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Ärzteblatt Brandenburgisches Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 20. Jahrgang | Februar 2010 2 | 2010 www.laekb.de Empfang: Landesärztekammer startet ins Jubiläumsjahr Seite 5 Termine: Prüfungen der Medizini- schen Fachangestellten Seite 7 Bekanntmachungen: Hauptsat- zung und Geschäftsordnung Seite 19 Aktuell: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg vorgestellt Seite 28 aktive Ärzte Ruhestand aktive Ärzte Ruhestand 6,9 % Grafik: A. Mitrenga Zahl der Mediziner in Brandenburg steigt – Zuwachs der Ärzte im Ruhestand um 6,9 Prozent

Brandenburgisches Ärzteblatt Ausgabe 2/2010 - laekb.de · Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist lt. Prüfungsordnung Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprü-fung

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ÄrzteblattBrandenburgisches

Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 20. Jahrgang | Februar 2010 2 | 2010

www.laekb.de

Empfang: Landesärztekammer startet ins Jubiläumsjahr

Seite 5

Termine: Prüfungen der Medizini-schen Fachangestellten

Seite 7

Bekanntmachungen: Hauptsat-zung und Geschäftsordnung

Seite 19

Aktuell: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg vorgestellt

Seite 28

aktive Ärzte

Ruhestand

aktive Ärzte

Ruhestand6,9 %

Grafik: A. Mitrenga

Zahl der Mediziner in Brandenburg steigt – Zuwachs der Ärzte im Ruhestand um 6,9 Prozent

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Impressum

Inhaber und VerlegerLandesärztekammer BrandenburgPräsident: Dr. med. Udo WolterDreifertstraße 12, 03044 Cottbus,Telefon 0355 78010-12, Telefax 0355 78010-66

HerausgeberDr. med. Udo Wolter

Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an den Herausgeber zu richten. Für mit Auto-rennamen gekennzeichnete Beiträge wissen-schaftlicher und standespolitischer Art sowie Artikel, die die Kennzeichnung „Pressemit-teilung von …“ enthalten, wird keine Verant-wortung übernommen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie dienen dem freien Mei-nungsaustausch innerhalb der Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft. Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit Rückporto beiliegt. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfü-gungsrecht. Änderungen redaktioneller Art blei-ben vorbehalten.

Redaktion4iMEDIA Agenturgruppefür journalistische KommunikationParzellenstraße 10, 03046 Cottbus,Telefon 0355 35757548 oder 0341 8709840,Telefax 0341 87098420E-Mail: [email protected]

Repro, Satz, Druck, Herstellung, VerlagswesenDruckerei Schiemenz GmbHByhlener Straße 3, 03044 Cottbus,Telefon 0355 877070, Telefax 0355 87707-128

VertriebRegio Print Vertrieb GmbHStraße der Jugend 54, 03050 Cottbus,Telefon 0355 481-171, Telefax 0355 481-441

AnzeigenverwaltungGötz & Klaus Kneiseler GbRUhlandstraße 161, 10719 Berlin,Telefon 030 88682873, Telefax 030 88682874, E-Mail: [email protected]

Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 20, gültig ab 01.01.2010Bankverbindung: Postbank Berlin, Kto.-Nr.179265102, BLZ 10010010

Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint monatlich. (Doppelnummer Juli/August). Bezugsgebühr: jährlich € 40,20; ermäßigter Preis für Studenten € 30,15. Einzelpreis € 3,35.

Bestellungen bitte an die Druckerei Schiemenz GmbH, Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekammer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Hinweise für die AutorenWenn Sie Ihren Text im Word erfassen, achten Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc-Format für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie einen Ausdruck des Artikels dazu. Texte können Sie mit entsprechender Betreffzeile per E-Mail ([email protected]) übermitteln. Verwen-den Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorla-gen separat zusenden und im Text vermerken, wo das Bild stehen soll. Am besten sind Fotos geeignet (Aufsichtsvorlagen).

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  3

Inhalt

KAMMeRinfoRMAtionen / GesundheitsPolitiK

Neujahrsempfang: Landesärztekammer startet ins Jubiläumsjahr . . . . . . . . . . . . . . . 520 Jahre LÄKB und KVBB  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Bekanntgabe der Prüfungstermine für  Medizinische Fachangestellte im Frühjahr und Sommer 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Statistik: 11.559 Mediziner waren Ende letzten Jahres registriert  . . . . . . . . . . . . . . . 8Anzahl Ärztinnen/Ärzte nach Haupttätigkeit Stand 31.12.2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9An der Landesärztekammer Brandenburg erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Kammerbeitrag ist bis zum 1. März zu entrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Termin: Vorstand tagt in Kloster Zinna . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

ARZt und RechtAus der Fallsammlung der norddeutschen Schlichtungsstelle Heute: Verlust einer Niere nach endoskopisch durchgeführter radikaler  Tumoroperation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

foRtBildunG

Fortbildungsangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Ankündigung: 5. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal  . . . . . . . . . . . . . 15Augenbeteiligung bei Kindern mit Rheuma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

BeKAnntMAchunGen

Hauptsatzung der LÄKB vom 15. Januar 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Geschäftsordnung der LÄKB vom 15. Januar 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

AKtuell

Aktueller Beitrag   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Brandenburgs Kliniken vorgestellt: Familienorientierte Rehabilitation in der Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Aktuelle Beiträge  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

ReZensieRt

Harald Ott-Hackmann/Rainer Käsgen: „Lasst uns die Welt erfinden“ . . . . 26

PeRsonAliA

Geburtstage Februar  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Carl-Thiem-Klinikum Cottbus: PD Dr. Frank Bühling zum Professor berufen  33Ruppiner Kliniken GmbH: PD Dr. Joachim Behr ist neuer Chefarzt  . . . . . . . . . . . . 34Ärztekammer Saarland: Dr. Josef Mischo zum Präsidenten gewählt . . . . . . . . . . 34

weiteRe RuBRiKen

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Tagungen und Kongresse  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35KVBB informiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38Landesgesundheitsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

ÄrzteblattBrandenburgisches

Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 20. Jahrgang | Februar 2010 2 | 2010

Seite 6

Seite 15

Seite 28

Festveranstaltung der Landesärztekammer

Brandenburg im Radisson SAS Hotel

in Cottbus

1. Oktober

2010

LandesärztekammerBrandenburg

4  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

edItOrIal

Dr. Volkmar SkerraFoto: 4iMEDIA

edItOrIal

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Beispiele: „Gelber Schein“ – Ar-beitsunfähigkeitsbescheinigung – darf ausschließlich für Versicherte mit Kran-kengeldanspruch, sprich mit Status 1 auf der Chipkarte, verwendet werden, weder für familien- (3), renten- (5) oder privat krankenversicherte Patienten. Für letztere dürfen bei Verordnung von stationärer oder Physiotherapie keine Kassenformulare verwendet werden, es sei denn als Kopie!

Gemeinsam den ärztlichen Berufsstand stützen

Ich bitte Sie also, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch aus medizinisch-juristischer Sicht, beim Benutzen oder Ausstellen von Formularen und Be-scheinigungen etwas mehr gedank-liche Sorgfalt walten zu lassen, um in einer Zeit, in der unter dem Vorwand („Deckmantel“?) der Verbesserung von Patientenrechten neue Zugriffsmög-lichkeiten von Kassen und Rechtspfle-georganen geschaffen werden sollen, einen Berufsstand weiter zu stützen, der jenseits jeglicher Realität unverän-dert im Verdacht steht, in großen Fi-nanzmitteln zu schwimmen und unkri-tisch, selbstherrlich mit dem Schicksal von Patienten zu hantieren.

Treten wir diesem Bestreben mit ge-einten Kräften und mit korrekter und selbstbewusster Berufsausübung ent-gegen.

In diesem Sinne alle guten Wünsche und Kraft für den Alltag,

n IhrVolkmarSkerra

ausgeführt werden? Oder ein Patient am Wochenende aus der stationären Behandlung entlassen wird, ohne dass vorher nachgefragt wird, ob die nach-folgende ärztliche Behandlung auch abgesichert ist?

Nicht allein auf elektro­nische Kommunikation

verlassen

Auch die Tatsache, und das ist nicht selten, dass im Beisein des Patien-ten die Kompetenz des Vorbehand-lers zum Teil lautstark in Frage gestellt wird, bis hin zu der Bemerkung „Dass Sie das bisher überhaupt überlebt ha-ben!“ ist schon vorgekommen und in Patientenbeschwerden dokumentiert. Ich halte es auch im Kontext des in-nerärztlichen Zusammenhalts und der beruflichen Solidarität in der Ausein-andersetzung mit der gesellschaftli-chen Realität für dringend notwendig, diese Aspekte wieder deutlich mehr zu beachten und zu stärken. Wir sollten uns nicht darauf verlassen, dass mit der Einführung der elektronischen Ge-sundheitskarte und des elektronischen Arztausweises in den nächsten Jahren durch den Ausbau der Kommunikation per E-Mail oder ähnliches alles schon wieder besser werden wird, sondern wir sollten bei aller Alltagsbelastung uns wieder darauf besinnen, dass wir nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern ganz nebenbei auch Menschen sind (von dieser Bezeichnung gibt es leider trotz ministerialer Vorgabe nur die ge-schlechtsneutrale Form). Also lassen Sie uns wieder mehr miteinander als übereinander reden.

Ein anderer Knackpunkt ist, durchaus in Beziehung zu Falschabrechnungen, wenn auch von deutlich geringerer Bri-sanz, die fälschliche (in Krankenkassen-deutsch „betrügerische“) Verwendung von Krankenkassenformularen. Es gibt zwar aller Wahrscheinlichkeit nach da-von deutlich zu viel, aber die falsche Verwendung erfüllt nun mal den Tat-bestand des Betruges. Da ich mich da-bei naturgemäß vor allem im ambulan-ten Bereich auskenne, auch von dort

auch wenn das Jahr schon wieder einige Wochen alt ist, Ihnen allen die besten Wünsche mit auf den Weg, denn ich habe vor, mich ein wenig un-beliebt zu machen. Es gibt trotz wech-selnder politischer und sozialer Kons-tellationen im ärztlichen Alltag einige sich nicht verändernde Dauerbrenner. Zu diesen zählt die innerärztliche Kom-munikation im engeren und im wei-teren Sinne, und dabei vor allem die nicht funktionierende. Da die elektro-nisch-mediale Technik immer weiter auch in Krankenhäusern und Arztpra-xen Einzug hält und Anwendung fin-det, habe ich die Befürchtung, dass die direkte Kommunikation zwischen den beteiligten Kolleginnen und Kollegen weiter abnehmen wird. Einige Beispie-le aus dem praktischen Alltag.

Dank der verordneten Überwei-sungsscheinpflicht wird der Patient zur Diagnostik, Mit- und/oder Weiterbe-handlung an einen entsprechenden Gebietsarzt überwiesen. Einige Tage später kommt der Patient wieder in die Sprechstunde, um noch diese oder jene Voruntersuchung machen zu lassen, kann sich aber an die ge-nauen Anforderungen nicht mehr er-innern. Ist es wirklich zu viel verlangt, dass dem Patienten ein Zettel mit den gewünschten Leistungen in die Hand gegeben wird oder die Helferin beim zuweisenden Arzt anruft, um sicher zu gehen, dass auch die richtigen Schritte

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  5

KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

neujahrsempfanG

landesärztekammer startet ins Jubiläumsjahr

Körperschaften und gerne nutzen wir das auch für einen Rückblick auf die vergangenen Jahre“, sagte Dr. Wolter zum Empfang. Der Gründung und Ent-wicklung der LÄKB widmet sich das Brandenburgische Ärzteblatt in seiner Doppelausgabe Juli/August.

Neben dem Jubiläum warten 2010 viele Aufgaben auf die Mitarbeiter der Geschäftsstelle, wie beispielsweise die Evaluation der Weiterbildung. Voraus-sichtlich im Februar werden die Ergeb-nisse der 2009 durchgeführten Befra-gung bekannt gegeben. „Die Auswer-tung ist für uns wichtig, um eine Ein-schätzung der Weiterbildung in Bran-denburg vornehmen zu können. Denn nur so können wir mit dem strukturier-ten Dialog mit den Weiterbildern be-ginnen“, betont der Kammerpräsident, der Anfang Januar auch auf die Ent-wicklung der Mitgliederzahlen schau-te. „Die Zahl der Ärzte in Brandenburg steigt, was erfreulich ist. Allerdings ver-zeichnen wir wie in den vergangenen Jahren einen Anstieg bei den Medizi-nern, die im Ruhestand sind und damit für die Sicherung der medizinischen Versorgung im Land nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir wissen um das Problem und werden auch weiterhin alle Kräfte mobilisieren, um dem Ärz-temangel entgegen zu wirken.“

n AnjaSaller,4iMEDIA

Aufgaben – in diesem Jahr mit einem besonderen Ereignis. Die Landesärz-tekammer Brandenburg begeht ihr 20-jähriges Bestehen. „Dieses Jubiläum wollen wir gemeinsam mit der Kassen-ärztlichen Vereinigung Brandenburg feiern und haben deswegen vier Ver-anstaltungen geplant. Es ist ein wichti-ger Moment für die Geschichte unserer

Traditionell zu Beginn des neuen Jah-res lädt der Präsident der Landesärzte-kammer Brandenburg (LÄKB), Dr. Udo Wolter, die Mitarbeiter der Geschäfts-stelle in Cottbus zu einem kleinen Neu-jahrsempfang in das Vorstandszimmer des Neubaus ein. Gemeinsam richte-te sich am 5. Januar der Blick auf die kommenden Monate und anstehenden

Warf einen Blick auf das Jubiläumsjahr der Kammer: Präsident Dr. Udo Wolter. Foto: 4iMEDIA

Für die Landesärztekammer Brandenburg und ihre Geschäftsstelle in Cottbus ist 2010 ein wichtiges Jahr. Foto: Thomas Kläber

6  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

20 Jahre landesärztekammerund Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg

Festveranstaltung

der Kassenärztlichen

Vereinigung Brandenburg

im Schloss Lindstedt

in Potsdam

6. april

2010

Festveranstaltung der Landesärztekammer

Brandenburg im Radisson SAS Hotel in

Cottbus

1. Oktober

2010

Ärzteball der beiden Körperschaften im

Hotel Dorint in Potsdam

24. april

2010

Gemeinsames Berufs­politisches Symposium

im Hotel Dorint in Potsdam

20. Oktober

2010

LandesärztekammerBrandenburg

LandesärztekammerBrandenburg

LandesärztekammerBrandenburg

LandesärztekammerBrandenburg

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  7

KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

ZwischenprüfungTermin: 24. März 2010Anmeldeschluss: 12. Februar 2010Zeit: 14.00 bis 15.30 UhrOrt: Oberstufenzentren

Teilnahmeberechtigt sind i.d.R:• Auszubildende des 2. Ausbildungs-

jahres • Umschülerinnen des 1. Umschu-

lungsjahres

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist lt. Prüfungsordnung Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprü-fung.

Bei der Landesärztekammer sind folgende Unterlagen einzureichen:1. Anmeldung des Prüflings durch den

ausbildenden Arzt bzw. Träger der Ausbildung mit vorgeschriebenem Formular

2. das Berichtsheft (grau unterlegte Themen)

3. Kopie der ersten Nachuntersuchung der Jugendlichen, die zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres das 18. Le-bensjahr noch nicht vollendet hatten (lt. § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz).

AbschlussprüfungTermin schriftliche Prüfung: 8. Mai 2010Zeit: 09.00 bis 13.30 UhrOrt: Oberstufenzentren Prüfungsbereiche:Behandlungsassistenz09.00 bis 10.30 UhrBetriebsorganisation und -verwaltung11.00 bis 12.30 UhrWirtschafts- und Sozialkunde12.45 bis 13.30 Uhr

Termine Praktische Prüfung:in der Zeit vom 18. Juni bis 03. Juli 2010* Der Prüfungsort wird mit Bescheid über die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung mitgeteilt.

Anmeldeschluss: 29. März 2010Teilnahmeberechtigt an der Ab-schlussprüfung sind:

BeKanntGaBe der prüfunGstermIne für

Medizinische fachangestellte im frühjahr und sommer 2010

• Auszubildende des 3. Ausbildungs-jahres, die ihre Ausbildungszeit zu-rückgelegt haben

• Umschülerinnen des 2. Umschu-lungsjahres, die ihre Ausbildungszeit zurückgelegt haben

außerdem• wer zur 1. oder 2. Wiederholungs-

prüfung zugelassen ist• wer zur vorzeitigen Abschlussprü-

fung zugelassen ist

Das Referat Ausbildung MFA verschickt im Februar die vorgeschriebenen For-mulare zur Anmeldung an ausbildende Ärzte bzw. Träger der Ausbildung.

Bei der Landesärztekammer sind folgende Unterlagen einzureichen:1. Anmeldung des Prüfungsbewerbers

einschließlich Bestätigung über die ordnungsgemäße Führung des Be-richtsheftes durch den Ausbilder/Träger der Ausbildung; das Berichts-heft ist dem Prüfungsausschuss am Tag der Praktischen Prüfung vor-zulegen

2. Kopie des zuletzt erteilten Zeugnis-ses des OSZ

3. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung in Kopie

Wurde die Zwischenprüfung nicht im Kammerbereich Brandenburg absol-viert, so ist zusätzlich eine Kopie der Teilnahme an der Zwischenprüfung einzureichen.

Bei Wiederholungsprüfungen be-achten:Der Prüfling kann auf dem Anmelde-formular den Erlass der Prüfungsteil-nahme in den Prüfungsbereichen oder -teilen beantragen, in denen mindes-tens ausreichende Leistungen (4) er-bracht wurden.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Verkürzungen der Ausbildungszeit um ein halbes Jahr können für leistungs-starke Auszubildende beantragt wer-den.

Voraussetzungen nach § 45 Berufs-bildungsgesetz, § 9 Prüfungsord-nung:• Notendurchschnitt des letzten Be-

rufsschulzeugnisses über alle abge-schlossenen Lernfelder einschließ-lich der zuletzt erteilten Zeugnisnote im Fach WiSo mindestens 2,0; da-bei keine der Noten schlechter als 3 und zusätzlich eine aktuelle Noten-übersicht (mittels vorgeschriebenem ergänzenden Leistungsnachweis**). Der Notendurchschnitt über alle er-teilten Einzelnoten in den noch nicht abgeschlossenen Lernfeldern und im Fach WiSo muss mindestens 2,4 (gut) betragen.

• Zwischenprüfungsleistungen min-destens der Note „3“ entsprechend

• mindestens gute Leistungen in der praktischen Ausbildung

• inhaltlich abgeschlossene Ausbil-dung bis zum Zeitpunkt der prakti-schen Prüfung

Antragstellung:Die Antragstellung soll durch den Aus-bilder/Träger der Ausbildung und dem Auszubildenden bis spätestens zum 15. März 2010 erfolgen.

Bei der Landesärztekammer sind folgende Unterlagen einzureichen:

Die vorgenannten Unterlagen 1. bis 3. der Anmeldung zur regulären Ab-schlussprüfung sowie4. das vollständig geführte Berichtsheft

einschließlich aller Unterschriften5. die Bestätigung des ausbildenden

Arztes über mindestens gute Leis-tungen in der Praxis und

6. die Bestätigung durch den ausbil-denden Arzt, dass die Ausbildung bis zum vorzeitigen Prüfungstermin inhaltlich abgeschlossen sein wird.

Die Landesärztekammer veröffent-licht die Zulassungslisten für die Zwischen- und Abschlussprüfungen an den Oberstufenzentren.

n Dipl.oec.AstridBriegerReferatsleiterinAusbildungMFA

* Erweiterungen des Prüfungszeitraums bleiben der Landes-ärztekammer vorbe-halten

** Die ergänzenden Leistungsnachweise sind bei der zustän-digen Abteilungslei-tung oder beim Klas-senleiter bzw. unter www.laekb.de/MFA/download erhältlich.

8  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

Die Zahl der Ärzte im Land Branden-burg steigt weiterhin an: Am 31. De-zember 2009 waren insgesamt 11.559 Mediziner im Melderegister der Lan-desärztekammer Brandenburg (LÄKB) eingetragen (Abbildung 1). Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 324 Ärzten (2,9 Prozent). Zugänge gab es dabei sowohl im ambulanten wie auch stationären Bereich. So waren 3.508 Mediziner (+ 35 im Vergleich zu 2008) in einer Einzelpraxis, einer Be-rufsausübungsgemeinschaft, einem Medizinischen Versorgungszentrum,

einer Praxisgemeinschaft, Privatpraxis oder als Praxisassistent tätig. Stationär arbeiteten 4.304 Ärzte (+ 89). Dage-gen nahm die Zahl der Mediziner in Be-hörden/Körperschaften mit jetzt 232 um 13 Ärzte ab.

Zuwachs bei Ärzten im Ruhestand

Einen deutlichen Anstieg verzeich-neten die Mediziner ohne ärztliche Tätigkeit. Geschuldet ist das den Ärz-ten, die im Ruhestand sind. Waren es 2008 noch 2.677 Mediziner, die der medizinischen Versorgung im Land nicht mehr zur Verfügung standen, belief sich die Zahl Ende des letzten Jahres auf 2.861 – ein Anstieg um 184 Ärzte (6,9 Prozent). Der Blick auf

die Statistiken der vergangenen Jahre zeigt, dass die Zahl der Mediziner im Ruhestand kontinuierlich steigt. „Wir haben Prob leme, Nachwuchsmedizi-ner für unser Land zu gewinnen. Auf der anderen Seite ist Brandenburg für Ärzte, die nicht mehr tätig sind, attrak-tiv – auch für Mediziner aus anderen Bundesländern“, sagt Dr. Udo Wolter, Präsident der LÄKB.

Hinzu kommt, dass fast 39 Prozent der berufstätigen Ärzte Ende 2009 über 50 Jahre alt waren, so dass sich

in absehbarer Zeit die Anzahl der Ru-heständler weiterhin deutlich erhöhen wird (Abbildung 2). „Der demografi-sche Wandel zeigt sich nicht nur bei den Patienten, sondern auch den Me-dizinern in unserem Land“, so der Kam-merpräsident.

Mediziner aus dem Ausland

Mehr Ärzte in Brandenburg: Der Zu-wachs spiegelt sich ebenso bei der An-zahl der ausländischen Mediziner, die in Brandenburg tätig sind, wider. 497 Mediziner arbeiteten Ende des vergan-genen Jahres im Land - im Jahr 1999 waren es 113 gewesen (Abbildung 2).

n AngelikaNeumann,InformatikLÄKBAnjaSaller,4iMEDIA

meldereGIster der landesÄrzteKammer BrandenBurG

11.559 Mediziner waren ende des letzten Jahres registriert

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

Anzahl der Kammerangehörigen

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Kammerangehörige davon mit Tätigkeit

7.25

2

7.38

2

7.44

5

7.57

1

7.76

7

7.94

3

8.05

9

8.13

0

8.29

1

8.44

3

8.729 9.010 9.2589.539 9.959

10.321 10.634 10.894 11.23511.559

Abbildung 1

3.500

3.000

2.500

2.000

1.500

1.000

500

0bis 30Jahre

bis 30 - 39 Jahre

bis 40 - 49 Jahre

bis 50 - 59 Jahre

bis 60 - 65 Jahre

> bis 65 Jahre

Berufstätige Ärztinnen/Ärzte nach Altersgruppen 2006 - 2009

2006

2007

2008

2009

Abbildung 2

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  9

KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

Anzahl Ärztinnen/Ärzte nach haupttätigkeit Stand 31.12.2009

Ambulant/PraxisGesamt­

anzahl weiblich männlich

„Anteil in %“

Veränderun gen zum Vorjahr in %

Einzelpraxis 2.149 1.205 944 61,26 % -2,1 %

Berufsausübungsgemeinschaft 551 272 279 15,71 % -1,1 %

Medizinisches Versorgungszentrum nach § 311 SGB V 307 169 138 8,75 % 27,4 %

Praxisgemeinschaft 186 106 80 5,30 % 6,9 %

Privatpraxis 110 59 51 3,14 % 1,9 %

Praxisassistent 205 151 54 5,84 % 3,5 %

Summe ambulant/Praxis 3.508 1.962 1.546 100,00 % 30,3 % 1,0 %

Stationär / KrankenhausGesamt­

anzahl weiblich männlich

„Anteil in %“

Veränderun gen zum Vorjahr in %

Leitender Arzt / Chefarzt (auch kommissarisch) 372 46 326 8,64% -0,3 %

Ärztlicher Direktor 42 5 37 0,98% -4,5 %

Oberarzt / Funktionsoberarzt 605 183 422 14,06% 0,2 %

Arzt, Assistenzarzt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter 3.148 1.770 1.378 73,14% 3,5 %

Medizin Controller 3 2 1 0,07% 100,0 %

Gastarzt 1 1 0,02% 100,0 %

Sonstige Tätigkeit im Krankenhaus 133 48 85 3,09% -11,9 %

Summe stationär / Krankenhaus 4.304 2.055 2.249 100,00% 37,2 % 2,1 %

Behörden / KörperschaftenGesamt­

anzahl weiblich männlich

„Anteil in %“

Veränderun gen zum Vorjahr in %

Beamter 22 7 15 9,48 % 0,0 %

Angestellter 181 130 51 78,02 % -4,2 %

Sanitätsoffizier 24 13 11 10,34 % -17,2 %

Sonstige Tätigkeit in Behörden 5 3 2 2,16 % 0,0 %

Summe Behörden / Körperschaften 232 153 79 100,00 % 2,0 % -5,3 %

Sonstige ärztliche TätigkeitGesamt­

anzahl weiblich männlich

„Anteil in %“

Veränderun gen zum Vorjahr in %

Praxisvertreter 20 12 8 5,01 % -28,6 %

Gutachter 6 4 2 1,50 % 50,0 %

Notarzt 38 6 32 9,52 % 65,2 %

Pharmazie 8 2 6 2,01 % 0,0 %

Arbeitsmedizin/Werksarzt/Betriebsarzt 58 39 19 14,54 % -3,3 %

Sonstige ärztliche Tätigkeit 269 145 124 67,42 % 14,5 %

Summe sonstige ärztliche Tätigkeit 399 208 191 100,00 % 3,5 % 11,5 %

Summe berufstätige Ärzte 8.443 4.378 4.065 1,8 %

Ohne ärztliche TätigkeitGesamt­

anzahl weiblich männlich

„Anteil in %“

Veränderun gen zum Vorjahr in %

Ruhestand 2.861 1.453 1.408 91,82 % 6,9 %

Haushalt 46 46 1,48 % -19,3 %

Berufsfremd 44 19 25 1,41 % -6,4 %

Arbeitslos 66 45 21 2,12 % -12,0 %

Elternzeit 7 7 0,22 % 250,0 %

Berufsunfähig 28 21 7 0,90 % 12,0 %

Altersteilzeit (Freistellungsphase) 4 4 0,13 % 300,0 %

Sonstiger Grund 60 34 26 1,93 % 0,0 %

Summe ohne ärztliche Tätigkeit 3.116 1.625 1.491 100,00 % 27,0 % 5,8 %

Gesamtsumme 11.559 6.003 5.556 2,9 %

Anzahl weibliche Ärzte 6.003 51,93 % 3,5 %

Anzahl männliche Ärzte 5.556 48,07 % 2,2 %

Arztdichte (Einwohner je berufstätigem Arzt) 299

10  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

Anästhesiologie Florian ArnoldDr. med. Markus FeußnerJan RebeschkeNika Woggon

Augenheilkunde Przemyslaw Andrzej Naturski

Chirurgie Andrea BeyerDr. med. Dietmar BorchertEirini GialketsiJuliane Wagner

Orthopädie Anna-Susanna CierpinskiPeer ReddemannDr. med. Katja Roßbach

Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. med. Panajiotis Peter Chatzopoulos

Orthopädie und Unfallchirurgie Alexandra GastDr. med. Bianka NoackDr. med. Elisabeth Petsch

Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. med. Ines Lusansky

Hals­Nasen­Ohrenheilkunde Dr. med. Sonja Runge

Allgemeinmedizin Torsten Fichler

Innere Medizin Dr. med. Özcan AkmanDiana BischoffDr. med. Hiwa DashtiHolger GrothUwe HohausKatja JannickeDr. med. Urte KönigImer MusaAnja SchöneRadoslaw SkorczewskiTom Erik SplettstösserDr. Pawel Marek SpolnikAlexander SterzelDr. med. Martina StoppelhaarStefan Stroh

Innere und Allgemeinmedizin likar/UKR Svitlana GraßmannStefan HöhneDr. med. Steffen Thor

Innere Medizin und Kardiologie Cesar Augusto Aldana SanchezDr. med. Wolfgang Franz

Innere Medizin und Nephrologie Dr. med. Peter HeduschkaDr. med. Michael Hohmann

Innere Medizin und Schwerpunkt gesamte Innere Medizin Renata BorzavariTip Dr./Universität Cumhuriyet Musta-fa GürbüzDr. med. Heike Nitsche

Innere Medizin und Geriatrie Dr. med. Kai-Uwe Wolf

Kinder­ und Jugendmedizin Raphael MausDr. med. Ulrike Merkel

Mikrobiologie, Virologie und In­fektionsepidemiologie Marc Armengol Porta

Neurochirurgie Ingo Niedermanner

Neurologie Bassam Nwaiser

Psychiatrie und Psychotherapie Ulrike SchindlerDr. med. Ulla Simonn

Urologie Dr. med. Frank Benzing

Gynäkologische Onkologie Dr. med. Ulrich Bartel

Spezielle Geburtshilfe und Perina­talmedizin Dr./Medizinakademie WolgogradDmitry ChuvashkinDr. med. Wolfgang HartmannDr. Andrzej PopielaProf. Dr. med. habil. Hans-Harald Riedel

Sozialmedizin Dr. med. Horst GösslCarola GräfeDipl.-Med. Beate HellforsDr. med. Horst ReichProf. Dr. med. Heinz Völler

Spezielle Schmerztherapie Dr. med. Frank AßmusDr. med. Wolfram BelzDr. med. Thomas FrickeDr. med. Jan FriedrichsDr. med. Friedbert HermDr. med. Dipl.-Sozialarb./Sozialpäd. Do-rothee Lodder-FrostDr. med. Karola MushackDr. med. Mathias OkoniewskiDr. med. Kristin PasternakDr. med. Katharina SchrammViktor Sopivnik

Ärztliches Qualitätsmanagement Anne Finkeldey

Intensivmedizin Dr. med. Jona WeißkirchenDr. med. Thomas Wilke

Kinder­Endokrinologie und ­Dia­betologie Dr. med. Marion Zimmermann

Medikamentöse Tumortherapie Dr. med. Gunnar AndrehsDr. med. Michael BockProf. Dr. med. Thomas EnzmannDr. med. Roland GeschDipl.-Med. Gunther HaarfeldtDipl.-Med. Uwe HampelDr. med. Gerd HinkelmannDr. med. Wilfried HohbeinSteffen LebentrauGerhard LentingDipl.-Med. Christof LuskyDr. med. Rüdiger NehringDr. med. Ulrich PöpelDr. med. Michael RichterDr. med. Wolfgang SchmidtDr. med. Torsten Schüler

Notfallmedizin Dr. med. Anke MöllerWladimir Wolfert

An der landesärztekammer Brandenburg erfolgreich abgeschlossene weiterbildung

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  11

KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

Palliativmedizin Dr. med. Kerstin AndrehsDr. med. Nanett BaehringDr. med. Bernita BrozaDr. med. Irina DirzusDr. med. Bernd DomannDr. med. Andreas DuckertDr. med. Andra DüwelHeike EichlerDr. med. Rosita EuleUlrike HammadDr. med. Günter HaringDr. med. univ. Enzo HilscherDr. med. Cornelia JonuleitDr. med. Hans-Josef LemmenDipl.-Med. Claudia LindnerDipl.-Med. Annelie MarquartDipl.-Med. Frank SauerHeike SchillingMR Dr. med. Rolf SchönfeldDr. med. Katrin SchumannDipl.-Med. Marina SteinbornDr. med. Astrid StephanDr. med. Peter Karl Wirth

Proktologie Detlef GeisterDr. med. Michael KautzschDr. med. Horst Richter

Schlafmedizin Dr. med. Nils Heinze

Spezielle Unfallchirurgie Roger EhrlerDr. med. Norbert Gütte

Psychotherapie – fachgebunden – Dr. med. Andreas PietzkoMariola Zmyslona-Schlak

Ärztinnen und Ärzte, die mit der Ver-öffentlichung nicht einverstanden sind, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung an das Referat Weiterbildung schrift-lich oder telefonisch unter (0355) 78010-42, E-Mail: [email protected].

Erneut erhalten in diesem Jahr alle Ärztinnen und Ärzte wieder eine „Än-derungsmitteilung“, mit der Bitte, die-se zusammen mit den Selbstveranla-gungsunterlagen zurückzusenden. Die Selbsteinstufung muss der Landes-

ärztekammer bis zum 1. März 2010 vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der Kammerbeitrag des Jahres 2010 fällig. Mitglieder, deren Kammerbeitrag im

Lastschriftverfahren eingezogen wer-den soll, bitten wir, dies auf dem Vor-druck „Selbsteinstufung“ zu vermer-ken. Die Einwilligung zum Lastschrift-verfahren ist aufgrund sich ändernder Beiträge jährlich zu erneuern. Weite-re Informationen zur Beitragsveranla-gung erhalten Sie unter Telefon 0355 7801021 beziehungsweise 7801043 und im Internet (www.laekb.de) unter Arzt/Mitgliedschaft/Kammerbeitrag.

n AbteilungInnereVerwaltung/KammerbeitragderLandesärztekammerBrandenburg

hInweIs

Kammerbeitrag ist bis zum 1. März zu entrichtenIn diesen Tagen haben alle bei­

tragspflichtigen Ärztinnen und Ärzte im Land Brandenburg die Veranlagungsunterlagen zum Kammerbeitrag 2010 zugesandt bekommen.

Bitte beachten Sie bei der Selbst­einstufung Folgendes:

Für die Beitragsbemessung sind alle Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2008 zu berücksichtigen. Der Selbsteinstufung ist wieder ein Nach-weis hinzuzufügen. Dies kann eine Ko-pie des Einkommensteuerbescheides des Jahres 2008 oder eine entspre-chende Bestätigung des Steuerberaters sein. Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit sind bei niedergelassenen Ärzten die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn) abzüglich der Betriebsausga-ben; bei angestellten Ärzten ergeben sich die Einkünfte aus dem Jahresbrut-tolohn zuzüglich etwaiger nebenberuf-licher Einkünfte aus selbständiger Tä-tigkeit, sowie abzüglich der Werbungs-kosten. Weitere nichtärztliche Einkünfte (z. B.

aus Vermietung/Verpachtung etc.) blei-ben unberücksichtigt und können auf dem Einkommensteuerbescheid un-kenntlich gemacht werden. Liegt der Einkommensteuerbescheid

beziehungsweise die Bestätigung des Steuerberaters zum Zeitpunkt der Selbsteinstufung noch nicht vor, be-steht die Möglichkeit, eine vorläufige Selbsteinstufung (z. B. auf der Grundla-ge der Lohnsteuerkarte, von Verdienst-bescheinigungen oder der vorläufigen Gewinnermittlung) vorzunehmen. Dies ist auf dem Vordruck „Selbsteinstufung zum Kammerbeitrag 2010“ entspre-chend zu vermerken.

termIn

Vorstand tagt in Kloster Zinna

Am 26. Februar findet die nächste Sitzung des Vorstandes der Landesärz-tekammer Brandenburg (LÄKB) statt. Brandenburgische Mediziner, die mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt auf-nehmen und ihre Anliegen und Fragen direkt vorbringen möchten, haben an diesem Tag die Gelegenheit dazu. Der Vorstand bittet um vorherige telefoni-sche Anmeldung bei der Büroleiterin des Präsidenten, Heike Wetterau (Te-lefon: 0355 7801012). Von ihr erfahren die Kammerangehörigen den genauen Tagungsort und die Zeit der Sitzung.

n AnjaSaller,4iMEDIA

Erinnerung:

1. März 2010

Beitrag der Landesärztekammer Brandenburg ist fällig

12  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

arzt & recht

aus der fallsammlunG dernOrddeutschen schlIchtunGsstelle

heute: Verlust einer niere nach endoskopisch durchge-führter radikaler tumoroperation

In jüngster Zeit setzen Viszeralchirur-gen, Urologen und Gynäkologen die Laparoskopie zunehmend bei Tumor-operationen ein. Trotzdem gilt die-se Methode bislang bei den meisten infrage kommenden Tumorentitäten noch nicht als Standard, unter Berück-sichtigung der Kontraindikationen und des Tumorstadiums aber vielfach als gleichwertiges Alternativverfahren. In der Gynäkologie gewinnt die diagnos-tische Laparoskopie darüber hinaus beim Staging, zum Beispiel beim Zer-vix- oder Endometriumkarzinom, zu-nehmend an Bedeutung.

Kasuistik

Eine 43-jährige Frau wurde wegen eines Adnextumors rechts zur weite-ren Klärung in die Frauenklinik vor Ort eingewiesen. Bei der prästationären Vorstellung wurden der Befund be-stätigt und mit der Patientin das wei-tere Vorgehen besprochen. Es erfolgte zunächst eine diagnostische Laparo-skopie, bei der der etwa gänseeigro-ße Ovarialtumor rechts mit einem Ber-gesack (Endobag) entfernt wurde. Die Schnellschnittuntersuchung (mündliche Mitteilung) ergab ein invasives Zysta-denom des Ovars, das als maligne ein-gestuft wurde (Grading 3).

Wie mit der Patientin vereinbart, wur-de die Radikaloperation entsprechend dem Tumorstadium FIGO I durchge-führt (pelvine und paraaortale Lym-phonodektomie, Appendektomie, in-frakolische Omentektomie, Entfernung des Uterus mit Adnexen durch laparos-kopisch assistierte vaginale Hysterekto-mie). Am Ende des Eingriffes ergaben sich keine Hinweise auf eine Komplika-tion.

In dem einige Tage später schrift-lich übermittelten Befund der Schnell-schnittuntersuchung ist vermerkt, dass es sich offenbar um einen malignen

epithelialen Tumor handelt, die end-gültige Beurteilung sei nur am paraffin-eingebetteten Material möglich. Am vierten postoperativen Tag traten erst-mals erhöhte Temperaturen auf (38,2 Grad Celsius), aufgrund derer mit einer intravenösen Antibiotikabehandlung begonnen wurde. Wegen persistieren-der Temperaturerhöhung erfolgte eine weitergehende Diagnostik inklusive Sonographie und Computertomogra-phie des Bauchraums. Letztere ergab schließlich den Verschluss der linkssei-tigen Nierenarterie. Der urologische Konsilarius sah weitere Maßnahmen nicht als notwendig an. Die endgülti-ge histologische Beurteilung des Ope-rationspräparates ergab einen adulten Granulosazelltumor mit niedrigem Ma-lignitätsgrad. Die exstirpierten Lymph-knoten waren alle tumorfrei.

Die Patientin bemängelte, dass der Funktionsverlust der linken Niere infol-ge der Koagulation beziehungsweise Unterbindung der linken Nierenarterie erfolgt und damit auf ein fehlerhaftes operatives Vorgehen in der Klinik zu-rückzuführen sei. In ihrer Stellungnah-me zu diesen Vorwürfen führte die betroffene Klinik den Verschluss der Nierenarterie auf eine Gefäßanoma-lie zurück. Aufgrund eines atypischen Verlaufes und eines zarten Kalibers des Gefäßes sei es nicht als fehlerhaft zu werten, wenn die A. renalis versehent-lich verschlossen worden sei.

Der Gutachter kam zu folgendem Schluss:

Der von der Schlichtungsstelle beauf-tragte gynäkologische Gutachter führ-te aus, dass der Operateur aufgrund des Schnellschnittergebnisses von ei-nem bösartigen Ovarialtumor ausge-gangen sei und daher die Radikalope-ration für indiziert hielt. Deren obliga-te Schritte wären als richtig zu werten,

wozu auch die Entfernung der iliacalen und paraaortalen Lymphknoten gehö-re. Dass der Eingriff mit Ausnahme der vaginalen Extraktion des Uterus endo-skopisch durchgeführt wurde, sei nicht zu beanstanden. Diese Methode wer-de auch für Krebsoperationen zuneh-mend eingesetzt, insbesondere dann, wenn die Klinik – wie im vorliegenden Fall – über große Erfahrungen im en-doskopischen Operieren verfügt. Der ausführliche Operationsbericht weise übersichtliche intraoperative Verhält-nisse aus. Es würden auch keine spe-ziellen Komplikationen beschrieben, die den Operateur hätten veranlassen müssen, den Eingriff per Laparotomie fortzusetzen.

Aufgrund der beschriebenen „norma-len“ Bedingungen während der Ope-ration sieht es der Gutachter allerdings als fehlerhaft an, dass bei der paraa-ortalen Lymphonodektomie die A. re-nalis links koaguliert beziehungswei-se ligiert wurde. Die postoperativen Untersuchungen hätten gezeigt, dass hinsichtlich Lage und Größe der Nie-re keine atypische Situation vorlag. Die Nachbefundung der postoperativen Computertomographieaufnahmen habe keine Hinweise auf eine Normva-riante ergeben. Der Nierenarterienab-gang hätte orthotop und streng nach links ausgerichtet gelegen. Die A. rena-lis zeige nur eine minimale Kontrastie-rung im unmittelbaren proximalen Ab-gangsbereich. Eine angeborene klein-kalibrige Nierenarterie hätte auch eine atypisch kleine Niere zur Folge gehabt. Grundsätzlich sei daher der Verlust der linken Niere der Patientin als fehlerbe-dingter Schaden zu attestieren. Bevor ein Blutgefäß dieser Größe verschlos-sen wird, hätte es der Operateur ge-nau identifizieren müssen. Bei Auftre-ten der Temperaturerhöhung am vier-ten postoperativen Tag wäre nach Aus-schluss der häufigsten postoperativen Komplikationen (Hämatom, Abszess,

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  13

arzt & recht

Weitere Fallbeispiele im Internet unter www.laekb.de:

• Mangelhafte Befunderhebung bei stationärer Einweisung wegen Kopfschmerzen unklarer Genese

• Fehlerhaft verzögerte Diagnostik eines Dickdarmkarzinoms

• Paravenöse Infusion bei einem ein-jährigen Kind mit Nekrosebildung und nachfolgender Hauttransplan-tation

• Operation eines vermeintlichen Li-poms der Bauchdecke mit schwerer intraabdominaler Nachblutung

Hinweis: Weitere Fallbeispiele aus der nord-deutschen Schlichtungsstelle gibt es im Internet unterwww.laekb.deoder www.norddeutsche-schlichtungs-stelle.de.

Alle Fälle entstammen der gemeinsa-men Fallsammlung der neun Mitglieds-kammern der norddeutschen Schlich-tungsstelle.

Abflussbehinderung, Lungenaffektion) ein Computertomogramm durchge-führt worden, das zur richtigen Diag-nose führte. Allerdings hätte man auch bei früherer Diagnostik den Funktions-ausfall der Niere nicht mehr verhindern können. Es sei davon auszugehen, dass nach vier Tagen fehlender arterieller Durchblutung der Niere das Organ in seiner Funktion irreversibel geschädigt wurde.

Die Schlichtungsstelle schloss sich in Würdigung der medizinischen Doku-mentation der Beurteilung der Gut-achter weitgehend an. Es wäre aller-dings korrekt gewesen, den endosko-pischen Eingriff aufgrund der Schnell-schnittdiagnose abzubrechen und erst nach Erhalt der endgültigen Histologie über die definitive kurative Therapie zu entscheiden, weil anhand der Schnell-schnittuntersuchung eine differenzierte morphologische Charakterisierung des Tumors nicht möglich war. Selbst wenn sich der Operateur trotz einschränken-der Aussagekraft der Schnellschnittun-tersuchung für einseitiges operatives Vorgehen entschieden hatte, ergab sich allein daraus für die Patientin kei-ne zusätzliche Gesundheitsbeeinträch-tigung. Nach aktueller wissenschaft-licher Literatur wird für Patientinnen mit adultem Granulosazelltumor trotz des geringen Malignitätsrisikos ein ra-dikales operatives Vorgehen inklusive der pelvinen und paraaortalen Lym-phonodektomie empfohlen. Dies hät-te im konkreten Fall bedeutet, dass auch bei zweiseitigem Vorgehen der Eingriff nicht wesentlich anders verlau-fen wäre.

Bei der radikalen paraaortalen Lym-phonodektomie wird gefordert, dass die Präparation nach kranial bis zum Abgang der Nierengefäße aus der Aor-ta beziehungsweise der V. cava erfolgt. Wenn dabei unter Missachtung der to-pographischen Anatomie die A. renalis links koaguliert beziehungsweise ligiert wurde, so ist dieses als fehlerhaft zu bewerten. Auch beim endoskopischen Operieren gilt der Grundsatz, dass vor Durchtrennung oder Unterbindung ei-ner Struktur diese in jedem Fall identifi-ziert werden muss. Ein Abweichen von diesem Grundsatz ist lediglich in Not-fallsituationen (zum Beispiel bei nicht starker Blutung) entschuldbar. Derarti-ge Komplikationen lagen aber im hier

geschilderten Fall nicht vor. Aufgrund fehlender typischer Symptomatik ließ sich der Funktionsverlust der linken Niere intraoperativ nicht diagnostizie-ren. Aber nur bei unmittelbarer Diag-nose des Verschlusses der Nierenar-terie wäre durch sofortiges Eingreifen die Nierenfunktion gegebenenfalls zu erhalten gewesen.

Als Folge des als fehlerhaft zu be-zeichnenden Verschlusses der linken Nierenarterie ist es bei der Patientin zu einem Teilverlust eines lebenswichtigen Organs gekommen, der durch die ge-sunde kontralaterale Niere im wesent-lichen kompensiert wird. Die internisti-sche Abklärung hat eine geringgradige Einschränkung der Nierenfunktion und die Ausbildung eines mäßigen Hyper-tonus ergeben.

Die Schlichtungsstelle hielt Schaden-ersatzansprüche für begründet und empfahl eine außergerichtliche Regu-lierung.

n AnschriftdesVerfassers:ProfessorDr.med.GüntherTramsÄrztlichesMitgliedderSchlichtungsstellefürArzthaftpflichtfragendernorddeutschenÄrztekammernHans-Böckler-Allee330173Hannover

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14  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  15

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Vormittagssitzung: KomorbiditätenModeration: OMR Dr. med. Volker Puschmann09.00 – 09.15 Uhr Eröffnung

09.15 – 10.00 Uhr KHK* und Komorbidität HerzinsuffizienzProf. Dr. med. Heinz Völler

10.00 – 10.45 Uhr Diabetes mellitus* und Komorbidität NierenversagenDr. med. Eckart Braasch

10.45 – 11.00 Uhr Pause

11.00 – 12.30 Uhr Asthma/COPD* und Komorbiditäten Dr. med. Ekkehard Beck

12.30 – 13.00 Uhr Pause

Nachmittagssitzung: Fortbildung Altersmedizin*Moderation: Dr. med. Reinhold Schrambke13.00 – 14.30 Uhr Der leitlinien-gerecht behandelte geriatrische Patient – Dauerproblem in der HausarztpraxisProf. Dr. med. habil. Horst Koch

14.30 – 14.45 Uhr Pause

14.45 – 15.30 Uhr Telemedizin – Medizin der Zukunft??Prof. Dr. med. habil. Dr. phil. Kurt J. G. Schmailzl

15.30 Uhr Abschluss

Ihre Anmeldung richten Sie bitte an: Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung,Postfach 101445,03014 CottbusTelefon: (0355) 7 80 10 24, Fax: (0355) 7 80 10 11 44, E-Mail: [email protected]

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Vormittagssitzung: Updates für das PraxispersonalModeration: Dr. med. Stephan Richter09.00 – 09.15 Uhr Eröffnung

09.15 – 10.45 Uhr Praxismanage-mentDr. med. Martina Bida

10.45 – 11.00 Uhr Pause

11.00 – 12.15 Uhr Chronische Wunden – Behandlungsgrundsätze Helmut Runge

12.15 – 13.00 Uhr Pause

Nachmittag: Teilnahme am Programm der Hausärzte

* im Rahmen der Fortbildungspflicht für DMP bzw. Hausarztverträge anerkannt.

Schriftliche Anmeldung erforderlichAnmeldeschluss: 12. März 2010

Foto: privat

16  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

fOrtBIldunG

Kindliches Rheuma ist eine seltene Er-krankung. Noch weniger ist bekannt, dass sie nicht nur die Gelenke betrifft. Die Uveitis ist neben der Enthesitis (Sehnenansatzentzündung) die häu-figste extraartikuläre Manifestations-form bei Kindern mit rheumatischer Arthritis. Da sie selbst und ihre Kom-plikationen eine potenziell visusbe-drohende Erkrankung darstellt, muss sie rechtzeitig erkannt und behandelt werden.

Die Besonderheit liegt darin, dass sie im Gegensatz zur Uveitis im Er-

wachsenenalter meist chronisch schleichend, äußerlich unauffällig und damit für Eltern und behan-delnde Ärzte unbemerkt abläuft!

uveItIs BeI juvenIler IdIOpathIscher arthrItIs (jIa)

Augenbeteiligung bei Kindern mit RheumaDr. med. Annette Günther

Dass bei Gelenkrheuma im Kindes-alter auch intraokuläre Entzündungen auftreten können, hat 1910 der deut-sche Augenarzt Johannes Ohm erst-malig bei einem 10-jährigen Mädchen beschrieben. Vesterdall erkannte 1950 den unmittelbaren Zusammenhang beider klinischer Manifestationen. Heute weiß man, dass es sich hierbei um eine spezielle pädiatrische Entität handelt, die JIA gilt als häufigste, einer Uveitis im Kindesalter zugrunde liegen-de Systemerkrankung.

Uveitis – Einteilung

Die Uveitis beschreibt einen Oberbe-griff für die Inflammation auf der Basis unterschiedlicher Krankheitsentitäten. Die Differenzierung zwischen primär infektiösem und nicht infektiösem Ge-schehen ist dabei von größter Wichtig-keit für die Therapieentscheidung.

Die anatomisch-morphologische Klas-sifikation erfolgt in Anlehnung an die Empfehlung der International Uveitis study group recomendation von 1976. Je nach Lokalisation des Entzün-

dungsschwerpunktes wird die anterio-re von der intermediären und der pos-terioren Uveitis unterschieden (Bild1).

Die anteriore Uveitis ist die dominie-rende Form aller Uveitiden, insbeson-dere bei der JIA (Bild2).

Findet sich eine intermediäre Uveitis, sollte differenzialdiagnostisch an selte-ne rheumatische Erkrankungen (z. B. Morbus Bedhget, infantile Sarkoido-se, CINCA-Syndrom) oder auch an eine Multiple Sklerose gedacht werden. Die posteriore Uveitis ist häufig ätiologisch ungeklärt. Wir finden sie im Kindesal-ter überwiegend als infektiöse Form in-folge einer Toxoplasmoseerkrankung.

Die juvenile idiopathische Arthritis ist die mit einer Uveitis am häufigs-ten einhergehende Systemerkrankung im Kindesalter. Bei einer Prävalenz der juvenilen idiopathischen Arthritis von 0,1 % und damit derzeit zirka 15.000 betroffener Kinder und Jugendlicher, erkranken laut Kinderkerndokumen-tation (zentrales Register über Deut-sches Rheumaforschungszentrum) 13 % gleichzeitig mit einer Uveitis. Unser besonderes Augenmerk in Zusammen-arbeit mit den Augenärzten richtet sich deshalb auf derzeit 2000 Betroffene bundesweit.

JIA und Uveitis

Nach den EULAR-Kriterien unterschei-den wir 7 Subgruppen des kindlichen Rheumas (Oligoarthritis, RF-negative Polyarthritis, RF-positive Polyarthritis, Arthritis mit Enthesitis, Psoriasisarth-ritis, Systemische Arthritis, Andere Ar-thritiden). Das Uveitisrisiko ist dabei

Dr. med. Annette GüntherFoto: privat

Bild 2

anteriorPanuveitisintermediärposterior

einseitigbeidseitig

29 %

7 % 9 % 1 %

83 %

71 %

Uveitislokalisation und Augenbefall bei Kindern JIA

Bild 1

Uveitis anterior

Iris

Ziliarkörper

Glaskörperbasis

Sklera/Aderhaut/Retina (von außen nach innen)

Fovea

Uveitis intermediar

Uveitis posterior

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fOrtBIldunG

in den einzelnen Gruppen sehr un-terschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig (Tabelle 1). Aus der Höhe des ANA-Titers können we-der Rückschlüsse auf die Wahrschein-lichkeit einer Uveitis gezogen werden und bei Entzündungen gibt es keinen Aussage zum Verlauf. Der Rheumafak-tor scheint aus bisher nicht geklärten Gründen die Uvea vor einer entzündli-

chen Erkrankung zu schützen.Bemerkenswert ist die Tatsache, dass

die Uveitis klinisch in 2 unterschiedli-chen Erscheinungsformen verläuft. Während typischerweise Jungen mit enthesitisassoziierter Arthritis mit Nachweis von HLA-B27 typische Au-gensymptome wie schmerzhafte Rö-tung, meist unilateral auftretende Vi-susminderung und Fotophobie aufwei-sen, verläuft die Entzündung der Uvea bei den anderen JIA-Formen überwie-gend als chronische, beidseitige Uveitis mit rezidivierenden Entzündungsschü-ben. Äußerlich finden wir dabei ein völlig unauffälliges oder wenig symp-tomatisches Auge. Typische Patienten für diese Form der Augenentzündung sind die Mädchen aus der Gruppe der Oligoarthritis mit ANA-Positivität. Häu-fig lassen sich bereits bei Erstvorstel-lung bei diesen Patienten Komplikati-onen finden. Während bei der akuten symptomatischen Uveitis der Patien-ten mit enthesitisassoziierter Arthritis der Schub leicht erkennbar und somit rechtzeitig eine Therapie eingeleitet werden kann, sind bei den Kindern mit asymptomatischen Verläufen engma-schige Kontrollen erforderlich! (Bild3)Innerhalb der Kinderkerndoku-

men tation wurde im Jahr 2002 das sogenannte Uveitismodul etabliert. Die statistischen Auswertungen der Daten haben gezeigt, dass 90 % der Uveiti-den innerhalb von 48 Monaten nach Arthritisbeginn auftreten.

Die Wahrscheinlichkeit für eine be-gleitende Gefäßhautentzündung fällt danach steil ab und ist nach Abschluss

der ersten 7 Erkrankungsjahre sehr ge-ring. Das Auftreten einer Uveitis nach mehr als 10-jährigem Bestehen der Arthritis ist extrem selten. Von Bedeu-tung ist die Erkenntnis, dass 10 % der Patienten bereits vor Gelenkmanifes-tation eine Augenentzündung auf-weisen, so dass jedes Kind mit einer Uveitis einem Kinderarzt vorgestellt werden.

Leitlinien zum Screening

In Kenntnis der bekannten Risikofak-toren werden die Screening-Richtli-nien zur ophthalmologischen Unter-suchung seit 1957 aktualisiert. Ge-nerell gilt, dass die erste augenärztli-che Untersuchung unmittelbar nach Diagnosestellung erfolgen sollte, die Spaltlampenuntersuchung dient dem Erkennen entzündlicher Veränderun-gen bzw. Komplikation der vorderen Augenabschnitte, die Fundoskopie stellt die Mitbeteiligung von Chorioi-dea und Retina dar. Durch die Augen-druckmessung können Störungen des Augeninnendrucks sowohl im Sinne einer Erhöhung bei Glaukom als auch einer Erniedrigung bei der sehr selten gewordenen Ptisis bulbi erkannt wer-den. Grundsätzlich sind die Screening-Intervalle abhängig vom Risikoprofil, wie der Subgruppe, dem ANA-Status, Erkrankungsalter, Krankheitsdauer und natürlich auch vom individuellen Ver-lauf. Sie gelten nur für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen ohne be-reits bestehende Augenentzündung.

Demnach sollten die Patienten in der Hochrisikogruppe (Oligoarthritis, Rheu-mafaktor negative Polyarthritis und Psoriasis-Arthritis mit beginnendem Kleinkindalter) in den ersten 2 Erkran-kungsjahren in max. 6-wöchentlichem Abstand untersucht werden, danach bis zu 7 Jahren nach Diagnosestellung alle 3 Monate. Bei den symptomati-schen Uveitiden wie bei den Patien-ten der enthesitisassoziierten Arthritis

Bild 3

Junge mit Arthritis und Enthesitis, i. d. R. HLA B27 pos.,Mädchen mit ANA-positiver Oligoarthritis, äußerlich unauffälliges Auge

Chronisch Iridozyklitis mit Sekundärkomplikationen

Akute, symptomatische Uveitis mitschmerzhafter Rötung meist unilateral auftretende VisusminderungTränenfluss, Photophobiegute Prognose

Chronische, beidseitige Uvitis mitrezidivierenden Entzündungsschübenweißes AugeAsymptomatischer Verlauf!oft schlechte Langzeitprognose

Bild 4

Makulaödem 6 %

6 %

7 %

29 %

26 %

27 %

8 %Sekundärglaukom

Papillenödem

Glaskörpertrübung

Bandkeratopathie

Katarakt

Synechien

Erstvorstellung aktuelle Dokumentation

Augenkomplikationen bei Kindern mit JIA und Uveitis bei Erstvorstellung und zum Zeitpunkt der Dokumentation

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und der Psoriasis-Arthritis, wenn sie im Schulalter beginnt, sind längere Unter-suchungsintervalle (alle 6 Monate) ver-tretbar. Leider ist im Alltag die Umset-zung der Leitlinienempfehlung gerade bei Patienten der Hochrisikogruppe durch nicht vorhandene Ressourcen im ambulanten Bereich, unzureichende Vergütung, aber auch ungenügende Kenntnis meistens schwierig.

Komplikationen

Unerkannt führen die Uveitiden schnell zu Komplikationen, bereits bei jedem 3. Patienten sind bei Erstvorstel-lung beim Augenarzt Komplikationen erkennbar. Am häufigsten finden sich dabei Sy-nechien (Verklebung zwischen Pupil-le und Linse) und Bandkerathopathi-en. Da es hierbei zur Ablagerung von Hydroxylapatit in der Baumann´schen Schicht der Cornea kommt, sollten im Kindesalter generell phosphatfreie lo-kale Präparate bevorzugt werden. Die Katarakt (Linsentrübung) entsteht ins-besondere durch den Druckanstieg bei hinteren Synechien, durch die chro-nisch verlaufende Entzündung und als Kortikoid-Nebenwirkung. Eine gefürch-tete Komplikation stellt das Makula-ödem, die Wassereinlagerung an Stelle des schärfsten Sehens, dar. Die Untersuchungen zeigen, dass die

Häufigkeit von Komplikationen mit der Uveitisdauer korrelieren, insbesonde-re mit der Rate von Sekundärglauko-men. Risikofaktoren für einen beson-ders schweren Verlauf mit schlechter Visusprognose finden wir bei frühem Auftreten der Uveitis (vor bzw. bis zu 12 Monaten nach Arthritisbeginn) bei ANA-negativen Patienten mit Uveitis, bei bereits vorhandenen Komplikatio-nen bei Betreuungsbeginn, später Dia-gnosestellung, schlechtem Ausgangs-sehvermögen und persistierendem Ver-lauf über 3 Monate.

Die Literaturliste kann beim Verfas­ser angefordert werden:

Dr. med. Annette GüntherFachärztin für Kinder- und Jugendme-dizin, Kinderrheumatologie, Chirothe-rapie, spezielle UltraschalldiagnostikHELIOS Klinikum Emil von Behring Krankenhaus, Kinderklinik Heckeshorn,Walterhöferstraße 1114165 Berlin-Zehlendorf

Weitere Ansprechpartner sind die Kin-derrheumatologen des Landes Bran-denburg.

Therapie der Uveitis bei JIA

Für die Therapie der juvenilen idio-pathischen Arthritis und Uveitis ist deshalb ein interdisziplinäres Manage-ment erforderlich. Die medikamentöse Therapie nimmt einen zentralen Stel-lenwert ein. Ähnlich wie bei Behand-lung der juvenilen idiopathischen Ar-thritis hat die systemische Immunsup-pression in den letzten Jahren zuneh-mend an Bedeutung in der Therapie der Uveitis im Kindesalter genommen. Sie kann wesentlich zur Reduktion der Kortisondosis beitragen. Neben dem Einsatz von Methotrexat, Cyclosporin A und Azathioprin haben sich insbe-sondere die sogenannten Biologicals bewährt. Dabei scheinen Infliximab und Adalimumab besser zur Behand-lung der Uveitis geeignet zu sein als Etanercept. Etanercept scheint bei Ar-thritis effektiver zu sein als bei Uveitis. Es muss festgehalten werden, dass die Therapie mit TNF-α-Inhibitoren of label erfolgt, d.h., keines der Medikamente ist für die Behandlung der Uveitis bei JIA zugelassen. Grundsätzlich sollte die Behandlung mit der lokalen Kortikos-teroidgabe beginnen, evtl. ist die sys-temische Gabe von Kortison bei aus-geprägter Entzündungssymptomatik erforderlich. Wird das Auge darunter nicht reizfrei, wobei die Entzündungs-aktivität an der Zellzahl in der Vorder-kammer durch die Spaltlampenunter-suchung beurteilt wird, kommt es zur Entzündungsreaktivierung oder zum Neuauftreten von Komplikationen, so ist der rasche Einsatz mit einem Basis-medikament angezeigt. MTX sollte da-bei das Mittel der 1. Wahl sein. Es hat einen guten antientzündlichen Effekt und überschaubare Nebenwirkungen. Die lokale Kortikoidgabe sollte dar-unter auf das mindestmögliche Maß reduziert werden. Angestrebt wer-den weniger als 3 Tropfen zusätzlich pro Tag. Wenn auch hierunter keine

Tabelle 1 (Risikofaktoren für eine Uveitis)

Einflussfaktoren Hohes Risiko Niedriges Risiko

(Geschlecht) (weiblich) (männlich)

Alter bei Erkrankung < 6 Jahre > 6 Jahre

Typ der Erkrankung Oligoartikulärer Beginn systemisch

Dauer der Erkrankung < 4 Jahre > 4 Jahre

ANA positiv negativ

Rheumafaktor negativ positiv

Entzündungsfreiheit hergestellt wer-den kann, sollte zusätzlich ein mono-klonaler Antikörper eingesetzt werden. Es ist das Ziel, eine Zellfreiheit in der Vorderkammer zu erreichen. Inwieweit der sogenannte Tyndall-Effekt Einfluss auf die Prognose hat, wird derzeit in 2 Studien untersucht, die Veröffentli-chungen stehen aus.Es spricht vieles dafür, dass eine frühe

aggressive, antientzündliche Therapie auch unter Verwendung von Immun-suppressiva die Visusprognose ent-scheidend verbessern kann.

Zusammenfassung:• Die juvenile idiopathische Arthritis ist

die häufigste einer Uveitis im Kindes-alter zugrunde liegende Systemer-krankung.

• Die typische klinische Präsentation ist die chronisch anteriore Uveitis ohne oder mit nur geringer äußer-licher Symptomatik trotz hoher Ent-zündungsaktivität.

• Die hohe Rate an Komplikationen schon bei Diagnosestellung unter-streicht die Notwendigkeit eines frühzeitigen ophthalmologischen Screenings, sichere Therapie und eine enge Kooperation von Augen-ärzten und Kinderrheumatologen.

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BeKanntmachunGen

Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Bran-denburg hat in ihrer Sitzung am 28. November 2009 auf-grund des § 21 Absatz 1 Nummer 1 des Heilberufsgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 126), das zuletzt durch Arti-kel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2008 (GVBl. I S. 134, 139) geändert worden ist, folgende Hauptsatzung beschlossen. Sie ist durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesund-heit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (Az.: 22-6410A1/V1)

vom 12. Januar 2010 genehmigt worden.

§ 1 Allgemeines

(1) Die Landesärztekammer Brandenburg ist als Berufs-vertretung der Ärztinnen und Ärzte im Land Brandenburg errichtet durch das Gesetz über die Berufsvertretungen und die Berufsausübung der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker - Kammergesetz - vom 13. Juli 1990 (Gbl. Nr. 44 S. 711) sowie das Heilberufsgesetz vom 28. Januar 1992 (GVBl. I S. 30). Sie führt den Namen „Landesärzte-kammer Brandenburg“ (nachfolgend „Kammer“).

(2) Die Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt ein Dienstsiegel mit Landeswappen.

(3) Die Kammer hat ihren Sitz mit der dazugehörigen Hauptgeschäftsstelle in Cottbus.

§ 2 Aufgaben der Kammer

(1) Aufgaben der Kammer sind:

1. für die Erhaltung eines ethisch und wissenschaft-lich hochstehenden Berufsstandes zu sorgen und unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit die berufli-chen Belange der Gesamtheit der Kammerangehörigen wahrzunehmen,

2. die Erfüllung der Berufspflichten der Kammeran-gehörigen zu überwachen, soweit nicht bei öffentlich Bediensteten die Zuständigkeit des Dienstvorgesetzten gegeben ist,

3. die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu fördern, die Weiterbildung nach Maßgabe des Heilbe-rufsgesetzes zu gestalten, Zusatzqualifikationen ihrer Kammerangehörigen zu bescheinigen sowie die beruf-liche Fortbildung der Kammerangehörigen zu fördern, Fortbildungszertifikate zu erteilen und bei Bedarf Fort-bildungsveranstaltungen zu zertifizieren,

4. den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfül-lung seiner Aufgaben zu unterstützen,

5. einen ärztlichen Bereitschaftsdienst gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg in den sprechstundenfreien Zeiten sicherzustellen,

6. auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammerange-hörigen untereinander hinzuwirken, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu vermitteln und auf eine angemessene Berücksichtigung der berechtig-ten Interessen der Kammerangehörigen zu achten,

7. bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu vermitteln, soweit nicht andere Stellen zustän-dig sind,

8. bei Bedarf Fürsorgeeinrichtungen und mit Genehmi-gung der Aufsichtsbehörde Versorgungseinrichtungen aufgrund einer besonderen Satzung für die Kammeran-gehörigen und ihre Familienmitglieder zu schaffen,

9. auf Verlangen der Aufsichtsbehörde Stellungnah-men abzugeben sowie auf Verlangen der zuständigen Behörden Fachgutachten zu erstellen und Sachverstän-dige zu benennen,

10. An-, Ab- und Änderungsmeldungen von Kammer-angehörigen mit Namen, Gebiets-, Schwerpunkts-, Zusatzbezeichnung und Anschrift dem für den Ort der Berufsausübung zuständigen Gesundheitsamt zu über-mitteln,

11. den Kammerangehörigen Heilberufsausweise aus-zugeben und sonstige Bescheinigungen auszustellen.

(2) Die Kammer hat ferner weitere Aufgaben durchzufüh-ren, die ihr im Rahmen ihrer gesetzlichen Zweckbestim-mung zufallen oder übertragen werden.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Der Kammer gehören alle Ärztinnen und Ärzte an, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausgenommen sind die Berufsangehörigen, die innerhalb der Aufsichtsbehörde Aufsichtsfunktionen aus-üben. Berufsangehörige, die zuletzt in der Kammer gemel-det waren und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können freiwilliges Mitglied der Kammer bleiben.

(2) Ärztinnen und Ärzte, die als Staatsangehörige eines anderen europäischen Staates im Sinne des § 4 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes im Rahmen des Dienstleistungs-verkehrs nach dem Recht der Europäischen Union ihren Beruf im Land Brandenburg vorübergehend oder gele-gentlich ausüben, ohne hier eine berufliche Niederlassung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, gehören abweichend von § 3 Absatz 1 Satz 1 der Kammer nicht an,

hauptsatzung der landesärztekammer Brandenburg vom 15. Januar 2010

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BeKanntmachunGen

solange sie in einem anderen europäischen Staat im Sinne des Heilberufsgesetzes beruflich niedergelassen sind.

(3) Kammerangehörige sind verpflichtet, sich bei der Kam-mer innerhalb eines Monats an- oder abzumelden und die erforderlichen Angaben zu machen. Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere:

1. Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, jetzige und frühere Staatsangehörigkeit, berufliche und private Anschrift;

2. Staatsexamen, Approbation oder Berufsaus-übungserlaubnis, gegebenenfalls Arbeitsgenehmi-gung; Anerkennung zur Führung einer Facharzt- oder Subspezialisierungsbezeichnung bzw. einer Gebiets-, Schwerpunkts- oder Zusatzbezeichnung und das Gebiet in dem derzeit die heilberufliche Tätigkeit ausgeübt wird; Dauer der beruflichen Tätigkeit; bei selbständiger Tätigkeit die Zahl der berufsspezifischen Mitarbeiter nach Berufsgruppen;

3. in- und ausländische akademische Grade; 4. Aufnahme ärztlicher Tätigkeit oder ärztlicher Nebentätigkeit, Niederlassung, Zulassung (Beteiligung oder Ermächtigung) zur kassenärztlichen Tätigkeit.

(4) Nach der Erstanmeldung eintretende Veränderungen sind der Kammer unverzüglich mitzuteilen.

(5) Bei Ummeldung von einer anderen Ärztekammer wird auf die Vorlage der Originalurkunden verzichtet, wenn aus der Meldeakte ersichtlich ist, dass die Originalurkun-den bereits vorgelegen haben und Kopien in der Meldeak-te vorhanden sind. In Zweifelsfällen bleibt die Vorlage der Originalurkunden erforderlich.

(6) Bei Verstößen gegen die Meldepflicht nach Absätzen 3 bis 4 kann die Kammer ein Zwangsgeld bis zu 600,00 (sechshundert) Euro festsetzen. Das Zwangsgeld kann im Wege des Verwaltungszwangs beigetrieben werden (§ 3 Absatz 3 Heilberufsgesetz).

§ 4 Organe der Kammer

Organe der Kammer sind:1. die Kammerversammlung,2. der Vorstand,3. die Präsidentin oder der Präsident.

§ 5 Kammerversammlung

(1) Die Kammerversammlung besteht aus den von den Kammerangehörigen gemäß der Wahlordnung gewählten Mitgliedern. Ihre Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die Mit-glieder der Kammerversammlung sind ehrenamtlich tätig; für die Teilnahme an Sitzungen und zur Erledigung beson-

derer Aufgaben können Entschädigungen gezahlt werden (§ 6 Absatz 2 Nummer 17).

(2) Die Kammerversammlung wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten, im Verhinderungsfall von der Vize-präsidentin oder dem Vizepräsidenten, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Die Sitzung der Kammer-versammlung wird von der Präsidentin oder dem Präsi-denten, im Verhinderungsfall von der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten, geleitet; diese können auch andere Vorstandsmitglieder mit der Leitung betrauen.

(3) Die Kammerversammlung ist nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, mit einer Frist von vier Wochen schriftlich einzuberufen. In dringenden Fällen kann diese Frist verkürzt werden, sofern der Vorstand dies einstim-mig beschließt. Die Kammerversammlung muss innerhalb von fünf Wochen einberufen werden, wenn ein Drittel ihrer Mitglieder es unter Benennung eines Sitzungsgegenstan-des beantragt oder der Kammervorstand es beschließt.

(4) Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgelegt. Er muss Beratungsgegenstände in die Tagesordnung aufneh-men, wenn dies von mindestens zehn Prozent der Mitglie-der der Kammerversammlung verlangt wird. Über nicht in der Tagesordnung aufgeführte Gegenstände darf nur beraten werden, wenn die Kammerversammlung einem entsprechenden Antrag mit Zweidrittelmehrheit zustimmt (Dringlichkeitsantrag).

(5) Die Kammerversammlung ist für alle Kammerangehöri-gen nach Maßgabe der Geschäftsordnung öffentlich. Die Geschäftsordnung regelt auch, unter welchen Umständen andere Personen teilnehmen oder als Zuhörer zugelassen werden können.

(6) Die ordnungsgemäß einberufene Kammerversammlung ist beschlussfähig, wenn und solange mindestens die Hälf-te der Mitglieder anwesend ist.

(7) Die Kammerversammlung fasst ihre Beschlüsse mit Mehrheit der Anwesenden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen, wenn nicht geheime Abstimmung von einem Mitglied der Kammerversammlung verlangt wird. Über Misstrauens-anträge gemäß § 7 ist geheim abzustimmen. Nähere Ein-zelheiten über das Abstimmungsverfahren werden in der Geschäftsordnung geregelt.

(8) Die Mitglieder der Kammerversammlung sind bei Abstimmungen an Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet.

(9) Vereinigungen von mindestens zehn Prozent der Mit-glieder der Kammerversammlung können Fraktionen bil-den. Die Bildung von Fraktionen, ihre Bezeichnungen, die Namen der Vorsitzenden und der Stellvertretung sowie der übrigen Fraktionsmitglieder sind der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich anzuzeigen.

(10) Über den Verlauf der Kammerversammlung wird eine

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BeKanntmachunGen

Niederschrift angefertigt. Das Nähere hierzu regelt die Geschäftsordnung.

§ 6 Aufgaben der Kammerversammlung

(1) Entscheidungen grundsätzlicher Art sind der Kammer-versammlung vorbehalten.

(2) Die Kammerversammlung ist zuständig für die Beschlussfassung über:

1. Satzungen, 2. Wahlordnung, 3. Geschäftsordnung, 4. Berufsordnung einschließlich Bereitschaftsdienst-

ordnung, 5. Weiterbildungsordnung, 6. Fortbildungsordnung, 7. Haushalts- und Kassenordnung, 8. Beitragsordnung, 9. Gebührenordnung, 10. Satzung zur Errichtung von Ethikkommissionen, 11. die Änderung der Satzung und Verfahrensordnung

der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern,

12. Satzung der Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Brandenburg,

13. Satzung zur Feststellung des Haushaltsplanes, 14. Einrichtung von Fürsorge- und Versorgungseinrich-

tungen, 15. Entlastung des Vorstandes aufgrund des von ihm

vorgelegten Jahresberichtes und der Jahresrechnung, 16. Entsendung von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaf-

ten, 17. Gewährung von Aufwandsentschädigungen für

die Teilnahme an Sitzungen, zur Erledigung besonderer Aufgaben und über die Höhe der Entschädigung für die Vorstandsmitglieder,

18. die Herbeiführung einer Urabstimmung sämtlicher Kammerangehörigen in Grundsatzfragen der Kammer.

(3) Die von der Kammerversammlung im Rahmen ihrer Befugnisse gefassten Beschlüsse sind für die Kammeran-gehörigen bindend.

(4) Soweit Fraktionen gebildet sind, sind sie bei der Ent-sendung von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaften nach ihrem prozentualen Anteil zu berücksichtigen.(5) Die Kammerversammlung wählt die Delegierten zum jeweiligen Ärztetag.

(6) Zur Vorbereitung ihrer Beratungen bildet die Kammer-versammlung für die Dauer der Wahlperiode Ausschüsse. Die Ausschussmitglieder werden durch die Kammerver-sammlung bestimmt. § 6 Absatz 4 gilt entsprechend. In die Ausschüsse können auch Personen berufen werden, die nicht Kammerversammlungsmitglieder sind.

(7) Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und die Stellvertretung.

(8) Die Kammerversammlung bildet Ausschüsse für:

1. Satzungs- und Geschäftsordnungsfragen, 2. Haushalts- und Beitragsangelegenheiten, 3. Fürsorgeangelegenheiten, 4. Schlichtung, 5. Berufsordnung, 6. Weiterbildung, 7. Fortbildung, 8. Ausbildung und Prüfung der Medizinischen

Fachangestellten, 9. stationäre medizinische Versorgung, 10. ambulante medizinische Versorgung, 11. psychosoziale Versorgung.

Weitere Ausschüsse können gebildet werden.

§ 7 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsiden-ten sowie drei bis sechs weiteren Mitgliedern. Die Präsiden-tin oder der Präsident darf nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg sein.

(2) Die Kammerversammlung wählt bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder, spätestens 75 Tage nach ihrer Wahl, geheim, in getrennten Wahlgängen, mit absoluter Stimmenmehrheit der Anwesenden, aus ihrer Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten, die Vizeprä-sidentin oder den Vizepräsidenten und die weiteren Vor-standsmitglieder. Stimmenthaltungen werden als gültige Stimmen gewertet.

(3) Vereinigt keiner der Kandidierenden für das Präsiden-ten- oder Vizepräsidentenamt die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich oder besteht Stimmengleichheit, so erfolgt eine Stichwahl zwischen den Kandidierenden mit der höchsten Stimmenzahl. Gewählt ist in diesem Falle, wer die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich verei-nigt. Für die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder genügt stets die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen.

(4) Die Amtsdauer des Vorstandes endet mit dem Ablauf der Amtsperiode der Kammerversammlung.

(5) Nach Ablauf der Amtsdauer führen die Mitglieder des Vorstandes die Geschäfte bis zur Wahl des Vorstandes durch die neue Kammerversammlung fort.

(6) Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer aus, so muss innerhalb einer Halbjahresfrist eine Nachwahl stattfinden.

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BeKanntmachunGen

(7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

(8) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmen-mehrheit der Anwesenden, bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

(9) Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer und sorgt für die Durchführung der gesetzlichen Aufgaben. Hierzu gehören insbesondere:

1. die Bestellung von geschäftsführenden Personen, 2. die Bestellung eines öffentlich vereidigten Wirt-

schafts- bzw. Buchprüfers oder einer öffentlich verei-digten Wirtschafts- bzw. Buchprüferin,

3. die Ausführung der Beschlüsse der Kammerver-sammlung,

4. die Aufstellung des Haushaltsplanes, 5. die Einziehung der Beiträge und ordnungsgemäße

Verwaltung der Mittel, 6. die Führung des Berufsverzeichnisses, 7. die Überwachung der Berufsordnung, 8. die Ausstellung der Urkunden über die Anerken-

nung einer Facharztbezeichnung oder Subspezialisie-rung bzw. einer Gebiets-, Schwerpunkts- oder Zusatz-bezeichnung,

9. die Übersendung einer Abschrift des Berufsverzeich-nisses und laufende Berichterstattung über Verände-rungen an die Aufsichtsbehörde,

10. die Erstattung eines jährlichen Berichtes über das abgelaufene Kalenderjahr an die Aufsichtsbehörde,

11. die Entscheidung in Streitigkeiten, die sich aus dem Berufsverhältnis ergeben, gegebenenfalls Weiterleitung an den Schlichtungsausschuss,

12. die Aufstellung von Gutachter- und Sachverständi-genlisten,

13. die Berufung von Mitgliedern und deren Stellvertre-tung für die Wahlausschüsse zur Wahl der nichtrichter-lichen Beisitzerinnen und Beisitzer für das Berufsgericht für Heilberufe und das Landesberufsgericht,

14. die Benennung von geeigneten Kandidierenden zur Wahl der nichtrichterlichen Beisitzerinnen und Beisitzer für das Berufsgericht für Heilberufe und das Landesbe-rufsgericht,

15. die Ermächtigung von geeigneten Kammerangehö-rigen zur Weiterbildung.

(10) Wird während einer Kammerversammlung ein Antrag auf Abwahl des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmit-glieder gestellt, der mindestens von einem Drittel der Mit-glieder der Kammerversammlung unterstützt werden muss, so ist dieser Antrag als einziger Punkt auf die Tagesord-nung einer Kammerversammlung zu setzen, die innerhalb eines Monats einberufen werden muss. Diese Kammerver-sammlung wird von der oder dem Vorsitzenden des Sat-zungsausschusses geleitet.

(11) Der Vorstand oder einzelne Mitglieder des Vorstandes sind abgewählt, wenn die absolute Mehrheit der Mitglieder der Kammerversammlung es beschließt.

(12) Wird der gesamte Vorstand abgewählt, so ist die oder der Vorsitzende des Satzungsausschusses verpflichtet, innerhalb eines Monats eine Sitzung zur Neuwahl des Vor-standes einzuberufen. § 7 Absatz 5 gilt sinngemäß.

§ 8 Die Präsidentin/der Präsident

(1) Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Kam-mer gerichtlich und außergerichtlich. Erklärungen, die die Kammer vermögensrechtlich verpflichten, bedürfen der Schriftform. Sie sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der Präsidentin oder dem Präsidenten und einem weiteren Mitglied des Kammervorstandes unterzeichnet sind.

(2) Die Präsidentin oder der Präsident erledigt die laufen-den Geschäfte der Kammer und führt die Beschlüsse des Kammervorstandes aus.

(3) Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident oder ein anderes Mitglied des Vorstandes vertritt die Präsidentin oder den Präsidenten im Falle der Verhinderung.

§ 9 Geschäfts­ und Bezirksstellen

(1) Die Kammer unterhält eine Hauptgeschäftsstelle.

(2) Die Kammer kann als Untergliederungen unselbständi-ge Bezirksstellen bilden.

§ 10 Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Kammer erfolgen, soweit gesetz-lich nicht anders bestimmt, in dem von der Kammer her-ausgegebenen Brandenburgischen Ärzteblatt.

§ 11 Änderung der Hauptsatzung und anderer Sat­zungen

(1) Zur Änderung der Hauptsatzung ist eine Zweidrittel-mehrheit der Mitglieder der Kammerversammlung erfor-derlich. Bei Änderungen der Hauptsatzung, die wegen neuer gesetzlicher Bestimmungen notwendig werden, ist die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder ausreichend.

(2) Satzungsänderungen müssen als ordentlicher Punkt auf der Tagesordnung der Kammerversammlung enthal-ten sein.

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BeKanntmachunGen

§ 12 In­Kraft­Treten/Außer­Kraft­Treten (1) Diese Hauptsatzung tritt mit Wirkung vom 1. März 2010 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 25. Juni 2003 (BÄB 2003, Heft 8 B, S. 5 - 7) außer Kraft.

Genehmigt:

Potsdam, den 12. Januar 2010

Ministerium für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutzdes Landes Brandenburgi.A.

Kathrin Küster

Die vorstehende Hauptsatzung wird hiermit ausgefertigt und ist im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt zu ver-öffentlichen.

Cottbus, den 15. Januar 2010

Der Präsident derLandesärztekammer BrandenburgDr. med. Udo Wolter

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BeKanntmachunGen

Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Bran-denburg hat in ihrer Sitzung am 28. November 2009 aufgrund des § 21 Absatz 1 Nummer 3 des Heilberufs-gesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 126), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2008 (GVBl. I S. 134, 139) geändert worden ist, folgende Geschäftsord-nung beschlossen. Sie ist durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (Az.: 22-6410 A1/V2)

vom 12. Januar 2010 genehmigt worden.

§ 1 Allgemeines

(1) Die Geschäftsordnung regelt das Verfahren in der Kam-merversammlung und den Ausschüssen, soweit nicht eige-ne Vorschriften für einzelne Gremien bestehen.

(2) Die Mitglieder der Kammerversammlung haben durch die Annahme ihrer Wahl die Verpflichtung übernommen, an den Sitzungen der Kammerversammlung teilzunehmen. Im Verhinderungsfall ist jedes Mitglied verpflichtet, dieses der Präsidentin oder dem Präsidenten unverzüglich schrift-lich mitzuteilen.

(3) Für jede Sitzung der Kammerversammlung und eines Ausschusses wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich jedes Mitglied persönlich einzutragen hat.

§ 2 Wahl des Vorstandes

Die erste Sitzung einer neugewählten Kammerversamm-lung wird von der bisherigen Präsidentin oder dem bisheri-gen Präsidenten einberufen und eröffnet. Nach Einsicht in die Anwesenheitsliste und Feststellung der Beschlussfähig-keit wird der neue Vorstand gemäß § 7 Absätze 1 bis 3 der Hauptsatzung gewählt. Die Leitung der Wahl obliegt dem ältesten Mitglied der Kammerversammlung. Dieses wird dabei von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Hauptgeschäftsstelle mit der Befähigung zum Richteramt unterstützt. Verzichtet das Mitglied, so tritt das nächstjün-gere Mitglied an dessen Stelle.

§ 3 Einberufung und Leitung der Kammerversamm­lung

Die Kammerversammlung wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten, im Verhinderungsfall von der Vizepräsi-dentin oder dem Vizepräsidenten, einberufen und geleitet (Vorsitzende oder Vorsitzender). Diese können auch andere Vorstandsmitglieder mit der Leitung der Kammerversamm-lung betrauen (§ 5 Absatz 2 der Hauptsatzung).

§ 4 Einladung und Tagesordnung

(1) Form und Fristen der Einladung sowie die Gestaltung der Tagesordnung richten sich nach § 5 Absätze 3 und 4 der Hauptsatzung. Die Aufsichtsbehörde ist zu den Sitzun-gen in jedem Falle rechtzeitig einzuladen.

(2) Die Verteilung von Drucksachen im Sitzungssaal ist nur mit vorheriger Genehmigung der oder des Vorsitzenden gestattet.

(3) Die oder der Vorsitzende hat die Beratung eines jeden Tagesordnungspunktes ausdrücklich zu eröffnen.

(4) Am Beginn der Tagesordnung stehen die Mitteilungen des Vorstandes.

(5) Anschließend können Anfragen an den Vorstand gerichtet werden. Die Behandlung dieses Tagesordnungs-punktes soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.

(6) Wird ein Tagesordnungspunkt nicht erledigt, so wird dieser an den Anfang der Tagesordnung der nächsten Kammerversammlung gesetzt.

§ 5 Wortfolge

(1) Zu jedem Tagesordnungspunkt kann die Kammerver-sammlung die Redezeit beschränken.

(2) Die Reihenfolge der Rednerinnen und Redner richtet sich nach dem Eingang der Wortmeldungen. Vorstands-mitglieder sowie Berichterstatterinnen und Berichterstatter können außerhalb der Rednerliste das Wort erhalten.

(3) Mitglieder der Kammerversammlung dürfen nur spre-chen, wenn sie sich zu Wort gemeldet haben und ihnen das Wort erteilt wurde.

(4) Die Aufsichtsbehörde hat jederzeit Rederecht.

(5) Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand mehr zu Wort, so erklärt die oder der Vorsitzende die Bera-tung für geschlossen.

(6) Zur Geschäftsordnung ist das Wort außer der Reihe zu erteilen. Bei Anträgen zur Geschäftsordnung erhalten die Antragstellerin oder der Antragsteller und eine Rednerin oder ein Redner gegen den Antrag das Wort. Hierfür wird die Redezeit auf je zwei Minuten beschränkt.

(7) Ein Antrag auf Schluss der Rednerliste ist unzuläs-sig. Ein Antrag auf Schluss der Beratung ist ein Antrag zur Geschäftsordnung.

Geschäftsordnungder landesärztekammer Brandenburg vom 15. Januar 2010

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BeKanntmachunGen

(8) Zu persönlichen Erklärungen wird das Wort erst nach Schluss der Beratung und im Falle der Vertagung noch am Ende der Sitzung erteilt. Die Rednerin oder der Redner darf nicht zur Sache sprechen, sondern nur persönliche Angrif-fe zurückweisen oder eigene Ausführungen richtig stellen. Die Redezeit hierfür darf drei Minuten nicht überschreiten.

(9) Die Diskussionsbeiträge sind in freier Rede zu halten, Zitate von Schriftsätzen sind nur mit Genehmigung der oder des Vorsitzenden möglich.

(10) Wenn eine Rednerin oder ein Redner vom Verhand-lungsgegenstand abschweift, kann die oder der Vorsitzen-de nach dreimaligem Hinweis das Wort entziehen.

(11) Die oder der Vorsitzende kann ferner Anwesende, die die Ordnung verletzen, rügen, zur Ordnung rufen und nach dreimaligem Ordnungsruf von der Teilnahme an der Sit-zung ausschließen.

(12) Gegen eine Ordnungsmaßnahme ist Einspruch mög-lich, der innerhalb von zwei Tagen mit schriftlicher Begrün-dung eingelegt werden muss. Sieht die oder der Vorsitzen-de keine Möglichkeit, diesem Einspruch selbst abzuhelfen, entscheidet die Kammerversammlung in ihrer nächsten Sit-zung ohne vorherige Diskussion. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

(13) Die oder der Vorsitzende kann die Sitzung auf bestimmte Zeit unterbrechen.

§ 6 Beschlussfähigkeit und Abstimmung

(1) Nach Abschluss der Beratung eröffnet die oder der Vor-sitzende ausdrücklich die Abstimmung. Die Abstimmungs-fragen werden nach Möglichkeit so gestellt, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können. Eine Tei-lung der Fragen kann beantragt werden. Die Abstimmung erfolgt im Fortschreiten von weiteren zu engeren Anträgen. In zweifelhaften Fällen entscheidet die oder der Vorsitzen-de, welcher Antrag der weitestgehende ist oder nimmt die Abstimmung über die Anträge in der Reihenfolge vor, die sie oder er für zweckmäßig hält. Über Abänderungsanträ-ge wird zunächst abgestimmt. Ein Antrag auf Vertagung oder Überweisung an einen Ausschuss geht allen anderen zur Sache gestellten Anträgen vor.

(2) Die Beschlussfähigkeit der Kammerversammlung rich-tet sich nach § 5 Absatz 6 der Hauptsatzung. Die oder der Vorsitzende kann die Beschlussfähigkeit der Kammerver-sammlung jederzeit prüfen. Im Zweifelsfall hat die oder der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit vor einer Abstimmung festzustellen.

(3) Kann die Beschlussfähigkeit nicht durch eine kurze Unterbrechung wiederhergestellt werden, so ist die Sitzung zu beenden.

(4) Abgestimmt wird in der Regel durch Handzeichen. Die oder der Vorsitzende kann von sich aus und muss auf

Verlangen die Gegenprobe vornehmen. Stimmenthaltun-gen sind gleichfalls auf Verlangen festzustellen. Eine gehei-me Abstimmung mit Stimmzetteln muss erfolgen, wenn ein Mitglied es verlangt (§ 5 Absatz 7 der Hauptsatzung). Auch über Misstrauensanträge nach § 7 Absätze 10 und 11 der Hauptsatzung ist geheim abzustimmen.

(5) Die Kammerversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit nicht das Heilberufsgesetz oder die Hauptsatzung der Landesärztekammer Brandenburg andere Mehrheiten vorschreiben. In diesem Fall hat die oder der Vorsitzende ausdrücklich eine entsprechende Feststellung zu treffen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, bei Errechnung der Mehrheit jedoch nicht.

§ 7 Öffentlichkeit

Die Kammerversammlung ist für die Kammerangehörigen öffentlich. Auf Beschluss der Kammerversammlung kön-nen auch andere Personen teilnehmen oder als Zuhörende zugelassen werden. Den Zuhörenden und der Presse sind Plätze zuzuweisen, die von denen der Mitglieder der Kam-merversammlung getrennt sind. Auf Antrag kann durch Beschluss der Kammerversammlung für bestimmte Ange-legenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

§ 8 Ausschüsse

(1) Zur Vorbereitung der Beratungen sowie zur Klärung von Sachfragen und zur Unterstützung des Vorstandes wählt die Kammerversammlung Ausschüsse (§ 6 Absatz 8 der Hauptsatzung). Für einzelne Fragen können Sonderaus-schüsse eingesetzt werden.

(2) Die Kammerversammlung legt die Zahl der Ausschuss-mitglieder fest.

(3) Die Wahlen zu den Ausschüssen können in einfacher Abstimmung durch Handzeichen erfolgen. Mehrere Per-sonen können in einem Wahlgang gewählt werden. § 20 Absatz 2 Heilberufsgesetz ist zu berücksichtigen.

(4) Die oder der Vorsitzende des Ausschusses oder die Stellvertretung setzt Tagesordnung, Ort und Zeit der Aus-schusssitzung fest. Die Einladung soll schriftlich vierzehn Tage vor der Sitzung erfolgen.

(5) Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.

(6) Die Präsidentin oder der Präsident hat jederzeit das Recht, an den Ausschusssitzungen teilzunehmen. Sie oder er kann sich in den Sitzungen durch ein anderes Vorstands-mitglied oder durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbei-ter der Geschäftsstelle vertreten lassen.

(7) Die Ausschüsse können zu ihren Beratungen Sach-verständige hinzuziehen. Stimmberechtigt sind nur die

26  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

BeKanntmachunGen

gewählten Ausschussmitglieder.

(8) Die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn und solan-ge mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Ausschussvorsitzenden oder der Stellvertretung.

(9) Beschlüsse und Anträge der Ausschüsse sind dem Vorstand oder der Kammerversammlung auf Verlangen schriftlich vorzulegen.

(10) Die Berichterstattung beim Vorstand oder in der Kammerversammlung erfolgt durch die Ausschussvorsit-zende oder den Ausschussvorsitzenden im allgemeinen mündlich.

§ 9 Ältestenrat

(1) Zur Koordinierung der Arbeit der Kammerversammlung oder der Ausschüsse kann ein Ältestenrat gebildet werden. Diesem gehören an: Die Präsidentin oder der Präsident, die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident sowie die Aus-schussvorsitzenden.

(2) Der Ältestenrat wird von der amtierenden Präsidentin oder von dem amtierenden Präsidenten einberufen und geleitet. Die Sitzungen sind nicht öffentlich und dürfen nur zu einer Meinungsbildung, nicht aber zu Beschlüssen füh-ren.

§ 10 Protokolle

(1) Über die Sitzungen der Kammerversammlung, der Aus-schüsse sowie des Vorstandes sind Niederschriften anzu-fertigen.

(2) Niederschriften über die Sitzungen der Kammerver-sammlung müssen enthalten: 1. Sitzungstag und -ort, Beginn und Ende der Sitzung,

Anwesenheitsliste, 2. Tagesordnung, 3. inhaltliche Wiedergabe der Diskussion, 4. sämtliche Anträge, Beschlüsse und das Abstimmungs-

ergebnis. Sie sind von der Präsidentin oder dem Präsi-denten zu unterzeichnen.

(3) Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse müssen die Angaben gemäß Absatz 2 Nummern 1, 2 und 4 enthalten. Sie sind von der oder dem jeweiligen Vorsitzen-den zu unterzeichnen. Niederschriften über die Sitzungen des Vorstandes sind von der Präsidentin oder dem Präsi-denten sowie der Geschäftsführerin oder dem Geschäfts-führer zu unterzeichnen; Satz 1 gilt entsprechend.

(4) Den Mitgliedern der Kammerversammlung, der Aus-schüsse bzw. des Vorstandes ist die Niederschrift jeweils abschriftlich zuzusenden.

(5) Erfolgt innerhalb von zehn Tagen nach Absendung der

Niederschrift über eine Sitzung der Kammerversammlung kein schriftlicher Widerspruch bei der Präsidentin oder dem Präsidenten, so gilt diese als genehmigt. Widersprüche gegen Niederschriften über Sitzungen der Ausschüsse bzw. des Vorstandes sind spätestens in der darauffolgenden Sit-zung innerhalb der Behandlung des entsprechenden Tages-ordnungspunktes zu erheben. Änderungen der jeweiligen Niederschrift sind mit der nächsten Einladung zu einer Sit-zung zu versenden. Kommt aufgrund eines Widerspruchs eine Einigung nicht zustande, so befragt die Schriftführe-rin oder der Schriftführer jeweils die Kammerversammlung, den Ausschuss bzw. den Vorstand.

§ 11 Auslegung der Geschäftsordnung

Über Zweifelsfragen der Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet die oder der Vorsitzende. Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Fragen entscheidet die Kam-merversammlung.

§ 12 In­Kraft­Treten/Außer­Kraft­Treten

(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2010 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 25. Juni 2003 (BÄB 2003, Heft 8 B, S. 7 - 8), die zuletzt durch Arti-kel 1 der Zweiten Satzung zur Änderung der Geschäfts-ordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 15. Dezember 2008 (BÄB 2009, Heft 2, S. 5) geändert worden ist, außer Kraft.

Genehmigt:

Potsdam, den 12. Januar 2010

Ministerium für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutzdes Landes Brandenburgi.A.Kathrin Küster

Die vorstehende Geschäftsordnung wird hiermit ausgefer-tigt und ist im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

Cottbus, den 15. Januar 2010

Der Präsident derLandesärztekammer BrandenburgDr. med. Udo Wolter

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  27

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Bei der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages von links nach rechts: Dr. Stefan Reumuth, Chefarzt der Klinik für Allgemein­, Visceral­ und Gefäßchirurgie an der Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus Eberswalde; Bodo Ihrke, Landrat im Landkreis Barnim und Aufsichtsratsvorsitzender der GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH; Prof. Dr. Joachim Müller, Klinikdirektor der Klinik für Allgemein­, Visceral­, Gefäß­ und Thoraxchirurgie am Berliner Universitätsklinikum Charité; Matthias Lauterbach, Geschäftsführer der GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH; Dr. Helmar Wauer, Kaufmännischer Leiter Klinikum am Berliner Universitätsklinikum Charité

Foto: GLG mbH

Die GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH und die Charité Ber-lin arbeiten künftig eng auf dem Ge-biet der Lungenheilkunde zusammen. Im Dezember 2009 wurde dazu in Eberswalde ein Kooperationsvertrag unterzeichnet. Seit Januar operieren wöchentlich drei Chirurgen der Charité in Eberswalde Patienten mit Lungener-krankungen. Das Werner Forßmann Krankenhaus soll damit zu einem re-gionalen Lungenzentrum entwickelt werden, wie die Einrichtung mitteilt. Die Krankenhäuser Angermünde und Strausberg, in denen bereits Spezia-lisierungen in der Diagnostik und Be-handlung von Lungen- und Atemwegs-erkrankungen bestehen, übernehmen dabei wichtige flankierende Funktio-nen.

„Gemeinsam wollen wir auf diese Weise eine Versorgungslücke schlie-ßen“, sagte GLG-Geschäftsführer Mat-thias Lauterbach. „Mit der Kranken-haus Märkisch Oderland GmbH, zu der das Strausberger Krankenhaus gehört, haben wir im Vorfeld bereits eine Rah-menkooperation für dieses und weitere Fachgebiet(e) vereinbart. Durch die Be-teiligung der Spezialisten aus der Cha-rité können wir nun dem Bedarf an ei-ner hochqualifizierten Lungenchirurgie wohnortnah gerecht werden.“

Die Spezialisten rechnen mit etwa 100 Lungenoperationen im Werner Forßmann Krankenhaus pro Jahr. Sei-tens der Klinikum Barnim GmbH, Wer-ner Forßmann Krankenhaus unter-zeichnete Dr. Stefan Reumuth, Chef-arzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie, den Vertrag. „Uns gibt diese Kooperation die Möglich-keit, das vorhandene chirurgische Be-handlungsspektrum zu erweitern und als Ärzte gemeinsam mit den Spezialis-ten der Charité einen engen fachlichen Austausch zu führen, der sich in einer hohen Behandlungsqualität wiederfin-den soll“, so Dr. Reumuth.

n PressemitteilungderGesellschaftfürLebenundGesundheitmbH

Berlin-Brandenburger Kooperation in der lungenchirurgie

28  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

aKtuell

In der Januarausgabe des Bran­denburgischen Ärzteblattes star­tete eine neue Reihe, in der die brandenburgischen Kliniken des Landes vorgestellt werden. Nach der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH geht es im zweiten Teil um die Kindernachsorgeklinik Berlin­Brandenburg gGmbH.

Jung, wie ihre Patienten, ist das Klini-kum, das in Bernau seinen Standort hat. Am 13. März 2009 wurde die Kindernachsorgeklinik Berlin-Branden-burg gegründet und sie ist die einzige Klinik in den neuen Bundesländern, die das Konzept der Familienorientier ten Rehabilitation (FOR) umsetzt. „Primäre Indikation der Klinik sind an Krebs oder an angeborenen Herzfehlern er-krankte Kinder und Jugendliche. Diese kommen nicht allein zu uns, sondern gemeinsam mit ihren Eltern und Ge-schwistern. Basierend auf einem um-fassenden Rehabilitationsgedank-en erfolgen sämtliche Maßnahmen eingebettet in den familiären Kontext. Das heißt auch, dass jedem einzelnen Familienmitglied eine Auseinanderset-zung mit der Situation sowie deren psychischen und physischen Folgen ermöglicht wird. Gemeinsam gewinnt die Familie neue Kraft, Einsicht und Zu-versicht“, beschreibt Geschäftsführerin Petra Bierwirth die Idee, die hinter dem

Konzept steckt. Seit Oktober vergan-genen Jahres ist diese Form der Reha auch offiziell im Rahmen einer unterge-setzlichen Regelung von den Kosten-trägern und der Politik anerkannt. Da-durch haben Familien einen einfach-eren, klar geregelten Zugang zu dieser Form der Nachsorgebehandlung, wie die Geschäftsführerin erklärt.

Teamverstärkung im Blick

23 Mitarbeiter kümmern sich in Ber-nau um die jungen Patienten, wobei bei Auslastung der Klinik vier Ärzte (je zwei pro Indikation), ein breites pflegerisches Team, zwei Fachärzte, zwei Assistenten in Weiterbildung sowie Kinderkrankenschwestern und -pfleger tätig sind. Zum therapeuti-schen Team gehören Ergo-, Physio- und Sporttherapeuten und im psycho-sozialen Team arbeiten Erzieher, Leh-rer, Psychologen, Sozialarbeiter und zahlreiche Servicekräfte. Doch es wird weitere Verstärkung zur Pflege und Betreuung der Kinder und Jugendli-chen benötigt. „Wir suchen derzeit einen onkologisch versierten Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, der die Subspezialisierung zum Kinderonkolo-gen anstrebt oder diese bereits besitzt. Zudem benötigen wir weitere Kinder-krankenschwestern und -pfleger so-wie einen Physiotherapeuten, der auch Massagen an Kindern und/oder Erwachs enen durchführen kann“, er-zählt Petra Bierwirth.

Eine kontinuierliche Erweiterung des Personals der stationären pädia-trischen Rehabilitationsklinik ist für die Geschäftsführerin wichtig. Nur mit einem umfangreichen Team las-sen sich die Aufgaben in der Klinik mit ihrem breiten interdisziplinären Charakter bewältigen. Etwa 330 krebs- und herzkranke Familien wur-den im ersten Jahr des Klinikbeste-hens betreut, wobei 28 Betten für Primärpatienten und 84 Betten für die Familienmitglieder zur Verfügung ste-hen. „Neben der medizinischen und

bewegungstherapeutischen Betreuung ist die psychosoziale Betreuung fester Therapiebestandteil der Familienorien-tierten Rehabilitation. So werden mit den betroffenen Familien neben sozi-

aler und pädagogischer Betreuung und Beratung regelmäßig psychologische Gespräche mit Eltern und Kindern ge-führt. Die gesamte Familie beeinflusst damit den Erfolg des stationären Re-habilitationsaufenthaltes maßgeblich positiv und dauerhaft“, erläutert die Geschäftsführerin.

Qualitätsmanagement: Zertifizierung ins Auge

gefasst

Hinzu kommen spezielle Freizeitaktivi-täten für die Patienten, in denen das in Einzel- oder Gruppentherapien erlernte Wissen gefestigt wird. In spielerischen Situationen lernen die Kinder, Selbst-vertrauen und positive Erfahrungen im Alltag zu erleben. „Die Eltern kön-nen im geschützten Rahmen und im Beisein eines Therapeuten erleben, was ihre Kinder schon (wieder) alles kön-nen, Vertrauen gewinnen und Selbst-vertrauen tanken.“ Zudem werden

BrandenBurGs KlInIKen vOrGestellt

familienorientierte Rehabilitation in der Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg

Fotos: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg

Hilfe Kraft und Zuversicht vermitteln: Die jungen

Patienten erhalten ein umfangreiches

Betreuungsangebot. Foto rechts

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  29

aKtuell

Öffentlichkeit präsent zu sein. So sind wir unter anderem mit Ständen und Fachbeiträgen auf Fachmessen und Fachkongressen vertreten.“

Hilfe, Geborgenheit und Zuversicht

Die Kindernachsorgeklinik sucht außerdem den Kontakt und den Aus-tausch mit anderen Kliniken. So arbei-tet sie unter anderem mit dem Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus zusam-men. Doch auch über die Landesgren-zen hinaus gibt es Koopera tionen, beispielsweise mit der Universität

gemeinsame Ausflüge organisiert, die dem Therapiekonzept entsprechen.

Gerade, weil die Kindernach-sorgeklinik selbst noch in den „Kinder-schuhen steckt“, ist sie an der eigenen Weiterentwicklung interessiert. „Wir arbeiten stets an der Verbesserung aller Bereiche in unserem Haus und planen für die Zukunft, uns im Bereich des Qualitätsmanagements zertifizie-ren zu lassen. Da wir uns derzeit noch in der Aufbauphase befinden, können wir dieses aber im Moment noch nicht leisten“, betont Petra Bierwirth. „Für uns ist es wichtig, regelmäßig in der Allgemeine Daten:

Name: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbHgegründet am: 13. März 2009Standort: in der ehemaligen „Waldsiedlung Wandlitz“Geschäftsführerin: Petra BierwirthGesellschafter: Deutsche Kinder-krebsnachsorge – Stiftung für das chronisch kranke Kind, Deutsches Herzzentrum Berlin, Bundesverband Herzkranke Kinder e.V., Michels Kli-niken GmbH & Co. KG, Carpe Diem Förderverein für krebs- und herz-kranke Kinder e.V.Adresse: Bussardweg 1, 16321 Bernau Telefonnummer: 03338 908020 Telefax: 03338 908039 E-Mail: [email protected]: www.knkbb.de

Greifswald, der Universitätskinderklinik Bonn oder der Haunerschen Kinder-klinik München. Petra Bierwirth: „Wir sind eine moderne, junge Einrichtung, in der die Familienorientierte Reha-bilitation bei krebs- und herzkranken Kindern und Jugendlichen im Vorder-grund steht. Die Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg steht für Hilfe, Ge-borgenheit und Zuversicht.“

n AnjaSaller,4iMEDIA

Der brandenburgische Ministerpräsident, Matthias Platzeck, eröffnete am 13. März 2009 die Kindernachsorgeklinik Berlin­Brandenburg.

Bei der Schlüsselübergabe: der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Roland Wehrle, Geschäftsführerin Petra Bierwirth, Chefarzt Dr. Joachim von der BeekFoto rechts

Die Familienorientierte Rehabilitation steht im Mittelpunkt des Klinikkonzeptes.Foto links

30  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

aKtuell

Verband medizini-scher fachberufe bildet neuen lan-desverband ost

Von Wetzlar bis Görlitz, von Prenzlau bis Sonneberg – der neue Landesver-band Ost des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. wurde Ende 2009 ge-gründet und umfasst die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Berufs-politisch möchte sich dieser unter der Leitung der Medizinischen Fachange-stellten, Jutta Hartmann, dafür einset-zen, dass verbesserte rechtliche und fi-nanzielle Rahmenbedingungen im Ge-sundheitswesen geschaffen werden. Außerdem wollen sie in Gesprächen mit Arbeitgebern auf die schlechte Ge-haltssituation in den neuen Bundes-ländern aufmerksam machen und eine gerechtere Bezahlung nach Tariflöhnen fordern.

n PressemitteilungVerbandmedizinischerFachberufee.V./AnjaSaller

Alkoholmiss-brauch: Zahl junger Kranken-hauspatienten steigt

Rund 25.700 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 20 Jahren wurden im Jahr 2008 in Deutschland aufgrund akuten Alkohol-missbrauchs stationär im Krankenhaus

fördermittelbe-scheid für das evangelische Krankenhaus luckau

Die brandenburgische Gesundheits-ministerin, Anita Tack, überreichte im Dezember 2009 einen Fördermittelbe-scheid in Höhe von rund 12,7 Millio-nen Euro an das Evangelische Kranken-haus Luckau für den Neubau des Un-tersuchungs- und Behandlungstrakts. Das Geld stammt aus dem Kranken-hausinvestitionsprogramm des Lan-des. Das Luckauer Krankenhaus plant den Teilneubau eines Funktionsgebäu-des mit einem Verbindungsgang zum Bettenhaus. Dieses wird drei Ope-rationssäle, eine Intensivstation, die

Gütesiegel für werner forßmann KrankenhausDie Klinik für Kinder- und Jugendme-

dizin des Werner Forßmann Kranken-hauses in Eberswalde hat das Gütesie-gel „Ausgezeichnet. für Kinder“ erhal-ten. Vergeben wird das Siegel von der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD). Um das Siegel tragen zu kön-nen, müssen sich die Kinderkliniken ei-ner genauen Prüfung unterziehen. Die Eberswalder Klinik konnte alle Kriterien erfüllen und durfte deswegen im De-zember 2009 die Urkunde entgegen-nehmen.

Kriterien bei der Prüfung waren bei-spielsweise die personelle und fachli-che Struktur der Klinik, die Organisa-tion der Abläufe, die räumliche Ein-richtung und technische Ausstattung sowie die getroffenen Maßnahmen zur Sicherung der Ergebnisqualität. Das Gütesiegel selbst wurde von einer bundesweiten Initiative maßgeblicher Fach- und Elterngesellschaften unter Federführung der GKinD entwickelt. Näheres zu den Prüfkriterien für das Gütesiegel „Ausgezeichnet. für Kinder“ gibt es auf der Internetseite www.aus-gezeichnet-fuer-kinder.de.

n PressemitteilungderGesellschaftfürLebenundGesundheitmbH/AnjaSaller

Sterilgutaufbereitung, die Rettungs-stelle sowie Radiologie, Funktionsdiag-nostik und Endoskopie beherbergen.

Bislang sind seit dem Jahr 1991 für das Krankenhaus Luckau Fördermittel (Einzel- und Pauschalförderung) über den Gesamtbetrag von rund 30,5 Mil-lionen Euro gewährt worden. Für die Realisierung der jetzt anstehenden In-vestitionsmaßnahme des zweiten Bau-abschnitts werden weitere Fördermit-tel von rund 12,7 Millionen Euro bewil-ligt. Es ist damit in diesem Jahr eines der größten Investitionsvorhaben im Rahmen der Krankenhauseinzelförde-rung.

n PressemitteilungdesMinisteriumsfürUmwelt,GesundheitundVerbraucherschutz

behandelt, wie das Statistische Bun-desamt (destatis) mitteilt. Das stellt ei-nen deutlichen Anstieg von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr dar. Im Ver-gleich zum Jahr 2000 ist die Zahl so-gar um 170 Prozent gestiegen, damals wurden rund 9.500 junge Patienten mit der Diagnose „akute Alkoholinto-xikation“ stationär behandelt.

Insgesamt wurden im Jahr 2008 knapp 18 Millionen Patienten im Kran-kenhaus vollstationär versorgt. Krank-heitsbedingt war die Herzinsuffizi-enz mit 350.700 Fällen der häufigste Grund für einen stationären Kranken-hausaufenthalt. An zweiter Stelle lag das „Krankheitsbild“ psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (333.800), worunter auch der akute Al-koholmissbrauch fällt. Die Herzerkran-kung Angina pectoris (268.900) nahm den dritten Platz ein.

Weitere Informationen aus der Kran-kenhausstatistik enthält das Internetan-gebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de.

n PressemitteilungdesStatistischenBundesamtes

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  31

rezensIert

Eine veränderte Kindheit, veränderte gesellschaftliche und veränderte fami-liäre Strukturen, unter denen unsere Kinder heute groß werden, verlangen von uns Kinderärzten zunehmend das achtsame Hinschauen und Zuhören, um die aktuellen Probleme, Gefühle, Ängste und Freuden der Kinder und Jugendlichen aufzugreifen und wahr-zunehmen. Probleme und Situationen, mit denen sich die Kinder auseinander-setzen und mit den verschiedensten Sig nalen auf ihre Unsicherheiten sogar auf Nöte aufmerksam machen. Krank-heiten und körperliche Symptome mit Krankheitscharakter sind oftmals die Folgen länger dauernder Prozesse die-ser Auseinandersetzung, die seelische Kraft und Energie kosten, mit den Fol-gen physio- und psychopathologisch veränderter Reaktionen.

Mit dem, im Herbst 2009, neu er-schienen Buch „Lasst uns die Welt er-finden“ gebührt den Herausgebern und Mitautoren ein großer Dank, sich diesem Thema von systemischer Sicht-weise her zu nähern. Systemisches Denken und systemische Therapiean-sätze sind notwendig, um die Kom-plexizität der Welt, in der die Kinder und Jugendlichen leben, zu erfassen, begreifbar und somit therapierbar zu machen. Dabei ist es notwendig, die

„Lasst uns die Welt erfinden“Harald Ott-Hackmann/Rainer Käsgen

(Hrsg.)verlag das netz, Weimar-Berlin

1. Auflage 2009; 288 Seiten ISBN 978-3-86892-025-3Preis: 24,90 €

Loyalität der Kinder zu ihren Eltern be-ziehungsweise erwachsenen Bezugs-personen nicht zu vernachlässigen. So-mit richtet sich das Buch notwendiger-weise an alle, die mit Kindern und Ju-gendlichen arbeiten, sie betreuen und soziale Hilfsangebote steuern. Für Pä-dagogen, Lehrer, Kinderärzte, Jugend-amtsmitarbeiter und Psychotherapeu-ten ist dieses handliche, übersichtlich gestaltete und entwicklungsorientiert aufgebaute Buch als Handreichung auf dem Schreibtisch im Alltag sehr ans Herz zu legen.

Die einführenden Exkurse in die theo-retischen Grundlagen der Entwick-lungspsychologie zeigen die Einbin-dung in wechselnde biologische, psy-chische und soziale Systeme, die somit auch bestätigen, dass Kinder nicht the-rapiert oder erzogen werden, sondern stets mit eigenständigen Leistungen Angebote der Interaktion nutzen, um sich zu entwickeln. Wesentlich ist für mich die Aussage, dass „gestörte“ Kin-der von den Autoren als „kompeten-te“ Kinder beschrieben werden, die mit ihren Mitteln versuchen, Lösungen für das Projekt „In dieser Welt überleben“ anzuwenden. Die Autoren beschreiben „Symptome und Verhaltensweisen als grundsätzliche Interaktionsangebote von Kindern, als Einladung, in geeig-neter Form auf Kinder einzugehen“.

Die Abfolge der Abschnitte in Lebens-altern von der Geburt bis zum dritten, vom dritten bis sechsten, vom sieben-ten bis zwölften Lebensjahr werden theoretisch fundiert, aber sehr über-sichtlich und mit praktisch im Alltag sofort nutzbaren Methoden unterlegt und so sehr praxisnah dargestellt. Di-daktisch sinnvoll ist die farblich unter-legte Hervorhebung wesentlicher Re-flexionen und Sentenzen dieser Kapi-tel. Kurz gefasste und übersichtliche

Grafiken sowie praktische Anleitungen und Zusammenfassungen erleichtern den Gebrauch in der alltäglichen Pra-xis. Bemerkenswert und hilfreich ist die Einbeziehung der Musiktherapie im Kontext systemischer Therapiean-sätze. Die hier vorgestellten Methoden und eindrucksvollen Fallberichte bestä-tigen die weiterführenden Möglichkei-ten und wertvollen Erfahrungen des Rezensenten, die sich in dieser Thera-piekombination im Alltag einer sozial-pädiatrischen Einrichtung immer wie-der ergeben.

Ich wünsche dem Buch eine weite Verbreitung und Nutzung. Es ist eine wertvolle Ergänzung der vorhandenen Fachliteratur mit systemtherapeuti-schen Ansätzen in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Perspekti-visch ist eine Weiterführung und aus-führlichere Darstellung der Möglichkei-ten in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einem weite-ren Buch zu wünschen.

n Dr.med.TilmanKöhler,Schwerin

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32  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

persOnalIa

96 JahreDr. med. univ. Elisabeth Kittel, Bernau

94 JahreOMR Dr. med. Gerda von Hodenberg,Wittenberge

93 JahreOMR Dr. med. Karl-Heinz Schwabe, Perleberg

90 JahreOMR Dr. med. Ludwig Krafft, Brandenburg an der HavelDoz. Dr. med. habil. Eduard Weigl, Hangelsberg

89 JahreDr. med. Gisela Britz, CottbusSR Dr. med. Lydia Rogosky, Altdöbern

88 JahreDr. med. Ewgeni Stoinow, Forst

85 JahreSR Dr. med. Otto Griep, LuckenwaldeOMR Dr. med. Gerhard Würfel, Frankfurt (Oder)

84 JahreDr. med. Dietrich Scholz, Mahlow

83 JahreSR Dr. med. Herbert Linke, EichwaldeOMR Prof. Dr. med. habil. Horst Röhlig, Cottbus

81 JahreErnst-Jürgen Otto, WildauOMR Dr. med. Ernst-Georg Rücker, Rüdersdorf bei BerlinMR Ingeborg Wille, Eichwalde

80 JahreMR Dr. med. Ruth Kramer, BurxdorfOMR Prof. Dr. sc. med. Joachim Neugebauer, EichwaldeOMR Dr. med. Karl Heinz Rähmer, Frankfurt (Oder)

79 JahreMR Dr. med. Wolfgang Kettwig, Schwedt

78 JahreSR Dr. med. Marianne Balz, PrenzlauSR Alexander Dietz, CottbusMR Priv.-Doz. Dr. sc. med. Heinz Hagen, PotsdamDr. med. Kurt Kobs, StrausbergDr. sc. med. Klaus Motsch, PotsdamDr. med. Ursula Müller-Hornburg, Nauen

MR Doz. Dr. med. habil. Lothar Rogowitz,GörsdorfMR Dr. med. Günther Scholz, ForstDr. med. Gene Simat, RauenOMR Dr. med. Ulrich Vierkant, Schwedt

77 JahreMR Prof. Dr. sc. med. Ralf Gille, Bad SaarowMR Dr. med. Peter Hein, PotsdamDieter Hentzschel, Königs WusterhausenOMR Dr. med. Esther Jahn, FichtenwaldeSR Hildegard Kusch, AhrensdorfOMR Dr. med. Helga Scharkoff, Cottbus

76 JahreSR Dr. med. Irmgard Bärenz, Senftenberg-SeeMR Dr. med. Hans-Hubert Becker, Uckerland OT JagowDr. med. Kurt Gellner, CottbusMR Dr. med. Marta Hämmerlein, GrünheideDr. med. Gerhard Oehmke, Bernau

75 JahreSR Dr. med. Elfriede Bläsner, KummersdorfOMR Dr. med. Waltraud Braune, SchwedtSigrid Burmeister, PotsdamDr. med. Kurt Henoch, LübbenauKlaus Höna, Frankfurt (Oder)Dr. med. Wolfgang Keil, SchöneicheDr. med. Christa Köhler, BrieselangAstrid Metag, SprembergMR Dr. med. Jürgen Nessler, LebusDr. med. Walburga Rentzsch, Oranienburg, OT LehnitzOMR Dr. med. Helmut Ritschel, PotsdamOMR Dr. med. Reinhard Schmidt, FinowfurtMR Dr. med. Margit Stibbe, PotsdamRotraut Täufel, Bergholz-RehbrückeDr. med. Irmgard Wild, KallinchenSR Dr. med. Marie-Luise Winkler, Müllrose

70 JahreDr. med. Karin Behncke, PanketalSR Detlef Blank, PetershagenSR Dr. med. Horst Burrmann, Gramzow/OT LützlowEllen Cohen, SchulzendorfLeokadia-Maria Fischer, CottbusMR Dr. med. Erhard Grieger, BernauProf. Dr. med. Hans Guski, Rietz-NeuendorfDr. med. Bernd Hantke, CottbusEva Hartmann, Schwielowsee, OT CaputhDr. med. Gottfried Kautzsch, PotsdamDr. med. Dieter Leuschel, Panketal, OT SchwanebeckDr. med. Uda Maier, Zehdenick

Barbara Müller, BurgDr. med. Peter-Fritz Prange, EichwaldeMR Dr. med. Alfred Richter, Schwedt, OT ZützenDr. med. Helena Röhl, Zepernick, OT ZepernickDr. med. Helmut Schmidt, CottbusMR Dr. med. Klaus-Peter Schubert, BrandenburgDr. med. Elvire Weyer, BergfeldeDr. med. Ursula Wicht, NeuruppinDr. med. Brigitta Wunder, PotsdamHans-Ulrich Ziegenhorn, Bernau, OT Schönow

65 JahreDr. med. Ingrid Baron, ErknerDr. med. Barbara Düster, BerlinHeidrun Eberle, SchipkauDr. med. Barbara Hager, Bad FreienwaldeDr. med. Hans-Jürgen Knoth, LübbenDr. med. Ursula Lischka, LychenDr. med. Detlef Markwardt, EberswaldeElke Reißig, SchwedtDr. med. Frank Steinborn, SeelowMonika Wedler, Potsdam

60 JahreDipl.-Med. Susanne Bruchmann, Hohen Neuendorf, OT BorgsdorfDr. med. Gerhard Dannehl, FürstenbergSaskia Hartmann, BerlinDr. med. Boris Herkner, Frankfurt (Oder)Prof. Dr. med. habil. Joachim Kropp, CottbusDr. med. Irmtraud Kühne, BerlinDr. med. Edith Müller, EisenhüttenstadtDr. med. Manfred Raffenberg, StahnsdorfDipl.-Med. Evelyn Reichmann, Frankfurt (Oder)Monika Röder, Neuenhagen

Wir bitten unsere Leser, die nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind, um rechtzeitige (bis 10. des Vormonats) Mit-teilung (schriftlich oder telefonisch unter 0355 7801018 oder per E-Mail: [email protected]).

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  33

persOnalIa

Der Chefarzt des Instituts für Laboratoriumsmedizin des Carl­Thiem­Klinikums Cottbus, PD Dr. Frank Bühling, wurde Ende 2009 zum Außerplanmäßigen Professor an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) berufen. In ei­nem Interview spricht der Arzt über seine Arbeit in Forschung, im Klinikum und Hörsaal.

Herzlichen Glückwunsch, Prof. Bühling! Das heißt jetzt pendeln zwischen Cottbus und Hannover?

Nicht mehr als bisher. In die Wissen-schaft war ich schon während mei-ner früheren Tätigkeit an der Univer-sität in Magdeburg eingebunden. Be-stimmte Themen werden inzwischen in Hannover bearbeitet und von mir weiter mitbetreut. Eine Lehrtätigkeit an der MHH kam hinzu. Ich bin seit 2004 am CTK, meine Vorlesungen und gemeinsame Forschungsprojek-te haben sehr viel mit unserer Arbeit hier am CTK zu tun.

Worum geht es dabei?

Zum einen um Grundlagenfor-schung bezüglich der Entstehung von

Lungenkrankheiten, zum anderen um die Mitwirkung an einem Projekt mit dem Kürzel CAP-Netz, das für Kompe-tenznetz ambulant erworbene Pneu-monien steht. Es handelt sich dabei um gefährliche Lungenentzündungen, die zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland gehören. Sie sind auf dem Vormarsch und müssen schnell erkannt und behandelt werden. Dies

zu optimieren ist für die Patienten wichtig, aber auch gesundheitsöko-nomisch von großer Bedeutung. Wir am Klinikum – neben der Laboratori-umsmedizin ist dies auch die III. Me-dizinische Klinik – arbeiten als Lokales Zentrum mit, führen Studien durch, werten Patientendaten aus, betreu-en entsprechende Arbeiten und spei-sen somit die wissenschaftliche For-schung. Die Laborergebnisse liefern dabei wichtige Erkenntnisse.

Obwohl der Patient nicht vor­dergründig etwas davon mitbe­kommt: Die Labormedizin ist ein ganz wesentlicher Faktor im Kli­nikbetrieb...

Auf jeden Fall. Unser Institut umfasst neun Arbeitsbereiche, die alle Felder der Laboratoriumsmedizin abdecken.

Wir verfügen über ein breites Spek-trum nahezu aller wichtigen Untersu-chungsmethoden, zirka 500 Laborpa-rameter können in unserem Institut bestimmt werden. Insgesamt führen wir jährlich rund drei Millionen Unter-suchungen durch, dies nicht nur für unser Haus, sondern als Dienstleis-ter zum Beispiel für das benachbarte Herzzentrum und die Krankenhäuser in Spremberg und Hoyerswerda.

Was erhoffen Sie sich für 2010?

Dass wir in hoffentlich rund 12 Mo-naten in unser hochmodernes Labor-zentrum einziehen können, das im Haus 6 entsteht. Im Moment sind wir interimsmäßig untergebracht, aber voll funktionsfähig. Mit dem Bau wer-den aus kleinen Räumen großzügige Arbeitsmöglichkeiten, die den aktuel-len Erfordernissen des Laborbetriebs entsprechen. Das optimiert Arbeitsab-läufe, erlaubt eine moderne Prozess-organisation. Gut für die Mitarbeiter, die Patienten, gut für das Klinikum.

n PressemitteilungdesCarl-Thiem-KlinikumsCottbus

carl-thIem-KlInIKum cOttBus

Pd dr. frank Bühling zum Professor berufen

C tt u An der Ob rkircheo b s e0355-31577 www.lichtgalle.de Sandowerstr. 53Cottbus An der Oberkirche0355-31577 www.lichtgalle.de Sandowerstr. 53

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Prof. Dr. Frank BühlingFoto: CTK/Michael Helbig

34  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

persOnalIa

ruppIner KlInIKen GmBh

Pd dr. Joachim Behr ist neuer chefarzt Die Klinik für Psychiatrie, Psychothe-

rapie und Psychosomatik der Ruppiner Kliniken GmbH hat seit Ende 2009 ei-

nen neuen Chefarzt. PD Dr. Joachim Behr wird in Zukunft für die Geschi-cke der Klinik verantwortlich zeichnen. Seine medizinische Laufbahn begann der 44-Jährige in Bonn. Hier studierte Dr. Behr Humanmedizin und Philoso-phie. Doch schon für die Facharztaus-bildung zog es den Rheinländer in die Klinik für Neurologie, später die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité Berlin. Hier konnte er seine For-schungsschwerpunkte Lernen und Ge-dächtnis, Kognitive Störungen, Epilep-sie und Schizophrenie vertiefen.

Dafür sieht er auch in den Ruppiner Kliniken gute Möglichkeiten. „Diese moderne, große psychiatrische Ab-teilung bietet enormes Entwicklungs- und Spezialisierungspotenzial“, erklärt der Facharzt für Neurologie, Psychiat-rie und Psychotherapie. Einen Schwer-punkt möchte Dr. Joachim Behr auf den Ausbau der Gerontopsychiatrie legen, die zum einen ein persönliches Forschungsinteresse darstellt. Zum an-deren wird der Ausbau aufgrund des

demographischen Wandels unabding-bar sein.Doch auch die psychotherapeutische

Behandlung von jungen Erwachsenen ist ein zukünftiges Feld, an dem der neue Chefarzt gemeinsam mit den Mitarbeitern der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie arbeiten möchte. „Denn die enge Ver-zahnung der verschiedenen Fachabtei-lungen erlaubt die gute Umsetzung in-terdisziplinärer Konzepte“, so Dr. Behr. Auch die Tatsache, dass die Ruppiner Kliniken Lehrkrankenhaus der Charité sind, wertet der neue Chefarzt als gro-ßen Vorteil: „Ich kann so den Kontakt zu meiner alten Wirkungsstätte auf-recht erhalten und mich für die Aus-bildung junger Fachkräfte engagieren.“

n PressemitteilungderRuppinerKlinikenGmbH

ÄrzteKammer saarland

dr. Josef Mischo zum Präsidenten gewählt Der bisherige Erste Vizepräsident Dr.

Josef Mischo ist auf der Vertreterver-sammlung der Ärztekammer des Saar-landes im Januar zum neuen Präsiden-ten gewählt worden. Der 55-jährige Chirurg aus St. Ingbert setzte sich ge-gen drei Gegenkandidaten durch: Ne-ben ihm hatten Dr. Dirk Jesinghaus, Dr. Eckart Rolshoven und Dr. Karl-Michael Müller für den Kammervorsitz kandi-diert. Dr. Mischo erhielt im entschei-denden zweiten Wahlgang 37 Stim-men, im ersten Wahlgang hatte er mit 32 Stimmen die notwendige absolu-te Mehrheit nur um eine Stimme ver-passt.

Das bisherige Amt Dr. Mischos über-nimmt Prof. Dr. Harry Derouet. Der in Neunkirchen niedergelassene Urologe wurde mit 37 Stimmen zum neuen Ers-ten Vizepräsidenten gewählt. Den Vor-stand komplettiert als ärztlicher Beisit-zer Rüdiger Guss aus Merzig. Der All-gemeinarzt wurde vom saarländischen

Ärzteparlament mit 40 Stimmen in das Präsidium berufen.

Der Vorstand der Ärztekammer im Überblick: Präsident: Dr. med. Josef Mischo, Facharzt

für Chirurgie und Unfallchirurgie, St. Ing bert

Erster Vizepräsident: Prof. Dr. med. Harry Derouet, Fach-

arzt für Urologie, Neunkirchen Zweiter Vizepräsident: Dr. med. dent. Hans Joachim Lellig,

Zahnarzt, Merzig Erster ärztlicher Beisitzer: Dr. med. Eckart Rolshoven, Allge-

meinarzt, Püttlingen Zweiter ärztlicher Beisitzer: Rüdiger Guss, Allgemeinarzt, Merzig Dritte ärztliche Beisitzerin: Eva Groterath, Kinder- und Jugend-

ärztin, Saarbrücken

n PressemitteilungderÄrztekammerdesSaarlandes

PD Dr. Joachim BehrFoto: Ruppiner Kliniken GmbH

Dr. Josef MischoFoto: Ärztekammer Saarland

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  35

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36  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

taGunGen & KOnGresse

tagungen und Kongresse

Land Brandenburg

Interdisziplinäre Falldiskussion vonLungenerkrankungenjeden Mittwoch, 14.00 bis 15.00 UhrLeitung, Ort und Auskunft: Dr. med. M. Prediger, Carl-Thiem-Klinikum,Thiemstraße 111, 03048 CottbusTelefon: (0355) 46 13 22E-Mail: [email protected]

Neue Erkenntnisse und Behandlungsstra­tegien der Traumatologie, Orthopädie und Rheumatologiejeden 2. Donnerstag 8.00 bis 9.00 UhrOrt, Leitung und Auskunft: Dr. med. Osel, HELIOS Klinikum Bad Saarow, Pieskower Straße 33, 15526 Bad SaarowTelefon: (033631) 7 33 85 Fax: (033631) 7 33 84 E-Mail: [email protected]

Interdisziplinäre Falldemonstrationen typischer Mammabefunde und sinn­volle präoperative Diagnostik in aktuellen Fällen10. Febr. 201003. März 201014. April 201005. Mai 201002. Juni 201007. Juli 2010jeweils 16.00 UhrOrt: Z-HausLeitung und Auskunft: Dr. med. B. Christensen, Ruppiner Kliniken, Fehrbelliner Straße 38, 16816 NeuruppinTelefon: (03391) 39 39 10 Fax: (03391) 39 39 09E-Mail: [email protected]

2. Potsdamer Symposium Chirurgie der Gesichtshaut13. Febr. 2010, 9.00 bis 15.00 UhrLeitung, Ort und Auskunft: Dr. med. Dr. med. dent. Teltzrow, Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstraße 72, 14467 PotsdamTelefon: (0331) 2 41 76 02 Fax: (0331) 2 41 76 00E-Mail: [email protected]

CED im Dialog19./20. Febr. 2010Ort: Hotel Schloss Cecilienhof PotsdamLeitung: Prof. Dr. Weinke, Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstraße 72, 14467 PotsdamTelefon: (0331) 2 41 62 02 Fax: (0331) 2 41 62 00E-Mail: [email protected]

Balintgruppe Potsdamjeden 3. Mittwoch, 17.30 bis 21.00 UhrTeilnehmergebühr: 60 €Leitung: Dr. med. W. Loesch Konzentrative Entspannung (KoE) nach Wilda­Kiesel19. bis 21. Febr. 20104./5. Juni 20102. bis 4. Juli 2010Teilnehmergebühr: 510 €

Einführungskurs Imaginative Körperpsychotherapie9./10. April 2010Teilnehmergebühr: 240 €Vertiefungskurs Imaginative Körperpsychotherapie9./10. April 2010Teilnehmergebühr: 240 €Leitung: Dr. med. W. LoeschEinführungsseminar: TRIMB®­Methode23./24. Juli 2010Teilnehmergebühr: 260 €Leitung: Dr. med. E. SpangenbergOrt und Auskunft: Dr. med. W. Loesch, Institut für Psychosomatik und Psychotherapie, Großbeerenstraße 109, 14482 PotsdamTelefon: (0331) 6 01 36 37 Fax: (0331) 6 01 36 49E-Mail: [email protected]

Neue Methoden in Diagnostik und Therapie17. Febr. 2010Minimalinvasive Chirurgie17. März 2010Tuberkuklose – Entwarnung in Deutschland?14. April 2010Albert­Schweitzer­Abend12. Mai 2010jeweils 18.00 bis 20.00 UhrLeitung: PD Dr. KubeOrt und Auskunft: Carl-Thiem-Klinikum, Thiemstraße 111, 03048 CottbusTelefon: (0355) 46 23 27Fax: (0355) 46 23 37 E-Mail: [email protected]

Pflegeberatung – Fauler Zauber oder Wundermittel!?5. März 2010Ort und Auskunft: Wanseeakademie, Zum Heckeshorn, 36, 12109 BerlinTelefon: (030) 80 68 60 40E-Mail: [email protected]: www.wannseeakademie.de

Endoskopie hautnah9. März 2010, 9.00 bis 15.00 UhrOrt: Krankenhaus Strausberg15. Schlossdialog Märkisch­Oderland: Gutes Eisen – böses Eisen19. März 2010, 18.00 bis 21.00 UhrLeitung und Auskunft: Dr. med. Jenssen, Kran-kenhaus Märkisch-Oderland, BT Wriezen, Son-nenburger Weg 3, 16269 WriezenTelefon: (033456) 4 03 01Fax: (033456) 4 03 02E-Mail: [email protected] oder [email protected]

Echokardiographie­Dopplerechokardio­graphie­Grundkurs12. bis 14. März 2010 in BerlinLeitung: Dr. E. LiebackInformation unter www.echokurs.de

Kurs­Zyklus Hypnose zu Heilzwecken1. Aufbaukurs: 13./14. März 20102. Aufbaukurs: 12./13. Juni 20103. Aufbaukurs: 28./29. Aug. 20104. Aufbaukurs: 9./10. Okt. 2010

5. Aufbaukurs: 27./28. Nov. 2010 (Supervision)Teilnehmergebühr: Aufbaukurs je 240 €, Supervision 300 €Ort: Pension Simke, Herzberg /BeeskowAuskunft: PD Dr. W. Zimmermann, Breitscheidstraße 41, 16321 BernauTelefon/Fax: (03338) 58 74E-Mail: [email protected]: www.dr-w-zimmermann.de

15. Senftenberger Gespräche zum Schlaganfall“Schlaganfall 2010 – das Aktuelle”13. März 2010, 9.00 bis 15.15 UhrOrt: Hochschule Lausitz SenftenbergAuskunft/Leitung: Prof. Dr. Reinhardt, D.-Chr. Erxleben-Straße 2°, 01968 SenftenbergTelefon: (03573) 75 21 50Fax: (03573) 7 07 41 57Prof. Dr. Brehme, Krankenhausstraße 10, 01968 SenftenbergTelefon: (03573) 75 16 01 Fax: (03573) 75 16 02

8. Teltower Orthopädisches Frühlingsforum „Rehabilitation in der Orthopädie“20. März 2010, 9.00 bis 14.00 UhrOrt: Reha-Zentrum TeltowTeilnehmergebühr: 15 €Leitung: Dr. Enenkel, Dr. Hartmann, TeltowAuskunft: Akademie Deutscher Orthopäden, Kantstraße 13, 10623 BerlinTelefon: (030) 79 74 44 51Fax: (030) 79 74 44 57E-Mail: [email protected]

Arzt im Fitness­ und GesundheitsstudioTeil 2: 26. bis 28. März 2010Teil 3: 29. bis 31. Okt. 2010Teil 4: 26. bis 28. Nov. 2010Ort: BerlinTeilnehmergebühr: je 350 €Auskunft: Berliner Sportärztebund e. V., Forckenbeckstraße 21, 14199 BerlinTelefon: (030) 8 23 20 56Fax: (030) 8 23 88 70E-Mail: [email protected]

16. Brandenburger Gynäkologentag27. März 2010, 9.00 bis 15.00 UhrOrt: Tagungshaus BlauArt Potsdam-HermannswerderTeilnehmergebühr: 20 €Leitung und Auskunft: Dr. med. Th. Döbler, Berufsverband der Frauenärzte e.V., Landesver-band Brandenburg, August-Bebel-Straße 111, 15234 Frankfurt (Oder)

Gruppenselbsterfahrung (100 Doppelstunden)Beginn: 30. Juni 2010, Ende 2012 in Berlinjeweils mittwochs ab 17.00 Uhr bis samstags 14.30 UhrTeilnehmergebühr: 30 €/DoppelstundeBerliner Institut für Gruppenanalyse e. V.Leitung und Auskunft: K. Stumptner, Telefon (03322) 23 21 21, E-Mail: [email protected]. S. Alder, Telefon (0331) 7 40 95 00, E-Mail: [email protected]

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  37

taGunGen & KOnGresse

Andere Bundesländer

Dresdner Dermatologische Demons­tration sowie Tagung der Sächsischen Gesellschaft für Dermatologie e. V.24. April 2010, 8.00 bis 13.00 UhrOrt: Krankenhaus Dresden-FriedrichstadtAuskunft: Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt, Klinik für Dermatologie und Allergologie, Fried-richstraße 41, 01067 DresdenTelefon: (0351) 4 80 16 85Fax: (0351) 4 80 12 19E-Mail: [email protected]

Doppler­ und Duplexsonographie in der GefäßdiagnostikInterdisziplinärer Grundkurs25. bis 27. Juni 2010 26. bis 28. Nov. 2010Ort: DresdenKombinierter Aufbaukurs (hirnversorgende Gefäße)29. bis 31. Okt. 2010Ort: ChemnitzLeitung: Prof. Dr. med. J. SchweizerAuskunft: Krankenhaus Küchwald, Klinik für Innere Medizin I, Frau Weißflog, Bürgerstraße 2, 09113 ChemnitzTelefon: (371) 33 34 25 01Fax: (0371) 33 34 25 67E-Mail: [email protected]

Fortbildungsangebote unterwww.laekb.deRubrik Fortbildung/Fortbildungstermine

Alle Angaben sind ohne Garantie. Bei Rückfra-gen bitte direkt an den Veranstalter wenden.

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38  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010

KvBB InfOrmIert

Übersicht der Entscheidungen des Landes­ausschusses der Ärzte und Krankenkassen des Landes Brandenburg zur Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschrän­kungen im Bereich der Kassenärztlichen Ver­einigung Brandenburg nach § 103 Abs. 1 bis 3 SGB V i.V.m. § 16b Ärzte­ZV

Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Lan-desausschusses per 06.01.2010 für die Arztgruppen in den jeweiligen Planungsbereichen bis einschließ-lich des Beschlusses Nr. 18/10. Die für Zulassungen gesperrten Planungsbereiche/ Arztgruppen sind mit einem „x“ gekennzeichnet. Die Anzahl der möglichen Zulassungen in vormals geschlossenen Planungsbe-reichen ist in Klammern (...) gesetzt.

* Zulassungsmöglichkeit für ärztl. Psychotherapeuten; ** Zulassungsmöglichkeit für Psychotherapeuten, die ausschließl. Kinder und Jugendliche behandeln

Planungsbereich/ Arztgrup-pen

Anästhe-sie Augen Chirurgie

Fachärzte Intern. Frauen HNO

Haut-krank. Kinder Nerven

Ortho-pädie

Psy-choth.

Diag. Ra-diol.

Urolo-gen

Haus-ärzte

Potsdam/Stadt x x x x x x x x x x x 3**  x x x

Brandenb. a.d. Havel/St.Potsdam­Mittelmark

x (1) x x x x x x x x x x x

Havelland x x x x x x (1) x x x x  x x

Oberhavel x x x x x x x x x x x x x (5)

Ostprignitz­Ruppin x x x x x x x x x x x x x

Prignitz x x x x x x (1) x x x x  x x

Teltow­Fläming x (1) x x x x x x x x x 1** x x

Cottbus/Stadt x x x x x x x x (1) x 1*/x 3** x x x

Dahme Spreewald x x x x x x x x x x x 1** x x

Elbe­Elster x x x x x x (1) x x x x 1** x x x

Oberspreewald­Lausitz x x x x x x x x x x 1*/x 1** x x

Spree­Neiße (1) x x x x x (1) x x x 2*/x 1** x x

Frankfurt/Stadt/Oder­Spree

(1) x x x x x x x x x x  x x x

Barnim x x x x x x x x x x x 1** x x

Märkisch­Oderland x x x x x (1) x x x x 2*/x  x x (21)

Uckermark x x x x x x x x x x 1*/x 2** x x

In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 11.03.2010

laufende Bewerbungskennziffer: 01/2010Fachrichtung: ChirurgiePlanungsbereich: Märkisch-Oderlandgewünschter Übergabetermin: Anfang April 2010

laufende Bewerbungskennziffer: 02/2010Fachrichtung: Innere Medizin/ NephrologiePlanungsbereich: Ostprignitz-Ruppingewünschter Übergabetermin: 01.04.2010

laufende Bewerbungskennziffer: 03/2010Fachrichtung: Innere Medizin/ Facharzt(Ausschreibung des halben Vertragsarztsitzes)Planungsbereich: Dahme-Spreewaldgewünschter Übergabetermin: 01.04.2010

laufende Bewerbungskennziffer: 04/2010Fachrichtung: Innere Medizin/ Facharzt

(Ausschreibung des halben Vertragsarztsitzes)Planungsbereich: Brandenburg an der Havel/Stadt/ Potsdam-Mittelmarkgewünschter Übergabetermin: 01.04.2010

laufende Bewerbungskennziffer: 05/2010Fachrichtung: OrthopädiePlanungsbereich: Brandenburg an der Havel/Stadt/ Potsdam-Mittelmarkgewünschter Übergabetermin: 01.07.2010

laufende Bewerbungskennziffer: 06/2010Fachrichtung: RadiologiePlanungsbereich: Dahme-Spreewaldgewünschter Übergabetermin: 01.01.2011

laufende Bewerbungskennziffer: 07/2010Fachrichtung: RadiologiePlanungsbereich: Frankfurt (Oder)/ Stadt/Oder-Spreegewünschter Übergabetermin: 01.04.2010

laufende Bewerbungskennziffer: 08/2010Fachrichtung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe(Ausschreibung des halben Vertragsarztsitzes)Planungsbereich: Dahme-Spreewaldgewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich

laufende Bewerbungskennziffer: 09/2010Fachrichtung: Psychotherapeutisch tätiger ArztPlanungsbereich: Potsdam/Stadtgewünschter Übergabetermin: 01.07.2010

laufende Bewerbungskennziffer: 10/2010Fachrichtung: Psychol. PsychotherapeutPlanungsbereich: Potsdam/Stadtgewünschter Übergabetermin: 01.07.2010

laufende Bewerbungskennziffer: 11/2010Fachrichtung: Psychol. Psychotherapeut(Ausschreibung des halben Vertragsarztsitzes) Planungsbereich: Dahme-Spreewaldgewünschter Übergabetermin: 01.07.2010

laufende Bewerbungskennziffer: 12/2010Fachrichtung: Urologie(Ausschreibung des halben Vertragsarztsitzes) Planungsbereich: Oberspreewald-Lausitzgewünschter Übergabetermin: 01.04.2010

Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernah-men können Sie unserer Homepage unter www.kvbb.de (Stichwort: Praxisbörse) entnehmen oder persönlich unter der Telefonnummer 0331 2309-320 oder -321 erfragen.

Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB

Brandenburgisches  Ärzteblatt 2 • 2010  |  39

landesGesundheItsamt

InfektionsgeschehenIm Dezember wurden 50 ätiologisch geklär-

te Ausbrüche (A) mit insgesamt 713 Erkrank-ten (E) aus allen 18 Kreisen übermittelt. Neben 2 Varizellen-Ausbrüchen (17 E) in Kindertages-stätten, 8 Influenza A/H1N1-Ausbrüchen (28 E), die überwiegend in Schulen auftraten, domi-nierten erwartungsgemäß die Norovirus-Aus-brüche (38 A mit 648 E) in medizinischen und Gemeinschaftseinrichtungen. Weiterhin wurde über einen Salmonella Enteritidis-Ausbruch bei Arbeitskollegen nach Verzehr von privat her-gestelltem Eiersalat mit 16 E sowie über einen Campylobacter-Ausbruch mit 4 E in einem Pri-vathaushalt berichtet.

Einzelerkrankungen (Auszug)Der Landkreis Uckermark übermittelte einen

Sterbefall an Listeriose bei einem 67-jährigen Mann. Dieser wurde mit Fieber, Verwirrtheit, Kopfschmerzen und einem sehr schlechten All-gemeinzustand Ende November stationär auf-genommen. Trotz sofort begonnener inten-sivmedizinischer Therapie verstarb der Patient Mitte Dezember. Anamnestisch wurde eine Splenektomie und eine Thrombozytopenie be-kannt. Aufgrund der ausgeprägten meninge-alen Symptomatik wurde eine Liquorpunktion (Aussehen: trüb) durchgeführt. Erst in der Blut-kultur konnte Listeria monocytogenes nachge-wiesen werden. Die Infektionsquelle ist unbe-kannt.

Noroviren (1. Teil)Norovirus-Erkrankungen treten das gesamte

Jahr über auf mit einem ausgeprägten saiso-nalen Gipfel in den Herbst- und Wintermona-ten. Um das Ausmaß der verschieden stark ver-laufenden Winterperioden besser vergleichen zu können, werden die Daten von Saisons (27. Meldewoche eines Jahres bis zur 26. Melde-woche des Folgejahres) verglichen. Da nicht jeder Gastroenteritis-Ausbruch und nicht jede sporadisch auftretende Einzelerkrankung labor-diagnostisch abgeklärt wird, ist die Dunkelziffer sicherlich hoch.

Für das Land Brandenburg gibt die Abbil-dung die Anzahl der wöchentlich an das Lan-desgesundheitsamt übermittelten Norovirus-Erkrankungen für die Saisons 2005/2006 bis 2009/2010 wieder. Das Infektionsniveau der Saisons 2007/2008 (13.776 E) und 2008/2009 (11.079 E) liegt deutlich über dem von 2005/2006 (2.507 E). Aufgrund der bundesweit gestiegenen Meldezahlen und der damit ver-bundenen Arbeitsbelastung der kommunalen Gesundheitsämter sowie der zusätzlichen An-forderungen im Zusammenhang mit der Neuen Influenza A/H1N1 wurden die Kriterien für die Übermittlung der Norovirus-Erkrankungen an das Robert Koch-Institut geändert /1,2/. Zeitlich befristet vom 01.09.2009 bis 30.06.2010 wer-den keine klinisch-epidemiologisch bestätigten Erkrankungen, sondern nur Fälle mit labordia-gnostisch nachgewiesener Norovirusinfektion

übermittelt. (Die Meldepflicht der Ärzte nach § 6 IfSG und der Leiter von Laboratorien nach § 7 IfSG bleibt unberührt.) Deshalb sind die gemeldeten Zahlen der aktuellen Saison nicht unmittelbar mit denen der vorangegangenen vergleichbar. Um trotzdem eine Aussage zur Dynamik und zum Ausmaß der Norovirus-Sai-son treffen zu können, werden Angaben zum Ausbruchsgeschehen, z.B. Gesamtzahl aller Fäl-le, erfasst. Diese Angaben liegen erst bei Aus-bruchsende vor, so dass die Auswertung nur re-trospektiv erfolgen kann. Über erste Ergebnis-se informiert der 2. Teil des Beitrages. Bei der Diskussion der in der Abbildung dargestellten Norovirus-Saisons ist außerdem zu beachten, dass die Infektionszahlen jeweils um den Jah-reswechsel durch einen Meldeverzug während der Weihnachtsferien erst deutlich zurückge-hen (52. Meldewoche) und ab der 2. Melde-woche wieder ansteigen.

Literatur/1/ Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts

zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todes-fällen und Nachweisen von Krankheitserregern. Ausgabe 2007/2/ Robert Koch-Institut: Themen zum Melde-

wesen – Infobrief 23 – Änderung der Kriterien für die Übermittlung von Noroviruserkrankun-gen. (24.07.2009)

infektionsschutzInfektionskrankheiten/Impfschutz/Krankenhaushygiene (Dezember 2009 – Auszug)

An das Landesgesundheitsamt Brandenburg übermittelte Norovirus­Gastroenteritiden nach MeldewocheLand Brandenburg, Saison 2005/2006 bis 2009/2010 (Stand: 07.01.2010)

InfektionsschutzInfektionskrankheiten/lmpfschutz/Krankenhaushygiene (Dezember 2009 – Auszug)

FälleKumulativwert

(29.12.2008 – 27.12.2009)*Lyme-Borreliose 59 1.987

Campylobacter 110 2.175E.-coli-Enteritis 27 348Influenza A/H1N1 1.145 4.902Giardiasis 5 107Keuchhusten 63 563Norovirus-Erkrankung 1.170 10.347Rotavirus-Erkrankung 106 4.866Salmonellose 73 989Listeriose 1 17Windpocken 63 863Yersiniose 5 122

Tuberkulose 3 92

*  vorläufige  Zahlen  (durch  Nachmeldungen  kann  es  Diffe-renzen  zwischen  der  Summe  der  Einzelmonate  und  dem aktuellen Kumulativwert geben)

27.

30.

33.

36.

39.

42.

45.

48.

51. 2. 5. 8. 11.

14.

17.

20.

23.

26.

Meldewoche

Anza

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1000

900

800

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2005/20062006/20072007/20082008/20092009/2010

Anzeigenstellenangebote

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haben Interesse an sozialmedizinischen Fragestellungen, diese sind von Vorteil aber nicht Voraussetzung

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Ihre Perspektiven· Ein interessantes und innovatives Aufgabengebiet· Ein angenehmes Arbeitsumfeld· Eine angemessene Vergütung · Zuverlässige Weiterbildung der Mitarbeiter bei flacher

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tionsstrukturen· Ein hoch motiviertes, kompetentes Team· Die Möglichkeit zur fachübergreifenden Kooperation· Keine Teilnahme an Nacht- oder Wochenenddiensten

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