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04.04.2016
Breitbandbüro des BundesEin Kompetenzzentrum des Bundesministeriums fürVerkehr und digitale Infrastruktur
Tim Brauckmüller, Breitbandbüro des Bundes
Breitbandbüro des BundesEin Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur1
Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung
04.04.2016
„Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit
mindestens 50 Mbit/s geben.“Quelle: Koalitionsvertrag 18. Legislaturperiode
Breitbandbüro des BundesEin Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur2
Der Stand des Breitbandausbaus heute
04.04.2016
Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien in Prozent der Haushalte
Prägung ≥ 1 Mbit/s ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 30 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s
Städtisch 100,0 100,0 99,7 96,6 91,5 85,8
Halb-städtisch 99,8 99,6 97,1 80,4 69,5 58,4
Ländlich 98,5 97,9 90,5 61,0 46,5 28,3
Gesamt 99,4 99,1 95,7 79,3 69,2 57,5
Gemeindeprägung in Deutschland
Städtisch ca. 21,92 Mio. Haushalte
Halbstädtisch ca. 13,57 Mio. Haushalte
Ländlich ca. 4,39 Mio. Haushalte
3Breitbandbüro des Bundes
Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums fürVerkehr und digitale Infrastruktur
Quelle: TÜV Rheinland / BMVI Ende 2015
0102030405060708090
100
30 Mbit/s 50 Mbit/s
Aktuelle Versorgung in den Bundesländernmit ≥ 30 Mbit/s und ≥ 50 MBit/s alle Technologien (Haushalte in Prozent)
Der Stand des Breitbandausbaus heute
04.04.2016
Quelle: TÜV Rheinland / BMVI Ende 2015
Haus
halte
[%]
4Breitbandbüro des Bundes
Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums fürVerkehr und digitale Infrastruktur
Bundesförderprogramm Breitband
Basiert auf der NGA-Rahmenregelung
Ziel ist eine flächendeckende Abdeckungmit mind. 50 Mbit/s
bis 2018
Mittel: Erlöse aus der Frequenz-versteigerung + Mittel aus dem Bundeshaushalt i.H.v. ingesamt ca. 2 Mrd.€
Ein weiterer Teil aus den Frequenzerlösen wurde zweckgebunden den Ländern zugeteilt (insgesamt 2,7. Mrd. Euro)
Diverse weitere Programme werden installiert bzw. Sind nutzbar (GAK; GRW; ELER; etc..)
04.04.2016
Zielsetzung
Breitbandbüro des BundesEin Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur5
Beratungsleistungen 50.000 Euro (100 %)
Wirtschaftlichkeitslückenförderung
Betreibermodell
Förderquote: 50-70 %
Max. Förderhöhe: 15 Mio. Euro
Bagatellgrenze 100.000 Euro
Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Zweckverbände
Bundesförderprogramm Breitband
Auf einen Blick
04.04.2016Ein Kompetenzzentrum des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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Bundesförderprogramm
04.04.2016Ein Kompetenzzentrum des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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Markterkundungs-verfahren
(4 Wochen)
Wirtschaftlichkeits-abwägung (z.B. durch
IBV oder Studie)
Antragseinreichung (digital und Postweg)
Antragsprüfung
Vorläufiger ZuwendungsbescheidAusschreibungEndgültiger
ZuwendungsbescheidBeginn des Baus
Zwischennachweise Endverwendungs-nachweis
Antragsstellung nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bundesförderprogramms
Pluspunkte im Scoring, wenn das Land mitfinanziert
Beim Betreibermodell muss der Betreiber vor dem Baubeginn feststehen.
Darf nicht der Landesbauplanung widersprechen (positive Stellungnahme des Landes erforderlich)
04.04.2016Ein Kompetenzzentrum des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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Schnittstellen mit dem Landesprogramm
Verfahren nach Einreichung des Antrags
Antragseinreichung in digitaler Form
Antragseinreichung (Schriftlich/ per Fax)
Prüfung des Antrags
Nachforderungen
Nachprüfung und Durchführung des Scorings
Empfehlung zur Bewilligung/ Ablehnung
Zuwendungsbescheid
04.04.2016Ein Kompetenzzentrum des
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9
Vorzeitiger Maßnahmebeginn -Einzelfallentscheidung
Förderfähigkeit sollte gegeben sein
Risiko liegt beim Antragssteller
Begründeter Nachteil bei späterem Beginn
Z.B. Synergieeffekte nicht nutzbar
Einbettung in andere Programme
Begründungen im Antrag
Topografische Schwierigkeiten
Sollten begründet sein!
Nachvollziehbar höhere Kosten verursachen!
Innovative Verlegemethoden und Mitnutzung von vorhandenen Infrastrukturen
sollten kostensparend wirken
sind im Netzplan auszuweisen
04.04.2016Ein Kompetenzzentrum des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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Häufige Fragen
Häufige Fragen
Ist eine Kommunale GmbH antragsberechtigt?
Muss der Ausbau bis 2018 fertig sein?
Was muss die Wirtschaftlichkeitsabwägung enthalten ?
Nutzen Sie den Leitfaden und die Formblätter!
2. Aufruf: 01.Februar 2016 – 29.April 2016
04.04.2016Ein Kompetenzzentrum des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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Aufgaben des Breitbandbüros des Bundes
04.04.2016
Seminare des BBB:
Workshop zur Synergienutzung
Praxis-Workshop Breitband
Breitband-Workshop für Fortgeschrittene
Beihilfen-Workshop für Landesbehörden
und Kommunen
Praxisworkshop für Bankenvertreter
Schulungen zur
Ausschreibungsdatenbank
Workshop für kommunale Versorger
Qualifizierungsoffensive
12Breitbandbüro des Bundes
Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums fürVerkehr und digitale Infrastruktur
Antragsunterlagen und Informationen auf der Internetseite http://www.bmvi.de/DE/DigitalesUndRaumentwicklung/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html
Bescheidübergabe:www.breitbandfoerderung-bmvi.de
Antragseinreichung:www.breitbandausschreibungen.de
Service-Telefon:030/23 32 49 77 7
Bundesförderprogramm
Kontaktdaten und Links
04.04.2016Ein Kompetenzzentrum des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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„Es ist nicht unsere Aufgabe, die Zukunft vorauszusagen, sondern auf sie gut vorbereitet
zu sein.“Der attische Staatsmann Perikles
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Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums fürVerkehr und digitale Infrastruktur
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04.04.2016Ein Kompetenzzentrum des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner:Tim Brauckmüller
Breitbandbüro des Bundes
Georgenstraße 24, 10117 BerlinTel: 030 | 60 40 40 60Fax: 030 | 60 40 40 640 E-Mail: [email protected]
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