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Top1.doc Bürgermeisteramt Mudau Neckar-Odenwald-Kreis PRESSE Sachgebiet: Bearbeiter: Durchwahl: Aktenzeichen: Hauptamt Frau Blatz 06284/78-34 Mudau, den 15.04.2016 E-Mail: [email protected] Gemeinderatssitzung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, den 27. April 2016, um 19.30 Uhr in das Rathaus Mudau (Bürgersaal) herzlich ein. TAGESORDNUNG: ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Bürgerfragestunde 2. Kanalsanierung und Ausbau Kohlhofstraße, Reisenbach - Vorstellung und Zustimmung zur Planung - 3. Auftragsvergabe für weiteren Erschließungsabschnitt Baugebiet „Brückengut III“, Mudau 4. Sanierung Hauptweg Friedhof Donebach - Auftragsvergabe - 5. Friedhofswesen a) Änderung des Bestattungsvertrages mit der Fa. Baumbusch b) Änderung der Friedhofssatzung

Bürgermeisteramt Mudau · Gemeinde MUDAU Neckar-Odenwald-Kreis 6. S A T Z U N G zur Änderung der FRIEDHOFSATZUNG (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 29

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Top1.doc

Bürgermeisteramt Mudau Neckar-Odenwald-Kreis

PRESSE

Sachgebiet: Bearbeiter: Durchwahl: Aktenzeichen: Hauptamt Frau Blatz 06284/78-34 Mudau, den 15.04.2016 E-Mail: [email protected] Gemeinderatssitzung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am

Mittwoch, den 27. April 2016, um 19.30 Uhr in das Rathaus Mudau (Bürgersaal)

herzlich ein. TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bürgerfragestunde 2. Kanalsanierung und Ausbau Kohlhofstraße, Reisenbach - Vorstellung und Zustimmung zur Planung - 3. Auftragsvergabe für weiteren Erschließungsabschnitt Baugebiet „Brückengut III“, Mudau 4. Sanierung Hauptweg Friedhof Donebach - Auftragsvergabe - 5. Friedhofswesen a) Änderung des Bestattungsvertrages mit der Fa. Baumbusch b) Änderung der Friedhofssatzung

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- 2 - 6. Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Mudau - Auftragsvergabe – 7. Antrag auf Weihnachtsbaumkultur Gemarkung Mudau 8. Bauanträge 9. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 10. Bekanntgaben und Anfragen

Mit freundlichem Gruß Dr. Norbert Rippberger Bürgermeister Anlagen

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Sitzungsvorlage

Gemeinderatssitzung vom 27.04.2016

TOP 2: Kanalsanierung und Ausbau Kohlhofstraße, Reisenbach

- Vorstellung und Zustimmung zur Planung

Bearbeiter: Harald Grimm

1. Sachverhalt Der Ausbau der Kohlhofstraße in Reisenbach (Straßenbau, Kanalsanierung, Oberflächen-wasserableitung und Austausch der Wasserleitung) ist in den Haushalt 2016 eingestellt. Der Straßenausbau beginnt am Einmündungsbereich zur Kirchstraße (katholische Kirche) und endet am Ortsausgang in Richtung Sendeturm (Kohlhofstraße 24). Im Ausbaubereich werden die alten Kanäle aus den 1950er Jahren sowie die Wasserleitung aus dem Jahr 1915 ausgewechselt. Zur Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Gewann „Hard“ wurden beim Ausbau der Kirchstraße bereits Vorkehrungen getroffen. Der Geröllfang, der proviso-risch auf den Mischwasserkanal angeschlossen wurde, entwässert künftig über eine eigene Leitung direkt in den Vorfluter. An die Oberflächenwasserleitung können auch die kleineren Quellwasservorkommen im unteren Bereich der Straße angeschlossen werden. Das Ingenieurbüro Sack & Partner hat die Planung nun abgeschlossen und wird das Projekt in der Sitzung vorstellen. Die Vorstellung im Ortschaftsrat Reisenbach erfolgt am 18. April 2016. 2. Kosten / Finanzierung Im Haushalt 2016/2017 sind für den Straßenbau sowie die Straßenbeleuchtung 508.000 € (brutto), die Kanalisation und Oberflächenwasserableitung 770.000 € (brutto) und für die Wasserversorgung 160.500 € (netto) eingestellt. An Beihilfen wurden insgesamt 631.000 € beantragt. 3. Beschlussempfehlung Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau der Kohlhofstraße (Stra-ßenbau, Kanalisation, Oberflächenentwässerung und Wasserversorgung) zu. Die öf-fentliche Ausschreibung kann erfolgen, sobald die Beihilfenbewilligungen vorliegen.

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Sitzungsvorlage

Gemeinderatssitzung vom 27.04.2016

TOP 3: Auftragsvergabe für weiteren Erschließungsabschnitt Baugebiet „Brückengut III“ in Mudau

Bearbeiter: Harald Grimm

1. Sachverhalt Mit dem 4. Bauabschnitt des Baugebiets „Brückengut III“ werden 13 weitere Bauplätze er-schlossen. Die Ausbauart erfolgt analog den bisherigen Bauabschnitten mit der 5,50 m brei-ten Fahrbahn und einem einseitigem Gehweg. Oberhalb der Bauflächen wird eine Mulde zur Ableitung des Oberflächenwassers angelegt. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. 8 Firmen forderten die Verdingungsunterla-gen an, 4 Firmen beteiligten sich schließlich am Wettbewerb. Die Submission fand am 12.04. statt. 2. Kosten Nach Prüfung und Wertung der Angebote ergibt sich folgende Bieterreihenfolge: August Mackmull GmbH, Elztal-Muckental 404.180,73 € 100,00 % Meny Bau GmbH, Mosbach 404.996,81 € 100,20 % HF-Bau GmbH, Limbach-Balsbach 423.450,81 € 104,77 % Henn GmbH, Buchen 461:554,00 € 114;19 % Damit ist mit folgenden Gesamtkosten zu rechnen:

Gewerk Haushaltsansatz Nach Ausschreibung Differenz Straßenbau und Beleuchtung 260.000 € 240.000 € - 20.000 € Kanalisation 200.000 € 133.000 € - 67.000 € Oberflächenwasser 50.000 € 14.000 € - 36.000 € Wasserleitung*) 60.000 € 49.000 € - 11.000 € Umbettung Förderleitung*) 65.000 € 43.000 € - 22.000 € Gesamt 635.000 € 479.000 € -156.000 € *) Nettobeträge wegen Vorsteuerabzugsberechtigung 3. Finanzierung Die Finanzierung ist im Haushalt 2016 gesichert. 4. Beschlussempfehlung Die Firma August Mackmull GmbH, Amselstraße 6, 74734 Elztal-Muckental, erhält den Auftrag zur Ausführung der Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Brückengit III“, Bauabschnitt 4 zum Bruttoangebotspreis von 404.180,73 €.

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Sitzungsvorlage

Gemeinderatssitzung vom 27.04.2016

TOP 4: Sanierung Hauptweg Friedhof Donebach

- Auftragsvergabe -

Bearbeiter: Christoph Müller

1. Sachverhalt Die beiden Hauptwege im Friedhof Donebach sind derzeit als Rieselwege angelegt. Damit eine barrierefreie, nachhaltige Begehung gesichert werden kann, sollen diese beiden Haupt-wege neu angelegt werden. Dabei soll die Oberfläche als Pflasterbelag mit Rabattensteinen ausgeführt werden. Die Wegbreite für den Hauptweg des Zuganges von der Friedhofskapelle aus wurde auf 1,30 m festgelegt, der Zugangsweg von der Ünglertstraße aus kann mit einer Breite von 1,80 m ausgeführt werden. Die erforderlichen Arbeiten wurden in einem Leis-tungsverzeichnis zusammengefasst und in beschränkter Form an 8 Firmen ausgeschrieben. Die Bauleitung obliegt dem SG Bauwesen. Von den aufgeforderten Firmen beteiligten sich 4 Bieter am Wettbewerb, die Submission fand am 08.04.2016 im Rathaus Mudau statt. Die ortsansässigen Unternehmer Michael Nicola, Donebach; Klemens Friedel, Donebach; Hein-rich Nolte, Mudau haben die Unterlagen aus Kapazitätsgründen zurückgegeben. Im Leis-tungsverzeichnis wurde auf die besondere Umgebung der Baumaßnahme hingewiesen, die Arbeiten sollen an einem Stück im Mai 2016 ausgeführt werden. 2. Kosten Die Prüfung der eingegangenen Angebote oblag dem SG Bauwesen. Dabei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Nach Wertung der Angebote ergibt sich folgende Bieterrangfolge:

01 Kispert-Bau GmbH, Limbach 15.214,60 € 02 HFP GmbH & Co., Limbach 17.866,85 € 03 Mackmull GmbH & Co.KG, Elztal 20.545,35 € 04 Henn Bau GmbH, Buchen 24.918,01 €

Die Vergabe an den günstigsten Anbieter Fa. Kispert-Bau GmbH, Limbach wird vorgeschla-gen. 3. Finanzierung Für die Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 36.000 € im Verwaltungshaushalt zur Verfü-gung. 4. Beschlussempfehlung Der Gemeinderat beschließt die Neugestaltung der Friedhofswege Donebach und be-auftragt die Fa. Kispert-Bau GmbH, Limbach zur Ausführung der Arbeiten zum Brutto-auftragspreis in Höhe von 15.214,60 €.

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Sitzungsvorlage

Gemeinderatssitzung vom 27.04.2016

TOP 5: Friedhofswesen - a) Änderung des Bestattungsvertrages

mit der Fa. Baumbusch - b) Änderung der Friedhofssatzung

Bearbeiter: Gerd Mayer

1. Sachverhalt

a) Mit der Fa. Baumbusch wurde 2002 ein Vertrag über die Durchführung des Bestattungswesens abgeschlossen. Darin wurden die Vergütungssätze für die einzelnen Tätigkeiten festgelegt. Von der Fa. Baumbusch wurde seit Abschluss des Vertrages im Jahre 2002 noch keine Anpassung der Vergü-tung beantragt. Daher gelten noch diese Vergütungssätze. In Gesprächen mit der Fa. Baumbusch wurde vereinbart, dass die vorgesehene Anpas-sung der Gebührensätze in 2 Stufen und zwar zum 1. April 2016 und zum 1. Januar 2017 erfolgen soll.

2002 1.4.2016 1.1.2017

1.1 Herstellen und Schließen eines Normalgrabes 370,00 € 502,50 € 635,00 € 1.2 Herstellen und Schließen eines Tiefgrabes 520,00 € 647,50 € 775,00 € 1.4 Herstellen und Schließen eines Urnengrabes 110,00 € 160,00 € 210,00 € 1.7 Zuschlag für Bestattungen am Samstag 70,00 € 80,00 € 90,00 € Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Vergütungssätze gelten bis zum 31.12.2018.

b) Durch die Anpassung der Vergütungssätze der Fa. Baumbusch sind die Bestat-

tungsgebühren neu zu kalkulieren und entsprechend zu ändern. Die Gebühren-kalkulation ist als Anlage beigefügt.

2. Kosten

a) Die entstehenden Mehraufwendungen sind im Verwaltungshaushalt zu verbu-chen.

3. Finanzierung

a) Die Mehraufwendungen sind entsprechend der Gebührenkalkulation von den Ge-bührenzahlern zurück zu erheben.

4. Beschlussempfehlung

a) Der Gemeinderat beschließt die Vergütungssätze der Fa. Baumbusch zum 1.4.2016 und zum 1.1.2017 wie folgt anzupassen:

1.4.2016 1.1.2017

1.1 Herstellen und Schließen eines Normalgrabes 502,50 € 635,00 € 1.2 Herstellen und Schließen eines Tiefgrabes 647,50 € 775,00 € 1.4 Herstellen und Schließen eines Urnengrabes 160,00 € 210,00 € 1.7 Zuschlag für Bestattungen am Samstag 80,00 € 90,00 € Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Vergütungssätze gelten bis zum 31.12.2018.

b) Der Gemeinderat beschließt die 6. Änderungsatzung zur Friedhofsordnung vom

29. Juni 1994.

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Gemeinde MUDAU Neckar-Odenwald-Kreis

6. S A T Z U N G

zur Änderung der FRIEDHOFSATZUNG

(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

vom 29. Juni 1994 Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1 und 49 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat am 27. April 2016 die nachstehende 6. Änderung der Friedhofsatzung beschlossen:

I. Die Anlage zur Friedhofsatzung vom 29. Juni 1994 - Gebührenverzeichnis - wird geändert und in dem als Anlage I (Ziff II) und Anlage II (Ziff II, 3.1, 3.2, 3.5 und 3.6) zu dieser Änderungssatzung beigefügten Gebührenverzeichnis neu gefasst.

II. Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: Die Anlage I zum 1. Mai 2016 und die Anlage II zum 1. Januar 2017. Mudau, den Für den Gemeinderat Dr. Norbert Rippberger Bürgermeister

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ANLAGE I

ZUR 6. ÄNDERUNGSSATZUNG

DER FRIEDHOFSATZUNG VOM 29.06.1994

- GEBÜHRENVERZEICHNIS - II. Benutzungsgebühren 1. Grabrechtsgebühren (bei einer Laufzeit von 35 Jahren) 1.1 Überlassung eines Reihengrabes 280,00 € 1.2 Wahlgrab, je Einzelgrabfläche 560,00 € 1.3 Tiefgrab in einer Einzelgrabfläche 560,00 € 1.4 Urnengrab je Einzelgrabfläche (15 Jahre Laufzeit) 240,00 € 1.5 Urnengrab in einem belegten Wahlgrab 150,00 € 1.6 bei Verlängerung der Nutzungsrechte wird für jedes volle Jahr 1/35 der Gebühren nach Ziff. 1.2 erhoben. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. 2. Benutzung der Leichenhalle/-zelle 2.1 Benutzung der Leichenzelle vom Todestag bis zur Bestattung 150,00 € 2.2 Benutzung der Friedhofkapelle 200,00 € 3. Bestattungsgebühren 3.1 Erdbestattung für Personen ab 6 Jahren -Normaltiefe 660,00 € 3.2 Erdbestattung für Personen ab 6 Jahren – Tiefbettung 835,00 € 3.3 Erdbestattung für Personen bis 6 Jahren (Kinder) 210,00 € 3.4 Erdbestattung für Fehl- und Frühgeburten 195,00 € 3.5 Beisetzung einer Urne 255,00 € 3.6 Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 95,20 € 3.7 Ausgrabungen Personen ab 6 Jahren (bis 10 Jahre Liegezeit) zusätzlich 300,00 € 3.8 Ausgrabungen Personen ab 6 Jahren (10 - 35 Jahre Liegezeit) zusätzlich 225,00 € 3.9 Ausgrabungen Kinder bis 6 Jahren (bis 10 Jahre Liegezeit) zusätzlich 150,00 € 3.10 Ausgrabungen Kinder bis 6 Jahren (10 - 25 Jahre Liegezeit) zusätzlich 110,00 €

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4. Sonstige Gebühren 4.1 Bei Inanspruchnahme von Leichenträgern, je Träger 47,60 € 4.2 Zuschlag für Abgrenzungsplatten einschl. Verlegen auf dem Friedhof Reisenbach Abt. 2 je Grabstätte 97,00 € 4.3 Zuschlag für Abgrenzungsplatten ohne Verlegen auf dem Friedhof Reisenbach Abt. 2 je Grabstätte 46,00 € 4.4 Zuschlag für Urnengrab auf dem Friedhof Schloßau Abt. 2 je Grabstätte 190,00 € 4.5 Abräumen eines Einzelgrabes einschl. Entsorgung der Grabanlagen 200,00 € 4.5 Abräumen eines Doppelgrabes einschl. Entsorgung der Grabanlagen 350,00 € 4.5 Abräumen eines Dreifachgrabes einschl. Entsorgung der Grabanlagen 400,00 € Die Anlage I tritt zum 1. Mai 2016 in Kraft.

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ANLAGE II

ZUR 6. ÄNDERUNGSSATZUNG

DER FRIEDHOFSATZUNG VOM 29.06.1994

- GEBÜHRENVERZEICHNIS - II. Benutzungsgebühren 3. Bestattungsgebühren 3.1 Erdbestattung für Personen ab 6 Jahren -Normaltiefe 820,00 € 3.2 Erdbestattung für Personen ab 6 Jahren – Tiefbettung 985,00 € 3.5 Beisetzung einer Urne 315,00 € 3.6 Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 107,10 € Die Anlage II tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

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Kalkulation der Friedhofsgebühren 2016 Die Grabrechtsgebühren sollen im wesentlichen die Pflege der Friedhofsanlagen, die Ver-waltungskosten und die kalkulatorischen Kosten abdecken. Die Aufwendungen für die Leichenhallen, einschließlich der kalkulatorischen Kosten, sollen sich durch die Gebühr für die Benutzung und Reinigung der Leichenhallen finanzieren. Die Bestattungsgebühren sollen die Aufwendungen für den Grabaushub, die Bestattungs-handlung und das Verfüllen der Grabstätte decken. I. Gebührenberechnung für die Anlage und Unterhaltung der

Friedhöfe (Grabrechtsgebühren) Die Aufwendungen für die Anlage und Unterhaltung der Friedhöfe können nicht nur den Be-stattungen des einzelnen Jahres angelastet werden. Sie sind vielmehr auf alle Grabstellen zu verteilen. Die Kosten werden mit der Grabnutzungsgebühr für die gesamte Nutzungsdau-er abgegolten.

Zahl der Grabstellen Einzelgräber 425 x 1,80 m² = 765,00 m² Doppelgräber 1.030 x 4,00 m² = 4.120,00 m² Dreifachgräber 103 x 6,00 m² = 618,00 m² Vierfachgräber 16 x 8,00 m² = 128,00 m² Reihengräber 8 x 1,80 m² = 14,40 m² Urnengräber 108 x 0,64 m² = 69,12 m² Gesamte Grabflächen 5.714,52 m² zzgl. Urnen in Wahlgrab 295 x 0,67 m² = 190,95 m² zzgl. Tiefgräber 295 x 2,00 m² = 590,00 m² Anrechenbare Grabfläche 6.495,47 m² a) Herstellungskosten : Grunderwerb: Fläche m² Wert €/m² Gesamtwert Friedhof Mudau Flst.Nr. 239 (alt) 8.953 5,00 € 44.765,00 € Friedhofskapelle Flst.Nr. 225 1.688 10,00 € 16.880,00 € Friedhof Donebach Flst.Nr. 3657 2.207 2,00 € 4.414,00 € Friedhofkapelle Flst.Nr. 3323 2.472 2,00 € 4.944,00 €

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Friedhof Langenelz Flst.Nr. 4315 2.244 2,00 € 4.488,00 € Friedhof Reisenbach Flst.Nr. 1333 5.825 2,00 € 11.650,00 € Friedhof Scheidental Flst.Nr. 2045/1 2.789 2,00 € 5.578,00 € Flst.Nr. 2046 3.030 2,00 € 6.060,00 € Friedhof Schloßau Flst.Nr. 471 6.106 2,00 € 12.212,00 € Friedhof Steinbach Flst.Nr. 210 1.624 3,00 € 4.872,00 € Gesamtwert 36.938 115.863,00 € Ermittlung der Grunderwerbskosten pro qm und Jahr: Grunderwerbskosten 115.863,00 € x kalk.Zinssatz 3,5% _____________________________________________ = 0,63 €/m² Grabfläche/Jahr 100 x Summe der Grabflächen 6.495,47 m² b) Betriebsaufwand jährlich

HHST Text 2016

Ansatz 400000 Personalausgaben Friedhöfe 4.800,00 510000.8 Friedhofunterhaltung (Ohne Bestattung) 15.000,00 540006.2 Wasserverbrauch Friedhöfe 1.800,00 630000.8 Kosten der Datenverarbeitung 770,00 640000.2 Steuern,Vers.,Schadensf.,Sonderabg 300,00 679000.5 Verwaltungskostenbeiträge 9.900,00 679100.4 Leistungen Bauhof Friedhöfe 59.878,00 92.448,00 Einnahmen 168000.0 Erst. v. übr. Bereichen Friedhöfe 950,00 91.498,00 91.498 € : 6.495,47 m² = 14,09 € /m² Grabfläche pro Jahr

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Aufwand pro m² Grabfläche/Jahr a) Grunderwerb 0,63 € b) Betriebsaufwand 14,09 € gesamt 14,72 € Kosten pro Grab: Grabart Fläche Kosten Kosten Laufzeit Kosten bisherige Differenz m² je m² pro Jahr Jahre Gesamtlaufzeit Gebühr Wahlgrab je 2,00 14,72 € 29,44 € 35 1.030,40 € 420,00 € 610,40 € Grabstelle Zuschlag Tiefgrab 2,00 14,72 € 29,44 € 35 1.030,40 € 420,00 € 610,40 € Zuschlag Urnen-grab 0,67 14,72 € 9,86 € 15 147,94 € 120,00 € 27,94 € Reihengrab 2,00 14,09 € 28,18 € 35 986,30 € 210,00 € 776,30 €

II. Gebührenberechnung für die Benutzung der Leichenhallen/ -zellen

HHST Text 2016

Ansatz Erklärung 400000 Personalausgaben Kapellen 1.200,00 500000 Unterhalt.Friedhofkapellen 2.000,00 520000 Geräte,Ausstatt.u.Ausrüst.Gegenst. 500,00 540000 Bewirtschaftung Friedhofkapellen 2.200,00 630000 Kosten der Datenverarbeitung (30 %) 330,00 679000 Verwaltungskostenbeitrag (10%) 1.100,00 679100 Leistungen Bauhof Friedhofkapellen 1.222,00 681000 Abschreibungen Kapellen 15.500,00 682000 Abschr. Kapellen (bewegl. Verm.) 700,00 685000 Verzinsung des Anlagekapitals 5.145,00

29.897,00 Einnahmen

140000.7 Mieten Friedhofkapelle 300,00 168000.0 Erst. v. übr. Bereichen Kapellen 50,00 176000.4 Auflösung Zuschüsse 7.300,00

Gebührenfähiger Aufwand Friedhofkapellen 22.247,00

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II. Gebührenberechnung

1. Ermittlung Maßstabseinheiten

a) Benutzung Leichenzelle 30 30

(Anzahl x Faktor 3,0)

90

b) Benutzung Friedhofkapelle 45 45

(Anzahl x Faktor 3,0)

135

Summe Maßstabseinheiten

225

2. Gebührenbedarf

Gebührenfähiger Aufwand ( Ziff. I.)

22.247,00 €

Maßstabseinheiten ( Ziff. II. 1)

225

Gebührenbedarf je Maßstabseinheit 98,88 €

bisherige 3. Kostendeckende Gebühr

Gebühren

a) Benutzung Leichenzelle

3 Maßstabseinheiten =

296,63 € 150,00 €

b) Benutzung Friedhofkapelle

3 Maßstabseinheiten =

296,63 € 100,00 €

Der betriebswirtschaftliche Aufwand beträgt, wie dargestellt, für die sechs Leichenhallen 22.247 €. Dies bedeutet auf 45 Sterbefälle verteilt, Kosten pro Sterbefall in Höhe von 501,05 € Satzungsgemäß werden für die Benutzung der Leichenzelle und Friedhofkapelle zusammen 250,00 € berechnet. Damit ergibt sich eine Differenz von 251,05 € pro Bestattung. III. Gebührenberechnung für die Bestattungen Die Bestattungsgebühren sind nach der Preisanpassung der Fa. Baumbusch Bestattungen zum 1.4. 2016 sowie zum 1.1.2017 anzupassen. Da die Erhöhung für die Gebührenzahler erkennbar und messbar sein muss, damit sie rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann. Die Erhöhung kann daher erst zum 1.5.2016 vorgenommen werden.

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Anpassung zum 1.5.2016:

Anz. Einzelpreis Summe

1. Ausheben und Zufüllen Normalgrab

Kosten Baumbusch lt. Angebot

Normaltiefe

502,50 €

+ 19 % MwSt

95,48 €

Aufwand Normalgrab

597,98 €

+ Bauhofleistungen Winterdienst

30,40 €

+ Verwaltungskostenbeitrag

35,00 €

Gebührenbedarf

663,38 €

bisherige Gebühr

475,00 €

2. Ausheben und Zufüllen Tiefgrab

Kosten Baumbusch lt. Angebot

Tiefgrab

647,50 €

+ 19 % MwSt

123,03 €

Aufwand Tiefgrab

770,53 €

+ Bauhofleistungen Winterdienst

30,40 €

+ Verwaltungskostenbeitrag

35,00 €

Gebührenbedarf

835,93 €

bisherige Gebühr

650,00 €

3. Zuschlag f. Bestattung an Samstagen

Kosten Baumbusch lt. Angebot

80,00 €

+ 19 % MwSt

15,20 €

Gebührenbedarf

95,20 €

bisherige Gebühr

81,20 €

4. Urnenbestattung

Kosten Baumbusch lt. Angebot

160,00 €

+ 19 % MwSt

30,40 €

190,40 €

+ Bauhofleistungen Winterdienst

30,40 €

+ Verwaltungskostenbeitrag

35,00 €

Gebührenbedarf

255,80 €

bisherige Gebühr

152,00 €

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5. Bestattung von Personen unter 6 Jahren (Kinder)

Kosten Baumbusch lt. Angebot

150,00 €

+ 19 % MwSt

28,50 €

Aufwand

178,50 €

+ Verwaltungskostenbeitrag

35,00 €

Gebührenbedarf

213,50 €

bisherige Gebühr

199,00 €

6. Bestattung von Fehl- oder Frühgeburten

Kosten Baumbusch lt. Angebot

135,00 €

+ 19 % MwSt

25,65 €

Aufwand

160,65 €

+ Verwaltungskostenbeitrag

35,00 €

Gebührenbedarf

195,65 €

bisherige Gebühr

181,00 €

7. Inanspruchnahme von Leichenträgern

Kosten Baumbusch lt. Angebot

40,00 €

+ 19 % MwSt

7,60 €

Gebührenbedarf

47,60 €

bisherige Gebühr

46,40 €

8. Bauhofleistungen - Winterdienst

Bei Bestattungen im Winter ist vom Bauhof der Friedhof freizuräumen.

Daher ist ein Kostenanteil für die Bestattungen zu ermitteln.

Aufwand je Bestattungsfall 6 Std. 38,00 € 228,00 €

Anzahl Schneeräumen 6 228,00 € 1.368,00 €

Anzahl Bestattungen 45

Anteil je Bestattung

30,40 €

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Anpassung zum 1.1.2017:

Anz. Einzelpreis Summe

1. Ausheben und Zufüllen Normalgrab

Kosten Baumbusch lt. Angebot

Normaltiefe

635,00 €

+ 19 % MwSt

120,65 €

Aufwand Normalgrab

755,65 €

+ Bauhofleistungen Winterdienst

30,40 €

+ Verwaltungskostenbeitrag

35,00 €

Gebührenbedarf

821,05 €

bisherige Gebühr

475,00 €

2. Ausheben und Zufüllen Tiefgrab

Kosten Baumbusch lt. Angebot

Tiefgrab

775,00 €

+ 19 % MwSt

147,25 €

Aufwand Tiefgrab

922,25 €

+ Bauhofleistungen Winterdienst

30,40 €

+ Verwaltungskostenbeitrag

35,00 €

Gebührenbedarf

987,65 €

bisherige Gebühr

650,00 €

3. Urnenbestattung

Kosten Baumbusch lt. Angebot

210,00 €

+ 19 % MwSt

39,90 €

249,90 €

+ Bauhofleistungen Winterdienst

30,40 €

+ Verwaltungskostenbeitrag

35,00 €

Gebührenbedarf

315,30 €

bisherige Gebühr

152,00 €

4. Zuschlag f. Bestattung an Samstagen

Kosten Baumbusch lt. Angebot

90,00 €

+ 19 % MwSt

17,10 €

Gebührenbedarf

107,10 €

bisherige Gebühr

81,20 €

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IV. Sonstige Gebühren 1. Urnengrabanlage Friedhof Schloßau Im Jahr 2015 wurde auf dem Friedhof Schloßau ein Urnengrabfeld neu angelegt. Dabei wurden der Weg sowie die Umrandung der Urnengräber mit Grabplatten ange-legt. Dadurch entstehen für die Nutzungsberechtigten geringere Aufwendungen bei der Anlage der Urnengräber. Daher ist zu den eigentlichen Grabnutzungsgebühren noch ein Zuschlag zu berechnen. Dieser wurde wie folgt kalkuliert: Kostenermittlung Anteil Urnengräber

Baggerarbeiten

545,42 €

Schalung

164,93 € Plattenbelag Gräber

457,27 €

Beton

362,03 € Bauhofaufwand

2.314,19 €

Gesamtaufwand

3.843,84 € abzgl. Öffentl. Interesse 20 % 768,77 € Gebührenfähiger Aufwand

3.075,07 €

Anzahl Urnengräber

16

Aufwand je Urnengrab

192,19 €

2. Abräumen von Gräbern Kostenkalkulation: Einfachgrab 3,50Std.Arbeitskraft á 38,00€ = 133,00€ 0,50Std.Schlepper á 21,00€ = 10,50€ 0,25Std.Kompressor á 16,00€ = 4,00€ MutterbodenundEntsorgungBeton,usw. = 30,00€ Verwaltungskostenbeitrag 25,00€ Gesamt = 202,50€ VorschlagPauschale = 200,00€Doppelgrab 6,50Std.Arbeitskraft á 38,00€ = 247,00€ 1,00Std.Schlepper á 21,00€ = 21,00€ 0,50Std.Kompressor á 16,00€ = 8,00€ MutterbodenundEntsorgungBeton,usw. = 50,00€ Verwaltungskostenbeitrag 25,00€ Gesamt = 351,00€ VorschlagPauschale = 350,00€

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Dreifachgrab 8,00Std.Arbeitskraft á 38,00€ = 304,00€ 1,00Std.Schlepper á 21,00€ = 21,00€ 0,50Std.Kompressor á 16,00€ = 8,00€ MutterbodenundEntsorgungBeton,usw. = 50,00€ Verwaltungskostenbeitrag 25,00€ Gesamt = 408,00€ VorschlagPauschale = 400,00€ Beschlussvorschlag Aufgrund der Kalkulation schlägt die Verwaltung folgende Gebührenanpas-sung zum 1. 5. 2016 vor: II. Benutzungsgebühren 1. Grabrechtsgebühren (bei einer Laufzeit von 35 Jahren) Vorschlag (bisherige Gebühr) 1.1 Überlassung eines Reihengrabes 280,00 € (210,00 €) 1.2 Wahlgrab, je Einzelgrabfläche 560,00 € (420,00 €) 1.3 Tiefgrab in einer Einzelgrabfläche 560,00 € (420,00 €) 1.4 Urnengrab je Einzelgrabfläche (15 Jahre Laufzeit) 240,00 € (180,00 €) 1.5 Urnengrab in einem belegten Wahlgrab 150,00 € (120,00 €) 1.6 bei Verlängerung der Nutzungsrechte wird für jedes volle Jahr 1/35 der Gebühren nach Ziff. b erhoben. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. 2. Benutzung der Leichenhalle/-zelle 2.1 Benutzung der Leichenzelle vom Todestag bis zur Bestattung 150,00 € (150,00 €) 2.2 Benutzung der Friedhofkapelle 200,00 € (100,00 €) 3. Bestattungsgebühren 3.1 Erdbestattung für Personen 660,00 € (475,00 €) ab 6 Jahren –Normaltiefe 3.2 Erdbestattung für Personen ab 6 Jahren –Tiefbettung 835,00 € (650,00 €) 3.3 Erdbestattung für Personen 210,00 € (199,00 €) bis 6 Jahren (Kinder) 3.4 Erdbestattung für Fehl- und 195,00 € (181,00 €) Frühgeburten 3.5 Beisetzung einer Urne 255,00 € (152,00 €) 3.6 Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 95,20 € (81,20 €) 3.7 Ausgrabungen für Personen ab 6 Jahren 300,00 € (200,00 €) (bis 10 Jahre Liegezeit) zusätzlich 3.8 Ausgrabungen für Personen ab 6 Jahren 225,00 € (150,00 €) (10 - 35 Jahre Liegezeit) zusätzlich

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3.9 Ausgrabungen für Personen bis 6 Jahren 150,00 € (100,00 €) (bis 10 Jahre Liegezeit) zusätzlich 3.8 Ausgrabungen für Personen bis 6 Jahren 110,00 € (75,00 €) (10 - 35 Jahre Liegezeit) zusätzlich 4. Sonstige Gebühren 4.1 Bei Inanspruchnahme von Leichenträgern 47,60 € (46,40 €) je Träger 4.2 Zuschlag für Abgrenzungsplatten einschl. Verlegen 97,00 € (97,00 €) auf dem Friedhof Reisenbach Abt. 2 je Grabstätte 4.3 Zuschlag für Abgrenzungsplatten ohne Verlegen 46,00 € (46,00 €) auf dem Friedhof Reisenbach Abt. 2 je Grabstätte 4.4 Zuschlag für Urnengrab auf dem Friedhof 190,00 € Schloßau Abt. 2 je Grabstätte 4.5 Abräumen eines Einzelgrabes einschl. 200,00 € Entsorgung der Grabanlagen 4.6 Abräumen eines Doppelgrabes einschl. 350,00 € Entsorgung der Grabanlagen 4.5 Abräumen eines Dreifachgrabes einschl. 400,00 € Entsorgung der Grabanlagen Zum 1. 1. 2017 schlägt die Verwaltung folgende weitere Gebührenanpassung vor: II. Benutzungsgebühren 3. Bestattungsgebühren 3.1 Erdbestattung für Personen 820,00 € (660,00 €) ab 6 Jahren –Normaltiefe 3.2 Erdbestattung für Personen ab 6 Jahren –Tiefbettung 985,00 € (835,00 €) 3.5 Beisetzung einer Urne 315,00 € (255,00 €) 3.6 Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 107,10 € (95,20 €)

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Sitzungsvorlage

Gemeinderatssitzung vom 27.04.2016

TOP 6: Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Mudau - Auftragsvergabe

Bearbeiter: Gerd Mayer

1. Sachverhalt

Nach § 3 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat jede Gemeinde auf ih-re Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Damit dies beurteilt werden kann, ist die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes(FWBP) notwendig. Grundlagen für die Bearbeitung dieser Aufgabenstellung sind u.a.

• das Feuerwehrgesetz (FwG) • der „Musterbedarfsplan einer Gemeinde“ des Innenministeriums Baden-

Württemberg • die „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr“ des Landesfeuerwehr-

verbandes und des Innenministeriums Baden-Württemberg Ein FWBP enthält eine Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Bestandteile sind: Gemeindestruktur, Feuerwehrstruktur, individuelle Bewertung des örtlichen Risikos, Fahrzeugkonzeption. Die Erstellung eines FWBP findet in drei aufeinander abgestimmte Bearbeitungspha-sen statt. Diese lauten:

• 1. IST-Aufnahme • 2. Schutzzielfestlegung • 3. SOLL-Struktur

Entsprechend diesen Vorgaben wurden von entsprechenden Fachfirmen Angebote eingeholt. 1. Fa. Forplan GmbH, 53175 Bonn

Zum Pauschalpreis von netto 7.262,40 € Der Festpreis beinhaltet die zur Vorbereitung und Durchführung des Projektes er-forderlichen Arbeitsschritte, sämtliche Auslagen und Nebenkosten, 2 Ortstermine und bis zu 2 Korrekturläufe der übersandten Berichtsteile. Sollten weitere Orts-termine angefordert werden, werden diese auf Stundenbasis sowie die Anfahrts- und Übernachtungskosten abgerechnet. Beschreibung der erforderlichen Arbeitsschritte: 1. Auswertung Einsatzstatistik/-berichte 2. Durchführung einer Fahrzeitsimulation mit Abgleich durch reale Einsatzdaten 3. Durchführung einer Einsatzverfügbarkeits-Analyse 4. Durchführung einer Vor-Ort-Begehung 5. Erstellung eines Berichtes IST-Aufnahme 6. Durchführung einer Risikoanalyse 7. Erarbeitung eines Aus- und Fortbildungskonzeptes 8. Erarbeitung eines Fahrzeugkonzeptes 9. Erarbeitung eines Gerätehauskonzeptes 10. Schutzzielfestlegung 11. Erstellung eins FWBP-Entwurfes – IST-Zustand und SOLL-Struktur 12. Abstimmung des FWBP/-Entwurfes 13. Erstellung eines FWBP 14. Vorstellung des FWBP im Gemeinderat Bei einer zeitgleichen Beauftragung durch eine Nachbargemeinde würde sich der Preis noch vermindern.

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2. Fa. Forplan Dr. Schmiedel GmbH, 53111 Bonn

Zum Pauschalpreis von netto 9.400,00 € Im Festpreis ist die beschriebene Sachverständigenleistung sowie ein Ortstermin, der zur Abdeckung des angebotenen Leistungsumfangs ausreichend sei, abge-golten. Einen optionalen Arbeitsschritt zur Begehung und Beurteilung der Feuerwehrge-rätehäuser wurde zu einem Honorar von 3.500 € (netto) angeboten. Sollten über den Leistungsumfang hinaus weitere Vor-Ort-Termine oder zusätzliche Leistun-gen gewünscht werden, werden 1.750 € (netto) berechnet.

2. Kosten

Der Aufwand beläuft sich (jeweils ohne zusätzliche Leistungen) bei Fa. Forplan GmbH auf 8.642,26 € und bei Fa. Forplan Dr. Schmiedel GmbH auf 11.186,00 €.

3. Finanzierung

Im Verwaltungshaushalt wurden 5.000 € eingeplant. Die Mehrkosten können durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben finanziert werden.

4. Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Fa. Forplan GmbH, 53175 Bonn zum Pauschal-preis von 8.642,26 € (brutto) mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Gemeinde Mudau zu beauftragen. Die überplanmäßigen Ausgaben wer-den genehmigt.

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Sitzungsvorlage

Gemeinderatssitzung vom 27.04.2016

TOP 7 Weihnachtsbaumkulturen

Bearbeiter: Herbert Knapp

Sachverhalt Es liegt folgender Genehmigungsantrag vor: Gemarkung Mudau Fabian Bechtold Flst.Nr. 1668 65 ar Das betroffene Grundstück ist auf dem Lageplan gekennzeichnet. Es grenzt unmittel-bar an das bestehende Betriebsgelände der Fa. LeuBe, in der Industriestraße an, bzw. liegt gegenüber.

Die Stellungnahme des Ortschaftsrates Mudau wird zur Sitzung nachgereicht. Beschlussempfehlung: Wird zur Sitzung vorgelegt.

Weihnachtsbaum-kultur

Fa. LeuBe