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recht | steuern | wirtschaft 1 1 1 EURO RO EURO § § § § § § 44 DFZ 5 · 2014 Diese Verfahren sollten Sie kennen Brennpunkte rund um den steuerlichen Praxisgewinn Die Steuerbelastung auf den Gewinn ist hoch. Da ist es wichtig, dass Sie alle Steuersparmöglichkeiten ausnutzen. Hier einige aktuelle Änderungen zu häufig umstrittenen Betriebsausgaben der Praxis. Tatsächliche Kfz-Kosten für die Nutzung privater Autos geltend machen Fahrtkosten für berufliche Fahrten mit einem Privat-Pkw kön- nen ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden. Leider hat das Bundesverfassungsgericht gerade eine Erhöhung der Pauschale auf 35 Cent pro gefahrenem Kilometer abgelehnt (Beschluss vom 20.08.2013, Az. 2 BvR 1008/11). Bei den derzeitigen Spritpreisen fallen bei fast jedem Auto höhere Kosten als 30 Cent pro Kilome- ter an. Liegt eine Kostenermittlung vor, kann der höhere Satz als Betriebsausgabe angesetzt werden. Auch eine Erstat- tung an die Arbeitnehmer ist in dieser Höhe mög- lich (Nachweis durch Reisekostenabrechnung). Vor- sicht: Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- stätte sind die tatsächlichen Kosten gedeckelt auf 15 Cent pro gefahrenem Kilometer! Zu den Kosten gehören Steuern und Versiche- rung, Benzin, Reparaturen und Reinigung. Verges- sen Sie nicht Abschreibungen (auf eine Nutzungs- dauer von sechs Jahren oder länger) und Zinsen! Liegen Belege nicht mehr vor, kann geschätzt wer- den, zum Beispiel der Spritverbrauch eines Jahres anhand der ungefähren Verbrauchswerte und der Gesamtkilometer. Der Ersatz der tatsächlichen Fahrtkosten ist eine Steuererspar- nis, die Sie – oder Ihre Arbeitnehmer – sich nicht entgehen las- sen sollten. Beruflich genutzte Arbeitsecken in der eigenen Wohnung Aufwendungen für das heimische Büro können nur geltend gemacht werden (in der Regel mit Deckelung der Raumkosten auf 1250 Euro), wenn dieses nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Finanzämter streichen bisher alle Kosten, wenn auch nur geringfügige private Mitnutzung vorliegt. Im Beschluss des Großen Senats beim Bundesfinanzhof (BFH) von 2009 wurde jedoch die steuerliche Auſteilung von teilweise privaten Kosten zugelassen (damals Kongresskosten). Nun wird die Sache in mehreren Verfahren erneut finanzge- richtlich geprüſt: Sind Kosten für berufliche Arbeitsecken in der heimischen Wohnung zulässig? Sind Durchgangszimmer als Arbeitszimmer anerkannt? Sind diese Sachverhalte für Sie zutref- fend, dann halten Sie Ihre Steuerbescheide offen unter Bezug auf die Vorlage beim Großen Senat des BFH (vom 21.11.2013, Az. IX R 23/12). © Stocktrek Images / thinkstockphotos.com Gabriela R. Scholz

Brennpunkte rund um den steuerlichen Praxisgewinn

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recht | steuern | wirtschaft 111EUROROEURO§§

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§

§44

DFZ 5 · 2014

Diese Verfahren sollten Sie kennen

Brennpunkte rund um den steuerlichen PraxisgewinnDie Steuerbelastung auf den Gewinn ist hoch. Da ist es wichtig, dass Sie alle Steuersparmöglichkeiten ausnutzen. Hier einige aktuelle Änderungen zu häufig umstrittenen Betriebsausgaben der Praxis.

Tatsächliche Kfz-Kosten für die Nutzung privater Autos geltend machenFahrtkosten für beru�iche Fahrten mit einem Privat-Pkw kön-nen ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden. Leider hat das Bundesverfassungsgericht gerade eine Erhöhung der Pauschale auf 35 Cent pro gefahrenem Kilometer abgelehnt (Beschluss vom 20.08.2013, Az. 2 BvR 1008/11). Bei den derzeitigen Spritpreisen fallen bei fast jedem Auto höhere Kosten als 30 Cent pro Kilome-ter an. Liegt eine Kostenermittlung vor, kann der höhere Satz als

Betriebsausgabe angesetzt werden. Auch eine Erstat-tung an die Arbeitnehmer ist in dieser Höhe mög-lich (Nachweis durch Reisekostenabrechnung). Vor-sicht: Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-stätte sind die tatsächlichen Kosten gedeckelt auf 15 Cent pro gefahrenem Kilometer!

Zu den Kosten gehören Steuern und Versiche-rung, Benzin, Reparaturen und Reinigung. Verges-sen Sie nicht Abschreibungen (auf eine Nutzungs-dauer von sechs Jahren oder länger) und Zinsen! Liegen Belege nicht mehr vor, kann geschätzt wer-den, zum Beispiel der Spritverbrauch eines Jahres

a n ha nd der u ngef ä h ren Verbrauchswer te u nd der Gesamtkilometer.

Der Ersatz der tatsächlichen Fahrtkosten ist eine Steuererspar-nis, die Sie – oder Ihre Arbeitnehmer – sich nicht entgehen las-sen sollten.

Beru�ich genutzte Arbeitsecken in der eigenen WohnungAufwendungen für das heimische Büro können nur geltend gemacht werden (in der Regel mit Deckelung der Raumkosten auf 1250 Euro), wenn dieses nahezu ausschließlich beru�ich genutzt wird. Die Finanzämter streichen bisher alle Kosten, wenn auch nur geringfügige private Mitnutzung vorliegt. Im Beschluss des Großen Senats beim Bundes�nanzhof (BFH) von 2009 wurde jedoch die steuerliche Au�eilung von teilweise privaten Kosten zugelassen (damals Kongresskosten).

Nun wird die Sache in mehreren Verfahren erneut �nanzge-richtlich geprü�: Sind Kosten für beru�iche Arbeitsecken in der heimischen Wohnung zulässig? Sind Durchgangszimmer als Arbeitszimmer anerkannt? Sind diese Sachverhalte für Sie zutref-fend, dann halten Sie Ihre Steuerbescheide o�en unter Bezug auf die Vorlage beim Großen Senat des BFH (vom 21.11.2013, Az. IX R 23/12).

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KON

KRET Ziel: lebenslange Versorgung

Frage: Nach vielen Schlagzeilen in den Medien ist die klassische Lebensversicherung ein Auslaufmodell, da sie nicht mehr genügend Rendite für die Kunden scha�t. Jetzt ist Rendite sicher eine wichtige Sache, aber Altersvorsorge hat ja auch etwas mit Sicherheit zu tun. Ich will die Sicherheit, dass meine Versorgungslücke im Alter geschlossen ist – und das mein Leben lang. Was bleibt da noch?

Deutsche Ärzteversicherung: Wir können nur aus unserer Sicht auf Ihre Frage antworten. Richtig ist, da das Niedrigzinsumfeld den Lebensversicherern heftigste Schmerzen bereitet. Die Garantiezinsen mussten permanent gesenkt werden. Aber die Branche hat gegengesteuert, denn: Eine Kundenbefragung der Deutschen Ärzteversicherung ergab, dass der Kunde zwar eine Kapitalanlage mit der Chance auf Rendite, aber, wie Sie sagen, die Sicherheit einer lebenslangen Versorgung in den Vordergrund stellt. Was ist neu? Der Mindestzins entfällt, dafür gibt es eine Beitragsgarantie plus höhere Ertragschancen. Das Produkt heißt „Relax Rente“. Die Bausteine dieser Rente sind zum ersten die die Geld-zurück-Garantie, also, die eingezahlten Beiträge werden zum Ende der Vertragslaufzeit in voller Höhe ausbezahlt, und dass – zweitens – der Kunde an den positiven, nicht jedoch an den negativen Kursentwicklungen des Euro-Stoxx 50 profitiert und dass – drittens – der Baustein Rendite über eine Fondsauswahl aus einem erstklassigen Fondsspektrum bespart wird. Zugegeben, ein komplexes Thema, das mit einem Fachmann besprochen werden muss.

Sachgeschenke an Dritte und ArbeitnehmerEin Klassiker bei Betriebsprüfungen sind Sachgeschenke , die mit 30 Prozent pauschal versteuert werden sollen (§ 37b EStG), und damit steuerfrei für den Empfänger bleiben. Doch muss wirklich in allen Fällen pauschale Steuer gezahlt werden?

D Nun hat der BFH klargestellt, dass die Vorschri� nur gilt, wenn die Zuwendung beim Empfänger überhaupt zu einkommensteuerp�ichtigen Einkün�en führt. Sie gilt damit zum Beispiel nicht für ausländische Beschenkte, die nicht der deutschen Steuer unterliegen (so der BFH vom 16.10.2013, Az. VI R 57/11); sie gilt dann auch nicht für Zuwendungen an Patienten zu besonderen persönlichen Anlässen (Geburtstag, Heirat, Todesfälle und Ähnliches).

D Auch klargestellt wurde, dass Arbeitnehmer, die bei Praxis-veranstaltungen in touristisch interessanter Umgebung die Gäste betreuen, steuerfrei an der Veranstaltung teilnehmen können. Hier darf der Fiskus nicht kassieren, so der BFH (vom 16.10.2013, Az. VI R 78/12).

D Geschenke an Arbeitnehmer, die bereits nach anderen Vor-schri�en steuerfrei sind, unterliegen nicht der Besteue-rung mit 30 Prozent! Beispiele: Geschenke anlässlich von Weihnachtsfeier oder Betriebsaus�ug, die sofern nicht-steuerfrei pauschal mit 25 Prozent versteuert werden kön-nen, Geschenke zu persönlichen Anlässen wie Geburts-tag bis 40 Euro, Sachgutscheine, die monatlich bis 44 Euro gewährt werden und so weiter.

Darlehen von Angehörigen – Fremdvergleich entschärftAngehörigenverträge führen häu�g zu Streit mit dem Fiskus, weil die Konditionen oder die Durchführung nicht in allen Punkten einem Fremdvergleich standhalten. Hier hat der BFH

nun klargestellt, dass bei der Prüfung der Fremdüblichkeit sol-cher Verwandtendarlehen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss unmittelbar durch die Erzie-lung von Einkün�en beim Darlehensgeber veranlasst (Praxis, Vermietung), der Darlehensgeber volljährig ist und die Mit-tel nicht in zeitlichem Zusammenhang dem Darlehensnehmer geschenkt worden sind (BFH-Urteil v. 22.10.2013, Az. X R 26/11). Unschädlich sind dann etwa fehlende Sicherheiten, wenn dies durch höhere Verzinsung ausgeglichen wird.

Hinweis: Ähnlich positive Urteile gab es in den vergangenen Jahren auch zu Arbeits- oder Mietverträgen mit Angehörigen.

Bei Streit Steuerbescheide o�en haltenEndet Ihre Betriebsprüfung im Streit über einzelne Sachverhal-te oder will die Finanzverwaltung Ihre günstigere Auslegung nicht akzeptieren, sollten Sie diese Steuerjahre „o�en halten“, damit der Bescheid nicht rechtskrä�ig wird und später noch geändert werden kann. Einsprüche können Sie mit Hinweis auf laufende Verfahren vor obersten Steuergerichten ruhend stellen lassen. Wird ein Verfahren positiv entschieden, wird auch Ihr Steuerbescheid geändert. Ob Sie allerdings auch eine Ausset-zung der Vollziehung beantragen, sollten Sie sich genau über-legen: Steuerforderungen werden ab dem 16. Monat mit sechs Prozent verzinst. Schlecht bei einer Nachzahlung, aber gut bei einer Steuerrückerstattung!

Fragen richten Sie bitte an die AutorinGabriela Scholz

Steuerberaterin/Wirtscha�sprüferinSankt Augustin