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Betriebliche Gewerkschaft sarbeit 1 Erweiterung der rechtlichen und politischen Handlungsfähigkeit für Vertrauensleute gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen Situation in ver.di

Betriebliche Gewerkschaftsarbeit1 Erweiterung der rechtlichen und politischen Handlungsfähigkeit für Vertrauensleute gesetzliche und tarifvertragliche

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 1

• Erweiterung der rechtlichen und politischen Handlungsfähigkeit

für Vertrauensleute

• gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen

• Situation in ver.di

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 2

Anlässe zum Auf- bzw. Ausbau der Vertrauensleute nach 1945:

• Verabschiedung des BetrVG 1952 bzw. des PersVG 1955

• die insbesondere seit 1966/67 und 1973/74 sich verschärfende krisenhafte Entwicklung in der BRD

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 3

Rechtsstellung der VL

Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz (Koalitionsfreiheit)

• Wahl im Betrieb

• während der Arbeitszeit (strittig)

• Rechte und Pflichten keine speziellen gesetzl. Regelungen

Vorteil: nicht an das Betriebswohl gebunden

Nachteil: kein Kündigungsschutz und VL-Tätigkeit nicht während Arbeitszeit

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 4

ILO 135 (Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation): „Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter im Betrieb“

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

§ 75 BetrVG/§ 67 BpersVGs; § 28a BetrVG (Arbeitsgruppen) und § 80Abs. 2 Satz 3 BetrVG (Auskunftspersonen/sachkundige Personen)

Schutzabkommen durch Tarifvertrag

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 5

Regelungen in ver.di

§ 23 Satzung

Organe der Gewerkschaft:

„ver.di hat folgende Organe

1. Organe der Ebenen

.....

2. Organe der Fachbereiche

a) auf betrieblicher/örtlicher Ebene:

(1) betriebliche Fachbereichs-/Vertrauensleuteversammlung (Betriebsgruppe)/örtliche Fachbereichsversammlung

..........

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 6

Regelungen in ver.di

§ 27 Einberufung und Durchführung der Bezirkskonferenz(Satzung)

Abs. 2 Antragsrechte können stellen:

„a) die betriebliche Fachbereichs-/Vertrauensleuteversammlung/örtliche Fachbereichsversammlung,

b) der betriebliche Fachbereichs-/Vertrauensleutevorstand/örtliche Fachbereichsvorstand,....

.....“

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 7

Regelungen in ver.di

§ 50 Betriebliche Fachbereichsarbeit (Satzung)

• Richtlinie zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit

• Richtlinie zur Aufstellung der KandidatInnen der Gewerkschaft ver.di für die Personalvertretungswahlen, die Wahlen der Betriebsvertretungen bei den Stationierungsstreitkräften sowie Betriebsratswahlen einschließlich der JAV-Wahlen (beschlossen vom Gewerkschaftsrat am 29.November 2005)

(hier Ziff. 2.3; 3.5; 4.3; 5 (Personalratswahlen u. Betriebsvertretungen)

Ziff. 6 (Betriebsratswahlen und JAV-Wahlen)

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 8

Aufgaben der Vertrauensleute (Richtlinie für Betriebs- und Vertrauensleutearbeit)

• Sie bringen den Willen und die Interessen der Mitglieder in die Organe und Gremien der ver.di ein

• Informieren und beraten die Beschäftigten und insbesondere die Mitglieder über gewerkschaftliche Positionen, Forderungen, Ziele und Leistungen......

• Mitgliederwerbung

• Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Interessenvertretungen

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 9

Aufgaben der Vertrauensleute

• Erarbeiten Vorschläge für gewerkschaftliche Wahlen im Bereich der Betriebsgruppe. Sie bestimmen mit bei der Erarbeitung von Vorschlägen für gewerkschaftliche Wahlen in ihrem Wirkungsbereich

• Erarbeiten Vorschläge für Aufstellung von Kandidatenlisten der ver.i zur Wahl der gesetzlichen Interessenvertretungen

• Unterstützen die ver.di-interne Vorbereitung der Wahlen der gesetzlichen Interessenvertretungen

• Aktive Unterstützung der BR/PR bei Betriebs-/Personalversammlungen

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Aufgaben der Vertrauensleute

• Die ver.di-Mitglieder in den gesetzlichen Interessenvertretungen unterstützen die Arbeit der gewählten Vertrauensleute und beziehen diese im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten in ihre Arbeit mit ein.

• VL nehmen Bildungsangebote und Informationsangebote der ver.di wahr

• VL beteiligen sich an der Durchführung der betriebsnahen Bildungsarbeit

• VL nehmen ihre besondere Verantwortung für gewerkschaftliche Jugendarbeit im Betrieb wahr.

• VL beteiligen sich an der Durchführung und Pflege einer kontinuierlichen gewerkschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb

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Aufgaben der Vertrauensleuteversammlung

• Erörterung und Planung der Aufgaben der VL

• ggf. Wahl des Vorstands

• Diskussionsbeiträge und Stellungnahmen für Betriebs-/Personalversammlungen vorbereiten

• Vorschläge für die Wahl der gesetzl. Interessenvertretungen erarbeiten

VL-Versammlungen können für interessierte Mitglieder geöffnet werden. Stimmberechtigt aber nur VL.

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 12

Aufgaben der betrieblichen( Betriebsgruppenvorstände, Vertrauensleutevorstände) und örtlichen Vorstände

• Unterstützung der VL bei deren Aufgaben (organisatorische Regelungen; Festlegung von personellen Zuständigkeiten; Koordination der VL-Arbeit; umfassende Information der VL ermöglichen)

• zur Erörterung von Einzelangelegenheiten oder Angelegenheiten, die nur einzelne Dienststellen oder Betriebsteile betreffen, können sie jederzeit Zusammenkünfte der VL einberufen

• legen - unter Beteiligung der VL - Schwerpunkte der betrieblichen Gewerkschaftsarbeit fest....

• VL mit Informationsmaterialien der ver.di ausstatten und dafür sorgen, dass VL durch Teilnahme an betriebsnahen und bezirklichen Bildungsmaßnahmen für ihre Arbeit qualifiziert werden

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 13

Aufgaben der betrieblichen( Betriebsgruppenvorstände, Vertrauensleutevorstände) und örtlichen Vorstände

• Führen Mitgliederversammlungen und sonstige gewerkschaftliche Veranstaltungen in den Betrieben/Dienststellen durch und organisieren betriebliche gewerkschaftliche Öffentlichkeitsarbeit

• Halten Kontakt mit gesetzlichen Interessenvertretungen und führen in wesentlichen Fragen auf der Grundlage gewerkschaftlicher Positionen eine inhaltliche Abstimmung und Koordination der Aktivitäten herbei

• Schlagen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Mitglieder von Tarifkommissionen vor, soweit in ihrem Zuständigkeitsbereich eigene Tarifverträge abgeschlossen werden.

• Organisieren betriebsnahe Bildungsarbeit

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit 14

Aufgaben der betrieblichen( Betriebsgruppenvorstände, Vertrauensleutevorstände) und örtlichen Vorstände

• Unterrichten den Bezirksfachbereich und den Bezirk über wesentliche Vorgänge, insbesondere Veränderungen in den Betrieben und Dienststellen

• Führen die Vertrauensleuteliste für ihren Bereich

• Beteiligen sich an der Aufstellung der unternehmensbezogenen Kandidatinnen und Kandidaten zu den Aufsichtsratswahlen

Vorstände können Arbeitskreise oder Projektgruppen auf Dauer oder Zeit bilden. Diese können auch für Nichtmitglieder geöffnet werden. SprecherInnen dieser Gruppen müssen ver.di-Mitglied sein.

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Beratungsgremien der Vertrauensleute beim Bundesvorstand

sowie Landesbezirk, Bezirk

• Vertrauensleutekonferenz

• Bundesvertrauensleuteausschuss

• Landesbezirksvertrauensleuteausschuss (bisher in Hessen, NRW und Bayern)

• Bezirkliche Vertrauensleuteausschusse (Hochsauerlandkreis....)