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1. Anlass und Zielsetzungen 2. Warum benötigt Hamburg eine Jugendberufsagentur? 2.1 Von der Schule über die Ausbildung in den Beruf 2.2 Um wen geht es? – Analyse der Zielgruppen 2.3 „Niemand soll verloren gehen“ 3. Aufgaben und Struktur der Jugendberufsagentur 3.1 Jugendberufsagentur als Mehrebenensystem 3.2 Schulische Ebene 3.3 Regionale Ebene 3.3.1 Aufgaben auf der regionalen Ebene 3.3.2 Fallkonferenzen 3.4 Landesebene 3.5 Organisationsstruktur der künftigen JBA 3.6 Partner, Träger und rechtliche Struktur der JBA 3.7 „Unter einem Dach“ – Regionale Standorte der JBA7 3.8 Sicherstellung der Nachverfolgung des Bildungsweges 3.9 Aufsuchende Beratung 4. Steuerung der konkreten Maßnahmenplanung 4.1 Bedarfsermittlung und Maßnahmenspektrum 4.2 Maßnahmenplanung und -controlling 4.3 Zugang zu Maßnahmen 5. Erwartete Wirkungen 6. Ressourcenausstattung 6.1 Schulische Ebene 6.2 Regionale Ebene 6.3 Landesebene – Netzwerkstelle Berufsbildung 7. Erfolgsindikatoren und Evaluation 7.1 Erfolgsindikatoren 7.2 Evaluation 8. Änderungen im Schulgesetz 9. Umsetzung und Zeitplan 10. Kosten und Finanzierung 11. Petitum BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/4195 15. 05. 12 20. Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Hamburg Inhaltsverzeichnis: 1

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1. Anlass und Zielsetzungen

2. Warum benötigt Hamburgeine Jugendberufsagentur?

2.1 Von der Schule über die Ausbildung in denBeruf

2.2 Um wen geht es? – Analyse der Zielgruppen

2.3 „Niemand soll verloren gehen“

3. Aufgaben und Strukturder Jugendberufsagentur

3.1 Jugendberufsagentur als Mehrebenensystem

3.2 Schulische Ebene

3.3 Regionale Ebene

3.3.1 Aufgaben auf der regionalen Ebene

3.3.2 Fallkonferenzen

3.4 Landesebene

3.5 Organisationsstruktur der künftigen JBA

3.6 Partner, Träger und rechtliche Struktur der JBA

3.7 „Unter einem Dach“ – Regionale Standorte derJBA7

3.8 Sicherstellung der Nachverfolgungdes Bildungsweges

3.9 Aufsuchende Beratung

4. Steuerung der konkreten Maßnahmenplanung

4.1 Bedarfsermittlung und Maßnahmenspektrum

4.2 Maßnahmenplanung und -controlling

4.3 Zugang zu Maßnahmen

5. Erwartete Wirkungen

6. Ressourcenausstattung

6.1 Schulische Ebene

6.2 Regionale Ebene

6.3 Landesebene – Netzwerkstelle Berufsbildung

7. Erfolgsindikatoren und Evaluation

7.1 Erfolgsindikatoren

7.2 Evaluation

8. Änderungen im Schulgesetz

9. Umsetzung und Zeitplan

10. Kosten und Finanzierung

11. Petitum

BÜRGERSCHAFTDER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache20/4195

15.05.1220. Wahlperiode

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Hamburg

I n h a l t s ve r ze i c h n i s :

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1. Anlass und Zielsetzungen

Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbil-dung und Beschäftigung zu bringen und ihnendamit die aktive Teilhabe am Arbeitsleben und inder Gesellschaft zu ermöglichen, ist ein vordring-liches gesellschaftliches sowie sozial- und wirt-schaftspolitisches Ziel.

Derzeit schaffen viele Jugendliche den Übergangvon Schule über Ausbildung in den Beruf nichtoder nur mit Verzögerung, obwohl viele Institutio-nen ein breitgefächertes Angebot an Hilfen bereit-stellen. Sie tun dies aber weitgehend unabhängigvoneinander. Es fehlt eine Anlaufstelle, die dieJugendlichen auf diesem Weg umfassend berät,unterstützt und bei Bedarf eng begleitet („Bera-tung und Hilfestellung aus einer Hand“).

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialeshat deshalb mit der Bundesagentur für Arbeit imJahr 2010 eine Vereinbarung geschlossen, umbundesweit die Zusammenarbeit zwischen denRechtskreisen des Sozialgesetzbuches (SGB) II,III und VIII zu verbessern, die berufliche Integra-tion junger Menschen in Ausbildung oder Arbeitzu erhöhen und somit die Jugendarbeitslosigkeitzu reduzieren. Hamburg wurde im Januar 2011als eine der Modellregionen für die Erprobungdieser Zusammenarbeit ausgewählt.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburghat sich mit der Regierungserklärung vom23. März 2011 und dem Arbeitsprogramm vom20. April 2011 zum Ziel gesetzt, jedem Jugend-lichen eine Chance auf eine berufliche Ausbil-dung zu geben und niemanden auf diesem Wegzu verlieren. Diese Gefahr ist besonders groß beiJugendlichen ohne Abschluss oder vergleichs-weise schwachem Schulabschluss, denen oft-mals die „Ausbildungsreife“ abgesprochen wird.

Um sowohl das Vorhaben des Bundes als auchdes Hamburger Senats zu realisieren, soll in derFreien und Hansestadt Hamburg eine Jugendbe-rufsagentur (JBA) eingerichtet werden.

Mit dem einstimmigen Beschluss der Bürger-schaft zu den „Maßnahmen zur Reform der beruf-lichen Bildung“ (Drucksache 19/8472) ist mit derneugestalteten Berufs- und Studienorientierung,der dualisierten Ausbildungsvorbereitung und mitdem Hamburger Ausbildungsmodell ein ersterSchritt eingeleitet worden, jedem Jugendlicheneine Ausbildung zu ermöglichen. Für die Errei-chung des Ziels „niemand soll verloren gehen“bedarf es der Einrichtung einer neuen Struktur,die die an der beruflichen Integration beteiligtenInstitutionen in die Lage versetzt, alle Jugendlicheund Jungerwachsene bis zum 25. Lebensjahr mit

dem Ziel eines erfolgreichen Ausbildungsab-schlusses zu erfassen, zu beraten, zu vermitteln,zu begleiten und zu fördern.

Damit ist es gleichzeitig möglich, die schulischenund außerschulischen Maßnahmen besser auf-einander abzustimmen und miteinander zu ver-zahnen.

Mit der Einrichtung einer Jugendberufsagentur(JBA) strebt der Senat deshalb an:

– An der Schnittstelle von Schule und Beruf er-halten junge Menschen Unterstützung, umschnell und sicher auf dem Hamburger Ausbil-dungs- und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen undmöglichst am Erwerbsleben teilhaben zu kön-nen.

– Alle schulpflichtigen Jugendlichen, einschließ-lich der berufsschulpflichtigen, werden solange aktiv angesprochen, bis sie eine Ausbil-dung begonnen und abgeschlossen bzw. eineBeschäftigung aufgenommen haben.

– Wesentliches Instrument ist die systematische,verbindliche und kontinuierliche Vernetzungder an dieser Aufgabe beteiligten Akteure inder JBA, um durch direkten Informationsaus-tausch, eine gemeinsame Maßnahmenpla-nung und durch Festlegung einer fallbezoge-nen Federführung und ein arbeitsteiligesFallmanagement die berufliche, soziale undgesellschaftliche Integration durch Ausbildungund Arbeit für Jugendliche und Jungerwach-sene zu erreichen.

– Die Jugendlichen und Jungerwachsenen wer-den kompetent und individuell beraten, auchaufsuchend, zeitnah vermittelt und aktiv be-gleitet. Die angestrebte systematische Berufs-orientierung und -beratung dient zugleich derErweiterung des Berufswahlspektrums vonjungen Frauen und Männern.

– Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JBAstehen den Jugendlichen entsprechend denjeweiligen Kernkompetenzen der beteiligtenInstitutionen bei sämtlichen Fragen zumThemenkreis eigenverantwortlicher Lebens-führung, Ausbildung und Arbeit, einschließlichder sozialen Rahmenbedingungen beratendzur Seite. Die Beratung der Jugendlichen ori-entiert sich dabei an ihren Potenzialen undnicht an ihren Defiziten.

– Die gemeinsame Planung und Abstimmungder Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, Aus-bildung und Absicherung des Ausbildungs-erfolges erfolgt institutionenübergreifend undstellt damit eine kohärente Förderstruktur si-cher.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. WahlperiodeDrucksache 20/4195

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– Die Folgekosten einer lang andauernden Ar-beitslosigkeit auf Grund fehlender beruflicherQualifikationen werden nachhaltig gesenkt.

– Doppelförderung und Förderlücken werdenvermieden.

– Die Jugendberufsagentur verbessert damit imErgebnis die berufliche Integration jungerMenschen und leistet einen wesentlichen Bei-trag zur Deckung des zukünftigen Fachkräfte-bedarfs.

Bisher entwickeln und steuern mehrere Fach-behörden und Bundesministerien sowie die Bun-desagentur für Arbeit Angebote für die IntegrationJugendlicher und Jungerwachsener in das Be-rufsleben.

Auf operativer Ebene sind zahlreiche Instanzenfür die Beratung und Vermittlung Jugendlicherund Jungerwachsener zuständig:

– Agentur für Arbeit Hamburg (AA),

– Jobcenter team.arbeit.hamburg (JC),

– Beratungseinrichtungen der Behörde fürSchule und Berufsbildung (BSB, hier: Schul-informationszentrum – SIZ, Regionale Bera-tungs- und Unterstützungsstellen – REBUS,Informationszentrum des Hamburger Institutsfür Berufliche Bildung – IZ-HIBB),

– Dienststellen, Einrichtungen und Projekte inVerantwortung der Bezirke (Jugendämter, Häu-ser der Jugend etc.).

Alle genannten Institutionen arbeiten gemäß ihrergesetzlichen Grundlagen bzw. ihres definiertenAuftrages nach eigenen Regeln für jeweils eigeneZielgruppen und an unterschiedlichen Orten.

Es geschieht nicht selten, dass ein(e) ratsuchen-der Jugendliche(r) entweder die für sie/ihn unzu-ständige Beratungsinstanz ansteuert oder nur einTeil der Probleme dort gelöst werden kann mit derFolge, dass mindestens eine oder mehrere wei-tere Beratungsstellen aufgesucht werden müs-sen. Nicht wenige sind damit überfordert undgehen zwischen den Institutionen verloren.

Ziel der geplanten JBA ist es deshalb, diese ver-schiedenen Beratungsinstanzen unter einemDach zusammen zu fassen, um für Jugendlicheund Jungerwachsene ein ganzheitlich orientiertesund abgestimmtes Informations-, Beratungs-,Förder- und Begleitangebot zu gewährleisten.Ziel der künftigen JBA ist zudem das Zusammen-wirken mit den zuständigen Stellen im Sinne desBerufsbildungsgesetzes (BBIG) und der Hand-werksordnung (HwO), mit den Verbänden derWirtschaft und den Gewerkschaften. Damit sollzum einen die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftals aufnehmendem System für die Jugendlichen

vertieft und zum anderen die Unterstützung derSozialpartner für die Arbeit der Jugendberufs-agentur gewonnen werden.

Mit der Einrichtung einer JBA entspricht derSenat auch einer Empfehlung des Rechnungsho-fes aus dem Jahr 2009, unterschiedliche Bera-tungsdienste in einer Beratungsinstanz zu bün-deln und für alle Jugendlichen mit besonderemFörderbedarf eine qualifizierte Beratung und einbedarfsorientiertes Angebot bereitzustellen sowieden Beratungsprozess insgesamt effektiver undeffizienter zu gestalten. Die JBA wird eng mit derAusbildungswirtschaft, den Sozialpartnern undden nach BBIG/HwO zuständigen Stellen zusam-menarbeiten. Diese Zusammenarbeit hat sich imAktionsbündnis für Bildung und Beschäftigung(ABBH) bereits bewährt. Aus diesem Grund wirddie Lenkungsgruppe des Aktionsbündnisses alsBeirat der JBA deren Einrichtung, Betrieb undWeiterentwicklung begleiten.

Mit der Jugendberufsagentur wird keine neue In-stitution mit eigenem Personalkörper oder Haus-halt geschaffen. Vielmehr bleiben die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter bei ihren jeweiligenDienstherren. Die Zusammenarbeit wird inner-halb des jeweils geltenden rechtlichen Rahmensund in einer gemeinsamen Beratungseinrichtungdurch eine bessere Zusammenarbeit effektivergestaltet.

2. Warum benötigt Hamburgeine Jugendberufsagentur?

2.1 Von der Schule über die Ausbildung in den Beruf

Der Weg in Ausbildung und Beschäftigung Ju-gendlicher beginnt mit der Phase der Berufs-orientierung in der allgemeinbildenden Schule.Dort werden die Schülerinnen und Schüler durchUnterricht, durch Praktika in Betrieben der Ham-burger Wirtschaft, durch eine Berufs- undStudienwegeplanung sowie durch eine individu-elle Beratung und Begleitung auf die Berufs- undArbeitswelt vorbereitet. Am Ende dieses Prozes-ses steht die Wahl für einen passenden An-schluss: Aufnahme einer Ausbildung oder Über-gang in die Sekundarstufe II. Die Erfahrung zeigt,dass diese erste Klärung mit unterschiedlichemErfolg und unterschiedlicher Lerngeschwindigkeitgeschieht.

Einigen Schülerinnen und Schülern gelingt dersofortige Übergang in Ausbildung wegen fehlen-der Berufsreife nicht. Schulpflichtige Jugendlichehaben daher mit der betriebsnahen Ausbildungs-vorbereitung oder der Berufsqualifizierung dieMöglichkeit, ihren Weg in die Berufs- und Arbeits-welt fortzusetzen. Nicht mehr schulpflichtige Ju-

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/4195

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gendliche können Angebote der Bundesagenturund der Freien und Hansestadt Hamburg zur Be-rufsvorbereitung nutzen.

Allen Jugendlichen steht die JBA künftig als einAnsprechpartner zur Seite. Das gilt auch für Ju-gendliche, die die Schule in der Sekundarstufe IIabbrechen oder durch Probleme im persönlichenoder sozialen Umfeld am Eintritt in eine Ausbil-dung gehindert werden.

Ist die Entscheidung für einen Beruf gefallen, be-ginnt die Suche nach einem geeigneten Ausbil-dungsplatz. Um den zu finden, brauchen vieleSchülerinnen und Schüler Hilfestellung, die siekünftig von der JBA, insbesondere durch die Be-rufsberatung der AA, bekommen können.

Denjenigen, denen es trotz aller Bemühungennicht gelingt, einen passenden Ausbildungsplatzzu finden, steht ein differenziertes Berufsvorberei-tungsangebot oder eine geförderte Ausbildungzur Verfügung.

In die Ausbildung eingemündet, läuft es für dieAuszubildenden nicht in jedem Fall reibungsfrei.Die Anforderungen in Berufsschule und Betriebmachen es bisweilen erforderlich, Unterstützungbei der Bewältigung der Lern- und Arbeitsinhaltezu bekommen. Dafür steht den Jugendlichen imschulischen und im außerschulischen Bereicheine Reihe von Hilfen zur Verfügung.

Trotz aller Anstrengungen kann es geschehen,dass Jugendliche bzw. junge Erwachsene ihreAusbildung abbrechen. Überforderung, Ärger imBetrieb oder gesundheitliche Probleme sind diehäufigsten Gründe. In dieser Phase brauchen sieBegleitung bei der Suche nach einer Alternative.

Haben Jugendliche oder junge Erwachsene ihreAusbildung erfolgreich abgeschlossen, stehenviele von ihnen vor dem Problem, einen Arbeits-platz zu finden, um im erlernten Beruf Fuß zu fas-sen. Auch in diesem Zusammenhang ist Rat undHilfe erforderlich.

Deshalb ist es Aufgabe der JBA sicherzustellen,dass Jugendliche und junge Erwachsene in allengenannten Phasen, von der schulischen über dieberufliche Ausbildung bis zur Berufsaufnahme,umfassend beraten, unterstützt und bei Bedarfbegleitet werden.

Wesentliches Element des Übergangs von derSchule in den Beruf ist eine zielgruppengerechteÜbergangskonzeption, die von den Stadtteilschu-len, den berufsbildenden Schulen, der Agenturfür Arbeit und den Jugendämtern getragen wird.Die genannten Akteure arbeiten im Rahmen einerbruchfreien Anschlussplanung und Übergangs-

begleitung ergebnisorientiert zusammen (vgl.„Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeitvon Schule und Berufsberatung im Bereich derBerufs- und Studienorientierung“ sowie „Hambur-ger Programm Berufsorientierung und Berufs-wegeplanung, Band I)“.

Die zukünftige JBA knüpft hieran an und verbin-det die Berufsorientierung mit der Beratung undVermittlung Jugendlicher bei der Ausbildungs-platzsuche und bei der Absicherung des Ausbil-dungserfolges. Um Beratung, Vermittlung undBegleitung zielgerichtet einsetzen zu können, isteine Analyse der Zielgruppe für den Erfolg derArbeit in der JBA unerlässlich.

2.2 Um wen geht es? – Analyse der Zielgruppen1)

Im Wesentlichen verlassen drei Gruppen vonJugendlichen allgemeinbildende Schulen:

– Jugendliche mit einem Schulabschluss, orien-tiert, ausbildungsreif und mit einem Anschluss(Studium, Ausbildung, Oberstufe, etc.),

– Jugendliche mit einem Schulabschluss, orien-tiert, ausbildungsreif und ohne Anschluss,

– Jugendliche ohne oder mit schlechtem Schul-abschluss, nicht orientiert, nicht hinreichendausbildungsreif und ohne Anschluss.

Für alle drei Gruppen gibt es entsprechende An-schlussmöglichkeiten, die alle das Ziel verfolgen,zeitnah einen Übergang in betriebliche Ausbil-dung zu gewährleisten:

– Für die erste Gruppe: Studium, betrieblichebzw. schulische Ausbildung, Oberstufe der Se-kundarstufe II an allgemeinbildenden und be-rufsbildenden Schulen.

– Für die zweite Gruppe: schulische Berufsaus-bildung, Berufsqualifizierung (BQ), Einstiegs-qualifizierung und geförderte Ausbildung.Auch die Chancen dieser Gruppe steigen (ten-denziell) auf Grund der demografischen Ent-

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. WahlperiodeDrucksache 20/4195

1) Die nachfolgend genannten Zahlen stammen ausunterschiedlichen Quellen, sind zu unterschiedli-chen Stichtagen und anhand unterschiedlicher Kri-terien erhoben worden. Daher bilden sie die Ziel-gruppe der Jugendberufsagentur nicht vollständigund verlässlich ab. So geht es um weit mehr Ju-gendliche und Jungerwachsene als nur die Schul-abgänger. Die künftige Netzwerkstelle wird deshalbeinen vollständigen Überblick über die Gruppe derunter 25-Jährigen sicherstellen, um sie nach ihremmöglichen Unterstützungsbedarf differenzieren zukönnen.

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wicklung und nicht zuletzt durch die neue,kohärente Angebotsstruktur aller Akteure.

– Für die dritte Gruppe, also für Jugendliche,deren Orientierung noch nicht abgeschlossenist, gibt es als Berufsvorbereitung die schuli-sche, dualisierte Ausbildungsvorbereitungsowie die Produktionsschulen und – soweitkeine Schulpflicht vorliegt – berufsvorberei-tende Maßnahmen der Bundesagentur fürArbeit. Gelingt dort die Orientierung, stehenihnen ungeförderte bzw. geförderte Ausbil-

dungsplätze im Rahmen verschiedenerLandes- und Bundesprogramme zur Verfü-gung.

Das vordringlich zu lösende Problem besteht ander Schnittstelle Ende der Schulpflicht/Übergangin Ausbildung.

Am Ende des Schuljahres 2010/11 (zum 31. Juli2011) haben Jugendliche mit folgenden Bildungs-abschlüssen eine allgemeinbildende Schule ver-lassen und sind in das berufsschulische Bil-dungssystem eingemündet:

Wie die Grafik deutlich macht, geht nur ein klei-nerer Teil der Schulabsolventen direkt in Ausbil-dung (A). Der weitaus größte Teil mündet in dasÜbergangssystem (BVS, BFS) ein. Bei den Abitu-rienten ist davon auszugehen, dass ein großer Teilein Studium aufnimmt.

Von einem Teil der Schulabsolventen (1.185 Ju-gendliche) ist nicht bekannt, was sie im Anschlussan die Schule machen.

Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 30. September2011 haben sich insgesamt 20.418 Jugendlicheund Jungerwachsene (unter 25-Jährige) Rat su-chend an die Berufsberatung der AA gewandt.

Darunter befanden sich 4.321 Ratsuchende ausdem Rechtskreis SGB II. Als „Bewerber“ umeinen Ausbildungsplatz sind 7.429 eingestuft wor-den, von denen wiederum 2.200 Kunden von JCwaren.

Bei JC waren im Jahr 2011 (Januar – September2011) durchschnittlich 27.000 Jugendliche zwi-schen 15 und 24 Jahren im SGB II-Leistungsbe-zug. Ca. 7.300 Jugendliche waren davon arbeits-oder ausbildungssuchend gemeldet.

Derzeit erhalten viele Jugendliche (15 bis 25-jährige) bzw. deren Erziehungsberechtigte, diezum überwiegenden Teil auch Kunden des JC

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/4195

Abb. 1: Verbleib der Schülerinnen und Schüler des Jahrganges 2010/11 (ohne Gastschüler)

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sind, Leistungen nach dem SGB VIII (Hilfen zurErziehung)2).

In Anbetracht dieser Zielgruppendifferenzierungwird der Interventionsbedarf für alle SGB II- undSGB III-Kunden (auch diejenigen, die sich in demoben genannten Zeitraum nicht gemeldet haben)wie folgt eingeschätzt3):

gering: 18.300 (sog. Marktkunden4)),

mittel: 5.586 (sog. Beratungskunden5)),

hoch: 7.093 (sog. Betreuungskunden6)).

Die JBA als System muss diesen Jugendlichen– quantitativ wie qualitativ – durch Beratung, Ver-mittlung und Begleitung gerecht werden.

2.3 „Niemand soll verloren gehen“

Aus der obigen Grafik ist ersichtlich, dass der An-schluss von 1.185 Nicht-Abiturienten sowie von6.752 Abiturienten unbekannt ist. Viele Jugendli-che und Jungerwachsene haben einen gesicher-ten Anschluss (z.B. Ausbildung im öffentlichenDienst oder in einem Pflege- bzw. Gesundheits-beruf, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst ...),obwohl sie in der Berufsschulstatistik nicht er-scheinen.

Bei den Abiturienten ist davon auszugehen, dassder größte Teil von ihnen ein Studium aufnimmtbzw. auf Grund der Bildungsvoraussetzungenund Reife in der Lage ist, sich selbst um einen ge-eigneten Anschluss zu kümmern. Den Übrigensteht auch künftig das „Team AkademischeBerufe“ (TAB) der Arbeitsagentur Hamburg alszentral organisierter Teil der JBA zur Seite.

Im Fokus der JBA stehen in erster Linie die 1.185Nicht-Abiturienten mit unbekanntem Anschluss,von denen allerdings ein großer Teil – wie obendargestellt – als „versorgt“ anzusehen ist. DieJBA stellt künftig sicher, dass die noch „Unver-sorgten“ erfasst und ihr Anschluss geklärt wird.Damit ist es möglich, diese Jugendlichen gezieltanzusprechen und ihnen gegebenenfalls ein Un-terstützungsangebot für den Weg in Ausbildungund Beruf zu unterbreiten.

Wie das im Einzelnen geschehen soll, wird imAbschnitt 3.8 dargestellt.

3. Aufgaben und Strukturder Jugendberufsagentur

3.1 Jugendberufsagentur als Mehrebenensystem

Alle beteiligten Institutionen bringen ihre ori-ginären Aufgaben und Leistungen in die Jugend-berufsagentur ein und verknüpfen diese miteinan-der. Dabei arbeiten sie sowohl konzeptionell als

auch einzelfallbezogen unter einem Dach zusam-men, erzeugen dabei Synergien und vermeidenDoppelförderungen. Die Aufgaben und Leistun-gen werden neu kombiniert, so dass Jugendli-chen auf ihrem Weg in Ausbildung und Beschäfti-gung ein umfassendes, nicht auf einzelne Rechts-kreise begrenztes Beratungs- und Betreuungs-angebot zur Verfügung steht.

Wesentliche Aufgaben der Jugendberufsagenturauf den unterschiedlichen Ebenen sind demnach:

Auf schulischer Ebene:

– systematische Erfassung der Zielgruppe,

– systematische Berufsorientierung ab Klas-senstufe 8 (Schnittstelle zum regionalenStandort der JBA),

– Sicherstellung von Abschlüssen mit geregel-tem Anschluss,

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. WahlperiodeDrucksache 20/4195

2) Vgl. Drucksache 20/1047; da bei den Hilfen zurErziehung nach dem SGB VIII statistisch nicht nachAltersgruppen unterschieden wird, sind Angaben zuden konkreten Fallzahlen bezüglich der Zielgruppeder JBA nicht möglich.

3) Die Schätzungen beruhen auf Angaben der AA undJC. Eine zahlenmäßige Zuordnung der SGB VIII-Kunden zu den o. g. Gruppen ist nicht möglich. Häu-fig treten die Probleme gebündelt auf, bisweilen istder Interventionsbedarf aber gering, wenn flankie-rende Maßnahmen greifen.

4) Unter Marktkunden sind Jugendliche und Jung-erwachsene zu verstehen, die beruflich orientiertsind, über eine entsprechende Motivation verfügensowie passende individuelle, ausbildungsrelevanteFähigkeiten und Qualifikationen, einschließlich ent-sprechender schulischer Leistungen, vorzuweisenhaben. Sie benötigen daher nur wenig oder keineUnterstützung oder Begleitung. Für sie geht es inerster Linie um die Suche nach einem geeignetenAusbildungsplatz und um Vermittlung.

5) Zur Gruppe der Beratungskunden gehören Bewer-ber, die zwar über ausreichende Fähigkeiten undQualifikationen verfügen, deren Berufswahl jedochnoch nicht ganz abgeschlossen ist oder deren Be-rufswunsch angesichts der vorliegenden Eignungfür den Wunschberuf nicht passt und sie deshalbBeratung benötigen.

6) Betreuungskunden haben auf Grund multipler Pro-bleme Schwierigkeiten, einen für sie geeignetenAusbildungsplatz zu finden. Sie kommen für eineVermittlung erst infrage, wenn durch flankierendeMaßnahmen die Ausbildungshemmnisse beseitigtworden sind.

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– verbindliche Übergangsbegleitung bis in dengesicherten Anschluss.

Stadtteilschulen, Förderschulen und BeruflicheSchulen arbeiten im Zuge der Berufsorientierungund des Übergangsmanagements eng mit der Be-rufsberatung der Agentur für Arbeit zusammen,um den Übergang in den Anschluss (vorrangig inAusbildung) verbindlich zu begleiten.

Auf regionaler Ebene:

– umfassende rechtskreisübergreifende Bera-tung,

– Unterstützung bei der Integration in Ausbil-dung und/oder Beschäftigung,

– Unterstützung bei drohendem Abbruch derMaßnahme, des Bildungsgangs oder der be-gonnenen Ausbildung,

– Durchführung von Fallkonferenzen bei multi-plen Problemlagen.

Die AA, das JC7), das für die schulische Berufsbil-dung verantwortliche Hamburger Institut für be-rufliche Bildung (HIBB) sowie die Bezirksämterbündeln ihre relevanten Beratungs- und Förder-angebote in Zweigstellen der Jugendberufsagen-tur.

Auf Landesebene:

– systematische Maßnahmenplanung mit demZiel einer kohärenten Angebotsstruktur,

– einvernehmliche Steuerung der gemeinsamdurchzuführenden Aufgaben,

– Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der JBAdurch ein gemeinsames Monitoring,

– Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartnerund der nach dem Berufsbildungsgesetz(BBIG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) zu-ständigen Stellen über die Lenkungsgruppedes Aktionsbündnisses für Bildung und Be-schäftigung Hamburg (ABBH).

Die beteiligten Institutionen regeln in einer Ko-operationsvereinbarung Art und Umfang ihrer Zu-sammenarbeit und steuern den Gesamtprozessauf dieser Grundlage einvernehmlich und ver-bindlich im Rahmen ihrer jeweiligen rechtlichenRegelungen.

Neben der Zusammenarbeit ist innerhalb desMehrebenensystems Jugendberufsagentur dieKooperation mit externen Partnern abzustimmenund zu vereinbaren. An erster Stelle seien hier dieZuständigen Stellen (Kammern), die für die Über-wachung der betrieblichen Ausbildung verant-wortlich sind, genannt. Als weiterer wichtiger Ko-operationspartner soll der Integrationsbeirat dieAkteure in der Jugendberufsagentur im Rahmen

regelmäßiger Fachveranstaltungen beraten.Dabei soll der Schwerpunkt auf die interkulturelleÖffnung der Regelsysteme sowie die gezielteUnterstützung Jugendlicher mit Migrationshinter-grund gelegt werden.

3.2 Schulische Ebene

Primäre Zielsetzung der schulischen Ebene istes, für eine nachhaltige Berufsorientierung (BO)und Ausbildungsvorbereitung (AV) junger Men-schen zu sorgen und eine Anschlussperspektivesicher zu stellen. Dies erfolgt gemeinsam durchdie Schulen und die Agentur für Arbeit. Basisdafür sind die o. a. Rahmenvereinbarungen zwi-schen Bundesagentur und Schulverwaltungsowie Rahmenvorgaben des Senats. Zudem ist esauf schulischer Ebene möglich, alle Schülerinnenund Schüler zu erfassen und die Basis dafür zulegen, dass „niemand verloren geht“.

Aufgaben auf schulischer Ebene im Einzelnen:

Berufsorientierung in allgemeinbildenden Schu-len

Zu den Aufgaben der BO gehören die Beratung,Begleitung und Unterstützung in allen Angele-genheiten der Berufswahlentscheidung. Die Lehr-kräfte der berufsbildenden Schulen, die für dieBerufsorientierung eingesetzt werden, unterstüt-zen den gesamten Orientierungs- und Über-gangsprozess in den Stadtteilschulen.

Die Agentur für Arbeit arbeitet dabei eng mit denLehrkräften – in der Sekundarstufe II auch mitden Studienberatungen – zusammen und unter-stützt den Gesamtprozess durch berufsorientie-rende Veranstaltungen, Übersichten über denAusbildungsmarkt, Sprechstunden vor Ort, durchEinsatz von Medien und durch Beteiligung an derLehrerfortbildung.

Verantwortlich für die Durchführung der Berufsori-entierung und das Gelingen der Übergänge sinddie Lehrkräfte und Beauftragten der Stadtteil-schulen in enger Zusammenarbeit mit Lehrkräf-ten berufsbildender Schulen.

Verbindliche Inhalte der Berufsorientierung sind:

– Identität und berufliches Selbstkonzept,

– berufliches Lernen,

– Berufswahl,

– Arbeit und Beruf im Wandel,

– Gestaltung des Übergangs in den Beruf oderdie Sekundarstufe II.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/4195

7) nach entsprechendem Beschluss der Trägerver-sammlung.

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Übergangsmanagement Schule – Beruf

Berufsbildende Schulen, Stadtteilschulen, För-derschulen und Berufsberatung gestalten ge-meinsam den Übergang von der Schule in denBeruf. Für die Zusammenarbeit gelten folgendeGrundsätze:

– Alle Schülerinnen und Schüler – auch die Ab-brecher in der Sekundarstufe II – werden mitihrer jeweiligen Anschlussperspektive erfasstund so lange im Rahmen eines Monitoringbegleitet, bis sie eine Ausbildung erfolgreichabgeschlossen haben.

– Jede Stadtteilschule kooperiert bereits heutemit jeweils einer berufsbildenden Schule.Schwerpunkt der Zusammenarbeit ist die Si-cherstellung einer verlässlichen Begleitungder Schülerinnen und Schüler in die beruflicheAusbildung bzw. in weiterführende Bildung.

– Im regionalen Bildungsraum wird künftig einNetzwerk aufgebaut, über das die systemati-sche Übergangsbegleitung organisiert und ge-währleistet wird.

– Beabsichtigt ist zudem, Eckpunkte zur Evalua-tion und Qualitätssicherung der Übergangs-maßnahmen sowie zur qualitativen Weiterent-wicklung (Standards, Erfolgskriterien, Fortbil-dungsbedarf) festzulegen.

Aufgaben der Lehrkräfte der berufsbildendenSchulen im Berufsorientierungsprozess

Die Lehrkräfte der berufsbildenden Schulenhaben schwerpunktmäßig die Aufgabe, dieBerufsorientierung der Stadtteilschulen mit derkonkreten Ausbildungspraxis zu verbinden. Ins-besondere in den Jahrgängen 9 und 10 ist ihrenger Kontakt zur Berufs- und Arbeitswelt dieGrundlage für eine erfahrungsgestützte Beratungder Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.Sie informieren über die unterschiedlichen Ausbil-dungsmöglichkeiten und Ausbildungsberufe; sieberaten bei Bedarf in die staatlich finanziertenAusbildungsplätze sowie das neue Angebot derBerufsqualifizierung (BQ).

Ein zweiter Aufgabenschwerpunkt ist die engeBeratung und Begleitung jener Schülerinnen undSchülern, die Vorbehalte gegenüber einer be-trieblichen Ausbildung haben. In der Vergangen-heit haben solche Jugendlichen im Anschluss andie allgemeinbildende Schule keine Ausbildungaufgenommen, sondern sich in „Warteschleifen“begeben. Insbesondere diese Schülerinnen undSchüler müssen in Betrieben durch qualifizierteBegleitung auf eine Ausbildung vorbereitet wer-den. Die enge Begleitung der praxisorientiertenBerufsorientierung in Jahrgang 9 und 10 ist Vor-

aussetzung dafür, dass diese Jugendlichen posi-tive Erfahrungen machen können, die Vorbehaltegegenüber der betrieblichen Ausbildung aufge-ben und die Bereitschaft entwickeln, die Ausbil-dung als die bessere Alternative zur Fortsetzungihres Bildungsweges zu erkennen.

Darüber hinaus bilden die Lehrkräfte die wesent-liche Schnittstelle zur Berufsberatung der Agenturfür Arbeit, um eine erfolgreiche Vermittlung inAusbildung sicherzustellen.

Die o. g. Aufgaben lassen sich wie folgt zusam-menfassen:

– Information und Beratung der Schülerinnenund Schüler in allen Angelegenheiten des be-ruflichen Anschlusses.

– Information und Beratung der Eltern im Rah-men von speziellen Elternabenden und-sprechtagen.

– Unterstützung der Schülerinnen und Schülerbei der Akquisition von Praktikumsplätzen.

– Vor- und Nachbereitung der betrieblichen Pra-xisphasen.

– Begleitung der Praxisphasen (Vor-Ort-Besu-che).

– Vorbereitung und Begleitung des Übergangs ineine Ausbildung durch enge Zusammenarbeitmit den regionalen Zweigstellen der JBA (ins-besondere mit der Berufsberatung) und denberufsbildenden Schulen.

– Erfassung der Anschlussperspektiven allerAbgangsschüler und -schülerinnen in Zusam-menarbeit mit der Netzwerkstelle.

– Unterstützung der Lehrkräfte der Stadtteil-schulen in allen Fragen der Berufsorientie-rung, Praktikumsanbahnung und Verankerungder Berufsorientierung in den Fachunterrich-ten.

Für die erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsa-gentur bilden die genannten Strukturen und dieErfüllung der Aufgaben die Grundlage für einengelingenden Übergang jedes Jugendlichen inAusbildung, Beschäftigung und Studium. Die Zu-sammenarbeit der Lehrkräfte der berufsbilden-den Schulen mit der Jugendberufsagentur bildetnicht nur die Grundlage für eine verlässlicheÜbergangsbegleitung, sondern auch für die Wei-terqualifizierung der Lehrkräfte der Stadtteilschu-len und die Planung nachfragegerechter Bil-dungsangebote durch die Jugendberufsagentur.

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Ausbildungsvorbereitung (AV)und Berufsqualifizierung (BQ)

Im „Rahmenkonzept für die Reform des Über-gangssystems Schule – Beruf“ werden mit AV undBQ zwei neue betriebsnahe Angebote für schul-pflichtige Jugendliche gemacht, denen ein direk-ter Übergang in Ausbildung nicht gelungen ist. AVist für nicht ausbildungsreife Jugendliche vorge-sehen, die zwei Tage pro Woche die berufsbil-dende Schule besuchen und an drei Tagen in Be-trieben arbeiten und lernen, um die Eignung füreine Ausbildung zu erlangen. Mit BQ bieten Be-rufsschulen Jugendlichen, die grundsätzlich aus-bildungsfähig sind, jedoch keinen Ausbildungs-platz gefunden haben, eine anschlussfähige Qua-lifizierung in Kooperation mit Betrieben der Ham-burger Wirtschaft an. Inhaltlich und zeitlich wirddurch die BQ das erste Jahr des jeweiligen Aus-bildungsberufs vollständig abgedeckt. Angestrebtwird ein Übergang in die betriebliche Ausbildung.Ist dies nicht möglich, findet eine Fortsetzung derAusbildung im Rahmen einer außerbetrieblichenAusbildungsmaßnahme statt.

Auf schulischer Ebene besteht somit die Aufgabeder JBA darin, sowohl die Übergänge in dieseBildungsangebote transparent zu machen und inFrage kommende Jugendliche entsprechend zuberaten als auch die Anschlussperspektive ausdiesem System in möglichst betriebliche Ausbil-dung oder Beschäftigung zu sichern und zudokumentieren.

3.3 Regionale Ebene

Die regionale Ebene leistet die rechtskreisüber-greifende Beratung und Unterstützung und bün-delt alle relevanten Beratungs- und Förderange-bote für Jugendliche und Jungerwachsene bis 25Jahre. Zudem werden mit der aufsuchenden Be-ratung und den Fallkonferenzen neue Formen derAnsprache der Jugendlichen und der Zusammen-arbeit der Kooperationspartner einbezogen.

3.3.1 Aufgaben auf der regionalen Ebene

Auf regionaler Ebene werden die Angebote derbeteiligten Institutionen „unter einem Dach“zusammengeführt. Im Einzelnen werden in derJugendberufsagentur folgende Aufgaben wahr-genommen:

Arbeitsvermittlung SGB II

– Arbeitsvermittlung und -beratung sowie Inte-gration von Jugendlichen unter Berücksichti-gung des individuellen Integrationsplanes: Ju-gendliche und Jungerwachsene erhalten imGespräch ein Sofortangebot zur Integration in

Ausbildung oder Arbeit. Die Vermittlung in Aus-bildung obliegt der Agentur für Arbeit,

– Beratung der Jugendlichen zu weitergehendensozialen Fragestellungen der Bedarfsgemein-schaft,

– Entscheidungen und Rechtsauskünfte zuLeistungen nach dem SGB II,

– Beratung und Entscheidung über individuelleFördermaßnahmen zur Integration in den Aus-bildungs- oder Arbeitsmarkt,

– bei Vorliegen multipler Vermittlungshemm-nisse erfolgt eine Übergabe an das Fallmana-gement SGB II.

Fallmanagement SGB II

– Planung, Steuerung und Durchführung des in-dividuellen Fallmanagementprozesses unterBerücksichtigung der Gesamtsituation der Be-darfsgemeinschaft,

– Beratung und Entscheidung zum individuellenHilfebedarf,

– Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung des Be-treuungsnetzwerkes,

– Auswahl von/Entscheidung über individuelleEingliederungsleistungen,

– Betreuung von Eingliederungsmaßnahmen,

– Integration in Erwerbstätigkeit,

– Angebot flankierender Leistungen: Schuldner-beratung, Suchtberatung, psychosoziale Be-treuung.

Arbeitsvermittlung SGB III

– Arbeitsvermittlung und -beratung sowie Inte-gration von Jugendlichen und Jungerwachse-nen,

– Beratung und Entscheidung über individuelleFördermaßnahme zur Integration in den Ar-beitsmarkt.

Berufsberatung SGB III

– Berufliche Orientierung und Beratung von Ju-gendlichen und Jungerwachsenen in Ausbil-dungs- und Arbeitsmarktfragen,

– Ausbildungsstellenvermittlung von Jugend-lichen und Jungerwachsenen,

– Beratung zur Förderung der beruflichen Inte-gration von Jugendlichen und Jungerwachse-nen,

– Initiierung und individuelle Förderung vonQualifizierungsmaßnahmen.

Beratung durch das HIBB

– Berufliche Orientierung und Beratung von Ju-gendlichen und Jungerwachsenen in Fragen

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dualer und schulischer Ausbildungs- und Wei-terqualifizierungsmöglichkeiten,

– Beratung von Jugendlichen, deren Schullauf-bahn noch nicht beendet und bei denen einBeratungsbedarf zu schulischen Entwick-lungsmöglichkeiten vorhanden ist.

Beratung durch die Bezirke

– Erstberatung und gegebenenfalls qualifizierteVerweisberatung zur bezirklichen Jugendhilfefür Jugendliche bis 18 bzw. 21 Jahre mit be-sonderem pädagogischem Unterstützungsbe-darf sowie Beratungsanliegen im familiärenbzw. sozialen Kontext (im Bereich der offenenKinder-, Jugend- und Straßensozialarbeit ge-gebenenfalls bis 27 Jahre). Dadurch wird in derJugendberufsagentur auch Jugendlichen mitbesonderen Problemlagen Rechnung getra-gen.

Das Team Akademische Berufe der Agentur fürArbeit Hamburg unterstützt die regionale Ebenevon einem zentralen Standort aus.

3.3.2 Fallkonferenzen

Rechtskreisübergreifende Fallkonferenzen sindein neu einzurichtendes Handlungsinstrument imRahmen der JBA, um für Jugendliche mit multi-plem Beratungs- und Unterstützungsbedarf indi-viduelle Förder- und Unterstützungspläne zu ent-wickeln und die Hilfemaßnahmen aufeinander ab-zustimmen, die eine als zielführend erachteteKombination der Leistungen und Maßnahmen derbeteiligten Rechtskreise darstellen.

Kriterien für die Einberufung von Fallkonferenzenund Verfahren

Eine rechtskreisübergreifende Fallkonferenz istdann sinnvoll und notwendig, wenn deutlich wird,dass es bei einem Jugendlichen einen komplexenHandlungsbedarf gibt, der mindestens zwei derbeteiligten Rechtskreise berührt.

Fallkonferenzen werden regelmäßig oder auchanlassbezogen einberufen, sofern die Einver-ständniserklärung der/des Jugendlichen bzw.ihrer/seiner Erziehungsberechtigten vorliegt. Siekönnen sowohl an Schulen als auch in den Räu-men der JBA stattfinden.

Teilnehmer der Fallkonferenz sind, nebender/dem betroffenen Jugendlichen und gegebe-nenfalls deren/dessen Erziehungsberechtigten,Vertreterinnen und Vertreter aller Rechtskreise(Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JBA). Beispeziellen Problemlagen können auch weiterePersonen zur Beratung herangezogen werden(z.B. Vertreterinnen und Vertreter des Gesund-

heitswesens, Betreuer, Jugendhilfeträger etc.).Unmittelbar vor einer Fallkonferenz findet ein kur-zer gemeinsamer Fachaustausch der beteiligtenRechtskreise statt.

Fallmanagement8)

Hauptansprechpartner und somit zuständig fürdie Einberufung der Fallkonferenz und das Fall-management ist die Vertreterin bzw. der Vertreterdesjenigen Rechtskreises, bei dem die Problem-lage zuerst deutlich geworden ist. Jede der betei-ligten Institutionen bleibt bei der Bewilligung undDurchführung der im Förder- und Unterstützungs-plan entwickelten und aufeinander abgestimmtenMaßnahmen für die Leistungen in ihrem ori-ginären Rechtskreis zuständig. Das Fallmanage-ment hat die Aufgabe, den Erfolg des Förder- undUnterstützungsplans regelmäßig zu überprüfen,zu dokumentieren und gegebenenfalls zur Nach-steuerung eine Folgekonferenz einzuberufensowie den regelmäßigen Kontakt zu dem Jugend-lichen sicher zu stellen.

3.4 Landesebene

Die Landesebene regelt Art und Umfang der Zu-sammenarbeit der beteiligten Institutionen, dieSteuerung der JBA und die Planung und Abstim-mung der schulischen und außerschulischenMaßnahmen. Außerdem stellt sie die Zusammen-arbeit mit den Zuständigen Stellen und den Sozi-alpartnern sicher.

Ein Beirat befasst sich mit Grundsatzfragen undbesteht aus der Lenkungsgruppe des Aktions-bündnisses für Bildung und Beschäftigung Ham-burg (ABBH). Dadurch werden die Vertreterinnenund Vertreter der Kammern und der Sozialpartnerin die Weiterentwicklung der Jugendberufsagen-tur beratend einbezogen.

Alle wesentlichen Fragen der Zusammenarbeitder beteiligten Institutionen werden in einem Ko-ordinierungsausschuss beraten und geklärt. Die-ser setzt sich aus je zwei Vertretern der AA unddes JC, aus je zwei Vertretern der BSB und derBASFI sowie einem Vertreter der Bezirke zusam-men. Außerdem wirken je nach Beratungsbedarfdie im Beirat vertretenen Kammern und Verbändeder Wirtschaft sowie der Gewerkschaften mit. ImKoordinierungsausschuss der JBA werden zudemdie öffentlich geförderten Maßnahmen koordiniertund auf Zielgruppengenauigkeit, Effektivität undEffizienz sowie Komplementarität geprüft. Res-sourcenentscheidungen werden nach Beratung

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8) Nicht im ausschließlich fachlich-organisatorischenSinne des SGB II.

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im Koordinierungsausschuss den jeweiligen„Hausspitzen“ zur Entscheidung vorgelegt.

Um die Ziele der JBA erreichen zu können, ist dieEinrichtung einer Netzwerkstelle auf Landes-ebene erforderlich. Die Netzwerkstelle übernimmtfür die regionale und die Landesebene als Ser-vicestelle insbesondere die folgenden Aufgaben:

– Jahrgangsweise Erhebung der Schülerdatenund der Schulpflichtüberwachung sowie Erfas-sung der realisierten Anschlüsse (Verbleibens-beobachtung),

– Erfassung abgebrochener Bildungsmaßnah-men im schulischen und außerschulischen Be-reich,

– Unterstützung der regionalen Standorte beider aufsuchenden Begleitung „verloren“ ge-gangener und Sicherstellung der Unterstüt-zung von Abbruch betroffener Jugendlicher,

– Schul- und Schülerunterstützung beim Über-gangsmanagement (vergleiche Drucksache19/8472),

– Unterstützung der Einsätze der Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter des HIBB in den regiona-len Standorten, u.a. durch Bereitstellung vonDaten über Ausbildungsabbrüche.

Die Netzwerkstelle unterstützt die landesweiteMaßnahmenplanung der Partner. Dazu gehörenu.a. folgende Aufgaben:

– Erfassung der Bedarfe,

– Vorschlag möglicher Berufe im Bereich dergeförderten Ausbildung,

– Regelung der Besetzungsverfahren für öffent-lich geförderte Ausbildungsmaßnahmen ge-mäß Verwaltungsvereinbarung zwischen derFreien und Hansestadt Hamburg, der Arbeits-agentur Hamburg und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg vom 19. August 2011,

– Steuerung der Teilnehmerströme,

– Abstimmung der außerschulischen Maßnah-men mit den schulischen Angeboten der Be-rufsausbildung.

Das Ergebnis der Maßnahmenplanung wird demKoordinierungsausschuss (siehe 3.5) zur Ent-scheidung vorgelegt.

3.5 Organisationsstruktur der künftigen JBA

Aus der bisherigen Darstellung der unterschied-lichen Ebenen ergibt sich folgende Organisati-onsstruktur der JBA:

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Abb. 2: Organisatorischer Aufbau der Jugendberufsagentur Hamburg

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3.6 Partner, Träger und rechtliche Struktur der JBA

Errichtung und Betrieb der JBA erfolgen auf derGrundlage einer Vereinbarung, in der die AA, JCund die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)ihre Zusammenarbeit regeln.

Rechtsgrundlage für die Vereinbarung ist die ge-setzliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit, wiesie sich für die FHH als Trägerin der öffentlichenJugendhilfe aus § 81 SGB VIII und den §§ 3 und98 (neu, vgl. Abschnitt 8.) des HamburgischenSchulgesetzes, für die AA aus den §§ 9, 9a SGBIII und für JC aus § 18 SGB II ergibt.

Die Vereinbarung regelt das Innenverhältnis derUnterzeichnenden. Im Außenverhältnis bestehenRechtsbeziehungen der Kundinnen und Kundender JBA daher weiterhin jeweils zu der Leistungerbringenden Körperschaft. Die JBA selbst be-sitzt keine eigene Rechtsfähigkeit. Das bedeutet,dass keine neue Institution mit eigenem Personal-körper oder Haushalt geschaffen wird und die Mit-arbeiter bei ihren jeweiligen Dienstherren verblei-ben. Sie kann daher weder eigene Verwaltungs-akte erlassen, noch Klägerin oder Beklagte ineinem Rechtsstreit sein. Das ist auch nicht erfor-derlich, weil für jeden einzelnen Rechtskreis derRechtsweg geregelt ist.

Unter anderem werden in der abzuschließendenVereinbarung geregelt:

– Ziele und Partner der Zusammenarbeit,

– Rechtsfragen der Zusammenarbeit,

– Leitungsstrukturen sowie Aufgaben, Kompe-tenzen und Verantwortung gemeinsamer Gre-mien,

– Arbeitsweise der gemeinsamen Gremien,

– Aufgaben, Funktionen und Leistungsspektrumder JBA,

– Struktur und Aufbau der JBA,

– Gestellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern durch die Partner,

– Standorte und Räume,

– Finanzierung der Personal- und sonstigen Res-sourcen (Sachmittel, Mieten etc.),

– Konfliktlösungsmechanismen zwischen denPartnern,

– Evaluation der JBA, Fortschreibung der Verein-barung,

– Beendigung der Zusammenarbeit/Auflösungder JBA.

Daneben wird die Vereinbarung jährlich überoperative Ziele konkretisiert (jährliche Ziel- undLeistungsvereinbarungen).

3.7 „Unter einem Dach“ – Regionale Standorte derJBA

Die Beratung und Vermittlung unter einem Dachist das Kernstück der JBA und stellt die Jugendli-chen in den Mittelpunkt der von allen Beteiligtenzu organisierenden Geschäftsprozesse. Aufbauund Organisation der regionalen Standorte orien-tieren sich an bereits erprobten Strukturen derAgentur für Arbeit und des Jobcenters.

Ein regionaler Standort der JBA besteht auseinem Eingangsbereich und einem Bereich fürdie Fallbearbeitung. Der Eingangsbereich glie-dert sich in den Empfang, wo das Anliegen desKunden geklärt wird, um ihn an zuständige Mit-arbeiter weiterzuleiten (Berufsberatung/Fallma-nagement/Vermittlung etc.). In einer Eingangs-zone werden dann die grundsätzlichen Fragenu.a. der Antragsstellung geklärt, die Daten der Ju-gendlichen aufgenommen9) und verbindliche Ter-mine vereinbart.

Im nachgelagerten Fallbearbeitungsbereich neh-men die Berater/-innen bzw. Vermittler/-innen derbeteiligten Institutionen Aufgaben innerhalb ihresZuständigkeitsbereiches wahr und stimmen sichmit den anderen Institutionen im Bedarfsfall ab:

9) Dabei handelt es sich nur um Daten derjenigen Kun-den, die Leistungen und Angebote nach dem SGB IIoder SGB III in Anspruch nehmen wollen. Am Emp-fang werden darüber hinaus für Kunden, die nichtdem Rechtskreis SGB II oder SGB III angehören,lediglich nicht-personenbezogene Daten zu statisti-schen Zwecken erhoben.

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Die inhaltlich neu ausgerichtete Beratung und Be-treuung der Jugendlichen sowie die räumlicheZusammenführung von Beschäftigten aus unter-schiedlichen Institutionen „unter einem Dach“ er-fordern gerade in der Anfangszeit aktiv die Ent-wicklung eines gemeinsamen Organisationsver-ständnisses. Wesentliche Elemente dieses orga-nisatorischen Selbstverständnisses sind die Po-tenzialorientierung, Serviceorientierung und dieEntwicklung eines gemeinsamen Verständnissesüber die Arbeit mit dieser heterogenen Ziel-gruppe. Die an der JBA beteiligten Institutionenwerden ihre Beschäftigten entsprechend qualifi-zieren. Wünschenswert ist zudem eine differen-zierte Altersstruktur der Beschäftigten – z.B. überden Einsatz von Nachwuchskräften aus den ver-schiedenen Ausbildungssystemen – und auchder Einsatz von Beschäftigten mit Migrationshin-tergrund.

3.8 Sicherstellung der Nachverfolgungdes Bildungsweges

Im Zuge der Einrichtung der JBA ist sicherzustel-len, dass Jugendliche, die keinen Anschlusshaben, nicht verloren gehen, um beraten und ver-mittelt werden zu können. Dazu ist es notwendig,von allen Jugendlichen den Bildungsweg nachzu-

vollziehen, um sie im Bedarfsfall aktiv anspre-chen zu können.

Die wesentlichen Verfahrensschritte lassen sichwie folgt zusammenfassen:

Damit der Anspruch „Niemand soll verlorengehen“ frühzeitig und umfassend eingelöst wird,werden bereits alle schulpflichtigen Schülerinnenund Schüler der Hamburger Schulabgangsklas-sen im Rahmen des berufsorientierenden Unter-richts erfasst und von der Berufsberatung der Ar-beitsagentur beraten. Im Zuge der Berufsorientie-rung holt die Schule von den Jugendlichen bzw.deren Erziehungsberechtigten eine datenschutz-rechtliche Einverständniserklärung ein. Damitstimmen die Betroffenen der Datenübermittlungan die Jugendberufsagentur zu, die ihnen künftigkonkrete Dienstleistungen (Beratung, Vermitt-lung/Förderung) anbieten kann. Diese Daten wirddie Netzwerkstelle an die Arbeitsagentur weiter-leiten. Die Berufsberatung der Arbeitsagenturnimmt im Rahmen ihrer berufsorientierenden Ver-anstaltungen und Schulsprechstunden Kontaktzu den Jugendlichen auf und bietet aktiv ihre Be-ratungs- bzw. Vermittlungsdienstleistung an.Nimmt der Jugendliche die Dienstleistungen inAnspruch, werden die Daten in der Vermittlungs-

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Abb. 3: Struktur eines regionalen Standortes der Jugendberufsagentur

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und Beratungsdatenbank (VerBIS) aufgenom-men.

– Die Agentur und das Jobcenter verfolgen imRahmen ihrer Regelaufgaben den weiterenWeg in Ausbildung und Beschäftigung. DieAgentur für Arbeit nutzt hierfür die übermittel-ten Daten, um die Jugendlichen auch nachVerlassen der Schule zu beraten, zu vermittelnund zu fördern. Diese Bemühungen enden erstdann, wenn mehrfache Kontaktversuche zudem Ergebnis führen, dass der Jugendlichekeine Dienstleistungen (mehr) in Anspruchnehmen will.

– Die JBA ist zuständig für alle Jugendlichen, dieaus der Schule entlassen werden bzw. denSchulbesuch abbrechen, sowie für alle Ju-gendlichen, die bereits ihre Schulpflicht erfüllthaben, aber noch nicht 25 Jahre alt sind.

– Die Netzwerkstelle des HIBB erfasst alle Schü-lerinnen und Schüler im Rahmen des schul-gesetzlichen Rahmens, überwacht die Schul-pflichterfüllung und Einhaltung der Über-gangsregeln in das berufsbildende Schul-system. Hierfür ist ein Einverständnis nichterforderlich.

– Bei Jugendlichen, die selbst oder deren Erzie-hungsberechtigte nicht mit der Weiterleitungder Daten an die Agentur für Arbeit einverstan-den sein sollten, wird über das Datawarehouseder BSB bis zum 21. Lebensjahr nachverfolgt,ob und in wieweit eine Ausbildung erfolgreichabgeschlossen wurde. Ist das nicht der Fall,wird über die Netzwerkstelle sichergestellt,dass diese Jugendlichen aufgesucht und bera-ten werden. Ein entsprechender Antrag zurÄnderung des Hamburgischen Schulgesetzesist beigefügt.

– Die erfolgreiche Begleitung aller Jugendlichennach der Schulpflicht wird im Wesentlichendavon abhängen, inwieweit die Jugendlichendas Dienstleistungsangebot annehmen. Daherwerden alle staatlichen oder staatlich geförder-ten Institutionen in Hamburg, die im Bereichder Arbeit mit Jugendlichen zwischen 16 und25 Jahren tätig sind, angehalten, nicht mehrschulpflichtige Jugendliche ohne beruflicheQualifizierung oder Arbeit aktiv anzusprechenund dabei zu unterstützen, dass diese die JBAaufsuchen.

– Die Bezirke werden – falls erforderlich – ihre In-formationen im Einzelfall im Rahmen der da-tenschutzrechtlichen Bestimmungen ebenfallszur Verfügung stellen.

– Die Netzwerkstelle arbeitet mit allen nichtstaat-lichen Organisationen (z.B. Kammern und In-

nungen) zusammen, um Jugendliche, die ausdem Berufsbildungssystem herausfallen (z.B.Ausbildungsabbrecher), der Jugendberufs-agentur zuzuführen bzw. ihre Daten – mitEinverständnis des/der Jugendlichen – an dieJugendberufsagentur weiterzuleiten.

3.9 Aufsuchende Beratung

Der Senat hat in seinem Arbeitsprogramm festge-legt, dass „… alle schulpflichtigen Jugendlichen,einschließlich der Berufsschulpflichtigen, erfasstund so lange aktiv angesprochen werden, bis sieeine Ausbildung begonnen und abgeschlossenhaben“.

Um dieses Ziel auch für Jugendliche und Jung-erwachsene zu erreichen, die nicht mehr schul-pflichtig sind, ist die aufsuchende Beratung eineder wesentlichen Neuerungen, die mit der Ein-führung der Jugendberufsagentur verbundensind. Unter aufsuchender Beratung für diese Ziel-gruppe versteht der Senat ein abgestuftes Vorge-hen:

– Alle Jugendlichen, die nach Kenntnis der JBAohne Anschluss sind, werden zunächst schrift-lich zu einem Beratungsgespräch eingeladen.

– Nehmen sie das Angebot nicht an, wird eintelefonischer Kontakt aufgenommen.

– Bleibt auch das erfolglos, werden die Jugendli-chen persönlich aufgesucht, um sie zu über-zeugen, Hilfeangebote der JBA anzunehmen.

– In besonderen Fällen werden die Jugendlichenzu einem Gespräch in der JBA begleitet.

Die aufsuchende Beratung stellt die „ultima ratio“und nicht den Regelfall dar.

Da das beschriebene Verfahren sehr zeitintensivist, plant der Senat, geeignete Träger mit der auf-suchenden Beratung zu beauftragen. Diese wer-den unter Berücksichtigung datenschutzrechtli-cher Bestimmungen von den Mitarbeitern derJBA gezielt eingesetzt, um Jugendliche aufzusu-chen, anzusprechen und zu begleiten. Die vonder Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Inte-gration (BASFI) und dem Jobcenter noch bis zum31. Dezember 2013 finanzierten Modellprojekte„Come in“ und „Jugend aktiv“ sollen hierfür ein-gesetzt werden.

4. Steuerung der konkreten Maßnahmenplanung

4.1 Bedarfsermittlung und Maßnahmenspektrum

Die BSB ermittelt am Ende der Schulzeit auf derGrundlage des Berufs- und Studienwegeplans dieAnschlussperspektive für alle Schülerinnen undSchüler in den Schulabgangsklassen. Auf dieser

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Grundlage werden die Schülerinnen und Schüler– sofern sie keinen betrieblichen Ausbildungs-oder Arbeitsplatz gefunden haben – durch diekünftige JBA beraten und in schulische oderaußerschulische Maßnahmen der Ausbildungs-vorbereitung oder der Berufsausbildung vermit-telt.

Programme für nicht schulpflichtige Jugendlicheund junge Erwachsene (U25) werden von der AAund dem JC im Rahmen ihrer Zuständigkeit unddes zugewiesenen Budgets gemäß SGB III undSGB II angeboten. Die Stadt ergänzt das Angebotmit ihren Maßnahmen dort, wo eine Förderungsinnvoll, aber im Rahmen dieser Rechtskreisenicht möglich ist. Bei der Berufsausbildung sindjunge Menschen nach § 78 SGB III förderungs-fähig, wenn sie mindestens lernbeeinträchtigt undsozial benachteiligt sind. Junge Menschen, diedie Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, aberdennoch zur Zielgruppe der „Marktbenachteilig-ten“ gehören, sollen künftig durch Maßnahmender BASFI und der BSB erreicht werden.

Mit Inkrafttreten der sog. Instrumentenreform zum1. April 2012 werden die Maßnahmen der aktivenArbeitsförderung zur Berufswahl und Berufsaus-bildung mit den §§ 44 bis 80b SGB III neu geord-net. Nach § 16 SGB II erbringt die Agentur für Ar-beit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auchim Rechtskreis des SGB II, insbesondere kann sieLeistungen zur Berufsausbildung erbringen.

Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendsozial-arbeit nach § 13 SGB VIII bleiben unverändert.Sie sollen jedoch noch stärker zur Erreichung derJugendlichen eingesetzt werden, die einen erhöh-ten Förderbedarf aufweisen und nur schwer vonden Regelangeboten des SGB III oder des SGB IIerreicht werden.

Die städtischen Programme werden gemeinsammit den Angeboten von Agentur für Arbeit undJobcenter team.arbeit.hamburg so geplant undabgestimmt, dass sie sich sinnvoll ergänzen.

4.2 Maßnahmenplanung und -controlling

Im Koordinierungsausschuss der JBA werden dieöffentlich geförderten Maßnahmen koordiniertund auf Zielgruppengenauigkeit, Effektivität undEffizienz sowie Komplementarität geprüft. Vorge-schlagen werden Angebotskapazitäten und Aus-richtung der Maßnahmen durch ein Pla-nungsteam, welches sich aus bestehenden Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Insti-tutionen zusammensetzt. Dieses Team ermitteltim Rahmen des operativen Steuerungsprozessesauf der Grundlage der Auslastung und des Erfol-

ges vorhandener Angebote durch ein gemeinsa-mes Controlling im letzten Quartal eines JahresBedarfe und Angebotsvorschläge. Die Verantwort-lichkeit für jede Maßnahme verbleibt bei der haus-haltsrechtlich zuständigen Behörde bzw. Institu-tion.

Die Planung der bezirklichen Jugendhilfemittelund der Hilfen zur Erziehung wird nicht Gegen-stand der Beratung im Koordinierungsausschussder Jugendberufsagentur. Allerdings soll diesesGremium genutzt werden, um über Umfang undInhalt relevanter Angebote zu informieren undeine Abstimmung zu ermöglichen.

4.3 Zugang zu Maßnahmen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JBA wei-sen die Jugendlichen in geeignete Maßnahmenzu. Sie greifen dabei nicht nur auf die Angeboteder Rechtskreise SGB II und III, sondern auch aufdie Programme der Stadt und das gesamte Ange-bot der schulischen Berufsausbildung zurück. ZurFeststellung der Berufseignung und Vermittlungs-fähigkeit können dafür im Vorwege die Fachdien-ste der AA (psychologischer und ärztlicher Dienst)eingeschaltet werden. Grundsatz für den Zugangzu den Angeboten ist die Frage: „Welches Unter-stützungsangebot hilft dem jungen Menschen ambesten?“

5. Erwartete Wirkungen

Neben der Realisierung der in Abschnitt 1. be-nannten Zielsetzungen versprechen sich derSenat und die beteiligten Partner als wichtigstenachhaltige Wirkung eine deutliche Senkung derAnzahl Jugendlicher und späterer Erwachsenerohne qualifizierte Berufsausbildung. Folgewirkun-gen werden ein Beitrag zur Deckung des für dieZukunft absehbaren Fachkräftebedarfes sowieeine Verringerung der finanziellen, sozialen, wirt-schaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Kos-ten von Arbeitslosigkeit sein. So werden

– die tatsächlichen Bedarfe der Jugendlichen anFörderung und Beratung im Übergangspro-zess von der Schule in Ausbildung besser er-mittelt,

– die Angebote an Förderprogrammen der Part-ner der Jugendberufsagentur besser aufeinan-der abgestimmt und angepasst und somit

– der gesamte Eingliederungsprozess von Ju-gendlichen kohärent und individueller gestal-tet.

Kehrseite dieser Chancen sind allerdings auch ei-nige Folgewirkungen, die in erster Linie daraus re-sultieren, dass Jugendliche, die bislang „durch

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das Rost gefallen“ sind, nunmehr erfasst werdenund zusätzliche Mittelbedarfe für Personal in derJugendberufsagentur sowie bei Maßnahmen undHilfeleistungen auslösen.

Das Ziel „niemand soll verloren gehen“ wird einestärkere Nachfrage nach Angeboten der beteilig-ten Institutionen auslösen. So wird das Angebotder Berufsberatung, der aufsuchenden Beratung,der Vermittlung sowie der Leistungsgewährungstärker nachgefragt werden, was einen zusätzli-chen Bedarf an personellen Ressourcen auslöst.Auch die aufsuchende Beratung muss dem ab-sehbar wachsenden Interventionsbedarf ange-passt werden.

Um dem wachsenden Beratungsbedarf zu ent-sprechen, werden aus Mitteln der FHH zusätzli-che Ressourcen für die Jugendberufsagentur be-reitgestellt, solange in einer Übergangszeit ent-sprechende Synergieeffekte noch nicht feststell-bar sind.

Es ist damit zu rechnen, dass sich die statisti-schen Kennzahlen im Bereich Ausbildung undArbeitslosigkeit zunächst verschlechtern.

Konkret ist zu erwarten, dass die Anzahl der un-versorgten Bewerberinnen und Bewerbern, dererwerbsfähigen Hilfebedürftigen U25 und der Ar-beitslosen U25 zunächst statistisch ansteigenwird. Gewonnen wird dem gegenüber eine deut-lich höhere Transparenz über das tatsächlicheGeschehen auf dem Ausbildungsmarkt, wodurchdie Akteure künftig effektiver als bisher arbeits-marktpolitisch handeln und steuern können.

Diese Folgewirkungen sind nach Auffassung desSenats, der AA und des JC in Kauf zu nehmen,um die längerfristige Zielsetzung der aktiven Teil-habe am Erwerbsleben durch eine umfassendeberufliche Bildung Hamburger Jugendlicher zuerreichen und damit mittelfristig eine geringereErwerbslosigkeit zu erzielen10).

Die beteiligten Institutionen rechnen in einemZeitraum von drei bis vier Jahren mit folgendenaufwachsenden Fallzahlen:

Jobcenter team.arbeit.hamburg (SGB II)

– Im 2. Halbjahr 2012 wird auf Grund der Ein-richtung der JBA Harburg und Hamburg-Mittemit einer Steigerung der SGB II-Kunden in die-sen Bezirken von bis zu 10 % gerechnet,

– Ab 2013 wird dort eine Steigerung der Fall-zahlen bis ca. 20 % erwartet.

– Mit der Errichtung jedes weiteren bezirklichenStandortes wiederholen sich diese Effekte.

Agentur für Arbeit Hamburg (SGB III)

– Bewerberinnen und Bewerber des aktuellenSchulentlassungsjahres (SEJ) von 3.400 auf6.100 (Anteil von ca. 40 % der Schulentlasse-nen)

– Jugendliche die eine dualeAusbildung anstreben + 79 %

– Ratsuchende von 20.400auf 24.000 + 17 %

– Zahl der unversorgten Bewerber/-innen von 300 auf ca. 1.500 + 500 %.

Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)

Alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schülerwerden bereits erfasst. Bis 2020 wird von einergleichbleibenden Schülerzahl ausgegangen.

Jugendämter der Bezirksämter

Durch das Element der aufsuchenden Beratungder JBA wird auch ein Anstieg von Fällen erwar-tet, in denen gezielte sozialräumliche Hilfen an-geboten bzw. ein Hilfebedarf nach dem SGB VIIIgeprüft werden muss. Die Höhe des hier gegebe-nenfalls notwendigen Mittelbedarfs hängt vonweiteren Faktoren ab und ist daher nicht valide zuprognostizieren.

Insgesamt wird in den Rechtskreisen SGB II undIII mit einer Steigerung der gemeldeten Arbeits-losigkeit der Jugendlichen U25 um bis zu 10 %gerechnet.

Ein Teil der Mehrbedarfe wird insbesondere durchfolgende Synergieeffekte auf Grund zunehmendverbesserter Zusammenarbeit in der Jugendbe-rufsagentur kompensiert werden können:

– Vermeidung von Mehrfachberatungen in ver-schiedenen Institutionen,

– Bündelung, Fokussierung und besseres Inein-andergreifen der Qualifizierungsmaßnahmen,

– Vermeidung von Doppelförderungen,

– Verkürzung der Verweildauer im sog. Über-gangssystem,

– Erhöhter direkter Übergang nach Abschlussder allgemeinbildenden Schulen in Ausbil-dung.

6. Ressourcenausstattung

Alle beteiligten Partner erbringen die erforderli-che personelle und sächliche Ausstattung derJBA im Rahmen der bestehenden Ressourcen.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. WahlperiodeDrucksache 20/4195

10) Wegen der besonderen Auswirkungen auf die Ge-schäftsstatistik der Bundesagentur für Arbeit sindhier noch Klärungen erforderlich.

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6.1 Schulische Ebene

Mit der Drucksache 19/8472 wurden der Aufbauund die nachhaltige Verbesserung der Berufsori-entierung in den Stadtteilschulen durch verbindli-che Standards und eine systematische Zusam-menarbeit zwischen Stadtteilschulen und berufs-bildenden Schulen sowie der Agentur für Arbeitbeschlossen. Mit Beginn des Schuljahres 2011/12wurden für die nachhaltige Verbesserung der Be-rufsorientierung in den Stadteilschulen 28 Stellenzur Verfügung gestellt, die bis 2015 auf 100 Stel-len aufwachsen werden. Mit diesen Stellen, die im

Wirtschaftsplan des HIBB im Rahmen des Ausga-berahmens bereits veranschlagt sind, wird die Be-rufsorientierung nachhaltig verbessert und einsystematisches Übergangsmanagement aufge-baut.

Sachmittel für diesen Bereich werden – wie bisher– durch die Lehr- und Lernmittelzuweisungen derjeweiligen Schule gedeckt.

6.2 Regionale Ebene

Nach derzeitigem Planungsstand stehen für dieregionalen Standorte der JBA insgesamt folgendePersonalressourcen zur Verfügung:

Die Sachkosten für Büroausstattung, IT und sons-tige Sachmittel werden anhand von Kostenpau-schalen entsprechend der Anzahl der zur Verfü-gung gestellten Mitarbeiter/-innen zwischen denPartnern verrechnet.

Eine genaue Aufteilung der Mitarbeiterinnen undMitarbeiter auf die regionalen JBA-Standorte

kann erst erfolgen, wenn Einvernehmen zu derenAnzahl und Standorte erzielt ist.

Für die vorgesehenen ersten Standorte in Harburgund Hamburg-Mitte, die zum 1. September 2012den Betrieb aufnehmen werden, sieht die Zusam-mensetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –nach derzeitigem Planungsstand – wie folgt aus:

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/4195

Partner

AufgabeAA JC Bezirke HIBB Summe

Beratung/Vermittlung/ Leistungsbearbeitung

88 151 14 14 267

Eingangszone 13 *) 23 - - 36

Summe 101 174 14 14 303

Partner

AufgabeAA JC Bezirke HIBB Summe

Beratung/Vermittlung/ Leistungsbearbeitung

44,5 *) 34 2 3 83,5

Eingangszone 4,5 *) 5 - - 9,5

Summe 49 39 2 3 93

Standort Hamburg-Mitte (Startaufstellung)

Partner

AufgabeAA JC Bezirke HIBB Summe

Beratung/Vermittlung/ Leistungsbearbeitung

14,5 23 2 2 41,5

Eingangszone 2,5 1,5 - - 4

Summe 17 24,5 2 2 45,5

Standort Harburg (Startaufstellung)

*) AA: Vorläufig mit den für Hamburg-Wandsbek zuständigenMitarbeiterinnen und Mitarbeitern

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6.3 Landesebene – Netzwerkstelle Berufsbildung

Die Netzwerkstelle wird die bisherigen Aufgabendes Informationszentrums des HIBB (IZ HIBB)wahrnehmen und durch Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter des Hamburger Hauptschulmodells derArbeitsstiftung11) verstärkt.

Insgesamt werden nach jetzigem Planungsstandsechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in derNetzwerkstelle tätig sein, die aus den bisherigenStellen des IZ HIBB und den aufwachsenden Stel-len für die Berufsorientierung finanziert werden.Die in die JBA integrierte Arbeit des HamburgerHauptschulmodells wird weiterhin aus Haushalts-mitteln der Behörde für Arbeit, Soziales, Familieund Integration unterstützt.

7. Erfolgsindikatoren und Evaluation

Das System der JBA muss auf seine Wirksamkeitund Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Hierzusind von allen beteiligten Institutionen gemein-sam akzeptierte Erfolgsindikatoren für die ange-botenen Maßnahmen und die Vermittlungsarbeitzu entwickeln. Diese bilden im Wesentlichen dieEffekte im Hinblick auf die jeweilige Geschäftssta-tistik sowie auf die internen Steuerungssystemeab. Weitergehende Aspekte sollen im Rahmeneiner Evaluation des Projekts unter Einbeziehungvon Ergebnissen aus der geplanten Evaluationdes schulischen Übergangssystems untersuchtwerden. Hierzu gehören beispielsweise Fragenzur Auswirkung auf den Ressourcenaufwand,zum Ausmaß möglicher Synergieeffekte sowiezur angestrebten verbesserten Zusammenarbeitder beteiligten Rechtskreise.

7.1 Erfolgsindikatoren

Die Agentur für Arbeit erhebt im Rahmen ihrerGeschäftsstatistik beispielsweise – nach Rechts-kreisen differenziert – die Zahl der arbeitslos ge-meldeten Menschen unter 25 Jahren (U25), dieZahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewer-ber, die Zahl der gemeldeten Ausbildungsplätzeoder der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen U25. ImRahmen des internen Steuerungssystems wer-den die Einmündungsquote (Anteil der gemelde-ten Bewerberinnen und Bewerber, die eine Aus-bildung aufnehmen, an den Schulentlassenen)sowie die Anzahl der erfolgreich besetzten Ausbil-dungsstellen abgebildet.

Auf der Grundlage der Entwicklung dieser Indika-toren wird angestrebt, die Wirkung in Bezug aufdie Senkung der Arbeitslosen U25, der erwerbs-fähigen Hilfebedürftigen U25 sowie der unver-sorgten Bewerber im Rahmen eines laufendenControllings genau zu beobachten.

Bei der Bewertung der Ergebnisse ist allerdingszu berücksichtigen, dass beispielsweise die Be-rufsberatung der Agentur für Arbeit bislang auffreiwilliger Inanspruchnahme basiert. Eine Reali-sierung des Ziels „niemand soll verloren gehen“setzt jedoch voraus, dass möglichst alle Jugendli-chen ein Vermittlungs- oder Beratungsangebot er-halten. Einhergehend mit der Neuausrichtung aufeine aktive Nachverfolgung ungeklärten Verblei-bens und der gewünschten Implementierung auf-suchender Elemente könnten sich die Kennzah-len – ähnlich dem Effekt bei der Einführung derGrundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr2005 – zunächst verschlechtern (siehe oben Ab-schnitt 5.). Gewonnen wird dafür insbesondereeine stärkere Transparenz über das tatsächlicheGeschehen am Ausbildungsmarkt.

Diese Informationen werden um die Erkenntnisseaus dem abgebenden Schulsystem erweitert:Erstmals wird Transparenz darüber hergestelltwerden, welche Jugendlichen beim Verlassen derSchule bereits eine Anschlussperspektive habenund für welche diese noch entwickelt werdenmuss.

7.2 Evaluation

Relevante Informationen zur Wirkung der JBA,die nicht aus den bestehenden statistischenSystemen heraus abgebildet werden können, sol-len – voraussichtlich beginnend Anfang 2013 –begleitend evaluiert werden. Eine Einbindung desInstituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung(IAB) der Bundesagentur für Arbeit wird hierbeigeprüft.

Zeitnah zum Evaluationsbeginn muss ein entspre-chendes Evaluationsdesign erstellt werden.Dabei sollen beispielsweise folgende Fragestel-lungen, auch hinsichtlich geschlechtsspezifischerUnterschiede, untersucht werden:

– Veränderung der Einmündungsquote der vonder JBA betreuten Jugendlichen in Ausbildungbzw. Beschäftigung,

– Abbruchquoten in der ungeförderten, geförder-ten und schulischen Ausbildung,

– Eingliederungsquote in sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung nach Berufsab-schluss in geförderter Ausbildung,

– Anzahl der Jugendlichen, die sich aus demBezug von Transferleistungen lösen konnten,

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. WahlperiodeDrucksache 20/4195

11) Das Hamburger Hauptschulmodell hat bisherSchülerinnen und Schüler mit erstem allgemeinenBildungsabschluss in eine Berufsausbildung bera-ten und vermittelt und geht jetzt in der JBA auf.

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– Verkürzung der Dauer zwischen dem Verlas-sen der Schule und der Aufnahme einer Aus-bildung,

– Entwicklung des Ressourceneinsatzes der je-weiligen Partner.

Ergänzend sollen Jugendliche, Betriebe und Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendberufs-agentur zum Nutzen der Einrichtung befragtwerden.

8. Änderungen im Schulgesetz12)

Die Beratung und Qualifizierung von Jugendli-chen, die weder in der Lage sind, ein Studium auf-zunehmen noch eine duale Ausbildung zu begin-nen, ist schon immer eine wichtige Aufgabe desSchulsystems gewesen. Die Kooperation derSchulen und der Behörde für Schule und Berufs-bildung mit Sozialleistungsträgern in einer Ju-gendberufsagentur ist auch jetzt schon nach demHamburgischen Schulgesetz (HmbSG) rechtlichmöglich.

Die Veränderung des Hamburgischen Schulge-setzes erfolgt zum einen, um die Bedeutung die-ser Aufgabe zu unterstreichen (Ergänzung des § 3Absatz 7) und zum anderen, um die für eine Nach-sorge nach Beendigung der Schulpflicht erforder-liche Datenverarbeitung durch die für das Schul-wesen zuständige Behörde zu ermöglichen (Er-gänzung in § 98 Absatz 1 HmbSG).

Von dieser Ermächtigung soll nur in solchen Fäl-len Gebrauch gemacht werden, in denen erfah-rungsgemäß davon ausgegangen werden muss,dass Jugendliche und junge Erwachsene wederals Leistungsempfänger zu einer Qualifizierungs-maßnahme angehalten noch aus eigenenStücken eine Ausbildung aufnehmen werden.

9. Umsetzung und Zeitplan

Rechtzeitig vor Eröffnung der ersten regionalenStandorte werden die Strukturen der JBA aufschulischer und auf Landesebene umgesetzt.

Auf der regionalen Ebene werden der Senat unddie beteiligten Partner zum 1. September 2012zunächst die Standorte der Jugendberufsagenturin Hamburg-Mitte und in Harburg einrichten. Inbeiden Bezirken bestehen günstige räumlicheVoraussetzungen, um die regionalen Standorte –ohne Neuanmietungen von Büroräumen undohne erhebliche Mehrkosten – kurzfristig eröffnenzu können. Die anfallenden Mehrkosten für dieEinrichtung von Büroarbeitsplätzen und für denUmzug von städtischen Mitarbeitern in die regio-nalen Standorte der JBA sind im Rahmen der Ar-beitsplatzpauschalen veranschlagt.

Weitere regionale Standorte werden sukzessiveunter den dargestellten Rahmenbedingungenkostenneutral und auf der Grundlage der bisdahin gesammelten Erfahrungen eingerichtet.Dafür werden die jeweiligen örtlichen Rahmen-bedingungen geklärt, insbesondere ob eine ge-eignete Immobilie zur Verfügung steht. Das be-deutet, dass durch Umzüge keine Leerstände inden Ursprungshäusern, aufwändige Umbautenund hohe Umzugskosten entstehen. Vorrangigwerden deshalb vorhandene Standorte von JCund AA genutzt. Dieser Prozess soll spätestensim Verlauf des Jahres 2014 abgeschlossen sein.

10. Finanzierung

10.1 Ressourceneinsatz der Agentur für Arbeit Ham-burg und des Jobcenters team.arbeit.hamburg

Die Agentur für Arbeit Hamburg wird 101 Perso-nen in die Jugendberufsagentur einbringen, diedirekt in den regionalen Standorten arbeitenwerden. Die Agentur kalkuliert für dieses Perso-nal inklusive einer Sachkostenpauschale insge-samt rund 7.397.000 Euro p.a.. Jobcenterteam.arbeit.hamburg wird 174 Personen in dieregionalen Standorte entsenden und kalkulierthierfür rund 12.742.000 Euro p.a.13).

10.2 Ressourceneinsatz der Behörde für Arbeit,Soziales, Familie und Integration

10.2.1 Finanzierung von bis zu 15 StellenBerufsberatung in der JBA

Aus dem Haushaltstitel 4120.683.01 (Förderungder nachhaltigen Integration Arbeitsloser durchProgramme der BASFI) sollen folgende Mittelbereitgestellt werden:

2012: 300.000 Euro

2013: 900.000 Euro

2014: 900.000 Euro

2015: 600.000 Euro

2016: 600.000 Euro

Zugrunde gelegt wurden in einer Mischkalkula-tion pro Stelle rd. 60.000 Euro Jahrespersonal-kosten. Eine Sachkostenpauschale wird nichtbereitgestellt.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/4195

12) Siehe Anlagen 1 und 213) Die Personalkosten für beide Institutionen wurden

auf der Grundlage einer Eingruppierung nach TEIV des Tarifvertrages für Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit bzw.A 9/A 10 Bundesbesoldungsgesetz mit 62.160 EuroJahrespersonalkosten sowie einer Sachkosten-pauschale in Höhe von 11.070 Euro kalkuliert.

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SENATSKANZLEI 7. Juni 2012 Geschäftsstelle des Senats zu 20/4195 PL 311

Berichtigung

Betr.: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, betreffend

Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Hamburg

(Drucksache 20/4195)

Auf Seite 20, Ziffer 10.2.2 wird im letzten Absatz der Haushaltstitel „4120.631.04“ ersetzt

durch „4120.631.03“.

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SENATSKANZLEI 11. Juni 2012 Geschäftsstelle des Senats zu 20/4195 PL 312

Zweite Berichtigung

Betr.: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, betreffend

Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Hamburg

(Drucksache 20/4195)

Auf Seite 20, Ziffer 10.2.2 wird im letzten Absatz der bereits berichtigte Haushaltstitel

„4120.631.03“ ersetzt durch „4150.631.03“.

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Die Agentur für Arbeit Hamburg bietet ihre Be-rufsberatung bisher nach dem Prinzip der frei-willigen Inanspruchnahme an, mit der systemati-schen Vernetzung der Institutionen und Beglei-tung der Jugendlichen („Niemand soll verloren-gehen“) wird sich die Zahl der Beratungen undVermittlungen deutlich erhöhen (nach Schätzun-gen der Agentur wird die Zahl der Ausbildungs-platz suchenden Jugendlichen um 79 %, die derRatsuchenden um 17 % steigen). Die Agenturfür Arbeit unterstützt damit die fachpolitischenZiele Hamburgs, daher wird der zusätzliche Per-sonalaufwand aus BASFI-Mitteln zur Verfügunggestellt.

Durch die enge Zusammenarbeit der Akteure,insbesondere die systematische Berufsorientie-rung in den Schulen ab Klassenstufe 8 sollenSynergien erzeugt werden. Es wird davon aus-gegangen, dass diese sich ab dem Jahr 2015bereits auf die Fallzahlen der Berufsberatungauswirken, insofern wird der Mittelansatz ab2015 entsprechend reduziert.

10.2.2 Anteilige Finanzierung von vier Stellenzur Betreuung für unter 25-Jährige imJobcenter team.arbeit.hamburg

Die Finanzierung dieser Fachkräfte erfolgt imRahmen des zur Verfügung stehenden Verwal-tungskostenbudgets von Jobcenter team.arbeit.hamburg (rund 136 Mio. Euro für das Jahr 2012),an dem sich die FHH mit 15,2 % beteiligt, dieBundesagentur für Arbeit mit 84,8 %. Es ist zumjetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass dasVerwaltungskostenbudget trotz der entstehen-den Mehrkosten auch ohne Umschichtung ausdem Eingliederungsmittelbudget (aus dem dieMaßnahmekosten bestritten werden) auskömm-lich ist.

Die Hamburger Mittel für den kommunalen Fi-nanzierungsanteil an den Verwaltungskostendes Bundes bei Jobcenter team.arbeit.hamburgwerden aus dem Haushaltstitel 4120.631.04 be-reitgestellt.

10.2.3 Finanzierung des Hamburger Haupt-schulmodells

Die elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zehnStellen) des Hamburger Hauptschulmodells(HHM) werden in das HIBB integriert und werdendort im Umfang von drei Stellen in der Netzwerk-stelle eingesetzt, die weiteren sieben Stellen-inhaber arbeiten zukünftig als Berater/-innen inden regionalen Standorten der JBA. Damit wirddas Arbeitsprogramm des Senats umgesetzt, ander Schnittstelle von Schule und Beruf junge

Menschen durch Regelsysteme zu unterstützen,um schnell und sicher auf dem Hamburger Ar-beitsmarkt Fuß zu fassen. Die BASFI wird sichan der Finanzierung dieser Stellen sowie erfor-derlicher Sachkosten im HIBB hälftig beteiligen.

Die notwendigen Mittel in Höhe von 300.000Euro (2012: 250.000 Euro) werden beim Haus-haltstitel 4120.683.01 (Förderung der nachhal-tigen Integration Arbeitsloser durch Programmeder BASFI) veranschlagt und durch das HIBB inRechnung gestellt.

10.2.4 Finanzierung von Mehrbedarfenbei gesetzlichen Leistungen

Eine evtl. steigende Anzahl von SGB II-Fällen(s. S. 16) wird voraussichtlich zu entsprechen-den Kosten der Unterkunft und damit zu einemallerdings nicht sachgerecht quantifizierbarenMehrbedarf für die FHH führen, die im Rahmender bestehenden Veranschlagung aufgefangenwerden. Ein gegebenenfalls zusätzlicher Mittel-bedarf für Hilfen zur Erziehung nach dem SGBVIII kann derzeit nicht quantifiziert werden undist im Rahmen der veranschlagten Mittel abzu-decken.

Mittel- und langfristig wird von einer signifikan-ten Entlastung des Haushalts durch eine gerin-gere Zahl von nicht-vermittelbaren arbeitslosenJugendlichen und Erwachsenen ohne Berufs-ausbildung ausgegangen.

10.3 Ressourceneinsatz der Behörde für Schule undBerufsbildung

Ergänzend zur hälftigen Finanzierung des ausdem HHM zum HIBB überzuleitenden Personal-körpers durch die BASFI stellt die BSB im Wirt-schaftsplan des HIBB weitere Ressourcen zurVerfügung, um Stellen und Arbeitsplatzkosten inder Netzwerkstelle (insgesamt 6) sowie in denregionalen Standorten der JBA (insgesamt 14)zu finanzieren.

Zur Abdeckung zusätzlicher (funktionaler) Sach-kosten ist beabsichtigt, 77 Tsd. Euro im Aufstel-lungsverfahren 2013/14 zu Gunsten des WP desHIBB und zu Lasten des Kapitels 3200 zu ver-lagern.

Die Berufsorientierung auf schulischer Ebenewird gemäß Drucksache 19/8472 im Rahmenvorhandener Haushaltsmittel finanziert.

10.4 Ressourceneinsatz der Bezirksämter

Je Bezirk werden zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mit-arbeiter in den regionalen Standorten der JBAeingesetzt (sozialpädagogisch qualifiziertes Per-

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. WahlperiodeDrucksache 20/4195

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sonal, i.d.R. Entgeltgruppe 10). Um den Bezir-ken diesen Ressourceneinsatz zu ermöglichen,erhalten die Bezirke als Kompensation aus demKreis der ehemaligen Asklepios-Rückkehrerin-nen und -Rückkehrer qualifiziertes Personal aufder Ebene der Entgeltgruppe 8, das an andererStelle in den Bezirken eingesetzt werden kann.Diese Beschäftigten werden im Jahre 2012 in dieBezirke versetzt. Die Finanzbehörde und dasPersonalamt finanzieren die Stellen (anteilig) biseinschließlich 2016 auf Basis der tatsächlich an-fallenden Personalkosten (2013: 100 % (Moder-nisierungsfonds, Finanzbehörde), 2014 bis 2016jährlich um 5.000 Euro je Stelle abwachsend,Personalamt). Bei einem unterstellten Budget-wert von 46.000 Euro p.A. und Stelle für dieEntgeltgruppe 8 trägt die Finanzbehörde somit644.000 Euro und das Personalamt bis zu1.512.000 Euro. Auf die Bezirksämter entfallenbis 2016 aufwachsend in der Summe 420.000Euro zuzüglich gegebenenfalls entstehender

Entgeltdifferenzen. Damit ist für die BezirkePlanungssicherheit für die beiden kommendenDoppelhaushalte gegeben.

10.5 Sonstige Kosten

Sonstige Kosten, wie beispielsweise Umzugs-und Fortbildungskosten werden von den beteilig-ten Institutionen im Rahmen der jeweils veran-schlagten bzw. zu veranschlagenden Haushalts-ansätze gedeckt.

11. Petitum

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft möge

1. die Planungen zur Jugendberufsagentur fürHamburg einschließlich der dargestellten Fi-nanzierungswege zur Kenntnis nehmen und

2. die als Anlage beigefügte Änderung desHamburgischen Schulgesetzes beschließen.

§ 1

Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes

Das Hamburgische Schulgesetz vom 16. April1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 5. April2012 (HmbGVBl. S. 144), wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Absatz 7 wird folgender Satz angefügt:

„Auch nach Erfüllung der Schulpflicht kooperierendie Schulen mit den Trägern der beruflichen Bil-dung und den Sozialleistungsträgern, um solcheSchülerinnen und Schüler zu beraten und zu för-dern, die noch keine Ausbildung abgeschlossenhaben.“

2. In § 98 Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:

„Die zuständige Behörde darf Daten von Schüle-rinnen und Schülern und ehemaligen Schülerin-

nen und Schülern, die bei Verlassen der Schuleentweder keine Hochschulzugangsberechtigungerworben oder keine Berufsausbildung begonnenhaben, bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahreszu Zwecken der Förderung der beruflichen Ausbil-dung verarbeiten, um diese Personen für eineQualifizierungsmaßnahme oder Berufsausbildungzu motivieren und in eine solche zu vermitteln.Eine Übermittlung dieser Daten nach § 4 Absatz 2Satz 2 Nummer 4 des Hamburgischen Daten-schutzgesetzes ist ausgeschlossen.“

§ 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. August 2012 in Kraft.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/4195

Anlage

Sechzehntes Gesetz

zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes

Vom . . . . . . . . . .

Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0