.1.2 Decken in Stahlbeton 3.1.3 Böden Beton geglättet mit Korodureinstreuung 3.1.4 Hauptgarageneinfahrt gemeinsame Einfahrt für private und öffentliche Stellplätze 3.1.5 Elektrische Ausstattung nach Vorschrift 3.2 KELLERRÄUME 3.2.1 Mauern und Trennwände

Trennwände werden in Fertigelementen ausgeführt

3.2.2 Decken In Stahlbeton 3.3.3 Böden

Beton geglättet nach Wahl des Bauherrn

3.3.4 Zugangstüren Kellertür als Stahlblechtür, lackiert, Griffe aus Aluminium mit einfachem Schloss

3.3.5 Elektrische Ausstattung 1 wasserdichte Beleuchtung mit Schalter, 1 wasserdichte Steckdose, sichtbare Installation 3.2.6 Anstrich Anstrich der Keller mit einfachem Anstrich

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4 GEMEINSCHAFTLICHE TEILE INNEN 4.1 EINGANGSHALLEN 4.1.1 Böden Fliesen nach Wahl des Bauherrn 4.1.2 Wände Vliestapete und 2-fach Anstrich, Farbe nach Wahl des Bauherrn 4.1.3 Decken 2-fach Anstrich in weißer Farbe 4.1.4 Zugangstür und Schließsystem

Eingangstür aus Aluminium mit einem Sicherheitsschloss - Schließanlage - automatische Türöffnung für jede Wohneinheit. Gegensprechanlage mit der Sprechanlage in den Appartements verbunden. Die Eingangstür öffnet und schließt auf Tastendruck automatisch.

4.1.5 Briefkasten Gesamtbriefkastenanlage in Alu, lackiert, 2 Schlüssel pro Kasten. 4.1.6 Heizung nach Erfordernis 4.1.7 Elektrische Ausstattung

ausreichende Beleuchtung und Notbeleuchtung mit Zeitmesser und Bewegungsmelder sowie Steckdosen nach Vorschrift; 1 Rauchmelder je Treppenhaus.

4.2 VERKEHRSFLÄCHEN IM ERDGESCHOSS UND IN DEN ETAGEN 4.2.1 Böden Fliesen nach Wahl des Bauherrn 4.2.2 Wände Vliestapete und 2-fach Anstrich, Farbe nach Wahl des Bauherrn 4.2.3 Decken 2-fach Anstrich in weißer Farbe 4.2.4 Elektrische Ausstattung

ausreichende Beleuchtung und Notbeleuchtung mit Zeitmesser und Bewegungsmelder sowie Steckdosen nach Vorschrift; Rauchmelder nach Vorschrift

4.3 TREPPENHÄUSER 4.3.1 Böden Fliesen nach Wahl des Bauherrn

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4.3.2 Wände Vliestapete und 2-fach Anstrich, Farbe nach Wahl des Bauherrn 4.3.3 Decken 2-fach Anstrich in weißer Farbe 4.3.4 Treppen

Läufe und Stufen mit Fliesen nach Wahl des Bauherrn, Geländer aus Stahl nach Wahl des Bauherrn.

4.3.5 Beleuchtung siehe Punkt 4.2.4 4.4 TECHNIKRÄUME IM UNTERGESCHOSS BZW. 1. UND 2. OBERGESCHOSS 4.4.1 Müllraum

Trennwandmauern in Stein mit Zementputz, Boden mit glattem Estrich, Decke in Beton, Tür nach Wahl des Bauherrn auf Tastendruck motorunterstützt öffnend, elektrische Ausstattung mit einer Beleuchtung mit Bewegungsmelder und Zeitmesser, in sichtbarer, feuchtraumgeeigneter Installation; Be- und Entlüftung

4.4.2 Technikräume Trennwandmauern in Stein mit Zementputz; Boden mit glattem Estrich; Decke in Beton; Tür nach Wahl des Bauherrn; elektrische Ausstattung mit einer Beleuchtung mit Schalter und Zeitmesser; in sichtbarer, feuchtraumgeeigneter Installation; Be- und Entlüftung

4.4.3 Putzmittelraum

Trennwandmauern in Stein mit Zementputz, Fliesen nach Wahl des Bauherrn; Decken und Wände mit weißem Anstrich; Tür nach Wahl des Bauherrn; elektrische Ausstattung mit 1 Deckenbeleuchtung mit 1 Schalter und 1 Steckdose, in sichtbarer, feuchtraumgeeigneter Installation; Be- und Entlüftung; 1 Ausgussbecken mit Kalt- und Warmwasserzulauf

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4.5 SONSTIGE RÄUME IM 1. UND 2. OBERGESCHOSS 4.5.1 Waschmaschinenräume (im 1. und 2. Obergeschoss)

Trennwandmauern in Stein mit Zementputz; Fliesen nach Wahl des Bauherrn; Decken und Wände mit weißem Anstrich; Tür nach Wahl des Bauherrn, auf Tastendruck motorunterstützt öffnend; elektrische Ausstattung mit 1 Schalter und 1 Deckenbeleuchtung; je Appartement 2 verschließbare Steckdosen für Waschmaschine und Trockner in sichtbarer, feuchtraumgeeigneter Installation; 1 Kaltwasserzulauf über Zähler und 1 Abwasser-Siphon; Be- und Entlüftung

4.5.2 Mehrzweckraum im 1. Obergeschoss Fliesen oder Industrieparkett nach Wahl des Bauherrn, Decken und Wände mit hellem Anstrich; Tür nach Wahl des Bauherrn, auf Tastendruck motorunterstützt öffnend; elektrische Ausstattung mit 1 Schalter und 1 Deckenbeleuchtung; ausreichende Anzahl von Steckdosen

Fitnessraum im 2. Obergeschoss

Industrieparkett nach Wahl des Bauherrn, Decken und Wände mit hellem Anstrich; Tür nach Wahl des Bauherrn, auf Tastendruck motorunterstützt öffnend; elektrische Ausstattung mit 1 Schalter und 1 Deckenbeleuchtung; ausreichende Anzahl von Steckdosen

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5. ALLGEMEINE GEBÄUDEAUSSTATTUNG 5.1 4 AUFZÜGE IM TREPPENHAUS: 1 AUFZUG IM GEBÄUDETEIL 1, 1 AUFZUG ZWISCHEN GEBÄUDETEIL 3 UND 4 UND 2 WEITERE AUFZÜGE IM GEBÄUDETEIL 4, DIESE SIND ZWISCHEN DEM 3. UNTERGESCHOSS UND DEM ERDGESCHOSS FÜR DEN PUBLIKUMSVERKEHR FREIGESCHALTET. - BEHINDERTEN- UND ROLLSTUHLFREUNDLICH -

Alle Etagen, vom 3. Untergeschoss bis zum Dachgeschoss werden durch Aufzüge versorgt. Last für 6 Personen, ausreichende Größe für Liegendtransport auf Krankentrage, automatische Bereitstellung, Taste für Blockade, Schiebetüren, Kabine aus Stahlblech mit gummiartigem Bodenbelag nach Wahl des Bauherrn, indirekte Beleuchtung, Verspiegelung der Rückwand mit umlaufendem Handlauf, Zugangskontrollsystem

5.2 HEIZUNG 5.2.1 Wärmeerzeugung

Heizkessel, durch Erdgas versorgt 5.2.3 Automatische Regulierung

Primäre Regulierung wird durch Außensonde mit Nachtabsenkung ausgeführt. 5.2.4 Pumpen und Brenner automatischer Brenner, elektr. Pumpenzirkulation 5.2.5 Verschiedenes Zubehör modulares Tableau im Heizraum 5.2.6 Steigleitungen

Die privaten Teile werden mit unabhängigen Kreisläufen ausgestattet. Schnittschieber werden zu diesem Zweck unterputz vorgesehen. Rohrisolierung nach Vorschrift.

5.3 WARMWASSERBEREITUNG 5.3.1 Warmwasserversorgung Warmwasserversorgung durch gemeinsamen Kreislauf 5.3.2 Pumpe elektrische Umwälzpumpe nach technischer Vorschrift 5.3.3 Allgemeinzähler mit extra Wärmemengenzähler 5.3.4 Steigleitungen

Stahlrohr bzw. PE-Rohr für Heiß- und Kaltwasser mit Absperrungen und entsprechender Isolierung, in ausreichendem Querschnitt in Mauerschlitzen.

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5.4 MULTIMEDIA-AUSSTATTUNG UND NOTRUF 5.4.1 Telefon- und Internet-Anschluss

Einrichtung in Hausanschlusskästen im Technikraum durch den technischen Dienst der Post.

5.4.2 Rundfunk- und TV-Antennenanschluss

Anschluss an die örtliche Gemeinschaftsantenne im Hausanschlusskasten durch den Bauherrn. Auf Wunsch der Eigentümergemeinschaft kann gegen Mehrpreis eine Satelliten-Anlage installiert werden. Die Kosten der Anschlüsse sowie der Anschlussdosen und Abonnements gehen zu Lasten des Erwerbers.

5.4.3 Notruf-/Telealarm-System

Anschluss nach den Vorgaben des Serviceanbieters. Die Anschlüsse werden bis zu den Appartements geführt. Die Kosten für Anschlüsse sowie der Anschlussdosen und Abonnements gehen zu Lasten des Erwerbers.

5.5 SAMMLUNG, LAGERUNG UND ENTSORGUNG VON HAUSMÜLL

Individuelle Lagerung der Abfälle in Mülleimern bzw. in vom Entsorgungsdienst bereitgestellte Container, die wöchentlich entleert werden

5.6 WASSERVERSORGUNG 5.6.1 Allgemeinzähler

Die allgemeine Zählung des verbrauchten Wassers erfolgt im Untergeschoss. Die Zählung erfolgt mit je einem Messzähler je Gebäudeteil.

5.6.2 Steigleitungen Leitungen aus galvanisiertem Stahl in Mauerschlitzen 5.6.3 private Anschlüsse

Zählungen durch individuelle volumetrische Zähler in technischer Hülle im WC oder Bad eines jeden Appartements.

5.7 STROMVERSORGUNG 5.7.1 Zählungen des Allgemeinstrom

Die Zählung des Stromverbrauchs für das gemeinschaftliche Eigentum wird durch einen Allgemeinzähler gewährleistet.

5.7.2 private Anschlüsse

Die Anschlüsse der privaten Teile richten sich nach den Vorschriften des zuständigen Versorgers; die Zählung wird durch einzelne Zähler gewährleistet, die im Untergeschoss installiert werden. Die individuellen Verteilerkästen mit den Sicherungselementen befinden sich jeweils in den Eingangsfluren der Appartements.

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6. GEMEINSCHAFTLICHE TEILE AUSSEN UND IHRE AUSFÜHRUNG 6.1 WEGE UND PARKPLÄTZE 6.1.1 Zugangswege und KFZ-Stellplätze

Die Zugangswege zu den Wohnungen und zur Tiefgarage sowie die Außen-Stellplätze werden in Pflaster nach Wahl des Bauherrn ausgeführt.

6.2 AUSSENBELEUCHTUNG 6.2.1 Beleuchtung der Gebäudeeingänge

Beleuchtung über den Eingangstüren in Verbindung mit Bewegungsmelder und Dämmerungsschalter

6.2.2 Beleuchtung der Zugangswege

Grundbeleuchtung nach HEA-Richtlinie 6.3 VERSCHIEDENE VERSORGUNGSLEITUNGEN -HAUSANSCHLÜSSE- 6.3.1 Wasser Notwendige Erdarbeiten und Verzweigungen werden durch den Bauherrn ausgeführt. Die Installation der Zähler erfolgt durch den technischen Dienst der Gemeinde. 6.3.2 Strom

Notwendige Erdarbeiten, Lieferungen und Einführung der Rohre/Kabel. Verzweigungen werden durch den Bauherrn ausgeführt. Die Installation der individuellen Zähler erfolgt durch den technischen Dienst des Versorgers.

6.3.3 Abflüsse

Erdarbeiten und Verzweigungen am Rohrnetz aus PVC durch den Bauherrn. 6.3.4 Telekommunikation und Antenne

Notwendig Erdarbeiten, Lieferung und Verlegung der Kabel und Rohre, Installation der Hauptverteilungen im Technikraum durch den Bauherrn

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7. ALLGEMEINE DEFINITIONEN 1. BAUAUSFÜHRUNG

Der Bauherr trägt Sorge für die Ausführung aller Arbeiten nach den gültigen Vorschriften und den geltenden Regeln der Technik. Dazu beauftragt der Bauherr ausschließlich entsprechend qualifizierte Handwerksbetriebe. Um die bestmögliche Qualität in der Ausführung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Käufer die Auswahl aller Materialen ausschließlich bei den durch den Bauherrn mit den Arbeiten beauftragten Handwerksbetrieben vorzunehmen. Der Bauherr behält sich das Recht vor, Planänderungen zur Verbesserung der Ausführungsbedingungen oder der Versorgung oder durch eine notwendige behördliche Auflage ausführen zu lassen. Des Weiteren behält er sich das Recht vor, Farben und Materialien sowie verschiedene dekorative Elemente selbst auszuwählen. Weiterhin behält sich der Bauherr das Recht vor, sanitäre, elektrische oder Heizungsleitungen durch private Kellerräume, Garagenstellplätze und andere Teile des Privateigentums entsprechend den baulichen Notwendigkeiten zu verlegen.

Mit Einverständnis des Bauherrn kann der Käufer von seinem Recht gebrauch machen, Änderungen in einem gewissen Rahmen anzubringen, und zwar innerhalb der privaten Teile und innerhalb einer festgelegten Frist, die wiederum von der Planung des Bauverlaufs bestimmt wird. Der Käufer trägt die Zusatzkosten, die sich aus diesen Änderungen ergeben. Der Bauherr informiert den Käufer über den Einfluss der gewünschten Änderungen auf den Fertigstellungstermin.

2. TOLERANZEN

Die in den Plänen eingetragenen Maße sind Rohbaumaße. Eine Differenz von bis zu 3 % zwischen den in den Plänen angegebenen Maßen und Flächen und den reellen Maßen und Flächen können keinen Anlass zur Beschwerde geben. Der Kunde akzeptiert unanfechtbar Abweichungen, die aufgrund der Ausführung der tragenden Struktur des Gebäudes seiner technischen Anschlüsse oder sonstiger technischer Notwendigkeiten entstehen. Risse, die auf die unterschiedliche Ausdehnung von Materialen zurückzuführen sind, oder leichte Setzrisse wie sie in jedem neuen Gebäude vorkommen können, sind nicht anfechtbar, weder als Interessenschaden noch geben sie Anlass zu Zahlungsverzügen seitens des Erwerbers. Farbvariationen in Fassadenelementen aus Sichtbeton oder bei Natursteinbelägen sind möglich und können nicht beanstandet werden.

3. LIEFERFRIST

Der Bauherr verpflichtet sich zur Übergabe der privaten Teile an die Käufer mit einer Frist von 30 Monaten ab Baubeginn. Lediglich bei Vorkommnissen, die nicht durch den Bauherrn zu verantworten sind, wie z.B. höhere Gewalt oder durch andere legitime Ursachen, wie Streiks, verlängert sich die im notariellen Akt vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Ebenso kann sich die Lieferfrist einzelner Einheiten durch vom Käufer gewünschte zusätzliche Arbeiten und Planänderungen verlängern.

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4. LASTENVERTEILUNG

Der Bauherr trägt die folgenden Lasten: a. die Kosten der Baugenehmigung b. die Versicherungsprämien des Gebäudes gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden

bis zum Tag der ersten Schlüsselübergabe, danach prorata der noch nicht übergebenen Eigentumsanteile

c. die Kosten für die Wiederinstandsetzung der öffentlichen Wege nach Beendigung der Baumassnahme

d. die Reinigungskosten vor der Schlüssel-Übergabe e. die Kosten für das Anlegen von Rasenflächen mit Pflanzarbeiten Der Käufer trägt die folgenden Lasten: a. die Grundsteuer ab dem Tag des notariellen Aktes b. die Kosten des Brennstoffs für die Heizung ab dem Tag der Schlüsselübergabe c. die Kosten und Gebühren des individuellen Strom- und Wasserverbrauchs ab dem Tag der

Schlüsselübergabe d. die Kosten und Gebühren für den privaten Telefon- und Antennen-Anschluss e. die Taxen bzw. Kosten des allgemeinen Verbrauchs (Strom, Wasser, Kanalisation, etc.), die

das Gemeinschaftseigentum betreffen, ab dem Tage der Schlüsselübergabe f. die Installationskosten und Mieten der Kaloriemeter, bzw. der individuellen Zähler für Warm-

und Kaltwasser

Ab dem Tag der Schlüsselübergabe gehen alle privaten Verbrauchkosten zu Lasten des Käufers. Ebenso beteiligt sich dieser im Verhältnis seines Tausendstel-Anteils des erworbenen Appartements an den Gemeinkosten. Alle übrigen Gemeinkosten werden weiterhin vom Bauherrn getragen bis zur vollständigen Übergabe aller privaten Gebäudeflächen an die Erwerber und des Gemeinschaftseigentums an die Eigentümergemeinschaft. Der Erwerber übernimmt als Mitglied der Eigentümergemeinschaft ab dem Tag der Übergabe seines Appartements anteilig Kanalisationstaxen, Versicherungsprämien, die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, sowie die Gemeinschaftskosten für Heizung, Wasser, Strom sowie alle übrigen üblicherweise anfallenden Gemeinschaftskosten (z.B. Reparaturen). Diese werden berechnet im Verhältnis der Tausendstel-Anteile eines jeden erworbenen Appartements. Ab dem Tag der Schlüsselübergabe ist der Bauherr, die Seniorenresidenz Liberté s.à r.l. in ihrer Funktion als provisorische Hausverwaltung berechtigt, von den Eigentümern eine Vorauszahlung zur Begleichung der Gemeinschaftskosten zu verlangen. Zu diesem Zweck eröffnet diese ein spezielles Bankkonto, über das alle Kosten, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, reguliert werden. Sobald die Eigentümergemeinschaft bei ihrer ersten konstitutiven General-Versammlung die definitive Hausverwaltung gewählt hat, wird das Konto mit seinem Saldo, sowie eine detaillierte Abrechnung aller Vorauszahlungen und bezahlten Rechnungen an diese übergeben.

5. PREISE

Die im Kaufvertrag genannten Preise, sind Festpreise und beinhalten die am Tage der Vertragsunterzeichnung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Steuerverwaltung wird für Wohnraum, auf den Teil des Kaufpreises der auf die Konstruktion entfällt, die reduzierte Mehrwertsteuer von derzeit 3% bis zum Erreichen der gesetzlichen Obergrenze sofort bei Rechnungsstellung in Anrechnung gebracht. Jede Mehrwertsteuererhöhung zwischen Vertragsunterzeichnung und Übergabe des Appartements geht zu Lasten des Käufers.

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6. ZUSATZLIEFERUNGEN . Die Käufer werden zu gegebener Zeit aufgefordert mit den vom Bauherrn beauftragten Handwerksbetrieben, die definitive Auswahl der Sanitärobjekte, Wand- und Fußbodenbeläge etc. zu treffen. Die Auswahl wird in jedem Fall vor Ausführung durch den Bauherrn bestätigt. Bei Abweichung vom Standardangebot muss der beauftragte Handwerker ein schriftliches Zusatzangebot aufstellen, das die ausgewählten Materialien unter Angabe der Mehr- und Minderkosten, auch unter Berücksichtigung des Einflusses auf die Installations- bzw. Arbeitskosten detailliert beschreibt. Das Angebot ist von beiden Parteien gegenzuzeichnen und wird damit Bestandteil des Vertrages. Der Einbau erfolgt durch die Handwerksbetriebe, die vom Bauherrn bestimmt sind. Kein Unternehmer oder Handwerker, der nicht vom Bauherrn beauftragt wurde, erhält Zugangsrecht auf der Baustelle bzw. Zugang zu den Wohnungen. Der Kunde verzichtet auf die Garantie biennale und décennale für alle Arbeiten die durch ihn selbst bzw. durch nicht vom Bauherrn beauftragte Dritte ausgeführt werden.

Sollte der Käufer nicht die, durch die Terminplanung vorgegebenen Antwortfristen, für die Auswahl und die schriftliche Auftragsbestätigung der verschiedenen Wahlausstattungen einhalten, wird er mit einer weiteren letzten Fristsetzung durch eingeschriebenen Brief dazu aufgefordert. Bei Verstreichen der neuerlichen Frist werden die Arbeiten entsprechend der Standardauswahl des Bauherrn ausgeführt. Eventuelle Folgekosten aus dem Verzug bzw. der unterlassenen Beantwortung seitens des Kunden sind zu seinen Lasten.

Die beauftragten Mehrleistungen bzw. Zusatzausstattungen werden zu 50% bei Auftrag und zu 50 % nach Fertigstellung der Arbeiten in Rechnung gestellt

7. ZAHLUNGEN

Bei Abschluss des notariellen Rechtsgeschäfts zahlt der Käufer die Summe, die dem Grundstückswert entspricht. Ebenso sind die Architektenhonorare und die Kosten der Statik und sonstige Ingenieurleistungen zu begleichen. Die weiteren Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt entsprechend der im Kaufvertrag festgelegten Raten. Die beauftragten Mehrleistungen bzw. Zusatzausstattungen werden zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50 % nach Fertigstellung der jeweiligen Arbeiten in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind fällig bei Zustellung. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kommt das Gesetz vom 18.04.2004 betreffend den Zahlungsverzug und die Berechnung von Verzugszinsen zur Anwendung. Ebenso behält sich der Bauherr das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Arbeiten im Appartement einzustellen und die sich aus dieser Maßnahme ergebenden zusätzlichen Kosten, dem Käufer in Rechnung zu stellen. Die im Kontrakt zugesicherte Lieferfrist verlängert sich durch diese Maßnahme entsprechend.

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8. ÜBERGABE

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt auf Einladung des Bauherrn die Schlüsselübergabe. Dabei wird in Gegenwart beider Parteien ein Übergabeprotokoll angefertigt (Art. 1601-7 des Gesetzes vom 28.12.1976). Vor, aber spätestens bis zur Schlüsselübergabe sind alle noch ausstehenden Rechnungen für das Gebäude sowie für die beauftragten Zusatzarbeiten zu bezahlen. Der Bauherr ist berechtigt die Schlüsselübergabe erst nach vollständiger Begleichung aller Rechnungen durch den Erwerber vorzunehmen.

9. 2- UND 10-JAHRES-GARANTIE

Die Käufer kommen in den Genuss einer 2-Jahres-Garantie für alle Schäden die den Ausbau betreffen und einer 10-Jahres-Garantie für alle Schäden die die Konstruktion betreffen. Ansprechpartner für die Regulierung aller Schäden, die durch die Garantie gedeckt werden, ist und bleibt auch nach der vollständigen Übergabe des Gebäudes allein der Bauherr. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

10. FERTIGSTELLUNGSGARANTIE

Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, erhalten die Käufer eine Fertigstellungsgarantie einer in Luxemburg ansässigen Bank.

11. SCHRIFTFORM

Änderungen oder weitergehende Beschreibungen am oder in diesem Dokument bedürfen der Schriftform. Alle Zusagen und Absprachen müssen schriftlich erfolgen, um gültig zu sein. Konsequenterweise sind alle mündlichen Absprachen und Versprechen zwischen Kunden und dem Bauherrn null und nichtig, sofern sie nicht schriftlich durch den Bauherrn bestätigt wurden. Die Verantwortung des Bauherrn wird nicht für zusätzliche Arbeiten und Ausstattungen übernommen, die nicht in dieser Beschreibung vorgesehen sind. Im Fall von Abweichungen zwischen dieser Beschreibung und den unterbreiteten Bauplänen, gelten die durch den Kunden unterzeichneten Baupläne, die Teil des Kaufvertrags sind.

12. GERICHTSSTAND

Für Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit diesem Dokument sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.

Alle Vertragsparteien bestätigen den Erhalt eines rechtsverbindlich unterschriebenen Originals dieser Baubeschreibung. Ort:……………………………. Datum: ………………………. „Vom Käufer zur Kenntnis genommen und anerkannt“ ………………………………………………. ……..………………………………………. Der Käufer Der Bauherr