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Jahrgang 26 Donnerstag, den 7. April 2016 Nummer 4 Blick auf Lausnitz bei Neustadt an der Orla

Blick auf Lausnitz bei Neustadt an der Orla - vg- · PDF fileOppurg - 4 - Nr. 4/2016 Der Gewässerunterhaltungsverband „Orlasenke“, dem die Städ-te Neustadt an der Orla, Pößneck

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Jahrgang 26 Donnerstag, den 7. April 2016 Nummer 4

Blick auf Lausnitz bei Neustadt an der Orla

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Oppurg - 2 - Nr. 4/2016

Impressum

Amtsblatt der Verwaltungs- gemeinschaft Oppurg mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Bodelwitz, Döbritz, Gertewitz, Grobengereuth, Langenorla, Lausnitz, Nimritz, Oberoppurg, Oppurg, Quaschwitz, Solkwitz, Weira, Wernburg

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg.

Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21

Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg sowie den amtlichen Teil der Mitgliedsgemeinden: der Gemeinschaftsvorsitzende, Herr Bernd Klimesch

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil der Gemeinden: der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde

Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages.

Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzei-genmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.

Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben ge-mischt. Dabei können Farbabweichungen auftre-ten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbe-schaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.

Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.

Verlagsleiter: Mirko Reise

Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haus-haltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Amtlicher Teil

Gemeinschaftsvorsitzender:

Herr Bernd Klimesch (03647) 4394-11 0172/2940840Fax: (03647) 4394-95E-Mail: [email protected]

Allgemeine Verwaltung:

Frau Elke Münchow (03647) 4394-0 und -10E-Mail: [email protected]

Ordnungsamt:

Frau Ursula Ludwig (03647) 4394-21E-Mail: [email protected] Grit Pfeifer (03647) 4394-20E-Mail: [email protected]

Einwohnermeldeamt:

Frau Carmen Röhler (03647) 4394-14E-Mail: [email protected]

Bauamt:

Herr René Voigt (03647) 4394-27E-Mail: [email protected] Martina Wöller (03647) 4394-28E-Mail: [email protected]

Kämmerei:

Frau Elke Kupke (03647) 4394-19(Leiterin)E-Mail: [email protected]

Frau Sylvia Pohl (03647) 4394-25E-Mail: [email protected]

Frau Bärbel Grashof (03647) 4394-24E-Mail: [email protected]

Frau Simone Thielsch (03647) 4394-26E-Mail: [email protected]

Frau Annett Thomae (03647) 4394-23E-Mail: [email protected]

Titelseite:Foto:Bernd Klimesch

Schiedsstelle:

Schiedspersonen:Herr Jürgen HöhnFrau Kerstin HerrmannFrau Isabel Leucht

Terminvereinbarungen:über die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg (03647) 4394-0

Standesamt/Urkundenstelle:

in der Stadtverwaltung Pößneck (03647) 500310

Sprechzeiten der Ämter: Einwohnermeldeamt, Kämmerei, Bauwesen, Ordnungswesen

Montag: 08.00 - 12.00 UhrDienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 UhrMittwoch: 08.00 - 12.00 UhrDonnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 UhrFreitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Zusätzliche Sprechzeit des Einwohnermeldeamtes:

jeden 1. Samstag im Monat10.00 - 12.00 Uhr

Nächste Samstags-Sprechzeit

im Einwohnermeldeamt:

07.05.2016

In dringenden Angelegenheiten können Sie mit dem jeweiligen Mitarbeiter auch einen Termin außerhalb der Sprechzeit vereinbaren.

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Dienstgebäude: 07381 Oppurg,Am Türkenhof 5Tel.: (03647) 4394-0Fax: (03647) 4394-94Internet: www.vg-oppurg.deE-Mail: [email protected]

Die genannten E-Mail-Adressen die-nen nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.

Nächste Ausgabe

Redaktionsschluss:

Montag, 25.04.2016

Erscheinungstag:

Mittwoch, 11.05.2016

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Oppurg - 3 - Nr. 4/2016

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur öffentlichen Gemeinschafts- versammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Am Donnerstag, dem 21.04.2016, 19:30 Uhr findet in der Gaststätte „Döbritzer Schweiz“ in Döbritz eine öffentliche Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Anwesenheit und Bestätigung der Tagesordnung2. Bestätigung des Protokolls der Gemeinschaftsversamm-

lung vom 12.11.2015 – öffentlicher Teil3. Informationen des Gemeinschaftsvorsitzenden4. Vorlage der Jahresrechnung 20155. Beschlussfassung über die Einstufung des Amtes des

Gemeinschaftsvorsitzenden gemäß § 7 des Thüringer Kommunalwahlbeamtengesetzes (ThürKWBG)

6. Öffentliche Ausschreibung der Stelle des Gemein-schaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Op-purg – Beschlussfassung zum Inhalt der Ausschreibung

7. Verschiedenes, AnfragenNichtöffentlicher Teil1. Bestätigung des Protokolls der Gemeinschaftsversamm-

lung vom 12.11.2015 – nichtöffentlicher Teil2. Verschiedenes, Anfragen

Oppurg, den 21.03.2016KlimeschGemeinschaftsvorsitzender

Nichtamtlicher Teil

Geburtstagsgratulationen im April

Die Gemeinde Bodelwitz gratuliert recht herzlich:

am 04.04. Frau Brigitte Alster zum 80. Geburtstagam 06.04. Frau Renate Bergk zum 70. Geburtstagam 08.04. Frau Anita Weidermann zum 80. Geburtstagam 16.04. Frau Marlene Christmann zum 80. Geburtstag

Die Gemeinde Langenorla gratuliert recht herzlich:

am 29.04. Herrn Klaus Gernhardt, Kleindembach zum 75. Geburtstag

Die Gemeinde Lausnitz gratuliert recht herzlich:

am 01.04. Frau Heidrun Haase zum 70. Geburtstag

Die Gemeinde Nimritz gratuliert recht herzlich:

am 30.04. Frau Anneliese Post zum 95. Geburtstag

Die Gemeinde Oberoppurg gratuliert recht herzlich:

am 26.04. Herrn Manfred Reichardt zum 75. Geburtstag

Die Gemeinde Weira gratuliert recht herzlich:

am 10.04. Herrn Jürgen Jacob zum 75. Geburtstag

Die Gemeinde Wernburg gratuliert recht herzlich:

am 02.04. Herrn Kurt Reinhard zum 80. Geburtstagam 04.04. Frau Helga Zeh zum 80. Geburtstagam 14.04. Frau Ulla Schlegel zum 70. Geburtstag

Gratulation zu EhejubiläenDie Gemeinde Langenorla gratuliertdem Ehepaar

Frau Hella Klose und Herrn Herbert Klose

recht herzlich zum Fest der goldenen Hochzeit und wünscht alles Gute, beste Gesundheit und noch schöne gemeinsame Jahre.

Die Gemeinde Wernburg gratuliertdem Ehepaar

Frau Ruth Bechmann und Herrn Klaus Bechmann

recht herzlich zum Fest der goldenen Hochzeit und wünscht alles Gute, beste Gesundheit und noch schöne gemeinsame Jahre.

Standesamtliche Nachrichten

Sterbefälle

07.03.2016 Herr Gerhard Seidel, Langenorla, Ortsteil Langendembach

14.03.2016 Frau Renate Scholz, Langenorla, Ortsteil Kleindembach

16.03.2016 Herr Friedolin Filtner, Bodelwitz20.03.2016 Frau Solveig Geßner, Oppurg, Ortsteil Kolba

Das Einverständnis zu den vorstehenden Veröffentlichungen liegt vor.

Informationen von Behörden

Schnelles Internet für den Saale-Orla-KreisSie nutzen Facebook, YouTube und Onlinebanking? Sie ha-ben einen neuen Computer, oder Sie wollen mit anderen über Skype Kontakt halten? Möchten Sie Ihr Haus gern ei-nes Tages vererben oder gewinnbringend verkaufen? Dann sollten Sie jetzt genau lesen.Ähnlich wie ein Wasser- gehört mittlerweile auch ein Internetan-schluss in jede Wohnung bzw. jedes Haus. Schnelles Internet öff-net die Tore in die digitale Welt mit schier unendlicher Informati-onsvielfalt, Einkaufsmöglichkeiten und weltweiten Kontakten. Es legt die Grundlagen für eine funktionierende digitale Infrastruktur und ist damit u.a. ein Faktor für die Ansiedelung von Wirtschaft.Denn das Datenaufkommen im täglichen Leben wird beständig höher. Mittlerweile benötigen die Nutzer vieler Dienste – aktuelle Betriebssysteme, Office-Anwendungen, Virenschutzprogramme oder auch Fernseh- und Videodienste – immer höhere Bandbrei-ten, um diese Angebote in einer entsprechenden Qualität und Schnelligkeit nutzen zu können. „Wir brauchen eine flächende-ckende Versorgung mit schnellem Internet im gesamten Saale-Orla-Kreis. Die Anschlüsse, die heute unseren Ansprüchen vielleicht noch genügen, werden in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen. Wir müssen uns daher schon heute für die Angebote von morgen wappnen“, betont Michael Kleine, EDV-Fachmann im Landratsamt.Was tut der Landkreis, um eine flächendeckende Versor-gung mit schnellem Internet zu erreichen? Um den dringend

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Oppurg - 4 - Nr. 4/2016

Der Gewässerunterhaltungsverband „Orlasenke“, dem die Städ-te Neustadt an der Orla, Pößneck und Triptis sowie die Gemein-den Dreitzsch, Krölpa, Langenorla, Lausnitz, Miesitz und Oppurg angehören, ist im Verbandsgebiet in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedskommunen für die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung, den Bau von Anlagen in und an Gewässern zweiter Ordnung und den Ausbau (einschließlich naturnahem Rückbau) dieser verantwortlich. Seit dem Hochwasser im Jahre 2013 waren auch umfangreiche Maßnahmen zur Hochwasser-schädenbeseitigung erforderlich.Die Bürgermeister der Mitgliedskommunen bedankten sich ganz herzlich für die geleistete Arbeit und das hohe Engagement der bisherigen Verbandsvorsitzenden Frau Bürgermeisterin Christi-ne Timmler.

Frau Bechstein, Leiterin der Rechtsaufsichtsbehörde (1. v. l.) und Frau Luckhardt, Mitarbeiterin in der Rechtsaufsichtsbehör-de (1. v. r.) gratulierten dem neuen Verbandsvorsitzenden (2. v. r.) und dessen Stellvertreter (2. v. l.) ganz herzlich zu ihrer Wahl und wünschten viel Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben.

Information des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orlahier: Information über die Trinkwassergüte der Gemeinden Bo-delwitz, Döbritz, Gertewitz, Grobengereuth mit OT Daumitsch, Langenorla mit OT Kleindembach und OT Langendembach, Lausnitz/N., Nimritz, Oppurg mit OT Kolba und OT Rehmen, Oberoppurg, Quaschwitz, Solkwitz, Weira mit OT Krobitz und WernburgEntsprechend den Festlegungen der gültigen Trinkwasserver-ordnung ist der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla ver-pflichtet, die Güteparameter des anstehenden Trinkwassers zu veröffentlichen.Die Trinkwasserbereitstellung wird über die Thüringer Fernwas-serversorgung/Wasserwerk Zeigerheim gesichert. Die Gütepa-rameter entsprechen der gültigen Trinkwasserverordnung. Zum vorsorglichen Gesundheitsschutz und zur Sicherung der mikro-biologischen Güteparameter wird dem Trinkwasser Natriumhy-pochloritlauge zudosiert.In Auswertung der DIN 50930 – „Korrosion metallischer Werk-stoffe im Inneren von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer“, hier insbesondere Teil 6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit – empfehlen wir keinen Einsatz von feuerverzinktem Material in der Hausinstal-lation.Zur Information einige wichtige Güteparameter des bereitgestell-ten Trinkwassers:Parameter Einheit Richtwert/ Mittelwert 2015 Grenzwert ZeigerheimpH-Wert 6,50 – 9,50 8,44Calcitlöse-vermögen mg/l 5,00 -1,63Karbonathärte mmol 0,64Gesamthärte mmol 0,85Trübung NTU 1,00 0,08Nitrat mg/l 50,00 3,80Nitrit mg/l 0,10 0,001Ammonium mg/l 0,50 0,010

notwendigen Breitbandausbau im Saale-Orla-Kreis voranzutrei-ben, hat das Landratsamt Saale-Orla-Kreis eine Breitband-Pro-jektgruppe eingerichtet. „Ziel der Thüringer Landesregierung ist die flächendeckende Versorgung von Breitbanden von mindes-tens 30 Megabit pro Sekunde – also schnellem Internet – bis zum Jahr 2020“, erklärt Kleine, Leiter dieser Projektgruppe. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind 2016 zwei neue Förder-richtlinien von Bund und Land aufgelegt worden. Damit steht den Städten und Gemeinden für den Breitbandausbau derzeit so viel Geld wie noch nie zur Verfügung. „Dieses Geld aus diesen För-dertöpfen müssen wir für den Saale-Orla-Kreis nutzen“, betont Michael Kleine.Aktuell ermittelt die Projektgruppe daher gemeinsam mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden im Landkreis den Ist-Zustand bzgl. der Versorgung mit schnellem Internet. Gleichzeitig erfolgt der Abgleich dieser Ergebnisse mit den verschiedenen Netzbetreibern.Was Sie als Bürgerinnen und Bürger tun müssen, damit auch bei Ihnen ein schneller Internetanschluss anliegt? Im ersten Halbjahr 2016 läuft eine Bedarfsabfrage zum Thema In-ternetanschluss in allen Städten und Gemeinden des Landkrei-ses, in denen noch kein schnelles Internet anliegt. „Sobald ein Vertreter der Stadt oder Gemeinde an Ihrer Tür klingelt und den individuellen Bedarf für schnelles Internet erfragt, sollte jeder Haushalt seinen zukünftigen Bedarf erst einmal grund-sätzlich anmelden“, erklärt Michael Kleine. Denn nur dort, wo ausreichend Bedarf angemeldet wird, kann das Breit-bandnetz auch mit den vorhandenen Fördermitteln ausge-baut werden.Diese Bedarfsanmeldung ist unverbindlich und damit in keiner Weise verpflichtend. „Melden Sie jetzt Bedarf für einen Internet-anschluss an, müssen Sie diesen nicht automatisch auch nutzen oder gar bezahlen“, betont Kleine. Der Anschluss bietet lediglich die Möglichkeit, später einmal einen Vertrag mit einem Netzbe-treiber abschließen und danach eine leistungsstarke Internetver-bindung nutzen zu können.„Auch in kleineren Dörfern, in denen viele ältere Menschen le-ben, die vielleicht überhaupt kein Internet nutzen, ist der Breit-bandausbau eine wichtige Sache. Ohne schnelles Internet ist es fraglich, ob sich dort in Zukunft Firmen ansiedeln oder sich junge Menschen für ein Leben dort entscheiden. Internet ist heutzuta-ge einfach Standard“, gibt Michael Kleine zu Bedenken.Haben Sie Fragen? „Das Landratsamt unterstützt und berät jederzeit bei Fragen zu Breitbandausbau und -förderung“, ver-spricht Kleine. Ziel des Landkreises ist es, alle Fördermittelanträ-ge für den Breitbandausbau im Saale-Orla-Kreis bis September 2016 abzugeben. Denn auch bei Fördertöpfen gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. „Die Zeit drängt“, betont EDV-Spezialist Mi-chael Kleine.Bei allen Fragen zum Breitbandausbau können Sie sich gern an das Landratsamt wenden: Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Kommunikation, IT Michael Kleine Oschitzer Str. 4 07907 Schleiz Telefon: 03663-488 302 E-Mail: [email protected]: Elisabeth RauPressestelle Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Allgemeine Informationen

Neuen Verbandsvorsitzenden für Gewässer-unterhaltungsverband „Orlasenke“ gewähltNach dem Rücktritt der langjährigen Verbandsvorsitzenden Frau Bürgermeisterin Christine Timmler aus gesundheitlichen Grün-den wählten die Verbandsmitglieder in der Verbandsversamm-lung am 16. März 2016 im Triptiser Rathaussaal einen neuen Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Herr Frank Salzmann, Bürgermeister der Gemeinde Dreitzsch, wurde ein-stimmig als neuer Verbandsvorsitzender gewählt. Herr Berthold Steffen, Bürgermeister der Stadt Triptis, übernahm die Funktion des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden. Auch er erhielt alle Stimmen der anwesenden Verbandsmitglieder.

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Oppurg - 5 - Nr. 4/2016

KleindembachAn der Bahn 2 bis 11 Montag, 18.04.2016An der Bahn 12 bis 16 Dienstag, 19.04.2016Dorfstraße 1 bis 12Eichtalweg 1, 2, 3Eichtalweg 4 bis 13 Mittwoch, 20.04.2016Fräßtal 1 bis 7Jenaer Straße 1, 1 a, 2Jenaer Straße 3 bis 22 Freitag, 22.04.2016Jenaer Straße 23 bis 28 Montag, 25.04.2016+ FeuerwehrLangendembacher Straße 1 bis 8Langendembacher Straße 10 bis 17 Dienstag, 26.04.2016Schweinitzer Weg 1 bis 11 Dienstag, 26.04.2016Schweinitzer Weg 12 bis 23 Mittwoch, 27.04.2016Werner-Seelenbinder-Weg 1, 1a, 2+3

Landeswandertag der Volkssolidarität am 26. Mai 2016 in PößneckAm 26. Mai 2015 findet in Pößneck der Landeswandertag der Volkssolidarität 2016 statt.Hierzu sind alle Wanderfreunde - egal ob Mitglied der Volksso-lidarität oder nicht - herzlich eingeladen. Eröffnet wird der Lan-deswandertag um 10.00 Uhr in der Shedhalle in Pößneck. Alle Wanderrouten beginnen und enden auch dort. Insgesamt stehen drei Wanderrouten zur Auswahl, die durch erfahrene Wander- und Stadtführer begleitet werden.Blaue Route - ca. 2,5 kmStadtrundgang durch die historische Altstadt mit Informationen zur Geschichte und Entwicklung der Stadt Pößneck. Diese Route ist barrierefrei.Grüne Route - ca. 6,5 kmWanderung vorbei am historischen Marktplatz der Stadt Pößneck zum Weg „Hinter dem Friedhof“, vorüber an Gärten und Feldern, entlang des Grenzwegs und zurück. Diese Wanderung ermög-licht einen beeindruckenden Blick auf die markanten Zechstein-riffe der Orlasenke und auf die Wälder der Pößnecker Heide.Rote Route - ca.12 kmWanderung entlang der Waldstraße vorbei am „Blauen Stein“, durch den Ort Hütten und das Lange Tal zu „Contas Häuschen“ sowie der Ratsberghütte und zurück. Diese Wanderung bietet ei-nen der schönsten Panoramablicke über Pößneck und die nord-östliche Umgebung.Für alle Teilnehmer gilt ein Preis von 12,50 € pro Person. Dar-in enthalten ist die Mittagsversorgung nach der Wanderung (auf der Roten Route wird eine Unterwegsversorgung gereicht), eine Tasse Kaffee und Kuchen. Mit Musik und Unterhaltung von den Weiraer Sängern klingt der Landeswandertag in der Shedhalle gegen 16.00 Uhr aus.Anmeldeschluss ist der 15. April 2016. Eine Anmeldung ist für die Teilnahme unbedingt erforderlich. Die Mitglieder der Volks-solidarität Pößneck melden ihre verbindliche Teilnahme am Lan-deswandertag mit ihrer Wunschroute an ihre jeweiligen Ortsver-bände.Nicht-Mitglieder der Volkssolidarität Pößneck, die am Landes-wandertag teilnehmen wollen, wenden sich bitte direkt an die Geschäftsstelle der Volkssolidarität in Pößneck in der Dr.-Wil-helm-Külz-Straße 5.Volkssolidarität Pößneck e. V.

NABU Arbeitskreis „Teichgebiet Dreaba-Plothen“ e. V.

Veranstaltungen

04.05.2016 15 Jahre Naturschutzgebiet „Dreba-Plothener Teichgebiet“ - eine Erfolgsgeschichte des Natur-schutzes

14.05.2016 Ornithologische Morgenwanderung im Gebiet östlicher Saalehang

G. Neumeister Treffpunkt 6.00 Uhr Ortseingang Gössitz, Be-

triebshalle Fa. Ulitzsch-Bau

Eisen mg/l 0,20 0,010Mangan mg/l 0,05 0,005Sulfat mg/l 240,00 22,20Natrium mg/l 200,00 12,70Calcium mg/l 28,30Magnesium mg/l 3,50E-Coli in 100 ml 0 0Coliforme Keime in 100 ml 0 0Keimzahl 22° C KBE/ml 100 0Keimzahl 36° C KBE/ml 20 0Leitfähigkeit µS/cm 2500 256Fluorid mg/l 1,50 0,07Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla „www.zv-orla.de“ oder im Eigenbetrieb des Verbandes in Pößneck, Im Tümpfel 3, Telefon 03647/4681-0.

GFAW-Beratertag in SchleizDer nächste Beratertag der GFAW für den Saale-Orla-Kreis fin-det am 26.04.2016 von 9:00 bis 12:00 Uhr im Landratsamt, Oschitzer Straße 4 in Schleiz statt.Die GFAW-Berater informieren individuell, diskret und kostenlos über alle GFAW-Förderprogramme, zum Beispiel in den Berei-chen Arbeit, Unternehmertum und Weiterbildung. Beratungs-schwerpunkte sind Weiterbildungsschecks und Existenzgrün-derpässe. Außerdem werden Unterlagen für laufende Projekte entgegengenommen und Tipps gegeben, wie man Anträge oder Verwendungsnachweise richtig ausfüllt. Bei speziellen Themen vermitteln die Berater auch weiter.Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sind Terminvereinba-rungen erforderlich (Landratsamt, Frau Wagner, Telefon 03663 488751).Andreas MartzRegionalstellenleiter

Fäkalschlammentsorgung

07381 Pößneck, Im Tümpfel 3Telefon 03647 4681-0Telefax 03647 420442Frau Hendel - 03647 468119

Werte Kundinnen, werte Kunden!

Die Fäkalschlammentsorgung wird in Ihrer Gemeinde durch un-ser Vertragsunternehmen erfolgen: UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbH Waldstraße 11, 07806 Neunhofen Telefon 036481 84770 Telefax 036481 847722Hinweis: Bei jährlich einmaliger Entsorgung des Fäkalschlam-mes aus Kleinkläranlagen wird von einem Schlammanfall von ca. 1 m3 pro Person und Jahr ausgegangen. Das ist ein Faustwert, der schwanken kann. Die Einschätzung der abzufahrenden Men-ge obliegt dem Personal des Entsorgungsunternehmens.Sollte aus persönlichen Gründen eine zeitliche Abstimmung oder ein anderer Termin erforderlich sein, so wenden Sie sich bitte direkt an die UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbH.Eine Fäkalschlammentsorgung ohne Ihre persönliche Teilnahme ist möglich, muss uns jedoch vorab mitgeteilt werden (Lage, Zu-gänglichkeit).Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kann es zu Termin-verschiebungen kommen. Diese werden Ihnen ggf. kurzfristig mitgeteilt.Abfuhrtermine auch im Internet unter www.zv-orla.de abrufbar.OrtAnschrift Abfuhr geplantLangendembachOrtsstraße 1 bis 21 Freitag, 08.04.2016Ortsstraße 22 bis 35 Montag, 11.04.2016Ortsstraße 35 a bis 49 Dienstag, 12.04.2016Ortsstraße 53 bis 68 Mittwoch, 13.04.2016Ortsstraße 69 bis 76 h Freitag, 15.04.2016Ortsstraße 77 bis 83 Montag, 18.04.2016

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Oppurg - 6 - Nr. 4/2016

10. Orlatalschau 2016Kaninchen-

Jungtierausstellung

am 13. und 14. August 2016in Nimritz

auf dem Festplatz am Vereinshaus

Veranstalter:Kleintierzuchtverein

T 97 Nimritz e. V.

Mitgliedsgemeinden

GEMEINDE BODELWITZ

Amtlicher Teil

Bekanntmachung

der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Bodelwitz

am 5. Juni 2016

1.In der Gemeinde Bodelwitz wird am 5. Juni 2016 ein ehrenamtli-cher Bürgermeister gewählt.Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat;der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Per-son in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglied-staates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes-republik Deutschland:Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re-publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie-derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni-en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern.Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheit-liche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgeset-zes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum

Die Veranstaltungen finden von Mai bis Oktober im Informa-tionszentrum des Landratsamtes, Plothen, Straße zur Ju-gendherberge, jeweils am 1. Mittwoch des Monats, Beginn 19:00 Uhr, statt.Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Programmänderungen vorbehaltenWeitere Informationen unter:

www.nabu-dreba.de

Veranstaltungen in unseren Mitgliedsgemeinden

Veranstaltung der Ortsgruppen der Volkssolidarität

Die Ortsgruppe Kolba lädt ein

jeden Mittwoch, 14:00 Uhr in der Gaststätte „Zum Bären“: Sitztanzam 12. April: Besuch der Volkssolidarität Pößneck (Bitte Aushang beachten!)Vorschau:am 11. Mai, 15:00 Uhr in der Gaststätte „Zum Bären“: Geburtstag des Monats

Die Ortsgruppe Oppurg lädt ein

am 7. April, 14:00 Uhr im Sportlerheim: Vortrag „Versteuerung der Rentenbezüge“ von Dr. RebeleinVorschau:am 12. Mai, 14:00 Uhr im Sportlerheim: Muttertagsfeier mit Vor-trag „Geheimnisvolles aus der Thüringer Sagenwelt“ von Rainer Hohberg (gemeinsame Veranstaltung mit Lesezeichen e. V. Jena)

Kinderflohmarkt Ranis

präsentiert den nächsten Frühling/Sommerflohmarkt am 16. April 2016 von 9 bis 14 Uhr

Ort der Veranstaltung:Wernburg, Gewerbepark 1, ehem. Reitgeschäft Sprigade

Verkauft und gekauft können wieder gut erhaltene gebrauchte Kinderkleidung in Größe 50 - 174, Schwangerenbekleidung, Schuhe, Spielsachen sowie Kinderbücher, CD´s und DVD´s, Kin-derwagen, Autositze, Babyschalen, Schlitten, Kinderfahrzeuge, Kinderhochstühle, Kinderbetten und vieles mehr, rund um das Thema Baby und Kind!Ausgenommen sind Unterwäsche, Strümpfe und Plüschtiere.Die Nummernvergabe erfolgt ab sofort bei Facebook „Kin-derflohmarkt Ranis“ oder unter 0173/3621025.

INFO FÜR VERKÄUFER:Die Annahme der Sachen erfolgt, in max. 2 Wäsche-, Einkaufs-körben (keine Kartons + Tüten), am Freitag, 15.04.2016 von 14 - 17 Uhr und die Abholung der nicht verkauften Sachen am Sonn-abend, 16.04.2016 von 19 - 20 Uhr.Bitte die Sachen und Gegenstände auf gut klebendes Textilpflas-ter mit Größe und Preis versehen!Die Abgabegebühr beträgt 8,00 EUR, dafür bekommt ihr den Verkaufserlös zu 100 % ausgezahlt!

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Oppurg - 7 - Nr. 4/2016

b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs.1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,

c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.

1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Be-werbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die eigenhändigen Unterschriften von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 40 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsun-terschriften erforderlich.Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizu-fügen:Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-tragten dieser Einrichtungen und des Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eig-nung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufzustellende Be-werber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilneh-mer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemein-samen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlbe-rechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewer-bers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung so-wie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzu-reichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Ge-meinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versamm-lung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf-grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Saale-Orla, oder im Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz vertreten sind, müssen neben den Unter-schriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemein-deratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 32 Unterschriften).3.1Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ-ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Ge-meinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wäh-lergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschrif-ten von viermal so viel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmit-glieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsa-men Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn

Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zu-lassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als haupt-amtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).1.1Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wähler-gruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einrei-chung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber ent-halten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor-schlag einer Partei oder Wählergruppe ist.Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wäh-lergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Un-terscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die eigenhändigen Unter-schriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvor-schlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertre-ter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müs-sen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommu-nalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauf-tragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Be-auftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahl-vorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden.1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten:a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift

des Bewerbers,c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe

ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.

Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als An-lage beizufügen:a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO,

dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvor-schlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministe-rium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen und des Einverständ-nisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenver-hältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestim-mungen nicht fehlt,

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Oppurg - 8 - Nr. 4/2016

zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 2. Mai 2016 bis 18.00 Uhr behoben sein.Am 3. Mai 2016 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusam-men und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine ver-längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei-nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).8.Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli-cher und weiblicher Form.

Bodelwitz, den 15.03.2016PeterleinWahlleiterin

Bürgermeisterwahl am 5. Juni 2016

Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses

für die Gemeinde Bodelwitz

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findetam Dienstag, dem 3. Mai 2016, 19:30 Uhr

im Sportlerheim Bodelwitz, Döbritzer Straße 7 statt.Tagesordnung:Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Listenver-bindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung (§§ 17 Abs. 3 und 4, 27 Abs. 3 des Thüringer Kommunalwahlge-setzes – ThürKWG)Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.

Bodelwitz, den 21.03.2016PeterleinWahlleiterin

Nichtamtlicher Teil

Informationen der Bürgermeisterin

Konfirmation und Jugendweihe 2016

Die Jugendweihe feiert am 23. April 2016:Fabian LippoldDie Konfirmation feiert am Pfingstsonntag:Sammy Wagner

Ostern in Bodelwitz

Ostergestaltung am Kindergarten

einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl un-unterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Saale-Orla, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat vertreten ist.3.2Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na-men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr-heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt-zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl-vorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsgemein-schaft Oppurg bis zum 34. Tag vor der Wahl (2. Mai 2016), 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Ein-reichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhrin der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg (Raum 2), Am Türken-hof 5, 07381 Oppurg ausgelegt.Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krank-heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur un-ter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Ein-tragungsraum bei der Verwaltungsgemeinschaft aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlbe-rechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzuneh-men; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos-sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahl-vorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Un-terschriften können nicht zurückgenommen werden.3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvor-schlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend.4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma-chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 22. April 2016 bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Bodelwitz Frau Claudia Peterlein, Am Anger 1, 07381 Bodelwitz (Kindergarten) oder in der Verwal-tungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, 07381 Oppurg ein-zureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 22. April 2016 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklä-rung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftli-che Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschla-genen Bewerber durchgeführt.6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftrag-ten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel

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Oppurg - 9 - Nr. 4/2016

nanzplan mit zugehörigem Investitionsprogramm für die Haus-haltsjahre 2015 bis 2019 in öffentlicher Sitzung.Beschluss Nr. 17/03/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla beschließt, dass der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt wird, mit der Thü-ringer Energie AG den Konzessionsvertrag über die Nutzung öf-fentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das allgemeine Gasversorgungsnetz im Gemein-degebiet in der vorliegenden Form abzuschließen.Beschluss Nr. 17/04/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Langenorla.Beschluss Nr. 17/05/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Langenorla.

Langenorla, den 29.02.2016FröhlichBürgermeister

Nichtamtlicher Teil

Einladung zur GedenkfeierDas Gedenken an die Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Zwangsarbeit hat in der Gemeinde Langenorla generationsüber-greifend einen festen Platz. Wir werden auch zukünftig in wür-dige Form am Gedenken für die Opfer des Nationalsozialismus festhalten. An dem 2004 enthüllten Gedenkstein in der Nähe des ehemaligen Porzellanwerkes findet anlässlich des 71. Jahresta-ges der Befreiung der Zwangsarbeiter der REIMAHG

am Samstag, dem 7. Mai 2016,um 15:45 Uhr

eine Gedenkfeier statt.Es gibt nur noch wenige Überlebende. Das Gedenken wird in-zwischen von den Nachkommen der ehemaligen Zwangsarbeiter getragen. Auch in diesem Jahr werden wieder Angehörige aus Belgien, den Niederlanden und Italien an der Gedenkfeier teil-nehmen.Ich lade alle Einwohner der Gemeinde Langenorla zur Gedenk-feier recht herzlich ein.Die Gedenkfeier wird gefördert vom Bundesministerium für Fa-milie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundespro-gramms Demokratie leben.Lars FröhlichBürgermeister

Informationen des Bürgermeisters

Osterbrunnen in Kleindembach

Ich danke allen, die sich beim Vorbereiten und Schmücken des Osterbrunnens engagiert haben. Auch dieses Jahr wurde wieder ein wunderschöner Osterbrunnen gestaltet. Ein sehenswerter Blickfang auf dem Festplatz, der allen Einwohnern und Gäs-ten Freude bereitet. Ein besonderes Dankeschön gebührt dem Feuerwehrverein.

Breitbandausbau

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,fast 70 Prozent aller Haushalte in Deutschland haben einen Zu-gang zu einem DSL-Internetanschluss von mehr als 50 Mbit pro Sekunde. Aber es gibt auch unterversorgte Gebiete. Leider zählt die Gemeinde Langenorla zu den sogenannten wirtschaftlich unattraktiven Gebieten im Bereich Breitbandnetz, so wie fast in allen ländlichen Gegenden in Thüringen. Mit Hilfe des Bundesför-derprogramms für den Breitbandausbau möchte die Gemeinde die weißen Flecke schließen und für alle Bürger und Bürgerinnen ein schnelles Internet ermöglichen. Die Verwaltung der Gemein-de Langenorla hat den dringenden Bedarf für alle drei Ortsteile zur Förderung angemeldet. In enger Zusammenarbeit mit dem Saale-Orla-Kreis möchte die Gemeinde dieses hochgesteckte Ziel vor 2018 erreichen. Erste Maßnahmen hat die Telekom AG

Ostergestaltung am Anger

Ein Dankeschön an alle Helfer!

Osterbrunnen in Bodelwitz

154 Jahre alt ist unser Brunnen in der Mitte des Dorfes. Er wird von der gemeindeeigenen Schulquelle gespeist und wurde schon lange, bevor es in Bodelwitz eine Wasserleitung gab, zur Versorgung der Haushalte und Ställe mit Wasser genutzt.

Einige Bürger (auch Mitglieder im Feuerwehrverein), denen der Brunnen am Herzen liegt, haben ihn in diesem Jahr mit einer wunderschönen Osterkrone geschmückt. Die Gemeinde Bodel-witz bedankt sich ganz herzlich für das Engagement. Es wäre schön, wenn unser Brunnen in jedem Jahr zur Osterzeit einen so schönen Anblick bieten würde.Katja StapsBürgermeisterin

GEMEINDE LANGENORLA

Amtlicher Teil

Bekanntmachung

Beschlüsse des Gemeinderates

17. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 25.02.2016Beschluss Nr. 17/01/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla genehmigt die Nie-derschrift der 16. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.01.2016.Beschluss Nr. 17/02a/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla beschließt auf der Grundlage des § 57 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 samt ihren Anla-gen in öffentlicher Sitzung.Beschluss Nr. 17/02b/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla beschließt auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung den Fi-

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Oppurg - 10 - Nr. 4/2016

Beschluss Nr. 14/4/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg beruft Herrn Mike Salz-mann nach § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürK-WG) zum Stellvertreter des Wahlleiters für die Bürgermeister-wahl am 05.06.2016.Beschluss Nr. 14/5/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg beschließt die Aufstel-lung eines Bebauungsplanes „Rehmer Weg“ als allgemeines Wohngebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.Beschluss Nr. 14/6/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg beschließt, das Archi-tekturbüro Weber aus Gera mit der Bearbeitung des Bebauungs-planes Rehmer Weg zu beauftragen. Das Honorar beträgt laut Honorarangebot vom 27.01.2016 12.807,38 € (brutto). Der Bei-geordnete wird ermächtigt, den Honorarvertrag zu unterzeich-nen.Beschluss Nr. 14/7/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg bestätigt die Auftrags-vergabe zur Ausführung der Reparaturen am Multicar an die Fir-ma Carl Beutlhauser Kommunal- und Agrartechnik GmbH & Co. KG, Niederlassung Neustadt an der Orla, In der Windschleiche 4 sowie die dafür notwendige überplanmäßige Ausgabe nach § 58 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung in Höhe von 3.213,29 €.

aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.03.2016

Beschluss Nr. 14/8/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg genehmigt das Protokoll der 13. nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.01.2016.

Oppurg, den 10.03.2016SchoberthBeigeordneter

Bekanntmachung

der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Oppurg

am 5. Juni 2016

1.In der Gemeinde Oppurg wird am 5. Juni 2016 ein ehrenamtli-cher Bürgermeister gewählt.Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Per-son in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglied-staates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes-republik Deutschland:Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re-publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie-derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni-en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern.Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheit-liche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgeset-zes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den

angekündigt, um die Internetanbindung in Langendembach zu verbessern. Dazu wird voraussichtlich in diesem Jahr ein Lei-tungsausbau mit Glasfaserkabel zwischen Kleindembach und Langendembach erfolgen. Über die weitere Entwicklung des schnellen Internetausbaus in unserer Gemeinde werde ich zu gegebener Zeit weiter informieren.

Sparkassenbriefkasten in Kleindembach

Nach zielorientierten Gesprächen zwischen der Kreissparkas-se und der Gemeinde Langenorla hat die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit geschaffen, der Sparkasse einen Platz für den zugesagten Bankbriefkasten anzubieten. Die Chance den Brief-kasten am Gemeindeamt in Kleindembach zu platzieren, nahm die Kreissparkasse dankend an. Die Schließung der Filiale in Kleindembach ist eine rein wirtschaftliche Entscheidung der Kreissparkasse. Das Angebot an die Sparkasse den Briefkasten kostenfrei am gemeindeeigenen Gebäude zu platzieren, ist die einzige Möglichkeit, das Beste aus der Situation für die Bürger zu machen. Dieser Briefkasten stellt eine wichtige und manchmal sogar die einzige Kontaktmöglichkeit der älteren Mitbewohner zu ihrer Hausbank dar. Die Leerung soll nach Aussagen des Markt-bereichsleiters Christian Böhnke mehrmals wöchentlich erfolgen.Lars FröhlichBürgermeister

Geburtstage der FeuerwehrDie Freiwillige Feuerwehr und die Feuerwehrvereine der Ge-meinde Langenorla gratulieren recht herzlich zum Geburtstag03.04. Bernd Pavel20.04. Kevin Linke24.04. Anne Lauterbach

FäkalschlammentsorgungDer Zweckverband Wasser und Abwasser Orla teilt mit, dass die Fäkalschlammentsorgung in der Gemeinde Langenorla in fol-genden Zeiträumen durchgeführt wird:im Ortsteil Langendembach vom 08. – 18.04.2016im Ortsteil Kleindembach vom 18. – 27.04.2016Nähere Informationen dazu finden Sie auf Seite S. 5 unter der Rubrik „Allgemeine Informationen“.

GEMEINDE OPPURG

Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2016

Beschluss Nr. 14/1/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg genehmigt das Proto-koll der 13. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.01.2016.Beschluss Nr. 14/2/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg beschließt, dass der Beigeordnete ermächtigt und beauftragt wird, mit der Thüringer Energie AG den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentli-cher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitun-gen für das allgemeine Gasversorgungsnetz im Gemeindegebiet in der vorliegenden Form abzuschließen.Beschluss Nr. 14/3/2016Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg beruft Herrn Bodo Berg-mann nach § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürK-WG) zum Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl am 05.06.2016.

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Oppurg - 11 - Nr. 4/2016

c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.

1.3Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Be-werbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die eigenhändigen Unterschriften von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 60 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsun-terschriften erforderlich.Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizu-fügen:Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-tragten dieser Einrichtungen und des Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eig-nung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.2.Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufzustellende Be-werber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilneh-mer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemein-samen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlbe-rechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewer-bers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung so-wie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzu-reichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Ge-meinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versamm-lung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf-grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Saale-Orla, oder im Gemeinderat der Gemeinde Oppurg vertreten sind, müssen neben den Un-terschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemein-deratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 48 Unterschriften).3.1Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ-ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Ge-meinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wäh-lergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschrif-ten von viermal so viel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmit-glieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsa-men Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl un-

für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zu-lassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als haupt-amtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).1.1Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wähler-gruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einrei-chung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber ent-halten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor-schlag einer Partei oder Wählergruppe ist.Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wäh-lergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Un-terscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die eigenhändigen Unter-schriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvor-schlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertre-ter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müs-sen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommu-nalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauf-tragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Be-auftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahl-vorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden.1.2Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten:a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift

des Bewerbers,c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe

ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.

Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als An-lage beizufügen:a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO,

dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvor-schlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministe-rium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen und des Einverständ-nisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenver-hältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestim-mungen nicht fehlt,

b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs.1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,

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Oppurg - 12 - Nr. 4/2016

6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftrag-ten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 2. Mai 2016 bis 18.00 Uhr behoben sein.Am 3. Mai 2016 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusam-men und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine ver-längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei-nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli-cher und weiblicher Form.

Oppurg, den 15.03.2016BergmannWahlleiter

Bürgermeisterwahl am 5. Juni 2016

Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses

für die Gemeinde Oppurg

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findetam Dienstag, dem 3. Mai 2016, 16:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Oppurg, Hauptstraße 6 statt.Tagesordnung:Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Listenver-bindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung (§§ 17 Abs. 3 und 4, 27 Abs. 3 des Thüringer Kommunalwahlge-setzes – ThürKWG)Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.

Oppurg, den 21.03.2016BergmannWahlleiter

Nichtamtlicher Teil

MaibaumsetzenZum traditionellen Maibaumsetzen am 30. April wird herzlich ein-geladen:Kolba: 17:30 UhrOppurg: 18:00 UhrRehmen: 18.30 Uhr

Jugendfeuerwehr OppurgAm 30.01.2016 machten wir uns als Jugendfeuerwehr Oppurg auf den Weg zum 27. Geländespiel in Gera. 370 junge Feuer-wehrleute aus ganz Thüringen und selbst darüber hinaus mes-sen sich jedes Jahr im sportlichen Wettbewerb. In zwei Alters-klassen gingen 42 Teams auf die etwa zehn Kilometer lange Runde durch Stadtwald und Hofwiesenpark mit Start und Ziel im Geraer Hofgut.

unterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Saale-Orla, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat vertreten ist.3.2Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na-men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr-heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.3.3Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt-zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl-vorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsgemein-schaft Oppurg bis zum 34. Tag vor der Wahl (2. Mai 2016), 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Ein-reichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhrin der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg (Raum 2), Am Türken-hof 5, 07381 Oppurg ausgelegt.Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krank-heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur un-ter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Ein-tragungsraum bei der Verwaltungsgemeinschaft aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlbe-rechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzuneh-men; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos-sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahl-vorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Un-terschriften können nicht zurückgenommen werden.3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvor-schlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend.4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma-chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 22. April 2016 bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Oppurg Herrn Bodo Bergmann, Hauptstraße 15, 07381 Oppurgoder in der Verwaltungsgemein-schaft Oppurg, Am Türkenhof 5, 07381 Oppurg einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 22. April 2016 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Be-auftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklä-rung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschla-genen Bewerber durchgeführt.

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Oppurg - 13 - Nr. 4/2016

GEMEINDE WEIRA

Nichtamtlicher Teil

Informationen des Bürgermeisters

Förderung zur Beseitigung von Hochwasserschäden - Ersatzneubau der Bachmauern in Weira

„Was länger währt, wird hoffentlich besonders gut.“Wiederholt berichtete ich, zuletzt in der November-Ausgabe des vorigen Jahres, über die enormen Schäden an der Uferbe-festigung des Bachlaufes zwischen den Gebäuden Ortstraße 49 und 49 a. Das kurzzeitige Hochwasser des Sommertages 3. Juni 2013 hatte dort ganze zerstörerische Arbeit geleistet. Die beantragte und nichtrückzahlbare Projektförderung zur Hoch-wasserschadenbeseitigung in Höhe von 155.246,59 € wurde am 02.06.2014 bewilligt.

Die Firma Hiestro-Bau GmbH aus Teuchern bei Weißenfeld erhielt mit Abgabe des wirtschaft-lichsten Angebotes den Auftrag. Trotz mehrmaliger Aufforderung der Gemein-de und des Planungsbüros erfüllte die Firma ihre Auf-tragsverpflichtung nicht. In Absprache und Einverneh-men mit dem Fördermit-telgeber, dem Landesamt für Bau und Verkehr, wur-de im Oktober 2015 dem zweitplatzierten Bieter, der Firma STW Eliasbrunn, zur Angebotssumme von 144.035,87 € der Auftrag erteilt. Die nachfolgenden Fotos zeigen den Fort-schritt der Baumaßnahme seit Baubeginn.

November 2015

März 2016

Neugestaltung des oberen Dorfplatzes im Jahr 2016

Aufgrund der zwei durchweg zeitfüllenden Schwerpunktthemen im Jahr 2015a) die Gründung der Bürgerinitiative Weira „Weira wehrt sich

gegen Windräder.“b) die Baumaßnahme an der Kirche zur Sanierung des Daches

und des Dachtragwerkes des Kirchturms

Schlauch rollen, Saugleitung kuppeln, Stiche und Bunde, „Schraubenpuzzle“, Natur- und Verkehrskunde, Topografie, Erste Hilfe – das sind nur einige der elf Stationen, die wir absolvieren mussten. Am Ende des Wettbewerbes waren wir unter den ers-ten 10 Teams und so die Besten des Saale-Orla-Kreises. Und das beweist, dass es sich lohnt eine Jugendfeuerwehr zu haben und sie zu unterrichten. Den Ausklang des Tages ließen wir uns in einem Schnellrestaurant schmecken, bis wir dann am Abend erschöpft aber stolz wieder zuhause ankamen.Herzlichen Dank unserem Nachwuchs der Feuerwehr Oppurg für die Platzierung und eurem Durchhaltevermögen bei der Ar-beit in unserer Feuerwehr.Stellv. Jugendwart

Die Freiwillige Feuerwehr Rehmen und der Feuerwehrverein Rehmen e. V. gratulieren recht herzlich zum Geburtstag:am 10. April Gunter Tannertam 10. April Jochen Winneram 17. April Stephanie Fürllam 26. April Michael Hofmannam 29. April Hubert Pöltl

Blutspendetermin in OppurgDonnerstag, 14.04.2016von 16:00 – 19:00 Uhr in der Regelschule OppurgUm rege Beteiligung wird gebeten!DRK-Kreisverband Saale-Orla e. V.

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Oppurg - 14 - Nr. 4/2016

Aus einem Rohr aus Plastik haben wir dann eine eigene Flöte gebastelt, aber bei mir kam kein Ton raus. Aus Papier haben wir einen Kolibri gebastelt und zum Schluss getanzt.

Und dann war unsere Stunde um und wir mussten uns verab-schieden.Johanna Wehrstedt - Klasse 4 der Grundschule Langenorla

In der Woche vom 29.02. – 04.03. war Herr Alan Torres zum wiederholten Male in der Grundschule Langenorla zu Gast. Im Rahmen einer schönen Tradition führte er in den Klassenstufen 2 – 4 wieder interessante und abwechslungsreiche Veranstaltun-gen durch. So bestaunten alle Kinder Bilder zu verschiedenen Tieren, Sehenswürdigkeiten und Lebenssituationen Mexikos und lauschten den Ausführungen von Herrn Torres. Bewegung brach-te dann das gemeinsame Tanzen und Musizieren auf lateiname-rikanischen Instrumenten. Trommeln und Okarinas waren sehr beliebt. Die Schüler und Schülerinnen der 3. und 4. Klassen bastelten dann selbst einfache Flöten und versuchten, ihnen die typischen Töne zu entlocken. Das war gar nicht so einfach, berei-tete aber allen großen Spaß. Außerdem war für die Kinder dieser Klassenstufen der Besuch von Herrn Torres auch Höhepunkt und Abschluss einer mehrwöchigen Werkstattarbeit zu diesem frem-den und interessanten Land.Köhler - Klasse 4

Regelschule Oppurg

Grüner Klee und Dynamit

„Der Stickstoff hat den Sinn erhalten, den Eiweißaufbau zu ge-stalten. Er ist d’rum wichtig wie noch nie zum Pflanzenaufbau und für’s Vieh ...“ So lautet eine bekannte Eselsbrücke, wenn es um das Thema Stickstoff und dessen Bedeutung für Mensch, Natur und Umwelt geht. Doch wie bedeutsam ist dieses chemi-sche Element für unser Leben tatsächlich? Genau das wollten wir, die Klasse 10a und die Klasse 8b der Staatlichen Regelschu-le Oppurg erkunden und besuchten am Mittwoch, den 16. März, die Hochschule in Merseburg. Die dortige Ausstellung „Grüner Klee und Dynamit – Der Stickstoff und das Leben“ erzählt auf anschauliche und eindrucksvolle Art und Weise die Geschichte des Stickstoffs mit einzigartigen Ausstellungsstücken. Bereits im Mittelalter begannen Alchemisten und Salpeterer, diesen Stoff zu erforschen und ihn nutzbar zu machen. Heute ist er fester Bestandteil unseres Alltags: ob Straßen- oder Tunnelbau, ob in Riechsalz, Schießpulver, Kaffee oder im Airbag – in seinen ver-schiedensten Verbindungen begegnet uns Stickstoff fast überall. Dank vieler interaktiver Elemente, wie zum Beispiel dem Mikro-skopieren oder dem manuellen Auslösen eines Fahrerairbags wurde dieser Stoff für uns zunehmend begreif- und erlebbar.

kommt die zeitliche Verschiebung dieser großen Baumaßnahme in dieses Jahr nicht ungelegen. Der Grund für die Verschiebung der Maßnahme liegt darin, dass die Thüringer Landesregierung ihren Haushalt für 2015 erst sehr spät im laufenden Jahr be-schloss und Zuwendungsbescheide für Fördermittel nur mit ge-nehmigtem Landeshaushalt ausgereicht werden können.Um den neugestalteten Dorfplatz nicht nach wenigen Jahren wieder zu öffnen, entschloss sich der Gemeinderat im Jahr 2014 als ersten Bauabschnitt den Schmutzwasserkanal im Baufeld zu verlegen. Dies wird von der Gemeinde vorfinanziert und umfasst Kosten in Höhe von 135.000,- €. Mit dem Zweckverband Was-ser und Abwasser Orla wurde dementsprechend am 18.11.2014 eine Zweckvereinbarung unterzeichnet. Auf Empfehlung des Planungsbüros SIGMA PLAN sollten das Verlegen des Schmutz-wasserkanals sowie der gesamte Platzausbau und die -gestal-tung von einer leistungsfähigen Firma ausgeführt werden.Im Rahmen der Dorferneuerung erhielten wir vom Amt für Land-entwicklung und Flurneuordnung mit Datum vom 10.11.2015 den Zuwendungsbescheid zur Gestaltung des oberen Dorfplatzes in Höhe von 286.000,- €. Im Herbst des vergangenen Jahres wurde bereits ein Bodengutachten erstellt.Mit der Thüringer Energienetze GmbH wurde ebenfalls eine Zweckvereinbarung zur Ortsnetzverkabelung im Bereich Dorf-platz abgeschlossen. Am 10.03.2016 fand eine Anliegerver-sammlung statt und Anfang April 2016 wird die Maßnahme im Thüringer Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die geschätzten Kos-ten des Platzausbaus betragen 432.000,- €. Der voraussichtliche Baubeginn wird im Mai sein.M. JacobBürgermeister

Herzliche Einladung zum traditionellen Maibaumsetzenam Samstag, dem 30. April 2016 ab 17:00 UhrDie Kameraden unserer Wehr werden auch in diesem Jahr den Maibaum setzen, wozu alle Einwohner und Gäste recht herzlich eingeladen sind.Für das leibliche Wohl wird wie immer bestens gesorgt.Freiwillige Feuerwehr Weira

Schulnachrichten

Grundschule Langenorla

Unterricht – aber ganz anders

Am 29.02. war ein Mann aus Mexiko bei uns. Er hieß Herr Torres und hat mit uns einen Ausflug nach Mexiko gemacht. Da war eine riesengroße Leinwand an der Tafel und auf ihr haben wir Tiere aus Mexiko gesehen. Da waren zum Beispiel aus dem Regen-wald: Affen, Tukans, Kolibris …, aus dem Meer: Riesenschild-kröten, Wale … und aus der Wüste: Schlangen und Skorpione. Das hat uns ganz viel Spaß gemacht. Danach haben wir alle mit Flöten und Trommeln Musik gemacht.

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Oppurg - 15 - Nr. 4/2016

Kindergartennachrichten

Kindergarten „Zwergenland“ in Langenorla

Einladung zur Kinderkrabbelstunde

Am Mittwoch, dem 27.04.2016, 15:00 Uhr treffen sich alle Klei-nen, die unseren Kindergarten noch nicht besuchen, zur Kinder-krabbelstunde im „Zwergenland“ Langenorla.Steffi MudrichLeiterin

Ganzjährig und wöchentlich finden in unserer Einrichtung die Kneipp Anwendungen statt. Besonders beliebt neben Armbad, Knieguss und Armguss ist bei den Kindern ab zwei Jahren das Wassertreten.

Die Käferlein holen sich den Frühling ins Haus.

Verkehrserziehung für alle Schulanfänger mit Herrn Schubert und „Bernd“ - auch in diesem Schuljahr wieder ein aktuelles The-ma für unsere Kinder.Das Team des Kindergartens Zwergenland

Im Anschluss besuchten wir noch den angrenzenden Freiluft-Technikpark, in dem Großexponate wie Maschinen, Apparate und Ausrüstungen der chemischen Industrie gezeigt werden. Fasziniert standen wir vor den teils riesigen Anlagen und sahen der Arbeit einer alten, riesigen Dampfmaschine zu oder „erklet-terten“ eine alte Dampflock aus den 1960er Jahren. Für uns alle war es ein spannender Tag mit tollen Eindrücken und vielen neu-en Erkenntnissen.C. Treml, Klasse 8b

Regelschüler aus Oppurg zur Eröffnung der Leipziger Buchmesse

Am Donnerstag, dem 17.März 2016 unternahmen die 8. Klas-sen eine Exkursion nach Leipzig zur Eröffnung der Buchmesse. Bereits auf den Parkplätzen des riesigen Messegeländes war der Besucheransturm zu erahnen. Die ersten Cosplayer flanier-ten schon durch den sonnendurchfluteten Glasgang und wir bestaunten ihre aufwändigen und skurrilen Verkleidungen. Sie gaben uns einen Vorgeschmack auf das kunterbunte Treiben in Halle 1, die extra für die Manga- und Comic-Freaks eingerich-tet wurde. Ein Wake-up Slam, Buchlesungen von Autoren, die Prämierung der diesjährigen Sieger der Buchmesse, die Vielzahl bekannter und unbekannter Verlage mit ihren ausgestellten Neu-heiten an Druckerzeugnissen und die unterschiedlichsten Ange-bote für alle, die über die Welt der Bücher hinausgehen, beein-druckten uns sehr. Die Vorführung des Druckerhandwerks von Johann Gutenberg und dessen Entwicklung bis in die Gegenwart interessierte uns besonders. Die Autogrammstunde von Autoren nutzte eine Schülerin, um sich ihr Lieblingsbuch signieren zu lassen und der Schriftstellerin eigene gelungene Comic-Zeich-nungen vorzulegen. Unsere Exkursion hinterließ den bleibenden Eindruck von dem quirligen Trubel eines Messetages und auch der Ernsthaftigkeit um den Wirtschaftszweig „Buch“. Wir sind der Meinung, dass Bücher auch zukünftig nicht vollständig von digi-talen Medien ersetzt werden können. Bücher sind nämlich PA-PIER FÜR DIE EWIGKEIT.K. Pflügner, Team Öffentlichkeitsarbeit

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Oppurg - 16 - Nr. 4/2016

Rogate, 1.5.09.00 Uhr Schweinitz10.15 Uhr Langendembach14.00 Uhr Kleindembach (Taufe)Christi Himmelfahrt, 5.5.14.00 Uhr Waldhaus ZellaExaudi, 8.5.10.00 Uhr Langenorla (Konfirmanden-Vorstellung, mit

Abendmahl)ChristenlehreSamstag, 9.4. + 23.4., 10.30 Uhr in der Kirche FreienorlaKonfirmanden-UnterrichtDonnerstag, 28.4., 16.15 Uhr im Pfarrhaus LangenorlaGemeindenachmittagDienstag, 19.4. + 3.5., 14.30 Uhr im Pfarrhaus GräfendorfDienstag, 26.4., 15.00 Uhr im Pfarrhaus Langenorla (mit Dia-Vortrag: „Luther und Herr Käthe“)SeniorenkreisMittwoch, 13.4. + 11.5., 14.30 Uhr im Gemeindezentrum Pöß-neckMonatsspruch April 2016„Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Pries-terschaft, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, dass ihr ver-kündigen sollt die Wohltaten dessen, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht.“ 1. Petrus 2,9Eine gesegnete österliche Freudenzeitwünscht Ihnen Ihr Pfarrer Christoph Fuss

Kirchengemeindeverband Oppurg

Gottesdienste und Veranstaltungen

9. April, Samstag10.00 Uhr Pfarrhaus Oppurg Kinderkreis Kl. 1 - 610. April, Sonntag Misericordias Domini10.00 Uhr Oppurg Andacht11. April, Montag19.30 Uhr Oppurg Bibelabend16. April, Samstag17.00 Uhr Döbritz Gottesdienst17. April, Sonntag Jubilate08.30 Uhr Oberoppurg Gottesdienst20. April, Mittwoch14.30 Uhr Oberoppurg Gemeindenachmittag21. April, Donnerstag15.00 Uhr Oppurg Seniorennachmittag24. April, Sonntag Kantate08.30 Uhr Rehmen Gottesdienst1.Mai, Sonntag Rogate10.00 Uhr Ranis zentraler Gottesdienst zur Vorstellung der

Konfirmanden8. Mai, Sonntag Exaudi08.30 Uhr Kolba Gottesdienst10.00 Uhr Oppurg Gottesdienst9. Mai, Montag19.30 Uhr Oppurg Bibelabend15. Mai, PfingstsonntagGottesdienst zur Konfirmation in der Region:10.00 Uhr Pößneck10.00 Uhr Krölpa14.00 Uhr Wernburg14.00 Uhr DaumitschAus unserem Kirchengemeindeverband werden am Pfingstsonn-tag konfirmiert:Lina Heinze aus Oppurg (Gottesdienst um 10.00 Uhr in Krölpa)Lea Zessin aus Döbritz (Gottesdienst um 14.00 Uhr in Wernburg)Wir wünschen den Konfirmandinnen alles Gute und Gottes Se-gen!

Ein schönes, buntes Eierfärben war am 17. März im Kindergar-ten Zwergenland zu erleben.

Gefärbt wurde mit Naturfarben und dekoriert mit Stickern, Fe-dern, Stoffresten und viel Glitzer. Es wurde von der Wichtelgrup-pe ins Leben gerufen und war durch die Erzieher und die vielen Helfer ein fröhlicher Nachmittag. Danke für den farbenfrohen Bastelnachmittag.

Ein kleiner und ein großer Osterhase waren zu Besuch im Zwer-genland. Das war für alle Kinder ein tolles Erlebnis.Anja Ortlepp

Kirchliche Nachrichten

Ev.-Luth. Pfarramt Langenorla

Gottesdienste

Freitag, 8.4.16.00 Uhr Pößneck (DRK-Pflegeheim, Fürbitte für die Ver-

storbenen der letzten 12 Monate)Samstag, 9.4.14.00 Uhr Freienorla (Taufe)Miserikordias Domini, 10.4.09.00 Uhr Gräfendorf10.30 Uhr Schmorda17.00 Uhr Freienorla (Orgelkonzert mit Kantor Hartmut

Siebmanns)Jubilate, 17.4.09.00 Uhr Langendembach10.15 Uhr KleindembachKantate, 24.4.09.00 Uhr Langenorla10.15 Uhr FreienorlaFreitag, 29.4.09.30 Uhr Pößneck (DRK-Pflegeheim)

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Oppurg - 17 - Nr. 4/2016

ca. 50 % der alten Dachschalung bis zu den Turmspitzen der Fialtürme. Am Sonntag, dem 19.07.2015, wurden durch einige Sturmböen Gerüstböden gelöst und eine sogar ca. 70 – 80 m durch die Luft in ein Gartengrundstück geschleudert. Hierbei kam die örtliche Feuerwehr zur ersten Sicherung des Gerüstes zum Einsatz. Den Kameraden und allen anderen freiwilligen Hel-fern vielen Dank für ihren Einsatz.Die Holzschutzgutachterin Frau Gürtler verlangte den Abbruch des Mauerwerks, welches ca. 45 cm über und zwischen den Balkenauflagern und den Mauerlatten vorhanden war. Erst jetzt wurden die großen Holzschäden sichtbar. Die Angebotssummen der beteiligten Firmen waren daher hinfällig und mussten überar-beitet werden, was die Bausummen beträchtlich erhöhte.Zimmererarbeiten: von 33.796,- € auf 91.589,- €Dachdeckerarbeiten: von 75.494,- € auf 79.848,- €Gerüstbauarbeiten: von 36.746,- € auf 42.246,- €Kunstschmiedearbeiten: von 4.447,- € auf 5.651,- €Bei letzterem Gewerk kommt noch die Vergoldung der Haupt- und Nebenkugeln dazu. Um die Kosten nicht noch weiter in die Höhe zu treiben, wurde der Mauerwerksabbruch durch Rainer und Kerstin Brünner und Klaus Meinhold in Eigenleistung getätigt (finanzieller Wert: ca. 8.000 – 10.000 €). Die Steine des Mauer-werks mussten alle über das Gerüst getragen und mit dem Auf-zug nach unten transportiert werden. Die Schuttrutsche war für solche große Steine nicht geeignet. Auch hierfür vielen Dank. Ab 18.06.2015 begann die Schwammsanierung des Mauerwerkes an der Nordseite und je 1,5 m um jede Ecke. Ab 21.09.2015 be-gannen die Zimmererarbeiten und konnten erst am 06.11.2015 abgeschlossen werden. Für die Zimmererarbeiten wurde zusätz-lich zum Bauaufzug noch ein Mobilkrahn benötigt, um die 10 m langen Balken (24 x 24 cm) nach oben zu bringen. Durch den aufgeweichten Boden halfen Siegfried Schäferlein und Thomas Diezel mit ihren wendigen Traktoren, den Mobilkran an seinen Standort und später wieder wegzuziehen. Auch hierfür vielen Dank. Es gab kaum einen Balken auf der Aufstandsebene, der nicht ausgewechselt werden musste. Auch die Gratsparren am Hauptturm mussten komplett erneuert werden. Wegen Regen war der Friedhof für Bau- und Lieferfahrzeuge nicht mehr befahr-bar. In einem Wochenendeinsatz mit Sebastian Henke, Steffen Riedel, Martin Jacob, Udo Schoberth, Klaus Meinhold und Tech-nik des Baggerbetriebes Steffen Riedel wurde dieser Mangel durch Einbau von Schotter behoben. An weiteren Einsätzen zur Schuttberäumung und sonstig nötigen arbeiten beteiligten sich Christoph Freiberg, Daniel Pohle, Daniel Ernst, Maximilian Haa-se und weitere Bürger. Auch ihnen vielen Dank. Am 12. 10.2015 wurde durch die Dachdeckerfirma neue Schalung aufgebracht und eine neue Dachrinne mit Fallrohr am Turm angebracht. Am 23.11.2015 begann die neue Verschieferung des Turmes. Durch die Bauarbeiten war die Elektrik im Turm teilweise defekt gewor-den. Sie wurde durch Klaus Pohle und Daniel Pohle instand ge-setzt. Auch dafür vielen Dank. Vom 17.12.2015 bis 11.01.2016 hatten die noch tätigen Firmen Betriebsferien, so dass sich die Dachdeckerarbeiten auch durch den Wettereinfluss bis zum 05.02.2016 hinzogen. An diesem Tag wurde entgegen vorheriger Absprachen, um laufende Gerüstkosten zu senken, kurzfristig der Hauptknopf mit Wetterfahne aufgesetzt und mit dem Ge-rüstabbau begonnen. Am 19.02.2015 wurde die Bekrönung der Fialtürme montiert. Am 21.02.2016 fand das Knopffest statt und danach der Abbau des restlichen Gerüstes.Liebe Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie eure Vorfahren habt ihr im Glauben weder Mühen noch Kosten gescheut, diese alt-ehrwürdige Kirche zu erhalten, um sie wieder zu einem bauli-chen geistigen Zentrum des Ortes werden zu lassen. Wie Pfarrer Jahn in seiner Festpredigt erwähnte, sollen wir uns doch auch wieder öfter der Bedeutung einer Kirche im Ort besinnen, wo wir Ruhe und Kraft schöpfen können. So wie es 1989 war, die Kirche als einen Ort des Friedens sehen.Wir alle beweisen doch mit unseren Geld- und Sachspenden, sonstigen Zuwendungen und Arbeitsleistungen den Willen, die Kirche zu erhalten und zu bewahren. Euch allen vielen Dank.Nach 8-jährigem Bemühen um öffentliche Gelder (Fördermittel aus Städtebauförderung) ist es uns nun gelungen, den I. Bauab-schnitt „Sanierung Dach Kirchturm“ zum Abschluss zu bringen, mit Unterstützung durch:- Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar- politische Gemeinde Weira- Denkmalbehörde- KIBA Hannover- Kirchenkreis Schleiz

Eine gute Zeit und ein bewegendes Pfingstfest wünschen Ihnen Ihre Kirchenältesten und Pfarrer W. Stötzner!

KGV Gössitz-Wernburg

Gottesdiensttermine und Veranstaltungen

GottesdiensteSonntag, den 10.4.Miserikordias DominiQuaschwitz 09:00 Uhr Pfrn.i.R. BaumgartenWilhelmsdorf 09:30 Uhr Herr SpittelPeuschen 10:15 Uhr Pfrn.i.R. BaumgartenMoxa 14:00 Uhr Pfr. Kopitzsch (GD in Moxa im Dorfgemeinschaftshaus)Gertewitz 15:30 Uhr Pfr. KopitzschSonntag, den 17.4. JubilateWernburg 09:00 Uhr Pfrn.i.R. BaumgartenWilhelmsdorf 09:30 Uhr Herr SpittelGössitz 10:15 Uhr Pfrn.i.R. BaumgartenSonntag, den 24.4. KantateWilhelmsdorf 09:00 Uhr Pfrn.i.R. BaumgartenPaska 10:15 Uhr Pfrn.i.R. BaumgartenDaumitsch 14:00 Uhr Pfr. KopitzschSonntag, den 1.5. RogateWilhelmsdorf 09:30 Uhr Herr Spittel Ranis /Stadtkirche 10:00 Uhr Vorstellungs-GD der KonfirmandenSonntag, den 8.5. ExaudiQuaschwitz 09:00 Uhr Pfrn.i.R. BaumgartenWilhelmsdorf 09:30 Uhr Herr SpittelGössitz 10:15 Uhr Pfrn.i.R. BaumgartenGemeindenachmittageDonnerstag, den 7.4. Gössitz 14:00 Uhr im BethausDonnerstag, den 14.4. Wernburg 14:00 Uhr im GemeinderaumMittwoch, den 20.4.Peuschen 14:00 Uhr im GemeinderaumDonnerstag, den 28.4. Wilhelmsdorf 14:00 Uhr im Gemeinde-raumDonnerstag, den 5.5. Gössitz 14:00 Uhr im BethausDonnerstag, den 12.5. Wernburg 14:00 Uhr im Gemeinderaum

Turmsanierung der Kirche in Weira abgeschlossenLiebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weira,mit Dankbarkeit und Freude konnten wir am Sonntag, dem 21.02.2015, das sogenannte Knopffest der Kirche in Weira mit einem Zentralgottesdienst feiern. Nach mehrmonatiger Bauzeit schlossen wir in feierlicher Runde die Sanierung des Kirchturm-daches, der Schieferneueindeckung, neuer Schalung, neuer Blitzschutzanlage und aufgearbeiteter Bekrönung den I. Bauab-schnitt ab. Es folgt eine chronologische Bauablaufbeschreibung:Ab 08.06.2015 wurde der Kirchturm eingerüstet. Am 30.06.2015 wurde der Turmknopf abgenommen und geöffnet. Ab 13.07.2015 erfolgten der Abriss der Schieferdeckung und die Abnahme von

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Oppurg - 18 - Nr. 4/2016

Jagdgenossenschaften

Jagdgenossenschaft Bodelwitz

Einladung zur Mitgliederversammlung

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdge-nossenschaft Bodelwitz

am 28. April 2016 , um 19.00 Uhrim Gasthof „Grüner Baum“ in Bodelwitz

wird herzlich eingeladen.Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Ge-meindejagdbezirk Bodelwitz gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.Tagesordnung1. Begrüßung2. Bericht des Vorstandes3. Kassenbericht4. Bericht der Rechnungsprüfer5. Entlastung des Vorstandes6. Bericht der Jagdpächter7. Beschluss zur Verwendung des Reinertrages8. SonstigesJagdvorstand

Jagdgenossenschaft Langenorla-Kleindembach

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung (Vollversammlung)

Zu unserer nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossen-schaft Langenorla-Kleindembach am

Freitag, dem 15. April 2016, 18:00 Uhrin Langenorla im Gasthof „Zum Orlatal“

laden wir hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Ge-meinschaftsjagdbezirk Langenorla-Kleindembach gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich ein.Tagesordnung1. Begrüßung2. Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Jagdjahr3. Kassenbericht für das Jagdjahr 2015/20164. Bericht der Rechnungsprüfer5. Berichte der Jagdpächter6. Diskussion und Anfragen7. Entlastung des Vorstandes über das abgelaufene Jagdjahr8. Beschlussfassung9. Wahl des neuen Jagdvorstandes10. SchlusswortEventuelle Änderungen der Tagesordnung werden vor Beginn der Versammlung bekannt gegeben.Hinweis:Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Li-nie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossen-schaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein bevoll-mächtigter Jagdgenosse darf höchstens drei Jagdgenossen ver-treten. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.Wir bitten um zahlreiches und pünktliches Erscheinen.Der Vorstand

Jagdgenossenschaft Oppurg-Kolba

Einladung zur Mitgliederversammlung

Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Oppurg-Kolba findet

am Freitag, dem 29.04.2016 um 19:00 Uhrim Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Oppurg

(Speisesaal der Regelschule) in Oppurg, Hauptstraße 6statt.

- Kreissparkasse Saale-Orla- AAB E-Anlagenbau- Kirchenamt Gera, Frau Bornschein- Superintendent Fuchs- Pfarrer Dr. Wagner, Frau Tietz- Pfarrer Jahn- Ingenieurbüro Eichhorn- Frau Gürtler- Verwaltungsgemeinschaft Oppurg- Gerüstbau Jacob- Denkmalbau Ettersburg- Dafa Schleiz- Schmiedekunst GerhardtAllen beteiligten Institutionen, Behörden und Ämtern, den betei-ligten Firmen und unterstützenden Personen vielen Dank. Der politischen Gemeinde Weira mit Gemeinderat und Bürgermeister danken wir vor allem, dass sie uns in Zeiten knapper Kassen so großzügig unterstützt haben, was heute keine Selbstverständ-lichkeit ist. Den ausführenden Firmen bescheinigen wir große Fachkompetenz und bedanken uns für die sehr gute Qualität ih-rer Arbeiten.Der Festgottesdienst, der mit zahlreichen Gästen gefeiert wurde, fand seinen Abschluss mit einem Imbiss in der ehemaligen Gast-stätte in Weira. Einige Frauen hatten den Kuchen gesponsert und die Agrofarm Knau die Roster (mit Semmeln), welche von der Freiwilligen Feuerwehr Weira gebraten wurden. Dazu gab es Kaf-fee, Glühwein und andere Getränke.An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die vielen fleißigen Helfer, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben. In die-sem Rahmen konnten auch nochmals Kopien der Unterlagen aus dem Turmknopf und Fotos angeschaut werden.Ich möchte mich persönlich bei dem Kirchgemeinderat, dem Bür-germeister mit Gemeinderat sowie Pfarrer Jahn für die Würdi-gung bedanken.Mögen alle Einwohner uns weiter gewogen sein, um den II. und III. Bauabschnitt zu einem glücklichen Ende zu bringen.KirchgemeinderatVorsitzenderKlaus Meinhold

Religionsgemeinschaft der Zeugen JehovasVersammlung Pößneck

GOTTESDIENSTE JEHOVAS ZEUGEN

Zusammenkunftsort:Königreichssaal Flurstraße 3, 07381 Pößneck Zusammenkunftszeiten: Freitag, 18.30 Uhr Unser Leben und Dienst als Christ Bibelstudium, Thema: Ahmt ihren Glauben nach Sonntag, 09.30 Uhr Biblischer Vortrag, anschließend Wachtturm-Studium Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Freier Eintritt und keine Kollekte. Bibel online lesen: jw.org

Themen im April 2016:

Fr: 08.04. Andere liebevoll aufrichten und stärken So: 10.04. Wie sinnvoll ist dein Leben? Fr: 15.04. Stopp den Mobber, ohne selbst zu mobben! So: 17.04. Sich bemühen, ehrlich zu sein Fr: 22.04. Hiobs Treue ist beispielhaft So: 24.04. Bewahre die christliche Identität So: 01.05. Kreiskongress in Glauchau Motto: Ahmt Jehova nach Fr: 06.05. Beten wir für andere, freut das Jehova So: 08.05. Die Wunder der Schöpfung Gottes würdigen

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Oppurg - 19 - Nr. 4/2016

Herausragendes Ereignis war sicher die Teilnahme des Chores am Festumzug zum Thüringentag in Pößneck am 28.06.2015. Neben Ständchensingen zu runden Geburtstagen wurden auch wieder eine gemeinsame Chorfahrt (nach Würzburg), ein Som-merfest und eine Weihnachtsfeier mit vielen lustigen Beiträgen der Chormitglieder durchgeführt. Hauptaugenmerk galt wie immer den wöchentlichen Chorproben. Ein Adventskonzert in Stadtroda, gemeinsam mit zwei anderen Chören, bildete den krönenden Abschluss des Chorjahres.In der anschließenden Diskussion wurden vor allem der gute Zusammenhalt im Chor, das gute Miteinander und der Gemein-schaftssinn gewürdigt , allerdings aber auch die mitunter schwä-chelnde Teilnahme und Pünktlichkeit mancher Chormitglieder bei den wöchentlichen Chorproben angesprochen. Ein einhelli-ges großes Lob erging an die engagierte und couragierte Chor-leiterin Annabelle Weinhart.Auch für 2016 hat sich der Chor neben der 170-Jahr-Feier im November noch allerhand vorgenommen. Der erste große Auftritt erfolgt am Sonntag, dem 10. April 2016, zum Frühlingssingen in der Shedhalle Pößneck. Im Juni findet die traditionelle Chorfahrt statt, die diesmal auch einen Besuch in Ehekirchen, der Part-nergemeinde von Bodelwitz, beinhaltet. Ebenfalls im Juni singt der Chor in Stadtroda, in Uhlstädt und zum Waldgottesdienst in Seebach. Ein Sommerfest wird wieder organisiert und nach der Geburtstagsfeier im November wird das Chorjahr 2016 mit einer Weihnachtsfeier und Adventskonzerten seinen Abschluss finden.Die wöchentlichen Chorproben finden immer donnerstags, 19:30 – 21:00 Uhr, in der Aula der Regelschule „Prof.-Franz-Huth“ in Pößneck statt.Den Chor findet man auch im Internet unter www.chor-3klang.de und auf Facebook unter www.facebook.com/gvbodelwitz.i. A.Klaus Kramer

NachrufDer KSV 90 Langenorla trauert um sein zu früh

verstorbenes Mitglied und Freizeitkegler

Uwe Ducke.Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken

bewahren.

KSV 90 Langenorla e. V.Mitglieder Vorstand

KC Schlossnarren Oppurg

Geburtstage im April

Wir gratulieren unseren aktiven Mitgliedern:am 06. April: Emma Ziegleram 10. April: Björn Stilleram 12. April: Hedy Rudat

Alle Jagdgenossen, die in den Gemarkungen Oppurg und Kolba bejagbare Flächen besitzen, sind herzlich eingeladen.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Bericht des Jagdvorstandes3. Bericht des Kassenführers4. Bericht des Kassenprüfers5. Diskussion zu den Berichten6. Entlastung des Vorstandes7. Beschluss über Auszahlung der Pachtjahre 14/15 und 15/168. Wahl eines neuen Beisitzers9. SonstigesBei der Beschlussfassung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch eine volljährigen Verwandten in gerader Linie oder durch einen bevollmächtigten volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten las-sen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.Raik StillerJagdvorstand

Jagdgenossenschaft Rehmen

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Rehmenam Mittwoch, dem 20.04.2016, 19:00 Uhr

im Feuerwehhaus in Rehmenergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Rehmen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eine herzliche Einladung.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Bestätigung der Tagesordnung3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes4. Kassenbericht5. Revisionsbericht6. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes7. Bericht des Jagdpächters8. Diskussion9. Verwendung des Reinertrages10. Beschlussfassung11. Erweiterung des Jagdvorstandes12. Beschlussfassung13. Pachtverlängerung - Art der Jagdnutzung - Art der Pachtvergabe - Pachtbedingungen - Zuschlagserteilung14. Beschlussfassung15. SonstigesDer Vorstand

Vereine und Verbände

Gesangverein Dreiklang Bodelwitz wird 170 JahreVor 170 Jahren, im Juni 1846, wurde im Gasthof „Zum Grünen Baum“ der Gesangverein Bodelwitz als damals reiner Männer-chor gegründet. Gewissermaßen als Nachfahren werden die Sängerinnen und Sänger des heutigen Chores Dreiklang dieses Ereignis in diesem Jahr gebührend würdigen. Am 5. November 2016 wird an der Geburtsstätte des Gesangvereins in Bodelwitz eine Festveranstaltung mit einigen Überraschungen im wahrsten Sinne des Wortes über die „Bühne“ gehen.Auch dieses Jubiläum stand am 17. März 2016 auf der Tages-ordnung der Jahreshauptversammlung des Chores im Gasthof „Zum Grünen Baum“ Bodelwitz. In ihrem Jahresbericht ließ die Vereinsvorsitzende Carola Biedermann noch einmal die Höhe-punkte des Jahres 2015 Revue passieren.

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Mit dieser Ortskrone wollen wir in Weira an eine Tradition an-knüpfen, die in jüngster Zeit in vielen Ortschaften gepflegt wird.

Ein herzliches Dankeschön gilt allen fleißigen Helfern.Die Landfrauengruppe

SV Wernburg e. V.

Stellenausschreibung

Der SV Wernburg e.V. – ausgezeichnet für vorbildliche Talent-förderung und Verein für Kegelsport, Fitness und Kindersport – sucht ab sofort einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin, der/die sich im Bereich der Sportstättenpflege engagieren möchte. Für diese Stelle erhalten Sie eine monatliche Aufwandsentschädigung.

am 18. April: Josephin Dresleram 20. April: Cathleen Pechtlam 21. April: Ute Schwalmeam 22. April: Frizzi Mülleram 23. April: Marcell Langeam 26. April: Lena Seifertam 28. April: Manuela Neumann

Wir wünschen Gesundheit, Glück und Lebensfreude, frühlings-hafte Gefühle und auch weiterhin viel Spaß bei den Schlossnar-ren!

Volkschor Oppurg e. V.

Volkschor macht Heimbewohnern Hoffnung auf Frühling

Bereits im Dezember waren die Sängerinnen und Sänger des Oppurger Volkschors zu Gast im DRK-Pflegeheim in Pößneck Ost. In jenem Adventskonzert erklangen natürlich weihnachtliche Weisen und Lieder. Zur Jahreszeit passende Rezitationen runde-ten ein Programm ab, das den Heimbewohnern offensichtlich gut gefiel. So wurden die Chorsänger aus Oppurg schon damals ein-geladen, auch im Frühjahr eine Stunde Abwechslung in die Akti-vitäten des täglichen Lebens der pflegebedürftigen Bewohner zu bringen. Gern waren die Mitglieder des Volkschors dazu bereit.

Unter der Leitung von Jeannette Drews wurde am 15. März ein bunter Blumenstrauß von Frühlingsliedern präsentiert. Die Ge-dichte „März“ und „Frühling auf Vorschuss“ von Erich Kästner fanden ebenso ihr dankbares Publikum wie die im zweiten Teil des Konzerts vorgetragenen Lieder über die Freude an der Mu-sik. Auf die Nachfrage, ob der Frühling sich nun auch einstellen wird, konnte der Moderator versichern, dass dies ab morgen der Fall sein würde. Tatsächlich waren die beiden folgenden Tage von Sonnenschein und wärmeren Temperaturen geprägt. Mit diesem Auftritt begann für den Volkschor das Jahresprogramm 2016. Schon heute stehen weitere Aktivitäten fest. Dazu zählen unter anderem die Mitwirkung am Parksingen des Sängerkreises Jena – mittleres Saaletal Ende Mai in Drackendorf, diverse Ständchen zu runden Geburtstagen von Chormitgliedern und die turnusmä-ßig anstehende Vorstandswahl. Übrigens ist es jederzeit möglich bei uns einzusteigen und mitzumachen. Schönster Lohn für die Stunden des Einübens neuer Lieder sind die dankbaren und fro-hen Gesichter der Zuhörer, so wie wir es am 15. März erlebten.Karl Möcker

Landfrauengruppe WeiraWir, die Landfrauengruppe aus Weira, haben auch in diesem Jahr wieder eine Osterkrone aus frischem Grün gebunden und diese schön mit eigenhändig bunt bemalten Eiern dekoriert.Diese ziert den Platz vor dem Feuerwehrhaus und trägt zur Be-lebung unseres schönen Ortsbildes bei.

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Oppurg - 21 - Nr. 4/2016

Freitag:19:00 Uhr Zumba (Petra)Kursdauer: ca. 60 minÄnderungen vorbehalten!* Infos auf svwernburg.de beachten!

Informationen aus der Umgebung

Judoverein Fortuna PößneckGuter Auftritt in Merseburg beim 4. Frühlingsturnier von Sachsen AnhaltAm Samstag, den 19.03.2016, wurde das 4. Frühlingsturnier in Merseburg ausgetragen.

Die Kämpfe in den Altersklassen U9, U11,U13 und U16 fanden auf 4 Matten statt, es traten insgesamt 200 Judoka von 19 Ver-einen, aus 3 Bundesländern, zu der gut organisierten Judover-anstaltung an.Die Judoka der AWO Schloss-Schule Neustadt/Orla, Robert Wagner, Lennard Piller und Leon Günther (alle Mitglieder bei Fortuna Pößneck e.V.) starteten dort gemeinsam mit den Kämp-fern Muslim und Ruben aus Pößneck, in den Altersklassen U11 und U13.In der Ak U11, Gewichtsklasse bis 50 kg, erkämpfte Robert die Silbermedaille, in der Gewichtsklasse bis 29,5 kg freute sich Len-nard über die Goldmedaille und Leon konnte in der Gewichts-klasse bis 31 kg eine Bronzemedaille mit nach Hause nehmen. Ruben holte in der Gewichtsklasse + 60 kg eine Goldmedaille und Muslim errang in der Gewichtsklasse bis 31 kg eine Bron-zemedaille.Herzlichen Glückwunsch zu den erreichten Ergebnissen.Einen Dank an dieser Stelle an die AWO Schloss-Schule Neu-stadt/Orla, da sie den Schulbus für die Fahrt zu den Judowett-kämpften bereitstellt.Wolfgang Ritter (Text und Foto)

Den Frühling herbei singen

Frühlingshafte Melodien erklingen wieder zum tra-ditionellen Frühlingssingen in der Shedhalle am 10. April – eine gute Gelegenheit, sich im wahrsten Sinne des Wortes auf den Frühling einzustimmen.In diesem Jahr gestalten sechs Chöre aus Pöß-neck und der Region das Programm. Zu den „ein-heimischen“ Mitwirkenden zählen der MGV Liedertafel 1844 Pößneck und der Frauenchor Cantat. Ebenso mit dabei ist der Kinderchor der Grundschule Pößneck/Ost. Aus der nahen Um-gebung reisen der Gesangverein Langenorla/Kleindembach, der Chor Dreiklang Bodelwitz und der MGV Birkigt an.Das Frühlingssingen beginnt um 15 Uhr, Einlass ist ab 14 Uhr. Eintrittskarten sind für 6,50 Euro im Vorverkauf in der Stadtin-formation Pößneck (Tel. 03647 412295) und der Buchhandlung Müller erhältlich. Karten an der Tageskasse gibt es für 7 Euro.

Ihre Aufgaben:• ReinigenunsererSportstätteinkl.Sanitäranlagen• Grünflächen-undBlumenpflege• WinterdienstUnsere Anforderungen:• AbgeschlosseneSchulausbildung• FührerscheinvonVorteil• Verlässlichkeit• Eigeninitiative• Verantwortungsbewusstsein• ZeitlicheFlexibilitätHaben wir Ihr Interesse geweckt?Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einfach an: Sportverein Wernburg e.V. Frau Martina Schmidt Bodelwitzer Straße 25 07381 Wernburgoder per E-Mail an

[email protected] Informationen zu unserem Verein finden Sie unter

www.svwernburg.de

Freiwilligendienste im Sport Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der SV Wernburg e.V. – ausgezeichnet für vorbildliche Talent-förderung und Verein für Kegelsport, Fitness und Kindersport – sucht zum 1. September 2016 eine interessierte Person für den BFD, der/die sich befristet für 1 Jahr im Bereich des Sports frei-willig engagieren möchte. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin am BFD leistet 30 Stunden pro Woche, ist sozialversichert und bekommt ein Taschengeld in Höhe von 248,00 €.Deine Aufgaben:• BetreuungvonKindernundJugendlichen• UnterstützungvonSportgruppen• Sportgeräte-undSportstättenpflege• BetreuungvonFreizeitkegelgruppen• UnterstützungbeiMeisterschaften,TurnierenundVeranstal-

tungen• Verwaltungsarbeit/UnterstützungderVorstandsarbeitUnsere Anforderungen:• AbgeschlosseneSchulausbildung• FührerscheinvonVorteil• Offenheit,Teamfähigkeit,Interesseanderpädagogischen

Arbeit mit jungen und jugendlichen Menschen• EigeninitiativeundVerantwortungsbewusstsein• ZeitlicheFlexibilität,besondersimBereichJugendförderung• BereitschaftzuAngebotenimsportlichenBereich• InteresseamUmgangmitTechnikundMedien• GrundsätzlicheBereitschaftsichweiterzubildenHaben wir Dein Interesse geweckt?Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung für den Freiwilligen-dienst.Sende Deine Bewerbungsunterlagen einfach an: Sportverein Wernburg e.V. Frau Martina Schmidt Bodelwitzer Straße 25 07381 Wernburgoder per E-Mail an

[email protected] Informationen zum Thema Bundesfreiwilligendienst fin-dest Du unter

www.bundes-freiwilligendienst.de

Kursplan – Fitness

Saal Bodelwitzer Straße 25Dienstag: 17:00 Uhr Rückenschule* (Fitness World Club)19:00 Uhr Zumba (Petra) 20:00 Uhr Fitnessboxen (Fitness World Club)Mittwoch: 18:30 Uhr Zumba (Petra)20:00 Uhr Bauch-Beine-Po (Nicole)Donnerstag: 18:00 Uhr Zumba (Petra)19:00 Uhr Cardio-Fitness (Dani)